Vorschläge aus Wissenschaft und Praxis - VERWALTUNG BESSER MACHEN Jörg Bogumil Sascha Gerber - ZEFIR
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ZEFIR-Materialien Band 19 VERWALTUNG BESSER MACHEN Vorschläge aus Wissenschaft und Praxis Jörg Bogumil Sascha Gerber Hans-Josef Vogel
ZEFIR-Materialien Band 19 (März 2022) Jörg Bogumil, Sascha Gerber, Hans-Josef Vogel Verwaltung besser machen Vorschläge aus Wissenschaft und Praxis Verlag: ZEFIR (Verlagsnummer: 978-3-946044) Die Schriftenreihe wird herausgegeben vom © Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR), Fakultät für Sozialwissenschaft, Ruhr-Universität Bochum, LOTA 38, 44780 Bochum (zugleich Verlagsanschrift) Herausgeber der Schriftenreihe: Prof. Dr. Jörg Bogumil Prof. Dr. Sören Petermann Prof. Dr. Jörg-Peter Schräpler ISBN: 978-3-946044-19-2
Inhaltsverzeichnis Einleitung _________________________________________________________________ 5 1 Herausforderungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft _____________________ 10 1.1 Digitalisierung __________________________________________________________ 10 1.2 Klimawandel und energiepolitische Unabhängigkeit ___________________________ 11 1.3 Demografischer Wandel __________________________________________________ 14 1.4 Das Gemeinsame der Herausforderungen ____________________________________ 16 2 Überregulierung abbauen, Vollzugs-und Digitaltauglichkeit erhöhen _____________________________________________ 18 3 Plan(feststellungs-) und Genehmigungsverfahren beschleunigen ________________________________________________________ 26 4 Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben und zur Modernisierung nutzen _________________________________________ 33 5 Öffentliche Fördermittelvergabe modernisieren _____________________________ 39 6 Herausforderungen der Personalpolitik: Attraktivität steigern, Karrierewege öffnen und neue Kompetenzen aneignen ____________________________________________________________ 47 7 Evidenzbasierung der Entscheidungen erhöhen ______________________________ 54 8 Open Social Innovationen ausprobieren ____________________________________ 60 Zusammenfassende Handlungsempfehlungen ___________________________________ 62 Abbildungsverzeichnis ______________________________________________________ 67 Verzeichnis der Abkürzungen _________________________________________________ 69 Literaturverzeichnis ________________________________________________________ 71 Autoren __________________________________________________________________ 78 3 3
Einleitung Wozu brauchen wir eine Modernisierung der öffentlichen Verwal- Wozu brauchen wir eine gute tung? Um gesellschaftliche Herausforderungen zu bearbeiten, wer- Verwaltung? den nicht nur kluge politische Programme, sondern auch eine ent- sprechende Umsetzung von Maßnahmen benötigt, was häufig zu wenig beachtet wird. Diese Umsetzung ist eine der Kernaufgaben öffentlicher Verwaltung. Zudem wird ein nicht unerheblicher Teil von Konzepten zur Problemlösung, rechtlichen Regelungen etc. von der öffentlichen Verwaltung, insbesondere den Ministerialver- waltungen in Bund und Ländern, erarbeitet. Sollen gesellschaftliche Herausforderungen also erfolgreich bewältigt werden (vgl. hierzu Kapitel 1), ist es von großer Bedeutung, dass die öffentliche Verwal- tung „gut“ funktioniert. Grundsätzlich funktioniert die öffentliche Verwaltung in Deutsch- In den Krisen sind Probleme land nach wie vor nicht schlecht. Auch hat es in manchen Bereichen deutlich geworden in den letzten Jahren Verbesserungen gegeben, ein Beispiel sind die bürgerfreundlich gewordenen Strukturen von Kommunalverwal- tungen, deren Modernisierung schon vor Jahren auf den Weg ge- bracht worden ist (vgl. Bogumil et al. 2007). Allerdings hat die Kri- senbewältigung der letzten Jahre auch zu einiger Unzufriedenheit nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der öffentlichen Ver- waltung selbst geführt. Zwar hat Deutschland die Krisen der letzten Jahre verhältnismäßig gut überstanden1, aber es wurde auch signifi- kanter Verbesserungsbedarf der öffentlichen Verwaltung deutlich, beispielsweise in der humanitären Zuwanderung (2015 und 2016), der Flutkrise und der Covid19-Pandemie. Deutlich wurde, dass die öffentliche Verwaltung in Deutschland in ihrer aktuellen Verfasst- heit immer wieder an die Grenzen ihrer Leistungs- und Problemlö- sungsfähigkeit stößt. „Nur“ durch „mehr Personal“ können diese Herausforderungen nicht mehr überwunden werden. Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung und eine stärkere Di- Bürokratieabbau als ständig gitalisierung von Verwaltungsprozessen sind als politische Ziele seit wiederkehrendes Thema Jahren parteiübergreifend weitgehend unstrittig. Allerdings sind die Umsetzungserfolge oft überschaubar. Insbesondere seit der huma- nitären Zuwanderung (2015 und 2016) und der Covid-19-Pandemie geraten öffentliche Verwaltungen wieder verstärkt in die Kritik. 1 Beim Umgang mit diesen Krisen hat das politisch-administrative Sys- tem von der wirtschaftlich guten Performanz Deutschlands profitiert. Herausforderungen und Krisen konnte auch durch den nicht unerheb- lichen Einsatz von Finanzmitteln begegnet werden. Eine Vorausset- zung dafür, dass Deutschland auch zukünftig wirtschaftlich erfolgreich ist, ist eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung. Diese stellt ei- nen institutionellen komparativen Vorteil im weltweiten wirtschaftli- chen Wettbewerb zwischen Nationalstaaten dar. 4 5
rgestellt wer- Bevor Vorschläge zur Verbesserung der Situation vorgestellt wer- erungserfolge den, sind die Gründe zu analysieren, warum Modernisierungserfolge überschaubar geblieben sind: Querschnitts- Fehlender externer Druck Erstens ist Verwaltungsmodernisierung ein Querschnitts- Fehlender ext r Verwaltung thema und hat wenig Befürworter*innen in der Verwaltung n (Nachfrage selbst. Ohne externen Druck durch Bürger*innen (Nachfrage e Beschlüsse nach digitalen Dienstleistungen) oder politische Beschlüsse gibt es wenig Veränderungen. cht ganz ein- Vielfältige Verwaltungsver- Zum zweiten ist Verwaltungsmodernisierung nicht ganz ein- Vielfältige Ve ngsebenen in flechtungen fach umzusetzen, da die verschiedenen Verwaltungsebenen in flechtungen isoliert von- Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) nicht isoliert von- lfältige Politik- einander betrachtet werden können. Es gibt vielfältige Politik- setzgebungs- und Verwaltungsverflechtungen2. Im deutschen Gesetzgebungs- icher Teil der und