Töpferei Eimühle MITTEILUNGSBLATT
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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung 47. Jahrgang Donnerstag, 09. März 2023 Nr. 10 Töpferei Eimühle Tag der offenen Töpferei 2023 auch in der Töpferei Eimühle am Samstag 11.03.2023 von 10 - 18 Uhr • Sonntag 12.03.2023 von 11 - 18 Uhr Ihre Familie Hemberle Töpferei Eimühle • Eimühle 1 • 88356 Ostrach-Habsthal • Tel. 07585/2633
2 | Donnerstag, 09. März 2023 8 NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST 112 WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN: Feuerwehr Informationen für Schülerinnen und Schüler Kommandant Eugen Kieferle 0175/9157636 Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr 0176 6340 1447 Stv. Kommandant Martin Widmer 0177/6565416 Feuerwehrleitstelle 0751/50915335 Für Kinder und Jugendliche Polizei/Notruf 110 Kummertelefon 0800 1110 333 Polizeirevier Bad Saulgau 07581/4820 Caritasverband Sigmaringen Rotes Kreuz Krankenfahrten 07571/742329 Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/7301-0 Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 SKM Sigmaringen 07571/50767 Kläranlage/Abwasser 0172/7420978 Suchtberatung Sigmaringen Wasserversorgung 0172/7420976 Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de 07571/4188 Gas-Stördienst 0800/0824505 Elisabethenheim Ostrach 07585/ 930730 ÄRZTLICHER NOTDIENST PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN Hausärztlicher/Augenärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat) Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Tel. 116117 oder www.116117.de Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368 Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr zu einem Ansprechpartner in ihrer Region“ Um Terminvereinbarung wird gebeten. Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung. Notfallpraxis Bad Saulgau im Krankenhaus Bad Saulgau, APOTHEKENNOTDIENST Gänsbühl 1, 88348 Bad Saulgau 0180 1929264 Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag von 8 bis 22 Uhr Apotheken Notdienstfinder 0800/0022833 Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau Donnerstag, den 09.03.2023 Täglich 24h 07581 204-5253 Kastanien Apotheke, Bingen Tel: 07571/74600 Zahnarzt Notfalldienst 0761 120 120 00 Rathaus Apotheke, Bad Schussenried Tel: 07583/505 Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben Freitag, den 10.03.2023 Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15, Hodrus`sche Apotheke, Altshausen Tel: 07584/3552 88212 Ravensburg Notdienst Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen Tel: 07571/684494 Ravensburg 0180 1929288 Sigmaringen 0180 1929345 Samstag, den 11.03.2023 Marien Apotheke, Mengen Tel: 07572/1020 FAMILIENHILFE Sonntag, den 12.03.2023 Familienhilfe im ländlichen Raum Tel. 07575 209531 Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen Tel: 07571/5513 Dorfhelferinnenstation 1 Donau Apotheke, Riedlingen Tel: 07371/93260 SOZIALSTATION Montg, den 13.03.2023 St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach Strüb Apotheke Veringenstadt Tel: 07577/7326 „Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“ 07552 9289670 Kanzach-Apotheke, Dürmentingen Tel: 07371/129333 St. Anna, Sozialstation Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer Dienstag, den 14.03.2023 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Storchen Apotheke, Herbertingen Tel: 07586/1460 Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach 07585 6250549 Die Zieglerische e. V. Mittwoch, den 15.03.2023 Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf 07503/929900 Apotheke Leopold, Sigmaringen Tel: 07571/13665 Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/929525 Schwaben Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/8138 Spitalpflege Pfarrhofgasse 3 88630 Pfullendorf 07552/252463 Donnerstag, den 16.03.2023 Götz`sche Apotheke, Ostrach Tel: 07585/615 Heuberg-Apotheke, Stetten a.k.M. Tel.:07573/95353 HEBAMME Barbara Hilgenfeldt Buchenweg 10, 88636 Illmensee 07558/938946 KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH Andrea Trautmann Herrn Michael Blatt Sedanstr. 25 72474 Winterlingen Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau 07581/2007529 Tel.: 07434/5520215 Schornsteinfeger.blatt@freenet.de Familiengesundheitszentrum – guter und gesunder Start Hebammensprechstunden und Fachstelle für Frühe Hilfen „Familie am Start“ FORSTREVIER OSTRACH Information, Unterstützung und Beratung für Familien rund um die Geburt bis zum Leben mit dem Kind. Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655 Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen e-mail: daniel.benz@lrasig.de Telefon 07571 102-4209 www.landkreis-sigmaringen.de/fgz CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL CARITAS Helferkreis Hospiz 0152/01826728 Telefonseelsorge 0800 1110 111 HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE oder 0800 1110 222 https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start Mit-Herz-und-Hand@gmx.de Tel. 07585/4879995
Donnerstag, 09. März 2023 | 3 GEMEINDENACHRICHTEN Wahl der Schöffen und Jugendschöffen Öffnungszeiten Schwimmbad Ostrach Im Jahr 2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr Frauen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. 19.00 - 21.00 Uhr Gemischt Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine bedeutsame ehren- Freitag 16.00 - 18.00 Uhr Familienbad amtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie an den Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie ent- scheiden gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen. Schöffinnen Zugängliche Defibrillatoren und Schöffen haben somit die Möglichkeit, Ihre Wertungen, in der Gemeinde Ostrach! ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Die AED´s befinden sich an folgenden, Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtspre- öffentlich zugänglichen Standorten: chung, die für die Allgemeinheit verständlich und nachvoll- ziehbar ist und machen die Strafjustiz zugleich menschlicher, • Rathaus Ostrach (Montage an Außenwand) bürgernäher und transparenter. • Sparkasse Ostrach (Zugang rund um die Uhr) Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Ostrach wohnen und die am 01.01.2024 mindes- Die Anwendung eines Defibrillators ist kinderleicht und tens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. selbsterklärend sowie für Jedermann erlaubt. Für den Laien Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche bedarf es keiner Unterweisung. Die Steigerung der Überle- Sprache ausreichend beherrschen. benswahrscheinlichkeit eines Patienten bei Anwendung eines Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstra- Defibrillators innerhalb von 3 Minuten auf bis zu 80 % zeigt, fe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wie wichtig es ist, sich zu trauen, ein solches Gerät zu benut- wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat zen und nicht erst auf das Eintreffen des Rettungsdienstes zu schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen warten. Wie das Gerät genau funktioniert, was generell bei ei- Ämtern führen kann. nem Notfall zu veranlassen ist (u.a. Notruf absetzen) oder wie Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in ho- gleich nochmal die Herz-Lungen-Wiederbelebung abläuft, hem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsvermögen muss man sich nicht merken – das Gerät teilt dies mit auto- und gesundheitliche Eignung. matisierter Stimme nach Öffnen des Deckels dem Bediener Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz Schritt für Schritt mit. verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfah- Zur