GESCHÄFTSBERICHT 2016/2017 - Verband ...

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GESCHÄFTSBERICHT 2016/2017 - Verband ...
GESCHÄFTSBERICHT
    2016/2017
 VERÖFFENTLICHT ZUR VOLLVERSAMMLUNG
        AM 20. SEPTEMBER 2017
GESCHÄFTSBERICHT 2016/2017 - Verband ...
GUTE FREUNDE KANN NIEMAND TRENNEN.
                                    – FRANZ BECKENBAUER

WIR BEDANKEN UNS BEI DEN FREUND_INNEN DES VUT FÜR IHRE
UNTERSTÜTZUNG UND DIE GUTE ZUSAMMENARBEIT!
GESCHÄFTSBERICHT 2016/2017 - Verband ...
INHALTSVERZEICHNIS                                               3

INHALTSVERZEICHNIS
         Vorwort......................................................................................................................................................................5
         Vorteile der VUT-Mitgliedschaft..........................................................................................................................6

1.       Der VUT in Zahlen...............................................................................................................................................7
1.1      Mitgliederentwicklung............................................................................................................................................7
1.2      Jahresabschluss und Finanzbericht 2016............................................................................................................8
1.2.1    Jahresabschluss 2016..............................................................................................................................................8
1.2.2    Finanzbericht 2016................................................................................................................................................ 10

2.       Politik.................................................................................................................................................................... 11
2.1      VUT-Positionen und Stellungnahmen............................................................................................................... 12
2.1.2    VUT-Stellungnahmen........................................................................................................................................... 12
2.2      Weitere Stellungnahmen des VUT.................................................................................................................... 14
2.3      Ausblick.................................................................................................................................................................. 14
2.4      Gesetzgebung....................................................................................................................................................... 15
2.4.1    Urhebervertragsrecht und Verlegerbeteiligung.............................................................................................. 15
2.4.2 	Value Gap: Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur
         Modernisierung des Urheberrechts.................................................................................................................. 17
2.4.3 Die neue Portabilitätsverordnung..................................................................................................................... 19
2.4.4 Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes................................................................................ 20
2.4.5 Verwertungsgesellschaftengesetz: Beschwerde gegen den neuen Gesellschaftsvertrag der GVL..... 20
2.4.6 Sonstige Themen und Gerichtsurteile............................................................................................................. 21

3.       Bundestagswahl 2017.................................................................................................................................... 23
3.1      Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft...................................................................... 23
3.2      Die VUT-Wahlprüfsteine...................................................................................................................................... 24
3.2.1 Zusammenfassung und Einordnung der Antworten der Parteien............................................................... 24
3.2.2 Faire Beteiligung an der Wertschöpfung: Gleiche Regeln für gleiche Musikangebote......................... 33
3.2.3 	Für eine reiche Musiklandschaft: Kulturelle Vielfalt ermöglichen und sichern –
         auch und vor allem im Radio.............................................................................................................................. 34
3.2.4 	Die Rechte von kleinen und mittleren Musikunternehmen sichern
         und ihre Durchsetzung erleichtern................................................................................................................... 35
3.2.5 Eine zukunftsweisende Musikwirtschaftsförderung für kleine und mittlere Musikunternehmen......... 37
3.2.6 	Internationale Geschäfte für kleine und mittlere Musikunternehmen erleichtern und
         bürokratische Hürden reduzieren..................................................................................................................... 38

4.       Kommunikation................................................................................................................................................. 39
4.1      Kommunikationsinstrumente.............................................................................................................................. 39
4.1.1    Webseite................................................................................................................................................................ 39
4.1.2    Social Media.......................................................................................................................................................... 40
4.1.3 Pressemitteilungen, Newsletter, Politik- und Mitgliedermailings............................................................... 41
4.1.4    Weitere Instrumente............................................................................................................................................ 41
4.2      Ausbau der Netzwerke........................................................................................................................................ 42
4.3      Evaluation der externen Kommunikation......................................................................................................... 42
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4     INHALTSVERZEICHNIS

    5.     Internationales.................................................................................................................................................. 43
    5.1    Jahresbericht von IMPALA................................................................................................................................. 43
    5.2    Jahresbericht von Merlin.................................................................................................................................... 46
    5.3    Jahresbericht von WIN (Worldwide Independent Network)....................................................................... 49

    6.     VUT Indie Days 2017....................................................................................................................................... 51

    7.     VIA! VUT Indie Awards 2017....................................................................................................................... 53

    8.     Freund_innen des VUT................................................................................................................................... 55

    9.     Rahmenverträge und weitere Mitgliedervorteile............................................................................... 56

    10.    MPN/ARD-Archivbemusterung.................................................................................................................... 57

    11.    Messen und Kongresse................................................................................................................................. 58
    11.1   Midem..................................................................................................................................................................... 58
    11.2   Vergünstigungen................................................................................................................................................... 59

    12.    Aus- und Weiterbildung................................................................................................................................. 60
    12.1   Ausbildungslehrgang: Musikfachwirt_in IHK................................................................................................. 60
    12.2   Das Mentoring-Programm des VUT für Frauen in der Musikwirtschaft................................................... 61
    12.3   Telefonische Rechtsberatung............................................................................................................................. 61
    12.4   Persönliche Erstberatung.................................................................................................................................... 61

    13.    Regionalgruppen des VUT............................................................................................................................ 62
    13.1   Bericht des VUT-Süd............................................................................................................................................ 62
    13.2   Bericht des VUT-Mitte......................................................................................................................................... 63
    13.3   Bericht des VUT-Nord......................................................................................................................................... 65
    13.4   Bericht des VUT-West......................................................................................................................................... 65
    13.5   Bericht des VUT-Ost............................................................................................................................................ 65

    14.    MVV – Musikverleger_innen im VUT e.V................................................................................................. 66

    15.    Music Industry Women.................................................................................................................................. 66

           Vorstand................................................................................................................................................................. 68
           Geschäftsstelle..................................................................................................................................................... 69
           Fachausschüsse des VUT-Vorstands................................................................................................................. 70
           Neue VUT-Mitglieder.......................................................................................................................................... 71
           Protokoll der VUT-Mitgliederversammlung am 21.09.2016........................................................................... 76
           Impressum.............................................................................................................................................................. 86
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VORWORT              5

VORWORT
#Fairwertung!

Hiermit   legen   wir   den   Geschäftsbericht     für   In der Geschäftsstelle gab es auch 2016/2017 wie-
2016/2017 vor. Im Jahr 2016 hat der neu besetzte         der Neuigkeiten: Désirée ist stolze Mama von Zwil-
Vorstand mit viel frischem Wind seine Arbeit aufge-      lingen geworden, dazu herzlichen Glückwunsch.
nommen und gemeinsam durften wir die VUT Indie           Ab September wird sie sich langsam wieder in den
Days und die VIA! VUT Indie Awards zum zweiten           Arbeitsalltag eingliedern und sich zunächst mit ih-
Mal in Hamburg erleben. Anfang 2017 sahen wir uns        rer Elternzeitvertretung Yvonne die Stelle teilen.
leider gezwungen, Beschwerde gegen den neuen             Seit April 2017 ist unser Büro an neuer Adresse zu
Gesellschaftervertrag der GVL beim Deutschen Pa-         finden. Wir sind von Kreuzberg nach Charlotten-
tent- und Markenamt einzulegen und warten zum            burg umgezogen und fühlen uns in unmittelbarer
Zeitpunkt der Drucklegung noch immer auf Ant-            Nachbarschaft zu anderen Musikverbänden, wie
wort.                                                    beispielsweise DMV und SOMM, sehr wohl.

