MAGAZIN - Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern eV

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MAGAZIN - Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern eV
AUSGABE 02 / 2018

                                                   MAGAZIN
      VERBANDSNACHRICHTEN DES STEUERBERATERVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN

                                                                           www.stb-verband-mv.de

                                                       ZU DIESER AUSGABE
Das Projekt Unternehmensnachfolge mit der
Bürgschaftsbank M-V SEITE 7                            Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist verpflichtend
                                                       eingeführt. Die umgesetzten Maßnahmen zum Schutz perso-
Digitaler Finanzbericht gestartet SEITE 12
                                                       nenbezogener Daten müssen nun den Praxistest bestehen.
Über die Wirkungen der DSGVO SEITE 14
                                                       Der Digitale Finanzbericht als standardisiertes Übermittlungs-
Gefahrgut Bargeld – Die Kasse im Fokus
                                                       verfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen
der Finanzverwaltung: zwei neue Folgen SEITE 16
                                                       bahnt sich an. In einem gemeinsamen Steuerungsgremium
Der gläserne Steuer­pflichtige SEITE 20                sollen die Interessen aller Beteiligten gebündelt und weiter
Von Kaffeeschnüfflern und Kassenschnüfflern SEITE 26   bearbeitet werden.
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Inhalt

EDITORIAL4

20 JAHRE BERUFLICHES ENGAGEMENT IN MV Heinz Flügge verabschiedet sich6

NEUE KOOPERATION Das Projekt Unternehmensnachfolge gemeinsam mit der Bürgschaftsbank M-V7

WILLKOMMEN IN UNSEREM VERBAND                                8
GEBURTSTAGSJUBILÄEN8
SAVE THE DATES Die wichtigsten Termine für Ihre Jahresplanung8
FÜR DIE MITGLIEDER IM EINSATZ                                8
SEMINARE10

DIGITALER FINANZBERICHT AM 1. APRIL 2018 OFFIZIELL GESTARTET Der Vorsitzende des
Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern, StB Torsten Lüth begleitet in seiner Funktion als DStI-
Vizepräsident für den DStV das Projekt „Digitaler Finanzbericht“ (DiFin)12

ABTAUCHEN GEHT NICHT MEHR Die EU-DSGVO stärkt IT-Sicherheit in Unternehmen14

GEFAHRGUT BARGELD
DIE KASSE IM FOKUS DER FINANZVERWALTUNG                                                           16
Folge 3: Die Kasse, das unbekannte Wesen                                                          16
Folge 4: Verfahrensdokumentation leicht gemacht, Beratungspotenziale erkennen                     18

DER GLÄSERNE STEUER­PFLICHTIGE RÜCKT NÄHER Datenschutz vs. Vertrauensschutz?                      20

AKTUALISIERTE MUSTERVERFAHRENS­DOKUMENTATION ZUM ERSETZENDEN SCANNEN
Digitalisierung und Aufbewahrung von Belegen23

VIELE GEMEINSAMKEITEN MdB Markus Herbrand trifft DStV-Präsident Elster24

VON KAFFEESCHNÜFFLERN UND KASSENSCHNÜFFLERN Über den bisweilen dubiosen
Umgang mit Steuerpflichtigen26

FACHLICHES IN ALLER KÜRZE                                                                         28
Wichtige Rechtsprechung                                                                           28
Wichtige Verwaltungsanweisungen, Verlautbarungen                                                  28

WIR SIND AN IHRER SEITE                                                                           30
Was wir Ihnen bieten können                                                                       30
Kurzprofil                                                                                        30
Kontakt                                                                                           30
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EDITORIAL

Editorial

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    seit dem Erscheinen des letzten Verbandsmagazins           sung sowohl bei Guthaben wie bei Nachzahlungen.
    hat sich wieder sehr viel ereignet. Unter anderem hat      Die Probleme sieht Prof. Mellinghoff in der Tatsache,
    die Bundesrepublik Deutschland nun wieder eine Re-         dass durch Mehrergebnisse aus Betriebsprüfungen
    gierung. Die Hoffnung auf steuerliche Entlastung oder      in den letzten zehn Jahren regelmäßig mindestens
    Vereinfachung war hoch, auf den zwischenzeitlich           jährlich zwei Milliarden Euro festgesetzt wurden. Der
    vorgelegten Koalitionsvertrag durfte man gespannt          Steuerpflichtige ist aber solchen Zinsforderungen
    sein. Tatsächlich geht es dann in dem 179-seitigen         hilflos ausgeliefert, weil er keinen Einfluss darauf hat,
    Vertrag auf genau einer Seite um Steuerpolitik. Zu-        wann und wie lange eine Betriebsprüfung läuft.
    gegeben lassen sich bei genauerer Lektüre hier und
    da weitere Ansätze finden. Aber ist das in der mo-         Die Richter des Bundesfinanzhofs kritisieren: “Der
    mentanen globalen Wettbewerbssituation tatsächlich         Sinn und Zweck der Verzinsungspflicht ist es, den
    ausreichend?                                               Nutzungsvorteil wenigstens zum Teil abzuschöpfen,
                                                               den der Steuerpflichtige dadurch erhält, dass er wäh-
    Aber die Parteien werden sich ja wohl innerhalb der        rend der Dauer der Nichtentrichtung über eine Geld-
    Legislaturperiode auch auf weitere steuerlich rele-        summe verfügen kann. Die realitätsferne Bemessung
    vante Änderungen verständigen. Dem neuen Bun-              der Zinshöhe wirkt in Zeiten eines strukturellen Nied-
    desfinanzminister Olaf Scholz wünschen wir dabei           rigzinsniveaus wie ein sanktionierender, rechtsgrund-
    gutes Gelingen.                                            loser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung.“

    Es hat sich ja auch wieder gezeigt, dass sich die we-      Weiterhin werden wir in diesem Jahr noch sehen,
    nigsten Probleme durch Ignorieren auflösen.                wie die Grundsteuer zukünftig erhoben werden soll.
                                                               Wenn sie insgesamt aufkommensneutral gestaltet
    Wieder einmal wird dies sichtbar bei der in der Ab-        wird – so die Ankündigungen – würde es dann doch
    gabenordnung geregelten Zinshöhe. Prof. Rudolf             wohl Gewinner und Verlierer unter den Kommunen
    Mellinghoff, Präsident des BFH, wies erst kürzlich         geben. Unter den Verlierern müssten sich dann auch
    anlässlich des Deutschen Steuerberaterkongresses           viele Gemeinden aus unserem Bundesland befinden.
    2018 darauf hin, dass der Gesetzgeber spätestens           Da ohnehin die Finanzlage häufig sehr angespannt
    seit 2014 gewarnt war, die Zinshöhen zu überprüfen,        ist, dürfen wir gespannt sein, wie Ausgleichsmecha-
    wenn die Lage am Finanzmarkt so bliebe. Quasi pa-          nismen geschaffen werden können.
    rallel zu Prof. Mellinghoffs Worten wurde nun einem
    Aussetzungsantrag vom BFH stattgegeben. Es ist             90 Prozent aller Steuerpflichtigen werden zukünftig
    auch gar nicht so sehr die vielzitierte gleiche Ver­zin­   keinen Solidaritätszuschlag zahlen müssen, 60 Pro-

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zent des Aufkommens sollen zunächst erhalten blei-       besucht hat, wird sich sicherlich an den äußert kur-
 ben. Eine Bewertung überlasse ich Ihnen. Es stört        zeiligen Vortrag von Dr. Hans-Georg Häusel erinnern.
 mich aber, wenn der Bundesfinanzminister referiert,      In diesem Jahr werden wir bestimmt einen nicht
 dass dieser Schritt den Fiskus 6 Milliarden Euro         weniger inspirierenden Vortrag von Zach Davis hö-
„kostet“. Es kostet gar nichts, die Einnahmenseite        ren. Melden Sie sich bitte zahlreich zur Mitgliederver-
 verringert sich…. Aber wann will man den Schritt         sammlung an.
 denn gehen, wenn nicht in Zeiten, in denen die bisher
 höchsten Steuereinnahmen generiert werden?               Und wenn Sie dann schon einmal da sind, bleiben
                                                          Sie doch bitte auch zum gemütlichen Teil. Denn am
Und auch die Europäische Union ist nicht untätig, die     Abend steigt unser zweites Sommerfest. Die Teilneh-
EU-Kommission hat mittlerweile konkrete Pläne zum         mer des letzten Jahres können das sicherlich bestäti-
Mehrwertsteuersystem vorgelegt. Es bleibt nur die         gen: Steuerberater können auch feiern….
Hoffnung, dass nicht weiter überbordende Bürokra-
tie auf unsere Kanzleien zukommt, wenn wir uns mit
dem „zertifizierten Steuerpflichtigen“ usw. beschäfti-
gen müssen.                                               Ihr

