Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2021 Mittwoch, 27. Oktober 2021 Nummer 10
Herbstimpression
Foto: Arndt Dettmann
www.foeritztal.deAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -2-
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
der im Haupt- und Finanzausschuss der
Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal Gemeinde Föritztal am 07.09.2021 gefassten
• Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung nicht öffentlichen Beschlüsse ............................... Seite 5
der Sitzung des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des nicht
vom 28.09.2021 .................................................... Seite 4 öffentlichenTeils der 23. Sitzung des Haupt- und
• Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal
der 27. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 .................................................... Seite 6
vom 27.07.2021 .................................................... Seite 5 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
• Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Sitzung des Bau- und Umweltaus-
der in der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 schusses des Gemeinderates Föritztal
gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ............... Seite 5 vom 21.09.2021 .................................................... Seite 7
• Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
Teils der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal Teils der 21. Sitzung des Bau- und Umweltaus-
vom 22.06.2021 .................................................... Seite 5 schusses des Gemeinderates Föritztal
• Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes vom 17.08.2021 .................................................... Seite 5
Gemarkung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37 ......... Seite 5 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
• Beschluss über den Verkauf eines Gewerbe- der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
grundstückes Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Föritztal am 17.08.2021gefassten nicht
Malmerz (Gewerbegebiet Sonneberg/Föritz)........ Seite 5 öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 5
• Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde • Gemeindliche Einvernehmen zu Bauunterlagen....Seite 6
Föritztal zur Einbeziehungssatzung OT Haselbach Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
der Stadt Sonneberg ............................................ Seite 3 • Sitzung des Gemeinderates Föritztal
am 02.11.2021...................................................... Seite 8
Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
• Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung am 16.11.2021 .....................................................Seite 8
der Sitzung des Haupt- und Finanz- • Sitzung des Ausschusses
ausschusses des Gemeinderates Föritztal für Kultur und Sport am 25.11.2021......................Seite 8
vom 07.09.2021 .................................................... Seite 4 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
• Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Herzlicher Dank aus dem Wahlamt
Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanz- der Gemeinde Föritztal ......................................... Seite 9
ausschusses des Gemeinderates Föritztal • Volkstrauertag....................................................... Seite 9
vom 06.07.2021 .................................................... Seite 4 • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
• Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung Judenbach ............................................................ Seite 9
der im Haupt- und Finanzausschuss der • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
Gemeinde Föritztal am 06.07.2021 gefassten Neuhaus-Schierschnitz......................................... Seite 9
nicht öffentlichen Beschlüsse ............................... Seite 4 • Revierförster Aulinger und Erhardt ....................... Seite 9
• Beschluss über die Niederschrift des nicht • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .............. Seite 9
öffentlichen Teils der 22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates
Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden
Föritztal vom 01.06.2021 ...................................... Seite 4
• Offenlegung Vermessung
• Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
Grenzwiederherstellung...................................... Seite 10
der Sitzung des Haupt- und Finanz-
ausschusses des Gemeinderates Föritztal • Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ ......................... Seite 10
vom 12.10.2021 .................................................... Seite 4 • Volksbund - Haus- und Straßensammlung ......... Seite 11
• Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzaus- Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ............... Seite 11
schusses des Gemeinderates Föritztal
vom 07.09.2021 .................................................... Seite 4
Hinweis in eigener Sache:
Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 16.11.2021
Wir bitten um Beachtung!
Impressum
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Beschluss Nr. GR/322/27/2021
Sitzungsdatum: 27.07.2021
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Beschlüsse des Gemeinderates kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Beschluss Nr. GR/325/28/2021 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
Sitzungsdatum: 28.09.2021 dert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, die
Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.09.2021 Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Ge-
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und meinderates Föritztal vom 22.06.2021 zu genehmigen.
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Datum der Ausfertigung: 29.07.2021
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Andreas Meusel
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Bürgermeister
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der der Gemeinde Föritztal
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021 die vor-
liegende Tagesordnung.
Datum der Ausfertigung: 29.09.2021
Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/323/27/2021
Bürgermeister Sitzungsdatum: 27.07.2021
der Gemeinde Föritztal
Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes Gemar-
kung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 in Verbindung mit § 67 der Thü-
ringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommu-
Beschluss Nr. GR/326/28/2021 nalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501)
Sitzungsdatum: 28.09.2021 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003
(GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in
27. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 27.07.2021 seiner Sitzung am 27.07.2021 dem Verkauf des Grundstückes
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Flurstück-Nr. 584/37 Gemarkung Neuhaus zuzustimmen.
