Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
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23. Februar 2022 ❱❱ März Ludwigsland in Roßlach Für die Überlassung des Titelfotos bedanken wir uns bei Herrn Tristan Förtsch
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Die Bürgermeisterin informiert Liebe Bürgerinnen und Bürger, das BRK und ich wenden uns heute in einer wichtigen Angelegenheit an Sie. Wie Sie bereits wissen, veranstaltet das Bayrische Rote Kreuz seit vielen Jahren in regelmäßigen Abständen Blutspende-Termine in Wilhelmsthal. Die Blutspende liegt uns besonders am Herzen. Blutspende ist ein sehr wichtiger und notwendiger Beitrag der Bevölkerung zur Notfallversorgung, die gerade in unserer ländlichen Region jede mögliche Unterstützung braucht. Täglich werden in Bayern 2000 Blutkonserven benötigt, um damit Leben zu retten. Jeder dritte Mensch in Bayern erhält im Laufe seines Lebens eine Blutkonserve. Im Kontrast zu diesen 33% aller Einwohner, stehen derzeit nur 7% der Bevölkerung, die bereit sind sich am Blutspenden zu beteiligen. Leider sind die Spenderzahlen seit einiger Zeit rückläufig. Die Blutspende ist die einfachste Form der Organspende, ganz ohne Angst. Wir wissen, dass sich schon viele unserer Bürgerinnen und Bürger aktiv am Blutspenden beteiligen. Wir möchten aber mit diesem Aufruf auch nochmals diejenigen bitten, die bislang nicht an den Spenden-Terminen teilnehmen konnten, sich zu überlegen, ob der kleine Stich in den Arm und eine Stunde Lebenszeit nicht auch für Sie machbar sind. Glauben Sie mir, durch meine momentane private Situation bin ich jeden Tag erneut dankbar, dass es Menschen gibt die ihr Blut spenden um anderen zu helfen. Jeder von uns kann in so eine Situation kommen, ob durch Unfall oder Krankheit. Retten wir durch unsere Blutspende das Leben von anderen. Dienstag, den 29.03.2022 von 16:30 – 20:00 Uhr in der Kronachtalhalle/Steinberg Susanne Grebner, Erste Bürgermeisterin Termine & Infos: 0800 11 949 11 (kostenlos) oder unter www.blutspendedienst.com Ausgabe 3/2022 ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Mitteilungsblatt Wilhelmsthal 3 • Geschäftspapiere • Formulare • Akzidenzen
Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeinde Wilhelmsthal bietet zum 1. September 2022 einen Platz für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) (Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung VFA-K) Das erwartet Dich: Das bringst Du mit: ❱❱ Dreijährige, praxisorientierte Ausbildung ❱❱ Qualifizierender Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule, ❱❱ Absolvieren der theoretischen Ausbildungsabschnitte mittlerer Schulabschluss oder anderer gleich- oder an der Berufsschule sowie an der Bayerischen höherwertiger Schulabschluss bis 1. September 2022 Verwaltungsschule ❱❱ Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit ❱❱ Abwechslungsreiche Ausbildungsabschnitte ❱❱ Eigenverantwortliche, genaue und teamfähige ❱❱ Bearbeitung der Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger Arbeitsweise in den unterschiedlichsten Lebenslagen und Umsetzung ❱❱ Einsatzbereitschaft, Flexibilität und die Offenheit, sich auf der rechtlichen Regelungen unterschiedliche Arbeitssituationen einstellen zu können ❱❱ Attraktive Ausbildungsvergütung mit Jahressonderzahlung, ❱❱ Ausgeprägtes Service-Bewusstsein und Vermögenswirksamen Leistungen und 30 Tage Bürgerfreundlichkeit Urlaubsanspruch nach TVAöD pro Kalenderjahr Deine Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen sendest Du bitte bis spätestens 18.03.2022, an die Gemeinde Wilhelmsthal, Personalverwaltung, Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal. Du kannst Deine Bewerbung auch als PDF-Datei an info@wilhelmsthal.de senden. Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) sowie des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Wir fördern die Chancengleichheit von Frauen und Schwerbehinderten. Weiterhin gelten für das Bewerbungsverfahren die Bestimmungen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO. Für Rückfragen steht Dir der Geschäftsleiter, Herr Kotschenreuther, Telefon: 09260/9909-17, zur Verfügung. Vollzug der Baugesetze wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach Verfahren: Erweiterung der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche im Gemeindeteil Winterleithen Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- -Außenbereichssatzung- gem. § 35 Abs. 6 BauGB schriften, Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20.01.2022 die Erweite- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- rung der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- im Außenbereich im Gemeindeteil Winterleithen beschlossen. bauungsplans und des Flächennutzungsplans, Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Be- 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- kanntmachung tritt die Satzung in Kraft. gungsvorgangs, Jedermann kann die Satzung mit der Begründung bei der Ge- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung meindeverwaltung, Zimmer OG 004, Wöhrleite 1, 96352 Wil- der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend ge- helmsthal OT Steinberg, während folgender Zeiten: macht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Montag–Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB Dienstag: 16:00 – 17:00 Uhr hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für Donnerstag: 16:00 – 18:00 Uhr nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- jahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Vor Einsicht- ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. nahme bitten wir aufgrund der aktuellen Pandemielage um vor- herige Terminabsprache, sodass die Abstands- und Hygienere- Wilhelmsthal, den 20.01.2022 geln eingehalten werden können! gez. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung Susanne Grebner von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- Erste Bürgermeisterin 4 Mitteilungsblatt Wilhelmsthal ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Ausgabe 3/2022