Zum 25. Mai 2018 mussten die neuen Vorschriften
der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundes-
datenschutzgesetztes in Unternehmen, aber auch in
Steuerberatungskanzleien umgesetzt worden sein.
Der Deutsche Steuerberaterverband und die Bun-            Torsten Lüth
dessteuerberaterkammer haben mit Blick darauf ge-         1. Vorsitzender des Steuerberaterverbandes
meinsame Hinweise für den Umgang mit personen-            Mecklenburg-Vorpommern e.V.
bezogenen Daten durch Steuerberatungskanzleien
veröffentlicht. Die Hinweise enthalten unter anderem
Arbeitshilfen und Muster für die Praxis und sind abruf-
bar auf der DStV-Webseite in der Rubrik Praxistipps.

Am 08. Juni 2018 findet die nächste Mitgliederver-
sammlung des Steuerberaterverbandes Mecklen-
burg-Vorpommern statt. Wer die Versammlung 2017

                                                                                                               5
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VERBANDSARBEIT AKTUELL

20 Jahre berufliches                                   Besonders hervorzuheben sind allerdings die Veran-
Engagement in MV                                       staltungen zum aktuellen Steuerrecht und die dieser
                                                       Serie nachfolgende und meines Erachtens nach sehr
Heinz Flügge verabschiedet sich                        erfolgreiche Serie „Aktuelle Steuerinformationen“,
                                                       die im Jahr 2009 aus der Taufe gehoben wurde und
                                                       die ich nunmehr schon seit fast 10 Jahren mit mei-
                                                       nem lieben Freund und Partner Markus Perschon
                                                       bestreite.

                                                       Markus Perschon war zwar schon viele Jahre früher
                                                       mit mir vortragend tätig, aber ab 2009 stand er mir
                                                       als hochkompetenter Partner und Begleiter in der
                                                       vorstehend aufgeführten Seminarreihe sowie spä-
                                                       teren Veranstaltungen in diversen Arbeitskreisen in
                                                       Rostock, Schwerin und Greifswald stets zur Seite.

                                                       Vor einigen Jahren hatte ich angekündigt, dass ich ir-
                                                       gendwann einmal Schluss machen werde. Diese Zeit
                                                       ist nun gekommen.

Liebe Mitglieder,                                      Mit den letzten drei Veranstaltungen im November
vor wenigen Wochen erhielten Herr Perschon und         2018 zu den Aktuellen Steuerinformationen endet
ich während der Veranstaltung Aktuelle Steuerinfor-    meine Vortragstätigkeit für den Verband Mecklen-
mationen in Schwerin überraschend Besuch vom           burg-Vorpommern.
1. Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Torsten Lüth,
der mir im Namen des Verbandes für 20 Jahre aktive     Für wunderschöne aktive Vortragsjahre möchte ich
Tätigkeit als Dozent seinen Dank aussprach und ein     Ihnen allen meinen allerherzlichsten Dank ausspre-
liebevolles Präsent überreichte. Hierüber habe ich     chen. Sie sind und waren ein wundervolles, treues
mich sehr, sehr gefreut.                               Publikum, zu dem ich mich immer hingezogen fühlte.

 Was sagen wir Hamburger zu so einem Anlass:           Dank möchte ich dem Vorstand und ganz besonders
„Jung, wat de Tiet löppt“                              Birgid Felter aussprechen. Die sehr vertrauensvolle
                                                       Zusammenarbeit mit ihr werde ich nie vergessen.
Wie fing alles an?
Noch als Angehöriger der Hamburger Steuerverwal-       Ich wünsche Ihnen allen eine erfolgreiche, gesunde
tung, zuletzt als Referatsmitglied in der damaligen    und friedvolle Zukunft und hoffe, dass Sie alle noch
Oberfinanzdirektion Hamburg, bestritt ich im Jahre     viele, viele Jahre die Ausführungen von Markus Per-
1998 mein erstes Seminar mit Herrn Dr. Ernst-August    schon genießen können, denn das Steuerrecht ist
Ehlers, ehemals Vorsteher eines Hamburger Finanz-      und bleibt eine berufliche Herausforderung.
amtes, in Rostock. Nachdem Herr Dr. Ehlers sich
2001 zurückzog, war Herr Thomas Maack bis 2008         Ich hatte in all den vielen Jahren das große Glück,
mein Mitstreiter. 2001 verließ ich die Hamburger       das tun zu dürfen, was mir Spaß macht. Dafür bin ich
Steuerverwaltung und war fortan als selbständiger      allen Beteiligten außerordentlich dankbar. Ich werde
Dozent freiberuflich aktiv. Meine ersten Kontaktper-   Sie alle in meiner besten Erinnerung behalten.
sonen waren die seinerzeitige 1. Vorsitzende, Frau
Moltmann, und insbesondere Frau Felter.                Privat werde ich zukünftig auch weiterhin mit meiner
                                                       Frau – ob per Auto oder mit dem Fahrrad – die wun-
Was Birgid Felter und ich alles geplant                dervollen Ecken Ihres Landes erkunden.
und veranstaltet haben:
Aktuelles im Bereich der Personen- und Kapitalge-      Ich freue mich drauf. Tschüß McPom.
sellschaften, Umsatzsteuer, Seminare „Rund um die
Immobilie“, Umwandlungsrecht, Energie und Steuern,
sowie Ausführungen bei bemerkenswerten Steuer-
rechtsänderungen waren unsere Themen.

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MAGAZIN - Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern eV
Neue Kooperation
Das Projekt Unternehmensnachfolge gemeinsam mit der
Bürgschaftsbank M-V
Die Koordinierungsstelle „Unternehmensnachfolge           Ganz konkret wird zum Beispiel an der Vervollkomm-
in Mecklenburg-Vorpommern“ der Bürgschaftsbank            nung der bestehenden Unternehmensbörse gearbei-
M-V unterstützt seit über zwei Jahren Unternehmer         tet, wo sich Übergeber und potentielle Übernehmer
und Nachfolger bei der Übergabe. Dieses Angebot           vertraulich online eintragen lassen können.
wurde gemeinsam mit den Industrie- und Handels-
kammern (IHK), den Handwerkskammern (HWK) und             Für uns Berater interessant dürfte ein speziell entwi-
dem Wirtschaftsministerium ins Leben gerufen.             ckelter Unternehmenswertrechner sein, der über die
                                                          Internetseite www.unternehmensnachfolge-in-mv.de
Die Arbeit der Koordinierungsstelle wird aus Mitteln      frei verfügbar ist. Gemeinsam soll das Projekt in die
des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Als         Breite geführt werden, wobei die Bürgschaftsbank
die Geschäftsführung der Bürgschaftsbank an un-           mit ihrer Koordinierungsstelle keine Beratung anbie-
seren Landesverband die Bitte richtete, das Projekt       tet und uns damit keine Konkurrenz machen wird.
Unternehmensnachfolge zielgenauer weiter zu entwi-
ckeln und in die Breite zu tragen, trafen sich zunächst   Danke an die Projektteilnehmer aus unserem Lan-
im März unser Vorsitzender Torsten Lüth sowie das         desverband Angela Zeitz, Jens Cornils, Ulf Knorr,
Vorstandsmitglied Ulf Knorr zu einem ersten Ge-           Wolfgang Raddatz und Andreas Walden! Weitere In-
dankenaustausch. Am Ende stand die Zusage, dass           teressenten können sich gerne unter den bekannten
Kollegen unseres Landesverbandes gemeinsam mit            Kontaktdaten an die Geschäftsstelle wenden.
der Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge
der Bürgschaftsbank M-V eine gemeinsame Projekt-
gruppe bilden. Deren Aufgabe soll es sein, bei anste-
henden Unternehmensübergaben eine breite Palette
von Angeboten zu deren Unterstützung anzubieten.