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Datum der Ausfertigung: 29.07.2021
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Andreas Meusel
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Bürgermeister
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021, die Nie- der Gemeinde Föritztal
derschrift des öffentlichen Teils der 27. Sitzung des Gemeindera-
tes Föritztal vom 27.07.2021 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 29.09.2021 Beschluss Nr. GR/324/27/2021
Andreas Meusel Sitzungsdatum: 27.07.2021
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks
Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege-
biet Sonneberg/ Föritz)
Aufgrund des § 22 (3), in Verbindung mit § 67 der Thüringer Ge-
meinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalordnung
Beschluss Nr. GR/327/28/2021 - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung
Sitzungsdatum: 28.09.2021 der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
zuletzt geändert durch Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S.
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 gefassten nicht öf- 27.07.2021 dem Verkauf des Flurstücks Nr. 136/19 der Gemar-
fentlichen Beschlüsse kung Malmerz zuzustimmen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und des Ankaufs.
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Datum der Ausfertigung: 29.07.2021
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Andreas Meusel
ändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt Bürgermeister
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 228.09.2021 die der Gemeinde Föritztal
nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 27.07.2021 ge-
fassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz-
tal zu veröffentlichen:
Beschluss Nr. GR/322/27/2021 vom 28.09.2021 Beschluss Nr. GR/328/28/2021
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Sitzungsdatum: 28.09.2021
der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/323/27/2021 vom 27.07.2021
zur Einbeziehungssatzung OT Haselbach der Stadt Sonne-
Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes Gemar- berg
kung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37 Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der
Beschluss Nr. GR/324/27/2021 vom 27.07.2021 Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021 dem Ent-
Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks wurf der Einbeziehungssatzung OT Haselbach in der Fassung
Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege- vom Juni 2021 der Stadt Sonneberg die gemeindenachbarliche
biet Sonneberg/ Föritz) Zustimmung nicht zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 29.09.2021 Datum der Ausfertigung: 29.09.2021
Andreas Meusel Andreas Meusel
Bürgermeister Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal der Gemeinde FöritztalAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -4-
Beschluss Nr. HUF/077/23/2021
Beschlüsse der Ausschüsse Sitzungsdatum: 06.07.2021
des Gemeinderates Föritztal Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
meinderates Föritztal vom 01.06.2021
Beschluss Nr. HUF/078/24/2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Sitzungsdatum: 07.09.2021 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
tes Föritztal vom 07.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und seiner Sitzung am 06.07.2021, die Niederschrift des nicht öffent-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom lichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- des Gemeinderates Föritztal vom 01.06.2021 zu genehmigen.
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der Datum der Ausfertigung: 07.07.2021
Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- i.V. Sabine Kohl
ner Sitzung am 07.09.2021 die vorliegende Tagesordnung. 1. Beigeordnete
der Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 15.09.2021
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. HUF/082/25/2021
Sitzungsdatum: 12.10.2021
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
Beschluss Nr. HUF/079/24/2021 zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-
Sitzungsdatum: 07.09.2021 tes Föritztal vom 12.10.2021
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
meinderates Föritztal vom 06.07.2021 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- ner Sitzung am 12.10.2021 die vorliegende Tagesordnung.
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Datum der Ausfertigung: 13.10.2021
Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in Andreas Meusel
seiner Sitzung am 07.09.2021, die Niederschrift des öffentlichen Bürgermeister
Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des der Gemeinde Föritztal
Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 15.09.2021
Andreas Meusel
Bürgermeister Beschluss Nr. HUF/083/25/2021
der Gemeinde Föritztal Sitzungsdatum: 12.10.2021
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
meinderates Föritztal vom 07.09.2021
Beschluss Nr. HUF/080/24/2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Sitzungsdatum: 07.09.2021 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
06.07.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und seiner Sitzung am 12.10.2021, die Niederschrift des öffentlichen
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Teils der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Gemeinderates Föritztal vom 07.09.2021 zu genehmigen.
