INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
INFOBULLETIN JANUAR 2021 · NUMMER 57 Wir begleiten Sie auch 2021 persönlich, kompetent und langfristig Fachbeitrag Steuern bei Liegenschaftsveräusserungen Infos aus der Treuhandpraxis Covid-19-Gesetze 2021 (Entschädigungen und Kredite) Revisionen 2020 mit Covid-19 Quellensteuer 2021 Wegmann+Partner AG Rekonta Revisions AG Treuhandgesellschaft Zugelassene Revisionsexpertin www.wptreuhand.ch www.rekonta.ch
2 • INFOBULLETIN • IN EIGENER SACHE EDITORIAL INHALT JANUAR 2021 · NUMMER 57 Mit der Herausgabe unseres 57. Infobul- 1 Aktuelles von Wegmann und letins bringe ich auf der Titelseite erstmals Rekonta S. 3 ein Foto von unserem aktuellen Team, 1.1 Wichtigkeit der Mitgliedschaften S. 3 welches auch auf unseren seit 2020 neu- 1.2 Überblick über unsere Mitgliedschaften en Homepages (www.wptreuhand.ch, und Weiterbildungsveranstalter S. 3 www.rekonta.ch) erscheint. Gerade in die- sen aussergewöhnlichen Zeiten ist es den Mitarbeitenden und mir ein grosses An- 2 Infos aus der Treuhandpraxis S. 6 liegen, unsere Kunden persönlich, kompetent und langfristig zu begleiten. 2.1 Covid-19-Gesetze 2021 Dabei kann ich mich auf ein sehr partnerschaftliches, langjähriges sowie (Entschädigungen und Kredite) S. 6 gut eingespieltes Team verlassen, bei welchem positive Unternehmens- 2.2 Revisionen 2020 mit Covid-19 S. 10 kultur, Wertschätzung und Fachkompetenz wichtige Eckpfeiler sind, um 2.3 Quellensteuer 2021 S. 14 diese für alle herausforderungsreiche Zeit besser durchstehen zu können. Jedes Jahr investiere ich sehr viel Zeit in Weiterbildungen und Erfahrungs- 3 Steuern bei Liegenschafts- austausch mit BerufskollegInnen. Das ist jetzt besonders wichtig in Zei- veräusserungen S. 18 ten, in denen Verordnungen und gesetzliche Grundlagen ständig ändern. 3.1 Einleitung S. 18 Über unsere Mitgliedschaften und Weiterbildungsveranstalter berichte 3.2 Eingrenzung des Themas S. 19 ich auf den nachfolgenden Seiten und dabei verwenden wir auch erst- 3.3 Grundstückgewinnsteuer mals QR-Codes. in der Schweiz S. 19 Wie schon im letzten Infobulletin vom August 2020 kommen wir auch 3.4 Grundstückgewinnsteuer in diesem Frühjahres-Infobulletin nicht darum herum, das Thema Co- im Kanton Zürich S. 21 vid-19 anzusprechen. Abgesehen von den gesundheitlichen Gefahren 3.5 Gewerbsmässiger vermissen viele Menschen die sozialen Kontakte. Leider gibt es zahlrei- Liegenschaftshandel S. 22 che Menschen, die in der wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, was 3.6 Privat-/Geschäftsvermögen wiederum zu psychischen Problemen führen kann. Auch in fachlicher oder Immo AG S. 24 Hinsicht und in unserem Berufsalltag sind wir mit den gesetzlichen und 3.7 Schenkungen und Erbvorbezüge schnell ändernden Grundlagen im Zusammenhang mit Covid-19 kon- von Liegenschaften S. 25 frontiert. Das ist für mich Anlass, mit den Themen «Covid-19-Gesetze 3.8 Erben und Vermächtnisse 2021» sowie «Revisionen 2020 mit Covid-19» wiederum einzelne beruf- von Liegenschaften S. 25 lich bedingte Themen in unserem Infobulletin darzulegen. Viele Lohnab- 3.9 Steuerplanungsempfehlungen S. 26 rechnungen werden komplexer und das ändert sich auch nicht durch 3.10 Zusammenfassung S. 26 die neuen gesetzlichen Grundlagen zur Quellensteuer 2021. Neu ver- wenden wir bei den Links QR-Codes. Bis zu 50 000 Mal pro Jahr wechseln hierzulande die Eigentümer von Einfamilienhäusern und Wohnungen. So konnte man dies der Sendung Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen können, werden in diesem Infobulletin nicht unterschieden, «Eco» vom Februar 2020 entnehmen. Geschäftsliegenschaften sind da- sondern in der einen oder anderen Form verwendet. Diese rin noch nicht einmal enthalten. Bei einer Veräusserung von Liegenschaf- sind als gleichwertig zu betrachten. Ältere Infobulletins können ten wird in der Regel die sogenannte Grundstückgewinnsteuer fällig, bei uns kostenlos bestellt werden oder auf unserer Homepage heruntergeladen werden. diese erheben die Kantone und im Falle von den Kantonen Zürich und COVERFOTO: ADOBE STOCK/PRAZIS IMAGES Zug die Gemeinden. Die Grundstückgewinnsteuer ist in der Schweiz im Gegensatz zu den Einkommens- und Vermögenssteuern eine Objekt- steuer. Die Höhe dieser Steuer wird oft unterschätzt und gerade deshalb lohnt es sich, einen Überblick in unserem Fachbeitrag «Steuern bei Lie- genschaftsveräusserungen» zu vermitteln. Sie können auf uns zählen und wir wünschen Ihnen vor allem gute Ge- sundheit und Zuversicht. Dr. iur. Peter Wegmann
INFOBULLETIN • AKTUELL 3 1 AKTUELLES VON WEGMANN UND REKONTA 1.1 Wichtigkeit der Mitgliedschaften Weiterbildungsveranstalter geben zudem immer Als KMU im Bereich Treuhand- und Revisions- wieder neue Ideen für das Verfassen unserer gesellschaften ist es besonders wichtig, dass Infobulletins. Nachfolgend erhalten Sie einen wir nicht nur Mitgliedschaften haben, sondern Überblick über die Mitgliedschaften und Weiter- diese auch intensiv für den Erfahrungsaus- bildungsveranstalter, die übrigens auch alle auf tausch mit Berufskolleginnen und -kollegen nut- unseren Homepages (www.wptreuhand.ch so- zen sowie auch für die Aktualisierung des Fach- wie www.rektonta.ch) unter «Über uns», «Mit- wissens, welches wir täglich praktisch umsetzen. gliedschaften», aufgeführt sind. 1.2 Überblick über unsere Mitglied schaften und Weiterbildungsveranstalter Treuhand Suisse (Berufsverband), Wegmann + Partner AG und Rekonta Revisions AG sind Mitglieder treuhandsuisse.ch In diesem Berufsverband sind TreuhänderInnen wie auch Treuhand- und Revisionsgesellschaften zusammengeschlossen, die als fachlich versierte, vertrauenswürdige und unternehmerisch denken- de Generalisten gelten und einen tadellosen Leu- mund haben. Diesem Verband sind verschiedene Institute angegliedert, so zum Beispiel Institut Steuern, Treuhand und Recht, Institut Treuhand 4.0 (fit für die digitale Zukunft) sowie Schweizeri- sches Institut für die eingeschränkte Revision (SIFER). Treuhand Suisse bietet eine vielschich- tige Palette von Ausbildungs- und Weiterbil- dungskursen sowie Fachpublikationen an. EXPERTsuisse (Berufsverband), Dr. Peter Wegmann ist Experten-Einzel- mitglied expertsuisse.ch EXPERTsuisse-Mitglieder stehen für höchste Qualität dank fundierter Ausbildung und konti- nuierlicher Weiterbildung. Bei EXPERTsuisse ver- einen sich zugelassene RevisionsexpertInnen, eidg. dipl. WirtschaftsprüferInnen, eidg. dipl. SteuerexpertInnen und eidg. dipl. Treuhandex- pertInnen sowie Treuhand- und Revisionsgesell- schaften, die sich einer professionellen, seriösen und qualitativ hochstehenden Dienstleistung ver- pflichtet haben und einen einwandfreien Leu- mund besitzen. EXPERTsuisse bietet zahlreiche Ausbildungs- und Weiterbildungskurse sowie Fachpublikationen an.
