KINDERSCHUTZ GEHT ALLE AN! - GEMEINSAM GEGEN KINDESMISSHANDLUNG UND VERNACHLÄSSIGUNG
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en, Hinseh en, tz einschä ln. hande Kinderschutz geht alle an! Gemeinsam GeGen KindesmissHandlunG und VernacHlässiGunG eine Handreichung für lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit.
impressum Herausgeber: Programm Polizeiliche KriminalPrävention der länder und des Bundes zentrale geschäftsstelle taubenheimstraße 85, 70372 stuttgart in zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, senioren, Frauen und Jugend glinkastr. 24, 10117 Berlin der Kultusministerkonferenz ansprechpartner: dr. martin rudnick ministerium für Bildung, Jugend und sport des landes Brandenburg heinrich-mann-allee 107, 14473 Potsdam der Jugend- und Familienministerkonferenz ansprechpartner: dr. Wolfgang hammer Behörde für soziales und Familie der Freien und hansestadt hamburg hamburger str. 37, 22083 hamburg der arbeit- und sozialministerkonferenz ansprechpartnerin: gudrun schmidt ministerium für generationen, Familie, Frauen und integration des landes nordrhein-Westfalen Breite straße 27, 40213 düsseldorf der sportministerkonferenz ansprechpartner: claus-Peter steinweg geschäftsstelle der sportministerkonferenz im innenministerium des landes schleswig-holstein düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel autoren: eva engelken, Journalistin, Kriminaloberrat harald schaber, Polizeipräsidium stuttgart, gina graichen, landes- kriminalamt Berlin, Kommissariat gegen Kindesmisshand- lung, christian stolz, smK, dr. Barbara Kavemann, sozial- wissenschaftliches FrauenForschungsinstitut Freiburg, Büro Berlin, dr. heinz Kindler, deutsches Jugendinstitut münchen. redaktion: verena schiegl, Polizeiliche Kriminalprävention der länder und des Bundes stand: 2012 Fotos: thomas Weccard
i n H a lt 1 Vorwort 4 1. Einleitung 5 2. Kindesmisshandlung/-vernachlässigung – Fakten und Basisinformationen 6 3. Formen von Kindesmisshandlung/-vernachlässigung 9 3.1. Körperliche misshandlung...............................................................................................................9 3.2. seelische misshandlung ................................................................................................................10 3.3. vernachlässigung ..........................................................................................................................11 4. Kindesmisshandlung/-vernachlässigung – Faktoren, Risiken, Ursachen 13 4.1. lebensgeschichte und Prägung der eltern .....................................................................................13 4.2. Betreuungsbedarf des Kindes........................................................................................................14 4.3. Krisen und Konflikte in der Familie ................................................................................................14 4.4. Kinder als zeugen und opfer häuslicher gewalt ............................................................................14 4.5. gewalt in traditionell patriarchalischen Familienstrukturen ............................................................14 5. Symptome und Hinweise auf Kindesmisshandlung/-vernachlässigung 17 5.1. Körperliche und seelische Kindesmisshandlung .............................................................................17 5.2. Kindesvernachlässigung ................................................................................................................18 6. Verhaltensempfehlungen bei Verdachtsfällen 20 6.1. Wahrnehmung von Kindesmisshandlung/-vernachlässigung ..........................................................20 6.2. handlungsmöglichkeiten – wofür ist welche einrichtung zuständig? .............................................23 6.2.1. das Jugendamt .............................................................................................................................24 3 6.2.2. Weitere einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe .........................................................................28 6.2.3. schulpsychologische Beratungsstellen ...........................................................................................29 6.2.4. einrichtungen des gesundheitswesens ..........................................................................................29 6.2.5. Polizei und Justiz...........................................................................................................................30 6.2.6. zusammenarbeit und fachlicher austausch ...................................................................................30 7. Rechtliche Regelungen 32 7.1. rechtliche Pflichten für lehrer.......................................................................................................32 7.2. rechtliche Pflichten für erzieher und sozialpädagogische Fachkräfte .............................................38 7.3. rechtliche Pflichten für ehrenamtliche mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen ..........................44 7.4. rechtliche Pflichten von mitarbeitern der sonstigen Kinder- und Jugendarbeit...............................45 7.5. rechtliche Pflichten für sporttrainer/Übungsleiter..........................................................................45 7.6. Fazit .............................................................................................................................................48 8. Prävention vor Ort 50 9. Weiterführende Informationen 52 9.1. ansprechpartner ...........................................................................................................................52 9.2. literaturempfehlungen .................................................................................................................54 10. Exkurse 56 10.1. exkurs „häusliche gewalt – Kinder als opfer und zeugen“ ...........................................................56 10.2. exkurs „gewalt in traditionell patriarchalischen Familienstrukturen“ .............................................60 11. Medienübersicht 62
Vorwort Vorwort der schirmherrin dr. Kristina schröder, Bundesministerin für Familie, senioren, Frauen und Jugend, für die Handreichung “Kinderschutz geht alle an!“ sehr geehrte damen und herren, in den vergangenen Jahren ist uns durch dramati- manchmal sind es nicht nur hinweise, sondern sche Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindes- konkrete Bitten um hilfe. misshandlung immer wieder bewusst geworden, wie viele Kinder und Jugendliche hinter verschlosse- immer stellen diese situationen menschen in ihren nen türen furchtbare schicksale erleiden. vor dieser verschiedenen tätigkeitsfeldern vor große heraus- gewissheit dürfen wir uns nicht verschließen. forderungen und Fragen: Was sind nun die nächs- ten schritte? Welche Pflichten habe ich? Wie ver- deutlich spürbar ist aber auch, dass sich viele men- halte ich mich den eltern gegenüber? Wen kann ich schen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern ansprechen und um hilfe bitten? und Jugendlichen arbeiten, mehr denn je verant- wortlich dafür fühlen, dass sie geborgen und ohne mit der vorliegenden handreichung wollen wir gewalt aufwachsen. Wenn Kinder und Jugendliche einen Beitrag leisten für mehr sicherheit im um- erleben, dass gerade die menschen, auf deren liebe gang mit diesen Fragen. denn betroffene Kinder 4 und Fürsorge sie angewiesen sind, sich nicht mehr und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass die um sie kümmern, sie missachten, schlagen und menschen, denen sie sich anvertrauen, in ihrem demütigen, hat dies einschneidende Konsequenzen interesse handeln. Kinderschutz geht alle an! für ihre körperliche und seelische entwicklung. nicht alle Betroffenen finden die Kraft, sich mit ih- rem schicksal jemandem anzuvertrauen. zu schwer wiegen oft der Konflikt und die scham, die eigene Familie bloßzustellen. Wenn Kinder und Jugendli- che diesen mut fassen, sind es oft lehrerinnen und lehrer, sporttrainerinnen und sporttrainer oder auch leiterinnen und leiter eine Jugendgruppe, denen sie hinweise geben. dr. Kristina schröder
