Finanzen Steuern Recht - Lüders Warneboldt

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Finanzen Steuern Recht - Lüders Warneboldt
H
Sonderbeilage der MediaWorld GmbH – Agentur für Marketing und Verlag | www.service-seiten.com | Ausgabe Hannover 2017

Finanzen Steuern Recht                                                                           Ratgeber für Unternehmer

Unternehmensnachfolge                      GmbH-Recht                           Digitalisierung
Gestaltung und Finanzierung                Beirat oder Aufsichtsrat?            im Mittelstand
Finanzen Steuern Recht - Lüders Warneboldt
Impressum

Service-Seiten Finanzen Steuern Recht
Ratgeber für Unternehmer
Ausgabe Hannover 2017

Jahresausgabe
Nr. 8

Herausgeber (V. i. S. d. P.)
MediaWorld GmbH
Timo Grän, Martin Voß

Verlag
MediaWorld GmbH
Agentur für Marketing & Verlag
Bankplatz 8
38100 Braunschweig
Telefon 0531 482010-20
Telefax 0531 482010-21
info@mediaworldgmbh.de
www.mediaworldgmbh.de

Geschäftsführer                                      Editorial
Timo Grän

Schriftleitung
                                                     3    Vorwort Herausgeber
RA Martin Voß, LL.M.                                 4    Grußwort Beirat
Grafische Gestaltung                                 5    Fachlicher Beirat
Saskia Bormann, Monique Dobrzelak, Joey Mertinke     6    Grußwort
Auflage                                              41   Autorenübersicht
36 000 Stück

Verteilung                                           Veröffentlichungen
Beilage „niedersächsische WIRTSCHAFT“
(Ausgabe 06/2017)                                    7    Unternehmensnachfolgen strukturiert vorbereiten und finanzieren
Druck und Auflagennachweis
                                                     8    Nachfolge in Familienunternehmen
westermann druck GmbH                                10   Unternehmensnachfolge
www.westermann-druck.de
                                                     13   Fast Close im Mittelstand
Verlagsrechte                                        14   Betriebsübergang nach § 613a BGB oder Funktionsnachfolge?
Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags.
Einsender von Manuskripten, Briefen u. ä.            17   Insolvenz als Chance für den Neustart
erklären sich mit einer redaktionellen Bearbeitung
einverstanden. Alle Angaben ohne Gewähr.             20   Beirat oder doch fakultativer Aufsichtsrat?
                                                     22   Änderungen bei der Abzinsung von Pensionsrückstellungen
Anzeigen/Projektsteuerung
Timo Grän, Jens Richwien / Żaneta Gonsior            24   Tax Compliance Management System

Anzeigentarif
                                                     26   Eine kleine Beteiligung …
Mediadaten Ausgabe 2017                              28   Investoren aus China – Fluch oder Segen?
Titelbild                                            30   Das neue EU-Patent
Börse Hannover                                       32   Doppelte Flamingos und ein „best dressed“ Bundesjustizminister
Nächste Ausgabe                                      33   Internationales Design
Juni 2018
                                                     34   Building Information Modeling
Veröffentlichungen                                   36   Digitalisierung im Mittelstand
Timo Grän, GF MediaWorld GmbH                        38   Die gewerbesteuerlich begünstigte GmbH
Telefon 0531 482010-10
graen@mediaworldgmbh.de

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                                                                                       Timo Grän

                                                                                       Martin Voß, LL.M.
                                                                                       Rechtsanwalt

Vorwort Herausgeber
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

Sie halten die mittlerweile 8. Jahresausgabe der Service-     Hinzuziehung von kompetenten Beratern zu bewerk-
Seiten Finanzen Steuern Recht in den Händen. Erneut           stelligen. Und zum Glück finden Sie hiervon eine Vielzahl
erhalten Sie interessante und aktuelle Informationen          unmittelbar in der Region – also quasi „vor der eigenen
in Fachbeiträgen zu Themen, die Sie als Entscheider in        Haustür“.
Mittelstand und Industrie hier in der Region interessie-
ren sollten.                                                  Unser herzlicher Dank gilt den Beiräten und Autoren,
                                                              die uns größtenteils bereits seit Jahren begleiten. Das
Wir leben in turbulenten Zeiten. In diesem Jahr wird u. a.    Konzept ist seit der Erstausgabe nahezu unverändert
noch abzuwarten sein, ob der überraschende Wahlsieg           geblieben: Die Service-Seiten Finanzen Steuern Recht,
des Republikaners Donald Trump in den USA tatsächlich         die mittlerweile mit regionalen Ausgaben u. a. auch in
nachhaltige Auswirkungen auf die hiesige Wirtschaft           Hamburg, Ostwestfalen/Lippe und demnächst auch in
haben wird. Auch die Folgen des Brexit sind noch längst       Düsseldorf erscheinen, versuchen Ihnen interessante
nicht überschaubar. Besonderes Augenmerk ist kraft            Möglichkeiten unternehmerischen Handelns aufzuzeigen
Natur der Sache auf die Bundestagswahl im Herbst              – verständlich in aktuellen Fachbeiträgen von Autoren
dieses Jahres zu richten, durch welche zwangsläufig           der hiesigen Region erklärt. Alle Veröffentlichungen
eine Weichenstellung für die kommenden Jahre erfolgen         werden durch den Fachlichen Beirat auf Leserverständ-
wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Wirtschaft    lichkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
mit den richtigen Entscheidungen beflügeln kann.              Werbefreiheit überprüft. Dieser Qualitätsanspruch gilt
                                                              im Übrigen für alle Publikationen unserer Magazinreihe.
Weitsichtiges Handeln ist nicht nur in der Politik, sondern
auch in der mittelständischen Wirtschaft unabdingbar.         Wir hoffen, dass Sie durch die Lektüre den einen oder
Schnell kann es passieren, dass auch an sich über             anderen nützlichen Tipp erhalten und wünschen Ihnen
Jahrzehnte solide geführte Unternehmen in eine Schief-        bis zur nächsten Ausgabe weiterhin viel Erfolg und
lage geraten. Gründe hierfür müssen nicht immer in            gute Geschäfte!
unternehmerischen Fehlentscheidungen liegen, sondern
können auch durch unvorhersehbare äußere Einflüsse            Herzlichst,
bedingt sein.

Oftmals ist die Bewältigung von den vielschichtigen
Problemen – und das nicht nur in Krisen – nur durch           Timo Grän                             Martin Voß, LL.M.
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                                                 Dr. iur. Raoul Dittmar, LL.B. (London)
                                                 Rechtsanwalt
                                                 Dittmar Rechtsanwälte
                                                 Partnerschaft mbB, Hannover

    Grußwort Beirat
    Liebe Leserinnen und Leser,

    das Jahr 2017 hat turbulent begonnen: In den USA hat             nehmen bei. Auch wenn die Rahmenbedingungen für
    Donald Trump sein Amt als Präsident angetreten, das              ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln nicht immer
    Vereinigte Königreich hat den Antrag auf Austritt aus            einfach sind, ist es doch gerade die mittelständisch
    der EU eingereicht und die Präsidentschaftswahlen in             geprägte Wirtschaft in unserem Bundesland, die Arbeits-
    Frankreich zeigten eine große Zerrissenheit in unserem           plätze schafft, erhält und damit dem Gemeinwohl dient.
    größten Nachbarland. Auch in Deutschland stehen
    wichtige Weichenstellungen bevor: Im Herbst ist Bun-             Die Beiträge in dieser Ausgabe der Service-Seiten
    destagswahl, und Anfang 2018 wählen die Niedersach-              möchten Sie bei den verschiedenen Facetten Ihrer
    sen einen neuen Landtag.                                         Tätigkeit unterstützen und Ihnen Denkanstöße bieten.

    Niedersachsen und Niedersachsens Wirtschaft zeigen               Im Namen des Beirats danke ich allen Autorinnen und
    sich hiervon weitgehend unbeeindruckt: Die Zahl der              Autoren für ihre Mitarbeit an diesem Heft.
    Erwerbstätigen in 2016 war auf einem Rekordhoch, wäh-
    rend die Arbeitslosenquote abnahm. Auch die gesamt-              Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre dieses
    wirtschaftliche Leistung Niedersachsens wuchs, zugleich          Heftes und ein erfolgreiches Jahr 2017!
    ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zurück.
    Davon profitierte auch der Staat, dessen Steuereinnahmen         Herzlichst,
    um 7,6 % anstiegen. Niedersachsens Wirtschaft ist also
    robust, und hierzu tragen vor allem Sie, liebe Leserinnen
    und Leser, durch Ihre vielfältige Tätigkeit in Ihren Unter-      Dr. Raoul Dittmar, LL.B.

