KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus

 
WEITER LESEN
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
O6 / 2O21 · November Dezember

                       Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

   Verbesserung der
   Hausarztversorgung

   KV Berlin
   geht neue Wege

Vertreterversammlung            IT-Sicherheitsrichtlinie   KBV-Honorarverhandlungen

Bericht aus                       Anforderungen            Orientierungswert
September                1        ab06Januar
                             KV-BLATT  /2021 2022          steigt
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Anzeige

                                                  Übergangsfrist nähert sich dem Ende:

                                                  eAU ab 01.01.2022
                                                       verpflichtend

     Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat schon
     bald ausgedient. Künftig wird die Übermittlung elektronisch und
     direkt über die Arztpraxen erfolgen – dank des Fachdienstes
     Kommunikation im Medizinwesen (KIM) einfach per Mausklick.
     Schon jetzt können Sie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbe-
     scheinigung (eAU) mittels KIM direkt aus Ihrem CGM ALBIS heraus
     an die Krankenkassen Ihrer Patientinnen und Patienten versenden.

                                                                                                   Erbacher Str. 3a
          Sollten Sie Fragen rund um CGM ALBIS, die Mehrwertanwendungen der
          Telematikinfrastruktur und die neuen gesetzlichen Anforderungen haben,           14193 Berlin-Grunewald
          stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. +49 (0) 30 809971-27                               T 030 8099 710     CGMCOM-11916_ALB_1021_NME

                                                                                                  F 030 8099 7130
                                                                                               info@dos-gmbh.de
                                                                                              www.dos-gmbh.de

                                                                                      Ihr CGM-Partner in Berlin und
                                                                                     Brandenburg: Die Spezialisten
     cgm.com/albis                                                                 für Praxiscomputer & Software.
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Editorial

Von der Ökonomisierung
der Medizin

I
   m April dieses Jahres ging Synlab an die Börse. Synlab ist ein europaweit
   tätiger Anbieter von Leistungen der Labordiagnostik und der Human­
   genetik. Dass Finanzinvestoren im Laborbereich unterwegs sind, ist
   bekannt, und so konnte der Börsengang von Synlab nicht wirklich
überraschen. Inzwischen wird der Unternehmenswert an der Börse mit rund
4,7 Milliarden Euro bewertet. Nach einschlägigen Finanzportalen beträgt der
Umsatz 1,9 Milliarden Euro pro Jahr und das Unternehmen beschäftigt etwa
20.000 Mitarbeiter. Rund 7,3 Prozent sind im Streubesitz. Investmentfonds und
Finanzinvestoren halten noch die Mehrheit.

Auch in Berlin zeigt sich, wie Finanzinvestoren in die ambulante Versorgung
eindringen. Überraschend ist die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung am

                                                                                                            Foto: Christof Rieken
Berliner Diagnostikum durch einen Finanzinvestor trotzdem. Das Diagnostikum,
ein radiologisches MVZ mit zwölf Standorten und rund 40 Ärzten, wurde
Ende 2020 von der Meine Radiologie Holding GmbH (MRH) übernommen. Die
2017 gegründete MRH betreibt rund 30 MVZ mit etwa 600 Mitarbeitenden
mit Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz.
Eigentümer der MRH ist ein Fonds, der vom Finanzinvestor Triton beraten wird.
Finanzinvestoren haben selten langfristige Pläne mit einem Unternehmen. Sie
wollen ihre Investments in der Regel nach sechs bis zehn Jahren mit möglichst
großem Gewinn zurückerhalten. Und so ist es auch in diesem Fall. Triton hat
die MRH im Juli 2021 an einen schwedischen Finanzinvestor weiterveräußert.
Zusätzlich hat dieser Investor auch die Blikk-Gruppe übernommen, die
                                                                                  „Es zeigt sich,
65 Radiologie- und Strahlentherapiestandorte betreibt. Inzwischen wurden die    dass immer mehr
MRH und die Blikk-Gruppe fusioniert.
                                                                                Finanzinvestoren
Ein Börsengang in einigen Jahren wäre keine Überraschung. Die Frage, ob         in die ambulante
bei diesem Spiel Finanzinteressen oder Patienteninteressen im Vordergrund
stehen, können Sie selbst beantworten. Doch die nächste Runde scheint
                                                                                   Versorgung
schon eingeläutet. Die Gynäkologie ist in den Fokus der Finanzinvestoren           eindringen.“
gerückt, ebenso die Allgemeinmedizin. So stellt sich Avi Medical, ein junges
Start-up aus München, als Unternehmen moderner Hausarztpraxen mit einem
Investitionsvolumen von 28,5 Millionen Euro (laut Handelsblatt) neu auf.

Und was macht die Politik? Nichts. Sie schaut zu. Alle Versuche der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, eine gesetzliche Begrenzung im
Interesse der Patientenversorgung durchzusetzen, sind gescheitert. Ob der
Regierungswechsel zu einem Erwachen führt, bleibt abzuwarten.

Ihr

Günter Scherer
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
der KV Berlin

                                                                                      KV-BLATT 06 /2021 3
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Inhalt

                                       Inhalt

                                                                              12
                                                 intararit|shutterstock.com

                                                                              Honorarverteilungs­maßstab
                                                                              Die Vertreterversammlung hat in ihrer
                                                                              letzten Sitzung einen Übergangs-HVM
                                                                              für das Jahr 2022 verabschiedet.

     Forderungskatalog an
                                    24
        den Berliner Senat
Die KV Berlin hat zusammen mit der Ärztekammer
  Berlin und der Berliner Krankenhausgesellschaft
    einen Forderungskatalog an die Politik erstellt.

                                    27
                           Spahn setzt
                           ein Zeichen
                                                                                                                      Foto: KV Berlin

           Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
               hat sich Anfang Oktober gegen die
               saisonale Influenza impfen lassen.

           4   KV-BLATT 06 /2021
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Inhalt

                                                                                                                  Aus der KV
                                                                                                                  06        Auf einen Blick

                                                                                                                  08        Bericht von der Vertreterversammlung

                                                                                                                  12        Übergangs-HVM 2022

                                                                                                                  16        Honorarbericht für das erste Quartal 2021

                                                                                                                  19        Grippeschutzimpfung in Apotheken

                                                                               ProStockStudiot|shutterstock.com
                                                                                                                  20        Berliner Projekt endet

                                                                                                                  22        Honorarabschlagssummen: Abfrage online

                                                                                                                  Politik

              30
                                                                                                                  26        Vertreterversammlung der KBV

                                                                                                                  28	Ergebnisse der bundesweiten
                                                                                                                            Honorarverhandlungen

                    Titelthema                                                                                    Titel
                    Förderprogramm                                                                                30        Förderprogramm Hausarztversorgung

                    Hausarztversorgung                                                                            36        Interview
                    Die KV Berlin schnürte
                    ein historisches Maßnahmenpaket.
                                                                                                                  Für die Praxis

                    52
                                                                                                                  39        Sie fragen. Wir antworten!

                                                                                                                  42        Berufshaftpflicht: Nachweis erforderlich

                                                                                                                  44        Neue Schnittstelle für Fortbildungsnachweis

                                                                                                                  49        Übersicht: TI-Anwendungen in der Praxis
                    Interview
                    Dr. Delia Kassi war im Rahmen eines ehrenamtlichen                                            Forum
                    Hilfseinsatzes in einer Slum-Ambulanz in Nairobi. Im Interview
                    mit dem KV-Blatt berichtete sie von ihren Erfahrungen.                                        50        Umfrage über PID

                                                                                                                  Verschiedenes
                                                                                                                  52        Interview mit Dr. Delia Kassi

                                                                                                                  56        Neu anerkannte Qualitätszirkel

                                                                                                                  Kleinanzeigen
Foto: Delia Kassi

                                                                                                                  58        Termine & Anzeigen

                                                                                                                  62        Impressum

                                                                                                                                                 KV-BLATT 06 /2021 5
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Aus der KV

Auf einen Blick
      Im Arztregister
          wurden im
      2. Quartal 2021

            231                        12.10.2021

    Neueintragungen                2 Millionen
          registriert,             Impfungen gegen
     9 % mehr als im
                                   COVID-19 wurden
     Vorjahresquartal.
                                     in den Berliner

                                                                           Evellean|shutterstock.com
                                   Praxen verabreicht.

