Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...

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Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
Verbandsnachrichten
3 | 2020

Schwerpunkt:
Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten
Neue BSG-Grundsatzentscheidung zum Fremdgeschäftsführer
einer GmbH & Co. KG

Das aktuelle Interview mit der neuen Staatssekretärin im
Finanzministerium Schleswig-Holstein, Dr. Silke Torp

                SteuerberaterVerband Schleswig-Holstein e. V.
                Verband des steuerberatenden Berufs
Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
Die Vollendete                                                           STEUERBERATERVERBAND

                                                                                                                            EDITORIAL
                                                                                                                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN

Unsere Meisterwerke versprechen Perfektion!                                              Liebe Kolleginnen und Kollegen,
                                                                                  och immer leben wir alle                                                  Unsere in Ratzeburg im neu re-
                                                                          n       mit gewissen Einschrän­                                                   novierten „Hotel Seehof“ geplante
                                                                         kun­ gen, denn die Corona-Krise                                                    Mitglieder­versamm­lung musste
                                                                         ist lei­der noch nicht beendet. Die                                                verlegt werden und fand unter
                                                                         Aus­wirkungen bei den Mandanten                                                    eingeschränkten Bedin­gun­gen
                                                                         sind branchenabhängig sehr un-                                                     und den entsprechenden Hygie­
                                                                         ter­schiedlich. Die Belastungen im                                                 nevorschriften in Neumünster
                                                                         Berufsstand sind auf jeden Fall                                                    statt. Auf ein Begleitprogramm
                                                                         sehr hoch. Arbeiten wir im Nor­mal­                                                musste jedoch verzichtet wer­
                                                                         fall schon unter großem Zeit­druck,                                                den. In diesen Verbandsmit­   tei­
                                                                         hat sich das durch die Corona-                                                     lun­gen finden Sie einen Bericht
                                                                         Krise noch verstärkt. Die Über­                                                    der dies­jährigen „Notmitglieder­
                                                                         brü­ckungs­hilfe des Bundes hat vie­                                               ver­samm­lung“ in Neumünster.
                                                                         le Ressourcen gebunden, und die                                                    Wir hoffen, Sie im nächsten Jahr
                                                                         Fort­setzung dieser Hilfe (Phase 2)                                                in Ratzeburg begrüßen zu kön­
                                                                         für die Förderzeiträume Septem­                                                    nen, soweit die dann herrschen­
                                                                         ber bis Dezember 2020 wird dies                                                    den Umstände dies zulassen.
                                                                         noch verstärken. Aktuell steht unser
                                                                         Berufsstand an vorderster Front bei der Unterstützung      Dieser Ausgabe liegt der Geschäftsbericht für 2019 bei.
                                                                         der mittelständischen Wirtschaft in dieser Jahrhun­dert­   Für das zurückliegende Jahr konnte wieder eine sehr posi­
                                                                         krise.                                                     tive Bilanz der Verbandsarbeit gezogen werden. Die
                                                                                                                                    Berich­te der Geschäftsführerin Frau Dr. Kellersohn und
                                                                         Wir als Verband unterstützen Sie dabei, indem wir Infor­   des Präsidenten und viele weitere Informationen sind
                                                                         mationen zusammentragen und Ihnen schnellstmöglich         im Bericht wiedergegeben.
                                                                         übermitteln.
                                                                         So ist es nicht verwunderlich, dass der Schwerpunkt die­   Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen der Geschäfts­
                                                                         ser Ausgabe der Verbandsnachrichten von den Auswir­        stelle für ihren Einsatz im letzten Jahr, insbesondere
                                                                         kungen der Corona-Pandemie auf den Berufsstand han­        aber auch in diesem schwierigen Jahr.
                                                                         delt und entsprechende Beratungshinweise enthält.
                                                                                                                                    Liebe Kolleginnen und Kollegen, schlagartig ist es herbst­
                                                                         Das aktuelle Interview haben wir diesmal mit der neuen     lich geworden; ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der
                                                                         Staatssekretärin im Finanzministerium, Frau Dr. Silke      Arbeit und – je nach Planung – gute Erholung in den
                                                                         Torp, geführt.                                             Herbstferien, und vor allen Dingen wünsche ich Ihnen,
                                                                                                                                    Ihren Familien sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen:
                                                                         Die Corona-Krise hat auch eine Vielzahl von Ver­an­        Bleiben Sie gesund!
Die Steuerberater-Software für Ihre Kanzlei. Jetzt!                      staltungen getroffen:
                                                                         So musste in diesem Jahr der Deutsche Steuerberatertag
                                                                         abgesagt werden.
                                                                         Auch die für dieses Jahr wiederum im „Hotel Atlantic“

                                                                   9,–
 Software-Komplettlösung   Cloud-Lösungen für Mandanten                  in Kiel geplante traditionelle gemeinsame Fachvortrags­

                                                          ab €et3to      ­ver­anstaltung mit der Kammer kann dieses Jahr nicht
                                                                          durchgeführt werden.                                                                 Ihr
                                                              n           Unsere Präsenzseminare sind dagegen zwischenzeitlich
Warum warten? Jetzt testen!                                               wieder im Rahmen des Möglichen hochgefahren wor­
                                                                          den und werden durch eine Vielzahl von Webinaren er-
www.stotax-software.de/kanzlei oder                                       gänzt.                                                                          Lars-M. Lanbin

0800 5225 575 (gebührenfrei)
                                                                                                                                                              Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 1
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STEUERBERATERVERBAND                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN                                      STEUERBERATERVERBAND                                 SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                            INHALTSVERZEICHNIS                                                                                        WICHTIGE TERMINE

1      Editorial                                       30   Was sonst noch interessiert                               2020
                                                         30 Bewertungsmethoden für Zwecke der Ermittlung             			                          Vorbereitungskurs auf die Abschlussprüfung
                                                       		 der Absetzung für Abnutzung                                			                          zur/zum Steuerfachangestellten
                                                         37 Gefahrgut Bargeld – die Kasse im Fokus der               ab			                        Team-A-Kurse
                                                       		 Finanzverwaltung | Folge 7 – Verfahrens-                   05.10. 08.00 – 15.00 Uhr     Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
3      Wichtige Termine                                		dokumentation
                                                         40 Neue BSG-Grundsatzentscheidung zum Fremd­-               			                          Online-Seminar | DIGITAL JETZT: Investitionsförderung für KMU
                                                       		 geschäftsführer einer GmbH & Co. KG                        			                          Uwe Loof

                                                                                                                                           2020
                                                         44 Verlustberücksichtigung aus Gesellschafter­-	            06.10. 17.00 – 18.30 Uhr     Online im Büro oder Homeoffice
                                                       		 darlehen und -bürgschaften                                 			                          Buchführung für Anfänger
5      Neue Mitglieder                                   47 Abschiednehmen von der Tabelle E zur StBVV –             ab			                        Lothar Ruge
                                                       		 was sich für Steuerberater jetzt ändert                    07.10. 08.00 – 13.00 Uhr     Bürgerhaus Kronshagen, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen bei Kiel
                                                         50 Die Blockchain-Technologie – Aktueller Stand
                                                       		 und Ausblick                                               			                          Online-Seminar | Investmentsteuergesetz
                                                                                                                     			                          Erik Pedersen
8      Schleswig-Holstein                                                                                            13.10. 09.00 – 13.00 Uhr     Online im Büro oder Homeoffice
  8         Aktuelles aus unserem Landesverband
		          und den Bezirksstellen
                                                       52   Marketing
                                                            52 Zeit für starkes Rundummarketing

12     Schwerpunkt:

                                                                                                            Pendelordner?
       Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten
  12 Grenzerfahrungen unseres Berufsstands in Zeiten   54   Stellenbörse
		 der Corona-Pandemie
  14 Die Corona-Krise und das Strafrecht                                                                    ... ist in Zukunft innerhalb weniger Minuten erfasst!
  18 Das Krisenmandat in Corona-Zeiten und das
		 Berufsrisiko als Steuerberater                                                                           Einfache und schnelle Übermittlung großer Belegmengen zu DATEV Unternehmen online
  21 bAV und Kurzarbeit                                62   Impressum                                       und DATEV DMS in Ihrer Kanzlei in drei Schritten dank der scannerbox.
  23 Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
  24 Entgeltfortzahlung im Falle einer Viruserkran-
		 kung und deren versicherungsrechtliche Auswir­-
		kungen
                                                       63   Der Mensch hinter dem Kollegen

26     Aktuelles Interview
  26 Interview mit der neuen Staatssekretärin          64   Kuriositäten
		 im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
		 Dr. Silke Torp

                                                                                                                                                scannerbox.
                                                                                                             Mandant                            digitalisiert die Belege                  Vorbereitung
                                                       Beilagen                                              bringt                             und transportiert sie                     der Buchführung
                                                            BMD                                              Pendelordner                       in die DATEV Cloud                        durch die DATEV Cloud
                                                            DKV

                                                                                                            Weitere Informationen und Angebote zur scannerbox. bei Ihrem DATEV Lösungsparter act!

