2023 Recht Arbeit Betrieb Seit 1992 Seminare für Betriebsräte - Seminargesellschaft RABe
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Seminarkalender 2023 Termin Seminartitel Sem.-Nr. Ort Seite JANUAR 30.01. – 03.02.23 Betriebsverfassungsrecht I 1501 Bremen ............ 8 FEBRUAR 13.02. – 17.02.23 Betriebsverfassungsrecht II 1502 Bremen ............. 9 27.02. – 03.03.23 Betriebsverfassungsrecht III 1503 Bremen ........... 10 März 06.03. – 10.03.23 Arbeitsrecht I 1504 Bremen ......... 13 13.03. – 17.03.23 Betriebsverfassungsrecht I 1505 Bremen ............. 8 20.03. – 22.03.23 Arbeits- und Gesundheitsschutz 1506 Bremen ........... 16 APRIL 17.04. – 21.04.23 Betriebsverfassungsrecht II 1507 Bremen ............. 9 24.04.2023 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder 1508 Bremen ........... 31 27.04. – 28.04.23 Protokoll- und Schriftführung 1509 Bremen ........... 24 MAI 03.05. – 04.05.23 Aktuelle Rechtsprechung 1510 Bremen .......... 18 08.05. – 12.05.23 Betriebsverfassungsrecht III 1511 Bremen ........... 10 22.05. – 26.05.23 Betriebsverfassungsrecht IV 1512 Bremen ............ 11 JUNI 05.06. – 09.06.23 Betriebsverfassungsrecht I 1513 Bremen ............. 8 07.06. – 09.06.23 Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat 1514 Bremen ........... 27 12.06. – 16.06.23 Arbeitsrecht II 1515 Bremen ......... 14 13.06. – 15.06.23 Jugend- und Auszubildendenvertretung I 1516 Bremen ........... 37 19.06. – 23.06.23 Betriebsverfassungsrecht II 1517 Bremen ............. 9 19.06. – 20.06.23 Work-Life-Balance 1518 Bremen ........... 36 27.06. – 30.06.23 Erfolgreich verhandeln 1519 Bremen ........... 33 28.06. – 30.06.23 Arbeitszeitgestaltung 1520 Bremen ........... 22 Die Termine 2023 werden auf unserer Homepage www.rabe-seminare.de laufend aktualisiert. 2
Maximal 15 Die Seminare sind gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich Teilnehmer/innen für Betriebsräte bzw. spezielle Betriebsratsaufgaben. Genaue Informationen dazu sind per Tel. 0421 / 247 8030 oder E-Mail info@rabe-seminare.de erhältlich. Termin Seminartitel Sem.-Nr. Ort Seite AUGUST 21.08. – 25.08.23 Arbeitsrecht I 1521 Bremen ........... 13 22.08. – 24.08.23 Der Wirtschaftsausschuss 1522 Bremen ........... 32 28.08. – 01.09.23 Betriebsverfassungsrecht I 1523 Bremen ............. 8 29.08. – 31.08.23 Mobbing, Diskriminierung und Burn-out 1524 Bremen ........... 35 SEPTEMBER 04.09. – 08.09.23 Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung 1525 Bremen ........... 21 11.09. – 15.09.23 Betriebsverfassungsrecht II 1526 Bremen ............. 9 11.09. – 15.09.23 Betriebsverfassungsrecht - Auffrischung 1527 Bremen ........... 12 18.09. – 19.09.23 Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM 1528 Bremen ........... 17 20.09. – 22.09.23 Beschäftigtendatenschutz 1529 Bremen .......... 23 25.09. – 29.09.23 Betriebsverfassungsrecht III 1530 Bremen ........... 10 OKTOBER 05.10. – 06.10.23 Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat 1531 Bremen ........... 29 09.10. – 13.10.23 Arbeitsrecht II 1532 Bremen ........... 14 Ende Oktober BAG – hautnah 1533 Erfurt ............. 20 NOVEMBER 02.11. – 03.11.23 Die Einigungsstelle 1534 Bremen ........... 30 06.11. – 10.11.23 Betriebsverfassungsrecht III 1535 Bremen ........... 10 13.11. – 17.11.23 Betriebsverfassungsrecht II 1536 Bremen ............. 9 14.11. – 16.11.23 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 1537 Bremen ........... 34 20.11. – 21.11.23 Was dürfen Vorgesetzte? 1538 Bremen ........... 28 23.11.2023 Fresh up im Arbeitsrecht 1539 Bremen ........... 19 27.11. – 01.12.23 Arbeitsrecht III 1540 Bremen ........... 15 DEZEMBER 04.12. – 08.12.23 Betriebsverfassungsrecht IV 1541 Bremen ............ 11 11.12. – 12.12.23 Behinderung der Betriebsratsarbeit 1542 Bremen ........... 25 18.12. – 19.12.23 Maulkorb oder Meinungsfreiheit 1543 Bremen .......... 26 GANZJÄHRIG Inhouse-Schulungen & RABe-Seminarcoaching ...................... 38 3
Thematische Seminarübersicht Grundlagenschulungen Betriebsverfassungsrecht .................................... 8 - 12 Betriebsverfassungsrecht I .................................................................................... 8 Betriebsverfassungsrecht II ................................................................................... 9 Betriebsverfassungsrecht III .................................................................................. 10 Betriebsverfassungsrecht IV .................................................................................. 11 Betriebsverfassungsrecht - Auffrischung ............................................................... 12 Grundlagenschulungen Arbeitsrecht .......................................................... 13 - 15 Arbeitsrecht I ..................................................................................................... 13 Arbeitsrecht II ..................................................................................................... 14 Arbeitsrecht III ..................................................................................................... 15 Grundlagenschulungen Arbeits- und Gesundheitsschutz ........................... 16/17 Arbeits- und Gesundheitsschutz ............................................................................ 16 Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM .................................................. 17 Arbeitsrecht aktuell ....................................................................................... 18 - 20 Aktuelle Rechtsprechung ....................................................................................... 18 Fresh up im Arbeitsrecht mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler ...................................... 19 Neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG hautnah ..................................................................................................... 20 Besondere Schulungen Betriebsverfassungsrecht .................................. 21 - 31 Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung .................................................................. 21 Arbeitszeitgestaltung im Betrieb und im Rahmen mobiler Arbeit ............................ 22 Beschäftigtendatenschutz - BDSG und DSGVO ................................................... 23 Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat .......................................................... 24 Behinderung der Betriebsratsarbeit ....................................................................... 25 Maulkorb oder Meinungsfreiheit - Das Geschäftsgeheimnisgesetz ....................... 26 Alle Seminare finden in Bremen statt, ausgenommen das BAG-Seminar in Erfurt. 4
Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Bestehen Zweifel, Maximal ob die Schulung erforderlich ist? Genaue Informationen 15 sind per Tel. 0421 / 247 8030 oder E-Mail Teilnehmer/innen info@rabe-seminare.de erhältlich. Die Schwerbehindertenvertretung ......................................................................... 27 Was dürfen Vorgesetzte? ....................................................................................... 28 Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat .................................................................. 29 Neu: Die Einigungsstelle ........................................................................................ 30 Neu: Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder ................. 31 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Der Wirtschaftsausschuss ..................................................................................... 32 Soziale Kompetenz ......................................................................................... 33/34 Erfolgreich verhandeln ............................................................................................ 33 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................ 34 Psychische Belastung Mobbing, Diskriminierung und Burn-out (Schmerzensgeldansprüche) ................... 35 Neu: Work-Life-Balance - Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats ......................... 36 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) JAV I .........................................................................................................................37 RABe Service: Inhouse-Schulungen & RABe-Seminarcoaching .............................................. 38 Wichtige Hinweise und Geschäftsbedingungen ..................................................... 39 Anmeldung ............................................................................................................. 40 Mitteilung an die Geschäftsleitung ......................................................................... 41 Kostenübernahmeerklärung ................................................................................... 42 RABe Jahresübersicht ........................................................................................... 43 Jedes Seminar wird laufend aktualisiert nach den neuesten gesetzlichen Bestim- mungen, nach anwaltlicher Praxis und Entscheidungen der Arbeitsgerichte. 5
Referentinnen und Referenten Prof. Dr. Désirée Kamm Prof. Dr. Hochschullehrerin Wolfgang Däubler Dr. Pelin Ögüt für Arbeits- und Professor für Arbeits- Fachanwältin für Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Christoph Simon Wionski Gottbehüt Markus Barton Fachanwalt für Fachanwalt für Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsrecht Arbeitsrecht Mira Gathmann Karin Jürgen Fachanwältin für Paul Troeger Diplom-Soziologin Arbeitsrecht Rechtsanwalt Referenten / Referentinnen Dr. Joachim Steinbrück Referenten zur fachwissenschaftlichen Richter am Arbeitsgericht i.R. für die Seminare Begleitung der Seminare: Behindertenbeauftragter zum Wirtschaftsausschuss: des Landes Bremen a.D. Bernhard Docke Peter Brückner-Bozetti Fachanwalt für Strafrecht Diplom-Betriebswirt, Referenten / Referentinnen Diplom-Handelslehrer Dr. Klaus Meyer-Degenhardt für die Seminare zur Diplom-Wirtschaftsinformatiker aktuellen Rechtsprechung Michael Grauvogel der Arbeitsgerichte: Vizepräsident des Heide Kampschulte Landesarbeitsgerichts Martin Rzeppa ArbeitsrichterInnen Bremen a.D. KommunikationstrainerInnen Markus Lubkowitz Ulrich Spohr Diplom-Soziologe Jurist Foto Buckermann, Gathmann, Troeger: die Foto-Scheune 6
Vorwort Liebe Betriebsrätinnen, liebe Betriebsräte, nun liegt das Jahr der Betriebsratswahlen hinter uns. Die Gremien haben sich gebildet und die ersten Grundlagenschulungen wurden von vielen von Euch schon besucht. Nun heißt es ‚dran bleiben‘ und die restlichen Grundlagenschulungen wahrnehmen, damit die neuen und alten Betriebsratsmitglieder mit um- Michael Nacken fassendem Wissen ihre Aufgabe gut erfüllen können. Dazu dient unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Angebot der Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht I bis IV und Arbeitsrecht I bis III, die jedes Betriebsratsmitglied besuchen sollte. Außerdem erwarten Euch auf den folgenden Seiten einige Spezial- seminare, die sich mit wichtigen und interessanten Themen beschäfti- gen. Für alle Gremiumsmitglieder sollte beispielsweise das Seminar „Erfolgreich verhandeln“ eingeplant werden. Auch dieses Jahr ist einmal mehr Professor Dr. Wolfgang Däubler Refe- rent bei uns, ein Highlight für alle Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Dieter Dette Fachanwalt für Neu im Programm stehen die Seminare „Die Einigungsstelle“ und Arbeitsrecht „Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder“. Die durch die Pandemie veränderten Arbeitsbedingungen berücksichti- gen wir in den überarbeiteten Seminaren zur Arbeitszeit und zur Work- Life-Balance. Unsere Referenten sind Fachanwälte/Fachanwältinnen für Arbeitsrecht. Alltäglich kümmern sie sich um Betriebsräte und die Durchsetzung ihrer Interessen. Weitere Referenten sind Arbeitsrichter/Arbeitsrichterinnen, Claudia die über die Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern Buckermann entscheiden sowie Professoren/Professorinnen für Arbeitsrecht. Seminarorganisation Wir freuen uns darauf, auch im Jahr 2023 wieder erfolgreich mit Euch zusammen zu arbeiten. Mit ganz herzlichen Grüßen Michael Nacken als RABe-Geschäftsführer Claudia Buckermann und Dieter Gautier Dieter Gautier Akquisition Kommunikation 7
