RICHTLINIEN ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN | 2020 - Kanton Zürich

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RICHTLINIEN ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN | 2020 - Kanton Zürich
RICHTLINIEN ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN | 2020
GRUNDL AGEN UND EMPFEHLUNGEN ZU PERSONAL, INFR ASTRUKTUR, ANGEBOTEN UND LEISTUNGEN, QUALITÄTSMANAGEMENT
RICHTLINIEN ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN | 2020 - Kanton Zürich
IMPRESSUM
Bibliosuisse dankt den folgenden Personen für ihre     St. Gallen; Patrick Johner, Département de l’instruc-   Die folgenden Institutionen haben durch Beiträge
Beiträge zu den vorliegenden Richtlinien:              tion publique, de la formation et de la jeunesse        die Open-Access-Publikation dieser Richtlinien
Felix Hüppi (Projektleiter), Kornhausbibliotheken      du Canton de Genève; Judith Manz, PHBern /              möglich gemacht, was der Bibliotheksverband
Bern; Valérie Bressoud-Guérin, Médiathèque             Bibliotheksförderung Kanton Aargau; Sibylle Rudin,      Bibliosuisse an dieser Stelle würdigt und verdankt:
Valais St-Maurice; Laurent Dufaux, Bibliothèques       GGG Stadtbibliothek Basel (Präsidentin); Tobias         • Kantone Bern, Aargau, Zürich
municipales Genève; Ruth Fassbind, Bibliomedia         Schelling, Stadtbibliothek Luzern (Projektleiter);      • Bibliotheksförderung des Kantons St. Gallen
Solothurn; Julie Greub, Bibliobus de l’Université      Julia Wäger, Stadtbibliothek Chur.                      • Stiftung Bibliomedia Schweiz, Solothurn
populaire jurassienne Delémont; Benita Imstepf,                                                                •G enossenschaft Schweizer Bibliotheksdienst,
Mediathèque Valais Brig; Muriel In-Albon, Biblio-      Redaktion                                                 Bern
thèque municipale Sion; Paula Looser, Bibliothek       Thomas Röthlin, Röthlin & Röthlin. Kommunikation,       •B eiträge der folgenden Gemeinden: Gallen
Ebnat-Kappel; Patrizia Nascivera, Bibliothèque         Baden-Dättwil                                             Bettingen, Bremgarten (AG), Buchs (SG), Bülach,
de Bernex; Gäel Sala, Bibliothèque de Blonay – St.                                                               Buseno, Dottikon, Eggersriet, Ettingen, Flüelen,
Légier, Therese Salzmann, Koordinatorin für öffent-    Lektorat der französischen Übersetzung                    Genève, Geroldswil, Goldach, Grandevent,
lichen Bibliotheken Kanton Freiburg; Urs Vögeli,       Céline Cerny, Bibliomedia Lausanne                        Gravesano, Hauteville, Hemberg, Hilterfin-
La Filanda Mendrisio; Laurent Voisard, Directeur                                                                 gen, Hindelbank, Horw, Ilanz, Kilchberg (ZH),
Bibliomedia Lausanne.                                  Gestaltung                                                Klosters, Lamone, Langnau im Emmental, Le
                                                       BurgerGasser, Ennetbaden                                  Noirmont, Maggia, Maur, Meggen, Meilen,
Die Arbeit initiiert und begleitet hat die Normen-                                                               Meisterschwanden, Mies, Pfeffingen, Porrentruy,
kommission der Schweizerischen Arbeitsgemein-          Produktion und Finanzen                                   Port, Rafz, Rheinfelden, Roggwil, Rossemaison,
schaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken       Hans Ulrich Locher, Geschäftsführer Bibliosuisse          San Vittore, Saanen, Salavaux, Schaffhausen,
(SAB), die per 1. Januar 2019 im Verband Bibliosuis-                                                             Sempach, Saint-Imier, Baden, Steffisburg, Thal-
se aufgegangen ist:                                    Herausgeber                                               wil, Thayngen, Untereggen, Villars-sur-Glâne,
Michel Gorin, HEG, Dép. Information documentaire       Bibliosuisse, Aarau, www.bibliosuisse.ch                  Vully-les-Lacs, Wädenswil, Wollerau, Zeiningen,
Genève; Rita Horand, Gemeinde- und Schul­                                                                        Zeneggen, Zernez
bibliothek Sissach; Lorena Ianzito, Stadtbibliothek    © 2020
RICHTLINIEN ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN | 2020 - Kanton Zürich
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser

 Die vorliegenden Richtlinien beantworten die grund­              ren. Sie ist technisch lösbar, ohne zusätzlichen Personal-
  legenden Fragen der Führung von Öffentlichen Biblio-           aufwand möglich und führt zu einem überraschend
  theken. Das ist in einem einzigen Satz zusammengefasst,         lebendigen Ort. Gerade als Kontrapunkt zur virtuell-
                                                                  ­
  was Sie vor sich haben. Richtlinien sind zentraler Be-         digitalen   Welt profilieren sich Bibliotheken als Ort der
 standteil der Verbandstätigkeit und haben eine lange            analogen Begegnung, des persönlichen Austauschs,
 Tradition. Die ersten Richtlinien für Gemeindebibliothe-        des demokratischen Dialogs und des gesellschaftlichen
  ken in der Schweiz sind vor 35 Jahren publiziert ­worden;       Engagements. Ein illustratives Beispiel ­    dafür ist etwa
 vor 25 Jahren hat der Weltverband der Bibliotheksver-            jene Quartierbibliothek    in Kopenhagen,    die ein Chor als
  bände zusammen mit der Unesco im gleichen Geist das             Probe-Ort entdeckt hat. Sein Gesang erfüllt seither die
 Manifest für Öffentliche Bibliotheken publiziert. Es ist mir     Räume am Sonntagmorgen – zum Wohlgefallen der an-
 eine grosse Freude, dass Bibliosuisse im zweiten Jahr des       deren Bibliotheksbesucher.
 Bestehens die vorliegende 4. Auflage                                                 Die vorliegenden Richtlinien sind für
 der Richtlinien Öffentliche Bibliothe-                                          Gemeinde- und Bibliotheksverantwortliche
  ken veröffentlichen kann. Bibliosuisse                                         konzipiert und geben grundlegende Hin-
  ist die Stimme der Bibliotheken in der                                         weise zu Bau, Gestaltung, Betrieb, Perso-
 Schweiz und tritt für die Interessen                                            nalqualifikation, Budgetierung und vielen
 der Gesamtheit a  ­ ller Bibliotheken ein.                                      weiteren Aspekten der betrieblichen Or­
 Ebenso pflegen wir aber auch                                                    ganisation. Die konkrete Umsetzung soll
 die Anliegen der unterschiedlichen                                              anhand dieser Richtlinien im ­
                                                                                 ­                                   Gespräch
­Typen und Funktionen von Bibliothe-                                             z
                                                                                 ­ wischen  den  Verantwortlichen   der Träger-
  ken gemäss ihren spezifischen Aufträ-                                          schaft und der Bibliotheksleitung diskutiert
 gen und Bedürfnissen; die vorliegen-                                            werden. Im Idealfall wird ein Projekt entwi-
 de Publikation ist ein Beispiel dafür.                                          ckelt, das von allen Beteiligten mitgetragen
       Die Bibliotheken in Gemeinden                                             wird und das den zuständigen Gremien
 und Städten bilden das dichteste                                                unterbreitet werden kann. Als rasche Orien-
                                                     Hans Ambühl
 Netz von Institutionen in der Schweiz,                                          tierungshilfe und zur Qualitätsbeurteilung
                                                 Präsident Bibliosuisse
 die der Bildung, der Kultur und der                                             dient diese Publikation, die vorwiegend in
 Wissenschaft dienen. Sie verfügen                                               ehrenamtlicher Arbeit von Mitgliedern un-
 über eine einzigartige Stellung, da sie in den meisten          seres Verbands erarbeitet worden ist. Ihnen sei an die-
 Fällen freiwillige Leistungen ihrer Trägerschaft sind und       ser Stelle herzlich für ihr Engagement gedankt sei; in
 oft nicht, wie andere öffentliche Dienste, auf einer ver-       den Dank eingeschlossen sind alle Kantone und Ge-
 pflichtenden gesetzlichen Grundlage beruhen. Diese               meinden, die sich an der Finanzierung dieses Projekts
 Situation hat ihre Vor- und Nachteile, insbesondere in           beteiligt haben.
 Zeiten restriktiver öffentlicher Haushalte. In diesem                 Wir freuen uns, dass wir mit dieser Publikation e ­ inen
 Zusammenhang rückt auch die Z
 ­                                      ­ usatzbelastung der     substanziellen Beitrag zur Entwicklung der Öffentlichen
 Bibliotheken durch richterliche I­nterpretation des Ur­
 ­                                                                Bibliotheken in der Schweiz leisten können. Jährlich be-
  heberrechts ins Bild. Sie betrifft ausgerechnet jene           suchen schweizweit über 22 Mio. Menschen eine Biblio-
 ­Bibliotheken, die nicht vollständig von der öffentlichen        thek, und mehr als die Hälfte der Bevölkerung gehört
  Hand finanziert werden, sondern bis auf Weiteres auch          gemäss Bundesamt für Statistik zu den regelmässigen
 auf Jahresgebühren angewiesen sind. Bibliosuisse be-             Bibliotheksnutzern. Mit diesem Potenzial sind die Biblio-
 müht sich, diese unerfreuliche Entwicklung zu verän-             theken zu einem Element der Stadtentwicklung gewor-
 dern. Grundsätzlich vertreten wir die Ansicht, dass jede        den: Sie markieren im Quartier das Zentrum, sie bele-
 Trägerschaft den kostenfreien ­      Zugang zur Bibliothek       ben eine aussterbende Altstadt, sie bilden in einer
 verwirklichen sollte.                                           Talschaft den einzigen Treffpunkt, oder sie beherbergen
       Die Rolle der Bibliotheken verändert sich laufend         auf dem Hochschulcampus das Zentrum des Lernens.
 und aufgrund der gesellschaftlichen Dynamik immer                Für sie alle tritt der Schweizer Bibliotheksverband Biblio-
 schneller. Darum sollten sie an 7 Tagen der Woche wäh-          suisse ein. Er vertritt deren Interessen und dankt allen
 rend 24 Stunden zugänglich sein – physisch, nicht nur           seinen Mitgliedern, dass sie das Ihre zu diesem Verband
 online. Im Zeitalter der Globalisierung, des Internets           beitragen. Weitere Bibliotheken und deren Mitarbeiten-
 und der Digitalisierung bleiben sie so konkurrenzfähig.         de, die unsere Stimme verstärken wollen, sind herzlich
 Die Trägerschaften sind gefordert, diese «Bibliothek             willkommen und finden über www.bibliosuisse.ch zu
 rund um die Uhr» bei Neu- und Umbauten zu realisie-              uns und zur Mitgliedschaft.

