2018 SOZIALPOLITISCHE BILANZ BERICHT DER ABTEILUNG SOZIALPOLITIK - SOVD BAYERN

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2018 SOZIALPOLITISCHE BILANZ BERICHT DER ABTEILUNG SOZIALPOLITIK - SOVD BAYERN
2018

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Sozialpolitische Bilanz
Bericht der Abteilung Sozialpolitik
2018 SOZIALPOLITISCHE BILANZ BERICHT DER ABTEILUNG SOZIALPOLITIK - SOVD BAYERN
2018 SOZIALPOLITISCHE BILANZ BERICHT DER ABTEILUNG SOZIALPOLITIK - SOVD BAYERN
Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,                           Entwicklungen des Jahres in den sozialpolitischen
                                                       Schwerpunkten ausführlich beschrieben. Die Sozial-
seit dem Jahr 2012 legt die Abteilung Sozialpolitik    politische Bilanz wirft aber nicht nur einen Blick
jährlich einen Bericht über die geleistete sozial-     zurück, sondern auch nach vorn: Auf die Beschrei-
politische Arbeit des SoVD vor. Das Ziel dieser        bung der zurückliegenden Entwicklungen folgt ein
Jahresberichte ist es, dem großen Interesse der        Ausblick auf die zum gegenwärtigen Zeitpunkt für
Gliederungen und der Mitglieder des SoVD am            das Jahr 2019 geplanten sozialpolitischen Schwer-
Umsetzungsstand ihrer von den Bundesverbands-          punkte des SoVD. Damit sollen die Gliederungen
tagungen beschlossenen Anträge Rechnung zu             auf die bevorstehenden Themen vorbereitet wer-
tragen. Es soll deutlich werden, dass die vielfälti-   den, damit sie ihre eigenen Aktivitäten und Initia-
gen sozial-, frauen- und jugendpolitischen Aktivi-     tiven entsprechend ausrichten können. Die Bilanz
täten des SoVD auf Bundesebene ihren Ursprung          schließt mit einer Darstellung der Aufgabenvertei-
in den Landes-, Kreis- und Ortsverbänden haben.        lung in der Abteilung Sozialpolitik, damit Sie sich
Die Sozialpolitische Bilanz 2018 führt diese Reihe     bei Rückfragen direkt an die jeweilige Expertin oder
fort. Sie zeigt, dass der SoVD auch auf eine sehr      den jeweiligen Experten des SoVD wenden können.
engagierte und erfolgreiche sozialpolitische Arbeit    Berlin, im Januar 2019
im Jahr 2018 zurückblicken kann. Die Führung des
Sekretariats des Deutschen Behindertenrates sowie
die Kampagne „Gutes Wohnen. Überall. Für alle.“
waren dabei zwei außergewöhnliche Schwerpunkte.        Fabian Müller-Zetzsche
                                                       Leiter Abteilung Sozialpolitik
Der Aufbau der Sozialpolitischen Bilanz orientiert
sich an dem vorangegangener Berichte. Nach einer
kurzen Zusammenfassung werden die zentralen

                                                                                                              1
2018 SOZIALPOLITISCHE BILANZ BERICHT DER ABTEILUNG SOZIALPOLITIK - SOVD BAYERN
Inhalt

    Vorwort                                                          1

    Inhalt                                                           2

    Zusammenfassung der Entwicklungen 2018                           3

    Zentrale Entwicklungen in den sozialpolitischen Schwerpunkten    5
         1. Bundestagswahl und Regierungsbildung                     5
         2. Gutes Wohnen                                             6
         3. Armut und Reichtum                                       7
         4. Alterssicherungspolitik                                  8
         5. Politik für Menschen mit Behinderungen                  11
         6. Sekretariat des Deutschen Behindertenrates beim SoVD    14
         7. Gesundheitspolitik                                      16
         8. Pflegepolitik                                           20
         9. Arbeitsmarktpolitik                                     24
         10. Frauenpolitik                                          26
         11. Jugendpolitik                                          28
         12. Europäische Sozialpolitik                              30