4 • INFOBULLETIN • AKTUELL Unternehmer Forum Schweiz AG (sehr per- sönliche, führende Bildungsinstitution) unternehmerforum.ch Unternehmer Forum Schweiz (UFS) ist eine der führenden Bildungsinstitutionen in den Bereichen Treuhand, Revision, Rechnungswesen, Steuern, Personalwesen und Unternehmensführung. Es wird erprobtes und direkt anwendbares Praxis- wissen vermittelt. Die Weiterbildungsveranstal- tungen werden in erstklassigen Seminarhotels durchgeführt, neuerdings auch als Webinar (per live Video-Aufzeichnung) oder mit Webcast (nachträgliche Video-Aufzeichnung). Dr. Peter Wegmann ist Mitglied vom preferred leaders club des Unternehmer Forum Schweiz und erhält dadurch uneingeschränkten Online- Zugriff auf sämtliche Tagungs- und Kongress unterlagen sowie grosszügige Rabatte auf Teil- nahmegebühren. Es können ausgezeichnete Kontakte zu sämtlichen Kursteilnehmenden und den Inhabern von UFS gepflegt werden. veb.ch (professioneller Weiterbildungs veranstalter) veb.ch veb.ch ist der grösste schweizerische Verband in Rechnungslegung, Controlling und Rechnungs- wesen. Auch in der Weiterbildung zeigt sich der veb.ch engagiert, beispielsweise als Schweizer Marktleader in der zertifizierten Ausbildung bei Swiss GAAP FER und IFRS sowie in Zertifikats- lehrgängen und Tagesseminaren in den Berei- chen Steuern, Controlling, Finanz- und Rech- nungswesen. Aber auch in rechtlichen Gebieten (zum Beispiel Sozialversicherungen und Erbrecht) können mehrtägige Zertifikationslehrgänge be- sucht werden. veb.ch bietet zeitgemäss viele We- binare an. ERFA-Gruppe, OST – Ostschweizer Fach- hochschule (unter Leitung von Professor Dr. Lukas Scherrer) ost.ch Die ERFA-Gruppe (Erfahrungsaustausch-Gruppe) setzt sich aus mehreren Inhabern und Inhaberin- nen von KMU in der Treuhandbranche zusammen. Unter der Leitung des sehr kompetenten Profes- sors Dr. Lukas Scherrer von der Ostschweizer Fachhochschule werden gezielt Themen für KMU- Berufsfachleute vorgetragen. Durch den regelmäs
INFOBULLETIN • AKTUELL 5 sigen Informationsaustausch und die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Know-how können sich die Mitgliedsunternehmen ihren langfristigen Erfolg sichern. Dr. Peter Wegmann nimmt an meh- reren Tagen pro Jahr an den Zusammenkünften teil (persönlich oder per Video-Konferenz). swissVR Kompetenz für Verwaltungsräte swissvr.ch swissVR engagiert sich für die Professionalität, Vernetzung und die Wahrnehmung der Interessen von VerwaltungsrätInnen. swissVR ist eine Verei- nigung von Verwaltungsratsmitgliedern in der Schweiz, von VerwaltungsrätInnen für Verwal- tungsrätInnen. Mit ihrem Angebot trägt sie zur Professionalisierung der Verwaltungsräte in der Schweiz bei. swissVR fördert den Erfahrungsaus- tausch unter VerwaltungsrätInnen von Unterneh- men aller Branchen und bietet seinen Mitgliedern ein bedürfnisspezifisches Informations- und Wei- terbildungsangebot. Handelskammer Deutschland-Schweiz handelskammer-d-ch.ch Die Handelskammer Deutschland-Schweiz ist seit mehr als 100 Jahren die wichtigste Institution in allen Fragen der Wirtschaftsbeziehungen zwi- schen den Ländern Deutschland und Schweiz/ Liechtenstein und Teil des weltumspannenden Auslandshandelskammernetzes Deutschlands (AHKs) und der Schweiz (SwissCham). Die Han- delskammer hat auch eine Rechts- und Steuerab- teilung, die angefragt werden kann, führt ebenfalls regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen durch und ist Verfasserin von Fachpublikationen. Gewerbeverein Zürich 2 zueri2.ch Der Gewerbeverein Zürich 2 vertritt seit 1991 die Interessen von Unternehmen in den Stadtzür- cher Quartieren Enge, Leimbach und Wollisho- fen. Seine Mitglieder sind mehrheitlich kleinere und mittlere Betriebe in Produktion, Handel und Dienstleistungen sowie Detaillisten verschie- denster Branchen. Der Gewerbeverein Zürich 2 ist Mitglied des Gewerbeverbandes der Stadt Zürich. Auch der Gewerbeverein führt regelmäs sig Veranstaltungen durch und engagiert sich für die Interessen von KMU.
