MAGAZIN - Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern eV
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AUSGABE 02 / 2018 MAGAZIN VERBANDSNACHRICHTEN DES STEUERBERATERVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN www.stb-verband-mv.de ZU DIESER AUSGABE Das Projekt Unternehmensnachfolge mit der Bürgschaftsbank M-V SEITE 7 Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist verpflichtend eingeführt. Die umgesetzten Maßnahmen zum Schutz perso- Digitaler Finanzbericht gestartet SEITE 12 nenbezogener Daten müssen nun den Praxistest bestehen. Über die Wirkungen der DSGVO SEITE 14 Der Digitale Finanzbericht als standardisiertes Übermittlungs- Gefahrgut Bargeld – Die Kasse im Fokus verfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen der Finanzverwaltung: zwei neue Folgen SEITE 16 bahnt sich an. In einem gemeinsamen Steuerungsgremium Der gläserne Steuerpflichtige SEITE 20 sollen die Interessen aller Beteiligten gebündelt und weiter Von Kaffeeschnüfflern und Kassenschnüfflern SEITE 26 bearbeitet werden.
Inhalt EDITORIAL4 20 JAHRE BERUFLICHES ENGAGEMENT IN MV Heinz Flügge verabschiedet sich6 NEUE KOOPERATION Das Projekt Unternehmensnachfolge gemeinsam mit der Bürgschaftsbank M-V7 WILLKOMMEN IN UNSEREM VERBAND 8 GEBURTSTAGSJUBILÄEN8 SAVE THE DATES Die wichtigsten Termine für Ihre Jahresplanung8 FÜR DIE MITGLIEDER IM EINSATZ 8 SEMINARE10 DIGITALER FINANZBERICHT AM 1. APRIL 2018 OFFIZIELL GESTARTET Der Vorsitzende des Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern, StB Torsten Lüth begleitet in seiner Funktion als DStI- Vizepräsident für den DStV das Projekt „Digitaler Finanzbericht“ (DiFin)12 ABTAUCHEN GEHT NICHT MEHR Die EU-DSGVO stärkt IT-Sicherheit in Unternehmen14 GEFAHRGUT BARGELD DIE KASSE IM FOKUS DER FINANZVERWALTUNG 16 Folge 3: Die Kasse, das unbekannte Wesen 16 Folge 4: Verfahrensdokumentation leicht gemacht, Beratungspotenziale erkennen 18 DER GLÄSERNE STEUERPFLICHTIGE RÜCKT NÄHER Datenschutz vs. Vertrauensschutz? 20 AKTUALISIERTE MUSTERVERFAHRENSDOKUMENTATION ZUM ERSETZENDEN SCANNEN Digitalisierung und Aufbewahrung von Belegen23 VIELE GEMEINSAMKEITEN MdB Markus Herbrand trifft DStV-Präsident Elster24 VON KAFFEESCHNÜFFLERN UND KASSENSCHNÜFFLERN Über den bisweilen dubiosen Umgang mit Steuerpflichtigen26 FACHLICHES IN ALLER KÜRZE 28 Wichtige Rechtsprechung 28 Wichtige Verwaltungsanweisungen, Verlautbarungen 28 WIR SIND AN IHRER SEITE 30 Was wir Ihnen bieten können 30 Kurzprofil 30 Kontakt 30
EDITORIAL Editorial Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit dem Erscheinen des letzten Verbandsmagazins sung sowohl bei Guthaben wie bei Nachzahlungen. hat sich wieder sehr viel ereignet. Unter anderem hat Die Probleme sieht Prof. Mellinghoff in der Tatsache, die Bundesrepublik Deutschland nun wieder eine Re- dass durch Mehrergebnisse aus Betriebsprüfungen gierung. Die Hoffnung auf steuerliche Entlastung oder in den letzten zehn Jahren regelmäßig mindestens Vereinfachung war hoch, auf den zwischenzeitlich jährlich zwei Milliarden Euro festgesetzt wurden. Der vorgelegten Koalitionsvertrag durfte man gespannt Steuerpflichtige ist aber solchen Zinsforderungen sein. Tatsächlich geht es dann in dem 179-seitigen hilflos ausgeliefert, weil er keinen Einfluss darauf hat, Vertrag auf genau einer Seite um Steuerpolitik. Zu- wann und wie lange eine Betriebsprüfung läuft. gegeben lassen sich bei genauerer Lektüre hier und da weitere Ansätze finden. Aber ist das in der mo- Die Richter des Bundesfinanzhofs kritisieren: “Der mentanen globalen Wettbewerbssituation tatsächlich Sinn und Zweck der Verzinsungspflicht ist es, den ausreichend? Nutzungsvorteil wenigstens zum Teil abzuschöpfen, den der Steuerpflichtige dadurch erhält, dass er wäh- Aber die Parteien werden sich ja wohl innerhalb der rend der Dauer der Nichtentrichtung über eine Geld- Legislaturperiode auch auf weitere steuerlich rele- summe verfügen kann. Die realitätsferne Bemessung vante Änderungen verständigen. Dem neuen Bun- der Zinshöhe wirkt in Zeiten eines strukturellen Nied- desfinanzminister Olaf Scholz wünschen wir dabei rigzinsniveaus wie ein sanktionierender, rechtsgrund- gutes Gelingen. loser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung.“ Es hat sich ja auch wieder gezeigt, dass sich die we- Weiterhin werden wir in diesem Jahr noch sehen, nigsten Probleme durch Ignorieren auflösen. wie die Grundsteuer zukünftig erhoben werden soll. Wenn sie insgesamt aufkommensneutral gestaltet Wieder einmal wird dies sichtbar bei der in der Ab- wird – so die Ankündigungen – würde es dann doch gabenordnung geregelten Zinshöhe. Prof. Rudolf wohl Gewinner und Verlierer unter den Kommunen Mellinghoff, Präsident des BFH, wies erst kürzlich geben. Unter den Verlierern müssten sich dann auch anlässlich des Deutschen Steuerberaterkongresses viele Gemeinden aus unserem Bundesland befinden. 2018 darauf hin, dass der Gesetzgeber spätestens Da ohnehin die Finanzlage häufig sehr angespannt seit 2014 gewarnt war, die Zinshöhen zu überprüfen, ist, dürfen wir gespannt sein, wie Ausgleichsmecha- wenn die Lage am Finanzmarkt so bliebe. Quasi pa- nismen geschaffen werden können. rallel zu Prof. Mellinghoffs Worten wurde nun einem Aussetzungsantrag vom BFH stattgegeben. Es ist 90 Prozent aller Steuerpflichtigen werden zukünftig auch gar nicht so sehr die vielzitierte gleiche Verzin keinen Solidaritätszuschlag zahlen müssen, 60 Pro- 4
zent des Aufkommens sollen zunächst erhalten blei- besucht hat, wird sich sicherlich an den äußert kur- ben. Eine Bewertung überlasse ich Ihnen. Es stört zeiligen Vortrag von Dr. Hans-Georg Häusel erinnern. mich aber, wenn der Bundesfinanzminister referiert, In diesem Jahr werden wir bestimmt einen nicht dass dieser Schritt den Fiskus 6 Milliarden Euro weniger inspirierenden Vortrag von Zach Davis hö- „kostet“. Es kostet gar nichts, die Einnahmenseite ren. Melden Sie sich bitte zahlreich zur Mitgliederver- verringert sich…. Aber wann will man den Schritt sammlung an. denn gehen, wenn nicht in Zeiten, in denen die bisher höchsten Steuereinnahmen generiert werden? Und wenn Sie dann schon einmal da sind, bleiben Sie doch bitte auch zum gemütlichen Teil. Denn am Und auch die Europäische Union ist nicht untätig, die Abend steigt unser zweites Sommerfest. Die Teilneh- EU-Kommission hat mittlerweile konkrete Pläne zum mer des letzten Jahres können das sicherlich bestäti- Mehrwertsteuersystem vorgelegt. Es bleibt nur die gen: Steuerberater können auch feiern…. Hoffnung, dass nicht weiter überbordende Bürokra- tie auf unsere Kanzleien zukommt, wenn wir uns mit dem „zertifizierten Steuerpflichtigen“ usw. beschäfti- gen müssen. Ihr Zum 25. Mai 2018 mussten die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundes- datenschutzgesetztes in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt worden sein. Der Deutsche Steuerberaterverband und die Bun- Torsten Lüth dessteuerberaterkammer haben mit Blick darauf ge- 1. Vorsitzender des Steuerberaterverbandes meinsame Hinweise für den Umgang mit personen- Mecklenburg-Vorpommern e.V. bezogenen Daten durch Steuerberatungskanzleien veröffentlicht. Die Hinweise enthalten unter anderem Arbeitshilfen und Muster für die Praxis und sind abruf- bar auf der DStV-Webseite in der Rubrik Praxistipps. Am 08. Juni 2018 findet die nächste Mitgliederver- sammlung des Steuerberaterverbandes Mecklen- burg-Vorpommern statt. Wer die Versammlung 2017 5