    Die fachärztlichen                  Behandlungsfälle in den Berliner
       Versorgungs-                    KV-Notdienstpraxen für Kinder und
    aufträge bestehen                    Jugendliche im 2. Quartal 2021:
     zu   30 %               aus

       Anstellungen.
                                                    5.628
          (Stand: 01/2021)

6   KV-BLATT 06 /2021
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Aus der KV

     Rund

  400
  Fragen und
                     34.852 telefonische Beratungen
  Antworten
sind im Rahmen       wurden durch die Beratungsärzte in
 der FAQs auf            der Leitstelle der KV Berlin
 der Website
                             im 1. Halbjahr 2021
 der KV Berlin
  zu finden.            über die 116 117 durchgeführt,

  (Stand: 10/2021)   25 % mehr als im 1. Halbjahr 2020.

                                                                     Foto: KV Berlin / Christof Rieken

                                                   KV-BLATT 06 /2021 7
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Aus der KV

Vertreterversammlung am 2. September 2021

Sicherstellungsstatut und
Übergangs-HVM beschlossen
Gleich zwei wegweisende Maßnahmen ermöglichten die Mitglieder
bei der 38. Sitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Berlin am 2. September 2021 mit ihrer Zustimmung:
die Einführung eines Übergangs-HVM ab Januar 2022 und umfangreiche
Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung.

V
          ermutlich lag es auch an      Klausurtags bekannt, der ursprünglich   behörde, der Senatsverwaltung
          diesen beiden Hauptthe­       für den 10. September 2021 geplant      für Gesundheit, Pflege und Gleich­
          men, dass das allgemeine      gewesen war: Dieser wird nun auf den    stellung, bezüglich der generellen
          Interesse an der Vertreter­   3. November 2021 nachmittags ver­       Möglichkeit einer Abhaltung der
versammlung (VV) im September           schoben. Inhaltlich wird es bei dem     Vertreterversammlung als reine
überdurchschnittlich groß war: Mit      Klausurtag um Änderungen in der         Online-Sitzung. Bislang herrscht hier
rund 50 Gästen, die per Livestream      Vorgehensweise bei der Vorstandssu­     jedoch immer noch Uneinigkeit:
zugeschaltet waren, wurde ein neuer     che gehen, etwa um den beruflichen      Das BMG sieht die Möglichkeit, die
Rekord aufgestellt. Darunter waren      Hintergrund der Kandidatinnen und       Aufsichtsbehörde nicht. Unabhängig
zahlreiche KV-Mitglieder, die der       -kandidaten und die Amtszeit. Im        davon wurden die sechs Sitzungs­
Einladung zur Veranstaltung gefolgt     Anschluss sollen dann Vorschläge für    termine der Vertreterversammlung
waren und die Möglichkeit zur On­       eine entsprechende Satzungsände­        für das Jahr 2022 bekanntgegeben
line-Teilnahme wahrnahmen. Die          rung erarbeitet werden.                 sowie der Termin für die VV-Klau­
stimmberechtigten Mitglieder der                                                surtagung. Diese findet am 25. und
VV nahmen an der Veranstaltung          Weitere Themen im Bericht der           26. Februar statt.
persönlich vor Ort im Tagungsraum       Vorsitzenden waren der Ausblick auf
der KV Berlin teil.                     die Wahlen in der KV Berlin im kom­     Abschließend nahm die VV-Vor­
                                        menden Jahr und die Bildung eines       sitzende noch kurz Bezug auf den
Bericht der VV-Vorsitzenden             Wahlausschusses hierfür sowie die       Tagesordnungspunkt 3 mit der
                                        anstehende Wahl des Zulassungs­         Beschlussfassung eines Übergangs-
Nach der Begrüßung und Feststel­        ausschusses. Dessen Amtsperiode         HVM für das Jahr 2022: „Ab 2023
lung der Beschlussfähigkeit durch die   beträgt immer nur vier Jahre, viele     ist dann ein neuer HVM mit neuer
VV-Vorsitzende Dr. Christiane Wessel    Mitglieder sind jedoch bereit, das      Systematik geplant. Nach der guten
wurde über die Teilnahme der Gäste      Ehrenamt eine weitere Periode zu        Vorarbeit für den Übergangs-HVM
per Livestream abgestimmt – darunter    übernehmen. Wessel hob in diesem        in den vergangenen Monaten tragen
auch drei Vertreter aus dem Kranken­    Zusammenhang die Bedeutung              wir nun alle gemeinsam die Verant­
haus- und MVZ-Bereich. Nach kurzer      dieses Ehrenamts hervor und warb        wortung dafür, dass der Übergangs-
Diskussion wurde die Teilnahme          für Engagement der Ärzteschaft im       HVM kein Dauer-Übergangs-HVM
aller Gäste von den VV-Mitgliedern      Zulassungsausschuss.                    wird!“, appellierte Wessel.
angenommen. Zur Tagesordnung
gab es keine Ergänzungen, sodass        Außerdem gab Wessel einen               Bericht des Vorstands
die VV-Vorsitzende mit ihrem Bericht    Zwischenstand zur Korrespondenz
fortfahren konnte. Zunächst gab         mit dem Bundesministerium für Ge­       Den Bericht des Vorstands über­
Wessel die Terminänderung des VV-       sundheit (BMG) und der Aufsichts­       nahm Dr. Bettina Gaber. Zunächst

8   KV-BLATT 06 /2021
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Aus der KV

gab sie einen kurzen Überblick zum     Zahlen zu den bislang durchgeführ­      (eHBA) auch mittels Praxisausweis
Zwischenstand der Honorarver­          ten COVID-19-Schutzimpfungen in         (SMC-B-Karte) signiert werden.
handlungen für das Jahr 2022 auf       Berlin (rund 4,5 Millionen), an denen   Grundsätzlich benötigt der Arzt
Bundesebene. Bis dato hatte je­        die Impfungen in den Vertragsarzt­      oder die Ärztin aber einen eHBA.
doch nur der Bewertungsausschuss       praxen (knapp zwei Millionen) einen     Bei fehlender TI-Anbindung oder
die regionalen Veränderungsra­         erheblichen Anteil ausmachen.           mangels KIM-Dienst kann bei der
ten für 2022 festgelegt: Sowohl                                                Übergangslösung auch die Ausfer­
Diagnose- als auch Demografierate      Ein weiterer Themenkomplex im           tigung der AU für die Krankenkasse
in Berlin fallen wieder negativ aus.   Vorstandsbericht war die Digitalisie­   auf einem ausgedruckten Stylesheet
Zum Orientierungswert für 2022         rung. Gaber erläuterte insbesondere     übermittelt werden.
gab es am 2. September noch kein       noch einmal die erforderliche tech­
Ergebnis – die Kassenärztliche         nische Ausstattung in den Arztpra­      Abschließend berichtete Gaber noch
Bundesvereinigung (KBV) forderte       xen für die digitale Übermittlung der   von einem Wasserschaden in Haus 1
eine Erhöhung, die Kassen eine         Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung        der KV Berlin, der durch einen nicht
Nullrunde. Lesen Sie mehr dazu auf     (AU). Anstelle des alten Muster 1       fachgerecht montierten Wasser­
Seite 28.                              der AU müssen für die elektronische     boiler entstanden war und der von
                                       Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung        Etage 7 bis ins Erdgeschoss Schäden
Weitere Themen im Vorstandsbe­         (eAU) ab dem 1. Oktober die so­         verursacht hat. Maßnahmen zur Sa­
richt waren die seit dem 1. Oktober    genannten „Stylesheets“ (Gestal­        nierung werden aktuell in die Wege
neu in den Einheitlichen Bewer­        tungsvorlagen für das Erstellen von     geleitet. Parallel dazu laufen die
tungsmaßstab (EBM) aufgenomme­         Dokumenten und Formularen am            Strangsanierung in Haus 2 und die
nen Leistungen in der Gruppenpsy­      Praxis-PC) verwendet werden.            Sanierung der Toiletten im Unterge­
chotherapie (siehe Beitrag auf                                                 schoss weiter.
Seite 46) sowie der aktuelle Ver­      Für KV-Mitglieder, die bisher noch
handlungsstand zu den DMP-             nicht alle Voraussetzungen erfüllen,    Corona-Rettungsschirm 2021
Verträgen Diabetes mellitus Typ 1      gilt bis Ende des Jahres eine Über­
und Typ 2 sowie Gestationsdiabetes     gangsregelung. So gibt es jeweils für   Als dritten Tagesordnungspunkt
und Diabetisches Fußsyndrom.           die Szenarien „Praxis ohne eHBA“,       präsentierte Dr. Markus Jäckel,
                                       „Praxis ohne TI-Anbindung und/          Hauptabteilungsleiter Abrechnung
Im Folgenden berichtete Gaber über     oder ohne KIM-Dienst“ und „Praxis       und Honorarverteilung der KV
Aktuelles zur Impfkampagne und         ohne PVS-Update zur eAU“ alter­         Berlin, die Maßnahmen für den
wesentliche Neuerungen aus der         native Übermittlungswege der AU.        Corona-Rettungsschirm 2021. Da
überarbeiteten Corona-Impfverord­      Beispielsweise kann die eAU im          die Krankenkassen im Gegensatz zu
nung mit Inkrafttreten am 1. Sep­      Fall der Nichtverfügbarkeit eines       2020 im Jahr 2021 für die extra­
tember. Außerdem präsentierte sie      elektronischen Heilberufsausweises      budgetäre Gesamtvergütung (EGV)