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MAGAZIN - Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern eV
PERSONALIA                                      WICHTIGE TERMINE

Willkommen in                                   Save the Dates
unserem Verband                                 Die wichtigsten Termine
                                                für Ihre Jahresplanung
Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder
                                                 05.09.2018 Fachvortrag mit anschließender
Frau StBin, WPin Anett Menkhaus-Kuhr, Rostock   Diskussion zum Thema Qualitäts-BWA
Frau StBin Maaren Marz, Rostock                 10.00 – 13.00 Uhr | Deutsche Bank Filiale Schwerin,
Frau StBin Anja Konrad-Voigtmann, Plau am See   Marienplatz 1-2, 19053 Schwerin
                                                16.00 – 19.00 Uhr | Deutsche Bank Filiale Rostock,
                                                Kröpeliner Straße 84, 18055 Rostock
Geburtstagsjubiläen                             Referent: StB Markus Wiesehütter, Vorstand Steuer-
                                                beraterverband Sachsen e. V.

Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des     07. bis 09.10.2018 Deutscher Steuerberatertag
70. Lebensjahres                                World Conference Center, Bonn

Herr StBv Kay Olsen, Barth                      18.10.2018 Warnemünder Fachtagung
Frau StBin Sylvia Stracke, Bad Doberan          9.00 – 16.30 Uhr | Hotel Neptun, Warnemünde

Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des      19.11.2018 Exkursion des Steuerberaterverban-
60. Lebensjahres                                des M-V in den Deutschen Bundestag
                                                (Nur für Verbandsmitglieder)
Herr StB Günter Jürgen Stolz, Neustrelitz       11.00 – 15.30 Uhr | Bundestag, Berlin

Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des
50. Lebensjahres
                                                Für die Mitglieder
Frau StBin Susann Fischer, Güstrow              im Einsatz
Frau StBin Susanne Wruck, Neustrelitz
Herr StB Frank Füllbeck, Rostock                02.05.2018 Henning Dierks
                                                Klimagespräch mit dem FA Greifswald, Greifswald
Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des
40. Lebensjahres                                13.05.2018 Torsten Lüth
                                                Präsidiumssitzung DStV, Berlin
Herr StB Danilo Schilke, Niepars
Herr StB Henry Goergens, Rostock                14./15.05.2018 Torsten Lüth
Frau StBin Ilka Bahlmann, Rostock               Deutscher Steuerberaterkongress, Berlin

                                                 25.05.2018 Ulf Knorr
                                                Projektgruppe des Steuerberaterverbandes M-V
                                                und der Bürgschaftsbank M-V
                                                zur Unternehmensnachfolge, Schwerin

                                                30.05.2018 Hans Sennewald
                                                Klimagespräch mit dem FA Rostock, Rostock

                                                07.06.2018 Vorstand gesamt
                                                Vorstandssitzung, Rostock

                                                08.06.2018 Vorstand gesamt
                                                Mitgliederversammlung und Sommerfest, Rostock

8
MAGAZIN - Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern eV
11.06.2018 Henning Dierks                     21.09.2018 Sigune Vahnauer
5. Steuerwissenschafts- und Praxistage der   IT Verbändeforum, Münster
Hochschule Stralsund, Stralsund
                                              01.10.2018 Torsten Lüth
14.06.2018 Torsten Lüth                      100 Jahre BFH, München
Präsidiumssitzung DStV / DStI, Leipzig
                                              04./05.10.2018 Torsten Lüth
15.06.2018 Torsten Lüth                      Internationaler BStBK-Kongress, Amsterdam
Mitgliederversammlung DStV / DStI, Leipzig
                                             07. – 09.10.2018 Vorstand gesamt
21.06.2018 Torsten Lüth                      Steuerberatertag, Bonn
EFAA Konferenz, Brüssel
                                             17.10.2018 Vorstand gesamt
22.06.2018 Torsten Lüth                      Klimatagung, Rostock
EFAA Hauptversammlung, Brüssel
                                             18.10.2018 Vorstand gesamt
 05.09.2018 Torsten Lüth, Henning Dierks     Warnemünder Fachtagung, Rostock
Fachvortrag mit anschließender Diskussion
zum Thema Qualitäts-BWA, Schwerin, Rostock   15.11.2018 Torsten Lüth
                                             DStV Vorstands- und GF Sitzung, Berlin
05.09.2018 Torsten Lüth
Sommerfest der BStBK, Berlin

                                                                                         9
MAGAZIN - Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern eV
SEMINARE

Seminare                              03.09.2018 Dienstwagen /           25.09.2018 AK StB
                                      Geschäftswagen                    10.00 – 13.30 Uhr | Schwerin |
 12.06.2018 Umgang mit                9.00 – 13.00 Uhr | Rostock |      Herr Schott
bestehenden PZ                        Herr Seifert
14.00 – 17.00 Uhr | Rostock |                                            25.09.2018 AK StB
Herr Möller (das institut)             04.09.2018 Gemeinnüt-            16.00 – 19.30 Uhr | Rostock |
                                      zige Körperschaften und           Herr Schott
13.06.2018 Gestaltende                juristische Personen des
Steuerberatung                        öffentlichen Rechts               26.09.2018 AK StB
9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |          9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |      9.00 – 12.30 Uhr | Greifswald |
Herr Dr. Strahl                       Herr Dr. Strahl                   Herr Schott

 15.06.2018 AK Junge StB              05.09.2018 Workshop 1:             26.09.2018 AK Junge StB
12.00 – 16.00 Uhr | Rostock |         Einstieg in die Digitalisierung   15.00 – 19.00 Uhr | Rostock |
Frau Siegert                          9.00 – 13.30 Uhr | Rostock |      Herr Perschon
                                      Herr Schmidt
19.06.2018 Lohnoptimierung                                              24.10.2018 Steuerliche Hin-
9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |           05.09.2018 Workshop 2:           weise zum Jahresende
Herr Seifert                          Weitere Schritte zur digitalen    9.00 – 15.00 Uhr | Rostock |
                                      Zusammenarbeit mit dem            Herr Dr. Strahl
20.06.2018 StB Frühstück mit          Mandanten
SIMBA                                 14.30 – 18.30 Uhr | Rostock |      06.11.2018 Stammtisch USt. 4
9.00 – 12.30 Uhr | Rostock            Herr Schmidt                      15.30 – 19.00 Uhr | Rostock |
                                                                        Herr Vogt
22.06.2018 Steueroptimale             07.09.2018 Die optimale
Gestaltungen rund um                  Rechtsform                        07.11.2018 USt. im
die GmbH                              9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |      europäischen Binnenmarkt
9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |          Herr Posdziech                    9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |
Herr Posdziech                                                          Herr Vogt
                                      11.09.2018 Vereinsbesteue-
26.06.2018 AktStI                     rung                              13.11.2018 AktStI
9.00 – 15.00 Uhr | Schwerin |         9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |      9.00 – 15.00 Uhr | Schwerin |
Herr Flügge, Herr Perschon            Herr Dr. Alvermann                Herr Flügge, Herr Perschon

27.06.2018 AktStI                     13.09.2018 Workshop 3:            14.11.2018 AktStI
9.00 – 15.00 Uhr | Rostock | Herr     Digitalisierung Steuern           9.00 – 15.00 Uhr | Rostock |
Flügge, Herr Perschon                 9.00 – 13.30 Uhr | Rostock |      Herr Flügge, Herr Perschon
                                      Frau Zöphel, Herr Wasmuth
28.06.2018 AktStI                                                       15.11.2018 AktStI
9.00 – 15.00 Uhr | Neubrandenburg |    13.09.2018 Workshop 4:           9.00 – 15.00 Uhr | Neubrandenburg |
Herr Flügge, Herr Perschon            Digitale Eigenorganisation        Herr Flügge, Herr Perschon
                                      14.30 – 18.30 Uhr | Rostock |
 29.08.2018 Stammtisch USt. 3         Frau Zöphel, Herr Wasmuth         21.11.2018 Haftungsfalle
15.30 – 19.00 Uhr | Rostock |                                           Baugewerbe
Herr Vogt                             18.09.2018 Der Weg zur            9.00 – 15.00 Uhr | Rostock |
                                      Top Kanzlei                       Herr Fietz
30.08.2018 USt. Kommunen              9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |
9.00 – 16.30 Uhr | Rostock |          Herr Dr. Nagel
Herr Vogt
                                      24.09.2018 Besteuerung von
                                      Familienunternehmen – Struk-
                                      turüberlegungen 2018
                                      9.00 – 17.00 Uhr | Rostock |
                                      Herr von Freeden, Frau Fiddelke

10
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater.

