Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...

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Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
Fischerei & Fischmarkt
in Mecklenburg-Vorpommern
                                                    1/2015 – 15. Jahrgang

Aktuelle Informationen aus Praxis, Forschung, Beratung und Verwaltung

                              Schwerpunktthemen in diesem Heft sind:
                              Binnenfischereitag
                              Landesfischerei-Verbandstagung
                              MSC-Zertifizierung
                              Meerforellenerbrütung in Born
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Vorwort

                                                                                                       Liebe Leserinnen und Leser,

                                                                                                       das Jahr 2015 begann für uns alle mit neuen Gesetzen und Verordnungen,
                                                                                                       verbunden mit neuen Anforderungen.
                                                                                                       Die LMS verabschiedete sich aus der Fischereiberatung und damit auch
                                                                                                       als Herausgeber der Zeitschrift „Fischerei und Fischmarkt in Mecklenburg-
                                                                                                       Vorpommern“.

                                                                                                       Diese Aufgabe übernimmt künftig der Landesfischereiverband M-V e.V.
                                                                                                       Wir sehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben an, die Fischer und darüber
                                                                                                       hinaus die Öffentlichkeit möglichst umfassend und objektiv zu informieren.
                                                                                                       Das neue Jahr bietet dazu genügend Gelegenheit.
                                                                                                       Zuvor waren jedoch einige Probleme zu klären, vor allem die Kostenfrage
                                                                                                       und die Förderung aus der Fischereiabgabe. Dadurch gab es Verzögerungen
                                                                                                       beim Termin für das Heft 1/2015.
                                                                                                       Es steht nunmehr fest, dass die ersten beiden Hefte wie gewohnt an den Leser
                                                                                                       ausgeliefert werden.
                                                                                                       Ab Heft 3/2015 müssen aber nun neue Wege beschritten werden. Dazu
                                                                                                       erhalten alle „Bezieher“ (Abonnenten trifft es nicht ganz) rechtzeitig weitere
                                                                                                       Informationen. Doch das ist nur ein Aspekt.

                                                                                                       Wohl selten kamen so viele „Neuigkeiten“ auf uns zu, wie mit dem Jahres-
                                                                                                       wechsel 2014/2015.
                                                                                                       War das Jahr 2014 ein Jahr mit vielen Beratungen, Diskussionen, Hinweisen,
                                                                                                       Vorschlägen und Kritiken zur neuen Fischereipolitik der EU, zu Umwelt- und
Foto: A. Schlüter

                                                                                                       Naturschutzvorhaben, zu Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen, so sind
                                                                                                       inzwischen die meisten Entscheidungen gefallen, aber eben nicht alle.
                                                                                                       Es zeichnet sich ab, dass Vieles mit heißer Nadel gestrickt wurde und es dringend
                                                                                                       einer Nachbesserung oder weiterer Durchführungsbestimmungen bedarf.

                    Das trifft z.B. auf das Rückwurfverbot zu. Wir haben zwar kurz vor Weihnachten Antworten auf eine Reihe von Fragen erhalten. So wurde die Mindestanlan-
                    degröße für Dorsche herabgesetzt. Einnetz- und Seetageregelung sollen mit dem Mehrjahresplan für die Ostseefischerei folgen.
                    Doch es gibt noch etliche andere Dinge zu klären.
                    Das ist unverständlich, weil sich ja vom EU-Parlament über die Kommission, die Mitgliedsstaaten und deren zuständige Behörden und Ämter, über Bundesländer
                    und deren Einrichtungen, über Verbände auf allen Ebenen bis hin zu den Einzelunternehmen eine Vielzahl von „Betroffenen“ sehr intensiv beteiligten.
                    Warum das so lange dauerte, möchte ich hier nicht beantworten. Der sach- und fachkundige Leser wird sicher selbst Antworten für sich erarbeiten. Aber eine
                    Begründung wäre die meist verspätete (um nicht zu sagen zu späte) Einbeziehung der fischereilichen Praxis und ihrer Interessenvertreter in die Vorbereitung
                    der jeweiligen Vorhaben. Wir haben das schon des Öfteren kritisiert, aber nur wenig Gehör gefunden.

                    Natürlich gibt es Ausnahmen. Ganz oben an steht der Ausschuss für Fischerei im Europaparlament.
                    Ebenso ist das Schweriner Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zu nennen. Auch aus Bonn bzw. Berlin gibt es Hilfe und Unterstützung,
                    aber es gibt noch genügend Reserven, deren Erschließung sich positiv auf die Arbeit der Fischer auswirken könnte. Daran wollen wir weiter arbeiten.

                    Es geht um die Erhaltung der Fischerei mit all ihren Sparten, von der Hochseefischerei bis hin zum Freizeitfischer.
                    Es geht um Nachhaltigkeit und Vielfalt, um Fischwirtschaft und Tourismus, um Energiewende und saubere Meere.
                    Angesichts ineinander greifender Probleme und Aufgaben sollte die Lösung der Fragen gemeinsam möglich sein.

                    In diesem Sinne wünsche ich uns allen die notwendige Kraft dazu, eine verständnisvolle Zusammenarbeit und als Ergebnis die Verbesserung des Vertrauens-
                    verhältnisses aller Akteure untereinander.

                    Norbert Kahlfuss

                    Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015                                                                                                                             3
Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
Aus dem Inhalt

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Aus dem Landwirtschaftsministerium/Aus der Verwaltung
•   Fisch-Etikettierung NEU                                                                                   5
•   Erschienen 1 2015                                                                                         7
•   Förderung EMFF                                                                                            8
•   Rückwurfverbot – Anlandeverpflichtung                                                                    10
•   Informationen BLE Fragen Antworten Discard                                                               11
•   Stellenausschreibung LALLF                                                                               15
•   Verkäufe Ostseeangelerlaubnis, Fischereiabgabemarken, zeitlich befristeter FS 2014                       16
•   Fische aus dem Schaalsee – Untersuchung auf Schadstoffe                                                  18
•   Optimierung der FAA am Wehr Klempenow                                                                    20

Aus dem Landesfischereiverband M-V e.V.
• Bericht des Präsidiums des Landesverbandes der Binnenfischer M-V e.V. 2014                                 21
  Ulrich Paetsch – Präsident des Landesverbandes der Binnenfischer M-V e.V.
• Weitere Informationen zur Jahreshauptversammlung des LV Bifi M-V e.V.                                      24
  Andreas Schlüter – Referent für Öffentlichkeitsarbeit/ Naturschutz des LFV M-V e.V.
• Rede Mitgliederversammlung Landesfischereiverband M-V e.V.                                                 26
  Norbert Kahlfuss – Präsident des Landesfischereiverbandes M-V e.V.
• Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung des LFV M-V e.V.                                           30
  Andreas Schlüter – Referent für Öffentlichkeitsarbeit/ Naturschutz des LFV M-V e.V.
• Bundes-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt besucht die FG Freest                                     32
  Norbert Kahlfuss – Präsident des Landesfischereiverbandes M-V e.V.
• MSC-Zertifizierung für den Heringsfang mit passiven Fanggeräten                                            33
  Norbert Kahlfuss – Präsident des Landesfischereiverbandes M-V e.V.
• Position zur Verbandsklage gegen das Bundesamt für Naturschutz                                             34
  Norbert Kahlfuss – Präsident des Landesfischereiverbandes M-V e.V.
• TAC und Quoten Ostsee 2015                                                                                 36
  Norbert Kahlfuss – Präsident des Landesfischereiverbandes M-V e.V.
• Eröffnung des Fisch-Kaufhauses der Müritz-Plau GmbH                                                        37
  Andreas Schlüter – Referent für Öffentlichkeitsarbeit/ Naturschutz des LFV M-V e-V.
• Verbandsauschusssitzung des LAV M-V e.V. in Plau                                                           39
  Axel Pipping – Geschäftsführer des LAV M-V e.V.
• Landesweiter Tag der Gewässerpflege                                                                        40
  Andreas Schlüter – Referent für Öffentlichkeitsarbeit/ Naturschutz des LFV M-V e.V.
• OVG Niedersachsen weist Klage der Aktion Otterschutz zurück                                                41
  Bernhard Feneis – Präsident Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur

Aus der Forschung
• Eigrößen und Schlupferfolge von Meerforellen – Ergebnisse der künstlichen Erbrütung                        42
  Dr. Ralf Bochert – Institut für Fischerei, Harry Hantke – Fisch und Umwelt M-V e.V.
• Das Potenzial von Ruderfußkrebsen für die Fischlarvenaufzucht                                              45
  Christina B. Augustin, Adrian A. Bischoff, Prof. Dr. Harry Palm – Lehrstuhl für Aquakultur
  und Sea-Ranching, Universität Rostock
• Fischereischädlinge, Kreislaufanlagen, Fischseuchen                                                        53
  Dr. Thomas Meinelt, IGB und Petra Bartschat, LUGV Brandenburg
• Aquakultur zum Nutzen von Angelfischerei und Biodiversität                                                 56
  Dr. Thomas Meinelt, IGB und Dr. Dave Straus, USDA (USA)
• Markierte Dorsche für Altersvalidierungsexperiment ausgesetzt                                              60
  Dr. Uwe Krumme – Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock
• Besatz mit Glasaalen in Küstengewässern 2015                                                               64
  Dr. Malte Dorow – LFA und Thomas Schaarschmidt, LALLF