    Vita
    1994 – 1999       Studium der Rechtswissenschaften in Passau
    1997 – 2001       Fernstudium an der University of London (Bachelor of Laws, LL.B.)
    1999 – 2000       Auslandsaufenthalt am King’s College, London
    2000 – 2002       Referendariat in Oldenburg
    2003 – 2006       Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School, Hamburg
    2006 – 2007       Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin
    2007              Promotion an der Bucerius Law School, Hamburg
    2008 – 2010       Rechtsanwalt bei Rittstieg Rechtsanwälte, Hamburg
    2010 – 2011       Rechtsanwalt (Assoziierter Partner) bei Gleiss Lutz, Hamburg
    2011 – 2015       Rechtsanwalt (Partner) bei Dittmar Michelsen Mosch, Hamburg
    seit 2015         Rechtsanwalt (Partner) bei Dittmar Rechtsanwälte, Hannover
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Fachlicher Beirat
Dipl.-Kfm. Ulrich Gehrke
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
1979 – 1985	Studium der Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
             und Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
1982         Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Main Hurdman (KPMG), Südafrika
1985         Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüfungsunternehmung Peat Marwick (KPMG) in Minneapolis, Minnesota, USA
1986	Prüfungsassistent bei Arthur Anderson & Co. Wirtschaftsprüfungs- und
             Steuerberatungsgesellschaft mbH (EY), Hamburg
1990         Bestellung zum Steuerberater
1993         Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
2003         Bestellung zum Qualitätskontrollprüfer durch die WP-Kammer
2010	Fusion mit der econ Unternehmensgruppe, seither Gehrke econ Gruppe,
             Steuerberater – Wirtschaftsprüfer – Rechtsanwälte – Unternehmensberater, Hannover
seit 2013	Lehrbeauftragter im Masterstudiengang „Mittelständische Unternehmensführung MBA“ (MUMBA)
             an der Hochschule Hannover

Dipl.-Ing. Joachim Gerstein, LL.M.
Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark + Design Attorney
1989 – 1994 Studium der Elektrotechnik in Hannover
1994 – 1996 Ausbildung zum Patentanwalt in Hannover und Hamburg
1996 – 1997 Referendariat am Deutschen Patentamt und Bundespatentgericht, München
1998	Zulassung zum Patentanwalt, European Trademark + Design Attorney und Europäischen Patentanwalt
seit 1998	Patentanwalt in Hannover
seit 2001	Partner bei Gramm, Lins & Partner Patent- und Rechtsanwälte, Braunschweig – Hannover
seit 2002   Lehrbeauftragter an der FH Hannover – „Gewerbliche Schutzrechte“

Dipl.-Volksw. Joachim Rudo
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
1987 – 1993        Studium an den Universitäten Freiburg und Göttingen
1993 – 1996        Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen, Abteilung für Internationales Wirtschaftsrecht
1996 – 1998        Referendariat in Bonn
1998 – 1999        Forschungsaufenthalte an der Osaka City University und der University of Washington, Seattle
seit 1999          Rechtsanwalt; Partner bei Brinkmann.Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
2007               Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
2011               Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Manuel Sack
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter
1983 – 1990	Studium an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg i. Br., und der Universität Hamburg
1991 – 1994	Referendariat in Hamburg
1994         Zulassung als Rechtsanwalt
1994 – 1996  Rechtsanwalt bei Curschmann Rechtsanwälte, Hamburg
1997 – 1999  Rechtsanwalt bei Brinkmann & Partner
seit 2000    Partner bei Brinkmann & Partner
2001         Fachanwalt für Insolvenzrecht
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                                              Hendrik Janssen
                                              Geschäftsführer Börse Hannover
                                              Vorstand der BÖAG Börsen AG

    Grußwort
    Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

    mit der Digitalisierung der Gesellschaft hat auch im        Anleihen, Investmentfonds und Zertifikaten steht seit
    Börsenhandel ein großer Wandel stattgefunden. Das           vielen Jahren die Entwicklung innovativer Anlagepro-
    klassische Börsenparkett, auf dem Makler und Banker         dukte und Handelsmöglichkeiten im Zentrum unserer
    sich Preise zuriefen, telefonierten oder mit Zetteln        Arbeit. Dabei ist die Nähe zum Anleger von besonde-
    herumwedelten, ist den elektronischen Handelssyste-         rer Bedeutung, denn obwohl überregional tätig, sind
    men gewichen und nimmt heute nur mehr eine reprä-           wir regional verwurzelt und damit besonders nah am
    sentative Funktion ein. Heute werden Order-Aufträge         Markt. Bedürfnisse können wir so schnell erkennen
    über das Internet abgegeben, Daten automatisiert            und unbürokratisch mit entsprechenden Angeboten
    analysiert, durch IT-Algorithmen ausgewertet und Ak-        und Produkten darauf reagieren.
    tien in Sekundenschnelle weltweit gehandelt. Der
    Einsatz moderner Software beschleunigt die Wege,            Gleichzeitig stellen wir als transparenter Handelsplatz
    fördert die Transparenz und reduziert den bürokratischen    ein wichtiges Bindeglied zwischen Anlegern und Un-
    Aufwand im Wertpapierhandel. Die Abläufe sind aber          ternehmen der niedersächsischen Wirtschaft dar. Sowohl
    in ihrem Prinzip von Angebot und Nachfrage bislang          private wie institutionelle Anleger erhalten über uns
    weitestgehend gleich geblieben.                             einen unmittelbaren, einfachen und kostengünstigen
                                                                Zugang zum Kapitalmarkt, der sich mit einer unabhän-
    Gleichzeitig stehen die Börsen einem veränderten An-        gigen Handelsüberwachungsstelle durch besondere
    legerverhalten gegenüber. Informierte, preissensitive       Sicherheit auszeichnet.
    Anleger suchen nach Angeboten, die ihren individuellen
    Bedürfnissen entsprechen. Wurden früher Anlageent-          Welche Voraussetzungen Sie als Unternehmer in den
    scheidungen ausschließlich über den Berater der             Bereichen Finanzen, Steuern und Recht erfüllen müs-
    Hausbank getroffen, werden heute aktiv Finanzportale,       sen, um weiter erfolgreich am Markt zu sein, sowie
    soziale Netzwerke und Vergleichsrechner für die Ent-        weitere interessante Fragestellungen und Tipps finden
    scheidung herangezogen. Neben dem Kurs spielen              Sie auf den folgenden Seiten. Ich wünsche Ihnen eine
    dabei auch ethische, soziale oder ökologische Gesichts-     spannende Lektüre!
    punkte eine zunehmende Rolle. Zugleich wächst der
    Bedarf an Transparenz und Informationen über Finanzthe-     Herzlichst,
    men jenseits von Verkaufsgesprächen.

    Wie gehen wir als Börsen mit diesen Herausforderun-
    gen um? Neben dem klassischen Handel mit Aktien,            Hendrik Janssen
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             Unternehmensnachfolgen strukturiert
             vorbereiten und finanzieren
             Dr. rer. pol. Tobias Priesing | Geschäftsführer
             Simon Köhler | Handlungsbevollmächtigter
             BeteiligungsKapital Hannover GmbH & Co. KG