                                                                                                                      Vorwort     3
RICHTLINIEN ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN | 2020 - Kanton Zürich
Inhaltsverzeichnis

    A.     Grundlagen................................................................................................ 6
    1.     Allgemeines........................................................................................................... 6
           1.1    Zehn Grundsätze............................................................................................................... 6
           1.2    Die Bibliotheken und ihr Umfeld.. ....................................................................................... 8
           1.3    Auftrag und Leistungen Öffentlicher Bibliotheken.............................................................. 8
           1.4    Bibliotheksgrössen............................................................................................................. 9
    2.     Trägerschaft und strategische Ausrichtung................................................................... 9
           2.1    Trägerschaft..................................................................................................................... 9
           2.2    Organisationsformen......................................................................................................... 9
           2.3    Bibliotheksstrategie und Leitbild....................................................................................... 10
           2.4    Fachinstanzen, Partnerinstitutionen und Dienstleister......................................................... 11
    3.     Finanzen..............................................................................................................12
           3.1    Investitionskosten.............................................................................................................. 12
           3.2    Betriebskosten.................................................................................................................. 12
    4.     Rechtliche Grundlagen............................................................................................14
           4.1    Informationssicherheit und Datenschutz. . .......................................................................... 14
           4.2    Urheberrecht................................................................................................................... 14
           4.3    Kinder- und Jugendmedienschutz.. .................................................................................... 14
           4.4    Benutzungsordnung......................................................................................................... 14
           4.5    Gebührenordnung............................................................................................................ 15
           4.6    Versicherung.................................................................................................................... 15
    5.     Kommunikation.....................................................................................................15
           5.1    Kommunikation – eine Führungsaufgabe.. ......................................................................... 15
           5.2    Interne Kommunikation..................................................................................................... 15
           5.3    Externe Kommunikation..................................................................................................... 16

    B.     Personal..................................................................................................... 18
    6.     Personal..............................................................................................................18
           6.1    Voraussetzungen und Fähigkeiten.................................................................................... 18
           6.2    Aufgabenbereiche in Bibliotheken.................................................................................... 18
           6.3    Qualifikation des Personals.............................................................................................. 18
           6.4    Personalbedarf............................................................................................................... 20
           6.5    Stellenbeschreibung......................................................................................................... 21
           6.6    Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Arbeitsbestätigung. . ......................................................... 21
           6.7    Einbezug von Freiwilligen................................................................................................. 21

4   Inhaltsverzeichnis
RICHTLINIEN ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN | 2020 - Kanton Zürich
C.     Infrastruktur................................................................................................22
7.     Raum................................................................................................................. 22
      7.1     Allgemeines.....................................................................................................................22
      7.2     Lage, Erreichbarkeit und Gebäude...................................................................................22
      7.3     Innenbereich....................................................................................................................22
      7.4     Zahlen............................................................................................................................ 23
8.     Informations- und Kommunikationstechnologie............................................................ 24
       8.1    Allgemeine Organisation................................................................................................. 24
       8.2    Bibliothekssoftware......................................................................................................... 24
       8.3    Katalog und Portale........................................................................................................ 24
       8.4    IT-Zugang....................................................................................................................... 25

D.     Angebote und Leistungen..........................................................................26
9.     Benutzung........................................................................................................... 26
       9.1    Ausleihe...........................................................................................................................26
       9.2    Kundenausweise, Abonnemente.......................................................................................26
       9.3    Öffnungszeiten.................................................................................................................26
       9.4    Information und Beratung.................................................................................................26
10.    Bestand.............................................................................................................. 27
       10.1   Bestandsprofil.................................................................................................................. 27
       10.2   Bestandsmanagement...................................................................................................... 27
       10.3   Digitale Medien................................................................................................................ 27
11.    Vermittlungs- und Begegnungsort............................................................................. 28
       11.1   Voraussetzungen............................................................................................................. 28
       11.2   Angebote........................................................................................................................ 28

E.     Qualitätsmanagement.............................................................................. 30
12.    Qualitäts- und Zielüberprüfung................................................................................ 30
       12.1   Statistiken........................................................................................................................ 30
       12.2   Zielwerte und Qualitätskriterien...................................................................................... 30
       12.3   Risikoanalyse und Chancen.............................................................................................. 31
       12.4   Feedback von Kundinnen und Kunden.............................................................................. 31
       12.5   Qualitätskontrolle............................................................................................................. 31
       12.6    Beispiele aus Kantonen....................................................................................................32

Glossar..............................................................................................................34
Auswahlbibliografie.......................................................................................... 38

