19Geschäftsbericht 2019 - über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Arbeiterkammer Tirol
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19 Geschäftsbericht 2019 über die Leistungen und Erfolge der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
„Unsere Beschäftigten brauchen ordentliche Löhne und eine faire Verteilung der Arbeitszeiten.“ AK Präsident Erwin Zangerl 2
Geschäftsbericht 19 INHALT Übersicht Leistungen und Erfolge 2019...................... 2 Die AK Umlage............................................................ 4 Vorwort........................................................................ 5 Highlights 2019........................................................... 8 Arbeitsrecht............................................................... 10 Betriebsservice.......................................................... 18 Sozialrecht................................................................. 28 Lehrlinge & Jugend.................................................... 36 Wirtschaftspolitik....................................................... 42 Konsumentenpolitik................................................... 50 Wohn- & Mietrecht..................................................... 56 Bildung & Kultur........................................................ 62 Bezirkskammern........................................................ 70 Medienarbeit............................................................. 78 Impressum Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck Verfasser: AK Tirol Soweit in den folgenden Ausführungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 1
DAS JAHR 2019 326.430 15.310 Beratungen schriftlich 85.520 225.600 persönlich telefonisch Gesetzesbegutachtungen 104 160 81 35 210 Bundesgesetze Verordnungen Landesgesetze internationale sonstige Abkommen & Stellungnahmen EU-Vorschriften 2
Finanzielle Erfolge für unsere AK Mitglieder aus Interventions-, Rechtsschutz- und Insolvenzakten sowie aus Arbeitnehmerveranlagungen € 45,293.460 € 7,610.630 € 30,845.660 aus Interventionsakten aus Rechtsschutzakten € 3,324.050 € 3,513.120 aus Insolvenzvertretungen aus Arbeitnehmerveranlagungen Direkte finanzielle Zuwendungen an AK Mitglieder € 2,745.770 € 310.000 € 418.820 zinsfrei gewährtes Wohnungsdarlehen ausbezahlte Beträge aus dem Unterstützungsfonds € 1,948.200 € 68.750 direkt ausbezahlte Aus- Unterstützung im Rahmen und Weiterbildungsbeihilfen der Weihnachtsaktion 3
DIE AK UMLAGE SO VERTEILT SICH DER MITGLIEDSBEITRAG LAUT LEISTUNGSÜBERSICHT IM RECHNUNGSABSCHLUSS 2019 DURCHSCHNITTLICHER MITGLIEDSBEITRAG 7 EURO NETTO 2,10 € 1,33 € 0,94 € für Rechtsschutz für Konsumenten- für Ausbildung 30 % 19,1 % 13,4 % schutz und Beihilfen 0,67 € 0,49 € 0,12 € für Informationen für Unterstützungen für die Selbst- 9,5 % 7% 1,7 % an unsere Miglieder verwaltung 1,05 € 0,10 € 0,20 € für die Vorsorge für die Einhebung Leistungen an die 15,1 % 1,4 % 2,8 % des AK Beitrages Bundesarbeits- kammer Durch die solidarischen Beiträge kann die AK Tirol ihre Aufgabe als Standesvertretung der mehr als 350.000 Tiroler Arbeitnehmer bestens erfüllen. Die AK Mitglieder finanzieren sich ihr Schutzhaus selbst. Das gewährleistet die Unabhängigkeit der AK gegenüber Staat und Wirtschaft. 7 Euro beträgt im Schnitt der monatliche Beitrag, den wir von der Sozialversicherung erhalten. Keinen Beitrag bezahlen geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener oder wer Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Karenzgeld bezieht. Der überwiegende Teil der AK Beiträge fließt wieder an die AK Mitglieder zurück. 4
LIEBES AK MITGLIED! Wir leben in turbulenten Zeiten, vieles verändert sich, nicht alles nur zum Guten. Das betrifft auch die Arbeitnehmer-Familien. Sie brauchen eine stabile Kraft und ein sicheres Schutzhaus, die Arbeiterkammer. Nie war sie so wertvoll wie heute: Als Solidargemeinschaft der Beschäftigten setzt sie sich für ihre Anliegen gegenüber Politik und Wirtschaft ein. Sie ist ihre unabhängige Stimme und nur ihren Mitgliedern verpflichtet. Mehr denn je benötigen die Beschäftigten Hilfe, Schutz und Beratung bei Fragen im Arbeits-, Sozial-, Konsumenten-, Wohn- und Steuerrecht, in Wirtschafts-, Jugend- und Bildungsfragen in Innsbruck und in allen Bezirken. Mit freundlichen Grüßen AK Präsident Erwin Zangerl AK Direktor Mag. Gerhard Pirchner 5
ARBEITERKAMMER TIROL Die Vorstands-Mitglieder der AK Tirol Erwin Zangerl Klaus Rainer Verena Christoph Stillebacher AK Präsident AK Vizepräsident Steinlechner-Graziadei AK Vizepräsident AAB-FCG AAB-FCG AK Vizepräsidentin AAB-FCG AAB-FCG Doris Bergmann Tanja Rupprecht Werner Salzburger Gerhard Hödl Kammerrätin Kammerrätin Kammerrat Kammerrat AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG Dr. Stephan Bertel Bernhard Höfler LAbg. Patrick Haslwanter Kammerrat Kammerrat Kammerrat FSG FSG FPÖ 6
ARBEITERKAMMER TIROL Die Kontrollausschuss-Mitglieder der AK Tirol Helmut Deutinger Herbert Frank Andrea Ager Andreas Gang Mag. Gabriele Hilber Vorsitzender, Kammerrat Kammerrat Kammerrat Kammerrat Kammerrat GRÜNE-UG FSG AAB-FCG FPÖ AAB-FCG Siegfried Härting Gottfried Kostenzer Bernd Leidlmair Heribert Mariacher Christian Matt Kammerrat Kammerrat Kammerrat Kammerrat Kammerrat AAB-FCG AAB-FCG FSG AAB-FCG AAB-FCG Thomas Orgler Gerald Sturm Selina Stärz Florian Tauber Roman Fankhauser Kammerrat Kammerrat Kammerrätin Kammerrat Kammerrat (bis 30.11.19) AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG FSG FPÖ 7
HIGHLIGHTS 2019 Jänner Februar ■ Organisation und Abwicklung ■ Post AG setzt Urteil des Höchstgerichts der AK Wahl 2019 nicht um: Anrechnung von Dienstzeiten ■ AK Tirol startet Bildungsoffensive vor dem 18. Geburtstag von ehemaligen für Wiedereinsteigerinnen Postpraktikanten: AK Tirol gewährt Rechtsschutz für 23 Einzelklagen ■ Liste Präsident Erwin Zangerl mit 61,39 % erneut klar bestätigt Mai Juni ■ Positives Urteil im Zusammenhang mit der ■ Abschluss des BR Kolleg 2019 beabsichtigten Kündigung eines Betriebsrates, ■ Klagseinbringung wegen Motivkündigung Urteil wurde bereits in 1. Instanz rechtskräftig (nach Gegenwehr wegen gesundheitsschädi- ■ EuGH bestätigt Rechtsansicht der AK Tirol: genden Arbeitsbedingungen) – Zurückziehung Die Dienstrechtsnovelle für Bundesbeamte und der Kündigung noch vor erster Gerichtsver- Vertragsbedienstete des Bundes des Jahres handllung 2015 ist europarechtswidrig: Diskriminierung durch Nichtanrechnung von Dienstzeiten vor dem 18. Geburtstag nicht beseitigt: AK Tirol gewährt Rechtsschutz für 99 Einzelklagen ■ Vortrag mit Dr. Jan-Uwe Rogge im Congress Innsbruck: „Eltern & Kinder: Vom Reden und Zuhören“ mit 600 Besuchern September Oktober ■ AK Tirol gewinnt langwierigen Prozess wegen ■ € 16.000,- Schmerzensgeld für unerlaubte Schutt im Baugrund gegen Tiroler Bodenfonds: 32-monatige Dauerüberwachung € 16.800,- an Schadenersatz an die Häuslbauer- des privat benützten PKW´s Familie und Prozesskostenersatz iHv. rund (OLG Innsbruck; Arbeitgeber hat € 50.000,- außerordentliche Revision eingebracht) ■ Start des WIR Kollegs 2019 am Seehof ■ AK Studie: So sehen junge Tirolerinnen und Tiroler ihre Ausbildung und Arbeit im Tourismus 8
