INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG

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INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN
JANUAR 2021 · NUMMER 57

Wir begleiten Sie auch 2021 persönlich, kompetent und langfristig

Fachbeitrag
Steuern bei Liegenschaftsveräusserungen

Infos aus der Treuhandpraxis
Covid-19-Gesetze 2021 (Entschädigungen und Kredite)
Revisionen 2020 mit Covid-19
Quellensteuer 2021

                Wegmann+Partner AG               Rekonta Revisions AG
                Treuhandgesellschaft             Zugelassene Revisionsexpertin
                www.wptreuhand.ch                www.rekonta.ch
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
2 • INFOBULLETIN • IN EIGENER SACHE

EDITORIAL                                                                        INHALT
                                                                                 JANUAR 2021 · NUMMER 57

                                 Mit der Herausgabe unseres 57. Infobul-         1      Aktuelles von Wegmann und
                                 letins bringe ich auf der Titelseite erstmals          Rekonta                                            S. 3
                                 ein Foto von unserem aktuellen Team,
                                                                                 1.1 Wichtigkeit der Mitgliedschaften    S. 3
                                 welches auch auf unseren seit 2020 neu-
                                                                                 1.2 Überblick über unsere Mitgliedschaften
                                 en Homepages (www.wptreuhand.ch,
                                                                                     und Weiterbildungsveranstalter      S. 3
                                 www.rekonta.ch) erscheint. Gerade in die-
                                 sen aussergewöhnlichen Zeiten ist es den
                                 Mitarbeitenden und mir ein grosses An-          2      Infos aus der Treuhandpraxis                       S. 6
liegen, unsere Kunden persönlich, kompetent und langfristig zu begleiten.        2.1 Covid-19-Gesetze 2021
Dabei kann ich mich auf ein sehr partnerschaftliches, langjähriges sowie             (Entschädigungen und Kredite)                        S. 6
gut eingespieltes Team verlassen, bei welchem positive Unternehmens-             2.2 Revisionen 2020 mit Covid-19                        S. 10
kultur, Wertschätzung und Fachkompetenz wichtige Eckpfeiler sind, um             2.3 Quellensteuer 2021                                  S. 14
diese für alle herausforderungsreiche Zeit besser durchstehen zu können.
Jedes Jahr investiere ich sehr viel Zeit in Weiterbildungen und Erfahrungs-      3      Steuern bei Liegenschafts-
austausch mit BerufskollegInnen. Das ist jetzt besonders wichtig in Zei-                veräusserungen                                    S. 18
ten, in denen Verordnungen und gesetzliche Grundlagen ständig ändern.
                                                                                 3.1 Einleitung                                          S. 18
Über unsere Mitgliedschaften und Weiterbildungsveranstalter berichte
                                                                                 3.2 Eingrenzung des Themas                              S. 19
ich auf den nachfolgenden Seiten und dabei verwenden wir auch erst-
                                                                                 3.3 Grundstückgewinnsteuer
mals QR-Codes.
                                                                                      in der Schweiz                                     S. 19
Wie schon im letzten Infobulletin vom August 2020 kommen wir auch
                                                                                 3.4 Grundstückgewinnsteuer
in diesem Frühjahres-Infobulletin nicht darum herum, das Thema Co-
                                                                                      im Kanton Zürich                                   S. 21
vid-19 anzusprechen. Abgesehen von den gesundheitlichen Gefahren
                                                                                 3.5 Gewerbsmässiger
vermissen viele Menschen die sozialen Kontakte. Leider gibt es zahlrei-
                                                                                      Liegenschaftshandel                                S. 22
che Menschen, die in der wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, was
                                                                                 3.6 Privat-/Geschäftsvermögen
wiederum zu psychischen Problemen führen kann. Auch in fachlicher
                                                                                      oder Immo AG                                       S. 24
Hinsicht und in unserem Berufsalltag sind wir mit den gesetzlichen und
                                                                                 3.7 Schenkungen und Erbvorbezüge
schnell ändernden Grundlagen im Zusammenhang mit Covid-19 kon-
                                                                                      von Liegenschaften                                 S. 25
frontiert. Das ist für mich Anlass, mit den Themen «Covid-19-Gesetze
                                                                                 3.8 Erben und Vermächtnisse
2021» sowie «Revisionen 2020 mit Covid-19» wiederum einzelne beruf-
                                                                                      von Liegenschaften                                 S. 25
lich bedingte Themen in unserem Infobulletin darzulegen. Viele Lohnab-
                                                                                 3.9 Steuerplanungsempfehlungen                          S. 26
rechnungen werden komplexer und das ändert sich auch nicht durch
                                                                                 3.10 Zusammenfassung                                    S. 26
die neuen gesetzlichen Grundlagen zur Quellensteuer 2021. Neu ver-
wenden wir bei den Links QR-Codes.
Bis zu 50 000 Mal pro Jahr wechseln hierzulande die Eigentümer von
Einfamilienhäusern und Wohnungen. So konnte man dies der Sendung                 Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen
                                                                                 können, werden in diesem Infobulletin nicht unterschieden,
«Eco» vom Februar 2020 entnehmen. Geschäftsliegenschaften sind da-
                                                                                 sondern in der einen oder anderen Form verwendet. Diese
rin noch nicht einmal enthalten. Bei einer Veräusserung von Liegenschaf-         sind als gleichwertig zu betrachten. Ältere Infobulletins können
ten wird in der Regel die sogenannte Grundstückgewinnsteuer fällig,              bei uns kostenlos bestellt werden oder auf unserer Homepage
                                                                                 heruntergeladen werden.
diese erheben die Kantone und im Falle von den Kantonen Zürich und
                                                                                                                                                    COVERFOTO: ADOBE STOCK/PRAZIS IMAGES

Zug die Gemeinden. Die Grundstückgewinnsteuer ist in der Schweiz im
Gegensatz zu den Einkommens- und Vermögenssteuern eine Objekt-
steuer. Die Höhe dieser Steuer wird oft unterschätzt und gerade deshalb
lohnt es sich, einen Überblick in unserem Fachbeitrag «Steuern bei Lie-
genschaftsveräusserungen» zu vermitteln.

Sie können auf uns zählen und wir wünschen Ihnen vor allem gute Ge-
sundheit und Zuversicht.
Dr. iur. Peter Wegmann
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN • AKTUELL                                                                                   3

1      AKTUELLES VON WEGMANN UND REKONTA
1.1 Wichtigkeit der Mitgliedschaften               Weiterbildungsveranstalter geben zudem immer
Als KMU im Bereich Treuhand- und Revisions-        wieder neue Ideen für das Verfassen unserer
gesellschaften ist es besonders wichtig, dass      Infobulletins. Nachfolgend erhalten Sie einen
wir nicht nur Mitgliedschaften haben, sondern      Überblick über die Mitgliedschaften und Weiter-
diese auch intensiv für den Erfahrungsaus-         bildungsveranstalter, die übrigens auch alle auf
tausch mit Berufskolleginnen und -kollegen nut-    unseren Homepages (www.wptreuhand.ch so-
zen sowie auch für die Aktualisierung des Fach-    wie www.rektonta.ch) unter «Über uns», «Mit-
wissens, welches wir täglich praktisch umsetzen.   gliedschaften», aufgeführt sind.

1.2 Überblick über unsere Mitglied­
schaften und Weiterbildungsveranstalter

                                                   Treuhand Suisse (Berufsverband),
                                                   Wegmann + Partner AG und Rekonta
                                                   Revisions AG sind Mitglieder
                                                   treuhandsuisse.ch
                                                   In diesem Berufsverband sind TreuhänderInnen
                                                   wie auch Treuhand- und Revisionsgesellschaften
                                                   zusammengeschlossen, die als fachlich versierte,
                                                   vertrauenswürdige und unternehmerisch denken-
                                                   de Generalisten gelten und einen tadellosen Leu-
                                                   mund haben. Diesem Verband sind verschiedene
                                                   Institute angegliedert, so zum Beispiel Institut
                                                   Steuern, Treuhand und Recht, Institut Treuhand
                                                   4.0 (fit für die digitale Zukunft) sowie Schweizeri-
                                                   sches Institut für die eingeschränkte Revision
                                                   (SIFER). Treuhand Suisse bietet eine vielschich-
                                                   tige Palette von Ausbildungs- und Weiterbil-
                                                   dungskursen sowie Fachpublikationen an.