                                                                                                                              Inhaltsverzeichnis       5
A. Grundlagen
    1. Allgemeines
    Die Öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz sind Teil       ­ ereich der digitalen Informationsbeschaffung und
                                                                 B
    eines dichten und vielfältigen Bibliotheksnetzes. Wie       -aufbereitung helfen sie mit, die Bevölkerung mit qua-
    andere Bibliothekstypen leisten auch sie einen wichti-       lifizierter Information zu versorgen. Bibliotheken ver-
    gen Beitrag zur Sicherstellung des Grundrechts auf           stehen sich als Plattformen für den Wissensaustausch
    ­Meinungs- und Informationsfreiheit. Speziell die Öffent-    und entwickeln für die Bevölkerung entsprechende
      lichen Bibliotheken haben darüber hinaus als nieder-       Angebote.
    schwellige und in ihrem Umfeld etablierte Institutionen
    eine wichtige Funktion als Medien-, Bildungs- und           3 Bibliotheken als Teil der Gemeinde
     Kulturvermittler für das öffentliche Leben in der Ge-
     ­                                                          Bibliotheken stehen allen offen und sind barrierefrei
    meinde. Sie werden immer mehr zu Lebensräumen, in           zugänglich. Als öffentlicher Ort bieten sie Raum für
    denen sich Menschen vorübergehend aufhalten und             einen zwanglosen Aufenthalt in ansprechender Atmo-
    Zeit für sich selbst und mit anderen verbringen («Dritter   sphäre. In attraktiv gestalteten und den sich verän-
    Ort»).                                                      dernden Bedürfnissen immer wieder neu angepass-
           Diese Richtlinien bieten der Leitung, den Mitar-     ten Räumen präsentieren sie ihre Bestände und führen
      beitenden von Öffentlichen Bibliotheken und den           auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnittene
    Gemeindebehörden eine Orientierung bei der Pla-
    ­                                                           Veranstaltungen durch.
    nung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der
     ­B ibliothek. Zudem stellen sie ein wichtiges Arbeitsin­   4 Technik und Know-how
    strument für die Zusammenarbeit zwischen Bibliothek         Bibliotheken sind informiert über Entwicklungen auf
    und Behörden dar. Sie bieten Argumentationshilfe,           dem Medienmarkt sowie im Bereich neuer Technolo-
    Zahlen und Fakten, wenn es um die Planung einer             gien. Sie reagieren auf die Angebotsveränderungen
    neuen Bibliothek oder die Erneuerung der bestehen-          und entwickeln, ihren Möglichkeiten und den Bedürf-
    den Räumlichkeiten mit entsprechend erweitertem             nissen ihrer Kundschaft entsprechend, neue Angebote.
    Angebot geht. Städte, also Gemeinden mit mehr als           Sie bieten die Möglichkeit, sich vor Ort mit technologi-
    10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sind in die-          schen Neuerungen vertraut zu machen. Interessierte
    sem Dokument immer mitgemeint.                              Kundinnen und Kunden werden dabei von entspre-
           Diese Richtlinien Öffentliche Bibliotheken (2020)    chend geschultem Personal unterstützt.
    ersetzen die Richtlinien für Gemeindebibliotheken
    aus dem Jahr 2008. Kombinierte Gemeinde- und                5 Bibliotheken als lernende Organisationen
     Schulbibliotheken beachten auch die Richtlinien für        Bibliotheken stellen ihre Angebote im Dienst ihrer
      Schulbibliotheken (SAB, 2014).                            Kundschaft immer wieder infrage und entwickeln sich
                                                                ständig weiter. Sie beobachten und analysieren ge-
    1.1   Zehn Grundsätze                                       sellschaftliche Veränderungen. Sie gehen mit ihrer
    1 Zugang für alle                                           Informations- und Medienbeschaffungspolitik sowie
    Bibliotheken sind offen für alle und setzen sich für        der Konzipierung neuer Angebote auf diese Verände-
    Chancengerechtigkeit und Inklusion ein. Sie garantie-       rungen ein. In einem partizipativen Prozess werden
    ren einen freien und niederschwelligen Zugang zu            Mitarbeitende an der Entwicklung beteiligt, und auch
    Wissen. Damit sind sie dem demokratischen Gedan-            die Kundschaft bzw. die Bevölkerung wird in diesen
    ken verpflichtet. Dank ihrem mehrsprachigen Medien-         Dialog eingebunden.
    angebot vermitteln und stärken sie Sprach- und Lese-
    kompetenzen. Sie helfen mit, die Kluft zu überwinden        6 Bibliotheken arbeiten professionell
    zwischen Menschen mit Zugang zu Wissen und jenen,           Bibliotheken werden in der Regel von der Gemeinde
    die diesen Zugang nicht haben. Mit Frühförderpro-           getragen und setzen die zur Verfügung gestellten Mit-
    grammen und Leseförderungsprojekten erleichtern             tel optimal ein. Bibliotheken werden nach unterneh-
    sie Kindern den Einstieg in die Welt der Sprache und        merischen Grundsätzen geführt. Die Optimierung der
    der Medien.                                                 Betriebsabläufe und der Angebote steht im Dienst der
                                                                Kundschaft. Effektives und effizientes Handeln sowie
    2 Orientierung in der Welt der Medien                       marktorientiertes Denken sind Konstanten der Be-
    Dank einer aktuellen und relevanten Medienauswahl           triebsführung. Bibliotheken setzen sich Ziele und kont-
    schaffen und vermitteln Bibliotheken Wissen. Sie stel-      rollieren permanent deren Umsetzung, sie überprüfen
    len Informationsmittel in analoger und digitaler Form       periodisch ihre Organisation sowie die Arbeitsabläufe.
    zur Verfügung und bereiten Wissen gebündelt und             Mit gezielter Lobbyarbeit stärken sie ein positives
    leicht zugänglich auf. Mit ihrer Fachkompetenz im           Image. Bibliotheken sorgen dafür, dass ihre Bedeu-

6   Grundlagen
tung als moderne, sich ständig den gesellschaftlichen      IFLA
Veränderungen anpassende Institution im Dienst der         Wichtige, international gültige Grundlagenpapiere,
Gemeinde von der Öffentlichkeit und den Behörden           Richtlinien, Best-Practice-Beispiele, Newsletter oder
wahrgenommen wird.                                         Blogs finden sich auf der Website der IFLA (Internatio-
                                                           nal Federation of Library Associations and Instituti-
7 Partnerschaften und Netzwerk                             ons): www.ifla.org
Bibliotheken sind Teil des sozialen und kulturellen
­Lebens in ihrem Umfeld und nehmen in Zusammen-            Relevante Informationen für Öffentliche Bibliotheken
arbeit mit anderen Institutionen aktiv daran teil. Sie     (www.ifla.org  Activities and Groups):
pflegen im Speziellen die Beziehungen zu Bildungs­
 institutionen (Schulen, Volkshochschule usw.) und an-     Sections:
deren Bibliotheken der Region. Als zentrale Schalt-        Public Libraries:
stelle in einem gut funktionierenden Netzwerk sind         • I FLA / UNESCO Public Library Manifesto
die Bibliotheken als Kultur- und Bildungsinstitutionen       (Grundlagenpapier in vielen Sprachen)
 für die Gemeinde unverzichtbar.                           • I FLA / UNESCO Guidelines for Development
                                                               (Richtlinien in vielen Sprachen) und weitere
8 Bibliotheken als Aufenthalts- und Begegnungsorte           Doku­m ente zu diversen Themen
Die Bibliothek ist in vielen Gemeinden der einzige Ort     Libraries for Children and Young Adults:
ohne Konsumzwang, der zum Aufenthalt und zur               • Guidelines (Richtlinien)
B egegnung in angenehmer und zwangloser Atmo-
­                                                          • Best Practice / Sister Libraries
sphäre einlädt. Die verschiedenen Raumangebote             Library Services to Multicultural Populations:
(Arbeits- sowie Relaxbereiche, separate Kinder- und        • IFLA / UNESCO Multicultural Library Manifesto
Jugendbereiche, Raum für Veranstaltungen) bieten             (in vielen Sprachen)
dank entsprechend gewähltem Mobiliar eine hohe             • Guidelines (Richtlinien in vielen Sprachen)
Aufenthaltsqualität und erfüllen so die Funktion eines
Dritten Ortes. Der freie Zugang zu WLAN ist Standard.      Special Activities:
                                                           IFLA Global Vision: Bibliotheken engagieren sich
9 Bibliotheken als Werkzeugkasten                          weltweit für die Entwicklung von gut informierten und
Mit ihren Angeboten unterstützen Bibliotheken mög-         partizipativen Gesellschaften mit hohem Bildungs-
lichst viele Menschen beim lebenslangen Lernen und in      stand; Umsetzungsplan: 2019–2024.
der selbstbestimmten Lebensgestaltung. Damit dies ge-
lingt, bieten sie unterschiedliche Zugänge zu Bildung      Bibliosuisse
und Wissen. Bibliotheken richten ihre Arbeit darauf aus,   Weitgehend auf den Ethikkodex der IFLA stützt sich
ihre Kundschaft zu selbstständigem Tun zu befähigen –      der Ethikkodex des BIS für Bibliothekare und Informa-
dies nicht zuletzt im Austausch mit anderen Kundinnen      tionsfachleute aus dem Jahr 2013. Dessen Bestimmun-
und Kunden. Über eine Auseinandersetzung mit neuen         gen liegt der berufsethische Grundsatz des Zugangs
Technologien und über den Besuch von Vermittlungsan-       zu und der Verbreitung von Informationen, die für
geboten (Sprachcafés, Vorträge, Ausstellungen, Work-       eine demokratische Gesellschaft von grundlegender
shops, Gesprächsrunden, Leseanimationen usw.) soll         Bedeutung sind, zugrunde.
ein Gemeinschaftsgefühl entstehen.                              2019 ist die Bibliosuisse-Kommission Berufsethik
                                                           ins Leben gerufen und beauftragt worden, den Kodex
10 Bibliothekspersonal – fit für die Zukunft               zur Gewährleistung von dessen Aktualität zu überar-
In jede Bibliothek gehören ihrer Rolle und Funktion        beiten.
entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mit-       www.bibliosuisse.ch  Kommissionen  Berufsethik
arbeiter. Das Personal in Öffentlichen Bibliotheken in-
teressiert sich für Veränderungen in der Gesellschaft,
auf dem Medienmarkt sowie im Bereich der neuen
Technologien. Das Personal in Öffentlichen Bibliothe-
ken arbeitet gemäss dem Ethik-Kodex von Bibliosuisse,
bildet sich permanent weiter und ist in der Lage, Ver-
änderungen aktiv mitzugestalten.