VERBANDSARBEIT AKTUELL 20 Jahre berufliches Besonders hervorzuheben sind allerdings die Veran- Engagement in MV staltungen zum aktuellen Steuerrecht und die dieser Serie nachfolgende und meines Erachtens nach sehr Heinz Flügge verabschiedet sich erfolgreiche Serie „Aktuelle Steuerinformationen“, die im Jahr 2009 aus der Taufe gehoben wurde und die ich nunmehr schon seit fast 10 Jahren mit mei- nem lieben Freund und Partner Markus Perschon bestreite. Markus Perschon war zwar schon viele Jahre früher mit mir vortragend tätig, aber ab 2009 stand er mir als hochkompetenter Partner und Begleiter in der vorstehend aufgeführten Seminarreihe sowie spä- teren Veranstaltungen in diversen Arbeitskreisen in Rostock, Schwerin und Greifswald stets zur Seite. Vor einigen Jahren hatte ich angekündigt, dass ich ir- gendwann einmal Schluss machen werde. Diese Zeit ist nun gekommen. Liebe Mitglieder, Mit den letzten drei Veranstaltungen im November vor wenigen Wochen erhielten Herr Perschon und 2018 zu den Aktuellen Steuerinformationen endet ich während der Veranstaltung Aktuelle Steuerinfor- meine Vortragstätigkeit für den Verband Mecklen- mationen in Schwerin überraschend Besuch vom burg-Vorpommern. 1. Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Torsten Lüth, der mir im Namen des Verbandes für 20 Jahre aktive Für wunderschöne aktive Vortragsjahre möchte ich Tätigkeit als Dozent seinen Dank aussprach und ein Ihnen allen meinen allerherzlichsten Dank ausspre- liebevolles Präsent überreichte. Hierüber habe ich chen. Sie sind und waren ein wundervolles, treues mich sehr, sehr gefreut. Publikum, zu dem ich mich immer hingezogen fühlte. Was sagen wir Hamburger zu so einem Anlass: Dank möchte ich dem Vorstand und ganz besonders „Jung, wat de Tiet löppt“ Birgid Felter aussprechen. Die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihr werde ich nie vergessen. Wie fing alles an? Noch als Angehöriger der Hamburger Steuerverwal- Ich wünsche Ihnen allen eine erfolgreiche, gesunde tung, zuletzt als Referatsmitglied in der damaligen und friedvolle Zukunft und hoffe, dass Sie alle noch Oberfinanzdirektion Hamburg, bestritt ich im Jahre viele, viele Jahre die Ausführungen von Markus Per- 1998 mein erstes Seminar mit Herrn Dr. Ernst-August schon genießen können, denn das Steuerrecht ist Ehlers, ehemals Vorsteher eines Hamburger Finanz- und bleibt eine berufliche Herausforderung. amtes, in Rostock. Nachdem Herr Dr. Ehlers sich 2001 zurückzog, war Herr Thomas Maack bis 2008 Ich hatte in all den vielen Jahren das große Glück, mein Mitstreiter. 2001 verließ ich die Hamburger das tun zu dürfen, was mir Spaß macht. Dafür bin ich Steuerverwaltung und war fortan als selbständiger allen Beteiligten außerordentlich dankbar. Ich werde Dozent freiberuflich aktiv. Meine ersten Kontaktper- Sie alle in meiner besten Erinnerung behalten. sonen waren die seinerzeitige 1. Vorsitzende, Frau Moltmann, und insbesondere Frau Felter. Privat werde ich zukünftig auch weiterhin mit meiner Frau – ob per Auto oder mit dem Fahrrad – die wun- Was Birgid Felter und ich alles geplant dervollen Ecken Ihres Landes erkunden. und veranstaltet haben: Aktuelles im Bereich der Personen- und Kapitalge- Ich freue mich drauf. Tschüß McPom. sellschaften, Umsatzsteuer, Seminare „Rund um die Immobilie“, Umwandlungsrecht, Energie und Steuern, sowie Ausführungen bei bemerkenswerten Steuer- rechtsänderungen waren unsere Themen. 6
Neue Kooperation Das Projekt Unternehmensnachfolge gemeinsam mit der Bürgschaftsbank M-V Die Koordinierungsstelle „Unternehmensnachfolge Ganz konkret wird zum Beispiel an der Vervollkomm- in Mecklenburg-Vorpommern“ der Bürgschaftsbank nung der bestehenden Unternehmensbörse gearbei- M-V unterstützt seit über zwei Jahren Unternehmer tet, wo sich Übergeber und potentielle Übernehmer und Nachfolger bei der Übergabe. Dieses Angebot vertraulich online eintragen lassen können. wurde gemeinsam mit den Industrie- und Handels- kammern (IHK), den Handwerkskammern (HWK) und Für uns Berater interessant dürfte ein speziell entwi- dem Wirtschaftsministerium ins Leben gerufen. ckelter Unternehmenswertrechner sein, der über die Internetseite www.unternehmensnachfolge-in-mv.de Die Arbeit der Koordinierungsstelle wird aus Mitteln frei verfügbar ist. Gemeinsam soll das Projekt in die des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Als Breite geführt werden, wobei die Bürgschaftsbank die Geschäftsführung der Bürgschaftsbank an un- mit ihrer Koordinierungsstelle keine Beratung anbie- seren Landesverband die Bitte richtete, das Projekt tet und uns damit keine Konkurrenz machen wird. Unternehmensnachfolge zielgenauer weiter zu entwi- ckeln und in die Breite zu tragen, trafen sich zunächst Danke an die Projektteilnehmer aus unserem Lan- im März unser Vorsitzender Torsten Lüth sowie das desverband Angela Zeitz, Jens Cornils, Ulf Knorr, Vorstandsmitglied Ulf Knorr zu einem ersten Ge- Wolfgang Raddatz und Andreas Walden! Weitere In- dankenaustausch. Am Ende stand die Zusage, dass teressenten können sich gerne unter den bekannten Kollegen unseres Landesverbandes gemeinsam mit Kontaktdaten an die Geschäftsstelle wenden. der Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge der Bürgschaftsbank M-V eine gemeinsame Projekt- gruppe bilden. Deren Aufgabe soll es sein, bei anste- henden Unternehmensübergaben eine breite Palette von Angeboten zu deren Unterstützung anzubieten. 7
