DAS HAUS DES JUGENDRECHTS STUTTGART - DAS ERFOLGREICHE KONZEPT SEIT 1999 - POLIZEI

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DAS HAUS DES JUGENDRECHTS STUTTGART - DAS ERFOLGREICHE KONZEPT SEIT 1999 - POLIZEI
D AS E RFO LG R E ICHE KON Z EPT SEI T 1999

DAS HAUS DES JUGENDRECHTS
STUTTGART

                                                          POLIZEI

                                     S TA AT S A N W A LT S C H A F T

                                                   JUGENDAMT

                                                 AMTSGERICHT
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS STUTTGART - DAS ERFOLGREICHE KONZEPT SEIT 1999 - POLIZEI
1. Juni 1999. Start der erfolgreichen Arbeit im
Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt
und Münster. Vorbild für zahlreiche weitere Häuser
dieser Art im gesamten Bundesgebiet. Polizei,
Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Amtsgericht
gehen gemeinsam neue Wege im Umgang mit
Jugenddelinquenz. Einheitliche Zuständigkeiten,
feste Ansprechpartner, abgestimmtes Handeln. Die
jungen Menschen in ihrer sozialen Entwicklung
fördern, vor weiterem Fehlverhalten bewahren.
Maßnahmen und Hilfen aller Beteiligten gut abstim-
men. Individueller Maßanzug für die momentane
Lebenssituation. Transparenz gegenüber Tätern und
Opfern. Zusammenarbeit mit Schulen und Jugend-
hilfeeinrichtungen. An der Schwelle zur Kriminalität
gemeinsam zum Wohle der Jugendlichen reagieren.
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DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

INHALTSVERZEICHNIS

                        Editorial    Seite 4                               Prävention     Seite 26
                                                                           Vernetzung     Seite 26
  Das Haus des Jugendrechts –                                                 Projekte    Seite 28
         die Erfolgsgeschichte       Seite 8                             Finanzierung     Seite 28

                   Der Weg zum                                     Fälle aus der Praxis   Seite 31
         Haus des Jugendrechts       Seite 11
                       Die Vision    Seite 11              Das Haus des Jugendrechts
             Die Planungsphase       Seite 11                              im Echo ...    Seite 51
            Das Wohnortprinzip                                         ... der Schulen    Seite 51
                  bei der Polizei    Seite 12          … der Jugendhilfeeinrichtungen     Seite 51
              Unter einem Dach       Seite 12                   … der Bezirksvorsteher    Seite 52
                          Kosten     Seite 13                     … der Interessierten    Seite 52
                                                                        … der Medien      Seite 52
                 Entwicklungen       Seite 15
               Wir mussten uns                                                Impulse     Seite 55
              zusammenraufen         Seite 15
               Örtlicher Bereich     Seite 15               Bis heute hat diese Vision
                       Virtuelles                             ihre Kraft nicht verloren   Seite 57
         Haus des Jugendrechts       Seite 15
          Politische Bewertung       Seite 16               Haus des Jugendrechts ...
                    Erweiterung                               ... alles auf einen Blick   Seite 58
         Haus des Jugendrechts       Seite 16
                                                                    Daten und Fakten      Seite 61
                       Repression    Seite 17                                 Historie    Seite 61
     Kernpunkte unserer Arbeit       Seite 17                           Personalstand     Seite 62
             Informationswege        Seite 17                  Sachliche Zuständigkeit    Seite 62
  Genutzte Zeit ist sinnvolle Zeit   Seite 20
     Der Täter-Opfer-Ausgleich       Seite 21                     Literaturverzeichnis    Seite 63
                     Verteidigung    Seite 22
                      Transparenz    Seite 22             So können Sie uns erreichen     Seite 64
    Wissenschaftliches Ergebnis      Seite 23

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DAS HAUS DES JUGENDRECHTS STUTTGART - DAS ERFOLGREICHE KONZEPT SEIT 1999 - POLIZEI
Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Kerner
                    Seniorprofessor der Universität Tübingen.
                    Emeritierter Ordinarius für Kriminologie,
                    Jugendstrafrecht, Strafvollzug und
                    Strafprozessrecht (Direktor des Instituts
                    für Kriminologie bis 30.9.2011)

   Grundlagen des Verfahrens in Jugendsachen und                    künftig verhaltensbestimmend sind, wenn sie rasch
kreative Gestaltungsmöglichkeiten für die Häuser                    und personal getragen erfolgen. „Rasch“ meint da-
des Jugendrechts.                                                   bei, dass die Reaktion erfolgen soll, bevor sich die
                                                                    intellektuelle wie emotionale „Erinnerung“ verflüch-
   Das Verfahren in Jugendsachen soll nach der                      tigt. In der Praxis wird regelmäßig die Polizei den
guten traditionellen Grundorientierung des deut-                    Erstkontakt bekommen. In einer Erstvernehmung,
schen Jugendkriminalrechts, als einer Mischung von                  die durch Zuwendung gekennzeichnet ist und bei der
strafrechtlichen und jugendhilferechtlichen Elemen-                 ein junger Tatverdächtiger sich als Person geachtet
ten, in einem besonderen Maße erzieherisch ausge-                   erlebt, kann das Vernehmungsgeschehen nachhaltig
richtet sein. Dies gilt stets für Jugendliche im Alter von          wirkende „Zeichen“ setzen.
14 bis unter 18 Jahren. Aber auch für junge Menschen
von 18 bis unter 21 Jahren, die in vielen anderen Hin-                 Auf die damit verbundenen erzieherischen Erfah-
sichten vom Gesetz als Volljährige eingestuft sind,                 rungseindrücke können später die anderen Verfah-
kann ein individualisierend - fördernder Umgang                     rensbeteiligten zielführend aufbauen. Individuali-
wesentlich zu einer künftigen Legalbewährung und                    sierte Reaktionen oder Sanktionen sollen und können
zur sozialen Integration beitragen. Jungerwachsene                  dazu beitragen, dass ein junger Mensch einzusehen
können nach Jugendstrafrecht behandelt werden,                      lernt, Unrecht begangen zu haben. Unrechtseinsicht
wenn die ihnen vorgeworfenen Taten ganz typisch                     bildet eine gute Basis für Verantwortungsübernah-
sind für Verhaltensweisen, die man sonst von unrei-                 me gegenüber Geschädigten, besonders personalen
fen Jugendlichen zu erleben pflegt (sog. „Jugend-                   Opfern. Sie fördert die Bereitschaft, Hilfe zur Vermei-
verfehlungen“).                                                     dung künftiger neuer Straftaten zu akzeptieren. Dies
                                                                    entweder anstelle oder auch neben einer leichten
   Aus lerntheoretischen Experimenten und Forschun-                 Sanktion bzw. einer ggf. unvermeidlichen Kriminal-
gen der Persönlichkeitspsychologie wie der Sozialpsy-               strafe im Bedarfsfall.
chologie wissen wir, dass erzieherisch ausgerichtete
Interventionen bei Fehlverhalten junger Menschen als                   Das Jugendstrafverfahren bietet unterschiedliche
Lebenserfahrung dann besonders einprägsam und                       Möglichkeiten individualisierte Hilfen, Sanktionen
                                                                    oder auch Strafen miteinander zu kombinieren. In
                                                                    Häusern des Jugendrechts ist dafür geballte Kom-
                                                                    petenz aufgrund der direkten Zusammenarbeit von
                                                                    Fachleuten verschiedener Behörden versammelt.