                                                   EXPERTsuisse (Berufsverband),
                                                   Dr. Peter Wegmann ist Experten-Einzel-
                                                   mitglied
                                                   expertsuisse.ch
                                                   EXPERTsuisse-Mitglieder stehen für höchste
                                                   Qualität dank fundierter Ausbildung und konti-
                                                   nuierlicher Weiterbildung. Bei EXPERTsuisse ver-
                                                   einen sich zugelassene RevisionsexpertInnen,
                                                   eidg. dipl. WirtschaftsprüferInnen, eidg. dipl.
                                                   SteuerexpertInnen und eidg. dipl. Treuhandex-
                                                   pertInnen sowie Treuhand- und Revisionsgesell-
                                                   schaften, die sich einer professionellen, seriösen
                                                   und qualitativ hochstehenden Dienstleistung ver-
                                                   pflichtet haben und einen einwandfreien Leu-
                                                   mund besitzen. EXPERTsuisse bietet zahlreiche
                                                   Ausbildungs- und Weiterbildungskurse sowie
                                                   Fachpublikationen an.
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
4 • INFOBULLETIN • AKTUELL

                             Unternehmer Forum Schweiz AG (sehr per-
                             sönliche, führende Bildungsinstitution)
                             unternehmerforum.ch
                             Unternehmer Forum Schweiz (UFS) ist eine der
                             führenden Bildungsinstitutionen in den Bereichen
                             Treuhand, Revision, Rechnungswesen, Steuern,
                             Personalwesen und Unternehmensführung. Es
                             wird erprobtes und direkt anwendbares Praxis-
                             wissen vermittelt. Die Weiterbildungsveranstal-
                             tungen werden in erstklassigen Seminarhotels
                             durchgeführt, neuerdings auch als Webinar (per
                             live Video-Aufzeichnung) oder mit Webcast
                             (nachträgliche Video-­Aufzeichnung).
                             Dr. Peter Wegmann ist Mitglied vom preferred
                             leaders club des Unternehmer Forum Schweiz
                             und erhält dadurch uneingeschränkten Online-
                             Zugriff auf sämtliche Tagungs- und Kongress­
                             unterlagen sowie grosszügige Rabatte auf Teil-
                             nahmegebühren. Es können ausgezeichnete
                             Kontakte zu sämtlichen Kursteilnehmenden und
                             den Inhabern von UFS gepflegt werden.

                             veb.ch (professioneller Weiterbildungs­
                             veranstalter)
                             veb.ch
                             veb.ch ist der grösste schweizerische Verband in
                             Rechnungslegung, Controlling und Rechnungs-
                             wesen. Auch in der Weiterbildung zeigt sich der
                             veb.ch engagiert, beispielsweise als Schweizer
                             Marktleader in der zertifizierten Ausbildung bei
                             Swiss GAAP FER und IFRS sowie in Zertifikats-
                             lehrgängen und Tagesseminaren in den Berei-
                             chen Steuern, Controlling, Finanz- und Rech-
                             nungswesen. Aber auch in rechtlichen Gebieten
                             (zum Beispiel Sozialversicherungen und Erbrecht)
                             können mehrtägige Zertifikationslehrgänge be-
                             sucht werden. veb.ch bietet zeitgemäss viele We-
                             binare an.

                             ERFA-Gruppe, OST – Ostschweizer Fach-
                             hochschule (unter Leitung von Professor
                             Dr. Lukas Scherrer)
                             ost.ch
                             Die ERFA-Gruppe (Erfahrungsaustausch-Gruppe)
                             setzt sich aus mehreren Inhabern und Inhaberin-
                             nen von KMU in der Treuhandbranche zusammen.
                             Unter der Leitung des sehr kompetenten Profes-
                             sors Dr. Lukas Scherrer von der Ostschweizer
                             Fachhochschule werden gezielt Themen für KMU-
                             Berufsfachleute vorgetragen. Durch den regelmäs­
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN • AKTUELL                                                         5

                          sigen Informationsaustausch und die Vermittlung
                          von betriebswirtschaftlichem Know-how können
                          sich die Mitgliedsunternehmen ihren langfristigen
                          Erfolg sichern. Dr. Peter Wegmann nimmt an meh-
                          reren Tagen pro Jahr an den Zusammenkünften
                          teil (persönlich oder per Video-Konferenz).

                          swissVR Kompetenz für Verwaltungsräte
                          swissvr.ch
                          swissVR engagiert sich für die Professionalität,
                          Vernetzung und die Wahrnehmung der Interessen
                          von VerwaltungsrätInnen. swissVR ist eine Verei-
                          nigung von Verwaltungsratsmitgliedern in der
                          Schweiz, von VerwaltungsrätInnen für Verwal-
                          tungsrätInnen. Mit ihrem Angebot trägt sie zur
                          Professionalisierung der Verwaltungsräte in der
                          Schweiz bei. swissVR fördert den Erfahrungsaus-
                          tausch unter VerwaltungsrätInnen von Unterneh-
                          men aller Branchen und bietet seinen Mitgliedern
                          ein bedürfnisspezifisches Informations- und Wei-
                          terbildungsangebot.

                          Handelskammer Deutschland-Schweiz
                          handelskammer-d-ch.ch
                          Die Handelskammer Deutschland-Schweiz ist seit
                          mehr als 100 Jahren die wichtigste Institution in
                          allen Fragen der Wirtschaftsbeziehungen zwi-
                          schen den Ländern Deutschland und Schweiz/
                          Liechtenstein und Teil des weltumspannenden
                          Auslandshandelskammernetzes Deutschlands
                          (AHKs) und der Schweiz (SwissCham). Die Han-
                          delskammer hat auch eine Rechts- und Steuerab-
                          teilung, die angefragt werden kann, führt ebenfalls
                          regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen durch
                          und ist Verfasserin von Fachpublikationen.

                          Gewerbeverein Zürich 2
                          zueri2.ch
                          Der Gewerbeverein Zürich 2 vertritt seit 1991 die
                          Interessen von Unternehmen in den Stadtzür-
                          cher Quartieren Enge, Leimbach und Wollisho-
                          fen. Seine Mitglieder sind mehrheitlich kleinere
                          und mittlere Betriebe in Produktion, Handel und
                          Dienstleistungen sowie Detaillisten verschie-
                          denster Branchen. Der Gewerbeverein Zürich 2
                          ist Mitglied des Gewerbeverbandes der Stadt
                          Zürich. Auch der Gewerbeverein führt regelmäs­
                          sig Veranstaltungen durch und engagiert sich für
                          die Interessen von KMU.
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6 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

2 INFOS AUS DER
  TREUHANDPRAXIS
           2.1 Covid-19-Gesetze 2021 (Entschädigungen und Kredite)
           2.2 Revisionen 2020 mit Covid-19
           2.3 Quellensteuer 2021

           Info zum QR-Code
           Halten Sie die Kamera Ihres Smartphones oder Tablets über den Code und Sie werden
           direkt auf die entsprechende Internetseite oder auf unsere Infobulletins geführt.

                               2.1 COVID-19-GESETZE 2021 (ENTSCHÄDIGUNGEN UND KREDITE)
                               2.1.1 Die Praxis                                                   weite soll dies bei den verbürgten Covid-
Art. 185 Abs. 3 der            • Ausgangslage:                                                    19-Krediten mit einem separaten Gesetz
Bundesverfassung,                –		Mit Covid-19-Gesetzen befasst sich nie-                      erfolgen.
Äussere und innere                   mand besonders gerne, das Thema Co-
Sicherheit Er kann, un-              vid-19 verkörpert ja nichts Positives und            • Eingrenzung der Gesetze:
mittelbar gestützt auf die-          wir sind es nun leider gewohnt, dass die               –		Allgemein ist zu erwähnen, dass wir in letz-
sen Artikel, Verordnungen            Massnahmen des Bundesrates in den letz-                    ter Zeit natürlich mit einer Fülle von Verord-
und Verfügungen erlas-               ten Monaten ständig geändert haben. Der                    nungen und Gesetzen konfrontiert worden
sen, um eingetretenen                Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 ver-                  sind. Wir werden punktuell auf einzelne
oder unmittelbar drohen-             schiedene Verordnungen zur Bewältigung                    Themen eingehen mit Schwerpunkt auf
den schweren Störungen               der Covid-19-Pandemie erlassen. Damit                      Entschädigungen und Kredite. Mittels fol-
der öffentlichen Ordnung             die Verordnungen, die direkt auf Art. 185                  gender Quellen können Sie sich einen tief-
oder der inneren oder                Abs. 3 der Bundesverfassung abgestützt                     er gehenden Einblick verschaffen sowie
äus­seren Sicherheit zu              sind, nicht automatisch ausser Kraft treten,               nicht behandelte Themen nachlesen.
begegnen. Solche Verord-             musste der Bundesrat dem Parlament
nungen sind zu befristen.            rechtzeitig eine Botschaft zu den gesetzli-               –		Covid-19-Gesetz (Bundesgesetz über die
                                     chen Grundlagen dieser Verordnungen un-                       gesetzlichen Grundlagen für Verordnun-
                                     terbreiten.                                                   gen des Bundesrates zur Bewältigung der
Covid-19-Gesetz:
                                                                                                   Covid-19-Epidemie): Dieses Gesetz um-
                                 – Am 25. März 2020 hat der Bundesrat die                          fasst 21 Artikel und wir werden nachfol-
                                   Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung                           gend stichwortartig auf die wesentlichen
                                   zur Versorgung der Schweizer Unterneh-                          Inhalte eingehen (Stand 19.12.2020, gültig
                                   men mit Liquidität verabschiedet. KMU ha-                       bis 31.12.2031).
                                   ben seither rasch und unbürokratisch Zu-                        www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de
                                   gang zu Bankkrediten, die von den vier
                                   anerkannten Bürgschaftsorganisationen                       –	Verordnung 3 über Massnahmen zur Be-
Covid-19-Verordnung 3:
                                   verbürgt werden. Auch hier muss der Bun-                       kämpfung des Coronavirus (Covid-19), wel-
                                   desrat dem Parlament die Gesetzesvorla-                        che die Details des Covid-19-Gesetzes aus-
                                   gen für die Überführung der Notverord-                         führt und regelt (Stand 28.1.2021, gültig bis
                                   nung ins ordentliche Recht innert sechs                        31.12.2021).
                                   Monaten vorlegen. Angesichts der Trag-                         www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/438/de
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                             7