Anfang des Jahres waren Vorstand und Geschäfts-
stelle auf einer Strategietagung, um den Fahrplan        Mit freundlichen Grüßen
und die Ausrichtung des Verbandes für 2017 und da-
rüber hinaus festzulegen. Seitdem arbeiten wir an
der Umsetzung. Die ersten sichtbaren Ergebnisse
sind das runderneuerte Musikuniversum sowie die
Broschüre Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft
der Musikwirtschaft, die an politische Entschei-
der_innen zusammen mit unseren Wahlprüfstei-             Christof Ellinghaus
nen versendet wurde (siehe auch Kapitel 3). Dafür        Vorstandsvorsitzender
möchten wir dem Team der VUT-Geschäftsstelle
und den VUT-Vorstandsmitgliedern ganz herzlich
Danke sagen.

Ihr, liebe Mitglieder, habt zahlreich an unserer aktu-
ellen Mitgliederbefragung teilgenommen. Das lie-
fert uns weiteren Input für die interne und externe      Jörg Heidemann
Ausgestaltung unserer Arbeit. Dankeschön!                Geschäftsführer
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6       VORTEILE DER VUT-MITGLIEDSCHAFT

    VORTEILE DER VUT-MITGLIEDSCHAFT
    VORTEILE FÜR MITGLIEDER                                        ARD/MPN: Vergütung für die digitale
        EMA sparen
        G                                                             Bemusterung der ARD-Schallarchive
       beraten werden                                             Merlin: VUT-Mitglieder zahlen eine Gebühr von
       Mitgliederrabatte                                             1,5% statt 3,5%
                                                                  e  bam: 10% Rabatt auf Kurse und Seminare
       informiert werden
                                                                   EPI – Erich Pommer Institut: 10% Rabatt auf das
       netzwerken
                                                                      Weiterbildungsprogramm
       mitgestalten
       immer ein offenes Ohr
                                                                  VIELE WEITERE RABATTE UND
                                                                  EXKLUSIVE MITGLIEDERKONDITIONEN
    RAHMENVERTRÄGE UND KNOW-HOW
                                                                   Branchenevents wie Reeperbahn Festival, c/o
    K  now-how aus der Musikbranche                                pop, Midem, BIME, Sonár+D u.v.m.
     kommentierte Musterverträge, erstellt von einer              Medienproduktion (z.B. CD-Pressung)
         auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei (z.B.              Abos von Branchenmagazinen: MusikWoche
         Bandübernahmevertrag, Musikverlagsvertrag,                   Mietwagen (SIXT, Europcar)
         Managementvertrag, Lizenzvertrag,                         Hotelbuchungen
         Künstlerexklusivvertrag, Agenturvertrag)                      Telefontarife: Individuell gestaltbare Tarife mit
        telefonische oder persönliche                                 besonderen Konditionen
         Existenzgründungsberatung                                 Versicherungen und Vorsorge bei der Prill-
        verständliche Informationen zu den                             Assekuranz
          Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL               Naturstrom: Bonus beim Wechsel
         Anleitungen für Anträge (GEMA, Labelcode,
           ISRC, EAN usw.)                                        WEITERHIN
          Informationen zu Förderung und Weiterbildung           Präsenz von Vorstand oder Geschäftsleitung bei
           Dienstleisterlisten z.B. für Promotion, Mastering,       wichtigen Veranstaltungen der Branche
             Pressung, Medienanwält_innen, Steuerberater_          regionale VUT-Vertretungen und
             innen etc.                                              Ansprechpartner_innen vor Ort: Nord, Mitte,
            Seminare, Beratung und Hilfestellung u.a. im           West, Süd und Ost
              Label- und Verlagsbereich                            Interessenvertretung kleiner und mittlerer
             Kontakte und Netzwerk „VUT für VUT“                   Musikunternehmen gegenüber Politik,
       Gremienarbeit                                               Medien und benachbarten Branchen sowie
              aktuelle Brancheninformationen                       in den Gremien weiterer Institutionen der
               Tipps und Tricks                                    Musikwirtschaft
                Rechtsberatung (werktags von 17 bis 18 Uhr)
                                                                   deutschlandweite und internationale Netzwerke:
                                                                     Der VUT ist Mitglied bei IMPALA, WIN
                 wöchentliche Newsletter
                                                                     (Worldwide Independent Network), dem
                                                                     Deutschen Musikrat, CLASS – Association of
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                                                                     Classical Independents in Germany e.V., IMUC,
     GEMA: 36,6% per VUT-Einzel- oder                              Jazz & World Partners
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        CD/DVD/Vinyl sowie Musik-DVD/Video                        DIE VUT-MITGLIEDSCHAFT MIT
       GEMA: 20% Rabatt auf den Lizenzsatz für                  DEUTLICHEN WIRTSCHAFTLICHEN
         Hörbücher                                                VORTEILEN LOHNT SICH
        GEMA: VUT-Wiedergabevertrag: 20% Rabatt auf             BEREITS BEISPIELSWEISE
          GEMA-Gebühren für Veranstaltungen                       a  b 1.000 hergestellten CDs pro Jahr
         GS1 - EAN-Strichcodes/Barcodes: 85% sparen!             ab ca. 2.000 € GEMA-Gebühren pro Jahr auch
           Die einmalige Gebühr für einen EAN-Stammcode             für kleine Veranstalter_innen und Clubbesitzer_
           reduziert sich von 330 € auf 49 €                        innen (teilweise sogar bei nur einer Veranstaltung
          ISRC: 50% Rabatt (125 € statt 250 €) bei der            im Jahr!)
            Vergabe des ISRC durch den BVMI                        wenn Ihr den ISRC und EAN beantragen wollt
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DER VUT IN ZAHLEN                    7

1. DER VUT IN ZAHLEN
1.1 Mitgliederentwicklung

                                                                                                        BIS
    JAHR        2007    2008    2009     2010    2011        2012    2013     2014      2015   2016
                                                                                                      06/2017

   Eintritte     112     137     134     130        123      112      80       76        83     63      49

                                                                              (128)
   Austritte     105     78       110     76     100          97      82                104     31      35
                                                                            korr. 169

  Realer Zu-                                                                  (-52)
                  7      59       24      54        23        15      -2                -73     13      14
    wachs                                                                   korr. -93

Stand der Mitgliedschaft zum 30.06.2017: 1.146
Stand der Mitgliedschaft zum 31.12.2016: 1.107

Gemäß der neu in Kraft getretenen Satzung haben           Für das Jahr 2016 beträgt die Zahl der Austritte 31,
wir im Laufe des Jahres 2015 mehrere Mitglieder           wovon in einigen Fällen ebenfalls Ausschlüsse nach
wegen offener Mitgliedsbeiträge nach Inkassover-          Inkassoverfahren erfolgten. Da die Inkassoverfah-
fahren rückwirkend zum 31.12.2014 ausgeschlossen.         ren gegen Mitglieder mit langjähriger Schuldner-
Dadurch muss die Zahl der Austritte im Jahr 2014          historie auch 2017 weitergehen, könnte sich die Zahl
auf 169 nach oben korrigiert werden.                      für das Jahr 2016 durch rückwirkende Ausschlüsse
                                                          zum 31.12.2016 noch erhöhen.
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8    DER VUT IN ZAHLEN

