GESCHÄFTSBERICHT 2014/2016 - Schriftenreihe des Landkreistages Baden-Württemberg Band 34 - Landkreistag BW

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GESCHÄFTSBERICHT
2014/2016

      Schriftenreihe des
      Landkreistages Baden-Württemberg
      Band 34
GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN                                                          Hauptgeschäftsführer Prof. Eberhard Trumpp                                                                Dr. Martin Silzer
                                                                                                                                                                                            m.silzer@europabuero-bw.de
                                                                                  Leitung der Geschäftsstelle im Rahmen der vom Präsidium aufgestellten Grundsätze
des Landkreistags Baden-Württemberg                                                                                                                                                         Europabüro der baden-württembergischen Kommunen
                                                                                  Sekretariat: Frau Schneider • Tel.: 0711/224 62-22 • Fax: 0711/224 62-23 • schneider@landkreistag-bw.de   Rue Guimard 7 • B-1040 Bruxelles

                                                                                  Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Dr. Alexis v. Komorowski                                           Sekretariat: Sibylle Walker
                                                                                                                                                                                            Tel.: 0032/2/5136408 • Fax: 0032/2/5138820
                                                                                  Sekretariat: Frau Bauer • Tel.: 0711/224 62-10 • Fax: 0711/224 62-23 • bauer@landkreistag-bw.de           www.europabuero-bw.de • sekretariat@europabuero-bw.de

             Dezernat I                     Dezernat II                           Dezernat III                        Dezernat IV                         Dezernat V                        Dezernat VI                        Dezernat VII
             Hgf. Prof. Trumpp              Stv. Hgf. Dr. v. Komorowski           Dezernentin Münz                    Dezernent Klee                      Dezernent Herdes                  Dezernentin Heilemann              Dezernent Langemack
             Telefon: 0711/224 62-11        Telefon: 0711/224 62-14               Telefon: 0711/224 62-24             Telefon: 0711/224 62-15             Telefon: 0711/224 62-12           Telefon: 0711/224 62-13            Telefon: 0711/224 62-29
             trumpp@landkreistag-bw.de      komorowski@landkreistag-bw.de         muenz@landkreistag-bw.de            klee@landkreistag-bw.de             herdes@landkreistag-bw.de         heilemann@landkreistag-bw.de       langemack@landkreistag-bw.de

             • Grundsatzangelegenheiten     •   Medizinische Versorgung           • Allgemeine Rechts-                • Finanzen                          •   Sozialhilfe                   • Jugendhilfe, Kindertages-        • Presse- und Öffentlichkeits-
               der Landkreise               •   Krankenhauswesen                    angelegenheiten                   • Haushalts-, Rechnungs-            •   Wohngeld                        betreuung                          arbeit
             • Landräte                     •   Rettungsdienst                    • Verkehr, ÖPNV,                      und Kassenwesen                   •   Sozialdatenschutz             • Familie                          • Redaktion der Landkreisnach-
             • Kommunale Verbände           •   Öffentlicher Gesundheits-           Schülerbeförderung                • Finanzausgleich                   •   Sozialhilferichtlinien BW     • Frauen, Gleichstellungs-           richten
             • Bundes- und Landes-              dienst                            • Schulträgerschaft                 • Gebühren, Steuern und             •   Redaktionskreise SGB II und     beauftragte                      • Vermessung, Flurneuordnung
               angelegenheiten              •   Gesundheitsrecht                  • Veterinärwesen,                     Abgaben                               SGB XII                       • Hilfen für Menschen mit          • Informationstechnik
             • Grundzüge der europäischen   •   Nachhaltige Entwicklung             Lebensmittelüberwachung           • Wirtschaftliche Betätigung        •   Grundsicherung im Alter und     Behinderung, psychischer           (auch intern)
               Zusammenarbeit               •   Klimaschutz                       • Forstwirtschaft                   • Personalwesen und                     bei Erwerbsminderung            Erkrankung oder Sucht-           • E-Government,
             • Verwaltungsreform            •   Energie und Energiewirtschaft     • Landwirtschaft                      Ausbildung                        •   Altenhilfe -/planung            erkrankung                         Geodateninfrastruktur
             • Kommunalverfassungsrecht     •   Kreislauf- und Abfallwirtschaft   • Europaangelegenheiten             • Rechnungsprüfung und              •   Pflegeversicherung            • Krankenhilfe                     • Datenschutz
             • Öffentlichkeitsarbeit        •   Natur- und Landschaftsschutz      • Öffentliche Sicherheit und          Staatsaufsicht                    •   Heimrecht                     • Gefährdetenhilfe                 • Wirtschafts- und Struktur-
             • Geld- und Kreditwesen        •   Wasserwirtschaft und                Ordnung                           • Straßenwesen                      •   Pflegesatzkommissionen        • Ausbildungsförderung               förderung, EU-Förderpolitik
             • Politische Betätigung des        Gewässerschutz                    • Brand- und Katastrophen-          • Vergaberecht                      •   Integration/Migration         • Kriegsopferfürsorge              • Tourismus
               Staatsbürgers                •   Bodenschutz und Altlasten           schutz, Leitstellenstruktur       • Kommunalrecht                     •   Aussiedler, Asylbewerber,     • Versorgungsverwaltung            • Telekommunikation,
                                            •   Immissionsschutz                  • Jagd-/Fischereiwesen              • Wahlen                                Bürgerkriegsflüchtlinge       • Kommunalverband für                Postdienste
                                            •   Gewerbeaufsicht                   • Kultur, Archive                   • Entbürokratisierung               •   SGB II, Webportal „profund“     Jugend und Soziales BW           • Landesplanung und Raum-
                                            •   Umweltrecht                       • Sport                             • Verbandsangelegenheiten           •   SGB III Arbeitsverwaltung     • Geschäftsstelle der Spruch-        ordnung, Wohnungswesen
                                            •   Bauleitplanung                                                          (Finanzen und Personal)           •   Bürgerschaftliches Enga-        stelle für Fürsorgestreitig-     • Statistik
                                            •   Bauordnungswesen                                                                                              gement                          keiten für das Land Baden-       • Aktenplan, Schriftgut-
                                            •   Baurecht                                                                                                                                      Württemberg                        verwaltung

             Federführung für               Referentin                            Referentin                          Referentin                          Referentin                        Spruchstelle                       Referentin
             • Landkreisversammlung         Frau Wittmann                         Frau Krepstakies                    Frau Wittmann                       Frau Zabukovec                    Frau Frank                         Frau Krepstakies
             • Präsidium                    Telefon: 0711/224 62-19               Telefon: 0711/224 62-18             Telefon: 0711/224 62-19             Telefon: 0711/22462-36            Telefon: 0711/224 62-16            Telefon: 0711/224 62-18
             • Rechts- und Verfassungs-     wittmann@landkreistag-bw.de           krepstakies@landkreistag-bw.de      wittmann@landkreistag-bw.de         zabukovec@landkreistag-bw.de      frank@landkreistag-bw.de           krepstakies@landkreistag-bw.de
               ausschuss
                                            Federführung für                      Federführung für                    Federführung für                    Federführung für                  Zuordnung zum                      Zuordnung zum
                                            • Gesundheitsausschuss                • Kulturausschuss                   • Finanzausschuss                   • Sozialausschuss                 • Sozialausschuss                  • Rechts- und Verfassungs-
                                            • Ausschuss für Umwelt-                                                                                                                         • Rechts- und Verfassungsaus-        ausschuss
                                              schutz, Wirtschaft und              Zuordnung zum                       Zuordnung zum                       Redaktionskreis                     schuss (Gleichstellung)
                                              Verkehr
                                                                                  • Rechts- und Verfassungs-          • Rechts- und Verfassungs-          Sozialhilferichtlinien                                               Landkreisnachrichten
                                                                                    ausschuss                           ausschuss                         Frau Frank                                                           Frau Frank
                                                                                                                                                          Telefon: 0711/224 62-16                                              Telefon: 0711/224 62-16
                                                                                                                                                          frank@landkreistag-bw.de                                             frank@landkreistag-bw.de

                                                                                                                                                          Ext. Fachberatung Bürger-
                                                                                                                                                          schaftliches Engagement
                                                                                                                                                          Frau Prof. Dr. Kallfaß
                                                                                                                                                          Herr Fuchs

