19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol

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19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
19                    Geschäftsbericht 2019
        über die Leistungen und Erfolge der
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
„Unsere Beschäftigten brauchen
    ordentliche Löhne und eine faire Verteilung
                der Arbeitszeiten.“
               AK Präsident Erwin Zangerl

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19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
Geschäftsbericht                                                           19
                                                      INHALT
                                                      Übersicht Leistungen und Erfolge 2019...................... 2

                                                      Die AK Umlage............................................................ 4

                                                      Vorwort........................................................................ 5

                                                      Highlights 2019........................................................... 8

                                                      Arbeitsrecht............................................................... 10

                                                      Betriebsservice.......................................................... 18

                                                      Sozialrecht................................................................. 28

                                                      Lehrlinge & Jugend.................................................... 36

                                                      Wirtschaftspolitik....................................................... 42

                                                      Konsumentenpolitik................................................... 50

                                                      Wohn- & Mietrecht..................................................... 56

                                                      Bildung & Kultur........................................................ 62

                                                      Bezirkskammern........................................................ 70

                                                      Medienarbeit............................................................. 78

                                                      Impressum
                                                      Medieninhaber und Verleger:
                                                      Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
                                                      Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck
                                                      Verfasser: AK Tirol

Soweit in den folgenden Ausführungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

                                                                                                                                          1
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DAS JAHR 2019

            326.430
                                                            15.310
                Beratungen                                  schriftlich

            85.520                       225.600
             persönlich                  telefonisch

    Gesetzesbegutachtungen

      104                 160                 81                35             210
     Bundesgesetze        Verordnungen      Landesgesetze     internationale       sonstige
                                                              Abkommen &       Stellungnahmen
                                                             EU-Vorschriften

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Finanzielle Erfolge für unsere AK Mitglieder
aus Interventions-, Rechtsschutz-
und Insolvenzakten sowie aus
Arbeitnehmerveranlagungen

€ 45,293.460
€ 7,610.630                           € 30,845.660
aus Interventionsakten                aus Rechtsschutzakten

€ 3,324.050                           € 3,513.120
aus Insolvenzvertretungen             aus Arbeitnehmerveranlagungen

Direkte finanzielle Zuwendungen
an AK Mitglieder

€ 2,745.770
€ 310.000                             € 418.820
zinsfrei gewährtes Wohnungsdarlehen   ausbezahlte Beträge aus dem
                                      Unterstützungsfonds

€ 1,948.200                           € 68.750
direkt ausbezahlte Aus-               Unterstützung im Rahmen
und Weiterbildungsbeihilfen           der Weihnachtsaktion

                                                                      3
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DIE AK UMLAGE
    SO VERTEILT SICH DER MITGLIEDSBEITRAG LAUT
    LEISTUNGSÜBERSICHT IM RECHNUNGSABSCHLUSS 2019

                                                        DURCHSCHNITTLICHER
                                                           MITGLIEDSBEITRAG
                                                               7 EURO NETTO

    2,10 €                                 1,33 €                                 0,94 €
    für Rechtsschutz                       für Konsumenten-                       für Ausbildung
                              30 %                                   19,1 %                                 13,4 %
                                           schutz                                 und Beihilfen

    0,67 €                                 0,49 €                                 0,12 €
    für Informationen                      für Unterstützungen                    für die Selbst-
                        9,5 %                                          7%                                    1,7 %
    an unsere Miglieder                                                           verwaltung

    1,05 €                                 0,10 €                                 0,20 €
    für die Vorsorge                       für die Einhebung                      Leistungen an die
                             15,1 %                                   1,4 %                                  2,8 %
                                           des AK Beitrages                       Bundesarbeits-
                                                                                  kammer
    Durch die solidarischen Beiträge kann die AK Tirol ihre Aufgabe als Standesvertretung der mehr als 350.000
    Tiroler Arbeitnehmer bestens erfüllen. Die AK Mitglieder finanzieren sich ihr Schutzhaus selbst. Das gewährleistet
    die Unabhängigkeit der AK gegenüber Staat und Wirtschaft. 7 Euro beträgt im Schnitt der monatliche Beitrag, den
    wir von der Sozialversicherung erhalten. Keinen Beitrag bezahlen geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Präsenz-
    und Zivildiener oder wer Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Karenzgeld bezieht.
    Der überwiegende Teil der AK Beiträge fließt wieder an die AK Mitglieder zurück.

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19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
LIEBES AK MITGLIED!
Wir leben in turbulenten Zeiten, vieles verändert sich, nicht alles nur zum Guten.
Das betrifft auch die Arbeitnehmer-Familien. Sie brauchen eine stabile Kraft und ein sicheres Schutzhaus,
die Arbeiterkammer. Nie war sie so wertvoll wie heute: Als Solidargemeinschaft der Beschäftigten setzt sie sich
für ihre Anliegen gegenüber Politik und Wirtschaft ein.

Sie ist ihre unabhängige Stimme und nur ihren Mitgliedern verpflichtet.

Mehr denn je benötigen die Beschäftigten Hilfe, Schutz und Beratung bei Fragen im Arbeits-, Sozial-, Konsumenten-,
Wohn- und Steuerrecht, in Wirtschafts-, Jugend- und Bildungsfragen in Innsbruck und in allen Bezirken.

Mit freundlichen Grüßen

AK Präsident Erwin Zangerl 		                AK Direktor Mag. Gerhard Pirchner

                                                                                                                     5
19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
ARBEITERKAMMER TIROL

    Die Vorstands-Mitglieder der AK Tirol

    Erwin Zangerl        Klaus Rainer       Verena                      Christoph Stillebacher
    AK Präsident         AK Vizepräsident   Steinlechner-Graziadei      AK Vizepräsident
    AAB-FCG             AAB-FCG           AK Vizepräsidentin AAB-FCG AAB-FCG

    Doris Bergmann       Tanja Rupprecht    Werner Salzburger Gerhard Hödl
    Kammerrätin          Kammerrätin        Kammerrat         Kammerrat
    AAB-FCG             AAB-FCG           AAB-FCG AAB-FCG

    Dr. Stephan Bertel   Bernhard Höfler    LAbg. Patrick Haslwanter
    Kammerrat            Kammerrat          Kammerrat
    FSG                 FSG               FPÖ

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19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
ARBEITERKAMMER TIROL

Die Kontrollausschuss-Mitglieder der AK Tirol

Helmut Deutinger          Herbert Frank         Andrea Ager         Andreas Gang     Mag. Gabriele Hilber
Vorsitzender, Kammerrat   Kammerrat             Kammerrat           Kammerrat        Kammerrat
GRÜNE-UG                 FSG                  AAB-FCG            FPÖ             AAB-FCG

Siegfried Härting         Gottfried Kostenzer   Bernd Leidlmair Heribert Mariacher   Christian Matt
Kammerrat                 Kammerrat             Kammerrat       Kammerrat            Kammerrat
AAB-FCG                  AAB-FCG              FSG AAB-FCG                        AAB-FCG

Thomas Orgler             Gerald Sturm          Selina Stärz Florian Tauber          Roman Fankhauser
Kammerrat                 Kammerrat             Kammerrätin  Kammerrat               Kammerrat (bis 30.11.19)
AAB-FCG                  AAB-FCG              AAB-FCG FSG                        FPÖ

                                                                                                                7
19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
HIGHLIGHTS 2019
    Jänner                                               Februar
    ■ Organisation und Abwicklung                        ■ Post AG setzt Urteil des Höchstgerichts
      der AK Wahl 2019                                     nicht um: Anrechnung von Dienstzeiten
    ■ AK Tirol startet Bildungsoffensive                   vor dem 18. Geburtstag von ehemaligen
      für Wiedereinsteigerinnen                            Postpraktikanten: AK Tirol gewährt
                                                           Rechtsschutz für 23 Einzelklagen
                                                         ■ Liste Präsident Erwin Zangerl mit 61,39 %
                                                           erneut klar bestätigt

    Mai                                                  Juni
    ■ Positives Urteil im Zusammenhang mit der           ■ Abschluss des BR Kolleg 2019
      beabsichtigten Kündigung eines Betriebsrates,      ■ Klagseinbringung wegen Motivkündigung
      Urteil wurde bereits in 1. Instanz rechtskräftig     (nach Gegenwehr wegen gesundheitsschädi-
    ■ EuGH bestätigt Rechtsansicht der AK Tirol:           genden Arbeitsbedingungen) – Zurückziehung
      Die Dienstrechtsnovelle für Bundesbeamte und         der Kündigung noch vor erster Gerichtsver-
      Vertragsbedienstete des Bundes des Jahres            handllung
      2015 ist europarechtswidrig: Diskriminierung
      durch Nichtanrechnung von Dienstzeiten vor
      dem 18. Geburtstag nicht beseitigt: AK Tirol
      gewährt Rechtsschutz für 99 Einzelklagen
    ■ Vortrag mit Dr. Jan-Uwe Rogge im Congress
      Innsbruck: „Eltern & Kinder: Vom Reden und
      Zuhören“ mit 600 Besuchern

