ISHARES TECDAX UCITS ETF (DE) - AKTIEN-ETF VERKAUFSPROSPEKT EINSCHLIEßLICH ANLAGEBEDINGUNGEN - BLACKROCK

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iShares TecDAX® UCITS ETF (DE)

Aktien-ETF

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
BlackRock Asset Management Deutschland AG

März 2021

Vertrieb Schweiz
Namen und Adressen

Kapitalverwaltungsgesellschaft
BlackRock Asset Management Deutschland AG
Lenbachplatz 1
80333 München
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858
Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958
info@iShares.de
www.iShares.de
AG München, HRB 134 527

Gesetzliche Vertreter
Dirk Schmitz
Harald Klug
Peter Scharl

Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle)
State Street Bank International GmbH
Brienner Straße 59
80333 München
Tel.: +49 (0) 89 55 878 100

Abschlussprüfer
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung München
Rosenheimer Platz. 4
81620 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 29036 – 0

Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der
Frankfurter Wertpapierbörse.

abrufbar unter www.boerse-frankfurt.de

Market Maker bzgl. Listing an der SIX Swiss
Exchange AG.
abrufbar unter www.six-group.com

                                                1
Verkaufsprospekt
einschließlich
Anlagebedingungen

Wertpapierkennnummer:
                                      Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er-
Bezeichnung                 WKN       folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der
iShares TecDAX® UCITS ETF   593 397   wesentlichen Anlegerinformationen und der
(DE)                                  „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin-
                                      dung mit den „Besonderen Anlagebedingun-
                                      gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An-
                                      lagebedingungen sind im Anschluss an diesen
                                      Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                      Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich
                                      vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist
                                      dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes-
                                      sierten zusammen mit dem letzten veröffent-
                                      lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen-
                                      falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten
                                      Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
                                      zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm
                                      die wesentlichen Anlegerinformationen recht-
                                      zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver-
                                      fügung zu stellen.
                                      Von diesem Verkaufsprospekt abweichende
                                      Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab-
                                      gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf
                                      der Basis von Auskünften oder Erklärungen,
                                      welche nicht in diesem Verkaufsprospekt
                                      bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio-
                                      nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf
                                      Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt
                                      wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah-
                                      resbericht und dem gegebenenfalls nach dem
                                      Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe-
                                      richt.

                                      Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
                                      sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
                                      einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
                                      Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die
                                      gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
                                      deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis
                                      zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und
                                      dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                      gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz
                                      der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des
                                      Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
                                      Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende
                                      Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
                                      können auch vor einem zuständigen Gericht an
                                      ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung
                                      von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
                                      Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                      Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
                                      bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal-
                                      tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt,
                                      bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
                                      vor deren Vollstreckung.

2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den        solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs-
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-            zulassung besteht.
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung        Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-    in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
legung anstrengen.                                      US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell-
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur         schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs-
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer        prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden
Verbraucherschlichtungsstelle     verpflichtet. Bei     nicht gemäß dem United States Investment Com-
Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds-          pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-
stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband       gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer-
Investment und Asset Management e.V. als zu-            den nicht gemäß dem United States Securities Act
ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.         von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG           Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver-
nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah-        einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                 des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-          Staaten noch einer US-Person oder auf deren
mentfonds“ lauten:                                      Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.
     Büro der Ombudsstelle
                                                        darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei-
     BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                        le weder im Auftrag von US-Personen erwerben
     Management e.V.
                                                        noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
     Unter den Linden 42
                                                        Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
     10117 Berlin
                                                        ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
     Telefon: (030) 6449046-0
                                                        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
     Telefax: (030) 6449046-29
                                                        gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den
     E-Mail: info@ombudsstelle-
                                                        Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
     investmentfonds.de
                                                        Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet
     www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        werden.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den
Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-
gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli-
chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen können sich die Betei-
ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-
1919, schlichtung@bundesbank.de wenden.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-
trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-
tronischem Wege zustande gekommen sind, kön-
nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit-
beilegungsplattform       der       EU       wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-
adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann
dabei folgende E-Mail angegeben werden: in-
fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit-
beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien
lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa-
len Schlichtungsstelle.
Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen.
Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros-
pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über-
setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche
Fassung.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist,
entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver-
kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB).

Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen:
Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt
enthaltenen Informationen und das Angebot von in
diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen
im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in

