Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim - VOLLVERTEILUNG 51./52./53. Woche - Gemeinde Neckarwestheim

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Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim - VOLLVERTEILUNG 51./52./53. Woche - Gemeinde Neckarwestheim
Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim
51./52./53. Woche                  VOLLVERTEILUNG     Freitag, 18. Dezember 2020
Neckarwestheim                                                                                                                    18.12.2020 Seite 2

 Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten
 Bürgermeisteramt Neckarwestheim                            Tel. 184-0    Haus für Gesundheit:
                                                       Telefax 184-30     Hauptstr. 12, Neckarwestheim
 Mo., Di. und Do.	  8:30 bis 11:30 Uhr                                    Facharztpraxis Dr. Rieker und Kollegen                       Tel. 7992
 Fr.	  8:30 bis 12:30 Uhr                                                 Öffnungszeiten:
 Di. zusätzlich      16:00 bis 18:00 Uhr                                   Mo.        8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 20:00 Uhr
 info@neckarwestheim.de
                                                                           Di.        8:00 bis 19:00 Uhr
 Internet: http://www.neckarwestheim.de
                                                                           Mi.        8:00 bis 12:00 Uhr
                                                                           Do.        8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 19:00 Uhr
 Bereitschaftsdienst Hausmeister
 bis 22:00 Uhr                                           Tel. 1838155     Fr.        8:00 bis 12:00 Uhr
                                                                           Apotheke Neckarwestheim                                   Tel. 95792-0
 Notruf Wasserversorgung                           Tel. 0174 9739260      – Öffnungszeiten wie Arztpraxis –

 Stromstörung ZEAG Heilbronn                       Tel. 07131 610800

 Gasstörung
                                                                           Tierarztpraxis Neckarwestheim                             Tel. 5040405
                                                                           Marktplatz 5, Neckarwestheim
 Gasversorgung Unterland                          Tel. 07131 6101503
                                                                           Öffnungszeiten:
 MEDIENWELT Bücherei                                                       Mo.        8:00 bis 12:00 Uhr, 16:00 bis 19:00 Uhr
 Neckarwestheim                                           Tel. 184-43     Di.        8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
                                                                           Mi.        8:00 bis 13:00 Uhr
 Kindergärten                                                              Do.        8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
 Kindergartenleitung                                      Tel. 184-39     Fr.        8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
 Kindergarten „Reblandstraße“                             TeI. 184-44
 Krippe „Sperlingweg“                                     Tel. 184-45
 Kindergarten „Sperlingweg“                               TeI. 184-46
 Kindergarten Trollingerweg                               Tel. 184-50     Notdienste und Notrufe:
 Ev. Kindergarten „Wiesenstraße“                            TeI. 5970     Notruf                                                         Tel. 112
                                                                           Polizei Notruf                                                 Tel. 110
 Grundschule                                              Tel. 184-60     Polizeirevier Lauffen a. N.                                  Tel. 209-0
 Kernzeitbetreuung                                        Tel. 184-68     Feuerwehr Notruf                                               Tel. 112
                                                                           Krankentransport                                            Tel. 19222
 Zweckverband Klärwerk                                    Tel. 184-24

 Schloss Liebenstein GmbH & Co. KG                        Tel. 184-26
                                                                           Allgemeinärztlicher Notfalldienst                           Tel. 116117
 Ev. Pfarramt                                                              SLK-Klinikum Heilbronn                                 Tel. 07131 49-0
 Pfr. Oliver Römisch                                        Tel. 15340    Am Gesundbrunnen 20–26, 74078 Heilbronn
 Gemeindehaus                                            Tel. 1837295     Mo. bis Fr. 18:00 bis 22:00 Uhr
 Hausmeisterin/Mesnerin E. Fleischer                        Tel. 15606    Sa., So., Feiertage 9:00 bis 22:00 Uhr

 Kath. Pfarramt
                                                                           Kinderärztlicher Notfalldienst                      Tel. 07131 4937010
 Pfr. Michael Donnerbauer                                   Tel. 5960
                                                                           Mo. bis Fr. 19:00 bis 22:00 Uhr
 Diakonie-Sozialstation Lauffen-Neckarwestheim-Nordheim/                  Sa., So., Feiertage 8:00 bis 22:00 Uhr
 Krankenpflegeverein
 Pflegedienstleitung Brigitte Konnerth            Tel. 985824             HNO-ärztlicher Notfalldienst                         Tel. 01805 120112
 Hospizdienst Lore Fahrbach                       Tel. 985826             Sa., So., Feiertage 10:00 bis 20:00 Uhr

 Recyclinghof
 Öffnungszeiten:                                                           Zahnärztlicher Notfalldienst 
 Fr. 14:00 bis 17:00 Uhr                                                   Die im Landkreis Heilbronn eingeteilten Praxen 
 Sa. 9:00 bis 13:00 Uhr                                                    erfahren Sie unter                                   Tel. 0711 7877712

 Erddeponie „Lettengrube“
 Neckarwestheim                                                            Apothekenbereitschaftsdienst Tel. 0800 2222833
 Öffnungszeiten:                                                           Apotheken-Notdienstfinderwww.aponet.de
 Fr. 13:30 bis 17:00 Uhr
 Sa. 9:00 bis 12:00 Uhr                                                    Telefonseelsorge Heilbronn                           Tel. 0800 1110111
 Bestattungen
 Schreinerei Saur, Gernot Saur                            Tel. 974550     Notruf für Kinder und Jugendliche                   Tel. 07131 994-555

Herausgeber: Gemeinde Neckarwestheim, Marktplatz 1, 74382 Neckarwestheim, Tel. 07133 184-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen
Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Jochen Winkler. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10,
74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264 70246-0, Fax
07264 70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07135 104-200,
bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: www.nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,
71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abonnement: www.nussbaum-lesen.de, Zusteller: www.gsvertrieb.de
Seite 3 18.12.2020                                                                                                                                      Neckarwestheim