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be- Datum der Ausfertigung: 13.10.2021
schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Andreas Meusel
Föritztal in seiner Sitzung am 07.09.2021 die nachfolgenden in Bürgermeister
nicht öffentlicher Sitzung am 06.07.2021 gefassten Beschlüsse der Gemeinde Föritztal
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
Beschluss Nr. HUF/077/23/2021 vom 07.09.2021
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Beschluss Nr. HUF/084/25/2021
meinderates Föritztal vom 01.06.2021 Sitzungsdatum: 12.10.2021
Datum der Ausfertigung: 15.09.2021 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Andreas Meusel im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
Bürgermeister 07.09.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be-AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -5-
schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Beschluss Nr. BA/287/22/2021
Föritztal in seiner Sitzung am 12.10.2021 die nachfolgenden in Sitzungsdatum: 21.09.2021
nicht öffentlicher Sitzung am 07.09.2021 gefassten Beschlüsse
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Beschluss Nr. HUF/081/24/2021 vom 07.09.2021 im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
17.08.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
meinderates Föritztal vom 06.07.2021
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
Datum der Ausfertigung: 13.09.2021 ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt
Andreas Meusel der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Bürgermeister seiner Sitzung am 21.09.2021 die nachfolgenden in nicht öffent-
der Gemeinde Föritztal licher Sitzung am 17.08.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten
Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
Beschluss Nr. BA/271/21/2021 vom 21.09.2021
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Beschluss Nr. HUF/081/24/2021 der 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
Sitzungsdatum: 07.09.2021 meinderates Föritztal vom 29.06.2021
Beschluss Nr. BA/272/21/2021 vom 17.08.2021
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in
der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten auf den
meinderates Föritztal vom 06.07.2021 Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemarkung
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Neuhaus
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
Beschluss Nr. BA/273/21/2021 vom 17.08.2021
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der und einer Doppelgarage mit Anbau auf dem Flurstück 416/3
Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in in der Gemarkung Heubisch
seiner Sitzung am 07.09.2021, die Niederschrift des nicht öffent- Beschluss Nr. BA/274/21/2021 vom 17.08.2021
lichen Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Bauantrag zum Neubau eines Bungalows mit 3 Fertigteilga-
des Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 zu genehmigen. ragen auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heiners-
dorf
Datum der Ausfertigung: 15.09.2021 Beschluss Nr. BA/275/21/2021 vom 17.08.2021
Andreas Meusel Bauantrag zum Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhau-
Bürgermeister ses auf den Flurstücken 92/10 und 92/11 in der Gemarkung
der Gemeinde Föritztal Mark
Beschluss Nr. BA/276/21/2021 vom 17.08.2021
Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück
5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf
Beschluss Nr. BA/285/22/2021 Beschluss Nr. BA/277/21/2021 vom 17.08.2021
Sitzungsdatum: 21.09.2021
Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- und Sitzplatz auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Si-
zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates chelreuth
Föritztal vom 21.09.2021 Beschluss Nr. BA/278/21/2021 vom 17.08.2021
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Antrag auf Befreiung vom erforderlichen Stauraum gemäß
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom § 3 ThürGarVO zum Bau einer Doppelgarage auf den Flur-
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- stücken 544/15 und 114/11 in der Gemarkung Schierschnitz
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Beschluss Nr. BA/279/21/2021 vom 17.08.2021
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der Bauantrag zur Errichtung eines Siloanlage auf dem Flurstück
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf
ner Sitzung am 21.09.2021 die vorliegende Tagesordnung. Beschluss Nr. BA/280/21/2021 vom 17.08.2021
Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück
Datum der Ausfertigung: 23.09.2021 317/17 in der Gemarkung Heinersdorf
Hartmut Hannweber
Beschluss Nr. BA/281/21/2021 vom 17.08.2021
Ausschussvorsitzender
Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flur-
stück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus
Beschluss Nr. BA/282/21/2021 vom 17.08.2021
Beschluss Nr. BA/286/22/2021 Bauantrag zur Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau
Sitzungsdatum: 21.09.2021 einer Gartenlaube (Typenprojekt) auf dem Flurstück 255/5 in
der Gemarkung Rottmar
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Beschluss Nr. BA/283/21/2021 vom 17.08.2021
21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Bauantrag zur Errichtung Gartenhaus mit Pool auf dem Flur-
derates Föritztal vom 17.08.2021 stück 82/3 in der Gemarkung Mark
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Beschluss Nr. BA/284/21/2021 vom 17.08.2021
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Bauantrag zum Anbau eines Farblagers auf dem Flurstück
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert 1468/3 in der Gemarkung Heubisch
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Datum der Ausfertigung: 23.09.2021
Föritztal in seiner Sitzung am 21.09.2021, die Niederschrift des Hartmut Hannweber
öffentlichen Teils der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- Ausschussvorsitzender
ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 17.08.2021
zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 23.09.2021
Hartmut Hannweber
AusschussvorsitzenderAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -6-
Beschluss Nr. BA/271/21/2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Sitzungsdatum: 17.08.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
der 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
meinderates Föritztal vom 29.06.2021 - Neubau eines Bungalows mit 3 Fertiggaragen
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heinersdorf.
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Hartmut Hannweber
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Ausschussvorsitzender
Föritztal in seiner Sitzung am 17.08.2021, die Niederschrift des
nicht öffentlichen Teils der 20. Sitzung des Bau- und Umwelt-
ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom
29.06.2021 zu genehmigen.
Beschluss Nr. BA/275/21/2021
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Sitzungsdatum: 17.08.2021
Hartmut Hannweber
Bauantrag zum Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhau-
Ausschussvorsitzender
ses auf den Flurstücken 92/10 und 92/11 in der Gemarkung
Mark
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Beschluss Nr. BA/272/21/2021 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Sitzungsdatum: 17.08.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in - Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhauses
Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten auf den auf dem Flurstück 92/10 und 92/11 in der Gemarkung Mark.
Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemarkung Neu-
haus Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Hartmut Hannweber
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Ausschussvorsitzender
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zur
- Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in
Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten Beschluss Nr. BA/276/21/2021
auf den Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemar- Sitzungsdatum: 17.08.2021
kung Neuhaus.
Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück
5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Hartmut Hannweber mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Ausschussvorsitzender tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung eines Carports
Beschluss Nr. BA/273/21/2021 auf dem Flurstück 5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf.
Sitzungsdatum: 17.08.2021
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses Hartmut Hannweber
und einer Doppelgarage mit Anbau auf dem Flurstück 416/3 Ausschussvorsitzender
in der Gemarkung Heubisch
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- Beschluss Nr. BA/277/21/2021
meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Sitzungsdatum: 17.08.2021
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelga-
rage mit Anbau Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen
und Sitzplatz auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Si-
auf dem Flurstück 416/3 in der Gemarkung Heubisch.
chelreuth
Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die gesicherte Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
öffentlich-rechtliche Erschließung nachzuweisen. mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
Hartmut Hannweber meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Ausschussvorsitzender
- Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen und Sitzplatz
auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Sichelreuth.
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Beschluss Nr. BA/274/21/2021 Hartmut Hannweber
Sitzungsdatum: 17.08.2021 Ausschussvoritzender
Bauantrag zum Neubau eines Bungalows mit 3 Fertigteilga-
ragen auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heiners-
dorfAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -7-
Beschluss Nr. BA/278/21/2021 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Sitzungsdatum: 17.08.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Antrag auf Befreiung vom erforderlichen Stauraum gemäß und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
§ 3 ThürGarVO zum Bau einer Doppelgarage auf den Flur- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
stücken 544/15 und 114/11 in der Gemarkung Schierschnitz - Errichtung einer Stützmauer
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung auf dem Flurstück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus.
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das Hartmut Hannweber
gemeindliche Ein-vernehmen zum Antrag auf Befreiung vom er- Ausschussvorsitzender
forderlichen Stauraum gemäß § 3 ThürGarVO zum Bauvorhaben
- Bau einer Doppelgarage
auf dem Flurstück 544/15 und 114/11 in der Gemarkung
Schierschnitz. Beschluss Nr. BA/282/21/2021
Sitzungsdatum: 17.08.2021
Abweichung: Soll: 3,00 m - Ist: 2,00 m
Bauantrag zur Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 einer Gartenlaube (Typenprojekt) auf dem Flurstück 255/5 in
Hartmut Hannweber der Gemarkung Rottmar
Ausschussvorsitzender Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
Beschluss Nr. BA/279/21/2021 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Sitzungsdatum: 17.08.2021
- Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau einer Gartenlau-
Bauantrag zur Errichtung eines Siloanlage auf dem Flur- be (Typenprojekt)
stück 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf auf dem Flurstück 255/5 in der Gemarkung Rottmar
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Hartmut Hannweber
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- Ausschussvorsitzender
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung einer Siloanlage
auf dem Flurstück 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf. Beschluss Nr. BA/283/21/2021
Dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zu- Sitzungsdatum: 17.08.2021
gestimmt.
Umfang der Befreiungen: Bauantrag zur Errichtung Gartenhaus mit Pool auf dem Flur-
stück 82/3 in der Gemarkung Mark
- zulässig: 12,0 m FH- geplant: 12,30 m OK Befüllrohr Si-
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
der Anlage loanlage, Überschreitung ca. 0,30
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
m
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
- zulässig: Grünstreifen- geplant: Teilbebauung durch Silo- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
unbebaut anlage meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- zulässig: Baugrenze- geplant: Überschreitung durch Si-
Bebauung innerhalb loanlage - Errichtung Gartenhaus mit Pool
auf dem Flurstück 82/3 in der Gemarkung Mark.
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Hartmut Hannweber Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Ausschussvorsitzender Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/280/21/2021
Sitzungsdatum: 17.08.2021 Beschluss Nr. BA/284/21/2021
Sitzungsdatum: 17.08.2021
Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück
317/17 in der Gemarkung Heinersdorf Bauantrag zum Anbau eines Farblagers auf dem Flurstück
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung 1468/3 in der Gemarkung Heubisch
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Anbau an ein Wohnhaus
- Anbau eines Farblagers
auf dem Flurstück 317/17 in der Gemarkung Heinersdorf.
auf dem Flurstück 1468/3 in der Gemarkung Heubisch.
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021 Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2
Hartmut Hannweber BauGB wird zugestimmt.
Für das Vorhaben wird folgende Befreiung erteilt:
Ausschussvorsitzender
- Überschreitung der Baugrenze um mehr als 2 m
Die Baugrenze wird durch den Anbau des Farblagers um ca.
30 m auf einer Länge von ca. 43 m überschritten. Die GRZ
Beschluss Nr. BA/281/21/2021 bleibt jedoch unter 0.8.
