Schulsponsoring heute - Leitfaden für Schulen, Schulträger und Unternehmen - Beilage SCHULE NRW Dezember 2010

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Schulsponsoring heute - Leitfaden für Schulen, Schulträger und Unternehmen - Beilage SCHULE NRW Dezember 2010
Beilage   SCHULE NRW
                                 Dezember 2010

                      Schulsponsoring heute
                      Leitfaden für Schulen,
                      Schulträger und Unternehmen.

                                       Ministerium für
                                       Schule und Weiterbildung
www.schulministerium.nrw.de            des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorwort

    Schulen in Nordrhein-Westfalen entscheiden selbst und verantwortlich über ihre Arbeit. Um
    Schülerinnen und Schülern in einer globalisierten Welt zu einer gesellschaftlichen Teilhabe
    zu befähigen, benötigen Schulen Verantwortungspartnerschaften mit außerschulischen
    Institutionen, Organisationen und Unternehmen. Kooperationen dieser Art begleiten Schu-
    len bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages konstruktiv und nachhaltig.

    Die Konkretisierung und Umsetzung von Verantwortungspartnerschaften wird Bestandteil
    des Schulprogramms und damit Ausdruck der verbindlichen pädagogischen Arbeit der
    Schule. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern oder das Lernen an externen
    Orten als zwei Aspekte von Schulsponsoring werden somit auch Bestandteil des schulischen
    Alltags.

    Die Verwendung des Begriffs Schulsponsoring ist im schulischen Kontext häufig nicht ein-
    deutig und von daher oft Ursache für Missverständnisse. Diesem Sachverhalt soll durch die
    vorliegende Broschüre Rechnung getragen werden: Hier werden neben vielen wissenswer-
    ten Informationen rund um das Thema „Schulsponsoring“ auch Hinweise gegeben, weshalb
    eine präzise Definition von „Schulsponsoringmaßnahmen“ für die schulische Arbeit unver-
    zichtbar ist.

    Wir freuen uns darauf, die Schulen in Nordrhein-Westfalen auf ihrem Weg hin zu einem
    erfolgreichen und professionellen Schulsponsoring und in der Zusammenarbeit mit Unter-
    nehmen weiter zu stärken.

    Wolfgang Koch                      Mira Rübsamen                  Helmut Schorlemmer
    Ministerium für Schule             Stiftung Partner               Schulsponsoringberater
    und Weiterbildung                  für Schule NRW                 NRW

2                                  Beilage Schule NRW 12/10
Inhalt                                            Seite

Schulsponsoring – Auf den Punkt gebracht             4

Konzeptionelle Bausteine für Schulen                 6

Gemeinsame Ziele und Verantwortungs-
partnerschaften                                       7

Schulsponsoring durch Stiftungen –
ein Erfolgsmodell für Schulen                        8

Schulsponsoring als Teil der Verbraucherbildung      10

Schulsponsoring und Schulrecht                       10

Zusammenarbeit von Schule und Schulträger beim
Schulsponsoring                                      13

Schulsponsoring und Steuerrecht                      14

Schulsponsoring – die Kernpunkte                     17

Blick über den Zaun                                  17

Praktische Tipps                                     18

Checkliste                                           19

Mustervertrag                                       20

                Beilage Schule NRW 12/10                  3
Schulsponsoring – Auf den Punkt                                  Sachklärung/Definition
                                                                 Fundraising ist die international übliche Bezeichnung für
gebracht                                                         Maßnahmen, die nicht kommerzielle Organisationen ergrei-
                                                                 fen, um Ressourcen für ihre Arbeit zu erschließen. Es geht also
Worum geht es?
                                                                 um die Beschaffung zusätzlicher Mittel, die unregelmäßig
Schulsponsoring eröffnet finanzielle, sachliche oder personel-
                                                                 oder regelmäßig eingenommen werden und die Organisa-
le Ressourcen und Know-how, um Schulentwicklung wirksa-
                                                                 tionen bei ihrer Arbeit unterstützen. Neben der Nutzung von
mer und nachhaltiger zu bestreiten und den Praxisbezug der
                                                                 Stiftungen können Zuwendungen an Schulen in Form von
schulischen Bildung zu verbessern. Es ist kein Ersatz für eine
                                                                 Spenden oder von Schulsponsoring erfolgen.
nicht ausreichende Grundversorgung der Schule.
                                                                 Eine Spende ist eine Geld- oder Sachzuwendung bzw. Dienst-
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag, d.h. der konkrete
                                                                 leistung ohne Gegenleistung und Werbewirkung. Ihre klassi-
Nutzen für die pädagogischen Ziele der Schule, muss immer
                                                                 sche Form ist das Mäzenatentum. Dabei bleibt der Spender so-
im Vordergrund stehen. Schulen sind keine Plattform für
                                                                 gar anonym. Wenn der Spender jedoch eine Namensnennung
Werbekampagnen jeder Art. Schulsponsoringprojekte sollten
                                                                 wünscht, ist dies möglich und in jeder Hinsicht unbedenklich.
einen eigenen schulpädagogischen Wert besitzen und
                                                                 Schulsponsoring hingegen sieht eine Gegenleistung vor. Die
Schulentwicklungsimpulse setzen. Ziel ist es, Schulprogram-
                                                                 Gegenleistung besteht in der Regel in Imageförderung für
me, Projekte oder Arbeitsgemeinschaften durch außerschuli-
                                                                 den Sponsor durch die Schule. Die Zuwendungsmöglichkei-
sche Partner zu fördern bzw. zu begleiten. Die Kommunikation
                                                                 ten des Schulsponsoring sind mit der Spende identisch.
dieser Förderung innerhalb und außerhalb der Schule führt zu
                                                                 Schulsponsoring folgt somit dem Prinzip „Förderung der
einem Imagegewinn für das Unternehmen und schlussendlich
                                                                 Schule gegen Imageförderung in der Öffentlichkeit für den
zu einer erfolgreichen Schulsponsoringpartnerschaft.
                                                                 Sponsor.“ Schulsponsoring geschieht immer auf der Basis
Produktwerbung dient hingegen primär der Absatzsteige-
                                                                 eines Vertrags zwischen den Beteiligten (Verträge können
rung des jeweiligen Unternehmens. In einem solchen Fall
                                                                 mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden).
sind die Schülerinnen und Schüler nur als Objekt der Wer-
bung, als Zielgruppe interessant. Der Verbraucherzentrale
                                                                 Schulsponsoringmaßnahmen müssen insbesondere den
Bundesverband e.V. (vzbv) und einige europäische Verbrau-
                                                                 Anforderungen der §§ 95, 98 und 99 des Schulgesetzes NRW
cherorganisationen (z.B. Verein für Konsumenteninformation
                                                                 genügen und mit den Vorgaben des § 55 Abs. 1 Schulgesetz
VKI, Wien; Consumer’s Association, London) lehnen in diesem
                                                                 NRW vereinbar sein. Ob konkrete Maßnahmen diesen schul-
Zusammenhang das zunehmende Interesse der Werbewirt-
                                                                 rechtlichen Vorgaben genügen, wird für jeden Einzelfall unter
schaft an Schulen grundsätzlich ab, da es den Bildungs- und
                                                                 Berücksichtigung des Gesamteindrucks, der einer Maßnahme
Erziehungsauftrag der Schule konterkariert.
                                                                 im schulischen Umfeld zukommt, sorgfältig zu prüfen sein.
Kurz: Die gut und zuverlässig ausgehandelte Balance zwi-
                                                                 Die Entscheidung über die schulrechtliche Zulässigkeit einer
schen pädagogischem Auftrag und Imageförderung ist zen-
                                                                 Maßnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit
traler Bestandteil für den Erfolg von Schulsponsoring.
                                                                 Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.

