Tätigkeitsbericht 2019 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich - LK OÖ
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Tätigkeitsbericht 2019 Landwirtschaftskammer Oberösterreich www.ooe.lko.at LK OÖ LK OÖ LK OÖ LK OÖ stock.adobe.com/lovelyday12
Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................................................... 3 Agrarpolitik: Bauernjahr 2019 .................................................................................................................... 4 Vollversammlungen – Das Bauernparlament 2019 .................................................................................. 15 Interessenvertretung ............................................................................................................................... 16 Ausgleichszahlungen und Förderungen 2019 .......................................................................................... 20 Bildung und Beratung: Beratungsförderung 2017–2021 ......................................................................... 22 LFI – Ländliches Fortbildungsinstitut ....................................................................................................... 54 LFA – Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ............................................................................................ 57 Betriebsberatung, LK Unternehmerservice ....................................................................................... 23, 24 Arbeitskreise, Bauberatung ..................................................................................................................... 25 Rechtsberatung ....................................................................................................................................... 31 Lebensmittel und Erwerbskombination................................................................................................... 25 Urlaub am Bauernhof ................................................................................................................ 28 Biologischer Landbau, Landjugend ........................................................................................... 30 Bäuerinnen................................................................................................................................ 30 Übersicht über die Produktionsbereiche: Rinderhaltung, Fütterungsberatung .......................................................................................... 34 Mahl- und Mischgenossenschaften in Oberösterreich ............................................................. 36 Milchleistungsprüfung ...............................................................................................................36 Schlachtkörperklassifizierung.....................................................................................................37 Schweinehaltung ...................................................................................................................... 37 Schaf-/Ziegenhaltung ................................................................................................................ 38 Geflügelwirtschaft .................................................................................................................... 39 Pferdezucht und Pferdewirtschaft ............................................................................................ 40 Teichwirtschaft ......................................................................................................................... 40 Landwirtschaftliche Wildhaltung............................................................................................... 40 Pflanzenbau .............................................................................................................................. 41 Biologischer Lanbau.................................................................................................................. 28 Forst und Bioenergie ................................................................................................................ 47 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................................ 58 Aus dem Land – Initiativen und Projekte ................................................................................................. 61 Leistungsbilanz zur Kammerarbeit ........................................................................................................... 66 Service und Organisation......................................................................................................................... 68 Aufbau und Organisation – Bundes- | Landes- | Bezirks- und Gemeindeebene ....................................... 70 Mitglieder der Vollversammlung.............................................................................................................. 71 LK-Bezirksbauernkammern | Beratungsstellen für Tierproduktion........................................................... 72 Impressum ...............................................................................................................................................74
Vorwort Herausforderungen gemeinsam meistern Die Aussage, das Jahr 2019 sei herausfordernd derlichen Anpassungsmaßnahmen zu schaffen? gewesen, wird manchen noch als eine Untertrei- Wie werden die neuen Vorgaben ab 2021 ausse- bung vorkommen. Auf Schneedruckschäden im hen und wie gestaltet sich die Übergangszeit? Forst folgten vielerorts Hitzetage und Borken- All diese Fragen bedürfen weiterhin intensiver käferkalamitäten. In manchen Regionen sorgte Verhandlungen und werden von der Landwirt- die explosionsartige Ausbreitung des Mai- und schaftskammer konsequent begleitet, um best- Junikäfers für Ausfälle im Grünland. Laufend möglich informieren und beraten zu können. ringen wir als Bauernvertretung um praktikable gesetzliche Auflagen und die notwendige Wert- Die großen Herausforderungen und Fragen be- schätzung und Anerkennung der Gesellschaft dürfen weiterer Verhandlungen und werden erst für die vielfältigen Leistungen der Landwirt- im Jahr 2020 geklärt werden können. So wird es LAbg. Michaela Langer- schaft – sei es das Produzieren hochwertiger Le- für die Gemeinsame Agrarpolitik ein Übergangs- Weninger, Präsidentin bensmittel oder die Pflege der Kulturlandschaft jahr, womöglich auch zwei geben müssen. An der und der gelebte Klimaschutz. Gestaltung des Nationalen GAP-Strategieplans und den entsprechenden Programmen wird be- Ernteerträge großteils zufriedenstellend reits intensivst gearbeitet, um wichtige Förder- Trotz schwieriger