IShares ATX UCITS ETF (DE) - Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - BlackRock
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iShares ATX UCITS ETF (DE) Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen BlackRock Asset Management Deutschland AG März 2021 Vertrieb Österreich
Namen und Adressen Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG Lenbachplatz 1 80333 München Deutschland Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858 Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958 info@iShares.de www.iShares.de AG München, HRB 134 527 Gesetzliche Vertreter Dirk Schmitz Harald Klug Peter Scharl Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle) State Street Bank International GmbH Brienner Straße 59 80333 München Tel.: +49 (0) 89 55 878 100 Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung München Rosenheimer Platz. 4 81620 München, Deutschland Tel: +49 (0) 89 29036 – 0 Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse. abrufbar unter www.boerse-frankfurt.de 1
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Wertpapierkennnummer: Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er- Bezeichnung WKN folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der iShares ATX UCITS ETF (DE) A0D 8Q2 wesentlichen Anlegerinformationen und der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin- dung mit den „Besonderen Anlagebedingun- gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An- lagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes- sierten zusammen mit dem letzten veröffent- lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht- zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver- fügung zu stellen. Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab- gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio- nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah- resbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe- richt. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal- tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. 2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs- Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- zulassung besteht. schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an legung anstrengen. US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell- Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs- Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei nicht gemäß dem United States Investment Com- Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds- pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re- stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer- Investment und Asset Management e.V. als zu- den nicht gemäß dem United States Securities Act ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Die BlackRock Asset Management Deutschland AG Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver- nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah- einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- Staaten noch einer US-Person oder auf deren mentfonds“ lauten: Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. Büro der Ombudsstelle darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei- BVI Bundesverband Investment und Asset le weder im Auftrag von US-Personen erwerben Management e.V. noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US- Unter den Linden 42 Personen zählen natürliche Personen, wenn sie 10117 Berlin ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Telefon: (030) 6449046-0 US-Personen können auch Personen- oder Kapital- Telefax: (030) 6449046-29 gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den E-Mail: info@ombudsstelle- Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, investmentfonds.de Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet www.ombudsstelle-investmentfonds.de werden. Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli- chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Betei- ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388- 1919, schlichtung@bundesbank.de wenden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- tronischem Wege zustande gekommen sind, kön- nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit- beilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: in- fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit- beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa- len Schlichtungsstelle. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen. Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros- pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über- setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche Fassung. Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist, entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver- kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB). Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen: Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen und das Angebot von in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in 3
8.3. Bankguthaben 15 Inhalt. 8.4. Derivate 15 8.4.1. Terminkontrakte 15 8.4.2. Optionsgeschäfte 16 8.4.3. Swaps 16 8.4.4. Swaptions 16 8.4.5. Credit Default Swaps 16 Namen und Adressen 1 8.4.6. In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 16 Wertpapierkennnummer: 2 8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte 16 8.5. Sonstige Anlageinstrumente 16 1. Grundlagen 7 8.6. Investmentanteile 17 1.1. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 7 9. Emittentengrenzen und 1.2. Anlagebedingungen und deren Anlagegrenzen 17 Änderungen 8 9.1. Emittentengrenzen 17 9.2. Anlagegrenzen 18 2. Verwaltungsgesellschaft 8 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz 8 10. Sicherheitenstrategie 18 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und 10.1. Arten der zulässigen Vorstand 9 Sicherheiten 18 10.2. Umfang der Besicherung 18 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 9 10.3. Strategie für Abschläge der 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 9 Bewertung (Haircut-Strategie) 19 3.2. Haftungsausschluss des 10.4. Anlage von Barsicherheiten 19 Lizenzgebers 9 10.5. Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 19 4. Verwahrstelle 9 4.1. Allgemeines 9 11. Leverage 19 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätigkeit der Verwahrstelle 10 12. Kreditaufnahme 19 4.3. Unterverwahrung 10 4.4. Haftung der Verwahrstelle 10 13. Bewertung 19 4.5. Zusätzliche Informationen 10 13.1. Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 19 5. Auflagedatum, Laufzeit und 13.1.1. An einer Börse zugelassene / in organisiertem Markt gehandelte Anlageziel des Fonds 11 Vermögensgegenstände 19 5.1. Auflagedatum und Laufzeit 11 13.1.2. Nicht an Börsen notierte oder 5.2. Anlageziel 11 organisierten Märkten gehandelte 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels 11 Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne 6. Anlagegrundsätze 11 handelbaren Kurs 19 6.1. Allgemeines 11 13.2. Besondere 6.2. Indexbeschreibung 11 Bewertungsregelungen für 6.3. Auswirkungen von einzelne Vermögensgegenstände 19 Indexanpassungen 11 13.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 19 6.4. Indexnachbildung und Vorrang 13.2.2. Geldmarktinstrumente 20 der direkten Duplizierung 12 13.2.3. Optionsrechte und Terminkontrakte 20 6.5. Duplizierungsgrad 12 6.6. Voraussichtlicher Tracking Error 12 13.2.4. Bankguthaben, Festgelder und Investmentanteile 20 13.2.5. Auf ausländische Währung lautende 7. Faire Behandlung der Anleger Vermögensgegenstände 20 und Anteilklassen 12 14. Wertentwicklung 20 8. Anlageinstrumente im Einzelnen 13 15. Risikohinweise 20 8.1. Wertpapiere 13 15.1. Allgemeine Risiken einer 8.2. Geldmarktinstrumente 14 Fondsanlage 20 4
15.1.1. Schwankung des Anteilwerts des 15.5.6. Schlüsselpersonenrisiko 26 Fonds 21 15.5.7. Verwahrrisiko 27 15.1.2. Beeinflussung der individuellen 15.5.8. Risiken aus Handels- und Performance durch steuerliche Clearingmechanismen Aspekte 21 (Abwicklungsrisiko) 27 15.1.3. Änderung der Anlagebedingungen 21 15.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 27 15.1.4. Rücknahmeaussetzung 21 15.5.10. Nachhaltigkeitsrisiken 27 15.1.5. Auflösung des Fonds 21 15.1.6. Verschmelzung 21 16. Erläuterung des Risikoprofils 15.1.7. Übertragung auf eine andere des Fonds 28 Kapitalverwaltungsgesellschaft 21 15.1.8. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele 21 17. Profil des typischen Anlegers 28 15.1.9. Spezifische Risiken bei Wertpapierindex-OGAW 22 18. Anteile 28 15.2. Risiko der negativen 19. Ausgabe und Rücknahme von Wertentwicklung (Marktrisiko) 22 15.2.1. Wertveränderungsrisiken 22 Anteilen 28 15.2.2. Kapitalmarktrisiko 23 19.1. Ausgabe von Anteilen 28 15.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien 23 19.2. Rücknahme von Anteilen 28 15.2.4. Zinsänderungsrisiko 23 19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe 15.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 23 und -rücknahme 29 19.4. Aussetzung der 15.2.6. Risiken in Zusammenhang mit Derivatgeschäften 23 Anteilrücknahme 29 15.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 24 20. Liquiditätsmanagement 29 15.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten 24 21. Börsen und Märkte 30 15.2.9. Inflationsrisiko 24 21.1. Allgemeines 30 15.2.10. Währungsrisiko 24 21.2. Die Funktion der Designated 15.2.11. Konzentrationsrisiko 24 Sponsors 30 15.2.12. Risiken im Zusammenhang mit der 21.3. Beschreibung der zugelassenen Investition in Investmentanteile 24 Teilnehmer 30 15.2.13. Risiken aus dem Anlagespektrum 24 21.4. Die Risiken des Börsenhandels 30 15.3. Risiken der eingeschränkten 21.5. Handel von Anteilen am oder erhöhten Liquidität des Sekundärmarkt 30 Fonds (Liquiditätsrisiko) 24 15.3.1. Risiko aus der Anlage in 22. Portfoliotransparenzstrategie Vermögensgegenstände 25 und indikativer Net Asset 15.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme 25 Value 30 15.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben 22.1. Portfoliotransparenzstrategie 30 oder Zeichnungen 25 22.2. Indikativer Net Asset Value 30 15.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern 25 23. Ausgabe- und 15.4. Kontrahentenrisiken inklusive Rücknahmepreise und Kosten 31 Kredit- und Forderungsrisiko 25 23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis 31 15.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei- Risiken (außer zentrale 23.2. Aussetzung der Errechnung des Kontrahenten) 25 Ausgabe-/Rücknahmepreises 31 15.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 25 23.3. Ausgabeaufschlag 31 23.4. Rücknahmeabschlag 31 15.5. Operationelle und sonstige 23.5. Veröffentlichung der Ausgabe- Risiken des Fonds 26 15.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen, und Rücknahmepreise 31 Missstände oder Naturkatastrophen 23.6. Kosten bei Ausgabe und 26 Rücknahme der Anteile 32 15.5.2. Länder- oder Transferrisiko 26 15.5.3. Rechtliche und politische Risiken 26 24. Verwaltungs- und sonstige 15.5.4. Änderung der steuerlichen Kosten 32 Rahmenbedingungen 26 24.1. Kostenpauschale 32 15.5.5. FATCA und andere grenzüber- 24.2. Sonstige Aufwendungen 32 schreitende Meldesysteme 26 5
24.3. Zusammensetzung der Total 30.8. Automatischer Informations- Expense Ratio 32 austausch in Steuersachen 40 24.4. Abweichender Kostenausweis 30.9. FATCA und andere grenzüber- durch Dritte 32 schreitende Meldesysteme 40 24.5. Vergütungspolitik 32 30.10. Hinweis 41 25. Besonderheiten beim Erwerb 31. Auslagerung 41 von anderen Investmentanteilen 33 32. Jahres- / Halbjahresberichte / Abschlussprüfer 41 26. Teilfonds 33 33. Zahlungen an die Anteilinha- 27. Regeln für die Ermittlung und ber/Verbreitung der Berichte Verwendung der Erträge 33 und sonstige Informationen 42 28. Geschäftsjahr und 34. Weitere Investmentvermö- Ausschüttungen 33 gen, die von der Gesellschaft 28.1. Geschäftsjahr 33 verwaltet werden 42 28.2. Ausschüttungsmechanik 33 35. Belehrung über das Recht des 29. Auflösung, Übertragung und Käufers zum Widerruf nach Verschmelzung des Fonds 34 § 305 KAGB 29.1. Allgemeines 34 (Haustürgeschäfte) 42 29.2. Verfahren bei Auflösung des Fonds 34 36. Interessenskonflikte 43 29.3. Übertragung des Fonds 34 29.4. Verschmelzung 34 Überblick über die bestehenden 29.5. Rechte der Anleger im Falle Anteilklassen 45 einer Verschmelzung 34 37. Überblick über die 30. Kurzangaben über für die bestehenden Anteilklassen Anleger bedeutsame des Sondervermögens iShares Steuervorschriften 35 ATX UCITS ETF (DE) 45 30.1. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) 35 Allgemeine Anlagebedingungen. 46 30.1.1. Ausschüttungen 35 30.1.2. Vorabpauschalen 35 Besondere Anlagebedingungen 30.1.3. Veräußerungsgewinne auf für das OGAW-Sondervermögen Anlegerebene 36 iShares ATX UCITS ETF (DE). 53 30.2. Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 36 Zusätzliche Informationen für 30.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds 36 Anleger in der Republik Österreich 56 30.2.2. Ausschüttungen 37 30.2.3. Vorabpauschalen 37 30.2.4. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 37 30.2.5. Negative steuerliche Erträge 38 30.2.6. Abwicklungsbesteuerung 38 30.2.7. Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen 39 30.3. Steuerausländer 40 30.4. Solidaritätszuschlag 40 30.5. Kirchensteuer 40 30.6. Ausländische Quellensteuer 40 30.7. Folgen der Verschmelzung von Investmentvermögen 40 6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge- Verkaufsprospekt sellschaft unter www.ishares.com einsehbar. Kapitalanlagen mit Umwelt-, Sozial- und Gover- nance-Kriterien (ESG) werden oft mit dem Begriff "nachhaltiges Investieren" verwechselt oder aus- tauschbar verwendet. Die BlackRock-Gruppe hat nachhaltiges Investieren als übergeordnetes Ziel und ESG als Datengrundlage zur Identifizierung 1. Grundlagen und Information von Lösungen definiert. Die Ge- sellschaft hat ESG-Integration als die Praxis defi- Das Sondervermögen iShares ATX UCITS ETF (DE) niert, wesentliche ESG-Informationen und Nachhal- (im Folgenden „der Fonds" genannt) ist ein Invest- tigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einzube- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG ziehen, um risikobereinigte Renditen zu steigern. des Europäischen Parlaments und des Rates vom Die BlackRock-Gruppe erkennt die Relevanz we- 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und sentlicher ESG-Informationen über alle Anlageklas- Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Or- sen und Arten der Fondsverwaltung hinweg an. Die ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpa- Gesellschaft kann Nachhaltigkeitsüberlegungen in pieren (OGAW) (nachfolgend „OGAW-Richtlinie") im ihre Anlageprozesse über alle Anlageplattformen Sinne des Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB"). Es hinweg einbeziehen. ESG-Informationen und Nach- wird von der BlackRock Asset Management haltigkeitsrisiken werden bei der Indexauswahl, der Deutschland AG (im Folgenden „Gesellschaft" Portfolioprüfung und den Investment-Stewardship- genannt) verwaltet. Prozessen (Abstimmungsverhalten) als Überlegung Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin, einbezogen. das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- Der Fonds wird mit dem Ziel verwaltet, die Abwei- legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- chung zwischen der Wertentwicklung des Fonds im che Rechnung der Anleger unter Beachtung des Vergleich zur Wertentwicklung seines zugrunde Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen, liegenden Index so gering wie möglich zu halten nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- (Minimierung der Performance-Tracking-Differenz). ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet Indexfonds mit Nachhaltig- in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge- keitszielen an, die entweder das Ziel haben, be- schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage stimmte Emittenten zu meiden oder ein Engage- gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah- ment in Emittenten mit besseren ESG-Ratings, men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit- einem ESG-Thema oder einer positiven ökologi- tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine schen oder sozialen Wirkung zu erreichen operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri- (Sustainable Suite). Die Gesellschaft berücksichtigt sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens- die Eignungsmerkmale und Risikobewertungen des gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört Indexanbieters und kann ihren Anlageansatz in nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der An- In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft lagepolitik des Fonds entsprechend anpassen. Die die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Gesellschaft verwaltet auch Fonds, die nicht über Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt diese expliziten Nachhaltigkeitsziele verfügen. Über sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- alle Indexfonds hinweg umfasst die ESG- nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“) Integration: und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver- hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen • Zusammenarbeit mit Indexanbietern in Fra- allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge- gen der Indexgestaltung und breitere Beteili- meine Anlagebedingungen“ und „Besondere gung der Branche an ESG-Überlegungen • Transparenz und Berichterstattung, ein- Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An- schließlich Kriterien für die Methodik und Be- lagebedingungen für ein Sondervermögen unter- richterstattung über nachhaltigkeitsbezogene liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die Informationen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht • Investment Stewardship-Aktivitäten, die über („BaFin“). alle Anlagestrategien, welche in Aktien inves- 1.1. Verkaufsunterlagen und Of- tieren, angewandt werden, um solide Unter- nehmensführung und Geschäftspraktiken in fenlegung von Informationen Bezug auf die wesentlichen ESG-Faktoren zu Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin- fördern, bei denen eine Auswirkung auf die formationen, die Anlagebedingungen sowie die langfristige finanzielle Wertentwicklung erwar- aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei tet wird. der BlackRock Asset Management Deutschland AG, Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält- Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders lich. angegeben und in den Anlagezielen und der Anla- Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen gepolitik des Fonds enthalten, ändert die ESG- dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und Integration das Anlageziel des Fonds nicht und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und schränkt das Anlageuniversum der Gesellschaft Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö- nicht ein, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass gensgegenständen sind in elektronischer Form bei ein Fonds eine ESG- oder wirkungsorientierte (Im- der Gesellschaft erhältlich. pact) Anlagestrategie oder Ausschlussfilter (Screens) anwenden wird. Impact-Investitionen Darüber hinaus sind weitere Informationen über sind Investitionen, die mit der Absicht getätigt die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder 7