                  Schulsponsoringoptionen                                          Schulsponsoringoptionen

Einmal-                          Mittel-/Langzeit-
Schulsponsoring                  Schulsponsoring
                                                                    Dienstleistungen                Know-how-Transfer
Einmalige Zuwendungen            Gemeinsame, auch
für ein kurzes, zeitlich be-     kostenintensivere Projekte,
grenztes Projekt                 auf längere Zeit angelegt
                                 mit erhöhter Gegen-
                                 leistung durch die Schule
                                 (z.B. im Bereich Pressear-
                                 beit)                                  Sachmittel                        Geldmittel

4                                                Beilage Schule NRW 12/10
Formen des Schulsponsorings                                       Betreuung von Facharbeiten
Das Schulsponsoring weist viele Facetten auf. Besonders häu-      Unterstützung von Projekten an Schulen, z.B. Vermittlung
fig anzutreffen sind:                                             von Referenten
   Durchführung und Anleitung zu alltagsbezogenen physi-          Öffnung firmeninterner Fortbildungsmaßnahmen für
   kalischen und chemischen Experimenten mit fachlichen           Lehrerinnen und Lehrer
   und sachlichen Hilfen durch Experten aus Unternehmen           Bereitstellung von Expertenwissen durch die Teilnahme
   Experimentalvorträge, Sammlungen von Beispielen für            von Unternehmensvertretern an Diskussionen mit Schü-
   Versuche und Schülerexperimente für den Einsatz im             lern und Lehrern, z.B. als Wirtschaftspaten
   Fachunterricht (Chemie, Physik und Technik)                    Durchführung von Bewerbungstrainings für Schülerinnen
   Einrichtung von Fachräumen, z.B. Labormaterialien,             und Schüler
   PC/EDV-Ausstattung, Geräte für den naturwissenschaft-          Betriebserkundungen und Praktika für Lehrer und Schüler
   lich-technischen Unterricht, Musikinstrumente und Sport-       Beratung, z.B. bei Schulmanagement- oder Organisations-
   geräte                                                         entwicklungsfragen der Schule

 Der Nutzen für Unternehmen
 Für Unternehmen ist das Schulsponsoring ertragreich und sinnvoll, um
    die Qualität der schulischen Bildung zu verbessern
    potenzielle Nachwuchskräfte gezielter informieren zu können und potenzielle Auszubildende kennenzulernen
    die Vorstellungen der Firma und die Ansprüche an die Mitarbeiter deutlich zu machen
    häufiger und positiv in der lokalen Presse erwähnt zu werden
    ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung Nachdruck verleihen zu können
    die Beziehungen zum regionalen Umfeld zu verbessern
    Vorurteile der Wirtschaft gegenüber zu beseitigen, Unternehmen am Standort und in der Region positiv in Erscheinung
    treten zu lassen und dazu beizutragen
    die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und Imagegewinn zu erreichen.

Beziehungsgeflecht Schulsponsoring

                                         Bildungs- und Erziehungsauftrag

                                     Schulprogramm und Schulentwicklung

      Schulträger                                        Schule                                    Schulaufsicht

        Steuerrecht                                     Sponsor                                   Datenschutz

                                   Wettbewerbsrecht                  Schulrecht

                                               Beilage Schule NRW 12/10                                                   5
Konzeptionelle Bausteine für Schulen                                Ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und geförderter
                                                                    Gegenleistung entsprechend ausgewogen?
Wenn Schulen sich auf den Weg machen, Schulsponsoring-              Sind Schulprogramm, Projektauswahl und Sponsoraus-
partnerschaften abzuschließen, ist es notwendig, dass sie           wahl adäquat abgestimmt?
sich professionell auf eine solche Partnerschaft vorbereiten.       Sind eine entsprechende Abwicklung und eine ständige
Folgende Bausteine sollten beachtet werden:                         Kommunikation mit dem Sponsor gewährleistet?

Bausteine einer Schulsponsoringkonzeption                         6. Mittelverwaltung/Budgetierung
1. Marketingkonzept                                               Aus rechtlichen Gründen und grundsätzlichen Zuständig-
Die Schule tritt als Anbieter auf und sucht einen Partner, der    keiten muss die Mittelverwaltung mit dem Schulträger vorab
ihr Angebot unterstützt. Es ist hilfreich, dieses Angebot ange-   geklärt werden!
messen zu kommunizieren (z. B. durch Informationsflyer o. ä.).
                                                                  7. Akquisition
2. Bestandsaufnahme                                               Kontakte mit Sponsoren müssen hergestellt werden. Diese
Eine Schule sollte sich vorab überlegen, welche Unterstüt-        erfordern eine gezielte Vorbereitung und ein entsprechend
zung sie braucht. Diese kann aus Geldzuwendungen, Sachzu-         entwickeltes, abgestimmtes Instrumentarium.
wendungen oder Dienstleistungen bestehen.
                                                                   Wie bekomme ich einen Sponsor?
3. Legitimation                                                    Schulsponsoring bedeutet Beziehungsarbeit.
Unerlässlich ist die Einbindung der Entscheidungsgremien.          Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
Schulsponsoring ist immer Bestandteil des Schulentwick-              Umfrage unter Kolleginnen und Kollegen und den Eltern
lungsprozesses und muss in der Diskussion um das Schulpro-           Nutzung der privaten Kontakte in Vereinen und Institutionen
gramm einen festen Platz haben. Alle Beteiligten der Schule,         Persönliche Kontakte der Schulleitung
die Schülerschaft, die Elternschaft und das Lehrerkollegium          Einladung von regionalen Unternehmen und Institutio-
sowie die Schulleitung, sind aufgefordert, ein gemeinsames           nen zu Tagen der offenen Tür
Konzept im Konsens zu entwickeln.                                    Nutzung bestehender Kontakte/Projekte
                                                                     Rasterung des Firmenumfelds
4. Strategie                                                         Grundsätzlich hilfreich ist eine tragfähige Öffentlich-
Die Erstellung eines schlüssigen Konzepts erfordert strategi-        keitsarbeit.
sche Überlegungen, die mit folgenden Fragen gekennzeich-
net sein könnten:                                                 Was haben Schulen zu bieten?
   Entspricht das Schulsponsoring dem Bildungs- und Erzie-        Schulen, die Schulsponsoringaktivitäten planen, treten in
   hungsauftrag der Schule?                                       einer neuen Rolle als Anbieter auf. Sie suchen einen Partner,
   Entspricht der Sponsor unserem Schulprogramm und dem           der ihr Angebot unterstützt. Das Angebot von Schulen kann
   Schulprofil?                                                   man wie folgt zusammenfassen:
   Herrscht schulinterner Konsens über den Schulsponsoring-          Schulen sind im lokalen Aktionsfeld prädestiniert für Ver-
   kontrakt?                                                         netzungsaktivitäten.
   Hat die Schule entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, die        Schulen verfügen im Sinne einer erweiterten Schulge-
   einen Schulsponsoring-Vertrag abschließen und die fort-           meinde über weitreichende Kommunikationsstrukturen,
   laufende Kooperation abwickeln und pflegen können?                auch Ehemalige.
                                                                     Schule sind Zentren der Kommunikation, Stützpfeiler der
5. Management – Sicherung der personellen Ressourcen                 kulturellen Landschaft und stiften Identität.
Es muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Kontakte       Schulen entwickeln und vermitteln Schlüsselqualifikatio-
mit dem Sponsor einer klaren Verantwortlichkeit unterliegen.         nen (individuelle Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit,
Weitere Aspekte lassen sich mit folgenden Fragen erfassen:           Medienkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz).
   Welche Unterstützungsformen werden gewünscht: direk-              Schulen verfügen über eine große Vielfalt von Begabun-
   te Geldzahlung, Sachleistung oder Dienstleistung?                 gen in ihrer Schülerschaft und ermöglichen Unternehmen,
   Welche Gegenleistungen sollten seitens der Schule ange-           über bestimmte Projekte Kontakte zu potenziellen künfti-
   boten werden?                                                     gen Mitarbeitern aufzubauen.

