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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 15 Donnerstag, den 9. April 2020 Die Verbandsgemeinde Monsheim wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Osterfest Bild: Adobe Stock / KMNPhoto
Amtsblatt VG Monsheim –2– Donnerstag, 9. April 2020 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll- Polizeikommissar Frank Wagner te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 Fällen und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Es ist da- Fax: 0 62 47 / 89 0 mit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor Bürgertelefon der Kreisverwaltung zum Corona-Virus................. 0 67 31 / 4 08-55 55 der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, E-Mail: info@alzey-worms.de gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Telefon-Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf Pflegestützpunkt Osthofen 0176 / 23 17 08 25 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr 0177 - 2 43 86 27, hammer.moerstadt@myquix.de Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 0171 - 4 93 64 08, andreas@boell.tv Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms 06243 - 74 38, weinbau-heinz@t-online.de Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2019.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Donnerstag, 9. April 2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, was schreibt man in solchen Zeiten, in einen Ostergruß? Diese Frage haben auch wir uns gestellt. Die Unworte des Jahres werden sicherlich „Corona Krise“ und „social distancing“. Doch auch wenn man der Schreckensmeldungen der vergangenen Tage und Wochen inzwischen längst überdrüssig ist, können wir dieses Thema dennoch auch nicht ausklammern. Wir alle, jeder Einzelne, spüren die Einschränkungen des täglichen Lebens und gerade am Osterwochenende wird uns dies noch einmal sehr deutlich bewusst werden. Nicht mit der ganzen Familie an einem Tisch sitzen zu können, wird eine Herausforderung werden, die wir so noch nicht kannten. Es gibt – wie bei Vielem im Leben – zwei Möglichkeiten: Man kann den Kopf hängen lassen und sich von den unzähligen Hiobsbotschaften herunterziehen lassen, oder man kann eine Krise auch als Chance sehen. Jeder hat die Zeit sich neu zu sortieren, mal wieder einen Brief schreiben, Menschen anrufen, die man schon lange nicht gehört hat. Und einfach auch die Stille genießen; denn, ganz ehrlich, wissen wir überhaupt noch, wie diese sich anfühlt? Viele Kinder malen im Moment einen Regenbogen und hängen ihn in die heimischen Fenster. Er soll symbolisieren: Alles wird gut! Lassen Sie uns hoffen, dass alles schnell wieder gut wird. Es wird anders werden, aber das muss nichts Schlechtes sein. Und lassen Sie uns gemeinsam Danke sagen. Ein herzliches Dankeschön an all jene Menschen, die in diesen Tagen unter schwierigen Bedingungen in der ärztlichen Versorgung, in der Pflege, bei den Hilfs- und Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr, im Verkauf, im Handwerk und der Industrie, in der Logistik und bei den Paketdiensten, im Nahverkehr oder in den Verwaltungen hervorragende Arbeit leisten und dabei selbst einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind. Vielen Dank aber auch an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich derzeit besonders um ihre Nachbarn und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger kümmern, Einkäufe erledigen, im Garten helfen, oder einfach da sind, wenn Hilfe gebraucht wird. Dieser sichtbare und starke gesellschaftliche Zusammenhalt macht Mut und gibt Hoffnung. Auch wenn dieses Osterwochenende von einer unsichtbaren Bedrohung und den erforder lichen Einschränkungen zu deren Abwehr überschattet ist, wünschen wir Ihnen von gan- zem Herzen eine gute Zeit und freuen uns, Sie alle hoffentlich bald wiedersehen zu können. Bitte bleiben Sie gesund! Mit herzlichen Grüßen Ralph Bothe Michael Röhrenbeck Sandra Schlegel Bernd Kiefer Bürgermeister und Beigeordnete der Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim –4– Donnerstag, 9. April 2020 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 1. April 2020 Verbandsgemeinde Monsheim Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infek- tionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutz- Erlass der Beiträge für die gesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Ge- Betreuende Grundschule im April! setzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), BS 2126-10, wird verordnet: Artikel 1 Auf Grund der aktuellen Problematik unterstützen wir die Eltern und Die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März erlassen den Beitrag für die Betreuende Grundschule im Monat April. 2020 (GVBl. S. 79), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. März 2020 Wir schließen uns diesbezüglich der familienfreundlichen Entscheidung (GVBl. S. 101), wird wie folgt geändert: der Kreisverwaltung Alzey-Worms an, welche ebenfalls die Krippen- und Hortbeiträge für den Monat April ausgesetzt haben. 1. § 1 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Ralph Bothe, Bürgermeister „(6) Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungseinrichtungen und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristischen Zwe- cken. Dies gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplät- zen. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Un- terkünfte jeglicher Art, die Geschäftsreisende, Reisende mit dienstlichem Die Ordnungsbehörde informiert: Anlass und in Härtefällen Gäste für private nicht touristische Zwecke aufneh- men. Die notwendigen hygienischen Anforderungen sind zu beachten.