Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin

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Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
Heft 3/2020
                                                           ORGAN DES
                                                           MIETERSCHUTZBUNDES
                                                           BERLIN E.V.

                 Schönheitsreparaturen
                 bei Übergabe einer
                 unrenovierten Wohnung

                 Seite 20

Mitglieder werben Mitglieder       S. 4
                                           Einladung zur
Aktuelles aus Berlin               S. 10   Mitgliederversammlung
                                           und Tagesordnung
Ihre Fragen – unsere Antworten     S. 13
                                           Seite 5
Ausflugstipp: Dahme-Heideseen      S. 22
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
INHALT

                               2 __ Editorial
           Mitglieder-
         versammlung
                              4 __ Internes
         12.8.2020            			  Mitglieder werben Mitglieder
             19.00 Uhr
                               5 __ Einladung zur
                              			Mitgliederversammlung
                              			   am 12. August 2020 um 19.00 Uhr

                               8 __ Abstands- und
                              			Hygieneregeln
                              			   für die Mitgliederversammlung

                              9 __ Neuigkeiten				                                     Liebe Mitglieder
                                                                               des Mieterschutzbundes Berlin,
                              			  Klimaschutzprogramm und Wohngeld,
                                                                                      liebe Leser/innen
                              			 Bußgeldstopp beim Mietendeckel?
                                                                                    des MIETERSCHUTZ,
                              10 __ Aktuelles aus Berlin
                                                                           Ehrlich, ganz ehrlich, aber eine derartige Ent-
                              			   u.A.: Mietendeckelgeburtstag –     wicklung der Pandemie konnte man selbst bei pes-
                              			 Mietpreisbremse verlängert –         simistischer Grundeinstellung nicht erwarten. Es
                              			 18.999 neue Wohnungen                wird wohl für immer ein Rätsel bleiben, ob und
                                                                       wie der Virus von einem Infizierten mit dieser Ge-
                              12 __ Impressum/Buchtipp                 schwindigkeit sich weltweit, mit den sich daraus
                              			   Steuererklärung für Rentner und    ergebenden persönlichen und wirtschaftlichen
                              			 Pensionäre / Rente in Sicht          Folgen, ausbreiten konnte. Daher ist es nur ein ge-
                                                                       ringer Trost, dass Deutschland im Verhältnis der
                              13 __ Fragen und Antworten               Bevölkerung zu der Anzahl der Infizierten eine re-
                              			   Teppichboden statt Laminat –       lativ geringe Todesrate aufweisen kann.
                              			 Mietendeckel bei Untermiete –
                              			 Hochwertiger Bodenbelag                  Man muss aber auch einräumen, dass die ver-
                                                                       antwortlichen politischen Stellen offensicht-
                              14 __ Aktuelle Rechtsprechung            lich die richtigen Entscheidungen getroffen ha-
                              			   Neues von den Roten Roben:         ben. Abstand halten und Schutzmasken tragen ist
                              			 Mietpreisbremse – Minderung          doch eher eine verträgliche und dem Grunde nach
                              			 wegen Baulärm – Mieterhöhung         akzeptable Einschränkung der persönlichen Frei-
                              			 vor dem Stichtag des MietenWoG       heit.

                              16 __ Miete und Mietrecht                    In diesem Zusammenhang unterstellen zu wol-
                              		 u. a. zu: Laminat statt Teppich,      len, dass damit das demokratische System unter-
                              			 Energetische Modernisierung,         graben wird, halte ich eher für abwegig. Es kann
                              			Mülltrennung                          doch nicht ernsthaft bestritten werden, dass der
                                                                       Schutz des Einzelnen Vorrang haben muss, auch
                              18 __ Berliner Rechtsprechung            wenn die Verpflichtung zur Abstandshaltung und
                                                                       zum Tragen von Gesichtsmasken als einengend
                              		 Urteile u.a. zu: Nutzungsent-         empfunden wird.
                              			 schädigung – Verjährungshöchst-
                              			 frist – Ersatzwohnraum – Inkasso-
                                                                           Einzuräumen ist, dass die ungewöhnliche Si-
                              			dienstleister
                                                                       tuation etwas von uns verlangt hat, was man ei-
                              20 __ Schönheitsreparaturen              gentlich zur Bewältigung einer derartigen Pan-
                                                                       demie bräuchte, nämlich das gemeinsame Ver-
                              		 bei Übergabe einer unrenovierten      arbeiten der Belastungen durch persönlichen
                              			Wohnung                               Austausch und insbesondere auch persönliche
                                                                       Nähe. Gerade die sich daraus ergebenden weite-
                              22 __ Ausflugstipp                       ren Belastungen haben die Angelegenheit nicht
                              			   Naturpark Dahme-Heideseen          leichter gemacht.

2   mieterschutz   3 / 2020
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
EDITORIAL

   Das Nachlassen der Hektik des Lebens war          richte auszusetzen. Insoweit bleibt abzuwarten,
nicht immer leicht auszuhalten. Auch das wieder-     welche Richtung sich zukünftig durchsetzen wird.
holte Schubladenaufräumen war mal wieder an-
gezeigt, aber war auch kein ausgleichender Er-           Bedauerlicherweise muss man aber immer
satz für die quasi aufgezwungene Freizeit.           wieder feststellen, dass der Berliner Senat nicht
                                                     in der Lage ist, die von ihm anvisierten Neubau-
    Möglich wäre natürlich auch ein Angebot an       ziele zu erreichen. Im Gegenteil. Die Prognosen
die Nachbarn, man könnte doch mal tauschen, so       müssen immer wieder nach unten korrigiert wer-
dass man deren Schubladen und sie im Gegenan-        den. Gleichzeitig erschwert der Mietendeckel die
gebot die Schubladen ihrer Nachbarn durchse-         sogenannte Modernisierungsumlage. Eine ge-
hen. Man muss nur aufpassen, den Fuß noch aus        nehmigte Modernisierung kann maximal zu einer
der Wohnungstür zu bekommen, bevor durch das         Mieterhöhung von 1,00 Euro/m² monatlich füh-
Zuknallen der Tür größere Körperschäden entste-      ren. Diese Einschränkung und das Festfrieren der
hen. Die Beräumung des Kellers sollte man bis zur    Mieten auf die sogenannte Stichtagsmiete wer-
zweiten Welle zurückstellen.                         den und könnten dazu führen, dass die Vermieter-
                                                     seite zukünftig wenig bzw. erheblich weniger in
    Insoweit hat uns auch das Verbot von „Groß-      die Sanierung und Modernisierung der Wohnun-
veranstaltungen“ veranlasst, unsere Jahresver-       gen steckt. Im Ergebnis könnte man damit einen
sammlung auf die zweite Jahreshälfte zu verle-       Zustand erreichen, der seinerzeit den Berliner
gen. Sie können versichert sein, auch wenn der       Senat veranlasst hat, seinen eigenen Wohnungs-
Höhepunkt der ersten Infektionswelle hinter uns      bestand nicht zu sanieren und zu modernisieren,
liegen dürfte, werden wir alles beachten, was zu     sondern an private Wohnungsbetreiber zu veräu-
tun ist, um Übertragungen zu vermeiden.              ßern.

    Gleichwohl, lassen Sie uns die aktuelle Situa-       Vielleicht hat der Senat nun die Erwartung,
tion nach wie vor ernst nehmen und mit Bedacht       dass er die Wohnungen mit einem nicht unerheb-
das öffentliche Leben wieder aufnehmen.              lichen Sanierungsstau – und damit günstiger – am
                                                     Ende der 5-jährigen Mieterhöhungssperrfrist wie-
   Jetzt geht es nicht mehr um die Begriffe wie      der erwerben kann. Oder man nutzt zwischenzeit-
Lockdown, Hotspot und Pandemie. Sondern jetzt        lich die Möglichkeit, von den privaten Wohnungs-
sind wir wieder bei Mietpreisbremse, Mieten­         gesellschaften, die die Mieterhöhungsperrfrist
deckel und möglicher Enteignung von privaten         wirtschaftlich nicht überstanden haben, im Rah-
Vermietungsgesellschaften.                           men eines dem Senat möglicherweise zustehen-
                                                     den Vorkaufsrechts, Objekte zu erwerben.
   Festzustellen ist, dass der Mietendeckel in-
mitten der Viruskrise einerseits zu einer Verlang-       Voraussetzung ist aber auch, dass das Gesetz
samung des Mietenanstieges geführt hat, dass         zur Begrenzung der Mietanhebungen überhaupt
aber andererseits die Debatte über die Enteig-       Bestand haben wird. Hier gibt es leider weder in
nung von Wohnungsgesellschaften die Gesell-          die eine noch in die andere Richtung irgendwel-
schaft „Deutsche Wohnen“ nicht daran gehindert       che Signale. Der Chef der Wohnungsgesellschaft
hat, in den DAX aufzusteigen.                        „Deutsche Wohnen“ geht davon aus, dass das
                                                     Land Berlin dieses Gesetz nicht hätte beschließen
   Soweit Vermieter trotz des Mietendeckels          dürfen. Es klingt zwar wie das Pfeifen im Wald,
versuchen bzw. versucht haben, die Miete anzu-       aber was soll man erwarten von einem, dessen Un-
heben, gibt es zwischenzeitlich unterschiedliche     ternehmen gerade in den Börsenhimmel aufgestie-
amtsgerichtliche Entscheidungsrichtungen.            gen ist. Hier gilt es in erster Linie die neuen Aktio-
                                                     näre zu beruhigen.
    Sofern die ortsübliche Miete nicht überschrit-
ten wird, gibt es Entscheidungen, wonach die feh-       Dies gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt,
lende Zustimmung des Mieters durch das Urteil er-    dass bis zu 30% der Mieter entsprechend der Vor-
setzt wird, aber die Vermieter gleichzeitig darauf   gaben des Mietendeckels ab Ende November 2020
hingewiesen werden, dass die höhere Miete mit        einen Mietenabsenkungsanspruch haben.
Hinblick auf den Mietendeckel nicht gefordert wer-
den darf.                                                Einen Nebeneffekt hatte der Mietendeckel be-
                                                     reits. Mit Einführung des Gesetzes sind die soge-
   Andere Gerichte wiederum regen an, das Ver-       nannten Angebotsmieten um 8% gesunken. Das
fahren bis zur Entscheidung der Verfassungsge-       gilt im Übrigen auch für die bisherigen hochprei-