Verwaltungsföderalismus erfolgt ein erheblicher Teil der ch den Bund. Normsetzung (z.B. in Form von Gesetzen) durch den Bund. vor allem für Die Landes- und Kommunalverwaltungen sind vor allem für so dass sich den Vollzug rechtlicher Regelungen zuständig, so dass sich der Bundes- ein Großteil öffentlicher Verwaltung auf Ebene der Bundes- und in vielen länder und Kommunen befindet, während der Bund in vielen verfügt (vgl. Teilen über keine eigene Vollzugsverwaltung verfügt (vgl. ätigkeiten der Bogumil; Jann 2020). Insgesamt greifen die Tätigkeiten der n zu vielfälti- Verwaltungsebenen häufig ineinander und führen zu vielfälti- l; Kuhlmann gen Verwaltungsverflechtungen (vgl. Bogumil; Kuhlmann urch den zu- 2022). Noch komplizierter wird die Situation durch den zu- m Bereich der nehmenden Einfluss der Europäischen Union im Bereich der tätigkeit. Be- Normsetzung mit Folgen für die Verwaltungstätigkeit. Be- rderprogram- sonders sichtbar ist das z.B. im Bereich von Förderprogram- men. zwischen den Über- und Fehlregulierungen Und zum dritten werden die Zuständigkeiten zwischen den Über- und Fe er- und Fehl- Verwaltungsebenen durch eine zunehmende Über- und Fehl- vertikale (zwi- 2 Politik- und Verwaltungsverflechtung bezeichnet die vertikale (zwi- (zwischen den schen Bund und Ländern) und horizontale Verflechtung (zwischen den idungskompe- Bundesländern) zwischen den Handlungs- und Entscheidungskompe- s- und Zustän- tenzen von Politik und Verwaltung. Diese Entscheidungs- und Zustän- tionen führen digkeitsverflechtungen zwischen verschiedenen Institutionen führen isch getroffen dazu, dass Entscheidungen in der Regel nicht hierarchisch getroffen el Gegenstand und durchgesetzt werden können, sondern in der Regel Gegenstand ikverflechtung von Verhandlungssystemen, z.B. bei der vertikalen Politikverflechtung e des Verwal- zwischen Bund und Ländern sind. Auch die Autonomie des Verwal- zt. Die Politik- tungshandelns wird durch diese Verflechtungen begrenzt. Die Politik- ch in der Zer- und Verwaltungsverflechtung findet ihren Ausdruck auch in der Zer- (vgl. Bogumil; splitterung und Undurchsichtigkeit von Zuständigkeiten (vgl. Bogumil; 2001; Scharpf Hafner 2021; Bogumil; Hafner; Heinze 2021; Hertel 2001; Scharpf 1992). 5 5 6
regulierung immer komplexer und komplizierter, was vor al- lem im Bereich der Sozialverwaltung zu beobachten ist (vgl. Bogumil et al. 2022). Verwaltungsmodernisierungsbemühungen müssen diese Problem- lagen und institutionellen Rahmenbedingungen immer mitbeden- ken, wollen sie wirklich erfolgreich sein. Hinzu kommt generell die hohe Beständigkeit der Verwaltungskultur. Die über Jahre erlernten und erlebten Wahrnehmungs-, Deutungs- und Verhaltensmuster in der öffentlichen Verwaltung lassen sich nur schwer verändern. Trotz dieser Schwierigkeiten ist Verwaltungsmodernisierung ange- Entwicklung praxisnaher sichts bedeutender gesellschaftlicher Herausforderungen in vielen Vorschläge für NRW Bereichen ohne jeden Zweifel überfällig. Vorschläge zur Verbesse- rung dieser Situation müssen aber die institutionelle Ausgangslage berücksichtigen und die faktischen Umsetzungshindernisse vor Ort kennen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Autoren dieses Diskussionspapier zusammengesetzt, versucht Wissenschaft und Praxis zusammenzubringen, um im Vorfeld der kommenden Land- tagswahl in Nordrhein-Westfalen praxisnahe und wissenschaftlich begründete Vorschläge insbesondere zur weiteren Modernisierung der Landesverwaltung zu entwickeln. Manches richtet sich aller- dings auch an den Bund und an die Kommunen. Bei den einzelnen Maßnahmen sind daher die jeweiligen Handlungsspielräume und Wirkungslogiken zu berücksichtigen3. Einige Vorschläge, insbeson- dere im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, sind auch für andere Bundesländer interessant. Zu beachten ist weiterhin, dass die öffentliche Verwaltung grund- Verschiedene Leistungskrite- sätzlich verschiedenen Zielen verpflichtet bzw. nach verschiedenen rien Aspekten beurteilt wird. Abstrahiert können als Leistungskriterien für die öffentliche Verwaltung die Kriterien Effektivität, Effizienz und Legalität betrachtet werden. Diese Kriterien „zu erfüllen“ er- höht die Legitimation des Verwaltungshandelns. Legitimation be- deutet in diesem Fall, dass sich das Vertrauen z.B. der Bürger*innen 3 Die Bundesländer können auch jenseits ihrer ureigenen Zuständigkei- ten über Bund-Länder-Arbeitsgruppen und über den Bundesrat Ein- fluss auf Inhalte der Bundesgesetzgebung nehmen. Bei der Ausführung von Bundesgesetzen bestehen zudem Handlungs-, Ermessens- und Ge- staltungsspielräume, die auf Ebene von Kommunen und Ländern, z.B. in Form untergesetzlicher Regelungen genutzt werden können. Weiter- hin können die Bundesländer die Landesgesetzgebung, z.B. im Schul- bereich, gestalten und im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung besteht die Möglichkeit dort, wo der Bund keine Regelungen trifft, selbst gesetzgeberisch tätig zu werden. Ferner können die Bundesländer auch eigene Ressourcen nutzen, um z.B. durch Förderprogramme ge- stalterisch tätig zu werden. Auch die Organisation der Strukturen und Prozesse obliegt in erheblichem Ausmaß den Landes- und Kommunal- verwaltungen selbst (vgl. Berzel 2020). 6 7
shandelns er- in die Verwaltung und die Akzeptanz des Verwaltungshandelns er- ird historisch höhen. Die öffentliche Verwaltung in Deutschland wird historisch t geprägt. Le- durch die sehr hohe Relevanz des Kriteriums Legalität geprägt. Le- lität von Ver- gitimation in diesem Sinne ergibt sich durch die Legalität von Ver- issenschaften fahren (vgl. Luhmann 1983). In den Verwaltungswissenschaften itimation ver- wird in diesem Zusammenhang der Begriff Input-Legitimation ver- ienz und Ef- wendet. Die Output-Legitimation erfolgt durch Effizienz und Ef- ht sich auf die fektivität des Verwaltungshandelns. Effektivität bezieht sich auf die waltungshan- Zielerreichung. Es geht also um die Frage, ob das Verwaltungshan- zienz bezieht deln tatsächlich einen (intendierten) Effekt hat. Effizienz bezieht auf, ob die fi- sich in engerem Sinne auf Wirtschaftlichkeit, also darauf, ob die fi- „angemesse- nanziellen Kosten des Verwaltungshandelns in einem „angemesse- eiteren Sinne nen“ Verhältnis zu dessen Wirkungen stehen. Im weiteren Sinne die Dauer von kann es sich bei Effizienz aber auch um Aspekte, wie die Dauer von h beobachten, Verwaltungsverfahren handeln. Grundlegend lässt sich beobachten, ungshandelns dass für die Bewertung der Legitimation des