                                                                                                          3
8.3. Bankguthaben                             15
Inhalt.                                      8.4. Derivate                                 15
                                                 8.4.1. Terminkontrakte                    16
                                                 8.4.2. Optionsgeschäfte                   16
                                                 8.4.3. Swaps                              16
                                                 8.4.4. Swaptions                          16
                                                 8.4.5. Credit Default Swaps               16
Namen und Adressen                       1       8.4.6. In Wertpapieren verbriefte
                                                          Finanzinstrumente                16
Wertpapierkennnummer:                    2       8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte   16
                                             8.5. Sonstige Anlageinstrumente               16
1. Grundlagen                            7   8.6. Investmentanteile                        17
1.1. Verkaufsunterlagen und
    Offenlegung von Informationen        7   9. Emittentengrenzen und
1.2. Anlagebedingungen und deren                 Anlagegrenzen                             17
    Änderungen                           8   9.1. Emittentengrenzen                        17
                                             9.2. Anlagegrenzen                            18
2. Verwaltungsgesellschaft               8
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz          8   10. Sicherheitenstrategie                     18
2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und          10.1. Arten der zulässigen
    Vorstand                             9       Sicherheiten                              18
                                             10.2. Umfang der Besicherung                  19
3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag         9   10.3. Strategie für Abschläge der
3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag       9       Bewertung (Haircut-Strategie)             19
3.2. Haftungsausschluss des                  10.4. Anlage von Barsicherheiten              19
    Lizenzgebers                         9   10.5. Verwahrung von Wertpapieren
                                                 als Sicherheit                            19
4. Verwahrstelle                         9
4.1. Allgemeines                         9   11. Leverage                                  19
4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und
    Haupttätigkeit der Verwahrstelle    10   12. Kreditaufnahme                            19
4.3. Unterverwahrung                    10
4.4. Haftung der Verwahrstelle          10   13. Bewertung                                 19
4.5. Zusätzliche Informationen          10   13.1. Allgemeine Regeln für die
                                                 Vermögensbewertung                        19
5. Auflagedatum, Laufzeit und                    13.1.1. An einer Börse zugelassene / in
                                                          organisiertem Markt gehandelte
    Anlageziel des Fonds                11                Vermögensgegenstände             19
5.1. Auflagedatum und Laufzeit          11
                                                 13.1.2. Nicht an Börsen notierte oder
5.2. Anlageziel                         11                organisierten Märkten gehandelte
5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels     11                Vermögensgegenstände oder
                                                          Vermögensgegenstände ohne
6. Anlagegrundsätze                     11                handelbaren Kurs                 19
6.1. Allgemeines                        11   13.2. Besondere
6.2. Indexbeschreibung                  11       Bewertungsregelungen für
6.3. Auswirkungen von                            einzelne Vermögensgegenstände 20
    Indexanpassungen                    11       13.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen
                                                          und Schuldscheindarlehen         20
6.4. Indexnachbildung und Vorrang
                                                 13.2.2. Geldmarktinstrumente              20
    der direkten Duplizierung           12
                                                 13.2.3. Optionsrechte und Terminkontrakte 20
6.5. Duplizierungsgrad                  12
6.6. Voraussichtlicher Tracking Error   12       13.2.4. Bankguthaben, Festgelder und
                                                          Investmentanteile                20
                                                 13.2.5. Auf ausländische Währung lautende
7. Faire Behandlung der Anleger                           Vermögensgegenstände             20
    und Anteilklassen                   12
                                             14. Wertentwicklung                           20
8. Anlageinstrumente im
    Einzelnen                           13
                                             15. Risikohinweise                            20
8.1. Wertpapiere                        13
                                             15.1. Allgemeine Risiken einer
8.2. Geldmarktinstrumente               14
                                                 Fondsanlage                               21

4
15.1.1. Schwankung des Anteilwerts des              15.5.6. Schlüsselpersonenrisiko        27
             Fonds                              21      15.5.7. Verwahrrisiko                  27
    15.1.2. Beeinflussung der individuellen             15.5.8. Risiken aus Handels- und
             Performance durch steuerliche                       Clearingmechanismen
             Aspekte                            21               (Abwicklungsrisiko)           27
    15.1.3. Änderung der Anlagebedingungen      21      15.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 27
    15.1.4. Rücknahmeaussetzung                 21      15.5.10. Nachhaltigkeitsrisiken        27
    15.1.5. Auflösung des Fonds                 21
    15.1.6. Verschmelzung                       21
                                                     16. Erläuterung des Risikoprofils
    15.1.7. Übertragung auf eine andere                 des Fonds                             28
             Kapitalverwaltungsgesellschaft     21
    15.1.8. Rentabilität und Erfüllung der
             Anlageziele                        22
                                                     17. Profil des typischen Anlegers 28
    15.1.9. Spezifische Risiken bei
             Wertpapierindex-OGAW               22   18. Anteile                              28
15.2. Risiko der negativen
                                                     19. Ausgabe und Rücknahme von
    Wertentwicklung (Marktrisiko)               23
    15.2.1. Wertveränderungsrisiken             23      Anteilen                              28
    15.2.2. Kapitalmarktrisiko                  23   19.1. Ausgabe von Anteilen               28
    15.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien      23
                                                     19.2. Rücknahme von Anteilen             29
    15.2.4. Zinsänderungsrisiko                 23
                                                     19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe
    15.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 23
                                                         und -rücknahme                        29
                                                     19.4. Aussetzung der
    15.2.6. Risiken in Zusammenhang mit
             Derivatgeschäften                  23       Anteilrücknahme                       29
    15.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und
             Optionsanleihen                 24      20. Liquiditätsmanagement                29
    15.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem
             Erhalt von Sicherheiten       24        21. Börsen und Märkte                    30
    15.2.9. Inflationsrisiko                    24   21.1. Allgemeines                        30
    15.2.10. Währungsrisiko                     24   21.2. Die Funktion der Designated
    15.2.11. Konzentrationsrisiko               24       Sponsors                              30
    15.2.12. Risiken im Zusammenhang mit der         21.3. Beschreibung der zugelassenen
            Investition in Investmentanteile 24          Teilnehmer                            30
    15.2.13. Risiken aus dem Anlagespektrum 25       21.4. Die Risiken des Börsenhandels       30
15.3. Risiken der eingeschränkten                    21.5. Handel von Anteilen am
    oder erhöhten Liquidität des                         Sekundärmarkt                         30
    Fonds (Liquiditätsrisiko)                   25
    15.3.1. Risiko aus der Anlage in                 22. Portfoliotransparenzstrategie
             Vermögensgegenstände               25      und indikativer Net Asset
    15.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme         25      Value                            31
    15.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben        22.1. Portfoliotransparenzstrategie 31
             oder Zeichnungen                25      22.2. Indikativer Net Asset Value   31
    15.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten
             Regionen/Ländern                   25
                                                     23. Ausgabe- und
15.4. Kontrahentenrisiken inklusive                     Rücknahmepreise und Kosten            31
    Kredit- und Forderungsrisiko                25   23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis        31
    15.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-
             Risiken (außer zentrale
                                                     23.2. Aussetzung der Errechnung des
             Kontrahenten)                      25       Ausgabe-/Rücknahmepreises             31
    15.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 26    23.3. Ausgabeaufschlag                    31
                                                     23.4. Rücknahmeabschlag                   32
15.5. Operationelle und sonstige
                                                     23.5. Veröffentlichung der Ausgabe-
    Risiken des Fonds                           26
    15.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen,         und Rücknahmepreise                   32
             Missstände oder Naturkatastrophen       23.6. Kosten bei Ausgabe und
                                               26        Rücknahme der Anteile                 32
    15.5.2. Länder- oder Transferrisiko         26
    15.5.3. Rechtliche und politische Risiken   26   24. Verwaltungs- und sonstige
    15.5.4. Änderung der steuerlichen                   Kosten                                32
             Rahmenbedingungen                  26   24.1. Kostenpauschale                    32
    15.5.5. FATCA und andere grenzüber-              24.2. Sonstige Aufwendungen              32
             schreitende Meldesysteme           27

