My home is my office Homeoffice für alle in der Corona-Krise : Was Sie beachten müssen - EY
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+++ Mit dem Urteil vom 16.02.2016 (IX R 23/12 ) hat der BFH entschieden, dass der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. +++ Bei einem steuerrechtlich anzu- erkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. BFH-Urteil vom 17.02.2016 (X R 26/13). +++ BFH-Urteile vom 17.02.2016 (X R 32 /11 ): Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheb- lichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird (sogenannte „Arbeitsecke“), können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden. +++ BFH-Urteil vom 22.03.2016 (VIII R 10/12 ): Kein häusliches Arbeitszimmer i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein büromäßig ein- gerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist. +++ BFH-Urteile vom 16.02.2016 (IX R 20/13, IX R 21 /13, IX R 23/12 ): Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betrieb- liche/berufliche Zwecke genutzt wird. Die Nutzung des Arbeitszimmers für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit ist einer privaten Nutzung gleichzustellen. Der Abzug eines Teils der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Ver- pachtung kann deshalb versagt werden, weil der Steuerpflichtige das Arbeitszimmer zu 30 % auch für eine Tätigkeit nutzte, bei der es sich unstreitig um einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei (wissenschaftliche Tätigkeit) handelt. +++ BFH-Urteil vom 26.02.2003 (VI R 130/01 ): Ein Arbeitszimmer in einem zur Wohnung des Steuerpflichtigen gehörenden Hobbyraum ist auch dann ein „häusliches“ Arbeitszimmer i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, wenn sich der betreffende Raum im Keller eines Mehrfamilienhauses befindet +++ Urteil des BFH vom 26.02.2003 (VI R 124/01 ): Nutzt ein Steuerpflichtiger, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt, eine zusätzliche Wohnung als Arbeitszimmer, so fällt diese jedenfalls dann noch unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, wenn sie an die Privatwohnung unmittelbar angrenzt. +++ Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich hierbei im Regelfall um ein „außerhäusliches“ Arbeitszimmer, das nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG fällt, urteilte der BFH am 18.08.2005 (VI R 39/04). +++ Der BFH hat mit Urteil vom 06.12.2017 (VI R 41 /15) entschieden, dass Werbungskosten wie Abschreibungen und Schuldzinsen für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer nur entsprechend dem eigenen Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden. Während die nutzungsorientierten Aufwendungen wie Energie- und Wasserkosten in voller Höhe berück- sichtigt werden können, sind die grundstücksorientierten Aufwendungen lediglich entsprechend dem Miteigentumsanteil als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen. +++ Zur Einbindung des Arbeitszimmers in die häusliche Sphäre hat der BFH mit Urteil vom 15.01.2013 (VIII R 7/10) Stellung genommen und entschieden, dass Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befindet, unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer fallen und somit lediglich pauschal in Höhe von 1.250 € steuerlich zu berücksichtigen sind. +++ BFH-Urteil vom 17.02.2016, X R 26/13: Wenn ein Steuerpflichtiger einen Raum seiner im Übrigen privat genutzten Wohnung zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzt, können anteilige Aufwendungen der Allgemeinräume (Küche, Flur, WC) nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. +++ BFH-Urteil vom 23.05.2006 (VI R 21 /03): Wird – wie bei einem Telearbeitsplatz bzw. Heimarbeitsplatz – der betriebliche Arbeitsplatz in den häuslichen Bereich des Arbeitnehmers ausgelagert und erbringt dieser gleichartige und in qualitativer Hinsicht gleichwertige Arbeitsleistungen abwechselnd an drei Tagen im häuslichen Arbeitszimmer und an zwei Tagen im Betrieb, befindet sich der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung nur im häus- lichen Arbeitszimmer. +++ Das FG Rheinland-Pfalz hat am 11.08.2015 entschieden (3 K 1544/13): Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeits- platz auch von einer alleinerziehenden Mutter können nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn ihr für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Im vorliegenden Fall hatte der Klägerin nicht nur vormittags, sondern auch an den Nachmittagen ein anderer Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten ihres Arbeitgebers zur Verfügung gestanden. +++ Zur Arbeitszimmernutzung eines Lehrers und neben- beruflichen Schriftstellers hat das FG Münster am 22.02.2011 geurteilt (1 K 3351 /08 E): Der Mittelpunkt der Gesamttätigkeit durch die Haupttätig- keit des Steuerpflichtigen, nämlich seine Lehrtätigkeit, liegt außerhalb des Arbeitszimmers. Ein Lehrer hat den qualitativen Mittelpunkt seiner Tätig- keit in der Schule und damit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers. Zwar ist der qualitative Mittelpunkt der schriftstellerischen Tätigkeit im Arbeitszimmer zu sehen, doch reicht dies nicht aus, im Rahmen der Gesamtschau auch den Mittelpunkt der Gesamttätigkeit dort zu verorten. +++ Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.11.2011, 12 K 264/09: Bei der Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Pensionärs mit Versorgungsbezügen bei Ausübung einer selbstständigen Gutachtertätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer sind die Einkünfte des Steuerpflichtigen, denen keinerlei aktive Tätigkeit zugrunde liegt, nicht zu berücksichtigen. +++ BFH-Urteil vom 26.02.2003, VI R 125/01 : Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule erbracht werden. Deshalb sind die Auf- wendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht in voller Höhe abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nach- bearbeitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird. +++ BFH-Urteil vom 08.12.2011 (VI R 13/11 ): Über den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit einer Richterin musste entschieden werden. Wo ein Steuerpflichtiger seinen Schwerpunkt hat, ist im Wege einer Wertung der Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen festzustellen. Bei dieser Wertung kommt dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers lediglich eine indizielle Bedeutung zu. Bei einem Richter/einer Richterin am Amtsgericht liegt der qualita- tive Schwerpunkt der beruflichen Betätigung nicht im häuslichen Arbeitszimmer. Prägend sind für einen Zivilrichter vielmehr die mündlichen Ver- handlungen, die im Gericht stattfinden. +++ Bei einer Vermietungstätigkeit liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer (FG Münster, Urteil vom 18.06.2009, 10 K 645/08 E). Neben der verwaltungstechnischen Abwicklung der Vermietungstätigkeit, die im Arbeits- zimmer erfolgt, müssen wesentliche und die Vermietungstätigkeit prägende Betätigungen außerhalb des Arbeitszimmers erfolgen. Insbesondere ist es ausgeschlossen, neue Mieter allein vom Arbeitszimmer aus zu suchen. Wer neuer Mieter wird, entscheidet sich aufgrund einer Besichtigung der Mieträumlichkeiten, auf die insbesondere die Mietpartei erheblichen Wert legen wird. Ebenso kann eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht allein vom Arbeitszimmer aus erfolgen, weil die Wohnung bei Auszug der Mieter abgenommen werden muss. Aber auch während der Laufzeit der Miet- verhältnisse und selbst bei Leerstand sind wiederholte Besuche in den verschiedenen Mietobjekten unabdingbar (Überblick über erforderliche Repa- raturen). +++ Die für einen Betriebsprüfer prägenden Tätigkeiten – also die Tätigkeiten, die die charakteristische Eigenart seiner Tätigkeit, die sie von anderen unterscheidet, ausmachen – werden außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers im Außendienst ausgeübt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2013, 9 K 2096/12 ). +++ Der Betrag von 1.250 Euro ist kein Pauschbetrag. Nach der Rechtsprechungsänderung des BFH vom 15.12.2016 (BFH-Urteile vom 15.12.2016, VI R 53/12, VI R 86/13) handelt es sich nicht um einen objektbezogenen, sondern um einen subjektbezogenen Höchstbetrag. Der Höchstbetrag ist damit abhängig von der Zahl der nutzenden Personen. +++ Mit Urteil vom 09.05.2017 (VIII R 15/15) hat der BFH entschieden, dass ein Steuerpflichtiger – auch wenn er aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen hat – keine zwei Arbeitszimmer geltend machen kann. +++ BMF-Schreiben vom 02.03.2011 : Ein Lehrerehepaar nutzt das häusliche Arbeitszimmer zur Unterrichtsvorbereitung zu gleichen Anteilen. An Kosten sind insgesamt 3.000 Euro angefallen. Bei hälftiger Zuordnung der Aufwendungen sind jedem Ehegatten 1.500 Euro zuzurechnen. Auf- grund der personenbezogenen Betrachtungsweise kann jeder Ehegatte 1.250 Euro jährlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. +++
SPECIAL 3 Liebe Leserinnen, liebe Leser, ein großer Teil der deutschen Belegschaft ist in den vergangenen Monaten ins Homeoffice gezogen. Aus dem Arbeitszimmer, einer kleinen Ecke oder vom Küchentisch aus halten sie die Unternehmen am Laufen. Auch bei EY haben mehr als 10.000 Mit- arbeiter ihre Laptops von heute auf morgen mit nach Hause genommen, um Ansteckungsgefahren zu vermeiden und dennoch ihren Job weiter zu erledigen. Zumindest für EY kann ich sagen: Es funktioniert! Und ich füge gern hinzu: besser als erhofft! Meine Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit der gleichen Begeisterung wie zuvor. Viele können sich vorstellen, auch in Zukunft zumindest einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus zu verrichten – wenn die Corona-Pandemie endlich vorbei ist. In diesem Sonderheft möchten wir Ihnen Anleitungen, Tipps und Hinweise für den Umgang mit dem Homeoffice geben. Es geht um Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen, um technische Voraussetzungen ebenso wie um sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen. Auch Urteile, von denen es viele hierzu gibt, fehlen nicht in diesem Heft. Technisch können wir hierzulande sicherlich noch besser werden. Aber mir scheint, dass die Krise innovative Unternehmen geradezu provoziert, immer bessere digitale Lösungen für das mobile Arbeiten zu entwickeln. Wovon ich hingegen abraten m öchte, ist ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice für alle. Dafür sind die Unternehmen und ihre Tätigkeiten zu verschieden. Ich bin mir aber sicher, dass das Arbeiten von zu Hause aus – basierend auf den positiven Erfahrungen der letzten Monate – schon aus Zeit- und Kostengründen größere Verbreitung erfahren wird. Es wird recht- lich zu beachten sein, wo es sich um ein „mobiles Arbeiten“ handelt und wo um ein anerkanntes „Homeoffice“. Auf jeden Fall dürfte uns das Thema weiterhin beschäftigen, und sicher finden Sie bei der Lektüre die ein oder andere interessante Information. Es grüßt Sie herzlichst Ihr Titel: Stocksy / Alina Hvostikova Dr. Henrik Ahlers Parallel zum vorliegenden Tax & Law Managing Partner Tax / Germany Switzerland Austria Special ist das Tax & Law Magazine henrik.ahlers@de.ey.com 03/2020 erschienen. Sie k önnen es per Mail an TLM@de.ey.com bestellen. EY TAX & LAW Special Homeoffice
4 SPECIAL Erforderliche Übertragungsraten Fördergeld „go-digital“ Eingefrorener Bildschirm, widerhallender Sound oder das teilweise Dank des Förderprogramms „go-digital“ können KMU sich IT- vollständige Versagen von Video- oder Audiosignal in der Schalt- Dienstleistungen fördern lassen, die der Einrichtung von Home konferenz – das Homeoffice hat seine technischen Tücken. So office-Plätzen dienen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der empfiehlt Skype eine Mindestübertragungsrate im Upload/Down- Kosten. Zuwendungsfähig ist die individuelle Beratung bis hin zur load von 100 Kbit/s, für Videoanrufe von 300 Kbit/s und für HD- Umsetzung der Homeoffice-Lösungen, wie etwa die Konfiguration Videoanrufe von sogar 1,5 Mbit/s. Microsoft rät Teams-Nutzern existierender Hardware oder die Einrichtung spezifischer S oftware. 30 Kbit/s für Audiotelefonate, 500 kBbt/s für Video und ebenfalls Die Soft- oder Hardware selbst ist jedoch nicht Gegenstand der 1,5 Mbit/s für HD-Videoanrufe. Je nach Gruppengröße steigt die Förderung. notwendige Datenrate schnell an. Daher gilt: Bei größeren Calls im Zweifel auf das Videosignal verzichten. Mithilfe eines Speedtests können Betroffene ihre eigene Datengeschwindigkeit überprüfen und dann gegebenenfalls bei ihrem Mobilfunkanbieter zusätzliches Urteil 1: Datenvolumen buchen. Wasser holen im Homeoffice Eine Frau arbeitete aufgrund einer Dienstvereinbarung Effektiver, produktiver, kreativer mit ihrem Arbeitgeber im Homeoffice. Auf dem Weg in die Küche stürzte sie auf der Treppe und brach sich den Für viele Beschäftigte ist das Homeoffice Neuland. Doch die Fuß. Kein Arbeitsunfall! Laut Bundessozialgericht könne meisten verbinden damit positive Erfahrungen. Das geht aus man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der p rivaten einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom im März 2020 Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich machen. unter 1.000 Bundesbürgern hervor. Danach arbeitete fast jeder (B 2 U 5/15 R) zweite Befragte ganz oder zumindest teilweise von zu Hause aus. 18 Prozent waren „Anfänger“. Dagegen gaben 41 Prozent an, ihre Tätigkeit sei grundsätzlich nicht für