    September                                            Oktober
    ■ AK Tirol gewinnt langwierigen Prozess wegen        ■ € 16.000,- Schmerzensgeld für unerlaubte
      Schutt im Baugrund gegen Tiroler Bodenfonds:         32-monatige Dauerüberwachung
      € 16.800,- an Schadenersatz an die Häuslbauer-       des privat benützten PKW´s
      Familie und Prozesskostenersatz iHv. rund            (OLG Innsbruck; Arbeitgeber hat
      € 50.000,-                                           außerordentliche Revision eingebracht)
    ■ Start des WIR Kollegs 2019 am Seehof               ■ AK Studie: So sehen junge Tirolerinnen und
                                                           Tiroler ihre Ausbildung und Arbeit im Tourismus

8
März                                                   April
■ Steuerspartage 2019 - 1.318 Veranlagungen            ■ Gründung eines Betriebsrates in der dem ÖSV
  an 11 Terminen erledigt                                zugehörigen Bergisel Betriebs-GmbH
■ konstituierende Vollversammlung mit Ange-              (trotz Widerstandes des Arbeitgebers)
  lobung der Kammerräte und Erwin Zangerl              ■ Vortrag mit Univ.Prof. i.R. Emmerich Tálos:
  einstimmig zum AK Präsideten gewählt                   „Soziale Kälte zieht durch das Land“

Juli                                                   August
■ Finalisierung von Sozialplänen mit                   ■ Erfolgreiche arbeitsrechtliche Interventionen
  beträchtlichem Gesamtvolumen                           gegen verschlechternde Versetzungen
■ Erfolgreicher Abschluss der Gesundheits-             ■ Erfolgreicher Abschluss der Kinderferienaktion
  berufe-Registrierung (gesamt 15.650                    mit 37 Wochen und rund 1.500 Kindern
  Registrierungen in 12 Monaten)

November                                               Dezember
■ Erfolgreiche Unterstützung eines Betriebsrates       ■ Wärme-Contracting: AK Tirol erringt für Eigen-
  gegen die angekündigte verschlechternde                tümergemeinschaft die Übertragung des Eigen-
  Versetzung von zwei TV-Moderatoren                     tums an Heizungsanlage und Rückerstattung
■ Betreuung mehrerer Krankenhäuser in                    der über Jahre zu viel geleisteten Zahlungen
  der Frage der Umsetzung des Urteils                    an den Contractor
  „Umkleidezeiten als Arbeitszeit“                     ■ 2019 wurden 5.642 My future-, 1.189 My future
■ Entgeltfortzahlung bei Schneechaos in                  Plus- und 687 My future AHS-OS Mappen
  Osttirol: AK Tirol informiert direkt 500 Mitarbei-     ausgegeben (gesamt 7.518 Stück)
  ter: gerichtlicher Rechtsschutz wird angeboten,
  falls die Entgeltfortzahlung nicht oder nicht
  vollständig geleistet wird;
■ Start mit neuem Hör-Angebot für Kinder in der
  Freihandbibliothek: Tonies für die Toniebox
  stehen zum Verleih bereit

                                                                                                          9
Foto: © Nejron Photo – stock.adobe.com

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ARBEITSRECHT
             Beratungen

97.900
        persönlich                       telefonisch                 schriftlich

31.540                           63.440                       2.920
             außergerichtliche
             Interventionen
                                                        §     neue
                                                              Rechtsschutzakten

3.284                                                  732
          Summe der Vertretungserfolge

€ 9,093 Mio
Ergebnis außergerichtlicher Interventionen      € 6,376 Mio
Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten      € 2,717 Mio

                                                                                   11
ARBEITSRECHT

     Kollektive Interessenvertretungen

     NOVELLE TIROLER LANDARBEITSORDNUNG 2000                       NOVELLE LANDESBEDIENSTETENGESETZ
                                                                   UND LANDESBEAMTENGESETZ
     Mit dieser Novelle wurde im Tiroler Landesausfüh-
     rungsgesetz vor allem der 12-Stunden-Tag und die              Bei diesen Novellen wurden die nicht mehr zur Anwen-
     60-Stunden-Woche für Land- und Forstarbeiter – teils          dung kommende Kürzung der Kinderzulage im Falle
     sogar noch schlimmer als im AZG – umgesetzt. Daher            eines Sabbaticals, die Einführung einer Altersteilzeit für
     wurde unsere Kritik daran, die bereits in der Stellung-       Landesbedienstete sowie der Umstand, dass bei der
     nahme zur diesbezüglichen Novelle des Bundesgrund-            Altersteilzeit anders als bei Gemeindevertragsbediens-
     satzgesetzes, dem Landarbeitsgesetz 1984, formuliert          teten keine Begrenzung der Summe von Teilzeitentgelt
     wurde, in dieser Begutachtung erneuert und bekräftigt.        und Lohnausgleich mit der Höchstbeitragsgrundlage
                                                                   erfolgt, befürwortet.

     NOVELLE INNSBRUCKER                                           Vorgeschlagen wurde die jetzt für Landesbedienstete
     VERTRAGSBEDIENSTETENGESETZ                                    vorgesehene Regelung des Entfalls der Begrenzung
                                                                   mit der Höchstbeitragsgrundlage auf das gesamte
     Bei dieser Novelle wurden die Ausweitung der Inan-            Tiroler öffentliche Dienstrecht auszuweiten und dass
     spruchnahme der Familienhospizkarenz anlässlich ei-           auch eine Teilpension wie das Blockmodell möglich
     ner medizinisch notwendigen Therapie für ein schwerst         sein soll. Abgelehnt wurde die im Entwurf vorgesehene
     erkranktes Kind sowie die Bestimmungen zu den pä-             automatische Beendigung des Dienstverhältnisses im
     dagogischen Fachkräften, Schulassistenzkräften und            Falle eines Anspruchs auf einen öffentlich-rechtlichen
     Freizeitpädagogen befürwortet.                                Ruhegenuss ab dem 65. Lebensjahr.

     Bei der Treueabgeltung wurde der Vorschlag unterbrei-
     tet, diese nicht bei Teilzeitbeschäftigten zu aliquotieren.   NOVELLE GEMEINDE-VERTRAGSBEDIENSTETEN-
                                                                   GESETZ
     Bei der Altersteilzeit wurde vorgeschlagen, dass auch
     eine Teilpension möglich sein soll und keine Begren-          Bei dieser Novelle wurde die Einführung der Wiederein-
     zung des Entgeltausgleichs mit der Höchstbeitrags-            gliederungsteilzeit und die nicht mehr zur Anwendung
     grundlage erfolgt.                                            kommende Kürzung der Kinderzulage im Falle eines
                                                                   Sabbaticals befürwortet. Vorgeschlagen wurde, eine
                                                                   Regelung analog zu § 15b AVRAG im Falle des Bezugs
                                                                   von Rehabilitationsgeld zu schaffen. Abgelehnt wurde

                                  15
                                                                   die im Entwurf vorgesehene automatische Beendigung
                                                                   des Dienstverhältnisses im Falle eines Anspruchs auf
                                                                   einen öffentlich-rechtlichen Ruhegenuss ab dem 65.
                                                                   Lebensjahr.

                                                                   Entsprechend unseren Begutachtungen wurde vom
                 Gesetzesbegutachtungen                            Land Tirol von der automatischen Beendigung des
                                                                   Dienstverhältnisses im Falle eines öffentlich-rechtli-
                                                                   chen Ruhegenusses ab dem 65. Lebensjahr sowohl
                                                                   im LandesbedienstetenG als auch im Gemeinde-Ver-
                                                                   tragsbedienstetenG abgesehen.

