Schulsponsoring heute - Leitfaden für Schulen, Schulträger und Unternehmen - Beilage SCHULE NRW Dezember 2010
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Beilage SCHULE NRW Dezember 2010 Schulsponsoring heute Leitfaden für Schulen, Schulträger und Unternehmen. Ministerium für Schule und Weiterbildung www.schulministerium.nrw.de des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorwort Schulen in Nordrhein-Westfalen entscheiden selbst und verantwortlich über ihre Arbeit. Um Schülerinnen und Schülern in einer globalisierten Welt zu einer gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen, benötigen Schulen Verantwortungspartnerschaften mit außerschulischen Institutionen, Organisationen und Unternehmen. Kooperationen dieser Art begleiten Schu- len bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages konstruktiv und nachhaltig. Die Konkretisierung und Umsetzung von Verantwortungspartnerschaften wird Bestandteil des Schulprogramms und damit Ausdruck der verbindlichen pädagogischen Arbeit der Schule. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern oder das Lernen an externen Orten als zwei Aspekte von Schulsponsoring werden somit auch Bestandteil des schulischen Alltags. Die Verwendung des Begriffs Schulsponsoring ist im schulischen Kontext häufig nicht ein- deutig und von daher oft Ursache für Missverständnisse. Diesem Sachverhalt soll durch die vorliegende Broschüre Rechnung getragen werden: Hier werden neben vielen wissenswer- ten Informationen rund um das Thema „Schulsponsoring“ auch Hinweise gegeben, weshalb eine präzise Definition von „Schulsponsoringmaßnahmen“ für die schulische Arbeit unver- zichtbar ist. Wir freuen uns darauf, die Schulen in Nordrhein-Westfalen auf ihrem Weg hin zu einem erfolgreichen und professionellen Schulsponsoring und in der Zusammenarbeit mit Unter- nehmen weiter zu stärken. Wolfgang Koch Mira Rübsamen Helmut Schorlemmer Ministerium für Schule Stiftung Partner Schulsponsoringberater und Weiterbildung für Schule NRW NRW 2 Beilage Schule NRW 12/10
Inhalt Seite Schulsponsoring – Auf den Punkt gebracht 4 Konzeptionelle Bausteine für Schulen 6 Gemeinsame Ziele und Verantwortungs- partnerschaften 7 Schulsponsoring durch Stiftungen – ein Erfolgsmodell für Schulen 8 Schulsponsoring als Teil der Verbraucherbildung 10 Schulsponsoring und Schulrecht 10 Zusammenarbeit von Schule und Schulträger beim Schulsponsoring 13 Schulsponsoring und Steuerrecht 14 Schulsponsoring – die Kernpunkte 17 Blick über den Zaun 17 Praktische Tipps 18 Checkliste 19 Mustervertrag 20 Beilage Schule NRW 12/10 3
Schulsponsoring – Auf den Punkt Sachklärung/Definition Fundraising ist die international übliche Bezeichnung für gebracht Maßnahmen, die nicht kommerzielle Organisationen ergrei- fen, um Ressourcen für ihre Arbeit zu erschließen. Es geht also Worum geht es? um die Beschaffung zusätzlicher Mittel, die unregelmäßig Schulsponsoring eröffnet finanzielle, sachliche oder personel- oder regelmäßig eingenommen werden und die Organisa- le Ressourcen und Know-how, um Schulentwicklung wirksa- tionen bei ihrer Arbeit unterstützen. Neben der Nutzung von mer und nachhaltiger zu bestreiten und den Praxisbezug der Stiftungen können Zuwendungen an Schulen in Form von schulischen Bildung zu verbessern. Es ist kein Ersatz für eine Spenden oder von Schulsponsoring erfolgen. nicht ausreichende Grundversorgung der Schule. Eine Spende ist eine Geld- oder Sachzuwendung bzw. Dienst- Der Bildungs- und Erziehungsauftrag, d.h. der konkrete leistung ohne Gegenleistung und Werbewirkung. Ihre klassi- Nutzen für die pädagogischen Ziele der Schule, muss immer sche Form ist das Mäzenatentum. Dabei bleibt der Spender so- im Vordergrund stehen. Schulen sind keine Plattform für gar anonym. Wenn der Spender jedoch eine Namensnennung Werbekampagnen jeder Art. Schulsponsoringprojekte sollten wünscht, ist dies möglich und in jeder Hinsicht unbedenklich. einen eigenen schulpädagogischen Wert besitzen und Schulsponsoring hingegen sieht eine Gegenleistung vor. Die Schulentwicklungsimpulse setzen. Ziel ist es, Schulprogram- Gegenleistung besteht in der Regel in Imageförderung für me, Projekte oder Arbeitsgemeinschaften durch außerschuli- den Sponsor durch die Schule. Die Zuwendungsmöglichkei- sche Partner zu fördern bzw. zu begleiten. Die Kommunikation ten des Schulsponsoring sind mit der Spende identisch. dieser Förderung innerhalb und außerhalb der Schule führt zu Schulsponsoring folgt somit dem Prinzip „Förderung der einem Imagegewinn für das Unternehmen und schlussendlich Schule gegen Imageförderung in der Öffentlichkeit für den zu einer erfolgreichen Schulsponsoringpartnerschaft. Sponsor.“ Schulsponsoring geschieht immer auf der Basis Produktwerbung dient hingegen primär der Absatzsteige- eines Vertrags zwischen den Beteiligten (Verträge können rung des jeweiligen Unternehmens. In einem solchen Fall mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden). sind die Schülerinnen und Schüler nur als Objekt der Wer- bung, als Zielgruppe interessant. Der Verbraucherzentrale Schulsponsoringmaßnahmen müssen insbesondere den Bundesverband e.V. (vzbv) und einige europäische Verbrau- Anforderungen der §§ 95, 98 und 99 des Schulgesetzes NRW cherorganisationen (z.B. Verein für Konsumenteninformation genügen und mit den Vorgaben des § 55 Abs. 1 Schulgesetz VKI, Wien; Consumer’s Association, London) lehnen in diesem NRW vereinbar sein. Ob konkrete Maßnahmen diesen schul- Zusammenhang das zunehmende Interesse der Werbewirt- rechtlichen Vorgaben genügen, wird für jeden Einzelfall unter schaft an Schulen grundsätzlich ab, da es den Bildungs- und Berücksichtigung des Gesamteindrucks, der einer Maßnahme Erziehungsauftrag der Schule konterkariert. im schulischen Umfeld zukommt, sorgfältig zu prüfen sein. Kurz: Die gut und zuverlässig ausgehandelte Balance zwi- Die Entscheidung über die schulrechtliche Zulässigkeit einer schen pädagogischem Auftrag und Imageförderung ist zen- Maßnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit traler Bestandteil für den Erfolg von Schulsponsoring. Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers. Schulsponsoringoptionen Schulsponsoringoptionen Einmal- Mittel-/Langzeit- Schulsponsoring Schulsponsoring Dienstleistungen Know-how-Transfer Einmalige Zuwendungen Gemeinsame, auch für ein kurzes, zeitlich be- kostenintensivere Projekte, grenztes Projekt auf längere Zeit angelegt mit erhöhter Gegen- leistung durch die Schule (z.B. im Bereich Pressear- beit) Sachmittel Geldmittel 4 Beilage Schule NRW 12/10