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Öffnungszeiten: Montag–Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr Aufstellung des vorhabenbezogenen Dienstag: 16.00 – 17.00 Uhr Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr Erschließungsplan Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr „Solarpark Wilhelmsthal I“, Gemarkung Steinberg, Aufgrund der momentanen Auflagen bzgl. Corona-Pandemie, ist Gemeinde Wilhelmsthal eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und sowie auch nur einzeln möglich. Bitte um telefonische Terminabstim- mung unter 8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Wilhelmsthal ❱❱ Hr. Kotschenreuther, Tel: 09260-990917 ❱❱ Hr. Schneider, Tel: 09260-990914 hier: Bekanntmachung der Beschlüsse zum Bauleitplanver- fahren und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in gem. § 3 Abs. 2 BauGB Verbindung mit S 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebau- ungsplanes sowie die 8. Änderung des Flächennutzungs- und Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal hat in seiner Sit- Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der zung am 16.11.2021 die 8. Änderung des wirksamen Flächennut- Internet-Adresse der Gemeinde Wilhelmsthal unter: zungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Wilhelmstahl so- https://wilhelmsthal.de/neuigkeiten wie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen „Solarpark Wilhelmsthal I“, Gemarkung Steinberg beschlossen. Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswir- Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirt- kungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. schaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung Frist äußern. Ferner sind zusätzliche die naturschutzrelevanten beinhaltet folgende Grundstücke: Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung ebenfalls er- sichtlich. Die zu überplanenden Grundstücke liegen in der Gemeinde Wil- helmsthal auf der Gemarkung Steinberg und tragen folgende Anregungen, Vorschläge und Einwendungen zur Planung kön- Flurnummern: nen während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wilhelmsthal abgegeben werden. Für Auskünfte steht 959, 966, 967, 968, 969, 970, 971, 972 während der allgemeinen Dienstzeit das Bauamt der Gemeinde Der überplante Bereich liegt innerhalb bestehender landwirt- Wilhelmsthal unter 09260-990916 zur Verfügung. schaftlicher Flächen mit einer Größe von gesamt 93.542,54m². Im Bebauungsplan sollen Regelungen getroffen werden, die Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Pla- auch die Zulässigkeit, den Standort und die Größe von Solaran- nung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird lagen festlegen. der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt In der Zeit vom 02.12.2021 bis 07.01.2022 erfolgte die frühzeiti- gemacht. ge Beteiligung der Öffentlichkeit, in der Zeit vom 02.12.2021 bis 07.01.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Gemeinde Wilhelmsthal, den 18.02.2022 öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellung- gez. nahmen wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.02.2022 Be- Susanne Grebner schluss gefasst. In der gleichen Sitzung wurde der Planentwurf Erste Bürgermeisterin gebilligt. Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf in der Fassung vom 11.01.2022 umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken vorgenannter Flur-Num- mern. Im Bebauungsplan sollen Regelungen getroffen werden, die auch die Zulässigkeit, den Standort und die Größe von Solaran- lagen festlegen. Die Entwurfsplanungen zur 8. Änderung des Flächennutzungs- planes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes mit Datum vom 11.01.2022 samt Entwurf der Begründung wurden vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadt- steinach erstellt. Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Ein- sicht in der Zeit vom 07.03.2022 bis 06.04.2022 im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal, Zimmer 004, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt: Ausgabe 3/2022 ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Mitteilungsblatt Wilhelmsthal 5
Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung liegen im Zeitraum vom 04. März 2022 bis einschließlich 04. der Gemeinde Wilhelmsthal April 2022 über die Durchführung der erneuten öffentlichen im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal, Bauamt Zi. OG 004, Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal OT Steinberg, zu den allge- § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) meinen Dienstzeiten für die Erweiterung der Einbeziehungssatzung für Montag–Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr den Ortsteil Eibenberg gem. § 34 Abs. 4 Nr.3 BauGB Dienstag: 16:00 – 17:00 Uhr und die Änderung des Flächennutzungsplanes Donnerstag: 16:00 – 18:00 Uhr mit Landschaftsplan im Parallelverfahren Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr nach § 8 Abs.3 BauGB öffentlich aus. Es wird darum gebeten, die Einsichtnahme nach Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 20. Januar Möglichkeit vorher telefonisch anzumelden, um die erforderlichen 2022 die Planentwürfe Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können und in diesem Zusammenhang längere Wartezeiten zu vermeiden. Bitte beach- ❱❱ Erweiterung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil ten Sie die jeweils geltenden Regeln des Infektionsschutzes. Eibenberg (Stand 20.01.2022) ❱❱ Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan Die Unterlagen können während des Zeitraums der Auslegung (Stand 20.01.2022) gebilligt. auf der Internetseite der Gemeinde Wilhelmsthal unter dem Link https://wilhelmsthal.de/neuigkeiten/ Das Erweiterungsgebiet besitzt eine Größe von ca. 0,21 Hekt- ar. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind eingesehen werden. aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Website der Gemeinde unter Neuigkeiten eingestellt und können unter der Adresse https://wilhelmsthal.de/neuigkeiten/ eingesehen und abgerufen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Gemeinde Wilhelmsthal, Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal in Textform oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Ver- während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit fahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt. zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Pla- nung. Die gebilligten und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es ❱❱ Erweiterung der Einbeziehungssatzung für den Gemeindeteil wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließ- Eibenberg, samt Begründung und Umweltbericht lich zum 04. April 2022 abgegebene Stellungnahmen bei der (Stand 20.01.2022) Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben ❱❱ Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan, können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht samt Begründung und Umweltbericht (Stand 20.01.2022) hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit ❱❱ umweltrelevante Stellungnahmen der Planungen nicht von Bedeutung ist. 6 Mitteilungsblatt Wilhelmsthal ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Ausgabe 3/2022
