Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim - VOLLVERTEILUNG 51./52./53. Woche - Gemeinde Neckarwestheim
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Neckarwestheim 18.12.2020 Seite 2 Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Bürgermeisteramt Neckarwestheim Tel. 184-0 Haus für Gesundheit: Telefax 184-30 Hauptstr. 12, Neckarwestheim Mo., Di. und Do. 8:30 bis 11:30 Uhr Facharztpraxis Dr. Rieker und Kollegen Tel. 7992 Fr. 8:30 bis 12:30 Uhr Öffnungszeiten: Di. zusätzlich 16:00 bis 18:00 Uhr Mo. 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 20:00 Uhr info@neckarwestheim.de Di. 8:00 bis 19:00 Uhr Internet: http://www.neckarwestheim.de Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr Do. 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 19:00 Uhr Bereitschaftsdienst Hausmeister bis 22:00 Uhr Tel. 1838155 Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr Apotheke Neckarwestheim Tel. 95792-0 Notruf Wasserversorgung Tel. 0174 9739260 – Öffnungszeiten wie Arztpraxis – Stromstörung ZEAG Heilbronn Tel. 07131 610800 Gasstörung Tierarztpraxis Neckarwestheim Tel. 5040405 Marktplatz 5, Neckarwestheim Gasversorgung Unterland Tel. 07131 6101503 Öffnungszeiten: MEDIENWELT Bücherei Mo. 8:00 bis 12:00 Uhr, 16:00 bis 19:00 Uhr Neckarwestheim Tel. 184-43 Di. 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr Mi. 8:00 bis 13:00 Uhr Kindergärten Do. 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr Kindergartenleitung Tel. 184-39 Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr Kindergarten „Reblandstraße“ TeI. 184-44 Krippe „Sperlingweg“ Tel. 184-45 Kindergarten „Sperlingweg“ TeI. 184-46 Kindergarten Trollingerweg Tel. 184-50 Notdienste und Notrufe: Ev. Kindergarten „Wiesenstraße“ TeI. 5970 Notruf Tel. 112 Polizei Notruf Tel. 110 Grundschule Tel. 184-60 Polizeirevier Lauffen a. N. Tel. 209-0 Kernzeitbetreuung Tel. 184-68 Feuerwehr Notruf Tel. 112 Krankentransport Tel. 19222 Zweckverband Klärwerk Tel. 184-24 Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG Tel. 184-26 Allgemeinärztlicher Notfalldienst Tel. 116117 Ev. Pfarramt SLK-Klinikum Heilbronn Tel. 07131 49-0 Pfr. Oliver Römisch Tel. 15340 Am Gesundbrunnen 20–26, 74078 Heilbronn Gemeindehaus Tel. 1837295 Mo. bis Fr. 18:00 bis 22:00 Uhr Hausmeisterin/Mesnerin E. Fleischer Tel. 15606 Sa., So., Feiertage 9:00 bis 22:00 Uhr Kath. Pfarramt Kinderärztlicher Notfalldienst Tel. 07131 4937010 Pfr. Michael Donnerbauer Tel. 5960 Mo. bis Fr. 19:00 bis 22:00 Uhr Diakonie-Sozialstation Lauffen-Neckarwestheim-Nordheim/ Sa., So., Feiertage 8:00 bis 22:00 Uhr Krankenpflegeverein Pflegedienstleitung Brigitte Konnerth Tel. 985824 HNO-ärztlicher Notfalldienst Tel. 01805 120112 Hospizdienst Lore Fahrbach Tel. 985826 Sa., So., Feiertage 10:00 bis 20:00 Uhr Recyclinghof Öffnungszeiten: Zahnärztlicher Notfalldienst Fr. 14:00 bis 17:00 Uhr Die im Landkreis Heilbronn eingeteilten Praxen Sa. 9:00 bis 13:00 Uhr erfahren Sie unter Tel. 0711 7877712 Erddeponie „Lettengrube“ Neckarwestheim Apothekenbereitschaftsdienst Tel. 0800 2222833 Öffnungszeiten: Apotheken-Notdienstfinderwww.aponet.de Fr. 13:30 bis 17:00 Uhr Sa. 9:00 bis 12:00 Uhr Telefonseelsorge Heilbronn Tel. 0800 1110111 Bestattungen Schreinerei Saur, Gernot Saur Tel. 974550 Notruf für Kinder und Jugendliche Tel. 07131 994-555 Herausgeber: Gemeinde Neckarwestheim, Marktplatz 1, 74382 Neckarwestheim, Tel. 07133 184-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Jochen Winkler. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264 70246-0, Fax 07264 70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07135 104-200, bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: www.nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abonnement: www.nussbaum-lesen.de, Zusteller: www.gsvertrieb.de
Seite 3 18.12.2020 Neckarwestheim Ein Überblick zum Jahresende weg entstehen, für das der Gemeinderat vor Kurzem die Erschließung In der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes für dieses Jahr möchte ich genehmigt hat. Auch hier steht einiges weitere auf der Agenda, um unse- die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kleinen Rück- und Ausblick zu geben. ren Gewerbestandort, mit dem Hinblick auf den weiteren Abbau der 2020 war ein Jahr, das natürlich für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kernenergie, zu stärken. Im Wohnbereich wird das Baugebiet Rohr/Hart besonders für unsere Vereine und Organisationen, ein extrem schweres vorangetrieben. war. Vieles bisher als normal Angesehen war auf einmal nicht mehr mög- Einen großen Fokus legten Gemeinderat und Verwaltung auf den Nachhal- lich oder schwer eingeschränkt. Wenn bisherige Gewohnheiten von einem tigkeitsbereich in unserer Gemeinde. So wurde mittlerweile die Straßenbe- leuchtung komplett auf die LED-Technik umgestellt und der Trainingsplatz auf den anderen Tag auf null gefahren werden müssen, ist das sehr schwer der Sportfreunde wird mittlerweile mit LED erleuchtet. Im kommenden zu verstehen und teilweise auch unwirklich. Leider müssen wir das Krisen- Jahr wird die Sporthalle Bühl auf LED-Technik umgestellt. Zudem wurde jahr nun auch mit dem Lockdown beenden, was natürlich für Weihnachten eine weitere Flächen-PV-Anlage am Neckar errichtet, die mit dem Endaus- und Silvester sehr traurig ist. Ich habe deshalb den größten Respekt vor bau 950 kWp erreichen wird. Mit unseren Anlagen können mittlerweile den Menschen und Organisationen, die uns einerseits bisher durch die schon rechnerisch ca. 800 Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Quellen Krise geführt haben und die andererseits das beste aus der vorhandenen versorgt werden. Weitere Anlagen sind in Planung. In diesem Bereich Situation gemacht haben. Auch bedanke ich mich bei Ihnen allen, die Sie mit wurde als neues Angebot Carsharing in Neckarwestheim eingerichtet. Wir großer Disziplin die sich ständig ändernden Vorgaben eingehalten haben. wollen für den Bereich der Mobilität Angebote auch in kleineren Gemein- Hoffen wir, dass es bald wieder Licht am Ende des Tunnels gibt. Gemeinsam den schaffen. werden wir diese Situation aber meistern, da bin ich mir ganz sicher. Die Corona-Krise im fast gesamten Jahr 2020 hat auch die weitere Ent- wicklung der Projekte in Neckarwestheim sehr erschwert und einiges ver- zögert. Viele Termine und Festivitäten konnten nicht umgesetzt werden, mussten aufs kommende Jahr verschoben werden oder gar ganz entfallen. In diesem Zusammenhang war die Schließung des „Lieblingsplatzes“ für die Belebung unseres Marktplatzes sehr schade und wir hoffen, dass es eine gute Nachfolgeregelung geben wird. Die Genehmigungen der vielen Bauprojekte wie der Umbau des Jägerhofs, die Neubauten im Sanierungs- gebiet und die Sanierungen in der Rathausstraße zogen sich sehr lange hin und erreichten erst nach dem Sommer 2020 unsere Verwaltung. Ein Teil Die neu errichtete PV-Anlage am Neckar Die Sporthalle Bühl soll im Jahr 2021 auf LED um- gestellt werden. der Projekte konnte gestartet werden. Die Sanierung des Jägerhofs zur Kinderkrippe und der Umbau der Feuer- Zu guter Letzt noch ein Blick auf wehr sind im vollen Gange und auch die Sanierungsprojekte im Ortskern Schloss Liebenstein. Mit Jahresbe- laufen bereits oder stehen in den Startlöchern. Die Bauplanungen des Kin- ginn 2020 konnte ein Investor für dergartens Nahweg laufen weiter, werden aber aufgrund einer negativen die Schlossanlage gefunden wer- Kostenentwicklung modifiziert. den, der einiges auf der Anlage vor hat. Leider hat Corona auch für diese geplanten Projekte etwas die Bremsklötze angezogen. Wir sind aber guten Mutes, dass die Planun- gen zügig vorangetrieben werden. Schloss Liebenstein Im Jahr 2021 wird es im Bereich des Golfens einiges zu beraten geben. Wie berichtet steht eine Golfplatzerweiterung zur Diskussion, bei der der Gemeinderat in der Zukunft Entscheidungen treffen muss. Die vorgesehe- ne Bürgerbeteiligung findet auf jeden Fall statt, liegt aber derzeit aufgrund der Corona-Restriktionen auf Eis. Die Sanierung Jägerhof hat Ende November be- Umbau Feuerwehr gonnen So viel als kleiner Einblick, was künftig zu erwarten ist. Einen größeren Überblick gibt es wieder am Bürgerempfang, der nun unter Vorbehalt Im Ortskern haben wir, wie bereits Mitte 2021 stattfinden wird. Bleiben Sie in diesen Zeiten vor allem gesund. letztes Jahr schon angekündigt, ei- Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Partnern, vor allem bei niges vor. Es stehen weitere Projek- den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, für die gute und vertrauens- te an, die nun Schritt für Schritt mit volle Zusammenarbeit und wünscht Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit dem Gemeinderat abgearbeitet und einen guten Start in ein hoffentlich besseres Jahr 2021 mit viel Ge- werden. Neben dem Aufbau einer sundheit, Glück und Erfolg. Nahwärmeversorgung wollen wir Jochen Winkler, Bürgermeister auch die Versorgung des Ortes mit Dienstleistungen weiter stärken. Im Bildungs- und Betreuungsbe- Die Gebäude Schulstraße 10 und 10/1 sind einem reich konnte neben den größeren Neubau gewichen Bauvorhaben zudem manches er- weitert und angepasst werden. Im September ging der Naturkindergarten im Häuserbach an den Start. Er erfreut sich bereits großer Beliebtheit. Die Grundschule konnte mit Fördergeldern des Landes energetisch saniert und Rückblick auch erste Schritte im Bereich der Digitalisierung des Unterrichts konnten Kulturarbeit ist ja immer ein turbulentes Geschäft – mit so einem Jahr gegangen werden. Hier soll im Jahr 2021 noch einiges passieren. Zudem haben aber auch wir nicht gerechnet! werden wir die Erweiterung der Kernzeitbetreuung vorantreiben. Längst waren Verträge fest, Handzettel gedruckt und Aufträge gestellt. Dann erwischte uns alle der erste Lockdown – einen Tag bevor die erste große Veranstaltung mit den Gscheidles hätte stattfinden sollen. Alle Vorplanungen waren von jetzt auf nachher perdu. Es mussten fast alle Veranstaltungen verschoben werden. Telefonate mit Agenturen, Warteschleifen beim Ticketvermittler, neue Termine finden und Rück- abwicklungen anstoßen, Pressemitteilungen schreiben und Rundmails rausschicken – turbulent war es für alle Seiten. Der Maultaschen-Blues mit Christof Altmann, organisiert von der Me- dienwelt, konnte im September coronakonform stattfinden. Ebenso der Der Naturkindergarten Rumpelwichte ging im Sanierung der Grundschule mit Fördermitteln des Abend mit Musicals Finest im Oktober, der uns allen ein paar schöne September 2020 an den Start Landes Stunden und Zuversicht schenkte. Ein großes Dankeschön nochmals an den Gesangverein Neckarwest- Bei der Entwicklung des Gewerbegebiets „Waldweg“ wurden mittlerwei- heim, der sich bereit erklärte, auch für weniger Gäste und unter schwie- le alle Flächen verkauft und die Bauprojekte wachsen nach und nach aus rigeren Bedingungen die Bewirtung an diesem Abend zu übernehmen. dem Boden. Weitere Flächen werden im kommenden Jahr im Gebiet Nah- Das Hygienekonzept war durchdacht und alle fühlten sich wohl.
