DAS HAUS DES JUGENDRECHTS STUTTGART - DAS ERFOLGREICHE KONZEPT SEIT 1999 - POLIZEI
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D AS E RFO LG R E ICHE KON Z EPT SEI T 1999
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS
STUTTGART
POLIZEI
S TA AT S A N W A LT S C H A F T
JUGENDAMT
AMTSGERICHT1. Juni 1999. Start der erfolgreichen Arbeit im Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt und Münster. Vorbild für zahlreiche weitere Häuser dieser Art im gesamten Bundesgebiet. Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Amtsgericht gehen gemeinsam neue Wege im Umgang mit Jugenddelinquenz. Einheitliche Zuständigkeiten, feste Ansprechpartner, abgestimmtes Handeln. Die jungen Menschen in ihrer sozialen Entwicklung fördern, vor weiterem Fehlverhalten bewahren. Maßnahmen und Hilfen aller Beteiligten gut abstim- men. Individueller Maßanzug für die momentane Lebenssituation. Transparenz gegenüber Tätern und Opfern. Zusammenarbeit mit Schulen und Jugend- hilfeeinrichtungen. An der Schwelle zur Kriminalität gemeinsam zum Wohle der Jugendlichen reagieren.
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
INHALTSVERZEICHNIS
Editorial Seite 4 Prävention Seite 26
Vernetzung Seite 26
Das Haus des Jugendrechts – Projekte Seite 28
die Erfolgsgeschichte Seite 8 Finanzierung Seite 28
Der Weg zum Fälle aus der Praxis Seite 31
Haus des Jugendrechts Seite 11
Die Vision Seite 11 Das Haus des Jugendrechts
Die Planungsphase Seite 11 im Echo ... Seite 51
Das Wohnortprinzip ... der Schulen Seite 51
bei der Polizei Seite 12 … der Jugendhilfeeinrichtungen Seite 51
Unter einem Dach Seite 12 … der Bezirksvorsteher Seite 52
Kosten Seite 13 … der Interessierten Seite 52
… der Medien Seite 52
Entwicklungen Seite 15
Wir mussten uns Impulse Seite 55
zusammenraufen Seite 15
Örtlicher Bereich Seite 15 Bis heute hat diese Vision
Virtuelles ihre Kraft nicht verloren Seite 57
Haus des Jugendrechts Seite 15
Politische Bewertung Seite 16 Haus des Jugendrechts ...
Erweiterung ... alles auf einen Blick Seite 58
Haus des Jugendrechts Seite 16
Daten und Fakten Seite 61
Repression Seite 17 Historie Seite 61
Kernpunkte unserer Arbeit Seite 17 Personalstand Seite 62
Informationswege Seite 17 Sachliche Zuständigkeit Seite 62
Genutzte Zeit ist sinnvolle Zeit Seite 20
Der Täter-Opfer-Ausgleich Seite 21 Literaturverzeichnis Seite 63
Verteidigung Seite 22
Transparenz Seite 22 So können Sie uns erreichen Seite 64
Wissenschaftliches Ergebnis Seite 23
3Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Kerner
Seniorprofessor der Universität Tübingen.
Emeritierter Ordinarius für Kriminologie,
Jugendstrafrecht, Strafvollzug und
Strafprozessrecht (Direktor des Instituts
für Kriminologie bis 30.9.2011)
Grundlagen des Verfahrens in Jugendsachen und künftig verhaltensbestimmend sind, wenn sie rasch
kreative Gestaltungsmöglichkeiten für die Häuser und personal getragen erfolgen. „Rasch“ meint da-
des Jugendrechts. bei, dass die Reaktion erfolgen soll, bevor sich die
intellektuelle wie emotionale „Erinnerung“ verflüch-
Das Verfahren in Jugendsachen soll nach der tigt. In der Praxis wird regelmäßig die Polizei den
guten traditionellen Grundorientierung des deut- Erstkontakt bekommen. In einer Erstvernehmung,
schen Jugendkriminalrechts, als einer Mischung von die durch Zuwendung gekennzeichnet ist und bei der
strafrechtlichen und jugendhilferechtlichen Elemen- ein junger Tatverdächtiger sich als Person geachtet
ten, in einem besonderen Maße erzieherisch ausge- erlebt, kann das Vernehmungsgeschehen nachhaltig
richtet sein. Dies gilt stets für Jugendliche im Alter von wirkende „Zeichen“ setzen.
14 bis unter 18 Jahren. Aber auch für junge Menschen
von 18 bis unter 21 Jahren, die in vielen anderen Hin- Auf die damit verbundenen erzieherischen Erfah-
sichten vom Gesetz als Volljährige eingestuft sind, rungseindrücke können später die anderen Verfah-
kann ein individualisierend - fördernder Umgang rensbeteiligten zielführend aufbauen. Individuali-
wesentlich zu einer künftigen Legalbewährung und sierte Reaktionen oder Sanktionen sollen und können
zur sozialen Integration beitragen. Jungerwachsene dazu beitragen, dass ein junger Mensch einzusehen
können nach Jugendstrafrecht behandelt werden, lernt, Unrecht begangen zu haben. Unrechtseinsicht
wenn die ihnen vorgeworfenen Taten ganz typisch bildet eine gute Basis für Verantwortungsübernah-
sind für Verhaltensweisen, die man sonst von unrei- me gegenüber Geschädigten, besonders personalen
fen Jugendlichen zu erleben pflegt (sog. „Jugend- Opfern. Sie fördert die Bereitschaft, Hilfe zur Vermei-
verfehlungen“). dung künftiger neuer Straftaten zu akzeptieren. Dies
entweder anstelle oder auch neben einer leichten
Aus lerntheoretischen Experimenten und Forschun- Sanktion bzw. einer ggf. unvermeidlichen Kriminal-
gen der Persönlichkeitspsychologie wie der Sozialpsy- strafe im Bedarfsfall.
chologie wissen wir, dass erzieherisch ausgerichtete
Interventionen bei Fehlverhalten junger Menschen als Das Jugendstrafverfahren bietet unterschiedliche
Lebenserfahrung dann besonders einprägsam und Möglichkeiten individualisierte Hilfen, Sanktionen
oder auch Strafen miteinander zu kombinieren. In
Häusern des Jugendrechts ist dafür geballte Kom-
petenz aufgrund der direkten Zusammenarbeit von
Fachleuten verschiedener Behörden versammelt.
4DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
EDITORIAL
Mit dem Ziel, eine Veränderungsbereitschaft zu Die flexible Vorgehensweise dient dem Ziel, auf
wecken und tatsächliche Veränderungen zu unter- jeder Verfahrensstufe eine für den Einzelfall mög-
stützen, wird den jungen Menschen aktivierende Hil- lichst optimal passende Lösung zu finden. Das deut-
fe angeboten: Hilfe zur Selbsthilfe, zur Stärkung eines sche Recht bietet der Praxis dafür gut geeignete
positiven Selbstbildes, zur Festigung des Vertrauens Normen an:
in die Fähigkeit zur selbständigen Lebensgestaltung
(„Selbstwirksamkeit“) und zur Stabilisierung des ■ Der Jugendrichter kann vom ersten Tag der
Fremdvertrauens sowie der Bindungsfähigkeit. Ermittlungen an „vorläufige Anordnungen über die
Erziehung“ eines jungen Beschuldigten treffen oder
In Häusern des Jugendrechts gibt es zudem we- die Jugendgerichtshilfe um die rasche Prüfung bit-
niger „Sand im Getriebe“ als sonst im behördlichen ten, ob besondere Hilfen nach dem Kinder- und
Umgang. Das nach Recht, Gesetz und Erlassen usw. Jugendhilfegesetz seitens des Jugendamts angezeigt
notwendige förmliche Vorgehen gelingt leichter als sind und alsbald effektiv gewährt werden können
sonst. Denn alle Mitwirkenden kennen einander (§ 71 Abs. 1 JGG) 1. Der Jugendrichter kann dann, wenn
persönlich. Sie sind aufgrund ihrer alltäglichen junge Beschuldigte ganz akut in einer sie selbst oder/
Arbeitskontakte über die Verfahrensregeln sowie und andere gefährdenden Krise sind, eine Heim-
bürokratischen Besonderheiten der jeweilig „ande- unterbringung anordnen (§ 71 Abs. 2 JGG).
