GESCHÄFTSBERICHT 2014/2016 - Schriftenreihe des Landkreistages Baden-Württemberg Band 34 - Landkreistag BW
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GESCHÄFTSBERICHT 2014/2016 Schriftenreihe des Landkreistages Baden-Württemberg Band 34
GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Hauptgeschäftsführer Prof. Eberhard Trumpp Dr. Martin Silzer m.silzer@europabuero-bw.de Leitung der Geschäftsstelle im Rahmen der vom Präsidium aufgestellten Grundsätze des Landkreistags Baden-Württemberg Europabüro der baden-württembergischen Kommunen Sekretariat: Frau Schneider • Tel.: 0711/224 62-22 • Fax: 0711/224 62-23 • schneider@landkreistag-bw.de Rue Guimard 7 • B-1040 Bruxelles Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Dr. Alexis v. Komorowski Sekretariat: Sibylle Walker Tel.: 0032/2/5136408 • Fax: 0032/2/5138820 Sekretariat: Frau Bauer • Tel.: 0711/224 62-10 • Fax: 0711/224 62-23 • bauer@landkreistag-bw.de www.europabuero-bw.de • sekretariat@europabuero-bw.de Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI Dezernat VII Hgf. Prof. Trumpp Stv. Hgf. Dr. v. Komorowski Dezernentin Münz Dezernent Klee Dezernent Herdes Dezernentin Heilemann Dezernent Langemack Telefon: 0711/224 62-11 Telefon: 0711/224 62-14 Telefon: 0711/224 62-24 Telefon: 0711/224 62-15 Telefon: 0711/224 62-12 Telefon: 0711/224 62-13 Telefon: 0711/224 62-29 trumpp@landkreistag-bw.de komorowski@landkreistag-bw.de muenz@landkreistag-bw.de klee@landkreistag-bw.de herdes@landkreistag-bw.de heilemann@landkreistag-bw.de langemack@landkreistag-bw.de • Grundsatzangelegenheiten • Medizinische Versorgung • Allgemeine Rechts- • Finanzen • Sozialhilfe • Jugendhilfe, Kindertages- • Presse- und Öffentlichkeits- der Landkreise • Krankenhauswesen angelegenheiten • Haushalts-, Rechnungs- • Wohngeld betreuung arbeit • Landräte • Rettungsdienst • Verkehr, ÖPNV, und Kassenwesen • Sozialdatenschutz • Familie • Redaktion der Landkreisnach- • Kommunale Verbände • Öffentlicher Gesundheits- Schülerbeförderung • Finanzausgleich • Sozialhilferichtlinien BW • Frauen, Gleichstellungs- richten • Bundes- und Landes- dienst • Schulträgerschaft • Gebühren, Steuern und • Redaktionskreise SGB II und beauftragte • Vermessung, Flurneuordnung angelegenheiten • Gesundheitsrecht • Veterinärwesen, Abgaben SGB XII • Hilfen für Menschen mit • Informationstechnik • Grundzüge der europäischen • Nachhaltige Entwicklung Lebensmittelüberwachung • Wirtschaftliche Betätigung • Grundsicherung im Alter und Behinderung, psychischer (auch intern) Zusammenarbeit • Klimaschutz • Forstwirtschaft • Personalwesen und bei Erwerbsminderung Erkrankung oder Sucht- • E-Government, • Verwaltungsreform • Energie und Energiewirtschaft • Landwirtschaft Ausbildung • Altenhilfe -/planung erkrankung Geodateninfrastruktur • Kommunalverfassungsrecht • Kreislauf- und Abfallwirtschaft • Europaangelegenheiten • Rechnungsprüfung und • Pflegeversicherung • Krankenhilfe • Datenschutz • Öffentlichkeitsarbeit • Natur- und Landschaftsschutz • Öffentliche Sicherheit und Staatsaufsicht • Heimrecht • Gefährdetenhilfe • Wirtschafts- und Struktur- • Geld- und Kreditwesen • Wasserwirtschaft und Ordnung • Straßenwesen • Pflegesatzkommissionen • Ausbildungsförderung förderung, EU-Förderpolitik • Politische Betätigung des Gewässerschutz • Brand- und Katastrophen- • Vergaberecht • Integration/Migration • Kriegsopferfürsorge • Tourismus Staatsbürgers • Bodenschutz und Altlasten schutz, Leitstellenstruktur • Kommunalrecht • Aussiedler, Asylbewerber, • Versorgungsverwaltung • Telekommunikation, • Immissionsschutz • Jagd-/Fischereiwesen • Wahlen Bürgerkriegsflüchtlinge • Kommunalverband für Postdienste • Gewerbeaufsicht • Kultur, Archive • Entbürokratisierung • SGB II, Webportal „profund“ Jugend und Soziales BW • Landesplanung und Raum- • Umweltrecht • Sport • Verbandsangelegenheiten • SGB III Arbeitsverwaltung • Geschäftsstelle der Spruch- ordnung, Wohnungswesen • Bauleitplanung (Finanzen und Personal) • Bürgerschaftliches Enga- stelle für Fürsorgestreitig- • Statistik • Bauordnungswesen gement keiten für das Land Baden- • Aktenplan, Schriftgut- • Baurecht Württemberg verwaltung Federführung für Referentin Referentin Referentin Referentin Spruchstelle Referentin • Landkreisversammlung Frau Wittmann Frau Krepstakies Frau Wittmann Frau Zabukovec Frau Frank Frau Krepstakies • Präsidium Telefon: 0711/224 62-19 Telefon: 0711/224 62-18 Telefon: 0711/224 62-19 Telefon: 0711/22462-36 Telefon: 0711/224 62-16 Telefon: 0711/224 62-18 • Rechts- und Verfassungs- wittmann@landkreistag-bw.de krepstakies@landkreistag-bw.de wittmann@landkreistag-bw.de zabukovec@landkreistag-bw.de frank@landkreistag-bw.de krepstakies@landkreistag-bw.de ausschuss Federführung für Federführung für Federführung für Federführung für Zuordnung zum Zuordnung zum • Gesundheitsausschuss • Kulturausschuss • Finanzausschuss • Sozialausschuss • Sozialausschuss • Rechts- und Verfassungs- • Ausschuss für Umwelt- • Rechts- und Verfassungsaus- ausschuss schutz, Wirtschaft und Zuordnung zum Zuordnung zum Redaktionskreis schuss (Gleichstellung) Verkehr • Rechts- und Verfassungs- • Rechts- und Verfassungs- Sozialhilferichtlinien Landkreisnachrichten ausschuss ausschuss Frau Frank Frau Frank Telefon: 0711/224 62-16 Telefon: 0711/224 62-16 frank@landkreistag-bw.de frank@landkreistag-bw.de Ext. Fachberatung Bürger- schaftliches Engagement Frau Prof. Dr. Kallfaß Herr Fuchs Beratung der regionalen ESF-Arbeitskreise Herr Kreuz Telefon: 0711/224 62-37 Frau Zabukovec Telefon: 0711/22462-36 esf@landkreistag-bw.de Sekretariat Sekretariat Sekretariat Sekretariat Sekretariat Sekretariat Sekretariat, interne IuK Frau Schneider Frau Bauer Frau Frank Frau Schneider Frau Hilpert Frau Hilpert Frau Troudi Telefon: 0711/224 62-22 Telefon: 0711/224 62-10 Telefon: 0711/224 62-16 Telefon: 0711/224 62-22 Telefon: 0711/224 62-26 Telefon: 0711/224 62-26 Telefon: 0711/224 62-17 schneider@landkreistag-bw.de bauer@landkreistag-bw.de frank@landkreistag-bw.de schneider@landkreistag-bw.de hilpert@landkreistag-bw.de hilpert@landkreistag-bw.de troudi@landkreistag-bw.de Stand 9. 3. 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2014/2016 3
