IShares ATX UCITS ETF (DE) - Aktien-ETF Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - BlackRock

Die Seite wird erstellt Heinz Esser
 
WEITER LESEN
iShares ATX UCITS ETF (DE)

Aktien-ETF

Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
BlackRock Asset Management Deutschland AG

März 2021

Vertrieb Österreich
Namen und Adressen

Kapitalverwaltungsgesellschaft
BlackRock Asset Management Deutschland AG
Lenbachplatz 1
80333 München
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858
Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958
info@iShares.de
www.iShares.de
AG München, HRB 134 527

Gesetzliche Vertreter
Dirk Schmitz
Harald Klug
Peter Scharl

Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle)
State Street Bank International GmbH
Brienner Straße 59
80333 München
Tel.: +49 (0) 89 55 878 100

Abschlussprüfer
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung München
Rosenheimer Platz. 4
81620 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 29036 – 0

Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der
Frankfurter Wertpapierbörse.

abrufbar unter www.boerse-frankfurt.de

                                                1
Verkaufsprospekt
einschließlich
Anlagebedingungen

Wertpapierkennnummer:
                                       Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er-
Bezeichnung                  WKN       folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der
iShares ATX UCITS ETF (DE)   A0D 8Q2   wesentlichen Anlegerinformationen und der
                                       „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin-
                                       dung mit den „Besonderen Anlagebedingun-
                                       gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An-
                                       lagebedingungen sind im Anschluss an diesen
                                       Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                       Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich
                                       vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist
                                       dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes-
                                       sierten zusammen mit dem letzten veröffent-
                                       lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen-
                                       falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten
                                       Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
                                       zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm
                                       die wesentlichen Anlegerinformationen recht-
                                       zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver-
                                       fügung zu stellen.
                                       Von diesem Verkaufsprospekt abweichende
                                       Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab-
                                       gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf
                                       der Basis von Auskünften oder Erklärungen,
                                       welche nicht in diesem Verkaufsprospekt
                                       bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio-
                                       nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf
                                       Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt
                                       wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah-
                                       resbericht und dem gegebenenfalls nach dem
                                       Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe-
                                       richt.

                                       Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
                                       sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
                                       einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
                                       Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die
                                       gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
                                       deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis
                                       zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und
                                       dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                       gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz
                                       der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des
                                       Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
                                       Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende
                                       Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
                                       können auch vor einem zuständigen Gericht an
                                       ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung
                                       von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
                                       Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                       Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
                                       bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal-
                                       tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt,
                                       bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
                                       vor deren Vollstreckung.

2
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den        solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs-
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-            zulassung besteht.
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung        Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-    in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
legung anstrengen.                                      US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell-
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur         schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs-
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer        prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden
Verbraucherschlichtungsstelle     verpflichtet. Bei     nicht gemäß dem United States Investment Com-
Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds-          pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-
stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband       gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer-
Investment und Asset Management e.V. als zu-            den nicht gemäß dem United States Securities Act
ständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.         von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG           Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver-
nimmt mit ihren Fonds an Streitbeilegungsverfah-        einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                 des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-          Staaten noch einer US-Person oder auf deren
mentfonds“ lauten:                                      Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.
     Büro der Ombudsstelle
                                                        darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei-
     BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                        le weder im Auftrag von US-Personen erwerben
     Management e.V.
                                                        noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
     Unter den Linden 42
                                                        Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
     10117 Berlin
                                                        ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
     Telefon: (030) 6449046-0
                                                        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
     Telefax: (030) 6449046-29
                                                        gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den
     E-Mail: info@ombudsstelle-
                                                        Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
     investmentfonds.de
                                                        Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet
     www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        werden.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den
Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-
gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli-
chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen können sich die Betei-
ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-
1919, schlichtung@bundesbank.de wenden.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-
trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-
tronischem Wege zustande gekommen sind, kön-
nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit-
beilegungsplattform       der       EU       wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-
adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann
dabei folgende E-Mail angegeben werden: in-
fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit-
beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien
lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa-
len Schlichtungsstelle.
Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen.
Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros-
pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über-
setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche
Fassung.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist,
entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver-
kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB).

Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen:
Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt
enthaltenen Informationen und das Angebot von in
diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen
im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in

                                                                                                          3
8.3. Bankguthaben                             15
Inhalt.                                      8.4. Derivate                                 15
                                                 8.4.1. Terminkontrakte                    15
                                                 8.4.2. Optionsgeschäfte                   16
                                                 8.4.3. Swaps                              16
                                                 8.4.4. Swaptions                          16
                                                 8.4.5. Credit Default Swaps               16
Namen und Adressen                       1       8.4.6. In Wertpapieren verbriefte
                                                          Finanzinstrumente                16
Wertpapierkennnummer:                    2       8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte   16
                                             8.5. Sonstige Anlageinstrumente               16
1. Grundlagen                            7   8.6. Investmentanteile                        17
1.1. Verkaufsunterlagen und
    Offenlegung von Informationen        7   9. Emittentengrenzen und
1.2. Anlagebedingungen und deren                 Anlagegrenzen                             17
    Änderungen                           8   9.1. Emittentengrenzen                        17
                                             9.2. Anlagegrenzen                            18
2. Verwaltungsgesellschaft               8
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz          8   10. Sicherheitenstrategie                     18
2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und          10.1. Arten der zulässigen
    Vorstand                             9       Sicherheiten                              18
                                             10.2. Umfang der Besicherung                  18
3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag         9   10.3. Strategie für Abschläge der
3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag       9       Bewertung (Haircut-Strategie)             19
3.2. Haftungsausschluss des                  10.4. Anlage von Barsicherheiten              19
    Lizenzgebers                         9   10.5. Verwahrung von Wertpapieren
                                                 als Sicherheit                            19
4. Verwahrstelle                         9
4.1. Allgemeines                         9   11. Leverage                                  19
4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und
    Haupttätigkeit der Verwahrstelle    10   12. Kreditaufnahme                            19
4.3. Unterverwahrung                    10
4.4. Haftung der Verwahrstelle          10   13. Bewertung                                 19
4.5. Zusätzliche Informationen          10   13.1. Allgemeine Regeln für die
                                                 Vermögensbewertung                        19
5. Auflagedatum, Laufzeit und                    13.1.1. An einer Börse zugelassene / in
                                                          organisiertem Markt gehandelte
    Anlageziel des Fonds                11                Vermögensgegenstände             19
5.1. Auflagedatum und Laufzeit          11
                                                 13.1.2. Nicht an Börsen notierte oder
5.2. Anlageziel                         11                organisierten Märkten gehandelte
5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels     11                Vermögensgegenstände oder
                                                          Vermögensgegenstände ohne
6. Anlagegrundsätze                     11                handelbaren Kurs                 19
6.1. Allgemeines                        11   13.2. Besondere
6.2. Indexbeschreibung                  11       Bewertungsregelungen für
6.3. Auswirkungen von                            einzelne Vermögensgegenstände 19
    Indexanpassungen                    11       13.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen
                                                          und Schuldscheindarlehen         19
6.4. Indexnachbildung und Vorrang
                                                 13.2.2. Geldmarktinstrumente              20
    der direkten Duplizierung           12
                                                 13.2.3. Optionsrechte und Terminkontrakte 20
6.5. Duplizierungsgrad                  12
6.6. Voraussichtlicher Tracking Error   12       13.2.4. Bankguthaben, Festgelder und
                                                          Investmentanteile                20
                                                 13.2.5. Auf ausländische Währung lautende
7. Faire Behandlung der Anleger                           Vermögensgegenstände             20
   und Anteilklassen            12
                                             14. Wertentwicklung                           20
8. Anlageinstrumente im
    Einzelnen                           13
                                             15. Risikohinweise                            20
8.1. Wertpapiere                        13
                                             15.1. Allgemeine Risiken einer
8.2. Geldmarktinstrumente               14
                                                 Fondsanlage                               20