Bei inhabergeführten Unternehmen ist die            im Unternehmen tätige Führungskräfte bzw.
Unternehmensnachfolge ein unvermeidlicher           Mitarbeiter verkauft. Bei Earnout-Modellen
Bestandteil des Lebenszyklus. Schätzungen           werden variable Kaufpreisbestandteile, die
des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM)       zu einem festgelegten Zeitpunkt nach Über-
Bonn zufolge stehen bis 2018 jährlich rund          tragung eines Unternehmens in Abhängigkeit
27 000 Nachfolgen in Deutschland an. Die            bestimmter Ergebniskomponenten fällig
erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist mit          werden, festgelegt. Die in Frage kommenden
vielen Herausforderungen verbunden. Es              Nachfolgemöglichkeiten sind insbesondere
treffen betriebswirtschaftliche, steuerliche,       mit ihren betriebswirtschaftlichen, organi-
gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche, aber        satorischen, steuerlichen und rechtlichen
auch emotionale Faktoren aufeinander. Da-           Folgen gegenüberzustellen und gegenein-
mit ist die Unternehmensnachfolge eines             ander abzuwägen.
der komplexesten Gestaltungsfelder von                                                                   sich in der Innenfinanzierungskraft (Cashflow)
Unternehmen.                                        Kapitalbedarf und Finanzierung                       des Unternehmens widerspiegelt. Je höher der
                                                    Für den Nachfolger ist der entgeltliche Erwerb       Cashflow, desto gesicherter sind die Liquidität
Planung der Unternehmensnachfolge                   des Unternehmens aufgrund des zu zah-                und Kapitaldienstfähigkeit.
Fast jede Nachfolge bedarf auf Seiten des Nach-     lenden Kaufpreises i. d. R. mit einem hohen
folgers einer Finanzierung. Laut den Ergebnissen    Kapitalbedarf verbunden. Im Unterschied zur          Finanzierungslücken
des DIHK-Nachfolgereports 2016 haben noch           Gründung werden jedoch bereits Erträge aus           Mezzanine-Kapital kommt in der Finanzierungs-
immer über 40 % der potenziellen Nachfolger         der Geschäftstätigkeit generiert. Der Kaufpreis      struktur regelmäßig dann zum Einsatz, wenn sich
Schwierigkeiten, die Unternehmensnachfolge          kann einmalig oder als Rente gezahlt werden.         aufgrund kreditpolitischer Vorgaben in Banken
zu finanzieren. Dabei handelt es sich häufig        Darüber hinaus sind möglicherweise steuerliche       und Sparkassen erforderliche Kreditvolumina,
um strukturelle Probleme der Unternehmen,           Belastungen sowie Aufwendungen für die Wei-          Sicherstellungen und/oder Laufzeit- bzw.
die anlässlich der Nachfolgefinanzierung auf-       terführung (Betriebsmittel) und den langfristigen    Tilgungsstrukturen nicht darstellen lassen
gedeckt werden, und nicht um Finanzierungs-         Fortbestand des Unternehmens (Ersatz- und            und dadurch Finanzierungslücken entstehen.
schwierigkeiten an sich. Viele dieser Probleme      Neuinvestitionen) zu berücksichtigen.
sind „hausgemacht“, insbesondere, wenn die                                                               Typischerweise werden diese Lücken durch
Nachfolge nicht sorgfältig und frühzeitig geplant   Regelmäßig liegen die Kaufpreisvorstellungen         das mezzanine Instrument der typisch stillen
wird oder die Preisvorstellungen überzogen          des Senior-Unternehmers und des potenziellen         Beteiligung geschlossen. Bei einer typisch stil-
sind. Neben der Kaufpreisfinanzierung muss          Nachfolgers auseinander. Hier ist es hilfreich, im   len Beteiligung leistet der stille Gesellschafter
auch die „normale“ Finanzierung (Investitions-      Vorfeld den Rat sachkundiger Dritter einzuholen.     (zumeist zeitlich begrenzt) eine Einlage, ohne
und Betriebsmittelkredite) sichergestellt sein.                                                          Anteile zu erwerben. Nach außen tritt der stille
                                                    Kann die Übernahme des Unternehmens nicht            Gesellschafter nicht in Erscheinung. Gegenüber
In der Praxis kommen verschiedene Arten der         ausschließlich aus Eigenmitteln des Nachfolgers      den Gläubigern haftet er nur bis zur Höhe seiner
Unternehmensübertragung vom Senior-Unter-           finanziert werden und werden neben konven-           Einlage. Damit die stille Beteiligung wirtschaftlich
nehmer auf den Nachfolger zur Anwendung.            tionellem Fremdkapital in Form von Bank- und         Eigenkapitalcharakter erhält, bedarf es einer
Unterschieden wird in der Regel zwischen            Förderkrediten auch eigenkapitalähnliche Instru-     langfristigen Kapitalüberlassung (mindestens
entgeltlicher (Verkauf) und unentgeltlicher         mente – sog. Mezzanine Kapital – eingebunden,        5 Jahre), der Nachrangigkeit gegenüber anderen
(Erbschaft, Schenkung) sowie familieninterner       sprechen Experten von einer strukturierten           Gläubigern und einer zumindest teilweisen
und familienexterner Übertragung. Zudem             Nachfolgefinanzierung. Dabei werden die              variablen bzw. gewinnabhängigen Vergütung.
werden verschiedene Formen nach den                 einzelnen Finanzierungsinstrumente mittels           Hinzu kommen der Verzicht auf ordentliche
Strategien der Übertragung differenziert: Bei       maßgeschneiderter Vertragsstrukturen passge-         Kündigungsrechte sowie der Verzicht auf
einem Management Buy-In (MBI) wird das Un-          nau verknüpft und auf die künftige Finanzkraft       Besicherung der Einlage an Vermögenswerten
ternehmen an unternehmensexterne Personen,          des Unternehmens abgestellt. Entscheidend ist        des Unternehmens.
beim Management Buy-Out (MBO) an bereits            die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, die
Finanzen Steuern Recht - Lüders Warneboldt
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    Nachfolge in Familienunternehmen
    Präzise Planung und Zeitreserven als Erfolgsfaktoren für die Übertragung

                                      Dipl.-Kfm. Oliver Vogt | Geschäftsführender Gesellschafter, Unternehmensberater
                                      Gehrke econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Hannover

                                        Mehr als 600 000 mittelständische Unternehmen planen in Deutsch-                                                                   Dies erlaubt ein strukturiertes und überlegtes
                                        land ihr Unternehmen an einen Nachfolger zu übertragen oder zu ver-                                                                Vorgehen. Insbesondere unter Berücksichtigung
                                        kaufen. Der Generationenwechsel legt im Mittelstand rasant zu. Aufgrund                                                            der Möglichkeit, dass die erste Überlegung
                                        der demografischen Entwicklung (immer weniger junge nachrückende                                                                   bzw. der erste begonnene Umsetzungsprozess
                                        Menschen) entsteht ein Mangel an potenziellen Nachfolgern.                                                                         nicht erfolgreich verläuft, sind weitere Folge-
                                                                                                                                                                           prozesse notwendig. Es gilt hierzu alle persön-
    Über 50 % aller Familienunternehmen versagen                                            Viele Nachfolgeplanungen scheitern                                             lichen und familiären sowie unternehmerischen,
    im Prozess der Nachfolgeregelung. Weniger                                               Von 100 Unternehmen kamen in der Vergangen-                                    finanziellen, steuerlichen und rechtlichen
    als 20 % sind dabei wirklich erfolgreich. Die                                           heit 67 % in die zweite Generation, 27 % in dritte                             Themen sowie die bestehenden Abhängigkei-
    Hauptgründe sind fast immer die fehlende                                                Generation und 6 % in die vierte Generation.                                   ten zwischen den aufgeführten Kriterien zu
    Weitsicht (inklusive der Bereitschaft, rechtzei-                                        Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Überführung                               beachten.
    tig von Seiten des Unternehmers loszulassen)                                            des Unternehmens in die Folgegeneration Zeit
    und die mangelnde Zeit für die Planung sowie                                            und die entsprechende Vorplanung benötigen.                                    Folgende Voraussetzungen müssen hierzu
    deren Realisierung. Zielkonflikte zwischen                                              Die Ursache des Scheiterns liegt meistens in                                   zwingend vorliegen:
    Führung, Kapitalgeber und Familie werden in                                             einer mangelhaften zeitlichen und inhaltlichen                                 ƒƒ Unternehmer mit Weitsicht, der auch sich
    der Regel unterschätzt.                                                                 Planung und Konzeption. Nur ca. 40 % führen                                       selbst zurücknehmen kann
                                                                                            eine geplante Nachfolge aus Altersgründen durch.                               ƒƒ Bereitschaft innerhalb der Familie zu einer
    Im heute stark vom Internet geprägten und                                               Ein hoher Anteil von 30 % der Nachfolgen wird                                     offen geführten Kommunikation in allen
    globalen Umfeld ist die Beherrschung des                                                durch ein plötzliches Ausscheiden des Unter-                                      Bereichen
    Change Managements der Schlüssel zum                                                    nehmers verursacht und 30 % erfolgen aufgrund                                  ƒƒ wirtschaftliche und organisatorische „Sta-
    nachhaltigen Erfolg. Hierbei ergibt sich gera-                                          einer ungeplanten Nachfolge durch Scheidung,                                      bilität“ im Unternehmen
    de bei der Nachfolge die Chance, einen revo-                                            beruflicher Umorientierung etc.                                                ƒƒ zeitlicher Vorlauf zur Umsetzung der benö-
    lutionären Veränderungsprozess einzuleiten.                                                                                                                               tigten Schritte.
    Insofern bildet die Klärung strategischer Fra-                                          Der idealtypische Nachfolgeprozess be-
    gestellungen die Basis, um die kommenden                                                nötigt Zeit                                                                    Betrachtet man diese Themen aus der Distanz
    Meilensteine zu identifizieren und entsprechend                                         Die idealtypische Nachfolgeregelung beginnt                                    wird deutlich, dass diese Themen voraussicht-
    zu planen.                                                                              10–15 Jahre vor der eigentlichen Übergabe.                                     lich nur einmal in dem „Lebenszyklus“ jedes
                                                                                                                                                                           Unternehmers durchlaufen werden. Aus diesem
                                                                                                                                                                           Grund ist es unerlässlich, hierzu Spezialisten
    Idealtypischer Zeitstrahl zur Nachfolgeplanung
                                                                                                                                                                           aus den Bereichen der Rechts-, Steuer- und
                                                                                                                                                                           Unternehmensberatung situativ bzw. dauerhaft
                                                                                                                                                                           als Sparringspartner – entsprechend der zu
                                                                                                                                                                           erledigenden Meilensteine – zu integrieren.