allgemeinen Erklärung der Funktionsweise eines Defibril- rung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, lators sei erklärt, dass es sich hierbei um ein Gerät handelt, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher das bei einem Kreislaufstillstand durch lebensgefährliche Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resul- Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern oder Kam- tieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, mertachykardie einen Stromschlag abgibt, um diese Störun- sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erwor- gen bestenfalls aufzuheben. Danach ist das Herz wieder in der ben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über beson- Lage in einen geordneten Herzrhythmus einzusteigen. Prob- dere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. lematisch ist, dass diese Rhythmusstörungen pro Minute etwa Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt zehn Prozent schwächer werden und somit die erfolgreiche nicht erforderlich. Defibrillationswahrscheinlichkeit ebenfalls um etwa zehn Pro- Der Gemeinderat wählt aus den eingegangenen Bewerbun- zent pro Minute sinkt. Somit ist nur eine frühe Defibrillation gen die für die Gemeinde erforderliche Anzahl an vorzuschla- in der Regel lebensrettend. Ein Defibrillator kommt bei einem genden Personen und stellt so eine Vorschlagsliste zusam- bewusstlosen Patienten ohne ausreichende Lebenszeichen men, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort (Puls, Atmung) zur Anwendung. wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt. Defibrillatoren können Leben retten – wenn man ihn anwen- Interessenten für das Schöffenamt oder das Amt eines Jugend- det! Daher hoffen wir alle, dass man einen Defibrillator im bes- schöffen können sich bis zum 30.04.2023 bei der Gemeinde- ten Fall niemals benötigt, aber imDefi Bild siehe PDF Notfall verwaltung Ostrach, Hauptamt, bewerben. Bewerbungsfor- weiß, wo ein Gerät angebracht ist und wie dieses zum Einsatz mulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ostrach gebracht werden kann. unter www.ostrach.de oder unter www.schoeffenwahl.de. Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Baron, Telefon 07585 Ihr Bürgermeister 300-17. Christoph Schulz GEMEINDEVERWALTUNG IMPRESSUM Gemeindeverwaltung 07585/300-0 Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Bürgerbüro 07585/300-31, 32, 35 Standesamt/ Rentenberatung 07585/300-33, 34 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Kasse 07585/300-19, 20 Bürgermeister Christoph Schulz Steueramt 07585/300-16 Bauamt 07585/300-13, 22 Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck: Öffnungszeiten: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Bürgerbüro Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Montagnachmittag 13.30 bis 17.00 Uhr E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Donnerstagnachmittag 13.30 bis 18.00 Uhr Homepage: www.primo-stockach.de
4 | Donnerstag, 09. März 2023 8 Satzung 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesen- den und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. der Jagdgenossenschaft Ostrach 5. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte kann sein Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel Vertreter ausüben. 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verord- nung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz § 8 Sitzungsniederschrift zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Jagdgenossenschaft am 20.12.2022 folgende Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstim- mungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen Satzung nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versamm- beschlossen: lungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von § 1 Jagdgenossenschaft Ostrach 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Gemeinderat. Ostrach" und hat ihren Sitz in Ostrach. § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der ge- männlicher Formulierungen setzlichen Bestimmungen insbesondere über: Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätz- a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den liche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließli- Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), che Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als ge- b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, schlechtsunabhängig verstanden werden. c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagd- bezirks, d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, § 3 Mitgliedschaft e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftli- 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle chen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen 4 JWMG, Grundstücke. f ) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, g) Änderungen 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Ver- der Satzung, lust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht § 10 Gemeinderat oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehö- 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. ren der Jagdgenossenschaft nicht an. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat vertritt die Jagdgenossen- schaft gerichtlich und § 4 Aufgaben außergerichtlich. Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jag- 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Ge- dausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu meindeordnung den Bürgermeister mit der Erledigung von Auf- nutzen, auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne gaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagd- revier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa § 11 Aufgaben des Gemeinderats entstehenden Wildschadens zu sorgen. 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Ver- § 5 Organe sammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Organe der Jagdgenossenschaft sind: Rahmen der Gesetze halten. 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende 2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. § 6 Versammlung der Jagdgenossen 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzube- b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagd- rufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die genossen, mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des ge- c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, meinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungs- 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat prüfers, einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getrof- e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. orts- fen werden müssen. üblichen Bekanntgaben, f ) Verpachtung des gemeinschaft- 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom lichen Jagdbezirks, Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von zu geben. Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einver- 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. nehmen zum Abschussplan, i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. hat eine Stimme. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagd- einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. genossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagd- bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertrete- kataster), zu erstellen. nen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschluss- 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer fassung vertretenen Grundfläche. neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben.