                                                                                                                                                          Beratung der regionalen
                                                                                                                                                          ESF-Arbeitskreise
                                                                                                                                                          Herr Kreuz
                                                                                                                                                          Telefon: 0711/224 62-37
                                                                                                                                                          Frau Zabukovec
                                                                                                                                                          Telefon: 0711/22462-36
                                                                                                                                                          esf@landkreistag-bw.de

             Sekretariat                    Sekretariat                           Sekretariat                         Sekretariat                         Sekretariat                       Sekretariat                        Sekretariat, interne IuK
             Frau Schneider                 Frau Bauer                            Frau Frank                          Frau Schneider                      Frau Hilpert                      Frau Hilpert                       Frau Troudi
             Telefon: 0711/224 62-22        Telefon: 0711/224 62-10               Telefon: 0711/224 62-16             Telefon: 0711/224 62-22             Telefon: 0711/224 62-26           Telefon: 0711/224 62-26            Telefon: 0711/224 62-17
             schneider@landkreistag-bw.de   bauer@landkreistag-bw.de              frank@landkreistag-bw.de            schneider@landkreistag-bw.de        hilpert@landkreistag-bw.de        hilpert@landkreistag-bw.de         troudi@landkreistag-bw.de

             Stand 9. 3. 2016
GESCHÄFTSBERICHT
    2014/2016

3
Geschäftsbericht 2014 /2016

INHALT:

Einleitung                               7   Klimaschutzpakt der kommunalen
                                              ­Landesverbände mit dem 
Unterbringung und Versorgung 
                                               Land Baden-Württemberg                  46
von Flüchtlingen                        9
                                              Arbeitsschutz                            47
Kartellverfahren Holzvermarktung        11
                                              Mehraufwand GAP-Reform 2015              48
Gesundheitswesen                        13
                                              Reform der ÖPNV-Finanzierung             49
Entwicklung der Kreisfinanzen           21
                                              Wirtschaftsförderung, 
Bildung                                 23   EU-Kohäsionspolitik                      50
Junge Menschen und Familien             25   Breitband                                51
Hilfen für Menschen mit Behinderung          Pakt für Wohnungsbau                     52
und psychischer Erkrankung              28
                                              Ländlicher Raum                          52
Bürgerschaftliches Engagement           30
                                              Europa                                   53
Pflege                                  32
                                              Kommunaler 
Novellierung Chancengleichheitsgesetz   38   Datenverarbeitungsverbund (DVV)          55
Sozialhilferichtlinien                       E-Government und 
Baden-Württemberg –                          digitale Geoinformationen                56
Webportal Profund für das SGB II        39
                                              Presse- und Öffentlichkeitsarbeit        58
Europäischer Sozialfonds                40
Grundsicherung für Arbeitsuchende       41   Anhang:
Kreislauf- und Abfallwirtschaft         42   Übersicht Präsident, Vizepräsidenten, 
                                              Präsidium, Vorsitzende der 
Deponierung von freigemessenen 
                                              Fachausschüsse, Sprengelvorsitzende      60
Abfällen aus dem Rückbau 
von Kernkraftwerken                     43   Geschäftsverteilungsplan  Umschlag innen

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Geschäftsbericht 2014 /2016

EINLEITUNG                                         Kontakte zu Ministerpräsident Winfried
                                                   Kretschmann in großer gegenseitiger Offen-
Der vorliegende Geschäftsbericht umfasst           heit geführt werden konnten. In mehreren
den Zeitraum vom 2. Juli 2014 bis 1. Juli 2016    Gesprächen konnte mit ihm u. a. auch eine
und knüpft an die vorangegangene 37. Land-        Einigung hinsichtlich der Kosten für die vor-
kreisversammlung in Kehl an, die am 13. Okto-    läufige Unterbringung der Flüchtlinge derge-
ber 2014 stattfand.                              stalt erzielt werden, wonach das Land zwar
                                                 den Stadt- und Landkreisen weiterhin Pau-
 In dem Berichtszeitraum hatte die Geschäfts-    schalen gewährt, diese aber nach Ablauf
 stelle wiederum eine Vielzahl von Themen        ­eines Haushaltsjahres durch die sog. nach-
 aufzuarbeiten oder selbst in die kommunal-       laufende Spitzabrechnung ergänzt werden.
und landespolitische Diskussion einzubrin-        Die Verbandsspitze des Landkreistags hat
 gen. Schwerpunktmäßig waren dies die             ­daneben mit den Ministerinnen und Minis-
­Bereiche Aufnahme und Betreuung der Asyl-         tern der einzelnen Ressorts, deren Aufgaben­
bewerber und Flüchtlinge, das Kartellverfah-       bereiche unmittelbar die Zuständigkeiten
ren Holzvermarktung sowie die Fusionskont­         der Landkreise berühren, eingehende Gesprä-
rolle bei Krankenhäusern. Daneben standen          che geführt. Mitglieder der Landesregierung
die Einführung der Gemeinschaftsschule mit         stan­den auch den Gremien des Landkreistags
Auswirkungen auf die beruflichen Schulen,         für Gespräche zur Verfügung.
die ÖPNV-Finanzierung und der Koalitions-
vertrag der neuen Landregierung im Mittel-
                                                 ORGANE UND
 punkt der Beratungen in den Gremien des
                                                 FACHAUSSCHÜSSE
Landkreistags. Zu diesen und weiteren The-
men enthält der Geschäftsbericht Ausfüh-         Die Arbeit des Landkreistags wird von sei-
rungen und Hinweise, aus denen der aktuelle      nen satzungsmäßigen Organen getragen. Es
Beratungs- und Sachstand entnommen wer-          tagte:
den kann.
                                                 das Präsidium 13-mal
                                                 der Rechts und Verfassungsausschuss 4-mal
INTENSIVE KONTAKTE
                                                 der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat im        und Verkehr 4-mal
Berichtszeitraum intensive Kontakte zu den       der Finanzausschuss 6-mal
im Landtag vertretenen Fraktionen, der Lan-      der Gesundheitsausschuss 5-mal
desregierung und allen Behörden und Insti-       der Sozialausschuss 7-mal
tutionen, deren Arbeit Auswirkungen auf die      der Kulturausschuss 6-mal.
Landkreise hat, gepflegt.
                                                 Im Berichtszeitraum fanden ferner vier Land-
Erfreulicherweise ist für den Berichtszeit-      rätekonferenzen statt.
raum festzustellen, dass die Gespräche und

                      7
Geschäftsbericht 2014 /2016

Für nahezu alle Aufgabenbereiche der Land-      ­ itzungen, Beratungen und Gesprächen die
                                                S
ratsämter sind beim Landkreistag Arbeits­       ­Anliegen des Landkreistags nachdrücklich
gemeinschaften gebildet, die insbesondere        vertreten haben.
der Information über aktuelle Entwicklungen
und dem Erfahrungsaustausch dienen. Sie         Eine Übersicht über die Gremien des Land-
stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der   kreistags und die Gliederung der Geschäfts-
kommunalen Praxis und dem Landkreistag          stelle ist im Anhang zu diesem Geschäfts­
dar.                                            bericht abgedruckt.

