Mitteilungen www.aektirol.at - Ärztekammer Tirol
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Ärztekammer für Tirol www.aektirol.at Mitteilungen Nr 01/15 · 56. Jahrgang · 27. März 2015 ZLu: 02Z031714M · P.b.b. · 6050 Hall Tilak-Gehaltspaket 2015 Seite 8 ELDA – Elektronischer Kinderbetreuungsgeld Ärzteausbildung neu Datenaustausch Zuverdienstgrenzen und die gesetz- Verhandlungen in der Endphase Informationen zur Umstellung lichen Karenz nach dem Mutter- aus das Kundenpasswort schutzgesetz
Standespolitische Perspektiven Geschätzte Kolleginnen und Kollegen A uch in Tirol gilt es derzeit die Neu- Medizinischen Universität, diesem Beispiel zu mitierungen in der Leistungserbringung, ein- erungen, die uns die Novelle des folgen und auch für ihre ärztlichen Mitarbeiter geschränkte Leistungskataloge und Strafen für Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes und Mitarbeiterinnen Lösungen anzubieten. Fleiß und zusätzliche Versorgungsleistungen, gebracht hat, umzusetzen. Fast schon patho- wie sie die Honorardegressionen darstellen, ha- gnomonisch für die Nachwehen, die damit zu Der drohende Versorgungsnotstand und der ben in einem zukunftsträchtigen System nichts bewältigen sind, ist, dass die politische Ent- Gehaltskonflikt in den Krankenhäusern haben zu suchen. Die Energien und Aufwendungen, scheidung über 10 Jahre unerledigt geblieben auch schonungslos aufgezeigt, dass ohne das die derzeit in ausgefeilte Kontrollsysteme der war, um dann unter Druck innerhalb weniger Versorgungsangebot der Spitalsambulanzen Sozialversicherungen oder bürokratische Hür- Monate in eine EU-konforme bundesgesetz- die ambulante Patientenversorgung zusam- den gesteckt werden, wären wesentlich besser liche Regelung zu münden. Was wahrschein- menbrechen würde. Es ist nur zu hoffen, dass dort investiert, wo sie Aufbruchsstimmung lich in Zeiten der Ärzteschwemme keine Ver- damit auch all jenen die Augen aufgehen, erzeugen, motivieren und wirklich kranken- sorgungsprobleme verursacht hätte, wuchs die bisher unreflektiert in politischen Reden hausentlastend wirken können. bei zunehmendem Ärztemangel zu einem und Konzepten die Verlagerung ambulanter schwer lösbaren Problem. Dies nicht zuletzt Leistungen in den niedergelassenen Bereich Die Mittel für den Ausbau des niedergelas- deshalb, weil mit der Absenkung der durch- fordern, ohne diese Forderung auch mit einer senen Bereichs müssen aus den Sozialversi- schnittlichen Höchstarbeitszeit ein weiterer entsprechenden finanziellen Ausstattung für cherungen kommen. Es ist eine Illusion zu Schwachpunkt zu Tage trat. Plötzlich wurde der die Arztpraxen zu verbinden. glauben, dass eine Entlastung der Kranken- Systemmangel offenbar, auf dem die Gehalts- hausambulanzen so viele Mittel frei machen systematik in ganz Österreich aufgebaut ist: Mit dieser unbedingt notwendigen Kapita- kann, wie für den Ausbau der extramuralen die niedrigen Grundgehälter. Spitalsärztinnen lisierung des niedergelassenen Bereichs müs- Medizin notwendig wären. Ebenso irreal ist die und Spitalsärzte brauchen den Zuverdienst, sen zudem Anreize zur Zusammenarbeit der Erwartung, dass die Krankenhausträger Finanz- den Überstunden und Dienste bringen, um ein niedergelassenen Ärzte und anderer medizi- mittel dem Versorgungsbereich, für den sie akzeptables Gehalt zu erwirtschaften. Selbst nischer Leistungserbringer gesetzt werden. Um nicht zuständig sind, überlassen würden. Denn die Übergangsfristen bis 2021 können nicht eine Aufbruchsstimmung zur Niederlassung hier offenbart sich der nächste Systemfehler: mehr die Kluft zu den Einkommen im benach- und Mitarbeit in der ambulanten Versorgung die pauschalierte Finanzierung der Leistungen barten deutschsprachigen Ausland verbergen. im Rahmen der sozialen Krankenversicherung in den Krankenhausambulanzen und die feh- Dem zunehmenden Sog ausländischer Kran- zu erzeugen, reicht es nicht, den Nachtbereit- lende Kostenwahrheit, von der die Krankenkas- kenhäuser müssen deshalb Maßnahmen zur schaftsdienst der Allgemeinmediziner zöger- sen jahrzehntelang gut gelebt haben. Steigerung der Attraktivität entgegengesetzt lich und im letzten Abdruck Jahr für Jahr zu werden. Dabei ist es dem Kurienobmann der verlängern oder das Sterben der einen oder angestellten Ärzte Ludwig Gruber und seinem anderen Hausapotheke laut zu bejammern. Team gelungen, in zähen Verhandlungen mit Um nachhaltige Änderungen zu bewirken, der TILAK-Führung und dem Land Tirol einen braucht es Kapital und ein großzügiges Kon- beispielhaften Erfolg zu erzielen. zept, das Ärztinnen und Ärzte motiviert, unter- nehmerische Verantwortung zu übernehmen, Es ist jetzt an den Dienstgebern in den üb- ohne dabei gänzlich auf eine ausgeglichene Dr. Artur Wechselberger rigen Tiroler Krankenanstalten und an der Work-Life-Balance verzichten zu müssen. Li- Präsident Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015 3
Kurz berichtet Homepage Seminar Aktuelle KA-AZG-Thematik – Homepage und Newsletter Praxisgründung informieren, vor allem im Hinblick auf Praxisführung die Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz- Praxisorganisation Thematik (kurz KA-AZG). Am 17. und 18. April 2015 findet wieder das Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen „Praxisgründungsseminar“ in den Räumlich- können wir mit Recht behaupten, dass die keiten der Ärztekammer für Tirol statt. Einrichtung dieses Newsletters bei der brei- ten Mehrheit der Ärzte sehr gut angenom- Das Fortbildungsreferat der Ärztekammer für men wird. Tirol hat sich bemüht, auch heuer einen bunten Diese Newsletter, Pressemitteilungen sowie Mix an Vorträgen mit Referenten aus verschie- die aktuellen Entwicklungen zum KA-AZG densten Bereichen zusammenzustellen, um den sind darüber hinaus auf unserer Homepage Anforderungen organisatorischer, wirtschaftli- unter http://www.aektirol.at/krankenanstal- cher und nicht zuletzt rechtlicher Art gerecht zu ten-arbeitszeitgesetz abrufbar. werden, die einen Arzt/eine Ärztin bei der Grün- Es darf darauf hingewiesen werden, dass dung einer Ordination erwarten. elektronische Aussendungen der Ärztekam- Nähere Informationen finden Sie auf unserer Mit der Einrichtung des Newsletters für mer für Tirol an jene E-Mail-Adresse versen- Homepage unter www.aektirol.at. die Kurie der angestellten Ärzte ist es uns det werden, die der Standesführung bekannt- Anmeldung: gelungen, regelmäßig und unbürokratisch gegeben wurde und kein automatischer Fax.: 0512/52058-130 über aktuelle Termine, Entwicklungen, Versand an die Dienstadresse erfolgt. Ände- Tel.: 0512/52058-0 verschiedene Rechtsmeinungen, Veran- rungen der E-Mail-Adresse können jederzeit Mail: anmeldung@aektirol.at staltungen sowie über Grundsätzliches zu bekanntgegeben werden. ELGA Fortbildung Start der ELGA für niedergelassene Ärzte