Swisscanto (LU) Bond Fund

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Swisscanto (LU)
Bond Fund

Verkaufsprospekt | August 2021
Swisscanto (LU) Bond Fund Recueil des Sociétés et Associations», dem Amtsblatt des
 Grossherzogtums Luxemburg (nachfolgend «Mémorial») vom
(im Folgenden «Fonds» genannt) 8. November 1991 veröffentlicht.
Ein Anlagefonds luxemburgischen Rechts
 Die Satzung der Swisscanto Asset Management International
Verkaufsprospekt S.A. ist in der gültigen Fassung vom 13. August 2015 beim
August 2021 Luxemburger Handels- und Firmenregister (RCS) zur Einsicht
 hinterlegt. Die Verwaltungsgesellschaft ist unter der Nummer
Dieser Verkaufsprospekt ist in Verbindung mit dem jeweils B 121.904 im RCS eingetragen.
neusten Jahresbericht zu lesen (oder Halbjahresbericht, falls
dieser nach dem letzten Jahresbericht ausgegeben wurde). Zweck der Verwaltungsgesellschaft ist die kollektive
Diese Berichte sind Bestandteil dieses Verkaufsprospektes und Portfolioverwaltung eines oder mehrerer Luxemburger
– mit diesem – Grundlage für alle Zeichnungen von und/oder ausländischer Organismen für gemeinsame Anlagen
Fondsanteilen. Sie sind bei allen Vertriebsstellen sowie im in Wertpapieren («OGAWs»), welche der Richtlinie 2009/65/EG
Internet unter www.swisscanto.com kostenlos erhältlich. in ihrer jeweils geltenden Fassung unterliegen und anderer
 Luxemburger oder ausländischer Organismen für gemeinsame
Gültig und verbindlich sind nur die Informationen, welche in Anlagen, die nicht unter vorbenannte Richtlinie fallen,
diesem Verkaufsprospekt enthalten sind sowie in den öffentlich einschliesslich spezialisierter Investmentfonds gemäss den
zugänglichen Dokumenten, die darin erwähnt sind. Im Zweifel Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über
über den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sollte eine Person spezialisierte Investmentfonds («OGAs»), und im Einklang mit
konsultiert werden, die über den Fonds detailliert Auskunft den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über
geben kann. Organismen für gemeinsame Anlagen, bzw. der jeweils
 geltenden Fassung des Gesetzes («OGA-Gesetz»).
Die deutsche Fassung dieses Verkaufsprospektes ist
massgeblich, die Verwaltungsgesellschaft und die Das einbezahlte Kapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt
Verwahrstelle können jedoch von ihnen genehmigte CHF 220 000 und wird von der Swisscanto Holding AG, Zürich,
Übersetzungen in Sprachen der Länder, in welchen gehalten, einer Holdinggesellschaft schweizerischen Rechts. Die
Fondsanteile angeboten und verkauft werden, für sich und den Swisscanto Holding AG wird zu 100% von der Zürcher
Fonds als verbindlich bezüglich solcher Anteile anerkennen, die Kantonalbank, Zürich, gehalten.
an Anleger in diesen Ländern verkauft wurden.
 Die Verwaltungsgesellschaft verfügt im Einklang mit dem OGA-
Die Anteile des Fonds dürfen innerhalb der USA oder Personen, Gesetz und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der
die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 oder luxemburgischen Aufsichtsbehörde (Commission de
gemäss US Commodity Exchange Act, jeweils in der aktuellen Surveillance du Secteur Financier, CSSF) über ausreichende und
Fassung, als US-Personen gelten, weder angeboten, verkauft angemessene organisatorische Strukturen und interne
noch ausgeliefert werden. Kontrollmechanismen. Insbesondere handelt sie im besten
 Interesse der Fonds bzw. Teilfonds und stellt sicher, dass
Management und Verwaltung Interessenkonflikte vermieden werden und dass die Einhaltung
Verwaltungsgesellschaft von Beschlüssen und Verfahren sowie eine faire Behandlung
Swisscanto Asset Management International S.A. der Inhaber von Anteilen an den verwalteten Fonds und
19, rue de Bitbourg, L-1273 Luxemburg. Teilfonds gewährleistet werden.

Die Swisscanto (LU) Bond Invest Management Company S.A. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet unter anderem auch die
wurde am 30. Oktober 1991 in Luxemburg als folgenden Fonds:
Aktiengesellschaft für eine unbeschränkte Dauer gegründet.
Mit Wirkung zum 01. Juli 2011 wurde die Swisscanto (LU) Bond  Swisscanto (LU)
Invest Management Company S.A. mit der Swisscanto Asset  Swisscanto (LU) Equity Fund
Management International S.A. (Verwaltungsgesellschaft)  Swisscanto (LU) Money Market Fund
fusioniert und fortan unter dem Namen Swisscanto Asset  Swisscanto (LU) Portfolio Fund
Management International S.A. geführt.

Die Satzung der Swisscanto (LU) Bond Invest Management
Company S.A. wurde in ihrer ersten Fassung im «Mémorial C,

 Swisscanto Asset Management
Swisscanto (LU) Bond Fund International S.A.
Verkaufsprospekt | August 2021 2/40
Verwaltungsrat Verwahrstelle und Hauptzahlstelle
Präsident: Die Verwaltungsgesellschaft hat RBC Investor Services Bank
 Hans Frey, Schweiz S.A. (im Folgenden die «Bank»), eine Aktiengesellschaft nach
 Geschäftsführer Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich Luxemburger Recht mit Sitz in 14, Porte de France, L-4360 Esch-
 sur-Alzette, als Verwahrstelle und Hauptzahlstelle (die
Mitglieder: «Verwahrstelle») mit folgenden Aufgaben:
 Richard Goddard, Luxemburg
 Independent Company Director, The Directors' Office, a) Verwahrung von Vermögenswerten,
 Luxemburg b) Überwachungspflichten,
 Roland Franz, Luxemburg c) Überwachung der Cashflows, sowie
 Geschäftsführer Swisscanto Asset Management d) Hauptzahlstellenfunktionen.
 International S.A., Luxemburg
 Anne-Marie Arens, Luxemburg in Übereinstimmung mit dem OGA-Gesetz und dem zwischen
 Independent Company Director, Luxemburg der im Namen des Fonds handelnden Verwaltungsgesellschaft
 Martin Friedli, Schweiz und der Verwahrstelle geschlossenen Depositary Bank and
 Leiter Produktmanagement Fonds, Zürcher Kantonalbank, Principal Paying Agent Agreement vom 18. März 2016 (der
 Zürich «Verwahrstellenvertrag») ernannt. Der Verwahrstellenvertrag
 wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann von
Geschäftsführung beiden Vertragsparteien schriftlich mit einer Kündigungsfrist
Mitglieder: von 90 Tagen auf das Ende eines jeden Kalendermonats
 Roland Franz, Luxemburg gekündigt werden.
 Michael Weiβ, Deutschland
 RBC Investor Services Bank S.A. ist beim RCS unter der Nummer
Portfolio Manager
 B-47192 registriert und wurde 1994 unter dem Namen «First
Zürcher Kantonalbank
 European Transfer Agent» errichtet. Sie hält eine Banklizenz
Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich, Schweiz
 nach dem luxemburgischen Gesetz vom 5. April 1993 über den
 Finanzsektor und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs-
Die Zürcher Kantonalbank wurde im Jahre 1870 als
 und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Zum
selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts in
 31. Oktober 2020 betrugen die Eigenmittel ca.
Zürich gegründet. Sie zeichnet sich durch eine langjährige
 EUR 1.282.320.000.
Erfahrung in der Vermögensverwaltung aus. Die genaue
Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto
 Die Vermögenswerte des Fonds werden von der Verwahrstelle
Asset Management International S.A. und der Zürcher
 verwahrt. Die Funktion der Verwahrstelle bestimmt sich nach
Kantonalbank abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
 den gesetzlichen Bestimmungen, dem Verwahrstellenvertrag
 und den Regelungen der Vertragsbedingungen. Dabei handelt
Der Portfolio Manager hat Anspruch auf eine Entschädigung
 die Verwahrstelle unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft
nach den üblichen Ansätzen. Diese wird von der
 und ausschliesslich im Interesse der Anteilinhaber.
Verwaltungsgesellschaft aus der ihr zustehenden und zulasten
des Fonds gehenden pauschale Verwaltungskommission
 Die Verwahrstelle wurde von der Verwaltungsgesellschaft
bezahlt. Der Portfolio Manager ist beauftragt, die Mittel des
 ermächtigt, ihre Verwahrungspflichten wie folgt zu delegieren:
Fonds im Interesse der Anteilinhaber anzulegen. Er handelt im
 (i) an Dritte, sofern es sich um andere Vermögenswerte handelt
Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen, in
 und (ii) an Unterverwahrstellen, sofern es sich um
der Endverantwortung der Verwaltungsgesellschaft.
 Finanzinstrumente handelt. Zudem ist sie ermächtigt, bei diesen
 Unterverwahrstellen Konten zu eröffnen.
Der Vermögensverwaltungsvertrag ist jederzeit unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündbar.
 Eine aktuelle Beschreibung der Verwahrungsfunktionen, die
 von der Verwahrstelle delegiert wurden, sowie eine aktuelle
Verwahrstelle, Hauptzahl-, Zentralverwaltungs-,
 Liste der beauftragten Dritten und der Unterverwahrstellen sind
Register-, Transferstelle
 auf Anfrage bei der Verwahrstelle oder über folgenden Weblink
RBC Investor Services Bank S.A.
 erhältlich
14, Porte de France, L-4360 Esch-sur-Alzette, Luxemburg
 http://gmi.rbcits.com/rt/gss.nsf/Royal+Trust+Updates+Mini/53
 A7E8D6A49C9AA285257FA8004999BF?opendocument.