ren Seite“ zutreffend informiert. Das informell ein-
gespielte Miteinander erlaubt es, Zwänge und Be- ■ Zur Klärung in schwierigen Grenzfällen, etwa bei
schränkungen beim gegenseitigen Informationsaus- Anzeichen von Fluchtgefahr oder unmittelbar dro-
tausch von vornherein einzuplanen. Unterschiedliche hender Gefahr der Begehung von neuen nicht un-
Datenschutzregeln bilden ein oft besonders heraus- erheblichen Straftaten, kann der im Haus des Ju-
forderndes Beispiel. Ein früher substantieller Infor- gendrechts tätige Vertreter der Jugendgerichtshilfe
mationsaustausch (z.B. nach § 70 JGG) erlaubt sogleich im Sinne der Haftentscheidungshilfe als sog.
zeitnah aufeinander abgestimmte parallele Erhe- „Haftvermeidungshilfe“ für den Richter substantiell
bungen, Ermittlungen und Planungen. Dies trägt prüfen, ob eine intensive jugendrechtliche Hilfeform
zu einer günstigen Verfahrensbeschleunigung all- gefunden werden kann, aufgrund derer ein Haft-
gemein, aber auch zur Einsparung von Ressourcen befehl zur Untersuchungshaft, ggf. aber selbst eine
bei. Heimeinweisung mit richterlichem Unterbringungs-
2
befehl überflüssig wird .
1 2
In Verbindung mit § 38 JGG sowie §§ 27 ff. und § 52 SGB VIII. Bei „Ge- §§ 71 Abs. 2, 72, 72a und 89c JGG; §§ 112 ff. StPO
fährdung des Kindeswohls“ ggf. auch Anrufung des Familiengerichts
nach § 50 SGB VIII, 157 ff FamFG und §§ 1666, 1666a BGB.
5■ Bereits bei der „ersten Vernehmung“ durch Poli- Anklage unerlässlich erscheint, im Wege der sog.
zeibeamte, Staatsanwälte oder Richter geht es dar- Diversion von weiterer Verfolgung absehen (§ 45 Abs. 2
um, die „persönlichen Verhältnisse“ junger Beschul- S. 2 JGG); nach Einreichung einer Anklage kann der
digter so weit wie möglich anzusprechen und dabei Jugendrichter, wenn inzwischen positive Entwicklun-
abzuklären, ob und ggf. welche akuten Hilfen oder gen stattgefunden haben, das Verfahren einstellen
Maßnahmen angezeigt sind. Die jungen Menschen (§ 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JGG).
sollen „in geeigneten Fällen“ auch sogleich auf in
ihrem Fall nahe liegende Möglichkeiten hingewie- ■ Nicht selten sind Opfer aus schwereren Fällen nach
sen werden, in ein Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren TOA-Gesprächen in positiver Motivation bereit, sich
(TOA) einzusteigen, das je nach den Einzelheiten des mit einer Teilerstattung ihrer Schäden oder einem
Tatgeschehens und der Tatfolgen auch mit Schadens- verminderten Schmerzensgeldbetrag zu begnügen.
wiedergutmachung verbunden werden kann 3. In Manchen Opfern reicht auch eine als offen und auf-
Häusern des Jugendrechts kann dies ohne Reibungs- richtig erlebte Reue des jungen Täters, verbunden mit
verluste arrangiert werden. einer direkten Entschuldigung, um innerlich zufrie-
den mit der Tat „abschließen“ zu können.
■ Die Opfer von Straftaten junger Menschen kön-
nen in Häusern des Jugendrechts besonders früh und ■ Bei Sachbeschädigungen durch Graffiti oder selbst
effektiv auf ihre Rechte, Optionen, Hilfemöglichkei- heftigeren Schäden oder Zerstörungen, bei Dieb-
ten und Informationsquellen hingewiesen werden. stählen oder Leistungserschleichung oder sonstigen
Vermögensdelikten mag aus vernünftiger Sicht der
■ Besonders günstig ist es, wenn ein TOA freiwillig Geschädigten mitunter selbst dann kein Bedarf an
alsbald nach der Tat, spätestens vor dem Abschluss „Konfliktbereinigung“ nach Art eines TOA bestehen,
der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (§ 169a wenn Personen unmittelbar oder wenigstens indirekt
StPO), schon erfolgreich durchgeführt worden ist persönlich betroffen sind.
oder doch baldigen Erfolg verspricht. Dann kann der Die in den Häusern des Jugendrechts Aktiven kön-
Staatsanwalt, wenn nicht aus anderen Gründen eine nen nach schneller interner Abstimmung und erfor-
derlichenfalls externer zweiseitiger Kontaktaufnah-
me viel effektiver, als dies sonst im Behördengang
möglich wäre, auf ein „freiwilliges Anerbieten“ eines
3
§ 136 Abs. 1 S. 4, Abs. 3 mit §§ 155 und 155a StPO, i.V.m. § 163a Abs. 3
und 4 StPO.
6DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
jungen Täters zur wiedergutmachenden Arbeits- ■ Als „günstig“ für den Individual-, Sozial- und
leistung oder Geldentschädigung positiv eingehen, Rechtsfrieden dürfen beispielsweise Fälle gelten, in
ggf. unterstützt durch dessen Eltern und ggf. sogar denen die in Häusern des Jugendrechts Handeln-
abgesichert durch einen Vergleich unter Mitwirkung den aufgrund ihrer vernetzten Kontakte erkennen,
von Anwälten. Auch dann sind Diversionsentschei- dass Opfer wie Täter und deren Umfeld auch ohne
dungen möglich 4. Urteil positiv beeinflusst werden können. Auf Opfer-
seite geht es um die Gewinnung oder die Stärkung
■ Im Verfahren bei den Häusern des Jugendrechts des Vertrauens in die Gültigkeit des Rechts und in die
bestehen aufgrund der engen Vernetzung der vor Ort unparteiische Amtsführung von Polizei und Justiz
Handelnden gesteigerte Möglichkeiten, um die „Tä- („positive Generalprävention“), um die Wiederher-
terseite“ wie die „Opferseite“ aktiv in die Beratungen stellung des Sicherheitsgefühls und um neue Lebens-
und Vorbereitungen von Entscheidungen einzubin- qualität. Auf Täterseite geht es um Verringerung von
den, ggf. auch mit Verteidigern und Opferanwälten. Rückfallrisiken, aber noch mehr um das Aufdecken
Das erlaubt eine auch erzieherisch günstige „Ver- von Stärken junger Täter, deren Förderung zur Sozial-
ständigung“ über die Verfahrensausgestaltung schon und Legalbewährung entscheidend beitragen kann,
im Vorverfahren (§ 160 b StPO), nach Einreichung der mit dem endlichen Ziel der sozialen Integration und
Anklage im Zwischenverfahren (§ 202a StPO), nach Rehabilitation.
Zulassung der Anklage und Eröffnung des Haupt-
verfahrens während der Vorbereitung der Hauptver- ■ Dass Häuser des Jugendrechts in den trotz allem
handlung und selbst noch am Rande bzw. außerhalb nicht wenigen verbleibenden Fällen, in denen eine
der Hauptverhandlung (§ 212 StPO), schließlich in der förmliche Verurteilung erfolgen muss, einen stimmi-
laufenden Hauptverhandlung (§ 257b StPO). Diese Ver- gen Gebrauch von den flexiblen Reaktionsmöglich-
ständigungen schließen Täter-Opfer-Ausgleich und keiten des Jugendstrafrechts machen können, bis hin
Schadenswiedergutmachung mit ein (arg. § 155a zu Modifikationen der Jugendstrafe als der einzigen
StPO), können zu einer Begrenzung des Verhand- echten Kriminalstrafe, versteht sich von selbst.
lungsstoffs (§§ 154 bzw. 154a mit § 257c StPO), in
besonders geeigneten und günstigen Fällen zu einem
der vorstehend beschriebenen Formen des Absehens
von der Verfolgung oder einer Verfahrenseinstellung
ohne Urteil, führen.