Sonstige Mitteilungen Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Schutzgut Information von Information zu In Punkt 2.2 der Begründung zur Erweiterung der Einbeziehungs- Tiere, Regierung von Oberfranken, – Hinweis auf Lage im Land- satzung werden Bestandteile der Umwelt im Geltungsbereich Pflanzen Höhere Landesplanungs- schaftsschutzgebiet beschrieben. In Punkt 4.4 der Begründung wird die Anwendung und behörde; Schreiben vom der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für das Verfahren biologische 14.10.2021 im Rahmen von skizziert. Punkt 4.5 umfasst Aussagen zum Immissionsschutz. Vielfalt § 4 Abs. 1 BauGB Punkt 5 der Begründung erläutert übergeordnete Regelungen des Denkmalschutzgesetzes sowie des Naturschutzrechts. Regionaler Planungsverband – Hinweis auf Lage im Land- Oberfranken-West; Schreiben schaftsschutzgebiet Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die vor- vom 15.10.2021 im Rahmen – Hinweis auf die Lage in aussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksich- von § 4 Abs. 1 BauGB. einem landschaftlichen tigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Vorbehaltsgebiet Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und – Anerkennung von Aus- Untere Naturschutzbehörde; Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis einer gleichsflächen Schreiben vom 04. Und durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Um- 05.11.2021 im Rahmen von weltbericht gem. § 2a BauGB erörtert. § 4 Abs. 1 BauGB. In Punkt 5 der Begründung zur Änderung des Flächennutzungs- Boden Wasserwirtschaftsamt – Informationen zu Altlasten planes mit Landschaftsplan werden Bestandteile der Umwelt im Kronach; Schreiben vom und schädlichen Bodenver- Geltungsbereich beschrieben. Punkt 6 der Begründung erläutert 19.10.2021 im Rahmen von änderungen übergeordnete Regelungen des Denkmalschutzgesetzes so- § 4 Abs. 1 BauGB – Informationen zu vorsor- wie des Naturschutzrechts. Der Begründung zur Änderung des gendem Bodenschutz Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan liegt ebenfalls ein Wasser Wasserwirtschaftsamt – Nichtbetroffenheit wasser- Umweltbericht gem. § 2a BauGB bei, welcher ebenfalls eine Be- Kronach; Schreiben vom rechtlicher Schutzkulisse. standsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussicht- 19.10.2021 im Rahmen von – Vorgaben zur Abwasserent- lichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden § 4 Abs. 1 BauGB sorgung Schutzgüter enthält. – Nichtbetroffenheit von Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz Gewässern über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen des Verfahrens nicht durchgeführt. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor: Umweltverbänden: Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass Schutzgut Information von Information zu eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Mensch Amt für Ernährung, Land- – Emissionen aus angrenzen- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfah- wirtschaft und Forsten; der landwirtschaftlicher ren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß Schreiben vom 08.11.2021 Nutzung. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen im Rahmen von § 4 Abs. 1 Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der BauGB Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht Landschaft Regierung von Oberfranken, – Hinweis auf Lage im Land- hat, aber hätte geltend machen können. Höhere Landesplanungs- schaftsschutzgebiet behörde; Schreiben vom Hinweis zum Datenschutz: 14.10.2021 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund- lage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB Regionaler Planungsverband – Hinweis auf Lage im Land- und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absen- Oberfranken-West; Schreiben schaftsschutzgebiet derangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das vom 15.10.2021 im Rahmen – Hinweis auf Lage in einem Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie von § 4 Abs. 1 BauGB landschaftlichen Vorbe- bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten haltsgebiet im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Die nächste Ausgabe des Wilhelmsthaler Mitteilungsblattes Hinweis zur Barrierefreiheit: erscheint am 30. März 2022. Die Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei zugänglich. Eine Ter- minvereinbarung zur Einsichtnahme für körperlich beeinträch- Redaktionsschluss für diese Ausgabe tigte Menschen kann telefonisch unter Tel. Nr. 09260 / 99 09 17 ist Freitag, der 18. März 2022. erfolgen. Bitte geben Sie bis spätestens an diesem Tag Ihre Texte und Anzeigen bis 10.00 Uhr im Rathaus ab! Wilhelmsthal, den 20.01.2022 Spätere Einlieferungen können nicht mehr berücksichtigt werden! gez. Senden Sie Ihre Daten per E-Mail an: Susanne Grebner Erste Bürgermeisterin mitteilungsblatt@wilhelmsthal.de Ausgabe 3/2022 ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Mitteilungsblatt Wilhelmsthal 7