Neckarwestheim 18.12.2020 Seite 4 Trotz der derzeitigen Situation schauen wir optimistisch ins neue Jahr, wenn wir hoffentlich die verschobenen Termine nachholen und wie ge- plant durchführen können. Wir danken allen Gästen für ihr Verständnis Wichtige Informationen zu den Gottesdiensten und ihre Geduld für die besonderen Umstände. am 4. Advent und an Heiligabend Wir freuen uns auf ein Wiedersehen 2021. Wir wünschen Ihnen ruhige Anmeldung erforderlich! Adventstage, bleiben Sie wohlauf und zuversichtlich! 1. Am4. Advent feiern wir um 9:45 Uhr einen Familiengottes- Programm 2021/2022: dienst. Das Krippenspiel wurde vorab gefilmt und wird in die- Do., 29. April – Lachnacht sem Gottesdienst gezeigt. Sie sollten sich bitte für diesen Got- Sa., 12. Juni – Gscheidles tesdienst anmelden. So., 7. November – Junge Junge! 2. An Heiligabend feiern wir Gottesdienst in der Kirche um Mi., 19. Januar 2022 – USA Gospel Singers · 15:30 Uhr (für Familien mit Kindern geeignet), Zum Kauf von Gutscheinen und Eintrittskarten wenden Sie sich am bes- · 17 Uhr und ten vorab telefonisch an die Medienwelt Bücherei 07133 184-43. · 22 Uhr einen Gottesdienst (Gesang Christine Arnold) Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich. Es gibt für alle Got- Aufruf an freiwillige Helferinnen und Helfer zur tesdienste noch frei Plätze in unterschiedlicher Zahl. Unser Hygienekonzept finden Sie auf unserer Homepage. Die Mitarbeit in den Corona-Impfzentren des Landes Landeskirche schreibt Abstände zwischen den einzelnen Gottes- Das Land Baden-Württemberg setzt große Hoffnungen auf eine wirksa- dienstbesuchern/Haushalten von etwa 2 m vor. D. h. wir gehen me Impfung gegen Corona. „Die geplante Impfung von vielen Millionen über das übliche Maß hinaus. Die Gottesdienste werden kürzer Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern ist eine Her- sein als gewohnt, gesungen werden darf nicht. kulesaufgabe, die alle unterstützenden Hände braucht. Wir freuen uns Anmeldemöglichkeiten mit Namen und Telefonnummer – daher sehr, dass schon so viele Menschen ihre Bereitschaft signalisiert immer haushaltsbezogene Personenanzahl angeben: haben, dass sie helfen wollen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha · E-Mail: pfarrbuero.nwh@gmx.de am Montag (14. Dezember) in Stuttgart. Das Land sucht für diese große · Telefon: 07133 15340 Aufgabe freiwillige Helferinnen und Helfer. · Online unter www.kirche-neckarwestheim.de (Formular) Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. „Wir bereiten uns gerade mit Hochdruck darauf vor, unverzüglich mit der freiwilligen Schutzimpfung zu starten, sobald der erste Impfstoff zur Verfügung steht. Das heißt auch, dass wir viel Personal anwerben müssen“, so der Gesundheitsminister weiter. Wichtiger Hinweis: Die Impfstrategie des Landes sieht für eine rasche Impfung der Bürgerin- nen und Bürger insgesamt 59 Impfzentren sowie unterstützende Mobile Kein Amtsblatt in Kalenderwochen 52+53/2020 und 01/2021 Impfteams vor, damit rasch eine hohe Anzahl von Menschen geimpft Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint in der zweiten werden kann. Kalenderwoche 2021. Wir bitten um Beachtung! Ab 15. Dezember werden zunächst neun Zentrale Impfzentren des Lan- des (ZIZ) in den Universitätsstädten Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg sowie zusätzlich in Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See eingerichtet. Ab 15. Januar 2021 folgen weitere 50 Kreisimpfzenten (KIZ). Zusätzlich werden Mobile Impfteams (MIT) eingerichtet, die zu- nächst den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegehei- Joyeux Noel & Bonne men einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen. année 2021! Für den Einsatz in den Impfzentren sucht das Land freiwillige Helferinnen as deutsch-französische Partner- D und Helfer, die eine Bezahlung erhalten. schaftskomitee wünscht allen Ne- Wer kann sich als freiwilliger Helfer melden? ckarwestheimer Bürgerinnen und – Medizinisches Fachpersonal: Pflegekräfte, Medizinisch-Technische As- Bürgern ein schönes Weihnachts- sistenten, Apotheker/Pharmazeutisch-Technische Assistenten, Rettungs- fest und einen guten Rutsch ins sanitäter, Notfallsanitäter, Medizinstudierende ab dem 7. Semester oder neue Jahr 2021! im Praktischen Jahr. – Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impfbereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmeldung und bei der Dokumen- tation. Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit in den Impfzentren des Kindheitserinnerungen an Landes und den gewünschten Standort können Freiwillige direkt bei den Weihnachten jeweils für ihre Region zuständigen Regierungspräsidien erklären: An Heiligabend ging es in den ImpfhilfeBW@rps.bwl.de (Regierungspräsidium Stuttgart) Weihnachtsgottesdienst. Dieser war für Erwachsene und Kinder gleicher- Achtung: Zu verwenden ist dafür die auf den jeweiligen Internetseiten maßen. Als Kind beeindruckte mich am meisten der große Weihnachts- der Regierungspräsidien unter „Aktuelles“ eingestellte Einwilligungs- baum, der zwischen Kanzel und Empore aufgestellt war. Er war über und erklärung: Regierungspräsidium Stuttgart: www.rp-stuttgart.de über mit verschieden großen Strohsternen und weißen Kerzen geschmückt. Der Impfbetrieb soll in der Regel von 7 bis 21 Uhr in zwei Schichten an Zu Beginn kam die Mesnerin und zündete jede der Kerzen einzeln an. Sie sieben Tagen pro Woche durchgeführt werden. Die Betriebszeiten der begann unten, stieg auf die Kanzel, verschwand für kurze Zeit und zündete mobilen Teams werden bedarfsgerecht geregelt. Die nähere vertragli- dann von der Empore aus die restlichen Kerzen an. Das dauerte, aber es che Ausgestaltung obliegt dem Betreiber des jeweiligen Impfzentrums. war auch eine gespannte Atmosphäre der Stille, die sich langsam ausbrei- Die Verantwortlichen nehmen je nach Bedarf Kontakt zu angemeldeten tete, denn jeder verfolgte mit den Augen wie es mit jedem Kerzenlicht Freiwilligen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese können immer heller und festlicher wurde. Der Gottesdienst dauerte lang, ich ver- selbst entscheiden, an welchem Standort und in welchem Umfang sie stand ja das meiste von der Predigt nicht. Aber die Weihnachtsgeschichte, eingesetzt werden möchten. Selbstverständlich können sie ihre Bereit- ja die kannte ich und die Lieder, die konnte ich auch mitsingen. Am Ende schaft auch widerrufen. des Gottesdienstes wiederholte sich das Spiel vom Beginn. Die Mesne- Das Gesundheitsministerium dankt den Freiwilligen bereits jetzt im rin löschte jede Kerze mit einem „Hütchen“ aus, nur diesmal begann sie Namen aller, die in dieser Situation Verantwortung tragen, herzlich für oben, von der Empore herab. Am Schluss brannten unten am Baum noch die großartige Unterstützung. ein paar wenige Kerzen und an diesen durften die Kinder die Kerzen in Die Standorte der Impfzentren und vieles mehr erfahren Sie aus dem den mitgebrachten Laternen anzünden. Mit der Laterne in der Hand durch FAQ- Katalog „Impfzentren“. den knirschenden Schnee – den gab es damals tatsächlich und auf der Alb Ärztinnen und Ärzte können sich unter dem folgenden Link melden: zuhauf – ging es nach Hause, um dort die Kerzen am geschmückten Weih- https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/news/aufruf- nachtsbaum mit dem Laternenlicht anzuzünden. zur-mitwirkung-als-arzt-oder-medizinpersonal-in-den-corona-impfzent- Zeit um Danke zu sagen ren-des-landes/ Wir möchten uns bei all jenen bedanken, die uns im letzten Jahr unter- Oder Ärztinnen und Ärzte senden eine E-Mail an diese Adresse: stützt haben. abfrage@laek-bw.de · Bei unseren Aktiven, die gern und jederzeit mit Hand angelegt haben, Zweckverband Industriegebiet Besigheim wenn es etwas zu arbeiten gab.
Seite 5 18.12.2020 Neckarwestheim · Bei unserer Interview-Gruppe, die viel Zeit in die Gespräche, die Auf- neuem Glanz – egal ob mit dem Laptop, Smartphone oder Tablet – ab nahmen und das Abhören derselben gesteckt hat. sofort sind wir unter unserer alten Adresse im neuen schicken Look auf- · Vor allem aber bei den Zeitzeugen, die uns so frei und anschaulich an rufbar. Unter www.neckar-zaber-tourismus.de finden Sie aktuelle Inhalte ihren Erinnerungen teilhaben ließen. Es war für alle Beteiligten ein Ge- rund um die Themen Wandern & Radeln, Wein & Gastronomie, Über- winn und ein Einblick in unseren Ort früher. nachtungsmöglichkeiten, Ideen für Gruppen & Familien u. v. m. Auch · Dank sagen möchten wir den Menschen, die uns ihre Keller öffneten unser Veranstaltungskalender für 2021 füllt sich Stück für Stück. Obwohl und uns deren alte Bausubstanz dokumentieren ließen. Manch eine Corona die Welt weiterhin fest im Griff hat, sind wir guter Dinge, dass Überraschung wartete hier. unsere Gästeführer im neuen Jahr bald wieder Gäste auf Entdeckungs- · Dank auch denjenigen, die an uns dachten, wenn es darum ging Altes tour durch die Neckar-Zaber-Region nehmen können. Um durch den zu entsorgen, das vielleicht doch noch seinen Wert im geschichtlichen Winter zu kommen, empfehlen wir die Übersichtsseite unserer Gastro- Zusammenhang hatte. nomiebetriebe mit Liefer- und Abholservices sowie unsere Tipps für den · Dank an die, die im Geschichtstreff vorbeikamen und uns mit ihrem Winter im Zabergäu. Wissen von früher neue Zusammenhänge erschlossen. Tourist-Information Neckar-Zaber bis 10. Januar geschlossen · An die, die uns mit Bildmaterial versorgten, das uns vieles besser ver- Aufgrund der aktuellen Pandemielage stellen wir den offenen Publi- stehen ließ. kumsverkehr vorerst ein. Wir sind (außer an den Feiertagen) telefonisch · Danke an jene, die mit kreativen Ideen neue Möglichkeiten auch im montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen sowie per Mail. Falls Hinblick auf das Jubiläumsjahr aufzeigten. Sie noch Tageskarten für die Gartenschau Eppingen oder die CD vom · Dank denen, die uns an fast vergessene Zeugen im Wald führten und Hölderlin Rockmusical erwerben möchten, können Sie diese telefonisch Exkursionen vorbereiteten. oder per Mail bestellen. Wir versenden die Artikel versandkostenfrei mit · Dank