Grundlagenschulung: Betriebsverfassungsrecht I Geschäftsführung und Überblick BetrVG Wesentliche Seminarinhalte • BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Dieses Seminar ist das erste von vier Grundlagenseminaren, Allgemeine Grundlagen die erforderlich sind, um das nötige Handwerkszeug eines gut funktionierenden Betriebsrats zu erlernen. Rechte und Pflichten der einzelnen Betriebsratsmitglieder Dabei ist es nicht nur Ziel, den Betriebsräten und Betriebs- rätinnen die rechtlichen Hintergründe ihrer Aufgaben und • Verbot der Benachteiligung aufgrund der Betriebsratstätigkeit Pflichten näher zu bringen, sondern auch, einen Raum zu schaffen, um das Selbstverständnis und die Rolle im Betrieb • Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung als Interessenvertretung der Belegschaft zu diskutieren und zu hinterfragen. • Anspruch auf Schulungen etc. Grundzüge der Organisation der Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Betriebsratsarbeit Betriebsratsaufgaben sind natürlich auch rechtliche Grundla- • Aufgaben des/der Betriebsratsvorsitzenden gen, etwa der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung für die erforderliche Betriebsratsarbeit bis hin zur Geschäfts- • die Geschäftsordnung des Betriebsrats führung des Betriebsratsgremiums. All dies ist Inhalt dieses • die Betriebsratssitzung Seminars. • die Beschlussfassung des Betriebsrats • Ausschüsse und Arbeitsgruppen Als Fundament ist dieses Grundlagenseminar für den Einstieg in eine erfolgreiche und effektive Betriebsratstätigkeit unerläss- • die Betriebsversammlung lich. Für die übrigen drei Seminare zum Betriebsverfassungs- • Sprechstunden des Betriebsrats recht ist die Reihenfolge frei wählbar. • Kosten und Sachmittel des Betriebsrats • Anspruch auf Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG Grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin oder des Betriebsrats Überblick über die Beteiligungs- und Mitbe- stimmungsrechte, insbesondere über die Be- Mo 30.01. - Fr 03.02.23 Mo 13.03. - Fr 17.03.23 teiligung bei personellen Einzelmaßnahmen Anmeldeschluss Anmeldeschluss 13.01.23 24.02.23 Seminarort Bremen Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1501 Seminar-Nr. 1505 Mo 05.06. - Fr 09.06.23 Mo 28.08. - Fr 01.09.23 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 17.05.23 11.08.23 Seminarort Bremen Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1513 Seminar-Nr. 1523 Seminargebühr: 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 8
Grundlagenschulung: Betriebsverfassungsrecht II Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Wesentliche Seminarinhalte • BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Das Seminar richtet sich an alle, die bereits erste Kenntnisse Mitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen der Betriebsratsarbeit haben. Behandelt werden die zwingen- Angelegenheiten nach § 87 BetrVG bei Fragen: den Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere in sozialen Angelegenheiten. Es werden Kenntnisse vermittelt, wie • der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der ArbeitnehmerInnen im die Mitwirkungsrechte praktisch durchgesetzt werden können. Betrieb In diesem Seminar werden aber auch die Betriebsvereinbarung • der allgemeinen Arbeitszeit sowie die Einigungsstelle behandelt. • der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betrieblichen Ein weiterer Schwerpunkt ist das Kommunikations- und Ver- Arbeitszeit handlungstraining mit einer erfahrenen Trainerin für die Berei- • der Modalitäten der Auszahlung der che Konflikt- und Veränderungsmanagement, Teamentwicklung Vergütung und Coaching. In diesem Teil des Seminars wird es darum • der Aufstellung allgemeiner gehen, Gesprächskompetenz, Einfühlungsvermögen und Si- Urlaubsgrundsätze cherheit im Umgang mit „schwierigen“ Verhandlungspartnern • der Einführung und Anwendung von und -partnerinnen zu entwickeln, um stressbedingten und technischen Einrichtungen konfliktträchtigen Gesprächs- oder Verhandlungssituationen • des Gesundheitsschutzes sicher entgegentreten zu können. • der sozialen Einrichtungen • der betrieblichen Lohngestaltung • der Festsetzung von leistungsbezogenen Entgelten Mo 13.02. - Fr 17.02.23 Mo 17.04. - Fr 21.04.23 • des betrieblichen Vorschlagswesens Anmeldeschluss Anmeldeschluss • der Grundsätze über die Durchführung 27.01.23 31.03.23 von Gruppenarbeit Seminarort Bremen Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1502 Seminar-Nr. 1507 Das Recht der Betriebsvereinbarung Das Beschwerderecht §§ 84, 85 BetrVG Mo 19.06. - Fr 23.06.23 Mo 11.09. - Fr 15.09.23 Grundzüge der Einigungsstelle Anmeldeschluss Anmeldeschluss • Einsetzung der Einigungsstelle 02.06.23 24.08.23 Seminarort Bremen Seminarort Bremen • Kompetenzen der Einigungsstelle Seminar-Nr. 1517 Seminar-Nr. 1526 • Spruch der Einigungsstelle Kommunikations- und Verhandlungstraining Mo 13.11. - Fr 17.11.23 • Erkennen der eigenen Gesprächsmuster Anmeldeschluss in Stresssituationen 26.10.23 • Umgang mit Macht und Abhängigkeit Seminarort Bremen in Gesprächsverläufen Seminar-Nr. 1536 Seminargebühr: 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 9
Grundlagenschulung: Betriebsverfassungsrecht III Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Wesentliche Seminarinhalte • BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, gemeinsam die gesetz- Personelle Einzelmaßnahmen, lichen Grundlagen und frühzeitige betriebliche Handlungs- insbesondere möglichkeiten zu erkennen. • Einstellungen Es werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Rah- • Eingruppierungen men von personellen Einzelmaßnahmen sowie die Möglich- • Umgruppierungen keiten des Betriebsrats bei Maßnahmen zur Sicherung von • Versetzungen Arbeitsverhältnissen und der beruflichen Bildung behandelt. • die Informationsansprüche des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG Neben den rechtlichen Grundlagen liegt ein Schwerpunkt des Seminars auch in der praktischen Umsetzung der Mitbestim- • die Beteiligung des Betriebsrats bei mungs- und Beteiligungsrechte. personellen Einzelmaßnahmen • Zustimmungsverweigerungsgründe Insbesondere wird die Erstellung eines ordnungsgemäßen Wi- • die vorläufige personelle Einzelmaßnahme derspruchs zu einer Kündigung bzw. einer Zustimmungsver- gem. § 100 BetrVG weigerung zu Einstellungen, Versetzungen und Eingruppie- • das gerichtliche Verfahren nach rungen an konkreten Beispielen geübt. § 99 Abs. 4 BetrVG Im Rahmen dieses Seminars werden die TeilnehmerInnen eine Mitbestimmung bei Kündigungen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven gem. § 102 BetrVG besuchen und die Gelegenheit haben, mit einer Arbeitsrichterin Das Anhörungsverfahren, die Bedenken bzw. einem Arbeitsrichter zu diskutieren. und Widersprüche des Betriebsrats Die Folgen eines Widerspruchs Berufliche Bildungs- und Qualifizierungs- maßnahmen gem. §§ 96 ff. BetrVG Mo 27.02. - Fr 03.03.23 Mo 08.05. - Fr 12.05.23 Anmeldeschluss Anmeldeschluss Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht 10.02.23 21.04.23 • Besuch einer Verhandlung vor dem Seminarort Bremen Seminarort Bremen Arbeitsgericht Bremen/Bremerhaven Seminar-Nr. 1503 Seminar-Nr. 1511 • der Betriebsrat und das Beschlussverfahren Mo 25.09. - Fr 29.09.23 Mo 06.11. - Fr 10.11.23 Anmeldeschluss Anmeldeschluss s- Arbeits- Arbeit 07.09.23 19.10.23 gerichth t geri c Seminarort Bremen Seminarort Bremen n e Bremen Brem Seminar-Nr. 1530 Seminar-Nr. 1535 Seminargebühr: 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 10