                                                                                                                                Verordnung über
                                                                                                                                Massnahmen bei
                                                                                                                                Erwerbsausfall:
FOTO: ADOBE STOCK/WETZKAZ

                                                                                                                                Covid-19-SBüG:

                                                                                                                                Verordnung zur Gewäh-
                             – Verordnung über Massnahmen bei Er-          • Aktualität der Gesetze                             rung von Krediten und
                               werbsausfall im Zusammenhang mit dem          Es ist uns bewusst, dass zum Zeitpunkt zum         Solidarbürgschaften in-
                               Coronavirus (Covid-19), welche die EO-        Redaktionsschlusses des Infobulletins (Mitte       folge des Coronavirus:
                               Entschädigungen genauer regelt (Stand         Februar 2021) die nachfolgenden Kurzerläu-
                               20.1.2021, gültig bis 30.6.2021).             terungen zu den Gesetzen und Verordnungen
                               www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/167/de        innerhalb weniger Wochen bereits wieder an-
                                                                             ders sein können. Aus diesem Grund haben
                             – Covid-19-SBüG (Covid-19-Solidarbürg-          wir in unserem Team einzelne Verantwortliche,
                               schaftsgesetz): Dieses Gesetz umfasst 31      welche sich laufend mit den Änderungen der
                               Artikel und wird auch in diesem Beitrag       gesetzlichen Grundlagen befassen. Wir emp-
                               nachfolgend erläutert (Stand 18.12.2020).     fehlen daher, die nachfolgenden Kurzzusam-         Kanton Zürich Gesetz-
                                                                                                                                liche Grundlagen:
                               www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2020/982/de        menfassungen der Bestimmungen unter Be-
                                                                             rücksichtigung der ständigen Änderungen zu
                             – Verordnung zur Gewährung von Krediten         betrachten, andererseits ist es wohl am ein-
                               und Solidarbürgschaften infolge des Coro-     fachsten, wenn Sie mit uns in Kontakt treten,
                               navirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsver-      falls Sie aktuell über die Covid-19-Gesetze
                               ordnung, Covid-19-SBüV) (Stand 25.3.2020,     Bescheid wissen wollen. Einzelne Team-Mit-
                               nicht in Kraft).                              glieder befassen sich regelmässig mit den
                               www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2020/194/de        Anordnungen und Änderungen der Covid-
                                                                                                                                Easygov:
                                                                             19-Grundlagen in den Bereichen der finan-
                             – Kanton Zürich Gesetzliche Grundlagen für      ziellen Unterstützung an die Unternehmen
                               Unterstützung und Finanzhilfen.               und Inhaber und Sie können sich gerne an
                               www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/un-       uns wenden.
                               ternehmen-und-selbstaendige/unterstuet-
                               zung-und-finanzhilfen.html#-1238388349      • Inhalt Covid-19-Gesetz (nicht abschlies­
                                                                              send):
                             – Easygov Helpcenter: Zusammenfassungen         –	Härtefallmassnahmen (Art. 12 Covid-19-
                               aktuell geltender Bestimmungen.                  Gesetz): Unterstützungsmassnahmen für
                               https://helpcenter.easygov.swiss/hc/de?_         Unternehmungen, die aufgrund der Natur
                               ga=2.255881032.2120422382.161244                 ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Fol-
                               3586-1180038916.1602761515                       gen von Covid-19 besonders betroffen sind,
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
8 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                     insbesondere Unternehmen in der Wert-                nehmer. Bis zum 31. März 2021 wird noch
                     schöpfungskette der Eventbranche, Schau-             das vereinfachte Verfahren für die Voran-
                     steller, Dienstleister der Reisebranche, Gas-        meldung und das summarische Verfahren
SVA Zürich:          tronomie- und Hotelleriebetriebe sowie               für die Abrechnung verwendet. Beachten
                     touristische Betriebe.                               Sie, stets die aktuellen Covid-19-Formula-
                                                                          re auf www.arbeit.swiss zu verwenden, al-
                     Die Anforderungen und ergänzenden Be-                ternativ empfehlen wir Ihnen, den eService
                     stimmungen werden durch die Kantone                  auf www.job-room.ch zu nutzen. Seit 1.
                     erlassen. So ist im Kanton Zürich unter an-          Dezember werden monatliche Einkommen
                     derem im Jahr 2020 ein Umsatzrückgang                von bis zu CHF 3470.00 neu zu 100 Prozent
                     von mindestens 50 Prozent im Vergleich               bei der Kurzarbeit entschädigt, Einkommen
arbeit.swiss:        zum Durchschnitt der Jahresumsätze 2018              zwischen CHF 3470.00 und CHF 4340.00
                     und 2019 erforderlich. Wichtig: Im Umsatz            werden, bei vollständigem Ausfall, mit eben-
                     einzurechnen sind Entschädigungen aus                falls CHF 3470.00 entschädigt. Diese Pro-
                     Kurzarbeit und Erwerbsersatz.                        gressionsskala erlaubt es, tiefere Einkom-
                                                                          men besser zu entschädigen. Ab CHF
                     O-Entschädigungen (Art. 15 Covid-19-Ge-
                  – E                                                     4340.00 entspricht die Kurzarbeitsentschä-
                     setz): Erwerbsersatzentschädigungen für              digung erneut 80 Prozent des versicherten
                    Personen, die aufgrund der Covid-19-Mass-             Verdienstes bis zu einem Maximum von 80
Job-Room:            nahmen ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen            Prozent von CHF 12 350.00.
                    oder massgeblich einschränken müssen. Zu
                    den Anspruchsberechtigten gehören:                 –	
                                                                         Weitere Bereiche: Des Weiteren sind fol-
                    – Selbständigerwerbende: Inhaber einer                gende Bereiche gesondert geregelt:
                        Einzelfirma oder Teilhaber einer Perso-          – Massnahmen im Kulturbereich (Art. 11
                        nengesellschaft                                     Covid-19-Gesetz)
                    – Arbeitgebende: Arbeitgeber, die Lohn-              – Massnahmen im Sportbereich (Art. 13)
                        fortzahlung geleistet haben aufgrund             – Massnahmen im Medienbereich (Art. 14)
                       von angeordneter Quarantäne, Wegfall
                        der Fremdbetreuung für Kinder oder auf-      • Zusammenfassung zum Covid-19-Soli-
                        grund der Zugehörigkeit zur Gruppe der          darbürgschaftsgesetz:
                        besonders gefährdeten Personen                 – Kreditgewährungen im Frühling 2020: Zur
                    – Angestellte: Arbeitnehmer, die keine                Sicherung der Liquidität hat der Bundesrat
                        Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber             via Notverordnung sehr schnell liquide Mit-
                        erhalten haben aufgrund von angeord-              tel in Form von Bürgschaftskrediten ge-
                        neter Quarantäne, Wegfall der Fremdbe-            währt. Im Total wurden Kredite in Höhe von
                        treuung für Kinder oder weil man zur              16.9 Milliarden gewährt, davon 13.9 Milli-
                        Gruppe der besonders gefährdeten Per-             arden an KMU mit je einem maximalen
                        sonen gehört                                      Bürgschaftskredit von CHF 500 000.00.
                    – Angestellte in arbeitgeberähnlicher Funk-
                        tion: geschäftsführende Gesellschafter         – Was ändert sich gegenüber der Notverord-
                        einer AG, GmbH oder Genossenschaft                nung:
                        sowie deren Ehepartner                           – Das Verbot von Neuinvestitionen entfällt.
                                                                            Bisher war nur die Ersatzbeschaffung
                     Die genauen Voraussetzungen können der                 erlaubt.
                     entsprechenden Verordnung oder bei der              – Nebst dem Dividendenverbot darf neu
                     zuständigen Ausgleichskasse entnommen                  nicht mal mehr eine Dividende beschlos-
                     werden. Im Kanton Zürich ist dies die SVA              sen werden. Der Beschluss wurde un-
                     Zürich.                                                tersagt.
                                                                         – Umstrukturierungen nach FusG sind
                  – Kurzarbeitsentschädigung (Art. 17): Lohn-              möglich.
                     ausfallentschädigungen an die Arbeitgeber           – Zinslösungen werden beibehalten. Dies
                     für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeit-             bedeutet, dass Zinsen anfallen werden.
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                                       9