einleitunG 1 1. Einleitung (ProPK) eine arbeitsgruppe von experten aus dem Bereich der Kultusministerkonferenz, der Jugend- Kinderschutz geht uns alle an. vernachlässigten und Familienministerkonferenz, der sozialminister- oder misshandelten Kindern wirksam und rechtzei- konferenz, der sportministerkonferenz und des tig zu helfen, gehört nicht nur zum schutzauftrag Bundesfamilienministeriums gebildet, die die vorlie- der zuständigen Behörden und institutionen. ge- gende Broschüre erarbeitet hat. fragt ist auch die aufmerksamkeit der gesellschaft, insbesondere diejenige derer, die im alltag mit Kin- die Broschüre verfolgt das ziel, in verständlicher spra- dern und Jugendlichen zu tun haben und auf diese che über die wesentlichen ursachen, erscheinungsfor- Weise anzeichen erkennen können, die mögliche men, hilfemöglichkeiten und rechtsgrundlagen von hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung geben. Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung zu informieren. sie will die handlungssicherheit von einen engen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen lehrern, erziehern und ehrenamtlichen in der Kin- haben vor allem Berufsgruppen und ehrenamtliche, der- und Jugendarbeit im umgang mit Kindeswohl- die diese täglich oder regelmäßig betreuen. dies gilt gefährdung stärken und hinweise auf unterstüt- vor allem für lehrer, erzieher1 sowie ehrenamtliche zungsangebote und Kooperationspartner geben. in der Kinder- und Jugendarbeit.2 die erfahrungen der vergangenen Jahre im Kinder- schutz zeigen, dass sich die genannten gruppen 5 nicht immer sicher sind, wie sie mögliche hinweise erkennen können oder deuten sollen. viele haben auch keine erfahrung darin, wie sie sich bei vermu- teten Kindeswohlgefährdungen verhalten sollen, mit wem sie sich über die beobachteten einschät- zungen austauschen können und wem gegenüber sie eine informationspflicht haben. 1 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Broschüre nur die männli- che Form verwendet. Die weibliche Form ist damit eingeschlossen. auf initiative der innenministerkonferenz wurde 2 Ist im Folgenden von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit die Rede, fallen darunter Sporttrainer/Übungsleiter, ehrenamtliche Mitarbeiter deshalb unter der Federführung der Polizeilichen von Jugendhilfeeinrichtungen sowie Mitarbeiter der sonstigen Kinder- und Ju- gendarbeit wie Mitarbeiter bei den Pfadfindern, in Jugendmusikvereinen oder Kriminalprävention der länder und des Bundes in Kindertheaterclubs. Kinderschutz geht uns alle an
2 KindesmissHandlunG/-VernacHlässiGunG – F a K t e n u n d B a s i s i n F o r m at i o n e n Handlungs beda 2. Kindesmisshandlung/-vernachlässigung – die seelischen und körperlichen schäden aller For- Fakten und Basisinformationen men der Kindesmisshandlung und Kindesvernach- lässigung prägen diese jungen menschen häufig ein spektakuläre Fälle von Kindesmisshandlung oder leben lang. suchtanfälligkeit und gewaltbereit- -vernachlässigung bewegen die Öffentlichkeit in be- schaft sind nur zwei mögliche Folgen, die dazu füh- sonderem maße. sie weisen auf einen handlungs- ren können, dass sich der Bedrängnis- und gewalt- bedarf hin, der sich sowohl auf die Familien, die be- kreislauf von generation zu generation fortsetzt. teiligten organisationen als auch auf die gesellschaft als ganzes bezieht. zwar erzeugt gewalt gegen Kinder nicht notwendi- empirischen studien zufolge wird in deutschland gerweise erneut gewalt – die Biografien von jungen 6 körperliche züchtigung durchaus noch als mittel der (und erwachsenen) gewalttätern scheinen jedoch erziehung von Kindern toleriert. zu unterscheiden auf einen zusammenhang hinzudeuten: viele von davon sind jedoch schwere körperliche eingriffe wie ihnen haben in ihrer Kindheit gewalt erfahren. beispielsweise physische gewalt. allerdings gibt es angesichts der hohen dunkelziffer keine genauen als täter von Kindesmisshandlung und -vernachläs- zahlen zum ausmaß von Kindesmisshandlung und sigung treten Frauen und männer etwa gleich häu- Kindesvernachlässigung. studien gehen davon aus, fig in erscheinung. sie entstammen allen sozialen dass etwa 10 bis 15 Prozent aller eltern schwerwie- schichten. oft entsteht die tat aus einer Überforde- gende und relativ häufige Körperstrafen bei ihren rungssituation heraus. Kindern anwenden.3 mit der thematik Kindesmisshandlung und -ver- mädchen und Jungen werden ungefähr gleich häu- nachlässigung sollten und müssen sich auch erzieher, fig opfer von Kindesmisshandlung und Kindesver- lehrer und ehrenamtliche in der Kinder- und Jugend- nachlässigung. die gewalt der eltern in Form von arbeit auseinandersetzen. körperlicher misshandlung oder vernachlässigung richtet sich überwiegend gegen Kinder in den ers- Werden diese in schule, im Kindergarten oder im ten lebensjahren: säuglinge und Kleinkinder, aber verein mit misshandlungen und vernachlässigun- auch unerwünschte, ungeliebte oder „schwierige“, gen konfrontiert, ist es wichtig, die symptome zu nicht selten behinderte Kinder und solche, die den erkennen und richtig zu deuten. erwartungen der eltern nicht entsprechen, sind be- sonders gefährdet, misshandelt und vernachlässigt zu werden. 3 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2009.
s- arf die handreichung möchte über das thema infor- mieren und auf besondere zeichen und Formen von physischer und psychischer gewalt gegen Kinder aufmerksam machen. die erzieherische sensibilität von lehrern, erziehern und ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit soll gestärkt werden, da- mit sie Kindern und Jugendlichen in kompetenter Weise beistehen und gegebenenfalls helfen kön- nen, wenn diese opfer von misshandlung oder ver- nachlässigung werden. auf den folgenden seiten finden sich vielfältige informationen darüber, was zu tun ist und an wen man sich wenden kann, wenn der verdacht auf eine misshandlung besteht. die handreichung wird sich auf das Phänomen Kin- desmisshandlung und -vernachlässigung konzen- trieren. nicht eingegangen wird dabei auf die beson- dere erscheinungsform des sexuellen missbrauchs, auch wenn es von den symptomen her gesehen Übereinstimmungen gibt. die tathintergründe und auswirkungen auf die opfer sind jedoch zu spezi- fisch, um sie im rahmen dieser handreichung zu behandeln.
