KAV MAGAZIN - GALA KÖLNER JURISTEN AM 23. NOVEMBER IN DER WOLKENBURG - Kölner Anwaltverein
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Ausgabe 03/2018 KAV MAGAZIN © A.Savin, Wikimedia Commons GALA KÖLNER JURISTEN AM 23. NOVEMBER IN DER WOLKENBURG
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Editorial | 3 Ja, Datenschutz muss sein und er ist in der Seit wie vielen Jahren wartet die An- heutigen Zeit wichtiger als je zuvor. Das waltschaft auf eine dringend gebotene will niemand von uns bestreiten. Aber für Erhöhung der Anwaltsgebühren? Wie oft die Anwaltschaft? Der Datenschutz kam wurde in den vergangenen Jahrzehnten erst in den 60er-Jahren auf. Erste Regelun- gerade einmal mit den Erhöhungen die gen unter diesem Begriff entstanden in Inflation ausgeglichen oder sogar weniger Deutschland mit den Datenschutzgesetzen erreicht? Auch die Anwaltschaft muss neue der Länder in den 70er-Jahren. Damit sind technische und inhaltliche Anforderungen der Begriff des Datenschutzes und die Ge- bewältigen. Zu nennen ist hier z. B. die setze, die diesen Namen tragen, noch nicht DSGVO. Auch wir müssen uns der Digitali- einmal 60 Jahre alt. sierung der Kommunikationswege stellen. Das besondere elektronische Anwaltspost- Das „Anwaltsgeheimnis“ aber findet sich fach ist zwar mittlerweile mehr peinlich, bereits in der Reichskammergerichtsord- als dass es derzeit Arbeit verursacht, aber nung aus dem Jahr 1495 als Verpflichtung es kommt. Die Begründung der Regierung der Anwältinnen und Anwälte. Unsere für die Anhebung der Parteienfinanzierung Verschwiegenheitspflicht ist damit gute liest sich damit wie eine Blaupause an 500 Jahre alt. Heute ist sie in § 43 a Abs. 2 Argumenten für die dringend gebotene BRAO als Grundpflicht des Anwalts normiert Anhebung der Gebührensätze des RVG. Liebe Kolleginnen, und über § 2 BORA ausgestaltet. liebe Kollegen, Gem. § 203 StGB machen wir uns strafbar, wenn wir gegen diese Pflicht verstoßen, Auf dem Deutschen Anwaltstag sprach der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, von den berufsrechtlichen Folgen eines Herr Kollege Ulrich Schellenberg, vor der die Herausforderungen an die Anwaltschaft solchen Verstoßes ganz zu schweigen. anwesenden Bundesjustizministerin das steigen ständig. Was mich persönlich, den Mit anderen Worten ist die Verschwiegen- Thema Gebührenerhöhung nachdrücklich Kölner Anwaltverein e. V. und seine Mitglie- heitspflicht der Anwaltschaft seit eh und je an. Frau Bundesjustizministerin der in den letzten Wochen insoweit beson- der absolute Kernpunkt des Vertrauensver- Katarina Barley verlor in ihrer Rede hierzu ders beschäftigt hat, ist der Datenschutz. hältnisses zwischen Anwalt und Mandant. kein Wort. Eine Woche später hat der Bun- Wir haben diese schon immer beachtet, destag am 15. Juni 2018 den Gesetzentwurf Ich will dabei gar nicht das Lied anstimmen, nicht nur weil es unsere gesetzlich vor- von CDU/CSU und SPD zur Änderung des das ich in den vergangenen Wochen oft geschriebene Pflicht ist, sondern weil die Parteiengesetzes mit der oben genannten selbst zu hören bekam, wenn das Gespräch Verschwiegenheit mit unserem Berufsstand Begründung angenommen und die Partei- auf die DSGVO kam. Bei den meisten konn- untrennbar verbunden ist. Wir brauchen enfinanzierung deutlich angehoben. te ich neben leichten Fluchttendenzen und keine „Bedienungsanleitung Datenschutz“. einer gewissen Resignation insbesondere Die Anwaltschaft hat den Datenschutz Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war eine unverhohlene Verärgerung feststellen. bereits gelebt, als noch kein Mensch daran fassungslos. Es ist nicht hinnehmbar, Ich nehme mich da nicht aus, im Gegenteil dachte. Ein paar wohlgesetzte wenige dass der Anwaltschaft, einer Säule des habe ich mir die gleichen Fragen gestellt, Zeilen in zwei Gesetzen und einer Berufs- Rechtsstaats, immer mehr abverlangt wird, wie viele Kolleginnen und Kollegen. Warum ordnung (BRAO, BORA und StGB) haben ohne dass die Gebühren endlich deutlich unterfallen wir Anwälte, die, da straf- und jahrzehntelang genügt, auf anwaltlicher angehoben werden, während vergleich- nicht nur bußgeldbedroht, doch ohnehin Seite den Datenschutz ohne immensen bar wichtigen Institutionen sofort mehr schon zu höchstem Datenschutz verpflichtet organisatorischen Aufwand sicherzustellen. Geld zugebilligt wird, um diese völlig sind, diesen Vorschriften? Warum müssen Ob also die DSGVO bezogen auf die Anwalt- identischen erhöhten Anforderungen zu wir, die schon immer der Verschwiegenheit schaft als der große Fortschritt zu sehen ist, bewältigen. Unter anderem gegen dieses verpflichtet waren und sind, auf einmal darf zu Recht bezweifelt werden. Ungleichgewicht und für eine Gebühren- zusätzlichen erheblichen büroorganisa- erhöhung muss die Anwaltschaft mit einer torischen und bürokratischen Aufwand Aber wie schrieb ich zu Anfang: Dieses Lied Stimme sprechen. Dies gewährleisten die betreiben, um den neuen Anforderungen wollte ich eigentlich gar nicht anstimmen. örtlichen Anwaltvereine, die ihrerseits über Genüge zu tun? Warum nur werden uns Mit einer gewissen Fassungslosigkeit