GESCHÄFTSBERICHT 2016/2017 - Verband ...
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GUTE FREUNDE KANN NIEMAND TRENNEN. – FRANZ BECKENBAUER WIR BEDANKEN UNS BEI DEN FREUND_INNEN DES VUT FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG UND DIE GUTE ZUSAMMENARBEIT!
INHALTSVERZEICHNIS 3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort......................................................................................................................................................................5 Vorteile der VUT-Mitgliedschaft..........................................................................................................................6 1. Der VUT in Zahlen...............................................................................................................................................7 1.1 Mitgliederentwicklung............................................................................................................................................7 1.2 Jahresabschluss und Finanzbericht 2016............................................................................................................8 1.2.1 Jahresabschluss 2016..............................................................................................................................................8 1.2.2 Finanzbericht 2016................................................................................................................................................ 10 2. Politik.................................................................................................................................................................... 11 2.1 VUT-Positionen und Stellungnahmen............................................................................................................... 12 2.1.2 VUT-Stellungnahmen........................................................................................................................................... 12 2.2 Weitere Stellungnahmen des VUT.................................................................................................................... 14 2.3 Ausblick.................................................................................................................................................................. 14 2.4 Gesetzgebung....................................................................................................................................................... 15 2.4.1 Urhebervertragsrecht und Verlegerbeteiligung.............................................................................................. 15 2.4.2 Value Gap: Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Modernisierung des Urheberrechts.................................................................................................................. 17 2.4.3 Die neue Portabilitätsverordnung..................................................................................................................... 19 2.4.4 Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes................................................................................ 20 2.4.5 Verwertungsgesellschaftengesetz: Beschwerde gegen den neuen Gesellschaftsvertrag der GVL..... 20 2.4.6 Sonstige Themen und Gerichtsurteile............................................................................................................. 21 3. Bundestagswahl 2017.................................................................................................................................... 23 3.1 Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft...................................................................... 23 3.2 Die VUT-Wahlprüfsteine...................................................................................................................................... 24 3.2.1 Zusammenfassung und Einordnung der Antworten der Parteien............................................................... 24 3.2.2 Faire Beteiligung an der Wertschöpfung: Gleiche Regeln für gleiche Musikangebote......................... 33 3.2.3 Für eine reiche Musiklandschaft: Kulturelle Vielfalt ermöglichen und sichern – auch und vor allem im Radio.............................................................................................................................. 34 3.2.4 Die Rechte von kleinen und mittleren Musikunternehmen sichern und ihre Durchsetzung erleichtern................................................................................................................... 35 3.2.5 Eine zukunftsweisende Musikwirtschaftsförderung für kleine und mittlere Musikunternehmen......... 37 3.2.6 Internationale Geschäfte für kleine und mittlere Musikunternehmen erleichtern und bürokratische Hürden reduzieren..................................................................................................................... 38 4. Kommunikation................................................................................................................................................. 39 4.1 Kommunikationsinstrumente.............................................................................................................................. 39 4.1.1 Webseite................................................................................................................................................................ 39 4.1.2 Social Media.......................................................................................................................................................... 40 4.1.3 Pressemitteilungen, Newsletter, Politik- und Mitgliedermailings............................................................... 41 4.1.4 Weitere Instrumente............................................................................................................................................ 41 4.2 Ausbau der Netzwerke........................................................................................................................................ 42 4.3 Evaluation der externen Kommunikation......................................................................................................... 42
4 INHALTSVERZEICHNIS 5. Internationales.................................................................................................................................................. 43 5.1 Jahresbericht von IMPALA................................................................................................................................. 43 5.2 Jahresbericht von Merlin.................................................................................................................................... 46 5.3 Jahresbericht von WIN (Worldwide Independent Network)....................................................................... 49 6. VUT Indie Days 2017....................................................................................................................................... 51 7. VIA! VUT Indie Awards 2017....................................................................................................................... 53 8. Freund_innen des VUT................................................................................................................................... 55 9. Rahmenverträge und weitere Mitgliedervorteile............................................................................... 56 10. MPN/ARD-Archivbemusterung.................................................................................................................... 57 11. Messen und Kongresse................................................................................................................................. 58 11.1 Midem..................................................................................................................................................................... 58 11.2 Vergünstigungen................................................................................................................................................... 59 12. Aus- und Weiterbildung................................................................................................................................. 60 12.1 Ausbildungslehrgang: Musikfachwirt_in IHK................................................................................................. 60 12.2 Das Mentoring-Programm des VUT für Frauen in der Musikwirtschaft................................................... 