Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Glashütten

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Amts- und Mitteilungsblatt                                                                           Nr. 09 ‫ ׀‬2020
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
  Erscheinungsdatum: 28. August 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 10/2020: Freitag, 11. September 2020

Schulleiterin Angela Becher verabschiedet
Fast vier Jahrzehnte lang war Angela Becher im Schuldienst, davon die letzten neun Jahre als Schulleiterin der Grundschule
Mistelgau-Glashütten. Zum Ende des Schuljahres 2019/2020, im Juli, wurde die geschätzte Pädagogin im Kreis ihres knapp
15-köpfigen, ausschließlich aus Damen bestehenden Lehrerkollegiums, von Schulamtsdirektorin Marina Lindner und den
beiden Bürgermeistern Karl Lappe und Sven Ruhl in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet.
Der eigentliche Vorruhestand beginnt in zwei Jahren. Die Abschiedsfeier umrahmte die aus 15 Schülerinnen und Schülern
bestehende Theatergruppe unter Leitung von Christine Göttler, die mit ihrem Stück, in dessen Mittelpunkt ein Koffer stand,
den Aufbruch und Veränderungen ihrer Schulleiterin in ihrem nächsten Lebensabschnitt zum Ausdruck brachte. „Die Kinder
werden mir schon fehlen‟, so Angela Becher. Und weiter: „wir hatten ein tolles Kollegium, jeder war gleich­berechtigt und wir
haben alle Entscheidungen miteinander getragen und vertreten‟. Dies betraf auch die bisherige Corona-Krise. Für sie selber
gab es ebenfalls viel Lob. So aus dem Munde von Schulamtsdirektorin Marina Lindner. Angela Becher hat auch schwierige
Phasen unspektakulär gelöst, ohne großes Aufsehen, so Marina Lindner. Und: „sie hat nie ein Blatt vor den Mund genommen,
hat immer gesagt was Sache ist, aber auch gekämpft wie ein Löwe für die Sache der Schule‟. Diesen Worten konnte sich
Bürgermeister Karl Lappe als Schulverbandsvorsitzender nur anschließen. Er hob vor allem ihre Gradlinigkeit und Korrektheit,
aber auch den umsichtigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Sachmitteln durch den Schulverband hervor. „Wir ha-
ben sie als geachtete und respektierte Chefin kennengelernt‟, so Lappe. Und so war es nicht verwunderlich, dass Anke
Conrad namens des Lehrerkollegiums sich für ihr „Organisationstalent, ihr schnörkelloses Handeln und dafür, dass ihre Tür
immer offen stand‟ bedankte. Barbara Freitag, Vorsitzende des Eltern­beirates, zollte der scheidenden Schulleiterin ebenfalls
für Los für ihr Engagement.

Schulleiterin Angela Becher wurde durch Schulamtsdirektorin Marina Lindner (zweite von rechts), den Schulverbandsvorsit-
zenden, Bürgermeister Karl Lappe (links) und dessen Stellvertreter Bürgermeister Sven Ruhl (rechts) sowie dem Elternbeirat
verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet wurde die langjährige Lehrerin Ulrike Wagner.                Text/Foto: Dieter Jenß

Rathaus Mistelgau                          Rathaus Glashütten                          Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                           Schloßstraße 2                              „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                            95496 Glashütten                            Schweiz e. V.”
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr         Donnerstag:                                Bahnhofstraße 35
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr                15.30 – 18.30 Uhr                           95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0                    Telefon 0 92 79/4 67                        Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33                   Fax     0 92 79/92 33 77                    Fax     0 92 79 / 92 32 44
www.mistelgau.de                           www.glashuetten.de                          www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de          gemeinde@glashuetten.de                     info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau                          => Silbermann, Thomas
                                                                                          Gemeinde Glashütten
                                               Bauamt, Straßenverkehr
   Die Rufnummern:                             Tel.: 0 92 79 / 9 99-15                                    und
                                               Fax: 0 92 79 /9 99-315
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister                thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Privat: 0 92 79 /2 20
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0                    => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16                       Kämmerer
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-13
=> Amschler, Dietmar                           Fax: 0 92 79 /9 99 313                     Ihr direkter Kontakt
EDV-Betreuung, Fischereischeine,               winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de     => ins Rathaus:
Rentenangelegenheiten
                                               => Waldmann, Monika                        Tel.: 0 92 79/4 67
Tel.: 0 92 79 /9 99-11
Fax: 0 92 79 /9 99-311                         Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe-          Fax: 0 92 79/92 33 77
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        und Hundesteuer                            E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-22
=> Bärnreuther, Wolfgang                       Fax: 0 92 79 /9 99-322                     Internet: www.glashuetten.de
Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal-           monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de     => in den Bauhof:
gebühren                                                                                  Tel.: 0 92 79/82 48
Tel.: 0 92 79 /9 99-18                         Bauhof Mistelgau:
                                               Tel.: 0 92 79/ 5 84
                                                                                          Fax: 0 92 79/97 12 30
Fax: 0 92 79 /9 99-318
                                                                                          E-Mail: bauhof@glashuetten.de
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de   In dringenden Fällen:
                                               => Bär, Arno                               => Grundschule Glashütten:
=> Bayerlein, Katja
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 41                       Tel.: 0 92 79 /2 41
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,
                                               => Teufel, Reiner
Standesamt
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 43                 Störungsannahme
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327
                                               => Zick, Michael                               für Wasser
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 48
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de                                                    Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
                                               Kläranlage Truppachtal:
=> Huber, Mathias
Standesamt, Personalangelegenheiten
                                               Tel.: 0 92 06 / 2 30                               für Strom
Tel.: 0 92 79 /9 99-16
                                               E-Mail: info@ka-truppachtal.de
                                                In dringenden Fällen:
                                                                                          Tel.: 0941/28003366
Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de           => Schelenz, Thomas                              rund um die Uhr!
                                               Handy: 01 75 / 4 04 86 03                  Bei allen weiteren Fragen
=> Kaniewski, Karin                            => Ruckriegel, Florian                     zum Wasser Tel.-Nr:
Kindergarten, Schule, Finanz­ver­              Handy: 01 75 / 4 04 86 03
waltung, Breitbandangelegenheit                                                           0 92 83 / 86 10
Tel.: 0 92 79 /9 99-24                         Kindergarten Mistelgau:                    in der Zeit von Mo. - Do.
Fax: 0 92 79 /9 99-324                         Tel.: 0 92 79 / 13 22                      von 08.00 - 16.00 Uhr und
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de         Kindergarten Obernsees:                    Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
=> Küffner, Brigitte                           Tel.: 0 92 06 / 7 50
                                               Grundschule Mistelgau:                     => in die AWO-Kindertagesstätte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0 92 79 /9 99-17                         Tel.: 0 92 79 / 3 46                       Tel.: 0 92 79 / 18 19,
Fax: 0 92 79 /9 99-317                         => Hausmeister: Küffner, Roland            E-Mail:
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de       Handy: 01 70 / 9 93 77 52                  awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
                                               Mittagsbetreuung Mistelgau:
=> Krug, Tanja                                 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73                   => zu der Seniorenbeauftragten
Finanzverwaltung                               => Wagner, Gislinde                        Frau Ursel Sloniowski,
Tel.: 0 92 79 /9 99-21                         Handy: 0171/4182778                        Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Fax: 0 92 79 /9 99-321
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de              Seniorenbeauftragte:                       => zu dem Jugendbeauftragten
                                               => Seyferth, Angelika                      Herr Tobias Heidenreich,
=> Roder, Ute                                  Tel.: 0 92 79 / 14 68                      Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
Kassenverwaltung                               Jugendbeauftragte:
Tel.: 0 92 79 /9 99-19                                                                    E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
                                               => Maisel, Bernd
Fax: 0 92 79 /9 99-319                                                                    => Standorte Defibrillatoren
                                               Handy: 01 71 / 9 51 22 41
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de                                                          an der Schule Glashütten,
                                               => Westermann, Thomas
=> Schaarschmidt, Klaus                        Handy: 01 72 / 3 47 50 03                   Schulstraße 21, Glashütten
Geschäftsleiter                                Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:        am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
Tel.: 0 92 79 /9 99-12                         => Küffner, Roland                          Altenhimmelstraße 4, Glashütten
Fax: 0 92 79 /9 99-312                         Handy: 01 70 / 9 93 77 52
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de                                                am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
                                               Beauftragter für Frauen- und
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
                                               Familienangelegenheiten:
                                               => Seyferth, Jochen
                                                                                                 Glashütten
                                                                                          weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees             Tel.: 0172/84 21 561
– Glashütten
                                                  Störungsannahme Strom
                                                                                          Notruf-Nummern:
Tel.: 0 92 06/99 23 75                                                                    Polizei 			  1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45
                                                   "Stadtwerke Bayreuth"
info@tourismus-obernsees.de                          Tel.: 0921-600-750                   Feuerwehr    1 12
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                               Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen                               S. 3 – 6
– Sprechzeiten im Forstrevier Mistelgau
– Frühlinien der Gesamtschule Hollfeld im Schuljahr 2020/21         Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
–B
  ekanntmachungen des Amtes für Ernährung, Landwirt­schaft          – Sparkasse Bayreuth
 und Forsten, Bayreuth: Bildungsprogramm Wald (BiWa) –                 IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
 unentgeltliches Fortbildungsprogramm für Waldbesitzer                 BIC:   BYLADEM1SBT
–V
  ollsperrung Staatsstraße 2186 „Obernsees – Plankenfels‟ 
 am Sonntag, 13. September 2020
                                                                     Gemeinde Mistelgau
Die Gemeinden informieren                          S. 7 – 21
                                                                     – Sparkasse Bayreuth
– Informationen aus dem Gemeinderat Mistelgau
                                                                       IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
– Information zur Feuerwehr-Aktionswoche 2020
                                                                       BIC:   BYLADEM1SBT
– Information für Hundehalter: Leinenpflicht für große Hunde
– Nachrichten aus den Kirchengemeinden                              – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
–S
  eniorenauflug 2020 der Gemeinde Mistelgau: 
                                                                       IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
 Absage wegen der aktuellen Corona-Situation                           BIC:  GENODEF1HO1

Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 22 – 29
– Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände
                                                                     Gemeinde Glashütten
                                                                     – Sparkasse Bayreuth
Anzeigen                                          S. 29 – 52          IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
                                                                       BIC:   BYLADEM1SBT
Impressum:                                                           – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
                                                                       IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
Offizielles Amts- und Mitteilungs­blatt der Verwaltungs-
                                                                       BIC:  GENODEF1HO1
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs­blattes ist
die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.                             Abwasserzweckverband Truppachtal
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
                                                                     – Sparkasse Bayreuth
                                                                       IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­     halt in der
                                                                       BIC:   BYLADEM1SBT
Verwaltungsge­mein­schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-
                                                                     – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
                                                                       IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
                                                                       BIC:  GENODEF1HO1
Stückzahl: 2.500
Druck:                                                               Schulverband Mistelgau-Glashütten
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,                               – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23                                     IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net                                     BIC:  GENODEF1HO1

   Untersuchungsergebnis des                                           Untersuchungsergebnis des
        Trinkwassers der                                                    Trinkwassers der
      Gemeinde Mistelgau                                                 Gemeinde Glashütten
Am 29.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)                     Am 13.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-                  der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-                    mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige                 spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:                           vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
    Gesamthärte:            5,49°dH                                     Gesamthärte:       6,32°dH
    Nitrat:		               < 1 mg/l                                    Nitrat:		          < 1 mg/l
    ph-Wert:		              7,90                                        ph-Wert:		         8,30
    Härtebereich:           weich (1)                                   Härtebereich:      weich (1)
                                                                 3
Amtliche Bekanntmachungen

      Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
      die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ist für Ihre ­Anliegen zu den gewohnten
      ­Öffnungszeiten w­ ieder für Sie da.
      Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung von nicht unbedingt
      notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen unterein­ander, ein wichtiger Beitrag.
      Wir bitten Sie darum, dass jeweils nur eine Person das jeweilige Amtszimmer b
                                                                                  ­ etritt und
      dass auch die empfohlene Abstandsregelung von mindestens 1,50 m einge­halten wird.
      Für Ihre und unsere Sicherheit ist es wünschenswert, dass Sie einen Mund-/Nasenschutz
      ­tragen.
      Die Spielplätze sind seit 6. Mai wieder zugänglich.
      Auch auf dem Spielplatz muss ein Abstand von mindesten 1,5 Metern zu Menschen
      ­außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden.
      Weitere aktuelle Vorschriften entnehmen Sie bitte den aktuellen Veröffentlichungen von
      Staatsregierung und Behörden.
      Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!
      gez. Karl Lappe, VG-Vorsitzender

      Sprechzeiten im Forstrevier Mistelgau
      Revierleiterin für das Forstrevier Mistelgau bei den Bayerischen Staatsforsten:
      Marie-Theres Gantschir
      Forstbetrieb Pegnitz, Forstrevier Mistelgau
      Schulstraße 2, 95490 Mistelgau
      Telefon:  +49 (0)9279-205,            Telefax: +49 (0)9279-971061
      Mobil:    +49 (0)151-11868129         E-Mail:   marie-theres.gantschir@baysf.de
      Sprechzeiten: Donnerstag 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Information der Gesamtschule Hollfeld:

Frühlinien der Gesamtschule Hollfeld im Schuljahr 2020/21
Linie IV Wohnsgehaig – Firma Poser                      Linie VI Obernsees – Firma Poser
 Wohnsgehaig                             7:12 Uhr       Obernsees                          7:03 Uhr
 Mengersdorf                             7:00 Uhr       Truppach                           6:57 Uhr
 Braunersberg                            7:06 Uhr       Plankenfels, Neumühle              6:57 Uhr
 Hainbach                                7:03 Uhr       Plankenfels, Schwarzer Ritter      6:57 Uhr
 Schönfeld                               7:15 Uhr       Plankenfels, Schule                7:23 Uhr
 Wohnsdorf                               7:07 Uhr       Plankenfels, Kirche                7:25 Uhr
 Pilgerndorf                             7:15 Uhr
 Pilgerndorf/Engelbrecht                 7:11 Uhr
                                                    4
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayreuth

Bildungsprogramm Wald (BiWa) – unentgeltliches Fortbildungsprogramm für Waldbesitzer
Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayreuth bietet im Verein mit den Forstlichen
Zusammenschlüssen das Fortbildungsprogramm „BiWa“ für Waldbesitzer an.
Das Programm besteht aus acht Terminen im Lehrsaal sowie vier Außenterminen im Wald.
Themen sind u. a.: Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicherheit, finanzielle Förderung, Jagd,
Sortierung von Rundholz, Holzvermarktung, gesetzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft.
Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Montag von 19.30 bis 21.30 Uhr am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten in der Adolf-Wächter-Str. 10, 95447 Bayreuth, statt. Die Außentermine sind jeweils Samstagvormittag nach ent-
sprechender Vereinbarung geplant.
Beginn des Seminars: Montag, 09. November 2020
Abschlusstag:             Samstag, 30. Januar 2021
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt.
Interessierte melden sich bitte bis spätestens   16. Oktober 2020 an
– telefonisch bei Fr. Pschierer oder Fr. Avdić   0921 591-1012 bzw. 1003
– per Mail:                                      elisabeth.pschierer@aelf-by.bayern.de
oder                                             manuela.avdic@aelf-by.bayern.de
– per Fax:                                       0921 591-444
Bitte geben Sie mit der Anmeldung Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer incl. Handy-Nr., ggf. Fax-Nr. und/
oder E-Mail-Adresse an.
Weitere Einzelheiten zu BiWa finden Sie auf unserer Homepage www.aelf-by.bayern.de unter „Wald und Forstwirtschaft“
– Bildung – Forstwirtschaft – Bildungsprogramm Wald.