“ Erreichbarkeit des 2. § 7 erhält folgende Fassung: „§ 7 kommunalen Vollzugsdienstes (1) Die folgenden Einrichtungen dürfen nicht für Zwecke des Besuches von Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Betreu- außerhalb der täglichen Dienstzeiten ten betreten werden: 1. Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der 2 des Infektionsschutzgesetzes, hierunter fallen nicht Hospize, kommunale Vollzugsdienst regelmäßig in unseren Ortsgemeinden 2. Einrichtungen der Pflege nach § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozial- unterwegs. gesetzbuch, Auf Grund der aktuellen Situation ist darüber hinaus nach dem täglichen 3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Arbeitsende sowie am Wochenende eine Rufbereitschaft eingerichtet. Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen Bei Verstößen gegen die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, Rheinland-Pfalz ist der Vollzugsdienst unter der Rufnummer 06243 – 4. betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen 180931 erreichbar. Dabei ist eine Weiterleitung auf eine Mobilnummer nach § 5 Satz 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teil- hergestellt. habe (LWTG) vom 22. Dezember 2009 (GVBl. S. 399, BS 217-1) in der Falls eine Erreichbarkeit unter der genannten Rufnummer nicht herge- jeweils geltenden Fassung, stellt werden kann, ist die Polizei Worms unter 06241 – 8520 zu kontak- 5. betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit tieren. Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG, Ihre Ordnungsbehörde 6. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 für volljährige Menschen mit In- tensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen, 7. Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für volljährige Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen, 8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG, 9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und Fälligkeit der Abwasserbeseitigungsentgelte 10. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG, die einem unter Nummer 1. Rate 2020 4 bis 9 beschriebenen Personenkreis entsprechen. Die Verbandsgemeindewerke Monsheim machen darauf aufmerksam, dass (2) Über den Zugang zu am 15.04.2020 die 1. Rate der Abwasserbeseitigungsentgelte 2020 fällig 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkranken- ist. häuser für Gerontopsychiatrie, Die Höhe des zu leistenden Betrages ist aus dem letzten Bescheid über die 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie Abwasserbeseitigungsentgelte zu ersehen. 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern, jeweils ein- Alle Gebührenpflichtigen, deren Gebühren und Beiträge noch nicht im schließlich der zugehörigen Tageskliniken, entscheidet die Leitung Wege des Abbuchungsverfahrens eingezogen werden, werden daher gebe- der jeweiligen Einrichtung. ten, diese unter Angabe der Kundennummer bis zum Fälligkeitstermin zu überweisen. (3) Absatz 1 gilt nicht für Damit der Zahlungsverkehr möglichst reibungslos funktioniert, bitten wir 1. Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen, um Ihre Mithilfe. 2. die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, die Verlobte oder den Verlobten, Kundennummer lt. Gebühren- und Beitragsbescheid angeben 3. Seelsorgerinnen und Seelsorger, die in dieser Funktion die Einrich- Abwasserbeseitigungsentgelte nur auf die Konten der Verbandsgemein- tung aufsuchen, dewerke Monsheim überweisen 4. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Nota- re, die in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen, Konten der Verbandsgemeindewerke Monsheim: 5. rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, soweit ein persönlicher Kon- Sparkasse Worms-Alzey-Ried IBAN: DE15 5535 0010 0007 1960 00 takt zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nach § 1896 des BIC: MALADE51WOR Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist; Bevollmächtigte werden rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gleichgestellt, Volksbank Alzey-Worms eG IBAN: DE31 5509 1200 0030 4440 00 6. sonstige Personen, denen aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang BIC: GENODE61AZY zu gewähren ist, gez. Bayer, Werkleiter 7. therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Donnerstag, 9. April 2020 (4) Absatz 3 gilt nicht für Personen, die 5. § 12 erhält folgende Fassung: 1. Kontaktpersonen der Kategorien I und Il entsprechend der Definition „§ 12 Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 a Nr. 24 des Infektionsschutz- durch das Robert-Koch-Institut sind, gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 2. bereits mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) infiziert sind, 1.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 11 eine der genannten Einrich- 3. erkennbare Atemwegsinfektionen haben oder tungen betreibt oder im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 die Sperrung 4. sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert-Koch-Insti- von Anlagen unterlässt, tut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war 2.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 die gebotenen Hygiene- und Sicher- oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wor- heitsmaßnahmen unterlässt, den ist und die sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines 3.entgegen § 1 Abs. 1 Satz 5 ein Angebot für einen Verzehr vor Ort Risikogebietes aufgehalten haben. vorhält, (5) Die Einrichtungen haben, im Einzelfall auch unter Auflagen, Ausnahmen 4. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 die Auflagen zur Hygiene und Zutrittssteu- vom Betretungsverbot nach Absatz 1 oder von der Einschränkung nach erung nicht beachtet, Absatz 4 zuzulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vor- 5. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 3 die erforderlichen Mindestabstände und liegt. Ein besonderes berechtigtes Interesse liegt insbesondere bei Be- Zutrittsbeschränkungen nicht einhält, gleitung von Schwerkranken oder Sterbenden oder Begleitung von Ge- burten vor. Die Einrichtungen haben die notwendigen hygienischen 6. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutz- Schutzmaßnahmen zu treffen und deren Einhaltung zu kontrollieren. maßnahmen unterlässt, Kindern unter 16 Jahren und Personen mit erkennbaren Atemwegs 7. entgegen § 1 Abs. 4 die notwendigen hygienischen Anforderungen infektionen ist der Zutritt zu einer Einrichtung nach Absatz 1 untersagt. unterlässt, (6) Sofern das Betreten einer in Absatz 1 genannten Einrichtung nach den 8. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 Übernachtungsangebote zu touris- Bestimmungen der Absätze 2, 3 und 5 zulässig ist, muss dennoch durch tischen Zwecken vorhält, entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterin- 9. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 4 die notwendigen hygienischen Anforde- nen und Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtun- rungen unterlässt, gen nicht gefährdet werden.“ 10. entgegen § 2 Nr. 1 bis Nr. 4 an Zusammenkünften teilnimmt, 11. entgegen § 3 eine Veranstaltung durchführt, 3. § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung: 12. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 sich mit weiteren als den „(4) Absatz 1 Satz 2 gilt ebenso in den Sozialpädiatrischen Zentren, den an- genannten Personen im öffentlichen Raum aufhält, geschlossenen Frühförderstellen sowie Autismus-Therapiezentren. Medizi- 13. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 nicht den erforderlichen Mindestabstand nisch notwendige Behandlungen und Therapien sowie notwendige heilpä- einhält, dagogische Maßnahmen dürfen durchgeführt werden; in diesen Fällen gilt 14. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 die notwendigen hygienischen An- das in Absatz 1 Satz 2 geregelte Betretungsverbot nicht.“ forderungen unterlässt, 15.entgegen § 4 Abs. 5 die besonderen hygienischen Vorkehrungen un- 4. Nach § 9 a wird folgender § 9 b eingefügt: terlässt, „§ 9 b 16. entgegen § 6 Abs. 4 die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung (1) Die Leitungen von Einrichtungen nach Absatz 2, die Geräte, welche zur durch infizierte Personen oder Reiserückkehrer veranlasst, invasiven oder nicht invasiven Beatmung von Menschen geeignet sind 17. entgegen § 7 Abs. 1 die dort genannten Einrichtungen besucht, (Beatmungsgeräte), besitzen, sind verpflichtet, unverzüglich dem für ihre 18. entgegen § 7 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 die dort genannten Einrichtung zuständigen Gesundheitsamt Folgendes zu melden: Einrichtungen besucht, 1. den Namen und die Anschrift der Einrichtung, 19. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 3 die notwendigen hygienischen Schutz- 2. die Anzahl ihrer Beatmungsgeräte, 3. den Hersteller und die Typenbezeichnung ihrer Beatmungsgeräte, maßnahmen unterlässt oder deren Einhaltung nicht kontrolliert, 4. Angaben zur Funktionsfähigkeit ihrer Beatmungsgeräte, 20. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 die dort ge- 5. Ansprechpersonen und Kontaktdaten, sodass eine jederzeitige Er- nannten Einrichtungen besucht, reichbarkeit der Einrichtung sichergestellt ist, sowie 21. entgegen § 7 Abs. 6 die entsprechenden Maßnahmen unterlässt, 6. jede Änderung hinsichtlich der gemeldeten Angaben zu den Num- 22. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 eine Beschäftigung oder Betreuung mern 1 bis 5. vornimmt, Die in Absatz 2 Nr. 4 und 5 genannten Einrichtungen sind von der Melde- 23. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutz- pflicht nach Satz 1 befreit, soweit sie diese Angaben bereits in anderer ge- maßnahmen nicht gewährleistet, eigneter Form dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo- 24. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 2 die Anzeige nicht vornimmt, grafie zur Verfügung stellen. 25. entgegen § 8 Abs. 3 eine Beschäftigung oder Betreuung vornimmt, (2) Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind insbesondere: 26. entgegen § 8 Abs. 4 Satz 1 die Einrichtung betritt, 1. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 27. entgegen § 8 Abs. 6 berufliche Maßnahmen durchführt, 2. stationäre und ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtun- 28. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 planbare Behandlungen nicht zurückstellt gen, oder unterbricht, 3. Dialyseeinrichtungen, 29. entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 eine der genannten Einrichtungen be- 4. zugelassene Krankenhäuser nach § 108 des Fünften Buches Sozialge- treibt, setzbuch, 30. entgegen § 9 a Abs. 1 die erforderliche Meldung unterlässt, 5. Privatkrankenanstalten nach § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, 31. entgegen § 9 a Abs. 2 die erforderliche Registrierung und Meldung soweit diese nicht zugleich ein zugelassenes Krankenhaus nach § unterlässt, 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind, 32. entgegen 9 b Abs. 1 eine Meldung unterlässt, 6. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in 33. entgegen § 10 Abs. 1 einreist, Nummer 1 bis 5 genannten Einrichtungen oder mit Krankenhäusern 34. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 die erforderliche Pendlerbescheinigung vergleichbar sind, nicht mitführt, 7. Einrichtungen für ambulante Entbindungen nach § 24 f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 35. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 2 und 3 von der zulässigen Fahrtroute ab- 8. Arztpraxen und Zahnarztpraxen, weicht oder die Fahrt unzulässig unterbricht. 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, § 74 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt.“ 10. Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen, 11. Sanitätshäuser sowie Artikel 2 12. Kranken- und Pflegekassen. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, 1. Meldungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 bis zum 7. April 2020 und Mainz, den 1. April 2020 Sabine Bätzing-Lichtenthäler 2. Meldungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 unverzüglich dem Ministerium Die Ministerin für Soziales, für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie weiterzuleiten.“ Arbeit, Gesundheit und Demografie
Amtsblatt VG Monsheim –6– Donnerstag, 9. April 2020 Aufsichts- und Dienstleistungsdirekton (ADD) Rechtsbehelfsbelehrung Rheinland-Pfalz Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Auf- sichts- und Dienstleistungsdirektion einzulegen. Der Widerspruch kann Allgemeinverfügung 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufsichts- und Dienstleistungs- Gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Lan- direktion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, oder desverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) ergeht folgende Entscheidung: 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: add@poststelle.rlp.de , Die Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 17.03.2020 hinsichtlich der Möglichkeit zur Öffnung der Verkaufsstellen im Fußnote: 1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Euro- Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sani- päischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über tätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbe- elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elekt- darf an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020 in der Zeit ronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Hierbei sind Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die machung im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz in Kraft und wird zusätzlich auf im Internet auf der Seite https://add.rlp.de/de/service/ den Internetplattformen des Landes www.add.rlp.de und www.rlp.de veröf- elektronische-kommunikation/ ausgeführt sind fentlicht. erhoben werden. Begründung: Trier, 07.04.2020 Thomas Linnertz Mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 hatte die Aufsichts- und Dienst- leistungsdirektion auf der Grundlage von § 12 Ladenöffnungsgesetz (Lad- öffnG) die Möglichkeit eröffnet, dass Verkaufsstellen im Land Rheinland- Terrasse der Mensa an Pfalz für die Abgabe von bestimmten Waren der Grundversorgung auch an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020 in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet haben können. Die Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus führte seitens der Bevölkerung zu einem erhöhten Versorgungsbedürfnis. Dieser Tatsache soll- der Grundschule te insoweit Rechnung getragen werden, dass auch an Sonn- und Feiertagen eine Versorgung mit den Waren des Grundbedarfs gewährleistet wird. Darü- ber hinaus sollte vermieden werden, dass viele Menschen während des Ein- Monsheim saniert kaufs auf engem Raum zusammenkommen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen und gleichzeitig deren Ver- sorgung zu sichern, wurde für bestimmte Bereiche des Einzelhandels eine vorübergehende Änderung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen als im öffentlichen Interesse dringend notwendig angesehen. Mit der Allgemeinverfügung wurde insoweit die Möglichkeit geschaffen, flexibel in der derzeitigen Corona-Pandemie auf Notsituationen zu reagie- ren. Von der Option der Ladenöffnung auch an Sonn- und Feiertagen ist kaum Gebrauch gemacht worden. Es hat sich herausgestellt, dass die Versorgung der Bevölkerung nunmehr auch ohne die Öffnung der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sichergestellt ist. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen ist – in Abwägung mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertage – eine Öffnung der Verkaufsstellen in Rheinland-Pfalz an Sonn- und Feiertagen nicht mehr im dringenden öffentlichen Interesse notwendig. Dabei stehen insbesonde- re auch die Interessen des Arbeitsschutzes im Vordergrund. Die Risiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen weiter minimiert werden und zu- dem wird in dieser schwierigen Situation auch ein Ausgleich von der Arbeit – insbesondere an den Osterfeiertagen – als erforderlich angesehen. Schulhausmeister Markus Born verlegt die neuen WPC-Dielen auf der Terrasse der Mensa an der Grundschule Monsheim. Die Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 17.03.2020 stand unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, so dass MONSHEIM – Die Mensa der den alten Holzbelag zu entfernen der Widerruf gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Grundschule Monsheim verfügt und die Tragkonstruktion zu stabi- i.V.m. § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) zulässig ist. über eine Terrasse, welche durch lisieren. Dazu wurden stärkere Bal- eine angegliederte Treppe sowohl ken eingebaut. Anschließend er- einen zweiten Fluchtweg aus dem folgte die Verlegung von Sofortige Vollziehung: Gebäude darstellt, wie auch – etwa WPC-Terrassendielen aus rutsch- Aufgrund von § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Sonderveranstaltungen – den hemmendem Kunststoffmaterial wird im öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung angeordnet. direkten Zugang ermöglicht, ohne auf der gesamten Terrasse in Eigen- Ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende durch das Schulgebäude gehen zu leistung. Schließlich wurde die Wirkung. müssen. Seit einiger Zeit waren je- Treppe durch die Firma Gräf-Me- doch sowohl die Treppe, als auch tallbau aus Alzey mit verzinkten Die Allgemeinverfügung stand unter dem Vorbehalt des jederzeitigen die Terrasse nur noch sehr einge- Gitterrost-Stufen versehen, sodass Widerrufs. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wird dem verfassungs- schränkt nutzbar, weil der Belag aus der komplette Bereich nach Ostern rechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz und dem hiermit einhergehenden Holzplanken stark verwittert und wieder uneingeschränkt nutzbar Interesse des Arbeitsschutzes nunmehr Vorrang gegenüber dem Versor- stellenweise morsch geworden ist. sein wird. gungsinteresse der Bevölkerung an Sonn- und Feiertagen eingeräumt. Zudem Bestand erhöhte Rutschge- Als nächstes Projekt hat sich Mar- Die mit einem Rechtsbehelf grundsätzlich verbundene aufschiebende Wir- fahr. kus Born den ebenfalls maroden kung muss in diesem Falle zurückstehen, da ansonsten der verfassungs- Nun hat Schulhausmeister Markus Abgang zum Außensportgelände rechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage und das einzuräumende Erho- Born die Zeit der Schulschließung vorgenommen, den er nun in den lungsbedürfnis der Beschäftigten aufgrund der unmittelbar bevorstehenden genutzt, um gemeinsam mit dem kommenden Wochen Instand set- Osterfeiertage nicht mehr gewährleistet werden kann. Team des VG-Bauhofs zunächst zen möchte.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Donnerstag, 9. April 2020 Mörstadt Bereits am 31. Januar wurde die Baustelle eingerichtet: Material und Maschi- nen wurde vor Ort gebracht; ein Bauzaun zur Absicherung der Baustelle und zum Schutz der Kinder wurde aufgestellt. Sogleich montags darauf gingen Nachbarschaftshilfe in Mörstadt die Arbeiten los. Die alten Betonplatten wurden entfernt. Auch der Unter- Vielen Dank an alle Helfer die sich in dieser komplizierten Lage bereit erklär grund musste neu hergerichtet werden und so wurde auch gleich ausgekof- haben unseren Mitbürgern, die nicht mehr selbst Besorgungen machen sol- fert, um einen tragfähigen Untergrund aus Schotter und Splitt einbringen zu len, zu helfen. können. Ein angrenzender „Übungsweg“ (für die Verkehrserziehung) wurde Unter der bekannten Nummer 06247 - 6460, 01772438627 oder auch per ebenfalls gleich entfernt – er wurde nicht mehr benutzt und mittlerweile E-Mail hammer.moerstadt@myquix.de können Mitbürger, die diese Hilfe werden die Übungen zum Erlangen des Radfahrführerscheins in der Grund- in Anspruch nehmen möchten, sich bei mir melden. Die Ortsgemeinde wird schule abgehalten. Die noch fehlende Grasnarbe wurde mit wenigen Me- dann den Kontakt herstellen. tern Rollrasen von unserem Hausmeister und den beiden Gemeindearbei- Näheres steht auch auf der Homepage der Ortsgemeinde, oder wenn tern aufgefüllt, so dass die Nutzung des Rasens ab Frühsommer nahtlos Fragen sind, kann man sich auch gerne unter den obergenannten Nummern ohne Sperrung erfolgen kann. an mich wenden. Bereits nach 14 Tagen war die neue Fläche mit Pflastersteinen hergerichtet Bleiben sie wann immer möglich Zuhause und bleiben sie gesund! und die alten Wege mit Rollrasen versehen. So können die Kinder bei gutem Stephan Hammer, Ortsbürgermeister Wetter bereits im Frühjahr wieder gefahrlos draußen spielen. Ein herzlicher Dank geht an Herrn Ibrahim Tas vom ausführenden Unternehmen und Herrn Ayhan Coban von der VG-Bauabteilung, die einen reibungslosen Ablauf er- möglicht haben. Andreas Böll, Ortsbürgermeister Offstein Befestigte Spielfläche im Außenbereich der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offstein Kindertagesstätte am Engelsberg wurde erneuert für das Haushaltsjahr 2020 Im Außenbereich der Kindertagesstätte am Engelsberg gibt es eine größere Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Offstein hat auf Grund des §§ 95 ff. der Fläche von ca. 210 m² die bisher mit Betonplatten versehen war. Diese Fläche Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. wird gerne von den Kindern genutzt, um mit ihren Dreirädern, Rollern und S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) am vielen anderen fahrbaren Spielgeräten im Freien zu fahren und zu spielen. 10.02.