61 12.3 Telefonische Rechtsberatung............................................................................................................................. 61 12.4 Persönliche Erstberatung.................................................................................................................................... 61 13. Regionalgruppen des VUT............................................................................................................................ 62 13.1 Bericht des VUT-Süd............................................................................................................................................ 62 13.2 Bericht des VUT-Mitte......................................................................................................................................... 63 13.3 Bericht des VUT-Nord......................................................................................................................................... 65 13.4 Bericht des VUT-West......................................................................................................................................... 65 13.5 Bericht des VUT-Ost............................................................................................................................................ 65 14. MVV – Musikverleger_innen im VUT e.V................................................................................................. 66 15. Music Industry Women.................................................................................................................................. 66 Vorstand................................................................................................................................................................. 68 Geschäftsstelle..................................................................................................................................................... 69 Fachausschüsse des VUT-Vorstands................................................................................................................. 70 Neue VUT-Mitglieder.......................................................................................................................................... 71 Protokoll der VUT-Mitgliederversammlung am 21.09.2016........................................................................... 76 Impressum.............................................................................................................................................................. 86
VORWORT 5 VORWORT #Fairwertung! Hiermit legen wir den Geschäftsbericht für In der Geschäftsstelle gab es auch 2016/2017 wie- 2016/2017 vor. Im Jahr 2016 hat der neu besetzte der Neuigkeiten: Désirée ist stolze Mama von Zwil- Vorstand mit viel frischem Wind seine Arbeit aufge- lingen geworden, dazu herzlichen Glückwunsch. nommen und gemeinsam durften wir die VUT Indie Ab September wird sie sich langsam wieder in den Days und die VIA! VUT Indie Awards zum zweiten Arbeitsalltag eingliedern und sich zunächst mit ih- Mal in Hamburg erleben. Anfang 2017 sahen wir uns rer Elternzeitvertretung Yvonne die Stelle teilen. leider gezwungen, Beschwerde gegen den neuen Seit April 2017 ist unser Büro an neuer Adresse zu Gesellschaftervertrag der GVL beim Deutschen Pa- finden. Wir sind von Kreuzberg nach Charlotten- tent- und Markenamt einzulegen und warten zum burg umgezogen und fühlen uns in unmittelbarer Zeitpunkt der Drucklegung noch immer auf Ant- Nachbarschaft zu anderen Musikverbänden, wie wort. beispielsweise DMV und SOMM, sehr wohl. Anfang des Jahres waren Vorstand und Geschäfts- stelle auf einer Strategietagung, um den Fahrplan Mit freundlichen Grüßen und die Ausrichtung des Verbandes für 2017 und da- rüber hinaus festzulegen. Seitdem arbeiten wir an der Umsetzung. Die ersten sichtbaren Ergebnisse sind das runderneuerte Musikuniversum sowie die Broschüre Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft, die an politische Entschei- der_innen zusammen mit unseren Wahlprüfstei- Christof Ellinghaus nen versendet wurde (siehe auch Kapitel 3). Dafür Vorstandsvorsitzender möchten wir dem Team der VUT-Geschäftsstelle und den VUT-Vorstandsmitgliedern ganz herzlich Danke sagen. Ihr, liebe Mitglieder, habt zahlreich an unserer aktu- ellen Mitgliederbefragung teilgenommen. Das lie- fert uns weiteren Input für die interne und externe Jörg Heidemann Ausgestaltung unserer Arbeit. Dankeschön! Geschäftsführer
6 VORTEILE DER VUT-MITGLIEDSCHAFT VORTEILE DER VUT-MITGLIEDSCHAFT VORTEILE FÜR MITGLIEDER ARD/MPN: Vergütung für die digitale EMA sparen G Bemusterung der ARD-Schallarchive beraten werden Merlin: VUT-Mitglieder zahlen eine Gebühr von Mitgliederrabatte 1,5% statt 3,5% e bam: 10% Rabatt auf Kurse und Seminare informiert werden EPI – Erich Pommer Institut: 10% Rabatt auf das netzwerken Weiterbildungsprogramm mitgestalten immer ein offenes Ohr VIELE WEITERE RABATTE UND EXKLUSIVE MITGLIEDERKONDITIONEN RAHMENVERTRÄGE UND KNOW-HOW Branchenevents wie Reeperbahn Festival, c/o K now-how aus der Musikbranche pop, Midem, BIME, Sonár+D u.v.m. kommentierte Musterverträge, erstellt von einer Medienproduktion (z.B. CD-Pressung) auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei (z.B. Abos von Branchenmagazinen: MusikWoche Bandübernahmevertrag, Musikverlagsvertrag, Mietwagen (SIXT, Europcar) Managementvertrag, Lizenzvertrag, Hotelbuchungen Künstlerexklusivvertrag, Agenturvertrag) Telefontarife: Individuell gestaltbare Tarife mit telefonische oder persönliche besonderen Konditionen Existenzgründungsberatung Versicherungen und Vorsorge bei der Prill- verständliche Informationen zu den Assekuranz Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL Naturstrom: Bonus beim Wechsel Anleitungen für Anträge (GEMA, Labelcode, ISRC, EAN usw.) WEITERHIN Informationen zu Förderung und Weiterbildung Präsenz von Vorstand oder Geschäftsleitung bei Dienstleisterlisten z.B. für Promotion, Mastering, wichtigen Veranstaltungen der Branche Pressung, Medienanwält_innen, Steuerberater_ regionale VUT-Vertretungen und innen etc. Ansprechpartner_innen vor Ort: Nord, Mitte, Seminare, Beratung und Hilfestellung u.a. im West, Süd und Ost Label- und Verlagsbereich Interessenvertretung kleiner und mittlerer Kontakte und Netzwerk „VUT für VUT“ Musikunternehmen gegenüber Politik, Gremienarbeit Medien und benachbarten Branchen sowie aktuelle Brancheninformationen in den Gremien weiterer Institutionen der Tipps und Tricks Musikwirtschaft Rechtsberatung (werktags von 17 bis 18 Uhr) deutschlandweite und internationale Netzwerke: Der VUT ist Mitglied bei IMPALA, WIN wöchentliche Newsletter (Worldwide Independent Network), dem Deutschen Musikrat, CLASS – Association of HIER SPART IHR MIT UNS BARES GELD Classical Independents in Germany e.V., IMUC, GEMA: 36,6% per VUT-Einzel- oder Jazz & World Partners -Normalvertrag sparen: Nur 8,712% vom HAP für CD/DVD/Vinyl sowie Musik-DVD/Video DIE VUT-MITGLIEDSCHAFT MIT GEMA: 20% Rabatt auf den Lizenzsatz für DEUTLICHEN WIRTSCHAFTLICHEN Hörbücher VORTEILEN LOHNT SICH GEMA: VUT-Wiedergabevertrag: 20% Rabatt auf BEREITS BEISPIELSWEISE GEMA-Gebühren für Veranstaltungen a b 1.000 hergestellten CDs pro Jahr GS1 - EAN-Strichcodes/Barcodes: 85% sparen! ab ca. 2.000 € GEMA-Gebühren pro Jahr auch Die einmalige Gebühr für einen EAN-Stammcode für kleine Veranstalter_innen und Clubbesitzer_ reduziert sich von 330 € auf 49 € innen (teilweise sogar bei nur einer Veranstaltung ISRC: 50% Rabatt (125 € statt 250 €) bei der im Jahr!) Vergabe des ISRC durch den BVMI wenn Ihr den ISRC und EAN beantragen wollt
DER VUT IN ZAHLEN 7 1. DER VUT IN ZAHLEN 1.1 Mitgliederentwicklung BIS JAHR 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 06/2017 Eintritte 112 137 134 130 123 112 80 76 83 63 49 (128) Austritte 105 78 110 76 100 97 82 104 31 35 korr. 169 Realer Zu- (-52) 7 59 24 54 23 15 -2 -73 13 14 wachs korr. -93 Stand der Mitgliedschaft zum 30.06.2017: 1.146 Stand der Mitgliedschaft zum 31.12.2016: 1.107 Gemäß der neu in Kraft getretenen Satzung haben Für das Jahr 2016 beträgt die Zahl der Austritte 31, wir im Laufe des Jahres 2015 mehrere Mitglieder wovon in einigen Fällen ebenfalls Ausschlüsse nach wegen offener Mitgliedsbeiträge nach Inkassover- Inkassoverfahren erfolgten. Da die Inkassoverfah- fahren rückwirkend zum 31.12.2014 ausgeschlossen. ren gegen Mitglieder mit langjähriger Schuldner- Dadurch muss die Zahl der Austritte im Jahr 2014 historie auch 2017 weitergehen, könnte sich die Zahl auf 169 nach oben korrigiert werden. für das Jahr 2016 durch rückwirkende Ausschlüsse zum 31.12.2016 noch erhöhen.
