Mitteilungen www.aektirol.at - Ärztekammer Tirol

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Ärztekammer für Tirol                                                                                www.aektirol.at

Mitteilungen
Nr 01/15 · 56. Jahrgang · 27. März 2015                               ZLu: 02Z031714M · P.b.b. · 6050 Hall

       Tilak-Gehaltspaket 2015
                              Seite 8

ELDA – Elektronischer                      Kinderbetreuungsgeld                          Ärzteausbildung neu
Datenaustausch                             Zuverdienstgrenzen und die gesetz-            Verhandlungen in der Endphase
Informationen zur Umstellung               lichen Karenz nach dem Mutter-
aus das Kundenpasswort                     schutzgesetz
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Standespolitische Perspektiven

                                     Geschätzte
                                     Kolleginnen und Kollegen

A
        uch in Tirol gilt es derzeit die Neu-    Medizinischen Universität, diesem Beispiel zu     mitierungen in der Leistungserbringung, ein-
        erungen, die uns die Novelle des         folgen und auch für ihre ärztlichen Mitarbeiter   geschränkte Leistungskataloge und Strafen für
        Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes     und Mitarbeiterinnen Lösungen anzubieten.         Fleiß und zusätzliche Versorgungsleistungen,
gebracht hat, umzusetzen. Fast schon patho-                                                        wie sie die Honorardegressionen darstellen, ha-
gnomonisch für die Nachwehen, die damit zu       Der drohende Versorgungsnotstand und der          ben in einem zukunftsträchtigen System nichts
bewältigen sind, ist, dass die politische Ent-   Gehaltskonflikt in den Krankenhäusern haben       zu suchen. Die Energien und Aufwendungen,
scheidung über 10 Jahre unerledigt geblieben     auch schonungslos aufgezeigt, dass ohne das       die derzeit in ausgefeilte Kontrollsysteme der
war, um dann unter Druck innerhalb weniger       Versorgungsangebot der Spitalsambulanzen          Sozialversicherungen oder bürokratische Hür-
Monate in eine EU-konforme bundesgesetz-         die ambulante Patientenversorgung zusam-          den gesteckt werden, wären wesentlich besser
liche Regelung zu münden. Was wahrschein-        menbrechen würde. Es ist nur zu hoffen, dass      dort investiert, wo sie Aufbruchsstimmung
lich in Zeiten der Ärzteschwemme keine Ver-      damit auch all jenen die Augen aufgehen,          erzeugen, motivieren und wirklich kranken-
sorgungsprobleme verursacht hätte, wuchs         die bisher unreflektiert in politischen Reden     hausentlastend wirken können.
bei zunehmendem Ärztemangel zu einem             und Konzepten die Verlagerung ambulanter
schwer lösbaren Problem. Dies nicht zuletzt      Leistungen in den niedergelassenen Bereich        Die Mittel für den Ausbau des niedergelas-
deshalb, weil mit der Absenkung der durch-       fordern, ohne diese Forderung auch mit einer      senen Bereichs müssen aus den Sozialversi-
schnittlichen Höchstarbeitszeit ein weiterer     entsprechenden finanziellen Ausstattung für       cherungen kommen. Es ist eine Illusion zu
Schwachpunkt zu Tage trat. Plötzlich wurde der   die Arztpraxen zu verbinden.                      glauben, dass eine Entlastung der Kranken-
Systemmangel offenbar, auf dem die Gehalts-                                                        hausambulanzen so viele Mittel frei machen
systematik in ganz Österreich aufgebaut ist:     Mit dieser unbedingt notwendigen Kapita-          kann, wie für den Ausbau der extramuralen
die niedrigen Grundgehälter. Spitalsärztinnen    lisierung des niedergelassenen Bereichs müs-      Medizin notwendig wären. Ebenso irreal ist die
und Spitalsärzte brauchen den Zuverdienst,       sen zudem Anreize zur Zusammenarbeit der          Erwartung, dass die Krankenhausträger Finanz-
den Überstunden und Dienste bringen, um ein      niedergelassenen Ärzte und anderer medizi-        mittel dem Versorgungsbereich, für den sie
akzeptables Gehalt zu erwirtschaften. Selbst     nischer Leistungserbringer gesetzt werden. Um     nicht zuständig sind, überlassen würden. Denn
die Übergangsfristen bis 2021 können nicht       eine Aufbruchsstimmung zur Niederlassung          hier offenbart sich der nächste Systemfehler:
mehr die Kluft zu den Einkommen im benach-       und Mitarbeit in der ambulanten Versorgung        die pauschalierte Finanzierung der Leistungen
barten deutschsprachigen Ausland verbergen.      im Rahmen der sozialen Krankenversicherung        in den Krankenhausambulanzen und die feh-
Dem zunehmenden Sog ausländischer Kran-          zu erzeugen, reicht es nicht, den Nachtbereit-    lende Kostenwahrheit, von der die Krankenkas-
kenhäuser müssen deshalb Maßnahmen zur           schaftsdienst der Allgemeinmediziner zöger-       sen jahrzehntelang gut gelebt haben.
Steigerung der Attraktivität entgegengesetzt     lich und im letzten Abdruck Jahr für Jahr zu
werden. Dabei ist es dem Kurienobmann der        verlängern oder das Sterben der einen oder
angestellten Ärzte Ludwig Gruber und seinem      anderen Hausapotheke laut zu bejammern.
Team gelungen, in zähen Verhandlungen mit        Um nachhaltige Änderungen zu bewirken,
der TILAK-Führung und dem Land Tirol einen       braucht es Kapital und ein großzügiges Kon-
beispielhaften Erfolg zu erzielen.               zept, das Ärztinnen und Ärzte motiviert, unter-
                                                 nehmerische Verantwortung zu übernehmen,
Es ist jetzt an den Dienstgebern in den üb-      ohne dabei gänzlich auf eine ausgeglichene        Dr. Artur Wechselberger
rigen Tiroler Krankenanstalten und an der        Work-Life-Balance verzichten zu müssen. Li-       Präsident

                                                                                                          Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015   3
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Kurz berichtet

                                                  Homepage                                                                                                    Seminar

                                        Aktuelle KA-AZG-Thematik – Homepage und Newsletter Praxisgründung
                                                                     informieren, vor allem im Hinblick auf
                                                                                                            Praxisführung
                                                                     die Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz- Praxisorganisation
                                                                                              Thematik (kurz KA-AZG).
                                                                                                                                                    Am 17. und 18. April 2015 findet wieder das
                                                                                              Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen                 „Praxisgründungsseminar“ in den Räumlich-
                                                                                              können wir mit Recht behaupten, dass die              keiten der Ärztekammer für Tirol statt.
                                                                                              Einrichtung dieses Newsletters bei der brei-
                                                                                              ten Mehrheit der Ärzte sehr gut angenom-              Das Fortbildungsreferat der Ärztekammer für
                                                                                              men wird.                                             Tirol hat sich bemüht, auch heuer einen bunten
                                                                                              Diese Newsletter, Pressemitteilungen sowie            Mix an Vorträgen mit Referenten aus verschie-
                                                                                              die aktuellen Entwicklungen zum KA-AZG                densten Bereichen zusammenzustellen, um den
                                                                                              sind darüber hinaus auf unserer Homepage              Anforderungen organisatorischer, wirtschaftli-
                                                                                              unter http://www.aektirol.at/krankenanstal-           cher und nicht zuletzt rechtlicher Art gerecht zu
                                                                                              ten-arbeitszeitgesetz abrufbar.                       werden, die einen Arzt/eine Ärztin bei der Grün-
                                                                                              Es darf darauf hingewiesen werden, dass               dung einer Ordination erwarten.
                                                                                              elektronische Aussendungen der Ärztekam-              Nähere Informationen finden Sie auf unserer
                                        Mit der Einrichtung des Newsletters für               mer für Tirol an jene E-Mail-Adresse versen-          Homepage unter www.aektirol.at.
                                        die Kurie der angestellten Ärzte ist es uns           det werden, die der Standesführung bekannt-
                                                                                                                                                       Anmeldung:
                                        gelungen, regelmäßig und unbürokratisch               gegeben wurde und kein automatischer
                                                                                                                                                       Fax.: 0512/52058-130
                                        über aktuelle Termine, Entwicklungen,                 Versand an die Dienstadresse erfolgt. Ände-
                                                                                                                                                       Tel.: 0512/52058-0
                                        verschiedene Rechtsmeinungen, Veran-                  rungen der E-Mail-Adresse können jederzeit
                                                                                                                                                       Mail: anmeldung@aektirol.at
                                        staltungen sowie über Grundsätzliches zu              bekanntgegeben werden.