Amtliche Bekanntmachungen Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Flurneuordnung und Dorferneuerung Birnbaum-Schlegelshaid Markt Steinwiesen, Landkreis Kronach Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Sportlerehrung 2022 Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG – Der Landkreis Kronach möchte auch in diesem Jahr Bürgerinnen und Bürger für ihre sportlichen Leistungen oder ihre Verdienste Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes auf dem Gebiet der Sportbewegung auszeichnen. Dazu werden über die Umweltverträglichkeit – UVPG – bis zum 4. März Vorschläge für die Sportlerehrung im Kalender- jahr 2022 erbeten. Bekanntmachung Ausgezeichnet werden in der Regel die im Kalenderjahr 2021 Die Teilnehmergemeinschaft Birnbaum-Schlegelshaid hat beim errungenen Erfolge. Im Wesentlichen werden die Sportlerinnen Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken die Genehmigung und Sportler nochmals auf Landkreisebene ausgezeichnet, die der Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öf- einen ersten, zweiten oder dritten Platz bei bayerischen bezie- fentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt. hungsweise deutschen Meisterschaften oder bei offiziellen in- ternationalen Verbandsmeisterschaften errungen haben. Neben Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla- Personen, die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Kronach haben, gen war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG können auch Sportlerinnen und Sportler vorgeschlagen werden, i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprü- die für einen Verein oder eine Sportmannschaft aus dem Land- fung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. kreis Kronach gestartet sind. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Be- Darüber hinaus ist eine Ehrung für besondere orts- bzw. vereins- rücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien übergreifende Verdienste auf dem Gebiet der Sportbewegung im keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge Landkreis Kronach möglich. Vorschlagsberechtigt sind die Verei- haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsent- ne, Sportverbände und Kreistagsmitglieder. scheidung zu berücksichtigen wären. Es wird gebeten, den jeweiligen Vorschlägen entsprechende Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Nachweise (Urkunden o.ä.) und die genauen Anschriften der zu Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Ehrenden beizufügen. nicht besteht. Für Rückfragen steht gerne Herr Trebes im Landratsamt Kronach Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 (Tel. 09261 678-353, E-Mail: michael.trebes@lra-kc.bayern.de) Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. zur Verfügung. Bamberg, 16.12.2021 gez. Kießling Ltd. Baudirektor Wir liefern täglich Medikamente in die Gemeinde Wilhelmsthal. Wir beraten Sie gerne und stehen für jegliche Fragen zu Ihrer Gesundheit zur Verfügung. Dr. Michael Raschpichler e. K. Ihr Team der Stern- und Dr. Michael Raschpichler e. K. Rodacher Straße 13 a · 96317 Kronach Kulmbacher Straße 40 · 96317 Kronach Tel. 09261/51650 · Fax 09261/51553 Süd-Stern-Apotheke. Tel. 09261/962320 · Fax 09261/9623222 www.stern-apotheke-kc.de www.sued-stern-apotheke-kc.de 8 Mitteilungsblatt Wilhelmsthal ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Ausgabe 3/2022
Aus dem Gemeinderat Kurzfassung des Protokolls der Gemeinderatssitzung T➌P Erweiterung der Einbeziehungssatzung für ÖS den Gemeindeteil Eibenberg mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit vom 20. Januar 2022 Landschaftsplan für die Gemeinde Wil- helmsthal T➊P Genehmigung der Niederschrift ÖS vom 16. November 2021 a) Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belan- Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16. November ge gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen 2021 wurde genehmigt. Stellungnahmen b) Beschluss der erneuten öffentlichen Ausle- Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. gung des Entwurfs gem. § 4 Abs. 3 BauGB In seiner Sitzung am 09.09.2021 billigte der Gemeinderat den T➋P Erweiterung der Außenbereichssatzung ÖS „Winterleithen“ a) Abwägung der während der öffentlichen Entwurf zur Erweiterung der Einbeziehungssatzung für den Ge- meindeteil Eibenberg. Unter Beachtung des Entwicklungsgebo- tes wird bei dieser Bauleitplanung auch der Flächennutzungs- Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der plan mit Landschaftsplan im Parallelverfahren geändert. Beteiligung der Träger öffentlicher Belan- ge gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen a) Die während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stel- Stellungnahmen lungnahmen zu diesem Vorhaben der Bauleitplanung wurden b) Satzungsbeschluss zur Erweiterung der dem Gemeinderat durch Herrn Tobias Semmler vom Ingeni- Außenbereichssatzung „Winterleithen“ eurbüro IVS aus Kronach vorgestellt. Gleichzeitig wurden die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan er- Nachdem der Gemeinderat am 09.09.2021 den Entwurf zur Er- läutert. weiterung der Außenbereichssatzung Winterleithen billigte und die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen hatte, Die Beschlussfassung zu den einzelnen Stellungnahmen er- erfolgt nun die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen folgte jeweils mit 14 gegen 0 Stimmen. zu diesem Vorhaben. b) Während der Auslegung konnte eine positive Flächenände- a) Die im Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen rung, Erweiterung der Fläche, erreicht werden, sodass eine der Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB Neuauslegung erforderlich ist. Der Umfang der Erweiterung mit dem Erweiterungsvorhaben abzuwägen. Die Abwägung wird dem Gemeinderat ebenfalls am Sitzungstag vorgestellt. der einzelnen Stellungnahmen wurde von Herr Tobias Semm- ler vom Ingenieurbüro IVS aus Kronach dem Gemeinderat Der Gemeinderat wurde gebeten, folgenden Beschluss zu fas- vorgestellt und erläutert. sen: Die Beschlussfassung zu den einzelnen Stellungnahmen er- Beschluss: folgte jeweils mit 14 gegen 0 Stimmen. „1. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro IVS Kronach gefertigten überarbeiteten Entwurf der Erweiterung der rechts- b) Zur Fortführung der Bauleitplanung in diesem Gebiet wurde kräftigen Einbeziehungssatzung für den Gemeindeteil Eiben- der Gemeinderat gebeten, folgenden Satzungsbeschluss zu berg mit Planstand 20. Januar 2022 zur erneuten öffentlichen fassen: Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. 2. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro IVS Kron- Beschluss: ach gefertigten überarbeiteten Entwurf der 7. Änderung des 1. Der Gemeinderat beschließt das Ergebnis der Abwägung Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Planstand 20. unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbe- Januar 2022 zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a schlüsse. Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. 3. Der Gemeinderat beschließt die erneute öffentliche Auslegung 2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 35 Abs. 6 Baugesetz- der Planungen durchzuführen und dabei alle für die Planung buch (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den relevanten Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht be- Freistaat Bayern i.V.m. Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauord- reitzuhalten und zu erläutern. Die genaue Auslegungsfrist wird nung die Erweiterung der Satzung über die erleichterte Zuläs- zwischen Verwaltung und Planungsbüro abgestimmt. Parallel sigkeit von Vorhaben im Außenbereich im Gemeindeteil Win- ist das Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 terleithen (Außenbereichssatzung – gem. § 35 Abs. 6 BauGB) BauGB durchzuführen. in der Fassung vom 20. Januar 2022 als Satzung. 4. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren normenkonform weiter abzuarbeiten“ 3. Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. T➍P Behandlung ÖS von Bauanträgen Der Gemeinde Wilhelmsthal wurden zehn Anträge zur Genehmi- gung vorgelegt. Ausgabe 3/2022 ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Mitteilungsblatt Wilhelmsthal 9