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Durch die Öffnung von Schule werden Lernprozesse mit             Schulen der Wirtschaftswelt öffnen müssen, um ihre Schüler
  Ernstcharakter initiiert.                                        zukunftsorientiert zu bilden und zu erziehen.
  Professioneller Unterricht und lebendige Schule fördern          Dennoch findet das Thema Schulsponsoring in der öffentli-
  die Persönlichkeitsbildung und wirken prophylaktisch             chen Diskussion nicht nur Zustimmung: Kritiker sagen eine
  gegen Gewalt, Drogen, Kriminalität und politischen               Kommerzialisierung der Bildung vorher, zeichnen das Zu-
  Extremismus.                                                     kunftsbild einer „Schule als Litfasssäule“ und verweisen dar-
  Schulen sind ein Standortfaktor.                                 auf, dass die Wirtschaft mit ihren Schulsponsoringaktivitäten
Darüber hinaus verfügen Schulen über individuelle Angebote         vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge.
und Schulprofile die herausgearbeitet und kommuniziert
werden müssen.                                                     Reine Produktwerbung ohne erkennbaren schulischen
                                                                   Nutzen ist schulrechtlich jedoch unzulässig. Außerdem ist zu
 Welche Gegenleistungen sind möglich?                              bedenken, dass viele Unternehmen sehr spezialisierte
 Die Gegenleistungen der Schule müssen sich streng an § 99,        Produkte herstellen, die für Schüler und Lehrkräfte als Einzel-
 Abs. 1, SchulG NRW orientieren. Folgende Gegenleistungen          konsumenten nicht von Interesse sind. Die Produktwerbung
 sind möglich:                                                     und das Erschließen neuer Zielgruppen haben also faktisch
    Präsenz des Sponsors während Schulveranstaltungen              keine Bedeutung. Zudem haben bisherige Schulsponsoring-
    (z.B. Schulfeste, Projektwochen)                               Erfahrungen gezeigt, dass solche Probleme höchst selten auf-
    Erwähnung des Sponsors bei Schulpublikationen                  getreten sind. Für die Unternehmen, die sich beim Schulspon-
    Nutzung des Sponsorenlogos bei eigenen Veröffentli-            soring engagieren, stehen andere Zielsetzungen als Produkt-
    chungen (z.B. Schuljahrbuch, Schülerzeitung)                   werbung oder Absatzförderung im Mittelpunkt.
    Erwähnung des Sponsors bei Pressemeldungen und/oder
    gemeinsamen Pressekonferenzen                                  Die Unterstützung von Schulen in finanziell-materieller und
    Firmenlogos auf gesponserten Gegenständen (z. B.               ideeller Hinsicht ist für viele Firmen fester Bestandteil des
    Computer, Beamer, Whiteboards)                                 Unternehmensleitbildes. Sie sehen ihr Engagement gesell-
    Präsenz des Sponsorenlogos in Schaukästen/Vitrinen             schaftspolitisch, als langfristige Investition mit dem Bewusst-
    der Schule                                                     sein, dass Schulsponsoring eine sinnvolle Ergänzung ist,
    Freigabe des Schulsponsoringprojekts zur Nutzung in            welche die Realisierung zusätzlicher Projekte an Schulen
    der unternehmensinternen Kommunikation                         ermöglichen soll. Die Wirtschaft vertritt sehr dezidiert die
                                                                   Auffassung, dass die Grundfinanzierung des Schulwesens in
                                                                   staatlicher Verantwortung bleiben muss und deshalb Schul-
Gemeinsame Ziele und Verantwor-                                    sponsoring lediglich eine zusätzliche Einnahmequelle bleibt.

tungspartnerschaften                                               Welche Gründe und Motive bewegen Unternehmen, sich
Schulsponsoring aus Sicht der Wirtschaft                           gerade in Schulen zu engagieren?
Die nordrhein-westfälischen Unternehmen engagieren sich            Zwei Hauptzielsetzungen werden mit Schulsponsoring-
vielfältig für ein leistungsfähiges Schulsystem. Vorrangige Zie-   aktivitäten verbunden: erstens die Verbesserung der Qualität
le sind die Verbesserung der Berufswahlorientierung und des        der schulischen Bildung und zweitens der Imagegewinn.
Fachunterrichts durch die Stärkung der wirtschaftlichen und
mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung, z.B. durch           Die Bereitstellung von Expertenwissen und die finanzielle
Praktika, Erkundungen, Expertengespräche und Projekte. Diese       Förderung von Projekten sollen helfen, die Qualität der schu-
Zielsetzung verfolgen auch die Arbeitskreise SCHULEWIRT-           lischen Bildung zu steigern und später gut informierte Aus-
SCHAFT der Arbeitgeberverbände, die seit über 40 Jahren als        zubildende zu bekommen. Dies geschieht auch vor dem
informelle Gesprächsgruppen zwischen Vertretern der                Hintergrund, dass die Schüler und Schülerinnen von heute die
Schulen und der Wirtschaft arbeiten und Lehrkräften einen          zukünftigen Auszubildenden und Mitarbeiter der Betriebe
unmittelbaren Zugang zur Wirtschaft ermöglichen.                   sind. Von Seiten der Unternehmen wird insbesondere darauf
                                                                   hingewiesen, dass ihre Angebote, die Arbeit der Schulen
Die Distanz zwischen Schule und Wirtschaft ist Vergangen-          durch Einbringung der betrieblichen Praxis, ergänzen sollen,
heit, da das Klima in den letzten Jahren offener geworden ist.     ohne dabei Einfluss auf grundlegende schulische Entschei-
Mittlerweile ist es weitgehend unbestritten, dass sich die         dungsbereiche auszuüben oder Abhängigkeiten zu schaffen.

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Die Unternehmen haben ein großes Interesse, die Schulquali-      Zur Verbesserung der Schulqualität zählt auch die schulorga-
tät zu verbessern und dabei zu helfen, den Fachunterricht vor    nisatorische Weiterentwicklung. Deshalb begleiten Experten
allem in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern        aus Unternehmen oftmals Schulen auf ihrem Weg zur eigen-
attraktiver zu gestalten. Sie können Hilfen geben, damit Schü-   verantwortlichen Schule, indem sie die Schulleitungen bei-
lerinnen und Schüler die Bedeutung des Lehrstoffes durch         spielsweise in Fragen der Organisations- und Personalent-
den Bezug zur Realität besser erkennen können und erfahren,      wicklung beraten und in den Bereichen Controlling sowie
warum bestimmte Inhalte gelernt werden müssen. Deshalb           Personal- und Qualitätsmanagement fachlich unterstützen.
stellen viele Unternehmen ihre Labore zur Verfügung, helfen      Die Unternehmen erhalten durch die Zusammenarbeit mit
bei der Erstellung von Facharbeiten und unterstützen Projekt-    den Schulen die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse über das
wochen, womit sie auch dazu beitragen wollen, der zu hohen       Schulleben zu erhalten.
Zahl von Abbrüchen in der dualen Ausbildung und im Stu-
dium entgegenzuwirken.                                           Darüber hinaus geht es den Unternehmen darum, schwer-
                                                                 punktmäßig im regionalen Umfeld positiv in Erscheinung zu
Gerade für gewerblich technische Berufe und Ingenieur-           treten und mögliche Vorurteile und Distanzen bei der umlie-
studiengänge brauchen die Unternehmen qualifizierten und         genden Bevölkerung abzubauen. Unter diesem Aspekt wird
motivierten Nachwuchs, um erfolgreich und wettbewerbsfä-         die Nennung als Sponsor zum Beispiel in Pressemeldungen
hig zu bleiben. Darüber hinaus haben Naturwissenschaften         oder Broschüren der Schule gewünscht.
und Mathematik angesichts der zunehmenden Technisierung          Das gesellschaftliche Engagement ist keineswegs nur eine
der Arbeitswelt entscheidenden Einfluss auf die künftige         Sache der großen Konzerne. Gerade kleine und mittlere Un-
Standortsicherung, da naturwissenschaftliche Erkenntnisse        ternehmen engagieren sich vielfältig in ihrem direkten loka-
und ingenieurwissenschaftlicher Fortschritt in besonderem        len Umfeld. Sie konzentrieren ihre Schulsponsoring-Aktivi-
Maße den Produktionsfortschritt beeinflussen. Unternehmen        täten vielfach auf Schulen in der näheren Umgebung des
haben bereits jetzt schon Schwierigkeiten, ihren Bedarf mit      Unternehmens.
qualifiziertem Personal zu decken. Dieses Problem wird sich
aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten          Schulsponsoring durch Stiftungen –
Jahren noch verschärfen. Deutschland ist deshalb darauf an-
gewiesen, die nachfolgende Generation mit einem breiten
                                                                 ein Erfolgsmodell für Schulen
Grundlagenwissen und hervorragenden Kenntnissen in die-          Bierbrauer sponsern Fußballspiele, Getränkehersteller spon-
sen Fächern und mit entsprechenden Fremdsprachenkennt-           sern Musikfestivals, und Banken sponsern Kunstevents. Für
nissen auszustatten.                                             Schulen engagieren sich alle Branchen. Kein Wunder, ist Bil-
                                                                 dung doch ein Thema, das alle betrifft.
Außerdem stellen die Unternehmen immer wieder fest, dass         Doch es gibt nicht nur Partner aus der Wirtschaft, die sich
Jugendliche sowie Lehrerinnen und Lehrer zu wenig über Aus-      für Schulen engagieren wollen. Neben Handwerksbetrie-
bildungsberufe und ihren Wandel, vor allem in den gewerb-        ben, Mittelständlern und Großkonzernen, die jetzt den
lich-technischen Berufen, wissen. Um Lehrerinnen und Lehrer      Weg an die Schulen suchen, sollte eine Gruppe von Akteu-
adäquat über Berufe und betriebliche Veränderungsprozesse        ren nicht vergessen werden, die seit jeher gesellschaftliche
unterrichten zu können, sind diese neben den Jugendlichen        Verant wor tung bündelt und fokussiert: die deutschen
vor allem eine wichtige Zielgruppe. Durch die Angebote der       Stiftungen.
Unternehmen erhalten sie die Gelegenheit, vertiefte Kennt-
nisse über die Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt zu erwer-   Schulen sind für viele Stiftungen
ben, die auf dem aktuellen Stand sind.
Die Neuordnung von Berufen bzw. die Entwicklung neuer
                                                                 Förderschwerpunkt
Berufsbilder kann am besten im direkten Dialog zwischen          Die hiesige Stiftungslandschaft ist vielfältig und finanzstark.
Unternehmen und Schulen vermittelt werden. Bei der Aus-          Rund 17.300 Stiftungen gibt es in Deutschland, davon sind 95
bildungsplatzwahl dominieren nach wie vor wenige Berufe.         Prozent gemeinnützig. Sie sind in den verschiedensten The-
Vor allem geschlechtsspezifische Stereotype verhindern, dass     menfeldern aktiv – und natürlich unterstützen viele von
sich trotz aller Bemühungen das Berufswahlspektrum der           ihnen explizit Schulen und schulbezogene Bildungsprojekte.
Jugendlichen erweitert. Es existiert nach wie vor eine Konzen-   Organisatorisch unterscheidet man zwischen Förderstiftun-
tration auf zu wenige Berufe.                                    gen und operativ arbeitenden Stiftungen.