Donnerstag, 09. März 2023 | 5 § 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung Satzung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe der Jagdgenossenschaft Tafertsweiler und Verlängerung laufender Pachtverträge oder Einholen schriftli- cher Gebote verpachtet. Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel § 14 Abschussplanung 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der Verord- Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der nung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gemeinderat den vom Jagdausübungsberechtigten für das kom- zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes mende Jagdjahr (§ 18) oder für die kommenden zwei oder drei Jagd- (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der jahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur Jagdgenossenschaft am 21.12.2022 folgende kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürgermeisteramt Ostrach ausgelegt und kann Satzung beschlossen: dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dau- er der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich § 1 Jagdgenossenschaft Tafertsweiler bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschus- splan innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Die Jagdgenossenschaft führt den Namen "Jagdgenossenschaft Ta- Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Än- fertsweiler" und hat ihren Sitz in Ostrach. derungs- vorschläge, im Abschussplan vermerken. § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten männlicher Formulierungen Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätz- Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Ver- liche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließli- hältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagd- che Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als ge- nutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. schlechtsunabhängig verstanden werden. § 16 Verwendung des Reinertrags § 3 Mitgliedschaft 1. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird der Gemeinde Ostrach 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle zweckgebunden für die Feldwegunterhaltung zur Verfügung Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen gestellt. Der Reinertrag ist die Differenz aus den im Haushalts- Grundstücke. jahr erzielten Einnahmen und den im Haushaltsjahr getätigten 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Ver- Ausgaben. Zuführungen an die Rücklage sind Teil des Reiner- lust des Grundstückseigentums. trags. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehö- nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am ren der Jagdgenossenschaft nicht an. Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfas- § 4 Aufgaben sung nicht schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemein- Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jag- derat geltend gemacht wird. dausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu 3. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als nutzen, auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne 50,00 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag und Zielvereinbarungen über den Abschuss von durch Zuwachs mindestens 50,00 Euro erreicht hat; unberührt Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. Jagdgenossenschaft ausscheidet. § 5 Organe § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Organe der Jagdgenossenschaft sind: Kassen- und Rechnungsprüfung 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird 2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft werden § 6 Versammlung der Jagdgenossen in der allgemeinen Haushaltsrechnung der Gemeinde Ostrach 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat nach dem Bruttoprinzip aufgeführt. mindestens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzube- rufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die § 18 Wirtschaftsjahr mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des ge- Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. meinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat § 19 Bekanntmachungen einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getrof- 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft (§ 6) fen werden müssen. und die Auslegung des Abschussplans (§ 14) werden im Mittei- 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom lungsblatt der Gemeinde Ostrach bekannt gegeben. Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt 2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der zu geben. Jagdgenossenschaft in Mitteilungsblatt der Gemeinde Ostrach 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. veröffentlicht. § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse Ostrach, den 20. Dezember 2022 hat eine Stimme. gez. S c h u l z, Bürgermeister 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Vorstehende Satzung wird genehmigt. Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Sigmaringen, den 20.02.2023 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, gez. Schmidt bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertrete- Landratsamt Sigmaringen nen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschluss- (untere Jagdbehörde) fassung vertretenen Grundfläche.
6 | Donnerstag, 09. März 2023 8 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesen- § 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung den und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe 5. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte kann sein und Verlängerung laufender Pachtverträge oder Einholen schriftli- Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen cher Gebote verpachtet. Vertreter ausüben. § 14 Abschussplanung § 8 Sitzungsniederschrift Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift Gemeinderat den vom Jagdausübungsberechtigten für das kom- aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den mende Jagdjahr (§ 18) oder für die kommenden zwei oder drei Jagd- Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstim- jahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur mungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versamm- aus. Er wird beim Bürgermeisteramt Ostrach ausgelegt und kann lungsleiter, der vom Gemeinderat bestimmt wird und, falls ein dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dau- Schriftführer bestellt ist, auch von er der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschus- Gemeinderat. splan innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Än- § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen derungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der ge- setzlichen Bestimmungen insbesondere über: § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Ver- b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, hältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagd- c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagd- nutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. bezirks, d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftli- § 16 Verwendung des Reinertrags chen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. 4 JWMG, 1. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird der Gemeinde Ostrach f ) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, g) Änderungen zweckgebunden für die Feldwegunterhaltung zur Verfügung der Satzung, gestellt. Der Reinertrag ist die Differenz aus den im Haushalts- jahr erzielten Einnahmen und den im Haushaltsjahr getätigten § 10 Gemeinderat Ausgaben. Zuführungen an die Rücklage sind Teil des Reiner- trags. 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Gemeinderat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum außergerichtlich. Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfas- 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Ge- sung nicht schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemein- meindeordnung den Bürgermeister mit der Erledigung von Auf- derat geltend gemacht wird. gaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. 3. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 50,00 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag § 11 Aufgaben des Gemeinderats durch Zuwachs mindestens 50,00 Euro erreicht hat; unberührt 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im hiervon bleiben die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Rahmen des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Ver- Jagdgenossenschaft ausscheidet. sammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Kassen- und Rechnungsprüfung Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: nicht aufgestellt. a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft werden b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagd- in der allgemeinen Haushaltsrechnung der Gemeinde Ostrach genossen, nach dem Bruttoprinzip aufgeführt. c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungs- § 18 Wirtschaftsjahr prüfers, Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. orts- üblichen Bekanntgaben, f ) Verpachtung des gemeinschaft- § 19 Bekanntmachungen lichen Jagdbezirks, 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft (§ 6) g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von und die Auslegung des Abschussplans (§ 14) werden im Mittei- Rehwild im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einver- lungsblatt der Gemeinde Ostrach bekannt gegeben. nehmen zum Abschussplan, 2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Jagdgenossenschaft in Mitteilungsblatt der Gemeinde Ostrach Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, veröffentlicht. j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Ostrach, den 21.12.2022 § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) gez. S c h u l z, Bürgermeister 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagd- Vorstehende Satzung wird genehmigt. genossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagd- Sigmaringen, den 21.02.2023 kataster), zu erstellen. gez. Schmidt 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer Landratsamt Sigmaringen neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. (untere Jagdbehörde)
Donnerstag, 09. März 2023 | 7 BÜRGERBUS Sie sind unterwegs und wollen mitgenommen werden? Geben Sie ein Zeichen! Wir halten an und nehmen Sie mit. Bequem und komfortabel mit dem Bürgerbus. Jörg Schmitt GEMEINDERAT Betreuungsformen und Gebühren Aktuelle Personalentscheidungen Es werden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: ab dem 01.09.2023 • Der Gemeinderat beschließt die Stelle des Ordnungsamts ab Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.02. 01.03.2023 durch Herrn Kruthoff Lukas zu besetzen die neuen Kindergartengebühren ab 1.9.2023 beschlossen. • Die Bauamtsleitung der Gemeinde Ostrach wird ab 01.03.2024 an Frau Hafen Martyna übergehen Anmeldungen müssen zentral über die Plattform • Der Gemeinderat beschließt die Stelle der stellvertretenden https://portal.little-bird.de/ostrach eingegeben werden. Leitung Bauamt ab Juli/August 2023 durch Herrn Walter Christian zu besetzen Ummeldungen/ Fragen können über die E-Mail-Adresse info.kitaplatz@ostrach.de gestellt werden. Bekanntgabe der Beschlüsse aus öffentlicher Sitzung vom 27.02.2023 Kindergartenkinder (über 3 Jahre) Kindergartenangelegenheiten • Betreuungsmodelle 1 -Kind- 2-Kind- 3-Kind- 4-u. Mehr- Es wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst: familie familie familie kindfamilie Der Gemeinderat stimmt den Mischformen Ganztags + verlän- Regelbetreuung (RG) 132,00 € 103,00 € 69,00 € 34,00 € gerte Öffnungszeiten wie folgt zu. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.05.2022 wurde der Verlängerte 165,00 € 129,00 € 86,00 € 43,00 € Beschluss gefasst, die Mischformen Ganztagsbetreuung und ver- Öffnungszeiten (VÖ) längerte Öffnungszeiten abzuschaffen. Die Kirchenverwaltung und Ganztagsbetreuung (GT) 363,00 € 283,00 € 189,00 € 94,00 € Gemeindeverwaltung haben nun einen Kompromiss verhandelt, es 3 Tage GT und 2 Tage VÖ 347,00 € 271,00 € 181,00 € 90,00 € sollen weiterhin 3 Tage Ganztag + 2 Tage verlängerte Öffnungszei- 2 Tage GT und 3 Tage VÖ 324,00 € 252,00 € 168,00 € 84,00 € ten und 2 Tage Ganztag + 3 verlängerte Öffnungszeiten angeboten werden, allerdings mit einer starken prozentualen Gebührenerhe- bung. Nicht mehr angeboten werden soll ab dem 01.09.2023 1 Tag Krippenkinder (unter 3 Jahre) Ganztag + 4 Tage verlängerte Öffnungszeiten. 1 -Kind- 2-Kind- 3-Kind- 4-u. Mehr- familie familie familie kindfamilie Kindergartenangelegenheiten Verlängerte • Gebühren 348,00 € 258,00 € 175,00 € 104,00 € Es wird folgender mehrheitlicher Beschluss gefasst: Öffnungszeiten (VÖ) Der Gemeinderat stimmt dem angepassten Gebührenmodell ab Ganztagsbetreuung (GT) 567,00 € 421,00 € 285,00 € 170,00 € 01.09.2023 zu. 3 Tage GT und 2 Tage VÖ 542,00 € 402,00 € 272,00 € 162,00 € 2 Tage GT und 3 Tage VÖ 505,00 € 375,00 € 254,00 € 151,00 € Baugesuche Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu folgenden Bauge- suchen einstimmig her: Bekanntgabe der Beschlüsse aus • Einbau einer siebten Wohnung in dem bestehenden Sechspartei- enhaus, Flst. 137/2, Gemarkung Ostrach, Pfullendorfer Straße 7 nichtöffentlicher Sitzung vom 23.01.2023 • Neubau Bungalow, Antrag auf Befreiung, Flst. 285/1, Gemarkung in öffentlicher Sitzung vom 27.02.2023 Einhart, Schmiedegasse 23 • Umbau des Wohnhauses in 2 Wohneinheiten für Eigenbedarf, Bauantrag Flst. 460/1, Gemarkung Ostrach, Flst. 145/8, Gemarkung Spöck, Fritz-Staiger-Weg 1 Schießstattstraße 25 • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung Erweiterung GE Königsegg und Doppelgarage • Interkommunaler Vertrag Es wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Es wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt, dass das Bauvorhaben die Vorgaben Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten 1. Nachtrag zur Öffent- des Vertrages aus dem Jahr 1982 einhalten muss lich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung des Interkommu- nalen Gewerbegebietes „Königsegg“ vom 15.06.2016 zu. Zehntscheune Ostrach • weitere Bestandsaufnahmen Beschluss über die Annahme von Spenden 2022 Es wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Es wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stimmt einer Vergabe der zusätzlichen Untersu- Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden für das Jahr chungskosten aus Gewerk 1 sowie Gewerk 2 und 3 zu 2022 zu.