verschoben! Fortbildungssuche ELGA auch für niedergelassene (Kassen-) Im Februar 2015 wurde die Fortbildungssu- Ärzte um ein Jahr nach hinten verschoben. che für den Veranstaltungskalender der Start der ELGA in diesem Bereich daher erst Ärztekammer für Tirol implementiert. Mit ab Mitte 2017 und nicht ab 2016. Begründet diesem ist es wieder möglich, bequem und wird der Aufschub von der ELGA GmbH mit gezielt Veranstaltungen aus dem Kalender notwendigen Sicherheitstests. zu filtern, welcher inzwischen eine fast lü- ckenlose Darstellung des Fortbildungsange- Der vorläufige Zeitplan für die ELGA: botes in Tirol abbildet. Ab Ende 2015 sollen die Spitäler der Bundes- Foto: fotolia.com_© Benjamin Haas länder Kärnten, Steiermark, Oberösterreich Die Suchanfrage lässt sich nach Fächern, Zeit- Tirol und Wien sowie die Unfallkrankenhäu- raum oder Bezirken einstellen bzw. auch eine ser der AUVA schrittweise mit ELGA in Echt- Kombination genannter Kategorien. betrieb beginnen. Das bedeutet, dass diese Auf der Ergebnisliste wird eine Übersicht der Bei der Einführung der Elektronischen öffentlichen Spitäler die Entlassungsbriefe angebotenen Veranstaltungen sortiert nach Gesundheitsakte (ELGA) gibt es eine wei- und ausgewählte Labor- und Radiologiebe- Datum gezeigt, alle Termine sind mit dem tere Verzögerung. Nachdem bereits die funde ihrer Patientinnen und Patienten im entsprechenden Eintrag im österreichweiten Einführung der Elektronischen Gesund- Wege von ELGA verfügbar machen. DFP-Kalender verlinkt. Es kann bei Interesse heitsakte ELGA im Krankenhausbereich Ab Mitte 2016 soll – laut derzeit vorliegendem aber auch direkt eine Detailansicht aufgerufen um ein Jahr verschoben wurde, wird die Zeitplan – die e-Medikation starten. werden. Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Ärztekammer für Tirol, Körperschaft öffentlichen Rechts, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7; vertreten durch den Präsidenten Dr. Artur Wechselberger - Layout + Druck: Ablinger.Garber, Medien-Turm Saline, 6060 Hall, Tel. 05223-513 - Anzeigenannahme: Dipl.-Vw. Peter Frank, M: 0664/4217239, e-mail: p.frank@ablinger-garber.at. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung der Autoren und nicht die Meinung der Ärz- tekammer für Tirol dar. Titelbild: fotolia.com_©luckyjoy7. Inhalt: fotolia.com_©WavebreakMediaMicro, Dan Race, Jürgen Fälchle 4 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Inhalt Inhalt 18 Turnusärzte 26 U ntersuchungen in 40 F inanzstrafnovelle Abteilungsübergreifende Tätigkeit Kindergärten und Schulen Allheilmittel Selbstanzeige stark lädiert (Pooling) Ein wertvoller Beitrag an der Gesellschaft Standpunkte Krankenhäuser/Universitäten 33 Nachtrag zur Weihnachtsglück 3 Standespolitische Perspektiven 18 Privatversicherungsverband wunschenthebung 2014 6 Kurienobmann der 18 Turnusärzte: Abteilungsübergreifende niedergelassenen Ärzte Tätigkeit Service 8 Kurienobmann 20 Kinderbetreuungsgeld: Zuverdienst- 34 Infos aus dem Wohlfahrtsfonds: der angestellten Ärzte grenze Invaliditätsversorgung 10 Von außen gesehen: Gastkommentar 22 Spitalsärztevertreter neu gewählt 34 Ausschreibung Preise 2015 Claus Reitan 22 Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie: neuer Direktor 34 Stiftungsstipendium 2015 36 Stellenausschreibungen Themen Aus- und Fortbildung 38 Punktewerte/Honorare 24 Ärzteausbildung neu: Verhandlungen 40 Steuertipps Niedergelassene Ärzte in der Endphase 42 Standesveränderungen 12 Versicherungsschutz während Berufs- 25 Ärztetage Grado 53 Buchvorstellungen praktikum 12 OCT: Beurteilung des hinteren Augen- 54 Kleinanzeigen Gesundheitswesen abschnittes 56 Wir sind für Sie da: Funktionäre und 26 Untersuchungen in Kindergärten und 14 Gelbe Steiten: Verkauf von Inseraten Kammermitarbeiter Schulen 14 Niedergelassen Notärzte: bitte beachten 27 avomed: Bildungsnetzwerk 15 Lebensversicherungsuntersuchung: Rubriken Tarife 4 Impressum Personen/Veranstaltungen 15 Elda: Kundenpasswort 28 Ehrungen 4 Kurz berichtet 16 Vortrag Honorarabrechnung 29 Wissenschaftspreise verliehen 16 Chronische Wundversorgung: 32 In memoriam Hertha Tuba Verlängerung der Sondervereinbarung Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015 5
Standpunkte Radikale Änderungen gefordert Foto: fotolia.com_© Gina Sanders Die aktuelle Gesundheitsversorgung entspricht weder unseren Vorstellungen, noch bietet sie uns Ärzten die notwendigen Rahmenbedingungen. zur Arbeit ins benachbarte Ausland zieht, Extramural weisen die niedergelassenen VP Dr. und der drohende Personalnotstand in un- Ärzte schon seit Jahren darauf hin, dass Kas- Momen Radi, seren Krankenhäusern macht offensichtlich senstellen immer schwerer nachzubesetzen Kurienobmann der verständlich, warum für die Träger der Kran- sind, weil fehlende Umgebungsstruktur kenhäuser dringendster Handlungsbedarf (Pflegedienste, Physiotherapie, Ergothera- niedergelassenen besteht. pien als Sachleistung und zu Randzeiten), Ärzte Abbau der Hausapotheken, fehlende Zu- Bei näherer Betrachtung der intra- und sammenarbeitsformen (Gruppenpraxen, Es vergeht derzeit fast keine Woche ohne extramuralen medizinischen Versorgung Sharing-Systeme), zeitraubende Bürokratie Medienberichte zum Streitthema Ärzte fallen dabei viele Parallelen und Mängel auf, und nicht zuletzt ein restriktives, degressives gegen Krankenhausträger. Gewohnt, dass die trotz Hinweisen durch die Ärzteschaft demotivierendes Entlohnungssystem dazu es bisher meist die niedergelassenen Kas- seit Jahren geflissentlich ignoriert wurden. führen, dass dem System der Nachwuchs senärzte waren, die medial auf ihre unat- Im Krankenhausbereich sind es insbeson- ausgeht. traktiven Arbeits- und Honorarbedingungen dere die zunehmend schlechten Arbeitsbe- hinweisen, wehren sich diesmal die Spitals dingungen bei unzumutbaren Arbeitszeiten, Die Folgen werden zunehmend sichtbar. ärzte. Und noch etwas scheint anders zu unzureichende strukturelle Bedingungen Die Ärztezahl ist intramural auf einen un- sein. Reduzierten sich in früheren Zeiten (überbordende nichtärztliche Bürokratie, zufriedenen Stamm an Systemerhaltern re- die Berichte über Forderungen der Ärzte Personalmangel oder sogar fehlende bzw. duziert, mit dem unter Einhaltung des neuen rasch auf das Pekuniäre, so scheint es dies- veraltete Dienstzimmer sind dabei nur eini- Arbeitszeitgesetzes viele Ambulanzen, aber mal gelungen zu sein, die wahren Probleme ge Beispiele), schlechte Ausbildungssituati- auch Abteilungen vom Schließen bedroht der angestellten Kolleginnen und Kollegen onen und eine unbefriedigende Entlohnung verständlich darzustellen. Der Sog, der Ärzte besonders im Grundgehaltsbereich. R 6 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Standpunkte sind. Extramural lassen sich die Kassenstel- fehlen die Ressourcen. Auch dort hat man Wir sind es