                                                                                                       3 / 2020   mieterschutz   3
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
EDITORIAL / INTERNES

                     sigen Gegenden. Soweit von der Vermieterseite                sind nur möglich, weil die Steuerlast von den Pro-
                     bei Neuabschlüssen auch eine zweite Miete – ei-              duzenten bereits bei der Kaufpreisbildung be-
                     ne sogenannte Schattenmiete – den neuen Mie-                 rücksichtigt wurde. Die Modernisierungsmaßnah-
                     tern im Mietvertrag vorgeschlagen wird, dürfte               me wird daher vom Mieter direkt und vom Mie-
                     es höchst umstritten sein, ob derartige Verträ-              ter in seiner Doppelrolle als Steuerzahler bezahlt.
                     ge überhaupt zulässig sind. Eine Rechtsprechung              Nachdem aber „Deutsche Wohnen“ – wer hat die-
                     gibt es dazu noch nicht.                                     sen Namen wohl kreiert – in Hamburg zum größten
                                                                                  Pflegeheimbetreiber aufgestiegen ist, wird man
                         Natürlich will man weiter energetische Mo-               wohl erwarten dürfen, dass Mieter diesen Vermie-
                     dernisierungen durchführen und natürlich nicht               ter auch in einem späteren Teil des Lebens nicht
                     auf Kosten der Mieter, sondern dann viel lieber              loswerden. Aber darüber müssen wir uns heute
                     auf Kosten des Steuerzahlers.                                noch keine Gedanken machen.

                        Nach der Idee des Geschäftsführers soll die                   Wichtiger ist, dass Sie durchhalten. Denken
                     Wertschöpfung beim Vermieter bleiben und die                 Sie an die Gesichtsmasken und den Abstand, dann
                     Kosten der Modernisierung zwischen den Mietern               bleiben Sie auch gesund.
                     und dem Steuerzahler geteilt werden. Der Steuer-
                     zahler ist in erster Linie der Mieter. Was für eine              Lassen Sie sich auch nicht durch die aktuelle
                     Geschäftsidee.                                               Situation abschrecken und kommen Sie zu unse-
                                                                                  rer Jahresversammlung.
                         Die Idee wird auch nicht dadurch besser, dass
                     man auf die Steuereinnahmen aus dem CO2- Han-                                  Herzlichst,
                     del verweist. Denn auch diese Steuereinnahmen                         Ihr Michael Müller-Degenhardt

                     Mitglieder werben Mitglieder
                     Schon seit Jahren bewährt sich unsere Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“. Für diejenigen, die sich daran be-
                     teiligen und uns weiterempfehlen, soll dies nur von Vorteil sein! Deshalb haben wir auch zum Jahresende 2019
                     wieder zusätzliche Preise verlost!

                     Als Gewinner unserer alljährlichen Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wurden für das Jahr 2019 folgende
                     Mitglieder ermittelt:

                                                 1. Preis – ein Warengutschein im Wert von 150,00 Euro
                                                 – Frau Ingeborg Mießner
                                                 2. Preis – ein Warengutschein im Wert von 100,00 Euro
                                                 – Herr Torsten Zittlau
                                                 3. Preis – ein Warengutschein im Wert von 50,00 Euro
                                                 – Frau Peggy Zimmermann

                                                 Herzlichen Glückwunsch!

                                                 Die Gutscheine werden den Preisträgern gegen Vorlage eines Lichtbildausweises in
                                                 der Hauptgeschäftsstelle Konstanzer Straße in Berlin-Wilmersdorf ausgehändigt.

                                                 Wir möchten die Gelegenheit nutzen und nochmals ausdrücklich auf unsere Akti-
                                                 on „Mieter werben Mieter“ aufmerksam machen. Sind Sie mit uns zufrieden, emp-
                                                 fehlen Sie uns gern weiter! Für jedes von Ihnen geworbene Mitglied erhalten Sie
                                                 eine Gutschrift in Höhe von 5,00 Euro auf Ihrem Beitragskonto. Zusätzlich nehmen
                                                 Sie an der Verlosung am Jahresende teil! Machen Sie mit! Werben Sie Mitglieder!
                                                 Es lohnt sich!

4   mieterschutz   3 / 2020
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
EINLADUNG

  Einberufung der ordentlichen
     Mitgliederversammlung
des Mieterschutzbundes Berlin e.V.
Der Vorstand des Mieterschutzbundes Berlin e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzen-
den Rechtsanwalt und Notar a.D. Michael Müller-Degenhardt, beruft hiermit die ordentli-
che Mitgliederversammlung gemäß § 9 der Vereinssatzung des Mieterschutzbundes Berlin
e.V. i.d.F.v. 13.06.2017 ein.

                          Die Mitgliederversammlung wird am

                        Mittwoch,
                   den 12. August 2020
                      um 19.00 Uhr
                           im Logenhaus Berlin,
                            Emser Straße 12 -13,
                         10719 Berlin-Wilmersdorf
                     (Nähe U-Bahnhof Fehrbelliner Platz)

                                      stattfinden.

Hinweise:

Gemäß § 9 der Vereinssatzung sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung Mitglie-
der und anspruchsberechtigte Haushaltsangehörige im Sinne des § 6 der Vereinssatzung
berechtigt, wobei letztgenannte nicht stimmberechtigt sind.

Gemäß § 10 der Vereinssatzung sind Mitglieder stimmberechtigt, die dem Verein zum Zeit-
punkt der Mitgliederversammlung mindestens sechs Monate ununterbrochen angehört ha-
ben. Bei Beitragsrückstand ruht das Stimmrecht.

Gemäß § 11 der Vereinssatzung können Anträge an die Mitgliederversammlung durch den
Vorstand und die nach § 10 der Vereinssatzung stimmberechtigten Mitglieder gestellt wer-
den. Sie müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich in der
Hauptgeschäftsstelle (Konstanzer Straße 61, 10707 Berlin) eingereicht werden. In der Ver-
sammlung können Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung mit Ausnahme der Wahl oder
Abwahl der Vereinsorgane gemäß § 14 (Vorstand) und § 15 (Rechnungsprüfer) der Vereins-
satzung von mindestens 20 % der anwesenden Mitglieder gestellt werden.

                                                                                            3 / 2020   mieterschutz   5
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
TAGESORDNUNG

                              Gemäß § 9 der Vereinssatzung wird die

                              Tagesordnung
                              zur Mitgliederversammlung wie folgt bekannt gegeben:

                              1. Begrüßung durch den Vorsitzenden des Vorstandes
                              2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
                                 und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
                              3. Genehmigung des Protokolls der Mitglieder-
                                 versammlung vom 15.05.2019
                                  Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 15.05.2019 ist in der Ausgabe 3/2019
                                  der Vereinszeitschrift „Mieterschutz“ veröffentlicht.

                              4. Bericht zur aktuellen mieterpolitischen Situation in Berlin
                              5. Entgegennahme des Jahresberichts für das abgelaufene
                                 Geschäftsjahr 2019
                              6. Rechnungsprüfungsbericht
                              7. Entlastung des Vorstands

                              8. Änderung der Vereinssatzung
                                  Der Vorstand trägt der Mitgliederversammlung notwendige Satzungsänderungen vor.

                                  Der Vorstand bittet die Mitgliederversammlung, § 14 der Vereinssatzung wie folgt
                                  zu ändern:

                              Gegenüberstellung der beabsichtigten Änderung der Satzung des Mieterschutzbundes Ber-
                              lin e.V. in der Fassung vom 13.06.2017 als Vorschlag zur Mitgliederversammlung 2020:

                              alte Fassung                                    neue Fassung

                              § 14 Der Vorstand                               § 14 Der Vorstand

                              Der Vorstand setzt sich zusammen aus:           Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

                              a) dem Vorsitzenden sowie                       a) dem Vorsitzenden sowie
                              b) vier Beisitzern.                             b) vier Beisitzern.