6 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2 INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2.1 Covid-19-Gesetze 2021 (Entschädigungen und Kredite) 2.2 Revisionen 2020 mit Covid-19 2.3 Quellensteuer 2021 Info zum QR-Code Halten Sie die Kamera Ihres Smartphones oder Tablets über den Code und Sie werden direkt auf die entsprechende Internetseite oder auf unsere Infobulletins geführt. 2.1 COVID-19-GESETZE 2021 (ENTSCHÄDIGUNGEN UND KREDITE) 2.1.1 Die Praxis weite soll dies bei den verbürgten Covid- Art. 185 Abs. 3 der • Ausgangslage: 19-Krediten mit einem separaten Gesetz Bundesverfassung, – Mit Covid-19-Gesetzen befasst sich nie- erfolgen. Äussere und innere mand besonders gerne, das Thema Co- Sicherheit Er kann, un- vid-19 verkörpert ja nichts Positives und • Eingrenzung der Gesetze: mittelbar gestützt auf die- wir sind es nun leider gewohnt, dass die – Allgemein ist zu erwähnen, dass wir in letz- sen Artikel, Verordnungen Massnahmen des Bundesrates in den letz- ter Zeit natürlich mit einer Fülle von Verord- und Verfügungen erlas- ten Monaten ständig geändert haben. Der nungen und Gesetzen konfrontiert worden sen, um eingetretenen Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 ver- sind. Wir werden punktuell auf einzelne oder unmittelbar drohen- schiedene Verordnungen zur Bewältigung Themen eingehen mit Schwerpunkt auf den schweren Störungen der Covid-19-Pandemie erlassen. Damit Entschädigungen und Kredite. Mittels fol- der öffentlichen Ordnung die Verordnungen, die direkt auf Art. 185 gender Quellen können Sie sich einen tief- oder der inneren oder Abs. 3 der Bundesverfassung abgestützt er gehenden Einblick verschaffen sowie äusseren Sicherheit zu sind, nicht automatisch ausser Kraft treten, nicht behandelte Themen nachlesen. begegnen. Solche Verord- musste der Bundesrat dem Parlament nungen sind zu befristen. rechtzeitig eine Botschaft zu den gesetzli- – Covid-19-Gesetz (Bundesgesetz über die chen Grundlagen dieser Verordnungen un- gesetzlichen Grundlagen für Verordnun- terbreiten. gen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Gesetz: Covid-19-Epidemie): Dieses Gesetz um- – Am 25. März 2020 hat der Bundesrat die fasst 21 Artikel und wir werden nachfol- Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung gend stichwortartig auf die wesentlichen zur Versorgung der Schweizer Unterneh- Inhalte eingehen (Stand 19.12.2020, gültig men mit Liquidität verabschiedet. KMU ha- bis 31.12.2031). ben seither rasch und unbürokratisch Zu- www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de gang zu Bankkrediten, die von den vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen – Verordnung 3 über Massnahmen zur Be- Covid-19-Verordnung 3: verbürgt werden. Auch hier muss der Bun- kämpfung des Coronavirus (Covid-19), wel- desrat dem Parlament die Gesetzesvorla- che die Details des Covid-19-Gesetzes aus- gen für die Überführung der Notverord- führt und regelt (Stand 28.1.2021, gültig bis nung ins ordentliche Recht innert sechs 31.12.2021). Monaten vorlegen. Angesichts der Trag- www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/438/de
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 7 Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall: FOTO: ADOBE STOCK/WETZKAZ Covid-19-SBüG: Verordnung zur Gewäh- – Verordnung über Massnahmen bei Er- • Aktualität der Gesetze rung von Krediten und werbsausfall im Zusammenhang mit dem Es ist uns bewusst, dass zum Zeitpunkt zum Solidarbürgschaften in- Coronavirus (Covid-19), welche die EO- Redaktionsschlusses des Infobulletins (Mitte folge des Coronavirus: Entschädigungen genauer regelt (Stand Februar 2021) die nachfolgenden Kurzerläu- 20.1.2021, gültig bis 30.6.2021). terungen zu den Gesetzen und Verordnungen www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/167/de innerhalb weniger Wochen bereits wieder an- ders sein können. Aus diesem Grund haben – Covid-19-SBüG (Covid-19-Solidarbürg- wir in unserem Team einzelne Verantwortliche, schaftsgesetz): Dieses Gesetz umfasst 31 welche sich laufend mit den Änderungen der Artikel und wird auch in diesem Beitrag gesetzlichen Grundlagen befassen. Wir emp- nachfolgend erläutert (Stand 18.12.2020). fehlen daher, die nachfolgenden Kurzzusam- Kanton Zürich Gesetz- liche Grundlagen: www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2020/982/de menfassungen der Bestimmungen unter Be- rücksichtigung der ständigen Änderungen zu – Verordnung zur Gewährung von Krediten betrachten, andererseits ist es wohl am ein- und Solidarbürgschaften infolge des Coro- fachsten, wenn Sie mit uns in Kontakt treten, navirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsver- falls Sie aktuell über die Covid-19-Gesetze ordnung, Covid-19-SBüV) (Stand 25.3.2020, Bescheid wissen wollen. Einzelne Team-Mit- nicht in Kraft). glieder befassen sich regelmässig mit den www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2020/194/de Anordnungen und Änderungen der Covid- Easygov: 19-Grundlagen in den Bereichen der finan- – Kanton Zürich Gesetzliche Grundlagen für ziellen Unterstützung an die Unternehmen Unterstützung und Finanzhilfen. und Inhaber und Sie können sich gerne an www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/un- uns wenden. ternehmen-und-selbstaendige/unterstuet- zung-und-finanzhilfen.html#-1238388349 • Inhalt Covid-19-Gesetz (nicht abschlies send): – Easygov Helpcenter: Zusammenfassungen – Härtefallmassnahmen (Art. 12 Covid-19- aktuell geltender Bestimmungen. Gesetz): Unterstützungsmassnahmen für https://helpcenter.easygov.swiss/hc/de?_ Unternehmungen, die aufgrund der Natur ga=2.255881032.2120422382.161244 ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Fol- 3586-1180038916.1602761515 gen von Covid-19 besonders betroffen sind,
8 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS insbesondere Unternehmen in der Wert- nehmer. Bis zum 31. März 2021 wird noch schöpfungskette der Eventbranche, Schau- das vereinfachte Verfahren für die Voran- steller, Dienstleister der Reisebranche, Gas- meldung und das summarische Verfahren SVA Zürich: tronomie- und Hotelleriebetriebe sowie für die Abrechnung verwendet. Beachten touristische Betriebe. Sie, stets die aktuellen Covid-19-Formula- re auf www.arbeit.swiss zu verwenden, al- Die Anforderungen und ergänzenden Be- ternativ empfehlen wir Ihnen, den eService stimmungen werden durch die Kantone auf www.job-room.ch zu nutzen. Seit 1. erlassen. So ist im Kanton Zürich unter an- Dezember werden monatliche Einkommen derem im Jahr 2020 ein Umsatzrückgang von bis zu CHF 3470.00 neu zu 100 Prozent von mindestens 50 Prozent im Vergleich bei der Kurzarbeit entschädigt, Einkommen arbeit.swiss: zum Durchschnitt der Jahresumsätze 2018 zwischen CHF 3470.00 und CHF 4340.00 und 2019 erforderlich. Wichtig: Im Umsatz werden, bei vollständigem Ausfall, mit eben- einzurechnen sind Entschädigungen aus falls CHF 3470.00 entschädigt. Diese Pro- Kurzarbeit und Erwerbsersatz. gressionsskala erlaubt es, tiefere Einkom- men besser zu entschädigen. Ab CHF O-Entschädigungen (Art. 15 Covid-19-Ge- – E 4340.00 entspricht die Kurzarbeitsentschä- setz): Erwerbsersatzentschädigungen für digung erneut 80 Prozent des versicherten Personen, die aufgrund der Covid-19-Mass- Verdienstes bis zu einem Maximum von 80 Job-Room: nahmen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen Prozent von CHF 12 350.00. oder massgeblich einschränken müssen. Zu den Anspruchsberechtigten gehören: – Weitere Bereiche: Des Weiteren sind fol- – Selbständigerwerbende: Inhaber einer gende Bereiche gesondert geregelt: Einzelfirma oder Teilhaber einer Perso- – Massnahmen im Kulturbereich (Art. 11 nengesellschaft Covid-19-Gesetz) – Arbeitgebende: Arbeitgeber, die Lohn- – Massnahmen im Sportbereich (Art. 13) fortzahlung geleistet haben aufgrund – Massnahmen im Medienbereich (Art. 14) von angeordneter Quarantäne, Wegfall der Fremdbetreuung für Kinder oder auf- • Zusammenfassung zum Covid-19-Soli- grund der Zugehörigkeit zur Gruppe der darbürgschaftsgesetz: besonders gefährdeten Personen – Kreditgewährungen im Frühling 2020: Zur – Angestellte: Arbeitnehmer, die keine Sicherung der Liquidität hat der Bundesrat Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber via Notverordnung sehr schnell liquide Mit- erhalten haben aufgrund von angeord- tel in Form von Bürgschaftskrediten ge- neter Quarantäne, Wegfall der Fremdbe- währt. Im Total wurden Kredite in Höhe von treuung für Kinder oder weil man zur 16.9 Milliarden gewährt, davon 13.9 Milli- Gruppe der besonders gefährdeten Per- arden an KMU mit je einem maximalen sonen gehört Bürgschaftskredit von CHF 500 000.00. – Angestellte in arbeitgeberähnlicher Funk- tion: geschäftsführende Gesellschafter – Was ändert sich gegenüber der Notverord- einer AG, GmbH oder Genossenschaft nung: sowie deren Ehepartner – Das Verbot von Neuinvestitionen entfällt. Bisher war nur die Ersatzbeschaffung Die genauen Voraussetzungen können der erlaubt. entsprechenden Verordnung oder bei der – Nebst dem Dividendenverbot darf neu zuständigen Ausgleichskasse entnommen nicht mal mehr eine Dividende beschlos- werden. Im Kanton Zürich ist dies die SVA sen werden. Der Beschluss wurde un- Zürich. tersagt. – Umstrukturierungen nach FusG sind – Kurzarbeitsentschädigung (Art. 17): Lohn- möglich. ausfallentschädigungen an die Arbeitgeber – Zinslösungen werden beibehalten. Dies für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeit- bedeutet, dass Zinsen anfallen werden.