PERSONALIA WICHTIGE TERMINE Willkommen in Save the Dates unserem Verband Die wichtigsten Termine für Ihre Jahresplanung Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder 05.09.2018 Fachvortrag mit anschließender Frau StBin, WPin Anett Menkhaus-Kuhr, Rostock Diskussion zum Thema Qualitäts-BWA Frau StBin Maaren Marz, Rostock 10.00 – 13.00 Uhr | Deutsche Bank Filiale Schwerin, Frau StBin Anja Konrad-Voigtmann, Plau am See Marienplatz 1-2, 19053 Schwerin 16.00 – 19.00 Uhr | Deutsche Bank Filiale Rostock, Kröpeliner Straße 84, 18055 Rostock Geburtstagsjubiläen Referent: StB Markus Wiesehütter, Vorstand Steuer- beraterverband Sachsen e. V. Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des 07. bis 09.10.2018 Deutscher Steuerberatertag 70. Lebensjahres World Conference Center, Bonn Herr StBv Kay Olsen, Barth 18.10.2018 Warnemünder Fachtagung Frau StBin Sylvia Stracke, Bad Doberan 9.00 – 16.30 Uhr | Hotel Neptun, Warnemünde Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des 19.11.2018 Exkursion des Steuerberaterverban- 60. Lebensjahres des M-V in den Deutschen Bundestag (Nur für Verbandsmitglieder) Herr StB Günter Jürgen Stolz, Neustrelitz 11.00 – 15.30 Uhr | Bundestag, Berlin Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des 50. Lebensjahres Für die Mitglieder Frau StBin Susann Fischer, Güstrow im Einsatz Frau StBin Susanne Wruck, Neustrelitz Herr StB Frank Füllbeck, Rostock 02.05.2018 Henning Dierks Klimagespräch mit dem FA Greifswald, Greifswald Wir gratulieren herzlich zur Vollendung des 40. Lebensjahres 13.05.2018 Torsten Lüth Präsidiumssitzung DStV, Berlin Herr StB Danilo Schilke, Niepars Herr StB Henry Goergens, Rostock 14./15.05.2018 Torsten Lüth Frau StBin Ilka Bahlmann, Rostock Deutscher Steuerberaterkongress, Berlin 25.05.2018 Ulf Knorr Projektgruppe des Steuerberaterverbandes M-V und der Bürgschaftsbank M-V zur Unternehmensnachfolge, Schwerin 30.05.2018 Hans Sennewald Klimagespräch mit dem FA Rostock, Rostock 07.06.2018 Vorstand gesamt Vorstandssitzung, Rostock 08.06.2018 Vorstand gesamt Mitgliederversammlung und Sommerfest, Rostock 8
11.06.2018 Henning Dierks 21.09.2018 Sigune Vahnauer 5. Steuerwissenschafts- und Praxistage der IT Verbändeforum, Münster Hochschule Stralsund, Stralsund 01.10.2018 Torsten Lüth 14.06.2018 Torsten Lüth 100 Jahre BFH, München Präsidiumssitzung DStV / DStI, Leipzig 04./05.10.2018 Torsten Lüth 15.06.2018 Torsten Lüth Internationaler BStBK-Kongress, Amsterdam Mitgliederversammlung DStV / DStI, Leipzig 07. – 09.10.2018 Vorstand gesamt 21.06.2018 Torsten Lüth Steuerberatertag, Bonn EFAA Konferenz, Brüssel 17.10.2018 Vorstand gesamt 22.06.2018 Torsten Lüth Klimatagung, Rostock EFAA Hauptversammlung, Brüssel 18.10.2018 Vorstand gesamt 05.09.2018 Torsten Lüth, Henning Dierks Warnemünder Fachtagung, Rostock Fachvortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Qualitäts-BWA, Schwerin, Rostock 15.11.2018 Torsten Lüth DStV Vorstands- und GF Sitzung, Berlin 05.09.2018 Torsten Lüth Sommerfest der BStBK, Berlin 9
SEMINARE Seminare 03.09.2018 Dienstwagen / 25.09.2018 AK StB Geschäftswagen 10.00 – 13.30 Uhr | Schwerin | 12.06.2018 Umgang mit 9.00 – 13.00 Uhr | Rostock | Herr Schott bestehenden PZ Herr Seifert 14.00 – 17.00 Uhr | Rostock | 25.09.2018 AK StB Herr Möller (das institut) 04.09.2018 Gemeinnüt- 16.00 – 19.30 Uhr | Rostock | zige Körperschaften und Herr Schott 13.06.2018 Gestaltende juristische Personen des Steuerberatung öffentlichen Rechts 26.09.2018 AK StB 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | 9.00 – 12.30 Uhr | Greifswald | Herr Dr. Strahl Herr Dr. Strahl Herr Schott 15.06.2018 AK Junge StB 05.09.2018 Workshop 1: 26.09.2018 AK Junge StB 12.00 – 16.00 Uhr | Rostock | Einstieg in die Digitalisierung 15.00 – 19.00 Uhr | Rostock | Frau Siegert 9.00 – 13.30 Uhr | Rostock | Herr Perschon Herr Schmidt 19.06.2018 Lohnoptimierung 24.10.2018 Steuerliche Hin- 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | 05.09.2018 Workshop 2: weise zum Jahresende Herr Seifert Weitere Schritte zur digitalen 9.00 – 15.00 Uhr | Rostock | Zusammenarbeit mit dem Herr Dr. Strahl 20.06.2018 StB Frühstück mit Mandanten SIMBA 14.30 – 18.30 Uhr | Rostock | 06.11.2018 Stammtisch USt. 4 9.00 – 12.30 Uhr | Rostock Herr Schmidt 15.30 – 19.00 Uhr | Rostock | Herr Vogt 22.06.2018 Steueroptimale 07.09.2018 Die optimale Gestaltungen rund um Rechtsform 07.11.2018 USt. im die GmbH 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | europäischen Binnenmarkt 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | Herr Posdziech 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | Herr Posdziech Herr Vogt 11.09.2018 Vereinsbesteue- 26.06.2018 AktStI rung 13.11.2018 AktStI 9.00 – 15.00 Uhr | Schwerin | 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | 9.00 – 15.00 Uhr | Schwerin | Herr Flügge, Herr Perschon Herr Dr. Alvermann Herr Flügge, Herr Perschon 27.06.2018 AktStI 13.09.2018 Workshop 3: 14.11.2018 AktStI 9.00 – 15.00 Uhr | Rostock | Herr Digitalisierung Steuern 9.00 – 15.00 Uhr | Rostock | Flügge, Herr Perschon 9.00 – 13.30 Uhr | Rostock | Herr Flügge, Herr Perschon Frau Zöphel, Herr Wasmuth 28.06.2018 AktStI 15.11.2018 AktStI 9.00 – 15.00 Uhr | Neubrandenburg | 13.09.2018 Workshop 4: 9.00 – 15.00 Uhr | Neubrandenburg | Herr Flügge, Herr Perschon Digitale Eigenorganisation Herr Flügge, Herr Perschon 14.30 – 18.30 Uhr | Rostock | 29.08.2018 Stammtisch USt. 3 Frau Zöphel, Herr Wasmuth 21.11.2018 Haftungsfalle 15.30 – 19.00 Uhr | Rostock | Baugewerbe Herr Vogt 18.09.2018 Der Weg zur 9.00 – 15.00 Uhr | Rostock | Top Kanzlei Herr Fietz 30.08.2018 USt. Kommunen 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | 9.00 – 16.30 Uhr | Rostock | Herr Dr. Nagel Herr Vogt 24.09.2018 Besteuerung von Familienunternehmen – Struk- turüberlegungen 2018 9.00 – 17.00 Uhr | Rostock | Herr von Freeden, Frau Fiddelke 10
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater. Wer unersetzbar ist, braucht einen Gesundheits- schutz, der an alles denkt. herung mit dem der Gruppenversic Jetzt die Vorteile g-Vorpommern e.V . eu er be ra te rver band Mecklenbur St nutzen: mtl. Beitrag* • ab 36,20 Euro ntie für • Annahmegara hige Personen versicherungsfä en A b si ch e ru n g d er weiterlaufend • häftsbetriebes Kosten des Gesc teuerberater www.dkv.com/s *) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 28.2.2018) 11
