Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal

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Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                    Jahrgang 2021       Mittwoch, 27. Oktober 2021      Nummer 10

                                                    Herbstimpression
                                                                                     Foto: Arndt Dettmann

                                                           www.foeritztal.de
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                                                                                            -2-

 Inhaltsverzeichnis

 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                                           •   Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
                                                                                                     der im Haupt- und Finanzausschuss der
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                                              Gemeinde Föritztal am 07.09.2021 gefassten
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                   nicht öffentlichen Beschlüsse ............................... Seite 5
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                      • Beschluss über die Niederschrift des nicht
    vom 28.09.2021 .................................................... Seite 4                      öffentlichenTeils der 23. Sitzung des Haupt- und
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils                                           Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal
    der 27. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                      vom 06.07.2021 .................................................... Seite 6
    vom 27.07.2021 .................................................... Seite 5                  • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                               der Sitzung des Bau- und Umweltaus-
    der in der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021                                                     schusses des Gemeinderates Föritztal
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ............... Seite 5                                  vom 21.09.2021 .................................................... Seite 7
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen                                       • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
    Teils der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                Teils der 21. Sitzung des Bau- und Umweltaus-
    vom 22.06.2021 .................................................... Seite 5                      schusses des Gemeinderates Föritztal
 • Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes                                                     vom 17.08.2021 .................................................... Seite 5
    Gemarkung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37 ......... Seite 5                                    • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
 • Beschluss über den Verkauf eines Gewerbe-                                                         der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
    grundstückes Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung                                                  Föritztal am 17.08.2021gefassten nicht
    Malmerz (Gewerbegebiet Sonneberg/Föritz)........ Seite 5                                         öffentlichen Beschlüsse ........................................ Seite 5
 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde                                                 • Gemeindliche Einvernehmen zu Bauunterlagen....Seite 6
    Föritztal zur Einbeziehungssatzung OT Haselbach                                              Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
    der Stadt Sonneberg ............................................ Seite 3                     • Sitzung des Gemeinderates Föritztal
                                                                                                     am 02.11.2021...................................................... Seite 8
 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal                                           • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                   am 16.11.2021 .....................................................Seite 8
    der Sitzung des Haupt- und Finanz-                                                           • Sitzung des Ausschusses
    ausschusses des Gemeinderates Föritztal                                                          für Kultur und Sport am 25.11.2021......................Seite 8
    vom 07.09.2021 .................................................... Seite 4                  Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                             • Herzlicher Dank aus dem Wahlamt
    Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanz-                                                     der Gemeinde Föritztal ......................................... Seite 9
    ausschusses des Gemeinderates Föritztal                                                      • Volkstrauertag....................................................... Seite 9
    vom 06.07.2021 .................................................... Seite 4                  • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                               Judenbach ............................................................ Seite 9
    der im Haupt- und Finanzausschuss der                                                        • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    Gemeinde Föritztal am 06.07.2021 gefassten                                                       Neuhaus-Schierschnitz......................................... Seite 9
    nicht öffentlichen Beschlüsse ............................... Seite 4                        • Revierförster Aulinger und Erhardt ....................... Seite 9
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht                                                    • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .............. Seite 9
    öffentlichen Teils der 22. Sitzung des
    Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates
                                                                                                 Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden
    Föritztal vom 01.06.2021 ...................................... Seite 4
                                                                                                 • Offenlegung Vermessung
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
                                                                                                    Grenzwiederherstellung...................................... Seite 10
    der Sitzung des Haupt- und Finanz-
    ausschusses des Gemeinderates Föritztal                                                      • Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ ......................... Seite 10
    vom 12.10.2021 .................................................... Seite 4                  • Volksbund - Haus- und Straßensammlung ......... Seite 11
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
    der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzaus-                                                    Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ............... Seite 11
    schusses des Gemeinderates Föritztal
    vom 07.09.2021 .................................................... Seite 4

                                                                     Hinweis in eigener Sache:
                                              Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 16.11.2021
                                                                 Wir bitten um Beachtung!

          Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal                                               7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:
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Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.   Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen über-
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Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                                    -3-
                                                                     Beschluss Nr. GR/322/27/2021
                                                                     Sitzungsdatum: 27.07.2021