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Förderstiftungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie steu-       Die Stiftung Partner für Schule NRW –
erbegünstigte Einrichtungen und deren Projekte fördern.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der gemeinsamen
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Entwicklung von Projekten mit dem Projektträger. Im Gegen-         Ein wichtiger Akteur in Nordrhein-Westfalen ist die Stiftung
satz dazu stehen operative Stiftungen. Sie führen selbst ge-       Partner für Schule NRW. Gemeinsam mit Unternehmen, Insti-
meinnützige Projekte durch und entwickeln Lösungsstrate-           tutionen, Ministerien und anderen Stiftungen entwickelt und
gien für gesellschaftliche Problemkonstellationen. Die Mittel      initiiert sie Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die auf
hierfür akquirieren operative Stiftungen oftmals bei Unter-        die Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Schulen abge-
nehmen und Institutionen, um diese dann dem entsprechen-           stimmt sind. Als Landesstiftung hat sie bei ihren Angeboten
den Förderzweck zukommen zu lassen.                                stets die schulpolitischen Entwicklungen im Blick und einen
                                                                   Fokus auf die Bedürfnisse der Schüler in ihrem gesellschaftli-
Einen guten Überblick über das deutsche Stiftungswesen,            chen und regionalen Umfeld. Berufsorientierung, ökonomi-
eine thematische und regionale Suche sowie konkrete An-            sche Bildung, Schul- und Unterrichtsentwicklung und die
sprechpartner bietet der Deutsche Stiftungsverband.                Unterstützung pädagogischer Führungskräfte sind die the-
                                                                   matischen Säulen der Stiftung.

In der Regel engagieren sich Stiftungen                            Rund 6.300 Schulen gibt es in Nordrhein-Westfalen, über
für Schulen auf zwei verschiedenen                                 5.000 von ihnen waren schon an Projekten der Stiftung Part-
                                                                   ner für Schule NRW beteiligt. Leuchtturmwirkung entfaltet
Wegen.                                                             die Stiftung in Großprojekten zur Berufsorientierung – wie
Zum einen entwickeln sie bundes- oder landesweite Projekte         etwa „Zukunft fördern“ oder „STARTKLAR!“. Hier werden
und Wettbewerbe. Diese Angebote sind darauf ausgerichtet,          Jugendliche auf einen sich stetig wandelnden Arbeits- und
in den Schulalltag integriert zu werden oder ihn zu ergänzen.      Ausbildungsmarkt vorbereitet. Aber auch Schulmanagement
Sie sind meist thematisch gebunden. So gibt es beispielswei-       („Schulleitungscoaching durch Seniorexperten NRW“), Lese-
se Initiativen zu naturwissenschaftlichen Themen, der Berufs-      fähigkeit („ZeitungsZeit Nordrhein-Westfalen“) oder Technik-
orientierung oder der ökonomischen Bildung. Einzelne Schu-         interesse („Mädchen wählen Technik“) werden mit tatkräfti-
len können oft ohne großen Aufwand teilnehmen und teil-            gen Partnern nachhaltig gefördert.
weise erheblich von dem zusätzlichen Projektangebot profi-
tieren. Je nach Initiative handelt es sich bei den projektgebun-   Die hin und wieder ausgesprochene Angst einiger, dass unser
denen Angeboten um Unterstützung durch Manpower, wie               Bildungswesen vor dem Hintergrund dieser Schulsponsoring-
beispielsweise das individuelle Coaching von Schulleitungen,       Aktivitäten zukünftig nur noch von privaten Sponsoren ge-
sowie Sachmittel oder auch finanzielle Projektförderung.           tragen wird, ist unbegründet, da ausschließlich zusätzliche
Neben themenorientierten Projekten, in welchen z.B. ergän-         Angebote für Schülerinnen und Schüler darüber finanziert
zende Unterrichtsmaterialien zu spezifischen Wissensgebie-         werden. Der tägliche Unterricht wird auch weiterhin aus
ten angeboten werden, initiieren Stiftungen auch Aktionen,         öffentlichen Mitteln finanziert.
die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Beispiele hierfür
sind speziell zugeschnittene Unterstützungsmöglichkeiten           Die Stiftung Partner für Schule NRW unterstützt Schulen
für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler oder            jeder Schulform außerdem dabei, sich die Vielfalt des Schul-
Hochbegabte durch Bewerbungstrainings, Sprachförderung
oder Stärkung der Führungsqualität. Die spezifischen Förder-
möglichkeiten für Schulen werden meist öffentlich ausge-             Eine Übersicht über die Stiftungslandschaft sowie unter-
schrieben und stehen allen Schulen zur Verfügung.                    schiedliche Stiftungs-Suchfunktionen bietet:
                                                                     www.stiftungen.org
Zum anderen sind kleinere, regional engagierte Stiftungen            Eine Übersicht über die Aktivitäten sowie die aktuellen
daran interessiert, mit Schulen vor Ort gezielt zusammenzu-          Projektangebote der Stiftung Partner für Schule NRW
arbeiten. Hier lohnt es sich, mit einem Projektkonzept auf den       bietet: www.partner.fuer-schule.nrw.de
potenziellen Partner zuzugehen. Wenn eine Zusammenarbeit             Eine Übersicht über das Themenfeld Schulsponsoring
zustande kommt, kann sie langfristig erfolgreich sein. Nach-         bietet: www.partner-fuer-schule.nrw.de/sponsoring.php
haltigkeit, Vertrauen und Nähe sind hier mögliche Vorteile.