                                                  ELGA                                                                                                        Fortbildung

                                         Start der ELGA für niedergelassene Ärzte verschoben!                                                       Fortbildungssuche
                                                                                              ELGA auch für niedergelassene (Kassen-)               Im Februar 2015 wurde die Fortbildungssu-
                                                                                              Ärzte um ein Jahr nach hinten verschoben.             che für den Veranstaltungskalender der
                                                                                              Start der ELGA in diesem Bereich daher erst           Ärztekammer für Tirol implementiert. Mit
                                                                                              ab Mitte 2017 und nicht ab 2016. Begründet            diesem ist es wieder möglich, bequem und
                                                                                              wird der Aufschub von der ELGA GmbH mit               gezielt Veranstaltungen aus dem Kalender
                                                                                              notwendigen Sicherheitstests.                         zu filtern, welcher inzwischen eine fast lü-
                                                                                                                                                    ckenlose Darstellung des Fortbildungsange-
                                                                                              Der vorläufige Zeitplan für die ELGA:                 botes in Tirol abbildet.
                                                                                              Ab Ende 2015 sollen die Spitäler der Bundes-
Foto: fotolia.com_© Benjamin Haas

                                                                                              länder Kärnten, Steiermark, Oberösterreich            Die Suchanfrage lässt sich nach Fächern, Zeit-
                                                                                              Tirol und Wien sowie die Unfallkrankenhäu-            raum oder Bezirken einstellen bzw. auch eine
                                                                                              ser der AUVA schrittweise mit ELGA in Echt-           Kombination genannter Kategorien.
                                                                                              betrieb beginnen. Das bedeutet, dass diese            Auf der Ergebnisliste wird eine Übersicht der
                                          Bei der Einführung der Elektronischen               öffentlichen Spitäler die Entlassungsbriefe           angebotenen Veranstaltungen sortiert nach
                                          Gesundheitsakte (ELGA) gibt es eine wei-            und ausgewählte Labor- und Radiologiebe-              Datum gezeigt, alle Termine sind mit dem
                                          tere Verzögerung. Nachdem bereits die               funde ihrer Patientinnen und Patienten im             entsprechenden Eintrag im österreichweiten
                                          Einführung der Elektronischen Gesund-               Wege von ELGA verfügbar machen.                       DFP-Kalender verlinkt. Es kann bei Interesse
                                          heitsakte ELGA im Krankenhausbereich                Ab Mitte 2016 soll – laut derzeit vorliegendem        aber auch direkt eine Detailansicht aufgerufen
                                          um ein Jahr verschoben wurde, wird die              Zeitplan – die e-Medikation starten.                  werden.

                                        Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Ärztekammer für Tirol, Körperschaft öffentlichen Rechts, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7; vertreten
                                        durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger - Layout + Druck: Ablinger.Garber, Medien-Turm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223-513 - Anzeigenannahme: Dipl.-Vw.
                                        Peter Frank, M: 0664/4217239, e-mail: p.frank@ablinger-garber.at. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Ärz-
                                        tekammer für Tirol dar. Titelbild: fotolia.com_©luckyjoy7. Inhalt: fotolia.com_©WavebreakMediaMicro, Dan Race, Jürgen Fälchle

                                    4   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Mitteilungen www.aektirol.at - Ärztekammer Tirol
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18 Turnusärzte                                26    U
                                                     ntersuchungen in                           40 F inanzstrafnovelle
Abteilungsübergreifende Tätigkeit                   Kindergärten und Schulen                     Allheilmittel Selbstanzeige stark lädiert
(Pooling)                                     Ein wertvoller Beitrag an der Gesellschaft

Standpunkte                                   Krankenhäuser/Universitäten                        33 Nachtrag zur Weihnachtsglück­
3 Standespolitische Perspektiven              18 Privatversicherungsverband                         wunschenthebung 2014
6 Kurienobmann der                            18 Turnusärzte: Abteilungsübergreifende
  niedergelassenen Ärzte                         Tätigkeit                                       Service
8 Kurienobmann                                20	 Kinderbetreuungsgeld: Zuverdienst-
                                                                                                 34 Infos aus dem Wohlfahrtsfonds:
  der angestellten Ärzte                         grenze
                                                                                                    Invaliditätsversorgung
10 Von außen gesehen: Gastkommentar           22 Spitalsärztevertreter neu gewählt
                                                                                                 34 Ausschreibung Preise 2015
   Claus Reitan                               22 Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations-
                                                 und Thoraxchirurgie: neuer Direktor             34 Stiftungsstipendium 2015
                                                                                                 36 Stellenausschreibungen
Themen
                                              Aus- und Fortbildung                               38 Punktewerte/Honorare
                                              24 Ärzteausbildung neu: Verhandlungen              40 Steuertipps
Niedergelassene Ärzte
                                                 in der Endphase                                 42	Standesveränderungen
12 Versicherungsschutz während Berufs-
                                              25 Ärztetage Grado                                 53 Buchvorstellungen
   praktikum
12 OCT: Beurteilung des hinteren Augen-                                                          54 Kleinanzeigen
                                              Gesundheitswesen
   abschnittes                                                                                   56 Wir sind für Sie da: Funktionäre und
                                              26 Untersuchungen in Kindergärten und
14	 Gelbe Steiten: Verkauf von Inseraten                                                            Kammermitarbeiter
                                                 Schulen
14	 Niedergelassen Notärzte: bitte beachten
                                              27 avomed: Bildungsnetzwerk
15	 Lebensversicherungsuntersuchung:                                                             Rubriken
   Tarife                                                                                        4 Impressum
                                              Personen/Veranstaltungen
15	 Elda: Kundenpasswort
                                              28 Ehrungen                                        4 Kurz berichtet
16	 Vortrag Honorarabrechnung
                                              29 Wissenschaftspreise verliehen
16	 Chronische Wundversorgung:
                                              32 In memoriam Hertha Tuba
   Verlängerung der Sondervereinbarung

                                                                                                        Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015   5
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Standpunkte

    Radikale
    Änderungen
    gefordert

                                                                                                                                                   Foto: fotolia.com_© Gina Sanders
    Die aktuelle Gesundheitsversorgung entspricht weder
    unseren Vorstellungen, noch bietet sie uns Ärzten die
    notwendigen Rahmenbedingungen.

                                                     zur Arbeit ins benachbarte Ausland zieht,       Extramural weisen die niedergelassenen
                           VP Dr.                    und der drohende Personalnotstand in un-        Ärzte schon seit Jahren darauf hin, dass Kas-
                           Momen Radi,               seren Krankenhäusern macht offensichtlich       senstellen immer schwerer nachzubesetzen
                           Kurienobmann der          verständlich, warum für die Träger der Kran-    sind, weil fehlende Umgebungsstruktur
                                                     kenhäuser dringendster Handlungsbedarf          (Pflegedienste, Physiotherapie, Ergothera-
                           niedergelassenen
                                                     besteht.                                        pien als Sachleistung und zu Randzeiten),
                           Ärzte
                                                                                                     Abbau der Hausapotheken, fehlende Zu-
                                                     Bei näherer Betrachtung der intra- und          sammenarbeitsformen (Gruppenpraxen,
    Es vergeht derzeit fast keine Woche ohne         extramuralen medizinischen Versorgung           Sharing-Systeme), zeitraubende Bürokratie
    Medienberichte zum Streitthema Ärzte             fallen dabei viele Parallelen und Mängel auf,   und nicht zuletzt ein restriktives, degressives
    gegen Krankenhausträger. Gewohnt, dass           die trotz Hinweisen durch die Ärzteschaft       demotivierendes Entlohnungssystem dazu
    es bisher meist die niedergelassenen Kas-        seit Jahren geflissentlich ignoriert wurden.    führen, dass dem System der Nachwuchs
    senärzte waren, die medial auf ihre unat-        Im Krankenhausbereich sind es insbeson-         ausgeht.
    traktiven Arbeits- und Honorarbedingungen        dere die zunehmend schlechten Arbeitsbe-
    hinweisen, wehren sich diesmal die Spitals­      dingungen bei unzumutbaren Arbeitszeiten,       Die Folgen werden zunehmend sichtbar.
    ärzte. Und noch etwas scheint anders zu          unzureichende strukturelle Bedingungen          Die Ärztezahl ist intramural auf einen un-
    sein. Reduzierten sich in früheren Zeiten        (überbordende nichtärztliche Bürokratie,        zufriedenen Stamm an Systemerhaltern re-
    die Berichte über Forderungen der Ärzte          Personalmangel oder sogar fehlende bzw.         duziert, mit dem unter Einhaltung des neuen
    rasch auf das Pekuniäre, so scheint es dies-     veraltete Dienstzimmer sind dabei nur eini-     Arbeitszeitgesetzes viele Ambulanzen, aber
    mal gelungen zu sein, die wahren Probleme        ge Beispiele), schlechte Ausbildungssituati-    auch Abteilungen vom Schließen bedroht
    der angestellten Kolleginnen und Kollegen        onen und eine unbefriedigende Entlohnung
    verständlich darzustellen. Der Sog, der Ärzte    besonders im Grundgehaltsbereich.                                                          R