Impressum                                                                                                    66

4                                                                              Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015
Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
Aus der Verwaltung

Mindestanforderungen der Kontrollstellen hinsichtlich der
Umsetzung der Kennzeichnung von Erzeugnissen der Fischerei
und der Aquakultur ab dem 13.12.2014
Mitteilung des LALLF, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft

Durch die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des euro-            FAO-Gebietes ist nicht ausreichend); für Fänge aus den
päischen Parlamentes und des Rates vom 11. Dezem-            FAO-Fanggebieten „Nordostatlantik“ und „Mittelmeer
ber 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für           und Schwarzes Meer“ müssen detailliertere Angaben
Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur … (ABl.         erfolgen, indem die Namen der Untergebiete oder der
EU Nr. L 354 S.1) wurden die Vorschriften hinsichtlich       Divisionen anzugeben sind (vgl. Anlage „Bezeichnung
der Verbraucherinformationen bei Erzeugnissen der            der Fanggebiete“).
Fischerei und Aquakultur geändert. Neben den bisher
bereits zu kennzeichnenden Fischen, Krebs- und Weich-        Neu aufgenommen für die Verbraucherinformation
tieren, die lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,   wurde die Angabe der Kategorie des Fanggerätes
gesalzen oder geräuchert angeboten werden, wurden            gemäß Anhang III erste Spalte der Verordnung (EG)
nun auch Algen und Tange in die Kennzeichnungspflicht        Nr. 1379/2013:
aufgenommen. Die nachfolgenden sieben Angaben                Wadennetze, Schleppnetze, Kiemennetze und ver-
müssen beim Anbieten der Erzeugnisse gegenüber dem           gleichbare Netze, Umschließungsnetze und Hebenet-
Verbraucher angegeben werden:                                ze, Haken und Langleinen, Dredgen oder Reusen und
                                                             Fallen.
1.   Handelsbezeichnung der Art
2.   wissenschaftlicher Name der Art                         Soweit ein Erzeugnis vor dem Anbieten gefroren war,
3.   Produktionsmethode                                      ist das Erzeugnis mit dem Auftauhinweis „aufgetaut“
4.   Fanggebiet                                              zu kennzeichnen. Erzeugnisse, die zuvor gefroren wa-
5.   Fanggerätekategorie                                     ren, dürfen nicht den Anschein erwecken, es handele
6.   Auftauhinweis                                           sich um Frischfisch. Die Anforderung gilt nicht für im
7.   gegebenenfalls das Mindesthaltbarkeitsdatum             Enderzeugnis vorhandene Zutaten; für Lebensmittel, bei
                                                             denen das Einfrieren ein in technologischer Hinsicht
Die Handelsbezeichnung und der wissenschaftliche             notwendiger Schritt des Erzeugungsprozesses ist; für
Name der Fischart sind im Verzeichnis der Handelsbe-         Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, die aus Gründen
zeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aqua-          des gesetzlichen Gesundheitsschutzes zuvor gefroren
kultur erfasst, welches von der Bundesanstalt für Land-      wurden und für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse,
wirtschaft und Ernährung (BLE) geführt wird. Es wird         die aufgetaut und anschließend geräuchert, gesalzen,
darauf hingewiesen, dass der wissenschaftliche Name          gegart, mariniert, getrocknet oder einer Kombination
für jede Art vollständig anzugeben ist, Abkürzungen          dieser Verfahren unterzogen wurden.
oder Gattungsbezeichnungen sind nicht zulässig.
                                                             Die Vorschriften zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsda-
Die Produktionsmethode soll wie folgt angegeben wer-         tums / Verbrauchsdatums sind umfassend und abschlie-
den:                                                         ßend in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr.1169/2011
„... gefangen ...“ (für Fische aus der Seefischerei [Hoch    (Lebensmittelinformationsverordnung) geregelt.
                   see- und Küstenfischerei])
„... aus Binnenfischerei ...“ (für Fische aus der Binnen-    Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse und ihre Verpa-
                   fischerei)                                ckungen, die vor dem 13. Dezember 2014 etikettiert
„... in Aquakultur gewonnen ...“ (für Fische aus der         oder gekennzeichnet wurden und die diesem Artikel
                   Aquakultur oder Zucht).                   nicht entsprechen, dürfen noch vermarktet werden, bis
                                                             die Bestände aufgebraucht sind.
Hinsichtlich der Herkunft muss bei den Erzeugnissen aus
der Aquakultur das Land / der Staat angegeben wer-           Jeder Marktbeteiligte ist verpflichtet, alle wesentlichen
den, in dem das Erzeugnis seinen Ursprung hat. Glei-         Belege (Rechnungen, Lieferscheine, Etiketten etc.), aus
ches gilt für die Erzeugnisse aus der Binnenfischerei, bei   denen sich Angaben zu den o.a. Kennzeichnungsvor-
denen zudem ein Hinweis auf das Ursprungsgewässer            schriften ergeben, zwei Jahre aufzubewahren.
erfolgen muss.
Bei den Erzeugnissen aus der Hochsee- und Küstenfi-
scherei ist der Name des entsprechenden FAO-Fang-
gebiets anzugeben (die Benennung der Nummer des

Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015                                                                               5
Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
Aus der Verwaltung

                                                                Bezeichnung der Fanggebiete

                                                                                                                                       Fanggebietsangabe in
    Nr.   FAO-Fanggebiete                           Untergebiete                                  Divisionen
                                                                                                                                        verständlicher Form
    18    Arktischer Ozean                                -                                            -                           Arktischer Ozean
    21    Nordwestatlantik                                -                                            -                           Nordwestatlantik
    27    Nordostatlantik                  I        Barentssee                                         -                           Barentssee
                                           II       Norwegische See,                IIa       Norwegische See                      Norwegische See
                                                    Spitzbergen und                 IIb       Spitzbergen und                      Gewässer um Spitzbergen
                                                    Bäreninsel                                Bäreninsel                           und Bäreninsel
                                           III      Skagerrak,                      IIIa      Skagerrak und Kattegat               Skagerrak und Kattegat
                                                    Kattegat, Sund,                 IIIb      Sund                                 Öresund
                                                    Belte und Ostsee                IIIc      Beltsee                              westliche Ostsee
                                                                                    IIId      Ostsee                               Ostsee
                                           IV       Nordsee                         IVa       nördliche Nordsee                    Nordsee
                                                                                    IVb       mittlere Nordsee
                                                                                    IVc       südliche Nordsee
                                           V        Island und Färöer               Va        Island Gründe                        Island Gründe
                                                    Gründe                          Vb        Färöer Gründe                        Färöer Gründe
                                           VI       Rockall, Nordwest-              VIa       Nordwestküste Schott-                westlich Schottlands
                                                    küste Schottlands                         lands und Nordirland
                                                    und Nordirland                  VIb       Rockall
                                           VII      Irische See,                    VIIa      Irische See                          Irische See
                                                    westlich Irlands                VIIb      westlich Irlands                     Westirische Gewässer
                                                    und                             VIIc      Porcupinebank
                                                    Porcupinebank,                  VIId      östlicher Ärmelkanal                 Ärmelkanal
                                                    Südküste Irlands,               VIIe      westlicher Ärmelkanal
                                                    Bristolkanal und                VIIf      Bristolkanal                         Bristolkanal
                                                    Ärmelkanal                      VIIg      Südöstlich Irlands                   Südküste Irlands            oder
                                                                                    VIIh      Little Sole                          Keltische See
                                                                                    VIIj      Great Sole
                                                                                    VIIk      Westlich Great Sole
                                           VIII     Golf von Biskaya                VIIIa     Südlich der Bretagne                 Biskaya
                                                                                    VIIIb     Südliche Biskaya
                                                                                    VIIIc     Kantabrische See
                                                                                    VIIId     Mittlere Biskaya
                                                                                    VIIIe     Westliche Biskaya
                                           IX       Portugiesische                  IXa       Küste Portugals                      Portugiesische
                                                    Meeresgewässer                  IXb       Westlich Portugals                   Meeresgewässer
                                           X        Azoren Gründe                                      -                           Meeresgewässer der Azoren
                                           XII      Nördlich der                                       -                           Meeresgewässer nördlich der
                                                    Azoren                                                                         Azoren
                                           XIV      Ostgrönland                     XIVa      Ostgrönland Nord                     Ostgrönländische Gewässer
                                                                                    XIVb      Ostgrönland Süd
    31    Mittlerer Westatlantik                           -                                         -                             Mittlerer Westatlantik
    34    Mittlerer Ostatlantik                            -                                         -                             Mittlerer Ostatlantik
    37    Mittelmeer und                   37.1     westliches                      37.1.1    Balearen                             westliches Mittelmeer
          Schwarzes Meer                            Mittelmeer                      37.1.2    Golf von Lion
                                                                                    37.1.3    Sardinien
                                           37.2     zentrales                       37.2.1    Adria                                zentrales Mittelmeer
                                                    Mittelmeer                      37.2.2    Ionisches Meer
                                           37.3     östliches                       37.3.1    Aegäisches Meer                      östliches Mittelmeer
                                                    Mittelmeer                      37.3.2    Levantisches Meer
                                           37.4     Schwarzes Meer                  37.4.1    Mamara Meer                          Schwarzes Meer
                                                                                    37.4.2    Schwarzes Meer
                                                                                    37.4.3    Asowsches Meer
    41    Südwestatlantik                                         -                                  -                             Südwestatlantik
    47    Südostatlantik                                          -                                  -                             Südostatlantik
    48    Antarktischer Atlantik                                  -                                  -                             Antarktischer Atlantik
    51    Westlicher Indischer Ozean                              -                                  -                             Westlicher Indischer Ozean
    57    Östlicher Indischer Ozean                               -                                  -                             Östlicher Indischer Ozean
    58    Antarktischer Indischer Ozean                           -                                  -                             Antarktischer Indischer Ozean
    61    Nordwestpazifik                                         -                                  -                             Nordwestpazifik
    67    Nordostpazifik                                          -                                  -                             Nordostpazifik
    71    Westlicher Pazifischer Ozean                            -                                  -                             Westlicher Pazifischer Ozean
    77    Östlicher Pazifischer Ozean                             -                                  -                             Östlicher Pazifischer Ozean
    81    Südwestpazifik                                          -                                  -                             Südwestpazifik
    87    Südostpazifik                                           -                                  -                             Südostpazifik
    88    Antarktischer Pazifik                                   -                                  -                             Antarktischer Pazifik
                        Quellen: http://www.fao.org/fishery/area/search/en   und   Mitteilung der KOM (85/C347/05) vom 31.12.1985 (ABl.EG Nr. C347 S.14)   )