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sponsorings zu erschließen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2003    Um das Ziel, Kinder zu mündigen Bürgern zu erziehen, zu er-
hat sie sich eine hervorragende Expertise in diesem Themen-     reichen, muss Schule glaubwürdig sein und bleiben. Sie muss
feld erarbeitet, welche in Leitfäden und anderen Publikatio-    neben der Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung auch
nen der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Dazu kommen         daran gemessen werden, wie sie sich zu außerschulischen Ent-
Workshops und Projektveranstaltungen in allen Regionen          wicklungen in eine Distanz bringen kann. Einflüsse von außen
Nordrhein-Westfalens, bei denen Stiftungsmitarbeiter Leh-       müssen kritisch gefiltert und begleitet werden. Eine nachhaltige
rerinnen und Lehrer regelmäßig Rede und Antwort stehen.         Werteerziehung, die Abkehr von materialistischem Denken und
Zahlreiche Informationen über die Aktivitäten und Publikatio-   Konsumzwang, die Entwicklung von Sozialkompetenz und
nen der Stiftung im Themenfeld Schulsponsoring sind kos-        Engagement, Verantwortung und Kreativität können schlecht
tenfrei online verfügbar.                                       gedeihen in einer Schule, die sich selbst als Jahrmarkt und
                                                                Konsumtempel präsentiert. Die Schule muss sich als lebendiges
                                                                und authentisches Modell der Werteerziehung präsentieren,
Schulsponsoring als Teil der                                    Lehrerinnen und Lehrer müssen in ihrem Rollenverhalten als
Verbraucherbildung                                              Vorbilder auftreten. Deshalb darf es keine Produktwerbung in
                                                                Schulen unter dem Deckmantel von Schulsponsoring geben.
„Werbung und Schulsponsoring“ in der Schule ist ein Thema,
                                                                Produktwerbung in der Schule ist mit dem öffentlichen Bil-
das nach wie vor in der öffentlichen und politischen Diskus-
                                                                dungsauftrag nicht vereinbar. Seitens der Bundeszentrale
sion zu wenig Beachtung findet. Zu Beginn eines jeden Schul-
                                                                Verbraucherverband werden bundesweite Bildungsstandards
jahres starten immer wieder Aktionen von Unternehmen, um
                                                                für eine kritische Verbraucherbildung (Konsum- und Alltags-
für ihr Produkt oder den Firmennamen in den Schulen Pro-
                                                                kompetenz) gefordert, um die Schülerinnen und Schüler in
duktwerbung oder Imagewerbung zu machen.
                                                                die Lage zu versetzen, sich eigenständig als kritische Konsu-
                                                                menten am Markt zu verhalten.
Kinder und Jugendliche wurden schon seit geraumer Zeit als
eine interessante Zielgruppe entdeckt, denn sie haben eine
                                                                Um qualitativ tragfähige Schulsponsoringprojekte in Schu-
enorme Kaufkraft (Taschengeld, Geldgeschenke), beeinflus-
                                                                len zu gestalten bedarf es einer bundeseinheitlichen ver-
sen mit die Kaufentscheidungen ihrer Eltern und sind die
                                                                bindlichen Regelung der Kultusministerien. Bildung und Er-
Käufer von morgen.
                                                                ziehung sind öffentliche Aufgaben. Sie müssen so finanziert
                                                                werden, dass die schulische Bildungsautonomie nicht ge-
So konstatiert die werbungstreibende Industrie: „Wer Er-
                                                                fährdet wird.
wachsene als Konsumenten erreichen möchte, kann mit der
Produkt- und Imagewerbung nicht früh genug beginnen.“
(Jahrbuch Schulsponsoring 94/95).                               Schulsponsoring und Schulrecht
                                                                Was ist wirtschaftliche Betätigung?
An anderer Stelle wird gesagt, dass Werbung und Schul-
                                                                Gemäß § 55 SchulG NRW ist eine wirtschaftliche Betätigung
sponsoring in der Schule „… eine frühe, auch emotionale
                                                                in der Schule grundsätzlich unzulässig. Durch das Verbot soll
Hinführung zu Produkten und Produktnamen bewirkt, ohne
                                                                sichergestellt werden, dass die Schule nicht für kommerzielle
penetrant sein zu müssen und damit rechtliche Bedenken
                                                                Zwecke genutzt wird. Hier besteht ein besonderes Schutz-
auszulösen.“ So gehen Werbeagenturen davon aus, dass der
                                                                bedürfnis der Schülerinnen und Schüler, da diese sich auf-
Streuverlust der aufgewandten Werbegelder durch diese Art
                                                                grund der Schulpflicht nicht entziehen können.
von Schulsponsoring/Werbung sehr gering ist.

                                                                Ausgenommen ist lediglich der Verkauf von Speisen und
Mit großer Sorge ist zu beobachten, dass Anbieter von Pro-
                                                                Getränken in den Pausen und in den Freistunden. Unter wirt-
dukten und Dienstleistungen in letzter Zeit sehr massiv mit-
                                                                schaftlicher Betätigung wird jede mit Gewinnerzielungs-
hilfe von umfangreichen Unterrichtsmaterialien (Printma-
                                                                absicht vorgenommene Herstellung oder Verteilung von
terialien ergänzt durch DVDs/Filmsequenzen mit hohem
                                                                Waren oder Gütern am Markt verstanden. Der Ausnahme-
Unterhaltungswert) in die Schulen drängen.
                                                                tatbestand bezieht sich nur auf die innerhalb des Schulbe-
                                                                triebs notwendige Ernährung. Unzulässig ist es daher z.B.
Die Kernforderungen des Verbraucherverbandes Bundes-
                                                                auch, wenn am Schulkiosk Zeitschriften oder Schulhefte ver-
zentrale lauten:
                                                                kauft werden.

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Maßgeblich für die Unzulässigkeit ist das Auftreten am Markt.     Der hiermit im Kontext stehende § 98 lautet:
Daraus folgt, dass beispielsweise auch die Aufstellung von        „§ 98 Zuwendungen“
Warenautomaten durch einen kommerziellen Anbieter unzu-           Schulen können für den Schulträger bei der Erfüllung ihrer
lässig ist. Umgekehrt ist der Betrieb von Schülerunternehmen,     Aufgaben durch Sach- und Geldzuwendungen Dritter unter-
z.B. im Rahmen eines Projekts,, zulässig, solange diese nicht     stützt werden. Der Schulträger stellt sicher, dass einzelne
primär erwerbswirtschaftliche Motive verfolgen und nicht am       Schulen nicht unangemessen bevorzugt werden. Zuwendun-
Markt auftreten, d.h. nicht am Wettbewerb teilnehmen.             gen entbinden den Schulträger nicht von seinen finanziellen
                                                                  Verpflichtungen nach diesem Gesetz.“
Datenschutz und Strafrecht                                        Die Regelungen stellen klar, unter welchen Voraussetzungen und
Schulsponsoringmaßnahmen können neben dem Schul- und              zu welchen Zwecken eine Drittmitteleinwerbung zulässig ist.
Steuerrecht auch Fragen des Datenschutzes berühren. Die
aus dem Datenschutzgesetz NRW resultierenden Pflichten            § 98 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW bezweckt dabei eine gleichmä-
sind auch gegenüber dem Sponsor einzuhalten. Unzulässig           ßige Unterstützung der Schulen und die Verhinderung des
ist z.B. eine Weitergabe von Schüleradressen ohne deren           Entstehens von „armen“ und „reichen“ Schulen, § 98 Abs. 2
Einverständnis an den Sponsor. Eine Weitergabe ist bei min-       SchulG NRW stellt sicher, dass die Sponsorgelder die Finan-
derjährigen Schülerinnen und Schülern nur mit vorheriger          zierung der Schule nur ergänzen. Daraus folgt, dass eine
schriftlicher Einwilligung der Eltern und bei volljährigen        finanzielle Abhängigkeit nicht entstehen darf.
Schülerinnen und Schülern nur mit deren schriftlicher Ein-        § 99 SchulG NRW stellt die Rahmenbedingungen für ein
willigung möglich.                                                Schulsponsoring auf. Zum einen verdeutlicht § 99 Abs. 1
                                                                  SchulG NRW, dass nicht die Schule selbst, sondern der Schul-
Daneben sind auch die Normen des Strafrechts zu beachten.         träger Vertragspartner des jeweiligen Sponsors ist. Dies folgt
Hierzu zählt insbesondere § 331 Abs. 1 StGB, der eine Vorteils-   aus der rechtlichen Unselbstständigkeit der Schule gemäß § 6
nahme als Gegenleistung für eine Dienstleistung unter Strafe      Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW.
stellt. Daher müssen gesponserte Sachmittel inventarisiert
werden. Sponsorengelder kann nicht ein einzelner Lehrer           Allerdings ist es im Rahmen einer praxisorientierten Hand-
oder eine Lehrergruppe annehmen, sondern ausschließlich           lungsfähigkeit für die Schulleitung möglich, sich vom Schul-
die Schulleitung als Vertretung des Schulträgers. Bei Einhal-     träger eine sogenannte innerdienstliche Ermächtigung für
tung des Verfahrens (vorherige Abstimmung mit Schulkon-           den Abschluss eines Schulsponsoringvertrags einzuholen.
ferenz und Schulträger gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW        Voraussetzung ist, dass vorab die Schulkonferenz Kriterien für
sowie Punkt 4 des Runderlasses zur Verhütung und Bekämp-          Schulsponsoringmaßnahmen aufgestellt hat, die Teil des
fung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung) beste-        Schulprogramms sind.
hen keinerlei strafrechtliche Bedenken.
                                                                  Im Vordergrund jeder Schulsponsoring-Maßnahme muss der
Maßgebliche Vorschrift für Schulsponsoring von Schulen in         Nutzen für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
Nordrhein-Westfalen ist § 99 SchulG NRW:                          stehen, d.h. durch die Maßnahme sollen die Schülerinnen und
„§ 99 Schulsponsoring, Werbung                                    Schüler für ihr weiteres Leben lernen. Die Werbewirkung
Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schul-        muss demgegenüber zurücktreten. Unterrichtsabläufe und
träger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf             Schulbetrieb dürfen nicht beeinträchtigt werden; Lehrerin-
deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Schulspon-        nen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler dürfen nicht
soring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erzie-         direkt in Werbemaßnahmen eingebunden werden. Die
hungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewir-          Autorität der Schule als staatliche Einrichtung darf nicht für
kung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die      kommerzielle Zwecke missbraucht werden. Politische Wer-
Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit    bung ist in Schulen generell unzulässig.
Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.
                                                                  Was geht – Was geht nicht?
Im Übrigen ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient,      Aus schulrechtlicher Sicht sind als Leistungen der Schule ge-
in der Schule grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen ent-       genüber dem Sponsor zulässig:
scheidet das Ministerium.                                           Hinweise auf die Unterstützung des Sponsors mit Nen-
§ 98 Abs. 2 gilt entsprechend.“                                     nung seines Namens, Verwendung seines Logos oder