                                                                     Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
                                                                     der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021
                                                                     Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
     Beschlüsse des Gemeinderates                                    kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                     August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Beschluss Nr. GR/325/28/2021                                         machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
Sitzungsdatum: 28.09.2021                                            dert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der                  der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.07.2021, die
Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.09.2021                   Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Ge-
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und          meinderates Föritztal vom 22.06.2021 zu genehmigen.
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom            Datum der Ausfertigung: 29.07.2021
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-          Andreas Meusel
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert        Bürgermeister
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der       der Gemeinde Föritztal
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021 die vor-
liegende Tagesordnung.
Datum der Ausfertigung: 29.09.2021
Andreas Meusel                                                       Beschluss Nr. GR/323/27/2021
Bürgermeister                                                        Sitzungsdatum: 27.07.2021
der Gemeinde Föritztal
                                                                     Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes Gemar-
                                                                     kung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37
                                                                     Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 in Verbindung mit § 67 der Thü-
                                                                     ringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommu-
Beschluss Nr. GR/326/28/2021                                         nalordnung -ThürKO-) vom 16.August 1993 (GVBl. Seite 501)
Sitzungsdatum: 28.09.2021                                            in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003
                                                                     (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der          2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in
27. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 27.07.2021               seiner Sitzung am 27.07.2021 dem Verkauf des Grundstückes
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-           Flurstück-Nr. 584/37 Gemarkung Neuhaus zuzustimmen.
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-         Datum der Ausfertigung: 29.07.2021
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert        Andreas Meusel
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der         Bürgermeister
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021, die Nie-      der Gemeinde Föritztal
derschrift des öffentlichen Teils der 27. Sitzung des Gemeindera-
tes Föritztal vom 27.07.2021 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 29.09.2021                                   Beschluss Nr. GR/324/27/2021
Andreas Meusel                                                       Sitzungsdatum: 27.07.2021
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                               Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks
                                                                     Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege-
                                                                     biet Sonneberg/ Föritz)
                                                                     Aufgrund des § 22 (3), in Verbindung mit § 67 der Thüringer Ge-
                                                                     meinde- und Landkreis-ordnung (Thüringer Kommunalordnung
Beschluss Nr. GR/327/28/2021                                         - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung
Sitzungsdatum: 28.09.2021                                            der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)
                                                                     zuletzt geändert durch Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S.
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in           115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
der Gemeinderatssitzung am 27.07.2021 gefassten nicht öf-            27.07.2021 dem Verkauf des Flurstücks Nr. 136/19 der Gemar-
fentlichen Beschlüsse                                                kung Malmerz zuzustimmen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und          des Ankaufs.
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-          Datum der Ausfertigung: 29.07.2021
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-        Andreas Meusel
ändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt      Bürgermeister
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 228.09.2021 die       der Gemeinde Föritztal
nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 27.07.2021 ge-
fassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz-
tal zu veröffentlichen:
     Beschluss Nr. GR/322/27/2021 vom 28.09.2021                     Beschluss Nr. GR/328/28/2021
     Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils   Sitzungsdatum: 28.09.2021
     der 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021
                                                                     Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal
     Beschluss Nr. GR/323/27/2021 vom 27.07.2021
                                                                     zur Einbeziehungssatzung OT Haselbach der Stadt Sonne-
     Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes Gemar-            berg
     kung Neuhaus, Flurstück-Nr. 584/37                              Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der
     Beschluss Nr. GR/324/27/2021 vom 27.07.2021                     Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 28.09.2021 dem Ent-
     Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks             wurf der Einbeziehungssatzung OT Haselbach in der Fassung
     Flurstück Nr. 136/19 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege-          vom Juni 2021 der Stadt Sonneberg die gemeindenachbarliche
     biet Sonneberg/ Föritz)                                         Zustimmung nicht zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 29.09.2021                                   Datum der Ausfertigung: 29.09.2021
Andreas Meusel                                                       Andreas Meusel
Bürgermeister                                                        Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                               der Gemeinde Föritztal
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                                  -4-
                                                                    Beschluss Nr. HUF/077/23/2021
        Beschlüsse der Ausschüsse                                   Sitzungsdatum: 06.07.2021
        des Gemeinderates Föritztal                                 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
                                                                    der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                    meinderates Föritztal vom 01.06.2021
Beschluss Nr. HUF/078/24/2021                                       Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Sitzungsdatum: 07.09.2021                                           kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                    August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-            machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-               durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
tes Föritztal vom 07.09.2021                                        Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         seiner Sitzung am 06.07.2021, die Niederschrift des nicht öffent-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           lichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-         des Gemeinderates Föritztal vom 01.06.2021 zu genehmigen.
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der      Datum der Ausfertigung: 07.07.2021
Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-      i.V. Sabine Kohl
ner Sitzung am 07.09.2021 die vorliegende Tagesordnung.             1. Beigeordnete
                                                                    der Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 15.09.2021
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
                                                                    Beschluss Nr. HUF/082/25/2021
                                                                    Sitzungsdatum: 12.10.2021

                                                                    Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
Beschluss Nr. HUF/079/24/2021                                       zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-
Sitzungsdatum: 07.09.2021                                           tes Föritztal vom 12.10.2021
                                                                    Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der         Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-                16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
meinderates Föritztal vom 06.07.2021                                kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-          durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.           Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-        ner Sitzung am 12.10.2021 die vorliegende Tagesordnung.
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der        Datum der Ausfertigung: 13.10.2021
Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in           Andreas Meusel
seiner Sitzung am 07.09.2021, die Niederschrift des öffentlichen    Bürgermeister
Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des          der Gemeinde Föritztal
Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 15.09.2021
Andreas Meusel
Bürgermeister                                                       Beschluss Nr. HUF/083/25/2021
der Gemeinde Föritztal                                              Sitzungsdatum: 12.10.2021

                                                                    Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
                                                                    24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                    meinderates Föritztal vom 07.09.2021
Beschluss Nr. HUF/080/24/2021                                       Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Sitzungsdatum: 07.09.2021                                           kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                    August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der             machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am             durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
06.07.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse                  Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und         seiner Sitzung am 12.10.2021, die Niederschrift des öffentlichen
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           Teils der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-         Gemeinderates Föritztal vom 07.09.2021 zu genehmigen.
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be-          Datum der Ausfertigung: 13.10.2021
schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates           Andreas Meusel
Föritztal in seiner Sitzung am 07.09.2021 die nachfolgenden in      Bürgermeister
nicht öffentlicher Sitzung am 06.07.2021 gefassten Beschlüsse       der Gemeinde Föritztal
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
    Beschluss Nr. HUF/077/23/2021 vom 07.09.2021
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
    der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-        Beschluss Nr. HUF/084/25/2021
    meinderates Föritztal vom 01.06.2021                            Sitzungsdatum: 12.10.2021