gez.
Georg Dumpert, Leitender Forstdirektor
Behördenleiter

                                                                     bäuerlichen Wald. Und es kommt noch schlimmer: Bei den
                                                                     tödlichen Unfällen in Bayern trifft es zu achtzig Prozent
                                                                     bäuerliche Waldbesitzer.
Pressedienst                                                         Warum das so ist?
der Sozialversicherung für
                                                                     Ganz einfach und doch kompliziert: Bauern / landwirt-
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
                                                                     schaftliche Unternehmer haben ihre Kernkompetenzen in
                                                                     ihrem Haupterwerb: Milchviehwirtschaft, Schweinezucht
                                                                     und Mast, Ackerbau, Sonderkulturen wie z. B. Hopfen, Bio-
Stammfaule Bäume erhöhen das Risiko                                  gaserzeugung. Der Wald wird nebenher mitgemacht (nicht
                                                                     planmäßig bewirtschaftet). „Wenn es Schäden gibt, wird
Sind Bäume stammfaul, begeben/befinden sich der Mo-
                                                                     ausgerückt – ausgerichtet sind wir ja“, meinen fast alle.
torsägenführer und sein Begleiter rasch in Lebensgefahr.
An stammfaulen Bäumen kann keine durchgehende                        Und ausgebildet?
Bruchleiste ausgeformt werden. Der Baum fällt unkontrol-             „Ja, weil wir es schon immer machen. Vom Opa, Vater,
liert. Er reißt auf und reißt aus. Wer in der Nähe steht, wird       Onkel … die wichtigsten Sachen abgeschaut …“
getroffen oder erschlagen.                                           Und wie ist ein stammfauler Baum anzugehen und si­
Bäume bezüglich ihrer Gesundheit oder ihrer Schäden zu               cher zu fällen?
beurteilen ist Profi-Arbeit. Laien sind damit regelmäßig             „Also, wenn’s braun kommt beim Schneiden, noch besser
und deutlich überfordert.                                            aufpassen …“
Auch 95 % aller bäuerlichen Waldbesitzer gehören zu die-             Die gute, vollständige und sichere Baumansprache und
sen Laien, auch wenn sie es schon „vierzig Jahre lang so             die gute, sichere und vollständige Baumumgebungsbeur-
machen“. „Und einen zweitägigen Motorsägenkurs hab                   teilung haben die meisten Waldbesitzer nie gelernt.
ich auch. Mein Sohn auch.“                                           Waldbauernvereinigungen, Forstbetriebsgemeinschaften
Trotz oder wegen dieser Situation sind die Zahlen drama-             und andere forstliche Zusammenschlüsse und Dienstleis-
tisch:                                                               ter könnten hier viel Gutes leisten.
Die Hälfte aller Waldunfälle in Deutschland ereignet sich in         Bevor ein stammfauler Baum einen „Stammhalter“, einen
Bayern und da weit überwiegend im bäuerlichen Wald.                  Betriebsunternehmer oder eine Waldbesitzerin mit Familie
72 % aller schweren Unfälle in Bayern ereignen sich im               und Betrieb aus dem Leben reißt …
                                                                 5
Amtliche Bekanntmachungen
Besiege die Uhr! am 13.09.2020

Vollsperrung Staatsstraße 2186 „Obernsees – Plankenfels“ am Sonntag, 13. September 2020
Am Sonntag, 13. September 2020, findet das Radsport­event BAYREUTHER CONTRE LA MONTRE vom Team Icehouse
Bayreuth statt. Am Veranstaltungstag des traditionellen Radrennens im Landkreis Bayreuth sind viele Rennradfahrer aus
der Region, aber auch Aktive aus ganz Bayern und dem restlichen Bundesgebiet am Start.
Ab 2015 musste vom Veranstalter wegen der Auflage des bayerischen Innenministeriums und des Radsportverbandes,
Zeitfahrveranstaltungen nur unter einer Vollsperrung durchzuführen, ein neues Streckenkonzept erarbeitet werden, wel-
ches mit dem Landratsamt Bayreuth, der Polizei, der Gemeinde Plankenfels und der Gemeinde Mistelgau abgesprochen
wurde. Der Start- und Zielbereich ist seitdem auf der Staatsstraße bei der Zufahrt zur Therme Obernsees.
Die Staatsstraße 2186 zwischen Obernsees und Plankenfels wird für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Sper­
rung beginnt am 13. September um ca. 08:30 Uhr und dauert bis voraussichtlich 13:00 Uhr.
Eine Umleitung ist ausgeschildert. Das Team Icehouse Bayreuth bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger um erhöhte
Aufmerksamkeit und um Verständnis für die notwendige Maßnahme.

Der Kreisjugendring Bayreuth informiert:

Demokratiekonferenz 2020 – Vorankündigung
gerne möchten wir den Termin für unsere diesjährige Demokratiekonferenz vorankündigen. Sie wird am 22.10.2020 um
17:00 Uhr stattfinden. Da wir uns aktuell noch in der Phase der Planung befinden, kann ich Ihnen leider noch keine
genaueren Informationen zukommen lassen. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn Sie sich den Termin freihalten und
versorge Sie zu gegebener Zeit gerne mit Details zum Veranstaltungsort und dem Rahmenprogramm.
Linda Ebeling
Koordinierungs- und Fachstelle
„Demokratie leben!“ im Landkreis Bayreuth

Außerdem darf ich Ihnen eine Gastfamilien-Anfrage des Vereins Zugvögel – Grenzen überwinden e.V. weiterleiten:

„Liebe Menschen in und um Bayreuth,
wir sind die Bayreuther Regionalgruppe des Vereins Zugvögel – Grenzen überwinden e.V., eine kleine Gruppe von der-
zeit fünf Studierenden.
Als entwicklungspolitischer Verein organisieren wir u.a. Freiwilligendienste im Rahmen des weltwärts Süd-Nord-
Programms für junge Menschen aus dem globalen Süden.
Darüber hinaus veranstalten wir auch immer wieder Aktionen zu entwicklungspolitischen Themen, wie z.B.
Filmvorführungen und Diskussionen zum Thema Kolonialismus und koloniale Spuren im heutigen Leben.
Einen Eindruck von unserer letzten Veranstaltung finden Sie hier:
https://www.youtube.com/watch?v=kblPOpuC_Po und auf unserer Homepage https://zugvoegel.org/bayreuth/.
Auch dieses Jahr kommt im Oktober wieder ein neuer Freiwilliger für ein Jahr nach Bayreuth. Er heißt Paul, ist 26 und
kommt aus Ecuador. Während dieses Jahres soll er in einer Gastfamilie leben und wird seinen Frei­willigen­dienst im
Iwalewahaus absolvieren.
Und hier kommen Sie ins Spiel!
Haben Sie Interesse, einen neuen Blick auf die Welt zu wagen?
Die ecuadorianische Kultur kennenzulernen?
Einem jungen Menschen ein Jahr lang ein neues Zuhause zu bieten?
Oder Sie kennen eine Familie mit offenen Armen und einem offenen Kopf für Neues?
Dann melden Sie sich bei uns!
Am besten per E-Mail an bayreuth@zugvoegel.org oder per Telefon unter 0157 85656023.
Wir sind auf der Suche nach einer Gastfamilie für Paul, an deren Leben er teilnehmen und in der er sich wohlfühlen kann.
Paul spricht Spanisch und Englisch und wird hier auch Deutschkurse besuchen. Auch wenn Paul aus Ecuador kommt,
ist es also keine Voraussetzung, Spanisch zu sprechen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne bei uns! Auch ein analoges oder digitales Treffen ist mög-
lich, um weitere Fragen zu klären. Wir freuen uns, wenn Sie uns ein klein wenig dabei helfen könnten, Grenzen zu
überwinden.
Mit beflügelten Grüßen
Zugvögel Bayreuth“
                                                           6
Die Gemeinden                            informieren