DIGITALER FINANZBERICHT Digitaler Finanzbericht am 1. April 2018 offiziell gestartet Der Vorsitzende des Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern, StB Torsten Lüth begleitet in seiner Funktion als DStI-Vizepräsident für den DStV das Projekt „Digitaler Finanzbericht“ (DiFin) Die deutsche Finanzwirtschaft hat in Zusammen- Verschiedene Softwareanbieter und Banken waren arbeit mit Repräsentanten der Steuerberater, Wirt- zum Starttermin 01. April 2018 in der Lage, am Pro- schaftsprüfer und IT-Dienstleister das Projekt „Digi- jekt teilzunehmen. Nähere Informationen findet man taler Finanzbericht“ (kurz DiFin) initiiert. Ziel ist es, ein auch auf der Homepage www.digitaler-finanzbericht. Verfahren zur direkten elektronischen Übermittlung de. der Abschlussdaten an die kreditgewährende Bank bzw. Sparkasse zu etablieren, um einen effizien- Was ist der Digitale Finanzbericht? teren Datenaustausch zwischen den berichtenden Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes Unternehmen und der Hausbank zu erreichen. Die Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von gemeinschaftlichen Interessen der am Digitalen Fi- Jahresabschlüssen (für Bilanzierer und EÜR). nanzbericht Beteiligten sollen in einem gemeinsamen Steuerungsgremium gebündelt und weiter bearbeitet Was sind die Vorteile des Digitalen werden. Finanzberichts? Mit dem Verfahren „Digitaler Finanzbericht“ steht Die wirtschaftsberatenden Berufe werden in diesem künftig ein effizientes, medienbruchfreies und siche- Gremium vertreten durch den Deutschen Steuerbe- res Verfahren zur elektronischen Übermittlung von raterverband, die Bundessteuerberaterkammer und Jahresabschlüssen an Banken und Sparkassen zur das Institut der Wirtschaftsprüfer. Alle drei Organi- Verfügung. Der Digitale Finanzbericht ist damit der sationen konnten aktiv die Satzungsformulierungen Einstieg in die konsequente Digitalisierung der Ge- mitgestalten. schäftsprozesse in der Beziehung Kanzlei - Mandant - Bank. Statt weiterhin umfangreiche Dokumente auf Das Steuerungsgremium wird die Weiterentwicklung des DiFin begleiten. Zusätzlich wurden Arbeitsgrup- DIE VORTEILE FÜR ALLE pen gebildet, unter anderem für Problemkreise wie BETEILIGTEN AUF EINEN BLICK Technik und Marktkommunikation. Der DStV wird sich in der Arbeitsgruppe „Task Force“ engagieren, • ein einheitlicher elektronischer Verteil- die sich der Weiterentwicklung des Verfahrens und prozess an alle Banken und Sparkassen auf der ad-hoc Bearbeitung aktueller Fragestellungen der Basis des praxiserprobten und bewähr- widmet. Großes Augenmerk werden die Berufs- ten Formats der E-Bilanz, standsvertreter auf die Ausgestaltung des sogenann- • Ansatzpunkt für innovative Dienst ten Rückkanals legen. Nicht nur die vielfach zitierten leistungsangebote im Bereich Unterneh- Zins- und Tilgungspläne spielen hier eine Rolle. Infor- menssteuerung, Beratung und Reporting mationen und Auswertungen, die uns Steuerberatern und Steuerberaterinnen in unserer Beratungspraxis • optimale Vorbereitung auf das Bank-/ weiterhelfen, sollen hier in absehbarer Zeit digital zu- Kreditgespräch und schnellere Bearbeitung rückfließen. von Kreditantrag/-prolongation durch kür- zere Durchlaufzeiten. Wichtig aus Sicht unserer Berufsstände war bisher unter anderem eine Haftungsklarstellungserklärung von den Banken und Sparkassen zu erhalten. Damit werden die Berater bei der elektronischen Übertra- gung nicht schlechter gestellt, als hätten sie in her- kömmlicher Papierform die Jahresabschlüsse an die Banken und Sparkassen übermittelt. 12
Papier zu übergeben, können diese künftig elektro- DIE DIGITALE ÜBERMITTLUNG IST nisch übermittelt werden. GRUNDSÄTZLICH MÖGLICH FÜR: Ab April 2018 starten Banken und Sparkassen die • von Ihnen erstellte oder testierte Umstellung auf das neue, bundesweit einheitliche Abschlüsse (einschließlich EÜR) Standardverfahren „Digitaler Finanzbericht“. • durch das berichtende Unternehmen auf- gestellte Abschlüsse (einschließlich EÜR) Der Einstieg in die Digitalisierung mit dem DiFin- Ver- fahren bietet die Chance, zukünftig auch die Prozes- se in der Kanzlei und im Unternehmen über die Ein- richtung eines Rückkanals von der Bank zur Kanzlei stärker digital zu unterstützen, zum Beispiel durch den digitalen Versand von Zins- und Tilgungsplänen der Banken in strukturierter Form zur automatisierten DARAUF SOLLTEN SIE AUF Anlage und Erleichterung bei der Erstellung der Fi- JEDEN FALL ACHTEN nanzbuchhaltung. 1. Prüfen Sie, ob die von Ihnen genutzte Ändert sich meine Haftungssituation gegenüber Software bereits die Übermittlung nach der empfangenden Bank oder Sparkasse durch dem DiFin- Verfahren unterstützt bzw. das neue Verfahren? sprechen Sie Ihren IT-Dienstleister/Soft- Nein, mit der Haftungsklarstellungserklärung stel- ware-Anbieter darauf an. len Banken und Sparkassen rechtlich klar, dass Sie 2. Klären Sie mit Ihrem Mandanten, ob er bei der elektronischen Übermittlung nicht schlech- an der Teilnahme interessiert ist bzw. ob ter gestellt werden, als hätten Sie den Abschluss er von seinem Kreditinstitut bereits darauf Ihrem Mandanten zur Einreichung bei der Bank bzw. angesprochen wurde. Prüfen Sie, ob das Sparkasse in Papierform übergeben. Eine Bank bzw. Kreditinstitut Ihres Mandanten bereits am Sparkasse kann erst dann an dem Verfahren teilneh- DiFin-Verfahren teilnimmt (www.digitaler-fi- men, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung nanzbericht.de/participants). abgegeben hat. Darüber hinaus erklärt Ihr Mandant gegenüber seinem Kreditinstitut mit der Teilnahme- 3. Ihr Mandant erklärt gegenüber seinem und Verbindlichkeitserklärung (TVE) die Verbindlich- Kreditinstitut mit der von diesem ausge- keit der digital übermittelten Jahresabschlüsse. händigten Teilnahme- und Verbindlichkeits- erklärung (TVE) die Verbindlichkeit der von Wie kann ich als Kanzlei mit meinen Mandanten Ihnen digital übermittelten Jahresabschlüs- teilnehmen? se. Ihr Mandant muss in seiner TVE ledig- Die Initiative für den Einstieg in das DiFin- Verfahren lich Ihre Kanzlei als Absender eintragen, um geht in der Regel vom Kreditinstitut über das bericht- Sie gegenüber seiner Bank oder Sparkasse ende Unternehmen – also Ihrem Mandanten – aus. zu autorisieren. Das Unternehmen muss Sie mit der Umstellung der 4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Mandanten Übermittlung der Jahresabschlussunterlagen vom die elektronische Abschlussdatenüber- heutigen PDF-oder Papierversand auf die digitale mittlung, ggf. über eine entsprechende Einreichung beauftragen. Teilnahmeerklärung und lassen Sie sich das empfangende Kreditinstitut Ihres Mandan- Natürlich können Sie Ihren Mandanten auch selbst ten mit Bankleitzahl und Kundennummer auf die neue Möglichkeit hinweisen! nennen (Empfehlung: Kopie der TVE). Diese Angaben brauchen Sie für die elektronische Übermittlung. 5. Nutzen Sie für das Versenden des Digita- len Finanzberichts die von Ihnen eingesetz- te Software und berücksichtigen Sie dabei die von Ihrem IT-Dienstleister dazu bereit- gestellten Informationen. 13