6                                                                                                                         Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015
Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
Aus der Verwaltung

Erschienen:
Verordnung (EU) Nr. 1221/2014 des Rates vom 10. November 2014 zur Festsetzung der
Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für das
Jahr 2015 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 und (EU) Nr. 1180/2013
(ABl. L 330 vom 15.11.2014)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1232/2014 der               Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1396/2014 der Kom-
Kommission vom 18. November 2014 zur Änderung                mission vom 20. Oktober 2014 zur Erstellung eines
der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014                Rückwurfplans für die Ostsee
der Kommission zur Anpassung der darin enthaltenen           (ABl. L 370 vom 30.12.2014)
Verweise auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates und zur Berichti-      Verordnung (EU) 2015/104 des Rates vom 19. Janu-
gung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014           ar 2015 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für
(ABl. L 332 vom 19.11.2014)                                  bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den
                                                             Unionsgewässern sowie für Unionsschiffe in bestimmten
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1242/2014 der               Nicht-Unionsgewässern (2015) und zur Änderung der
Kommission vom 20. November 2014 zur Festle-                 Verordnung (EU) Nr. 43/2014 sowie zur Aufhebung
gung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU)              der Verordnung (EU) Nr. 779/2014
Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des             (ABl. L 22 vom 28.01.2015)
Rates über den Europäischen Meeres- und Fischerei-
fonds hinsichtlich der Darstellung der sachdienlichen        Durchführungsverordnung (EU) 2015/222 der Kom-
kumulierten Daten über Vorhaben                              mission vom 12. Februar 2015 zum Ausschluss der
(ABl. L 334 vom 21.11.2014)                                  ICES-Unterdivisionen 27 und 28.2 von bestimmten
                                                             Fischereiaufwandsbeschränkungen 2015 gemäß der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1243/2014 der               Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Fest-
Kommission vom 20. November 2014 zur Festlegung              legung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände
von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr.               der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände
508/2014 des Europäischen Parlaments und des Ra-             befischen
tes über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds         (ABl. L 37 vom 13.02.2015)
bezüglich der von den Mitgliedstaaten zu übermitteln-
den Informationen sowie des Datenbedarfs und der             Verordnung (EU) 2015/523 des Rates vom 25. März
Synergien zwischen potenziellen Datenquellen                 2015 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.
(ABl. L 334 vom 21.11.2014)                                  43/2014 und (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter
                                                             Fangmöglichkeiten
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1358/2014 der               (ABl. L 84 vom 28.03.2015)
Kommission vom 18. Dezember 2014 zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungs-          Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft
bestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des            Elbe Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung wei-
Rates hinsichtlich der Herkunft der Tiere in ökologischer/   terer Gesetze
biologischer Aquakultur, der Haltungspraktiken in der        (GVOBl. M-V 2015 S. 30)
Aquakultur, der Futtermittel für Tiere in ökologischer/
biologischer Aquakultur und der in der ökologischen/
biologischen Aquakultur zugelassenen Erzeugnisse und         Die Aufstellung ist nur eine Auswahl und kann keinen
Stoffe                                                       Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
(ABl. L 365 vom 19.12.2014)

Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 der Kommission vom
16. Dezember 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit
bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in
der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von
Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen
Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union
(ABl. L 369 vom 24.12.2014)

Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015                                                                             7
Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
Aus der Verwaltung

