MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet

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MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
6  | 2021

MBZ
Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte

                                      Regional betrachtet

                              Zahnmedizinische
                            Versorgung in Berlin
MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
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MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
Aus der Redaktion

                                                                                                       10

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

laut Statistischem Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundes­          ● Die Entwicklung um den Impfstoff von Astrazeneca ist in den

vereinigung sind Frauen unter den Zahnmedizin-Studierenden be­        vergangenen Monaten ein stetes Hin und Her gewesen. Immer­
reits seit Jahren in der Mehrheit. Die in Praxen angestellten Zahn­   hin ist es das Vakzin, das hauptsächlich an die Zahnärzteschaft und
ärztinnen kommen inzwischen bundesweit auf einen Anteil von           ihr Praxispersonal verimpft wurde. In seinem Leitartikel auf Seite 6
über 60 Prozent. So war es nur eine Frage der Zeit, bis dieser        fasst Karsten Geist die Ereignisse zusammen und appelliert an alle,
Trend auch bei zahnärztlichen Existenzgründungen ankommen             dennoch das Impfangebot wahrzunehmen.
würde: Dem Institut der Deutschen Zahnärzte zufolge haben sich
2019 mit 51 Prozent zum ersten Mal mehr Frauen als Männer             ● Im neuen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
niedergelassen. Dabei war die Übernahme einer Einzelpraxis die        wird erstmals die Rolle der Zahnmedizin beim Erkennen, Doku­
häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. Das Finan­        mentieren und Melden von Anhaltspunkten für eine Vernachlässi­
zierungsvolumen belief sich auf 410.000 Euro und lag damit etwa       gung bzw. Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt heraus­
vier Prozent über dem Vorjahresniveau.                                gestellt. Wir berichten auf Seite 22.

Gleichzeitig hat die zahnärztliche Berufsausübung in den vergange­    ● Von Komposit über Prävention bis zur Restauration: Das Philipp-

nen Jahren eine Reihe von gesetzgeberischen Eingriffen erfahren.      Pfaff-Institut bietet verschiedene Ein-Tages- und Wochenend-Kurse
Gutachten zufolge verändern sowohl sie als auch das steigende         zum Thema Zahnerhaltung an. Online-Seminare befassen sich mit
Interesse von branchenfremden Fremdkapitalgebern am Mund­             den aktuellen Herausforderungen in der Kinderzahnheilkunde. Nä­
gesundheitsmarkt das Größenwachstum der Praxen und begünsti­          heres erfahren Sie ab Seite 24.
gen die Kettenbildung im zahnärztlichen Bereich.
                                                                      ● Wichtiger denn je ist heute die Nachvollziehbarkeit der Behand­

Vor dem Hintergrund, dass kein Bundesland in den kommenden            lung durch eine fachgerechte und ausreichende Dokumentation von
zwei Jahrzehnten so viele Einwohner hinzugewinnen wird wie Ber­       Befunden und Therapieverläufen. Wir informieren Sie ab Seite 32
lin, stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung auch Auswirkungen    über das „Warum“, „Was“ und „Wann“ und auf Seite 33 über ein
auf die zahnmedizinische Versorgung in Berlin hat. Denn nach einer    richtungweisendes Urteil zur nachvollziehbaren Dokumentation in
Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft steigt die Bevölke­     der elektronischen Karteikarte.
rungszahl bis 2035 um 14,5 Prozent auf gut vier Millionen in der
Hauptstadt an. Grund genug, die zahnmedizinische Versorgung in        Eine anregende Lektüre wünscht
Berlin näher zu betrachten. Unser Thema ab Seite 10.                  Vanessa Hönighaus

                                                                                                                          6 | 2021 MBZ       3
MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
Inhalt

                                                                   ZÄK Berlin

                                                                                                                                    UZH
                   21                                                           30

                                                                                     Beruf & Politik
                                                                                18   Lehren aus der Pandemie
                        Leitartikel                                             20   Erfolgreicher Berliner Zahnärztetag
                    6 Die Vakzin-Odyssee                                        21   Preisverleihung zum Tag der Zahngesundheit
                                                                                22   Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkennen
                        Meldungen
                    8 Patientensicherheit bei Aligner-Behandlung                     ZahnMedizin
                      Neue PAR-Richtlinie                                       22 Dienstagabend-Fortbildungen der ZÄK Berlin
                      Stärkung der Berliner Gesundheitsämter                    23 Fortbildungen der KZV Berlin
                      Aufhebung der Impf-Priorisierung                          24 Zahnerhaltungskurse am Philipp-Pfaff-Institut
                                                                                26 Aktuelle Herausforderungen
                        Thema                                                      in der Kinderzahnheilkunde
                   10 Zahnmedizinische Versorgung in Berlin                     28 Kursangebot des Philipp-Pfaff-Instituts
                   16 Zahnärztlicher und kieferorthopädischer Bedarfsplan       30 Zellatlas menschlicher Zähne

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                   Praxiswertermittlung
                Praxiswertermittlung                                                                Olaf Steingräber
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                   Vermittlung onv Kaufinter essenten
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                   Unterstützung bei  Vertrags-
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                  Praxiskauf                                                                                                FAB
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                   Finanzierungsvermittlung                                                                      MedConsult
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                                                                                                   medizinische    Berufe oHGfür
                  Praxiskooperation                                                                 medizinische
                                                                                           Giesebrechtstraße        Berufe
                                                                                                              6• 10629      oHG
                                                                                                                        Berlin
                Praxiskooperation
                  Job-Sharing Partnerschaften                                               Giesebrechtstraße    6 • 10629
                                                                                              Tel.: 213 90 95• Fax:  213 94Berlin
                                                                                                                            94
                Job-Sharing Partnerschaften
                   MVZ-Konzepte                                                                Tel.: 213 90info@fab-invest.de
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                MVZ-Konzepte                                                                           E-mail: info@fabmed.de

   4      MBZ 6 | 2021
MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
Inhalt

ZAHNARZTAUSWEIS
DENTIST'S IDENTITY CARD · CARTE D'IDENTITÉ DE DENTISTE
CARNET DE DENTISTA · YДOCTOBEPEHИE СТОМАТОЛОГА

                                                                       BZÄK | ZÄK Berlin

                                                                                                                                   SOD | Juri Reetz
Dr. Sabine Musterfrau                                     GÜLTIG BIS
VO R N A M E N · N A M E · · GIVEN NAMES · SURNAME
PRÉNOMS · NOM ·· NOMBRES · APELLIDO · · ИМЯ · ФАМИЛИЯ    12|2025

36                                                                                         41

                                                                                                Amtliches
                                                                                           37 Neuwahl der VZB-Organe
                                                                                           38 KZV-Vertreterversammlung
                                                                                              KZBV-Vertreterversammlung
        GOZ & Bema                                                                            Sitzungstermine des Zulassungsausschusses
32 Die Pflicht zur Dokumentation                                                           39 Neuzulassungen im Mai

        Recht                                                                                   Panorama
33 Änderungen in elektronischer Karteikarte                                                40 Seniorenfahrt am 1. September
   müssen nachvollziehbar sein
34 Irreführung durch „Dr.“ im MVZ-Namen                                                         Soziales Engagement
   Keine Leistungen ohne eGK                                                               41 Special Olympics 2022 in Berlin
35 Ärztlicher Leiter im MVZ haftet
                                                                                                Kalender
        Praxis & Team                                                                      50 Juni 2021
36 Verabschiedung Ulrike Stork-Gissel
   eHBA jetzt noch schnell beantragen                                                      48 Impressum
   eAU kommt zum 1. Oktober                                                                49 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

                                                                                                                                                       ANZEIGE

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MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
Leitartikel

                 Ärmel hochkrempeln!