4
Je nach Konstellation entweder über § 2 Abs. 2 mit § 45 Abs. 2 S. 1 oder Nr. 1 JGG i.V. mit § 153 StPO, in Rechtsanalogie zu § 2 Abs. 2 JGG
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 JGG oder – anhand der Erwägung einer nachträglichen mit § 265a StPO und entweder §§ 23 Abs. 2, 57 Abs. 3 und 58 JGG oder
Unrechts- und Schuldmilderung – gemäß § 45 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1 § 56b Abs. 3 StGB.
7Das erste Haus des Jugendrechts das Miteinander in den einzelnen Be-
nahm am 01.06.1999 als bundes- hörden optimieren zu können – orga-
weit einmaliges Modellprojekt seine nisatorische Änderungen notwendig
Arbeit in den Stuttgarter Stadtbezir- machte. Anfängliche Schwierigkeiten
ken Bad Cannstatt und Münster auf. infolge bislang üblicher und entspre-
Seither gehen Polizei, Staatsanwalt- chend eingefahrener Verfahrensab-
schaft, Jugendamt und Amtsgericht läufe wurden durch das hoch moti-
gemeinsam erfolgreich neue Wege im vierte Team im Haus des Jugendrechts
Umgang mit der Jugenddelinquenz 1 – in gemeinsamer Anstrengung bald
vor allem bei der Sanktionierung aber überwunden.
auch in der Prävention.
Der Blick hinter die Kulissen der
Vieles hat sich in den vergangenen jeweils anderen Institutionen und
Jahren getan. Die mit der Gründung ein optimierter Informationsaus-
verfolgten Ziele, namentlich die Be- tausch wirkten sich positiv auf die
schleunigung staatlicher Reaktionen Zusammenarbeit aus. Der Kenntnis-
auf Straftaten nach dem Vorbild der stand aller über Strukturen und Ver-
New Yorker Nachbarschaftsgerichte, fahrensabläufe innerhalb der betei-
die Optimierung behördenübergrei- ligten Institutionen wurde hierdurch
fender Zusammenarbeit und nicht zu- vertieft. Das „ganzheitliche Wissen“
letzt die langfristige Reduzierung von bereichert die Arbeit miteinander und
Jugendkriminalität, haben die Arbeit erweitert den fachlichen Horizont.
der beteiligten Institutionen geprägt Das Vertrauen zueinander wuchs und
und in einigen Aspekten wesentlich stärkte die Gesamtstruktur.
verändert.
Seit der Gründung haben wir viele
Gewachsen ist in diesen Jahren neue Ideen und innovative Maßnah-
insbesondere eine neue Kultur der men auf den Weg gebracht, die dazu
Zusammenarbeit und der gegensei- beitragen, „kriminelle Karrieren“ im
tigen Vernetzung, die natürlich – um Ansatz zu stoppen und auch Kinder
und Jugendliche in sozial problema-
tischen Verhältnissen zu erreichen.
1
Delinquenz: Kriminalität, Straffälligkeit,
Gesetzesverstoß
8DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS
DIE ERFOLGSGESCHICHTE
Auch Staatsanwaltschaft und Ge- Allein der Umstand, dass Polizei anderen Institutionen wie Schule und
richt leisten ihren Beitrag in der und Staatsanwaltschaft „Tür an Tür“ Jugendhilfe ist selbstverständlich ge-
Prävention und zeigen dabei eine sitzen und so die Staatsanwaltschaft worden.
neue Facette in ihrer Arbeit. Im Fokus in Person jederzeit ansprechbar und
sämtlicher Aktivitäten und Maßnah- greifbar ist, erlaubt eine deutlich in- Wir freuen uns, mit der Einrichtung
men steht dabei immer und vorran- tensivere Art der Einwirkung auf den des Haus des Jugendrechts eine echte
gig der junge Mensch, der sich an der jungen Mensch. Dieser kommt so un- Erfolgsgeschichte erzählen zu können.
Schwelle zur Kriminalität befindet mittelbar mit der Person in Kontakt,
oder bereits straffällig geworden ist. die später über die weitere Vorge- Der Begriff Haus des Jugendrechts
hensweise entscheidet. Bereits wäh- ist bundesweit zu einem Markenzei-
Bei unserer Arbeit behalten wir rend der Ermittlungen können ihm chen geworden. Der Erfolg zeigt sich
stets im Blick, dass auch mit der Ein- die Konsequenzen seines Handelns neben einer spürbaren Optimierung
richtung des Haus des Jugendrechts deutlich gemacht und zugleich Hand- von Verfahrensabläufen und der da-
kriminelles und sanktionswürdiges lungsoptionen aufgezeigt werden, raus resultierenden Beschleunigung
Verhalten von jungen Menschen im mit denen er im weiteren Verfahren der Verfahren nicht zuletzt in der
Zuständigkeitsbereich nicht gänzlich für sich „punkten“ kann. Übernahme des Konzepts – in Teilen
verhindert oder gar „abgeschaltet“ oder als Ganzes - durch weitere Städ-
werden kann. Auch die Nähe zum Stadtteil schafft te landes- und vor allem bundesweit.
eine ständige, fruchtbare Unruhe. Inzwischen gibt es weit über zehn
Mit Stolz können wir feststellen, Immer wieder gilt es, auf neue oder Häuser des Jugendrechts; in Thürin-
dass sich die Situation in den bei- veränderte Situationen kreativ zu gen unter der alternativen Bezeich-
den Stadtbezirken Bad Cannstatt und reagieren. Die Bürger des Stadtteils, nung Jugendstation.
Münster durch den Kontakt der jun- die dem Haus des Jugendrechts an-
gen Menschen, der Bürger, der Schu- fangs recht skeptisch gegenüberstan- Die „Mutter der Häuser des
len und Jugendeinrichtungen mit dem den, arbeiten nunmehr durch früh- Jugendrechts“, wie unsere Einrich-
Haus des Jugendrechts wesentlich zeitige Hinweise oder Strafanzeigen tung auch genannt wird, bleibt das
verbessert hat. aktiv mit uns zusammen und sind Haus des Jugendrechts in Stuttgart-
froh über unsere Präsenz. Bad Cannstatt. Wir freuen uns über
diese Vorreiterrolle und Vorbildfunk-
Ein Ausdruck dieser Nähe sind tion und wollen auch weiterhin „Im-
auch die gemeinsamen Stadtteilpro- pulsgeber“ sein.
jekte. Die enge Zusammenarbeit mit
9DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
DER WEG ZUM
HAUS DES JUGENDRECHTS
„Damit hat ein bundes- Die Vision. Politische und institutionelle Be-
weit einzigartiges Projekt denken mussten ausgeräumt werden.
nach über zwei Jahren 1996 erreichte die Diskussion
einer aufregenden Ide- um steigende Tatverdächtigenzahlen Schließlich stimmten der Ober-
enfindung und Konzep- im Gewaltbereich und das immer bürgermeister sowie die Leiter von
tionierung seine Gestalt niedriger werdende Einstiegsalter in Staatsanwaltschaft und Gericht zu.
angenommen. die Kinder- und Jugenddelinquenz Zunächst als Haus der Gerechtigkeit
Neue Wege mussten be- einen neuen Höhepunkt. Der Ruf nach vorgestellt, schlug Stuttgarts damali-
gangen werden, Schatten härteren Strafen, Herabsetzung des ger Oberbürgermeister für diese Visi-
mussten übersprungen Strafmündigkeitsalters und schnellen on den Namen Haus des Jugendrechts
werden, ein finanzieller Sanktionen wurde immer lauter. vor. Die Planung für das bundesweit
Kraftakt war vonnöten.“ einmalige Modellprojekt konnte be-
Unbefriedigend war zudem, dass ginnen.