                                                  Beilage Schule NRW 12/10                                                   11
Emblemes bei allen Arten von Schulveranstaltungen oder
                                                               Beispiel einer getarnten Schulsponsoring-
     Druckerzeugnissen der Schule, die sich auf die konkret
                                                               maßnahme: Die Schulfotoaktion
     gesponserten Leistungen, Ausstattungsgegenstände etc.
                                                               Immer häufiger kommt es vor, dass den Schulen Fotoaktio-
     beziehen;
                                                               nen als Schulsponsoringmaßnahmen angeboten werden.
     Hinweise auf die Unterstützungsleistung des Sponsors
                                                               Hierbei handelt es sich aber nicht um zulässige Schulspon-
     (Name, Logo, Embleme etc.) in Presseveröffentlichungen;
                                                               soringmaßnahmen im Sinne des § 99 Schulgesetz.
     Hinweise auf die Unterstützungsleistung des Sponsors
     (Name, Logo, Embleme etc.) auf Hinweistafeln in der
                                                               Die Tradition von Schulfotoaktionen, nach der es üblich
     Schule;
                                                               war, als Erinnerung an die Schulzeit ein Klassenfoto anfer-
     Hinweise auf die Unterstützungsleistung des Sponsors
                                                               tigen zu lassen, hat sich durch die technische Entwicklung
     (Name, Logo, Embleme etc.) auf Ausstattungsgegenstände
                                                               längst zu einer kommerziellen Unternehmung erweitert,
     wie z.B. Computern.
                                                               bei der neben dem Klassenfoto auch Porträtaufnahmen in
                                                               einer Fotomappe zusammengestellt werden, die dann den
Schulrechtlich unzulässig sind:
                                                               Schülern und deren Eltern zum Kauf angeboten werden.
  insbesondere (vorgebliche) Schulsponsoringmaßnahmen,
                                                               Die Einbindung der Schulen in Organisation und Vertrieb
  die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schule ste-
                                                               der Fotomappen stellt eine wirtschaftliche Betätigung der
  hen und sich in der Sache als rein kommerzielle Produkt-
                                                               Schule während der Unterrichtszeit dar, die gemäß § 55
  werbung ohne erkennbaren schulischen Nutzen darstel-
                                                               SchulG unzulässig ist. Hinzu kommt, dass das Personal der
  len;
                                                               Schule möglicherweise zu Lasten des Unterrichts für den
  Gezielte Empfehlungen auf Plakaten, Werbesäulen oder
                                                               Schulfotobetrieb tätig wird, so dass Schulfotoaktionen den
  Werbezettel für bestimmte Produkte des „Sponsors“ in der
                                                               schulischen Ablauf beeinträchtigen und mit größerem Un-
  Schule (mit Ausnahme von Sportstätten, die auch dem
                                                               terrichtsausfall und Störungen verbunden sind. Auch dies
  Vereinssport dienen, und Kraftfahrzeugen, die für den
                                                               ist unzulässig.
  Schülertransport eingesetzt werden);
                                                               Immer wieder führen die Fotoaktionen auch zu Beschwer-
  Verkaufsaktionen in der Schule;
                                                               den von Eltern, die sich aufgrund eines gewissen Gruppen-
  das Tragen von T-Shirts zu Werbezwecken;
                                                               drucks selbst dann zum Kauf der Fotos genötigt sehen,
  Hinweise auf „Sponsoren“, deren Organisation, Ausrich-
                                                               wenn keine Kaufverpflichtung besteht.
  tung, Ziele etc. nicht mit pädagogischen bzw. schulischen
                                                               Die versprochenen Gegenleistungen für die Bemühungen
  Anliegen und Zwecken vereinbar sind (z.B. Sekten oder
                                                               der Schulen (kostenlose Schülerausweise, Imagebroschü-
  extremistische politische Parteien);
                                                               ren oder Flyer der Schulen) sind zwar ein nachvollziehbarer
  Hinweise auf „Sponsoren“ (und nicht auf deren Produkte),
                                                               Anreiz für Schulen, bei den Aktionen mitzuwirken, es han-
  die einen derartigen Umfang erreichen, dass der Eindruck
                                                               delt sich aber nicht um zulässiges Schulsponsoring i.S.v. §
  erweckt wird, bei der Schule handele es sich um eine Wer-
                                                               99 SchulG. Abgesehen davon, dass dieses Verfahren mit
  beeinrichtung für diesen „Sponsor“ (und damit – mittelbar
                                                               Blick auf evtl. versprochene kostenlose Schülerausweise
  – auch für dessen Produkte).
                                                               als Gegenleistung auch unter datenschutzrechtlichen
  Im Unterschied zur Imagewerbung ist Produktwerbung
                                                               Gesichtspunkten nicht unproblematisch ist, liegt der
  somit nach wie vor grundsätzlich untersagt. Produktwer-
                                                               Vorteil des Schulfotobetriebs bei diesen Aktionen eindeu-
  bung ist nur zulässig, wenn sie schulischen Zwecken dient
                                                               tig im Vordergrund und nicht die Leistung, die der Schule
  oder ausnahmsweise nach § 99 Abs. 2 SchulG NRW geneh-
                                                               gegenüber erbracht wird.
  migt wurde (z.B. Bandenwerbung in Sportstätten, die auch
  dem Vereinssport dienen; schulischen Zwecken dienende
                                                               Eine Verlegung von Fotoaktionen in die unterrichtsfreie
  Angebote wie z.B. Vokabel- und Grammatiktrainer, Nach-
                                                               Zeit ohne Einbindung der Schule in Organisation und Ver-
  schlagewerke, Wörterbücher und Lernsoftware, Jugendrei-
                                                               trieb der Fotomappen ist demgegenüber unbedenklich. Da
  sen und Sprachreisen, Kultur-, Sport- und Musikveranstal-
                                                               Schüler heute sehr viel länger (z.B. im Rahmen der Offenen
  tungen sowie Stellenangebote von Firmen).
                                                               Ganztagsschule) und häufig auch über Mittag in der
  Nicht unter den Anwendungsbereich von § 99 SchulG
                                                               Schule anwesend sind, könnten beispielsweise die länge-
  NRW fallen Schulsponsoringmaßnahmen, die in keinem
                                                               ren Mittagspausenzeiten für Schulfotoaktionen ausge-
  unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule stehen, wie
                                                               nutzt werden.
  z.B. Werbung auf Fahrzeugen für den Schülertransport.