Sitzungsdatum: 17.08.2021
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flur- Hartmut Hannweber
stück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus AusschussvorsitzenderAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -8-
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 29/2021 Sitzung Bau- und Umweltausschuss
am 02.11.2021 Nr. 23/2021 am 16.11.2021
Am Dienstag, 2. November 2021 findet um 18:00 Uhr im Am Dienstag, 16. November 2021 findet um 18:00 Uhr im
Saal „Roter Ochse“ Mupperg, An der Steinach 26, 96524 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
Föritztal OT Mupperg die 29. Sitzung des Gemeinderates 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 23. Sitzung
Föritztal statt. des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der
Gemeinde Föritztal statt.
Tagesordnung:
Tagesordnung:
BÜRGERFRAGESTUNDE
BÜRGERFRAGESTUNDE
ÖFFENTLICHER TEIL:
1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der ÖFFENTLICHER TEIL:
Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 02.11.2021 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
28. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.09.2021 derates Föritztal vom 16.11.2021
3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
in der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 gefassten der 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
nicht öffentlichen Beschlüsse Gemeinderates Föritztal vom 21.09.2021
4. Beschlusskontrolle 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
5. Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal
Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2021 am 21.09.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
6. Beschluss über den Finanzplan und das Investitionspro- 4. Anfragen und Mitteilungen
gramm für die Jahre 2020 bis 2024
7. Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebau- NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
ungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ im OT Neuenbau
der Gemeinde Föritztal (Planungsstand 22.09.2021) so- Föritztal, den 27.10.2021
wie Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung gemäß Hartmut Hannweber
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentli- Ausschussvorsitzender
cher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
8. Anfragen und Mitteilungen
Sitzung recht herzlich eingeladen.
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
Föritztal, den 27.10.2021
Andreas Meusel Sitzung Ausschuss für Kultur und Sport
Bürgermeister Nr. 14/2021 am 25.11.2021
Gemeinde Föritztal
Am Donnerstag, 25. November 2021 findet um 18:00 Uhr in
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der der Gaststätte „Zum Forsthaus“, Alte Handelsstr. 100, 96524
Sitzung recht herzlich eingeladen. Föritztal OT Judenbach, die 14. Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Sport des Gemeinderates Föritztal statt.
Tagesordnung:
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
Föritztal, den 20.10.2021
Steffen Breitung
Ausschussvorsitzender
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
der Gemeindeverwaltung Föritztal Föritztal Außenstelle Judenbach
96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 96524 Föritztal, Bellershöhe 1
OT Neuhaus-Schierschnitz OT Judenbach
Telefon: 036764 796 0 Telefon: 03675 4238 0
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Montag geschlossen
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 UhrAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 -9-
Herzlichen Dank! Öffnungszeiten der
Das Wahlamt der Gemeinde Föritztal bedankt sich bei al- Grüngutannahmestelle und des
len Bürgerinnen und Bürgern, die als Wahlhelfer/innen am Wertstoffhofes in Neuhaus-Schierschnitz
26.09.2021 tätig waren und durch Ihren Einsatz einen rei-
bungslosen Ablauf der Bundestagswahl, unter Pandemiebe- Der Wertstoffhof sowie die Grüngutannahmestelle sind wie
dingungen, möglich gemacht haben. folgt geöffnet:
Mittwoch: 17.00 bis 18.00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft!
Samstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
Wir danken ebenfalls allen Wählerinnen und Wählern der
Gemeinde Föritztal für ihr Verständnis für die erforderlichen LETZTMALIGE ANNAHME in diesem Jahr ist am
Maßnahmen und Einschränkungen die auf Grund der Hygi- 13.11.2021!
enevorschriften in Vorbereitung und Durchführung der Bun-
destagswahl notwendig gewesen sind. Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier
Praß sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-
Wahlamt Schierschnitz möglich.
Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsre-
gelungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hin-
Volkstrauertag gewiesen und um Beachtung gebeten!
„Auch gute Menschen müssen sterben, aber der Tod kann ihre
Taten und Namen nicht löschen.“ (Friedhelm Franken)
Öffnungszeiten der
Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, dem Grüngutannahmestelle und des
14. November 2021 möchten wir durch Kranzniederlegungen Wertstoffhofes Judenbach
an den Denkmälern der Gemeinde Föritztal an die Opfer von
Krieg und Gewalt im Stillen erinnern. Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie
folgt geöffnet:
Neuhaus-Schierschnitz 10:30 Uhr
Mupperg 10:30 Uhr April bis Oktober
Heubisch 11:00 Uhr Mittwoch: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Neuenbau 10:00 Uhr Samstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Judenbach 10:30 Uhr
Jagdshof 11:00 Uhr November bis März
Mönchsberg 11:30 Uhr
Heinersdorf 13:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
(am Samstag, 13.11.2021)
Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
Gefell 10:00 Uhr Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.