Datum der Ausfertigung: 15.09.2021                                  Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Andreas Meusel                                                      im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
Bürgermeister                                                       07.09.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
der Gemeinde Föritztal                                              Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                    Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
                                                                    16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                    kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
                                                                    geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be-
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                                  -5-
schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates           Beschluss Nr. BA/287/22/2021
Föritztal in seiner Sitzung am 12.10.2021 die nachfolgenden in      Sitzungsdatum: 21.09.2021
nicht öffentlicher Sitzung am 07.09.2021 gefassten Beschlüsse
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:    Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
    Beschluss Nr. HUF/081/24/2021 vom 07.09.2021                    im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
                                                                    17.08.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
                                                                    Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
    der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                    Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
    meinderates Föritztal vom 06.07.2021
                                                                    16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                    kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
Datum der Ausfertigung: 13.09.2021                                  ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt
Andreas Meusel                                                      der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Bürgermeister                                                       seiner Sitzung am 21.09.2021 die nachfolgenden in nicht öffent-
der Gemeinde Föritztal                                              licher Sitzung am 17.08.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten
                                                                    Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
                                                                        Beschluss Nr. BA/271/21/2021 vom 21.09.2021
                                                                        Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Beschluss Nr. HUF/081/24/2021                                           der 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
Sitzungsdatum: 07.09.2021                                               meinderates Föritztal vom 29.06.2021
                                                                        Beschluss Nr. BA/272/21/2021 vom 17.08.2021
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils           Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in
der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-                Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten auf den
meinderates Föritztal vom 06.07.2021                                    Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemarkung
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-              Neuhaus
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                        Beschluss Nr. BA/273/21/2021 vom 17.08.2021
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert           Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der            und einer Doppelgarage mit Anbau auf dem Flurstück 416/3
Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in               in der Gemarkung Heubisch
seiner Sitzung am 07.09.2021, die Niederschrift des nicht öffent-       Beschluss Nr. BA/274/21/2021 vom 17.08.2021
lichen Teils der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses           Bauantrag zum Neubau eines Bungalows mit 3 Fertigteilga-
des Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 zu genehmigen.               ragen auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heiners-
                                                                        dorf
Datum der Ausfertigung: 15.09.2021                                      Beschluss Nr. BA/275/21/2021 vom 17.08.2021
Andreas Meusel                                                          Bauantrag zum Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhau-
Bürgermeister                                                           ses auf den Flurstücken 92/10 und 92/11 in der Gemarkung
der Gemeinde Föritztal                                                  Mark
                                                                        Beschluss Nr. BA/276/21/2021 vom 17.08.2021
                                                                        Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück
                                                                        5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf
Beschluss Nr. BA/285/22/2021                                            Beschluss Nr. BA/277/21/2021 vom 17.08.2021
Sitzungsdatum: 21.09.2021
                                                                        Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-                und Sitzplatz auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Si-
zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates                   chelreuth
Föritztal vom 21.09.2021                                                Beschluss Nr. BA/278/21/2021 vom 17.08.2021
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und             Antrag auf Befreiung vom erforderlichen Stauraum gemäß
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom               § 3 ThürGarVO zum Bau einer Doppelgarage auf den Flur-
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-             stücken 544/15 und 114/11 in der Gemarkung Schierschnitz
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert           Beschluss Nr. BA/279/21/2021 vom 17.08.2021
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der          Bauantrag zur Errichtung eines Siloanlage auf dem Flurstück
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-            441/20 in der Gemarkung Heinersdorf
ner Sitzung am 21.09.2021 die vorliegende Tagesordnung.                 Beschluss Nr. BA/280/21/2021 vom 17.08.2021
                                                                        Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück
Datum der Ausfertigung: 23.09.2021                                      317/17 in der Gemarkung Heinersdorf
Hartmut Hannweber
                                                                        Beschluss Nr. BA/281/21/2021 vom 17.08.2021
Ausschussvorsitzender
                                                                        Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flur-
                                                                        stück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus
                                                                        Beschluss Nr. BA/282/21/2021 vom 17.08.2021
Beschluss Nr. BA/286/22/2021                                            Bauantrag zur Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau
Sitzungsdatum: 21.09.2021                                               einer Gartenlaube (Typenprojekt) auf dem Flurstück 255/5 in
                                                                        der Gemarkung Rottmar
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der             Beschluss Nr. BA/283/21/2021 vom 17.08.2021
21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-                  Bauantrag zur Errichtung Gartenhaus mit Pool auf dem Flur-
derates Föritztal vom 17.08.2021                                        stück 82/3 in der Gemarkung Mark
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                        Beschluss Nr. BA/284/21/2021 vom 17.08.2021
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-            Bauantrag zum Anbau eines Farblagers auf dem Flurstück
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert           1468/3 in der Gemarkung Heubisch
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde             Datum der Ausfertigung: 23.09.2021
Föritztal in seiner Sitzung am 21.09.2021, die Niederschrift des    Hartmut Hannweber
öffentlichen Teils der 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-     Ausschussvorsitzender
ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 17.08.2021
zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 23.09.2021
Hartmut Hannweber
Ausschussvorsitzender
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                              -6-
Beschluss Nr. BA/271/21/2021                                       Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Sitzungsdatum: 17.08.2021                                          mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                   tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils      und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
der 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-             meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
meinderates Föritztal vom 29.06.2021                               - Neubau eines Bungalows mit 3 Fertiggaragen
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                       auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heinersdorf.
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert      Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der       Hartmut Hannweber
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde            Ausschussvorsitzender
Föritztal in seiner Sitzung am 17.08.2021, die Niederschrift des
nicht öffentlichen Teils der 20. Sitzung des Bau- und Umwelt-
ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom
29.06.2021 zu genehmigen.
                                                                   Beschluss Nr. BA/275/21/2021
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021                                 Sitzungsdatum: 17.08.2021
Hartmut Hannweber
                                                                   Bauantrag zum Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhau-
Ausschussvorsitzender
                                                                   ses auf den Flurstücken 92/10 und 92/11 in der Gemarkung
                                                                   Mark
                                                                   Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Beschluss Nr. BA/272/21/2021                                       tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Sitzungsdatum: 17.08.2021                                          und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
                                                                   meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in           - Um- und Anbau eines Einfamilienwohnhauses
Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten auf den                 auf dem Flurstück 92/10 und 92/11 in der Gemarkung Mark.
Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemarkung Neu-
haus                                                               Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            Hartmut Hannweber
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-        Ausschussvorsitzender
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
meindliche Einvernehmen zur
- Tektur zum Bauantrag Az. 2.63 B 0162/19 Neubau Haus 2 in
    Form von Reihenhäusern mit 4 Nutzungseinheiten                 Beschluss Nr. BA/276/21/2021
    auf den Flurstücken 598/11, 598/3 und 598/13 in der Gemar-     Sitzungsdatum: 17.08.2021
    kung Neuhaus.
                                                                   Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück
                                                                   5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021                                 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Hartmut Hannweber                                                  mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
Ausschussvorsitzender                                              tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                   und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
                                                                   meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                   - Errichtung eines Carports
Beschluss Nr. BA/273/21/2021                                           auf dem Flurstück 5/2 in der Gemarkung Oerlsdorf.
Sitzungsdatum: 17.08.2021
                                                                   Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses               Hartmut Hannweber
und einer Doppelgarage mit Anbau auf dem Flurstück 416/3           Ausschussvorsitzender
in der Gemarkung Heubisch
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-        Beschluss Nr. BA/277/21/2021
meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage                          Sitzungsdatum: 17.08.2021
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelga-
    rage mit Anbau                                                 Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen
                                                                   und Sitzplatz auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Si-
    auf dem Flurstück 416/3 in der Gemarkung Heubisch.
                                                                   chelreuth
Bei Einreichung der Bauantragsunterlagen ist die gesicherte        Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
öffentlich-rechtliche Erschließung nachzuweisen.                   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                   tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021                                 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
Hartmut Hannweber                                                  meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Ausschussvorsitzender
                                                                   - Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen und Sitzplatz
                                                                       auf dem Flurstück 76/4 in der Gemarkung Sichelreuth.