8 DER VUT IN ZAHLEN 1.2 Jahresabschluss und Finanzbericht 2016 1.2.1 Jahresabschluss 2016 GELDKONTEN – BESTAND PER 01.01.2016 IST 01.01.2016 Kasse 1.711,32 € Berliner Bank Girokonto 815,52 € Berliner Bank Projektkonto 5.041,14 € Berliner Bank Tagesgeld 769,01 € Berliner Bank Termingeld 50,00 € LBB Hauptkonto 29.387,56 € LBB Tagesgeld 361.512,98 € SUMME GELDBESTAND PER 01.01.2016 399.287,53 € EINNAHMEN 2016 BUDGET IST Mitgliedsbeiträge 388.800,00 € 376.501,00 € Aufnahmegebühren 4.000,00 € 4.900,00 € Zinseinnahmen 400,00 € 277,43 € Sonstige Einnahmen 2.379,69 € IMPALA/Trust 1.900,00 € 0,00 € PROJEKTE 2016 BUDGET IST Freund_innen des VUT 12.000,00 € 15.000,00 € ARD/MPN -2.000,00 € 3.080,00 € SUMME EINNAHMEN 2016 405.100,00 € 402.138,12 € AUSGABEN 2016 BUDGET IST Löhne/Gehälter 191.623,00 € 192.631,62 € Freie Mitarbeiter_innen 61.040,00 € 60.103,64 € Regionalgruppen 28.725,40 € 38.187,76 € Mitgliedschaften 14.000,00 € 14.258,68 € Reisekosten 22.000,00 € 10.495,29 € Vorstand 8.777,46 € Vereinsausgaben/Bewirtung 2.000,00 € 996,74 € Miete 16.000,00 € 16.848,00 € Mietnebenkosten 1.100,00 € 1.144,30 € Bürobedarf 4.000,00 € 3.512,82 € Körperschaftssteuer/Kapitalertragssteuer/SolZ -5.598,54 € Porto/Versand 2.000,00 € 657,24 € Telekommunikation 3.000,00 € 4.742,08 € Investitionen/GWG 4.000,00 € 0,00 € Nebenkosten Geldverkehr 1.200,00 € 1.075,90 €
DER VUT IN ZAHLEN 9 Presse/PR/Webseite 20.000,00 € 18.632,76 € Abonnements 800,00 € 915,46 € Gebühren/Versicherungen 2.000,00 € 5.480,59 € Abschreibungen 7.000,00 € 18.202,89 € Gesetzliche Sozialaufwendungen Vorjahre 4.611,60 € 56.224,47 € PROJEKTE 2016 BUDGET IST Midem 0,00 € 8.306,27 € VIA! VUT Indie Awards 5.000,00 € 1.940,76 € Sonderprojekte (Playlisten, Mentoring) 10.000,00 € 1.660,42 € Indie Days 5.000,00 € 4.784,21 € SUMME AUSGABEN 2016 405.100,00 € 463.980,82 € ERGEBNIS 0,00 € -61.842,70 € GELDBESTAND AM 31.12.2016 IST Kasse 979,51 € Berliner Bank Girokonto 3.733,46 € Berliner Bank Projektkonto 5.041,14 € Berliner Bank Tagesgeld 769,05 € LBB Hauptkonto 21.698,72 € LBB Tagesgeld 286.556,48 € SUMME GELDBESTAND PER 31.12.2016 318.778,36 € ÜBERTRAG FOLGEJAHR 318.778,36 €
10 DER VUT IN ZAHLEN 1.2.2 Finanzbericht 2016 Für die Regionalgruppen wurden 28.725 € budge- tiert und auf Basis der tatsächlichen Anforderun- Der VUT hat mit seinen Bundesaktivitäten („BUND“) gen aus den einzelnen Regionalgruppen schließlich das Verbandsjahr 2016 mit einem Ergebnis von mi- 26.455,50 € ausgezahlt. Durch Einsatz ihrer Rückla- nus 61.842,70 € abgeschnitten. Gegenüber einem gen haben die Regionalgruppen im Jahr 2016 insge- budgetierten ausgeglichenen Wert entspricht das samt 38.187,86 € ausgegeben. einer negativen Abweichung in derselben Höhe. Während die geplanten Einnahmen um 12.299 € Der Etat Reisekosten (Plan 22k €) wurde trotz Rei- unterschritten wurden, wurden 58.880,82 € mehr setätigkeit des Vorstands und erneuter Strategieta- ausgegeben als geplant. Der Ergebnisbetrag von gung nur zur Hälfte ausgeschöpft, wobei die Kosten 61.842,70 € wurde den Rücklagen entnommen. für den Vorstand, die bisher Teil der Reisekosten Die Bank- und Kassenbestände beliefen sich zu waren, nun mit 9k € separat ausgewiesen werden. Beginn des Wirtschaftsjahres 2016 auf 399.287,53 € und nahmen zum 31.12.2016 um 80.509,17 € auf Durch ein effizienteres Mahnwesen, bei dem der 318.778,36 € ab. VUT auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat, konnten wir 3.052,77 € an Verzugszinsen und Die geplanten Mitgliedsbeiträge konnten nicht damit verbunden weitere Forderungen (darunter ganz realisiert werden, wir blieben 12.299 € unter 1k € bereits in Vorjahren abgeschriebene Beträge) der Planzahl. Auf der anderen Seite lagen die Ein- realisieren, mussten aber Abschreibungen auf For- nahmen aus dem Programm Freund_innen des VUT derungsausfälle nach erfolglosem Inkasso in Höhe um 3.000 € höher als budgetiert. von 15k € hinnehmen und Kosten von 8k € aufwen- den. Die Abschreibungen, Kosten und Erträge sind Für die ARD übernehmen wir bekanntlich seit ei- in der gleichnamigen Position aufgeführt. nigen Jahren die Auszahlung der MPN-Gelder an die berechtigten Labels. Da trotz intensiver Bemü- Die Investitionen in die Webseite sowie das Intra- hungen seitens der Geschäftsstelle einige Firmen net, die hier in der Position „Presse/PR/Webseite“ nicht kontaktiert werden konnten, führte dies dazu, geführt werden, blieben zusammen innerhalb des dass Gelder in Höhe von 3k € im Jahr 2016 nicht gesetzten Budgets. ausgezahlt werden konnten. Sofern sich Empfän- ger_innen zukünftig noch ermitteln lassen, werden Wir hatten 2015 nachträglich den Sozialversiche- die Mittel dann ergebniswirksam ausgezahlt. rungsstatus unserer freien Mitarbeiter_innen einer Überprüfung unterziehen lassen. Das Clearingver- Im Personalbereich (sozialversicherungspflichtige fahren hat 2016 zu weiteren Rechtskosten in Höhe Arbeitsverhältnisse) waren für 2016 191.623 € für von 2.374,05 €, aber auch einer Erstattung von insgesamt fünf Mitarbeiter_innen vorgesehen: Jörg 1.698,05 € geführt. Der in den Rücklagen befind- Heidemann, Robert Klamann, Désirée Reimer (in liche Betrag kam im vergangenen Jahr nunmehr in Elternzeit), Yvonne Franken (Schwangerschafts- und Höhe von 56.224,47 € zur Auszahlung. 2015 hatten Elternzeitvertretung) sowie Verena Blättermann. wir gegen einen weiteren Bescheid der Deutschen Betrachtet man den Personalbereich und die freien Rentenversicherung Widerspruch eingelegt, erhiel- Mitarbeiter_innen in Summe, so stehen geplanten ten 2016 vollumfänglich Recht und bekommen unse- 253k € ebenso hohe Auszahlungen (253k €) gegen- re Verfahrenskosten (s.o.) ersetzt. VUT-Mitglieder über. können auf Anfrage nähere Informationen über die Geschäftsstelle erhalten.