Geschäftsbericht 2014 /2016 INHALT: Einleitung 7 Klimaschutzpakt der kommunalen Landesverbände mit dem Unterbringung und Versorgung Land Baden-Württemberg 46 von Flüchtlingen 9 Arbeitsschutz 47 Kartellverfahren Holzvermarktung 11 Mehraufwand GAP-Reform 2015 48 Gesundheitswesen 13 Reform der ÖPNV-Finanzierung 49 Entwicklung der Kreisfinanzen 21 Wirtschaftsförderung, Bildung 23 EU-Kohäsionspolitik 50 Junge Menschen und Familien 25 Breitband 51 Hilfen für Menschen mit Behinderung Pakt für Wohnungsbau 52 und psychischer Erkrankung 28 Ländlicher Raum 52 Bürgerschaftliches Engagement 30 Europa 53 Pflege 32 Kommunaler Novellierung Chancengleichheitsgesetz 38 Datenverarbeitungsverbund (DVV) 55 Sozialhilferichtlinien E-Government und Baden-Württemberg – digitale Geoinformationen 56 Webportal Profund für das SGB II 39 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 58 Europäischer Sozialfonds 40 Grundsicherung für Arbeitsuchende 41 Anhang: Kreislauf- und Abfallwirtschaft 42 Übersicht Präsident, Vizepräsidenten, Präsidium, Vorsitzende der Deponierung von freigemessenen Fachausschüsse, Sprengelvorsitzende 60 Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken 43 Geschäftsverteilungsplan Umschlag innen 5
Geschäftsbericht 2014 /2016 EINLEITUNG Kontakte zu Ministerpräsident Winfried Kretschmann in großer gegenseitiger Offen- Der vorliegende Geschäftsbericht umfasst heit geführt werden konnten. In mehreren den Zeitraum vom 2. Juli 2014 bis 1. Juli 2016 Gesprächen konnte mit ihm u. a. auch eine und knüpft an die vorangegangene 37. Land- Einigung hinsichtlich der Kosten für die vor- kreisversammlung in Kehl an, die am 13. Okto- läufige Unterbringung der Flüchtlinge derge- ber 2014 stattfand. stalt erzielt werden, wonach das Land zwar den Stadt- und Landkreisen weiterhin Pau- In dem Berichtszeitraum hatte die Geschäfts- schalen gewährt, diese aber nach Ablauf stelle wiederum eine Vielzahl von Themen eines Haushaltsjahres durch die sog. nach- aufzuarbeiten oder selbst in die kommunal- laufende Spitzabrechnung ergänzt werden. und landespolitische Diskussion einzubrin- Die Verbandsspitze des Landkreistags hat gen. Schwerpunktmäßig waren dies die daneben mit den Ministerinnen und Minis- Bereiche Aufnahme und Betreuung der Asyl- tern der einzelnen Ressorts, deren Aufgaben bewerber und Flüchtlinge, das Kartellverfah- bereiche unmittelbar die Zuständigkeiten ren Holzvermarktung sowie die Fusionskont der Landkreise berühren, eingehende Gesprä- rolle bei Krankenhäusern. Daneben standen che geführt. Mitglieder der Landesregierung die Einführung der Gemeinschaftsschule mit standen auch den Gremien des Landkreistags Auswirkungen auf die beruflichen Schulen, für Gespräche zur Verfügung. die ÖPNV-Finanzierung und der Koalitions- vertrag der neuen Landregierung im Mittel- ORGANE UND punkt der Beratungen in den Gremien des FACHAUSSCHÜSSE Landkreistags. Zu diesen und weiteren The- men enthält der Geschäftsbericht Ausfüh- Die Arbeit des Landkreistags wird von sei- rungen und Hinweise, aus denen der aktuelle nen satzungsmäßigen Organen getragen. Es Beratungs- und Sachstand entnommen wer- tagte: den kann. das Präsidium 13-mal der Rechts und Verfassungsausschuss 4-mal INTENSIVE KONTAKTE der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft Der Landkreistag Baden-Württemberg hat im und Verkehr 4-mal Berichtszeitraum intensive Kontakte zu den der Finanzausschuss 6-mal im Landtag vertretenen Fraktionen, der Lan- der Gesundheitsausschuss 5-mal desregierung und allen Behörden und Insti- der Sozialausschuss 7-mal tutionen, deren Arbeit Auswirkungen auf die der Kulturausschuss 6-mal. Landkreise hat, gepflegt. Im Berichtszeitraum fanden ferner vier Land- Erfreulicherweise ist für den Berichtszeit- rätekonferenzen statt. raum festzustellen, dass die Gespräche und 7
Geschäftsbericht 2014 /2016 Für nahezu alle Aufgabenbereiche der Land- itzungen, Beratungen und Gesprächen die S ratsämter sind beim Landkreistag Arbeits Anliegen des Landkreistags nachdrücklich gemeinschaften gebildet, die insbesondere vertreten haben. der Information über aktuelle Entwicklungen und dem Erfahrungsaustausch dienen. Sie Eine Übersicht über die Gremien des Land- stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der kreistags und die Gliederung der Geschäfts- kommunalen Praxis und dem Landkreistag stelle ist im Anhang zu diesem Geschäfts dar. bericht abgedruckt. Ich möchte an dieser Stelle dem Präsiden- ten, Herrn Landrat Joachim Walter, den drei Stuttgart, 1. Juli 2016 Vizepräsidenten, den Ausschussvorsitzenden und allen Landrätinnen und Landräten ganz Prof. Eberhard Trumpp herzlich dafür danken, dass sie in vielen Hauptgeschäftsführer 8
Geschäftsbericht 2014 /2016 UNTERBRINGUNG Durch die zwischenstaatlichen Vereinba rungen insbesondere mit der Türkei ist der UND INTEGRATION Flüchtlingszugang seit Anfang 2016 nun- VON FLÜCHTLINGEN mehr stark rückläufig, jedoch fällt es schwer, eine Prognose darüber abzugeben, wie der Eine bisher nie da gewesene Herausforde- Umfang und das Ausmaß der künftigen rung für die Verantwortlichen in den Land- Entwicklung sein wird. kreisen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellte die Aufnahme, Unterbrin- Die explosionsartige Entwicklung des Zu- gung und Versorgung von Flüchtlingen aus gangs bedeutete für die staatliche Unterbrin- der ganzen Welt, insbesondere aus den ara gung in der Erstaufnahme, aber insbeson- bischen Staaten und den sechs Staaten des dere in der (ebenfalls staatlichen) vorläufigen Westbalkans dar. Unterbringung bei den Landkreisen quasi aus dem Nichts Unterkunftskapazitäten schaffen 2015 wurden beim Bundesamt für Migration zu müssen. Dies stellte alle Beteiligten vor und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 476 649 eine riesige Herausforderung. Im Juli 2016 formelle Asylanträge gestellt, 273 815 mehr als kann in der Rückschau festgestellt werden, im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung von dass die Landkreise mit den kreisangehöri- 135 %. gen Städten und Gemeinden und den vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern Allein 162 510 Asylbewerber kamen aus Syrien die Herausforderung bravourös gemeistert (34 % aller Asylanträge). Ca. 30 % aller Asylbe- haben. werber kamen aus den 6 Staaten des West- balkans, auch wenn sich deren Anteil in der Über Wochen und Monate befanden sich die 2. Jahreshälfte deutlich verringerte. Die Zahl Verantwortlichen quasi Tag und Nacht im Kri- der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchen- senmodus, um die ankommenden Menschen den nach Deutschland lag deutlich höher. Im adäquat aufzunehmen, Unterbringungska- sogenannten Easy-System sind im Jahr 2015 pazitäten sofort zur Verfügung zu stellen und bundesweit etwa 1,1 Mio. Zugänge von Asyl- die Versorgung in jeder erdenklichen Weise suchenden registriert worden. sicherzustellen. Nach dem Königsteiner Schlüssel hatte Ba- Relativ schnell mussten weit über die bisheri- den-Württemberg 97 822 Flüchtlinge (Quelle gen Möglichkeiten hinaus, Unterkunftsplätze Integrationsministerium Baden-Württem- auch in sogenannten prekären Quartieren, berg) aufzunehmen und unterzubringen. Das wie umgewidmeten Sporthallen oder gar bedeutete gegenüber dem bisherigen „Re- Zelten und Wohncontainern, geschaffen wer- kordzugang“ im Jahr 1992 mit über 51 000 den, um den starken Zugängen gerecht zu Flüchtlingen quasi eine Verdopplung. werden. Neben den unter hohem Zeitdruck zu lösenden schwierigen logistischen Her- 9
