Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...

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Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
Vernünftige Regelungen
     statt Verbote!

    Eine Stellungnahme der Veranstalter
der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/
     Westfalen zum Entwurf eines neuen
Gefahrtiergesetzes für Nordrhein-Westfalen
Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
Inhalt

1 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

3 Problemlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
      3.1 Geschichte und Tradition der Gefahrtierhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
      3.2 Gesellschaftlicher Nutzen der Gefahrtierhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
      3.3 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und individuelle Gefährdung durch
            privat gehaltene Wildtiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
      3.4 Gegner der Gefahrtierhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4 Bewertung der Vorlage zum neuen Gefahrtiergesetz NRW . . . . . . . . . . 15
      4.1 Verbote zur Haltung besonders gefährlicher Tiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
             4.1.1 Ein Verbot erhöht die öffentliche Sicherheit nicht, sondern gefährdet sie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
             4.1.2 Ein Verbot schädigt Wissenschaft und Artenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
             4.1.3 Ein Verbot verursacht gravierende Tierschutzprobleme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
             4.1.4 Ein Verbot stößt auf gravierende rechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
             4.1.5 Ein Verbot würde hohe Folgekosten für das Land verursachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
      4.2 Artenauswahl bzw. Einstufung der Arten im Entwurf zum neuen Gefahrtiergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
             4.2.1 Artenliste nach §2 (Haltungsverbot). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
                     4.2.1.1 Wirbellose nach §2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
                     4.2.1.2 Blattsteigerfrösche nach §2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
                     4.2.1.3 Giftschlangen nach §2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
                     4.2.1.4 Krustenechsen nach §2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
                     4.2.1.5 Komodowaran nach §2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
                     4.2.1.6 Panzerechsen nach §2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
             4.2.2 Artenliste nach §3 des Gesetzentwurfes zum Gefahrtiergesetz und §1 des Entwurfs
                     zur Ordnungsbehördlichen Durchführungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
                     4.2.2.1 Wirbellose nach §3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
                     4.2.2.2 Echsen nach §3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
                     4.2.2.3 Riesensalamander nach §3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
                     4.2.2.4 Große Riesenschlangen nach §3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
                     4.2.2.5 Schildkröten nach §3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
      4.3 Sonstige Bestimmungen im Entwurf des Gefahrtiergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
             4.3.1 Sachkunde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
             4.3.2 Weitere Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Tiere. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5 Zusammenfassende Forderungen an das neue Gefahrtiergesetz NRW . 37
      5.1 Keine Haltungsverbote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
      5.2 Die Haltung gefährlicher Tiere muss genehmigungspflichtig werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
      5.3 Eine fachgerechte Liste gefährlicher Tiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
      5.4 Anerkennung der Sachkundenachweise der Fachverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
      5.5 Anforderungen an die sichere Unterbringung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

6 Literatur                . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Anhang I: Haltung und Handel „exotischer“ Tiere als Gegenstand
   des Polizei- und Ordnungsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
      von Dr. iur. Dr. rer. pol. Tade Matthias Spranger

Anhang II: Gutachten zum Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz
   der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten
   (Gefahrtiergesetz – GefTierG NRW.)“ der Landesregierung
   Nordrhein-Westfalens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
      von Dr. rer. nat. Martin Singheiser

                                                                                                                                                                                   3
Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
1 Zusammenfassung                                                                                                                                                                                                         2 Einführung

    1 Zusammenfassung                                                                                                    2 Einführung

    D
             er vorliegende Entwurf der nordrhein-westfäli-     Unbedingt geboten wären folgende Modifikationen          Am 21. Oktober 2014 legte das Landeskabinett der nord-
             schen Landesregierung über ein neues Gefahr-   des Entwurfes:                                               rhein-westfälischen Landesregierung die Eckpunkte für
             tiergesetz schließt zwar richtigerweise eine ge-
                                                            1) Kein Verbot der Haltung gefährlicher Tiere. Ein Verbot    einen Gesetzesentwurf für ein neues Gefahrtiergesetz
    setzliche Lücke, weist jedoch einige gravierende Schwächenschafft erhebliche tier- und artenschutzrechtliche Pro-    sowie eine zugehörige Durchführungsverordnung vor.
    auf, die kontraproduktiv zu seinen in §1 des Entwurfs     bleme und greift massiv in die freie Persönlichkeits-      Darin soll erstmals für unser Bundesland die private
    formulierten Zielen wirken würden und unnötig in die      entfaltung der betroffenen Halter ein. Es wird zu einem    Haltung von für den Menschen gefährlichen Tieren wild-
    Interessen von seriösen privaten Liebhabern, der Wis-     Abtauchen vieler Halter in die Illegalität führen und      lebender Arten geregelt werden.
    senschaft und des Artenschutzes eingreifen würden.        in der Folge zu tatsächlichen Sicherheits- und Tier-           §1 Absatz 2 des Entwurfs definiert ein „gefährliches
                                                                                                  schutzproblemen.       Tier“ als eines, das nach seinen artgemäßen Eigenschaften
                                                                                                  Die Möglichkeit der    in der Lage ist, „Menschen durch Körperkraft, Gift oder
    Matteo mit einer Roten Chile-Vogelspinne (Grammostola rosea)                                  gerade in Nord-        arttypisches Verhalten erheblich zu verletzen oder zu tö-
                                                                                                  rhein-Westfalen        ten“. Es soll also um Lebensgefahr oder „erhebliche“
                                                                                                  langen und ergeb-      Verletzungen des Menschen gehen, ausdrücklich nicht
                                                                                                  nisreichen Koope-      um die Möglichkeit kleiner Bissverletzungen, Kratzer o.
                                                                                                  ration zwischen        Ä., wie sie auch Hunde, Katzen, Papageien, Nagetiere
                                                                                                  Privathaltern und      und andere Heimtiere zufügen können.
                                                                                                  der professionellen        Als wichtigste Punkte sieht der Gesetzentwurf in §2
                                                                                                  Wissenschaft ginge     ein vollständiges Verbot der privaten Haltung bestimmter,
                                                                                                  verloren. Im Sinne     als besonders gefährlich eingestufter Arten wie Gift-
                                                                                                  des Artenschutzes      schlangen vor, für weitere, als weniger gefährlich ange-
                                                                                                  wäre ein Haltungs-     nommene Arten, die in §1 des Entwurfs der Durchfüh-
                                                                                                  und Vermehrungs-       rungsverordnung aufgeführt sind, soll die Haltung nur
                                                                                                  verbot der oftmals     unter Erfüllung bestimmter Auflagen erlaubt sein.
                                                                                                  seltenen, gefährde-        Altbestände der besonders gefährlichen Arten sollen
                                                                                                  ten und geschütz-      bei Erfüllung der Auflagen bis zu ihrem Lebensende
                                                                                                  ten Arten unverant-    weitergepflegt, aber nicht mehr willentlich oder unwil-
                                                                                                  wortlich.              lentlich vermehrt werden dürfen. Erfüllt der Halter nicht
                                                                                                  2) Stattdessen müs-    die Auflagen aus dem Gesetz oder der Durchführungs-
                                                                                                  sen für die Haltung    verordnung, sind neben Ordnungsgeldern und Strafen
                                                                                                  gefährlicher Tiere     auch die Beschlagnahmung der Tiere vorgesehen.
                                                                                                  fachgerechte, aber         Im Zuge der Verbandsanhörung wollen wir, die Ver-
                                                                                                  erfüllbare Auflagen    anstalter der „Terraristika“ in Hamm, der weltweit
                                                                                                  gemacht werden,        größten Börse für Terrarientiere, im Folgenden zu dem
                                                                                                  bei deren Einhal-                                                                  Ein Ara kann Menschen stärker verletzen als viele der
                                                                                                                         Private, vorbildliche Giftschlangenanlage. Mit dem Ge-      im Entwurf aufgeführten „gefährlichen Tiere“
                                                                                                  tung dem Privat-       setz würde ein wichtiger Teil des Lebensinhalts vieler
                                                                                                  halter, selbstver-     Menschen vernichtet.
                                                                                                  ständlich mit Mög-
                                                                                                  lichkeit entspre-
                                                                                                  chender Kontrollen
                                                                                                  der Vollzugsbehör-
                                                                                                  den, die Haltung
                                                                                                  und Vermehrung
                                                                                                  auch gefährlicher
                                                                                                  Arten weiter er-
                                                                                                  möglicht werden.
                                                                                                  3) Die vorliegenden
                                                                                                  Artenlisten müssen
                                                                                                  von kompetenten
                                                                                                  Experten für die
                                                                                                  einzelnen Tiergrup-
                                                                                                  pen überarbeitet
                                                                                                  werden. Sie weisen
                                                                                                  derzeit gravierende
                                                                                                  Schwächen auf,
                                                                                                  weil auch für den
                                                                                                  Menschen nicht ge-
                                                                                                  fährliche Arten auf-
                                                                                                  geführt sind.