werden, neben einer finanziellen Rendite positive, dienstleistungssektor festgelegten Zeitrahmens zu messbare soziale und/oder ökologische Auswirkun- erfüllen. gen zu erzielen. Gleichfalls bestimmt die ESG- Integration nicht das Ausmaß, in dem ein Fonds 1.2. Anlagebedingungen und deren von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sein kann. Änderungen Näheres ist beschrieben unter " Nachhaltigkeits- Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- risiken" im Abschnitt "Risikohinweise" in diesem sen Verkaufsprospekt abgedruckt. Verkaufsprospekt. Liegt dem Fonds ein Index zu- Die Anlagebedingungen können von der Gesell- grunde, der explizit Nachhaltigkeitsziele beinhaltet, schaft geändert werden. Änderungen der Anlage- führt die Gruppe Risk and Quantitative Analysis bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die (RQA) regelmäßige Überprüfungen mit den Portfo- BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des liomanagern durch, um sicherzustellen, dass so- Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch wohl die Abbildung der Wertentwicklung des zu- den Aufsichtsrat der Gesellschaft. grunde liegenden Index als auch die Einhaltung der in der Methodik des zugrunde liegenden Index Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes- eingebetteten Nachhaltigkeitsziele angemessen anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de verfolgt werden. bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü- tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Die Gesellschaft legt auf Portfolioebene ESG- und Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla- nachhaltigkeitsbezogene Daten offen, die auf den gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger- Produktseiten für Publikumsfonds öffentlich zu- rechte betreffen, werden die Anleger außerdem gänglich sind, sofern dies gesetzlich/regulatorisch über ihre depotführenden Stellen mittels eines zulässig ist, damit aktuelle und potenzielle Anleger sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in und Anlageberater nachhaltigkeitsbezogene Infor- Papierform oder in elektronischer Form) informiert. mationen für einen Fonds einsehen können. Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Die BlackRock-Gruppe führt Investment Stewards- Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der hip-Engagements und Stimmrechtsausübung mit Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie dem Ziel durch, den langfristigen Wert der Vermö- weitere Informationen erlangt werden können. genswerte des Fonds in relevanten Anlageklassen Die Änderungen treten frühestens am Tage nach zu schützen und zu steigern. Die Erfahrung zeigt, ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. dass eine nachhaltige finanzielle Performance und Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen Wertschöpfung durch solide Governance-Praktiken, und Aufwendungserstattungen treten frühestens einschließlich Kontrollen im Risikomanagement, der drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun- Verantwortung der Geschäftsführung und der Ein- desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung haltung von Vorschriften, verbessert wird. Der der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Fokus liegt dabei mit oberster Priorität auf der Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Zusammensetzung, Effektivität und Verantwortung Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach der Geschäftsführung. Die Erfahrung zeigt, dass der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft hohe Standards der Corporate Governance die und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass Grundlage für die Führung und Überwachung durch die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile die Geschäftsführung sind. Die BlackRock-Gruppe in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit setzt sich dafür ein, besser zu verstehen, wie Füh- vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu- rungsgremien ihre Effektivität und Leistung ein- tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö- schätzen, sowie ihre Position zu den Verantwort- gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un- lichkeiten und Verpflichtungen von Vorständen, ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder Fluktuation und Nachfolgeplanung, Krisenmanage- ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten ment und Diversität. vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- Die BlackRock-Gruppe nimmt bei ihrer Investment nehmen. Stewardship-Arbeit eine langfristige Perspektive ein, die auf zwei wesentlichen Merkmalen ihres 2. Verwaltungsgesellschaft Geschäfts beruht: Die Mehrheit ihrer Anleger spart für langfristige Ziele, daher geht sie davon aus, 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz dass sie langfristige Anleger sind; und es werden Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe- Strategien mit unterschiedlichen Anlagehorizonten ten BlackRock Asset Management Deutschland AG angeboten, was bedeutet, dass die Gesellschaft mit Sitz in München verwaltet. und BlackRock insgesamt langfristige Beziehungen zu den Unternehmen hat, in die investiert wurde. Die BaFin hat der BlackRock Asset Management Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege- Weitere Einzelheiten zum Ansatz betreffend Nach- sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes haltiges Investieren und Investment Stewardship („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als sind erhältlich unter OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des www.blackrock.com/corporate/sustainability und KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management https://www.blackrock.com/corporate/about- Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer us/investment-stewardship#our-responsibility. Aktiengesellschaft (AG) gegründet. BlackRock beabsichtigt derzeit, die Transparenzan- Die BlackRock Asset Management Deutschland AG forderungen in Bezug auf die wichtigsten negativen darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex- Nachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds innerhalb Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung des in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Euro- an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft päischen Parlaments und des Rates über nachhal- seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder- tigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz- vermögen sowie Gemischte Sondervermögen 8