                                                                                                      Grundlagen     7
1.2    Die Bibliotheken und ihr Umfeld                       Personal, die gemeinsame Nutzung und Wartung von
    Bibliothekstypen                                             Bibliothekssoftware oder die Entwicklung von Veran-
    In der Schweiz steht der Bevölkerung ein engmaschiges        staltungsreihen umfassen. Auch die Organisation von
    Netz von Bibliotheken zur Verfügung, die entsprechend        zentralen Aufgaben für Schulen ist denkbar (z. B. zent-
    ihrem Auftrag für ein klar definiertes Zielpublikum arbei-   ral verwaltete Schulbibliotheken).
    ten. Es lassen sich grob drei Typen unterscheiden:                Die Öffentlichen Bibliotheken bewegen sich zu-
    • Ö ffentliche Bibliotheken (z. B. Gemeindebiblio­          dem in einem breiten Betätigungsfeld mit vielen Akteu-
       theken, kombinierte Gemeinde- und Schul­                  rinnen und Akteuren. Es ist für die Bibliothek wichtig,
       bibliotheken, Regionalbibliotheken, Bibliobus)            sich einen guten Überblick über das eigene institutio-
    • B ibliotheken mit einem Sammelauftrag                     nelle Umfeld und die lokalen Gegebenheiten zu ver-
      (z. B. Nationalbibliothek, Kantonsbibliotheken,            schaffen und mit Institutionen, die für ähnliche Ziel-
       Spezialbibliotheken)                                      gruppen arbeiten (z. B. Kulturanbieter, Volkshochschule,
    • B ibliotheken, die einer Bildungsinstitution              Familienzentren, Pro Senectute, Spielgruppen, Kitas,
      angegliedert sind, z. B.:                                  Vereine, Gemeindeverwaltung), in Kontakt zu treten
       x x H ochschulbibliotheken (z. B. Universitäts­          und die Zusammenarbeit zu suchen. Diese kann ge-
            bibliotheken, Institutsbibliotheken, Bibliotheken    meinsame Veranstaltungen, Kursangebote oder Work-
           der Fachhochschulen und Pädagogischen                 shops umfassen, die mit Vorteil in den Bibliotheksräu-
            Hochschulen)                                         men stattfinden. Solche Kooperationen erlauben es,
       x x M ediotheken von Mittel- und Berufsschulen           Synergien zu nutzen und der Bevölkerung gemeinsam
       x x Volksschulbibliotheken                                ein breitgefächertes Kultur-, Informations- und Bil-
                                                                 dungsangebot zu machen. Das Engagement im Kultur-
    Kooperationen                                                und Bildungsnetzwerk stärkt den Bekanntheitsgrad der
    Für die Öffentlichen Bibliotheken ist eine Zusammen-         Bibliothek in der Öffentlichkeit und ermöglicht ihr, neue
    arbeit mit anderen Bibliotheken in der Region sinnvoll.      Kundengruppen anzusprechen.
    So können Kooperationen in den Bereichen Personal,
    Informatik, Bestand und Veranstaltungen bzw. Pro-            1.3   Auftrag und Leistungen Öffentlicher
    grammarbeit die eigene Bibliothek sowohl personell                 Bibliotheken
    als auch finanziell entlasten. Der Erfahrungsaustausch       Die Gemeinde ist für die bibliothekarische Grundver-
    unter den beteiligten Bibliotheken wird zum Gewinn für       sorgung verantwortlich. Ist die Bibliothek Teil der Ver-
    die Mitarbeitenden und fördert zugleich die Qualität         waltung, wird sie gemäss dem mit der Behörde aus-
    der bibliothekarischen Arbeit.                               gehandelten Auftrag über die laufende Rechnung
         Bibliotheken mit Zentrumsfunktion, deren Einzugs-       finanziert. Ist ein Verein oder eine Stiftung Träger-
    gebiete über die eigene Gemeinde hinausreichen und           schaft der Bibliothek, handelt er/sie mit der Gemeinde
    die sich durch ein umfangreiches Medien- und Veran-          im Rahmen einer Leistungsvereinbarung die Finanzie-
    staltungsangebot auszeichnen, können für kleinere Bi-        rung des Angebots aus. Dabei übernimmt die Ge-
    bliotheken in ihrem Umfeld Dienstleistungen erbringen.       meinde den Hauptanteil des Bibliotheksbudgets. Der
    In einigen Kantonen übernehmen dies Regionalbiblio-          Betrieb einer Bibliothek ist nie kostenneutral; der von
    theken. Die Finanzierung dieser Zusatzaufgaben ist in        ihr erzielte Mehrwert liegt in der Erfüllung ihres Auf-
    einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton geregelt,         trags als Dienstleistungsbetrieb für die Bevölkerung.
    die laufend überprüft wird.                                  Die Bibliothek versteht sich als Ort der Bildung und
         Existiert keine Regionalbibliothek im Umfeld, kön-      des Wissens, der Informationsvermittlung und als Zen-
    nen auch Gemeinden oder Vereinsorgane für ihre Bi­           trum des öffentlichen Lebens ihrer Gemeinde.
    bliothek mit anderen Gemeinden oder Vereinen Koope-
    rationsverträge abschliessen. Diese können, wie oben
    erwähnt, den gemeinsamen Einsatz von ausgebildetem