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Wer verwaltet die Mittel?                                        Schulsponsoringvertrag der Schule mit einem Sponsor zwin-
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten zum Umgang mit fi-      gende Voraussetzung für dessen Gültigkeit. Schulsponsoring-
nanziellen Zuwendungen:                                          aktivitäten von Fördervereinen sollten einbezogen werden.
1. Bereitstellung der Mittel auf dem Konto des Schulträgers      Auch beim Abschluss eines Vertrags durch einen Förderverein
   (Hinweis: Möglichst ein Sonderkonto für die Schule), der es   muss das Einvernehmen mit dem Schulträger hergestellt wer-
   dann der Schule nach Maßgabe einer entsprechenden Ver-        den, um sicherzustellen, dass die Vertragsabsprachen, insbe-
   einbarung zur Verfügung stellt.                               sondere die Gegenleistungen der Schulen, auch umgesetzt
2. Überweisung der Summe auf das Konto eines Schulförder-        werden können. So darf z.B. ein Sponsor eventuell abgespro-
   vereins. Mit Blick auf den Vertragsabschluss zwischen         chene Werbemaßnahmen in der Schule nicht ohne Zustim-
   Förderverein und Sponsor (mit einem Förderverein) muss        mung des Schulträgers durchführen. Der Vertragshoheit des
   aber geklärt werden, dass die Vertragsabsprachen auch in      Schulträgers steht dessen rechtliche Verpflichtung gegenüber,
   der Schule umgesetzt werden können.                           für Nachfolgeprobleme finanzieller Art grundsätzlich einste-
3. Die Schule verfügt über ein eigenes Budget und ein eigenes    hen zu müssen. Nur der Schulträger kann mögliche vertragliche
   Schulkonto im Rahmen der kommunalen Budgetierung. Hier        oder haftungsrechtliche Ansprüche erfüllen. Rechtlich gesehen
   wäre eine direkte Überweisung auf das Schulkonto möglich.     ist zu beachten, dass bei der Zuwendung eines Sponsors nicht
                                                                 die Schule, sondern der Schulträger Eigentümer der Sache wird
Erfolgt die Zuwendung des Sponsors durch Dienstleistungen,       und damit eventuelle Folgekosten zu tragen hat. Bei der
so ist zu gewährleisten, dass bei allen unterrichtsbezogenen     Bereitstellung von Sachmitteln muss deshalb mit Blick auf die
Aktivitäten die Aufsichtspflicht durch Lehrer der Schule         Inventarisierung, ggf. entstehende Folgekosten oder mögliche
gewährleistet ist.                                               Ersatzbeschaffungen vorher eine Absprache zwischen Schule
                                                                 und Schulträger erfolgen. Erfolgt die Zuwendung eines Schul-
Die außerunterrichtsbezogenen Veranstaltungen bedürfen           sponsors in Form von Dienstleistungen, ist sicherzustellen, dass
der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters,         die Aufsichtspflicht jederzeit bei der Schule liegt.
damit sie als Schulveranstaltung gelten und voller Versiche-
rungsschutz für alle Beteiligten gilt.                           Entwicklung von Schulsponsoringkonzepten
                                                                 Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch im Hinblick
                                                                 auf die erfolgreiche Eigenwerbung und die pädagogisch sinn-
Zusammenarbeit von Schule und                                    volle Nutzung von Schulsponsoringmitteln im Schulbereich
                                                                 ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulträger und
Schulträger beim Schulsponsoring                                 Schule erforderlich. Im Hinblick auf die Einbeziehung des
Rechtsverhältnis Schule – Schulträger                            Schulsponsorings in die schulische Arbeit sind Regelungen
Schulsponsoring im Schulbereich wirft eine ganze Reihe von       und Verfahren zu entwickeln, die dessen Vereinbarkeit mit
Rechtsfragen auf. Neben den schulrechtlichen Regelungen          dem Bildungs- und Erziehungsauftrag sicherstellen. Die
sind insbesondere vertragsrechtliche, steuerrechtliche, wett-    Städte sollten daher gemeinsam mit der Schulaufsicht
bewerbsrechtliche und unfallversicherungsrechtliche Frage-       Schulsponsoringkonzepte entwickeln, in denen Rahmenbe-
stellungen zu beachten. Die Fülle der relevanten rechtlichen     dingungen und Regeln festgelegt werden. In vielen Kommu-
Regelungen erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusam-        nen sind entsprechende Aktivitäten bereits in Gang gekom-
menarbeit zwischen Schulträger und Schulen. Die Schule als       men. Der Deutsche Städtetag hat hierzu entsprechende Emp-
rechtlich unselbstständige Einrichtung des öffentlichen          fehlungen für das Schulsponsoring im Schulbereich veröf-
Rechts (§ 6 Abs. 3 SchulG) kann selbst keine Verträge mit        fentlicht. Darin werden u.A. folgende Grundsätze formuliert:
Sponsoren abschließen. Daran ändert auch die grundsätzli-            Der Werbezweck muss bei allen Gegenleistungen der
che Möglichkeit zur Entgegennahme von Zuwendungen                    Schulen immer deutlich im Hintergrund gegenüber dem
Dritter (§ 99 Abs. 1 SchulG) nichts. Die rechtlichen Gegeben-        zu fördernden Zweck stehen.
heiten erfordern, dass die Schulsponsoringaktivitäten grund-         Art und Umfang der Werbung dürfen dem allgemeinen
sätzlich über den Schulträger gesteuert und koordiniert wer-         Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht entgegenstehen.
den. Initiativen der Schulen zur Gewinnung von Sponsoren             Weltanschauliche Neutralität und Toleranz müssen ge-
stehen die Vertragshoheit des Schulträgers bzw. die rechtli-         währleistet sein.
chen Rahmenbedingungen aber keineswegs entgegen.                     Tabak- und Alkoholwerbung sind in jedem Fall auszuschlie-
Rechtlich ist die Zustimmung des Schulträgers zu einem               ßen.