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder- Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber vergibt vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti- Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal- Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte. ten. Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell- dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten. schaft demnach Investmentvermögen, einschließ- lich extern verwalteter Investmentaktiengesell- 3.2. Haftungsausschluss des Li- schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. zenzgebers Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF- Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert, Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzge- beantragt. ber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und der 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und gestatteten Verwendung der Marke in Zusammen- Vorstand hang mit der Namensnennung des Fonds in keiner Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Weise verbunden. EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge- Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit zahlt. noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 46,9 Mio. Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi- jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder tal aus. Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche – Stephen Cohen, die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde BlackRock, Managing Director, Head of EMEA liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten iShares, erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte – Stacey Mullin, Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der BlackRock, Managing Director, Chief Operating Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des Officer (COO) EMEA und zugrunde liegenden Index oder der darin als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken. § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB, Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen – Michael Rüdiger (Vorsitzender), haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig, Unabhängiger Aufsichtsrat und Stiftungsrat, Ut- nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des zu- ting am Ammersee. grunde liegenden Index oder des darauf beruhen- Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss den Fonds oder im Zusammenhang hiermit ent- die folgenden Personen als Mitglieder des Vor- stehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für stands ernannt: indirekte Verluste, außerordentliche Verluste oder Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin- – Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index Vorstands der BlackRock Asset Management oder den darauf beruhenden Fonds beziehen, Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend- der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft machung eines solchen Schadensersatzanspruches mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter in Kenntnis gesetzt worden ist. Global Markets für Deutschland bei der Deut- schen Bank AG, Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen – Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing keiner Drittpartei zugute. Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest- mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts- vermögen, Leiter des institutionellen Kundenge- 4. Verwahrstelle schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro- pa, zuvor Senior Vice President, Executive 4.1. Allgemeines Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA, Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der – Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma- Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds naging Director, Vorstand der iShares (DE) I hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr- Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell- stelle beauftragt. schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen- Indexprodukte und Privatkundengeschäft für stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer- Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell- Global Investors. schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän- den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun- 3. Lizenzgeber und Lizenzver- gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen- stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage- trag bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut- haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- Der ATX® (im Folgenden „zugrunde liegender wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn Index" genannt) ist als Markenzeichen der Wiener die Anlage mit den Anlagebedingungen und den Börse AG (im Folgenden „Lizenzgeber" genannt) Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr- eingetragen und dadurch gegen unzulässige stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und 9