Ein Überblick zum Jahresende                                                                 weg entstehen, für das der Gemeinderat vor Kurzem die Erschließung
In der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes für dieses Jahr möchte ich                        genehmigt hat. Auch hier steht einiges weitere auf der Agenda, um unse-
die Gelegenheit nutzen, Ihnen einen kleinen Rück- und Ausblick zu geben.                     ren Gewerbestandort, mit dem Hinblick auf den weiteren Abbau der
2020 war ein Jahr, das natürlich für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch                  Kernenergie, zu stärken. Im Wohnbereich wird das Baugebiet Rohr/Hart
besonders für unsere Vereine und Organisationen, ein extrem schweres                         vorangetrieben.
war. Vieles bisher als normal Angesehen war auf einmal nicht mehr mög-                       Einen großen Fokus legten Gemeinderat und Verwaltung auf den Nachhal-
lich oder schwer eingeschränkt. Wenn bisherige Gewohnheiten von einem                        tigkeitsbereich in unserer Gemeinde. So wurde mittlerweile die Straßenbe-
                                                                                             leuchtung komplett auf die LED-Technik umgestellt und der Trainingsplatz
auf den anderen Tag auf null gefahren werden müssen, ist das sehr schwer
                                                                                             der Sportfreunde wird mittlerweile mit LED erleuchtet. Im kommenden
zu verstehen und teilweise auch unwirklich. Leider müssen wir das Krisen-                    Jahr wird die Sporthalle Bühl auf LED-Technik umgestellt. Zudem wurde
jahr nun auch mit dem Lockdown beenden, was natürlich für Weihnachten                        eine weitere Flächen-PV-Anlage am Neckar errichtet, die mit dem Endaus-
und Silvester sehr traurig ist. Ich habe deshalb den größten Respekt vor                     bau 950 kWp erreichen wird. Mit unseren Anlagen können mittlerweile
den Menschen und Organisationen, die uns einerseits bisher durch die                         schon rechnerisch ca. 800 Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Quellen
Krise geführt haben und die andererseits das beste aus der vorhandenen                       versorgt werden. Weitere Anlagen sind in Planung. In diesem Bereich
Situation gemacht haben. Auch bedanke ich mich bei Ihnen allen, die Sie mit                  wurde als neues Angebot Carsharing in Neckarwestheim eingerichtet. Wir
großer Disziplin die sich ständig ändernden Vorgaben eingehalten haben.                      wollen für den Bereich der Mobilität Angebote auch in kleineren Gemein-
Hoffen wir, dass es bald wieder Licht am Ende des Tunnels gibt. Gemeinsam                    den schaffen.
werden wir diese Situation aber meistern, da bin ich mir ganz sicher.
Die Corona-Krise im fast gesamten Jahr 2020 hat auch die weitere Ent-
wicklung der Projekte in Neckarwestheim sehr erschwert und einiges ver-
zögert. Viele Termine und Festivitäten konnten nicht umgesetzt werden,
mussten aufs kommende Jahr verschoben werden oder gar ganz entfallen.
In diesem Zusammenhang war die Schließung des „Lieblingsplatzes“ für
die Belebung unseres Marktplatzes sehr schade und wir hoffen, dass es
eine gute Nachfolgeregelung geben wird. Die Genehmigungen der vielen
Bauprojekte wie der Umbau des Jägerhofs, die Neubauten im Sanierungs-
gebiet und die Sanierungen in der Rathausstraße zogen sich sehr lange hin
und erreichten erst nach dem Sommer 2020 unsere Verwaltung. Ein Teil                         Die neu errichtete PV-Anlage am Neckar   Die Sporthalle Bühl soll im Jahr 2021 auf LED um-
                                                                                                                                      gestellt werden.
der Projekte konnte gestartet werden.
Die Sanierung des Jägerhofs zur Kinderkrippe und der Umbau der Feuer-                                                                Zu guter Letzt noch ein Blick auf
 wehr sind im vollen Gange und auch die Sanierungsprojekte im Ortskern                                                               Schloss Liebenstein. Mit Jahresbe-
 laufen bereits oder stehen in den Startlöchern. Die Bauplanungen des Kin-                                                           ginn 2020 konnte ein Investor für
 dergartens Nahweg laufen weiter, werden aber aufgrund einer negativen                                                               die Schlossanlage gefunden wer-
 Kostenentwicklung modifiziert.                                                                                                      den, der einiges auf der Anlage vor
                                                                                                                                     hat. Leider hat Corona auch für
                                                                                                                                     diese geplanten Projekte etwas die
                                                                                                                                     Bremsklötze angezogen. Wir sind
                                                                                                                                     aber guten Mutes, dass die Planun-
                                                                                                                                     gen zügig vorangetrieben werden.
                                                                                             Schloss Liebenstein                     Im Jahr 2021 wird es im Bereich des
                                                                                                                                     Golfens einiges zu beraten geben.
                                                                                             Wie berichtet steht eine Golfplatzerweiterung zur Diskussion, bei der der
                                                                                             Gemeinderat in der Zukunft Entscheidungen treffen muss. Die vorgesehe-
                                                                                             ne Bürgerbeteiligung findet auf jeden Fall statt, liegt aber derzeit aufgrund
                                                                                             der Corona-Restriktionen auf Eis.
Die Sanierung Jägerhof hat Ende November be- Umbau Feuerwehr
gonnen
                                                                                             So viel als kleiner Einblick, was künftig zu erwarten ist. Einen größeren
                                                                                             Überblick gibt es wieder am Bürgerempfang, der nun unter Vorbehalt
                                               Im Ortskern haben wir, wie bereits            Mitte 2021 stattfinden wird. Bleiben Sie in diesen Zeiten vor allem gesund.
                                               letztes Jahr schon angekündigt, ei-           Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Partnern, vor allem bei
                                               niges vor. Es stehen weitere Projek-          den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, für die gute und vertrauens-
                                               te an, die nun Schritt für Schritt mit        volle Zusammenarbeit und wünscht Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit
                                               dem Gemeinderat abgearbeitet                  und einen guten Start in ein hoffentlich besseres Jahr 2021 mit viel Ge-
                                               werden. Neben dem Aufbau einer                sundheit, Glück und Erfolg.
                                               Nahwärmeversorgung wollen wir                 Jochen Winkler, Bürgermeister
                                               auch die Versorgung des Ortes mit
                                               Dienstleistungen weiter stärken.
                                               Im Bildungs- und Betreuungsbe-
Die Gebäude Schulstraße 10 und 10/1 sind einem reich konnte neben den größeren
Neubau gewichen                                Bauvorhaben zudem manches er-
weitert und angepasst werden. Im September ging der Naturkindergarten
im Häuserbach an den Start. Er erfreut sich bereits großer Beliebtheit. Die
Grundschule konnte mit Fördergeldern des Landes energetisch saniert und                      Rückblick
auch erste Schritte im Bereich der Digitalisierung des Unterrichts konnten                   Kulturarbeit ist ja immer ein turbulentes Geschäft – mit so einem Jahr
gegangen werden. Hier soll im Jahr 2021 noch einiges passieren. Zudem                        haben aber auch wir nicht gerechnet!
werden wir die Erweiterung der Kernzeitbetreuung vorantreiben.                               Längst waren Verträge fest, Handzettel gedruckt und Aufträge gestellt.
                                                                                             Dann erwischte uns alle der erste Lockdown – einen Tag bevor die erste
                                                                                             große Veranstaltung mit den Gscheidles hätte stattfinden sollen.
                                                                                             Alle Vorplanungen waren von jetzt auf nachher perdu. Es mussten fast
                                                                                             alle Veranstaltungen verschoben werden. Telefonate mit Agenturen,
                                                                                             Warteschleifen beim Ticketvermittler, neue Termine finden und Rück-
                                                                                             abwicklungen anstoßen, Pressemitteilungen schreiben und Rundmails
                                                                                             rausschicken – turbulent war es für alle Seiten.
                                                                                             Der Maultaschen-Blues mit Christof Altmann, organisiert von der Me-
                                                                                             dienwelt, konnte im September coronakonform stattfinden. Ebenso der
Der Naturkindergarten Rumpelwichte ging im Sanierung der Grundschule mit Fördermitteln des   Abend mit Musicals Finest im Oktober, der uns allen ein paar schöne
September 2020 an den Start                Landes                                            Stunden und Zuversicht schenkte.
                                                                                             Ein großes Dankeschön nochmals an den Gesangverein Neckarwest-
Bei der Entwicklung des Gewerbegebiets „Waldweg“ wurden mittlerwei-                          heim, der sich bereit erklärte, auch für weniger Gäste und unter schwie-
le alle Flächen verkauft und die Bauprojekte wachsen nach und nach aus                       rigeren Bedingungen die Bewirtung an diesem Abend zu übernehmen.
dem Boden. Weitere Flächen werden im kommenden Jahr im Gebiet Nah-                           Das Hygienekonzept war durchdacht und alle fühlten sich wohl.
Neckarwestheim                                                                                                               18.12.2020 Seite 4