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EDITORIAL

   Mit dem Ziel, eine Veränderungsbereitschaft zu                                Die flexible Vorgehensweise dient dem Ziel, auf
wecken und tatsächliche Veränderungen zu unter-                               jeder Verfahrensstufe eine für den Einzelfall mög-
stützen, wird den jungen Menschen aktivierende Hil-                           lichst optimal passende Lösung zu finden. Das deut-
fe angeboten: Hilfe zur Selbsthilfe, zur Stärkung eines                       sche Recht bietet der Praxis dafür gut geeignete
positiven Selbstbildes, zur Festigung des Vertrauens                          Normen an:
in die Fähigkeit zur selbständigen Lebensgestaltung
(„Selbstwirksamkeit“) und zur Stabilisierung des                              ■      Der Jugendrichter kann vom ersten Tag der
Fremdvertrauens sowie der Bindungsfähigkeit.                                  Ermittlungen an „vorläufige Anordnungen über die
                                                                              Erziehung“ eines jungen Beschuldigten treffen oder
   In Häusern des Jugendrechts gibt es zudem we-                              die Jugendgerichtshilfe um die rasche Prüfung bit-
niger „Sand im Getriebe“ als sonst im behördlichen                            ten, ob besondere Hilfen nach dem Kinder- und
Umgang. Das nach Recht, Gesetz und Erlassen usw.                              Jugendhilfegesetz seitens des Jugendamts angezeigt
notwendige förmliche Vorgehen gelingt leichter als                            sind und alsbald effektiv gewährt werden können
sonst. Denn alle Mitwirkenden kennen einander                                 (§ 71 Abs. 1 JGG) 1. Der Jugendrichter kann dann, wenn
persönlich. Sie sind aufgrund ihrer alltäglichen                              junge Beschuldigte ganz akut in einer sie selbst oder/
Arbeitskontakte über die Verfahrensregeln sowie                               und andere gefährdenden Krise sind, eine Heim-
bürokratischen Besonderheiten der jeweilig „ande-                             unterbringung anordnen (§ 71 Abs. 2 JGG).
ren Seite“ zutreffend informiert. Das informell ein-
gespielte Miteinander erlaubt es, Zwänge und Be-                              ■ Zur Klärung in schwierigen Grenzfällen, etwa bei
schränkungen beim gegenseitigen Informationsaus-                              Anzeichen von Fluchtgefahr oder unmittelbar dro-
tausch von vornherein einzuplanen. Unterschiedliche                           hender Gefahr der Begehung von neuen nicht un-
Datenschutzregeln bilden ein oft besonders heraus-                            erheblichen Straftaten, kann der im Haus des Ju-
forderndes Beispiel. Ein früher substantieller Infor-                         gendrechts tätige Vertreter der Jugendgerichtshilfe
mationsaustausch (z.B. nach § 70 JGG) erlaubt                                 sogleich im Sinne der Haftentscheidungshilfe als sog.
zeitnah aufeinander abgestimmte parallele Erhe-                               „Haftvermeidungshilfe“ für den Richter substantiell
bungen, Ermittlungen und Planungen. Dies trägt                                prüfen, ob eine intensive jugendrechtliche Hilfeform
zu einer günstigen Verfahrensbeschleunigung all-                              gefunden werden kann, aufgrund derer ein Haft-
gemein, aber auch zur Einsparung von Ressourcen                               befehl zur Untersuchungshaft, ggf. aber selbst eine
bei.                                                                          Heimeinweisung mit richterlichem Unterbringungs-
                                                                                                     2
                                                                              befehl überflüssig wird .

1                                                                             2
 In Verbindung mit § 38 JGG sowie §§ 27 ff. und § 52 SGB VIII. Bei „Ge-           §§ 71 Abs. 2, 72, 72a und 89c JGG; §§ 112 ff. StPO
fährdung des Kindeswohls“ ggf. auch Anrufung des Familiengerichts
nach § 50 SGB VIII, 157 ff FamFG und §§ 1666, 1666a BGB.

                                                                          5
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■ Bereits bei der „ersten Vernehmung“ durch Poli-                                Anklage unerlässlich erscheint, im Wege der sog.
zeibeamte, Staatsanwälte oder Richter geht es dar-                               Diversion von weiterer Verfolgung absehen (§ 45 Abs. 2
um, die „persönlichen Verhältnisse“ junger Beschul-                              S. 2 JGG); nach Einreichung einer Anklage kann der
digter so weit wie möglich anzusprechen und dabei                                Jugendrichter, wenn inzwischen positive Entwicklun-
abzuklären, ob und ggf. welche akuten Hilfen oder                                gen stattgefunden haben, das Verfahren einstellen
Maßnahmen angezeigt sind. Die jungen Menschen                                    (§ 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JGG).
sollen „in geeigneten Fällen“ auch sogleich auf in
ihrem Fall nahe liegende Möglichkeiten hingewie-                                 ■ Nicht selten sind Opfer aus schwereren Fällen nach
sen werden, in ein Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren                               TOA-Gesprächen in positiver Motivation bereit, sich
(TOA) einzusteigen, das je nach den Einzelheiten des                             mit einer Teilerstattung ihrer Schäden oder einem
Tatgeschehens und der Tatfolgen auch mit Schadens-                               verminderten Schmerzensgeldbetrag zu begnügen.
wiedergutmachung verbunden werden kann 3. In                                     Manchen Opfern reicht auch eine als offen und auf-
Häusern des Jugendrechts kann dies ohne Reibungs-                                richtig erlebte Reue des jungen Täters, verbunden mit
verluste arrangiert werden.                                                      einer direkten Entschuldigung, um innerlich zufrie-
                                                                                 den mit der Tat „abschließen“ zu können.
■ Die Opfer von Straftaten junger Menschen kön-
nen in Häusern des Jugendrechts besonders früh und                               ■ Bei Sachbeschädigungen durch Graffiti oder selbst
effektiv auf ihre Rechte, Optionen, Hilfemöglichkei-                             heftigeren Schäden oder Zerstörungen, bei Dieb-
ten und Informationsquellen hingewiesen werden.                                  stählen oder Leistungserschleichung oder sonstigen
                                                                                 Vermögensdelikten mag aus vernünftiger Sicht der
■ Besonders günstig ist es, wenn ein TOA freiwillig                              Geschädigten mitunter selbst dann kein Bedarf an
alsbald nach der Tat, spätestens vor dem Abschluss                               „Konfliktbereinigung“ nach Art eines TOA bestehen,
der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (§ 169a                                  wenn Personen unmittelbar oder wenigstens indirekt
StPO), schon erfolgreich durchgeführt worden ist                                 persönlich betroffen sind.
oder doch baldigen Erfolg verspricht. Dann kann der                                 Die in den Häusern des Jugendrechts Aktiven kön-
Staatsanwalt, wenn nicht aus anderen Gründen eine                                nen nach schneller interner Abstimmung und erfor-
                                                                                 derlichenfalls externer zweiseitiger Kontaktaufnah-
                                                                                 me viel effektiver, als dies sonst im Behördengang
                                                                                 möglich wäre, auf ein „freiwilliges Anerbieten“ eines

3
  § 136 Abs. 1 S. 4, Abs. 3 mit §§ 155 und 155a StPO, i.V.m. § 163a Abs. 3
und 4 StPO.

                                                                             6
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DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

jungen Täters zur wiedergutmachenden Arbeits-                                   ■ Als „günstig“ für den Individual-, Sozial- und
leistung oder Geldentschädigung positiv eingehen,                               Rechtsfrieden dürfen beispielsweise Fälle gelten, in
ggf. unterstützt durch dessen Eltern und ggf. sogar                             denen die in Häusern des Jugendrechts Handeln-
abgesichert durch einen Vergleich unter Mitwirkung                              den aufgrund ihrer vernetzten Kontakte erkennen,
von Anwälten. Auch dann sind Diversionsentschei-                                dass Opfer wie Täter und deren Umfeld auch ohne
dungen möglich 4.                                                               Urteil positiv beeinflusst werden können. Auf Opfer-
                                                                                seite geht es um die Gewinnung oder die Stärkung
■ Im Verfahren bei den Häusern des Jugendrechts                                 des Vertrauens in die Gültigkeit des Rechts und in die
bestehen aufgrund der engen Vernetzung der vor Ort                              unparteiische Amtsführung von Polizei und Justiz
Handelnden gesteigerte Möglichkeiten, um die „Tä-                               („positive Generalprävention“), um die Wiederher-
terseite“ wie die „Opferseite“ aktiv in die Beratungen                          stellung des Sicherheitsgefühls und um neue Lebens-
und Vorbereitungen von Entscheidungen einzubin-                                 qualität. Auf Täterseite geht es um Verringerung von
den, ggf. auch mit Verteidigern und Opferanwälten.                              Rückfallrisiken, aber noch mehr um das Aufdecken
Das erlaubt eine auch erzieherisch günstige „Ver-                               von Stärken junger Täter, deren Förderung zur Sozial-
ständigung“ über die Verfahrensausgestaltung schon                              und Legalbewährung entscheidend beitragen kann,
im Vorverfahren (§ 160 b StPO), nach Einreichung der                            mit dem endlichen Ziel der sozialen Integration und
Anklage im Zwischenverfahren (§ 202a StPO), nach                                Rehabilitation.
Zulassung der Anklage und Eröffnung des Haupt-
verfahrens während der Vorbereitung der Hauptver-                               ■ Dass Häuser des Jugendrechts in den trotz allem
handlung und selbst noch am Rande bzw. außerhalb                                nicht wenigen verbleibenden Fällen, in denen eine
der Hauptverhandlung (§ 212 StPO), schließlich in der                           förmliche Verurteilung erfolgen muss, einen stimmi-
laufenden Hauptverhandlung (§ 257b StPO). Diese Ver-                            gen Gebrauch von den flexiblen Reaktionsmöglich-
ständigungen schließen Täter-Opfer-Ausgleich und                                keiten des Jugendstrafrechts machen können, bis hin
Schadenswiedergutmachung mit ein (arg. § 155a                                   zu Modifikationen der Jugendstrafe als der einzigen
StPO), können zu einer Begrenzung des Verhand-                                  echten Kriminalstrafe, versteht sich von selbst.
lungsstoffs (§§ 154 bzw. 154a mit § 257c StPO), in
besonders geeigneten und günstigen Fällen zu einem
der vorstehend beschriebenen Formen des Absehens
von der Verfolgung oder einer Verfahrenseinstellung
ohne Urteil, führen.