                                              Nachruf
                               Die Gemeinde Mistelgau trauert um Herrn

                                      Karl Ströbel
                     der am 16. Juli 2020 im Alter von 52 Jahren verstorben ist.

Herr Ströbel war vom 01. September 1998 bis zu seinem Tod im Bauhof der G   ­ emeinde Mistelgau
beschäftigt. Mit ihm verliert der Bauhof Mistelgau einen engagierten, freundlichen, z­ uverlässigen
und vertrauensvollen ­Mitarbeiter.
Die Gemeinde Mistelgau dankt dem Verstorbenen für seine geleistete A
                                                                   ­ rbeit und sein Wirken.
Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten.

Für die Bürgerschaft und die Gemeinde Mistelgau

Karl Lappe, 1. Bürgermeister

                                              Nachruf
             Die Freiwillige Feuerwehr Truppach-Mengersdorf trauert um ihren Kameraden

                                           Karl Ströbel
          Karl Ströbel war über 35 Jahre lang Mitglied in unserer Wehr und für diese Bereitschaft
          Dienst am Nächsten zu leisten, möchten wir uns herzlich beim Verstorbenen bedanken.

                Wir werden ihn stets in guter, kameradschaftlicher Erinnerung behalten.

  Truppach, August 2020

                                                    7
Die Gemeinden                                informieren

                                                                     2.2	Bauantrag auf Neuerrichtung einer Hof-Biogasanlage
                                                                           mit einem 100 kW-Gasmotor (Dauerleistung 75 kW el)
                                                                           auf Fl. Nr. 519, Schöchleins 43, Gemarkung Wohns­
                                                                           gehaig.
                                                                     Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
                                                                     Bürgermeister Karl Lappe nimmt an der Abstimmung nicht
                                                                     teil.                                            (16 : 0)

                                                                     3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Land-
                                                                         kreis Bayreuth;
                                                                     3.1. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla­
                                                                     nes „Mashalder“ Mistelgau im beschleunigten Verfah­
        NAC H R I C H TEN                                            ren nach § 13 b BauGB unter Einbeziehung von Au­
                                                                     ßenbereichsflächen – Beschlussmäßige Behandlung
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                     der Bedenken und Anregungen aus den Beteiligungs­
Sitzung vom Montag, 27.07.2020,                                      verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Aus­
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau                                     legung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden u. sonstigen
                                                                     TÖB); Billigungsbeschluss; Satzungsbeschluss.
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr
Ende der Sitzung:   23:10 Uhr                                         1. Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen
Anwesend waren:  1. Bürgermeister Karl Lappe                          Stellungnahmen
		               und 16 Gemeinderatsmitglieder                        Zum Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Be-
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                     bauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau von der Ingenieur-
Zuhörer:		       1                                                    gesellschaft Koch mbH, Kemnath wurden gem. § 3 Abs. 2
                                                                      BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 06.04.2020 bis
Vor Beginn der Sitzung wird dem verstorbenen Bauhof­                  06.05.2020 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und
mitarbeiter Karl Ströbel mit einer Gedenkminute gedacht.              sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom
                                                                      25.03.2020 zur Stellungnahme bis spätestens 06.05.2020
1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt           beteiligt.
fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau                Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den
ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit                 Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB u. § 4 Abs. 2 BauGB
17 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit ge-              ­beschlussmäßig behandelt werden.
geben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmit-
glieder und die weiteren Anwesenden.                                 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3
                                                                     Abs. 2 BauGB
                                                                     Aus der öffentlichen Beteiligung wurden folgende Beden-
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG                                               ken vorgebracht:
                                                                     1.1.1 Einwendung im Rahmen der kommunalen Bauleit­
1. Genehmigung der Niederschrift vom 29.06.2020
                                                                     planung, 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla-
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung              nes Mashalder Mistelgau eines Bürgers aus der Ortschaft
vom 29.06.2020.                                 (17 : 0)            Mistelgau
                                                                     „Einwendung 1: Städtebauliche Konzeption und geplante
2. Bauanträge                                                        bauliche Nutzung
2.1	Bauantrag auf Neubau einer aufgeständerten Ter­
                                                                     Im Kapitel 4.2 der Begründung zum Bebauungsplan wird
     rasse auf Fl. Nr. 42, An der Kirche 3, Gemarkung
                                                                     ausgeführt, dass entsprechend „den Wünschen zukünftiger
     Obernsees.
                                                                     Bauwerber und zur Steigerung der Attraktivität beschlossen
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art.                wurde, den Bauherren größtmögliche Freiheit in der indivi-
6 Abs. 2 BayBO wurde durch den Nachbarn der Fl. Nr. 44,              duellen Gestaltung ihrer Wohnhäuser zu ermöglichen".
Gem. Obernsees, erteilt.                                             Diese Aussage wird im Kapitel 1 der Begründung vollstän-
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.             (17 : 0)       dig entkräftet. Demnach ist die Nachfrage weiterhin unge-
Der Gemeinderat erteilt ebenfalls vorläufig die Zustimmung           brochen, mit über 30 lnteressensbekundungen.
zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO                Die Ausführungen des Bebauungsplans berücksichtigen
für die Fl. Nr. 44/1. Ein Vereinigungsantrag des Flurstückes         die Wünsche der Bauwerber, nicht aber der Bestands­
Nr. 44/1 mit der Fl. Nr. 52/10 wurde bereits über das Ver-           bürger der Gemeinde. Auch sie haben ein berechtigtes In-
messungsamt Bayreuth beim Grundbuchamt eingereicht.                  teresse an einer geordneten Bauleitplanung. Der vorliegen-
Weiterhin erteilt die Gemeinde die Zustimmung zur Ab-                de Bebauungsplan lässt einen ganzheitlichen Ansatz für
standsflächenübernahme der Fl. Nr. 52/43.                            die Gemeinde vermissen. Es sollten mindestens engere
Eine Abstandsflächenübernahme auf Fl. Nr. 52/10 ist nicht            Vorgaben im Bezug auf die Dachausbildung, -neigung und
notwendig, diese ist bereits öffentlicher Straßengrund.              -ausrichtung getroffen werden.
                                                                 8
Die Gemeinden                               informieren