                 Die Vakzin-Odyssee

                 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                 lassen Sie mich noch einmal einen Blick auf den Anfang dieses              sich das Institut äußern. Fehlanzeige. Es heißt immerhin, dass
                 Jahres werfen: Uns war es gelungen, den Berliner Zahnarztpraxen            auch dieser Personenkreis als vollständig geimpft gilt, wenn beide
                 bereits Mitte Februar eine Impfeinladung zur Verfügung zu stel­            Impfungen erfolgt sind. Auch jenseits der deutschen Grenzen?
                 len. Die meisten Zahnarztpraxen nutzten diese Chance und nah­              Egal. Denn seither stellen Herr Spahn und sein Gefolge, zu dem
                 men das Angebot, mit dem Vakzin von Astrazeneca geimpft zu                 auch das Robert Koch-Institut gehört, vollständig Geimpften, also
                 werden, an. Wir erinnern uns: Seinerzeit lautete die Empfehlung            mit zwei Impfungen (unabhängig, ob Kreuzimpfung oder nicht)
                 der Ständigen Impfkommission (Stiko), dass die mRNA-Impfstoffe             plus vierzehn Tage „Wartezeit“ Erleichterungen in Aussicht. Da­
                 ausschließlich bei Personen ab 65 Jahre zur Anwendung kommen.              mit versuchen sie, die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich imp­
                 Alle anderen erhalten den Vektor-Impfstoff von Astrazeneca. Das            fen zu lassen, zu erhöhen. Souveränes Krisenmanagement sieht
                 Vakzin erhielt schnell den Ruf, ein Impfstoff zweiter Klasse zu sein.      anders aus.
                 Die Medien taten ihr Übriges, diesen Impfstoff nicht zum Objekt            Kurz darauf ereilte die Nebenwirkungsproblematik den nächs­
                 der Begierde werden zu lassen. Zwischen erster und zweiter Imp­            ten Impfstoff, noch bevor er in großen Mengen verimpft werden
                 fung lagen zu diesem Zeitpunkt neun Wochen.                                konnte. Diesmal ist jener von Johnson & Johnson betroffen; auch
                                                                                                                          hier ist von Thrombosen die Rede.
                                                                                                                          Und schon konnte die große Hoff­
                                                                                                                          nung auf eine beschleunigte Impf­
                                                                                                                          aktion, weil dieses Vakzin nur ein­
                                                                                                                          mal zu verabreichen ist, begraben
                                                           Wir sollten die Herden­                                        werden.
                                                                                                                          Was den Astrazeneca-Impfstoff be­
                                                           immunität durch eine hohe                                      trifft, so hat Berlin relativ schnell er­
                                                                                                                          kannt, dass es zu verhindern gilt,
                                                           Impfquote erreichen und nicht                                  das Vakzin zum absoluten Laden­
                                                           infolge von Durchseuchung.                                     hüter bei den Impfberechtigten
                                                                                                                          werden zu lassen, und die Priorisie­
                                                          Karsten Geist,                                                  rung hierfür am 22.04.2021 aufge­
                                                          stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin                 hoben.
    KZV Berlin

                                                                                                                          Ich kann gut verstehen, dass diese
                                                                                                                          Umstände zu Verunsicherung füh­
                                                                                                                          ren. Die Impfstoffe werden verun­
                                                                                                                          glimpft, weil auch sie Nebenwir­
                                                                                                                          kungen haben. Aber laut dem PEI
                 Doch dann begann die Odyssee: Anfang März wurde für Astra­                 betrug Ende April die Melderate von Verdachtsfällen auf Neben­
                 zeneca sowohl die Altersbegrenzung aufgehoben als auch das                 wirkungen (nicht einfache Impfreaktionen) für alle Impfstoffe zu­
                 Zeitintervall auf zwölf Wochen angehoben. Mitte März wurden die            sammen 1,7 pro 1.000 Impfdosen, für Meldungen über schwer­
                 Impfungen mit Astrazeneca in Berlin kurzzeitig gestoppt. Zwischen­         wiegende Reaktionen 0,2 pro 1.000 Impfdosen gesamt. Das ist,
                 zeitlich ist das Vakzin in Vaxzevria umbenannt worden. Ende März           verglichen mit anderen Impfstoffen und Medikamenten, nicht be­
                 lautete die Stiko-Empfehlung, dass der Impfstoff ab sofort nur noch        sonders viel. Dem standen zum gleichen Zeitpunkt über 84.000
                 Impfwilligen über 60 Jahre angeboten werden soll. Das Chaos                Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gegenüber.
                 war vorprogrammiert. Denn nach der Stiko-Empfehlung haben alle             Daher appelliere ich an alle: Krempeln Sie die Ärmel hoch! Wir
                 Impfkandidaten, die nach neun Wochen ihre zweite Impfung mit               sollten die Herdenimmunität durch das Impfen erreichen und
                 Astrazeneca, also einem Vektor-Impfstoff, erhalten sollten, nun einen      nicht infolge einer sog. Durchseuchung. Eine hohe Zahl an Ge­
                 Impftermin nach zwölf Wochen in einem anderen Impfzentrum                  impften bringt uns allen unser „normales“ Leben zurück.
                 mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Der Astrazeneca-Impfstoff ist
                 nur noch beim niedergelassenen Arzt nach ausführlichem Bera­
                 tungsgespräch zu bekommen.                                                 Ihr
                 Eine Kreuzimpfung, ein sog. heterologes Impfschema, sollte es
                 nun sein; auf eine valide Datengrundlage konnte sich das Paul-
                 Ehrlich-Institut (PEI) seinerzeit nicht stützen. Ende April wollte         Karsten Geist

6                MBZ 6 | 2021
MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
minilu bringt’s in Ordnung
                                                    Reparatur von Hand- und Winkelstüc
                                                                                                                   ken

                                                               4 Zu Festpreisen* mit Original-Ersatzteilen – ohne KVA
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                                                               4 Repariertes Instrument binnen drei Werktagen**
                                                                  zurück
                                                               4 Gewährleistung auf die Reparatur

                                                                                             * gilt nicht für Totalschäden
                                                                        Jetzt                ** ab Eingang in der Werkstatt
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MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
Meldungen

                                                                                                                                                       fotomek | Fotolia.com
    Gewerbliche Aligner-Anbieter                                               Kontaktpersonennachverfolgung
    Patientensicherheit                                                        Stärkung der
    hat Vorrang                                                                Berliner Gesundheitsämter
    Anlässlich einer Anhörung Mitte Mai im Gesundheitsausschuss des            Die Kontaktpersonennachverfolgung, mit der Infektionsketten auf­
    Bundes­tages zur gewerblichen Aligner-Behandlung haben sich Bun­           gedeckt werden, spielt bei der Pandemiebewältigung eine wichti­
    deszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesver­               ge Rolle. Sie wird von den Gesundheitsämtern der zwölf Berliner
    einigung (KZBV) für den Vorrang der Patientensicherheit bei aus­           Bezirke durchgeführt. Aufgrund der anhaltenden Pandemie wird es
    nahmslos allen Behandlungen ausgesprochen, also auch dann,                 dafür auch künftig einen hohen Personalbedarf geben. Der Haupt­
    wenn Behandlungen durch gewerbliche Anbieter (juristische Perso­           ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat Mitte Mai auf An­
    nen) angeboten werden.                                                     trag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
    Gemäß Zahnheilkundegesetz (ZHG) sind zahnmedizinische Be­                  (SenGPG) mehr als 17 Millionen Euro zur Stärkung der bezirklichen
    handlungen zum Schutz von Patienten und zur Garantie einer ho­             Gesundheitsämter bewilligt.
    hen Qualität ausschließlich Zahnärzten vorbehalten. Gerade bei der         Bislang wird der erhebliche Personalbedarf für die Kontaktpersonen­
    sensiblen Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels sog. Alignern          nachverfolgung durch Einsatzkräfte der Bundeswehr, durch vom Ro­
    muss die Verantwortung und engmaschige Begleitung durch Zahn­              bert Koch-Institut gestelltes Personal sowie abgeordnete Mitarbei­
    ärzte oder Kieferorthopäden bei jedem Behandlungsschritt sicher­           ter der Bundes- und Landesbehörden gedeckt. In Zukunft sollen die
    gestellt sein. Gewerbliche Anbieter können bei von ihnen angebo­           Gesundheitsämter der Bezirke das Personal für die Kontaktperso­
    tenen oder erbrachten Behandlungen das ZHG unterlaufen, da sie             nennachverfolgung selbstständig stellen und finanzieren können.
    – anders als Zahnärzte und Kieferorthopäden – nicht der Aufsicht
                                                                               PM SenGPG
    und Überwachung der (Landes-)Zahnärztekammern unterliegen.
    BZÄK | KZBV
                                                                               Coronavirus-Impfverordnung
    PAR-Richtlinie                                                             Aufhebung
    Durchbruch zu modernen                                                     der Priorisierung
    Therapieansätzen                                                           Die Minister sowie die
                                                                               Senatorinnen für Gesund­
    Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzen­              heit der Länder haben