                                                                                                            act GmbH
Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 2
                                                                                                            Koboldstraße 4 | 24118 Kiel
                                                                                                            Fon: +49 (0)431-88803-88 | actgmbh.de // vertrieb@actgmbh.de
Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
Der DStV-Praxenvergleich 2020
STEUERBERATERVERBAND                                              SCHLESWIG-HOLSTEIN                                             STEUERBERATERVERBAND                                           SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                               WICHTIGE TERMINE                                                                                                             WICHTIGE TERMINE

                                                                                                                                                           2020
 			                                       Online-Seminar | Der Weg in und durch die Digitalisierung                               			                                 Saisonkurzarbeitergeld im Baugewerbe
 			                                       (Fortgeschrittene)                                                                      			                                 Jan Jacobsen
 jeweils 09.00 – 18.00 Uhr                 Vanessa Halwaß                                                                          26.11. 09.00 – 12.00 Uhr            Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
 14.10. + 22.10.                           Online im Büro oder Homeoffice
                                                                                                                                   02.12. 10.00 – 13.00 Uhr            EDZ, Ramskamp 71–75, 25337 Elmshorn
 		                                        Mandantenorientierte Kommunikation – Telefon und Empfang                                08.12. 09.30 – 12.30 Uhr            Hanseatischer Hof, Wisbystraße 7–9, 23558 Lübeck
 			                                       Julia Reinhart                                                                          11.12. 09.00 – 12.00 Uhr            Haus des Sports, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
 15.10. 09.00 – 17.00 Uhr                  Messe Husum (NCC), Am Messeplatz 12–18, 25813 Husum
 20.10. 09.00 – 17.00 Uhr                  Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
 29.10. 09.00 – 17.00 Uhr                  Haus des Sports, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel

 		                                        Umsatzsteuer Basis-Seminar – Teil II EU-Binnenmarkt
                                                                                                                                                                  AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDER
 jeweils 08.30 – 13.30 Uhr                 Martin Tüxen
 21.10. + 28.10.                           Kiek in!, Gartenstr. 32, 24534 Neumünster
                                                                                                                                      1. st
                                                                                                                                   t ko
                                                                                                                              Jetzab      Juli los mitmachen
                                                                                                                                            en2020
                                                                                                                                           tschlands größtem
 			                                       Die Personengesellschaften
                                                                                                                                  i DeuMätzler
                                                                                                                               beJennifer

                                      2020
 ab			                                     Jens Thomsen                                                                                                                                                             Schleswig
                                                                                                                                                       marking
 23.10. 08.30 – 13.30 Uhr                  Haus des Sports, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel                                   Steuerberater-Bench
 			                                       Online-Seminar | Im Fokus: Familie & Co.
 			                                       Michael Seifert
 23.10. 09.00 – 10.30 Uhr                  Online im Büro oder Homeoffice                                                           Der DStV-Praxenvergleich 2020
                                                                                                                           VERGLEICHEN SIE IHRE KENNZAHLEN MIT AUSSAGEKRÄFTIGEN
 		                                        Aktuelles Steuerrecht – Beratungsakzente IV                                     DATEN IHRER MITBEWERBER!
 			                                       Markus Perschon
 06.11. 09.00 – 12.30 Uhr                  Hanseatischer Hof, Wisbystraße 7–9, 23558 Lübeck
 			                                       Markus Perschon & Prof. Bert Kaminski                                            Nutzen Sie die sehr umfangreichen und aktuellen Daten, um Ihre Kanzlei am
 06.11. 14.30 – 18.00 Uhr                  Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster
                                                                                                                             Markt besser zu positionieren
 			                                       Betriebsaufspaltung
 			                                       Thomas Wiegmann
 10.11. 09.30 – 13.00 Uhr                  Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster                         Profitieren Sie als Teilnehmer der Vorjahre besonders vom Mehrjahresvergleich
 			                                       – – – – – – – – – – – – –                   –   –   –   –   –   –   –   –   –
 			                                       Betriebsveräußerung und -aufgabe
 			                                       Thomas Wiegmann
 10.11. 14.00 – 18.00 Uhr                  Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster
 			                                       Das Mittagessen ist bei Buchung beider Veranstaltungen inklusive.

 			                                       Online-Seminar | Internationales Steuerrecht III –
                                                                                                                           Teilnahme unter
 			                                       Verrechnungspreise                                                              WWW.DSTV-PRAXENVERGLEICH.DE
 			                                       Susanne Hollmann & Michael Bär
 10.11. 13.00 – 16.00 Uhr                  Online im Büro oder Homeoffice                                                  Teilnahme bis: 31. Oktober 2020. Die Auswertung stellen wir Ihnen per Portal zu Verfügung.
                                                                                                                           Hinweis: Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Umfrageergebnisse sind nur anonymisiert abrufbar.
 			                                       Überlegungen zum Jahreswechsel 2020/2021
 			                                       Torsten Querbach                                                                      VERGLEICHEN SIE IHRE KANZLEI MIT AUSSAGEKRÄFTIGEN DATEN IHRER MITBEWERBER!
 24.11. 08.30 – 12.30 Uhr                  C.ulturgut, Alter Husumer Weg 222, 24941 Flensburg
 24.11. 14.00 – 18.00 Uhr                  Hotel Waldschlösschen, Kolonnenweg 152, 24837 Schleswig                                     Nutzen Sie die sehr umfangreichen und aktuellen Daten, um Ihre Kanzlei am Markt
 25.11. 08.30 – 12.30 Uhr                  Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Straße 2–4, 24537 Neumünster                     besser zu positionieren
 25.11. 14.00 – 18.00 Uhr                  Hanseatischer Hof, Wisbystraße 7–9, 23558 Lübeck                                            Profitieren Sie als Teilnehmer der Vorjahre besonders vom Mehrjahresvergleich
 26.11. 09.00 – 13.00 Uhr                  Hotel Mercator Itzehoe-Klosterforst, Hanseaten-Platz 2, 25524 Itzehoe

                                                                                                                                 Teilnahme unter
                                                                                                                                 WWW.DSTV-PRAXENVERGLEICH.DE
                                                                                                                                 Teilnahme bis 31. Oktober 2020. Die Auswertung stellen wir Ihnen per Portal zur Verfügung.
                                                                                                                                 Hinweis: Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Umfrageergebnisse sind nur anonymisiert abrufbar.
Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 4
Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                                    SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                                      NEUE MITGLIEDER                                                             KANZLEI
  ab 1. Juli 2020
                                                                                                                                  MANDANTEN
    Sarah Baum                                         StBin                              Schülp/Rendsburg                        UNTERNEHMEN
    Jörg Bleuß                                         StB                                Lübeck                                  SOFTWARE VOM
                                                                                                                                  DIGITALEXPERTEN
    Dominik Brauckmann                                 StB                                Kiel

    Dorothea Bülow                                     StBin                              Lübeck

    Hanjo Döhring                                      StB                                Hamburg

    Karsten Kochan                                     StB                                Glückstadt

    Elke Martin-Ehret                                  WPin / StBin                       Emmendingen                            MIT BMD
    Reinhold Mössner                                   StB                                Friedrichskoog

    Silja Moughal                                      StBin                              Hammoor

    Rebecca Rönne                                      StBin                              Neuendorf-Sachsenbande

    Oliver Steinke                                     StB                                Elmshorn

    Wolf-Dietrich Thiele                               StB                                Schwarzenbek

  Wir heißen die Kolleginnen und die Kollegen herzlich willkommen und freuen uns über ihren Beitritt zu unserem Verband.

 Online-Seminar
 Monatliches Steuer-Update

 16.10.

 19.11.
 17.11.
        09.00 – 10.30 Uhr
        09.30 – 10.30 Uhr           2020           Markus Perschon
                          Büro oder Homeoffice, ONLINE
                          Büro oder Homeoffice, ONLINE
                 09.30 – 10.30 Uhr                                    Büro oder Homeoffice, ONLINE
                                                                                                                           Mit BMD in die digitale Zukunft!
                                                                                                                           BMD ist mit 30.000 Kunden Marktführer in Österreich und seit 10 Jahren auch in Deutschland erfolgreich. Wir sind der
                                                                                                                           einzige Anbieter im deutschsprachigen Raum mit skalierbaren, anpassbaren und ganzheitlichen Lösungen für Kanzleien und
  + + + + + + + + + + + + Hinweise zum Abonnement + + + + + + + + + +                                                      Mandantenunternehmen aller Größen in nur einer Programmwelt.