Geschäftsbericht 2014 /2016 ausforderungen waren die Spitzen aller Häu- nung“ ab 1. Januar 2015 eine befriedigende ser permanent in intensiven Kontakten mit Lösung gefunden werden. Auf der Grundlage der Bürgerschaft um deutlich zu machen, des Rechnungsabschlusses der Landkreise dass nur gemeinsam mit allen Beteiligten sollen die tatsächlichen Ausgaben den vom eine Lösung gefunden werden kann. Land quasi als Vorschuss gezahlten Pauscha- len gegenübergestellt werden und dann Das hohe Maß an ehrenamtlichem Engage- „spitz“ ein Ausgleich erfolgen. ment und die beeindruckende Hilfsbereit- schaft großer Teile der Bevölkerung machten Schon die bisherige pauschale Ausgaben es letztendlich möglich, der Aufgabe in soli- erstattung machte ein Höchstmaß an Fest darischer Weise gerecht zu werden. Voraus- legungen für Bewirtschaftung und Verbu- setzung hierfür war auch, dass die Landkreise chung notwendig, die jedoch durch die jetzt strukturell sehr schnell neue Ämter einrich- vorgesehene „nachlaufende Spitzabrech- ten und in gemeinsamer Finanzierung mit nung“ noch in erheblichem Maße gesteigert dem Land Beauftragte für Flüchtlinge, Ehren- wird. Die nunmehrige Weichenstellung stellt amt und Integration einstellen mussten. Nur für die Landkreise den seit langem ange- durch den massiven, quantitativen und quali- strebten Meilenstein dar, um die tatsächli- tativen Personalaufbau konnten überhaupt chen Ausgaben für die Wahrnehmung einer erst die Voraussetzungen für die Bewältigung staatlichen Aufgabe vom Land erstattet zu der Aufgabe geschaffen werden. Trotzdem bekommen. bedeutete dies für alle Beteiligten eine über Wochen und Monate andauernde intensive Es wird sich zeigen, wie die politische Ziel Arbeitsbelastung. setzung, den Landkreisen die tatsächlichen „Ist-Kosten“ zu erstatten, erreicht wird. Ob Sehr schnell wurde deutlich, dass die bishe- die Anknüpfung an den Zugang des einzel- rige Ausgabenerstattung an die Landkreise nen Flüchtlings sowie die Abbildung des Zeit für die Wahrnehmung der staatlichen Auf- raumes der Verweildauer hierzu die richtigen gabe der vorläufigen Unterbringung durch Parameter sind, bleibt abzuwarten. eine für alle Stadt- und Landkreise gleiche Er- stattung – ohne Berücksichtigung der jewei- Bekanntermaßen gilt bei der Ausgaben ligen örtlichen und damit unterschiedlichen erstattung für Flüchtlinge „dass nach der Rahmenbedingungen – nicht den tatsäch Reform bereits wieder vor der Reform ist“. lichen Anforderungen gerecht wird. Dies wurde insbesondere in den Ausgabenberei- Dies gilt auch für die Aufgabenverteilung auf chen der Unterbringung und der Krankenhilfe staatlicher und kommunaler Ebene. Inwie- augenfällig. In zeitintensiven, langwierigen weit die vom Land im Zusammenwirken mit Gesprächen der Spitzen des Landkreistages dem BAMF beabsichtigte Beschleunigung und der Landesregierung konnte mit der der Asylverfahren Wirklichkeit wird, bleibt sogenannten „nachlaufenden Spitzabrech- abzuwarten. Erst wenn diese Beschleuni- 10
Geschäftsbericht 2014 /2016 gung verlässlich und dauerhaft sichergestellt KARTELLVERFAHREN ist, kann über eine Reform der bisherigen HOLZVERMARKTUNG dreigliedrigen Aufnahmeverwaltung beraten werden. Dabei gilt es zu bedenken, wie die Fi- nanzströme zu verändern sind, so dass nicht Im Rahmen des bereits seit dem Jahr 2002 das bisherige Dilemma der Kofinanzierung laufenden Kartellverfahrens gegen das Land einer staatlichen Aufgabe aus kommunalen Baden- Württemberg in Sachen Rundholz Mitteln, wieder auflebt. vermarktung trat die Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt in den Jahren Die bisher den kreisangehörigen Städten 2014 bis 2016 in eine neue Phase. Nachdem und Gemeinden zugeordnete Anschluss das Bundeskartellamt mit Beschlussentwurf unterbringung, die bei einem Verbleiben der vom 17. 12. 2013 deutlich gemacht hatte, dass Flüchtlinge in den sozialen Sicherungs es im gemeinsamen Verkauf von Nadel- systemen unmittelbare Kostenfolgen auch stammholz aus Staatswald und Nichtstaats- für die Landkreise zeitigt, bedarf hinsichtlich wald für Waldbesitz mit einer Betriebsfläche der Finanzierung eines neuen Fundamentes. über 100 ha durch die Landesforstverwaltung Die kommunale Seite in ihrer Gesamtheit eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung im darf von Bund und Ländern bei der Bewälti- Sinne des § 1 GWB sieht, schloss sich in 2014 gung dieser gesamtgesellschaftlichen Auf- zunächst ein Verhandlungsverfahren an. gabe nicht alleine gelassen werden. Deshalb muss zeitnah hierfür eine partnerschaftliche, Im Verlauf des Jahres 2014 wurden verschie- dauerhafte Lösung gefunden werden. dene Modelle zur Neuorganisation der Lan- desforstverwaltung erarbeitet, die dem Bun- Die nun beginnende Integration der aner- deskartellamt zur weitergehenden Prüfung kannten Flüchtlinge stellt eine nicht minder vorgelegt wurden. Dabei hatte der Landkreis- große Herausforderung gegenüber der Auf- tag im Verlauf der Modelldiskussionen zur gabenstellung in den vergangenen zwei möglichen Anpassung der Forststrukturen Jahren dar. Angefangen vom Lernen der deut- im Land stets folgende Grundposition vertre- schen Sprache, über die Deckung des Wohn ten: Weitgehender Erhalt des Einheitsforst- raumbedarfs und die Integration in den Aus- amts auf Ebene der Landkreise mit Beratung bildungs- und Arbeitsmarkt muss aus den und Betreuung aus einer Hand über alle Lehren der Vergangenheit die richtige Konse- Waldbesitzarten hinweg. quenz gezogen werden. Das bedeutet, dass die Integration als gesamtgesellschaftliche Das insoweit seitens des Landkreistags favo- Aufgabenstellung einer umfassenden Finan- risierte Subsidiärmodell, das eine Übertra- zierung und des Engagements aller gesell- gung der Aufgaben des Holzverkaufs aus schaftlichen Kräfte bedarf. Nur dann schaffen dem Staats-, Kommunal- und Privatwald auf wir das! die Landkreise vorsah, fand aber letztlich nicht die Zustimmung des Bundeskartell- 11