4
 Je nach Konstellation entweder über § 2 Abs. 2 mit § 45 Abs. 2 S. 1 oder       Nr. 1 JGG i.V. mit § 153 StPO, in Rechtsanalogie zu § 2 Abs. 2 JGG
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 JGG oder – anhand der Erwägung einer nachträglichen           mit § 265a StPO und entweder §§ 23 Abs. 2, 57 Abs. 3 und 58 JGG oder
Unrechts- und Schuldmilderung – gemäß § 45 Abs. 1 bzw. § 47 Abs. 1              § 56b Abs. 3 StGB.

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Das erste Haus des Jugendrechts                das Miteinander in den einzelnen Be-
nahm am 01.06.1999 als bundes-                    hörden optimieren zu können – orga-
weit einmaliges Modellprojekt seine               nisatorische Änderungen notwendig
Arbeit in den Stuttgarter Stadtbezir-             machte. Anfängliche Schwierigkeiten
ken Bad Cannstatt und Münster auf.                infolge bislang üblicher und entspre-
Seither gehen Polizei, Staatsanwalt-              chend eingefahrener Verfahrensab-
schaft, Jugendamt und Amtsgericht                 läufe wurden durch das hoch moti-
gemeinsam erfolgreich neue Wege im                vierte Team im Haus des Jugendrechts
Umgang mit der Jugenddelinquenz 1 –               in gemeinsamer Anstrengung bald
vor allem bei der Sanktionierung aber             überwunden.
auch in der Prävention.
                                                      Der Blick hinter die Kulissen der
    Vieles hat sich in den vergangenen            jeweils anderen Institutionen und
Jahren getan. Die mit der Gründung                ein optimierter Informationsaus-
verfolgten Ziele, namentlich die Be-              tausch wirkten sich positiv auf die
schleunigung staatlicher Reaktionen               Zusammenarbeit aus. Der Kenntnis-
auf Straftaten nach dem Vorbild der               stand aller über Strukturen und Ver-
New Yorker Nachbarschaftsgerichte,                fahrensabläufe innerhalb der betei-
die Optimierung behördenübergrei-                 ligten Institutionen wurde hierdurch
fender Zusammenarbeit und nicht zu-               vertieft. Das „ganzheitliche Wissen“
letzt die langfristige Reduzierung von            bereichert die Arbeit miteinander und
Jugendkriminalität, haben die Arbeit              erweitert den fachlichen Horizont.
der beteiligten Institutionen geprägt             Das Vertrauen zueinander wuchs und
und in einigen Aspekten wesentlich                stärkte die Gesamtstruktur.
verändert.
                                                      Seit der Gründung haben wir viele
    Gewachsen ist in diesen Jahren                neue Ideen und innovative Maßnah-
insbesondere eine neue Kultur der                 men auf den Weg gebracht, die dazu
Zusammenarbeit und der gegensei-                  beitragen, „kriminelle Karrieren“ im
tigen Vernetzung, die natürlich – um              Ansatz zu stoppen und auch Kinder
                                                  und Jugendliche in sozial problema-
                                                  tischen Verhältnissen zu erreichen.
1
 Delinquenz: Kriminalität, Straffälligkeit,
Gesetzesverstoß

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DAS HAUS DES JUGENDRECHTS
DIE ERFOLGSGESCHICHTE

    Auch Staatsanwaltschaft und Ge-          Allein der Umstand, dass Polizei      anderen Institutionen wie Schule und
richt leisten ihren Beitrag in der       und Staatsanwaltschaft „Tür an Tür“       Jugendhilfe ist selbstverständlich ge-
Prävention und zeigen dabei eine         sitzen und so die Staatsanwaltschaft      worden.
neue Facette in ihrer Arbeit. Im Fokus   in Person jederzeit ansprechbar und
sämtlicher Aktivitäten und Maßnah-       greifbar ist, erlaubt eine deutlich in-      Wir freuen uns, mit der Einrichtung
men steht dabei immer und vorran-        tensivere Art der Einwirkung auf den      des Haus des Jugendrechts eine echte
gig der junge Mensch, der sich an der    jungen Mensch. Dieser kommt so un-        Erfolgsgeschichte erzählen zu können.
Schwelle zur Kriminalität befindet       mittelbar mit der Person in Kontakt,
oder bereits straffällig geworden ist.   die später über die weitere Vorge-            Der Begriff Haus des Jugendrechts
                                         hensweise entscheidet. Bereits wäh-       ist bundesweit zu einem Markenzei-
    Bei unserer Arbeit behalten wir      rend der Ermittlungen können ihm          chen geworden. Der Erfolg zeigt sich
stets im Blick, dass auch mit der Ein-   die Konsequenzen seines Handelns          neben einer spürbaren Optimierung
richtung des Haus des Jugendrechts       deutlich gemacht und zugleich Hand-       von Verfahrensabläufen und der da-
kriminelles und sanktionswürdiges        lungsoptionen aufgezeigt werden,          raus resultierenden Beschleunigung
Verhalten von jungen Menschen im         mit denen er im weiteren Verfahren        der Verfahren nicht zuletzt in der
Zuständigkeitsbereich nicht gänzlich     für sich „punkten“ kann.                  Übernahme des Konzepts – in Teilen
verhindert oder gar „abgeschaltet“                                                 oder als Ganzes - durch weitere Städ-
werden kann.                                Auch die Nähe zum Stadtteil schafft    te landes- und vor allem bundesweit.
                                         eine ständige, fruchtbare Unruhe.         Inzwischen gibt es weit über zehn
   Mit Stolz können wir feststellen,     Immer wieder gilt es, auf neue oder       Häuser des Jugendrechts; in Thürin-
dass sich die Situation in den bei-      veränderte Situationen kreativ zu         gen unter der alternativen Bezeich-
den Stadtbezirken Bad Cannstatt und      reagieren. Die Bürger des Stadtteils,     nung Jugendstation.
Münster durch den Kontakt der jun-       die dem Haus des Jugendrechts an-
gen Menschen, der Bürger, der Schu-      fangs recht skeptisch gegenüberstan-         Die „Mutter der Häuser des
len und Jugendeinrichtungen mit dem      den, arbeiten nunmehr durch früh-         Jugendrechts“, wie unsere Einrich-
Haus des Jugendrechts wesentlich         zeitige Hinweise oder Strafanzeigen       tung auch genannt wird, bleibt das
verbessert hat.                          aktiv mit uns zusammen und sind           Haus des Jugendrechts in Stuttgart-
                                         froh über unsere Präsenz.                 Bad Cannstatt. Wir freuen uns über
                                                                                   diese Vorreiterrolle und Vorbildfunk-
                                            Ein Ausdruck dieser Nähe sind          tion und wollen auch weiterhin „Im-
                                         auch die gemeinsamen Stadtteilpro-        pulsgeber“ sein.
                                         jekte. Die enge Zusammenarbeit mit

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DER WEG ZUM
HAUS DES JUGENDRECHTS