Formen des Schulsponsorings Betreuung von Facharbeiten Das Schulsponsoring weist viele Facetten auf. Besonders häu- Unterstützung von Projekten an Schulen, z.B. Vermittlung fig anzutreffen sind: von Referenten Durchführung und Anleitung zu alltagsbezogenen physi- Öffnung firmeninterner Fortbildungsmaßnahmen für kalischen und chemischen Experimenten mit fachlichen Lehrerinnen und Lehrer und sachlichen Hilfen durch Experten aus Unternehmen Bereitstellung von Expertenwissen durch die Teilnahme Experimentalvorträge, Sammlungen von Beispielen für von Unternehmensvertretern an Diskussionen mit Schü- Versuche und Schülerexperimente für den Einsatz im lern und Lehrern, z.B. als Wirtschaftspaten Fachunterricht (Chemie, Physik und Technik) Durchführung von Bewerbungstrainings für Schülerinnen Einrichtung von Fachräumen, z.B. Labormaterialien, und Schüler PC/EDV-Ausstattung, Geräte für den naturwissenschaft- Betriebserkundungen und Praktika für Lehrer und Schüler lich-technischen Unterricht, Musikinstrumente und Sport- Beratung, z.B. bei Schulmanagement- oder Organisations- geräte entwicklungsfragen der Schule Der Nutzen für Unternehmen Für Unternehmen ist das Schulsponsoring ertragreich und sinnvoll, um die Qualität der schulischen Bildung zu verbessern potenzielle Nachwuchskräfte gezielter informieren zu können und potenzielle Auszubildende kennenzulernen die Vorstellungen der Firma und die Ansprüche an die Mitarbeiter deutlich zu machen häufiger und positiv in der lokalen Presse erwähnt zu werden ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung Nachdruck verleihen zu können die Beziehungen zum regionalen Umfeld zu verbessern Vorurteile der Wirtschaft gegenüber zu beseitigen, Unternehmen am Standort und in der Region positiv in Erscheinung treten zu lassen und dazu beizutragen die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und Imagegewinn zu erreichen. Beziehungsgeflecht Schulsponsoring Bildungs- und Erziehungsauftrag Schulprogramm und Schulentwicklung Schulträger Schule Schulaufsicht Steuerrecht Sponsor Datenschutz Wettbewerbsrecht Schulrecht Beilage Schule NRW 12/10 5
Konzeptionelle Bausteine für Schulen Ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und geförderter Gegenleistung entsprechend ausgewogen? Wenn Schulen sich auf den Weg machen, Schulsponsoring- Sind Schulprogramm, Projektauswahl und Sponsoraus- partnerschaften abzuschließen, ist es notwendig, dass sie wahl adäquat abgestimmt? sich professionell auf eine solche Partnerschaft vorbereiten. Sind eine entsprechende Abwicklung und eine ständige Folgende Bausteine sollten beachtet werden: Kommunikation mit dem Sponsor gewährleistet? Bausteine einer Schulsponsoringkonzeption 6. Mittelverwaltung/Budgetierung 1. Marketingkonzept Aus rechtlichen Gründen und grundsätzlichen Zuständig- Die Schule tritt als Anbieter auf und sucht einen Partner, der keiten muss die Mittelverwaltung mit dem Schulträger vorab ihr Angebot unterstützt. Es ist hilfreich, dieses Angebot ange- geklärt werden! messen zu kommunizieren (z. B. durch Informationsflyer o. ä.). 7. Akquisition 2. Bestandsaufnahme Kontakte mit Sponsoren müssen hergestellt werden. Diese Eine Schule sollte sich vorab überlegen, welche Unterstüt- erfordern eine gezielte Vorbereitung und ein entsprechend zung sie braucht. Diese kann aus Geldzuwendungen, Sachzu- entwickeltes, abgestimmtes Instrumentarium. wendungen oder Dienstleistungen bestehen. Wie bekomme ich einen Sponsor? 3. Legitimation Schulsponsoring bedeutet Beziehungsarbeit. Unerlässlich ist die Einbindung der Entscheidungsgremien. Möglichkeiten der Kontaktaufnahme: Schulsponsoring ist immer Bestandteil des Schulentwick- Umfrage unter Kolleginnen und Kollegen und den Eltern lungsprozesses und muss in der Diskussion um das Schulpro- Nutzung der privaten Kontakte in Vereinen und Institutionen gramm einen festen Platz haben. Alle Beteiligten der Schule, Persönliche Kontakte der Schulleitung die Schülerschaft, die Elternschaft und das Lehrerkollegium Einladung von regionalen Unternehmen und Institutio- sowie die Schulleitung, sind aufgefordert, ein gemeinsames nen zu Tagen der offenen Tür Konzept im Konsens zu entwickeln. Nutzung bestehender Kontakte/Projekte Rasterung des Firmenumfelds 4. Strategie Grundsätzlich hilfreich ist eine tragfähige Öffentlich- Die Erstellung eines schlüssigen Konzepts erfordert strategi- keitsarbeit. sche Überlegungen, die mit folgenden Fragen gekennzeich- net sein könnten: Was haben Schulen zu bieten? Entspricht das Schulsponsoring dem Bildungs- und Erzie- Schulen, die Schulsponsoringaktivitäten planen, treten in hungsauftrag der Schule? einer neuen Rolle als Anbieter auf. Sie suchen einen Partner, Entspricht der Sponsor unserem Schulprogramm und dem der ihr Angebot unterstützt. Das Angebot von Schulen kann Schulprofil? man wie folgt zusammenfassen: Herrscht schulinterner Konsens über den Schulsponsoring- Schulen sind im lokalen Aktionsfeld prädestiniert für Ver- kontrakt? netzungsaktivitäten. Hat die Schule entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, die Schulen verfügen im Sinne einer erweiterten Schulge- einen Schulsponsoring-Vertrag abschließen und die fort- meinde über weitreichende Kommunikationsstrukturen, laufende Kooperation abwickeln und pflegen können? auch Ehemalige. Schule sind Zentren der Kommunikation, Stützpfeiler der 5. Management – Sicherung der personellen Ressourcen kulturellen Landschaft und stiften Identität. Es muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Kontakte Schulen entwickeln und vermitteln Schlüsselqualifikatio- mit dem Sponsor einer klaren Verantwortlichkeit unterliegen. nen (individuelle Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Weitere Aspekte lassen sich mit folgenden Fragen erfassen: Medienkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz). Welche Unterstützungsformen werden gewünscht: direk- Schulen verfügen über eine große Vielfalt von Begabun- te Geldzahlung, Sachleistung oder Dienstleistung? gen in ihrer Schülerschaft und ermöglichen Unternehmen, Welche Gegenleistungen sollten seitens der Schule ange- über bestimmte Projekte Kontakte zu potenziellen künfti- boten werden? gen Mitarbeitern aufzubauen. 6 Beilage Schule NRW 12/10
Durch die Öffnung von Schule werden Lernprozesse mit Schulen der Wirtschaftswelt öffnen müssen, um ihre Schüler Ernstcharakter initiiert. zukunftsorientiert zu bilden und zu erziehen. Professioneller Unterricht und lebendige Schule fördern Dennoch findet das Thema Schulsponsoring in der öffentli- die Persönlichkeitsbildung und wirken prophylaktisch chen Diskussion nicht nur Zustimmung: Kritiker sagen eine gegen Gewalt, Drogen, Kriminalität und politischen Kommerzialisierung der Bildung vorher, zeichnen das Zu- Extremismus. kunftsbild einer „Schule als Litfasssäule“ und verweisen dar- Schulen sind ein Standortfaktor. auf, dass die Wirtschaft mit ihren Schulsponsoringaktivitäten Darüber hinaus verfügen Schulen über individuelle Angebote vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge. und Schulprofile die herausgearbeitet und kommuniziert werden müssen. Reine Produktwerbung ohne erkennbaren schulischen Nutzen ist schulrechtlich jedoch unzulässig. Außerdem ist zu Welche Gegenleistungen sind möglich? bedenken, dass viele Unternehmen sehr spezialisierte Die Gegenleistungen der Schule müssen sich streng an § 99, Produkte herstellen, die für Schüler und Lehrkräfte als Einzel- Abs. 1, SchulG NRW orientieren. Folgende Gegenleistungen konsumenten nicht von Interesse sind. Die Produktwerbung sind möglich: und