Formen Von KindesmissHandlunG/ 3 -VernacHlässiGunG 3. Formen von Kindesmisshandlung/-ver- 3.1. Körperliche Misshandlung nachlässigung darunter sind alle handlungen zu verstehen, die zu körperlichen verletzungen oder gar zum tod des unter Kindesmisshandlung versteht man die psychi- Kindes führen können. meistens sind spuren wie sche und physische schädigung von Kindern oder blaue Flecken, Brüche oder verbrennungen erkenn- Jugendlichen durch eltern, erziehungsberechtigte bar, die sorgeberechtigte allerdings oft als Folgen und andere nahe stehende Personen wie nachbarn eines sturzes oder unfalls verharmlosen. oder verwandte. sie beginnt bereits dort, wo die Bedürfnisse von Kindern über einen längeren zeit- Beispiel: raum nicht oder nur unzureichend befriedigt wer- Alice hat eigentlich immer irgendwelche Verlet den, und reicht über liebesentzug, Überforderung zungen – meistens blaue Flecken. Das ist auch oder auch unterforderung bis hin zu schwerwie- schon den anderen Kindern aufgefallen. Wer das gender körperlicher gewalt. nicht selten befinden fünfjährige Mädchen darauf anspricht, bekommt sich die erziehungsverantwortlichen in diesen Fällen immer neue Erklärungen und Geschichten, die selbst in einer schwierigen, sie überfordernden situ- alle eines gemeinsam haben: Immer ist sie es an ation. scheinend selbst gewesen, die sich die Verletzun gen in ihrer Ungeschicklichkeit zugezogen haben nachfolgend werden die verschiedenen Formen von will. Mal sei sie die Treppe hinuntergestürzt, mal Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung vom Fahrrad gefallen. Doch wer Alice kennt, vorgestellt, die allerdings in der Praxis nicht immer weiß, dass sie alles andere als ungeschickt ist. 9 eindeutig voneinander abzugrenzen sind. Auch die Erzieherin wird misstrauisch, denn die Erklärungen wollen nicht so recht zu den Verlet zungen „passen“. Dann erzählen die anderen Kinder, dass die Eltern von Alice streng sind. Schon wegen Kleinigkeiten wie Zuspätkommen bestrafen sie ihre Tochter. Verabredungen darf sie nicht treffen. Als Alice eines Tages nicht zur Tageseinrichtung kommt, wagt die Erzieherin ei nen Hausbesuch. Die Eltern verweigern ihr den Zutritt zur Wohnung und sagen, das Kind sei nicht da. Daraufhin ruft sie die Polizei, die Alice findet: eingesperrt in ihrem Kinderzimmer, übersät mit blauen Flecken und Striemen, den Mund mit Pa ketband zugeklebt. Als die Polizisten fragen, wie die massive Kopfverletzung zustande gekommen ist, erklären die Eltern, dass ihre Tochter aus Wut mit dem Kopf gegen den Schrank gelaufen sei. ortung
3 Formen Von KindesmissHandlunG/ -VernacHlässiGunG 3.2. Seelische Misshandlung seelische misshandlung kann ebenso grausam sein vorgelegt ist. Durch den Spalt sagt ihm seine wie körperliche gewalt und ist wohl die häufigste Mutter kalt, dass er die nächsten beiden Tage Form von gewalt gegen Kinder. dazu zählen äuße- nicht in die Wohnung gelassen wird. Erst ab 20 rungen oder verhaltensweisen, die Kinder ängsti- Uhr würde er auf Klingeln reinkommen dürfen gen, sie herabsetzen oder überfordern. als Folge und über Nacht in sein Zimmer gesperrt werden. fühlen sich die Kinder abgelehnt und wertlos und Genauso läuft es dann auch ab. Morgens wird reagieren darauf häufig mit aggressivität, distanzlo- Tom aus seinem Zimmer gelassen, um direkt zur sigkeit, innerem rückzug, ängsten und mangeln- Schule zu gehen, tagsüber bleibt er sich selbst dem selbstwertgefühl. seelische verletzungen sind überlassen. Abends hat er zwar seinen Schlaf schwieriger zu erkennen als körperliche, weil es kei- platz in seinem verschlossenen Zimmer, wird aber ne äußeren anzeichen dafür gibt. von seiner Mutter konsequent ignoriert, abgese hen davon, dass sie ihm kommentarlos das Essen Beispiel: hinstellt. Für seine elf Jahre ist Tom ziemlich dick. Zu den Mitschülern hat er immer weniger Kontakt und In der Schule verändert sich sein Verhalten allge nimmt auch an keinen gemeinsamen Aktivitäten mein nicht. Sein Lehrer sieht ihn in der großen mehr teil – nicht, weil die anderen ihn hänseln, Pause weinend alleine im Klassenraum. Auf Fra sondern weil er sich selbst immer mehr zurück gen reagiert Tom zunächst nicht. Schließlich er 10 zieht. Er ist erschreckend passiv. Auch am Unter kundigt sich sein Lehrer, ob Tom Probleme mit richt beteiligt er sich immer weniger und wirkt ir seinen Mitschülern habe, was er aber vehement gendwie unsicher und ängstlich. Als seine verneint. Sein Lehrer kommt jedoch nicht weiter Versetzung gefährdet ist, werden die Eltern zu ei an ihn heran. Aufgrund der Vorfälle, die sich er nem Gespräch in die Schule eingeladen. Zu dem eignet haben, hegt der Lehrer allerdings den Ver Termin erscheint nur die Mutter. Beim Gespräch dacht, dass die familiäre Situation für Toms Ver mit dem Lehrer wird schnell deutlich, dass sie halten verantwortlich ist. Um den Fall zu klären, eine sehr distanzierte Haltung zu ihrem Sohn hat. ruft der Lehrer Toms Mutter an, um mit ihr über Sie bezeichnet ihn abfällig als dumm und häss das auffällige Verhalten ihres Sohnes zu spre lich. Im Hinblick auf seine Versetzung meint sie chen. Die Mutter teilt dem Lehrer mit kurzen gleichgültig: „Wenn er sich nicht ändert, muss er Worten deutlich ihre Meinung mit. Das Ganze sei halt auch die Konsequenzen tragen.“ Als Tom ihr egal, Tom habe sein Verhalten selbst zu ver von der Schule nach Hause kommt, wird er auf antworten. Der Lehrer legt ratlos auf, hat aber sein Klingeln nicht hereingelassen. Beim Auf das unbestimmte Gefühl, dass er etwas tun schließen bemerkt er, dass die Türkette von innen muss. Die Frage ist nur: „Was?“