    . Ist-Analyse
    . Nachfolgerzielplanung
                              . Modellvarianten
                                  (persönliche, steuerli-
                                                            . Sichtung bzw. Aus-
                                                                wahl potenzieller
                                                                                       . Zielüberprüfung
                                                                                       . Einführung Nachfolger
                                                                                                                    . (evtl.) Vorbereitung
                                                                                                                       des weiteren
                                                                                                                                                  . Austritt aus dem
                                                                                                                                                     Unternehmen
                                                                                                                                                                           Strategische Fragestellungen vorab
    . (evtl.) Erste Vermö-
       gensübertragung
                                  che, rechtliche, finan-
                                  zielle Überlegungen)
                                                                Nachfolger
                                                            . Auswahl und Festle-
                                                                                       . Strukturelle Vorberei-
                                                                                           tung der Nachfolge
                                                                                                                       Nachfolgers                                         klären
                              . Entscheidung Famili-
                                  enmitglied bzw. exter-
                                                                gung von Qualifizie-
                                                                rungsmaßnahmen zur
                                                                                                                                                                           Grundsätzlich ist die bestehende Ausgestaltung
                                                                                                                                                                                                                              Foto: fotolia/denisismagilov

                                  ne Lösung                     Entscheidungsfindung                                                                                       der Themen Führung, Finanzierung und Fami-
    45                                                      50                         55                           60                          65 Aktueller Unternehmer
                                                                                                                                                                           lie entsprechend zu bewerten. Je weniger
                                                                                                                                                                           Spannungsfelder in diesen Bereichen bestehen,
                                         0                                                                                                    6 Jahre
                                                                                                                                                                           desto kleiner sind mögliche Zielkonflikte. Falls
          Vorbereitung und          Überprüfung                  Kapitalbeteiligung           Gemeinsame                 Übergabe oder                  Veränderung        zu den genannten Themen nur eine geringe
            Klärung von             Maßnahmen                                                Geschäftsleitung             Fortführung                   Kapitalanteile
         Führungsaufgaben

                                                                   Einführung des Nachfolgers
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                                                      Strategischer                                                  Eigentum/Führung
                                                      Rahmen für
                                                      Nachfolgeplanung                  Einheit                   Trennung                    Aufgabe
                                                                                        Eigentum/Führung          Eigentum/Führung            Eigentum/Führung

                                                                    . Familienintern   . Familiennachfolge      . Holding                   . Liquidation
                                                                                                                  . Mitarbeiterbeteiligung
                                                                                                                  . Stiftung
                                                                                                                  . Interimsmanagement
                                                                                                                  . Betriebsaufspaltung

                                                       Nachfolger
                                                                    . Familienextern   . Management Buy-Out     . Fremdmanagement           . Verkauf an Dritte
                                                                                           (MBO)                  . Verkauf; Geschäfts-
                                                                                        . Management Buy-In         leitung durch
                                                                                           (MBI)                     Voreigentümer
                                                                                                                  . Interimsmanagement
                                                                                                                  . Beteiligung

Überschneidung besteht, sollte auf jeden Fall         Situation des Unternehmens gestellt sind.                3. Voraussetzung für mehr Transparenz in der
auch eine außerfamiliäre Lösung gesucht               Hierzu sind in einem ersten Schritt drei Fakto-              inneren Steuerung von Prozessen bilden das
werden. Die Frage, welche Ziele von Relevanz          ren zu unterscheiden:                                        Finanz- und -Rechnungswesen sowie eine
sind, ist vorzudenken und zu entscheiden:             ƒƒ Markt- und Unternehmenssituation                          aussagekräftige Kosten- und Leistungsrech-
ƒƒ Unternehmensfortführung?                           ƒƒ interne Prozessstrukturen und Werkzeuge                   nung. Zu einer professionellen Unterneh-
ƒƒ Optimierung des persönlichen Vermögens?            ƒƒ Zeitpunkt der Nachfolgeregelung.                          menssteuerung gehört auch ein strategisches
ƒƒ Gleichbehandlung der Familienmitglieder            Falls jedoch ein kurzfristiger Einstieg in das               und operatives Controlling. Grundlage
   bzw. der potenziellen Nachfolger?                  Unternehmen erfolgen muss, ist sicher ein an-                hierfür bildet die jährlich zu erstellende
Neben der familieninternen Lösung bzw. Um-            deres Anforderungsprofil zu erstellen, als bei               Unternehmensplanung.
setzung kommt dem Verkauf an Dritte und dem           einer parallelen Prozessplanung mit langfristiger        4. „Komplexität“ von Finanzthemen gilt es zu
Management Buy-Out die größte Bedeutung               Weitsicht. Dasselbe gilt auch für die vorliegen-             vereinfachen und neu zu ordnen. Das ober­
zu. Bei allen Varianten außerhalb der familiä-        den Prozessstrukturen im Unternehmen. Häufig                 ste Gebot stellt hierfür die finanzielle Unab-
ren Lösung spielen tendenziell die finanziellen       ist die Führung in Familienunternehmen sehr                  hängigkeit dar.
Aspekte eine sehr wesentliche Rolle. Entschei-        personenorientiert geprägt. Nicht selten ist das         5. Zur Begleitung können situativ oder dauer-
dend ist jedoch hierbei, dass die Verkaufsfä-         ganze Unternehmen auf eine Zentralführung                   haft Beratergremien (Beirat etc.) zur Unter-
higkeit des Unternehmens in der Regel nicht           ausgerichtet. Dies führt dann oftmals dazu, dass            stützung beitragen, immer mit dem Fokus,
unmittelbar gegeben ist. Hierzu bedarf es eines       die übrigen Führungsbereiche eher schwach                   im Sinne der Interessengruppen zu vermit-
teilweise mehrstufigen, aber vor allem, mehr-         ausgeprägt sind. Die Folge sind nicht oder nur              teln und Lösungen vorzudenken bzw. zu
jährigen Prozesses.                                   eingeschränkt funktionierende Informations- und             erarbeiten.
                                                      Kommunikationssysteme.
Die Nachfolge innerhalb der Familie                   Aus diesem Grund empfehlen wir vorab den                 Für alle Beteiligten gilt es einen Zeitplan zu
Vorab sind die Kriterien für die Auswahl sowie        „Reifegrad“ des Unternehmens vor dem Ge-                 erstellen und zu festgelegten Meilensteinen
die Qualifizierungsmaßnahmen festzulegen.             nerationenwechsel offen und transparent zu               zu überprüfen. In der Praxis hat es sich bewährt
Darüber hinaus ist die strategische Richtung, in      besprechen und entsprechend vorzubereiten.               diesen Prozess in Form einer „Plantafel“ inklu-
welches sich das Unternehmen mit dem Nach-            Folgende Prozesse sind hierfür relevant:                 sive Zeitstrahl zu visualisieren und feste Ge-
folger entwickeln sollte, zu definieren. Zusätzlich   1. Entwicklung einer Unternehmensstrategie              sprächs- und Kommunikationstermine zu
ist der Plan zur Ausbildung der Nachfolger zu             zur Erreichung der definierten Ziele in den          definieren. Die Überprüfung der gesetzten
erarbeiten, welcher ganz individuell auf die              einzelnen Bereichen. Diese gilt es unter dem         Maßnahmen zur Zielerreichung können dann
besonderen Anforderungen der Familie(n) und               Einbezug der Führungsmannschaft zu erar-             entsprechend nachgehalten und besprochen
des Unternehmens zugeschnitten ist.                       beiten und entsprechend in die Organisati-           werden.
                                                          on zu transportieren.
Neben den formalen Kriterien sind auch Füh-           2. Bisherige Entscheidungswege sind neu zu              Die frühzeitige Nachfolgeplanung spielt eine
rungsfähigkeiten entscheidend, die dem jewei-             ordnen, indem die zweite Führungsebene               gewichtige Rolle im Prozess. Fangen Sie heute
ligen Unternehmen gerecht werden müssen.                  aufgrund der Delegation von Aufgaben mehr            noch an – damit ihre geschaffenen Werte auch
Um dies beurteilen zu können, lassen sich                 Eigenverantwortung entwickeln kann. Kompe-           sicher in die nächste Generation übertragen
diese am ehesten an den Anforderungen mes-                tenzfelder und Verantwortungsbereiche sind           werden können.
sen, die an den Unternehmer in der aktuellen              klar zu benennen und abzugrenzen.
Finanzen Steuern Recht - Lüders Warneboldt
10