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Verkaufsprospekt | August 2021 3/40
Die Verwahrstelle handelt bei der Wahrnehmung ihrer sich aus Verwaltungsgesellschaft und/oder anderen Fonds, in deren
dem OGA-Gesetz und dem Verwahrstellenvertrag ergebenden Auftrag die Verwahrstelle (oder eine ihrer
Aufgaben ehrlich, redlich, professionell, unabhängig und Konzerngesellschaften) handelt, ausgesetzt sind.
ausschliesslich im Interesse des Fonds und seiner Anleger. Die Verwahrstelle hat eine Interessenkonfliktpolitik erstellt und
 umgesetzt. Ziel dieser Politik ist in erster Linie:
Im Rahmen ihrer Überwachungspflichten stellt die
Verwahrstelle sicher, dass:  die Ermittlung und Analyse von Situationen, aus denen sich
 die Ausgabe, Rücknahme und Konversion von Anteilen, die potenzielle Interessenkonflikte ergeben könnten;
 durch oder im Auftrag der für den Fonds handelnden  die Erfassung, Steuerung, und Überwachung von
 Verwaltungsgesellschaft erfolgen, im Einklang mit dem Interessenkonflikten mittels:
 OGA-Gesetz bzw. den Vertragsbedingungen – Umsetzung einer funktionalen und hierarchischen
 vorgenommen werden; Trennung, um sicherzustellen, dass die Ausführung der
 der Wert der Anteile im Einklang mit dem OGA-Gesetz und Aufgaben der Verwahrstelle als Verwahrstelle von den
 den Vertragsbedingungen berechnet wird; potenziell dazu in Konflikt stehenden Aufgaben
 die Anweisungen der für den Fonds handelnden getrennt erfolgt;
 Verwaltungsgesellschaft ausgeführt werden, sofern sie – Umsetzung von Präventivmassnahmen um jeder Art von
 nicht im Widerspruch zu den Vertragsbedingungen stehen; Tätigkeit, die Anlass zu Interessenkonflikten geben
 bei Transaktionen, die Vermögenswerte des Fonds könnte, aus dem Weg zu gehen, wie zum Beispiel:
 involvieren, alle Beträge innerhalb der üblichen Fristen an • die Verwahrstelle und jede Drittpartei, an welche
 den Fonds weitergeleitet werden; Verwahrstellenfunktionen delegiert wurden, lehnen
 die Erträge des Fonds im Einklang mit dem OGA-Gesetz und jegliche Beauftragung als Anlageverwalter ab;
 den Vertragsbedingungen verwendet werden. • die Verwahrstelle lehnt jegliche Übertragung von
 Compliance und Risk Management Aufgaben ab;
Zudem stellt die Verwahrstelle sicher, dass Cashflows • die Verwahrstelle hat ein solides
ordnungsgemäss im Einklang mit dem OGA-Gesetz und dem Eskalationsverfahren eingerichtet, um
Verwahrstellenvertrag überwacht werden. sicherzustellen, dass regulatorische Verstösse an die
 für Compliance zuständige Abteilung gemeldet
Interessenkonflikte der Verwahrstelle werden, welche wiederum wesentliche Verstöße an
Von Zeit zu Zeit können Interessenkonflikte zwischen der die Unternehmensleitung und den Vorstand der
Verwahrstelle und ihren Beauftragten entstehen, Verwahrstelle meldet.
beispielsweise, wenn es sich bei dem Beauftragten um eine • die Verwahrstelle verfügt über eine spezialisierte,
Konzerngesellschaft handelt, die eine Vergütung für andere eigene Revisionsabteilung, die unabhängig und
Verwahrungsleistungen erhält, die sie für den Fonds erbringt. sachlich Risikobewertungen durchführt, sowie
Auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen interne Kontrollverfahren und administrative
untersucht die Verwahrstelle fortlaufend potentielle Prozesse auf Eignung und Effizienz bewertet.
Interessenkonflikte, die während der Ausübung ihrer Funktion
entstehen können. Jeder ermittelte, potentielle Auf Grundlage des oben genannten bestätigt die
Interessenkonflikt wird in Übereinstimmung mit der Verwahrstelle, dass kein potentieller Interessenkonflikt ermittelt
Interessenkonfliktpolitik der Verwahrstelle behandelt, welche werden konnte.
wiederum den auf Finanzinstitute gemäss dem Gesetz vom 05.
April 1993 über den Finanzsektor anwendbaren Gesetzen und Die aktuelle Interessenkonfliktpolitik ist auf Anfrage bei der
Verordnungen unterliegt. Verwahrstelle oder über folgenden Weblink erhältlich:
 https://www.rbcits.com/AboutUs/CorporateGovernance/p_Info
Weitere potenzielle Interessenkonflikte können daraus rmationOnConflictsOfInterestPolicy.aspx
entstehen, dass die Verwahrstelle und/oder ihre
Konzerngesellschaften für den Fonds, die Die Verwahrstelle hat Anspruch auf eine Entschädigung nach
Verwaltungsgesellschaft und/oder Dritte andere den üblichen Ansätzen. Diese wird von der
Dienstleistungen erbringen. So können die Verwahrstelle Verwaltungsgesellschaft aus der ihr zustehenden und zulasten
und/oder ihre Konzerngesellschaften als Verwahrstelle, des Fonds gehenden pauschalen Verwaltungskommission
Verwahrstelle und/oder Verwalter anderer Fonds auftreten. bezahlt.
Daher besteht das Risiko, dass die Verwahrstelle oder ihre
Konzerngesellschaften in ihrer Geschäftstätigkeit (potenziellen)
Interessenkonflikten mit dem Fonds, der