    1.2 Jahresabschluss und Finanzbericht 2016

    1.2.1 Jahresabschluss 2016

    GELDKONTEN – BESTAND PER 01.01.2016                              IST 01.01.2016
    Kasse                                                                   1.711,32 €
    Berliner Bank Girokonto                                                  815,52 €
    Berliner Bank Projektkonto                                              5.041,14 €
    Berliner Bank Tagesgeld                                                  769,01 €
    Berliner Bank Termingeld                                                 50,00 €
    LBB Hauptkonto                                                       29.387,56 €
    LBB Tagesgeld                                                        361.512,98 €
    SUMME GELDBESTAND PER 01.01.2016                                   399.287,53 €

    EINNAHMEN 2016                                      BUDGET                   IST
    Mitgliedsbeiträge                                388.800,00 €        376.501,00 €
    Aufnahmegebühren                                   4.000,00 €         4.900,00 €
    Zinseinnahmen                                        400,00 €           277,43 €
    Sonstige Einnahmen                                                     2.379,69 €
    IMPALA/Trust                                        1.900,00 €             0,00 €

    PROJEKTE 2016                                       BUDGET                   IST
    Freund_innen des VUT                              12.000,00 €         15.000,00 €
    ARD/MPN                                           -2.000,00 €         3.080,00 €
    SUMME EINNAHMEN 2016                            405.100,00 €      402.138,12 €

    AUSGABEN 2016                                       BUDGET                   IST
    Löhne/Gehälter                                    191.623,00 €       192.631,62 €
    Freie Mitarbeiter_innen                            61.040,00 €        60.103,64 €
    Regionalgruppen                                   28.725,40 €         38.187,76 €
    Mitgliedschaften                                  14.000,00 €         14.258,68 €
    Reisekosten                                       22.000,00 €         10.495,29 €
    Vorstand                                                               8.777,46 €
    Vereinsausgaben/Bewirtung                          2.000,00 €           996,74 €
    Miete                                             16.000,00 €         16.848,00 €
    Mietnebenkosten                                     1.100,00 €         1.144,30 €
    Bürobedarf                                         4.000,00 €          3.512,82 €
    Körperschaftssteuer/Kapitalertragssteuer/SolZ                         -5.598,54 €
    Porto/Versand                                      2.000,00 €           657,24 €
    Telekommunikation                                  3.000,00 €          4.742,08 €
    Investitionen/GWG                                  4.000,00 €              0,00 €
    Nebenkosten Geldverkehr                             1.200,00 €         1.075,90 €
GESCHÄFTSBERICHT 2016/2017 - Verband ...
DER VUT IN ZAHLEN               9

Presse/PR/Webseite                          20.000,00 €       18.632,76 €
Abonnements                                   800,00 €           915,46 €
Gebühren/Versicherungen                      2.000,00 €       5.480,59 €
Abschreibungen                               7.000,00 €       18.202,89 €
Gesetzliche Sozialaufwendungen Vorjahre       4.611,60 €     56.224,47 €

PROJEKTE 2016                                 BUDGET                 IST
Midem                                            0,00 €       8.306,27 €
VIA! VUT Indie Awards                        5.000,00 €        1.940,76 €
Sonderprojekte (Playlisten, Mentoring)      10.000,00 €        1.660,42 €
Indie Days                                   5.000,00 €        4.784,21 €
SUMME AUSGABEN 2016                       405.100,00 €     463.980,82 €

ERGEBNIS                                        0,00 €     -61.842,70 €

GELDBESTAND AM 31.12.2016                                            IST
Kasse                                                            979,51 €
Berliner Bank Girokonto                                       3.733,46 €
Berliner Bank Projektkonto                                     5.041,14 €
Berliner Bank Tagesgeld                                         769,05 €
LBB Hauptkonto                                                21.698,72 €
LBB Tagesgeld                                               286.556,48 €
SUMME GELDBESTAND PER 31.12.2016                           318.778,36 €

ÜBERTRAG FOLGEJAHR                                         318.778,36 €
GESCHÄFTSBERICHT 2016/2017 - Verband ...
10    DER VUT IN ZAHLEN

     1.2.2 Finanzbericht 2016                              Für die Regionalgruppen wurden 28.725 € budge-
                                                           tiert und auf Basis der tatsächlichen Anforderun-
     Der VUT hat mit seinen Bundesaktivitäten („BUND“)     gen aus den einzelnen Regionalgruppen schließlich
     das Verbandsjahr 2016 mit einem Ergebnis von mi-      26.455,50 € ausgezahlt. Durch Einsatz ihrer Rückla-
     nus 61.842,70 € abgeschnitten. Gegenüber einem        gen haben die Regionalgruppen im Jahr 2016 insge-
     budgetierten ausgeglichenen Wert entspricht das       samt 38.187,86 € ausgegeben.
     einer negativen Abweichung in derselben Höhe.
     Während die geplanten Einnahmen um 12.299 €           Der Etat Reisekosten (Plan 22k €) wurde trotz Rei-
     unterschritten wurden, wurden 58.880,82 € mehr        setätigkeit des Vorstands und erneuter Strategieta-
     ausgegeben als geplant. Der Ergebnisbetrag von        gung nur zur Hälfte ausgeschöpft, wobei die Kosten
     61.842,70 € wurde den Rücklagen entnommen.            für den Vorstand, die bisher Teil der Reisekosten
     Die Bank- und Kassenbestände beliefen sich zu         waren, nun mit 9k € separat ausgewiesen werden.
     Beginn des Wirtschaftsjahres 2016 auf 399.287,53
     € und nahmen zum 31.12.2016 um 80.509,17 € auf        Durch ein effizienteres Mahnwesen, bei dem der
     318.778,36 € ab.                                      VUT auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen
                                                           hat, konnten wir 3.052,77 € an Verzugszinsen und
     Die geplanten Mitgliedsbeiträge konnten nicht         damit verbunden weitere Forderungen (darunter
     ganz realisiert werden, wir blieben 12.299 € unter    1k € bereits in Vorjahren abgeschriebene Beträge)
     der Planzahl. Auf der anderen Seite lagen die Ein-    realisieren, mussten aber Abschreibungen auf For-
     nahmen aus dem Programm Freund_innen des VUT          derungsausfälle nach erfolglosem Inkasso in Höhe
     um 3.000 € höher als budgetiert.                      von 15k € hinnehmen und Kosten von 8k € aufwen-
                                                           den. Die Abschreibungen, Kosten und Erträge sind
     Für die ARD übernehmen wir bekanntlich seit ei-       in der gleichnamigen Position aufgeführt.
     nigen Jahren die Auszahlung der MPN-Gelder an
     die berechtigten Labels. Da trotz intensiver Bemü-    Die Investitionen in die Webseite sowie das Intra-
     hungen seitens der Geschäftsstelle einige Firmen      net, die hier in der Position „Presse/PR/Webseite“
     nicht kontaktiert werden konnten, führte dies dazu,   geführt werden, blieben zusammen innerhalb des
     dass Gelder in Höhe von 3k € im Jahr 2016 nicht       gesetzten Budgets.
     ausgezahlt werden konnten. Sofern sich Empfän-
     ger_innen zukünftig noch ermitteln lassen, werden     Wir hatten 2015 nachträglich den Sozialversiche-
     die Mittel dann ergebniswirksam ausgezahlt.           rungsstatus unserer freien Mitarbeiter_innen einer
                                                           Überprüfung unterziehen lassen. Das Clearingver-
     Im Personalbereich (sozialversicherungspflichtige     fahren hat 2016 zu weiteren Rechtskosten in Höhe
     Arbeitsverhältnisse) waren für 2016 191.623 € für     von 2.374,05 €, aber auch einer Erstattung von
     insgesamt fünf Mitarbeiter_innen vorgesehen: Jörg     1.698,05 € geführt. Der in den Rücklagen befind-
     Heidemann, Robert Klamann, Désirée Reimer (in         liche Betrag kam im vergangenen Jahr nunmehr in
     Elternzeit), Yvonne Franken (Schwangerschafts- und    Höhe von 56.224,47 € zur Auszahlung. 2015 hatten
     Elternzeitvertretung) sowie Verena Blättermann.       wir gegen einen weiteren Bescheid der Deutschen
     Betrachtet man den Personalbereich und die freien     Rentenversicherung Widerspruch eingelegt, erhiel-
     Mitarbeiter_innen in Summe, so stehen geplanten       ten 2016 vollumfänglich Recht und bekommen unse-
     253k € ebenso hohe Auszahlungen (253k €) gegen-       re Verfahrenskosten (s.o.) ersetzt. VUT-Mitglieder
     über.                                                 können auf Anfrage nähere Informationen über die
                                                           Geschäftsstelle erhalten.
DER VUT IN ZAHLEN | POLITIK                           11