März April ■ Steuerspartage 2019 - 1.318 Veranlagungen ■ Gründung eines Betriebsrates in der dem ÖSV an 11 Terminen erledigt zugehörigen Bergisel Betriebs-GmbH ■ konstituierende Vollversammlung mit Ange- (trotz Widerstandes des Arbeitgebers) lobung der Kammerräte und Erwin Zangerl ■ Vortrag mit Univ.Prof. i.R. Emmerich Tálos: einstimmig zum AK Präsideten gewählt „Soziale Kälte zieht durch das Land“ Juli August ■ Finalisierung von Sozialplänen mit ■ Erfolgreiche arbeitsrechtliche Interventionen beträchtlichem Gesamtvolumen gegen verschlechternde Versetzungen ■ Erfolgreicher Abschluss der Gesundheits- ■ Erfolgreicher Abschluss der Kinderferienaktion berufe-Registrierung (gesamt 15.650 mit 37 Wochen und rund 1.500 Kindern Registrierungen in 12 Monaten) November Dezember ■ Erfolgreiche Unterstützung eines Betriebsrates ■ Wärme-Contracting: AK Tirol erringt für Eigen- gegen die angekündigte verschlechternde tümergemeinschaft die Übertragung des Eigen- Versetzung von zwei TV-Moderatoren tums an Heizungsanlage und Rückerstattung ■ Betreuung mehrerer Krankenhäuser in der über Jahre zu viel geleisteten Zahlungen der Frage der Umsetzung des Urteils an den Contractor „Umkleidezeiten als Arbeitszeit“ ■ 2019 wurden 5.642 My future-, 1.189 My future ■ Entgeltfortzahlung bei Schneechaos in Plus- und 687 My future AHS-OS Mappen Osttirol: AK Tirol informiert direkt 500 Mitarbei- ausgegeben (gesamt 7.518 Stück) ter: gerichtlicher Rechtsschutz wird angeboten, falls die Entgeltfortzahlung nicht oder nicht vollständig geleistet wird; ■ Start mit neuem Hör-Angebot für Kinder in der Freihandbibliothek: Tonies für die Toniebox stehen zum Verleih bereit 9
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ARBEITSRECHT Beratungen 97.900 persönlich telefonisch schriftlich 31.540 63.440 2.920 außergerichtliche Interventionen § neue Rechtsschutzakten 3.284 732 Summe der Vertretungserfolge € 9,093 Mio Ergebnis außergerichtlicher Interventionen € 6,376 Mio Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten € 2,717 Mio 11
ARBEITSRECHT Kollektive Interessenvertretungen NOVELLE TIROLER LANDARBEITSORDNUNG 2000 NOVELLE LANDESBEDIENSTETENGESETZ UND LANDESBEAMTENGESETZ Mit dieser Novelle wurde im Tiroler Landesausfüh- rungsgesetz vor allem der 12-Stunden-Tag und die Bei diesen Novellen wurden die nicht mehr zur Anwen- 60-Stunden-Woche für Land- und Forstarbeiter – teils dung kommende Kürzung der Kinderzulage im Falle sogar noch schlimmer als im AZG – umgesetzt. Daher eines Sabbaticals, die Einführung einer Altersteilzeit für wurde unsere Kritik daran, die bereits in der Stellung- Landesbedienstete sowie der Umstand, dass bei der nahme zur diesbezüglichen Novelle des Bundesgrund- Altersteilzeit anders als bei Gemeindevertragsbediens- satzgesetzes, dem Landarbeitsgesetz 1984, formuliert teten keine Begrenzung der Summe von Teilzeitentgelt wurde, in dieser Begutachtung erneuert und bekräftigt. und Lohnausgleich mit der Höchstbeitragsgrundlage erfolgt, befürwortet. NOVELLE INNSBRUCKER Vorgeschlagen wurde die jetzt für Landesbedienstete VERTRAGSBEDIENSTETENGESETZ vorgesehene Regelung des Entfalls der Begrenzung mit der Höchstbeitragsgrundlage auf das gesamte Bei dieser Novelle wurden die Ausweitung der Inan- Tiroler öffentliche Dienstrecht auszuweiten und dass spruchnahme der Familienhospizkarenz anlässlich ei- auch eine Teilpension wie das Blockmodell möglich ner medizinisch notwendigen Therapie für ein schwerst sein soll. Abgelehnt wurde die im Entwurf vorgesehene erkranktes Kind sowie die Bestimmungen zu den pä- automatische Beendigung des Dienstverhältnisses im dagogischen Fachkräften, Schulassistenzkräften und Falle eines Anspruchs auf einen öffentlich-rechtlichen Freizeitpädagogen befürwortet. Ruhegenuss ab dem 65. Lebensjahr. Bei der Treueabgeltung wurde der Vorschlag unterbrei- tet, diese nicht bei Teilzeitbeschäftigten zu aliquotieren. NOVELLE GEMEINDE-VERTRAGSBEDIENSTETEN- GESETZ Bei der Altersteilzeit wurde vorgeschlagen, dass auch eine Teilpension möglich sein soll und keine Begren- Bei dieser Novelle wurde die Einführung der Wiederein- zung des Entgeltausgleichs mit der Höchstbeitrags- gliederungsteilzeit und die nicht mehr zur Anwendung grundlage erfolgt. kommende Kürzung der Kinderzulage im Falle eines Sabbaticals befürwortet. Vorgeschlagen wurde, eine Regelung analog zu § 15b AVRAG im Falle des Bezugs von Rehabilitationsgeld zu schaffen. Abgelehnt wurde 15 die im Entwurf vorgesehene automatische Beendigung des Dienstverhältnisses im Falle eines Anspruchs auf einen öffentlich-rechtlichen Ruhegenuss ab dem 65. Lebensjahr. Entsprechend unseren Begutachtungen wurde vom Gesetzesbegutachtungen Land Tirol von der automatischen Beendigung des Dienstverhältnisses im Falle eines öffentlich-rechtli- chen Ruhegenusses ab dem 65. Lebensjahr sowohl im LandesbedienstetenG als auch im Gemeinde-Ver- tragsbedienstetenG abgesehen. 12
ARBEITSRECHT Individuelle Serviceleistungen ■ Nicht (vollständig) bezahlte Lohnansprüche ■ Weitere Themen, vor allem Konkurrenzklauseln Thematische Schwerpunkte der arbeitsrechtlichen und Ausbildungskostenrückersätze Beratungen und Vertretungen bildeten vor allem Schließlich geht es bei den arbeitsrechtlichen die Überprüfung des bezahlten Entgelts samt Beratungen und Vertretungen schwerpunktmä- Geltendmachung nicht oder nicht vollständig ßig um die korrekte Entgeltfortzahlung im Kran- bezahlter Ansprüche, insbesondere bezüglich des kenstand, Gehaltsabzüge wegen behaupteter laufenden Lohnes, der Mehr- und Überstunden, Schadenszufügung durch den Arbeitnehmer, die der Sonderzahlungen und der Urlaubsersatzleis- korrekte Ausstellung eines nicht das Fortkommen tungen. erschwerenden Dienstzeugnisses, unzulässige Ausbildungskostenrückersätze, Berufsausübungs- ■ Arbeitsvertragsüberprüfungen verbote und eingeforderte Konventionalstrafen bei Weiters wenden sich Dienstnehmer oftmals und Konkurrenzklauseln sowie um die Rückverrech- immer häufiger per eMail mit der Bitte an die AK nung und Kürzung von Sonderzahlungen. Tirol, ihre schriftlichen Arbeitsverträge überprü- fen zu lassen. Diese schriftlichen Arbeitsverträge ■ Behindertendiskriminierung – österreichweiter werden in aller Regel von Arbeitgebern oder ihren Schwerpunkt und Musterverfahren Rechtsvertretern erstellt und sind inhaltlich immer Im Besonderen ist darauf hinzuweisen, dass die ausführlicher und komplexer ausgestaltet. Bei den AK Tirol auch österreichweit betrachtet einen be- schriftlichen Arbeitsverträgen werden typischer- sonderen Schwerpunkt im Bereich der unzulässi- weise alle nach dem Gesetz erlaubten Möglichkei- gen Diskriminierung von Behinderten, vor allem im ten ausgeschöpft, die rechtliche Position des Ar- Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits- beitnehmers zu verschlechtern, etwa zum Beispiel verhältnisses entwickelt hat. Neben den damit zu- durch abweichende Vereinbarungen von öfteren sammenhängenden zahlreichen Vertretungen vor Kündigungsterminen oder durch die Vereinbarun- dem Sozialministeriumservice und der Gerichts- gen von Konkurrenzklauseln und Konventional- verfahren in Einzelfällen werden derzeit Musterver- strafen. Darüber hinaus finden sich darin auch fahren geführt, wonach die gesetzlichen Regelun- eindeutige rechtsunwirksame Klauseln, wie auch gen im Öffentlichen Dienst, die nach einjährigem Klauseln, die erst im tatsächlichen Anwendungsfall Krankenstand eine automatische Beendigung des sittenwidrig sein könnten, zum Beispiel hinsicht- Dienstverhältnisses vorsehen, nach Ansicht der AK lich der Versetzungsmöglichkeiten in örtlicher wie Tirol insofern europarechtswidrig sind, als bei der auch in tätigkeitsbezogener Hinsicht. Anders als Einjahresberechnung jene Zeiträume unberück- im Konsumentenschutzrecht ist es im Arbeitsrecht sichtigt bleiben müssten, die aus der Behinderung nicht möglich, die Rechtswidrigkeit von Arbeitsver- resultieren. Auch wird durch diese Regelung dem tragsklauseln durch ein Verbandsklageverfahren Behinderten die Möglichkeit genommen, sich bei abklären zu lassen. positiver Gesundheitsprognose gerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr setzen zu können und es findet bei begünstigten Behinderten im Gegensatz zu Arbeitnehmern bei privaten Arbeitgebern kein Verfahren auf Zustimmung zur Kündigung vor dem Behindertenausschuss statt. 51.230 Beratungen in der AK Innsbruck 46.670 Beratungen in den Bezirkskammern 13
ARBEITSRECHT Allgemeine Serviceleistungen EINHALTUNG DER VERPFLICHTETEN VERANSTALTUNGEN GEHALTSANGABE IN STELLENANZEIGEN ■ „informiert.eltern.werden“ in Innsbruck, Von der Arbeitsrechtlichen Abteilung wird seit dem wobei immer die maximale Teilnehmerzahl Jahr 2013 überprüft, inwieweit die Arbeitgeber und von 120 Personen erreicht wurde. Personalvermittler die gesetzliche Verpflichtung zur ■ Lesung von Elfriede Hammerl aus Anlass des Gehaltsangabe in Stelleninseraten in Tiroler Zeitungen Weltfrauentages, an der 105 Personen einhalten. teilgenommen haben. ■ Kinoabend aus Anlass „40 Jahre Dabei wird – um die Entwicklung nachvollziehen zu Gleichbehandlungsgesetz“ mit 191 Teilnehmern. können – immer derselbe Erhebungszeitraum festge- legt, nämlich Februar und März eines jeden Kalender- jahres. Untersucht werden die Stellenanzeigen in der VORTRÄGE Samstag-Ausgabe der Tiroler Tageszeitung, in der Insbesondere Zeitschrift Basic sowie in allen Bezirksblättern. ■ 4 Vorträge beim Verein Frauen im Brennpunkt Im Jahr 2019 wurden insgesamt ■ 3 Vorträge im Rahmen der Veranstaltung 5.395 Stellenanzeigen ausgewertet: „informiert.eltern.werden“ davon enthielten 3.320 keine Gehaltsangabe. ■ Laienrichterschulung zum Thema „Versetzung im Arbeitsrecht“ Das bedeutet: ■ Laienrichterschulung zum Thema „Urlaubsrecht“ 61,50 % der Stelleninserate verletzen das Gesetz! Dabei handelt e sich um ein deutlich schlechteres BROSCHÜREN Ergebnis als in den Vorjahren: ■ 2013: 48,73 % Insgesamt werden von der Arbeitsrechtlichen Abtei- ■ 2014: 54,20 % lung 23 Broschüren betreut, wobei neben der mög- ■ 2015: 58,30 % lichst einfach gehaltenen Darstellung der Rechtslage ■ 2016: 58,50 % für wichtige Themenbereiche im Besonderen die in ■ 2017: 58,80 % Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen erstellte ■ 2018: 58,40 % Broschüre „Tipps für einen unbeschwerten Urlaub“ zu erwähnen ist, die sich aufgrund des „Hosen- und Von diesem überaus schlechten Ergebnis und der ne- Jackentaschen-Formats“ zur Mitnahme in den Urlaub gativen Entwicklung wurde das zuständige Bundesmi- eignet, sowie die spezifisch auf die Fragen bei Eltern- nisterium in einem Schreiben informiert, mit dem Vor- schaft zugeschnittenen und ebenfalls in Zusammen- schlag, dass das Anzeigerecht bei Gesetzesverstößen arbeit mit anderen Abteilungen erstellten Broschüren nicht nur der Gleichbehandlungsanwaltschaft und dem „Familienzuwachs“, „Steuertipps für Eltern“ sowie der Stellenbewerber, sondern auch den gesetzlichen und „Eltern-Fahrplan“. freiwilligen Interessenvertretungen zukommen soll, da- mit dieser wichtigen Bestimmung zur Förderung der Gleichbehandlung von Frauen die notwendige Effek- ERREICHBARKEIT DER 6. URLAUBSWOCHE tivität zukommt. Fortgeführt wurde der im Herbst 2018 begonnene Beratungsschwerpunkt „Faire Erreichbarkeit der 6. Ur- laubswoche“, wobei regelmäßig insbesondere eMail- Anfragen beantwortet werden, ob nicht bereits oder wann in Zukunft ein Anspruch auf einen 6-wöchigen Urlaub besteht. 14
ARBEITSRECHT Ausschuss Arbeitsrecht Thomas Lintner Josef Brunner Johann Seiwald Selina Stärz Daniela Holaus Vorsitzender, Kammerrat Kammerrat Kammerrat Kammerrätin Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG Andrea Ager Mag. Gabriele Hilber Helmut Deutinger MMag. Marc Deiser Christoph Scheiber Kammerrätin Kammerrätin Kammerrat Kammerrat Kammerrat AAB-FCG AAB-FCG GRÜNE-UG FSG FSG Andreas Gang Kammerrat FPÖ 15
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ARBEITSRECHT Ausschuss Frauen-, Familien- und Gesellschaftspolitik Edith Stimpfl Heribert Mariacher Petra Robert Senn Eva Carpentari, BSc. Vorsitzende, Kammerrätin Kammerrat Grössl-Wechselberger Kammerrat Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG Sabine Linzgieseder Daniela Weissbacher Beate Lesink Jennifer Schumacher Natalie Reiter Kammerrätin Kammerrätin Kammerrätin Kammerrätin Kammerrätin AAB-FCG GRÜNE-UG FSG FSG FPÖ 17
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BETRIEBSSERVICE Beratungen 21.230 persönlich telefonisch schriftlich 2.110 18.720 400 980 Insolvenzvertretungen erzielte Insolvenzgelder € 3,324 Mio 230 50 Betriebsratsfonds-Revisionen AK Seminare für Betriebsräte wirkolleg AK Betriebsräte Kolleg der AK WIR Kolleg der Arbeiterkammern Arbeiterkammern für Salzburg, für Salzburg, Tirol und Vorarlberg Tirol und Vorarlberg 19