                                                 Beilage Schule NRW 12/10                                                     13
Unterricht und Schulbetrieb dürfen durch Werbemaßnah-        heute festzustellen, dass sich die Einbeziehung von Spon-
     men nicht beeinträchtigt werden.                             sorenmitteln an den Schulen höchst unterschiedlich darstellt.
     Eine direkte Einbindung von Schülerinnen und Schülern        Für den Schulträger erscheint wichtig, allzu große Dispa-
     bzw. Lehrerinnen und Lehrern in Werbeaktivitäten ist nicht   ritäten zwischen den Schulen durch das Schulsponsoring
     zulässig.                                                    oder gar die Entwicklung von „armen“ und „reichen“ Schulen
     Die schulischen Mitwirkungsorgane und damit auch die         zu verhindern. Auf Ebene der Schulträger können sich somit
     Eltern sind in den Prozess einzubeziehen.                    Koordinierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch den
     Jedwede wirtschaftliche Abhängigkeit der Schulen vom         Schulträger als notwendig erweisen. Von verschiedener Seite
     Schulsponsoring ist auszuschließen.                          werden in diesem Zusammenhang Fonds-Modelle favorisiert,
     Das jeweilige Schulprofil und das Schulsponsoring sollten    bei denen die Sponsoren in einen „Sponsoring-Pool“ einzah-
     aufeinander abgestimmt sein.                                 len, der dann z.B. vom Schulträger gleichmäßig auf die ver-
     Die Sponsoren sollten zum Schulprofil passen.                schiedenen Schulen verteilt wird. Die Verwirklichung eines
                                                                  solchen Modells dürfte Probleme aufwerfen, da die direkte
Unterstützung und Beratung der Schulen                            Beziehung zwischen Sponsor und Schule verloren geht und es
Eine weitere wichtige Aufgabe kommt dem Schulträger bei           dem Interesse von Sponsoren nach Außendarstellung mit
der Beratung und Unterstützung der Schulen in allen rechtli-      direkter Identifizierung nicht ausreichend Rechnung trägt. Im
chen, vertraglichen und finanziellen Fragen zu. Hierdurch         Hinblick auf eine angemessene Ausgleichswirkung zwischen
wird sichergestellt, dass das Schulsponsoring rechtskonform       den Schulen könnten sich allenfalls Modelle als praktikabel
und zum Vorteil der Schulen gestaltet wird. So sollten z.B. in    erweisen, bei denen nur ein bestimmter (geringer) Teil der
den Verträgen vor allem am Anfang der Schulsponsoringak-          Sponsoringeinnahmen der Einzelschulen einem Ausgleichs-
tivitäten kurze Laufzeiten vereinbart werden, da sich sonst       fonds zugeführt wird, der insbesondere den vom Schulspon-
eventuell Bindungen an einen Sponsor ergeben können, die          soring weniger gesegneten Schulen zugute kommt. Aller-
sich nur schwer wieder lösen lassen. Andererseits entsteht        dings müssen auch die Fondsmittel projektbezogen bzw. an
bei einem gelungenen (ersten) Schulsponsoringprojekt Ver-         konkrete Inhalte schulischer Arbeit gebunden verausgabt
trauen zwischen den Partnern, und Zug um Zug können ver-          werden. Denkbar sind auch Kooperationsprojekte mehrerer
tragliche Bindungen verlängert und ausgeweitet werden.            Schulen mit Sponsoren oder Ausgleichsmaßnahmen des
Wichtig erscheint darüber hinaus, dass den Schulen weitge-        Schulträgers. Grundsätzlich sollten konkrete Modelle vor Ort
hende Freiheit bei der Bewirtschaftung und Verwendung der         entwickelt und diskutiert werden, um bei den Schulen wie
Sponsorengelder durch den Schulträger eingeräumt wird.            auch bei den Sponsoren Akzeptanz zu erreichen.
Dies kann vor allem im Rahmen der inzwischen in den mei-
sten Kommunen praktizierten Budgetierung erreicht werden.
Daneben können und sollten Städte und Gemeinde auch bei
                                                                  Schulsponsoring und Steuerrecht
der Gewinnung von Sponsoren, insbesondere aus dem Be-             Generell gilt, dass in jedem Einzelfall fachkundige Beratung
reich der örtlichen Wirtschaft, behilflich sein.                  durch einen Steuerberater eingeholt werden sollte. Hierbei ist
                                                                  es oft möglich, Kompetenzen aus der Elternschaft einzubin-
Sicherung von Chancengleichheit                                   den. Zur ertragsteuerlichen Behandlung des Schulsponsoring
Durch die Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern             gelten die Grundsätze des Erlasses des Bundesministeriums
kann auch vermieden werden, dass durch das Schulsponso-           der Finanzen vom 18. Februar 1998:
ring eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Schu-
len eintritt. Die Schulen sind für Sponsoren je nach Schulform    „Die im Zusammenhang mit dem Schulsponsoring erhaltenen
und Lage unterschiedlich attraktiv. Darüber hinaus arbeiten       Leistungen können, wenn der Empfänger eine steuerbegün-
zahlreiche Schulen bereits erfolgreich mit außerschulischen       stigte Körperschaft ist, steuerfreie Einnahmen im ideellen
Partnern zusammen, haben vielfältige Projektideen und             Bereich, steuerfreie Einnahmen aus der Vermögensverwaltung
zusätzliche Angebote für ihre Schülerinnen und Schüler ent-       oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Ge-
wickelt und realisiert, während andere Schulen in ihren Über-     schäftsbetriebs sein. Für die Abgrenzung gelten die Allgemei-
legungen erst am Anfang stehen. Auch die Kontakte der För-        nen Grundsätze (vgl. insbesondere Anwendungserlass zur
dervereine zur regionalen Wirtschaft, die für Schulsponso-        Abgabenordnung, zu § 67a, Tz. I/9). Danach liegt kein wirt-
ringmaßnahmen genutzt werden können, sind von Schule zu           schaftlicher Geschäftsbetrieb vor, wenn die steuerbegünstigte
Schule unterschiedlich. Von daher ist zu erwarten bzw. bereits    Körperschaft dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu

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Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor
                                                                Beispiel 2
selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine
                                                                Die naturwissenschaftlichen Klassen einer Gesamtschule
Leistungen an die Körperschaft hinweist. Ein wirtschaftlicher
                                                                schließen sich zu einem Öko-Projekt zusammen. Mit finan-
Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der
                                                                zieller Unterstützung und personeller Betreuung eines
Empfänger der Leistungen z.B. auf Plakaten, Veranstaltungs-
                                                                regionalen Umwelt- und Energieunternehmens errichten
hinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise
                                                                sie eine eigene Solaranlage. Als Gegenleistung für die Zu-
auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hin-
                                                                wendungen des Unternehmens hat sich die Schule ver-
weist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens,
                                                                pflichtet, im Rahmen ihrer regelmäßigen Öffentlichkeitsar-
Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere
                                                                beit auf die Unterstützung des Unternehmens in vertraglich
Hervorhebung, erfolgen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbe-
                                                                festgelegter Form publikumswirksam hinzuweisen. Das
trieb liegt dagegen vor, wenn die Körperschaft an den Werbe-
                                                                Briefpapier der Schule, die vom Öko-Projekt herausgegebe-
maßnahmen mitwirkt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
                                                                nen Broschüren und Veranstaltungsplakate sind mit dem
kann kein Zweckbetrieb sein.“
                                                                Unternehmenslogo und einem ins Auge springenden Ver-
                                                                merk „Offizieller Sponsor des Öko-Projekts“ versehen. Das
Eine für die steuerliche Beurteilung eines Schulsponsorings
                                                                Unternehmen tritt hier als Sponsor auf. Seine Zahlungen für
entscheidende Abgrenzungsfrage ist also die Art und der Um-
                                                                das Öko-Projekt sind als Betriebsausgaben steuerlich abzu-
fang des Mitwirkens durch die Schule.
                                                                ziehen. Die Schule muss die Einkünfte aus dem Sponsor-
                                                                Verhältnis versteuern, wenn die Einnahmegrenze von
                                                                30.678 Euro im Jahr nachhaltig überschritten wird.
 Beispiel 1
 Ein Textilunternehmen unterstützt die Theatergruppe des
 örtlichen Gymnasiums durch Geld- und Sachzuwendun-
 gen (u.a. Kostümstoffe, Bühnenrequisiten). Die Theater-
 gruppe stattet dem Unternehmen öffentlich ihren Dank           Beispiel 3
 ab. Darüber wird in den nächsten Tagen in der Lokalpresse      Wie Beispiel 2, aber das Unternehmen erhält für seine Zu-
 berichtet. Die Theatergruppe weist in den Programmhef-         wendungen lediglich das Recht, mit der Bezeichnung
 ten und auf ihren Veranstaltungsplakaten auf die Unter-        „Förderpartner des Öko-Projekts X-Schule“ zu werben und
 stützung durch das Unternehmen hin, ohne dass dies ver-        dabei das Logo des Projekts zu verwenden. Die Schule
 einbart war. Der Hinweis ist nicht besonders werblich her-     weist selbst nicht aktiv auf die Förderung durch das Un-
 vorgehoben.                                                    ternehmen hin. Die Zahlungen des Unternehmens sind als
                                                                Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
 Die Geld- und Sachzuwendungen des Unternehmens kön-
 nen steuerlich als Spende berücksichtigt werden, wenn          Die Schule muss die Einnahmen aus dem Förderverhältnis
 eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Vordruck             auch dann nicht versteuern, wenn die oben erwähnte Ein-
 erteilt wird. Für die Schule ergeben sich aus der Zuwen-       nahmengrenze von 30.678 Euro im Jahr überschritten
 dung keine steuerlichen Folgen.                                wird. Die Gestattung, den Namen des Öko-Projekts und
                                                                sein Logo werblich zu nutzen, überschreitet die Grenzen
 Die vorstehenden Grundsätze gelten jedenfalls dann,            der steuerfreien Vermögensverwaltung grundsätzlich
 wenn die Theateraufführungen unentgeltlich sind. Wer-          nicht. Anders wird zu entscheiden sein, wenn die Schule
 den Eintrittsgelder erhoben, die zusammen insgesamt            wie im Beispiel 2 zusätzlich die Fördertätigkeit des Unter-
 eine Einnahmegrenze von 30.678 Euro überschreiten, wird        nehmens auch selbst öffentlich hervorhebt. Dabei ist der
 dadurch grundsätzlich ein Betrieb gewerblicher Art be-         schlichte, werblich nicht besonders hervorgehobene Hin-
 gründet. Für diesen Betrieb kann allerdings in der Regel die   weis auf die Unterstützung des Sponsors regelmäßig
 Gemeinnützigkeit erlangt werden, wenn dieser sich eine         unschädlich.
 den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen ent-
 sprechende Satzung gibt. Dann ergäbe sich dieselbe Lö-         Entsprechendes gilt, wenn die Sponsormaßnahmen über
 sung wie im Fall der unentgeltlichen Theaterauffüh-            den gemeinnützigen Schulförderverein abgewickelt wer-
 rungen.                                                        den. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sponsormaßnah-

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