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 9 Die 0 Prozent Zinsen gelten nicht für die stehenden ordentlichen Zins- und Amor- ganze Kreditdauer. tisationszahlungspflichten; – Verlängerung der Kredite auf 10 Jahre c. das Zurückführen von Gruppendarlehen möglich. mittels gestützt auf die Covid-19-SBüV – Covid-Kredite gelten weiterhin und bis erhaltener Kreditmittel; zulässig ist je- zum Ende der Kreditlaufzeit nicht als doch insbesondere das Erfüllen vorbe- Fremdkapital für die Beurteilung von Art. stehender ordentlicher Zins- und Amor- 725 OR (Kapitalverlust und Überschul- tisationszahlungspflichten innerhalb dung). einer Gruppenstruktur; d. die Übertragung von Mitteln aus nach – Dauer der Kredite und Amortisation: 8 Jah- der Covid-19-SBüV verbürgten Krediten re, Verlängerung auf 10 Jahre möglich. In an eine mit der Kreditnehmerin oder dieser Zeit sind die Kredite vollständig zu dem Kreditnehmer direkt oder indirekt amortisieren. verbundene Gruppengesellschaft, die ihren Sitz nicht in der Schweiz hat; zu- – Haftung: Mitglieder des obersten Verwal- lässig ist jedoch insbesondere das Er- tungs- oder Leistungsorgans, Geschäfts- füllen vorbestehender ordentlicher Zins- führer und Ähnliche haften solidarisch für und Amortisationszahlungspflichten absichtliche oder fahrlässig begangene innerhalb einer Gruppenstruktur. Rechtsbrüche im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2–4 des Covid-19-Solidarbürg- 2.1.2 Unsere Empfehlung schaftsgesetzes. • Eine generelle Empfehlung besteht darin, dass man sich mit dem Inhalt der Gesetze vertraut – Aufgaben der Revisionsstelle: Die Revisi- machen sollte. Zum einen geht es ja um An- onsstelle ist verpflichtet, zu prüfen, ob Ver- spruchsberechtigungen gegenüber dem letzungen der Vorgaben nach Art. 2 Abs. 2 Staat, zum anderen aber auch um die Einhal- begangen wurden. Falls es ein Verletzung tung von Vorschriften (so dürfen grundsätzlich gab, stellt die Revisionsstelle eine Frist zur ja keine Dividenden ausgeschüttet werden, Herstellung der ordnungsgemässen Zu- wenn ein Covid-19-Bankkredit beansprucht stände. Sollte die Frist verstreichen, ohne wurde). Natürlich ist es sehr ermüdend bei dass der ordnungsmässige Zustand wie- ständig ändernden Grundlagen und aufgrund derherstellt worden ist, so muss die Revi- der Erfahrungen der letzten Zeit, sich perma- sionsstelle die zuständige Bürgschaftsor- nent à jour zu halten, welche gesetzliche ganisation informieren. Grundlagen nun gelten oder nicht. – Unzulässige Verwendungen der Covid- • Innerhalb unserer Firmen befassen sich daher 19-Kredite: Während der Dauer der Soli- einzelne Mitarbeitende, wie vor allem Herr Mi- darbürgschaft ausgeschlossen sind nach chel Acacio, mit den aktuellen gesetzlichen Art. 2 Abs. 2. Covid-19-SBüG: Grundlagen und insbesondere auch mit den a. Dividenden und Tantiemen sowie die Anspruchsberechtigungen im Zusammen- Rückerstattung von Kapitaleinlagen; hang mit Erwerbsausfall- sowie Kurzarbeits- b. die Gewährung von Darlehen oder die entschädigungen. Wir bieten daher an, dass Rückzahlung von Darlehen von Gesell- Sie sich bei Fragen an uns wenden können. Personal- und Lohn schafterinnen und Gesellschaftern oder Wir verfügen nun doch über einige Erfahrun- management (siehe von nahestehenden Personen; zulässig gen im Umgang mit Behörden und dem Ein- Fachbeitrag in unserem ist jedoch die Erfüllung von Verpflichtun- reichen von verschiedenen Abrechnungsfor- Infobulletin Nr. 56 vom gen gegenüber einer mit der Kreditneh- mularen, welche ja vielfach online übermittelt August 2020). merin oder dem Kreditnehmer direkt werden. Auch richtige Lohndeklarationen ge- oder indirekt verbundenen Gruppenge- hören zu diesen Dienstleistungsangeboten, sellschaft mit Sitz in der Schweiz, die vor die wir im Bereich des Lohn- und Personal- Entstehung der Solidarbürgschaft be- managements anbieten. standen haben, namentlich von vorbe-
10 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2.2 REVISIONEN 2020 MIT COVID-19 2.2.1 Die Praxis ihren wirtschaftlichen Auswirkungen langfris- Eingeschränkte Revisi- • Eingeschränkte Revisionen und SIFER: tiger aus, als dies zum Zeitpunkt des Lock- onen und Spezialprü- Unsere Firma Rekonta Revisions AG ist zuge- downs vom März 2020 von vielen Experten fungen (siehe Infos 2.3 lassene Revisionsexpertin und kann daher Re- erwartet wurde. Gerade bei Unternehmen, aus der Treuhandpraxis visionen durchführen, insbesondere einge- welche von der Krise hart getroffen werden, in unserem Infobulletin schränkte Revisionen und Spezialprüfungen. wird sich die Fragestellung bezüglich einer Bi- Nr. 55 vom Januar 2020). Wir haben darüber in unseren Infobulletins lanzierung zu Fortführungswerten per 31. De- mehrheitlich berichtet. zember 2020 verschärfen. Die Covid-19-Pandemie und ihre wirtschaftli- • Unternehmensfortführung und Verant- chen Auswirkungen haben zweifellos einen wortung: Die Rechnungslegung (das heisst Einfluss auf die Jahresabschlüsse 2020 wie die Erstellung des Jahresabschlusses) beruht auch auf die durchzuführenden eingeschränk- auf der Annahme, dass das Unternehmen auf ten Revisionen 2020 (wir fokussieren uns dabei absehbare Zeit fortgeführt wird. Gestützt auf Art. 958 a OR: auf die eingeschränkten, nicht auf die ordent- Art. 958 a OR muss die Unternehmung be- 1 Die Rechnungslegung lichen Revisionen). Da unsere Revisionsgesell- züglich der Annahme der Fortführung (mass- beruht auf der Annahme, schaft Mitglied der Treuhand Suisse ist (siehe gebend ist der Zeitpunkt von 12 Monaten) ei- dass das Unternehmen dazu die Hinweise unter vorstehender Ziffer ne Einschätzung treffen, ob die Fortführung auf absehbare Zeit fort- 1.2: «Überblick über unsere Mitgliedschaften (nach wie vor) gesichert, gefährdet oder ver- geführt wird. und Weiterbildungsveranstalter»), sind auch unmöglicht ist. Verantwortlich dafür ist der Ver- 2 Ist die Einstellung der die Richtlinien des Schweizerischen Instituts waltungsrat. Unter dem Aspekt von Covid-19 Tätigkeit oder von Teilen für die eingeschränkte Revision (SIFER) als In- hat die Thematik der Fortführung des Unter- davon in den nächsten stitut der Treuhand Suisse massgebend bei nehmens eine leider ernsthafte und in einigen zwölf Monaten ab