BETRIEBSSERVICE Kollektive Interessenvertretungen IM GESCHÄFTSJAHR 2019 WURDEN BEGUTACHTUNGEN ZU FOLGENDEN RECHTSNORMEN ABGEGEBEN Luftfahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Festzustellen war auch 2019, dass ein großer Bedarf Hier waren kritische Anmerkungen zum „Auslösen von an der Konzeption wie auch der eingehenden fachli- Lawinen von Hubschraubern aus“ anzubringen, da es chen Beurteilung und oftmals Verbesserung von Be- durch die geplante Neuregelung ermöglicht werden triebsvereinbarungen besteht. sollte, mit so genannten Schlagbolzenanzündern in Hubschraubern zu hantieren, was ein nicht unerheb- Wenn man sich vor Augen führt, dass Betriebsverein- liches Gefährdungspotenzial für das im Hubschrauber barungen ein wesentliches Instrument der betriebli- befindliche Personal darstellt, verglichen mit anderen chen Mitbestimmung darstellen, und weiters berück- Methoden, wie z.B. elektrischen Zündvorrichtungen. sichtigt, dass hier im Regelfall ganze Belegschaften von den Auswirkungen der Regelungen in Betriebsver- Eisenbahn-Arbeitnehmerschutzverordnung einbarungen betroffen sind, kann man sich vorstellen, Bei dieser Änderung wurde insbesondere die Proble- wie wesentlich eine fundierte Bearbeitung dieses The- matik hervorgehoben, dass im Bereich Eisenbahnbau / mas ist. Arbeiten im Gleisbereich der Termindruck als erheblich zu bezeichnen ist und dies Risiken bzw. Schwierigkei- Hierbei geht es aber nicht nur darum, Betriebsver- ten mit der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorga- einbarungen zu gestalten bzw. bestehende Regelun- ben mit sich bringen kann. gen zu verbessern, sondern häufig auch darum, dem Arbeitgeber überhaupt erst einmal klarzumachen, dass Arbeitsstättenverordnung für bestimmte Sachverhalte der Abschluss einer Be- Hier waren einige Änderungen zu befürworten, da sie triebsvereinbarung aufgrund gesetzlicher Vorgaben Klarstellungen mit sich bringen, andererseits muss- sogar zwingend erforderlich ist. ten dann doch noch einige Anregungen für künftige Änderungen angebracht werden. So war auch 2019 wieder feststellbar, dass gerade bei datenschutzrechtlich relevanten Themen, bei denen Auch 2019 war es wieder notwendig, an der Konzep- der Abschluss einer Betriebsvereinbarung aufgrund tion und Verhandlung von Sozialplänen federführend des Arbeitsverfassungsgesetzes geboten ist, derartige mitzuwirken, was für die Betroffenen eine erhebliche Betriebsvereinbarungen schlicht fehlen, weil mancher Verbesserung ihrer existenziellen Situation, aber auch Arbeitgeber glaubt, Regelungen „am Betriebsrat vor- ihrer Zukunftsprognose bedeutet. bei“ und somit ohne Betriebsvereinbarung erlassen zu dürfen. Hier gelingt es immer wieder, Überzeugungsar- beit zu leisten, dass bei solchen Themen eine Betriebs- vereinbarung nicht nur gesetzlich geboten ist, sondern auch zur allseitigen Rechtssicherheit und rechtlichen Klarheit beitragen kann. Das Betriebsservice der AK Tirol leistet hierbei in be- währter Weise wertvolle Unterstützung und Betreuung, regelmäßig auch vor Ort direkt in den Betrieben. 20
BETRIEBSSERVICE Individuelle Serviceleistungen Im Jahr 2019 gab es eine Vielzahl an Beratungen Auch im Bereich „Arbeitnehmerschutz“ waren zahlrei- für Betriebsräte, quer durch die verschiedensten che Beratungen, aber auch Interventionen erfolgreich Themenbereiche und Anliegen. Ein wesentlicher durchzuführen, hier bewährt sich auch immer wieder Schwerpunkt ist hierbei die rechtliche Beurteilung, die gute Verbindung hin zum Arbeitsinspektorat. aber auch Konzeption von Betriebsvereinbarungen. Gerade in dieser Thematik gilt immer zu bedenken, Im Jahr 2019 ist die Zahl der Insolvenzen wieder ange- dass ganze Belegschaften von den Auswirkungen stiegen. Leider war Tirol diesbezüglich der österreich- einer Betriebsvereinbarung betroffen sind und es weite Spitzenreiter. Die AK Tirol hat im vergangenen dementsprechend notwendig ist, rechtlich saubere Jahr für insgesamt 980 betroffene Arbeitnehmer einen und tragfähige Regelungen zu treffen. Das Angebot Antrag auf Zuerkennung von Insolvenzentgelt gestellt. wird daher gerne und häufig angenommen. Das ist eine Steigerung von circa 35 % gegenüber dem Jahr 2018. Insgesamt konnte somit ein Betrag in der Häufige Problemstellungen gibt es im Zusammenhang Höhe von € 3,3 Millionen einbringlich gemacht werden. mit verschlechternden Versetzungen: Hier „übersehen“ Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, ne- viele Arbeitgeber, dass zusätzlich zu einer Zustimmung ben einer kompetenten Beratung durch eine koordi- des Betroffenen zur verschlechternden Versetzung nierte Vorgangsweise aller an den Verfahren Beteiligten auch die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich eine möglichst zeitnahe Erstzahlung durch den Fonds ist, andernfalls die verschlechternde Versetzung als zu gewährleisten. rechtsunwirksam anzusehen ist. Beispielhaft für 2019 sind die „Cammerlander´s Von den konkreten Themen her – auch in weiterer Folge GmbH“, die als Betreiberin der Restaurationsbe- in der Vertretung bei Gericht in den Rechtsschutzfällen triebe „Löwenhaus“ und „Geisterburg“ in Konkurs – ergibt sich immer wieder das Bild, dass einige Arbeit- ging, sowie die „Mattro Production GmbH“, die das geber offenbar versuchen, Betriebsräten das Leben kleine Nutz- und Funfahrzeug „Ziesel“ fertigte, sowie möglichst „schwer“ zu machen. So wurde auch 2019 weiters überwiegend Kleinbetriebe. Dabei handelte es wieder versucht, durch eine Klage auf Zustimmung zur sich zum Großteil um Transport-, Kleintransport-, Bau- Kündigung eines Betriebsratsmitglieds die Entfernung und Gastronomiebetriebe. Trotz des anhaltend niedri- dieses Betriebsratsmitglieds, in der Folge aber auch gen Zinsniveaus ist nicht zu erwarten, dass es im Jahr des gesamten Betriebsrats zu erreichen. Sehr positiv 2020 zu einem Rückgang der von Insolvenzen betrof- zu vermerken ist hierbei, dass das Verfahren für den fenen Arbeitnehmer kommen wird. Betroffenen gewonnen werden konnte und – offenbar wegen Aussichtslosigkeit für die Arbeitgeberseite – be- reits in der 1. Instanz rechtskräftig wurde. 420 Großes mediales Echo hat auch das durch die AK Tirol erwirkte Urteil zum Thema „Fortbildungen für Teilzeit- beschäftigte“ hervorgerufen: Mit diesem Urteil wurde klargestellt, dass auch Teilzeitbeschäftigte einen An- Insolvenzberatungen direkt vor Ort spruch auf Abrechnung und Bezahlung der tatsächlich für die Fortbildung zugebrachten Zeit als Arbeitszeit haben und nicht nur in ihrem Teilzeitausmaß. 1.200 490 Persönliche Beratungen Persönliche Beratungen in der AK Innsbruck in den Bezirkskammern 21