                                                                                                            Anzeige

                                                                                              KV-BLATT 06 /2021 9
KV Berlin geht neue Wege - Verbesserung der Hausarztversorgung - Bericht aus
Aus der KV

          gesetzlich zu keinen Ausgleichszah­                        derungen des Zulassungsstatus oder                              des § 22c des HVM (im Detail ein­
          lungen mehr verpflichtet sind und                          der Umfänge der Versorgungsauf­                                 sehbar auf der Website der KV Ber­
          sich auch die gesetzlichen Normen                          träge zwischen dem Vergleichsquar­                              lin, siehe Verweis ganz unten) wurde
          zur Kompensation der Ausfälle                              tal und dem Abrechnungsquartal.                                 von den Anwesenden VV-Mitglie­
          innerhalb der morbiditätsbedingten                                                                                         dern einstimmig angenommen.
          Gesamtvergütung (MGV) geändert                             Die Zahlungen beziehen sich allein
          haben, musste die KV Berlin andere                         auf das MGV-relevante Honorar des                               Übergangs-HVM 2022
          Wege zur Kompensation erörtern.                            Vorjahresquartals. Es wird ange­
          Da die Krankenkassen im Rahmen                             strebt, die von den Krankenkassen                               Daran anschließend stellte Dr. Mar­
          von Sondierungsgesprächen mit der                          bezahlte MGV vollständig an die                                 kus Jäckel die Beschlussempfehlung
          KV Berlin kein Entgegenkommen                              Ärzte auszukehren. Unter Berück­                                für einen Übergangs-HVM für das
          signalisiert haben, über die gesetz­                       sichtigung etwaiger anderer Aus­                                Jahr 2022 vor. Dieser HVM dient
          lichen Vorgaben hinaus hinsichtlich                        gleichszahlungen oder finanzieller                              der Überleitung in eine ab dem Jahr
          einer kassenseitigen finanziellen                          Hilfen aufgrund anderer Anspruchs­                              2023 geplante neue, von der Vertre­
          Beteiligung an Ausgleichszahlun­                           grundlagen, welche die Praxis erhal­                            terversammlung dann zu beschlie­
          gen für EGV-Verluste mit der KV in                         ten hat, soll eine Stützung der Praxis                          ßende Honorarverteilungssystema­
          Verhandlungen zu treten, musste                            auf 90 Prozent des Gesamthonorars                               tik. Hintergrund für die Beendigung
          eine Anpassung des Honorarvertei­                          des Vorjahresquartals und maximal                               des derzeit gültigen HVM zum
          lungsmaßstabs (HVM) der KV Berlin                          bis zu 100 Prozent des MGV-re­                                  31. Dezember 2021 ist vor allem,
          erarbeitet werden.                                         levanten Honorars des Vorjahres­                                dass die Mengensteuerung bisher
                                                                     quartals erfolgen. Die Finanzierung                             auf Basis von Fallzahlen und Fall­
          Nach Beratungen mit dem Honorar­                           der Zahlungen erfolgt grundsätzlich                             werten zur Bestimmung der RLV und
          verteilungsausschuss und den wei­                          aus den freiwerdenden Mitteln in                                QZV erfolgte. Dies wird in zuneh­
          teren beratenden Fachausschüssen                           den entsprechenden versorgungs­                                 mendem Maße durch die Pandemie
          wurde der VV eine Beschlussvorlage                         bereichsbezogenen Verteilungsvo­                                erschwert – das dadurch notwen­
          zur Änderung des HVM mit Wirkung                           lumen. Reichen die zur Verfügung                                dige Ausweichen auf für die Praxen
          zum 1. Januar 2021 vorgelegt. Die                          stehenden Mittel in einem Ver­                                  repräsentative Basiszeiträume zur
          Änderung betrifft den § 22c des                            teilungsvolumen nicht aus, wird                                 Bestimmung der Fallzahlen ent­
          HVM und beinhaltet grob zusam­                             die Zahlung quotiert. Verluste im                               fernt sich mehr und mehr von dem
          mengefasst Folgendes: Mindert sich                         Bereich der EGV können für das Jahr                             tatsächlichen Leistungsgeschehen.
          infolge einer Pandemie oder eines                          2021 nicht ausgeglichen werden.                                 Hinzu kommt, dass die Fortführung
          anderen Großschadensereignisses                                                                                            komplexer Regelungen, die sowohl
          das GKV-Gesamthonorar 2021 zu                              Voraussetzung für die Zahlungen                                 die andauernde Corona-Pandemie
          dem GKV-Gesamthonorar 2020 der                             ist das Weiterbestehen der von der                              als auch die Auswirkungen des
          Praxis um mehr als zehn Prozent                            Bundesregierung beschlossenen                                   Terminservice- und Versorgungs­
          gegenüber dem Vorjahresquartal,                            epidemischen Lage von nationaler                                gesetzes (TSVG) abbilden sollen,
          leistet die KV Berlin ab dem ersten                        Tragweite. Die Zahlungen enden mit                              die Nachvollziehbarkeit und damit
          Quartal 2021 versorgungsbereichs­                          der Quartalsabrechnung des Quar­                                auch die Rechtssicherheit dieser
          spezifisch Zahlungen an die Praxis                         tals, in dem dieser Status durch die                            Berechnungsergebnisse gefährden
          zur Sicherstellung der Versorgung.                         Bundesregierung aufgehoben wird.                                würde. Nähere Informationen zu
          Zu berücksichtigen sind hierbei Än­                        Die Beschlussvorlage zur Änderung                               den wesentlichen Änderungen und
                                                                                                                                     Inhalten des Übergangs-HVM finden
                                                                                                                                     Sie im Beitrag ab Seite 12.
          Anzeige

                                                                                          Wir sind eine hochspezialisierte           Bereits im Vorfeld der VV hatte der
                                                                                         Steuerberatungsgesellscha� und              Honorarverteilungsausschuss (HVA)
                                                                                       beraten ausschließlich Angehörige
                                                                                    der Heilberufe. Vertrauen Sei unserer            über den Übergangs-HVM beraten
                                                                                     langjährigen Erfahrung und unserem
                                                                                                 zer�fizierten Fachwissen.            und sein positives Votum abge­
           Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)                                                                     geben – ebenso wie die anderen
           Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)
           Spezialisierte Fachberatung – mit Zer�fikat!                                                                               beratenden Fachausschüsse. Die
            Praxisgründungsberatung  Begleitung bei Praxiskäufen und -verkäufen                                                    Beschlussempfehlung zur Änderung
            Spezielle betriebswirtscha�liche Auswertungen  Praxisvergleich                                                         des geltenden Honorarverteilungs­
            Analysen zur Praxisop�mierung  Steuerrücklagenberechnung
                                                                                                                                     maßstabs der KV Berlin mit Wirkung
           ETL ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellscha� mbH                                                                          zum 1. Januar 2022 wurde von den
           wirtscha�liche und steuerliche Beratung für Heilberufler
           Platz vor dem Neuen Tor 2  10115 Berlin                                                                                  VV-Mitgliedern im Saal bei der Ab­
           Tel.: 0 30 / 28 09 22 00  Fax: 0 30 / 28 09 22 99                          Daniel Dommenz – Steuerberater                stimmung einstimmig angenommen.
           advisa-berlin@etl.de  www.etl.de/advisa-berlin                                  Anja Genz – Steuerberaterin
                                                                                                                                     Damit gilt der aktuelle HVM nur

ETL_111x555.indd 1                                                                                             25.11.2020 12:14:34