                                                                   Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Beschluss Nr. BA/274/21/2021                                       Hartmut Hannweber
Sitzungsdatum: 17.08.2021                                          Ausschussvoritzender

Bauantrag zum Neubau eines Bungalows mit 3 Fertigteilga-
ragen auf dem Flurstück 167/6 in der Gemarkung Heiners-
dorf
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                            -7-
Beschluss Nr. BA/278/21/2021                                     Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
Sitzungsdatum: 17.08.2021                                        mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Antrag auf Befreiung vom erforderlichen Stauraum gemäß           und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
§ 3 ThürGarVO zum Bau einer Doppelgarage auf den Flur-           meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
stücken 544/15 und 114/11 in der Gemarkung Schierschnitz         - Errichtung einer Stützmauer
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung              auf dem Flurstück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus.
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-    Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das          Hartmut Hannweber
gemeindliche Ein-vernehmen zum Antrag auf Befreiung vom er-      Ausschussvorsitzender
forderlichen Stauraum gemäß § 3 ThürGarVO zum Bauvorhaben
- Bau einer Doppelgarage
    auf dem Flurstück 544/15 und 114/11 in der Gemarkung
    Schierschnitz.                                               Beschluss Nr. BA/282/21/2021
                                                                 Sitzungsdatum: 17.08.2021
    Abweichung: Soll: 3,00 m - Ist: 2,00 m
                                                                 Bauantrag zur Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021                               einer Gartenlaube (Typenprojekt) auf dem Flurstück 255/5 in
Hartmut Hannweber                                                der Gemarkung Rottmar
Ausschussvorsitzender                                            Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
                                                                 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
Beschluss Nr. BA/279/21/2021                                     meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Sitzungsdatum: 17.08.2021
                                                                 - Schaffung einer Aufstellfläche und Neubau einer Gartenlau-
Bauantrag zur Errichtung eines Siloanlage auf dem Flur-              be (Typenprojekt)
stück 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf                            auf dem Flurstück 255/5 in der Gemarkung Rottmar
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-      Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-    Hartmut Hannweber
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-      Ausschussvorsitzender
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Errichtung einer Siloanlage
    auf dem Flurstück 441/20 in der Gemarkung Heinersdorf.       Beschluss Nr. BA/283/21/2021
Dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zu-        Sitzungsdatum: 17.08.2021
gestimmt.
Umfang der Befreiungen:                                          Bauantrag zur Errichtung Gartenhaus mit Pool auf dem Flur-
                                                                 stück 82/3 in der Gemarkung Mark
- zulässig: 12,0 m FH- geplant: 12,30 m OK Befüllrohr Si-
                                                                 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
   der Anlage                loanlage, Überschreitung ca. 0,30
                                                                 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                             m
                                                                 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
- zulässig: Grünstreifen- geplant: Teilbebauung durch Silo-      und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
   unbebaut                  anlage                              meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- zulässig:    Baugrenze- geplant: Überschreitung durch Si-
   Bebauung innerhalb        loanlage                            - Errichtung Gartenhaus mit Pool
                                                                     auf dem Flurstück 82/3 in der Gemarkung Mark.
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Hartmut Hannweber                                                Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Ausschussvorsitzender                                            Hartmut Hannweber
                                                                 Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/280/21/2021
Sitzungsdatum: 17.08.2021                                        Beschluss Nr. BA/284/21/2021
                                                                 Sitzungsdatum: 17.08.2021
Bauantrag zum Anbau an Wohnhaus auf dem Flurstück
317/17 in der Gemarkung Heinersdorf                              Bauantrag zum Anbau eines Farblagers auf dem Flurstück
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung          1468/3 in der Gemarkung Heubisch
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-      Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-    mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-      tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                            und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 17.08.2021 das ge-
                                                                 meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
- Anbau an ein Wohnhaus
                                                                 - Anbau eines Farblagers
    auf dem Flurstück 317/17 in der Gemarkung Heinersdorf.
                                                                     auf dem Flurstück 1468/3 in der Gemarkung Heubisch.
Datum der Ausfertigung: 18.08.2021                               Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2
Hartmut Hannweber                                                BauGB wird zugestimmt.
                                                                 Für das Vorhaben wird folgende Befreiung erteilt:
Ausschussvorsitzender
                                                                 - Überschreitung der Baugrenze um mehr als 2 m
                                                                     Die Baugrenze wird durch den Anbau des Farblagers um ca.
                                                                     30 m auf einer Länge von ca. 43 m überschritten. Die GRZ
Beschluss Nr. BA/281/21/2021                                         bleibt jedoch unter 0.8.
Sitzungsdatum: 17.08.2021
                                                                 Datum der Ausfertigung: 18.08.2021
Bauantrag zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Flur-          Hartmut Hannweber
stück 618/58 in der Gemarkung Neuhaus                            Ausschussvorsitzender
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                             -8-