                                                                                                                                                                      deca Productions | AdobeStocklia.com
    verband haben sich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei              Mitte Mai im Einverneh­
    der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Paro­           men mit dem Bundesmi­
    dontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt. Neben der Bewertung          nister für Gesundheit be­
    sind auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmun­                schlossen, ab dem 7. Juni
    gen festgelegt worden. Die neuen Leistungen gelten fristgerecht ab         2021 bundesweit die
    dem 1. Juli 2021. Damit wird die parodontologische Versorgung auf          Priorisierung für Covid-
    eine neue Grundlage gestellt. Zahnärzte bekommen so die notwen­            19-Impfungen in Arztpra­
    digen Instrumente an die Hand, um endlich den jahrelangen Still­           xen aufzuheben. Gleiches
    stand in der Parodontitistherapie zu beenden.                              gilt für die Betriebsärzte
    Eine detaillierte Übersicht der neuen Bema-Positionen stellen wir Ih­      (in den Modellprojekten der Länder). Privatärztliche Praxen werden
    nen zeitnah auf unserer Website, www.kzv-berlin.de, zur Verfügung.         in die Impfkampagne einbezogen.
    Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf unserer Startsei­          Zusätzlich beabsichtigt der Bund, die Priorisierung auch in den Impf­
                                        te sowie unter dem Menüpunkt           zentren ab dem 7. Juni aufzuheben. Den Ländern ist es unbenom­
                                        Aktuelles.                             men, die Priorisierung im Rahmen der ihnen zugewiesenen Impf­
                                        Ebenso bieten wir Ihnen Online-        stoffdosen aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der Priorisierung bereits
                                        Seminare zur PAR-Richtlinie an.        vereinbarte Impftermine der Anspruchsberechtigten für Erst- und
                                        Die Termine finden Sie zeitnah         Zweitimpfungen bleiben davon unberührt.
                                 Christoph Hähnel | fotolia.com

                                        ebenfalls auf unserer Website,         Ungeachtet der schrittweisen Aufhebung der Priorisierung obliegt es
                                        Webcode: W00049.                       den Ländern, Kommunen und den impfenden Ärzten in den Pra­
                                        Umfassende Informationen er­           xen und Betrieben in eigener Verantwortung, je nach lokalem Bedarf
                                        halten Sie in einem Sonderrund­        gezielt auch weiterhin vorrangige Impfangebote für noch ungeimpf­
                                        schreiben.                             te Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 bis 3 zu ermöglichen.
                                                                  KZV Berlin   Gesundheitsministerkonferenz

8   MBZ 6 | 2021
MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
ai162097959613_06_21_MBZ_180x86mm_Miete_rz.pdf 1 14.05.2021 10:06:39

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                                                                                                D ie E xperte         e tik
                  schönste Lächeln                                                        Za h nersatz
                                                                                                        & Za h nä sth

                  nach Berlin
                                                                                                                                                                                                           MBZ-05/21

                                     Sie             Kristina Caruana
                         Ich bin für
                                                                                                                           +49 (0)160 90 96 15 28
                                        !
                           in Berlin da              Ihre Beraterin                                                        k.caruana@interadent.de

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MBZ Zahnmedizinische Versorgung in Berlin - Regional betrachtet
Thema

     Regional betrachtet

     Zahnmedizinische Versorgung in Berlin
     D       ie zahnmedizinische Versorgung wird in Deutschland nahe­
             zu ausschließlich ambulant erbracht. Nach Angaben des Sta­
     tistischen Jahrbuchs der Kassenzahnärztlichen Bundesver­einigung
                                                                                                             niger als in den Jahren zuvor. Folglich wurde die sinkende Anzahl
                                                                                                             nieder­gelassener Zahnärzte nicht mehr durch die steigende Anzahl
                                                                                                             angestellter Zahnärzte kompensiert.
     (KZBV) waren Ende 2020 knapp 63.000 Zahnärzte bundesweit                                                Wesentliche Gründe für die stetig steigende Anzahl angestellter
     tätig, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 0,8 Pro­                                         Zahnärzte dürften sein, dass einerseits Berufsanfänger in stärkerem
     zent entspricht bei leicht gestiegener Zahl der Versicherten in der                                     Maße als früher statt der Selbstständigkeit ein Angestellten­verhältnis
     gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch übertraf die Zahl der                                         bei Vertragszahnärzten oder in einem zahnmedizinischen Versor­
     bundesweit tätigen Zahnärzte nach wie vor jene der Hausärzte, die                                       gungszentrum (Z-MVZ) gewählt haben und andererseits Vertrags­
     zum gleichen Zeitpunkt laut Bundesarztregister bei rund 55.000                                          zahnärzte z. B. nach Praxisabgabe aus der Selbstständigkeit in ein
     lag; sie stellten im ärztlichen Bereich mit Abstand die größte in der                                   Angestelltenverhältnis gewechselt sind.
     Fläche praktizierende ambulante Facharztgruppe dar.                                                     Insgesamt waren 3.582,75 Vertragszahnärzte und bei ihnen an­
     Wie steht es aber um die zahnmedizinische Versorgung in Ber­                                            gestellte Zahnärzte in Berlin zum 31.12.2020 tätig und damit 2,4
     lin – gerade vor dem Hintergrund, dass jedes Jahr mehrere Zehn­                                         Prozent weniger als gegenüber 2019. Betrachtet man die Zahn­
     tausend Menschen nach Berlin ziehen?                                                                    arztdichte, also die Zahl der Einwohner je behandelnd tätigem
                                                                                                             Zahnarzt, so lag diese Ende 2020 in Berlin bei 1.050 Einwoh­
     Ist die zahnmedizinische Versorgung                                                                     nern je Behandler. Vor sieben Jahren versorgte ein Behandler im
     in Berlin sichergestellt?                                                                               Durchschnitt lediglich 985 Einwohner, also 65 Patienten weniger.
     Ende 2020 betrug die Anzahl der zugelassenen Zahnärzte (Ver­                                            Trotzdem war Berlin laut zahnärztlichem Bedarfsplan (vgl. Seite 16)
     tragszahnärzte) in Berlin 2.476,5 * (vgl. Diagramm 1). Dies ist                                         zum 31.12.2020 überversorgt. Der Versorgungsgrad betrug 113,9
     gegen­über dem Vorjahr ein Rückgang von 3,6 Prozent. Hinzu                                              Prozent, allerdings mit unterschiedlicher Verteilung in den Bezir­
     kommt, dass die Zahl der insgesamt in Berlin tätigen Zahnärzte                                          ken. So waren z. B. in Charlottenburg-Wilmersdorf über 530 Zahn­
     (also Vertragszahnärzte und angestellte Zahnärzte) zum zweiten                                          ärzte tätig; der Bezirk wies damit einen anteiligen Versorgungsgrad
     Mal in Folge rückläufig war. Beim Blick auf die Anzahl angestell­                                       von 194,7 Prozent auf. In Spandau waren dagegen nur rund 164
     ter Zahnärzte im gleichen Zeitraum lässt sich erkennen, dass diese                                      Zahnärzte tätig; trotzdem wies Spandau immer noch einen anteili­
     zwar kontinuierlich stieg – im letzten Jahr allerdings deutlich we­                                     gen Versorgungsgrad von 83,6 Prozent auf.

                                                                                                                                            Findet eine Feminisierung der
                                                                                                                                            Berliner Zahnärzteschaft statt?
          Berliner Zahnärzteschaft
                                                                                                                                            Im Zusammenhang mit der steigen­
                                                                                               3.705                                        den Anzahl angestellter Zahnärzte fällt
                                          3.602,5         3.639,75          3.656,5                        3.670,25     3.582,75
        3.493         3.546,25                                                                                                              in den Debatten um den Strukturwan­
                                                                                                                                            del in der ambulanten
                                                                                                                                                         52,3 %
                                                                                                                                                                      Versorgung
                                                                                                                                                                              52,2im­
                                                                                                                                                                                   %      52,3 %
                                                                                                                                                                    52,1 %
             2.949             2.910,5                                                                                                      mer wieder das Schlagwort der soge­
                                                2.893            2.820,5           2.773          2.697                                     nannten „Feminisierung“. Betrachtet
                                                                                                                2.569,5                             47,7 %     47,9 %    47,8 %     47,7 %
                                                                                                                                2.476,5     man nur die    Angestellten, stellen die
                                                                                                                                            Frauen über die Jahre hinweg deut­
                                                                                                                                            lich die Mehrheit – jedoch mit abneh­
                                                                                                                                            mender Tendenz. Lag ihr Anteil 2013
                                                                                                                                            noch bei 70,3 Prozent, so sank er
                                                                                                                   1.100,75      1.106,25   Ende 2020 auf knapp zwei Drittel. Das
                                                                                       883,5       1.008
                                                                     819,25                                                                 bedeutet aber nicht, dass die Anzahl
                                 635,75            709,5
                544                                                                                                                         angestellter Zahnärztinnen sank – im
                                                                                                                                            Gegenteil. Im Vergleich hierzu blieb der
                                                                                                                                            prozentuale Anteil der Vertragszahnärz­
                                                                                                                                                                                        2016
                                                                                                                                            tinnen seit 2013       2014
                                                                                                                                                         2013 annähernd      2015
                                                                                                                                                                            konstant,
          2013             2014               2015             2016             2017            2018         2019             2020
                                                                                                                                            wobei aber die absolute Anzahl der Ver­
                                                                                insgesamt        Vertragszahnärzte      Angestellte         tragszahnärztinnen rückläufig war.
          Diagramm 1                                                                                                                            Betrachtet man dagegen die Ge­
                                                                                                                                            samtzahl der Zahnärzte, also Vertrags­
     Anzahl der Vertragszahnärzte und der bei ihnen angestellten Zahnärzte im Vergleich zur Gesamtzahl
                                                                                                                                            zahnärzte und Angestellte insgesamt,
     * Berücksichtigt sind hier Versorgungsaufträge jeglicher Art, also ganze und anteilige.                                                lag der Anteil der Frauen zum Stichtag
                                                      0,2 %                                                                                                               2,1 %