     Die 0 Prozent Zinsen gelten nicht für die               stehenden ordentlichen Zins- und Amor-
     ganze Kreditdauer.                                      tisationszahlungspflichten;
   – Verlängerung der Kredite auf 10 Jahre                c. das Zurückführen von Gruppendarlehen
     möglich.                                                mittels gestützt auf die Covid-19-SBüV
   – Covid-Kredite gelten weiterhin und bis                  erhaltener Kreditmittel; zulässig ist je-
     zum Ende der Kreditlaufzeit nicht als                   doch insbesondere das Erfüllen vorbe-
     Fremdkapital für die Beurteilung von Art.               stehender ordentlicher Zins- und Amor-
     725 OR (Kapitalverlust und Überschul-                   tisationszahlungspflichten innerhalb
     dung).                                                  einer Gruppenstruktur;
                                                          d. die Übertragung von Mitteln aus nach
 – Dauer der Kredite und Amortisation: 8 Jah-                der Covid-19-SBüV verbürgten Krediten
   re, Verlängerung auf 10 Jahre möglich. In                 an eine mit der Kreditnehmerin oder
   dieser Zeit sind die Kredite vollständig zu               dem Kreditnehmer direkt oder indirekt
   amortisieren.                                             verbundene Gruppengesellschaft, die
                                                             ihren Sitz nicht in der Schweiz hat; zu-
 – Haftung: Mitglieder des obersten Verwal-                  lässig ist jedoch insbesondere das Er-
   tungs- oder Leistungsorgans, Geschäfts-                   füllen vorbestehender ordentlicher Zins-
   führer und Ähnliche haften solidarisch für                und Amortisationszahlungspflichten
   absichtliche oder fahrlässig begangene                    innerhalb einer Gruppenstruktur.
   Rechtsbrüche im Zusammenhang mit Art.
   2 Abs. 2–4 des Covid-19-Solidarbürg-             2.1.2 Unsere Empfehlung
   schaftsgesetzes.                                 • Eine generelle Empfehlung besteht darin, dass
                                                       man sich mit dem Inhalt der Gesetze vertraut
 – Aufgaben der Revisionsstelle: Die Revisi-           machen sollte. Zum einen geht es ja um An-
   onsstelle ist verpflichtet, zu prüfen, ob Ver-      spruchsberechtigungen gegenüber dem
   letzungen der Vorgaben nach Art. 2 Abs. 2           Staat, zum anderen aber auch um die Einhal-
   begangen wurden. Falls es ein Verletzung            tung von Vorschriften (so dürfen grundsätzlich
   gab, stellt die Revisionsstelle eine Frist zur      ja keine Dividenden ausgeschüttet werden,
   Herstellung der ordnungsgemässen Zu-                wenn ein Covid-19-Bankkredit beansprucht
   stände. Sollte die Frist verstreichen, ohne         wurde). Natürlich ist es sehr ermüdend bei
   dass der ordnungsmässige Zustand wie-               ständig ändernden Grundlagen und aufgrund
   derherstellt worden ist, so muss die Revi-          der Erfahrungen der letzten Zeit, sich perma-
   sionsstelle die zuständige Bürgschaftsor-           nent à jour zu halten, welche gesetzliche
   ganisation informieren.                             Grundlagen nun gelten oder nicht.

 – Unzulässige Verwendungen der Covid-              •		Innerhalb unserer Firmen befassen sich daher
   19-Kredite: Während der Dauer der Soli-             einzelne Mitarbeitende, wie vor allem Herr Mi-
   darbürgschaft ausgeschlossen sind nach              chel Acacio, mit den aktuellen gesetzlichen
   Art. 2 Abs. 2. Covid-19-SBüG:                       Grundlagen und insbesondere auch mit den
   a. Dividenden und Tantiemen sowie die               Anspruchsberechtigungen im Zusammen-
      Rückerstattung von Kapitaleinlagen;              hang mit Erwerbsausfall- sowie Kurzarbeits-
   b. die Gewährung von Darlehen oder die              entschädigungen. Wir bieten daher an, dass
      Rückzahlung von Darlehen von Gesell-             Sie sich bei Fragen an uns wenden können.         Personal- und Lohn­
      schafterinnen und Gesellschaftern oder           Wir verfügen nun doch über einige Erfahrun-       management (siehe
      von nahestehenden Personen; zulässig             gen im Umgang mit Behörden und dem Ein-           Fachbeitrag in unserem
      ist jedoch die Erfüllung von Verpflichtun-       reichen von verschiedenen Abrechnungsfor-         Infobulletin Nr. 56 vom
      gen gegenüber einer mit der Kreditneh-           mularen, welche ja vielfach online übermittelt    August 2020).
      merin oder dem Kreditnehmer direkt               werden. Auch richtige Lohndeklarationen ge-
      oder indirekt verbundenen Gruppenge-             hören zu diesen Dienstleistungsangeboten,
      sellschaft mit Sitz in der Schweiz, die vor      die wir im Bereich des Lohn- und Personal-
      Entstehung der Solidarbürgschaft be-             managements anbieten.
      standen haben, namentlich von vorbe-
10 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                              2.2 REVISIONEN 2020 MIT COVID-19

                              2.2.1 Die Praxis                                         ihren wirtschaftlichen Auswirkungen langfris-
Eingeschränkte Revisi-        • Eingeschränkte Revisionen und SIFER:                   tiger aus, als dies zum Zeitpunkt des Lock-
onen und Spezialprü-             Unsere Firma Rekonta Revisions AG ist zuge-           downs vom März 2020 von vielen Experten
fungen (siehe Infos 2.3          lassene Revisionsexpertin und kann daher Re-          erwartet wurde. Gerade bei Unternehmen,
aus der Treuhandpraxis           visionen durchführen, insbesondere einge-             welche von der Krise hart getroffen werden,
in unserem Infobulletin          schränkte Revisionen und Spezialprüfungen.            wird sich die Fragestellung bezüglich einer Bi-
Nr. 55 vom Januar 2020).         Wir haben darüber in unseren Infobulletins            lanzierung zu Fortführungswerten per 31. De-
                                 mehrheitlich berichtet.                               zember 2020 verschärfen.