Homeoffice geeignet. Urteil 2: Büro für den Schulleiter Handy, Oldtimer, Homeoffice Ein Schulleiter mit einem Dienstzimmer in der Schule machte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Was haben Handy, Oldtimer und Homeoffice gemeinsam? Es sind geltend. Zu Unrecht, entschied das Finanzgericht Münster, englische Wörter, die wir benutzen, aber kein Engländer (oder denn der Schulraum sei für die Erfüllung der dienstlichen Amerikaner), jedenfalls nicht in unserem Sinne. Das Handy heißt Aufgaben objektiv geeignet gewesen; das gelte für die „mobile“ oder „cell phone“, der Oldtimer ist ein „classic car“ – und Tätigkeit des Klägers als Schulleiter ebenso wie für seine das Homeoffice – dort „Home Office“ geschrieben – ist bei den Lehrtätigkeit (14 K 4010/99). Briten das Innenministerium; ansonsten sagen sie „working from home“. Boom für Chat-Tools Zoom meistgenutzt Seitenaufrufe, Angaben in Milliarden Video-Chat-Tools sind in Corona-Zeiten gefragt. Ende 1,78 zoom.us Mai verzeichnete die Videokonferenzplattform Zoom 1,8 Milliarden Zugriffe pro Monat, während es im 1,5 Dezember noch 10 Millionen waren. Microsofts Online-Plattform Teams kombiniert Chat, 1 Videokonferenzen und Dokument-Sharing. 2017 gestar tet, entwickelte sich die Anwenderzahl bis November auf 20 Millionen Nutzer täglich – und sprang nun bis 0,5 Ende Mai auf 324 Millionen, auch weil im Zuge der 0,32 Microsoft Teams COVID-19-Pandemie zahlreiche zusätzliche Funktionen auch in der frei zugänglichen Version verfügbar gemacht 0,06 Skype 0 wurden. Ähnlich beeindruckend sind die Zahlen der Videokommunikationsplattform Skype, die Ende Mai rund 60 Millionen Zugriffe verzeichnete. 02/2020 03/2020 04/2020 05/2020 Quelle: similarweb.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
SPECIAL 5 Für und wider Homeoffice Welche Aussagen treffen auf Ihre persönliche Situation im Homeoffice zu? Anteil der Befragten in Prozent Die Zeit, die ich ohne Arbeitsweg spare, kann ich 46 32 12 7 3 privat sinnvoll nutzen Mir fehlen die informellen 37 34 16 10 3 Kontakte im Team Die Zeit, die ich ohne Arbeitsweg spare, kann ich 32 36 18 9 5 beruflich sinnvoll nutzen Ich kann zu Hause 28 34 26 8 4 produktiver arbeiten Meine Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben wird 29 32 22 11 6 dank Homeoffice gesteigert Ich empfehle meinen olleginnen und Kollegen, K 26 31 22 10 11 mehr Homeoffice zu machen Ich kann zu Hause 22 33 29 9 7 kreativer arbeiten Die Arbeitsergonomie an meinem Homeoffice-Platz 15 34 25 24 2 ist mangelhaft Ich mache zu wenig 15 29 34 19 2 Pausen im Homeoffice Ich habe meine Arbeitszeit 8 21 30 39 2 zu Hause nicht im Griff Meine Familie / Partnerschaft 6 14 27 43 10 leidet unter Homeoffice Die Technologie bei mir zu 1 12 29 56 1 Hause ist mangelhaft im Homeoffice übertrieben 2 4 22 66 6 überwacht / kontrolliert Trifft voll zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu Trifft überhaupt nicht zu Nicht beurteilbar Quelle: Befragt wurden 1.126 Personen, die im Zeitraum vom 23. April bis zum 10. Mai 2020 mindestens einen Tag im Homeoffice arbeiteten. Gefragt hatte die Gesellschaft für Sozialforschung Bern, ein privates Institut zur angewandten Forschung in den Bereichen Politik und Kommunikation in der Schweiz. EY TAX & LAW Special Homeoffice
6 SPECIAL Rechte und Pflichten Was Arbeitgeber und Beschäftige bei von zu Hause oder einem anderen Ort aus zu arbei- ten. Dies würde zum Wegfall des Anspruchs auf Entgelt Homeoffice und mobilem Arbeiten fortzahlung führen und könnte unter Umständen sogar beachten müssen eine kündigungsrechtlich relevante Arbeitspflichtver- letzung darstellen. Es ist allerdings denkbar, dass zum U nter den Begriff „Homeoffice“ fällt der für Beispiel Arbeitnehmer, die im Hinblick auf die Corona- die dauerhafte Arbeit von zu Hause aus fest Pandemie einer Risikogruppe angehören, das Recht eingerichtete Arbeitsplatz in der Wohnung des haben, von zu Hause aus weiterzuarbeiten. Der Arbeit- Arbeitnehmers (häusliche Telearbeit oder Heimarbeit). geber hat in dieser Hinsicht seine Fürsorgepflichten Das ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff mobiles zu beachten, wonach eine Gefährdung für das Leben und Arbeiten; hier handelt es sich um einen flexibel wech- für die physische und psychische Gesundheit möglichst selnden Arbeitsplatz, bei dem der Arbeitgeber dem vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst Arbeitnehmer gestattet, diesen an jedem beliebigen Ort gering gehalten werden muss (§ 4 Nr. 1 ArbSchG). frei zu wählen (mobile Telearbeit oder Remote Work). Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen dieser 2. Weisungsrecht unterschiedlichen Arbeitsweisen sind nicht identisch. Umgekehrt stößt auch das Weisungsrecht des Arbeit- gebers bezüglich Homeoffice oder mobilen Arbeitens an 1. Anspruch seine Grenzen. Zwar umfasst das Weisungsrecht auch Ungeachtet politischer Diskussionen hat der Arbeit- den Arbeitsort, allerdings darf der Arbeitgeber grund- nehmer (bisher) grundsätzlich keinen Anspruch auf sätzlich ohne entsprechende Vereinbarung nicht ein- Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Insbesondere ist es seitig die Arbeit im Homeoffice anordnen. Dies folgt aus ihm nicht gestattet, ohne die Zustimmung des Arbeit- dem Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß gebers den Arbeitsplatz im Betrieb zu verlassen und Art. 13 GG und der daraus resultierenden fehlenden Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers über die Wohnung des Arbeitnehmers. 3. Arbeits- und Versicherungsschutz Der Arbeitgeber muss auch während der Tätigkeit im Homeoffice sicher- stellen, dass der Arbeitsschutz beach tet wird. Von Bedeutung in d iesem Zusammenhang ist die Frage, ob der Arbeitgeber ein Zutrittsrecht zum Homeoffice hat. Dies ist grundsätz- lich zu verneinen. Deshalb ist zur Überprüfung der arbeitsschutzrecht- lichen Vorschriften zu empfehlen, dass sich der Arbeitgeber in der Home office-Vereinbarung ein Zutrittsrecht Foto: getty images / Amax Photo vertraglich zusichern lässt. Beim mobilen Arbeiten gelten die Arbeitsschutzvorschriften dagegen nur eingeschränkt. Insbesondere können dem Arbeitgeber keine spezifischen EY TAX & LAW Special Homeoffice