den Deutschen Anwaltverein in Berlin die auf einmal Vorschriften gemacht, wie wir hörte ich auf der Fahrt zum diesjährigen Interessen der Anwaltschaft vertreten. Als die Daten unserer Mandanten zu schützen Deutschen Anwaltstag in Mannheim die Mitglied des KAV sind Sie ein wesentlicher haben, obwohl wir doch in all den vielen Begründung dafür, warum die Parteienfi- Bestandteil des großen Ganzen. Und falls Jahrzehnten zuvor schon niemandem Daten nanzierung angehoben werden soll. Die Sie noch kein Mitglied sein sollten, dann offenbart oder diese gar verkauft haben? Anhebung sei nämlich vor allem notwendig werden Sie es. Es lohnt sich! Warum müssen wir jetzt Verträge über die und geboten, weil es neue technische und Daten und deren Verarbeitung schließen inhaltliche Anforderungen zu bewältigen Ihr und Informationsblätter herausgeben, gelte und ein bloßer Inflationsausgleich da- die – wie so viele gesetzlich vorgeschriebe- für nicht ausreichend sei. Die Digitalisierung ne Belehrungen der letzten Jahre – ohnehin der Kommunikationswege mache zudem keiner liest? Warum muss ich nun einen die Erhöhung erforderlich. teuren Datenschutzbeauftragten beschäfti- Markus Trude gen und muss ich das denn wirklich? Vorsitzender
4 | Inhalt KAV Intern Aktuelles & Veranstaltungen, Wissenswertes Termine und Hinweise 06 | Young Lawyers – 20 | Der digitale Zivilprozess: 30 | Wichtige Termine die Gruppenreise des KAV zum 15 Forderungen der Anwaltschaft 70. Deutschen Anwaltstag 32 | Revue: Sommerabschlussgala der 22 | Kölner Forum Betriebliche Alters- Rechtsanwaltsfachangestellten 07 | Die Kölner Anwaltverein App versorgung diskutiert aktuelle Herausforderungen 32 | 38. ANRISTA-Tennis-Turnier am 08 | Anwälte & Kunst 21.–22. September 2018 23 | Zusätzliche Gebühr – Mitwirkung 10 | H erzlich willkommen im KAV des Verteidigers an Verfahrensein- 33 | Organfest 2018 am 2. Oktober 2018 stellung muss nicht ursächlich sein 11 | Mitgliedervorteile 33 | Veranstaltung in Kooperation mit der 23 | Anwaltsvergütung nach Mandats- Initiative gegen Totalüberwachung am 12 | KAV Partnerschaften – Interview kündigung 22. Oktober 2018 zwischen RAin Pia Löffler und Martin V. Sampedrano Gonzalez 24 | Und sie bewegt sich doch: Die Büh- 33 | Redaktionsschluss KAV Magazin nenbaustelle am Offenbachplatz Ausgabe 4/2018 14 | KAV Partnerschaften nach ihrer Neuaufstellung 34 | GALA Kölner Juristen am 18 | Der KAV in den sozialen Medien 26 | JurTour 23. November 2018 in der Wolkenburg 19 | KAV Service-Angebot
Inhalt | 5 34 GALA Kölner Juristen am 23. November 2018 in der Wolkenburg Köln Ausschüsse & KAV Seminare Verschiedenes Arbeitskreise 36 | Ausschuss Junge Anwälte 44 | Fortbilden und Service genießen 03 | Editorial 37 | Ausschuss RVG und Kostenrecht 45 | Informationen zu den Seminaren 05 | Impressum 40 | Arbeitskreis Zivilverfahrens- und 46 | Übersicht der Seminare 86 | Annoncen Zwangsvollstreckungsrecht 50 | KAV Seminare 88 | Anmeldeformular Seminare 75 | Herbstseminare und 91 | Anmeldeformular Jahresendveranstaltungen 2018–2019 GALA Kölner Juristen (15 Std. FAO) 77 | Webinare in Zusammenarbeit mit dem ffi-Verlag 78 | Zusatzausbildung zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht 80 | Fachanwaltslehrgänge 2018–2019 82 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise 84 | Teilnahmebedingungen Seminare Impressum Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (KAV e. V.) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude, Vorsitzender des KAV e. V. | Redak- tion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e. V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des KAV e. V.), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV e. V.), Rechtsanwalt Jürgen Sauren (Vorstand des KAV e. V.) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Bilder: Fotolia, iStock, Shutterstock | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
6 | KAV Intern KAV Intern Young Lawyers – die Gruppenreise des KAV zum 70. Deutschen Anwaltstag 15.– 17. Mai 2019 – Leipzig Zum vierten Mal in Folge veranstaltet der Kölner Anwaltverein eine Wir bringen Dich nach Leipzig. Für Deine Unterkunft in einem Gruppenreise seiner jungen Mitglieder zum Deutschen Anwaltstag. modernen Hotel inkl. Frühstück ist gesorgt, genauso für Deine 2019 geht es für uns nach Leipzig. Wenn Du Lust dazu hast, Deine DAT-Dauerkarte. An den Abenden erwartet Dich stets ein abwechs- jungen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der größten DAV- lungsreiches Programm. Und das Ganze zu einem unschlagbaren Veranstaltung des Jahres 2019 näher kennenzulernen, dann sei Preis. dabei! YOUNG LAWYERS Gern stehen wir Dir für Fragen und Anmeldewünsche jederzeit zur (KAV Mitglieder, innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Verfügung: 2. Staatsexamen): € 249,00 Telefon: 0221/28560210 JUNGE ANWÄLTE Fax: 0221 /28560221 (KAV Mitglieder zwischen dem 6. und 10. Jahr nach dem E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de 2. Staatsexamen): € 349,00 Mit freundlicher Unterstützung von: Bei Einzelbuchungen lägen Deine Kosten bei ca. € 500,00 inkl. aller Leistungen, die wir Dir anbieten.