jedenfalls langsam leid, uns dau- len nicht mehr besetzen. Die Zahl der jun- jahrelang gespart. Die derzeit noch wacker ernd als Patientenanwälte zu betätigen und gen Wahlärzte (wenn sie nicht gleich ganz die Stellung haltenden Kassenärzte sind durch weit überdurchschnittlichen persön- weggehen) ist steigend, aber auch die Zahl maßlos überfordert, aber auch demotiviert. lichen Einsatz das System zu stützen. Die älterer Kassenärzte, die ins Wahlarztsystem Ohne Wahlärzte, die zumindest jene Klientel Politik ist gefordert, die berechtigten Versor- wechseln, ist zunehmend. auffangen, die es sich leisten kann, wäre das gungswünsche der Patienten nach Wohnort- System schon längst zusammengebrochen. nähe sowie hoher zeitlicher und fachlicher Jetzt steht man vor den Scherben eines Glas- Verfügbarkeit ärztlicher Hilfe zu erfüllen. Wir palastes, den man vor ein paar Jahren noch Der drohende Versorgungsnotstand stehen dafür als Leistungserbringer gerne bestes Gesundheitssystem der Welt nannte. zwingt jetzt die verantwortlichen Spitalsma- zur Verfügung. Allerdings nicht zu den der- Operationstermine, Ambulanzzeiten wer- nager und Krankenhausträger zu reagieren zeitigen Bedingungen. den derzeit reduziert oder gar nicht mehr und Geld in die Hand zu nehmen. Wie viel angeboten. Hinweise braucht es allerdings noch, um unsere rigiden Entscheider davon zu über- Bosin_Logo_2c 17.01.2011 Wo sollen jedoch die 9:58zeugen, Patienten hin? In den UhrdassSeite es höchste1Zeit ist, auch in den niedergelassenen Bereich? Aber auch dort niedergelassenen Bereich zu investieren? HEINRICH R A U M A U S S T A T T U N G S - M E I S T E R B E T R I E B FALLMERAYERSTRASSE 5 · 6020 INNSBRUCK · TELEFON 0512/583807 · TELEFAX 0512/582940 E-MAIL: bosin.wohnen@utanet.at · HOMEPAGE: www.bosin.org Gegründet 1928 Handwerkliche Qualifikation und jahrzehntelange Erfahrung in ansprechender Raumausstattung l Eigene Polsterwerkstätte l Eigenes Nähatelier l Innenliegender Sonnenschutz l Große Auswahl an Möbel- und Vorhangstoffen, Teppichen, Schaumpolsterbelägen, Fertigparkett, Tapeten, Vorhangstangen, -schienen und Karniesen l Fachgerechte Verlegung bzw. Montage l Auf Wunsch Beratung vor Ort Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015 7
Standpunkte Gehalts- paket Foto: fotolia.com_© bluedesign Tilak-Gehaltspaket 2015 abgeschlossen Forderungen für UniversitätsärztInnen, Bezirkskranken- häuser und KH Zams noch offen Mit der Unterzeichnung der beiden Betriebsvereinbarungen zum Tilak-Gehaltspaket 2015 wurden die Forderungen der Ärzteschaft großteils erfüllt. Die Gehaltserhöhung wird in vier Quartalen ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgte bereits im März. Somit kann nun mit dem Land Tirol und dem KH-Träger ein marktkonformes neues Gehaltsschema für 2016 gültig für alle LandesärztInnen verhandelt werden. le in der stationären Versorgung der Tiroler verlängerten Dienste und den zunehmenden Bevölkerung und die Kurie der Angestellten Rückzug von der Patientenversorgung be- VP Dr. Ärzte Tirols ist nicht mehr bereit, weitere Ver- deuten. Auch stellt sich dann die Frage, wer Ludwig Gruber, zögerungen zulasten der Ärzteschaft hinzu- die KPJ-Studenten zukünftig am Krankenbett Kurienobmann der nehmen, und wird jedenfalls den Druck auf betreuen soll. angestellten Ärzte die KH-Träger erhöhen. Außerdem birgt ein ständiges Vertrösten der KollegInnen die Ge- Ein derartiges Vorgehen würde eine gravie- fahr in sich, dass diese abwandern und sich rende Änderung für die Medizinische Univer- Leider gibt es bis auf wenige mündlich getä- somit die Personalknappheit an den BKH und sität Innsbruck und deren Leistungsspektrum tigte Absichtserklärungen immer noch keine am KH Zams noch weiter verschärft. bedeuten. Das kann von der Kurie der Ange- substantiellen Verhandlungen mit den Ge- stellten Ärzte Tirols, in der sich immerhin 6 meindeverbänden der Bezirkskrankenhäuser Kein Ergebnis gibt es bisher an der Medi- habilitierte Bundesärzte befinden, so nicht und dem KH Zams. Es wurde zwar versprochen, zinischen Universität Innsbruck. Die Kolle- hingenommen werden. Die Kurie wird alles da- zunächst das Verhandlungsergebnis mit dem gInnen der MUI verlangen zu Recht, dass bei ih- ransetzen, dass ein derartiges Szenario für den Land Tirol abzuwarten und dann nachzuzie- ren Gehaltsforderungen der Bund rückwirkend Universitätsstandort Innsbruck verhindert hen, konkrete Schritte sind bisher aber noch mit 01.01.2015 mit dem Land Tirol nachzieht. wird. Von Seiten des Landes Tirol wurde dazu nicht erfolgt. Die KollegInnen sind zunehmend Außerdem befürchten die klinisch tätigen ebenfalls breite Unterstützung signalisiert. frustriert und fürchten wohl zu Recht, dass die KollegInnen, dass sich die Universitätsleitung Gemeindeverbände KA-AZG-Übertretungen und das Wissenschaftsministerium zukünftig Universitäre Spitzenmedizin muss am weiterhin tolerieren, da sie keine Bestrafung immer mehr nur der Forschung und Lehre wid- Standort Innsbruck auch weiterhin in vollem durch das Arbeitsinspektorat befürchten müs- men wollen und mittelfristig die klinische Ver- Umfang gewährleistet werden. sen. sorgung durch den Krankenhausträger Tilak alleine bestritten werden soll. Die bestens ausgestatteten peripheren Kran- In letzter Konsequenz würde das für die kenanstalten Tirols sind eine wesentliche Säu- KollegInnen das weitgehende Wegfallen der R 8 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Standpunkte www.tirolersparkasse.at/aerzte Tel.: 05 0100 - 70347 2015 zum Unternehmensführung in der Arztpraxis 10. Mal! Crashkurs für Praxisgründer und Profis Schon seit 2006 organisieren die Sparkassen Tirols in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer für Tirol und der Zahnärztekammer für Tirol diese Vortragsreihe. Über 600 Ärztinnen und Ärzte haben sich in den vergangenen 10 Jahren über Steuern, Recht, Versicherung, Angestellte und weitere wichtige Themen bei der Praxisgründung und in der Ordination informiert. Heuer fand die Schulung an 4 Abenden im Februar und März statt. Aufgrund des regen Interesses von 66 Teil- nehmern planen wir, diese Crashkurs-Reihe auch 2016 wieder anzubieten. Bitte beachten Sie die Einladung am Jahresanfang! v. l.: Mag. Thomas Spielmann (Ärztebetreuer und Leiter des KundenCenters Freie Berufe der Tiroler Sparkasse), DDr. Paul Hougnon (Vizepräsident der Zahnärzte- kammer Tirol), Dr. Momen Radi (Vizepräsident der Ärztekammer für Tirol), Dr. Hans Unterdorfer (Vorstandsvorsitzender der Tiroler Sparkasse) Gehaltspaket Tilak 2015 zusätzliche Gehaltszahlungen von € 11,2 Millionen für 2015 Gehaltsstufe VI und VII nach „Modell Tirol“ und „Modell Hall alt“: € 15.000,00 brutto Alle übrigen Ärzte: € 12.000 brutto p. a. Die Auszahlung erfolgt in Quartalen, beginnend mit März 2015 Abschluss einer bis 31.12.2015 befristeten Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat der TILAK im Einver- nehmen mit den ärztlichen Betroffenenvertretern (§ 3 Abs.3 KA-AZG): Max. Dauer eines verlängerten Dienstes 25h Durchrechnungszeitraum 26 Wochen mit Ermöglichung eines Opt-outs Ausgeglichenes Zeitkonto Flexiblere Arbeitszeiten Fortsetzung der Betriebsvereinbarung auf Leistung einer Ausgleichszulage für schwangere Ärztinnen (€ 3.000,00) Entwicklung eines konkurrenzfähigen Gehaltssystems für 2016, welches marktkonforme Gehälter und attraktive Arbeitsbedingungen gewährleistet. Schaffung von 80 bis 100 neuen Arztstellen in den nächsten 2 bis 3 Jahren Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015 9