DSGVO Abtauchen geht nicht mehr Die EU-DSGVO stärkt IT-Sicherheit in Unternehmen Beitrag von Jens Butenschön, Geschäftsführer DIGIHAUS GmbH Das EU-DSGVO-Projekt ist im Plan. Das Unter- definierte Anforderungen zum Datenschutz erfüllen. nehmen passt die eigenen Datenschutzmanage- An dem Stichtag im Mai wird sich die Spreu vom Wei- ment-Systeme an die Datenschutzgrundverordnung zen trennen. an bzw. führt ein solches System ein. Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, werden die Anforde- DIE GUTEN INS TÖPFCHEN rungen fristgerecht umgesetzt. Auf den letzten Drü- Gut haben es die Firmen, die bereits die bisherigen cker vielleicht, aber doch pünktlich. Und gleichzeitig Datenschutzgesetze einhalten. Ein Handwerksbetrieb wird ein Informationsmanagement-System einge- aus dem Leinfelden-Echterdingen hat zum Beispiel führt. So sollte es sein. schon eine interne Datenschutzrichtlinie. Die muss er jetzt nur noch an die EU-DSGVO anpassen. Ausge- In der Praxis dürfte es am 25. Mai 2018 anders ausse- hend von der Richtlinie gleicht er zum Beispiel die ein- hen, wenn die EU-DSGVO rechtswirksam wird. Denn zelnen Unterbereiche ab. So führt das Unternehmen bis zuletzt waren viel zu wenige mittelständische bei jedem Verfahren eine Folgenabschätzung durch. Unternehmen darauf vorbereitet. Ende Januar hat- In deren Rahmen dokumentiert der Handwerker eine ten gerade einmal 13 Prozent der mittelständischen Vorgehensweise mit Meldewegen, die beschreiben Unternehmen in Deutschland konkrete Maßnahmen wer wann was zu tun hat. Diese Meldewege ändern zur Umsetzung der EU-DSGVO ergriffen, so die Stu- sich. Anfragen von Betroffenen sind jetzt in einer ver- die Security Bilanz des Kasseler Analystenhauses pflichtenden Rückmeldezeit von maximal vier Wochen techConsult. Dabei sind Pflichten wie die Benennung zu beantworten. Eine Datenschutzpanne muss die eines Datenschutzbeauftragten, Verzeichnisse von jetzt sogar innerhalb von 72 Stunden beim Landesda- Datenverarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeich- tenschutzamt gemeldet sein. nis), Folgenabschätzungen (bisher Vorabkontrolle) oder auch die Meldepflicht bereits im Bundesda- BLOSS NICHT AUFFALLEN tenschutzgesetz (BDSG) definiert. Das Ändern der Was aber tun Unternehmen, die am 25. Mai noch Datenschutz-Management-Systeme könnte also nicht die Anforderungen der EU-DSGVO erfüllen? recht einfach sein. Doch nur rund ein Drittel der in Grundsätzlich sollten sie dies so schnell wie möglich der Security Bilanz befragten Mittelständler und öf- nachholen. Und bis dahin gilt: Bloß nicht auffallen. fentlichen Verwaltungen hat nach eigenen Angaben Die Behörden dürften zunächst nicht die Personal- Maßnahmen nach BDSG gut umgesetzt. stärke haben, um Prüfungen vor Ort durchzuführen. Deswegen werden sie zunächst die online verfügba- Chefs kleiner und mittelständischer Unternehmen ren Informationen, sprich die Unternehmenswebsite haben viele kreative „Begründungen“ für ihre Taten- auf gravierende Mängel im Datenschutz abklopfen. losigkeit. Meine Top 5 sind“, so Thomas Ströbele, Be- „Wichtig ist, dass das Impressum den Vorgaben ent- rater für Datenschutz und Informationssicherheit und spricht, ebenso wie die Datenschutzerklärung auf der Geschäftsführer der YourIT GmbH: „Das ist doch ein Website, Kontaktformulare sind verschlüsselt und Papiertiger. Erfahrungsgemäß sind die Strafen Lap- das Zertifikat wird regelmäßig geprüft. So stellen un- palien. Jetzt sollen erst mal die anderen Europäer sere Kunden sicher, dass sie nicht der Geldgeber für nachziehen. Mein Unternehmen ist so klein, da gibt das Landesdatenschutzamt sind“, fasst Ströbele die es doch bestimmt Ausnahmen. Unser interner Da- unbedingt notwendigen Maßnahmen zusammen. tenschutzbeauftragter hat leider keine Zeit“. Dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab Zukünftig muss auch bei einer Anfrage der Landes- 25. Mai bei Nichtbefolgen unmittelbar empfindliche datenschutzbehörde, zum Beispiel nach der Mel- Strafen nach sich zieht, machen sich diese Firmen- dung einer Datenpanne, dokumentiert sein, was pas- chefs nicht bewusst. Die Strafen müssen zwar nicht siert ist. Die Behörde fordert dafür das Verzeichnis gleich die maximale Summe von 20 Millionen Euro der Verarbeitungstätigkeiten an. In diesen Tätigkeiten oder vier Prozent vom Jahresumsatz betragen, aber ist ein Punkt gegebenenfalls die Nennung der betei- sie werden sicherlich abschreckend hoch sein, wie ligten Auftragsverarbeiter (früher Auftragsdatenverar- es vom Gesetzgeber gewünscht ist. Unternehmen beiter). Heute muss aber ein Auftragsverarbeiter wie müssen spätestens dann nachweisen, dass sie klar zum Beispiel ein Lettershop oder eine outgesourcte 14
IT-Abteilung in dem Verzeichnis erscheinen, wenn rung eines ISMS (zum Beispiel ISO 27001) “ kombi- man im Gegensatz zu früher hohe Bußgeldstrafen nieren. für das fehlende Verfahrensverzeichnis, vermeiden möchte. Denn Datenschutz ohne Informationssicherheit er- gibt keinen Sinn. Das ist die Konsequenz aus einer DATENSCHUTZ IST NICHTS OHNE Ransomware-Attacke, die Unternehmensdaten ver- INFORMATIONSSICHERHEIT schlüsselt und unbrauchbar macht. „Was soll ich Die EU-DSGVO bietet einen EU-weiten Rahmen für noch schützen, wenn die Informationen verloren den Datenschutz und harmonisiert die Datenschutz- sind? Wenn man kein Informationssicherheits-Ma- bestimmungen für alle EU-Länder. Sie bestimmt, wer nagement im Unternehmen betreibt, hat der Daten- wie personenbezogene Daten von natürlichen Per- schutzbeauftragte übermorgen nichts mehr zu tun“, sonen, die in der EU leben oder sich hier aufhalten, bringt es Thomas Ströbele auf den Punkt. erheben, verarbeiten und nutzen darf. Zentrale sind Data Governance und Rechenschaftspflicht. Neu Informationssicherheit nach einen Standard wie der eingeführt ist „Privacy by design“, also die Anforde- ISO 27001-Norm mit den Anforderungen der EU-DS- rung, dass der Datenschutz durch Technikgestaltung GVO zusammenzubringen und zum Beispiel das gewährleistet wird. Qualitätsmanagement zu integrieren, bringt erheb- liche Vorteile. Industrieunternehmen, die beispiels- Personenbezogene Daten von natürlichen Personen weise im Bereich Qualitätsmanagement (QM) schon dürfen auch nur für strikt definierte Aufgaben erfasst, viele Risikoanalysen durchgeführt haben, sollten die verarbeitet und gespeichert werden. Firmen haben Gunst der Stunde nutzen und diese QM-Risiko-Ana- die Pflicht, dies mit internen Richtlinien sowie tech- lyse in ein Datenschutz-Risikomanagement umbauen. nischen und organisatorischen