Aus dem Gemeinderat Als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ wurde fol- Bauherr: Stefan und Nicole Böhmer gender Antrag auf Vorbescheid an das Landratsamt Kronach Kapellenweg 26 weitergeleitet: 96352 Wilhelmsthal Bauort: Roßlach Bauherr: Tobias Geiger Kapellenweg 30 Eibigstraße 18 96352 Wilhelmsthal 96352 Wilhelmsthal Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses Bauort: Steinberg mit Doppelgarage Nähe Untere Eichenbühlstraße Grundstück: Flur Nr. 129/4 Gemarkung Roßlach 96352 Wilhelmsthal Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Scheune Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. mit Stall und Umzäunung Grundstück: Flur Nr. 712 Gemarkung Steinberg Bauherr: Günther Georg Simon Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. Schloßacker 26 96352 Wilhelmsthal Bauort: Gifting Als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ wurden fol- Nähe Waldweg gende Anträge zur Genehmigung an das Landratsamt Kron- 96352 Wilhelmsthal ach weitergeleitet: Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle Grundstück: Flur Nr. 47, Gemarkung Gifting Bauherr: Karin Engelhardt Eibenberg 28 Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. 96352 Wilhelmsthal Bauort: Eibenberg Eibenberg 28 Bei der Gemeinde wurde folgende Anträge zur Genehmi- 96352 Wilhelmsthal gung eingereicht: Bauvorhaben: Anbau eines Abstellraumes an bestehende Garage Bauherr: Stefan und Karin Becker Grundstück: Flur Nr. 19/1 Gemarkung Eibenberg Gebrüder-Leisner-Str. 19 96352 Wilhelmsthal Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. Bauort: Wilhelmsthal Gebrüder-Leisner-Str. 19 96352 Wilhelmsthal Bauherr: Andreas Beetz Bauvorhaben: Anbau einer Einliegerwohnung Plouayweg 15 an bestehendes Wohnhaus 96328 Küps Grundstück: Flur Nr. 213/44, 213/64 Gemarkung Wil- Bauort: Eibenberg helmsthal Tiefenbach 96352 Wilhelmsthal Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bauvorhaben: Errichtung einer Fahrradüberdachung Bebauungsplanes 4. Änderung, Erweiterung und Überarbeitung mit E-Bike-Ladestation des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichsberg“, Gemeindeteil Grundstück: Flur Nr. 192 Gemarkung Eibenberg Wilhelmsthal vom 16.06.2011. Die Bauherren beantragten die Befreiung für drei Festsetzungen im Bebauungsplan. Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. Beschluss: „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau- Bauherr: Kathrin und Dominik Schmitt antrag von Stefan und Karin Becker, Bauort: Gebrüder-Leisner- Anton Eidloth Str. 19, 96352 Wilhelmsthal zum Anbau einer Einliegerwohnung Wöhrleite 14 an bestehendes Wohnhaus, Flur Nr. 213/44 und 213/64 der Ge- 96352 Wilhelmsthal markung Wilhelmsthal mit der Befreiung von drei Festsetzungen Bauort: Steinberg aus dem qualifizierten Bebauungsplan 4. Änderung, Erweiterung Wöhrleite/Uferweg und Überarbeitung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichs- 96352 Wilhelmsthal berg“, Gemeindeteil Wilhelmsthal vom 16.06.2011 zu.“ Bauvorhaben: Neubau eines Stalls für Groß- und Kleinvieh Grundstück: Flur Nr. 642/1, 636, 637 Gemarkung Steinberg Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung für den Bereich Uferweg, Gemeindeteil Bauherr: Nadja und Florian Ströber Steinberg, Gemeinde Wilhelmsthal vom 17.12.2015. Die Bauher- Nageler Straße 15 ren beantragten eine Befreiung für eine Festsetzung im Bebau- 96328 Küps ungsplan. Bauort: Wilhelmsthal Am Eichsberg 7 Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. 96352 Wilhelmsthal Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung Grundstück: Flur Nr. 178, Gemarkung Wilhelmsthal 10 Mitteilungsblatt Wilhelmsthal ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Ausgabe 3/2022
Aus dem Gemeinderat Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 4. Änderung, Erweiterung und Überarbeitung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichsberg“, Gemeindeteil T➎P Fortschreibung des Haushaltskonsolidie- ÖS rungskonzeptes der Gemeinde Wilhelmsthal; Beschlussfassung Wilhelmsthal vom 16.06.2011. Die Bauherren beantragen eine Befreiung für zwei Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Gemeinde Wilhelmsthal erhielt auch im Jahr 2021 eine fi- nanzielle Stabilisierungshilfe vom Freistaat Bayern. Nach dem Beschluss: Grundsatz des „Förderns und Forderns“ werden finanzielle Hilfen „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau- an betroffene Kommunen nicht willkürlich und ohne zwingende antrag von Nadja und Florian Ströber, Bauort: Am Eichsberg 7, Not gewährt. 96352 Wilhelmsthal zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung, Flur Nr. 178 der Gemarkung Wil- Somit verlangt der Fördermittelgeber auch, dass sich die Mittel- helmsthal, mit der Befreiung von zwei Festsetzungen aus dem empfänger mit ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen und qualifizierten Bebauungsplan 4. Änderung, Erweiterung und Eigeninitiative zur Verbesserung ihrer finanziellen Lage ergrei- Überarbeitung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichsberg“, fen. Das Augenmerk der Hilfegewährung liegt auf der Sondertil- Gemeindeteil Wilhelmsthal vom 16.06.2011 zu.