DER VUT IN ZAHLEN | POLITIK 11 Für die VIA! VUT Indie Awards war ein Zuschuss 2. POLITIK von 5k € budgetiert worden, der nur in Höhe von 2k € in Anspruch genommen werden musste. Für In der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jah- die Indie Days war ebenfalls ein Zuschuss von 5k € res standen insbesondere die Themen Urheberver- vorgesehen, der auch ausgeschöpft wurde. tragsrecht und Verlegerbeteiligung im Fokus un- serer Arbeit (siehe dazu Kapitel 2.4.1). Wir hatten genau wie andere Verbände vor den negativen Fol- Da es bei der Durchführung der Midem-Messeprä- gen für kleine und mittlere Musikverlage gewarnt, senz in der Regel nicht möglich ist, Kosten und Er- falls die Verlegerbeteiligung fallen sollte. Letztlich löse so zu steuern, dass sie im selben Jahr anfallen, hat der Gesetzgeber kurz vor dem Jahreswechsel kommt es immer wieder zu Projektergebnissen, die dies glücklicherweise verhindert. sich über die Jahre allerdings ausgleichen, weil die Midem-Präsenz stets mit einem Nullergebnis ge- Gleichzeitig nahm die Diskussion um den soge- plant wird. Für das Jahr 2016 beläuft sich das Pro- nannten „Value Gap“ mit der Veröffentlichung des jektergebnis bei der Midem auf minus 8k €. Vorschlags der Europäischen Kommission zur Re- form der Urheberrechtsrichtlinie im September Thomas Zimmermann 2016 Fahrt auf (siehe dazu Kapitel 2.4.2). Mit Value Schatzmeister Gap wird die Diskrepanz zwischen Nutzungszah- len und dem Geld, das von Diensten wie YouTube an die Musikschaffenden und ihre Partner_innen ausgeschüttet wird, im Vergleich zu den Nutzungen und Ausschüttungen ordentlich lizenzierter Stre- amingdienste bezeichnet. Dieses Thema wird uns auch im weiteren Jahresverlauf maßgeblich beglei- ten. Bezüglich des Value Gaps arbeiten wir inten- siv mit unserem Dachverband IMPALA in Brüssel zusammen. 2017 wurde zudem das Telemediengesetz erneut angepasst (siehe dazu Kapitel 2.4.4). Detailliertere Informationen zu unseren wichtigsten Themen im vergangenen Jahr sind in den folgenden Kapiteln zu finden.
12 POLITIK 2.1 V UT-Positionen und Stellungnahme des VUT zum Stellungnahmen Grünbuch Digitale Plattformen In Stellungnahmen kommentiert der Verband einen Sehr geehrter Herr Staatssekretär, konkreten Gesetzesentwurf bzw. legt seinen Stand- sehr geehrte Damen und Herren, punkt zu einem bestimmten Sachverhalt dar. Posi- tionspapiere sind Grundlagenpapiere und dienen ich freue mich im Namen des Verbands unabhän- dem Vorstand und der Geschäftsstelle zur Informa- giger Musikunternehmen e.V. (VUT), dessen Vor- tion über die VUT-Position zu relevanten Themen. sitzender ich bin, zum Grünbuch Digitale Platt- Des Weiteren bilden die Papiere die Grundlage für formen Stellung zu nehmen. Der VUT vertritt die den Dialog mit der Politik und die Basis für die Öf- Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen fentlichkeitsarbeit zu den genannten Themen. Die der deutschen Musikwirtschaft. Zu seinen Mitglie- Positionspapiere und Stellungnahmen werden in dern zählen rund 1.300 Labels, Verlage, Vertriebe der entsprechenden Rubrik auf der VUT-Webseite sowie Künstler_innen, die sich selbst vermarkten. veröffentlicht und sind somit für alle einsehbar, die Insgesamt stehen unabhängige Musikunternehmen sich über die Positionen des Verbands informieren für einen Marktanteil von über 35 Prozent der ge- wollen. Da wir uns 2016/2017 auf bestehende The- nutzten Musikaufnahmen. Kennzeichnend für un- men bzw. auf aktuelle Gesetzesprozesse konzent- sere Mitgliedsunternehmen sind die partnerschaft- riert haben, haben wir keine neuen Positionen ver- liche Beziehung zu ihren Künstler_innen und ihre öffentlicht. Stattdessen haben wir für das Wahljahr Innovationsbereitschaft. Die Musikwirtschaft kann und die kommende Legislaturperiode eine Broschü- bereits auf einen großen Erfahrungsschatz in Be- re mit unseren zentralen Themen und Forderungen zug auf die Digitalisierung zurückblicken. Ob MP3, veröffentlicht (siehe dazu Kapitel 3.1). Peer-to-Peer, iPod, iTunes oder Spotify, Musik war von Anfang an ein bedeutender Katalysator für In- ventions- und Innovationsschübe der Digitalisie- 2.1.2 VUT-Stellungnahmen rung. Der VUT hat sich am Dialogprozess zum Grünbuch Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Digitale Plattformen1 , das im Rahmen der Digitalen Wirtschaft und Energie es sich zum Ziel gesetzt Strategie 2025 vom Bundesministerium für Wirt- hat, einen zeitgemäßen ordnungspolitischen Rah- schaft und Energie veröffentlicht wurde, beteiligt. men für digitale Plattformen zu schaffen und brin- Ziel ist hierbei ein weiterentwickelter Ordnungsrah- gen gerne unsere Erfahrungen ein. Denn für kleine men für digitale Plattformen. Die Ergebnisse des und mittlere Unternehmen ist ein funktionierender Dialogprozesses wurden in diesem Jahr in einem Markt mit fairen Wettbewerbsbedingungen von es- Weißbuch 2 vorgelegt. Die folgende Stellungnahme senzieller Bedeutung. haben wir im Rahmen des Dialogprozesses einge- reicht: Am anschaulichsten ist aus unserer Sicht zum The- ma Plattformen das Beispiel „Independents vs You- Tube (Google)“ aus dem Jahr 2014.3 YouTube ver- 1 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Grün- schickte im Vorhinein des Starts seines geplanten buch Digitale Plattformen (Mai 2016). Online: https://gruenbuch. Premium-Streamingdienstes ein Lizenzangebot an de.digital/fileadmin/redaktion/BMWi/gruenbuch-digitale-platt- unabhängige Musikunternehmen. Die Vertrags- formen.pdf. 2 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Weißbuch Digitale Plattformen – Digitale Ordnungspolitik 3 Vgl. VUT. YouTube droht unabhängigen Musikunternehmen mit für Wachstum, Innovation, Wettbewerb und Teilhabe (März dem Sperren ihrer Inhalte (23.05.2014). Online: http://www.vut. 2017). Online: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikati- de/no_cache/presse/aktuelles-presse/artikel/details/youtube_ onen/Digitale-Welt /weissbuch-digitale-plattformen.pdf?_ _ droht_unabhaengigen_musikunternehmen_mit_dem_sperren_ blob=publicationFile&v=20. ihrer_inhalte/.