Verwaltungshandelns und Effizienz in der Öffentlichkeit die Bedeutung von Effektivität und Effizienz ht werden, al- deutlich zugenommen hat. Generell muss aber versucht werden, al- len Kriterien gerecht zu werden. ging es in der Konzentrierte Dreistufigkeit Bei Verwaltungsreformen auf der Ebene der Länder ging es in der Konzentrierte men, also den in NRW Vergangenheit vielfach um Verwaltungsstrukturreformen, also den in NRW edeutung von Gebietszuschnitt von Kommunen und Kreisen, die Bedeutung von chverwaltun- Bezirksregierungen als Bündelungsbehörden und Fachverwaltun- werden sollen. gen und die Frage, wo welche Aufgaben angesiedelt werden sollen. waltungsstruk- Die Verwaltungsstruktur von NRW ist seit der Verwaltungsstruk- reistufigkeit or- turreform 2008 nach dem Modell der konzentrierten Dreistufigkeit or- ktur in NRW ganisiert. Das bedeutet, dass sich die Verwaltungsstruktur in NRW die obersten in drei Ebenen untergliedert. Die drei Ebenen sind die obersten den der allge- Landesbehörden und Landesoberbehörden, die Behörden der allge- richtung (Be- meinen Mittelinstanz mit regionaler gebündelter Ausrichtung (Be- uf der mittle- zirksregierungen) und die Kommunalverwaltungen. Auf der mittle- der Regel nur ren und unteren Verwaltungsebene gibt es dabei in der Regel nur waltungsstruk- wenige Sonderbehörden. Aufgaben, die vor der Verwaltungsstruk- wurden, wur- turreform 2008 von Sonderbehörden wahrgenommen wurden, wur- s Modell der den diesen drei Verwaltungsebenen zugeordnet. Das Modell der n Flächenlän- konzentrierten Dreistufigkeit hat sich in allen großen Flächenlän- sen, durchge- dern in Deutschland, mit Ausnahme von Niedersachsen, durchge- 008; Palmen; setzt (vgl. Bogumil 2007; Bogumil 2017; Büssow 2008; Palmen; Schönenbroicher 2008). tungsstruktur Keine neue Grundsatzdebatte Aus unserer Perspektive bietet die bestehende Verwaltungsstruktur Keine neue G ätzliche Vor- um Verwaltungsstrukturen NRWs mit allgemeinen Verwaltungsbehörden grundsätzliche Vor- um Verwaltun ist die Flexi- teile gegenüber Sonderbehörden. Ein Beispiel hierfür ist die Flexi- onnten durch bilität im Personaleinsatz. In der Covid19-Pandemie konnten durch Behörden die flexiblen Personaleinsatz innerhalb der allgemeinen Behörden die 7 7 8
Arbeitsspitzen vergleichsweise gut bewältigt werden. Diese Flexibi- lität im Personaleinsatz können Sonderbehörden nicht leisten. Be- hördenübergreifende Personalflexibilität ist grundsätzlich voraus- setzungsvoller als behördeninterne. Ein weiterer Vorteil ist die regi- onale Nähe. Die Bezirksregierungen nehmen eine Mittlerfunktion zwischen Ministerialverwaltung und Kommunalverwaltungen ein. Schließlich wirken die Bezirksregierungen als allgemeine Verwaltun- gen einer Aufsplitterung von Politik und öffentlicher Verwaltung in „departmental politics“ entgegen, indem sie diese auftragsgemäß zu- sammenführen. Dadurch erleichtern sie eine „Regional Gover- nance“, d.h. die Steuerung des Zusammenwirkens von staatlichen und privaten bzw. zivilgesellschaftlichen Akteuren über sektorale und administrative Grenzen hinweg (vgl. Vogel 2021). Vor diesem Hintergrund halten wir Vorschläge zur Veränderung Vorgehensweise der grundsätzlichen Verwaltungsstrukturen in NRW für nicht ziel- führend und werden uns nicht mit Verwaltungsstrukturreformen beschäftigen. Im Folgenden werden wir zunächst auf die gesell- schaftlichen Rahmenbedingungen bzw. die Herausforderungen ein- gehen, vor welchen die öffentliche Verwaltung heute steht. Daran anschließend werden, ausgehend von verschiedenen Problemlagen, Modernisierungsmöglichkeiten für besonders wichtige Bereiche öf- fentlicher Verwaltung aufgezeigt, die sich aus gemeinsamen Überle- gungen von Verwaltungswissenschaft und Verwaltungspraxis erge- ben. Dabei geht es um den Abbau von Überregulierung, die Erhö- hung der Vollzugs- und Digitaltauglichkeit von Gesetzen, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Digitalisierung der Verwaltung, Herausforderungen einer neuen Personalpolitik, eine Optimierung von Förderprogrammen, eine bessere Datennutzung und neue offene soziale Innovationverfahren. 8 9
schaft und 1 Herausforderungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft Herausforde- Große Herausforderungen Deutschland steht vor „großen“ und „langfristigen“ Herausforde- Große Herau chnet werden rungen, die als Megatrends des 21. Jahrhunderts bezeichnet werden ie Digitalisie- können. Dabei handelt es sich um den Klimawandel, die Digitalisie- n Megatrends rung und den demografischen Wandel. Neben diesen Megatrends Krisenlagen“: verdichten sich zudem in den letzten 20 Jahren auch „Krisenlagen“: derung (2015 die globale Finanzkrise (2007), die humanitäre Zuwanderung (2015 sche und hu- und 2016), die Covid-19-Pandemie und die geopolitische und hu- entliche Ver- manitäre Russland-Ukraine-Krise. Beides setzt die öffentliche Ver- waltung unter Handlungszwänge. 1.1 Digitalisierung gabe der Ver- Die digitale Transformation ist die aktuell zentrale Aufgabe der Ver- g im öffentli- waltungsmodernisierung. Defizite der Digitalisierung im öffentli- derung (2015 chen Sektor sind sowohl bei der humanitären Zuwanderung (2015 mals mehr als und 2016) als auch in der Covid-19-Pandemie nochmals mehr als Planungs- und deutlich geworden. Auch für die Beschleunigung von Planungs- und st die unzu- Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte ist die unzu- ional verglei- reichende Digitalisierung problematisch. In international verglei- erwaltungsdi- chender Perspektive schneidet Deutschland bei der Verwaltungsdi- er am unteren gitalisierung mittelmäßig ab oder liegt in Rankings eher am unteren sich das am Ende des Bewertungsspektrums. Exemplarisch lässt sich das am a, 2019b) ver- OECD Digital Government Index (vgl. OECD 2019a, 2019b) ver- das Vereinigte anschaulichen. Auf diesem Index belegen Korea und das Vereinigte malen Index- Königreich mit dem Indexwert 0,74, bei einem maximalen Index- gegen mit ei- wert von 1, die Spitzenplätze. Deutschland landet hingegen mit ei- ertes der ver- nem Indexwert von 0,4 unterhalb des Durchschnittswertes der ver- Ranking noch glichenen Länder. Nur vier Länder liegen in diesem Ranking noch hinter Deutschland. 9 9 10