                                                                                                5
24.3. Zusammensetzung der Total                     30.8. Automatischer Informations-
    Expense Ratio                            32         austausch in Steuersachen       40
24.4. Abweichender Kostenausweis                    30.9. FATCA und andere grenzüber-
    durch Dritte                             33         schreitende Meldesysteme        40
24.5. Vergütungspolitik                      33     30.10. Hinweis                      41

25. Besonderheiten beim Erwerb                      31. Auslagerung                     41
   von anderen
   Investmentanteilen                        33     32. Jahres- / Halbjahresberichte
                                                       / Abschlussprüfer                41
26. Teilfonds                                33
                                                    33. Zahlungen an die Anteilinha-
27. Regeln für die Ermittlung und                      ber/Verbreitung der Berichte
   Verwendung der Erträge         33                   und sonstige Informationen       42

28. Geschäftsjahr und                               34. Weitere Investmentvermö-
   Ertragsverwendung                         34        gen, die von der Gesellschaft
28.1. Geschäftsjahr                          34        verwaltet werden                 42
28.2. Ertragsverwendung                      34
                                                    35. Belehrung über das Recht des
29. Auflösung, Übertragung und                         Käufers zum Widerruf nach
   Verschmelzung des Fonds                   34        § 305 KAGB
29.1. Allgemeines                            34        (Haustürgeschäfte)            42
29.2. Verfahren bei Auflösung des
    Fonds                                    34     36. Interessenskonflikte            42
29.3. Übertragung des Fonds                  34
29.4. Verschmelzung                          34     Informationen für Anleger in der
29.5. Rechte der Anleger im Falle                   Schweiz                             45
    einer Verschmelzung                      34
                                                    Überblick über die bestehenden
30. Kurzangaben über für die                        Anteilklassen                       47
   Anleger bedeutsame
   Steuervorschriften                        35     37. Überblick über die
30.1. Anteile im Privatvermögen                        bestehenden Anteilklassen
    (Steuerinländer)                         35        des Sondervermögens iShares
    30.1.1. Ausschüttungen                    35       TecDAX® UCITS ETF (DE)      47
    30.1.2. Vorabpauschalen                   36
    30.1.3. Veräußerungsgewinne auf                 Allgemeine Anlagebedingungen.       48
             Anlegerebene                     36
30.2. Anteile im Betriebsvermögen                   Besondere Anlagebedingungen
    (Steuerinländer)                         37     für das OGAW-Sondervermögen
    30.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des   iShares TecDAX® UCITS ETF (DE). 55
             Fonds                             37
    30.2.2. Ausschüttungen                    37
    30.2.3. Vorabpauschalen                   37
    30.2.4. Veräußerungsgewinne auf
             Anlegerebene                     38
    30.2.5. Negative steuerliche Erträge      38
    30.2.6. Abwicklungsbesteuerung            38
    30.2.7. Zusammenfassende Übersicht für
             übliche betriebliche Anlegergruppen
                                               39
30.3. Steuerausländer                        40
30.4. Solidaritätszuschlag                   40
30.5. Kirchensteuer                          40
30.6. Ausländische Quellensteuer             40
30.7. Folgen der Verschmelzung von
    Investmentvermögen                       40