POLITIK 13 bedingungen waren laut VUT-Mitgliedern äußerst • Das wiederum geht nicht nur zulasten der Mu- ungünstig und nicht verhandelbar, da mit Google sikunternehmen, sondern auch der etablierten nicht verhandelt werden kann. Gleichzeitig lag die Streamingdienste wie Spotify und Deezer, die als angebotene Vergütung unter den Preisen, die etab- Inhalteanbieter Lizenzen erwerben mussten. lierte Streamingdienste wie beispielsweise Spotify • Nicht auf YouTube stattzufinden würde für kleine für die gleiche Nutzung zahlen. Die Verträge gin- und mittlere Musikunternehmen bedeuten, nicht gen mit der Drohung einher, dass die Inhalte der auf der größten Musikplattform der Welt auffind- Unternehmen auf der Videoplattform YouTube ge- bar zu sein. sperrt würden, wenn sie das Vertragsangebot für den Premium-Streamingdienst nicht annähmen. Da- Im Grünbuch wird zu Recht die Frage formuliert, wie gegen stellten sich die Independent-Verbände welt- „grundlegende Rechte, wie z.B. das Urheberrecht“ 7 weit. Letztlich kam YouTube den Forderungen der weiter gesichert werden können. Betrachtet man die Independent-Verbände nach und einigte sich mit Fragestellungen auf Seite 9, so ist hinsichtlich des Merlin, der globalen Lizenzagentur der Indepen- Beispiels YouTube im Vergleich zu den lizenzierten dents.4 Dennoch ist am Verlauf der Debatte rund Streamingdiensten wie Spotify klar, dass hier „Un- um den sogenannten Value Gap erkennbar, dass ternehmen, die auf einem gemeinsamen Markt ak- Themen wie Value Gap und das missbräuchliche tiv sind“, nicht „einheitlich reguliert werden“8 . Nur Ausnutzen von Marktbeherrschung für die Musik- wenn der Rechtsrahmen, in dem sich YouTube und wirtschaft noch nicht abgeschlossen sind.5 andere Plattformen, die urheberrechtlich relevante Inhalte anbieten, aktuell bewegen, angepasst wird, Das Beispiel YouTube illustriert die folgenden wich- kann hier wieder eine Balance hergestellt werden tigen Punkte, die auch im Grünbuch Digitale Platt- und eine klare Linie zwischen Inhalteanbieter und formen angesprochen werden: tatsächlich rein passiven Hostprovidern gezogen wer- den. • YouTube als weltweit beliebteste Musikquelle ist aufgrund der Hostproviderprivilegierung nicht Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum dazu verpflichtet, Lizenzen einzuholen und ist da- Thema Plattformen begrüßen wir, denn die Kom- mit nicht den gleichen Wettbewerbsbedingungen mission hat das Problem erkannt und adressiert. unterworfen wie Spotify und Deezer. Anbieter von User Generated Content (UGC) sol- • Mithilfe seiner Marktmacht auf dem Video-Strea- len verpflichtet werden, mit Rechteinhaber_innen ming-Markt (YouTube ist mit mehr als 800 Millio- Verträge zu verhandeln und Technik zur Identifika- nen monatlichen Nutzer_innen der größte Dienst tion von Inhalten bereitstellen. Diesen Ansatz gilt in seinem Markt 6) versuchte der Konzern, unab- es dahingehend weiterzuentwickeln, dass im Er- hängige Musikunternehmen in Verträge zu zwin- gebnis Serviceprovider wie YouTube eindeutig als gen und die Preise zu diktieren. Anbieter eigener Inhalte definiert sind, die diese • YouTube überträgt diese Dominanz auf den Au- Inhalte öffentlich zugänglich machen. Wer die Nut- dio-Streaming-Markt, denn YouTube ist gleichzei- zungsrechte für die urheberrechtliche Verwertung tig die weltweit beliebteste Musikquelle. eigener Inhalte nicht erwirbt, macht sich schadens- ersatzpflichtig. Die Hostproviderprivilegierung darf daher nicht länger für Services wie YouTube gelten. 4 Vgl. VUT. Der VUT begrüßt die Einigung zwischen YouTube und Nur ein mit Schadensersatz bewehrter Lizenzan- Merlin (17.11.2014). Online: http://www.vut.de/no_cache/presse/ aktuelles-presse/artikel/details/der_vut_begruesst_die_eini- gung_zwischen_youtube_und_merlin/. 5 Vgl. IMPALA. Artists call on the EU to fix the value gap (30.06.2016). 7 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Grünbuch Online: http://impalamusic.org/content/artists-call-eu-fix-value-gap. Digitale Plattformen (Mai 2016), S. 6. Online: http://www.bmwi.de/ BMWi/Redaktion/PDF/G/gruenbuch-digitale-plattformen,propert 6 Vgl. IFPI. Global Music Report. Music Consumption Exploding y=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf. Worldwide. State of the Industry Overview 2016. (2016), S. 23. On- line: http://www.ifpi.org/downloads/GMR2016.pdf. 8 Ebd. S. 9.