Förderung von Unternehmen der Fischerei und
   Förderung von Unternehmen der Fischerei und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Fischwirtschaft       in Mecklenburg-Vorpommern
   im Rahmen des Europäischen Fischereifonds EFF 2007-2013            im Rahmen
des   Europäischen
   Förderung
   Förderung von
                          Fischereifonds
             von Unternehmen
                 Unternehmen der
                              der Fischerei
                                  Fischerei und
                                                  EFF 2007-2013
                                            und Fischwirtschaft
                                                Fischwirtschaft in
                                                                in Mecklenburg-Vorpommern
                                                                   Mecklenburg-Vorpommern
     Seit
     im     dem Jahr Europäischen
         Rahmen            2007 können Fischereifonds
                                              Unternehmen der        Fischerei und Fischwirtschaft in Mecklenburg-
     im  Rahmen des
     Vorpommern      des
                      im   Europäischen
                          Rahmen      des     Fischereifonds
                                           Europäischen
                                                                  EFF
                                                                  EFF 2007-2013
                                                                       2007-2013
                                                            Fischereifonds    (EFF) gefördert werden. Der EFF hat eine
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
     Laufzeit
     Seit   dem von  2007    -  2013,  die Abwicklung     erstreckt  sich planmäßig     bis Ende 2015. Die     ausgezahlten
     Seit   dem Jahr
     Fördermittel  Jahr
                     setzen
                           2007
                           2007sich
                                   können
                                   können
                                     aus
                                              Unternehmen
                                              Unternehmen
                                          einem    Anteil
                                                                der
                                                                der Fischerei
                                                           EU-Mittel Fischerei
                                                                      und  aus
                                                                                  und
                                                                                  und Fischwirtschaft
                                                                                 einem  Fischwirtschaft
                                                                                         Anteil  nationaler
                                                                                                           in  Mecklenburg-
                                                                                                           inMittel
                                                                                                               Mecklenburg-
                                                                                                                    (Bundes-,
     Vorpommern
Seit dem   Jahr 2007im
     Vorpommern       im  Rahmen
                        können
                          Rahmen      des  Europäischen
                                  Unternehmen
                                      des                   Fischereifonds
                                                   der Fischerei
                                           Europäischen                       (EFF)
                                                                              (EFF) gefördert
                                                                    Anteil EU-Mittel
                                                            Fischereifonds                        werden.
                                                                                       und aus einem
                                                                                      gefördert           Der
                                                                                                        Anteil
                                                                                                  werden.       EFF
                                                                                                                EFF hat
                                                                                                                      hat eine
                                                                                                          Der nationaler   Mittel
                                                                                                                          eine
     Landes-
     Laufzeit   oder
                von   kommunale
                     2007    -  2013, Mittel)
                                       die    zusammen.
                                           Abwicklung     erstreckt  sich planmäßig     bis Ende   2015.  Die  ausgezahlten
und Laufzeit
      Fischwirtschaft
                von 2007 in Mecklenburg-Vorpommern
                             - 2013, die Abwicklung erstreckt im    (Bundes-,   Landes-bis
                                                                     sich planmäßig      oder
                                                                                            Endekommunale
                                                                                                   2015. Die Mittel) zusammen.
                                                                                                               ausgezahlten
     Fördermittel
Rahmen               setzen
          des Europäischen
     Fördermittel    setzen    sich  aus  einem
                                Fischereifonds
                               sich  ausüber
                                          einem    Anteil
                                                 (EFF)     EU-Mittel
                                                       gefördert
                                                   Anteil  EU-Mittel  und
                                                                      und aus
                                                                           aus einem
                                                                                 einem   Anteil
                                                                                         Anteil  nationaler
                                                                                                 nationaler Mittel
                                                                                                             Mittel (Bundes-,
                                                                                                                    (Bundes-,
     Es   folgt oder
     Landes-      eine    Übersicht
                      kommunale       Mittel)   ausgezahlte
                                              zusammen.         Fördermittel,    teilweise  eingegangene        Beträge   aus
werden.   Der
     Landes-   EFF
                oderhat eine
                      kommunaleLaufzeit von 2007
                                      Mittel)       - 2013,
                                              zusammen.      die
     Rückforderungen / Rückzahlungen wurden dabei berücksichtigt.   Es  folgt eine  Übersicht   über  ausgezahlte   Fördermittel,
Abwicklung erstreckt sich planmäßig bis Ende 2015.                  teilweise eingegangene Beträge aus Rückforderungen
Die Es
     Es   folgt
          folgt1:eine
     ausgezahlten
     Tabelle
                          Übersicht
                  eineFördermittel
                         Auszahlung
                                        über
                          Übersicht setzen
                                        über
                                          von
                                                ausgezahlte
                                               sich  aus einemFördermittel,
                                                ausgezahlte
                                                Fördermitteln    im /Rahmen      teilweise
                                                                       Rückzahlungen
                                                                Fördermittel,   des   EFF
                                                                                            eingegangene
                                                                                         wurden
                                                                                 teilweise                      Beträge
                                                                                                                Beträge aus
                                                                                                   dabei berücksichtigt.
                                                                                            eingegangene                  aus
     Rückforderungen
     Rückforderungen       / Rückzahlungen        wurden   dabei  berücksichtigt.
                           / Rückzahlungen wurden dabei berücksichtigt.
                         (gerundet)
    Tabelle 1:
            1:         Auszahlung
                       Auszahlung von
                                  von Fördermitteln
                                      Fördermitteln im
                                                     im Rahmen
                                                        Rahmen des des EFF
                                                                        EFF
    Tabelle
                       (gerundet)
                       (gerundet)              01.01.2007-31.12.2014 gesamt                       davon 01.01.-31.12.2014
         Maßnahmebereich
                                                                                Nationale                       Nationale
                                                     Anzahl       EU-Mittel gesamt
                                                        01.01.2007-31.12.2014                     EU-Mittel
                                                                                                  davon 01.01.-31.12.2014
                                                        01.01.2007-31.12.2014     Mittel
                                                                              gesamt              davon           Mittel
                                                    Vorhaben          €                              € 01.01.-31.12.2014
        Maßnahmebereich                                                             €                               €
        Maßnahmebereich                                                         Nationale                       Nationale
    1.1 Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit     Anzahl       EU-Mittel     Nationale0        EU-Mittel     Nationale0
                                                         0
                                                     Anzahl       EU-Mittel0      Mittel          EU-Mittel0      Mittel
                                                    Vorhaben          €           Mittel             €            Mittel
                                                    Vorhaben          €             €                €              €
        Vorübergehende Einstellung der                                              €                               €
    1.2 Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit
    1.1                                                  0
                                                         0                  0
                                                                            0            0
                                                                                         0                  0
                                                                                                            0             0
                                                                                                                          0
        Fangtätigkeit
    1.1 Endgültige  Einstellung der Fangtätigkeit        0                  0            0                  0             0
        Investitionen an Bord   von
    1.3 Vorübergehende
    1.2 Vorübergehende
                           Einstellung der
                           Einstellung der               13
                                                          0            50.276
                                                                            0         16.763
                                                                                           0         *- 3.964
                                                                                                            0       *- 1.322
                                                                                                                           0
        Fischereifahrzeugen
    1.2 Fangtätigkeit                                     0                 0              0                0              0
        Fangtätigkeit
    1.4 Investitionen
    1.3 Kleine
        Investitionen
                      an Bord von
                Küstenfischerei
                      an Bord von                        24
                                                         13           150.336
                                                                       50.276         50.120
                                                                                      16.763         *- 1.999
                                                                                                        3.964            667
                                                                                                                    *- 1.322
    1.3 Fischereifahrzeugen                              13            50.276         16.763         *- 3.964       *- 1.322
        Fischereifahrzeugen
        Sozioökonomische Ausgleichszahlungen
    1.5 Kleine Küstenfischerei
    1.4                                                   1
                                                         24            11.250
                                                                      150.336          3.750
                                                                                      50.120               0
                                                                                                       1.999              0
                                                                                                                        667
    1.4 für die Küstenfischerei
        Kleine  Fischereiflotte                          24           150.336         50.120           1.999            667
    2.1 Sozioökonomische Ausgleichszahlungen
    1.5 Aquakultur
        Sozioökonomische Ausgleichszahlungen             12
                                                          1         3.202.502
                                                                       11.250      1.067.497
                                                                                       3.750        607.524
                                                                                                          0        202.503
                                                                                                                         0
    1.5 für die Fischereiflotte                           1            11.250          3.750              0              0
        für die Fischereiflotte
    2.2 Aquakultur
    2.1 Binnenfischerei                                   5
                                                         12            43.375
                                                                    3.202.502         14.459
                                                                                   1.067.497              0
                                                                                                    607.524              0
                                                                                                                   202.503
    2.1 Aquakultur                                       12         3.202.502      1.067.497        607.524        202.503
    2.3
    2.2 Verarbeitung und Vermarktung
        Binnenfischerei                                  33
                                                          5         7.643.487
                                                                       43.375      2.572.426
                                                                                      14.459        356.688
                                                                                                          0        118.897
                                                                                                                         0
    2.2 Binnenfischerei                                   5            43.375         14.459              0              0
    3.1
    2.3 Kollektive Aktionen
        Verarbeitung  und Vermarktung                     0
                                                         33                 0
                                                                    7.643.487              0
                                                                                   2.572.426              0
                                                                                                    356.688              0
                                                                                                                   118.897
    2.3 Verarbeitung und Vermarktung                     33         7.643.487      2.572.426        356.688        118.897
        Schutz und Entwicklung der
    3.2 Kollektive Aktionen
    3.1                                                  20
                                                          0         7.766.743
                                                                            0      2.588.918
                                                                                           0       1.343.553
                                                                                                           0       447.852
                                                                                                                         0
        Wasserfauna
    3.1 Kollektive     und -flora
                   Aktionen                               0                 0              0               0             0
        Fischereihäfen, Anlandestellen und
    3.3 Schutz
    3.2 Schutz
                und Entwicklung  der
                und Entwicklung der                       4
                                                         20           484.491
                                                                    7.766.743        161.498
                                                                                   2.588.918               0
                                                                                                   1.343.553             0
                                                                                                                   447.852
        Fischereischutzhäfen
    3.2 Wasserfauna   und -flora                         20         7.766.743      2.588.918       1.343.553       447.852
        Wasserfauna und -flora
        Erschließung neuer   Absatzmöglichkeiten
    3.4 Fischereihäfen,
    3.3 Fischereihäfen,
                        Anlandestellen
                        Anlandestellen
                                       und
                                       und                2
                                                          4             9.407
                                                                      484.491          3.136
                                                                                     161.498               0
                                                                                                           0                0
                                                                                                                            0
        und Ausarbeitung  von Werbekampagnen
    3.3 Fischereischutzhäfen                              4           484.491        161.498               0                0
        Fischereischutzhäfen
    3.5 Erschließung
    3.4 Pilotprojekte neuer
        Erschließung
                             Absatzmöglichkeiten
                      neuer Absatzmöglichkeiten          25
                                                          2        15.974.745
                                                                        9.407      5.324.911
                                                                                       3.136       3.354.104
                                                                                                           0      1.118.023
                                                                                                                          0
    3.4 und Ausarbeitung von Werbekampagnen               2             9.407          3.136               0              0
        und Ausarbeitung von Werbekampagnen
        Umbau von Fischereifahrzeugen zum
    3.6 Pilotprojekte
    3.5                                                   0
                                                         25                 0
                                                                   15.974.745              0
                                                                                   5.324.911               0
                                                                                                   3.354.104              0
                                                                                                                  1.118.023
    3.5 Zwecke   der Umwidmung
        Pilotprojekte                                    25        15.974.745      5.324.911       3.354.104      1.118.023
    4.1 Umbau
    3.6 Umbau
               von Fischereifahrzeugen
        Entwicklung
               von Fischereifahrzeugen
                                        zum
                    der Fischwirtschaftsgebiete
                                        zum              43
                                                          0         2.710.336
                                                                            0        903.915
                                                                                           0        766.149
                                                                                                          0        255.849
                                                                                                                         0
    3.6 Zwecke der Umwidmung                              0                 0              0              0              0
        Zwecke der Umwidmung
    5.1 Entwicklung
    4.1 Technische Hilfe
                    der Fischwirtschaftsgebiete          25
                                                         43         1.270.846
                                                                    2.710.336        423.619
                                                                                     903.915        288.322
                                                                                                    766.149         96.107
                                                                                                                   255.849
    4.1 Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete          43         2.710.336        903.915        766.149        255.849
        Gesamt
    5.1 Technische Hilfe                                207
                                                         25        39.317.794
                                                                    1.270.846     13.131.012
                                                                                     423.619       6.714.375
                                                                                                     288.322      2.238.576
                                                                                                                     96.107
    5.1 Technische Hilfe                                 25         1.270.846        423.619         288.322         96.107