Abbildung 1: OECD Digital Government Index 2019 Quelle: Eigene Darstellung mit Daten der OECD Digitalisierung der Verwaltung bedeutet nicht nur Technisierung, sondern vor allem Transformation der Verwaltung. Und digitale Transformation der Verwaltung ist ein komplexer Vorgang, der schon mit den Aufträgen des Gesetzgebers beginnt und der nicht dann endet, wenn ein neuer Dienst eingeführt wurde oder ein Teil- prozess digitalisiert wurde. 1.2 Klimawandel und energiepolitische Unabhängig- keit Der anthropogene Klimawandel ist eine der zentralen Herausforde- Wir befinden uns bereits im rungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Klimawandel Klimawandel tritt nicht erst in ferner Zukunft ein, sondern wir befinden uns mit- tendrin. Deutlich wird dies u.a. an weiterhin ansteigenden Durch- schnittstemperaturen, veränderten Niederschlagsmustern und Ext- remwetterereignissen. Als eines dieser Extremwetterereignisse kann der Starkregen im Juli 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz betrachtet werden. Die Hochwasserkatastrophe führte zum Verlust von Men- schenleben und signifikanten wirtschaftlichen Schäden. Besonders problematisch wird der Klimawandel, wenn sogenannte Kipp- Punkte erreicht werden. Bei Erreichen von diesen treten Klimaver- 10 11
kann die An- änderungen ruckartig und irreversibel auf. Dadurch kann die An- haft überfor- passungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft überfor- er 2008). dert werden (vgl. IPCC 2022; Lennon et al. 2008; Mäder 2008). in der Bevöl- Vor diesem Hintergrund wird der Klimawandel auch in der Bevöl- der regelmä- kerung als eines der wichtigsten Themen betrachtet. In der regelmä- ng zum Um- ßig vom Umweltbundesamt durchgeführten Befragung zum Um- n an, dass sie weltbewusstsein gaben 2020 65 Prozent der Befragten an, dass sie halten. In der das Thema Umwelt und Klimaschutz für sehr wichtig halten. In der sgrad nur bei Rangordnung der „Wichtigkeit“ ist der Zustimmungsgrad nur bei sens (78 Pro- drei anderen Themen höher: Zustand des Bildungswesens (78 Pro- ) und soziale zent), Zustand des Gesundheitssystems4 (73 Prozent) und soziale Gerechtigkeit (66 Prozent) (vgl. Gellrich 2021). sungsgerichts Rechtzeitiger Klimaschutz ist Der historische Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts Rechtzeitiger der Europäi- Verfassungsauftrag vom 24. März 2021 und die Handlungsprogramme der Europäi- Verfassungsa dern das Ver- schen Union unter dem Oberbegriff „Green Deal“ fordern das Ver- t heraus (vgl. waltungsrecht und die Verwaltung in ihrer Gesamtheit heraus (vgl. Gesetzgebung Burgi 2021). Zahlreiche Maßnahmen müssen durch Gesetzgebung ng hat einen und Verwaltung implementiert werden. Die Verwaltung hat einen trengung und klaren verfassungsrechtlichen Bewirkungsauftrag (Anstrengung und maschutz und Erfolg) für den verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutz und „Rechtzeitig- zusätzlich einen verfassungsrechtlichen Auftrag zur „Rechtzeitig- keit“ der Maßnahmen. ng von Treib- Anteil an erneuerbaren Ener- Für den Umgang mit dem Klimawandel ist die Senkung von Treib- Anteil an erne derlich ist es gien hausgasemissionen von besonderer Bedeutung. Erforderlich ist es gien en basierende in diesem Zusammenhang, die auf fossilen Brennstoffen basierende stituieren. Energieerzeugung durch erneuerbare Energien zu substituieren. hat auch vor Die Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien hat auch vor raine und die dem Hintergrund des Überfalls Russland auf die Ukraine und die d humanitäre Ukrainer*innen zugenommen. Diese geopolitische und humanitäre Unabhängig- Krise zeigt, dass Deutschland seine energiepolitische Unabhängig- rn muss. Ein keit dringend deutlich erhöhen und nachhaltig sichern muss. Ein st neben der Baustein für diese energiepolitische Unabhängigkeit ist neben der iesparen, der Diversifikation der Energieimporte und dem Energiesparen, der erneuerbarer Ausbau heimischer Energie. Hierfür ist der Ausbau erneuerbarer enziale, zum Energien und die bessere Nutzung bestehender Potenziale, zum t 2019), von Beispiel beim Biogas (vgl. hierzu Umweltbundesamt 2019), von angegangenen 4 Der Zustand des Gesundheitssystems wurde in den vorangegangenen sstsein von ei- Befragungen des Umweltbundesamtes zum Umweltbewusstsein von ei- ehr wichtig be- nem wesentlich kleineren Anteil der Antwortenden als sehr wichtig be- Umwelt- und trachtet und lag in der Rangordnung hinter dem Thema Umwelt- und der Befragung Klimaschutz. Die hohe Relevanz, die diesem Thema in der Befragung die Covid-19- 2020 zugeschrieben wurde, lässt sich wahrscheinlich auf die Covid-19- erksamkeit für Pandemie zurückführen. Durch diese hat sich die Aufmerksamkeit für kant erhöht. das Gesundheitssystem und dessen Problemlagen signifikant erhöht. 11 11 12
zentraler Bedeutung (vgl. Kemfert 2022). Auch bei anderen fossilen Energieträgern außer Gas5, z.B. Kohle6 bestehen energiepolitische Abhängigkeiten, die verringert werden sollten (Hackenbruch 2022). Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim Anteil erneuer- barer Energien im Bruttoendenergieverbrauch mit 19,3 Prozent knapp unter dem EU-Durchschnitt von 22,1 Prozent. Spitzenreiter in dieser Übersicht ist Island mit 83,7 Prozent. Dabei spielen die hohen Potenziale im Bereich der Geothermie wahrscheinlich eine große Rolle. Der EU-Mitgliedsstaat mit dem höchsten Anteil erneu- erbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist Schweden mit 60,1 Prozent. Abbildung 2: Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in europäischen Ländern im Jahr 2020 Quelle: Eigene Darstellung mit Daten von Eurostat Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bewertet in einem Index nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien, sondern 5 55 Prozent aller Gaslieferungen nach Deutschland stammen aus Russ- land (vgl. Hackenbruch 2022). 6 Der Anteil der Kohle aus Russland, der in Deutschland zur Verstro- mung eingesetzt wird, liegt bei 50 Prozent (vgl. dpa 2022). Zudem stam- men 35 Prozent des importierten Rohöls aus Russland (vgl. Hacken- bruch 2022). 12 13