6   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Mitteilungen www.aektirol.at - Ärztekammer Tirol
Standpunkte

      sind. Extramural lassen sich die Kassenstel-    fehlen die Ressourcen. Auch dort hat man        Wir sind es jedenfalls langsam leid, uns dau-
      len nicht mehr besetzen. Die Zahl der jun-      jahrelang gespart. Die derzeit noch wacker      ernd als Patientenanwälte zu betätigen und
      gen Wahlärzte (wenn sie nicht gleich ganz       die Stellung haltenden Kassenärzte sind         durch weit überdurchschnittlichen persön-
      weggehen) ist steigend, aber auch die Zahl      maßlos überfordert, aber auch demotiviert.      lichen Einsatz das System zu stützen. Die
      älterer Kassenärzte, die ins Wahlarztsystem     Ohne Wahlärzte, die zumindest jene Klientel     Politik ist gefordert, die berechtigten Versor-
      wechseln, ist zunehmend.                        auffangen, die es sich leisten kann, wäre das   gungswünsche der Patienten nach Wohnort-
                                                      System schon längst zusammengebrochen.          nähe sowie hoher zeitlicher und fachlicher
       Jetzt steht man vor den Scherben eines Glas-                                                   Verfügbarkeit ärztlicher Hilfe zu erfüllen. Wir
      palastes, den man vor ein paar Jahren noch      Der drohende Versorgungsnotstand                stehen dafür als Leistungserbringer gerne
       bestes Gesundheitssystem der Welt nannte.      zwingt jetzt die verantwortlichen Spitalsma-    zur Verfügung. Allerdings nicht zu den der-
      Operationstermine, Ambulanzzeiten wer-          nager und Krankenhausträger zu reagieren        zeitigen Bedingungen.
      den derzeit reduziert oder gar nicht mehr       und Geld in die Hand zu nehmen. Wie viel
      angeboten.                                      Hinweise braucht es allerdings noch, um
                                                      unsere rigiden Entscheider davon zu über-
Bosin_Logo_2c         17.01.2011
    Wo sollen jedoch die                    9:58zeugen,
                         Patienten hin? In den    UhrdassSeite
                                                          es höchste1Zeit ist, auch in den
      niedergelassenen Bereich? Aber auch dort        niedergelassenen Bereich zu investieren?                                                         

                                    HEINRICH

                                     R A U M A U S S T A T T U N G S - M E I S T E R B E T R I E B
                                    FALLMERAYERSTRASSE 5 · 6020 INNSBRUCK · TELEFON 0512/583807 · TELEFAX 0512/582940
                                                 E-MAIL: bosin.wohnen@utanet.at · HOMEPAGE: www.bosin.org

                                                                               Gegründet 1928
                                                                 Handwerkliche Qualifikation und jahrzehntelange
                                                                   Erfahrung in ansprechender Raumausstattung

                                                                   l Eigene Polsterwerkstätte l Eigenes Nähatelier
                                                                           l Innenliegender Sonnenschutz
                                                                   l Große Auswahl an Möbel- und Vorhangstoffen,
                                                                   Teppichen, Schaumpolsterbelägen, Fertigparkett,
                                                                  Tapeten, Vorhangstangen, -schienen und Karniesen
                                                                      l Fachgerechte Verlegung bzw. Montage
                                                                           l Auf Wunsch Beratung vor Ort

                                                                                                             Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015   7
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Standpunkte

                                                                  Gehalts-
                                                                  paket

                                                                                                                                                           Foto: fotolia.com_© bluedesign
    Tilak-Gehaltspaket 2015 abgeschlossen
    Forderungen für UniversitätsärztInnen, Bezirkskranken­-
    häuser und KH Zams noch offen
    Mit der Unterzeichnung der beiden Betriebsvereinbarungen zum Tilak-Gehaltspaket 2015 wurden die Forderungen
    der Ärzteschaft großteils erfüllt. Die Gehaltserhöhung wird in vier Quartalen ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgte
    bereits im März. Somit kann nun mit dem Land Tirol und dem KH-Träger ein marktkonformes neues Gehaltsschema
    für 2016 gültig für alle LandesärztInnen verhandelt werden.

                                                      le in der stationären Versorgung der Tiroler       verlängerten Dienste und den zunehmenden
                                                      Bevölkerung und die Kurie der Angestellten         Rückzug von der Patientenversorgung be-
                      VP Dr.                          Ärzte Tirols ist nicht mehr bereit, weitere Ver-   deuten. Auch stellt sich dann die Frage, wer
                      Ludwig Gruber,                  zögerungen zulasten der Ärzteschaft hinzu-         die KPJ-Studenten zukünftig am Krankenbett
                      Kurienobmann der                nehmen, und wird jedenfalls den Druck auf          betreuen soll.
                      angestellten Ärzte              die KH-Träger erhöhen. Außerdem birgt ein
                                                      ständiges Vertrösten der KollegInnen die Ge-       Ein derartiges Vorgehen würde eine gravie-
                                                      fahr in sich, dass diese abwandern und sich        rende Änderung für die Medizinische Univer-
    Leider gibt es bis auf wenige mündlich getä-      somit die Personalknappheit an den BKH und         sität Innsbruck und deren Leistungsspektrum
    tigte Absichtserklärungen immer noch keine        am KH Zams noch weiter verschärft.                 bedeuten. Das kann von der Kurie der Ange-
    substantiellen Verhandlungen mit den Ge-                                                             stellten Ärzte Tirols, in der sich immerhin 6
    meindeverbänden der Bezirkskrankenhäuser          Kein Ergebnis gibt es bisher an der Medi-          habilitierte Bundesärzte befinden, so nicht
    und dem KH Zams. Es wurde zwar versprochen,       zinischen Universität Innsbruck. Die Kolle-        hingenommen werden. Die Kurie wird alles da-
    zunächst das Verhandlungsergebnis mit dem         gInnen der MUI verlangen zu Recht, dass bei ih-    ransetzen, dass ein derartiges Szenario für den
    Land Tirol abzuwarten und dann nachzuzie-         ren Gehaltsforderungen der Bund rückwirkend        Universitätsstandort Innsbruck verhindert
    hen, konkrete Schritte sind bisher aber noch      mit 01.01.2015 mit dem Land Tirol nachzieht.       wird. Von Seiten des Landes Tirol wurde dazu
    nicht erfolgt. Die KollegInnen sind zunehmend     Außerdem befürchten die klinisch tätigen           ebenfalls breite Unterstützung signalisiert.
    frustriert und fürchten wohl zu Recht, dass die   KollegInnen, dass sich die Universitätsleitung
    Gemeindeverbände KA-AZG-Übertretungen             und das Wissenschaftsministerium zukünftig         Universitäre Spitzenmedizin muss am
    weiterhin tolerieren, da sie keine Bestrafung     immer mehr nur der Forschung und Lehre wid-        Standort Innsbruck auch weiterhin in vollem
    durch das Arbeitsinspektorat befürchten müs-      men wollen und mittelfristig die klinische Ver-    Umfang gewährleistet werden.
    sen.                                              sorgung durch den Krankenhausträger Tilak
                                                      alleine bestritten werden soll.
    Die bestens ausgestatteten peripheren Kran-       In letzter Konsequenz würde das für die
    kenanstalten Tirols sind eine wesentliche Säu-    KollegInnen das weitgehende Wegfallen der                                                     R

8   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
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                                                                                                                                     2015
                                                                                                                                      zum
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 Crashkurs für Praxisgründer und Profis
                                                                                     Schon seit 2006 organisieren die Sparkassen Tirols in
                                                                                     Zusammenarbeit mit der Ärztekammer für Tirol und der
                                                                                     Zahnärztekammer für Tirol diese Vortragsreihe. Über
                                                                                     600 Ärztinnen und Ärzte haben sich in den vergangenen
                                                                                     10 Jahren über Steuern, Recht, Versicherung, Angestellte
                                                                                     und weitere wichtige Themen bei der Praxisgründung und
                                                                                     in der Ordination informiert.
                                                                                     Heuer fand die Schulung an 4 Abenden im Februar und
                                                                                     März statt. Aufgrund des regen Interesses von 66 Teil-
                                                                                     nehmern planen wir, diese Crashkurs-Reihe auch 2016
                                                                                     wieder anzubieten. Bitte beachten Sie die Einladung am
                                                                                     Jahresanfang!
 v. l.: Mag. Thomas Spielmann (Ärztebetreuer und Leiter des KundenCenters Freie
 Berufe der Tiroler Sparkasse), DDr. Paul Hougnon (Vizepräsident der Zahnärzte-
 kammer Tirol), Dr. Momen Radi (Vizepräsident der Ärztekammer für Tirol), Dr. Hans
 Unterdorfer (Vorstandsvorsitzender der Tiroler Sparkasse)