BETRIEBSSERVICE Allgemeine Serviceleistungen Bei der 2019 intensivierten Vor-Ort-Betreuung geht Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, es um die wichtige Kontaktpflege zu Betriebsräten, punktuell für bestimmte Themenbereiche oder Be- aber auch zu Mitgliedern, die sich mit dem Gedanken triebe bzw. Betriebsratskörperschaften maßgeschnei- tragen, einen Betriebsrat überhaupt erst zu grün- derte Seminare durchzuführen, auch davon wurde ger- den. So ist insgesamt zu sagen, dass die Betreuung ne Gebrauch gemacht. und fachliche Begleitung von Betriebsratswahlen – oft auch als Mitglied des Wahlvorstands – einen Ein wichtiger, vom Gesetz ausdrücklich vorgesehener wichtigen Teil der Tätigkeit des Betriebsservice Tätigkeitsbereich für die Arbeiterkammern stellt die ausmacht. Vornahme der Revisionen von Betriebsratsfonds dar. Aufgrund dieser Vorgabe ist „regelmäßig, tunlichst Als besonders wichtiges und zugleich sehr zeitaufwen- einmal jährlich“ jeder Betriebsratsfonds durch die zu- diges Projekt ist immer eine AK Wahl hervorzuheben: ständige Arbeiterkammer auf die Rechtmäßigkeit der 2019 war das Betriebsservice maßgeblich in die Ab- Gebarung und der Verwendung der Mittel zu überprü- wicklung der AK Wahl eingebunden: so war das Wahl- fen und in der Folge ein schriftlicher Revisionsbericht büro der Arbeiterkammerwahl zu einem Gutteil mit Mit- an den Betriebsrat zu erstatten, der diesen Revisions- arbeitern der Stabsstelle Betriebsservice bestückt, die bericht der Arbeiterkammer dann in einer Sitzung zu die Arbeit für das Wahlbüro zusätzlich zu ihren anderen beraten und in weiterer Folge zum Gegenstand eines Aufgaben erledigt haben, inklusive dem Wahlbürolei- Berichtes an die Betriebs- bzw. Gruppenversammlung ter, der weiterhin gleichzeitig die Funktion des Leiters zu machen hat. der Stabsstelle Betriebsservice ausgeübt hat. Die ab- solut fehlerfreie Abwicklung der AK Wahl 2019 und die In der Praxis ist festzustellen, dass die weit überwie- durchaus gute Wahlbeteiligung können sehr wohl als gende Zahl der Betriebsratsfonds sauber und korrekt Erfolg verbucht werden. geführt wird und nur in seltenen Fällen – meistens aus fachlicher Unkenntnis – Verbesserungsbedarf besteht. Ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des Betriebsser- Die Revisoren der Arbeiterkammer gehen hierbei sehr vice ist die Abhaltung von Schulungen und Seminaren sorgfältig und mit viel Fingerspitzengefühl vor, geht es für Betriebsräte. Auch 2019 konnten wiederum sowohl doch vor allem darum, für die Zukunft allfällige Feh- für das 1. Halbjahr (trotz gleichzeitig abzuwickelnder ler zu vermeiden und mit Geldern, die ja letztlich ne- AK Wahl) als auch für das 2. Halbjahr 2019 zahlreiche ben den Geschäftsführungskosten des Betriebsrates Seminare für Betriebsräte organisiert und abgehalten auch den Wohlfahrtsmaßnahmen für die Belegschaft werden, wobei für den Großteil der Seminare auf Vor- zugutekommen sollen, sorgsam umzugehen. tragende aus dem Betriebsservice selbst zurückgegrif- fen werden konnte. Dies vor allem deshalb, weil hier Aus diesem Grund werden im Rahmen von Revisionen einerseits eine umfangreiche Expertise vorhanden ist, regelmäßig Hilfestellung und Beratung angeboten, um andererseits aber auch, um den Kontakt der AK Be- nicht nur allfällige Fehler aufzuzeigen, sondern gleich- rater mit den Betriebsräten intensiv zu pflegen und zu zeitig auch darzustellen, wie für die Zukunft richtig vor- fördern. Dieses Angebot wird von den Betriebsräten gegangen werden sollte. überaus gerne angenommen. Die Durchführung der Betriebsratsfondsrevisionen er- Beispielhaft ein paar Seminarthemen: folgt in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck- ■ „Neu im Betriebsrat“ Land von Mitarbeitern der Stabsstelle Betriebsservice, ■ „Datenschutz für Betriebsräte“ in den anderen Bezirken durch Mitarbeiter der jewei- ■ „Arbeitsrecht für Betriebsräte“ ligen Bezirkskammer. Der fachliche – in den meisten ■ „Betriebsvereinbarung“ Fällen juristische – Support der Revisoren sowie das ■ „Betriebsratsfonds“ Schulungswesen der Betriebsräte in Sachen „Betriebs- ■ „Arbeitsverfassungsgesetz“ ratsfonds“ erfolgt hierbei generell durch die Stabsstelle ■ „Burnout-Prävention“ Betriebsservice. ■ „Umgang mit Konflikten im Betrieb“ ■ „Wichtiges rund um die Geburt eines Kindes“ 22
BETRIEBSSERVICE Ausschuss Betriebe und Sicherheit Sieghard Wachter Josef Brunner Thomas Lintner Siegfried Härting Hubert Preyer Vorsitzender, Kammerrat Kammerrat Kammerrat Kammerrat Kammerrat AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG Gerhard Margreiter Andrea Ager Helmut Deutinger Bernd Leidlmair Florian Tauber Kammerrat Kammerrätin Kammerrat Kammerrat Kammerrat AAB-FCG AAB-FCG GRÜNE-UG FSG FSG Guido Leitner Kammerrat FPÖ 23
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BETRIEBSSERVICE Verein biwest Seit 2014 ist die Arbeiterkammer Tirol gemeinsam Lehrveranstaltungen angeboten, welche auch von al- mit ihren Schwesterkammern aus Salzburg und len bravourös absolviert und abgeschlossen wurden. Vorarlberg Träger des Bildungsvereins biwest (Ver- Wie bereits erwähnt, wird das AK Betriebsräte Kolleg ein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von von den drei Schwesterkammern Salzburg, Tirol, Vor- ArbeitnehmerInnen). Sitz des Vereins ist das AK Bil- arlberg getragen, somit fanden jeweils Teile des Kollegs dungshaus Seehof in Innsbruck. sowohl in Salzburg als auch in Vorarlberg (Feldkirch) statt. So wurde beispielsweise die Vertiefung in der Im Berichtsjahr 2019 wurde im Rahmen des Vereins Betriebswirtschaftslehre in Salzburg, sowie ein inten- biwest bereits zum sechsten Mal das AK Betriebs- sives Medientraining (durch Experten aus dem ORF) in räte Kolleg durchgeführt. Darüber hinaus feierte Feldkirch durchgeführt. Zur Förderung der Gruppendy- das AK WIR Kolleg im Berichtsjahr seine Premiere. namik wurde neben den 38 Lehrveranstaltungen eine Im Gegensatz zum AK Betriebsräte Kolleg, bei Reihe von Zusatzangeboten organisiert. Diese reichten welchem es sich um einen Speziallehrgang für Ar- vom gemeinsamen Bowlingabend bis hin zu gruppen- beitnehmervertreter handelt, wurde das AK WIR dynamischen Outdoor-Erlebnissen. Kolleg für die Personalentwicklung für Mitarbeiter aus ÖGB und seinen Gewerkschaften sowie der Ar- Selbstverständlich waren und sind zur professionel- beiterkammern für Salzburg, Tirol und Vorarlberg len Weiterführung unserer Angebote die persönlichen konzipiert und organisiert. Eindrücke und Erfahrungen der Teilnehmer sehr wich- tig. Daher wurden im Laufe des Lehrgangs mehrfach Feedbackgespräche mit den Teilnehmern geführt. Ziel AK BETRIEBSRÄTE KOLLEG 2019 war es, den Inhalt sowie den Rahmen des Kollegs bestmöglich der Zielgruppe anzupassen. Hierzu ein Wie in den vergangenen Jahren stand die Praxisorien- Abriss aus den Gesprächen: tierung der Ausbildung für Betriebsräte im Mittelpunkt. Ziel war und ist es, weiterhin die Handlungskompeten- „Ihr könnt stolz sein auf das, was ihr leistet, fachlich, zen von Betriebsräten entsprechend ihrer Aufgaben zu zwischenmenschlich und überhaupt – für mich war verbessern beziehungsweise auszubauen. So wurden es eine Zeit des Lernens, des verwöhnt Werdens auch im sechsten Lehrgang die Schwerpunkte auf Ar- und Erholens zugleich.