    TABELLE 1 | Bibliotheksgrössen
     Einwohnerzahl          Personalbedarf          Fläche (in m²)         Medienbestand           Öffnungszeiten
     Gemeinde               (Stellenprozente)                              (analog und digital)    pro Woche

     bis 1000               < 70 %                  120                    1500–2000               10 h / 4 Tage

     bis 2500               > 70 %                  125                    3750–5000               12 h / 4 Tage

     bis 5000               70–200 %                225                    7500–10 000             18 h / 5 Tage

     bis 10 000             150–300 %               400                    15 000–20 000           30 h / 6 Tage

     ab 10 000              > 300 %                 > 400                  > 20 000                40 h / 6 Tage

8   Grundlagen
gen u. a. getragen. Anzustreben ist eine Trägerschaft
Die Öffentliche Bibliothek ist...                       durch die Gemeinde. Die Trägerschaft stellt den
• S elbstlernzentrum: Die Bibliothek, ihr Medienbe-    ­ordentlichen Bibliotheksbetrieb und die Finanzierung
   stand und ihre Infrastruktur sowie ihre Angebote      sicher. Sie entscheidet über die Organisationsform
   unterstützen und fördern das lebenslange Lernen.      und die Aufsichtsorgane sowie deren Aufgaben.
• I nformelle Bildungspartnerin: Die Bibliothek
   unterstützt auf lustvolle Weise Sprach- und          2.2    Organisationsformen
   Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Sie      Die bewährten und häufigsten Organisationsformen
   ist Spezialistin in der Vermittlung von Medien-      sind der TABELLE 2 zu entnehmen. Die Organisation
   und Informationskompetenz und unterstützt            wird in einem Organigramm festgehalten, das allen
   Kundinnen und Kunden in der Handhabung von           Beteiligten zugänglich und immer auf dem aktuellen
                                                        ­
   digitalen Geräten und Angeboten.                     Stand ist. Darin sind sämtliche Funktionen mit den ent-
• Veranstaltungsort: Die Bibliothek sorgt mit einem    sprechenden Kompetenzen festgehalten.
   reichhaltigen Programm dafür, dass Menschen
   gemeinsam etwas erleben, kreativ entwickeln,          Funktion Geldgeber
   sich austauschen und Anregungen mit nach              Die Geldgeber stellen finanzielle Mittel für den Betrieb
   Hause nehmen.                                        der Bibliothek zur Verfügung. Sie haben ein Interesse,
• A ufenthalts- und Begegnungsort: Die Bibliothek      dass die Gelder zweckgebunden, effizient und effektiv
   bietet attraktive Räume für einen zwanglosen         eingesetzt werden. Die Geldgeber sind im Aufsichts-
   Aufenthalt in ansprechender Atmosphäre.              organ vertreten und/oder regeln die Zusammenarbeit
                                                         in einer Leistungsvereinbarung. Diese hält die gegen-
                                                         seitigen Leistungen und Verpflichtungen während
1.4   Bibliotheksgrössen                                ­einer definierten Periode fest.
Die Grösse einer Bibliothek hängt von der Grösse der
Gemeinde und des Einzugsgebiets ab. Je mehr Perso-      Funktion Aufsichtsorgan
nen eine Bibliothek nutzen, desto grösser müssen ihre   Das Aufsichtsorgan kümmert sich, in Zusammenarbeit
Fläche und ihr Bestand sein. Zusätzlich beeinflussen    mit der Bibliotheksleitung, um die strategische Pla-
Auftrag und strategische Ausrichtung die Bibliotheks-   nung wie z. B. die IKT-Strategie. Es gewährleistet den
grösse. Als Richtwert für die Grösse wird in diesen     ordentlichen Bibliotheksbetrieb und stellt die Finan-
Richtlinien die Grösse der Gemeinde, welche die Bi­     zierung durch Geldgeber sicher. Die wichtigsten Auf-
bliothek bedient, beigezogen. Für Städte, also Ge-      gaben sind die Erarbeitung und Kontrolle der Umset-
meinden mit über 10 000 Einwohnerinnen und Einwoh-      zung der Bibliotheksstrategie, welche die Richtung
nern, können die Zahlen grundsätzlich hochgerechnet     der Entwicklung der Bibliothek vorgibt. Die Inhalte der
werden, wobei auf Filialsysteme Rücksicht genom-        Strategie sind in einem Leitbild festgehalten. Des Wei-
men werden muss. In diesen müssen nicht alle Filialen   teren erlässt das Aufsichtsorgan die Benutzungsord-
die gesamte Dienstleistungspalette anbieten. Dane-      nung (siehe 4.4 Benutzungsordnung).
ben können bei sehr grossen Bibliotheken gewisse
Flächen mehrfach genutzt werden, z. B. ein grösserer    Funktion Bibliotheksleitung
Bereich mit verschiebbaren Arbeitsflächen auch als      Der Bibliotheksleitung kommt eine Schlüsselrolle zu.
Veranstaltungsfläche. Als Zusammenfassung der           Einerseits ist sie an der strategischen Planung betei-
Grössen und der entsprechenden Richtwerte dient         ligt und andererseits mit der operativen Umsetzung
TABELLE 1.                                              beauftragt. In ihrer Funktion setzt sie die Bibliotheks-
                                                        strategie konkret um und sorgt dafür, dass der Biblio-
                                                        theksbetrieb optimal organisiert wird.
                                                              Die Bibliotheksleitung ist für die operative P
                                                                                                           ­ lanung
2. Trägerschaft und strategische                        und Steuerung zuständig, die folgende Aufgaben und
   Ausrichtung                                          Kompetenzen umfasst:
 Eine klare Organisation mit eindeutiger Regelung der   • Erarbeitung der Organisations- und
 Kompetenzen und Pflichten ist Voraussetzung für ein       Kompetenzstruktur (Organigramm, Delegation,
 reibungsloses Funktionieren der Bibliothek. Für die       Kommunikation)
dem Bibliotheksbetrieb angemessene Organisations-       • Erstellung des Betriebskonzepts bzw. Betriebs-
struktur ist die Trägerschaft in Absprache mit der         handbuchs (operative Ebene)
­B ibliotheksleitung verantwortlich.                    • Formulierung der Stellenbeschreibungen
                                                        • S chaffung der optimalen Rahmenbedingungen,
2.1   Trägerschaft                                         damit das Team erfolgreich arbeiten kann
Gemeindebibliotheken werden von der öffentlichen        • A nleitung des Teams und Kontrolle der Erreichung
Hand oder von privaten Trägern wie Vereinen, Stiftun-      von vorgegebenen Zielen