12
ARBEITSRECHT

Individuelle Serviceleistungen

■ Nicht (vollständig) bezahlte Lohnansprüche            ■ Weitere Themen, vor allem Konkurrenzklauseln
  Thematische Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen         und Ausbildungskostenrückersätze
  Beratungen und Vertretungen bildeten vor allem          Schließlich geht es bei den arbeitsrechtlichen
  die Überprüfung des bezahlten Entgelts samt             Beratungen und Vertretungen schwerpunktmä-
  Geltendmachung nicht oder nicht vollständig             ßig um die korrekte Entgeltfortzahlung im Kran-
  bezahlter Ansprüche, insbesondere bezüglich des         kenstand, Gehaltsabzüge wegen behaupteter
  laufenden Lohnes, der Mehr- und Überstunden,            Schadenszufügung durch den Arbeitnehmer, die
  der Sonderzahlungen und der Urlaubsersatzleis-          korrekte Ausstellung eines nicht das Fortkommen
  tungen.                                                 erschwerenden Dienstzeugnisses, unzulässige
                                                          Ausbildungskostenrückersätze, Berufsausübungs-
■ Arbeitsvertragsüberprüfungen                            verbote und eingeforderte Konventionalstrafen bei
  Weiters wenden sich Dienstnehmer oftmals und            Konkurrenzklauseln sowie um die Rückverrech-
  immer häufiger per eMail mit der Bitte an die AK        nung und Kürzung von Sonderzahlungen.
  Tirol, ihre schriftlichen Arbeitsverträge überprü-
  fen zu lassen. Diese schriftlichen Arbeitsverträge    ■ Behindertendiskriminierung – österreichweiter
  werden in aller Regel von Arbeitgebern oder ihren       Schwerpunkt und Musterverfahren
  Rechtsvertretern erstellt und sind inhaltlich immer     Im Besonderen ist darauf hinzuweisen, dass die
  ausführlicher und komplexer ausgestaltet. Bei den       AK Tirol auch österreichweit betrachtet einen be-
  schriftlichen Arbeitsverträgen werden typischer-        sonderen Schwerpunkt im Bereich der unzulässi-
  weise alle nach dem Gesetz erlaubten Möglichkei-        gen Diskriminierung von Behinderten, vor allem im
  ten ausgeschöpft, die rechtliche Position des Ar-       Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits-
  beitnehmers zu verschlechtern, etwa zum Beispiel        verhältnisses entwickelt hat. Neben den damit zu-
  durch abweichende Vereinbarungen von öfteren            sammenhängenden zahlreichen Vertretungen vor
  Kündigungsterminen oder durch die Vereinbarun-          dem Sozialministeriumservice und der Gerichts-
  gen von Konkurrenzklauseln und Konventional-            verfahren in Einzelfällen werden derzeit Musterver-
  strafen. Darüber hinaus finden sich darin auch          fahren geführt, wonach die gesetzlichen Regelun-
  eindeutige rechtsunwirksame Klauseln, wie auch          gen im Öffentlichen Dienst, die nach einjährigem
  Klauseln, die erst im tatsächlichen Anwendungsfall      Krankenstand eine automatische Beendigung des
  sittenwidrig sein könnten, zum Beispiel hinsicht-       Dienstverhältnisses vorsehen, nach Ansicht der AK
  lich der Versetzungsmöglichkeiten in örtlicher wie      Tirol insofern europarechtswidrig sind, als bei der
  auch in tätigkeitsbezogener Hinsicht. Anders als        Einjahresberechnung jene Zeiträume unberück-
  im Konsumentenschutzrecht ist es im Arbeitsrecht        sichtigt bleiben müssten, die aus der Behinderung
  nicht möglich, die Rechtswidrigkeit von Arbeitsver-     resultieren. Auch wird durch diese Regelung dem
  tragsklauseln durch ein Verbandsklageverfahren          Behinderten die Möglichkeit genommen, sich bei
  abklären zu lassen.                                     positiver Gesundheitsprognose gerichtlich gegen
                                                          die Kündigung zur Wehr setzen zu können und es
                                                          findet bei begünstigten Behinderten im Gegensatz
                                                          zu Arbeitnehmern bei privaten Arbeitgebern kein
                                                          Verfahren auf Zustimmung zur Kündigung vor dem
                                                          Behindertenausschuss statt.

                51.230
Beratungen in der AK Innsbruck
                                                                        46.670
                                                        Beratungen in den Bezirkskammern

                                                                                                                13
ARBEITSRECHT

     Allgemeine Serviceleistungen

     EINHALTUNG DER VERPFLICHTETEN                            VERANSTALTUNGEN
     GEHALTSANGABE IN STELLENANZEIGEN
                                                              ■ „informiert.eltern.werden“ in Innsbruck,
     Von der Arbeitsrechtlichen Abteilung wird seit dem         wobei immer die maximale Teilnehmerzahl
     Jahr 2013 überprüft, inwieweit die Arbeitgeber und         von 120 Personen erreicht wurde.
     Personalvermittler die gesetzliche Verpflichtung zur     ■ Lesung von Elfriede Hammerl aus Anlass des
     Gehaltsangabe in Stelleninseraten in Tiroler Zeitungen     Weltfrauentages, an der 105 Personen
     einhalten.                                                 teilgenommen haben.
                                                              ■ Kinoabend aus Anlass „40 Jahre
     Dabei wird – um die Entwicklung nachvollziehen zu          Gleichbehandlungsgesetz“ mit 191 Teilnehmern.
     können – immer derselbe Erhebungszeitraum festge-
     legt, nämlich Februar und März eines jeden Kalender-
     jahres. Untersucht werden die Stellenanzeigen in der     VORTRÄGE
     Samstag-Ausgabe der Tiroler Tageszeitung, in der         Insbesondere
     Zeitschrift Basic sowie in allen Bezirksblättern.
                                                              ■ 4 Vorträge beim Verein Frauen im Brennpunkt
     Im Jahr 2019 wurden insgesamt                            ■ 3 Vorträge im Rahmen der Veranstaltung
     5.395 Stellenanzeigen ausgewertet:                         „informiert.eltern.werden“
     davon enthielten 3.320 keine Gehaltsangabe.              ■ Laienrichterschulung zum Thema
                                                                „Versetzung im Arbeitsrecht“
     Das bedeutet:                                            ■ Laienrichterschulung zum Thema „Urlaubsrecht“
     61,50 % der Stelleninserate verletzen das Gesetz!

     Dabei handelt e sich um ein deutlich schlechteres        BROSCHÜREN
     Ergebnis als in den Vorjahren:
     ■ 2013: 48,73 %                                          Insgesamt werden von der Arbeitsrechtlichen Abtei-
     ■ 2014: 54,20 %                                          lung 23 Broschüren betreut, wobei neben der mög-
     ■ 2015: 58,30 %                                          lichst einfach gehaltenen Darstellung der Rechtslage
     ■ 2016: 58,50 %                                          für wichtige Themenbereiche im Besonderen die in
     ■ 2017: 58,80 %                                          Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen erstellte
     ■ 2018: 58,40 %                                          Broschüre „Tipps für einen unbeschwerten Urlaub“
                                                              zu erwähnen ist, die sich aufgrund des „Hosen- und
     Von diesem überaus schlechten Ergebnis und der ne-       Jackentaschen-Formats“ zur Mitnahme in den Urlaub
     gativen Entwicklung wurde das zuständige Bundesmi-       eignet, sowie die spezifisch auf die Fragen bei Eltern-
     nisterium in einem Schreiben informiert, mit dem Vor-    schaft zugeschnittenen und ebenfalls in Zusammen-
     schlag, dass das Anzeigerecht bei Gesetzesverstößen      arbeit mit anderen Abteilungen erstellten Broschüren
     nicht nur der Gleichbehandlungsanwaltschaft und dem      „Familienzuwachs“, „Steuertipps für Eltern“ sowie der
     Stellenbewerber, sondern auch den gesetzlichen und       „Eltern-Fahrplan“.
     freiwilligen Interessenvertretungen zukommen soll, da-
     mit dieser wichtigen Bestimmung zur Förderung der
     Gleichbehandlung von Frauen die notwendige Effek-        ERREICHBARKEIT DER 6. URLAUBSWOCHE
     tivität zukommt.
                                                              Fortgeführt wurde der im Herbst 2018 begonnene
                                                              Beratungsschwerpunkt „Faire Erreichbarkeit der 6. Ur-
                                                              laubswoche“, wobei regelmäßig insbesondere eMail-
                                                              Anfragen beantwortet werden, ob nicht bereits oder
                                                              wann in Zukunft ein Anspruch auf einen 6-wöchigen
                                                              Urlaub besteht.