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Verkaufsprospekt | August 2021 4/40
Zentralverwaltung: oder einen autorisierten Finanzdienstleister durchgeführt wird
Die Verwaltungsgesellschaft hat Ihre Aufgaben als und diese(r) gleichzeitig in einem Land niedergelassen ist,
Zentralverwaltungsstelle des Fonds (die «Zentralverwaltung») welches äquivalente Vorschriften zu denen im luxemburgischen
an die RBC Investor Services Bank S.A. gemäss Geldwäschegesetz verlangt. Die Liste der Staaten, welche
Zentralverwaltungsstellenvertrag vom 12. Oktober 2009 äquivalente Vorschriften zu denen im luxemburgischen
übertragen. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer Geldwäschegesetz verlangen, ist auf Anfrage bei der Register-
geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien schriftlich und Transferstelle erhältlich.
mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen gekündigt werden. Die Register- und Transferstelle hat Anspruch auf eine
 Entschädigung nach den üblichen Ansätzen. Diese wird von der
In ihrer Funktion als Zentralverwaltung ist die Bank bestellt, die Verwaltungsgesellschaft aus der ihr zustehenden und zulasten
Bücher des Fonds gemäss allgemein anerkannten des Fonds gehenden pauschalen Verwaltungskommission
Buchhaltungsprinzipien und der Luxemburger Gesetzgebung bezahlt.
zu führen; die regelmässige Berechnung des
Nettovermögenswertes der Fondsanteile unter der Aufsicht der
Verwaltungsgesellschaft durchzuführen, die Jahres- und Unabhängiger Wirtschaftsprüfer:
Halbjahreskonten des Fonds aufzustellen und dem Ernst & Young S.A.
Wirtschaftsprüfer die Jahres- und Halbjahresberichte 35E, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
entsprechend der Luxemburger Gesetzgebung und den
Vorschriften der luxemburgischen Aufsichtsbehörde
vorzubereiten; sowie alle weiteren, in den Bereich der
Zentralverwaltung fallenden Aufgaben vorzunehmen.

Die Zentralverwaltung hat Anspruch auf eine Entschädigung
nach den üblichen Ansätzen. Diese wird von der
Verwaltungsgesellschaft aus der ihr zustehenden und zulasten
des Fonds gehenden pauschalen Verwaltungskommission
bezahlt.

Register- und Transferstelle:
Die Verwaltungsgesellschaft hat Ihre Aufgaben als Register-
und Transferstelle des Fonds (die «Register- und Transferstelle»)
an die RBC Investor Services Bank S.A. gemäss
Zentralverwaltungsstellenvertrag vom 12. Oktober 2009
übertragen. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Dauer
geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien schriftlich
mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen gekündigt werden.

Die Register- und Transferstelle ist verantwortlich für die
Abwicklung von Zeichnungsanträgen, Rücknahmeanträgen,
die Führung des Anteilsregisters sowie für die Annahme von
Anteilszertifikaten, welche zwecks Ersetzung oder Rücknahme
zurückgegeben werden.

Die Register- und Transferstelle des Fonds ist verantwortlich
dafür, geeignete Massnahmen zur Einhaltung der
Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gemäss den
einschlägigen Gesetzen des Grossherzogtums Luxemburg und
der Beachtung und Umsetzung der Rundschreiben der
luxemburgischen Aufsichtsbehörde zu treffen.

Abhängig von jedem Zeichnungs- oder Transferauftrag ist eine
detaillierte Identifizierung des Auftraggebers nicht unbedingt
erforderlich, sofern der Auftrag durch eine Finanzinstitution

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Swisscanto (LU) Bond Fund Die Vertragsbedingungen des Fonds wurden zum ersten Mal
Erklärungen am 30. Oktober 1991 im «Mémorial» publiziert. Es erfolgten
 mehrere Änderungen, die entsprechend den
1 Allgemeines zum Fonds Vertragsbedingungen durchgeführt wurden. Der Hinweis auf
1.1 Rechtliche Aspekte die letzte Änderung wird in der elektronischen Sammlung der
Der Swisscanto (LU) Bond Fund ist ein offener Anlagefonds Gesellschaften und Vereinigungen (nachfolgend «RESA»)
nach luxemburgischem Recht und wurde unter dem Namen publiziert. Die Vertragsbedingungen sind in ihrer gültigen
CANTO ECU BOND FUND am 30. Oktober 1991 gegründet. Der Fassung vom 05. Oktober 2020 beim Handels- und
Fonds wird von der luxemburgischen Aktiengesellschaft Firmenregister in Luxemburg zur Einsicht hinterlegt.
Swisscanto Asset Management International S.A. verwaltet. Die
RBC Investor Services Bank S.A. ist mit den Aufgaben der 1.1.1 Liquidation
Verwahrstelle betraut. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, jederzeit den Fonds
 oder Teilfonds aufzulösen. Der Fonds muss aufgelöst und
Der Fonds wurde erstmals im März 1993 mit dem Teilfonds, der liquidiert werden, wenn sein Gesamtnettovermögen während
heute als Swisscanto (LU) Bond Fund Vision Responsible EUR mehr als sechs Monaten ein Viertel des gesetzlichen minimalen
bezeichnet ist, zur Zeichnung aufgelegt. Fondsvermögens unterschreitet. Wenn das Nettovermögen
 eines Teilfonds den Gegenwert von CHF 500'000 unterschreitet
Der Fonds untersteht seit dem 24. Juni 2005 den gesetzlichen oder wenn sich das wirtschaftliche, rechtliche oder monetäre
Bestimmungen des ersten Teils des OGA-Gesetzes. Umfeld ändert, kann die Verwaltungsgesellschaft beschliessen,
Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds untersteht Kapitel 15 einen Teilfonds aufzulösen, Teilfonds zu fusionieren oder einen
des OGA-Gesetzes. Teilfonds in einen anderen offenen Anlagefonds gemäss Teil I
 des OGA-Gesetzes einzubringen.
Die Portfolios und sonstigen Vermögenswerte des Fonds
werden als ein Sondervermögen von der Der Auflösungs- bzw. Liquidationsbeschluss des Fonds wird im
Verwaltungsgesellschaft im Interesse und für Rechnung der RESA, publiziert und zumindest in zwei weiteren Zeitungen,
Anteilinhaber verwaltet. darunter das «Luxemburger Wort», bekannt gemacht. Von
 dem Tage des Auflösungs- und Liquidationsbeschlusses an
Das gesamte Fondsvermögen steht im Miteigentum aller werden keine Anteile mehr ausgegeben und keine Anteile mehr
Anleger, welche ihren Anteilen entsprechend gleichberechtigt zurückgenommen; bei Auflösung und Liquidation eines
sind. Das Fondsvermögen ist vom Vermögen der Teilfonds betrifft dies nur den in Frage stehenden Teilfonds. In
Verwaltungsgesellschaft getrennt. Eine Versammlung der der Liquidation wird die Verwaltungsgesellschaft das
Anteilinhaber ist in den Vertragsbedingungen nicht Fondsvermögen im besten Interesse der Anteilinhaber
vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen verwerten und die Verwahrstelle beauftragen, den
erkennt der Anteilinhaber die Vertragsbedingungen an. Nettoliquidationserlös anteilsmässig an die Anteilinhaber zu
 verteilen. Etwaige Liquidationserlöse, die bei Abschluss der
Die Anteilinhaber, ihre Erben oder sonstige Berechtigte können Liquidation nicht an die Anteilinhaber verteilt werden konnten,
die Auflösung, Teilung oder Fusion des Fonds nicht verlangen. werden bei der «Caisse de Consignation» in Luxemburg bis
 zum Ablauf der Verjährungsfrist hinterlegt.
Der Fonds ist weder zeitlich noch betragsmässig begrenzt, und
sein Geschäftsjahr endet am 31. Januar. 1.1.2 Fusion
 Die Verwaltungsgesellschaft kann durch Beschluss des
Die Verwaltungsgesellschaft weist die Anleger auf die Tatsache Verwaltungsrats und, soweit anwendbar, gemäss dem OGA-
hin, dass die Anteilinhaber ihre Anlegerrechte in ihrer Gesetz sowie den in den anwendbaren
Gesamtheit nicht unmittelbar gegen den Fonds geltend Verwaltungsvorschriften benannten Bedingungen und
machen können, weil sie nicht selbst und nicht mit ihrem Verfahren den Fonds oder gegebenenfalls einen oder mehrere
eigenen Namen in dem Anteilsregister des Fonds Teilfonds des Fonds mit einem bereits bestehenden oder
eingeschrieben sind. Da ein Anleger nur über eine gemeinsam gegründeten Teilfonds, anderen Luxemburger
Zwischenstelle in den Fonds investieren kann, welche die Fonds bzw. Teilfonds entweder unter Auflösung ohne
Investition in seinem Namen aber im Auftrag des Anlegers Abwicklung oder unter Weiterbestand bis zur Tilgung
übernimmt, können nicht unbedingt alle Anlegerrechte sämtlicher Verbindlichkeiten verschmelzen.
unmittelbar durch den Anteilinhaber gegen den Fonds geltend
gemacht werden. Anlegern wird geraten, sich über Ihre Rechte Die Fusion mit einem Anlagefonds ausländischen Rechts ist
zu informieren. nicht vorgesehen.