“ beitsrecht, Wirtschaft und Persönlichkeitsentwicklung gelegt. Dabei lag jedoch der Fokus gleichzeitig auf der „Ein großes Lob und Dank an ALLE Beteiligten, die Ermöglichung der optimalen Wissensvermittlung, der zum Erfolg des Kollegs 2019 beigetragen haben!!! Schaffung der Möglichkeit der Selbstbewertung sowie (Froh, dass ich da war und nehme viel mit, freue auf gecoachtes Lernen. Um dieses zu gewährleisten, mich auf die Umsetzung).“ wurde nicht nur didaktisch hervorragend ausgebilde- tes Fachpersonal mit starkem Praxisbezug eingesetzt, „Herzlichen Dank für eure Bemühungen und die sondern dies darüber hinaus durch permanente Evalu- Chance, das Kolleg zu besuchen! Es war eine sehr ierung erhoben. lehrreiche Zeit!“ Das Team, welches mit Expertise und enormen Er- „Danke sehr für die tolle Arbeit, die Ihr da geleistet fahrungsschatz die Betriebsräte als Referenten durch habt. Es sind so viele Dinge für uns passiert. Wir den Lehrgang begleiteten, setzte sich zusammen aus können das gar nicht ganz ermessen.“ wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universität Inns- bruck, Anwälten, freien Wissenschaftlern, Mitarbei- Das 14-wöchige Betriebsräte Kolleg feierte seinen Ab- ter der Arbeiterkammern sowie externe Trainer und schluss mit Ende Juni 2019. Die 13 Absolventen aus Coaches. Das Referententeam am AK Betriebsräte Salzburg, Tirol und Vorarlberg durften sich im Rahmen Kolleg setzte sich aus mehr als 30 Experten zusam- der Abschlussfeier entsprechend ihrer Leistungen von men. Den nunmehrigen Absolventen des sechsten AK den anwesenden Präsidenten und Ehrengästen be- Betriebsräte Kollegs wurden in Summe 38 verschiedene glückwünschen und feiern lassen. 25
BETRIEBSSERVICE AK WIR Kolleg Nach jahrelangem Versuch, ein auf die Zielgruppe – ANGEBOTSZUFRIEDENHEIT Mitarbeiter aus Gewerkschaften und Arbeiterkammern – maßgeschneidertes Bildungsangebot zu bieten, war Wie bereits sowohl in Bezug auf das AK Betriebsräte es im Berichtszeitraum letztlich möglich, den neuen, Kolleg und des AK WIR Kolleg mehrfach erwähnt, vom Verein biwest getragenen Lehrgang – AK WIR Kol- durchlaufen alle Angebote eine Evaluation. Die Ergeb- leg – anzubieten und zu starten. nisse dieser sind nicht nur mehr als erfreulich, sondern geben auch Aufschluss darüber, ob die definierten Das Konzept dieses Lehrgangs zielt darauf ab, die Fach- Ziele jeweils erreicht wurden. und Beratungskompetenzen auszubauen und zu erwei- tern, um in weiterer Folge unseren Mitgliedern noch pro- So wurden im Berichtsjahr in Summe 62 Angebote fessionellere Dienstleistungen bieten zu können. durch knapp 500 Befragungen evaluiert und auf Herz und Nieren geprüft. Mit Stolz blickt der Verein biwest Das in vier Module gegliederte und 45 Lehrveran- auf das vergangene Jahr zurück, freut sich sehr darü- staltungen umfassende AK WIR Kolleg feierte seine ber, ein breiteres Angebot bieten zu können, aber vor Österreichpremiere am 16. September. Um den ide- allem über die Zufriedenheit und überragend positiven alen Rahmen für eine bestmögliche Wissensvermitt- Rückmeldungen der Absolventen. lung sowie den Erfahrungsaustausch zu bieten, wurde dieser Lehrgang für eine Gruppengröße von maximal Diese Zufriedenheit lässt sich auch in Schulnoten dar- 12 Teilnehmern angelegt. Der aktuelle Lehrgang wird stellen (1 - sehr gut, 5 – nicht genügend): von 10 Teilnehmern besucht. Hier erreichte der Verein biwest mit all seinen Ange- Der rein für die Personalentwicklung konzipierte boten die Durchschnittsnote von sagenhaften 1,14! Lehrgang zeichnet sich neben der Modularität vor allem durch die hochgradige Besetzung des Refe- rententeams aus. Der Mix aus Theorie und Praxis, in Verbindung mit dem persönlichen Austausch der Teil- nehmer untereinander sowie den Experten, stehen da- bei im Mittelpunkt der Didaktik. Kursort ist wie bei dem größten Teil der Angebote des Vereins biwest das Bildungshaus Seehof der Arbeiter- kammer Tirol. Das AK WIR Kolleg findet über das Berichtsjahr 2019 hinaus statt und findet im März 2020 seinen Abschluss. Wie alle Angebote des Vereins biwest unterliegt auch dieser Lehrgang einer genauen und breiten Evaluie- rung, mit dem Ziel, Verbesserungs- und Entwicklungs- möglichkeiten auszuarbeiten, um in weiterer Folge die Professionalität eines so speziellen Personalentwick- lungslehrgangs auszubauen und zu gewährleisten. Idealerweise soll das AK WIR Kolleg entsprechend der Nachfrage der entsendenden Organisationen wieder- holt werden. 26
BILDUNGSHAUS SEEHOF Bildungshaus Seehof Das Bildungshaus der Arbeiterkammer Tirol (Seehof) am Fuße der Nordkette in Innsbruck wird in Zusam- menhang mit seinen Angeboten mittlerweile weit über die Grenzen Tirols hinaus geschätzt und zählt inzwi- schen zu den beliebtesten Seminarhäusern Tirols. Dies schlägt sich beispielsweise auch in der Online-Bewer- tung auf diversen Internet-Plattformen nieder. Neben den gemütlichen Räumlichkeiten punktet das Bildungshaus Seehof durch ein unschlagbares Preis- Leistungs-Verhältnis, Flexibilität bei der Buchung, seine ausgezeichnete Küche sowie dem äußerst freundlichen und hilfsbereiten Personal. Unterm Strich bedeutet dies ein Nächtigungsplus von 15 % und ein Seminarzuwachs von 17 %. Ne- Die Zufriedenheit der Kunden wird im Berichtsjahr ben dem klassischen Seminarbetrieb erkennen immer auch durch Zahlen und Fakten anschaulich. So wurden mehr Kunden die Attraktivität des Bildungshauses und im Berichtszeitraum 477 Seminare veranstaltet, 6.511 dessen Vorzüge und genießen die Gastfreundschaft Nächtigungen verzeichnet sowie unzählige Tages- und des Hauses auch beispielsweise bei Vernissagen und Abendveranstaltungen am Seehof gebucht. Kunstaustellungen oder Firmenevents. 27
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SOZIALRECHT Beratungen MIT GESUNDHEIT 68.840 UND PFLEGE persönlich telefonisch schriftlich 19.600 46.100 3.140 Summe der Vertretungserfolge € 27,944 Mio Ergebnis abgeschlossener Rechtsschutzakten Vertretungen vor Gericht § Rechtsschutzakten 1.805 1.580 Gesundheitsberufe-Registrierungen: 12.350 Eintragungen ins Gesundheitsberufe-Register 10 Gesetzesbegutachtungen im 1. HJ 2019 bis zur Frist per 30.6.2019 29