Formen Von KindesmissHandlunG/ 3 -VernacHlässiGunG lösungsansatz: Beispiel: 1. ansprache der anderen Fachlehrer auf Schon wieder zu spät! Leo schleicht ins Klassen deren eindrücke bezüglich toms verhalten. zimmer und hofft, dass die Lehrerin nicht be 2. dokumentation der Wahrnehmungen. merkt, dass er es schon wieder nicht geschafft 3. Bei unsicherheiten: einholung eines rats hat, pünktlich zu kommen. Es ist nicht das erste außenstehender institutionen wie Kinder- Mal, dass der Zwölfjährige verspätet in die Schule schutzzentren (Kapitel 9.1.). kommt und während der ersten Unterrichtsstun 4. nochmalige einfühlsame ansprache von tom de auch noch öfter einnickt. Bücher und Hefte: mit konkreter äußerung der verdachtslage Fehlanzeige! Meistens hat er auch kein Pausen (seelische Kindesmisshandlung). brot dabei. Aus den Hosen ist er längst rausge 5. informieren des Jugendamts, gespräche wachsen, die Pullis sind abgetragen und keiner mit mitarbeitern der allgemeinen sozialen will neben ihm sitzen. „Du stinkst!“, sagen die dienste (asd). anderen. Die Lehrerin sorgt sich um den Jungen, 6. gleichwohl die mutter über die maßnahmen der irgendwie verwahrlost wirkt; doch die Mutter und deren gründe informieren. reagiert nicht auf ihre Briefe, die Elternabende ignoriert sie. Fragt die Lehrerin aber Leo selbst, so hat er immer schlüssige Erklärungen parat, wa 3.3. Vernachlässigung rum die Mutter nicht kommen kann. Als Leos von vernachlässigung spricht man, wenn Kinder kleine Schwester, die die gleiche Schule besucht, das für ihre körperliche und seelische entwicklung an einer Klassenfahrt teilnehmen soll, das Geld 11 notwendige maß an zuwendung, schutz und Für- dafür aber nicht überwiesen wird, wird ein Ter sorge nicht oder nicht ausreichend erhalten. auch min mit der Mutter, der Lehrerin und dem Ju vernachlässigung kann für Kinder tödlich sein, gendamt in der Schule anberaumt. Die Mutter wenn sie beispielsweise nicht ausreichend mit Flüs- kommt nicht, woraufhin Leo nach ihrem Verbleib sigkeit oder nahrung versorgt werden. gefragt wird. Er denkt sich eine Ausrede aus, die jedoch nicht plausibel wirkt. Auf weitere Nach vernachlässigungen können jedoch erkannt wer- fragen blockt er ab. Erst als ihm von seiner Lehre den, zumindest dann, wenn das Kind den Kinder- rin angedroht wird, dass das Jugendamt zu ihm garten, die schule oder eine Freizeiteinrichtung be- nach Hause kommen würde, um sich ein Bild von sucht. ein ungepflegtes äußeres, eine nicht dem der Situation zu machen, öffnet sich der Junge. Wetter entsprechende Kleidung und unregelmäßi- Aus seinen Erzählungen wird schnell klar, dass ger Besuch der Kindertageseinrichtung oder schule Leos Mutter ihre Kinder oft tagelang alleine in können anzeichen dafür sein. der Wohnung zurücklässt. Auch wenn sie anwe send ist, kümmert sie sich nicht um den Haushalt und die Kinder. Sie raucht ständig in der Woh nung und trinkt zu viel Alkohol, sodass die Ge schwister keinen Ansprechpartner für ihre Prob leme haben. Leo hat die Verantwortung für sich und seine Schwester übernommen. Er fühlt sich mit dieser Situation jedoch total überfordert.
Gesellschaftliche Situation
KindesmissHandlunG/-VernacHlässiGunG – 4 FaKtoren, risiKen, ursacHen 4. Kindesmisshandlung/-vernachlässigung – experten sind sich einig, dass es spezielle risikofak- Faktoren, Risiken, Ursachen toren für misshandlung und vernachlässigung gibt. aufgrund des hohen dunkelfelds bestehen zwar die gesellschaftliche situation, in der Kinder auf- keine wissenschaftlich gesicherten erkenntnisse wachsen und Familien heute leben, hat sich spürbar über ein eindeutiges ursache-Wirkungs-verhältnis, verändert: die traditionelle Kleinfamilie ist von einer aber es gibt situationen, die möglicherweise Kin- vielzahl von Familienformen abgelöst worden. das desmisshandlung und Kindesvernachlässigung be- Fehlen tradierter erfahrungen ist nach ansicht von günstigen und die im Folgenden aufgeführt wer- experten der grund für die unsicherheit, die viele den. eltern heute bei der erziehung empfinden. ein um- fangreicher markt von ratgebern und trainings- 4.1. Lebensgeschichte und Prägung der programmen bis hin zu sendungen wie „die super Eltern nanny“ reagiert auf diese Überforderung. gerade die lebensgeschichte der eltern spielt eine große junge mütter und väter brauchen unterstützung rolle: Wurden sie selbst vernachlässigt oder durch bei der erziehungsarbeit, da die sozialen netze, die andere negative erlebnisse wie gewalt und Benach- früher selbstverständlich zur verfügung standen teiligung geprägt, wirken sich diese Faktoren auf und beim abfedern von Krisen behilflich waren, das erziehungsverhalten gegenüber den eigenen heutzutage immer häufiger fehlen. Kindern aus. anders gesagt: eltern mit eigener ge- walterfahrung misshandeln Kinder eher als eltern, in einer Familie, die aufgrund verschiedener Prob- die keine gewalt in ihrem elternhaus erlebt haben. 13 lemstellungen oder wegen eines sich stark auswir- auch ein niedriger Bildungsstand, armut, ein jun- kenden Problems (zum Beispiel finanzielle notlagen, ges lebensalter, psychosozialer stress, akute psychi- Partnerschaftsprobleme, soziale isolation) in vielfa- sche Probleme oder abhängigkeiten bzw. sucht cher hinsicht belastet ist, kann es deshalb leicht zu können sich negativ auf die Fürsorge auswirken und einer dauerhaften Überforderung kommen, die sie das risiko für ein Kind erhöhen, misshandelt zu nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen kann und werden, wenn es unter diesen umständen lebt. die zu einer gefahr für das aufwachsen, die ge- sundheit und das leben des Kindes wird. ein erhöh- tes risiko für Kindesvernachlässigung oder -miss- handlung besteht oft bei Familien, bei denen mehrere Faktoren zusammentreffen. in diesen Familien ist die Belastung besonders hoch. zugleich sind die psychischen, sozialen und ökonomischen ressour- cen begrenzt. anstelle einer erfolgreichen Problem- bewältigung kann es hier leicht zu einem teufels- kreis kommen, der, bedingt durch die Überforderung der eltern, ein aggressives verhalten der Kinder för- dert, was wiederum zu stress und erschöpfung bei den eltern führt.