Grundlagenschulung: Betriebsverfassungsrecht IV Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Wesentliche Seminarinhalte • BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Dieses Seminar widmet sich dem letzten Abschnitt des Be- Die Betriebsänderung triebsverfassungsgesetzes, und zwar der Beteiligung des • der Begriff der Betriebsänderung Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine genaue • Erkennen einer Betriebsänderung Kenntnis der Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungs- rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten • der Interessenausgleich und der Sozialplan ist von besonderer Bedeutung. • die Einigungsstelle Dabei wird das Thema der Betriebsänderung behandelt, da Grundzüge des Wirtschaftsausschusses bzw. dies notwendige Verhandlungen über einen Interessenaus- § 80, Abs. 2 BetrVG (Informationsrechte) gleich und Sozialplan auslöst. Die Personalplanung gem. § 92 BetrVG Es wird u.a. besprochen werden, welchen Inhalt und Zweck der Interessenausgleich hat, welchen Inhalt ein Sozialplan Beschäftigungssicherung gem. § 92 a BetrVG haben kann und welche Bedeutung die Einigungsstelle im Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestim- Zusammenhang mit diesen Verhandlungen hat. mungsrechten des Betriebsrats In dieser Betriebsratsschulung werden auch die Möglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung behandelt. Schließlich werden Fragen zu der Funktion des Wirtschaftsaus- schusses in einem Überblick behandelt sowie die Möglichkei- ten, auch in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss die erforder- lichen Informationen zu erlangen. Mo 22.05. - Fr 26.05.23 Mo 04.12. - Fr 08.12.23 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 05.05.23 16.11.23 Seminarort Bremen Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1512 Seminar-Nr. 1541 Seminargebühr: 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 11
Auffrischungsseminar: Betriebsverfassungsrecht Wesentliche Seminarinhalte • BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Betriebsräte und Betriebsrätinnen, die einmal die Grundlagen- Neues zur Rechtsstellung von Betriebsrats- seminare absolviert haben, können im Regelfall lediglich noch mitgliedern (z.B. Arbeitsfreistellung, Lohn- Anspruch darauf erheben, für die Betriebsratsarbeit erforder- ausfall, Kündigungsschutz) liches Spezialwissen in Seminaren zu erwerben. Geschäftsführung des Betriebsrats Oft sind langjährige Betriebsratsmitglieder, die irgendwann insbesondere im Hinblick auf eine einmal die Grundlagenseminare absolviert haben, nicht mehr ordnungsgemäße Beschlussfassung auf dem aktuellen Stand, da das Betriebsverfassungsrecht, Erfordernisse bei den Kosten gem. § 40 bezogen auf seine Auslegung und Anwendung, ständigem BetrVG sowie Neuentwicklungen im Wandel unterworfen ist. Durch die Arbeitsgerichte, die Landes- Zusammenhang mit der Schulungsteilnahme arbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht wird es ständig zu § 37 BetrVG fortgeschrieben. Praktische Übungen unter Zugrundelegung Das Bundesarbeitsgericht hat dazu (AZ 7 ABR 73/10) fol- der neuesten Rechtsprechung zum Thema gendes entschieden: „Der Betriebsrat als Gremium muss sich • Mitwirkung und Mitbestimmung in auch über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für seine personellen Einzelmaßnahmen, d. h. bei Einstellung, Versetzung und Kündigung Arbeit relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, (...). Grundkenntnisse, die in möglicherweise viele Jahre zurück- • Neues zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, insbesondere bei liegenden Schulungen erworben wurden, genügen dafür allein Arbeitszeit, bei technischen Einrichtungen nicht immer. Betriebsratsmitglieder haben allerdings die Mög- und bezogen auf Arbeitsschutz lichkeit, das einmal erworbene Grundwissen durch ihnen zur • Neues zu Beteiligungsrechten bei Um- Verfügung gestellte Informationsquellen zu ergänzen und zu strukturierung, insbesondere im Rahmen aktualisieren. (...) Der Betriebsrat muss sich darauf aber nicht von Interessenausgleich und Sozialplan- generell verweisen lassen. Die Information im Rahmen einer verhandlungen und Transfermodellen Schulungsveranstaltung und die Information durch arbeitsrecht- • Bedeutsame individualrechtliche liche Veröffentlichungen schließen sich nicht aus, ergänzen sich Rechtsentwicklungen und Tendenzen vielmehr (Vgl. auch BAG 25. Januar 1995, 7 ABR 37/94).“ anhand von ausgewählten Entschei- dungen, die für die praktische Betriebs- Genau hier knüpfen wir mit unserer Veranstaltung an. Zugrunde ratsarbeit nutzbar gemacht werden sollen gelegt haben wir dabei die Rechtsprechung der letzten Jahre. • Neuregelungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz Mo 11.09. - Fr 15.09.23 Dieses Kompaktseminar wendet sich an Anmeldeschluss Betriebsratsmitglieder, deren Grundlagen- 24.08.23 schulungen länger zurückliegen oder die Seminarort Bremen nach längerer Abwesenheit erneut im Seminar-Nr. 1527 Betriebsrat mitwirken, und somit eine Aktualisierung ihrer betriebsverfassungs- Seminargebühr: rechtlichen und arbeitsrechtlichen 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale Kenntnisse benötigen. 12
Grundlagenschulung: Arbeitsrecht I Begründung des Arbeitsverhältnisses Wesentliche Seminarinhalte • ARBEITSRECHT • Zu den Aufgaben der Betriebsratsgremien gehört es – neben Grundbegriffe des Arbeitsrechts einem kompetenten Wissen im Betriebsverfassungsrecht –, • Was ist Arbeitsrecht? die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeit- • Rechtsquellen und Rangordnung nehmerinnen geltenden Gesetze zu überwachen. Auch sind im Arbeitsrecht Betriebsratsmitglieder für die Mitarbeiter und Mitarbeiterin- nen im Betrieb häufig die erste Adresse, wenn es um Fragen Rechte und Pflichten im Bewerbungsverfahren und Ansprüche rund um das Arbeitsverhältnis geht. • Worauf muss der Betriebsrat beim Einstellungsverfahren achten? Um diesen Aufgabenstellungen nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse dieser Gesetze und der dazu ergan- • Was darf der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin - ggf. im genen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessenver- Personalfragebogen - fragen? tretungen erforderlich. Dieses erste von insgesamt drei Grund- • Diskriminierungsverbote bei Einstellungen lagenseminaren beinhaltet die Vermittlung von Basiswissen (u.a. Allgemeines Gleichbehandlungs- über die Strukturen und Grundbegriffe unseres Arbeitsrechts- gesetz) systems. Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses: Anschließend werden häufig auftretende rechtliche Probleme Der Arbeitsvertrag behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung • Welche vertraglichen Regelungen sind und Begründung des Arbeitsverhältnisses ergeben können, zulässig (Allgemeine Geschäfts- referiert von erfahrenen Fachanwälten und Fachanwältinnen bedingungen)? für Arbeitsrecht. • Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis • Vergütung • Weisungsrecht der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers • Besondere Vertragsgestaltungen Arbeiten mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren Mo 06.03. - Fr 10.03.23 Mo 21.08. - Fr 25.08.23 Anmeldeschluss Anmeldeschluss 17.02.23 03.08.23 Seminarort Bremen Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1504 Seminar-Nr. 1521 Seminargebühr: 955- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 13
Grundlagenschulung: Arbeitsrecht II Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Wesentliche Seminarinhalte • ARBEITSRECHT • Befristungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge beenden die Befristung von Arbeitsverträgen Arbeitsverhältnisse der ArbeitnehmerInnen und es stellt sich • Wann sind befristete Verträge zulässig? die Frage, welche Rechte der Betriebsrat im Einzelnen hat und wie er die Beschäftigten beratend wirksam unterstützen • Was ist das Anschlussverbot im Befristungsrecht? kann. • Kettenbefristungen und deren Zulässigkeit Dabei sind natürlich im Falle von Kündigungen die Beteiligungs- • Wie kann der Betriebsrat reagieren? rechte des Betriebsrats zu beachten, weshalb der Betriebsrat Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Grundfragen des Kündigungsschutzes für die Arbeit- Kündigung nehmerInnen gut kennen und taktisch nutzen muss. • Die ordentliche und außerordentliche Kündigung In der Praxis spielen jedoch auch Aufhebungsverträge eine • Die Änderungskündigung: Wann sind große Rolle. Auch hier muss der Betriebsrat für die Arbeitneh- Änderungskündigungen zulässig? merInnen die Rechtsprechung gut kennen und sie unterstüt- • Der Sonderkündigungsschutz für zen können. schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen und die Beteiligungsrechte der Schwerbehin- Erweitert wurden auch die Rechte der Schwerbehinderten- dertenvertretung - Neuregelung! vertretung im Falle der Kündigung von schwerbehinderten • Der Sonderkündigungsschutz für Mütter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ebenfalls erläutert Personen in Eltern- und Pflegezeit werden. • Sonderkündigungsschutz für Arbeitnehmer-VertreterInnen Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Ar- • Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen beitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines nach dem Kündigungsschutzgesetz? Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet • Verhaltensbedingte, krankheitsbedingte werden. und betriebsbedingte Kündigungen • Was ist bei Abmahnungen zu beachten? • Beteiligungsverfahren des Betriebsrats Der Aufhebungsvertrag Arbeitspapiere, Zeugnisse Mo 12.06. - Fr 16.06.23 Mo 09.10. - Fr 13.10.23 Arbeits- Anmeldeschluss Anmeldeschluss gericht 26.05.23 21.09.23 Bremen Seminarort Bremen Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1515 Seminar-Nr. 1532 Seminargebühr: 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 14
Grundlagenschulung: Arbeitsrecht III Teilzeit- und Abrufarbeit, Mutterschutz und Leiharbeit! Wesentliche Seminarinhalte Dieses Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Frage • ARBEITSRECHT • Besondere Freistellungsansprüche der der Freistellungsansprüche der ArbeitnehmerInnen von der ArbeitnehmerInnen Arbeit und zu den besonderen Vertragsverhältnissen, wie der • Urlaubsansprüche und Rechtsprechung Teilzeit- und Abrufarbeit oder der Arbeitsverhältnisse der zum Verfall von Urlaub, Urlaubsentgelt Praktikantinnen und Praktikanten, der LeiharbeitnehmerInnen • Entgeltfortzahlung bei Erkrankung, und der WerkvertragsarbeitnehmerInnen. Neuregelungen für die Abrufarbeit • Neuregelungen des Mutterschutzes und Bei Erkrankung oder Urlaub stehen Beschäftigten Freistellungs- Freistellung in der Elternzeit ansprüche und Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bzw. • Verzug des Arbeitgebers Urlaubsentgelt zu. Das Seminar zeigt, wie sich diese bemes- • Freistellung im Rahmen der Kurz- und sen und welche Rechte/Pflichten bei Erkrankung bzw. der Langzeitpflege von Angehörigen Urlaubsgewährung für beide Seiten bestehen und bezieht • Freistellung der ArbeitnehmerInnen bei besondere Vertragsgestaltungen wie die Abrufarbeit mit ein. erkrankten Kindern Erörtert werden die grundlegenden Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes sowie die Freistellungsansprüche und Teilzeitrecht arbeitsplatzsichernden Regelungen im Rahmen der Eltern- und • Anspruch auf Teilzeit und das neugere- Pflegezeit. gelte Recht auf Rückkehr auf den Vollzeitarbeitsplatz Eingehend dargestellt wird auch der neugeregelte Anspruch • Neuregelungen der Abrufarbeit auf befristete Teilzeit und damit das Rückkehrrecht auf den Vollzeitarbeitsplatz für ArbeitnehmerInnen. Wichtige Aktua- • Neuregelungen des Praktikantenarbeitsverhältnisses lisierungen gibt es auch für die Abrufarbeit im Hinblick auf Mindest- und Höchstarbeitszeitvereinbarungen. Leiharbeit und Werkverträge (Grundzüge) Ein häufiges betriebliches Problem besteht auch darin, dass • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ArbeitnehmerInnen ohne Entlohnung einfach nach Hause (AÜG) geschickt werden, da nicht so viel zu tun sei. Dies wird im • Rechte des Betriebsrats beim Einsatz Rahmen des Verzugslohns detailliert dargestellt. von Leiharbeitskräften Schließlich wird ein kurzer Überblick über die Neuregelung des • Rechte des Betriebsrats beim Einsatz Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum Einsatz von Leihar- von Werkvertragskräften beitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen und die Abgrenzung zu Werkvertragskräften gegeben. Dies hat erhebliche Bedeu- tung für die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Mo 27.11. - Fr 01.12.23 Anmeldeschluss 09.11.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1540 Seminargebühr: 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 15