Schwärzdorf 10:00 Uhr
Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw.
Föritztal, den 27.10.2021 Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und
A. Meusel um Einhaltung gebeten!
Bürgermeister
Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
Nächster Termin:
Dienstag, den 02. November 2021
BÜRGERPOLIZEI
für die Gemeinde Föritztal
Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal
(Tel.: 036764-79636).
Telefonische Erreichbarkeit
der Revierförster Christopher Aulinger und Holger Ehrhardt
Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar.
Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 - 10 -
Öffentliche Bekanntmachung
der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwie-
derherstellung der Verfahrensgebietsgrenze des
Flurbereinigungsverfahren Judenbach, (AZ 3-2-
0385), Grenzzüge 5-8, und der Abmarkung von
Flurstücksgrenzen
In den Gemeinden Föritztal; Sonneberg
Gemarkung Judenbach
470/3, 470/4, 470/5, 734, 736/3, 736/4, 753/3, 766, 768/2,
771, 773, 776, 777, 779/2, 779/3, 780, 781, 785/3, 804/2,
828, 829, 830, 831, 832, 833, 835, 836, 837/2, 837/3,
838, 839/2, 843, 845, 848, 849/2, 925/2, 926, 931, 937/2,
939/6, 940, 941/2, 942/4, 942/5, 942/6, 942/7, 947/2, 950,
952/3, 954/2, 956, 966/2, 967, 969/1, 969/2, 970/1, 970/2,
1128, 1132, 1151, 1152, 1159, 1160, 1162, 1163, 1168,
1171, 1172, 1173, 1181, 1259, 1267, 1270, 1272, 1280,
1315, 1467, 1468, 1469, 1471, 1485/1, 1500/1, 1500/2,
1501, 1502/1, 1502/2, 1514/3, 1514/5, 1514/6, 1515,
1516/1, 1516/3, 1516/4
Gemarkung Jagdshof
484, 485;
Gemarkung Hüttensteinach
187, 193/1, 224/2, 231/9
wurde eine Grenzwiederherstellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Ver-
messungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)
vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über
die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde
eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznieder-
schrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Be-
teiligten
vom 03.11.2021 bis 03.12.2021
in der Zeit Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl eingese-
hen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung
das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt ge-
geben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als
anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Of-
fenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung Sonneberg, 13. Oktober 2021
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann in-
nerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Höhere Temperaturen, fehlende Niederschläge und Schädlings-
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, befall änderten in den vergangenen Jahren maßgeblich das Er-
Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Nieder- scheinungsbild der Wälder im Landkreis Sonneberg. Mittlerweile
schrift Widerspruch erhoben werden. sind im Landkreis mehr als 5.000 Hektar Waldfläche kahlge-
schlagen. Die Forstämter Neuhaus und Sonneberg setzen auch
Suhl, 27.10.2021 weiterhin alle Kräfte daran, um noch intakte Fichtenbestände vor
gez. U. Pfeufer ÖbVI dem Befall durch den Borkenkäfer zu schützen. Dennoch sind
die Aussichten düster. „Mindestens jede zweite Fichte ist bereits
oder wird Opfer des Käfers. Der Wald, wie wir ihn bislang kann-
ten, wird deshalb in kurzer Zeit sein Aussehen völlig ändern.“,
Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ sagt Roland Kaiser, Leiter des Forstamts Sonneberg. „Wir nut-
im Landkreis Sonneberg gestartet zen aber diese Situation, um den Wald über das Einbringen von
Mischbaumarten künftig klimastabiler und widerstandsfähiger
Zur Beseitigung der Schäden in unserem Wald haben die Forst- gegen Extreme zu machen.“, ergänzt sein Kollege Peter Ha-
ämter Neuhaus und Sonneberg zusammen mit der Sparkasse mers, Leiter des Forstamts Neuhaus.