4
15.1.1. Schwankung des Anteilwerts des              15.5.6. Schlüsselpersonenrisiko        26
             Fonds                              21      15.5.7. Verwahrrisiko                  27
    15.1.2. Beeinflussung der individuellen             15.5.8. Risiken aus Handels- und
             Performance durch steuerliche                       Clearingmechanismen
             Aspekte                            21               (Abwicklungsrisiko)           27
    15.1.3. Änderung der Anlagebedingungen      21      15.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 27
    15.1.4. Rücknahmeaussetzung                 21      15.5.10. Nachhaltigkeitsrisiken        27
    15.1.5. Auflösung des Fonds                 21
    15.1.6. Verschmelzung                       21
                                                     16. Erläuterung des Risikoprofils
    15.1.7. Übertragung auf eine andere                 des Fonds                             28
             Kapitalverwaltungsgesellschaft     21
    15.1.8. Rentabilität und Erfüllung der
             Anlageziele                        21
                                                     17. Profil des typischen Anlegers 28
    15.1.9. Spezifische Risiken bei
             Wertpapierindex-OGAW               22   18. Anteile                              28
15.2. Risiko der negativen
                                                     19. Ausgabe und Rücknahme von
    Wertentwicklung (Marktrisiko)               22
    15.2.1. Wertveränderungsrisiken             22      Anteilen                              28
    15.2.2. Kapitalmarktrisiko                  23   19.1. Ausgabe von Anteilen               28
    15.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien      23
                                                     19.2. Rücknahme von Anteilen             28
    15.2.4. Zinsänderungsrisiko                 23
                                                     19.3. Abrechnung bei Anteilausgabe
    15.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 23
                                                         und -rücknahme                        29
                                                     19.4. Aussetzung der
    15.2.6. Risiken in Zusammenhang mit
             Derivatgeschäften                  23       Anteilrücknahme                       29
    15.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und
             Optionsanleihen                 24      20. Liquiditätsmanagement                29
    15.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem
             Erhalt von Sicherheiten       24        21. Börsen und Märkte                    30
    15.2.9. Inflationsrisiko                    24   21.1. Allgemeines                        30
    15.2.10. Währungsrisiko                     24   21.2. Die Funktion der Designated
    15.2.11. Konzentrationsrisiko               24       Sponsors                              30
    15.2.12. Risiken im Zusammenhang mit der         21.3. Beschreibung der zugelassenen
            Investition in Investmentanteile 24          Teilnehmer                            30
    15.2.13. Risiken aus dem Anlagespektrum 24       21.4. Die Risiken des Börsenhandels       30
15.3. Risiken der eingeschränkten                    21.5. Handel von Anteilen am
    oder erhöhten Liquidität des                         Sekundärmarkt                         30
    Fonds (Liquiditätsrisiko)                   24
    15.3.1. Risiko aus der Anlage in                 22. Portfoliotransparenzstrategie
             Vermögensgegenstände               25      und indikativer Net Asset
    15.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme         25      Value                            30
    15.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben        22.1. Portfoliotransparenzstrategie 30
             oder Zeichnungen                25      22.2. Indikativer Net Asset Value   30
    15.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten
             Regionen/Ländern                   25
                                                     23. Ausgabe- und
15.4. Kontrahentenrisiken inklusive                     Rücknahmepreise und Kosten            31
    Kredit- und Forderungsrisiko                25   23.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis        31
    15.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-
             Risiken (außer zentrale
                                                     23.2. Aussetzung der Errechnung des
             Kontrahenten)                      25       Ausgabe-/Rücknahmepreises             31
    15.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 25    23.3. Ausgabeaufschlag                    31
                                                     23.4. Rücknahmeabschlag                   31
15.5. Operationelle und sonstige
                                                     23.5. Veröffentlichung der Ausgabe-
    Risiken des Fonds                           26
    15.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen,         und Rücknahmepreise                   31
             Missstände oder Naturkatastrophen       23.6. Kosten bei Ausgabe und
                                               26        Rücknahme der Anteile                 32
    15.5.2. Länder- oder Transferrisiko         26
    15.5.3. Rechtliche und politische Risiken   26   24. Verwaltungs- und sonstige
    15.5.4. Änderung der steuerlichen                   Kosten                                32
             Rahmenbedingungen                  26   24.1. Kostenpauschale                    32
    15.5.5. FATCA und andere grenzüber-              24.2. Sonstige Aufwendungen              32
             schreitende Meldesysteme           26