Damaliger Polizeipräsident die staatlichen Reaktionen vielfach
Dr. Martin Schairer, Projektleiter, nicht abgestimmt waren und nachei- Die Planungsphase.
zur Eröffnung des Haus des nander erfolgten. Die Zeitdauer zwi-
Jugendrechts, am 7. Juni 1999 in schen Straftat und Sanktionierung war In einer Planungsphase wurden
seiner Begrüßung. oft viel zu lang, junge Täter warteten von November 1997 bis Ende 1998
monatelang auf eine Reaktion oder in den vier beteiligten Institutionen
die erste Verhandlung bei Gericht. eigenverantwortlich neue Aufbau-
und Ablaufstrukturen in Teilprojekten
1997 war eine Idee des damaligen erarbeitet und in einem Gesamt-
Präsidenten der Landespolizeidirekti- projektbericht festgelegt.
on Stuttgart II die Initialzündung, mit
der er die Vision einer Stuttgarter Ant- Selbstverständlich waren für die
wort der Öffentlichkeit vorstellte. Die Institutionen die jeweils gültigen
kritische Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Rahmen und die daten-
Verfahrensabläufen bei den beteilig- schutzrechtlichen Aspekte Grundlage
ten Institutionen – Polizei, Staatsan- der Planungsarbeit.
waltschaft, Jugendamt und Gericht –
erforderte eine Phase der gegenseiti-
gen Annäherung.
11Gemeinsam vereinbarte Ziele unter einem Dach, und unter direk- leisten, wurde die Arbeitszeit der
liegen der Konzeption zu Grunde: ter Anbindung des Gerichtes, den Ver- Polizei im Haus des Jugendrechts an
fahrensablauf neu organisieren und die üblichen Ladenschlusszeiten –
■ Schnelles Handeln bei normwidri- praktizieren. wochentags bis 20.00 Uhr – ange-
gem Verhalten durch Beschleunigung glichen.
staatlicher und kommunaler Reaktion Das Wohnortprinzip bei der
auf Straftaten junger Menschen; Polizei. Unter einem Dach.
■ Optimierung der behördenüber- Wesentlich für die zukünftige Als geeignete Stadtbezirke für das
greifenden Zusammenarbeit; Zusammenarbeit war die Angleichung Modellprojekt wurden Bad Cannstatt
der sachlichen und örtlichen Zustän- und Münster mit ca. 74.000 Ein-
■ langfristige Reduzierung der Ju- digkeiten der Institutionen. wohnern, darunter ca. 14.000 unter
gendkriminalität. 21 Jahren, ausgewählt.
Dazu musste die Organisations-
Die Philosophie, schon an der struktur der Polizei an die der Justiz (Im Vergleich: die Stadt Stuttgart
Schwelle zur Delinquenz gemeinsam und des Jugendamtes angeglichen hatte 2012 ca. 580.000 Einwohner,
zum Wohle junger Menschen und zum werden. davon ca. 108.000 unter 21 Jahren).
Wohle der Gesellschaft zu reagieren, Drei einschneidende Veränderun-
wurde dem Haus des Jugendrechts gen waren notwendig: Widerstände aus der Bevölkerung
mit auf den Weg gegeben. waren zu überwinden. Sie vermu-
■ Die Umstellung vom Tatort- auf teten in ihrem Stadtteil die Unter-
Der gesamte Verfahrensablauf das Wohnortprinzip; bringung von Schwerkriminellen und
zwischen den Institutionen muss- gründeten eine Bürgerinitiative. Eine
te neu gestaltet und abgestimmt ■ die Ausweitung der Zuständigkeit Lokalzeitung titelte „Angst vor Haus
werden. in der polizeilichen Jugendsachbe- des Jugendrechts“.
arbeitung, die bisher bei der Vollen-
Dazu waren auch die bisherigen dung des 18. Lebensjahres endete, Die Auswahl eines geeigneten
Zuständigkeiten neu zu überdenken. auf alle Personen bis zur Vollendung Gebäudes für Polizei, Staatsanwalt-
des 21. Lebensjahres; schaft und Jugendamt gestaltete sich
Auf jugendliches Fehlverhalten aufwändig. Es musste ein Gebäude
sollte besser geantwortet und vor ■ die Zuständigkeit für einen Groß- gefunden werden, das den Rauman-
allem nicht nur nach der Tat teil aller Straftaten, von der ein- forderungen der Institutionen ent-
wirkungsvoll reagiert, sondern auch fachen bis zur schweren Kriminalität. sprach.
Hilfe angeboten werden.
Damit wurde die zentrale Grund- Ein städtisches Bürogebäude
Um optimal zusammenarbeiten lage für eine neu ausgerichtete und mitten im Bezirk Bad Cannstatt
zu können, sollten Polizei, Staats- tragfähige Zusammenarbeit geschaf- erwies sich als passend. Die notwen-
anwaltschaft und Jugendamt in fen. digen, sicherheitsbedingten Umbau-
unmittelbarem Kontakt miteinander, maßnahmen wurden vorgenommen.
Um eine direkte Übernahme von
allen aktuell angetroffenen kindlichen
und jugendlichen Tätern, vor allem
aus Ladendiebstählen, zu gewähr-
12DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
Die Jugendhilfe im Strafverfahren Auf Ebene der Behördenleiter
(Jugendgerichtshilfe) des Jugendam- wurde eine Koordinierungsrunde zur
tes war anfangs in einem Gebäude Steuerung des Modellprojektes und
nebenan untergebracht. Den jungen der wissenschaftlichen Begleitung
Menschen und ihren Eltern sollte gebildet.
optisch deutlich gemacht werden,
dass sie von den Strafverfolgungs- Die organisatorischen Vorberei-
behörden zur Jugendhilfe im Straf- tungen in den Institutionen liefen auf
verfahren kommen. Hochtouren.
Die befürchteten Irritationen Kosten.
blieben aus.
Zum Einbau der Sicherheitsein-
Die Jugendhilfe im Strafverfahren richtungen bei Polizei und Staatsan-
ist nun mit Polizei und Staatsanwalt- waltschaft, wie Zugangstüren zu den
schaft im gleichen Gebäude unterge- Diensträumen, Waffen- und Verwahr-
bracht. raum, mussten im Jahr 1999 einmalig
ca. 100.000 DM investiert werden.
Alle drei Behörden benutzen ei-
nen gemeinsamen Hauseingang und Die monatlichen Mietkosten und
sind durch eigene Zugangsbereiche zu sonstigen Aufwendungen, wie EDV-
ihren Diensträumen baulich getrennt. Anschlüsse und Reinigung der Büros,
werden von den jeweiligen Institu-
Das Gericht liegt mitten in der In- tionen anteilig getragen.
nenstadt von Bad Cannstatt und blieb
aufgrund der richterlichen Unabhän- Am 1. Juni 1999 war eine starke,
gigkeit und der Neutralität im Verfah- viele überraschende Vision Wirklich-
ren an seinem bisherigen Amtssitz in keit geworden.
unmittelbarer Nähe. Die Arbeit im bundesweit ein-
maligen Modellprojekt Haus des
Vor dem Einzug in die neuen Jugendrechts begann.
Räume kamen alle zukünftigen Mit-
arbeiter im Haus des Jugendrechts
zum gegenseitigen Kennenlernen
und zum Einstimmen auf die gemein-
same Aufgabe im Rahmen einer Auf-
taktveranstaltung zusammen.
Eine wissenschaftliche Begleitung
wurde vorgesehen und konzipiert. Ein
abschließender Evaluationsbericht
sollte nach den festgelegten drei Mo-
dellprojektjahren Aufschluss über
Erfolg oder Misserfolg der neuen
Strukturen geben.
13DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
ENTWICKLUNGEN
ERWEITERUNGEN
Wir mussten uns zusammen- Örtlicher Bereich. Virtuelles Haus des Jugendrechts.
raufen.