Geschäftsbericht 2014 /2016 amts. Als verbleibendes Modell wurde das Umsetzung des Staatswaldmodells, konter- sogenannte Staatswaldmodell weiterverfolgt, karierte diese aber in der dann folgenden das die Herauslösung der Staatswaldbewirt- Begründung wieder. schaftung aus den unteren Forstbehörden durch die Gründung eines Staatsforstbe- Dieser Widerspruch zu den Inhalten der triebs in Form einer Anstalt des öffentlichen Verpflichtungszusage hätte für das Land Rechts vorsah mit Verbleib der Zuständig Baden-Württemberg, die Waldbesitzer, die keiten für die Kommunal- und Privatwald Forstbeschäftigten wie auch für die Land- betreuung – allerdings in kommunalisierter kreise erhebliche Rechtsunsicherheiten ge- Form –auf Ebene der Landkreise. Damit hätte bracht. Sowohl aus Sicht des Landes wie auch unter dem Dach der Landkreise ein weitge- nach Einschätzung der Kommunalen Landes- hend flächendeckendes Betreuungsangebot verbände (KLV) wäre eine praktikable und für den Kommunal- und Privatwald und da- rechtssichere Umsetzung einer Forstreform mit für 76 % der Waldfläche Baden-Württem- im Land auf dieser Basis nicht durchführbar bergs erhalten werden können. gewesen. In der Folge sah sich das Land ge- zwungen, die Verpflichtungszusage gegen- Im Hinblick auf die Umsetzung des Staats- über dem Bundeskartellamt – in Abstimmung waldmodells forderte das Bundeskartellamt mit den KLV – im Januar 2015 wieder zurück- bis Ende September 2014 die Vorlage eines zunehmen. Eckpunktebeschlusses der Landesregierung, der die geplante Umorganisation der Landes- Im Nachgang wurde dem Land erwartungs- forstverwaltung in Baden-Württemberg gemäß mit Beschluss des Bundeskartellamts zumindest in den Grundzügen darstellen aus Juli 2015 der gemeinsame Verkauf von sollte. Im Anschluss war der Abschluss einer Nadelstammholz aus staatlichem und nicht- entsprechenden Verpflichtungszusage des staatlichem Waldbesitz über 100 ha unter- Landes gegenüber dem Bundeskartellamt sagt. Infolge eines entsprechenden Erlasses vorgesehen, im Gegenzug sollte das Bundes- des Ministeriums für Ländlichen Raum und kartellamt auf den Erlass des Beschlusses Verbraucherschutz (MLR) mussten die unte- vom 17. 12. 2013 verzichten. ren Forstbehörden den Verkauf von Holz aus Nichtstaatswald über 100 ha einstellen. Zeit- Letztlich aber scheiterte der Abschluss einer gleich dazu richteten die Landkreise im Wege Verpflichtungszusage. Denn im darauf fol- eines Übergangsmodells kommunale Holz- genden neuerlichen Beschlussentwurf vom verkaufsstellen ein, um dem Kommunal- und 12. 12. 2014 wich das Bundeskartellamt völlig Privatwald auch weiterhin Angebote für den überraschend vom erzielten Verhandlungs Holzverkauf machen zu können. ergebnis in wesentlichen Punkten wieder ab. Zwar akzeptierte das Bundeskartellamt im Nachdem das Land gegen die Untersagungs- Tenor seines Beschlussentwurfs die Inhalte verfügung des Bundeskartellamts Beschwerde der Verpflichtungszusage des Landes zur eingelegt hatte, kam es am 4. 05. 2016 zur 12
Geschäftsbericht 2014 /2016 rsten mündlichen Verhandlung vor dem e sollen die diesbezüglichen Arbeiten mög- OLG Düsseldorf. Dabei bestätigte der Vorsit- lichst bis zur Sommerpause abgeschlossen zende des zuständigen OLG-Senats in überra- sein, um ggf. notwendige strukturelle und schender Deutlichkeit die Rechtsauffassung organisatorische Anpassungen innerhalb der des Bundeskartellamts in den wesentlichen in der Untersagungsverfügung des Bundes- Punkten und kündigte ein entsprechendes kartellamts gesetzten Fristen auf den Weg Urteil für Herbst 2016 an. bringen zu können. Die daraus resultierenden konkreten Auswir- Parallel zur Erarbeitung der Modellvarianten kungen auf die Forststrukturen im Land sind hat der Landkreistag die klare Erwartungs- derzeit noch nicht abschließend einschätz- haltung formuliert, dass das Land alle juristi- bar, es scheint aber fraglich, ob bzw. inwie- schen Möglichkeiten ausschöpft, um das weit der Aufgabenbestand der Landrats Erfolgsmodell der einheitlichen Waldbewirt- ämter im Forstbereich noch gehalten werden schaftung in Baden-Württemberg im We- kann. Die in der Untersagungsverfügung des sentlichen zu erhalten. Auch insoweit konnte Bundeskartellamts ausgesprochenen Ver- eine Verständigung zwischen MLR und Land- bote richten sich allerdings vorrangig gegen kreistag erzielt werden. Entsprechend dem das Land bzw. dessen unmittelbaren Unter- Votum des Präsidiums hat Minister Hauk bau. Daher ist zunächst zu prüfen, inwieweit MdL zugesagt, die Option der Rechtsbe- die entsprechenden Argumente auch bezo- schwerde zum BGH gegen das zu erwartende gen auf den Verbleib etwaiger Zuständigkei- Urteil des OLG Düsseldorf ernsthaft in Erwä- ten auf Kreisebene – ggf. in kommunalisierter gung zu ziehen, soweit sich das Urteil des Form – zu übertragen sind. OLG als angreifbar erweist und damit realisti- sche Erfolgschancen vor dem BGH bestehen. Insoweit wurde im Nachgang zur mündli- chen Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf das weitere Vorgehen zwischen Minister GESUNDHEITSWESEN Hauk MdL und Präsident Landrat Walter ab- gestimmt. Dabei wurde vereinbart, in einer FUSIONSKONTROLLE BEI gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Beteili- KRANKENHÄUSERN gung des MLR, des Finanzministeriums, des Innenministeriums sowie der KLV etwaige Mitte 2014 hat das Bundeskartellamt dem Modelle für eine Neuorganisation der Forst- Landkreis Esslingen sowie der Stadt Esslingen verwaltung in Baden-Württemberg – unter untersagt, die Kreiskliniken Esslingen und das Berücksichtigung der vorläufigen rechtlichen Klinikum Esslingen in einem paritätisch ge- Einschätzung des zuständigen OLG Senats führten Gemeinschaftsunternehmen zusam- in der mündlichen Verhandlung am 4. 05. menzuführen. Dadurch ist die Debatte um 2016 – auszuarbeiten. Im Hinblick auf das im die pauschale Anwendung des Fusionskon- Herbst 2016 zu erwartende Urteil des OLG trollrechts auf den Krankenhausbereich neu 13