4 KindesmissHandlunG/-VernacHlässiGunG – FaKtoren, risiKen, ursacHen 4.2. Betreuungsbedarf des Kindes 4.5. Gewalt in traditionell patriarcha li- hat das Kind einen erhöhten Pflege- oder Betreu- schen Familienstrukturen ungsbedarf (zum Beispiel eine entwicklungsstörung mädchen, die in traditionell patriarchalischen Fami- oder -verzögerung, eine Behinderung oder ist es ein lienstrukturen aufwachsen, sind oftmals gefährdet, schrei-Baby), können gerade eltern, die selbst eine misshandelt oder herabsetzend behandelt zu wer- schwierige lebensgeschichte haben, schnell über- den. diese beiden Formen von gewalt unterschei- fordert sein. diese Überforderung kann zu vernach- den sich jedoch von den meisten der zu beobach- lässigung oder misshandlung eines Kindes führen. tenden Formen von Kindesvernachlässigung und ist es „unerwünscht“ zur Welt gekommen, kann Kindesmisshandlung. spätestens mit dem eintritt in schon allein diese tatsache eine spätere Kindes- die Pubertät setzen in traditionell patriarchalischen wohlgefährdung begünstigen. Familien zwangsmaßnahmen ein, die sicherstellen sollen, dass die mädchen eine traditionelle Frauen- 4.3. Krisen und Konflikte in der Familie rolle einnehmen, die ihnen nicht die gleichen Frei- trennung, wechselnde Partner, schulden oder ar- heitsrechte, insbesondere an gesellschaftlicher teil- beitslosigkeit sind Faktoren, die Krisen und Konflik- habe, zubilligt wie dies bei jungen männern der Fall te innerhalb der Familie verursachen, insbesondere, ist. zu den erscheinungsformen von gewalt in patri- wenn sie länger andauern. Führen sie zu einer Über- archalischen Familienstrukturen gehören eine mas- forderung des erziehenden, können vernachlässi- sive einschränkung des Freizeitverhaltens, die gefahr gung oder misshandlung der Kinder begünstigt der zwangsverheiratung und weibliche genitalver- 14 werden. zur Überlastung der Familie tragen aber stümmelungen (Kapitel 10.2.). auch beengte Wohnverhältnisse und eine fehlende unterstützung im umfeld bei.4 4.4. Kinder als Zeugen und Opfer häus- licher Gewalt Partnerschaftsgewalt hat gravierende auswirkun- gen auf die entwicklung von Kindern bis ins er- wachsenenalter. sie führt oftmals auch zu einer „sozialen vererbung“ von gewalt. die gewaltvor- fälle wiederholen sich häufig mit zunehmender in- tensität und entwickeln sich zu einer gewaltspirale. 4 Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesund- dabei wächst mit der Krisensituation die gefahr, heit und Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e. V. in Zusammenarbeit mit dem DKSB LV NRW und dem ISA (Hrsg.): Kindesvernach- dass Kinder neben der psychischen Belastung auch lässigung/Erkennen – Beurteilen – Handeln, 2007. 5 Siehe auch „Kinder misshandelter Mütter – Handlungsorientierungen für die unmittelbar opfer von misshandlung oder vernach- Praxis“. 5 www.lpr.niedersachsen.de/landespraeventionsrat/module/publikationen/ lässigung werden (Kapitel 10.1.).5 dokumente/Kinder-misshandelter-muetter-stand-0306_F133.pdf.
Sympt und
symptome und Hinweise auF Kindes- 5 missHandlunG/-VernacHlässiGunG 5. Symptome und Hinweise auf Kindes- Wichtig ist es deshalb, grob zu prüfen, ob die ent- misshandlung/-vernachlässigung stehungsgeschichte glaubhaft ist und die vorhande- nen verletzungsspuren mit den erklärungen des Für Kindesmisshandlung und insbesondere für Kin- Kindes übereinstimmen. die weitere Prüfung ist desvernachlässigung gibt es kaum spezifische hin- Fachleuten zu überlassen. weise, aber die erfahrung zeigt: Je mehr symptome zutreffen, desto mehr verdichtet sich der verdacht misshandelte Kinder können auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung. n kontaktscheu sein und sich plötzlich aus ihrem viele dieser symptome können sowohl bei Kindes- sozialen netz zurückziehen, misshandlung als auch bei vernachlässigung vor- n plötzlich, für außenstehende scheinbar grundlos, kommen. auffallend aggressiv gegen sich und andere sein, n auf einmal einen starken leistungsabfall oder 5.1. Körperliche und seelische Kindesmiss- unerklärliche lernschwächen aufzeigen, handlung n ohne fassbaren grund sprachstörungen Kinder, die misshandelt werden, fallen außerhalb aufweisen, der Familie nicht unbedingt auf. Wenn es zu einer n wieder beginnen, einzunässen, sichtbaren verletzung gekommen ist, sind sie meist n in der Kindertageseinrichtung oder in der schule bemüht, ursachen dafür zu erfinden, um den ver- hohe, teilweise unentschuldigte Fehlzeiten dacht einer misshandlung zu zerstreuen. häufige aufweisen oder häufig nach dem Wochenende erklärungen sind beispielsweise, sie seien die treppe fehlen, 17 hinuntergestürzt oder vom Fahrrad gefallen. n immer wieder verletzungsspuren haben, wie beispielsweise Kratzer, abschürfungen, Blut- auch vernachlässigte und misshandelte Kinder ha- ergüsse, blaue Flecken, hauteinblutungen durch ben Bindungen zu ihren eltern und stehen mit am- strangulationen, schnitt- und Bissverletzungen, bivalenten gefühlen und loyalitätskonflikten der si- verbrühungen oder verbrennungen, tuation zu hause gegenüber. einerseits möchten n am Körper verschiedenfarbige, das heißt unter- sie, dass die gewalt aufhört, andererseits haben sie schiedlich „alte“ bzw. „frische“ verletzungs- große ängste, welche Folgen ein aufdecken haben spuren aufweisen, die aufgrund ihrer lage nicht könnte, etwa eine Bestrafung durch die eltern, weil beim spielen entstanden sein können, sie geredet haben, oder die unterbringung in einem n sich weigern, nach dem sport zu duschen heim. deshalb berichten sie lieber nicht über erleb- oder während des unterrichts kurze hosen oder tome te misshandlungen und vernachlässigungen oder ärmellose t-shirts zu tragen, oder vertuschen diese. n verspätet beim arzt vorgestellt werden und dabei narben aufweisen, die von den eltern mit un- glaubwürdigen erklärungen begründet werden. d Hinweise
