Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Glashütten
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 09 ׀2020 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 28. August 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 10/2020: Freitag, 11. September 2020 Schulleiterin Angela Becher verabschiedet Fast vier Jahrzehnte lang war Angela Becher im Schuldienst, davon die letzten neun Jahre als Schulleiterin der Grundschule Mistelgau-Glashütten. Zum Ende des Schuljahres 2019/2020, im Juli, wurde die geschätzte Pädagogin im Kreis ihres knapp 15-köpfigen, ausschließlich aus Damen bestehenden Lehrerkollegiums, von Schulamtsdirektorin Marina Lindner und den beiden Bürgermeistern Karl Lappe und Sven Ruhl in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet. Der eigentliche Vorruhestand beginnt in zwei Jahren. Die Abschiedsfeier umrahmte die aus 15 Schülerinnen und Schülern bestehende Theatergruppe unter Leitung von Christine Göttler, die mit ihrem Stück, in dessen Mittelpunkt ein Koffer stand, den Aufbruch und Veränderungen ihrer Schulleiterin in ihrem nächsten Lebensabschnitt zum Ausdruck brachte. „Die Kinder werden mir schon fehlen‟, so Angela Becher. Und weiter: „wir hatten ein tolles Kollegium, jeder war gleichberechtigt und wir haben alle Entscheidungen miteinander getragen und vertreten‟. Dies betraf auch die bisherige Corona-Krise. Für sie selber gab es ebenfalls viel Lob. So aus dem Munde von Schulamtsdirektorin Marina Lindner. Angela Becher hat auch schwierige Phasen unspektakulär gelöst, ohne großes Aufsehen, so Marina Lindner. Und: „sie hat nie ein Blatt vor den Mund genommen, hat immer gesagt was Sache ist, aber auch gekämpft wie ein Löwe für die Sache der Schule‟. Diesen Worten konnte sich Bürgermeister Karl Lappe als Schulverbandsvorsitzender nur anschließen. Er hob vor allem ihre Gradlinigkeit und Korrektheit, aber auch den umsichtigen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Sachmitteln durch den Schulverband hervor. „Wir ha- ben sie als geachtete und respektierte Chefin kennengelernt‟, so Lappe. Und so war es nicht verwunderlich, dass Anke Conrad namens des Lehrerkollegiums sich für ihr „Organisationstalent, ihr schnörkelloses Handeln und dafür, dass ihre Tür immer offen stand‟ bedankte. Barbara Freitag, Vorsitzende des Elternbeirates, zollte der scheidenden Schulleiterin ebenfalls für Los für ihr Engagement. Schulleiterin Angela Becher wurde durch Schulamtsdirektorin Marina Lindner (zweite von rechts), den Schulverbandsvorsit- zenden, Bürgermeister Karl Lappe (links) und dessen Stellvertreter Bürgermeister Sven Ruhl (rechts) sowie dem Elternbeirat verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet wurde die langjährige Lehrerin Ulrike Wagner. Text/Foto: Dieter Jenß Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.” Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau => Silbermann, Thomas Gemeinde Glashütten Bauamt, Straßenverkehr Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 / 9 99-15 und Fax: 0 92 79 /9 99-315 => Lappe Karl, 1. Bürgermeister thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Privat: 0 92 79 /2 20 Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer Tel.: 0 92 79 / 9 99-13 => Amschler, Dietmar Fax: 0 92 79 /9 99 313 Ihr direkter Kontakt EDV-Betreuung, Fischereischeine, winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de => ins Rathaus: Rentenangelegenheiten => Waldmann, Monika Tel.: 0 92 79/4 67 Tel.: 0 92 79 /9 99-11 Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Fax: 0 92 79/92 33 77 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer E-Mail: gemeinde@glashuetten.de Tel.: 0 92 79 / 9 99-22 => Bärnreuther, Wolfgang Fax: 0 92 79 /9 99-322 Internet: www.glashuetten.de Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal- monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de => in den Bauhof: gebühren Tel.: 0 92 79/82 48 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/ 5 84 Fax: 0 92 79/97 12 30 Fax: 0 92 79 /9 99-318 E-Mail: bauhof@glashuetten.de wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de In dringenden Fällen: => Bär, Arno => Grundschule Glashütten: => Bayerlein, Katja Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Tel.: 0 92 79 /2 41 Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, => Teufel, Reiner Standesamt Handy: 01 51 / 18 05 64 43 Störungsannahme Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 => Zick, Michael für Wasser Handy: 01 51 / 18 05 64 48 katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 Kläranlage Truppachtal: => Huber, Mathias Standesamt, Personalangelegenheiten Tel.: 0 92 06 / 2 30 für Strom Tel.: 0 92 79 /9 99-16 E-Mail: info@ka-truppachtal.de In dringenden Fällen: Tel.: 0941/28003366 Fax: 0 92 79 /9 99-316 mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de => Schelenz, Thomas rund um die Uhr! Handy: 01 75 / 4 04 86 03 Bei allen weiteren Fragen => Kaniewski, Karin => Ruckriegel, Florian zum Wasser Tel.-Nr: Kindergarten, Schule, Finanzver Handy: 01 75 / 4 04 86 03 waltung, Breitbandangelegenheit 0 92 83 / 86 10 Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Kindergarten Mistelgau: in der Zeit von Mo. - Do. Fax: 0 92 79 /9 99-324 Tel.: 0 92 79 / 13 22 von 08.00 - 16.00 Uhr und karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Kindergarten Obernsees: Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr => Küffner, Brigitte Tel.: 0 92 06 / 7 50 Grundschule Mistelgau: => in die AWO-Kindertagesstätte Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Tel.: 0 92 79 / 3 46 Tel.: 0 92 79 / 18 19, Fax: 0 92 79 /9 99-317 => Hausmeister: Küffner, Roland E-Mail: brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 70 / 9 93 77 52 awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de Mittagsbetreuung Mistelgau: => Krug, Tanja Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 => zu der Seniorenbeauftragten Finanzverwaltung => Wagner, Gislinde Frau Ursel Sloniowski, Tel.: 0 92 79 /9 99-21 Handy: 0171/4182778 Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Fax: 0 92 79 /9 99-321 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Seniorenbeauftragte: => zu dem Jugendbeauftragten => Seyferth, Angelika Herr Tobias Heidenreich, => Roder, Ute Tel.: 0 92 79 / 14 68 Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 