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Verkaufsprospekt | August 2021 6/40
Die Anteilinhaber sind berechtigt, innerhalb von 30 Tagen  Anlegerkreis,
entweder die Rücknahme ihrer Anteile oder gegebenenfalls den  Verwendung der Erträge,
Umtausch in Anteile eines anderen Fonds bzw. Teilfonds mit  Referenzwährung,
ähnlicher Anlagepolitik, der von derselben  Währungsabsicherung, sowie
Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft  Kommissionssätze.
verwaltet wird, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine
gemeinsame Verwaltung oder Kontrolle oder durch eine 1.4.1. Anlegerkreis oder Eigenschaften der Anteilsklassen
wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, Die Anlegerkreise der Anteilsklassen lauten wie folgt:
ohne weitere Kosten als jene, die vom Fonds bzw. Teilfonds zur
Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden, zu a) Anteilsklassen A
verlangen. Anteile dieser Anteilsklassen A stehen
  allen Anlegern offen und
Soweit anwendbar werden die Anteilinhaber gemäss den im  können grundsätzlich von sämtlichen Vertriebsträgern
OGA-Gesetz sowie den anwendbaren Verwaltungsvorschriften angeboten werden.
benannten Bedingungen und Verfahren rechtzeitig über die Bei den Anteilsklassen A wird eine pauschale
Fusion informiert. Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens
 erhoben.
1.2 Fondsstruktur
Der Fonds offeriert dem Anleger unter ein und demselben b) Anteilsklassen B
Anlagefonds Teilfonds mit unterschiedlicher Anlagepolitik Anteile dieser Anteilsklassen B werden allen Anlegern
(«Umbrella»). Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt den Fonds. angeboten,
Jeder Anleger ist am Fonds durch Beteiligung an einem  die einen schriftlichen Anlageberatungsvertrag oder einen
Teilfonds beteiligt. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der anderen Vertrag, welcher die Zulassung zu den oben
Anteilinhaber untereinander als selbständiges genannten Anteilsklassen B umfasst, mit einem
Sondervermögen. Die Rechte und Pflichten der Anteilinhaber Kooperationspartner abgeschlossen haben, und
eines Teilfonds sind von denen der Anteilinhaber der anderen  sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung
Teilfonds getrennt. Auch im Hinblick auf die Anlagen und die zwischen dem Kooperationspartner und einer Gesellschaft
Anlagepolitik gemäss Ziffer 2 wird jeder Teilfonds als eigener der Swisscanto Gruppe besteht.
Fonds betrachtet. Bei den Anteilsklassen B wird eine pauschale
 Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens
Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessen, erhoben.
weitere Teilfonds hinzuzufügen. Die Verwaltungsgesellschaft
gibt dies den Anteilinhabern bekannt und passt den c) Anteilsklassen C
Verkaufsprospekt an. Anteile dieser Anteilsklassen C werden allen Anlegern
 angeboten,
1.3 Anteilsklassen  die einen schriftlichen und auf Dauer angelegten
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit Anteilsklassen zu Anlageberatungsvertrag, welcher die Zulassung zu den
schaffen. Des Weiteren kann der Verwaltungsrat beschliessen, oben genannten Anteilsklassen C umfasst, mit einem
soweit dies aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen Kooperationspartner abgeschlossen haben, und
geboten ist, eine Anteilsklasse aufzulösen und die  sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung
ausstehenden Anteile innerhalb eines Teilfonds in Anteile einer zwischen dem Kooperationspartner und einer Gesellschaft
anderen Anteilsklasse umzutauschen. Diese Beschlüsse des der Swisscanto Gruppe besteht.
Verwaltungsrats werden gemäss den unter Artikel 14 der Bei den Anteilsklassen C wird eine pauschale
Vertragsbedingungen festgelegten Bestimmungen Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens
veröffentlicht. erhoben.

Eine Übersicht der aktiven Anteilsklassen ist bei der d) Anteilsklassen D
Verwaltungsgesellschaft kostenfrei erhältlich sowie auf der Anteile dieser Anteilsklassen D stehen
Internetseite www.swisscanto.com einsehbar.  nur institutionellen Anlegern im Sinne der Ziffer 1.4.1
 Buchstabe j) dieses Verkaufsprospektes offen und
1.4. Unterscheidungsmerkmale der Anteilsklassen  können grundsätzlich von sämtlichen Vertriebs-trägern
Die Anteilsklassen unterscheiden sich bezüglich folgender angeboten werden.
Merkmale:

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Verkaufsprospekt | August 2021 7/40
Bei den Anteilsklassen D wird eine pauschale h) Anteilsklassen N
Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens Anteile der Anteilsklassen N stehen Anlegern offen, welche bei
erhoben. Zeichnung auf eigene Rechnung folgende Voraussetzungen
 erfüllen:
e) Anteilsklassen G  Die Anleger gelten als institutionelle Anleger im Sinne der
Anteile dieser Anteilsklassen G stehen nur Anlegern offen, Ziffer 1.4.1 Buchstabe j) dieses Verkaufsprospekts.
welche folgende Voraussetzungen erfüllen:  Die Anleger haben eine individuelle
 Die Anleger gelten als institutionelle Anleger im Sinne der Investitionsvereinbarung oder ein individuelles
 Ziffer 1.4.1. Buchstabe j) dieses Verkaufsprospekts. Vermögensverwaltungsmandat mit der Zürcher
 Die Anleger haben einen schriftlichen und auf Dauer Kantonalbank oder einem Kooperationspartner der Zürcher
 angelegten Investmentvertrag mit einer Bank oder einem Kantonalbank abgeschlossen.
 anderen Professionellen des Finanzsektors abgeschlossen.  Kooperationspartner können die Anteile nur anbieten,
 Banken und andere Professionelle des Finanzsektors sofern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit
 können die Anteile nur anbieten oder auf fremde Rechnung der Zürcher Kantonalbank besteht.
 zeichnen, sofern eine entsprechende
 Kooperationsvereinbarung mit einer Gesellschaft der Zusätzlich stehen die Anteilsklassen N Anlegern offen, welche
 Swisscanto Gruppe besteht. folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei den Anteilsklassen G wird eine pauschale  Die Anleger gelten als institutionelle Anleger im Sinne der
Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens Ziffer 1.4.1 Buchstabe j) dieses Verkaufsprospekts.
erhoben.  Die Anleger haben einen Dienstleistungsvertrag
 (schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag, schriftlicher
f) Anteilsklassen J Beratungsvertrag, schriftlicher Investitionsvertrag oder ein
Anteile der Anteilsklassen J stehen nur Anlegern offen, welche anderer schriftlicher Dienstleistungsvertrag) mit einer Bank
folgende Voraussetzungen erfüllen: oder mit einer Gesellschaft der Swisscanto Gruppe
 Die Anleger gelten als institutionelle Anleger im Sinne der abgeschlossen.
 Ziffer 1.4.1 Buchstabe j) dieses Verkaufsprospekts, und  Banken können die Anteile nur anbieten oder auf fremde
 bei den Anlegern handelt es sich um Vermittler. Rechnung zeichnen, sofern eine entsprechende
Bei den Anteilsklassen J wird eine pauschale Kooperationsvereinbarung mit einer Gesellschaft der
Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens Swisscanto Gruppe besteht.
erhoben. Die Verwaltungsgesellschaft wird für die Fondsverwaltung (d.h.
 die Leitung, das Asset Management und, sofern entschädigt,
g) Anteilsklassen M den Vertrieb sowie andere anfallende Kosten, insbesondere die
Anteile der Anteilsklassen M werden nur Anlegern angeboten, Kommissionen und Kosten der Verwahrstelle) nicht über die
 die einen schriftlichen und auf Dauer angelegten pauschale Verwaltungskommission, sondern über eine
 Anlageberatungsvertrag mit der Zürcher Kantonalbank Vergütung entschädigt, die im Rahmen der oben genannten
 abgeschlossen haben, welcher die Zulassung zu den oben Verträge zwischen dem Anleger auf der einen Seite und der
 genannten Anteilsklassen umfasst, und Zürcher Kantonalbank oder einem Kooperationspartner der
 sofern die Zürcher Kantonalbank mit einer Gesellschaft der Zürcher Kantonalbank, einer Gesellschaft der Swisscanto
 Swisscanto Gruppe eine entsprechende Gruppe oder einer Bank auf der anderen Seite festgelegt wird.
 Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Es wird daher keine pauschale Verwaltungskommission
Die Verwaltungsgesellschaft wird für die Fondsverwaltung (d.h. zulasten des Fondsvermögens erhoben.
die Leitung, das Asset Management und, sofern entschädigt,
den Vertrieb sowie andere anfallende Kosten, insbesondere die i) Anteilsklassen S
Kommissionen und Kosten der Verwahrstelle) nicht über die Anteile der Anteilsklassen S stehen
pauschale Verwaltungskommission, sondern über eine  nur der Swisscanto Asset Management International S.A.
Vergütung, die im Rahmen des oben genannten oder
Anlageberatungsvertrages festgelegt wird, durch die Zürcher  anderen Verwaltungsgesellschaften, die einen
Kantonalbank, Zürich entschädigt. Es wird daher keine Kooperationsvertrag mit der Swisscanto Asset Management
pauschale Verwaltungskommission zulasten des International S.A. abgeschlossen haben, offen.
Fondsvermögens erhoben. Anteile der Anteilsklassen S sind Anteile, die in der
 entsprechenden Währung (Rechnungseinheit) erstmalig zu
 100‘000 (JPY 10‘000‘000) ausgegeben werden und denen
 keine Verwaltungskommission belastet wird.

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Verkaufsprospekt | August 2021 8/40
Die Entschädigung der Verwaltungsgesellschaft und ihrer 1.4.3 Referenzwährung
Beauftragten für die Leitung, das Asset Management und Wenn sich die Referenzwährung einer Anteilsklasse von der
gegebenenfalls den Vertrieb wird nicht dem Fondsvermögen Rechnungswährung des Teilfonds unterscheidet, wird die
belastet, sondern auf der Grundlage einer individuellen Bezeichnung der Anteilklasse um die drei Buchstaben, die die
Vereinbarung bzw. Regelung zwischen der Swisscanto Asset Abkürzung der entsprechenden Währung darstellen, erweitert.
Management International S.A. und dem Anleger separat
vergütet. Anteilsklassen, deren Referenzwährung sich von der
 Rechnungswährung des Teilfonds unterscheidet, können damit
j) Institutionelle Anleger wie folgt differenziert werden:
Als institutionelle Anleger gelten:  bei den Anteilsklassen, welche als letzte drei Buchstaben
 Banken und andere Professionelle des Finanzsektors, und «CHF» in der Bezeichnung der Anteilsklasse aufweisen,
 zwar sowohl bei Zeichnung auf eigene Rechnung als auch zum Beispiel AT CHF oder MA CHF, wäre Schweizer Franken
 bei Zeichnung auf Rechnung von anderen institutionellen (CHF) die Referenzwährung der jeweiligen Anteilsklasse,
 Anlegern oder von nicht institutionellen Kunden im Rahmen oder
 eines Vermögensverwaltungsmandats;  bei den Anteilsklassen, welche als letzte drei Buchstaben
 öffentlich-rechtliche Körperschaften, die ihr eigenes «EUR» in der Bezeichnung der Anteilsklasse aufweisen, zum
 Vermögen investieren; Beispiel AT EUR oder MA EUR, wäre Euro (EUR) die
 Versicherungs- und Rückversicherungsunter-nehmen; Referenzwährung der jeweiligen Anteilsklasse.
 Vorsorgeeinrichtungen;
 Industrie-, Handels- und Konzernfinanzgesellschaften; 1.4.4 Währungsabsicherung
 Organismen für gemeinsame Anlagen; Die Anteilsklassen unterscheiden sich in der
 Holdinggesellschaften oder ähnliche Unternehmen, deren Währungsabsicherung:
 Gesellschafter alle institutionelle Anleger sind;
 Familienholdings oder ähnliche Einrichtungen, deren Zweck Bei den Anteilsklassen bei welchen der Buchstabe «H» an
 das Halten von Finanzanlagen für sehr wohlhabende dritter Stelle der Bezeichnung der jeweiligen Anteilslasse steht,
 Einzelpersonen oder Familien ist; zum Beispiel ATH CHF oder MAH CHF, handelt es sich um
 Holdinggesellschaften oder ähnliche Einrichtungen, welche Anteilsklassen, bei welchen eine systematische
 im Hinblick auf ihre Struktur und Geschäfte eine von den Währungsabsicherung betrieben wird. Das heisst, dass
 wirtschaftlich Berechtigten unabhängige und echte Währungsschwankungen zwischen den Währungen der
 Substanz haben und bedeutende Finanzanlagen halten. Währungsklassen und den Rechnungswährungen der Teilfonds
 überwiegend abgesichert werden.
1.4.2 Verwendung der Erträge
Des Weiteren unterscheiden sich die Anteilsklassen in der Bei allen anderen Anteilsklassen handelt es sich um
Erfolgsverwendung. Anteilsklassen, bei welchen auf Anteilsklassenebene keine
 Währungsabsicherung betrieben wird.
Bei den Anteilsklassen bei welchen der Buchstabe «A» an
zweiter Stelle steht, zum Beispiel AA oder MA CHF, handelt es 1.4.5 Kommissionssätze
sich um Fondsanteile, die als ausschüttende Fondsanteile Die Anteilsklassen unterscheiden sich bezüglich der
aufgelegt sind. Gemäss Artikel 12 der Vertragsbedingungen Kommissionssätze, welcher der jeweiligen Anteilsklasse
bestimmt die Verwaltungsgesellschaft nach Abschluss der maximal jährlich belastet werden. Die maximale jährliche
Jahresrechnung, ob und inwieweit für ausschüttende pauschale Verwaltungskommission (PVK), Management Fee
Fondsanteile Ausschüttungen vorgenommen werden. Es ist (PMF) und Administration Fee (PAF) je Teilfonds können der
beabsichtigt, bei ausschüttenden Anteilen den Grossteil der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Erträge auszuschütten.

Bei den Anteilsklassen bei welchen der Buchstabe «T» an
zweiter Stelle steht, zum Beispiel AT oder MT CHF, handelt es
sich um Fondsanteile, die als thesaurierende Fondsanteile
aufgelegt sind. Für diese Anteilsklassen sind keine
Ausschüttungen beabsichtigt. Nach Abzug der allgemeinen
Kosten werden die Erträge verwendet, um den
Nettovermögenswert der Anteile zu erhöhen (Thesaurierung).

