Soziale Exklusion und Gesundheit von MigrantInnen in Österreich

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IOM International Organization for Migration
          IOM Internationale Organisation für Migration

European network for co-operation and exchanges
on social exclusion and health issues for migrants -
     Austria, France, Greece, Portugal, Spain

            National Report Austria

Soziale Exklusion und Gesundheit
 von MigrantInnen in Österreich

                für Frauengesundheitsforschung

                   Wien, Mai 2003

                                                          1
TeilnehmerInnen des Netzwerkes in Österreich

IOM Vienna / International Organization for Migration
     Dr. Erika Laubacher-Kubat, Projektkoordination Österreich
     Martin Kunze, Projektassistenz

Aids Hilfe Wien
      Mag. Frank Amort

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
         Mag. Josefine Straubinger

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
         Günther Bauer

Amt der Vorarlberger Landesregierung
         Monika Lindermayer

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
       Mag. Herta Rack

Büro der Wiener Frauengesundheitsbeauftragten / Fonds Soziales Wien
         tit.a.o. Univ.-Prof. Dr. Beate Wimmer-Puchinger

Frauengesundheitszentrum F.E.M. Süd
        Mag. Hilde Wolf
        Mag. Serpil Özsoy

Kaiser-Franz-Josef Spital
         Dir. Dr. Margit Endler

Ludwig Boltzmann Institut für Frauengesundheitsforschung
        Dr. Erika Baldaszti, Verfasserin des National Report

Ludwig Boltzmann Institut für kardiologische Geschlechterforschung
        Univ.-Prof. Dr. Margarethe Hochleitner, Verfasserin Kapitel 3.2.3

Frauengesundheitsbüro des Landes Tirol
        Dr. Angelika Bader, Verfasserin Kapitel 3.2.3

Magistrat der Stadt Wien (Beobachterin)
          Dr. Elisabeth Mezulianik

Verein "Miteinander Lernen" - Birlikte Ögrenelim
         Judith Hanser
         Aslihan Karabiber-Ertugrul

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Diese Publikation wurde ermöglicht durch die finanziellen Mittel der Europäischen Kommission,
insbesondere durch das Programm des transnationalen Austausches Phase I der Europäischen
Kommission (DG Employment and Social Affairs).

Ferner wurde das Projekt durch die finanzielle Unterstützung des französischen Sozial – , Arbeits- und
Solidaritätsministeriums und des französischen Ministeriums für Gesundheit, Familie und Behinderte
Menschen ermöglicht.

Die in dieser Publikation ausgesprochenen Meinungen reflektieren die Meinung der AutorInnen. Die
Europäische Kommission ist nicht verantwortlich für die hiermit gemachten Aussagen und deren
weitere Verwendungen.

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INHALTVERSZEICHNIS

1      AUSGANGSLAGE .......................................................................................................................................... 5
    1.1     PRÄAMBEL: AKTIVITÄTEN DES EUROPARATES ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT UND SOZIALER EXKLUSION ............ 5
       1.1.1    Erarbeitung nationaler Aktionspläne – der Österreichische Bericht (Mai 2001)............................... 5
       1.1.2    Gemeinsamer Bericht der Europäischen Kommission zur sozialen Eingliederung (Oktober 2001). 6
       1.1.3    Erarbeitung gemeinsamer Indikatoren für Armut und soziale Ausgrenzung .................................... 8
    1.2     METHODIK ............................................................................................................................................... 10
    1.3     GESUNDHEIT - SOZIALE EXKLUSION - ARMUT: DEFINITIONEN, KONZEPTE, KATEGORIEN .................................. 10
       1.3.1    WHO Definitionen: Gesundheit - Gesundheitsförderung ............................................................... 10
       1.3.2    Gesundheitsförderung im 21. Jahrhundert: Gesundheit für alle .................................................... 11
       1.3.3    Soziale Exklusion - soziale Eingliederung ..................................................................................... 13
       1.3.4    Armutsgefährdung und akute Armut .............................................................................................. 14
    1.4     MIGRATION: AUSGANGSLAGE UND DEFINITIONEN ......................................................................................... 16
       1.4.1    Internationale Perspektive ............................................................................................................. 16
       1.4.2    Definitionen.................................................................................................................................... 17
    1.5     HERKUNFT, AUSMAß UND POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN DER MIGRATION IN ÖSTERREICH ........................ 18
       1.5.1    Historischer Exkurs: Zuwanderung nach Österreich...................................................................... 18
       1.5.2    Zahlen und Fakten: Migration in Österreich................................................................................... 19
       1.5.3    Asyl- und Fremdenstatistik des BMI .............................................................................................. 21
       1.5.4    "Illegale" Migration = Anhaltungen an der Grenze, Schlepper ....................................................... 23
    1.6     RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN VON MIGRANTINNEN UND FLÜCHTLINGEN IN ÖSTERREICH ........................ 23
       1.6.1    Allgemeines Aufenthaltsrecht ab 1997 .......................................................................................... 25
       1.6.2    Asylgesetz 1997 ............................................................................................................................ 26
2      SOZIALE LAGE VON MIGRANTINNEN IN ÖSTERREICH.......................................................................... 27
       2.1.1          Der Zusammenhang von Armut und Gesundheit .......................................................................... 27
       2.1.2          Soziodemographische Merkmale von MigrantInnen in Österreich................................................. 28
3      ZUGANG VON MIGRANTINNEN ZUM GESUNDHEITSSYSTEM ............................................................... 30
    3.1     GRUNDSÄTZLICHES ZUR GESUNDHEITSVERSORGUNG VON MIGRANTINNEN ..................................................... 30
       3.1.1    In Österreich relevante Subgruppen von MigrantInnen ................................................................. 30
       3.1.2    Regelungen zum Zugang von MigrantInnen zur Gesundheitsversorgung ..................................... 30
    3.2     STAND DER FORSCHUNG ZUR GESUNDHEITLICHEN SITUATION VON MIGRANTINNEN IN ÖSTERREICH .................. 32
       3.2.1    Gesundheitszustand, Gesundheitsverhalten, Vorsorge und Migration: Mikrozensus 1999/3 ........ 32
       3.2.2    Gesundheitszustand und Migration in Wien: Mikrozensus 1991 ................................................... 33
       3.2.3    Herz-Kreislauferkrankungen .......................................................................................................... 34
       3.2.4    Säuglingssterblichkeit .................................................................................................................... 36
       3.2.5    HIV/AIDS und Migration................................................................................................................. 37
       3.2.6    Tuberkulose bei MigrantInnen in Wien .......................................................................................... 39
       3.2.7    Frauengesundheit und Migration ................................................................................................... 39
       3.2.8    Altern und Migration....................................................................................................................... 39
       3.2.9    Weitere sensible Gesundheitsthemen im Zusammenhang mit Migration ...................................... 40
    3.3     GESUNDHEITSVERSORGUNG IN ÖSTERREICH: ZUGANG UND EXKLUSION BESTIMMTER SOZIALER GRUPPEN ........ 41
       3.3.1    Soziale Schicht und Inanspruchnahme von Gesundheitseinrichtungen ........................................ 41
       3.3.2    Gesundheitsversorgung von MigrantInnen: Mikrozensuserhebung 1999/3 ................................... 41
       3.3.3    Mangelndes Angebot an "Community Interpretern" in Gesundheit- und Sozialeinrichtungen ....... 42
       3.3.4    Fehlende flächendeckende psychosoziale Versorgung von MigratnInnen .................................... 42
       3.3.5    Unzufriedenheit von Migrantinnen mit der gynäkologischen Versorgung ...................................... 43
       3.3.6    Barrieren für MigrantInnen im Zugang zu sozialen Diensten und Altersversorgung ...................... 44
4      EMPFEHLUNGEN ........................................................................................................................................ 44
    4.1     BEST PRACTICE MODELLE ......................................................................................................................... 44
       4.1.1    Interkulturelle Öffnung und Diversity Management im Gesundheitssystem................................... 44
       4.1.2    Geschlechtersensible Betrachtungsweise der gesundheitlichen Lage von MigrantInnen.............. 45
       4.1.3    Bedeutung der psychosozialen Versorgung von MigrantInnen...................................................... 46
    4.2     ERGEBNIS DER DISKUSSION DER TEILNEHMERINNEN DES NETZWERKS........................................................... 46
5      AUSWAHLBIBLIOGRAPHIE ZUM THEMA MIGRATION UND GESUNDHEIT........................................... 48