“ gung von langfristigen Darlehen und, wie im Falle der Gemeinde Wilhelmsthal, auch auf dringende investive Vorhaben der kom- Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. munalen Grundausstattung im Pflichtaufgabenbereich. Die Gemeinde Wilhelmsthal kommt alljährlich dieser Forderung Bauherr: Maria und Wolfgang Kaltenmaier nach und schreibt ihr Haushaltskonsolidierungskonzept fort, Steinleite 27 sodass Einspar- und Einnahmemöglichkeiten realisiert und de- 96352 Wilhelmsthal fizitären Einrichtungen entgegengewirkt wird. Hierzu wird sich Bauort: Wilhelmsthal umfangreich mit dem 10-Punkte-Katalog zur Haushaltskonsoli- Steinleite 27 dierung befasst und die Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich 96352 Wilhelmsthal anhand einer Prioritätenliste konkretisiert und überarbeitet. Bauvorhaben: Nutzungsänderung: Wohnung wird Gaststätte Grundstück: Flur Nr. 213/22, Gemarkung Wilhelmsthal Für die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wur- de der Gemeinderat gebeten, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau- Beschluss: antrag von Maria und Wolfgang Kaltenmeier, Steinleite 27, 96352 „Das Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Wil- Wilhelmsthal, Nutzungsänderung: Wohnung wird Gaststätte, helmsthal wird auch im Jahr 2022 fortgeschrieben. Die im Haus- Bauort: Wilhelmsthal, Steinleite 27, Flur Nr. 213/22 der Gemar- haltskonsolidierungskonzept festgelegten Maßnahmen werden kung Wilhelmsthal zu.“ mit dem Ziel umgesetzt, mittelfristig wieder die finanzielle Leis- tungsfähigkeit zu erreichen. Dabei werden folgende Punkte um- Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. fassend geprüft: ❱❱ Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Einnahmenerhöhung Bauherr: Kevin und Julia Schlegel und Ausgabenminderung, insbesondere bei defizitären Ein- Am Lochgraben 7 richtungen und Leistungen im freiwilligen Bereich; die freiwil- 96352 Wilhelmsthal ligen Leistungen werden dem Grunde und der Höhe nach auf Bauort: Wilhelmsthal weitere Einsparpotenziale analysiert. Am Lochgraben 7 96352 Wilhelmsthal ❱❱ Überarbeitung des Investitionsprogramms und Anpassung an Bauvorhaben: Anbau einer separaten Wohneinheit die Leistungsfähigkeit mit entsprechender Priorisierung der an ein bestehendes Einfamilienhaus Maßnahmen.“ Grundstück: Flur Nr. 203/6, Gemarkung Hesselbach Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Be- bauungsplanes für das Gebiet „Schloßacker“ im Gemeindeteil Hesselbach vom 05.08.1992. Die Bauherren beantragen eine Befreiung für drei Festsetzungen im Bebauungsplan. T➏P Sanierung der Stützmauer ÖS Alte Poststraße / Felsweg; Baugrunduntersuchung zur Standsicherheit Beschluss: der Stützmauer; „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau- Vergabe der Planungsleistungen antrag von Kevin und Julia Schlegel, Bauort: Am Lochgraben 7, 96352 Wilhelmsthal zum Anbau einer separaten Wohneinheit Die Stützmauer in der Alten Poststraße / Felsweg im OT Wil- an bestehendes Einfamilienhaus, Flur Nr. 203/6 der Gemarkung helmsthal ist vermutlich eine der ersten Stützmauern im Ortsteil Hesselbach, mit der Befreiung von drei Festsetzungen aus dem Wilhelmsthal, die in den 1960er Jahren von der damals selbst- qualifizierten Bebauungsplan für das Gebiet „Schloßacker“ im ständigen Gemeinde Wilhelmsthal errichtet wurde. Gemeindeteil Hesselbach vom 05.08.1992 zu.“ Die Oberfläche der Stützmauer wurde mehrmals vom gemeind- Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. lichen Bauhof saniert, sodass weiterer Schaden durch Wasse- reintritt etc. vermieden werden konnte. Allerdings dient dies nur dem Unterhalt und verhindert keine grundhafte Sanierung eines solchen in die Jahre gekommenen und stark in Anspruch genom- menen Bauwerkes. Ausgabe 3/2022 ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Mitteilungsblatt Wilhelmsthal 11
Aus dem Gemeinderat Die Bürgermeisterin veranlasste, dass das Ingenieurbüro IVS teiligt. Da die Bauleitplanung der Gemeinde Wilhelmsthal vom aus Kronach diese ca. 42 Meter lange Mauer in Augenschein Vorhaben der Stadt Kronach nicht betroffen oder in irgendeiner nimmt und einen Kurzbericht zum Zustand verfasst, um mit der Weise berührt wird, ist die Abgabe einer Stellungnahme hinfällig. Regierung von Oberfranken eine mögliche Förderfähigkeit einer Instandsetzungsmaßnahme abzuklären. Das Ingenieurbüro IVS Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. hat bereits in der Vergangenheit Erfahrung auf dem Gebiet der Stützmauersanierung im OT Wilhelmsthal gemacht und dem För- dermittelgeber entsprechende förderfähige Sanierungsvorschlä- ge/Sanierungsverfahren vorgelegt. T➑P Vollzug des Art. 37 Abs. 3 GO; ÖS Erneuerung eines Servers im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal Eckdaten: ❱❱ ca. 42 Meter lange Betonmauer Im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal waren unter anderem ❱❱ Maximalhöhe 4,6 Meter auch noch Server älteren Modells eingesetzt, die nun nicht mehr ❱❱ 150 m² Gesamtfläche den aktuellen Anforderungen an EDV-Systeme von Kommunen ❱❱ 30 cm Mauerstärke/Stampfbeton mit der zwischenzeitlich sehr umfangreichen Verwaltungssoft- ware entsprachen. Eine Datensicherung war vorhanden, hätte Für diese Betonstützmauer existieren keine statischen Berech- jedoch bei einem Ausfall zu Schwierigkeiten bei einer vollstän- nungen oder Bestandsunterlagen. Die Stützmauer zeigt ver- digen Wiederherstellung aller Daten führen können. Für die ver- schiedene Schadensbilder, wie auf den beigefügten Fotos leicht alteten Betriebssysteme und Server gibt es keine Aktualisierung zu erkennen ist. Da es sich bei der Alten Poststraße, die die bzw. Unterstützung mehr durch den Hersteller. Mauer stützt, um eine Hauptverkehrsader handelt, muss hier die Stand- und Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleitet sein. Da aufgrund mangelnder Serverkapazitäten keine neuen Be- triebssysteme mehr installiert werden konnten, dies war aber Die 1. Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt der Fachabtei- erforderlich, und sich auch die letzte LSI-Warnmeldung (Landes- lung bei der Regierung von Oberfranken vor. Hierbei wurde über amt für Sicherheit in der Informationstechnik) nicht beseitigen eine mögliche Förderfähigkeit gesprochen und der Gemeinde ließ, duldete die Erneuerung der Server keinen Aufschub bis zu geraten, die Standsicherheit in Bezug auf die Sanierungsvari- dieser Sitzung. ante durch die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA Bautechnik Die Nichtumsetzung der LSI-Warnmeldung hätte u.U. auch zu GmbH) prüfen und begleiten zu lassen, sodass eindeutige Unter- einem Hackerangriff führen können, da das System nicht mehr suchungen zur fachgerechten, wirtschaftlichen und notwendigen ausreichend abgesichert war (Vgl. Vorfall Kreisverwaltung Lkr. Sanierung vorliegen. Anhalt Bitterfeld). Somit war dringend Handlungsbedarf geboten. Nachdem die Mauer von einem Fachkundigen der LGA in Augen- Die Vorgehensweise und die Erneuerung der Server erfolgte schein genommen und die beabsichtigte Sanierungsvariante be- in enger Abstimmung mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt sprochen wurde, erhielt die Gemeinde das beigefügte Angebot. Kronach, sowie die auch für die Gemeinde Wilhelmsthal zustän- digen Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten des Um in dieser Angelegnheit weiter voran zu kommen und der Re- Landkreises. gierung von Oberfranken eine entsprechende Baugrundunter- suchung vorlegen zu können, wurde der Gemeinderat gebeten, Die erste Bürgermeisterin vergab den Auftrag mit einer Ange- folgenden Beschluss zu fassen: botssumme in Höhe von 29.848,58 € (brutto) an die Fa. Netlea- ders GmbH & Co.KG, Kreisstraße 18B, 96524 Föritztal, gemäß Beschluss: Art 37 Abs. 3 GO, um einen Ausfall der EDV zu verhindern und „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal beauftragt die den Dienstbetrieb der Gemeinde sicherzustellen. LGA Bautechnik GmbH, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg, mit der Baugrunduntersuchung der Stützmauer Alte Poststraße / Fels- Zum 15.12.2021 konnte der Einbau des neuen Servers im Rat- weg mit einer Bruttosumme in Höhe von 11.481,35 €. Grundlage haus und die Einrichtung der Betriebssysteme erfolgen. Auch der Beauftragung ist das Angebot vom 11.11.2021.“ eine ausreichende Datensicherung ist wieder vorhanden. Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. Beschluss: „Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dieser Maßnahme und billigt diese.“ T➐P Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- ÖS gebiet – Einmündung Industriestraße an der Bundesstraße B 173“, Stadt Kronach, Land- Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. kreis Kronach, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der T➒P Zuschussantrag des TSV Steinberg 1910 e.V.; ÖS Dach- und Fassadenrenovierung des Sport- heimes Steinberg Nachbargemeinden, Verfahren der Innenent- wicklung gemäß § 13a BauGB Der TSV Steinberg 1910 e.V. hat umfangreiche Renovierungs- arbeiten am Sportheim in Steinberg durchgeführt und beantragt Die Stadt Kronach beabsichtigt im oben bezeichneten Industrie- hierfür eine Förderung. gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Aktuell wird die not- wendige öffentliche Auslegung durchgeführt. Die gesamten Ausgaben hierfür belaufen sich auf 41.281,92 €. Nach bisheriger Praxis gewährt die Gemeinde Wilhelmsthal bei Die Gemeinde Wilhelmsthal wird im Rahmen der Beteiligung der Investitionen von Sportvereinen einen Zuschuss in Höhe von Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch be- 10 % der Maßnahmenkosten (Deckelung auf max. 7.500 €). Die 12 Mitteilungsblatt Wilhelmsthal ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Ausgabe 3/2022
Aus dem Gemeinderat Abrechnung erfolgt unter Abzug etwaiger anderer Fördermittel Die Pauschale des Freistaates beträgt durchschnittlich 70 %. Die und nach tatsächlicher Kostenlegung. weiteren durchschnittlich 30 % können durch die Kommunen im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen. Im vorliegenden Fall würde dies bedeuten, dass dem TSV Stein- berg 1910 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 4.128,19 € in Aus- Der Beitragsersatz beträgt bei sicht gestellt werden kann. Krippenkindern: 300 € (davon Freistaat: 240 €, kommunaler Anteil: 60 €) Beschluss: Kindergartenkinder: 50 € (davon Freistaat: 35 €, „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal bewilligt dem TSV kommunaler Anteil: 15 €) Steinberg 1910 e.V. für die Renovierungsarbeiten am Sportheim Steinberg einen Zuschuss in Höhe von 4.128,19 €. Die Abrech- Mit Schreiben vom 03.12.2021 wurde für die Kindergärten St. nung erfolgt unter Abzug etwaiger anderer Fördermittel und nach Josef Wilhelmsthal, St. Franziskus Rothenkirchen, St. Marien tatsächlicher Kostenlegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steinwiesen, St. Josef Friesen und den Montessori Kindergar- Zuschussmittel im Haushalt 2022 zu berücksichtigen.“ ten Dörfles der freiwillige kommunale Anteil beantragt. Durch die Kindergärten St. Pankratius Steinberg und die BRK Kindertages- Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. stätte Kronach erfolgte keine Beantragung des freiwilligen kom- munalen Anteils. T➓P Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung ÖS Steinberg; Behebung von sicherheitstechnischen Es wurden folgende freiwillige kommunale Anteile beantragt: ❱❱ Kath. Kindergarten St. Josef Wilhelmsthal . . . . . . . . . . . . . . . i. H. v. 4.005,00 € Mängeln zur Absturzsicherung im Kinder- ❱❱ Kath. Kindergarten garten Steinberg St. Franziskus Rothenkirchen . . . . . . . . . i. H. v. 60,00 € ❱❱ Kath. Kindergarten Die Kath. Kirchenstiftung Steinberg, vertreten durch Herrn Pfar- St. Marien Steinwiesen . . . . . . . . . . . . . . i. H. v. 75,00 € rer Thomas Teuchgräber, legte der Gemeinde Wilhelmstahl einen ❱❱ Kath. Kindergarten Antrag auf Bezuschussung zur Behebung von sicherheitstech- St. Josef Friesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i. H. v. 60,00 € nischen Mängeln zur Absturzsicherung im Kath. Kindergarten ❱❱ Kath. integrativer Montessori Steinberg vor. Kindergarten Dörfles . . . . . . . . . . . . . . . . i. H. v. 30,00 € Das Angebot für die Arbeiten beläuft sich auf 3.864,21 €. Es wur- Da jedoch die aktuellen Elternbeiträge im gesamten Landkreis de ein Zuschuss in Höhe von 50 % beantragt. Dies würde eine Kronach i.d.R. niedriger liegen als die bayernweit errechneten Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 1.932,11 € ergeben. Pauschalen, ist mit dem staatlichen Pauschal-Zuschuss (70 % durch den Freistaat Bayern) der Beitragsausfall bereits abge- Die Abrechnung erfolgt jedoch unter Abzug etwaiger anderer För- deckt. dermittel und nach tatsächlicher Kostenlegung. Die Bürgermeister der Landkreisgemeinden haben sich dar- Der Gemeinderat wurde gebeten, den Zuschussantrag zur aufhin bei einem Gesprächstermin abgestimmt, eine möglichst Kenntnis zu nehmen und folgenden Beschluss zu fassen: einheitliche Vorgehensweise einzuschlagen und den freiwilligen kommunalen Anteil nicht zu gewähren. Beschluss: „Die Gemeinde Wilhelmsthal bezuschusst die Behebung von Beschluss: sicherheitstechnischen Mängeln zur Absturzsicherung im Kath. „Die Gemeinde Wilhelmsthal lehnt die Übernahme der freiwilligen Kindergarten Steinberg antragsgemäß mit einem Gesamtbetrag kommunalen Anteile des Elternbeitragsersatzes im Bewilligungs- in Höhe von 1.932,11 € nach Abschluss der Maßnahme. Die Ab- zeitraum Januar bis Mai 2021 für die Kindertageseinrichtungen rechnung erfolgt unter Abzug etwaiger anderer Fördermittel und aufgrund der Corona-Pandemie ab.