 Ich möchte an dieser Stelle dem Präsiden-
ten, Herrn Landrat Joachim Walter, den drei     Stuttgart, 1. Juli 2016
­Vizepräsidenten, den Ausschussvorsitzenden
 und allen Landrätinnen und Landräten ganz      Prof. Eberhard Trumpp
 herzlich dafür danken, dass sie in vielen      Hauptgeschäftsführer

                                                                          8
Geschäftsbericht 2014 /2016

UNTERBRINGUNG                                      Durch die zwischenstaatlichen Vereinba­
                                                   rungen insbesondere mit der Türkei ist der
UND INTEGRATION
                                                   Flüchtlingszugang seit Anfang 2016 nun-
VON FLÜCHTLINGEN                                   mehr stark rückläufig, jedoch fällt es schwer,
                                                    eine Prognose darüber abzugeben, wie der
Eine bisher nie da gewesene Herausforde-            Umfang und das Ausmaß der künftigen
rung für die Verantwortlichen in den Land-         ­Entwicklung sein wird.
kreisen und die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden stellte die Aufnahme, Unterbrin-         Die explosionsartige Entwicklung des Zu-
gung und Versorgung von Flüchtlingen aus           gangs bedeutete für die staatliche Unterbrin-
der ganzen Welt, insbesondere aus den ara­         gung in der Erstaufnahme, aber insbeson-
bischen Staaten und den sechs Staaten des          dere in der (ebenfalls staatlichen) vorläufigen
Westbalkans dar.                                   Unterbringung bei den Landkreisen quasi aus
                                                   dem Nichts Unterkunftskapazitäten schaffen
2015 wurden beim Bundesamt für Migration           zu müssen. Dies stellte alle Beteiligten vor
und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 476 649           eine riesige Herausforderung. Im Juli 2016
formelle Asylanträge gestellt, 273 815 mehr als    kann in der Rückschau festgestellt werden,
im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung von      dass die Landkreise mit den kreisangehöri-
135 %.                                             gen Städten und Gemeinden und den vielen
                                                   ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern
Allein 162 510 Asylbewerber kamen aus Syrien       die Herausforderung bravourös gemeistert
(34 % aller Asylanträge). Ca. 30 % aller Asylbe-   haben.
werber kamen aus den 6 Staaten des West-
balkans, auch wenn sich deren Anteil in der       Über Wochen und Monate befanden sich die
2. Jahreshälfte deutlich verringerte. Die Zahl     Verantwortlichen quasi Tag und Nacht im Kri-
der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchen-        senmodus, um die ankommenden Menschen
den nach Deutschland lag deutlich höher. Im        adäquat aufzunehmen, Unterbringungska-
sogenannten Easy-System sind im Jahr 2015          pazitäten sofort zur Verfügung zu stellen und
bundesweit etwa 1,1 Mio. Zugänge von Asyl-         die Versorgung in jeder erdenklichen Weise
suchenden registriert worden.                      sicherzustellen.

Nach dem Königsteiner Schlüssel hatte Ba-          Relativ schnell mussten weit über die bisheri-
den-Württemberg 97 822 Flüchtlinge (Quelle         gen Möglichkeiten hinaus, Unterkunftsplätze
Integrationsministerium Baden-Württem-             auch in sogenannten prekären Quartieren,
berg) aufzunehmen und unterzubringen. Das          wie umgewidmeten Sporthallen oder gar
bedeutete gegenüber dem bisherigen „Re-            Zelten und Wohncontainern, geschaffen wer-
kordzugang“ im Jahr 1992 mit über 51 000           den, um den starken Zugängen gerecht zu
Flüchtlingen quasi eine Verdopplung.               werden. Neben den unter hohem Zeitdruck
                                                   zu lösenden schwierigen logistischen Her-

                       9
Geschäftsbericht 2014 /2016

ausforderungen waren die Spitzen aller Häu-       nung“ ab 1. Januar 2015 eine befriedigende
ser permanent in intensiven Kontakten mit         Lösung gefunden werden. Auf der Grundlage
der Bürgerschaft um deutlich zu machen,           des Rechnungsabschlusses der Landkreise
dass nur gemeinsam mit allen Beteiligten          sollen die tatsächlichen Ausgaben den vom
eine Lösung gefunden werden kann.                 Land quasi als Vorschuss gezahlten Pauscha-
                                                  len gegenübergestellt werden und dann
Das hohe Maß an ehrenamtlichem Engage-            „spitz“ ein Ausgleich erfolgen.
ment und die beeindruckende Hilfsbereit-
schaft großer Teile der Bevölkerung machten       Schon die bisherige pauschale Ausgaben­
es letztendlich möglich, der Aufgabe in soli-     erstattung machte ein Höchstmaß an Fest­
darischer Weise gerecht zu werden. Voraus-        legungen für Bewirtschaftung und Verbu-
setzung hierfür war auch, dass die Landkreise     chung notwendig, die jedoch durch die jetzt
strukturell sehr schnell neue Ämter einrich-      vorgesehene „nachlaufende Spitzabrech-
ten und in gemeinsamer Finanzierung mit           nung“ noch in erheblichem Maße gesteigert
dem Land Beauftragte für Flüchtlinge, Ehren-      wird. Die nunmehrige Weichenstellung stellt
amt und Integration einstellen mussten. Nur       für die Landkreise den seit langem ange-
durch den massiven, quantitativen und quali-      strebten Meilenstein dar, um die tatsächli-
tativen Personalaufbau konnten überhaupt          chen Ausgaben für die Wahrnehmung einer
erst die Voraussetzungen für die Bewältigung      staatlichen Aufgabe vom Land erstattet zu
der Aufgabe geschaffen werden. Trotzdem           bekommen.
bedeutete dies für alle Beteiligten eine über
Wochen und Monate andauernde intensive            Es wird sich zeigen, wie die politische Ziel­
Arbeitsbelastung.                                 setzung, den Landkreisen die tatsächlichen
                                                  „Ist-Kosten“ zu erstatten, erreicht wird. Ob
Sehr schnell wurde deutlich, dass die bishe-      die Anknüpfung an den Zugang des einzel-
rige Ausgabenerstattung an die Landkreise         nen Flüchtlings sowie die Abbildung des Zeit­
für die Wahrnehmung der staatlichen Auf-          raumes der Verweildauer hierzu die richtigen
gabe der vorläufigen Unterbringung durch          Parameter sind, bleibt abzuwarten.
eine für alle Stadt- und Landkreise gleiche Er-
stattung – ohne Berücksichtigung der jewei-       Bekanntermaßen gilt bei der Ausgaben­
ligen örtlichen und damit unterschiedlichen        erstattung für Flüchtlinge „dass nach der
Rahmenbedingungen – nicht den tatsäch­            ­Reform bereits wieder vor der Reform ist“.
lichen Anforderungen gerecht wird. Dies
wurde insbesondere in den Ausgabenberei-          Dies gilt auch für die Aufgabenverteilung auf
chen der Unterbringung und der Kran­kenhilfe      staatlicher und kommunaler Ebene. Inwie-
augenfällig. In zeitintensiven, langwierigen      weit die vom Land im Zusammenwirken mit
Gesprächen der Spitzen des Landkreistages         dem BAMF beabsichtigte Beschleunigung
und der Landesregierung konnte mit der            der Asylverfahren Wirklichkeit wird, bleibt
­sogenannten „nachlaufenden Spitzabrech-          abzuwarten. Erst wenn diese Beschleuni-

                                                                       10
Geschäftsbericht 2014 /2016

gung verlässlich und dauerhaft sichergestellt     KARTELLVERFAHREN
ist, kann über eine Reform der bisherigen
                                                  HOLZVERMARKTUNG
dreigliedrigen Aufnahmeverwaltung beraten
werden. Dabei gilt es zu bedenken, wie die Fi-
nanzströme zu verändern sind, so dass nicht       Im Rahmen des bereits seit dem Jahr 2002
das bisherige Dilemma der Kofinanzierung          laufenden Kartellverfahrens gegen das Land
einer staatlichen Aufgabe aus kommunalen          Baden- Württemberg in Sachen Rundholz­
Mitteln, wieder auflebt.                          vermarktung trat die Auseinandersetzung
                                                  mit dem Bundeskartellamt in den Jahren
Die bisher den kreisangehörigen Städten          2014 bis 2016 in eine neue Phase. Nachdem
und Gemeinden zugeordnete Anschluss­              das Bundeskartellamt mit Beschlussentwurf
unterbringung, die bei einem Verbleiben der       vom 17. 12. 2013 deutlich gemacht hatte, dass
Flüchtlinge in den sozialen Sicherungs­           es im gemeinsamen Verkauf von Nadel-
systemen unmittelbare Kostenfolgen auch           stammholz aus Staatswald und Nichtstaats-
für die Landkreise zeitigt, bedarf hinsichtlich   wald für Waldbesitz mit einer Betriebsfläche
der Finanzierung eines neuen Fundamentes.         über 100 ha durch die Landesforstverwaltung
Die kommunale Seite in ihrer Gesamtheit           eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung im
darf von Bund und Ländern bei der Bewälti-        Sinne des § 1 GWB sieht, schloss sich in 2014
gung dieser gesamtgesellschaftlichen Auf-         zunächst ein Verhandlungsverfahren an.
gabe nicht alleine gelassen werden. Deshalb
muss zeitnah hierfür eine partnerschaftliche,     Im Verlauf des Jahres 2014 wurden verschie-
dauerhafte Lösung gefunden werden.                dene Modelle zur Neuorganisation der Lan-
                                                  desforstverwaltung erarbeitet, die dem Bun-
 Die nun beginnende Integration der aner-         deskartellamt zur weitergehenden Prüfung
kannten Flüchtlinge stellt eine nicht minder      vorgelegt wurden. Dabei hatte der Landkreis-
große Herausforderung gegenüber der Auf-          tag im Verlauf der Modelldiskussionen zur
gabenstellung in den vergangenen zwei             möglichen Anpassung der Forststrukturen
­Jahren dar. Angefangen vom Lernen der deut-      im Land stets folgende Grundposition vertre-
 schen Sprache, über die Deckung des Wohn­        ten: Weitgehender Erhalt des Einheitsforst-
 raumbedarfs und die Integration in den Aus-      amts auf Ebene der Landkreise mit Beratung
bildungs- und Arbeitsmarkt muss aus den           und Betreuung aus einer Hand über alle
Lehren der Vergangenheit die richtige Konse-      Waldbesitzarten hinweg.
quenz gezogen werden. Das bedeutet, dass
 die Integration als gesamtgesellschaftliche      Das insoweit seitens des Landkreistags favo-
 Aufgabenstellung einer umfassenden Finan-        risierte Subsidiärmodell, das eine Übertra-
 zierung und des Engagements aller gesell-        gung der Aufgaben des Holzverkaufs aus
 schaftlichen Kräfte bedarf. Nur dann schaffen    dem Staats-, Kommunal- und Privatwald auf
 wir das!                                         die Landkreise vorsah, fand aber letztlich
                                                  nicht die Zustimmung des Bundeskartell-