Bilanz- unseren Prüfungshandlungen im Rahmen der Betrieben existenzbedrohende Situation her- stichtag beabsichtigt eingeschränkten Revision. Schon im Frühling vorgerufen. Unternehmer von KMU (wie zum oder voraussichtlich nicht 2020 publizierte SIFER Entscheidungshilfen Beispiel Restaurants) werden sich unabhängig abwendbar, so sind der für die Arbeit als Prüfer, die wir in diesem Bei- von Art. 958 a OR und den Pflichten der Re- Rechnungslegung für die trag mehrheitlich zitieren werden. visionsstelle Gedanken machen müssen, ob betreffenden Unterneh- die Tragfähigkeit der Weiterführung des eige- mensteile Veräusserungs- • Auswirkungen von Covid-19 auf den Jah- nen Betriebs überhaupt noch möglich ist. werte zugrunde zu legen. resabschluss 2020: Spätestens mit der Er- Für die mit der Einstellung stellung des Jahresabschlusses 2020 (zum • Verantwortung des Revisors: Soweit ein verbundenen Aufwen- Beispiel per 31. Dezember oder auch 30. Ju- KMU (zum Beispiel eine Aktiengesellschaft dungen sind Rückstellun- ni) sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haf- gen zu bilden. Corona-Pandemie in vielen Unternehmen ein tung) einen Revisor für eingeschränkte Revi- 3 Abweichungen von der Thema. Es stellt sich die Frage, wie der kon- sionen hat, so stellt sich die Frage der Verant- Annahme der Fortführung krete Jahresabschluss 2020 sachgerecht ab- wortung der Revisionsstelle im Zusammenhang sind im Anhang zu ver- zubilden ist, was eine grosse Herausforderung mit den empfohlenen Prüfungshandlungen. merken; ihr Einfluss auf sein kann. Es geht auch um Ereignisse nach Zu den möglichen besonderen Prüfungshand- die wirtschaftliche Lage dem Bilanzstichtag mit Formulierungsvor- lungen bezüglich Covid-19 und der Frage der ist darzulegen. schlägen in Ziffer 2.2.2. Unternehmensfortführung können folgende Empfehlungen abgegeben werden: Auch wenn ein Unternehmen keine Revisions- – Analyse und Diskussion mit der Unterneh- stelle hat, welche den Abschluss überprüft, ist mensleitung (Verwaltungsrat bei der AG es letztlich auch die Pflicht des Verwaltungs- und Geschäftsführer bei der GmbH) über rates, den Jahresabschluss unter Berücksich- geplante Cashflows, Gewinne und andere tigung von Covid-19 richtig abzubilden. Es wichtige Kennzahlen geht daher nicht nur um revisionsrechtliche – Analyse des jüngsten Zwischenabschlus- Themen, sondern auch um Fragen der kor- ses rekten Anwendung des Rechnungslegungs- – Kritische Durchsicht der Bedingungen von gesetzes. Die Corona-Pandemie wirkt sich in Finanzverbindlichkeiten und Ermittlung von
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 11 möglichen Verstössen gegen entsprechen- nahestehenden Personen sowie Dritten de Vereinbarungen über die Bereitstellung finanzieller Unter- – Kritische Durchsicht von Sitzungsproto- stützung zugunsten des Unternehmens kollen der Unternehmensorgane (General- versammlung, Leitungs- und Überwa- • Auswirkungen der Fortführungsfähigkei- chungsorgane) auf mögliche finanzielle ten: Siehe dazu nachfolgende Tabelle unter Schwierigkeiten hin Anhang und Berichterstattung. – Bestätigung der Existenzgültigkeit und Durchsetzbarkeit von Vereinbarungen mit Tabelle: Auswirkungen der Fortführungsfähigkeit Quelle: Der Treuhandexperte 6/20, Seite 333 (Roberto Di Nino) Stufen bzw. Situation Anhang Berichterstattung Fortführungsfähigkeit ist trotz Keine Offenlegung im Anhang Keine Auswirkungen im Covid-19-Pandemie ohne Probleme Revisionsbericht Art. 960 a: gegeben 1 Bei ihrer Ersterfassung Fortführungsfähigkeit ist nicht pro- Offenlegung des Ereignisses nach Keine Auswirkungen im müssen die Aktiven blemlos möglich, aber es bestehen Bilanzstichtag und Klarstellung, dass Revisionsbericht höchstens zu den An- keine wesentlichen Unsicherheiten keine wesentlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unter- betreffend Going Concern bestehen schaffungs- oder Herstel- nehmensfortführung lungskosten bewertet Es bestehen wesentliche Unsicher- Bei angemessener Offenlegung Zusatz im Revisionsbericht werden. heiten im Zusammenhang mit der 2 In der Folgebewertung Unternehmensfortführung Bei nicht angemessener Einschränkung im Revisionsbericht dürfen Aktiven nicht hö- Offenlegung (eingeschränkte bzw. verneinende Prüfungsaussage) her bewertet werden als zu den Anschaffungs- Bei Verweigerung einer Einschränkung im Revisionsbericht oder Herstellungskosten. Offenlegung (eingeschränkte bzw. nicht mögliche Prüfungsaussage) Vorbehalten bleiben Be- stimmungen für einzelne Fortführungsfähigkeit ist nicht mehr Offenlegung der Umstellung der Evtl. Zusatz Arten von Aktiven. gegeben Wertbasis von Fortführungswerten 3 Der nutzungs- und al- auf Veräusserungswerte tersbedingte Wertverlust muss durch Abschrei- bungen, anderweitige • Aspekte der Bewertung: – Ist die Unternehmensfortführung gefährdet, Wertverluste müssen – Unabhängig von der Annahme der Unter- wird die Bilanz 2020 zu Fortführungswerten durch Wertberichtigun- nehmensfortführung stellt sich die spezifi- aufgestellt. Zusätzlich muss im Anhang die- gen berücksichtigt wer- sche Frage in Bezug auf die Bewertung der se Unsicherheit klar offengelegt werden. den. Abschreibungen Aktiven und gegebenenfalls in Bezug auf – Die Revisionsstelle orientiert sich bei der und Wertberichtigungen die Erfassung von Rückstellungen. Bezüg- Prüfung an den Grundsätzen des Schwei- müssen nach den allge- lich Bewertung der Aktiven ist Art. 960 a zerischen Standards zur Eingeschränkten mein anerkannten kauf- OR massgebend. Revision (SER). männischen Grundsätzen – Ist die Unternehmensfortführung trotz Co- – Bei der Bewertung von Aktiven sind gege- vorgenommen werden. rona-19-Pandemie weiterhin gesichert, ist benenfalls Wertberichtigungen zu berück- Sie sind direkt oder indi- auch die Bilanz 2020 zu Fortführungswer- sichtigen. rekt bei den betreffenden ten aufzustellen. Aktiven zulasten der – Wird die Unternehmensfortführung wegen • Covid-19-Kredite: Erfolgsrechnung abzu- der Corona-19-Pandemie verunmöglicht, – Zur Sicherstellung der Liquidität konnten setzen und dürfen nicht ist in der Bilanz 2020 auf Veräusserungs- Unternehmungen, die durch die Covid- unter den Passiven werte umzustellen. 19-Krise betroffen sind, zwischen dem 26. ausgewiesen werden.