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE Kollektive Interessenvertretungen Im Jahr 2019 war eine Vielzahl von Begutachtun- Da die Operationstechnische Assistenz hinsichtlich gen zu geplanten Änderungen, sei es von Gesetzen Einsatz und Kompetenzen der Spezialisierung Pflege im oder Verordnungen, von der Sozialpolitischen Ab- Operationsbereich gleichwertig sein soll, wurde auch teilung vorzunehmen. das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) aktualisiert. Dadurch sollten insbesondere divergierende Besonders erwähnenswert war der Entwurf eines Bun- Regelungen für dasselbe Berufsbild und daraus resul- desgesetzes, mit dem im Gesundheitsbereich die neue tierende Rechtsunklarheiten verhindert werden. Berufsgruppe der Operationstechnischen Assistenz (OTA) eingeführt werden soll, mit der dazu gehörigen Da der Beruf der Operationstechnischen Assistenz bis Ausbildungsverordnung. Der Tätigkeitsbereich dieses dato in das Berufsbild der Spezialisierung Pflege im neu geschaffenen Berufsbildes soll dabei jenem des Operationsbereich bzw. des medizinischen Assistenz- gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kranken- berufs Operationsassistenz fallen, war eine Anerken- pflege mit der Spezialisierung Pflege im Operationsbe- nung von im Ausland erworbenen Qualifikationen auch reich entsprechen. nur in einem der genannten Berufe möglich. Nach § 30a GuKG erfolgte eine partielle Anerkennung im ge- Zudem soll der Berufsgruppe der OTA der berufs- hobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege spezifische Einsatz nicht nur im Operationsbereich und ist derzeit in das Gesundheitsberuferegister ein- selbst, sondern auch in der Notfallambulanz und dem zutragen. Schockraum, in der Endoskopie sowie in der Aufberei- tungseinheit für Medizinprodukte möglich sein. Der Beruf der OTA fällt jedoch nicht mehr in den Gel- tungsbereich des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes Entsprechend dem Anforderungsprofil der OTA soll (GBRG), weshalb im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs die Ausbildung drei Jahre dauern, wodurch mit po- eine Übergangsregelung für jene Berufsangehörigen tentiellen finanziellen Einsparungen zu rechnen ist, da geschaffen werden musste, welche bereits in das Ge- die Ausbildung mit dem Erwerb der Qualifikation der sundheitsberuferegister eingetragen wurden. Spezialisierung OP-Pflege eine vierjährige ist. Da der praktischen Anwendung im Theorie-Praxis-Transfer ein besonderer Schwerpunkt zukommen soll, wurde der Anteil der praktischen Ausbildung mit 65 % höher angesetzt als bei den anderen Gesundheitsberufen. Des weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Ausbil- dung ab dem 2. Ausbildungsjahr im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert werden kann. Dies soll laut den erläuternden Bemerkungen unter anderem die Durchlässigkeit für bereits berufstätige Berufsangehö- rige des medizinischen Assistenzberufes Operations- 10 assistenz erleichtern. Dies lässt allerdings befürchten, dass es zu einer Verdrängung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege aus dem OP-Be- reich kommt. Gesetzesbegutachtungen 30
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE Individuelle Serviceleistungen ■ Entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der ■ Die letzten Monate des Jahres 2019 waren von Sozialpolitischen Abteilung wurden im Jahr 2019 Fragen betreffend die Abschlagsfreiheit bei Vorlie- überwiegend Fragen zur Pension, der Ausgleichs- gen von 45 Arbeitsjahren bei Pensionsbeginn ab zulage, dem Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld / 1.1.2020 geprägt. Das Anfragespektrum reichte Wochengeld, Arbeitslosengeld / Notstandshilfe, von Fragen jener Personen, die kurz vor Be- Mindestsicherung, Behinderteneigenschaft und schlussfassung der Neuregelung bereits in Pension den damit zusammenhängenden Auswirkungen gegangen sind bis zu Fragen, ob bereits geplante seitens der Ratsuchenden an die Berater herange- Pensionsbeginne verschoben werden sollten oder tragen. ab wann überhaupt die Möglichkeit besteht, ab- schlagsfrei in Pension gehen zu können. ■ Ganzjährig haben sich die Anfragen betreffend den Voraussetzungen für die Zuerkennung einer ■ Ein weiterer wesentlicher Bereich der Beratung Pension oder des Pflegegeldes auf hohem Niveau in der Sozialpolitischen Abteilung umfasst die befunden und war auch ein an sich gleichblei- Themen Gesundheit und Pflege. Schwerpunkte bender Stand gegenüber dem Vorjahr an daraus waren Beratungen zur 24-Stunden-Betreuung, resultierenden Rechtsschutzfällen zu beobachten. den Heimkosten, Fragen zum Berufsrecht der im Gesundheitsbereich tätigen Personen, der Pati- ■ Die Schwerpunkte der Anfragen waren auf Grund entenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der der bereits im Jahr 2018 beschlossenen gesetz- Pflegedokumentation. lichen Änderungen und den im Laufe des Jah- res 2019 erfolgten Änderungen unterschiedlich ■ Nicht außer Acht gelassen werden darf die mit der gelagert. Registrierung der Gesundheitsberufe einhergehende Beratungstätigkeit. Dabei wurden die betroffenen ■ Am Beginn des Jahres 2019 war eine zunehmende Personen nicht nur in den Räumlichkeiten der AK Anzahl von Anfragen in Zusammenhang mit den Tirol sondern auch, wenn die Möglichkeit einge- geplanten Änderungen zum „Arbeitslosengeld räumt wurde, vor Ort im jeweiligen Betrieb beraten Neu“, insbesondere dem geplanten Wegfall der und die entsprechenden für die Registrierung Notstandshilfe und den damit verbundenen Aus- notwendigen Schritte durchgeführt. wirkungen auf die Pension, die Krankenversiche- rung und die geplante Überleitung in die Mindest- sicherung, mit den damit verbundenen Folgen zu 6.630 verzeichnen. Persönliche Beratungen in der AK Innsbruck 4.880 Beratungen Registrierung Gesundheitsberufe in der AK Innsbruck und 8.050 Persönliche Beratungen in den Bezirkskammern in den Bezirkskammern 31