                                                           8,7 %                                                        8,3 %
10   MBZ 6 | 2021                                                                                         12,6 %
                                                                                                                                                               20,3 %
                                                                                                                                                                                  17,3 %
                                     30,6 %                                                     10,5 %
Thema

                                                   6,3 %                        9,8 %

                                               Reinickendorf                    Pankow
                                                                                              Lichtenberg-
                                                                                              Hohenschön-
                                                                                                 hausen
                             4,8 %
                                                                12,1 %
                          Spandau                                                            5,8 %
                                                                    Mitte                                    6,5 %
                                               15,6 %                               7,6 %                 Marzahn-
                                         Charlottenburg-                 Friedrichshain-                 Hellersdorf
                                          Wilmersdorf                       Kreuzberg

                                                                      9,6 %
                                          9,0 %                                    7,0 %
                                  Steglitz-Zehlendorf                             Neukölln                       5,9 %
                                                                                                                Treptow-
                                                                    Tempelhof-
KZV Berlin

                                                                                                                Köpenick
                                                                    Schöneberg

 Anteil der zahnärztlichen Behandler (ohne Kieferorthopäden) pro Verwaltungsbezirk
 im Vergleich zur Gesamtzahl der Behandler in Berlin zum 31.12.2020

                                                                                                     Wird die (Vertrags-)Zahnärzteschaft
             Geschlechterverteilung
                                                                                                     immer älter?
                                                           52,6 %     53,0 %     53,3 %     53,0 %
                 52,3 %      52,1 %   52,2 %      52,3 %
                                                                                                 Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die
      47,7 %      47,9 %   47,8 %                                                                Gesamtzahl der Zahnärzte seit zwei Jahren in
                                      47,7 %     47,4 %    47,0 %     46,7 %    47,0 %           Berlin leicht rückläufig ist, stellt sich die Frage,
                                                                                                 wie sich dies auf die Altersstruktur auswirkt.
                                                                                                 Ende 2020 betrug das mittlere Alter aller
                                                                                                 zugelassenen Zahnärzte in Berlin 54 Jahre.
                                                                                                 Vor sieben Jahren war der Vertragszahnarzt im
                                                                                                 Durchschnitt noch zwei Jahre jünger. Der ange­
                                                                                                 stellte Zahnarzt war zum Stichtag 31.12.2020 im
                                                                                                 Durchschnitt knapp 42 Jahre und damit eben­
                                                                                                 falls fast zwei Jahre älter als 2013.
           2013       2014      2015      2016       2017       2018      2019      2020         Schon Ende 2013 waren bereits mehr als die
                                                                        Männer      Frauen       Hälfte aller Berliner Zahnärzte über 50 Jahre
      Diagramm 2                                                                                 (52,5 Prozent). Ihr Anteil ist im Laufe der Jahre
                                                                                                 sogar noch gestiegen und lag zum 31.12.2020
  Anteil der Frauen und Männer an der Gesamtzahl der Zahnärzte
                                                                                                 bei 54,1 Prozent (vgl. Diagramme 3a und 3b).
                                                                                                 Betrachtet man die Altersgruppen separat, so lag
 31.12.2020 bei 53 Prozent. Im Vergleich zu Ende 2013 stellt dies              der Anteil der 50- bis 59-jährigen Zahnärzte Ende 2013 bei 32,2
 lediglich ein Plus von 0,7 2,1
                             Prozentpunkten
                                 %            und somit nur eine gering­ 2,9Prozent,
                                                                                 %       Ende 2020 bei 29,4 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich
 fügige Steigerung dar (vgl. Diagramm 2). Gleichzeitig ist festzuhal­          bei der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen: Lag ihr Anteil Ende
 ten, dass Ende 2020 die bis 45-jährigen Frauen mit nur 42,9 Prozent          2013 noch bei 28,1 Prozent, sank dieser zum 31.12.2020 auf
 vertreten waren, also mit noch nicht einmal der Hälfte, während sie           20,4 Prozent. In beiden Altersgruppen sank also der Anteil an der
                   20,3 %
                                   17,3 % stellten (57,1 Prozent). Daher
 bei den über 45-Jährigen die Mehrheit                                         Gesamtzahl   der Zahnärzte in den vergangenen sieben Jahren. Je­
                                                                 24,7 %             22,6 %
 bleibt abzuwarten, wie sich der Anteil der Frauen in der Berliner Zahn­       doch war der Unterschied zwischen diesen beiden Altersgruppen
 ärzteschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird.                           in 2013 geringer als 2020. Während vor sieben Jahren zwischen

                                         28,1 %
                    32,2 %                                                                 20,4 %                                   6 | 2021 MBZ        11
                                                                       29,4 %
Thema                             2016                 2018       2019
                             2013     2014     2015                2017                             2020

                                                                                                                             40- und 49-jährigen Zahnärzte in den ver­
                          Altersgruppen       3.639,75   3.656,5      3.705       3.670,25   3.582,75
     3.493              3.546,25    3.602,5                                                                                  gangenen sieben Jahren im Vergleich zu
                                        2013                                                2020                             den anderen Altersgruppen so markant
                                                                                                                                   52,3 %      52,1 %     52,2 %       52,3 %     52,6 %
         2.949         2.910,5             2,1 %                                                2,9 %                        reduzierte, lässt    vermuten, dass 2013 die
                                   2.893          2.820,5     2.773        2.697
                                                                                                                             meisten Zahnärzte eher Anfang 30 waren
                                                                                         2.569,5                             47,7 %sich 47,9
                                                                                                                             und         somit      47,82020
                                                                                                                                               % Ende     %      immer
                                                                                                                                                                47,7  % noch
                                                                                                        2.476,5                                                              47,4 % 47,
                               20,3 %                                                                                        in  der  Altersgruppe     der  30-   bis  39-Jähri­
                                                  17,3 %
                                                                                 24,7 %                 22,6 %               gen befanden. Zudem zeigen die Daten,
                                                                                                                             dass der Anteil der unter 40-Jährigen im
                                                                                                                             gleichen Zeitraum stieg, was sich u. a. mit
                                                                                           1.100,75       1.106,25           einem    Zuzug nach Berlin erklären lässt.
                                                                 883,5        1.008                                          Waren    sie   zum 31.12.2013 noch mit ei­
                                                    28,1  %
                                                     819,25
                            32,2 % 709,5                                                                20,4 %
9%                       635,75                                                                                              nem    Anteil  von 19,4 Prozent vertreten, lag
           544                                                                    29,4 %
                                                                                                                             der Anteil der unter 40-jährigen Zahnärz­
                                                                                                                             te in Berlin Ende 2020 bereits bei 25,5
                                                                                                                                  2013 Folglich
                                                                                                                             Prozent.         2014 ist ein          2016
                                                                                                                                                         2015Altersgefälle     zu2017
       2013         2014          2015          2016        2017          2018         2019          2020
                                                                                                                             verzeichnen: Aufgrund des gewachsenen
                   3a und 3b: Anteil der Zahnärzte insgesamt in den jeweiligen Altersgruppen                                 Anteils der unter 40-Jährigen und der über
                   zum 31.12.2013 und 31.12.2020                                                                             50-Jährigen scheinen sich hier Schwer­
                                                   %                                                                         punkte in der Altersstruktur der Berliner
                                  Vertragszahnärzte                                  Angestellte Zahnärzte
                                                                                                                             Zahnärzteschaft anzudeuten, während der
                                          %                                                                                  Anteil der Zahnärzte, die zwischen 40 und
                                         0,2 %                                                                                                        2,1 % rückläufig ist.
                                                                                                                             49 Jahre alt sind, derzeit
                                                                                                                             Betrachtet man die Vertragszahnärzte und
                                             8,7 %                                               8,3 %
                   39,9 %                                                          12,6 %                                    angestellten Zahnärzte separat, lässt die
                                             44,6 %
                                                                                                                             Altersstruktur20,3Folgendes
                                                                                                                                                %             erkennen: Zum
                                                                                                                                                             17,3 %
                           30,6 %
                                                                                                                             Stichtag   31.12.2020       waren    von den in
                                                                          10,5 %
                                                                                                                             Berlin niedergelassenen Zahnärzten ledig­
                                                     21,8 %
                                                                                                                             lich 0,2 Prozent unter 30 Jahre, während
                                                                                                                             91,1 Prozent bereits das 40. Lebensjahr
                               11,4 %
                2,5 %                                                    17,7 %                                              überschritten
                                                                                                                                       32,2 %hatten. 8,7 Prozent der Nie­
                                                                                                                                                               28,1 %
                      1,6 %                                                                              50,9 %              dergelassenen waren zwischen 30 und 39
                                       38,7 %
                                                                                                                             Jahre alt. Bei den Angestellten zeigt sich
                                                                                                                             ein anderes Bild: Der Anteil der Angestell­
                                                                                                                             ten in Berlin lag bei den unter 30-Jähri­
                                                                                                                             gen bei 8,3 Prozent, in der Altersgruppe
                   3c und 3d: Anteil der Vertragszahnärzte und angestellten Zahnärzte
                   in den jeweiligen Altersgruppen zum 31.12.2020
                                                                                                                             der 30- bis 39-jährigen Angestellten so­
                                                                                                                             gar bei 50,9 Prozent. Dagegen waren die
                                                                                                                             über 40-jährigen angestellten Zahnärzte
          KZV Berlin