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher, Norwegen SEB Merchant Banking, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so- Oslo wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent- Österreich UniCredit Bank Austria AG, sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge- Wien meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Polen Bank Handlowy w Warsza- Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen wie S.A., Warschau Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften Rumänien Citibank Europe plc, Buka- des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- rest wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre Schweden Skandinaviska Enskilda Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech- Banken, Stockholm nung des Fonds durch die Gesellschaft. Schweiz Credit Suisse AG, Zürich 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Haupttätigkeit der Verwahr- Singapur Citibank N.A., Singapore stelle Slowenien UniCredit Banka Slovenija, Für den Fonds hat die State Street Bank Internati- Ljubljana onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße Spanien Deutsche Bank S.A.E., 59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle Madrid übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti- tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist Tschechien Československá Obchodní das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- Banka, A.S., Prag schäft. Ungarn UniCredit Bank Hungary Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder Zrt., Budapest direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun- den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher Vereinigtes König- State Street Bank & Trust keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr- reich Company, London stelle und der Gesellschaft. Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön- 4.3. Unterverwahrung nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver- Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein- wahrstelle erfragt werden. zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un- Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili- die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt: gung an einem oder mehreren Unterverwahrern kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter- Land Name des Unterverwah- verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun- rers den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi- schen der Verwahrstelle und den oben genannten Australien HSBC Bank, Sydney Unterverwahrern. Dänemark Skandinaviska Enskilda Banken AB, Kopenhagen 4.4. Haftung der Verwahrstelle Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö- Deutschland (CBF) State Street Bank Interna- gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu- tional GmbH, München stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer- Euroclear/Vereinigte State Street Bank & Trust den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines Staaten von Amerika Company, Boston solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver- wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei Finnland SEB Merchant Banking, denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Helsinki Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Frankreich/Niederlan- Deutsche Bank, Amster- Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- de/Belgien/Portugal dam gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr- stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- Griechenland BNP Paribas Securities tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes- Services, S.C.A., Athen tens fahrlässig nicht erfüllt hat. Hong Kong Standard Chartered Bank 4.5. Zusätzliche Informationen (Hong Kong) Ltd., Hong Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Kong Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand Israel Bank Hapoalim B.M., Tel zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un- Aviv terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon- flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Italien Deutsche Bank S.p.A., Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Mailand Japan HSBC Corporation, Tokio Kanada State Street Bank & Trust Company, Toronto Neuseeland HSBC Bank, Auckland 10
5. Auflagedatum, Laufzeit und Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den Anlageziel des Fonds „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde liegende Index ist von der BaFin anerkannt und 5.1. Auflagedatum und Laufzeit erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun- Der Fonds wurde am 04.08.2005 für unbestimmte gen des KAGB: Dauer aufgelegt. – Die Zusammensetzung des Index ist hinrei- Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen chend diversifiziert, des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile – Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die für den Markt, auf den er sich bezieht, dar, Anleger können über die Vermögensgegenstände – Der Index wird in angemessener Weise veröf- nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- fentlicht. rechte verbunden. Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord- 5.2. Anlageziel nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla- Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer ments und des Rates, ist der Lizenzgeber bei der Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird ein öffentliches Register von Administratoren von eine exakte und vollständige Nachbildung des Referenzwerten und von Referenzwerten eingetra- zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage gen. hierfür ist der passive Managementansatz. Er Das öffentliche Register von Administratoren von beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Manage- Referenzwerten und von Referenzwerten des euro- mentansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö- unter www.esma.europa.eu eingesehen werden. genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt liegenden Index vorgegeben werden. Der passive hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde Managementansatz und der Handel der Anteile liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht über die Börse führen zu einer Begrenzung der mehr bereitgestellt wird. Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten, Die Angaben über die Zusammensetzung des zu- die dem Fonds belastet werden. grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb- Es kann keine Zusicherung gemacht werden, jahresbericht des Fonds enthalten. dass das Anlageziel erreicht wird. Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie- Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung genden Index und der dadurch möglichen des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass Überschreitung bestimmter Aussteller- und es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko- mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt. Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt werden. So wird unter anderem unterstellt, dass 6.2. Indexbeschreibung beim Erwerb und bei der Veräußerung von Der ATX® misst die Wertentwicklung der 20 nach Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten Free-Float-Marktkapitalisierung größten und meist anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des gehandelten Aktien, die im Prime Standard der zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und Wiener Börse gelistet sind. Die Gewichtung der teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd Indexmitglieder richtet sich nach der Free-Float- auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich Marktkapitalisierung mit einer Obergrenze von 20 unberücksichtigt. Prozent. Die Free-Float-Marktkapitalisierung Detaillierte Informationen über den zugrunde entspricht dem Gesamtwert aller im freien Umlauf liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei befindlichen Aktien eines Unternehmens. Der Index dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer wird halbjährlich überprüft und vierteljährlich neu Form erhältlich. gewichtet. Weitere Einzelheiten zum zugrunde liegenden Index (einschließlich seiner Bestandteile) 6. Anlagegrundsätze sind auf der Website des Indexanbieters unter www.indices.cc/ verfügbar. 6.1. Allgemeines 6.3. Auswirkungen von Indexan- Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: passungen a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds- b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, management sämtliche Änderungen in der Zu- c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, sammensetzung und Gewichtung des zugrunde d) Derivate gemäß § 197 KAGB, liegenden Index nachvollzieht. e) sonstige Anlageinstrumente gemäß § 198 Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu KAGB, beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an- f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB, gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach- tung des Anlageziels angemessen ist. wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah- rung einer angemessenen Risikomischung den zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige 11
6.4. Indexnachbildung und Vor- halten, haben häufig ein besonderes Interesse an dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem rang der direkten Duplizierung längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe- Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie- dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge- genden Index über den angestrebten Anlagezeit- genstände erworben werden: raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die – Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines sind oder im Zuge von Indexänderungen in Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt diesen aufgenommen werden (Indexwertpa- ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach- piere), bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu- – Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola- Index begeben werden (Indexzertifikate), tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der Bewertung eines Index-Investmentvermögens – Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen. liegenden Index begeben werden (Einzeltitel- zertifikate), Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest- mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode – Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden abhängen. Generell liefern historische Daten Hin- Index (Indexterminkontrakte), weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung – Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte), physische Nachbildung; dieselben Daten deuten – Optionsscheine auf den zugrunde liegenden jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische Index (Indexoptionsscheine), Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt – Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie- als eine synthetische Nachbildung. genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der – Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen Anlagebedingungen“. zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi- ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi- Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In- hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen- der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit- über der Anlage in die anderen oben genannten zur punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän- Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In- sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des dex durch diese Vermögensgegenstände, welche Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir- den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum ken. Die Auswirkungen können abhängig von den Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega- zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze tiv sein. geboten. Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen- 6.5. Duplizierungsgrad steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah- Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden, len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus- darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö- maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen- gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak- Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter- toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech- Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ- nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa- gen oder Steuererleichterungen des Fonds im chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko- Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens. management und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge- Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB beträgt: 1,60% (im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli- zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere, Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor- Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich malen Marktbedingungen handelt und diese damit der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index nicht als feste Grenzen zu verstehen sind. übereinstimmt. 