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE Allgemeine Serviceleistungen FORTBILDUNGEN FÜR GESUNDHEITS- PFLEGEDOKUMENTATION IN DER LANGZEITPFLEGE: UND SOZIALBETREUUNGSBERUFE IST EINE REDUKTION MÖGLICH? Die Berufsangehörigen der Gesundheits- und Sozial- In der Langzeitpflege wird die Pflegedokumentation betreuungsberufe sind auf Grund der berufsrechtlichen als wichtiges Instrument geschätzt. Allerdings wird laut Vorgaben verpflichtet, Fortbildungen zu absolvieren. einer Studie ein großer Teil der Tagesarbeitszeit für die Seit 2014 bietet die Arbeiterkammer Tirol als Unter- Pflegedokumentation verwendet. Dies wurde in der stützung fachspezifische, persönlichkeitsbildende und Veranstaltung am 29. Mai 2019 thematisiert. rechtliche Seminare an. 2019 wurden erstmals auch in der Bezirkskammer ERWACHSENENSCHUTZGESETZ, Osttirol / Lienz Fortbildungen abgehalten. PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT Bei den fachspezifischen Fortbildungen wurden insbe- Im Zuge dieser Info-Veranstaltungen erhielten die Zu- sondere die Seminare hörer Informationen unter anderem darüber, welche ■ „Modernes Wundmanagement“, Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung das Gesetz ■ „Aromapflege-Basiskurs“ und vorsieht, wie eine Vorsorgevollmacht zu erstellen ist ■ „Einführung in die Validation“ und worauf bei einer Vorsorgevollmacht zu achten ist. nachgefragt. Im Rahmen der rechtlichen und persönlichkeitsbilden- LAIENRICHTERSCHULUNGEN den Fortbildungen erfreuten sich ■ „Resilienz – Das Geheimnis der Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch im Stehaufmännchen“, Jahr 2019 mit zwei Veranstaltungen ein entsprechen- ■ „Gut drauf im Beruf“, des Fortbildungsangebot für die am Landesgericht ■ „Pflegegeld“ und Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht, am Ober- ■ „Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung“ landesgericht Innsbruck in Arbeits- und Sozialrechts- besonderer Beliebtheit. sachen sowie am Obersten Gerichtshof tätigen und von der Arbeiterkammer Tirol nominierten Laienrichter durchgeführt. Im Rahmen der Veranstaltung im Frühjahr 2019 wurden die Themen „Krankenversicherung“ anhand von aus- gewählten rechtlichen Fragestellungen in der gerichtli- chen Praxis und das Thema „Versetzung“ referiert. Die Themen der Schulung im Herbst 2019 umfassten die „Hinterbliebenenleistungen“ in der Pensionsversiche- rung sowie das Thema „Urlaubsrecht“. 32
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE Ausschuss Soziales Beate Flunger Sabine Linzgieseder Petra Daniela Holaus Johann Seiwald Vorsitzende, Kammerrätin Kammerrätin Grössl-Wechselberger Kammerrätin Kammerrat AAB-FCG AAB-FCG Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG Daniela Weissbacher Jennifer Schumacher MMag. Marc Deiser LAbg. Patrick Haslwanter Kammerrätin Kammerrätin Kammerrat Kammerrat GRÜNE-UG FSG FSG FPÖ 33
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE Ausschuss Gesundheit und Pflege Petra Stefan Ortner, MSc. Barbara Gstrein LAbg. Martina Nowara Johann Seiwald Grössl-Wechselberger Kammerrat Kammerrätin Kammerrätin Kammerrat Vorsitzende, Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG Edith Stimpfl Robert Senn Ruth Friedrich-Hagen Bernd Leidlmair Bettina Moncher Kammerrätin Kammerrat Kammerrätin Kammerrat Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG FSG FSG FPÖ 34
SOZIALRECHT MIT DEM SPEZIALBEREICH GESUNDHEIT UND PFLEGE Ausschuss Gesundheitsberufe Gerhard Margreiter Stefan Ortner, MSc. LAbg. Martina Nowara Sabine Linzgieseder Barbara Gstrein Vorsitzender, Kammerrat Kammerrat Kammerrätin Kammerrätin Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG AAB-FCG Robert Senn Edith Stimpfl Helmut Deutinger Ruth Friedrich-Hagen Beate Lesink Kammerrat Kammerrätin Kammerrat Kammerrätin Kammerrätin AAB-FCG AAB-FCG GRÜNE-UG FSG FSG Bettina Moncher Kammerrätin FPÖ 35
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LEHRLINGE & JUGEND Beratungen LWB 8.680 LEHRLINGSWETTBEWERB ARBEITERKAMMER TIROL 2019 Ergebnis außergerichtlicher Interventionen € 104.030 Summe der Vertretungserfolge Ergebnis abgeschlossener € 165.720 Rechtsschutzakten € 20.320 Ergebnis erzielter Insolvenzgelder € 41.370 1.500 Kinder bei 37 Wochen Kinderferienaktion 100 Jugendliche bei 100 Schüler und Lehrlinge bei AK goes International „TirolerInnen auf der Walz“ 15 28 454 § Insolvenz- neu eingebrachte Betriebsbesuche vertretungen Klagen für Lehrlinge 165 124 externe Vorträge außergerichtliche und Schulungen Interventionen von Jugendlichen 37
LEHRLINGE & JUGEND Kollektive Interessenvertretungen IM ABGELAUFENEN JAHR WAREN Das Lehrberufspaket 3 bringt mit der Schaffung von EINE NOVELLE ZUM BERUFSAUSBILDUNGS- zwei weiteren zu den bereits bestehenden zwei kauf- GESETZ SOWIE DREI LEHRBERUFSPAKETE männischen Berufen in der Hotellerie nur Unüber- ZU BEGUTACHTEN. sichtlichkeit und Verwirrung mit sich. Ferner war zu kritisieren, dass sich im Neuentwurf der kaufmännisch- In der Berufsausbildungsgesetz-Novelle wurde administrativen Lehrberufe die Lehrlingsausbildung seitens der AK Tirol das Vorhaben einer regelmä- von den Erfordernissen einer gewissen Kompetenz im ßig durchzuführenden Evaluierung der Berufsbilder Bereich Buchhaltung verabschiedet. Mit dem Verzicht grundsätzlich befürwortet. Kritisch gesehen wurde auf diese kaufmännische Kernkompetenz wird der Ab- dem gegenüber das Vorhaben, die Anrechnung von wertung der Lehrberufe wider besseren Wissens Vor- Schulzeiten auf nachfolgende Lehrzeiten weitgehend schub geleistet. in die Disposition der Lehrvertragspartner zu überge- ben. Aufgrund des Machtgefälles zwischen Lehrling und Lehrbetrieb steht nämlich zu befürchten, dass die LANDESBERUFSAUSBILDUNGSBEIRAT vereinbarten Lehrzeitdauern zwar betriebsökonomisch günstig sind, für die Lehrlinge hingegen einen massi- Neben der Diskussion sämtlicher Themen der Lehr- ven Verdienstentgang zur Folge haben. lingsausbildung im Rahmen dieses Sozialpartnergre- miums wurden dort seitens der AK Tirol zahlreiche Das Lehrberufspaket 1 brachte in erster Linie neue Be- Stellungnahmen bezüglich der Erhöhung von Lehr- rufsbilder in den gastronomischen Lehrberufen. Diese lingshöchstzahlen, der Anträge auf Verkürzung von sind in Formulierung und inhaltlicher Ausstattung de- Lehrzeiten sowie der Anträge auf Anrechnung schuli- tailliert und als ausbildungsbegleitende Instrumente scher Ausbildungen auf Lehrzeiten abgegeben. durchaus brauchbar, weshalb die AK Tirol dagegen keinen Einwand erhob. Im Lehrberufspaket 2 bestanden seitens der AK Tirol Einwände hinsichtlich der Einführung eines Lehrbe- 454 rufs „Nah- und Distributionslogistik“. Auch der neu zu schaffende Lehrberuf „Sportgerätefachkraft“ ist das „downgrading“ einer Einzelhandelsausbildung und die Reduktion auf Hilfstätigkeiten. Eine Reihe anderer ge- planter Neuerungen, etwa bei der Ausbildung in den Bauberufen, wurde hingegen zustimmend zur Kenntnis genommen. Betriebsbesuche davon 177 Betriebsbesuche davon 277 Betriebsbesuche von der AK Innsbruck von den Bezirkskammern Diese erfolgten wegen: - Anträge auf Verkürzung der Lehrzeiten, - Anrechnung von Schulzeiten auf Lehrzeiten, - Anträge von Betrieben auf Erhöhung ihrer Lehrlingshöchstzahl und - erstmalige Ausbildung eines Lehrlings. 38
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