Kassenverwaltung Jugendbeauftragte: Tel.: 0 92 79 /9 99-19 E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com => Maisel, Bernd Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Standorte Defibrillatoren Handy: 01 71 / 9 51 22 41 ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de an der Schule Glashütten, => Westermann, Thomas => Schaarschmidt, Klaus Handy: 01 72 / 3 47 50 03 Schulstraße 21, Glashütten Geschäftsleiter Schul- u. Kindergärtenbeauftragter: am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Tel.: 0 92 79 /9 99-12 => Küffner, Roland Altenhimmelstraße 4, Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-312 Handy: 01 70 / 9 93 77 52 klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 Beauftragter für Frauen- und => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme Familienangelegenheiten: => Seyferth, Jochen Glashütten weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees Tel.: 0172/84 21 561 – Glashütten Störungsannahme Strom Notruf-Nummern: Tel.: 0 92 06/99 23 75 Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 "Stadtwerke Bayreuth" info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 6 – Sprechzeiten im Forstrevier Mistelgau – Frühlinien der Gesamtschule Hollfeld im Schuljahr 2020/21 Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau –B ekanntmachungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft – Sparkasse Bayreuth und Forsten, Bayreuth: Bildungsprogramm Wald (BiWa) – IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 unentgeltliches Fortbildungsprogramm für Waldbesitzer BIC: BYLADEM1SBT –V ollsperrung Staatsstraße 2186 „Obernsees – Plankenfels‟ am Sonntag, 13. September 2020 Gemeinde Mistelgau Die Gemeinden informieren S. 7 – 21 – Sparkasse Bayreuth – Informationen aus dem Gemeinderat Mistelgau IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 – Information zur Feuerwehr-Aktionswoche 2020 BIC: BYLADEM1SBT – Information für Hundehalter: Leinenpflicht für große Hunde – Nachrichten aus den Kirchengemeinden – VR-Bank Bayreuth-Hof eG –S eniorenauflug 2020 der Gemeinde Mistelgau: IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 Absage wegen der aktuellen Corona-Situation BIC: GENODEF1HO1 Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 22 – 29 – Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände Gemeinde Glashütten – Sparkasse Bayreuth Anzeigen S. 29 – 52 IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 BIC: BYLADEM1SBT Impressum: – VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- BIC: GENODEF1HO1 gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. Abwasserzweckverband Truppachtal Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe – Sparkasse Bayreuth IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der BIC: BYLADEM1SBT Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- – VR-Bank Bayreuth-Hof eG IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. BIC: GENODEF1HO1 Stückzahl: 2.500 Druck: Schulverband Mistelgau-Glashütten Hofmann – Druck. Werbung. Medien. Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net BIC: GENODEF1HO1 Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 29.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 13.05.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 5,49°dH Gesamthärte: 6,32°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 7,90 ph-Wert: 8,30 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ist für Ihre Anliegen zu den gewohnten Öffnungszeiten w ieder für Sie da. Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung von nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen untereinander, ein wichtiger Beitrag. Wir bitten Sie darum, dass jeweils nur eine Person das jeweilige Amtszimmer b etritt und dass auch die empfohlene Abstandsregelung von mindestens 1,50 m eingehalten wird. Für Ihre und unsere Sicherheit ist es wünschenswert, dass Sie einen Mund-/Nasenschutz tragen. Die Spielplätze sind seit 6. Mai wieder zugänglich. Auch auf dem Spielplatz muss ein Abstand von mindesten 1,5 Metern zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden. Weitere aktuelle Vorschriften entnehmen Sie bitte den aktuellen Veröffentlichungen von Staatsregierung und Behörden. Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! gez. Karl Lappe, VG-Vorsitzender Sprechzeiten im Forstrevier Mistelgau Revierleiterin für das Forstrevier Mistelgau bei den Bayerischen Staatsforsten: Marie-Theres Gantschir Forstbetrieb Pegnitz, Forstrevier Mistelgau Schulstraße 2, 95490 Mistelgau Telefon: +49 (0)9279-205, Telefax: +49 (0)9279-971061 Mobil: +49 (0)151-11868129 E-Mail: marie-theres.gantschir@baysf.de Sprechzeiten: Donnerstag 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr Information der Gesamtschule Hollfeld: Frühlinien der Gesamtschule Hollfeld im Schuljahr 2020/21 Linie IV Wohnsgehaig – Firma Poser Linie VI Obernsees – Firma Poser Wohnsgehaig 7:12 Uhr Obernsees 7:03 Uhr Mengersdorf 7:00 Uhr Truppach 6:57 Uhr Braunersberg 7:06 Uhr Plankenfels, Neumühle 6:57 Uhr Hainbach 7:03 Uhr Plankenfels, Schwarzer Ritter 6:57 Uhr Schönfeld 7:15 Uhr Plankenfels, Schule 7:23 Uhr Wohnsdorf 7:07 Uhr Plankenfels, Kirche 7:25 Uhr Pilgerndorf 7:15 Uhr Pilgerndorf/Engelbrecht 7:11 Uhr 4
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayreuth Bildungsprogramm Wald (BiWa) – unentgeltliches Fortbildungsprogramm für Waldbesitzer Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayreuth bietet im Verein mit den Forstlichen Zusammenschlüssen das Fortbildungsprogramm „BiWa“ für Waldbesitzer an. Das Programm besteht aus acht Terminen im Lehrsaal sowie vier Außenterminen im Wald. Themen sind u. a.: Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicherheit, finanzielle Förderung, Jagd, Sortierung von Rundholz, Holzvermarktung, gesetzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft. Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Montag von 19.30 bis 21.30 Uhr am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Adolf-Wächter-Str. 10, 95447 Bayreuth, statt. Die Außentermine sind jeweils Samstagvormittag nach ent- sprechender Vereinbarung geplant. Beginn des Seminars: Montag, 09. November 2020 Abschlusstag: Samstag, 30. Januar 2021 Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Interessierte melden sich bitte bis spätestens 16. Oktober 2020 an – telefonisch bei Fr. Pschierer oder Fr. Avdić 0921 591-1012 bzw. 1003 – per Mail: elisabeth.pschierer@aelf-by.bayern.de oder manuela.avdic@aelf-by.bayern.de – per Fax: 0921 591-444 Bitte geben Sie mit der Anmeldung Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer incl. Handy-Nr., ggf. Fax-Nr. und/ oder E-Mail-Adresse an. Weitere Einzelheiten zu BiWa finden Sie auf unserer Homepage www.aelf-by.bayern.de unter „Wald und Forstwirtschaft“ – Bildung – Forstwirtschaft – Bildungsprogramm Wald. gez. Georg Dumpert, Leitender Forstdirektor Behördenleiter bäuerlichen Wald. Und es kommt noch schlimmer: Bei den tödlichen Unfällen in Bayern trifft es zu achtzig Prozent bäuerliche Waldbesitzer. Pressedienst Warum das so ist? der Sozialversicherung für Ganz einfach und doch kompliziert: Bauern / landwirt- Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau schaftliche Unternehmer haben ihre Kernkompetenzen in ihrem Haupterwerb: Milchviehwirtschaft, Schweinezucht und Mast, Ackerbau, Sonderkulturen wie z. B. Hopfen, Bio- Stammfaule Bäume erhöhen das Risiko gaserzeugung. Der Wald wird nebenher mitgemacht (nicht planmäßig bewirtschaftet). „Wenn es Schäden gibt, wird Sind Bäume stammfaul, begeben/befinden sich der Mo- ausgerückt – ausgerichtet sind wir ja“, meinen fast alle. torsägenführer und sein Begleiter rasch in Lebensgefahr. An stammfaulen Bäumen kann keine durchgehende Und ausgebildet? Bruchleiste ausgeformt werden. Der Baum fällt unkontrol- „Ja, weil wir es schon immer machen. Vom Opa, Vater, liert. Er reißt auf und reißt aus. Wer in der Nähe steht, wird Onkel … die wichtigsten Sachen abgeschaut …“ getroffen oder erschlagen. Und wie ist ein stammfauler Baum anzugehen und si Bäume bezüglich ihrer Gesundheit oder ihrer Schäden zu cher zu fällen? beurteilen ist Profi-Arbeit. Laien sind damit regelmäßig „Also, wenn’s braun kommt beim Schneiden, noch besser und deutlich überfordert. aufpassen …“ Auch 95 % aller bäuerlichen Waldbesitzer gehören zu die- Die gute, vollständige und sichere Baumansprache und sen Laien, auch wenn sie es schon „vierzig Jahre lang so die gute, sichere und vollständige Baumumgebungsbeur- machen“. „Und einen zweitägigen Motorsägenkurs hab teilung haben die meisten Waldbesitzer nie gelernt. ich auch. Mein Sohn auch.“ Waldbauernvereinigungen, Forstbetriebsgemeinschaften Trotz oder wegen dieser Situation sind die Zahlen drama- und andere forstliche Zusammenschlüsse und Dienstleis- tisch: ter könnten hier viel Gutes leisten. Die Hälfte aller Waldunfälle in Deutschland ereignet sich in Bevor ein stammfauler Baum einen „Stammhalter“, einen Bayern und da weit überwiegend im bäuerlichen Wald. Betriebsunternehmer oder eine Waldbesitzerin mit Familie 72 % aller schweren Unfälle in Bayern ereignen sich im und Betrieb aus dem Leben reißt … 5
Amtliche Bekanntmachungen Besiege die Uhr! am 13.09.2020 Vollsperrung Staatsstraße 2186 „Obernsees – Plankenfels“ am Sonntag, 13. September 2020 Am Sonntag, 13. September 2020, findet das Radsportevent BAYREUTHER CONTRE LA MONTRE vom Team Icehouse Bayreuth statt. Am Veranstaltungstag des traditionellen Radrennens im Landkreis Bayreuth sind viele Rennradfahrer aus der Region, aber auch Aktive aus ganz Bayern und dem restlichen Bundesgebiet am Start. Ab 2015 musste vom Veranstalter wegen der Auflage des bayerischen Innenministeriums und des Radsportverbandes, Zeitfahrveranstaltungen nur unter einer Vollsperrung durchzuführen, ein neues Streckenkonzept erarbeitet werden, wel- ches mit dem Landratsamt Bayreuth, der Polizei, der Gemeinde Plankenfels und der Gemeinde Mistelgau abgesprochen wurde. Der Start- und Zielbereich ist seitdem auf der Staatsstraße bei der Zufahrt zur Therme Obernsees. Die Staatsstraße 2186 zwischen Obernsees und Plankenfels wird für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Sper rung beginnt am 13. September um ca. 08:30 Uhr und dauert bis voraussichtlich 13:00 Uhr. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Das Team Icehouse Bayreuth bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger um erhöhte Aufmerksamkeit und um Verständnis für die notwendige Maßnahme. Der Kreisjugendring Bayreuth informiert: Demokratiekonferenz 2020 – Vorankündigung gerne möchten wir den Termin für unsere diesjährige Demokratiekonferenz vorankündigen. Sie wird am 22.10.2020 um 17:00 Uhr stattfinden. Da wir uns aktuell noch in der Phase der Planung befinden, kann ich Ihnen leider noch keine genaueren Informationen zukommen lassen. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn Sie sich den Termin freihalten und versorge Sie zu gegebener Zeit gerne mit Details zum Veranstaltungsort und dem Rahmenprogramm. Linda Ebeling Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ im Landkreis Bayreuth Außerdem darf ich Ihnen eine Gastfamilien-Anfrage des Vereins Zugvögel – Grenzen überwinden e.V. weiterleiten: „Liebe Menschen in und um Bayreuth, wir sind die Bayreuther Regionalgruppe des Vereins Zugvögel – Grenzen überwinden e.V., eine kleine Gruppe von der- zeit fünf Studierenden. Als entwicklungspolitischer Verein organisieren wir u.a. Freiwilligendienste im Rahmen des weltwärts Süd-Nord- Programms für junge Menschen aus dem globalen Süden. Darüber hinaus veranstalten wir auch immer wieder Aktionen zu entwicklungspolitischen Themen, wie z.B. Filmvorführungen und Diskussionen zum Thema Kolonialismus und koloniale Spuren im heutigen Leben. Einen Eindruck von unserer letzten Veranstaltung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=kblPOpuC_Po und auf unserer Homepage https://zugvoegel.org/bayreuth/. Auch dieses Jahr kommt im Oktober wieder ein neuer Freiwilliger für ein Jahr nach Bayreuth. Er heißt Paul, ist 26 und kommt aus Ecuador. Während dieses Jahres soll er in einer Gastfamilie leben und wird seinen Freiwilligendienst im Iwalewahaus absolvieren. Und hier kommen Sie ins Spiel! Haben Sie Interesse, einen neuen Blick auf die Welt zu wagen? Die ecuadorianische Kultur kennenzulernen? Einem jungen Menschen ein Jahr lang ein neues Zuhause zu bieten? Oder Sie kennen eine Familie mit offenen Armen und einem offenen Kopf für Neues? Dann melden Sie sich bei uns! Am besten per E-Mail an bayreuth@zugvoegel.org oder per Telefon unter 0157 85656023. Wir sind auf der Suche nach einer Gastfamilie für Paul, an deren Leben er teilnehmen und in der er sich wohlfühlen kann. Paul spricht Spanisch und Englisch und wird hier auch Deutschkurse besuchen. Auch wenn Paul aus Ecuador kommt, ist es also keine Voraussetzung, Spanisch zu sprechen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne bei uns! Auch ein analoges oder digitales Treffen ist mög- lich, um weitere Fragen zu klären. Wir freuen uns, wenn Sie uns ein klein wenig dabei helfen könnten, Grenzen zu überwinden. Mit beflügelten Grüßen Zugvögel Bayreuth“ 6