                                                 unter 30      30 bis 39       40 bis 49       50 bis 59       über 60       in Berlin mit nur noch 40,8 Prozent ver­
                   Diagramme 3a – d                                                                                          treten (vgl. Diagramme 3c und 3d). Dies
                                                                                                                             kann zum einen bedeuten, dass die Ent­
                                                            12,1 %                                                           scheidung zur Existenzgründung im Alter
              den Altersgruppen der 40- bis 49-Jährigen und der          1,150-
                                                                             % bis 59-Jäh­           zwischen Mitte und Ende   39,9
                                                                                                                                  30% fällt. Zum anderen44,6 %können hierfür
                                   81,7 %
              rigen lediglich eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten      0,4 %     gegeben           aber auch gesundheitspolitische Entscheidungen ursächlich sein.
                                                              4,7 %
              war, hatte sich diese Ende 2020 mit neun Prozentpunkten mehr                           Bis zum Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes
              als verdoppelt. Ursache hierfür könnte sein, dass ein hoher Anteil                     (VÄndG) zum 01.01.2007 diente die zweijährige Assistenzzeit als
              der seinerzeit 50- bis 59-jährigen Zahnärzte sich zum 31.12.2020                       Orien­tierungsphase für den jungen Zahnarzt, die dann in der Re­
              in der nächst höheren Altersgruppe wiederfand. Dafür spricht, dass                     gel zur Niederlassung führte. Mit der11,4neu
                                                                                                                                                % eröffneten Option einer
              der Anteil der über 60-jährigen Zahnärzte um 4,4 Prozentpunkte in                      Beschäftigung als angestellter
                                                                                                                           2,5 % Zahnarzt besteht seither nicht mehr
              den vergangenen sieben Jahren stieg.                                                                               1,6 %
                                                                                                     die Notwendigkeit einer zeitnahen     Entscheidung für eine freiberuf­
              Gleichzeitig ist aber auch erkennbar, dass offensichtlich der An­                      liche Niederlassung. Das heißt, dass die Zahnärzte, die sich noch
              teil an Zahnärzten, die sich Ende 2013 in der Altersgruppe der                         vor dem 01.01.2007 niedergelassen haben, jetzt Mitte 40 sein
              40- bis 49-Jährigen befanden und sich zum 31.12.2020 in der                            dürften und sich somit Ende 2020 in der Alters­gruppe der 40- bis
              nächst höheren Altersgruppe widerspiegelten, durch „Nachrücker“                        49-jährigen Vertragszahnärzte ebenfalls widerspiegeln.
              aus der Altersgruppe der 30- bis 39-jährigen Zahnärzte nicht voll­                     Beim Vergleich der Daten fällt weiterhin auf: In den vergange­-
              ständig kompensiert wurde. Dass sich der Anteil der zwischen                           nen sieben Jahren stieg bei den Vertragszahnärzten allein die

       12              MBZ 6 | 2021
2.697        2.569,5
                                                                                               2.476,5                 47,7 %    47,9 %    47,8 %    47,7 %       47,4 %    47,0 %

                                                                                                                                                    Thema

                                                                                   1.100,75      1.106,25
                                                          883,5           1.008
                                             819,25
                635,75        709,5
    544
   Anzahl   der über 60-Jährigen, wobei sie aber seit 2015 an­                        ist der ehemalige Begriff der Gemeinschaftspraxis durch den der
   nähernd stabil blieb. In allen anderen Altersgruppen sank die An­                  BAG ersetzt worden. Gemäß § 10 Absatz 2 Bundesmantel­vertrag-
   zahl der Vertragszahnärzte hingegen. Bei den 50- bis 59-Jährigen                   Zahnärzte (BMV-Z) ist die örtliche 2013BAG durch
                                                                                                                                    2014 die 2015
                                                                                                                                              gemeinsame
                                                                                                                                                       2016          2017       2
   ist festzustellen,
2013        2014      dass
                        2015zwar ihre Anzahl sank,
                                    2016      2017 ihr Anteil
                                                            2018an allen
                                                                       2019           Ausübung
                                                                                             2020 der vertragszahnärztlichen Tätigkeit an einem gemein­
   Vertragszahnärzten aber um 1,7 Prozentpunkte stieg. Dagegen                        samen Vertragszahnarztsitz gekennzeichnet. Zwei oder mehre­
   stieg im gleichen Zeitraum die Anzahl der angestellten Zahnärzte                   re Zahnärzte haben gemeinsam eine Organisation, eine Abrech­
   in allen Altersgruppen erheblich. Auffällig ist hier, dass die Anzahl              nung – sowohl gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
   der unter 50-jährigen Angestellten sich fast verdoppelte, ihr An­                  (KZV) als auch gegenüber dem Patienten – und somit auch eine
   teil in den jeweiligen Altersgruppen jedoch leicht rückläufig war.                 gemeinsame Abrechnungsnummer sowie einen gemeinsamen
   In einigen Altersgruppen stieg die Anzahl der angestellten Zahn­                   Patientenstamm. Voraussetzungen für die BAG sind die vertrag­
                              0,2 %                                                                                                       2,1 %
   ärzte sogar kontinuierlich – so auch bei den über 60-Jährigen.                     lich festgelegte Teilnahme aller Mitglieder der BAG am unter­
   Somit bleibt abzuwarten, ob8,7sich
                                    % in den nächsten Jahren diese                    nehmerischen
                                                                                         8,3 %         Risiko und an den unternehmerischen Entschei­
                                                                    12,6 %
   Entwicklung, also der Trend zur Anstellung bei den über 60-Jäh­                    dungen sowie eine gemeinsame Gewinnerzielungsabsicht. Der
   rigen, fortsetzen wird.                                                            Vorteil einer BAG liegt auf der Hand: 20,3 Eine%Kooperation
                                                                                                                                                17,3erleich­
                                                                                                                                                     %
                   30,6 %                                           10,5 %            tert es dem Einzelnen, sich zu spezialisieren, und gewährleistet
  Ist die Einzelpraxis ein Auslaufmodell?                                             die verlässliche Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall. Zu­
                                             21,8 %
  Geht man davon aus, dass das Rentenalter eines Zahnarztes zwi­                      dem lässt sich die Kostenlast durch Zusammenschlüsse deut­
  schen 60 und 70 Jahren liegt, so lässt die Altersstruktur eine weitere              lich minimieren.
                                                                                      Die zahnärztliche Berufsausübung findet                     28,1 %
  Entwicklung erkennen: Rund 30 Prozent der heute17,7       tätigen
                                                                % Ver­                                                        32,2 %offenbar ganz überwie­
                                                                                               50,9 %
  tragszahnärzte in Berlin werden
                           38,7 %  in den   nächsten   zehn  Jahren ihre              gend in den beiden klassischen Formen der Einzelpraxis und der
  Tätigkeit aufgeben. Innerhalb der nächsten 20 Jahre werden dies                     BAG statt, wobei die Einzelpraxis nach wie vor die beliebteste Art
  sogar fast 70 Prozent sein (vgl. Diagramm 3c). Da die heute über                    der Niederlassung ist. Ihr Anteil lag in Berlin Ende 2020 – gemes­
  50-jährigen Vertragszahnärzte oft in einer klassischen Einzel­praxis                sen an allen Praxisformen – bei 81,7 Prozent (vgl. Diagramm 4).

