Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 Mittwoch, 27. Oktober 2021 Nummer 10 Herbstimpression Foto: Arndt Dettmann www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Haupt- und Finanzausschuss der Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal Gemeinde Föritztal am 07.09.2021 gefassten • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung nicht öffentlichen Beschlüsse ............................... Seite 5 der Sitzung des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des nicht vom 28.09.2021 .................................................... Seite 4 öffentlichenTeils der 23. Sitzung des Haupt- und • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal der 27. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 .................................................... Seite 6 vom 27.07.2021 .................................................... Seite 5 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Sitzung des Bau- und Umweltaus- der in der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 schusses des Gemeinderates Föritztal gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ............... Seite 5 vom 21.09.2021 .................................................... Seite 7 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal Teils der 21. Sitzung des Bau- und Umweltaus- vom 22.06.2021 .................................................... Seite 5 schusses des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes vom 17.08.2021 .................................................... Seite 5 Gemarkung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37 ......... Seite 5 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung • Beschluss über den Verkauf eines Gewerbe- der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde grundstückes Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Föritztal am 17.08.2021gefassten nicht Malmerz (Gewerbegebiet Sonneberg/Föritz)........ Seite 5 öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 5 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde • Gemeindliche Einvernehmen zu Bauunterlagen....Seite 6 Föritztal zur Einbeziehungssatzung OT Haselbach Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse der Stadt Sonneberg ............................................ Seite 3 • Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 02.11.2021...................................................... Seite 8 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung am 16.11.2021 .....................................................Seite 8 der Sitzung des Haupt- und Finanz- • Sitzung des Ausschusses ausschusses des Gemeinderates Föritztal für Kultur und Sport am 25.11.2021......................Seite 8 vom 07.09.2021 .................................................... Seite 4 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Herzlicher Dank aus dem Wahlamt Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanz- der Gemeinde Föritztal ......................................... Seite 9 ausschusses des Gemeinderates Föritztal • Volkstrauertag....................................................... Seite 9 vom 06.07.2021 .................................................... Seite 4 • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung Judenbach ............................................................ Seite 9 der im Haupt- und Finanzausschuss der • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Gemeinde Föritztal am 06.07.2021 gefassten Neuhaus-Schierschnitz......................................... Seite 9 nicht öffentlichen Beschlüsse ............................... Seite 4 • Revierförster Aulinger und Erhardt ....................... Seite 9 • Beschluss über die Niederschrift des nicht • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .............. Seite 9 öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden Föritztal vom 01.06.2021 ...................................... Seite 4 • Offenlegung Vermessung • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung Grenzwiederherstellung...................................... Seite 10 der Sitzung des Haupt- und Finanz- ausschusses des Gemeinderates Föritztal • Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ ......................... Seite 10 vom 12.10.2021 .................................................... Seite 4 • Volksbund - Haus- und Straßensammlung ......... Seite 11 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzaus- Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ............... Seite 11 schusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.09.2021 .................................................... Seite 4 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 16.11.2021 Wir bitten um Beachtung! Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal 7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus- 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www. Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen über- foeritztal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde nimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht ander- Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: weitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugs- allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. zeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen. gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Ver- 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im lagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Hinweis: Für den Inhalt Gemeindegebiet verteilt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt besteht nicht. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilme- ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. nau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -3- Beschluss Nr. GR/322/27/2021 Sitzungsdatum: 27.07.2021 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschlüsse des Gemeinderates kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Beschluss Nr. GR/325/28/2021 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- Sitzungsdatum: 28.09.2021 dert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, die Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.09.2021 Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Ge- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und meinderates Föritztal vom 22.06.2021 zu genehmigen. Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Datum der Ausfertigung: 29.07.2021 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Andreas Meusel kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Bürgermeister durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der der Gemeinde Föritztal Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021 die vor- liegende Tagesordnung. Datum der Ausfertigung: 29.09.2021 Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/323/27/2021 Bürgermeister Sitzungsdatum: 27.07.2021 der Gemeinde Föritztal Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes Gemar- kung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 in Verbindung mit § 67 der Thü- ringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommu- Beschluss Nr. GR/326/28/2021 nalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501) Sitzungsdatum: 28.09.2021 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in 27. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 27.07.2021 seiner Sitzung am 27.07.2021 dem Verkauf des Grundstückes Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Flurstück-Nr. 584/37 Gemarkung Neuhaus zuzustimmen. kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Datum der Ausfertigung: 29.07.2021 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Andreas Meusel durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Bürgermeister Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021, die Nie- der Gemeinde Föritztal derschrift des öffentlichen Teils der 27. Sitzung des Gemeindera- tes Föritztal vom 27.07.2021 zu genehmigen. Datum der Ausfertigung: 29.09.2021 Beschluss Nr. GR/324/27/2021 Andreas Meusel Sitzungsdatum: 27.07.2021 Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege- biet Sonneberg/ Föritz) Aufgrund des § 22 (3), in Verbindung mit § 67 der Thüringer Ge- meinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalordnung Beschluss Nr. GR/327/28/2021 - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung Sitzungsdatum: 28.09.2021 der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 gefassten nicht öf- 27.07.2021 dem Verkauf des Flurstücks Nr. 136/19 der Gemar- fentlichen Beschlüsse kung Malmerz zuzustimmen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und des Ankaufs. Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Datum der Ausfertigung: 29.07.2021 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Andreas Meusel ändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt Bürgermeister der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 228.09.2021 die der Gemeinde Föritztal nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 27.07.2021 ge- fassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz- tal zu veröffentlichen: Beschluss Nr. GR/322/27/2021 vom 28.09.2021 Beschluss Nr. GR/328/28/2021 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Sitzungsdatum: 28.09.2021 der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021 Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/323/27/2021 vom 27.07.2021 zur Einbeziehungssatzung OT Haselbach der Stadt Sonne- Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes Gemar- berg kung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37 Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der Beschluss Nr. GR/324/27/2021 vom 27.07.2021 Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021 dem Ent- Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks wurf der Einbeziehungssatzung OT Haselbach in der Fassung Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege- vom Juni 2021 der Stadt Sonneberg die gemeindenachbarliche biet Sonneberg/ Föritz) Zustimmung nicht zu erteilen. Datum der Ausfertigung: 29.09.2021 Datum der Ausfertigung: 29.09.2021 Andreas Meusel Andreas Meusel Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -4- Beschluss Nr. HUF/077/23/2021 Beschlüsse der Ausschüsse Sitzungsdatum: 06.07.2021 des Gemeinderates Föritztal Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 01.06.2021 Beschluss Nr. HUF/078/24/2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Sitzungsdatum: 07.09.2021 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der tes Föritztal vom 07.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und seiner Sitzung am 06.07.2021, die Niederschrift des nicht öffent- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom lichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- des Gemeinderates Föritztal vom 01.06.2021 zu genehmigen. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der Datum der Ausfertigung: 07.07.2021 Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- i.V. Sabine Kohl ner Sitzung am 07.09.2021 die vorliegende Tagesordnung. 1. Beigeordnete der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 15.09.2021 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. HUF/082/25/2021 Sitzungsdatum: 12.10.2021 Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Beschluss Nr. HUF/079/24/2021 zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera- Sitzungsdatum: 07.09.2021 tes Föritztal vom 12.10.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- meinderates Föritztal vom 06.07.2021 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- ner Sitzung am 12.10.2021 die vorliegende Tagesordnung. machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Datum der Ausfertigung: 13.10.2021 Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in Andreas Meusel seiner Sitzung am 07.09.2021, die Niederschrift des öffentlichen Bürgermeister Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des der Gemeinde Föritztal Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 zu genehmigen. Datum der Ausfertigung: 15.09.2021 Andreas Meusel Bürgermeister Beschluss Nr. HUF/083/25/2021 der Gemeinde Föritztal Sitzungsdatum: 12.10.2021 Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 07.09.2021 Beschluss Nr. HUF/080/24/2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Sitzungsdatum: 07.09.2021 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der 06.07.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und seiner Sitzung am 12.10.2021, die Niederschrift des öffentlichen Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Teils der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Gemeinderates Föritztal vom 07.09.2021 zu genehmigen. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be- Datum der Ausfertigung: 13.10.2021 schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Andreas Meusel Föritztal in seiner Sitzung am 07.09.2021 die nachfolgenden in Bürgermeister nicht öffentlicher Sitzung am 06.07.2021 gefassten Beschlüsse der Gemeinde Föritztal im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss Nr. HUF/077/23/2021 vom 07.09.2021 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Beschluss Nr. HUF/084/25/2021 meinderates Föritztal vom 01.06.2021 Sitzungsdatum: 12.10.2021 Datum der Ausfertigung: 15.09.2021 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Andreas Meusel im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal Bürgermeister 07.09.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -5- schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Beschluss Nr. BA/287/22/2021 Föritztal in seiner Sitzung am 12.10.2021 die nachfolgenden in Sitzungsdatum: 21.09.2021 nicht öffentlicher Sitzung am 07.09.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Beschluss Nr. HUF/081/24/2021 vom 07.09.2021 im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am 17.08.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom meinderates Föritztal vom 06.07.2021 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Datum der Ausfertigung: 13.09.2021 ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt Andreas Meusel der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in Bürgermeister seiner Sitzung am 21.09.2021 die nachfolgenden in nicht öffent- der Gemeinde Föritztal licher Sitzung am 17.08.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss Nr. BA/271/21/2021 vom 21.09.2021 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Beschluss Nr. HUF/081/24/2021 der 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- Sitzungsdatum: 07.09.2021 meinderates Föritztal vom 29.06.2021 Beschluss Nr. BA/272/21/2021 vom 17.08.2021 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten auf den meinderates Föritztal vom 06.07.2021 Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemarkung Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Neuhaus kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Beschluss Nr. BA/273/21/2021 vom 17.08.2021 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der und einer Doppelgarage mit Anbau auf dem Flurstück 416/3 Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in in der Gemarkung Heubisch seiner Sitzung am 07.09.2021, die Niederschrift des nicht öffent- Beschluss Nr. BA/274/21/2021 vom 17.08.2021 lichen Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Bauantrag zum Neubau eines Bungalows mit 3 Fertigteilga- des Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 zu genehmigen. ragen auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heiners- dorf Datum der Ausfertigung: 15.09.2021 Beschluss Nr. BA/275/21/2021 vom 17.08.2021 Andreas Meusel Bauantrag zum Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhau- Bürgermeister ses auf den Flurstücken 92/10 und 92/11 in der Gemarkung der Gemeinde Föritztal Mark Beschluss Nr. BA/276/21/2021 vom 17.08.2021 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf Beschluss Nr. BA/285/22/2021 Beschluss Nr. BA/277/21/2021 vom 17.08.2021 Sitzungsdatum: 21.09.2021 Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- und Sitzplatz auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Si- zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates chelreuth Föritztal vom 21.09.2021 Beschluss Nr. BA/278/21/2021 vom 17.08.