14
ARBEITSRECHT

Ausschuss Arbeitsrecht

Thomas Lintner            Josef Brunner          Johann Seiwald Selina Stärz          Daniela Holaus
Vorsitzender, Kammerrat   Kammerrat              Kammerrat      Kammerrätin           Kammerrätin
AAB-FCG                  AAB-FCG               AAB-FCG AAB-FCG                    AAB-FCG

Andrea Ager               Mag. Gabriele Hilber   Helmut Deutinger MMag. Marc Deiser   Christoph Scheiber
Kammerrätin               Kammerrätin            Kammerrat        Kammerrat           Kammerrat
AAB-FCG                  AAB-FCG               GRÜNE-UG FSG                       FSG

Andreas Gang
Kammerrat
FPÖ

                                                                                                           15
Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

16
ARBEITSRECHT

Ausschuss Frauen-, Familien- und Gesellschaftspolitik

Edith Stimpfl              Heribert Mariacher    Petra                  Robert Senn   Eva Carpentari, BSc.
Vorsitzende, Kammerrätin   Kammerrat             Grössl-Wechselberger   Kammerrat     Kammerrätin
AAB-FCG                   AAB-FCG              Kammerrätin AAB-FCG   AAB-FCG      AAB-FCG

Sabine Linzgieseder        Daniela Weissbacher   Beate Lesink Jennifer Schumacher     Natalie Reiter
Kammerrätin                Kammerrätin           Kammerrätin  Kammerrätin             Kammerrätin
AAB-FCG                   GRÜNE-UG             FSG FSG                            FPÖ

                                                                                                             17
Foto: © standret – stock.adobe.com

18
BETRIEBSSERVICE
              Beratungen

21.230
        persönlich                       telefonisch                    schriftlich

2.110                           18.720                           400

          980          Insolvenzvertretungen
                       erzielte Insolvenzgelder

€ 3,324 Mio
230         50
Betriebsratsfonds-Revisionen                           AK Seminare für Betriebsräte

                                             wirkolleg
AK Betriebsräte Kolleg der                   AK WIR Kolleg der Arbeiterkammern
Arbeiterkammern für Salzburg,                für Salzburg, Tirol und Vorarlberg
Tirol und Vorarlberg

                                                                                      19
BETRIEBSSERVICE

     Kollektive Interessenvertretungen

     IM GESCHÄFTSJAHR 2019 WURDEN BEGUTACHTUNGEN ZU FOLGENDEN
     RECHTSNORMEN ABGEGEBEN

     Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung                Festzustellen war auch 2019, dass ein großer Bedarf
     Hier waren kritische Anmerkungen zum „Auslösen von         an der Konzeption wie auch der eingehenden fachli-
     Lawinen von Hubschraubern aus“ anzubringen, da es          chen Beurteilung und oftmals Verbesserung von Be-
     durch die geplante Neuregelung ermöglicht werden           triebsvereinbarungen besteht.
     sollte, mit so genannten Schlagbolzenanzündern in
     Hubschraubern zu hantieren, was ein nicht unerheb-         Wenn man sich vor Augen führt, dass Betriebsverein-
     liches Gefährdungspotenzial für das im Hubschrauber        barungen ein wesentliches Instrument der betriebli-
     befindliche Personal darstellt, verglichen mit anderen     chen Mitbestimmung darstellen, und weiters berück-
     Methoden, wie z.B. elektrischen Zündvorrichtungen.         sichtigt, dass hier im Regelfall ganze Belegschaften
                                                                von den Auswirkungen der Regelungen in Betriebsver-
     Eisenbahn-Arbeitnehmerschutzverordnung                     einbarungen betroffen sind, kann man sich vorstellen,
     Bei dieser Änderung wurde insbesondere die Proble-         wie wesentlich eine fundierte Bearbeitung dieses The-
     matik hervorgehoben, dass im Bereich Eisenbahnbau /        mas ist.
     Arbeiten im Gleisbereich der Termindruck als erheblich
     zu bezeichnen ist und dies Risiken bzw. Schwierigkei-      Hierbei geht es aber nicht nur darum, Betriebsver-
     ten mit der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorga-   einbarungen zu gestalten bzw. bestehende Regelun-
     ben mit sich bringen kann.                                 gen zu verbessern, sondern häufig auch darum, dem
                                                                Arbeitgeber überhaupt erst einmal klarzumachen, dass
     Arbeitsstättenverordnung                                   für bestimmte Sachverhalte der Abschluss einer Be-
     Hier waren einige Änderungen zu befürworten, da sie        triebsvereinbarung aufgrund gesetzlicher Vorgaben
     Klarstellungen mit sich bringen, andererseits muss-        sogar zwingend erforderlich ist.
     ten dann doch noch einige Anregungen für künftige
     Änderungen angebracht werden.                              So war auch 2019 wieder feststellbar, dass gerade bei
                                                                datenschutzrechtlich relevanten Themen, bei denen
     Auch 2019 war es wieder notwendig, an der Konzep-          der Abschluss einer Betriebsvereinbarung aufgrund
     tion und Verhandlung von Sozialplänen federführend         des Arbeitsverfassungsgesetzes geboten ist, derartige
     mitzuwirken, was für die Betroffenen eine erhebliche       Betriebsvereinbarungen schlicht fehlen, weil mancher
     Verbesserung ihrer existenziellen Situation, aber auch     Arbeitgeber glaubt, Regelungen „am Betriebsrat vor-
     ihrer Zukunftsprognose bedeutet.                           bei“ und somit ohne Betriebsvereinbarung erlassen zu
                                                                dürfen. Hier gelingt es immer wieder, Überzeugungsar-
                                                                beit zu leisten, dass bei solchen Themen eine Betriebs-
                                                                vereinbarung nicht nur gesetzlich geboten ist, sondern
                                                                auch zur allseitigen Rechtssicherheit und rechtlichen
                                                                Klarheit beitragen kann.

                                                                Das Betriebsservice der AK Tirol leistet hierbei in be-
                                                                währter Weise wertvolle Unterstützung und Betreuung,
                                                                regelmäßig auch vor Ort direkt in den Betrieben.

20
BETRIEBSSERVICE

Individuelle Serviceleistungen

Im Jahr 2019 gab es eine Vielzahl an Beratungen            Auch im Bereich „Arbeitnehmerschutz“ waren zahlrei-
für Betriebsräte, quer durch die verschiedensten           che Beratungen, aber auch Interventionen erfolgreich
Themenbereiche und Anliegen. Ein wesentlicher              durchzuführen, hier bewährt sich auch immer wieder
Schwerpunkt ist hierbei die rechtliche Beurteilung,        die gute Verbindung hin zum Arbeitsinspektorat.
aber auch Konzeption von Betriebsvereinbarungen.
Gerade in dieser Thematik gilt immer zu bedenken,          Im Jahr 2019 ist die Zahl der Insolvenzen wieder ange-
dass ganze Belegschaften von den Auswirkungen              stiegen. Leider war Tirol diesbezüglich der österreich-
einer Betriebsvereinbarung betroffen sind und es           weite Spitzenreiter. Die AK Tirol hat im vergangenen
dementsprechend notwendig ist, rechtlich saubere           Jahr für insgesamt 980 betroffene Arbeitnehmer einen
und tragfähige Regelungen zu treffen. Das Angebot          Antrag auf Zuerkennung von Insolvenzentgelt gestellt.
wird daher gerne und häufig angenommen.                    Das ist eine Steigerung von circa 35 % gegenüber dem
                                                           Jahr 2018. Insgesamt konnte somit ein Betrag in der
Häufige Problemstellungen gibt es im Zusammenhang          Höhe von € 3,3 Millionen einbringlich gemacht werden.
mit verschlechternden Versetzungen: Hier „übersehen“       Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, ne-
viele Arbeitgeber, dass zusätzlich zu einer Zustimmung     ben einer kompetenten Beratung durch eine koordi-
des Betroffenen zur verschlechternden Versetzung           nierte Vorgangsweise aller an den Verfahren Beteiligten
auch die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich         eine möglichst zeitnahe Erstzahlung durch den Fonds
ist, andernfalls die verschlechternde Versetzung als       zu gewährleisten.
rechtsunwirksam anzusehen ist.
                                                           Beispielhaft für 2019 sind die „Cammerlander´s
Von den konkreten Themen her – auch in weiterer Folge      GmbH“, die als Betreiberin der Restaurationsbe-
in der Vertretung bei Gericht in den Rechtsschutzfällen    triebe „Löwenhaus“ und „Geisterburg“ in Konkurs
– ergibt sich immer wieder das Bild, dass einige Arbeit-   ging, sowie die „Mattro Production GmbH“, die das
geber offenbar versuchen, Betriebsräten das Leben          kleine Nutz- und Funfahrzeug „Ziesel“ fertigte, sowie
möglichst „schwer“ zu machen. So wurde auch 2019           weiters überwiegend Kleinbetriebe. Dabei handelte es
wieder versucht, durch eine Klage auf Zustimmung zur       sich zum Großteil um Transport-, Kleintransport-, Bau-
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds die Entfernung       und Gastronomiebetriebe. Trotz des anhaltend niedri-
dieses Betriebsratsmitglieds, in der Folge aber auch       gen Zinsniveaus ist nicht zu erwarten, dass es im Jahr
des gesamten Betriebsrats zu erreichen. Sehr positiv       2020 zu einem Rückgang der von Insolvenzen betrof-
zu vermerken ist hierbei, dass das Verfahren für den       fenen Arbeitnehmer kommen wird.
Betroffenen gewonnen werden konnte und – offenbar
wegen Aussichtslosigkeit für die Arbeitgeberseite – be-
reits in der 1. Instanz rechtskräftig wurde.