                                                                                                      Grundlagen      9
• E rstellung und Überwachung des Budgets                               Mit Vorteil wird das Team, evtl. auch eine aussen­
   • Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten und                        stehende Fachperson, bei der Erarbeitung der Strate-
      Ressourcen für ein zielgruppenorientiertes Angebot               gie einbezogen. Steht eine Neuausrichtung der Biblio-
   • Förderung von Synergien und Vernetzung                           thek an, ist das Aufsichtsorgan in Zusammenarbeit mit
   • Einbezug der Angebote von wichtigen Fach­instanzen               der Bibliotheksleitung für die Erarbeitung eines neuen
      in die Entwicklung der Bibliothek (siehe 2.4 Fach­               Bibliothekskonzepts verantwortlich. Von Vorteil ist es,
      instanzen, Partnerinstitutionen und Dienstleister)               das Team sowie Vertreter/-innen von Behörden, Schu-
                                                                       len, Vereinen und weiteren Organisationen im Rahmen
   2.3      Bibliotheksstrategie und Leitbild                          eines Workshops (Diskussion über Funktion, Aufgaben
   Die Bibliotheksstrategie ist die zentrale Leitlinie für             und Bibliotheksangebote für die Bevölkerung) einzu-
   die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Biblio-                   beziehen. Auch die Stimmen der Kundinnen und Kun-
   thek. Die Strategie soll Antworten auf alle relevanten              den sollen einen Einfluss auf die Strategie haben.
   Fragen geben. Für die Strategie verantwortlich ist das
   Aufsichtsorgan der Bibliothek.                                     Leitbild
       In einem Leitbild werden zentrale Werte einer                  Das Leitbild stärkt die Bibliothek nach innen und aussen.
   Biblio­thek festgehalten.                                          Die in ihm festgehaltene Unternehmensidentität (Cor-
                                                                      porate Identity) unterstützt Prozesse wie die Mitarbeiter-
   Strategie                                                          motivation, die Öffentlichkeitsarbeit und die Beziehung
   Die Bibliotheksstrategie ist auf mehrere Jahre, meist              zur Trägerschaft. Im Leitbild sind die Mission festgehal-
   drei bis fünf, ausgelegt und umfasst:                              ten, die Vielfalt der Angebote und Tätigkeiten sowie das
   • Auftrag, strategische Schwerpunkte                               Engagement im Dienst der Bevölkerung. Im Leitbild soll
   • B estandsaufnahme Bibliotheksangebot (Potenzial                 die Bibliothek von aussen als einheitliches Ganzes mit
      und Mängel), Erwartungen der Kundschaft,                        einem spezifischen Charakter wahrgenommen werden.
      Umfeldanalyse, Bevölkerungsstruktur                             Damit prägt es das Image der Bibliothek.
   • Entwicklungsmöglichkeiten, Vision                               Das Leitbild umfasst vier Bereiche:
   • Zieldefinition, Zielgruppen, Angebots- und                      1. Publikum (wer?): z. B. alle Altersgruppen (definierte
      Arbeitsschwerpunkte                                                 Zielgruppen), unabhängig von Herkunft und Spra-
   • Vorgaben der Geldgeber                                               che sowie Mobilität (behindertengerechter Zugang)
   • Planung und Organisation                                        2. Prinzipien und Haltungen (wie?): z. B. Bibliothek als
   • Kooperationen und Partnerschaften                                     lernende Institution; Einsatz von qualifiziertem und
   • Erfolgskontrolle, Evaluation                                          motiviertem Personal (Aus- und Weiterbildung);

   TABELLE 2 | Organisationsformen
    Trägerschaft                           Geldgeber                  Aufsichtsorgan               Bibliotheksleitung
    Gemeinde betreibt                      • Gemeinde                 Politische Verantwortliche   Bibliotheksleitung in
    Bibliothek                             • Beiträge umliegender    oder Bibliothekskommission   regelmässiger Absprache
                                              Gemeinden               bestehend aus:               mit:
                                           • weitere Beiträge        • Behördenvertretung         • Kommissionspräsidium
                                              (z. B. des Kantons)     • Kundenvertretung           • Finanzverantwortlichem/-r
                                                                      • Bibliotheksleitung         • Amtsvorsteher/-in

    Gemeinde und Schul­                    • Gemeinde                 Politische Verantwortliche   Bibliotheksleitung in
    gemeinde betreiben                     • B eiträge umliegender   (z. B. Gemeinderat,          regelmässiger Absprache
    Bibliothek gemeinsam*                     Gemeinden               Ressortverantwortliche)      mit:
                                           • weitere Beiträge        oder Bibliothekskommission   • Kommissionspräsidium
                                              (z. B. des Kantons)     bestehend aus:               • Finanzverantwortlichem/-r
                                                                      • Behördenvertretung        • Vertretung Schulleitung
                                                                      • Vertretung Schulbehörde      oder des Lehrkörpers
                                                                      • Kundenvertretung           • Amtsvorsteher/-in
                                                                      • Bibliotheksleitung

    Verein betreibt Bibliothek             • Gemeinde                 Vorstand bestehend aus:      Bibliotheksleitung in
    im Auftrag von Gemeinde                • Beiträge umliegender    • Behördenvertretung         regelmässiger Absprache
    und Schulgemeinde                         kleinerer Gemeinden     • gewählten Mitgliedern     mit:
                                           • andere Körperschaften      (Kundenvertretung)        • Vorstandspräsidium
                                           • Vereinsmitglieder        • Bibliotheksleitung         • Finanzverantwortlichem/-r
                                           • evtl. Gönner
   * Siehe auch Richtlinien für Schulbibliotheken (SAB, 2014).

10 Grundlagen
Wirtschaftlichkeit; Nachhaltigkeit; Vernetzung mit    kommerzielle Bibliotheksdienstleisterin. Sie entwickelt
    Bibliotheken sowie weiteren Institutionen oder Ver-   und vertreibt Produkte und Dienstleistungen für Biblio-
    einen (Nutzung von Synergien)                         theken in den Sparten Medien (z. B. Auswahl, Bespre-
3. Angebot und Leistungen (was?): z. B. vielfältiges     chungen, Standing Order, bibliotheksgerechte Ausrüs-
    Medienangebot für Wissenserwerb und Freizeitge-       tung, Katalogdaten, «Onleihe»), Mobiliar, Zubehör
    staltung, Leseförderung, Veranstaltungsprogramm       und Dienstleistungen. www.sbd.ch
    sowie weitere Dienstleistungen; niederschwelliger,
    für alle zugänglicher Treffpunkt an zentraler Lage    Schweizerisches Institut für Kinder-
    (gute Erreichbarkeit mit ÖV)                          und Jugendmedien (SIKJM)
4. Beweggründe (warum?): z. B. mit spannenden An-        Das SIKJM ist das nationale Kompetenzzentrum für
    geboten Neugierde wecken und zu lebenslangem          Kinder- und Jugendliteratur in allen Medien. Es ent-
    Lernen anregen; Beitrag der Bibliothek zum Stand-     wickelt Leseförderungskonzepte vom Kleinkindalter
    ortmarketing der Gemeinde                             bis zum Ende der Schulzeit und hat ein umfangreiches
                                                          Aus- und Weiterbildungsangebot. www.sikjm.ch
2.4   Fachinstanzen, Partnerinstitutionen
      und Dienstleister                                   Interbiblio – Interkulturelle Bibliotheken der Schweiz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken     Der Dachverein der interkulturellen Bibliotheken der
und die verschiedenen Organe, die in die Bibliotheks-     Schweiz vertritt die Anliegen der interkulturellen Bi­
arbeit involviert sind, erhalten durch verschiedene       bliotheken in Politik und Gesellschaft. Er ist Kompe-
Fachinstanzen Unterstützung.                              tenzstelle für Fragen der interkulturellen Bibliotheks-
                                                          arbeit. www.interbiblio.ch
Bibliosuisse
Seit dem 1. Januar 2019 ist Bibliosuisse der nationale    IFLA Public Libraries Section
Verband für öffentliche und wissenschaftliche Biblio-     Die Sektion Öffentliche Bibliotheken des Weltverbands
theken sowie für Archiv- und Dokumentationsstellen.       IFLA (International Federation of Library Associations
Bibliosuisse ist für die Aus- und Weiterbildung sowie     and Institutions) versteht sich als internationales Forum
die Interessenvertretung der Bibliothekarinnen und Bi-    für die Entwicklung und Förderung öffentlicher Biblio-
bliothekare zuständig, organisiert Veranstaltungen        theken. www.ifla.org/public-libraries
und gibt Publikationen heraus.
www.bibliosuisse.ch