Maßnahmen sicher- Am Ende verfügen sie über ein integriertes Risiko- zustellen. Diese Verpflichtung ist Teil der geforderten meldesystem, das sowohl für Datenschutz als auch „Folgenabschätzung“, was nichts anderes als ein Ri- für QM und Informationssicherheit gilt. Das Zusam- sikomanagement ist. Erreicht werden soll damit ein menführen der verschiedenen Ansätze bedeutet für dem jeweiligen Risiko angemessenes Schutzniveau. den Mitarbeiter, dass er für Störungsmeldungen nur Zu den Maßnahmen gehört auch die Anonymisierung, noch ein integriertes Managementsystem verwenden Pseudonymisierung und Verschlüsselung personen- muss. bezogener Daten. Als international anerkannter Standard bietet die ISO/ Im Grunde verlangt die EU-DSGVO aber nichts IEC 27001 ein Rahmenwerk mit bewährten Praktiken, weniger als ein Informationssicherheits-Manage- damit Unternehmen ihre Informationssicherheitsrisi- ment-System (ISMS). Denn zentrale Elemente der ken steuern können – auch in Bezug auf den Schutz Grundverordnung ähneln den entsprechenden Be- personenbezogener Daten. Die Norm schreibt vor, stimmungen des ISO/IEC-Standards 27001. So dass Unternehmensverantwortliche gesetzlichen müssen Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität Verpflichtungen, wie sie beispielsweise aus der und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zu- EU-DSGVO entstehen, nachweislich kennen und in sammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer si- geeigneter Weise nachkommen. Die ISO/IEC 27001 chergestellt werden. Personenbezogene Daten und enthält auch Vorgaben zur Sicherheitsgestaltung der Zugang zu ihnen müssen bei einem physischen und zu Rechenschaftspflichten. EU-DSGVO und die oder technischen Zwischenfall rasch wiederherstell- ISO-Norm zur Informationssicherheit ergänzen sich bar sein. Und schließlich muss ein Verfahren etab- gegenseitig und sollten zukünftig in jedem Unterneh- liert sein mit dem die Wirksamkeit der technischen men die Basis für das ein umfassendes Sicherheits- und organisatorischen Maßnahmen, die die Sicher- management bilden. heit der Verarbeitung gewährleisten sollen, jederzeit überprüft werden kann. Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind als die Hauptschutzziele eines jeden ISMS bekannt. Ins- gesamt verweist die Grundverordnung damit auf die Grundsätze eines ISMS. Unternehmen sollten also die „Vorbereitung im Rahmen des Datenschutzes auf www.digihaus.de die neue Verordnung“ sinnigerweise mit der „Einfüh- 15
GEFAHRGUT BARGELD Die Kasse im Fokus der Finanzverwaltung FOLGE 3 – DIE KASSE, DAS UNBEKANNTE WESEN Die Kasse und der besondere Beratungsbedarf Über die neue Rolle von Kassen und Kassensystemen Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnun- gen hat das Thema „Kasse“ bei vielen Unternehmern und Steuerberatern in besonderer Weise neu auf die Agenda gesetzt. Um den gesetzlichen An- forderungen zu genügen, reicht es aber nicht, wenn Berater und Mandant zusammenarbeiten. Vielmehr gehören von Anfang an Hersteller und Händler der Kassen und Systeme mit ins Projektteam „Gesetzeskonforme Kasse“. Ein Beitrag von Stephan Greulich, DATEV eG, Stellen wir uns in Anlehnung an Heinz Rühmann „mal im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V., janz dumm“: Wat is eine Kasse? Mit einer Kasse wird sind 1,5 bis 1,8 Millionen Kassen bei Unternehmen der Verkauf von Waren und Dienstleistungen gegen in Deutschland im Einsatz. Im Schnitt befinden sich Bargeld abgerechnet und registriert – deshalb heißt in jedem Betrieb mit Kasse davon zwei Stück. Dabei sie häufig auch Registrierkasse. Erfunden wurde sie handelt es sich im Wesentlichen um drei verschiede- Ende des 19. Jahrhunderts in den USA, ursprünglich ne Typen: zunächst die offene Ladenkasse, die ohne um die eigenen Mitarbeiter zu kontrollieren – des- jede Technik auskommt und knapp ein Viertel der Ge- halb das typische Klingelzeichen beim Öffnen der samtkassenanzahl ausmacht. Daneben werden etwa Bargeldschublade. Heute sind Kassen häufig schon zur Hälfte bei den Händlern, Gastronomen und sons- komplexe Kassensysteme, die aus Hardware wie der tigen Unternehmern mit Bargeldtransaktionen soge- Schublade, der Tastatur bzw. Erfassungseinheit (z.B. nannte ECR-Systeme eingesetzt. Das sind günstige Scanner), einem Drucker für die Belege und einem elektronische Kassen, bei denen die Komponenten Kartenleser für unbare Verkäufe bestehen. Teil dieser in einem Gehäuse verbaut sind. Die Daten werden Systeme ist zudem eine Software, die häufig auch die dabei meist auf Speichermedien, wie beispielsweise Anbindung beispielsweise an eine elektronische Kas- SD-Karten, abgelegt. senverwaltung, die Finanzbuchführung, das Waren- wirtschaftssystem oder die Archivierung unterstützt. Komplexere Kassensysteme stellen etwas mehr als ein Fünftel der im Einsatz befindlichen Kassen. Sie Das klingt erst einmal überschaubar. Tatsächlich ist laufen unter dem Namen „PC-Kassensysteme“. In der Markt für Kassen und Kassensysteme aber sehr knapp sieben Prozent der Fälle verwenden Betriebe heterogen; eine Studie des Gesamtmarktes gibt es Kassen, die bereits auf Technik aus der Cloud set- nicht. Schon allein deshalb ist bei der Beschäftigung zen. Das sind Kassen, die mittels Tablet und WLAN mit dem Thema Kasse das angesprochene „Projekt- abrechnen und deren Daten dabei fernab in einem team“ sinnvoll. Rechenzentrum liegen. Vertrieben werden Kassen in der Regel von Fachhändlern. Große Kunden mit vie- EINE ANNÄHERUNG AN DEN MARKT DER len Filialen werden oft direkt von den Herstellern der KASSENSYSTEME Hard- und/oder Software betreut. Nach Schätzungen des DFKA, des Deutschen Fach- verbands für Kassen & Abrechnungssystemtechnik 16