                              Zum Mitglied des Vorstandes kann nur das        Zum Mitglied des Vorstandes kann nur das
                              Vereinsmitglied gewählt werden, welches         Vereinsmitglied gewählt werden, welches
                              dem Verein zum Zeitpunkt der Wahl min-          dem Verein zum Zeitpunkt der Wahl min-
                              destens zwei Jahre ununterbrochen ange-         destens zwei Jahre ununterbrochen ange-
                              hört hat.                                       hört hat.

6   mieterschutz   3 / 2020
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
TAGESORDNUNG

Fortsetzung alte Fassung                         Fortsetzung neue Fassung

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jah-    Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jah-
re. Der Vorstand bleibt jedoch bis zur Neuwahl   re. Der Vorstand bleibt jedoch bis zur Neuwahl
des Vorstands im Amt. Der Vorstand vertritt      des Vorstands im Amt. Der Vorstand vertritt
den Verein durch seinen Vorsitzenden als ge-     den Verein durch seinen Vorsitzenden als ge-
setzlichen Vertreter gerichtlich und außerge-    setzlichen Vertreter gerichtlich und außerge-
richtlich (§ 26 BGB).                            richtlich (§ 26 BGB).

In seiner konstituierenden Sitzung nach der      In seiner konstituierenden Sitzung nach der
Wahl gibt sich der Vorstand für die Dauer sei-   Wahl gibt sich der Vorstand für die Dauer sei-
ner Amtszeit eine Geschäftsordnung zur Ver-      ner Amtszeit eine Geschäftsordnung zur Ver-
teilung der Geschäftsbereiche der einzelnen      teilung der Geschäftsbereiche der einzelnen
Vorstandsmitglieder.                             Vorstandsmitglieder.

Der Vorstandsvorsitzende kann Vorstands-         Der Vorstandsvorsitzende kann Vorstands-
mitgliedern rechtgeschäftliche Vollmachten       mitgliedern rechtgeschäftliche Vollmachten
erteilen.                                        erteilen.

Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines      Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines
Vorstandsmitgliedes wählen die verbliebenen      Vorstandsmitgliedes wählen die verbliebenen
Vorstandsmitglieder für die Restdauer der        Vorstandsmitglieder für die Restdauer der
Amtsperiode des Ausgeschiedenen das feh-         Amtsperiode des Ausgeschiedenen das feh-
lende Vorstandsmitglied (Kooptation).            lende Vorstandsmitglied (Kooptation).

                                                 Vorstandsmitglieder haften gegenüber dem
                                                 Verein nur für grob fahrlässige und vorsätzlich
                                                 fehlerhafte Leistungen.

9. Anträge
Gemäß § 11 der Vereinssatzung können Anträge an die Mitgliederversammlung durch den
Vorstand und die nach § 10 der Vereinssatzung stimmberechtigten Mitglieder gestellt wer-
den. Sie müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich in der
Hauptgeschäftsstelle (Konstanzer Straße 61, 10707 Berlin) eingereicht werden. In der Ver-
sammlung können Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung mit Ausnahme der Wahl oder
Abwahl der Vereinsorgane gemäß § 14 (Vorstand) und § 15 (Rechnungsprüfer) der Vereins-
satzung von mindestens 20 % der anwesenden Mitglieder gestellt werden.

10. Verschiedenes

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise für die Durchführung der Mitgliederver-
sammlung!

Abstands- und Hygieneregelungen sind zu beachten!

Herzlichst,

Ihr Vorstandsvorsitzender des Mieterschutzbundes Berlin e.V.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Michael Müller-Degenhardt

                                                                                                   3 / 2020   mieterschutz   7
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
HYGIENEREGELN

                     Hinweise für die Durchführung
                     der Mitgliederversammlung
                     Sehr geehrte Mitglieder,                5. Gemäß § 2 Abs. 2 der Zehn-             re Vorrichtungen die Ver-
                                                                 ten Verordnung zur Ände-              ringerung der Ausbreitung
                     die Durchführung der Mitgliederver-         rung der SARS-Cov-2-Ein-              übertragungsfähiger Tröpf-
                     sammlung ist nur unter Einhaltung           dämmungsverordnung ist                chenpartikel bewirkt wird,
                     der Abstands- und Hygieneregelun-           eine Anwesenheitsdoku-                gilt dies nicht.
                     gen möglich. Es kann daher zu zeit-         mentation zu erstellen. Am
                     lichen Verzögerungen im Ablauf der          Einlass werden deshalb Vor-       8. Von anderen Personen ist
                     Versammlung kommen. Bereits jetzt           und Familiennamen, vollstän-          ein Mindestabstand von
                     bitten wir hierfür um Verständnis!          dige Anschriften und Tele-            1,50 m einzuhalten! Das
                                                                 fonnummern der jeweiligen             gilt nicht für Ehe- oder Le-
                     Nach Stand bei Redaktionsschluss            Teilnehmer erfasst. Die An-           benspartnerinnen und -part-
                     sind folgende Regelungen zu be-             wesenheitsdokumentation               ner, Angehörige des eigenen
                     achten:                                     wird durch uns – entspre-             Haushalts.
                                                                 chend der gesetzlichen Vor-
                         1. Wir bitten darum, dass pro           gaben – für die Dauer von         9. Bitte beachten Sie die Aus-
                              abgeschlossener Mitglied-          vier Wochen nach Ende der             hänge und Markierungen am
                              schaft lediglich eine Person       Veranstaltung geschützt vor           und im Versammlungsort!
                              die Mitgliederversammlung          Einsichtnahme durch Drit-
                              besucht!                           te aufbewahrt bzw. gespei-      10. Vor     dem Versammlungs-
                                                                 chert. Auf Verlangen sind wir         raum werden Getränke an-
                        2. Bitte erscheinen Sie nicht zu         verpflichtet, der zuständigen         geboten. Getränke dürfen
                              früh am Versammlungsort!           Behörde die Dokumentation             allerdings nur am Platz ver-
                              Bitte halten Sie sich nur so       auszuhändigen. Nach Ablauf            zehrt werden.
                              lange als notwendig in der         der Aufbewahrungsfrist wird
                              Versammlungsstätte auf!            die Anwesenheitsdokumen-        11. Sollten Sie sich krank fühlen,
                                                                 tation vernichtet.                    Fieber, Husten, Halskrat-
                         3. Zur     Einhaltung des Min-                                                zen, Schnupfen, Kopf- und
                              destabstandes bei An-          6. Bitte nutzen Sie die im Ein-           Gliederschmerzen, Übelkeit,
                              sammlungen wird der Zu-            gangsbereich zur Verfügung            Durchfall, Schüttelfrost oder
                              tritt zum Versammlungsort          stehenden Handdesinfekti-             keinen Geruchs- und Ge-
                              durch geeignete Maßnah-            onsmittel!                            schmackssinn haben, blei-
                              men gesteuert. Das gilt                                                  ben Sie bitte der Mitglieder-
                              auch für das Verlassen des     7. Wir bitten darum, sich im              versammlung fern!
                              Versammlungsortes.                 Versammlungsort mit ei-
                                                                 nem Mund- und Nasen-            Sollte der Gesetzgeber nach Redak-
                        4. Jeder Teilnehmer bekommt              schutz zu bewegen! Sobald       tionsschluss weitere Lockerungen
                              einen Platz zugewiesen.            Sie Ihren Platz eingenom-       beschließen, werden wir unser der-
                              Sollte ein Platzwechsel ge-        men haben, kann der Mund-       zeitiges Hygienekonzept selbstver-
                              wünscht werden, ist dies den       und Nasenschutz abge-           ständlich anpassen.
                              Mitarbeitern am Einlass an-        legt werden. Für Personen,
                              zuzeigen. Nach Zutritt zum         die aufgrund einer gesund-      Wir danken für Ihr Verständnis!
                              Versammlungsort ist der            heitlichen    Beeinträchti-
                              Platz auf direktem Weg ein-        gung oder einer Behinde-        Ihr Vorstandsvorsitzender des
                              zunehmen und möglichst             rung keine Mund-Nasen-          Mieterschutzbundes Berlin e.V.
                              vor Ende der Mitgliederver-        Bedeckung tragen können         Rechtsanwalt und Notar a.D.
                              sammlung nicht zu verlassen.       oder bei denen durch ande-      Michael Müller-Degenhardt

8   mieterschutz   3 / 2020
Schönheitsreparaturen - bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung - Mieterschutzbund Berlin
NEUIGKEITEN