 Swisscanto Asset Management
Swisscanto (LU) Bond Fund International S.A.
Verkaufsprospekt | August 2021 9/40
Max. jährliche Max. jährliche Max. jährliche
 Max. pauschale pauschale pauschale
 Rechnungs- Anteils- Vermitt- Verwaltungs- Management Fee Administration Fee
 Teilfondskennzeichnung währung klassen lungsgebühr kommission (PVK)1 (PMF)1 (PAF)1
 1. Swisscanto (LU) AUD A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund Vision B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible AUD C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 2. Swisscanto (LU) CAD A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund Vision B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible CAD C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 3. Swisscanto (LU) CHF A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund Vision B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible CHF C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 4. Swisscanto (LU) EUR A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund Vision B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible EUR C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 5. Swisscanto (LU) GBP A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund Vision B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible GBP C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 6. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund Vision B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%

1
 Die pauschale Verwaltungskommission setzt sich aus den zwei Bestandteilen pauschale Management Fee und pauschale Administration Fee zusammen. Die effektiv
erhobene pauschale Management Fee und die effektiv erhobene pauschale Administration Fee dürfen in ihrer Summe den Satz der maximalen pauschalen Verwal-
tungskommission nicht übersteigen. Die effektiv erhobenen Kommissionen werden jeweils im Jahres- bzw. Halbjahresbericht ausgewiesen.
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Swisscanto (LU) Bond Fund International S.A.
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Max. jährliche Max. jährliche Max. jährliche
 Max. pauschale pauschale pauschale
 Rechnungs- Anteils- Vermitt- Verwaltungs- Management Fee Administration Fee
 Teilfondskennzeichnung währung klassen lungsgebühr kommission (PVK)1 (PMF)1 (PAF)1
 Responsible USD C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 7. Swisscanto (LU) CHF A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund Vision B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 International D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 8. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible Global C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 Corporate D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 9. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.80% 1.50% 0.50%
 Bond Fund B 3.0% 1.35% 1.05% 0.50%
 Responsible Global C 3.0% 1.15% 0.90% 0.50%
 Convertible D 3.0% 1.10% 0.90% 0.25%
 G 3.0% 0.90% 0.75% 0.25%
 J 3.0% 1.35% 1.20% 0.25%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 10. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.80% 1.50% 0.50%
 Bond Fund B 3.0% 1.35% 1.05% 0.50%
 Responsible Global C 3.0% 1.15% 0.90% 0.50%
 Short Term High D 3.0% 1.10% 0.90% 0.25%
 Yield G 3.0% 0.90% 0.75% 0.25%
 J 3.0% 1.35% 1.20% 0.25%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 11. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.80% 1.50% 0.50%
 Bond Fund B 3.0% 1.35% 1.05% 0.50%
 Responsible COCO2 C 3.0% 1.15% 0.90% 0.50%
 D 3.0% 1.10% 0.90% 0.25%
 G 3.0% 0.90% 0.75% 0.25%
 J 3.0% 1.35% 1.20% 0.25%

2
 Zusätzliche Einschränkungen bezüglich Anlegerprofil des Teilfonds Swisscanto (LU) Bond Fund Responsible COCO werden unter Abschnitt 1.5. Anlegerprofil definiert.
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Max. jährliche Max. jährliche Max. jährliche
 Max. pauschale pauschale pauschale
 Rechnungs- Anteils- Vermitt- Verwaltungs- Management Fee Administration Fee
 Teilfondskennzeichnung währung klassen lungsgebühr kommission (PVK)1 (PMF)1 (PAF)1
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 12. Swisscanto (LU) EUR A 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Bond Fund B 3.0% 0.90% 0.70% 0.30%
 Responsible C 3.0% 0.75% 0.60% 0.30%
 Corporate Hybrid D 3.0% 0.70% 0.55% 0.15%
 G 3.0% 0.60% 0.50% 0.15%
 J 3.0% 0.90% 0.85% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 13. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.60% 1.30% 0.30%
 Bond Fund B 3.0% 1.20% 1.00% 0.30%
 Responsible Global C 3.0% 1.05% 0.85% 0.30%
 Absolute Return D 3.0% 0.95% 0.80% 0.15%
 G 3.0% 0.80% 0.65% 0.15%
 J 3.0% 1.20% 1.15% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 14. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.80% 1.50% 0.50%
 Bond Fund B 3.0% 1.35% 1.05% 0.50%
 Responsible C 3.0% 1.15% 0.90% 0.50%
 Global Credit D 3.0% 1.10% 0.90% 0.25%
 Opportunities G 3.0% 0.90% 0.75% 0.25%
 J 3.0% 1.35% 1.20% 0.25%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 15. Swisscanto (LU) USD A 3.0% 1.80% 1.50% 0.50%
 Bond Fund B 3.0% 1.35% 1.05% 0.50%
 Responsible Secured C 3.0% 1.15% 0.90% 0.50%
 High Yield D 3.0% 1.10% 0.90% 0.25%
 G 3.0% 0.90% 0.75% 0.25%
 J 3.0% 1.35% 1.20% 0.25%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 16. Swisscanto (LU) Bond CHF A 3.0% 1.30% 1.10% 0.30%
 Fund Sustainable B 3.0% 1.00% 0.75% 0.30%
 Global Credit C 3.0% 0.85% 0.65% 0.30%
 D 3.0% 0.75% 0.60% 0.15%
 G 3.0% 0.65% 0.55% 0.15%
 J 3.0% 1.00% 0.90% 0.15%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 17. Swisscanto (LU) Bond USD A 3.0% 1.80% 1.50% 0.50%
 Fund Responsible B 3.0% 1.35% 1.05% 0.50%
 Emerging Markets C 3.0% 1.15% 0.90% 0.50%
 Opportunities D 3.0% 1.10% 0.90% 0.25%
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Verkaufsprospekt | August 2021 12/40
Max. jährliche Max. jährliche Max. jährliche
 Max. pauschale pauschale pauschale
 Rechnungs- Anteils- Vermitt- Verwaltungs- Management Fee Administration Fee
 Teilfondskennzeichnung währung klassen lungsgebühr kommission (PVK)1 (PMF)1 (PAF)1
 G 3.0% 0.90% 0.75% 0.25%
 J 3.0% 1.35% 1.20% 0.25%
 M 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 N 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%
 S 3.0% 0.00% 0.00% 0.00%