Wer unersetzbar ist,
braucht einen Gesundheits-
schutz, der an alles denkt.
                                        herung mit dem
                      der Gruppenversic
Jetzt die Vorteile                    g-Vorpommern e.V
                                                       .
  eu er be ra te rver band Mecklenbur
St
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    Kosten des Gesc
                         teuerberater
   www.dkv.com/s

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro
   Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 28.2.2018)

                                                                                11
DIGITALER FINANZBERICHT

Digitaler Finanzbericht
am 1. April 2018 offiziell gestartet
Der Vorsitzende des Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern,
StB Torsten Lüth begleitet in seiner Funktion als DStI-Vizepräsident für
den DStV das Projekt „Digitaler Finanzbericht“ (DiFin)

Die deutsche Finanzwirtschaft hat in Zusammen-                  Verschiedene Softwareanbieter und Banken waren
arbeit mit Repräsentanten der Steuerberater, Wirt-              zum Starttermin 01. April 2018 in der Lage, am Pro-
schaftsprüfer und IT-Dienstleister das Projekt „Digi-           jekt teilzunehmen. Nähere Informationen findet man
taler Finanzbericht“ (kurz DiFin) initiiert. Ziel ist es, ein   auch auf der Homepage www.digitaler-finanzbericht.
Verfahren zur direkten elektronischen Übermittlung              de.
der Abschlussdaten an die kreditgewährende Bank
bzw. Sparkasse zu etablieren, um einen effizien-                Was ist der Digitale Finanzbericht?
teren Datenaustausch zwischen den berichtenden                  Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes
Unternehmen und der Hausbank zu erreichen. Die                  Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von
gemeinschaftlichen Interessen der am Digitalen Fi-              Jahresabschlüssen (für Bilanzierer und EÜR).
nanzbericht Beteiligten sollen in einem gemeinsamen
Steuerungsgremium gebündelt und weiter bearbeitet                Was sind die Vorteile des Digitalen
werden.                                                          Finanzberichts?
                                                                 Mit dem Verfahren „Digitaler Finanzbericht“ steht
Die wirtschaftsberatenden Berufe werden in diesem                künftig ein effizientes, medienbruchfreies und siche-
Gremium vertreten durch den Deutschen Steuerbe-                  res Verfahren zur elektronischen Übermittlung von
raterverband, die Bundessteuerberaterkammer und                  Jahresabschlüssen an Banken und Sparkassen zur
das Institut der Wirtschaftsprüfer. Alle drei Organi-            Verfügung. Der Digitale Finanzbericht ist damit der
sationen konnten aktiv die Satzungsformulierungen                Einstieg in die konsequente Digitalisierung der Ge-
mitgestalten.                                                    schäftsprozesse in der Beziehung Kanzlei - Mandant
                                                                - Bank. Statt weiterhin umfangreiche Dokumente auf
Das Steuerungsgremium wird die Weiterentwicklung
des DiFin begleiten. Zusätzlich wurden Arbeitsgrup-
                                                                DIE VORTEILE FÜR ALLE
pen gebildet, unter anderem für Problemkreise wie
                                                                BETEILIGTEN AUF EINEN BLICK
Technik und Marktkommunikation. Der DStV wird
sich in der Arbeitsgruppe „Task Force“ engagieren,                 • ein einheitlicher elektronischer Verteil-
die sich der Weiterentwicklung des Verfahrens und                  prozess an alle Banken und Sparkassen auf
der ad-hoc Bearbeitung aktueller Fragestellungen                   der Basis des praxiserprobten und bewähr-
widmet. Großes Augenmerk werden die Berufs-                        ten Formats der E-Bilanz,
standsvertreter auf die Ausgestaltung des sogenann-
                                                                   • Ansatzpunkt für innovative Dienst­
ten Rückkanals legen. Nicht nur die vielfach zitierten
                                                                   leistungsangebote im Bereich Unterneh-
Zins- und Tilgungspläne spielen hier eine Rolle. Infor-
                                                                   menssteuerung, Beratung und Reporting
mationen und Auswertungen, die uns Steuerberatern
und Steuerberaterinnen in unserer Beratungspraxis                  • optimale Vorbereitung auf das Bank-/
weiterhelfen, sollen hier in absehbarer Zeit digital zu-           Kreditgespräch und schnellere Bearbeitung
rückfließen.                                                       von Kreditantrag/-prolongation durch kür-
                                                                   zere Durchlaufzeiten.
Wichtig aus Sicht unserer Berufsstände war bisher
unter anderem eine Haftungsklarstellungserklärung
von den Banken und Sparkassen zu erhalten. Damit
werden die Berater bei der elektronischen Übertra-
gung nicht schlechter gestellt, als hätten sie in her-
kömmlicher Papierform die Jahresabschlüsse an die
Banken und Sparkassen übermittelt.

12
Papier zu übergeben, können diese künftig elektro-
                                                          DIE DIGITALE ÜBERMITTLUNG IST
nisch übermittelt werden.
                                                          GRUNDSÄTZLICH MÖGLICH FÜR:

Ab April 2018 starten Banken und Sparkassen die             • von Ihnen erstellte oder testierte
Umstellung auf das neue, bundesweit einheitliche            Abschlüsse (einschließlich EÜR)
Standardverfahren „Digitaler Finanzbericht“.
                                                            • durch das berichtende Unternehmen auf-
                                                            gestellte Abschlüsse (einschließlich EÜR)
Der Einstieg in die Digitalisierung mit dem DiFin- Ver-
fahren bietet die Chance, zukünftig auch die Prozes-
se in der Kanzlei und im Unternehmen über die Ein-
richtung eines Rückkanals von der Bank zur Kanzlei
stärker digital zu unterstützen, zum Beispiel durch
den digitalen Versand von Zins- und Tilgungsplänen
der Banken in strukturierter Form zur automatisierten
                                                          DARAUF SOLLTEN SIE AUF
Anlage und Erleichterung bei der Erstellung der Fi-
                                                          JEDEN FALL ACHTEN
nanzbuchhaltung.
                                                            1. Prüfen Sie, ob die von Ihnen genutzte
Ändert sich meine Haftungssituation gegenüber               Software bereits die Übermittlung nach
der empfangenden Bank oder Sparkasse durch                  dem DiFin- Verfahren unterstützt bzw.
das neue Verfahren?                                         sprechen Sie Ihren IT-Dienstleister/Soft-
Nein, mit der Haftungsklarstellungserklärung stel-          ware-Anbieter darauf an.
len Banken und Sparkassen rechtlich klar, dass Sie          2. Klären Sie mit Ihrem Mandanten, ob er
bei der elektronischen Übermittlung nicht schlech-          an der Teilnahme interessiert ist bzw. ob
ter gestellt werden, als hätten Sie den Abschluss           er von seinem Kreditinstitut bereits darauf
Ihrem Mandanten zur Einreichung bei der Bank bzw.           angesprochen wurde. Prüfen Sie, ob das
Sparkasse in Papierform übergeben. Eine Bank bzw.           Kreditinstitut Ihres Mandanten bereits am
Sparkasse kann erst dann an dem Verfahren teilneh-          DiFin-Verfahren teilnimmt (www.digitaler-fi-
men, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung            nanzbericht.de/participants).
abgegeben hat. Darüber hinaus erklärt Ihr Mandant
gegenüber seinem Kreditinstitut mit der Teilnahme-          3. Ihr Mandant erklärt gegenüber seinem
und Verbindlichkeitserklärung (TVE) die Verbindlich-        Kreditinstitut mit der von diesem ausge-
keit der digital übermittelten Jahresabschlüsse.            händigten Teilnahme- und Verbindlichkeits-
                                                            erklärung (TVE) die Verbindlichkeit der von
Wie kann ich als Kanzlei mit meinen Mandanten               Ihnen digital übermittelten Jahresabschlüs-
teilnehmen?                                                 se. Ihr Mandant muss in seiner TVE ledig-
Die Initiative für den Einstieg in das DiFin- Verfahren     lich Ihre Kanzlei als Absender eintragen, um
geht in der Regel vom Kreditinstitut über das bericht-      Sie gegenüber seiner Bank oder Sparkasse
ende Unternehmen – also Ihrem Mandanten – aus.              zu autorisieren.
Das Unternehmen muss Sie mit der Umstellung der             4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mandanten
Übermittlung der Jahresabschlussunterlagen vom              die elektronische Abschlussdatenüber-
heutigen PDF-oder Papierversand auf die digitale            mittlung, ggf. über eine entsprechende
Einreichung beauftragen.                                    Teilnahmeerklärung und lassen Sie sich das
                                                            empfangende Kreditinstitut Ihres Mandan-
Natürlich können Sie Ihren Mandanten auch selbst            ten mit Bankleitzahl und Kundennummer
auf die neue Möglichkeit hinweisen!                         nennen (Empfehlung: Kopie der TVE). Diese
                                                            Angaben brauchen Sie für die elektronische
                                                            Übermittlung.
                                                            5. Nutzen Sie für das Versenden des Digita-
                                                            len Finanzberichts die von Ihnen eingesetz-
                                                            te Software und berücksichtigen Sie dabei
                                                            die von Ihrem IT-Dienstleister dazu bereit-
                                                            gestellten Informationen.