4                                                                                                                                                                                                                                            5
Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
2 Einführung                                                                                                                                                                                                                           3 Problemlage

                                                                          Wir lehnen eine gesetzliche Regelung der privaten Hal-
                                                                      tung gefährlicher Wildtiere keineswegs ab, sondern halten    3 Problemlage
                                                                      sie vielmehr für sinnvoll und im Sinne des vorbeugenden
                                                                      Schutzes für geboten, wenn auch die Gefährdungslage          Die Haltung und Vermehrung gefährlicher Tiere unterliegt      Mit der nötigen Fachkenntnis und dem
                                                                      weit weniger dramatisch ist, als das NRW-Umweltminis-        in Nordrhein-Westfalen bislang keiner spezifischen Re-        passenden Gerät sind Giftschlangen wie
                                                                      terium sie in der Begründung zu seinem Gesetzentwurf         gelung. Auf Bundesebene fehlt eine entsprechende Re-          diese Weißlippen-Bambusotter,
                                                                                                                                                                                                 Trimeresurus albolabris, sicher
                                                                      und der zugehörigen Pressemitteilung darstellt.              gelung bislang ebenfalls, in acht der 16 Bundesländer
                                                                                                                                                                                                 zu händeln
                                                                          Leider sind der vorliegende Gesetzentwurf und die        gibt es inzwischen zu diesem Thema Gesetze, die allerdings
                                                                      Auswahl der betroffenen Arten in wichtigen Teilen nicht      sehr unterschiedlich ausfallen und von Meldepflichten
                                                                      zielführend. Im Gegenteil sind wir überzeugt davon,          über Genehmigungsvorbehalte, Verbote mit Ausnahme-
                                                                      dass der Gesetzentwurf kontraproduktiv ist, zu einer er-     regelungen bis zu Komplettverboten (Letztere ausschließ-
                                                                      höhten Gefährdungslage der Bevölkerung führt, die Aus-       lich in Hessen und Berlin) reichen.
                                                                      übung einer wichtigen, für die Gesellschaft nützlichen           Das Fehlen solcher spezifischen Regelungen heißt
                                                                      und wertvollen privaten Beschäftigung unterbindet oder       aber keineswegs, dass die Haltung gefährlicher Wildtiere
                                                                      stark beeinträchtigt, Wissenschaft und Forschung großen      bislang völlig ungeordnet möglich ist, wie es leider oft
                                                                      Schaden zufügt und unnötig erheblich in die Grundrechte      dargestellt wird. Vielmehr liegt bereits ein umfangreiches
                                                                      zahlreicher mit Leidenschaft ihrem Interessensgebiet         gesetzliches Instrumentarium bereit, das sich bislang als
                                                                      nachgehender Menschen eingreift.                             durchaus geeignet erwiesen hat, die Bevölkerung vor
                                                                          Mit wenigen, dafür aber zielgerichteten Änderungen       Gefahren zu schützen. Denn die allgemeinen Regelungen
                                                                      dagegen könnte auf der Basis dieses Gesetzentwurfes          der Tier- und Artenschutzgesetze, des Bürgerlichen Ge-
                                                                      eine Regelung mit Vorbildcharakter auch für andere           setzbuches und des Haftungsrechts klären schon heute,
                                                                      Bundesländer entstehen, die auch von großen Teilen der       dass jeder Tierhalter seine Pfleglinge artgerecht unter-
                                                                      betroffenen Halter und kommerziell in der Branche Ar-        bringen und über die nötige Sachkunde verfügen muss,
                                                                      beitender mitgetragen werden würde, zumal unserer            dass Dritte nicht gefährdet werden dürfen und dass er
                                                                      Meinung nach das Ziel ohnehin eine möglichst bundes-         im Fall von durch ihn verschuldeten Störungen zu Scha-
                                                                      einheitliche Regelung sein müsste, bzw. eine Angleichung     denersatz oder bei Vorliegen fahrlässiger Gefährdung
                                                                      der Regelungen der Länder.                                   Dritter auch strafrechtlich herangezogen werden kann.
                                                                          Wir wollen mit dieser Stellungnahme dazu beitragen,          All das – und die Tatsache, dass die überwiegende
                                                                      dass Nordrhein-Westfalen diese Chance ergreift und mit       Mehrheit der Tierhalter sich von sich aus verantwor-
    Vorsicht – aber keine sinnlose Panik!                             seinem Gesetz zu einer Lösung beiträgt, die sowohl die       tungsbewusst und seriös verhält – hat in der Vergangenheit
                                                                      berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung be-       dazu geführt, dass es trotz durchaus beachtlicher Mengen
                                                                      rücksichtigt als auch die Belange von Wissenschaft, Ar-      an gefährlichen Wildtieren in privater Haltung und trotz
    Gesetzentwurf Stellung beziehen. Wir führen die „Terra-           tenschutz, freier Persönlichkeitsentfaltung und freier Be-   zahlreicher Börsen, auf denen diese gehandelt werden,
    ristika“ seit fast zwanzig Jahren durch, inzwischen vier          rufswahl.                                                    praktisch zu keinen relevanten Störungen der öffentlichen
    Mal im Jahr. Auf dieser Börse werden auch zahlreiche                                                                           Sicherheit gekommen ist.
    Tiere der im Gesetzentwurf genannten Arten überwiegend                                                                             Vielmehr wird die Bedrohungslage durch einen kleinen,
    von Züchtern und Liebhabern gehandelt und getauscht.              Crotalus vegrandis, die Uracoan-Klapperschlange. Eine        aber ideologisch getriebenen Teil der Tierschutzbewegung,
        Aufgrund unserer umfangreichen und positiven Er-              von zahlreichen Giftschlangenarten, die von Privathal-       die jede Haltung von Wildtieren generell ablehnt, wis-
                                                                      tern erfolgreich nachgezüchtet wird.
    fahrungen mit der Materie – bislang ist es bei der Terraristika                                                                sentlich aus taktischen Gründen über die Maßen aufge-
    trotz vieler zehntausend Besucher und tausender gefähr-                                                                        bauscht und dramatisiert (siehe z. B. WERNING 2007a, b
    licher Tiere, die hier ihren Besitzer gewechselt haben,                                                                        über falsche Unfallstatistiken des Vereins Pro Wildlife).
    noch nie zu Problemen oder gar einem Unfall gekommen                                                                               Auch die oftmals reißerische Medienberichterstattung
    – wollen wir unsere Erfahrungen und Kenntnisse in den                                                                          und der Sensationswert bei Vorkommnissen mit exotischen
    Gesetzgebungsprozess einbringen, um eine sachlich be-                                                                          Tieren haben zu einer verzerrten Darstellung und Wahr-        sich gar drama-
    gründete Regelung zu erreichen, die für alle Seiten                                                                            nehmung in der Öffentlichkeit geführt. So werden voll-        tischen zuspitzen-
    eine zufriedenstellende Lösung darstellen kann.                                                                                kommen harmlose Zwischenfälle, wie etwa das Einfangen         den Gefährdungs-
                                                                                                                                   harmloser Kornnattern oder Bartagamen, zu großen Ge-          lage kann also keine
                                                                                                                                   schichten und Zeitungsmeldungen aufgebauscht. Auch            Rede sein.
                                                                                                                                   das NRW-Umweltministerium zitiert in seiner Presseer-             Die tatsächliche Ge-
                                                                                                                                   klärung zur Vorlage des Gefahrtiergesetzentwurfes solche      fahrenlage ist also mi-
                                                                                                                                   Vorkommnisse. Ähnliche Vorfälle mit Hunden, Katzen            nimal, was sich allein
                                                                                                                                   oder anderen Tieren sind ganz alltäglich, finden aber         schon empirisch aus der
                                                                                                                                   keinerlei Beachtung. So entsteht der gänzlich falsche         Zahl der Unfälle bzw. Stö-
                                                                                                                                   Eindruck, exotische Tiere würden besonders häufig au-         rungen der öffentlichen Ordnung ergibt. Auch gibt es,
                                                                                                                                   ßerhalb ihrer Gehege angetroffen.                             anders als von den Tierschutzverbänden und diversen
                                                                                                                                       Hinzu kommt die stereotyp vorgebrachte Behauptung,        Tierrechtsaktivisten gerne plakativ herausgestellt, kaum
                                                                                                                                   die Haltung exotischer Tiere boome und greife immer           Probleme mit Gefahrtieren in Tierheimen. Die wenigen
                                                                                                                                   weiter um sich. Das Gegenteil ist der Fall: Seit einigen      Exemplare, für die eine Unterbringung gefunden werden
                                                                                                                                   Jahren schon hat sich das Interesse nach einem kurzzeitigen   muss, können gerade bei Gefahrtieren in aller Regel
                                                                                                                                   zwischenzeitlichen Peak wieder auf ein Normalmaß zu-          recht problemlos an seriöse Privathalter oder entsprechende
                                                                                                                                   rechtgeschrumpft. Von einer beständig ansteigenden oder       Einrichtungen wie Reptilienauffangstationen vermittelt