     Unternehmensnachfolge
     in der Form eines Management Buy-Outs (MBO)

     Dr. iur. Raoul Dittmar, LL.B. (London) | Rechtsanwalt | Dittmar Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hannover

                        In dem Zeitraum von 2014 bis 2018 stehen nach              sind u. a. die (zusätzliche) Haftungsbeschränkung sowie
                        Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung        die Möglichkeit, die wechselseitigen Interessen von In-
                        135 000 Familienunternehmen zur Übergabe an. Nicht         vestor auf der einen und Management auf der anderen
                        immer ist eine Unternehmensnachfolge an Familien-          Seite nicht auf Ebene des (operativen) Unternehmens
                        mitglieder gesichert (und langfristig vorbereitet). In     regeln zu müssen. Bei dem Vehikel handelt es sich re-
                        Betracht kommt in diesen Fällen ein Verkauf an einen       gelmäßig um eine GmbH, die vor dem Kauf mit den
                        externen (Finanz-)Investor oder Strategen. Eine wei-       notwendigen Finanzmitteln ausgestattet wird, um den
                        tere Möglichkeit stellt die Übernahme des Unterneh-        Kaufpreis zu zahlen.
                        mens durch das bestehende Management gemeinsam
                        mit einem externen Investor im Rahmen eines sog.           Finanzierung des MBO
                        Management Buy-Outs (MBO) dar.                             Zur Finanzierung eines MBO stellen Investor und Ma-
                                                                                   nagement Eigenmittel zur Verfügung, ein Teil des
                        Was ist ein MBO?                                           Kaufpreises wird fremdfinanziert. In manchen Fällen
                        Bei einem MBO erwerben ein oder mehrere Mitglieder         beteiligt sich auch der Verkäufer an der Finanzierung.
                        der (erweiterten) Geschäftsführung das Unternehmen
                        von dem (Alt-)Eigentümer. Der Erwerb erfolgt häufig        Der verhältnismäßig geringste Teil der Eigenmittel
                        gemeinsam mit einem Finanzinvestor, da das Manage-         entfällt auf das Stammkapital der NewCo. Die Höhe der
                        ment zunächst nicht die erforderlichen finanziellen        Beteiligung am Stammkapital bestimmt zugleich die
                        Mittel hat, um den Kauf selbstständig zu finanzieren.      Beteiligungsverhältnisse an der NewCo und damit die
                        Erwirbt ein externes Management die Beteiligung,           Anzahl der Stimmrechte. Da der Investor den größeren
                        spricht man von einem Management Buy-In (MBI).             Kapitaleinsatz erbringt, sichert er sich regelmäßig auch
                                                                                   die Mehrheit an dem Vehikel. Das Management ist
                        Vorteile bei einem MBO                                     zumeist mit etwa 5 bis 15 % an der NewCo beteiligt (im
                        Für den Eigentümer ist der Verkauf seines Unternehmens     Einzelfall kann die Beteiligung natürlich auch höher oder
                        an das Management eine Möglichkeit, das Unternehmen        geringer sein). Zusätzlich verpflichten sich Investor und
                        in die Hände eines Nachfolgers zu legen, den er kennt      Management meist zu Einzahlungen in die freie Kapi-
                        und der im besten Fall seine Unternehmensstrategie         talrücklage. Daneben stellen Investor und Management
                        fortsetzt. Dem Management bietet sich die Chance,          (teilweise auch Dritte) häufig sog. Mezzaninekapital zur
                        selbst unternehmerische Verantwortung zu tragen. Da        Verfügung. Hierzu zählen Gesellschafterdarlehen, stille
                        es das Unternehmen aus eigener Anschauung kennt,           Beteiligungen, partiarische Darlehen oder auch Genuss-
                        verringern sich die Risiken, die der Erwerb eines Unter-   rechte. Wie das Eigenkapital auch ist Mezzaninekapital
                        nehmens üblicherweise mit sich bringt. Letzteres gilt      gegenüber Fremdmitteln nachrangig und nicht besichert
                        auch für den Investor, der an der Seite des Managements    (und deshalb eigenkapitalähnlich), beinhaltet aber eine
                        in das Unternehmen investiert: Er weiß einen motivier-     Verzinsung.
                        ten Mitgesellschafter an seiner Seite, der das Unterneh-
                        men kennt und nun eigene Ideen verwirklichen kann.         Die von dem Management auf der einen Seite und dem
                                                                                   Investor auf der anderen Seite aufgebrachten Mittel
                        Einschaltung eines Akquisitionsvehikels                    sind regelmäßig disproportional: Da das Management
                        Das Management und der Investor erwerben die Antei-        nicht über Eigenmittel wie der Investor verfügt, bringt
                        le an dem Zielunternehmen häufig nicht direkt, sondern     der Investor im Verhältnis zu dem Management höhe-
                        mittelbar durch ein zwischengeschaltetes Akquisitions­     re Mittel je Anteil auf (sog. Sweet Equity). Das Manage-
                        vehikel („NewCo“). Vorteile dieser Akquisitionsstruktur    ment wird hierdurch zusätzlich incentiviert, da es durch
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geringeren Kapitaleinsatz eine höhere Rendi-        Gesellschafter Regelungen, die nicht für die            Bindung des Managements
te erzielen kann.                                   Öffentlichkeit bestimmt und nicht zwingend              an das Unternehmen
                                                    in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen                 Das Management wird zum einen durch ein
Zur Finanzierung eines Teils des Kaufpreises        sind, in die Gesellschaftervereinbarung                 (in der Gesellschaftervereinbarung und dem
nimmt die NewCo ein Bankdarlehen auf (zu            auslagern können.                                       Geschäftsführeranstellungsvertrag enthaltenes)
unterscheiden von der Fremdfinanzierung                                                                     Wettbewerbsverbot an das Unternehmen ge-
bspw. der Eigenmittel des Managements) mit          Interessenlage                                          bunden, das regelmäßig auch nachvertragliche
einer Laufzeit von in der Regel fünf bis sieben     Bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsvertrag          Geltung hat. Zum anderen vereinbaren die
Jahren. Insbesondere Finanzinvestoren streben       und Gesellschaftervereinbarung sind die unter-          Parteien häufig ein sog. Vesting: Danach verliert
eine Fremdfinanzierung an, um den sog. Le-          schiedlichen Interessen des Managements und             der betroffene Manager einen Teil der von ihm
verage-Effekt zu erzielen: Ist die Rendite auf      des Investors zu berücksichtigen: Während das           an der NewCo gehaltenen Anteile an das Un-
das eingesetzte Kapital höher als die Kosten        Management als Geschäftsführer des Unter-               ternehmen und/oder den Investor, wenn er
der Fremdfinanzierung, erhöht sich dadurch          nehmens (und häufig zugleich der NewCo) das             das Unternehmen innerhalb eines bestimmten
auch die Rendite des Investors. Ziel ist es, die    operative Geschäft leitet und kennt, ist der In-        Zeitraums verlässt. Üblicherweise wird einerseits
Fremdfinanzierung durch den Cashflow des            vestor auf seine Rolle als Gesellschafter beschränkt.   zwischen sog. Good-Leaver- bzw. Bad-Leaver-
Unternehmens zu bedienen. Das Akquisiti-            Der Investor verlangt daher einerseits Kontroll-        Klauseln und andererseits dem Zeitpunkt, zu
onsvehikel und das Unternehmen schließen            rechte und ist andererseits daran interessiert,         dem der Manager das Unternehmen verlässt,
zu diesem Zweck häufig einen Gewinnabfüh-           das Management für die Zukunft zu binden.               unterschieden. Abhängig von dem Grund und
rungsvertrag.                                       Daneben ist der (Finanz-)Investor häufig Exit-          Zeitpunkt seines Ausscheidens muss er danach