Gehaltspaket Tilak 2015
  zusätzliche Gehaltszahlungen von € 11,2 Millionen für 2015
    Gehaltsstufe VI und VII nach „Modell Tirol“ und „Modell Hall alt“: € 15.000,00 brutto
    Alle übrigen Ärzte: € 12.000 brutto p. a.
   Die Auszahlung erfolgt in Quartalen, beginnend mit März 2015

  Abschluss einer bis 31.12.2015 befristeten Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat der TILAK im Einver-
   nehmen mit den ärztlichen Betroffenenvertretern (§ 3 Abs.3 KA-AZG):
    Max. Dauer eines verlängerten Dienstes 25h
    Durchrechnungszeitraum 26 Wochen mit Ermöglichung eines Opt-outs
    Ausgeglichenes Zeitkonto
    Flexiblere Arbeitszeiten

  Fortsetzung der Betriebsvereinbarung auf Leistung einer Ausgleichszulage für schwangere Ärztinnen
   (€ 3.000,00)

  Entwicklung eines konkurrenzfähigen Gehaltssystems für 2016, welches marktkonforme Gehälter und
   attraktive Arbeitsbedingungen gewährleistet.

  Schaffung von 80 bis 100 neuen Arztstellen in den nächsten 2 bis 3 Jahren

                                                                                                                Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015   9
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Standpunkte

                  Vo n a u ß e n g e s e h e n

     Die großen Themen kommen erst
     von Claus Reitan

     Die Öffentlichkeit tickt anders: Wenn die Poli-      In dieser Gemengelage haben sich groteske
     tik von Ärzten spricht, denkt der Einzelne an        Verhältnisse entwickelt. Etwa erhebliche Einkom-
     seine nächste Krankheit. Wenn Landeshauptleu-        mensdisparitäten in der Berufsgruppe der Spi-
     te von teuren Spitälern reden, sorgen sich alle      talsärzte oder famose Verdienstmöglichkeiten
     um Ambulanz und Notdienste in ihrer Nähe. Die        an der Schnittstelle zu privatwirtschaftlicher
     Gesundheit ist für den Einzelnen das höchste         Tätigkeit an öffentlichen Einrichtungen. Erst mit
     Gut, für den Staat zugleich das teuerste. Die Fol-   Hinweisen darauf waren die Gesundheitspoliti-
     ge ist bekannt: Ärztinnen und Ärzte sollten den      ker aller Bundesländern, dann doch bereit, nicht
     Menschen so viel und so gut wie möglich helfen,      nur über Dauer ärztlicher Arbeitszeit, sondern
     dem Einzelnen und dem Staat allerdings so wenig      auch deren Entlohnung etwas sachlicher zu ver-
     wie möglich kosten. Das geht nicht zusammen.         handeln. Es wäre zu wünschen, dieses Beispiel         Claus Reitan lebt und arbeitet als freier
     Endlich ist dieses Faktum als Erkenntnis in der      machte Schule.                                        Journalist, Autor und Trainer in Wien.
     Politik angekommen. Zugestellt von aufgebrach-       Es geht, einmal mehr, um Kosten und um An-            Er publiziert zu Politik und Medien,
     ten Spitalsärzten.                                   sprüche, die aus dem Ruder zu laufen drohen.          insbesondere unter dem Gesichtspunkt
                                                                                                                der Nachhaltigkeit.
     Während die meisten Branchen in den vergan-          Die Qualifikations- und die Zertifizierungsin-        Reitan war Chefredakteur der Tiroler
     genen Jahrzehnten ihre wöchentliche Arbeitszeit      dustrie sind in der Medizin ebenso eingezogen         Tageszeitung (Innsbruck) und der
     verkürzten, ging jene der Ärzteschaft in die Ver-    wie ihre illegitimen Geschwister, namentlich die      Wochenzeitung Die FURCHE (Wien)
     längerung. In den Spitälern wegen Mangels an         Beauftragtensonderzahl oder die kollegiale Füh-       sowie in der Gründungsphase der
     Personal, in den Praxen der Ärzte auf dem Lande      rung und Anwaltschaften aller Art. Dies erhöht        Tageszeitung Österreich und berichtete
     wegen Dislozierung ihrer Patienten. Spät und mit     den Aufwand, vornehmlich auf Kosten von Ärz-          für NEWS von den EU-Beitrittsverhand-
     erheblicher Verzögerung, aber doch beginnt           tinnen und Ärzten. Zugleich nehmen die Erwar-         lungen. 1987–1991 im Kabinett von
     Österreich, eine Richtlinie der Europäischen Uni-    tungen an das Gesundheitswesen zu, Heilver-           Bundesminister und Vizekanzler a. D.
     on umzusetzen und die Arbeitszeit an den Spi-        sprechen und Machbarkeitswahn befeuern die            Josef Riegler tätig, 1992 für ein Aus-
     tälern zu begrenzen. Damit werden teils gerade-      Anspruchsmentalität. Das verschärft die Proble-       landsjahr im Axel Springer Verlag
     zu chaotische Zustände offensichtlich, ausgelöst     matik steigender Kosten, über die zudem in stets      (Hamburg, Berlin). Für den Verein der
     durch Politik und ihre Unterlassungen. Dutzen-       härterer Tonart nahezu gestritten wird. Immer-        Chefredakteure war Reitan Mitgründer
     de unterschiedliche Rechtsträger der Spitäler,       hin hatten nicht namentlich genannte Ärzte            des neuen Österreichischen Presserates,
     noch mehr unterschiedliche Dienstrechte über         jüngst die famose Idee, eine Wiener Boulevard-        er ist Mitherausgeber des Handbuches
     das gesamte Gesundheitspersonal und dazu             zeitung davon zu informieren, dass wegen des          „Praktischer Journalismus“ und
     noch die politische Konkurrenz zwischen Bund         neuen Dienstrechtes die Schmerzpatienten län-         Mitautor von „Medien und Journalis-
     und Ländern – das alles schafft eine nicht mehr      gere Wartezeiten in Kauf zu nehmen hätten. So         mus im 21. Jahrhundert“.
     beherrschbare Spitalsstruktur. Fachleute des öf-     werden Öffentlichkeit schockiert und Politik          Jüngste Publikation:
     fentlichen Rechts sprechen in derartigen Zusam-      erpresst. Eine unpassende Vorgangsweise.              Gesellschaft im Wandel – Perspektiven-
     menhängen bereits von organisierter Verantwor-                                                             wechsel für Österreich, edition Stein-
     tungslosigkeit. Experten des Rechnungs- und          In einigen Budgets und Fonds fanden sich              bauer, Wien 2014.
     Kontrollwesens kritisieren die tausenden Trans-      schon Gelder, um medizinisches Personal ent-
     aktionen zwischen Bund, Ländern und Fonds.           sprechend den neuen Verhältnissen angemessen
     Doch der Gesundheitspolitik mangelt es über          zu entlohnen. Das hat Jahre gebraucht und harte     und die Alterung der Gesellschaft mit sich brin-
     weite Strecken an Expertise, um die Verhältnisse     Verhandlungen erfordert. Es war eine vergleichs-    gen. Was bisher geschah, lässt deren konstruktive
     neu zu ordnen. Ihr bleibt nur, die ihnen präsen-     weise kleine Angelegenheit, blickt man auf die      und zeitgerechte Bewältigung als unwahrschein-
     tierte Aktenlage abzunicken.                         großen Themen, die der medizinische Fortschritt     lich erscheinen.