Bedingungen konnten 2019 maßnahmen oder das Agrarumweltprogramm gute Ernteergebnisse eingefahren werden: Die optimal zu konzipieren und nationale Spielräu- Ernteerträge beim Mais, der flächenmäßig wich- me in der Agrarpolitik bestmöglich zu nutzen. tigsten Ackerkultur, waren in Oberösterreich Auf nationaler Ebene setzt sich die LK Oberös- durchaus zufriedenstellend. Die guten Humusge- terreich weiterhin dafür ein, Entlastungen für die halte der Böden konnten ungünstige Witterungs- Bauernschaft sowohl im Bereich Steuern, Sozi- bedingungen abfedern. Auch bei der Zucker- alversicherung oder der Betriebsentwicklung rübe und Soja war ein gutes Ertragsniveau zu konsequent voranzutreiben und umzusetzen. verzeichnen. Das Ernteergebnis und die Sorten- entwicklung bei Soja als wichtigem Eiweißliefe- Herzlichen Dank rant stimmen für die Zukunft optimistisch. Der Unsere besondere Anerkennung gilt den Bäu- heiße und teilweise trockene Sommer erforderte erinnen und Bauern sowie den Grundbesitzern Mag. Karl Dietachmair erhöhten Bewässerungsbedarf bei Gemüse. Die für die im Jahr 2019 teils unter sehr schwierigen Kammerdirektor Erträge waren aber insgesamt zufriedenstellend. Bedingungen geleistete Arbeit. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Arbeit in der Landwirtschafts- Neue Regierung, neue EU-Vertreter und kammer ist das intensive Zusammenwirken der wichtige Weichenstellungen gewählten Funktionärinnen und Funktionäre in Für einige Unsicherheit sorgte der innerösterrei- der Selbstverwaltung sowie aller Mitarbeiterin- chische Regierungswechsel und auf EU-Ebene nen und Mitarbeiter. Ein ganz besonderer Dank ließen die Neuwahl des Europäischen Parla- gilt unseren öffentlichen Geldgebern, insbe- ments, die Neubestellung der Europäischen sondere dem Agrarresort des Landes OÖ sowie Kommission und die Turbulenzen rund um den dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Re- Brexit die Verhandlungen für eine neue mehrjäh- gionen und Tourismus und der EU. Mit diesen rige Finanzperiode und die Gemeinsame Agrar- Beiträgen konnte den Kammermitgliedern auch politik auf der Stelle treten. Im letzten Quartal im abgelaufenen Jahr wieder ein umfassendes des Jahres warfen die durch das EU-Bio-Audit Leistungsangebot bereitgestellt werden und blei- notwendigen Anpassungen für viehhaltende ben wir auch weiterhin Ihr starker Partner in der Betriebe existenzielle Fragen auf: Sind die erfor- Interessensvertretung, Bildung und Beratung! Mag. Karl Dietachmair LAbg. Michaela Langer-Weninger Kammerdirektor Präsidentin |3
Agrarpolitik Bauernjahr 2019: Licht und Schatten sowie viele Baustellen zum Jahresende Das Jahr 2019 war in der OÖ Land- und Forstwirt- Getreideernte weitgehend stabil schaft erneut von Witterungsextremen geprägt. Bei der vergangenen Getreideernte konnten trotz Die heimische Landwirtschaft ist damit als ers- der Wetterextreme in Oberösterreich durchaus ter hauptbetroffener Sektor mit dem nachhal- stabile und zufriedenstellende Erträge erzielt wer- tigen Klimawandel negativ konfrontiert. Hohe den. Auch bei klimatisch schwierigen Bedingun- Niederschlagsdefizite und extreme Hitze führten gen ist die OÖ Landwirtschaft in der Lage, stabile insbesondere in der Forstwirtschaft zu einem Ernten einzubringen. Bei der Sojaernte konnte ös- neuerlichen intensiven Auftreten des Borkenkä- terreichweit mit einer Gesamtmenge von 215.000 fers sowie auf dem Grünland regional zu einem Tonnen erstmals die magische Grenze von Ernte trotz schwieriger Massenauftreten des Engerlings von Mai- und 200.000 Tonnen überschritten werden. Österreich Bedingungen zufrieden- Junikäfer. Die wichtigsten Kulturen im Acker- ist damit bei der Forcierung der Eiweißstrategie stellend. bau sind trotz der Juni-Dürre mit den Wetterex- zur Produktion heimischer Eiweißfuttermittel auf tremen wesentlich besser zurechtgekommen, einem sehr guten Weg. 50.000 Tonnen Sojaboh- sodass Getreide, Mais und Soja überwiegend nen wurden alleine in Oberösterreich geerntet. zufriedenstellende Ertragsergebnisse brachten. Weniger zufriedenstellend war jedoch im Jahr Gleichzeitig haben die politischen Turbulenzen 2019 die Marktentwicklung. Die Preise für die des vergangenen Jahres sowohl auf europäi- wichtigsten Getreidearten standen anhaltend un- scher als auch auf nationaler Ebene erneut die ter Druck. Massive Ertragsverluste verzeichnete hohe Politikabhängigkeit der Landwirtschaft vor im vergangenen Jahr die Ernte auf dem Grünland, Augen geführt. Das Jahr 2019 hinterlässt daher sodass insbesondere viehhaltende Betriebe er- eine Reihe offener agrarpolitischer Baustellen neut mit einer massiv angespannten Grundfutter- wie kaum in einem anderen Jahr zuvor. versorgung (Silagen und Heu) konfrontiert waren. LK OÖ 4|
Agrarpolitik Unterschiedliche Marktentwicklung in der Tierproduktion Auch die Rindfleischpreise standen im vergan- genen Jahr anhaltend unter Druck. Eine wesent- liche Ursache dafür ist der anstehende Brexit. Insbesondere Irland hat 2019 mit seinen hohen Rindfleischexporten alternative Absatzmög- lichkeiten zu Großbritannien auf dem EU-Bin- nenmarkt gesucht. Auch der Zuchtrindermarkt war aufgrund weiter fehlender Absatzmöglich- keiten in die Türkei stark rückläufig, sodass die Erlöse im Drittlandexport mit ca. 1.500 Euro pro Stück deutlich unter den Vorjahresniveaus zu liegen kamen. Gänzlich anders verlief die Entwicklung am Schweinemarkt. Die „Schock- wellen“, die die Afrikanische Schweinepest am Fleischmarkt in China ausgelöst hat, haben nun auch die EU erreicht, wenngleich hier in einem durchaus positiven Sinn für die Schweinehalter. Die enorme Nachfrage aus China hat den Fer- kel- und Mastschweinepreis gegen Jahresende nachhaltig nach oben gezogen. Am Milchmarkt lagen die EU-weiten Anlieferungen im vergan- genen Jahr erneut über dem Vorjahresniveau, sodass hier die Preise ebenfalls anhaltend unter Druck standen. Schwierige Situation in der Forstwirtschaft Die Schneebruchschäden in den ersten Mona- ten des vergangenen Jahres sowie das massive Borkenkäferauftreten im Frühjahr und Sommer haben am Holzmarkt zu einer dramatisch ange- spannten Situation geführt. Alleine in Oberöster- reich sind so 2019 ca. 950.000 Festmeter Schnee- bruch-Schadholz und ca. 1 bis 1,2 Millionen Festmeter Borkenkäfer-Schadholz angefallen. LK OÖ Erst gegen Jahresende haben sich hier die Preise auf einem extrem niedrigen Niveau stabilisiert. Erster Teil der Steuerreform umgesetzt bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich. Das ursprünglich in den ersten Monaten des Bisher konnte die Option zur Regelbesteuerung vergangenen Jahres vereinbarte Steuerreform- bei der Umsatzsteuer nur bis zum Ende