                    Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse

 Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 29/2021                        Sitzung Bau- und Umweltausschuss
 am 02.11.2021                                                    Nr. 23/2021 am 16.11.2021
 Am Dienstag, 2. November 2021 findet um 18:00 Uhr im             Am Dienstag, 16. November 2021 findet um 18:00 Uhr im
 Saal „Roter Ochse“ Mupperg, An der Steinach 26, 96524            Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
 Föritztal OT Mupperg die 29. Sitzung des Gemeinderates           96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 23. Sitzung
 Föritztal statt.                                                 des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der
                                                                  Gemeinde Föritztal statt.
 Tagesordnung:
                                                                  Tagesordnung:
 BÜRGERFRAGESTUNDE
                                                                  BÜRGERFRAGESTUNDE
 ÖFFENTLICHER TEIL:
 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der           ÖFFENTLICHER TEIL:
    Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 02.11.2021            1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der      Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
    28. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 28.09.2021           derates Föritztal vom 16.11.2021
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der       2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
    in der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 gefassten               der 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
    nicht öffentlichen Beschlüsse                                    Gemeinderates Föritztal vom 21.09.2021
 4. Beschlusskontrolle                                            3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
 5. Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der              im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal
    Gemeinde Föritztal für das Haushaltsjahr 2021                    am 21.09.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
 6. Beschluss über den Finanzplan und das Investitionspro-        4. Anfragen und Mitteilungen
    gramm für die Jahre 2020 bis 2024
 7. Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebau-         NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
    ungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ im OT Neuenbau
    der Gemeinde Föritztal (Planungsstand 22.09.2021) so-         Föritztal, den 27.10.2021
    wie Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung gemäß         Hartmut Hannweber
    § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentli-     Ausschussvorsitzender
    cher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
                                                                  Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
 8. Anfragen und Mitteilungen
                                                                  Sitzung recht herzlich eingeladen.
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:

 Föritztal, den 27.10.2021
 Andreas Meusel                                                   Sitzung Ausschuss für Kultur und Sport
 Bürgermeister                                                    Nr. 14/2021 am 25.11.2021
 Gemeinde Föritztal
                                                                  Am Donnerstag, 25. November 2021 findet um 18:00 Uhr in
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der       der Gaststätte „Zum Forsthaus“, Alte Handelsstr. 100, 96524
 Sitzung recht herzlich eingeladen.                               Föritztal OT Judenbach, die 14. Sitzung des Ausschusses für
                                                                  Kultur und Sport des Gemeinderates Föritztal statt.

                                                                  Tagesordnung:

                                                                  NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:

                                                                  Föritztal, den 20.10.2021
                                                                  Steffen Breitung
                                                                  Ausschussvorsitzender

                             Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

 Öffnungszeiten                                                   Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
 der Gemeindeverwaltung Föritztal                                 Föritztal Außenstelle Judenbach
 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9                        96524 Föritztal, Bellershöhe 1
 OT Neuhaus-Schierschnitz                                         OT Judenbach
 Telefon: 036764 796 0                                            Telefon: 03675 4238 0

 Montag       09.00 - 12.00 Uhr                                   Montag       geschlossen
 Dienstag     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr             Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch     geschlossen                                         Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr
 Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr             Donnerstag   geschlossen
 Freitag      09.00 - 12.00 Uhr                                   Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                               -9-

 Herzlichen Dank!                                                 Öffnungszeiten der
 Das Wahlamt der Gemeinde Föritztal bedankt sich bei al-          Grüngutannahmestelle und des
 len Bürgerinnen und Bürgern, die als Wahlhelfer/innen am         Wertstoffhofes in Neuhaus-Schierschnitz
 26.09.2021 tätig waren und durch Ihren Einsatz einen rei-
 bungslosen Ablauf der Bundestagswahl, unter Pandemiebe-          Der Wertstoffhof sowie die Grüngutannahmestelle sind wie
 dingungen, möglich gemacht haben.                                folgt geöffnet:
                                                                  Mittwoch:    17.00 bis 18.00 Uhr
 Vielen Dank für Ihre Einsatzbereitschaft!
                                                                  Samstag:     13.30 bis 15.30 Uhr
 Wir danken ebenfalls allen Wählerinnen und Wählern der
 Gemeinde Föritztal für ihr Verständnis für die erforderlichen    LETZTMALIGE       ANNAHME       in   diesem   Jahr   ist   am
 Maßnahmen und Einschränkungen die auf Grund der Hygi-            13.11.2021!
 enevorschriften in Vorbereitung und Durchführung der Bun-
 destagswahl notwendig gewesen sind.                              Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
                                                                  Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier
 Praß                                                             sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-
 Wahlamt                                                          Schierschnitz möglich.