6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge-
Verkaufsprospekt                                       sellschaft unter www.ishares.com einsehbar.
                                                       Kapitalanlagen mit Umwelt-, Sozial- und Gover-
                                                       nance-Kriterien (ESG) werden oft mit dem Begriff
                                                       "nachhaltiges Investieren" verwechselt oder aus-
                                                       tauschbar verwendet. Die BlackRock-Gruppe hat
                                                       nachhaltiges Investieren als übergeordnetes Ziel
                                                       und ESG als Datengrundlage zur Identifizierung
1.      Grundlagen                                     und Information von Lösungen definiert. Die Ge-
                                                       sellschaft hat ESG-Integration als die Praxis defi-
Das Sondervermögen iShares TecDAX® UCITS ETF
                                                       niert, wesentliche ESG-Informationen und Nachhal-
(DE) (im Folgenden „der Fonds" genannt) ist ein
                                                       tigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einzube-
Investmentvermögen       gemäß     der   Richtlinie
                                                       ziehen, um risikobereinigte Renditen zu steigern.
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des
                                                       Die BlackRock-Gruppe erkennt die Relevanz we-
Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der
                                                       sentlicher ESG-Informationen über alle Anlageklas-
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
                                                       sen und Arten der Fondsverwaltung hinweg an. Die
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in
                                                       Gesellschaft kann Nachhaltigkeitsüberlegungen in
Wertpapieren     (OGAW)    (nachfolgend   „OGAW-
                                                       ihre Anlageprozesse über alle Anlageplattformen
Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuch
                                                       hinweg einbeziehen. ESG-Informationen und Nach-
(„KAGB"). Es wird von der BlackRock Asset
                                                       haltigkeitsrisiken werden bei der Indexauswahl, der
Management Deutschland AG (im Folgenden
                                                       Portfolioprüfung und den Investment-Stewardship-
„Gesellschaft" genannt) verwaltet.
                                                       Prozessen (Abstimmungsverhalten) als Überlegung
Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin,      einbezogen.
das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-
                                                       Der Fonds wird mit dem Ziel verwaltet, die Abwei-
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-
                                                       chung zwischen der Wertentwicklung des Fonds im
che Rechnung der Anleger unter Beachtung des
                                                       Vergleich zur Wertentwicklung seines zugrunde
Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen,
                                                       liegenden Index so gering wie möglich zu halten
nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-
                                                       (Minimierung der Performance-Tracking-Differenz).
ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft
                                                       Die Gesellschaft bietet Indexfonds mit Nachhaltig-
in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge-
                                                       keitszielen an, die entweder das Ziel haben, be-
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage
                                                       stimmte Emittenten zu meiden oder ein Engage-
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah-
                                                       ment in Emittenten mit besseren ESG-Ratings,
men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit-
                                                       einem ESG-Thema oder einer positiven ökologi-
tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine
                                                       schen oder sozialen Wirkung zu erreichen
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-
                                                       (Sustainable Suite). Die Gesellschaft berücksichtigt
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens-
                                                       die Eignungsmerkmale und Risikobewertungen des
gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört
                                                       Indexanbieters und kann ihren Anlageansatz in
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
                                                       Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der An-
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft        lagepolitik des Fonds entsprechend anpassen. Die
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche         Gesellschaft verwaltet auch Fonds, die nicht über
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt         diese expliziten Nachhaltigkeitsziele verfügen. Über
sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-           alle Indexfonds hinweg umfasst die ESG-
nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“)          Integration:
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver-
hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft
regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen           •    Zusammenarbeit mit Indexanbietern in Fra-
allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge-              gen der Indexgestaltung und breitere Beteili-
meine Anlagebedingungen“ und „Besondere                     gung der Branche an ESG-Überlegungen
                                                       •    Transparenz und Berichterstattung, ein-
Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An-
                                                            schließlich Kriterien für die Methodik und Be-
lagebedingungen für ein Sondervermögen unter-
                                                            richterstattung über nachhaltigkeitsbezogene
liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die
                                                            Informationen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                       •    Investment Stewardship-Aktivitäten, die über
(„BaFin“).
                                                            alle Anlagestrategien, welche in Aktien inves-
1.1.    Verkaufsunterlagen und Of-                          tieren, angewandt werden, um solide Unter-
                                                            nehmensführung und Geschäftspraktiken in
        fenlegung von Informationen                         Bezug auf die wesentlichen ESG-Faktoren zu
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin-           fördern, bei denen eine Auswirkung auf die
formationen, die Anlagebedingungen sowie die                langfristige finanzielle Wertentwicklung erwar-
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei           tet wird.
der BlackRock Asset Management Deutschland AG,
Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält-       Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders
lich.                                                  angegeben und in den Anlagezielen und der Anla-
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen       gepolitik des Fonds enthalten, ändert die ESG-
dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und         Integration das Anlageziel des Fonds nicht und
die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und         schränkt das Anlageuniversum der Gesellschaft
Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö-         nicht ein, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass
gensgegenständen sind in elektronischer Form bei       ein Fonds eine ESG- oder wirkungsorientierte (Im-
der Gesellschaft erhältlich.                           pact)    Anlagestrategie    oder   Ausschlussfilter
                                                       (Screens) anwenden wird. Impact-Investitionen
Darüber hinaus sind weitere Informationen über
                                                       sind Investitionen, die mit der Absicht getätigt
die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder

                                                                                                         7
werden, neben einer finanziellen Rendite positive,      dienstleistungssektor festgelegten Zeitrahmens zu
messbare soziale und/oder ökologische Auswirkun-        erfüllen.
gen zu erzielen. Gleichfalls bestimmt die ESG-
Integration nicht das Ausmaß, in dem ein Fonds          1.2.    Anlagebedingungen und deren
von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sein kann.                 Änderungen
Näheres ist beschrieben unter "    Nachhaltigkeits-     Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
risiken" im Abschnitt "Risikohinweise" in diesem        sen Verkaufsprospekt abgedruckt.
Verkaufsprospekt. Liegt dem Fonds ein Index zu-
                                                        Die Anlagebedingungen können von der Gesell-
grunde, der explizit Nachhaltigkeitsziele beinhaltet,
                                                        schaft geändert werden. Änderungen der Anlage-
führt die Gruppe Risk and Quantitative Analysis
                                                        bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die
(RQA) regelmäßige Überprüfungen mit den Portfo-
                                                        BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
liomanagern durch, um sicherzustellen, dass so-
                                                        Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch
wohl die Abbildung der Wertentwicklung des zu-
                                                        den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
grunde liegenden Index als auch die Einhaltung der
in der Methodik des zugrunde liegenden Index            Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes-
eingebetteten Nachhaltigkeitsziele angemessen           anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de
verfolgt werden.                                        bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-
                                                        tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem
Die Gesellschaft legt auf Portfolioebene ESG- und
                                                        Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla-
nachhaltigkeitsbezogene Daten offen, die auf den
                                                        gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger-
Produktseiten für Publikumsfonds öffentlich zu-
                                                        rechte betreffen, werden die Anleger außerdem
gänglich sind, sofern dies gesetzlich/regulatorisch
                                                        über ihre depotführenden Stellen mittels eines
zulässig ist, damit aktuelle und potenzielle Anleger
                                                        sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in
und Anlageberater nachhaltigkeitsbezogene Infor-
                                                        Papierform oder in elektronischer Form) informiert.
mationen für einen Fonds einsehen können.
                                                        Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte
                                                        der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
Die BlackRock-Gruppe führt Investment Stewards-         Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
hip-Engagements und Stimmrechtsausübung mit             Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
dem Ziel durch, den langfristigen Wert der Vermö-       weitere Informationen erlangt werden können.
genswerte des Fonds in relevanten Anlageklassen         Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
zu schützen und zu steigern. Die Erfahrung zeigt,       ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
dass eine nachhaltige finanzielle Performance und       Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen
Wertschöpfung durch solide Governance-Praktiken,        und Aufwendungserstattungen treten frühestens
einschließlich Kontrollen im Risikomanagement, der      drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun-
Verantwortung der Geschäftsführung und der Ein-         desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
haltung von Vorschriften, verbessert wird. Der          der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
Fokus liegt dabei mit oberster Priorität auf der        Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
Zusammensetzung, Effektivität und Verantwortung         Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach
der Geschäftsführung. Die Erfahrung zeigt, dass         der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft
hohe Standards der Corporate Governance die             und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass
Grundlage für die Führung und Überwachung durch         die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile
die Geschäftsführung sind. Die BlackRock-Gruppe         in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit
setzt sich dafür ein, besser zu verstehen, wie Füh-     vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu-
rungsgremien ihre Effektivität und Leistung ein-        tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö-
schätzen, sowie ihre Position zu den Verantwort-        gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
lichkeiten und Verpflichtungen von Vorständen,          ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder
Fluktuation und Nachfolgeplanung, Krisenmanage-         ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten
ment und Diversität.                                    vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-
Die BlackRock-Gruppe nimmt bei ihrer Investment         nehmen.
Stewardship-Arbeit eine langfristige Perspektive
ein, die auf zwei wesentlichen Merkmalen ihres          2.      Verwaltungsgesellschaft
Geschäfts beruht: Die Mehrheit ihrer Anleger spart
für langfristige Ziele, daher geht sie davon aus,       2.1.    Firma, Rechtsform und Sitz
dass sie langfristige Anleger sind; und es werden
                                                        Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe-
Strategien mit unterschiedlichen Anlagehorizonten
                                                        ten BlackRock Asset Management Deutschland AG
angeboten, was bedeutet, dass die Gesellschaft
                                                        mit Sitz in München verwaltet.
und BlackRock insgesamt langfristige Beziehungen
zu den Unternehmen hat, in die investiert wurde.        Die BaFin hat der BlackRock Asset Management
                                                        Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege-
Weitere Einzelheiten zum Ansatz betreffend Nach-
                                                        sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes
haltiges Investieren und Investment Stewardship
                                                        („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als
sind                erhältlich              unter
                                                        OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des
www.blackrock.com/corporate/sustainability    und
                                                        KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management
https://www.blackrock.com/corporate/about-
                                                        Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer
us/investment-stewardship#our-responsibility.
                                                        Aktiengesellschaft (AG) gegründet.
BlackRock beabsichtigt derzeit, die Transparenzan-
                                                        Die BlackRock Asset Management Deutschland AG
forderungen in Bezug auf die wichtigsten negativen
                                                        darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-
Nachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds innerhalb
                                                        Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung
des in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Euro-
                                                        an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft
päischen Parlaments und des Rates über nachhal-
                                                        seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder-
tigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz-
                                                        vermögen sowie Gemischte Sondervermögen