        Gesamt
    * Rückforderung                                     207        39.317.794     13.131.012       6.714.375      2.238.576
        Gesamt                                          207        39.317.794     13.131.012       6.714.375      2.238.576

    Vom   finanziellen Volumen her ist der Maßnahmebereich „Pilotprojekte“ dominierend.
    ** Rückforderung
    Im Rückforderung
        Maßnahmebereich „Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete“ gibt es die meisten Projekte.
     Vom
     Vom finanziellen
          finanziellen Volumen
                       Volumen her
                               her ist
                                   ist der
                                       der Maßnahmebereich
                                           Maßnahmebereich „Pilotprojekte“
                                                              „Pilotprojekte“ dominierend.
                                                                               dominierend.
    Im
    Im Maßnahmebereich „Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete“ gibt
        Maßnahmebereich    „Entwicklung  der Fischwirtschaftsgebiete“  gibt es
                                                                            es die
                                                                               die meisten
                                                                                   meisten Projekte.
                                                                                           Projekte.
8                                                                                         Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015
Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
Aus der Verwaltung

Folgende Vorhaben gehören zu den Pilot-                         • Entwicklung eines Zooplankton-Reaktors zur Unter-
projekten:                                                        stützung der Fischlarvenaufzucht relevanter Zielfisch-
                                                                  arten in Mecklenburg-Vorpommern
• Erprobung eines Aquakulturvorhabens zur Produktion
  der Rotalge Delesseria sanguinea am Riff Nienhagen            • Biotechnologische Prüfung selektierter Regenbogen-
  und weiterführende Untersuchungen für die wirtschaft-           forellen (Stamm BORN) auf Eignung als Standortlinie
  liche Verwertung der sulfatierten Polysaccharide die-           und Tiermodell in differenten regionalen Aquakultur-
  ser Alge                                                        anlagen

• Realisierung von Aalmanagementplänen für die                  • Nährstoffaustragssysteme unter Brackwasserbedin-
  Aaleinzugsgebiete des Landes Mecklenburg-Vor-                   gungen
  pommern
                                                                • Fischzuchtlinien für standortgerechte Aquakultur
• Maßnahmen zur Umsetzung eines aquakulturgestütz-                Biotechnologische Analysen zum Nachweis der
  ten Fischereimanagements von Beständen der Groß-                Eignung des Ostseeschnäpels (Coregonus lavaretus
  maräne (Coregonus lavaretus) in Binnengewässern                 balticus, THIENEMANN 1922) für eine nachhaltige
  und des Ostseeschnäpels (Coregonus lavaretus bal-               regionale Aquakultur
  ticus) in Küstengewässern des Landes Mecklenburg-
  Vorpommern                                                    • Die Etablierung von Nutzfischmodellen am Standort
                                                                  Born zur Entwicklung robuster Zuchtlinien für die regi-
• Aufbau und Entwicklung einer Edelkrebsaquakultur                onale Aquakultur am Beispiel des Schnäpels (Corego-
  (Astacus astacus) in Mecklenburg-Vorpommern                     nus lavaretus balticus) in Mecklenburg-Vorpommern
                                                                  in den Jahren 2013-2015
• Überprüfung von süßwassergespeisten Kaltwasser-
  kreisläufen für die Entwicklung der Aquakultur in             • Modulares Gewächshausanbausystem zur aquapo-
  Mecklenburg-Vorpommern                                          nischen Produktion von Warmwasserfischarten unter
                                                                  minimalem Ressourcenverbrauch in Mecklenburg-
• Aufbau und Entwicklung einer Ostseeschnäpelaqua-                Vorpommern – Eine Innovationsinitiative zur energie-
  kultur (Coregonus lavaretus balticus) in Mecklenburg-           und nährstoffeffizienten Nahrungsmittelproduktion
  Vorpommern
                                                                • Baltic IMTA: Verfahrensentwicklung einer integrierten
• Überprüfung von brackwassergespeisten Warmwas-                  multitrophischen Aquakultur für die Küstengewässer
  serkreisläufen für die Entwicklung der Aquakultur in            Mecklenburg-Vorpommerns
  Mecklenburg-Vorpommern“
                                                                • Entwicklung einer Flussbarsch-Aquakultur unter Brack-
• Aufbau und Entwicklung einer Zanderaquakultur in                wasserbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern in
  Mecklenburg-Vorpommern                                          den Jahren 2013-2015

• Betäuben und Schlachten von afrikanischen Welsen • Maßnahmen zur Bestandsabschätzung adulter Meer-
      Abbildung 1: Aufteilung Auszahlungen EU-Mittel    (EFF) in
                                                      forellen auf einzelne
                                                                 der        Jahre Bucht
                                                                     Mecklenburger
                     (eingegangene Beträge aus Rückforderungen / Rückzahlungen sind verrechnet)

       Abbildung 1: Aufteilung Auszahlungen EU-Mittel (EFF) auf einzelne Jahre
                    (eingegangene Beträge aus Rückforderungen / Rückzahlungen sind verrechnet)

                                                                2007
                                                               2007 2008
                                                                   2008
                                                     2014       0% 5%        2009
                                                     17%
                                                                             14%
                                                                2007
                                                                   2008
                                                      2014       0% 5%       2009
                                                      17%
                                              2013                           14%
                                              13%                                   2010
                                                                                    16%
                                              2013
                                              13%                                   2010
                                                     2012                           16%
                                                                           2011
                                                     19%
                                                                           16%

                                                     2012
                                                                        2011
                                                     19%
                                                                        16%
Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015 2007   2008    2009    2010   2011 2012         2013   2014                      9

                                     2007    2008    2009    2010   2011     2012     2013   2014
Fischerei & Fischmarkt - in Mecklenburg-Vorpommern - Landesverband der Binnenfischer ...
2007   2008   2009   2010   2011   2012   2013   2014

Aus der Verwaltung

     Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des EFF insgesamt 27 Vorhaben neu bewilligt. Die Aufteilung auf
     die einzelnen Maßnahmebereiche stellt sich wie folgt dar.

     Tabelle 2:      Bewilligte Vorhaben im Rahmen des EFF 2007-2013 im Jahr 2014

                     Maßnahmebereich                                             Anzahl

     Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen                                      1

     Kleine Küstenfischerei                                                             1

     Aquakultur                                                                         1

     Verarbeitung und Vermarktung                                                       4
     Fischereihäfen, Anlandestellen und
                                                                                        1
     Fischereischutzhäfen
     Pilotprojekte                                                                      1

     Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete                                         16

     Technische Hilfe                                                                   2

     Gesamt                                                                          27

Rückwurfverbot – Anlandeverpflichtung
Mitteilung des LALLF, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft

Wie bereits in der Ausgabe 4/2014 von Fischerei &           Spezifische Vorschriften für Lagerung, Transport und
Fischmarkt mitgeteilt wurde, besteht seit dem 01.01.2015    Kennzeichnung von untermaßigen Fischen werden
in der Ostsee die Anlandeverpflichtung für die Fisch-       gegenwärtig durch die europäische Kommission er-
arten Hering und Sprotte sowie für Dorsch und Lachs.        arbeitet.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr.1396/2014
der Kommission vom 20. Oktober 2014 zur Erstellung          Hinsichtlich der Dokumentation sind die angelandeten
eines Rückwurfplans für die Ostsee (ABl. EU Nr. L 370       Fänge für untermaßige Dorsche und Lachse in der Anlan-
S.40) wurde als Ausnahme für Dorsch und Lachs, die          deerklärung des Logbuches, in der Monatsfangstatistik
mit Fischfallen, Reusen/Korbreusen und Spann- bzw.          (Anmeldeschein) nach § 24 KüFVO sowie auch in den
Garnreusen gefangen werden, bestimmt, dass diese            Verkaufsabrechnungen mit dem Aufmachungscode BMS
zurückgesetzt werden dürfen. Gleichfalls wurde mit          (= below minimum size) einzutragen.
vorgenannter Verordnung die Mindestreferenzgröße für
Dorsch in der Ostsee auf 35 cm festgelegt, womit sich
die Anlandemenge untermaßiger Dorsche, die nicht für
den menschlichen Konsum vermarktet werden dürfen,
deutlich reduzieren dürfte.

10                                                                               Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015
Aus der Verwaltung

Information der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung vom 23.12.2014
Fragen und Antworten zur Anlandeverpflichtung ab dem 1. Januar 2015

Vorbemerkung:
Es werden hier nur die Ausführungen zur Ostsee wiedergegeben.