Klimaschutzprogramm 2030
Höheres Wohngeld beschlossen

Die vom Deutschen Bundestag auf        te davon profitieren. Darunter sind      dividuelle Höhe
Vorlage des Bundeskabinetts am         rund 35.000 Haushalte, die erst-         des zusätzlichen
23. April 2020 beschlossene Wohn-      mals oder erneut einen Anspruch          Wohngeldes hängt
gelderhöhung ist Teil des umfang-      auf Wohngeld haben.                      von der Haushalts-
reichen sogenannten Klimapakets.                                                größe und vom Einkom-
Wesentlicher Hauptaspekt ist die       Bund und Länder erhöhen die Mit-         men des Haushalts ab. Vor allem
neue CO2-Abgabe für das Fahren         tel für das Wohngeld ab 2021 um          Haushalte mit besonders niedrigen
mit Benzin und Diesel, aber auch       zehn Prozent. Nach Angaben der           Einkommen werden entlastet. Vo-
das Heizen mit Öl und Erdgas. Die-     Bundesregierung werden ab 2021           raussichtlich wird das zusätzliche
se ab 2021 erstmals eingeführte        jährlich 120 Millionen Euro zur Ver-     Wohngeld etwa 15 Euro monatlich
Bepreisung des Ausstoßes klima-        fügung gestellt, die Bund und Län-       betragen. Für jeden Haushaltsan-
schädlichen Kohlendioxids führt        der jeweils zur Hälfte tragen wer-       gehörigen kommen bis zu 3,60 Eu-
auch auf Seiten von Wohngeld­          den.                                     ro hinzu.
empfängern zu einer finanziellen
Mehrbelastung. Um diese sozia-         Vorgesehen ist, dass in die Be-          Stimmt nun der Bundesrat dem Ge-
le Härte auszugleichen wird zeit-      rechnung des Wohngeldes eine je          setz noch zu, kann es am 1. Januar
gleich ab 2021 das Wohngeld er-        nach Haushaltsgröße gestaffelte,         2021 in Kraft treten.
höht. Für viele Haushalte bringt       pauschale CO2-Komponente in die
dies eine deutliche finanzielle Ent-   Berechnung des Wohngeldes ein-
lastung. Nach offiziellen Angaben      fließt. Sie ist ein Zuschlag zu der zu
werden mehr als 600.000 Haushal-       berücksichtigenden Miete. Die in-

Bußgeldstopp beim Mietendeckel?
Antrag der FDP-Fraktion des Abgeordnetenhauses

Bereits am 20. Februar 2020 hatte      Bezirksämter entsprechend zu un-         Der Ausschuss für
die FDP-Fraktion des Berliner Ab-      terrichten. Zur Begründung hatte         Stadtentwicklung
geordnetenhauses einen Antrag          man ausgeführt, der Berliner Senat       und Wohnen des Ab-
auf Beschluss eines Bußgeldstopps      habe mehrfach bewiesen, dass er          geordnetenhauses hat
beim Mietendeckel ins Plenum ein-      von der Verfassungsmäßigkeit des         sich am 3. Juni 2020 nun ein-
gebracht. Beantragt wurde, dass        sogenannten Mietendeckels nicht          deutig und klar zum Antrag der Frak-
das Abgeordnetenhaus beschlie-         überzeugt sei. Der rot-rot-grünen        tion der FDP positioniert. Folgende
ßen wolle, den Senat aufzufordern,     Koalition ginge es scheinbar nur um      Beschussempfehlung wurde ausge-
die Erhebung von Bußgeldern we-        einen symbolischen Akt. Vor die-         sprochen:
gen Verstößen gegen das Gesetz         sem Hintergrund sei es unzumutbar,
zur Mietenbegrenzung im Woh-           die Bußgelder von bis zu 500.000         Das Abgeordnetenhaus wolle be-
nungswesen in Berlin (§11 Mie-         Euro zu erheben, bevor die gericht-      schließen: Der Antrag – Drucksa-
tenWoG Bln) bis zu einer abschlie-     liche Klärung der Verfassungsmä-         che 18/2507 – wird abgelehnt.
ßenden verfassungsgerichtlichen        ßigkeit des Gesetzes abgeschlos-
Entscheidung auszusetzen und die       sen ist (Drucksache 18/2507).            Dem ist nichts hinzuzufügen!

                                                                                                            3 / 2020    mieterschutz   9
AKTUELLES AUS BERLIN

                    Aktuelles aus Berlin
                    Mietendeckel hat Geburtstag – Mietpreisbremse verlängert –
                    18.999 neue Wohnungen für Berlin – Jahresbericht der Koopera-
                    tionsvereinbarung „Leistbare Mieten ...“

                      Mietendeckel-Be-                     gen Situation aufgrund der CoVid19-      Wohnung darf nach den Regelun-
                                                           Pandemie werden knapp die Hälfte         gen zur Mietpreisbremse im Bürger-
                     schluss feiert ersten                 der Stellen bis August 2020, alle wei-   lichen Gesetzbuch deshalb auch in
                                                           teren voraussichtlich bis Ende des       den kommenden fünf Jahren grund-
                         Geburtstag                        Jahres 2020 besetzt sein. Auch die       sätzlich nicht mehr als zehn Prozent
                                                           Besetzungsverfahren der 153 Stel-        über der ortsüblichen Vergleichs-
                    Am 18.6.2019 beschloss der Berliner    len bei der Senatsverwaltung für         miete verlangt werden. Damit gilt die
                    Senat die Eckpunkte zur Schaffung      Stadtentwicklung und Wohnen ver-         sog. Mietpreisbremse in Berlin bis
                    eines landesrechtlichen Mieten­        laufen planmäßig.                        Ende Mai 2025.
                    deckels. Auf dieser Grundlage trat
                    am 23. Februar 2020 das Gesetz zur     Die allgemeinen Verwaltungsvor-
                    Mietenbegrenzung im Wohnungs-          schriften zur Umsetzung des Mie-         18.999 neue Wohnun-
                    wesen in Kraft. Der 18. Juni 2019      tendeckels sowie die Vorschriften
                    markiert zudem den Stichtag, ab        zur Zahlung von Mietzuschuss bei         gen für Berlin – Bau-
                    dem die Mieten eingefroren und da-     Härtefällen wurden im April 2020
                    mit der drastische Mietanstieg der     veröffentlicht. Die Härtefallverord-     fertigstellungen 2019
                    vergangenen Dekade in Berlin ge-       nung für Vermietende wurden am
                    stoppt wurde.                          16. Juni 2020 veröffentlicht. Bei der     deutlich gestiegen
                                                           Investitionsbank Berlin (IBB) gingen
                    Nach einer Mitteilung der Senats-      bis Ende Mai 2020 insgesamt rund         Die Zahl der fertiggestellten Woh-
                    verwaltung für Stadtentwicklung        1.960 Modernisierungsanzeigen so-        nungen in Berlin ist im Jahr 2019 im
                    haben die zwölf Bezirksämter bis       wie rund 270 Härtefallanträge der        Vergleich zu den Vorjahren nochmals
                    Ende Mai 2020 insgesamt 425 An-        Vermietenden auf Genehmigung ei-         deutlich gestiegen. Wie das Amt für
                    zeigen und Hinweise zu Verstößen       ner höheren Miete ein.                   Statistik Berlin-Brandenburg heute
                    gegen den Mietendeckel erfasst.                                                 mitteilte, wurden in der Hauptstadt
                    270 Anzeigen bezogen sich auf den                                               im vergangen Jahr 18.999 Wohnun-
                    seit dem Inkrafttreten des Mieten-       Berliner Mietpreis-                    gen fertiggestellt. Das sind 13,7 Pro-
                    deckels geltenden Mietenstopp. In                                               zent bzw. 2.293 Wohnungen mehr
                    105 Fällen liegen Beschwerden zur       bremse bis Mai 2025                     als zum Vorjahr. Ebenso deutlich fällt
                    Erteilung der Auskunftspflicht durch                                            der Zuwachs im Bereich der Mehr-
                    die Vermietenden vor. 44 Anzeigen            verlängert                         familienhäuser aus, hier entstanden
                    beziehen sich auf die Beachtung                                                 insgesamt 15.376 Wohnungen und
                    der geltenden Mietobergrenzen bei      In seiner Sitzung am 19. Mai 2020 hat    damit rund 1/5 mehr als noch 2018
                    Wiedervermietung. 6 Anzeigen kom-      der Senat die Verordnung zur zuläs-      (12.858). Im Segment der Ein- und
                    men hinzu, wegen der erst im No-       sigen Miethöhe bei Mietbeginn ge-        Zweifamilienhäuser sank die Zahl
                    vember 2020 von den Vermietenden       mäß § 556d Absatz 2 des Bürgerli-        der Fertigstellungen um 5,2 Pro-
                    umzusetzenden Senkung überhöh-         chen Gesetzbuchs (Mietenbegren-          zent auf 1.393 neue Wohnungen. Die
                    ter Mieten. Die meisten Fälle wur-     zungsverordnung) verabschiedet.          meisten Wohnungen entstanden in
                    den in den Bezirken Mitte und Fried-   Mit dieser Verordnung wurde Ber-
                    richshain-Kreuzberg erfasst.           lin wiederum zu einem Gebiet mit
                                                           einem angespannten Wohnungs-
                    Die Ausschreibung der 48 Beschäfti-    markt bestimmt, in dem die ausrei-
                    gungspositionen zur Umsetzung des      chende Versorgung der Bevölkerung
                    Mietendeckels in den Bezirken sind     mit Mietwohnungen zu angemesse-
                    abgeschlossen. Trotz der schwieri-     nen Bedingungen besonders gefähr-
                                                           det ist. Bei Wiedervermietung einer

10   mieterschutz   3 / 2020
AKTUELLES AUS BERLIN

den Bezirken Mitte, Treptow-Köpe-
nick und Lichtenberg. Die wenigs-
ten in Reinickendorf, Steglitz-Zeh-
lendorf und Tempelhof-Schöneberg.