8 | Donnerstag, 09. März 2023 8 können. Zur Ernährung benötigen sie eiweißhaltige Nahrung die sie KINDERGARTENNACHRICHTEN wiederum durch Insekten finden. Und Insekten sind dort anzutref- fen wo artenreiche Blumenwiesen, Sträucher und Bäume zu vorhan- den sind mit deren Pollen und Nektar wiederum sich die Insekten ernähren. Damit schließt sich der Kreislauf. Die Schüler haben mit ihrem Tun damit einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz geleistet. Kinderkleider – und Dies ist umso wichtiger weil es immer weniger Insekten und manche Vogelarten gibt. Jeder Gartenbesitzer kann somit dazu beitragen Spielzeugbasar durch entsprechende Anlage seines Gartens für diese Kleinstlebe- wesen seinen Beitrag zur Arterhaltung zu leisten. Wenn dann noch in der Buchbühlhalle in Ostrach ein Nistkasten dazukommt hat er viel für den Naturschutz getan. Die Nistkästen und der Blumensamen werden nicht nur in Ostrach an- geboten, sondern auch in Mengen mit deren Mitarbeitern der NABU Ostrach kooperiert. In diesem Zusammenhang wird darauf hinge- Am Freitag, den wiesen, dass am Donnerstag 9.3. um 19.30 im „Adler“ in Ennetach 17. März 2023 eine Veranstaltung mit den beiden bekannten Gestalter der Biodi- versität aus Bad Saulgau Herrn Lehnherr und Herrn Wehner zum The- von 15:00 bis 16:30 ma „ Mehr Naturvielfalt im innerörtlichen Bereich“ stattfindet. Die Veranstaltung findet unter den vom Land Baden-Württemberg geltenden Corona Vorschriften statt! Der Elternbeirat des Kindergartens Burgweiler veranstaltet in der Buchbühlhalle in Ostrach einen Kinderkleider- und Spielzeugbasar. Die Anbieter verkaufen ihre Ware selbst. Im Halleneingang findet ein Kinderflohmarkt staS. Für Getränke, Kaffee und Kuchen ist bestens gesorgt. Auf Ihr Kommen freuen sich der Elternbeirat sowie die Kinder des Kindergartens Burgweiler Tischreservierung (Tischgebühr 8,-Euro/an der Bühne 10,-/pro Kleiderständer 2,-Euro) und Informa[onen erhalten Sie bei: Corina Bauer: 07585-7879233 WhatsApp: 0176-55543032 Email : basar@kiga-burgweiler.de Dein FSJ in der Kinder- & Jugendsozialarbeit in Mengen, Hohentengen, Ostrach u.v.m. in deiner Nähe! Beginne dein Freiwilliges Soziales Jahr ab Sept. 2023 (oder auch früher) und bewirb dich ab sofort bei uns: SCHULNACHRICHTEN bewerbung@haus-nazareth-sig.de www.haus-nazareth-sig.de Schüler des Schulzentrums verkaufen Nistkästen auf dem Wochenmarkt Vorlesewettbewerb - Letzten Freitag waren Schüler der 7.Klasse mit ihrer Schulleiterin Fr. Hertle am Stand des NABU um mit den Mitarbeitern des NABU Nist- Janina Krall wird Schulsiegerin kästen und Wildblumensamen zu verkaufen. In der sechsten Jahrgangsstufe wird bei uns am Reinhold-Frank-Schul- zentrum das Thema Lesen großgeschrieben! So lesen unsere Lern- gruppen im ersten Schulhalbjahr eigenständig ein ausgewähltes Buch, erstellen dazu ein kreatives schriftliches Produkt und präsen- tieren ihren Mitschülern die Inhalte ihrer Lektüre. Die Schüler hatten diee Nistkästen zusammen mit ihrem Werklehrer Herrn Hoffmaier in der Zeit nach den Weihnachtsferien bis zu den Während dieser Phase wird auch das sinngestaltende Vorlesen ge- Fanetsferien gebaut. Nun hatten sie die Gelegenheit am Verkauf der- übt, denn diese große Unterrichtseinheit wird mit der Teilnahme am selben auf dem Wochenmarkt teilzunehmen. Herr Reichle vermittel- Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels te den Schülern inwiefern die Nistkästen mit den Wildblumensamen abgeschlossen. ztusammenhängen. Die Nistkästen dienen den Vögeln als geschütz- Im Dezember 2022 traten unsere Sechser zunächst in einem span- ter Brutplatz wo sie ihre Jungvögel zur Welt bringen und aufziehen nenden Wettbewerb gegeneinander auf Klassenebene an.
Donnerstag, 09. März 2023 | 9 Durch ihre tollen Leseleistungen schafften es Mia Liebergesell (6a) Auch hier zeigten die Kinder wieder hervorragendes Lesevermögen! mit „Phantastische Tierwesen: Grindelwalds Verbrechen“ von J.K. Letztendlich hatte Janina Krall jedoch die Nase ganz vorne und Rowling, Maximilian Romano (6a) mit „Die sanften Riesen der Meere“ konnte durch eine interne Jury, bestehend aus den Deutschlehrerin- von Nina Rauprich, Janina Krall (6b) mit „Abenteuer in der Megawor- nen Frau Wäscher und Frau Bese, als Schulsiegerin ermittelt werden! ld“ von Sven Gerhardt und Samuel Möhrle (6b) mit „Rico, Oskar und Alle vier Siegerinnen und Sieger erhielten eine Urkunde des Börsen- die Tieferschatten“ von Andreas Steinhöfel als Klassensiegerinnen vereins des Deutschen Buchhandels und einen Buchgutschein von und -Sieger eine Runde weiter. der Gemeinschaftsschule. Auf Schulebene schloss der Wettbewerb dann in einer letzten Etap- Wir sind stolz auf unsere guten Vorleserinnen und Vorleser! Janina pe, bei der die vier nochmals durch ihr Vorlesen eines Fremdtextes konnte unsere Schule sogar als Schulsiegerin beim Kreisentscheid überzeugen mussten. Eine