5 symptome und Hinweise auF Kindes- missHandlunG/-VernacHlässiGunG 5.2. Kindesvernachlässigung n der verdacht auf starken alkoholkonsum der Kinder, die vernachlässigt werden, fallen außerhalb eltern besteht und die Kinder bis spät in die der Familie ebenfalls kaum auf. dennoch gibt es wie nacht mit in die Kneipe genommen werden, bei Kindesmisshandlung symptome, die, vor allem n desinteresse an fehlenden sozialen Kontakten sobald sie mehrfach auftreten, für eine nicht ausrei- des Kindes besteht, chende Fürsorge sprechen können. n immer wiederkehrender insektenbefall, wie beispielsweise Kopfläuse, vorkommen, Zeichen oder Hinweise für Vernachlässigung n der verdacht auf Übertragung nicht alters- können sein, wenn … gemäßer verantwortung und Pflichten besteht, n Kinder zu einer zeit, zu der alle anderen Kinder n Jalousien oder rollläden ständig herunter- bereits zu hause sind, auf der straße oder dem gelassen sind, die Wohnräume übel riechen, spielplatz anzutreffen sind, insekten wie Fliegenschwärme sich eingenistet n Kinder keine festen termine haben, wann sie zu haben, hause sein müssen, n man die Kinder nie draußen sieht, und n sie nicht in die Wohnung gelassen werden n gegenüber Fremden keine natürliche zurück- und im treppenhaus oder auf der straße herum- haltung, sondern distanzlosigkeit besteht. lungern, n sie schmutzige, keine altersgerechte oder alle gezeigten auffälligkeiten können, müssen aber witterungsgerechte Kleidung tragen, kein hinweis auf misshandlung oder vernachlässi- 18 n sie unangenehm riechen, ungepflegte haare, gung sein. sie sind jedoch auf jeden Fall ein signal, zähne, Finger- und Fußnägel haben, dass es dem Kind nicht gut geht und es hilfe benö- n sie unregelmäßig oder gar nicht die Kinder- tigt. tagesstätte und/oder schule besuchen, n arbeitsmaterialien, sportzeug oder Pausenbrot Kinder in diesen situationen sind darauf angewiesen, fehlen, dass Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, darauf n sie zur schule oder in die Kindertageseinrichtung angemessen reagieren. oftmals kommt es auf die mit knurrendem magen kommen, hilfe einzelner an, die verantwortung übernehmen n sie entwicklungsmängel aufweisen, für die sich und Kinder vor weiterer gewalt und vernachlässi- ihre eltern nicht zu interessieren scheinen, gung schützen. n der verdacht auf eine mangelnde versorgung durch die eltern besteht, wie beispielsweise unterlassene arztbesuche, fehlende Betreuung oder Beaufsichtigung, Ausreichende Für
e sorge
6 V e r H a lt e n s e m p F e H l u n G e n Bei VerdacHtsFällen 6. Verhaltensempfehlungen bei Verdachts- überhaupt zu trauen. manche fürchten sich auch fällen davor, von einer Kindesmisshandlung oder -vernach- lässigung zu erfahren und diese offen zu thema- 6.1. Wahrnehmung von Kindesmisshand- tisieren. auch die angst davor, als denunziant zu lung/-vernachlässigung gelten und sich als vertreter einer staatlichen ein- Pädagogische Fachkräfte haben in ihrer alltäglichen richtung in die Kindererziehung einzumischen, arbeit immer wieder zu beurteilen, ob eine auffälli- schreckt manche davon ab, aktiv zu werden. ge verhaltensweise ein ernst zu nehmender hinweis auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung ist hier führen Kooperationen unter Pädagogen, aber oder lediglich ein entwicklungsbedingtes Kennzei- auch mit ärzten, dem Jugendamt, Fachkräften des chen. darüber hinaus ist häufig nicht eindeutig ein- Kinderschutzes oder der Polizei zu größerer verhal- schätzbar, ob körperliche oder seelische verletzun- tenssicherheit. oftmals ist es hilfreich, einen ver- gen die Folgen einer misshandlung sind oder ob sie dachtsfall lediglich „anonym“ anzusprechen, um zu andere ursachen haben. um hier größere verhal- entscheiden, welche weiteren Handlungsschritte tenssicherheit zu erlangen, ist der fachliche aus- erforderlich sind. da eine solche einordnung nicht tausch („vier-augen-Prinzip“) mit Kollegen sowohl einfach ist und je nach Beurteilung entsprechende innerhalb der eigenen einrichtung als auch über die handlungsschritte erfordert, sollten Wahrnehmun- verschiedenen institutionen und Professionen hin- gen festgehalten und zeitnah die Kooperation weg erforderlich. mit Fachkräften der öffentlichen und freien träger 20 der Kinder- und Jugendhilfe, des gesundheitswe- sens und anderer dienste gesucht werden. eine wesentliche voraussetzung für die risikoein- schätzung ist die zügige Klärung der Handlungs- dringlichkeit. in situationen, in denen Kindeswohl- gefährdungen nicht nur vermutet, sondern tatsächlich beobachtet wurden und eine unmittel- bare körperliche und seelische schädigung des Kin- des droht, hat der unmittelbare schutz des Kindes vorrang vor einem differenzierteren Klärungspro- zess. Kann dieser nicht durch die institution oder Person gewährleistet werden, die bereits Kenntnis von der bestehenden oder drohenden gefahr hat, und stellt eine einschaltung der eltern den schutz des Kindes infrage, muss sofort das Jugendamt in Kenntnis gesetzt werden. dieses kann dann oft hält die sorge, das vertrauen des Kindes zu ver- seinerseits gegebenenfalls durch eine sofortige lieren, oder die scheu, einen Verdacht offen anzu- inobhutnahme den schutz des Kindes gewähr- sprechen, davon ab, den eigenen Wahrnehmungen leisten.
V e r H a lt e n s e m p F e H l u n G e n 6 Bei VerdacHtsFällen Wichtig ist es, prekäre lebenssituationen von Kin- mit Blick auf den entstehungsprozess von miss- dern möglichst frühzeitig wahrzunehmen, zu er- handlung und vernachlässigung wird oft festge- kennen, zu beurteilen und entsprechende hand- stellt, dass frühzeitig anzeichen diesbezüglich wahr- lungsschritte einzuleiten. Für ein systematisches genommen werden. entweder werden diese aber vorgehen6 wurden deshalb drei Bausteine entwickelt, gar nicht im sinne einer gefährdungseinschätzung die, regelmäßig und konsequent angewandt, dazu bewertet, um daraus schlüsse für das im einzelfall beitragen können, vernachlässigung und misshand- angezeigte schutzkonzept zu ziehen (Beteiligung lung zu verhindern: der eltern, meldung an das Jugendamt, inobhut- nahme, einschaltung des Familiengerichts, einschal- tung der Polizei usw.) oder sie werden zu uneindeu- tig weitergegeben. erst eine klare Wahrnehmung und eine eindeutige Warnung an die verantwortli- Wahrnehmen chen akteure und institutionen können konsequentes handeln zum schutz von Kindern nach sich ziehen.7 Gefahrenpotenziale erkennen und Sensoren entwickeln. Wahrnehmung bewerten, prüfen und filtern. 21 Warnen Warnmeldungen an handlungsverpflichtete Institution oder Person weitergeben. Handeln Zeitnahes Reagieren der eigenen Institution oder gemeinsam mit Kooperationspartnern. 6 Vgl. Wolfgang Böttcher, Pascale Bastian, Virginia Lenzmann. Soziale Frühwarn- systeme – Evaluation des Modellprojekts in Nordrhein-Westfalen. Münster 2008. 7 Vgl. Institut für soziale Arbeit e.V. (Hrsg.). Soziale Frühwarnsysteme in Nord- abb.: ministerium für gesundheit, soziales, Frauen und Familie, rhein-Westfalen – Die Herner Materialien zum Umgang mit Verhaltensauffäl- düsseldorf 2005, s. 17. ligkeiten in Kindertageseinrichtungen, Münster 2007.