                                                    getrieben und will sicherstellen, dass das Ma-          mehr (frühes Ausscheiden) oder weniger
Zum Teil wird der Kaufpreis auch durch den          nagement einen möglichen Exit-Prozess positiv           (spätes Ausscheiden) Anteile zu einer niedrigen
Verkäufer mittels eines Verkäuferdarlehens          begleitet und nicht blockieren kann. Die wich-          (Bad Leaver) oder höheren (Good Leaver)
oder über einen Earn-Out finanziert. Beide          tigsten Regelungen sind die folgenden:                  Bewertung abgeben. Ein „Good Leaver“ ist
Finanzierungsmittel sind gegenüber der Fremd-                                                               beispielsweise ein Geschäftsführer, dessen
finanzierung nachrangig und dienen zusätzlich       Informations- und Kontrollrechte                        Geschäftsführeranstellungsvertrag ordentlich
dazu, mögliche Garantieansprüche des Käufers        Um das operative Geschäft überwachen zu                 gekündigt oder nicht verlängert wird, dem „Bad
abzusichern. Das Verkäuferdarlehen hat eine         können, lässt sich der Investor Informations-           Leaver“ wird beispielsweise aus wichtigem
ähnliche Laufzeit wie die Fremdfinanzierung         und Kontrollrechte einräumen. Das Management            Grund gekündigt.
und unterscheidet sich von der (eher selten         wird beispielsweise verpflichtet, regelmäßig
anzutreffenden) Kaufpreisstundung durch die         bestimmte Kennziffern des Unternehmens zu               Die Bindung des Managements an das Unter-
vereinbarte Verzinsung. Der Earn-Out ist eine       berichten. Daneben wird – im Rahmen einer               nehmen wird auch durch sog. Vinkulierungs-
erfolgsabhängige Zahlung: Wenn die weitere          formlosen Geschäftsordnung für die Geschäfts-           klauseln sichergestellt. Danach ist kein
Entwicklung des Unternehmens (und damit             führung – ein Katalog von Geschäften verein-            Gesellschafter berechtigt, seine Anteile ohne
die Kaufpreisbestimmung) aus Sicht des Käu-         bart, die die Geschäftsführung nur nach                 Zustimmung der übrigen Gesellschafter an
fers unsicher ist, sind Teile des Kaufpreises nur   vorheriger Zustimmung durch die Gesellschaf-            einen Dritten zu veräußern. Gerade bei perso-
bei Erreichen bestimmter Ziele fällig. Schließ-     terversammlung vornehmen darf (die der In-              nalistisch geprägten Unternehmen mit wenigen
lich ist auch denkbar, dass sich der Verkäufer      vestor regelmäßig kontrolliert oder zumindest           Gesellschaftern ist es im Interesse der Gesell-
an der NewCo rückbeteiligt und dadurch einen        mit Vetorechten blockieren kann). Durch die             schafter, die Kontrolle über den Kreis der
Teil des Kaufpreises mitfinanziert. Ein solches     Zustimmungspflicht stellt der Investor im In-           Mitgesellschafter zu wahren. Dem dient auch
Modell bietet sich an, wenn der Erwerber da-        nenverhältnis sicher, dass sich die Geschäfts-          ein Vorerwerbsrecht, wonach die Mitgesell-
ran interessiert ist, den Verkäufer weiterhin an    führung an die vereinbarten Schranken hält.             schafter berechtigt sind, die Anteile eines
Bord zu halten, etwa um weiter von seinen           Ein Verstoß hiergegen hat zwar keine Auswir-            verkaufswilligen Gesellschafters zu erwerben,
besonderen Kenntnissen zu profitieren.              kungen auf die Wirksamkeit der Maßnahme                 bevor er sie Dritten zum Kauf anbieten darf.
                                                    im Verhältnis zu dem Dritten, die Geschäfts-
Rechtliche Gestaltung                               führung macht sich aber gegenüber dem Un-               Exit-Klauseln
Das zukünftige Miteinander des Managements          ternehmen schadensersatzpflichtig. Bei der              Insbesondere Finanzinvestoren halten Betei-
und des Investors wird auf der Ebene des            Bestimmung des Katalogs ist zwischen dem                ligungen an einem Unternehmen mit dem Ziel,
Akquisitionsvehikels geregelt. Neben dem            Interesse an einer freien Hand des Managements          diese nach Ablauf einiger Jahre wieder zu
Gesellschaftsvertrag wird üblicherweise eine        und dem Interesse an einer angemessenen                 veräußern. Es ist daher aus ihrer Sicht wichtig,
Gesellschaftervereinbarung geschlossen.             Überwachung durch den Investor abzuwägen                dass das an dem Unternehmen beteiligte
Die Gesellschaftervereinbarung ist im Ge-           und auf die Bedürfnisse im Unternehmen                  Management einen Verkauf nicht blockieren
gensatz zum Gesell­schaftsvertrag nicht zum         Rücksicht zu nehmen (z. B. durch die Festlegung         kann. Die Gesellschaftervereinbarung enthält
Handelsregister einzureichen, sodass die            von Schwellenwerten).                                   daher regelmäßig eine Mitverkaufsverpflichtung,
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     wonach der Investor das Management zwingen kann,             men kenne, seien lediglich Garantien für den Bestand
     seine Anteile zu denselben Konditionen mitzuveräußern.       der verkauften Anteile erforderlich. Garantien, die
     Hierdurch stellt der Mehrheitsgesellschafter einen 100 %-­   sich auf das operative Geschäft beziehen (z. B. Jah-
     Verkauf des Unternehmens sicher, der i. d. R. einen          resabschluss, Mitarbeiter, wesentliche Verträge),
     höheren Kaufpreis garantiert als die Veräußerung eines       seien demgegenüber nicht notwendig. Erwirbt ein
     bloßen Mehrheitsanteils. Als Gegenstück enthält die          Investor an der Seite des Managements, wird sich
     Gesellschaftervereinbarung häufig ein Mitverkaufsrecht:      der Investor auf solche Argumente jedoch nicht ein-
     Danach kann das Management bei einem Verkauf der             lassen. Zwar kann sich der Investor gegenüber dem
     Mehrheit verlangen, dass der Investor dafür sorgt, dass      Management absichern, indem er vergleichbare
     sein Minderheitsanteil zu denselben Konditionen mit-         Garantien von dem Management fordert. Bei einem
     veräußert wird.                                              Verstoß muss sich der Investor dann aber an das
                                                                  Management wenden. Garantien des Eigentümers
     Aufgrund der disproportionalen Finanzierungsbeiträge         erhöhen demgegenüber die Absicherung des Inves-
     ist der Investor daran interessiert, dass er bei einem       tors. Er hat einen solventen Schuldner und kann
     Verkauf des Unternehmens wenigstens sein eingesetz-          versuchen, einen Teil des Kaufpreises zur Absicherung
     tes Kapital zuzüglich einer Verzinsung zurückerhält.         möglicher Garantieansprüche zurückzuhalten (z.B.
     Dies wird häufig durch eine sog. Liquidationspräferenz       indem dieser auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird).
     sichergestellt. Danach einigen sich Investor und Ma-         Als Absicherung können auch das Verkäuferdarlehen
     nagement, den Veräußerungserlös nicht strikt nach den        oder der Earn-Out dienen.
     Beteiligungsverhältnissen, sondern abweichend zu
     regeln. Der Investor erhält demnach vorab seine Einla-       Fazit
     ge nebst sämtlichen Zuzahlungen. Der übrige Erlös wird       In Nachfolgesituationen bietet ein Management Buy-Out
     zwischen den Gesellschaftern (also einschließlich des        im Vergleich zu einem Verkauf an einen externen Drit-
     Investors) im Verhältnis ihrer Beteiligung verteilt. Ob      ten eine Reihe von Vorteilen. In der Regel übernimmt
     das Vorab auf den Anteil des Investors angerechnet           das Management das Unternehmen gemeinsam mit
     wird oder nicht, ist Verhandlungssache.                      einem Investor. Auch wenn die Interessen des Manage-
                                                                  ments und des Investors in vielen Fällen gleichgerich-
     Besonderheiten des Kaufvertrags                              tet sind, gibt es Unterschiede. Um in der Zukunft eine
     Der Eigentümer wird bei dem Verkauf seiner Anteile           reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen, empfiehlt
     versuchen zu argumentieren, dass sich die im Rahmen          es sich, die unterschiedlichen Interessen im Rahmen
     des Kaufvertrags abzugebenden Garantien auf ein              des Erwerbs gegeneinander abzuwägen und angemes-
     Minimum beschränken: Da der Käufer das Unterneh-             sene Regelungen zu vereinbaren.