Für die VIA! VUT Indie Awards war ein Zuschuss          2. POLITIK
von 5k € budgetiert worden, der nur in Höhe von
2k € in Anspruch genommen werden musste. Für            In der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jah-
die Indie Days war ebenfalls ein Zuschuss von 5k €      res standen insbesondere die Themen Urheberver-
vorgesehen, der auch ausgeschöpft wurde.                tragsrecht und Verlegerbeteiligung im Fokus un-
                                                        serer Arbeit (siehe dazu Kapitel 2.4.1). Wir hatten
                                                        genau wie andere Verbände vor den negativen Fol-
Da es bei der Durchführung der Midem-Messeprä-          gen für kleine und mittlere Musikverlage gewarnt,
senz in der Regel nicht möglich ist, Kosten und Er-     falls die Verlegerbeteiligung fallen sollte. Letztlich
löse so zu steuern, dass sie im selben Jahr anfallen,   hat der Gesetzgeber kurz vor dem Jahreswechsel
kommt es immer wieder zu Projektergebnissen, die        dies glücklicherweise verhindert.
sich über die Jahre allerdings ausgleichen, weil die
Midem-Präsenz stets mit einem Nullergebnis ge-          Gleichzeitig nahm die Diskussion um den soge-
plant wird. Für das Jahr 2016 beläuft sich das Pro-     nannten „Value Gap“ mit der Veröffentlichung des
jektergebnis bei der Midem auf minus 8k €.              Vorschlags der Europäischen Kommission zur Re-
                                                        form der Urheberrechtsrichtlinie im September
Thomas Zimmermann                                       2016 Fahrt auf (siehe dazu Kapitel 2.4.2). Mit Value
Schatzmeister                                           Gap wird die Diskrepanz zwischen Nutzungszah-
                                                        len und dem Geld, das von Diensten wie YouTube
                                                        an die Musikschaffenden und ihre Partner_innen
                                                        ausgeschüttet wird, im Vergleich zu den Nutzungen
                                                        und Ausschüttungen ordentlich lizenzierter Stre-
                                                        amingdienste bezeichnet. Dieses Thema wird uns
                                                        auch im weiteren Jahresverlauf maßgeblich beglei-
                                                        ten. Bezüglich des Value Gaps arbeiten wir inten-
                                                        siv mit unserem Dachverband IMPALA in Brüssel
                                                        zusammen.

                                                        2017 wurde zudem das Telemediengesetz erneut
                                                        angepasst (siehe dazu Kapitel 2.4.4).

                                                        Detailliertere Informationen zu unseren wichtigsten
                                                        Themen im vergangenen Jahr sind in den folgenden
                                                        Kapiteln zu finden.
12     POLITIK

     2.1 V
          UT-Positionen und                                                     Stellungnahme des VUT zum
         Stellungnahmen                                                          Grünbuch Digitale Plattformen

     In Stellungnahmen kommentiert der Verband einen                             Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
     konkreten Gesetzesentwurf bzw. legt seinen Stand-                           sehr geehrte Damen und Herren,
     punkt zu einem bestimmten Sachverhalt dar. Posi-
     tionspapiere sind Grundlagenpapiere und dienen                              ich freue mich im Namen des Verbands unabhän-
     dem Vorstand und der Geschäftsstelle zur Informa-                           giger Musikunternehmen e.V. (VUT), dessen Vor-
     tion über die VUT-Position zu relevanten Themen.                            sitzender ich bin, zum Grünbuch Digitale Platt-
     Des Weiteren bilden die Papiere die Grundlage für                           formen Stellung zu nehmen. Der VUT vertritt die
     den Dialog mit der Politik und die Basis für die Öf-                        Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen
     fentlichkeitsarbeit zu den genannten Themen. Die                            der deutschen Musikwirtschaft. Zu seinen Mitglie-
     Positionspapiere und Stellungnahmen werden in                               dern zählen rund 1.300 Labels, Verlage, Vertriebe
     der entsprechenden Rubrik auf der VUT-Webseite                              sowie Künstler_innen, die sich selbst vermarkten.
     veröffentlicht und sind somit für alle einsehbar, die                       Insgesamt stehen unabhängige Musikunternehmen
     sich über die Positionen des Verbands informieren                           für einen Marktanteil von über 35 Prozent der ge-
     wollen. Da wir uns 2016/2017 auf bestehende The-                            nutzten Musikaufnahmen. Kennzeichnend für un-
     men bzw. auf aktuelle Gesetzesprozesse konzent-                             sere Mitgliedsunternehmen sind die partnerschaft-
     riert haben, haben wir keine neuen Positionen ver-                          liche Beziehung zu ihren Künstler_innen und ihre
     öffentlicht. Stattdessen haben wir für das Wahljahr                         Innovationsbereitschaft. Die Musikwirtschaft kann
     und die kommende Legislaturperiode eine Broschü-                            bereits auf einen großen Erfahrungsschatz in Be-
     re mit unseren zentralen Themen und Forderungen                             zug auf die Digitalisierung zurückblicken. Ob MP3,
     veröffentlicht (siehe dazu Kapitel 3.1).                                    Peer-to-Peer, iPod, iTunes oder Spotify, Musik war
                                                                                 von Anfang an ein bedeutender Katalysator für In-
                                                                                 ventions- und Innovationsschübe der Digitalisie-
     2.1.2 VUT-Stellungnahmen                                                    rung.