auch an die Gemeinde, die es uns ermöglichte, in den Räumen Rechnung. Alternativ kann auch ein Abholtermin in der Tourist-Informa- der Unteren Frankenstraße 1 einen Geschichtstreff einzurichten. tion vereinbart werden. Am Ende eines bewegten Jahres wünschen wir Wir möchten im neuen Jahr an das Begonnene anknüpfen und hoffen von Herzen auf Ihre Unterstützung. Denken Sie an uns, besuchen Sie uns, wenn es Frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und ein glückliches, gesundes die Zeiten wieder erlauben. neues Jahr. Ihr Team vom Neckar-Zaber-Tourismus e. V. Wir wünschen besinnliche Weihnachten und uns allen ein neues Jahr Heilbronner Straße 36, 74336 Brackenheim, Telefon 07135 933525, unter besseren Vorzeichen. info@neckar-zaber-tourismus.de, www.neckar-zaber-tourismus.de. Im Namen aller Aktiven des Geschichtskreises: Doris Fezer und Brigitte Popper Unsere neue Website ist online Bäderfahrten der Gemeinde Nach einem vielversprechenden Start im Früh- jahr hat Corona den Tourismus – und damit Aufgrund der Corona-Pandemie finden zur Zeit keine Bäder- auch uns – rapide ausgebremst. Untätig waren wir in der Geschäftsstelle fahrten statt! dennoch nicht. Und jetzt ist es geschafft: Unser Webauftritt erstrahlt in AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Grundsteuerjahresbescheide 2021 Steuerpflichtige, die nicht am Bankabbuchungsverfahren, SEPA-Last- Anfang Januar 2021 werden den Grundstückseigentümern die schriftverfahren, teilnehmen, werden gebeten, die Hundesteuer bis zur Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2021 zugestellt. Fälligkeit am 15.02.2021 an die Gemeindekasse zu überweisen. Bitte Nachfolgend möchten wir noch einige Hinweise dazu geben: geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen (5.0102….) an. Die Angaben, aufgrund der die Gemeinde die Grundsteuerbescheide er- Den Teilnehmern am Bankabbuchungsverfahren wird der Betrag bei Fäl- stellt, werden vom Finanzamt an die Grundstückseigentümer und an die ligkeit vom Konto abgebucht. Gemeinde in den sogenannten Messbescheiden übermittelt. Werden vom Finanzamt innerhalb eines Jahres keine Änderungen bei Müllabfuhr den Grundsteuermessbeträgen ermittelt, so hat der jetzt zugestellte Die nächsten Abfuhrtermine auf einen Blick: Jahresbescheid 2021 während des ganzen Jahres Bestandskraft. Werden Restmüll: Biomüll: innerhalb eines Jahres vom Finanzamt Änderungen der Grundsteuer- Mittwoch, 02.01.2021 Mittwoch, 23.12.2020 messbeträge ermittelt, die sich aus Grundstückskauf oder Grundstücks- Mittwoch, 15.01.2021 Mittwoch, 09.01.2021 veräußerungen ergeben können, so erhalten die Grundstückseigentümer Blaue Tonne: und die Gemeinde neue Grundsteuermessbescheide. Dienstag, 22.12.2020 Aufgrund dieser Grundsteuermessbescheide erstellt die Gemeinde Die Behälter müssen bis 6:00 Uhr bereitgestellt werden, ohne aktuelle Grundsteueränderungsbescheide, die dann die vorher gültigen Jahres- bescheide ablösen. Jahresmarke oder Banderole werden diese nicht geleert. (Ausnahme Ein eventueller Widerspruch, der sich gegen die Steuerpflicht überhaupt „Blaue Tonne“) oder auch gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages richtet, ist Recyclinghof Neckarwestheim nicht bei der Gemeinde, sondern beim zuständigen Finanzamt innerhalb Öffnungszeiten: der auf dem Grundsteuermessbescheid angegebenen Frist einzulegen. -Freitags von 14:00 bis 17:00 Uhr Die Grundsteuer ist jeweils zum 15.2./15.5./15.8./15.11.2021 bzw. -Samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr zum 1.7.2021 (Jahreszahler) fällig. Sonderöffnung: Alle Recyclinghöfe im LK Heilbronn sind am Mon- Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Steuern und Gebühren unbedingt tag, 28. Dezember, von 9 - 12 Uhr geöffnet. zu den angegebenen Fälligkeitsterminen an die Gemeindekasse bezahlt Erddeponie „Lettengrube“ werden müssen. Andernfalls muss die Gemeinde aufgrund der gesetz- Öffnungszeiten: lichen Vorschriften das unangenehme Mahnverfahren einleiten, das mit Freitags von 13:30 bis 17:00 Uhr der Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen verbunden Samstags von 8:30 bis 12:00 Uhr/ab 01.01.2021: 10:00 bis 14:00 Uhr ist. Zur Vermeidung von Mahnungen bieten wir Ihnen das für alle Be- Hinweis: teiligten einfache und bequeme Bankabbuchungsverfahren, SEPA-Last- In der Zeit vom 21.12. bis 10.01. ist die Erddeponie geschlossen/ schriftmandat, an. Der Häckselplatz ist am 09.01.2021 geöffnet! Häckselplatz und Erddeponie Neckarwestheim Samstags neue Öff- Hundesteuerbescheide 2021 nungszeiten In der ersten Januarwoche werden die Hundesteuerbescheide für das Ab Januar 2021 ändern sich samstags die Öffnungszeiten für den Häck- Jahr 2021 den Hundehaltern zugestellt. Die in den letzten Jahren aus- selplatz und die Erddeponie Neckarwestheim. Die beiden Einrichtungen gegebenen Hundesteuermarken gelten noch dieses Jahr. Bei Verlust der öffnen nun erst um 10 Uhr und haben dann bis 14 Uhr geöffnet. Freitags Marke wird gegen Gebühr eine neue Marke ausgegeben. bleibt es bei den bisherigen Öffnungszeiten von 13:30 bis 17 Uhr.