6                                                                                                                                                                                                                                                              7
Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
3.1 Gesschichte und Tradition der Gefahrtierhaltung                                                                                                                                      3,2 Gesellschaftlicher Nutzen der Gefahrtierhaltung

    Verschiedene Hilfsmittel für eine sichere Handha-                wurzelte Tradition biologisch und naturkundlich in-       DGHT ihr 50-jähriges Bestehen in den Räumlichkeiten               So konnten bei immer höheren Sicherheitsstandards
    bung gefährlicher Tiere: Mit Pinzetten und Greif-                     teressierter Bürger. Gerade in Deutschland hat       des mit öffentlichen Mitteln finanzierten und international   ideale Haltungsbedingungen für diese Tiere geschaffen
    zangen lassen sich Wirbellose wie Skorpione                               diese Beschäftigung eine lange Geschichte.       renommierten Zoologischen Forschungsmuseums Ale-              werden. Nachzuchterfolge wurden bei immer mehr Arten
    sicher anfassen, Terrarienschlösser verhindern
                                                                                    Die Terraristik, also die Haltung von      xander Koenig in Bonn gefeiert. Da ist es fast ironisch,      selbstverständlich und sind längst eine wichtige Grö-
    unbeabsichtigtes Öffnen der Behältnisse
                                                                                 Reptilien und Amphibien in menschlicher       dass fast zeitgleich ebenfalls in NRW mit der Vorlage des     ßenordnung bei Schutzprojekten, beispielsweise bei eu-
                                                                                Obhut, ist ein traditionsreiches Hobby (vgl.   Entwurfs des neuen Gefahrtiergesetzes sozusagen die Axt       ropäischen Giftschlangen, die in ihren natürlichen Le-
                                                                           RIECK et al. 2001). Erste Beschreibungen der Ter-   an die Wurzel dieser wertvollen und traditionsreichen         bensräumen oft stark gefährdet sind.
                                                     werden.     rarienhaltung von Reptilien und Amphibien rühren              Hobbybeschäftigung gelegt werden soll, denn die unver-
                                              Die größte Ein-    bereits aus dem 16. Jahrhundert (KATZ & LEHR 1996),           änderte Durchsetzung dieses Gesetzes würde nichts anderes     3.2 Gesellschaftlicher Nutzen der
                                       richtung dieser Art ist   erste Grundlagenwerke zum Thema erschienen im 19.             als das Ende dieser Erfolgsgeschichte bedeuten.               Gefahrtierhaltung
                                die Reptilienauffangstation in   Jahrhundert (z. B. BECHSTEIN 1807, VON FISCHER 1884,              Eine erhebliche Popularisierung erlebte das Hobby         Die Terraristik ist heute in der Lage, eine sehr große Zahl
                         München. Dass die dort auflaufenden     ORTLEB & ORTLEB 1886). Schon hier standen selbstver-          schließlich in den 1990er-Jahren. Inzwischen waren die        an Arten gefährlicher Tiere regelmäßig und auf tierhalterisch
                  gefährlichen Tiere im Regelfall nur schlecht   ständlich immer auch Arten im Mittelpunkt des Interesses,     Kenntnisse über die Haltung von Reptilien und Amphibien       hohem Niveau gezielt und über Generationen zu vermehren;
           weitervermittelt und daher dauerhaft auf Kosten       die heute als gefährliche Tiere gelten, wie etwa Riesen-      soweit fortgeschritten, dass zunehmend Ratgeber-Literatur     das Angebot gerade auch auf den Terraristik-Börsen zeugt
    der Öffentlichkeit betreut werden müssen, liegt allerdings   und Giftschlangen, aber auch Krokodile und Großechsen         veröffentlicht wurde, oft mit fundierten wissenschaftlichen   genau davon, ebenso natürlich die zahlreichen Offerten
    vor allem an der Gefahrtiergesetzgebung in München,          (siehe ausführlich hierzu MONZEL 2012 und AKERET 2014).       Kenntnissen, neuen Beobachtungen und umfangreichen            auf Internet-Portalen, die große Zahl an Fachpublikationen
    die gerade die Weitergabe an Privathalter verbietet. Eine        Seit Ende des 19. Jahrhunderts importieren Zoohändler     Bestandsaufnahmen der verstreuten Literatur, sodass           und die Nachzuchtstatistiken verschiedener Verbände.
    vernünftige Gefahrtierregelung, die privaten Haltern die     regelmäßig Individuen exotischer Arten und gefährlicher       zahlreiche international anerkannte Referenzwerke und         Damit trägt die Terraristik zum internationalen Artenschutz
    Haltung gefährlicher Tiere unter Erfüllung bestimmter        Tiere in die Länder der heutigen EU, zunächst vor allem       Monographien zu vielen Arten gefährlicher Tiere er-           bei, sowohl durch den Erhalt der Tiere in privater Hand als
    Auflagen erlaubt, würde für eine deutliche Entlastung        nach Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien,        schienen. Ein Großteil dieser Literatur wurde von privaten    auch durch die Bereitstellung von Kenntnissen und Tieren,
    solcher Einrichtungen führen.                                die Niederlande und die heutige Tschechische Republik.        Haltern verfasst, oft in direkter Zusammenarbeit mit          die für wissenschaftliche Forschung und Artenschutzprojekte
        Gerade bezüglich der Überlastung von Tierheimen          War die Terraristik anfangs nur für einen kleinen Kreis       professionell arbeitenden Herpetologen, Naturschützern        von essenzieller Bedeutung sind (siehe MONZEL 2012). Wäh-
    würde ein Verbot sich extrem kontraproduktiv auswirken:      von Enthusiasten interessant, nahm das Inte-                  und Ökologen. Auch die Zoohandelsindustrie begann             rend nur eine sehr kleine Zahl an Arten tatsächlich durch
    zum einen würde die Zahl unterzubringender Gefahrtiere       resse an diesem Hobby mit dem Wirt-                           Mitte der 1990er-Jahre, sich dem Hobby zu widmen,             den Lebendtierhandel zum Zwecke privater Haltung ge-
    sprunghaft ansteigen, zum anderen gäbe es durch den          schaftsaufschwung nach dem                                    und brachte eine ganze Produktpalette speziell für die        fährdet ist – wogegen mit dem Washingtoner Artenschutz-
    dann folgenden Ausfall kompetenter Privathalter nur          Zweiten Weltkrieg deutlich                                    Terraristik auf den Markt, darunter auch zahlreiche Pro-      abkommen (CITES) eigentlich ein praktikables und bewährtes
    noch sehr eingeschränkte Unterbringungsmöglichkeiten,        zu. Die zunehmende                                            dukte für Gefahrtierhalter, die einen sicheren Umgang         Instrument zur Verfügung steht –, ist eine sehr große Zahl
    was automatisch zu verschärften Tierschutzproblemen          Verstädterung                                                 mit diesen Arten ermöglichen, von Terrarien mit speziellen    an Arten durch Lebensraumzerstörung oder den Handel
    führen würde.                                                                                                              Abriegelungsmöglichkeiten und Schlupfkisten über              für menschlichen Konsum als Nahrung, Arznei oder für
        Die besondere Aufmerksamkeit, die das Thema in                                     und Entfremdung von der Natur       Schlangenhaken und spezielle Schutzhandschuhe.                Modeaccessoires bedroht (vgl. z. B. AULIYA 2003, 2006,
    den letzten Jahren erfahren hat, ist auf die gezielte Pro-                        führten bei vielen Menschen zu dem
    paganda der einschlägig ideologisch motivierten                             Wunsch, sich „ein Stückchen Natur“ ins         Vipera ammodytes, die Europäische Hornotter, kommt in Europa ab Österreich in südliche Richtung vor; sie wird
    Teile der Tierschützer sowie des Sensations-                           eigene Heim zu holen, ein Anliegen, für das es      häufig privat gehalten und nachgezüchtet
    wertes exotischer Tiere zurückzuführen. Hier                      damals auch Unterstützung von echten Tierschützern
    trägt das Internet mit den Erregungskurven in                wie dem berühmten Tierfilmer und Naturschützer Heinz
    den sozialen Netzwerken wesentlich zu einer                  Sielmann gab (vgl. z. B. ZIMNIOK 1979).
    Hysterisierung bei.                                              Die verbesserten technischen Möglichkeiten machten
        Die tatsächliche Problemlage soll im Folgenden im        es zunehmend leichter, wechselwarme Tiere aus tropischen
    Einzelnen dargelegt werden.                                  und subtropischen Regionen zu halten. Waren es ur-
                                                                 sprünglich vor allem Aquarianer, die sich sozusagen ne-
    3.1 Geschichte und Tradition der                             benbei mit der Terraristik beschäftigten, gewann dieser
    Gefahrtierhaltung                                            Zweig des Hobbys Vivaristik bald immer mehr spezialisierte
    Anders als von Tierschützern und leider auch offiziellen     Anhänger. Es war eine Entwicklung, die sich auch in der
    Stellen wie dem Umweltministerium NRW impliziert,            Gründung von speziellen Verbänden zeigte. Waren die
    handelt es sich bei der Haltung gefährlicher Wildtiere       Terrarianer zunächst noch unter einem gemeinsamen
    keineswegs um einen modischen                                Dach mit den Aquarianern vertreten (vgl. z. B. RIECK et al.
    Spleen unserer Tage, sondern                                 2001), so wurde in Deutschland bereits 1918, also vor fast
    vielmehr um eine seit über                                   100 Jahren, der Verein „Der Salamander“ gegründet, als
    einem Jahrhundert tief ver-                                   Zusammenschluss der Halter von Reptilien und Am-
                                                                                           phibien sowie Wissenschaftlern,
                                                                                            die sich beruflich mit diesen
                                                                                           Tieren beschäftigten. Im Jahr
                                                                                        1964, vor genau 50 Jahren, ging da-
                                                                                 raus die Deutsche Gesellschaft für Her-
                                                                                    petologie und Terrarienkunde e. V.
                                                                                     (DGHT) hervor, die mit knapp 7.000
                                                                                    Mitgliedern heute weltgrößte Vereini-
                                                                                    gung ihrer Art, was die Bedeutung der
                                                                                          Terraristik vor allem in Mitteleu-
                                                                                          ropa unterstreicht. Gerade erst,
                                                                                         vom 1.–4. Oktober 2014, hat die