     Der VUT hat sich am Dialogprozess zum Grünbuch                              Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für
     Digitale Plattformen1 , das im Rahmen der Digitalen                         Wirtschaft und Energie es sich zum Ziel gesetzt
     Strategie 2025 vom Bundesministerium für Wirt-                              hat, einen zeitgemäßen ordnungspolitischen Rah-
     schaft und Energie veröffentlicht wurde, beteiligt.                         men für digitale Plattformen zu schaffen und brin-
     Ziel ist hierbei ein weiterentwickelter Ordnungsrah-                        gen gerne unsere Erfahrungen ein. Denn für kleine
     men für digitale Plattformen. Die Ergebnisse des                            und mittlere Unternehmen ist ein funktionierender
     Dialogprozesses wurden in diesem Jahr in einem                              Markt mit fairen Wettbewerbsbedingungen von es-
     Weißbuch 2 vorgelegt. Die folgende Stellungnahme                            senzieller Bedeutung.
     haben wir im Rahmen des Dialogprozesses einge-
     reicht:                                                                     Am anschaulichsten ist aus unserer Sicht zum The-
                                                                                 ma Plattformen das Beispiel „Independents vs You-
                                                                                 Tube (Google)“ aus dem Jahr 2014.3 YouTube ver-
     1 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Grün-
                                                                                 schickte im Vorhinein des Starts seines geplanten
        buch Digitale Plattformen (Mai 2016). Online: https://gruenbuch.         Premium-Streamingdienstes ein Lizenzangebot an
        de.digital/fileadmin/redaktion/BMWi/gruenbuch-digitale-platt-
                                                                                 unabhängige Musikunternehmen. Die Vertrags-
        formen.pdf.

     2 
       Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
        Weißbuch      Digitale    Plattformen   –   Digitale   Ordnungspolitik   3 Vgl. VUT. YouTube droht unabhängigen Musikunternehmen mit
        für Wachstum, Innovation, Wettbewerb und Teilhabe (März                    dem Sperren ihrer Inhalte (23.05.2014). Online: http://www.vut.
        2017).   Online:         http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikati-        de/no_cache/presse/aktuelles-presse/artikel/details/youtube_
        onen/Digitale-Welt /weissbuch-digitale-plattformen.pdf?_ _                 droht_unabhaengigen_musikunternehmen_mit_dem_sperren_
        blob=publicationFile&v=20.                                                 ihrer_inhalte/.
POLITIK               13

bedingungen waren laut VUT-Mitgliedern äußerst                              •
                                                                             Das wiederum geht nicht nur zulasten der Mu-
ungünstig und nicht verhandelbar, da mit Google                               sikunternehmen, sondern auch der etablierten
nicht verhandelt werden kann. Gleichzeitig lag die                            Streamingdienste wie Spotify und Deezer, die als
angebotene Vergütung unter den Preisen, die etab-                             Inhalteanbieter Lizenzen erwerben mussten.
lierte Streamingdienste wie beispielsweise Spotify                          • Nicht auf YouTube stattzufinden würde für kleine
für die gleiche Nutzung zahlen. Die Verträge gin-                             und mittlere Musikunternehmen bedeuten, nicht
gen mit der Drohung einher, dass die Inhalte der                              auf der größten Musikplattform der Welt auffind-
Unternehmen auf der Videoplattform YouTube ge-                                bar zu sein.
sperrt würden, wenn sie das Vertragsangebot für
den Premium-Streamingdienst nicht annähmen. Da-                             Im Grünbuch wird zu Recht die Frage formuliert, wie
gegen stellten sich die Independent-Verbände welt-                          „grundlegende Rechte, wie z.B. das Urheberrecht“ 7
weit. Letztlich kam YouTube den Forderungen der                             weiter gesichert werden können. Betrachtet man die
Independent-Verbände nach und einigte sich mit                              Fragestellungen auf Seite 9, so ist hinsichtlich des
Merlin, der globalen Lizenzagentur der Indepen-                             Beispiels YouTube im Vergleich zu den lizenzierten
dents.4 Dennoch ist am Verlauf der Debatte rund                             Streamingdiensten wie Spotify klar, dass hier „Un-
um den sogenannten Value Gap erkennbar, dass                                ternehmen, die auf einem gemeinsamen Markt ak-
Themen wie Value Gap und das missbräuchliche                                tiv sind“, nicht „einheitlich reguliert werden“8 . Nur
Ausnutzen von Marktbeherrschung für die Musik-                              wenn der Rechtsrahmen, in dem sich YouTube und
wirtschaft noch nicht abgeschlossen sind.5                                  andere Plattformen, die urheberrechtlich relevante
                                                                            Inhalte anbieten, aktuell bewegen, angepasst wird,
Das Beispiel YouTube illustriert die folgenden wich-                        kann hier wieder eine Balance hergestellt werden
tigen Punkte, die auch im Grünbuch Digitale Platt-                          und eine klare Linie zwischen Inhalteanbieter und
formen angesprochen werden:                                                 tatsächlich rein passiven Hostprovidern gezogen wer-
                                                                            den.
• YouTube als weltweit beliebteste Musikquelle ist
  aufgrund der Hostproviderprivilegierung nicht                             Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum
  dazu verpflichtet, Lizenzen einzuholen und ist da-                        Thema Plattformen begrüßen wir, denn die Kom-
  mit nicht den gleichen Wettbewerbsbedingungen                             mission hat das Problem erkannt und adressiert.
  unterworfen wie Spotify und Deezer.                                       Anbieter von User Generated Content (UGC) sol-
• Mithilfe seiner Marktmacht auf dem Video-Strea-                          len verpflichtet werden, mit Rechteinhaber_innen
  ming-Markt (YouTube ist mit mehr als 800 Millio-                          Verträge zu verhandeln und Technik zur Identifika-
  nen monatlichen Nutzer_innen der größte Dienst                            tion von Inhalten bereitstellen. Diesen Ansatz gilt
  in seinem Markt 6) versuchte der Konzern, unab-                           es dahingehend weiterzuentwickeln, dass im Er-
  hängige Musikunternehmen in Verträge zu zwin-                             gebnis Serviceprovider wie YouTube eindeutig als
  gen und die Preise zu diktieren.                                          Anbieter eigener Inhalte definiert sind, die diese
• YouTube überträgt diese Dominanz auf den Au-                             Inhalte öffentlich zugänglich machen. Wer die Nut-
  dio-Streaming-Markt, denn YouTube ist gleichzei-                          zungsrechte für die urheberrechtliche Verwertung
  tig die weltweit beliebteste Musikquelle.                                 eigener Inhalte nicht erwirbt, macht sich schadens-
                                                                            ersatzpflichtig. Die Hostproviderprivilegierung darf
                                                                            daher nicht länger für Services wie YouTube gelten.
4 Vgl. VUT. Der VUT begrüßt die Einigung zwischen YouTube und
                                                                            Nur ein mit Schadensersatz bewehrter Lizenzan-
   Merlin (17.11.2014). Online: http://www.vut.de/no_cache/presse/
   aktuelles-presse/artikel/details/der_vut_begruesst_die_eini-
   gung_zwischen_youtube_und_merlin/.