Von 1999 bis 2013 umfasste die Nachdem mancherorts alternati-
Gleich zu Beginn unserer Arbeit örtliche Zuständigkeit des Haus des ve Überlegungen auf ein „virtuelles“
wurde sichtbar, dass das lückenhaf- Jugendrechts die zwei Stadtbezirke Haus des Jugendrechts abzielen, soll
te Wissen über die Arbeitsinhalte und Bad Cannstatt und Münster mit ins- hierzu kurz Stellung genommen wer-
gesetzlichen Voraussetzungen der je- gesamt ca. 74.000 Einwohnern, davon den.
weils anderen Institutionen zu Span- ca. 14.000 unter 21 Jahren.
nungen führte. Um organisatorische Verlockend erscheint die kurzfristi-
Abläufe zu harmonisieren wurde es Zum 1. Januar 2014 wurde die ge und ohne finanziellen sowie orga-
wichtig, sich den Kopf des anderen optimierte Zusammenarbeit unter nisatorischen Aufwand durchführbare
zu zerbrechen und über den eigenen Nutzung der Strukturen im Haus des Umsetzung. Das „virtuell“ bedeutet
Tellerrand zu schauen. Jugendrechts auf den gesamten Amts- aber, dass das Zusammenwirken auf
gerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt eine rein elektronische und telefo-
Datenschutzfragen führten in der und damit auf insgesamt neun Stadt- nische Ebene – wie bereits vielerorts
täglichen Arbeit zwischen Polizei und bezirke erweitert. üblich – verlagert wird.
Jugendgerichtshilfe zu Missverständ-
nissen. Ein Datenschutzseminar durch Der Amtsgerichtsbezirk umfasst Dadurch wird aber gerade der
den Sozialdezernenten beim Land- neben Bad Cannstatt und Münster wichtige persönliche Kontakt „face to
kreistag Baden-Württemberg wurde sieben weitere Stadtbezirke: face“ für den Jugendlichen mit den
veranstaltet. Weilimdorf, Feuerbach, Zuffenhausen, Ansprechpartnern der einzelnen In-
Stammheim, Mühlhausen, Untertürk- stitutionen nicht gelebt und zum
heim und Obertürkheim. anderen fehlen die kurzen Wege zwi-
schen den Institutionen „Tür an Tür“
Von der Erweiterung profitieren und von „Hand zu Hand“.
die jungen Menschen der drei weite-
ren Polizeireviere und drei Beratungs- Dies wird dem besonderen
zentren. Mit den jahrelang bewährten Anspruch eines „realen“ Haus des
Strukturen ist das Haus des Jugend- Jugendrechts nicht gerecht.
rechts nunmehr zuständig für ca.
232.000 Einwohner, davon ca. 46.000
unter 21 Jahren.
15Politische Bewertung. Am 6. Februar 2012 öffnete in Mit der Erweiterung wurde die
Pforzheim das zweite Haus des Staatsanwaltschaft im Haus um einen
2011 hat die erfolgreiche Konzep- Jugendrechts in Baden-Württem- Dezernenten und eine halbe Service-
tion Haus des Jugendrechts neuen berg seine Türen. Weitere Häuser des stelle verstärkt.
Rückenwind durch die neu gewählte Jugendrechts sind in Planung. So soll
grün/rote Landesregierung bekom- im Januar 2015 in Mannheim ein Haus Von den betroffenen drei Polizei-
men. des Jugendrechts eröffnet werden. revieren werden alle 11 Jugendsach-
bearbeiter und von den örtlichen
Im Koalitionsvertrag „Der Wechsel Erweiterung Haus des Jugend- drei Beratungszentren werden be-
beginnt“ zwischen BÜNDNIS 90/Die rechts. nannte Ansprechpartner mit einbe-
GRÜNEN und der SPD Baden-Würt- zogen.
temberg 2011-2016 wird auf Seite 64 Im Oktober 2011 besuchte der
ausgeführt: rechtspolitische Sprecher der BÜNDNIS Die Akteure in den sieben betrof-
90/DIE GRÜNEN Fraktion im Landtag fenen Stadtbezirken arbeiten weiter
„Mehr Häuser des Jugendrechts. das Haus des Jugendrechts in Stutt- dezentral in ihren Dienststellen. Die
Ausgehend von den überaus positiven gart. gewachsenen Kontakte, Kooperatio-
Erfahrungen mit dem Haus des Ju- nen und Personenkenntnisse vor Ort
gendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt Im März 2012 informierte sich der bleiben erhalten und werden weiter
streben wir eine Ausweitung solcher Justizminister des Landes Baden- gepflegt.
Einrichtungen auf andere geeignete Württemberg ausführlich vor Ort
Städte in Baden-Württemberg an. über unsere Arbeit. Aus der Mitte der Im Übrigen wurden die Bespre-
Wir werden zudem vorhandene Arbeitsebene wurde von Polizei, chungs- und Kommunikationsabläufe
Optimierungsmöglichkeiten bei der Staatsanwaltschaft und Gericht die an die bewährten Strukturen im Haus
behördenübergreifenden Zusammen- Idee zur Erweiterung des Haus des des Jugendrechts angeglichen.
arbeit von Justiz, Polizei und Jugend- Jugendrechts auf den gesamten Bezirk
ämtern zur Bekämpfung der Jugend- des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cann- Damit werden die Unterschiede im
kriminalität ausschöpfen. statt mit insgesamt neun Stadtbezir- Stadtbezirk (Kern) und im Flächenbe-
Die auf der Basis der Erkenntnis- ken vorgestellt. zirk (Erweiterung) berücksichtigt und
se aus dem Projekt Haus des Jugend- durch eine enge Zusammenarbeit der
rechts erlassenen Richtlinien für die Der Justizminister hat die Anregung beteiligten Institutionen optimiert.
Zusammenarbeit von Staatsanwalt- spontan aufgegriffen und die Entwick-
schaft, Polizei und Jugendhilfe wer- lung eines Konzeptes zur Prüfung der
den wir überprüfen und anpassen. Möglichkeiten einer Erweiterung dem
Unter dem Leitgedanken „Erziehen Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart
statt Strafen!“ werden wir das Ju- übertragen.
gendstrafvollzugsgesetz einer Reform
unterziehen.“ Im Januar 2014 konnte mit der
Umsetzung der Erweiterung begon-
nen werden.
Der Kern des Haus des Jugend-
rechts bleibt als dauerhafte Einrich-
tung in seiner bewährten Gesamt-
struktur erhalten.
16DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
Kernpunkte unserer Arbeit. zur Jugendstrafe, in der Praxis erfolg-
reich anzuwenden und festgefahrene
Entscheidend für uns alle im Haus Abläufe in Frage zu stellen.
des Jugendrechts ist, den jungen
Menschen in seiner Gänze zu betrach- „Der entscheidende Erfolgsfak-
ten und die Maßnahmen und Hilfen tor beim Haus des Jugendrechts ist
aller Beteiligten gut abzustimmen. die enge und persönliche Zusammen-
arbeit von Polizei und Staatsan-
Die Zusammenarbeit mit den waltschaft, Jugendgerichtshilfe und
Schulen und Jugendhilfeeinrichtun- Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
gen ist dabei von großer Bedeutung - „Tür an Tür“! Hierdurch ist es möglich,
gleichermaßen im Strafverfahren wie schneller und individueller auf Straf-
auch in der Präventionsarbeit. taten junger Menschen zu reagie-
ren.“
RE Wissen über die Infrastruktur, Gemeinsame Pressemitteilung
einheitliche Zuständigkeiten, feste des Innenministeriums, des Justiz-
PRESSION
Ansprechpartner und abgestimmtes ministeriums und der Landeshaupt-
Handeln sind Basis für präsente, in- stadt Stuttgart am 11.03.2003.
formierte, effiziente und akzeptierte
Reaktionen auf und zur Verhinderung Informationswege.
von Straftaten.