Trotz der derzeitigen Situation schauen wir optimistisch ins neue Jahr,
wenn wir hoffentlich die verschobenen Termine nachholen und wie ge-
plant durchführen können. Wir danken allen Gästen für ihr Verständnis           Wichtige Informationen zu den Gottesdiensten
und ihre Geduld für die besonderen Umstände.                                    am 4. Advent und an Heiligabend
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen 2021. Wir wünschen Ihnen ruhige              Anmeldung erforderlich!
Adventstage, bleiben Sie wohlauf und zuversichtlich!                            1. Am4. Advent feiern wir um 9:45 Uhr einen Familiengottes-
Programm 2021/2022:                                                             dienst. Das Krippenspiel wurde vorab gefilmt und wird in die-
Do., 29. April – Lachnacht                                                      sem Gottesdienst gezeigt. Sie sollten sich bitte für diesen Got-
Sa., 12. Juni – Gscheidles                                                      tesdienst anmelden.
So., 7. November – Junge Junge!                                                 2. An Heiligabend feiern wir Gottesdienst in der Kirche um
Mi., 19. Januar 2022 – USA Gospel Singers                                       · 15:30 Uhr (für Familien mit Kindern geeignet),
Zum Kauf von Gutscheinen und Eintrittskarten wenden Sie sich am bes-            · 17 Uhr und
ten vorab telefonisch an die Medienwelt Bücherei 07133 184-43.                  · 22 Uhr einen Gottesdienst (Gesang Christine Arnold)
                                                                                Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich. Es gibt für alle Got-
Aufruf an freiwillige Helferinnen und Helfer zur                                tesdienste noch frei Plätze in unterschiedlicher Zahl.
                                                                                Unser Hygienekonzept finden Sie auf unserer Homepage. Die
Mitarbeit in den Corona-Impfzentren des Landes                                  Landeskirche schreibt Abstände zwischen den einzelnen Gottes-
Das Land Baden-Württemberg setzt große Hoffnungen auf eine wirksa-              dienstbesuchern/Haushalten von etwa 2 m vor. D. h. wir gehen
me Impfung gegen Corona. „Die geplante Impfung von vielen Millionen             über das übliche Maß hinaus. Die Gottesdienste werden kürzer
Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern ist eine Her-                 sein als gewohnt, gesungen werden darf nicht.
kulesaufgabe, die alle unterstützenden Hände braucht. Wir freuen uns            Anmeldemöglichkeiten mit Namen und Telefonnummer –
daher sehr, dass schon so viele Menschen ihre Bereitschaft signalisiert         immer haushaltsbezogene Personenanzahl angeben:
haben, dass sie helfen wollen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha           · E-Mail: pfarrbuero.nwh@gmx.de
am Montag (14. Dezember) in Stuttgart. Das Land sucht für diese große           · Telefon: 07133 15340
Aufgabe freiwillige Helferinnen und Helfer.                                     · Online unter www.kirche-neckarwestheim.de (Formular)
Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2
zur Verfügung stehen. „Wir bereiten uns gerade mit Hochdruck darauf
vor, unverzüglich mit der freiwilligen Schutzimpfung zu starten, sobald
der erste Impfstoff zur Verfügung steht. Das heißt auch, dass wir viel
Personal anwerben müssen“, so der Gesundheitsminister weiter.                   Wichtiger Hinweis:
Die Impfstrategie des Landes sieht für eine rasche Impfung der Bürgerin-
nen und Bürger insgesamt 59 Impfzentren sowie unterstützende Mobile             Kein Amtsblatt in Kalenderwochen 52+53/2020 und
                                                                                01/2021
Impfteams vor, damit rasch eine hohe Anzahl von Menschen geimpft
                                                                                Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint in der zweiten
werden kann.                                                                    Kalenderwoche 2021. Wir bitten um Beachtung!
Ab 15. Dezember werden zunächst neun Zentrale Impfzentren des Lan-
des (ZIZ) in den Universitätsstädten Ulm, Tübingen, Heidelberg und
Freiburg sowie zusätzlich in Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am
See eingerichtet. Ab 15. Januar 2021 folgen weitere 50 Kreisimpfzenten
(KIZ). Zusätzlich werden Mobile Impfteams (MIT) eingerichtet, die zu-
nächst den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegehei-                                              Joyeux Noel & Bonne
men einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen.                                                                   année 2021!
Für den Einsatz in den Impfzentren sucht das Land freiwillige Helferinnen                                      as deutsch-französische Partner-
                                                                                                              D
und Helfer, die eine Bezahlung erhalten.                                                                      schaftskomitee wünscht allen Ne-
Wer kann sich als freiwilliger Helfer melden?                                                                 ckarwestheimer Bürgerinnen und
– Medizinisches Fachpersonal: Pflegekräfte, Medizinisch-Technische As-                                        Bürgern ein schönes Weihnachts-
sistenten, Apotheker/Pharmazeutisch-Technische Assistenten, Rettungs-                                         fest und einen guten Rutsch ins
sanitäter, Notfallsanitäter, Medizinstudierende ab dem 7. Semester oder                                       neue Jahr 2021!
im Praktischen Jahr.
– Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impfbereich,
Unterstützung der Abläufe an der Anmeldung und bei der Dokumen-
tation.
Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit in den Impfzentren des                                             Kindheitserinnerungen an
Landes und den gewünschten Standort können Freiwillige direkt bei den                                             Weihnachten
jeweils für ihre Region zuständigen Regierungspräsidien erklären:                                                   An Heiligabend ging es in den
ImpfhilfeBW@rps.bwl.de (Regierungspräsidium Stuttgart)                      Weihnachtsgottesdienst. Dieser war für Erwachsene und Kinder gleicher-
Achtung: Zu verwenden ist dafür die auf den jeweiligen Internetseiten       maßen. Als Kind beeindruckte mich am meisten der große Weihnachts-
der Regierungspräsidien unter „Aktuelles“ eingestellte Einwilligungs-       baum, der zwischen Kanzel und Empore aufgestellt war. Er war über und
erklärung: Regierungspräsidium Stuttgart: www.rp-stuttgart.de               über mit verschieden großen Strohsternen und weißen Kerzen geschmückt.
Der Impfbetrieb soll in der Regel von 7 bis 21 Uhr in zwei Schichten an     Zu Beginn kam die Mesnerin und zündete jede der Kerzen einzeln an. Sie
sieben Tagen pro Woche durchgeführt werden. Die Betriebszeiten der          begann unten, stieg auf die Kanzel, verschwand für kurze Zeit und zündete
mobilen Teams werden bedarfsgerecht geregelt. Die nähere vertragli-         dann von der Empore aus die restlichen Kerzen an. Das dauerte, aber es
che Ausgestaltung obliegt dem Betreiber des jeweiligen Impfzentrums.        war auch eine gespannte Atmosphäre der Stille, die sich langsam ausbrei-
Die Verantwortlichen nehmen je nach Bedarf Kontakt zu angemeldeten          tete, denn jeder verfolgte mit den Augen wie es mit jedem Kerzenlicht
Freiwilligen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese können       immer heller und festlicher wurde. Der Gottesdienst dauerte lang, ich ver-
selbst entscheiden, an welchem Standort und in welchem Umfang sie           stand ja das meiste von der Predigt nicht. Aber die Weihnachtsgeschichte,
eingesetzt werden möchten. Selbstverständlich können sie ihre Bereit-       ja die kannte ich und die Lieder, die konnte ich auch mitsingen. Am Ende
schaft auch widerrufen.                                                     des Gottesdienstes wiederholte sich das Spiel vom Beginn. Die Mesne-
Das Gesundheitsministerium dankt den Freiwilligen bereits jetzt im          rin löschte jede Kerze mit einem „Hütchen“ aus, nur diesmal begann sie
Namen aller, die in dieser Situation Verantwortung tragen, herzlich für     oben, von der Empore herab. Am Schluss brannten unten am Baum noch
die großartige Unterstützung.                                               ein paar wenige Kerzen und an diesen durften die Kinder die Kerzen in
Die Standorte der Impfzentren und vieles mehr erfahren Sie aus dem          den mitgebrachten Laternen anzünden. Mit der Laterne in der Hand durch
FAQ- Katalog „Impfzentren“.                                                 den knirschenden Schnee – den gab es damals tatsächlich und auf der Alb
Ärztinnen und Ärzte können sich unter dem folgenden Link melden:            zuhauf – ging es nach Hause, um dort die Kerzen am geschmückten Weih-
https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/news/aufruf-             nachtsbaum mit dem Laternenlicht anzuzünden.
zur-mitwirkung-als-arzt-oder-medizinpersonal-in-den-corona-impfzent-        Zeit um Danke zu sagen
ren-des-landes/                                                             Wir möchten uns bei all jenen bedanken, die uns im letzten Jahr unter-
Oder Ärztinnen und Ärzte senden eine E-Mail an diese Adresse:               stützt haben.
abfrage@laek-bw.de                                                          · Bei unseren Aktiven, die gern und jederzeit mit Hand angelegt haben,
Zweckverband Industriegebiet Besigheim                                      wenn es etwas zu arbeiten gab.
Seite 5 18.12.2020                                                                                                           Neckarwestheim