14 POLITIK spruch lässt sich durchsetzen, denn die Höhe des 2.2 W eitere Stellungnahmen des Schadensersatzes entspricht der Höhe einer ange- VUT messenen Lizenz (sog. Lizenzanalogie). Der Verband hat sich des Weiteren an gemeinsa- Wir begrüßen, dass das Grünbuch feststellt, dass men Stellungnahmen des Forums der Rechteinha- der Ordnungsrahmen auch durchsetzbare Rechte ber beteiligt. Dazu zählen beispielsweise die Stel- umfassen muss 9 und dass hierbei festgestellt wird: lungnahme zum Regierungsentwurf für ein Drittes „Einfache, schnelle Verfahren sind für die effekti- Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (3. ve Durchsetzung von Rechten von wesentlicher TMGÄndG) und die Stellungnahme zum Gesetzent- Bedeutung. Das System der Rechtsdurchsetzung wurf zur Abänderung des Gesetzes gegen Wettbe- braucht ein Update“10. Dies können wir voll und werbsbeschränkungen. VUT-Justiziar Reinher Karl ganz unterschreiben. vertritt den Verband im Forum der Rechteinhaber und nimmt an den regelmäßigen Sitzungen teil. Das Der Rechtsrahmen muss wirksame Maßnahmen ge- Forum der Rechteinhaber repräsentiert große Tei- gen strukturell rechtsverletzende Dienste erlauben, le der deutschen Kultur-, Kreativ- und Markenwirt- die sich hinter anonymen Nutzer_innen, Briefkas- schaft und nimmt seit Jahren an zahlreichen Stel- tenfirmen und Strohmännern verstecken. len gemeinsame Positionen gegenüber der Politik ein. Zum Forum der Rechteinhaber gehören neben Strukturell rechtsverletzende Dienste müssen von dem VUT zum Beispiel der Börsenverein des deut- legalen Wirtschaftsbereichen wie Werbemarkt schen Buchhandels, der Markenverband, die Ver- oder Finanzdienstleistungen entkoppelt werden. wertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Me- Jede_r Akteur_in (Admin-, Werbe-, Payment- und dia, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), die Server-Dienstleister) innerhalb einer Struktur, die Deutsche Fußball Liga (DFL), der Deutsche Musik- Rechtsverletzungen billigend in Kauf nimmt, sollte verleger-Verband (DMV) und die Spitzenorganisati- den Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet on der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). sein. Gerne stehen wir auch zu einem persönlichen 2.3 Ausblick Gespräch zur Verfügung, um über die genannten Punkte ausführlicher zu sprechen. Zum Zeitpunkt des Druckschlusses des vorliegen- den Berichts stehen wir kurz vor den Bundestags- Mit freundlichen Grüßen wahlen. Unsere Kernthemen, die wir in der Bro- schüre Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Christof Ellinghaus Musikwirtschaft inklusive unserer Forderungen Vorstandsvorsitzender vorgestellt haben, werden wir in der neuen Legis- laturperiode weiterverfolgen. Priorität auf unse- rer politischen Agenda hat das Schließen des so- genannten Value Gaps (siehe auch Kapitel 2.4.2). Zudem werden wir die Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine nutzen, um daran in Gesprä- chen anzuknüpfen. 9 Vgl. Ebd. S. 12. 10 Ebd. S. 16.
POLITIK 15 2.4 Gesetzgebung Ackermann gefällt, das verheerende Auswirkungen für kleine und mittlere Musikverlage befürchten Sowohl auf deutscher als auch auf europäischer ließ, sollte die GEMA das Urteil zum Anlass neh- Ebene waren und sind gesetzliche Änderungen im men, Zahlungen daraufhin zurückzuhalten oder ein- Gange, die die Mitglieder des VUT betreffen. An zustellen. Aus diesem Grund hatte sich der VUT, dieser Stelle soll näher auf die wichtigsten Bereiche genau wie andere Branchenverbände, diesbezüg- für kleine und mittlere Musikunternehmen einge- lich an die Politik und Öffentlichkeit gewendet. Die gangen werden. folgende Pressemitteilung gab der Verband am 17. November 2016 heraus: 2.4.1 U rhebervertragsrecht und Kammergericht kassiert Verlegeranteil Verlegerbeteiligung – Verheerendes Urteil für kleine und mittlere Musikverlage Im Herbst 2015 veröffentlichte das Bundesminis- terium der Justiz und für Verbraucherschutz den Der Verband unabhängiger Musikunterneh- Referentenentwurf des Gesetzes zur verbesserten men (VUT) hält die Entscheidung des Kam- Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und aus- mergerichts Berlin im Berufungsverfahren übenden Künstler auf angemessene Vergütung. Ziel der Autoren Bruno Kramm und Stefan Acker- des Gesetzes war unter anderem, die Verhandlungs- mann gegen die GEMA am 14.11.2016 für äu- position der Urheber_innen zu stärken, sodass sie ßerst problematisch. Zu den Mitgliedern eine angemessene Vergütung auf Augenhöhe ver- des Verbands zählen mehr als 300 kleine handeln und auch durchsetzen können. Wie im und mittlere Verlage, die in der Fachgrup- letzten Geschäftsbericht dargelegt, nahm der VUT pe der Musikverleger_innen im VUT (MVV) nach Veröffentlichung des Regierungsentwurfs 2016 organisiert sind. Laut der Pressemitteilung mehrere Gesprächstermine zusammen mit DO- des Kammergerichts war die GEMA nicht MUS, der Dachorganisation der Musikschaffenden, berechtigt, den sogenannten Verlagsanteil wahr. Als Grundlage dafür diente ein gemeinsames an die Verlage auszuschütten. Die Musikver- Positionspapier. Das parlamentarische Verfahren leger_innen der Autor_innen hätten weder ging im Dezember 2016 zu Ende, nachdem sich die eigene Rechte begründet, noch die Nut- zweite und dritte Lesung zunächst verzögert hatte. zungsrechte der Autor_innen bei der GEMA eingebracht, was über den Wahrnehmungs- Bei der öffentlichen Anhörung zum Urheberver- vertrag der Autor_innen geschehen sei. Kon- tragsrecht Mitte 2016 stand auch das Thema der krete Zahlungsanweisungen zwischen den Verlegerbeteiligung auf der Tagesordnung. VUT- klagenden Autoren, Verlagen und der GEMA Justiziar Reinher Karl hatte im Vorhinein an einer seien nicht getroffen worden, auch konkrete Expertenanhörung der CDU/CSU-Fraktion teilge- Abtretungen der Ansprüche seien nicht ver- nommen und die Position des Verbands dort ver- einbart gewesen. treten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte Regelungsvorschläge zur Dieser Urteilsspruch kann aus Sicht des Ver- Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung bandes verheerende Auswirkungen haben. von Urhebern und Verlegern in Folge der Urteile Sollte die GEMA als Reaktion auf das Urteil EuGH „Reprobel" und BGH „Vogel" vorgelegt, um die Ausschüttungen an Verlage einstellen, so das durch die Urteile in Frage gestellte Vorge- droht kleinen und mittleren Musikverlagen hen bezüglich der Beteiligung der Verleger_innen Insolvenzgefahr. wieder auf eine stabile Basis zu stellen. Das Kam- mergericht Berlin hatte im November ein Urteil Zu den Aufgaben der Musikverlage zählen zugunsten der Autoren Bruno Kramm und Stefan unter anderem die Vermittlung und Verbrei-