Die Informationswege und Post-
Besonders wichtig ist die innova- läufe wurden gleich zu Beginn neu
tive Form der behördenübergreifen- geordnet. Für die Staatsanwaltschaft
den Zusammenarbeit gerade bei den war es wichtig, sofort über alle ein-
jungen Menschen, die sozial gefähr- geleiteten Ermittlungen bei der Polizei
det sind. In diesen Fällen informiert informiert zu sein, um sich frühzeitig
die Polizei direkt die Jugendhilfe im in das Verfahren einbringen zu kön-
Strafverfahren, die Sofortgespräche nen.
anbietet. Dort wird die momentane
Situation analysiert, Hilfe und Be- Um dies zu gewährleisten, wurde
ratung angeboten und wenn nötig, vereinbart, eine Mehrfertigung der
werden weitere Hilfen von Institutio- Anzeigenaufnahme einer Straftat als
nen vermittelt. sogenannte „Vorausmeldung“ der
Staatsanwaltschaft zur Kenntnis vor-
Sanktionierung in der Strafver- zulegen. Durch die dauerhafte Prä-
folgung bedeutet bei uns nicht kur- senz der Staatsanwaltschaft und die
zer Prozess oder schnelles Abstrafen. kurzen Wege eröffneten sich für die
Durch die Neuorganisation erga- Polizei ganz neue Möglichkeiten in
ben und entwickelten sich zentrale der Ermittlungsarbeit.
Instrumente und Abläufe, die es uns
ermöglichen, die große Bandbreite
des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), von
der erzieherischen Maßnahme bis hin
17So kann zu jedem Zeitpunkt der Dieser frühzeitige Kontakt – noch
Ermittlungen sowohl von der Polizei während die Ermittlungen laufen –
als auch der Staatsanwaltschaft Kon- bedeutet einen hohen Informations-
takt aufgenommen werden. gewinn für die Staatsanwaltschaft. Sie
erhält einen persönlichen Eindruck
Durch unmittelbare Absprachen von dem jungen Menschen und lernt
können Haftbefehls- und Durchsu- auch oft schon die Eltern kennen.
chungsanträge vorbereitet werden
und es kann auf zeitaufwändige Zeu- Kenntnisse über die persönlichen
genvernehmungen und auf umfas- und familiären Verhältnisse werden
sende Ermittlungen zu „Nebenstraf- vermittelt, die wesentlichen Einfluss
taten“ verzichtet werden. auf den weiteren Verfahrenslauf ha-
ben können. So können dem jungen
Ziel ist, die Verfahren zeitnah Menschen seine Perspektiven und der
abzuschließen und unnötige Arbeit weitere Verlauf des Verfahrens aufge-
zu vermeiden. zeigt werden. Auch für eine spätere
Gerichtsverhandlung ist dieser Erst-
Bei besonders gelagerten Fällen – kontakt sehr wertvoll – man kennt
schwere Kriminalität, Begehungswei- sich schon.
se mit hoher krimineller Energie, auf-
fällig aggressiver oder uneinsichtiger Die Jugendhilfe im Strafverfah-
Täter – wird versucht, im Anschluss an ren kann nach der Fallkonferenz
die polizeiliche Vernehmung ein Ge- bereits ambulante Hilfen einleiten;
spräch im Sinne einer Fallkonferenz1 das polizeiliche Ermittlungsverfah-
bei der Staatsanwaltschaft durchzu- ren ist zu diesem Zeitpunkt noch
führen. Durch sie wird gegebenenfalls nicht abgeschlossen!
die Jugendhilfe im Strafverfahren in-
formiert. Sind die Eltern zur Verneh- Auch die Jugendhilfe im Strafverfah-
mung mitgekommen, sind auch sie ren bekommt damit zu einem sehr
dabei. frühen Zeitpunkt Informationen über
ein laufendes Ermittlungsverfahren
Diese Fallkonferenzen zeigen deut- und zum Umfeld des jungen Men-
lich, dass die jungen Menschen gut schen. Sie kann frühzeitig reagieren
unterscheiden können, bei welcher und die gesamte Palette der Leistun-
Institution sie sich gerade befin- gen nach dem Kinder- und Jugend-
den. Waren sie während der poli- hilfegesetz ausschöpfen.
zeilichen Vernehmung sehr unein-
sichtig und „frech“, wussten sie sich Erneute Auffälligkeiten werden der
bei der Staatsanwaltschaft gut zu be- Staatsanwaltschaft mit einem be-
nehmen. Sie nahmen „von Angesicht sonderen Hinweis zur Kenntnis
zu Angesicht“ wahr, dass hier jemand gebracht. Dies hat oft Einfluss auf
vor ihnen saß, der in ihrem Verfahren Entscheidungen im Verfahren. Der
die Entscheidungen treffen würde. ständige, zeitnahe Informations-
fluss gerade durch die „Tür- und
1
Fallkonferenzen siehe Seite 23.
18DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
Angelgespräche“ ist dabei von zentra- Die Kenntnisse des Gerichts über
ler Bedeutung und wird nur möglich die Zustände im Stadtteil oder aktu-
durch die gemeinsame Unterbringung elle persönliche Entwicklungen der
„Tür an Tür“. Angeklagten sind wichtig für das ge-
richtliche Verfahren.
Die besondere Verfahrensweise
zieht sich durch bis zum Gericht. Auch Die Einwirkungsmöglichkeit auf
die Staatsanwaltschaft nutzt die Mög- den jungen Menschen kann größer
lichkeit, dem Gericht besondere An- werden, er merkt, dass es um ihn
klagen vorab anzukündigen und auf geht, er fühlt sich ernst genommen.
deren Dringlichkeit und Besonderhei-
ten in der Täter- und/oder Delikts- Dies wird unter anderem dadurch
konstellation hinzuweisen. deutlich, dass eine wesentlich höhere
Akzeptanz der verhängten Sanktionen
Auch von der Polizei werden solche im Haus des Jugendrechts spürbar
Informationen an das Gericht weiter- wird.
gegeben. Besonders dann, wenn es
darum geht, schnell Signale in einen „Ich find’s (Red.: das Haus des
Stadtteil zu geben. Die Erfahrungen Jugendrechts) relativ gut. Sonst
zeigen, dass sich die Clique an einzel- hocken die Staatsanwälte alle zu-
nen, besonders kriminell auffälligen sammen und kriegen nur das
Personen orientiert und abwartet, Schlechte mit von den Leuten. Und
was passiert. dort, da kommunizieren die
Staatsanwälte mit Jugendgerichts-
Kommt keine staatliche Reakti- hilfe und mit der Polizei und
on, lassen sich einzelne weiter in die dadurch werden sie auch offener
Kriminalität mitziehen. Der Schritt aus für die Probleme der Leute, können
der episodenhaften zur mehrfachen auch gezielter irgendwie daran
Straftatenbegehung ist dann schnell arbeiten, sind nicht so sturköpfig
getan. auf den Scheiß, wo die Leute
gemacht haben und wollen die
Die Weitergabe der Anklage „von Leute nicht verknacken unbedingt.
Hand zu Hand“ an das Gericht ist vor Die helfen auch wirklich. Kümmern
allem in drängenden Verfahren mög- sich drum. Das ist nicht nur bei
lich. Die Verhandlung kann auf den mir, das ist allgemein so, wie ich’s
Fall abgestimmt und unter Einhaltung jetzt mitbekommen hab.“
der formellen Fristen zeitnah termi- Rundfunkinterview des David A.
niert werden. beim SWR 2 am 24.01.2004.
Die persönliche Anklagevertretung
durch die Staatsanwaltschaft im Haus
des Jugendrechts bringt die gesamten
Vorkenntnisse zur Tat und zum Täter
ins Verfahren mit ein.
19Genutzte Zeit ist sinnvolle Zeit.
Den Zeitraum vor der Gerichts-
verhandlung nutzen wir bewusst.
Unser oberstes Ziel ist, mit den unter-
schiedlichen Reaktionen den jungen
Menschen in seiner sozialen Ent-
wicklung zu fördern und ihn vor wei-
terem Fehlverhalten zu bewahren.
Dies wird erreicht, indem hingesehen
wird: Nicht nur auf die Tat und den
Täter, sondern auch auf die Auswir-
kungen der Tat auf das Opfer.
In der Zeit bis zur Hauptverhand-
lung kann so bereits passgenau
reagiert werden.