12 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS FOTO: ADOBE STOCK/MAXSIM März und 31. Juli 2020 vom Bund verbürg- gesetzeswidrige Zustand wiederhergestellt te Überbrückungskredite in Anspruch neh- wird, so muss die Revisionsstelle die Gene- men. ralversammlung informieren und allenfalls – Mit der Überführung der Solidarbürgschafts- Vorbehalte im Revisionsbericht machen. verordnung ins ordentliche Recht (Solidar- – Empfohlene Prüfungshandlungen sind Be- bürgschaftsgesetz, siehe dazu Ausführun- fragungen über Höhe und Verwendung des gen in vorstehender Ziffer 2.1) ist eine klare Kredites, Einsicht in die Verwaltungsratspro- gesetzliche Grundlage geschaffen worden. tokolle, in die Buchhaltung mit Stichproben, In Art. 23 zum Solidarbürgschaftsgesetz Bankbelegen und Darlehenskonti. Es ist sind die Aufgaben der Revisionsstelle auf- auch die Prüfung der Gesetzesmässigkeit gelistet, wenn die gesetzlichen Vorgaben für der Jahresrechnung vorzunehmen. Divi- die Inanspruchnahme des Kredites nicht ein- denden dürfen zum Beispiel während der gehalten worden sind, so muss die Revisi- Inanspruchnahme des Kredites keinesfalls onsstelle eine angemessene Frist zur Her- ausbezahlt werden, auch das hat die Re- stellung des ordnungsgemässen Zustandes visionsstelle genau zu überprüfen und eine verlangen. Wenn nicht innert dieser Frist der verneinende Prüfungsaussage zu tätigen.
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 13 • Kapitalverlust und Covid-19-Kredite: Ge- Folgen für die XY AG haben. Der Absatz und mäss den gesetzlichen Grundlagen zum So- Ertrag sind deutlich zurückgegangen, was das lidarbürgschaftsgesetz sind Covid-19-Kredite Geschäftsergebnis deutlich verschlechtern während der gesamten Laufzeit nicht als wird. Eine genaue Schätzung der finanziellen Art. 23 Covid-19-SBüG Fremdkapital im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR Auswirkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht (Aufgaben der Revisi- einzusetzen (es geht bei diesem Titel um die möglich. Diese Auswirkungen können jedoch onsstelle): Stellt die Re- Konsequenzen im Rahmen der Überschul- so gravierend sein, dass die Fähigkeit zur Fort- visionsstelle der Kredit- dung einer Firma). führung der Unternehmenstätigkeit gefährdet nehmerin oder des ist. Der Verwaltungsrat hat erste Massnahmen Kreditnehmers im Rah- 2.2.2 Unsere Empfehlung getroffen, um die Weiterführung der Ge- men der eingeschränkten • Allgemeines: Bei unseren nachstehenden schäftstätigkeit zu gewährleisten. Dazu zählt oder ordentlichen Revisi- Empfehlungen verwenden wir einige konkrete die Zusicherung des Aktionariats, im Falle von on der Jahres- oder Kon- Formulierungsvorschläge vor allem im Zusam- Liquiditätsengpässen weitere Mittel zur Verfü- zernrechnung eine Verlet- menhang mit Ereignissen nach dem Bilanz- gung zu stellen bzw. zusätzliche Bankkredite zung einer Vorgabe nach stichtag von SIFER (Schweiz. Institut für ein- aufzunehmen, um die Zahlungsfähigkeit und Art. 2 Abs. 2–4 fest, so geschränkte Revision, von Treuhand Suisse). damit die Fortführungsfähigkeit der Unterneh- setzt sie ihr oder ihm eine Diese Formulierungsvorschläge sind von die- menstätigkeit sicherzustellen.» angemessene Frist zur sem Institut so vorgeschlagen und haben Herstellung des ord- nicht nur eine Relevanz für die eingeschränk- • Falls eine Dividende trotz Covid-Kredit nungsgemässen Zustan- te Revision, sondern die Formulierungstexte ausgeschüttet wird (Vorschlag SIFER): des. Wird dieser nicht in- können natürlich auch im Rahmen eines Jah- Hier ist dann folgende Formulierung im Revi- nerhalb der gesetzten resabschlusses verwendet werden, vor allem sionsbericht notwendig: «Der Antrag über die Frist hergestellt, so muss im Anhang zur Jahresrechnung. Verwendung des Bilanzgewinnes sieht eine die Revisionsstelle die Dividende von CHF …. vor. Da die XY AG ei- Generalversammlung in- • Unternehmensfortführung ist nicht ge- nen Covid-19-Kredit beantragt und erhalten formieren. Sollte der Ver- fährdet (Vorschlag SIFER): «Der Notfall- hat, verstösst dieser Antrag gegen die Bestim- waltungsrat den ord- Ausschuss der Weltgesundheitsorganisation mungen von Art. 2 Abs. 2 Covid-19-Solidar- nungsgemässen Zustand (WHO) hatte wegen des Coronavirus am 30. bürgschaftsgesetz.» Dies ist nur einer von vie- auch dann nicht unver- Januar 2020 eine ‹gesundheitliche Notlage len Formulierungsvorschlägen. züglich herstellen, so in- von internationaler Tragweite› ausgerufen. Der formiert die Revisionsstel- Bundesrat hatte die Situation in der Schweiz • Konkrete Beratung unerlässlich: Bei so viel le die zuständige am 16. März 2020 als ausserordentliche Lage Textformulierungen ist es selbstverständlich Bürgschaftsorganisation. gemäss Epidemiegesetz eingestuft. Eine ge- auch unsere Aufgabe, Ihnen im Rahmen der naue Schätzung der finanziellen Auswirkun- Abschlussgestaltung oder bei der Gestaltung Art. 24 Abs. 1 Covid- gen auf das Geschäftsjahr ……. der XY AG des Revisionsberichtes auch mit Rat und Tat 19-SBüG (Kapitalverlust ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir und erläuternden Besprechungen zur Seite und Überschuldung): gehen davon aus, dass die Auswirkungen kei- zu stehen. Für die Berechnung der nen Einfluss auf unsere Fähigkeit der Fortfüh- Deckung von Kapital und rung der Unternehmenstätigkeit haben.» Reserven nach Art. 725 Abs. 1 OR und für die • Unternehmensfortführung ist gefährdet Berechnung einer Über- (Vorschlag SIFER): «Der Notfall-Ausschuss schuldung nach Art. 725 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat- Abs. 2 OR werden Kredi- te wegen des Coronavirus am 30. Januar te, die gestützt auf Art. 3 2020 eine ‹gesundheitliche Notlage von inter- Covid-19-SBüV verbürgt nationaler Tragweise› ausgerufen. Der Bun- wurden, nicht als Fremd- desrat hatte die Situation in der Schweiz am kapital berücksichtigt. 16. März als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz eingestuft. In der Zwischen- zeit wurden weitere einschneidende Massnah- men durch den Bund und Kantone getroffen, welche auch einschränkende und wesentliche
14 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2.3 QUELLENSTEUER 2021 2.3.1 Die Praxis folgt. Es gibt die Papiervariante, diverse On- • Zur Quellensteuer: Die Arbeitgeber müssen line-Tools der Steuerverwaltungen sowie die für ihre quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter Übermittlung via ELM. die Quellensteuer sicherstellen und dem Steu- eramt überweisen. Vorher meldet der Arbeit- • Gesetzliche Grundlagen: Ab 2021 gibt es geber die quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter neue gesetzliche Regelungen. Die Grundla- bei der entsprechenden Gemeinde an und gen für die Anpassungen im Bereich Quellen- erhält danach eine Bescheinigung. Diese in- steuer sind: formiert über die Anmeldung des Mitarbeiters – Bundesgesetz über die Revision der Quel- und teilt dem Mitarbeiter den entsprechenden lenbesteuerung des Erwerbseinkommens Quellensteuertarif mit. Die Frist zur Meldung – Verordnung der Quellensteuer (Direkte Bun- der quellensteuerpflichtigen Einkommen und dessteuer) die Bezugsprovisionen hängen davon ab, in – Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen welcher Form die Quellensteuermeldung er- Steuerverwaltung vom 12. Juni 2019 QS 2021