 Fachstellen, Bibliotheksbeauftragte, Kantonsbiblio-
 theken und kantonale Bibliothekskommissionen                                  Das Biblioideal
 In vielen Kantonen gibt es Fachstellen, die u. a. als
                                                                               Die ideale Bibliothek liegt am
 B eratungs-, Koordinations- und Anlaufstelle für Ge-
 ­
                                                                               zentralsten Ort ihres Ein-
meinde- und Schulbibliotheken fungieren. In kleineren                          zugsgebietes und ist Teil eines
 Kantonen übernehmen häufig die Kantonsbiblio­theken                           regionalen und technolo-
diese Funktion. Fachstellen und Ansprechpersonen in                            gischen Verbunds. Sie hat ein
den Kantonen finden sich auf den Webseiten der                                  eigenes architektonisches
­Kantonverwaltungen.                                                           Profil und ihr Eingang befindet
                                                                               sich im Parterre. Sie ist
Bibliomedia                                                                    täglich mindestens 12 Stunden
Die öffentliche Stiftung bietet im Auftrag des Bundes                          zugänglich und lädt dank
vielfältige Dienstleistungen für Bibliotheken an: Aus-                         ihrer Möblierung zum Lesen
                                                                               und Verweilen ein. Sie
leihe von Rotationsbeständen in den drei grossen
                                                                               verfügt über alle nachgefrag-
Landessprachen sowie in neun Fremdsprachen, Ma-
                                                                               ten Medienformen und der
terialien für die Leseanimation, Online-Materialien,
                                                                               Bestand ist durchschnitt-
Dienstleistungen und Beratung sowie regionale und                              lich höchstens 5 Jahre alt. Sie
gesamtschweizerische Projekte für die Entwicklung                              spielt eine zentrale Rolle
von Bibliotheken und für die Förderung des Lesens.                             in der Bildungs- und Kultur-
www.bibliomedia.ch                                                             politik im Einzugsgebiet.
                                                                               Das Personal ist kundenorien-
Genossenschaft Schweizerischer Bibliotheksdienst,                              tiert und technikkompetent
SBD.bibliotheksservice AG                                                      in Bezug auf alle Medien-
Die Genossenschaft SBD fördert als Selbsthilfeorgani-                          formate.
sation das Bibliothekswesen der Schweiz. Die SBD.bi­
bliotheksservice AG ist als Tochtergesellschaft eine

                                                                                                      Grundlagen      11
3. Finanzen
   Bibliotheken sind Non-Profit-Organisationen. Sie wer-                         Beiträge der Nutzerinnen und Nutzer (Ausleihgebühren,
   den in der Regel von der öffentlichen Hand finanziert.                        Jahresabos usw.) zu erheben. Kinder und Jugendliche
   Die Bibliothek ist verpflichtet, Rechenschaft über die                        sollen die Bibliothek kostenlos nutzen können.
   Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel ab-                                 Für Projekte können bei Stiftungen und in vielen
   zulegen.                                                                      Kantonen Gelder beantragt werden (über Fachstel-
                                                                                 len, Fördervereine oder Lotteriefonds).
   3.1      Investitionskosten
   Die Investitionskosten umfassen den Aufwand für den                           Aufwand und Ertrag
   Bau der Bibliothek, das Mobiliar, die Ausstattung so-                         Es handelt sich in der TABELLE 4 um ungefähre Anga-
   wie für den Grundbestand an Medien und Informati-                             ben. Abweichungen entstehen durch:
   onstechnologie. Diese werden normalerweise nicht                              • strategische Ausrichtung der Bibliothek
   aus den Betriebskosten bezahlt, sondern erfordern                             • Bibliotheksnetz mit Zweigstellen
   ausserordentliche Mittel. Dies gilt auch für Gesamt-                          • regionale Funktion
   erneuerungen.                                                                 • Aufgaben im Bereich Schulbibliothek
       Die Richtwerte der folgenden TABELLE 3 für Investi-                       • S pezialaufgaben (Sondersammlungen,
   tionskosten basieren auf gerundeten Erfahrungswerten.                           Archivfunktionen usw.)

   TABELLE 3 | Investitionskosten
    Kostenkategorie           Beispiele                Kosten                    Als Richtwert für die Berechnung der jährlichen
                                                                                 Betriebskosten (Vollkostenrechnung) kann mit 35 Fr.
    Einrichtung               Regale, Sessel           500–700 Fr.
                                                                                 pro Einwohner/-in der Gemeinde bzw. im Einzugs-
                              Tische, Lese-            pro m²
                                                                                 gebiet gerechnet werden.
                              landschaft
    IT                        PC, Software,            2000 Fr. pro
                              Lizenzen                 Arbeitsplatz
                                                                                 Die Besoldung und die Einstufung des Bibliothekper-
    Medien                    Bücher, CD,              30 Fr. pro Stück*         sonals erfolgt nach den Vorgaben des kommunalen
                              DVD, Karten                                        und kantonalen Personalrechts und ist abhängig von
    Ausrüstung                Signatur, Folie,         7–10 Fr. pro Stück        Funktion, Kompetenzen, Erfahrung und Ausbildung.
                              Daten                                              Für die verschiedenen Funktionen gelten die Richt-
   *  Wie viel in elektronische Dokumente investiert werden soll, ist zurzeit   werte in TABELLE 5.
     aufgrund unterschiedlicher Kosten pro Plattform und Verbundslösun-
     gen kaum bezifferbar.
                                                                                     Andere Fachpersonen (Kulturvermittler/-innen, So-
                                                                                 zialarbeiter/-innen usw.) sollten gemäss den Vorgaben
                                                                                 ihrer Berufsverbände entlohnt werden. Das Personal
   Kosten fallen auch durch zusätzliche oder neue Funk-
                                                                                 wird in Jahresarbeitszeit angestellt und im Monatslohn
   tionen und Einrichtungen an, z. B.:
                                                                                 entlöhnt. Die grossen Lohnbandbreiten ergeben sich
   • zusätzliche Bestände (fremdsprachige Literatur,
                                                                                 durch die regionalen Unterschiede bezüglich Lebens-
      Spezialsammlungen)
                                                                                 haltungskosten und Lohnniveau. Für eine Beurteilung
   • m obile Endgeräte (Tablets, Notebooks)
                                                                                 des Lohnniveaus in der Bibliothek empfiehlt sich die
   • RFID-Installationen (Gates, Selbstverbucher)
                                                                                 Konsultation der Daten von vergleichbaren Bibliothe-
   • Aufgaben im Bereich Schulbibliothek
                                                                                 ken anhand der Schweizerischen Bibliotheksstatistik.
   • r egionale Aufgaben (z. B. Fernleihe,
      Weiterbildungen, Regionaltreffen, spezielle
      Sammelaufträge)

   3.2      Betriebskosten
   Die Bibliothek erstellt jährlich ein Budget. Sie kontrol-
   liert mittels der Buchhaltung kontinuierlich die laufen-
   den Ausgaben und Einnahmen. Der Kontenplan für die
   Betriebsrechnung richtet sich nach den Buchführungs-
   regeln der Trägerschaft (Gemeinde, Verein). Er liefert
   den Bibliotheken wichtige Informationen zur Steuerung
   des Betriebs sowie die Statistik.
        Für die bibliothekarische Grundversorgung ist die
   Gemeinde verantwortlich. Sie kommt für die Finanzie-
   rung der Bibliothek auf. Die Angebote und Dienstleistun-
   gen der Bibliothek gehören zum Service public. Dement-
   sprechend wird empfohlen, möglichst keine individuellen

12 Grundlagen
TABELLE 4 | Kosten
 Aufwand
 Lohnkosten (55–65 %)                                             • Löhne
                                                                  • Sozialabgaben
                                                                  • Versicherungen (z. B. Unfallversicherung)
 Weitere Personalkosten (5–10 %)                                  • Aus- und Weiterbildung
                                                                  • Honorare (für Animationen und Veranstaltungen)
                                                                  • Spesen
 Medienkosten (10–15 %)                                           •   Bücher, Zeitschriften
                                                                  •   Non-Books
                                                                  •   elektronische Medien, Lizenzen
                                                                  •   Erschliessungsdaten (Datenimport)
                                                                  •   Leihbestände
                                                                  •   Ausrüstung
 Raumkosten (15–20 %)                                             •   Miete inkl. Heizung und Nebenkosten
                                                                  •   Unterhalt
                                                                  •   Strom
                                                                  •   Raumpflege
 Sach- und IT-Kosten (10–20 %)                                    Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen:
                                                                  • Kommunikation, Medienarbeit und Werbung
                                                                  • Kosten für Veranstaltungen (Apéro, Materialmiete, Technik usw.)
                                                                  IT-Kosten:
                                                                  • Hard- und Software (PC, Kopierer, Bibliothekssystem, RFID usw.)
                                                                  • Support, Wartung
                                                                  Abgaben und weitere Sachkosten:
                                                                  • Beiträge an Verbände und Vereine
                                                                  • Abgaben (Pro Litteris usw.)
                                                                  • Versicherungen (z. B. Elementarschaden, Haftpflicht)
                                                                  • Büromaterial
                                                                  • Unterhalt, Mobiliar
 Ertrag
 öffentliche Gelder                                               • Beiträge der Trägergemeinde
                                                                  • Beiträge der Nachbargemeinden
                                                                  • Beiträge anderer Institutionen
 selbst erwirtschaftete Mittel                                    • Gebühren und Mitgliederbeiträge
                                                                  • Verschiedenes (z. B. Büchermarkt, Fotokopien)
 einmalige Einnahmen                                              • Spenden, Sponsoring, Crowdfunding
                                                                  • Projektgelder (von Gemeinde, Kanton, Lotteriefonds,
                                                                     Stiftungen usw.)