                      11
Geschäftsbericht 2014 /2016

amts. Als verbleibendes Modell wurde das          Umsetzung des Staatswaldmodells, konter-
sogenannte Staatswaldmodell weiterverfolgt,       karierte diese aber in der dann folgenden
das die Herauslösung der Staatswaldbewirt-        ­Begründung wieder.
schaftung aus den unteren Forstbehörden
durch die Gründung eines Staatsforstbe-           Dieser Widerspruch zu den Inhalten der
triebs in Form einer Anstalt des öffentlichen      ­Verpflichtungszusage hätte für das Land
Rechts vorsah mit Verbleib der Zuständig­         ­Baden-Württemberg, die Waldbesitzer, die
keiten für die Kommunal- und Privatwald­          Forstbeschäftigten wie auch für die Land-
betreuung – allerdings in kommunalisierter        kreise erhebliche Rechtsunsicherheiten ge-
Form –auf Ebene der Landkreise. Damit hätte       bracht. Sowohl aus Sicht des Landes wie auch
unter dem Dach der Landkreise ein weitge-         nach Einschätzung der Kommunalen Landes-
hend flächendeckendes Betreuungsangebot           verbände (KLV) wäre eine praktikable und
für den Kommunal- und Privatwald und da-          rechtssichere Umsetzung einer Forstreform
mit für 76 % der Waldfläche Baden-Württem-        im Land auf dieser Basis nicht durchführbar
bergs erhalten werden können.                       gewesen. In der Folge sah sich das Land ge-
                                                  zwungen, die Verpflichtungszusage gegen-
  Im Hinblick auf die Umsetzung des Staats-        über dem Bundeskartellamt – in Abstimmung
waldmodells forderte das Bundeskartellamt           mit den KLV – im Januar 2015 wieder zurück-
  bis Ende September 2014 die Vorlage eines       zunehmen.
  Eckpunktebeschlusses der Landesregierung,
  der die geplante Umorganisation der Landes-     Im Nachgang wurde dem Land erwartungs-
   forstverwaltung in Baden-Württemberg           gemäß mit Beschluss des Bundeskartellamts
  ­zumindest in den Grundzügen darstellen         aus Juli 2015 der gemeinsame Verkauf von
   sollte. Im Anschluss war der Abschluss einer   Nadelstammholz aus staatlichem und nicht-
­entsprechenden Verpflichtungszusage des          staatlichem Waldbesitz über 100 ha unter-
 ­Landes gegenüber dem Bundeskartellamt           sagt. Infolge eines entsprechenden Erlasses
  vorgesehen, im Gegenzug sollte das Bundes-      des Ministeriums für Ländlichen Raum und
  kartellamt auf den Erlass des Beschlusses       Verbraucherschutz (MLR) mussten die unte-
   vom 17. 12. 2013 verzichten.                   ren Forstbehörden den Verkauf von Holz aus
                                                  Nichtstaatswald über 100 ha einstellen. Zeit-
Letztlich aber scheiterte der Abschluss einer     gleich dazu richteten die Landkreise im Wege
Verpflichtungszusage. Denn im darauf fol-         eines Übergangsmodells kommunale Holz-
genden neuerlichen Beschlussentwurf vom           verkaufsstellen ein, um dem Kommunal- und
12. 12. 2014 wich das Bundeskartellamt völlig     Privatwald auch weiterhin Angebote für den
überraschend vom erzielten Verhandlungs­          Holzverkauf machen zu können.
ergebnis in wesentlichen Punkten wieder ab.
Zwar akzeptierte das Bundeskartellamt im          Nachdem das Land gegen die Untersagungs-
Tenor seines Beschlussentwurfs die Inhalte        verfügung des Bundeskartellamts Beschwerde
der Verpflichtungszusage des Landes zur           eingelegt hatte, kam es am 4. 05. 2016 zur

                                                                       12
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­ rsten mündlichen Verhandlung vor dem
e                                               sollen die diesbezüglichen Arbeiten mög-
OLG Düsseldorf. Dabei bestätigte der Vorsit-    lichst bis zur Sommerpause abgeschlossen
zende des zuständigen OLG-Senats in überra-     sein, um ggf. notwendige strukturelle und
schender Deutlichkeit die Rechtsauffassung      ­organisatorische Anpassungen innerhalb der
des Bundeskartellamts in den wesentlichen        in der Untersagungsverfügung des Bundes-
Punkten und kündigte ein entsprechendes          kartellamts gesetzten Fristen auf den Weg
Urteil für Herbst 2016 an.                       bringen zu können.

Die daraus resultierenden konkreten Auswir-     Parallel zur Erarbeitung der Modellvarianten
kungen auf die Forststrukturen im Land sind      hat der Landkreistag die klare Erwartungs-
derzeit noch nicht abschließend einschätz-       haltung formuliert, dass das Land alle juristi-
bar, es scheint aber fraglich, ob bzw. inwie-   schen Möglichkeiten ausschöpft,   um das
weit der Aufgabenbestand der Landrats­          ­Erfolgsmodell der einheitlichen Waldbewirt-
ämter im Forstbereich noch gehalten werden      schaftung in Baden-Württemberg im We-
kann. Die in der Untersagungsverfügung des      sentlichen zu erhalten. Auch insoweit konnte
Bundeskartellamts ausgesprochenen Ver-          eine Verständigung zwischen MLR und Land-
bote richten sich allerdings vorrangig gegen    kreistag erzielt werden. Entsprechend dem
das Land bzw. dessen unmittelbaren Unter-       Votum des Präsidiums hat Minister Hauk
bau. Daher ist zunächst zu prüfen, inwieweit    MdL zugesagt, die Option der Rechtsbe-
die entsprechenden Argumente auch bezo-         schwerde zum BGH gegen das zu erwartende
gen auf den Verbleib etwaiger Zuständigkei-     Urteil des OLG Düsseldorf ernsthaft in Erwä-
ten auf Kreisebene – ggf. in kommunalisierter   gung zu ziehen, soweit sich das Urteil des
Form – zu übertragen sind.                      OLG als angreifbar erweist und damit realisti-
                                                sche Erfolgschancen vor dem BGH bestehen.
Insoweit wurde im Nachgang zur mündli-
chen Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf
das weitere Vorgehen zwischen Minister
                                                GESUNDHEITSWESEN
Hauk MdL und Präsident Landrat Walter ab-
gestimmt. Dabei wurde vereinbart, in einer      FUSIONSKONTROLLE BEI
gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Beteili-        KRANKENHÄUSERN
gung des MLR, des Finanzministeriums, des
Innenministeriums sowie der KLV etwaige         Mitte 2014 hat das Bundeskartellamt dem
Modelle für eine Neuorganisation der Forst-     Landkreis Esslingen sowie der Stadt Esslingen
verwaltung in Baden-Württemberg – unter         untersagt, die Kreiskliniken Esslingen und das
Berücksichtigung der vorläufigen rechtlichen    Klinikum Esslingen in einem paritätisch ge-
Einschätzung des zuständigen OLG Senats        führten Gemeinschaftsunternehmen zusam-
in der mündlichen Verhandlung am 4. 05.        menzuführen. Dadurch ist die Debatte um
2016 – auszuarbeiten. Im Hinblick auf das im    die pauschale Anwendung des Fusionskon-
Herbst 2016 zu erwartende Urteil des OLG        t­rollrechts auf den Krankenhausbereich neu