Die Gemeinden informieren Nachruf Die Gemeinde Mistelgau trauert um Herrn Karl Ströbel der am 16. Juli 2020 im Alter von 52 Jahren verstorben ist. Herr Ströbel war vom 01. September 1998 bis zu seinem Tod im Bauhof der G emeinde Mistelgau beschäftigt. Mit ihm verliert der Bauhof Mistelgau einen engagierten, freundlichen, z uverlässigen und vertrauensvollen Mitarbeiter. Die Gemeinde Mistelgau dankt dem Verstorbenen für seine geleistete A rbeit und sein Wirken. Wir werden ihn stets in guter Erinnerung behalten. Für die Bürgerschaft und die Gemeinde Mistelgau Karl Lappe, 1. Bürgermeister Nachruf Die Freiwillige Feuerwehr Truppach-Mengersdorf trauert um ihren Kameraden Karl Ströbel Karl Ströbel war über 35 Jahre lang Mitglied in unserer Wehr und für diese Bereitschaft Dienst am Nächsten zu leisten, möchten wir uns herzlich beim Verstorbenen bedanken. Wir werden ihn stets in guter, kameradschaftlicher Erinnerung behalten. Truppach, August 2020 7
Die Gemeinden informieren 2.2 Bauantrag auf Neuerrichtung einer Hof-Biogasanlage mit einem 100 kW-Gasmotor (Dauerleistung 75 kW el) auf Fl. Nr. 519, Schöchleins 43, Gemarkung Wohns gehaig. Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. Bürgermeister Karl Lappe nimmt an der Abstimmung nicht teil. (16 : 0) 3. Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau / Land- kreis Bayreuth; 3.1. 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla nes „Mashalder“ Mistelgau im beschleunigten Verfah NAC H R I C H TEN ren nach § 13 b BauGB unter Einbeziehung von Au ßenbereichsflächen – Beschlussmäßige Behandlung aus dem Mistelgauer Gemeinderat der Bedenken und Anregungen aus den Beteiligungs Sitzung vom Montag, 27.07.2020, verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Aus im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau legung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden u. sonstigen TÖB); Billigungsbeschluss; Satzungsbeschluss. Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr Ende der Sitzung: 23:10 Uhr 1. Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe Stellungnahmen und 16 Gemeinderatsmitglieder Zum Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Be- Von der Presse: Herr Dieter Jenß bauungsplanes „Mashalder“ Mistelgau von der Ingenieur- Zuhörer: 1 gesellschaft Koch mbH, Kemnath wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 06.04.2020 bis Vor Beginn der Sitzung wird dem verstorbenen Bauhof 06.05.2020 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und mitarbeiter Karl Ströbel mit einer Gedenkminute gedacht. sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.03.2020 zur Stellungnahme bis spätestens 06.05.2020 1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt beteiligt. fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau Es können nun die Bedenken und Anregungen aus den ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB u. § 4 Abs. 2 BauGB 17 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit ge- beschlussmäßig behandelt werden. geben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderatsmit- glieder und die weiteren Anwesenden. 1.1 Auslegung und öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Aus der öffentlichen Beteiligung wurden folgende Beden- A) ÖFFENTLICHE SITZUNG ken vorgebracht: 1.1.1 Einwendung im Rahmen der kommunalen Bauleit 1. Genehmigung der Niederschrift vom 29.06.2020 planung, 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung nes Mashalder Mistelgau eines Bürgers aus der Ortschaft vom 29.06.2020. (17 : 0) Mistelgau „Einwendung 1: Städtebauliche Konzeption und geplante 2. Bauanträge bauliche Nutzung 2.1 Bauantrag auf Neubau einer aufgeständerten Ter Im Kapitel 4.2 der Begründung zum Bebauungsplan wird rasse auf Fl. Nr. 42, An der Kirche 3, Gemarkung ausgeführt, dass entsprechend „den Wünschen zukünftiger Obernsees. Bauwerber und zur Steigerung der Attraktivität beschlossen Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. wurde, den Bauherren größtmögliche Freiheit in der indivi- 6 Abs. 2 BayBO wurde durch den Nachbarn der Fl. Nr. 44, duellen Gestaltung ihrer Wohnhäuser zu ermöglichen". Gem. Obernsees, erteilt. Diese Aussage wird im Kapitel 1 der Begründung vollstän- Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) dig entkräftet. Demnach ist die Nachfrage weiterhin unge- Der Gemeinderat erteilt ebenfalls vorläufig die Zustimmung brochen, mit über 30 lnteressensbekundungen. zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO Die Ausführungen des Bebauungsplans berücksichtigen für die Fl. Nr. 44/1. Ein Vereinigungsantrag des Flurstückes die Wünsche der Bauwerber, nicht aber der Bestands Nr. 44/1 mit der Fl. Nr. 52/10 wurde bereits über das Ver- bürger der Gemeinde. Auch sie haben ein berechtigtes In- messungsamt Bayreuth beim Grundbuchamt eingereicht. teresse an einer geordneten Bauleitplanung. Der vorliegen- Weiterhin erteilt die Gemeinde die Zustimmung zur Ab- de Bebauungsplan lässt einen ganzheitlichen Ansatz für standsflächenübernahme der Fl. Nr. 52/43. die Gemeinde vermissen. Es sollten mindestens engere Eine Abstandsflächenübernahme auf Fl. Nr. 52/10 ist nicht Vorgaben im Bezug auf die Dachausbildung, -neigung und notwendig, diese ist bereits öffentlicher Straßengrund. -ausrichtung getroffen werden. 8