das Erschließen neuer Zielgruppen haben also faktisch Präsenz des Sponsors während Schulveranstaltungen keine Bedeutung. Zudem haben bisherige Schulsponsoring- (z.B. Schulfeste, Projektwochen) Erfahrungen gezeigt, dass solche Probleme höchst selten auf- Erwähnung des Sponsors bei Schulpublikationen getreten sind. Für die Unternehmen, die sich beim Schulspon- Nutzung des Sponsorenlogos bei eigenen Veröffentli- soring engagieren, stehen andere Zielsetzungen als Produkt- chungen (z.B. Schuljahrbuch, Schülerzeitung) werbung oder Absatzförderung im Mittelpunkt. Erwähnung des Sponsors bei Pressemeldungen und/oder gemeinsamen Pressekonferenzen Die Unterstützung von Schulen in finanziell-materieller und Firmenlogos auf gesponserten Gegenständen (z. B. ideeller Hinsicht ist für viele Firmen fester Bestandteil des Computer, Beamer, Whiteboards) Unternehmensleitbildes. Sie sehen ihr Engagement gesell- Präsenz des Sponsorenlogos in Schaukästen/Vitrinen schaftspolitisch, als langfristige Investition mit dem Bewusst- der Schule sein, dass Schulsponsoring eine sinnvolle Ergänzung ist, Freigabe des Schulsponsoringprojekts zur Nutzung in welche die Realisierung zusätzlicher Projekte an Schulen der unternehmensinternen Kommunikation ermöglichen soll. Die Wirtschaft vertritt sehr dezidiert die Auffassung, dass die Grundfinanzierung des Schulwesens in staatlicher Verantwortung bleiben muss und deshalb Schul- Gemeinsame Ziele und Verantwor- sponsoring lediglich eine zusätzliche Einnahmequelle bleibt. tungspartnerschaften Welche Gründe und Motive bewegen Unternehmen, sich Schulsponsoring aus Sicht der Wirtschaft gerade in Schulen zu engagieren? Die nordrhein-westfälischen Unternehmen engagieren sich Zwei Hauptzielsetzungen werden mit Schulsponsoring- vielfältig für ein leistungsfähiges Schulsystem. Vorrangige Zie- aktivitäten verbunden: erstens die Verbesserung der Qualität le sind die Verbesserung der Berufswahlorientierung und des der schulischen Bildung und zweitens der Imagegewinn. Fachunterrichts durch die Stärkung der wirtschaftlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung, z.B. durch Die Bereitstellung von Expertenwissen und die finanzielle Praktika, Erkundungen, Expertengespräche und Projekte. Diese Förderung von Projekten sollen helfen, die Qualität der schu- Zielsetzung verfolgen auch die Arbeitskreise SCHULEWIRT- lischen Bildung zu steigern und später gut informierte Aus- SCHAFT der Arbeitgeberverbände, die seit über 40 Jahren als zubildende zu bekommen. Dies geschieht auch vor dem informelle Gesprächsgruppen zwischen Vertretern der Hintergrund, dass die Schüler und Schülerinnen von heute die Schulen und der Wirtschaft arbeiten und Lehrkräften einen zukünftigen Auszubildenden und Mitarbeiter der Betriebe unmittelbaren Zugang zur Wirtschaft ermöglichen. sind. Von Seiten der Unternehmen wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ihre Angebote, die Arbeit der Schulen Die Distanz zwischen Schule und Wirtschaft ist Vergangen- durch Einbringung der betrieblichen Praxis, ergänzen sollen, heit, da das Klima in den letzten Jahren offener geworden ist. ohne dabei Einfluss auf grundlegende schulische Entschei- Mittlerweile ist es weitgehend unbestritten, dass sich die dungsbereiche auszuüben oder Abhängigkeiten zu schaffen. Beilage Schule NRW 12/10 7
Die Unternehmen haben ein großes Interesse, die Schulquali- Zur Verbesserung der Schulqualität zählt auch die schulorga- tät zu verbessern und dabei zu helfen, den Fachunterricht vor nisatorische Weiterentwicklung. Deshalb begleiten Experten allem in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern aus Unternehmen oftmals Schulen auf ihrem Weg zur eigen- attraktiver zu gestalten. Sie können Hilfen geben, damit Schü- verantwortlichen Schule, indem sie die Schulleitungen bei- lerinnen und Schüler die Bedeutung des Lehrstoffes durch spielsweise in Fragen der Organisations- und Personalent- den Bezug zur Realität besser erkennen können und erfahren, wicklung beraten und in den Bereichen Controlling sowie warum bestimmte Inhalte gelernt werden müssen. Deshalb Personal- und Qualitätsmanagement fachlich unterstützen. stellen viele Unternehmen ihre Labore zur Verfügung, helfen Die Unternehmen erhalten durch die Zusammenarbeit mit bei der Erstellung von Facharbeiten und unterstützen Projekt- den Schulen die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse über das wochen, womit sie auch dazu beitragen wollen, der zu hohen Schulleben zu erhalten. Zahl von Abbrüchen in der dualen Ausbildung und im Stu- dium entgegenzuwirken. Darüber hinaus geht es den Unternehmen darum, schwer- punktmäßig im regionalen Umfeld positiv in Erscheinung zu Gerade für gewerblich technische Berufe und Ingenieur- treten und mögliche Vorurteile und Distanzen bei der umlie- studiengänge brauchen die Unternehmen qualifizierten und genden Bevölkerung abzubauen. Unter diesem Aspekt wird motivierten Nachwuchs, um erfolgreich und wettbewerbsfä- die Nennung als Sponsor zum Beispiel in Pressemeldungen hig zu bleiben. Darüber hinaus haben Naturwissenschaften oder Broschüren der Schule gewünscht. und Mathematik angesichts der zunehmenden Technisierung Das gesellschaftliche Engagement ist keineswegs nur eine der Arbeitswelt entscheidenden Einfluss auf die künftige Sache der großen Konzerne. Gerade kleine und mittlere Un- Standortsicherung, da naturwissenschaftliche Erkenntnisse ternehmen engagieren sich vielfältig in ihrem direkten loka- und ingenieurwissenschaftlicher Fortschritt in besonderem len Umfeld. Sie konzentrieren ihre Schulsponsoring-Aktivi- Maße den Produktionsfortschritt beeinflussen. Unternehmen täten vielfach auf Schulen in der näheren Umgebung des haben bereits jetzt schon Schwierigkeiten, ihren Bedarf mit Unternehmens. qualifiziertem Personal zu decken. Dieses Problem wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Schulsponsoring durch Stiftungen – Jahren noch verschärfen. Deutschland ist deshalb darauf an- gewiesen, die nachfolgende Generation mit einem breiten ein Erfolgsmodell für Schulen Grundlagenwissen und hervorragenden Kenntnissen in die- Bierbrauer sponsern Fußballspiele, Getränkehersteller spon- sen Fächern und mit entsprechenden Fremdsprachenkennt- sern Musikfestivals, und Banken sponsern Kunstevents. Für nissen auszustatten. Schulen engagieren sich alle Branchen. Kein Wunder, ist Bil- dung doch ein Thema, das alle betrifft. Außerdem stellen die Unternehmen immer wieder fest, dass Doch es gibt nicht nur Partner aus der Wirtschaft, die sich Jugendliche sowie Lehrerinnen und Lehrer zu wenig über Aus- für Schulen engagieren wollen. Neben Handwerksbetrie- bildungsberufe und ihren Wandel, vor allem in den gewerb- ben, Mittelständlern und Großkonzernen, die jetzt den lich-technischen Berufen, wissen. Um Lehrerinnen und Lehrer Weg an die Schulen suchen, sollte eine Gruppe von Akteu- adäquat über Berufe und betriebliche Veränderungsprozesse ren nicht vergessen werden, die seit jeher gesellschaftliche unterrichten zu können, sind diese neben den Jugendlichen Verant wor