folge bei der auch auch politisch-administrative auch politisch-administrative Anstrengungen und Erfolge bei politisch-administrative Anstrengungen der Anstrengungen und und Erfolge Erfolge bei bei der der n Bundeslän- Nutzung Nutzung erneuerbarer EnergienNutzung erneuerbarer erneuerbarer im Vergleich zwischen Energien Energien im Vergleich zwischen Bundeslän- im Vergleich zwischen Bundeslän- Bundeslän- die Anstren- dern dern dern (vgl. Schill et al. 2019). Auf dem(vgl. (vgl. Schill et al. 2019). Schill et al.für2019). DIW-Index Auf Auf dem dem DIW-Index die Anstren- DIW-Index für für die die Anstren- Anstren- t NRW 2019 gungen gungen bei gungen bei der Nutzung erneuerbarer bei der Nutzung der Nutzung Energien erneuerbarer landet NRW 2019 Energien landet NRW erneuerbarer Energien landet NRW 2019 2019 Spitzenplatz auf Platz 8 und liegt damit genauauf Platz 8 und im Mittelfeld. auf Platz liegt 8 und liegt Den damit genau Spitzenplatz damit im Mittelfeld. Den Spitzenplatz genau im Mittelfeld. Den Spitzenplatz rfolge bei der belegt Baden-Württemberg. Auf belegt Baden-Württemberg. Index für die ErfolgeAuf dem Baden-Württemberg. belegt bei dem Auf der Index dem Index für für die die Erfolge Erfolge bei bei der der 2. Bayern be- Nutzung Nutzung erneuerbarer EnergienNutzung liegt NRW erneuerbarer erneuerbarer auf Platz 12. Energien Energien liegt Bayernliegt NRW auf Platz 12. Bayern be- NRW auf Platz 12. Bayern be-be- legt hier Platz 1. legt hier Platz legt hier Platz 1.1. Abbildung Abbildung 3: ei der Nutzung Abbildung 3: DIW-Indizes für Anstrengungen DIW-Indizes 3:und Erfolge bei für DIW-Indizes für Anstrengungen der Nutzung Anstrengungen und und Erfolge Erfolge bei bei der der Nutzung Nutzung erneuerbarer Energien im Jahr 2019 erneuerbarer Energien im Jahr 2019erneuerbarer Energien im Jahr 2019 Quelle: Eigene Darstellung mitQuelle: Eigene Daten des Quelle: DIW Eigene Darstellung Darstellung mit mit Daten Daten des des DIW DIW 1.3 1.3 Demografischer Wandel 1.3 Demografischer Demografischer Wandel Wandel worten „weni- Der demografische Deutschland hat eineWandel Der „alte“ lässt Der demografische sichdemografische Wandel Wandel lässt mit den Schlagworten lässt sich sich mit „weni- mit den den Schlagworten Schlagworten Deutschland „weni- „weni- hat eine „alte“ Deutschland Deutschland Bevölkerung ger, älter, bunter“ beschreiben. „Weniger“ bedeutet, Bevölkerung dass die Bevöl- Bevölkerung Bevölkerung ass die Bevöl- ger, älter, bunter“ beschreiben. ger, „Weniger“ älter, bunter“ bedeutet, beschreiben. dass die Bevöl- „Weniger“ bedeutet, dass die Bevöl- rchschnittsal- kerungszahl kerungszahl schrumpft. „Älter“kerungszahl bedeutet, dass schrumpft. schrumpft. „Älter“ „Älter“ bedeutet, bedeutet, dass das Durchschnittsal- dass das das Durchschnittsal- Durchschnittsal- schen an der ter der ter der Bevölkerung steigt. DerterAnteil Bevölkerung der Bevölkerung steigt. „älterer“ Menschen Der steigt. Der Anteil der „älterer“ Menschen an an Anteil „älterer“ Menschen an der der hme ethnisch- Bevölkerung nimmt zu. „Bunter“ Bevölkerung Bevölkerung nimmt beschreibt nimmt zu. die Zunahme„Bunter“ zu. „Bunter“ beschreibt ethnisch- die Zunahme ethnisch- beschreibt die Zunahme ethnisch- nternationaler kultureller kultureller Diversität der Bevölkerung Diversität kultureller aufgrund der der Bevölkerung aufgrund Bevölkerung Diversität internationaler aufgrund internationaler internationaler 09). Mit dem Wanderungsbewegungen Wanderungsbewegungen (vgl. Wanderungsbewegungen Kißler; Wiechmann 2009).(vgl. (vgl. Kißler; dem Wiechmann 2009). Mit MitKißler; Wiechmann 2009). Mit dem dem 13 13 13 13 14
demografischen Wandel gehen auch Veränderungen der Haushalts- strukturen einher, zum Beispiel in Form der Zunahme von Einper- sonenhaushalten. Der demografische Wandel hat signifikante Aus- wirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere die umlagefinanzierte Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung (vgl. Heinze 2013). Im internationalen Vergleich hat Deutschland eine der „ältesten“ Bevölkerungen. Im Jahr 2020 lag der Anteil der Menschen im Alter von 65 Jahren oder mehr in Deutschland bei 21,7 Prozent. Damit liegt Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz fünf. Abbildung 4: 30 Länder mit dem höchsten Anteil von Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter im weltweiten Vergleich (2020) Quelle: Eigene Darstellung mit Daten der Vereinten Nationen Der demografische Wandel ist für den öffentlichen Dienst auch eine Personalpolitische Herausfor- personalpolitische Herausforderung. Das Erwerbspersonenpoten- derung zial wird sich weiter verringern und Belegschaften werden im Durchschnitt älter (vgl. Fückel 2019). Der öffentliche Dienst ist von der Alterung in besonderem Ausmaß betroffen, weil der Anteil „äl- terer“ Beschäftigter durchschnittlich größer als in der Privatwirt- schaft ist. Diese Altersstruktur lässt sich u.a. auf Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, wie Ausbildungs- und Einstellungs- stopps, zurückführen. Deshalb hat der öffentliche Dienst ein (noch) größeres Nachwuchsproblem als die Privatwirtschaft (vgl. 14 15
sogenannten Next:Public 2022). In den nächsten Jahren werden die sogenannten ts bestehende „Baby-Boomer“ in den Ruhestand gehen und die bereits bestehende mals deutlich „Personallücke“ im öffentlichen Dienst wird sich nochmals deutlich vergrößern. deutschen Ar- Erhebliche Personallücke im Einer Prognose des WifOR-Instituts werden auf dem deutschen Ar- Erhebliche Pe eitskräfte feh- öffentlichen Dienst beitsmarkt im Jahr 2030 insgesamt 6,7 Millionen Arbeitskräfte feh- öffentlichen D erden von 4,9 len (vgl. Groll 2022). In den nächsten zehn Jahren werden von 4,9 lionen in den Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst 1,3 Millionen in den ogar 2,54 Mil- Ruhestand gehen. In den nächsten 20 Jahren werden sogar 2,54 Mil- en Ruhestand lionen bzw. 54 Prozent des Verwaltungspersonals in den Ruhestand chzeitig steigt eintreten (vgl. Deutscher Beamtenbund 2021). Gleichzeitig steigt m Bereich der der Personalbedarf im öffentlichen Dienst an, z.B. im Bereich der besteht in ei- frühkindlichen und schulischen Bildung. Bereits heute besteht in ei- ende „Perso- nigen Bereichen des öffentlichen Dienstes eine bedeutende „Perso- st momentan nallücke“. Beispielsweise fehlen dem öffentlichen Dienst momentan fasst 33.000 IT-Fachkräfte (vgl. Next:Public 2022). sche Diskre- Mangel an kultureller Vielfalt Darüber hinaus ist die fortbestehende „demographische Diskre- Mangel an ku Diversität zwi- panz“ (Lang 2019, S. 3) hinsichtlich der kulturellen Diversität zwi- en der öffent- schen der deutschen Bevölkerung und den Beschäftigten der öffent- 1, S. 20). Die lichen Verwaltung zu problematisieren (Ette et al. 2021, S. 20). Die ergrund wirkt Unterrepräsentation von Personen mit Migrationshintergrund wirkt aus (vgl. Ette sich mindestens auf drei Funktionen der Verwaltung aus (vgl. Ette sst eine ange- et al. 2021): Neben der Legitimationsfunktion beeinflusst eine ange- die Vorbild- messene Repräsentation von kultureller Vielfalt auch die Vorbild- aller Bevölke- funktion der Verwaltung in Bezug auf die Integration aller Bevölke- otwendigkeit, rungsgruppen. Zudem ergibt sich eine funktionale