KAV Intern | 7 KAV KAV MAGAZIN MAGAZIN KAV MAGAZIN EXPOKAV Mit den vier Ausgaben des KAV Magazins EXPOKAV tionen rund um den Kölner Anwaltverein. EXPOKAV (KAV) finden Sie alle wichtigen Informa- informiert. Aktivitäten des Vereins informiert. schüssen und Arbeitskreisen und weitere staltungen, Neuigkeiten aus den Aus- EXPOKAV In der aus den des Kölner Anwaltverein AppAusschüssen e.V. und Arbeitskreisen werden Sie über und weitere Aktivitäten des Veran- Fortbildungen, Vereins KAV Magazins werden Sie über Fortbildungen, Veranstaltungen, Neuigkeiten Informationen rund um den Kölner Anwaltverein. Mit den vier Ausgaben des In Bleiben Sie auch mobil immer informiert. der App des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) finden Sie alle wichtigen von Apple, Google und Amazon. Mit der Kostenfrei erhältlich in den Stores NEU!Kölner Anwaltverein Bleiben Sie auch mobil App von Apple, Google und Amazon. APP immer informiert mit der Kostenfrei erhältlich in den Stores APP Kölner Anwaltverein App. Kölner Anwaltverein App. immer informiert mit der Kostenfrei erhältlich in den Stores App von Apple, Google und Amazon. Bleiben Sie auch mobil NEU!Kölner Anwaltverein Mit der Kostenfrei erhältlich in den Stores von Apple, Google und Amazon. In der App des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV) finden Sie alle wichtigen Bleiben Sie auch mobil immer informiert. Informationen rund um den Kölner Anwaltverein. Mit den vier Ausgaben des KAV Magazins werden Sie über Fortbildungen, Veranstaltungen, Neuigkeiten In der aus AppAusschüssen den des Kölner Anwaltverein e.V. und Arbeitskreisen werden Sie über und weitere Fortbildungen, Aktivitäten des Veran- Vereins EXPOKAV EXPOKAV (KAV) finden Sie alle wichtigen Informa- informiert. staltungen, Neuigkeiten aus den Aus- EXPOKAV tionen rund um den Kölner Anwaltverein. schüssen und Arbeitskreisen und weitere KAV MAGAZIN Mit den vier Ausgaben des KAV Magazins EXPOKAV Aktivitäten des Vereins informiert. KAV MAGAZIN KAV MAGAZIN
8 | KAV Intern Anwälte & Kunst Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst der Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit unserer Veranstaltungsreihe Anwälte & Kunst bieten wir Ihnen nun im dritten Jahr eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen dabei auf, wie viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein können. Dabei kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuel- len Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen auf Exkursionen und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammenarbeit mit der Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns über Ihren großen Zuspruch und auf die nachfolgenden Termine in diesem Jahr: Bild: Christoph Knecht – EUROPA, VdG Galerie, Mai 2017 OKTOBER 2018 Termin: Montag, 30. Oktober 2018, 18.00 Uhr Exkursion: Gemeinsamer Besuch und Führung durch das Unternehmen HASENKAMP Vortrag: Eine wertvolle Geschichte Referent: Uwe Höhne, Geschäftsführer Ort: Hasenkamp Holding GmbH, Europaallee 16 –18, 50226 Köln (Parkplätze befinden sich auf dem Betriebshof) Treffpunkt: 18.00 Uhr vor dem Haupteingang Bild: Simon Schubert – IM ZWEIFEL FÜR DEN ZWEIFEL, VdG Galerie, Juni 2017 DEZEMBER 2018 Termin: Montag, 10. Dezember 2018, 19.00 Uhr Details: Informationen zu diesem Veranstaltungs- termin werden im Oktober 2018 veröffentlicht. Eine Anmeldung ist bereits jetzt möglich. Der Kostenbeitrag zur Teilnahme, je Termin: € 20,00 je Veranstaltung für Mitglieder des KAV e.V. € 30,00 je Veranstaltung für Nichtmitglieder TERMINE 2019 Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige Anmeldung bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Perso- Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch, den diese Veranstal- nenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung über den KAV ist aus tungsreihe erhält. Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Vorfreude organisatorischen Gründen zwingend notwendig. Bitte richten Sie bereits ein attraktives Programm für das Jahr 2019 aus, welches Ihre Anmeldung per E-Mail an service@koelner-anwaltverein.de. wir Ihnen in der Ausgabe 4/2018 des KAV Magazins präsentieren werden. Vielen Dank! Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von:
KAV Intern | 9 Rechtsprodukte Bewertungen Rechtstipps Neue Widgets Mandanten einfach online gewinnen Termins- Legal vertretung Outsourcing Akteneinsicht Mandats- vermittlung Zeigen auch Sie Profil auf anwalt.de. Jetzt als KAV-Mitglied 4 Monate kostenlos testen! anwalt.de/kav I +49 911 81515-0
10 | KAV Intern Herzlich willkommen im KAV Wir freuen uns, seit dem 01. Mai 2018 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start! Neue Mitglieder RAin Dr. Christiane Bierekoven, Köln RA Roger Neumann, Köln RAin Sylvie Chada, Bergisch Gladbach RAin Brigita Pupsyte, Köln RAin Pilar-Paz Czoske, M.A., Köln RA Nurolhaq Rostamzada, Köln RA Andreas Demirci, Köln RAin Margot Salentin, Erftstadt RA Sven Deppermann, Köln RA Tomislav Santon, Köln RA Malte Dümeland, Pulheim RA Sebastian Schäfer, Köln RAin Johanna Frohn, Köln RAin Sonja Schäffler, Köln RAin Kirsten Garling, Köln RAin Gunhild Scheer, Köln RAin Johanna Gillert, Köln RAin Dr. Laura Schierbaum, B.A., Köln RAin Alexandra Groth, Köln RAin Katharina Schmidt, Köln RAin Sasa Hanten-Schmidt, Köln RAin Asal Schmitt, LL.M., Köln RAin Jennifer Hoffmann, Köln RAin Sabrina Johanna Thewes, Köln RAin Carmen Hübner, Köln RAin Kerstin Louise Thrun, Köln RAin Daniela Köhnlechner, Pulheim RAin Uta von Lonski, Bergisch Gladbach RA Thomas Köllmann, Köln RA Marcus Wagner, Köln RA Amaury Korte, Köln RAin Laura-Sophie Walter, Pulheim RA Sven O. Krakow, Köln RA Martin Wilke, Köln RAin Dr. Hannah Maria Krings, Köln RAin Inga Wulfert-Markert, Köln RAin Anna Mehlmann, Gummersbach RA Peter Zickenheiner, Köln RA Tobias Mick, Köln RAin Annika Zwarg, Köln
KAV Intern | 11 Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten: ✓Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, ✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und Workshops, Tagungen und Großevents weiteren Institutionen ✓ Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung ✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungs- vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln programm ✓ Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes der ✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei KAV Service GmbH der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungsprogramm ✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Grup- penversicherungsverträgen, dem Versorgungswerk ✓ Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung vom KAV und der Deutschen Anwaltakademie (DAA) veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln ✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den KAV Kooperationspartnern ✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise www.koelner-anwaltverein.de/partner ✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur ✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets Pflege von Kontakten ✓ Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle im LG Köln ✓ Vier Ausgaben des KAV Magazins ✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen ✓ Kostenfreier Robenverleih ✓ Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: ✓ Kostenfreier Zugang zur KAV Lounge im LG Köln Nutzung sämtlicher Angebote des DAV inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser ✓ Online-Buchungsportal für Seminare – *Jungmitglieder: www.kav-seminare.de Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V., deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht ✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebens- Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de jahr noch nicht vollendet haben