                                Die Covid-19-Pandemie und ihre wirtschaftli-        • Unternehmensfortführung und Verant-
                                chen Auswirkungen haben zweifellos einen              wortung: Die Rechnungslegung (das heisst
                                Einfluss auf die Jahresabschlüsse 2020 wie            die Erstellung des Jahresabschlusses) beruht
                                auch auf die durchzuführenden eingeschränk-           auf der Annahme, dass das Unternehmen auf
                                ten Revisionen 2020 (wir fokussieren uns dabei        absehbare Zeit fortgeführt wird. Gestützt auf
Art. 958 a OR:                  auf die eingeschränkten, nicht auf die ordent-        Art. 958 a OR muss die Unternehmung be-
1 Die Rechnungslegung           lichen Revisionen). Da unsere Revisionsgesell-        züglich der Annahme der Fortführung (mass-
beruht auf der Annahme,         schaft Mitglied der Treuhand Suisse ist (siehe        gebend ist der Zeitpunkt von 12 Monaten) ei-
dass das Unternehmen            dazu die Hinweise unter vorstehender Ziffer           ne Einschätzung treffen, ob die Fortführung
auf absehbare Zeit fort-        1.2: «Überblick über unsere Mitgliedschaften          (nach wie vor) gesichert, gefährdet oder ver-
geführt wird.                   und Weiterbildungsveranstalter»), sind auch           unmöglicht ist. Verantwortlich dafür ist der Ver-
2 Ist die Einstellung der       die Richtlinien des Schweizerischen Instituts         waltungsrat. Unter dem Aspekt von Covid-19
Tätigkeit oder von Teilen       für die eingeschränkte Revision (SIFER) als In-       hat die Thematik der Fortführung des Unter-
davon in den nächsten           stitut der Treuhand Suisse massgebend bei             nehmens eine leider ernsthafte und in einigen
zwölf Monaten ab Bilanz-        unseren Prüfungshandlungen im Rahmen der              Betrieben existenzbedrohende Situation her-
stichtag beabsichtigt           eingeschränkten Revision. Schon im Frühling           vorgerufen. Unternehmer von KMU (wie zum
oder voraussichtlich nicht      2020 publizierte SIFER Entscheidungshilfen            Beispiel Restaurants) werden sich unabhängig
abwendbar, so sind der          für die Arbeit als Prüfer, die wir in diesem Bei-     von Art. 958 a OR und den Pflichten der Re-
Rechnungslegung für die         trag mehrheitlich zitieren werden.                    visionsstelle Gedanken machen müssen, ob
betreffenden Unterneh-                                                                die Tragfähigkeit der Weiterführung des eige-
mensteile Veräusserungs-      • Auswirkungen von Covid-19 auf den Jah-                nen Betriebs überhaupt noch möglich ist.
werte zugrunde zu legen.        resabschluss 2020: Spätestens mit der Er-
Für die mit der Einstellung     stellung des Jahresabschlusses 2020 (zum            • Verantwortung des Revisors: Soweit ein
verbundenen Aufwen-             Beispiel per 31. Dezember oder auch 30. Ju-           KMU (zum Beispiel eine Aktiengesellschaft
dungen sind Rückstellun-        ni) sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der        oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haf-
gen zu bilden.                  Corona-Pandemie in vielen Unternehmen ein             tung) einen Revisor für eingeschränkte Revi-
3 Abweichungen von der          Thema. Es stellt sich die Frage, wie der kon-          sionen hat, so stellt sich die Frage der Verant-
Annahme der Fortführung         krete Jahresabschluss 2020 sachgerecht ab-            wortung der Revisionsstelle im Zusammenhang
sind im Anhang zu ver-          zubilden ist, was eine grosse Herausforderung          mit den empfohlenen Prüfungshandlungen.
merken; ihr Einfluss auf        sein kann. Es geht auch um Ereignisse nach            Zu den möglichen besonderen Prüfungshand-
die wirtschaftliche Lage        dem Bilanzstichtag mit Formulierungsvor-               lungen bezüglich Covid-19 und der Frage der
ist darzulegen.                 schlägen in Ziffer 2.2.2.                             Unternehmensfortführung können folgende
                                                                                      Empfehlungen abgegeben werden:
                                Auch wenn ein Unternehmen keine Revisions-            – Analyse und Diskussion mit der Unterneh-
                                stelle hat, welche den Abschluss überprüft, ist           mensleitung (Verwaltungsrat bei der AG
                                es letztlich auch die Pflicht des Verwaltungs-            und Geschäftsführer bei der GmbH) über
                                rates, den Jahresabschluss unter Berücksich-              geplante Cashflows, Gewinne und andere
                                tigung von Covid-19 richtig abzubilden. Es                wichtige Kennzahlen
                                geht daher nicht nur um revisionsrechtliche           – Analyse des jüngsten Zwischenabschlus-
                                Themen, sondern auch um Fragen der kor-                   ses
                                rekten Anwendung des Rechnungslegungs-                – Kritische Durchsicht der Bedingungen von
                                gesetzes. Die Corona-Pandemie wirkt sich in               Finanzverbindlichkeiten und Ermittlung von
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                                                 11

    möglichen Verstössen gegen entsprechen-                         nahestehenden Personen sowie Dritten
    de Vereinbarungen                                               über die Bereitstellung finanzieller Unter-
  – Kritische Durchsicht von Sitzungsproto-                         stützung zugunsten des Unternehmens
    kollen der Unternehmensorgane (General-
    versammlung, Leitungs- und Überwa-                      • Auswirkungen der Fortführungsfähigkei-
    chungsorgane) auf mögliche finanzielle                    ten: Siehe dazu nachfolgende Tabelle unter
    Schwie­rigkeiten hin                                      Anhang und Berichterstattung.
  – Bestätigung der Existenzgültigkeit und
    Durchsetzbarkeit von Vereinbarungen mit

Tabelle: Auswirkungen der Fortführungsfähigkeit
Quelle: Der Treuhandexperte 6/20, Seite 333 (Roberto Di Nino)

 Stufen bzw. Situation                  Anhang                                  Berichterstattung
 Fortführungsfähigkeit ist trotz        Keine Offenlegung im Anhang             Keine Auswirkungen im
 Covid-19-Pandemie ohne Probleme                                                Revisionsbericht                      Art. 960 a:
 gegeben                                                                                                              1 Bei ihrer Ersterfassung
 Fortführungsfähigkeit ist nicht pro-   Offenlegung des Ereignisses nach        Keine Auswirkungen im                 müssen die Aktiven
 blemlos möglich, aber es bestehen      Bilanzstichtag und Klarstellung, dass   Revisionsbericht                      höchstens zu den An-
 keine wesentlichen Unsicherheiten      keine wesentlichen Unsicherheiten
 im Zusammenhang mit der Unter-         betreffend Going Concern bestehen                                             schaffungs- oder Herstel-
 nehmensfortführung                                                                                                   lungskosten bewertet
 Es bestehen wesentliche Unsicher-      Bei angemessener Offenlegung            Zusatz im Revisionsbericht            werden.
 heiten im Zusammenhang mit der                                                                                       2 In der Folgebewertung
 Unternehmensfortführung                Bei nicht angemessener                  Einschränkung im Revisionsbericht
                                                                                                                      dürfen Aktiven nicht hö-
                                        Offenlegung                             (eingeschränkte bzw. verneinende
                                                                                Prüfungsaussage)                      her bewertet werden als
                                                                                                                      zu den Anschaffungs-
                                        Bei Verweigerung einer                  Einschränkung im Revisionsbericht     oder Herstellungskosten.
                                        Offenlegung                             (eingeschränkte bzw. nicht mögliche
                                                                                Prüfungsaussage)                      Vorbehalten bleiben Be-
                                                                                                                      stimmungen für einzelne
 Fortführungsfähigkeit ist nicht mehr   Offenlegung der Umstellung der          Evtl. Zusatz                          Arten von Aktiven.
 gegeben                                Wertbasis von Fortführungswerten                                              3 Der nutzungs- und al-
                                        auf Veräusserungswerte
                                                                                                                      tersbedingte Wertverlust
                                                                                                                      muss durch Abschrei-
                                                                                                                      bungen, anderweitige
• Aspekte der Bewertung:                                         – Ist die Unternehmensfortführung gefährdet,         Wertverluste müssen
  – Unabhängig von der Annahme der Unter-                          wird die Bilanz 2020 zu Fortführungswerten         durch Wertberichtigun-
    nehmensfortführung stellt sich die spezifi-                    aufgestellt. Zusätzlich muss im Anhang die-        gen berücksichtigt wer-
    sche Frage in Bezug auf die Bewertung der                      se Unsicherheit klar offengelegt werden.           den. Abschreibungen
    Aktiven und gegebenenfalls in Bezug auf                      – Die Revisionsstelle orientiert sich bei der        und Wertberichtigungen
    die Erfassung von Rückstellungen. Bezüg-                       Prüfung an den Grundsätzen des Schwei-             müssen nach den allge-
    lich Bewertung der Aktiven ist Art. 960 a                      zerischen Standards zur Eingeschränkten            mein anerkannten kauf-
    OR massgebend.                                                 Revision (SER).                                    männischen Grundsätzen
  – Ist die Unternehmensfortführung trotz Co-                    – Bei der Bewertung von Aktiven sind gege-           vorgenommen werden.
    rona-19-Pandemie weiterhin gesichert, ist                      benenfalls Wertberichtigungen zu berück-           Sie sind direkt oder indi-
    auch die Bilanz 2020 zu Fortführungswer-                       sichtigen.                                         rekt bei den betreffenden
    ten aufzustellen.                                                                                                 Aktiven zulasten der
  – Wird die Unternehmensfortführung wegen                  • Covid-19-Kredite:                                       Erfolgsrechnung abzu-
    der Corona-19-Pandemie verunmöglicht,                     – Zur Sicherstellung der Liquidität konnten             setzen und dürfen nicht
    ist in der Bilanz 2020 auf Veräusserungs-                   Unternehmungen, die durch die Covid-                  unter den Passiven
    werte umzustellen.                                          19-Krise betroffen sind, zwischen dem 26.             ausgewiesen werden.
12 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                                                                                                                       FOTO: ADOBE STOCK/MAXSIM

