Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie

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Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
Ausgabe
24/2020

                     Dienstag,
                     09. Juni 2020

   Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung
   von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                      Sommertombola soll die örtlichen Ladengeschäfte stärken
  die Corona-Pandemie und der damit verbundene „Lockdown“ des              Vor diesem Hintergrund habe ich eine Sommertombola zur Unter-
  öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens waren in den letzten          stützung des örtlichen Ladengewerbes und der örtlichen Gastronomie
  Monaten für unser kommunales Gewerbe sowie die lokale Gast-              initiiert. Wir haben in den letzten Wochen Unternehmen mit Ladenlo-
  ronomie stark spürbar. Und auch wenn die einschränkenden Maß-            kalen und Gastronome mit Restaurants und Cafés gesucht, die bei der
  nahmen von Woche zu Woche weiter gelockert werden und die Ge-            Sommertombola teilnehmen möchten. Die Bürgerinnen und Bürger
  schäfte bereits vor einiger Zeit wieder öffnen konnten, lässt sich der   in Weissach und Flacht erhalten auf ihren Wunsch hin im Rathaus eine
  finanzielle Verlust aus dieser Zeit nur schwer ausgleichen. Nach den     Stempelkarte, mit der sie durch ihren Einkauf tolle Sachpreise und Gut-
  besonderen Einschränkungen und finanziellen Herausforderungen,           scheine für das lokale Gewerbe und die lokale Gastronomie gewinnen
  die nun zu schultern sind, sehe ich Handlungsbedarf gegeben. So          können. Auf dieser Stempelkarte sind alle an der Aktion teilnehmenden
                                                                           Geschäfte aufgeführt. Pro Stempelkarte müssen vier Stempel aus vier
  möchte ich im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten der Ge-
                                                                           verschiedenen Geschäften gesammelt werden, um an der Tombola teil-
  meinde Weissach das örtliche Ladengewerbe und die Gastronomie
                                                                           zunehmen. Pro Einkauf oder Gastronomiebesuch gibt es einen Stempel.
  bei ihrem Neustart unterstützen.
                                                                           Die Aktion läuft, beginnend ab dem 15.062020, für einen Monat bis zum
  Lokale Wirtschaftsförderung als freiwillige Aufgabe der Gemeinde         19.07.2020. Die Stempelkarten werden ab dem 15.06.2020 im Bürgerbü-
  Wirtschaftsförderung findet von Kommune zu Kommune in un-                ro ausgegeben. Jede Person kann nur einmal an der Tombola teilnehmen
  terschiedlicher Weise und unterschiedlicher Intensität statt und         und bis zum 31.07.2020 eine Stempelkarte im Bürgerbüro abgeben.
  zählt zu den freiwilligen Aufgaben. Die Gemeinde entscheidet damit       Tolle Preise und Gewinne locken
  selbst, ob sie tätig werden will oder nicht, da es keine gesetzliche     Die Hauptpreise sind Wert- bzw. Verzehrgutscheine im Wert von insge-
  Verpflichtung gibt. Freiwillige Aufgaben können jedoch nur geleis-       samt 1.000 €, die die Gemeinde Weissach stiftet. Die teilnehmenden La-
  tet werden, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist.         dengeschäfte und Gastronome stellen darüber hinaus einen Sachpreis
  Der regelmäßige persönliche Austausch mit den Gewerbetreiben-            oder einen Gutschein im Wert von mindestens 50 € (gerne auch mehr) zur
  den in Weissach und Flacht ist mir wichtig. Die Gemeinde unterstützt     Verfügung. Es können auch bis zu drei einzelne Sachpreise im Gesamt-
  nicht nur Einzelkontakte auf Anfrage bei behördlichen Fragen, son-       wert von mindestens 50 € eingereicht werden. Da es sich bei der Tombola
  dern vermittelt oftmals hilfreiche Kontakte und Ansprechpartner.         um eine Aktion der Wirtschaftsförderung handelt und die teilnehmen-
  Leider fehlen in einer Gemeinde unserer Größenordnung sowohl             den Geschäfte Begünstigte dieser Aktion sind, stellt die Gemeindever-
  personelle als auch finanzielle Kapazitäten, um das Thema „Wirt-         waltung keine Spendenquittungen für Gutscheine oder Sachpreise aus.
  schaftsförderung“ als eigenen Aufgabenbereich dauerhaft aufzu-           Bitte unterstützen Sie unsere lokalen Akteure, die in Weissach und Flacht
  bauen, zu koordinieren und regelmäßige Aktionen und Veranstal-           für ein vielfältiges Angebot sorgen und machen bei der Sommertombola
  tungen umzusetzen. Dennoch sehe ich es als meine Verantwortung,          mit. Denn gemeinsam lässt sich mehr erreichen, als jeder einzelne Ge-
  das Gemeindeleben in Krisenzeiten nach Möglichkeit zu unter-             werbetreibende oder Gastronom es alleine schaffen könnte.
  stützen. So konnten wir bereits mit dem Nachbarschaftsnetzwerk           Es grüßt Sie herzlich, Ihr
  „Weissach HILFT“ viel bewirken und dem Bedarf an Hilfestellungen
  für unsere Bürgerinnen und Bürger gut nachkommen. Auch dem ge-
  werblichen Bereich, insbesondere den Ladengeschäften und Gast-
  ronomen, möchte ich gerne mit einer einmaligen Aktion wieder auf         Daniel Töpfer
  die Beine helfen.                                                        Bürgermeister
Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
I. AMTLICHER TEIL

       BÜRGERAPP
       FÜR
       WEISSACH &                                                                     M I TMA CHE N & U NTE R S TÜT ZEN !

       FLACHT
                                                                                                    1 5 . J u n i - 19 . J u li

   KOSTENLOS &
   UNKOMPLIZIERT
   Bleiben Sie über alles, was in
   unserer Gemeinde geschieht auf
                                                                                     P R O TE IL N EH MERK ART E MÜ SS EN V I E R S TEM P EL A U S
   dem Laufenden!
                                                                                        V IE R V E RSC H I EDE N EN GE SC HÄ F TE N GE SAMM E LT
                                                                                       W ER D EN . P R O E IN K AU F GI BT E S EI N EN STE M PE L.
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                                                                                    Schließtag des Rathauses am 12.06.2020

                                                                             Am Freitag, 12.06.2020 bleibt das Rathaus aufgrund des
                                                                             Brückentages nach Fronleichnam geschlossen.
             Die Gemeinde Weissach (7.600 Einwohner) vergibt für             Wir bitten um Verständnis und Berücksichtigung.
                  Hilfstätigkeiten in den Sommerferien 2020

                                   Ferienjobs
   für Schüler/innen und Studierende. Du bist flexibel, motiviert, selb-
   ständig und auf der Suche nach einem anständig bezahlten Ferienjob?
   Wir suchen befristet für die Sommerferien 2020 Aushilfskräfte für eine          VERLAGSTIPPS:
   kurzfristige Beschäftigung im Bauhof.

   Zu den Aufgaben gehören insbesondere das Mitarbeiten bei der Pflege      Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein.
   von Grünanlagen sowie von öffentlichen Wegen und Straßen sowie
   handwerkliche Tätigkeiten unter Anleitung des Bauhofleiters.

   Die Tätigkeiten fallen in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen in
   den gesamten Sommerferien an und werden stundenweise vergütet.
   Die Sicherheitsausstattung, insbesondere Sicherheitsschuhe, ist von         Sicherstellung der
   den Ferienarbeitern selbst zu stellen.
                                                                               Informationsversorgung
   Sollten wir dein Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf
   deine Bewerbung mit Lebenslauf sowie unter Angabe deines bevorzug-
   ten Einsatzortes und der möglichen Einsatzzeiten bis spätestens             Lesen Sie das ePaper Ihres Amtsblattes/Ihrer Lokalzeitung
   28.06.2020 unkompliziert per E-Mail an bewerbungen@weissach.de              bis zum 15.06. kostenfrei.
   oder postalisch an die Gemeinde Weissach, Sachgebiet Personal,
   Rathausplatz 1, 71287 Weissach. Erste Fragen beantwortet dir gerne          Die digitale Ausgabe finden Sie vollständig auf:
   Sachgebietsleiter Personal Herr Neldert unter der Rufnummer (07044)         www.lokalmatador.de/epaper
   9363 – 210 oder per E-Mail an neldert@weissach.de. Eine aktuelle
   Schul- oder Studienbescheinigung ist der Bewerbung beizufügen. Das
   Mindestalter beträgt 16 Jahre.