Sonneberg und dem Landkreis Sonneberg das Projekt „Mein Bereits Anfang des Jahres 2021 riefen beide Forstämter die Be-
Wald“ ins Leben gerufen. Um die Bevölkerung des Landkreises völkerung auf, sich an den Baumpflanzaktionen im Landkreis zu
Sonneberg in die Wiederaufforstung einzubeziehen, findet man beteiligen. In den Monaten März und April konnten so Flächen in
ab sofort unter www.spkson.de/meinwald alle wichtigen Infos der Nähe von Neuenbau, Neufang und Rauenstein aufgeforstet
zum Projekt sowie das Anmeldeformular zu den bevorstehenden werden. „Mit eigenen Forstwirtinnen und Forstwirten können wir
Pflanzaktionen. Teilnehmen kann jedermann und der Fleiß wird diese Riesenaufgabe der nächsten Jahre jedoch nur schwerlich
belohnt. meistern. Wir brauchen tatkräftige Unterstützung und hoffen,AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 - 11 -
dass auch das Wetter in der nächsten Pflanzperiode passt.“, so • den Städten, Kommunen und Kirchen in Thüringen zur
Kaiser. „Die Setzlinge wurden bereits geordert. Die Baumschule Durchsetzung des Gräbergesetzes als Berater und Binde-
liefert sie voraussichtlich Anfang November aus, weil der erste glied zum Thüringer Landesverwaltungsamt zur Seite zu
Frost als Vegetationsabschluss abgewartet werden muss. Nun stehen,
fehlen uns nur noch viele hochmotivierte Pflanzhelferinnen und • den Schulen und anderen Bildungsträgern friedenspäda-
Pflanzhelfer, die sich mit Herzblut für den Wald von Morgen en- gogische Projekte mit historischem und lokalem Bezug,
gagieren.“ • Jugendlichen im Rahmen unserer Workcamps europawei-
te Angebote des freiwilligen Engagements zur „Versöhnung
Mein Wald über den Gräbern“,
„Spätestens seit diesem Jahr sind die Schäden in unserem Wald • Angehörigen Hilfe bei der Suche nach den Gräbern von Ge-
kaum mehr zu übersehen. Aufmerksam verfolgten wir die Be- fallenen und Vermissten.
richterstattung über die ersten Pflanzaktionen im Landkreis mit Wir bitten die Bürger*innen, aber auch Vereine und Schulklassen
Vereinen, Schulen und Kindergärten. Die Sparkasse wandte sich uns zu unterstützen und als Sammler für diesen gemeinnützigen
in Folge dessen an die hiesigen Forstämter und bot ihre Unter- und friedensfördernden Zweck aktiv zu werden.
stützung an, um dieses wichtige Thema weiter voranzubringen.“, Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Ihren Wohnort zuständi-
berichtet Mike Stieler, Vorstandsvorsitzender der ge Verwaltungsbehörde. Dort liegen die entsprechenden Samm-
Zur Bewältigung des enormen Arbeitsumfangs der nächsten lungsunterlagen und unser Hygiene-Merkblatt bereit.
Jahre riefen die Forstämter Neuhaus und Sonneberg zusammen Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
mit der Sparkasse Sonneberg und dem Landkreis Sonneberg
das Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ ins Leben. Ab sofort haben Henrik Hug
Pflanzhelferinnen und Pflanzhelfer die Möglichkeit, sich auf der
Website der Sparkasse über bevorstehende Pflanzaktionen zu Spenden können im Rathaus Neuhaus-Schierschnitz und in der
informieren und anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung koordi- Außenstelle Judenbach zu den Öffnungszeiten abgegeben wer-
nieren die Forstämter den Aktionstermin. den.
Jürgen Köpper, stellvertretender Landrat des Landkreises Son- Herzlichen Dank!
neberg, betont weitere positive Aspekte des Projektes: „Die Ver-
bundenheit mit der Natur, die leider bei der internetversierten
Jugend in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr verloren
ging, wird durch die Beteiligung an einer solchen Aktion wieder
gestärkt. Wer selbst Bäume pflanzt, würde künftig weder ihren
Wert unterschätzen noch mutwillig ihre Existenz gefährden. Nach
zwei Jahren voller Einschränkungen zieht es uns alle aus unse-
ren vier Wänden. Warum also nicht an die frische Luft gehen und
etwas Gutes tun - für unsere Gesundheit und unsere Wälder.“
Wir gratulieren
Anmelden können sich alle - Vereine, Freundeskreise, Schulklas-
sen, Kita-Gruppen, Familien, Einzelpersonen oder Unterneh-
men. Erfahrung im Baumpflanzen bedarf es nicht.
Der Fleiß wird belohnt
Als Dankeschön für die gepflanzten Bäume gibt es eine Prämie
von der Sparkasse. Gemeinnützige Vereine und Organisationen
erhalten diese direkt auf ihr Konto. Privatpersonen, Unternehmen
und nicht gemeinnützige Vereine können bei der Anmeldung ei-
nen gemeinnützigen Prämienempfänger angeben, den sie mit Herzliche Gratulation zum
dem Geld unterstützen möchten.
Peter Hamers ist positiv gestimmt: „Wir sind sehr zuversichtlich, Ehejubiläum
da schon nach wenigen Tagen nach Veröffentlichung der Pro-
jektseite www.spkson.de/meinwald zahlreiche positive Rückmel- 11.11. Renate und Reinwald Butters
dungen eingegangen sind. Unsere Telefone, auch das von Anna im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 133
Hermann, Ansprechpartnerin bei der Sparkasse für „Mein Wald“, zum 60. Hochzeitstag
klingelten unentwegt. Wir freuen uns darüber sehr und können
kaum abwarten, dass es mit dem Pflanzen nun endlich losgeht.“
Ihre Ansprechpartnerin:
Anna Hermann
Sparkasse Sonneberg
Telefon: 03675 888 - 101
E-Mail: annahermann@spkson.de
Haus- und Straßensammlung
der Kriegsgräbersfürsorge
Die diesjährige Spendensammlung des Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. - Landesverband Thüringen - wird trotz
nötiger Einschränkungen und Hygieneregeln wegen der Corona-
Pandemie im Zeitraum vom
25. Oktober bis 14. November 2021 (Volkstrauertag)
in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden. Vor Ort
liegt das dazugehörige Hygienekonzept vor. Die Sammlung ist
genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit AZ.:
200.12-2152-09/21 TH vom 09.12.2020.