                                                                                                5
24.3. Zusammensetzung der Total                     30.8. Automatischer Informations-
    Expense Ratio                            32         austausch in Steuersachen       40
24.4. Abweichender Kostenausweis                    30.9. FATCA und andere grenzüber-
    durch Dritte                             32         schreitende Meldesysteme        40
24.5. Vergütungspolitik                      32     30.10. Hinweis                      41

25. Besonderheiten beim Erwerb                      31. Auslagerung                     41
   von anderen
   Investmentanteilen                        33     32. Jahres- / Halbjahresberichte
                                                       / Abschlussprüfer                41
26. Teilfonds                                33
                                                    33. Zahlungen an die Anteilinha-
27. Regeln für die Ermittlung und                      ber/Verbreitung der Berichte
   Verwendung der Erträge         33                   und sonstige Informationen       42

28. Geschäftsjahr und                               34. Weitere Investmentvermö-
   Ausschüttungen                            33        gen, die von der Gesellschaft
28.1. Geschäftsjahr                          33        verwaltet werden                 42
28.2. Ausschüttungsmechanik                  33
                                                    35. Belehrung über das Recht des
29. Auflösung, Übertragung und                         Käufers zum Widerruf nach
   Verschmelzung des Fonds                   34        § 305 KAGB
29.1. Allgemeines                            34        (Haustürgeschäfte)            42
29.2. Verfahren bei Auflösung des
    Fonds                                    34     36. Interessenskonflikte            43
29.3. Übertragung des Fonds                  34
29.4. Verschmelzung                          34     Überblick über die bestehenden
29.5. Rechte der Anleger im Falle                   Anteilklassen                       45
    einer Verschmelzung                      34
                                                    37. Überblick über die
30. Kurzangaben über für die                           bestehenden Anteilklassen
   Anleger bedeutsame                                  des Sondervermögens iShares
   Steuervorschriften                        35        ATX UCITS ETF (DE)          45
30.1. Anteile im Privatvermögen
    (Steuerinländer)                         35     Allgemeine Anlagebedingungen.       46
    30.1.1. Ausschüttungen                    35
    30.1.2. Vorabpauschalen                   35    Besondere Anlagebedingungen
    30.1.3. Veräußerungsgewinne auf                 für das OGAW-Sondervermögen
             Anlegerebene                     36    iShares ATX UCITS ETF (DE).         53
30.2. Anteile im Betriebsvermögen
    (Steuerinländer)                         36     Zusätzliche Informationen für
    30.2.1. Erstattung der Körperschaftsteuer des
             Fonds                             36
                                                    Anleger in der Republik
                                                    Österreich                          56
    30.2.2. Ausschüttungen                    37
    30.2.3. Vorabpauschalen                   37
    30.2.4. Veräußerungsgewinne auf
             Anlegerebene                     37
    30.2.5. Negative steuerliche Erträge      38
    30.2.6. Abwicklungsbesteuerung            38
    30.2.7. Zusammenfassende Übersicht für
             übliche betriebliche Anlegergruppen
                                               39
30.3. Steuerausländer                        40
30.4. Solidaritätszuschlag                   40
30.5. Kirchensteuer                          40
30.6. Ausländische Quellensteuer             40
30.7. Folgen der Verschmelzung von
    Investmentvermögen                       40