                                                                                                                                                  Woche 24
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Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
I. AMTLICHER TEIL

                                                                   Gemeinsamer Gutachterausschuss Renningen, Rutesheim
                                                                   und Weissach
                                                                   Zum 01.01.2020 wurde ein gemeinsamer Gutachterausschuss
                  Sitzungen kommunaler Gremien                     der Kommunen Renningen, Rutesheim und Weissach gebildet.
                                                                   Die Gebührensatzungen der einzelnen Kommunen sind teil-
       Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
                                                                   weise seit diesem Datum außer Kraft. Die Höhe der Gebüh-
           Sitzung des Technischen Ausschusses,                    ren war in allen drei Gemeinden unterschiedlich, sodass für
            am Montag, 15. Juni 2020 um 19:00 Uhr                  den gemeinsamen Gutachterausschuss nun eine einheitliche
        im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach              Gebührensatzung aufzustellen war. Bei den Gebühren für die
 Tagesordnung                                                      Tätigkeiten des Gutachterausschusses und seiner Geschäfts-
                                                                   stelle handelt es sich um Gebühren für öffentliche Leistungen
 Öffentlich:
                                                                   (Verwaltungsgebühren), weil mit der Inanspruchnahme des
  1 Bekanntgaben                                                   Gutachterausschusses eine Verwaltungstätigkeit verbunden
  2 Bebauungsplan „Eiterberg - 1. Änderung“                        ist. Der Gutachterausschuss ist nach dem Baugesetzbuch ge-
    - Satzungsbeschluss                                            kennzeichnet durch Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und
  3 Neubaugebiet „Kirchbergstraße“                                 Weisungsfreiheit. Er wird in einem rechtlich geregelten Ver-
    - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für               fahren tätig und nimmt Aufgaben wahr (bspw. Erstellen von
      die Straßenbeleuchtung                                       Gutachten, Festsetzen von Bodenrichtwerten, Führen der
      Baugesuche                                                   Kaufpreissammlung usw.). Der Gemeinderat von Renningen
  4 Raiffeisenstraße 9, Flst. 120                                  beschloss am 25.05.2020 einstimmig die nachfolgende mit
    - Nutzungsänderung der ehemaligen Räumlichkeiten               ihrem vollen Wortlaut abgedruckte Gutachterausschussge-
      der Tagespflege in eine Wohnung                              bührensatzung
  5 Theodor-Heuss-Straße 50, Flst. 1052/3
    - Errichten eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger-         Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über
      wohnung und Carport                                          die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des
  6 Bahnhofstraße / Goethestraße, Flst. 710                        Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
    - Erneute Behandlung: Errichten eines Boardinghouses
      mit Tiefgarage und Stellplätzen
                                                                   Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
  7 Rutesheimer Straße 23, Flst. 4662/5
                                                                   und der §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für
    - Errichten eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung
                                                                   Baden-Württemberg – jeweils in der geltenden Fassung – hat
      und Doppelgarage
                                                                   der Gemeinderat der Stadt Renningen am 25.05.2020 folgen-
  8 Iptinger Straße 30, Flst. 2650/5
                                                                   de Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit
    - Bauvoranfrage: Errichten eines Anbaus im Erdgeschoss
                                                                   des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle be-
      und einer Dachgaube
                                                                   schlossen:
  9 Im Hasenlauf 1, Flst. 6924
    - Erneute Behandlung: Nutzungsänderung und Ausbau                                  § 1 Gebührenpflicht
      von vorhandener Scheune und Stall in Wohnraum                1. Die Stadt Renningen erhebt Gebühren für die Erstattung
 10 Seitenstraße 13, Flst. 275/1, 275/4, 279, 280 und 280/1           von Gutachten durch den Gutachterausschuss gemäß § 193
    - Umbau und Erweiterung der bestehenden Garage                    Baugesetzbuch (BauGB) und für Leistungen der Geschäfts-
 11 Rosenweg 18, Flst. 3737/1                                         stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses von Ren-
    - Umbau und Erweiterung des Wohnhauses mit Einlieger-             ningen, Rutesheim und Weissach.
      wohnung und Garage
 12 Verschiedenes                                                  2. Für Amtshandlungen der Geschäftsstelle des gemeinsa-
                                                                      men Gutachterausschusses von Renningen, Rutesheim und
 Zur Sitzung lade ich Sie herzlich ein.
                                                                      Weissach insbesondere für Auskünfte aus der Kaufpreis-
 gez. T ö p f e r                                                     sammlung für die Ableitung wesentlicher Daten für die
 Bürgermeister                                                        Wertermittlung, für Richtwertauskünfte und Auskünfte
                                                                      über die ermittelten wesentlichen Daten werden Gebühren
   Die Sitzungsunterlagen zu allen Sitzungen können einen             nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung
   Tag vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus am Empfang               der Stadt Renningen erhoben.
   im Bürgerbüro eingesehen werden. Sie werden außerdem                          § 2 Gebührenschuldner, Haftung
   während der Sitzung im jeweiligen Sitzungssaal ausge-
                                                                   1. Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens
   legt.
                                                                      durch den Gutachterausschuss oder Leistungen der Ge-
   Interessierte Bürger können einen Tag vor der jeweiligen Sit-      schäftsstelle des Gutachterausschusses veranlasst oder in
   zung die Sitzungsunterlagen zu den üblichen Sprechzeiten           wessen Interesse sie vorgenommen werden.
   im Rathaus in der Geschäftsstelle des Gemeinderates (1.
                                                                   2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
   Stock, Zimmer 2.05) abholen. Ebenso stehen alle Sitzungs-
   unterlagen zeitgleich im Ratsinformationssystem der Ge-         3. Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebüh-
   meinde Weissach unter https://weissach.ris-portal.de zum           renschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Ge-
   Abruf bereit.                                                      schäftsstelle des Gutachterausschusses übernommen hat.
                                                                      Dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld
                                                                      eines anderen kraft Gesetzes haftet.

Woche 24
Dienstag, 09. Juni 2020                                                                                                    3
Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
I. AMTLICHER TEIL