                    März und 31. Juli 2020 vom Bund verbürg-           gesetzeswidrige Zustand wiederhergestellt
                    te Überbrückungskredite in Anspruch neh-           wird, so muss die Revisionsstelle die Gene-
                    men.                                               ralversammlung informieren und allenfalls
                  – Mit der Überführung der Solidarbürgschafts-        Vorbehalte im Revisionsbericht machen.
                    verordnung ins ordentliche Recht (Solidar-       – Empfohlene Prüfungshandlungen sind Be-
                    bürgschaftsgesetz, siehe dazu Ausführun-           fragungen über Höhe und Verwendung des
                    gen in vorstehender Ziffer 2.1) ist eine klare     Kredites, Einsicht in die Verwaltungsratspro-
                    gesetzliche Grundlage geschaffen worden.           tokolle, in die Buchhaltung mit Stich­proben,
                    In Art. 23 zum Solidarbürgschaftsgesetz            Bankbelegen und Darlehenskonti. Es ist
                    sind die Aufgaben der Revisionsstelle auf-         auch die Prüfung der Gesetzesmässigkeit
                    gelistet, wenn die gesetzlichen Vorgaben für       der Jahresrechnung vorzunehmen. Divi-
                    die Inanspruchnahme des Kredites nicht ein-        denden dürfen zum Beispiel während der
                    gehalten worden sind, so muss die Revisi-          Inanspruchnahme des Kredites keinesfalls
                    onsstelle eine angemessene Frist zur Her-          ausbezahlt werden, auch das hat die Re-
                    stellung des ordnungsgemässen Zustandes            visionsstelle genau zu überprüfen und eine
                    verlangen. Wenn nicht innert dieser Frist der      verneinende Prüfungsaussage zu tätigen.
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                                        13

• Kapitalverlust und Covid-19-Kredite: Ge-             Folgen für die XY AG haben. Der Absatz und
  mäss den gesetzlichen Grundlagen zum So-             Ertrag sind deutlich zurückgegangen, was das
  lidarbürgschaftsgesetz sind Covid-19-Kredite         Geschäftsergebnis deutlich verschlechtern
  während der gesamten Laufzeit nicht als              wird. Eine genaue Schätzung der finanziellen       Art. 23 Covid-19-SBüG
  Fremdkapital im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR         Auswirkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht      (Aufgaben der Revisi-
  einzusetzen (es geht bei diesem Titel um die         möglich. Diese Auswirkungen können jedoch          onsstelle): Stellt die Re-
  Konsequenzen im Rahmen der Überschul-                so gravierend sein, dass die Fähigkeit zur Fort-   visionsstelle der Kredit-
  dung einer Firma).                                   führung der Unternehmens­tätigkeit gefährdet       nehmerin oder des
                                                       ist. Der Verwaltungsrat hat erste Massnahmen       Kreditnehmers im Rah-
2.2.2 Unsere Empfehlung                                getroffen, um die Weiterführung der Ge-            men der eingeschränkten
• Allgemeines: Bei unseren nachstehenden               schäftstätigkeit zu gewährleisten. Dazu zählt      oder ordentlichen Revisi-
   Empfehlungen verwenden wir einige konkrete          die Zusicherung des Aktionariats, im Falle von     on der Jahres- oder Kon-
   Formulierungsvorschläge vor allem im Zusam-         Liquiditätsengpässen weitere Mittel zur Verfü-     zernrechnung eine Verlet-
   menhang mit Ereignissen nach dem Bilanz-            gung zu stellen bzw. zusätzliche Bankkredite       zung einer Vorgabe nach
   stichtag von SIFER (Schweiz. Institut für ein-      aufzunehmen, um die Zahlungsfähigkeit und          Art. 2 Abs. 2–4 fest, so
   geschränkte Revision, von Treuhand Suisse).         damit die Fortführungsfähigkeit der Unterneh-      setzt sie ihr oder ihm eine
   Diese Formulierungsvorschläge sind von die-         menstätigkeit sicherzustellen.»                    angemessene Frist zur
   sem Institut so vorgeschlagen und haben                                                                Herstellung des ord-
   nicht nur eine Relevanz für die eingeschränk-    • Falls eine Dividende trotz Covid-Kredit             nungsgemässen Zustan-
   te Revision, sondern die Formulierungstexte        ausgeschüttet wird (Vorschlag SIFER):               des. Wird dieser nicht in-
   können natürlich auch im Rahmen eines Jah-         Hier ist dann folgende Formulierung im Revi-        nerhalb der gesetzten
   resabschlusses verwendet werden, vor allem         sionsbericht notwendig: «Der Antrag über die        Frist hergestellt, so muss
   im Anhang zur Jahresrechnung.                      Verwendung des Bilanzgewinnes sieht eine            die Revisionsstelle die
                                                      Dividende von CHF …. vor. Da die XY AG ei-          Generalversammlung in-
• Unternehmensfortführung ist nicht ge-               nen Covid-19-Kredit beantragt und erhalten          formieren. Sollte der Ver-
  fährdet (Vorschlag SIFER): «Der Notfall-            hat, verstösst dieser Antrag gegen die Bestim-      waltungsrat den ord-
  Ausschuss der Weltgesundheitsorganisation           mungen von Art. 2 Abs. 2 Covid-19-Solidar-          nungsgemässen Zustand
  (WHO) hatte wegen des Coronavirus am 30.            bürgschaftsgesetz.» Dies ist nur einer von vie-     auch dann nicht unver-
  Januar 2020 eine ‹gesundheitliche Notlage           len Formulierungsvorschlägen.                       züglich herstellen, so in-
  von internationaler Tragweite› ausgerufen. Der                                                          formiert die Revisionsstel-
  Bundesrat hatte die Situation in der Schweiz      • Konkrete Beratung unerlässlich: Bei so viel         le die zuständige
  am 16. März 2020 als ausserordentliche Lage         Textformulierungen ist es selbstverständlich        Bürgschaftsorganisation.
  gemäss Epidemiegesetz eingestuft. Eine ge-          auch unsere Aufgabe, Ihnen im Rahmen der
  naue Schätzung der finanziellen Auswirkun-          Abschlussgestaltung oder bei der Gestaltung         Art. 24 Abs. 1 Covid-
  gen auf das Geschäftsjahr ……. der XY AG             des Revisionsberichtes auch mit Rat und Tat         19-SBüG (Kapitalverlust
  ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir       und erläuternden Besprechungen zur Seite            und Überschuldung):
  gehen davon aus, dass die Auswirkungen kei-         zu stehen.                                          Für die Berechnung der
  nen Einfluss auf unsere Fähigkeit der Fortfüh-                                                          Deckung von Kapital und
  rung der Unternehmenstätigkeit haben.»                                                                  Reserven nach Art. 725
                                                                                                          Abs. 1 OR und für die
• Unternehmensfortführung ist gefährdet                                                                   Berechnung einer Über-
  (Vorschlag SIFER): «Der Notfall-Ausschuss                                                               schuldung nach Art. 725
  der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat-                                                              Abs. 2 OR werden Kredi-
  te wegen des Coronavirus am 30. Januar                                                                  te, die gestützt auf Art. 3
  2020 eine ‹gesundheitliche Notlage von inter-                                                           Covid-19-SBüV verbürgt
  nationaler Tragweise› ausgerufen. Der Bun-                                                              wurden, nicht als Fremd-
  desrat hatte die Situation in der Schweiz am                                                            kapital berücksichtigt.
  16. März als ausserordentliche Lage gemäss
  Epidemiegesetz eingestuft. In der Zwischen-
  zeit wurden weitere einschneidende Massnah-
  men durch den Bund und Kantone getroffen,
  welche auch einschränkende und wesentliche
14 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                2.3 QUELLENSTEUER 2021
                2.3.1 Die Praxis                                      folgt. Es gibt die Papiervariante, diverse On-
                • Zur Quellensteuer: Die Arbeitgeber müssen           line-Tools der Steuerverwaltungen sowie die
                   für ihre quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter      Übermittlung via ELM.
                   die Quellensteuer sicherstellen und dem Steu-
                   eramt überweisen. Vorher meldet der Arbeit-      • Gesetzliche Grundlagen: Ab 2021 gibt es
                   geber die quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter      neue gesetzliche Regelungen. Die Grundla-
                   bei der entsprechenden Gemeinde an und              gen für die Anpassungen im Bereich Quellen-
                   erhält danach eine Bescheinigung. Diese in-         steuer sind:
                   formiert über die Anmeldung des Mitarbeiters       – Bundesgesetz über die Revision der Quel-
                   und teilt dem Mitarbeiter den entsprechenden           lenbesteuerung des Erwerbseinkommens
                   Quellensteuertarif mit. Die Frist zur Meldung      – Verordnung der Quellensteuer (Direkte Bun-
                   der quellensteuerpflichtigen Einkommen und             dessteuer)
                   die Bezugsprovisionen hängen davon ab, in          – Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen
                   welcher Form die Quellensteuermeldung er-              Steuerverwaltung vom 12. Juni 2019