· Bei unserer Interview-Gruppe, die viel Zeit in die Gespräche, die Auf-    neuem Glanz – egal ob mit dem Laptop, Smartphone oder Tablet – ab
nahmen und das Abhören derselben gesteckt hat.                              sofort sind wir unter unserer alten Adresse im neuen schicken Look auf-
· Vor allem aber bei den Zeitzeugen, die uns so frei und anschaulich an     rufbar. Unter www.neckar-zaber-tourismus.de finden Sie aktuelle Inhalte
ihren Erinnerungen teilhaben ließen. Es war für alle Beteiligten ein Ge-    rund um die Themen Wandern & Radeln, Wein & Gastronomie, Über-
winn und ein Einblick in unseren Ort früher.                                nachtungsmöglichkeiten, Ideen für Gruppen & Familien u. v. m. Auch
· Dank sagen möchten wir den Menschen, die uns ihre Keller öffneten         unser Veranstaltungskalender für 2021 füllt sich Stück für Stück. Obwohl
und uns deren alte Bausubstanz dokumentieren ließen. Manch eine             Corona die Welt weiterhin fest im Griff hat, sind wir guter Dinge, dass
Überraschung wartete hier.                                                  unsere Gästeführer im neuen Jahr bald wieder Gäste auf Entdeckungs-
· Dank auch denjenigen, die an uns dachten, wenn es darum ging Altes        tour durch die Neckar-Zaber-Region nehmen können. Um durch den
zu entsorgen, das vielleicht doch noch seinen Wert im geschichtlichen       Winter zu kommen, empfehlen wir die Übersichtsseite unserer Gastro-
Zusammenhang hatte.                                                         nomiebetriebe mit Liefer- und Abholservices sowie unsere Tipps für den
· Dank an die, die im Geschichtstreff vorbeikamen und uns mit ihrem         Winter im Zabergäu.
Wissen von früher neue Zusammenhänge erschlossen.                           Tourist-Information Neckar-Zaber bis 10. Januar geschlossen
· An die, die uns mit Bildmaterial versorgten, das uns vieles besser ver-   Aufgrund der aktuellen Pandemielage stellen wir den offenen Publi-
stehen ließ.                                                                kumsverkehr vorerst ein. Wir sind (außer an den Feiertagen) telefonisch
· Danke an jene, die mit kreativen Ideen neue Möglichkeiten auch im         montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen sowie per Mail. Falls
Hinblick auf das Jubiläumsjahr aufzeigten.                                  Sie noch Tageskarten für die Gartenschau Eppingen oder die CD vom
· Dank denen, die uns an fast vergessene Zeugen im Wald führten und         Hölderlin Rockmusical erwerben möchten, können Sie diese telefonisch
Exkursionen vorbereiteten.                                                  oder per Mail bestellen. Wir versenden die Artikel versandkostenfrei mit
· Dank auch an die Gemeinde, die es uns ermöglichte, in den Räumen          Rechnung. Alternativ kann auch ein Abholtermin in der Tourist-Informa-
der Unteren Frankenstraße 1 einen Geschichtstreff einzurichten.             tion vereinbart werden. Am Ende eines bewegten Jahres wünschen wir
Wir möchten im neuen Jahr an das Begonnene anknüpfen und hoffen             von Herzen
auf Ihre Unterstützung. Denken Sie an uns, besuchen Sie uns, wenn es        Frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und ein glückliches, gesundes
die Zeiten wieder erlauben.                                                 neues Jahr. Ihr Team vom Neckar-Zaber-Tourismus e. V.
Wir wünschen besinnliche Weihnachten und uns allen ein neues Jahr           Heilbronner Straße 36, 74336 Brackenheim, Telefon 07135 933525,
unter besseren Vorzeichen.                                                  info@neckar-zaber-tourismus.de, www.neckar-zaber-tourismus.de.
Im Namen aller Aktiven des Geschichtskreises: Doris Fezer und Brigitte
Popper

                         Unsere neue Website ist online                         Bäderfahrten der Gemeinde
                         Nach einem vielversprechenden Start im Früh-
                         jahr hat Corona den Tourismus – und damit              Aufgrund der Corona-Pandemie finden zur Zeit keine Bäder-
auch uns – rapide ausgebremst. Untätig waren wir in der Geschäftsstelle         fahrten statt!
dennoch nicht. Und jetzt ist es geschafft: Unser Webauftritt erstrahlt in

        AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Grundsteuerjahresbescheide 2021                                             Steuerpflichtige, die nicht am Bankabbuchungsverfahren, SEPA-Last-
Anfang Januar 2021 werden den Grundstückseigentümern die                    schriftverfahren, teilnehmen, werden gebeten, die Hundesteuer bis zur
Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2021 zugestellt.                    Fälligkeit am 15.02.2021 an die Gemeindekasse zu überweisen. Bitte
Nachfolgend möchten wir noch einige Hinweise dazu geben:                    geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen (5.0102….) an.
Die Angaben, aufgrund der die Gemeinde die Grundsteuerbescheide er-         Den Teilnehmern am Bankabbuchungsverfahren wird der Betrag bei Fäl-
stellt, werden vom Finanzamt an die Grundstückseigentümer und an die        ligkeit vom Konto abgebucht.
Gemeinde in den sogenannten Messbescheiden übermittelt.
Werden vom Finanzamt innerhalb eines Jahres keine Änderungen bei            Müllabfuhr
den Grundsteuermessbeträgen ermittelt, so hat der jetzt zugestellte         Die nächsten Abfuhrtermine auf einen Blick:
Jahresbescheid 2021 während des ganzen Jahres Bestandskraft. Werden         Restmüll:                  Biomüll:
innerhalb eines Jahres vom Finanzamt Änderungen der Grundsteuer-            Mittwoch, 02.01.2021       Mittwoch, 23.12.2020
messbeträge ermittelt, die sich aus Grundstückskauf oder Grundstücks-       Mittwoch, 15.01.2021       Mittwoch, 09.01.2021
veräußerungen ergeben können, so erhalten die Grundstückseigentümer         Blaue Tonne:
und die Gemeinde neue Grundsteuermessbescheide.                             Dienstag, 22.12.2020
Aufgrund dieser Grundsteuermessbescheide erstellt die Gemeinde
                                                                            Die Behälter müssen bis 6:00 Uhr bereitgestellt werden, ohne aktuelle
Grundsteueränderungsbescheide, die dann die vorher gültigen Jahres-
bescheide ablösen.                                                          Jahresmarke oder Banderole werden diese nicht geleert. (Ausnahme
Ein eventueller Widerspruch, der sich gegen die Steuerpflicht überhaupt     „Blaue Tonne“)
oder auch gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages richtet, ist           Recyclinghof Neckarwestheim
nicht bei der Gemeinde, sondern beim zuständigen Finanzamt innerhalb        Öffnungszeiten:
der auf dem Grundsteuermessbescheid angegebenen Frist einzulegen.           -Freitags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Die Grundsteuer ist jeweils zum 15.2./15.5./15.8./15.11.2021 bzw.           -Samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr
zum 1.7.2021 (Jahreszahler) fällig.                                         Sonderöffnung: Alle Recyclinghöfe im LK Heilbronn sind am Mon-
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Steuern und Gebühren unbedingt        tag, 28. Dezember, von 9 - 12 Uhr geöffnet.
zu den angegebenen Fälligkeitsterminen an die Gemeindekasse bezahlt         Erddeponie „Lettengrube“
werden müssen. Andernfalls muss die Gemeinde aufgrund der gesetz-           Öffnungszeiten:
lichen Vorschriften das unangenehme Mahnverfahren einleiten, das mit        Freitags von 13:30 bis 17:00 Uhr
der Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen verbunden            Samstags von 8:30 bis 12:00 Uhr/ab 01.01.2021: 10:00 bis 14:00 Uhr
ist. Zur Vermeidung von Mahnungen bieten wir Ihnen das für alle Be-         Hinweis:
teiligten einfache und bequeme Bankabbuchungsverfahren, SEPA-Last-          In der Zeit vom 21.12. bis 10.01. ist die Erddeponie geschlossen/
schriftmandat, an.                                                          Der Häckselplatz ist am 09.01.2021 geöffnet!
                                                                            Häckselplatz und Erddeponie Neckarwestheim Samstags neue Öff-
Hundesteuerbescheide 2021                                                   nungszeiten
In der ersten Januarwoche werden die Hundesteuerbescheide für das           Ab Januar 2021 ändern sich samstags die Öffnungszeiten für den Häck-
Jahr 2021 den Hundehaltern zugestellt. Die in den letzten Jahren aus-       selplatz und die Erddeponie Neckarwestheim. Die beiden Einrichtungen
gegebenen Hundesteuermarken gelten noch dieses Jahr. Bei Verlust der        öffnen nun erst um 10 Uhr und haben dann bis 14 Uhr geöffnet. Freitags
Marke wird gegen Gebühr eine neue Marke ausgegeben.                         bleibt es bei den bisherigen Öffnungszeiten von 13:30 bis 17 Uhr.
Neckarwestheim                                                                                                             18.12.2020 Seite 6