                                           Das Abonnement ist NICHT zeitlich begrenzt!                                     BMD auf einen Blick:
                                   Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen.                                      •   Einfach – eine Datenbank, Oberfläche, Bedienung in einem System
                                                                                                                           •   Modern – PC, Tablet, Smartphone oder deutsche BMD Trusted Cloud
                             Das Abonnement läuft so lange weiter, bis Sie es kündigen.                                    •   Flexibel – skalierbar, modular, frei konfigurierbar, an Abläufe anpassbar
               Dies ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.                                  •   Sicher – GoBD, ISO 9001 + 27001, revisionssicheres Archiv
                                                                                                                           •   Universell – Windows, Android, Apple iOS
                                 Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
                                                                                                                           •   Unabhängig – Überallzugriff, browserfähig, BMD-App
                                                                                                                           •   BMD Com – die Kommunikationsplattform für den sicheren Informationsfluss
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                                                                                                                           Reden Sie mit uns über Ihre Zukunft: www.bmd.de

Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 6                                                                                   BMD GmbH, Donnerstraße 10, 22763 Hamburg, Tel.: +49 (40) 5543920, E-Mail: getconnected@bmd.de
Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                            SCHLESWIG-HOLSTEIN                             STEUERBERATERVERBAND                                                SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                                 SCHLESWIG-HOLSTEIN                                                                                      SCHLESWIG-HOLSTEIN

                             Aktuelles aus unserem                                                                         Ane Govers zum neuen Beisitzer im Verbandvorstand gewählt

                                Landesverband                                                                  M     ein Name ist Ane Govers (38), ich wohne mit
                                                                                                                     meinen beiden Söhnen in Schenefeld bei Itze­

                             und den Bezirksstellen                                                            hoe. Ich bin seit 2013 Partner bei Wohlert, Aldag &
                                                                                                               Partner mbB in Itzehoe und dort insbesondere zustän­
                                                                                                               dig für die Aus- und Weiterbildung sowie Verfechter
                                                                                                               der Digitalisierung bzw. Automatisierung von Ab-
                                           Herzlichen Glückwunsch zur Wahl!                                    läufen.

       ir gratulieren unserem Präsi­dium und                                                                   Ich bin seit Jahren Mitglied der Gruppe „Junge
  W    den Beisitzern herz­lich zu ihrer Wahl                                                                  Steuerberater im Norden“ und finde den Austausch
 auf unserer Mit­   gliederversammlung am                                                                      mit jungen Berufskollegen sehr wichtig. Als quasi
 26.06.2020 in Neumünster.                                                                                     „junger Wilder“ möchte ich mich gerne mit Ideen/
 Unser Präsident Lars-Michael Lanbin wurde                                                                     Impulsen in die Verbandsarbeit einbringen, um die
 erneut in sei­nem Amt bestätigt. Zudem wur­                                                                   anstehenden bzw. bereits laufenden Transfor­ma­tions­
 den die Vizepräsi­den­tin Petra Kayser und der                                                                prozesse unseres Berufsstandes (Digitalisierung, Auto­
 Vize­
     prä­sident Rainer Martens sowie der                                                                       matisierung) positiv mitzugestalten, die stetig stei­          Ane Govers
 Schatzmeister Lars Schapke wiedergewählt.                                                                     genden Anforderungen seitens der verschiedenen Be-
                                                                                                               hörden mitabzufedern und den Berufsstand dadurch               zu halten. Der Wettkampf um die besten Köpfe wird
 Der bisherige Vize­prä­sident Stephan Hüb­                                                                    insgesamt weiterzubringen. Zudem müssen wir wei­               auch in der Zukunft trotz Corona weitergehen. Hierfür
 scher stellte sich aus privaten Gründen nicht                                                                 terhin hart daran arbeiten, junge Menschen für unseren         bedarf es auch einer Vielzahl an Ansatzpunkten.
 wie­der zur Wahl. Herr Lanbin dankte ihm Stephan Hübscher, Maik Jochens, Lars Schapke, Petra Kayser,          Beruf zu begeistern und vor allem auch bei der Stange          Ane Govers
 herzlich für sein herausragendes Engage­ Ane Govers, Jan Schulz und Lars-Michael Lanbin (v. l.)
 ment für den Verband. Neu ins Präsidium
 wurde Jan Schulz gewählt. Als Beisitzer wurden Julia    Herr Lanbin dankte auch ihm für sein bisheriges
 Pagel-Kierdorf und Boris Kurczinski im Amt bestä­       Engagement. Für ihn wurde Ane Govers als neuer
 tigt. Maik Jochens stellte sich als Beisitzer ebenfalls Beisitzer gewählt. Das neue Team freut sich auf die
 aus privaten Gründen nicht wieder zur Wahl.             zukünftigen Auf­gaben, die vor ihm liegen. YK                          Kontinuität bei den Freien Berufen Schleswig-Holsteins

                                                                                                                      er Landesverband der Freien
                                                                                                                D     Berufe in Schleswig-Holstein
                                                                                                               (LFB) hat seinen Präsidenten Lars-
            Kieler Steuerfachtage mit Top-Referenten in ausgezeichneter Form                                   Michael Lanbin (Steuerberater­ver­
                                                                                                               band Schleswig-Holstein) wieder­
        m 06.03.2020 starteten die diesjährigen Steuer­                                                        ge­wählt. Ihm stehen mit Kathrin
   A    fachtage des Verbandes im „Hotel Atlantic“ in                                                          Eggert (Steuerberaterkammer Schles­
 Kiel. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen folgten                                                             wig-Holstein), Dr. Henrik Herrmann
 unserer Einladung und konnten am ersten Tag span­                                                             (Ärztekammer Schleswig-Holstein)
 nenden Fachvorträgen folgen. Aufgrund der Corona-                                                             und Dr.-Ing. Andreas Petersen (Archi­
 Pandemie musste der zweite Tag auf den 26.09.2020                                                             tekten- und Ingenieurkammer Schles­
 verschoben und in das „Hotel Maritim“ in Kiel ver­                                                            wig-Holstein) drei Vizepräsidenten
 legt werden.                                                                                                  aus unterschiedlichen Freien Beru­
 Am Vormittag referierte Dr. Martin Strahl zur gestal­                                                         fen zur Seite.                          Das aktuelle Präsidium des LFB SH: Dr. Henrik Herrmann, Lars-Michael Lanbin,
 tenden Steuerberatung und gab praxisnahe Gestal­                                                                                                      Kathrin Eggert und Dr.-Ing. Andreas Petersen (v. l.)
 tungs­hinweise. Am Nachmittag trug der BFH-Richter         Dr. Martin Strahl                                  „Die Freien Berufe sind für unsere
 Michael Wendt zur aktuellen Rechtsprechung des             sonderen Corona-Rahmenbedingungen anregende        Gesellschaft von besonderer Bedeutung: für die Ver­            Bevölkerung bringt uns Freiberuflern großes Ver­trau­
 Bundesfinanzhofes vor. Beim gemeinsamen Mittag­            Gespräche und ein kommunikativer Austausch unter   sorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dienst­leis­             en entgegen, dass sie in guten Händen sind. Kurz ge-
 essen sowie in den Pausen ergaben sich trotz der be-       den Kolleginnen und Kollegen.          YK          tungen und mit einem hohen Qualitätsanspruch. Die              sagt, Freiberufler sind in großem Maße dem Gemein-

Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 8                                                                                                                                                                      Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 9
Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                                SCHLESWIG-HOLSTEIN                                    STEUERBERATERVERBAND                                        SCHLESWIG-HOLSTEIN

                                              SCHLESWIG-HOLSTEIN                                                                                                  SCHLESWIG-HOLSTEIN

 wohl verpflichtet, was sie von Gewerbe­
 ­                                       trei­
                                             benden             Freien Berufe hat sich in dieser schweren Existenzkrise   steuerlichen Berufe vorstellen konnten! Diese Anzahl    beratersuchservices. Wir sind – so meine ich – sehr
 abgrenzt und die besondere Stellung in der Gesell­             unserer Gesellschaft bewährt“, so Lanbin. Lanbin          der Interessierten hatten wir noch auf keiner anderen   gut beraten, bei entsprechenden Anfragen diese Prak­
 schaft kennzeichnet.                                           kün­digte an, die Interessen der vielen Freiberufler im   Berufsmesse erreicht; im Vorjahr waren wir schon mit    tika von unserer Seite auch anzubieten! Auf diese
                                                                Norden noch intensiver zu bündeln und ihre besonde­       den 47 stattgefundenen Gesprächen sehr zufrieden.       Wei­se bzw. insbesondere auf diese Weise können wir
 Und das zeigt sich ganz besonders auch in der Zeit der         re Stellung in der Gesellschaft gegenüber der Politik     Vielen Dank an die DANTAX Steuerberatungs­ge­sell­      die sicherlich nicht auf breiter Front bekannten Tätig­
 Corona-Krise: Die Menschen können sich auf ein                 hervorzuheben. In Schleswig-Holstein gibt es rund         schaft mbH sowie Frau Hirsch für die Unter­stützung!    keiten der steuerberatenden Berufe verständlich und
 funktionierendes Gesundheitswesen verlassen, auch              50.000 selbstständige Freiberufler. „Das zeigt, wie       Häufig wurden wir in den Gesprächen nach mög­           interessant vermitteln.
 im Ausnahmezustand. In diesem Bereich wurde wirk­              wich­tig die Arbeit der Freien Berufe für die Wirt­       lichen Praktika gefragt. Wir verwiesen in diesen Fäl­
 lich Außergewöhnliches geleistet. Die Steuerberater            schafts­kraft und den Arbeitsmarkt unseres Landes ist.    len auf die Adressdaten der Kanzleien des Steu­er­      Stephan Hübscher, Flensburg
 ermöglichen die Umsetzung der staatlichen Unterstüt­           Freie Berufe haben damit eine größere Bedeutung als
 zungsmaßnahmen für die mittelständische Wirtschaft,            viele Einzelbranchen oder Großbetriebe“, unterstrich
 und auch die anderen freien Berufe erfüllen ihren ge-          Lanbin.
 sellschaftlichen Auftrag. Kurz gesagt: Das System der                                                         YK