                                                                                 420
Großes mediales Echo hat auch das durch die AK Tirol
erwirkte Urteil zum Thema „Fortbildungen für Teilzeit-
beschäftigte“ hervorgerufen: Mit diesem Urteil wurde
klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte einen An-
                                                                 Insolvenzberatungen direkt vor Ort
spruch auf Abrechnung und Bezahlung der tatsächlich
für die Fortbildung zugebrachten Zeit als Arbeitszeit
haben und nicht nur in ihrem Teilzeitausmaß.

                 1.200                                                                        490
                                                                             Persönliche Beratungen
Persönliche Beratungen in der AK Innsbruck                                   in den Bezirkskammern

                                                                                                                     21
BETRIEBSSERVICE

     Allgemeine Serviceleistungen

     Bei der 2019 intensivierten Vor-Ort-Betreuung geht         Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit,
     es um die wichtige Kontaktpflege zu Betriebsräten,         punktuell für bestimmte Themenbereiche oder Be-
     aber auch zu Mitgliedern, die sich mit dem Gedanken        triebe bzw. Betriebsratskörperschaften maßgeschnei-
     tragen, einen Betriebsrat überhaupt erst zu grün-          derte Seminare durchzuführen, auch davon wurde ger-
     den. So ist insgesamt zu sagen, dass die Betreuung         ne Gebrauch gemacht.
     und fachliche Begleitung von Betriebsratswahlen
     – oft auch als Mitglied des Wahlvorstands – einen          Ein wichtiger, vom Gesetz ausdrücklich vorgesehener
     wichtigen Teil der Tätigkeit des Betriebsservice           Tätigkeitsbereich für die Arbeiterkammern stellt die
     ausmacht.                                                  Vornahme der Revisionen von Betriebsratsfonds dar.
                                                                Aufgrund dieser Vorgabe ist „regelmäßig, tunlichst
     Als besonders wichtiges und zugleich sehr zeitaufwen-      einmal jährlich“ jeder Betriebsratsfonds durch die zu-
     diges Projekt ist immer eine AK Wahl hervorzuheben:        ständige Arbeiterkammer auf die Rechtmäßigkeit der
     2019 war das Betriebsservice maßgeblich in die Ab-         Gebarung und der Verwendung der Mittel zu überprü-
     wicklung der AK Wahl eingebunden: so war das Wahl-         fen und in der Folge ein schriftlicher Revisionsbericht
     büro der Arbeiterkammerwahl zu einem Gutteil mit Mit-      an den Betriebsrat zu erstatten, der diesen Revisions-
     arbeitern der Stabsstelle Betriebsservice bestückt, die    bericht der Arbeiterkammer dann in einer Sitzung zu
     die Arbeit für das Wahlbüro zusätzlich zu ihren anderen    beraten und in weiterer Folge zum Gegenstand eines
     Aufgaben erledigt haben, inklusive dem Wahlbürolei-        Berichtes an die Betriebs- bzw. Gruppenversammlung
     ter, der weiterhin gleichzeitig die Funktion des Leiters   zu machen hat.
     der Stabsstelle Betriebsservice ausgeübt hat. Die ab-
     solut fehlerfreie Abwicklung der AK Wahl 2019 und die      In der Praxis ist festzustellen, dass die weit überwie-
     durchaus gute Wahlbeteiligung können sehr wohl als         gende Zahl der Betriebsratsfonds sauber und korrekt
     Erfolg verbucht werden.                                    geführt wird und nur in seltenen Fällen – meistens aus
                                                                fachlicher Unkenntnis – Verbesserungsbedarf besteht.
     Ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des Betriebsser-   Die Revisoren der Arbeiterkammer gehen hierbei sehr
     vice ist die Abhaltung von Schulungen und Seminaren        sorgfältig und mit viel Fingerspitzengefühl vor, geht es
     für Betriebsräte. Auch 2019 konnten wiederum sowohl        doch vor allem darum, für die Zukunft allfällige Feh-
     für das 1. Halbjahr (trotz gleichzeitig abzuwickelnder     ler zu vermeiden und mit Geldern, die ja letztlich ne-
     AK Wahl) als auch für das 2. Halbjahr 2019 zahlreiche      ben den Geschäftsführungskosten des Betriebsrates
     Seminare für Betriebsräte organisiert und abgehalten       auch den Wohlfahrtsmaßnahmen für die Belegschaft
     werden, wobei für den Großteil der Seminare auf Vor-       zugutekommen sollen, sorgsam umzugehen.
     tragende aus dem Betriebsservice selbst zurückgegrif-
     fen werden konnte. Dies vor allem deshalb, weil hier       Aus diesem Grund werden im Rahmen von Revisionen
     einerseits eine umfangreiche Expertise vorhanden ist,      regelmäßig Hilfestellung und Beratung angeboten, um
     andererseits aber auch, um den Kontakt der AK Be-          nicht nur allfällige Fehler aufzuzeigen, sondern gleich-
     rater mit den Betriebsräten intensiv zu pflegen und zu     zeitig auch darzustellen, wie für die Zukunft richtig vor-
     fördern. Dieses Angebot wird von den Betriebsräten         gegangen werden sollte.
     überaus gerne angenommen.
                                                                Die Durchführung der Betriebsratsfondsrevisionen er-
     Beispielhaft ein paar Seminarthemen:                       folgt in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-
     ■ „Neu im Betriebsrat“                                     Land von Mitarbeitern der Stabsstelle Betriebsservice,
     ■ „Datenschutz für Betriebsräte“                           in den anderen Bezirken durch Mitarbeiter der jewei-
     ■ „Arbeitsrecht für Betriebsräte“                          ligen Bezirkskammer. Der fachliche – in den meisten
     ■ „Betriebsvereinbarung“                                   Fällen juristische – Support der Revisoren sowie das
     ■ „Betriebsratsfonds“                                      Schulungswesen der Betriebsräte in Sachen „Betriebs-
     ■ „Arbeitsverfassungsgesetz“                               ratsfonds“ erfolgt hierbei generell durch die Stabsstelle
     ■ „Burnout-Prävention“                                     Betriebsservice.
     ■ „Umgang mit Konflikten im Betrieb“
     ■ „Wichtiges rund um die Geburt eines Kindes“

22
BETRIEBSSERVICE

Ausschuss Betriebe und Sicherheit

Sieghard Wachter          Josef Brunner   Thomas Lintner Siegfried Härting   Hubert Preyer
Vorsitzender, Kammerrat   Kammerrat       Kammerrat      Kammerrat           Kammerrat
AAB-FCG                  AAB-FCG        AAB-FCG AAB-FCG                  AAB-FCG

Gerhard Margreiter        Andrea Ager     Helmut Deutinger Bernd Leidlmair   Florian Tauber
Kammerrat                 Kammerrätin     Kammerrat        Kammerrat         Kammerrat
AAB-FCG                  AAB-FCG        GRÜNE-UG FSG                     FSG