Zweckverband Industriegebiet Besigheim                                    davon im
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020                               a) Ergebnishaushalt                                          271.880 EUR
                                                                             nach § 9 Abs. 1 a) und Abs. 2 der
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg in
                                                                             Verbandssatzung entfallen auf
der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz      Besigheim                 40 % =                          108.750 EUR
vom 09.11.2010 (GBl. S. 962) i. V. m. §§ 13,18 und 19 des Gesetzes über      Gemmrigheim               17 % =                            46.220 EUR
kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt ge-           Hessigheim                  7 % =                           19.030 EUR
ändert durch Gesetz vom 04.02.2009 (GBl. S. 185) sowie den §§ 5 und 9        Mundelsheim               17 % =                            46.220 EUR
der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 30.11.2020 fol-           Neckarwestheim              7 % =                           19.030 EUR
gende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:               Walheim                   12 % =                            32.630 EUR
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt                                   b) Finanzhaushalt                                                0,00 EUR
Der Haushaltsplan wird festgesetzt                                           nach § 9 Abs. 1 b) und Abs. 2 der
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                 EUR       Verbandssatzung entfallen auf
 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von               580.880         Besigheim                 40 % =                              0,00 EUR
                                                                             Gemmrigheim               17 % =                              0,00 EUR
 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen             -580.880        Hessigheim                  7 % =                             0,00 EUR
     von                                                                     Mundelsheim               17 % =                              0,00 EUR
                                                                             Neckarwestheim              7 % =                             0,00 EUR
 1.3 V
      eranschlagtes ordentliches Ergebnis                          0        Walheim                   12 % =                              0,00 EUR
     (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                          Hinweis:
 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                 0     Eine etwaige Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der
                                                                          Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendun-                 0     GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
     gen von                                                              GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4                  0     der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband gel-
      und 1.5) von                                                        tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
                                                                          soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus                      0     Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
      1.3 und 1.6) von                                                    der Satzung verletzt worden sind.
                                                                          Ausgefertigt:
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                           Besigheim, den 01.12.2020
                                                                          gez. Steffen Bühler
 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 432.180                 Verbandsvorsitzender
     Verwaltungstätigkeit von                                             Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Regierungsprä-
 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender -347.830                sidium Stuttgart mit Erlass vom 07.12.2020 Aktenzeichen RPS14-2207-
     Verwaltungstätigkeit von                                             32/9/60 gemäß § 28 Abs. 1 GKZ i. V. m. § 121 Absatz 2 GemO und § 18
                                                                          GKZ i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wurde der in § 4 der
 2.3 
     Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Er- 84.350                     Haushaltssatzung auf 500.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassen-
     gebnishaushalts                                                      kredite nach § 18 GKZ i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.
    (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                           Die Haushaltssatzung 2020 ist von Freitag, 18. Dezember 2020 bis
 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- 1.612.430           einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2020, während der üblichen
      tätigkeit von                                                       Öffnungszeiten bei der Stadtkämmerei, Marktplatz 7, II. Stock, Zimmer 203,
                                                                          öffentlich ausgelegt.
 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- -542.000
     tätigkeit von                                                        Auswirkung der Mehrwertsteuersenkung auf den
 2.6 Veranschlagter       Finanzierungsmittelüber- 1.170.430             Wasserzins und die Abwassergebührenabrechnung 2020
      schuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo                     Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Abrechnung für den Wasser-
      aus 2.4 und 2.5) von                                                zins und die Abwassergebühren 2020, wie auch die letzten Jahre, zum
 2.7 Veranschlagter      Finanzierungsmittelüber- 1.154.780              Stichtag 31.12.2020 erfolgt. Der zum Abrechnungs-Stichtag (31.12.2020)
      schuss/-bedarf                                                      geltende, gesenkte Umsatzsteuersatz von 5 % für das Wasser ist laut
    (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                           Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum 01.01.2020 –
                                                                          31.12.2020 anzuwenden. Deshalb erfolgte auch keine Zwischenabrech-
 2.8 
     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie- 0                        nung zum 01.07.2020. Eine Änderung/Anpassung der Vorauszahlungen
     rungstätigkeit von                                                   2020 aufgrund des gesenkten Steuersatzes ist zwar nicht erfolgt, die
 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie- 0                       Differenz wird aber bei der Endabrechnung 2020 berücksichtigt und ver-
     rungstätigkeit von                                                   rechnet.
                                                                          Da durch die vorgenannte Mehrwertsteuersenkung zwingend der Ab-
 2.10 V
       eranschlagter Finanzierungsmittelüber-          0                 rechnungszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 anzuwenden ist, wird eine
      schuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit                           Hoch- bzw. Rückrechnung der Zählerstände zum Stichtag 31.12.2020
      (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                         erfolgen.
                                                                          Deshalb eine Bitte an alle Besitzer eines Gartenwasserzählers:
 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- 1.154.780                Tragen Sie bei diesen Zählern unbedingt den Ablesestand 31.12.2020 ein!
      mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
      (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
                                                                                               Jahresendabrechnung des Wasserzinses
§ 2 Kreditermächtigung                                                                         und der Abwassergebühren für das Jahr
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen                            2020
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EURO.                               Kundenselbstablesung der Wasserzählerstände
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen                                                               für 2020
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen             Im Februar 2021 werden die Jahresendabrechnungen 2020 für den Was-
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für     serzins und die Abwassergebühren erstellt. Wie bereits in den Jahren
Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0 EUR     zuvor, bitten wir wieder alle unsere Wasserkunden, den Zählerstand
festgesetzt.                                                              ihres Wasserzählers an uns zu übermitteln.
§ 4 Kassenkredite                                                         In der letzten Dezemberwoche (ab 28.12.2020) werden die Anschreiben
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR.      mit Ablesekarten durch die Firma co.met an unsere Wasserkunden ver-
§ 5 Umlagen                                                               sandt. Auf dieser Ablesekarte finden Sie die Nummer des abzulesenden
Der Gesamtbetrag der Umlagen nach § 9 der Verbandssatzung                 Zählers. Im Anschreiben wird erklärt, wie der Zählerstand abzulesen ist
wird festgesetzt auf                                     271.880 EUR     und an uns übermittelt werden kann. Lesen Sie bitte Ihren Zählerstand
Seite 7 18.12.2020                                                                                                            Neckarwestheim

bis spätestens 22.01.2021 selbst ab und teilen Sie uns den Stand mit.
Der von Ihnen abgelesene Stand dient dann zur Hoch- bzw. Rückrech-
nung zum 31.12.2020 (siehe Text: Auswirkung der Mehrwertsteuersen-
kung). Sie haben mehrere Möglichkeiten uns Ihren Ablesewert mitzu-
teilen:
• Internet: Unter der Adresse www.neckarwestheim.de können Sie
  sich ab 28.12.2020 durch Eingabe Ihres Buchungszeichens (5.8888.
  XXXXXX.X) und Ihres individuellen Passwortes einloggen und die
  Werte eingeben.
• Fax/Postweg: Sie können die Ablesewerte auch in den entsprechen-
  den Kartenabschnitt des Anschreibens eintragen und die Karte an die
  Firma co. met faxen (Fax Nr.: 0681/587-5011) bzw. per Post an die
  Firma schicken.
• Rathaus: Selbstverständlich können Sie die Karte weiterhin auch in
  unserem Rathaus abgeben.
Wir bitten Sie davon abzusehen uns den Stand telefonisch mitzuteilen.
Das schließt allerdings nicht aus, dass Sie jederzeit bei uns anrufen kön-
nen, falls Sie Fragen haben oder wenn Unklarheiten bestehen. Wenden
Sie sich hierzu bitte an Frau Claudia Ilg, Steueramt, Tel. 184-23, E-Mail:
claudiailg@neckarwestheim.de.
Frau Ilg ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Dienstag: 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr.
Sollte uns bis zum Abgabetermin kein Zählerstand übermittelt worden
sein, sind wir gezwungen den Stand zu schätzen. Da eine Schätzung
sehr ungenau ist, kann dies zu überhöhten Abschlagszahlungen oder
bei nachfolgenden Abrechnungen zu hohen Nachzahlungen kommen.

Verschärfte Corona-Regelungen seit dem 16.12.2020 in
Kraft

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben am letzten Wo-
chenende eine weitere Verschärfung der Corona-Regelungen betroffen.
Der 2. Lockdown betrifft eine Vielzahl von Lebensbereichen.
Zum Redaktionsschluss des Gemeindeblattes am 15.12.2020 lag noch
keine geänderte Corona-Verordnung des Landes vor. Weitere Informa-
tionen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung www.baden-wu-
erttemberg.de oder www.neckarwestheim.de, Bereich Informationen
Corona-Virus.
Im Anschluss ein grober Überblick über die Einschränkungen ab dem
16.12.2020 die zunächst bis zum 10.01.2021 gelten sollen.