5 Vgl. IMPALA. Artists call on the EU to fix the value gap (30.06.2016).   7 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Grünbuch
   Online: http://impalamusic.org/content/artists-call-eu-fix-value-gap.       Digitale Plattformen (Mai 2016), S. 6. Online: http://www.bmwi.de/
                                                                               BMWi/Redaktion/PDF/G/gruenbuch-digitale-plattformen,propert
6 Vgl. IFPI. Global Music Report. Music Consumption Exploding
                                                                               y=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf.
   Worldwide. State of the Industry Overview 2016. (2016), S. 23. On-
   line: http://www.ifpi.org/downloads/GMR2016.pdf.                         8 Ebd. S. 9.
14     POLITIK

     spruch lässt sich durchsetzen, denn die Höhe des       2.2 W
                                                                 eitere Stellungnahmen des
     Schadensersatzes entspricht der Höhe einer ange-           VUT
     messenen Lizenz (sog. Lizenzanalogie).
                                                            Der Verband hat sich des Weiteren an gemeinsa-
     Wir begrüßen, dass das Grünbuch feststellt, dass       men Stellungnahmen des Forums der Rechteinha-
     der Ordnungsrahmen auch durchsetzbare Rechte           ber beteiligt. Dazu zählen beispielsweise die Stel-
     umfassen muss 9 und dass hierbei festgestellt wird:    lungnahme zum Regierungsentwurf für ein Drittes
     „Einfache, schnelle Verfahren sind für die effekti-    Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (3.
     ve Durchsetzung von Rechten von wesentlicher           TMGÄndG) und die Stellungnahme zum Gesetzent-
     Bedeutung. Das System der Rechtsdurchsetzung           wurf zur Abänderung des Gesetzes gegen Wettbe-
     braucht ein Update“10. Dies können wir voll und        werbsbeschränkungen. VUT-Justiziar Reinher Karl
     ganz unterschreiben.                                   vertritt den Verband im Forum der Rechteinhaber
                                                            und nimmt an den regelmäßigen Sitzungen teil. Das
     Der Rechtsrahmen muss wirksame Maßnahmen ge-           Forum der Rechteinhaber repräsentiert große Tei-
     gen strukturell rechtsverletzende Dienste erlauben,    le der deutschen Kultur-, Kreativ- und Markenwirt-
     die sich hinter anonymen Nutzer_innen, Briefkas-       schaft und nimmt seit Jahren an zahlreichen Stel-
     tenfirmen und Strohmännern verstecken.                 len gemeinsame Positionen gegenüber der Politik
                                                            ein. Zum Forum der Rechteinhaber gehören neben
     Strukturell rechtsverletzende Dienste müssen von       dem VUT zum Beispiel der Börsenverein des deut-
     legalen      Wirtschaftsbereichen   wie   Werbemarkt   schen Buchhandels, der Markenverband, die Ver-
     oder Finanzdienstleistungen entkoppelt werden.         wertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Me-
     Jede_r Akteur_in (Admin-, Werbe-, Payment- und         dia, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), die
     Server-Dienstleister) innerhalb einer Struktur, die    Deutsche Fußball Liga (DFL), der Deutsche Musik-
     Rechtsverletzungen billigend in Kauf nimmt, sollte     verleger-Verband (DMV) und die Spitzenorganisati-
     den Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet        on der Filmwirtschaft e.V. (SPIO).
     sein.

     Gerne stehen wir auch zu einem persönlichen            2.3 Ausblick
     Gespräch zur Verfügung, um über die genannten
     Punkte ausführlicher zu sprechen.                      Zum Zeitpunkt des Druckschlusses des vorliegen-
                                                            den Berichts stehen wir kurz vor den Bundestags-
     Mit freundlichen Grüßen                                wahlen. Unsere Kernthemen, die wir in der Bro-
                                                            schüre Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der
     Christof Ellinghaus                                    Musikwirtschaft inklusive unserer Forderungen
     Vorstandsvorsitzender                                  vorgestellt haben, werden wir in der neuen Legis-
                                                            laturperiode weiterverfolgen. Priorität auf unse-
                                                            rer politischen Agenda hat das Schließen des so-
                                                            genannten Value Gaps (siehe auch Kapitel 2.4.2).
                                                            Zudem werden wir die Antworten der Parteien auf
                                                            unsere Wahlprüfsteine nutzen, um daran in Gesprä-
                                                            chen anzuknüpfen.

     9 Vgl. Ebd. S. 12.

     10 Ebd. S. 16.
POLITIK           15

2.4 Gesetzgebung                                        Ackermann gefällt, das verheerende Auswirkungen
                                                        für kleine und mittlere Musikverlage befürchten
Sowohl auf deutscher als auch auf europäischer          ließ, sollte die GEMA das Urteil zum Anlass neh-
Ebene waren und sind gesetzliche Änderungen im          men, Zahlungen daraufhin zurückzuhalten oder ein-
Gange, die die Mitglieder des VUT betreffen. An         zustellen. Aus diesem Grund hatte sich der VUT,
dieser Stelle soll näher auf die wichtigsten Bereiche   genau wie andere Branchenverbände, diesbezüg-
für kleine und mittlere Musikunternehmen einge-         lich an die Politik und Öffentlichkeit gewendet. Die
gangen werden.                                          folgende Pressemitteilung gab der Verband am 17.
                                                        November 2016 heraus:

2.4.1 U
       rhebervertragsrecht und                               Kammergericht kassiert Verlegeranteil
      Verlegerbeteiligung                                     – Verheerendes Urteil für kleine und
                                                              mittlere Musikverlage
Im Herbst 2015 veröffentlichte das Bundesminis-
terium der Justiz und für Verbraucherschutz den               Der Verband unabhängiger Musikunterneh-
Referentenentwurf des Gesetzes zur verbesserten               men (VUT) hält die Entscheidung des Kam-
Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und aus-               mergerichts Berlin im Berufungsverfahren
übenden Künstler auf angemessene Vergütung. Ziel              der Autoren Bruno Kramm und Stefan Acker-
des Gesetzes war unter anderem, die Verhandlungs-             mann gegen die GEMA am 14.11.2016 für äu-
position der Urheber_innen zu stärken, sodass sie             ßerst problematisch. Zu den Mitgliedern
eine angemessene Vergütung auf Augenhöhe ver-                 des Verbands zählen mehr als 300 kleine
handeln und auch durchsetzen können. Wie im                   und mittlere Verlage, die in der Fachgrup-
letzten Geschäftsbericht dargelegt, nahm der VUT              pe der Musikverleger_innen im VUT (MVV)
nach Veröffentlichung des Regierungsentwurfs 2016             organisiert sind. Laut der Pressemitteilung
mehrere Gesprächstermine zusammen mit DO-                     des Kammergerichts war die GEMA nicht
MUS, der Dachorganisation der Musikschaffenden,               berechtigt, den sogenannten Verlagsanteil
wahr. Als Grundlage dafür diente ein gemeinsames              an die Verlage auszuschütten. Die Musikver-
Positionspapier. Das parlamentarische Verfahren               leger_innen der Autor_innen hätten weder
ging im Dezember 2016 zu Ende, nachdem sich die               eigene Rechte begründet, noch die Nut-
zweite und dritte Lesung zunächst verzögert hatte.            zungsrechte der Autor_innen bei der GEMA
                                                              eingebracht, was über den Wahrnehmungs-
Bei der öffentlichen Anhörung zum Urheberver-                 vertrag der Autor_innen geschehen sei. Kon-
tragsrecht Mitte 2016 stand auch das Thema der                krete Zahlungsanweisungen zwischen den
Verlegerbeteiligung auf der Tagesordnung. VUT-                klagenden Autoren, Verlagen und der GEMA
Justiziar Reinher Karl hatte im Vorhinein an einer            seien nicht getroffen worden, auch konkrete
Expertenanhörung der CDU/CSU-Fraktion teilge-                 Abtretungen der Ansprüche seien nicht ver-
nommen und die Position des Verbands dort ver-                einbart gewesen.
treten. Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz hatte Regelungsvorschläge zur               Dieser Urteilsspruch kann aus Sicht des Ver-
Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung                   bandes verheerende Auswirkungen haben.
von Urhebern und Verlegern in Folge der Urteile               Sollte die GEMA als Reaktion auf das Urteil
EuGH „Reprobel" und BGH „Vogel" vorgelegt, um                 die Ausschüttungen an Verlage einstellen,
so das durch die Urteile in Frage gestellte Vorge-            droht kleinen und mittleren Musikverlagen
hen bezüglich der Beteiligung der Verleger_innen              Insolvenzgefahr.
wieder auf eine stabile Basis zu stellen. Das Kam-
mergericht Berlin hatte im November ein Urteil                Zu den Aufgaben der Musikverlage zählen
zugunsten der Autoren Bruno Kramm und Stefan                  unter anderem die Vermittlung und Verbrei-
16   POLITIK