Notwendigkeit, waltungshan- interkulturelle Kenntnisse und Kompetenzen im Verwaltungshan- 0 Prozent der deln zu berücksichtigen, wenn, wie z.B. in NRW, 30 Prozent der erbei geht es Bevölkerung einen Migrationshintergrund besitzt. Hierbei geht es grationsspezi- dann um die – zumindest teilweise – Überführung migrationsspezi- fischen Verwaltungshandelns in die Regelstrukturen. gen 1.4 Das Gemeinsame der Herausforderungen gen sind ihr Das Gemeinsame der dargestellten Herausforderungen sind ihr de Merkmale Querschnittscharakter und ihre langfristige Natur. Beide Merkmale rreichen sind. führen dazu, dass Veränderungen nicht einfach zu erreichen sind. werden. Dies muss bei den Handlungskonsequenzen bedacht werden. Trends ver- Querschnittscharakter Der Querschnittscharakter besteht darin, dass diese Trends ver- Querschnittsc des politisch- schiedene Politikfelder auf unterschiedlichen Ebenen des politisch- sind auch die administrativen Systems betreffen. Dementsprechend sind auch die iten auf meh- Zuständigkeiten von verschiedenen Verwaltungseinheiten auf meh- höht sich der, reren Verwaltungsebenen betroffen. Grundsätzlich erhöht sich der, 15 15 16
ohnehin nicht geringe Kooperations- und Koordinationsaufwand innerhalb und zwischen Verwaltungseinheiten. Die Querschnittsthemen treffen auf ein Verwaltungssystem, dass Zu starkes Denken in Zustän- stark durch das Denken und Arbeiten in Zuständigkeiten geprägt digkeiten ist. Dabei ist allerdings weniger das Zuständigkeitsprinzip an sich, sondern dessen Handhabung ein Problem. Das Zuständigkeitsprin- zip ist zunächst lediglich ein Prinzip der Arbeitsteilung. Ohne eine Form der Arbeitsteilung können Organisationen ihre Aufgaben nicht effizient und effektiv erledigen und für die „Kund*innen“ und „Nutzer*innen“ bestünden keine klaren Ansprechpartner*innen. Gerade im Hinblick auf standardisierte Prozesse in der öffentlichen Verwaltung ist das Zuständigkeitsprinzip sinnvoll. Probleme beste- hen, wenn das Zuständigkeitsprinzip übertrieben restriktiv interpre- tiert wird, wenn Zuständigkeiten zersplittert sind und wenn bei In- novationsprozessen neue Wege gegangen werden müssen. So kann die Zersplitterung von Zuständigkeiten Verantwortungsdiffusion befördern. Das bedeutet, dass sich Verwaltungseinheiten gegensei- tig die Zuständigkeit für eine Aufgabe zuschieben, worunter Trans- parenz, Effizienz, Effektivität und Legitimation der Aufgabenerle- digung leiden. Insbesondere wenn viele Akteure mit divergierenden Interessen an einem Prozess beteiligt sind, neigt ein derartiges Sys- tem zudem zu Blockadesituationen, kleinschrittigen (langsamen) Veränderungen und Ergebnissen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Gerade Modernisierung und Innovationen lassen sich in diesem Kontext häufig nur schwierig durchsetzen. Der andere gemeinsame Aspekt der Herausforderungen ist deren Wahlzyklen und Langfristig- Langfristigkeit. Die genannten Entwicklungen werden uns über keit lange Zeiträume bzw. dauerhaft begleiten. Der Umgang mit diesen Entwicklungen erfordert somit auch langfristig angelegte Strategien. Langfristig angelegte Strategien sind im politisch-administrativen System aber nicht die Regel bzw. schwer zu formulieren und umzu- setzen. Das Problem besteht darin, dass die Logik der Politik auf Wahlzyklen ausgerichtet ist. Deshalb sind kurzfristige „Erfolge“ in der Politik in der Regel wichtiger als langfristige Strategien. Hinzu kommen die häufigen Krisenlagen, durch welche die Aufmerksam- keit von langfristigen Strategien auf kurzfristige Problembewälti- gung gelenkt wird. 16 17
und Digi- 2 Überregulierung abbauen, Vollzugs- und Digi- taltauglichkeit erhöhen hen Regelun- Regulierungen sind Regulierung in Form von Gesetzen und untergesetzlichen Regelun- Regulierunge e öffentliche notwendig gen ist für das Verwaltungshandeln unabdingbar. Die öffentliche notwendig rungen meist Verwaltung ist selbst an der Formulierung von Regulierungen meist tzesvorberei- durch Ministerialverwaltungen im Rahmen der Gesetzesvorberei- ollzugs in der tung beteiligt. Zudem besteht der Kern auch des Vollzugs in der e Programme Umsetzung von Regelungen, durch welche politische Programme werden sollen. für die öffentliche Verwaltung handhabbar gemacht werden sollen. waltungshan- Regelungen stecken die Handlungsspielräume des Verwaltungshan- r öffentlichen delns ab und betreffen auch die Außenbeziehungen der öffentlichen in Planungs- Verwaltung, z.B. indem die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- ngen sind also und Genehmigungsverfahren geregelt wird. Regulierungen sind also eit z.B. in der grundlegend sinnvoll und erzeugen auch Rechtssicherheit z.B. in der Verwaltung, Interaktion zwischen Bürger*innen und öffentlicher Verwaltung, sammenhän- zwischen Behörden und in privatwirtschaftlichen Zusammenhän- gen. ltur des Han- Handlungsspielräume sind Auch wenn mitunter sogar von einer legalistischen Kultur des Han- Handlungssp d, in der das sinnvoll delns in der öffentlichen Verwaltung gesprochen wird, in der das sinnvoll Regulierungen Gesetz das Handeln vorgibt (vgl. Hill 2021a), sind Regulierungen tungen kom- kein Automatismus, welche das Handeln von Verwaltungen kom- wendung im- plett festlegen. In der Praxis spielen bei der Rechtsanwendung im- iffe eröffnete mer auch direkt oder durch unbestimmte Rechtsbegriffe eröffnete de Rolle, um Handlungs- und Ermessensspielräume eine bedeutende Rolle, um Ohne solche möglichst passgenaue Lösungen zu ermöglichen. Ohne solche ht funktionie- Handlungsspielräume würde Verwaltungshandeln nicht funktionie- ittig ist indes ren. „Dienst nach Vorschrift“ funktioniert nicht. Strittig ist indes rden sollten. häufig, wie solche Handlungsspielräume genutzt werden sollten. n Interpretati- Das größere Problem besteht allerdings nicht in diesen Interpretati- regulierung. onsspielräumen, sondern generell in Formen der Überregulierung. nd von einer Reduzierung von Überregu- Überregulierung kann bestehen, wenn ein Gegenstand von einer Reduzierung n ist. In der lierung Vielzahl von Einzel- und Detailregelungen betroffen ist. In der lierung wünschter Ef- Konsequenz kann dies zu Verfehlung ursprünglich gewünschter Ef- räume in der fekte führen und die Handlungs- und Ermessensspielräume in der keiten zur Er- Rechtsanwendung so einschränken, dass die Möglichkeiten zur Er- Insbesondere zielung von Einzelfallgerechtigkeit stark limitiert sind. Insbesondere mend komple- stößt das Instrument der Regulierung in einer zunehmend komple- des Detail so xen Welt immer häufiger an seine Grenzen, da nicht jedes Detail so der Einzelfall geregelt werden kann, dass alle Interdependenzen, jeder Einzelfall (vgl. Hüther; und jede neue Situation berücksichtigt werden kann (vgl. Hüther; s zum gesetz- Röhl 2021). Überregulierung kann zudem im Verhältnis zum gesetz- auf Zeitauf- ten Ziel zu übermäßigen „Kosten“, z.B. im Hinblick auf Zeitauf- 17 17 18