6 V e r H a lt e n s e m p F e H l u n G e n Bei VerdacHtsFällen UmgangVerdacht mit einem grundsätzlich ist der umgang mit einem verdacht n wie gehe ich mit den eltern des Kindes um? auf Kindesmisshandlung ein ergebnisoffener Pro- (Sie sind mir nicht bekannt, bei Elternabenden zess, der hohe anforderungen an die sensibilität sieht man sie auch nie ...) und Professionalität der Beteiligten stellt. um in ver- dachtsmomenten und bei vorliegen eines oder n wann darf oder muss ich eine andere mehrerer der in Kapitel 5 genannten symptome si- institution hinzuziehen? cherer zu werden und zu wissen, wie man damit (Vielleicht sollte ich erst beim Jugendamt meine umgeht, kann es hilfreich sein, sich selbst folgende Vermutungen anonymisiert schildern, denn falls Fragen8 zu stellen, auch wenn man nicht auf jede sich die Vermutungen bewahrheiten sollten, sofort eine antwort parat hat: bräuchten die Eltern sicherlich auch Hilfe. Am besten wäre vielleicht jemand, der die Familie n wann und weshalb werde ich aufmerksam, länger betreuen könnte ...) dass dieses Kind möglicherweise misshand- lungen ausgesetzt ist? n an welchen Fachdienst oder welche 22 (Ich habe Kratzspuren am Unterarm des Kindes einrichtung wende ich mich? wer macht entdeckt und blaue Flecken, doch diese könnten was? auch andere Ursachen haben ...) (In vielen Fällen ist es sinnvoll oder sogar not wendig, von außerhalb eine fachliche Expertise n mit wem kann ich darüber reden? zur Gefährdungseinschätzung hinzuzuziehen.) 9 (Mit einem guten Kollegen, eventuell frage ich auch beim Jugendamt nach. Bei den Eltern bin ich mir unsicher, ob ich über ein „neutrales“ Thema Kontakt knüpfen kann ...) n wie gehe ich mit meinen eigenen Gefühlen um? (Ich habe Angst, das Falsche zu tun ...) n wie gehe ich mit dem betreffenden Kind um? (Ich habe Angst davor, eine Lawine loszutreten. 8 Die Fragen sind dem „Handlungsleitfaden für Fachkräfte bei Verdacht auf se- xuellen Missbrauch für Pforzheim und den Enzkreis entnommen“. Sie können Die Schreckensbilder im Fernsehen von ver auch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung hilfreich sein. Der Hand- lungsleitfaden steht unter www.lilith-beratungsstelle.de – Stichwort „Unser nachlässigten Kindern stecken mir noch in den Angebot für Fachkräfte“. 9 Einrichtungen, an die man sich wenden kann, werden im folgenden Abschnitt Gliedern.) vorgestellt.
V e r H a lt e n s e m p F e H l u n G e n 6 Bei VerdacHtsFällen 6.2. Handlungsmöglichkeiten – wofür ist kann, da die Polizei die Pflicht hat, straftaten zu ver- welche Einrichtung zuständig? folgen. hier gibt es keinen ermessensspielraum. das angebot an einrichtungen, an die sich lehrer, grundlage des sogenannten legalitätsprinzips ist § erzieher und ehrenamtliche in der Kinder- und Ju- 163 der strafprozessordnung (stPo). erlangt die Po- gendarbeit mit ihrem anliegen und der Bitte um lizei Kenntnis von einer Kindeswohlgefährdung unterstützung wenden können, ist groß. verschie- durch misshandlung oder vernachlässigung, müs- dene einrichtungen stehen dafür zur verfügung, sen strafrechtliche maßnahmen ergriffen werden. wobei bei allen nachfolgend genannten angeboten erst die staatsanwaltschaft kann ein strafverfahren eine anonyme Beratung möglich ist. auch die sach- einstellen. näheres zu den rechtlichen vorschriften bearbeiter der Kriminalpolizei aus dem Bereich steht in Kapitel 7. „Kinderschutzdelikte“10 beantworten allgemein ge- haltene anfragen. allerdings sollte beachtet wer- den, dass eine anzeige bzw. ein eingeleitetes straf- verfahren nicht mehr zurückgenommen werden 10 Länderspezifische Organisationsbezeichnungen. 23
6 V e r H a lt e n s e m p F e H l u n G e n Bei VerdacHtsFällen Schutzauftrag 6.2.1. Das Jugendamt (§ 1 abs. 3 nr. 3 sgB viii).“14 dieses staatliche soge- die öffentliche diskussion über den Kinderschutz nannte „Wächteramt“ im sinne art. 6 abs. 2 s. 2 hat dazu geführt, dass hinweise auf Kindeswohlge- grundgesetz (gg) üben in zusammenarbeit mit den fährdungen in wesentlich größerem umfang als in örtlichen Jugendämtern auch Familiengerichte und früheren Jahren bei den Jugendämtern eingehen. andere öffentliche Behörden (gesundheitsamt, Poli- die meldungen kommen aus schulen, Kindertages- zei etc.) aus. „das Jugendamt soll präventiv wirken einrichtungen, Beratungsstellen, von der Polizei, aber und muss einschreiten (gemäß § 8a sgB viii), wenn auch unmittelbar aus der Bevölkerung. liegt den je- es Kenntnis von konkreten Kindeswohlgefährdun- weiligen hinweisen auf eine Kindeswohlgefähr- gen erlangt (zum Beispiel vernachlässigung oder dung ein dringender handlungsbedarf zugrunde, so körperliche, psychische oder sexuelle gewalt gegen sind die Jugendämter im rahmen ihres schutzauf- Kinder und Jugendliche).“15 hinsichtlich der hand- trags (siehe hierzu unten) dazu verpflichtet, sich un- lungsoptionen gilt der grundsatz der verhältnismä- verzüglich einen Überblick über die gefährdungs- ßigkeit. situation zu verschaffen und die notwendigen schritte einzuleiten, um eine (weitere) Kindeswohlge- der schutz des Kindes vor gefahren ist zunächst fährdung abzuwenden. aufgabe der eltern im rahmen ihrer elternverant- wortung, bei deren ausübung sie einen eigenen „Jeder landkreis und jede kreisfreie stadt ist ver- spielraum haben. diesem spielraum sind im Bürger- pflichtet, ein Jugendamt einzurichten.“11 „das Ju- lichen gesetzbuch (§ 1631 BgB) grenzen gesetzt 24 gendamt ist die zentrale anlaufstelle für Kinder, Ju- und das recht des Kindes auf eine gewaltfreie erzie- gendliche und Familien.“12 zudem stehen gemäß hung normiert. danach sind körperliche Bestrafun- dem sozialgesetzbuch (sgB) viii – Kinder- und Ju- gen, seelische verletzungen und entwürdigende gendhilfe – in jedem der rund 600 Jugendämter in maßnahmen unzulässig. deutschland die mitarbeiter der allgemeinen sozia- len dienste (asd) als ansprechpartner für lehrkräf- der staat ist aber nur dann berechtigt und im ein- te, erzieher und vereins- oder gruppenleiter zur zelfall verpflichtet, in das elternrecht einzugreifen, verfügung. die sozialpädagogischen Fachkräfte be- wenn die eltern nicht bereit oder in der lage sind, raten, informieren und weisen auf Beratungs- sowie die gefährdung abzuwenden. dies gilt unabhängig hilfeangebote im jeweiligen umfeld hin. „auch davon, ob und inwieweit sie selbst die gefährdung wenn in einzelnen angelegenheiten andere stellen herbeigeführt haben (sogenanntes gefährdungsab- zuständig sind, kann das Jugendamt rat und wich- wendungsprimat der eltern). hilfen für die eltern tige informationen geben und helfen, den richtigen (und das Kind) haben deshalb, solange sie zur ge- Weg zu gehen.“13 fährdungsabwehr geeignet sind, vorrang vor ein- griffen. „die örtlichen Jugendämter sind unter anderem für aufgaben zuständig, die sich aus dem auftrag zur 11 BMFSFJ „Kinder- und Jugendhilfe“, Februar 2007, S. 45. 12 Ebd. sicherung des Kindeswohls und zum schutz von 13 Ebd. 14 Ebd., S. 46. Kindern und Jugendlichen vor gefahren ergeben 15 Ebd.