Lesedauer von drei Minuten je Lesebei- am Montag, den 27. Februar 2023 in Sigmaringen glänzend vertre- trag war dabei Vorgabe des Börsenvereins. ten und belegte dabei den zweiten Platz. (Bes) VEREINSNACHRICHTEN Badenia Wangen Es kam eine stattliche Summe von 652,22 Freiw. Feuerwehr Ostrach € zusammen, über die sich der Förder- Einladung zur Jahreshauptversammlung kreis in Ulm sehr freute! Vielen Dank an Löschzug Ostrach Am Samstag, den 18. März findet ab 20.00 alle Spender! Unsere diesjährige Hauptversammlung findet Uhr im Ratstüble Wangen unsere ordentli- am Freitag, 10.03.2023, um 20.00 Uhr in der che Jahreshauptversammlung statt. Dorfgemeinschaft Levertsweiler Pizzeria “Golfo di Napoli“ in Ostrach statt. Larissa Weiß, Vorsitzende Hierzu lade ich alle Wehrmänner, Jugendfeu- Tagesordnung: erwehrler, Ehrenmitglieder sowie Freunde • Begrüßung und Gönner der Feuerwehr recht herzlich ein • Tätigkeitsbericht des Vorstandes Fanfarenzug Ostrach (Tagesordnung siehe letztes Mitteilungsblatt). • Bericht der Schriftführerin • Kassenbericht Ab dem 10.03.2023 finden wieder unsere Kieferle, Kommandant • Entlastung der Kasse und der Vorstand- wöchentlichen Gesamtproben statt. Gesamt- schaft proben sind jeden Freitag um 20.00 Uhr in • Aussprache über das diesjährige Jubilä- unserem Vereinsheim. Hier können uns im- Fußballclub Ostrach um mer Interessenten und Freunde besuchen. Nachtrag: • Wünsche und Anträge SCHNUPPERTAG TSV Straßberg - FC Ostrach I 4:0 (3:0) Zu der Versammlung sind alle Mitglieder, so- Wir laden herzlich zu unserem Schnupper- FV Fulgenstadt - FC Ostrach II 4:1 (1:0) wie Freunde und Gönner der Badenia recht tag ein. Wir suchen neue Mitglieder, die Tor: Nick Lude herzlich eingeladen. Bekunden Sie ihr Inte- Bock auf Spaß haben. Es sind keine musikali- Sowohl die Zebras auch die Fohlen muss- resse am weiteren Weg des Vereins durch schen Vorkenntnisse nötig ! ten sich in ihren ersten Partien im neuen einen zahlreichen Besuch der Versammlung Kommt einfach vorbei und wir quatschen Jahr geschlagen geben. Während die Mann- ein bisschen und Ihr könnt die verschiede- schaft von Trainer Andre Eckstein in Straß- Der Vorstand nen Instrumente ausprobieren. berg gegen eine starke Heimelf auf verlore- Klaus Schäfer Wir freuen uns auf Euer kommen. nen Posten stand, konnte die 2. Mannschaft das Spiel in Fulgenstadt lange offen halten. Wann: Sonntag den 19.03.2023 Am Ende fehlte aber dann die Kraft. Dorfgemeinschaft Uhrzeit: 10.00 - 14.00 Uhr Wo: Vereinsheim Fanfarenzug Vorschau: Levertsweiler e. V. Ostrach 1970 e.V. FC Ostrach I – TSV Trillfingen Rückblick Jahreshauptversammlung Hauptstraße 17, 88356 Ostrach am Samstag 11.03 um 15.30 Uhr FC Ostrach II – FV Bad Schussenried II Am 3.3.2023 fand unsere Jahreshauptver- Gerne könnt Ihr uns auch folgen auf: am Sonntag 12.03 um 15.00 Uhr sammlung statt. Nach Begrüßung der Gäste Facebook unter: Die ersten Partien auf heimischen Geläuf gab es einen kurzen Rückblick auf das Jahr Fanfarenzug Ostrach 1970 e.V. stehen an. Beide Teams wollen erfolgreich 2022. Darauf folgte der Bericht der Schrift- Instagram unter: fanfarenzug_ostrach ihre Heimspiele gestalten, um Selbstver- führerin, sowie der Kassiererin . Die Vor- trauen für die weiteren Spiele zu generieren. standschaft wurde einstimmig entlastet. Nach einem Grußwort von Ortsvorsteher El- mar Müller, gab es noch einen Ausblick auf Förderverein Musikverein Burgweiler die kommenden Aktionen im Jahr 2023. Musikverein Ostrach Es wurde einstimmig beschlossen den Mit- Die Probe der JuKa findet am kommenden gliedsbeitrag von 4€ auf 5€ zu erhöhen. Jahreshauptversammlung Freitag in Denkingen statt, wir treffen uns Danach widmeten wir uns dem gemütli- am Donnerstag den 09.03.2023, 20.00 Uhr wie gewohnt um 18 Uhr. chen Teil... im Probelokal des Musikverein Ostrach Die Aktiven proben diese Woche aus- Noch einmal ein großes Dankeschön an alle schließlich am Mittwoch um 20 Uhr, da wir Mitglieder und Helfer, die sich so fleißig über Tagesordung uns am kommenden Wochenender auf un- das ganze Jahr Engagieren und mithelfen, 1) Begrüßung und Bericht des 1. Vorsit- serer traditionellen Ski-Hütte befinden. um unser Dorfleben am laufen zu halten. zenden mit Ausblick auf 2023 Bitte erscheint zur Probe, wir stimmen noch 2) Berichte weitere Termine für Sommer-Auftritte ab. Spende an den Förderkreis für Tumor- • der Kassiererin Am darauffolgenden Wochenende findet un- und Leukämiekranke Kinder in Ulm. • der Kassenprüfer ser Probenwochenende statt - dies sollte aber Am Krippenspiel an Heilig Abend wurden • der Arge Vertreter bereits in allen Kalendern vermerkt sein. Spenden für den Förderkreis für Tumor- 3) Aussprache und Leukämiekranke Kinder in Ulm ge- 4) Entlastung der Vorstandschaft Musikalische Grüße sammelt. 5) Wünsche und Anträge Eure Vorstandschaft