                                                                  Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsre-
                                                                  gelungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hin-
 Volkstrauertag                                                   gewiesen und um Beachtung gebeten!

 „Auch gute Menschen müssen sterben, aber der Tod kann ihre
 Taten und Namen nicht löschen.“ (Friedhelm Franken)
                                                                  Öffnungszeiten der
 Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, dem                  Grüngutannahmestelle und des
 14. November 2021 möchten wir durch Kranzniederlegungen          Wertstoffhofes Judenbach
 an den Denkmälern der Gemeinde Föritztal an die Opfer von
 Krieg und Gewalt im Stillen erinnern.                            Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie
                                                                  folgt geöffnet:
 Neuhaus-Schierschnitz       10:30 Uhr
 Mupperg                     10:30 Uhr                            April bis Oktober
 Heubisch                    11:00 Uhr                            Mittwoch:    17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 Neuenbau                    10:00 Uhr                            Samstag:     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
 Judenbach                   10:30 Uhr
 Jagdshof                    11:00 Uhr                            November bis März
 Mönchsberg                  11:30 Uhr
 Heinersdorf                 13:00 Uhr                            jeden ersten Samstag im Monat: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
                             (am Samstag, 13.11.2021)
                                                                  Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
 Gefell                      10:00 Uhr                            Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.
 Schwärzdorf                 10:00 Uhr
                                                                  Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw.
 Föritztal, den 27.10.2021                                        Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und
 A. Meusel                                                        um Einhaltung gebeten!
 Bürgermeister

                                                                     Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
                                                                  Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                                                                               in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
                                                                           Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
                                                                                       Nächster Termin:
                                                                              Dienstag, den 02. November 2021

                                                                                   BÜRGERPOLIZEI
                                                                              für die Gemeinde Föritztal
                                                                  Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz,
                                                                         Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal

                                                                                     (Tel.: 036764-79636).

 Telefonische Erreichbarkeit
 der Revierförster Christopher Aulinger und Holger Ehrhardt
 Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar.

 Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.
Herbstimpression - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                               - 10 -

 Öffentliche Bekanntmachung

 der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwie-
 derherstellung der Verfahrensgebietsgrenze des
 Flurbereinigungsverfahren Judenbach, (AZ 3-2-
 0385), Grenzzüge 5-8, und der Abmarkung von
 Flurstücksgrenzen
 In den Gemeinden Föritztal; Sonneberg
 Gemarkung Judenbach
     470/3, 470/4, 470/5, 734, 736/3, 736/4, 753/3, 766, 768/2,
     771, 773, 776, 777, 779/2, 779/3, 780, 781, 785/3, 804/2,
     828, 829, 830, 831, 832, 833, 835, 836, 837/2, 837/3,
     838, 839/2, 843, 845, 848, 849/2, 925/2, 926, 931, 937/2,
     939/6, 940, 941/2, 942/4, 942/5, 942/6, 942/7, 947/2, 950,
     952/3, 954/2, 956, 966/2, 967, 969/1, 969/2, 970/1, 970/2,
     1128, 1132, 1151, 1152, 1159, 1160, 1162, 1163, 1168,
     1171, 1172, 1173, 1181, 1259, 1267, 1270, 1272, 1280,
     1315, 1467, 1468, 1469, 1471, 1485/1, 1500/1, 1500/2,
     1501, 1502/1, 1502/2, 1514/3, 1514/5, 1514/6, 1515,
     1516/1, 1516/3, 1516/4
 Gemarkung Jagdshof
     484, 485;
 Gemarkung Hüttensteinach
     187, 193/1, 224/2, 231/9

 wurde eine Grenzwiederherstellung

 nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Ver-
 messungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)
 vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über
 die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde
 eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznieder-
 schrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Be-
 teiligten
               vom 03.11.2021 bis 03.12.2021
 in der Zeit Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
 in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
 Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl eingese-
 hen werden.

 Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung
 das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt ge-
 geben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als
 anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Of-
 fenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