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DSGVO

Abtauchen geht nicht mehr
Die EU-DSGVO stärkt IT-Sicherheit in Unternehmen
Beitrag von Jens Butenschön, Geschäftsführer DIGIHAUS GmbH

Das EU-DSGVO-Projekt ist im Plan. Das Unter-             definierte Anforderungen zum Datenschutz erfüllen.
nehmen passt die eigenen Datenschutzmanage-              An dem Stichtag im Mai wird sich die Spreu vom Wei-
ment-Systeme an die Datenschutzgrundverordnung           zen trennen.
an bzw. führt ein solches System ein. Wenn nichts
Unvorhergesehenes passiert, werden die Anforde-          DIE GUTEN INS TÖPFCHEN
rungen fristgerecht umgesetzt. Auf den letzten Drü-      Gut haben es die Firmen, die bereits die bisherigen
cker vielleicht, aber doch pünktlich. Und gleichzeitig   Datenschutzgesetze einhalten. Ein Handwerksbetrieb
wird ein Informationsmanagement-System einge-            aus dem Leinfelden-Echterdingen hat zum Beispiel
führt. So sollte es sein.                                schon eine interne Datenschutzrichtlinie. Die muss er
                                                         jetzt nur noch an die EU-DSGVO anpassen. Ausge-
In der Praxis dürfte es am 25. Mai 2018 anders ausse-    hend von der Richtlinie gleicht er zum Beispiel die ein-
hen, wenn die EU-DSGVO rechtswirksam wird. Denn          zelnen Unterbereiche ab. So führt das Unternehmen
bis zuletzt waren viel zu wenige mittelständische        bei jedem Verfahren eine Folgenabschätzung durch.
Unternehmen darauf vorbereitet. Ende Januar hat-         In deren Rahmen dokumentiert der Handwerker eine
ten gerade einmal 13 Prozent der mittelständischen       Vorgehensweise mit Meldewegen, die beschreiben
Unternehmen in Deutschland konkrete Maßnahmen            wer wann was zu tun hat. Diese Meldewege ändern
zur Umsetzung der EU-DSGVO ergriffen, so die Stu-        sich. Anfragen von Betroffenen sind jetzt in einer ver-
die Security Bilanz des Kasseler Analystenhauses         pflichtenden Rückmeldezeit von maximal vier Wochen
techConsult. Dabei sind Pflichten wie die Benennung      zu beantworten. Eine Datenschutzpanne muss die
eines Datenschutzbeauftragten, Verzeichnisse von         jetzt sogar innerhalb von 72 Stunden beim Landesda-
Datenverarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeich-       tenschutzamt gemeldet sein.
nis), Folgenabschätzungen (bisher Vorabkontrolle)
oder auch die Meldepflicht bereits im Bundesda-           BLOSS NICHT AUFFALLEN
tenschutzgesetz (BDSG) definiert. Das Ändern der          Was aber tun Unternehmen, die am 25. Mai noch
Datenschutz-Management-Systeme könnte also                nicht die Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen?
recht einfach sein. Doch nur rund ein Drittel der in      Grundsätzlich sollten sie dies so schnell wie möglich
der Security Bilanz befragten Mittelständler und öf-      nachholen. Und bis dahin gilt: Bloß nicht auffallen.
fentlichen Verwaltungen hat nach eigenen Angaben          Die Behörden dürften zunächst nicht die Personal-
Maßnahmen nach BDSG gut umgesetzt.                        stärke haben, um Prüfungen vor Ort durchzuführen.
                                                          Deswegen werden sie zunächst die online verfügba-
Chefs kleiner und mittelständischer Unternehmen           ren Informationen, sprich die Unternehmenswebsite
haben viele kreative „Begründungen“ für ihre Taten-       auf gravierende Mängel im Datenschutz abklopfen.
losigkeit. Meine Top 5 sind“, so Thomas Ströbele, Be-    „Wichtig ist, dass das Impressum den Vorgaben ent-
rater für Datenschutz und Informationssicherheit und      spricht, ebenso wie die Datenschutzerklärung auf der
Geschäftsführer der YourIT GmbH: „Das ist doch ein        Website, Kontaktformulare sind verschlüsselt und
Papiertiger. Erfahrungsgemäß sind die Strafen Lap-        das Zertifikat wird regelmäßig geprüft. So stellen un-
palien. Jetzt sollen erst mal die anderen Europäer        sere Kunden sicher, dass sie nicht der Geldgeber für
nachziehen. Mein Unternehmen ist so klein, da gibt        das Landesdatenschutzamt sind“, fasst Ströbele die
es doch bestimmt Ausnahmen. Unser interner Da-            unbedingt notwendigen Maßnahmen zusammen.
tenschutzbeauftragter hat leider keine Zeit“. Dass die
EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab              Zukünftig muss auch bei einer Anfrage der Landes-
25. Mai bei Nichtbefolgen unmittelbar empfindliche       datenschutzbehörde, zum Beispiel nach der Mel-
Strafen nach sich zieht, machen sich diese Firmen-       dung einer Datenpanne, dokumentiert sein, was pas-
chefs nicht bewusst. Die Strafen müssen zwar nicht       siert ist. Die Behörde fordert dafür das Verzeichnis
gleich die maximale Summe von 20 Millionen Euro          der Verarbeitungstätigkeiten an. In diesen Tätigkeiten
oder vier Prozent vom Jahresumsatz betragen, aber        ist ein Punkt gegebenenfalls die Nennung der betei-
sie werden sicherlich abschreckend hoch sein, wie        ligten Auftragsverarbeiter (früher Auftragsdatenverar-
es vom Gesetzgeber gewünscht ist. Unternehmen            beiter). Heute muss aber ein Auftragsverarbeiter wie
müssen spätestens dann nachweisen, dass sie klar         zum Beispiel ein Lettershop oder eine outgesourcte