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Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
3.2 Gesellschaftlicher Nutzen der Gefahrtierhaltung                                                                                  3.3 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und individuelle Gefährdung durch privat gehaltene Wildtiere

     TRUTNAU & SOMMERLAD 2006). Hier können Populationen          vorzuschreiben. Der eine begeistert sich für Vogelbeob-                 3.3 Gefährdung der öffentlichen                               https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thema-
     in menschlicher Obhut als „Backup-Populationen“ für in       achtungen im Freien, der andere für das Beobachten von                  Sicherheit und individuelle Ge-                               tisch/Gesundheit/Todesursachen/Todesursachen.html),
     der Natur bedrohte Arten dienen, eine Strategie, auf die     Giftschlangen im Terrarium. Die eine dieser Tätigkeiten                 fährdung durch privat gehaltene                               dass das Risiko, in Deutschland durch Terrarientiere zu
     etwa die internationale „Amphibienarche“ angesichts der      mag der Bevölkerungsmehrheit besser gefallen, der Ge-                   Wildtiere                                                     Tode zu kommen, gleich 0 ist. Eine eigene Kategorie
     globalen Amphibienkrise explizit setzt.                      setzgeber sollte sich aber tunlichst hüten, Vorschriften                Ein so schwerwiegender Eingriff in das Recht auf freie        (X20.0) zählt Todesfälle durch „giftige Schlangen oder
         Auch für die wissenschaftliche Forschung ist die         machen zu wollen, womit erwachsene Menschen sich in                     Persönlichkeitsentfaltung wie der Verbot eines Hobbys,        Echsen zu Hause“ auf. Sie beträgt in allen Jahren 0.
     private Gefahrtierhaltung von allergrößtem Nutzen. Sehr      ihrer Freizeit befassen.                                                verbunden mit einem Eingriff in das Eigentum der Be-          Auch durch Krokodile oder Riesenschlangen ist in
     ausführlich stellt MONZEL (2012) dies in seiner Zusam-           Zur Unterstreichung der getroffenen Aussagen seien                  troffenen (ein Verbot von Nachzuchten geht selbstver-         Deutschland in diesen Jahren niemand zu Tode gekommen.
     menstellung zum Thema vor Augen. Auch international          hier stellvertretend nur einige Stimmen von auf diesem                  ständlich auch mit materiellen Verlusten für die Halter       Im gleichen Zeitraum kam dagegen zu jährlich 2,6 Toten
     renommierte Wissenschaftler betonen besonders diesen         Feld führenden Wissenschaftlern angeführt (zitiert aus                  einher), wäre nur zu rechtfertigen, wenn von privat ge-       durch Hunde. Durch Pferde oder Kühe sterben noch
     Aspekt. Davon zeugt besonders auch die DGHT, ein Zu-         MONZEL 2012):                                                           haltenen Gefahrtieren eine tatsächliche Gefährdung der        mehr Menschen, bei anderen Todesarten, die man auch
     sammenschluss praktisch aller namhaften beruflichen                                                                                  öffentlichen Sicherheit ausginge. Dem ist aber nicht so.      nicht unbedingt als normales Alltagsrisiko einschätzen
     Herpetologen in Deutschland mit engagierten Privathaltern.     „Auch bei der biologischen Erforschung giftiger Schlangenarten            Schon 2007 haben einige Tierschutzorganisationen,         würden, sind die Ergebnisse noch weit erstaunlicher:
                                                                    sind Beiträge aus seriöser privater Haltung genauso gefragt
         Und schließlich helfen gerade seriöse, ihr Hobby           und wichtig wie im Falle ungiftiger Schlangen. Ich habe               namentlich die Splittergruppe Pro Wildlife, versucht,         Allein im Bodensee starben im Jahr 2013 bei Badeunfällen
     legal ausübende Gefahrtierhalter bei der Gefahrenabwehr        hierin auch meine entsprechend arbeitenden Studenten und              durch alarmistische Statistiken angeblicher Gefahrtier-       12 Menschen, 36 wurden verletzt! (www.polizei.bayern.de/
     für die Bevölkerung. Bei der medizinischen Versorgung          befreundete forschende Amateure immer unterstützt. Allerdings         unfälle einen Handlungsbedarf für die Politik zu sugge-       content/1/9/5/1/4/4/unfallstatistik_bodensee_2013_
     kommt Gifttierhaltern, die über Organisationen wie etwa        erfordert die Haltung von wirklich gefährlichen Giftschlangen         rieren. Allerdings erwiesen sich bei einer journalistischen   international-endfassung.pdf).
                                                                    auch ein besonderes Verantwortungsgefühl und sollte dadurch
     den Verein der Gifttierhalter Europas / Serum-Depot            motiviert sein, Beiträge zur Kenntnis dieser Arten leisten zu         Nachrecherche die Zahlen als grob falsch (WERNING                 Auch die jetzt in der Pressemitteilung des Umweltmi-
     Berlin e. V. selbst für die Sammlung von Expertise und         wollen und dies in Kooperation mit Fachwissenschaftlern               2007a, b). Eine Auswertung der Anfragen bei Giftnotruf-       nisteriums NRW genannten Vorfälle mit Tieren verzerren
     ganz praktisch auch von Antiseren sorgen, eine wichtige        dann auch zu publizieren und so der weiteren Forschung zu-            zentralen im Rahmen einer Dissertation zum Thema              die Wirklichkeit: „Die Zahl der Vorfälle, in denen zum
     Funktion zu (PREISSLER & SCHMIDT 2012).                        gänglich zu machen. Zahlreiche Haltungs- und Zuchterfolge             (BECKSTEIN 2009) führte zu dem erhellenden Ergebnis,          Teil gefährliche oder giftige Tiere wildlebender Arten
                                                                    zeigen, dass eine art- und tiergerechte Pflege dieser Tiere
         Welch umfassendes Wissen die private Gefahrtier-           durchaus möglich ist, wobei aber auch hier die Vorhaltung             dass die tatsächlich auf privat gehaltene Gifttiere zu-       ausgerissen sind oder ausgesetzt wurden, ist in den
     haltung über Reptilien, Amphibien und Wirbellose bei-          der entsprechenden Seren, wie sie das Serum-Depot Berlin              rückgehenden Unfälle wohl im sehr niedrigen zweistelligen     letzten Jahren stark angestiegen. Der Feuerwehrlandes-
     getragen hat, wird deutlich, wenn man sich die umfassende      anbietet, Teil einer verantwortungsvollen Haltung ist. (...)          Bereich pro Jahr bundesweit liegen, wovon der größte          verband schätzt, dass sich die Notrufe in diesen Zusam-