Neckarwestheim 18.12.2020 Seite 6 Zweckverband Industriegebiet Besigheim davon im Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 a) Ergebnishaushalt 271.880 EUR nach § 9 Abs. 1 a) und Abs. 2 der Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg in Verbandssatzung entfallen auf der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz Besigheim 40 % = 108.750 EUR vom 09.11.2010 (GBl. S. 962) i. V. m. §§ 13,18 und 19 des Gesetzes über Gemmrigheim 17 % = 46.220 EUR kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt ge- Hessigheim 7 % = 19.030 EUR ändert durch Gesetz vom 04.02.2009 (GBl. S. 185) sowie den §§ 5 und 9 Mundelsheim 17 % = 46.220 EUR der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 30.11.2020 fol- Neckarwestheim 7 % = 19.030 EUR gende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: Walheim 12 % = 32.630 EUR § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt b) Finanzhaushalt 0,00 EUR Der Haushaltsplan wird festgesetzt nach § 9 Abs. 1 b) und Abs. 2 der 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR Verbandssatzung entfallen auf 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 580.880 Besigheim 40 % = 0,00 EUR Gemmrigheim 17 % = 0,00 EUR 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen -580.880 Hessigheim 7 % = 0,00 EUR von Mundelsheim 17 % = 0,00 EUR Neckarwestheim 7 % = 0,00 EUR 1.3 V eranschlagtes ordentliches Ergebnis 0 Walheim 12 % = 0,00 EUR (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Hinweis: 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Eine etwaige Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendun- 0 GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 gen von GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 0 der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband gel- und 1.5) von tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 0 Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung 1.3 und 1.6) von der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt: 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Besigheim, den 01.12.2020 gez. Steffen Bühler 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 432.180 Verbandsvorsitzender Verwaltungstätigkeit von Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Regierungsprä- 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender -347.830 sidium Stuttgart mit Erlass vom 07.12.2020 Aktenzeichen RPS14-2207- Verwaltungstätigkeit von 32/9/60 gemäß § 28 Abs. 1 GKZ i. V. m. § 121 Absatz 2 GemO und § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wurde der in § 4 der 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Er- 84.350 Haushaltssatzung auf 500.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassen- gebnishaushalts kredite nach § 18 GKZ i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt. (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Die Haushaltssatzung 2020 ist von Freitag, 18. Dezember 2020 bis 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- 1.612.430 einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2020, während der üblichen tätigkeit von Öffnungszeiten bei der Stadtkämmerei, Marktplatz 7, II. Stock, Zimmer 203, öffentlich ausgelegt. 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- -542.000 tätigkeit von Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf den 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- 1.170.430 Wasserzins und die Abwassergebührenabrechnung 2020 schuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Abrechnung für den Wasser- aus 2.4 und 2.5) von zins und die Abwassergebühren 2020, wie auch die letzten Jahre, zum 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- 1.154.780 Stichtag 31.12.2020 erfolgt. Der zum Abrechnungs-Stichtag (31.12.2020) schuss/-bedarf geltende, gesenkte Umsatzsteuersatz von 5 % für das Wasser ist laut (Saldo aus 2.3 und 2.6) von Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 anzuwenden. Deshalb erfolgte auch keine Zwischenabrech- 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie- 0 nung zum 01.07.2020. Eine Änderung/Anpassung der Vorauszahlungen rungstätigkeit von 2020 aufgrund des gesenkten Steuersatzes ist zwar nicht erfolgt, die 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie- 0 Differenz wird aber bei der Endabrechnung 2020 berücksichtigt und ver- rungstätigkeit von rechnet. Da durch die vorgenannte Mehrwertsteuersenkung zwingend der Ab- 2.10 V eranschlagter Finanzierungsmittelüber- 0 rechnungszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 anzuwenden ist, wird eine schuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit Hoch- bzw. Rückrechnung der Zählerstände zum Stichtag 31.12.2020 (Saldo aus 2.8 und 2.9) von erfolgen. Deshalb eine Bitte an alle Besitzer eines Gartenwasserzählers: 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- 1.154.780 Tragen Sie bei diesen Zählern unbedingt den Ablesestand 31.12.2020 ein! mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Jahresendabrechnung des Wasserzinses § 2 Kreditermächtigung und der Abwassergebühren für das Jahr Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen 2020 und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EURO. Kundenselbstablesung der Wasserzählerstände § 3 Verpflichtungsermächtigungen für 2020 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen Im Februar 2021 werden die Jahresendabrechnungen 2020 für den Was- von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für serzins und die Abwassergebühren erstellt. Wie bereits in den Jahren Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0 EUR zuvor, bitten wir wieder alle unsere Wasserkunden, den Zählerstand festgesetzt. ihres Wasserzählers an uns zu übermitteln. § 4 Kassenkredite In der letzten Dezemberwoche (ab 28.12.2020) werden die Anschreiben Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR. mit Ablesekarten durch die Firma co.met an unsere Wasserkunden ver- § 5 Umlagen sandt. Auf dieser Ablesekarte finden Sie die Nummer des abzulesenden Der Gesamtbetrag der Umlagen nach § 9 der Verbandssatzung Zählers. Im Anschreiben wird erklärt, wie der Zählerstand abzulesen ist wird festgesetzt auf 271.880 EUR und an uns übermittelt werden kann. Lesen Sie bitte Ihren Zählerstand
Seite 7 18.12.2020 Neckarwestheim bis spätestens 22.01.2021 selbst ab und teilen Sie uns den Stand mit. Der von Ihnen abgelesene Stand dient dann zur Hoch- bzw. Rückrech- nung zum 31.12.2020 (siehe Text: Auswirkung der Mehrwertsteuersen- kung). Sie haben mehrere Möglichkeiten uns Ihren Ablesewert mitzu- teilen: • Internet: Unter der Adresse www.neckarwestheim.de können Sie sich ab 28.12.2020 durch Eingabe Ihres Buchungszeichens (5.8888. XXXXXX.X) und Ihres individuellen Passwortes einloggen und die Werte eingeben. • Fax/Postweg: Sie können die Ablesewerte auch in den entsprechen- den Kartenabschnitt des Anschreibens eintragen und die Karte an die Firma co. met faxen (Fax Nr.: 0681/587-5011) bzw. per Post an die Firma schicken. • Rathaus: Selbstverständlich können Sie die Karte weiterhin auch in unserem Rathaus abgeben. Wir bitten Sie davon abzusehen uns den Stand telefonisch mitzuteilen. Das schließt allerdings nicht aus, dass Sie jederzeit bei uns anrufen kön- nen, falls Sie Fragen haben oder wenn Unklarheiten bestehen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Claudia Ilg, Steueramt, Tel. 184-23, E-Mail: claudiailg@neckarwestheim.de. Frau Ilg ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: Dienstag: 08:00–18:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr. Sollte uns bis zum Abgabetermin kein Zählerstand übermittelt worden sein, sind wir gezwungen den Stand zu schätzen. Da eine Schätzung sehr ungenau ist, kann dies zu überhöhten Abschlagszahlungen oder bei nachfolgenden Abrechnungen zu hohen Nachzahlungen kommen. Verschärfte Corona-Regelungen seit dem 16.12.2020 in Kraft Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben am letzten Wo- chenende eine weitere Verschärfung der Corona-Regelungen betroffen. Der 2. Lockdown betrifft eine Vielzahl von Lebensbereichen. Zum Redaktionsschluss des Gemeindeblattes am 15.12.2020 lag noch keine geänderte Corona-Verordnung des Landes vor. Weitere Informa- tionen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung www.baden-wu- erttemberg.de oder www.neckarwestheim.de, Bereich Informationen Corona-Virus. Im Anschluss ein grober Überblick über die Einschränkungen ab dem 16.12.2020 die zunächst bis zum 10.01.2021 gelten sollen. Einzelne Regelungshinweise für Neckarwestheim Rathaus Vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 bleibt das Rathaus für den Publikums- verkehr geschlossen. Terminvereinbarungen sind in dringenden Fällen möglich. Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch an den zuständigen Mit- arbeiter oder an die Telefonzentrale (Telefonnummer: 07133/184-0). Medienwelt Die Medienwelt bleibt ebenfalls bis zum 10.01.2021 geschlossen. Es gibt aber die Möglichkeit, Medien vorzubestellen und kontaktlos vor Ort ab- zuholen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Medienwelt unter www.meine-medienwelt.de Betreuungseinrichtungen und Schule Für die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wird eine Not- betreuung eingerichtet. Die Eltern müssen hierzu eine Unabkömmlich- keitsbescheinigung der Arbeitgeber vorlegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Grundschule und den jeweiligen Betreuungseinrich- tungen. Die Eltern der Kindergärten wurden bereits informiert.