“ nach tatsächlicher Kostenlegung. Die Verwaltung wird beauf- tragt, die Zuschussmittel im Haushalt 2022 zu berücksichtigen.“ Die Beschlussfassung erfolgte mit 13 gegen 1 Stimmen. Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. T⓬P Förderoffensive Nordostbayern; ÖS Neubau des Dorfgemeinschaftshauses im T⓫P Übernahme der kommunalen ÖS Anteile am Elternbeitragsersatz im Bewilligungszeitraum Januar bis Mai 2021 Ortsteil Effelter; Gewerk 09 – Tischlerarbeiten (Nachtragsangebot) für die Kindertageseinrichtungen aufgrund der Gewerk 10 – Innenputzarbeiten Corona-Pandemie (Nachtragsangebot) Kenntnisnahme und Information Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Eltern und Kin- dertageseinrichtungen aufgrund der coronabedingten Schließun- Durch das Ingenieurbüro König + Kühnel wurde die Nachtragsan- gen pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Daraufhin gebote für das Gewerk 09 – Tischlerarbeiten und Gewerk 10 – In- wurde am 26. März 2021 durch das Bayerischen Staatsministeri- nenputzarbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus geprüft. um für Familie, Arbeit und Soziales die Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung Gewerk 09-Tischlerarbeiten aufgrund der Corona-Pandemie 2021 erlassen. Die Fensterbänke werden üblicherweise separat, bzw. bei den Fliesenarbeiten mit ausgeschrieben. Da diese Ausschreibung noch nicht erfolgt ist und die Fensterbänke vor den Verputzarbei- Ausgabe 3/2022 ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Mitteilungsblatt Wilhelmsthal 13
Aus dem Gemeinderat ten angebracht werden müssen, wurde die Fa. Kotschenreuther Für die Maßnahme wurden Angebote bei Fachfirmen eingeholt, angefragt, die Steinbänke zu setzen. Die Preise im Nachtragsan- unter der Voraussetzung, die Arbeiten zeitnah ausführen zu kön- gebot wurden geprüft. Sie sind wirtschaftlich und auskömmlich. nen. Bieter Angebotssumme Erneuerung der Abwasser- und Kaltwasserleitungen mit sanitä- Bieter 1 Firma Christian Kotschen- 2.258,62 €/ brutto ren Einrichtungsgegenständen für die Damen und Herren WCs reuther GmbH, Steinwiesen im Rathaus (Erdgeschoss) Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. Bieter Auftragssumme Bieter 1 Pabstmann Heizung/ 12.478,42 €/brutto Sanitär GmbH, Steinberg Gewerk 10 – Innenputzarbeiten Die Prüfung durch das Ingenieurbüro ergab, dass die angebote- Beschluss: nen Kosten der Fa. Zeuß und Gäßlein für das Gerüst günstiger „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, beauftragt die sind, als bei der Gerüstbaufirma GEPA. Firma Pabstmann Heizung/Sanitär GmbH, Kronacher Straße Die Heizgeräte werden aufgrund der Witterung erforderlich. 20a, 96352 Wilhelmsthal, mit der Erneuerung der Abwasser- und Die Zulage für die Maschinenrüstzeit haben wurde abgelehnt, da Kaltwasserleitungen mit sanitären Einrichtungsgegenständen für die Putzmaschine für den Materialwechsel ohnehin abgeschlos- die Damen und Herren WCs im Rathaus (Erdgeschoss), mit der sen, gereinigt und neu angeschlossen werden muss. Angebotssumme von 12.478,42 €/brutto.“ Bieter Angebotssumme Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. Bieter 1 Firma Zeuß und 1.927,80 €/ brutto Gäßlein GmbH, Küps Fliesen- und Trockenbauarbeiten (ohne Fliesenmaterial) Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. Bieter Auftragssumme Bieter 1 Fliesenverlegung Kotschen- 9.520,00 €/brutto T⓭P Förderoffensive Nordostbayern; ÖS Neubau des Gemeinschaftshauses im Ortsteil Hesselbach; reuther e.K., Eibenberg Beschluss: Gewerk 04 – Zimmerer (Nachtragsangebot) „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, beauftragt die Fir- Kenntnisnahme und Information ma Fliesenverlegung Kotschenreuther e.K., Eibenberg 16, 96352 Wilhelmsthal, mit den Fliesen- und Trockenbauarbeiten (ohne Durch das Architekturbüro Kersten Schöttner wurden das Ge- Fliesenmaterial) für die Damen und Herren WCs im Rathaus werk 04 – Zimmerer (Nachtragsangebot) geprüft. (Erdgeschoss), mit der Angebotssumme von 9.520,00 €/brutto.“ Gewerk 04 – Zimmerer Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. Begehbare Dämmung auf Stahlbetondecke verlegen Bieter Angebotssumme Fliesenmaterial Bieter 1 Firma Bau-Service 11.323,64 €/ brutto Stefan Pfadenhauer, Wilhelmsthal Bieter Auftragssumme Bieter 1 Venanz Fischer Baustoffzentrum, 2.421,60 €/brutto Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen. Friesen Beschluss: T⓮P Erneuerung der Toilettenräume sowie ÖS der Abwasserrohre im Rathaus Steinberg; Vergabe der Maßnahme „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, beauftragt die Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum, Zur Pfalz 30, 96317 Kro- nach, mit der Lieferung von Fliesenmaterial für die Damen und Herren WCs im Rathaus (Erdgeschoss), mit der Angebotssum- Im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal wurde festgestellt, dass me von 2.421,60 €/brutto.“ bei den Toilettenräumen im Erdgeschoss die Abwasserrohre komplett erneuert werden müssen. Da die Toiletten aktuell nicht Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen. benutzt werden können und auf die WCs im Feuerwehrhaus Steinberg ausgewichen werden musste, ist hier dringend Hand- lungsbedarf erforderlich. Um die Synergieeffekte bei der Erneuerung der Abwasserrohre zu nutzen, wurde seitens der Ersten Bürgermeisterin vorgeschla- gen, auch die Toilettenräume mit zu erneuern. ❱❱ Die Maßnahme kann als Investitionsfortsetzungsmaßnahme Geplante Gemeinderatssitzung: (Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO) ausgeführt werden, da für Umbaumaß- Donnerstag, 17. März 2022, um 19 Uhr, nahmen am Rathaus bereits 70.000,00 € im Haushalt 2021 ein- in der Kronachtalhalle. gestellt und nicht umgesetzt werden konnten. 14 Mitteilungsblatt Wilhelmsthal ❰❰ Mittwoch, 23. Februar 2022 ❱❱ Ausgabe 3/2022
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