tung bündelt und fokussiert: die deutschen vor allem eine wichtige Zielgruppe. Durch die Angebote der Stiftungen. Unternehmen erhalten sie die Gelegenheit, vertiefte Kennt- nisse über die Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt zu erwer- Schulen sind für viele Stiftungen ben, die auf dem aktuellen Stand sind. Die Neuordnung von Berufen bzw. die Entwicklung neuer Förderschwerpunkt Berufsbilder kann am besten im direkten Dialog zwischen Die hiesige Stiftungslandschaft ist vielfältig und finanzstark. Unternehmen und Schulen vermittelt werden. Bei der Aus- Rund 17.300 Stiftungen gibt es in Deutschland, davon sind 95 bildungsplatzwahl dominieren nach wie vor wenige Berufe. Prozent gemeinnützig. Sie sind in den verschiedensten The- Vor allem geschlechtsspezifische Stereotype verhindern, dass menfeldern aktiv – und natürlich unterstützen viele von sich trotz aller Bemühungen das Berufswahlspektrum der ihnen explizit Schulen und schulbezogene Bildungsprojekte. Jugendlichen erweitert. Es existiert nach wie vor eine Konzen- Organisatorisch unterscheidet man zwischen Förderstiftun- tration auf zu wenige Berufe. gen und operativ arbeitenden Stiftungen. 8 Beilage Schule NRW 12/10
Förderstiftungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie steu- Die Stiftung Partner für Schule NRW – erbegünstigte Einrichtungen und deren Projekte fördern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Ansprechpartner für Schulsponsoring Entwicklung von Projekten mit dem Projektträger. Im Gegen- Ein wichtiger Akteur in Nordrhein-Westfalen ist die Stiftung satz dazu stehen operative Stiftungen. Sie führen selbst ge- Partner für Schule NRW. Gemeinsam mit Unternehmen, Insti- meinnützige Projekte durch und entwickeln Lösungsstrate- tutionen, Ministerien und anderen Stiftungen entwickelt und gien für gesellschaftliche Problemkonstellationen. Die Mittel initiiert sie Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die auf hierfür akquirieren operative Stiftungen oftmals bei Unter- die Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Schulen abge- nehmen und Institutionen, um diese dann dem entsprechen- stimmt sind. Als Landesstiftung hat sie bei ihren Angeboten den Förderzweck zukommen zu lassen. stets die schulpolitischen Entwicklungen im Blick und einen Fokus auf die Bedürfnisse der Schüler in ihrem gesellschaftli- Einen guten Überblick über das deutsche Stiftungswesen, chen und regionalen Umfeld. Berufsorientierung, ökonomi- eine thematische und regionale Suche sowie konkrete An- sche Bildung, Schul- und Unterrichtsentwicklung und die sprechpartner bietet der Deutsche Stiftungsverband. Unterstützung pädagogischer Führungskräfte sind die the- matischen Säulen der Stiftung. In der Regel engagieren sich Stiftungen Rund 6.300 Schulen gibt es in Nordrhein-Westfalen, über für Schulen auf zwei verschiedenen 5.000 von ihnen waren schon an Projekten der Stiftung Part- ner für Schule NRW beteiligt. Leuchtturmwirkung entfaltet Wegen. die Stiftung in Großprojekten zur Berufsorientierung – wie Zum einen entwickeln sie bundes- oder landesweite Projekte etwa „Zukunft fördern“ oder „STARTKLAR!“. Hier werden und Wettbewerbe. Diese Angebote sind darauf ausgerichtet, Jugendliche auf einen sich stetig wandelnden Arbeits- und in den Schulalltag integriert zu werden oder ihn zu ergänzen. Ausbildungsmarkt vorbereitet. Aber auch Schulmanagement Sie sind meist thematisch gebunden. So gibt es beispielswei- („Schulleitungscoaching durch Seniorexperten NRW“), Lese- se Initiativen zu naturwissenschaftlichen Themen, der Berufs- fähigkeit („ZeitungsZeit Nordrhein-Westfalen“) oder Technik- orientierung oder der ökonomischen Bildung. Einzelne Schu- interesse („Mädchen wählen Technik“) werden mit tatkräfti- len können oft ohne großen Aufwand teilnehmen und teil- gen Partnern nachhaltig gefördert. weise erheblich von dem zusätzlichen Projektangebot profi- tieren. Je nach Initiative handelt es sich bei den projektgebun- Die hin und wieder ausgesprochene Angst einiger, dass unser denen Angeboten um Unterstützung durch Manpower, wie Bildungswesen vor dem Hintergrund dieser Schulsponsoring- beispielsweise das individuelle Coaching von Schulleitungen, Aktivitäten zukünftig nur noch von privaten Sponsoren ge- sowie Sachmittel oder auch finanzielle Projektförderung. tragen wird, ist unbegründet, da ausschließlich zusätzliche Neben themenorientierten Projekten, in welchen z.B. ergän- Angebote für Schülerinnen und Schüler darüber finanziert zende Unterrichtsmaterialien zu spezifischen Wissensgebie- werden. Der tägliche Unterricht wird auch weiterhin aus ten angeboten werden, initiieren Stiftungen auch Aktionen, öffentlichen Mitteln finanziert. die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Beispiele hierfür sind speziell zugeschnittene Unterstützungsmöglichkeiten Die Stiftung Partner für Schule NRW unterstützt Schulen für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler oder jeder Schulform außerdem dabei, sich die Vielfalt des Schul- Hochbegabte durch Bewerbungstrainings, Sprachförderung oder Stärkung der Führungsqualität. Die spezifischen Förder- möglichkeiten für Schulen werden meist öffentlich ausge- Eine Übersicht über die Stiftungslandschaft sowie unter- schrieben und stehen allen Schulen zur Verfügung. schiedliche Stiftungs-Suchfunktionen bietet: www.stiftungen.org Zum anderen sind kleinere, regional engagierte Stiftungen Eine Übersicht über die Aktivitäten sowie die aktuellen daran interessiert, mit Schulen vor Ort gezielt zusammenzu- Projektangebote der Stiftung Partner für Schule NRW arbeiten. Hier lohnt es sich, mit einem Projektkonzept auf den bietet: www.partner.fuer-schule.nrw.de potenziellen Partner zuzugehen. Wenn eine Zusammenarbeit Eine Übersicht über das Themenfeld Schulsponsoring zustande kommt, kann sie langfristig erfolgreich sein. Nach- bietet: www.partner-fuer-schule.nrw.de/sponsoring.php haltigkeit, Vertrauen und Nähe sind hier mögliche Vorteile. Beilage Schule NRW 12/10 9
sponsorings zu erschließen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2003 Um das Ziel, Kinder zu mündigen Bürgern zu erziehen, zu er- hat sie sich eine hervorragende Expertise in diesem Themen- reichen, muss Schule glaubwürdig sein und bleiben. Sie muss feld erarbeitet, welche in Leitfäden und anderen Publikatio- neben der Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung auch nen der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Dazu kommen daran gemessen werden, wie sie sich zu außerschulischen Ent- Workshops und Projektveranstaltungen in allen Regionen wicklungen in eine Distanz bringen kann. Einflüsse von außen Nordrhein-Westfalens, bei denen Stiftungsmitarbeiter Leh- müssen kritisch gefiltert und begleitet werden. Eine nachhaltige rerinnen und Lehrer regelmäßig Rede und Antwort stehen. Werteerziehung, die Abkehr von materialistischem Denken und Zahlreiche Informationen über die Aktivitäten und Publikatio- Konsumzwang, die Entwicklung von Sozialkompetenz und nen der Stiftung im Themenfeld Schulsponsoring sind