Die Gemeinden informieren Beschluss: 1.2.2 keine Einwendungen, Äußerungen oder Bedenken Der Gemeinderat kann dieser Einwendung nicht folgen. haben vorgebracht: Die größtmögliche Freiheit in der Gestaltung der Wohn Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Truppachtal, häuser in diesem Gebiet wurde bereits beim Ursprungs Schreiben vom 25.03.2020 bebauungsplan im Jahr 2015 beschlossen. Die Nach Gemeinde Glashütten, Schreiben vom 27.03.2020 frage nach Baugrundstücken in diesem Gebiet ist Gemeinde Eckersdorf, Schreiben vom 21.04.2020 unverändert groß, deshalb haben diese Festsetzungen Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost, Schrei- wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der Bau ben vom 04.06.2020 grundstücke beigetragen. Weshalb dadurch die Aus sage entkräftet sein soll, erschließt sich dem Gemein Staatl. Bauamt Bayreuth, Schreiben vom 06.04.2020 derat nicht. (16 : 1) Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Einwendung 2: Graphische Darstellung der Bautypen 1.2.3 Regierung von Oberfranken, Sachgebiet Bergamt Die Regelquerschnitte des Kapitel II. 2.1. Bautypen sind Nordbayern, Schreiben vom 21.04.2020: nicht realitätsnah und vermitteln einen falschen Eindruck Bezüglich des o.g. Vorhabens werden vom Bergamt der Situation. Das Baugebiet befindet sich in Hanglage mit Nordbayern keine Einwände erhoben. Sollten bei den einer Höhendifferenz über 10 m. Dementsprechend ist das Bauarbeiten unerwartet altbergbauliche Relikte angetrof- Urgelände in den Querschnitten anzupassen und sowohl fen werden, sind diese zu berücksichtigen und das Berg- die Höhe über Urgelände des Erdgeschosses, als auch des amt Nordbayern zu verständigen. Kellergeschosses darzustellen. Ebenso mögliche Auffüllun- Beschluss: gen. Nur so können die Regelquerschnitte richtig eingeord- Der Gemeinderat beschließt, sollten altbergbauliche net werden. Relikte angetroffen werden, das Bergamt Nordbayern Beschluss: zu verständigen. (17 : 0) Die Gebäudetypendarstellungen stellen die maximal mögliche Bauweise bei ebener Grundfläche dar. Es 1.2.4 Landratsamt Bayreuth, Schreiben vom 04.05.2020: können nicht für sämtliche Bauplätze höhen- und ge a) Baurechtliche Stellungnahme ländemäßig dargestellte Varianten im Bebauungsplan zu der oben genannten Bauleitplanung (Stand 02.03.2020) aufgenommen werden. Die „Höhenlage der baulichen nimmt das Landratsamt Bayreuth Stellung wie folgt: Anlage“ ist in den textlichen Festsetzungen unter C. I. I. Baurecht Nr. 6 und die „Geländeveränderungen“ (z. B. Auffüllun Es bestehen keine grundsätzlichen bauplanungsrecht gen) unter C. II. Nr. 4.2 geregelt. Geländeschnitte mit lichen Bedenken. Höhenbezug sind vom Bauantragsteller einzureichen (siehe D. 16 Planunterlagen). (16 : 1) 1. Die Planungsunterlagen – Präambel Einwendung 3: Höhenlage der baulichen Anlage – Planzeichnung/Planzeichen (Teil A und B) Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Pultdach der Vari- – Festsetzungen/Hinweise und nachrichtliche Über- ante TYP 2 um 90 cm höher errichtet werden darf, als die nahmen/Verfahrensvermerke (Teile C, D und E) weiteren zulässigen Bauformen (Ausnahme TYP 1: 70 cm).“ sind in einer „Bebauungsplan-Urkunde“ zusammenzu- Beschluss: fassen. „Pultdächer“ kommen in der Regel nur bei Wohn Beschluss: gebäuden mit zwei Vollgeschossen zur Anwendung. Der Gemeinderat beschließt, dies in einer Bebauungs Um das Obergeschoß in Verbindung mit dem Dach planurkunde zusammenzufassen. (17 : 0) raum architektonisch nutzen zu können (z.B. kleine Ga lerie, offener Wohnraum, begehbarer Dachraum usw.), 2. Die unter Ziffer C.II.4.1 festgelegte maximale Zaun wurde die Firsthöhe angehoben. Sofern die Dachfläche höhe von 1,20 m erscheint zu niedrig. Erfahrungsgemäß nach Süden bzw. Westen ausgerichtet wird, wurde die werden solche Festsetzungen kaum beachtet, führen Firsthöhe zu Gunsten des oberhalb liegenden Wohn aber zu Streitigkeiten. Vorschlag: 1,60 m (1,50 m + 10 cm gebäudes reduziert. (16 : 1) Bodenabstand). Beschluss: 1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung der Ein öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB friedung zur Straßenseite bei 1,20 m zu belassen. Als Folgende Anregungen und Bedenken sind eingegan seitliche und rückwärtige Einfriedung soll die Festset gen: zung der 1. Änderung „Mashalder“ übernommen wer 1.2.1 keine Antwort haben abgegeben: den. Diese lässt eine Höhe von 1,50 m zu. (17 : 0) Kreisbrandrat Hermann Schreck Der Absatz 1 unter C. II. 4.1 soll nun wie folgt lauten: Amt für ländliche Entwicklung Straßenseitige Einfriedungen sind als Zaun mit einer max. Höhe von 1,20 m zulässig. Wasserwirtschaftsamt Hof Einfriedungen an den seitlichen und rückwärtigen Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Grundstücksgrenzen sind als Zaun mit einer max. Höhe Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. von 1,50 m zulässig. 9
Die Gemeinden informieren Straßenseitige Einfriedungen sowie Einfriedungen an Für den Zeitraum einer unerlaubten Einleitung wird Nie- den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen derschlagswasserabgabe fällig. sind als geschnittene Hecke aus heimischen Laub Der überplante Bereich liegt in keinem festgesetzten oder gehölzen (siehe Ziffer IV. Liste der Gehölz-/Pflanzen faktischen Überschwemmungsgebiet und auch nicht in arten) bis zu einer max. Höhe von 1,50 m jeweils ab einem Trinkwasserschutzgebiet. Oberkante Gelände bzw. Straße zulässig. Aus Sicht der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft am ... LRA gilt generell: 3. Das unter Ziffer C.IV.8 festgelegte Verbot „giftiger – Die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Ver- Pflanzen“ ist u. E. von § 9 BauGB nicht gedeckt und sollte sickerung von gesammeltem Niederschlagswasser deshalb entfallen. (NWFreiV) und die technischen Regeln zum schadlo- Beschluss: sen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser Der Gemeinderat beschließt, dies zu streichen. (17 : 0) in das Grundwasser (TRENGW) oder in Oberflächen- gewässer (TRENOG) müssen beachtet werden. 4. Die Hinweise unter Ziffer D.14.