                                                                                                                                KANZLEI-ENTWICKLUNG
                             Azubis werben Azubis – Berufsmesse in Handewitt                                                    Die beste Zeit ist jetzt!
  D     ie Bezirksstelle Flensburg war
        in diesem Jahr erneut ein­ge­la­
 den worden, an der Messe der Sieg­
 fried-Lenz-Schule Hande­witt teilzu­
 nehmen. Da sich diese Messe schon
 in den Vorjahren als außergewöhn­
 lich erfolgreich bewährt hatte, nah­
 men wir als Vertreter der steuerbe­
 ratenden Berufe teil. In diesem Jahr
 war die Messe für die Unternehmen
 besonders relevant, da nahezu sämt­
 liche anderen Berufsmessen in der
 Region in diesem Jahr nicht stattge­
 funden hatten.
                                            Annika Hirsch und Stephan Hübscher am Messestand des Verbandes
 In gewohnter Weise war seitens der
 Siegfried-Lenz-Schule die Messe außerordentlich gut            Schles­wig-Holstein (DHSH) sowie der Fach­     hoch­
 vorbereitet. Ein Hygienekonzept wurde vorgegeben,              schu­le Westküste zur Verfügung. Die beiden Letztge­                                                                 Wir machen Wandel möglich.
 in diesem Zuge befand sich die Messe in zwei Hallen –          nannten bieten duale Studien – das Triale Modell                                                                              Schritt für Schritt.
 statt in einem Raum. So wurden die Abstandsregeln              Steuern der FH Westküste einschließlich der zweijäh­
                                                                                                                                                                                   Mitarbeiter-Qualifikation, Prozess-Optimierung
 eingehalten.                                                   rigen Berufsausbildung – an. Ziel dieser Messe war es                                                                  und Definition Ihrer Kanzleiziele, inklusive
 Insgesamt waren 34 Aussteller aus dem gesamten                 insbesondere, den interessierten messeteilnehmenden                                                                    eines aussagekräftigen Maßnahmenplans:
 Bun­ desland Schleswig-Holstein dabei. Besetzt war             Schülerinnen/Schülern nach Erreichen von MSA bzw.                                                                        Mit unserem Expertenteam an Ihrer Seite
 der Stand unseres Verbandes mit Frau Annika Hirsch/            Abitur die Kanzleien hier in der Region als Aus­                                                                             erklimmen Sie die Stufen des Erfolgs.
 Azubi bei der DANTAX Steuerberatungsgesellschaft               bildungs- bzw. Praxisbetrieb zu vermitteln.                      Ihre zuverlässigen Partner vor Ort
 mbH/Flensburg-Harrislee sowie Stephan Hübscher                                                                                  in Kiel, Lübeck und Flensburg
 als Vertreter des Berufs. Informationsmaterial stand           Die einzelnen Gespräche waren gemäß dem Messe­                   it-systeme@buerokompetenz.de
 uns vonseiten unserer Kammer, dem Steuer­bera­ter­             kon­zept mit jeweils 10 Minuten eng getaktet. Her­vor­           T 0431 51 11-242 (Kiel & Flensburg)
 ver­band bzw. dem DStV, der Dualen Hochschule                  zuheben ist, dass wir 65 Schülerinnen/Schülern die               T 0451 589 00-66 (Lübeck)

Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 10                                                                                                                                                                  Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 11
Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                                 SCHLESWIG-HOLSTEIN                                                                                                                   STEUERBERATERVERBAND                                            SCHLESWIG-HOLSTEIN

                     SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN                                                                                                                                                        SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN

                    Grenzerfahrungen unseres                                                                                                                                                              Notwendigkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Daher meine Frage an
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       die Kollegen: Stehen

                    Berufsstands in Zeiten der                                                                                                                                                            der Überprüfung
                                                                                                                                                                                                          der Beantragung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       wir Berater auch heute
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       noch guten Gewissens

                        Corona-Pandemie
                                                                                                                                                                                                          der staatlichen                                                                              hinter all unseren Emp­
                                                                                                                                                                                                          Corona-Hilfen                                                                                fehlungen der letzten
                              Wozu soll ich raten? – Der Berater im Spannungsfeld zwischen der                                                                                                                                                                                                         Wochen hinsichtlich der
                             vertretbaren Empfehlung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften                                                                                                         Alle Corona-Hilfs­maß­                                                                       Antragstellungen oder
                                                                                                                                                                                                          nah­men wurden sei­                                                                          ist es nicht doch an der
                                                                                                                                                                                                          tens des Gesetzgebers                                                                        Zeit, dem ein oder an-
       nsere Mandanten greifen in die-                                             gestellt. Und immer wieder haben wir                                                                                   seit Mitte März aus                                                                          deren Mandanten zur
 U     sen Zeiten nach dem rettenden                                               uns gefragt: Wie lautet die richtige Ent­                                                                              dem Boden gestampft                                                                          sofortigen Rück­zah­lung
Strohhalm staatlicher Hilfen. Wir Steu­                                            scheidung für den nächsten Schritt?                                                                                    und bekanntlich ohne                                                                         zu raten? Wie groß ist
erberater sind als Organ der Steuer­                                               Wir erinnern uns: Ab Mitte April durf­                                                                                 jede Prüfung an die                                                                          die Gefahr für den Man­
rechts­pflege und verlässliche Rat­ge­ber,                                         ten die Kinder der in unseren Kanzleien                                                                                Antragsteller ausge­                                                                         danten, wegen Sub­ven­
gleichzeitig aber auch als moralische                                              tätigen Eltern im Rahmen der ersten                                                                                    zahlt. Sicher eine logis­                                                                    tionsbetrugs belangt zu
Instanz gefordert. Dies bedarf Finger­                                             Lockerungen wieder in die Kitas ge-                                                                                    tische Meisterleistung – ganz das Gegenteil unserer        werden, und wie sehen die möglichen Folgen für dessen
spitzengefühl und Rückgrat bei der Be-                                             bracht werden, da der Gesetzgeber die                                                                                  bisherigen Erfahrungen –, aber die ausbleibende            Berater aus? Könnte später behauptet werden, viel­
ratung der von Existenzängsten betrof-                                             Arbeit des steuerberatenden Berufs als                                                                                 Prüfung von Amts wegen wird spätestens bei Erstellung      leicht sogar zu Recht, dass der Steuerberater seinerzeit
fenen Mandanten.                                                                   systemrelevant eingestuft hatte. Mei­                                                                                  der Steuererklärungen 2020 bei uns Beratern landen.        zur Antragstellung geraten habe oder er gar den Antrag
                                                                                   ner Meinung nach völlig zu Recht,                                                                                                                                                 aus Gefälligkeit für seinen Mandanten selbst gestellt
Was soll ich tun? Selten zuvor wurde                                               denn durch unsere Mitarbeiter wurden                                                                                                                                                       habe? Jeder sollte jetzt daher kritisch seine da-
diese Frage so häufig an uns Berater                                               die Gehaltsabrechnungen mit Kurz­                                                                                      Die Bedingungen für die Erlangung der                                   maligen Empfehlungen oder Handlungen
gerichtet wie in den letzten Wochen. Ulrich Reimann                                arbeitergeld für Millionen von Bundes­                                                                                 Coro­nazuschüsse waren anfangs unkon­            „Steuerberater           überprüfen und, falls notwendig, die not­
Der erste Reflex bei vielen von uns                                                bürgern fristgerecht erstellt. Der Erhalt                                                                              kret und sind damit auslegungsfähig.         sind in der Krise als          wendigen Korrekturen kurzfristig her­
dürfte gewesen sein: „Ärmel hoch und los, die paar               der ersten Lohnabrechnung dürfte erst einmal zur                                                                                         Zudem wurden sie mehrfach geändert.                                          beiführen.
                                                                                                                                                                                                                                                     Organ der Steuerrechts-
Wochen werden wir wohl mit vereinten Kräften über­               Beruhigung der verunsicherten Arbeitnehmer der                                                                                           Hier setzte die Vielzahl von Fragen                                          Auch hier gilt: Was vor einigen Wochen
stehen.“                                                         Mandanten beigetragen haben.                                                                                                             unserer teils von Existenzängsten ge-       pflege und verlässliche          nach bestem Wissen und Gewissen
                                                                 Kinder wieder in die Kitas, Eltern zurück an die Arbeits­                                                                                plagten Mandanten ein. Die größte          Ratgeber, aber auch als           emp­fohlen wurde, kann sich rückbli­
                                                                 plätze im Büro. So lautete für viele Arbeitgeber unter                                                                                   Unsicherheit bestand hinsichtlich der                                       ckend als falsch herausstellen. Fehl­ein­
                                                                                                                                                                                                                                                        moralische Instanz
Interne Regelungen – Aufrechterhaltung                           uns Beratern um Ostern herum die einfache For­mel.                                                                                       Berechtigung der Antragstellung. Auch                                     schätzungen aufgrund der Folgen der Pan­
des Kanzleibetriebes                                             Sehr schön, wieder ein Schritt zurück in die Normalität                                                                                  für uns Berater waren diese Anträge Neu­            gefordert.“         demie konnten im März/April jedem noch
                                                                 und eine Rückkehr zu den gewohnten Abläufen. Aber                                                                                        land. Jeder hat in diesem Zusammenhang den                          so gewissenhaften Berater unterlaufen, denn
Zunächst wurde die Neuorganisation des eigenen Kanz­             umgehend folgte die nächste Herausforderung. Noch                                                                                        für ihn vertretbaren Weg gewählt, aber hat er die recht­   niemand von uns hatte jemals zuvor einen solchen Super-
leiablaufes notwendig. Mithilfe unserer EDV-Dienst­              lange nicht alle Eltern wollten ihr Kind aufgrund der                                                                                    lich richtigen bzw. vertretbaren Empfehlungen ausge­       GAU erlebt. Jetzt und in den nächsten Wochen ist daher
leis­
    ter wurden blitzschnell Homeoffice-Arbeits­   plätze         weiter bestehenden Ansteckungsgefahr wieder in die                                                                                       sprochen? Daran scheiden sich die Geister.                 die Zeit für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der
ein­gerichtet, sodass wir Berater ohne jede zeitliche            Kita schicken. Wie reagiert man nun als verantwortungs­                                                                                                                                             Bean­tragung des Corona-Zuschusses gekommen. Auch
Ver­zögerung die notwendigen Arbeiten für unsere                 bewusster Kanzleileiter auf diese Entscheidung des ein                                                                                   Bekanntlich sind an die Gewährung der Zuschüsse be-        die Gerichte beschäftigen sich bereits jetzt mit einzel­
Man­danten fortsetzen konnten. Je weiter der Digit­al­i­         oder anderen Elternpaares? Die richtige Abwä­gung zwi­                                                                                   stimmte Voraussetzungen geknüpft. Sollten diese nicht      nen Auslegungsfragen.
sierungsgrad der Kanzlei fortgeschritten ist, desto ein­         schen der möglichst schnellen Rückkehr zum reibungs­                                                                                     vorgelegen haben, war bereits die Antragstellung zu
facher war die Fortsetzung des Tagesgeschäfts aus dem            losen Ablauf des Tagesgeschäfts und den Befind­lich­                                                                                     verneinen. Wurde dieser Rat von uns Beratern immer           Zur Person
                                                                                                                                 Foto: Steuerberaterverband Düsseldorf