A.
Geltungsbereich, Ausnahmen,                               Frage:
Mindestreferenzgrößen, Kontrolle                          Wie kann sichergestellt werden, dass im
                                                          Übergangszeitraum bis zur Schaffung EU-ein-
                                                          heitlicher Vorschriften den Fischern bei Kon-
                                                          trollen durch deutsche Behörden und durch
Frage:                                                    Kontrollbehörden anderer Mitgliedsstaaten /
Welche Arten müssen ab dem 01.01.2015                     Drittländer nicht aufgrund von bestehenden
angelandet werden?                                        Rechtsunsicherheiten Nachteile entstehen?

Pelagische Fischerei                                      Unter Federführung der Europäischen Fischereiaufsichts-
anzulanden sind:                                          agentur (EUFA) wurden Leitlinien für die Anwendung der
Hering, Sprotte, Atlantischer Lachs, Dorsch               neuen Vorschriften für die Ostsee in den Mitgliedstaaten
                                                          erarbeitet. Darüber finden technische Abstimmungen
Besonderheiten:                                           zwischen den Kontrolldiensten der Mitgliedstaaten statt,
Die Vorschriften zu Fangzusammensetzungen gemäß           um eine möglichst einheitliche Umsetzung für die Über-
Anhang II und III der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005       gangszeit sicherzustellen.
entfallen für die Arten, die dem Anlandegebot unterlie-
gen, sobald die Omnibus VO in Kraft tritt.
                                                          Frage:
                                                          Ist jeder Verstoß gegen das Rückwurfverbot
Frage:                                                    als schwerer Verstoß einzustufen und mit
Welche Ausnahmen von der Anlandeverpflich-                Strafpunkten zu versehen?
tung gibt es?
                                                          Nach derzeitigem Recht ist ein Verstoß gegen die Anlan-
a)                                                        deverpflichtung nicht als ein schwerer Verstoß definiert.
Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten:                    Nach dem Entwurf der Omnibus-Verordnung soll ein
Dorsch und Lachs, die mit Fischfallen, Reusen /           solcher Verstoß erst ab 2017 als ein schwerer Verstoß
Korbreusen und Spann- bzw. Garnreusen gefangen            definiert werden. Über die Schwere des Einzelfalles
werden. Diese Dorsche und Lachse dürfen wieder ins        befindet der Mitgliedstaat anhand von Kriterien wie
Meer zurückgelassen werden.                               Art des Schadens, Schadenswert, wirtschaftliche Lage
                                                          des Täters, Ausmaß oder Wiederholung des Verstoßes.
b)
Ausnahmen wegen Geringfügigkeiten: keine                  B.
                                                          Praktische Fragen
Frage:
Was ändert sich durch die Einführung der Min-
destreferenzgrößen?                                       Frage:
                                                          Kann die Erzeugerorganisation auch Erstaufkäu-
Die Mindestreferenzgrößen in der Ostsee entspre-          fer der angelandeten untermaßigen Fische sein?
chen den bisherigen Mindestanlandegrößen bis
auf eine Ausnahme:                                        Ja.
Die Mindestreferenzgröße für Ostseedorsch beträgt
ab 1. Januar 2015 35 cm (bisher: 38 cm).

Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015                                                                            11
Aus der Verwaltung

Frage:                                                     Nach einem Vorschlag der Kommission im Veterinärbe-
Wie sind maßige und untermaßige Fische an                  reich sind untermaßige gesunde Fische ab der Anlan-
Bord zu lagern? Können sie in einem Raum                   dung als K3-Ware einzuordnen.
gelagert werden? Wie sind die untermaßigen
Fische an Bord zu kennzeichnen?                            Frage: Wie ist mit untermaßigen Fischen zu
Welche hygienerechtlichen Aspekte sind zu                  verfahren, die nicht in den direkten mensch-
beachten?                                                  lichen Konsum gelangen sollen?
                                                           Nach der Anlandung sind untermaßige Fische getrennt
Bis zum Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung gelten        von maßigen Fischen zu halten. Grundsätzlich sind sie
keine neuen Lagerungsvorschriften. Nach derzeitigem        in einer Fischmehlfabrik zu entsorgen. Die Grundver-
Stand der Verhandlungen zwischen Europäischem Parla-       ordnung schreibt jedoch keine bestimmte Verwendung
ment und Rat sind nach dem Inkrafttreten der Omnibus-      vor, sie schließt vielmehr nur die Verwendung für den
Verordnung maßige und untermaßige Fische so zu             direkten menschlichen Verzehr aus. Bei der weiteren Ver-
lagern, dass die Kisten, Kompartimente oder Behälter       wendung ist einschlägiges Veterinärrecht zu beachten.
voneinander zu unterscheiden sind. Sie müssen nicht
nach Arten getrennt werden und dürfen nicht mit an-
deren Fischprodukten vermischt werden.                     Frage:
                                                           Wie ist in der Langleinenfischerei mit unterma-
                                                           ßigen Aalen, Flundern, Dorschen und Zandern
Frage:                                                     zu verfahren? Der Angler darf diese Fische
Ab welchem Zeitpunkt der Fangreise müssen                  über Bord werfen, der Fischer nicht?
untermaßige Fische (ggf. einzeln nach Art und
Gebiet?) gelagert werden? Jederzeit (also auch             Aale, Flundern und Zander sind nicht quotierte Ar-
zum Zeitpunkt der Kontrolle auf See) oder erst             ten, d.h. unterliegen nicht der Anlandeverpflichtung
zum Einlaufen in den Hafen/ zur Anlandung?                 und keinen Fangbeschränkungen der Gemeinsamen
                                                           Fischereipolitik („GFP“). Zu beachten sind ggf. länder-
Bis zum Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung gelten        spezifische Regelungen.
keine neuen Lagerungsvorschriften. Es ist allerdings       Wenn in der berufsmäßigen Langleinenfischerei (d.h.
davon auszugehen, dass nach dem Inkrafttreten der          nicht Angelfischerei) Lachse und Dorsche gefangen
Omnibus-Verordnung die getrennte Lagerung unmit-           werden, unterliegen diese dagegen der Anlandever-
telbar nach dem Fang / der Sortierung an Bord zu           pflichtung, d.h. untermaßige Fische sind anzulanden
erfolgen hat.                                              und werden auf die zulässige Fangmenge angerechnet.

                                                           Die Angelfischerei unterliegt grundsätzlich nicht der
Frage:                                                     GFP. Dorschfänge in der Angelfischerei unterliegen
Sind untermaßige Fische an Bord zu schlachten              daher nicht der Anlandeverpflichtung.
bzw. auszunehmen?
                                                           C.
Nicht aus fischereirechtlicher Sicht. Ggf. sind hygiene-   Fragen mit Logbuchbezug
rechtliche Bestimmungen zu beachten.

                                                           Frage:
Frage:                                                     Gilt die 50-kg-Grenze bzgl. der Eintragungs-
Wie soll mit beschädigten (z. B. durch Möwen-              pflicht von untermaßigen Fischen
oder Seehundfraß) bzw. nicht verzehrfähigen
Fischen verfahren werden?                                  a) für die geschätzte Fangmenge im Logbuch

Durch Räuberfraß beschädigte Fische dürfen zurück          Bis zur Annahme der Omnibus-Verordnung ändert sich
geworfen werden.                                           nichts an der bisherigen Logbuchpflicht. Soweit die
                                                           Anlandeverpflichtung gilt, sind die untermaßigen Fische
                                                           als Teil der Gesamtfänge zu verzeichnen.
Frage:                                                     Nach dem Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung bleibt
Wie sind untermaßige Fische, die nicht in den              die 50 kg Grenze aller Voraussicht nach bestehen.
direkten menschlichen Verzehr gelangen dür-                Untermaßige Fische brauchen auf der Logbuchseite im
fen, hinsichtlich der Verordnung zu tierischen             Logbuch nicht gesondert eingetragen zu werden. Im
Nebenprodukten (TNP) einzustufen? Sind sie                 Logbuch erfolgt die Schätzung des gesamten Fanges
als K3-Ware einzustufen?                                   einer Art ohne Sortierung nach Größen.