                   § 3 Gebührenmaßstab                                                  § 4 Erhöhte Gebühr
1. Die Gebühren werden in der Regel nach dem Wert der Sa-        1. Bei außergewöhnlich großem Aufwand (z.B. Bei gesonder-
   chen und Rechte bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlus-          ter Berücksichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten,
   ses der Wertermittlung erhoben.                                  zusätzlicher schriftlicher Begründung auf Verlangen des
2. Als Grundstücke im Sinne dieser Satzung gilt auch die            Antragstellers nach § 6 Abs. (3) Gutachterausschussverord-
   wirtschaftliche Einheit, nicht das Grundstück im Sinne           nung, Bauaufmaße mit erheblichem Zeitaufwand) erhöht
   der Grundbuchordnung. Als Grundstücke gelten auch die            sich die Gebühr nach § 6 Abs. (2) um 10 % bis 50 %.
   grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs-/ Teileigen-         2. Wird vom Antragsteller eine zusätzliche Wertangabe ver-
   tum, Erbbaurecht etc.).                                          langt (zusätzliche Angabe des Sach-, Ertrags- oder Ver-
3. Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entspre-         gleichswertes) – soweit dies möglich ist, so wird hierfür
   chend dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und           zusätzlich 20 % der Gebühr nach § 6 Abs. (2) verlangt.
   Sachverständigen (JEVG) erhoben.                                                    § 5 Ermäßigte Gebühr
4. Für jedes Grundstück wird die Gebühr – mit folgenden Aus-     1. Sind Wertermittlungen für Sachen oder Rechte im gleichen
   nahmen gesondert berechnet:                                      Antrag auf unterschiedliche Stichtage durchzuführen, so
   a) Liegen mehrere gleichartige, unbebaute, landwirt-             bemisst sich die Gebühr für den Stichtag, der dem Tag der
      schaftliche Grundstücke nebeneinander und bilden              Bewertung am nächsten kommt, nach § 6 Abs. (2). Für jeden
      eine wirtschaftliche Einheit, wird die Gebühr aus der         weiteren Stichtag ermäßigt sich die Gebühr nach § 6 Abs. (2)
      Summe der Verkehrswerte dieser Grundstücke be-                um jeweils 50 %.
      rechnet.                                                   2. Sind dieselben Sachen oder Rechte innerhalb von drei Jah-
   b) Bei gleichzeitiger Bewertung mehrerer Wohnungs-/              ren erneut – im Zuge eines Verkehrswertgutachtens – zu
      Teileigentumsrechte eines Eigentümers auf einem               bewerten, ohne dass sich die Zustandsmerkmale (§ 3 Abs.
      Grundstück wird die Gebühr aus der Summe der Ver-             (2) Wertermittlungsverordnung) wesentlich geändert ha-
      kehrswerte berechnet.                                         ben, so wird die Gebühr nach § 6 Abs. (2) um 50 % ermäßigt.
   c) Werden bei einem Gutachten, zusätzlich zum Verkehrs-       3. Für Umrechnungen und Wertfortschreibungen ohne erneute
      wert des gesamten Objektes, die Marktwerte einzelner          Bewertung durch den Gutachterausschuss beträgt die Ge-
      Wohnungs-/ Teileigentumsrechte ermittelt, so wird             bühr 30 % der nach dem fortgeschriebenen oder umgerech-
      aus dem höchsten Verkehrswert die volle Gebühr be-            neten Wert zu erhebenden vollen Gebühr nach § 6 Abs. (2).
      rechnet, für jeden weiteren Verkehrswert ermäßigt sich     4. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes von Kleinbauten und
      die Gebühr nach jeweils um 50 %.                              von Grundstücken mit Kleinbauten (z.B. Garagen, Garten-
   d) Werden für ein Grundstück mehrere einzelne Markt-             häuser) ermäßigt sich die Gebühr nach § 6 Abs. (2) um 50 %.
      werte festgelegt, so wird die Gebühr aus der Summe der                            § 6 Gebührenhöhe
      Einzelwerte berechnet.
                                                                 1. Für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Ge-
5. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen               schäftsstelle werden die folgenden Gebühren erhoben. Die
   oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grund-         Gebühren werden auf volle €-Beträge abgerundet.
   stücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die
                                                                 2. Bei der Wertermittlung von Grundstücken und grund-
   Gebühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der ein-
                                                                    stücksgleichen Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei
   zelnen Gegenstände zu berechnen. Gleiches gilt, wenn
                                                                    einem ermittelten Wert:
   Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher
   Grundstückseigenschaften zu ermitteln sind. Werter-              bis     50.000 €      =      500 €
   mittlungen mehrerer Grundstücke gelten hier als eine             bis    100.000 €      =      750 € zzgl. 0,45 % aus dem
   Wertermittlung.                                                                                     Betrag über 50.000 €
                                                                    bis    250.000 €      =    1.000 € zzgl. 0,30 % aus dem
6. Bei Ermittlung des Werts eines Miteigentumsanteils, der
                                                                                                       Betrag über 100.000 €
   nicht mit dem Sondereigentum nach dem Wohnungseigen-
                                                                    bis    500.000 €      =    1.500 € zzgl. 0,25 % aus dem
   tumsgesetz verbunden ist, wird die Gebühr aus dem Wert
                                                                                                       Betrag über 250.000 €
   des gesamten Grundstücks berechnet.
                                                                    bis 1.000.000 €       =    2.250 € zzgl. 0,11 % aus dem Be-
7. Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter                                               trag über 500.000 €
   Bodenwerterhöhungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) wird die Gebühr         bis 5.000.000 €       =    3.000 € zzgl. 0,05 % aus dem
   aus den ermittelten Neuordnungswerten des gesamten                                                  Betrag über 1.000.000 €
   Grundstücks berechnet.                                           bis 25.000.000 €      =    6.000 € zzgl. 0,04 % aus dem
8. Bei Wertermittlungen für Umlegungsverfahren auf Antrag                                              Betrag über 5.000.000 €
   der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmasse      3. Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten beträgt die
   die Bemessungsgrundlage für die Gebührenfestsetzung.             Gebühr nach § 6 Abs. (2) um 60 %. Grundstücke mit unter-
9. Sind in einem Gutachten für mehrere Grundstücke eines            geordneten baulichen Anlagen bis 20 m³. Gebäudewerte bis
   Gebietes, besondere Bodenwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 6 - 7          2.500 € werden als unbebaut behandelt.
   BauGB) zu ermitteln, so gilt als Wert der doppelte Wert des   4. Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 5 Abs. (4) des
   durchschnittlichen, gebiets- oder lagetypischen Grund-           Bundeskleingartengesetzes (Pachtzinsfestsetzung) wird
   stücks. Bei mehreren gleichartigen Bodenwerten ist der           entsprechend dem entstandenen Zeit- und Sachaufwand
   höchste Wert zugrunde zu legen. Die maßgebliche Grund-           für den Einzelfall eine Gebühr nach § 9, mindestens jedoch
   stücksgröße beträgt höchstens 800 m².                            150 € erhoben.

                                                                                                                           Woche 24
  4                                                                                                           Dienstag, 09. Juni 2020
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5. Für schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung                                 § 12 Übergangsbestimmungen
   (d.h. ohne örtliche Besichtigung) gemäß § 195 Abs. (3) BauGB          Für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Ge-
   und § 13 der Gutachterausschussverordnung wird eine Ge-               schäftsstelle, die vor Inkrafttreten dieser Satzung beantragt
   bühr von 48,00 € pro Wert erhoben.                                    wurden, gelten in Abhängigkeit der Lage der zu bewertenden
6. Für schriftliche Bodenrichtwert- bzw. Bodenwertauskünfte              Grundstücke und Sachen, die bisherigen Gebührensatzungen
   (§ 196 Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr 28,00 € pro Wert. Die         von Renningen, Rutesheim oder Weissach
   Gebühr für den Grundstücksmarktbericht beträgt 35,00 €,
                                                                                              § 13 Inkrafttreten
   für Diagramme, Tabellen oder Bodenrichtwertkartenauszüge
   (DIN A 4), die die Geschäftsstelle veröffentlicht, jeweils 20,00 €.   Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt-
   Für die Ausfertigung eines Bodenrichtwertkartensatzes (§196           machung in Kraft; gleichzeitig treten die Gutachterausschuss-
   Abs. (3) BauGB) beträgt die Gebühr 150,00 €.                          gebührensatzungen von Renningen, Rutesheim und Weissach,
                                                                         sofern das nicht bereits erfolgt ist, außer Kraft.
7. In den Gebühren sind zwei Ausfertigungen des Gutachtens
   für den Antragsteller und eine weitere für jeden Eigentümer           Renningen, den 25.05.2020
   (§ 193 Abs. (5) BauGB) enthalten, soweit dieser nicht Antrag-         gez. Wolfgang Faißt
   steller ist. Für jede weitere Ausfertigung bzw. jeden weite-          Bürgermeister von Renningen
   ren Auszug wird 0,75 € pro Seite DIN A 4 berechnet.
8. Die Kosten der Übersendung werden -außer bei Gutachten-
   zusätzlich mit 5,00 € in Rechnung gestellt.
                                                                                 Informationen
                  § 7 Rücknahme eines Antrages
1. Wird ein Antrag auf Erstattung eines Wertgutachtens zu-
   rückgenommen, bevor der Gutachterausschuss einen Be-                   Gemeindeverwaltung Weissach
   schluss über den Wert des Gegenstandes gefasst hat, so                 Rathausplatz 1,
                                                                          71287 Weissach,
   wird eine Gebühr entsprechend dem Bearbeitungsstand
                                                                          Tel. (07044) 9363-0
   von bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben.
2. Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss des Gutachteraus-              Öffnungszeiten Bürgerbüro
   schusses zurückgenommen, so entstehen die vollen Gebühren              Montag       08:00 Uhr – 16:00 Uhr
                                                                          Dienstag     14:00 Uhr – 17:30 Uhr
       § 8 Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen
                                                                          Mittwoch     08:00 Uhr – 14:00 Uhr
1. Werden mit Zustimmung des Antragstellers besondere                     Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
   Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen, so hat                            15:00 Uhr – 18:30 Uhr
   der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden Ausla-                Freitag      08:00 Uhr – 12:30 Uhr
   gen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten.              Samstag      09:00 Uhr – 12:30 Uhr
2. Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß überstei-                             (jeden 1. Samstag im Monat)
   gen, sind sie neben der Gebühr nach § 6 Abs. (2) zu ersetzen.
                                                                          Die Öffnungszeiten der Fachämter sind identisch außer
3. Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren              donnerstags bis 18:00 Uhr und samstags geschlossen.
   geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
            § 9 Gebühren für sonstige Leistungen
    des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
Für sonstige Leistungen, soweit sie nicht in dieser Satzung aus-
drücklich aufgeführt sind, ist eine Zeitgebühr je halbe Stunde                       Impressum
Bearbeitungszeit zu erheben.
Stundensätze       Architekt, Ingenieur                          68 €      Herausgeber: Gemeinde Weissach, Rathausplatz 1, 71287
(o. Mwst.):                                                                Weissach. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der
                   Techniker, Verwaltungsangestellte             56 €      Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
                   Gutachter                                     35 €      Stadt, Tel. (07033) 525-0, Telefax-Nr. (07033) 2048,
                                                                           www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den
                  § 10 Entstehung und Fälligkeit
                                                                           amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit-
Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung, in              teilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach,
den Fällen des § 7 mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung.            Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Für „Was
Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebühren-                 sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus
bescheides an den Schuldner zur Zahlung an die Stadtkasse fällig.          Nussbaum, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20.
             § 11 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung                       Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.
                                                                           Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
Die Erstattung eines Gutachtens kann davon abhängig gemacht
                                                                           entrichtenden Abonnementgebühr.
werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt
                                                                           Vertrieb: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer
                                                                           71263 Weil der Stadt, Tel. (07033) 6924-0,
Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung
                                                                           E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
ist abzusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuld-
ner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus
sonstigen Gründen unbillig wäre.