6
dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge-
Verkaufsprospekt                                       sellschaft unter www.ishares.com einsehbar.
                                                       Kapitalanlagen mit Umwelt-, Sozial- und Gover-
                                                       nance-Kriterien (ESG) werden oft mit dem Begriff
                                                       "nachhaltiges Investieren" verwechselt oder aus-
                                                       tauschbar verwendet. Die BlackRock-Gruppe hat
                                                       nachhaltiges Investieren als übergeordnetes Ziel
                                                       und ESG als Datengrundlage zur Identifizierung
1.      Grundlagen                                     und Information von Lösungen definiert. Die Ge-
                                                       sellschaft hat ESG-Integration als die Praxis defi-
Das Sondervermögen iShares ATX UCITS ETF (DE)
                                                       niert, wesentliche ESG-Informationen und Nachhal-
(im Folgenden „der Fonds" genannt) ist ein Invest-
                                                       tigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einzube-
mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG
                                                       ziehen, um risikobereinigte Renditen zu steigern.
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
                                                       Die BlackRock-Gruppe erkennt die Relevanz we-
13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und
                                                       sentlicher ESG-Informationen über alle Anlageklas-
Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Or-
                                                       sen und Arten der Fondsverwaltung hinweg an. Die
ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpa-
                                                       Gesellschaft kann Nachhaltigkeitsüberlegungen in
pieren (OGAW) (nachfolgend „OGAW-Richtlinie") im
                                                       ihre Anlageprozesse über alle Anlageplattformen
Sinne des Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB"). Es
                                                       hinweg einbeziehen. ESG-Informationen und Nach-
wird von der BlackRock Asset Management
                                                       haltigkeitsrisiken werden bei der Indexauswahl, der
Deutschland AG (im Folgenden „Gesellschaft"
                                                       Portfolioprüfung und den Investment-Stewardship-
genannt) verwaltet.
                                                       Prozessen (Abstimmungsverhalten) als Überlegung
Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin,      einbezogen.
das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-
                                                       Der Fonds wird mit dem Ziel verwaltet, die Abwei-
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-
                                                       chung zwischen der Wertentwicklung des Fonds im
che Rechnung der Anleger unter Beachtung des
                                                       Vergleich zur Wertentwicklung seines zugrunde
Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen,
                                                       liegenden Index so gering wie möglich zu halten
nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-
                                                       (Minimierung der Performance-Tracking-Differenz).
ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft
                                                       Die Gesellschaft bietet Indexfonds mit Nachhaltig-
in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge-
                                                       keitszielen an, die entweder das Ziel haben, be-
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage
                                                       stimmte Emittenten zu meiden oder ein Engage-
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah-
                                                       ment in Emittenten mit besseren ESG-Ratings,
men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit-
                                                       einem ESG-Thema oder einer positiven ökologi-
tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine
                                                       schen oder sozialen Wirkung zu erreichen
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-
                                                       (Sustainable Suite). Die Gesellschaft berücksichtigt
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens-
                                                       die Eignungsmerkmale und Risikobewertungen des
gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört
                                                       Indexanbieters und kann ihren Anlageansatz in
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
                                                       Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der An-
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft        lagepolitik des Fonds entsprechend anpassen. Die
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche         Gesellschaft verwaltet auch Fonds, die nicht über
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt         diese expliziten Nachhaltigkeitsziele verfügen. Über
sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-           alle Indexfonds hinweg umfasst die ESG-
nungen, dem Investmentsteuergesetz („InvStG“)          Integration:
und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver-
hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft
regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen           •    Zusammenarbeit mit Indexanbietern in Fra-
allgemeinen und einen besonderen Teil („Allge-              gen der Indexgestaltung und breitere Beteili-
meine Anlagebedingungen“ und „Besondere                     gung der Branche an ESG-Überlegungen
                                                       •    Transparenz und Berichterstattung, ein-
Anlagebedingungen“). Die Verwendung der An-
                                                            schließlich Kriterien für die Methodik und Be-
lagebedingungen für ein Sondervermögen unter-
                                                            richterstattung über nachhaltigkeitsbezogene
liegt der vorherigen Genehmigungspflicht durch die
                                                            Informationen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                       •    Investment Stewardship-Aktivitäten, die über
(„BaFin“).
                                                            alle Anlagestrategien, welche in Aktien inves-
1.1.    Verkaufsunterlagen und Of-                          tieren, angewandt werden, um solide Unter-
                                                            nehmensführung und Geschäftspraktiken in
        fenlegung von Informationen                         Bezug auf die wesentlichen ESG-Faktoren zu
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin-           fördern, bei denen eine Auswirkung auf die
formationen, die Anlagebedingungen sowie die                langfristige finanzielle Wertentwicklung erwar-
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei           tet wird.
der BlackRock Asset Management Deutschland AG,
Lenbachplatz 1, 80333 München, kostenlos erhält-       Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders
lich.                                                  angegeben und in den Anlagezielen und der Anla-
Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen       gepolitik des Fonds enthalten, ändert die ESG-
dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und         Integration das Anlageziel des Fonds nicht und
die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und         schränkt das Anlageuniversum der Gesellschaft
Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö-         nicht ein, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass
gensgegenständen sind in elektronischer Form bei       ein Fonds eine ESG- oder wirkungsorientierte (Im-
der Gesellschaft erhältlich.                           pact)    Anlagestrategie    oder   Ausschlussfilter
                                                       (Screens) anwenden wird. Impact-Investitionen
Darüber hinaus sind weitere Informationen über
                                                       sind Investitionen, die mit der Absicht getätigt
die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder

                                                                                                         7
werden, neben einer finanziellen Rendite positive,      dienstleistungssektor festgelegten Zeitrahmens zu
messbare soziale und/oder ökologische Auswirkun-        erfüllen.
gen zu erzielen. Gleichfalls bestimmt die ESG-
Integration nicht das Ausmaß, in dem ein Fonds          1.2.    Anlagebedingungen und deren
von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sein kann.                 Änderungen
Näheres ist beschrieben unter "    Nachhaltigkeits-     Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
risiken" im Abschnitt "Risikohinweise" in diesem        sen Verkaufsprospekt abgedruckt.
Verkaufsprospekt. Liegt dem Fonds ein Index zu-
                                                        Die Anlagebedingungen können von der Gesell-
grunde, der explizit Nachhaltigkeitsziele beinhaltet,
                                                        schaft geändert werden. Änderungen der Anlage-
führt die Gruppe Risk and Quantitative Analysis
                                                        bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die
(RQA) regelmäßige Überprüfungen mit den Portfo-
                                                        BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
liomanagern durch, um sicherzustellen, dass so-
                                                        Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch
wohl die Abbildung der Wertentwicklung des zu-
                                                        den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
grunde liegenden Index als auch die Einhaltung der
in der Methodik des zugrunde liegenden Index            Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes-
eingebetteten Nachhaltigkeitsziele angemessen           anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de
verfolgt werden.                                        bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-
                                                        tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem
Die Gesellschaft legt auf Portfolioebene ESG- und
                                                        Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla-
nachhaltigkeitsbezogene Daten offen, die auf den
                                                        gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger-
Produktseiten für Publikumsfonds öffentlich zu-
                                                        rechte betreffen, werden die Anleger außerdem
gänglich sind, sofern dies gesetzlich/regulatorisch
                                                        über ihre depotführenden Stellen mittels eines
zulässig ist, damit aktuelle und potenzielle Anleger
                                                        sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in
und Anlageberater nachhaltigkeitsbezogene Infor-
                                                        Papierform oder in elektronischer Form) informiert.
mationen für einen Fonds einsehen können.
                                                        Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte
                                                        der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
Die BlackRock-Gruppe führt Investment Stewards-         Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
hip-Engagements und Stimmrechtsausübung mit             Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
dem Ziel durch, den langfristigen Wert der Vermö-       weitere Informationen erlangt werden können.
genswerte des Fonds in relevanten Anlageklassen         Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
zu schützen und zu steigern. Die Erfahrung zeigt,       ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
dass eine nachhaltige finanzielle Performance und       Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen
Wertschöpfung durch solide Governance-Praktiken,        und Aufwendungserstattungen treten frühestens
einschließlich Kontrollen im Risikomanagement, der      drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun-
Verantwortung der Geschäftsführung und der Ein-         desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
haltung von Vorschriften, verbessert wird. Der          der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
Fokus liegt dabei mit oberster Priorität auf der        Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
Zusammensetzung, Effektivität und Verantwortung         Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach
der Geschäftsführung. Die Erfahrung zeigt, dass         der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft
hohe Standards der Corporate Governance die             und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass
Grundlage für die Führung und Überwachung durch         die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile
die Geschäftsführung sind. Die BlackRock-Gruppe         in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit
setzt sich dafür ein, besser zu verstehen, wie Füh-     vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu-
rungsgremien ihre Effektivität und Leistung ein-        tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö-
schätzen, sowie ihre Position zu den Verantwort-        gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
lichkeiten und Verpflichtungen von Vorständen,          ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder
Fluktuation und Nachfolgeplanung, Krisenmanage-         ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten
ment und Diversität.                                    vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-
Die BlackRock-Gruppe nimmt bei ihrer Investment         nehmen.
Stewardship-Arbeit eine langfristige Perspektive
ein, die auf zwei wesentlichen Merkmalen ihres          2.      Verwaltungsgesellschaft
Geschäfts beruht: Die Mehrheit ihrer Anleger spart
für langfristige Ziele, daher geht sie davon aus,       2.1.    Firma, Rechtsform und Sitz
dass sie langfristige Anleger sind; und es werden
                                                        Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe-
Strategien mit unterschiedlichen Anlagehorizonten
                                                        ten BlackRock Asset Management Deutschland AG
angeboten, was bedeutet, dass die Gesellschaft
                                                        mit Sitz in München verwaltet.
und BlackRock insgesamt langfristige Beziehungen
zu den Unternehmen hat, in die investiert wurde.        Die BaFin hat der BlackRock Asset Management
                                                        Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege-
Weitere Einzelheiten zum Ansatz betreffend Nach-
                                                        sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes
haltiges Investieren und Investment Stewardship
                                                        („InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als
sind                erhältlich              unter
                                                        OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des
www.blackrock.com/corporate/sustainability    und
                                                        KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management
https://www.blackrock.com/corporate/about-
                                                        Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer
us/investment-stewardship#our-responsibility.
                                                        Aktiengesellschaft (AG) gegründet.
BlackRock beabsichtigt derzeit, die Transparenzan-
                                                        Die BlackRock Asset Management Deutschland AG
forderungen in Bezug auf die wichtigsten negativen
                                                        darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-
Nachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds innerhalb
                                                        Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung
des in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Euro-
                                                        an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft
päischen Parlaments und des Rates über nachhal-
                                                        seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder-
tigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanz-
                                                        vermögen sowie Gemischte Sondervermögen