Pflichten auferlegt werden, wenn der Beschäftigte sei- Allerdings ist es für den Arbeitgeber schwierig, genau nen Arbeitsplatz selbst wählt. Den Arbeitgeber treffen nachzuvollziehen, ob der Arbeitnehmer seiner vertrag- hier vor allem Unterweisungs- und Belehrungspflichten. lich vereinbarten Tätigkeit zu jeder Zeit nachkommt. Eine Möglichkeit besteht in der Verpflichtung des Arbeit- Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht nach nehmers, seine geleistete Arbeitszeit mittels einer der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch im Personalzeiterfassungssoftware zu dokumentieren. Dies Homeoffice, wenn ein Zusammenhang zwischen Unfall ist auch im Hinblick auf die jüngste Entscheidung des und betrieblicher Tätigkeit besteht. Danach ist etwa ein Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung zu Treppensturz auf dem Weg in der Wohnung zum fest empfehlen, wonach der Arbeitgeber ohnehin verpflichtet eingerichteten Homeoffice-Platz regelmäßig versichert. ist, ein objektives und verlässliches System zur Zeit- Das Gleiche gilt auch bei mobiler Arbeit. Ein Unfall in erfassung zu betreiben. oder außerhalb der Wohnung auf dem Weg zur Aus- führung einer betrieblichen Tätigkeit ist von der gesetz- 6. Beendigung lichen Unfallversicherung gedeckt. Zur Beendigung der Tätigkeit im Homeoffice oder der mobilen Arbeit kann vertraglich eine Widerrufsregelung 4. Arbeitsmittel vereinbart werden. Damit eine solche Regelung rechts- Der Arbeitnehmer kann vertraglich verpflichtet werden, sicher ist, müssen die Interessen des Arbeitnehmers selbst die notwendigen Arbeitsmittel zu beschaffen berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise durch („Bring your own device“), oder aber der Arbeitgeber eine Vereinbarung von Gründen für den Widerruf oder übernimmt die Kosten der Anschaffung für Büromöbel durch Festsetzung einer angemessenen Ankündigungs- und Arbeitsgeräte („Leave your own device“). Zwar hat frist sichergestellt werden. Sollte ein Widerruf nicht der Arbeitgeber bei Alternative eins keine zusätzlichen vertraglich vereinbart sein, bleibt dem Arbeitgeber Kosten zu tragen, allerdings gibt er damit auch Kontroll- zur einseitigen Beendigung nur der (schwierige) Weg möglichkeiten aus der Hand. Es besteht insbesondere über die Änderungskündigung. kein Anspruch auf Herausgabe der vom Arbeitnehmer Foto: getty images / Olga Shevtsova / EyeEm verwendeten Speichermedien wie etwa Mobiltelefon 7. Mitbestimmungsrechte oder Laptop. Zudem ergeben sich bei einer beruflichen Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers über Nutzung von privaten Geräten oft datenschutzrechtliche die Einführung von Homeoffice oder mobilem Arbeiten Konflikte. ist mitbestimmungsfrei. Bei der konkreten Implemen Ansprechpartner tierung ist allerdings regelmäßig der Anwendungs- Dr. Yavuz Topoglu 5. Arbeitszeit bereich des § 87 Abs. 1 BetrVG eröffnet und damit der yavuz.topoglu@de.ey.com Die vertraglich vereinbarten Arbeits- und Pausenzeiten Betriebsrat einzubinden; üblicherweise werden die Vanessa Schubert gelten auch im Homeoffice oder bei mobilem Arbeiten. Details in Betriebsvereinbarungen geregelt. vanessa.schubert@de.ey.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
8 SPECIAL Häusliches Arbeitszimmer für alle? Wann sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzbar? Geht es um ein Arbeitszimmer, also einen JA Ist das Zimmer in die JA Raum mit Schreibtisch und Büroeinrichtung? häusliche Sphäre eingebunden? NEIN NEIN sonstiger beruflich externes genutzter Raum Arbeitszimmer Lagerraum, Wurde der Raum bei JA in voller Höhe nicht Ausstellungsraum, nahen Angehörigen absetzbar absetzbar Werkstatt angemietet? NEIN häusliche in voller Höhe „Betriebsstätte“ absetzbar Ist die Entfernung JA in voller Höhe zur Privatwohnung absetzbar angemessen? nur zusammen NEIN mit Arbeits Archiv zimmerkosten nicht absetzbar absetzbar Quelle: arbeitszimmer.de EY TAX & LAW Special Homeoffice
SPECIAL 9 Nur ein Teil der im Home Energiekosten, Grundsteuer sowie AfA) nicht sämtliche damit verbundenen Kosten g eltend absetzen. Dass das nicht auf V erständnis machen. Hat der Arbeitgeber Homeoffice office Tätigen hat ein Büro bei den Bürgern trifft, sieht auch die P olitik. angeordnet und darf der Steuerpflichtige nicht daheim, das den Ansprüchen So kam bereits Mitte April aus den Reihen der im Betrieb arbeiten, sollte er sich dies vom politischen Opposition der erste Vorschlag Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen und des Finanzamtes genügt. einer zusätzlichen Werbungskostenpauschale den heimischen Arbeitsplatz zwecks Nach- Die meisten werden nur einen für Arbeitnehmer, die kein häusliches Arbeits- weises beim Finanzamt für die anstehende zimmer geltend machen können. M ittlerweile Steuererklärung 2020 fotografieren. Befindet Bruchteil steuerlich absetzen haben sich auch einzelne Stimmen aus den sich der berufliche Mittelpunkt zwar woanders, können. Reihen der Koalition für eine Homeoffice- ist aber ein Arbeitszimmer daheim für die Kostenpauschale ausgesprochen. Beide Seiten Berufsausübung notwendig, ist die Höhe der P lötzlich arbeiten Millionen Beschäftigte scheinen sich einig zu sein, dass in den aller- abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro von zu Hause aus. Doch nur wenige meisten Fällen ein Abzug versagt wird und begrenzt. Dabei handelt es sich nicht um haben ein eigenes häusliches Arbeits- die Steuerpflichtigen auf ihren Kosten sitzen einen Freibetrag, sondern um einen personen- zimmer. Als solches gilt im steuerlichen Sinne, bleiben. bezogenen Höchstbetrag. So können die wenn es durch das äußere Bild ( Büromöbel!) Kosten jedem Ehepartner grundsätzlich zur erkennbar ist, von anderen Räumen abgetrennt Unbegrenzt oder begrenzt? Hälfte zuzuordnen sein, wenn die Eheleute ist und (nahezu) ausschließlich zur Erzielung Wer ein Arbeitszimmer sein Eigen nennt, muss das häusliche Arbeitszimmer gemeinsam von Einkünften genutzt wird. Damit schauen dieses, um es absetzen zu können, noch vom nutzen, beide die Kosten hierfür tragen und Millionen „Homeofficers“ steuerlich in die Finanzamt anerkennen lassen. H andelt es die Voraussetzungen für das häusliche Röhre; sie können die Kosten für ihre Arbeits- sich bei dem Zimmer um den Mittelpunkt der Arbeitszimmer jeweils in der eigenen Person fläche (etwa anteilige Miete, Wasser- und gesamten beruflichen Tätigkeit, lassen sich erfüllen. häusliches Arbeitszimmer Nutzen Sie das NEIN nicht Liegt der qualitative Ist die private Kommen Sie sämt häusliche Arbeits absetzbar Schwerpunkt Ihrer Nutzung so gut wie JA NEIN lichen beruflichen JA zimmer für bestimmte gesamten beruflichen ausgeschlossen? Tätigkeiten haupt Tätigkeiten, weil Tätigkeit(en) im sächlich an anderen Ihnen kein anderer JA • Einrichtung als häuslichen Arbeits bis 1.250 € Orten nach? Arbeitsplatz zur Arbeitsraum: zimmer? absetzbar Verfügung steht? private Gegenstände < 10% JA NEIN NEIN • private Nutzung < 10% • separater Raum • Bleibt genügend in voller Höhe Üben Sie u. a. eine Erzielen Sie Ihre Wohnraum? absetzbar Vollzeitbeschäftigung wesentlichen Ein aus und liegt der NEIN nahmen im häuslichen qualitative Schwer Arbeitszimmer und punkt dieser Tätigkeit verbringen Sie dort NEIN im häuslichen hauptsächlich Ihre Arbeitszimmer? Arbeitszeit? nicht absetzbar JA JA in voller Höhe in voller Höhe absetzbar absetzbar EY TAX & LAW Special Homeoffice