Neckarwestheim 18.12.2020 Seite 8 Jugendhaus 4. im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorberei- Das Jugendhaus, das derzeit nur für eingeschränkte Gruppenange- tungen, sofern nicht in § 1f etwas Abweichendes geregelt ist, bote mit Voranmeldung geöffnet war, muss nun leider auch bis zum 5. Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Absatz 4, 10.01.2021 geschlossen bleiben. 6. Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die im Rah- Silvesterfeuerwerk men von Leistungen oder Maßnahmen nach §§ 13, 14, 27 bis 35, 35a, An Silvester gilt ein An- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plät- 41 sowie §§ 42 bis 42e mit Ausnahme von § 42a Absatz 3a des Ach- zen. Ebenso ist der Verkauf von Pyrotechnik verboten. Aufgrund der aktu- ten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – ellen Situation bittet Sie auch die Gemeindeverwaltung, sich unbedingt durchgeführt werden und an die aufgestellten Regelungen zu halten. Vor allem sollten unbedingt 7. zwingend erforderliche und unaufschiebbare Veranstaltungen, die der größere Gruppenbildungen vermieden und auf die Einhaltung der Ab- Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder standsregelungen geachtet werden. Jeder von uns kann, aufgrund seines der sozialen Fürsorge dienen. eigenen Verhaltens, neue Infektionen verhindern. Umso schneller dies § 1c geschieht, desto zügiger kann der bisher bekannte Alltag wieder zurück- Ausgangsbeschränkungen kehren. (1) Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr nur bei Vorliegen folgender triftiger Verordnung der Landesregierung über Gründe gestattet: infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)1 2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10, soweit diese nicht nach § 1b Absatz 2 untersagt sind, Vom 30. November 2020 3. Versammlungen im Sinne des § 11, (in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung) 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2, Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutz- 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der gesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Ar- Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen tikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, worden ist, wird verordnet: 6. Besuch von Einrichtungen, soweit deren Betrieb nicht im Sinne des Teil 1 – Allgemeine Regelungen § 1d untersagt ist, Abschnitt 1: Ziele, befristete Maßnahmen zur Abwendung einer 7. Teilnahme an Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und pri- akuten Gesundheitsnotlage vaten Veranstaltungen, soweit diese nach § 9 Absatz 1 in Verbin- §1 dung mit § 1b Absatz 1 zulässig sind, Ziele 8. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus veterinärmedizinischer Leistungen, SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und 9. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielge- und minderjährigen Personen, insbesondere die Wahrnehmung des richtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Auf- Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, rechterhaltung der medizinischen Versorgungskapazitäten gewährleistet 10. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Perso- werden. nen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Ver- 11. Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tier- bote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken und die An- seuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden, zahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren. Die 12. Besuch von Einrichtungen nach § 1f zum Zweck der Teilnahme an der Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung Notbetreuung, der Bürgerinnen und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln 13. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen, soweit nicht in § 1f etwas der zuständigen Behörden. Abweichendes geregelt ist, § 1a 14. Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheits- Absatz 4, notlage 15. Sport und Bewegung im Freien ausschließlich alleine, mit einer wei- Bis einschließlich 10. Januar 2021 gehen die §§ 1b bis 1h den übrigen teren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehö- Regelungen dieser Verordnung und den aufgrund dieser Verordnung rigen des eigenen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushalte bis sowie den aufgrund der Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 (GBl. einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit, S. 483), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2020 (GBl. S. 1052) geändert worden ist, erlassenen Rechtsverordnungen 16. notwendige Pflege und Erhaltung von nicht der Wohnung oder sons- vor, soweit diese abweichende Vorgaben enthalten. tigen Unterkunft angeschlossenen privaten Gartenanlagen, Grün- § 1b flächen oder Grundstücken sowie Brennholzaufbereitung in Wald- Weitergehende Untersagungen und Einschränkungen von An- flächen und sammlungen und Veranstaltungen 17. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. (1) Abweichend von § 9 Absatz 1 sind Ansammlungen, private Zusam- (2) In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine erweiterte menkünfte und private Veranstaltungen ausschließlich im nicht-öffent- Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder lichen Raum erlaubt. Davon ausgenommen ist Sport und Bewegung im sonstigen Unterkunft ist in dieser Zeit bei Vorliegen folgender triftiger Freien mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder Gründe gestattet: mit Angehörigen des eigenen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushal- 1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, te bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. § 9 Absatz 2 bleibt 2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4, unberührt. 3. Versammlungen im Sinne des § 11, (2) Sonstige Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 3 Nummer 2 sind 4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2, untersagt. Dies gilt nicht für: 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der 1. notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen des pri- Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen vaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und 6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nicht- Veranstaltungen der Tarifpartner, sowie im Sinne des § 11 zulässige ehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Nominierungsveranstaltungen und für die Parlaments- und Kommu- Unterkunft, nalwahlen erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschriften 7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzel- veterinärmedizinischer Leistungen, bewerbern sowie für Volksbegehren Volksanträge, Bürgerbegehren, 8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- 2. Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als 5 Personen; Kin- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, der der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit, 9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Perso- 3. Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4, nen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, 10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maß- 1 Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 15. Dezember 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs- nahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wild- gesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung). schäden,