Standpunkte Vo n a u ß e n g e s e h e n Die großen Themen kommen erst von Claus Reitan Die Öffentlichkeit tickt anders: Wenn die Poli- In dieser Gemengelage haben sich groteske tik von Ärzten spricht, denkt der Einzelne an Verhältnisse entwickelt. Etwa erhebliche Einkom- seine nächste Krankheit. Wenn Landeshauptleu- mensdisparitäten in der Berufsgruppe der Spi- te von teuren Spitälern reden, sorgen sich alle talsärzte oder famose Verdienstmöglichkeiten um Ambulanz und Notdienste in ihrer Nähe. Die an der Schnittstelle zu privatwirtschaftlicher Gesundheit ist für den Einzelnen das höchste Tätigkeit an öffentlichen Einrichtungen. Erst mit Gut, für den Staat zugleich das teuerste. Die Fol- Hinweisen darauf waren die Gesundheitspoliti- ge ist bekannt: Ärztinnen und Ärzte sollten den ker aller Bundesländern, dann doch bereit, nicht Menschen so viel und so gut wie möglich helfen, nur über Dauer ärztlicher Arbeitszeit, sondern dem Einzelnen und dem Staat allerdings so wenig auch deren Entlohnung etwas sachlicher zu ver- wie möglich kosten. Das geht nicht zusammen. handeln. Es wäre zu wünschen, dieses Beispiel Claus Reitan lebt und arbeitet als freier Endlich ist dieses Faktum als Erkenntnis in der machte Schule. Journalist, Autor und Trainer in Wien. Politik angekommen. Zugestellt von aufgebrach- Es geht, einmal mehr, um Kosten und um An- Er publiziert zu Politik und Medien, ten Spitalsärzten. sprüche, die aus dem Ruder zu laufen drohen. insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit. Während die meisten Branchen in den vergan- Die Qualifikations- und die Zertifizierungsin- Reitan war Chefredakteur der Tiroler genen Jahrzehnten ihre wöchentliche Arbeitszeit dustrie sind in der Medizin ebenso eingezogen Tageszeitung (Innsbruck) und der verkürzten, ging jene der Ärzteschaft in die Ver- wie ihre illegitimen Geschwister, namentlich die Wochenzeitung Die FURCHE (Wien) längerung. In den Spitälern wegen Mangels an Beauftragtensonderzahl oder die kollegiale Füh- sowie in der Gründungsphase der Personal, in den Praxen der Ärzte auf dem Lande rung und Anwaltschaften aller Art. Dies erhöht Tageszeitung Österreich und berichtete wegen Dislozierung ihrer Patienten. Spät und mit den Aufwand, vornehmlich auf Kosten von Ärz- für NEWS von den EU-Beitrittsverhand- erheblicher Verzögerung, aber doch beginnt tinnen und Ärzten. Zugleich nehmen die Erwar- lungen. 1987–1991 im Kabinett von Österreich, eine Richtlinie der Europäischen Uni- tungen an das Gesundheitswesen zu, Heilver- Bundesminister und Vizekanzler a. D. on umzusetzen und die Arbeitszeit an den Spi- sprechen und Machbarkeitswahn befeuern die Josef Riegler tätig, 1992 für ein Aus- tälern zu begrenzen. Damit werden teils gerade- Anspruchsmentalität. Das verschärft die Proble- landsjahr im Axel Springer Verlag zu chaotische Zustände offensichtlich, ausgelöst matik steigender Kosten, über die zudem in stets (Hamburg, Berlin). Für den Verein der durch Politik und ihre Unterlassungen. Dutzen- härterer Tonart nahezu gestritten wird. Immer- Chefredakteure war Reitan Mitgründer de unterschiedliche Rechtsträger der Spitäler, hin hatten nicht namentlich genannte Ärzte des neuen Österreichischen Presserates, noch mehr unterschiedliche Dienstrechte über jüngst die famose Idee, eine Wiener Boulevard- er ist Mitherausgeber des Handbuches das gesamte Gesundheitspersonal und dazu zeitung davon zu informieren, dass wegen des „Praktischer Journalismus“ und noch die politische Konkurrenz zwischen Bund neuen Dienstrechtes die Schmerzpatienten län- Mitautor von „Medien und Journalis- und Ländern – das alles schafft eine nicht mehr gere Wartezeiten in Kauf zu nehmen hätten. So mus im 21. Jahrhundert“. beherrschbare Spitalsstruktur. Fachleute des öf- werden Öffentlichkeit schockiert und Politik Jüngste Publikation: fentlichen Rechts sprechen in derartigen Zusam- erpresst. Eine unpassende Vorgangsweise. Gesellschaft im Wandel – Perspektiven- menhängen bereits von organisierter Verantwor- wechsel für Österreich, edition Stein- tungslosigkeit. Experten des Rechnungs- und In einigen Budgets und Fonds fanden sich bauer, Wien 2014. Kontrollwesens kritisieren die tausenden Trans- schon Gelder, um medizinisches Personal ent- aktionen zwischen Bund, Ländern und Fonds. sprechend den neuen Verhältnissen angemessen Doch der Gesundheitspolitik mangelt es über zu entlohnen. Das hat Jahre gebraucht und harte und die Alterung der Gesellschaft mit sich brin- weite Strecken an Expertise, um die Verhältnisse Verhandlungen erfordert. Es war eine vergleichs- gen. Was bisher geschah, lässt deren konstruktive neu zu ordnen. Ihr bleibt nur, die ihnen präsen- weise kleine Angelegenheit, blickt man auf die und zeitgerechte Bewältigung als unwahrschein- tierte Aktenlage abzunicken. großen Themen, die der medizinische Fortschritt lich erscheinen. 10 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Niedergelassene Ärzte Berufshaftpflicht: Versicherungsschutz für Ordinations- assistentinnen während ihres Berufspraktikums Ordinationsassistentinnen in Ausbildung müssen gemäß dem Medi- wonach Ordinationsassistentinnen in Ausbil- zinischen Assistenzberufe-Gesetz (MABG) auch eine praktische Aus- dung während ihrer praktischen Ausbildung bildung (Berufspraktikum) z. B. bei einem niedergelassenen Arzt (Berufspraktikum) gemäß MABG von der Rah- absolvieren. menvereinbarung zwischen der ÖÄK und dem VVO umfasst sind. Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte hat die Fragestellung bezüglich des Umfangs des Versicherungsschutzes für Ordinations- Für diese Personengruppe wird somit kein assistentinnen während ihres Berufspraktikums mit dem Ver- eigener Nachweis der Berufshaftpflichtversi- band der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) cherung benötigt, sondern sind Ordinations- abgeklärt. assistentinnen in Ausbildung von der Berufs- Nach Verhandlungen der Bundeskurie der niedergelas- haftpflichtversicherung des niedergelassenen senen Ärzte mit dem Verband der Versicherungsunter- Arztes, bei dem sie ihre praktische Ausbildung Foto: fotolia.com_© beermedia.de. nehmen Österreichs kann bezüglich des Versicherungs- (Berufspraktikum) absolvieren, mitumfasst. schutzes für Ordinationsassistentinnen während ihres Berufspraktikums Folgendes festgehalten werden: Der Dr. Johanna Sagmeister VVO teilt die Rechtsansicht der Österreichischen Ärztekammer, Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte Beurteilung des hinteren Augenabschnittes mittels OCT Gewerbetreibende, die sowohl den Befähi- Nunmehr ist die diesbezügliche Antwort den Optometristen, die keinem Gesund- gungsnachweis für das Gewerbe der Augen- des Bundesministeriums eingegangen: heitsberuf angehören. optik als auch für das Gewerbe der Kontakt- Bei der „Beurteilung des hinteren Augenab- Gewerbetreibende Optometristen sind so- linsenoptik erbringen, dürfen gemäß § 98 schnittes“ mittels OCT handelt es sich um mit nicht berechtigt, die „Beurteilung des Gewerbeordnung die Bezeichnung „Opto- Diagnostik, die unter den Ärztevorbehalt hinteren Augenabschnittes“ mittels OCT metrist“ führen. fällt. Eine entsprechende Zusammenarbeit anzubieten und durchzuführen. von Ärzten mit Angehörigen des orthopti- In letzter Zeit sind bei der Ärztekammer schen Dienstes ist (gemäß § 49 Abs. 3 ÄrzteG) Dr. Johanna Sagmeister Tirol vermehrt Beschwerden eingegangen, zulässig, nicht jedoch mit gewerbetreiben- Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte wonach in Tirol „Beurteilungen des hinteren Augenabschnittes“ mittels OCT (optische Kohärenz-Tomographie) durch ebendiese gewerbetreibenden Optometristen angebo- ten und durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat sich die Ärztekam- mer an das Bundesministerium für Gesund- heit mit der Frage gewandt, ob die Beurtei- Foto: fotolia.com_© Visionär lung des hinteren Augenabschnittes mittels OCT eine „den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit“ darstellt. 12 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Niedergelassene Ärzte Verkauf von bevorzugten Inseraten in den Gelben Seiten Einträge in Online-Branchenverzeichnisse verzeichnis werben. Dazu sie dezidiert darauf hinweisen, dass eine dies- wird von Seiten der Au- bezügliche Vereinbarung mit der Österreichi- ßendienst-Mitarbeiter schen Ärztekammer besteht. gegenüber den niederge- lassenen Ärzten angegeben, Die Ärztekammer für Tirol weist ausdrücklich dass ihre Firma eine diesbezüg- darauf hin, dass sie keine derartige „Koopera- liche Kooperation mit der Ärzte- tion“ mit einer Telefonverzeichnis-Firma ein- kammer abgeschlossen habe. gegangen ist. Auch die Österreichische Ärzte- Die Ärztekammer für Tirol wurde dar- kammer hat keine diesbezügliche Vereinba- Foto: fotolia.com_© David Zydd über informiert, dass derzeit Mitarbeiter Darüber hinaus versuchen die Außendienst- rung abgeschlossen. einer bekannten Telefonverzeichnis-Firma Mitarbeiter dieser Firma, Tiroler Ärzten den in Tiroler Arztordinationen für kosten- Ankauf von bevorzugten Inseraten in den Gel- Dr. Johanna Sagmeister pflichtige Einträge in ein Online-Branchen- ben Seiten „schmackhaft“ zu machen, indem Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte Niedergelassene Notärzte bitte beachten Der Ärztekammer für Tirol wurde folgender Fall eines niedergelassenen Notarztes bekannt: Der Notarzt wurde von der Leitstelle Tirol Auf Intervention des Referates für Notfall- Foto: fotolia.com_© Bo Valentino mit dem Hinweis „Notarzteinsatz“ alarmiert. und Rettungsdienste konnte erreicht werden, Vor Ort angekommen stellte dieser sodann dass die dem niedergelassenen Notarzt ge- eine Diagnose, die von der Anforderungs- strichenen Notarzteinsätze allesamt nach- Diagnose durch die Leitstelle insoweit ab- honoriert wurden. Darüber hinaus wurde wich, als es sich um keinen lebensbedrohli- gegenüber der TGKK klargestellt, dass eine chen Zustand des Patienten gehandelt hat. derartige Nicht-Verrechnung von Notarztein- sätzen nicht akzeptiert wird. Der Arzt hat diesen Einsatz sodann – rich- tigerweise – als Notarzteinsatz (Leistungskür- mierung durch die Leitstelle die Verrechnung Niedergelassene Notärzte werden dennoch zel NOBD) zur Verrechnung an die Tiroler des Notarzteinsatzes zusteht, auch wenn sich weiterhin gebeten, ihre Abrechnungen genau Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Die vor Ort herausstellt, dass es sich eigentlich zu kontrollieren und sich im Falle von Un- TGKK aber weigerte sich, diesen Notarztein- um keine Notfall-Diagnose handelt. klarheiten bzw. Streichungen von NOBD- satz auch zu bezahlen mit dem Hinweis, dass Leistungspositionen direkt an das Kammer- es sich bei der Diagnose des Notarztes um Eine Rückfrage bei der TGKK hat ergeben, amt, Abteilung Kurie der niedergelassenen kein lebensbedrohliches Erkrankungsbild dass den dortigen Sachbearbeitern offenbar Ärzte, zu wenden. handle und der Arzt diesen Einsatz somit nur sogenannte „Notarztindikationseinsatz-Lis- gemäß dem Honorarkatalog der TGKK (z. B. ten“ vorliegen: Scheint eine vom niederge- als Visite) abrechnen könne. lassenen Arzt festgestellte Diagnose anläss- lich eines Notarzteinsatzes nicht auf dieser Die Ärztekammer für Tirol weist darauf hin, Liste auf, wird die Leistungsposition NOBD Dr. Johanna Sagmeister dass niedergelassenen Notärzten bei Alar- vom Sachbearbeiter gestrichen. Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte 14 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Foto: fotolia.com_© Picture Factory Niedergelassene Ärzte Vereinbarung mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs: Tarife für Lebensversicherungsuntersuchungen Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Übergangszeit bis 1.4.2015 vereinbart. Die Ver- In diesem Zusammenhang weisen wir auch Österreichischen Ärztekammer hat mit einbarung samt den dazugehörigen Formu- auf die Honorare für ärztliche Leistungen, dem Verband der Versicherungsunterneh- laren ist im Download-Center (Honorare/Ta- welche im Zusammenhang mit Lebensversi- men Österreichs eine bundesweite „Ver- rife) unserer Homepage abrufbar. cherungen erbracht werden, hin: einbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherun- Ärztliches Attest für Lebensversicherungen gem. § 6 der Vereinbarung € 145,00 gen“ abgeschlossen. Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten gem. § 5 (1) der Vereinbarung € 40,00 Diese Vereinbarung ist seit 1.1.2015 in Kraft. Für die Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft pauschal € 10,00 Für die Anwendung der Formulare wurde eine ELDA – Informationen zur Verlängerung Allgemeinmedizinischer Umstellung auf Kundenpasswort Nachtbereitschaftsdienst ten werden. Diese Maßnahme wird auf in- In einer gemeinsamen Sitzung Foto: fotolia.com_© ronstik terne Richtlinien der Sozialversicherung zwischen dem Land Tirol, der zurückgeführt. Tiroler Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Tirol wurde Aus diesem Anlass dürfen wir nachstehend vereinbart, dass das Projekt über Alternativen zur Nutzung von ELDA in- „Allgemeinmedizinischer Nachtbe- formieren: reitschaftsdienst“ wiederum für Die Abrechnung mit den Sozialversicherungs- ein weiteres Jahr, bis Ende 2015, trägern kann auch verlängert wird. über die Webseite der Sozialversicherung (auch ohne Internet aus dem GIN zu errei- chen) Nach Mitteilung der Sozialversicherung wur- per Datenträger/Diskette oder den die Zugangskriterien zu ELDA in der über ein Befundübertragungssystem + Weise sicherer gestaltet, dass bestehende (DAME/Medical Net) erfolgen. ELDA-Kunden das ab 01.04.2015 zwingend Die Bürgerkarte oder Handysignatur wird nur benötigte Kundenpasswort für eine Weiter- einmalig zum Setzen eines Kundenpasswortes nutzung des Service nur nach Identifikation erforderlich sein und nicht bei jder Übermitt- per Bürgerkarte oder Handysignatur erhal- lung von Daten. Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015 15