10 SPECIAL Ist das ein häusliches Arbeitszimmer? Siehe auch erste Umschlagseite Wohnzimmer Arbeitsecke Durchgangszimmer Arbeitszimmer Empore oder offene Galerie Keller-/Dachgeschoss Durch Raumteiler oder Sideboard Bürozimmer mit Bügelbrett, Fahrrad getrennter Arbeitsbereich oder leerem Spiegelschrank (Beispiele) Fotos: getty images / Linda Raymond, getty images / visualspace, getty images / Martin Barraud, getty images / Westend61, getty images / rudigobbo, picture alliance / dpa, picture alliance / dpa Themendienst, getty images / Westend61 Schädliche private Mitnutzung Alternativer Abzug als geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Bei einer privaten Nutzung darf ein Arbeits- Bei einer sogenannten schädlichen p rivaten einem Betrag von 800 Euro netto (952 Euro zimmer nicht steuerlich geltend gemacht Nutzung greift beim Erwerbstätigen zwar das brutto) als Werbungskosten in der Steuer- werden. Eine untergeordnete private Mit- Abzugsverbot in der Steuererklärung, jedoch erklärung sofort abgezogen werden. Bei benutzung von weniger als zehn Prozent ist nur für das häusliche Arbeitszimmer. Das höheren Anschaffungskosten müssen die indes unschädlich. Nach der Rechtsprechung spezielle Abzugsverbot im Rahmen des häus- Kosten über die Dauer der Nutzung v erteilt liegt bei folgenden Gestaltungen kein häus- lichen Arbeitszimmers verdrängt nämlich werden. Die amtliche Nutzungsdauer für liches Arbeitszimmer vor: nicht den allgemeinen Werbungskostenabzug. Büromöbel beispielsweise liegt bei 13 Jahren. • Arbeitsecke Vielmehr können Aufwendungen für Räume Ob in der aktuellen Situation mit viel Home • Wohnzimmer innerhalb eines privaten Wohnbereichs, die office-Tätigkeiten auch die Miete von gemischt • Bürozimmer beispielsweise mit Bügelbrett, nicht die hohen Anforderungen des häus- genutzten Zimmern anteilig absetzbar ist, Fahrrad oder leerem Spiegelschrank lichen Arbeitszimmers erfüllen, unbeschränkt müsste die Finanzverwaltung letztlich klären. • Durchgangszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben • Keller-/Dachgeschoss geltend gemacht werden, vorausgesetzt sie Ansprechpartnerinnen • durch Raumteiler oder Sideboard getrennter sind so gut wie ausschließlich b etrieblich oder Sophia Schuhmann Arbeitsbereich beruflich veranlasst. So können K osten für sophia.schuhmann@de.ey.com • Empore oder offene Galerie Arbeitsmittel wie etwa Schreibtisch, Laptop, Anna Peterich Bürostuhl, Fachbücher oder Bücherregal anna.peterich@de.ey.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
SPECIAL 11 Achtung arbeiter zu übertragen. Das bedeutet, Unter- nehmen zahlen dem Mitarbeiter den Arbeit- nehmer- und den Arbeitgeberanteil aus und Grenze! dieser führt die Beträge dann an die Behörden im Ausland ab. Auch wenn dieses Verfahren in vielen europäischen Ländern praktiziert wird, muss Unternehmen bewusst sein, dass die Haftung für nicht, zu spät oder zu wenig gezahlte Beiträge nicht auf den Mitarbeiter übergeht und sie verantwortlich für die Einhaltung der entsprechenden Regelungen verantwortlich bleiben. Mehrere Orte Innerhalb des Raumes EU/EWR/Schweiz Liegt das Homeoffice von Arbeitet der Mitarbeiter von seinem auslän dischen Homeoffice aus und hat er auch regel- Mitarbeitern im Ausland, kann mäßige Arbeitstage in Deutschland, so rich- das Folgen für die Sozialver tet sich die Frage der Sozialversicherung nach der Häufigkeit der verbrachten Arbeitstage sicherung haben. dies- und jenseits der Grenze. Allerdings fi ndet in solchen Commuter- oder Grenzgänger- W enn Unternehmen Mitarbeiter ins Situationen häufig das ausländische Sozial fehlende Sozialversicherungsabgaben, und Homeoffice schicken, müssen sie versicherungsrecht Anwendung – nämlich zwar dem Mitarbeiter selbst wie auch dem besonders aufpassen. Denn das immer dann, wenn der Mitarbeiter wenigstens Geschäftsführer oder Vorstand des deutschen Sozialversicherungsrecht richtet sich sowohl 25 Prozent seiner Arbeitszeit im Homeoffice Unternehmens. Kommt der Mitarbeiter für in Deutschland als auch in vielen anderen verbringt. vereinzelte Arbeitstage nach Deutschland, Ländern nach dem Beschäftigungsortgrund- greift nach dem Grundsatz für diese Arbeits- satz. Bei einer dauerhaften Verlagerung tage die deutsche Sozialversicherungspflicht. des Beschäftigungsortes ins Ausland d ürfte Auch innerhalb Deutschlands deshalb die deutsche Sozialversicherungs- sind sozialversicherungs Vorübergehendes Homeoffice im Ausland pflicht enden und diejenige im Wohnsitzland Verlegt ein Mitarbeiter seine Tätigkeiten nur rechtliche Implikationen des Mitarbeiters eintreten. Als dauerhaft kann für einen vorübergehenden Zeitraum ins man die Situation immer dann betrachten, möglich, wenn sich durch den Homeoffice im Ausland, weil er beispiels- wenn keine zeitliche Befristung als solche Wechsel ins Homeoffice der weise Angehörige unterstützt und sich zeit- vorherrscht. Unternehmen müssen dann die anzuwendende Rechtskreis weise bei der Familie im anderen Land a ufhält, Lohnabrechnungen ändern, M itarbeiter von so kann er eventuell in der deutschen Sozial- für die Sozialversicherung – der deutschen Sozialversicherung abmelden versicherung versichert bleiben. Dies hängt und einen Weg finden, die möglicherweise Ost oder West – ändert. primär von der Dauer, vom Land und von im Ausland anfallenden Sozialversicherungs- den bestehenden Regelungen zum anzuwen beiträge zu entrichten. Häufig setzt dies denden Sozialversicherungsrecht ab. Unter- eine Registrierung des Unternehmens vor Ort Außerhalb des Raumes EU/EWR/Schweiz nehmen können sich in solchen Fällen mit der bei der ausländischen Sozialversicherungs- Verlegt der Mitarbeiter seinen Arbeitsort zuständigen Krankenkasse abstimmen, ob die behörde voraus oder gar die Durchführung in sein Homeoffice in einem Drittstaat, so deutsche Sozialversicherungspflicht bestehen einer Schattenabrechnung vor Ort, die werden Unternehmen ebenfalls in aller Regel bleiben kann. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, gegebenenfalls durch einen Dienstleister in diesem Land die Sozialversicherungsbei- da dies nicht zwangsläufig dazu führt, dass durchgeführt werden kann. träge zahlen müssen. Im Gegensatz zur Situa- Unternehmen in dem anderen Land k einerlei tion innerhalb des Raumes EU/EWR/Schweiz Verpflichtungen haben. Auch die Situation, Innerhalb des Raumes EU/EWR/Schweiz besteht in anderen Staaten überwiegend nicht die durch COVID-19 eingetreten ist, wird ins- Verlegt ein Mitarbeiter seinen Arbeitsort in die Möglichkeit, die Beitragszahlung und Regis- besondere durch die Sozialversicherungs- einen anderen EU-/EWR-Staat oder in die trierung auf den Mitarbeiter zu übertragen. träger nochmals gesondert gewürdigt, sodass Schweiz und übt er die Tätigkeit ausschließ- Unternehmen müssen also tätig werden und hier den Mitarbeitern und Arbeitgebern lich von dort aus, werden Unternehmen in aller sich bemühen, die Sozialversicherung k orrekt durch ein vorübergehendes durch C orona Regel in dem betreffenden Land die Sozial abzuführen. Gerade in Drittstaaten gibt es bedingtes Homeoffice im Ausland keine versicherungsbeiträge zahlen müssen. Dies keine einheitlichen Regelungen, d. h. in jedem Nachteile e ntstehen sollen und die deutsche Foto: picture alliance / ZB setzt in diesen Ländern immer eine Regis Land sind unterschiedliche Bestimmungen Sozialversicherung bestehen bleiben kann. trierung des Unternehmens voraus, teilweise und Prozesse maßgeblich – und auch unter- gar eine Schattenabrechnung vor Ort. Oft- schiedliche Strafen, wenn Unternehmen den Ansprechpartnerin mals besteht die Möglichkeit, die Verpflichtung Verpflichtungen nicht nachkommen. In eini- Nancy Adam der Meldungen und Zahlungen auf den Mit- gen Ländern drohen sogar Haftstrafen für nancy.adam@de.ey.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
12 SPECIAL Plötzlich in einem anderen Land Bei grenzüberschreitend tätigen abkommen einfach zu unterstellen, dass die betroffe nen Arbeitnehmer in dem Staat tätig waren, in dem sie Arbeitnehmern kann die Arbeit im ohne COVID-19 ihre Arbeit ausgeübt hätten. Dies ver- Homeoffice auch steuerliche Konse hindert, dass das Besteuerungsrecht für die (anteilige) Vergütung nur wegen der Pandemie auf einen a nderen quenzen haben. Das Gleiche gilt, Staat übergeht und dort womöglich Lohnsteuer ein- wenn entsandte Mitarbeiter in einem behalten und/oder eine Steuererklärung abgegeben werden muss. anderen Land als dem Einsatzland gestrandet sind. Maßnahmen der deutschen Finanzverwaltung Das Bundesfinanzministerium hat die OECD-Empfeh- D ie Pandemie hat bei zahlreichen Mitarbeitern lungen teilweise umgesetzt und mit mehreren Nach- Auswirkungen darauf, in welchem Land sie ihre barstaaten Ausnahmeregelungen getroffen, um zu ver- Beschäftigung ausüben. Beispielsweise k önnen hindern, dass eine durch COVID-19 erhöhte Anzahl Beschäftigte aufgrund von Einreisebeschränkungen Homeoffice-Tage für Grenzpendler bzw. Grenzgänger zu ihre Tätigkeit im Ausland nicht wie ursprünglich vor- einer Änderung des Besteuerungsrechts führt. Derartige gesehen wieder aufnehmen und arbeiten daher im Vereinbarungen bestehen derzeit mit Luxemburg, den Heimatstaat. Oder Grenzgänger müssen statt im eigent- Niederlanden, Österreich, Belgien und Frankreich. Die lichen Tätigkeitsstaat in ihrem Wohnsitzland arbeiten. Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz vom 11. Juni Oder Entsendungen beginnen bzw. enden nicht zum 2020 trifft erfreulicherweise eine entsprechende Aus- geplanten Zeitpunkt. Da eine Vielzahl von steuerlichen nahmeregelung für Arbeitstage, an denen Beschäftigte Regelungen an den Tätigkeitsort anknüpfen, stellt sich ihre Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat ausüben, und erfasst die Frage, wie die Arbeit im Homeoffice in der derzei insoweit nicht nur Grenzpendler oder Grenzgänger, tigen Sondersituation steuerlich einzuordnen ist. Dies sondern auch Entsendungsfälle. Außerdem stellt das BMF gilt insbesondere im Hinblick auf die Zuweisung des in seinen veröffentlichten FAQ (Stand 5. Juni 2020) klar, Besteuerungsrechts für die Mitarbeiter, darauf, ob eine dass grundsätzlich durch die COVID-19-Krise bedingte Betriebsstätte des Arbeitgebers vorliegt oder sich sogar Unterbrechungen von Bau- und Montagearbeiten für die sein Sitz verlagert, und für die Ermittlung von Nicht Berechnung der nationalen und abkommensrechtlichen rückkehrtagen bei Grenzgängern. Fristen für die Begründung einer Betriebsstätte nicht mitzählen, wenn die Unterbrechung mindestens zwei Empfehlungen der OECD Wochen beträgt. Zu anderen Arten von Betriebsstätten Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit gibt es derzeit keine Ausnahmen für Homeoffice-Tage und Entwicklung (OECD) hat bereits am 3. April 2020 aufgrund der Pandemie. Empfehlungen zu einer Reihe dieser Fragen veröffent- licht. So sollten Unternehmen weder eine Betriebsstätte Nachbessern noch einen Sitz in einem anderen Staat begründen, nur Die Konsultationsvereinbarungen sind zu begrüßen, weil ihre Arbeitnehmer oder Führungskräfte aufgrund doch es besteht weiterer Handlungsbedarf. Denn die der Pandemie vorübergehend dort tätig sind. F olgen von der deutschen Finanzverwaltung getroffenen die Staaten dieser Sichtweise, verhindert dies eine Regelungen lösen nur einen kleinen Teil der aufge drohende (partielle) Steuerpflicht des Unternehmens worfenen Probleme. Eine entsprechende Vorgehens- im Tätigkeitsstaat. Weiter rät die OECD dazu, dass ein weise wäre für andere grenzüberschreitend t ätige derartiger unfreiwilliger Wechsel des Tätigkeitsorts Beschäftigte insbesondere im Zusammenhang mit möglichst wenig zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Entsendungen wünschenswert und auch sachgerecht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verursachen sollte. Eine Die Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz ist hier Möglichkeit wäre, bei der Anwendung von Besteuerungs- ein Schritt in die richtige Richtung. Außerdem sollte EY TAX & LAW Special Homeoffice
SPECIAL 13 Grenzpendler sind Arbeitnehmer, die von ihrem Wohnsitz aus normalerweise täglich die Grenze über- queren, um ihre Tätigkeit an einer Arbeitsstätte in einem anderen Staat auszuüben. Deutschland hat mit Österreich und Frankreich Sonderregelungen getrof- fen. Als Grenzgänger gelten Personen, die in der Nähe der Grenze eines der Vertragsstaaten arbeiten und ihre ständige Wohnstätte im Grenzgebiet eines anderen Vertragsstaats haben. auch für andere Arten von Betriebsstätten ausdrück- lich klargestellt werden, dass insbesondere Anwesen- heitstage von CEOs oder anderen Führungskräften, die sich nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 in einem anderen Staat aufhalten als dem Ort der Geschäftsleitung, keine Betriebsstätte begründen. Einzelne ausländische Staaten – beispiels- weise Kanada und Singapur – haben bereits g enerell für international tätige Beschäftigte eine analoge Vorgehensweise f estgelegt. Handlungsempfehlung Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre grenzüber- schreitend tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer dokumentieren, in welchem Staat die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde und in welchem Staat sie ohne Corona-Reisebeschränkungen ausgeübt w orden wäre. Die entsprechenden Informationen können als Grundlage für die Anwendung bereits bestehender und künftiger Sonderregelungen dienen. Außerdem b ieten sie eine Basis für eventuelle bilaterale Gespräche mit den zuständigen Finanzbehörden, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Kennen Sie unseren PAS-Newsletter? Mit diesem informieren wir über Brennpunkte bei Arbeitnehmer entsendungen sowie über alle wichtigen einkommen- und lohnsteuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entwicklungen, die für Unter nehmen und ihre ins Ausland entsandten Arbeitnehmer bzw. die von Unternehmen in Deutschland beschäftig ten ausländischen Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Gerne nehmen wir Sie mit in unseren Verteiler auf Foto: picture alliance / Revierfoto / dpa (E-Mail an TLM@de.ey.com). Ansprechpartner Michael Kemper michael.kemper@de.ey.com Ursula Beste ursula.beste@de.ey.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