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Geschäftsbericht 2014 /2016

entbrannt. Nicht nur, aber gerade auch           F­ usionskontrolle im Krankenhausbereich
 aus dem kommunalen Bereich ist in diesem          und den Zielen der Krankenhauspolitik auf-
 Zusammenhang die Forderung erhoben               zulösen.
­worden, krankenhausplanerisch ausdrücklich
 gewollte regionale Gesundheitscluster wirk-      Allerdings hat sich im Weiteren gezeigt, dass
sam gegen den undifferenzierten Zugriff des       es nicht ganz einfach ist, auf Bundesebene
Kartellrechts abzusichern.                        die notwendigen Mehrheiten für eine Ände-
                                                  rung des Wettbewerbsrechts zu organisieren.
Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium          Erfreulicherweise hat das Thema nun Ein-
des Landkreistags Ende 2014 im Rahmen             gang auch in den Koalitionsvertrag zwischen
­eines Positionspapiers mit dem Titel „Für eine   Landes-Grünen und Landes-CDU gefunden.
 Reform der Fusionskontrolle bei Krankenhäu-      Danach möchte sich das Land gegenüber
 sern“ einen konkreten Vorschlag zur Ergän-       dem Bund für eine Änderung des Wettbe-
 zung des Gesetzes gegen Wettbewerbsver-          werbsrechts einsetzen, um die Handlungs-
 schränkung (GWB) vorgelegt. Die wesentliche      spielräume kommunaler Krankenhäuser zu
 Pointe des Regelungsvorschlag liegt darin,       erweitern und damit ihre Zukunft zu sichern.
 dass er dem Land als Träger der Krankenhaus-
 planung die Möglichkeit verschaffen will, den
                                                   KRANKENHAUSKON­
 Zusammenschluss von Plankrankenhäusern
                                                   GRESS „ZUKUNFT DER
 zu billigen, sofern bestimmte Randbedingun-
                                                  ­KOMMUNALEN KRANKEN­
 gen erfüllt sind. Als wichtig erscheint dabei
                                                   HAUSVERSORGUNG“
 auch, dass der Vorrang wettbewerbskonfor-
 merer Lösungen im Regelungsvorschlag des         Im Januar 2015 veranstaltete der Landkreis-
 Landkreistags so gefasst ist, dass davon kein    tag gemeinsam mit dem ver.di Landesbezirk
 Privatisierungsdruck ausgeht.                    Baden-Württemberg einen gemeinsamen
                                                  Krankenhauskongress zur „Zukunft der kom-
Nachdem der Präsident des Landkreistags,          munalen Krankenhausversorgung“. Daran
Landrat Joachim Walter, die Notwendigkeit         nahmen rund 300 Vertreterinnen und Vertre-
einer entsprechenden Fortschreibung des           ter aus Politik und Verwaltung, Gewerkschaft
Wettbewerbsrechts bereits in seiner Rede bei      und Personalvertretung, Kassen und Ärzte-
der 37. Landkreisversammlung am 13. Oktober       schaft teil.
2014 in Kehl betont hatte, ist der Landkreistag
in der Folge mit seinem Novellierungsvor-         In seiner Begrüßungsansprache betonte der
schlag auf die Landes- und Bundespolitik zu-      damalige Vorsitzende des Gesundheitsaus-
gegangen. Von Seiten des Staatsministe­           schusses des Landkreistags, Landrat Thomas
riums Baden-Württemberg kam das Signal            Reumann, der zugleich Präsident der Deut-
zurück, dass man den Lösungsvorschlag des         schen Krankenhausgesellschaft ist, dass den
Landkreistags als geeignet ansehe, um das         kommunalen Krankenhäusern zentrale Be-
derzeitige Spannungsverhältnis zwischen           deutung als Teil der sozialen Infrastruktur so-

                                                                        14
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wohl im städtischen als auch im ländlichen      ausdrücklich befürwortet werden, im Ergeb-
Bereich zukomme. Falle ein Gesundheits-         nis zu erleichtern. Zugleich richtete er den
standort ersatzlos weg, führe dies dazu, dass   dringenden Appell an die Akteure des Ge-
sich in der Raumschaft eine Abwärtsspirale in   sundheitswesens, alles daran zu setzen, ge-
Gang setze.                                     meinsam das hervorragende Niveau der
                                                ­Gesundheits- und Krankenhausversorgung
Im weiteren Verlauf der Tagung skizzierten       hierzulande zu erhalten und auszubauen.
dann die baden-württembergische Sozialmi-
nisterin Katrin Altpeter sowie die Parlamen-
                                                KRANKENHAUS­
tarische Staatssekretärin Annette Widmann-
                                                STRUKTURGESETZ
Mauz vom Bundesministerium für Gesund-
heit aus ihrer jeweiligen Perspektive die Zu-   Krankenhauspolitisch waren die Jahre 2014
kunft der kommunalen Krankenhäuser. Dem         und 2015 geprägt vom Ringen um eine faire
schloss sich eine Gesprächsrunde an, an der –   Finanzierung der Klinikbetriebskosten und
neben Ministerin und Staatssekretärin – auch    ein entsprechendes Krankenhausstrukturge-
Landrat Thomas Reumann, ver.di Landesbe-        setz. Krankenhäuser und Kommunen sowie
reichsleiterin Irene Gölz sowie der damalige    ihre Verbände sind in dieser Zeit nicht müde
Landesgeschäftsführer Harald Müller von        geworden, der Politik in zahlreichen Gesprä-
der BARMER GEK teilnahmen. Breiten Raum         chen, aber auch durch Resolutionen in den
nahm in der Diskussion der insbesondere         Kreistagen, Aktionstagen und Informations-
auch vom Landkreistag erhobene Vorwurf          kampagnen zu verdeutlichen, welche gesetz-
ein, dass die Krankenhäuser nun schon seit      geberischen Maßnahmen erforderlich sind,
Jahren strukturell unterfinanziert seien.       um eine auskömmliche Betriebskostenfinan-
                                                zierung nachhaltig sicherzustellen. Das Trom-
Am Nachmittag beschäftigten sich die Kon-       melfeuer, das insoweit entzündet wurde, ist
gressteilnehmerinnen und -teilnehmer ein-       dabei offensichtlich nicht ohne Eindruck auf
gehend mit der These der Veranstalter, dass     die Politik geblieben. Denn durch den im
namentlich die Verbundbildung eine Zukunfts­    Herbst 2015 auf Bundesebene erzielten Kom-
perspektive für kommunale Krankenhäuser         promiss sind wesentliche Forderungen auch
biete. Es bestand große Einigkeit zwischen      der kommunalen Familie aufgegriffen wor-
allen Vortragenden und Diskussionsteilneh-      den.
mern, dass Klinikverbünde als tragfähige Al-
ternative zur Privatisierung anzusehen seien.    Zu erwähnen ist insbesondere die Umwand-
                                                 lung des Versorgungszuschlags in einen
In seinem Schlusswort warb der Präsident        ­Pflegezuschlag – unter Beibehaltung des Fi-
des Landkreistags, Landrat Joachim Walter,      nanzvolumens des bisherigen Versorgungs-
dafür, regionale Zusammenschlüsse im sta­       zuschlags in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich.
tionären Bereich, die von der Krankenhaus-      Zu nennen sind auch die anteilige Tarifkos­
planung aus Qualitäts- und Kostengründen        tenrefinanzierung, die gänzliche Streichung

                     15
Geschäftsbericht 2014 /2016

des Investitionskostenabschlags bei der Ver-     steigern. Dies steht außer Frage. Jedoch ist
gütung ambulanter Leistungen des Kranken-        und bleibt die vertragsärztliche Bedarfs­
hauses, die Verkürzung der Dauer des Fix­        planung ein zentrales Instrument, um eine
kostendegressionsabschlages auf drei Jahre       gleichmäßigere Verteilung der Ärztinnen und
sowie dessen Halbierung bei nicht mengen-        Ärzte in der Fläche zu erreichen. Nicht ohne
anfälligen Leistungen, die vollständige Ab-      Grund hat der Bundesgesetzgeber mit dem
schaffung der „doppelten Degression“, die        GKV-Versorgungstärkungsgesetz, das im Juli
Verlängerung des Hygieneförderprogramms          2015 in Kraft getreten ist, die vertragsärztli-
sowie die Ausweitung des Pflegestellen-För-      che Bedarfsplanung nicht etwa geschwächt,
derprogramms auf die Intensivstationen.          sondern weiter ausgebaut.