Vortrag Honorarabrechnung für Kassenärzte Erneut fand am Samstag, dem 7. März 2015 Dr. Wutscher hat auch dieses Mal – aufgrund Aufgrund des großen Andrangs von über 40 der Vortrag „Honorarabrechnung für Kas- seines umfangreichen Erfahrungsschatzes Ärzten sowie Ordinationsmitarbeitern, wel- senärzte“ in den Räumlichkeiten der Ärz- auf dem Gebiet der kassenärztlichen Tätig- che ebenfalls mit dem Thema „Abrechnung“ tekammer für Tirol statt. keit – den anwesenden Kollegen einen über- betraut sind, wird es in naher Zukunft zu aus praxisnahen Vortrag geboten, welcher einer Neuauflage dieses Vortrags kommen. Vortragender war wiederum Dr. Edgar Wut- besonders interessant und informativ gestal- Damit soll sichergestellt werden, dass spezi- scher, Kurienobmann-Stv. der Kurie der nie- tet war. Gemeinsam konnten wieder viele ell den neuen Kassenvertragsärzten eine dergelassenen Ärzte; speziell konzipiert war Fragen und fachspezifische Probleme in Be- umfangreiche Information zum Thema Ho- der Vortrag für jene Ärzte, welche erst vor zug auf die Honorarabrechnung mit den norarabrechnung von Seiten der Ärztekam- kurzem einen Kassenvertrag erhalten haben. Kassen erarbeitet werden. mer für Tirol geboten wird. Verlängerung der Sondervereinbarung zur „Chronischen Wundversorgung“ Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat, am Abschluss einer solchen Sondervereinba- direkt mit der Abteilung Kurie der niederge- gemeinsam mit der Tiroler Gebietskran- rung Interesse haben, werden ersucht, sich lassenen Ärzte in Verbindung zu setzen. kenkasse, eine Verlängerung des Pilotpro- jekts „Chronische Wundversorgung“ bis 30.6.2016 beschlossen. Jene Ärzte, die bereits eine diesbezügliche Sondervereinbarung abgeschlossen haben, können somit auch wei- terhin die in der Sonderver- einbarung geregelten Leis tungspositionen erbrin- gen und verrechnen. Foto: fotolia.com_© hjschneider § 2-Vertragsärzte für Allge- meinmedizin bzw. § 2-Ver- tragsfachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, welche 16 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Krankenhäuser/Universität Stand der Verhandlungen mit dem Österreichi- schen Privatversicherungsverband ein Anliegen, die Verhandlungen mit dem rung vorerst bis 30.9.2015 weiterhin aufrecht Versicherungsverband über die Honorare bleiben und somit eine Verrechnung zu un- für die Patienten der Sonderklasse nicht veränderten Konditionen möglich ist. übereilt abzuschließen. Aufgrund der seit 1.1.2015 in Kraft getrete- Die nächsten Gespräche mit dem Versiche- nen KA-AZG-Novelle und den damit ver- Es wurde erreicht, dass das von Seiten des rungsverband sind für Mitte Mai sowie An- bundenen Auswirkungen auf die Tiroler Privatversicherungsverbandes gekündigte fang Juni angedacht. Ärztelandschaft war es von Seiten des Ver- Direktverrechnungsübereinkommen sowie handlungsteams, bestehend aus Vertre- das mit Ende 2014 ausgelaufene OP-Grup- Mag. Michaela Rauscher-Schösser tern der Ärztekammer sowie der KLIMED, penschema 2002 und die Honorarvereinba- Abteilung Kurie der angestellten Ärzte Abteilungsübergreifende Tätigkeit von Turnusärzten (Pooling) Im Zuge der mit 1.1.2015 in Kraft getretenen Ärztegesetznovelle wurde in den §§ 7 (Ausbildung zum Arzt für Allge- meinmedizin) und 8 (Ausbildung zum Facharzt) mit dort definierten Rahmenbedingungen die Möglichkeit einer abteilungs- bzw. organisationsübergreifenden Tätigkeit von Turnusärzten (Pooling) ermöglicht. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im Ärztegesetz betreffend eine abteilungs- oder organisationsübergreifende Tätigkeit entnehmen Sie dem Kasten auf der nächsten Seite. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine abteilungsübergreifende Tätigkeit von Turnusärzten (Pooling) nur unter fol- genden Bedingungen zulässig ist: nach Abschluss der Basisausbildung nur außerhalb der Kernausbildungszeit nur im Rahmen der Fertigkeiten der Basis- ausbildung keine Tätigkeit auf der abteilungsfremden Ambulanz, nur Station (!) zu jedem Zeitpunkt Anwesenheit eines fach- lich verantwortlichen Arztes am jeweiligen Standort der Krankenanstalt notwendig begrenzte Bettenanzahl: maximal 60 Betten bei 2 Abteilungen bzw. maximal 45 Betten Foto: fotolia.com_© WavebreakMediaMicro bei drei Abteilungen dürfen vom Turnus- arzt/von der Turnusärztin betreut werden. eine Tätigkeit an der abteilungseigenen Ambulanz bleibt aber möglich Die Krankenanstalt hat außerdem durch 18 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Krankenhäuser/Universität organisatorische Maßnahmen sicherzustel- stellen sind der Ärztekammer die Zahl der chendes Musterformular vorbereitet. len, dass die durch diese Tätigkeiten entste- betroffenen Turnusärzte und Abteilungen/ Ein Zuwiderhandeln gegen die Anordnungen henden qualitativen und quantitativen Organisationseinheiten sowie die entspre- und Verbote betreffend das Turnusärzte-Poo- Anforderungen an die Turnusärzte/Turnus- chenden oben angeführten organisatori- ling kann gemäß § 199 Abs. 3 ÄrzteG verwal- ärztinnen sowie an deren Ausbildungsziele schen Rahmenbedingungen von abteilungs- tungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. § verhältnismäßig sind. oder organisationseinheitsübergreifender Bei der Anerkennung von Ausbildungsstät- Tätigkeit vorzulegen. Von der Österreichi- Mag. Carmen Fuchs ten und der Festsetzung von Ausbildungs- schen Ärztekammer wird dazu ein entspre- Abteilung Kurie der angestellten Ärzte § Pooling Ausbildung zum Facharzt (§ 8 Abs. 2 iVm § 10 Abs. 13 ÄrzteG) § 8 Abs. 2 ÄrzteG lautet: (2) Die Ausbildung ist, soweit Abs.3 und 4 nicht anderes bestimmen, in Aus- bildungsstätten gemäß § 10 zu absolvieren. Zudem hat die Ausbildung in diesen Ausbildungsstätten auf einer für das jeweilige Sonderfach für die entsprechende Ausbildung zum Facharzt festgesetzten Ausbildungsstelle zu erfolgen. Dies schließt unbeschadet des § 