      Praxisformen                                                                            Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
                                                                                              Die Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) ist
                                                                                              durch die gemeinsame Ausübung der vertragszahnärzt­lichen
                                                                                              Tätigkeit an unterschiedlichen Vertragszahnarztsitzen gekenn­
                                                      12,1 %                                  zeichnet, § 10 Absatz 2 BMV-Z. Konkret bedeutet dies für den
                                                                   1,1 %                      Fall des Zusammenschlusses 39,9 %zweier Vertragszahnärzte,
                                                                                                                                              44,6 %      dass
                            81,7 %                                                            Zahnarzt 1 seinen Praxissitz und damit seine Zulassung an
                                                                   0,4 %
                                                        4,7 %                                 Standort A betreibt und Zahnarzt 2 seinen Praxissitz und Zulas­
                                                                                              sung an Standort B ausübt. Die beiden Zahnärzte können dann
                                                                                              wechselseitig an beiden Standorten tätig werden. Allerdings ist
                                                                                              der Umfang der Tätigkeit am Praxissitz des jeweils anderen auf
                                                                                                                                   11,4 %
                                                                                              ein Drittel der Behandlungszeit am Ort der Zulassung (Vertrags­
                                                                                                                      2,5 %
                                                                                              zahnarztsitz) begrenzt. Abgesehen
                                                                                                                           1,6 % von den unterschiedlichen
         Einzelpraxis       BAG       ÜBAG        KÜBAG           Z-MVZ                       Praxis­standorten gelten die bereits im Zusammenhang mit der
      Diagramm 4
                                                                                              BAG dargestellten Voraussetzungen entsprechend.
                                                                                              Eine ÜBAG empfiehlt sich insbesondere, wenn die Zahn­ärzte
  Anteil der jeweiligen Praxisformen zum 31.12.2020
                                                                                              jeweils unterschiedliche Spezialisierungen aufweisen, die am
  tätig sein dürften, stellt sich die Frage, ob diese Art der Praxisform                      Praxisstandort des jeweils anderen nicht oder nicht ausrei­
  ein Auslaufmodell ist.                                                                      chend abgedeckt werden. Auch interessant ist die ÜBAG für
  Die Einzelpraxis entspricht dem klassischen Bild des Freiberuf­                             bestehende BAGen, die eine Standorterweiterung beabsich­
  lers; für sie spricht vor allem, dass der Praxisinhaber autonom                             tigen, beispielsweise dann, wenn ein Kollege an einem wei­
  ist. Einzelpraxis bedeutet, dass entweder nur eine Zulassung                                teren Ort seine Tätigkeit in naher Zukunft einstellt und hier ein
  vorliegt oder mehrere Zulassungen mit verschiedenen Abrech­                                 neuer Behandlerbedarf wächst.
  nungsnummern vorliegen; hier erfolgt dann meistens ein Zusam­
  menschluss zur Praxisgemeinschaft. Zudem können mehrere An­                                 KZV-bezirksübergreifende ÜBAG
  gestellte an diesem Standort tätig sein. Ob Neugründung oder                                Eine KZV-bezirksübergreifende ÜBAG (KÜBAG) ist eine auf
  Übernahme einer Einzel­praxis: Der Existenzgründer trägt allein                             Dauer angelegte berufliche Kooperation selbstständiger, frei­
  das finanzielle Risiko seiner getätigten Investitionen.                                     beruflich tätiger Zahnärzte zur gemeinsamen Berufsausübung
  Schließen sich mehrere Zahnärzte zur gemeinsamen Ausübung                                   an unterschiedlichen Stand­     orten in verschiedenen KZV-
  der zahnärztlichen Tätigkeit zusammen, so handelt es sich um eine                           Bereichen.
  Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Ebenfalls durch das VÄndG

                                                                                                                                              6 | 2021 MBZ         13
3.639,75       3.656,5     3.705      3.670,25   3.582,75
3.493         3.546,25       3.602,5
                                                                                                                                                                                              5
   2.949
                 Thema                                                                                                         52,3 %      52,1 %     52,2 %       52,3 %   52,6 %
                   2.910,5      2.893        2.820,5       2.773      2.697       2.569,5
                                                                                              2.476,5                     47,7 %      47,9 %    47,8 %       47,7 %     47,4 %         47,0 %

                 Es ist jedoch zu beobachten, dass seit Ende 2013 die Anzahl der              bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der Zusammen­
                 Einzel­praxen kontinuierlich zurückging; sie sank um rund 13 Pro­            arbeit von Angestellten ein.“ Zudem trage diese Regelung den
                 zent. Bei den BAGen ist der Rückgang sogar noch stärker; ihre                Wünschen vieler junger Zahnärzte Rechnung, zunächst als Ange­
                 Anzahl sank um rund 18 Prozent. Da aber seit1.008                1.100,75
                                                                         Mitte 2015   mit     1.106,25
                                                                                              stellte im Team arbeiten zu wollen, so Meyer weiter.
                                                           883,5
                 dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
                                  709,5
                                               819,25       die Gründung   von  Z-MVZen
        544
                     635,75
                 möglich ist, kann folglich vermutet werden, dass einige BAGen                Arbeiten im Z-MVZ mehr angestellte Zahnärzte
                 in Z-MVZen umgewandelt worden sind. So waren zum Stichtag                    als in anderen Praxisformen?
                 31.12.2015 in Berlin drei Z-MVZen zugelassen, Ende 2020 wa­                  Zum Stichtag 31.12.2020 lag der Anteil angestellter2016      Zahnärzte in                       20
                                                                                                                         2013       2014      2015                  2017
 2013            ren
                 2014  es bereits
                              2015104.     2016        2017       2018         2019           Z-MVZen
                                                                                           2020           bei 39,9  Prozent  und  damit  knapp   unter  dem   Anteil an­
                 Bei einem MVZ handelt es sich um eine fachübergreifende oder                 gestellter Zahnärzte in Einzelpraxen (vgl. Diagramm 5). Hierbei ist
                 fachgleiche (zahn-)ärztlich geleitete Einrichtung, in der (Zahn-)Ärzte       aber zusätzlich der Anteil, den die jeweiligen Praxisformen an der
                 als Angestellte oder Vertrags(zahn-)ärzte arbeiten. MVZen können             Gesamtzahl der Praxen haben, zu berücksichtigen. Dieser lag näm­
                 sich bestimmter zulässiger Rechtsformen bedienen. Gründungs­                 lich beim Z-MVZ bei 4,7 Prozent und bei der Einzelpraxis bei 81,7
                 berechtigt sind zugelassene (Zahn-)Ärzte und Krankenhäuser, Er­              Prozent (vgl. Diagramm 4). Wenn also der Anteil der angestellten
                 bringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, anerkannte Praxisnetze            Zahnärzte in beiden Praxisformen lediglich um 4,7 Prozentpunkte
                                    0,2 %                                                                                                  2,1 %
                 nach § 87b Absatz 2 Satz 3 SGB V, gemeinnützige Träger, die auf­             voneinander abwich, war folglich die absolute          Zahl angestellter
                 grund einer Zulassung  8,7 %
                                             oder Ermächtigung   an  der vertrags(zahn-)
                                                                                       8,3 %  Zahnärzte   pro  Z-MVZ   zumindest  im  Vergleich zur  Einzelpraxis über­
                 ärzt­lichen Versorgung teilnehmen, oder Kommunen. 12,6 %                     proportional höher. Somit waren zum 31.12.2020 im Durchschnitt
                 Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das                     0,3 angestellte Zahnärzte in 20,3  einer% Einzelpraxis   tätig, in einem
                                                                                                                                                  17,3 %
                 zum 30,611. %Mai 2019 in Kraft getreten ist, hat      der  Gesetzgeber       Z-MVZ    hingegen   4,7. Also lag die  Anzahl angestellter   Zahnärzte in                        2
                                                                  10,5 %
                 eine gestaffelte Beschränkung 21,8 %
                                                      der Gründungsbefugnis    von  Kran­     einem    Z-MVZ  um   fast den  Faktor 16  höher.
                 kenhäusern für Z-MVZen eingeführt, § 95 Absatz 1b SGB V.                     Im Vergleich zur BAG scheint sich dieses Ergebnis nicht wesentlich
                 Die entsprechende Vorgabe des Gesetzgebers richtet sich nach                 zu ändern: Der Anteil angestellter Zahnärzte in BAGen lag Ende
                 dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches.            Ein zu­     2020 bei 11,4 Prozent; ihr 32,2  Anteil               28,1 %
                                                                  17,7 %                                                           % an allen Praxisformen lag bei
                                                                                             50,9 %
                 lässiger Gründer kann ein MVZ alleine gründen und mit mehre­                 12,1 Prozent. Während also die BAGen einen knapp dreifach hö­
                                   38,7 %
                 ren angestellten (Zahn-)Ärzten fachübergreifend oder fachgleich              heren Anteil an allen Praxisformen hatten als Z-MVZen, der An­
                 betreiben. Außerdem ist es MVZen erlaubt, Nebenbetriebsstätten               teil angestellter Zahnärzte in BAGen im Vergleich zu Z-MVZen aber
                 und Zweigpraxen zu gründen oder durch die Gründung von über­
                 örtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) oder KZV-be­
                 zirksübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften (KÜBAG)
                 mit Vertrag(zahn-)ärzten oder mit anderen MVZen zusätzlich auch                    Angestellte Zahnärzte
                 überörtlich aktiv zu werden.