8
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder-      Verwendung geschützt. Der Lizenzgeber vergibt
vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti-        Lizenzen zur Nutzung des zugrunde liegenden
engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal-        Index als Basiswert für Kapitalmarktprodukte.
ten.                                                   Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des
Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell-       dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten.
schaft demnach Investmentvermögen, einschließ-
lich extern verwalteter Investmentaktiengesell-        3.2.    Haftungsausschluss des Li-
schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.                  zenzgebers
Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-          Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert,
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB           gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzge-
beantragt.                                             ber ist mit der Gesellschaft abgesehen von der
                                                       Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und der
2.2.      Eigenkapital, Aufsichtsrat und
                                                       gestatteten Verwendung der Marke in Zusammen-
          Vorstand                                     hang mit der Namensnennung des Fonds in keiner
Das    Grundkapital   der  Gesellschaft   beträgt      Weise verbunden.
EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge-      Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit
zahlt.                                                 noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden
Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 46,9 Mio.        Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt
Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi-     jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder
tal aus.                                               Unterbrechungen, die den zugrunde liegenden
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:         Index betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert
                                                       weder direkt noch indirekt die Ergebnisse, welche
–    Stephen Cohen,
                                                       die Gesellschaft durch Verwendung des zugrunde
     BlackRock, Managing Director, Head of EMEA
                                                       liegenden Index oder der darin enthaltenen Daten
     iShares,
                                                       erzielt. Er übernimmt keine direkte oder indirekte
–    Stacey Mullin,                                    Garantie bzw. keine Haftung bezüglich der
     BlackRock, Managing Director, Chief Operating     Vermarktbarkeit, Eignung oder Nutzung des
     Officer (COO) EMEA und                            zugrunde liegenden Index oder der darin
     als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß     enthaltenen Daten zu bestimmten Zwecken.
     § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB,                          Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen
–    Michael Rüdiger (Vorsitzender),                   haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig,
     Unabhängiger Aufsichtsrat und Stiftungsrat, Ut-   nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des zu-
     ting am Ammersee.                                 grunde liegenden Index oder des darauf beruhen-
Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss      den Fonds oder im Zusammenhang hiermit ent-
die folgenden Personen als Mitglieder des Vor-         stehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für
stands ernannt:                                        indirekte Verluste, außerordentliche Verluste oder
                                                       Folgeverluste (einschließlich entgangener Gewin-
–    Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des
                                                       ne), die sich auf den zugrunde liegenden Index
     Vorstands der BlackRock Asset Management
                                                       oder den darauf beruhenden Fonds beziehen,
     Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands
                                                       selbst wenn der Lizenzgeber über die Geltend-
     der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft
                                                       machung eines solchen Schadensersatzanspruches
     mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter
                                                       in Kenntnis gesetzt worden ist.
     Global Markets für Deutschland bei der Deut-
     schen Bank AG,                                    Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen
                                                       dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen
–    Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing
                                                       keiner Drittpartei zugute.
     Director, Vorstand der iShares (DE) I Invest-
     mentaktiengesellschaft mit Teilgesellschafts-
     vermögen, Leiter des institutionellen Kundenge-   4.      Verwahrstelle
     schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro-
     pa, zuvor Senior Vice President, Executive        4.1.    Allgemeines
     Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA,        Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
     und                                               der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der
–    Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma-      Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds
     naging Director, Vorstand der iShares (DE) I      hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr-
     Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesell-      stelle beauftragt.
     schaftsvermögen, Leiter des Geschäftsbereichs     Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen-
     Indexprodukte und Privatkundengeschäft für        stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
     Deutschland, Österreich & Osteuropa, zuvor        Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer-
     Strategy Consultant bei UniCredit und Allianz     den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell-
     Global Investors.                                 schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän-
                                                       den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun-
3.        Lizenzgeber und Lizenzver-                   gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen-
                                                       stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage-
          trag                                         bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut-
                                                       haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit
3.1.      Lizenzgeber und Lizenzvertrag                Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-
Der ATX® (im Folgenden „zugrunde liegender             wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn
Index" genannt) ist als Markenzeichen der Wiener       die Anlage mit den Anlagebedingungen und den
Börse AG (im Folgenden „Lizenzgeber" genannt)          Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr-
eingetragen und dadurch gegen unzulässige              stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und