6      ABBILDUNGSVERZEICHNIS....................................................................................................................... 52

7      LINKS (AUSWAHL) ...................................................................................................................................... 53

                                                                                                                                                                     4
1      Ausgangslage

1.1      Präambel: Aktivitäten des Europarates zur Bekämpfung von Armut und
         sozialer Exklusion1

Das im Jahr 2000 gestartete aktuelle Aktionsprogramm der Europäischen Kommission,
Abteilung für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, zur Bekämpfung von Armut und
sozialer Exklusion ist bereits das vierte "Armutsprogramm" der EU seit Mitte der siebziger
Jahre (ISG 2003):

• Im 1. Armutsprogramm (1975 - 1980) wurde eine Arbeitsdefinition von "Armut" zum
      Zweck transnationaler Vergleiche erarbeitet. In einzelnen nationalen Berichten wurde
      anhand dessen eine Bestandsaufnahme von Armutsquoten und Strategien zur
      Armutsbekämpfung vorgenommen.
• Das 2. Armutsprogramm (1984 - 1988) konzentrierte sich auf die Analyse von
      Maßnahmen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene für bestimmte
      Zielgruppen implementiert wurden.
• Das 3. Armutsprogramm (1989 - 1994) führte einerseits diese Arbeit auf lokaler Ebene in
      Form von 44 Einzelprojekten weiter, trug andererseits aber auch zur Bündelung von
      Strategien von Armut und Armutsbekämpfung auf europäischer Ebene bei. In diesem
      Zusammenhang trat der mehrdimensionale Charakter von Armut in den Vordergrund, was
      in einer Erweiterung des Armutsbegriffs in Richtung auf "soziale Exklusion" zum Ausdruck
      kam.

1.1.1      Erarbeitung nationaler Aktionspläne – der Österreichische Bericht (Mai 2001)

Der Europäische Rat in Nizza hat im Dezember 2000 die Erarbeitung von nationalen
Aktionsplänen (NAP) gegen Armut und soziale Ausgrenzung beschlossen. Der
Aktionsplan ist unter der Federführung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen unter Einbeziehung der Bundesministerien, Bundesländer, Sozialpartner, des
Städte- und Gemeindebund, von NGOs und WissenschafterInnen erarbeitet worden und
wurde im Mai 2001 vom Ministerrat verabschiedet (BMSG 2001).

In der einleitenden Bestandsaufnahme des NAP Österreich wird darauf hingewiesen, dass
die Armutsgefährdungs-Quote in Österreich um ein Viertel unter jener des EU-
Durchschnitts liegt (BMSG 2001: 2 ff.). Armutsgefährdung wird nach EUROSTAT-Kriterien
auf der Einkommensebene gemessen und liegt dann vor, wenn Personen ein (gewichtetes)
Pro-Kopf-Haushaltseinkommen unter dem Schwellenwert von 60 Prozent des Medians des
nationalen Pro-Kopf-Einkommens haben (= 8.721 Euro Jahreseinkommen). Demnach waren
in Österreich im Jahr 1997 900.000 Personen armutsgefährdet, das sind 11 Prozent der
österreichischen Bevölkerung. Davon sind 340.000 Personen neben knapper finanzieller
Ressourcen von weiteren Einschränkungen grundlegender Lebensbedürfnisse betroffen.

Im NAP werden für Österreich 12 Ziele bei der Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung festgeschrieben (BMSG 2001: 4 ff.):

      1. Reduktion der Anzahl der Personen ohne bzw. mit nur einem Pflichtschulabschluss
      2. Anhebung der Mindestlöhne, -gehälter

1
    http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/soc-incl/

                                                                                            5
3. Schaffung        von     Arbeitsplätzen,    Abbau      von     Arbeitslosigkeit,   v.a.
        Langzeitarbeitslosigkeit (NAP für Beschäftigung)
    4. Kinderbetreuungsgeld und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    5. Stärkung des Aktivierungscharakters der Sozialleistungen und deren Verknüpfung mit
        Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
    6. Zusätzliche Mittel für beschäftigungspolitische und begleitende Maßnahmen für
        Behinderte
    7. Ermöglichung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für alle arbeitswilligen AusländerInnen,
        die sich legal und langjährig in Österreich aufhalten und Erleichterung des Zugangs
        zu Sozialwohnungen
    8. Entwicklung eines Konzepts für die eigenständige Alterssicherung von Frauen
    9. Programme für Personen mit einem kumulierten Armutsrisiko
    10. Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen, leistbaren Wohnungen,
        Kommunikationsdiensten und Justiz als wesentliche Voraussetzung für
        gesellschaftliche Teilhabe
    11. Erleichterung des Zugangs zu Leistungsangeboten durch höhere Transparenz,
        bessere Vernetzung, stärke Ausrichtung der Sozialsysteme auf ein ganzheitliches,
        bürgerfreundliches Service und der forcierte Einsatz der Informations- und
        Kommunikationstechnologien
    12. Eine Optimierung der Leistungsangebote setzt eine Mitwirkung aller
        Leistungsanbieter, gesellschaftlicher Interessensgruppen und der Kunden bei der
        Programmerstellung,       Durchführung     und     Evaluation    voraus.     Bisherige
        Partizipationsansätze, u.a. im Bereich der gesamtstaatlichen Politik, der
        Sozialversicherung, des Arbeitsmarktservice, der Länder und Gemeinden werden
        weiter ausgebaut. Für die Umsetzung, Evaluierung und Vorbereitung des nächsten
        NAP wird ein Beirat unter Vorsitz des Bundesministers für soziale Sicherheit und
        Generationen eingerichtet, in dem alle relevanten Akteure vertreten sein werden
        (VertreterInnen von Ministerien, Ländern, Gemeinden, Städten, Arbeitsmarktservice,
        Sozialversicherungsträgern, Statistik Österreich,        Sozialpartnerorganisationen,
        anderen Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaft).

Als Akteure im Österreichischen NAP-Beirat werden konkret genannt (BMSG 2001: 34):

•   Sozialpartner (Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen,
    Landwirtschaft)
•   Seniorenrat (wichtigste Seniorenverbände - seit 2000 gesetzlich zur Vertretung,
    Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen SeniorInnen berufen)
•   Dachverband der Behindertenorganisationen
•   Bundesjugendvertretung (bestehend aus den größten Jugendorganisationen; agiert laut
    Bundes-Jugendvertretungsgesetz 2001)
•   Sozialversicherung: Vertreter der Versicherten, die in direkten Wahlen im Rahmen der
    Kammerwahlen ermittelt werden sollen

1.1.2   Gemeinsamer Bericht der            Europäischen      Kommission       zur    sozialen
        Eingliederung (Oktober 2001)

Bereits im Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, wurde die Bekämpfung der
sozialen Ausgrenzung als eines der Ziele der EU-Sozialpolitik deklariert (Artikel 136 und
137).