Guido Leitner
Kammerrat
FPÖ

                                                                                              23
24
BETRIEBSSERVICE

Verein biwest

Seit 2014 ist die Arbeiterkammer Tirol gemeinsam          Lehrveranstaltungen angeboten, welche auch von al-
mit ihren Schwesterkammern aus Salzburg und               len bravourös absolviert und abgeschlossen wurden.
Vorarlberg Träger des Bildungsvereins biwest (Ver-        Wie bereits erwähnt, wird das AK Betriebsräte Kolleg
ein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von          von den drei Schwesterkammern Salzburg, Tirol, Vor-
ArbeitnehmerInnen). Sitz des Vereins ist das AK Bil-      arlberg getragen, somit fanden jeweils Teile des Kollegs
dungshaus Seehof in Innsbruck.                            sowohl in Salzburg als auch in Vorarlberg (Feldkirch)
                                                          statt. So wurde beispielsweise die Vertiefung in der
Im Berichtsjahr 2019 wurde im Rahmen des Vereins          Betriebswirtschaftslehre in Salzburg, sowie ein inten-
biwest bereits zum sechsten Mal das AK Betriebs-          sives Medientraining (durch Experten aus dem ORF) in
räte Kolleg durchgeführt. Darüber hinaus feierte          Feldkirch durchgeführt. Zur Förderung der Gruppendy-
das AK WIR Kolleg im Berichtsjahr seine Premiere.         namik wurde neben den 38 Lehrveranstaltungen eine
Im Gegensatz zum AK Betriebsräte Kolleg, bei              Reihe von Zusatzangeboten organisiert. Diese reichten
welchem es sich um einen Speziallehrgang für Ar-          vom gemeinsamen Bowlingabend bis hin zu gruppen-
beitnehmervertreter handelt, wurde das AK WIR             dynamischen Outdoor-Erlebnissen.
Kolleg für die Personalentwicklung für Mitarbeiter
aus ÖGB und seinen Gewerkschaften sowie der Ar-           Selbstverständlich waren und sind zur professionel-
beiterkammern für Salzburg, Tirol und Vorarlberg          len Weiterführung unserer Angebote die persönlichen
konzipiert und organisiert.                               Eindrücke und Erfahrungen der Teilnehmer sehr wich-
                                                          tig. Daher wurden im Laufe des Lehrgangs mehrfach
                                                          Feedbackgespräche mit den Teilnehmern geführt. Ziel
AK BETRIEBSRÄTE KOLLEG 2019                               war es, den Inhalt sowie den Rahmen des Kollegs
                                                          bestmöglich der Zielgruppe anzupassen. Hierzu ein
Wie in den vergangenen Jahren stand die Praxisorien-      Abriss aus den Gesprächen:
tierung der Ausbildung für Betriebsräte im Mittelpunkt.
Ziel war und ist es, weiterhin die Handlungskompeten-        „Ihr könnt stolz sein auf das, was ihr leistet, fachlich,
zen von Betriebsräten entsprechend ihrer Aufgaben zu         zwischenmenschlich und überhaupt – für mich war
verbessern beziehungsweise auszubauen. So wurden             es eine Zeit des Lernens, des verwöhnt Werdens
auch im sechsten Lehrgang die Schwerpunkte auf Ar-           und Erholens zugleich.“
beitsrecht, Wirtschaft und Persönlichkeitsentwicklung
gelegt. Dabei lag jedoch der Fokus gleichzeitig auf der      „Ein großes Lob und Dank an ALLE Beteiligten, die
Ermöglichung der optimalen Wissensvermittlung, der           zum Erfolg des Kollegs 2019 beigetragen haben!!!
Schaffung der Möglichkeit der Selbstbewertung sowie          (Froh, dass ich da war und nehme viel mit, freue
auf gecoachtes Lernen. Um dieses zu gewährleisten,           mich auf die Umsetzung).“
wurde nicht nur didaktisch hervorragend ausgebilde-
tes Fachpersonal mit starkem Praxisbezug eingesetzt,         „Herzlichen Dank für eure Bemühungen und die
sondern dies darüber hinaus durch permanente Evalu-          Chance, das Kolleg zu besuchen! Es war eine sehr
ierung erhoben.                                              lehrreiche Zeit!“

Das Team, welches mit Expertise und enormen Er-              „Danke sehr für die tolle Arbeit, die Ihr da geleistet
fahrungsschatz die Betriebsräte als Referenten durch         habt. Es sind so viele Dinge für uns passiert. Wir
den Lehrgang begleiteten, setzte sich zusammen aus           können das gar nicht ganz ermessen.“
wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universität Inns-
bruck, Anwälten, freien Wissenschaftlern, Mitarbei-       Das 14-wöchige Betriebsräte Kolleg feierte seinen Ab-
ter der Arbeiterkammern sowie externe Trainer und         schluss mit Ende Juni 2019. Die 13 Absolventen aus
Coaches. Das Referententeam am AK Betriebsräte            Salzburg, Tirol und Vorarlberg durften sich im Rahmen
Kolleg setzte sich aus mehr als 30 Experten zusam-        der Abschlussfeier entsprechend ihrer Leistungen von
men. Den nunmehrigen Absolventen des sechsten AK          den anwesenden Präsidenten und Ehrengästen be-
Betriebsräte Kollegs wurden in Summe 38 verschiedene      glückwünschen und feiern lassen.

                                                                                                                         25
BETRIEBSSERVICE

     AK WIR Kolleg

     Nach jahrelangem Versuch, ein auf die Zielgruppe –         ANGEBOTSZUFRIEDENHEIT
     Mitarbeiter aus Gewerkschaften und Arbeiterkammern
     – maßgeschneidertes Bildungsangebot zu bieten, war         Wie bereits sowohl in Bezug auf das AK Betriebsräte
     es im Berichtszeitraum letztlich möglich, den neuen,       Kolleg und des AK WIR Kolleg mehrfach erwähnt,
     vom Verein biwest getragenen Lehrgang – AK WIR Kol-        durchlaufen alle Angebote eine Evaluation. Die Ergeb-
     leg – anzubieten und zu starten.                           nisse dieser sind nicht nur mehr als erfreulich, sondern
                                                                geben auch Aufschluss darüber, ob die definierten
     Das Konzept dieses Lehrgangs zielt darauf ab, die Fach-    Ziele jeweils erreicht wurden.
     und Beratungskompetenzen auszubauen und zu erwei-
     tern, um in weiterer Folge unseren Mitgliedern noch pro-   So wurden im Berichtsjahr in Summe 62 Angebote
     fessionellere Dienstleistungen bieten zu können.           durch knapp 500 Befragungen evaluiert und auf Herz
                                                                und Nieren geprüft. Mit Stolz blickt der Verein biwest
     Das in vier Module gegliederte und 45 Lehrveran-           auf das vergangene Jahr zurück, freut sich sehr darü-
     staltungen umfassende AK WIR Kolleg feierte seine          ber, ein breiteres Angebot bieten zu können, aber vor
     Österreichpremiere am 16. September. Um den ide-           allem über die Zufriedenheit und überragend positiven
     alen Rahmen für eine bestmögliche Wissensvermitt-          Rückmeldungen der Absolventen.
     lung sowie den Erfahrungsaustausch zu bieten, wurde
     dieser Lehrgang für eine Gruppengröße von maximal          Diese Zufriedenheit lässt sich auch in Schulnoten dar-
     12 Teilnehmern angelegt. Der aktuelle Lehrgang wird        stellen (1 - sehr gut, 5 – nicht genügend):
     von 10 Teilnehmern besucht.
                                                                Hier erreichte der Verein biwest mit all seinen Ange-
     Der rein für die Personalentwicklung konzipierte           boten die Durchschnittsnote von sagenhaften 1,14!
     Lehrgang zeichnet sich neben der Modularität vor
     allem durch die hochgradige Besetzung des Refe-
     rententeams aus. Der Mix aus Theorie und Praxis, in
     Verbindung mit dem persönlichen Austausch der Teil-
     nehmer untereinander sowie den Experten, stehen da-
     bei im Mittelpunkt der Didaktik.

     Kursort ist wie bei dem größten Teil der Angebote des
     Vereins biwest das Bildungshaus Seehof der Arbeiter-
     kammer Tirol.

     Das AK WIR Kolleg findet über das Berichtsjahr 2019
     hinaus statt und findet im März 2020 seinen Abschluss.
     Wie alle Angebote des Vereins biwest unterliegt auch
     dieser Lehrgang einer genauen und breiten Evaluie-
     rung, mit dem Ziel, Verbesserungs- und Entwicklungs-
     möglichkeiten auszuarbeiten, um in weiterer Folge die
     Professionalität eines so speziellen Personalentwick-
     lungslehrgangs auszubauen und zu gewährleisten.
     Idealerweise soll das AK WIR Kolleg entsprechend der
     Nachfrage der entsendenden Organisationen wieder-
     holt werden.

26
BILDUNGSHAUS SEEHOF

Bildungshaus Seehof

Das Bildungshaus der Arbeiterkammer Tirol (Seehof)
am Fuße der Nordkette in Innsbruck wird in Zusam-
menhang mit seinen Angeboten mittlerweile weit über
die Grenzen Tirols hinaus geschätzt und zählt inzwi-
schen zu den beliebtesten Seminarhäusern Tirols. Dies
schlägt sich beispielsweise auch in der Online-Bewer-
tung auf diversen Internet-Plattformen nieder.

Neben den gemütlichen Räumlichkeiten punktet das
Bildungshaus Seehof durch ein unschlagbares Preis-
Leistungs-Verhältnis, Flexibilität bei der Buchung,
seine ausgezeichnete Küche sowie dem äußerst
freundlichen und hilfsbereiten Personal.                Unterm Strich bedeutet dies ein Nächtigungsplus
                                                        von 15 % und ein Seminarzuwachs von 17 %. Ne-
Die Zufriedenheit der Kunden wird im Berichtsjahr       ben dem klassischen Seminarbetrieb erkennen immer
auch durch Zahlen und Fakten anschaulich. So wurden     mehr Kunden die Attraktivität des Bildungshauses und
im Berichtszeitraum 477 Seminare veranstaltet, 6.511    dessen Vorzüge und genießen die Gastfreundschaft
Nächtigungen verzeichnet sowie unzählige Tages- und     des Hauses auch beispielsweise bei Vernissagen und
Abendveranstaltungen am Seehof gebucht.                 Kunstaustellungen oder Firmenevents.