                                                                                                                           Foto: fotolia/kovalto1 | Infografik: © Dittmar Rechtsanwälte 2017
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2017             13

             Fast Close im Mittelstand
             Just in Time für das Rechnungswesen
             Dipl.-oec. Oliver Warneboldt | Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
             Dr. lic. oec. HSG Christoph Lüders, LL.M.
             LW.P Lüders Warneboldt, Lehrte und Hannover

Die zunehmende Digitalisierung und eine spätes-               oder nachverlagern (z. B. Durchführung der Inventur
tens seit der Finanzkrise 2008/2009 gestiegene                oder Einholung von Saldenbestätigungen).
Unsicherheit im wirtschaftlichen Umfeld erfordern          ƒƒ Typische Jahresabschlussbuchungen können Sie
von Entscheidern und Unternehmen, sich flexibler              bereits im Monatsabschluss vornehmen, um den Er-
aufzustellen. Dazu werden vielfältige Daten benö-             fassungs- und Abstimmungsaufwand beim Jahresab-
tigt, um Entscheidungen schneller und fundierter              schluss zu reduzieren. Beispiel: eine Soforterfassung
treffen zu können. Diese Daten sollten so zeitnah             der Anlagen, mit welcher bei Verbuchung der Eingangs-
wie möglich und verlässlich vorliegen. Ein geeig-             rechnung die Aktivierung vorgenommen werden kann.
netes Mittel dafür ist der Fast Close.                     ƒƒ Rechnungsabgrenzungen können Sie vermeiden,
                                                              indem Sie bspw. eine Angleichung der entsprechen-
Nicht länger im Trüben fischen!                               den Zeitverträge eines Geschäftsjahres vornehmen.
Börsennotierte Unternehmen legen bereits Ende März         ƒƒ Überdenken Sie interne Prozesse und verändern Sie
mit dem Jahresabschluss des Vorjahres die für Analysen        diese gegebenenfalls. Mitunter befinden sich z. B.
und Entscheidungen so wichtigen endgültigen IST-              Eingangsrechnungen zur Prüfung und Freigabe in
Zahlen vor. Auch die Steuerbelastung steht bereits            unterschiedlichen Abteilungen, ohne eine Vorgabe
eindeutig fest. Im Mittelstand kann es sogar vorkommen,       von Bearbeitungszeiten. Die Folge ist ein unnötiges
dass im März erst der Jahresabschluss des Vor-Vorjah-         Liegenbleiben dieser Rechnungen, was zum Verlust
res vorliegt. Zwölf Monate also, in denen ohne Kenntnis       von Skonti führt. Ein durchgängiger, standardisierter
aller Effekte wie der endgültigen Steuerbelastung             Workflow der Rechnungsprüfung, in dem auch Son-
Entscheidungen auf einer vorläufigen Basis getroffen          derfälle erfasst sind, schafft schnell zeitliche Vorteile.
werden. Mit der Einführung eines sog. Fast Closes          ƒƒ Erfassen Sie Vorräte monatlich oder quartalsweise
(wörtlich „schneller Abschluss“) können Sie diese             durch ein vereinfachtes oder sogar automatisiertes
Zeitspanne reduzieren. Der Fast Close liefert Ihnen           Bewerten der Bestände. So können Sie aktuelle
zudem eine bessere Qualität der Zahlenbasis sowie             Werte im Monatsabschluss ausweisen und die Jah-
eine Komplexitätsreduktion, da sich alle Beteiligten          resinventur weiter beschleunigen.
nicht mehr fünfzehn Monate mit der „Aufarbeitung“ der      ƒƒ Im gleichen Rhythmus sollten Sie wesentliche Rück-
Vergangenheit befassen müssen.                                stellungen bilden, bspw. für Urlaub oder Überstunden.
                                                              Hier kann eine automatische Verbindung zur Lohn-             Fast Close, was ist
Wesen und Umsetzung des                                       buchführung hilfreich sein.                                  das eigentlich?
Fast-Close-Abschlusses                                     ƒƒ Und schließlich gilt es die Zusammenarbeit mit dem           Viele Großunternehmen machen
Im Kern geht es um die Einführung oder den Ausbau             Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer neu zu orga-            es bereits: Jahresabschlüsse
des Monatsabschlusses. Dazu ist der Jahresabschluss           nisieren. Offene Fragen sind bereits unterjährig             und unterjährige Controlling-
in kleine Arbeitspakete zu zerlegen, von denen möglichst      abzuarbeiten, entsprechende Service-Level-Agree-             Auswertungen werden immer
viele vom Jahresende in den laufenden Monat vorverlegt        ments regeln dazu den für beide Seiten verbindlichen         schneller fertiggestellt. Das
werden. Im Idealfall ist der Jahresabschluss dann „nur        Zeitrahmen und die auszutauschenden Arbeitser-               wird häufig von den Kapitalge-
                                                                                                                           bern gefordert. Das Ziel von
noch“ der Monatsabschluss Dezember. Doch wie gelingt          gebnisse.
                                                                                                                           Fast-Close-Projekten besteht
die Umsetzung?
                                                                                                                           somit darin, die Effizienz der
                                                           Für eine wirksame und mittelstandstaugliche Einfüh-
                                                                                                                           Berichtsprozesse zu erhöhen.
Gezielte, mittelstandsgerechte Maßnahmen hel-              rung eines Fast Closes bedarf es einer Projektplanung,          Dadurch wird der zeitliche
fen Unternehmen, das Thema Jahresabschluss                 in welche alle betroffenen Mitarbeiter eingebunden              Aufwand für die unterjährige
schneller zu bearbeiten. Einige Beispiele:                 werden. Die Einzelprozesse können dabei z. B. durch             Erstellung oder die Jahreser-
ƒƒ Zur Entlastung zum Geschäftsjahreswechsel sollten       schlagkräftige Checklisten bei den jeweiligen Mitar-            stellung reduziert, ohne dass
   Sie zunächst Aktivitäten im zulässigen Rahmen vor-      beitern festgelegt werden.                                      die Berichtsqualität leidet.
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     Betriebsübergang nach § 613a BGB
     oder Funktionsnachfolge?
     Jan-Philipp Koslowski | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
     Manuel Sack | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter
     Brinkmann & Partner Partnerschaftsgesellschaft
     Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter, Hannover

                       Ein Betrieb oder Teilbetrieb ist zu erwerben oder
                       ein Großauftrag zu übernehmen. Das betriebliche
                       Know-how bzw. die Kundenbeziehungen erschei-
                       nen attraktiv. Viele Unternehmer scheuen jedoch
                       die arbeitsrechtlichen Risiken oder unterschätzen
                       sie. Tatsache ist, wenn ein Betrieb- oder Betriebs-
                       teil gemäß § 613a BGB übernommen wird, gehen
                       kraft Gesetzes auch alle Arbeitsverhältnisse auf
                       den Erwerber über. Aber wann liegt ein solcher
                       Betriebsübergang vor und wann nicht?