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Aus der Verwaltung

Beispiel: 49 kg maßig und 3 kg untermaßig im Hol:        Ausfüllen der Anlandeerklärung:
einzutragen: 52 kg.                                      In der ersten Zeile sind die Mengen der maßigen Fische
Die weiterhin möglichen Rückwürfe bestimmter Fischar-    einzutragen. In der zweiten Zeile trägt der Kapitän die
ten (z.B. Flundern) sind gesondert einzutragen, sofern   an Bord behaltenen untermaßigen Fische unter dem Auf-
sie 50 kg überschreiten.                                 machungscode „BMS“ („below minimum size“) ein.
                                                         Die Summe beider Werte ergibt die Anlandemenge, die
                                                         nach Umrechnung in Lebendgewicht mit der Schätzmenge
und b) für die Anlandeerklärung?                         aus dem Logbuch verglichen wird (Schätzfehlerkontrolle).
                                                         Wird in verschiedenen Fanggebieten bzw. Wirtschafts-
Nein – ab dem ersten Kilogramm muss die Eintragung       zonen gefischt, sind die Fänge nach den jeweiligen Ge-
erfolgen. Es sind nur ganze Kilo ohne Nachkommastelle    bieten/Zonen gesondert einzutragen.
einzutragen. Mengen unter 1 kg sind nicht einzutragen.
Ausnahme Lachs: Angabe in Stückzahl.                     • Fahrzeuge größer als 12 m (elektronisches Logbuch)
In der Anlandeerklärung sind die Mengen der unter-
maßigen Fische unter der Aufmachung BMS („below          Das elektronische Fischereilogbuch ist prinzipiell genau
minimum size“) einzutragen.                              so auszufüllen wie das Papierlogbuch. Die Schätzzahlen
                                                         im Fischereilogbuch enthalten die Mengen, die sich
                                                         an Bord befinden (maßige und untermaßige Fische).
Frage:                                                   Eventuell weiterhin mögliche Rückwürfe sind gesondert
Wenn untermaßige Fische als Schätzmenge                  einzutragen, wenn sie 50 kg überschreiten.
im Logbuch eingetragen werden sollen, wird
dann ein Schätzfehler berechnet?                         Wird in verschiedenen Fanggebieten bzw. Wirtschafts-
                                                         zonen gefischt, sind die Fänge nach den jeweiligen
Da in den Schätzmengen (Lebendgewicht) die maßi-         Gebieten / Zonen gesondert einzutragen.
gen und untermaßigen Fische enthalten sind, wird der
Schätzfehler für die Gesamtfangmenge berechnet.          Ausfüllen der Anlandeerklärung:
                                                         In der ersten Zeile sind die Mengen der maßigen Fische
                                                         einzutragen. In der zweiten Zeile trägt der Kapitän die
Frage:                                                   an Bord behaltenen untermaßigen Fische unter dem
Wird die 50-kg-Grenze, unter der die Fänge               Aufmachungscode „BMS“ („below minimum size“) ein.
nicht in das Logbuch eingetragen werden müs-             Dieser Code wurde zwischen der Kommission und den
sen, reisebezogen oder pro Hol betrachtet?               Mitgliedstaaten vereinbart.
                                                         Wird in verschiedenen Fanggebieten bzw. Wirtschafts-
Bis zum Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung ändert      zonen gefischt, sind die Fänge nach den jeweiligen
sich nichts an der jetzigen Rechtslage. Im Entwurf der   Gebieten / Zonen gesondert einzutragen.
Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Om-
nibus-Verordnung ist als Bezugsgröße die Fangreise       Verkaufsabrechnungen:
vorgesehen.                                              Auch in den Verkaufsabrechnungen können untermaßigen
                                                         Fische unter der Aufmachungsart „BMS“ erfasst werden.

Frage:
Wie sollen untermaßige Fische im Logbuch                 Frage:
und in der Anlandeerklärung erfasst werden?              Folgender Fall ist möglich und wahrscheinlich:
                                                         Ein Schleppnetzfischer in der Dorschfischerei
• Fahrzeuge kleiner als 8,00 m:                          fängt beim Hieven einen Hering mit. Dieser
                                                         Hering wiegt 49 g. Er ist nicht logbuchpflich-
In den Monatsmeldungen ist für jede Fischart eine ge-    tig (wenn die 50 kg-Ausnahme Bestand hat),
sonderte Zeile für die untermaßigen Arten vorgegeben.    müsste aber in der Anlandeerklärung auf-
                                                         geführt werden? Wenn ja, mit welchem Ge-
• Fahrzeuge zwischen 8,00 m und 12,00 m                  wicht? 0 kg? 1 kg? 0,1 t?
  (Papierlogbücher)
                                                         In der Anlandeerklärung sind nur Anlandungen ab
Die Schätzzahlen im Fischereilogbuch enthalten die       1 kg einzutragen d. h. Mengen bis 999 g sind nicht
Mengen, die sich an Bord befinden (maßige und un-        einzutragen. Bei Mengen über 1 kg sind die Men-
termaßige Fische). Eventuell weiterhin mögliche Rück-    gen kaufmännisch auf ganze Kilogramm auf- bzw.
würfe sind gesondert einzutragen, sofern sie 50 kg       abzurunden.
überschreiten.                                           Der 49 g schwere Hering ist also nicht einzutragen.

Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015                                                                          13
Aus der Verwaltung

Frage:                                                      Frage:
Beispiel: Ein Fischer will auslaufen zur Schlepp-           Welche Quotenausstattung muss vorher nach-
netzfischerei Dorsch in der Ostsee.                         gewiesen werden?
Mögliches Fangergebnis eines Hols:
100 kg Dorsch, davon 4 kg untermaßig,                       Die BLE hat die Quotenverteilung geprüft und sieht eine
5 kg Scholle, davon 0,2 kg untermaßig und                   ausreichende Ausstattung der Fahrzeuge vor Aufnahme
lebendig, 3 kg Steinbutt, davon 1 Individu-                 der Fischerei grundsätzlich als gegeben an. Im Entwurf
um untermaßig, 2 Individuen Makrele maßig,                  der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur
1 Individuum Hering maßig (beim Hieven ins                  Omnibus-Verordnung ist eine Streichung dieser von der
Netz gekommen).                                             Kommission vorgeschlagenen Bestimmung vorgesehen.
Welcher Eintrag muss als geschätzte Fang-
menge in Lebendgewicht im Logbuch getätigt                  D.
werden?                                                     Fragen mit Quotenbezug
Alle Fänge ab 50 kg pro Art sind im Fischereilogbuch ein-
zutragen: d.h. 100 kg Dorsch sind im Beispiel anzugeben.    Frage:
                                                            Wie werden Beifänge auf die Quoten ange-
                                                            rechnet?
Frage:                                                      Welche Möglichkeiten gibt es, die Beifänge
Was muss angelandet werden?                                 auf die Quoten anderer Arten anrechnen zu
Welcher Eintrag muss in der Anlandeerklä-                   lassen?
rung erfolgen?
                                                            Grundsätzlich werden Beifänge – wie bisher auch – auf
• 96 kg maßiger Dorsch                                      die jeweilige Art angerechnet.
                                                            Es besteht allerdings die Möglichkeit bei Arten, die der
• 4 kg Dorsch unter dem Aufmachungscode „BMS“               Anlandepflicht unterliegen, in zwei Fällen abzuweichen:

• 5 kg Scholle (4,8 kg werden kaufmännisch auf 5 kg         • wenn die Quoten für den betreffenden Bestand über-
  gerundet, die 0,2 kg untermaßige Scholle sind nicht         schritten werden,
  zu berücksichtigen)
                                                            • für Fänge von Arten, für die der Mitgliedstaat über
• Steinbutt ist in der Ostsee keine quotierte Art und un-     keine Quote verfügt.
  terliegt daher nicht der Anlandeverpflichtung. Wenn er
  angelandet wird, ist wie oben beschrieben in ganzen       In diesen Fällen können die Beifänge bis zu höchstens
  Kilogramm einzutragen, wobei untermaßiger Fisch           9 % von der Quote der Zielarten abgezogen werden.
  mit dem Aufmachnungscode „BMS“ zu erfassen ist.           Diese Bestimmung gilt nur, wenn der Bestand der Nicht-
                                                            zielarten innerhalb sicherer biologischer Grenzen liegt.
• 2 Individuen maßige Makrelen: sind ab 1 kg einzu-         Die Festlegung der Bestände innerhalb sicherer biolo-
  tragen                                                    gischer Grenzen erfolgt durch die jährliche TAC- und
                                                            Quotenverordnung.
• 1 Individuum maßiger Hering: dürfte die 1 kg Grenze       Die Anwendung dieser Regelung liegt im Ermessen
  nicht erreichen                                           des Mitgliedstaates. Quotenträger können über die
                                                            Fischereiverbände die Anwendung dieser Regelung bei
                                                            der BLE beantragen. Die BLE übernimmt die Prüfung,
Frage:                                                      wobei alle vorliegenden Optionen abgewägt werden
Wie muss Transport zur Entsorgung durchge-                  (nationale oder internationale Tausche, Anwendung
führt und nachgewiesen werden?                              Art. 15 Abs. 9). Nach Prüfung aller Optionen kann
                                                            eine Entscheidung getroffen werden.
Bis zum Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung bleibt es
bei der bisherigen Regelung. Danach ist der Umfang der      Haftungsausschluss:
untermaßigen Fische im Transportdokument anzugeben.         Dieser Frage-Antwort-Katalog gibt eine Übersicht über sich
Aus dem Veterinärrecht können sich weitere Anforde-         zum 01. Januar 2015 im Rahmen der in Kraft tretenden
rungen ergeben, etwa zum getrennten Transport von           Anlandeverpflichtung ergebende Änderungen. Er ist nicht
tierischen Nebenprodukten.                                  erschöpfend und ohne Gewähr. Es sollten immer auch
                                                            die geltenden Verordnungen zu Rate gezogen werden.