Grundlagenschulung: Arbeits- und Gesundheitsschutz Wesentliche Seminarinhalte • ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ • Ein wichtiges Handlungsfeld des Betriebsrats bezieht sich auf Überblick über allgemeine rechtliche den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Ein wesentli- Grundlagen cher Teil ist dabei die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der • Das Arbeitsschutzgesetz Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. • Die Arbeitsstättenverordnung inkl. Rege- lungen zur Bildschirmarbeit Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt und insbesondere auch die Verschiebung von körperlichen Belastungen hin zu • Berufsgenossenschaftliche Regelungen, insb. DGUV Vorschrift 1 und 2 psychischen Belastungen und Stresssituationen am Arbeits- platz beschränkt sich die Beteiligung des Betriebsrats nicht • Beteiligung des Betriebsrats und Handlungsmöglichkeiten bei Nichteinigung nur auf die Überprüfung, ob technische Arbeitsstandards einge- zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über halten werden. Vielmehr hat der Betriebsrat Mitbestimmungs- die Umsetzung des Arbeits- und rechte bei der Ermittlung von jeder Art von Belastungen am Gesundheitsschutzes im Betrieb Arbeitsplatz sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Abwendung und/oder Abmilderung von gesundheitlichen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten Belastungen im Betrieb. des Betriebsrats • bei der Durchführung von Dieses Seminar dient dem Betriebsratsgremium als erster Gefährdungsbeurteilungen Einstieg in die Grundlagen der Mitbestimmung bei der Um- • Bedeutung physischer und psychischer setzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Gefährdungsbeurteilung Dabei wollen wir den Fokus auf die Gefährdungsbeurteilung • Ermittlung von Gefährdungen und und eine gute betriebliche Organisation und praktische Belastungsfaktoren, Umsetzung des Arbeitsschutzes legen. • Instrumente und Methoden der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilung • bei der Durchführung der Unterweisung der Beschäftigten • bei der Bestellung und Abberufung des Betriebsarztes / der Betriebsärztin sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit Mo 20.03. - Mi 22.03.23 Anmeldeschluss 03.03.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1506 Seminargebühr: 635,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 16
Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements BEM Wesentliche Seminarinhalte Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist auch das so- • ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ • Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen des BEM genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches im SGB IX gesetzlich fundiert ist. Sinn und Zweck des BEM Das BEM-Verfahren ist bei längeren Ausfallzeiten wegen Die am BEM-Verfahren beteiligten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ziel zu Wiederherstellung, Erhalt Stellen und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorge- BEM und Kündigungsschutz schrieben. Es stellt somit auch eines der wichtigsten Mitbe- Beteiligung des Betriebsrats sowie stimmungsfelder zum Schutz der Beschäftigten dar. der Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar dient dem Einstieg in dieses Thema. Dabei Mitbestimmung des Betriebsrats werden nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des BEM sowie nach § 87 Abs. 1 Zif. 1, 7 BetrVG die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dargestellt, son- Eckpunkte der Betriebsvereinbarung dern insbesondere auch Handlungsmöglichkeiten mit prakti- schem Bezug. Mo 18.09. - Di 19.09.23 Anmeldeschluss 01.09.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1528 Seminargebühr: 475,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 17
Aktuelle Rechtsprechung Wesentliche Seminarinhalte • ARBEITSRECHT AKTUELL • Dieses Seminar dient dazu, Betriebsrätinnen und Betriebsräten Aktuelle Rechtsprechung zum Bereich des einen Überblick zu verschaffen, was sich in den jeweiligen Arbeits- und des Betriebsverfassungsrechts, arbeitsrechtlichen Themengebieten aufgrund von Gerichtsent- insbesondere scheidungen geändert bzw. weiterentwickelt hat. • zum Kündigungsschutz Das Seminar wird von Richterinnen und Richtern eines • zur Abmahnung Arbeitsgerichtes sowie FachanwältInnen für Arbeitsrecht durch- geführt. Sie geben einen Überblick über die Rechtsprechung • zu Fragen der Arbeitszeit, wie Zeiten des der Landesarbeitsgerichte. Umkleidens als vergütungspflichtige Arbeitszeit Hierbei werden insbesondere entscheidende Weichenstel- • zur so genannten AGB-Vertragskontrolle lungen des Bundesarbeitsgerichtes beleuchtet. Diese er- strecken sich auf alle wesentlichen Bereiche, die für Betriebs- • neue Grundlagenentscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht räte und Betriebsrätinnen erforderliches Wissen nach § 37 Abs. 6 BetrVG beinhalten. • zu EDV- und Videoüberwachung und Datenschutz Dieses Seminar ist daher für jedes Betriebsratsmitglied • zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erforderlich und kann jährlich oder zumindest alle zwei Jahre (Antidiskriminierung) besucht werden. Weitere Seminarinhalte können sich aufgrund von aktuellen Entscheidungen ergeben. Der exakte Seminarplan wird rechtzeitig vor Beginn des Seminars mitgeteilt. Mi 03.05. - Do 04.05.23 Anmeldeschluss 18.04.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1510 Seminargebühr: 475,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 18
Fresh up im Arbeitsrecht mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler Wesentliche Seminarinhalte könnten sein: • ARBEITSRECHT AKTUELL • In keinem anderen Rechtsgebiet sind die Dinge so im Fluss und ändern sich so schnell wie im individuellen und kollekti- Neue Diskussionen im Bereich des Betriebs- verfassungsgesetzes ven Arbeitsrecht. Ursachen sind zum einen veränderte Geset- ze und zum anderen eine umfangreiche, differenzierte und für Diskussion der höchstrichterlichen Recht- die Praxis höchst bedeutsame Rechtsprechung des Bundesar- sprechung insbesondere beitsgerichts. Betriebsratsmitglieder müssen mit diesen Ent- wicklungen vertraut sein, obwohl es nahezu unmöglich ist, hier • Auswirkungen auf die Vertretungs- möglichkeiten von Betriebsratsmitgliedern den Überblick zu behalten. Veränderungen bei wesentlichen arbeits- Diesem Problem begegnen wir durch unsere Seminarveran- rechtlichen Gesetzen durch neue Impulse der staltung mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Es gibt wohl kaum Rechtsprechung beim einen Arbeitsrechtler in der Bundesrepublik Deutschland, der sich