                                                                                            6
Auf dem Lissabonner Gipfel im Jahr 2000 wurde vereinbart, die Beseitigung der Armut bis
2010 entscheidend voranzubringen. Auch wurde vereinbart, dass die Zusammenarbeit in
diesem Bereich auf dem "offenen Koordinierungsverfahren" (gemeinsame Ziele, nationale
Aktionspläne, gemeinsamer Bericht von Kommission/Rat) basieren sollte.

Auf dem Gipfel in Göteborg 2001 wurden die Beitrittsländer ermutigt, die Erfahrungen der
Mitgliedstaaten, die im gemeinsamen Bericht dargelegt sind, zu nutzen.

Mit dem „Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung“ vom Oktober 2001
unternahm die Europäische Kommission für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
einen ersten Schritt zu einer Europäischen Armutsstrategie.

Die Zusammenarbeit wird durch das neue, mit einem Haushalt von 75 Millionen Euro
ausgestattete Fünfjahresprogramm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung gefördert,
das am 18. September 2001 zwischen Europäischem Rat, Parlament und Kommission
vereinbart wurde.
Der Bericht basiert auf den von den 15 Mitgliedsstaaten erstellten "nationalen Aktionsplänen"
zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, die 2001 erstmals erstellt wurden und
alle zwei Jahre aktualisiert werden sollen.

Alle Mitgliedstaaten haben in ihren Strategien die vier gemeinsamen Ziele berücksichtigen,
die vom Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 vereinbart wurden:

   1. Erleichterung des Zugangs aller zu Ressourcen, Rechten, Gütern und
      Dienstleistungen (Förderung der Teilnahme aller am Erwerbsleben, Zugang zu
      langfristiger und sicherer Beschäftigung, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit,
      Lebensbegleitendes Lernen, Zugang zu angemessenem Wohnraum, medizinischen
      Versorgungseinrichtungen sowie Leistungen und Maßnahmen in den Bereichen
      Kultur, Sport, Freizeit und andere öffentliche und private Dienste
   2. Vermeidung der Risiken der Ausgrenzung (Zugang zu neuen Informations- und
      Kommunikationstechnologien, im speziellen für behinderte Menschen, Maßnahmen
      zum Erhalt des Familienzusammenhalts)
   3. Maßnahmen zugunsten der sozial am stärksten gefährdeten Personen
      (Förderung der Integration von Frauen und Männern mit besonderen Schwierigkeiten,
      Vermeidung von sozialer Ausgrenzung von Kindern)
   4. Mobilisierung aller Akteure (Mitsprache der sozial ausgegrenzten Menschen und
      Einbeziehung bei allen Maßnahmen, Förderung des sozialen Dialogs und der
      Partnerschaft zwischen allen beteiligten öffentlichen und privaten Stellen)

Der Bericht geht davon aus, dass mehr als 60 Millionen Menschen, das sind 18 Prozent der
EU-Bevölkerung von Armut bedroht sind, etwa die Hälfte davon ist von anhaltender Armut
betroffen. Bei Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen, Arbeitslosen und
Einelternfamilien ist das Armutsrisiko besonders hoch. Hinsichtlich der relativen Armutsquote
- der Menschen mit einem Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren nationalen
Einkommens - bestehen zwischen den Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede, die Werte
reichen von 8 Prozent in Dänemark bis hin zu 23 Prozent in Portugal.

Der Bericht bestimmt eine Reihe von Risikofaktoren, die das Armutsrisiko erhöhen:
• Langzeitarbeitslosigkeit
• langfristige Abhängigkeit von niedrigen Einkünften, von unqualifizierter Beschäftigung
• geringe Qualifikation und Schulabbruch
• Aufwachsen von Kindern in sozial schwachen Familien
• Behinderung
• schlechter Gesundheitszustand
• Drogenmissbrauch und Alkoholismus

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•   Leben in mehrfach benachteiligten Gebieten
•   Wohnungslosigkeit und unzureichende Wohnverhältnisse
•   Einwanderung
•   ethnischer Hintergrund
•   Gefahr von Rassismus und Diskriminierung.

Der Bericht warnt vor „neuen Risiken“: einige der umfassenden strukturellen Veränderungen,
die sich in der Gesellschaft vollziehen und die zwar für die meisten Menschen positiv sind, zu
neuen Risiken von Armut und sozialer Ausgrenzung für besonders gefährdete Gruppen
führen könnten, wenn nicht geeignete politische Antworten gefunden werden:

•   Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt infolge der Globalisierung und des sehr raschen
    Wachstums der wissensbasierten Gesellschaft und der Informations- und
    Kommunikationstechnologien
•   demographische Veränderungen, da die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt und
    die Geburten zurückgehen
•   eine Tendenz zu wachsender ethnischer, kultureller und religiöser Vielfalt infolge
    einer stärkeren internationalen Migration und Mobilität innerhalb der Union
•   Veränderungen bei den Haushaltsstrukturen mit zunehmenden Familientrennungen
    und der Tendenz zu einer Deinstitutionalisierung der Familie
•   die neue Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen.

Die acht größten Herausforderungen
Der Bericht bestimmt acht große Herausforderungen, die von den meisten Mitgliedstaaten in
größerem oder geringerem Umfang angenommen werden. Dies sind:

    1. Schaffung eines integrativen Arbeitsmarkts und Förderung der Beschäftigung als
       Recht und Möglichkeit für alle Bürger
    2. ausreichendes Einkommen und ausreichende Ressourcen für einen angemessenen
       Lebensstandard
    3. Beseitigung von Benachteiligungen auf der Ebene der Bildung
    4. Erhalt der Solidarität innerhalb der Familien und Schutz der Rechte von Kindern
    5. gute Wohnmöglichkeiten für alle
    6. gleicher Zugang zu und Investition in hochwertige öffentliche Dienste (Gesundheit,
       Verkehr, Sozialwesen, Pflege, Kultur, Freizeiteinrichtungen, Rechtsdienste)
    7. Verbesserung von Dienstleistungen
    8. Sanierung von mehrfach benachteiligten Gebieten

1.1.3   Erarbeitung gemeinsamer Indikatoren für Armut und soziale Ausgrenzung

Der Europäische Rat von Nizza legte angemessene Ziele für die Bekämpfung von Armut
und sozialer Ausgrenzung fest und forderte die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich
um die Entwicklung einiger gemeinsamer Indikatoren zu bemühen.

Eine gemeinsame Basis von Sozialindikatoren ist wesentlich, damit in diesem komplexen
Bereich Fortschritte gemessen werden können. Die Arbeit, die von der Untergruppe
"Indikatoren" des Ausschusses für Sozialschutz durchgeführt wird, baut auf dem Satz von
Sozialindikatoren auf, die in dem Bericht der Kommission an den Europäischen Rat von
Stockholm verwendet wurden, und konzentriert sich besonders auf:

                                                                                            8
•   die Festlegung des Begriffs der relativen Einkommensarmut, um einen Satz
    gemeinsamer Indikatoren zu erstellen, der die zentralen Aspekte der monetären Armut,
    beispielsweise Stand, Fortdauer, Intensität und Veränderungen im Zeitverlauf, sowie die
    wichtigsten Untergliederungen nach Geschlecht, Alter, Haushaltsart und Beruf abdeckt;
•   den mehrdimensionalen Aspekt der Armut, um die einkommensbasierte Messung
    durch Schlüsselindikatoren in den Bereichen Beschäftigung, Wohnungswesen,
    Gesundheit und Bildung zu vervollständigen - Bereichen, denen die Mitgliedstaaten in
    ihren nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
    besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben.