                              QS
                               2021
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                                          15

  – Darüber hinaus lohnt es sich, die Informa-             kommt weiterhin lediglich in den Kantonen
    tionen zum ELM 5 der Swissdec zu kon-                  Waadt, Genf, Wallis, Fribourg und Tessin
    sultieren.                                             zum Einsatz. Bei den übrigen wird das Mo-          Bundesgesetz über die
                                                           natsmodell angewendet.                             Revision der Quellen-
                                                                                                              besteuerung des
• Wichtige Änderungen (nicht abschlies­                  – Weitere Möglichkeiten der nachträglichen
                                                                                                              Erwerbseinkommens:
   send):                                                  ordentlichen Veranlagung (NOV) wurden
  – Abrechnung muss direkt mit dem zustän-                 geschaffen.
     digen Kanton erfolgen.
  – Die Wahl der Abrechnung über den Arbeit-           • Haftung des Arbeitgebers als SSL (Schuld-
     geber-Kanton entfällt.                              ner der steuerbaren Leistung): Jedem Ar-
  – Einheitliche Tarifcodes: Da nun alle Kanto-          beitgeber muss bewusst werden, dass er auch
     ne die gleichen Tarife verwenden (und die-          für Fehler und fehlerhafte Angaben seitens des
     se dieselben Bedeutung haben), wird dies            Arbeitnehmers haftet. Dies bedeutet, dass die        Änderungen bei der
     für alle SSL (Schuldner der steuerbaren             Steuerverwaltung bei sämtlichen Fehlern –            Quellenbesteuerung
     Leistung) einfacher.                                egal wie diese entstanden sind – die Arbeitge-       treten 2021 in Kraft:
  – Tarifcode D (Nebenerwerb) entfällt: Hat ein          ber in die Pflicht nimmt. Diese sind dann dazu
     Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber, muss er           verpflichtet, allfällige nicht abgeführte (oder zu
     allen Arbeitgebern mitteilen, wie viel Prozent      wenig abgeführte) Quellensteuer nachträglich
     er noch bei einem anderen Unternehmen               abzuliefern. Sollte der Arbeitnehmer nicht mehr
     arbeitet. Diese Angabe wird vom Arbeitge-           bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sein, muss
     ber für die Bestimmung des satzbestim-              dennoch der «alte» Arbeitgeber dafür aufkom-
     menden Einkommens verwendet. Lohnan-                men. Es muss dann mit dem ehemaligen Ar-
     gaben muss der Arbeitnehmer nicht machen.           beitnehmer eine Lösung gesucht werden, im            Kreisschreiben Nr. 45:
     Wenn sich der Arbeitnehmer weigert, den             Streitfall über den Rechtsweg.
     Beschäftigungsgrad beim anderen Arbeit-
     geber offenzulegen, so sollte man zur Satz-       • Pflichten des Arbeitnehmers: Im Kreis-
     bestimmung auf 100 Prozent gehen.                    schreiben 45 der ESTV wird den Arbeitneh-
  – Stundenlohn / Tageslohn: Neu gibt es eine             mern auferlegt, alles zu unternehmen, um ei-
     einheitliche Berechnung der Satzbestim-              ne korrekte, vollständige Quellenbesteuerung
     mung, welche verwendet werden muss.                 zu ermöglichen. Zum Beispiel muss der Ar-
     Dies auch für Mitarbeiter mit Tageslohn. Es          beitgeber informiert werden bei:                    Swissdec Richtlinien
     geschieht unabhängig davon, ob der Ar-              – Zivilstandsänderungen                              Lohnstandard (ELM):
     beitnehmer anderen Arbeiten nachgeht.               – Aufnahme und Aufgabe weiterer Erwerbs-
  – Bezugsprovisionen (Aufwandsentschädi-                    tätigkeiten
     gung für die SSL): Diese wurden auf 1 Pro-          – Anzahl Kinder
     zent bis maximal 2 Prozent gesenkt. Die ein-        – Konfession (auch offizieller Austritt einer
     zelnen Steuerämter dürfen demnach auch                  Glaubensgemeinschaft)
     keine grosszügigere Bezugsprovision anbie-          – Aufnahme und Aufgabe der Erwerbstätig-
     ten (mehr Aufwand durch SSL führt leider                keit des Ehepartners (und eingetragene
     nicht zu einer entsprechend höheren Be-                 Partnerschaften)
     zugsprovision).
  – Einkommen, welches quellensteuerpflichtig          Auf Verlangen der Steuerbehörde muss der Ar-
     ist, wurde grundsätzlich einheitlich definiert:   beitnehmer, falls notwendig, mündliche oder
     Somit haben wir nun auch unter den Kan-           schriftliche Auskünfte geben oder die gewünsch-
     tonen eine Gleichstellung, was die steuer-        ten Dokumente einreichen. Kommt der Arbeit-
     baren Leistungen betrifft. Natürlich haben        nehmer dem nicht nach, kann er mit einer Busse
     die unterschiedlichen Kantone und Ge-             bestraft werden.
     meinden weiterhin ihre eigenen Steuerfüsse.
  – Berechnungsmodelle: Die Berechnungs-               Für Arbeitgeber, die Hemmungen haben, den
     formeln innerhalb der Kantone im Monats-          Mitarbeiter zu fragen, oder die denken, dies sei-
     und Jahresmodell sind nun ebenfalls ein-          en höchstpersönliche Daten: Wir werden dem
     heitlich definiert worden. Das Jahresmodell       nicht widersprechen. Aber von Gesetzes wegen
16 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                müssen Sie die erforderlichen Informationen be-         – Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz
                schaffen und haben neu auch ein Anrecht, diese            (mittels NOV): Seit Januar können alle quel-
                Informationen anzufragen. Der Arbeitnehmer hat            lensteuerpflichtigen Arbeitnehmer mit
                die Pflicht, Ihnen diese Informationen mitzuteilen.       Wohnsitz in der Schweiz bis 31. März einen
                                                                          Antrag auf NOV (nachträgliche ordentliche
                • «Quasi-Ansässigkeit»: Unter diesem neu                  Veranlagung) stellen. Ist dieser Antrag ein-
                  geschaffenen Begriff geht es um Arbeitnehmer            mal gestellt worden, bleibt er bis zum Ende
                  mit dem steuerrechtlichen Wohnsitz im Aus-              der Quellensteuerpflicht bestehen. Dies be-
                  land, welche nach Abschluss des Kalender-               deutet: Es muss dann jedes Jahr eine Steu-
                  jahres bis spätestens 31. März des Folgejah-            ererklärung eingereicht werden. Ob sich
                  res einen Antrag auf nachträgliche ordentliche          dies lohnt, muss jeder Arbeitnehmer selbst
                  Veranlagung bei der zuständigen Kantonalen              entscheiden. Wer davon Gebrauch macht,
                  Steuerbehörde stellen möchten. Aufgrund der             muss wie jeder ordentlich Besteuerte in der
                  Gesetzesänderungen ist es nun möglich,                  Schweiz das weltweite Einkommen und
                  solch einen Antrag zu stellen, sofern das welt-         Vermögen deklarieren. Dafür kann er Ab-
                  weite Bruttoeinkommen zu mindestens 90                  züge tätigen, welche mittels Quellensteuer
                  Prozent in der Schweiz erwirtschaftet wurde.            nicht möglich sind, so zum Beispiel Einzah-
                  Für die Berechnung wird das totale Einkom-              lungen in die Säule 3a, Einkaufsbeiträge an
                  men beigezogen, es wird also auch der Lohn              die Pensionskasse etc. Bei den Steuertari-
                  des Ehepartners mitberücksichtigt, Wert-                fen werden dann die allgemeinen Steuer-
                  schrifteneinnahmen und Eigenmietwerte, falls            tarife der Wohnsitzgemeinde verwendet
                  vorhanden. Der Antrag zur NOV muss jährlich             und nicht die durchschnittlichen Steuerta-
                  innert Frist eingereicht werden.                        rife der Quellensteuer. Auch hier muss er-
                                                                          wähnt werden, dass es zuungunsten des
                • Korrekturmöglichkeiten / Möglichkeiten                  Arbeitnehmers sein kann.
                   auf NOV:
                  – Arbeitgeber: Der Arbeitgeber hat die Mög-         Im Gegensatz zu den «Quasi-Ansässigen» bleibt
                     lichkeit, Fehler wie Tariffehler, Lohnfehler     die NOV dann bestehen, bedeutet, der Arbeit-
                     etc. bis zum 31. März des Folgejahres vor-       nehmer muss jedes Jahr eine vollständige Steu-
                     zunehmen. Hier geht es aber um Fehler            ererklärung einreichen. Die durch den Arbeitge-
                     seitens des Arbeitgebers und nicht um Kor-       ber (oder die Arbeitgeber falls mehrere vorhanden)
                     rekturen, weil der Mitarbeiter eine andere       einbehaltene und abgeführte Quellensteuer wird
                     Tarifeinstufung wünscht. Dies ist nicht über     zinslos angerechnet. Einerseits kann der Mitar-
                     den Arbeitgeber möglich.                         beiter somit die Tarifeinstufung mittels Belegen
                                                                      beanstanden, er kann aber vor allem auch zu-
                  – Arbeitnehmer (mittels Neuberechnung:) Al-         sätzliche Abzüge tätigen, welche im Quellensteu-
                    le quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmer          ertarif nicht berücksichtigt sind (Einzahlungen in
                    haben das Recht, einen Antrag auf Neube-          die Säule 3a).
                    rechnung zu stellen. Dafür muss der Arbeit-
                    nehmer schriftlich mitteilen, dass er dies        2.3.2 Unsere Empfehlung
                    wünscht, und dem Steueramt auch mittei-           Wir empfehlen unseren Kunden, ihre Mitarbeiter
                    len, wieso. Weiter muss er beim Steueramt         über deren Rechte (Möglichkeit der Neuberech-
                    alle Unterlagen wie Lohnabrechnungen/             nung, Möglichkeit der nachträglichen ordentli-
                    Lohnausweise einreichen. Hierbei geht es          chen Veranlagung) sowie über die Pflichten (Aus-
                    darum, allfällige Fehler oder zu viel abge-       kunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, wenn
                    zogene Quellensteuer korrigieren zu lassen.       sich etwas gemäss oben aufgeführten Daten bei
                    Es können keine zusätzlichen Abzüge gel-          «Pflichten des Arbeitnehmers») ändert zu infor-
                    tend gemacht werden und ganz wichtig:             mieren. Alle notwendigen Unterlagen zur Sicher-
                    Die Neuberechnung kann auch zuunguns-             stellung der korrekten Tarifeinstufung können ver-
                    ten des Arbeitnehmers führen, in diesem           langt werden, allenfalls eine schriftliche
                    Fall würde dieser zu einer Nachzahlung            Bestätigung des Arbeitgebers, in der er die An-
                    verpflichtet werden.                              gaben festhält. Der Arbeitnehmer sollte auch in-
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                           17
FOTO: ADOBE STOCK/MOMIUS