Geschäftsbericht 2014 /2016 entbrannt. Nicht nur, aber gerade auch F usionskontrolle im Krankenhausbereich aus dem kommunalen Bereich ist in diesem und den Zielen der Krankenhauspolitik auf- Zusammenhang die Forderung erhoben zulösen. worden, krankenhausplanerisch ausdrücklich gewollte regionale Gesundheitscluster wirk- Allerdings hat sich im Weiteren gezeigt, dass sam gegen den undifferenzierten Zugriff des es nicht ganz einfach ist, auf Bundesebene Kartellrechts abzusichern. die notwendigen Mehrheiten für eine Ände- rung des Wettbewerbsrechts zu organisieren. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium Erfreulicherweise hat das Thema nun Ein- des Landkreistags Ende 2014 im Rahmen gang auch in den Koalitionsvertrag zwischen eines Positionspapiers mit dem Titel „Für eine Landes-Grünen und Landes-CDU gefunden. Reform der Fusionskontrolle bei Krankenhäu- Danach möchte sich das Land gegenüber sern“ einen konkreten Vorschlag zur Ergän- dem Bund für eine Änderung des Wettbe- zung des Gesetzes gegen Wettbewerbsver- werbsrechts einsetzen, um die Handlungs- schränkung (GWB) vorgelegt. Die wesentliche spielräume kommunaler Krankenhäuser zu Pointe des Regelungsvorschlag liegt darin, erweitern und damit ihre Zukunft zu sichern. dass er dem Land als Träger der Krankenhaus- planung die Möglichkeit verschaffen will, den KRANKENHAUSKON Zusammenschluss von Plankrankenhäusern GRESS „ZUKUNFT DER zu billigen, sofern bestimmte Randbedingun- KOMMUNALEN KRANKEN gen erfüllt sind. Als wichtig erscheint dabei HAUSVERSORGUNG“ auch, dass der Vorrang wettbewerbskonfor- merer Lösungen im Regelungsvorschlag des Im Januar 2015 veranstaltete der Landkreis- Landkreistags so gefasst ist, dass davon kein tag gemeinsam mit dem ver.di Landesbezirk Privatisierungsdruck ausgeht. Baden-Württemberg einen gemeinsamen Krankenhauskongress zur „Zukunft der kom- Nachdem der Präsident des Landkreistags, munalen Krankenhausversorgung“. Daran Landrat Joachim Walter, die Notwendigkeit nahmen rund 300 Vertreterinnen und Vertre- einer entsprechenden Fortschreibung des ter aus Politik und Verwaltung, Gewerkschaft Wettbewerbsrechts bereits in seiner Rede bei und Personalvertretung, Kassen und Ärzte- der 37. Landkreisversammlung am 13. Oktober schaft teil. 2014 in Kehl betont hatte, ist der Landkreistag in der Folge mit seinem Novellierungsvor- In seiner Begrüßungsansprache betonte der schlag auf die Landes- und Bundespolitik zu- damalige Vorsitzende des Gesundheitsaus- gegangen. Von Seiten des Staatsministe schusses des Landkreistags, Landrat Thomas riums Baden-Württemberg kam das Signal Reumann, der zugleich Präsident der Deut- zurück, dass man den Lösungsvorschlag des schen Krankenhausgesellschaft ist, dass den Landkreistags als geeignet ansehe, um das kommunalen Krankenhäusern zentrale Be- derzeitige Spannungsverhältnis zwischen deutung als Teil der sozialen Infrastruktur so- 14
Geschäftsbericht 2014 /2016 wohl im städtischen als auch im ländlichen ausdrücklich befürwortet werden, im Ergeb- Bereich zukomme. Falle ein Gesundheits- nis zu erleichtern. Zugleich richtete er den standort ersatzlos weg, führe dies dazu, dass dringenden Appell an die Akteure des Ge- sich in der Raumschaft eine Abwärtsspirale in sundheitswesens, alles daran zu setzen, ge- Gang setze. meinsam das hervorragende Niveau der Gesundheits- und Krankenhausversorgung Im weiteren Verlauf der Tagung skizzierten hierzulande zu erhalten und auszubauen. dann die baden-württembergische Sozialmi- nisterin Katrin Altpeter sowie die Parlamen- KRANKENHAUS tarische Staatssekretärin Annette Widmann- STRUKTURGESETZ Mauz vom Bundesministerium für Gesund- heit aus ihrer jeweiligen Perspektive die Zu- Krankenhauspolitisch waren die Jahre 2014 kunft der kommunalen Krankenhäuser. Dem und 2015 geprägt vom Ringen um eine faire schloss sich eine Gesprächsrunde an, an der – Finanzierung der Klinikbetriebskosten und neben Ministerin und Staatssekretärin – auch ein entsprechendes Krankenhausstrukturge- Landrat Thomas Reumann, ver.di Landesbe- setz. Krankenhäuser und Kommunen sowie reichsleiterin Irene Gölz sowie der damalige ihre Verbände sind in dieser Zeit nicht müde Landesgeschäftsführer Harald Müller von geworden, der Politik in zahlreichen Gesprä- der BARMER GEK teilnahmen. Breiten Raum chen, aber auch durch Resolutionen in den nahm in der Diskussion der insbesondere Kreistagen, Aktionstagen und Informations- auch vom Landkreistag erhobene Vorwurf kampagnen zu verdeutlichen, welche gesetz- ein, dass die Krankenhäuser nun schon seit geberischen Maßnahmen erforderlich sind, Jahren strukturell unterfinanziert seien. um eine auskömmliche Betriebskostenfinan- zierung nachhaltig sicherzustellen. Das Trom- Am Nachmittag beschäftigten sich die Kon- melfeuer, das insoweit entzündet wurde, ist gressteilnehmerinnen und -teilnehmer ein- dabei offensichtlich nicht ohne Eindruck auf gehend mit der These der Veranstalter, dass die Politik geblieben. Denn durch den im namentlich die Verbundbildung eine Zukunfts Herbst 2015 auf Bundesebene erzielten Kom- perspektive für kommunale Krankenhäuser promiss sind wesentliche Forderungen auch biete. Es bestand große Einigkeit zwischen der kommunalen Familie aufgegriffen wor- allen Vortragenden und Diskussionsteilneh- den. mern, dass Klinikverbünde als tragfähige Al- ternative zur Privatisierung anzusehen seien. Zu erwähnen ist insbesondere die Umwand- lung des Versorgungszuschlags in einen In seinem Schlusswort warb der Präsident Pflegezuschlag – unter Beibehaltung des Fi- des Landkreistags, Landrat Joachim Walter, nanzvolumens des bisherigen Versorgungs- dafür, regionale Zusammenschlüsse im sta zuschlags in Höhe von 500 Mio. Euro jährlich. tionären Bereich, die von der Krankenhaus- Zu nennen sind auch die anteilige Tarifkos planung aus Qualitäts- und Kostengründen tenrefinanzierung, die gänzliche Streichung 15