                                                                             Einzelne Regelungshinweise für Neckarwestheim
                                                                             Rathaus
                                                                             Vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 bleibt das Rathaus für den Publikums-
                                                                             verkehr geschlossen. Terminvereinbarungen sind in dringenden Fällen
                                                                             möglich. Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch an den zuständigen Mit-
                                                                             arbeiter oder an die Telefonzentrale (Telefonnummer: 07133/184-0).
                                                                             Medienwelt
                                                                             Die Medienwelt bleibt ebenfalls bis zum 10.01.2021 geschlossen. Es gibt
                                                                             aber die Möglichkeit, Medien vorzubestellen und kontaktlos vor Ort ab-
                                                                             zuholen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der
                                                                             Medienwelt unter www.meine-medienwelt.de
                                                                             Betreuungseinrichtungen und Schule
                                                                             Für die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wird eine Not-
                                                                             betreuung eingerichtet. Die Eltern müssen hierzu eine Unabkömmlich-
                                                                             keitsbescheinigung der Arbeitgeber vorlegen. Weitere Informationen
                                                                             erhalten Sie bei der Grundschule und den jeweiligen Betreuungseinrich-
                                                                             tungen. Die Eltern der Kindergärten wurden bereits informiert.
Neckarwestheim                                                                                                                                    18.12.2020 Seite 8

Jugendhaus                                                                                       4. im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorberei-
Das Jugendhaus, das derzeit nur für eingeschränkte Gruppenange-                                      tungen, sofern nicht in § 1f etwas Abweichendes geregelt ist,
bote mit Voranmeldung geöffnet war, muss nun leider auch bis zum                                 5. Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Absatz 4,
10.01.2021 geschlossen bleiben.                                                                  6. Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die im Rah-
Silvesterfeuerwerk                                                                                   men von Leistungen oder Maßnahmen nach §§ 13, 14, 27 bis 35, 35a,
An Silvester gilt ein An- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plät-                              41 sowie §§ 42 bis 42e mit Ausnahme von § 42a Absatz 3a des Ach-
zen. Ebenso ist der Verkauf von Pyrotechnik verboten. Aufgrund der aktu-                             ten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) –
ellen Situation bittet Sie auch die Gemeindeverwaltung, sich unbedingt                               durchgeführt werden und
an die aufgestellten Regelungen zu halten. Vor allem sollten unbedingt                           7. zwingend erforderliche und unaufschiebbare Veranstaltungen, die der
größere Gruppenbildungen vermieden und auf die Einhaltung der Ab-                                    Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder
standsregelungen geachtet werden. Jeder von uns kann, aufgrund seines                                der sozialen Fürsorge dienen.
eigenen Verhaltens, neue Infektionen verhindern. Umso schneller dies                             § 1c
geschieht, desto zügiger kann der bisher bekannte Alltag wieder zurück-                          Ausgangsbeschränkungen
kehren.                                                                                          (1) Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft
                                                                                                 ist in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr nur bei Vorliegen folgender triftiger
Verordnung der Landesregierung über                                                              Gründe gestattet:
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung                                               1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)1                                               2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10, soweit diese nicht
                                                                                                       nach § 1b Absatz 2 untersagt sind,
Vom 30. November 2020                                                                              3. Versammlungen im Sinne des § 11,
(in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung)                                                     4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2,
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutz-                            5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der
gesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Ar-                             Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen
tikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert                                  von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
worden ist, wird verordnet:
                                                                                                   6. Besuch von Einrichtungen, soweit deren Betrieb nicht im Sinne des
Teil 1 – Allgemeine Regelungen
                                                                                                       § 1d untersagt ist,
Abschnitt 1: Ziele, befristete Maßnahmen zur Abwendung einer                                       7. Teilnahme an Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und pri-
akuten Gesundheitsnotlage                                                                              vaten Veranstaltungen, soweit diese nach § 9 Absatz 1 in Verbin-
§1                                                                                                     dung mit § 1b Absatz 1 zulässig sind,
Ziele                                                                                              8. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und
(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus                                       veterinärmedizinischer Leistungen,
SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und                                 9. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen
Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielge-                                  und minderjährigen Personen, insbesondere die Wahrnehmung des
richtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Auf-                                 Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
rechterhaltung der medizinischen Versorgungskapazitäten gewährleistet                            10. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Perso-
werden.                                                                                               nen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
(2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Ver-                         11. Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tier-
bote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken und die An-                               seuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
zahl physischer Kontakte in der Bevölkerung signifikant reduzieren. Die                          12. Besuch von Einrichtungen nach § 1f zum Zweck der Teilnahme an der
Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung                                  Notbetreuung,
der Bürgerinnen und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln                           13. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen, soweit nicht in § 1f etwas
der zuständigen Behörden.                                                                             Abweichendes geregelt ist,
§ 1a                                                                                             14. Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13
Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheits-                                          Absatz 4,
notlage                                                                                          15. Sport und Bewegung im Freien ausschließlich alleine, mit einer wei-
Bis einschließlich 10. Januar 2021 gehen die §§ 1b bis 1h den übrigen
                                                                                                      teren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehö-
Regelungen dieser Verordnung und den aufgrund dieser Verordnung
                                                                                                      rigen des eigenen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushalte bis
sowie den aufgrund der Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 (GBl.
                                                                                                      einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit,
S. 483), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November
2020 (GBl. S. 1052) geändert worden ist, erlassenen Rechtsverordnungen                           16. notwendige Pflege und Erhaltung von nicht der Wohnung oder sons-
vor, soweit diese abweichende Vorgaben enthalten.                                                     tigen Unterkunft angeschlossenen privaten Gartenanlagen, Grün-
§ 1b                                                                                                  flächen oder Grundstücken sowie Brennholzaufbereitung in Wald-
Weitergehende Untersagungen und Einschränkungen von An-                                               flächen und
sammlungen und Veranstaltungen                                                                   17. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.
(1) Abweichend von § 9 Absatz 1 sind Ansammlungen, private Zusam-                                (2) In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine erweiterte
menkünfte und private Veranstaltungen ausschließlich im nicht-öffent-                            Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder
lichen Raum erlaubt. Davon ausgenommen ist Sport und Bewegung im                                 sonstigen Unterkunft ist in dieser Zeit bei Vorliegen folgender triftiger
Freien mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder                          Gründe gestattet:
mit Angehörigen des eigenen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushal-                              1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
te bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. § 9 Absatz 2 bleibt                         2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4,
unberührt.                                                                                         3. Versammlungen im Sinne des § 11,
(2) Sonstige Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 3 Nummer 2 sind                              4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2,
untersagt. Dies gilt nicht für:                                                                    5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der
1. notwendige Gremiensitzungen von juristischen Personen des pri-                                     Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen
   vaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen                                  von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
   Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und                                    6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nicht-
   Veranstaltungen der Tarifpartner, sowie im Sinne des § 11 zulässige                                 ehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen
   Nominierungsveranstaltungen und für die Parlaments- und Kommu-                                      Unterkunft,
   nalwahlen erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschriften                               7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und
   für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzel-                                    veterinärmedizinischer Leistungen,
   bewerbern sowie für Volksbegehren Volksanträge, Bürgerbegehren,                                 8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen
   Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen,                                                        und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge-
2. Eheschließungen unter Teilnahme von nicht mehr als 5 Personen; Kin-                                und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
   der der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit,                                               9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Perso-
3. Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4,                                                         nen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
                                                                                                 10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maß-
1
 Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung zur
Änderung der Corona-Verordnung vom 15. Dezember 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs-         nahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wild-
gesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung).                      schäden,
Seite 9 18.12.2020                                                                                                             Neckarwestheim