                 Hat ein Z-MVZ Vorteile
                 gegenüber anderen Praxisformen?
                                                         12,1 %
                 Ein großer Vorteil ist tatsächlich die unbegrenzte
                                                              1,1 % Beschäftigungs­                                        39,9 %                   44,6 %
                 möglichkeit 81,7 %
                               angestellter  Zahnärzte. Gegenüber
                                                              0,4 % den bewährten
                                                       4,7 %
                 Praxis­formen dürfen in Z-MVZen beliebig    viele angestellte Zahn­
                 ärzte beschäftigt werden; so können Z-MVZen umfangreichere
                 Sprechstunden- und Notdienstzeiten auch nach Feierabend und
                 an Wochenenden anbieten, als herkömmliche Praxisstrukturen
                                                                                                                                      11,4 %
                 dies bisher mit ihrem geringeren Personalbestand tun konnten.                                           2,5 %
                    Um diesen Wettbewerbsvorteil ansatzweise auszugleichen,                                                   1,6 %
                 können seit Anfang Februar 2019 niedergelassene Zahnärzte in
                                                                                                                                                                                 KZV Berlin

                                                                                                          Einzelpraxis      BAG         ÜBAG        KÜBAG       Z-MVZ
                 Einzelpraxen oder BAGen mehr angestellte Zahnärzte beschäfti­
                 gen. Darauf haben sich KZBV und GKV-Spitzenverband geeinigt                            Diagramm 5
                 und den BMV-Z entsprechend geändert. Die Zahl der möglichen
                                                                                                Anteil der angestellten Zahnärzte in den jeweiligen Praxisformen
                 Anstellungen pro Vertragszahnarzt ist von zwei auf regelhaft drei              zum 31.12.2020
                 Vollzeitäquivalente erhöht worden, ebenso sind flexiblere Teilzeit­
                 modelle ermöglicht worden. Will der Vertragszahnarzt vier vollzeit­            nicht einmal ein Drittel betrug, lässt auch dies den Rückschluss zu,
                 beschäftigte Zahnärzte anstellen, hat er dem Zulassungsausschuss               dass in einem Z-MVZ überproportional mehr angestellte Zahnärzte
                 vor der Erteilung der Genehmigung nachzuweisen, durch welche                   arbeiteten als in einer BAG. In der BAG waren Ende 2020 im
                 Vorkehrungen die persönliche Praxisführung gewährleistet wird.                 Durchschnitt 0,5 angestellte Zahnärzte tätig.
                 Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin, be­                Wenn man berücksichtigt, dass zum einen die Existenzgründung
                 tont: „Die erweiterten Anstellungsmöglichkeiten räumen Einzelpra­              im Alter von Mitte/Ende 30 stattfindet, zum anderen die Möglich­
                 xen und Berufsausübungsgesellschaften eine größere Flexibilität                keit, ein Z-MVZ zu gründen, erst seit Mitte 2015 besteht, fällt noch

          14     MBZ 6 | 2021
Thema

                                                                                    Fazit und Ausblick
Gesetzlicher Werdegang des MVZ                                                      Die Anzahl der Vertragszahnärzte in Berlin lag Ende
                                                                                    2020 bei 2.476,5; als Angestellte arbeiteten 1.106,25
2004 | GKV-Modernisierungsgesetz (GMG):
                                                                                    Zahnärzte. Insgesamt zeigt die Zahl der in Berlin tä­
MVZen werden in der Regel­versorgung verankert. Durch diese
                                                                                    tigen Zahnärzte seit zwei Jahren eine leicht sinkende
Reform soll die Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und an­
                                                                                    Tendenz. Der Frauenanteil blieb in den letzten sie­
deren Heilberufen gefördert werden. Ein MVZ gründen dürfen nach
                                                                                    ben Jahren annähernd stabil und lag Ende 2020 bei
dem GMG alle Leistungserbringer, die aufgrund von Zulassung, Er­
                                                                                    53 Prozent. Somit kann von einer „Feminisierung“ der
mächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versi­
                                                                                    Zahnärzteschaft – zumindest bisher in Berlin – nicht
cherten teilnehmen, also nicht nur (Zahn-)Ärzte und Krankenhäuser,
                                                                                    gesprochen worden. Zwar stieg die Anzahl der ange­
sondern auch Apotheker, Heil- und Hilfs­mittelerbringer, Physiothera­
                                                                                    stellten Zahnärzte abermals; dieser Anstieg war aber
peuten oder z. B. Rehaeinrichtungen. Im Gegensatz zu den nieder­
                                                                                    im Vergleich zu vergangenen Jahren marginal. Die An­
gelassenen (Zahn-)Ärzten dürfen MVZen auch als juristische Person
                                                                                    zahl der Vertragszahnärzte insgesamt ist tendenziell
des Privatrechts oder als GmbH firmieren.
                                                                                    rückläufig. In absoluten Zahlen gesehen waren die nie­
                                                                                    dergelassenen Zahnärzte in Berlin aber immer noch
2007 | Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG):
                                                                                    mit mehr als zwei Dritteln deutlich in der Überzahl. Mit
Das Merkmal „fachübergreifend“ wird präzisiert und die Anforderun­
                                                                                    53 Prozent waren Ende 2020 mehr Männer als Frau­
gen werden gelockert. Die im MVZ tätigen Ärzte müssen nicht mehr
                                                                                    en niedergelassen. In den nächsten zwei Jahrzehnten
unterschiedlichen Fachgebieten nach der Weiterbildungsordnung
                                                                                    werden wahrscheinlich bis zu 70 Prozent der über­
angehören; es reichen unterschiedliche Schwerpunktbezeichnungen.
                                                                                    wiegend heute in einer Einzelpraxis niedergelassenen
Sind in einem MVZ unterschiedliche Berufsgruppen tätig (etwa Ärzte
                                                                                    Zahnärzte ihre Tätigkeit aufgeben. Ob also die Einzel­
und Zahnärzte), darf die Leistung auch kooperativ erfolgen. Zudem
                                                                                    praxis auch langfristig die beliebteste Form der Nieder­
dürfen im Krankenhaus angestellte Ärzte daneben auch im MVZ
                                                                                    lassung sein wird, bleibt abzuwarten. Wie schon heute
arbeiten.
                                                                                    dürfte sich aber auch künftig ein Teil der 30- bis
                                                                                    39-jährigen Zahnärzte entscheiden, von einem Ange­
2012 | GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG):
                                                                                    stelltenverhältnis in die Selbstständigkeit zu wechseln.
Nur noch folgende Leistungserbringer sind berechtigt, ein MVZ zu
                                                                                    Die Anzahl der angestellten Zahnärzte ist in einem
gründen: Vertrags(zahn-)ärzte, Vertrags­psychotherapeuten, Kran­
                                                                                    Z-MVZ im Vergleich zu den übrigen Praxisformen über­
kenhäuser, Erbringer nicht ärztlicher Dialyseeinrichtungen oder ge­
                                                                                    proportional höher.
meinnützige Träger. Die ärzt­liche Leitung muss innerhalb des MVZ
                                                                                    Grundsätzlich scheint die Attraktivität des zahnärzt­
bleiben. Die verfügbaren Rechtsformen werden beschränkt auf: Per­
                                                                                    lichen Berufes ungebrochen: Im Jahr 2019 gab es
sonengesellschaft, eingetragene Genossenschaft, GmbH, öffentlich-
                                                                                    2.191 Studienanfänger der Zahnmedizin, so das Sta­
rechtliche Rechtsform.
                                                                                    tistische Jahrbuch der KZBV; 2.463 Absolventen er­
                                                                                    hielten ihre Approbation. Damit blieben die Zahlen der
2015 | GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG):
                                                                                    Neuimmatrikulationen sowie jene der Absolventen im
MVZen müssen nicht mehr fachübergreifend sein. Auch Kommunen
                                                                                    Verlauf der letzten Jahre annähernd stabil.
wird erlaubt, MVZen zu gründen. Sie können aber nur die öffentlich-
                                                                                    Vor dem Hintergrund sowohl der neuen BMV-Z-
rechtliche Rechtsform wählen.
                                                                                    Regelung bzgl. der Anzahl angestellter Zahnärzte als
                                                                                    auch der durch das TSVG eingeschränkten Gründungs­
2019 | Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG):
                                                                                    möglichkeiten von Z-MVZen durch Krankenhäuser
Der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf MVZen wird beschränkt.
                                                                                    bleibt abzuwarten, wie sich die Praxisstruktur, also die
So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nur fachbezoge­
                                                                                    Angebotsvielfalt, in Berlin entwickeln wird. Berlin ist ein
ne MVZen gründen. Auch die Gründungsbefugnis für Z-MVZen durch
                                                                                    einheitlicher Planungsbereich, der überversorgt ist. So­
Krankenhäuser wird eingeschränkt.
                                                                                    mit liegt nach neuer Gesetzeslage der maximale Ver­
                                                                                    sorgungsanteil eines Krankenhauses für Z-MVZen bei
                                                                                    fünf Prozent. Mit Blick auf die Bedarfspläne kann fest­
                                                                                    gehalten werden, dass in Berlin diese Grenze derzeit
Folgendes auf: Während die Anzahl der 40- bis 49-jährigen Ver­          noch keine Auswirkung hat. Darüber hinaus wird die Zukunft zei­
tragszahnärzte von Ende 2015 bis zum 31.12.2020 deutlich sank,          gen, wie sich gerade in Z-MVZen die Anzahl der Assistenten entwi­
stieg in derselben Altersgruppe die Anzahl der angestellten Zahn­       ckeln wird. Im Februar 2020 hat das Bundessozialgericht entschie­
ärzte, wenn auch die gestiegene Anzahl angestellter Zahnärzte           den, dass in einem MVZ nicht nur dem ärztlichen Leiter, sondern
geringer war als der Rückgang bei den Vertragszahnärzten. Dies          auch jedem angestellten Zahnarzt das Recht zustehe, einen Vorbe­
könnte (wie zuvor erwähnt) u. a. darin begründet sein, dass in den      reitungsassistenten auszubilden. Gleiches gilt aber auch für ange­
letzten Jahren ehemalige BAGen in Z-MVZen umgewandelt wor­              stellte Zahnärzte in den übrigen Praxisformen.
den sind und somit seinerzeit noch niedergelassene Zahnärzte
sich dann in einem Angestelltenverhältnis befanden.                     Vanessa Hönighaus