                       Betriebsübergang oder nicht?
                       Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils setzt
                       voraus, dass eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung
                       ihrer Identität auf den Erwerber übergeht. Alter oder
                       neuer Inhaber können natürliche Personen, Personen-
                       gesellschaften oder juristische Personen des privaten
                       oder öffentlichen Rechts sein. Bleibt das Rechtssubjekt
                       des Betriebsinhabers identisch, fehlt es an einem Be-
                       triebsübergang. Beispielsweise berührt ein Gesellschaf-
                       terwechsel die Identität einer GmbH als Rechtssubjekt
                       nicht und führt zu keinem Betriebsübergang. Dies gilt
                       auch dann, wenn alle Gesellschafter ihre Gesellschafts-
                       anteile auf einen oder mehrere Erwerber übertragen.
                       Der für einen Betriebsübergang notwendige Wechsel
                       des Betriebsinhabers muss sich im Wege der Einzel-
                       rechtsnachfolge vollziehen, d. h. durch einen Vertrag
                       (Rechtsgeschäft). Betriebsübergänge, die sich im Wege
                       der Gesamtrechtsnachfolge – z. B. durch Erbfall oder
                       kraft Gesetzes – vollziehen, fallen daher nicht unter
                       den Anwendungsbereich des § 613a BGB.
SERVICE-SEITEN Finanzen Steuern Recht | 2017               15

Nicht erforderlich ist ein Rechtsgeschäft direkt zwischen
dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber.
Gehen bspw. bei einem Pächterwechsel die vom
Verpächter gestellten wesentlichen Betriebsmittel von
einem Pächter auf einen anderen über, so reicht dies
aus, auch wenn das Pachtobjekt zunächst an den
Verpächter zurückfällt und dann von diesem an einen
neuen Pächter verpachtet wird. Weitere Beispiele sind       >
Miet-, Kauf-, Schenkungs- und Nießbrauchsverträge.          ƒƒ die Art des betreffenden
Stellt ein Insolvenzverwalter die Betriebstätigkeit des        Betriebs,
insolventen Unternehmens ein und überlässt einem            ƒƒ der Übergang oder Nicht-
Dritten die bisherigen Betriebsmittel zur Nutzung und          übergang der materiellen
dieser führt mit den bisherigen Arbeitnehmern und              Betriebsmittel wie Gebäude
den übernommenen Betriebsmitteln die wirtschaftli-             und bewegliche Güter,
che Tätigkeit fort, liegt ein Betriebsübergang im Sinne     ƒƒ der Wert der immateriellen
des § 613a BGB vor. Nicht erforderlich ist, dass die           Aktiva zum Zeitpunkt des
Betriebsmittel aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags           Übergangs,
erworben worden und in das Eigentum des Dritten             ƒƒ die Übernahme oder Nicht-
übergegangen sind. Entscheidend sind der Übergang              übernahme der Hauptbeleg-
und die Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit.            schaft durch den neuen
                                                               Inhaber,
Diese besteht aus einer organisatorischen Gesamtheit        ƒƒ der Übergang oder Nicht-
von Personen und Sachen zum Zwecke einer auf Dau-              übergang der Kunden,
er angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit     ƒƒ der Grad der Ähnlichkeit
mit eigener Zielsetzung. Bei der Frage, ob ein Betriebs-       zwischen der vor und der
übergang stattgefunden hat oder absehbar stattfinden           nach dem Übergang verrich-
wird, sind immer die Umstände des konkreten Einzelfalls        teten Tätigkeit und die Dauer
zu beurteilen. Von entscheidender Bedeutung sind               einer eventuellen Unterbre-
dabei insbesondere: >                                          chung dieser Tätigkeit.
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                                   Auch ist zu unterscheiden, ob es sich um einen betriebs-
                                   mittelgeprägten oder einen betriebsmittelarmen Betrieb
                                   handelt. Ersteres findet man häufig im produzierenden
                                   Gewerbe, letzteres eher im Dienstleistungsbereich.

                                   In betriebsmittelgeprägten Betrieben ist die Übernah-
                                   me von wesentlichen immateriellen (z. B. Kundenkon-
                                   takte, Auftragsbestand, Marktstellung) und sachlichen
                                   Betriebsmitteln wichtiges Indiz dafür, dass eine wirt-
                                   schaftliche Einheit in ihrer ursprünglichen Identität
                                   fortgeführt wird. Die Betriebsmittel sind hier meist zur
                                   Auftragsneuvergabe wesentlich, denn ihr Einsatz macht
                                   den Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funk-
                                   tionszusammenhangs aus. Jedoch reicht etwa beim
                                   Betrieb eines Lagers die bloße Übernahme der sachli-
                                   chen Betriebsmittel allein nicht aus. Erforderlich wäre
                                   hier zusätzlich die Übernahme der Art und Weise der
                                   Lagerhaltung und der Lagerordnung, nicht aber des
                                   Lagerbewirtschaftungssystems oder eines bestimmten
                                   Datenbestands.

                                   In betriebsmittelarmen Betrieben, in denen es hauptsäch-
                                   lich auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, ist ein
                                   Betriebsübergang grundsätzlich dann anzunehmen, wenn
                                   ƒƒ der neue Betriebsinhaber die betreffende Tätigkeit       Auch bei der Übertragung von Betriebsteilen muss
                                      weiterführt und                                          eine wirtschaftliche Einheit in ihrer ursprünglichen
                                   ƒƒ er einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil       Identität bzw. eine funktionelle Verknüpfung zwischen
                                      der Belegschaft (sog. Hauptbelegschaft) übernimmt.       den übertragenden Produktionsfaktoren, die es dem
                                                                                               Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um der-
                                   Je geringer die Qualifikation der Arbeitnehmer ist,         selben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätig-
                                   umso höher muss die Zahl der Übernommenen sein.             keit nachzugehen, gewahrt bleiben. Das ist z. B. dann
                                   Werden bei einer Fremdvergabe eines Reinigungsauf-          nicht der Fall, wenn mehrere Unternehmen einzelne
                                   trags lediglich die Hälfte der Reinigungskräfte über-       Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillge-
                                   nommen, an deren Sachkunde keine besonderen                 legten Betriebs erwerben oder mieten. Denn die
                                   Anforderungen zu stellen sind, so liegt nach aktueller      übernommenen Betriebsmittel müssen bereits zuvor
                                   Rechtsprechung kein Betriebsübergang im Sinne des           als abtrennbare organisatorische Einheit mit betrieb-
                                   § 613a BGB vor.                                             lichem Teilzweck bestanden haben. Es reicht nicht aus,
                                                                                               wenn der Erwerber mit einzelnen, bislang nicht teilbe-
                                   Auftrags- und Funktionsnachfolge/Outsourcing                trieblich organisierten Betriebsmitteln einen Betrieb
INFO                               Bleiben künftig aber nur der Auftrag und der Allein­        oder Betriebsteil gründet.
In der Praxis lassen sich durch    auftraggeber identisch, liegt kein Betriebsübergang im
                                                                                                                                                           Foto: panthermedia/Christoph Weihs | fotolia/Christian Hillebrand

frühzeitige Planung und arbeits-   Sinne des § 613a BGB, sondern eine Auftragsnachfolge vor.   Risiken für den Arbeitgeber
rechtliche Beratung die Risiken                                                                Die Übernahme betrieblicher oder teilbetrieblicher
des Übernehmers nicht nur          An der erforderlichen wirtschaftlichen Einheit fehlt es,    Strukturen bzw. sie ausmachender materieller oder
abschätzen, sondern in aller       wenn nur eine bestimmte Tätigkeit fortgeführt wird.         immaterieller Sachwerte birgt stets die Gefahr der In-
Regel weitgehend vermeiden         Ohne Fortführung einer betrieblichen Organisations-         anspruchnahme durch die bisherigen Arbeitnehmer.
bzw. eingrenzen. Werden die
                                   struktur liegt nach aktueller Rechtsprechung des            Der Übernehmer riskiert, dass er nicht nur die bisherigen
arbeitsrechtlichen Besonder-
                                   Bundesarbeitsgerichtes kein Betriebsübergang, sondern       Arbeitsverhältnisse fortsetzen oder kostspielig beenden
heiten bei der Übertragungs-
struktur berücksichtigt, stellt
                                   eine bloße Funktionsnachfolge vor. Outsourcing als          muss. Auch kann er unter Umständen für offene Forde-
sich dem Übernehmer letztlich      bloße Fremdvergabe einer bisher im eigenen Betrieb          rungen der Arbeitnehmer gegen den bisherigen Be-
die kalkulierbare Frage, ob die    durchgeführten Aufgabe ist ohne die Übernahme von           triebsinhaber haftbar gemacht werden. Allerdings sind
Übernahme insgesamt wirt-          Personal oder Arbeitsmitteln durch den neuen Auftrag-       diese Risiken kalkulierbar und selten unvermeidlich,
schaftlich erscheint.              nehmer kein Betriebsübergang.                               wie die oben dargestellten Beispiele zeigen.
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