wand und Ressourcen führen. Diese „Kosten“ fallen regelmäßig so- wohl bei den Bürger*innen und Unternehmen als auch bei den öf- fentlichen Verwaltungen selbst an. Ein zentrales Instrument zur Beschränkung von Überregulierung NKR auf Bundesebene auf Bundesebene ist der Nationale Normenkontrollrat (NKR). Die- ser wurde 2006 vom Deutschen Bundestag mit dem „Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats“ institutionali- siert. Der Nationale NKR arbeitet auf der Grundlage eines gesetzli- chen Auftrags durch das Parlament und verfügt über eine relativ große Autonomie gegenüber Bundesregierung und Ministerialver- waltung (vgl. Ludewig 2021). Er wird gebildet von Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft, die insbesondere wissen- schaftliche oder praktische Erfahrungen mit dem Gesetzgebungs- prozess und der öffentlichen Verwaltung haben. Zu den Aufgaben des Nationalen NKR gehören Beratung, Unter- Analyse des Erfüllungsauf- stützung und Kontrolle des von der Ministerialverwaltung für wandes „neue“ Regelungen zu ermittelnden Erfüllungsaufwandes. Der Er- füllungsaufwand bezeichnet die monetären Kosten und den mess- baren Zeitaufwand, welche durch die Befolgung rechtlicher Vor- schriften natürlichen oder juristischen Personen entstehen. Die Messung dieser „Bürokratiekosten“ erfolgt mittels des international anerkannten Standardkosten-Modells (SKM). Die Ministerialver- waltung ist verpflichtet, im Rahmen der Gesetzesvorbereitung, den Erfüllungsaufwand von Regelungen zu ermitteln. Bei der Ermitt- lung des Erfüllungsaufwandes werden diese vom Statistischem Bun- desamt unterstützt. Die Berechnung des Erfüllungsaufwandes er- möglicht den Vergleich von Regelungsalternativen und dementspre- chend die „kostengünstigere“ Variante zu wählen. Zudem wird transparent, ob der Erfüllungsaufwand in einem politisch vertretba- ren Verhältnis zu Zielen einer Regelung steht. Abweichungen vom beschriebenen Vorgehen muss die Mehrheit des Nationalen NKR zustimmen. Gegenstand der Prüfung durch den Nationalen NKR ist nur der Erfüllungsaufwand von Regelungen, nicht deren Ziele und Inhalte. Der Erfüllungsaufwand bezieht sich auf Bürokratiekos- ten u.a. für Unternehmen, die öffentliche Verwaltung (also auch Landes- und Kommunalverwaltung) und Bürger*innen. Des Weiteren verfasst der Nationale NKR Stellungnahmen, Studien und Gutachten bzw. beauftragt Gutachten und Studien zu Themen wie Bürokratiekosten, Normsetzung und Verwaltungsmodernisie- rung. Das Vorhandensein eines Nationalen NKR führt dazu, dass in der Ministerialverwaltung bereits beim Gesetzgebungsprozess die Frage nach dem Erfüllungsaufwand von Regelungen eine wichtige Rolle einnimmt. Dadurch erlangen Fragen nach Überregulierung 18 19
Evaluations- und deren Begrenzung eine größere Bedeutung (vgl. Evaluations- agentur Baden-Württemberg 2021; Röhl 2020). t zur Begren- One-in-one-out Regelung 2015 wurde auf Bundesebene, als weiteres Instrument zur Begren- One-in-one-o egel (OIOO) zung von Bürokratiekosten, die „One-in-one-out“-Regel (OIOO) ngeführt. Die für Regelungen, welche die Wirtschaft betreffen, eingeführt. Die ung von Un- OIOO-Regel besagt, dass jeder bürokratischen Belastung von Un- enüberstehen ternehmen eine Entlastung im gleichen Umfang gegenüberstehen n Ressorts, in muss. Diese Entlastung muss innerhalb des gleichen Ressorts, in einer Legisla- welchem auch die Belastung angefallen ist, innerhalb einer Legisla- gel wird vom turperiode stattfinden. Die Einhaltung der OIOO-Regel wird vom 020). Nationalen NKR geprüft7 (vgl. Ludewig 2021; Röhl 2020). trebungen zu Bestrebungen der Bundeslän- Auf Ebene der Bundesländer bestehen ebenfalls Bestrebungen zu Bestrebungen Bundesländer der „besserer Rechtsetzung“ und „Bürokratieabbau“. 14 Bundesländer der uf die Reduk- haben sogenannte Mittelstandsgesetze. Diese zielen auf die Reduk- ittlere Unter- tion von bürokratischen Belastungen für kleine und mittlere Unter- eit 2018 eine nehmen. Sachsen hat kein Mittelstandsgesetz, aber seit 2018 eine Gesetze in den Mittelstandsrichtlinie, die auf ähnliche Ziele, wie die Gesetze in den e Bundesland, anderen Bundesländern abzielen. Berlin ist das einzige Bundesland, sländern wer- dass keine vergleichbare Regelung hat. In vier Bundesländern wer- mittelt: Baden- den Bürokratiekosten systematisch mit dem SKM ermittelt: Baden- Zwei Bundes- Württemberg, Brandenburg, Hessen und Thüringen. Zwei Bundes- Baden-Würt- länder haben einen NKR auf Landesebene eingeführt: Baden-Würt- temberg und Sachsen (vgl. Röhl 2020). paketen I bis Keine Erfassung des Erfül- In Nordrhein-Westfalen wird mit den Entfesselungspaketen I bis Keine Erfassu rtschaft ange- lungsaufwandes in NRW IV die Reduzierung von Bürokratiekosten für die Wirtschaft ange- lungsaufwand elstand. Diese strebt. Zudem gibt es in NRW die Clearingstelle Mittelstand. Diese rdnungen auf prüft die Wirkungen von Landesgesetzen und Verordnungen auf d auf Gesetze kleinere und mittlere Unternehmen. Ihre Aufgaben sind auf Gesetze ndbar, welcher 7 Die OIOO-Regel ist nicht auf Erfüllungsaufwand anwendbar, welcher rechtlicher Re- durch Regelungen der EU entsteht. Bei der Umsetzung rechtlicher Re- enannte „Gold gelungen der EU lässt sich in Deutschland häufig das sogenannte „Gold n Deutschland Plating“ beobachten. Das bedeutet, dass EU-Vorgaben in Deutschland senspielräume, häufig „übererfüllt“ werden. Handlungs- und Ermessenspielräume, onale „Überer- welche in EU-Regelungen bestehen, werden durch nationale „Überer- “ ist die Euro- füllung“ eingeschränkt. Ein Beispiel für „Übererfüllung“ ist die Euro- der deutschen päische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der deutschen n, ab zehn Be- Umsetzung der DSGVO sind auch kleine Unternehmen, ab zehn Be- n verpflichtet. schäftigten, zur Berufung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. nicht vor. Ein Die zugrundeliegende europäische Norm schreibt dies nicht vor. Ein die Umsetzung erheblicher Teil des Erfüllungsaufwandes lässt sich auf die Umsetzung ren. Die erste europäischer Normen auf nationaler Ebene zurückführen. Die erste SKM im Jahr bundesdeutsche Bürokratiekostenmessung nach dem SKM im Jahr setzgebung re- 2006 ergab, dass mehr als die Hälfte der aus Bundesgesetzgebung re- gaben zurück- sultierenden Bürokratiekosten ursprünglich auf EU-Vorgaben zurück- gehen (vgl. Röhl 2020). 19 19 20