Woche 24
Dienstag, 09. Juni 2020                                                                                                           5
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Sachgebiet Ordnung

Das Ordnungsamt informiert: Grillplätze der Gemeinde              Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Weissach sind wieder freigegeben!                                 Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen das Sachgebiet
Mit Wirkung der neuen Corona-Verordnung sind seit Ende            Ordnung gerne zur Verfügung.
vergangener Woche die Grillplätze der Friedenshöhe, Wald-
                                                                  Sachgebietsleiter Kapukaya erreichen Sie unter der
hütte sowie Vorbergblickhütte wieder für Sie geöffnet. Wir
                                                                  Tel. (07044) 9363-220 oder per
bitten jedoch um strenge Einhaltung der Hinweise an den
                                                                  E-Mail an kapukaya@weissach.de.
Grillplätzen. Es dürfen maximal zwei Haushalte gemeinsam
grillen, zu allen anderen Haushalten ist ein Mindestabstand
von 1,5 Metern einzuhalten.

    Geschwindigkeitsmessung

                                                           zul.           Gesamt-          beanst.                        max.
    Datum         Uhrzeit          Straße                                                                   %
                                                           Ges.          fahrzeuge         Fahrz.                         km/h

    27.05.2020    13.52 – 15.20    Leonberger Straße        30              404               12            3               45

    27.05.2020    15.55 – 20.00    Leonberger Straße        30              1410             105            7,5             56

Neues aus dem Rathaus

Neuauflage des Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen
Ziel der Landesregierung ist es, die Streuobstbestände im Land
zu erhalten und deren Pflege zu unterstützen. Deshalb hat die
Landesregierung beschlossen, die seitherige fünfjährige För-
derperiode für die Maßnahme Streuobst-Baumschnitt zur
Unterstützung der Baumbewirtschafter um zunächst weitere
fünf Jahre zu verlängern. Damit setzt das Land ein wichtiges
Zeichen zum Erhalt dieser für Baden-Württemberg wichtigen
Kulturlandschaft. Vitale Bäume gibt es nur, wenn sie entspre-
chende Pflege erfahren. Durch die Förderung honoriert das
Land den Einsatz der Menschen, die die Bäume fachgerecht
schneiden.
In den Staatshaushaltsplan 2020/2021 wurden dazu jährlich 3,3
Millionen Euro für die Streuobstförderung eingestellt. Somit
kann erneut der zweimalige Schnitt pro Baum in fünf Jahren mit
je 15 Euro gefördert werden.
Gefördert wird:
                                                                  Interessierte Bürger wenden sich bitte unter Angabe des be-
•    der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüch-        troffenen Flurstücks, der Anzahl der zu schneidenden Bäume
     siger und in weiträumigem Abstand stehender Streu-           sowie eines Lageplans mit Detailkarte an Frau Österle, Sach-
     obstbäume in allen Entwicklungsstadien (ab dem dritten       gebietsleiterin Bauverwaltung unter Tel. (07044) 9363-403
     Standjahr) mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m im
                                                                  oder via E-Mail an oesterle@weissach.de. Als Hilfestellung zur
     Außenbereich bzw. in der freien Landschaft.
                                                                  Erstellung eines Lageplans, aus der die Lage des Grundstücks in
•    der zweimalige Schnitt pro beantragtem Baum. Bei nur ein-    der freien Landschaft hervorgeht, kann folgender Link verwen-
     maligem Schnitt ist der Förderbetrag am Ende des Förder-     det werden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de. Au-
     zeitraums zurück zu zahlen.
                                                                  ßerdem ist die abgedruckte Einverständniserklärung mit ein-
Nicht gefördert wird der Schnitt von:                             zureichen. Antragsfrist bei der Gemeinde ist der 19.06.2020. Die
•    abgestorbenen Bäumen                                         Teilnehmer der ersten Förderperiode können mit den gleichen
•    Brennkirschen und Walnussbäumen                              Flurstücken und Bäumen wieder teilnehmen, die innerhalb der
•    Bäume in Hausgärten                                          Gemarkung Weissach und Flacht liegen.

                                                                                                                             Woche 24
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Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
I. AMTLICHER TEIL
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                                                                                                                                                             Anlage 2 - Einverständniserklärung Teilnehmer/In
                                                                                                                                                             (Kopiervorlage, bei Bedarf bitte vervielfältigen)

                                                                                                                                                             Hiermit erkläre ich mich mit der Teilnahme am Förderprogramm Baumschnitt - Streuobst und der
                                                                                                                                                             Antragstellung zur Förderung der Baumschnittmaßnahmen für

                                                                                                                                                             das Flurstück / die Flurstücke (Gemarkungs- und Flurstücks-Nr.)

                                                                                                                                                             einverstanden.

                                                                                                                                                             Erklärung:

                                                                                                                                                             — Ich versichere, dass ich keine Fördermittel im Rahmen von staatlichen Förderprogrammen und
                                                                                                                                                               Regelungen (z. B. über die Landschaftspflegerichtlinie oder kommunale Förderprogramme zum
                                                                                                                                                               Baumschnitt) für die im Antrag aufgeführten Flächen und für die gleichen Sachverhalte wie in
                                                                                                                                                               diesem Antrag beantragt oder erhalten habe.
                                                                                                                                                             — Förderrelevante Änderungen werde ich über den Sammelantragsteller dem zuständigen
                                                                                                                                                               Regierungspräsidium mitteilen (Änderungsmitteilung).
                                                                                                                                                             — Ich verpflichte mich, den zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg, ihren Beauftragten
                                                                                                                                                               sowie ihren Prüforganen und dem Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg im Rahmen ihrer
                                                                                                                                                               Zuständigkeiten und Befugnisse ein Betretungsrecht auf den oben aufgelisteten Flurstücken
                                                                                                                                                               einzuräumen.
                                                                                                                                                             — Im Rahmen des Antrags auf Baumschnittförderung (Streuobst) werden personenbezogene Daten
                                                                                                                                                               verarbeitet und gespeichert. Ich stimme der verwaltungsinternen Speicherung meiner Daten zu. Die
                                                                                                                                                               Datenschutzinformation kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://rp.baden-
                                                                                                                                                                wuerttemberg.de/Seiten/Datenschutzerklaerungen.aspx.

                                                                                                                                                             _______________________________________                        _______________________________________
                                                                                                                                                             Name, Vorname                                                  Datum, Unterschrift


                                               Woche 24
                                               Dienstag, 09. Juni 2020                                                                                                                                                                                           7
Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
I. AMTLICHER TEIL

Die Bürgerapp für Weissach ist da!

                                                  für Weissach. Ergänzend zu unseren
Vor zwei Wochen ging sie online: die BürgerApp
                                                     zlich den unkomplizierten Kontakt
bereits vorhandenen Kanälen bieten wir nun zusät
                                                         hl für iOS als auch für Android).
ins Rathaus auch über diese kostenfreie App an (sowo
                                                     r, einen Mängelmelder oder einen
Ob Veranstaltungskalender, Amtsblatt als ePape
                                                     Und  sie wird natürlich kontinuierlich
Live-Ticker: die BürgerAp lohnt sich auf jeden Fall!
                                                     en gefüt  tert.
 weiterentwickelt und tagesaktuell mit Information