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1.5 Anlegerprofil Neben den allgemeinen mit Geldanlagen in Verbindung
Die Teilfonds richten sich primär an Privatanleger. Verschiedene stehenden Marktrisiken bestehen zudem ein
Teilfonds geben auch Anteilsklassen aus, welche institutionellen Kontrahentenrisiko sowie ein Währungs- und Transferrisiko bei
Anlegern vorbehalten sind. Entsprechend ausgewiesene Anlagen im Ausland.
Teilfonds können auf ein bestimmtes Anlegerprofil beschränkt Das Risiko wird vermindert, indem die Anlagen gemäss der
sein. Anlagepolitik auf eine angemessene Risikostreuung sowie auf
 Sicherheit des Kapitals und Liquidität sowie auf Erzielung einer
Der Fonds eignet sich für Anleger, die in verzinsliche angemessenen Anlagerendite ausgerichtet sind.
Wertpapiere investieren wollen.
 Dennoch muss hervorgehoben werden, dass auch
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass festverzinsliche Anlagen Risiken unterliegen. Die Kurse der
Veränderungen des Nettovermögenswertes entstehen können, festverzinslichen Anlagen können gegenüber dem
die unter anderem, aber nicht ausschliesslich, durch Einstandspreis sowohl steigen als auch fallen. Dies hängt
Zinsschwankungen oder Währungsschwankungen ausgelöst insbesondere von der Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte
werden können. oder von besonderen Entwicklungen der jeweiligen
 Kontrahenten ab. Das mit einer Anlage in festverzinsliche
Die Teilfonds Swisscanto (LU) Bond Fund Responsible Global Wertpapiere verbundene Bonitätsrisiko kann auch bei einer
Absolute Return, Swisscanto (LU) Bond Fund Responsible sorgfältigen Auswahl nicht völlig ausgeschlossen werden.
Global Credit Opportunities und Swisscanto (LU) Bond Fund
Responsible Emerging Markets Opportunities eignen sich für Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in Bezug auf
Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in erster den Emittenten, für das das Bonitätsrating des Emittenten als
Linie ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben. Die Messgrösse dienen kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von
Anleger können stärkere Schwankungen und einen länger Emittenten mit einem schlechteren Rating begeben werden,
andauernden Rückgang des Nettovermögenswertes der werden in der Regel als Wertpapiere mit einem höheren
Fondsanteile in Kauf nehmen. Kreditrisiko und mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit
 des Emittenten angesehen als solche Papiere, die von
Die Anleger der Teilfonds Swisscanto (LU) Bond Fund Emittenten mit einem besseren Rating begeben werden. Gerät
Responsible Global Absolute Return, Swisscanto (LU) Bond ein Emittent von Anleihen bzw. Schuldtiteln in finanzielle oder
Fund Responsible Global Credit Opportunities und Swisscanto wirtschaftliche Schwierigkeiten, so kann sich dies auf den Wert
(LU) Bond Fund Responsible Emerging Markets Opportunities der Anleihen bzw. Schuldtitel (dieser kann bis auf Null sinken)
sind zudem mit den wesentlichen Risiken einer und die auf diese Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten
Obligationenanlage in Schwellenländern vertraut und sich Zahlungen auswirken (diese können bis auf Null sinken). Im
bewusst, dass Anlagen in diese Länder ein höheres Risiko Unterschied zu Wandel- und Optionsanleihen ist bei
aufweisen. Contingent Convertible Instruments (CoCo's) ein Tausch in
 Aktien oder eine ganz oder teilweise Kapitalabschreibung in der
Die Anteilsklassen A, B, C und M des Teilfonds Swisscanto (LU) Regel zwingend, wenn der Emittent die Eigenkapitalquote
Bond Fund Responsible COCO stehen ausschliesslich versierten unterschreitet. Contingent Convertible Instruments werden
Anlegern offen, die über genügend Anlageerfahrung und mehrheitlich von Finanzintermediären ausgegeben, wodurch
Wissen verfügen, um die Risiken einer Anlage in den sich ein branchenspezifisches Risiko ergeben kann.
betreffenden Teilfonds einschätzen zu können. Ein versierter
Anleger ist bereit, den Verlust seiner Anlage in Kauf zu nehmen, 1.6.2 Derivative Finanzinstrumente
ohne dass dies gravierende, finanzielle Folgen für ihn hätte. Beim Einsatz derivativer Instrumente im Rahmen der Verfolgung
Zudem hat der Verwaltungsrat einen Mindestzeichnungsbetrag des Anlageziels geht der Fonds zusätzliche Risikopositionen ein.
für alle Anteilsklassen dieses Teilfonds für Erstzeichnungen in Derivate sind Rechte bzw. Verpflichtungen, deren Bewertung
Höhe von EUR 10.000 oder Gegenwert festgelegt. vornehmlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -
 erwartungen eines zugrunde liegenden Basisinstruments
1.6 Risikohinweise abgeleitet ist. Anlagen in Derivate unterliegen dem allgemeinen
1.6.1 Allgemeines Marktrisiko, dem Managementrisiko, dem Kredit- und dem
Der Vermögenswert der Anteile kann steigen oder fallen. Der Liquiditätsrisiko. Bedingt durch spezielle Ausgestaltung der
Anleger erhält deshalb bei der Rückgabe seiner Anteile derivativen Finanzinstrumente können die erwähnten Risiken
möglicherweise weniger, als er einbezahlt hat. Erträge sind jedoch anders geartet sein und teilweise höher ausfallen als
nicht garantiert. Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrumente. Deshalb
 erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verständnis