des je- paket sah für die Land- und Forstwirtschaft eine weiligen Kalenderjahres ausgeübt werden. Für gesamte Entlastung von 120 Millionen Euro vor. die betroffenen Betriebe steht damit eine länge- Diese konnte nach dem Scheitern der alten re Frist und damit bessere Entscheidungsgrund- Bundesregierung nicht mehr im Parlament be- lage für die Umsatzsteueroption zur Verfügung. schlossen werden. Für die Landwirtschaft war Auch das seit einem VwGH-Urteil offene Prob- Entlastungsmaßnah- es erfreulich, dass zumindest die erste Etappe lem der Umsatzbesteuerung bei der Übergabe men werden umgesetzt. der vorgesehenen Steuerentlastungsmaßnah- pauschalierter Betriebe wurde mit dem Steu- men auf den Weg gebracht werden konnte. Mit erreformbeschluss gelöst und brachte damit einem am 19. September 2019 im Parlament be- rechtliche Sicherheit: So wie früher gilt die Über- schlossenen Initiativantrag wurde eine Senkung tragung umsatzsteuerpauschalierter land- und des Beitragssatzes in der bäuerlichen Kranken- forstwirtschaftlicher Betriebe künftig wieder als versicherung um 0,85 Prozentpunkte (7,65 auf nicht steuerbarer Vorgang. Die Landwirtschafts- 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage) mit einem kammer drängt weiterhin darauf, dass die im Entlastungsvolumen von bundesweit 24,3 Millio- neuen Regierungsprogramm vorgesehenen Ent- nen Euro beschlossen. Zudem sind Anträge zur lastungen für die Landwirtschaft rasch umgesetzt Umsatzsteueroption bäuerlicher Betriebe künftig werden. |5
Agrarpolitik Weitere Entlastungen für Kleinbetriebe Steuerliche Lockerungen für dringend erforderlich Betriebsentwicklungsschritte unverzichtbar Viele kleine bäuerliche Betriebe, insbesondere Im Jahr 2014 wurde die Umsatzgrenze für die Nebenerwerbsbetriebe, können ihre Sozialversi- Buchführungspflicht von land- und forstwirt- cherungsbeiträge oft nicht mehr aus den Einkünf- schaftlichen Betrieben von 400.000 Euro auf ten der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. 550.000 Euro angehoben. Die land- und forst- Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundla- wirtschaftliche Einheitswertgrenze für die Buch- ge bei der pauschalen Beitragsberechnung und führungspflicht blieb damals mit 150.000 Euro einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage unverändert. Im Zuge notwendiger Betriebsent- sowie einem dreiprozentigen Aufschlag bei der wicklungsschritte zur Sicherung eines entspre- SV-Beitragsgrundlagenoption sind bisher Klein- chenden Familieneinkommens stoßen zuneh- betriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung mend mehr bäuerliche Betriebe an diese Grenzen konfrontiert. Die Landwirtschaftskammer for- zur Buchführungspflicht. Insbesondere die bis- derte daher schon länger eine Angleichung der herige Einheitswertgrenze ist in vielen Bereichen Zähes Ringen um Mindestbeitragsgrundlagen in der Krankenversi- nicht mehr sachgerecht. Auch in keinem anderen Agrarbudget auf EU- cherung mit den Regelungen der gewerblichen Zweig der Wirtschaft gibt es eine derartige Be- Ebene. Sozialversicherung. Auch im Hinblick auf die grenzung. Die Landwirtschaftskammer fordert erfolgte Fusion der bäuerlichen Sozialversiche- daher eine gänzliche Streichung der bisherigen rung mit der gewerblichen Sozialversicherung Einheitswertgrenze. Zudem soll die umsatzab- zur SVS soll die Mindestbeitragsgrundlage auf hängige Buchführungsgrenze auch für land- und das Niveau der ASVG-Mindestbeitragsgrundla- forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 Euro an- ge von aktuell 460,66 Euro abgesenkt werden. gehoben werden. Damit könnte ein wesentlicher Im pauschalen System würde das eine Absen- Schritt zur Stärkung der klein- und mittelbäuer- kung der bisherigen Mindestbeitragsgrundlage lich strukturierten heimischen Landwirtschaft von 4.100 Euro auf künftig 2.200 Euro Einheits- im EU-weiten Wettbewerb gesetzt werden. Auch wert bedeuten. Von dieser Entlastung würden diese Forderungen wurden vollinhaltlich ins neue in Oberösterreich ca. 5.000 Klein- und Kleinst- Regierungsprogramm übernommen. betriebe mit bis zu 347 Euro jährlich profitieren. Gleichzeitig soll die KV-Mindestbeitragsgrund- GAP: Agrarbudget als Hauptknackpunkt lage in der Sozialversicherungsoption ebenfalls Während im Zuge der österreichischen Präsi- auf dieses Niveau abgesenkt werden. In der Bei- dentschaft im zweiten Halbjahr 2018 wesent- tragsgrundlagenoption könnten in Oberöster- liche Verhandlungsfortschritte zur Gemein- reich aktuell ca. 1.400 Betriebe mit einer jährli- samen Agrarpolitik erzielt werden konnten, chen Ersparnis von bis zu 1.055 Euro profitieren. trat man im vergangenen Jahr – wohl auch Damit könnte die SV-Beitragsgrundlagenoption aufgrund der umfassenden Brexit-Probleme, in Zukunft auch für klein- und kleinstbäuerliche der erfolgten Neuwahl des Europäischen Par- Betriebe zu einer wirklichen Alternative für die lamentes und der anstehenden Neubestellung Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der EU-Kommission im Herbst – weitgehend auf Basis einer realistischen Einkommensgrund- auf der Stelle. Es zeichnete sich daher ab, lage werden. Die nachhaltig vorgetragenen For- dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik mit derungen der bäuerlichen Berufsvertretung aus ein- bis zweijähriger Verspätung in Kraft tre- diesem Bereich haben Eingang in das neue Re- ten wird und die Landwirtschaft neuerlich mit gierungsprogramm gefunden. ein bis zwei Übergangsjahren bei den Direkt- und Ausgleichszahlungen sowie einer damit verbundenen Rechtsunsicherheit konfrontiert sein wird. Während dieser Übergangszeit sol- len bisherige Programme mit der Finanzierung aus dem neuen mehrjährigen EU-Finanzrah- men fortgesetzt werden. Seitens der EU-Kom- mission wurden Ende Oktober entsprechende Verordnungsvorschläge für ein Übergangsjahr vorgelegt. Im Mittelpunkt der Diskussionen auf EU-Ebene stand weiterhin vor allem das Thema der künftigen Agrarfinanzierung. Der EU-Kom- missionsvorschlag sieht ein Budget in der Höhe von 1,11 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung (Bruttonationaleinkommen) vor, die Positionen stock.adobe.com/pe3check der Mitgliedsländer im Rat lagen in einer Band- 6|