14 SPECIAL Zuwendungen Einkommensteuererklärung hoch und daher von vielen Arbeitnehmern nicht erfüllbar sind. Im Gespräch ist daher eine einmalige vom Arbeitgeber Werbungskostenpauschale für das Jahr 2020 von beispielsweise 250 Euro für jeden Monat im Corona-Homeoffice, die zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt werden sollte. Dienstwagen Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens wird e ntweder pauschal mit der Ein-Prozent- oder der Fahrtenbuchmethode versteuert. Bei der Ein-Prozent-Methode kommen für die Wege Wie sind Kantinenzuschüsse, es dagegen bei den mit 15 Prozent pauschal zwischen Wohnung und Arbeit pauschal lohnversteuerten Fahrtkostenzuschüssen aus – monatlich 0,03 Prozent pro Entfernungs Jobtickets oder Dienstwagen die Pauschalbesteuerung greift grundsätz- kilometer dazu. Möglich ist aber auch eine in Zeiten von Homeoffice zu lich nur, wenn auch tatsächlich Fahrten zur Einzelbewertung der tatsächlichen F ahrten mit Arbeit erfolgt sind. Fraglich ist, ob während der 0,002 Prozent pro Entfernungskilometer, die behandeln ? Homeoffice-Zeiten eine Verpflichtung besteht, bei weniger als 15 Fahrten im Monat vorteil- die tatsächlich gefahrenen Tage zu dokumen- hafter ist. Allerdings verlangt der F iskus hier A uch auf Lohnnebenleistungen haben tieren oder ob hier wegen des Ausnahme- eine im Kalenderjahr einheitliche Behandlung die Homeoffice-Zeiten ihre Auswir zustands gleichwohl die Vereinfachungsregel und jeden Monat eine schriftliche Erklärung, kungen. Arbeitgeber müssen sich zum Tragen kommt. Dies kann wohl nur durch an welchen Tagen der Dienstwagen tatsäch- mit den Folgen für geleistete Fahrtkosten- eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG lich für den Weg zwischen W ohnung und zuschüsse auseinandersetzen oder damit, ob abgesichert werden. Arbeit benutzt wurde. Arbeitnehmer sollten entfallende Kantinenzuschüsse nicht ander- bei Erstellung ihrer Einkommensteuererklä weitig genutzt werden können – etwa für Kantinenzuschüsse rung prüfen, ob etwa bei „vollen Homeoffice- Mehraufwendungen, die ihre Mitarbeiter bei In Homeoffice-Zeiten ist es schwierig, die sonst Monaten“ eine Kürzung der p auschalen der Nutzung ihrer häuslichen Wohnung als von den Arbeitgebern geleisteten Kantinen- Versteuerung der Arbeitswege in Betracht Arbeitsstätte haben. Nicht zuletzt ergeben sich zuschüsse oder Essens- und Restaurant- kommen kann. Folgen für die Firmenwagenbesteuerung. schecks in Anspruch zu n ehmen, sei es, weil viele Betriebskantinen oder R estaurants Corona-Beihilfen Fahrtkostenzuschüsse selbst vom Lockdown betroffen waren oder Mit Schreiben vom 9. April 2020 hat die Finanz- Aufgrund der Tätigkeit daheim sinkt die Zahl weil man daheim schlicht keine M öglichkeiten verwaltung zwischen März und Dezember der tatsächlich zur Arbeit gefahrenen Tage der der Inanspruchnahme hat. Die Vorteile bei 2020 gewährte Beihilfen und Unterstützungen Arbeitnehmer, in vielen Fällen sogar auf null. der Lohnsteuer können nach dem BMF- aufgrund der Corona-Krise für Arbeitnehmer Für Fahrtkostenzuschüsse zur Nutzung des Schreiben vom 18. Januar 2019 aber auch bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 öffentlichen Verkehrs hat das zumindest keine Mitarbeiter beanspruchen, die in einem Home Nr. 11 EStG steuerfrei gestellt. Dazu zählen Konsequenzen; bei Jobtickets kommt es für office arbeiten. Kürzt der Arbeitgeber den- sogenannte Corona-Boni, d. h. Bonuszahlungen die Steuerfreiheit nämlich auf die tatsächliche noch die Kantinenzuschüsse bzw. Essens- und und Prämien, die Firmen ihren Beschäftigten Nutzung grundsätzlich nicht an. Anders sieht Restaurantschecks und lässt er dem Arbeit- z. B. für die besonderen Leistungen als Hel- nehmer das Geld anderweitig zukommen, so ferinnen und Helfer während der Corona- entfällt die lohnsteuerliche Privilegierung. Krise gewähren. Nicht dazu zählen dagegen vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kosten daheim Kurzarbeitergeld, regelmäßig geleistete Ersetzt ein Unternehmen seinen Beschäftig freiwillige Sonderzahlungen oder Erholungs- ten pauschal Kosten für den Aufwand, der beihilfen. Voraussetzung ist, dass der Arbeit- durch das Homeoffice entsteht (etwa Strom, geber die Zuwendung zusätzlich zum ohne- anteilige Miete), handelt es sich grundsätzlich hin geschuldeten Arbeitslohn leistet. Für die um voll steuerpflichtigen Arbeitslohn. Gewisse Steuerfreistellung ist nun zusätzlich im Corona- Möglichkeiten bieten sich etwa durch Barzu- Steuerhilfegesetz nachträglich eine gesetz schüsse für Aufwendungen des Arbeitnehmers liche Rechtsgrundlage geschaffen worden. Foto: getty images / Westend61 für dessen privaten Internetanschluss, die mit 25 Prozent pauschal lohnversteuert wer- Ansprechpartner den können. Nachteilig für den Arbeitnehmer Christoph Ackermann ist besonders, dass die Anforderungen an christoph.ackermann@de.ey.com die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeits- Anna Peterich zimmers als Werbungskosten im Rahmen der anna.peterich@de.ey.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