Geschäftsbericht 2014 /2016 des Investitionskostenabschlags bei der Ver- steigern. Dies steht außer Frage. Jedoch ist gütung ambulanter Leistungen des Kranken- und bleibt die vertragsärztliche Bedarfs hauses, die Verkürzung der Dauer des Fix planung ein zentrales Instrument, um eine kostendegressionsabschlages auf drei Jahre gleichmäßigere Verteilung der Ärztinnen und sowie dessen Halbierung bei nicht mengen- Ärzte in der Fläche zu erreichen. Nicht ohne anfälligen Leistungen, die vollständige Ab- Grund hat der Bundesgesetzgeber mit dem schaffung der „doppelten Degression“, die GKV-Versorgungstärkungsgesetz, das im Juli Verlängerung des Hygieneförderprogramms 2015 in Kraft getreten ist, die vertragsärztli- sowie die Ausweitung des Pflegestellen-För- che Bedarfsplanung nicht etwa geschwächt, derprogramms auf die Intensivstationen. sondern weiter ausgebaut. Aus baden-württembergischer Sicht gab es Etliche Instrumente des Sozialgesetzbuchs V allerdings – neben der weiterhin unzurei- knüpfen an die vertragsärztliche Bedarfspla- chenden Refinanzierung der Notfallambu- nung an – von der Zahlung von Sicherstel- lanzen – vor allem einen Wermutstropfen: lungszuschlägen an Vertragsärzte bis hin zur Die vom Landkreistag unterstützte Initiative Einbindung der Krankenhäuser in die ambu- der Baden-Württembergischen Krankenhaus lante Versorgung. Und auch wenn die ver- gesellschaft zur Begrenzung der Landesba- tragsärztliche Bedarfsplanung in einer Zeit sisfalldegression in 2015 und 2016 hat keinen geschaffen wurde, in der es einen „Über- Eingang in den Kompromiss zum Kranken schuss“ an Ärztinnen und Ärzten gab, so ist hausstrukturgesetz gefunden. das Instrumentarium der vertragsärztlichen Bedarfsplanung inzwischen genauso dazu Dies kann freilich nicht darüber hinweg geeignet, den Herausforderungen der dro- täuschen, dass der gefundene Kompromiss henden Unterversorgung zu begegnen. insbesondere auch für die kommunalen Krankenhäuser mit ihrem traditionell über- Vor diesem Hintergrund haben sich die Kom- durchschnittlichen Pflegedienstpersonalkos munalen Landesverbände gerade auch im ten deutlich günstiger ausgefallen ist, als Berichtszeitraum dafür stark gemacht, dass dies zu Beginn der Auseinandersetzungen die Kassenärztliche Vereinigung Baden- um das Krankenhausstrukturgesetz zu er- Württemberg (KVBW) im Einvernehmen mit warten gewesen war. den gesetzlichen Krankenkassen von der durch das Sozialgesetzbuch gewährten Be- fugnis Gebrauch macht, zur Berücksichti- KLEINRÄUMIGERE gung regionaler Besonderheiten vor den VERTRAGSÄRZTLICHE Richtlinien des Gemeinsamen Bundesaus- BEDARFSPLANUNG schusses abzuweichen. Dem Landkreistag Allein durch eine kleinräumigere Bedarfspla- ging es dabei insbesondere darum, die Pla- nung lässt sich die absolute Zahl der nieder- nungsbereiche für die hausärztliche Bedarfs- gelassenen Hausärztinnen und -ärzte nicht planung kleinräumiger zu strukturieren, um 16
Geschäftsbericht 2014 /2016 auf diese Weise zur Aufrechterhaltung einer CDU weitere Maßnahmeansätze zur Verbes- wohnortnahen allgemeinärztlichen Versor- serung der ambulanten ärztlichen Versor- gung beizutragen. gung genannt werden, die so in der Vergan- genheit auch vom Landkreistag in die Im November 2015 konnte dann im Sektoren- Diskussion eingebracht worden sind. Hierzu übergreifenden Landesbeirat ein entschei- gehören die Weiterentwicklung des Land dender Durchbruch erzielt werden. Nach drei ärzteprogramms, die Stärkung der Allge- Vor-Ort-Fachdialogen im Schwarzwald-Baar- meinmedizin, die ausreichende Versorgung Kreis, im Rems-Murr-Kreis sowie im Ost des Ländlichen Raums mit grundversorgen- albkreis haben sich die KVBW sowie die ge- den Fachärzten, die Absicht, Stipendien für setzlichen Krankenkassen mit dem vom den Landärztenachwuchs im Rahmen eines Landkreistag vorgeschlagenen Zwei-Stufen- Modellprojekts zu erproben, sowie die Über- Modell einverstanden erklärt. Danach können prüfung einer Lockerung des Numerus clau- namentlich Landkreise den Antrag stellen, sus für diese Personengruppe. dass von den Vorgaben der Bedarfsplanungs- richtlinie und insbesondere vom Zuschnitt NOVELLE DES der Planungsbereiche abgewichen wird, so- RETTUNGSDIENSTGESETZES fern von insgesamt sechs sogenannten Aus- lösekriterien zumindest eines einschlägig ist. Im letzten Geschäftsbericht war davon be- Zu den fraglichen Auslösekriterien gehören richtet worden, dass sich der Landkreistag beispielsweise eine gewisse Entfernung zum gemeinsam mit den Landesverbänden des nächsten Hausarzt mit freien Kapazitäten, Deutschen Roten Kreuzes im Januar 2014 das Einwohner-/Arztverhältnis oder das an den ressortzuständigen Innenminister Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte. gewandt und Vorschläge zur Reform des Daraufhin prüft die KVBW die Möglichkeit Rettungsdienstwesens unterbreitet hatte. einer regionalen Abweichung. Die Entschei- Danach sollten die Kommunalen Landes dung über das „Ob“ und „Wie“ einer Abwei- verbände als beratende Mitglieder in den chung erfolgt anschließend unter Einbindung Landesausschuss für den Rettungsdienst des Antragsstellers und aller betroffenen aufgenommen, die Rechtsaufsicht der Gebietskörperschaften sowie der Landesver- Landratsämter und Bürgermeisterämter der bände der Kranken- und Ersatzkassen. Stadtkreise im Rettungsdienstwesen ge- stärkt und die Kostentragungsregelungen Völlig unbestritten ist bei alldem, dass die bezüglich der Integrierten Leitstellen auf eine kleinräumigere Bedarfsplanung nur ein Mo- solide Grundlage gestellt werden. saikstein ist, wenn es darum geht, die ambu- lante ärztliche Versorgung insbesondere in Gemessen an diesen Forderungen kann die der Fläche und im Ländlichen Raum sicherzu- Ende 2015 verabschiedete Novelle des Ret- stellen. Erfreulich ist daher, dass im Koali tungsdienstgesetzes als Zwischenerfolg für tionsvertrag von Landes-Grünen und Landes- den Landkreistag verbucht werden. Zwar 17
Geschäftsbericht 2014 /2016 wurden trotz entsprechender Formulierungs- chung fair verteilt und überflüssige Recht- vorschläge des Landkreistags keine Regelun- streitigkeiten vermieden werden. gen in das Rettungsdienstgesetz eingefügt, um die leidigen Auseinandersetzungen um Soweit im Übrigen im Koalitionsvertrag von die Kostentragung im Hinblick auf die Integ- Landes-Grünen und Landes-CDU eine für rierten Leitstellen zu vermeiden. Jedoch ist ganz Baden-Württemberg geltende Leitstel- die Rechtsaufsicht über den Bereichsaus- lenkonzeption in Aussicht gestellt wird, ist schuss massiv gestärkt worden. So steht der der Landkreistag zu konstruktiver Mitarbeit Rechtsaufsichtsbehörde nunmehr unter be- bereit. Allerdings darf dabei der bislang stimmten Voraussetzungen ein Selbstein- unumstrittene Konsens nicht aufgekündigt trittsrecht zu. Ferner bedarf der Bereichsplan werden, wonach es keine Zwangszusammen- zu seiner Wirksamkeit inzwischen der Ge schlüsse von Integrierten Leitstellen geben nehmigung durch die Rechtsaufsichtsbe- darf und bereichsübergreifende Leitstellen hörde. Dieser