–16. sind von der Ge- – Ist während der Baumaßnahme eine Bauwasserhal- meinde bei Einreichung der Bauanträge zu überwachen. tung erforderlich, ist beim Landratsamt eine Erlaubnis nach Art. 70 BayWG zu beantragen. Beschluss: – Lagerungen von wassergefährdenden Stoffen sind Der Gemeinderat beschließt, dies zu überwachen. über das Formblatt „Anzeige der Lagerung wasser (17 : 0) gefährdender Stoffe“ anzuzeigen. II. Wasserrecht, Behindertenbeauftragter, Bautechnik – Ölheizungen mit mehr als 1.000 Liter Heizöllagerung Auf die beiliegenden Stellungnahmen wird hingewiesen. sind vor Inbetriebnahme von einem AwSV Sachver- III. Naturschutz, Kreisbrandrat ständigen prüfen zu lassen. Vom fachlichen Naturschutz sowie vom Kreisbrandrat Sollten im Zuge der Durchführung vorhandene Wegsei- wurde eine Stellungnahme nicht abgegeben. Bitte wen- tengräben oder auch nur zeitweilige wasserführende den Sie sich ggf. direkt an die Ansprechpartner. Kleingewässer vorübergehend gekreuzt werden, sind die- se von Ablagerungen freizuhalten und nach Möglichkeit IV. Sonstiges zu überbrücken. Sofern dies nicht möglich ist und statt- Von den sonstigen Fachstellen wurden keine Bedenken dessen eine vorübergehende Verrohrung vorgesehen gegen die Planung vorgebracht. werden muss, ist diese zur Sicherstellung eines schad b) Stellungnahme der Wasserwirtschaft losen Wasserabflusses in Abstimmung mit der Kommune als Unterhaltsverpflichtetem ausreichend groß zu dimen- Schmutzwasser sionieren, sohlgleich einzubringen, so kurz wie möglich zu Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Trup- halten und regelmäßig zu unterhalten. pachtal endet am 31.12.2022. Diese wurde mit Auflagen Sofern Drainagen durch Baumaßnahmen beeinträchtigt verbunden (u.a. Vorlage der Nachweise für die Misch werden, ist deren Funktion wieder herzustellen bzw. ent- wassereinleitungen, Vorlage einer Fremdwassersanie- sprechender Ersatz zu schaffen. rungsplanung). Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanalisation, der Mischwasserbehandlungs Wasserwirtschaftliche mögliche Probleme derzeit nicht anlagen und der Kläranlage sowie die Dichtheit der erkennbar. Generell ist das Wasserwirtschaftsamt Hof un- Kanalisation ist eigenverantwortlich zu gewährleisten und bedingt am Verfahren zu beteiligen. bei den Planungen miteinzubeziehen. Beschluss: Niederschlagswasser Dem Gemeinderat ist bekannt, dass die wasserrechtli Der Begründung der Bebauungsplanänderung bzw. -er- che Erlaubnis der Kläranlage am 31.12.2022 endet. Ein weiterung ist zu entnehmen, dass das Niederschlagswas- Ingenieurbüro wurde zur Berechnung einer General ser über den öffentlichen Regenwasserkanal zum beste- entwässerungsplanung bereits beauftragt. Die nötigen henden Regenrückhaltebecken geleitet wird. Unterlagen werden bis Ende 2020 eingereicht. Im Zuge der Erschließungsplanung wird überprüft, ob sich Än Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Baugebiet „Mas- derungen am bestehenden Regenrückhaltebecken er halder“ endet am 31.12.2022. Sofern sich Änderungen geben. Die restlichen Anregungen nimmt der Gemeinde zum bereits genehmigten Umfang ergeben, sind diese rat zur Kenntnis und geht davon aus, dass dies bei Be beim Landratsamt Bayreuth gemäß Ziffer III Nr. 4 des Be- darf berücksichtigt wird. Das WWA Hof wurde am Ver scheides vom 20.06.2017, Az. FB44-6323 anzuzeigen. fahren beteiligt, eine Stellungnahme wurde nicht abge Abschließend weisen wir darauf hin, dass ein gehobenes geben. (17 : 0) wasserrechtliches Verfahren in der Regel ca. zwei Jahre in Anspruch nimmt. c) Fachtechnische Stellungnahme der Bautechnik Wir bitten deshalb um Vorlage von Antragsunterlagen zur Anregungen, Vorschläge Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach der Da sämtliche Höhen der einzelnen Gebäudetypen (Wand- Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrecht höhen etc.) auf Ok Rohfußboden bezogen sind, erscheint lichen Verfahren (WPBV) bis zum 31.12.2020. es als sinnvoll, auch die Höhenlage der baulichen Anlage 10
Die Gemeinden informieren unter Punkt 6 auf Ok Rohfußboden und nicht auf Ok als auch die Grenzziehung sind daher ungenau. Aus Sicht Fertigfußboden festzulegen. des ADBV besteht hier Handlungsbedarf in Form einer Abmarkung zumindest der Umfangsgrenze. Bei der Beschluss: Erschließung der Baugrundstücke/Gebäude sollten – ggf. Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Festlegun in Absprache mit Netzbetreibern – bereits Leerrohre gen zur „Höhenlage der baulichen Anlage“ unter C. I. 6 (Speedpipes) eingebracht werden, um die Gebäude mit zur Vermeidung von Irrtümern seitens der Bauherren zukunftsfähiger Breitbandtechnik FTTB/FTTH versorgen zu belassen (Hinweis: Der Fußbodenaufbau kann von zu können. Bauvorhaben zu Bauvorhaben differieren.). (17 : 0) Seitens des Amt für Digitalisierung, Breitband und Ver- Beim Gebäudetyp 5 mit Satteldach ist auch ein versetztes messung Bayreuth bestehen keine weiteren Anregungen. Dach zulässig. Wie ist das zu verstehen? Ich möchte Sie bitten, uns nach Abschluss des Verfahrens einen rechtskräftigen Bebauungsplan – sehr gerne auch Beschluss: digital – zukommen zu lassen. Wir bitten um rechtzeitige Der Gemeinderat beschließt, dies zu streichen. (17 : 0) Information, falls von Seiten der Gemeinde Mistelgau Ver- Die Festsetzung unter 2.2, Dächer von Garagen und messungsarbeiten betreffend eventueller Zerlegungen / überdachten Stellplätzen sind in Dachdeckung und Nei- Grenzermittlungen vorgesehen sind. gung dem Hauptgebäude anzugleichen, widerspricht der Beschluss: weiteren Festsetzung: Bei Garagen und Nebengebäuden Der Gemeinderat beschließt, einen schmalen Grund an der Grundstücksgrenze hat sich der Nachbauende in stücksstreifen von den Flurstücken 1145 u. 1146 zum Bezug auf Dachform und Dachneigung anzupassen. Dies Flurstück 1145/1 wegmessen zu lassen und im ge sollte klargestellt werden. meindlichen Eigentum zu behalten, um Anlieger des Beschluss: Weges zu bleiben. Die Grundstücke werden erst nach Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung unter erfolgter Vermessung notariell verkauft. Eine Vermes C. II. 2.2 letzter Absatz wie folgt anzupassen: sung des Gebietes soll im Ganzen erfolgen. Weiterhin soll im Zuge der Vermessungen bei den Grund- „Bei Garagen und Nebengebäuden an der Grundstücks- stücken, die an eine landwirtschaftliche Nutzfläche an- grenze (unmittelbare Grenzbebauung) hat sich der Nach- schließen, eine Teilfläche entlang der Grundstücksgrenze bauende in Bezug auf Dachform und Dachneigung dem im Besitz der Gemeinde bleiben. Dies soll verhindern, dass Gebäudebestand anzupassen.“ (17 : 0) die angrenzenden Landwirte ihre Felder direkt bis zur d) Fachtechnische Stellungnahme des Behindertenbeauf Grundstücksgrenze der neuen Eigentümer bewirtschaften. tragten (17 : 0) Die 2. Änderung und Erweiterung des B-Planes enthält 1.2.6 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom keine Aussagen über die barrierefreie Erschließung des 05.05.2020: öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes. Dies ist noch zu ergänzen. Bei entsprechender Flächenverfügbarkeit wird Gegen die oben aufgeführte Planung haben wir grund- eine Planung für die öffentliche Infrastruktur entsprechend sätzlich keine Einwände. DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Öffentlicher Ver- Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanla- kehrs- und Freiraum – Planungsgrundlagen – empfohlen. gen (TK-Anlagen) der Deutschen Telekom AG. Diese sind aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich. Der Be- Beschluss: standsplan ist nur für Ihre Planungszwecke bestimmt und Der Gemeinderat beschließt, eine Aussage zur barriere darf nicht an Dritte weitergegeben werden. freien Erschließung zu ergänzen. Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunika In der Begründung zum Bebauungsplan wird unter tionsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei Ziffer 7.1 nachstehender Absatz aufgenommen: Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Die geplante öffentliche Infrastruktur wird bei entspre Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien chender Flächenverfügbarkeit nach der DIN 18040-3 müssen weiterhin gewährleistet bleiben. (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) nach Möglichkeit Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errich- ausgeführt. (17 : 0) tung eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je nach Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine 1.2.5 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund be- Schreiben vom 30.03.2020: hält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden Die Planungsgrundlage entspricht, soweit ersichtlich, oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen dem aktuellen Katasterstand. Das Flurstück 1145/1 (An- anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes liegerweg) ist rechtlich an den Flurstücken 1145 und 1146 zu verzichten. beteiligt und sollte daher in das Verfahren mit einbezogen Aus diesem Grund und zur eventuellen Koordinierung mit werden. Die Umfangsgrenze des Baugebiets sowie die Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der ande- innerhalb liegenden Flurstücke sind bis auf Flurstück 1153 ren Versorger ist es dringend erforderlich, dass sich die noch nicht vollständig vermessen. Die Flächenangaben Kommune noch in der Planungsphase, mindestens je- 11
Die Gemeinden informieren doch 4 Monate vor Baubeginn, schriftlich mit uns in Ver- aus, um das große Interesse an Baugrundstücken in bindung setzt. Mistelgau einigermaßen abzudecken. Um der Bevölke Bitte teilen Sie uns auch mit, welche eigenen oder Ihnen rungsprognose der nächsten Jahre, die e inen leichten bekannte Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich statt Rückgang in Mistelgau im Demographie-Spiegel des finden werden. Bayerischen Landesamt für Statistik vorhersagt, entge Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merk- genzuwirken, ist es notwendig, Bauflächen auszuwei blatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Ent- sen, wenn Bedarf und Nachfrage vorhanden ist, denn sorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Stra- Stillstand ergibt den, vom Landesamt errechneten, ßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013, siehe insbeson- Rückgang oder die Abwanderung der Bevölkerung. Wei dere Abschnitt 6, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, tere Innenbereichsflächen oder Bauflächen im Bereich dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhal- des gemeindlichen Flächennutzungsplanes konnten tung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der durch die Gemeinde nicht erworben werden. Leerste Telekom nicht behindert werden. hende Gebäude oder Baulücken in Bereichen eines Be Wir bitten im Bebauungsplan mit aufzunehmen, dass in bauungsplanes ohne festgesetzten Bauzwang befinden allen Straßen bzw. Gehwegen geeignete und ausreichen- sich nicht in gemeindlicher Hand, die Besitzer können de Trassen für die Unterbringung der Telekommuni nicht zum Verkauf gezwungen werden. Ein gemeind kationslinien vorzusehen sind. licher Aufruf im Mitteilungsblatt verlief erfolglos. (17 : 0) Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes reichen un- sere bestehenden Anlagen eventuell nicht aus, um die 1.2.8 Vodafone Kabel Deutschland, Mail vom 15.04.2020: zusätzlichen Wohngebäude an unser Telekommunika Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen tionsnetz anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder aufgebrochen entsprechend Ihrer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei werden müssen. Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubauge- Beschluss: biete in Verbindung. Der Gemeinderat beschließt, die Deutsche Telekom Beschluss: frühzeitig mit in die Erschließungsplanungen einzu Der Gemeinderat beschließt, sich kein Angebot von binden. (17 : 0) Vodafone Kabel Deutschland im Zuge der Erschlie ßungsplanung erstellen zu lassen, da das bereits 1.2.7 Regierung von Oberfranken – Höhere Landespla- bestehende Baugebiet Mashalder und die 1. Erweite nungsbehörde, Mail vom 23.04.2020: rung ausnahmslos von der Deutschen Telekom ver Gegen die Planung werden erhebliche Bedenken er sorgt wird. (17 : 0) hoben. Wie allen Kommunen in Bayern bekannt gemacht worden 1.2.9 Kreisheimatpfleger Berthold Just, Schreiben vom ist, hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, 06.05.2020: Landesentwicklung und Energie zur Steuerung und ins- Aus heimatpflegerischer Sicht ist mitzuteilen: besondere Verringerung des Flächenverbrauchs die Flä- Wie bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes am chensparoffensive ins Leben gerufen. Auf folgenden Link 03.06.2015, müssen die damaligen Bedenken erneut vor- wird verwiesen: http://www.landesentwicklung-bayern.de/ getragen werden: flaechensparoffensive. Das Miteinander und Nebeneinander von Satteldächern, Insoweit ist die Notwendigkeit des zusätzlichen Flächen- Zeltdächern, Walmdächern, Krüppelwalmdächern, Pult- bedarfs dezidiert und nachvollziehbar darzulegen (§ 1 dächern und versetzten Pultdächern insgesamt mit einer Abs. 3 BauGB Grundsatz der Erforderlichkeit). Insbeson- Dachneigungsspanne von 5 bis 50 Grad und sogar Flach- dere ist ein konkreter Nachweis zu erbringen, dass geeig- dächern entspricht nicht dem heimischen Erscheinungs- nete, innerörtliche Flächen für die Neuausweisung von bild von Wohngebäuden, wie sie gerade in Mistelgau in Bauland nicht vorhanden sind. ausreichender Beispielsgestalt vorhanden sind. Grundsätzlich (und insbesondere gem. Auslegungshilfe Auch