Aus baden-württembergischer Sicht gab es         Etliche Instrumente des Sozialgesetzbuchs V
allerdings – neben der weiterhin unzurei-        knüpfen an die vertragsärztliche Bedarfspla-
chenden Refinanzierung der Notfallambu-          nung an – von der Zahlung von Sicherstel-
lanzen – vor allem einen Wermutstropfen:         lungszuschlägen an Vertragsärzte bis hin zur
Die vom Landkreistag unterstützte Initiative     Einbindung der Krankenhäuser in die ambu-
der Baden-Württembergischen Krankenhaus­         lante Versorgung. Und auch wenn die ver-
gesellschaft zur Begrenzung der Landesba-        tragsärztliche Bedarfsplanung in einer Zeit
sisfalldegression in 2015 und 2016 hat ­keinen   geschaffen wurde, in der es einen „Über-
Eingang in den Kompromiss zum Kranken­           schuss“ an Ärztinnen und Ärzten gab, so ist
hausstrukturgesetz gefunden.                     das Instrumentarium der vertragsärztlichen
                                                 Bedarfsplanung inzwischen genauso dazu
Dies kann freilich nicht darüber hinweg­         geeignet, den Herausforderungen der dro-
täuschen, dass der gefundene Kompromiss          henden Unterversorgung zu begegnen.
­insbesondere auch für die kommunalen
 Krankenhäuser mit ihrem traditionell über-      Vor diesem Hintergrund haben sich die Kom-
 durchschnittlichen Pflegedienstpersonalkos­     munalen Landesverbände gerade auch im
 ten deutlich günstiger ausgefallen ist, als     Berichtszeitraum dafür stark gemacht, dass
 dies zu Beginn der Auseinandersetzungen         die Kassenärztliche Vereinigung Baden-
 um das Krankenhausstrukturgesetz zu er-         Württemberg (KVBW) im Einvernehmen mit
 warten gewesen war.                             den gesetzlichen Krankenkassen von der
                                                 durch das Sozialgesetzbuch gewährten Be-
                                                 fugnis Gebrauch macht, zur Berücksichti-
 KLEINRÄUMIGERE
                                                 gung regionaler Besonderheiten vor den
 ­VERTRAGSÄRZTLICHE
                                                 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesaus-
­BEDARFSPLANUNG
                                                 schusses abzuweichen. Dem Landkreistag
Allein durch eine kleinräumigere Bedarfspla-     ging es dabei insbesondere darum, die Pla-
nung lässt sich die absolute Zahl der nieder-    nungsbereiche für die hausärztliche Bedarfs-
gelassenen Hausärztinnen und -ärzte nicht        planung kleinräumiger zu strukturieren, um

                                                                       16
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auf diese Weise zur Aufrechterhaltung einer      CDU weitere Maßnahmeansätze zur Verbes-
wohnortnahen allgemeinärztlichen Versor-         serung der ambulanten ärztlichen Versor-
gung beizutragen.                                gung genannt werden, die so in der Vergan-
                                                 genheit auch vom Landkreistag in die
Im November 2015 konnte dann im Sektoren-        Diskussion eingebracht worden sind. Hierzu
übergreifenden Landesbeirat ein entschei-        gehören die Weiterentwicklung des Land­
dender Durchbruch erzielt werden. Nach drei      ärzteprogramms, die Stärkung der Allge-
Vor-Ort-Fachdialogen im Schwarzwald-Baar-        meinmedizin, die ausreichende Versorgung
Kreis, im Rems-Murr-Kreis sowie im Ost­          des Ländlichen Raums mit grundversorgen-
albkreis haben sich die KVBW sowie die ge-       den Fachärzten, die Absicht, Stipendien für
setzlichen Krankenkassen mit dem vom             den Landärztenachwuchs im Rahmen eines
Landkreistag vorgeschlagenen Zwei-Stufen-        Modellprojekts zu erproben, sowie die Über-
Modell einverstanden erklärt. Danach können      prüfung einer Lockerung des Numerus clau-
namentlich Landkreise den Antrag ­stellen,       sus für diese Personengruppe.
dass von den Vorgaben der Bedarfsplanungs-
richtlinie und insbesondere vom Zuschnitt
                                                  NOVELLE DES
der Planungsbereiche abgewichen wird, so-
                                                 ­RETTUNGSDIENSTGESETZES
fern von insgesamt sechs sogenannten Aus-
lösekriterien zumindest eines einschlägig ist.   Im letzten Geschäftsbericht war davon be-
Zu den fraglichen Auslösekriterien gehören       richtet worden, dass sich der Landkreistag
beispielsweise eine gewisse Entfernung zum       gemeinsam mit den Landesverbänden des
nächsten Hausarzt mit freien Kapazitäten,        Deutschen Roten Kreuzes im Januar 2014
das Einwohner-/Arztverhältnis oder das           an den ressortzuständigen Innenminister
Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte.      ­gewandt und Vorschläge zur Reform des
Daraufhin prüft die KVBW die Möglichkeit          ­Rettungsdienstwesens unterbreitet hatte.
­einer regionalen Abweichung. Die Entschei-        Danach sollten die Kommunalen Landes­
  dung über das „Ob“ und „Wie“ einer Abwei-        verbände als beratende Mitglieder in den
  chung erfolgt anschließend unter Einbindung      Landesausschuss für den Rettungsdienst
  des Antragsstellers und aller betroffenen      aufgenommen, die Rechtsaufsicht der
 ­Gebietskörperschaften sowie der Landesver-     Landrats­ämter und Bürgermeisterämter der
  bände der Kranken- und Ersatzkassen.             Stadtkreise im Rettungsdienstwesen ge-
                                                 stärkt und die Kostentragungsregelungen
Völlig unbestritten ist bei alldem, dass die     bezüglich der Integrierten Leitstellen auf eine
kleinräumigere Bedarfsplanung nur ein Mo-        solide Grundlage gestellt werden.
saikstein ist, wenn es darum geht, die ambu-
lante ärztliche Versorgung insbesondere in       Gemessen an diesen Forderungen kann die
der Fläche und im Ländlichen Raum sicherzu-      Ende 2015 verabschiedete Novelle des Ret-
stellen. Erfreulich ist daher, dass im Koali­    tungsdienstgesetzes als Zwischenerfolg für
tionsvertrag von Landes-Grünen und Lan­­des-    den Landkreistag verbucht werden. Zwar