Homeoffice heraus. All dies immer vor dem Hintergrund            kei­ten jedes einzelnen Mitarbeiters war jetzt gefragt. Jeder                                                                            eindeutig oder doch nur halbherzig erteilt? Teilweise        StB/WP Ulrich Reimann, Wuppertal, ist stellver-
                                                                                                                                                                         Foto: Adobe Stock | bluedesign

der Fragen: Kann man die Öffnung der Kanzlei weiter              von uns hat rückblickend hoffentlich die für den Ein­                                                                                    vernahmen wir Unverständnis für das Abraten von der          tretender Vorsitzender des Steuerberaterverbandes
verantworten? Wie groß sind die Gefahren für die Man­            zelfall richtigen Entscheidungen getroffen, denn ohne                                                                                    Antragstellung, insbesondere bei den Tritt­brettfahrern      Düsseldorf.
danten, die Mitarbeiter, die Kanzleileitung und alle             ein funktionierendes Kanzleiteam sind die zusätzlichen                                                                                   unter unseren Mandanten, die „mal eben die Förderung
Familienangehörigen?                                             Aufgaben in diesen Wochen und Monaten nicht zu stem­                                                                                     abgreifen“ wollten und dafür auch noch unsere Emp­
In jeder weiteren der letzten Wochen wurden wir bei              men. Doch wer weiß schon in einer Krisensituation,                                                                                       fehlung erwarteten. Andere wiederum waren dankbar          Ulrich Reimann
der Mitarbeiterführung vor neue Herausforderungen                was richtig oder falsch ist.                                                                                                             für ein klares Statement gegen die Antragstellung.         Quelle: Steuerberaterverband Düsseldorf

Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 12                                                                                                                                                                                                                                                      Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 13
Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                                   SCHLESWIG-HOLSTEIN                                       STEUERBERATERVERBAND                                         SCHLESWIG-HOLSTEIN

                     SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN                                                                              SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN

   Die Corona-Krise und das Strafrecht                                                                                          § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Eine Steuerhinterziehung durch
                                                                                                                                Unter­lassen begeht gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO be-
                                                                                                                                                                                          zugsstellen für die Monate März bis Mai 2020 längs­
                                                                                                                                                                                          tens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats
                                                                                                                                reits derjenige Steuerpflichtige, der die Finanzbehörde   Juni 2020 angekündigt (Stand: 06.04.2020). Voraus­
        n der wirtschaftlichen Ausnah­me­­                                         den dabei mangels unmittelbaren Be-          pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in     setzung ist allerdings die vorrangige Inanspruchnahme
  I     situation gelten weiterhin straf­                                          zugs zur Steuerberatung nicht darge­         Unkenntnis lässt. Der Versuch der Steuerhinterziehung     von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und Krediten sowie
rechtliche Grundregeln. Diese wer­den                                              stellt.                                      durch Nichtabgabe beginnt, sobald bei Veranla­gungs­      erhebliche Härten durch die Einziehung der Beträge.
durch die aktuellen Erleichterungen im                                             Strafrechtliche Problemfelder werden         steuern der gesetzliche Termin zur Abgabe der             Begründungslos und ohne Bezug zur Corona-Krise
Steuer­recht und in anderen Rechts­ge­                                             hinzukommen. Zum jetzigen Zeitpunkt          Steuererklärung überschritten ist (Vollendung erst mit    können diese erleichterten Stundungsanträge damit eben­
bieten nicht außer Kraft gesetzt. Man­                                             geht es präventiv darum, das Pro­blem­       Abschluss von 95 % der Veranlagungsarbeiten) bzw.         falls nicht Erfolg versprechend gestellt werden.
danten sollten deshalb typische Straf­                                             bewusstsein zu einem möglichst frühen        bei Anmeldungssteuern nach Ablauf des gesetzlich
rechts­fallstricke trotz der außergewöhn­                                          Zeit­punkt etwas intensiver im Hinblick      vorgeschriebenen Anmeldungszeitraums. Jede verspä­        Liegen die Voraussetzungen vor, kann eine Verlängerung
lichen Druc­ksituation vermeiden.                                                  auf die sich konkret abzeichnenden           tete Erklärung ohne Fristverlängerungsantrag kann eine    mit entsprechender Begründung beantragt werden. Nur
                                                                                   Fall­gestaltungen zu schärfen.               Versuchsstrafbarkeit für den Mandanten begründen.         durch einen begründeten Antrag kann die Fälligkeit der
Da sich die für die steuerliche Beratung                                                                                        Die anschließende Abgabe der Steuererklärung ist des­     Sozialversicherungsbeiträge wirksam herausgeschoben
relevanten Rege­lungen im Zusam­men­                                                                                            halb an den Voraussetzungen des Rücktritts vom Ver­       und damit sicher eine Strafbarkeit gemäß § 266a StGB
hang mit der Corona-Krise momentan                                                 Steuerhinterziehung durch                    such oder nach Vollendung an den Anforderungen der        vermieden werden.
täglich ändern, kann an dieser Stelle nicht Dr. Barbara Bischoff                   Fristüber­schreitung ohne                    Selbstanzeige gemäß § 371 AO (mit den Folgen des
auf Einzelheiten eingegangen wer­den.                                              Verlängerungsantrag                          zwingend einzuhaltenden Vollständigkeitsgebotes, der      Wird eine Stundung hingegen mit einer täuschenden
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. informiert täg­                                                                          zu leistenden Zahlungen für eine strafbefreiende Wir­     Begründung erreicht (gilt für sämtliche Stundungs­
lich aktuell unter https://www.dstv.de/interessenvertretung/       Die Corona-Krise schafft Erleichterungen bei Frist­ver­      kung inklusive Hinterziehungszinsen und ggf. zusätz­      bemühungen mittels unzutreffenden Angaben) und lie­
steuern/steuern-aktuell/tb031-20-de-corona-stb-infos-liste         längerungen gegenüber dem Finanzamt, die großzügig           licher Strafzuschläge nach § 398a AO) zu messen.          gen tatsächlich die Voraussetzungen für eine Stundung
über sämtliche Änderungen und Anpassungen, die für                 gewährt werden sollen und die als stillschweigend                                                                      nicht vor, kann dieses Vorgehen eine Strafbarkeit
Steuerberater wichtig sind. Des Wei­teren versendet der            erteilt gelten, wenn auf einen Antrag keine ablehnende       Da es (vor der Corona-Krise) vermehrt und deutlich        wegen Stundungsbetruges gemäß § 263 StGB begrün­
Steuerberaterverband nahezu täglich mit seiner E-Mail              Entscheidung folgt. Für Nordrhein-Westfalen werden auf       schneller als früher zu entsprechenden Verfahrens­ein­    den. Hinzutreten muss lediglich als Schaden eine Ver­
„Update Corona: Infor­ma­tio­nen für Steuer­be­rater und           der Seite https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuer­­­   leitungen wegen Nichtabgabe gekommen ist, darf die­       schlechterung der konkret gegebenen Vollstreckungs­
ihre Mandanten“ zusätzliche Hin­weise zu den aktuellsten           erleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-               ses Risiko aktuell nicht vernachlässigt werden. Es muss   aussichten der Einzugsstellen (oder eines anderen
Entwicklungen.                                                     coronavirus#top und im ELSTER-Portal entsprechende           im Interesse des Mandanten zur Vermeidung weiterer        Gläubigers) durch den weiteren Zeitablauf. Auch der
                                                                   Formulare zur Verfügung gestellt. Für die Lohn­steu­er­      Risiken (zusätzlich: drohendes Haftungsrisiko für das     Versuch ist strafbar. Bei einer unrechtmäßigen Steu­er­
Die Steuerberatung ist in der Krise oftmals der erste              anmeldung zum 10.04.2020 kann mit einer kurzen               Organ des betroffenen Unternehmens nach §§ 69, 71 AO)     stundung wird ein Steuervorteil durch unrichtige Anga­
Ansprechpartner des Mandanten, wenn es um Kredite,                 Begründung zur Corona-Betroffenheit des Arbeitgebers         auf entsprechende Fristverlängerungen durch begrün­       ben erlangt, sodass unmittelbar § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
Zuschüsse oder Kurzarbeitergeld geht. Den einen oder               eine Fristverlängerung bis zum 10.06.2020 beantragt          dete Anträge hingewirkt werden. Liegt keine Beein­        einschlägig sein kann. Voraussetzung für eine erleich­
anderen Mandanten lockt die Aussicht, sich in einer                werden (Stand: 06.04.2020 für NRW). Darüber hinaus           trächtigung durch die Corona-Krise vor, kann weiterhin    terte Steuerstundung ist ebenfalls, dass der Steuer­
solchen Situation schnelle Liquidität durch Sofort­                besteht die erleichterte Möglichkeit, u. a. die Frist zur    kein Fristverlängerungsantrag gestellt und es müssen      pflich­tige nachweislich unmittelbar und nicht unerheb­
hilfen zu verschaffen, obwohl die Voraussetzungen                  Abgabe von Jahreserklärungen (sogar rückwirkend) zu          die Erklärungs- und Anmeldepflichten erfüllt werden.      lich von der Corona-Krise betroffen ist. Auf dem
bei ihm nicht vorliegen. Um die für die Mandanten                  verlängern.                                                                                                            Formularvordruck werden diese Angaben ausdrücklich
bestehenden Fallstricke der aktuellen Krise in Bezug               Gemeinsam ist sämtlichen Erleichterungen, dass sie                                                                     als richtig versichert.
auf das Strafrecht vielleicht etwas besser einschätzen             eine kurze Begründung dazu voraussetzen, dass die            Fehlender Antrag oder erschlichene
und den Mandanten vor Fehlentscheidungen schützen                  Corona-Krise zu der verspäteten Abgabe geführt hat.          Stundung von Sozialversicherungs­
zu können, wird nachfolgend ein erster Überblick                   Sammelanträge sollten nur ausnahmsweise genutzt              beiträgen                                                 (Subventions-)Betrugsrisiken bei
über die typischen Strafbarkeitsrisiken gegeben, die               werden, wenn die Steuerberatung selbst unmittelbar und                                                                 Kurz­arbei­tergeld, Sofortzuschüssen
sich bereits zum heutigen Zeitpunkt herauskristallisie­            nicht unerheblich vom Corona-Virus betroffen ist. Kann       Sozialversicherungsbeiträge können generell auf An-       und anderen finanziellen Maßnahmen
ren und die für die Beratung relevant werden könnten.              eine Erklärung oder Anmeldung aufgrund der Krise             trag nach § 76 Abs. 2 Satz 1 SGB IV gestundet werden,     zur Wirt­schaftsstärkung
Die speziellen straf- und bußgeldbewehrten Verstöße                nicht erstellt werden, sollte ein Verlängerungsantrag        wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten
gegen Betretungsverbote, Ausgangsbeschränkungen                    unbedingt gestellt und auf eine kurze, aber möglichst        für das Unternehmen verbunden ist und der Anspruch        Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 %
oder Ansamm­lungsverbote nach Infektions­schutz­ge­                individuelle Begründung geachtet werden.                     durch die Stundung nicht gefährdet wird. Für von der      des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgeltes kann
setz und Corona-Schutzverordnung NRW sowie eine                                                                                 Corona-Krise Betroffene hat der Spitzenverband der        für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten mit ausdrück­
Strafbarkeit durch das bewusste oder grob fahrlässige              Andernfalls droht dem Steuerpflichtigen die Einleitung       gesetzlichen Krankenkassen zunächst bereits erleich­      lichem Einverständnis des Arbeitnehmers, aufgrund
Eingehen von Ansteckungsrisiken durch Infizierte wer­              eines Steuerstrafverfahrens wegen Nichtabgabe gemäß          terte Stundungsmöglichkeiten durch die jeweiligen Ein­    Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrages bestehen,

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Verbandsnachrichten 3 | 2020 - Schwerpunkt: Grenzerfahrungen in Corona-Zeiten - Steuerberaterverband ...
STEUERBERATERVERBAND                                         SCHLESWIG-HOLSTEIN                                      STEUERBERATERVERBAND                                            SCHLESWIG-HOLSTEIN

                     SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN                                                                   SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN

wenn der Arbeitsausfall im Unternehmen auf einem          holungsurlaub und einem Abbau von positiven Arbeits­                                                                   den Veränderungen im Geschäftsumfeld umzugehen
                                                                                                                     Insolvenzverschleppung trotz Aussetzung
unabwendbaren Ereignis (z. B. Betriebsstilllegung         zeitkonten zu bewegen. Es muss darüber hinaus plausi­                                                                  ist. Investitionen werden zurückgestellt, Betriebe still­
                                                                                                                     der Insolvenzantragspflicht bis zum
durch Corona) oder wirtschaftlichen Gründen (z. B.        bel begründbar sein, dass der unvermeidbare Arbeits­                                                                   gelegt, Personal in Kurzarbeit oder ins Homeoffice
                                                                                                                     30.09.2020
Lieferstopp durch Zulieferer) beruht. Mit dem bereits     ausfall auf die Corona-Krise zurückzuführen ist. Auf                                                                   geschickt, Zuschüsse beantragt. Ob diese teilweise
am 14.03.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur befris­      diese Weise kann ein Strafbarkeitsrisiko sicher ausge­                                                                 einschneidenden Maßnahmen erforderlich sind oder
teten krisenbedingten Regelung für das Kurz­a r­b ei­     schlossen werden.                                          Mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (in             nicht, wird sich erst später beurteilen lassen.
tergeld wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld rück­                                                                  Kraft bereits seit dem 27.03.2020) wurde die Insol­
wirkend für Unternehmen zum 01.03.2020 erleichtert.       Die dargestellten Betrugsrisiken bei bewusst unrich­       venzantragspflicht (vgl. insbesondere § 15a InsO) bis       Bei solchen unternehmerischen Risikoentscheidungen,
Die entsprechende Kurzarbeitergeldverordnung (KugV)       tigen oder unvollständigen Angaben und einem daraus        zum 30.09.2020 (mit Verlängerungsoption bis zum             aus denen sich im Nachhinein möglicherweise sogar
trat am 25.03.2020 in Kraft. Vom Arbeitsausfall betrof­   resultierenden Schaden können ebenfalls für andere         31.03.2021 für das Bundesministerium für Justiz und         ein Schaden für das Unternehmen herleiten ließe, könn­
fen müssen nur noch 10 % der Beschäftigten sein und       Maßnahmen der Wirtschaftsstärkung greifen. Dies gilt       Verbraucherschutz) im Regelfall ausgesetzt. Diese           te an eine Strafbarkeit der Verantwortlichen wegen Un-
nicht mindestens ein Drittel. Der Anwendungsbereich       beispielsweise für die Soforthilfen für Soloselbst­stän­   Aussetzung der Antragsfrist gilt nur dann nicht, wenn       treue gedacht werden. In diesem Fall ist allerdings
wurde auf Beschäftigte in Zeitarbeit ausgedehnt. Hat      dige, Kleinstunternehmer und Freiberufler. Voraus­set­     der Insolvenzgrund nicht auf den Folgen der COVID-          Entwarnung zu geben. Die Messlatte für eine Sorg­falts­
ein Unternehmen Vereinbarungen zu Arbeitszeit­schwan­     zung für diese Soforthilfen ist alternativ eine Hal­bie­   19-Pandemie beruht oder es generell keine Aussichten        pflichtverletzung wird in der Rechtsprechung (grundle­
kungen getroffen, muss dennoch kein negatives Ar-         rung des Auftragsbestandes, eine Halbierung des Um-        auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit gibt. War      gend BGH, Urteil vom 12.10.2016, 5 StR 134/15, juris)
beitszeitkonto aufgebaut werden. Sozialversiche­rungs­    satzes gegenüber dem Vormonat, massive Ein­schrän­         das Unternehmen am 31.12.2019 noch nicht zahlungs­          hochgehalten. Eine solche liegt nur bei einem „schlecht­
beiträge werden nach der Neuregelung vollständig          kungen durch eine behördliche Auflage im Zusam­            unfähig, wird vermutet, dass die Ausnahmen nicht grei­      hin unvertretbaren Verhalten“ vor, also wenn sich der
erstattet.                                                menhang mit der COVID-19-Pandemie oder ein Finan­          fen und die Antragspflicht ausgesetzt ist.                  Fehler einem Außenstehenden unmittelbar aufdrängt.
                                                          zierungseng­pass (Stand: 06.04.2020). Es muss zusätz­      Das Haftungsrisiko des Geschäftsführers für Zahlungen       Als Entscheidungsgrundlage sind dabei die Infor­­ma­
Der Anreiz zur Beantragung von Kurzarbeitergeld ist       lich erklärt werden, dass das Unternehmen nicht            nach Insolvenzreife (§ 64 GmbHG) wurde erfreulicher­        tionen ausreichend, die der Verantwortliche vernünfti­
angesichts der aktuellen Ausnahmesituation groß. Die      bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten war und          weise durch das neue Gesetz ebenfalls begrenzt. Zah­        gerweise im Zeitpunkt der Entscheidungsfindung
wirtschaftliche Bedeutung für den stillgelegten Betrieb   der Finan­zierungsengpass, falls er den Anlass für den     lun­gen, die im ordentlichen Geschäftsgang erfolgen,        zugrunde legen durfte. Das bedeutet: Solange ein Ver­
liegt auf der Hand. Das Unternehmen muss es aller­        Antrag bildet, nicht bereits vor dem 01.03.2020            ins­­be­son­dere solche, die der Aufrechterhaltung oder     antwortlicher die aktuellen Hinweise staatlicher Orga­
dings neben dem Einverständnis der Arbeitnehmer           bestanden hat. Bei Geschäftskrediten für ein Unter­        Wie­der­auf­nahme des Geschäftsbetriebes oder der Um-       nisationen bei seinen Risikoentscheidungen berücksich­
schaffen, über ausreichende Liquidität für 60 % der       nehmen kommt darüber hinaus im Fall der unzutref­          setzung eines Sanierungskonzeptes dienen, lösen keine       tigt, wird immer eine Pflichtverletzung im Sinne des
Löhne zu verfügen, da es zunächst in Vorleistung treten   fenden Angaben beim Kreditantrag ein Kreditbetrug          Haftung und damit keine Schadensersatzpflicht des           § 266 StGB auszuschließen sein. Der Ver­antwortliche
muss.                                                     gemäß § 265b StGB in Betracht, der unabhängig von          Geschäftsführers aus.                                       bewegt sich im sicheren Hafen seines unternehme­
                                                          einem Schaden bereits mit Vorlage der bewusst un-          Es müssen aber weiterhin Insolvenzanträge gestellt wer­     rischen Ermessens und seine Entscheidung innerhalb
Sollten allerdings bei Antragstellung durch den Arbeit­   richtigen oder unvollständigen Angaben erfüllt ist und     den, wenn der vorliegende Insolvenzgrund nicht mit der      der sog. Business Judgement Rule (vgl. § 93 Abs. 1
geber bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben      damit die Strafbarkeit bereits ins Vorfeld des Betruges    Corona-Krise im Zusammenhang steht. In diesem Fall          AktG) ist nicht angreifbar.
zu den Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ge-       verlagert.                                                 ist die Pflicht nicht suspendiert und eine Verletzung der
macht werden und sollte es hierdurch zu einer unzutref­                                                              Antragsfrist führt bei Vorsatz und sogar schon bei
fenden Auszahlung kommen, kann dies den Straftat­be­      Versichert der Mandant bei Abgabe eines schriftlichen      Fahrlässigkeit zu einem Strafbarkeitsrisiko gemäß § 15a     Fazit
stand des Betruges erfüllen. Teilweise wird sogar die     Antrages auf Gewährung finanzieller Unterstützung          Abs. 4 oder 5 InsO. Liegen die Voraus­setzungen der Aus­
Auffassung vertreten (bislang nicht endgültig geklärt),   ausdrücklich, dass seine Angaben richtig sind, kann        setzung der Insolvenzantragspflicht wegen der Coro­na-      Irgendwann nach der Corona-Krise wird eine Nor­
es handele sich bei dem Kurzarbeitergeld um eine          eine Versicherung an Eides statt vorliegen. In einigen     Krise vor, sollte zum Schutz vor späteren Straf­barkeits-   malisierung des Zustandes eintreten. Spätestens ab
Subvention im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB und       Anträgen ist eine entsprechende Formulierung vorgese­      und Haftungsrisiken die Liquiditäts- und Verschul­dungs­    diesem Zeitpunkt werden heute gestellte Anträge auf
damit bei unzutreffenden Tatsachenangaben um einen        hen, die nur noch als zutreffend angekreuzt werden         lage im Unternehmen möglichst genau dokumentiert            Zuschüsse, Kurzarbeitergeld, Kredite oder andere
Subventionsbetrug. Damit würde sogar leichtfertiges       muss. In diesem Fall ist besondere Vorsicht geboten.       werden, um nachvollziehbar darlegen zu können, dass         Erleichterungen durch Strafverfolgungsbehörden über­
Handeln ausreichen und auf einen tatsächlich eingetre­    Sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Abgabe    die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit der Krise im       prüft. Teilweise werden Aufsichtsinstitutionen finan­
tenen Schaden käme es nicht an.                           einer falschen Versicherung an Eides statt ist gemäß       unmittelbaren Zusammenhang standen.                         zielle Zuflüsse kontrollieren. Es wird trotz der Aus­
                                                          §§ 156, 161 StGB strafbar. Die Behörde, gegenüber der                                                                  setzung der Antragspflicht Insolvenzen mit einer Über­
Es sollte deshalb vorsorglich Sorgfalt darauf verwendet   die Versicherung abgegeben wird, muss allerdings zur                                                                   prüfung der Finanzlage durch einen Insol­
                                                                                                                                                                                 ­                                              venz­ver­
werden, den tatsächlichen Arbeitsausfall inklusive        Entgegennahme einer solchen Versicherung ermächtigt        Strafrechtliche Haftung für unternehme-                     walter geben.
sämtlicher Alternativen (mindestens Abbau des Vor­        sein. Ob diese Voraussetzung vorliegt und die ausge­       rische Risikoentscheidungen                                 Ein strafrechtsfreier Raum existiert nicht. Das Ent­de­
jahresurlaubes) zu prüfen und zu dokumentieren. Dazu      sprochene Versicherung den Anforderungen des Straf­                                                                    ckungsrisiko von Wirtschafts- und Steuerstraftaten wird
gehört auch, die Bemühungen festzuhalten, mit denen       tatbestandes genügt, ist je nach Maßnahme im Einzelfall    Die Corona-Krise fordert von den Verantwortlichen in        sich erst später realisieren, aber es wird sich realisie­
der Arbeitgeber versucht hat, die Mitarbeiter zu Er-      zu prüfen.                                                 Unternehmen täglich Entscheidungen darüber, wie mit         ren. Der Mandant sollte deshalb trotz des hohen

Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 16                                                                                                                                                                Verbandsnachrichten 3/2020   |   Seite 17
STEUERBERATERVERBAND                                           SCHLESWIG-HOLSTEIN                                     STEUERBERATERVERBAND                                              SCHLESWIG-HOLSTEIN