„Damit hat ein bundes-                   Die Vision.                                Politische und institutionelle Be-
weit einzigartiges Projekt                                                       denken mussten ausgeräumt werden.
nach über zwei Jahren                     1996 erreichte die Diskussion
einer aufregenden Ide-                um steigende Tatverdächtigenzahlen            Schließlich stimmten der Ober-
enfindung und Konzep-                 im Gewaltbereich und das immer             bürgermeister sowie die Leiter von
tionierung seine Gestalt              niedriger werdende Einstiegsalter in       Staatsanwaltschaft und Gericht zu.
angenommen.                           die Kinder- und Jugenddelinquenz           Zunächst als Haus der Gerechtigkeit
Neue Wege mussten be-                 einen neuen Höhepunkt. Der Ruf nach        vorgestellt, schlug Stuttgarts damali-
gangen werden, Schatten               härteren Strafen, Herabsetzung des         ger Oberbürgermeister für diese Visi-
mussten übersprungen                  Strafmündigkeitsalters und schnellen       on den Namen Haus des Jugendrechts
werden, ein finanzieller              Sanktionen wurde immer lauter.             vor. Die Planung für das bundesweit
Kraftakt war vonnöten.“                                                          einmalige Modellprojekt konnte be-
                                          Unbefriedigend war zudem, dass         ginnen.
Damaliger Polizeipräsident            die staatlichen Reaktionen vielfach
Dr. Martin Schairer, Projektleiter,   nicht abgestimmt waren und nachei-            Die Planungsphase.
zur Eröffnung des Haus des            nander erfolgten. Die Zeitdauer zwi-
Jugendrechts, am 7. Juni 1999 in      schen Straftat und Sanktionierung war         In einer Planungsphase wurden
seiner Begrüßung.                     oft viel zu lang, junge Täter warteten     von November 1997 bis Ende 1998
                                      monatelang auf eine Reaktion oder          in den vier beteiligten Institutionen
                                      die erste Verhandlung bei Gericht.         eigenverantwortlich neue Aufbau-
                                                                                 und Ablaufstrukturen in Teilprojekten
                                          1997 war eine Idee des damaligen       erarbeitet und in einem Gesamt-
                                      Präsidenten der Landespolizeidirekti-      projektbericht festgelegt.
                                      on Stuttgart II die Initialzündung, mit
                                      der er die Vision einer Stuttgarter Ant-      Selbstverständlich waren für die
                                      wort der Öffentlichkeit vorstellte. Die    Institutionen die jeweils gültigen
                                      kritische Auseinandersetzung mit den       gesetzlichen Rahmen und die daten-
                                      Verfahrensabläufen bei den beteilig-       schutzrechtlichen Aspekte Grundlage
                                      ten Institutionen – Polizei, Staatsan-     der Planungsarbeit.
                                      waltschaft, Jugendamt und Gericht –
                                      erforderte eine Phase der gegenseiti-
                                      gen Annäherung.

                                                         11
Gemeinsam   vereinbarte Ziele      unter einem Dach, und unter direk-       leisten, wurde die Arbeitszeit der
liegen der Konzeption zu Grunde:       ter Anbindung des Gerichtes, den Ver-    Polizei im Haus des Jugendrechts an
                                       fahrensablauf neu organisieren und       die üblichen Ladenschlusszeiten –
■ Schnelles Handeln bei normwidri-     praktizieren.                            wochentags bis 20.00 Uhr – ange-
gem Verhalten durch Beschleunigung                                              glichen.
staatlicher und kommunaler Reaktion       Das Wohnortprinzip       bei   der
auf Straftaten junger Menschen;        Polizei.                                    Unter einem Dach.

■ Optimierung der behördenüber-           Wesentlich für die zukünftige             Als geeignete Stadtbezirke für das
greifenden Zusammenarbeit;             Zusammenarbeit war die Angleichung       Modellprojekt wurden Bad Cannstatt
                                       der sachlichen und örtlichen Zustän-     und Münster mit ca. 74.000 Ein-
■ langfristige Reduzierung der Ju-     digkeiten der Institutionen.             wohnern, darunter ca. 14.000 unter
gendkriminalität.                                                               21 Jahren, ausgewählt.
                                           Dazu musste die Organisations-
   Die Philosophie, schon an der       struktur der Polizei an die der Justiz      (Im Vergleich: die Stadt Stuttgart
Schwelle zur Delinquenz gemeinsam      und des Jugendamtes angeglichen          hatte 2012 ca. 580.000 Einwohner,
zum Wohle junger Menschen und zum      werden.                                  davon ca. 108.000 unter 21 Jahren).
Wohle der Gesellschaft zu reagieren,      Drei einschneidende Veränderun-
wurde dem Haus des Jugendrechts        gen waren notwendig:                        Widerstände aus der Bevölkerung
mit auf den Weg gegeben.                                                        waren zu überwinden. Sie vermu-
                                       ■ Die Umstellung vom Tatort- auf         teten in ihrem Stadtteil die Unter-
   Der gesamte Verfahrensablauf        das Wohnortprinzip;                      bringung von Schwerkriminellen und
zwischen den Institutionen muss-                                                gründeten eine Bürgerinitiative. Eine
te neu gestaltet und abgestimmt        ■ die Ausweitung der Zuständigkeit       Lokalzeitung titelte „Angst vor Haus
werden.                                in der polizeilichen Jugendsachbe-       des Jugendrechts“.
                                       arbeitung, die bisher bei der Vollen-
   Dazu waren auch die bisherigen      dung des 18. Lebensjahres endete,           Die Auswahl eines geeigneten
Zuständigkeiten neu zu überdenken.     auf alle Personen bis zur Vollendung     Gebäudes für Polizei, Staatsanwalt-
                                       des 21. Lebensjahres;                    schaft und Jugendamt gestaltete sich
    Auf jugendliches Fehlverhalten                                              aufwändig. Es musste ein Gebäude
sollte besser geantwortet und vor      ■ die Zuständigkeit für einen Groß-      gefunden werden, das den Rauman-
allem nicht nur nach der Tat           teil aller Straftaten, von der ein-      forderungen der Institutionen ent-
wirkungsvoll reagiert, sondern auch    fachen bis zur schweren Kriminalität.    sprach.
Hilfe angeboten werden.
                                          Damit wurde die zentrale Grund-          Ein    städtisches   Bürogebäude
   Um optimal zusammenarbeiten         lage für eine neu ausgerichtete und      mitten im Bezirk Bad Cannstatt
zu können, sollten Polizei, Staats-    tragfähige Zusammenarbeit geschaf-       erwies sich als passend. Die notwen-
anwaltschaft und Jugendamt in          fen.                                     digen, sicherheitsbedingten Umbau-
unmittelbarem Kontakt miteinander,                                              maßnahmen wurden vorgenommen.
                                           Um eine direkte Übernahme von
                                       allen aktuell angetroffenen kindlichen
                                       und jugendlichen Tätern, vor allem
                                       aus Ladendiebstählen, zu gewähr-

                                                        12
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

   Die Jugendhilfe im Strafverfahren        Auf Ebene der Behördenleiter
(Jugendgerichtshilfe) des Jugendam-      wurde eine Koordinierungsrunde zur
tes war anfangs in einem Gebäude         Steuerung des Modellprojektes und
nebenan untergebracht. Den jungen        der wissenschaftlichen Begleitung
Menschen und ihren Eltern sollte         gebildet.
optisch deutlich gemacht werden,
dass sie von den Strafverfolgungs-          Die organisatorischen Vorberei-
behörden zur Jugendhilfe im Straf-       tungen in den Institutionen liefen auf
verfahren kommen.                        Hochtouren.

   Die   befürchteten     Irritationen      Kosten.
blieben aus.
                                             Zum Einbau der Sicherheitsein-
    Die Jugendhilfe im Strafverfahren    richtungen bei Polizei und Staatsan-
ist nun mit Polizei und Staatsanwalt-    waltschaft, wie Zugangstüren zu den
schaft im gleichen Gebäude unterge-      Diensträumen, Waffen- und Verwahr-
bracht.                                  raum, mussten im Jahr 1999 einmalig
                                         ca. 100.000 DM investiert werden.
   Alle drei Behörden benutzen ei-
nen gemeinsamen Hauseingang und             Die monatlichen Mietkosten und
sind durch eigene Zugangsbereiche zu     sonstigen Aufwendungen, wie EDV-
ihren Diensträumen baulich getrennt.     Anschlüsse und Reinigung der Büros,
                                         werden von den jeweiligen Institu-
   Das Gericht liegt mitten in der In-   tionen anteilig getragen.
nenstadt von Bad Cannstatt und blieb
aufgrund der richterlichen Unabhän-         Am 1. Juni 1999 war eine starke,
gigkeit und der Neutralität im Verfah-   viele überraschende Vision Wirklich-
ren an seinem bisherigen Amtssitz in     keit geworden.
unmittelbarer Nähe.                         Die Arbeit im bundesweit ein-
                                         maligen Modellprojekt Haus des
   Vor dem Einzug in die neuen           Jugendrechts begann.
Räume kamen alle zukünftigen Mit-
arbeiter im Haus des Jugendrechts
zum gegenseitigen Kennenlernen
und zum Einstimmen auf die gemein-
same Aufgabe im Rahmen einer Auf-
taktveranstaltung zusammen.

    Eine wissenschaftliche Begleitung
wurde vorgesehen und konzipiert. Ein
abschließender      Evaluationsbericht
sollte nach den festgelegten drei Mo-
dellprojektjahren Aufschluss über
Erfolg oder Misserfolg der neuen
Strukturen geben.