10   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Mitteilungen www.aektirol.at - Ärztekammer Tirol
Niedergelassene Ärzte

     Berufshaftpflicht:
                      Versicherungsschutz für Ordinations­-
                                 assis­tentinnen während ihres Berufspraktikums
                             Ordinationsassistentinnen in Ausbildung müssen gemäß dem Medi-                    wonach Ordinationsassistentinnen in Ausbil-
                                zinischen Assistenzberufe-Gesetz (MABG) auch eine praktische Aus-              dung während ihrer praktischen Ausbildung
                                   bildung (Berufspraktikum) z. B. bei einem niedergelassenen Arzt             (Berufspraktikum) gemäß MABG von der Rah-
                                    absolvieren.                                                               menvereinbarung zwischen der ÖÄK und dem
                                                                                                               VVO umfasst sind.
                                    Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte hat die Fragestellung
                                    bezüglich des Umfangs des Versicherungsschutzes für Ordinations-           Für diese Personengruppe wird somit kein
                                           assistentinnen während ihres Berufspraktikums mit dem Ver-          eigener Nachweis der Berufshaftpflichtversi-
                                               band der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO)             cherung benötigt, sondern sind Ordinations-
                                                  abgeklärt.                                                   assistentinnen in Ausbildung von der Berufs-
                                                      Nach Verhandlungen der Bundeskurie der niedergelas-      haftpflichtversicherung des niedergelassenen
                                                      senen Ärzte mit dem Verband der Versicherungsunter-      Arztes, bei dem sie ihre praktische Ausbildung

                                                                                                                                                                Foto: fotolia.com_© beermedia.de.
                                                      nehmen Österreichs kann bezüglich des Versicherungs-     (Berufspraktikum) absolvieren, mitumfasst.
                                                      schutzes für Ordinationsassistentinnen während ihres
                                                 Berufspraktikums Folgendes festgehalten werden: Der           Dr. Johanna Sagmeister
                                            VVO teilt die Rechtsansicht der Österreichischen Ärztekammer,      Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte

     Beurteilung des hinteren Augenabschnittes
     mittels OCT
     Gewerbetreibende, die sowohl den Befähi-                  Nunmehr ist die diesbezügliche Antwort          den Optometristen, die keinem Gesund-
     gungsnachweis für das Gewerbe der Augen-                  des Bundesministeriums eingegangen:             heitsberuf angehören.
     optik als auch für das Gewerbe der Kontakt-               Bei der „Beurteilung des hinteren Augenab-      Gewerbetreibende Optometristen sind so-
     linsenoptik erbringen, dürfen gemäß § 98                  schnittes“ mittels OCT handelt es sich um       mit nicht berechtigt, die „Beurteilung des
     Gewerbeordnung die Bezeichnung „Opto-                     Diagnostik, die unter den Ärztevorbehalt        hinteren Augenabschnittes“ mittels OCT
     metrist“ führen.                                          fällt. Eine entsprechende Zusammenarbeit        anzubieten und durchzuführen.
                                                               von Ärzten mit Angehörigen des orthopti-
     In letzter Zeit sind bei der Ärztekammer                  schen Dienstes ist (gemäß § 49 Abs. 3 ÄrzteG)   Dr. Johanna Sagmeister
     Tirol vermehrt Beschwerden eingegangen,                   zulässig, nicht jedoch mit gewerbetreiben-      Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte
     wonach in Tirol „Beurteilungen des hinteren
     Augenabschnittes“ mittels OCT (optische
     Kohärenz-Tomographie) durch ebendiese
     gewerbetreibenden Optometristen angebo-
     ten und durchgeführt werden.

     Aus diesem Grund hat sich die Ärztekam-
     mer an das Bundesministerium für Gesund-
     heit mit der Frage gewandt, ob die Beurtei-
                                                                                                                                                                Foto: fotolia.com_© Visionär

     lung des hinteren Augenabschnittes mittels
     OCT eine „den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit“
     darstellt.

12   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Niedergelassene Ärzte

                                 Verkauf von bevorzugten Inseraten in den Gelben Seiten
                                 Einträge in Online-Branchenverzeichnisse

                                                                                                  verzeichnis werben. Dazu        sie dezidiert darauf hinweisen, dass eine dies-
                                                                                                    wird von Seiten der Au-       bezügliche Vereinbarung mit der Österreichi-
                                                                                                    ßendienst-Mitarbeiter         schen Ärztekammer besteht.
                                                                                                   gegenüber den niederge-
                                                                                               lassenen Ärzten angegeben,         Die Ärztekammer für Tirol weist ausdrücklich
                                                                                              dass ihre Firma eine diesbezüg-     darauf hin, dass sie keine derartige „Koopera-
                                                                                             liche Kooperation mit der Ärzte-     tion“ mit einer Telefonverzeichnis-Firma ein-
                                                                                         kammer abgeschlossen habe.               gegangen ist. Auch die Österreichische Ärzte-
                                 Die Ärztekammer für Tirol wurde dar-                                                             kammer hat keine diesbezügliche Vereinba-
Foto: fotolia.com_© David Zydd

                                 über informiert, dass derzeit Mitarbeiter        Darüber hinaus versuchen die Außendienst-       rung abgeschlossen.
                                 einer bekannten Telefonverzeichnis-Firma         Mitarbeiter dieser Firma, Tiroler Ärzten den
                                 in Tiroler Arztordinationen für kosten-          Ankauf von bevorzugten Inseraten in den Gel-    Dr. Johanna Sagmeister
                                 pflichtige Einträge in ein Online-Branchen-      ben Seiten „schmackhaft“ zu machen, indem       Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte

                                 Niedergelassene Notärzte bitte beachten
                                 Der Ärztekammer für Tirol wurde folgender Fall eines niedergelassenen Notarztes bekannt:

                                 Der Notarzt wurde von der Leitstelle Tirol                                                       Auf Intervention des Referates für Notfall-

                                                                                                                                                                                    Foto: fotolia.com_© Bo Valentino
                                 mit dem Hinweis „Notarzteinsatz“ alarmiert.                                                      und Rettungsdienste konnte erreicht werden,
                                 Vor Ort angekommen stellte dieser sodann                                                         dass die dem niedergelassenen Notarzt ge-
                                 eine Diagnose, die von der Anforderungs-                                                         strichenen Notarzteinsätze allesamt nach-
                                 Diagnose durch die Leitstelle insoweit ab-                                                       honoriert wurden. Darüber hinaus wurde
                                 wich, als es sich um keinen lebensbedrohli-                                                      gegenüber der TGKK klargestellt, dass eine
                                 chen Zustand des Patienten gehandelt hat.                                                        derartige Nicht-Verrechnung von Notarztein-
                                                                                                                                  sätzen nicht akzeptiert wird.
                                 Der Arzt hat diesen Einsatz sodann – rich-
                                 tigerweise – als Notarzteinsatz (Leistungskür-   mierung durch die Leitstelle die Verrechnung    Niedergelassene Notärzte werden dennoch
                                 zel NOBD) zur Verrechnung an die Tiroler         des Notarzteinsatzes zusteht, auch wenn sich    weiterhin gebeten, ihre Abrechnungen genau
                                 Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Die          vor Ort herausstellt, dass es sich eigentlich   zu kontrollieren und sich im Falle von Un-
                                 TGKK aber weigerte sich, diesen Notarztein-      um keine Notfall-Diagnose handelt.              klarheiten bzw. Streichungen von NOBD-
                                 satz auch zu bezahlen mit dem Hinweis, dass                                                      Leistungspositionen direkt an das Kammer-
                                 es sich bei der Diagnose des Notarztes um        Eine Rückfrage bei der TGKK hat ergeben,        amt, Abteilung Kurie der niedergelassenen
                                 kein lebensbedrohliches Erkrankungsbild          dass den dortigen Sachbearbeitern offenbar      Ärzte, zu wenden.
                                 handle und der Arzt diesen Einsatz somit nur     sogenannte „Notarztindikationseinsatz-Lis-
                                 gemäß dem Honorarkatalog der TGKK (z. B.         ten“ vorliegen: Scheint eine vom niederge-
                                 als Visite) abrechnen könne.                     lassenen Arzt festgestellte Diagnose anläss-
                                                                                  lich eines Notarzteinsatzes nicht auf dieser
                                 Die Ärztekammer für Tirol weist darauf hin,      Liste auf, wird die Leistungsposition NOBD      Dr. Johanna Sagmeister
                                 dass niedergelassenen Notärzten bei Alar-        vom Sachbearbeiter gestrichen.                  Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte

     14                          Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Foto: fotolia.com_© Picture Factory                                                                                                                                   Niedergelassene Ärzte

                                                   Vereinbarung mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs:
                                                   Tarife für Lebensversicherungsuntersuchungen
                                                   Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der        Übergangszeit bis 1.4.2015 vereinbart. Die Ver-      In diesem Zusammenhang weisen wir auch
                                                   Österreichischen Ärztekammer hat mit             einbarung samt den dazugehörigen Formu-              auf die Honorare für ärztliche Leistungen,
                                                   dem Verband der Versicherungsunterneh-           laren ist im Download-Center (Honorare/Ta-           welche im Zusammenhang mit Lebensversi-
                                                   men Österreichs eine bundesweite „Ver-           rife) unserer Homepage abrufbar.                     cherungen erbracht werden, hin:
                                                   einbarung über ärztliche Leistungen im
                                                   Zusammenhang mit Lebensversicherun-               Ärztliches Attest für Lebensversicherungen gem. § 6 der Vereinbarung                           € 145,00
                                                   gen“ abgeschlossen.
                                                                                                     Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten gem. § 5 (1) der Vereinbarung                     € 40,00
                                                   Diese Vereinbarung ist seit 1.1.2015 in Kraft.
                                                                                                     Für die Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft pauschal                                      € 10,00
                                                   Für die Anwendung der Formulare wurde eine