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Geschäftsbericht 2014 /2016

wurden trotz entsprechender Formulierungs-         chung fair verteilt und überflüssige Recht-
vorschläge des Landkreistags keine Regelun-        streitigkeiten vermieden werden.
gen in das Rettungsdienstgesetz eingefügt,
um die leidigen Auseinandersetzungen um            Soweit im Übrigen im Koalitionsvertrag von
die Kostentragung im Hinblick auf die Integ-       Landes-Grünen und Landes-CDU eine für
rierten Leitstellen zu vermeiden. Jedoch ist       ganz Baden-Württemberg geltende Leitstel-
die Rechtsaufsicht über den Bereichsaus-           lenkonzeption in Aussicht gestellt wird, ist
schuss massiv gestärkt worden. So steht der        der Landkreistag zu konstruktiver Mitarbeit
Rechtsaufsichtsbehörde nunmehr unter be-            bereit. Allerdings darf dabei der bislang
stimmten Voraussetzungen ein Selbstein-            ­unumstrittene Konsens nicht aufgekündigt
trittsrecht zu. Ferner bedarf der Bereichsplan      werden, wonach es keine Zwangszusammen-
zu seiner Wirksamkeit inzwischen der Ge­            schlüsse von Integrierten Leitstellen geben
nehmigung durch die Rechtsaufsichtsbe-              darf und bereichsübergreifende Leitstellen
hörde. Dieser Genehmigungsvorbehalt ist             nur auf freiwilliger Basis entstehen sollen.
dem Land­kreistag besonders wichtig ge­
wesen. Im Übrigen gehört der Landkreis-
                                                   LANDESGESUNDHEITS­
tag seit der Novelle mit beratender Stimme
                                                   GESETZ
dem Landesausschuss für den Rettungs-
dienst an.                                         Die Mitte 2014 konkretisierte Absicht, ein
                                                   Landesgesundheitsgesetz zu schaffen, ist
Ungeachtet dessen besteht weiterer Reform-         vom Landkreistag begrüßt worden. Dies
bedarf. So erweist sich die doppelte Hilfsfrist,   kommt nicht von ungefähr. Schließlich hatte
wonach in 95 Prozent der Fälle sowohl der          sich der Landkreistag in der Vergangenheit
Notarzt- als auch der Rettungstransportwa-         immer wieder für ein Gesetz stark gemacht,
gen zwischen zehn und fünfzehn Minuten             dass für den Gesundheitsbereich klarstellt
nach erfolgtem Anruf am Unfallort sein müs-        und verbindlich regelt, wie die verschiedenen
sen, als nicht mehr zeitgemäß. Denn insoweit       auf Landesebene etablierten Strukturen
wird ausgeblendet, dass die neue Notfallsa-        (Landesgesundheitskonferenz, Sektorenüber­
nitäter-Ausbildung dazu führt, dass die nicht­     greifender Landesbeirat bzw. -ausschuss etc.)
ärztlichen Mitarbeiter der Notfallrettung          und die dort Platz greifenden Prozesse (Ge-
deutlich höher qualifiziert sind als bisher.       sundheitsdialog, Gesundheitsstrategie etc.)
Dies muss bei der Ausgestaltung der Hilfs-         miteinander bzw. mit den Vor-Ort-Strukturen
frist mitberücksichtigt werden. Der überkom-       (insbesondere den kommunalen Gesund-
mene Ansatz der doppelten Hilfsfrist sollte        heitskonferenzen) und den Vor-Ort-Prozessen
daher durch andere, wissenschaftlich valide        (v. a. Bürgerbeteiligung) verzahnt werden sol-
Qualitätsindikatoren abgelöst werden. Auch         len. Auch bestand und besteht die Erwartung,
bleibt eine Regelung zu schaffen, durch die        dass die Kommunen mit entsprechenden ge-
die Kosten für die Integrierten Leitstellen        sundheitspolitischen Kompetenzen ausge-
nach dem Grundsatz der Kostenverursa-              stattet und stärker als bislang in die Gesamt-

                                                                        18
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architektur des baden-württembergischen           Land zukünftig noch stärker als bislang auf­
Gesundheitswesens eingebunden werden.             einander abzustimmen und zu vernetzen.
Insofern entsprach die Idee eines Landesge-       Das Gesetz schaffe Möglichkeiten, die Ge-
sundheitsgesetzes exakt der Erwartungs­           sundheitsversorgung regional mitzugestal­
haltung der Landkreise.                           ten. Dies sei den Landkreisen wichtig, so
                                                  Trumpp, denn eine wohnortnahe und verläss-
Allerdings erwies sich der Mitte 2015 vorge-      liche medizinische Versorgung sei gerade
legte Gesetzesentwurf noch in mehrerlei Hin-      auch in Zeiten des demografischen Wandels
sicht als mängelbehaftet. Kritisiert wurde vom    ein zentrales Anliegen im Rahmen der kom-
Landkreistag insbesondere, dass im ­Entwurf       munalen Daseinsvorsorge. Prof. Trumpp un-
des Landesgesundheitsgesetzes die Durch-          terstrich auch noch einmal, wie wichtig es
führung von kommunalen Gesundheitskonfe-          gewesen sei, dass man im Hinblick auf die Fi-
renzen zur kreiskommunalen Pflichtaufgabe         nanzierung der kommunalen Gesundheits-
erklärt wurde, den betroffenen Landkreisen        konferenzen zu einem Kompromiss gelangt
 und Stadtkreisen die hierfür erforderlichen      sei. Schließlich seien die kommunalen Ge-
­zusätzlichen Ressourcen aber vorenthalten        sundheitskonferenzen der Dreh- und Angel-
 bleiben sollten. In langwierigen, aber konst-    punkt, wenn es darum gehe, Prävention und
 ruktiven Verhandlungen ist es in der Folgezeit   Gesundheitsförderung vor Ort umzusetzen
 indessen gelungen, diese Problematik durch       und die medizinische Versorgung intelligent
 einen Kompromiss zu lösen. So enthält das        sicherzustellen.
 Landesgesundheitsgesetz nunmehr einen
 Passus, wonach das Land den Land- und Stadt-
                                                   GRUNDSATZURTEIL DES
kreisen für die Einrichtung und Durchführung
                                                   BUNDESGERICHTSHOFS
von kommunalen Gesundheitskonferenzen
                                                   ZU KOMMUNALEN
einen finanziellen Ausgleich gewährt. Nähere
                                                  ­KRANKENHAUSBEIHILFEN
 Regelungen hierzu bleiben dabei einer Verein-
 barung vorbehalten, die zwischen Land, Land-     Am 23. März 2016 hat der Bundesgerichtshof
 kreistag und Städtetag bis zum 31. Dezember      die Klage des Bundesverbands Deutscher Pri-
 2016 abgeschlossen werden muss.                  vatkliniken e. V. (BDPK) gegen den Landkreis
                                                  Calw auf Unterlassung angeblich wettbe-
 Nach dieser Einigung konnte das Landesge-        werbswidriger Krankenhausbeihilfen im Kern
sundheitsgesetz bei seiner Verabschiedung         abgewiesen. Er hat klargestellt, dass eine Be-
von Seiten des Landkreistags denn auch aus-       zuschussung notleidender Kliniken durch die
drücklich begrüßt werden. Hauptgeschäfts-         nach Landeskrankenhausgesetz sicherstel-
 führer Prof. Eberhard Trumpp hob in der          lungspflichtigen Landkreise und Stadtkreise
­Stellungnahme hervor, dass das Landesge-         jedenfalls dann nicht zu beanstanden ist,
 sundheitsgesetz dazu beitragen werde, die        wenn sie auf einem Betrauungsakt beruht,
verschiedenen Initiativen und Aktivitäten zur     der dem einschlägigen Muster des Landkreis-
Stärkung der medizinischen Versorgung im          tags entspricht.