14
IT-Abteilung in dem Verzeichnis erscheinen, wenn           rung eines ISMS (zum Beispiel ISO 27001) “ kombi-
man im Gegensatz zu früher hohe Bußgeldstrafen             nieren.
für das fehlende Verfahrensverzeichnis, vermeiden
möchte.                                                    Denn Datenschutz ohne Informationssicherheit er-
                                                           gibt keinen Sinn. Das ist die Konsequenz aus einer
DATENSCHUTZ IST NICHTS OHNE                                Ransomware-Attacke, die Unternehmensdaten ver-
INFORMATIONSSICHERHEIT                                     schlüsselt und unbrauchbar macht. „Was soll ich
Die EU-DSGVO bietet einen EU-weiten Rahmen für             noch schützen, wenn die Informationen verloren
den Datenschutz und harmonisiert die Datenschutz-          sind? Wenn man kein Informationssicherheits-Ma-
bestimmungen für alle EU-Länder. Sie bestimmt, wer         nagement im Unternehmen betreibt, hat der Daten-
wie personenbezogene Daten von natürlichen Per-            schutzbeauftragte übermorgen nichts mehr zu tun“,
sonen, die in der EU leben oder sich hier aufhalten,       bringt es Thomas Ströbele auf den Punkt.
erheben, verarbeiten und nutzen darf. Zentrale sind
Data Governance und Rechenschaftspflicht. Neu              Informationssicherheit nach einen Standard wie der
eingeführt ist „Privacy by design“, also die Anforde-      ISO 27001-Norm mit den Anforderungen der EU-DS-
rung, dass der Datenschutz durch Technikgestaltung         GVO zusammenzubringen und zum Beispiel das
gewährleistet wird.                                        Qualitätsmanagement zu integrieren, bringt erheb-
                                                           liche Vorteile. Industrieunternehmen, die beispiels-
 Personenbezogene Daten von natürlichen Personen           weise im Bereich Qualitätsmanagement (QM) schon
 dürfen auch nur für strikt definierte Aufgaben erfasst,   viele Risikoanalysen durchgeführt haben, sollten die
 verarbeitet und gespeichert werden. Firmen haben          Gunst der Stunde nutzen und diese QM-Risiko-Ana-
 die Pflicht, dies mit internen Richtlinien sowie tech-    lyse in ein Datenschutz-Risikomanagement umbauen.
 nischen und organisatorischen Maßnahmen sicher-           Am Ende verfügen sie über ein integriertes Risiko-
 zustellen. Diese Verpflichtung ist Teil der geforderten   meldesystem, das sowohl für Datenschutz als auch
„Folgenabschätzung“, was nichts anderes als ein Ri-        für QM und Informationssicherheit gilt. Das Zusam-
 sikomanagement ist. Erreicht werden soll damit ein        menführen der verschiedenen Ansätze bedeutet für
 dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau.          den Mitarbeiter, dass er für Störungsmeldungen nur
 Zu den Maßnahmen gehört auch die Anonymisierung,          noch ein integriertes Managementsystem verwenden
 Pseudonymisierung und Verschlüsselung personen-           muss.
 bezogener Daten.
                                                           Als international anerkannter Standard bietet die ISO/
Im Grunde verlangt die EU-DSGVO aber nichts                IEC 27001 ein Rahmenwerk mit bewährten Praktiken,
weniger als ein Informationssicherheits-Manage-            damit Unternehmen ihre Informationssicherheitsrisi-
ment-System (ISMS). Denn zentrale Elemente der             ken steuern können – auch in Bezug auf den Schutz
Grundverordnung ähneln den entsprechenden Be-              personenbezogener Daten. Die Norm schreibt vor,
stimmungen des ISO/IEC-Standards 27001. So                 dass Unternehmensverantwortliche gesetzlichen
müssen Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität          Verpflichtungen, wie sie beispielsweise aus der
und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zu-           EU-DSGVO entstehen, nachweislich kennen und in
sammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer si-              geeigneter Weise nachkommen. Die ISO/IEC 27001
chergestellt werden. Personenbezogene Daten und            enthält auch Vorgaben zur Sicherheitsgestaltung
der Zugang zu ihnen müssen bei einem physischen            und zu Rechenschaftspflichten. EU-DSGVO und die
oder technischen Zwischenfall rasch wiederherstell-        ISO-Norm zur Informationssicherheit ergänzen sich
bar sein. Und schließlich muss ein Verfahren etab-         gegenseitig und sollten zukünftig in jedem Unterneh-
liert sein mit dem die Wirksamkeit der technischen         men die Basis für das ein umfassendes Sicherheits-
und organisatorischen Maßnahmen, die die Sicher-           management bilden.
heit der Verarbeitung gewährleisten sollen, jederzeit
überprüft werden kann.

Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind als
die Hauptschutzziele eines jeden ISMS bekannt. Ins-
gesamt verweist die Grundverordnung damit auf die
Grundsätze eines ISMS. Unternehmen sollten also
die „Vorbereitung im Rahmen des Datenschutzes auf
                                                           www.digihaus.de
die neue Verordnung“ sinnigerweise mit der „Einfüh-

                                                                                                              15
GEFAHRGUT
     BARGELD
     Die Kasse im Fokus
     der Finanzverwaltung

FOLGE 3 – DIE KASSE, DAS UNBEKANNTE WESEN

Die Kasse und der besondere Beratungsbedarf
Über die neue Rolle von Kassen und Kassensystemen
                                Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnun-
                                gen hat das Thema „Kasse“ bei vielen Unternehmern und Steuerberatern in
                                besonderer Weise neu auf die Agenda gesetzt. Um den gesetzlichen An-
                                forderungen zu genügen, reicht es aber nicht, wenn Berater und Mandant
                                zusammenarbeiten. Vielmehr gehören von Anfang an Hersteller und Händler
                                der Kassen und Systeme mit ins Projektteam „Gesetzeskonforme Kasse“.

                                Ein Beitrag von Stephan Greulich, DATEV eG,

Stellen wir uns in Anlehnung an Heinz Rühmann „mal      im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V.,
janz dumm“: Wat is eine Kasse? Mit einer Kasse wird     sind 1,5 bis 1,8 Millionen Kassen bei Unternehmen
der Verkauf von Waren und Dienstleistungen gegen        in Deutschland im Einsatz. Im Schnitt befinden sich
Bargeld abgerechnet und registriert – deshalb heißt     in jedem Betrieb mit Kasse davon zwei Stück. Dabei
sie häufig auch Registrierkasse. Erfunden wurde sie     handelt es sich im Wesentlichen um drei verschiede-
Ende des 19. Jahrhunderts in den USA, ursprünglich      ne Typen: zunächst die offene Ladenkasse, die ohne
um die eigenen Mitarbeiter zu kontrollieren – des-      jede Technik auskommt und knapp ein Viertel der Ge-
halb das typische Klingelzeichen beim Öffnen der        samtkassenanzahl ausmacht. Daneben werden etwa
Bargeldschublade. Heute sind Kassen häufig schon        zur Hälfte bei den Händlern, Gastronomen und sons-
komplexe Kassensysteme, die aus Hardware wie der        tigen Unternehmern mit Bargeldtransaktionen soge-
Schublade, der Tastatur bzw. Erfassungseinheit (z.B.    nannte ECR-Systeme eingesetzt. Das sind günstige
Scanner), einem Drucker für die Belege und einem        elektronische Kassen, bei denen die Komponenten
Kartenleser für unbare Verkäufe bestehen. Teil dieser   in einem Gehäuse verbaut sind. Die Daten werden
Systeme ist zudem eine Software, die häufig auch die    dabei meist auf Speichermedien, wie beispielsweise
Anbindung beispielsweise an eine elektronische Kas-     SD-Karten, abgelegt.
senverwaltung, die Finanzbuchführung, das Waren-
wirtschaftssystem oder die Archivierung unterstützt.    Komplexere Kassensysteme stellen etwas mehr als
                                                        ein Fünftel der im Einsatz befindlichen Kassen. Sie
Das klingt erst einmal überschaubar. Tatsächlich ist    laufen unter dem Namen „PC-Kassensysteme“. In
der Markt für Kassen und Kassensysteme aber sehr        knapp sieben Prozent der Fälle verwenden Betriebe
heterogen; eine Studie des Gesamtmarktes gibt es        Kassen, die bereits auf Technik aus der Cloud set-
nicht. Schon allein deshalb ist bei der Beschäftigung   zen. Das sind Kassen, die mittels Tablet und WLAN
mit dem Thema Kasse das angesprochene „Projekt-         abrechnen und deren Daten dabei fernab in einem
team“ sinnvoll.                                         Rechenzentrum liegen. Vertrieben werden Kassen in
                                                        der Regel von Fachhändlern. Große Kunden mit vie-
EINE ANNÄHERUNG AN DEN MARKT DER                        len Filialen werden oft direkt von den Herstellern der
KASSENSYSTEME                                           Hard- und/oder Software betreut.
Nach Schätzungen des DFKA, des Deutschen Fach-
verbands für Kassen & Abrechnungssystemtechnik