Beschluss:                                                         1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken
Der Gemeinderat kann dieser Einwendung nicht folgen.               haben vorgebracht:
Die größtmögliche Freiheit in der Gestaltung der Wohn­             	Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal,
häuser in diesem Gebiet wurde bereits beim Ursprungs­                    Schreiben vom 25.03.2020
bebauungsplan im Jahr 2015 beschlossen. Die Nach­                        Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 27.03.2020
frage nach Baugrundstücken in diesem Gebiet ist                          Gemeinde Eckersdorf, Schreiben vom 21.04.2020
unverändert groß, deshalb haben diese Festsetzungen
                                                                   	Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schrei-
wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der Bau­
                                                                         ben vom 04.06.2020
grundstücke beigetragen. Weshalb dadurch die Aus­
sage entkräftet sein soll, erschließt sich dem Gemein­                   Staatl. Bauamt Bayreuth, Schreiben vom 06.04.2020
derat nicht.                                    (16 : 1)          Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Einwendung 2: Graphische Darstellung der Bautypen                  1.2.3 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Bergamt
Die Regelquerschnitte des Kapitel II. 2.1. Bautypen sind           Nordbayern, Schreiben vom 21.04.2020:
nicht realitätsnah und vermitteln einen falschen Eindruck              Bezüglich des o.g. Vorhabens werden vom Bergamt
der Situation. Das Baugebiet befindet sich in Hanglage mit             Nordbayern keine Einwände erhoben. Sollten bei den
einer Höhendifferenz über 10 m. Dementsprechend ist das                Bauarbeiten unerwartet altbergbauliche Relikte angetrof-
Urgelände in den Querschnitten anzupassen und sowohl                   fen werden, sind diese zu berücksichtigen und das Berg-
die Höhe über Urgelände des Erdgeschosses, als auch des                amt Nordbayern zu verständigen.
Kellergeschosses darzustellen. Ebenso mögliche Auffüllun-
                                                                   Beschluss:
gen. Nur so können die Regelquerschnitte richtig eingeord-
                                                                   Der Gemeinderat beschließt, sollten altbergbauliche
net werden.
                                                                   Relikte angetroffen werden, das Bergamt Nordbayern
Beschluss:                                                         zu verständigen.                            (17 : 0)
Die Gebäudetypendarstellungen stellen die maximal
mögliche Bauweise bei ebener Grundfläche dar. Es                   1.2.4 Landratsamt Bayreuth, Schreiben vom 04.05.2020:
können nicht für sämtliche Bauplätze höhen- und ge­                a) Baurechtliche Stellungnahme
ländemäßig dargestellte Varianten im Bebauungsplan                     zu der oben genannten Bauleitplanung (Stand 02.03.2020)
aufgenommen werden. Die „Höhenlage der baulichen                       nimmt das Landratsamt Bayreuth Stellung wie folgt:
Anlage“ ist in den textlichen Festsetzungen unter C. I.                I. Baurecht
Nr. 6 und die „Geländeveränderungen“ (z. B. Auffüllun­
                                                                       Es bestehen keine grundsätzlichen bauplanungsrecht­
gen) unter C. II. Nr. 4.2 geregelt. Geländeschnitte mit
                                                                       lichen Bedenken.
Höhenbezug sind vom Bauantragsteller einzureichen
(siehe D. 16 Planunterlagen).                      (16 : 1)           1. Die Planungsunterlagen
                                                                            – Präambel
Einwendung 3: Höhenlage der baulichen Anlage                                – Planzeichnung/Planzeichen (Teil A und B)
Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Pultdach der Vari-                  – Festsetzungen/Hinweise und nachrichtliche Über-
ante TYP 2 um 90 cm höher errichtet werden darf, als die                       nahmen/Verfahrensvermerke (Teile C, D und E)
weiteren zulässigen Bauformen (Ausnahme TYP 1: 70 cm).“                sind in einer „Bebauungsplan-Urkunde“ zusammenzu-
Beschluss:                                                             fassen.
„Pultdächer“ kommen in der Regel nur bei Wohn­                     Beschluss:
gebäuden mit zwei Vollgeschossen zur Anwendung.                    Der Gemeinderat beschließt, dies in einer Bebauungs­
Um das Obergeschoß in Verbindung mit dem Dach­                     planurkunde zusammenzufassen.                       (17 : 0)
raum architektonisch nutzen zu können (z.B. kleine Ga­
lerie, offener Wohnraum, begehbarer Dachraum usw.),                    2. Die unter Ziffer C.II.4.1 festgelegte maximale Zaun­
wurde die Firsthöhe angehoben. Sofern die Dachfläche                   höhe von 1,20 m erscheint zu niedrig. Erfahrungsgemäß
nach Süden bzw. Westen ausgerichtet wird, wurde die                    werden solche Festsetzungen kaum beachtet, führen
Firsthöhe zu Gunsten des oberhalb liegenden Wohn­                      aber zu Streitigkeiten. Vorschlag: 1,60 m (1,50 m + 10 cm
gebäudes reduziert.                               (16 : 1)            Bodenabstand).
                                                                   Beschluss:
1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger                  Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung der Ein­
­öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB                  friedung zur Straßenseite bei 1,20 m zu belassen. Als
 Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegan­                   seitliche und rückwärtige Einfriedung soll die Festset­
 gen:                                                              zung der 1. Änderung „Mashalder“ übernommen wer­
1.2.1 keine Antwort haben abgegeben:                               den. Diese lässt eine Höhe von 1,50 m zu.          (17 : 0)
     Kreisbrandrat Hermann Schreck                                 Der Absatz 1 unter C. II. 4.1 soll nun wie folgt lauten:
     Amt für ländliche Entwicklung                                 Straßenseitige Einfriedungen sind als Zaun mit einer
                                                                   max. Höhe von 1,20 m zulässig.
     Wasserwirtschaftsamt Hof
                                                                   Einfriedungen an den seitlichen und rückwärtigen
     Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
                                                                   Grundstücksgrenzen sind als Zaun mit einer max. Höhe
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.                           von 1,50 m zulässig.
                                                               9
Die Gemeinden                                 informieren