                                                                                                         9
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher,      Norwegen                SEB Merchant Banking,
dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so-                                   Oslo
wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent-            Österreich              UniCredit Bank Austria AG,
sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge-                                Wien
meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten          Polen                   Bank Handlowy w Warsza-
Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen                                  wie S.A., Warschau
Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher,
dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften         Rumänien                Citibank Europe plc, Buka-
des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-                                     rest
wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre
                                                         Schweden                Skandinaviska Enskilda
Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech-
                                                                                 Banken, Stockholm
nung des Fonds durch die Gesellschaft.
                                                         Schweiz                 Credit Suisse AG, Zürich
4.2.       Firma, Rechtsform, Sitz und
           Haupttätigkeit der Verwahr-                   Singapur                Citibank N.A., Singapore
           stelle                                        Slowenien               UniCredit Banka Slovenija,
Für den Fonds hat die State Street Bank Internati-                               Ljubljana
onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße           Spanien                 Deutsche Bank S.A.E.,
59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle                                Madrid
übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti-
tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist        Tschechien              Československá Obchodní
das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-                                     Banka, A.S., Prag
schäft.
                                                         Ungarn                  UniCredit Bank Hungary
Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder                                 Zrt., Budapest
direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun-
den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher           Vereinigtes König-      State Street Bank & Trust
keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr-          reich                   Company, London
stelle und der Gesellschaft.
                                                         Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön-
4.3.       Unterverwahrung                               nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver-
Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein-        wahrstelle erfragt werden.
zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un-          Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds
terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für         kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili-
die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt:       gung an einem oder mehreren Unterverwahrern
                                                         kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter-
Land                     Name des Unterverwah-           verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun-
                         rers                            den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi-
                                                         schen der Verwahrstelle und den oben genannten
Australien               HSBC Bank, Sydney
                                                         Unterverwahrern.
Dänemark                 Skandinaviska Enskilda
                         Banken AB, Kopenhagen           4.4.      Haftung der Verwahrstelle
                                                         Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö-
Deutschland (CBF)        State Street Bank Interna-
                                                         gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu-
                         tional GmbH, München
                                                         stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer-
Euroclear/Vereinigte     State Street Bank & Trust       den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines
Staaten von Amerika      Company, Boston                 solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-
                                                         wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei
Finnland                 SEB Merchant Banking,           denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
                         Helsinki                        Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.
Frankreich/Niederlan-    Deutsche Bank, Amster-          Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
de/Belgien/Portugal      dam                             gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr-
                                                         stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-
Griechenland             BNP Paribas Securities          tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-
                         Services, S.C.A., Athen         tens fahrlässig nicht erfüllt hat.
Hong Kong                Standard Chartered Bank         4.5.      Zusätzliche Informationen
                         (Hong Kong) Ltd., Hong
                                                         Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den
                         Kong
                                                         Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand
Israel                   Bank Hapoalim B.M., Tel         zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un-
                         Aviv                            terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-
                                                         flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Italien                  Deutsche Bank S.p.A.,           Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
                         Mailand

Japan                    HSBC Corporation, Tokio
Kanada                   State Street Bank & Trust
                         Company, Toronto

Neuseeland               HSBC Bank, Auckland

10
5.      Auflagedatum, Laufzeit und                     Einschränkungen der Erwerbbarkeit ergeben sich
                                                       aus den „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und den
        Anlageziel des Fonds                           „Besonderen Anlagebedingungen“. Der zugrunde
                                                       liegende Index ist von der BaFin anerkannt und
5.1.    Auflagedatum und Laufzeit                      erfüllt die im Folgenden genannten Voraussetzun-
Der Fonds wurde am 04.08.2005 für unbestimmte          gen des KAGB:
Dauer aufgelegt.                                       –   Die Zusammensetzung des Index ist hinrei-
Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen              chend diversifiziert,
des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile        –   Der Index stellt eine adäquate Bezugsgrundlage
als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die          für den Markt, auf den er sich bezieht, dar,
Anleger können über die Vermögensgegenstände
                                                       –   Der Index wird in angemessener Weise veröf-
nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-
                                                           fentlicht.
rechte verbunden.
                                                       Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord-
5.2.    Anlageziel                                     nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla-
Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer    ments und des Rates, ist der Lizenzgeber bei der
Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des        europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA in
zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird       ein öffentliches Register von Administratoren von
eine exakte und vollständige Nachbildung des           Referenzwerten und von Referenzwerten eingetra-
zugrunde liegenden Index angestrebt. Grundlage         gen.
hierfür ist der passive Managementansatz. Er           Das öffentliche Register von Administratoren von
beinhaltet im Gegensatz zum aktiven Manage-            Referenzwerten und von Referenzwerten des euro-
mentansatz das Prinzip, dass die Entscheidungen        päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann
über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermö-        unter www.esma.europa.eu eingesehen werden.
genswerten und die jeweilige Gewichtung dieser         Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan
Vermögenswerte im Fonds durch den zugrunde             aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt
liegenden Index vorgegeben werden. Der passive         hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde
Managementansatz und der Handel der Anteile            liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht
über die Börse führen zu einer Begrenzung der          mehr bereitgestellt wird.
Verwaltungskosten sowie der Transaktionskosten,
                                                       Die Angaben über die Zusammensetzung des zu-
die dem Fonds belastet werden.
                                                       grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss
5.3.    Erreichbarkeit des Anlageziels                 oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres
                                                       im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb-
Es kann keine Zusicherung gemacht werden,              jahresbericht des Fonds enthalten.
dass das Anlageziel erreicht wird.
                                                       Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie-
Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung      genden Index und der dadurch möglichen
des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass      Überschreitung bestimmter Aussteller- und
es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein        Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko-
mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen           mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt.
Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt
werden. So wird unter anderem unterstellt, dass        6.2.     Indexbeschreibung
beim Erwerb und bei der Veräußerung von
                                                       Der ATX® misst die Wertentwicklung der 20 nach
Wertpapieren      keinerlei     Transaktionskosten
                                                       Free-Float-Marktkapitalisierung größten und meist
anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des
                                                       gehandelten Aktien, die im Prime Standard der
zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und
                                                       Wiener Börse gelistet sind. Die Gewichtung der
teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd
                                                       Indexmitglieder richtet sich nach der Free-Float-
auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich
                                                       Marktkapitalisierung mit einer Obergrenze von 20
unberücksichtigt.
                                                       Prozent.     Die     Free-Float-Marktkapitalisierung
Detaillierte Informationen über den zugrunde           entspricht dem Gesamtwert aller im freien Umlauf
liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei     befindlichen Aktien eines Unternehmens. Der Index
dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer   wird halbjährlich überprüft und vierteljährlich neu
Form erhältlich.                                       gewichtet. Weitere Einzelheiten zum zugrunde
                                                       liegenden Index (einschließlich seiner Bestandteile)
6.      Anlagegrundsätze                               sind auf der Website des Indexanbieters unter
                                                       www.indices.cc/ verfügbar.
6.1.    Allgemeines
                                                       6.3.     Auswirkungen von Indexan-
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nur
folgende Vermögensgegenstände erwerben:                         passungen
a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,                       Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde
                                                       liegenden Index wird angestrebt, dass das Fonds-
b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,
                                                       management sämtliche Änderungen in der Zu-
c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,                      sammensetzung und Gewichtung des zugrunde
d) Derivate gemäß § 197 KAGB,                          liegenden Index nachvollzieht.
e) sonstige   Anlageinstrumente     gemäß     § 198    Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu
   KAGB,                                               beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds an-
f) Investmentanteile gemäß § 196 KAGB,                 gepasst wird und ob eine Anpassung unter Beach-
                                                       tung des Anlageziels angemessen ist.
wenn diese darauf ausgerichtet sind, unter Wah-
rung einer angemessenen Risikomischung den
zugrunde liegenden Index nachzubilden. Etwaige