Information über die schrittweise Öffnung des Regelbetriebs / Notbetreuung
Aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus hat             Mit dem aktuellen Konzept wird versucht, eine möglichst um-
die Landesregierung am 13.03.2020 eine landesweite Schlie-           fangreiche Betreuung bei gleichzeitiger Einhaltung von Ab-
ßung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und             stands- und Hygieneregelungen umzusetzen. Gleichwohl ist
Schulen mit Wirkung ab 17.03.2020 beschlossen. Durch diese           sich die Gemeinde als Trägerin ihrer Einrichtungen bewusst,
weitreichenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sollte               dass viele Familien trotz steter Ausweitung der Notbetreuung
eine unkontrollierte, schnelle Ausbreitung des Virus verhindert      vor enormen Herausforderungen stehen. Vor diesem Hinter-
werden. Mit der Corona-Verordnung hat die Landesregierung            grund wurde das aktuell bestehende Konzept vergangene Wo-
darüber hinaus viele weiterreichende Maßnahmen ergriffen             che erneut eingehend mit Blick auf eine mögliche Erweiterung
und so auf die sich verschärfende Lageentwicklung reagiert.          der Betreuung im Monat Mai hinterfragt. Im Ergebnis wurde
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden seit dem              festgelegt, dass eine zusätzliche Aufnahme förderbedürftiger
17.03.2020 Kinder, bei denen beide Elternteile in Bereichen der      Kinder in die Notbetreuung individuell in den Einrichtungen
kritischen Infrastruktur oder alleinerziehend sind und in die-       ermöglicht wird. Eine darüber hinausgehende Ausweitung der
sen Berufen arbeiten, notbetreut. Seit dem 27.04.2020 wurde          Betreuung im rollierenden System wurde aufgrund der dadurch
zur weiteren Entlastung der erwerbstätigen Eltern die Notbe-         entstehenden Infektionsrisiken jedoch zunächst verneint, da
treuung für Eltern erweitert, die einen außerhalb der Wohnung        u.a. die Gruppen nach kurzer Zeit erneut durchmischt werden
präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeit-          müssten.
geber dort als unabkömmlich gelten sowie nachweislich kei-           Stattdessen steigt die Gemeinde bereits jetzt in die Planungen
ne alternative Betreuungsmöglichkeit haben. In einem weite-          für die von der Landesregierung angekündigte vollständige
ren Schritt zu einer stufenweisen Öffnung des Regelbetriebs          Öffnung der Kindertageseinrichtungen bis Ende Juni / Anfang
wird in den Kindertageseinrichtungen in Weissach seit dem            Juli ein. Die Hierfür geltenden Rahmenbedingungen sowie ein
25.05.2020, neben den weiterhin bestehenden Notbetreuun-             genaues Datum wurden von Seiten der Landesregierung mit
gen, zunächst allen Eltern die Möglichkeit angeboten, ihr Kind       Stand 08.06.2020 leider noch nicht kommuniziert. Sollte die
tageweise im Rahmen eines rollierenden Systems betreuen              vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen nicht im
zu lassen. Die geltende Corona-Verordnung und der weiterhin          angegeben Zeitraum ermöglicht werden, wird die Gemeinde
vorrangig zu berücksichtigende Infektionsschutz machen eine          zum 29.06.2020 das aktuelle Konzept dahingehend anpassen,
deutliche Reduzierung der Platzkapazitäten notwendig, wes-           dass eine Erweiterung der Betreuung auf die maximal erlaub-
halb die Betreuung aktuell nur stark eingeschränkt stattfinden       ten 50 v.H. erfolgt. Aktuell liegt der Betreuungsanteil unter Be-
kann. Zudem hat die Aufrechterhaltung der Notbetreuung für           rücksichtigung der empfohlenen Abstands- und Hygienerege-
Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur sowie mit einem         lungen bei ca. 35 v.H.
präsenzpflichtigen Arbeitsplatz weiterhin Vorrang.                   Die aktuelle Situation erfordert eine sehr hohe Flexibilität von
Um die über die Kapazitäten der Notbetreuung hinaus zur Ver-         allen Beteiligten und gleichermaßen ein besonderes Maß an
fügung stehende Plätze pädagogisch sinnvoll und gerecht zu           Geduld. Für das entgegengebrachte Verständnis und die aktive
verteilen, wurden mit allen Einrichtungsleitungen ein weitge-        Beteiligung an den kurzfristigen Anpassungen der Betreuungs-
hendes Konzept ausgearbeitet. Dieses ermöglicht seit Montag,         möglichkeiten durch die Elternschaft, Einrichtungsleitungen
25.05.2020, allen Eltern die Möglichkeit, ihr Kind tageweise im      sowie pädagogischen Betreuungskräfte möchten wir uns an
Umfang von ein bis zwei Tagen pro Woche betreuen zu lassen.          dieser Stelle sehr herzlich bedanken.
Dabei war die genaue Aufteilung der Betreuungszeiten in jeder
Einrichtung von individuellen Faktoren abhängig, wie bspw. den
Räumlichkeiten, der Kinderanzahl, der Gruppengröße und der
aktuellen Anzahl der Kinder in der Notbetreuung.

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Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
I. AMTLICHER TEIL

Neues aus dem Bauhof

Nach dem erfolgreichen Testlauf im vergangenen Jahr hat die     Dabei wurden ca. 1.000 Pflanzen eingebracht. Unter anderem
Gemeinde für 2020 mehrere sog. „Blumenpyramiden“ be-            Petunien, Geranien, Begonien, Diplandenien und Zauberschnee.
schafft, die von unserem Bauhofteam in Eigenregie bepflanzt     Auch eine „Bienen freundliche“ Bepflanzung soll in diesem Jahr
werden. Zur Verschönerung der Ortsmitte Weissach wurden         auf ihre Praxistauglichkeit getestet werden. Wir hoffen auf
rund um den Marktplatz und das Rathaus einige Blumenpyra-       eine üppige Blütenpracht an der sich die Bürgerschaft erfreuen
miden aufgestellt.                                              kann.

                                                                Diakonie-Sozialstation
 Angebote für Senioren
                                                                Pflegedienstleitung: Valeria Mendes-Siebert
                                                                Sandweg 10/1, 71287 Weissach-Flacht
                                                                Telefon: 07044 / 38006, Fax: 07044 / 908962
DRK Gesundheitsprogramm                                         E-Mail:
                                                                diakonie-sozialstation-weissach@samariterstiftung.de
DRK Gesundheitsprogramm Gymnastik, Sitzgymnastik                Sprechzeiten: Mo. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
in Weissach und Flacht
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,                           Café Lichtblick
alle Gesundheitsprogramme des DRK finden laut Verordnung
,der Landesregierung zum Infektionsschutz, bis zum 15.06.2020   Betreute Gruppe mit eingeschränkter Alltagskompetenz
nicht statt.                                                    und/oder dementer Entwicklung
Sollte sich zuvor eine Änderung ergeben, melden wir uns um-     Porschestraße 10, 71287 Weissach
gehend.                                                         Mittwochs 14.00 - 18.00 Uhr z.Z. geschlossen
                                                                Näheres siehe Sozialstation
Liebe Grüße und bleibt bitte alle gesund
eure Gymnastikleiter Barbara Stuible und Rainer Duppel
                                                                                                               Glückwünsche
Rosa-Körner-Stift                                               Unsere herzlichen Glückwünsche
                                                                11.06.2020, Richard Kohl, Wiesenweg 1, zum 90. Geburtstag.
Hausleitung Angelika Wenning
Raiffeisenstraße 9, Tel.: 9073-105                              Herzlichen Glückwunsch auch allen Jubilaren, die nicht im
E-mail: rosa-koerner-stift@samariterstiftung.de                 Mitteilungsblatt veröffentlicht werden wollen.
                                                                marima-design/iStock/Thinkstock

Otto-Mörike-Stift
Hausleitung Denise Gritzbach
                                                                                                   DAS GEFÜHL
Sandweg 10, Tel.: 912-100                                                                         DER SICHERHEIT
                                                                Foto:

E-Mail: otto-moerike-stift@samariterstiftung.de

Woche 24
Dienstag, 09. Juni 2020                                                                                                     9
Gemeinde startet Sommertombola zur Unterstützung von örtlichen Ladengeschäften und Gastronomie
I. AMTLICHER TEIL