16 POLITIK tung der Werke, Promotion, Akquise für Film- innen und Finanzgeber_innen zu verzichten. und Werbemusik, GEMA-Meldungen und die Dazu gehören gerade auch die Leistungen finanzielle Unterstützung der Autor_innen. der Musikverlage. Damit spielen sie eine wichtige Rolle für die Autor_innen. Die Entscheidung des Kam- Nachdem der Tagesordnungspunkt, der sowohl Ur- mergerichts steht somit in starkem Kontrast hebervertragsrecht als auch Verlegerbeteiligung zu dieser partnerschaftlichen Beziehung und betraf, aufgrund der ausstehenden Einigung der den Vereinbarungen zwischen der Mehrheit Koalitionsfraktionen im November kurzfristig abge- der Musikverlage und ihren Künstler_innen. setzt worden war, beschloss der Rechtsausschuss die Beschlussempfehlung des Gesetzes zur verbes- „Wir fordern den Gesetzgeber auf, schnell serten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber zu handeln und eine gesetzliche Regelung und ausübenden Künstler auf angemessene Vergü- zu schaffen. Die Verlegerinnen und Verleger tung sowie zur Beteiligung von Verlegern schließ- brauchen wie die Tonträgerherstellerinnen lich in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2016. und -hersteller sowie Sendeunternehmen ei- Die zweite und dritte Lesung fand noch in dersel- gene Rechte für ihre Leistungen. Bis es so ben Woche statt, infolge wurde die Beschlussemp- weit ist, sind Autorinnen, Autoren, Musikver- fehlung des Rechtsausschusses vom Bundestag lage und die GEMA aufgefordert, eine ein- angenommen. Ganz entscheidend für Verleger_in- vernehmliche Übergangslösung zu schaffen, nen im Hinblick auf das bereits erwähnte Urteil des die das Schlimmste verhindert“, so Jörg Hei- Kammergerichts Berlin, das auch als „Kramm-Ur- demann, Geschäftsführer des VUT. teil“ bekannt geworden ist, war die Ergänzung von § 27 VGG um einen weiteren Absatz. In Absatz 2 ist Unabhängige Musikunternehmen arbeiten in nunmehr klargestellt, dass eine Verwertungsgesell- der Regel auf der Grundlage von Mischkalku- schaft, die Rechte für mehrere Rechteinhaber_in- lationen. Eine ihrer Einnahmequellen ist sehr nen, also zum Beispiel für Autor_innen und Ver- häufig ein angeschlossener Musikverlag. leger_innen, wahrnimmt, im Verteilungsplan regeln Neue Künstler_innen veröffentlichen häufig kann, dass die Einnahmen aus der Wahrnehmung nicht nur auf einem Label, sie verlegen auch dieser Rechte unabhängig davon, wer diese Rechte im angeschlossenen Musikverlag. Die vom eingebracht hat, nach festen Anteilen verteilt wer- Musikverlag erwirtschafteten Einnahmen fi- den. Weiter wurde klargestellt, dass Urheber_innen nanzieren nicht nur Marketingmaßnahmen gegenüber der Verwertungsgesellschaft zustimmen quer, sie ermöglichen Darlehen für Künst- können, die Verleger_innen an den Einnahmen aus ler_innen und tragen zur Kostendeckung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu beteiligen. Produktionen bei. Künstler_innen, Autor_in- Die seit Jahrzehnten geübte Praxis der Einnahmen- nen, Manager_innen, Labels, Musikverlage, verteilung durch die GEMA zwischen Verlagen und Musikclubs, Verwertungsgesellschaften etc. Autor_innen nach dem geltenden Verteilungsplan, sind in einem fein aufeinander abgestimm- die mit dem Kramm-Urteil kurzfristig ins Wanken ten System miteinander verbunden, das sich geriet, ist somit gesetzlich klarstellend legitimiert über Jahrzehnte in seinen Grundzügen ein- worden. Das Gesetz wurde schließlich am 20. De- vernehmlich herausgebildet hat und dessen zember 2016 verkündet und trat am 01. März 2017 in Nutzen vor allem neuen, jungen Künstler_in- Kraft. Der VUT versendete am 16.12.2017 die folgen- nen zugutekommt und solchen, die sich in de Pressemitteilung zum Gesetz: Nischen fern des Mainstreams versuchen. Nur Künstler_innen mit gefestigter Karriere und solche, die ihr Musikschaffen über Ne- beneinnahmen finanzieren, können es sich leisten, auf diese Netzwerke, Unterstützer_
POLITIK 17 Negative Auswirkungen für unabhängi- „Es ist äußerst erfreulich, dass der Gesetz- ge Musikverlage für die Zukunft abge- geber bezüglich der sogenannten Verleger- wendet beteiligung noch in diesem Jahr gehandelt und so negative Auswirkungen für kleine und Der VUT zu den Änderungen des Ur- mittlere Musikverlage für die Zukunft abge- hebervertragsrechts und des Verwer- wendet hat. Daher begrüßen wir die gestern tungsgesellschaftengesetzes Abend beschlossenen Änderungen des Ver- wertungsgesellschaftengesetzes“, so Jörg Gestern Abend hat der Bundestag die Reform Heidemann, Geschäftsführer des Verbands des Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung unabhängiger Musikunternehmen. des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung sowie Änderungen des Verwertungsgesellschaf- 2.4.2 V alue Gap: Der Richtlinien tengesetzes beschlossen. Aus Sicht des Ver- vorschlag der Europäischen bands unabhängiger Musikunternehmen, der Kommission zur Modernisierung die kleinen und mittleren Musikunternehmen des Urheberrechts vertritt, sind die Änderungen akzeptabel. Im Mai 2015 veröffentlichte die Europäische Kom- Der VUT sieht beispielsweise die Ände- mission ihre Strategie für einen digitalen Binnen- rung des § 79b („Vergütung des ausübenden markt.11 Im Dezember 2015 veröffentlichte sie daran Künstlers für später bekannte Nutzungen“) anknüpfend eine Mitteilung mit dem Titel Schritte im Vergleich