In einem Fall ist eine rasche Inhaf-
tierung erforderlich, in einem ande-
ren Fall ein Zuwarten angezeigt.
Eine Schlichtung zwischen Grup-
pen, ein Anti-Gewalt-Training oder
der Nachweis über den regelmäßigen
Schulbesuch können notwendig sein,
ebenso wie Kontakte mit einer Sucht-
beratung oder eine Schadenswieder-
gutmachung.DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
Der junge Mensch ist noch in der
Entwicklung, Maßnahmen wirken nur Schüler zündet Lehrerin Haare an.
dann, wenn sie genau passen. Au-
tomatismen müssen vermieden wer- Der zuständige Jugendrichter las auf der Fahrt zum
den. Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt in der Tageszeitung von
dieser respektlosen Tat und war entsetzt:
Das Jugendgerichtsgesetz bietet
eine große Auswahl von Reaktions- „Als ich am selben Morgen vom Haus des Jugendrechts eine
möglichkeiten. Diese können kom- Anklage auf den Tisch bekam, die den gleichen Sachverhalt zum
biniert werden und stehen nicht Gegenstand hatte, war ich erneut entsetzt, da ich dachte, diese
zwingend in einem Stufenverhältnis. Vorgänge wiederholen sich offenbar an Schulen.
Hierdurch wird ein Aufschaukeln von Schnell stellte sich heraus, dass es sich um denselben Vorfall
Sanktionen vermieden und auf Pass- handelte. Nach Verständigung durch die Schule hatte die Polizei
genauigkeit geachtet. den Täter unverzüglich ins Haus des Jugendrechts gebracht.
Dort konnten noch am selben Tag die Ermittlungen durchgeführt,
Die Terminierung einer Gerichts- der Täter von der Staatsanwaltschaft angehört und mit ihm und
verhandlung lässt es zum Beispiel zu, seinen Eltern ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe geführt
auf den Ausgang eines Täter-Opfer- werden.
Ausgleichs oder eines Anti-Gewalt- Am nächsten Vormittag wurde die Anklage dem Amtsgericht
Trainings zu warten. Stuttgart-Bad Cannstatt gebracht. Unter Einhaltung der Fristen
wurde innerhalb kürzester Zeit die Hauptverhandlung durchge-
Das weiß der Beschuldigte dann führt.“
auch. Er weiß, er ist nicht vergessen,
sondern quasi unter Beobachtung.
Ihm ist bekannt, was auf ihn zukom- „Strafe muss auf dem Fuß folgen, Der Täter-Opfer-Ausgleich.
men und was er selbst tun kann. Ein aber sie muss vor allem auf dem Fuße
individueller Maßanzug für die mo- beginnen. Dass die Arbeit der Behör- Dem Instrument des Täter-Opfer-
mentane Lebenssituation des jungen den einen Tag nach der Straftat be- Ausgleichs (TOA) kommt im Haus des
Menschen kann geschneidert wer- ginnt, ist wichtiger als eine schnelle Jugendrechts im Verfahrensablauf
den. Abwicklung des Gesamtverfahrens. als begleitende Maßnahme eine be-
Manchmal kann es besser sein, be- sondere Bedeutung zu. Er wird bei
Im Haus des Jugendrechts wird wusst zu verzögern – beispielsweise geeigneten Sachverhalten von Polizei
„face to face“ gearbeitet. Die Kennt- zu einer Entschuldigung der jugend- und Jugendhilfe im Strafverfahren
nisse über die Person und deren lichen Straftäter bei ihren Opfern.“ angeregt. Zwischen Staatsanwalt-
Lebenssituation beschränken sich also Damalige Bundesjustizministerin schaft und Täter-Opfer-Ausgleichs-
nicht auf die schriftlichen Unterla- Herta Däubler-Gmelin bei ihrem stelle wurden zusätzlich regelmäßige
gen. Besuch im Haus des Jugendrechts am Fallsichtungen mit dem Ziel einge-
12.12.2000. richtet, den TOA früh in das Verfahren
Der Beschuldigte kennt seine/n Po- einzubinden.
lizeibeamtin/Polizeibeamten, seine/n
Jugendstaatsanwältin/Jugendstaats-
anwalt, seine/n Sozialarbeiter/in,
seine/n Richter/in und umgekehrt.
An seinem Wohnort, in seinem Um-
feld, vor Ort, wird ermittelt, ange-
klagt, Hilfe geleistet und verhandelt.
21Die Begegnung des Täters mit dem „Nicht nur den Tätern, auch den Auch zur Frage der Haft oder Haft-
Opfer im Rahmen eines TOA hat zwei Opfern von Straftaten gilt im Haus des vermeidung gibt es gute Erfahrungen
wichtige Funktionen: Jugendrechts besondere Aufmerksam- in der Zusammenarbeit mit den Ver-
keit. Den statistischen Beleg findet dies teidigern.
Zum einen gibt er dem Opfer die im deutlichen Anstieg der Verfahren,
Möglichkeit, die Folgen der Tat besser in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich Transparenz.
verarbeiten zu können und er ermög- durchgeführt wurde, da gerade die-
licht dem Opfer, seine passive Rol- se Sanktionsform in besonderer Weise Wichtig in unserer neu ausgerich-
le zu verlassen und geschützt durch erlaubt, individuell auf den Jugendli- teten täglichen Zusammenarbeit ist,
den Mediator dem Täter zu begegnen, chen und das Opfer einzugehen.“ dass zwischen den Institutionen im-
ihm seine Gefühle und die Folgen Pressemitteilung des Innenminis- mer wieder eine Rückkopplung und
der Straftat darzulegen, sowie einen teriums, des Justizministeriums damit eine Wirksamkeitskontrolle er-
selbstbestimmten Ausgleich zu errei- und der Landeshauptstadt Stuttgart folgt. Instrumente hierfür sind unter
chen. vom 11.03.2003. anderem:
Zum anderen muss der Täter sich
mit seiner Tat und dem, was er ange- Verteidigung. Frühbesprechungen zwischen Po-
richtet hat, auseinandersetzen. lizei, Staatsanwaltschaft und Jugend-
Dem Verteidiger kommt auf- hilfe im Strafverfahren vor allem
Der TOA erfordert vom Täter grund seines Vertrauensverhältnisses zum aktuellen Tagesgeschehen und
Verantwortungsübernahme und un- zum Täter im Jugendverfahren eine zum Ausgang von Gerichtsverhand-
terstützt ihn Wiedergutmachung zu besondere Rolle zu. lungen. Anfangs fanden sie wegen
leisten, die auch materiell sein kann. organisatorischer Fragestellungen
Auch er wird schnell informiert mehrmals wöchentlich, nun finden
Der TOA wird sowohl zur Verfah- und in den Verfahrensablauf mit ein- sie einmal wöchentlich statt.
renseinstellung als auch bei schweren bezogen.
Straftaten, die zu Verurteilungen füh- Hauskonferenzen, um die Abstim-
ren, begleitend, mit der Möglichkeit Vom Anwaltsverein war im Haus mung und Entwicklung von allgemei-
zur Strafmilderung, genutzt. des Jugendrechts, bei der Jugendhil- nen Abläufen immer wieder neu zu
fe im Strafverfahren, in der Zeit von justieren und anzupassen. Alle Mitar-
Der Bedarf einer TOA-ähnlichen März 2001 bis November 2003 eine beiter der vier Institutionen im Haus
Maßnahme zur Konfliktregelung bei wöchentliche kostenlose Rechtsbera- des Jugendrechts nehmen daran teil.