12 | KAV Intern KAV Partnerschaften Interview Vom Bürobedarf über Software, von Hotels über Reiseveranstalter lisiert haben. So können wir unseren Mitgliedern im Rahmen ihrer und Mode bis hin zu Pflegelinien und Duftkonzepten für Kanzleien. Vereinszugehörigkeit nun zahlreiche Vorteile für den beruflichen, Vor rund fünf Jahren investierte der KAV sehr viel Zeit und Energie aber eben auch privaten Alltag bieten. in die Neuausrichtung des Projektes „KAV Partnerschaften“ und brachte so einen großen Stein ins rollen. Denn diese Partnerschaf- Löffler: Wie sehen diese Vorteile konkret aus? ten haben einiges verändert im KAV – vor allem, weil Vereinsmit- Sampedrano: Vielfältig – und je nach Partnerunternehmen un- glieder direkt von diesen profitieren können. terschiedlich. Aber in der Regel sind es preisliche Vorteile durch Aber was steckt genau hinter diesen Partnerschaften? Warum Rabatte, besondere Beratungsleistungen durch persönliche An- gibt es sie überhaupt und welche Vorteile haben Sie als Mitglied sprechpartner. Und nicht zuletzt haben unsere Mitglieder so auch dadurch? die Möglichkeit, an Veranstaltungen und Events teilzunehmen, die ansonsten nicht ohne Weiteres zugänglich sind, also z. B. exklusive Diese Fragen beantwortet Martin V. Sampedrano Gonzalez vom KAV Führungen und besondere After-Work-Events. im Interview mit RAin Pia Löffler. Löffler: VIP-Status, sozusagen? Löffler: Herr Sampedrano, wenn man sich z. B. auf dem letzten Sampedrano: Wir bleiben natürlich auf dem Teppich. Aber manch- Kölner Anwaltstag umgesehen hat, fiel auf, dass sich unter mal ist dieser eben auch rot und macht dann besonders viel Freude. anderem auch Unternehmen als Partner des KAV präsentiert haben (z. B. Bekleidung und Kosmetik), die man zunächst Löffler: Zurück auf den nicht roten Teppich. Neben Kooperatio- nicht als „klassische“ Partner eines Anwaltvereins vermuten nen mit Zulieferern von Bürobedarf, Druckereien, Versicherern, würde. Wie kam es dazu und dazu, dass der KAV sich über- Kanzleisoftwareherstellern und Automobilpartnern etc., beste- haupt so aktiv um Partnerschaften bemüht hat? hen auch Kooperationen mit Unternehmen aus dem Touris- Sampedrano: Der KAV hat schon seit jeher mit verschiedenen musbereich, der Modeindustrie, mit Getränkelieferanten und Unternehmen Rahmenverträge geschlossen. Die Anzahl der Part- Herstellern von Raumdüften und Pflegeartikeln? Wie kommt nerschaften und die Vielfalt der Branchen, aus denen sie stamm- das – und: warum? ten, waren aber stark begrenzt. Bevor wir mit dem Ausbau des Sampedrano: Wie eingangs kurz angerissen, wollten wir verschie- Partnerbereichs vor rund fünf Jahren begonnen haben, stellten wir dene Mehrwerte schaffen, die nicht nur das berufliche, sondern uns zunächst zwei wichtige Fragen: auch das Privatleben bereichern. Auch Anwälte haben ja ein Was benötigen unsere Mitglieder im beruflichen, aber auch im pri- Privatleben (lacht). Beim Thema Mode beispielsweise hat das vaten Alltag? Was benötigen, schätzen und nutzen unsere Mitglie- Mitglied nicht nur die Möglichkeit, die passende Kleidung für das der, was wir als KAV in Eigenregie leisten können, und an welchen Büro zu kaufen, sondern auch für seine Freizeit. Bei den Hotel- Stellen können wir durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Touristikpartnern sieht es ähnlich aus: Ob beispielsweise die perfekte Synergieeffekte entstehen lassen? günstigere Zimmerrate oder der Rabatt für die Geschäftsreise oder Dabei sind vielfältige Ideen und Konzepte entstanden, die wir den Wochenendaufenthalt mit der Familie genutzt wird, kann sich gemeinsam mit unseren heutigen Partnern ausgearbeitet und rea- das Mitglied (nach Verfügbarkeit) natürlich aussuchen. Und Geträn-
KAV Intern | 13 kekisten zu schleppen macht wirklich niemandem so richtig viel Löffler: Nehmen die Kolleginnen und Kollegen das Angebot Freude, weder dem Kanzleimitarbeiter, noch dem Anwalt selbst – denn auch an? Und wie ist das Feedback Ihrer Mitglieder? egal ob im Büro oder nach Feierabend im eigenen Heim. Daher Sampedrano: Wir freuen uns, dass sich das Angebot an Vorteilen lässt sich die Belieferung in die Kanzlei oder nach Hause einfach durch unsere Partnerunternehmen bei unseren Mitgliedern großer beauftragen und in unserem Falle der KAV Mitgliedschaft dabei Beliebtheit erfreut. Zwar gibt es gerade bei neuen Kooperatio- auch noch Geld sparen. nen immer wieder einmal ein wenig Aufklärungsbedarf, was nun Was das Thema Duftkonzepte und Pflege betrifft, so war uns klar, hinter der Partnerschaft steckt und welche Vorteile sie hat. Aber dass diese Zusammenarbeit erst einmal für Fragezeichen über den gemeinsam mit unseren Partnern erklären wir unseren Mitgliedern Köpfen der Mitglieder sorgen würde. Doch wer sich mit dem Thema die genauen Details zu Konditionen und Vorzügen und machen auseinandersetzt erkennt schnell, dass eine solche Kooperation beispielsweise hier im KAV Magazin in Form von Anzeigen oder eigentlich naheliegt: Wohlduftende Räume bieten nicht nur für die redaktionellen Beiträgen darauf aufmerksam. Angestellten einer Kanzlei, sondern auch für Mandanten ein posi- Außerdem kann man sich als Mitglied des KAV auf unserer Websei- tives Umfeld in einer meist weniger positiven Situation (Stichwort: te im Bereich „Partner“ über alle Vorteile im Detail selbst in Ruhe positive Assoziation). Und da die Raumdüfte unseres Partnerun- informieren. Einige Unternehmen stellen sich dort sogar in einem ternehmens zudem dekorativ sind, kann man sie unauffällig, aber kurzen Video persönlich vor. Bei langjährigen Kooperationen wis- dennoch stilvoll in das Erscheinungsbild der Kanzlei integrieren. Die sen unsere Mitglieder aber schon längst, wie es funktioniert. Und Kombination mit ausgewählten wohlriechenden Seifen und Lotio- nicht selten informieren sie sich gegenseitig z. B. über besondere nen für die Waschräume macht das Angebot dann „rund“. Events, die man dann auch gemeinsam besucht. Eine Studie aus der Hotellerie hat bereits vor Jahren aufgezeigt, dass Gäste sich in wohlduftenden Räumen deutlich schneller Löffler: Neben eigenen Vorteilsangeboten durch KAV Partner- entspannen und zur Ruhe kommen. Die Konzentrationsfähigkeit schaften profitieren Mitglieder Ihres Vereins auch von Rah- steigt, das Wohlbefinden generell. Und nicht zuletzt assoziierten menverträgen des DAV. Wie funktioniert das genau? Gäste den wohligen Duft unbewusst mit hoher Qualität. Überträgt Sampedrano: Ganz genau. KAV Mitglieder können selbstverständ- man all das auf Kanzleien und Mandanten, kann man so auch in lich auch Angebote des Dachverbandes DAV nutzen. Eine genaue Kanzleiräumen unbewusst einen bleibenden, positiven Eindruck Übersicht über diese Vorteile finden Sie ebenfalls im Partnerbereich schaffen und das mit nur wenig Aufwand. Übrigens duftet es in unserer Webseite: www.koelner-anwaltverein.de/partner den KAV Geschäftsstellen jetzt auch! Löffler: Herr Sampedrano, herzlichen Dank für das Interview! MANDANTEN SUCHEN KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungs- punkt mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print. Neben der KAV Website und dem KAV Magazin finden Sie weitere Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de. Annostr. 45 50678 Köln T +49-221-94 96 93 50 www.e-mediad.de
14 | KAV Intern KAV Partnerschaften Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vor- stellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Ange- boten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten: Bürobedarf Hänsel
KAV Intern | 15 Reisebüro Frenzen Der KAV freut sich, Ihnen seine neuen Kooperationspartner TUI wie folgt näher vorstellen zu dürfen. Weitere Informationen er- halten Sie zudem ab sofort in unserem KAV Partnerbereich auf unserer Website unter www.koelner-anwaltverein.de/partner Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstelle für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot des KAV zur Verfügung.