Arbeitnehmerinteressen so sehr verpflichtet fühlt wie er. • Datenschutz Prof. Dr. Däubler hat sozusagen die Hand direkt am Puls der • Arbeitsschutz arbeitsrechtlichen Diskussion. Und er selbst trägt kräftig dazu bei, diese Diskussion zu befördern. • Tarifrecht Zudem zählt er zu den einflussreichsten Kommentatoren des • AGG Arbeitsrechts (z. B. Betriebsverfassungsgesetz, AGG, Tarifver- • Kündigungsschutz tragsgesetz oder Arbeitskampfrecht). • Arbeitszeitrecht oder Prof. Dr. Däubler verfügt über tiefgreifende Kenntnisse der Arbeitsvertragsrecht unübersichtlichen Materie und zeigt immer wieder die neuesten Entwicklungen auf. Jedes Betriebsratsmitglied sollte die Chan- Ausblick auf neue Themen und Problemstel- ce nutzen, davon in der eintägigen Veranstaltung zu profitieren. lungen für Betriebsratsmitglieder Die Veranstaltung ist in jedem Fall für jedes Mitglied erforderlich Der genaue Themenplan wird mit der Einzel- ausschreibung mitgeteilt. im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Die wesentlichen Seminarinhalte werden rechtzeitig mitgeteilt. Sie hängen von der jeweils aktuellen Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsprechung ab. Do 23.11.2023 Anmeldeschluss 06.11.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1539 Seminargebühr: 315,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 19
BAG hautnah Wesentliche Seminarinhalte • NEUESTE RECHTSPRECHUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTS • Eine unserer spannendsten Veranstaltungen ist dieses Se- Die wesentlichen Seminarinhalte hängen minar, das in Erfurt stattfindet. Es ist mit einem Besuch beim entscheidend davon ab, welche Themen höchsten Gericht für Arbeitsrechtsangelegenheiten, beim Bun- verhandelt werden. desarbeitsgericht (BAG), verbunden. Dies wird rechtzeitig mitgeteilt. Das Bundesarbeitsgericht bestimmt im großen Umfang die Den Rechtsstreitigkeiten, die vom BAG ent- gesamte arbeitsrechtliche Diskussion und letztlich auch die schieden werden, liegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zugrunde. Auch diese Interessenvertretung der Betriebsräte. werden übersandt, so dass man sich exakt auf den Sitzungstag des BAG vorbereiten d Ziel des Besuches des BAG ist insbesondere das Kennenler- kann. nen des 1. Senats des BAG, der zu betriebsverfassungsrecht- lichen Grundsatzfragen entscheidet. Wir bieten mit diesem Als Referenten sind dabei: , Seminar die einmalige Chance, eine Gerichtsverhandlung in Erfurt zu besuchen und mit einem Richter / einer Richterin • ein Fachanwalt / eine Fachanwältin für des Bundesarbeitsgerichts Grundfragen des Betriebsverfas- Arbeitsrecht sungsrechts und des Arbeitsrechts zu besprechen, um einen • ein Richter / eine Richterin des BAG Einblick in die aktuellen Entscheidungen des BAG zu erhal- ten. • ein Richter / eine Richterin eines Arbeitsgerichts Das Seminar richtet sich an Betriebsrätinnen/Betriebsräte, die bereits über Grundkenntnisse des Arbeits- und Betriebs- Mindestens sechs Wochen vorher werden die verfassungsrechts verfügen. genauen Themenbereiche mitgeteilt. Bitte das Seminar jetzt vormerken und frühzeitig anmelden. BAG Erfurt Oktober Anmeldeschluss September 2023 Seminarort Erfurt Seminar-Nr. 1533 Seminargebühr: 965,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 20
Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung Wesentliche Seminarinhalte • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Dieses Seminar behandelt die Besonderheiten, die mit dem Rechtliche Stellung der Vorsitzenden Amt der Betriebsratsvorsitzenden bzw. der Stellvertretenden und Stellvertretungen einhergehen. Insbesondere sind die Betriebsratsvorsitzenden • Wahl, Abberufung und Rücktritt gefragt, wenn es darum geht, die betrieblichen Handlungs- • Verbot der Benachteiligung / Begünstigung möglichkeiten zu erkennen und durch frühzeitiges Handeln • Stellung der BR-Vorsitzenden als die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Sie erhalten einen VertreterInnen des BRs nach außen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, um die anfallenden • Handeln mit und ohne BR-Beschluss Aufgaben korrekt und wirkungsvoll zu erfüllen. Da diese spe- Geschäftsführung des Betriebsrats ziellen Aufgaben nicht nur für die Betriebsratsvorsitzenden, • Vorbereitung und Leitung der Sitzungen sondern auch für die StellvertreterInnen anfallen, eignet sich dieses Seminar besonders für beide AmtsinhaberInnen. • Beschlussfassung • Protokoll und Geschäftsordnung In diesem Seminar werden Kenntnisse über die effiziente Pla- • Formvorschriften, Fristen nung, Organisation und Koordination der Arbeit des Betriebs- • Arbeitsgericht und Einigungsstelle, rats vermittelt. Es wird auch die richtige Formulierung von Rechtsberatung und Sachverständige Schriftverkehr und Beschlüssen des Betriebsrats an konkreten Beispielen geübt. Organisationsaufgaben bei der BR-Arbeit • Führung der laufenden Geschäfte Die TeilnehmerInnen werden über die vielfältigen Aufgaben, • Sachmittel und Personal Rechte und Pflichten, die das Gesetz mit ihrem Amt verbindet, sowie die relevanten Rechtsvorschriften informiert. Wichtige • Sprechstunden des BRs Grundlagen zur rechtssicheren Leitung und Organisation des • Aufgabenverteilung im Gremium Betriebsrats werden vermittelt. Fragen zu den Themen Ver- • Bildung von Ausschüssen, Delegieren von schwiegenheitspflicht, Vertraulichkeit, Informationspflicht und Aufgaben an Ausschüsse Haftung des Betriebsrats werden beantwortet. • Ablage und Organisation im BR-Büro • Vor- und Nachbereitung von Teil dieses Seminars ist ein Tag Kommunikationstraining zur Sitzungen und Verhandlungen Vermittlung der wesentlichen Grundsätze der Rhetorik bei Gesprächen, Verhandlungen und Konflikten und zum Thema Beschlüsse und Schriftverkehr Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats. • Bedeutung und Formulierung rechtssicherer Beschlüsse Pflichtverletzung im Amt • Geheimhaltungspflicht allgemein § 79 BetrVG • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Mo 04.09. - Fr 08.09.23 • Vertraulichkeit von Erörterungen und Anmeldeschluss Abstimmungen im BR 17.08.23 Seminarort Bremen • Vertraulichkeit von Daten Seminar-Nr. 1525 (Lohn/Gehalt/Personen) • Informationspflichten und -rechte Seminargebühr: Kommunikationstraining 955,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale Öffentlichkeitsarbeit des BR 21