                 13
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

ENTWICKLUNGEN
ERWEITERUNGEN

   Wir mussten uns zusammen-               Örtlicher Bereich.                       Virtuelles Haus des Jugendrechts.
raufen.
                                           Von 1999 bis 2013 umfasste die           Nachdem mancherorts alternati-
    Gleich zu Beginn unserer Arbeit     örtliche Zuständigkeit des Haus des      ve Überlegungen auf ein „virtuelles“
wurde sichtbar, dass das lückenhaf-     Jugendrechts die zwei Stadtbezirke       Haus des Jugendrechts abzielen, soll
te Wissen über die Arbeitsinhalte und   Bad Cannstatt und Münster mit ins-       hierzu kurz Stellung genommen wer-
gesetzlichen Voraussetzungen der je-    gesamt ca. 74.000 Einwohnern, davon      den.
weils anderen Institutionen zu Span-    ca. 14.000 unter 21 Jahren.
nungen führte. Um organisatorische                                                  Verlockend erscheint die kurzfristi-
Abläufe zu harmonisieren wurde es          Zum 1. Januar 2014 wurde die          ge und ohne finanziellen sowie orga-
wichtig, sich den Kopf des anderen      optimierte Zusammenarbeit unter          nisatorischen Aufwand durchführbare
zu zerbrechen und über den eigenen      Nutzung der Strukturen im Haus des       Umsetzung. Das „virtuell“ bedeutet
Tellerrand zu schauen.                  Jugendrechts auf den gesamten Amts-      aber, dass das Zusammenwirken auf
                                        gerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt   eine rein elektronische und telefo-
   Datenschutzfragen führten in der     und damit auf insgesamt neun Stadt-      nische Ebene – wie bereits vielerorts
täglichen Arbeit zwischen Polizei und   bezirke erweitert.                       üblich – verlagert wird.
Jugendgerichtshilfe zu Missverständ-
nissen. Ein Datenschutzseminar durch       Der Amtsgerichtsbezirk umfasst            Dadurch wird aber gerade der
den Sozialdezernenten beim Land-        neben Bad Cannstatt und Münster          wichtige persönliche Kontakt „face to
kreistag Baden-Württemberg wurde        sieben weitere Stadtbezirke:             face“ für den Jugendlichen mit den
veranstaltet.                           Weilimdorf, Feuerbach, Zuffenhausen,     Ansprechpartnern der einzelnen In-
                                        Stammheim, Mühlhausen, Untertürk-        stitutionen nicht gelebt und zum
                                        heim und Obertürkheim.                   anderen fehlen die kurzen Wege zwi-
                                                                                 schen den Institutionen „Tür an Tür“
                                           Von der Erweiterung profitieren       und von „Hand zu Hand“.
                                        die jungen Menschen der drei weite-
                                        ren Polizeireviere und drei Beratungs-      Dies wird dem besonderen
                                        zentren. Mit den jahrelang bewährten     Anspruch eines „realen“ Haus des
                                        Strukturen ist das Haus des Jugend-      Jugendrechts nicht gerecht.
                                        rechts nunmehr zuständig für ca.
                                        232.000 Einwohner, davon ca. 46.000
                                        unter 21 Jahren.

                                                         15
Politische Bewertung.                    Am 6. Februar 2012 öffnete in             Mit der Erweiterung wurde die
                                         Pforzheim das zweite Haus des             Staatsanwaltschaft im Haus um einen
   2011 hat die erfolgreiche Konzep-     Jugendrechts in Baden-Württem-            Dezernenten und eine halbe Service-
tion Haus des Jugendrechts neuen         berg seine Türen. Weitere Häuser des      stelle verstärkt.
Rückenwind durch die neu gewählte        Jugendrechts sind in Planung. So soll
grün/rote Landesregierung bekom-         im Januar 2015 in Mannheim ein Haus          Von den betroffenen drei Polizei-
men.                                     des Jugendrechts eröffnet werden.         revieren werden alle 11 Jugendsach-
                                                                                   bearbeiter und von den örtlichen
   Im Koalitionsvertrag „Der Wechsel        Erweiterung Haus des Jugend-           drei Beratungszentren werden be-
beginnt“ zwischen BÜNDNIS 90/Die         rechts.                                   nannte Ansprechpartner mit einbe-
GRÜNEN und der SPD Baden-Würt-                                                     zogen.
temberg 2011-2016 wird auf Seite 64         Im Oktober 2011 besuchte der
ausgeführt:                              rechtspolitische Sprecher der BÜNDNIS        Die Akteure in den sieben betrof-
                                         90/DIE GRÜNEN Fraktion im Landtag         fenen Stadtbezirken arbeiten weiter
    „Mehr Häuser des Jugendrechts.       das Haus des Jugendrechts in Stutt-       dezentral in ihren Dienststellen. Die
Ausgehend von den überaus positiven      gart.                                     gewachsenen Kontakte, Kooperatio-
Erfahrungen mit dem Haus des Ju-                                                   nen und Personenkenntnisse vor Ort
gendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt       Im März 2012 informierte sich der      bleiben erhalten und werden weiter
streben wir eine Ausweitung solcher      Justizminister des Landes Baden-          gepflegt.
Einrichtungen auf andere geeignete       Württemberg ausführlich vor Ort
Städte in Baden-Württemberg an.          über unsere Arbeit. Aus der Mitte der        Im Übrigen wurden die Bespre-
    Wir werden zudem vorhandene          Arbeitsebene wurde von Polizei,           chungs- und Kommunikationsabläufe
Optimierungsmöglichkeiten bei der        Staatsanwaltschaft und Gericht die        an die bewährten Strukturen im Haus
behördenübergreifenden Zusammen-         Idee zur Erweiterung des Haus des         des Jugendrechts angeglichen.
arbeit von Justiz, Polizei und Jugend-   Jugendrechts auf den gesamten Bezirk
ämtern zur Bekämpfung der Jugend-        des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cann-          Damit werden die Unterschiede im
kriminalität ausschöpfen.                statt mit insgesamt neun Stadtbezir-      Stadtbezirk (Kern) und im Flächenbe-
    Die auf der Basis der Erkenntnis-    ken vorgestellt.                          zirk (Erweiterung) berücksichtigt und
se aus dem Projekt Haus des Jugend-                                                durch eine enge Zusammenarbeit der
rechts erlassenen Richtlinien für die        Der Justizminister hat die Anregung   beteiligten Institutionen optimiert.
Zusammenarbeit von Staatsanwalt-         spontan aufgegriffen und die Entwick-
schaft, Polizei und Jugendhilfe wer-     lung eines Konzeptes zur Prüfung der
den wir überprüfen und anpassen.         Möglichkeiten einer Erweiterung dem
Unter dem Leitgedanken „Erziehen         Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart
statt Strafen!“ werden wir das Ju-       übertragen.
gendstrafvollzugsgesetz einer Reform
unterziehen.“                              Im Januar 2014 konnte mit der
                                         Umsetzung der Erweiterung begon-
                                         nen werden.

                                             Der Kern des Haus des Jugend-
                                         rechts bleibt als dauerhafte Einrich-
                                         tung in seiner bewährten Gesamt-
                                         struktur erhalten.

                                                           16
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

              Kernpunkte unserer Arbeit.           zur Jugendstrafe, in der Praxis erfolg-
                                                   reich anzuwenden und festgefahrene
               Entscheidend für uns alle im Haus   Abläufe in Frage zu stellen.
           des Jugendrechts ist, den jungen
           Menschen in seiner Gänze zu betrach-       „Der entscheidende Erfolgsfak-
           ten und die Maßnahmen und Hilfen        tor beim Haus des Jugendrechts ist
           aller Beteiligten gut abzustimmen.      die enge und persönliche Zusammen-
                                                   arbeit von Polizei und Staatsan-
              Die Zusammenarbeit mit den           waltschaft, Jugendgerichtshilfe und
           Schulen und Jugendhilfeeinrichtun-      Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
           gen ist dabei von großer Bedeutung -    „Tür an Tür“! Hierdurch ist es möglich,
           gleichermaßen im Strafverfahren wie     schneller und individueller auf Straf-
           auch in der Präventionsarbeit.          taten junger Menschen zu reagie-
                                                   ren.“

RE            Wissen über die Infrastruktur,          Gemeinsame Pressemitteilung
           einheitliche Zuständigkeiten, feste     des Innenministeriums, des Justiz-