16 | KAV Intern TUI TUI Reisebüro in Essen „Das Reiseerlebnis soll Ihr Expertenteam: bei uns beginnen“ Die Planung einer Reise kann in vielen Fällen zeitaufwendig und mühsam sein. Sie möchten Ihre nächste Geschäftsreise daher lieber durch versierte Experten planen lassen, die nach Ihren Vor- stellungen, Zeit- und Preisvorgaben das perfekte Angebot für Sie zusammenstellen? Vielleicht planen Sie aber auch Ihren nächsten, wohlverdienten Familienurlaub, es fehlt aber noch an Ideen? Der KAV freut sich sehr, Ihnen das TUI Reisebüro in Essen mit seinen erfahrenen Reisexperten als neuen Kooperationspartner im Segment „Reisplanung, beruflich und privat“ vorstellen zu dürfen. Seit über 40 Jahren verwirklicht die TUI am Handelshof 1 in der Essener Innenstadt mit ihrem achtköpfigen Beratungsteam Geschäftsreisen und Urlaubsträume. Ab sofort steht Ihnen der Ver- kaufsbüroleiter, Herr Sebastian Rautenberg, mit seinem Team als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Neben der fachlichen Kompetenz legt Herr Rautenberg, selbst schon seit über 13 Jahren leidenschaftlicher Reise-Experte, besonderen Wert auf Einfüh- lungsvermögen und ein hohes Maß an Service in der Beratung. Sie als Mitglied des KAV erhalten neben Ihr Kontakt: der vorbildlichen Beratung zudem exklusive Sebastian Rautenberg Verkaufsbüroleiter Vorteile. Durch regelmäßige Schulungen und Inforeisen sind die Urlaubs- TUI experten immer auf dem Laufenden. Ideale Voraussetzungen Am Handelshof 1 für ausführliche und individuelle Planungen Ihrer zukünftigen 45127 Essen Geschäfts- und Urlaubsreisen. Namhafte Veranstalter und Hotel- marken der TUI wie Mein Schiff, Magic Life, Puravida, Sensimar, T. 0201/81060-37 Airtours, Robinson Club u. v. m. sorgen für Qualität in großer Viel- F. 0201/81060-38 falt und für jedes Budget. Auch ein flotter Mietwagen kann dazu E. essen1@tui-reisebuero.de gebucht werden. Von der sparsamen Kleinwagen-Variante über ein www.tui-reisebuero.de/essen1 Cabrio bis hin zum Luxus- oder Geländewagen. Alles ist möglich. www.facebook.com/TUIEssen
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18 | KAV Intern WARUM SOCIAL MEDIA? Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App ist der KAV auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle The- men und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden Links: Xing www.xing.com/net/koelneranwaltverein Twitter www.twitter.com/koelneranwalt Facebook www.facebook.com/KAVerein YouTube www.youtube.de – Kölner Anwaltverein Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-)Wege, wür- den wir uns sehr freuen. RECHTZEITIG INFORMIERT Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit hinaus bewirbt der Newsletter auch seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Emp- erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat fängen und Bällen ein und hält nützliche stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Informationen für die Empfänger bereit. Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Interessierte Mitglieder können sich über Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten die Website des KAV für diesen Service zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber registrieren. DER YOUTUBE-KANAL DES KAV Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte zum Deutschen Anwaltstag. Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete Angebote für KAV Mitglieder und die damit verbundenen Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor. Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos verpassen. www.youtube.com – Kölner Anwaltverein
KAV Intern | 19 Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln Ein wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih in der Zweigstelle des KAV e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf verlassen, stets dem Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilneh- men zu können. Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amts- gerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des KAV daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung eine Robe leihen. Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwal- tung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben. Wir geben Sicherheit. Kunst- und Transportversicherungen: Damit Ihre Kunst überall sicher ist. Einfach. Persönlich. Versichert. tel +49 221 8 00 68 420 info@zilkensfineart.com www.zilkensfineart.com
20 | Aktuelles & Wissenswertes Aktuelles & Wissenswertes Notiz der Redaktion: Der nachfolgende Artikel erschien bereits im Anwaltsblat 2018, 287. Wir bedanken uns für die Möglichkeit des Abdrucks in dieser Ausgabe unseres Magazins. Der digitale Zivilprozess: 15 Forderungen der Anwaltschaft RA Dr. Marcus Werner RA Dr. Markus Wollweber „Justiz und Anwaltschaft müssen präsenten Wahrnehmung. Spätestens seit Einführung des elektro- nischen Rechtsverkehrs, elektronischer Gerichts- und Anwaltspost- gemeinsam die ZPO für das digitale fächer sowie elektronischer Gerichts- und/oder Strafakten muss ein Verfahren schaffen“ rechtliches Korsett existieren, das die Beteiligten zur Realisierung der Datensicherheit anhält. Verstöße müssen sanktioniert, jeden- Rechtsanwalt Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner und Rechtsanwalt falls mit einer Haftungsnorm belegt werden. Dr. jur. Markus Wollweber, Köln Die Zuständigkeit der IT-Strukturen für die Einführung der elektroni- Gute Anwälte denken weiter: Was für die Digitalisierung des schen Gerichtsakte liegen bei den 16 Landes-Justizministerien und Zivilprozesses nötig ist, woran die Gerichtspraxis denken sollte und für die Bundesgerichte beim Bund. Dabei gilt der alte Grundsatz: wie eine flexible ZPO entstehen könnte, erläutern die Autoren. Sie Formsprachlicher Ausdruck wirkt immer auch auf dessen Inhalt zu- unterbreiten 15 Forderungen. rück. Die Art und Aufbereitung einer Gerichtsakte oder einer elekt- ronischen Gerichtsakte hat unmittelbare Relevanz für den Streitstoff. „Zivilprozess digital“, „Zivilprozess 4.0“, „Legal Tech“: Schlagwörter, Die formale, aber auch inhaltliche Aufbereitung des Streitstoffs liegt die ebenso faszinierend wie abgenutzt erscheinen. Gerade hinter im Ansatz allein in der Dispositionsmaxime der Parteien. dem Begriff „Legal Tech“ verbirgt sich zuweilen, so scheint es, mehr Schein als Sein oder aber Technokratie. Der Blick auf den Eine alleinige Gestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs im juristischen Überbau und die Forderungen der Anwaltschaft an Zivilprozess und insbesondere der elektronischen Gerichtsakte einen elektronisch geführten Zivilprozess scheinen leicht verloren durch die Justiz spiegelt daher weder die prozessual vorgesehene zu gehen. Gesamtzuständigkeit der im Zivilprozess beteiligten Kreise (Kläger, Beklagte, Gericht) für den Streitstoff wieder noch führt dies zu einem Arbeitsergebnis, mit dem alle beteiligten Kreise sinnvoll I. Grundüberlegungen arbeiten können. Den von uns aufgestellten konkreten Forderungen liegen folgende Daran schließt sich die Frage an, wer für die Datenaufbereitung und Erwägungen zugrunde: deren Sicherheit zuständig ist. Im Grundsatz gilt: Der Prozessstoff gehört allen. Muss er aber dann nicht auch eine gemeinsame Ser- 1. Gewährleistungspflicht für Datensicherheit verlandschaft und gemeinsame Sicherheitsverantwortung der Justiz, Nicht erst seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS- der Rechtsanwaltskammern und öffentlichen Trägern vorgehalten GVO) ist Datensicherheit und deren rechtliche Gewährleistung in der werden? Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Aktuelles & Wissenswertes | 21 Daran knüpft sich die weitere juristische Frage an, wer für den Fall Bei Vorbereitung einer entsprechenden Software dürfen nicht von Datenlecks, Datendiebstahl oder das Abfangen von Inhalten allein die Belange der Justiz berücksichtigt werden. Auch hier gilt aus der elektronischen Gerichtskorrespondenz oder aus der Ge- der Grundsatz der Dispositionsmaxime der Parteien. Ein solches richtsakte haftet. Dabei bedarf es keiner näheren Erläuterung, dass Projekt sollte unter Beteiligung aller im Zivilprozess beteiligten gerade auch der Prozessstoff eines Zivilprozesses unter Umstän- Kreise, insbesondere und allen voran der Anwälte, gemeinsam den eines besonderen Geheimhaltungsschutzes bedarf (Beispiel: erarbeitet werden. Insofern sollte eine gemeinsame Arbeitsgruppe Patentstreitigkeiten, Streitigkeiten von Personen des öffentlichen bestehend aus Justizbeamten, Richtern und Anwälten implemen- Rechts, Betriebsgeheimnisse etc.). Fällt die Sicherstellung der tiert werden, damit alle Sichtweisen, Interessen und Erwartungen Datensicherheit für die elektronische Gerichtsakte in die alleinige berücksichtigt werden können. Zuständigkeit der Justiz, muss hiermit eine unmittelbare Haftung des Staates korrespondieren. Gegebenenfalls können in einem zukünftigen digitalen Zivilprozess neue Beweismittel zugelassen werden. Anstelle der Versicherung Paragraf 839 BGB scheint mit seiner Subsidiarität keinen aus- an Eides statt kann beispielsweise ein zertifiziertes, gegebenenfalls reichenden Schutz zu bieten. Auch die allgemeinen öffentlich- durch einen Anwalt aufgezeichnetes Video oder eine Tonband- rechtlichen Ansprüche, insbesondere der Aufopferungsansprüche, aufnahme treten. Denkbar sind zudem neue mediale Formen des der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch scheinen Vortrags jenseits der Schriftform (zum Beispiel in Form einer Video- inhaltlich nicht zu greifen. Zugleich stellt sich die Frage nach der nachricht). Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kann unter wirtschaftlichen Abdeckung einer Haftung. Am Markt werden den Umständen auch die Simultanität aufgehoben werden. So könnte, Beratern sog. Cyber-Versicherungen angeboten für den Fall, dass dem „Chat-Gedanken“ folgend, zum Beispiel eine mündliche Ver- Daten gezielt entwendet werden. Es stellt sich die Frage, ob für handlung auch sukzessive und zeitlich versetzt geführt werden. solche Angriffe nicht auch auf Ebene der Behörden eine geson- Wichtig aus Sicht der Anwaltschaft sollte sein, dass eine sogenann- derte Versicherung vorliegen, beziehungsweise ein gesonderter te Escape-Klausel vorhanden ist. Bei berechtigtem Interesse sollte Staatsfonds eingerichtet werden müsste. wieder in den alten „Papierprozess“ zurückgekehrt werden können. Die Papierform als physisch verkörperter, nicht ohne Weiteres du- 2. Einführung von Haftungsgrundlagen plizierbarer oder extern auslesbarer Datenträger ist in besonderem Das Haftungsregime für den Fall pflichtwidrig abhanden gekomme- Maße dazu geeignet, Datensicherheit sicherzustellen. ner Daten scheint nicht ausreichend. Paragraf 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG sieht eine Haftung 4. Beschleunigung des Vollstreckungsverfahren nur bei solchen Amtspflichtverletzungen vor, die gerade gegenüber Gerade im Vollstreckungsverfahren kann die Digitalisierung zu er- dem Geschädigten begangen worden sind. Der Geschädigte muss heblichen Beschleunigungen führen. Überlegenswert scheint, das in den Schutzbereich der verletzten Norm fallen. Zudem besteht bereits existierende Schuldnerregister zu einem bundesweiten Ti- das Problem der Subsidiarität. Ungeklärt ist auch, ob und unter telregister auszubauen, in dem alle vollstreckbaren Titel zertifiziert welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch aus der hochgeladen und dort den Vollstreckungsorgangen in zertifizierten Verletzung des öffentlich-rechtlichen Justizverhältnisses, insbeson- „Original“ unmittelbar zur Verfügung stehen. dere § 280 Abs. 1 BGB, analog hergeleitet werden kann. Auch der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch scheint nicht zu greifen. II. Die konkreten Forderungen Die Regelung der DSGVO sind im Verwaltungsverfahren unmittelbar anzuwenden. Sie gelten auch für ( Justiz-)Behörden. Die DSGVO, die Wir haben auf dem Symposium „Zukunft des Zivilprozesses“ in als europäische Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, Berlin am 8. November 2017 folgende konkrete Forderungen der darüber hinaus aber auch durch das Datenschutz-Anpassungs- und Anwaltschaft für einen Zivilprozess 4.0 formuliert: Umsetzungsgesetz EU Eingang in das nationale Recht gefunden hat, gilt unmittelbar für personenbezogene Daten lebender na- 1. Forderungen während des Prozesses der Genese zum türlicher Personen. Andererseits gilt die DSGVO nach Art. 2 Abs. 2 Zivilprozess 4.0 DSGVO nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zurzeit befinden wir uns auf dem Weg hin zu einem Zivilprozess Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung von 4.0. In dieser Zeit werden wesentliche Entscheidungen getroffen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Nach Art. 82 DSGVO haften und Entwicklungen angestoßen. der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter bei Verstößen ge- a) Es ist daher erforderlich, dass die Anwaltschaft in ein institutio- gen die Bestimmungen der DSGVO sowohl für materielle wie auch nelles Gremium auf Bundes- und Landesebene einbezogen wird, für immaterielle Schäden. Auch der Schutz nach DSGVO scheint um ihren Beitrag der Digitalisierung des Zivilprozesses aktiv aber nicht ausreichend. wahrnehmen zu können. b) Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen 3. Inhaltliche Forderungen an den Zivilprozess Daten darf grundsätzlich nur bei den Gerichten erfolgen. Die Form einer Äußerung beeinflusst stets deren Inhalt. Neue Soft- c) Weiterhin ist es wesentlich, eine technische Standardisierung warelösungen wären bereits heute in der Lage, das Vorbringen der herbeizuführen, damit der elektronische Austausch von Gerichts- Parteien im Zivilprozess und des Gerichts mittels Verlinkungen und akten und die Akteneinsicht realisiert werden können. optischer Aufbereitung so zu vernetzen, dass elektronisch jeweils d) Abschließend fordern wir eine eigene Haftungsgrundlage bei Argument und Gegenargument zu einem Sachverhaltspunkt unmit- Verstößen gegen Maßnahmen der Datensicherheit, der unbe- telbar gegenüberstehen. Es sollte überlegt werden, ob vonseiten rechtigten Einsicht in die elektronische Gerichtsakte und bei einer der Anwaltschaft eine solche Strukturierung begrüßt wird. unberechtigten Weitergabe der elektronischen Gerichtsakte. Fortsetzung auf der nächsten Seite »
22 | Aktuelles & Wissenswertes 2. Forderungen an den Zivilprozess 4.0 i) Es muss eine Strafe zur Absicherung der elektronischen Gerichts- Nach unserer Ansicht soll der digitalisierte Zivilprozess folgende akte (ähnlich dem Schutz des Steuergeheimnisses in § 30 AO) neue Eigenschaften aufweisen: realisiert werden. a) Zunächst ist es erwägenswert, über neue Beweismittel nach- j) Es sollte über die Auflösung der Simultanität der mündlichen zudenken, wie zum Beispiel zertifizierte, von einem Anwalt Verhandlung bei bestimmten Fällen nachgedacht werden. aufgezeichnete Video- oder Tonaufnahmen in besonderen Fällen k) Für das Vollstreckungsverfahren sollte ein zentrales, besonders (zum Beispiel als Mittel der Glaubhaftmachung). geschütztes Titelregister realisiert werden, in dem alle vollstreck- b) Darüber hinaus sollten neue, mediale Formen des Vortrags (zum baren Titel zertifiziert hochgeladen werden können und dort den Beispiel Videonachrichten) erwogen werden. Vollstreckungsorganen als Original zur Verfügung stehen. c) Wesentlich ist es, dass es eine Möglichkeit eines reinen Papier- prozesses für konkrete Fälle geben muss (sogenannte Escape- III. Fazit Klausel). d) Sofern von beiden Parteien ausdrücklich gewünscht, sollte der Der Zivilprozess gehört allen am Prozess Beteiligten. Diese gemein- Anspruch auf einen strukturierten Vortrag erwogen werden. same Zuständigkeit sollte Ausdruck erhalten in einem gemeinsam e) Für etwaige Fälle der Wiedereinsetzung sollte eine Zentralstelle besetzten permanenten Ausschuss, in dem Justiz und Anwaltschaft für Mitteilungen von Wartungsfenstern oder technischen Proble- gemeinsam die gewaltigen Aufgaben der Digitalisierung angehen men aller Gerichte des Bundes und der Länder aller Gerichtsbar- und umsetzen. keiten geschaffen werden. f) Wesentlich ist es, die revisionsfeste Dokumentationen von allen RA Dr. jur. Marcus Werner, Köln Datenzugriffen auf die elektronische Gerichtsakte zu realisieren. Stellv. Vorsitzender des KAV g) Das Einsichtsrecht der Prozessparteien muss sich auf alle Daten (insbesondere Meta-Daten und Zugriffsdaten) beziehen. RA Dr. jur. Markus Wollweber, Köln h) Es muss technisch verhindert werden, dass Unberechtigte (zum Mitglied im Zivilverfahrensrechtsausschuss des Beispiel Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden oder der Staats- Deutschen Anwaltverein e. V. schutz) auf die elektronische Gerichtsakte zugreifen. Kölner Forum Betriebliche Altersversorgung diskutiert aktuelle Herausforderungen Betriebsrentenstärkungsgesetz – Umsetzung der Mobilitäts- Diskussionszirkel von Praktikern. Für die Veranstaltungen können richtlinie – neue Rechtsprechungstrends: Das sind nur einige der Bescheinigungen gem. § 15 FAO ausgestellt werden. Interessenten aktuellen Herausforderungen für die Praxis der betrieblichen Alters- können sich bei tatjana.wilschrey@lag-koeln.nrw.de anmelden. versorgung, die bei der Zusammenkunft des Kölner Forums (KFBAV) am 3. Juli 2018 thematisiert wurden. Auf Einladung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Köln, Dr. Jürgen vom Stein, kamen – ungeachtet des herrlichen Som- merwetters und der Fußballweltmeisterschaft – erneut zahlreiche Fachleute aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Unternehmen, Verbänden, Justiz, Pensionssicherungsverein und Versicherungswirtschaft zum fachlichen Diskurs zusammen. Auch die Anwaltschaft war zahlreich vertreten, u. a. durch Vertreter des Arbeitsrechtsausschusses des KAV und durch den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeits- recht im DAV, Dr. Johannes Schipp. Referent des Abends war Prof Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Emeritus der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster mit Forschungsschwerpunkt im Bereich der betrieblichen Altersversor- gung. Er skizzierte die neuen Entwicklungen und erläuterte die Aus- wirkungen für die Praxis. Die Teilnehmer diskutierten insbesondere die aktuellen, grundlegenden Entscheidungen des Bundesarbeitsge- richts zur betrieblichen Altersversorgung, darunter auch die Vorlage des BAG an den EuGH in einem Fall aus dem Kölner Bezirk. Im Anschluss wurde der kollegiale Austausch bei kühlen Erfrischun- gen fortgesetzt. Bild: Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Universität Münster (li.) und Das Kölner Forum Betriebliche Altersversorgung ist ein offener Präsident des LAG Köln Dr. Jürgen vom Stein (re.)