10 | Donnerstag, 09. März 2023 8 Fußballverein Weithart Gesangverein Ostrach 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht des Kassierers Jahreshauptversammlung Kinder- und Jugendchor Regenbogen 6. Bericht der Kassenprüfer Die diesjährige Jahreshauptversammlung 7. Entlastungen (JHV) des FV Weithart e.V. findet am Frei- Einladung zur Jahreshauptversammlung 8. Wahlen tag, den 10. März 2023 um 19:00 Uhr in Freitag 24. März 2023, 18.30 Uhr, 9. Wünsche und Anträge, Verschiedenes unserem Sportheim in Rosna statt. DGH Schul- und Rathaus Tafertsweiler Gerne möchten wir speziell auch die Eltern Tagesordnung Liebe Mitglieder des Gesangvereins, und Jugendlichen des Kinder- und Jugend- 1. Begrüßung liebe Jugendliche und Choreltern chores einladen. Wir möchten euch u.a. die 2. Bericht der Vorsitzenden / Schriftführers des Regenbogenchores, Planungen für unser Singer-Songwriter Fes- 3. Bericht des Jugendleiters / Trainer liebe Freunde und Gönner unseres Vereins, tival am 24./25. Juni vorstellen und kreative Damen der Gesangverein Ostrach möchte Euch zur Ideen für die Gestaltung des Bühnenbildes 4. Bericht des Spielausschussvorsitzenden Jahreshauptversammlung am Freitag, den für das Chormusical „Der Blaue Planet“ sam- 5. Bericht der Kassiererin 24. März 2023 um 18.30 Uhr nach der Chor- meln. 6. Bericht der Kassenprüfer probe ins Schulhaus Tafertsweiler einladen. Auch Ideen für einen Chorausflug sowie Ein- 7. Entlastung der Vorstandschaft ladungen befreundeter Vereine zu Auftrit- 8. Neuwahlen Folgende Tagespunkte stehen an: ten stehen zur Diskussion. 9. Ehrungen 1. Begrüßung 10. Wünsche / Anträge / Sonstiges 2. Bericht des Vorsitzenden Mit herzlichen Grüßen 3. Bericht der Chorleiterin Die Vorstandschaft Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der JHV schriftlich bei den Vorsitzenden einzureichen. Der FV Weithart e.V. lädt hiermit alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Gönner und Freunde des Vereins recht herzlich ein. Familienkonzert für ALLE unter hundert Ewald Neher Vorsitzender Sport & Jugend Peter Schindler Christian Bender Vorsitzender Infrastruktur Herren Vorbereitungsspiel Do., 02.03.2023 SG Weithart / Rulfingen – SV Hohentengen II 2:2 Tore: C. Stark, M. Paschke Damen Vorbereitungsspiele Vorschau Do., 09.03.2023 FV Weithart – Spfr. Owingen-Billafingen 19:30 Uhr Do., 16.03.2023 am Sonntag, den 19. März 2023 um 11.00 Uhr FV Weithart – SV Deggenhausertal II 19:30 Uhr im Pfarrheim Ostrach, Kirchstraße Spielort: jeweils Kunstrasenplatz in Ostrach Veranstalter: Gesangverein Ostrach | Kinder- und Jugendchor Regenbogen Der Eintritt ist frei. Über eine Spende in den Hut würden wir uns sehr freuen. Comedy-Abend Der Vorverkauf für den Comedy-Abend mit Zum Abschluss seines Besuches in Ostrach und Tafertsweiler gibt Peter Schindler am Sonntag, 19. Hillu‘s Herzdropfa, den die Jugendabtei- März um 11 Uhr im Ostracher Pfarrheim, ein heiteres und lehrreiches Familienkonzert für lung vom FV Weithart e.V. am Mittwoch, den mindestens drei Generationen. 07.06.2023 im Bürgerhaus in Rosna veran- Mal dampft die Lok, mal rocken die Pferde, mal gibt es einen Improvisationswettstreit. Danach staltet, stieß wieder auf reges Interesse: wird im Sechs-Achtel-Takt so lange gerudert, bis wir bei den Krokodilen ankommen. Und dann Der Comedy-Abend ist A U S V E R K A U F T. fliegen wir kurz mit dem Kleinen Huhn um die ganze Welt! Da kann das Publikum selbst beim Zuhören ins Schwitzen kommen! Der FV Weithart e.V. bedankt sich bei allen Beim Familienkonzert, das Klein und Groß mitreißt, heißt das Motto: Besuchern und wünscht viel Spaß mit Hil- Singen, schnipsen, klatschen, hören, und sich bewegen! lu‘s Herzdropfa! Neben Spielspaß und Konzertvergnügen erfahren die großen und kleinen Zuhörerinnen und Zuhörer nebenbei etwas über Instrumente, über Improvisation und Intervalle. Backhaus Mahl - Vereinssponsoring Dreivierteltakt? Off-Beat? Triolen? Der FV Weithart e.V. wird sich am Ver- Danach wisst ihr Bescheid, denn dieses Konzert aktiviert alle Sinne. einssponsoring vom Backhaus Mahl betei- Es öffnen sich die Herzen und Ohren, Bekanntes wird neu entdeckt. ligen. Sammelt hier bitte einfach eure Kas- senbons beim nächsten Einkauf und bringt Peter Schindler, geb. 1960, ist Komponist und Pianist. sie einem Vereinsvertreter vorbei. Der Verein Er hat zahlreiche Musicals, Singspiele und Lieder für Kinder und Jugendliche geschrieben. Peter ist reicht die Belege dann beim Backhaus Mahl im Schwarzwald geboren und aufgewachsen, hat in Stuttgart Musik studiert und wohnt seit fast 15 Jahren in Berlin. Wenn er nicht gerade im Zug sitzt und quer durch Deutschland zu Konzerten oder ein und erhält eine Spende in Höhe von 5% Workshops fährt, dann joggt er im Britzer Garten oder komponiert zuhause neue Stücke. vom Einkaufswert. Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage vom Backhaus www.peter-schindler.de Mahl (www.backhausmahl.de). Wir bedanken uns für eure Unterstützung!