Straßenseitige Einfriedungen sowie Einfriedungen an                       Für den Zeitraum einer unerlaubten Einleitung wird Nie-
den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen                        derschlagswasserabgabe fällig.
sind als geschnittene Hecke aus heimischen Laub­                          Der überplante Bereich liegt in keinem festgesetzten oder
gehölzen (siehe Ziffer IV. Liste der Gehölz-/Pflanzen­                    faktischen Überschwemmungsgebiet und auch nicht in
arten) bis zu einer max. Höhe von 1,50 m jeweils ab                       einem Trinkwasserschutzgebiet.
Oberkante Gelände bzw. Straße zulässig.
                                                                         Aus Sicht der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft am
...
                                                                         LRA gilt generell:
   3. Das unter Ziffer C.IV.8 festgelegte Verbot „giftiger               – Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Ver-
   Pflanzen“ ist u. E. von § 9 BauGB nicht gedeckt und sollte               sickerung von gesammeltem Niederschlagswasser
   deshalb entfallen.                                                       (NWFreiV) und die technischen Regeln zum schadlo-
Beschluss:                                                                  sen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser
Der Gemeinderat beschließt, dies zu streichen. (17 : 0)                    in das Grundwasser (TRENGW) oder in Oberflächen-
                                                                            gewässer (TRENOG) müssen beachtet werden.
    4. Die Hinweise unter Ziffer D.14.–16. sind von der Ge-              – Ist während der Baumaßnahme eine Bauwasserhal-
    meinde bei Einreichung der Bauanträge zu überwachen.                    tung erforderlich, ist beim Landratsamt eine Erlaubnis
                                                                            nach Art. 70 BayWG zu beantragen.
Beschluss:
                                                                         – Lagerungen von wassergefährdenden Stoffen sind
Der Gemeinderat beschließt, dies zu überwachen.
                                                                            über das Formblatt „Anzeige der Lagerung wasser­
                                            (17 : 0)
                                                                            gefährdender Stoffe“ anzuzeigen.
    II. Wasserrecht, Behindertenbeauftragter, Bautechnik                 – Ölheizungen mit mehr als 1.000 Liter Heizöllagerung
    Auf die beiliegenden Stellungnahmen wird hingewiesen.                   sind vor Inbetriebnahme von einem AwSV Sachver-
    III. Naturschutz, Kreisbrandrat                                         ständigen prüfen zu lassen.
    Vom fachlichen Naturschutz sowie vom Kreisbrandrat                   Sollten im Zuge der Durchführung vorhandene Wegsei-
    wurde eine Stellungnahme nicht abgegeben. Bitte wen-                 tengräben oder auch nur zeitweilige wasserführende
    den Sie sich ggf. direkt an die Ansprechpartner.                     Kleingewässer vorübergehend gekreuzt werden, sind die-
                                                                         se von Ablagerungen freizuhalten und nach Möglichkeit
    IV. Sonstiges
                                                                         zu überbrücken. Sofern dies nicht möglich ist und statt-
    Von den sonstigen Fachstellen wurden keine Bedenken                  dessen eine vorübergehende Verrohrung vorgesehen
    gegen die Planung vorgebracht.                                       werden muss, ist diese zur Sicherstellung eines schad­
    b) Stellungnahme der Wasserwirtschaft                                losen Wasserabflusses in Abstimmung mit der Kommune
                                                                         als Unterhaltsverpflichtetem ausreichend groß zu dimen-
    Schmutzwasser
                                                                         sionieren, sohlgleich einzubringen, so kurz wie möglich zu
    Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Trup-              halten und regelmäßig zu unterhalten.
    pachtal endet am 31.12.2022. Diese wurde mit Auflagen
                                                                         Sofern Drainagen durch Baumaßnahmen beeinträchtigt
    verbunden (u.a. Vorlage der Nachweise für die Misch­­
                                                                         werden, ist deren Funktion wieder herzustellen bzw. ent-
    wassereinleitungen, Vorlage einer Fremdwassersanie-
                                                                         sprechender Ersatz zu schaffen.
    rungsplanung). Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der
    vor­handenen Kanalisation, der Mischwasserbehandlungs­               Wasserwirtschaftliche mögliche Probleme derzeit nicht
    anlagen und der Kläranlage sowie die Dichtheit der                   erkennbar. Generell ist das Wasserwirtschaftsamt Hof un-
    Kanali­sation ist eigenverantwortlich zu gewährleisten und           bedingt am Verfahren zu beteiligen.
    bei den Planungen miteinzubeziehen.                               Beschluss:
    Niederschlagswasser                                               Dem Gemeinderat ist bekannt, dass die wasserrechtli­
    Der Begründung der Bebauungsplanänderung bzw. -er-                che Erlaubnis der Kläranlage am 31.12.2022 endet. Ein
    weiterung ist zu entnehmen, dass das Niederschlagswas-            Ingenieurbüro wurde zur Berechnung einer General­
    ser über den öffentlichen Regenwasserkanal zum beste-             entwässerungsplanung bereits beauftragt. Die nötigen
    henden Regenrückhaltebecken geleitet wird.                        Unterlagen werden bis Ende 2020 eingereicht. Im Zuge
                                                                      der Erschließungsplanung wird überprüft, ob sich Än­
    Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Baugebiet „Mas-
                                                                      derungen am bestehenden Regenrückhaltebecken er­
    halder“ endet am 31.12.2022. Sofern sich Änderungen
                                                                      geben. Die restlichen Anregungen nimmt der Gemeinde­
    zum bereits genehmigten Umfang ergeben, sind diese
                                                                      rat zur Kenntnis und geht davon aus, dass dies bei Be­
    beim Landratsamt Bayreuth gemäß Ziffer III Nr. 4 des Be-
                                                                      darf berücksichtigt wird. Das WWA Hof wurde am Ver­
    scheides vom 20.06.2017, Az. FB44-6323 anzuzeigen.
                                                                      fahren beteiligt, eine Stellungnahme wurde nicht abge­
    Abschließend weisen wir darauf hin, dass ein gehobenes            geben.                                         (17 : 0)
    wasserrechtliches Verfahren in der Regel ca. zwei Jahre
    in Anspruch nimmt.                                                c) Fachtechnische Stellungnahme der Bautechnik
    Wir bitten deshalb um Vorlage von Antragsunterlagen zur               Anregungen, Vorschläge
    Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach der               Da sämtliche Höhen der einzelnen Gebäudetypen (Wand-
    Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrecht­                    höhen etc.) auf Ok Rohfußboden bezogen sind, erscheint
    lichen Verfahren (WPBV) bis zum 31.12.2020.                           es als sinnvoll, auch die Höhenlage der baulichen Anlage
                                                                 10
Die Gemeinden                                  informieren

    unter Punkt 6 auf Ok Rohfußboden und nicht auf Ok                      als auch die Grenzziehung sind daher ungenau. Aus Sicht
    ­Fertigfußboden festzulegen.                                           des ADBV besteht hier Handlungsbedarf in Form einer
                                                                           Abmarkung zumindest der Umfangsgrenze. Bei der
Beschluss:
                                                                           ­Erschließung der Baugrundstücke/Gebäude sollten – ggf.
Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Festlegun­                       in Absprache mit Netzbetreibern – bereits Leerrohre
gen zur „Höhenlage der baulichen Anlage“ unter C. I. 6                      (Speedpipes) eingebracht werden, um die Gebäude mit
zur Vermeidung von Irrtümern seitens der Bauherren                          zukunftsfähiger Breitbandtechnik FTTB/FTTH versorgen
zu belassen (Hinweis: Der Fußbodenaufbau kann von                           zu können.
Bauvorhaben zu Bauvorhaben differieren.).     (17 : 0)
                                                                            Seitens des Amt für Digitalisierung, Breitband und Ver-
    Beim Gebäudetyp 5 mit Satteldach ist auch ein versetztes                messung Bayreuth bestehen keine weiteren Anregungen.
    Dach zulässig. Wie ist das zu verstehen?                                Ich möchte Sie bitten, uns nach Abschluss des Verfahrens
                                                                            einen rechtskräftigen Bebauungsplan – sehr gerne auch
Beschluss:
                                                                            digital – zukommen zu lassen. Wir bitten um rechtzeitige
Der Gemeinderat beschließt, dies zu streichen. (17 : 0)
                                                                            Information, falls von Seiten der Gemeinde ­Mistelgau Ver-
    Die Festsetzung unter 2.2, Dächer von Garagen und                       messungsarbeiten betreffend eventueller Zerlegungen /
    überdachten Stellplätzen sind in Dachdeckung und Nei-                   Grenzermittlungen vorgesehen sind.
    gung dem Hauptgebäude anzugleichen, widerspricht der               Beschluss:
    weiteren Festsetzung: Bei Garagen und Nebengebäuden                Der Gemeinderat beschließt, einen schmalen Grund­
    an der Grundstücksgrenze hat sich der Nachbauende in               stücksstreifen von den Flurstücken 1145 u. 1146 zum
    Bezug auf Dachform und Dachneigung anzupassen. Dies                Flurstück 1145/1 wegmessen zu lassen und im ge­
    sollte klargestellt werden.                                        meindlichen Eigentum zu behalten, um Anlieger des
Beschluss:                                                             Weges zu bleiben. Die Grundstücke werden erst nach
Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung unter                      erfolgter Vermessung notariell verkauft. Eine Vermes­
C. II. 2.2 letzter Absatz wie folgt anzupassen:                        sung des Gebietes soll im Ganzen erfolgen.
                                                                       Weiterhin soll im Zuge der Vermessungen bei den Grund-
„Bei Garagen und Nebengebäuden an der Grundstücks-                     stücken, die an eine landwirtschaftliche Nutzfläche an-
grenze (unmittelbare Grenzbebauung) hat sich der Nach-                 schließen, eine Teilfläche entlang der Grundstücksgrenze
bauende in Bezug auf Dachform und Dachneigung dem                      im Besitz der Gemeinde bleiben. Dies soll verhindern, dass
Gebäudebestand anzupassen.“                    (17 : 0)               die angrenzenden Landwirte ihre Felder direkt bis zur
d) Fachtechnische Stellungnahme des Behindertenbeauf­                  Grundstücksgrenze der neuen Eigentümer bewirtschaften.
tragten                                                                                                                       (17 : 0)
    Die 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes enthält
                                                                       1.2.6 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom
    keine Aussagen über die barrierefreie Erschließung des
                                                                       05.05.2020:
    öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes. Dies ist noch zu
    ergänzen. Bei entsprechender Flächenverfügbarkeit wird                 Gegen die oben aufgeführte Planung haben wir grund-
    eine Planung für die öffentliche Infrastruktur entsprechend            sätzlich keine Einwände.
    DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Öffentlicher Ver-                   Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanla-
    kehrs- und Freiraum – Planungsgrundlagen – empfohlen.                  gen (TK-Anlagen) der Deutschen Telekom AG. Diese sind
                                                                           aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich. Der Be-
Beschluss:
                                                                           standsplan ist nur für Ihre Planungszwecke bestimmt und
Der Gemeinderat beschließt, eine Aussage zur barriere­                     darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
freien Erschließung zu ergänzen.
                                                                           Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunika­
In der Begründung zum Bebauungsplan wird unter                             tionsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei
­Ziffer 7.1 nachstehender Absatz aufgenommen:                              Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
 Die geplante öffentliche Infrastruktur wird bei entspre­                  Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien
 chender Flächenverfügbarkeit nach der DIN 18040-3                         müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3:                      Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.
 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) nach Möglichkeit                     Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errich-
 ausgeführt.                                      (17 : 0)                tung eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten.
                                                                           Je nach Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine
1.2.5 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,                   Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund be-
Schreiben vom 30.03.2020:                                                  hält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden
    Die Planungsgrundlage entspricht, soweit ersichtlich,                  oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen
    dem aktuellen Katasterstand. Das Flurstück 1145/1 (An-                 anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes
    liegerweg) ist rechtlich an den Flurstücken 1145 und 1146              zu verzichten.
    beteiligt und sollte daher in das Verfahren mit einbezogen             Aus diesem Grund und zur eventuellen Koordinierung mit
    werden. Die Umfangsgrenze des Baugebiets sowie die                     Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der ande-
    innerhalb liegenden Flurstücke sind bis auf Flurstück 1153             ren Versorger ist es dringend erforderlich, dass sich die
    noch nicht vollständig vermessen. Die Flächenan­gaben                  Kommune noch in der Planungsphase, mindestens je-
                                                                  11
Die Gemeinden                                 informieren