zum Regierungsentwurf äußerst zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht, positiv. Hier wurde klargestellt, dass der An- in der sie ihre Ziele und Maßnahmen für ein Urhe- spruch nicht mehr nur durch eine Verwer- berrecht für den digitalen Binnenmarkt darlegte.12 tungsgesellschaft wahrgenommen werden Mitte September 2016 wurde schließlich der Richt- kann. Auch die Ausdehnung des Auskunfts- linienvorschlag der Europäischen Kommission zur anspruchs (§ 32e) auf alle in der Lizenzkette, Modernisierung des Urheberrechts veröffentlicht. also über die Vertragspartner_innen hinaus, Auch wir haben uns dazu geäußert: sieht der Verband positiv, da er die im Re- gierungsentwurf vorgenommene Einschrän- Berlin, 14.09.2016 kung auf die Vertragspartner_innen kritisiert hatte. So hätten sonst Abrechnungen Dritter Ein Schritt in die richtige Richtung: nicht dahingehend geprüft werden können, Der VUT zum Richtlinienvorschlag der ob die Nutzungen in einem angemessenen Euro päischen Kommission zur Moder- Verhältnis zur Vergütung stehen. Kritisch nisierung des Urheberrechts sieht der Verband allerdings den Anspruch auf Rechenschaft, der aus seiner Sicht zu Der Verband unabhängiger Musikunter- weit geht. Zudem findet es der VUT bedau- nehmen e.V. (VUT), der kleine und mittlere erlich, dass die Musikbranche sowohl im Ge- setz (§ 32d) als auch in seiner Begründung 11 Vgl. Europäische Kommission. Pressemitteilung: Ein digitaler Bin- außen vor gelassen wurde. Damit ist unklar, nenmarkt für Europa: Kommission stellt 16 Initiativen zur Verwirk- lichung vor (06.05.2015). Online: http://europa.eu/rapid/press- ob und unter welchen Umständen Studio- release_IP-15-4919_de.htm. musiker_innen, Chorsänger_innen oder Or- 12 Vgl. Europäische Kommission. Mitteilung der Kommission an chestermusiker_innen diesen Anspruch auf das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirt- Auskunft und Rechenschaft haben. Dies wer- schafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regio- nen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht den dann die Gerichte klären müssen. (09.12.2015). Online: http://ec.europa.eu/newsroom/dae/docu- ment.cfm?action=display&doc_id=12579.
18 POLITIK Musikunternehmen und selbstvermarktende lerdings wäre eine gesetzliche Klarstellung Künstler_innen vertritt, sieht im Vorschlag notwendig gewesen, dass Service-Provider der Europäischen Kommission zur Reform wie YouTube rechtlich wie Spotify zu behan- der Urheberrechtsrichtlinie, der heute in deln sind. Sie bieten eigene Inhalte an und Brüssel veröffentlicht wurde, einen ersten sollten sich somit wie andere Contentanbie- Schritt in die richtige Richtung. ter schadensersatzpflichtig machen, wenn sie Inhalte jedem zugänglich machen, ohne Für unabhängige Musikunternehmen, die in- vorher die entsprechenden Rechte erworben zwischen für einen Marktanteil von über 35 zu haben“, so Jörg Heidemann, Geschäfts- Prozent der genutzten Musikaufnahmen in führer des Verbands. Deutschland stehen, ist das Schließen des sogenannten „Value Gaps“ essenziell, sodass Der Verband hat seitdem die Lobbyarbeit von IM- die weiteren den Musiksektor betreffenden PALA in Brüssel durch mehrere Schreiben an die Regelungen der Richtlinie – beispielsweise Abgeordneten des Europäischen Parlaments unter- zur Transparenz der Vertragsverhältnisse – stützt und seine Position deutlich gemacht. Parallel für den VUT fast in den Hintergrund treten. haben wir uns an die Bundestagsabgeordneten und Umso erfreulicher ist es, dass die Europäi- zuständigen Ministerien gewendet, da natürlich sche Kommission das Value Gap-Problem auch die deutsche Regierung eine Position abstim- verstanden und heute einen Lösungsvor- men und schließlich beziehen wird. Unter anderem schlag gemacht hat. hat der VUT einen Gesprächstermin mit dem Bun- desministerium für Wirtschaft und Energie wahrge- Die Kommission will das Problem durch eine nommen und dort die VUT-Position vertreten und vage bleibende Verhandlungs- und mögli- die Auswirkungen des Value Gaps für kleine und cherweise Abschlusspflicht von Lizenzverträ- mittlere Musikunternehmen detailliert erklärt. Bei gen zwischen betroffenen Service-Providern dieser Gelegenheit konnten auch Fragen der zu- und Rechteinhaber_innen lösen, jedenfalls ständigen Mitarbeiter_innen des Ministeriums be- wenn dies im Einzelfall gewünscht ist und antwortet werden. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Hostproviderprivileg, das ansonsten un- Laut VUT ist der Vorschlag der Europäischen Kom- angetastet bleibt. Dabei sollen die Parteien mission hinsichtlich des sogenannten Value Gaps von einem noch einzurichtenden unabhängi- (Artikel 13, in Verbindung mit Erwägungsgrund 38) gen Gremium („imperial body“) unterstützt zu unterstützen, da er eine sinnvolle Lösung für das werden. Marktversagen bei der Musiklizenzierung anbietet. Der VUT interpretiert den Wortlaut des bezeichne- Offenbar ließ sich die Kommission vom be- ten Erwägungsgrunds dahingehend, dass damit im stehenden System bei der Ermittlung der Umkehrschluss von einer urheberrechtlichen Nut- Leermedien- und Geräteabgabe leiten. Dies zung der Inhalte durch YouTube in seiner derzeiti- ist dahingehend problematisch, da – falls gen Ausgestaltung auszugehen ist. sich überhaupt jemand für betroffen erklärt – es oft Jahre dauert, bis Verhandlungen YouTube zahlt aktuell aufgrund der Hostprovider- beginnen. Die Verhandlungen selbst ziehen privilegierung „freiwillig“ an die Rechteinhaber_in- sich über Jahre und verlaufen dann oft im nen und läuft nicht Gefahr, schadensersatzpflich- Sande, etwa weil Hardwarehersteller ihr Ge- tig zu werden. Laut des Verbands sollten hier die schäft aufgeben. gleichen Regeln gelten, um dem sogenannten Va- lue Gap und damit der Diskrepanz zwischen den „Darum ist der Vorschlag der Kommission Ausschüttungen von YouTube im Vergleich zu den zwar ein Schritt in die richtige Richtung, al- volllizenzierten Streamingdiensten entgegenzuwir-
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