       tung der Werke, Promotion, Akquise für Film-          innen und Finanzgeber_innen zu verzichten.
       und Werbemusik, GEMA-Meldungen und die                Dazu gehören gerade auch die Leistungen
       finanzielle Unterstützung der Autor_innen.            der Musikverlage.
       Damit spielen sie eine wichtige Rolle für die
       Autor_innen. Die Entscheidung des Kam-          Nachdem der Tagesordnungspunkt, der sowohl Ur-
       mergerichts steht somit in starkem Kontrast     hebervertragsrecht als auch Verlegerbeteiligung
       zu dieser partnerschaftlichen Beziehung und     betraf, aufgrund der ausstehenden Einigung der
       den Vereinbarungen zwischen der Mehrheit        Koalitionsfraktionen im November kurzfristig abge-
       der Musikverlage und ihren Künstler_innen.      setzt worden war, beschloss der Rechtsausschuss
                                                       die Beschlussempfehlung des Gesetzes zur verbes-
       „Wir fordern den Gesetzgeber auf, schnell       serten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber
       zu handeln und eine gesetzliche Regelung        und ausübenden Künstler auf angemessene Vergü-
       zu schaffen. Die Verlegerinnen und Verleger     tung sowie zur Beteiligung von Verlegern schließ-
       brauchen wie die Tonträgerherstellerinnen       lich in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2016.
       und -hersteller sowie Sendeunternehmen ei-      Die zweite und dritte Lesung fand noch in dersel-
       gene Rechte für ihre Leistungen. Bis es so      ben Woche statt, infolge wurde die Beschlussemp-
       weit ist, sind Autorinnen, Autoren, Musikver-   fehlung des Rechtsausschusses vom Bundestag
       lage und die GEMA aufgefordert, eine ein-       angenommen. Ganz entscheidend für Verleger_in-
       vernehmliche Übergangslösung zu schaffen,       nen im Hinblick auf das bereits erwähnte Urteil des
       die das Schlimmste verhindert“, so Jörg Hei-    Kammergerichts Berlin, das auch als „Kramm-Ur-
       demann, Geschäftsführer des VUT.                teil“ bekannt geworden ist, war die Ergänzung von
                                                       § 27 VGG um einen weiteren Absatz. In Absatz 2 ist
       Unabhängige Musikunternehmen arbeiten in        nunmehr klargestellt, dass eine Verwertungsgesell-
       der Regel auf der Grundlage von Mischkalku-     schaft, die Rechte für mehrere Rechteinhaber_in-
       lationen. Eine ihrer Einnahmequellen ist sehr   nen, also zum Beispiel für Autor_innen und Ver-
       häufig ein angeschlossener Musikverlag.         leger_innen, wahrnimmt, im Verteilungsplan regeln
       Neue Künstler_innen veröffentlichen häufig      kann, dass die Einnahmen aus der Wahrnehmung
       nicht nur auf einem Label, sie verlegen auch    dieser Rechte unabhängig davon, wer diese Rechte
       im angeschlossenen Musikverlag. Die vom         eingebracht hat, nach festen Anteilen verteilt wer-
       Musikverlag erwirtschafteten Einnahmen fi-      den. Weiter wurde klargestellt, dass Urheber_innen
       nanzieren nicht nur Marketingmaßnahmen          gegenüber der Verwertungsgesellschaft zustimmen
       quer, sie ermöglichen Darlehen für Künst-       können, die Verleger_innen an den Einnahmen aus
       ler_innen und tragen zur Kostendeckung von      gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu beteiligen.
       Produktionen bei. Künstler_innen, Autor_in-     Die seit Jahrzehnten geübte Praxis der Einnahmen-
       nen, Manager_innen, Labels, Musikverlage,       verteilung durch die GEMA zwischen Verlagen und
       Musikclubs, Verwertungsgesellschaften etc.      Autor_innen nach dem geltenden Verteilungsplan,
       sind in einem fein aufeinander abgestimm-       die mit dem Kramm-Urteil kurzfristig ins Wanken
       ten System miteinander verbunden, das sich      geriet, ist somit gesetzlich klarstellend legitimiert
       über Jahrzehnte in seinen Grundzügen ein-       worden. Das Gesetz wurde schließlich am 20. De-
       vernehmlich herausgebildet hat und dessen       zember 2016 verkündet und trat am 01. März 2017 in
       Nutzen vor allem neuen, jungen Künstler_in-     Kraft. Der VUT versendete am 16.12.2017 die folgen-
       nen zugutekommt und solchen, die sich in        de Pressemitteilung zum Gesetz:
       Nischen fern des Mainstreams versuchen.
       Nur Künstler_innen mit gefestigter Karriere
       und solche, die ihr Musikschaffen über Ne-
       beneinnahmen finanzieren, können es sich
       leisten, auf diese Netzwerke, Unterstützer_
POLITIK                17