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Antrag auf Befreiung vom erforderlichen Stauraum gemäß Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom § 3 ThürGarVO zum Bau einer Doppelgarage auf den Flur- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- stücken 544/15 und 114/11 in der Gemarkung Schierschnitz kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Beschluss Nr. BA/279/21/2021 vom 17.08.2021 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der Bauantrag zur Errichtung eines Siloanlage auf dem Flurstück Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf ner Sitzung am 21.09.2021 die vorliegende Tagesordnung. Beschluss Nr. BA/280/21/2021 vom 17.08.2021 Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück Datum der Ausfertigung: 23.09.2021 317/17 in der Gemarkung Heinersdorf Hartmut Hannweber Beschluss Nr. BA/281/21/2021 vom 17.08.2021 Ausschussvorsitzender Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flur- stück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus Beschluss Nr. BA/282/21/2021 vom 17.08.2021 Beschluss Nr. BA/286/22/2021 Bauantrag zur Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau Sitzungsdatum: 21.09.2021 einer Gartenlaube (Typenprojekt) auf dem Flurstück 255/5 in der Gemarkung Rottmar Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Beschluss Nr. BA/283/21/2021 vom 17.08.2021 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Bauantrag zur Errichtung Gartenhaus mit Pool auf dem Flur- derates Föritztal vom 17.08.2021 stück 82/3 in der Gemarkung Mark Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschluss Nr. BA/284/21/2021 vom 17.08.2021 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Bauantrag zum Anbau eines Farblagers auf dem Flurstück machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert 1468/3 in der Gemarkung Heubisch durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Datum der Ausfertigung: 23.09.2021 Föritztal in seiner Sitzung am 21.09.2021, die Niederschrift des Hartmut Hannweber öffentlichen Teils der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- Ausschussvorsitzender ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 17.08.2021 zu genehmigen. Datum der Ausfertigung: 23.09.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -6- Beschluss Nr. BA/271/21/2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Sitzungsdatum: 17.08.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- der 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag meinderates Föritztal vom 29.06.2021 - Neubau eines Bungalows mit 3 Fertiggaragen Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heinersdorf. kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Hartmut Hannweber Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Ausschussvorsitzender Föritztal in seiner Sitzung am 17.08.2021, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 20. Sitzung des Bau- und Umwelt- ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 29.06.2021 zu genehmigen. Beschluss Nr. BA/275/21/2021 Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Sitzungsdatum: 17.08.2021 Hartmut Hannweber Bauantrag zum Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhau- Ausschussvorsitzender ses auf den Flurstücken 92/10 und 92/11 in der Gemarkung Mark Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss Nr. BA/272/21/2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Sitzungsdatum: 17.08.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in - Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhauses Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten auf den auf dem Flurstück 92/10 und 92/11 in der Gemarkung Mark. Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemarkung Neu- haus Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zur - Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten Beschluss Nr. BA/276/21/2021 auf den Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemar- Sitzungsdatum: 17.08.2021 kung Neuhaus. Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung eines Carports Beschluss Nr. BA/273/21/2021 auf dem Flurstück 5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf. Sitzungsdatum: 17.08.2021 Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses Hartmut Hannweber und einer Doppelgarage mit Anbau auf dem Flurstück 416/3 Ausschussvorsitzender in der Gemarkung Heubisch Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- Beschluss Nr. BA/277/21/2021 meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Sitzungsdatum: 17.08.2021 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelga- rage mit Anbau Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen und Sitzplatz auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Si- auf dem Flurstück 416/3 in der Gemarkung Heubisch. chelreuth Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die gesicherte Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung öffentlich-rechtliche Erschließung nachzuweisen. mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- Hartmut Hannweber meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Ausschussvorsitzender - Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen und Sitzplatz auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Sichelreuth. Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Beschluss Nr. BA/274/21/2021 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 17.08.2021 Ausschussvoritzender Bauantrag zum Neubau eines Bungalows mit 3 Fertigteilga- ragen auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heiners- dorf