          10    KV-BLATT 06 /2021
Aus der KV

noch bis zum 31. Dezember 2021.          verbessern. Betrieben werden die        Die VV-Vorsitzende Wessel zeigte
Danach kommt der Übergangs-HVM           Einrichtungen im Rahmen der KV          sich sehr zufrieden mit den Be­
zur Anwendung, der voraussichtlich       Berlin Praxis GmbH, die im Oktober      schlüssen und bemerkte: „Ich weiß
bis zum 31. Dezember 2022 gelten         2021 gegründet wird. Die erste          gar nicht, ob Ihnen allen bewusst ist,
wird. Voraussichtlich ab 2023 wird       Eigeneinrichtung soll voraussicht­      dass wir heute gemeinsam etwas
dann ein von Grund auf reformierter      lich in der zweiten Jahreshälfte 2022   Historisches gemacht haben!“ An­
HVM kommen.                              eröffnen. Lesen Sie hierzu auch die     erkennendes Tischeklopfen im Saal
                                         Titelgeschichte ab Seite 30.            war die prompte Reaktion darauf.
Sicherstellungsstatut
                                         Um das umfangreiche Maßnah­             Drei Wahlen
Thema des vierten Tagesordnungs­         menpaket des Förderprogramms
punkts waren strukturelle Sicher­        in Höhe von insgesamt 21 Millio­        Bei der VV im September fanden
stellungsmaßnahmen der vertrags­         nen Euro in die Tat umsetzen zu         außerdem drei Wahlen statt: Bei der
ärztlichen Versorgung. Dr. Burkhard      können, wurden der Vertreterver­        Nachwahl eines Mitglieds für den
Ruppert, Vorstandsvorsitzender der       sammlung vier Beschlussvorlagen         Plausibilitätsausschuss aus der KV-
KV Berlin, und Günter Scherer, stell­   vorgelegt: Zunächst der Beschluss       Verwaltung wurde der Vorschlag,
vertretender Vorstandsvorsitzender,      des Inkrafttretens des Sicher­          diese Position mit Christina Schatz
präsentierten die im Rahmen des          stellungsstatuts zum 1. Januar          zu besetzen, einstimmig angenom­
sogenannten Sicherstellungsstatuts       2022 und die Beauftragung des           men. Auch für den Ausschuss für
geplanten Maßnahmen.                     Vorstands, entsprechende Aus­           Satzung und Geschäftsordnung
                                         führungsbestimmungen zu er­             stand die Nachwahl eines Mitglieds
Hierbei handelt es sich um ein           lassen, die die Durchführung von        an. Einstimmig gewählt wurde hier­
umfassendes Förderprogramm zur           Maßnahmen zur Sicherstellung der        für Dr. Stephan Beckmann.
Verbesserung der hausärztlichen          vertragsärztlichen Versorgung im
Versorgung. Damit sollen dann ak­        Land Berlin regeln. Als zweites der     Die zweijährige Amtszeit der stell­
tuell die drei Bezirke Marzahn-Hel­      Beschluss, dass die Vertreterver­       vertretenden Vorsitzenden des
lersdorf, Lichtenberg und Treptow-       sammlung dem Vorhaben einer             Beschwerdeausschusses, Heike
Köpenick unterstützt werden, in          Gründung einer Gesellschaft mit         Bienzle, endet zum 31. Dezember
denen es immer schwieriger wird,         beschränkter Haftung (GmbH) zum         2021. Heike Bienzle wurde der VV
Niederlassungswillige zu finden. Das     Betrieb von Eigeneinrichtungen          für eine weitere Amtszeit vor­
Förderprogramm, das am 1. Januar         im Sinne des § 105 Abs. 1c SGB V        geschlagen, da sie aufgrund ihrer
2022 startet und über mehrere            zustimmt. Die dritte Beschluss­         bisherigen Tätigkeit als stellver­
Jahre läuft, wird von der KV Berlin      vorlage beinhaltete die Erhöhung        tretende Vorsitzende des Be­
und den regionalen Krankenkassen         des Strukturfonds nach § 105 Abs.       schwerdeausschusses und ihrer
paritätisch finanziert.                  1a SGB V ab dem 1. Juli 2021 um         vormaligen Tätigkeit als Richterin
                                         weitere 0,07 Prozent auf den ma­        am Sozialgericht Berlin über die
Neben der finanziellen Unterstüt­        ximalen Wert von 0,2 Prozent. Und       notwendigen Kenntnisse für diese
zung von Ärztinnen und Ärzten, die       um eine Belastung der MGV durch         Position verfügt. Der Vorschlag
sich neu niederlassen beziehungs­        die Erhöhung des Strukturfonds zu       wurde einstimmig angenommen.
weise eine Praxis übernehmen wol­        vermeiden, beinhaltete die vierte       Damit wird Heike Bienzle den stell­
len, der Förderung von Praxen mit        Beschlussvorlage die Finanzierung       vertretenden Vorsitz im Beschwer­
angestellten Ärztinnen und Ärzten        der Fördermaßnahmen unter               deausschuss ab dem 1. Januar
oder der Vergabe von Stipendien          Verwendung der Mittel aus dem so­       2022 für eine weitere Amtszeit von
an Medizinstudierende wird die KV        genannten Honorarfonds „Alt“. Die       zwei Jahren fortführen.           yei
Berlin in den genannten drei Bezir­      Mittel sollen im benötigten Umfang
ken Eigeneinrichtungen betreiben,        pro Quartal entnommen und der
in denen Ärztinnen und Ärzte an­         MGV zugeführt werden. Soweit die
gestellt tätig sein können – mit der     Mittel aufgebraucht wurden, endet
                                                                                  Die Beschlüsse der VV vom
Option, die Praxis zu einem späteren     die Erhöhung des Strukturfonds.
                                                                                  2. September 2021 sind online
Zeitpunkt zu übernehmen.
                                                                                  zu finden unter:
                                         Alle vier Beschlussvorlagen wurden
                                                                                  www.kvberlin.de > Die KV Berlin
Ein absolutes Novum ist, dass die        bereits im Vorfeld von den bera­
                                                                                  > Organisation > Vertreterver­
KV Berlin also künftig selbst an der     tenden Fachausschüssen geprüft
                                                                                  sammlung > Beschlüsse und
Versorgung teilnehmen wird. Ziel         und für gutgeheißen, von den An­
                                                                                  Resolutionen der 15. Vertreter­
der Eigeneinrichtungen ist es, die       wesenden VV-Mitgliedern wurden
                                                                                  versammlung > 38. Sitzung vom
hausärztliche Versorgung in den          sie bei der Abstimmung einstimmig
                                                                                  02.09.2021
schlechter versorgten Bezirken zu        angenommen.

                                                                                                KV-BLATT 06 /2021 11
Aus der KV

Honorarverteilungsmaßstab

Übergangs-HVM
für 2022 verabschiedet
Die Vertreterversammlung (VV) hat in ihrer Sitzung im September einen
Übergangs-HVM für das Jahr 2022 verabschiedet. Dieser tritt zum 1. Januar in
Kraft. Der aktuelle HVM endet somit zum 31. Dezember 2021. Der neue HVM
soll vereinfacht werden und den Praxen mehr Planungssicherheit geben.

B
        ereits zu Beginn des Jahres    form überbrücken und nach Planung           nur noch sehr schwer vermittelbar
        fanden in der Fachabteilung    der KV Berlin bis 31. Dezember 2022         und transparent zu machen. Sollte
        Abrechnung und Honorarver­     gelten. Danach soll der Reform-HVM          dieser HVM auch über das Jahr 2021
        teilung erste konzeptionelle   in Kraft treten. Viele Mitglieder stellen   hinaus fortgeführt werden, würde
Überlegungen zum Übergangs-HVM         sich die Frage: Warum gibt es einen         dies einen erheblichen Anpassungs­
statt. Nach Einbeziehung des Vor­      Übergangs-HVM? Warum kann der               bedarf der bestehenden Regelungen
stands, der Fachabteilungen und der    derzeit gültige HVM nicht nahtlos von       nach sich ziehen, die die Komplexität
beratenden Fachausschüsse wurde        einem komplett überarbeiteten Re­           der Honorarverteilung und der pra­
der Vertreterversammlung im Juni       form-HVM abgelöst werden? Warum             xisindividuellen Mengensteuerung
die Beschlussvorlage für die Zustim­   ist eine Fortführung des derzeit gülti­     weiter erhöhen und verkomplizieren
mung zum in der Sitzung vorgestell­    ge HVM nicht noch solange möglich,          würde.
ten Konzept eines Übergangs-HVM        bis sich die Vertreterversammlung auf
vorgelegt. Nach Zustimmung der VV      die notwendige Reform der Honorar­          Berechnung erschwert
und Abstimmungen mit der Rechts­       verteilung verständigt hat?
abteilung und dem Honorarvertei­                                                   Beispiel: Normalerweise orientiert
lungsausschuss in den Folgemona­       Die Antwort gibt der momentan gel­          sich die Berechnung an den Fällen
ten wurde der Übergangs-HVM in         tende HVM: Die vielen Anpassungen           aus dem Vorjahresquartal. Aufgrund
der vergangenen Sitzung der VV am      der letzten Jahre, die unter anderem        der Corona-Pandemie wurden für
2. September verabschiedet – der       aufgrund des Terminservice- und             die Berechnung für das Jahr 2021
neue HVM gilt ab 1. Januar 2022.       Versorgungsgesetztes (TSVG) und             Fälle aus dem Vorvorjahresquartal,
                                       der Corona-Pandemie erfolgen                also aus 2019, herangezogen. Davon
Grundsätzliche Überarbeitung           mussten, haben die Komplexität              wurden wiederum die
                                       dieses HVM erheblich gesteigert. Die        TSVG-Fälle aus dem
Der sogenannte Übergangs-HVM soll      Einflussfaktoren auf die Höhe der           Vorjahresquartal –
die Zeit bis zu einer echten HVM-Re­   Fallwerte sind vor allem nach außen