kos- Engagement, Verantwortung und Kreativität können schlecht tenfrei online verfügbar. gedeihen in einer Schule, die sich selbst als Jahrmarkt und Konsumtempel präsentiert. Die Schule muss sich als lebendiges und authentisches Modell der Werteerziehung präsentieren, Schulsponsoring als Teil der Lehrerinnen und Lehrer müssen in ihrem Rollenverhalten als Verbraucherbildung Vorbilder auftreten. Deshalb darf es keine Produktwerbung in Schulen unter dem Deckmantel von Schulsponsoring geben. „Werbung und Schulsponsoring“ in der Schule ist ein Thema, Produktwerbung in der Schule ist mit dem öffentlichen Bil- das nach wie vor in der öffentlichen und politischen Diskus- dungsauftrag nicht vereinbar. Seitens der Bundeszentrale sion zu wenig Beachtung findet. Zu Beginn eines jeden Schul- Verbraucherverband werden bundesweite Bildungsstandards jahres starten immer wieder Aktionen von Unternehmen, um für eine kritische Verbraucherbildung (Konsum- und Alltags- für ihr Produkt oder den Firmennamen in den Schulen Pro- kompetenz) gefordert, um die Schülerinnen und Schüler in duktwerbung oder Imagewerbung zu machen. die Lage zu versetzen, sich eigenständig als kritische Konsu- menten am Markt zu verhalten. Kinder und Jugendliche wurden schon seit geraumer Zeit als eine interessante Zielgruppe entdeckt, denn sie haben eine Um qualitativ tragfähige Schulsponsoringprojekte in Schu- enorme Kaufkraft (Taschengeld, Geldgeschenke), beeinflus- len zu gestalten bedarf es einer bundeseinheitlichen ver- sen mit die Kaufentscheidungen ihrer Eltern und sind die bindlichen Regelung der Kultusministerien. Bildung und Er- Käufer von morgen. ziehung sind öffentliche Aufgaben. Sie müssen so finanziert werden, dass die schulische Bildungsautonomie nicht ge- So konstatiert die werbungstreibende Industrie: „Wer Er- fährdet wird. wachsene als Konsumenten erreichen möchte, kann mit der Produkt- und Imagewerbung nicht früh genug beginnen.“ (Jahrbuch Schulsponsoring 94/95). Schulsponsoring und Schulrecht Was ist wirtschaftliche Betätigung? An anderer Stelle wird gesagt, dass Werbung und Schul- Gemäß § 55 SchulG NRW ist eine wirtschaftliche Betätigung sponsoring in der Schule „… eine frühe, auch emotionale in der Schule grundsätzlich unzulässig. Durch das Verbot soll Hinführung zu Produkten und Produktnamen bewirkt, ohne sichergestellt werden, dass die Schule nicht für kommerzielle penetrant sein zu müssen und damit rechtliche Bedenken Zwecke genutzt wird. Hier besteht ein besonderes Schutz- auszulösen.“ So gehen Werbeagenturen davon aus, dass der bedürfnis der Schülerinnen und Schüler, da diese sich auf- Streuverlust der aufgewandten Werbegelder durch diese Art grund der Schulpflicht nicht entziehen können. von Schulsponsoring/Werbung sehr gering ist. Ausgenommen ist lediglich der Verkauf von Speisen und Mit großer Sorge ist zu beobachten, dass Anbieter von Pro- Getränken in den Pausen und in den Freistunden. Unter wirt- dukten und Dienstleistungen in letzter Zeit sehr massiv mit- schaftlicher Betätigung wird jede mit Gewinnerzielungs- hilfe von umfangreichen Unterrichtsmaterialien (Printma- absicht vorgenommene Herstellung oder Verteilung von terialien ergänzt durch DVDs/Filmsequenzen mit hohem Waren oder Gütern am Markt verstanden. Der Ausnahme- Unterhaltungswert) in die Schulen drängen. tatbestand bezieht sich nur auf die innerhalb des Schulbe- triebs notwendige Ernährung. Unzulässig ist es daher z.B. Die Kernforderungen des Verbraucherverbandes Bundes- auch, wenn am Schulkiosk Zeitschriften oder Schulhefte ver- zentrale lauten: kauft werden. 10 Beilage Schule NRW 12/10
Maßgeblich für die Unzulässigkeit ist das Auftreten am Markt. Der hiermit im Kontext stehende § 98 lautet: Daraus folgt, dass beispielsweise auch die Aufstellung von „§ 98 Zuwendungen“ Warenautomaten durch einen kommerziellen Anbieter unzu- Schulen können für den Schulträger bei der Erfüllung ihrer lässig ist. Umgekehrt ist der Betrieb von Schülerunternehmen, Aufgaben durch Sach- und Geldzuwendungen Dritter unter- z.B. im Rahmen eines Projekts,, zulässig, solange diese nicht stützt werden. Der Schulträger stellt sicher, dass einzelne primär erwerbswirtschaftliche Motive verfolgen und nicht am Schulen nicht unangemessen bevorzugt werden. Zuwendun- Markt auftreten, d.h. nicht am Wettbewerb teilnehmen. gen entbinden den Schulträger nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen nach diesem Gesetz.“ Datenschutz und Strafrecht Die Regelungen stellen klar, unter welchen Voraussetzungen und Schulsponsoringmaßnahmen können neben dem Schul- und zu welchen Zwecken eine Drittmitteleinwerbung zulässig ist. Steuerrecht auch Fragen des Datenschutzes berühren. Die aus dem Datenschutzgesetz NRW resultierenden Pflichten § 98 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW bezweckt dabei eine gleichmä- sind auch gegenüber dem Sponsor einzuhalten. Unzulässig ßige Unterstützung der Schulen und die Verhinderung des ist z.B. eine Weitergabe von Schüleradressen ohne deren Entstehens von „armen“ und „reichen“ Schulen, § 98 Abs. 2 Einverständnis an den Sponsor. Eine Weitergabe ist bei min- SchulG NRW stellt sicher, dass die Sponsorgelder die Finan- derjährigen Schülerinnen und Schülern nur mit vorheriger zierung der Schule nur ergänzen. Daraus folgt, dass eine schriftlicher Einwilligung der Eltern und bei volljährigen finanzielle Abhängigkeit nicht entstehen darf. Schülerinnen und Schülern nur mit deren schriftlicher Ein- § 99 SchulG NRW stellt die Rahmenbedingungen für ein willigung möglich. Schulsponsoring auf. Zum einen verdeutlicht § 99 Abs. 1 SchulG NRW, dass nicht die Schule selbst, sondern der Schul- Daneben sind auch die Normen des Strafrechts zu beachten. träger Vertragspartner des jeweiligen Sponsors ist. Dies folgt Hierzu zählt insbesondere § 331 Abs. 1 StGB, der eine Vorteils- aus der rechtlichen Unselbstständigkeit der Schule gemäß § 6 nahme als Gegenleistung für eine Dienstleistung unter Strafe Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW. stellt. Daher müssen gesponserte Sachmittel inventarisiert werden. Sponsorengelder kann nicht ein einzelner Lehrer Allerdings ist es im Rahmen einer praxisorientierten Hand- oder eine Lehrergruppe annehmen, sondern ausschließlich lungsfähigkeit für die Schulleitung möglich, sich vom Schul- die Schulleitung als Vertretung des Schulträgers. Bei Einhal- träger eine sogenannte innerdienstliche Ermächtigung für tung des Verfahrens (vorherige Abstimmung mit Schulkon- den Abschluss eines Schulsponsoringvertrags einzuholen. ferenz und Schulträger gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW Voraussetzung ist, dass vorab die Schulkonferenz Kriterien für sowie Punkt 4 des Runderlasses zur Verhütung und Bekämp- Schulsponsoringmaßnahmen aufgestellt hat, die Teil des fung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung) beste- Schulprogramms sind. hen keinerlei strafrechtliche Bedenken. Im Vordergrund jeder Schulsponsoring-Maßnahme muss der Maßgebliche Vorschrift für Schulsponsoring von Schulen in Nutzen für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule Nordrhein-Westfalen ist § 99 SchulG NRW: stehen, d.h. durch die Maßnahme sollen die Schülerinnen und „§ 99 Schulsponsoring, Werbung Schüler für ihr weiteres Leben lernen. Die Werbewirkung Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schul- muss demgegenüber zurücktreten. Unterrichtsabläufe und träger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf Schulbetrieb dürfen nicht beeinträchtigt werden; Lehrerin- deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Schulspon- nen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler dürfen nicht soring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erzie- direkt in Werbemaßnahmen eingebunden werden. Die hungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewir- Autorität der Schule als staatliche Einrichtung darf nicht für kung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die kommerzielle Zwecke missbraucht werden. Politische Wer- Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit bung ist in Schulen generell unzulässig. Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers. Was geht – Was geht nicht? Im Übrigen ist Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, Aus schulrechtlicher Sicht sind als Leistungen der Schule ge- in der Schule grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen ent- genüber dem Sponsor zulässig: scheidet das Ministerium. Hinweise auf die Unterstützung des Sponsors mit Nen- § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.“ nung seines Namens, Verwendung seines Logos oder Beilage Schule NRW 12/10 11
Emblemes bei allen Arten von Schulveranstaltungen oder Beispiel einer getarnten Schulsponsoring- Druckerzeugnissen der Schule, die sich auf die konkret maßnahme: Die Schulfotoaktion gesponserten Leistungen, Ausstattungsgegenstände etc. Immer häufiger kommt es vor, dass den Schulen Fotoaktio- beziehen; nen als Schulsponsoringmaßnahmen angeboten werden. Hinweise auf die Unterstützungsleistung des Sponsors Hierbei handelt es sich aber nicht um zulässige Schulspon- (Name, Logo, Embleme etc.) in Presseveröffentlichungen; soringmaßnahmen im Sinne des § 99 Schulgesetz. Hinweise auf die Unterstützungsleistung des Sponsors (Name, Logo, Embleme etc.) auf Hinweistafeln in der Die Tradition von Schulfotoaktionen, nach der es üblich Schule; war, als Erinnerung an die Schulzeit ein Klassenfoto anfer- Hinweise auf die Unterstützungsleistung des Sponsors tigen zu lassen, hat sich durch die technische Entwicklung (Name, Logo, Embleme etc.) auf Ausstattungsgegenstände längst zu einer kommerziellen Unternehmung erweitert, wie z.B. Computern. bei der neben dem Klassenfoto auch Porträtaufnahmen in einer Fotomappe zusammengestellt werden, die dann den Schulrechtlich unzulässig sind: Schülern und deren Eltern zum Kauf angeboten werden. insbesondere (vorgebliche) Schulsponsoringmaßnahmen, Die Einbindung der Schulen in Organisation und Vertrieb die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schule ste- der Fotomappen stellt eine wirtschaftliche Betätigung der hen und sich in der Sache als rein kommerzielle Produkt- Schule während der Unterrichtszeit dar, die gemäß § 55 werbung ohne erkennbaren schulischen Nutzen darstel- SchulG unzulässig ist. Hinzu kommt, dass das Personal der len; Schule möglicherweise zu Lasten des Unterrichts für den Gezielte Empfehlungen auf Plakaten, Werbesäulen oder Schulfotobetrieb tätig wird, so dass Schulfotoaktionen den Werbezettel für bestimmte Produkte des „Sponsors“ in der schulischen Ablauf beeinträchtigen und mit größerem Un- Schule (mit Ausnahme von Sportstätten, die auch dem terrichtsausfall und Störungen verbunden sind. Auch dies Vereinssport dienen, und Kraftfahrzeugen, die für den ist unzulässig. Schülertransport eingesetzt werden); Immer wieder führen die Fotoaktionen auch zu Beschwer- Verkaufsaktionen in der Schule; den von Eltern, die sich aufgrund eines gewissen Gruppen- das Tragen von T-Shirts zu Werbezwecken; drucks selbst dann zum Kauf der Fotos genötigt sehen, Hinweise auf „Sponsoren“, deren Organisation, Ausrich- wenn keine Kaufverpflichtung besteht. tung, Ziele etc. nicht mit pädagogischen bzw. schulischen Die versprochenen Gegenleistungen für die Bemühungen Anliegen und Zwecken vereinbar sind (z.B. Sekten oder der Schulen (kostenlose Schülerausweise, Imagebroschü- extremistische politische Parteien); ren oder Flyer der Schulen) sind zwar ein nachvollziehbarer Hinweise auf „Sponsoren“ (und nicht auf deren Produkte), Anreiz für Schulen, bei den Aktionen mitzuwirken, es han- die einen derartigen Umfang erreichen, dass der Eindruck delt sich aber nicht um zulässiges Schulsponsoring i.S.v. § erweckt wird, bei der Schule handele es sich um eine Wer- 99 SchulG. Abgesehen davon, dass dieses Verfahren mit beeinrichtung für diesen „Sponsor“ (und damit – mittelbar Blick auf evtl. versprochene kostenlose Schülerausweise – auch für dessen Produkte). als Gegenleistung auch unter datenschutzrechtlichen Im Unterschied zur Imagewerbung ist Produktwerbung Gesichtspunkten nicht unproblematisch ist, liegt der somit nach wie vor grundsätzlich untersagt. Produktwer- Vorteil des Schulfotobetriebs bei diesen Aktionen eindeu- bung ist nur zulässig, wenn sie schulischen Zwecken dient tig im Vordergrund und nicht die Leistung, die der Schule oder ausnahmsweise nach § 99 Abs. 2 SchulG NRW geneh- gegenüber erbracht wird. migt wurde (z.B. Bandenwerbung in Sportstätten, die auch dem Vereinssport dienen; schulischen Zwecken dienende Eine Verlegung von Fotoaktionen in die unterrichtsfreie Angebote wie z.B. Vokabel- und Grammatiktrainer, Nach- Zeit ohne Einbindung der Schule in Organisation und Ver- schlagewerke, Wörterbücher und Lernsoftware, Jugendrei- trieb der Fotomappen ist demgegenüber unbedenklich. Da sen und Sprachreisen, Kultur-, Sport- und Musikveranstal- Schüler heute sehr viel länger (z.B. im Rahmen der Offenen tungen sowie Stellenangebote von Firmen). Ganztagsschule) und häufig auch über Mittag in der Nicht unter den Anwendungsbereich von § 99 SchulG Schule anwesend sind, könnten beispielsweise die länge- NRW fallen Schulsponsoringmaßnahmen, die in keinem ren Mittagspausenzeiten für Schulfotoaktionen ausge- unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule stehen, wie nutzt werden. z.B. Werbung auf Fahrzeugen für den Schülertransport. 12 Beilage Schule NRW 12/10