6.6. Voraussichtlicher Tracking 7. Faire Behandlung der Anle- Error ger und Anteilklassen Der Tracking Error wird definiert als die annuali- sierte Standardabweichung der Differenz zwischen Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie- bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile genden Index. Der erwartete Tracking Error des haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale, Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto- je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie- bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren. über die bestehenden Anteilklassen" vor den „Allgemeinen Anlagebedingungen" in diesem Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment- Verkaufsprospekt zu finden. vermögen handeln und Anteile an solchen Invest- mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen Die Anteilklassen können sich insbesondere hin- sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf- 12
schlags, des Rücknahmeabschlags, der Verwalt- genannten Börsen oder organisierten Märkte ungsvergütung, der Mindestanlagesumme, der beantragt werden muss, und die Zulassung Währung des Anteilswerts oder einer Kombination oder Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach dieser Merkmale unterscheiden. Ausgabe erfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann 2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags- je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle erworbenen Anteile gehören. durch die Anteilseigner unterliegen (sog. Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig- einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge. wesentlichen Entscheidungen haben, sowie Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur das Recht die Anlagepolitik mittels ange- einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann messener Mechanismen zu kontrollieren. nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen Der Fonds muss zudem von einem Rechts- von Anteilklassen erfolgen. träger verwaltetet werden, der den Vor- schriften für den Anlegerschutz unterliegt, Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die es sei denn der Fonds ist in Gesellschafts- Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden form aufgelegt und die Tätigkeit der Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe- Vermögensverwaltung wird nicht von einem rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung anderen Rechtsträger wahrgenommen. einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver- werden. mögenswerte besichert oder an die Ent- wicklung anderer Vermögenswerte gekop- Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu pelt sind. Soweit in solche Finanzinstru- behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung mente Komponenten von Derivaten einge- ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von bettet sind, gelten weitere Anforderungen, Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen erwerben darf. eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle- gergruppe stellen. 3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die Voraussetzungen erworben werden: faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und - entstehen kann, darf den Kaufpreis des rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“. Wertpapiers nicht übersteigen. Eine Nachschusspflicht darf nicht bestehen. 8. Anlageinstrumente im Ein- b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds zelnen erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der Fonds den gesetzlichen 8.1. Wertpapiere Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen 1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“ nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB Möglichkeit, in besonderen Fällen die Wertpapiere nur erwerben, Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl. den Abschnitt „Aussetzung der a) wenn sie an einer Börse in einem Anteilrücknahme“ (Punkt 19.4)). Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“) c) Eine verlässliche Bewertung des Wertpa- oder in einem anderen Vertragsstaat des piers durch exakte, verlässliche und gängige Abkommens über den Europäischen Preise muss verfügbar sein; diese müssen Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel entweder Marktpreise sein oder von einem zugelassen oder in einem dieser Staaten an Bewertungssystem gestellt worden sein, einem anderen organisierten Markt dass von dem Emittenten des Wertpapiers zugelassen oder in diesen einbezogen sind, unabhängig ist. b) wenn sie ausschließlich an einer Börse außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder d) Angemessene Information über das außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Wertpapier durch regelmäßige, exakte und Abkommens über den EWR zum Handel umfassende Information des Marktes über zugelassen oder in einem dieser Staaten an das Wertpapier oder ein gegebenenfalls einem organisierten Markt zugelassen oder dazugehöriges, d.h. in dem Wertpapier in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin verbrieftes Portfolio ist verfügbar. die Wahl der Börse oder des organisierten e) Das Wertpapier ist handelbar. Marktes zugelassen hat.1 f) Der Erwerb des Wertpapiers steht im Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen Einklang mit den Anlagezielen bzw. der erworben werden, wenn nach ihren Anlagestrategie des Fonds. Ausgabebedingungen die Zulassung an oder g) Die Risiken des Wertpapiers werden durch Einbeziehung in eine der unter a) und b) das Risikomanagement des Fonds in angemessener Weise erfasst. 1 Die Börsenliste wird auf der Internetseite der Bundes- 4. Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form anstalt veröffentlicht. www.bafin.de erworben werden: 13
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