16
STEUERBERATER SOLLTEN SICH                               Mandanten lehnen sich zurück, weil sie ein Schrei-
ENGAGIEREN                                               ben des Herstellers eingeholt haben, in dem es heißt,
Diese Unübersichtlichkeit der Systeme lässt die Ma-      die Kasse sei GoBD1-konform“, so Kehrwald. „Das
terie wenig attraktiv für den Beratungsalltag erschei-   reicht in der Praxis aber nicht. Ebenso wenig reicht
nen. Tatsächlich hat das in der Vergangenheit dazu       es, wenn sich die Betroffenen erst zur Außenprüfung
geführt, dass sich viele Kanzleien vom Thema Kas-        treffen“. Besser ist es, wenn das „Projektteam“ von
se zurückgezogen haben. Nicht Kerngeschäft, aber         Anfang gemeinsam tätig wird. Ohnehin gebieten für
dennoch wichtig für den Berufsstand wird die Kasse       Steuerberater Standesrecht und Haftungsrisiko ei-
nun durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulatio-         nen sorgfältigen Umgang mit dieser Thematik.
nen an digitalen Grundaufzeichnungen.
                                                         Um den Aufwand für die Kanzlei dennoch möglichst
Die Mandanten benötigen hier Unterstützung. Dies         gering zu halten, sollten sich Steuerberater eine
nicht nur, weil die unangekündigte Kassen-Nach-          strukturierte Vorgehensweise erarbeiten. So könnte
schau droht oder weil die obligatorische Verfahrens-     der Berater beginnen, die betroffenen Mandanten
dokumentation erstellt werden sollte. Vielmehr ist der   herauszufiltern und abzufragen, welche Systeme
steuerliche Berater bereits bei der Einrichtung der      diese einsetzen. Im nächsten Schritt würde es dar-
Kasse, die kleinere und mittelständische Mandanten       um gehen, die Hersteller und Händler anzusprechen.
in der Regel mit dem Händler des Kassensystems           Die meisten mittelständischen Mandanten beziehen
vornehmen, gefordert. Er sollte Teil des „Projekt-       ihre Kassensysteme nicht direkt über die Hersteller,
teams“ sein, weil Mandant und Händler spätestens         sondern über Fachhändler, deren Anzahl im Einzugs-
bei den Kapriolen des deutschen Steuerrechts an          gebiet regional tätiger Kanzleien überschaubar sein
ihre Grenzen stoßen. Roland F. Ketel, Vorsitzender       dürfte. Durch diese räumliche Nähe ist es in der Re-
des DFKA, weiß aus Erzählungen von Betriebsprü-          gel leichter sich kennenzulernen, sich zu treffen und
fern einiges zu berichten: „Viele Unternehmer kennen     sich im Sinne der Mandanten auszutauschen. An-
selbst die in ihrem Fall anzuwendenden Mehrwert-         schließend lassen sich möglicherweise gebündelte
steuersätze etwa für Blumen oder Mineralwasser           Termine für die einzelnen Mandanten vereinbaren.
nicht. Noch stärker überfordert sind sie, wenn es um
steuerfreie oder kostenfreie Zugaben geht.“              KRITERIEN FÜR DIE WAHL DER RICHTIGEN
                                                         KASSE
 Die Kassenhändler seien bei solchen Themen über-        Für eine konkrete Kasse können Steuerberater zwar
 fragt, da es sich um originär steuerrechtliche Fragen   schon aufgrund der Heterogenität und der Vielzahl
 handele. „Notwendig ist daher, dass der Steuerbe-       von branchenbezogenen Lösungen generell eher
 rater im Dialog mit Mandant und Händler die not-        schlecht eine Empfehlung aussprechen – wohl aber
 wendigen Vorgaben im Zuge der Kasseneinrichtung         können sie ihren Mandanten Kriterien für die Auswahl
 macht“, so Ketel. In der Praxis geschähe dies frei-     an die Hand geben: So empfiehlt es sich, wann im-
 lich selten, die Folge seien ungenau oder fehlerhaft    mer dies wirtschaftlich darstellbar ist, ein hochwerti-
 programmierte Kassen, bei denen am Ende – bei der       geres Kassensystem einzusetzen. Sie ermöglichen in
 Kassen-Nachschau oder der Außenprüfung – die            der Regel eine flexible Anpassung der eingesetzten
 Frage nach der Verantwortung alle Beteiligten betref-   Branchensoftwarelösung an die Unternehmenspro-
 fen kann, nicht nur moralisch, sondern auch monetär.    zesse, können eine Internetverbindung aufbauen und
„Im schlimmsten Fall will die Finanzverwaltung eine      haben Schnittstellen, über die Daten an die Finanz-
 Nachzahlung von bis zu mehreren tausend Euro vom        buchführung – im eigenen Haus oder beim Steuerbe-
 Mandanten haben; der versucht, Rückgriff auf den        rater – ausgegeben werden.
 Händler zu nehmen, der die Kasse aufgestellt hat;
 und das Finanzamt fragt zudem den Steuerberater,        Das Thema Kasse ist, wie gesagt, komplex und die
 was dieser denn eigentlich gewusst habe“, erläutert     Mitwirkung in dem „Projektteam“ ist aufwändig und
 Markus Kehrwald, Marktexperte bei der DATEV eG.         kostet Zeit. Doch die Beratung rund um die Themen
                                                         Kasse und GoBD lässt sich gut als Einstieg in die
NICHT ERST ZUR AUSSENPRÜFUNG                             Prozessberatung zu den kaufmännischen Abläufen
TREFFEN
Um dem vorzubeugen, empfiehlt es sich, dass sich
alle drei bzw. vier Beteiligten im Vorfeld abstimmen
und die Kasse gemeinsam gemäß den gesetzlichen           1   Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung
Anforderungen definieren und einrichten. „Manche             von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
                                                             Form sowie zum Datenzugriff

                                                                                                                      17
DIE K ASSE IM FOKUS DER FINANZVERWALTUNG

FOLGE 4 – VERFAHRENSDOKUMENTATION LEICHT GEMACHT, BERATUNGSPOTENZIALE ERKENNEN

Die Kasse als Einstieg in die Prozessberatung
Mit der Durchsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen be-
schert die Finanzverwaltung den Unternehmen eine Reihe vermeintlich neuer Pflichten. Eine als besonders
lästige empfundene ist die Erstellung einer Verfahrensdokumentation des Kassenprozesses. Richtig verstanden,
gewinnen durch ihre Erfüllung allerdings alle Seiten: der Mandant durch effizientere Abläufe, der Steuerberater
durch einen eleganten Einstieg in die Prozessberatung, der Fiskus durch mehr Transparenz und der Steuerbür-
ger durch mehr Steuergerechtigkeit.