das mögliche Nebeneinander von EG (ohne DG) bis zur Flächensparoffensive des StMWI) ist die zusätzliche EG+OG+DG ist einem harmonischen Bild einer Siedlung Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen zu nicht förderlich. Eine Quartierbildung für die verschiede- vermeiden, eine Innenentwicklung der Außenentwicklung nen Haustypen geht aus dem Entwurf nicht hervor. vorzuziehen und flächensparenden Siedlungsformen Vor- Wenn die verschiedenen Lösungen beibehalten werden rang zu geben. sollen (was ausdrücklich nicht wünschenswert ist), wäre Die Hinweise im ISEK zum aktiven Flächenmanagement wenigstens eine Quartierbildung für die verschiedenen (u.a. durch Aktivierung innerörtlicher Leerstände) sind im Haustypen wünschenswert. Übrigen zu beachten. Es entsteht ein Durcheinander verschiedener Bauformen, Beschluss: womit man das eigentliche Grundprinzip einer Siedlung, Die Gemeinde hat parallel zur Aufstellung der 2. Ände die bei guter Gestaltung aus der Ähnlichkeit ihrer Gebäu- rung und Erweiterung „Mashalder“ die 4. Änderung des de mehr wird als nur die Summe ihrer Teile, völlig aufgibt Bebauungsplanes „Schlot“ aufgestellt. Diese befindet und damit die Identität einer Landschaft schädigt. sich zwar im Innenbereich, reicht aber bei weitem nicht „Natursteineinfriedungen ohne Zaun bis max. Höhe von 12
Die Gemeinden informieren 1,00 m“, das sind Mauern, sind heimatpflegerisch in einer Die neu zu errichtenden Netzanlagen sollen in öffent Siedlung unserer Gegend nicht zu befürworten. lichen Verkehrsflächen verlegt werden. Eine Randeingrünung zur freien Landschaft hin fehlt. Beschluss: Auch wenn sich die Bebauung dort eines Tages fortsetzen Der Gemeinderat beschließt, keine Verteilerschränke wird, wie es sich durch die Straßen andeutet, wäre ein oder Erdkabel auf (nach Verkauf) privatem Grund er deutlicher und wirksamer Grünzug evtl. mit Fußweg darin, richten oder verlegen zu lassen. Die Stadtwerke ortsplanerisch wünschenswert. Bayreuth werden frühzeitig in die Erschließungs Grünzüge zwischen Siedlungen sollten nicht als Land planung mit eingebunden. (17 : 0) verschwendung, sondern als Chance für die Natur auf gefasst werden und der Vernetzung mit der freien Durchführung Landschaft dienen. Es kann festgestellt werden, dass sich die 2. Änderung Auch die unter Ziff. 2.2 zulässigen Dachüberstände an und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mis der Traufe bis zu 100 cm sind in keiner Weise Ausdruck telgau bei seiner Verwirklichung nicht nachteilig auf die einer hier heimischen Bauweise, sondern eher ober persönlichen Lebensumstände der im dortigen Bereich bayerischer Prägung. Wohnenden auswirken wird, insbesondere in wirtschaft In der Kartierung der Bodendenkmäler ist die Fläche nicht licher und sozialer Hinsicht. verzeichnet. 2. Billigungsbeschluss Für evtl. auftretende Funde ist der Hinweis im B-Plan ent- halten. Beschluss: Beschluss: Der Gemeinderat Mistelgau billigt hiermit den Entwurf Die Stellungnahme des Kreisheimatpflegers entspricht zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs nahezu der Stellungnahme der Beteiligung zum Ur planes „Mashalder“ samt Begründung von der Inge sprungsbebauungsplan „Mashalder“ im Jahr 2015. Der nieurgesellschaft Koch mbH, Danziger Str. 12, 95478 Gemeinderat beschließt, unter nochmaliger Abwägung Kemnath, in der Fassung vom 27.07.2020 unter aller heimatpflegerischer Gesichtspunkte, aber eben Berücksichtigung der beschlossenen Bedenken und auch der freien Gestaltungs- und Planungsabsichten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der der Gemeinde Mistelgau, im Baugebiet „Mashalder“ Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger samt 1. und 2. Änderung die vorhandene Planung bei öffentlicher Belange. (17 : 0) zubehalten. Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass „massive Einfriedungsmauern“ laut Bebauungsplan 3. Satzungsbeschluss entwurf bereits unzulässig waren. Eine kleine Randein grünung zum bestehenden Anliegerweg und den Bau Beschluss: plätzen bleibt im gemeindlichen Besitz. (16 : 1) Der Gemeinderat Mistelgau beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB die von der Ingenieurgesellschaft Koch 1.2.10 Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, mbH, Danziger Str. 12, 95478 Kemnath, in der Fassung Schreiben vom 23.04.2020: vom 27.07.2020 ausgearbeitete 2. Änderung und Er Zum o. g. Vorhaben gibt es keine Einwendungen. weiterung des Bebauungsplanes „Mashalder“ Mis Da die umliegenden Flurstücke weiterhin ackerbaulich telgau samt Begründung in der Fassung vom genutzt werden, gehen von einer üblichen Flächenbewirt- 27.07.2020 als Satzung. (17 : 0) schaftung Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen aus, Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungs die von den Anwohnern zu dulden sind. Ein entsprechen- beschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich der Hinweis sollte in den Bebauungsplan aufgenommen bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt werden. die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla Beschluss: nes „Mashalder“ Mistelgau gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 Der Gemeinderat beschließt, dies wieder, wie im Gebiet BauGB in Kraft. „Mashalder u. 1. Änderung Mashalder“, im Rahmen der Kaufvertragsurkunde zu regeln. Eine Immissionsdul dungsverpflichtungsklausel ist hier einzutragen. 4. Sonstiges (17 : 0) 4.1 Der Landkreis Bayreuth bittet um Benennung eines 1.2.11 Stadtwerke Bayreuth, Schreiben vom 14.04.2020: Klimaschutzbeauftragten. Der neu hinzugekommene Außenbereich des Baugebie- Das Gemeinderatsgremium fragt den Gemeinderat Dr. Tim tes kann durch Erweiterung unseres Versorgungsnetzes Kraemer, ob er diese Aufgabe übernehmen möchte. Herr mit elektrischer Energie versorgt werden. Dr. Kraemer wird in der nächsten Sitzung seine Entschei- dung mitteilen. Falls Verteilerschränke und Erdkabel der Niederspan- nungsebene auf privatem Grund verlegt oder errichtet 4.2 Herr Sturm bittet darum, eine Beschattung auf dem werden müssen, sind für diese beschränkt persönliche neuen Kinderspielplatz in der Inneren Hut anzubringen. Dienstbarkeiten zu Gunsten der Stadtwerke Bayreuth im Bürgermeister Lappe wird den Bauhof beauftragen, ein Grundbuch eintragen zu lassen. Sonnensegel anzubringen. 13
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