 Jahresbericht 2019
der Kooperationsver-
einbarung „Leistbare
 Mieten Wohnungs-
 neubau und soziale
 Wohnraumversor-
  gung“ vorgestellt

Am 10. Juni 2020 hat die Senatorin      rund 322.000 kooperationsrelevan-    gen (entspricht 9.248 Wohnun-
für Stadtentwicklung und Wohnen         ten landeseigenen Wohnungen er-      gen) eingehalten.
Katrin Lompscher, im Rahmen einer       folgreich umgesetzt:
Pressekonferenz, zusammen mit den                                            Das vorgegebene Ziel, wonach
Vorstandsmitgliedern der Wohn-            Die Bestandsmiete der sechs        11 % aller Wiedervermietun-
raumversorgung Berlin – Anstalt öf-       Unternehmen in laufenden Ver-      gen an besondere Bedarfsgrup-
fentlichen Rechts (WVB), Dr. Ulri-        trägen betrug zum Jahresende       pen wie Obdachlose, Geflüchtete
ke Hamann und Jan Kuhnert, sowie          2019 durchschnittliche 6,22 Eu-    oder betreute Wohnformen erfol-
Jörg Franzen, dem Vorstandsvorsit-        ro je qm und liegt damit um        gen sollen, wurde mit einer Quo-
zenden der GESOBAU AG und Spre-           0,41 Euro bzw. 6,18 % unterhalb    te von 16,2 % deutlich erreicht.
cher der Landeseigenen, den jährli-       der vergleichbaren Mietspiegel-    Die für alle besonderen Bedarfs-
chen Bericht zur Umsetzung der Ko-        miete von 6,63 Euro/m².            gruppen, ergänzt um Transfer-
operationsvereinbarung durch die                                             leistungsberechtigte und Studie-
landeseigenen Wohnungsunterneh-           Die durchschnittliche Neuver-      rende vorgesehene Vermietungs-
men im Jahr 2019 vorgestellt.             tragsmiete, wenn bestehende        quote von 25 % wurde mit 36 %
                                          Wohnungen (nicht Neubauten),       deutlich überschritten.
Zum Stichtag 31.12.2019 verfügen          an einen neuen Mieterhaus-
die landeseigenen Wohnungsbau-            halt vermietet werden, blieb mit   Die Zahl der landeseigenen Woh-
gesellschaften über einen Gesamt-         durchschnittlich 7,43 Euro/m²      nungen ist im Jahr 2019 durch
bestand von 325.903 Wohnungen,            gegenüber 2018 unverändert;        Neubau und Bestandsankäu-
davon 325.420 Wohnungen in Berlin.        bei einigen Unternehmen ist        fe deutlich angestiegen. Die An-
Kooperationsrelevant sind 322.493         sie sogar leicht gesunken. Da-     zahl der fertiggestellten Neubau-
Wohnungen. Im April 2017 wur-             mit liegt die durchschnittliche    wohnungen erhöhte sich gegen-
de zwischen dem Senat, den sechs          Neuvertragsmiete der landes-       über dem Vorjahr um fast 36 % auf
landeseigenen Wohnungsbauge-              eigenen Wohnungsbaugesell-         4.449 (davon wurden 423 Woh-
sellschaften und der WVB eine Ko-         schaften knapp 30 % unterhalb      nungen der GESOBAU buchhalte-
operationsvereinbarung getroffen,         der laut IBB Wohnungsmarkt-        risch erst per 01.01.2020 dem Be-
deren Ziel die sozial orientierte Be-     bericht auf dem Markt üblichen     stand zugerechnet und zusätzlich
wirtschaftung und Ausweitung des          Angebotsmieten von 10,45 Eu-       hat die Gewobag 88 Wohnungen
Wohnungsbestandes ist.                    ro/m².                             für Studierende mit 195 Wohn-
                                                                             plätzen errichtet).
Nach Angaben der Senatsverwal-            Die Vorgabe, mindestens 60 % der
tung wurden die getroffenen Verein-       jährlich freiwerdenden Wohnun-     Die Anzahl der angekauften Woh-
barungen auch im Jahr 2019 in den         gen an WBS-berechtigte Haus-       nungen konnte gegenüber dem
                                          halte zu vergeben, wurde auch im   Vorjahr mehr als verdreifacht
                                          Jahr 2019 mit 60,8 % der Wohnun-   werden und erreichte 11.936.

                                                                                                        3 / 2020   mieterschutz   11
IMPRESSUM / BUCHTIPP

                                                 Ratgeber der Verbraucherzentrale:
IMPRESSUM                                        Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
MIETERSCHUTZ                                                                               Buch, 224 Seiten: 14,90 Euro
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                                                                                           E-Book, PDF 8,94 MB, 10,99 Euro
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                                                                                           zahlen – dafür sorgen Rentenerhöhungen und
Die Zeitschrift Mieterschutz erscheint
zweimonatlich.                                                                             insbesondere das Alterseinkünftegesetz. Und
                                                                                           viele von ihnen verschenken Jahr für Jahr
V.i.S.d.P.:                                                                                Geld ans Finanzamt, das sie sich per Steuer-
Rechtsanwalt und Notar a.D.                                                                erklärung zurückholen könnten. Wer aber Be-
Michael Müller-Degenhardt                                                                  scheid weiß, hat mehr von seiner Rente oder
Redaktionsleitung:                                                                         Pension.
Rechtsanwältin Kati Selle
k.selle@mieterschutzbund.berlin
Redaktionelle Mitarbeit:
                                                                                           Dieser Ratgeber führt leicht verständlich
Susanne Böttcher
                                                                                           durch die verschiedenen Einkunftsarten und
Rechtsanwältin und Notarin                                                                 erläutert alle notwendigen Steuerformula-
Gisela Rönnbeck                                                                            re, zum Beispiel die neuen Formulare „Son-
Titelgestaltung, Satz und Layout:                derausgaben“, „Außergewöhnliche Belastungen“ und „Haushaltsnahe Aufwendungen“.
Mieterschutzbund                                 So können Sie die Abgabe der Steuererklärung einfach, korrekt und schnell erledigen.
                                                 Nutzen Sie dabei alle Steuer-Sparpotenziale. Die erfolgreiche Autorin Gabriele Waldau-
Bildnachweis:                                    Cheema ist seit über 15 Jahren Leiterin einer Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle mit 1500
© Karikaturen:                                   Mitgliedern
S. 5, 20: Dieko (Rechtsanwalt Müller)
S. 16, 17: Tomicek/LBS
© Grafiken:                                      Rente in Sicht - Finanzratgeber für den Ruhestand
S. 12: Verbraucherzentrale
© Fotos:
                                                                                           Buch, 200 Seiten: 16,90 Euro
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hard Schulz, ThKraft, S. 23: Mazbln                                                        Finanziell gut aufstellen, wenn die Rente in
fotolia/Adobe Stock:                                                                       Sicht kommt
S. 2: Alessia Malatini, S. 10: JiSign,
S. 11: Anibaltrejo, S. 2, 14, 15: Blackosaka,                                              Rentner und Pensionäre sind in einer beson-
S. 15: m. schuckart, S. 21: Gina Sanders
                                                                                           deren finanziellen Situation: Einkünfte, Aus-
                                                                                           gaben und Zeithorizont sind überschaubarer
Druck: MEDIALIS Offsetdruck GmbH
                                                                                           geworden. Es gelten Einschränkungen, zum
Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag
enthalten.                                                                                 Beispiel bei der Vergabe von Krediten, und
           ®
Papier: FSC ,                                                                              Sonderregeln, etwa bei der Besteuerung.
100% chlorfrei gebleichter Zellstoff.                                                      Neben den Ruhestandseinkünften müssen
                                                                                           sich viele Frauen und Männer ab etwa 60
                                                                                           Jahren um weitere finanzielle Bereiche küm-
                                                                                           mern, etwa um die Verringerung von Anla-
                                                                                           gerisiken oder eine wohlüberlegte Regelung
                                                                                           des Nachlasses.

                                                 Die Autoren: Joachim Fox ist Rentenberater und war beim Bundesministerium für Arbeit
                                                 und Soziales tätig. Thomas Hammer ist freier Wirtschaftsjournalist und Autor. Er hat für
                                                 die Verbraucherzentrale bereits viele Ratgeber zu den Themen Finanzen und Geldanlage
                                                 verfasst. Gudrun Reichert ist Professorin für Steuerrecht an der Dualen Hochschule Ba-
                                                 den-Württemberg.

Redaktionsschluss: 01.07.2020                    www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder Bestell-Telefon: 0211-38 09 555

12      mieterschutz        3 / 2020
FRAGEN / ANTWORTEN

Sie fragen, wir antworten ...
In dieser Rubrik beantworten wir kurz allgemeine Fragen, die Sie an uns gerichtet haben. Selbstverständ-
lich kann dies keine Rechtsberatung ersetzen. Jedoch kann die Beantwortung der Fragen Anlass bieten,
die Angelegenheit rechtlich tiefgreifender zu betrachten. Manchmal ist sie auch Indiz dafür, dass ein wei-
teres Vorgehen nicht geboten erscheint.