Agrarpolitik breite von 1 bis 1,3 Prozent der Wirtschaftsleis- tet. Die Landwirtschaftskammer forderte, dass tung. Das Lager der Nettozahlerländer (insbe- wesentliche Eckpunkte wie die Sicherstellung sondere Dänemark, Schweden, Niederlande, der nationalen Kofinanzierung, die Absicherung aber auch Deutschland und Österreich) fordert des Agrarumweltprogrammes ÖPUL sowie der ein Prozent der Wirtschaftsleistung, das Lager Bergbauern-, Bio-, Investitions- und Jungland- der Nettoempfänger (insbesondere Portugal, wirteförderung in das neue Regierungspro- Neue grüne Architek- Griechenland und osteuropäische Länder) for- gramm aufgenommen werden. tur der GAP. dert 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung. Auch das Europäische Parlament will eine Budgeter- Umsetzung für bäuerliche Betriebe machbar höhung auf 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung und praxistauglich gestalten und generell keine Kürzungen im Agrarbudget. Es geht hier darum, Einstiegsvoraussetzungen Auf Basis des EU-Kommissionsvorschlages und Auflagen für die Gewährung von Direktzah- würden sich für die österreichische Landwirt- lungen so zu gestalten, dass diese auch für den schaft bei den Direktzahlungen der ersten Säule typischen klein- und mittelbäuerlichen Betrieb eine Kürzung um etwa vier Prozent (von 692,3 machbar sind. Dies betrifft insbesondere Um- auf 664,8 Millionen Euro) und bei den Zahlungen weltauflagen und administrative Anforderungen für die Ländliche Entwicklung (Agrarumwelt- als Einstiegsvoraussetzungen für die Gewährung programm, Bergbauernförderung, Investitions- von Direkt- und Ausgleichszahlungen im Rahmen förderung, Existenzgründungsbeihilfen usw.) der sogenannten „Konditionalität“. Von der Land- sogar eine Kürzung um 15 Prozent (auf 480,5 wirtschaftskammer kritisiert werden insbesonde- Millionen Euro an EU-Mitteln) ergeben. Insbe- re das vorgeschlagene Betriebsnachhaltigkeitsin- sondere in der zweiten Säule der Gemeinsamen strument für Nährstoffe (Nährstoffbilanzierung), Agrarpolitik würden die Kürzungen einen dra- das geplante Verbot vegetationsloser Böden und matischen Einschnitt in bisher erfolgreich um- der geplante Mindestanteil an Landschaftsele- gesetzte Programme bedeuten. Der Beschluss menten. Es ist für die Bauernschaft nicht akzepta- über den anstehenden neuen EU-Finanzrahmen bel, dass einerseits die Auflagen für die Betriebe 2021 bis 2027 erfordert letztendlich eine Ein- wesentlich erhöht und andererseits die für die stimmigkeit im Rat (auf Ebene der Staats- und Bauern vorgesehenen Finanzmittel massiv ge- Regierungschefs) sowie eine mehrheitliche Zu- kürzt werden sollen. Die Landwirtschaftskammer Strategiepläne für ers- stimmung im EU-Parlament. drängt vielmehr auf die vollständige Fortsetzung te und zweite Säule und den weiteren Ausbau von freiwilligen Agrar- der GAP. Strategiepläne als neues Kernelement der GAP umweltmaßnahmen. Diese erfahren sowohl in Der EU-Kommissionsvorschlag sieht für die der Bauernschaft als auch bei Umweltorganisa- Gemeinsame Agrarpolitik mit den sogenannten tionen und in der Gesellschaft eine hohe Wert- nationalen Strategieplänen ein neues Instru- schätzung. Es ist unverständlich, dass gerade ment der Umsetzung vor. Bisher waren auf na- hier Einschnitte und Kürzungen vorgenommen tionaler Ebene nur die Maßnahmen der zweiten werden sollen. Ein weiterhin massiver Kritikpunkt Säule zu programmieren (Programme zur Länd- in der Bauernschaft sind die bestehenden Rege- lichen Entwicklung). Künftig sind in den natio- lungen zur Dauergrünlandwerdung. Ackerflä- nalen Strategieplänen sowohl die Maßnahmen chen mit zB Wechselwiesen bzw. Feldgras- oder der ersten als auch der zweiten Säule der Ge- Kleegrasbeständen müssen spätestens nach meinsamen Agrarpolitik in ein gemeinsames fünf Jahren umgebrochen werden, damit sie Programm zu fassen. Vorerst war noch offen, nicht zu Dauergrünland werden. Diese Regelung welche Spielräume hier tatsächlich bestehen, ist letztendlich auch umweltpolitisch kontrapro- da von der EU einerseits weiterhin Mindest- duktiv, da sie dazu führt, dass derartige Flächen vorgaben definiert werden und andererseits praktisch in jedem Fall nach fünf Jahren umge- die nationalen Strategiepläne von der Europä- brochen werden um nicht zu Dauergrünland zu ischen Kommission zu genehmigen sind. Hier werden. Diese Maßnahme ist mittlerweile auch gibt es einen gewissen Spagat, wobei es dar- in der Abwicklung äußerst kompliziert und führt um geht, einerseits für mehr Flexibilität bei den vor allem zu einer zusätzlichen Mineralisierung Mitgliedsstaaten zu sorgen, andererseits aber organischer Substanz mit der entsprechenden auch die Gemeinsamkeit der Agrarpolitik nicht CO2-Freisetzung. in Frage zu stellen. Vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wurden im ver- Capping und Degression EU-weit umsetzen gangenen Jahr die erforderlichen Strukturen für Die Landwirtschaftskammer bekennt sich zu be- die Erstellung des nationalen Strategieplanes triebsbezogenen Obergrenzen bei den Direkt- aufgebaut und für die Programmerarbeitung im zahlungen durch Degression und Capping, for- Herbst insgesamt 14 Arbeitsgruppen eingerich- dert aber eine EU-weit einheitliche Umsetzung |7
Agrarpolitik stock.adobe.com/Delphimages dieser Obergrenzen und eine EU-weite Umver- 2019 sofort zu einem EU-Drittland wird. Im Han- teilung der dadurch einbehaltenen Finanzmittel. del wären damit die WTO-Regelungen mit den Im Zuge der Diskussionen auf EU-Ebene zeich- höchstmöglichen Zollsätzen sowie zwingende nete sich allerdings ab, dass selbst das von der Veterinärkontrollen wirksam geworden, wofür EU vorgeschlagene Modell in größeren EU-Mit- auf beiden Seiten die erforderlichen administ- gliedsländern weiterhin auf Ablehnung stößt. rativen Kapazitäten gefehlt hätten. Am verblei- Bei diesen Überlegungen haben vor allem die benden EU-Binnenmarkt für Agrarprodukte und bäuerlichen Familienbetriebe als tragende Säu- Lebensmittel wäre so kurzfristig ein massiver le der EU-Landwirtschaft im Mittelpunkt zu ste- Mengen- und Preisdruck mit erheblichen Schä- hen. Aufgrund fehlender Entscheidungen auf den für die Gesamtwirtschaft entstanden. Auf- Brexit als „unendli- EU-Ebene wurde bereits im vergangenen Jahr grund der fehlenden Ratifizierung des EU-Aus- che Geschichte“. klar, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik trittsabkommens gewährte der Europäische Rat nicht mit dem geplanten Beginn des Jahres am 10. April 2019 dem Vereinigten Königreich 2021 in Kraft treten wird. Die EU-Verhandlungen nochmals einen Aufschub des EU-Austrittes, werden daher erst im Laufe des Jahres 2020 in um damit einen ungeregelten harten Brexit zu die entscheidende Phase und damit zu einem vermeiden. Die Frist wurde bis 31. Oktober 2019 Abschluss kommen. Erst nach Vorliegen aller verlängert. Gleichzeitig bereitete die Europäi- EU-Rechtsgrundlagen können die nationalen sche Kommission die Wirtschaftssektoren in der Strategiepläne fertiggestellt und bei der EU zur EU, darunter auch die Landwirtschaft, mit mög- Notifizierung eingereicht werden. lichen Hilfen und administrativen