PRESSION
           Ansprechpartner und abgestimmtes        ministeriums und der Landeshaupt-
           Handeln sind Basis für präsente, in-    stadt Stuttgart am 11.03.2003.
           formierte, effiziente und akzeptierte
           Reaktionen auf und zur Verhinderung        Informationswege.
           von Straftaten.
                                                      Die Informationswege und Post-
               Besonders wichtig ist die innova-   läufe wurden gleich zu Beginn neu
           tive Form der behördenübergreifen-      geordnet. Für die Staatsanwaltschaft
           den Zusammenarbeit gerade bei den       war es wichtig, sofort über alle ein-
           jungen Menschen, die sozial gefähr-     geleiteten Ermittlungen bei der Polizei
           det sind. In diesen Fällen informiert   informiert zu sein, um sich frühzeitig
           die Polizei direkt die Jugendhilfe im   in das Verfahren einbringen zu kön-
           Strafverfahren, die Sofortgespräche     nen.
           anbietet. Dort wird die momentane
           Situation analysiert, Hilfe und Be-        Um dies zu gewährleisten, wurde
           ratung angeboten und wenn nötig,        vereinbart, eine Mehrfertigung der
           werden weitere Hilfen von Institutio-   Anzeigenaufnahme einer Straftat als
           nen vermittelt.                         sogenannte „Vorausmeldung“ der
                                                   Staatsanwaltschaft zur Kenntnis vor-
              Sanktionierung in der Strafver-      zulegen. Durch die dauerhafte Prä-
           folgung bedeutet bei uns nicht kur-     senz der Staatsanwaltschaft und die
           zer Prozess oder schnelles Abstrafen.   kurzen Wege eröffneten sich für die
           Durch die Neuorganisation erga-         Polizei ganz neue Möglichkeiten in
           ben und entwickelten sich zentrale      der Ermittlungsarbeit.
           Instrumente und Abläufe, die es uns
           ermöglichen, die große Bandbreite
           des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), von
           der erzieherischen Maßnahme bis hin

                            17
So kann zu jedem Zeitpunkt der           Dieser frühzeitige Kontakt – noch
Ermittlungen sowohl von der Polizei      während die Ermittlungen laufen –
als auch der Staatsanwaltschaft Kon-     bedeutet einen hohen Informations-
takt aufgenommen werden.                 gewinn für die Staatsanwaltschaft. Sie
                                         erhält einen persönlichen Eindruck
   Durch unmittelbare Absprachen         von dem jungen Menschen und lernt
können Haftbefehls- und Durchsu-         auch oft schon die Eltern kennen.
chungsanträge vorbereitet werden
und es kann auf zeitaufwändige Zeu-         Kenntnisse über die persönlichen
genvernehmungen und auf umfas-           und familiären Verhältnisse werden
sende Ermittlungen zu „Nebenstraf-       vermittelt, die wesentlichen Einfluss
taten“ verzichtet werden.                auf den weiteren Verfahrenslauf ha-
                                         ben können. So können dem jungen
   Ziel ist, die Verfahren zeitnah       Menschen seine Perspektiven und der
abzuschließen und unnötige Arbeit        weitere Verlauf des Verfahrens aufge-
zu vermeiden.                            zeigt werden. Auch für eine spätere
                                         Gerichtsverhandlung ist dieser Erst-
    Bei besonders gelagerten Fällen –    kontakt sehr wertvoll – man kennt
schwere Kriminalität, Begehungswei-      sich schon.
se mit hoher krimineller Energie, auf-
fällig aggressiver oder uneinsichtiger      Die Jugendhilfe im Strafverfah-
Täter – wird versucht, im Anschluss an   ren kann nach der Fallkonferenz
die polizeiliche Vernehmung ein Ge-      bereits ambulante Hilfen einleiten;
spräch im Sinne einer Fallkonferenz1     das polizeiliche Ermittlungsverfah-
bei der Staatsanwaltschaft durchzu-      ren ist zu diesem Zeitpunkt noch
führen. Durch sie wird gegebenenfalls    nicht abgeschlossen!
die Jugendhilfe im Strafverfahren in-
formiert. Sind die Eltern zur Verneh-     Auch die Jugendhilfe im Strafverfah-
mung mitgekommen, sind auch sie          ren bekommt damit zu einem sehr
dabei.                                   frühen Zeitpunkt Informationen über
                                         ein laufendes Ermittlungsverfahren
    Diese Fallkonferenzen zeigen deut-   und zum Umfeld des jungen Men-
lich, dass die jungen Menschen gut       schen. Sie kann frühzeitig reagieren
unterscheiden können, bei welcher        und die gesamte Palette der Leistun-
Institution sie sich gerade befin-       gen nach dem Kinder- und Jugend-
den. Waren sie während der poli-         hilfegesetz ausschöpfen.
zeilichen Vernehmung sehr unein-
sichtig und „frech“, wussten sie sich       Erneute Auffälligkeiten werden der
bei der Staatsanwaltschaft gut zu be-    Staatsanwaltschaft mit einem be-
nehmen. Sie nahmen „von Angesicht        sonderen Hinweis zur Kenntnis
zu Angesicht“ wahr, dass hier jemand     gebracht. Dies hat oft Einfluss auf
vor ihnen saß, der in ihrem Verfahren    Entscheidungen im Verfahren. Der
die Entscheidungen treffen würde.        ständige, zeitnahe Informations-
                                         fluss gerade durch die „Tür- und

1
    Fallkonferenzen siehe Seite 23.

                                                          18
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

Angelgespräche“ ist dabei von zentra-         Die Kenntnisse des Gerichts über
ler Bedeutung und wird nur möglich        die Zustände im Stadtteil oder aktu-
durch die gemeinsame Unterbringung        elle persönliche Entwicklungen der
„Tür an Tür“.                             Angeklagten sind wichtig für das ge-
                                          richtliche Verfahren.
    Die besondere Verfahrensweise
zieht sich durch bis zum Gericht. Auch       Die Einwirkungsmöglichkeit auf
die Staatsanwaltschaft nutzt die Mög-     den jungen Menschen kann größer
lichkeit, dem Gericht besondere An-       werden, er merkt, dass es um ihn
klagen vorab anzukündigen und auf         geht, er fühlt sich ernst genommen.
deren Dringlichkeit und Besonderhei-
ten in der Täter- und/oder Delikts-          Dies wird unter anderem dadurch
konstellation hinzuweisen.                deutlich, dass eine wesentlich höhere
                                          Akzeptanz der verhängten Sanktionen
   Auch von der Polizei werden solche     im Haus des Jugendrechts spürbar
Informationen an das Gericht weiter-      wird.
gegeben. Besonders dann, wenn es
darum geht, schnell Signale in einen           „Ich find’s (Red.: das Haus des
Stadtteil zu geben. Die Erfahrungen       Jugendrechts) relativ gut. Sonst
zeigen, dass sich die Clique an einzel-   hocken die Staatsanwälte alle zu-
nen, besonders kriminell auffälligen      sammen und kriegen nur das
Personen orientiert und abwartet,         Schlechte mit von den Leuten. Und
was passiert.                             dort, da kommunizieren die
                                          Staatsanwälte mit Jugendgerichts-
    Kommt keine staatliche Reakti-        hilfe und mit der Polizei und
on, lassen sich einzelne weiter in die    dadurch werden sie auch offener
Kriminalität mitziehen. Der Schritt aus   für die Probleme der Leute, können
der episodenhaften zur mehrfachen         auch gezielter irgendwie daran
Straftatenbegehung ist dann schnell       arbeiten, sind nicht so sturköpfig
getan.                                    auf den Scheiß, wo die Leute
                                          gemacht haben und wollen die
    Die Weitergabe der Anklage „von       Leute nicht verknacken unbedingt.
Hand zu Hand“ an das Gericht ist vor      Die helfen auch wirklich. Kümmern
allem in drängenden Verfahren mög-        sich drum. Das ist nicht nur bei
lich. Die Verhandlung kann auf den        mir, das ist allgemein so, wie ich’s
Fall abgestimmt und unter Einhaltung      jetzt mitbekommen hab.“
der formellen Fristen zeitnah termi-          Rundfunkinterview des David A.
niert werden.                             beim SWR 2 am 24.01.2004.

   Die persönliche Anklagevertretung
durch die Staatsanwaltschaft im Haus
des Jugendrechts bringt die gesamten
Vorkenntnisse zur Tat und zum Täter
ins Verfahren mit ein.

                  19
Genutzte Zeit ist sinnvolle Zeit.

   Den Zeitraum vor der Gerichts-
verhandlung nutzen wir bewusst.
Unser oberstes Ziel ist, mit den unter-
schiedlichen Reaktionen den jungen
Menschen in seiner sozialen Ent-
wicklung zu fördern und ihn vor wei-
terem Fehlverhalten zu bewahren.
Dies wird erreicht, indem hingesehen
wird: Nicht nur auf die Tat und den
Täter, sondern auch auf die Auswir-
kungen der Tat auf das Opfer.

   In der Zeit bis zur Hauptverhand-
lung kann so bereits passgenau
reagiert werden.

    In einem Fall ist eine rasche Inhaf-
tierung erforderlich, in einem ande-
ren Fall ein Zuwarten angezeigt.