8
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder-      Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber vergibt
vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti-        Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden
engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal-        Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte.
ten.                                                   Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des
Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell-       dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten.
schaft demnach Investmentvermögen, einschließ-
lich extern verwalteter Investmentaktiengesell-        3.2.    Haftungsausschluss des Li-
schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.                  zenzgebers
Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-          Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert,
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB           gefördert,    verkauft   oder    vermarktet.   Der
beantragt.                                             Lizenzgeber ist mit der Gesellschaft abgesehen von
                                                       der Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und
2.2.      Eigenkapital, Aufsichtsrat und
                                                       der gestatteten Verwendung der Marke in
          Vorstand                                     Zusammenhang mit der Namensnennung des
Das    Grundkapital   der  Gesellschaft   beträgt      Fonds in keiner Weise verbunden.
EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge-      Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit
zahlt.                                                 noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden
Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 46,9 Mio.        Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt
Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi-     jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder
tal aus.                                               Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:         Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert
                                                       weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche
–    Stephen Cohen,
                                                       die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde
     BlackRock, Managing Director, Head of EMEA
                                                       liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten
     iShares,
                                                       erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte
–    Stacey Mullin,                                    Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der
     BlackRock, Managing Director, Chief Operating     Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des
     Officer (COO) EMEA und                            zugrunde liegenden Index oder der darin
     als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß     enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken.
     § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB,                          Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen
–    Michael Rüdiger (Vorsitzender),                   haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig,
     Unabhängiger Aufsichtsrat und Stiftungsrat, Ut-   nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des
     ting am Ammersee.                                 zugrunde liegenden Index oder des darauf
Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss      beruhenden Fonds oder im Zusammenhang hiermit
die folgenden Personen als Mitglieder des Vor-         entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für
stands ernannt:                                        indirekte Verluste, außerordentliche Verluste oder
                                                       Folgeverluste      (einschließlich    entgangener
–    Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des
                                                       Gewinne), die sich auf den zugrunde liegenden
     Vorstands der BlackRock Asset Management
                                                       Index oder den darauf beruhenden Fonds beziehen,
     Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands
                                                       selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend-
     der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft
                                                       machung eines solchen Schadensersatzanspruches
     mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter
                                                       in Kenntnis gesetzt worden ist.
     Global Markets für Deutschland bei der Deut-
     schen Bank AG,                                    Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen
                                                       dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen
–    Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing
                                                       keiner Drittpartei zugute.
     Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest-
     mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts-
     vermögen, Leiter des institutionellen Kundenge-   4.      Verwahrstelle
     schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro-
     pa, zuvor Senior Vice President, Executive        4.1.    Allgemeines
     Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA,        Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
     und                                               der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der
–    Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma-      Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds
     naging Director, Vorstand der iShares (DE) I      hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr-
     Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell-      stelle beauftragt.
     schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs     Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen-
     Indexprodukte und Privatkundengeschäft für        stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
     Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor        Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer-
     Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz     den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell-
     Global Investors.                                 schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän-
                                                       den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun-
3.        Lizenzgeber und Lizenzver-                   gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen-
                                                       stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage-
          trag                                         bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut-
                                                       haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit
3.1.      Lizenzgeber und Lizenzvertrag                Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-
Der TecDAX® (im Folgenden zugrunde „liegender          wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn
Index" genannt) ist als Markenzeichen der Deut-        die Anlage mit den Anlagebedingungen und den
sche Börse AG (im Folgenden „Lizenzgeber" ge-          Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr-
nannt) eingetragen und dadurch gegen unzulässige       stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und

                                                                                                         9
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher,      Norwegen                SEB Merchant Banking,
dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so-                                   Oslo
wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent-            Österreich              UniCredit Bank Austria AG,
sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge-                                Wien
meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten          Polen                   Bank Handlowy w Warsza-
Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen                                  wie S.A., Warschau
Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher,
dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften         Rumänien                Citibank Europe plc, Buka-
des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-                                     rest
wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre
                                                         Schweden                Skandinaviska Enskilda
Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech-
                                                                                 Banken, Stockholm
nung des Fonds durch die Gesellschaft.
                                                         Schweiz                 Credit Suisse AG, Zürich
4.2.       Firma, Rechtsform, Sitz und
           Haupttätigkeit der Verwahr-                   Singapur                Citibank N.A., Singapore
           stelle                                        Slowenien               UniCredit Banka Slovenija,
Für den Fonds hat die State Street Bank Internati-                               Ljubljana
onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße           Spanien                 Deutsche Bank S.A.E.,
59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle                                Madrid
übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti-
tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist        Tschechien              Československá Obchodní
das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-                                     Banka, A.S., Prag
schäft.
                                                         Ungarn                  UniCredit Bank Hungary
Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder                                 Zrt., Budapest
direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun-
den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher           Vereinigtes König-      State Street Bank & Trust
keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr-          reich                   Company, London
stelle und der Gesellschaft.
                                                         Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön-
4.3.       Unterverwahrung                               nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver-
Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein-        wahrstelle erfragt werden.
zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un-          Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds
terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für         kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili-
die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt:       gung an einem oder mehreren Unterverwahrern
                                                         kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter-
Land                     Name des Unterverwah-           verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun-
                         rers                            den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi-
                                                         schen der Verwahrstelle und den oben genannten
Australien               HSBC Bank, Sydney
                                                         Unterverwahrern.
Dänemark                 Skandinaviska Enskilda
                         Banken AB, Kopenhagen           4.4.      Haftung der Verwahrstelle
                                                         Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö-
Deutschland (CBF)        State Street Bank Interna-
                                                         gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu-
                         tional GmbH, München
                                                         stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer-
Euroclear/Vereinigte     State Street Bank & Trust       den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines
Staaten von Amerika      Company, Boston                 solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-
                                                         wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei
Finnland                 SEB Merchant Banking,           denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
                         Helsinki                        Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.
Frankreich/Niederlan-    Deutsche Bank, Amster-          Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
de/Belgien/Portugal      dam                             gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr-
                                                         stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-
Griechenland             BNP Paribas Securities          tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-
                         Services, S.C.A., Athen         tens fahrlässig nicht erfüllt hat.
Hong Kong                Standard Chartered Bank         4.5.      Zusätzliche Informationen
                         (Hong Kong) Ltd., Hong
                                                         Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den
                         Kong
                                                         Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand
Israel                   Bank Hapoalim B.M., Tel         zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un-
                         Aviv                            terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-
                                                         flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Italien                  Deutsche Bank S.p.A.,           Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
                         Mailand

Japan                    HSBC Corporation, Tokio
Kanada                   State Street Bank & Trust
                         Company, Toronto