Es wurde bereits Einigung über 10 Primärindikatoren - die durch 8 Sekundärindikatoren
spezifiziert werden – erzielt:

•   Fünf Indikatoren detaillieren Aspekte des Niedrigeinkommens (Quote, Verteilung,
    Dauer, Median, regionale Unterschiede)
•   Zwei Indikatoren betreffen die Arbeitslosigkeit (Langzeitarbeitslosenquote,
    Arbeitslosenhaushalte)
•   Zwei Indikatoren betreffen die Gesundheit (Lebenserwartung bei der Geburt, eigene
    Gesundheitswahrnehmung)

Die Kommission hat die Arbeit der Untergruppe "Indikatoren" aktiv unterstützt und in ihrem
Entwurf des Berichts über die soziale Eingliederung die Indikatoren genutzt. Es ist
vorgesehen, weitere wichtige Interessengruppen im Kampf gegen Armut und soziale
Ausgrenzung (Sozialpartner, Vertreter der Bürgergesellschaft) in die Debatte über
Indikatoren der sozialen Eingliederung einzubeziehen.

Der Ausschuss für Sozialschutz regte in seinem Bericht von Oktober 2001 folgende weitere
Arbeiten zu den Indikatoren für Armut und soziale Ausgrenzung an:

•   Erarbeitung zusätzlicher gemeinsamer Indikatoren für soziale Ausgrenzung
    (Lebensbedingungen, soziale Beteiligung, wiederkehrende und gelegentliche Armut,
    Zugang zu wesentlichen öffentlichen und privaten Dienstleistungen, gebietsbezogene
    Fragen und Indikatoren auf lokaler Ebene, Armut am Arbeitsplatz, Verschuldung,
    Abhängigkeit von Sozialleistungen, Familienbeihilfen)
•   Prüfung der Frage, wie weit die Geschlechterdimension von Armut und sozialer
    Ausgrenzung besser erfasst und gemessen werden kann
•   Verbesserung der Vergleichbarkeit von Informationen über angemessene Wohnung,
    Wohnkosten und Obdachlosigkeit
•   Erarbeitung von Indikatoren über Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeit und den Zugang
    zur Bildung
•   Im Bereich der Gesundheit Prüfung von Möglichkeiten zur Messung der
    Lebenserwartung, der vorzeitigen Mortalität nach sozioökonomischem Status (wie die
    Taskforce „Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen“ – EU-SILC
    vorschlägt), des Zugangs zur Gesundheitsfürsorge

                                                                                         9
1.2       Methodik

Eine breite Palette von Informationsquellen kam für den vorliegenden Bericht zum Einsatz:

      •    Informationen der TeilnehmerInnen des Netzwerkes zu Institutionen, Projekten, ...,
           die in mehreren Netzwerktreffen und im schriftlichen Austausch gesammelt wurden
      •    Unterschiedliche        schriftliche   Datenquellen        (offizielle   Statistiken,
           sozialwissenschaftliche Studien, epidemiologische Studien, ...)
      •    bereits bestehende Berichte zur sozialen Exklusion (Materialien der Europäischen
           Kommission, des Österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit)
      •    bereits bestehende Berichte zur gesundheitlichen Situation von Migrantinnen (Kapitel
           8 "Gesundheit und medizinische Versorgung" des Österreichischer Migrations- und
           Integrationsbericht - erscheint im Sommer 2003, 5. Deutscher MigrantInnenbericht
           der Bundesbeauftragten für Ausländerangelegenheit, Bericht des Wiener
           Integrationsfonds, ...)
      •    Internet-Recherchen

1.3       Gesundheit - soziale Exklusion - Armut: Definitionen, Konzepte,
          Kategorien

1.3.1      WHO Definitionen: Gesundheit - Gesundheitsförderung

In der Präambel der Konstitution der Weltgesundheitsorganisation (1948) wurde eine
Definition von Gesundheit festgelegt, welche die internationale Gesundheitspolitik der darauf
folgenden Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat und wohl zu einer der meistzitierten Aussagen
der WHO zählt:
“Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the
absence of disease or infirmity.”2
Diese Definition wurde seit 1948 nicht verändert. Aber in den letzten Jahrzehnten hat das
Konzept der Gesundheitsförderung (Health Promotion) immer mehr an Bedeutung für die
öffentliche Gesundheit und die Gesundheitspolitik gewonnen.

Das erste internationale Übereinkommen zur Gesundheitsförderung erfolgte auf der "First
International Conference on Health Promotion"3 in Ottawa, Canada 1986. Diese Konferenz
resultierte in der Ottawa Charter (WHO, 1988), einem Dokument, das einen Meilenstein in
der Entwicklung der Gesundheitsförderung darstellt und den Gedanken der "health creation"
ins Leben ruft: "Health is created where people live, love, work and play".

In der Ottawa Charter ist Gesundheitsförderung wie folgt definiert:
„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an
Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer
Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales
Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl der Einzelne als auch Gruppen
ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen
sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können.
2
 “Preamble to the Constitution of the World Health Organization” as adopted by the International Health
Conference, New York, 19-22 June, 1946; signed on 22 July 1946 by the representatives of 61 States (Official
Records of the World Health Organization, no. 2, p. 100) and entered into force on 7 April 1948.
3
 Weitere internationale Gesundheitsförderungskonferenzen haben 1998 in Adelaide, 1991 in Sundsvall, 1997 in
Jakarta und 2000 in Mexiko City statt gefunden

                                                                                                               10
Die Verantwortung für die Gesundheitsförderung wird in den Gesundheitsdiensten von
Einzelpersonen, Gruppen, den ÄrztInnen und anderen MitarbeiterInnen des
Gesundheitswesens, den Gesundheitseinrichtungen und dem Staat getragen. Sie müssen
darauf hinarbeiten, ein Versorgungssystem zu entwickeln, das auf die stärkere Förderung
von Gesundheit ausgerichtet ist und über die medizinisch-kurativen Betreuungsleistungen
hinausgeht.
Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort wo
sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich
selbst und für andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu
fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass
die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen herstellt, die all ihren Bürgern Gesundheit
ermöglichen.“
Füreinander Sorge zu tragen, Ganzheitlichkeit und ökologisches Denken sind Kernelemente
bei der Entwicklung von Strategien zur Gesundheitsförderung. Alle Beteiligten sollten als
Leitprinzip anerkennen, dass in jeder Phase der Planung, Umsetzung und Auswertung von
gesundheitsfördernden Handlungen Frauen und Männer gleichberechtigte Partner sind
(Ottawa-Charta 1988: 117 ff.)

Diese ganzheitliche Definition von Gesundheitsförderung durch die WHO hebt also sowohl
das körperliche, als auch das psychische und soziale persönliche Wohlbefinden des
Menschen hervor und unterstreicht weiter die Bedeutung von Selbstbestimmung und
Eigenverantwortung für die Gesundheit.