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 15 – Darüber hinaus lohnt es sich, die Informa- kommt weiterhin lediglich in den Kantonen tionen zum ELM 5 der Swissdec zu kon- Waadt, Genf, Wallis, Fribourg und Tessin sultieren. zum Einsatz. Bei den übrigen wird das Mo- Bundesgesetz über die natsmodell angewendet. Revision der Quellen- besteuerung des • Wichtige Änderungen (nicht abschlies – Weitere Möglichkeiten der nachträglichen Erwerbseinkommens: send): ordentlichen Veranlagung (NOV) wurden – Abrechnung muss direkt mit dem zustän- geschaffen. digen Kanton erfolgen. – Die Wahl der Abrechnung über den Arbeit- • Haftung des Arbeitgebers als SSL (Schuld- geber-Kanton entfällt. ner der steuerbaren Leistung): Jedem Ar- – Einheitliche Tarifcodes: Da nun alle Kanto- beitgeber muss bewusst werden, dass er auch ne die gleichen Tarife verwenden (und die- für Fehler und fehlerhafte Angaben seitens des se dieselben Bedeutung haben), wird dies Arbeitnehmers haftet. Dies bedeutet, dass die Änderungen bei der für alle SSL (Schuldner der steuerbaren Steuerverwaltung bei sämtlichen Fehlern – Quellenbesteuerung Leistung) einfacher. egal wie diese entstanden sind – die Arbeitge- treten 2021 in Kraft: – Tarifcode D (Nebenerwerb) entfällt: Hat ein ber in die Pflicht nimmt. Diese sind dann dazu Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber, muss er verpflichtet, allfällige nicht abgeführte (oder zu allen Arbeitgebern mitteilen, wie viel Prozent wenig abgeführte) Quellensteuer nachträglich er noch bei einem anderen Unternehmen abzuliefern. Sollte der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet. Diese Angabe wird vom Arbeitge- bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sein, muss ber für die Bestimmung des satzbestim- dennoch der «alte» Arbeitgeber dafür aufkom- menden Einkommens verwendet. Lohnan- men. Es muss dann mit dem ehemaligen Ar- gaben muss der Arbeitnehmer nicht machen. beitnehmer eine Lösung gesucht werden, im Kreisschreiben Nr. 45: Wenn sich der Arbeitnehmer weigert, den Streitfall über den Rechtsweg. Beschäftigungsgrad beim anderen Arbeit- geber offenzulegen, so sollte man zur Satz- • Pflichten des Arbeitnehmers: Im Kreis- bestimmung auf 100 Prozent gehen. schreiben 45 der ESTV wird den Arbeitneh- – Stundenlohn / Tageslohn: Neu gibt es eine mern auferlegt, alles zu unternehmen, um ei- einheitliche Berechnung der Satzbestim- ne korrekte, vollständige Quellenbesteuerung mung, welche verwendet werden muss. zu ermöglichen. Zum Beispiel muss der Ar- Dies auch für Mitarbeiter mit Tageslohn. Es beitgeber informiert werden bei: Swissdec Richtlinien geschieht unabhängig davon, ob der Ar- – Zivilstandsänderungen Lohnstandard (ELM): beitnehmer anderen Arbeiten nachgeht. – Aufnahme und Aufgabe weiterer Erwerbs- – Bezugsprovisionen (Aufwandsentschädi- tätigkeiten gung für die SSL): Diese wurden auf 1 Pro- – Anzahl Kinder zent bis maximal 2 Prozent gesenkt. Die ein- – Konfession (auch offizieller Austritt einer zelnen Steuerämter dürfen demnach auch Glaubensgemeinschaft) keine grosszügigere Bezugsprovision anbie- – Aufnahme und Aufgabe der Erwerbstätig- ten (mehr Aufwand durch SSL führt leider keit des Ehepartners (und eingetragene nicht zu einer entsprechend höheren Be- Partnerschaften) zugsprovision). – Einkommen, welches quellensteuerpflichtig Auf Verlangen der Steuerbehörde muss der Ar- ist, wurde grundsätzlich einheitlich definiert: beitnehmer, falls notwendig, mündliche oder Somit haben wir nun auch unter den Kan- schriftliche Auskünfte geben oder die gewünsch- tonen eine Gleichstellung, was die steuer- ten Dokumente einreichen. Kommt der Arbeit- baren Leistungen betrifft. Natürlich haben nehmer dem nicht nach, kann er mit einer Busse die unterschiedlichen Kantone und Ge- bestraft werden. meinden weiterhin ihre eigenen Steuerfüsse. – Berechnungsmodelle: Die Berechnungs- Für Arbeitgeber, die Hemmungen haben, den formeln innerhalb der Kantone im Monats- Mitarbeiter zu fragen, oder die denken, dies sei- und Jahresmodell sind nun ebenfalls ein- en höchstpersönliche Daten: Wir werden dem heitlich definiert worden. Das Jahresmodell nicht widersprechen. Aber von Gesetzes wegen
16 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS müssen Sie die erforderlichen Informationen be- – Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz schaffen und haben neu auch ein Anrecht, diese (mittels NOV): Seit Januar können alle quel- Informationen anzufragen. Der Arbeitnehmer hat lensteuerpflichtigen Arbeitnehmer mit die Pflicht, Ihnen diese Informationen mitzuteilen. Wohnsitz in der Schweiz bis 31. März einen Antrag auf NOV (nachträgliche ordentliche • «Quasi-Ansässigkeit»: Unter diesem neu Veranlagung) stellen. Ist dieser Antrag ein- geschaffenen Begriff geht es um Arbeitnehmer mal gestellt worden, bleibt er bis zum Ende mit dem steuerrechtlichen Wohnsitz im Aus- der Quellensteuerpflicht bestehen. Dies be- land, welche nach Abschluss des Kalender- deutet: Es muss dann jedes Jahr eine Steu- jahres bis spätestens 31. März des Folgejah- ererklärung eingereicht werden. Ob sich res einen Antrag auf nachträgliche ordentliche dies lohnt, muss jeder Arbeitnehmer selbst Veranlagung bei der zuständigen Kantonalen entscheiden. Wer davon Gebrauch macht, Steuerbehörde stellen möchten. Aufgrund der muss wie jeder ordentlich Besteuerte in der Gesetzesänderungen ist es nun möglich, Schweiz das weltweite Einkommen und solch einen Antrag zu stellen, sofern das welt- Vermögen deklarieren. Dafür kann er Ab- weite Bruttoeinkommen zu mindestens 90 züge tätigen, welche mittels Quellensteuer Prozent in der Schweiz erwirtschaftet wurde. nicht möglich sind, so zum Beispiel Einzah- Für die Berechnung wird das totale Einkom- lungen in die Säule 3a, Einkaufsbeiträge an men beigezogen, es wird also auch der Lohn die Pensionskasse etc. Bei den Steuertari- des Ehepartners mitberücksichtigt, Wert- fen werden dann die allgemeinen Steuer- schrifteneinnahmen und Eigenmietwerte, falls tarife der Wohnsitzgemeinde verwendet vorhanden. Der Antrag zur NOV muss jährlich und nicht die durchschnittlichen Steuerta- innert Frist