mit unmittelbaren Mittelstandsbezug beschränkt. Eine systemati- sche Messung des Erfüllungsaufwandes wird in NRW nicht durch- geführt (vgl. Röhl 2020). NRW sollte, dem Beispiel Baden-Württembergs folgend, einen Normenkontrollrat NRW einrichten. Dieser sollte auf einer gesetz- lichen Grundlage agieren, welche die Autonomie gegenüber der Landesregierung und Ministerialverwaltung sicherstellt. Wie der Nationale NKR, der NKR Baden-Württemberg (NKR BW) NKR für NRW und der NKR Sachsen sollte der NKR NRW sich aus Vertreter*in- nen aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzen. Die Anzahl der Mitglieder könnte auf sechs, wie der NKR BW oder zehn, wie der Nationale NKR, ehrenamtliche Mitglieder festgelegt werden. Durch eine interdisziplinäre Zusammensetzung können Erkenntnisse und Sichtweisen verschiedener Disziplinen in die Arbeit des NKR NRW einfließen. Die Wissenschaftler*innen sollten aus Disziplinen kom- men, in welchen die Themen Normsetzung und Verwaltung zent- rale Forschungsgegenstände bilden. Zu denken ist hier an Jura, Po- litikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Wirtschaftswissen- schaften. Bei den Vertreter*innen aus der „Praxis“ sollte auf eine Mischung im Hinblick auf die beruflichen Hintergründe geachtet werden. In Anlehnung an den Nationalen NKR und die NKRs in den Bundesländern kann es sich zum Beispiel um ehemalige und aktive Politiker*innen (z.B. Landrät*innen, Bürgermeister*innen und Bürgermeister*innen a.D.), ehemaliges Verwaltungspersonal (z.B. Staatssekretär*innen a.D., Leiter*innen a.D. von Landesbehör- den) und Vertreter*innen des Rechtswesens (z.B. Richter*innen und Rechtsanwält*innen) handeln. Für seine Arbeit sollte dem NKR NRW, wie im Bund und den anderen Bundesländern, eine ausrei- chend personell besetzte Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt wer- den. Die Aufgabe der Ermittlung des Erfüllungsaufwandes sowohl bei Bürokratiekostenmessung Landesgesetzen als auch untergesetzlichen Regelungen (z.B. Rechts- verordnungen und Verwaltungsvorschriften) sollte zur verpflichten- den Aufgabe für die Ministerialverwaltung gemacht werden. Die Einbeziehung untergesetzlicher Regelungen ist vor allem wichtig, damit Regelungen mit hohem Erfüllungsaufwand nicht von Geset- zen in untergesetzliche Regelungen verschoben werden. Internatio- nalen Standards entsprechend sollte die Ermittlung des Erfüllungs- aufwandes mittels des SKM erfolgen. Wie die Erfahrungen aus Ba- den-Württemberg zeigen, ist das SKM im laufenden Prozess, an die Rahmenbedingungen des Bundeslandes bzw. der Landesverwaltung anzupassen. Wie im Bund und Baden-Württemberg sollte im statis- tischen Landesamt, also IT.NRW, ein Bereich geschaffen werden, 20 21
asst. Die Auf- der sich explizit mit der Bürokratiekostenmessung befasst. Die Auf- stung der Mi- gabe dieses Bereichs ist die Unterstützung und Entlastung der Mi- gsaufwandes, nisterialverwaltung bei der Ermittlung des Erfüllungsaufwandes, weit notwen- z.B. durch Auswertung amtlicher Datenquellen oder soweit notwen- Erhebungen. dig Durchführung von qualitativen oder quantitativen Erhebungen. KM und Bü- Zudem sind Weiterbildungen zu Themen, wie dem SKM und Bü- ungen durch- rokratiekosten, für das Personal der Ministerialverwaltungen durch- ngen, wie z.B. zuführen. In einer ersten Phase könnten diese Schulungen, wie z.B. Statistischen in Baden-Württemberg, von Mitarbeiter*innen des Statistischen Bundesamtes durchgeführt werden. -ante- und ei- Ex-ante Prüfung Die Aufgaben des NKR NRW lassen sich in einen ex-ante- und ei- Ex-ante Prüfu st auf „neue“ nen ex-post-Bereich aufteilen. Der ex-ante-Bereich ist auf „neue“ das Bestands- Regelungen gerichtet und der ex-post-Bereich auf das Bestands- e Prüfung des recht. Im ex-ante-Bereich wäre der NKR NRW für die Prüfung des ufwandes zu- von der Ministerialverwaltung ermittelten Erfüllungsaufwandes zu- ungsmöglich- ständig. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Regelungsmöglich- g vor aufwän- keiten mit geringerem Erfüllungsaufwand, der Vorzug vor aufwän- bnisse der Er- digeren Regelungsalternativen gegeben wird. Die Ergebnisse der Er- RW auf Nach- mittlung des Erfüllungsaufwandes sind vom NKR NRW auf Nach- Zwecke der vollziehbarkeit und Methodik zu prüfen. Ziele und Zwecke der n könnte der Normsetzung sind nicht Inhalt der Prüfung. Weiterhin könnte der ngsaufwandes NKR NRW Vorschläge zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes nd zur besse- „neuer“ Regelungen, zur Verwaltungsvereinfachung und zur besse- ren Rechtsetzung machen. fung des Be- Ex-post Prüfung Im ex-post-Bereich wäre der NKR NRW an der Prüfung des Be- Ex-post Prüfu d beteiligt. In standsrechts im Hinblick auf den Erfüllungsaufwand beteiligt. In en Gutachten Zusammenarbeit mit der Ministerialverwaltung können Gutachten des Bestands- zum Erfüllungsaufwand und der Vollzugstauglichkeit des Bestands- sstelle könnte rechts in Auftrag gegeben werden. Mit einer Geschäftsstelle könnte hren und Pra- der NKR NRW zudem eigene Feldforschung durchführen und Pra- ühren. Insbe- xis- und Digitalchecks für das Bestandsrecht durchführen. Insbe- ng des Rechts sondere sollte der NKR NRW hier auf die Anpassung des Rechts n zeitgemäßes aus vordigitaler Zeit an die digitale Zeit und so auf ein zeitgemäßes erne Verwal- Landesrecht (Gesetze, Verordnungen, aber auch interne Verwal- tungsregeln, z.B. Erlasse, Richtlinien) aktiv hinwirken. essung sollte Digital- und Praxistauglich- Neben der eben angesprochenen Bürokratiekostenmessung sollte Digital- und P ben bereits in keit der Gesetzesvorbereitung die Digital- und Vollzugstauglichkeit rechtlicher Vorgaben bereits in keit der Gese stärken stärken n. Rechtliche der Gesetzesvorbereitung größere Berücksichtigung finden. Rechtliche ohl einen Di- Regelungen auf Bundes- und Landesebene sollen sowohl einen Di- Vollzugstaug- gitalcheck als einen Praxischeck bzw. einen Check auf Vollzugstaug- cher Regelun- lichkeit durchlaufen. Die Vollzugstauglichkeit rechtlicher Regelun- Einbeziehung gen kann durch institutionalisierte und konsequente Einbeziehung n Betroffenen von Vollzugsbehörden und den von den Regelungen Betroffenen . Es bestehen bei der Gesetzesvorbereitung deutlich erhöht werden. Es bestehen 21 21 22
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