Neuseeland               HSBC Bank, Auckland

10
5.      Auflagedatum, Laufzeit und                     Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich
                                                       aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den
        Anlageziel des Fonds                           „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde
                                                       liegende Index ist von der BaFin anerkannt und
5.1.    Auflagedatum und Laufzeit                      erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun-
Der Fonds wurde am 06.04.2001 für unbestimmte          gen des KAGB:
Dauer aufgelegt.                                       –   Die Zusammensetzung des Index ist hinrei-
Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen              chend diversifiziert,
des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile        –   Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage
als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die          für den Markt, auf den er sich bezieht, dar,
Anleger können über die Vermögensgegenstände
                                                       –   Der Index wird in angemessener Weise veröf-
nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-
                                                           fentlicht.
rechte verbunden.
                                                       Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord-
5.2.    Anlageziel                                     nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla-
Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer    ments und des Rates, ist der Lizenzgeber bei der
Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des        europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in
zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird       ein öffentliches Register von Administratoren von
eine exakte und vollständige Nachbildung des zu-       Referenzwerten und von Referenzwerten eingetra-
grunde liegenden Index angestrebt. Grundlage           gen.
hierfür ist der passive Managementansatz. Er be-       Das öffentliche Register von Administratoren von
inhaltet im Gegensatz zum aktiven Management-          Referenzwerten und von Referenzwerten des euro-
ansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen über       päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann
den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögens-         unter www.esma.europa.eu eingesehen werden.
werten und die jeweilige Gewichtung dieser Ver-        Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan
mögenswerte im Fonds durch den zugrunde                aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt
liegenden Index vorgegeben werden. Der passive         hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde
Managementansatz und der Handel der Anteile            liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht
über die Börse führen zu einer Begrenzung der          mehr bereitgestellt wird.
Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten,
                                                       Die Angaben über die Zusammensetzung des zu-
die dem Fonds belastet werden.
                                                       grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss
5.3.    Erreichbarkeit des Anlageziels                 oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres
                                                       im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb-
Es kann keine Zusicherung gemacht werden,              jahresbericht des Fonds enthalten.
dass das Anlageziel erreicht wird.
                                                       Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie-
Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung      genden Index und der dadurch möglichen
des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass      Überschreitung bestimmter Aussteller- und
es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein        Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko-
mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen           mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt.
Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt wer-
den. So wird unter anderem unterstellt, dass beim      6.2.     Indexbeschreibung
Erwerb und bei der Veräußerung von Wertpapieren
                                                       Der TecDAX® Index misst die Wertentwicklung der
keinerlei Transaktionskosten anfallen. Außerdem
                                                       30 – nach Marktkapitalisierung und Börsenumsatz
bleiben bei der Berechnung des zugrunde liegen-
                                                       – größten deutschen Aktiengesellschaften sowie
den Index Verwaltungskosten und teilweise Steuer-
                                                       überwiegend in Deutschland tätigen ausländischen
zahlungen, die sich wertmindernd auf den Anteil-
                                                       Unternehmen aus dem Technologiesektor. Die Ge-
preis des Fonds auswirken, gänzlich unberück-
                                                       wichtung der Indexmitglieder richtet sich nach der
sichtigt.
                                                       Free-Float-Marktkapitalisierung mit einer Ober-
Detaillierte Informationen über den zugrunde           grenze von 10 Prozent je Titel. Die Free-Float-
liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei     Marktkapitalisierung entspricht dem Gesamtwert
dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer   aller im freien Umlauf befindlichen Aktien eines
Form erhältlich.                                       Unternehmens. Der Index wird jährlich überprüft
                                                       und angepasst. Ausserordentliche Anpassungen
6.      Anlagegrundsätze                               können mit der vierteljährlichen Neugewichtung
                                                       um¬gesetzt werden. Weitere Einzelheiten zum
6.1.    Allgemeines                                    zu¬grunde liegenden Index (einschließlich seiner
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur       Be¬standteile)    sind   auf   der  Website    des
folgende Vermögensgegenstände erwerben:                Indexanbieters unter http://www.dax-indices.com
                                                       verfügbar.
a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,              6.3.     Auswirkungen von Indexan-
c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,                               passungen
d) Derivate gemäß § 197 KAGB,                          Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde
e) sonstige   Anlageinstrumente     gemäß     § 198    liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds-
   KAGB,                                               management sämtliche Änderungen in der Zu-
                                                       sammensetzung und Gewichtung des zugrunde
f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB,
                                                       liegenden Index nachvollzieht.
wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah-
                                                       Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu
rung einer angemessenen Risikomischung den
                                                       beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an-
zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige

                                                                                                      11
gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach-       Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment-
tung des Anlageziels angemessen ist.                  vermögen handeln und Anteile an solchen Invest-
                                                      mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen
6.4.      Indexnachbildung und Vor-                   halten, haben häufig ein besonderes Interesse an
          rang der direkten Duplizierung              dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem
Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index          längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe-
dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge-      renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie-
genstände erworben werden:                            genden Index über den angestrebten Anlagezeit-
                                                      raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die
–    Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten
                                                      tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines
     sind oder im Zuge von Indexänderungen in
                                                      Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt
     diesen aufgenommen werden (Indexwert-
                                                      ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach-
     papiere),
                                                      bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu-
–    Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden      und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola-
     Index begeben werden (Indexzertifikate),         tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der
–    Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde    Bewertung       eines    Index-Investmentvermögens
     liegenden Index begeben werden (Einzeltitel-     beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen.
     zertifikate),                                    Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest-
–    Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden       mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode
     Index (Indexterminkontrakte),                    abhängen. Generell liefern historische Daten Hin-
–    Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde     weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung
     liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte),    einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine
                                                      physische Nachbildung; dieselben Daten deuten
–    Optionsscheine auf den zugrunde liegenden
                                                      jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische
     Index (Indexoptionsscheine),
                                                      Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt
–    Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde      als eine synthetische Nachbildung.
     liegenden   Index  (Einzeltiteloptionsscheine)
                                                      Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der
     sowie
                                                      voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen
–    Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen     zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi-
     Anlagebedingungen“.                              ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi-
Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index      tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In-
hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer     dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich
direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen-        der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit-
über der Anlage in die anderen oben genannten zur     punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem
Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän-       Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error
de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In-       sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des
dex durch diese Vermögensgegenstände, welche          Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir-
den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum       ken. Die Auswirkungen können abhängig von den
Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im          zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega-
zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze         tiv sein.
geboten.                                              Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen-
                                                      steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah-
6.5.      Duplizierungsgrad                           len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus-
Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden,         maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen-
darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö-      den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak-
gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen        toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen
Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter-         Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ-
schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech-     gen oder Steuererleichterungen des Fonds im
nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa-       Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens.
chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko-
management und Risikomessung beim Einsatz von
Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge-        Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds
schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB          beträgt: 0,10%
(im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli-
zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad       Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur
drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere,     um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor-
Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und      malen Marktbedingungen handelt und diese damit
Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich      nicht als feste Grenzen zu verstehen sind.
der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index
übereinstimmt.