Genehmigungsvorbehalt ist nur auf freiwilliger Basis entstehen sollen. dem Landkreistag besonders wichtig ge wesen. Im Übrigen gehört der Landkreis- LANDESGESUNDHEITS tag seit der Novelle mit beratender Stimme GESETZ dem Landesausschuss für den Rettungs- dienst an. Die Mitte 2014 konkretisierte Absicht, ein Landesgesundheitsgesetz zu schaffen, ist Ungeachtet dessen besteht weiterer Reform- vom Landkreistag begrüßt worden. Dies bedarf. So erweist sich die doppelte Hilfsfrist, kommt nicht von ungefähr. Schließlich hatte wonach in 95 Prozent der Fälle sowohl der sich der Landkreistag in der Vergangenheit Notarzt- als auch der Rettungstransportwa- immer wieder für ein Gesetz stark gemacht, gen zwischen zehn und fünfzehn Minuten dass für den Gesundheitsbereich klarstellt nach erfolgtem Anruf am Unfallort sein müs- und verbindlich regelt, wie die verschiedenen sen, als nicht mehr zeitgemäß. Denn insoweit auf Landesebene etablierten Strukturen wird ausgeblendet, dass die neue Notfallsa- (Landesgesundheitskonferenz, Sektorenüber nitäter-Ausbildung dazu führt, dass die nicht greifender Landesbeirat bzw. -ausschuss etc.) ärztlichen Mitarbeiter der Notfallrettung und die dort Platz greifenden Prozesse (Ge- deutlich höher qualifiziert sind als bisher. sundheitsdialog, Gesundheitsstrategie etc.) Dies muss bei der Ausgestaltung der Hilfs- miteinander bzw. mit den Vor-Ort-Strukturen frist mitberücksichtigt werden. Der überkom- (insbesondere den kommunalen Gesund- mene Ansatz der doppelten Hilfsfrist sollte heitskonferenzen) und den Vor-Ort-Prozessen daher durch andere, wissenschaftlich valide (v. a. Bürgerbeteiligung) verzahnt werden sol- Qualitätsindikatoren abgelöst werden. Auch len. Auch bestand und besteht die Erwartung, bleibt eine Regelung zu schaffen, durch die dass die Kommunen mit entsprechenden ge- die Kosten für die Integrierten Leitstellen sundheitspolitischen Kompetenzen ausge- nach dem Grundsatz der Kostenverursa- stattet und stärker als bislang in die Gesamt- 18
Geschäftsbericht 2014 /2016 architektur des baden-württembergischen Land zukünftig noch stärker als bislang auf Gesundheitswesens eingebunden werden. einander abzustimmen und zu vernetzen. Insofern entsprach die Idee eines Landesge- Das Gesetz schaffe Möglichkeiten, die Ge- sundheitsgesetzes exakt der Erwartungs sundheitsversorgung regional mitzugestal haltung der Landkreise. ten. Dies sei den Landkreisen wichtig, so Trumpp, denn eine wohnortnahe und verläss- Allerdings erwies sich der Mitte 2015 vorge- liche medizinische Versorgung sei gerade legte Gesetzesentwurf noch in mehrerlei Hin- auch in Zeiten des demografischen Wandels sicht als mängelbehaftet. Kritisiert wurde vom ein zentrales Anliegen im Rahmen der kom- Landkreistag insbesondere, dass im Entwurf munalen Daseinsvorsorge. Prof. Trumpp un- des Landesgesundheitsgesetzes die Durch- terstrich auch noch einmal, wie wichtig es führung von kommunalen Gesundheitskonfe- gewesen sei, dass man im Hinblick auf die Fi- renzen zur kreiskommunalen Pflichtaufgabe nanzierung der kommunalen Gesundheits- erklärt wurde, den betroffenen Landkreisen konferenzen zu einem Kompromiss gelangt und Stadtkreisen die hierfür erforderlichen sei. Schließlich seien die kommunalen Ge- zusätzlichen Ressourcen aber vorenthalten sundheitskonferenzen der Dreh- und Angel- bleiben sollten. In langwierigen, aber konst- punkt, wenn es darum gehe, Prävention und ruktiven Verhandlungen ist es in der Folgezeit Gesundheitsförderung vor Ort umzusetzen indessen gelungen, diese Problematik durch und die medizinische Versorgung intelligent einen Kompromiss zu lösen. So enthält das sicherzustellen. Landesgesundheitsgesetz nunmehr einen Passus, wonach das Land den Land- und Stadt- GRUNDSATZURTEIL DES kreisen für die Einrichtung und Durchführung BUNDESGERICHTSHOFS von kommunalen Gesundheitskonferenzen ZU KOMMUNALEN einen finanziellen Ausgleich gewährt. Nähere KRANKENHAUSBEIHILFEN Regelungen hierzu bleiben dabei einer Verein- barung vorbehalten, die zwischen Land, Land- Am 23. März 2016 hat der Bundesgerichtshof kreistag und Städtetag bis zum 31. Dezember die Klage des Bundesverbands Deutscher Pri- 2016 abgeschlossen werden muss. vatkliniken e. V. (BDPK) gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung angeblich wettbe- Nach dieser Einigung konnte das Landesge- werbswidriger Krankenhausbeihilfen im Kern sundheitsgesetz bei seiner Verabschiedung abgewiesen. Er hat klargestellt, dass eine Be- von Seiten des Landkreistags denn auch aus- zuschussung notleidender Kliniken durch die drücklich begrüßt werden. Hauptgeschäfts- nach Landeskrankenhausgesetz sicherstel- führer Prof. Eberhard Trumpp hob in der lungspflichtigen Landkreise und Stadtkreise Stellungnahme hervor, dass das Landesge- jedenfalls dann nicht zu beanstanden ist, sundheitsgesetz dazu beitragen werde, die wenn sie auf einem Betrauungsakt beruht, verschiedenen Initiativen und Aktivitäten zur der dem einschlägigen Muster des Landkreis- Stärkung der medizinischen Versorgung im tags entspricht. 19
Geschäftsbericht 2014 /2016 Im Übrigen hat der BGH die Frage aufgewor- teilsverkündung. Hätte die Klage der priva- fen, ob im Falle des Defizitausgleichs durch ten Krankenhauslobby Erfolg gehabt, so den kreiskommunalen Träger eines Kranken- Prof. Trumpp, wäre die Krankenhausland- hauses ein Verstoß gegen das europarecht schaft gerade in Süddeutschland erheblich liche Beihilfeverbot womöglich schon des- ins Wanken geraten – mit unübersehbaren halb ausscheidet, weil es bei medizinischen Folgen für die Versorgungssicherheit, für Pa- Standardmaßnahmen von Kliniken eventuell tienten und Beschäftigte. So aber hätten die an einem grenzüberschreitenden Wettbe- kommunalen Häuser nunmehr die Rechtssi- werb fehlt. Mit dieser im Berufungsurteil cherheit, die sie benötigen, um die beständig offengelassenen Frage wird sich nunmehr wachsenden Herausforderungen im Gesund- erneut das Oberlandesgericht Stuttgart zu heitswesen weiterhin erfolgreich bewältigen beschäftigen haben. Denn teilweise hat der zu können. BGH die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zu- RETTUNGSDIENSTLICHE rückgewiesen. Er ist der Auffassung, dass ein VERSORGUNG UND SOZIAL früherer Betrauungsakt des beklagten Land- VERSICHERUNGSPFLICHT kreises, der an einer europarechtlich bedeut- DER NOTÄRZTE samen Stelle vom Musterbetrauungsakt des Landkreistags abweicht, den Vorgaben des Wie in