                                                                                                        11
6.4.      Indexnachbildung und Vor-                     halten, haben häufig ein besonderes Interesse an
                                                        dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem
          rang der direkten Duplizierung
                                                        längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe-
Zur Nachbildung des zugrunde liegenden Index            renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie-
dürfen ausschließlich die folgenden Vermögensge-        genden Index über den angestrebten Anlagezeit-
genstände erworben werden:                              raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die
–    Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthalten      tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines
     sind oder im Zuge von Indexänderungen in           Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt
     diesen aufgenommen werden (Indexwertpa-            ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach-
     piere),                                            bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu-
–    Wertpapiere, die auf den zugrunde liegenden        und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola-
     Index begeben werden (Indexzertifikate),           tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der
                                                        Bewertung       eines    Index-Investmentvermögens
–    Wertpapiere, die auf Einzeltitel des zugrunde
                                                        beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen.
     liegenden Index begeben werden (Einzeltitel-
     zertifikate),                                      Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest-
                                                        mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode
–    Terminkontrakte auf den zugrunde liegenden
                                                        abhängen. Generell liefern historische Daten Hin-
     Index (Indexterminkontrakte),
                                                        weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung
–    Terminkontrakte auf Einzeltitel des zugrunde       einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine
     liegenden Index (Einzeltitelterminkontrakte),      physische Nachbildung; dieselben Daten deuten
–    Optionsscheine auf den zugrunde liegenden          jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische
     Index (Indexoptionsscheine),                       Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt
–    Optionsscheine auf Einzeltitel des zugrunde lie-   als eine synthetische Nachbildung.
     genden Index (Einzeltiteloptionsscheine) sowie     Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der
–    Investmentanteile gemäß § 8 der „Allgemeinen       voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen
     Anlagebedingungen“.                                zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi-
                                                        ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi-
Bei der Nachbildung des zugrunde liegenden Index
                                                        tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In-
hat die Anlage in Indexwertpapiere im Sinne einer
                                                        dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich
direkten Duplizierung des Index Vorrang gegen-
                                                        der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit-
über der Anlage in die anderen oben genannten zur
                                                        punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem
Indexnachbildung dienlichen Vermögensgegenstän-
                                                        Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error
de. Eine Nachbildung des zugrunde liegenden In-
                                                        sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des
dex durch diese Vermögensgegenstände, welche
                                                        Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir-
den Index nur mittelbar nachbilden, ist nur zum
                                                        ken. Die Auswirkungen können abhängig von den
Zwecke der Einhaltung der unter Punkt 9.2 im
                                                        zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega-
zweiten Satz beschriebenen Investitionsgrenze
                                                        tiv sein.
geboten.
                                                        Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen-
6.5.      Duplizierungsgrad                             steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah-
Um den zugrunde liegenden Index nachzubilden,           len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus-
darf der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö-        maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen-
gensgegenstände im Sinne des Punktes 6.4 einen          den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak-
Duplizierungsgrad von 95 Prozent nicht unter-           toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen
schreiten. Terminkontrakte sind mit ihrem Anrech-       Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ-
nungsbetrag für das Marktrisiko nach dem einfa-         gen oder Steuererleichterungen des Fonds im
chen Ansatz gemäß der Verordnung über Risiko-           Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens.
management und Risikomessung beim Einsatz von
Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsge-          Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds
schäften in Investmentvermögen nach dem KAGB            beträgt: 1,60%
(im Folgenden „DerivateV“ genannt) auf den Dupli-
zierungsgrad anzurechnen. Der Duplizierungsgrad
drückt den Anteil der oben genannten Wertpapiere,       Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur
Zertifikate, Terminkontrakte, Optionsscheine und        um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor-
Investmentanteile im Fonds aus, der hinsichtlich        malen Marktbedingungen handelt und diese damit
der Gewichtung mit dem zugrunde liegenden Index         nicht als feste Grenzen zu verstehen sind.
übereinstimmt.