eingereicht werden. rife der Quellensteuer. Auch hier muss er- wähnt werden, dass es zuungunsten des • Korrekturmöglichkeiten / Möglichkeiten Arbeitnehmers sein kann. auf NOV: – Arbeitgeber: Der Arbeitgeber hat die Mög- Im Gegensatz zu den «Quasi-Ansässigen» bleibt lichkeit, Fehler wie Tariffehler, Lohnfehler die NOV dann bestehen, bedeutet, der Arbeit- etc. bis zum 31. März des Folgejahres vor- nehmer muss jedes Jahr eine vollständige Steu- zunehmen. Hier geht es aber um Fehler ererklärung einreichen. Die durch den Arbeitge- seitens des Arbeitgebers und nicht um Kor- ber (oder die Arbeitgeber falls mehrere vorhanden) rekturen, weil der Mitarbeiter eine andere einbehaltene und abgeführte Quellensteuer wird Tarifeinstufung wünscht. Dies ist nicht über zinslos angerechnet. Einerseits kann der Mitar- den Arbeitgeber möglich. beiter somit die Tarifeinstufung mittels Belegen beanstanden, er kann aber vor allem auch zu- – Arbeitnehmer (mittels Neuberechnung:) Al- sätzliche Abzüge tätigen, welche im Quellensteu- le quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer ertarif nicht berücksichtigt sind (Einzahlungen in haben das Recht, einen Antrag auf Neube- die Säule 3a). rechnung zu stellen. Dafür muss der Arbeit- nehmer schriftlich mitteilen, dass er dies 2.3.2 Unsere Empfehlung wünscht, und dem Steueramt auch mittei- Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Mitarbeiter len, wieso. Weiter muss er beim Steueramt über deren Rechte (Möglichkeit der Neuberech- alle Unterlagen wie Lohnabrechnungen/ nung, Möglichkeit der nachträglichen ordentli- Lohnausweise einreichen. Hierbei geht es chen Veranlagung) sowie über die Pflichten (Aus- darum, allfällige Fehler oder zu viel abge- kunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, wenn zogene Quellensteuer korrigieren zu lassen. sich etwas gemäss oben aufgeführten Daten bei Es können keine zusätzlichen Abzüge gel- «Pflichten des Arbeitnehmers») ändert zu infor- tend gemacht werden und ganz wichtig: mieren. Alle notwendigen Unterlagen zur Sicher- Die Neuberechnung kann auch zuunguns- stellung der korrekten Tarifeinstufung können ver- ten des Arbeitnehmers führen, in diesem langt werden, allenfalls eine schriftliche Fall würde dieser zu einer Nachzahlung Bestätigung des Arbeitgebers, in der er die An- verpflichtet werden. gaben festhält. Der Arbeitnehmer sollte auch in-
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 17 FOTO: ADOBE STOCK/MOMIUS formiert werden, dass nachträgliche Korrekturen Sollten Sie Ihre Lohnbuchhaltung mit Excel er- seitens der Quellensteuer (aus welchen Gründen stellen, gelten andere Fristen für die An- und auch immer) nachbelastet werden und dass dies Abmeldung sowie Mitteilung von Änderungen (8 auch über das Arbeitsverhältnis hinausgeht. Im Tage!) und die Berechnung des satzbestimmen- Zweifelsfall können natürlich auch die Steueräm- den Einkommens kann anstrengend werden. Wir ter angefragt werden, welche in der Vergangen- empfehlen Ihnen daher, sinnvollerweise auf eine heit hilfsbereit waren. Es gibt keinen Grund, an- Lohnbuchhaltung umzustellen. Einmal korrekt zunehmen, dass dies zukünftig nicht mehr eingerichtet, können Sie dann auch gleich die möglich sein wird. Wir haben in diesem Beitrag Sozialversicherungsmeldungen (AHV, UVG, KTG wesentliche Änderungen kurz zusammengefasst etc.) vornehmen und die Möglichkeiten des ELM und konnten nicht alle Details aufführen. Wichtig komplett ausschöpfen. Selbstverständlich kön- für Sie: Wenn Sie eine Lohnbuchhaltung via ELM- nen Sie Ihre Lohnbuchhaltung an uns outsour- Zertifizierung führen, können Sie sich grundsätz- cen und wir übernehmen dies sehr gerne für Sie. lich auf die ELM-5-Einstellungen verlassen und müssen «nur» noch sicherstellen, dass weitere Beschäftigungen etc. korrekt erfasst sind. Bei der monatlichen Quellensteuermeldung via ELM wird automatisch das Eintritts- und Austrittsdatum ge- meldet sowie weitere wichtige Informationen.
18 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG 3 STEUERN BEI LIEGENSCHAFTS VERÄUSSERUNGEN Liegenschaften werden oft mit Gewinn veräussert. Der Erlös aus dem Verkauf kann deutlich höher sein als der Betrag, den man bei der Anschaffung investieren musste. Die Verkaufspreise sind im Markt wegen der grossen Nachfrage immer höher geworden, dabei wird nicht selten vergessen, dass der Staat mit erheblichen Steuern am Grundstückgewinn teilnimmt. Wir vermit- teln einen Überblick mit Schwerpunkt der Grundstück- gewinnsteuer im Kanton Zürich. 3.1 EINLEITUNG Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung zu einem höheren konjunkturellen Wert der Lie- schneidet sich der Fiskus in der Regel ein Stück genschaft führt. vom Gewinn ab. Diese Grundstückgewinnsteu- er sollte man unbedingt beachten, da diese ins- Die Thematik der Besteuerung von Liegenschaf- besondere bei älteren Liegenschaften zu nicht ten ist riesig, wir werden daher das Thema ent- unerheblichen Mittelabflüssen führen kann. sprechend eingrenzen und zuerst einmal einen Grundstückgewinne werden zum Zeitpunkt der Überblick über die Grundstückgewinnsteuer in Realisierung (das heisst bei der Veräusserung der Schweiz geben. Der Fokus liegt aber klar auf der Liegenschaft) besteuert und es ist den Kan- den Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. tonen freigestellt, nach welchem System diese Werden Liegenschaften im Privatbesitz mehr- Grundstückgewinne zu besteuern sind. Es gibt mals veräussert, so droht die steuerlich nachtei- grosse kantonale Unterschiede. Ganz generell lige Qualifikation als gewerbsmässiger Liegen- kann aber gesagt werden, dass der steuerpflich- schaftshändler. In der Beraterpraxis werden auch tige Gewinn der Differenz zwischen dem dama- Themen angesprochen, ob Liegenschaften im ligen Kauf und dem aktuellen Verkaufspreis ent- Privatbesitz gehalten werden sollen oder in einer spricht. Davon abgezogen werden in der Regel juristischen Person (wie zum Beispiel Aktienge- die wertvermehrenden Investitionen, aber auch sellschaften). Auch auf die Veräusserungsarten zum Beispiel Maklerprovisionen, Inseratskosten des Schenkens oder Vererbens von Liegenschaf- und unter anderem Notariatsgebühren. Die Hö- ten werden wir eingehen. Und ganz zuletzt er- he der Grundstückgewinnsteuer hängt von der läutern wir auch noch mögliche Steuerplanungs- Dauer des Besitzes ab, je länger man die Lie- massnahmen. Dieser Fachbeitrag soll vor allem genschaft besitzt, desto tiefer ist der Steuertarif. einen Überblick über die in der Praxis wesentli- Dieser Vorteil wird aber deshalb stark relativiert, chen Themen der Besteuerung von Liegen- weil eine lange Besitzesdauer in der Regel auch schaftsveräusserungen vermitteln.
Sie können auch lesen