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Doch schon seit einigen Jahren befanden sich die rechteckigen Betonplat- ten in einem sehr schlechten Zustand, haben sich abgesenkt oder gehoben §1 und sind teilweise gebrochen. Ein vernünftiges Spielen bzw. befahren mit Ergebnis- und Finanzhaushalt den Spielgeräten war nicht mehr möglich. Festgesetzt werden Aufgrund der Haushaltssituation in der Gemeinde musste die Maßnahme in 1. im Ergebnishaushalt der Vergangenheit leider immer wieder verschoben werden. Doch zuletzt der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.957.887 Euro war die Situation nicht mehr tragbar, so dass der Ortsgemeinderat für das der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.182.102 Euro Jahr 2019 eine fünfstellige Summe in den Haushaltsplan einstellte, damit die Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 224.215 Euro dringend nötige Maßnahme umgesetzt werden konnte. 2. im Finanzhaushalt Bedingt durch die Veränderungen und die Neukonstituierung der Gremien die ordentlichen Einzahlungen auf 1.805.197 Euro im Zuge der Kommunalwahlen kam es zum Verzug bei Ausschreibung und die ordentlichen Auszahlungen auf 1.893.912 Euro Auftragsvergabe. Nach einer beschränkten Ausschreibung, an der fünf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 88.715 Euro Firmen beteiligt waren, von denen jedoch nur zwei Angebote eingingen, erhielt die Firma Tas und Balci aus Eisenberg als günstigste Bieterin den Auf- die außerordentlichen Einzahlungen auf 7.480 Euro trag zum Gesamtpreis von 22.282,75 Euro. Das Tiefbauunternehmen hat be- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro reits einige Projekte in der Verbandsgemeinde umgesetzt (z.B. die Schulhöfe Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro in Monsheim und Flörsheim-Dalsheim gestaltet) und somit gab es keine Bedenken den Auftrag zu vergeben. Doch bereits ab Sommer waren die Auf- die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.350 Euro tragsbücher des Anbieters so voll, dass eine Umsetzung 2019 nicht mehr die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 69.750 Euro stattfinden konnte. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Nachdem dem Firmeninhaber bei einem Ortstermin die Dringlichkeit noch Investitionstätigkeit - 47.400 Euro einmal verdeutlicht worden war, konnten die Arbeiten direkt zu Beginn des die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 147.505 Euro Jahres 2020 ausgeführt werden. Die Bauausführung erfolgte in sehr guter die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 187.665 Euro Qualität und innerhalb des eng bemessenen Zeitrahmens, sodass die Fläche Saldo der Ein- und Auszahlungen aus nun für die Kinder wieder zur Verfügung steht, sobald die derzeitige Schlie- Finanzierungstätigkeit - 40.160 Euro ßung der Kindertagesstätte beendet sein wird. der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.982.532 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.151.327 Euro Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr - 168.795 Euro §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Es werden 47.400 € an Krediten veranschlagt. Für die Umschuldung von Krediten werden 94.605 € veranschlagt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- den nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Amtsblatt VG Monsheim –8– Donnerstag, 9. April 2020 a) Grundsteuer kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Grundsteuer A 300 v.H. nicht, wenn Grundsteuer B 365 v.H. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- b) Gewerbesteuer 375 v.H. gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes oder gehalten werden 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- • für den ersten Hund 42,- Euro standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- • für den zweiten Hund 60,- Euro ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung • für jeden weiteren Hund 84,- Euro des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch §5 nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) zung geltend machen. Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 10,- Euro Offstein, den 09.04.2020 Andreas Böll, Ortsbürgermeister §6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt: Sonstige öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Kreisverwaltung Alzey-Worms Corona-Virus: Auch an Ostern gelten die Regeln An Feiertagen Maßnahmen beachten / Kontaktsperre weiterhin wichtig Die kommenden Osterfeiertage mit voraussichtlich frühlingshaften Tempe- raturen werden die Menschen verstärkt ins Freie locken. „Auch wenn zum Eigen- und Fremdschutz der dringende Rat besteht, über die Feiertage zu- §7 hause zu bleiben, ist es verständlich, dass man einmal an die frische Luft Inkrafttreten möchte. Wichtig ist es, immer darauf zu achten, ausreichenden Abstand zu Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft. anderen Menschen zu halten. Die Kontaktsperre und der Mindestabstand Offstein, den 09.04.2020 Andreas Böll, Ortsbürgermeister von 1,50 Meter zu anderen müssen eingehalten werden“, so der Appell von Landrat Heiko Sippel: „Verzichten Sie unbedingt auf Ausflüge und vermei- Hinweis: den Sie Kontakte, wo es nur geht.“ Leider müsse auch auf die traditionellen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit Gottesdienstbesuche an Ostern verzichtet werden, da Zusammenkünfte in öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 Kirchen derzeit untersagt sind. Wichtig sei es, weiterhin alles dafür tun, den GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.03.2020 geneh- Anstieg bei den Neuinfektionen zu verlangsamen. Bisher verhielten sich die migt worden. meisten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis vorbildlich und beachteten Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, den 14.04.2020 bis die Vorgaben. Hierfür dankt Landrat Sippel der Bevölkerung sehr. Das richti- Mittwoch, den 22.04.2020 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von ge Verhalten zeige auch Wirkung, in dem die Zahl der Neuinfektionen nur 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der gering steige. Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Auch nach Erkenntnissen der Ordnungsbehörden im Landkreis Alzey- Monsheim, Zimmer 1.14 öffentlich aus. Worms und der Polizeiinspektionen hält sich die große Mehrheit der Bevöl- kerung an die Anordnungen. Dennoch stellen sich die Verantwortlichen da- Gerne stehen wir Ihnen auch während dieser schwierigen Zeit zur Verfü- rauf ein, dass in den kommenden Tagen vermehrt touristische Ausflüge gung. Aus diesem Grund machen wir Sie aufgrund der notwendigen Ein- stattfinden könnten. Sie werden daher verstärkt Präsenz zeigen. Bei Fragen dämmung des Corona Virus SARS CoV - 2 auf die folgende Vorgehensweise aus der Bevölkerung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ord- zur möglichen Einsichtnahme während des Kontaktverbotes aufmerksam: nungsbehörden über eine Rufnummer, die auf der jeweiligen Homepage Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Lage wegen Eindämmung des Coro- der zuständigen Verwaltung eingestellt ist, auch an den Feiertagen und in na-Virus SARS-CoV-2 für Besucher grundsätzlich geschlossen. Der Dienstbe- den Abendstunden zu erreichen. Falls kein Mitarbeiter der Verbandsgemein- trieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so de- oder Stadtverwaltung angetroffen werden kann, helfen die Polizeiins- dass die Einsichtnahme den Haushaltsplan und seine Anlagen möglich ist. pektionen in Alzey (Tel. 06731/ 9110) und Worms (Tel. 06241/8520) - keines- Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Die falls den Notruf wählen! – weiter. „Die Einhaltung der geltenden Vorschriften Öffnung der Eingangstür erfolgt nach Anmeldung über die Türsprechanlage ist uns besonders wichtig, um einer schnellen Ausbreitung des Corona-Virus neben dem Eingang im Innenhof des Verwaltungsgebäudes. Ein Mitarbeiter entgegenzutreten. Die Polizei wird daher auch und gerade am Wochenende wird Sie dann zum Zimmer 1.14 begleiten. kontrollieren, konsequent einschreiten und entsprechende Verstöße zur An- zeige bringen“, betont Ingo Seibel, der stellvertretende Leiter der Polizeiins- Sollten Sie Fragen zum Haushaltsplan und seinen Anlagen haben, stehen pektion Alzey. Ihnen folgende Ansprechpartner während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung: –H err Klaus Krämer, telefonisch erreichbar unter der Durchwahl 49 Corona-Krise: Zugang zu Sozialleistungen erleichtert (mail-Adresse: klaus.kraemer@vg-monsheim.de) und Sozialamt informiert über Regelungen –H err Jörg Petry, telefonisch erreichbar unter der Durchwahl 50 Durch die aktuell geltenden Regeln zur Vermeidung der Ausbreitung des (mail-Adresse: joerg.petry@vg-monsheim.de). Corona-Virus, geraten viele Bürger in wirtschaftliche Notlagen. „Während für Selbstständige und Firmen hierfür Mittel über Zuschüsse und Darlehen be- So ist gewährleistet, dass JEDER die Möglichkeit hat, eine Einsichtnahme in reit gestellt wurden, hat der Gesetzgeber weitere Regelungen zum erleich- den Haushaltsplan Vorort vorzunehmen. terten Zugang von Sozialleistungen zur sozialen Sicherung während der Des Weiteren kann der Haushalt in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekannt Corona-Krise auf den Weg gebracht“, informiert die Leiterin der Sozialabtei- machungen“ auf der Website www.vg-monsheim.de eingesehen werden. lung der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Andrea Maurer. Alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Personenkreis der Erwerbsfähigen gehören, können Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Anträge bei dem für sie zuständigen Jobcenter stellen. Alle, die erwerbsun- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der fähig sind oder auch das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind im Leistungs- Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- bereich der Grundsicherungsleistungen des Sozialamtes. Dies betrifft z. B.
Amtsblatt VG Monsheim –9– Donnerstag, 9. April 2020 ältere Solo-Selbständige oder Minijobber, die auch über die Altersgrenze hinaus tätig sind und deren Einnahmen jetzt weggebrochen sind. Bekanntmachung So soll bei Neuanträgen für Grundsicherung nach SGB XII beim Sozialamt EU-Weinbaukartei aufgrund der aktuellen Situation für einen Zeitraum von sechs Monaten Ver- Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung mögen nicht bei den Leistungen angerechnet werden. Vorausgesetzt, es kann vermutet werden, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur Ebenso sind für einen Zeitraum von sechs Monaten hinsichtlich der Kosten EU Weinbaukartei 2020 ist spätestens bis zum 31. Mai 2020 abzugeben. der Unterkunft die tatsächlichen und nicht nur die nach Schlüssigem Kon- zept des Sozialhilfeträgers angemessenen Kosten zu übernehmen. Dies gilt Meldepflichtig sind alle Winzer, die nicht für Leistungsempfänger, bei denen die Kosten der Unterkunft bereits – mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. vor dem Zeitpunkt der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Betrag – Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flä- der angemessenen Kosten der Unterkunft gesenkt wurden. Weiterhin wurde chen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht geregelt, dass die Corona-Soforthilfen, die z. B. für Selbstständige zur Bewäl- werden darf, bewirtschaften. tigung der Krise gezahlt wurden, nicht auf die Sozialhilfeleistungen anzu- rechnen sind. Ebenso müssen alle Leistungsbezieher von Grundsicherungs- Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU leistungen, deren Bewilligungszeitraum im Zeitraum von 31. März bis 31. Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzei- August endet, keinen neuen Antrag stellen. Die Hilfe wird aufgrund der An- tigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Ro- gaben im letzten Antrag für eine Dauer von zwölf Monaten weiter gewährt. dungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2019 vorgenommen wur- Das Sozialamt bittet derzeit von persönlichen Vorsprachen abzusehen. Die den sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Mitarbeiter sind aber telefonisch erreichbar (wegen des momentanen Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung ei- Schichtbetriebs zu unterschiedlichen Zeiten). Die Telefonnummern sind auf ner Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-alzey-worms.de einge- Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren). stellt. Wenn Originale zur Bearbeitung von Anträgen eingesandt werden, können diese kopiert und wieder zurückgeschickt werden. „Die Verwaltung Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2020 bei der zuständigen ist bemüht, zeitnah die Anträge zu bearbeiten, was aktuell in Anbetracht der Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei Fülle und der auch bei den Mitarbeitern vorgenommenen Maßnahmen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. durch Schichtbetrieb, herausfordernd ist“, informiert Andrea Maurer. Land- rat Heiko Sippel begrüßt die neuen Regelungen zum erleichterten Zugang Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamt- von Sozialleistungen: „Hier hat der Gesetzgeber gehandelt, um gerade Men- hektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf rich- schen, die unverschuldet durch die aktuelle Situation in eine wirtschaftliche tiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristge- Notlage geraten sind, zu helfen.“ rechte Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschafts- kammer unter www.lwk-rlp.de Äste, Laub und Rasenschnitt auf Wertstoffhöfen entsorgt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der Bürgerinnen und Bürger halten Abstandsregeln ein / Keine Wartezeiten Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Beim Wertstoffhof in Mauchenheim herrscht moderater Betrieb. Mitarbeiter und Aufsichtspersonal am Eingang begrüßen die Besucher freundlich und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 55543 Bad Kreuznach weisen den Weg zum Container. Ausschließlich Grünschnitt wird am heuti- gen ersten Öffnungstag nach der notwendigen dreiwöchigen Schließung entgegengenommen. Schilder machen darauf aufmerksam, dass Sicher- heitsabstände bei der Nutzung des Wertstoffhofs einzuhalten sind und dass immer nur vier Personen gleichzeitig Grünabfälle abladen dürfen. „Um dem vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung entgegenzukommen, haben wir die Wertstoffhöfe im Landkreis – mit Ausnahme des Wertstoffhofes in Framers- Schulen heim – zur Anlieferung von Grünschnitt an einigen Tagen geöffnet“, infor- miert Landrat Heiko Sippel. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen dieses Angebot gerne an und verhalten sich vorschriftsmäßig. Denn aufgrund der Während der Schließung der Schulen ist die derzeit gültigen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus musste ein Schulsozialarbeiterin Frau Hämmerle von neues Konzept für die Nutzung des Wertstoffhofes seitens des Abfallwirt- Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr unter schaftsbetriebs (AWB) erarbeitet werden. Dieses erfüllt die Anforderungen der Rufnummer 0174 - 2 56 48 79 zu erreichen. des Infektionsschutzes und wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesund- heitsamt erarbeitet. „Ich freue ich sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger das Angebot nutzen und sich an die derzeit notwendigen Regelungen halten. Hierfür danke ich allen sehr“, freut sich Landrat Heiko Sippel über die erfolg- reiche Öffnung der Wertstoffhöfe und die positiven Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger. In den geöffneten Wertstoffhöfen bilden sich keine Nichtamtlicher Teil Warteschlangen. Die Abgabe des Grünschnitts verläuft reibungslos. „Der ers- Nachrichten und Mitteilungen aus der VG-Monsheim te Öffnungstag ist ein Erfolg. Es gab keine großen Wartezeiten oder etwa Ausschreitungen. Alle haben sich an die Regelungen gehalten, Rücksicht ge- nommen und Verständnis gezeigt“, betont AWB-Leiter Elmar Marx. Weitere Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe – mit Ausnahme des Wertstoffho- fes in Framersheim – ausschließlich für die Abgabe von Grünschnitt bis zwei Kubikmeter jeweils von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 13 Uhr – 17 Uhr sind: Am Donnerstag, 9. April und 16. April, Wertstoffhöfe in: Eich, Eppelsheim, Flonheim, Monsheim, Saulheim, Wöllstein Am Dienstag, 14. April, Wertstoffhöfe in: Alzey, Dittelsheim-Heßloch, Gau-Odernheim, Mauchenheim, Osthofen, Wörrstadt Folgende Bedingungen sind für die Anlieferer zu beachten: • Anlieferung nur von Grünschnitt bis maximal zwei Kubikmeter •G ilt nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Alzey-Worms, Ausweiskontrolle erfolgt •G leichzeitiger Aufenthalt von max. 4 Anlieferern auf dem Wertstoffhof, die Zufahrt wird geregelt und den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten • Sicherheitsabstand ist einzuhalten.
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