SPECIAL 15 Betriebsräte treffen sich digital Kontaktbeschränkungen gelten auch für Arbeitnehmervertreter. Jetzt ermöglicht es der Gesetzgeber, dass Betriebsräte ihre Arbeit digital verrichten können. N ach § 33 BetrVG erfordert die Betriebsrats- arbeit, dass die Mitglieder zu ihren Sitzungen physisch zusammenkommen. Die Nutzung von Video- oder Telefonkonferenzen war bisher nicht vor- gesehen. Um in der Corona-Krise die Funktionsfähigkeit In seiner Beschlussempfehlung gibt der Ausschuss des Betriebsrats zu gewährleisten, gab Bundesarbeits- für Arbeit und Soziales des Bundestags direkt Vor- minister Hubertus Heil in einer Ministererklärung zur schläge und Anforderungen mit, wie eine d igitale „Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Kommunikation für den Betriebsrat umzusetzen ist. Blick auf Covid-19“ Ende März bekannt, dass „[…] auch Dabei fällt auf, dass der Ausschuss konkret zwei Anbie die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels ter für online gestützte Video- und Telefonkonferenz Video- oder Telefonkonferenz zulässig ist“. Kurz darauf nennt, Skype und WebEx Meetings. Gleichwohl s ollten beschloss der D eutsche Bundestag einen neuen § 129 Betriebsräte zunächst prüfen, welche Video- und BetrVG („Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19- Telefonkonferenz-Applikationen bereits im Unternehmen Pandemie“), der eine digitale Betriebsratsarbeit ermög- vorhanden sind und zur Nutzung der eigenen Zwecke licht, und zwar rückwirkend zum 1. März 2020 und gültig infrage kommen. bis zum 31. Dezember 2020. Datenschutz Virtuelle Vorschriften Zu beachten ist schließlich, dass digitale Betriebsrats- Der neue § 129 BetrVG enthält im Wesentlichen folgende sitzungen oder Betriebsversammlungen regelmäßig Regelungen: die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern. • Die Teilnahme an Betriebsratssitzungen wie auch die Deshalb sind auch datenschutzrechtliche Vorschriften Beschlussfassung des Betriebsrats können mittels zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere: Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sicher- • Dokumentation im Verzeichnis von Verarbeitungs- gestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine tätigkeiten Kenntnis nehmen können. • Abschluss erforderlicher Verträge mit dem • Die Teilnehmer müssen ihre Anwesenheit gegenüber Applikations-Anbieter als Auftragsverarbeiter dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. • Bei einer Übermittlung in Drittländer Erfüllung der • Eine Aufzeichnung der virtuell durchgeführten Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. Abschluss von Betriebsratssitzungen ist unzulässig. EU-Standardvertragsklauseln) • Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend • Bereitstellung von Informationen an die Betroffenen für Sitzungen des Wirtschaftsausschusses und der zur Datenverarbeitung Einigungsstelle. • Auch Betriebsversammlungen können in audiovisueller Für die Umsetzung der Anforderungen stellt sich der- Ansprechpartner Foto: picture alliance Form durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, zeit die Frage, ob die datenschutzrechtliche Verantwort- Dr. Yavuz Topoglu dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis vom lichkeit beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat liegt. yavuz.topoglu@de.ey.com Inhalt der Versammlung nehmen können, wobei eine Sowohl die Wissenschaft als auch die Rechtsprechung Eric Meyer Aufzeichnung ebenfalls unzulässig ist. konnten aber bisher keinen Konsens finden. eric.meyer@de.ey.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
16 SPECIAL IT in Quarantäne Der plötzliche Schub für Homeoffice 3. E-Mails von externen Absendern kennzeichnen oder gleich nur E-Mails bestimmter Absender zulassen und Digitalisierung schafft für die IT (Whitelisting) neue Risiken und Aufgaben. 4. Zur Kommunikation nur sichere Messenger nutzen und Links für Konferenzanfragen nicht per E-Mail C yberkriminelle haben blitzschnell die neuen teilen Angriffsmöglichkeiten erkannt, die sich durch die 5. Administratorzugriffe auf das absolute Mindestmaß geringeren Sicherheitsstandards im Homeoffice beschränken ergeben. Hunderte neue Schadsoftwaretypen mit spe- 6. IT-Überwachungsteam zusammenstellen, um die ziellem Bezug zu COVID-19 sind im Umlauf, die Hackern erhöhte Anzahl von Warnungen zu verwalten, sie Millionenumsätze bescheren. Doch nicht nur Kriminelle nach Risiken zu sortieren und Fehlalarme von wirklich sind aktiv, auch staatliche Angriffe haben zugenommen. verdächtigen Ereignissen zu unterscheiden Zwar leisten IT-Verantwortliche in den Unternehmen 7. Mitarbeiter informieren, wie sie sich selbst und die vielerorts Großartiges, um Mitarbeitern zu Hause die Unternehmensinfrastruktur vor Cyberangriffen jeweils bestmögliche Arbeitsumgebung zu bieten. Doch schützen können neue Routinen bergen neue Risiken: Funktioniert die Technik nicht wie gewohnt, etwa weil die Kapazitäten Zurück ins Büro über sichere VPN-Zugänge nicht ausreichen, nutzen Mit den Mitarbeitern, die an ihren Arbeitsplatz im Mitarbeiter schnell ihre private Infrastruktur. Diese ent- Unternehmen zurückkehren, kommen auch ihre G eräte spricht aber nur selten den betrieblichen Sicherheits und Daten in das Firmennetzwerk zurück. Angesichts anforderungen. Sensible F irmen- und Kundendaten der ungebetenen Gäste, die auf den Geräten mög- werden auf p rivaten Rechnern gespeichert. Auf Firmen- licherweise mitreisen, müssten eigentlich alle Laptops geräten werden Links von privaten Accounts geöffnet. und Smartphones, jede Datei und jede E-Mail zunächst Und nicht immer ist das heimische WLAN mit einem unter Quarantäne gestellt und überprüft werden. Es starken Passwort gesichert. gilt, schnellstmöglich einen Plan zu entwickeln, wie der Wiederanlauf gelingen kann, ohne Cyberkriminellen Checkliste fürs Homeoffice den Zugang zum Firmennetzwerk zu ermöglichen. Im Homeoffice arbeiten Mitarbeiter unter erschwerten Bedingungen. Umso wichtiger ist es für die IT-Abteilung, Neue Instrumente kontrollieren sie laufend zu informieren und ihnen Hilfestellung zu Während der Krise haben Unternehmen sehr schnell geben. Das reicht von Hinweisen, dass Arbeitsgeräte für innovative Lösungen eingeführt, zum Beispiel Tools für Familienmitglieder tabu sind, über Updates und starke Videokonferenzen, die Migration auf m oderne Clouds Passwörter bis hin zur Vorgabe, nur vom Unternehmen oder Bestell- und Antragssysteme via Web und App. zugelassene Geräte und Speicherlösungen zu verwen In der Phase der akuten Krisenbewältigung w urden den. Hier die wichtigsten Maßnahmen, um die IT im Sicherheitskonzepte eventuell nur grob oder gar Homeoffice gegen Angriffe abzusichern: nicht erstellt. Dies sollte nun nachgeholt werden. Eine 1. VPNs und alle Geräte, die für die Verbindung mit technische Sicherheitsüberprüfung („Penetrations- der Arbeitsumgebung verwendet werden, mit test“, Ethical Hacking) zeigt, ob die neuen Systeme den neuesten Software-Patches und Sicherheits- ausreichend geschützt sind. konfigurationen aktualisieren; ausreichende Verfüg- barkeit von VPN-Kapazitäten sicherstellen 2. Multi-Faktor-Authentifizierung für alle VPN-Verbin- dungen einrichten; Mitarbeiter, die von zu Hause Ansprechpartner aus auf das Firmennetzwerk zugreifen, sollen sichere Matthias Bandemer Passwörter verwenden matthias.bandemer@de.ey.com EY TAX & LAW Special Homeoffice
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