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -7- Beschluss Nr. BA/278/21/2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Sitzungsdatum: 17.08.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Antrag auf Befreiung vom erforderlichen Stauraum gemäß und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- § 3 ThürGarVO zum Bau einer Doppelgarage auf den Flur- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag stücken 544/15 und 114/11 in der Gemarkung Schierschnitz - Errichtung einer Stützmauer Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung auf dem Flurstück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus. mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das Hartmut Hannweber gemeindliche Ein-vernehmen zum Antrag auf Befreiung vom er- Ausschussvorsitzender forderlichen Stauraum gemäß § 3 ThürGarVO zum Bauvorhaben - Bau einer Doppelgarage auf dem Flurstück 544/15 und 114/11 in der Gemarkung Schierschnitz. Beschluss Nr. BA/282/21/2021 Sitzungsdatum: 17.08.2021 Abweichung: Soll: 3,00 m - Ist: 2,00 m Bauantrag zur Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 einer Gartenlaube (Typenprojekt) auf dem Flurstück 255/5 in Hartmut Hannweber der Gemarkung Rottmar Ausschussvorsitzender Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- Beschluss Nr. BA/279/21/2021 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Sitzungsdatum: 17.08.2021 - Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau einer Gartenlau- Bauantrag zur Errichtung eines Siloanlage auf dem Flur- be (Typenprojekt) stück 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf auf dem Flurstück 255/5 in der Gemarkung Rottmar Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Hartmut Hannweber und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- Ausschussvorsitzender meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Errichtung einer Siloanlage auf dem Flurstück 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf. Beschluss Nr. BA/283/21/2021 Dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zu- Sitzungsdatum: 17.08.2021 gestimmt. Umfang der Befreiungen: Bauantrag zur Errichtung Gartenhaus mit Pool auf dem Flur- stück 82/3 in der Gemarkung Mark - zulässig: 12,0 m FH- geplant: 12,30 m OK Befüllrohr Si- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung der Anlage loanlage, Überschreitung ca. 0,30 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- m tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- - zulässig: Grünstreifen- geplant: Teilbebauung durch Silo- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- unbebaut anlage meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - zulässig: Baugrenze- geplant: Überschreitung durch Si- Bebauung innerhalb loanlage - Errichtung Gartenhaus mit Pool auf dem Flurstück 82/3 in der Gemarkung Mark. Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Hartmut Hannweber Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Ausschussvorsitzender Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/280/21/2021 Sitzungsdatum: 17.08.2021 Beschluss Nr. BA/284/21/2021 Sitzungsdatum: 17.08.2021 Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück 317/17 in der Gemarkung Heinersdorf Bauantrag zum Anbau eines Farblagers auf dem Flurstück Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung 1468/3 in der Gemarkung Heubisch mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Anbau an ein Wohnhaus - Anbau eines Farblagers auf dem Flurstück 317/17 in der Gemarkung Heinersdorf. auf dem Flurstück 1468/3 in der Gemarkung Heubisch. Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Hartmut Hannweber BauGB wird zugestimmt. Für das Vorhaben wird folgende Befreiung erteilt: Ausschussvorsitzender - Überschreitung der Baugrenze um mehr als 2 m Die Baugrenze wird durch den Anbau des Farblagers um ca. 30 m auf einer Länge von ca. 43 m überschritten. Die GRZ Beschluss Nr. BA/281/21/2021 bleibt jedoch unter 0.8. Sitzungsdatum: 17.08.2021 Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flur- Hartmut Hannweber stück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -8- Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 29/2021 Sitzung Bau- und Umweltausschuss am 02.11.2021 Nr. 23/2021 am 16.11.2021 Am Dienstag, 2. November 2021 findet um 18:00 Uhr im Am Dienstag, 16. November 2021 findet um 18:00 Uhr im Saal „Roter Ochse“ Mupperg, An der Steinach 26, 96524 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, Föritztal OT Mupperg die 29. Sitzung des Gemeinderates 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 23. Sitzung Föritztal statt. des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal statt. Tagesordnung: Tagesordnung: BÜRGERFRAGESTUNDE BÜRGERFRAGESTUNDE ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der ÖFFENTLICHER TEIL: Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 02.11.2021 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- 28. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.09.2021 derates Föritztal vom 16.11.2021 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils in der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 gefassten der 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des nicht öffentlichen Beschlüsse Gemeinderates Föritztal vom 21.09.2021 4. Beschlusskontrolle 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der 5. Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2021 am 21.09.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse 6. Beschluss über den Finanzplan und das Investitionspro- 4. Anfragen und Mitteilungen gramm für die Jahre 2020 bis 2024 7. Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebau- NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: ungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ im OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal (Planungsstand 22.09.2021) so- Föritztal, den 27.10.2021 wie Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung gemäß Hartmut Hannweber § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentli- Ausschussvorsitzender cher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der 8. Anfragen und Mitteilungen Sitzung recht herzlich eingeladen. NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Föritztal, den 27.10.2021 Andreas Meusel Sitzung Ausschuss für Kultur und Sport Bürgermeister Nr. 14/2021 am 25.11.2021 Gemeinde Föritztal Am Donnerstag, 25. November 2021 findet um 18:00 Uhr in Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der der Gaststätte „Zum Forsthaus“, Alte Handelsstr. 100, 96524 Sitzung recht herzlich eingeladen. Föritztal OT Judenbach, die 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport des Gemeinderates Föritztal statt. Tagesordnung: NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Föritztal, den 20.10.2021 Steffen Breitung Ausschussvorsitzender Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeindeverwaltung Föritztal Föritztal Außenstelle Judenbach 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 OT Neuhaus-Schierschnitz OT Judenbach Telefon: 036764 796 0 Telefon: 03675 4238 0 Montag 09.00 - 12.00 Uhr Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -9- Herzlichen Dank! Öffnungszeiten der Das Wahlamt der Gemeinde Föritztal bedankt sich bei al- Grüngutannahmestelle und des len Bürgerinnen und Bürgern, die als Wahlhelfer/innen am Wertstoffhofes in Neuhaus-Schierschnitz 26.09.2021 tätig waren und durch Ihren Einsatz einen rei- bungslosen Ablauf der Bundestagswahl, unter Pandemiebe- Der Wertstoffhof sowie die Grüngutannahmestelle sind wie dingungen, möglich gemacht haben. folgt geöffnet: Mittwoch: 17.00 bis 18.00 Uhr Vielen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft! Samstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Wir danken ebenfalls allen Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Föritztal für ihr Verständnis für die erforderlichen LETZTMALIGE ANNAHME in diesem Jahr ist am Maßnahmen und Einschränkungen die auf Grund der Hygi- 13.11.2021! enevorschriften in Vorbereitung und Durchführung der Bun- destagswahl notwendig gewesen sind. Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier Praß sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus- Wahlamt Schierschnitz möglich. Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsre- gelungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hin- Volkstrauertag gewiesen und um Beachtung gebeten! „Auch gute Menschen müssen sterben, aber der Tod kann ihre Taten und Namen nicht löschen.“ (Friedhelm Franken) Öffnungszeiten der Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, dem Grüngutannahmestelle und des 14. November 2021 möchten wir durch Kranzniederlegungen Wertstoffhofes Judenbach an den Denkmälern der Gemeinde Föritztal an die Opfer von Krieg und Gewalt im Stillen erinnern. Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie folgt geöffnet: Neuhaus-Schierschnitz 10:30 Uhr Mupperg 10:30 Uhr April bis Oktober Heubisch 11:00 Uhr Mittwoch: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Neuenbau 10:00 Uhr Samstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Judenbach 10:30 Uhr Jagdshof 11:00 Uhr November bis März Mönchsberg 11:30 Uhr Heinersdorf 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr (am Samstag, 13.11.2021) Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Gefell 10:00 Uhr Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. Schwärzdorf 10:00 Uhr Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw. Föritztal, den 27.10.2021 Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und A. Meusel um Einhaltung gebeten! Bürgermeister Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. Nächster Termin: Dienstag, den 02. November 2021 BÜRGERPOLIZEI für die Gemeinde Föritztal Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal (Tel.: 036764-79636). Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster Christopher Aulinger und Holger Ehrhardt Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 - 10 - Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwie- derherstellung der Verfahrensgebietsgrenze des Flurbereinigungsverfahren Judenbach, (AZ 3-2- 0385), Grenzzüge 5-8, und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen In den Gemeinden Föritztal; Sonneberg Gemarkung Judenbach 470/3, 470/4, 470/5, 734, 736/3, 736/4, 753/3, 766, 768/2, 771, 773, 776, 777, 779/2, 779/3, 780, 781, 785/3, 804/2, 828, 829, 830, 831, 832, 833, 835, 836, 837/2, 837/3, 838, 839/2, 843, 845, 848, 849/2, 925/2, 926, 931, 937/2, 939/6, 940, 941/2, 942/4, 942/5, 942/6, 942/7, 947/2, 950, 952/3, 954/2, 956, 966/2, 967, 969/1, 969/2, 970/1, 970/2, 1128, 1132, 1151, 1152, 1159, 1160, 1162, 1163, 1168, 1171, 1172, 1173, 1181, 1259, 1267, 1270, 1272, 1280, 1315, 1467, 1468, 1469, 1471, 1485/1, 1500/1, 1500/2, 1501, 1502/1, 1502/2, 1514/3, 1514/5, 1514/6, 1515, 1516/1, 1516/3, 1516/4 Gemarkung Jagdshof 484, 485; Gemarkung Hüttensteinach 187, 193/1, 224/2, 231/9 wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Ver- messungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznieder- schrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Be- teiligten vom 03.11.2021 bis 03.12.2021 in der Zeit Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl eingese- hen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt ge- geben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Of- fenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Sonneberg, 13. Oktober 2021 Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann in- nerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Höhere Temperaturen, fehlende Niederschläge und Schädlings- Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, befall änderten in den vergangenen Jahren maßgeblich das Er- Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Nieder- scheinungsbild der Wälder im Landkreis Sonneberg. Mittlerweile schrift Widerspruch erhoben werden. sind im Landkreis mehr als 5.000 Hektar Waldfläche kahlge- schlagen. Die Forstämter Neuhaus und Sonneberg setzen auch Suhl, 27.10.2021 weiterhin alle Kräfte daran, um noch intakte Fichtenbestände vor gez. U. Pfeufer ÖbVI dem Befall durch den Borkenkäfer zu schützen. Dennoch sind die Aussichten düster. „Mindestens jede zweite Fichte ist bereits oder wird Opfer des Käfers. Der Wald, wie wir ihn bislang kann- ten, wird deshalb in kurzer Zeit sein Aussehen völlig ändern.“, Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ sagt Roland Kaiser, Leiter des Forstamts Sonneberg. „Wir nut- im Landkreis Sonneberg gestartet zen aber diese Situation, um den Wald über das Einbringen von Mischbaumarten künftig klimastabiler und widerstandsfähiger Zur Beseitigung der Schäden in unserem Wald haben die Forst- gegen Extreme zu machen.“, ergänzt sein Kollege Peter Ha- ämter Neuhaus und Sonneberg zusammen mit der Sparkasse mers, Leiter des Forstamts Neuhaus. Sonneberg und dem Landkreis Sonneberg das Projekt „Mein Bereits Anfang des Jahres 2021 riefen beide Forstämter die Be- Wald“ ins Leben gerufen. Um die Bevölkerung des Landkreises völkerung auf, sich an den Baumpflanzaktionen im Landkreis zu Sonneberg in die Wiederaufforstung einzubeziehen, findet man beteiligen. In den Monaten März und April konnten so Flächen in ab sofort unter www.spkson.de/meinwald alle wichtigen Infos der Nähe von Neuenbau, Neufang und Rauenstein aufgeforstet zum Projekt sowie das Anmeldeformular zu den bevorstehenden werden. „Mit eigenen Forstwirtinnen und Forstwirten können wir Pflanzaktionen. Teilnehmen kann jedermann und der Fleiß wird diese Riesenaufgabe der nächsten Jahre jedoch nur schwerlich belohnt. meistern. Wir brauchen tatkräftige Unterstützung und hoffen,
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 - 11 - dass auch das Wetter in der nächsten Pflanzperiode passt.“, so • den Städten, Kommunen und Kirchen in Thüringen zur Kaiser. „Die Setzlinge wurden bereits geordert. Die Baumschule Durchsetzung des Gräbergesetzes als Berater und Binde- liefert sie voraussichtlich Anfang November aus, weil der erste glied zum Thüringer Landesverwaltungsamt zur Seite zu Frost als Vegetationsabschluss abgewartet werden muss. Nun stehen, fehlen uns nur noch viele hochmotivierte Pflanzhelferinnen und • den Schulen und anderen Bildungsträgern friedenspäda- Pflanzhelfer, die sich mit Herzblut für den Wald von Morgen en- gogische Projekte mit historischem und lokalem Bezug, gagieren.“ • Jugendlichen im Rahmen unserer Workcamps europawei- te Angebote des freiwilligen Engagements zur „Versöhnung Mein Wald über den Gräbern“, „Spätestens seit diesem Jahr sind die Schäden in unserem Wald • Angehörigen Hilfe bei der Suche nach den Gräbern von Ge- kaum mehr zu übersehen. Aufmerksam verfolgten wir die Be- fallenen und Vermissten. richterstattung über die ersten Pflanzaktionen im Landkreis mit Wir bitten die Bürger*innen, aber auch Vereine und Schulklassen Vereinen, Schulen und Kindergärten. Die Sparkasse wandte sich uns zu unterstützen und als Sammler für diesen gemeinnützigen in Folge dessen an die hiesigen Forstämter und bot ihre Unter- und friedensfördernden Zweck aktiv zu werden. stützung an, um dieses wichtige Thema weiter voranzubringen.“, Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Ihren Wohnort zuständi- berichtet Mike Stieler, Vorstandsvorsitzender der ge Verwaltungsbehörde. Dort liegen die entsprechenden Samm- Zur Bewältigung des enormen Arbeitsumfangs der nächsten lungsunterlagen und unser Hygiene-Merkblatt bereit. Jahre riefen die Forstämter Neuhaus und Sonneberg zusammen Vielen Dank für Ihre Unterstützung. mit der Sparkasse Sonneberg und dem Landkreis Sonneberg das Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ ins Leben. Ab sofort haben Henrik Hug Pflanzhelferinnen und Pflanzhelfer die Möglichkeit, sich auf der Website der Sparkasse über bevorstehende Pflanzaktionen zu Spenden können im Rathaus Neuhaus-Schierschnitz und in der informieren und anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung koordi- Außenstelle Judenbach zu den Öffnungszeiten abgegeben wer- nieren die Forstämter den Aktionstermin. den. Jürgen Köpper, stellvertretender Landrat des Landkreises Son- Herzlichen Dank! neberg, betont weitere positive Aspekte des Projektes: „Die Ver- bundenheit mit der Natur, die leider bei der internetversierten Jugend in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr verloren ging, wird durch die Beteiligung an einer solchen Aktion wieder gestärkt. Wer selbst Bäume pflanzt, würde künftig weder ihren Wert unterschätzen noch mutwillig ihre Existenz gefährden. Nach zwei Jahren voller Einschränkungen zieht es uns alle aus unse- ren vier Wänden. Warum also nicht an die frische Luft gehen und etwas Gutes tun - für unsere Gesundheit und unsere Wälder.