                     SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN                                                                     SCHWERPUNKT: GRENZERFAHRUNGEN IN CORONA-ZEITEN

wirtschaftlichen Druckes für die strafrechtlichen Gren­­    wirtschafts- und steuerstrafrechtlich ausgerichteten      Der Umsetzung dieses abstrakten Ratschlags in seiner          Ganz besonders gilt dies natürlich für das Insol­venz­
zen seiner finanziellen Bemühungen sensibilisiert           Anwaltspraxis MINOGGIO Wirtschafts- und Steuer­           Absolutheit steht wie so oft die Realität entgegen. Wahr­     strafrecht. Da die Zahl der Insolvenzen rückläufig war,
werden. An bewusst unzutreffenden Anträgen beteili­         strafrecht mit Büros in Hamm und Münster.                 scheinlich werden Sie nicht kompromisslos jedes Hono­rar      gab es natürlich ebenfalls weniger Insolvenz­ver­schlep­
gen wird sich ohnehin niemand. Bleiben Sie gesund!                                                                    sofort gegenüber allen Mandanten durchsetzen und wahr­        pungen. Auch hier tritt eine gewisse Milderung der Aus­
                                                                                                                      scheinlich werden Sie nicht in jedem Fall den für Sie         wirkungen des COVInsAG dadurch ein, dass die Pflicht
Autorin:                                                    59071 Hamm, Am Pulverschoppen 17,                         und für den Mandanten absolut sicheren Weg (wenn es           für die Vertretungsorgane juristischer Personen – und der
Rechtsanwältin Dr. Bischoff ist für den Steuerberater­      Tel.: 0 23 81 92 07 60;                                   denn überhaupt einen geben sollte) finden und durch­          GmbH & Co. KG –, bei Vorliegen von Insolvenzgründen
verband als Mitglied im Arbeitskreis Kontaktge­sprä­        48143 Münster, Königsstr. 60,                             halten können.                                                einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO), bei Vor­
che mit den Finanzämtern aktiv und als Fachanwältin         Tel.: 02 51 133 226 0;                                    Das Ziel sollte aber sein, die Risiken zu kennen und          liegen bestimmter Voraussetzungen temporär außer Kraft
für Strafrecht Partnerin in der mit 6 Rechtsanwälten        mail@minoggio.de | www.minoggio.de                        bewusst mit ihnen umzugehen.                                  gesetzt wurde.

                                                                                                                                                                                    Wenn aber – früher oder später – eine Insolvenz den­
                                                                                                                      Das Honorarrisiko                                             noch unvermeidbar ist, sollten sich Mandant und Be-
                                                                                                                                                                                    rater darüber bewusst sein, dass Insolvenzfälle – zumal
                                                                                                                      In jedem Fachbuch für Krisen- und Sanierungsberater           von juristischen Personen – regelmäßig vonseiten der

 Das Krisenmandat in Corona-Zeiten                                                                                    findet sich an prominenter Stelle ein Abschnitt zur
                                                                                                                      Honorarsicherung, der auch in allen Fällen im gleichen
                                                                                                                                                                                    Staatsanwaltschaft untersucht werden, insbesondere
                                                                                                                                                                                    weil aufgrund der sogenannten MiZi (Mitteilung in Zivil­

und das Berufsrisiko als Steuerberater                                                                                Fazit mündet: „Verlangen Sie einen angemessenen Vor­
                                                                                                                      schuss!“
                                                                                                                                                                                    sachen) eine Weiterleitung der Akte vom Insolvenz­
                                                                                                                                                                                    gericht zur Staatsanwaltschaft vorgesehen ist.
                                                                                                                      Auch hier steht natürlich wieder die Realität im Wege         Neben der Insolvenzverschleppung bei juristischen
       ls Steuerberater lieben                                                      wohl genauso wenig eine klare     und der einmalig herbeigerufene Krisenberater tut sich        Per­sonen (§ 15a Abs. 4 InsO) sollten Sie sich mit den
 A     Sie Ihren Beruf und                                                          und eindeutige Antwort wie        vielleicht etwas leichter damit, vor der ersten Unter­stüt­   §§ 283 ff. StGB vertraut machen. Es handelt sich um
freuen sich, wenn Sie Ihren                                                         auf die Frage, wann denn die      zungsleistung ein Honorar zu fordern als der über Jahre       die sogenannten Bankrottstraftaten. Diese sind nicht
Mandanten helfen können.                                                            Krise endlich vorbei sein wird    in einer vertrauensvollen Mandatsbeziehung arbei­­tende       nur für juristische Personen relevant. Nach diesen Vor­
Gerade in Krisenzeiten ist die­                                                     und wir zur Normalität zurück­    Steuerberater.                                                schriften kann sich auch das Einzelunternehmen oder
se Hilfe auch mehr denn je ge-                                                      kehren. Nach meiner persön­                                                                     der Gesellschafter einer Personengesellschaft strafbar
fragt. Doch nicht immer passt                                                       lichen Meinung kann aber der      Wenn es aber ein einzelner Ratschlag sein soll, dann          machen.
die aus Ihrer Sicht gute und                                                        so – oder so ähnlich – millio­    kann dieser auch hier nur lauten, einen angemessenen
richtige Hilfestellung zur Er-                                                      nenfach gefallene Satz aus        Vorschuss zu verlangen. Daran haben auch die Erleich­         Darüber hinaus sind weitere ohnehin häufige Straftaten
wartung der Mandanten.                                                              dem Flug­zeug auch für Sie als    terungen im Insolvenzrecht durch das COVInsAG                 das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
                                                                                    Steuerberater Geltung bean­       nichts geändert. Das Risiko, dass eine Hono­rar­zahlung       (§ 266a StGB) sowie die Hinterziehung von Lohn- und
Sie verstehen es als Ihre Auf­                                                      spruchen: „Helfen Sie sich        von einem späteren Insolvenzverwalter angefochten             Umsatzsteuer (§ 370 AO), die jeweils in der Krisen­
gabe, den Mandanten auch auf­ Jan Henrik Leifeld                                    selbst, bevor Sie sich um Ihren   wird, hat sich zwar verringert. Das Risiko, auf einer         situation besondere Bedeutung erlangen. Insbesondere
zuzeigen, wenn diese einen risi­                                                    Sitznachbarn kümmern!“            unbezahlten Honorarrechnung „sitzen zu bleiben“, weil         die Auszahlung der Nettolöhne an die Arbeitnehmer
koreichen und möglicherweise zu optimistischen Weg                                                                    beim Mandanten die rein praktische Zah­lungs­unfä­hig­        ohne Abführung von Steuern und Sozialabgaben gehört
einschlagen. Andererseits sieht der Mandant Sie in                                                                    keit oder auch die Eröffnung des Insol­venz­ver­fah­rens      zu den typischen Straftaten, die im Rahmen einer Krise
man­chen Situationen möglicherweise als Beden­ken­trä­      Der Eigenschutz des Steuerberaters                        eintritt, ist aber so hoch wie eh und je.                     begangen werden und die natürlich im Regelfall nicht
ger oder gar als Hindernis auf dem Weg zur Überwin­                                                                                                                                 unentdeckt bleiben.
dung der Krise.                                             Wenn Sie sich als Steuerberater um sich selbst Sorgen
                                                            machen, werden Sie nicht der Berater sein können, der     Das Strafbarkeitsrisiko                                       Auch der Berater selbst kann sich dabei strafbar machen.
Eine objektive Sicht auf die manchmal verschiedenen         für den Mandanten in einer Krisensituation wirklich                                                                     Das größte Risiko, in eine Strafbarkeit zu geraten, ohne
Blickwinkel von Steuerberater und Mandant – in dem          hilfreich ist. Dazu gehört aus meiner Sicht, dass Sie     In den letzten Jahren gab es einen deutlichen Trend           dies wirklich selbst gemerkt zu haben, ist die Beihilfe
Sinne, dass die eine Sicht für richtig und die andere für   Wert darauf legen, auch in schwierigen Zeiten ein zeit­   dahin, dass die polizeiliche Kriminalstatistik immer          mit Eventualvorsatz. Wegen Beihilfe wird bestraft, wer
falsch befunden werden könnte – wird es wohl nicht          nahes und angemessenes Honorar zu erhalten und für        weniger Wirtschaftsstraftaten ausgewiesen hat. Die            vorsätzlich einem anderen bei dessen vorsätzlich
geben. Beide Seiten handeln aus ihrer jeweiligen Posi­      sich selbst und für die Mandanten vorbeugende Maß­        Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig. Dabei wird         begangener Tat Hilfe leistet (§ 27 Abs. 1 StGB). Mit
tion heraus nachvollziehbar.                                nahmen zu treffen, die verhindern, dass aus einer wirt­   aber sicherlich eine Rolle gespielt haben, dass in wirt­      Eventualvorsatz handelt, wer für möglich hält, dass er
Wie aber geht man am besten damit um, dass verschie­        schaftlichen Krise eine persönliche und soziale Katas­    schaftlich günstigen Zeiten weniger Wirtschaftsdelikte        z.  B. eine falsche Steuererklärung an das Finanzamt über­
dene Sichtweisen aufeinandertreffen? Hierauf gibt es        trophe wird. 		                                           begangen werden als in Krisenzeiten.                          mittelt und dies billigend in Kauf nimmt.

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