Die Ottawa Charta legt fünf prioritäre Handlungsfelder der Gesundheitsförderung fest:
• build healthy public policy
• create supportive environments
• strengthen community action
• develop personal skills
• reorient health services

Die WHO-Definition von Gesundheit im Kontext der Gesundheitsförderung bezieht sich auf
die Fähigkeit des Individuums, seine Möglichkeiten auszuschöpfen und auf die
Herausforderung der Umgebung positiv zu reagieren. Damit weicht diese Definition von jener
der WHO Constitution 1948 ab, die eine all-umfassende und idealistische Beschreibung von
etwas ist, das oft als unerreichbar und irrelevant für das Leben der meisten Menschen
gesehen wurde. In seiner gegenwärtigen Definition wird Gesundheit als eine Ressource des
alltäglichen Lebens gesehen, nicht als ein Lebensziel, sondern als positives Konzept, das
soziale und persönliche Ressourcen genauso betont wie die physischen Kapazitäten.

Die fundamentalen Ressourcen für die Gesundheit sind das Einkommen, Unterkunft und
Essen. Eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation erfordert eine Sicherung dieser
fundamentalen Ressourcen, aber auch Information und "life skills", eine unterstützende
Umwelt, die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich gesundheitlicher Versorgung und Angebote offen
lässt und die Gesundheit verbessert.
Die enge Verbindung zwischen Menschen und ihrer Umwelt ist die Basis für das sozio-
ökologische Konzept der Gesundheit, das in der Gesundheitsförderung zentral ist. Diese
Sichtweise stellt die Interaktion von Individuen mit ihrer unmittelbaren Umwelt und die
Notwendigkeit einer dynamischen Balance dieser Interaktion in den Mittelpunkt.

1.3.2   Gesundheitsförderung im 21. Jahrhundert: Gesundheit für alle

Nach Ottawa 1986, Adelaide 1988, Sundsvall 1991 und Jakarta 1997 fand die 5.
Internationale Gesundheitsförderungskonferenz im Juni 2000 in Mexico City statt. Diese
Konferenz hat sich als Leitlinie die Prioritäten der Gesundheitsförderung des 21.

                                                                                         11
Jahrhunderts gesetzt, wie sie in der "Health Promotion Resolution" der WHO im Mai 1998
definiert wurden:
    • promoting social responsibility for health
    • increasing community capacity and empowering the individual
    • Increasing investments for health development
    • securing an infrastructure for health promotion
    • strengthening the evidence base for health promotion
    • reorienting health systems and health services

Grundlegende Gesundheitsförderungs-Programme in Europa wurden vom WHO-
Regionalbüro in Kopenhagen unter dem Titel "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000" zu
Beginn der 80er Jahre - und differenzierter - 1998 im Konzept "Gesundheit21" lanciert. In
diesen Konzepten wird die Leitlinie einer ganzheitlichen, interdisziplinären Medizin
propagiert, diese hat zwar schon viel Anerkennung gefunden, ist aber noch lange nicht
etabliert und muss in den meisten Gesundheitssystemen noch immer hinter der kurativen
Medizin zurückstehen.

Dieses Rahmenkonzept „Gesundheit für alle - Gesundheit21“ wurde Im Jahr 2001 durch
Empfehlungen zur Operationalisierung für die Gesundheit von Frauen ergänzt und bildet
einen Teil des „Strategic Action Plan for the Health of Women in Europe“ der WHO.

21 Ziele zur „Gesundheit für alle“ wurden von der WHO vorgegeben, die den Rahmen für
die Gestaltung der Gesundheitspolitik in den Ländern der Europäischen Region bilden
sollen:
1. Solidarität für die Gesundheit in der Europäischen Region
2. gesundheitliche Chancengleichheit
3. ein gesunder Lebensanfang
4. Gesundheit junger Menschen
5. Altern in Gesundheit
6. Verbesserung der psychischen Gesundheit
7. Verringerung übertragbarer Krankheiten
8. Verringerung nicht übertragbarer Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs,
    Diabetes, Asthma)
9. Verringerung von auf Gewalteinwirkung und Unfälle zurückzuführende Verletzungen
10. eine gesunde und sichere natürliche Umwelt
11. gesünder Leben
12. Verringerung der durch Alkohol, Drogen und Tabak verursachten Schäden
13. Settings zur Förderung der Gesundheit (zu Hause, Schule, Arbeitsplatz, Gemeinde,
    Stadt)
14. multisektorale Verantwortung für die Gesundheit
15. ein integrierter Gesundheitssektor
16. qualitätsbewusstes Management der Versorgung
17. Finanzierung des Gesundheitswesens und Ressourcenzuweisung
18. Qualifizierung von Fachkräften für gesundheitliche Aufgaben
19. Forschung und Wissen zur Förderung der Gesundheit
20. Mobilisierung von Partnern für gesundheitliche Belange
21. Planung nationaler Konzepte und Strategien zur „Gesundheit für alle“

                                                                                      12
1.3.3   Soziale Exklusion - soziale Eingliederung

Der konzeptionelle Rahmen der EU hat sich seit Ende der neunziger Jahre von "Armut" auf
soziale "Exklusion" verlagert (ISG 2003). Exklusion wurde zunächst als ein Sammelbegriff
eingeführt, um die Mehrdimensionalität gegenüber monetär verstandener Armut zum
Ausdruck zu bringen. Zur begrifflichen Klärung wird daher vorgeschlagen, dass "soziale
Exklusion" sowohl eine hierarchische Relation als auch eine klar identifizierbare Grenzlinie
impliziert. - Im folgenden die konzeptionelle Typologie im Überblick:

                          nicht hierarchisch                    hierarchisch
ohne Deprivationslinie    Kohäsion / soziale Differenzierung    soziale Ungleichheit
mit Deprivationslinie     Soziale Fragmentierung                Exklusion / soziale Ausgrenzung

Eine Definition des Begriffes soziale Exklusion (Kronauer 2002: 43):
„Auf der einen Seite manifestiert sich soziale Exklusion als zunehmende Prekarität in der
Erwerbsarbeit, die für wachsende Gruppen der Bevölkerung bis hin zum völligen Ausschluss
von regulärer Erwerbsarbeit führt. Auf der anderen Seite schlägt sie sich als Schwächung
der sozialen Einbindung nieder, bis hin zur sozialen Ausschließung. Soziale Exklusion ist der
Ausschluss von Lebenschancen und mit der Erfahrung verbunden, an gesellschaftlichen
Erwartungen und Anforderungen zu scheitern.“

Laut Kronauer (2002, S. 45) manifestiert sich soziale Exklusion in der mangelnden Teilhabe
an unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens:
   1. Mangel an Geld, um den Konsumstil der Mittelschicht praktizieren zu können
   2. Zwang, in verrufenen Wohnvierteln leben zu müssen
   3. Machtlosigkeit, die eigenen Interessen zur Geltung bringen zu können
   4. Chancenlosigkeit in der Schule
   5. Gefühl, als Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden

Kronauer unterscheidet zwei primäre Modi der gesellschaftlichen Zugehörigkeit: die
Interdependenz und die Partizipation, deren Determinanten im Falle von Inklusion oder
Exklusion in folgendem Schema spezifizierte werden.

                          Modus der gesellschaftlichen Zugehörigkeit

                 Interdependenz                                        Partizipation

        Inklusion                   Exklusion             Inklusion                   Exklusion
Einbindung in die           Ausgrenzung bedeutet, materielle Teilhabe          Ausgrenzung bedeutet,
gesellschaftliche           in der Gesellschaft                                nicht mithalten zu
Arbeitsteilung              keinen anerkannten Ort                             können
                            zu haben
Einbindung in soziale       Ausgrenzung bedeutet politisch-institutionelle     Ausgrenzung bedeutet
Netze                       soziale Isolation      Teilhabe                    Macht- und
                                                                               Chancenlosigkeit
                                                     kulturelle Teilhabe       Ausgrenzung bedeutet,
                                                                               von gesellschaftlich
                                                                               geteilten Lebenszielen
                                                                               abgeschnitten zu sein
Quelle: Kronauer, 2002, S. 153

                                                                                                    13
Die Europäische Kommission beschreibt die Suche nach Indikatoren für soziale Exklusion
wie folgt (European Commission 1995).