     Literatur zum Thema heute anschaut. Über zahlreiche            Grundsätzlich private Haltung giftiger Schlangen ja, aber             Teil folgenlos oder mit nur leichten Symptomen verläuft.      menhängen in den vergangenen zehn Jahren mehr als
                                                                    bitte mit großer Verantwortung und nicht völlig unkontrol-
     Arten gibt es eigene Monographien, die den Kenntnisstand       liert!“                                                               Todesfälle werden in der Internationalen statistischen        verdreifacht haben. Die Rettungsaktionen sind oftmals
     zu diesen ansonsten wenig beachteten Tieren zusam-                                         Prof. Dr. Wolfgang Böhme                  Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesund-         sehr kostenintensiv und zeitaufwändig. Allein im Jahr
     menfassen und vervollständigen. Aus der privaten Ter-               Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig                   heitsprobleme ICD10 der Weltgesundheitsorganisation           2013 musste die Kölner Feuerwehr bei ihren Einsätzen 19
                                                                                                         Universität Bonn
     raristik gewonnene Erkenntnisse sind konstituierend für                                                                              WHO ausgewertet. Eine Auswertung der durch Tiere              Schlangen, vier Vogelspinnen und sechs andere Spinnen,
     Zoo-Haltungen ebenso wie für zahlreiche Artenschutz-                                                                                 verursachten Todesfälle in Deutschland in den Jahren          acht Bartagamen und drei weitere Amphibien sowie drei
     projekte und wissenschaftliche Forschung (vgl. z. B. ZEEB      „Ich bin unbedingt dafür, dass verantwortungsbewusste Er-             2008–2012 zeigt (Internetabfrage der ICD10 2014 auf           Geckos und einen Skorpion wieder einfangen.“ Nun sind
                                                                    wachsene das Recht auf eine private Haltung giftiger Reptilien
     2012, DEMPFLE 2012, MÜLLER 2008, MONZEL 2012). Auch            haben. Mit angemessener Übung können diese Tiere sicher ge-
     heute noch ist die engagierte Terraristik eng verzahnt         halten werden. Ein vernünftiges Bewilligungssystem würde              Klein bleibende Varianten von Boa constrictor werden in der Fotografie regelmäßig als „Models“ eingesetzt, weil
     mit der wissenschaftlichen Herpetologie (vgl. RIECK et         nicht nur für einen Zuwachs an Informationen sorgen, sondern          sie so problemlos zu handhaben sind
     al. 2001, MONZEL 2012). Herpetologen weisen regelmäßig         auch Offenheit im Fall einer Vergiftung unterstützen. Die be-
                                                                    troffene Person könnte in einem angemessenen Zeitraum me-
     auf diesen Zusammenhang hin (z. B. MÜLLER 2008).               dizinische Hilfe erhalten und sorgfältig wichtige Informationen
     Davon zeugt auch eine überwältigend große Zahl von             bezüglich der verantwortlichen Art geben. Würde die Haltung
     wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus allen Bereichen      solcher Tiere illegal, verschlechterte die Situation sich, weil die
     der Gefahrtiere von ökologischen Arbeiten bis hin zu           Halter in den Untergrund gedrängt würden und weil wichtige
                                                                    Informationen über die sichere Haltung dann nicht mehr ver-
     Art- und Gattungsbeschreibungen sowie Verhaltensar-            breitet würden, außerdem würde es die Gifttierpflege für die
     beiten, die unter Mitwirkung, federführend oder in Al-         falschen Leute attraktiv machen. Und schließlich bedeutet die
     leinverantwortung von Terrarianern erstellt wurden und         Haltung dieser Tiere eine entscheidende Quelle für Forscher,
     werden (ADLER et al. 2012). Der Wert solcher privaten          die mit Giften arbeiten und die sonst die Möglichkeit verlören,
                                                                    einige ungewöhnliche Gifte zu sammeln.“
     Forschung wird unter dem Stichwort „citizen science“                                                       Dr. Bryan Grieg Fry
     immer mehr erkannt und soll stärker gefördert werden.                          Leiter des Labors für die Evolution von Giften,
     Umso unverständlicher ist es, dass solche geradezu klas-                                          School of Biological Sciences
                                                                                              University of Queensland/Australien
     sischen „citizen science“-Projekte wie engagierte private
     Gefahrtierhaltung nun verboten werden sollen!
         Hinzu kommt das Recht auf freie Persönlichkeitsent-        „Die private Haltung von Gifttieren ist nicht nur ein interes-
                                                                    santes Hobby. Viele wissenschaftliche und tiergärtnerische
     faltung. Viele Menschen möchten sich einfach in dem            Erkenntnisse über giftige Schlangen, Echsen und Wirbellose
     Hobby Terraristik ausleben und selbst verwirklichen, sie       verdanken wir privaten Liebhabern dieser Tiere. Bei der Aus-
     haben Freude daran und widmen sich dieser Beschäftigung        übung der Haltung von Gifttieren sollte aber stets der Sicher-
     mit Leidenschaft. Dies ist auch in der legislativen Abwä-      heitsaspekt oberste Priorität genießen. Es sollte dringend eine
                                                                    bundesweit einheitliche Regelung gefunden werden, die es
     gung von Grundrechten von großer Gewichtung, worauf            dem sachkundigen privaten Gifttierpfleger ermöglicht, unter
     beispielsweise der Verfassungsrechtler SPRANGER (2012)         Auflage einiger sicherheitsrelevanter Aspekte sein Hobby aus-
     in Bezug auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch-       zuüben, damit auch in Zukunft durch die Beobachtungen
     land ausdrücklich hinweist. Seinen diesbezüglichen Artikel     und Erfahrungen der Liebhaber das Wissen über diese Tier-
                                                                    gruppen vermehrt werden kann. Deshalb spreche ich mich für
     drucken wir mit seiner freundlichen Genehmigung in             eine verantwortungsvolle private Gifttierhaltung aus.“
     der Anlage I zu dieser Stellungnahme nach.                                                     Dr. rer. nat. Thomas Kölpin
         Welches Ziel eine naturkundliche Leidenschaft findet,                                  Zoodirektor Wilhelma, Stuttgart
     ist nun einmal sehr individuell und nicht durch Gesetze