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  Im Übrigen hat der BGH die Frage aufgewor-       teilsverkündung. Hätte die Klage der priva-
  fen, ob im Falle des Defizitausgleichs durch     ten Krankenhauslobby Erfolg gehabt, so
  den kreiskommunalen Träger eines Kranken-        Prof. Trumpp, wäre die Krankenhausland-
hauses ein Verstoß gegen das europarecht­          schaft gerade in Süddeutschland erheblich
liche Beihilfeverbot womöglich schon des-          ins Wanken geraten – mit unübersehbaren
halb ausscheidet, weil es bei medizinischen        Folgen für die Versorgungssicherheit, für Pa-
Standardmaßnahmen von Kliniken eventuell           tienten und Beschäftigte. So aber hätten die
  an einem grenzüberschreitenden Wettbe-           kommunalen Häuser nunmehr die Rechtssi-
  werb fehlt. Mit dieser im Berufungsurteil        cherheit, die sie benötigen, um die beständig
­offengelassenen Frage wird sich nunmehr           wachsenden Herausforderungen im Gesund-
 ­erneut das Oberlandesgericht Stuttgart zu        heitswesen weiterhin erfolgreich bewältigen
  beschäftigen haben. Denn teilweise hat der       zu können.
  BGH die Sache zur neuen Verhandlung und
  Entscheidung an das Berufungsgericht zu-
                                                   RETTUNGSDIENSTLICHE
  rückgewiesen. Er ist der Auffassung, dass ein
                                                   ­VERSORGUNG UND SOZIAL­
früherer Betrauungsakt des beklagten Land-
                                                    VERSICHERUNGSPFLICHT
kreises, der an einer europarechtlich bedeut-
                                                    DER NOTÄRZTE
samen Stelle vom Musterbetrauungsakt des
  Landkreistags abweicht, den Vorgaben des         Wie in anderen Bundesländern auch, steht
  einschlägigen Unionsrechts nicht vollumfäng­     und fällt die notärztliche Versorgung in vie-
  lich entsprochen hat. Insofern kommt es nun-     len Rettungsdienstbereichen Baden-Würt-
  mehr doch auf die Vorfrage an, ob Kranken­       tembergs mit dem Einsatz von – regelmäßig
  haussubventionen überhaupt als Beihilfe im       nebenberuflich tätigen – Honorarnotärztin-
  unionsrechtlichen Sinne zu qualifizieren sind.   nen und -ärzten. Es handelt sich hierbei um
                                                   Ärztinnen und Ärzte aus dem niedergelasse-
Insgesamt kann die Entscheidung des BGH            nen Bereich, vor allem aber aus Krankenhäu-
als großer Erfolg für die kommunale Familie        sern, die neben ihrer hauptberuflichen Tätig-
verbucht werden. Der Frontalangriff des            keit auf Honorarbasis Notarzteinsätze fahren.
BDPK auf die gängige Praxis, kommunale Kli-        Die Einbindung dieser Honorarnotärztinnen
niken zur Sicherstellung der medizinischen         und -ärzte in das Rettungsdienstwesen er-
Versorgung erforderlichenfalls auch zu sub-        folgt dabei über die unterschiedlichsten Kon-
ventionieren, konnte erfolgreich abgewehrt         struktionen. Unabhängig davon stuft die
werden. Sollte in der Berufungsinstanz             Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Tä-
­womöglich auch noch der Beihilfecharakter         tigkeit von Honorarnotärztinnen und -ärzten
 der kommunalen Defizitfinanzierung ver-           inzwischen durchweg als abhängige Beschäf-
neint werden, wäre der Bumerang-Effekt der         tigung ein.
BDPK-Klage perfekt. Entsprechend erleich-
tert äußerte sich Hauptgeschäftsführer Prof.       Der Einsatz von Honorarnotärztinnen und
Eberhard Trumpp im Anschluss an die Ur-            -ärzten wird dadurch massiv erschwert. Denn

                                                                       20
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  viele bislang auf Honorarbasis tätige Hono-         minister Thomas Strobl und Sozialminister
  rarnotärztinnen und -ärzte sind nicht bereit,       Manfred Lucha gewandt, um darauf hinzu-
ihre bisherige Tätigkeit im Angestelltenver-          weisen, dass die neuere Praxis der DRV, bei
hältnis fortzuführen. Noch viel bedeutsamer           Honorarnotärztinnen und -ärzten durchgän-
sind freilich die arbeitszeitrechtlichen Weite-       gig eine abhängige Beschäftigung zu unter-
rungen der Thematik: Solange Honorarnot-              stellen, die Notfallversorgung gerade auch in
ärztinnen und -ärzte sozialversicherungsrecht­        der Fläche und im Ländlichen Raum massiv
lich als Selbstständige eingestuft wurden, lag        gefährdet. Die 14 Verbände und Institutionen
  es fern, sie arbeitsschutz- und tarifrechtlich      aus dem Bereich der Rettungsdienstorgani-
den für abhängig Beschäftigte geltenden Re-           sationen, der Kassen sowie der Kommunal-
striktionen in Sachen Höchstarbeitszeit zu            verbände erwarten von den beiden Minis­
unterwerfen. Werden nun freilich Kranken-             tern, dass die Sozialversicherungspflicht für
hausärztinnen und -ärzte, die bislang neben-          Honorarnotärztinnen und -ärzte abgewen-
beruflich als Honorarnotärztinnen und -ärzte          det wird, und zwar erforderlichenfalls auch
 im Rettungsdienstwesen tätig waren, sozial-          durch eine Änderung der sozialversiche-
  versicherungsrechtlich als abhängig Beschäf-        rungsrechtlichen Regelungen.
  tigte qualifiziert, so präjudiziert dies auch die
arbeitszeitrechtliche Einstufung als Arbeits-
nehmerin und Arbeitnehmer. In dieser Pers-
                                                      ENTWICKLUNG
pektive aber wird ihr Einsatz im Rettungs­-          DER KREISFINANZEN
dienst arbeitszeitrechtlich nicht mehr mög-
lich sein. Denn man wird davon ausgehen               Die Haushalte der Landkreise haben sich in
können, dass bei angestellten Krankenhaus-            den vergangenen beiden Jahren grundsätz-
ärztinnen und -ärzten die nach Arbeitszeitge-         lich positiv entwickelt. Die gestiegene Steuer-
setz bzw. Tarifvertrag maximal möglichen              kraft bei den kreisangehörigen Gemeinden
Arbeitszeiten durch ein bestehendes Haupt-            und durch den mit der Landesregierung über
arbeitsverhältnis bereits ausgeschöpft sind.          die letzte Legislaturperiode abgeschlossenen
Ohne den Einsatz der nebenberuflich auf               Finanzpakt konnten die Landkreise hinsicht-
 ­Honorarbasis tätigen Notärztinnen und               lich der Einnahmeseite auf eine verlässliche
­Notärzte aus den Krankenhäusern dürfte der           und zufriedenstellende Entwicklung zurück-
  Rettungsdienst vielerorts ins Straucheln ge-        blicken. So war auch der gewogene Durch-
  raten – mit eventuell gravierenden Konse-           schnitt des Hebesatzes der Kreisumlagen im
  quenzen für die rettungsdienstliche Versor-         Jahr 2015 mit 32,17 % etwas niedriger als im
  gung der Bevölkerung.                               Jahr 2014 mit 32,50 %. Bezüglich der Aus­
                                                      gabenseite ist allerdings anzumerken, dass
Vor diesem durchaus dramatisch zu nennen-             die Aufwendungen im Sozialbereich weiter
den Hintergrund haben sich im Juni 2016 auf           gestiegen sind. Dies ist vor allem auf die hö-
Initiative des Landkreistags nicht weniger           heren Ausgaben in der Jugendhilfe wie auch
als 14 Verbände und Institutionen an Innen-           auf die Steigerungen bei der Eingliederungs-

                        21
Geschäftsbericht 2014 /2016

hilfe zurückzuführen. Danach beträgt der Zu-     Die Entwicklung des Zuschussbedarfs an der
schussbedarf für das Sozialwesen nach den        Kreisumlage für den Sozialbereich in den
Haushaltsplänen der Landkreise im Jahr 2015      letzten zehn Jahren ergibt sich aus folgender
390 Euro/Einwohner gegenüber 368 Euro/           Übersicht:
Einwohner für das Jahr 2014.

Die Landkreise investieren im Jahr 2016 in       Die Prognose für die Zukunft der Finanzen
den Kernhaushalten 787 Mio. Euro und setzen      der Landkreise in Baden-Württemberg hängt
dafür 378 Mio. Euro an Eigenmitteln ein.         vor allem von zwei Faktoren ab: Zum einen
                                                 von der Entwicklung der gemeindlichen Steu-
Der Schuldenstand der Landkreise einschließ-     ereinnahmen als Basis für die Bemessung der
lich der Krankenhäuser, Eigenbetriebe und        Kreisumlage sowie von den Gemeinschafts-
Eigengesellschaften wird nach den Planun­        steuern, die anteilig auch die Landkreise in
gen Ende 2016 rund 2,9 Mio. Euro betragen.       Form von Schlüsselzuweisungen nach der
Dies entspricht 332 Euro je Einwohner. Im Jahr   mangelnden Steuerkraft erhalten. Und zum
2007 belief sich der Schuldenstand noch auf      anderen von dem weiteren Anstieg der So­
264 Euro pro Einwohner. Dies bedeutet eine       zialaufwendungen infolge der gesellschaft­
Steigerung um 68 Euro pro Einwohner bzw.         lichen Herausforderungen (Demografie, Ju-
26 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die     gendhilfe und Flüchtlinge).
Landkreise in Baden-Württemberg über­
wiegend neue Schulden für den Kranken-
hausbereich aufgenommen haben.

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