                                                   ELDA – Informationen zur
                                                                                                                                                         ­

                                                                                                                                                             Verlängerung
                                                                                                                                                             Allgemeinmedizinischer
                                                   Umstellung auf Kundenpasswort                                                                             Nachtbereitschaftsdienst
                                                                                                    ten werden. Diese Maßnahme wird auf in-                  In einer gemeinsamen Sitzung
Foto: fotolia.com_© ronstik

                                                                                                    terne Richtlinien der Sozialversicherung                 zwischen dem Land Tirol, der
                                                                                                    zurückgeführt.                                           Tiroler Gebietskrankenkasse und
                                                                                                                                                             der Ärztekammer für Tirol wurde
                                                                                                    Aus diesem Anlass dürfen wir nachstehend                 vereinbart, dass das Projekt
                                                                                                    über Alternativen zur Nutzung von ELDA in-               „Allgemeinmedizinischer Nachtbe-
                                                                                                    formieren:                                               reitschaftsdienst“ wiederum für
                                                                                                    Die Abrechnung mit den Sozialversicherungs-              ein weiteres Jahr, bis Ende 2015,
                                                                                                    trägern kann auch                                        verlängert wird.
                                                                                                     über die Webseite der Sozialversicherung
                                                                                                      (auch ohne Internet aus dem GIN zu errei-
                                                                                                      chen)
                                                   Nach Mitteilung der Sozialversicherung wur-       per Datenträger/Diskette oder
                                                   den die Zugangskriterien zu ELDA in der           über ein Befundübertragungssystem

                                                                                                                                                                                +
                                                   Weise sicherer gestaltet, dass bestehende          (DAME/Medical Net) erfolgen.
                                                   ELDA-Kunden das ab 01.04.2015 zwingend           Die Bürgerkarte oder Handysignatur wird nur
                                                   benötigte Kundenpasswort für eine Weiter-        einmalig zum Setzen eines Kundenpasswortes
                                                   nutzung des Service nur nach Identifikation      erforderlich sein und nicht bei jder Übermitt-
                                                   per Bürgerkarte oder Handysignatur erhal-        lung von Daten.

                                                                                                                                                                  Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015   15
Vortrag
     Honorarabrechnung für Kassenärzte
     Erneut fand am Samstag, dem 7. März 2015         Dr. Wutscher hat auch dieses Mal – aufgrund    Aufgrund des großen Andrangs von über 40
     der Vortrag „Honorarabrechnung für Kas-          seines umfangreichen Erfahrungsschatzes        Ärzten sowie Ordinationsmitarbeitern, wel-
     senärzte“ in den Räumlichkeiten der Ärz-         auf dem Gebiet der kassenärztlichen Tätig-     che ebenfalls mit dem Thema „Abrechnung“
     tekammer für Tirol statt.                        keit – den anwesenden Kollegen einen über-     betraut sind, wird es in naher Zukunft zu
                                                      aus praxisnahen Vortrag geboten, welcher       einer Neuauflage dieses Vortrags kommen.
     Vortragender war wiederum Dr. Edgar Wut-         besonders interessant und informativ gestal-   Damit soll sichergestellt werden, dass spezi-
     scher, Kurienobmann-Stv. der Kurie der nie-      tet war. Gemeinsam konnten wieder viele        ell den neuen Kassenvertragsärzten eine
     dergelassenen Ärzte; speziell konzipiert war     Fragen und fachspezifische Probleme in Be-     umfangreiche Information zum Thema Ho-
     der Vortrag für jene Ärzte, welche erst vor      zug auf die Honorarabrechnung mit den          norarabrechnung von Seiten der Ärztekam-
     kurzem einen Kassenvertrag erhalten haben.       Kassen erarbeitet werden.                      mer für Tirol geboten wird.

     Verlängerung der Sondervereinbarung zur
     „Chronischen Wundversorgung“
     Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat,        am Abschluss einer solchen Sondervereinba-     direkt mit der Abteilung Kurie der niederge-
     gemeinsam mit der Tiroler Gebietskran-           rung Interesse haben, werden ersucht, sich     lassenen Ärzte in Verbindung zu setzen.
     kenkasse, eine Verlängerung des Pilotpro-
     jekts „Chronische Wundversorgung“ bis
     30.6.2016 beschlossen.

     Jene Ärzte, die bereits eine diesbezügliche
     Sondervereinbarung abgeschlossen
     haben, können somit auch wei-
     terhin die in der Sonderver-
     einbarung geregelten Leis­
     tungspositionen erbrin-
     gen und verrechnen.
                                                                                                                                                     Foto: fotolia.com_© hjschneider

     § 2-Vertragsärzte für Allge-
     meinmedizin bzw. § 2-Ver-
     tragsfachärzte für Haut- und
     Geschlechtskrankheiten, welche

16   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Krankenhäuser/Universität

     Stand der Verhandlungen mit dem Österreichi-
     schen Privatversicherungsverband
                                                      ein Anliegen, die Verhandlungen mit dem      rung vorerst bis 30.9.2015 weiterhin aufrecht
                                                      Versicherungsverband über die Honorare       bleiben und somit eine Verrechnung zu un-
                                                      für die Patienten der Sonderklasse nicht     veränderten Konditionen möglich ist.
                                                      übereilt abzuschließen.
     Aufgrund der seit 1.1.2015 in Kraft getrete-                                                  Die nächsten Gespräche mit dem Versiche-
     nen KA-AZG-Novelle und den damit ver-            Es wurde erreicht, dass das von Seiten des   rungsverband sind für Mitte Mai sowie An-
     bundenen Auswirkungen auf die Tiroler            Privatversicherungsverbandes gekündigte      fang Juni angedacht.
     Ärztelandschaft war es von Seiten des Ver-       Direktverrechnungsübereinkommen sowie
     handlungsteams, bestehend aus Vertre-            das mit Ende 2014 ausgelaufene OP-Grup-      Mag. Michaela Rauscher-Schösser
     tern der Ärztekammer sowie der KLIMED,           penschema 2002 und die Honorarvereinba-      Abteilung Kurie der angestellten Ärzte

     Abteilungsübergreifende Tätigkeit von
     Turnusärzten (Pooling)
     Im Zuge der mit 1.1.2015 in Kraft getretenen Ärztegesetznovelle wurde in den §§ 7 (Ausbildung zum Arzt für Allge-
     meinmedizin) und 8 (Ausbildung zum Facharzt) mit dort definierten Rahmenbedingungen die Möglichkeit einer
     abteilungs- bzw. organisationsübergreifenden Tätigkeit von Turnusärzten (Pooling) ermöglicht. Die entsprechenden
     gesetzlichen Bestimmungen im Ärztegesetz betreffend eine abteilungs- oder organisationsübergreifende Tätigkeit
     entnehmen Sie dem Kasten auf der nächsten Seite.

     Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
     eine abteilungsübergreifende Tätigkeit
     von Turnusärzten (Pooling) nur unter fol-
     genden Bedingungen zulässig ist:
      nach Abschluss der Basisausbildung
      nur außerhalb der Kernausbildungszeit
      nur im Rahmen der Fertigkeiten der Basis-
       ausbildung
      keine Tätigkeit auf der abteilungsfremden
       Ambulanz, nur Station (!)
      zu jedem Zeitpunkt Anwesenheit eines fach-
       lich verantwortlichen Arztes am jeweiligen
       Standort der Krankenanstalt notwendig
      begrenzte Bettenanzahl: maximal 60 Betten
       bei 2 Abteilungen bzw. maximal 45 Betten
                                                                                                                                                   Foto: fotolia.com_© WavebreakMediaMicro

       bei drei Abteilungen dürfen vom Turnus-
       arzt/von der Turnusärztin betreut werden.
      eine Tätigkeit an der abteilungseigenen
       Ambulanz bleibt aber möglich
     Die Krankenanstalt hat außerdem durch

18   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Krankenhäuser/Universität

organisatorische Maßnahmen sicherzustel-                 stellen sind der Ärztekammer die Zahl der                 chendes Musterformular vorbereitet.
len, dass die durch diese Tätigkeiten entste-            betroffenen Turnusärzte und Abteilungen/                  Ein Zuwiderhandeln gegen die Anordnungen
henden qualitativen und quantitativen                    Organisationseinheiten sowie die entspre-                 und Verbote betreffend das Turnusärzte-Poo-
Anforderungen an die Turnusärzte/Turnus-                 chenden oben angeführten organisatori-                    ling kann gemäß § 199 Abs. 3 ÄrzteG verwal-
ärztinnen sowie an deren Ausbildungsziele                schen Rahmenbedingungen von abteilungs-                   tungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