Wer verwaltet die Mittel? Schulsponsoringvertrag der Schule mit einem Sponsor zwin- Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten zum Umgang mit fi- gende Voraussetzung für dessen Gültigkeit. Schulsponsoring- nanziellen Zuwendungen: aktivitäten von Fördervereinen sollten einbezogen werden. 1. Bereitstellung der Mittel auf dem Konto des Schulträgers Auch beim Abschluss eines Vertrags durch einen Förderverein (Hinweis: Möglichst ein Sonderkonto für die Schule), der es muss das Einvernehmen mit dem Schulträger hergestellt wer- dann der Schule nach Maßgabe einer entsprechenden Ver- den, um sicherzustellen, dass die Vertragsabsprachen, insbe- einbarung zur Verfügung stellt. sondere die Gegenleistungen der Schulen, auch umgesetzt 2. Überweisung der Summe auf das Konto eines Schulförder- werden können. So darf z.B. ein Sponsor eventuell abgespro- vereins. Mit Blick auf den Vertragsabschluss zwischen chene Werbemaßnahmen in der Schule nicht ohne Zustim- Förderverein und Sponsor (mit einem Förderverein) muss mung des Schulträgers durchführen. Der Vertragshoheit des aber geklärt werden, dass die Vertragsabsprachen auch in Schulträgers steht dessen rechtliche Verpflichtung gegenüber, der Schule umgesetzt werden können. für Nachfolgeprobleme finanzieller Art grundsätzlich einste- 3. Die Schule verfügt über ein eigenes Budget und ein eigenes hen zu müssen. Nur der Schulträger kann mögliche vertragliche Schulkonto im Rahmen der kommunalen Budgetierung. Hier oder haftungsrechtliche Ansprüche erfüllen. Rechtlich gesehen wäre eine direkte Überweisung auf das Schulkonto möglich. ist zu beachten, dass bei der Zuwendung eines Sponsors nicht die Schule, sondern der Schulträger Eigentümer der Sache wird Erfolgt die Zuwendung des Sponsors durch Dienstleistungen, und damit eventuelle Folgekosten zu tragen hat. Bei der so ist zu gewährleisten, dass bei allen unterrichtsbezogenen Bereitstellung von Sachmitteln muss deshalb mit Blick auf die Aktivitäten die Aufsichtspflicht durch Lehrer der Schule Inventarisierung, ggf. entstehende Folgekosten oder mögliche gewährleistet ist. Ersatzbeschaffungen vorher eine Absprache zwischen Schule und Schulträger erfolgen. Erfolgt die Zuwendung eines Schul- Die außerunterrichtsbezogenen Veranstaltungen bedürfen sponsors in Form von Dienstleistungen, ist sicherzustellen, dass der Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters, die Aufsichtspflicht jederzeit bei der Schule liegt. damit sie als Schulveranstaltung gelten und voller Versiche- rungsschutz für alle Beteiligten gilt. Entwicklung von Schulsponsoringkonzepten Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch im Hinblick auf die erfolgreiche Eigenwerbung und die pädagogisch sinn- Zusammenarbeit von Schule und volle Nutzung von Schulsponsoringmitteln im Schulbereich ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulträger beim Schulsponsoring Schule erforderlich. Im Hinblick auf die Einbeziehung des Rechtsverhältnis Schule – Schulträger Schulsponsorings in die schulische Arbeit sind Regelungen Schulsponsoring im Schulbereich wirft eine ganze Reihe von und Verfahren zu entwickeln, die dessen Vereinbarkeit mit Rechtsfragen auf. Neben den schulrechtlichen Regelungen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag sicherstellen. Die sind insbesondere vertragsrechtliche, steuerrechtliche, wett- Städte sollten daher gemeinsam mit der Schulaufsicht bewerbsrechtliche und unfallversicherungsrechtliche Frage- Schulsponsoringkonzepte entwickeln, in denen Rahmenbe- stellungen zu beachten. Die Fülle der relevanten rechtlichen dingungen und Regeln festgelegt werden. In vielen Kommu- Regelungen erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusam- nen sind entsprechende Aktivitäten bereits in Gang gekom- menarbeit zwischen Schulträger und Schulen. Die Schule als men. Der Deutsche Städtetag hat hierzu entsprechende Emp- rechtlich unselbstständige Einrichtung des öffentlichen fehlungen für das Schulsponsoring im Schulbereich veröf- Rechts (§ 6 Abs. 3 SchulG) kann selbst keine Verträge mit fentlicht. Darin werden u.A. folgende Grundsätze formuliert: Sponsoren abschließen. Daran ändert auch die grundsätzli- Der Werbezweck muss bei allen Gegenleistungen der che Möglichkeit zur Entgegennahme von Zuwendungen Schulen immer deutlich im Hintergrund gegenüber dem Dritter (§ 99 Abs. 1 SchulG) nichts. Die rechtlichen Gegeben- zu fördernden Zweck stehen. heiten erfordern, dass die Schulsponsoringaktivitäten grund- Art und Umfang der Werbung dürfen dem allgemeinen sätzlich über den Schulträger gesteuert und koordiniert wer- Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht entgegenstehen. den. Initiativen der Schulen zur Gewinnung von Sponsoren Weltanschauliche Neutralität und Toleranz müssen ge- stehen die Vertragshoheit des Schulträgers bzw. die rechtli- währleistet sein. chen Rahmenbedingungen aber keineswegs entgegen. Tabak- und Alkoholwerbung sind in jedem Fall auszuschlie- Rechtlich ist die Zustimmung des Schulträgers zu einem ßen. Beilage Schule NRW 12/10 13
Unterricht und Schulbetrieb dürfen durch Werbemaßnah- heute festzustellen, dass sich die Einbeziehung von Spon- men nicht beeinträchtigt werden. sorenmitteln an den Schulen höchst unterschiedlich darstellt. Eine direkte Einbindung von Schülerinnen und Schülern Für den Schulträger erscheint wichtig, allzu große Dispa- bzw. Lehrerinnen und Lehrern in Werbeaktivitäten ist nicht ritäten zwischen den Schulen durch das Schulsponsoring zulässig. oder gar die Entwicklung von „armen“ und „reichen“ Schulen Die schulischen Mitwirkungsorgane und damit auch die zu verhindern. Auf Ebene der Schulträger können sich somit Eltern sind in den Prozess einzubeziehen. Koordinierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch den Jedwede wirtschaftliche Abhängigkeit der Schulen vom Schulträger als notwendig erweisen. Von verschiedener Seite Schulsponsoring ist auszuschließen. werden in diesem Zusammenhang Fonds-Modelle favorisiert, Das jeweilige Schulprofil und das Schulsponsoring sollten bei denen die Sponsoren in einen „Sponsoring-Pool“ einzah- aufeinander abgestimmt sein. len, der dann z.B. vom Schulträger gleichmäßig auf die ver- Die Sponsoren sollten zum Schulprofil passen. schiedenen Schulen verteilt wird. Die Verwirklichung eines solchen Modells dürfte Probleme aufwerfen, da die direkte Unterstützung und Beratung der Schulen Beziehung zwischen Sponsor und Schule verloren geht und es Eine weitere wichtige Aufgabe kommt dem Schulträger bei dem Interesse von Sponsoren nach Außendarstellung mit der Beratung und Unterstützung der Schulen in allen rechtli- direkter Identifizierung nicht ausreichend Rechnung trägt. Im chen, vertraglichen und finanziellen Fragen zu. Hierdurch Hinblick auf eine angemessene Ausgleichswirkung zwischen wird sichergestellt, dass das Schulsponsoring rechtskonform den Schulen könnten sich allenfalls Modelle als praktikabel und zum Vorteil der Schulen gestaltet wird. So sollten z.B. in erweisen, bei denen nur ein bestimmter (geringer) Teil der den Verträgen vor allem am Anfang der Schulsponsoringak- Sponsoringeinnahmen der Einzelschulen einem Ausgleichs- tivitäten kurze Laufzeiten vereinbart werden, da sich sonst fonds zugeführt wird, der insbesondere den vom Schulspon- eventuell Bindungen an einen Sponsor ergeben können, die soring weniger gesegneten Schulen zugute kommt. Aller- sich nur schwer wieder lösen lassen. Andererseits entsteht dings müssen auch die Fondsmittel projektbezogen bzw. an bei einem gelungenen (ersten) Schulsponsoringprojekt Ver- konkrete Inhalte schulischer Arbeit gebunden verausgabt trauen zwischen den Partnern, und Zug um Zug können ver- werden. Denkbar sind auch Kooperationsprojekte mehrerer tragliche Bindungen