   Eine Schlichtung zwischen Grup-
pen, ein Anti-Gewalt-Training oder
der Nachweis über den regelmäßigen
Schulbesuch können notwendig sein,
ebenso wie Kontakte mit einer Sucht-
beratung oder eine Schadenswieder-
gutmachung.
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

   Der junge Mensch ist noch in der
Entwicklung, Maßnahmen wirken nur             Schüler zündet Lehrerin Haare an.
dann, wenn sie genau passen. Au-
tomatismen müssen vermieden wer-              Der zuständige Jugendrichter las auf der Fahrt zum
den.                                       Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt in der Tageszeitung von
                                           dieser respektlosen Tat und war entsetzt:
   Das Jugendgerichtsgesetz bietet
eine große Auswahl von Reaktions-             „Als ich am selben Morgen vom Haus des Jugendrechts eine
möglichkeiten. Diese können kom-           Anklage auf den Tisch bekam, die den gleichen Sachverhalt zum
biniert werden und stehen nicht            Gegenstand hatte, war ich erneut entsetzt, da ich dachte, diese
zwingend in einem Stufenverhältnis.        Vorgänge wiederholen sich offenbar an Schulen.
Hierdurch wird ein Aufschaukeln von           Schnell stellte sich heraus, dass es sich um denselben Vorfall
Sanktionen vermieden und auf Pass-         handelte. Nach Verständigung durch die Schule hatte die Polizei
genauigkeit geachtet.                      den Täter unverzüglich ins Haus des Jugendrechts gebracht.
                                           Dort konnten noch am selben Tag die Ermittlungen durchgeführt,
    Die Terminierung einer Gerichts-       der Täter von der Staatsanwaltschaft angehört und mit ihm und
verhandlung lässt es zum Beispiel zu,      seinen Eltern ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe geführt
auf den Ausgang eines Täter-Opfer-         werden.
Ausgleichs oder eines Anti-Gewalt-            Am nächsten Vormittag wurde die Anklage dem Amtsgericht
Trainings zu warten.                       Stuttgart-Bad Cannstatt gebracht. Unter Einhaltung der Fristen
                                           wurde innerhalb kürzester Zeit die Hauptverhandlung durchge-
   Das weiß der Beschuldigte dann          führt.“
auch. Er weiß, er ist nicht vergessen,
sondern quasi unter Beobachtung.
Ihm ist bekannt, was auf ihn zukom-          „Strafe muss auf dem Fuß folgen,        Der Täter-Opfer-Ausgleich.
men und was er selbst tun kann. Ein      aber sie muss vor allem auf dem Fuße
individueller Maßanzug für die mo-       beginnen. Dass die Arbeit der Behör-         Dem Instrument des Täter-Opfer-
mentane Lebenssituation des jungen       den einen Tag nach der Straftat be-      Ausgleichs (TOA) kommt im Haus des
Menschen kann geschneidert wer-          ginnt, ist wichtiger als eine schnelle   Jugendrechts im Verfahrensablauf
den.                                     Abwicklung des Gesamtverfahrens.         als begleitende Maßnahme eine be-
                                         Manchmal kann es besser sein, be-        sondere Bedeutung zu. Er wird bei
   Im Haus des Jugendrechts wird         wusst zu verzögern – beispielsweise      geeigneten Sachverhalten von Polizei
„face to face“ gearbeitet. Die Kennt-    zu einer Entschuldigung der jugend-      und Jugendhilfe im Strafverfahren
nisse über die Person und deren          lichen Straftäter bei ihren Opfern.“     angeregt. Zwischen Staatsanwalt-
Lebenssituation beschränken sich also        Damalige Bundesjustizministerin      schaft und Täter-Opfer-Ausgleichs-
nicht auf die schriftlichen Unterla-     Herta Däubler-Gmelin bei ihrem           stelle wurden zusätzlich regelmäßige
gen.                                     Besuch im Haus des Jugendrechts am       Fallsichtungen mit dem Ziel einge-
                                         12.12.2000.                              richtet, den TOA früh in das Verfahren
    Der Beschuldigte kennt seine/n Po-                                            einzubinden.
lizeibeamtin/Polizeibeamten, seine/n
Jugendstaatsanwältin/Jugendstaats-
anwalt, seine/n Sozialarbeiter/in,
seine/n Richter/in und umgekehrt.
An seinem Wohnort, in seinem Um-
feld, vor Ort, wird ermittelt, ange-
klagt, Hilfe geleistet und verhandelt.

                                                          21
Die Begegnung des Täters mit dem          „Nicht nur den Tätern, auch den            Auch zur Frage der Haft oder Haft-
Opfer im Rahmen eines TOA hat zwei       Opfern von Straftaten gilt im Haus des      vermeidung gibt es gute Erfahrungen
wichtige Funktionen:                     Jugendrechts besondere Aufmerksam-          in der Zusammenarbeit mit den Ver-
                                         keit. Den statistischen Beleg findet dies   teidigern.
    Zum einen gibt er dem Opfer die      im deutlichen Anstieg der Verfahren,
Möglichkeit, die Folgen der Tat besser   in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich             Transparenz.
verarbeiten zu können und er ermög-      durchgeführt wurde, da gerade die-
licht dem Opfer, seine passive Rol-      se Sanktionsform in besonderer Weise           Wichtig in unserer neu ausgerich-
le zu verlassen und geschützt durch      erlaubt, individuell auf den Jugendli-      teten täglichen Zusammenarbeit ist,
den Mediator dem Täter zu begegnen,      chen und das Opfer einzugehen.“             dass zwischen den Institutionen im-
ihm seine Gefühle und die Folgen             Pressemitteilung des Innenminis-        mer wieder eine Rückkopplung und
der Straftat darzulegen, sowie einen     teriums, des Justizministeriums             damit eine Wirksamkeitskontrolle er-
selbstbestimmten Ausgleich zu errei-     und der Landeshauptstadt Stuttgart          folgt. Instrumente hierfür sind unter
chen.                                    vom 11.03.2003.                             anderem:
    Zum anderen muss der Täter sich
mit seiner Tat und dem, was er ange-        Verteidigung.                                Frühbesprechungen zwischen Po-
richtet hat, auseinandersetzen.                                                      lizei, Staatsanwaltschaft und Jugend-
                                            Dem Verteidiger kommt auf-               hilfe im Strafverfahren vor allem
    Der TOA erfordert vom Täter          grund seines Vertrauensverhältnisses        zum aktuellen Tagesgeschehen und
Verantwortungsübernahme und un-          zum Täter im Jugendverfahren eine           zum Ausgang von Gerichtsverhand-
terstützt ihn Wiedergutmachung zu        besondere Rolle zu.                         lungen. Anfangs fanden sie wegen
leisten, die auch materiell sein kann.                                               organisatorischer      Fragestellungen
                                            Auch er wird schnell informiert          mehrmals wöchentlich, nun finden
    Der TOA wird sowohl zur Verfah-      und in den Verfahrensablauf mit ein-        sie einmal wöchentlich statt.
renseinstellung als auch bei schweren    bezogen.
Straftaten, die zu Verurteilungen füh-                                                  Hauskonferenzen, um die Abstim-
ren, begleitend, mit der Möglichkeit        Vom Anwaltsverein war im Haus            mung und Entwicklung von allgemei-
zur Strafmilderung, genutzt.             des Jugendrechts, bei der Jugendhil-        nen Abläufen immer wieder neu zu
                                         fe im Strafverfahren, in der Zeit von       justieren und anzupassen. Alle Mitar-
    Der Bedarf einer TOA-ähnlichen       März 2001 bis November 2003 eine            beiter der vier Institutionen im Haus
Maßnahme zur Konfliktregelung bei        wöchentliche kostenlose Rechtsbera-         des Jugendrechts nehmen daran teil.
Strafunmündigen wurde festgestellt.      tung eingerichtet worden.                   Anfangs fanden sie monatlich statt,
                                                                                     der Bedarf ging aber im Laufe der
   Die starke Nutzung des TOA im Haus        Wir sehen es in nahezu allen            Jahre zurück. Wir tagen nun in einem
des Jugendrechts und die dadurch         Fällen, bei denen ein Verteidiger mit-      Turnus von zwei Monaten, wobei der
stark gestiegenen Fallzahlen bei der     wirkt, als sehr hilfreich an, mit die-      Vorsitz nach jeweils drei Hauskonfe-
TOA-Stelle der Jugendhilfe im Straf-     sem zusammenzuarbeiten. Der Ver-            renzen zwischen allen vier Instituti-
verfahren, veranlassten den Gemein-      teidiger hat das Vertrauen seines           onen wechselt.
derat, eine weitere Personalstelle für   Mandanten. Erklärt er ihm die Maß-
den TOA zu genehmigen.                   nahmen des Jugendgerichts, besteht             Diese Begegnungen fördern und
                                         die Hoffnung, dass der junge Täter sie      unterstützen bis heute die Identifi-
                                         noch besser akzeptiert.                     kation mit den neuen Strukturen und
                                                                                     tragen entscheidend zur Transparenz
                                                                                     der jeweiligen Arbeitsfelder bei.