                                                                                         §
verhältnismäßig sind.                                    oder organisationseinheitsübergreifender
Bei der Anerkennung von Ausbildungsstät-                 Tätigkeit vorzulegen. Von der Österreichi-                Mag. Carmen Fuchs
ten und der Festsetzung von Ausbildungs-                 schen Ärztekammer wird dazu ein entspre-                  Abteilung Kurie der angestellten Ärzte

§
                                                                                     Pooling Ausbildung zum Facharzt
                                                                                     (§ 8 Abs. 2 iVm § 10 Abs. 13 ÄrzteG)

                                                                                     § 8 Abs. 2 ÄrzteG lautet:
                                                                                     (2) Die Ausbildung ist, soweit Abs.3 und 4 nicht anderes bestimmen, in Aus-
                                                                                     bildungsstätten gemäß § 10 zu absolvieren. Zudem hat die Ausbildung in
                                                                                     diesen Ausbildungsstätten auf einer für das jeweilige Sonderfach für die
                                                                                     entsprechende Ausbildung zum Facharzt festgesetzten Ausbildungsstelle zu
                                                                                     erfolgen. Dies schließt unbeschadet des § 3 Abs.3 eine abteilungs- oder orga-
                                                                                     nisationseinheitenübergreifende Tätigkeit am selben Standort nach Ab-
                                                                                     schluss der Basisausbildung nicht aus, sofern es sich ausschließlich um Tä-
Pooling Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin                                     tigkeiten der im Rahmen der Basisausbildung erworbenen Kompetenzen
(§ 7 Abs. 3 iVm § 9 Abs. 12 ÄrzteG)                                                  handelt, diese außerhalb der Kernausbildungszeit stattfinden und zu jedem
                                                                                     Zeitpunkt ein fachlich verantwortlicher Arzt am jeweiligen Standort der
§ 7 Abs. 3 ÄrzteG lautet                                                             Krankenanstalt zur Verfügung steht. Durch organisatorische Maßnahmen
§ 7 (3) Die Ausbildung ist, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt, in Ausbil-         ist sicherzustellen, dass die sich aus dieser Tätigkeit ergebenden qualitativen
dungsstätten gemäß § 9 zu absolvieren. Zudem hat die Ausbildung in diesen            und quantitativen Anforderungen an die Turnusärzte sowie an deren Aus-
anerkannten Ausbildungsstätten auf einer für die jeweiligen Fachgebiete für          bildungsziele verhältnismäßig sind. Die Gesamtzahl der auf den einzelnen
die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin festgesetzten Ausbildungs-              Turnusarzt entfallenden Betten darf bei Tätigwerden in zwei Abteilungen
stelle zu erfolgen. Dies schließt unbeschadet des § 3 Abs. 3 eine abteilungs- oder   oder sonstigen Organisationseinheiten 60 nicht überschreiten, bei Tätigwer-
organisationseinheitenübergreifende Tätigkeit am selben Standort nach                den in drei Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten 45 nicht
Abschluss der Basisausbildung nicht aus, sofern es sich ausschließlich um            überschreiten. Eine abteilungs- oder organisationseinheitenübergreifende
Tätigkeiten der im Rahmen der Basisausbildung erworbenen Kompetenzen                 Tätigkeit in Ambulanzen ist unzulässig.
handelt, diese außerhalb der Kernausbildungszeit stattfinden und zu jedem
Zeitpunkt ein fachlich verantwortlicher Arzt am jeweiligen Standort der              § 10 Abs. 13 ÄrzteG lautet:
Krankenanstalt zur Verfügung steht. Durch organisatorische Maßnahmen                 (13) Bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten und der Festsetzung von
ist sicherzustellen, dass die sich aus dieser Tätigkeit ergebenden qualitativen      Ausbildungsstellen sind die Zahl der betroffenen Turnusärzte und Abtei-
und quantitativen Anforderungen an die Turnusärzte sowie an deren Aus-               lungen oder sonstigen Organisationseinheiten sowie die entsprechenden
bildungsziele verhältnismäßig sind. Die Gesamtzahl der auf den einzelnen             organisatorischen Rahmenbedingungen von abteilungs- oder organisati-
Turnusarzt entfallenden Betten darf bei Tätigwerden in zwei Abteilungen              onseinheitsübergreifender Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 2 vorzulegen.
oder sonstigen Organisationseinheiten 60 nicht überschreiten, bei Tätigwer-
den in drei Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten 45 nicht               § 199 Abs. 3 ÄrzteG (Strafbestimmungen) lautet:
überschreiten. Eine abteilungs- oder organisationseinheitenübergreifende             (3) Wer den im § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 12a Abs. 4, § 15 Abs. 5, § 27 Abs.
Tätigkeit in Ambulanzen ist unzulässig.                                              2 oder Abs. 7 zweiter Satz, § 29 Abs. 1, § 31 Abs. 3, § 32 Abs. 3, § 35 Abs. 7, § 36, §
                                                                                     37 Abs. 1 oder 8, § 43 Abs. 2, 3, 4 oder 6, § 45 Abs. 3 oder 4, § 46, § 47 Abs. 1, § 48,
§ 9 Abs. 12 ÄrzteG lautet:                                                           § 49, § 50 Abs. 1 oder 3, § 50a, § 50b, § 51, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 1 bis 3, § 54 Abs.
(12) Bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten und der Festsetzung von              1, § 55, § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 63, § 89 oder § 194 erster Satz enthaltenen
Ausbildungsstellen sind die Zahl der betroffenen Turnusärzte und Abtei-              Anordnungen oder Verboten zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht
lungen oder sonstigen Organisationseinheiten sowie die entsprechenden                den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren
organisatorischen Rahmenbedingungen von abteilungs- oder organisati-                 Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu
onseinheitsübergreifender Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 3 vorzulegen.                     2 180 Euro zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar.

                                                                                                                            Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015      19
Krankenhäuser/Universität

                                                                                                                                                   Foto: fotolia.com_© lilo
     Zuverdienstgrenze beim
     Kinderbetreuungsgeld
     Der Begriff Kinderbetreuungsgeld ist besonders in Bezug auf die Zuverdienstgrenzen streng von dem Begriff der
     gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz zu trennen. Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Karenz (Freistel-
     lung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts) deckt sich nicht immer mit der Dauer des Anspruchs auf
     Kinderbetreuungsgeld. Das heißt, der Anspruch auf Karenz endet grundsätzlich mit Ablauf des 2. Lebensjahres des
     Kindes, der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht je nach Dauer der gewählten Bezugsvariante.

     Was ist erlaubt?                                 Einkommensabhängiges                            Einkünfte aus einem aufrechten Dienstver-
     Je nach gewählter Variante des Kinderbetreu-     Kinderbetreuungsgeld                            hältnis, die beispielsweise während der
     ungsgeldes (pauschal oder einkommensab-          Bei diesem Modell ist die Zuverdienstgrenze     Inanspruchnahme eines (Rest-)Urlaubes im
     hängig) gibt es unterschiedliche Zuverdienst-    am niedrigsten angesetzt. Bei Bezug von         Anschluss an den Bezug des Wochengeldes
     grenzen. Dies ergibt sich einerseits daraus,     eKBG gilt die jährliche Zuverdienstgrenze       zufließen.
     dass das einkommensabhängige Kinderbe-           von € 6.400,- (entspricht etwa 14-mal der
     treuungsgeld (eKBG) als Ersatz des Erwerbs-      Geringfügigkeitsgrenze).                       Nicht zum Zuverdienst zählen
     einkommens konzipiert und die Zuverdienst-       Bei allen Zuverdienstgrenzen werden nur die    beispielsweise:
     möglichkeit deutlich eingeschränkt ist und       Einkünfte desjenigen Elternteils berücksich-    Alimente
     andererseits bei den Pauschalvarianten fle-      tigt, der Kinderbetreuungsgeld bezieht, die     Familienbeihilfe
     xiblere Zuverdienstregelungen zum Tragen         Einkünfte des (Ehe-)Partners werden nicht       Kinderbetreuungsgeld
     kommen.                                          herangezogen.                                   Abfertigungen
                                                                                                      Wochengeld
     Pauschales Kinderbetreuungsgeld                  Was gilt als Zuverdienst?                       13., 14. Gehalt (Einkünfte nach § 67
     Bei den vier pauschalen Kinderbetreuungs-        Unter Zuverdienst fallen grundsätzlich alle     Einkommensteuergesetz)
     geldmodellen ist die Zuverdienstgrenze deut-     steuerpflichtigen Einkünfte und Einkunfts-      Pflegegeld
     lich höher angesiedelt als beim eKBG. Diese      teile.                                          Urlaubsersatzleistungen
     Grenze beträgt 60 % der Einkünfte im letzten     Zum Zuverdienst zählen beispielsweise:          Gehaltsvorschüsse
     Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in        Pensionen                                     Stipendien nach dem Studienförderungs-
     dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen             Arbeitslosengeld                              gesetz
     wurde. Wenn der herangezogene Verdienst           Notstandshilfe                               Auch die Einkünfte aus Vermietung und Ver-
     einen geringeren Betrag als € 16.200,- ergibt,    Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung    pachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermö-
     dürfen jedenfalls bis € 16.200,- jährlich da-     Einkünfte aus unselbstständigen, selbst-     gen zählen seit 2010 nicht mehr als Zuver-
     zuverdient werden.                                ständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten    dienst.