       Seit einiger Zeit haben wir          Ich werde ab September für             Mein Vermieter hat in dem
Ärger mit den unteren Nachbarn.       zwei Jahre ein Zimmer in einer        Auskunftsschreiben zum Mieten-
Sie beschweren sich darüber, dass     WG als Untermieter anmieten.          deckel u.a. das Merkmal „hoch-
sie ständig unsere Laufgeräusche      Gilt der Mietendeckel eigentlich      wertiger Bodenbelag in der über-
hören. Nach vielen Überlegun-         auch, wenn ich einen befristeten      wiegenden Zahl der Wohnräume“
gen kam unser Vermieter auf die       Untermietvertrag schließe?            angegeben. Ich habe im Wohnzim-
Idee, in unserer Wohnung den                                                mer Parkett. In den anderen drei
Laminatfußboden gegen Teppich-        Hagen S., Berlin                      Zimmern ist Laminat verlegt. Ist
boden auszutauschen. Das wollen                                             dieses Merkmal damit gegeben?
wir jedoch aus mehreren Grün-         Ja, gemäß § 1 des Gesetzes zur
den nicht. Müssen wir das hin-        Mietenbegrenzung im Wohnungs-         Sebastian M., Berlin
nehmen?                               wesen in Berlin (MietenWoG Bln –
                                      sog. Mietendeckel) gilt das Gesetz    Was unter einem „hochwertigem
Hannelore und Manfred K.,             für die Vermietung von Wohn-          Bodenbelag“ im Sinne des Mie-
Berlin                                raum. Ausgenommen sind nur öf-        tendeckels zu verstehen ist, wird
                                      fentlich geförderter Wohnungs-        durch die Rechtsprechung nä-
Nein, das müssen Sie nicht. Soll-     bau, preisgebundener Wohnraum,        her definiert werden. Das Mieten-
te der Laminatboden zur Mietsa-       für den öffentliche Mittel zur Mo-    WoG Bln führt hierzu nicht wei-
che gehören, stellt er den miet-      dernisierung und Instandsetzung       ter aus. Da die Mietobergrenzen
vertragsgemäßen Zustand der           gewährt wurden, ab dem 1.1.2014       nach MietenWoG Bln, für deren
Mietsache dar. Eine Veränderung       neu gebauter bzw. neu wieder-         Berechnung dieses Merkmal ent-
der Art des Bodenbelages ist eine     hergestellter Wohnraum, Wohn-         scheidend sein kann, erst zum
wesentliche Abweichung von der        raum in Wohnheimen oder Wohn-         23.11.2020 in Kraft treten, gibt es
vertraglich vereinbarten Beschaf-     raum im sog. betreuten Wohnen.        bisher keine gerichtlichen Ent-
fenheit. Eine solche Veränderung      Alle anderen Wohnraummietver-         scheidungen. Es bleibt hier der-
müssten Sie allenfalls dann dul-      hältnisse unterliegen dem Mie-        zeit lediglich der Hinweis auf die
den, wenn es sich um eine Mo-         tendeckel. Es spielt weder eine       Rechtsprechung zum Berliner
dernisierungsmaßnahme im Sin-         Rolle, dass es sich um einen Zeit-    Mietspiegel, der als hochwerti-
ne des § 555b BGB handelt. Das        mietvertrag handelt. Noch führt       gen Boden mindestens hochwer-
ist vorliegend allerdings nicht der   der Umstand der Untermiete zur        tiges Parkett, Natur-/Kunststein
Fall. Gehört der Laminatfußboden      Nichtanwendbarkeit des Mie-           oder Fliesen konkret benennt.
nicht zur Mietsache könnte auch       tendeckels. Im Übrigen ist Miete      Laminat ist nach der Rechtspre-
dann der Vermieter Ihnen kei-         im Sinne des MietenWoG Bln die        chung des Landgerichtes Berlin
nen Teppichboden zwingend vor-        Nettokaltmiete einschließlich al-     kein den vorgenannten Belägen
geben. Sie dürfen Ihre Wohnung        ler Zuschläge, z.B. Möblierungs-      gleichwertiger Boden, so dass er
„dekorieren“, wie Sie dies gern       oder Untermietzinszuschlag. Das       nicht als hochwertiger Bodenbe-
hätten. Allenfalls müsste man ei-     heißt die Miete zuzüglich aller Zu-   lag gilt. Der Zustand des Parkett-
nen Anspruch des Vermieters auf       schläge darf die Mietobergrenze       fußbodens im Wohnzimmer ist un-
„Überarbeitung“ des Bodenbela-        nach §§ 5,6 MietenWoG Bln nicht       bekannt. Jedoch kommt es nicht
ges überdenken. Dies für den Fall,    überschreiten.                        darauf an. In Ihrem Fall wäre ein
dass der Boden nicht fachgerecht,                                           hochwertiger Bodenbelag dann
z.B. wegen fehlendem oder man-                                              nicht in der überwiegenden Zahl
gelhaftem Trittschallschutz, ver-                                           der Wohnräume gegeben.
legt ist.

                                                                                                         3 / 2020   mieterschutz   13
DIE ROTEN ROBEN

                     Neues von den Roten Roben
In dieser Rubrik

  berichten wir

  über aktuelle

     Urteile des
                       +                                     tretene Hessische Mietenbegren-
                                                             zungsverordnung mangels Unver-
                                                             einbarkeit mit der gesetzlichen Er-
                                                                                                     und Schmutzimmissionen begrün-
                                                                                                     den, auch wenn sie von einer auf
                                                                                                     einem Nachbargrundstück eines
                                                             mächtigungsgrundlage für nichtig        Dritten betriebenen Baustelle (hier:
       Bundes-       Mietermehrheit,                         erklärt hatte, waren einige Vermie-     zur Errichtung eines Neubaus in ei-
                                                             ter der Auffassung, diese Entschei-     ner Baulücke) herrühren, bei Fehlen
   gerichtshofs      Mietpreisbremse                         dung sei auch auf die Mietenbe-         anderslautender Beschaffenheits-
                                                             grenzungsverordnung des Landes          vereinbarungen grundsätzlich kei-
  in Karlsruhe.      Leitsätze:                              Berlin anzuwenden. Hintergrund          nen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB
                                                             war eine vorgebliche Verletzung         zur Mietminderung berechtigenden
   Die Symbole       Im Falle einer Mietermehrheit kann      der gesetzlichen Pflicht, den Erlass    Mangel der Mietwohnung, wenn
                     zwar ein Mieter allein Rückzahlung      dieser Rechtsverordnung zu be-          auch der Vermieter die Immissionen
     zeigen an,      zu viel gezahlter Miete und Aus-        gründen. Die Vermieter waren der        ohne eigene Abwehr- oder Entschä-
                     kunftserteilung verlangen. Er ist in-   Auffassung, dass die Veröffentli-       digungsmöglichkeit nach § 906 BGB
     ob sie sich     soweit jedoch nur als Mitgläubiger      chung der Begründung auf der In-        hinnehmen muss.
                     berechtigt und kann daher nur Zah-      ternetseite des Abgeordnetenhau-
   positiv oder      lung beziehungsweise Auskunfts-         ses Berlin diesen Anforderungen         b) Eine anderslautende Beschaf-
                     erteilung an alle Mieter verlangen.     nicht genügt. Das sieht der BGH je-     fenheitsvereinbarung der Mietver-
negativ auf die      Dieses eigene Forderungsrecht           doch anders. Die Begründung muss        tragsparteien kann nicht mit der
                     kann der Mieter ohne Mitwirkung         der Öffentlichkeit in zumutbarer        Argumentation bejaht werden, die
 Mieterinteres-      der Mitmieter wirksam abtreten.         Weise an einer allgemein zugängli-      Freiheit der Wohnung von Baustel-
                                                             chen Stelle bekannt gemacht wer-        lenlärm werde regelmäßig still-
sen auswirken.       Bei einer Mietermehrheit genügt         den. Dies muss nicht zwingend im        schweigend zum Gegenstand einer
                     es den Anforderungen des § 556g         Gesetz- und Verordnungsblatt des        entsprechenden Beschaffenheits-
                     Abs. 2 BGB aF, wenn die Rüge (nur)      jeweiligen Landes erfolgen. Es ge-      vereinbarung der Mietvertragspar-
                     von einem Mieter erhoben wird. Es       nügt eine Veröffentlichung an an-       teien. Die bei einer Mietsache für ei-
                     handelt sich hierbei nicht um eine      derer (amtlicher) Stelle, wenn dabei    ne konkludent getroffene Beschaf-
                     Willenserklärung, sondern um eine       gewährleistet ist, dass die Verord-     fenheitsvereinbarung erforderliche
                     geschäftsähnliche Handlung.             nungsbegründung für den Rege-           Einigung kommt nicht schon da-
                                                             lungsadressaten leicht zugänglich       durch zustande, dass dem Vermie-
                     Die Mietenbegrenzungsverordnung         ist. Die Veröffentlichung auf der In-   ter eine bestimmte Beschaffen-
                     des Landes Berlin genügt den in         ternetseite des Abgeordnetenhau-        heitsvorstellung des Mieters (hier:
                     der Ermächtigungsgrundlage des          ses genügt diesen Anforderungen         hinsichtlich eines Fortbestands
                     § 556d Abs. 2 Satz 5 bis 7 BGB aus-     insbesondere, da diese über die         der bei Abschluss des Mietver-
                     drücklich gestellten Begründungs-       gängigen Suchmaschinen im Inter-        trags vorhandenen „Umweltbedin-
                     anforderungen. Durch die Veröf-         net schnell zu finden ist.              gungen“ der Wohnung) bekannt
                     fentlichung auf der Internetseite                                               ist. Erforderlich ist vielmehr, dass
                     des Berliner Abgeordnetenhauses                                                 der Vermieter darauf in irgendeiner
                     ist sie auch von einer amtlichen                                                Form zustimmend reagiert.
                     Stelle und für die Öffentlichkeit
                     leicht zugänglich bekannt gemacht
                     worden.                                  ±                                      c) Macht der Mieter einen zur Miet-
                                                                                                     minderung berechtigenden Man-
                                                                                                     gel der Mietwohnung in Gestalt
                     BGH, Urteil vom 27.05.2020 –                                                    der vorgenannten Geräusch- und
                     VIII ZR 45/19                                                                   Schmutzimmissionen geltend, rich-
                                                             Minderung, Baulärm                      tet sich die Darlegungs- und Be-
                     Anmerkungen:                                                                    weislast nicht nach den im Bereich
                                                             Leitsätze:                              des § 906 BGB bestehenden Rege-
                     Nachdem der Senat in seiner Ent-                                                lungen, sondern nach den Grund-
                     scheidung vom 19.7.2019 – VIII ZR       a) Nach Abschluss des Mietver-          sätzen des Wohnraummietrechts
                     130/18 die am 27.11.2015 in Kraft ge-   trags eintretende erhöhte Geräusch-     und insbesondere nach der dort