"Unserer Ansicht nach soll die Reflektion über soziale Exklusion und soziale Integration kein
vereinheitlichendes Schema hervorbringen, sonder so multipel und dialektisch wie möglich
sein. Die Reflexion soll auf über Multidisziplinarität erfolgen. ... Es besteht ein konkreter
Bedarf, soziale Exklusion und soziale Integration eher aus einer dynamischen Perspektive
als aus einer statischen zu betrachten. Die sogenannte "ausgeschlossene Population" stellt
keine homogene und stabile Gruppe dar, die charakterisiert werden könnte, sondern besteht
aus Individuen, die einen Prozess der Desintegration durchleben, der von seinem Wesen
her dynamischer Natur ist. ... Schließlich ist es für die Auseinandersetzung mit sozialer
Exklusion und sozialer Integration unbedingt erforderlich, Längsschnittdaten zu haben: alle
ExpertInnen weisen auf das Generationsphänomen der sozialen Mobilität und auf die
"Reproduktion der Armut" hin.

Soziale Exklusion ist ein komplexes Phänomen mit vielen Facetten. Eine Systematik
(Konzepte und Daten) der Annäherung müssen noch weiter entwickelt werden. Diese
Entwicklung setzt die Klärung der Zusammenhanges von sozialer Exklusion und anderer
sozialer Bereiche voraus: Arbeit und Arbeitslosigkeit, Einkommensverteilung, Rassismus und
Fremdenangst, räumliche Dimension und städtische Verwaltung, Identität und politische
Systeme.

Da das Modell der "sozialen Exklusion" parallel zu "Inklusionsmodellen" existiert, kann
Forschung zur sozialen Exklusion nicht von der Analyse von Veränderungsprozessen in der
"inkludierten" Seite der Gesellschaft abgekoppelt werden. Wenn die Forschung Themen der
sozialen Exklusion mit jenen Prozessen, die das Zentrum der Gesellschaft betreffen,
verbinden kann, öffnet sie nicht nur politische Optionen zur Bekämpfung der sozialen
Exklusion, sondern trägt auch zur Entwicklung neuer Modelle der sozialen Inklusion und
damit von neuen sozialen Modellen bei."

1.3.4     Armutsgefährdung und akute Armut

In Österreich werden im Rahmen des „Berichtes über die soziale Lage“ seit 1996 regelmäßig
Befunde zur Armutsgefährdung und akuten Armut auf Basis einer Analyse des Europäischen
Haushaltspanels (ECHP; EUROSTAT4, 2001) vorgelegt (BMSG, 2002).

Im „Bericht über die soziale Lage 2001-2002“ wird folgende Unterscheidung zwischen
Armutsgefährdung, die 1999 in Österreich 880.000 Personen (11 Prozent der
Gesamtbevölkerung) betroffen hat und akuter Armut (310.000 bzw. 4 Prozent aller
ÖsterreicherInnen).

Armutsgefährdung wird gemäß der EUROSTAT-Definition ausschließlich über das
Einkommen definiert: Personen, deren gewichtetes Pro-Kopf-Haushaltseinkommen unter
dem Schwellenwert von 60 Prozent des Medianwertes des Österreichischen Pro-Kopf-
Einkommens liegt, gelten als armutsgefährdet. Dieser Schwellenwert betrug 1999 ca. 9.000
Euro jährlich für einen Einpersonenhaushalt.

Von akuter Armut spricht man, wenn zu den schlechten finanziellen Verhältnissen auch
Einschränkungen zur Abdeckung grundlegender Lebensbedürfnisse kommen, wie z.B.:
• Substandardwohnung
• Rückstände bei der Bezahlung von Mieten und Krediten
• Probleme beim Beheizen der Wohnung

4
    EUROSTAT = Europäisches Statistisches Zentralamt

                                                                                          14
•   Unmöglichkeit, abgenutzte Kleidung durch neue Kleider zu ersetzen
•   Unmöglichkeit, zumindest einmal im Monat nach Hause zum Essen einzuladen

Es lassen sich auf Basis des Europäischen Haushaltspanels (ECHP) demographische
Merkmale bestimmen, die das Armutsrisiko beeinflussen (BMSG 2002: 189): Bei einer
durchschnittlichen Armutsrate von 11 Prozent der Österreichischen Gesamtbevölkerung ist
der Anteil der armutsgefährdeten Frauen mit 13 Prozent größer als die der Männer (9
Prozent); die Armutsrate von Personen über 60 Jahre liegt bei 17 Prozent, bei
Einpersonenhaushalten mit Pension bei 28 Prozent und bei Alleinerzieherinnen ohne
Erwerbseinkommen bei 50 Prozent.

Tabelle 1. Armutsraten für unterschiedliche soziale Gruppen
Soziale Gruppe                                                        Armutsrate
                                                                      in Prozent
Männer                                                                     9
Frauen                                                                    13
PflichtschulabsolventInnen                                                16
Personen über 60 Jahre                                                    17
Arbeitslose gesamt                                                        17
Behinderte                                                                22
MigrantInnen / Nicht EU-BürgerInnen                                       22
Einpersonenhaushalte mit Pension                                          28
Langzeitarbeitslose                                                       31
AlleinerzieherInnen ohne Erwerbseinkommen                                 50
Quelle: BMSG 2002: 191-192

Ebenso sind sozioökonomische und arbeitsmarktspezifische Merkmale bestimmend für das
Armutsrisiko: Für PflichtschulabsolventInnen liegt die Armutsrate bei 16 Prozent (vs. 6
Prozent bei HochschulabsolventInnen). Bei Arbeitslosen beträgt das Armutsrisiko 17
Prozent, bei Langzeitarbeitslosen gar 31 Prozent. Personen mit eingeschränkter
Erwerbsbeteiligung durch Behinderung haben ein Armutsrisiko von 22 Prozent, ebenso wie
MigrantInnen (Nicht-EU-BürgerInnen).

Tabelle 2. Vergleich von objektiver und subjektiver Armut in den 15 EU Staaten (Eurobarometer 56.1)
                                           Armutsrisiko                            Subjektive Armut

                              % von Personen, die in Haushalten mit           % von Personen, die sich
                                                        (1)                                            (2)
                                     Armutsrisiko leben                      selber als arm bezeichnen
                             1995    1996        1997        1998                        2001
Belgien                       17      16           15         16                           32
Dänemark                      12      10            8          9                            9
                                                                                             (3)
Deutschland                   17      15           15         16                          14
Griechenland                  22      21           23         22                           54
Spanien                       20      19           20         19                           34
Frankreich                    16      17           16         18                           30
Irland                        19      20           20         17                           24
Italien                       20      19           19         20                           41
Luxemburg                     12      12            -          -                            8
Niederlande                   11      12           11         12                           18
Österreich                    13      14           13         13                           16
Portugal                      23      22           24         20                           66
Finnland                       -       8            8          -                           30
Schweden                       -       -            9         10                           20
UK                            21      17           22         21                           27
(1) Quelle: European Community Household Panel; Schwelle für Armutsrisiko: 60% des nationalen Einkommens-Median,
"modifiizierte" OECD-Skala, wo der Haushaltsvorstand 1 zählt, ander Personen über 14 Jahre zählen 0.5 und Kinder
unter 14 zählen 0.3.
(2) Eurobarometer 56.1, Poverty and social devaluation, 2001. Prozent von Personen, deren Einkommen unter dem liegt, was
sie selber als absolut notwendig für einen angemessenen Lebensstandard betrachten.
 (3) Westliche Länder Deutschlands: 11%, Östliche Länder: 24%.