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Aus der Verwaltung

Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015                   15
Aus der Verwaltung

Auswertung der Angelerlaubnisausgabe 2014 für die
Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mitteilung des LALLF, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 125.078 Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes Mecklenburg-
Vorpommern ausgegeben.

 Angelerlaubnis                               2012                2013                    2014

 Jahreskarte                                 55.233              56.904                  49.678

 Jahreskarte für Jugendliche                  4.608                4.854                   5.374

 Jahreskarte für schwerbehinderte Bürger      1.776                2.137                   2.630

 Tageskarte                                  25.833              26.560                  33.686

 Wochenkarte                                 24.722              26.260                  33.710

Auswertung der Ausgabe der Fischereiabgabemarken
und des zeitlich befristeten Fischereischeins 2014 in
Mecklenburg-Vorpommern

Mitteilung des LALLF, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft

Ausgabe in 2014

Fischereiabgabemarken:                                            100.559 Stück

zeitlich befristeter Fischereischein:                               20.701 Stück
davon
an Bürger aus MV:                                                      4.166 Stück
an Bürger anderer Bundesländer:                                       15.644 Stück
an Bürger anderer Staaten:                                               891 Stück

Verlängerungsbescheinigung
für den zeitlich befristeten Fischereischein:                        3.490 Stück
davon
an Bürger aus MV:                                                      2.304 Stück
an Bürger anderer Bundesländer:                                        1.122 Stück
an Bürger anderer Staaten:                                                64 Stück

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Aus der Verwaltung

g des zeitlich befristeten Fischereischeines in
     Mecklenburg-Vorpommern
                       Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines in                                                 Anteile im Jahr 2014
 tlich befristeten FischereischeinesMecklenburg-Vorpommern
                                     in
                                                                               891
                                            Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines in
cklenburg-Vorpommern                                     Mecklenburg-Vorpommern
                                                                                            4.166                            Anteile im Jahr 2014                   Anteile im Ja
                                                                                                                                        891 891
                20.000                        20.000
                                                                                    891
                                                                                                                                                  4.166
                                              15.000                                                4.166
                                                                                                                                                           4.166
                15.000
                                              10.000

                10.000                         5.000
                                                                                                                             Bürger aus Meckl.-Vorpommern
                                                                                          15.644                                       15.644
                                                                                                                                                                   Bürger aus Meckl.-
                                                                                                                             Bürger anderer Bundesländer
 06 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013           0     20142006
                                                    2005           2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014                                                         Bürger anderer Bun

218 10.191 11.4365.000
                  13.696 14.015 17.127 20.128 20.098  20.701
                                               zbFS 4.291 7.218   10.191 11.436 13.696 14.015 17.127 20.128 20.098 20.701    Bürger anderer Staaten                Bürger anderer Sta

                                                                                                                            Bürger aus Meckl.-Vorpommern
                                                                                    15.644                                                 15.644
                    0                                                                                                       Bürger anderer Bundesländer
   2008 2009 2010 2011 2005 2012
                               2006 2013
                                      2007 2014
                                             2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
1 11.436 13.696 14.015
                 zbFS 17.127
                       4.291 20.128
                              7.218 20.098
                                     10.19120.701
                                            11.436 13.696 14.015 17.127 20.128 20.098 20.701                                Bürger anderer Staaten

                110.000
                100.000
                  90.000
                  80.000
                  70.000
                  60.000
                  50.000
                  40.000
                  30.000
                  20.000
                  10.000
                          0
                               05     06     07     08     09     10     11      12      13     14
                         FAM 95.327 95.055 97.533 97.112 99.679 97.718 104.763 103.735 99.462 100.559

                      Ausgegebene Fischereiabgabemarken M-V der Jahre 2005-2014

                Fischerei & Fischmarkt in MV • 1/2015                                                                                                        17
Aus der Verwaltung

Fische aus dem Schaalsee
LALLF, Untersuchungen auf Schadstoffe und Kontaminanten (16.02.2015)

Der bei Ratzeburg gelegene Schaalsee befindet sich           essen. Der Aal sollte eine nicht alltägliche Delikatesse
auf der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und         bleiben, da in Abhängigkeit vom Fettgehalt und dem
Mecklenburg-Vorpommern. Er ist in Nord-Süd-Richtung          Alter der Tiere die empfohlenen täglichen Aufnahme-
13,8 km lang und bis zu 72 m tief. Im Jahr 2000              mengen der Substanzen schneller ausgeschöpft sein
wurde der Schaalsee als internationales UNESCO-              können (gesetzlich geregelte Höchstgehalt: alle Fisch-
Biosphärenreservat anerkannt.                                arten außer Aal:        8 pg/g PCDD/F-dl-PCB-TEQ;
Im größten Klarwassersee Norddeutschlands werden in          Aal: 10 pg/g PCDD/F-dl-PCB-TEQ).
dem in M-V befindlichen Anteil des Gewässers gegen-
wärtig jährlich etwa 3,7 bis 4,5 t Fisch gefangen und vor
allem in der Region vermarktet. Hinzu kommen Fänge
im schleswig-holsteinischen Seeteil. Aktuell wird der See
durch insgesamt drei Fischereibetriebe bewirtschaftet.
Von den am Schaalsee ansässigen Berufsfischern wer-
den als Hauptarten vorwiegend Kleine Maräne, Hecht,
Barsch und Aal gefangen, daneben auch Blei, Plötz,
Schlei und Große Maräne. Es wurden 12 Proben mit
je etwa 2 kg Fisch der verschiedenen Arten zur Unter-
suchung im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmit-
telsicherheit und Fischerei entnommen und auf 110
Prüfpunkte analysiert. Hierzu gehören Fettanteil und
Schwermetallgehalt, Gehalt an Dioxinen und PCB´s
sowie an Pflanzenschutzmitteln und perfluorierten Al-
kylsubstanzen.                                               Abbildung 1: Dioxin- und dl-PCB-Gehalte in Schaalsee-Fischen

Ergebnisse                                                   Die Belastung mit perfluorierten Alkylsubstanzen
Mit einem Fettanteil von unter 1 % zählen Hecht, ge-         wie der Perfluoroktansäure bzw. der Perfluoroktansulfon-
folgt von Barsch und Schlei (1-2 %) zu den mageren           säure ist mit maximal 3,6 µg PFOS/kg vergleichsweise
Fischarten. Aal gehört mit seinen ca. 35 % Fett dagegen      gering. Bei dem vom BfR empfohlenen TDI von 0,15
erwartungsgemäß zu den fettreichen Fischen.                  µg/kg Körpergewicht dürfte eine 70 kg schwere Person
Entsprechend dem Fettanteil verteilen sich auch die          täglich knapp 3 kg des am stärksten belasteten Fisches
hochgradig fettlöslichen (lipophilen) Dioxine und            verspeisen, ohne diesen Wert zu erreichen.
dioxinähnliche PCB. Dioxine entstehen bei der Ver-           Bei der Untersuchung auf Rückstände von Pflanzen-
brennung chloridhaltiger Materialien wie Plastik, aber       schutzmittel konnte von 46 analysierten Wirkstoffen
auch Treibholz. PCB sind Schmierstoffe, die besonders        lediglich DDT mit seinen Abbauprodukten nachgewie-
in den 40er und 50er Jahren auf Grund ihrer hervorra-        sen werden. In Abbildung 2 sind die durchschnittlichen
genden Eigenschaften gern in der Industrie eingesetzt        DDT-Gehalte (Abbauprodukte umgerechnet auf DDT) für
wurden. Seit Bekanntwerden der hohen Persistenz (Lang-       die verschiedenen Fischarten mit von links nach rechts
lebigkeit in der Umwelt) und krebserregenden Wirkung         steigendem Fettgehalt dargestellt.
wurde nach Alternativen gesucht. Seit der Stockholmer
Konvention 2001 sind Herstellung und Einsatz von
PCB´s weltweit verboten. Beide Substanzen werden in
der Umwelt nur schlecht abgebaut und reichern sich
daher entlang der Nahrungskette an.
In Abbildung 1 sind die ermittelten Toxizitätsäquivalente,
also die ermittelten Gehalte umgerechnet auf ihre Gif-
tigkeit, für Dioxine, dioxinähnliche PCB und die Summe
aus beiden dargestellt. Deutlich ist erkennbar, dass mit
steigendem Fettanteil von links nach rechts auch der
Anteil an Dioxinen bzw. PCB´s steigt.
Um die von der WHO empfohlene tolerierbare tägliche
Dosis (ADI) für PCB´s nicht zu überschreiten, können
Verbraucher Hecht bzw. Barsch in üblichen Portionen          Abbildung 2: DDT-Gehalt in Schaalseefischen

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