anderen Bundesländern auch, steht einschlägigen Unionsrechts nicht vollumfäng und fällt die notärztliche Versorgung in vie- lich entsprochen hat. Insofern kommt es nun- len Rettungsdienstbereichen Baden-Würt- mehr doch auf die Vorfrage an, ob Kranken tembergs mit dem Einsatz von – regelmäßig haussubventionen überhaupt als Beihilfe im nebenberuflich tätigen – Honorarnotärztin- unionsrechtlichen Sinne zu qualifizieren sind. nen und -ärzten. Es handelt sich hierbei um Ärztinnen und Ärzte aus dem niedergelasse- Insgesamt kann die Entscheidung des BGH nen Bereich, vor allem aber aus Krankenhäu- als großer Erfolg für die kommunale Familie sern, die neben ihrer hauptberuflichen Tätig- verbucht werden. Der Frontalangriff des keit auf Honorarbasis Notarzteinsätze fahren. BDPK auf die gängige Praxis, kommunale Kli- Die Einbindung dieser Honorarnotärztinnen niken zur Sicherstellung der medizinischen und -ärzte in das Rettungsdienstwesen er- Versorgung erforderlichenfalls auch zu sub- folgt dabei über die unterschiedlichsten Kon- ventionieren, konnte erfolgreich abgewehrt struktionen. Unabhängig davon stuft die werden. Sollte in der Berufungsinstanz Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Tä- womöglich auch noch der Beihilfecharakter tigkeit von Honorarnotärztinnen und -ärzten der kommunalen Defizitfinanzierung ver- inzwischen durchweg als abhängige Beschäf- neint werden, wäre der Bumerang-Effekt der tigung ein. BDPK-Klage perfekt. Entsprechend erleich- tert äußerte sich Hauptgeschäftsführer Prof. Der Einsatz von Honorarnotärztinnen und Eberhard Trumpp im Anschluss an die Ur- -ärzten wird dadurch massiv erschwert. Denn 20
Geschäftsbericht 2014 /2016 viele bislang auf Honorarbasis tätige Hono- minister Thomas Strobl und Sozialminister rarnotärztinnen und -ärzte sind nicht bereit, Manfred Lucha gewandt, um darauf hinzu- ihre bisherige Tätigkeit im Angestelltenver- weisen, dass die neuere Praxis der DRV, bei hältnis fortzuführen. Noch viel bedeutsamer Honorarnotärztinnen und -ärzten durchgän- sind freilich die arbeitszeitrechtlichen Weite- gig eine abhängige Beschäftigung zu unter- rungen der Thematik: Solange Honorarnot- stellen, die Notfallversorgung gerade auch in ärztinnen und -ärzte sozialversicherungsrecht der Fläche und im Ländlichen Raum massiv lich als Selbstständige eingestuft wurden, lag gefährdet. Die 14 Verbände und Institutionen es fern, sie arbeitsschutz- und tarifrechtlich aus dem Bereich der Rettungsdienstorgani- den für abhängig Beschäftigte geltenden Re- sationen, der Kassen sowie der Kommunal- striktionen in Sachen Höchstarbeitszeit zu verbände erwarten von den beiden Minis unterwerfen. Werden nun freilich Kranken- tern, dass die Sozialversicherungspflicht für hausärztinnen und -ärzte, die bislang neben- Honorarnotärztinnen und -ärzte abgewen- beruflich als Honorarnotärztinnen und -ärzte det wird, und zwar erforderlichenfalls auch im Rettungsdienstwesen tätig waren, sozial- durch eine Änderung der sozialversiche- versicherungsrechtlich als abhängig Beschäf- rungsrechtlichen Regelungen. tigte qualifiziert, so präjudiziert dies auch die arbeitszeitrechtliche Einstufung als Arbeits- nehmerin und Arbeitnehmer. In dieser Pers- ENTWICKLUNG pektive aber wird ihr Einsatz im Rettungs- DER KREISFINANZEN dienst arbeitszeitrechtlich nicht mehr mög- lich sein. Denn man wird davon ausgehen Die Haushalte der Landkreise haben sich in können, dass bei angestellten Krankenhaus- den vergangenen beiden Jahren grundsätz- ärztinnen und -ärzten die nach Arbeitszeitge- lich positiv entwickelt. Die gestiegene Steuer- setz bzw. Tarifvertrag maximal möglichen kraft bei den kreisangehörigen Gemeinden Arbeitszeiten durch ein bestehendes Haupt- und durch den mit der Landesregierung über arbeitsverhältnis bereits ausgeschöpft sind. die letzte Legislaturperiode abgeschlossenen Ohne den Einsatz der nebenberuflich auf Finanzpakt konnten die Landkreise hinsicht- Honorarbasis tätigen Notärztinnen und lich der Einnahmeseite auf eine verlässliche Notärzte aus den Krankenhäusern dürfte der und zufriedenstellende Entwicklung zurück- Rettungsdienst vielerorts ins Straucheln ge- blicken. So war auch der gewogene Durch- raten – mit eventuell gravierenden Konse- schnitt des Hebesatzes der Kreisumlagen im quenzen für die rettungsdienstliche Versor- Jahr 2015 mit 32,17 % etwas niedriger als im gung der Bevölkerung. Jahr 2014 mit 32,50 %. Bezüglich der Aus gabenseite ist allerdings anzumerken, dass Vor diesem durchaus dramatisch zu nennen- die Aufwendungen im Sozialbereich weiter den Hintergrund haben sich im Juni 2016 auf gestiegen sind. Dies ist vor allem auf die hö- Initiative des Landkreistags nicht weniger heren Ausgaben in der Jugendhilfe wie auch als 14 Verbände und Institutionen an Innen- auf die Steigerungen bei der Eingliederungs- 21
Geschäftsbericht 2014 /2016 hilfe zurückzuführen. Danach beträgt der Zu- Die Entwicklung des Zuschussbedarfs an der schussbedarf für das Sozialwesen nach den Kreisumlage für den Sozialbereich in den Haushaltsplänen der Landkreise im Jahr 2015 letzten zehn Jahren ergibt sich aus folgender 390 Euro/Einwohner gegenüber 368 Euro/ Übersicht: Einwohner für das Jahr 2014. Die Landkreise investieren im Jahr 2016 in Die Prognose für die Zukunft der Finanzen den Kernhaushalten 787 Mio. Euro und setzen der Landkreise in Baden-Württemberg hängt dafür 378 Mio. Euro an Eigenmitteln ein. vor allem von zwei Faktoren ab: Zum einen von der Entwicklung der gemeindlichen Steu- Der Schuldenstand der Landkreise einschließ- ereinnahmen als Basis für die Bemessung der lich der Krankenhäuser, Eigenbetriebe und Kreisumlage sowie von den Gemeinschafts- Eigengesellschaften wird nach den Planun steuern, die anteilig auch die Landkreise in gen Ende 2016 rund 2,9 Mio. Euro betragen. Form von Schlüsselzuweisungen nach der Dies entspricht 332 Euro je Einwohner. Im Jahr mangelnden Steuerkraft erhalten. Und zum 2007 belief sich der Schuldenstand noch auf anderen von dem weiteren Anstieg der So 264 Euro pro Einwohner. Dies bedeutet eine zialaufwendungen infolge der gesellschaft Steigerung um 68 Euro pro Einwohner bzw. lichen Herausforderungen (Demografie, Ju- 26 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gendhilfe und Flüchtlinge). Landkreise in Baden-Württemberg über wiegend neue Schulden für den Kranken- hausbereich aufgenommen haben. 22
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