TABELLE 5 | Brutto-Besoldung pro Jahr
 Funktion                                                         Brutto-Besoldung* pro Jahr (100 %)
                                                                  inkl. Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn
 Leiterin oder Leiter einer Gemeindebibliothek                    65 000–95 000 Fr.
 mit bis zu fünf Mitarbeitenden
 Mitarbeitende mit Bachelor-Abschluss oder                        70 000–90 000 Fr.
 Hochschulausbildung (ohne Führungsaufgaben)
 Mitarbeitende mit EFZ I+D                                        65 000–90 000 Fr.
 Mitarbeitende mit SAB-Grundkurs oder ähnlich                     60 000–80 000 Fr.
 Praktikantinnen und Praktikanten                                 1000–1500 Fr. pro Monat
 Lernende                                                         600–1400 Fr. pro Monat
 Aushilfen                                                        25–35 Fr. pro Stunde (zzgl. Ferien- und Feiertagsentschädigung)
*  I n diesen Beträgen sind die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen nicht enthalten.

                                                                                                                         Grundlagen 13
4. Rechtliche Grundlagen
   Das Bibliothekspersonal wird im Berufsalltag mit ver-        Die Verwertungs­g esellschaft Suissimage stellt ein
   schiedenen rechtlichen Fragen konfrontiert.                  Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zu
                                                                öffentlichen Filmvorführungen zur Verfügung.
   4.1   Informationssicherheit und Datenschutz                 www.filmdistribution.ch, www.suissimage.ch
   Um die Sicherheit ihrer Computersysteme und Daten         • M usikvorführungen in Bibliotheken: Bei Konzerten
   zu gewährleisten, arbeitet die Bibliothek mit entspre-       in der Bibliothek werden allenfalls Abgaben an
   chenden Diensten und Anbietern zusammen. Sie infor-          die Suisa fällig. www.suisa.ch
   miert die Kundinnen und Kunden über die Verwen-           • A bbildungen und Fotos für Website, Flyer usw.:
   dung der persönlichen Daten und gewährleistet deren          Elektronische Bilder, die für eigene Zwecke
   Sicherheit und Vertraulichkeit. Die Informationssicher-      (z. B. Veranstaltungshinweise) verwendet werden,
   heit verfolgt hauptsächlich zwei Ziele:                      können bei entsprechenden Anbietern erworben
   • S icherstellen der Integrität der Systeme und der         werden. Zudem bieten Suchmaschinen die
      Bibliotheksdaten durch:                                   Möglichkeit, frei verfügbare Bilder zu finden.
      x x Datensicherung                                        Werden bei Veranstaltungen Fotos gemacht und
      x x Schutz vor Hackerangriffen und Piraterie              sind darauf Personen erkennbar, muss vor der
   • S chutz der Benutzerdaten und Transparenz über           Veröffentlichung auf der Website, im Newsletter
      ihre Verwendung durch:                                    usw. eine Einwilligungserklärung dieser Personen
      x x S chutz vor Datendiebstahl, insbesondere durch       eingeholt werden.
          Verschlüsselung von Transaktionen                  • E inholung von Nutzungsrechten: Bei Verlagen
      x x e ine gesetzeskonforme Nutzung gemäss                kann das Nutzungsrecht für ein Cover oder eine
           Datenschutzgesetzgebung                              Geschichte eingeholt werden, um die entspre-
      x x Information der Kundinnen und Kunden, wenn           chende Sache für eine Veranstaltung oder einen
           personenbezogene Daten an Dritte weiterge-          Veranstaltungshinweis zu nutzen.
           geben werden, z. B. bei der Verwendung von
           externen digitalen und E-Medien-Angeboten         Das Urheberrecht ist im Umbruch. Aktuelle Informatio-
                                                             nen finden sich auf der Website von Bibliosuisse und
   Die Bibliotheken sind verpflichtet, die Personendaten,    dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
   die sie von ihren Kundinnen und Kunden erheben, nur        bzw. auf den Seiten der Verwertungsgesellschaften,
   so weit zu gebrauchen, wie es für die Abwicklung des       insbesondere Pro Litteris. www.bibliosuisse.ch,
   Ausleihvorgangs nötig ist. Für jegliche weitere Ver-       www.ige.ch, www.prolitteris.ch
   wendung, wie Newsletter oder Ähnliches, ist zuerst
   die Zustimmung der Kunden einzuholen. Kundinnen           4.3    Kinder- und Jugendmedienschutz
   und Kunden muss auf Verlangen eine Datenschutzer-         Vollständig verboten sind Medien mit folgenden Inhal-
   klärung abgegeben werden, in der festgehalten ist,        ten: Rassendiskriminierung, harte Pornografie, Staats-
   welche Daten wie und zu welchem Zweck gespei-             feindlichkeit, Verletzung des Persönlichkeitsschutzes.
   chert werden. Kundinnen und Kunden muss auf An-           «Weiche», also übrige Pornografie ist für unter 16-Jähri-
   frage Einblick in die gespeicherten Daten gegeben         ge verboten.
   werden.                                                       Alterskennzeichnungen von Filmen und Computer-
                                                             spielen (FSK, USK, PEGI) sind nicht verbindlich für Biblio-
   4.2   Urheberrecht                                        theken. Für eine klare, einfach kommunizierbare Linie
   Das Urheberrecht ist für Bibliotheken in verschiedener    empfiehlt es sich jedoch, diese Vorschläge einzuhalten.
   Hinsicht wichtig:
   • M edienausleihe: Für die Ausleihe von Medien           4.4    Benutzungsordnung
      muss die Bibliothek Pro Litteris eine Gebühr           Die Benutzungsordnung der Bibliothek informiert über
     entrichten (für einzelne Medien und Jahres­             das bibliothekarische Angebot und die Benutzungs-
     abonnemente). www.prolitteris.ch                        bedingungen sowie die Pflichten der Kundinnen und
   • Fotokopien: In Bibliotheken dürfen Bücher und          Kunden (Umgang mit Medien, Verhaltensregeln usw.).
     Zeitschriften nicht vollständig kopiert werden.         Sie wird durch die Bibliotheksleitung und das Biblio-
     Auszüge bzw. Kopien einzelner Kapitel sind erlaubt.     thekspersonal gemeinsam erarbeitet und dem Auf-
      Für Kopien müssen die Bibliotheken Pro Litteris eine   sichtsorgan zum offiziellen Erlass vorgelegt.
     Abgabe bezahlen. www.prolitteris.ch                     Die Benutzungsordnung klärt die folgenden Punkte:
   • Filmvorführungen in Bibliotheken: Es muss eine         • Definition der Kundinnen und Kunden (Zugehörigkeit)
      Bewilligung beim Filmverleiher eingeholt werden.       • Einschreibung, Mutationen
      Filmdistribution Schweiz stellt eine Suchfunktion      • Benutzung (Ausleihsystem, maximale Anzahl Medien,
     zur Verfügung, an welchen Verleiher man sich für          Ausleihdauer, Verlängerung, Reservation, Fernleihe)
     einen bestimmten Film wenden muss.                      • Gebühren, Kosten

14 Grundlagen
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