    doch 4 Monate vor Baubeginn, schriftlich mit uns in Ver-          aus, um das große Interesse an Baugrundstücken in
    bindung setzt.                                                    Mis­telgau einigermaßen abzudecken. Um der Bevölke­
    Bitte teilen Sie uns auch mit, welche eigenen oder Ihnen          rungsprognose der nächsten Jahre, die e      ­ inen leichten
    bekannte Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich statt­              Rückgang in Mistelgau im Demographie-Spiegel des
    finden werden.                                                    Bayerischen Landesamt für Statistik vorhersagt, entge­
    Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merk-             genzuwirken, ist es notwendig, Bauflächen auszuwei­
    blatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Ent-          sen, wenn Bedarf und Nachfrage vorhanden ist, denn
    sorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Stra-             Stillstand ergibt den, vom Landesamt errechneten,
    ßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013, siehe insbeson-             Rückgang oder die Abwanderung der Bevölkerung. Wei­
    dere Abschnitt 6, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,        tere Innenbereichsflächen oder Bauflächen im Bereich
    dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhal-             des gemeindlichen Flächennutzungsplanes konnten
    tung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der             durch die Gemeinde nicht erworben werden. Leerste­
    Telekom nicht behindert werden.                                   hende Gebäude oder Baulücken in Bereichen eines Be­
    Wir bitten im Bebauungsplan mit aufzunehmen, dass in              bauungsplanes ohne festgesetzten Bauzwang befinden
    allen Straßen bzw. Gehwegen geeignete und ausreichen-             sich nicht in gemeindlicher Hand, die Besitzer können
    de Trassen für die Unterbringung der Telekommuni­                 nicht zum Verkauf gezwungen werden. Ein gemeind­
    kationslinien vorzusehen sind.                                    licher Aufruf im Mitteilungsblatt verlief erfolglos. (17 : 0)
    Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes reichen un-
    sere bestehenden Anlagen eventuell nicht aus, um die              1.2.8 Vodafone Kabel Deutschland, Mail vom 15.04.2020:
    zusätzlichen Wohngebäude an unser Telekommunika­­                     Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen
    tionsnetz anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass                   Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung
    bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder aufgebrochen
    ­                                                                     entsprechend Ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei
    werden müssen.                                                        Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubauge-
Beschluss:                                                                biete in Verbindung.
Der Gemeinderat beschließt, die Deutsche Telekom                      Beschluss:
frühzeitig mit in die Erschließungsplanungen einzu­                   Der Gemeinderat beschließt, sich kein Angebot von
binden.                                              (17 : 0)        Vodafone Kabel Deutschland im Zuge der Erschlie­
                                                                      ­
                                                                      ßungsplanung erstellen zu lassen, da das bereits
1.2.7 Regierung von Oberfranken – Höhere Landespla-                   ­bestehende Baugebiet Mashalder und die 1. Erweite­
nungsbehörde, Mail vom 23.04.2020:                                     rung ausnahmslos von der Deutschen Telekom ver­
    Gegen die Planung werden erhebliche Bedenken er­                   sorgt wird.	                                         (17 : 0)
    hoben.
    Wie allen Kommunen in Bayern bekannt gemacht worden               1.2.9 Kreisheimatpfleger Berthold Just, Schreiben vom
    ist, hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,         06.05.2020:
    Landesentwicklung und Energie zur Steuerung und ins-                  Aus heimatpflegerischer Sicht ist mitzuteilen:
    besondere Verringerung des Flächenverbrauchs die Flä-                 Wie bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes am
    chensparoffensive ins Leben gerufen. Auf folgenden Link               03.06.2015, müssen die damaligen Bedenken erneut vor-
    wird verwiesen: http://www.landesentwicklung-bayern.de/               getragen werden:
    flaechensparoffensive.
                                                                          Das Miteinander und Nebeneinander von Satteldächern,
    Insoweit ist die Notwendigkeit des zusätzlichen Flächen-              Zeltdächern, Walmdächern, Krüppelwalmdächern, Pult-
    bedarfs dezidiert und nachvollziehbar darzulegen (§ 1                 dächern und versetzten Pultdächern insgesamt mit einer
    Abs. 3 BauGB Grundsatz der Erforderlichkeit). Insbeson-               Dachneigungsspanne von 5 bis 50 Grad und sogar Flach-
    dere ist ein konkreter Nachweis zu erbringen, dass geeig-             dächern entspricht nicht dem heimischen Erscheinungs-
    nete, innerörtliche Flächen für die Neuausweisung von                 bild von Wohngebäuden, wie sie gerade in Mistelgau in
    Bauland nicht vorhanden sind.                                         ausreichender Beispielsgestalt vorhanden sind.
    Grundsätzlich (und insbesondere gem. Auslegungshilfe                  Auch das mögliche Nebeneinander von EG (ohne DG) bis
    zur Flächensparoffensive des StMWI) ist die zusätzliche               EG+OG+DG ist einem harmonischen Bild einer Siedlung
    Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen zu                 nicht förderlich. Eine Quartierbildung für die verschiede-
    vermeiden, eine Innenentwicklung der Außenentwicklung                 nen Haustypen geht aus dem Entwurf nicht hervor.
    vorzuziehen und flächensparenden Siedlungsformen Vor-
                                                                          Wenn die verschiedenen Lösungen beibehalten werden
    rang zu geben.
                                                                          sollen (was ausdrücklich nicht wünschenswert ist), wäre
    Die Hinweise im ISEK zum aktiven Flächenmanagement                    wenigstens eine Quartierbildung für die verschiedenen
    (u.a. durch Aktivierung innerörtlicher Leerstände) sind im            Haustypen wünschenswert.
    Übrigen zu beachten.
                                                                          Es entsteht ein Durcheinander verschiedener Bauformen,
Beschluss:                                                                womit man das eigentliche Grundprinzip einer Siedlung,
Die Gemeinde hat parallel zur Aufstellung der 2. Ände­                    die bei guter Gestaltung aus der Ähnlichkeit ihrer Gebäu-
rung und Erweiterung „Mashalder“ die 4. Änderung des                      de mehr wird als nur die Summe ihrer Teile, völlig aufgibt
Bebauungsplanes „Schlot“ aufgestellt. Diese befindet                      und damit die Identität einer Landschaft schädigt.
sich zwar im Innenbereich, reicht aber bei weitem nicht                   „Natursteineinfriedungen ohne Zaun bis max. Höhe von
                                                                 12
Die Gemeinden                                 informieren