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des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Verluste im Zusammenhang mit diesen
Derivate selbst. Währungsabsicherungstransaktionen werden der jeweiligen
Ein Engagement am Termin- und Optionsmarkt und mit Swap- Anteilsklasse zugeordnet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen
und Devisengeschäften ist mit Anlagerisiken und werden, dass in aussergewöhnlichen Fällen die
Transaktionskosten verbunden, denen der Fonds nicht Währungsabsicherungstransaktionen für eine Anteilsklasse den
unterläge, falls diese Strategien nicht angewendet würden. Zu Nettovermögenswert der anderen Anteilsklassen negativ
diesen Risiken gehören unter anderem: beeinflussen kann.
  die Gefahr, dass sich die von der
 Verwaltungsgesellschaft getroffenen Prognosen über 1.6.4 Anlagen in notleidende Wertpapiere
 die künftige Entwicklung von Zinssätzen, Bei Anlagen in notleidende Wertpapiere von Emittenten,
 Wertpapierkursen und Devisenmärkten im Nachhinein welche kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, besteht ein
 als unrichtig erweisen; erhöhtes Risiko, dass eingeleitete
  die unvollständige Korrelation zwischen den Preisen von Restrukturierungsmassnahmen, und ähnliche Massnahmen
 Termin- und Optionskontrakten einerseits und den nicht zum Erfolg führen, was zu einem Kreditereignis (Teil- oder
 Kursbewegungen der damit abgesicherten Wertpapiere Totalausfall der vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen)
 oder Währungen andererseits mit der Folge, dass eine führen kann.
 vollständige Absicherung unter Umständen nicht
 möglich ist; 1.6.5 Anlagen in Schwellenländern/Entwicklungsmärkten
  das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes für Schwellenländer, d.h. Emerging Markets, befinden sich noch in
 ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen einem frühen Stadium ihrer Entwicklung und leiden unter
 Zeitpunkt mit der Folge, dass eine Derivatposition unter einem erhöhten Risiko der Enteignung, Beschlagnahmung,
 Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert hoher Inflationsraten, prohibitiver steuerlicher Massnahmen,
 (geschlossen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch Nationalisierung und der sozialen, politischen und
 sinnvoll wäre; wirtschaftlichen Unsicherheit.
  die Gefahr, den Gegenstand von derivativen
 Instrumenten bildende Wertpapiere zu einem an sich Mit einem Engagement in Emerging Markets sind gegenüber
 günstigen Zeitpunkt nicht verkaufen zu können bzw. zu herkömmlichen Anleihen insbesondere folgende Risiken
 einem ungünstigen Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu verbunden (nicht abschliessende Aufzählung):
 müssen;  Liquiditätsprobleme,
  der durch die Verwendung von derivativen  Preisschwankungen,
 Instrumenten entstehende potenzielle Verlust, der unter  Wechselkursschwankungen,
 Umständen nicht vorhersehbar ist und sogar die  Kauf- und Verkaufsbeschränkungen,
 Einschusszahlungen überschreiten könnte;  Politische Risiken und damit verbundene Gefahren von
  die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Enteignung, Beschlagnahmung, Inflation,
 Zahlungsverzugs einer Gegenpartei.  Devisenausfuhrbeschränkungen, sowie
  Die Gefahr der Fehlbewertung von Derivaten.  Settlement Risiko (Wertpapiere werden trotz erfolgter
 Unangemessene Bewertungen können zu erhöhten Zahlung nicht oder verspätet geliefert)
 Barzahlungsforderungen von Gegenparteien führen.
 Als Emerging Markets bzw. Schwellenländer gelten
1.6.3 Teilfonds mit Währungsklassen insbesondere Länder, die im S&P Emerging BMI oder MSCI
Gegen das Fremdwährungsrisiko abgesicherte Anteilsklassen: EMERGING MARKETS INDEX enthalten sind.
Ein Erfolg der Währungsabsicherungstransaktionen kann nicht
garantiert werden und es kann aufgrund von 1.6.6 Anlagen in Asset-Backed-Securities
Marktbewegungen zu einer Über- bzw. Untersicherung «Mortgage Backed Securities» (Hypothekar-Wertschriften) (im
kommen. Ein Teilfonds hält kein gesondertes Portfolio von Folgenden «MBS») und andere «Asset Backed Securities» (im
Vermögenswerten bezüglich jeder Anteilsklasse desselben Folgenden «ABS») sind Wertschriften, die von der Regierung
Teilfonds. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten jeder der Vereinigten Staaten, von privaten Wirtschaftsunternehmen
Anteilsklasse werden pro rata zugewiesen. Im Falle von gegen und dem Agency-Sektor emittiert werden. Hypothekar-
das Währungsrisiko gegenüber der Rechnungswährung Wertschriften werden von privaten Unternehmen emittiert und
überwiegend abgesicherten Anteilsklassen kann der Teilfonds sind durch Hypothekarkredite auf Immobilien gedeckt. Die
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Zahlungen der einzelnen Immobilienanlagen dienen der
Währungsabsicherungstransaktionen eingehen, die im Hinblick Begleichung der Zinsen und der Tilgung der Anleihen. Asset
auf und zu Gunsten einer einzelnen Anteilsklasse Backed Securities sind zur Refinanzierung verwendete, durch
vorgenommen wurden. Die Kosten sowie Gewinne und Rating-Agenturen bewertete Wertpapiere, die durch einen Pool
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von gleichartigen Forderungen bzw. Vermögenswerten die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung für den Inhaber
gedeckt sind und deren Rückzahlung aus dem Ertrag des Pools der nachrangigen Schuldtitel unter diesen Umständen
getragen wird. Forderungen in diesem Zusammenhang können verringern würde. Sie weisen daher im Allgemeinen ein
sein: Hypothekardarlehen, Kreditkartenforderungen, Kredite an höheres Kreditrisiko als reine vorrangige Anleihen auf.
Unternehmen sowie Leasingforderungen. Dazu gehören ein höheres Risiko einer Kuponstundung
Mit einem Engagement in MBS und ABS sind gegenüber und eine Unsicherheit bezüglich des Fälligkeitstermins.
herkömmlichen Anleihen insbesondere folgende Risiken
verbunden (nicht abschliessende Aufzählung): 1.6.9 Risiken im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe
  höhere Gegenpartei-, Liquiditäts- und Zinssatzrisiken, a) Gegenparteirisiko
  Wiederanlagerisiko, Die Wertpapierleihe beinhaltet Gegenparteirisiken, falls die
  Kreditrisiken auf unterliegenden Aktiva, sowie ausgeliehenen Wertpapiere nicht oder nicht fristgerecht
  Vorzeitige Kapitalrückzahlung. zurückgegeben werden. Für den Principal gilt die
 Anforderung einer sehr hohen Bonität. Sehr hohe Bonität
1.6.7 Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in CoCos bedeutet mindestens AA- Rating und bezieht sich auf das
In Umsetzung der Erklärung der Europäischen Wertpapier- und Long-Term Rating anerkannter Rating-Agenturen, wobei
Marktaufsichtsbehörde ((im Folgenden «ESMA») der Median des Long Term Ratings der Rating-Agenturen
ESMA/2014/944 («Potential Risks Associated with Investing in zur Anwendung kommt.
Contingent Convertible Instruments») wird darauf Gegenparteien, die zur gleichen Gruppe wie die
hingewiesen, dass Contingent Convertible Instruments ((im Verwaltungsgesellschaft gehören und mit denen diese
Folgenden «CoCos») spezielle Risiken aufweisen können, wie Wertpapierleihgeschäfte abschliesst, führen die ihnen durch
zum Beispiel: diese Geschäfte obliegenden Pflichten mit der im
  Schwellenwertrisiken (Trigger level risk): Handelsverkehr üblichen Sorgfalt aus. Dennoch sollten sich
 Schwellenwerte werden unterschiedlich angesetzt; sie Anleger darüber bewusst sein, dass die
 bestimmen in Abhängigkeit vom Abstand zwischen Verwaltungsgesellschaft Interessenkonflikten mit den
 dem Eigenkapital und dem Schwellenwert, wie hoch Interessen von Gegenparteien derselben Gruppe ausgesetzt
 das Umwandlungsrisiko ist; sein kann.
  Streichung von Couponzahlungen: Couponzahlungen
 b) Preisänderungsrisiko
 können vom Emittenten jederzeit und beliebig lange
 Das Risiko besteht darin, dass in der Periode zwischen dem
 gestrichen werden;
 Erhalt der Sicherheit im Falle einer Nichterfüllung der
  Kapitalstruktur-Inversionsrisiko:
 Rückgabe der von einem Teilfonds entliehenen Wertpapiere
 Im Gegensatz zur klassischen Kapitalhierarchie können
 durch die Entleiherin und der Wiederbeschaffung der Titel
 Anleger in CoCos auch dann einen Kapitalverlust
 eine Veränderung der Märkte zu Ungunsten des Fonds
 erleiden, wenn dies bei Aktieninhabern nicht der Fall ist;
 erfolgt und die gestellten Sicherheiten zu einem geringeren
  Laufzeitverlängerungsrisiko:
 Wert als dem der ursprünglich entliehenen Wertpapiere
 CoCos werden als Instrumente mit unbegrenzter
 verkauft werden müssen.
 Laufzeit begeben, die nur mit Genehmigung der
 Zur Vermeidung eines solchen Verlustes werden
 zuständigen Behörde auf vorab festgelegten Niveaus
 Bewertungsabschläge (Haircuts) auf die Sicherheiten
 gekündigt werden können;
 angewendet. Weiterhin bestehen Einschränkungen an die
  Unbekannte Risiken: Die Struktur des Instruments ist
 akzeptierten Sicherheiten.
 innovativ und noch nicht erprobt;
 c) Liquiditätsrisiko
  Rendite-/Bewertungsrisiko:
 Der Fonds trägt das Risiko einer negativen Auswirkung auf
 Die häufig attraktive Rendite von CoCos zieht Anleger
 die Performance, wenn ausgeliehene Titel der Entleiherin
 an; sie stellt jedoch unter anderem eine
 zusätzliche Möglichkeiten für Shortpositionen eröffnen.
 Komplexitätsprämie dar.
 Hierdurch besteht die Gefahr der Realisierung von Verlusten
 (insbesondere, wenn ein Emittent ein Downgrading erleidet
1.6.8 Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in Corporate
 und Titel aufgrund ihres Ratings verkauft werden müssen
 Hybrids
 (Forced-Selling)).
 Hybridanleihen unterliegen als nachrangige Anleihen
 aufgrund ihrer Eigenkapitalcharakteristika und ggf. Gleichzeitig können ausgeliehene Titel wegen der
 langen bis unendlichen Laufzeit erhöhten Risiken, wie zusätzlichen Liquidität, die das Securities Lending
 z.B. Ausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Bonitätsrisiken ermöglicht, zusätzlich leer verkauft werden, was gleichzeitig
 sowie Liquiditätsrisiken. Nachrangigkeit bedeutet auch, zum Forced Selling auf die Kurse drückt. So würden
 dass der Emittent im Fall der Insolvenz zuerst die Leerverkäufe und Forced Selling simultan zu erhöhten
 vorrangigen Verbindlichkeiten zurückzahlen würde, was Liquiditätsverlusten beitragen.
 Swisscanto Asset Management
Swisscanto (LU) Bond Fund International S.A.
Verkaufsprospekt | August 2021 16/40
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