14    mieterschutz   3 / 2020
DIE ROTEN ROBEN

grundsätzlich geltenden Vertei-
lung der Darlegungs- und Beweis-
last nach Verantwortungsberei-
chen. Demnach hat der Mieter dar-
zulegen und erforderlichenfalls zu
beweisen, dass die von ihm ange-
mietete Wohnung Immissionen der
vorbezeichneten Art ausgesetzt ist,
die die Gebrauchstauglichkeit der
Wohnung unmittelbar beeinträch-
tigen, und dass es sich hierbei um
eine wesentliche Beeinträchtigung
im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB   lastverteilung – da-
handelt.                               zu führen, dass weder
                                       Abwehr- noch Entschädi-
d) Von den auf dieser Grundlage zu     gungsansprüche bestehen.
treffenden notwendigen Feststel-                                              nem Sinn und Zweck dahin auszu-
lungen darf der Tatrichter – schon     BGH, Urteil vom 29.04.2020 –           legen, dass von dem darin geregel-
mangels eines entsprechenden Er-       VIII ZR 31/18                          ten Verbot (jedenfalls) gerichtliche
fahrungssatzes – nicht mit der Be-                                            Mieterhöhungsverfahren nicht er-
gründung absehen, dass Baumaß-                                                fasst sind, in denen der Vermieter
nahmen, die auf einer in der Nähe                                             einen Anspruch auf Erhöhung der
der Wohnung gelegenen Baustel-                                                Miete zu einem vor dem in dieser
le (hier: zur Errichtung eines Neu-
baus in einer Baulücke) durchge-
führt werden, typischerweise mit
                                         –                                    Bestimmung festgelegten Stich-
                                                                              tag liegenden Zeitpunkt verfolgt.

Immissionen in Form von Lärm und                                              BGH, Urteil vom 29.04.2020 –
Schmutz einhergingen, die eine                                                VIII ZR 355/18
Mietminderung rechtfertigten. Viel-    Mieterhöhung,
mehr ist die Frage nach der Art und
dem Umfang von Immissionen we-         Mietendeckel
gen deren Objektbezogenheit regel-
mäßig anhand des konkreten Ein-        Leitsätze:
zelfalles zu beantworten.
                                       a) Die Einhaltung der Förmlichkei-
e) Beruft sich der Vermieter gegen-    ten des Verfahrens auf Zustimmung
über dem Wohnungsmieter darauf,        zu einer Mieterhöhung durch den
Ansprüche nach § 906 BGB gegen         Vermieter ist insgesamt dem ma-
den Verursacher nicht zu haben,        teriellen Recht zuzuordnen und be-
hat er diejenigen, dem Verhält-        trifft deshalb die Begründetheit und
nis zwischen ihm und dem Verur-        nicht die Zulässigkeit der Klage.
sacher – und damit dem Verant-
wortungsbereich des Vermieters –       b) Der Berliner Mietspiegel kann
entstammenden Tatsachen, seien         zur Begründung eines Mieterhö-
sie personen- oder grundstücks-        hungsverlangens auch für minder-
bezogen, vorzubringen und im Fal-      ausgestattete Wohnungen heran-
le des Bestreitens zu beweisen, die    gezogen werden.
in Anbetracht des bis dahin festge-
stellten Sachverhalts – auch unter     c) § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes
Beachtung der im Verhältnis zum        zur Mietenbegrenzung im Woh-
Verursacher geltenden Beweis-          nungswesen in Berlin ist nach sei-

                                                                                                             3 / 2020   mieterschutz   15
MIETE UND MIETRECHT

                    Teppich für Teppich
                    Vermieterin durfte bei Austausch keinen anderen Bodenbelag wählen
                                                          ein anderes als das bisher verwen-       erneut auf einem Teppichboden.
                                                          dete Material entscheiden. Er muss       Weil sich die Beteiligten nicht eini-
                                                          nach Auskunft des Infodienstes           gen konnten, mussten sich zwei Ge-
                                                          Recht und Steuern der LBS Rück-          richtsinstanzen damit befassen.
                                                          sprache mit den Mietern halten.
                                                                                                   Das Urteil: Eine Kammer des Land-
                                                          Landgericht Stuttgart –                  gerichts Stuttgart schlug sich auf
                                                          Aktenzeichen 13 S 154/14                 die Seite der Mieterin. Bei der Be-
                                                                                                   seitigung von Mängeln sei der Ver-
                                                          Der Fall: Der Teppichboden einer ver-    mieter verpflichtet, möglichst den
                                                          mieteten Wohnung – in Flur, Schlaf-,     ursprünglichen Zustand der Mietsa-
                                                          Wohn- und Kinderzimmer – war be-         che wiederherzustellen. Der Wech-
                                                          reits über 17 Jahre alt und nicht mehr   sel von Teppich zu Laminat stelle
                                                          besonders ansehnlich. Er musste all-     „eine wesentliche Abweichung vom
                                                          mählich ersetzt werden. Darüber wa-      bisherigen Zustand“ dar, hieß es in
                                                          ren sich beide Parteien einig. Aller-    der Urteilsbegründung. Das subjek-
                                                          dings gab es Meinungsunterschiede        tive Wohngefühl verändere sich da-
                    Wenn der abgenutzte Bodenbelag        in der Frage, wie denn der neue Bo-      durch, weswegen die Mieterin ein
                    in einer Mietwohnung ausgetauscht     denbelag beschaffen sein sollte. Der     berechtigtes Interesse an dieser
                    werden soll, dann kann sich der Ei-   Eigentümer hätte einen Laminatbo-        Frage habe und in die Entscheidung
                    gentümer nicht ohne weiteres für      den bevorzugt, die Mieterin bestand      einbezogen werden müsse.

                                                                                        Quelle: Infodienst
                                                                                        Recht und Steuern der LBS

                                                          Keine Mieterhöhung
                                                          Energetisch saniert und gleichzeitig
                                                          das Gegenteil getan
                                                          Amtsgericht Berlin-Charlottenburg –      Das Urteil: Wenn eine energeti-
                                                          Aktenzeichen 202 C 374/17                sche Sanierung durch gegenteilige
                                                                                                   Maßnahmen aufgehoben werde,
                                                          Der Fall: Ein Vermieter hatte den        rechtfertige das keine Mieterhö-
                                                          Fußboden des Dachbodens däm-             hung, entschied das Amtsgericht.
                                                          men lassen, was als energiespa-          „Ohne einen vollständigen Vor-
                    Im Prinzip hat der Gesetzgeber        rende Maßnahme zu verstehen              trag“ des Eigentümers, welche Ar-
                    vorgesehen, dass Immobilienei-        war. Die monatliche Mieterhöhung         beiten genau ausgeführt worden
                    gentümer die Kosten für die ener-     sollte rund 25 Euro betragen, was        seien und wie das insgesamt zu ei-
                    getische Sanierung eines Objekts      die Mieterin allerdings verweiger-       ner Einsparung geführt habe, seien
                    auf die Mieter umlegen können.        te. Sie wies darauf hin, dass gleich-    die Voraussetzungen für eine Um-
                    Es gibt aber laut Infodienst Recht    zeitig andere Arbeiten stattgefun-       lage nicht zu prüfen und sie könne
                    und Steuern der LBS auch Ausnah-      den hätten (Umwandlung des bis-          deswegen nicht genehmigt wer-
                    men – zum Beispiel dann, wenn die     lang geschlossenen Dachs in eine         den, hieß es im Urteil.
                    durchgeführten Energiesparmaß-        belüftete Dachkonstruktion), wel-
                    nahmen mit anderen Umbauten           che die Vorzüge der Energieein-
                    einhergehen, die das Gegenteil be-    sparung wieder zunichtegemacht
                    wirken.                               hätten.