6.6.      Voraussichtlicher Tracking                    7.       Faire Behandlung der Anle-
          Error
                                                                 ger und Anteilklassen
Der Tracking Error wird definiert als die annuali-
sierte Standardabweichung der Differenz zwischen        Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen
den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie-          bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile
genden Index. Der erwartete Tracking Error des          haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale,
Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto-           je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die
gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie-          bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick
genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren.          über die bestehenden Anteilklassen" vor den
                                                        „Allgemeinen   Anlagebedingungen"    in  diesem
Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment-
                                                        Verkaufsprospekt zu finden.
vermögen handeln und Anteile an solchen Invest-
mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen                Die Anteilklassen können sich insbesondere hin-
                                                        sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeauf-

12
schlags, des Rücknahmeabschlags, der Verwalt-                    genannten Börsen oder organisierten Märkte
ungsvergütung, der Mindestanlagesumme, der                       beantragt werden muss, und die Zulassung
Währung des Anteilswerts oder einer Kombination                  oder Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach
dieser Merkmale unterscheiden.                                   Ausgabe erfolgt.
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann             2. Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch
das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit
seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren,               a) Anteile an geschlossenen Fonds in Vertrags-
je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm                     oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle
erworbenen Anteile gehören.                                         durch die Anteilseigner unterliegen (sog.
Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor                Unternehmenskontrolle), d.h. die Anteilseig-
einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für                 ner müssen Stimmrechte in Bezug auf die
die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge.                     wesentlichen Entscheidungen haben, sowie
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur                        das Recht die Anlagepolitik mittels ange-
einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann                  messener Mechanismen zu kontrollieren.
nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen                   Der Fonds muss zudem von einem Rechts-
von Anteilklassen erfolgen.                                         träger verwaltetet werden, der den Vor-
                                                                    schriften für den Anlegerschutz unterliegt,
Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die
                                                                    es sei denn der Fonds ist in Gesellschafts-
Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden
                                                                    form aufgelegt und die Tätigkeit der
Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe-
                                                                    Vermögensverwaltung wird nicht von einem
rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung
                                                                    anderen Rechtsträger wahrgenommen.
einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich
die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet                   b) Finanzinstrumente, die durch andere Ver-
werden.                                                             mögenswerte besichert oder an die Ent-
                                                                    wicklung anderer Vermögenswerte gekop-
Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu
                                                                    pelt sind. Soweit in solche Finanzinstru-
behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung
                                                                    mente Komponenten von Derivaten einge-
ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von
                                                                    bettet sind, gelten weitere Anforderungen,
Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer
                                                                    damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere
Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen
                                                                    erwerben darf.
eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle-
gergruppe stellen.                                            3. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden
Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die                 Voraussetzungen erworben werden:
faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe
                                                                 a) Der potentielle Verlust, der dem Fonds
Abschnitt „Abrechnung bei Anteilausgabe und -
                                                                    entstehen kann, darf den Kaufpreis des
rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.
                                                                    Wertpapiers    nicht    übersteigen.   Eine
                                                                    Nachschusspflicht darf nicht bestehen.
8.         Anlageinstrumente im Ein-                             b) Eine mangelnde Liquidität des vom Fonds
           zelnen                                                   erworbenen Wertpapiers darf nicht dazu
                                                                    führen, dass der Fonds den gesetzlichen
8.1.       Wertpapiere                                              Vorgaben über die Rücknahme von Anteilen
1. Sofern die „Besonderen Anlagebedingungen“                        nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt
   keine weiteren Einschränkungen vorsehen, darf                    unter Berücksichtigung der gesetzlichen
   die Gesellschaft vorbehaltlich des § 198 KAGB                    Möglichkeit, in besonderen Fällen die
   Wertpapiere nur erwerben,                                        Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl.
                                                                    den      Abschnitt    „Aussetzung    der
     a) wenn sie an einer Börse in einem                            Anteilrücknahme“ (Punkt 19.4)).
        Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“)
                                                                 c) Eine verlässliche Bewertung des Wertpa-
        oder in einem anderen Vertragsstaat des
                                                                    piers durch exakte, verlässliche und gängige
        Abkommens       über    den     Europäischen
                                                                    Preise muss verfügbar sein; diese müssen
        Wirtschaftsraum    („EWR“)     zum   Handel
                                                                    entweder Marktpreise sein oder von einem
        zugelassen oder in einem dieser Staaten an
                                                                    Bewertungssystem gestellt worden sein,
        einem     anderen     organisierten    Markt
                                                                    dass von dem Emittenten des Wertpapiers
        zugelassen oder in diesen einbezogen sind,
                                                                    unabhängig ist.
     b) wenn sie ausschließlich an einer Börse
        außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder                d) Angemessene       Information      über das
        außerhalb der anderen Vertragsstaaten des                   Wertpapier durch regelmäßige, exakte und
        Abkommens über den EWR zum Handel                           umfassende Information des Marktes über
        zugelassen oder in einem dieser Staaten an                  das Wertpapier oder ein gegebenenfalls
        einem organisierten Markt zugelassen oder                   dazugehöriges, d.h. in dem Wertpapier
        in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin                 verbrieftes Portfolio ist verfügbar.
        die Wahl der Börse oder des organisierten                e) Das Wertpapier ist handelbar.
        Marktes zugelassen hat.1
                                                                 f) Der Erwerb des Wertpapiers steht im
     Wertpapiere   aus   Neuemissionen  dürfen                      Einklang mit den Anlagezielen bzw. der
     erworben    werden,   wenn    nach  ihren                      Anlagestrategie des Fonds.
     Ausgabebedingungen die Zulassung an oder                    g) Die Risiken des Wertpapiers werden durch
     Einbeziehung in eine der unter a) und b)                       das Risikomanagement des Fonds in
                                                                    angemessener Weise erfasst.
1
     Die Börsenliste wird auf der Internetseite der Bundes-   4. Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form
     anstalt veröffentlicht. www.bafin.de                        erworben werden:

                                                                                                               13
Sie können auch lesen