 Rechtsbehelfsbelehrung                                           Sonneberg, 13. Oktober 2021
 Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann in-
 nerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim      Höhere Temperaturen, fehlende Niederschläge und Schädlings-
 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer,       befall änderten in den vergangenen Jahren maßgeblich das Er-
 Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Nieder-    scheinungsbild der Wälder im Landkreis Sonneberg. Mittlerweile
 schrift Widerspruch erhoben werden.                              sind im Landkreis mehr als 5.000 Hektar Waldfläche kahlge-
                                                                  schlagen. Die Forstämter Neuhaus und Sonneberg setzen auch
 Suhl, 27.10.2021                                                 weiterhin alle Kräfte daran, um noch intakte Fichtenbestände vor
 gez. U. Pfeufer ÖbVI                                             dem Befall durch den Borkenkäfer zu schützen. Dennoch sind
                                                                  die Aussichten düster. „Mindestens jede zweite Fichte ist bereits
                                                                  oder wird Opfer des Käfers. Der Wald, wie wir ihn bislang kann-
                                                                  ten, wird deshalb in kurzer Zeit sein Aussehen völlig ändern.“,
Aufforstungsprojekt „Mein Wald“                                   sagt Roland Kaiser, Leiter des Forstamts Sonneberg. „Wir nut-
im Landkreis Sonneberg gestartet                                  zen aber diese Situation, um den Wald über das Einbringen von
                                                                  Mischbaumarten künftig klimastabiler und widerstandsfähiger
Zur Beseitigung der Schäden in unserem Wald haben die Forst-      gegen Extreme zu machen.“, ergänzt sein Kollege Peter Ha-
ämter Neuhaus und Sonneberg zusammen mit der Sparkasse            mers, Leiter des Forstamts Neuhaus.
Sonneberg und dem Landkreis Sonneberg das Projekt „Mein           Bereits Anfang des Jahres 2021 riefen beide Forstämter die Be-
Wald“ ins Leben gerufen. Um die Bevölkerung des Landkreises       völkerung auf, sich an den Baumpflanzaktionen im Landkreis zu
Sonneberg in die Wiederaufforstung einzubeziehen, findet man      beteiligen. In den Monaten März und April konnten so Flächen in
ab sofort unter www.spkson.de/meinwald alle wichtigen Infos       der Nähe von Neuenbau, Neufang und Rauenstein aufgeforstet
zum Projekt sowie das Anmeldeformular zu den bevorstehenden       werden. „Mit eigenen Forstwirtinnen und Forstwirten können wir
Pflanzaktionen. Teilnehmen kann jedermann und der Fleiß wird      diese Riesenaufgabe der nächsten Jahre jedoch nur schwerlich
belohnt.                                                          meistern. Wir brauchen tatkräftige Unterstützung und hoffen,
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                                - 11 -
dass auch das Wetter in der nächsten Pflanzperiode passt.“, so      •   den Städten, Kommunen und Kirchen in Thüringen zur
Kaiser. „Die Setzlinge wurden bereits geordert. Die Baumschule          Durchsetzung des Gräbergesetzes als Berater und Binde-
liefert sie voraussichtlich Anfang November aus, weil der erste         glied zum Thüringer Landesverwaltungsamt zur Seite zu
Frost als Vegetationsabschluss abgewartet werden muss. Nun              stehen,
fehlen uns nur noch viele hochmotivierte Pflanzhelferinnen und      • den Schulen und anderen Bildungsträgern friedenspäda-
Pflanzhelfer, die sich mit Herzblut für den Wald von Morgen en-         gogische Projekte mit historischem und lokalem Bezug,
gagieren.“                                                          • Jugendlichen im Rahmen unserer Workcamps europawei-
                                                                        te Angebote des freiwilligen Engagements zur „Versöhnung
Mein Wald                                                               über den Gräbern“,
„Spätestens seit diesem Jahr sind die Schäden in unserem Wald       • Angehörigen Hilfe bei der Suche nach den Gräbern von Ge-
kaum mehr zu übersehen. Aufmerksam verfolgten wir die Be-               fallenen und Vermissten.
richterstattung über die ersten Pflanzaktionen im Landkreis mit     Wir bitten die Bürger*innen, aber auch Vereine und Schulklassen
Vereinen, Schulen und Kindergärten. Die Sparkasse wandte sich       uns zu unterstützen und als Sammler für diesen gemeinnützigen
in Folge dessen an die hiesigen Forstämter und bot ihre Unter-      und friedensfördernden Zweck aktiv zu werden.
stützung an, um dieses wichtige Thema weiter voranzubringen.“,      Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Ihren Wohnort zuständi-
berichtet Mike Stieler, Vorstandsvorsitzender der                   ge Verwaltungsbehörde. Dort liegen die entsprechenden Samm-
Zur Bewältigung des enormen Arbeitsumfangs der nächsten             lungsunterlagen und unser Hygiene-Merkblatt bereit.
Jahre riefen die Forstämter Neuhaus und Sonneberg zusammen          Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
mit der Sparkasse Sonneberg und dem Landkreis Sonneberg
das Aufforstungsprojekt „Mein Wald“ ins Leben. Ab sofort haben      Henrik Hug
Pflanzhelferinnen und Pflanzhelfer die Möglichkeit, sich auf der
Website der Sparkasse über bevorstehende Pflanzaktionen zu          Spenden können im Rathaus Neuhaus-Schierschnitz und in der
informieren und anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung koordi-        Außenstelle Judenbach zu den Öffnungszeiten abgegeben wer-
nieren die Forstämter den Aktionstermin.                            den.
Jürgen Köpper, stellvertretender Landrat des Landkreises Son-       Herzlichen Dank!
neberg, betont weitere positive Aspekte des Projektes: „Die Ver-
bundenheit mit der Natur, die leider bei der internetversierten
Jugend in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr verloren
ging, wird durch die Beteiligung an einer solchen Aktion wieder
gestärkt. Wer selbst Bäume pflanzt, würde künftig weder ihren
Wert unterschätzen noch mutwillig ihre Existenz gefährden. Nach
zwei Jahren voller Einschränkungen zieht es uns alle aus unse-
ren vier Wänden. Warum also nicht an die frische Luft gehen und
etwas Gutes tun - für unsere Gesundheit und unsere Wälder.“
                                                                                       Wir gratulieren
Anmelden können sich alle - Vereine, Freundeskreise, Schulklas-
sen, Kita-Gruppen, Familien, Einzelpersonen oder Unterneh-
men. Erfahrung im Baumpflanzen bedarf es nicht.

Der Fleiß wird belohnt
Als Dankeschön für die gepflanzten Bäume gibt es eine Prämie
von der Sparkasse. Gemeinnützige Vereine und Organisationen
erhalten diese direkt auf ihr Konto. Privatpersonen, Unternehmen
und nicht gemeinnützige Vereine können bei der Anmeldung ei-
nen gemeinnützigen Prämienempfänger angeben, den sie mit                  Herzliche Gratulation zum
dem Geld unterstützen möchten.
Peter Hamers ist positiv gestimmt: „Wir sind sehr zuversichtlich,                Ehejubiläum
da schon nach wenigen Tagen nach Veröffentlichung der Pro-
jektseite www.spkson.de/meinwald zahlreiche positive Rückmel-           11.11.   Renate und Reinwald Butters
dungen eingegangen sind. Unsere Telefone, auch das von Anna                      im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 133
Hermann, Ansprechpartnerin bei der Sparkasse für „Mein Wald“,                    zum 60. Hochzeitstag
klingelten unentwegt. Wir freuen uns darüber sehr und können
kaum abwarten, dass es mit dem Pflanzen nun endlich losgeht.“