STEUERBERATER SOLLTEN SICH Mandanten lehnen sich zurück, weil sie ein Schrei- ENGAGIEREN ben des Herstellers eingeholt haben, in dem es heißt, Diese Unübersichtlichkeit der Systeme lässt die Ma- die Kasse sei GoBD1-konform“, so Kehrwald. „Das terie wenig attraktiv für den Beratungsalltag erschei- reicht in der Praxis aber nicht. Ebenso wenig reicht nen. Tatsächlich hat das in der Vergangenheit dazu es, wenn sich die Betroffenen erst zur Außenprüfung geführt, dass sich viele Kanzleien vom Thema Kas- treffen“. Besser ist es, wenn das „Projektteam“ von se zurückgezogen haben. Nicht Kerngeschäft, aber Anfang gemeinsam tätig wird. Ohnehin gebieten für dennoch wichtig für den Berufsstand wird die Kasse Steuerberater Standesrecht und Haftungsrisiko ei- nun durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulatio- nen sorgfältigen Umgang mit dieser Thematik. nen an digitalen Grundaufzeichnungen. Um den Aufwand für die Kanzlei dennoch möglichst Die Mandanten benötigen hier Unterstützung. Dies gering zu halten, sollten sich Steuerberater eine nicht nur, weil die unangekündigte Kassen-Nach- strukturierte Vorgehensweise erarbeiten. So könnte schau droht oder weil die obligatorische Verfahrens- der Berater beginnen, die betroffenen Mandanten dokumentation erstellt werden sollte. Vielmehr ist der herauszufiltern und abzufragen, welche Systeme steuerliche Berater bereits bei der Einrichtung der diese einsetzen. Im nächsten Schritt würde es dar- Kasse, die kleinere und mittelständische Mandanten um gehen, die Hersteller und Händler anzusprechen. in der Regel mit dem Händler des Kassensystems Die meisten mittelständischen Mandanten beziehen vornehmen, gefordert. Er sollte Teil des „Projekt- ihre Kassensysteme nicht direkt über die Hersteller, teams“ sein, weil Mandant und Händler spätestens sondern über Fachhändler, deren Anzahl im Einzugs- bei den Kapriolen des deutschen Steuerrechts an gebiet regional tätiger Kanzleien überschaubar sein ihre Grenzen stoßen. Roland F. Ketel, Vorsitzender dürfte. Durch diese räumliche Nähe ist es in der Re- des DFKA, weiß aus Erzählungen von Betriebsprü- gel leichter sich kennenzulernen, sich zu treffen und fern einiges zu berichten: „Viele Unternehmer kennen sich im Sinne der Mandanten auszutauschen. An- selbst die in ihrem Fall anzuwendenden Mehrwert- schließend lassen sich möglicherweise gebündelte steuersätze etwa für Blumen oder Mineralwasser Termine für die einzelnen Mandanten vereinbaren. nicht. Noch stärker überfordert sind sie, wenn es um steuerfreie oder kostenfreie Zugaben geht.“ KRITERIEN FÜR DIE WAHL DER RICHTIGEN KASSE Die Kassenhändler seien bei solchen Themen über- Für eine konkrete Kasse können Steuerberater zwar fragt, da es sich um originär steuerrechtliche Fragen schon aufgrund der Heterogenität und der Vielzahl handele. „Notwendig ist daher, dass der Steuerbe- von branchenbezogenen Lösungen generell eher rater im Dialog mit Mandant und Händler die not- schlecht eine Empfehlung aussprechen – wohl aber wendigen Vorgaben im Zuge der Kasseneinrichtung können sie ihren Mandanten Kriterien für die Auswahl macht“, so Ketel. In der Praxis geschähe dies frei- an die Hand geben: So empfiehlt es sich, wann im- lich selten, die Folge seien ungenau oder fehlerhaft mer dies wirtschaftlich darstellbar ist, ein hochwerti- programmierte Kassen, bei denen am Ende – bei der geres Kassensystem einzusetzen. Sie ermöglichen in Kassen-Nachschau oder der Außenprüfung – die der Regel eine flexible Anpassung der eingesetzten Frage nach der Verantwortung alle Beteiligten betref- Branchensoftwarelösung an die Unternehmenspro- fen kann, nicht nur moralisch, sondern auch monetär. zesse, können eine Internetverbindung aufbauen und „Im schlimmsten Fall will die Finanzverwaltung eine haben Schnittstellen, über die Daten an die Finanz- Nachzahlung von bis zu mehreren tausend Euro vom buchführung – im eigenen Haus oder beim Steuerbe- Mandanten haben; der versucht, Rückgriff auf den rater – ausgegeben werden. Händler zu nehmen, der die Kasse aufgestellt hat; und das Finanzamt fragt zudem den Steuerberater, Das Thema Kasse ist, wie gesagt, komplex und die was dieser denn eigentlich gewusst habe“, erläutert Mitwirkung in dem „Projektteam“ ist aufwändig und Markus Kehrwald, Marktexperte bei der DATEV eG. kostet Zeit. Doch die Beratung rund um die Themen Kasse und GoBD lässt sich gut als Einstieg in die NICHT ERST ZUR AUSSENPRÜFUNG Prozessberatung zu den kaufmännischen Abläufen TREFFEN Um dem vorzubeugen, empfiehlt es sich, dass sich alle drei bzw. vier Beteiligten im Vorfeld abstimmen und die Kasse gemeinsam gemäß den gesetzlichen 1 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung Anforderungen definieren und einrichten. „Manche von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 17
DIE K ASSE IM FOKUS DER FINANZVERWALTUNG FOLGE 4 – VERFAHRENSDOKUMENTATION LEICHT GEMACHT, BERATUNGSPOTENZIALE ERKENNEN Die Kasse als Einstieg in die Prozessberatung Mit der Durchsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen be- schert die Finanzverwaltung den Unternehmen eine Reihe vermeintlich neuer Pflichten. Eine als besonders lästige empfundene ist die Erstellung einer Verfahrensdokumentation des Kassenprozesses. Richtig verstanden, gewinnen durch ihre Erfüllung allerdings alle Seiten: der Mandant durch effizientere Abläufe, der Steuerberater durch einen eleganten Einstieg in die Prozessberatung, der Fiskus durch mehr Transparenz und der Steuerbür- ger durch mehr Steuergerechtigkeit. im Unternehmen nutzen. Die Chance sollten sich FINANZVERWALTUNG GIBT Steuerberater nicht entgehen lassen. ORIENTIERUNGSRAHMEN VOR Wenn das Leben Dir Zitronen gibt, mach Limonade Der Orientierungsrahmen, den die Finanzverwaltung daraus, heißt eine leicht angestaubte Lebensweis- vorgibt, enthält eine Reihe von Mindestangaben, die heit; ein neuer Buchtitel rät, in diesem Fall nach Salz eine Verfahrensdokumentation enthalten muss. Dar- und Tequila zu verlangen. Wie dem auch sei – gesetz- aus lässt sich eine allgemeine Grobgliederung ablei- liche Pflichten sind zwar selten ein Grund zu unein- ten. Exemplarisch folgen demnach einer Vormerkung geschränkter Freude, können aber durchaus nützli- zunächst Ausführungen zur Zielsetzung, dem Anwen- che Komponenten beinhalten. Das trifft auch auf das dungsbereich, dem Unternehmen und der Branche, Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen der es angehört. Grundaufzeichnungen zu. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen wird erneut klargestellt, dass die Abläu- An dritter Stelle steht die Beschreibung des organi- fe im Unternehmen rund um die Kasse zu dokumen- satorischen Umfelds: Welche Bearbeitungsbereiche tieren sind. Diese Vorgabe ist zwar nicht neu: Schon gibt es? Wer ist zuständig? Wie werden die Mitarbei- im BMF-Schreiben aus dem Jahr 1995 zu den GoBS2 ter in Bezug auf den korrekten Umgang mit Kassen- wird auf die Bedeutung einer aussagekräftigen Ver- daten unterwiesen? In Punkt vier folgt der eigentliche fahrensdokumentation hingewiesen; in den Schrei- Kern der Verfahrensdokumentation mit der Erläute- ben zur 1. und 2. Kassenrichtlinie sowie den GoBD3 rung der eingerichteten Verfahren und betrieblichen wurden die Vorgaben bis 2014 weiter konkretisiert, Abläufe rund um die Kassenführung. Dazu zählen un- vom BFH 2015 außerdem bestätigt. ter anderem: die Ablaufbeschreibung Barverkauf, die Ablaufbeschreibung des Verkaufs mit EC- oder Kre- Diese