10                                                                                                                                                                                                                                                                 11
Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
3.3 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und individuelle Gefährdung durch privat gehaltene Wildtiere                                                                                                                              3.4 Gegner der Gefahrtierhaltung

                                                                   harmlose Varianten handelt, wie eine Kornnatter oder                                sprechende Kosten verursachen. Es gilt dabei aber, die         Diese Ansinnen der Landesregierung unterstützen wir
                                                                   Gummischlange, die dann eher für ein Schmunzeln sor-                                Relationen zu beachten. Angesichts durchaus relevanter         also ausdrücklich.
                                                                   gen“, erklärt der Feuerwehrexperte. Auch Stadt-Sprecher                             Unfallzahlen, auch mit tödlichem Ausgang, z. B. mit                Ein Verbot dagegen würde die Gefahr für die öffentliche
                                                                   Hans-Joachim Skupsch weiß vom Ordnungsamt zu be-                                    Pferden oder Hunden, stellen Gifttiere kein besonderes         Sicherheit sprunghaft in die Höhe schnellen lassen, wie
                                                                   richten, dass „es glücklicherweise eher selten vorkommt,                            Risiko dar. Kommt es einmal zu einem schweren Unfall           wir weiter unten noch ausführen werden (Punkt 4.1).
                                                                   dass giftige oder gefährliche Tiere entlaufen“ - und rela-                          mit eben beispielsweise einem Pferd, schafft der es in
                                                                   tiviert weiter: „Wir reden da von einem oder zwei Fällen                            aller Regel maximal in die Lokalpresse. Jeder Zwischenfall     3.4 Gegner der Gefahrtierhaltung
                                                                   pro Jahr, wobei es sich um aufgefundene, ungiftige                                  mit exotischen Tieren, und seien sie noch so harmlos,          Seit geraumer Zeit kämpft ein Teil der Tierschutz- und
                                                                   Schlangen gehandelt hat“.“ (www.lokalkompass.de/                                    werden jedoch regelmäßig in der überregionalen Presse          Tierrechtsbewegung aus ideologischen Gründen gegen
                                                                   d o r t m u n d - c i t y / r a t g e b e r / f u e r- f e u e r w e h r- u n d -   und im Internet ausführlich gewürdigt. So entsteht ein         die Haltung von Wildtieren, vor allem die mitglieder-
                                                                   ordnungsamt-sind-gefaehrliche-tiere-kein-grosses-                                   vollkommen verzerrtes Gefahrenbild. Das sich zudem             schwache Splittergruppe Pro Wildlife, die im Jahr 2013
                                                                   problem-d487457.html).                                                              noch viel deutlicher relativiert, wenn man es mit den          gerade erst von der Stiftung Warentest wegen intranspa-
                                                                       Abschließend sei noch auf ein weiteres Risiko zum                               Unfallzahlen bei anderen Freizeitbeschäftigungen ver-          renter Geschäftsgebaren gerügt wurde und die im Jahr
                                                                   Vergleich hingewiesen: Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen                           gleicht, etwa vielen Extremsportarten, Bergsteigen oder        2014 noch einen juristischen Unterlassungsanspruch
                                                                   Unfällen, auch mit tödlichem Ausgang, mit Giftpflanzen.                             Motorradfahren. Und in diesen Fällen sind durchaus             wegen der Verbreitung einer falschen Aussage gegen die
                                                                   Dennoch steht es jedem frei, in seinem Garten anzubauen                             häufig auch unbeteiligte Dritte betroffen, ohne dass des-      „Terraristika“ Hamm anerkannt hat. Offenbar aus takti-
                                                                   oder auf seiner Fensterbank aufzustellen, was immer er                              wegen generelle Verbotsforderungen laut würden.                schen Gründen konzentriert sich Pro Wildlife im Zu-
                                                                   möchte. Dabei sind Tollkirsche, Schierling, Nachtschatten,                              Relevante Unfälle mit anderen gefährlichen Tieren          sammenspiel mit anderen Verbänden wie PETA zunächst
                                                                   Eisenhut, Fingerhut, Engelstrompete, ja sogar Maiglöckchen                          jenseits von Gifttieren sind in Deutschland bislang schlicht   besonders auf die Gefahrtiere, wohl weil sie sich aufgrund
                                                                   (immerhin zur „Giftpflanze des Jahres 2014“ gewählt)                                gar nicht bekannt geworden, sie spielen keine Rolle. Das       des „Gruseleffektes“ und der leichter zu beeinflussenden
                                                                   mindestens ebenso potente Killer wie die meisten Gift-                              wirft ein umso bezeichnenderes Licht auf z. B. die von         Regelungsmöglichkeiten auf Bundeslandebene hier am
                                                                   schlangen. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie                             der Gefahrtierregelung betroffenen Riesenschlangen, die        ehesten Erfolge versprechen, die sie sich dann auf die
                                                                   im Gegensatz zu den Reptilien tatsächlich jährlich Opfer                            in sehr erheblichen Stückzahlen von vielen zehntausend         Fahne schreiben können.
                                                                   fordern. Ein Gefahrpflanzengesetz aber scheint kein be-                             Exemplaren gehalten werden, ohne dass es je zu nen-                Das sollte bei der Beurteilung des Sachvortrags zu-
                                                                   sonderes Anliegen des Umweltministeriums zu sein.                                   nenswerten Problemen gekommen wäre. Natürlich können           mindest mit bedacht werden: Dass hier eine generelle
                                                                       Hier soll keineswegs bestritten werden, dass Unfälle                            große Schlangen schmerzhaft zubeißen, was manchem              Voreingenommenheit gegenüber der Haltung von Wild-
                                                                   mit gefährlichen Tieren vorkommen und in seltenen                                   Halter beim Umgang mit seinen Tieren auch schon passiert                           tieren vorliegt, die mit der sachlichen
                                                                   Fällen auch einen schweren Verlauf nehmen und ent-                                  sein mag. Solche Bisse sind aber nicht gefährlicher als die                             Auseinandersetzung um Gefahr-
                                                                                                                                                       von Hunden oder Katzen und führen zu keinen weiteren                                      tiere überhaupt nichts zu tun
                                                                   Der Fingerhut ist eine Giftpflanze, die Menschen töten
                                                                   kann. Dennoch darf sie uneingeschränkt im privaten                                  Problemen. Manche der im Entwurf des neuen Ge-                                              hat. Slogans wie „artgerecht
     Gemessen an den tatsächlichen Unfallzahlen müsste ein                                                                                             fahrtiergesetzes genannten Arten stellen sogar über-                                         ist nur die Freiheit“ illus-
                                                                   Garten angepflanzt werden.
     Gefahrtiergesetz sich vor allem Hunden und Pferden                                                                                                haupt kein relevantes Gesundheitsrisiko für Menschen                                          trieren das ebenso deutlich
     widmen
                                                                                                                                                       dar – wir werden darauf weiter unten bei der Be-                                               wie die zahlreichen Ver-
     aber weder Vogelspinnen noch erst recht nicht Bartagamen,                                                                                         sprechung der Artenlisten noch zu sprechen kommen                                              lautbarungen der genann-
     Amphibien oder Geckos gefährliche Tiere. Dass also zur                                                                                            (siehe Punkt 4.2).                                                                             ten Organisationen, die jed-
     Begründung eines Haltungsverbots mit Zahlen operiert                                                                                                  Zusammengefasst kann man also festhalten, dass                                             wede Haltung, sei es durch
     wird, die ganz andere Tiere betreffen, ist unsachlich. Man                                                                                        trotz vieler Jahrzehnte, in denen große Stückzahlen                                            Privatleute oder in Zoos,
     käme ja auch nicht auf die Idee, mit Feuerwehreinsätzen                                                                                           gefährlicher Wildtiere in NRW gehalten und gezüchtet                                          von Wildtieren aus Tier-
     zur Rettung von Katzen zu argumentieren, wenn man                                                                                                 werden, bislang keine relevante Gefährdung für die                                           schutzgründen ablehnen.
     ein Verbot von Giftschlangen rechtfertigen möchte. Die                                                                                            Bevölkerung von diesen Tieren ausgegangen ist. Unfälle                                       Dies ist in den Veröffentli-
     steigende Zahl an Einsätzen mag einerseits durch die ge-                                                                                          treten statistisch weitaus seltener auf als bei vielen an-                                  chungen und auf den Home-
     stiegene Zahl von Terrarianern zu erklären sein. Daran                                                                                            deren Freizeittätigkeiten. Und bislang betrafen sie aus-                                   pages der genannten Grup-
     ist zunächst ja nichts Erstaunliches. Sie dürfte aber nicht                                                                                       schließlich die Halter selbst.                                                            pierungen für jeden ersichtlich
     ganz unwesentlich auch mit der stark angestiegenen Me-                                                                                                Selbstverständlich ist eine vorbeugende Gesetzgebung                                 nachzulesen. Es handelt sich
     dienberichterstattung zu tun haben, die dazu führt, dass                                                                                          wünschenswert und richtig. Jeder einzelne Unfall ist
                                                                                                                                                                                                                                                Naja kaouthia, die Monokelko-
     Menschen viel schneller die Feuerwehr rufen. Wie sonst                                                                                            einer zuviel (was allerdings nicht nur für gefährliche                                  bra. Mit ihrer Drohstellung zeigt
     wäre zu erklären, dass nach einer Durchsicht der Presse-                                                                                          Tiere gilt). Hier böte eine sinnvolle gesetzliche Regelung                                 sie an, dass sie gefährlich ist.
     meldungen der letzten Jahre offenbar ein nicht unerheb-                                                                                           die Chance, Risiken noch weiter zu minimieren. Auch                                          Giftpflanzen sehen dagegen
     licher Teil solcher Einsätze auch durch die Sichtung ganz                                                                                         eine Meldepflicht für gefährliche Tiere halten wir für                                   schön oder appetitlich aus, wir-
     normaler, hier heimischer Ringelnattern oder, allein in                                                                                           richtig, schon allein, weil diese zeigen würde, wie groß                                   ken mitunter genauso tödlich,
                                                                                                                                                                                                                                               dürfen aber ohne Auflagen ver-
     den letzten 12 Monaten zwei Mal, durch Spielzeug-Plas-                                                                                            die Zahl der gepflegten Tiere tatsächlich ist – und wie
                                                                                                                                                                                                                                               breitet und angepflanzt werden.
     tikschlangen ausgelöst wird?                                                                                                                      klein im Vergleich dazu die Zahl von Unfällen damit.
         Nicht uninteressant in diesem Zusammenhang ist
     auf jeden Fall die Reaktion der Feuerwehr in Dortmund
     auf die Pressemitteilung des NRW-Umweltministeriums
     zum Gefahrtiergesetz: „Der letzte „giftige“ Tierfund war
     eine Vogelspinne in Dortmund-Rahm im Juli, wobei man
     hier eigentlich auch nicht von giftig oder gefährlich spre-
     chen kann“, berichtet André Lüddecke von der Feuerwehr.
     Ansonsten werden im Schnitt in Dortmunder höchstens
     Schlangen gefunden, „wobei es sich auch meistens um

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Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
3.4 Gegner der Gefahrtierhaltung                                                                                                                                                            4.1 Verbote zur Haltung besonders gefährlicher Tiere

                                                                                                                                4 Bewertung der Vorlage zum neuen
                                                                                                                                  Gefahrtiergesetz NRW
                                                                                                                                                                                                  Bereits im Privatbesitz befindliche Tiere der verbotenen
                                                                                                                                                                                                  Arten sollen nach §15 bis zu ihrem Tode weiter gepflegt
                                                                                                                                                                                                  werden dürfen, wenn der Halter dafür bestimmte Vo-
                                                                                                                                                                                                  raussetzungen nach §4 und §8 erfüllt. Bei Tieren, die im
                                                                                                                                                                                                  Zuge der Übergangsvorschrift nach §15 gehalten werden,
                                                                                                                                                                                                  ist die „beabsichtigte oder unbeabsichtigte Vermehrung
                                                                                                                                                                                                  untersagt.
                                                                                                                                                                                                      Ein pauschales Verbot der privaten Haltung gefährli-
                                                                                                                                                                                                  cher Tiere lehnen wir ebenso ab wie ein Vermehrungs-
                                                                                                                                                                                                  verbot. Und zwar aus folgenden Gründen:

                                                                                                                                                                                                  4.1.1 Ein Verbot erhöht die öffentliche
                                                                                                                                                                                                  Sicherheit nicht, sondern gefährdet sie
                                                                                                                                                                                                  Aus allen Fragen menschlichen Zusammenlebens und
                                                                                                                                                                                                  gesetzlicher Aktivitäten wissen wir hinlänglich, dass sich
                                                                                                                                                                                                  unerwünschte Aktivitäten durch entsprechende Gesetze
                                                                                                                                                                                                  höchstens einschränken, aber nie ganz verhindern lassen.
                                                                                                                                                                                                  Es gibt immer eine Reihe von Menschen, die nicht vor il-
                                                                                                                                                                                                  legalen Aktivitäten zurückschrecken. Dementsprechend
                                                                                                                                                                                                  würde ein Verbot der Haltung von Gefahrtieren diese
                                                                                                                                                                                                  auch nicht in der Zukunft aus NRW verbannen, sondern
                                                                                                                                                                                                  nur manchen Halter in die Illegalität drängen. Das aber
                                                                                                                                                                                                  führt zu ganz neuen Sicherheitsrisiken. Wenn Tiere nicht
                                                                                                                                                                                                  mehr legal abgegeben werden können oder die Tierhaltung
     Die Probleme beim Tierschutz sind bei Hunden viel größer als bei den meisten wildlebenden Arten. Ginge es den              Vielleicht in den Augen vieler Betrachter niedlicher als          gar nicht erst bekannt werden darf, steigt die Gefahr,
     selbst ernannten Tierschützern tatsächlich um Tierschutz, müssten sie sich vor allem für strikte Regulierungen bei         viele der im Entwurf als gefährlich bezeichneten Tiere -          dass verantwortungslose oder überforderte Personen
     der Haltung von Hund, Katze und Maus einsetzen.                                                                            aber nicht unbedingt harmloser für den Menschen:
                                                                                                                                                                                                  Tiere aussetzen oder an noch zweifelhaftere illegale Halter
                                                                                                                                Hauskatze
     also um eine ideologisch begründete Ablehnung der              auch gefährliche Wildtiere nicht so außerordentlich er-                                                                       abgeben, wenn sie sich von ihren Pfleglingen trennen
     Wildtierhaltung, die mit der Sachdiskussion um Gefahrtiere     folgreich gehalten und nachgezüchtet, müsste man            Generell begrüßen wir, dass der Versuch einer rechtlichen         wollen oder müssen. Auch im Fall eines Unfalls steigt
     überhaupt nichts zu tun hat und deswegen in dieser             auch kein Gesetz schaffen, in dem ihre Haltung und          Regelung der Gefahrtierhaltung unternommen wird. Den              das Risiko erheblich, wenn die Haltung illegal und wo-
     Diskussion außen vor gelassen werden sollte.                   Nachzucht verboten wird.                                    vorliegenden Entwurf halten wir jedoch in zentralen Teilen        möglich strafbewehrt ist, weil dann naturgemäß davor
         Umso unverständlicher ist für uns, dass überhaupt        • Wildtiere sind aus biologischer und veterinärmedizi-        sowie in zahlreichen Details für inakzeptabel, kontraproduktiv    zurückgeschreckt würde, professionelle Hilfe in Anspruch
     Tierschutzorganisationen bei dieser Frage angehört             nischer Sicht nicht anders zu behandeln als domestizierte   und unverhältnismäßig, zudem schafft er neue Rechtsun-            zu nehmen oder zu rufen. Geht aber das Opfer aus Angst
     werden, denn es handelt sich nicht um ein Tierschutz-          Haustiere. Jedes Tier hat seine Bedürfnisse, und die        sicherheiten. Wir werden das im Folgenden begründen.              vor Repressionen nach etwa einem Bissunfall nicht zum
     problem. Jedenfalls bis jetzt noch nicht – wie wir unten       müssen erfüllt werden. Ein Haustier kann genauso                                                                              Arzt, steigt das Risiko folgenschwerer Verläufe erheblich.
     ausführen werden, kann vielmehr gerade die Umsetzung           leiden wie ein Wildtier. Die Behauptung, Haustiere          4.1 Verbote zur Hal-                                                   Gleiches gilt für Unfälle, bei denen Tiere entkommen.
     der geplanten Regelung noch zu gravierenden Tier-              seien per se besser an die menschlichen Haltungsbe-         tung besonders ge-                                                              Auch hier dürfte die Bereitschaft, die Feu-
     schutzproblemen führen. Ein im Ordnungs- und Poli-             dingungen angepasst, ist fachlich nicht zu halten. Zwei-    fährlicher Tiere                                                                                 erwehr und die Behörden zu
     zeirecht fußendes Gesetz zur Gefahrenabwehr sollte auch        fellos haben Hund oder Katze als hoch entwickelte           Nach §2 des Entwurfs                                                                                    verständigen, deutlich
     auf Fragen der tatsächlichen Gefährdung konzentriert           Säuger weitaus komplexere Bedürfnisse (allein schon         zum Gefahrtiergesetz                                                                                          sinken, wenn die
     sein und nicht als Behelfsvehikel für gänzlich andere          psychosozialer Natur) als die doch vergleichsweise          NRW soll die Hal-                                                                                                   Haltung an
     Fragen wie den Tierschutz missbraucht werden.                  primitiven Reptilien und Amphibien oder gar Wirbellose.     tung einer ganzen
         Auf die grundlegende Auseinandersetzung um die           • In einer Resolution vom 08. März 2014 der Fachgruppe        Reihe von Tierar-
     Wildtierhaltung soll an dieser Stelle nicht näher einge-       Zier-, Zoo- und Wildvögel, Reptilien und Amphibien          ten für Privat-
     gangen werden, weil sie mit dem Diskussionsgegenstand          der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft           halter pau-
     nichts zu tun hat. Wir haben uns dazu schon an anderer         (DVG), eine zweifellos maßgebliche fachliche Institution    schal verbo-
     Stelle ausführlich geäußert (TERRARISTIKA 2013). Nur um        in dieser Frage, heißt es wörtlich, „dass es keinen         ten werden.
     die gröbsten Falschaussagen der Tierhaltungsgegner kurz        ethisch begründbaren und keinen biologisch vorgege-
     anzusprechen:                                                  benen Unterschied bezüglich des Tierschutzes zwischen
     • Das immer wiederkehrende Argument, Reptilien und             domestizierten Tieren und sogenannten Wildtieren
       Amphibien seien in Menschenobhut nicht artgerecht            gibt.“ Weiterhin wird festgestellt, „dass die Haltung
       zu halten, ist nicht nur durch unzählige gesunde Nach-       von Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen für den
       zuchten und Tausende Veröffentlichungen über Hal-            Natur- und Artenschutz unverzichtbar, aus Gründen
       tungs- und Zuchterfolge ad absurdum geführt, sondern         des Tierschutzes geboten und für die Halter ein Teil
       letztlich auch durch die vorliegenden Eckpunkte für          der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Entfaltung
       den Gesetzentwurf. Denn würden Wild- und damit               der Persönlichkeit ist“.                                    Nach dem Entwurf verboten: Cerastes vipera, die Avicennaviper

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Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
4.1 Verbote zur Haltung besonders gefährlicher Tiere                                                                                                                                       4.1 Verbote zur Haltung besonders gefährlicher Tiere