                                                                                                               27
Foto: © zinkevych – stock.adobe.com

28
SOZIALRECHT
              Beratungen
                                                    MIT GESUNDHEIT
68.840                                              UND PFLEGE

        persönlich                        telefonisch                schriftlich

19.600                           46.100                       3.140
           Summe der Vertretungserfolge

€ 27,944 Mio
Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten

           Vertretungen vor Gericht                     §    Rechtsschutzakten

1.805                                                   1.580
Gesundheitsberufe-Registrierungen:

12.350
Eintragungen ins Gesundheitsberufe-Register
                                                                       10
                                                            Gesetzesbegutachtungen
im 1. HJ 2019 bis zur Frist per 30.6.2019

                                                                                     29
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE

     Kollektive Interessenvertretungen

     Im Jahr 2019 war eine Vielzahl von Begutachtun-            Da die Operationstechnische Assistenz hinsichtlich
     gen zu geplanten Änderungen, sei es von Gesetzen           Einsatz und Kompetenzen der Spezialisierung Pflege im
     oder Verordnungen, von der Sozialpolitischen Ab-           Operationsbereich gleichwertig sein soll, wurde auch
     teilung vorzunehmen.                                       das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
                                                                aktualisiert. Dadurch sollten insbesondere divergierende
     Besonders erwähnenswert war der Entwurf eines Bun-         Regelungen für dasselbe Berufsbild und daraus resul-
     desgesetzes, mit dem im Gesundheitsbereich die neue        tierende Rechtsunklarheiten verhindert werden.
     Berufsgruppe der Operationstechnischen Assistenz
     (OTA) eingeführt werden soll, mit der dazu gehörigen       Da der Beruf der Operationstechnischen Assistenz bis
     Ausbildungsverordnung. Der Tätigkeitsbereich dieses        dato in das Berufsbild der Spezialisierung Pflege im
     neu geschaffenen Berufsbildes soll dabei jenem des         Operationsbereich bzw. des medizinischen Assistenz-
     gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kranken-           berufs Operationsassistenz fallen, war eine Anerken-
     pflege mit der Spezialisierung Pflege im Operationsbe-     nung von im Ausland erworbenen Qualifikationen auch
     reich entsprechen.                                         nur in einem der genannten Berufe möglich. Nach
                                                                § 30a GuKG erfolgte eine partielle Anerkennung im ge-
     Zudem soll der Berufsgruppe der OTA der berufs-            hobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
     spezifische Einsatz nicht nur im Operationsbereich         und ist derzeit in das Gesundheitsberuferegister ein-
     selbst, sondern auch in der Notfallambulanz und dem        zutragen.
     Schockraum, in der Endoskopie sowie in der Aufberei-
     tungseinheit für Medizinprodukte möglich sein.             Der Beruf der OTA fällt jedoch nicht mehr in den Gel-
                                                                tungsbereich des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes
     Entsprechend dem Anforderungsprofil der OTA soll           (GBRG), weshalb im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs
     die Ausbildung drei Jahre dauern, wodurch mit po-          eine Übergangsregelung für jene Berufsangehörigen
     tentiellen finanziellen Einsparungen zu rechnen ist, da    geschaffen werden musste, welche bereits in das Ge-
     die Ausbildung mit dem Erwerb der Qualifikation der        sundheitsberuferegister eingetragen wurden.
     Spezialisierung OP-Pflege eine vierjährige ist. Da der
     praktischen Anwendung im Theorie-Praxis-Transfer
     ein besonderer Schwerpunkt zukommen soll, wurde
     der Anteil der praktischen Ausbildung mit 65 % höher
     angesetzt als bei den anderen Gesundheitsberufen.
     Des weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Ausbil-
     dung ab dem 2. Ausbildungsjahr im Rahmen eines
     Dienstverhältnisses absolviert werden kann. Dies soll
     laut den erläuternden Bemerkungen unter anderem die
     Durchlässigkeit für bereits berufstätige Berufsangehö-
     rige des medizinischen Assistenzberufes Operations-

                                                                                               10
     assistenz erleichtern. Dies lässt allerdings befürchten,
     dass es zu einer Verdrängung des gehobenen Dienstes
     für Gesundheits- und Krankenpflege aus dem OP-Be-
     reich kommt.

                                                                               Gesetzesbegutachtungen

30
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE

Individuelle Serviceleistungen

■ Entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der          ■ Die letzten Monate des Jahres 2019 waren von
  Sozialpolitischen Abteilung wurden im Jahr 2019       Fragen betreffend die Abschlagsfreiheit bei Vorlie-
  überwiegend Fragen zur Pension, der Ausgleichs-       gen von 45 Arbeitsjahren bei Pensionsbeginn ab
  zulage, dem Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld /        1.1.2020 geprägt. Das Anfragespektrum reichte
  Wochengeld, Arbeitslosengeld / Notstandshilfe,        von Fragen jener Personen, die kurz vor Be-
  Mindestsicherung, Behinderteneigenschaft und          schlussfassung der Neuregelung bereits in Pension
  den damit zusammenhängenden Auswirkungen              gegangen sind bis zu Fragen, ob bereits geplante
  seitens der Ratsuchenden an die Berater herange-      Pensionsbeginne verschoben werden sollten oder
  tragen.                                               ab wann überhaupt die Möglichkeit besteht, ab-
                                                        schlagsfrei in Pension gehen zu können.
■ Ganzjährig haben sich die Anfragen betreffend
  den Voraussetzungen für die Zuerkennung einer       ■ Ein weiterer wesentlicher Bereich der Beratung
  Pension oder des Pflegegeldes auf hohem Niveau        in der Sozialpolitischen Abteilung umfasst die
  befunden und war auch ein an sich gleichblei-         Themen Gesundheit und Pflege. Schwerpunkte
  bender Stand gegenüber dem Vorjahr an daraus          waren Beratungen zur 24-Stunden-Betreuung,
  resultierenden Rechtsschutzfällen zu beobachten.      den Heimkosten, Fragen zum Berufsrecht der im
                                                        Gesundheitsbereich tätigen Personen, der Pati-
■ Die Schwerpunkte der Anfragen waren auf Grund         entenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der
  der bereits im Jahr 2018 beschlossenen gesetz-        Pflegedokumentation.
  lichen Änderungen und den im Laufe des Jah-
  res 2019 erfolgten Änderungen unterschiedlich       ■ Nicht außer Acht gelassen werden darf die mit der
  gelagert.                                             Registrierung der Gesundheitsberufe einhergehende
                                                        Beratungstätigkeit. Dabei wurden die betroffenen
■ Am Beginn des Jahres 2019 war eine zunehmende         Personen nicht nur in den Räumlichkeiten der AK
  Anzahl von Anfragen in Zusammenhang mit den           Tirol sondern auch, wenn die Möglichkeit einge-
  geplanten Änderungen zum „Arbeitslosengeld            räumt wurde, vor Ort im jeweiligen Betrieb beraten
  Neu“, insbesondere dem geplanten Wegfall der          und die entsprechenden für die Registrierung
  Notstandshilfe und den damit verbundenen Aus-         notwendigen Schritte durchgeführt.
  wirkungen auf die Pension, die Krankenversiche-
  rung und die geplante Überleitung in die Mindest-
  sicherung, mit den damit verbundenen Folgen zu

                                                                         6.630
  verzeichnen.

                                                           Persönliche Beratungen
                                                           in der AK Innsbruck

                   4.880
    Beratungen Registrierung
    Gesundheitsberufe
    in der AK Innsbruck und
                                                                         8.050
                                                           Persönliche Beratungen
    in den Bezirkskammern                                  in den Bezirkskammern

                                                                                                              31
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE

     Allgemeine Serviceleistungen

     FORTBILDUNGEN FÜR GESUNDHEITS-                          PFLEGEDOKUMENTATION IN DER LANGZEITPFLEGE:
     UND SOZIALBETREUUNGSBERUFE                              IST EINE REDUKTION MÖGLICH?

     Die Berufsangehörigen der Gesundheits- und Sozial-      In der Langzeitpflege wird die Pflegedokumentation
     betreuungsberufe sind auf Grund der berufsrechtlichen   als wichtiges Instrument geschätzt. Allerdings wird laut
     Vorgaben verpflichtet, Fortbildungen zu absolvieren.    einer Studie ein großer Teil der Tagesarbeitszeit für die
     Seit 2014 bietet die Arbeiterkammer Tirol als Unter-    Pflegedokumentation verwendet. Dies wurde in der
     stützung fachspezifische, persönlichkeitsbildende und   Veranstaltung am 29. Mai 2019 thematisiert.
     rechtliche Seminare an.

     2019 wurden erstmals auch in der Bezirkskammer          ERWACHSENENSCHUTZGESETZ,
     Osttirol / Lienz Fortbildungen abgehalten.              PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT

     Bei den fachspezifischen Fortbildungen wurden insbe-    Im Zuge dieser Info-Veranstaltungen erhielten die Zu-
     sondere die Seminare                                    hörer Informationen unter anderem darüber, welche
     ■ „Modernes Wundmanagement“,                            Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung das Gesetz
     ■ „Aromapflege-Basiskurs“ und                           vorsieht, wie eine Vorsorgevollmacht zu erstellen ist
     ■ „Einführung in die Validation“                        und worauf bei einer Vorsorgevollmacht zu achten ist.
     nachgefragt.