Der Volksbund bittet die Städte und Kommunen sowie
Bürger*innen in Thüringen, aber auch Soldaten und Reservisten
der Bundeswehr um Unterstützung.
Im Gegenzug bieten wir:AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021 - 12 -
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
01.11. Christa Jacob zum 85. Geburtstag 18.11. Grete Müller zum 85. Geburtstag
Schulstr. 21, Alte Handelsstr. 183,
OT Schwärzdorf OT Judenbach
01.11. Klaus Reckwitz zum 80. Geburtstag 20.11. Joachim Schindhelm zum 85. Geburtstag
Heubischer Ortsstr. 85, Heubischer Ortsstr. 45,
OT Heubisch OT Heubisch
03.11. Regina Müller zum 75. Geburtstag 21.11. Erika Sielaff zum 95. Geburtstag
Sattelpaßstr. 69, Karolinenstr. 1,
OT Neuenbau OT Judenbach
04.11. Edith Feick zum 85. Geburtstag 24.11. Sigrid Rebhan zum 70. Geburtstag
Am Lindenbach 9, Sonneberger Str. 34,
OT Oerlsdorf OT Neuhaus-Schierschnitz
04.11. Ilse Fischer zum 85. Geburtstag 25.11. Ulrich Löffler zum 70. Geburtstag
An der Steinach 10, Grundstr. 14,
OT Mupperg OT Sichelreuth
04.11. Waltraud Michel zum 70. Geburtstag 25.11. Horst-Roland Maikath zum 70. Geburtstag
An der Steinach 29, Lindenstr. 41,
OT Mupperg OT Weidhausen
09.11. Marlene Förster zum 85. Geburtstag 26.11. Hansjürgen Tschiedel zum 70. Geburtstag
Zur Höhe 10, Alte Handelsstr. 189,
OT Sichelreuth OT Judenbach
09.11. Luzie Sommerfeld zum 85. Geburtstag 27.11. Siegfried Helbig zum 70. Geburtstag
Schierschnitzer Str. 36, Untere Dorfstr. 71,
OT Neuhaus-Schierschnitz OT Rotheul
13.11. Rudolf Leuthold zum 80. Geburtstag 27.11. Doris Sattler zum 70. Geburtstag
Bergluftstr. 8, Heubischer Str. 12,
OT Neuenbau OT Gefell
14.11. Liane Kaps zum 70. Geburtstag 28.11. Siegfried Büchner zum 80. Geburtstag
Dorfstr. 9, Vorstadt 25,
OT Jagdshof OT Heubisch
15.11. Rolf Finger zum 70. Geburtstag 28.11. Monika Pfütze zum 70. Geburtstag
Neuhäuser Str. 14, Alte Bahnhofstr. 14,
OT Lindenberg OT Heinersdorf
17.11. Ingeborg Hopf zum 75. Geburtstag 29.11. Ellen Gerbermann zum 85. Geburtstag
Flurstr. 8, Schießhausstr. 17,
OT Föritz OT Neuhaus-Schierschnitz
17.11. Günther Steiner zum 70. Geburtstag 30.11. Sigrid Koch zum 70. Geburtstag
Großer Garten 16, Am Lindenbach 24,
OT Neuhaus-Schierschnitz OT Oerlsdorf
18.11. Egon Anton zum 80. Geburtstag 30.11. Gerhard Ksionzek zum 75. Geburtstag
Tettaustr. 33, Welitscher Str. 8,
OT Heinersdorf OT Heinersdorf
18.11. Silvia Groß zum 70. Geburtstag
Tettaustr. 38,
OT Heinersdorf
Wir sind neu hier:
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von
Karl Egon Kania am 10.09.2021 Föritz
Alma Marleen Schneider am 21.09.2021 Neuhaus-Schierschnitz
Paul Hempfling am 01.10.2021 Neuhaus-Schierschnitz
Lino Elias Schmidt am 02.10.2021 Rotheul
Rosa Pfeiffer am 06.10.2021 Judenbach
Lotta Siebert am 08.10.2021 Föritz
Till Siebert am 08.10.2021 Föritz
Luis Heise am 12.10.2021 Lindenberg
Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!Sie können auch lesen