12   KV-BLATT 06 /2021
Aus der KV

also aus 2020 – abgezogen. Für 2022      Grundlage für 2022                       und Fachärzte getrennt, jeweils für
wäre festzulegen, auf welcher Basis                                               die Quartale eins bis vier 2022 zu
die Fallzahlen zu ermitteln sind. Not­   Grundlage für das neue PEV in den        berechnen. Dieser Anpassungsfak­
wendige Anpassungen dieses HVM           jeweiligen Quartalen des kommen­         tor soll das Verhältnis des im jeweili­
würden in zunehmendem Maße eine          den Jahres bildet die RLV-/QZV-Zu­       gen Quartal des Jahres 2022 für die
technische Umsetzung, vor allem eine     weisung des vierten Quartals 2021.       Budgetberechnung zur Verfügung
automatisierte RLV-Zuweisung für die     Die hohe Komplexität des derzeit         stehenden Geldes, zum für die RLV-/
Mehrheit der Praxen erschweren.          noch gültigen HVM zeigte sich leider     QZV-Berechnung im vierten Quartal
                                         darin, dass die Zuweisung, die im        2021 bereitstehenden Geldes abbil­
Zuweisungen im Rahmen einer              September erfolgte, einen Fehler         den. Die für die Budgetberechnung
überwiegend händischen Antrags­          enthielt und es somit notwendig          zur Verfügung stehende Geldmenge
bearbeitung würden über kurz oder        war, die Fallwertberechnung und die      ist unter anderem abhängig von der
lang die Rechtssicherheit der RLV-/      RLV-/QZV-Zuweisung neu anzusto­          quartalsspezifischen morbiditäts­
QZV-Bescheide infrage stellen. Die       ßen. Die Praxen erhielten deshalb        bedingten Gesamtvergütung (MGV).
Abwägung all dieser Aspekte hat          Anfang Oktober einen Korrektur­          Zusammenfassend ist festzustellen,
dazu geführt, dass die Vertreterver­     zuweisungsbescheid, der somit als        dass die Zuweisung des Praxis-Euro-
sammlung der KV Berlin beschlossen       Basis für das PEV ab erstem Quartal      Volumens nicht mehr wie bisher auf
hat, den derzeit gültigen HVM mit        2022 gilt. Das vierte Quartal 2021 ist   der Grundlage der Fälle des Vorjah­
Wirkung zum 1. Januar 2022 durch         aus vielerlei Gründen eine geeignete     resquartals erfolgt. Vielmehr dient
diesen Übergangs-HVM abzulösen.          Grundlage für die neuen Praxis­          das zugewiesene RLV-/QZV-Budget
                                         budgets des neuen, zum 1. Januar         einer Praxis im vierten Quartal 2021
Sichere Planungsgrundlage                2022 gültigen HVM. Zum einen ist         in Euro als Grundlage für die Budget-
                                         das vierte Quartal 2021 das zeit­        Zuweisung im Jahr 2022 (zukünftig
Während kommendes Jahr mit Ruhe          nächste Quartal für das Jahr 2022.       dann PEV). Diese Grundlage aus
und der nötigen Zeit ein neuer HVM –     Damit halten sich Veränderungen in       dem vierten Quartal 2021 wird für
mit Inkrafttreten ab 2023 – erarbei­     der Zusammensetzung der Praxen           alle vier Quartale des Jahres 2022
tet wird, erhalten die Praxen durch      relativ im Rahmen. Die TSVG-Be­          fortgeführt, einzig allein gewichtet
den Übergangs-HVM die nötige             reinigung des Vorjahresquartals,         um den quartalsweise zu berech­
Planungssicherheit, mit welchem          maßgeblich für die Honorarbasis im       nenden Anpassungsfaktor.
Budget zu rechnen ist. Bereits der       vierten Quartal 2021, beschränkte
Übergangs-HVM soll möglichst             sich lediglich auf den TSS-Akutfall,     Übertragung nach 2022
verständlich sein und vereinfacht        mit sehr geringen Auswirkungen.
werden. Der HVM für das Jahr 2022        Der EBM-Effekt – die EBM-Reform          Das Budget wird somit aus dem
sieht vor, die Budgets von Fallzahlen    kam zum zweiten Quartal 2020 – ist       vierten Quartal 2021 ins jeweili­
und Fallwerten zu entkoppeln, das        somit berücksichtigt, ebenso wie die     ge Quartal aus 2022 übertragen
heißt, die Zuweisung erfolgt über        Umstellung der leistungsfallbezo­        und durch den Anpassungsfaktor
ein festes Budget: das Praxis-           genen QZV-Fallzählung von Arztfall       angepasst. Außerdem wird ein
EURO-Volumen (PEV). Das PEV              auf Arztgruppenfall, die bereits zum     eventueller Kooperationsgrad bei
wird unabhängig von der Fallzahl         dritten Quartal 2021 in Kraft trat.      Gemeinschaftspraxen oder MVZ er­
der jeweiligen Praxis zugewiesen.        Wichtig ist jedoch, dass die Aus­        rechnet und angewandt. Das Budget
Die alten Begrifflichkeiten RLV und      gangsbasis für die PEV, die RLV-/        wird ebenfalls angepasst, sollte es
QZV werden erneuert: Das RLV wird        QZV-Zuweisung aus dem vierten            zu einer Veränderung der Tätigkeits­
zukünftig durch das Basis-EURO-Vo­       Quartal 2021 für die jeweiligen          umfänge kommen – beispielsweise
lumen (BEV) ersetzt, das QZV durch       Quartale 1/2022 bis 4/2022, mit          bei einer geänderten Praxiszusam­
das Zusatz-EURO-Volumen (ZEV).           einem sogenannten Anpassungsfak­         mensetzung.
Zusammen ergeben das Basis-EU­           tor zu gewichten ist. Dieser Anpas­
RO-Volumen und das Zusatz-EURO-          sungsfaktor ist auf der Ebene der
Volumen das Praxis-EURO-Volumen          Versorgungsbereiche, also für Haus-
(siehe dazu Abbildung 1, Seite 14).
                                                                                                                            intararit|shutterstock.com

                                                                                                 KV-BLATT 06 /2021 13
Aus der KV

                  Fortschreibung der RLV-/QZV-Volumen aus 2021-4 für die Praxis-EURO-Volumen in 2022

                                                             RLV-/QVZ-Zuweisung für
                                                           das Quartal 2021-4 in EURO
     Die Praxis-EURO-Volumen (PEV)                       RLV                        QVZ
     lassen sich zerlegen in das
     Basis-Euro-Volumen (BEV) und
     die Zusatz-EURO-Volumen (ZEV),
     wichtig z. B. zur Berechnung des
                                                            Praxis-EURO-Volumen für
     Kooperationsgrades.                                             2022-1

                                                    Basis-Euro-Volumen         Zusatz-Euro-Volumen
                                                (Grundlage: RLV-Volumen        (Grundlage: QZV-Volumen
                                                              aus 2021-4)      aus 2021-4)

Abb. 1: Aus RLV und QZV werden Basis-EURO-Volumen und Zusatz-EURO-Volumen.