Vorkehrun- gen auf die Brexit-Folgen vor. Zur Vorbereitung Mehrfache Verschiebung des Brexit der Exporteure in der EU hat die Kommission in Die fortdauernde britische Ablehnung des ihrer Marktzugangsdatenbank detaillierte Infor- EU-Austrittsvertrages und der damit drohende mationen über die Regeln veröffentlicht, die das harte Brexit stellten im abgelaufenen Jahr für Vereinigte Königreich für seine Einfuhren aus die EU-Agrarmärkte und die EU-Landwirtschaft der EU im Falle eines harten Brexits anwenden ein äußerst bedrohliches Krisenszenario dar. würde. Das Vereinigte Königreich hat in seinem Ohne geordneten EU-Austritt würden sowohl veröffentlichen Plan unter anderem relativ hohe die EU als auch Großbritannien wirtschaftlich Zölle auf tierische Erzeugnisse wie Rindfleisch, massiv auf der Verliererseite stehen. Vorerst Geflügel, Schweinefleisch und Käse sowie auf drohte das Szenario, dass Großbritannien mit Produkte wie Zucker und Reis angekündigt. Da- einem ungeregelten EU-Austritt am 29. März durch wäre es im Falle eines harten Brexits zu 8|
Agrarpolitik massiven Beeinträchtigungen im Agrarhandel kehrbringens von Pflanzenschutzmitteln mit und damit zu erheblich negativen Rückwirkun- dem Wirkstoff Glyphosat beschlossen. Die Zu- gen auf die EU-Agrarmärkte gekommen. Groß- lassung von Pflanzenschutzmitteln fällt in den britannien hat zudem angedroht, seinen beste- Zuständigkeitsbereich der EU, weshalb die Ge- henden finanziellen Verpflichtungen gegenüber setzesänderung im Pflanzenschutzmittelgesetz der EU nicht mehr nachzukommen. Das hätte einer Notifikationspflicht bei der EU-Kommissi- für die kommenden Jahre dramatische Rück- on unterliegt. Nach Ablauf der gesetzlich vorge- wirkungen für die EU-Finanzierung gehabt. schriebenen dreimonatigen Stillhaltefrist über- Die Landwirtschaftskammer appellierte an die mittelte die EU-Kommission Ende November Glyphosatverbot tritt Verantwortungsträger in der EU wiederholt die mit großem Interesse erwartete Rückant- nicht in Kraft. alles zu unternehmen, um einen geordneten wort an Österreich. Es wurde klargestellt, dass Austritt Großbritanniens aus der EU sicher zu technische Änderungen wie das Anwendungs- stellen und für die Zeit danach einen entspre- verbot von Glyphosat nur als Gesetzesentwurf chenden Freihandelsvertrag abzuschließen. zur Notifizierung eingereicht werden dürfen. Trotz intensiver Bemühungen konnte das Aus- Österreich habe aber ein bereits beschlosse- trittsabkommen auch innerhalb der bis 31. Ok- nes Gesetz, dessen Inkrafttreten vorbehaltlich tober 2019 neu gesetzten Frist nicht ratifiziert einer positiven Notifizierung durch die EU-Kom- werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs mission erfolgen würde, übermittelt. Diese gewährten daher dem Vereinigten Königreich Vorgangsweise wurde seitens der EU-Kommis- einen neuerlichen Aufschub für den EU-Austritt sion als unrechtmäßig abgelehnt. Die Landwirt- bis zum 31. Jänner 2020. Das Vereinigte König- schaftskammer Österreich hat daher in der Folge reich hatte die EU um eine dritte Verlängerung das Bundeskanzleramt in einem Schreiben mit gebeten, weil sich das Parlament immer noch Nachdruck aufgefordert, für Rechtssicherheit zu nicht auf die Bedingungen verständigen konn- sorgen, indem der ursprüngliche Parlamentsbe- te, unter denen das Land die EU verlassen soll. schluss nicht kundgemacht und der Gesetzge- Seit Monaten war das Unterhaus in London in bungsprozess dahingehend saniert wird, dass dieser Frage gespalten, sodass man sich auf eine EU-rechtskonforme Notifikation des Ge- Neuwahlen am 12. Dezember 2019 verständig- setzesentwurfes eingeleitet wird. In der Folge te, um die Blockade zu durchbrechen. Mit dem hat das Bundeskanzleramt in einem Schreiben Wahlsieg der konservativen Tories zeichnete an das Präsidium des Nationalrates bekanntge- sich dann eine Ratifizierung des vorliegenden geben, dass dieses Gesetz nicht kundgemacht EU-Austrittsvertrages ab. Auch die britische werde und somit auch nicht in Kraft treten kön- Agrar- und Lebensmittelbranche litt unter der ne. Damit hat sich gezeigt, dass der Rechtsstaat anhaltenden politischen Unsicherheit. Der bri- funktioniert und sich erfreulicherweise das tische Verband der Lebensmittelhersteller riet Rechtsverständnis der Landwirtschaftskammer allen britischen Lebensmittelerzeugern, sich Österreich bestätigt hat. Da das beschlosse- zwischenzeitlich auf einen „No Deal Brexit“ vor- ne Verbot auch inhaltlich EU-Vorgaben wider- zubereiten, Rohstoffe zu bevorraten und neue spricht geht die Landwirtschaftskammer weiter Bezugsmöglichkeiten zu erschließen. Das alles davon aus, dass eine Notifizierung dieser Geset- kostete die Hersteller auch im abgelaufenen zesnovelle von Seiten der EU-Kommission keine Jahr viel Geld. Der Verband befürchtete nach Zustimmung erhalten wird. Vom Parlament wur- dem Verlassen der EU längerfristig niedrigere de in der Folge neuerlich die Umsetzung eines Standards für Lebensmittel im Vereinigten Kö- Glyphosat-Anwendungsverbotes beschlossen. nigreich. Mit einer ähnlicher Situation waren die Die Landwirtschaftskammer verwies wiederholt britischen Landwirte konfrontiert. Sie befürch- darauf, dass ein Verbot nur dann machbar und teten vor allem Billigimporte aus den USA und ehrlich ist, wenn auch sämtliche nach Österreich anderen Drittländern. Setzen die USA in den importierten Lebensmittel unter Garantie ohne Verhandlungen über einen Freihandelsvertrag Glyphosat erzeugt worden sind. Alles andere mit dem Vereinigten Königreich ihre Standards wäre scheinheilig und würde die heimischen für Agrarerzeugnisse durch, so wird dies auch Bäuerinnen und Bauern im wirtschaftlichen den Handel zwischen der EU und dem Vereinig- Wettbewerb einseitig benachteiligen. ten Königreich erheblich belasten. EU-Audit bringt Anpassungserfordernisse für Bio-Landwirtschaft Diskussion über Glyphosatverbot Bio-Landwirtschaft unter Zugzwang. Nach dem Scheitern der ehemaligen Bundesre- Die Europäische Kommission hat im Jahr 2017 gierung wurde vom Parlament im freien Spiel in Österreich ein Audit durchgeführt, um die der Kräfte mehrheitlich eine Novelle des Pflan- Systeme zur Kontrolle und Kennzeichnung in zenschutzgesetzes mit einem Verbot des Inver- der Bio-Landwirtschaft zu bewerten. Nach meh- |9