                                             Augenärztlicher Dienst                        Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
                Terminübersicht
                                             Zentrale Rufnummer: 0180 6071122              Telefonische Anmeldung erforderlich
                                                                                           11.06.2020, Praxis Hildenbrand,
                                             HNO-Dienst                                    Tel.: 07152/949733
    Online-Ausstellung Weissach Alt/
    neu Fotos von Alois Kraus auf der        Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik       13./14.06.20, Praxis Hahmann,
    Homepage und dem Youtube-Ka-             Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5,            Tel.: 07033/33698
    nal des Heimatmuseums Flacht.            72076 Tübingen                                Bereitschaftsdienst der Apotheken
    www.heimatmuseum-flacht.de               Öffnungszeiten:                               Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr
                                             Sa., So. und Feiertag: 8 - 20 Uhr             und endet um 8:30 Uhr des Folgetages
                                             Zentrale Rufnummer: 0180 6070711
                                                                                           Dienstag,09.06.
                                             Ärzte                                         Schwaben-Apotheke Renningen,
                                             Dr. Stadler, Flacht                   32126   Lange Str. 18, Tel.: 07159/2588
                                             Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen,                Mittwoch, 10.06.
Not- / Bereitschaftsdienste                  Weissach                             901850   Stern-Apotheke Leonberg,
                                             Dr. Weber, Weissach                  971720   Brennerstr. 31, Tel.: 07152/41768
                                             Zahnarzt Dr. Alexander Boeck,
                                                                                           Donnerstag, 11.06.
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst              MOM, Flacht                           31880
                                                                                           Apotheke Butz Heimsheim,
 Allgemeiner Notfalldienst                   Zahnarzt Kabel, Flacht               909001   Mönsheimer Str. 50, Tel.: 07033/31940
 Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus       Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer,                    Engel-Apotheke Magstadt,
 Leonberg, Rutesheimer Straße 50,            Dr. Meyer                            33500    Alte Stuttgarter Str. 2, Tel.: 07159/949811
 71229 Leonberg                              Dr. Opatowski, Weissach
                                                                                           Freitag, 12.06.
 Öffnungszeiten:                             Giftunfälle                                   Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg,
 Mo., Di., Do.: 18 - 22 Uhr                                                                Graf-Ulrich-Str. 6, Tel.: 07152/24422
 Mi.: 14 - 24 Uhr                            Folgende Infrmationsstellen sind TAG
 Fr.: 16 - 24 Uhr                            und NACHT bereit. Auskünfte über Ge-          Samstag, 13.06.
 Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr             genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen          Arkaden Apotheke Heimerdingen,
                                             aller Art erteilen:                           Karlstr. 6, Tel.: 07152/58877
 Patienten können ohne telefonische                                                        Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen
 Voranmeldung in die Notfallpraxis kom-      Universitäts-Kinderklinik in Freiburg
                                             Tel. 0761 19240, Informationszentrale für     Weil der Stadt, Stuttgarter Str. 17,
 men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am                                                      Tel.: 07033/52760
 Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver-       Vergiftungen,
 sorgung von Notfallpatienten durch die      79106 Freiburg, Mathildenstr. 1               Sonntag, 14.06.
 Notfallambulanz des Krankenhauses.          Giftnotruf München                            Apotheke Neue Stadtmitte Leonberg,
 Hausbesuche werden weiterhin von der        Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467             Brennerstr. 1, Tel.: 07152/43343
 Notfallpraxis durchgeführt. Achtung:        Augenärztlicher Notdienst                     Montag, 15.06.
 Neue Rufnummer für den ärztlichen                                                         Rathaus-Apotheke Rutesheim, Flachter
 Bereitschaftsdienst außerhalb der Öff-      Zentrale Notfallrufnummer,                    Str. 4, 71277 Rutesheim, Tel.: 07152/997816
 nungszeiten der Notfallpraxis und für       Augenärztlicher Notdienst,
                                             Kreis Böblingen, Tel. 0711 2624557            Dienstag, 16.06.
 medizinisch notwenige Hausbesuche des
                                                                                           h&h Apotheke Leonberg, Marktplatz 9/1,
 Bereitschaftsdienstes: kostenfreie Ruf-     Frauenärztlicher Notdienst                    Tel.: 07152/901900
 nummer 116117
                                             zu erfragen unter Telefon 07152 397870        Folgende Rufnummern über Apothe-
 Kinder- und jugendärztlicher                                                              kennotdienste stehen zuverlässig zur
 Bereitschaftsdienst                         Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst            Verfügung:
 Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis   Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst        Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei
 am Klinikum Böblingen,                      können Sie unter der Rufnummer                Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min. von
 Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen           0711 7877722 erfragen.                        jedem Handy ohne Vorwahl.
 Öffnungszeiten:
 Mo. - Fr.: 19:30 - 23:30 Uhr
 Sa. und Feiertage: 9 - 22:30 Uhr
 So.: 9 - 22 Uhr                                       SEKUNDEN
 Zentrale Rufnummer: 0180 6070310
 Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis
                                                             ENTSCHEIDEN

                                                                                           112
 am Klinikum Ludwigsburg,
 Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg
 Öffnungszeiten:
 Mo. - Fr.: 18 - 22 Uhr
 Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr
                                                           Feuerwehr - Notarzt - Rettungsdienst
 Zentrale Rufnummer: 0180 5011230

                                                                                                                              Woche 24
   10                                                                                                            Dienstag, 09. Juni 2020
II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE

                                                                     Deckenlampe, L-Gestänge, 1 m x 1,50 m, 12 V, 5 Spots, Tel. 3098
 Standesamt                                                          Miele Trockner (Abluft) vollfunktionsfähig,                           Tel. 0171/4147737
                                                                     Dauerbrand- Holzkohle- Wohnzimmerherd mit Deckel, braun
Für die Veröffentlichung einer Geburt, einer Eheschließung oder      lasiert, mit Schamottesteinen ausgemauert.
eines Sterbefalls benötigen wir Ihre schriftliche Einverständnis-    Maße: Breite 55 cm, Höhe 58 cm, Tiefe 34 cm
erklärung. Bitte geben Sie diese bei uns im Bürgerbüro ab.           Zur Abholung,     Tel. (07044) 31539, bitte auf AB auf sprechen.
Geburten                                                             Sollten auch Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie sich
Am 29.04.2020 in Filderstadt: Frida Lina Furtwängler,                bitte während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Weissach
Eltern: Judith und Mathias Furtwängler, Bussardweg 5                 unter Telefon 07044 9363-201 oder per E-Mail an mitteilungs-
Am 06.05.2020 in Leonberg: Lena Emilia Kappus,                       blatt@weissach.de. Bitte melden Sie sich auch dann wieder,
Eltern: Kerstin Kappus und Joachim Kozian-Kappus, Hohweg 2/2         wenn der Gegenstand vergeben wurde.
Eheschließungen
Am 04.05.2020 in Stuttgart-Obertürkheim:
Sabine Müller und Ralf Steiner, Leonberger Str. 35,                                                                                              Abfallkalender
Sterbefälle                                                          Weissach und Flacht
Am 11.05.2020 in Friolzheim: Elfriede Enz, Weissacher Str. 43        Bitte die Mülleimer am Abfuhrtag bis 6 Uhr bereitstellen.
Am 13.05.2020 in Weissach: Franz Bausch, Friedhofstr. 45
Am 13.05.2020 in Weissach: Maria Tafferner, Bergstr. 24              09.06.
Am 20.05.2020 in Weissach: Werner Sinn, Raiffeisenstr. 9             Wertstoffe
Am 27.05.2020 in Weissach: Heinz Hoß, Friolzheimer Str. 79           15.06.
                                                                     Biomüll

 Fundsachen                                                          Öffnungszeiten Wertstoffhof
                                                                     Mittwoch      15 – 18 Uhr
                                                                     Freitag       15 – 18 Uhr
Tel.: (07044) 9363-0
                                                                     Samstag        9 – 15 Uhr
WINK HALLS Schlüssel H703212, IKON Schlüssel 27095 HK an
                                                                     Bitte entnehmen Sie Abfuhrtermine und Infos Ihrem Abfallka-
einem silbernen Ring
                                                                     lender. In ihm finden Sie außerdem alle wichtigen Telefonnum-
Türkisfarbener Geldbeutel mit Schmetterlingen und einem
                                                                     mern, Öffnungszeiten und Hinweise rund um die Abfallentsor-
Mädchen verziert, Inhalt Polygokarte, Fahrrradfühereschein,
                                                                     gung.
AIDA Chip ca. 1 € Kleingeld
Schwarzer Stoffgeldbeutel                                            Alle Anfragen, egal ob Sperrmüll-, Schrott- oder Behälterbe-
Garmin Smartwatch schwarz/rot                                        stellung, Reklamation oder Abfallberatung an Kundeninforma-
                                                                     tion und Service, Tel. 07031/663-1550, E-Mail: awb-kis@lrabb.de
Tasche braun mit Blumenmuster
1 Schlüssel mit Kordel
Hellbraunes Jäckchen Größe M Marke Hallhuber                                                                                         Kindertagesstätten
1 Schlüsselmäppchen schwarz mit Ford Autoschlüssel und
Garagenöffner                                                        Tagesmütter e.V. Leonberg

 Verschenkbörse                                                       Tagesmütter/-väter gesucht
                                                                      Sie möchten:

Der Gemeindeverwaltung sind folgende Gegenstände zur kos-                   Kinder betreuen/fördern/bilden
                                                                            selbständig oder angestellt tätig sein
tenlosen Abgabe gemeldet worden. Wenn Sie Interesse daran                   im eigenen Haushalt arbeiten oder
haben, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Telefon-                 im Haushalt der Eltern bzw. anderen Räumen

nummer in Verbindung.                                                 Wir bieten:
                                                                                                                                   Quelle: Chr. Fischer
                                                                            unverbindliche Erstberatung
Gegenstand
                                                                            eine sehr gute Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater
Plastikfass mit Deckel, 120 L, Glaskolben 10L,         Tel.: 33919           durch Qualifizierung (bei Aufnahme eines Tageskindes über das TAKKI-Programm
                                                                             komplette Erstattung der Kurskosten)
Liebherr Gefrierschrank, 162 m hoch            Tel. 0171-4384173            fachliche Beratung und Begleitung während der Tätigkeit

Satteldecke grau                                                                        Unser nächster Qualifizierungskurs startet:
Satteldecke bordeaux                                                                 ab 20.06.2020 – Samstagskurse 9:00-14:00 Uhr
Warmblut / full                                Tel. 0171-4384173                                Es sind noch Plätze frei!
Verschiedene Vorhänge in weiß,                                        Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen
mit jeweils zwei Schals in gelb und rot,                              Beratungstermin!