verlängert und ausgeweitet werden. Schulen mit Sponsoren oder Ausgleichsmaßnahmen des Wichtig erscheint darüber hinaus, dass den Schulen weitge- Schulträgers. Grundsätzlich sollten konkrete Modelle vor Ort hende Freiheit bei der Bewirtschaftung und Verwendung der entwickelt und diskutiert werden, um bei den Schulen wie Sponsorengelder durch den Schulträger eingeräumt wird. auch bei den Sponsoren Akzeptanz zu erreichen. Dies kann vor allem im Rahmen der inzwischen in den mei- sten Kommunen praktizierten Budgetierung erreicht werden. Daneben können und sollten Städte und Gemeinde auch bei Schulsponsoring und Steuerrecht der Gewinnung von Sponsoren, insbesondere aus dem Be- Generell gilt, dass in jedem Einzelfall fachkundige Beratung reich der örtlichen Wirtschaft, behilflich sein. durch einen Steuerberater eingeholt werden sollte. Hierbei ist es oft möglich, Kompetenzen aus der Elternschaft einzubin- Sicherung von Chancengleichheit den. Zur ertragsteuerlichen Behandlung des Schulsponsoring Durch die Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern gelten die Grundsätze des Erlasses des Bundesministeriums kann auch vermieden werden, dass durch das Schulsponso- der Finanzen vom 18. Februar 1998: ring eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Schu- len eintritt. Die Schulen sind für Sponsoren je nach Schulform „Die im Zusammenhang mit dem Schulsponsoring erhaltenen und Lage unterschiedlich attraktiv. Darüber hinaus arbeiten Leistungen können, wenn der Empfänger eine steuerbegün- zahlreiche Schulen bereits erfolgreich mit außerschulischen stigte Körperschaft ist, steuerfreie Einnahmen im ideellen Partnern zusammen, haben vielfältige Projektideen und Bereich, steuerfreie Einnahmen aus der Vermögensverwaltung zusätzliche Angebote für ihre Schülerinnen und Schüler ent- oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Ge- wickelt und realisiert, während andere Schulen in ihren Über- schäftsbetriebs sein. Für die Abgrenzung gelten die Allgemei- legungen erst am Anfang stehen. Auch die Kontakte der För- nen Grundsätze (vgl. insbesondere Anwendungserlass zur dervereine zur regionalen Wirtschaft, die für Schulsponso- Abgabenordnung, zu § 67a, Tz. I/9). Danach liegt kein wirt- ringmaßnahmen genutzt werden können, sind von Schule zu schaftlicher Geschäftsbetrieb vor, wenn die steuerbegünstigte Schule unterschiedlich. Von daher ist zu erwarten bzw. bereits Körperschaft dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu 14 Beilage Schule NRW 12/10
Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor Beispiel 2 selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Die naturwissenschaftlichen Klassen einer Gesamtschule Leistungen an die Körperschaft hinweist. Ein wirtschaftlicher schließen sich zu einem Öko-Projekt zusammen. Mit finan- Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der zieller Unterstützung und personeller Betreuung eines Empfänger der Leistungen z.B. auf Plakaten, Veranstaltungs- regionalen Umwelt- und Energieunternehmens errichten hinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise sie eine eigene Solaranlage. Als Gegenleistung für die Zu- auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hin- wendungen des Unternehmens hat sich die Schule ver- weist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, pflichtet, im Rahmen ihrer regelmäßigen Öffentlichkeitsar- Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere beit auf die Unterstützung des Unternehmens in vertraglich Hervorhebung, erfolgen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbe- festgelegter Form publikumswirksam hinzuweisen. Das trieb liegt dagegen vor, wenn die Körperschaft an den Werbe- Briefpapier der Schule, die vom Öko-Projekt herausgegebe- maßnahmen mitwirkt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nen Broschüren und Veranstaltungsplakate sind mit dem kann kein Zweckbetrieb sein.“ Unternehmenslogo und einem ins Auge springenden Ver- merk „Offizieller Sponsor des Öko-Projekts“ versehen. Das Eine für die steuerliche Beurteilung eines Schulsponsorings Unternehmen tritt hier als Sponsor auf. Seine Zahlungen für entscheidende Abgrenzungsfrage ist also die Art und der Um- das Öko-Projekt sind als Betriebsausgaben steuerlich abzu- fang des Mitwirkens durch die Schule. ziehen. Die Schule muss die Einkünfte aus dem Sponsor- Verhältnis versteuern, wenn die Einnahmegrenze von 30.678 Euro im Jahr nachhaltig überschritten wird. Beispiel 1 Ein Textilunternehmen unterstützt die Theatergruppe des örtlichen Gymnasiums durch Geld- und Sachzuwendun- gen (u.a. Kostümstoffe, Bühnenrequisiten). Die Theater- gruppe stattet dem Unternehmen öffentlich ihren Dank Beispiel 3 ab. Darüber wird in den nächsten Tagen in der Lokalpresse Wie Beispiel 2, aber das Unternehmen erhält für seine Zu- berichtet. Die Theatergruppe weist in den Programmhef- wendungen lediglich das Recht, mit der Bezeichnung ten und auf ihren Veranstaltungsplakaten auf die Unter- „Förderpartner des Öko-Projekts X-Schule“ zu werben und stützung durch das Unternehmen hin, ohne dass dies ver- dabei das Logo des Projekts zu verwenden. Die Schule einbart war. Der Hinweis ist nicht besonders werblich her- weist selbst nicht aktiv auf die Förderung durch das Un- vorgehoben. ternehmen hin. Die Zahlungen des Unternehmens sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Die Geld- und Sachzuwendungen des Unternehmens kön- nen steuerlich als Spende berücksichtigt werden, wenn Die Schule muss die Einnahmen aus dem Förderverhältnis eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Vordruck auch dann nicht versteuern, wenn die oben erwähnte Ein- erteilt wird. Für die Schule ergeben sich aus der Zuwen- nahmengrenze von 30.678 Euro im Jahr überschritten dung keine steuerlichen Folgen. wird. Die Gestattung, den Namen des Öko-Projekts und sein Logo werblich zu nutzen, überschreitet die Grenzen Die vorstehenden Grundsätze gelten jedenfalls dann, der steuerfreien Vermögensverwaltung grundsätzlich wenn die Theateraufführungen unentgeltlich sind. Wer- nicht. Anders wird zu entscheiden sein, wenn die Schule den Eintrittsgelder erhoben, die zusammen insgesamt wie im Beispiel 2 zusätzlich die Fördertätigkeit des Unter- eine Einnahmegrenze von 30.678 Euro überschreiten, wird nehmens auch selbst öffentlich hervorhebt. Dabei ist der dadurch grundsätzlich ein Betrieb gewerblicher Art be- schlichte, werblich nicht besonders hervorgehobene Hin- gründet. Für diesen Betrieb kann allerdings in der Regel die weis auf die Unterstützung des Sponsors regelmäßig Gemeinnützigkeit erlangt werden, wenn dieser sich eine unschädlich. den gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen ent- sprechende Satzung gibt. Dann ergäbe sich dieselbe Lö- Entsprechendes gilt, wenn die Sponsormaßnahmen über sung wie im Fall der unentgeltlichen Theaterauffüh- den gemeinnützigen Schulförderverein abgewickelt wer- rungen. den. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sponsormaßnah- Beilage Schule NRW 12/10 15
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