Donnerstag, 09. März 2023 | 11 Maschinenring Narrenzunft Bauzemeckzunft Schwäbischer Albverein Alb-Oberschwaben e.V. Ostrach ostrach.albverein.eu Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Seniorenwanderung 9. März 2023 Einladung zur Jahreshauptversammlung VORANKÜNDIGUNG Sehr geehrte Damen und Herren, Wandern vom Wagenhauser See zum Na- Der Maschinenring Alb-Oberschwaben zur ordentlichen Jahreshauptversammlung tur-Themen-Park. e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahres- der Bauzemeckzunft Ostrach e.V. lade ich Vom Parkplatz beim „Seestüble“ Wagenhau- hauptversammlung ein. herzlich ein. sen beginnt unsere Wanderung über den Die Versammlung findet am Dienstag, 28. Diese findet statt am Freitag, den 31.03.2023, Kurpark Bad Saulgau und zurück. März 2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemein- um 19:00 Uhr im Pfarrheim St. Pankratius in Fahrstrecke gesamt 22 km, 1,50 €, Wander- schaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Ostrach. strecke ca. 8 km. Boms statt. Treffpunkt 14 Uhr am Herbert-Barth- Zur besseren Planung bitten wir um vorhe- Platz. Tagesordnung: rige Anmeldung bis spätestens 20.03.2023 Einkehr im Gasthaus „Seestüble“ Wagen- 1. Begrüßung durch den Zunftmeister unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao. hausen. Mitglieder und Gäste sind herzlich 2. Eröffnung der Mitgliederversammlung de eingeladen. 3. Verabschiedung des Protokolls der JHV Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Mitfahrgelegenheit ist begrenzt vorhanden. 2022 Für Nichtmitglieder erfolgt die Teilnahme an 4. Berichte aus den Abteilungen zur den Wanderungen auf eigene Gefahr. Fasnet 2023 Auf viele Teilnehmer freuen sich Musikverein Ostrach 5. Berichte der Vorstandschaft zur Fasnet die Wanderführer Karl und Brigitte 2023 Generalversammlung 2023 6. Aussprache über die Berichte Am Freitag 10.März 2023 um 20Uhr findet 7. Entlastung des Vorstands Einladung zur Jahreshauptversammlung unsere diesjährige Generalversammlung im 8. Neuwahl des Schriftführers Gasthaus Schwanen in Unterweiler statt. 9. Ehrungen Mittwoch, 15. März 2023 um 17.00 Uhr im 10. Anträge Gasthaus „Adler“ in Jettkofen. Mitglieder Eingeladen sind alle aktiven und passiven 11. Verschiedenes / Stimmen aus der und Gäste sind herzlich eingeladen. Mitglieder, unsere Ehrenmitglieder, unse- Mitgliedschaft re Jungmusiker mit Eltern und alle, die am 12. Schlusswort des Zunftmeisters Tagesordnung: MVO interessiert sind. 1. Begrüßung 1. Eröffnung Anträge von Mitgliedern zur Ergänzung der 2. Totengedenken • Begrüßung Tagesordnung können dann berücksichtigt 3. Bericht des Vorsitzenden • Totenehrung werden, wenn diese bis zum 26.03.2023 4. Berichte 2. Berichte der Vorstandschaft schriftlich an den Zunftmeister oder dessen Schriftführerin, Wegewart, Rechnerin • Vorstand Stellvertreter gestellt werden. 5. Kassenprüfbericht • Schriftführerin 6. Entlastung des Vorstandes • Kassiererin Rolf Reisky 7. Grußwort und Ehrungen • Kassenprüfer Zunftmeister 8. Dank den Wanderführen • Jugendleiterin 9. Verschiedenes: Aussprache • Dirigent Wünsche, Anträge 3. Aussprache 10. Schlusswort von Karl Binder 4. Entlastung der Vorstandschaft Schützenverein Ostrach Karl Faißt 5. Wahlen Einladung 1.Vorsitzender • Vorstandsteam oder Vorstände 1/2 Zu unserer diesjährigen Mitgliederhaupt- • Beisitzer/-in versammlung möchten wir alle Mitglieder • Jugendbeisitzer/-in sowie Freunde und Gönner des Schützen- Sonntagswanderung 19. März 2023 6. Wünsche und Anträge vereins Ostrach e.V. recht herzlich einladen. Kombi-Wanderung: Die Versammlung findet am Freitag, den Meersburg - Konstanz 31.03.2023 um 20 Uhr statt. Über Euer Schiff - Busfahrt und Wanderung Musikverein Weithart zahlreiches Erscheinen freut sich die gesam- Treffpunkt 10.30 Uhr am Herbert-Barth- te Vorstandschaft. Platz. Nächste Probe Neben den Berichten der Vorstandsmitglie- Fahrtkosten für Fähre und Bus 7,50 € bit- Unsere nächste Probe halten wir am Frei- der werden die Themen für das laufende te am Treffpunkt bereit halten. tag, 17.03., um 20:00 Uhr im Probelokal ab. Jahr besprochen. Vom Parkplatz Töbele Meersburg wandern wir zur Fähre nach Staad, danach fahren wir Bläserschule Falls Ihr darüber hinaus noch wichtige Punk- mit dem Bus ins Zentrum von Konstanz mit Die nächste Probe des Vorstufenorches- te besprechen möchtet: Aufenthalt. ters findet am Freitag, 10.03., zu gewohnter Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung Später wandern wir am See entlang, mit ei- Zeit im Probelokal in Rosna statt. Die JuKa können bis spätestens 19.03.2023 beim ner Pause fürs Rucksackvesper, nach Staad Ostrachtal probt dann wieder am Dienstag, 1.Vorsitzenden schriftlich eingereicht wer- zur Fähre. Nach der Überfahrt wandern wir 14.03., ebenfalls zu gewohnter Zeit im Pro- den. Kontaktdaten: zurück zum Parkplatz. belokal in Ostrach. Juri Knorr Wanderzeit 3 Std. Fahrstrecke gesamt 80 km, Am Sonntag, 12.03., findet ab 14:00 Uhr im Waldberg 16 Fahrtkosten incl. Parkgebühr 7 €. Bürgerhaus in Rosna der diesjährige Vor- 88356 Ostrach Für diese Wanderung fallen somit insgesamt spielnachmittag statt. Da Jugend bekannt- 1.vorstand@schuetzenverein-ostrach.de 14,50 € Fahrtkosten an. lich Zukunft ist, sollten Sie auf jeden Fall vor- Einkehr im Gasthaus „Ursprung“ Rickertsreu- beischauen. Sollten Sie sich sogar mit einer Die Tagesordnung inkl. eingegangener An- te. Mitglieder und Gäste sind herzlich einge- Kuchenspende beteiligen wollen, so kontak- träge wird eine Woche vor der Mitglieder- laden. tieren Sie bitte einfach unsere Jugendleite- versammlung im Ostracher Gemeindeblatt Mitfahrgelegenheit ist begrenzt vorhanden. rin Lena Burth per Mail an jugend@weithart. veröffentlicht. Für Nichtmitglieder erfolgt die Teilnahme an de oder telefonisch unter 0178/3991084. den Wanderungen auf eigene Gefahr. Das Vorstands-Team mit Dirigent & Team der Schützenverein Ostrach e.V. Auf viele Teilnehmer freuen sich Bläserschule Juri Knorr, 1. Vorsitzender die Wanderführer Peter u. Gabi
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