                           formiert werden, dass nachträgliche Korrekturen      Sollten Sie Ihre Lohnbuchhaltung mit Excel er-
                           seitens der Quellensteuer (aus welchen Gründen       stellen, gelten andere Fristen für die An- und
                           auch immer) nachbelastet werden und dass dies        Abmeldung sowie Mitteilung von Änderungen (8
                           auch über das Arbeitsverhältnis hinausgeht. Im       Tage!) und die Berechnung des satzbestimmen-
                           Zweifelsfall können natürlich auch die Steueräm-     den Einkommens kann anstrengend werden. Wir
                           ter angefragt werden, welche in der Vergangen-       empfehlen Ihnen daher, sinnvollerweise auf eine
                           heit hilfsbereit waren. Es gibt keinen Grund, an-    Lohnbuchhaltung umzustellen. Einmal korrekt
                           zunehmen, dass dies zukünftig nicht mehr             eingerichtet, können Sie dann auch gleich die
                           möglich sein wird. Wir haben in diesem Beitrag       Sozialversicherungsmeldungen (AHV, UVG, KTG
                           wesentliche Änderungen kurz zusammengefasst          etc.) vornehmen und die Möglichkeiten des ELM
                           und konnten nicht alle Details aufführen. Wichtig    komplett ausschöpfen. Selbstverständlich kön-
                           für Sie: Wenn Sie eine Lohnbuchhaltung via ELM-      nen Sie Ihre Lohnbuchhaltung an uns outsour-
                           Zertifizierung führen, können Sie sich grundsätz-    cen und wir übernehmen dies sehr gerne für Sie.
                           lich auf die ELM-5-Einstellungen verlassen und
                           müssen «nur» noch sicherstellen, dass weitere
                           Beschäftigungen etc. korrekt erfasst sind. Bei der
                           monatlichen Quellensteuermeldung via ELM wird
                           automatisch das Eintritts- und Austrittsdatum ge-
                           meldet sowie weitere wichtige Informationen.
18 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG

3 STEUERN BEI
  LIEGENSCHAFTS­
  VERÄUSSERUNGEN
     Liegenschaften werden oft mit Gewinn veräussert. Der
     Erlös aus dem Verkauf kann deutlich höher sein als
     der Betrag, den man bei der Anschaffung investieren
     mus­ste. Die Verkaufspreise sind im Markt wegen der
     grossen Nachfrage immer höher geworden, dabei wird
     nicht selten vergessen, dass der Staat mit erheblichen
     Steuern am Grundstückgewinn teilnimmt. Wir vermit-
     teln einen Überblick mit Schwerpunkt der Grundstück-
     gewinnsteuer im Kanton Zürich.

                 3.1 EINLEITUNG
                 Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung           zu einem höheren konjunkturellen Wert der Lie-
                 schneidet sich der Fiskus in der Regel ein Stück       genschaft führt.
                 vom Gewinn ab. Diese Grundstückgewinnsteu-
                 er sollte man unbedingt beachten, da diese ins-        Die Thematik der Besteuerung von Liegenschaf-
                 besondere bei älteren Liegenschaften zu nicht          ten ist riesig, wir werden daher das Thema ent-
                 unerheblichen Mittelabflüssen führen kann.             sprechend eingrenzen und zuerst einmal einen
                 Grundstückgewinne werden zum Zeitpunkt der             Überblick über die Grundstückgewinnsteuer in
                 Realisierung (das heisst bei der Veräusserung          der Schweiz geben. Der Fokus liegt aber klar auf
                 der Liegenschaft) besteuert und es ist den Kan-        den Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
                 tonen freigestellt, nach welchem System diese          Werden Liegenschaften im Privatbesitz mehr-
                 Grundstückgewinne zu besteuern sind. Es gibt           mals veräussert, so droht die steuerlich nachtei-
                 grosse kantonale Unterschiede. Ganz generell           lige Qualifikation als gewerbsmässiger Liegen-
                 kann aber gesagt werden, dass der steuerpflich-        schaftshändler. In der Beraterpraxis werden auch
                 tige Gewinn der Differenz zwischen dem dama-           Themen angesprochen, ob Liegenschaften im
                 ligen Kauf und dem aktuellen Verkaufspreis ent-        Privatbesitz gehalten werden sollen oder in einer
                 spricht. Davon abgezogen werden in der Regel           juristischen Person (wie zum Beispiel Aktienge-
                 die wertvermehrenden Investitionen, aber auch          sellschaften). Auch auf die Veräusserungsarten
                 zum Beispiel Maklerprovisionen, Inseratskosten         des Schenkens oder Vererbens von Liegenschaf-
                 und unter anderem Notariatsgebühren. Die Hö-           ten werden wir eingehen. Und ganz zuletzt er-
                 he der Grundstückgewinnsteuer hängt von der            läutern wir auch noch mögliche Steuerplanungs-
                 Dauer des Besitzes ab, je länger man die Lie-          massnahmen. Dieser Fachbeitrag soll vor allem
                 genschaft besitzt, desto tiefer ist der Steuertarif.   einen Überblick über die in der Praxis wesentli-
                 Dieser Vorteil wird aber deshalb stark relativiert,    chen Themen der Besteuerung von Liegen-
                 weil eine lange Besitzesdauer in der Regel auch        schaftsveräusserungen vermitteln.
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