Aktuelles & Wissenswertes | 23 Zusätzliche Gebühr – Mitwirkung des Verteidigers an Verfahrenseinstellung muss nicht ursächlich sein Die zusätzliche Gebühr entsteht auch dann, wenn der Verteidiger zugestimmt. Die zusätzliche Gebühr ist nach Nr. 4141 Anm. Abs. 2 innerhalb einer gesetzlichen Stellungnahmefrist die Zustimmung VV RVG nicht entfallen. Danach entsteht die zusätzliche Gebühr nur zur Einstellung erklärt, das Gericht aber unter Missachtung dieser dann nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Frist bereits zuvor die Einstellung beschlossen hat. Tätigkeit nicht ersichtlich ist. AG Waldbröl Beschluss 08.12.2017 – 40Ds 225Js 335/16 – 210-16 Die anwaltliche Tätigkeit ist auf die Förderung des Verfahrens ge- richtet. Die Zustimmung zur Einstellung ist für das Verfahren förder- Nach Beginn der Hauptverhandlung erfolgte eine Aussetzung des lich. Der gesetzliche Wortlaut verlangt nicht die Ursächlichkeit der Verfahrens, um weitere umfangreiche polizeiliche Nachermittlun- anwaltlichen Tätigkeit an der Einstellung. Das Maß der Mitwirkung gen durchzuführen. Nach Abschluss der Nachermittlungen bean- ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es genügt jede auf die Förderung tragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens nach des Verfahrens gerichtete Tätigkeit, die objektiv geeignet ist, das § 154 StPO. Dieser Antrag wurde dem Pflichtverteidiger formlos Verfahren im Hinblick auf eine Verfahrensbeendigung außerhalb zugestellt mit der Verfügung zur Stellungnahme innerhalb einer der Hauptverhandlung zu fördern. Weitergehende Anforderungen Frist von 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens. an die Quantität oder Qualität der Mitwirkung, insbesondere im Sinne einer intensiven und zeitaufwendigen anwaltlichen Mitwir- Der Anwalt erklärte fristgemäß seine Zustimmung. Vor Ablauf der kung besteht. Frist und vor Eingang seiner Zustimmung stellte das Gericht das Verfahren ein. Der Verteidiger verlangte in seiner Vergütungsab- Es ist grundsätzlich unerheblich, dass das Verfahren auch ohne rechnung die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV RVG. Diese Gebühr sein Zutun eingestellt worden wäre. Die Ablehnung der Entste- wurde abgesetzt mit der Begründung, die Mitwirkung des Verteidi- hung einer zusätzlichen Gebühr ist willkürlich, wenn eine objektiv gers an der Einstellung sei nicht ursächlich gewesen. Die Erinne- erbrachte Tätigkeit vorliegt und das Gericht vor Ablauf der eigenen rung des Verteidigers hatte Erfolg. Fristsetzung das Verfahren einstellt. Nach Nr. 4141 Anm. Abs. 1 Ziff. 1 VV RVG ist die zusätzliche Gebühr RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln für den Verteidiger angefallen. Er hat der Einstellung fristgemäß Anwaltsvergütung nach Mandatskündigung 1. Der Rechtsanwalt behält bei Kündigung des Anwaltsvertrags bisherigen Bevollmächtigten kündigten an, das Mandat bei weiterer grundsätzlich seinen Vergütungsanspruch. Etwas anderes gilt nach Tätigkeit des zusätzlichen Anwalts niederzulegen. Der Kläger nahm § 628 Abs. 1 S. 2 BGB nur dann, wenn der Rechtsanwalt kündigt, das Angebot der Mandatsniederlegung an. Seine Klage auf Rück- ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu zahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorars blieb ohne Erfolg. veranlasst zu sein oder er durch sein vertragswidriges Verhalten Nach § 627 BGB können beide Seiten den Anwaltsvertrag jederzeit die Kündigung des Mandanten veranlasst, und die bisherigen kündigen. Der Anwalt behält grundsätzlich seinen Vergütungsan- Leistungen des Rechtsanwalts für den Mandanten infolge der Kün- spruch § 628 Abs. 1, S 1. BGB. Ausnahmen bestehen nach digung ohne Interesse sind. § 628 Abs. 1, S 2. BGB nur, wenn der Anwalt ohne Veranlassung eines vertragswidrigen Verhaltens des Mandanten kündigt oder er 2. Ist eine Zusammenarbeit mit einem weiteren Rechtsanwalt nicht durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Mandan- vereinbart und bezieht der Mandant einen weiteren Rechtsanwalt ten veranlasst und die bisherigen Leistungen des Rechtsanwalts für dennoch ein, so verhält sich der beauftragte Rechtsanwalt nicht den Mandanten infolge der Kündigung ohne Interesse sind. vertragswidrig, wenn er eine Zusammenarbeit ablehnt, nachdem Die Voraussetzungen für den Wegfall des Vergütungsanspruches der andere Rechtsanwalt ohne Absprache mit dem zuständigen sind in diesem Fall nicht erfüllt. Die beklagten Anwälte haben Richter Kontakt aufgenommen hat. sich nicht vertragswidrig verhalten. Die Ankündigung, das Mandat niederzulegen, wenn der zusätzliche Anwalt beauftragt bleibt, ist OLG Oldenburg, Urteil vom 09.02.2017 - 2 U 85/16 kein vertragswidriges Verhalten. Der eigenmächtige Anruf des neu bestellten Anwalts bei Gericht war geeignet, den Ruf der Beklagten Der Mandant beauftragte trotz eines bestehenden Mandatsverhält- zu schädigen. Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung gerecht- nisses einen weiteren Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner fertigt gewesen, das Mandat niederzulegen. Interessen in derselben Familiensache. Der neu beauftragte Anwalt nahm sofort mit dem zuständigen Richter telefonischen Kontakt auf, Praxishinweis: Ein vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 ohne die bisherigen Bevollmächtigten darüber zu informieren. Die BGB setzt ein schuldhaftes Verhalten im Sinne der §§ 276, 278 BGB Fortsetzung auf der nächsten Seite »
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