    1,00 m“, das sind Mauern, sind heimatpflegerisch in einer            Die neu zu errichtenden Netzanlagen sollen in öffent­
    Siedlung unserer Gegend nicht zu befürworten.                        lichen Verkehrsflächen verlegt werden.
    Eine Randeingrünung zur freien Landschaft hin fehlt.              Beschluss:
    Auch wenn sich die Bebauung dort eines Tages fortsetzen           Der Gemeinderat beschließt, keine Verteilerschränke
    wird, wie es sich durch die Straßen andeutet, wäre ein            oder Erdkabel auf (nach Verkauf) privatem Grund er­
    deutlicher und wirksamer Grünzug evtl. mit Fußweg darin,          richten oder verlegen zu lassen. Die Stadtwerke
    ortsplanerisch wünschenswert.                                     Bayreuth werden frühzeitig in die Erschließungs­
                                                                      ­
    Grünzüge zwischen Siedlungen sollten nicht als Land­              planung mit eingebunden.                    (17 : 0)
    verschwendung, sondern als Chance für die Natur
    auf­
    ­   gefasst werden und der Vernetzung mit der freien              Durchführung
    Landschaft dienen.                                                Es kann festgestellt werden, dass sich die 2. Änderung
    Auch die unter Ziff. 2.2 zulässigen Dachüberstände an             und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mis­
    der Traufe bis zu 100 cm sind in keiner Weise Ausdruck            telgau bei seiner Verwirklichung nicht nachteilig auf die
    einer hier heimischen Bauweise, sondern eher ober­                persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich
    bayerischer Prägung.                                              Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaft­
    In der Kartierung der Bodendenkmäler ist die Fläche nicht         licher und sozialer Hinsicht.
    verzeichnet.
                                                                      2. Billigungsbeschluss
    Für evtl. auftretende Funde ist der Hinweis im B-Plan ent-
    halten.                                                           Beschluss:
Beschluss:                                                            Der Gemeinderat Mistelgau billigt hiermit den Entwurf
Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers entspricht                  zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs­
nahezu der Stellungnahme der Beteiligung zum Ur­                      planes „Mashalder“ samt Begründung von der Inge­
sprungsbebauungsplan „Mashalder“ im Jahr 2015. Der                    nieurgesellschaft Koch mbH, Danziger Str. 12, 95478
Gemeinderat beschließt, unter nochmaliger Abwägung                    Kemnath, in der Fassung vom 27.07.2020 unter
aller heimatpflegerischer Gesichtspunkte, aber eben                   ­Berücksichtigung der beschlossenen Bedenken und
auch der freien Gestaltungs- und Planungsabsichten                     Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der
der Gemeinde Mistelgau, im Baugebiet „Mashalder“                       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
samt 1. und 2. Änderung die vorhandene Planung bei­                    öffent­licher Belange.                       (17 : 0)
zubehalten. Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass
„massive Einfriedungsmauern“ laut Bebauungsplan­                      3. Satzungsbeschluss
entwurf bereits unzulässig waren. Eine kleine Randein­
grünung zum bestehenden Anliegerweg und den Bau­                      Beschluss:
plätzen bleibt im gemeindlichen Besitz.	 (16 : 1)                    Der Gemeinderat Mistelgau beschließt gem. § 10
                                                                      Abs. 1 BauGB die von der Ingenieurgesellschaft Koch
1.2.10 Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten,                  mbH, Danziger Str. 12, 95478 Kemnath, in der Fassung
Schreiben vom 23.04.2020:                                             vom 27.07.2020 ausgearbeitete 2. Änderung und Er­
    Zum o. g. Vorhaben gibt es keine Einwendungen.                    weiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mis­
    Da die umliegenden Flurstücke weiterhin ackerbaulich              telgau samt Begründung in der Fassung vom
    genutzt werden, gehen von einer üblichen Flächenbewirt-           27.07.2020 als Satzung.                       (17 : 0)
    schaftung Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen aus,
                                                                      Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungs­
    die von den Anwohnern zu dulden sind. Ein entsprechen-
                                                                      beschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich
    der Hinweis sollte in den Bebauungsplan aufgenommen
                                                                      bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt
    werden.
                                                                      die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla­
Beschluss:                                                            nes „Mashalder“ Mistelgau gem. § 10 Abs. 3 Satz 4
Der Gemeinderat beschließt, dies wieder, wie im Gebiet                BauGB in Kraft.
„Mashalder u. 1. Änderung Mashalder“, im Rahmen der
Kaufvertragsurkunde zu regeln. Eine Immissionsdul­
dungsverpflichtungsklausel ist hier einzutragen.                     4. Sonstiges
                                               (17 : 0)
                                                                      4.1 Der Landkreis Bayreuth bittet um Benennung eines
1.2.11 Stadtwerke Bayreuth, Schreiben vom 14.04.2020:                 ­Klimaschutzbeauftragten.
    Der neu hinzugekommene Außenbereich des Baugebie-                  Das Gemeinderatsgremium fragt den Gemeinderat Dr. Tim
    tes kann durch Erweiterung unseres Versorgungsnetzes               Kraemer, ob er diese Aufgabe übernehmen möchte. Herr
    mit elektrischer Energie versorgt werden.                          Dr. Kraemer wird in der nächsten Sitzung seine Entschei-
                                                                       dung mitteilen.
    Falls Verteilerschränke und Erdkabel der Niederspan-
    nungsebene auf privatem Grund verlegt oder errichtet              4.2 Herr Sturm bittet darum, eine Beschattung auf dem
    werden müssen, sind für diese beschränkt persönliche              neuen Kinderspielplatz in der Inneren Hut anzubringen.
    Dienstbarkeiten zu Gunsten der Stadtwerke Bayreuth im             Bürgermeister Lappe wird den Bauhof beauftragen, ein
    Grundbuch eintragen zu lassen.                                    Sonnensegel anzubringen.
                                                                 13
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