                                                                                                                       15
1.4     Migration: Ausgangslage und Definitionen

1.4.1    Internationale Perspektive

Migration ist eines der zentralen Phänomene einer zunehmenden Globalisierung:
wirtschaftliche und politische Veränderung in einem Land können durch Migration andere,
entfernte Gesellschaften beeinflussen. Migration ist kein homogener Prozess, er wird von
unterschiedlichsten Gruppen von Menschen getragen wie z.B. AsylantInnen, Flüchtlinge,
qualifizierte ArbeiterInnen und Wirtschafts-MigrantInnen.

Die Europäische Union ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten und bestimmt seither die
Asylpolitik in der Europäischen Gemeinschaft. Ein Europäischer Flüchtlingsfonds (European
Refugee Funds) wurde eingerichtet, um die Aktivitäten der Mitgliederstaaten zu unterstützen.
Das Thema Migration hat in vielen Ländern hohe Priorität; viele Länder revidieren ihre
Strategien bezüglich ImmigrantInnen. Es ist von allgemeinem Interesse, den Bedürfnissen
von MigrantInnen mit oftmals schlechterem Gesundheitszustand und mehr sozialen und
gesundheitsbezogenen Risiken gerecht zu werden.

Entsprechend dem Internationalen Migrationsbericht (UN Population Division 2002) und der
UNHCR leben 175 Millionen Ende 2000 nicht in ihrem Mutterland – das sind 3 Prozent der
Weltbevölkerung. Die Anzahl an MigrantInnen hat sich seit 1975 verdoppelt. 60 Prozent der
MigrantInnen weltweit leben in den höher entwickelten Ländern, 40 Prozent in den weniger
entwickelten. Die meisten MigrantInnen leben in Europa (56 Millionen), in Asien (50
Millionen) und Nordamerika (41 Millionen). Eine von 10 Personen in den höher entwickelten
Regionen und eine von 70 Personen in den weniger entwickelten Ländern ist ein/e MigrantIn.
In den Jahren 1995 bis 2000 empfingen die höher entwickelten Regionen 2,3 Millionen
MigrantInnen aus den weniger entwickelten Weltregionen. Etwa 9 Prozent der MigrantInnen
sind Flüchtlinge. Die UNHCR gibt für 2001 an, dass international beinahe 20 Millionen
Menschen auf der Flucht sind, davon ca. 4,9 Millionen in Europa (Tabelle 3).

Im Jahr 2001 galten international folgende 10 Länder als die top ten Herkunftsländer von
Asylsuchenden: 1. Irak, 2. Afghanistan, 3. Türkei, 4. Jugoslawien, 5. Iran, 6. Sri Lanka, 7.
Somalia, 8. Kongo, 9. Bosien-Herzegowina, 10. Rumänien

Tabelle 3. UNHCR Statistik zur internationalen Migration
Region                        Flüchtlinge       Asylwerber          Zurück-        IDP / Internally      Summe
                                                                   gekehrte          displaced
                                                                                               5
                                                                  Flüchtlinge        persons
Afrika                        3.304.526           107.322           266.791           494.494          4.173.133
Asien                         5.770.338            33.021            49.246          2.967.964         8.820.569
Europa                        2.244.116           320.188           146.377          2.145.645         4.856.326
Latenamerika & Karibik          37.377             7.878              194             720.000           765.449
Nordamerika                    643.706            441.681               -                  -           1.085.387
Ozeanien                        65.351             15.587               -                313             81.251
Summe                         12.065.414          925.677           462.608          6.328.416         19.782.115
Quelle: Asylum seekers, refugees and others of concern to UNHCR by UN major area, end 2001. UNHCR / Governments.
Compiles by UNHCR 2001, Population Statistics.

5
 IDP = Personen, die zur Flucht gezwungen waren, aber kein Nachbarland erreichen konnten und daher nicht
unter das internationale Recht fallen oder Unterstützungsangebote erhalten können (UNHCR)

                                                                                                                   16
1.4.2   Definitionen

Migration                   Wanderungsbewegungen von (Gruppen von) Personen von einem Land in
                            ein anderes, mit längerfristiger oder dauerhafter Verlagerung des
                            Lebensmittelpunktes bzw. Wohnsitzes
Arbeitsmigration            Gastarbeiter, Familiennachzug, Saisonarbeiter, - Pendlerwanderungen
Flüchtlinge nach            "Jede Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer
Genfer Konvention           Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen
                            Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des
UN Geneva Convention
                            Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz
(1951)
                            dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser
                            Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."

Asyl                        Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, weil er ein Flüchtling ist.

AsylwerberInnen             Personen, die (noch) nicht über einen Flüchtlingsstatus verfügen, aber
                            einen schriftlichen oder mündlichen Antrag auf Feststellung der
                            Flüchtlingseigenschaft nach dem Asylgesetz beim Bundesasylamt
                            eingebracht haben, was ihnen vorläufigen Abschiebungsschutz gewährt.

"Illegale"                  Der Begriff "Illegale" wird in der österreichischen politischen Diskussion
                            eher in einem diskriminierenden Sinn verwendet. Über die tatsächliche Zahl
                            von illegal sich in Österreich befindlichen Personen gibt es keine sicheren
                            Informationen.
                            Üblicherweise werden Flüchtlinge, die über die grüne Grenze einreisen,
                            sich nicht der Grenzkontrolle stellen und keinen Reisepass mit Visum
                            besitzen als "Illegale" bezeichnet. Politische Verfolgte besitzen häufig keine
                            Dokumente und sind nach ihrer Anerkennung als Flüchtlinge "legal", obwohl
                            sie zunächst in die Kategorie der "Illegalen" fallen.
                            AsylwerberInnen, die auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten,
                            dürfen trotz ihrer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nicht arbeiten. Sie
                            leben zwar legal in Österreich, für ihren Unterhalt können jene, die keine
                            staatliche oder private Unterstützung erhalten, aber nur durch "illegale"
                            Arbeitsverhältnisse, d.h. durch Schwarzarbeit, sorgen.

Quellen: Mégapoles Project Report 2003, Glossar der Asylkoordination Österreich (http://www.asyl.at)

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1.5     Herkunft, Ausmaß und politische Rahmenbedingungen der Migration in
        Österreich

1.5.1    Historischer Exkurs: Zuwanderung nach Österreich

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Österreich ein Auswanderungsland: Vor dem ersten
Weltkrieg war die Österreichisch-Ungarische Monarchie das stärkste Herkunftsland für die
Auswanderung nach den USA. Ein dunkles Kapitel der Geschichte der Migration in
Österreich ist die politisch motivierte bzw. erzwungene Migration ab 1930, die nach dem
Anschluss Österreichs an Nazi-Deutschland in Vertreibung, Deportation und Ermordung der
jüdischen Einwohner des Landes sowie der Roma führte (Fassmann und Münz 1995).

Die größte Einwanderungswelle des 20. Jahrhunderts erfolge in Österreich am Ende des
Zweiten Weltkriegs: Österreich nahm damals ca. 520.000 aus Osteuropa Vertriebene auf,
die aber nicht sofort eingebürgert wurden. Zu Beginn der fünfziger Jahre befanden sich in
Österreich 320.000 ausländische Einwohner, der AusländerInnenanteil von 4,6 Prozent war
einer der höchsten Europas.