Das Praxis-EURO-Volumen wird                       Basis des ZEV – analog zur bisherigen          einem Livestream zum HVM Ende
weiterhin versorgungsbereichsspe­                  QZV-Regelung. Unterquartalig verge­            Oktober konnten KV-Mitglieder ihre
zifisch ausgewiesen. Wechselt ein                  bene Abrechnungsgenehmigungen                  Fragen direkt an die KV Berlin stel­
Arzt beziehungsweise eine Ärztin                   können erst ab dem Folgequartal                len. Vorstandsmitglied Dr. Bettina
die Praxis, wird das Budget entspre­               berücksichtigt werden.                         Gaber und Dr. Markus Jäckel haben
chend übertragen. Wie bisher er­                                                                  dabei Fragen beantwortet und die
halten Neuärztinnen und -ärzte das                 Videovortrag und Livestream                    Systematik und Berechnung des
Vorgängerbudget – sollte es keinen                                                                Übergangs-HVM erläutert.          bic
Vorgänger geben, dann erhalten                     Zum besseren Verständnis stellt die
Ärztinnen und Ärzte zumindest ein                  KV Berlin einen Videovortrag zum
halbes Durchschnittsbudget der je­                 Übergangs-HVM bereit. Dr. Markus
weiligen Arztgruppe. Ärztinnen und                 Jäckel, Hauptabteilungsleiter Ab­                  Den Videovortrag sowie den
Ärzte, die unter dem Durchschnitt                  rechnung und Honorarverteilung                     aufgezeichneten Livestream zum
liegen, müssen die Möglichkeit                     bei der KV Berlin, erläutert darin die             HVM finden Sie auf der Website
haben, 2023 auf den Durchschnitt zu                Ziele und Systematik des ab 1. Ja­                 der KV Berlin unter: www.kvber­
wachsen. Bei einer neuen Abrech­                   nuar geltenden HVM. Außerdem                       lin.de > Für Praxen > Alles für
nungsgenehmigung in 2022 erhalten                  erklärt er anhand eines Beispiels die              den Praxisalltag > Abrechnung /
Praxen eine Erhöhung des PEV auf                   neuen Berechnungsgrundlagen. In                    Honorar > Honorarverteilung

               Das RLV-/QZV-Budget einer Praxis aus 2021-4 bilden die Grundlagen für die Budgets in 2022

               Leistungserbringung in
                       2020-4              BASIS
                   CAVE! – HVM-                            Zuweisung: September 2021
                 Coronaregelungen
                                                                RLV-/QZV-Zuweisung für
       · Leistungsbedarf aus 2019-4                            das Quartal 2021-4 in EURO
       · TSVG-Leistungsbedarf aus 2020-4
       · Zugewiesen RLV-Fallzahlen für
          2020-4 (erbracht in 2019-4)
       · Erbrachte TSVG-Fälle in 2020-4
                                              Bildet die GRUNDLAGE für ...

         Praxis-EURO-Volumen für           Praxis-EURO-Volumen für          Praxis-EURO-Volumen für        Praxis-EURO-Volumen für
                  2022-1                            2022-2                           2022-3                         2022-4

Abb. 2: Das vierte Quartal 2021 stellt die Basis für das PEV 2022 dar.

14    KV-BLATT 06 /2021
Aus der KV

Zahlen & Fakten
Starke Zunahme der Grippeschutzimpfungen
Vergleicht man die Anzahl der Grippeschutzimpfungen in den letzten sechs Jahren,
so ist im Corona-Jahr 2020 ein deutlicher Anstieg zu erkennen. Im vergangenen Jahr
erhielten 791.409 Patientinnen und Patienten eine Schutzimpfung gegen die saisonale
Influenza – 39 Prozent mehr als im Jahr 2019. Der hausärztliche Versorgungsbereich
führte mit einem Anteil von mehr als 90 Prozent die meisten Impfungen durch.

 Entwicklung der Grippeschutzimpfungen in den Berliner Praxen in den letzten sechs Jahren

                                                                           + 39 %

        Anzahl                                                                      791.409
        der Impfungen
            526.928                526.517         582.303       570.714
                        519.114

     Jahr    2015        2016        2017               2018      2019               2020

                                                                                        Quelle KV Berlin

 Anteil der Grippeschutzimpfungen im Jahr 2020 unterschieden nach Versorgungsbereich

                                                               712.788 Impfungen
   78.621 Impfungen                                                             Hausärztlicher
                                                                           Versorgungsbereich
   Fachärztlicher
   Versorgungsbereich
                                                                                    90,07 %
   9,93 %                                   insgesamt
                                       791.409
                                         Impfungen

                                                                                        Quelle KV Berlin

                                                                                KV-BLATT 06 /2021 15
Aus der KV

Honorarbericht für das Quartal 1/2021

Fallzahlrückgänge, aber
auch Honorarsteigerungen
Das erste Quartal 2021, das noch unter dem andauernden zweiten
Lockdown der Corona-Pandemie stand, ist gekennzeichnet durch
Fallzahlrückgänge und nicht ausgeschöpfte Regelleistungsvolumina,
aber auch durch Honorarsteigerungen.

D
        ie Gesamthonorare (exklu­      nen und -ärzte sowie der Psycho­        im Vergleich zum Vorjahresquartal.
        sive der Zahlungen aus dem     therapeutinnen und -therapeuten         Damit steigt die Gesamthonorargut­
        Corona-Rettungsschirm)         verzeichnen weiterhin insgesamt ein     schrift auf annähernd 560 Millionen
        der Berliner Vertragsärztin­   deutliches Plus von fast vier Prozent   Euro. Sowohl im Bereich der extra­

16   KV-BLATT 06 /2021
Aus der KV

budgetären Gesamtvergütung (EGV)         Hausärztlicher Versorgungsbereich    führt dazu, dass die Auszahlungs­
als auch im Bereich der morbiditäts­                                          quote in der MGV um zwei Prozent
bedingten Gesamtvergütung (MGV)          Das Gesamthonorar im hausärzt­       auf rund 87 Prozent anstieg. Eine
werden Zuwächse von rund vier            lichen Versorgungsbereich liegt      ebenfalls beträchtliche Abnahme
Prozent erreicht. Das EGV-Honorar        im ersten Quartal 2021 bei rund      der Arztfälle von fast 19 Prozent
stieg somit auf 260 Millionen Euro       155 Millionen Euro. Damit weist      infolge der Corona-Pandemie kann
und das MGV-Honorar auf 293 Mil­         das Gesamthonorar eine moderate      auch bei gezielter Betrachtung
lionen Euro an.                          Abnahme von etwa einem Prozent       im Bereich des Terminservice-
                                         im Vergleich zum Vorjahresquartal    und Versorgungsgesetzes (TSVG)
Hierzu trug einerseits die zum           auf. In der Folge steht den Haus-    registriert werden. Dadurch weist
31. Dezember 2020 abgeschlossene         und Kinderärztinnen und -ärzten      das Honorar im TSVG einen präg­
Bereinigung von TSVG-Leistungen und      in diesem Quartal ein um drei Pro­   nanten Rückgang von annähernd
andererseits die Sicherung der Regel­    zent geringeres durchschnittliches   13 Prozent auf.
leistungsvolumina vor den Auswirkun­     Honorar in Höhe von 56.570 Euro
gen der Corona-Pandemie bei. Die         zur Verfügung. Diese Entwicklung     In den Honorarsegmenten der EGV
positive Entwicklung des Gesamtho­       resultiert im besonderen Maße        und bei den Zuschlägen werden
norars ist vor allem im fachärztlichen   aus den Folgen der Corona-Pan­       hingegen deutliche Honoraranstie­
Versorgungsbereich zu verorten. Bei      demie. Denn im ersten Quartal        ge aufgezeigt. Das EGV-Honorar,
den Haus- und Kinderärztinnen und        2021 nahmen die Arztfälle deutlich   das im Honorarbericht getrennt
-ärzten hingegen verlief die Honorar­    um fast 14 Prozent auf insgesamt     vom TSVG betrachtet wird, weist
entwicklung insgesamt – aufgrund der     2,4 Millionen Fälle ab. Zudem wur­   einen beachtlichen Anstieg von
hier deutlicheren Effekte der Corona-    den vermehrt die Regelleistungs­     über elf Prozent auf. Die Zunah­
Pandemie – wesentlich gedämpfter.        volumina nicht ausgeschöpft. Dies    me im Bereich der EGV resultiert