Seite 9 18.12.2020 Neckarwestheim 11. in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 der Besuch von Ansamm- erforderlichen Nebenleistungen, nicht betrieben werden, wenn die mit lungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen, dem Betrieb der Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafteten Um- soweit diese nach § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 1b Absatz 1 sätze einschließlich Nebenleistungen im Vergleich zu denen, die durch zulässig sind und den Verkauf des Sortiments des untersagten Einzelhandelsbetriebs oder 12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe. Ladengeschäfts erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Rolle spie- § 1d len. Weitergehende Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von (6) Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich Einrichtungen zur Mitnahme gestattet; Bereiche zum Verzehr vor Ort sind zu schließen. (1) Der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Absatz 2 wird für den Pub- (7) Einzelhandelsbetrieben und Märkten ist die Durchführung besonde- likumsverkehr untersagt. Dies gilt nicht für: rer Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmen- 1. Beherbergungsbetriebe soweit für notwendige geschäftliche, dienst- gen erwarten lassen, untersagt. liche Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen genutzt, § 1e 2. das Gastgewerbe, insbesondere Schank- und Speisewirtschaften, ein- Alkohol- und Pyrotechnikverbot schließlich gastgewerblicher Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2 (1) Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum ver- Gaststättengesetz ausschließlich für den Außer-Haus-Verkauf sowie boten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlosse- Abhol- und Lieferdienste, für die Verpflegung im Zusammenhang mit nen Behältnissen erlaubt. zulässigen Übernachtungsangeboten im Sinne von Nummer 3 sowie (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen gastgewerbliche Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Ab- Raum verboten. satz 1 Gaststättengesetz, § 1f 3. Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen Akademiengesetz soweit die Ausgabe von Getränken und Speisen und Kindertagespflegestellen ausschließlich zum Mitnehmen und im Rahmen des Außer-Haus-Ver- (1) Bis zum Ablauf des 10. Januar 2021 sind kaufs erfolgt, 1. der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz sowie die Durchführung außer- 4. Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder unterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öf- und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang soweit fentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und eine Nutzung ausschließlich für den Reha-Sport, Spitzen- oder Profi- den entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft, sport erfolgt und 2. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege 5. Einrichtungen zur Erbringung medizinisch notwendiger körpernaher und Dienstleistungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, 3. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, Podologie und medizinischer Fußpflege. flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist abweichend untersagt. Das Kultusministerium und das Sozialministerium können zur von Satz 2 Nummer 4 für den Freizeit- und Amateurindividualsport al- Durchführung abschlussrelevanter Prüfungsteile Ausnahmen zulassen. lein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zu- (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an lässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine nach § 28 Landesjugendhilfegesetz (LJHG) anerkannten Heimen für Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemein- Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen, sowie schaftseinrichtungen erfolgt. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die (2) Der Betrieb von Sonnenstudios sowie Hundesalons-, Hundefriseuren ganzjährig geöffnet sind. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von und ähnlichen Einrichtungen der Tierpflege wird untersagt. Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (3) Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten, mit mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Ausnahme von Lieferdiensten einschließlich solcher des Online-Handels, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, Lernen, körperliche und motorische wird untersagt. Von der Untersagung sind ausgenommen: Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehand- 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Direkt- lung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Be- vermarktern, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, reichs zulassen, sofern und soweit dies aufgrund des besonderen Förder- 2. Wochenmärkte im Sinne des § 67 GewO, und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. 3. Ausgabestellen der Tafeln, (3) An die Stelle des Präsenzunterrichts tritt der Fernunterricht aus- 4. Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädie- schließlich für Schülerinnen und Schüler schuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, 1. der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und 5. Tankstellen, Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprü- 6. Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen sowie Reise- fung ablegen, und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im Öffentlichen Verkehr, 2. der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und 7. Reinigungen und Waschsalons, Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprü- 8. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, fung ablegen 9. Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte, 3. der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, 10. der Großhandel, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten, 11. der Verkauf von Weihnachtsbäumen und 4. der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, 12. Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten sowie ent- des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule, sprechende Ersatzteilverkaufsstellen. 5. der Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen im Ge- Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, schäftsbereich des Kultusministeriums und des Sozialministeriums. deren Verkauf nicht nach Satz 2 gestattet ist, verkauft werden, wenn der Klassen der einjährigen Berufsfachschule, des einjährigen Berufs- erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sorti- kollegs für Sozialpädagogik, der einjährigen Berufskollegs BK I, des mente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Berufskollegs Ernährung und Erziehung und des Dualen Berufskollegs Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil Fachrichtung Soziales sowie Klassen der berufsvorbereitenden Bil- allein weiterverkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich dungsgänge gelten nicht als Abschlussklassen. ist. Die Einrichtung eines Abholservice ist den in Satz 2 genannten Be- (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerin- trieben untersagt; die Lieferung von Waren bleibt zulässig. Die Öffnung nen und Schüler an Grundschulen, Grundschulförderklassen, Schulkin- von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 2 genannten dergärten, den Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauen- Ausnahmen erlaubt. § 13 Absatz 3 bleibt unberührt. den Schulen, aller (4) Baumärkte, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbaubedarf sowie Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen- Verkaufsstätten des Landhandels werden für den Publikumsverkehr ge- tren sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege schlossen. Zulässig sind ausschließlich Lieferdienste, einschließlich sol- sofern sie berechtigt sind, an der Notbetreuung teilzunehmen. Berechtigt cher des Online-Handels, sowie der Verkauf von Weihnachtsbäumen an zur Teilnahme sind Kinder, Privatkunden, sofern dieser nicht in geschlossenen Räumen stattfindet. 1. deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindes- Zulässig ist ferner die Einrichtung eines Abholservice für gewerbliche wohls erforderlich ist, Kunden und Landwirte, sofern für deren ausgeübte Tätigkeit erforderlich. 2. deren Erziehungsberechtigte beide (5) Wird eine Poststelle oder ein Paketdienst im Sinne des Absatzes 3 a) in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und Satz 2 Nummer 6 zusammen mit einem untersagten Einzelhandelsbe- b) durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind, trieb oder Ladengeschäft betrieben, darf der Einzelhandelsbetrieb oder 3. die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung das Ladengeschäft, mit Ausnahme von für den Brief- und Paketversand angewiesen sind.
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