Agrarpolitik reren Gesprächen und schriftlichen Antworten je Hektar weidefähiger Fläche bzw. mindestens hat die EU-Kommission im September 2019 im 50 Prozent des Tierbestandes zu beweiden sind. Wege des Bundeskanzleramtes ein neuerliches Zudem wurden auch 20 Prozent der Ackerflä- kritisches Schreiben übermittelt und Öster- che als weidefähige Fläche eingestuft. Weiters reich mit Nachdruck zu entsprechenden Anpas- wurde festgelegt, dass Eingriffe an Nutztieren sungen bei den Bio-Regelungen aufgefordert. ab 2020 nur mehr mittels behördlicher Aus- Österreich musste daher die erforderlichen nahmegenehmigungen durchgeführt werden Anpassungsmaßnahmen setzen, um ein Anlas- dürfen. Bezüglich der Auslaufüberdachung für tungsverfahren bzw. Vertragsverletzungsver- Wiederkäuer konnte bis zum Jahresende mit fahren (Rückzahlung der von der EU-Kommissi- den Vertretern der EU-Kommission noch keine on zur Verfügung gestellten Finanzmittel 2017, endgültige Lösung vereinbart werden. Weiters Übergang praxistaug- 2018 und 2019) zu verhindern und die Zahlung müssen alle EU-Staaten ab 1.1.2021 eine neue lich gestalten. der ÖPUL-Prämie im Dezember 2019 sicher- EU-Bioverordnung umsetzen. Diese weitet die zustellen. Kritisiert wurden insbesondere die bisherigen Regelungen mit dem Ziel aus, den rückwirkende Anerkennung von Zeiträumen als Anteil der Bioproduktion weiter zu erhöhen. Für Teil des Umstellungszeitraumes, die routinemä- die konkrete Umsetzung sind bis Ende 2020 31 ßige Durchführung von Eingriffen bei Nutztie- delegierte Rechtsakte und 26 Durchführungs- ren, die generelle Zulässigkeit der Anbindehal- rechtsakte zu erlassen. Ein großer Block an tung in Kleinbetrieben, die Nichtverwendung Rechtsakten betreffend die pflanzlichen und von Bio-Saatgut, die zahlreichen Ausnahmebe- tierischen Produktionsvorschriften wurde aus stimmungen der Weideverpflichtung, die Zuläs- österreichischer Sicht als sehr problematisch sigkeit vollständig überdachter Auslaufflächen eingestuft. In der Geflügelhaltung bahnten sich und die von Österreich gewährten Ausnahmen insbesondere Änderungen betreffend der Be- zum Auslauf in der Geflügel-Elterntier-Haltung. satzdichten und der Auslaufverpflichtung für El- Die von der EU-Kommission im Zuge des Audits tern-Tier-Betriebe an. Im Schweinebereich sind geäußerten Kritikpunkte stellten insbesondere bei Zuchtschweinen und ferkelführenden Sauen Bio-Betriebe im Bereich der Tierhaltung vor größere Mindestauslaufflächen zu erwarten. Au- massive neue Herausforderungen. Auch wenn ßerdem könnten Auslaufflächen bei Schweinen noch nicht alle Details zur Umsetzung 2020 und mit mehr als 50 Prozent Spaltenanteil zukünftig speziell ab 2021 eindeutig geklärt waren, wur- nicht mehr erlaubt sein. Mehrere Punkte der den im November 2019 alle Bio-Betriebe mit neuen EU-Bioverordnung standen zum Jahres- der Haltung von Wiederkäuern über die auf- wechsel noch in Verhandlung. Um weitere Un- gezeigten Probleme und sich abzeichnenden sicherheiten im Biosektor zu vermeiden drängte Änderungen informiert. Insbesondere wurde die Landwirtschaftskammer auf einen raschen festgelegt, dass ab 2020 mindestens ein RGVE Fortschritt bei der Erstellung der Durchführungs- rechtsakte, wobei natürlich in erster Linie auf die Qualität und Praxistauglichkeit zu achten ist. EU-Audit Schwanzkupieren Im April 2019 fand ein Audit der EU-Kommission zur „Bewertung der Maßnahmen des Mitglieds- staates zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Vermeidung des routinemäßigen Schwanz- kupierens bei Schweinen“ statt. Das Audit diente der Bewertung der Eignung und Wirksamkeit der Umsetzung der Anforderungen der sogenann- ten „EU-Schweinehaltungsrichtlinie“. Überprüft wurde vor allem auch die nationale Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung des routine- mäßigen Schwanzkupierens in Österreich. Der Endbericht des Audits enthielt insgesamt fünf Empfehlungen, an deren Umsetzung in der Folge gearbeitet wurde. Um ein Vertragsverlet- zungsverfahren durch die EU zu verhindern, sind eine entsprechende Anpassung der nationalen Tierhalteverordnung und die Umsetzung eines Selbstevaluierungsprogrammes bei den schwei- BWSB nehaltenden Betrieben erforderlich. 10 |
Agrarpolitik NEC-Richtlinie fordert Maßnahme gegen Am- moniak-Emissionen Die NEC-Richtlinie verpflichtet sämtliche EU-Staaten, zielgerichtete Maßnahmen zur Luftreinhaltung bzw. Schadstoffreduktion vor- zunehmen und laufend zu aktualisieren. Die Landwirtschaft ist ein Hauptverursacher von Ammoniak-Emissionen. Ammoniak ist primär für die Bildung versauernder und eutrophie- render Schadstoffe und für die Bildung von Feinstaub verantwortlich. Durch die Feinstaub- belastung können Schädigungen der Atemwege sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen entstehen und eine Verringerung der Lebenserwartung verursacht werden. Die Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft stammen überwiegend aus der Tierhaltung, nämlich aus der Abgasung aus Ställen und Düngerlagerstätten bzw. bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger. Ös- terreichweit wird mit jährlichen Emissionen aus LK NÖ der Landwirtschaft von aktuell rund 70.000 Ton- nen gerechnet. Das entspricht einer Menge von etwa 210.000 Tonnen mineralischem N-Dünger Neuabgrenzung sonstiger benachteiligter mit einem Wert von ca. 45 Millionen Euro. Eine Gebiete Verminderung von Emissionen kommt also Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde die nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch der Neuabgrenzung der sonstigen benachteilig- Wirtschaftlichkeit in der Landwirtschaft. Mög- ten Gebiete und die dazu erforderliche LE-Pro- liche Maßnahmen zur Senkung der Ammoni- grammänderung in Frühjahr 2019 von der Stickstoff-Emissionen ak-Emissionen werden vor allem in der boden- EU-Kommission genehmigt. Für die neuhinzu- müssen wirken. nahen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, in kommenden Flächen konnte bereits im MFA der Abdeckung offener Güllegruben und in der 2019 erstmals die Ausgleichszulage (AZ) bean- optimierten eiweißreduzierten Fütterung ge- tragt werden. Für herausfallende Flächen kann sehen. Die Landwirtschaftskammer OÖ hat im im Rahmen des sogenannten „phasing out“ die abgelaufenen Berichtsjahr bereits umfangrei- Ausgleichszulage in reduzierter Form (80 Pro- che Informations- und Beratungsaktivitäten zu zent für 2019 und 40 Prozent für 2020) vorerst diesem Thema gesetzt. In einer Stellungnahme weiterhin beantragt werden. Das Landes-Top- zur Umsetzung eines Maßnahmenprogrammes Up zur AZ kann dabei in voller Höhe gewährt wurde gefordert dem Prinzip der Freiwilligkeit werden. In Oberösterreich konnten damit 2019 mit begleitender intensiver Beratung und För- insgesamt 828 Betriebe erstmals die AZ bean- derung den Vorrang vor gesetzlichen Zwangs- tragen. Über die neuen Betriebe hinaus haben maßnahmen zu geben. Eine entsprechende ca. 600 Betriebe neue AZ-Flächen dazubekom- Ammoniak-Reduktion in den nächsten Jahren men. Etwa 540 Betriebe verloren AZ-Flächen, ist dringend