     Im Rahmen der rechtlichen und persönlichkeitsbilden-    LAIENRICHTERSCHULUNGEN
     den Fortbildungen erfreuten sich
     ■ „Resilienz – Das Geheimnis der                        Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch im
        Stehaufmännchen“,                                    Jahr 2019 mit zwei Veranstaltungen ein entsprechen-
     ■ „Gut drauf im Beruf“,                                 des Fortbildungsangebot für die am Landesgericht
     ■ „Pflegegeld“ und                                      Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht, am Ober-
     ■ „Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung“              landesgericht Innsbruck in Arbeits- und Sozialrechts-
     besonderer Beliebtheit.                                 sachen sowie am Obersten Gerichtshof tätigen und
                                                             von der Arbeiterkammer Tirol nominierten Laienrichter
                                                             durchgeführt.

                                                             Im Rahmen der Veranstaltung im Frühjahr 2019 wurden
                                                             die Themen „Krankenversicherung“ anhand von aus-
                                                             gewählten rechtlichen Fragestellungen in der gerichtli-
                                                             chen Praxis und das Thema „Versetzung“ referiert. Die
                                                             Themen der Schulung im Herbst 2019 umfassten die
                                                             „Hinterbliebenenleistungen“ in der Pensionsversiche-
                                                             rung sowie das Thema „Urlaubsrecht“.

32
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE

Ausschuss Soziales

Beate Flunger              Sabine Linzgieseder   Petra                  Daniela Holaus             Johann Seiwald
Vorsitzende, Kammerrätin   Kammerrätin           Grössl-Wechselberger   Kammerrätin                Kammerrat
AAB-FCG                   AAB-FCG              Kammerrätin AAB-FCG   AAB-FCG                   AAB-FCG

Daniela Weissbacher        Jennifer Schumacher   MMag. Marc Deiser      LAbg. Patrick Haslwanter
Kammerrätin                Kammerrätin           Kammerrat              Kammerrat
GRÜNE-UG                  FSG                  FSG                   FPÖ

                                                                                                                    33
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE

     Ausschuss Gesundheit und Pflege

     Petra                      Stefan Ortner, MSc.   Barbara Gstrein LAbg. Martina Nowara     Johann Seiwald
     Grössl-Wechselberger       Kammerrat             Kammerrätin     Kammerrätin              Kammerrat
     Vorsitzende, Kammerrätin   AAB-FCG              AAB-FCG AAB-FCG                        AAB-FCG
     AAB-FCG

     Edith Stimpfl              Robert Senn           Ruth Friedrich-Hagen   Bernd Leidlmair   Bettina Moncher
     Kammerrätin                Kammerrat             Kammerrätin            Kammerrat         Kammerrätin
     AAB-FCG                   AAB-FCG              FSG                   FSG              FPÖ

34
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE

Ausschuss Gesundheitsberufe

Gerhard Margreiter        Stefan Ortner, MSc.   LAbg. Martina Nowara Sabine Linzgieseder      Barbara Gstrein
Vorsitzender, Kammerrat   Kammerrat             Kammerrätin          Kammerrätin              Kammerrätin
AAB-FCG                  AAB-FCG              AAB-FCG AAB-FCG                             AAB-FCG

Robert Senn               Edith Stimpfl         Helmut Deutinger       Ruth Friedrich-Hagen   Beate Lesink
Kammerrat                 Kammerrätin           Kammerrat              Kammerrätin            Kammerrätin
AAB-FCG                  AAB-FCG              GRÜNE-UG              FSG                   FSG

Bettina Moncher
Kammerrätin
FPÖ

                                                                                                                35
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36
LEHRLINGE & JUGEND
             Beratungen                                            LWB
8.680
                                                                    LEHRLINGSWETTBEWERB
                                                                    ARBEITERKAMMER TIROL
                                                                    2019
                                                        Ergebnis außergerichtlicher
                                                        Interventionen      € 104.030
          Summe der Vertretungserfolge
                                                        Ergebnis abgeschlossener

€ 165.720
                                                        Rechtsschutzakten € 20.320
                                                        Ergebnis erzielter
                                                        Insolvenzgelder       € 41.370

1.500 Kinder bei 37 Wochen Kinderferienaktion

100
 Jugendliche bei
                                                100
                                                 Schüler und Lehrlinge bei
 AK goes International                           „TirolerInnen auf der Walz“

             15                          28                          454
  §
                                         Insolvenz-
              neu eingebrachte                                          Betriebsbesuche
                                         vertretungen
              Klagen für Lehrlinge

            165                                                      124
                                                                       externe Vorträge
              außergerichtliche                                         und Schulungen
              Interventionen                                           von Jugendlichen

                                                                                           37
LEHRLINGE & JUGEND

     Kollektive Interessenvertretungen

     IM ABGELAUFENEN JAHR WAREN                               Das Lehrberufspaket 3 bringt mit der Schaffung von
     EINE NOVELLE ZUM BERUFSAUSBILDUNGS-                      zwei weiteren zu den bereits bestehenden zwei kauf-
     GESETZ SOWIE DREI LEHRBERUFSPAKETE                       männischen Berufen in der Hotellerie nur Unüber-
     ZU BEGUTACHTEN.                                          sichtlichkeit und Verwirrung mit sich. Ferner war zu
                                                              kritisieren, dass sich im Neuentwurf der kaufmännisch-
     In der Berufsausbildungsgesetz-Novelle wurde             administrativen Lehrberufe die Lehrlingsausbildung
     seitens der AK Tirol das Vorhaben einer regelmä-         von den Erfordernissen einer gewissen Kompetenz im
     ßig durchzuführenden Evaluierung der Berufsbilder        Bereich Buchhaltung verabschiedet. Mit dem Verzicht
     grundsätzlich befürwortet. Kritisch gesehen wurde        auf diese kaufmännische Kernkompetenz wird der Ab-
     dem gegenüber das Vorhaben, die Anrechnung von           wertung der Lehrberufe wider besseren Wissens Vor-
     Schulzeiten auf nachfolgende Lehrzeiten weitgehend       schub geleistet.
     in die Disposition der Lehrvertragspartner zu überge-
     ben. Aufgrund des Machtgefälles zwischen Lehrling
     und Lehrbetrieb steht nämlich zu befürchten, dass die    LANDESBERUFSAUSBILDUNGSBEIRAT
     vereinbarten Lehrzeitdauern zwar betriebsökonomisch
     günstig sind, für die Lehrlinge hingegen einen massi-    Neben der Diskussion sämtlicher Themen der Lehr-
     ven Verdienstentgang zur Folge haben.                    lingsausbildung im Rahmen dieses Sozialpartnergre-
                                                              miums wurden dort seitens der AK Tirol zahlreiche
     Das Lehrberufspaket 1 brachte in erster Linie neue Be-   Stellungnahmen bezüglich der Erhöhung von Lehr-
     rufsbilder in den gastronomischen Lehrberufen. Diese     lingshöchstzahlen, der Anträge auf Verkürzung von
     sind in Formulierung und inhaltlicher Ausstattung de-    Lehrzeiten sowie der Anträge auf Anrechnung schuli-
     tailliert und als ausbildungsbegleitende Instrumente     scher Ausbildungen auf Lehrzeiten abgegeben.
     durchaus brauchbar, weshalb die AK Tirol dagegen
     keinen Einwand erhob.

     Im Lehrberufspaket 2 bestanden seitens der AK Tirol
     Einwände hinsichtlich der Einführung eines Lehrbe-

                                                                                            454
     rufs „Nah- und Distributionslogistik“. Auch der neu zu
     schaffende Lehrberuf „Sportgerätefachkraft“ ist das
     „downgrading“ einer Einzelhandelsausbildung und die
     Reduktion auf Hilfstätigkeiten. Eine Reihe anderer ge-
     planter Neuerungen, etwa bei der Ausbildung in den
     Bauberufen, wurde hingegen zustimmend zur Kenntnis
     genommen.                                                                       Betriebsbesuche

        davon 177 Betriebsbesuche                                davon 277 Betriebsbesuche
              von der AK Innsbruck                                 von den Bezirkskammern

                                            Diese erfolgten wegen:
                                   - Anträge auf Verkürzung der Lehrzeiten,
                                - Anrechnung von Schulzeiten auf Lehrzeiten,
                     - Anträge von Betrieben auf Erhöhung ihrer Lehrlingshöchstzahl und
                                   - erstmalige Ausbildung eines Lehrlings.

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