                                                            22
DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

   Die „Tür- und Angelgespräche“            Wissenschaftliches Ergebnis.         ■ die Bearbeitungszeiten innerhalb
sorgen zudem für einen ständigen                                                 der Staatsanwaltschaft gingen im Mit-
Informationsaustausch. Hieraus erge-        Der Erfolg der neuen Struktur        telwert um 71% von 52,2 auf 15,3 Ka-
ben sich oft neue Impulse für die wei-   und Arbeitsweise wurde auch durch       lendertage zurück.
tere Verfahrensbearbeitung.              den wissenschaftlichen Begleitbericht
                                         belegt. Nach dieser Analyse ist uns        Der wissenschaftliche Begleit-
   Fallkonferenzen bei Bedarf zwi-       im Haus des Jugendrechts folgendes      bericht kam zu folgendem Ergebnis:
schen Polizei, Staatsanwaltschaft und    gelungen:
Jugendhilfe im Strafverfahren unter                                                  „Im Sinne des ganzheitlich ange-
Einbeziehung der jungen Menschen         ■ Die Reaktionszeiten auf jugend-       legten Arbeitsansatzes des Modell-
und deren Eltern. Der momentane          liches Fehlverhalten ganz wesent-       projektes ist es somit erstmals
Verfahrensstand wird besprochen und      lich zu verkürzen;                      gelungen, alle Beteiligten, die mit
die möglichen Konsequenzen und Hil-                                              demselben Fall in den unterschiedli-
fen werden aufgezeigt.                   ■ die Verfahrenszeiten von der          chen Kontexten befasst sind, an einen
                                         Polizei bis zur staatsanwaltschaftli-    Tisch zu bringen.
   Beratung der jungen Menschen          chen Entscheidung um 51% (von 105,1         Das Haus des Jugendrechts sollte
sowie deren Eltern während des ge-       auf 51,6 Kalendertage) und bis zur      zu einer Regeleinrichtung im Sozial-
samten Strafverfahrens.                  ersten gerichtlichen Entscheidung um    raum werden“.
                                         54% (von 229,9 auf 105 Kalenderta-
                                         ge) zu reduzieren und damit mehr als       Die Politik folgte dieser Empfeh-
                                         zu halbieren;                           lung:

                                                                                    „Das im Juni 1999 in Stuttgart-Bad

      VERFAHRENSDAUER                                                            Cannstatt gestartete und nach wie vor
                                                                                 bundesweit einmalige Modellprojekt
                                                                                 hat sich bestens bewährt und wird
      bis zur staatsanwaltschaftlichen                                           weitergeführt“.
      Abschlussverfügung                                                            Gemeinsame Presseerklärung des
                                                                                 Innenministers, der Justizministerin
      Durchschnittlich 51,6* Tage                                                und des Oberbürgermeisters Stuttgart
                                                                                 am 11.03.2003.

          Polizei
                                                                                    Legende zum Schaubild:
               Staatsanwaltschaft
                                                                                 Vergleich 1998:
                                Jugendgerichtshilfe                                 * 105,1 Tage
                                                                                    ** 229,9 Tage
                                                  Amtsgericht

      bis zur Hauptverhandlung

      Durchschnittlich 105** Tage

                                                          23
VERFAHRENSABLAUF
      Tatortprinzip                                                    Haus des Jugendrechts
   TÄTER UNTER 21 JAHREN                                                   TÄTER UNTER 21 JAHREN

       Tatort / Revier                                          Tatort / Revier

                                              Z E I T R A U M
                                                                  Wohnort         Wohnort        Wohnort

                                        M
                                                                   Polizei        Staatsan-      Jugend-
                                                                                  waltschaft   gerichtshilfe
                                        U
                                        A
                                        R

 Tatort / Staatsanwaltschaft                                                       Wohnort / Amtsgericht
                                        T
                                        I

Wohnort / Staatsanwaltschaft
                                        E
                                        Z

Wohnort / Jugendgerichtshilfe

   Wohnort / Amtsgericht

                            Der betreuende Wissenschaftler                    „Insgesamt stellt das
                         zieht in einem Vortrag zum Haus des               Haus des Jugendrechts vor
                         Jugendrechts folgendes Fazit:                     allem deshalb ein bemer-
                                                                           kenswertes Projekt dar, weil
                                                                           sich hier ein Veränderungs-
                                                                           und Innovationswille der
                                                                           beteiligten Institutionen
                                                                           dokumentiert.
                                                                              Die Behörden haben sich
                                                                           nicht darin erschöpft, rechts-
                                                                           politischen Reformbedarf
                                                                           anzumelden und dann

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DAS HAUS DES JUGENDRECHTS – DIE ERFOLGSGESCHICHTE

                                                                                     durch gesetzliche Änderun-
                                                                                     gen (wie beim 1. JGG-Ände-
                                                                                     rungsgesetz 1990) bewirkt
                                                                                     werden sollte.
   Verfahrensablauf, Tatortprinzip:            Verfahrensablauf im Haus des
                                            Jugendrechts, Wohnortprinzip:               Das Projekt hat vielmehr
   Die Anzeige gegen den Täter, egal                                                 gezeigt, welche Änderungen
ob unter 21 Jahren oder als Erwach-             Die Anzeige gegen jeden unter        bei einer Reform „aus der
sener, wird von der für den Tatort zu-      21-jährigen Täter aus den Stadtbezir-    Mitte“ dann möglich sind,
ständigen Polizei bearbeitet und erst       ken Bad Cannstatt und Münster wird       wenn es gelingt, Innova-
danach an die Staatsanwaltschaft des        von der Polizei des Tatortes sofort an   tionsbereitschaft vor Ort zu
Tatortes geschickt.                         die Polizei im Haus des Jugendrechts     bündeln.
                                            abgegeben. Die Polizei informiert so-
   Beim unter 21-jährigen Täter wird        fort die Wohnort-Staatsanwaltschaft         Als Beispiel für den Mut
von dort das Verfahren an die Staats-       im Haus und beginnt mit den Ermitt-      und die Flexibilität der
anwaltschaft, die für den Wohnort des       lungen.                                  Behörden vor Ort sei die
Täters zuständig ist, abgegeben.                                                     Staatsanwaltschaft erwähnt.
                                               Die Staatsanwaltschaft informiert
   Mit diesem Zeitverzug erhält die         die Jugendhilfe im Strafverfahren und       Obgleich die Einrichtung
Wohnort-Staatsanwaltschaft des Tä-          beide können auf den Täter und die       von Außenstellen kein
ters Kenntnis von der Tat und kann          Tat reagieren, während die Anzeige       generell neues Prinzip ist,
erst jetzt reagieren. Es dauert oft viele   noch bei der Polizei bearbeitet wird.    gilt sie als durchaus
Monate, bis eine Entscheidung erfolgt                                                umstritten, weil – so die
oder eine Anklage bei Gericht verhan-          Im Ergebnis:                          Befürchtungen – dann eine
delt werden kann.                              Gearbeitet wird parallel, abge-       Lenkung der Gesamtbehörde
                                            stimmt und zeitnah.                      erschwert werde.
   Im Ergebnis:
   Gearbeitet wird nacheinander,                                 Im Haus des Jugendrechts
nicht abgestimmt und mit großem                               wurde nicht nur eine solche
Zeitverzug.                                                   Außenstelle eingerichtet,
                                                              sie wurde auch – ebenfalls
                                                              ungewöhnlich – von den
abzuwarten, sondern sie         che Innovationspotentiale     üblichen Vorlageerforder-
haben konsequent die zur        im Bereich der behördenin- nissen, etwa bei Einstellun-
Verfügung stehenden             ternen Organisation vorhan- gen, weitgehend befreit.
eigenen Möglichkeiten           den sind.
umgesetzt.                                                       Erkannt wurde, dass eine
                                   Diese Projektstruktur ist  Regionalisierung  der staats-
   Insgesamt haben beson-       insofern neu, als veränderte anwaltschaftlichen Tätigkeit
ders die Institutionen Polizei, Praxis weder „von unten“      nur dann effektiv sein kann,
Staatsanwaltschaft und          (wie etwa bei der Diversions- wenn sie mit einer Stärkung
Jugendamt bewiesen, wel-        bewegung in den 70er Jah-     der Selbständigkeit verbun-
                                ren des 20. Jahrhunderts)     den ist.“
                                angestoßen wurde, noch

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