“ Wir gratulieren Anmelden können sich alle - Vereine, Freundeskreise, Schulklas- sen, Kita-Gruppen, Familien, Einzelpersonen oder Unterneh- men. Erfahrung im Baumpflanzen bedarf es nicht. Der Fleiß wird belohnt Als Dankeschön für die gepflanzten Bäume gibt es eine Prämie von der Sparkasse. Gemeinnützige Vereine und Organisationen erhalten diese direkt auf ihr Konto. Privatpersonen, Unternehmen und nicht gemeinnützige Vereine können bei der Anmeldung ei- nen gemeinnützigen Prämienempfänger angeben, den sie mit Herzliche Gratulation zum dem Geld unterstützen möchten. Peter Hamers ist positiv gestimmt: „Wir sind sehr zuversichtlich, Ehejubiläum da schon nach wenigen Tagen nach Veröffentlichung der Pro- jektseite www.spkson.de/meinwald zahlreiche positive Rückmel- 11.11. Renate und Reinwald Butters dungen eingegangen sind. Unsere Telefone, auch das von Anna im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 133 Hermann, Ansprechpartnerin bei der Sparkasse für „Mein Wald“, zum 60. Hochzeitstag klingelten unentwegt. Wir freuen uns darüber sehr und können kaum abwarten, dass es mit dem Pflanzen nun endlich losgeht.“ Ihre Ansprechpartnerin: Anna Hermann Sparkasse Sonneberg Telefon: 03675 888 - 101 E-Mail: annahermann@spkson.de Haus- und Straßensammlung der Kriegsgräbersfürsorge Die diesjährige Spendensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - Landesverband Thüringen - wird trotz nötiger Einschränkungen und Hygieneregeln wegen der Corona- Pandemie im Zeitraum vom 25. Oktober bis 14. November 2021 (Volkstrauertag) in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden. Vor Ort liegt das dazugehörige Hygienekonzept vor. Die Sammlung ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit AZ.: 200.12-2152-09/21 TH vom 09.12.2020. Der Volksbund bittet die Städte und Kommunen sowie Bürger*innen in Thüringen, aber auch Soldaten und Reservisten der Bundeswehr um Unterstützung. Im Gegenzug bieten wir:
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 - 12 - Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag 01.11. Christa Jacob zum 85. Geburtstag 18.11. Grete Müller zum 85. Geburtstag Schulstr. 21, Alte Handelsstr. 183, OT Schwärzdorf OT Judenbach 01.11. Klaus Reckwitz zum 80. Geburtstag 20.11. Joachim Schindhelm zum 85. Geburtstag Heubischer Ortsstr. 85, Heubischer Ortsstr. 45, OT Heubisch OT Heubisch 03.11. Regina Müller zum 75. Geburtstag 21.11. Erika Sielaff zum 95. Geburtstag Sattelpaßstr. 69, Karolinenstr. 1, OT Neuenbau OT Judenbach 04.11. Edith Feick zum 85. Geburtstag 24.11. Sigrid Rebhan zum 70. Geburtstag Am Lindenbach 9, Sonneberger Str. 34, OT Oerlsdorf OT Neuhaus-Schierschnitz 04.11. Ilse Fischer zum 85. Geburtstag 25.11. Ulrich Löffler zum 70. Geburtstag An der Steinach 10, Grundstr. 14, OT Mupperg OT Sichelreuth 04.11. Waltraud Michel zum 70. Geburtstag 25.11. Horst-Roland Maikath zum 70. Geburtstag An der Steinach 29, Lindenstr. 41, OT Mupperg OT Weidhausen 09.11. Marlene Förster zum 85. Geburtstag 26.11. Hansjürgen Tschiedel zum 70. Geburtstag Zur Höhe 10, Alte Handelsstr. 189, OT Sichelreuth OT Judenbach 09.11. Luzie Sommerfeld zum 85. Geburtstag 27.11. Siegfried Helbig zum 70. Geburtstag Schierschnitzer Str. 36, Untere Dorfstr. 71, OT Neuhaus-Schierschnitz OT Rotheul 13.11. Rudolf Leuthold zum 80. Geburtstag 27.11. Doris Sattler zum 70. Geburtstag Bergluftstr. 8, Heubischer Str. 12, OT Neuenbau OT Gefell 14.11. Liane Kaps zum 70. Geburtstag 28.11. Siegfried Büchner zum 80. Geburtstag Dorfstr. 9, Vorstadt 25, OT Jagdshof OT Heubisch 15.11. Rolf Finger zum 70. Geburtstag 28.11. Monika Pfütze zum 70. Geburtstag Neuhäuser Str. 14, Alte Bahnhofstr. 14, OT Lindenberg OT Heinersdorf 17.11. Ingeborg Hopf zum 75. Geburtstag 29.11. Ellen Gerbermann zum 85. Geburtstag Flurstr. 8, Schießhausstr. 17, OT Föritz OT Neuhaus-Schierschnitz 17.11. Günther Steiner zum 70. Geburtstag 30.11. Sigrid Koch zum 70. Geburtstag Großer Garten 16, Am Lindenbach 24, OT Neuhaus-Schierschnitz OT Oerlsdorf 18.11. Egon Anton zum 80. Geburtstag 30.11. Gerhard Ksionzek zum 75. Geburtstag Tettaustr. 33, Welitscher Str. 8, OT Heinersdorf OT Heinersdorf 18.11. Silvia Groß zum 70. Geburtstag Tettaustr. 38, OT Heinersdorf Wir sind neu hier: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von Karl Egon Kania am 10.09.2021 Föritz Alma Marleen Schneider am 21.09.2021 Neuhaus-Schierschnitz Paul Hempfling am 01.10.2021 Neuhaus-Schierschnitz Lino Elias Schmidt am 02.10.2021 Rotheul Rosa Pfeiffer am 06.10.2021 Judenbach Lotta Siebert am 08.10.2021 Föritz Till Siebert am 08.10.2021 Föritz Luis Heise am 12.10.2021 Lindenberg Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!
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