Vorhangschiene mit Ösen,                     Tel.: 0176/42001013                                                    Bergstr. 4/1
                                                                                                                    71229 Leonberg
Rolf Benz Ledersitzgarnitur                                                                                         Tel: 07152-9064970
Farbe: champagner                                                                                                   info@tagesmuetter-leonberg.de
                                                                                                                    www.tagesmuetter-leonberg.de
2 Sofas, 2,33 m x 0,90 m x 0,82 m
1 Hocker, 1 Tisch                            Tel.: 0151/67619907

Woche 24
Dienstag, 09. Juni 2020                                                                                                                                   11
II. EINRICHTUNGEN DER GEMEINDE

Jugendreferat                                                                                 Bibliothek in der Zehntsche
                                                                                                                                       uer

Gruppenangebote im Jugendhaus können wieder                         IN BESTER GESELLSCHAFT
durchgeführt werden!
Mit den neuen Lockerungen dürfen nun auch Jugendhäuser
ihren Betrieb wieder aufnehmen. Jedoch nicht ohne Beschrän-
kungen und Hygienevorschriften.

Welche Angebote können wieder stattfinden?
Zunächst können nur feste Gruppenangebote wieder an den
Start gehen. In unserem Fall sind das der „Kidstreff“ und der
„Girls-Club“. Zusätzlich bieten wir für Jungs zwischen 12 und 15    Sonnige Seiten                                       Foto: S. Flierl
Jahren ein Angebot an.                                              Im wahrsten Sinne SEITE AN SEITE stehen wir zu unseren Le-
                                                                    sern und ihrem Informationsbedürfnis. Während unser Alltag,
Welche Beschränkungen gibt es?                                      nicht nur in Corona-Zeiten, immer stürmischer, schnelllebiger,
Es dürfen sich lediglich feste Gruppen von max. 6 Personen          digitaler und lauter wird, bleiben Bücher ein Zufluchtsort, eine
gleichzeitig im Jugendhaus aufhalten. Zudem gelten die all-         Oase der Ruhe und vor allem: eine echte Herzensangelegenheit.
gemeinen Corona-Vorschriften (Mindestabstand, Masken-               "Warum ist ein Buch so viel mehr als bedrucktes Papier? Warum
Pflicht beim Betreten, etc.). Kinder und Jugendliche mit Er-        ist Lesen mehr als ein Hobby oder die Aneignung von Wissen?
krankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive                Wer kennt nicht die kleinen Glücksmomente wie das Lesen im
Therapien, Krebs, Organspenden o. ä. sind grundsätzlich von         Bett, den Geruch von neuen Büchern oder die Erinnerungen an
der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Teilnahme von Kindern            die Geschichten aus unserer Kindheit? Sie werden beim Lesen
und Jugendlichen mit akuten Erkrankungssymptomen ist                schmunzeln, seufzen und nickend zustimmen, vielleicht wer-
nicht möglich. Dasselbe gilt, sollte sich ein Risikopatient im      den Sie bestimmte Sätze unterstreichen und sich vornehmen
Haushalt des Kindes oder des Jugendlichen befinden.                 noch mehr zu lesen..."(Daniel Gray). Auf jeden Fall befinden Sie
                                                                    sich bei uns in bester Gesellschaft!
Muss ich mich oder mein Kind vorher anmelden?
                                                                    Die Bibliothek in der Zehntscheuer hat ihren Betrieb wieder
Ja, da wir nur eine maximale Anzahl an Personen für ein Angebot     aufgenommen unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen
zulassen können, ist eine verbindliche Voranmeldung zwingend        Maßnahmen zur Hygiene, Abstandshaltung, vorübergehende
erforderlich! Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens einen Tag    Öffnungszeitenänderung und Wegeführung.
vor dem Angebot bei uns an! Hierfür wenden Sie sich bitte te-
lefonisch an Julia (0163/8989037) oder Michael (0163/8383913).       Unsere Öffnungszeiten:
Sollte ein Angebot bereits voll sein, so behalten wir es uns vor,    Montag                                   geschlossen
eine Teilnahme am Angebot abzulehnen.                                Dienstag           10 - 13 Uhr           15 - 18 Uhr
                                                                     Mittwoch           10 - 12 Uhr           15 - 18 Uhr
Eltern dürfen aufgrund der maximalen Personenanzahl das
                                                                     Donnerstag         10 - 12 Uhr           15 - 19 Uhr
Jugendhaus nicht betreten!
                                                                     Freitag                                  15 - 18 Uhr
Sollten Sie noch Fragen zum Hygienekonzept bzw. den geltenden        Samstag            10 - 13 Uhr
Vorschriften in unserem Jugendhaus haben, dann melden Sie sich       (Jeden ersten Samstag im Monat)
einfach bei uns. Gerne werden wir noch offene Fragen klären.
                                                                     Beachten Sie bitte, dass am Freitag, den 12.06.20 die Bib-
Wann finden welche Angebote statt?                                   liothek ausnahmsweise geschlossen ist. Wir bedanken uns
Wir starten ab Mittwoch 17.06.2020                                   für Ihr Verständnis. Die Rückgabebox vor der Bibliothek ist
                                                                     während dieser Zeit geschlossen. Bitte nutzen Sie die Ver-
Für den Kidstreff wird es zwei Gruppen geben:                        längerung über den Online-Katalog oder telefonisch unter
Gruppe 1: Mittwoch           14:30 – 16 Uhr                          07044 9363 250.
Gruppe 2: Mittwoch           17 – 18:30 Uhr
Girls-Club: Donnerstag       16 - 18 Uhr
Jungstreff: Freitag          17 – 19 Uhr                                                                      Freiwillige Feuerwehr

  Achten Sie auf eine gute                                          Übungstermine der aktiven Wehr

                                                                    Aufnahme von eingeschränktem Übungsbetrieb
  Sichtbarkeit Ihrer                                                Ab 5. Juni 2020 startet die Freiwillige Feuerwehr wieder mit ei-

  Hausnummer
                                                                    nem eingeschränkten Übungsbetrieb.
                                                                    Die Übungstermine der einzelnen Gruppen und Verwendungen
                                                                    sind im OVS hinterlegt.
  bei Tag & Nacht                                                   Vorraussetzung für die Teilnahme ist die Einbuchung im jewei-
                                                                    ligen Termin im OVS!

                                                                                                                             Woche 24
  12                                                                                                            Dienstag, 09. Juni 2020
III. GemeIndeleben