11. in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 der Besuch von Ansamm-         erforderlichen Nebenleistungen, nicht betrieben werden, wenn die mit
      lungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen,          dem Betrieb der Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafteten Um-
      soweit diese nach § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 1b Absatz 1          sätze einschließlich Nebenleistungen im Vergleich zu denen, die durch
      zulässig sind und                                                       den Verkauf des Sortiments des untersagten Einzelhandelsbetriebs oder
12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.                                  Ladengeschäfts erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Rolle spie-
§ 1d                                                                          len.
Weitergehende Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von                   (6) Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist ausschließlich
Einrichtungen                                                                 zur Mitnahme gestattet; Bereiche zum Verzehr vor Ort sind zu schließen.
(1) Der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Absatz 2 wird für den Pub-      (7) Einzelhandelsbetrieben und Märkten ist die Durchführung besonde-
likumsverkehr untersagt. Dies gilt nicht für:                                 rer Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmen-
1. Beherbergungsbetriebe soweit für notwendige geschäftliche, dienst-        gen erwarten lassen, untersagt.
    liche Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen genutzt,              § 1e
2. das Gastgewerbe, insbesondere Schank- und Speisewirtschaften, ein-        Alkohol- und Pyrotechnikverbot
    schließlich gastgewerblicher Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2     (1) Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum ver-
    Gaststättengesetz ausschließlich für den Außer-Haus-Verkauf sowie         boten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlosse-
    Abhol- und Lieferdienste, für die Verpflegung im Zusammenhang mit         nen Behältnissen erlaubt.
    zulässigen Übernachtungsangeboten im Sinne von Nummer 3 sowie             (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen
    gastgewerbliche Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Ab-        Raum verboten.
    satz 1 Gaststättengesetz,                                                 § 1f
3. Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem               Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen
    Akademiengesetz soweit die Ausgabe von Getränken und Speisen              und Kindertagespflegestellen
    ausschließlich zum Mitnehmen und im Rahmen des Außer-Haus-Ver-            (1) Bis zum Ablauf des 10. Januar 2021 sind
    kaufs erfolgt,                                                            1. der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz sowie die Durchführung außer-
4. Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder            unterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öf-
    und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang soweit            fentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und
    eine Nutzung ausschließlich für den Reha-Sport, Spitzen- oder Profi-          den entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft,
    sport erfolgt und                                                         2. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege
5. Einrichtungen zur Erbringung medizinisch notwendiger körpernaher              und
    Dienstleistungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie,       3. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule,
    Podologie und medizinischer Fußpflege.                                        flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist abweichend        untersagt. Das Kultusministerium und das Sozialministerium können zur
von Satz 2 Nummer 4 für den Freizeit- und Amateurindividualsport al-          Durchführung abschlussrelevanter Prüfungsteile Ausnahmen zulassen.
lein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zu-            (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an
lässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine          nach § 28 Landesjugendhilfegesetz (LJHG) anerkannten Heimen für
Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemein-              Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen, sowie
schaftseinrichtungen erfolgt.                                                 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die
(2) Der Betrieb von Sonnenstudios sowie Hundesalons-, Hundefriseuren          ganzjährig geöffnet sind. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von
und ähnlichen Einrichtungen der Tierpflege wird untersagt.                    Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
(3) Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten, mit            mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung,
Ausnahme von Lieferdiensten einschließlich solcher des Online-Handels,        Sehen, Hören, geistige Entwicklung, Lernen, körperliche und motorische
wird untersagt. Von der Untersagung sind ausgenommen:                         Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehand-
  1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Direkt-   lung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Be-
      vermarktern, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien,                  reichs zulassen, sofern und soweit dies aufgrund des besonderen Förder-
  2. Wochenmärkte im Sinne des § 67 GewO,                                    und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.
  3. Ausgabestellen der Tafeln,                                               (3) An die Stelle des Präsenzunterrichts tritt der Fernunterricht aus-
  4. Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädie-         schließlich für Schülerinnen und Schüler
      schuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte,            1. der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und
  5. Tankstellen,                                                                 Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprü-
  6. Poststellen und Paketdienste, Banken und Sparkassen sowie Reise-            fung ablegen,
      und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im Öffentlichen Verkehr,        2. der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und
  7. Reinigungen und Waschsalons,                                                 Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 2020/2021 die Abschlussprü-
  8. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,                                      fung ablegen
  9. Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte,                   3. der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten,
10. der Großhandel,                                                               die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
11. der Verkauf von Weihnachtsbäumen und                                      4. der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums,
12. Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten sowie ent-             des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
      sprechende Ersatzteilverkaufsstellen.                                   5. der Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen im Ge-
Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile,                    schäftsbereich des Kultusministeriums und des Sozialministeriums.
deren Verkauf nicht nach Satz 2 gestattet ist, verkauft werden, wenn der          Klassen der einjährigen Berufsfachschule, des einjährigen Berufs-
erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sorti-          kollegs für Sozialpädagogik, der einjährigen Berufskollegs BK I, des
mente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer               Berufskollegs Ernährung und Erziehung und des Dualen Berufskollegs
Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil        Fachrichtung Soziales sowie Klassen der berufsvorbereitenden Bil-
allein weiterverkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich              dungsgänge gelten nicht als Abschlussklassen.
ist. Die Einrichtung eines Abholservice ist den in Satz 2 genannten Be-       (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerin-
trieben untersagt; die Lieferung von Waren bleibt zulässig. Die Öffnung       nen und Schüler an Grundschulen, Grundschulförderklassen, Schulkin-
von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 2 genannten       dergärten, den Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauen-
Ausnahmen erlaubt. § 13 Absatz 3 bleibt unberührt.                            den Schulen, aller
(4) Baumärkte, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbaubedarf sowie        Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen-
Verkaufsstätten des Landhandels werden für den Publikumsverkehr ge-           tren sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
schlossen. Zulässig sind ausschließlich Lieferdienste, einschließlich sol-    sofern sie berechtigt sind, an der Notbetreuung teilzunehmen. Berechtigt
cher des Online-Handels, sowie der Verkauf von Weihnachtsbäumen an            zur Teilnahme sind Kinder,
Privatkunden, sofern dieser nicht in geschlossenen Räumen stattfindet.        1. deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindes-
Zulässig ist ferner die Einrichtung eines Abholservice für gewerbliche            wohls erforderlich ist,
Kunden und Landwirte, sofern für deren ausgeübte Tätigkeit erforderlich.      2. deren Erziehungsberechtigte beide
(5) Wird eine Poststelle oder ein Paketdienst im Sinne des Absatzes 3             a) in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und
Satz 2 Nummer 6 zusammen mit einem untersagten Einzelhandelsbe-                   b) durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind,
trieb oder Ladengeschäft betrieben, darf der Einzelhandelsbetrieb oder        3. die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung
das Ladengeschäft, mit Ausnahme von für den Brief- und Paketversand               angewiesen sind.
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