                                                                                           KV-BLATT 06 /2021 17
Aus der KV

vornehmlich durch die gestiegene        Auch das EGV-Honorar weist              die Psychologinnen und Psychologen
Nachfrage von Gesundheitsunter­         augenscheinlich zunächst nur eine       sowie die Psychotherapeutinnen und
suchungen bei Erwachsenen, die          sehr moderate Steigerung auf.           -therapeuten prägnante Honorar­
substitutionsgestützte Behandlung       Diese resultiert zunächst aus den       steigerungen für extrabudgetäre
opioidabhängiger Menschen und           maßgeblichen Anpassungen in             Leistungen auf (+12,5 Prozent), die
durch die Vergütung des Abstrichs       der Vergütung der Strahlenthera­        zum Anstieg des EGV-Honorars im
bei symptomatischen Patienten mit       peuten zum ersten Quartal 2021.         fachärztlichen Versorgungsbereich
Verdacht auf eine Infektion mit dem     Ausschlaggebend ist hier die durch      beitragen. Insbesondere die Option
Coronavirus.                            den Bewertungsausschuss umge­           zur Videosprechstunde scheint ein
                                        stellte Vergütung von Leistungen        hilfreiches Mittel auch während der
Das Honorar für die Zuschläge, das      des EBM-Kapitels 25 von EGV auf         Corona-Pandemie zu sein, um die
mit etwa einem Prozentanteil am         MGV. Dadurch werden ungefähr            psychologische und psychotherapeu­
Gesamthonorar vergleichsmäßig ein       elf Millionen Euro von der EGV          tische Versorgung nicht nur aufrecht­
kleineres Honorarsegment bildet,        in den Bereich der budgetierten         zuerhalten, sondern auch zu fördern.
hat sich im ersten Quartal 2021         MGV verschoben. Inklusive dieser        Hier kann sogar eine Zunahme der
mehr als verdoppelt und liegt bei       Überführung kann im Bereich der         Arztfälle um rund zwei Prozent ver­
über 1,4 Millionen Euro. Dabei han­     budgetierten MGV, die den größten       zeichnet werden.
delt es sich um extrabudgetäre Zu­      Anteil am Gesamthonorar der
schläge, die zur Förderung bestimm­     Fachärztinnen und Fachärzte sowie       Ferner können die Leistungser­
ter Versorgungsbereiche sowie zur       der Psychotherapeutinnen und            bringer des fachärztlichen Ver­
Sicherstellung von Versorgung auf       -therapeuten bildet, insgesamt ein      sorgungsbereichs das Honorar im
MGV-Leistungen zugesetzt wer­           Honorarplus von mehr als elf Pro­       Zusammenhang mit dem Termin­
den. Eine solche Förderung mittels      zent auf rund 175 Millionen Euro        service- und Versorgungsgesetz
Zuschlägen, die für den hausärzt­       erzielt werden.                         weiter ausbauen (+14 Prozent auf
lichen Versorgungsbereich Relevanz                                              insgesamt 44 Millionen Euro). Die
aufzeigt, ist im Honorarvertrag 2021    Bei Vernachlässigung der Honorar­       Patienteninanspruchnahme ist im
zum 1. Oktober 2020 zur Verbesse­       verschiebung durch die Strahlenthe­     Vergleich zum hausärztlichen Ver­
rung der Versorgung von Patienten       rapie weist das EGV-Honorar (exklusi­   sorgungsbereich weniger deutlich
in Bezirken mit unterdurchschnittli­    ve des Honorars für TSVG) dennoch       von der Corona-Pandemie betrof­
chem Versorgungsgrad beschlossen        eine beachtliche Steigerung von an­     fen. Im fachärztlichen Versorgungs­
worden.                                 nähernd acht Prozent und die MGV        bereich gehen die Arztfälle insge­
                                        um immerhin noch vier Prozent auf.      samt um circa drei Prozent auf rund
Fachärztlicher Versorgungsbereich       Der Anstieg in der EGV ist vor allem    5,7 Millionen Arztfälle zurück.
                                        bei den labormedizinischen Leistun­
Das Gesamthonorar im fachärzt­          gen (+77 Prozent) hauptsächlich für                     Beatrice Nauendorf
lichen Versorgungsbereich steigt um     den Nukleinsäurenachweis zur Diag­                   und Christian Rehmer,
rund sieben Prozent auf 386 Millio­     nostik im Rahmen der Corona-Pan­          Grundsatzreferat Abrechnung und
nen Euro an. Den rund 5.600 Leis­       demie verortet. Zudem weisen auch        Honorarverteilung bei der KV Berlin
tungserbringern (nach Zulassungs-
beziehungsweise Tätigkeitsumfang)
stehen somit durchschnittlich
69.000 Euro je Leistungserbringer
im ersten Quartal 2021 zur Ver­          Honorarbericht online
fügung (+6,6 Prozent). In nahezu         Detailliertere Angaben dazu, wie sich das Honorar Ihrer Arztgruppe im
allen Honorarsegmenten weisen            ersten Quartal 2021 entwickelt hat, können Sie dem Honorarbericht ent­
die Leistungserbringer des fachärzt­     nehmen. Diesen finden Sie auf der Website der KV Berlin unter:
lichen Versorgungsbereichs eine
Honorarsteigerung auf. Ausnahmen         www.kvberlin.de > Für Praxen > Alles für den Praxisalltag > Abrechnung /
hiervon bilden nur die kleineren         Honorar > Honorarbericht > Aktueller Honorarbericht: 1. Quartal 2021
Bestandteile des Gesamthonorars
wie das Honorar im Bereich der Son­       Neue Filterfunktion:
derkostenträger, das im Vergleich
                                         Mit dem Honorarbericht für das erste Quartal 2021 hat die KV Berlin
zum Vorjahresquartal mit insge­
                                         außerdem ihren Online-Service erweitert: In übersichtlichen Rubriken und
samt 2,7 Millionen Euro stagniert,
                                         mit neuen Filterfunktionen haben Sie die Möglichkeit, die Honorarentwick­
sowie das Honorar für Leistungen
                                         lung für Ihre Arztgruppe direkt auf der Website der KV Berlin einzusehen
innerhalb der unbudgetierten MGV
                                         und mit anderen Arztgruppen zu vergleichen.
(-10 Prozent auf 4,1 Millionen Euro).

18   KV-BLATT 06 /2021
Aus der KV

Modellvorhaben in Charlottenburg-Wilmersdorf
Grippeschutzimpfung in Apotheken
Der Berliner Apothekerverband (BAV) hat mit der Berliner Landesvertretung des
Verbands der Ersatzkassen (vdek) ein Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in
Apotheken vereinbart. Die KV Berlin hat erreicht, dass dieses Vorhaben in der Haupt­
stadt ausschließlich auf einen Bezirk beschränkt ist und die Ärztinnen und Ärzte in
diesem Bezirk die gleiche Vergütung erhalten wie die Apotheken.

Die KV Berlin lehnt das Impfen in Apo­       Begrenzung auf einen Bezirk                                                         Ergänzungsvereinbarung
theken weiterhin ab und setzt sich da­
für ein, dass das Impfen und alles, was      Der Berliner Apothekerverband                                                       Im September erfolgte dementspre­
dazugehört, eine ärztliche Leistung          (BAV) und der Verband der Ersatz­                                                   chend eine Ergänzungsvereinbarung
bleibt. Aber aufgrund einer Gesetzes­        kassen e. V. (vdek) haben sich darauf                                               zur Vereinbarung über die Durch­
änderung ist es möglich geworden,            verständigt, ein solches regionales                                                 führung von Schutzimpfungen im
dass Apotheken (oder Apothekenver­           Modellvorhaben im Land Berlin zu                                                    Land Berlin zwischen dem vdek und
treter auf Landesebene) mit Kranken­         realisieren. Der KV Berlin ist es hier­                                             der KV Berlin. Die Ergänzungsverein­
kassen (oder ihren Landesverbänden)          bei gelungen, dass dieses Vorhaben                                                  barung trat zum 1. September 2021
Verträge über Modellvorhaben in              ausschließlich auf nur einen Berliner                                               in Kraft und gilt befristet bis zum
ausgewählten Regionen zur Durchfüh­          Bezirk, Charlottenburg-Wilmers­                                                     31. August 2023 – sie beinhaltet
rung von Grippeschutzimpfungen in            dorf, begrenzt wird. Darüber hinaus                                                 also zwei Grippesaisons.
Apotheken abschließen können (vgl.           erhalten die Ärztinnen und Ärzte in
§ 132j SGB V). Im Rahmen dieser vom          diesem Bezirk die gleiche Vergütung                                                 Ausblick
Gesetzgeber ermöglichten Modell­             wie die Apotheken. Die betroffenen
vorhaben können Personen geimpft             KV-Mitglieder wurden per Rund­                                                      „Aus Sicht der KV Berlin ist das
werden, die das 18. Lebensjahr voll­         schreiben bereits über die Details                                                  Impfen außerhalb von Arztpraxen
endet haben. Anhand der Modellvor­           informiert. Geeignet für das Projekt                                                ein Irrweg und es bleiben Zweifel,
haben soll geprüft werden, ob eine           erschien der Bezirk Charlottenburg-                                                 ob auf diese Weise die Impfquote
Erhöhung der – im internationalen            Wilmersdorf, weil er im aktuellen                                                   erhöht werden kann“, so Günter
Vergleich niedrigen – Durchimpfungs­         Vergleich zu anderen Bezirken im                                                    Scherer, stellvertretender Vor­
rate gegen Influenza in Deutschland          Stadtgebiet eine sehr niedrige Impf­                                                standsvorsitzender der KV Berlin.
erreicht werden kann.                        quote aufweist.                                                                                                       yei
                                                                                                                                                                                                    Anzeige

                                                                                                                                       RECHTSANWÄLTE
  Uwe Scholz
  Fachanwalt für Medizin- und Arbeitsrecht
                                                                                                    Dr. jur. Ronny Hildebrandt
                                                                           Sebastian Menke, LL.M.