erforderlich, um etwaige EU-Straf- davon 260 alle AZ-Flächen und rund 280 Be- zahlungen bei Nichtumsetzung zu vermeiden. triebe Teile der AZ-Flächen. In Oberösterreich Die Landwirtschaftskammer drängt weiterhin kamen mit der neuen Abgrenzung rund 14.000 darauf im Rahmen des nächsten Programmes Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche neu ins zur Ländlichen Entwicklung sowohl die Investi- benachteiligte Gebiet, im Gegenzug sind rund tionsförderung als auch das Umweltprogramm 7.000 Hektar herausgefallen. Österreichweit ÖPUL auf zielgerichtete Maßnahmen zur Ver- betrachtet sind einerseits rund 60.000 Hektar ringerung der Ammoniak-Emissionen auszu- landwirtschaftliche Nutzfläche aus dem be- richten und dafür zusätzliche Budgetmittel zur nachteiligten Gebiet herausgefallen und ande- Verfügung zu stellen. Das größte Reduktions- rerseits ca. 34.000 Hektar neu dazugekommen. potenzial wird in der bodennahen Ausbringung Größter Verlierer im Bundesländervergleich ist von Wirtschaftsdüngern gesehen. Daher muss das Burgenland. Die negativen Auswirkungen die Maßnahme bodennahe Wirtschaftsdünger- der Neuabgrenzung konnten von der Landwirt- ausbringung im neuen Programm massiv aus- schaftskammer in einem mehrjährigen Ver- gebaut und finanziell auch besser dotiert wer- handlungsprozess wesentlich entschärft, aber den. nicht völlig beseitigt werden. | 11
Agrarpolitik Novelle Natur- und Landschaftsschutzgesetz übersteigt. Das Anerbengesetz hat somit eine mit Deregulierung zentrale Bedeutung: Es erhält die bäuerliche Einen Kernpunkt der Novelle bildet die Dere- Liegenschaft im Erbgang als Einheit. Die Be- gulierung bei naturschutzrechtlichen Bestim- messung der Zahlungen an die weiteren Erben mungen für Forststraßenprojekte und im Ufer- erfolgt nach dem Wohlbestehenkönnen und schutzbereich von Seen, Flüssen und Bächen damit vorrangig auf Basis von Ertragswerten. einerseits und andererseits die Umsetzung der Weiters dienen die Regelungen des Gesetzes als „Aarhus-Konvention“ im unionsrechtlich gebo- Maßstab bei Übergaben und für darauffolgende tenen Ausmaß. Um ein Ausufern der Beschwer- Pflichtteilsansprüche. Im vorangegangenen An- Naturschutz mit Au- demöglichkeiten von NGOs zu unterbinden erbengesetz waren land- und forstwirtschaftli- genmaß. wurde in der Novelle eine Einschränkung der che Betriebe, nicht aber die reinen Forstbetriebe Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten auf (innerhalb weiterer Voraussetzungen) erfasst. das nach dem EU-Recht erforderliche Ausmaß Die Landwirtschaftskammer forderte bereits festgelegt. Neue Doppelgleisigkeiten wurden seit Jahren die Aufnahme reiner Forstbetriebe dadurch vermieden, dass entweder der Umwelt- in den Geltungsbereich des Anerbenrechtes. Mit anwalt oder die NGOs an Naturschutzverfahren dem im vergangenen Jahr beschlossenen Zivil- zu beteiligen sind. Die Landwirtschaftskammer rechtsänderungsgesetz wurden nun auch reine setzte sich dafür ein, dass es zu Einschränkungen Forstbetriebe in den Geltungsbereich des Aner- der Bewilligungspflicht bei zahlreichen gelände- benrechtes aufgenommen. Weiters wurde eine verändernden Maßnahmen kommt und die An- Anpassung der Grenze (vorher zwei Personen) tragstellung insbesondere bei kleineren Projek- ab der eine Liegenschaft als Erbhof gilt, vorge- ten vereinfacht wird. Die meisten Probleme hatte nommen. Der Wertansatz für die Erbhofgrenze die Land- und Forstwirtschaft vorher damit, dass brachte die Land- und Forstwirtschaft in den vo- fast alle Eingriffe in das Landschaftsbild und in rangegangenen Jahren zunehmend in Bedräng- den Naturhaushalt im 50 Meter Bereich von Bä- nis, da der ermittelte Durchschnittsertrag, auch chen von der Behörde geprüft werden mussten. wenn Betriebsumstellungen und objektive Ver- Diese umfassende Prüfpflicht wurde mit der No- hältnisse miteinkalkuliert wurden, häufig nicht velle auf wenige Bewilligungstatbestände einge- mehr dafür ausreichte, eine angemessene Erhal- schränkt. Weitere wichtige Punkte für die Land- tung von zumindest zwei erwachsenen Personen wirtschaftskammer waren: zu gewährleisten. Mit der Absenkung der Erbhof- eine deutliche Verminderung des Flächen- grenze auf eine Person wurde einer dringenden verbrauches durch Einschränkungen beim Forderung aus der bäuerlichen Praxis entspro- ökologischen Ausgleich chen. Aufgrund der Weiterentwicklung in der dass die Umwelthaftung für die Land- und Land- und Forstwirtschaft sind heute auf vielen Forstwirtschaft nicht verschärft wird und Betrieben nur mehr 1 bis 1,5 eigene Arbeitskräfte eine praktikable Regelung für den Nachweis, tätig. Es drohte daher die Gefahr, dass viele leis- dass eine Anlage, zB eine Drainage oder Überfahrt oder einen Bach vor der Genehmi- tungsfähige Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe gungspflicht errichtet wurde nicht mehr vom Anwendungsbereich des Aner- benrechtes erfasst gewesen wären. Erleichterungen wurden auch für die Errichtung bzw. bei den Verbesserungen für Forststraßen Massive Engerlingsproblematik in mehreren vorgesehen. Mit der beschlossenen Naturschutz- Landesteilen gesetznovelle wurden so nachhaltig wirksame In mehreren Regionen des Landes haben sich Maßnahmen zur Deregulierung im Naturschutz- 2019 vor allem auch aufgrund der wiederholten bereich gesetzt. Dürresituation dramatisch hohe Engerlings- populationen entwickelt. Um über die bereits Novellierung Anerbengesetz bestehenden Möglichkeiten der Bekämpfung Das Anerbenrecht soll eine Zerschlagung wirt- hinausgehende Maßnahmen zu ermöglichen schaftlich lebensfähiger landwirtschaftlicher und um den zum Teil massiven Engerlingbefall Betriebe verhindern und legt fest, unter welchen einzudämmen bzw. eine weitere Ausbreitung zu Voraussetzungen ein Betrieb als Erbhof gilt. Das verhindern, wurde ein sanktions- und rückzah- vorangegangene Anerbengesetz legte folgende lungsfreier Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme Definition fest: Erbhöfe sind mit einer Hofstelle „Vorbeugender Grundwasserschutz Grünland“ versehene land- oder forstwirtschaftliche Be- ermöglicht. Aber auch bei Teilnahme an der triebe, die einen Durchschnittsertrag aufweisen, Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz welcher zumindest zur angemessenen Erhaltung Grünland“ gibt es Möglichkeiten der Engerlings- von zwei erwachsenen Personen ausreicht, je- bekämpfung, die mit den Bestimmungen dieser doch das zwanzigfache dieses Ausmaßes nicht Maßnahmen vereinbar sind. Die oberösterrei- 12 |