Strafunmündigen wurde festgestellt. tung eingerichtet worden. Anfangs fanden sie monatlich statt,
der Bedarf ging aber im Laufe der
Die starke Nutzung des TOA im Haus Wir sehen es in nahezu allen Jahre zurück. Wir tagen nun in einem
des Jugendrechts und die dadurch Fällen, bei denen ein Verteidiger mit- Turnus von zwei Monaten, wobei der
stark gestiegenen Fallzahlen bei der wirkt, als sehr hilfreich an, mit die- Vorsitz nach jeweils drei Hauskonfe-
TOA-Stelle der Jugendhilfe im Straf- sem zusammenzuarbeiten. Der Ver- renzen zwischen allen vier Instituti-
verfahren, veranlassten den Gemein- teidiger hat das Vertrauen seines onen wechselt.
derat, eine weitere Personalstelle für Mandanten. Erklärt er ihm die Maß-
den TOA zu genehmigen. nahmen des Jugendgerichts, besteht Diese Begegnungen fördern und
die Hoffnung, dass der junge Täter sie unterstützen bis heute die Identifi-
noch besser akzeptiert. kation mit den neuen Strukturen und
tragen entscheidend zur Transparenz
der jeweiligen Arbeitsfelder bei.
22DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
Die „Tür- und Angelgespräche“ Wissenschaftliches Ergebnis. ■ die Bearbeitungszeiten innerhalb
sorgen zudem für einen ständigen der Staatsanwaltschaft gingen im Mit-
Informationsaustausch. Hieraus erge- Der Erfolg der neuen Struktur telwert um 71% von 52,2 auf 15,3 Ka-
ben sich oft neue Impulse für die wei- und Arbeitsweise wurde auch durch lendertage zurück.
tere Verfahrensbearbeitung. den wissenschaftlichen Begleitbericht
belegt. Nach dieser Analyse ist uns Der wissenschaftliche Begleit-
Fallkonferenzen bei Bedarf zwi- im Haus des Jugendrechts folgendes bericht kam zu folgendem Ergebnis:
schen Polizei, Staatsanwaltschaft und gelungen:
Jugendhilfe im Strafverfahren unter „Im Sinne des ganzheitlich ange-
Einbeziehung der jungen Menschen ■ Die Reaktionszeiten auf jugend- legten Arbeitsansatzes des Modell-
und deren Eltern. Der momentane liches Fehlverhalten ganz wesent- projektes ist es somit erstmals
Verfahrensstand wird besprochen und lich zu verkürzen; gelungen, alle Beteiligten, die mit
die möglichen Konsequenzen und Hil- demselben Fall in den unterschiedli-
fen werden aufgezeigt. ■ die Verfahrenszeiten von der chen Kontexten befasst sind, an einen
Polizei bis zur staatsanwaltschaftli- Tisch zu bringen.
Beratung der jungen Menschen chen Entscheidung um 51% (von 105,1 Das Haus des Jugendrechts sollte
sowie deren Eltern während des ge- auf 51,6 Kalendertage) und bis zur zu einer Regeleinrichtung im Sozial-
samten Strafverfahrens. ersten gerichtlichen Entscheidung um raum werden“.
54% (von 229,9 auf 105 Kalenderta-
ge) zu reduzieren und damit mehr als Die Politik folgte dieser Empfeh-
zu halbieren; lung:
„Das im Juni 1999 in Stuttgart-Bad
VERFAHRENSDAUER Cannstatt gestartete und nach wie vor
bundesweit einmalige Modellprojekt
hat sich bestens bewährt und wird
bis zur staatsanwaltschaftlichen weitergeführt“.
Abschlussverfügung Gemeinsame Presseerklärung des
Innenministers, der Justizministerin
Durchschnittlich 51,6* Tage und des Oberbürgermeisters Stuttgart
am 11.03.2003.
Polizei
Legende zum Schaubild:
Staatsanwaltschaft
Vergleich 1998:
Jugendgerichtshilfe * 105,1 Tage
** 229,9 Tage
Amtsgericht
bis zur Hauptverhandlung
Durchschnittlich 105** Tage
23VERFAHRENSABLAUF
Tatortprinzip Haus des Jugendrechts
TÄTER UNTER 21 JAHREN TÄTER UNTER 21 JAHREN
Tatort / Revier Tatort / Revier
Z E I T R A U M
Wohnort Wohnort Wohnort
M
Polizei Staatsan- Jugend-
waltschaft gerichtshilfe
U
A
R
Tatort / Staatsanwaltschaft Wohnort / Amtsgericht
T
I
Wohnort / Staatsanwaltschaft
E
Z
Wohnort / Jugendgerichtshilfe
Wohnort / Amtsgericht
Der betreuende Wissenschaftler „Insgesamt stellt das
zieht in einem Vortrag zum Haus des Haus des Jugendrechts vor
Jugendrechts folgendes Fazit: allem deshalb ein bemer-
kenswertes Projekt dar, weil
sich hier ein Veränderungs-
und Innovationswille der
beteiligten Institutionen
dokumentiert.
Die Behörden haben sich
nicht darin erschöpft, rechts-
politischen Reformbedarf
anzumelden und dann
24DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE
durch gesetzliche Änderun-
gen (wie beim 1. JGG-Ände-
rungsgesetz 1990) bewirkt
werden sollte.
Verfahrensablauf, Tatortprinzip: Verfahrensablauf im Haus des
Jugendrechts, Wohnortprinzip: Das Projekt hat vielmehr
Die Anzeige gegen den Täter, egal gezeigt, welche Änderungen
ob unter 21 Jahren oder als Erwach- Die Anzeige gegen jeden unter bei einer Reform „aus der
sener, wird von der für den Tatort zu- 21-jährigen Täter aus den Stadtbezir- Mitte“ dann möglich sind,
ständigen Polizei bearbeitet und erst ken Bad Cannstatt und Münster wird wenn es gelingt, Innova-
danach an die Staatsanwaltschaft des von der Polizei des Tatortes sofort an tionsbereitschaft vor Ort zu
Tatortes geschickt. die Polizei im Haus des Jugendrechts bündeln.
abgegeben. Die Polizei informiert so-
Beim unter 21-jährigen Täter wird fort die Wohnort-Staatsanwaltschaft Als Beispiel für den Mut
von dort das Verfahren an die Staats- im Haus und beginnt mit den Ermitt- und die Flexibilität der
anwaltschaft, die für den Wohnort des lungen. Behörden vor Ort sei die
Täters zuständig ist, abgegeben. Staatsanwaltschaft erwähnt.
Die Staatsanwaltschaft informiert
Mit diesem Zeitverzug erhält die die Jugendhilfe im Strafverfahren und Obgleich die Einrichtung
Wohnort-Staatsanwaltschaft des Tä- beide können auf den Täter und die von Außenstellen kein
ters Kenntnis von der Tat und kann Tat reagieren, während die Anzeige generell neues Prinzip ist,
erst jetzt reagieren. Es dauert oft viele noch bei der Polizei bearbeitet wird. gilt sie als durchaus
Monate, bis eine Entscheidung erfolgt umstritten, weil – so die
oder eine Anklage bei Gericht verhan- Im Ergebnis: Befürchtungen – dann eine
delt werden kann. Gearbeitet wird parallel, abge- Lenkung der Gesamtbehörde
stimmt und zeitnah. erschwert werde.
Im Ergebnis:
Gearbeitet wird nacheinander, Im Haus des Jugendrechts
nicht abgestimmt und mit großem wurde nicht nur eine solche
Zeitverzug. Außenstelle eingerichtet,
sie wurde auch – ebenfalls
ungewöhnlich – von den
abzuwarten, sondern sie che Innovationspotentiale üblichen Vorlageerforder-
haben konsequent die zur im Bereich der behördenin- nissen, etwa bei Einstellun-
Verfügung stehenden ternen Organisation vorhan- gen, weitgehend befreit.
eigenen Möglichkeiten den sind.
umgesetzt. Erkannt wurde, dass eine
Diese Projektstruktur ist Regionalisierung der staats-
Insgesamt haben beson- insofern neu, als veränderte anwaltschaftlichen Tätigkeit
ders die Institutionen Polizei, Praxis weder „von unten“ nur dann effektiv sein kann,
Staatsanwaltschaft und (wie etwa bei der Diversions- wenn sie mit einer Stärkung
Jugendamt bewiesen, wel- bewegung in den 70er Jah- der Selbständigkeit verbun-
ren des 20. Jahrhunderts) den ist.“
angestoßen wurde, noch
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