3 Abs.3 eine abteilungs- oder orga- nisationseinheitenübergreifende Tätigkeit am selben Standort nach Ab- schluss der Basisausbildung nicht aus, sofern es sich ausschließlich um Tä- Pooling Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin tigkeiten der im Rahmen der Basisausbildung erworbenen Kompetenzen (§ 7 Abs. 3 iVm § 9 Abs. 12 ÄrzteG) handelt, diese außerhalb der Kernausbildungszeit stattfinden und zu jedem Zeitpunkt ein fachlich verantwortlicher Arzt am jeweiligen Standort der § 7 Abs. 3 ÄrzteG lautet Krankenanstalt zur Verfügung steht. Durch organisatorische Maßnahmen § 7 (3) Die Ausbildung ist, soweit Abs. 4 nicht anderes bestimmt, in Ausbil- ist sicherzustellen, dass die sich aus dieser Tätigkeit ergebenden qualitativen dungsstätten gemäß § 9 zu absolvieren. Zudem hat die Ausbildung in diesen und quantitativen Anforderungen an die Turnusärzte sowie an deren Aus- anerkannten Ausbildungsstätten auf einer für die jeweiligen Fachgebiete für bildungsziele verhältnismäßig sind. Die Gesamtzahl der auf den einzelnen die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin festgesetzten Ausbildungs- Turnusarzt entfallenden Betten darf bei Tätigwerden in zwei Abteilungen stelle zu erfolgen. Dies schließt unbeschadet des § 3 Abs. 3 eine abteilungs- oder oder sonstigen Organisationseinheiten 60 nicht überschreiten, bei Tätigwer- organisationseinheitenübergreifende Tätigkeit am selben Standort nach den in drei Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten 45 nicht Abschluss der Basisausbildung nicht aus, sofern es sich ausschließlich um überschreiten. Eine abteilungs- oder organisationseinheitenübergreifende Tätigkeiten der im Rahmen der Basisausbildung erworbenen Kompetenzen Tätigkeit in Ambulanzen ist unzulässig. handelt, diese außerhalb der Kernausbildungszeit stattfinden und zu jedem Zeitpunkt ein fachlich verantwortlicher Arzt am jeweiligen Standort der § 10 Abs. 13 ÄrzteG lautet: Krankenanstalt zur Verfügung steht. Durch organisatorische Maßnahmen (13) Bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten und der Festsetzung von ist sicherzustellen, dass die sich aus dieser Tätigkeit ergebenden qualitativen Ausbildungsstellen sind die Zahl der betroffenen Turnusärzte und Abtei- und quantitativen Anforderungen an die Turnusärzte sowie an deren Aus- lungen oder sonstigen Organisationseinheiten sowie die entsprechenden bildungsziele verhältnismäßig sind. Die Gesamtzahl der auf den einzelnen organisatorischen Rahmenbedingungen von abteilungs- oder organisati- Turnusarzt entfallenden Betten darf bei Tätigwerden in zwei Abteilungen onseinheitsübergreifender Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 2 vorzulegen. oder sonstigen Organisationseinheiten 60 nicht überschreiten, bei Tätigwer- den in drei Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten 45 nicht § 199 Abs. 3 ÄrzteG (Strafbestimmungen) lautet: überschreiten. Eine abteilungs- oder organisationseinheitenübergreifende (3) Wer den im § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 12a Abs. 4, § 15 Abs. 5, § 27 Abs. Tätigkeit in Ambulanzen ist unzulässig. 2 oder Abs. 7 zweiter Satz, § 29 Abs. 1, § 31 Abs. 3, § 32 Abs. 3, § 35 Abs. 7, § 36, § 37 Abs. 1 oder 8, § 43 Abs. 2, 3, 4 oder 6, § 45 Abs. 3 oder 4, § 46, § 47 Abs. 1, § 48, § 9 Abs. 12 ÄrzteG lautet: § 49, § 50 Abs. 1 oder 3, § 50a, § 50b, § 51, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 1 bis 3, § 54 Abs. (12) Bei der Anerkennung von Ausbildungsstätten und der Festsetzung von 1, § 55, § 56 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 63, § 89 oder § 194 erster Satz enthaltenen Ausbildungsstellen sind die Zahl der betroffenen Turnusärzte und Abtei- Anordnungen oder Verboten zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht lungen oder sonstigen Organisationseinheiten sowie die entsprechenden den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren organisatorischen Rahmenbedingungen von abteilungs- oder organisati- Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu onseinheitsübergreifender Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 3 vorzulegen. 2 180 Euro zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar. Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015 19
Krankenhäuser/Universität Foto: fotolia.com_© lilo Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld Der Begriff Kinderbetreuungsgeld ist besonders in Bezug auf die Zuverdienstgrenzen streng von dem Begriff der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz zu trennen. Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Karenz (Freistel- lung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts) deckt sich nicht immer mit der Dauer des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld. Das heißt, der Anspruch auf Karenz endet grundsätzlich mit Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes, der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht je nach Dauer der gewählten Bezugsvariante. Was ist erlaubt? Einkommensabhängiges Einkünfte aus einem aufrechten Dienstver- Je nach gewählter Variante des Kinderbetreu- Kinderbetreuungsgeld hältnis, die beispielsweise während der ungsgeldes (pauschal oder einkommensab- Bei diesem Modell ist die Zuverdienstgrenze Inanspruchnahme eines (Rest-)Urlaubes im hängig) gibt es unterschiedliche Zuverdienst- am niedrigsten angesetzt. Bei Bezug von Anschluss an den Bezug des Wochengeldes grenzen. Dies ergibt sich einerseits daraus, eKBG gilt die jährliche Zuverdienstgrenze zufließen. dass das einkommensabhängige Kinderbe- von € 6.400,- (entspricht etwa 14-mal der treuungsgeld (eKBG) als Ersatz des Erwerbs- Geringfügigkeitsgrenze). Nicht zum Zuverdienst zählen einkommens konzipiert und die Zuverdienst- Bei allen Zuverdienstgrenzen werden nur die beispielsweise: möglichkeit deutlich eingeschränkt ist und Einkünfte desjenigen Elternteils berücksich- Alimente andererseits bei den Pauschalvarianten fle- tigt, der Kinderbetreuungsgeld bezieht, die Familienbeihilfe xiblere Zuverdienstregelungen zum Tragen Einkünfte des (Ehe-)Partners werden nicht Kinderbetreuungsgeld kommen. herangezogen. Abfertigungen Wochengeld Pauschales Kinderbetreuungsgeld Was gilt als Zuverdienst? 13., 14. Gehalt (Einkünfte nach § 67 Bei den vier pauschalen Kinderbetreuungs- Unter Zuverdienst fallen grundsätzlich alle Einkommensteuergesetz) geldmodellen ist die Zuverdienstgrenze deut- steuerpflichtigen Einkünfte und Einkunfts- Pflegegeld lich höher angesiedelt als beim eKBG. Diese teile. Urlaubsersatzleistungen Grenze beträgt 60 % der Einkünfte im letzten Zum Zuverdienst zählen beispielsweise: Gehaltsvorschüsse Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, in Pensionen Stipendien nach dem Studienförderungs- dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen Arbeitslosengeld gesetz wurde. Wenn der herangezogene Verdienst Notstandshilfe Auch die Einkünfte aus Vermietung und Ver- einen geringeren Betrag als € 16.200,- ergibt, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung pachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermö- dürfen jedenfalls bis € 16.200,- jährlich da- Einkünfte aus unselbstständigen, selbst- gen zählen seit 2010 nicht mehr als Zuver- zuverdient werden. ständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten dienst. 20 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