V e r H a lt e n s e m p F e H l u n G e n 6 Bei VerdacHtsFällen allgemeine prävention Hilfen zur erziehung und weitere leistungen „die örtlichen Jugendämter haben dafür sorge zu eltern haben einen individuellen rechtsanspruch tragen, dass fördernde angebote und leistungen auf hilfen zur erziehung, den Jugendämter prüfen und bei Bedarf einlösen müssen. unterschieden wird n zur unterstützung junger menschen in ihrer zwischen ambulanten und stationären erziehungs- individuellen und sozialen entwicklung, hilfen. ambulante erziehungshilfen finden innerhalb n zur vermeidung und zum abbau von der Familie statt. sie sollen dazu beitragen, die eltern Benachteiligung, in ihrer erziehungskraft zu stärken. stationäre hilfen n zur Beratung und unterstützung von eltern sollen neue lebensorte, wie beispielsweise Wohn- in erziehungsfragen und gruppen oder Pflegefamilien für Kinder und Jugend- n zum schutz von Kindern und Jugendlichen liche anbieten, wenn und solange eine positive er- bedarfsgerecht zur verfügung stehen.“16 ziehung in der herkunftsfamilie nicht möglich ist. gleichzeitig sollen durch elternarbeit die erziehungs- „sie müssen dabei nicht alle leistungen selbst bedingungen in der herkunftsfamilie verbessert und durchführen, sondern sollen mit freien trägern der damit – wo immer möglich – die voraussetzungen Jugendhilfe, den verbänden und vereinen etc. zu- für die rückkehr des Kindes oder Jugendlichen ge- sammenarbeiten.“17 dabei liegt die gesamtverant- schaffen werden. Beide hilfen erfolgen auf antrag wortung aber gemäß sgB viii beim Jugendamt. der der erziehungsberechtigten und werden in der regel umfang der angebote und leistungen ist jedoch von freien trägern geleistet. nicht festgelegt, und es besteht kein rechtsan- 25 spruch, sodass deren ausgestaltung den einzelnen darüber hinaus bietet die Jugendhilfe weitere Jugendämtern bzw. Kommunen überlassen bleibt. leistungen und Hilfen an: sozialpädagogische Familienhilfe n gewährt hilfen für Familien in Problem- und Konfliktsituationen mit dem ziel, die erziehungs- und selbsthilfekräfte zu stärken sowie das zusammenleben der Familie zu fördern. Familienpflege n versorgt und betreut im haushalt lebende Kinder, wenn durch Krankheit oder eine andere not- situation eine unterstützung der Familie erforder- lich ist. 16 Ebd. 17 Ebd.
6 V e r H a lt e n s e m p F e H l u n G e n Bei VerdacHtsFällen schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung dem Betreuungsverhältnis mit den eltern wahrneh- Werden dem Jugendamt gewichtige anhaltspunkte men. diese müssen zur einschätzung der gefähr- für die gefährdung des Kindeswohls bekannt, ist es dung eine insoweit erfahrene Fachkraft (gegebe- verpflichtet, den schutzauftrag wahrzunehmen, um nenfalls von außerhalb) hinzuziehen. das Jugendamt eine (weitere) gefährdung des Kindeswohls abzu- ist (erst) dann einzuschalten, wenn die eltern nicht wenden. dazu muss es die Kindeswohlgefährdung bereit oder in der lage sind, an der gefährdungs- einschätzen und je nach art und intensität eine der einschätzung mitzuwirken, oder sich weigern, eine folgenden optionen ergreifen: geeignete und notwendige hilfe in anspruch zu nehmen. n angebot von erziehungshilfen an die eltern (gegebenenfalls gestützt auf eine „ermahnung“ nach dem neu eingeführten § 8b haben Personen, des Familiengerichts), die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendli- n anrufung des Familiengerichts mit dem ziel, chen stehen, bei der einschätzung einer Kindes- die elterliche sorge ganz oder teilweise ein- wohlgefährdung im einzelfall gegenüber dem örtli- zuschränken, chen träger der Jugendhilfe anspruch auf Beratung n inobhutnahme des Kindes (gegebenenfalls durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. auch trä- gekoppelt an die anrufung des Familien- ger von einrichtungen für Kinder und Jugendliche gerichts), haben zur sicherung des Kindeswohls und zum n einschaltung anderer stellen (zum Beispiel schutz vor gewalt sowie zu verfahren der Beteili- 26 Kinder- und Jugendpsychiatrie, Polizei). gung von Kindern und Jugendlichen an strukturel- len entscheidungen in der einrichtung sowie zu Be- der im § 8a geregelte schutzauftrag der Jugendäm- schwerdeverfahren in persönlichen angelegenheiten ter wurde erweitert. das Jugendamt ist dabei ver- anspruch auf Beratung bei der entwicklung und pflichtet, die gefährdung im zusammenwirken anwendung fachlicher handlungsleitlinien. mehrerer Fachkräfte einzuschätzen („vier-augen- Prinzip“). das Jugendamt hat das Kind oder den Ju- es besteht bei Kindesmisshandlung weder die ver- gendlichen und seine eltern in die einschätzung ein- pflichtung, die Polizei einzuschalten, noch den Fall zubeziehen und, sofern dies nach fachlicher zur anzeige zu bringen. das Jugendamt hat jedoch einschätzung erforderlich ist, sich dabei vom Kind zu prüfen, wie das betroffene Kind am besten ge- und dessen persönlicher umgebung einen unmittel- schützt werden kann. gegebenenfalls kann es zu baren eindruck zu verschaffen, soweit hierdurch der dessen sicherheit erforderlich sein, die Polizei hinzu- wirksame schutz des Kindes oder Jugendlichen zuziehen. nicht infrage gestellt wird. seit Januar 2012 sind die Jugendämter außerdem Handl verpflichtet, in vereinbarungen mit den freien trä- gern der Jugendhilfe sicherzustellen, dass deren einrichtungen und dienste ihren schutzauftrag aus
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