6.6.      Voraussichtlicher Tracking                  7.       Faire Behandlung der Anle-
          Error                                                ger und Anteilklassen
Der Tracking Error wird definiert als die annuali-    Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen
sierte Standardabweichung der Differenz zwischen      bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile
den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie-        haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale,
genden Index. Der erwartete Tracking Error des        je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die
Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto-         bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick
gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie-        über die bestehenden Anteilklassen" vor den
genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren.

12
„Allgemeinen   Anlagebedingungen"       in   diesem            die Wahl der Börse oder des organisierten
Verkaufsprospekt zu finden.                                    Marktes zugelassen hat.1
Die Anteilklassen können sich hinsichtlich der             Wertpapiere    aus   Neuemissionen     dürfen
Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des              erworben     werden,   wenn     nach     ihren
Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsvergütung,              Ausgabebedingungen die Zulassung an oder
der Mindestanlagesumme, der Währung des                    Einbeziehung in eine der unter a) und b)
Anteilswerts oder einer Kombination dieser                 genannten Börsen oder organisierten Märkte
Merkmale unterscheiden.                                    beantragt werden muss, und die Zulassung
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann          oder Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach
das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit          Ausgabe erfolgt.
seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren,
je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm        2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch
erworbenen Anteile gehören.                                a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags-
Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor          oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle
einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für           durch die Anteilseigner unterliegen (sog.
die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge.               Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig-
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur                  ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die
einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann            wesentlichen Entscheidungen haben, sowie
nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen             das Recht die Anlagepolitik mittels ange-
von Anteilklassen erfolgen.                                   messener Mechanismen zu kontrollieren.
                                                              Der Fonds muss zudem von einem Rechts-
                                                              träger verwaltetet werden, der den Vor-
Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die
                                                              schriften für den Anlegerschutz unterliegt,
Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden
                                                              es sei denn der Fonds ist in Gesellschafts-
Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe-
                                                              form aufgelegt und die Tätigkeit der Vermö-
rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung
                                                              gensverwaltung wird nicht von einem
einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich
                                                              anderen Rechtsträger wahrgenommen.
die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet
werden.                                                    b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver-
                                                              mögenswerte besichert oder an die Ent-
Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu
                                                              wicklung anderer Vermögenswerte gekop-
behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung
ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von                pelt sind. Soweit in solche Finanzinstru-
                                                              mente Komponenten von Derivaten einge-
Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer
                                                              bettet sind, gelten weitere Anforderungen,
Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen
eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle-               damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere
gergruppe stellen.                                            erwerben darf.

Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die       3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden
faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe          Voraussetzungen erworben werden:
Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und -
                                                           a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds
rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.
                                                              entstehen kann, darf den Kaufpreis des
                                                              Wertpapiers    nicht    übersteigen.   Eine
8.        Anlageinstrumente im Ein-                           Nachschusspflicht darf nicht bestehen.
          zelnen                                           b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds
                                                              erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu
8.1.      Wertpapiere                                         führen, dass der Fonds den gesetzlichen
1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“                  Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen
   keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf              nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt
   die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB              unter Berücksichtigung der gesetzlichen
   Wertpapiere nur erwerben,                                  Möglichkeit, in besonderen Fällen die
                                                              Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl.
     a) wenn sie an einer Börse in einem                      den      Abschnitt    „Aussetzung    der
        Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“)           Anteilrücknahme“ (Punkt 19.4)).
        oder in einem anderen Vertragsstaat des
        Abkommens       über    den     Europäischen       c) Eine    verlässliche    Bewertung      des
        Wirtschaftsraum    („EWR“)     zum   Handel           Wertpapiers durch exakte, verlässliche und
        zugelassen oder in einem dieser Staaten an            gängige Preise muss verfügbar sein; diese
        einem     anderen     organisierten    Markt          müssen entweder Marktpreise sein oder von
        zugelassen oder in diesen einbezogen sind,            einem Bewertungssystem gestellt worden
     b) wenn sie ausschließlich an einer Börse                sein, dass von dem Emittenten des
        außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder             Wertpapiers unabhängig ist.
        außerhalb der anderen Vertragsstaaten des          d) Angemessene       Information      über das
        Abkommens über den EWR zum Handel                     Wertpapier durch regelmäßige, exakte und
        zugelassen oder in einem dieser Staaten an            umfassende Information des Marktes über
        einem organisierten Markt zugelassen oder             das Wertpapier oder ein gegebenenfalls
        in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin           dazugehöriges, d.h. in dem Wertpapier
                                                              verbrieftes Portfolio ist verfügbar.

                                                       1
                                                           Die Börsenliste wird auf der Internetseite der Bundes-
                                                           anstalt veröffentlicht. www.bafin.de

                                                                                                               13
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