Krankenhäuser/Universität Was tun, wenn die Grenze erreicht wird? len. Eine Rückzahlung des Kinderbetreuungs- rung muss rechtzeitig vor der Auszahlung bei Die Prüfung der Einkünfte erfolgt grundsätz- geldes ist nicht vorgesehen. der Krankenkasse einlangen. Ein Verzicht ver- lich im Nachhinein durch den Krankenversi- längert weder den Bezug des Kinderbetreu- cherungsträger, sobald die erforderlichen Verzicht ungsgeldes noch den Bezug der Beihilfe. Die Daten (beispielsweise vom Finanzamt) dafür Um eine mögliche Überschreitung der Zuver- Höhe der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen dienstgrenze zu vermeiden, kann auf das KBG wird um den gekürzten Monat aliquotiert. der Prüfung wird jedes Kalenderjahr geson- für einzelne, ganze Kalendermonate im Vor- dert betrachtet. hinein verzichtet werden. Der Verzicht kann Mag. Michaela Rauscher-Schösser Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht tageweise, sondern nur für einen vollen Abteilung Kurie der angestellten Ärzte ist der Überschreitungsbetrag zurückzuzah- Kalendermonat erfolgen. Eine Verzichtserklä- Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5 Einkommens- 12 + 2 Monate 15 + 3 Monate 20 + 4 Monate 30 + 6 Monate abhängiges KBG Zuverdienst- E 6.400,- E 16.200 ,- jährlich E 16.200 ,- jährlich E 16.200 ,- jährlich E 16.200 ,- jährlich möglichkeit (entspricht (Steuerbemessungs- (Steuerbemessungs- (Steuerbemessungs- (Steuerbemessungs- ungefähr der grundlage) grundlage) grundlage) grundlage) Geringfügigkeitsgrenze oder max. 60 % des oder max. 60 % des oder max. 60 % des oder max. 60 % des von dzt. monatlich ca. Bruttoeinkommens, Bruttoeinkommens, Bruttoeinkommens, Bruttoeinkommens, E 380,-) das vor der Karenz das vor der Karenz das vor der Karenz das vor der Karenz bezogen wurde bezogen wurde bezogen wurde bezogen wurde powerd by Lukratives - Einführungs BeneViewT1 Patientenmonitor angebot! • Kompakt, benutzerfreundlich und flexibel - mit nur 0,9Kg • Brilliantes - 5 Zoll - LCD – Touch-screen Display, bis zu 4 Kurven darstellbar • Standard-Parameter: EKG, Spo2, NIBP, Respiration • Optionale-Parameter: 12 Kanal EKG, IBP, ETCo2, HZV • Einfache Datenspeicherung, Netzwerkfähig Nie war mobile Patientenüberwachung intelligenter – nie war sie flexibler! Ihr Tiroler Kompetenzpartner Beratung • Service • Schulung • Verkauf Tel.: 0512 37 85 81 • office@berigwest.at Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015 21
Krankenhäuser/Universität Spitalsärztevertreter am Landeskrankenhaus Innsbruck neu gewählt Am 4.3.2015 fand in der Zeit von 15:00 bis 16:30 Fachärzte (240 Wahlberechtigte) abgehalten. Uhr im Foyer des Chirurgiegebäudes die Wahl Dabei wurde Herr Ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas des Spitalsärztevertreters sowie seines Stell- Luger mit insgesamt 35 Stimmen, keiner Ge- vertreters aus dem Kreis der zur selbststän- genstimme und keiner ungültigen Stimme digen Berufsausübung berechtigten landes- einstimmig zum Stellvertreter von Frau Ao. bediensteten Ärztinnen und Ärzte statt. Univ.-Prof. Dr. Rosa Bellmann-Weiler gewählt. Damit stehen entsprechend den Satzungs- Hall in Tirol Innsbrucker Str. 84 Tel. 05223/41377 Von 389 Wahlberechtigten machten 105 Per- bestimmungen der Ärztekammer für Tirol Innsbruck Wilhelm-Greil-Str. 10 Tel. 0512/5313-0 sonen von ihrem Recht auf persönliche Imst Schustergasse 27 Tel. 05412/66092 für das Landeskrankenhaus Innsbruck insge- Kitzbühel Im Gries 11 Tel. 05356/62574 Stimmabgabe Gebrauch und wählten Frau samt 4 Spitalsärztevertreter (je ein Vertreter Kufstein Salurner Straße 38 Tel. 05372/62131 Dr. Renate Larndorfer zur Spitalsärztevertre- und ein Stellvertreter aus der Gruppe der zur Landeck Malserstraße 56 Tel. 05442/62277 terin und Herrn Dr. Klaus Kapelari zum Spi- selbstständigen Berufsausübung berechtig- Lienz Mühlgasse 6/a Tel. 04852/65646 talsärztestellvertreter. ten landes- und universitätsbediensteten Reutte Mühler Straße 12 Tel. 05672/64848 ÄrztInnen und Ärzte) zur Verfügung. Schwaz Münchner Straße 20 Tel. 05242/62398 Zeitgleich zur Spitalsärztevertreterwahl der St. Johann Wieshoferstraße 9 Tel. 05352/64631 Telfs Anton-Auer-Straße 5 Tel. 05262/61716 landesbediensteten Ärztinnen und Ärzte Eine aktuelle Liste sämtlicher Spitals- und Wörgl Bahnhofstraße 8a Tel. 05332/72460 wurde auch die Wahl des noch ausständigen Turnusärztevertreter an den Tiroler Kran- Spitalsärztestellvertreters aus der Gruppe kenanstalten ist auf unserer Homepage www.tiroler.at der MUI-beschäftigten Fachärztinnen und abrufbar. Aerztezeitung58x85.indd 1 12.03.13 08:51 Neuer Direktor an der Univ.-Klinik für Visceral-, Transplantations- und Thoraxchirurgie Univ.-Prof. Dr. Dietmar Öfner-Velano tritt Dienst an Seit 1. März 2015 steht die Universitätskli- diesen wichtigen Lehrstuhl besetzen zu dür- Oberarzt an der Innsbrucker Universitätskli- nik für Visceral-, Transplantations- und fen! Als gebürtiger Innsbrucker habe ich hier nik für Visceral-, Transplantations- und Tho- Thoraxchirurgie an der Medizinischen mein Medizinstudium sowie die Facharzt- raxchirurgie tätig. Neben seinen umfangrei- Universität Innsbruck unter einer neuen ausbildung absolviert und mich im Fach chen medizinischen Erfahrungen hat Univ.- Leitung: Univ.-Prof. Dr. Dietmar Öfner- Allgemeinchirurgie habilitiert. Es ist extrem Prof. Dr. Dietmar Öfner-Velano auch zwei Velano, zuletzt als Vorstand der Universi- motivierend, an dieser renommierten Klinik Hochschulabschlüsse in Gesundheits- und tätsklinik für Chirurgie der Paracelsus tätig zu sein und mein Know-how und meine Krankenhausmanagement sowie Public Medizinischen Privatuniversität Salzburg Erfahrung in der medizinischen Versorgung Health. tätig, übernimmt die Leitung der Univer- und der Wissenschaft umfassend einbringen sitätsklinik für Visceral-, Transplantati- zu können“, so der neu berufene Professor. ons- und Thoraxchirurgie. Der erfahrene Chirurg Dietmar Öfner-Velano Quelle: Presseinformation der Medizinischen Innsbruck, 02.03.2015: „Ich freue mich und war bereits von 2004 bis 2009 als stellver- Universität Innsbruck bin auch sehr stolz darauf, hier in Innsbruck tretender Direktor und geschäftsführender 22 Mitteilungen der Ärztekammer für Tirol 01/2015
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