                                                                    Parallel ab 9:30 Uhr
  Kirchen                                                           YouTube Programm CHRISTUSTAG:KIDs
                                                                    aus der Liebenzeller Mission Kinderzentrale (KidZ)
                                                                    10:30 Uhr Live – Streams auf YouTube
                                                                    CHRISTUSTAG: Bibel im Gespräch | CHRISTUSTAG: Echtzeit – Talk
Evang. Kirchengemeinde Weissach                                     für Junge Erwachsene | CHRISTUSTAG: Wohnzimmerkonzert
                                                                    ab 11:30 Uhr
Kopfzeile                                                           CHRISTUSTAG: Programme auf YouTube
Pfr. Thomas Nonnenmann                                              50 Jahre ChristusBewegung Baden
Theodor-Heuss-Straße 9, Tel. 31310, Fax 974784                      Christus bewegt uns. Beiträge aus verschied. badischen Orten
E-Mail: Pfarramt.Weissach@elkw.de                                   CHRISTUSTAG: Bibelarbeiten online auf YouTube
Sekretariat Andrea Hörnle Di., 15 - 18 Uhr, Fr. 9 - 12 Uhr          Im Zweifel mit den Fragen zu Jesus! (Mt 11,2-6)
www.gemeinde.weissach.elk-wue.de                                    Im Zweifel in die Nähe Gottes! (Ps 73)
Ev. Gemeindehaus, Raiffeisenstraße 15, Belegung: 31086              Im Zweifel den Auferstandenen erfahren (Joh 20,24-29)
1 nach Trinitatis 2020                                              19:00 Uhr Übertragung der zentralen Veranstaltung
1. Sonntag nach Trinitatis                                          (wie 9:30 Uhr) Christustag: Digital
Wochenspruch: Christus spricht:                                     auf BibelTV
Wer euch hört, der hört mich;
und wer euch verachtet,
der verachtet mich.
(Lukas 10,16)
Impuls der Woche
Das Gehör ist das feinste Sinnesorgan des Menschen.
Es ist schon früh nach der Geburt ausgebildet
und bleibt oft bis ins Sterben hinein erhalten
- eine beachtenswerte Gabe Gottes.
Sonntag, 14. Juni 2020
9.30/11.00 Uhr Gottesdienst im Vereinsgarten
Predigt: Vikar Philipp Kuttler
Text: Apostelgeschichte 4, 32-37
Musik: Adrian Hodum
Opfer: Kirchenrenovierung
Zugelassen ist eine Höchstgrenze von 100 Personen. Deshalb
feiern wir zwei Gottesdienste um 9.30 Uhr und um 11 Uhr. Der
Gottesdienst findet im Freien statt. Wir bitten Sie deshalb, dass
Sie selber einen Regen- bzw. Sonnenschutz mitbringen. Wir
bitten um Einhaltung der Hygieneregeln: Reichlich Abstand!
(Mindestens 2 m). Nur eine Familie, die unter einem Dach lebt,
darf zusammensitzen! Kein Händeschütteln! Wir empfehlen,
dass Sie einen Mundschutz tragen.
Kinder- und Jugendarbeit
Anmeldung zum Konfirmandenunterricht
Die Anmeldung für den neuen Konfirmandenjahrgang findet
am 19.06.2020 um 18 Uhr im Gemeindehaus statt. Eingeladen
sind alle Mädchen und Jungen, die zurzeit die 7. Klasse besuchen.                                          Plakat: Lebendige Gemeinde

ev. Kirche erwachsenenbildung und Senioren
Christustag 2020
einladung zum CHRISTUSTAG digital am donnerstag 11. Juni
                                                                    CVJM Weissach e.V.
2020 (Fronleichnam)
Zum Thema: Im Zweifel: Jesus!
                                                                    Kontaktdaten
9:30 Uhr Christustag:
                                                                    1. Vorsitzender: Philipp Strobel, Tel. 2349684, Mörikestraße 34,
Digital – Übertragung auf YouTube Premiere und ERF PLUS
                                                                    philipp.strobel@cvjmweissach.clubdesk.com
Predigt: Im Zweifel den Auferstandenen erfahren (Joh 20,24-29)
– Pfarrer Dr. Friedemann Kuttler                                    Kassier: Andreas Stärkel, Tel. 31169, Vogelsangweg 28,
SpokenWord: Pia Rölle; Inputs von Lisa Trumpp und                   andreas.staerkel@cvjmweissach.clubdesk.com
Prof. Dr. Volker Gäckle; Talk: Pfr. Lothar Mößner                   Vermietung Vereinsgarten: Stefanie Schäfer, Tel. 0157 71978603
Musik: Steffi Neumann, Matthias Hanßmann;                           E-Mail: Vereinsgarten@cvjm-weissach.de
Moderation Pfr. Steffen Kern                                        http://www.cvjm-weissach.de

Woche 24
Dienstag, 09. Juni 2020                                                                                                        13
III. GEMEINDELEBEN

Corona Pandemie
Vom 30.05.-14.06. sind Pfingstferien und es finden keine Grup-             Wir feiern wieder
penstunden statt.
                                                                             Sonntags auf der Friedenshöhe um 10.00 Uhr. Wir freuen uns sehr!
Wichtige Corona Informationen:
Die aktuell gültige Corona VO tritt am 15.06.20 außer Kraft.           Bitte mitbringen:                               Zu beachten:

Der CVJM Ausschuss wird sich am 15.06.20 zu den dann gülti-                        Sitzgelegenheit                     Eingang nur am Tor
gen Rahmenbedingungen beraten und danach die Mitarbeiter
                                                                                                                          max. 100 Personen
informieren.                                                                         Mundschutz
                                                                                     (empfohlen)
                                                                                                                   Abstand halten, auch beim Sitzen

                                                                               Je nach Witterung:                    Gemeinsames Singen ist leider
                                                                               Sonnen- oder Regenschutz              nicht möglich!
Evang. Kirchengemeinde Flacht

Pfarrer Harald Rockel
                                                                                                                                  Plakat: C.Gommel
Pfarrbüro: Anneke Strickmann
Lerchenbergstraße 29                                              Lasst uns weiterhin betend eintreten für unsere Gesellschaft.
Mo. 08.30 -12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.30 Uhr                    Ihr Pfr. H. Rockel
Tel. 07044/3021 – Fax 07044/3041
E-Mail: ev.gemeinde.flacht@t-online.de                             Zurzeit kommt es glücklicherweise öfter zu Lockerungen
Internet: www.flacht-evangelisch.de                                was die Gottesdienste während der Corona Situation be-
Ev. Gemeindehaus, Leonberger Str. 11                               trifft. Da wir über das Gemeindeblatt leider nicht immer
Belegung Gemeindehaus: Tel. 07044/31609                            schnell genug die Informationen weitergeben können,
                                                                   versuchen wir unsere Homepage immer auf dem aktuellen
                                                                   Stand zu halten, damit Sie auf diese Weise über unser Ge-
                         !!! Achtung !!!                           meindeleben informiert sind.
          Aus technischen Gründen müssen wir noch                  Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
       einmal unsere alte E-Mail Adresse reaktivieren.             www.flacht-evangelisch.de
  Sie erreichen uns unter: ev.gemeinde.flacht@t-online.de

 Auf Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen müssen wir
 jedoch achten.                                                   Seniorenkreis Flacht
 Es wird empfohlen, dass Mitarbeitende sowie Besucherin-
 nen und Besucher einen Mundschutz tragen.                         Ausflug 16.06.2020
                                                                   Unseren gemeinsamen Ausflug des Senioren – und Frauen-
                                                                   kreises am 16.06.2020 nach Neckarsulm müssen wir leider
Wochenspruch der kommenden Woche:
                                                                   absagen.
Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der ver-
achtet mich.                                    (Lukas 10,16a)
                                                                  Kirchenfestel
         Sonntag 14. Juni- 1. Sonntag nach Trinitatis                                                          Die Zeit nach Pfingsten und
        Herzliche Einladung zu unserem Gottesdienst                                                            Trinitatis:
               um 10 Uhr auf der Friedenshöhe!                                                                 Zeit des Wachsens und
 Wir freuen uns, dass wir die Möglichkeit haben, wieder Gottes-                                                Ringens um die Ernte
 dienste gemeinsam feiern zu können.                                                                Wie in der Natur, so ist es
 An dieser Stelle bedanken wir uns beim CVJM für die Nut-                                           auch in Glaubensleben. Eine
 zungsmöglichkeit des Platzes auf der Friedenshöhe.                                                 lange und unscheinbare Zeit
 Allerdings sind wir auch bei Gottesdiensten im Freien aufge-                                       ist die Zeit des Wachsens
                                                                                     Foto: H. Rocke
 fordert, einige Vorgaben des Schutzkonzeptes einzuhalten:                                          und der Pflege der Pflanzen.
 Dazu gehört, dass wir Abstand zueinander einhalten. Auf der      Paulus schreibt darüber an die Korinther (1. Kor. 3,6) „ich habe
 Friedenshöhe sind daher Linien vorgegeben, auf denen wir         gepflanzt, Apollos hat gegossen, aber Gott hat das Gedeihen
 uns im Abstand                                                   gegeben.“
 von 2 Meter voneinander setzen können. Die Höchstzahl von        In diesem Jahr muss die Felder Rundfahrt leider ausfallen. Bei
 100 Personen dürfen wir nicht überschreiten und ein              der Fahrt durch unsere Kulturlandschaft beeindruckt mich im-
 Handdesinfektionsmittel steht bereit. Das Tragen eines           mer wieder neu, wie viel Wachstumskraft Gott in seine Schöp-
 Mund- Nasenschutzes wird empfohlen, ist aber nicht ver-          fung hineinlegt. Es ist eine Freude zu sehen, wie die Früchte,
 pflichtend.                                                      die uns ernähren heranwachsen. Was mich aber auch immer
 Die Gottesdienste finden bis auf Weiteres bei jedem Wetter       beeindruckt ist die Mühe, welche unsere Landwirte aufwenden
 auf der Friedenshöhe statt.                                      müssen, um die Pflanzen bis zur Ernte durchzubringen. Es ist
                                                                  eben kein Automatismus. Erschütternd ist zu sehen, welche

                                                                                                                                         Woche 24
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