Weitere Einwanderungswellen:

1956         Als Folge der Ereignisse vom 4. November 1956 in Budapest flüchteten 219.000
             ungarische StaatsbürgerInnen nach Österreich; 80.000 UngarInnen wanderten noch im
             November in die USA und Kanada weiter. Rund 18.000 ungarische Flüchtlinge blieben
             in Österreich – zumeist unbegleitete Jugendliche, StudentInnen, ältere und nicht mehr
             erwerbsfähige und kranke Menschen.
1945-1958    Seit 1945 kamen Flüchtlinge aus Jugoslawien nach Österreich, 1948 befanden sich ca.
             32.000 jugoslawische Flüchtlinge in Österreich, von denen die meisten nach Übersee
             weiter wanderten.
1968-1969    Die Ereignisse des Prager Frühlings bewirkten 1968, dass innerhalb eines Jahres
             162.000 TschechoslowakInnen nach Österreicheinreisten, 129.000 reisten wieder
             zurück; der Großteil der anderen Flüchtlinge reiste in aufnahmewillig Länder weiter (v.a.
             Deutschland, Schweiz, Übersee).
1972         Als Folge der Ausweisung aller AsiatInnen aus Uganda erklärte sich Österreich bereit,
             1.500 ugandische Flüchtlinge temporär aufzunehmen, die zumeist nach England,
             Niederlande, Schweden und Kanada weiter reisten. Das Angebot zur Integration in
             Österreich nahmen 114 Flüchtlinge aus Uganda wahr.
1973         Politscher Machtwechsel in Chile und Argentinien bewirkten, dass zwischen November
             1973 und Juli 1974 160 ChilenInnen nach Österreich kamen.
1974         Nach Anwerbung von ArbeitsmigrantInnen befinden sich 308.000 AusländerInnen in
             Österreich (4,1 Prozent). Rekrutierungsstopp und Familiennachzug hielten den
             AusländerInnenananteil bis 1988 konstant.
1975         Nach Kriegsende in Indochina gab es im Juni 1975 140.000 Flüchtlinge aus Indochina
             ("Boat People"), 130.000 fanden sofortige Aufnahme in den USA. In Österreich fanden
             bis September 1976 195 Flüchtlinge aus Indochina Aufnahme. Aufgrund der
             Verschlechterung der Situation nahm Österreich bis Juni 1983 insgesamt 1.943
             indochinesische Flüchtlinge auf.
1981-1982    Ab August 1980 setzte in Polen aufgrund der politischen Ereignisse eine
             Auswanderungsbewegung ein. Im Dezember 1981 wurde das Kriegsrecht in Polen
             verkündet, Österreich nahm ca. 50.000 Flüchtlinge auf, viele von ihnen sind mit Hilfe vo
             IOM ausgewandert. 1983 befanden sich noch 4.000 PolInnen in Österreich.
1992         Im April 1992 ist im Bosnien-Herzegowina Krieg ausgebrochen. Bis Juli 1992 fanden
             700.000 Menschen v.a. in Europa Zuflucht. Nach Österreich sind rund 90.000

                                                                                                     18
BosnierInnen geflüchtet, 1998 waren noch ca. 4.600 in Bundesbetreuung.
1998            Im März 1998 brechen in der südlichen Provinz von Serbien, dem Kosovo, Kämpfe
                zwischen der albanischen Mehrheitsbevölkerung und den Serben aus. 350.000
                Menschen sind auf der Flucht.
1999            Nach dem Scheitern der Friedensverhandlungen von Rambouillet und dem 78-tägigen
                Luftkrieg der NATO flüchteten im März 1999 innerhalb von drei Tagen 444.600 Kosovo-
                AlbanerInnen nach Albanien, 244.500 nach Mazedonien und 69.000 nach Montenegro.
                90.000 AlbanerInnen wurden per Airlift in 29 Aufnahmeländer geflogen, wo sie zumeist
                "temporary protection" fanden. IOM organisierte für Österreich die Evakuation von 5.000
                Kosovoflüchtlingen; die erste Rückführung fand bereits im Juli 1999 statt und bis Ende
                Juli 1999 wurden 4.500 Kosovaren wieder nach Kososvo zurück gebracht.

1.5.2     Zahlen und Fakten: Migration in Österreich

An amtlichen Statistiken zur Migration in Österreich gibt es zum einen die
Wanderungsstatistik von Statistik Austria, zum anderen die Asyl- und Fremdenstatistik des
BMI - Bundesministeriums für Inneres. Ein detaillierter Überblick über Migrations-Statistiken
sind über das Internet z.B. auf dem Portal des Österreichischen Forums für
Migrationsstudien      (http://www.oefm.org)    oder      auf     dem      Integrationsportal
(http://www.integrationsportal.at) zugänglich.

1.5.2.1 Erfassung der Wanderungsstatistik durch Statistik Austria

Auf der Grundlage des Meldegesetzes6 erstellt Statistik Austria seit dem Berichtsjahr 1996
eine umfassende und kontinuierliche Wanderungsstatistik. Eine notwendige Voraussetzung
dafür bildete die Neuordnung des Wohnsitzbegriffes mit der 1995 erfolgten Verankerung des
Hauptwohnsitzes im Hauptwohnsitzgesetz.

Die Wanderungsstatistik beruht auf den von den Meldebehörden übermittelten An- und
Abmeldungen       von    Hauptwohnsitzen      über    Gemeindegrenzen      hinweg.    Die
Wanderungsstatistik umfasst sowohl die Hauptwohnsitzverlegungen zwischen den
Gemeinden innerhalb Österreichs (Binnenwanderungen) als auch jene über die
Staatsgrenze (Außenwanderungen). Die Wanderungsstatistik - oder Statistik der räumlichen
Bevölkerungsbewegung - ist umfassend in dem Sinne, dass sie alle mit Änderungen des
Hauptwohnsitzes und der Wohngemeinde verbundenen Ortswechsel erfasst - zum
Unterschied von anderen Statistiken, die auf Anträgen oder Bewilligungen beruhen und sich
nur auf Staatsfremde und die Immigration beziehen. Sie erfasst die definierten
Wanderungsvorgänge direkt und kontinuierlich, d. h. jeweils im Anlassfall einer An- oder
Abmeldung am Ort des Zu- oder Wegzugs, wenn auch gesammelt für eine Berichtsperiode -
zum Unterschied etwa von der retrospektiven Erhebung bei einer Volkszählung, mit der bei
weitem nicht alle Ortswechsel, aber mehr Merkmale der gewanderten Personen beschrieben
werden können.

Der AusländerInnenanteil in Österreich betrug im Jahr 2000 9,3 Prozent (Tabelle 4).
Höchsten AusländerInnenanteil hat mit 18 Prozent Wien, gefolgt von Vorarlberg (14 Prozent)
und Salzburg (12,1 Prozent). Den geringsten AusländerInnenanteil im Vergleich der
Bundesländer weist mit 5 Prozent das Burgenland auf. Mit Ausnahme von Vorarlberg sind in
allen Bundesländern MigrantInnen aus Ex-Jugoslawien die größte Gruppe, in Vorarlberg
hingegen stammen 41 Prozent der MigrantInnen aus der Türkei.

6
    Rechtsgrundlage für die Wanderungsstatistik: Meldegesetz 1991, BGBl.Nr. 9/1992 idgF.

                                                                                                     19
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