Agrarpolitik chische Grünlandwirtschaft steht angesichts des voranschreitenden Klimawandels und einer auf vielen Standorten gegebenen Nährstoffun- terversorgung vor erheblichen Herausforderun- gen. Von der Landwirtschaftskammer wurde daher mit Unterstützung des Landes OÖ eine breit angelegte Bildungs- und Beratungsiniti- ative für den Bereich Grünland konzipiert und deren Umsetzung zum Ende des Berichtsjahres gestartet. Ziel dieser Initiative ist es, dass von den Teilnehmern einzelbetriebliche Strategien zur Grünlandbewirtschaftung und zur Sicherung von dessen Ertragsfähigkeit erarbeitet werden. Auf vielen Betrieben sind grundlegende Ände- rungen in den Bewirtschaftungskonzepten er- forderlich, um dauerhaft wieder entsprechende Grünland-Massenerträge als zentrale Grundlage für die Viehhaltung zu erzielen. Freihandel: Mercosur-Abkommen vorerst abgewehrt Nach langjährigen Verhandlungen erzielte die EU Ende Juni 2019 eine politische Einigung für ein EU-Mercosur-Freihandelsabkommen. Die- ses würde vor allem zu Lasten der heimischen Rinder-, Geflügel- und Rübenbauern gehen und LK OÖ wurde daher von der Landwirtschaftskammer vehement abgelehnt. Dies betrifft insbesondere die vorgesehenen Importkontingente für Rind- fleisch (99.000 Tonnen, Zollsatz 7,5 Prozent), Ge- halten wurden. Dabei geht es insbesondere flügelfleisch (180.000 Tonnen, Nullzoll), Zucker auch um die Rückverfolgbarkeit der Produk- (180.000 Tonnen, Nullzoll) und Ethanol (650.000 te im Fleischsektor. Ein weiterer wesentlicher Tonnen, zollbegünstigt). Weitere Zugeständnis- Punkt sind die Klimaauswirkungen dieses Ab- se betreffen Importkontingente für Schweine- kommens. Einerseits gehen zusätzliche Flei- fleisch und einzelne Molkereiprodukte. Die EU schexporte aus Südamerika oft zu Lasten des hat damit insbesondere sehr substantielle Zuge- Regenwaldes, andererseits erfolgt die Endmast Engerlinge plagten ständnisse bei Rind- und Geflügelfleisch sowie von Fleischrindern in Südamerika im Rahmen Grünlandbetriebe. Zucker und Ethanol gemacht. Im Gegenzug sind sogenannter „Feedlots“ vorwiegend mit Kraft- die für die EU-Landwirtschaft gewährten Export- futter. Damit weist die Rindfleischproduktion in chancen äußerst überschaubar. Auf Drängen der Südamerika auch ohne Berücksichtigung des Landwirtschaftskammer hat sich der EU-Unter- Transports eine wesentlich schlechtere Klima- ausschuss des Nationalrates im September 2019 bilanz als die heimische Fleischproduktion auf. gegen das Inkrafttreten von Mercosur ausge- sprochen. Das Mercosur-Abkommen wurde in EU-USA-Rindfleischdeal ändert der derzeit vorliegenden Form abgelehnt und Gesamtimportquote nicht ein verbindliches Veto eingelegt. Das Veto gegen Die EU legte vor zehn Jahren eine Quote fest, Mercosur bindet die Bundesregierung bei ihrer wodurch ein andauernder Streit über die Einfuhr Teilnahme an EU-Ratstagungen. Für das Inkraft- nicht hormonbehandelten Rindfleisches in die treten wäre sowohl Einstimmigkeit im Rat als EU beigelegt werden konnte. Bereits Mitte Juni auch die Zustimmung des Europäischen Parla- 2019 hatte die EU-Kommission angekündigt, Freihandel: Nicht mentes erforderlich. Vorerst zeichnete sich aber dass ab 2020 Teile des globalen EU-Einfuhrkon- zulasten heimischer auch auf Ebene des Europäischen Parlamentes tingentes – das sowohl für die USA als auch Län- Landwirtschaft. keine Zustimmung für das Mercosur-Abkommen der wie Australien, Uruguay und Argentinien ab. Die Landwirtschaftskammer erinnerte daran, gilt – von jährlich 45.000 Tonnen für US-Händler dass es in den letzten Jahren insbesondere bei reserviert werde. Nach einer Übergangszeit von Fleischimporten aus Brasilien immer wieder zu sieben Jahren können aus den USA ca. 35.000 Beanstandungen gekommen ist, weil durch die Tonnen Rindfleisch zollbegünstigt nach Europa EU vereinbarte Mindeststandards nicht einge- exportiert werden. Diese Quote geht allerdings | 13
Agrarpolitik zu Lasten anderer großer Rindfleischexporteu- die CO2-Speicherung im Humus, die Grundlage re wie Argentinien, Uruguay und Australien, da für Pflanzenwachstum und in Folge der Artenviel- diese ihre Anteile an der globalen EU-Quote falt, sind aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund reduzieren müssen. Die Gesamtimportquote forderte die Landwirtschaftskammer Oberöster- von 45.000 Tonnen pro Jahr bleibt damit kon- reich die Etablierung von Flächenbilanzen und die stant. Die USA produzieren zu wesentlich hö- Ausweisung sogenannter „landwirtschaftlicher heren Kosten als die anderen Drittstaaten im Produktionsflächen“. Zum Schutz von Nutzflä- Rahmen des Abkommens. „Preisaggressive chen sollen landwirtschaftliche Vorrangflächen Lieferanten“ aus Südamerika verlieren durch ausgewiesen werden, die auch in Flächenwid- das Abkommen Anteile in Richtung der weniger mungsplänen zu übernehmen sind. Über das OÖ. preisaggressiven US-Lieferanten. Somit ist aus Raumordnungsgesetz wäre dies derzeit schon dem Abkommen kein verstärkter Marktdruck grundsätzlich möglich. Der übermäßige Boden- für den EU-Rindfleischmarkt zu erwarten. Zu verbrauch führt vor allem in Ballungsräumen dazu, beachten ist aber, dass die Rinderhaltung in der dass der Boden der landwirtschaftlichen Nutzung EU und in Österreich nach höchsten Standards entzogen wird. Die Ressource Boden kann jedoch und strengen Auflagen erfolgt. Ein Verwässern nicht vermehrt werden. Zudem steigen die Prei- dieser Standards und Wettbewerbsdruck durch se fruchtbarer Acker- und Wiesenflächen in guter Importe aus Drittländern sind jedenfalls kritisch Lage ständig an. Aufgrund der hohen Preise zu beurteilen und eine transparente Herkunfts- werden Grund und Boden zunehmend zum Spe- kennzeichnung unerlässlich. kulations- und Anlageobjekt und dienen dann oft nicht mehr im nötigen Umfang als Grundlage für ROG-Novelle: Reduktion Bodenverbrauch die landwirtschaftliche Produktion. Im Rahmen unabdingbar der Novellierung des OÖ. Raumordnungsgeset- Anlässlich der bevorstehenden Novelle des OÖ. zes sollte daher dem quantitativen Bodenschutz Raumordnungsgesetzes forderet die Landwirt- verstärkte Bedeutung zukommen. Für das Bauen schaftskammer OÖ die Erhaltung landwirtschaft- im Grünland fordert die Landwirtschaftskammer Boden ist unser Kapi- licher Produktionsflächen über das Instrument die generelle Möglichkeit, bis zu 3 Wohnungen für tal. der Raumordnung ein. Der sorgsame Umgang die Familie neu errichten zu können. Ein Auszugs- mit dem Boden ist die wichtigste Voraussetzung, haus soll jedenfalls auch möglich sein. Auch Neu- um die Eigenversorgung mit Nahrungs- und Fut- bauten im Grünland für die gewerbliche Be- und termitteln weiterhin zu sichern. Wichtige Boden- Verarbeitung eigener Produkte sollen ermöglicht funktionen wie zB die Wasserrückhaltefähigkeit, werden. LK OÖ 14 |
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