bereits länger andauernde Historie bedeutet ditkarte, die Integration mit nach- und vorgelagerten aber nicht, dass das Thema bereits bei den Unter- Aufzeichnungs- und Warenwirtschaftssystemen, die nehmern in der Breite angekommen wäre. Vielmehr Kassensturzfähigkeit und der Umgang mit Kassen- fehlt die Verfahrensdokumentation in zahlreichen Be- fehlbeträgen, die Erstellung des Kassenberichts und trieben noch immer. Als Grund dafür gilt der sehr all- das Führen des Kassenbuchs sowie die Archivierung gemeine Rahmen der inhaltlichen Vorgaben. „Es wird der Kasseneinzeldaten. aber auch in Zukunft keine abschließende Auflistung der Pflichtbestandteile seitens der Finanzverwaltung Nach diesem Teil folgt ein technischer Part: Hier wird geben können“, stellt Stephan Greulich, Experte für die eingesetzte Hard- und Software beschrieben; ne- Grundsatzfragen der Ordnungsmäßigkeit von der ben dem eigentlichen Kassensystem gehören auch DATEV eG klar. Zu unterschiedlich seien die Abläu- Angaben zu Serversystemen und externen Periphe- fe in den Unternehmen, zu vielfältig die Systeme, zu riegeräten wie Drucker und Scanner mit in die Aus- heterogen die Strukturen in den einzelnen Branchen führungen. Anschließend geht es um Informationen und Betrieben. zu allgemeinen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, wie Zutrittskontrollen zu den Betriebsräumen oder Passwortschutz, und die Erfüllung der Vorgaben der Datenschutz-Grundver- 2 Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungs- ordnung. Zu einer vollständigen Verfahrensdokumen- systeme tation gehören außerdem sämtliche Unterlagen der 3 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung Geräte und Systeme selbst, wie etwa Bedienungs- von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer und Programmieranleitungen oder eine Erläuterung Form sowie zum Datenzugriff 18
des Datenbanksystems und – last but not least – eine SCHWACHSTELLEN AUFDECKEN, Veränderungshistorie der Dokumentation als solcher. MITARBEITER SCHULEN Damit gelingt Beratern der Einstieg in die Prozessbe- MUSTER-VERFAHRENSDOKUMENTATIONEN ratung. Denn die für die Erstellung der Verfahrensdo- BIETEN KONKRETE LEITPLANKEN kumentation erforderliche Analyse der Abläufe offen- Eine allgemeine Mustervorlage für eine Verfahrens- bart ja auch Schwachstellen, die sich anschließend dokumentation zur ordnungsgemäßen Kassenfüh- beheben lassen. Ein ganz wesentlicher Punkt ist an rung erarbeitet derzeit der Deutsche Fachverband dieser Stelle die Berücksichtigung der Mitarbeiterin- für Kassen & Abrechnungssystemtechnik im bar- nen und Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Kassen- geld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) system arbeiten: Ihnen eine Handlungsanweisung für unter der Leitung von Stephan Greulich. Auch von den Fall der unangekündigten Kassen-Nachschau einzelnen Branchenverbänden liegen bereits erste zu geben – Soll ich sofort den Chef oder die Chefin Muster oder Gliederungsvorschläge vor, auf die Un- anrufen? Welche Daten kann/muss ich sofort heraus- ternehmen und Berater zurückgreifen können. Die geben? Wie soll ich auf bestimmte Fragen antwor- DATEV stellt Steuerberatern Know-how und Tools zur ten? – ist nicht nur hilfreich, sondern im Sinne einer Verfügung, die sie zum Ausfüllen der entsprechenden umfassenden, rechtssicheren Beratung seitens des Grobmuster verwenden können. Steuerberaters auch unerlässlich. Mit einem solchen Grobmuster sollten Unternehmen Autorin: Claudia Specht, DATEV eG, Pressestelle und Steuerberater unmittelbar beginnen, insbesonde- re dann, wenn überhaupt noch keine Verfahrensdoku- Weitere Informationen zum Thema Kasse: mentation existiert. Weitere Konkretisierungen abzu- warten, sei dagegen definitiv der falsche Weg, betont www.datev.de/kasse Greulich: „Eine Verfahrensdokumentation lebt ja nicht www.datev.de/kassenarchiv zuletzt von der zyklischen Veränderung.“ Deshalb kassenarchiv@service.datev.de sollten Berater und Mandanten jetzt gemeinsam mit Telefon 0800 3283897 einer Prozessanalyse im Mandantenbetrieb beginnen, eine Verfahrensdokumentation erarbeiten und diese dann nicht nur an das Muster des DFKA anpassen, sondern auch jeweils im Rahmen der jährlichen Be- sprechung an die veränderten Gegebenheiten. 19
POTSDAMER STEUERTAG Der gläserne Steuerpflichtige rückt näher Datenschutz vs. Vertrauensschutz? Bericht vom 10. Potsdamer Steuertag des Vereins Potsdamer Steuerforum e.V. Unter dem Motto „Der gläserne Steuerpflichtige“ fand am 27.4.2018 an der Juristischen sowie der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam der 10. Potsdamer Steuer- tag des Vereins Potsdamer Steuerforum e.V. statt. Im Zentrum des Interesses stand dabei das in der Meta- pher vom gläsernen Steuerpflichtigen zum Ausdruck kommende Spannungsverhältnis zwischen immer neuen gesetzlich verordneten Transparenzanforde- rungen auf der einen und den Erfordernissen des Ver- trauens- und Datenschutzes auf der anderen Seite. Vor dem Hintergrund der öffentlich bekannt gewor- denen Strukturen um die sog. Panama Papers und Paradise Papers gewinnen gesetzliche Transparen- zinitiativen auf nationaler und internationaler Ebene derzeit in vielfacher Hinsicht an Aktualität. Immer neue Vorschriften mit verschärften Erklärungs-, Angabe- und Anzeigepflichten belasten die Steu- erpflichtigen und ihre Berater. Auch das (steuer-) strafrechtliche Verfolgungsrisiko nimmt zu. Die da- hinter stehenden Transparenzforderungen lassen in besonderem Maße Fragen der Rechtsstaatlichkeit und des Daten- und Persönlichkeitsschutzes virulent werden. Darum ging es auf der mit ca. 100 Teilneh- mern gut besuchten Veranstaltung, bei welcher der DStV durch den Vizepräsidenten des Steuerbera- terverbandes Berlin-Brandenburg RA/StB Markus Deutsch, sowie durch seinen Hauptgeschäftsführer und den Geschäftsführer des Berlin-Brandenburger Verbands vertreten war. In seinem Begrüßungsvortrag ging der Vorsitzende des Vereins Potsdamer Steuerforum e.V. Prof. Dr. Andreas Musil der Frage nach, ob der Datenschutz im Besteuerungsverfahren durch die Datenschutz- grundverordnung (DSGV) und deren Umsetzung in der Abgabenordnung (AO) ausreichend gewährleis- tet sei. Musil bejahte dies im Grundsatz, mahnte die Finanzbehörden aber auch zu einem umsichtigen Gebrauch der gesetzlichen Möglichkeiten. Ausdrück- lich bedankte sich Musil für die von DStV-Hauptge- schäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Pestke eingebrach- te Klarstellung, dass bestehende Unzulänglichen bei 20
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