                                                                                                                                             Dr. jur. Stephan Südhoff

  Sebastian Menke, LL.M.
  Fachanwalt für Medizin- und Arbeitsrecht
                                                                                                                                                                                   Florian Elsner
                                                         Uwe Scholz

  Dr. jur. Ronny Hildebrandt
  Fachanwalt für Medizinrecht

  Dr. jur. Stephan Südhoff                   Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und
  Rechtsanwalt und Notar
                                             Medizinische Versorgungszentren unter anderem zu folgenden Themen:
  Florian Elsner                             •   Niederlassung, Praxiskauf/-abgabe, BAG-/MVZ-Gründung
  Rechtsanwalt                               •   Zulassungs- und Ausschreibungsverfahren
                                             •   Gestaltung von Gesellschafts- und Kooperationsverträgen sowie von Anstellungsverträgen
                                             •   Selektivverträge, ASV
                                             •   Honorar, RLV / QZV, Rückforderungen und Regresse
  Kontakt Berlin                             •   Qualitäts-, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  Rankestraße 8 · 10789 Berlin               •   Disziplinarverfahren, Berufsrecht
  Telefon (030) 226 336-0                    •   Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  Telefax (030) 226 336-50                   •   Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht und Erbrecht
  berlin@busse-miessen.de                    •   General- und Vorsorgevollmachten

                                                                                                                                                                        KV-BLATT 06 /2021 19
Aus der KV

Berliner Projekt
Vertrag kassenseitig gekündigt
Der Vertrag zum „Berliner Projekt – Die Pflege mit dem Plus“ läuft im kommenden
Jahr aus. Die Krankenkassen haben diesen fristgemäß zu Ende März 2022 gekündigt.
Das Berliner Projekt war 1998 als Pilotprojekt gestartet.

                                                                              KV Berlin vertritt die Interessen der    und es kommen nachweislich
                                                                              mitwirkenden Niedergelassenen so­        weniger Krankenhauseinweisungen
                                                                              wie der ermächtigten Pflegeeinrich­      zustande – im Vergleich zu nicht teil­
                                                                              tungen. Für deren Interessen setzen      nehmenden Pflegeheimbewohnern.
                                                                              sich auch die am Projekt teilnehmen­
                                                                              den Verbände ein. Die 1998 getrof­       Vertrag gekündigt
                                                                              fene Rahmenvereinbarung wurde
                                                                              2011 vom Berliner Projekt Vertrag        Die Krankenkassen haben nun den
                                                                              nach § 73c SGB V abgelöst und damit      Vertrag zum Berliner Projekt zum
                                                                              die ambulante ärztliche Versorgung       31. März 2022 gekündigt. Hinter­
                                        Foto: Andrey_Popov|shutterstock.com

                                                                              von Pflegeheimbewohnern weiter­          grund für die Beendigung ist der
                                                                              entwickelt.                              für Ärztinnen und Ärzte unattraktiv
                                                                                                                       gewordene Vertrag mit seit Jahren
                                                                              Zur Teilnahme berechtigt sind nach       sinkenden Teilnehmerzahlen. Dazu
                                                                              Zulassungsverordnung § 31 Ärzte-ZV       beigetragen hat, dass Ärztinnen
                                                                              oder nach § 119b SGB V ermächtigte       und Ärzte in der Regelversorgung
                                                                              Pflegeeinrichtungen mit angestellten     mittlerweile Kooperationsverträge
                                                                              Ärztinnen und Ärzten oder Nieder­        nach § 119b SGB V mit Pflegeein­
                                                                              gelassene. Momentan nehmen noch          richtungen abschließen müssen, wo­
Beim Berliner Projekt handelt es                                              etwa 25 Pflegeeinrichtungen am           mit das Berliner Projekt „überholt“
sich um eine Kooperation zwischen                                             Berliner Projekt teil, wobei etwa zwei   wurde. So können unter anderem
der Kassenärztlichen Vereinigung                                              Drittel der Einrichtungen mit Nieder­    die im Jahr 2016 in den EBM auf­
(KV) Berlin, den Krankenkassen                                                gelassenen zusammenarbeitet. Ins­        genommenen Kooperations- und
AOK Nordost, Innungskrankenkasse                                              gesamt sind circa 50 Ärztinnen und       Koordinationsleistungen für Pflege­
Brandenburg und Berlin, Siemens-                                              Ärzte am Berliner Projekt beteiligt,     heimbewohner in der Regelversor­
Betriebskrankenkasse, Bahn BKK                                                etwa 30 von ihnen sind Niedergelas­      gung abgerechnet werden, die ein
sowie der Berliner Krankenhaus­                                               sene, rund 20 sind angestellt.           ähnliches Vergütungsniveau aufwei­
gesellschaft e. V. und dem Verband                                                                                     sen wie die Leistungen des Berliner
Privater Kliniken und Pflegeeinrich­                                          Koordinierte Behandlung                  Projekts, bei dem die Anforderun­
tungen Berlin-Brandenburg e. V. als                                                                                    gen jedoch noch höher sind.
Verbände. Das Berliner Projekt zielt                                          Die Behandlung durch einen festen
auf eine hausärztliche Betreuung von                                          Arzt beziehungsweise eine feste          Gespräche laufen
Patienten in stationärer Pflege ab,                                           Ärztin erleichtert die Therapien der
die über die ambulante Grundversor­                                           Pflegeheimbewohner und gibt den          Derzeit finden Verhandlungen mit
gung hinausgeht. Die medizinische                                             betroffenen Patienten Sicherheit.        den Krankenkassen über einen
Betreuung findet durch angestellte                                            Vor allem die Behandlung von chro­       möglichen neuen Pflegeheimvertrag
Ärztinnen und Ärzte in einer ermäch­                                          nisch oder multimorbiden kranken         statt. Neben einem möglichen Ver­
tigten Pflegeeinrichtung oder durch                                           Patientinnen und Patienten wird          tragsabschluss wird dahingehend
niedergelassene Vertragsärzte statt,                                          durch eine koordinierte fachärzt­        geprüft, ob es eine Übergangslösung
die vertraglich mit einer Pflegeein­                                          liche Versorgung und eine Abstim­        ab dem 1. April 2022 für die bisher
richtung verbunden sind.                                                      mung von Pflegekräften mit den           ermächtigten Pflegeeinrichtungen
                                                                              Ärztinnen und Ärzten erleichtert.        mit angestellten Ärztinnen und Ärz­
Leuchtturmprojekt                                                             Durch eine 24-Stunden-Betreuung          ten geben kann. Der Ausgang der
                                                                              und einer festgelegten Regelvisite       Gespräche ist offen. Die KV Berlin
Die teilnehmenden Krankenkassen                                               mindestens einmal wöchentlich            wird hierzu informieren, sobald es
finanzieren das Berliner Projekt, die                                         werden Bedürfnisse abgestimmt            Neuigkeiten gibt.                 bic

20   KV-BLATT 06 /2021
Anzeige
Foto: ldutko / shutterstock.com

                                                                                                         Folgen Sie uns!

                                                      Die KV Berlin
                                                    twittert jetzt auch!
                                  Seit August twittert auch die KV Berlin! Über den neuen Twitter-Kanal @Hauptstadt_KV
                                  veröffentlicht die KV Berlin regelmäßig News und Meinungen zur ambulanten Gesundheits­
                                  versorgung. Außerdem möchte sie mit ihren Followern in den Dialog treten.

                                  Vorteile bei Twitter:

                                  è Kurz und knapp informiert
                                  è Alles rund um die ambulante Versorgung in Berlin
                                  è Wichtige News zum Thema Gesundheitsversorgung im Bund

                                  Folgen unter: Twitter > @Hauptstadt_KV

                                                                                                           KV-BLATT 06 /2021 21
Sie können auch lesen