16   mieterschutz   3 / 2020
MIETE UND MIETRECHT

Jalousien gingen verloren
Nach einer Fassadendämmung stritten Mieter und Eigentümer
Außenjalousien an den Fenstern          beiten brachten es mit sich, dass eine
werden von vielen Menschen ge-          bis dahin vorhandene Außenjalousie
schätzt, weil sie einen wirksamen       wegfiel. Der Mieter war der Meinung,
Licht- und Lärmschutz darstellen.       das müsse er nicht hinnehmen. Er for-
Doch wenn sie im Zuge einer Fassa-      derte eine nachträgliche Anbringung
dendämmung wegfallen, stellt das        von Jalousien, um den vorherigen Zu-
für Mieter nach Auskunft des Info-      stand wiederherzustellen.
dienstes Recht und Steuer der LBS
grundsätzlich keine unzumutbare         Das Urteil: Die vorgenommene Mo-
Härte dar. Allerdings kann es erfor-    dernisierungsmaßnahme sei vom
derlich sein, als Ausgleich Innenja-    Mieter zu dulden gewesen, stellte
lousien anzubringen.                    das Landgericht Düsseldorf fest. Er
                                        habe sich dagegen auch gar nicht
Landgericht Düsseldorf –                gewehrt. Insofern gehe es nur um
Aktenzeichen 23 S 241/13                die Frage, ob ein Anspruch auf ei-
                                        nen Ersatz der Jalousien bestehe.
Der Fall: Manchmal gibt es im Zusam-    Grundsätzlich sei das nicht gegeben,
menleben von Immobilieneigentü-         zumal dafür ein erheblicher techni-      ation Abhilfe schaffen und den ur-
mern und ihren Mietern kollidierende    scher Aufwand nötig sei. Allerdings      sprünglichen Zustand annähernd
Interessen. Das war so, als ein Ver-    könne die Mietsache mit dem Weg-         wiederherstellen. Der Mieter habe
mieter eine an sich vom Staat gewoll-   fall der Jalousien mangelhaft sein,      daher aufgrund des Wegfalls des
te Wärmedämmfassade an seinem           weil nun plötzlich kein Sicht- und       zuvor durch die Außenrollläden be-
Haus anbringen ließ, um Energieko-      Sonnenschutz mehr gegeben sei. In-       wirkten Sicht- und Sonnenschutzes
sten einzusparen. Die Sanierungsar-     nenjalousien könnten in dieser Situ-     Anspruch auf Schadenersatz.

Ärger um die Mülltonne
Mieter hatten nicht sauber getrennt
und mussten deswegen zahlen
Es gibt wohl kaum Wohnanlagen,          gemeinschaft. Immer fanden sich
in denen es nicht gelegentlich zum      falsch eingeworfene Reststoffe, so
Streit um die Mülltrennung kommt.       dass der Inhalt der Tonnen kontrol-
Manche Menschen wollen sich ein-        liert und nachsortiert werden muss-
fach nicht daran gewöhnen, dass sie     te. Die Kosten dafür legten die Ver-
ihren Abfall nicht wahllos auf alle     mieter als Betriebskosten um – und
vorhandenen Tonnen verteilen dür-       stießen auf den Widerstand derer,
fen. Doch laut Infodienst Recht und     die die Umlage bezahlen sollten. Sie
Steuern der LBS sollte man sich als     waren der Meinung, dafür müssten
Mieter hüten, die Regel allzu offen-    die Eigentümer aufkommen.
kundig zu missachten, denn dann                                                  des Sortierens unterrichtet worden.
kann es teuer werden.                   Das Urteil: Das zuständige Amts-         Nachdem das nicht fruchtete, seien
                                        gericht entschied klar zu Gunsten        Kontrollen und Nachsortieren durch
Amtsgericht Frankenthal –               der Vermieter. Sie hätten im Vorfeld     Dritte angemessen gewesen. Eine
Aktenzeichen 3a C 288/18                „hinreichende Bemühungen ent-            ordnungsgemäße Mülltrennung, so
                                        faltet, um eine bessere Wertstoff-       hieß es im Urteil, entspreche „den
Der Fall: Es klappte einfach nicht      trennung zu erreichen“. Unter ande-      Vorstellungen und Wünschen des
mit der Mülltrennung in einer Haus-     rem seien die Mieter über die Regeln     Großteils der Mieterschaft“.

                                                                                                              3 / 2020   mieterschutz   17
BERLINER GERICHTE

                      Aktuelle Rechtsprechung
In dieser Rubrik
                      aus Berlin
  berichten wir

  über aktuelle

      Urteile der

         Berliner       ±                                      kungen sozialer, selbst familiä-
                                                               rer Kontakte, die massiven Grund-
                                                               rechtseingriffe, die Unsicherheit
       Gerichte.                                               über den Umfang polizeilich über-
                      Räumungsfrist,                           wachter Ausgangsbeschränkungen
   Die Symbole                                                 (vgl. nur § 14 SARS-CoV-2-Eindäm-
                      Nutzungsentschädigung                    mungsmaßnahmeverordnung Ber-
      zeigen an,                                               lin) sowie die diese Einschränkun-
                      Leitsatz                                 gen rechtfertigende einzigartige
      ob sie sich                                              lebensbedrohende Gefahrenlage
                      Es ist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO allen-     waren für niemanden vorhersehbar.
     positiv oder     falls dann gerechtfertigt, die Räu-      Es sind massiv veränderte Umstän-

negativ auf die
                      mungsfristgewährung unter die Be-
                      dingung der Leistung der Nutzungs-
                      entschädigung zu stellen, wenn
                                                               de, die sowohl die Wohnungssuche
                                                               als auch – bei Erfolg – einen Umzug
                                                               jedenfalls im zeitlichen Zusammen-
                                                                                                      +
 Mieterinteres-       zum Zeitpunkt der Bewilligungsent-       hang mit der gewährten Räumungs-
                      scheidung die berechtigte Besorgnis      frist erschweren bzw. ausschlie-      Räumungsfrist,
sen auswirken.        der unterbleibenden oder jedenfalls      ßen.
                      nicht rechtzeitigen oder vollständi-                                           Ersatzwohnraum
                      gen Leistung der Nutzungsentschä-        LG Berlin, Beschluss vom 3.4.2020 –
                      digung durch den Räumungsschuld-         65 S 205/19, zitiert nach juris       Leitsatz
                      ner besteht.
                                                                                                     1. Anders als eine Räumungs-
                      LG Berlin, Beschuss vom 12.5.2020 –
                      67 T 38/20, zitiert nach juris            +                                    frist nach § 721 ZPO soll die Norm
                                                                                                     des § 574 Abs. 2 BGB nicht bloß ei-
                                                                                                     ner Obdachlosigkeit vorbeugen, son-
                                                                                                     dern Mieter auch vor anderen Här-

                        +                                      Verjährung,
                                                               Höchstfrist
                                                                                                     ten bewahren. In der Regel können
                                                                                                     auch Geschäftsunfähige einen na-
                                                                                                     türlichen Willen bilden und selbst
                                                                                                     entscheiden, ob sie lieber in einer
                      Räumungsfrist,                           Leitsatz                              betreuten Einrichtung, oder gemein-
                                                                                                     sam in einer Mietwohnung leben
                      SARS-CoV-2 (I)                           Entsprechend seiner Überschrift       möchten. Der für Wohnungsange-
                                                               regelt § 199 BGB nicht nur den        legenheiten bestellte Betreuer darf
                      Orientierungssatz                        „Beginn der regelmäßigen Verjäh-      sich über einen solchen Wunsch
                                                               rungsfrist“, sondern darüber hinaus   nicht nach eigenem Gutdünken hin-
                      § 721 ZPO trägt dem aus dem Rechts-      besondere „Verjährungshöchstfris-     wegsetzen, sondern wird prüfen
                      staatsprinzip     abgeleiteten,    die   ten“, die gerade unabhängig von       müssen, ob er mit den wohlverstan-
                      Zwangsvollstreckung beschränken-         dem Beginn der Verjährung Gel-        denen Interessen der Betreuten ver-
                      den Übermaßverbot Rechnung, das          tung beanspruchen und sich auch       einbar ist und wie er ihn umsetzen
                      nicht erst verletzt ist, wenn der Mie-   gegenüber der für bestimmte miet-     kann.
                      ter obdachlos wird, sondern bereits      rechtliche Ansprüche in § 548
                      dann, wenn zumutbarer Ersatzwohn-        BGB besonders geregelten Verjäh-      2. Soweit es um die letztlich
                      raum für ihn nicht verfügbar ist. …      rung durchsetzen.                     auf § 242 BGB beruhende Versa-
                                                                                                     gung einer Berufung auf einen Här-
                      Die in der Geschichte der Bundes-        LG Berlin, Urteil vom 11.3.2020 –     tegrund als missbräuchlich geht,
                      republik beispiellosen Beschrän-         64 S 51/19, zitiert nach juris        kann zur Beantwortung der Frage,

18     mieterschutz   3 / 2020
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