Arbeitszeitgestaltung im Betrieb und im Rahmen mobiler Arbeit Wesentliche Seminarinhalte • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Die Arbeitszeit gehört zu den zentralen Mitbestimmungs- Arbeitszeit allgemein rechten des Betriebsrats (§ 87 (1) Nr. 2,3 BetrVG). • Gesetzliche Vorgaben Das Mitbestimmungsrecht erfasst sowohl die Lage der • Verhältnis der Arbeitszeitregelungen im Arbeitszeit und Pausen als auch Regelungen zu Mehrarbeit Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung (Überstunden), Arbeitszeitkonten und einzelnen Arbeitszeit- und im Tarifvertrag modellen (Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Dienstplänen, Schichtmodellen) sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die Was gehört alles zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit? einzelnen Wochentage. Diese Mitbestimmung des Betriebsrats ist nicht beschränkt Was gehört zur Arbeitszeit im Sinne des auf die Zeit der Arbeit im Betrieb, sondern gilt auch bei mobiler Arbeitszeitgesetzes? Arbeit von unterwegs oder bei der Arbeit aus dem häuslichen Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten Umfeld. des Betriebsrats bei Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 14.05.2019 hat insbesondere das Problem der Arbeitszeit- • Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen erfassung erheblich an Aktualität gewonnen. Der Europäische Wochentage Gerichtshof verlangt jetzt von den ArbeitgeberInnen die • Dauer und Lage der Pausen Schaffung eines objektiven und verlässlichen Systems zur • Ableistung oder Duldung von Mehrarbeit Arbeitszeiterfassung. • Anordnung von Kurzarbeit Diese Aspekte sowie weitere rechtliche Problemstellungen • Gestaltung des Arbeitszeitmodells werden neben praktischen Tipps für die Umsetzung in dem • Einführung/Abschaffung von Seminar behandelt und die Handlungsmöglichkeiten für den Arbeitszeitkonten Betriebsrat im Einzelnen erörtert. Betriebliche und rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mögliche Inhalte einer Betriebsvereinbarung Mi 28.06. - Fr 30.06.23 Anmeldeschluss 13.06.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1520 Seminargebühr: E 635,- zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 22
Beschäftigtendatenschutz BDSG und DSGVO Wesentliche Seminarinhalte • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Seit dem 20.05.2018 gilt auch in Deutschland die EU- Entwicklungen wesentlicher IT-Anwendungen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). in Unternehmen aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes Diese europäische Verordnung ist verbindlich und gilt unmit- telbar für die Verarbeitung personenbezogener Daten in jedem Datenschutz im Arbeitsrecht/ Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ziel dieser Verordnung Beschäftigtendatenschutz ist die Vereinheitlichung unterschiedlicher Datenschutzniveaus • Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung in Europa und die Schaffung eines Datenschutzrechts, welches personenbezogener Daten der Digitalisierung ausreichend Rechnung tragen soll. • Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Die DSGVO gilt – soweit ihr Anwendungsbereich reicht – Beschäftigungsverhältnis vorrangig vor den nationalen Rechten, also auch vor dem • Pflichten der ArbeitgeberInnen als Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit die DSGVO keine datenschutzrechtliche Verantwortliche abweichenden nationalen Regelungen zulässt. • Die/der betriebliche Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes enthält die Datenschutzbeauftragte DSGVO in Art. 88 eine sogenannte Öffnungsklausel. Hiernach • Rechte der Beschäftigten sind spezifischere Vorschriften zur Datenverarbeitung für Zwek- • Aufgaben, Rechte und Mitbestimmung ke des Beschäftigungsverhältnisses durch die einzelnen Mit- des Betriebsrats gliedstaaten zulässig. • Datenverarbeitung durch den Betriebsrat Die BRD hat von der Möglichkeit „spezifischerer“ Vorschriften • Aufgaben und Befugnisse der in § 26 BDSG Gebrauch gemacht, welcher den bisher Aufsichtsbehörden geltenden § 32 BDSG ablöst. • Die neuen Aufgaben des Betriebsrates im Datenschutz nach dem Dieses Seminar soll Betriebsratsmitgliedern einen Einstieg in Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Regelung des Beschäftigtendatenschutzes ermöglichen und bei der praktischen Arbeit im Betrieb, insbesondere bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, eine Hilfestel- lung bieten. Auch die Rechtsstellung der betrieblichen Interes- senvertretung ist Gegenstand des Seminars und soll Betriebs- ratsmitgliedern eine datenschutzkonforme Betriebsratsarbeit ermöglichen. Mi 20.09. - Fr 22.09.23 Anmeldeschluss 04.09.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1529 Seminargebühr: E 635,- zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 23
Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat Beschlussfassung Wesentliche Seminarinhalte • BESONDERE SCHULUNGEN BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT • Die Betriebsratsarbeit verlangt nicht nur inhaltliche Kenntnisse Aufgaben des Schriftführers / der des BetrVG, die Arbeit des Betriebsrats muss auch organisato- Schriftführerin risch strukturiert und dokumentiert werden. Dabei spielen Pro- • Ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung tokolle und Niederschriften eine große Rolle! Nur durch eine gute Protokollführung wird die Betriebsratsarbeit transparent, • Berücksichtigung von Ersatzmitgliedern nachvollziehbar und vor allem rechtssicher. Fehler in der Schrift- führung können dabei zu großen Nachteilen führen – auch der Die wirksame Beschlussfassung Datenschutz muss beachtet werden. Das Sitzungsprotokoll • Anforderungen an die Niederschrift In diesem Seminar vermitteln wir die rechtlichen Kenntnisse für die Schriftführertätigkeit, auch bei digitalen Sitzungen. Wir • Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erläutern die Anforderungen an ein rechtssicheres Protokoll und lernen, Stolperfallen zu erkennen und zu vermeiden. • Aufbewahrung von und Umgang mit Dokumenten Anhand von praktischen Beispielen üben wir das Abfassen von Beschlüssen und Niederschriften und lernen alles, was zu einer Auswirkungen des Betriebsrätemodernisie- ordnungsgemäßen Dokumentation gehört. rungsgesetzes auf Ladung, Protokoll und Beschlussfassung Abhängig davon, wer im Betriebsrat für die Protokoll- und Schriftführung zuständig ist, richtet sich das Seminar an die SchriftführerInnen, die Betriebsratsvorsitzenden sowie deren StellvertreterInnen, gegebenenfalls aber auch an das Büroper- sonal des Betriebsrats. Do 27.04. - Fr 28.04.23 Anmeldeschluss 12.04.23 Seminarort Bremen Seminar-Nr. 1509 Seminargebühr: 475,- E zzgl. MwSt. und Tagungspauschale 24
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