im Unternehmen nutzen. Die Chance sollten sich                   FINANZVERWALTUNG GIBT
Steuerberater nicht entgehen lassen.                             ORIENTIERUNGSRAHMEN VOR
Wenn das Leben Dir Zitronen gibt, mach Limonade                  Der Orientierungsrahmen, den die Finanzverwaltung
daraus, heißt eine leicht angestaubte Lebensweis-                vorgibt, enthält eine Reihe von Mindestangaben, die
heit; ein neuer Buchtitel rät, in diesem Fall nach Salz          eine Verfahrensdokumentation enthalten muss. Dar-
und Tequila zu verlangen. Wie dem auch sei – gesetz-             aus lässt sich eine allgemeine Grobgliederung ablei-
liche Pflichten sind zwar selten ein Grund zu unein-             ten. Exemplarisch folgen demnach einer Vormerkung
geschränkter Freude, können aber durchaus nützli-                zunächst Ausführungen zur Zielsetzung, dem Anwen-
che Komponenten beinhalten. Das trifft auch auf das              dungsbereich, dem Unternehmen und der Branche,
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen                der es angehört.
Grundaufzeichnungen zu. Mit den darin enthaltenen
Maßnahmen wird erneut klargestellt, dass die Abläu-              An dritter Stelle steht die Beschreibung des organi-
fe im Unternehmen rund um die Kasse zu dokumen-                  satorischen Umfelds: Welche Bearbeitungsbereiche
tieren sind. Diese Vorgabe ist zwar nicht neu: Schon             gibt es? Wer ist zuständig? Wie werden die Mitarbei-
im BMF-Schreiben aus dem Jahr 1995 zu den GoBS2                  ter in Bezug auf den korrekten Umgang mit Kassen-
wird auf die Bedeutung einer aussagekräftigen Ver-               daten unterwiesen? In Punkt vier folgt der eigentliche
fahrensdokumentation hingewiesen; in den Schrei-                 Kern der Verfahrensdokumentation mit der Erläute-
ben zur 1. und 2. Kassenrichtlinie sowie den GoBD3               rung der eingerichteten Verfahren und betrieblichen
wurden die Vorgaben bis 2014 weiter konkretisiert,               Abläufe rund um die Kassenführung. Dazu zählen un-
vom BFH 2015 außerdem bestätigt.                                 ter anderem: die Ablaufbeschreibung Barverkauf, die
                                                                 Ablaufbeschreibung des Verkaufs mit EC- oder Kre-
Diese bereits länger andauernde Historie bedeutet                ditkarte, die Integration mit nach- und vorgelagerten
aber nicht, dass das Thema bereits bei den Unter-                Aufzeichnungs- und Warenwirtschaftssystemen, die
nehmern in der Breite angekommen wäre. Vielmehr                  Kassensturzfähigkeit und der Umgang mit Kassen-
fehlt die Verfahrensdokumentation in zahlreichen Be-             fehlbeträgen, die Erstellung des Kassenberichts und
trieben noch immer. Als Grund dafür gilt der sehr all-           das Führen des Kassenbuchs sowie die Archivierung
gemeine Rahmen der inhaltlichen Vorgaben. „Es wird               der Kasseneinzeldaten.
aber auch in Zukunft keine abschließende Auflistung
der Pflichtbestandteile seitens der Finanzverwaltung             Nach diesem Teil folgt ein technischer Part: Hier wird
geben können“, stellt Stephan Greulich, Experte für              die eingesetzte Hard- und Software beschrieben; ne-
Grundsatzfragen der Ordnungsmäßigkeit von der                    ben dem eigentlichen Kassensystem gehören auch
DATEV eG klar. Zu unterschiedlich seien die Abläu-               Angaben zu Serversystemen und externen Periphe-
fe in den Unternehmen, zu vielfältig die Systeme, zu             riegeräten wie Drucker und Scanner mit in die Aus-
heterogen die Strukturen in den einzelnen Branchen               führungen. Anschließend geht es um Informationen
und Betrieben.                                                   zu allgemeinen technischen und organisatorischen
                                                                 Sicherheitsmaßnahmen, wie Zutrittskontrollen zu
                                                                 den Betriebsräumen oder Passwortschutz, und die
                                                                 Erfüllung der Vorgaben der Datenschutz-Grundver-
2 Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungs-         ordnung. Zu einer vollständigen Verfahrensdokumen-
  systeme                                                        tation gehören außerdem sämtliche Unterlagen der
3 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung        Geräte und Systeme selbst, wie etwa Bedienungs-
  von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer   und Programmieranleitungen oder eine Erläuterung
  Form sowie zum Datenzugriff

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des Datenbanksystems und – last but not least – eine    SCHWACHSTELLEN AUFDECKEN,
Veränderungshistorie der Dokumentation als solcher.     MITARBEITER SCHULEN
                                                        Damit gelingt Beratern der Einstieg in die Prozessbe-
MUSTER-VERFAHRENSDOKUMENTATIONEN                        ratung. Denn die für die Erstellung der Verfahrensdo-
BIETEN KONKRETE LEITPLANKEN                             kumentation erforderliche Analyse der Abläufe offen-
Eine allgemeine Mustervorlage für eine Verfahrens-      bart ja auch Schwachstellen, die sich anschließend
dokumentation zur ordnungsgemäßen Kassenfüh-            beheben lassen. Ein ganz wesentlicher Punkt ist an
rung erarbeitet derzeit der Deutsche Fachverband        dieser Stelle die Berücksichtigung der Mitarbeiterin-
für Kassen & Abrechnungssystemtechnik im bar-           nen und Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Kassen-
geld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA)      system arbeiten: Ihnen eine Handlungsanweisung für
unter der Leitung von Stephan Greulich. Auch von        den Fall der unangekündigten Kassen-Nachschau

einzelnen Branchenverbänden liegen bereits erste        zu geben – Soll ich sofort den Chef oder die Chefin
Muster oder Gliederungsvorschläge vor, auf die Un-      anrufen? Welche Daten kann/muss ich sofort heraus-
ternehmen und Berater zurückgreifen können. Die         geben? Wie soll ich auf bestimmte Fragen antwor-
DATEV stellt Steuerberatern Know-how und Tools zur      ten? – ist nicht nur hilfreich, sondern im Sinne einer
Verfügung, die sie zum Ausfüllen der entsprechenden     umfassenden, rechtssicheren Beratung seitens des
Grobmuster verwenden können.                            Steuerberaters auch unerlässlich.

Mit einem solchen Grobmuster sollten Unternehmen        Autorin: Claudia Specht, DATEV eG, Pressestelle
und Steuerberater unmittelbar beginnen, insbesonde-
re dann, wenn überhaupt noch keine Verfahrensdoku-      Weitere Informationen zum Thema Kasse:
mentation existiert. Weitere Konkretisierungen abzu-
warten, sei dagegen definitiv der falsche Weg, betont    www.datev.de/kasse
Greulich: „Eine Verfahrensdokumentation lebt ja nicht    www.datev.de/kassenarchiv
zuletzt von der zyklischen Veränderung.“ Deshalb         kassenarchiv@service.datev.de
sollten Berater und Mandanten jetzt gemeinsam mit        Telefon 0800 3283897
einer Prozessanalyse im Mandantenbetrieb beginnen,
eine Verfahrensdokumentation erarbeiten und diese
dann nicht nur an das Muster des DFKA anpassen,
sondern auch jeweils im Rahmen der jährlichen Be-
sprechung an die veränderten Gegebenheiten.

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POTSDAMER STEUERTAG

     Der gläserne
     Steuer­pflichtige
     rückt näher
     Datenschutz vs. Vertrauensschutz?
     Bericht vom 10. Potsdamer Steuertag des Vereins
     Potsdamer Steuerforum e.V.

     Unter dem Motto „Der gläserne Steuerpflichtige“
     fand am 27.4.2018 an der Juristischen sowie der
     Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät
     der Universität Potsdam der 10. Potsdamer Steuer-
     tag des Vereins Potsdamer Steuerforum e.V. statt. Im
     Zentrum des Interesses stand dabei das in der Meta-
     pher vom gläsernen Steuerpflichtigen zum Ausdruck
     kommende Spannungsverhältnis zwischen immer
     neuen gesetzlich verordneten Transparenzanforde-
     rungen auf der einen und den Erfordernissen des Ver-
     trauens- und Datenschutzes auf der anderen Seite.

     Vor dem Hintergrund der öffentlich bekannt gewor-
     denen Strukturen um die sog. Panama Papers und
     Paradise Papers gewinnen gesetzliche Transparen-
     zinitiativen auf nationaler und internationaler Ebene
     derzeit in vielfacher Hinsicht an Aktualität. Immer
     neue Vorschriften mit verschärften Erklärungs-,
     Angabe- und Anzeigepflichten belasten die Steu-
     erpflichtigen und ihre Berater. Auch das (steuer-)
     strafrechtliche Verfolgungsrisiko nimmt zu. Die da-
     hinter stehenden Transparenzforderungen lassen in
     besonderem Maße Fragen der Rechtsstaatlichkeit
     und des Daten- und Persönlichkeitsschutzes virulent
     werden. Darum ging es auf der mit ca. 100 Teilneh-
     mern gut besuchten Veranstaltung, bei welcher der
     DStV durch den Vizepräsidenten des Steuerbera-
     terverbandes Berlin-Brandenburg RA/StB Markus
     Deutsch, sowie durch seinen Hauptgeschäftsführer
     und den Geschäftsführer des Berlin-Brandenburger
     Verbands vertreten war.

     In seinem Begrüßungsvortrag ging der Vorsitzende
     des Vereins Potsdamer Steuerforum e.V. Prof. Dr.
     Andreas Musil der Frage nach, ob der Datenschutz
     im Besteuerungsverfahren durch die Datenschutz-
     grundverordnung (DSGV) und deren Umsetzung in
     der Abgabenordnung (AO) ausreichend gewährleis-
     tet sei. Musil bejahte dies im Grundsatz, mahnte die
     Finanzbehörden aber auch zu einem umsichtigen
     Gebrauch der gesetzlichen Möglichkeiten. Ausdrück-
     lich bedankte sich Musil für die von DStV-Hauptge-
     schäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Pestke eingebrach-
     te Klarstellung, dass bestehende Unzulänglichen bei

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