20   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Krankenhäuser/Universität

Was tun, wenn die Grenze erreicht wird?          len. Eine Rückzahlung des Kinderbetreuungs-      rung muss rechtzeitig vor der Auszahlung bei
Die Prüfung der Einkünfte erfolgt grundsätz-     geldes ist nicht vorgesehen.                     der Krankenkasse einlangen. Ein Verzicht ver-
lich im Nachhinein durch den Krankenversi-                                                        längert weder den Bezug des Kinderbetreu-
cherungsträger, sobald die erforderlichen        Verzicht                                         ungsgeldes noch den Bezug der Beihilfe. Die
Daten (beispielsweise vom Finanzamt) dafür       Um eine mögliche Überschreitung der Zuver-       Höhe der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen         dienstgrenze zu vermeiden, kann auf das KBG      wird um den gekürzten Monat aliquotiert.
der Prüfung wird jedes Kalenderjahr geson-       für einzelne, ganze Kalendermonate im Vor-
dert betrachtet.                                 hinein verzichtet werden. Der Verzicht kann      Mag. Michaela Rauscher-Schösser
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze         nicht tageweise, sondern nur für einen vollen    Abteilung Kurie der angestellten Ärzte
ist der Überschreitungsbetrag zurückzuzah-       Kalendermonat erfolgen. Eine Verzichtserklä-                                                      

                             Variante 1               Variante 2                Variante 3            Variante 4                  Variante 5
                           Einkommens-              12 + 2 Monate          15 + 3 Monate            20 + 4 Monate              30 + 6 Monate
                          abhängiges KBG
    Zuverdienst-        E 6.400,-                E 16.200 ,- jährlich   E 16.200 ,- jährlich     E 16.200 ,- jährlich      E 16.200 ,- jährlich
    möglichkeit         (entspricht              (Steuerbemessungs-     (Steuerbemessungs-       (Steuerbemessungs-        (Steuerbemessungs-
                        ungefähr der             grundlage)             grundlage)               grundlage)                grundlage)
                        Geringfügigkeitsgrenze   oder max. 60 % des     oder max. 60 % des       oder max. 60 % des        oder max. 60 % des
                        von dzt. monatlich ca.   Bruttoeinkommens,      Bruttoeinkommens,        Bruttoeinkommens,         Bruttoeinkommens,
                        E 380,-)                 das vor der Karenz     das vor der Karenz       das vor der Karenz        das vor der Karenz
                                                 bezogen wurde          bezogen wurde            bezogen wurde             bezogen wurde

                                   powerd by

                                                                  Lukratives
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                                                                 Einführungs
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                                                                                                         Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015   21
Krankenhäuser/Universität

     Spitalsärztevertreter am Landeskrankenhaus Innsbruck
     neu gewählt
     Am 4.3.2015 fand in der Zeit von 15:00 bis 16:30   Fachärzte (240 Wahlberechtigte) abgehalten.
     Uhr im Foyer des Chirurgiegebäudes die Wahl        Dabei wurde Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas
     des Spitalsärztevertreters sowie seines Stell-     Luger mit insgesamt 35 Stimmen, keiner Ge-
     vertreters aus dem Kreis der zur selbststän-       genstimme und keiner ungültigen Stimme
     digen Berufsausübung berechtigten landes-          einstimmig zum Stellvertreter von Frau Ao.
     bediensteten Ärztinnen und Ärzte statt.            Univ.-Prof. Dr. Rosa Bellmann-Weiler gewählt.
                                                        Damit stehen entsprechend den Satzungs-             Hall in Tirol   Innsbrucker Str. 84     Tel. 05223/41377
     Von 389 Wahlberechtigten machten 105 Per-          bestimmungen der Ärztekammer für Tirol              Innsbruck       Wilhelm-Greil-Str. 10   Tel. 0512/5313-0
     sonen von ihrem Recht auf persönliche                                                                  Imst            Schustergasse 27        Tel. 05412/66092
                                                        für das Landeskrankenhaus Innsbruck insge-
                                                                                                            Kitzbühel       Im Gries 11             Tel. 05356/62574
     Stimm­abgabe Gebrauch und wählten Frau             samt 4 Spitalsärztevertreter (je ein Vertreter
                                                                                                            Kufstein        Salurner Straße 38      Tel. 05372/62131
     Dr. Renate Larndorfer zur Spitalsärztevertre-      und ein Stellvertreter aus der Gruppe der zur       Landeck         Malserstraße 56         Tel. 05442/62277
     terin und Herrn Dr. Klaus Kapelari zum Spi-        selbstständigen Berufsausübung berechtig-           Lienz           Mühlgasse 6/a           Tel. 04852/65646
     talsärztestellvertreter.                           ten landes- und universitätsbediensteten            Reutte          Mühler Straße 12        Tel. 05672/64848
                                                        ÄrztInnen und Ärzte) zur Verfügung.                 Schwaz          Münchner Straße 20      Tel. 05242/62398
     Zeitgleich zur Spitalsärztevertreterwahl der                                                           St. Johann      Wieshoferstraße 9       Tel. 05352/64631
                                                                                                            Telfs           Anton-Auer-Straße 5     Tel. 05262/61716
     landesbediensteten Ärztinnen und Ärzte             Eine aktuelle Liste sämtlicher Spitals- und
                                                                                                            Wörgl           Bahnhofstraße 8a        Tel. 05332/72460
     wurde auch die Wahl des noch ausständigen          Turnusärztevertreter an den Tiroler Kran-
     Spitalsärztestellvertreters aus der Gruppe         kenanstalten ist auf unserer Homepage                      www.tiroler.at
     der MUI-beschäftigten Fachärztinnen und            abrufbar.

                                                                                                   Aerztezeitung58x85.indd 1                                 12.03.13 08:51

                                     Neuer Direktor an der Univ.-Klinik für
                                     Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie
                                      Univ.-Prof. Dr. Dietmar Öfner-Velano tritt Dienst an

     Seit 1. März 2015 steht die Universitätskli-       diesen wichtigen Lehrstuhl besetzen zu dür-      Oberarzt an der Innsbrucker Universitätskli-
     nik für Visceral-, Transplantations- und           fen! Als gebürtiger Innsbrucker habe ich hier    nik für Visceral-, Transplantations- und Tho-
     Thoraxchirurgie an der Medizinischen               mein Medizinstudium sowie die Facharzt-          raxchirurgie tätig. Neben seinen umfangrei-
     Universität Innsbruck unter einer neuen            ausbildung absolviert und mich im Fach           chen medizinischen Erfahrungen hat Univ.-
     Leitung: Univ.-Prof. Dr. Dietmar Öfner-            Allgemeinchirurgie habilitiert. Es ist extrem    Prof. Dr. Dietmar Öfner-Velano auch zwei
     Velano, zuletzt als Vorstand der Universi-         motivierend, an dieser renommierten Klinik       Hochschulabschlüsse in Gesundheits- und
     tätsklinik für Chirurgie der Paracelsus            tätig zu sein und mein Know-how und meine        Krankenhausmanagement sowie Public
     Medizinischen Privatuniversität Salzburg           Erfahrung in der medizinischen Versorgung        Health.
     tätig, übernimmt die Leitung der Univer-           und der Wissenschaft umfassend einbringen
     sitätsklinik für Visceral-, Transplantati-         zu können“, so der neu berufene Professor.
     ons- und Thoraxchirurgie.
                                                        Der erfahrene Chirurg Dietmar Öfner-Velano       Quelle: Presseinformation der Medizinischen
     Innsbruck, 02.03.2015: „Ich freue mich und         war bereits von 2004 bis 2009 als stellver-      Universität Innsbruck
     bin auch sehr stolz darauf, hier in Innsbruck      tretender Direktor und geschäftsführender

22   Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
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