Ihre Ansprechpartnerin:
Anna Hermann
Sparkasse Sonneberg
Telefon: 03675 888 - 101
E-Mail: annahermann@spkson.de

Haus- und Straßensammlung
der Kriegsgräbersfürsorge
Die diesjährige Spendensammlung des Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. - Landesverband Thüringen - wird trotz
nötiger Einschränkungen und Hygieneregeln wegen der Corona-
Pandemie im Zeitraum vom

 25. Oktober bis 14. November 2021 (Volkstrauertag)
in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden. Vor Ort
liegt das dazugehörige Hygienekonzept vor. Die Sammlung ist
genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit AZ.:
200.12-2152-09/21 TH vom 09.12.2020.
Der Volksbund bittet die Städte und Kommunen sowie
Bürger*innen in Thüringen, aber auch Soldaten und Reservisten
der Bundeswehr um Unterstützung.
Im Gegenzug bieten wir:
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 10/2021                                                                     - 12 -

                      Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
  01.11.    Christa Jacob                zum 85. Geburtstag    18.11.    Grete Müller               zum 85. Geburtstag
            Schulstr. 21,                                                Alte Handelsstr. 183,
            OT Schwärzdorf                                               OT Judenbach
  01.11.    Klaus Reckwitz               zum 80. Geburtstag    20.11.    Joachim Schindhelm         zum 85. Geburtstag
            Heubischer Ortsstr. 85,                                      Heubischer Ortsstr. 45,
            OT Heubisch                                                  OT Heubisch
  03.11.    Regina Müller                zum 75. Geburtstag    21.11.    Erika Sielaff              zum 95. Geburtstag
            Sattelpaßstr. 69,                                            Karolinenstr. 1,
            OT Neuenbau                                                  OT Judenbach
  04.11.    Edith Feick                  zum 85. Geburtstag    24.11.    Sigrid Rebhan              zum 70. Geburtstag
            Am Lindenbach 9,                                             Sonneberger Str. 34,
            OT Oerlsdorf                                                 OT Neuhaus-Schierschnitz
  04.11.    Ilse Fischer                 zum 85. Geburtstag    25.11.    Ulrich Löffler             zum 70. Geburtstag
            An der Steinach 10,                                          Grundstr. 14,
            OT Mupperg                                                   OT Sichelreuth
  04.11.    Waltraud Michel              zum 70. Geburtstag    25.11.    Horst-Roland Maikath       zum 70. Geburtstag
            An der Steinach 29,                                          Lindenstr. 41,
            OT Mupperg                                                   OT Weidhausen
  09.11.    Marlene Förster              zum 85. Geburtstag    26.11.    Hansjürgen Tschiedel       zum 70. Geburtstag
            Zur Höhe 10,                                                 Alte Handelsstr. 189,
            OT Sichelreuth                                               OT Judenbach
  09.11.    Luzie Sommerfeld             zum 85. Geburtstag    27.11.    Siegfried Helbig           zum 70. Geburtstag
            Schierschnitzer Str. 36,                                     Untere Dorfstr. 71,
            OT Neuhaus-Schierschnitz                                     OT Rotheul
  13.11.    Rudolf Leuthold              zum 80. Geburtstag    27.11.    Doris Sattler              zum 70. Geburtstag
            Bergluftstr. 8,                                              Heubischer Str. 12,
            OT Neuenbau                                                  OT Gefell
  14.11.    Liane Kaps                   zum 70. Geburtstag    28.11.    Siegfried Büchner          zum 80. Geburtstag
            Dorfstr. 9,                                                  Vorstadt 25,
            OT Jagdshof                                                  OT Heubisch
  15.11.    Rolf Finger                  zum 70. Geburtstag    28.11.    Monika Pfütze              zum 70. Geburtstag
            Neuhäuser Str. 14,                                           Alte Bahnhofstr. 14,
            OT Lindenberg                                                OT Heinersdorf
  17.11.    Ingeborg Hopf                zum 75. Geburtstag    29.11.    Ellen Gerbermann           zum 85. Geburtstag
            Flurstr. 8,                                                  Schießhausstr. 17,
            OT Föritz                                                    OT Neuhaus-Schierschnitz
  17.11.    Günther Steiner              zum 70. Geburtstag    30.11.    Sigrid Koch                zum 70. Geburtstag
            Großer Garten 16,                                            Am Lindenbach 24,
            OT Neuhaus-Schierschnitz                                     OT Oerlsdorf
  18.11.    Egon Anton                   zum 80. Geburtstag    30.11.    Gerhard Ksionzek           zum 75. Geburtstag
            Tettaustr. 33,                                               Welitscher Str. 8,
            OT Heinersdorf                                               OT Heinersdorf
  18.11.    Silvia Groß                  zum 70. Geburtstag
            Tettaustr. 38,
            OT Heinersdorf

 Wir sind neu hier:
 Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von
 Karl Egon Kania             am 10.09.2021   Föritz
 Alma Marleen Schneider      am 21.09.2021   Neuhaus-Schierschnitz
 Paul Hempfling              am 01.10.2021   Neuhaus-Schierschnitz
 Lino Elias Schmidt          am 02.10.2021   Rotheul
 Rosa Pfeiffer               am 06.10.2021   Judenbach
 Lotta Siebert               am 08.10.2021   Föritz
 Till Siebert                am 08.10.2021   Föritz
 Luis Heise                  am 12.10.2021   Lindenberg

 Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!
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