Negative Auswirkungen für unabhängi-                     „Es ist äußerst erfreulich, dass der Gesetz-
ge Musikverlage für die Zukunft abge-                    geber bezüglich der sogenannten Verleger-
wendet                                                   beteiligung noch in diesem Jahr gehandelt
                                                         und so negative Auswirkungen für kleine und
Der VUT zu den Änderungen des Ur-                        mittlere Musikverlage für die Zukunft abge-
hebervertragsrechts und des Verwer-                      wendet hat. Daher begrüßen wir die gestern
tungsgesellschaftengesetzes                              Abend beschlossenen Änderungen des Ver-
                                                         wertungsgesellschaftengesetzes“,                 so    Jörg
Gestern Abend hat der Bundestag die Reform               Heidemann, Geschäftsführer des Verbands
des Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung               unabhängiger Musikunternehmen.
des Anspruchs der Urheber und ausübenden
Künstler auf angemessene Vergütung sowie
Änderungen    des   Verwertungsgesellschaf-      2.4.2 V
                                                        alue Gap: Der Richtlinien­­
tengesetzes beschlossen. Aus Sicht des Ver-            vorschlag der Europäischen
bands unabhängiger Musikunternehmen, der               Kommission zur Modernisierung
die kleinen und mittleren Musikunternehmen             des Urheberrechts
vertritt, sind die Änderungen akzeptabel.
                                                 Im Mai 2015 veröffentlichte die Europäische Kom-
Der VUT sieht beispielsweise die Ände-           mission ihre Strategie für einen digitalen Binnen-
rung des § 79b („Vergütung des ausübenden        markt.11 Im Dezember 2015 veröffentlichte sie daran
Künstlers für später bekannte Nutzungen“)        anknüpfend eine Mitteilung mit dem Titel Schritte
im Vergleich zum Regierungsentwurf äußerst       zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht,
positiv. Hier wurde klargestellt, dass der An-   in der sie ihre Ziele und Maßnahmen für ein Urhe-
spruch nicht mehr nur durch eine Verwer-         berrecht für den digitalen Binnenmarkt darlegte.12
tungsgesellschaft   wahrgenommen      werden     Mitte September 2016 wurde schließlich der Richt-
kann. Auch die Ausdehnung des Auskunfts-         linienvorschlag der Europäischen Kommission zur
anspruchs (§ 32e) auf alle in der Lizenzkette,   Modernisierung des Urheberrechts veröffentlicht.
also über die Vertragspartner_innen hinaus,      Auch wir haben uns dazu geäußert:
sieht der Verband positiv, da er die im Re-
gierungsentwurf vorgenommene Einschrän-                  Berlin, 14.09.2016
kung auf die Vertragspartner_innen kritisiert
hatte. So hätten sonst Abrechnungen Dritter              Ein Schritt in die richtige Richtung:
nicht dahingehend geprüft werden können,                 Der VUT zum Richtlinienvorschlag der
ob die Nutzungen in einem angemessenen                   Euro­
                                                             päischen Kommission zur Moder-
Verhältnis zur Vergütung stehen. Kritisch                nisierung des Urheberrechts
sieht der Verband allerdings den Anspruch
auf Rechenschaft, der aus seiner Sicht zu                Der         Verband      unabhängiger        Musikunter-
weit geht. Zudem findet es der VUT bedau-                nehmen e.V. (VUT), der kleine und mittlere
erlich, dass die Musikbranche sowohl im Ge-
setz (§ 32d) als auch in seiner Begründung       11 Vgl. Europäische Kommission. Pressemitteilung: Ein digitaler Bin-
außen vor gelassen wurde. Damit ist unklar,          nenmarkt für Europa: Kommission stellt 16 Initiativen zur Verwirk-
                                                     lichung vor (06.05.2015). Online: http://europa.eu/rapid/press-
ob und unter welchen Umständen Studio-
                                                     release_IP-15-4919_de.htm.
musiker_innen, Chorsänger_innen oder Or-
                                                 12 
                                                    Vgl. Europäische Kommission. Mitteilung der Kommission an
chestermusiker_innen diesen Anspruch auf             das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirt-
Auskunft und Rechenschaft haben. Dies wer-           schafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regio-
                                                     nen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht
den dann die Gerichte klären müssen.
                                                     (09.12.2015).   Online:   http://ec.europa.eu/newsroom/dae/docu-
                                                     ment.cfm?action=display&doc_id=12579.
18   POLITIK

       Musikunternehmen und selbstvermarktende                lerdings wäre eine gesetzliche Klarstellung
       Künstler_innen vertritt, sieht im Vorschlag            notwendig gewesen, dass Service-Provider
       der Europäischen Kommission zur Reform                 wie YouTube rechtlich wie Spotify zu behan-
       der Urheberrechtsrichtlinie, der heute in              deln sind. Sie bieten eigene Inhalte an und
       Brüssel veröffentlicht wurde, einen ersten             sollten sich somit wie andere Contentanbie-
       Schritt in die richtige Richtung.                      ter schadensersatzpflichtig machen, wenn
                                                              sie Inhalte jedem zugänglich machen, ohne
       Für unabhängige Musikunternehmen, die in-              vorher die entsprechenden Rechte erworben
       zwischen für einen Marktanteil von über 35             zu haben“, so Jörg Heidemann, Geschäfts-
       Prozent der genutzten Musikaufnahmen in                führer des Verbands.
       Deutschland stehen, ist das Schließen des
       sogenannten „Value Gaps“ essenziell, sodass      Der Verband hat seitdem die Lobbyarbeit von IM-
       die weiteren den Musiksektor betreffenden        PALA in Brüssel durch mehrere Schreiben an die
       Regelungen der Richtlinie – beispielsweise       Abgeordneten des Europäischen Parlaments unter-
       zur Transparenz der Vertragsverhältnisse –       stützt und seine Position deutlich gemacht. Parallel
       für den VUT fast in den Hintergrund treten.      haben wir uns an die Bundestagsabgeordneten und
       Umso erfreulicher ist es, dass die Europäi-      zuständigen Ministerien gewendet, da natürlich
       sche Kommission das Value Gap-Problem            auch die deutsche Regierung eine Position abstim-
       verstanden und heute einen Lösungsvor-           men und schließlich beziehen wird. Unter anderem
       schlag gemacht hat.                              hat der VUT einen Gesprächstermin mit dem Bun-
                                                        desministerium für Wirtschaft und Energie wahrge-
       Die Kommission will das Problem durch eine       nommen und dort die VUT-Position vertreten und
       vage bleibende Verhandlungs- und mögli-          die Auswirkungen des Value Gaps für kleine und
       cherweise Abschlusspflicht von Lizenzverträ-     mittlere Musikunternehmen detailliert erklärt. Bei
       gen zwischen betroffenen Service-Providern       dieser Gelegenheit konnten auch Fragen der zu-
       und Rechteinhaber_innen lösen, jedenfalls        ständigen Mitarbeiter_innen des Ministeriums be-
       wenn dies im Einzelfall gewünscht ist und        antwortet werden.
       unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
       zum Hostproviderprivileg, das ansonsten un-      Laut VUT ist der Vorschlag der Europäischen Kom-
       angetastet bleibt. Dabei sollen die Parteien     mission hinsichtlich des sogenannten Value Gaps
       von einem noch einzurichtenden unabhängi-        (Artikel 13, in Verbindung mit Erwägungsgrund 38)
       gen Gremium („imperial body“) unterstützt        zu unterstützen, da er eine sinnvolle Lösung für das
       werden.                                          Marktversagen bei der Musiklizenzierung anbietet.
                                                        Der VUT interpretiert den Wortlaut des bezeichne-
       Offenbar ließ sich die Kommission vom be-        ten Erwägungsgrunds dahingehend, dass damit im
       stehenden System bei der Ermittlung der          Umkehrschluss von einer urheberrechtlichen Nut-
       Leermedien- und Geräteabgabe leiten. Dies        zung der Inhalte durch YouTube in seiner derzeiti-
       ist dahingehend problematisch, da – falls        gen Ausgestaltung auszugehen ist.
       sich überhaupt jemand für betroffen erklärt
       – es oft Jahre dauert, bis Verhandlungen         YouTube zahlt aktuell aufgrund der Hostprovider-
       beginnen. Die Verhandlungen selbst ziehen        privilegierung „freiwillig“ an die Rechteinhaber_in-
       sich über Jahre und verlaufen dann oft im        nen und läuft nicht Gefahr, schadensersatzpflich-
       Sande, etwa weil Hardwarehersteller ihr Ge-      tig zu werden. Laut des Verbands sollten hier die
       schäft aufgeben.                                 gleichen Regeln gelten, um dem sogenannten Va-
                                                        lue Gap und damit der Diskrepanz zwischen den
       „Darum ist der Vorschlag der Kommission          Ausschüttungen von YouTube im Vergleich zu den
       zwar ein Schritt in die richtige Richtung, al-   volllizenzierten Streamingdiensten entgegenzuwir-
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