                                                                                                                              6 | 2021 MBZ        15
Thema

     Bedarfspläne

     Zahnärztlicher und kieferorthopädischer
     Bedarfsplan zum 31.12.2020
     Zahnärztlicher Bedarfsplan zum 31.12.2020 (Messzahl 1.280 auf Einwohner insgesamt)
     Der zahnärztliche Bedarfsplan spiegelt den zahnärztlichen Versorgungsgrad der Berliner Bevölkerung wider. Die Messzahl 1.280 gibt an,
     dass eine einhundertprozentige Versorgung der Bevölkerung vorliegt, wenn auf einen in Vollzeit angestellten oder mit ganzem Versor­
     gungsauftrag zugelassenen Zahnarzt 1.280 Einwohner kommen.
                                               Einwohner*     ZÄ bei 100 %    ZÄ bei 110 % zugelassene            angestellte         Summe           KFO-       anzurech-   Vers.grad
      Bezirk
                                                insgesamt      Versorgung      Versorgung      ZÄ                    ZÄ                 ZÄ         Anrechnung    nende ZÄ      in %
      Mitte                                     380.917          297,6               327,4             253,5           158,25           411,75         6          405,75      136,3
      Charlottenburg-Wilmersdorf                342.950          267,9               294,7             364,0           167,50           531,50        10          521,50      194,7
      Tempelhof-Schöneberg                      351.062          274,3               301,7             231,0            95,75           326,75         4          322,75       117,7
      Friedrichshain-Kreuzberg                  290.083          226,6            249,3                168,5            89,50           258,00         4          254,00      112,1
      Pankow                                    409.454          319,9            351,9                238,0           96,00            334,00         7           327,00     102,2
      Reinickendorf                             266.219          208,0            228,8                156,5            58,00           214,50         6          208,50      100,2
      Spandau                                   244.458          191,0            210,1                120,5            44,25           164,75         5           159,75      83,6
      Steglitz-Zehlendorf                       308.582          241,1            265,2                234,0            74,00           308,00         6          302,00      125,3
      Neukölln                                  328.666          256,8            282,4                156,5           84,00            240,50         3           237,50      92,5
      Treptow-Köpenick                          273.817          213,9            235,3                156,0            46,75           202,75         4          198,75       92,9
      Marzahn-Hellersdorf                       271.311          212,0            233,2                138,0            82,25           220,25         4          216,25      102,0
      Lichtenberg-Hohenschönhausen              294.937          230,4            253,5                143,0            56,50           199,50         4          195,50       84,9
      Berlin insgesamt                         3.762.456       2.939,4          3.233,4              2.359,5      1.052,75          3.412,25          63         3.349,25     113,9

     Kieferorthopädischer Bedarfsplan zum 31.12.2020 (Messzahl 4.000 auf Einwohner von 0 bis einschließlich 18 Jahren)
     Beim kieferorthopädischen Bedarfsplan werden lediglich die Einwohner im Alter von 0 –18 Jahren zugrunde gelegt. Ein in Vollzeit ange­
     stellter oder mit vollem Versorgungsauftrag zugelassener Kieferorthopäde pro 4.000 Kinder und Jugendliche stellt hier eine einhundert­
     prozentige Versorgung dar (Messzahl 4.000).
                                   Einwohner* Einwohner* 0 –18 J.            KFO bei         KFO bei      zugelassene angestellte          Summe        KFO      anzurech-   Vers.grad
      Bezirk
                                   insgesamt       0 –18 J.      in %    100 % Vers. 110 % Vers.               KFO              KFO          KFO       Anrg.**   nende KFO     in %
      Mitte                         380.917        59.575
      Friedrichshain-Kreuzberg      290.083        44.617
      insgesamt                     671.000       104.192        15,5         26,0            28,7              17,5            13,00        30,50         10       40,50      155,8
      Charlottenburg-Wilmersdorf    342.950        45.205
      Steglitz-Zehlendorf           308.582        48.324
      insgesamt                     651.532        93.529        14,4         23,4            25,7             36,0             14,25        50,25         17       67,25      287,4
      Tempelhof-Schöneberg          351.062        54.287
      Neukölln                      328.666        53.423
      insgesamt                     679.728       107.710        15,8         26,9            29,6             16,5              9,50        26,00          8       34,00      126,4
      Reinickendorf                 266.219        45.227
      Spandau                       244.458        43.112
      insgesamt                     510.677        88.339        17,3         22,1            24,3             15,0              7,00        22,00         11       33,00      149,3
      Pankow                        409.454        72.573
      Lichtenberg-Hohenschönh.      294.937        49.541
      insgesamt                     704.391       122.114        17,3         30,5            33,6             20,0              5,50        25,50         11       36,50      119,7
      Treptow-Köpenick              273.817        43.360
      Marzahn-Hellersdorf           271.311        47.970
      insgesamt                     545.128        91.330        16,8         22,8            25,1             12,0              4,25        16,25          8       24,25      106,4
      Berlin insgesamt             3.762.456      607.214        16,1        151,8           167,0             117,0            53,50       170,50         63      233,50      153,8

     * Stand: 30.06.2020, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
     ** Die Abweichung von 2, die sich bei der Addition der KFO-Anrechnung der einzelnen KFO-Bezirke im Vergleich zur Summe Berlin gesamt ergibt,
        liegt an den erheblichen Rundungsdifferenzen, wenn pro KFO-Bezirk gerechnet und gerundet wird.

16   MBZ 6 | 2021
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