                                                                                                                                schaftliche Institutionen können weder die große Indivi-         dern das wird auch jeder hauptberuflich tätige Muse-
                                                                                                                                duenzahl noch den Artenreichtum betreuen, den private            umsherpetologe und Zoologe bestätigen können. Wolfgang
                                                                                                                                Halter (zumal auf eigene Kosten) bereithalten und für            Böhme, der wohl bedeutendste Herpetologe in NRW,
                                                                                                                                Untersuchungen zur Verfügung stellen.                            wurde oben unter 3.2 zu diesem Thema ja bereits zitiert.
                                                                                                                                    Aber nicht nur quasi als Dienstleister für professionelle        Schließlich sind viele Gefahrtiere gesetzlich geschützt
                                                                                                                                Wissenschaftler sind private Gefahrtierhalter tätig, sie         und in freier Natur gefährdet. Es ist daher aus Arten-
                                                                                                                                sind auch oft ambitionierte „citizen scientists“ und ge-         schutzsicht schlicht unverantwortlich und ethisch äußerst
                                                                                                                                winnen ganz eigenständig durch die Beobachtung ihrer             problematisch, bestehende, gut funktionierende Zuchten
                                                                                                                                Tiere, durch Datenerhebungen und die Erforschung von             von teils hochgradig gefährdeten Arten ohne erkennbaren
                                                                                                                                Fortpflanzungsstrategien wichtige originäre Erkenntnisse,        Grund wegen eines fehlgeleiteten Gesetzes einzustellen!
                                                                                                                                die schon aus Kosten-, Platz- und Personalgründen durch          Das gilt für in Europa heimische Arten ebenso wie für
                                                                                                                                hauptberufliche Forscher an öffentlich finanzierten Ein-         einige teils stark bedrohter Arten aus anderen Kontinenten
                                                                                                                                richtungen gar nicht zu erbringen wären. Zahllose Pu-            und betrifft selbstverständlich auch bestehende erfolgreiche
                                                                                                                                blikationen, gerade auch im Bereich der gefährlichen             Kooperationen zwischen Privathaltern und Zoos oder
                                                                                                                                Tiere, legen davon Zeugnis ab. Zwei bekannte Beispiele           zoologischen Einrichtungen. Auch hier nur ein Beispiel
                                                                                                                                seien namentlich erwähnt: Die Herren Gernot Vogel aus            aus dem Bereich der Gefahrtiere: In Deutschland werden
                                                                                                                                Heidelberg und Andreas Gumprecht aus Köln haben                  erheblich mehr Exemplare des kritisch bedrohten Chi-
                                                                                                                                sich über lange Zeit einen Namen als engagierte private          na-Alligators (Alligator sinensis) in Privathand gehalten
                                                                                                                                Giftschlangenhalter gemacht, die an zahlreichen wissen-          als in Zoos. In der Natur kommen nach aktuellen Schät-
                                                                                                                                schaftlichen Arbeiten über diese Tiere, oft in Kooperation       zungen nur noch 130 adulte Exemplare vor, im Zuchtbuch
                                                                                                                                mit internationalen professionellen Herpetologen, maß-           der DGHT-AG Krokodile werden 31 privat gehaltene
                                                                                                                                geblich beteiligt waren. Unter ihrer Mitwirkung sind             Exemplare in Deutschland geführt, die auch erfolgreich
                                                                                                                                neben zahllosen terraristischen sowie wissenschaftlichen         zur Nachzucht gebracht werden (TRUTNAU & SOMMERLAD
                                                                                                                                Einzelpublikationen (sehr eindrucksvoll einzusehen auf           2006, MEURER schriftl. Mitteilung).
     Ohne Frage eine besonders gefährliche Art, für deren Haltung Auflagen sehr wünschenswert wären: die Grüne                  der Homepage von Gernot Vogel: http://www.gernot-                    Übrigens: Auch das eben zitierte Werk von TRUTNAU
     Mamba, Dendroaspis angusticeps                                                                                             vogel.de/index.php?target=publications) auch Grund-              & SOMMERLAD, eines der wichtigsten Standardwerke über
                                                                                                                                lagenwerke entstanden, die bis heute als Standardwerke           Panzerechsen weltweit, ist von zwei „citizen scientists“
     sich schon verboten ist. In der Folge würde tatsächlich          4.1.2 Ein Verbot schädigt Wissenschaft                    und Meilensteine ihres Fachs gelten: GUMPRECHT et al.            mit Wurzeln in der privaten Gefahrtierhaltung verfasst
     eine Gefährdung auch Dritter wahrscheinlicher werden,            und Artenschutz                                           (2004), DAVID & VOGEL (2001), MALKMUS et al. (2002), DE          worden.
     wenn nicht mit den gebotenen Maßnahmen reagiert                  Wie oben unter Punkt 3.2 bereits ausführlich dargelegt,   LANG & VOGEL (2005), CHAN-ARD et al. (1999). Diese
     werden könnte.                                                   kann eine seriöse private Gefahrtierhaltung wesentlich    beiden aus der privaten Giftschlangenhaltung kommenden           4.1.3 Ein Verbot verursacht gravierende
         Ein aktuelles Beispiel aus Berlin illustriert das (WERNING   die wissenschaftliche Zoologie und Toxikologie unter-     „citizen scientists“ sind beileibe keine herausgepickten         Tierschutzprobleme
     2014): Berlin ist neben Hessen das einzige Bundesland,           stützen (vgl. auch ADLER et al. 2012). Für zahlreiche     singulären Fälle, sondern nur besonders prominente Bei-          Anders als in der Presseerklärung des Umweltministeriums
     das bislang ein striktes Verbot in die Tat umgesetzt hat,        Studien wurden in der Vergangenheit etwa genetische       spiele. Wie bedeutsam das Zusammenspiel zwischen                 NRW behauptet, würde ein Verbot der Gefahrtierhaltung
     wie es jetzt in NRW vorgeschlagen wurde. Im Stadtteil            oder molekulare Proben lebender Tiere oder ihrer Gifte    privaten Haltern, Wissenschaft und Artenschutz ist,              den Tierschutz nicht verbessern, sondern dramatisch
     Wedding hat im September 2014 ein offensichtlich pro-            benötigt, die von Privathaltern zur Verfügung                               davon zeugt nicht nur die IUCN Croco-          verschlechtern.
     blembeladener und wohl verschuldeter junger Mann be-             gestellt wurden. Die Wissenschaftler                                                dile Specialist Group, der tradi-      • Ein Verbot wird automatisch zu einer erhöhten Zahl
     schlossen, dass er „untertauchen“ müsse. Er räumte               MÜLLER (2008) und MONZEL (2012)                                                            tionell eben auch Privat-         von Beschlagnahmungen führen. Diese Tiere müssen
     seine Wohnung vollständig leer und verschwand, ohne              weisen gerade in Bezug auf                                                                        halter von Kroko-          vermittelt und untergebracht werden, was mit hoher
     am Monatsende die Wohnung wie vereinbart an den                  die private Giftschlan-                                                                                 dilen angehö-        Wahrscheinlichkeit zumindest vorübergehend schlech-
     Vermieter zu übergeben. Dieser ließ daraufhin Anfang             genhaltung auf die                                                                                            ren, son-      tere Bedingungen für die betroffenen Tiere bedeutet.
     Oktober schließlich die Wohnung öffnen – und stieß auf           große Bedeutung                                                                                                              Ob die konfiszierten Tiere dann überhaupt alle tiergerecht
     eine Terrarienanlage mit 19 Klapperschlangen. Zwar               der Kooperation                                                                                                              untergebracht werden können, ist zudem zweifelhaft.
     waren die Tiere sicher in ihren Terrarien untergebracht,         mit privaten Hal-                                                                                                            In Norwegen, wo es ein ähnliches striktes Verbot gibt,
     dass es sich dabei aber um eine durchaus riskante                tern ausdrück-                                                                                                                  führt das inzwischen dazu, dass jedes Jahr zahlreiche
     Situation gehandelt hat, ist offensichtlich, da schwer vo-       lich hin. Zoos                                                                                                                   Reptilien eingeschläfert werden, nur weil sie illegal
     rauszusehen ist, wie ein unbeteiligter Dritter, in diesem        und wissen-                                                                                                                     gehalten worden sind. Das aber kann ganz sicher
     Fall der Vermieter, in einer solchen Situation reagiert.                                                                                                                                      nicht im Sinne des Tierschutzes sein.
     Wäre die Haltung der Klapperschlangen in Berlin nicht                                                                                                                                       • Da auch bei einem Verbot zweifellos weiterhin illegal
     grundsätzlich verboten, davon kann man mit einer grö-                                                                                                                                         Gefahrtiere gehalten werden würden, wäre deren Wohl
     ßeren Wahrscheinlichkeit ausgehen, hätte der verschuldete                                                                                                                                     empfindlich in Frage gestellt. Denn ein Halter, der um
     Halter die durchaus nicht wertlosen Tiere sicherlich ver-                                                                                                                                     seine Illegalität weiß, wird bei Problemen aller Wahr-
     kauft oder doch zumindest einfach in einigermaßen fach-                                                                                                                                       scheinlichkeit nach deutlich eher davor zurückschrecken,
     kundige Hände gegeben, zumal der Zustand der Schlangen                                                                                                                                        fachkundige Hilfe von einem Tierarzt oder anderen
     entgegen ersten Pressemeldungen gut war, der Halter                                                                                                                                           Haltern in Anspruch zu nehmen, weil er fürchten wird,
     sich also offenkundig bis zum Zeitpunkt seines Abtauchens                                                                                                                                     dass seine illegale Haltung „auffliegt“.
                                                                                              Deutsche Terraria-
     zumindest angemessen um sie gekümmert hat. Natürlich                                                                                                                                        • Generell kann davon ausgegangen werden, dass bei
                                                                                              ner nehmen eine
     bleiben die genauen Umstände zumindest vorerst Spe-                                     wichtige Rolle
                                                                                                                                                                                                   Besitzern „im Untergrund“ die Tierhaltung schlechter
     kulation, aber der Fall soll hier einfach plastisch vor                            bei den Schutzbemü-                                                                                        ausfallen wird, als wenn z. B. durch die Beeinflussung
     Augen führen, dass ein Verbot gerade in Bezug auf Si-            hungen für den China-Alligator, Alliga-                                                                                      durch andere Terrarianer oder kontrollierende Behör-
     cherheitsfragen völlig neue Probleme aufwerfen kann.             tor sinensis, ein                                                                                                            denvertreter positive Einflüsse wirken können.

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Vernünftige Regelungen statt Verbote! - Eine Stellungnahme der Veranstalter der Terraristikbörse TERRARISTIKA in Hamm/ Westfalen zum Entwurf eines ...
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