    Sozialpolitischer Ausblick auf das Jahr 2019                    31

    Aufgabenverteilung in der Abteilung Sozialpolitik               35

2
Zusammenfassung der Entwicklungen 2018

   Im Bereich Sozialstaat wurde das Thema „Gutes        chen und Anhörungen im Deutschen Bundestag
Wohnen“ stark bearbeitet und dabei der Blickpunkt       darauf aufmerksam, dass die auf den Weg gebrach-
neben Miethöhen und sozialem Wohnungsbau auch           ten Maßnahmen grundsätzlich begrüßenswert seien.
auf verbundene Felder, wie Barrierefreiheit oder        Aus Sicht des Verbandes kann festgehalten werden,
Zugang zu Infrastruktur auf dem Land ausgedehnt.        dass gerade mit der (vorübergehenden) Stabilisie-
                                                        rung des Rentenniveaus ein wichtiges rentenpoliti-
   Die Arbeit im Bereich der Arbeitsmarktpolitik        sches Ziel erreicht wurde.
konzentrierte sich vor allem auf das Gesetzgebungs-
verfahren hinsichtlich eines sozialen Arbeitsmarktes.    Für den SoVD bildete die Überarbeitung der
Dieser soll gerade langzeitarbeitslosen Menschen      VersMedVO, welche Grundlage der GdB-Bemes-
Perspektiven sowie verbesserte Teilhabemöglichkei- sung ist, einen Fokus seiner behindertenpolitischen
ten eröffnen. Das Teilhabechancengesetz hat hier-     Arbeit 2018. Darüber stand die Teilhabe behinderter
bei einige Forderungen und Vorschläge des SoVD        Menschen am Arbeitsleben, gerade auch mit Blick
aufgegriffen. Auch beim Thema Mindestlohn war der auf das Teilhabechancengesetz, im Fokus seines
SoVD weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner und      Engagements. Des Weiteren wurde die Umsetzung
machte zugleich deutlich, welcher Stundenlohn aus     des Bundesteilhabegesetzes seitens des SoVD
seiner Sicht armutsfest ist.                          begleitet. Auch das Thema Barrierefreiheit gewann
                                                      2018 an Fahrt – auf europäischer wie auf nationa-
   Im Feld der europäischen Sozialpolitik war der ler Ebene. Zudem war für den SoVD 2018 behin-
SoVD im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen           dertenpolitisch ganz maßgeblich geprägt von der
Parlament Ende Mai 2019 besonders mit der Weiter- Arbeit als Sekretariat des Deutschen Behinderten-
entwicklung seiner Positionen befasst.                rates (DBR). In diesem Kontext konnte der SoVD
   Das Jahr 2018 stand rentenpolitisch vor allem im   im DBR wichtige sozialpolitische Themen, z.B. zu
Zeichen des sog. Rentenpakets I, mit dem zentrale Armut, Rente, Wohnen und Pflege behindertenpoli-
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wur- tisch aufgreifen und durch den DBR platzieren.
den. Parallel dazu wurde die ebenfalls im Koalitions-      Gesundheitspolitisch setzte der SoVD seine
vertrag vereinbarte Rentenkommission eingesetzt,        regel­mäßige Teilnahme an parlamentarischen Anhö-
die Vorschläge für die Entwicklung des Alterssiche-     rungen im Ausschusses für Gesundheit des Deut-
rungssystems über 2025 hinaus vorlegen soll. Der        schen Bundestages der 19. Legislaturperiode auch
Bericht der Kommission wird im März 2020 erwartet.      im Jahr 2018 erfolgreich fort. Dort stand vor allem
In beiden Fällen war die Fachexpertise des SoVD         die Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäu-
gefragt. Der Verband machte in direkten Gesprä-         sern, der Zugang zur flächendeckenden medizini­

                                                                                                            3
schen Versorgung sowie die Beitragsentlastung          ­ iffey den Runden Tisch von Bund, Ländern und
                                                       G
der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenver­       Kommunen gegen Gewalt an Frauen ein, wie im
sicherung im Fokus. Dabei ist die Wiederherstellung    Koalitionsvertrag verankert. Das Aktionsprogramm
der vollen Beitragsparität bei den Krankenversiche-    wird von den Frauen begrüßt, da es immer noch zu
rungsbeiträgen zum 1. Januar 2019 auch ein Ver-        wenige Plätze in den Frauenhäusern gibt. Weiterhin
dienst der gesundheitspolitischen Anstrengungen        hat sich der SoVD im Rahmen des „Frauen-Bünd-
des SoVD der letzten Jahre. Einen weiteren Schwer-     nisses gegen Altersarmut“ in einem Offenen Brief
punkt bildete die Wahrnehmung der Interessen der       an die Rentenkommission beteiligt. Das von neun
Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chro-   großen Verbänden gegründete Frauen-Bündnis hat
nisch kranker und behinderter Menschen auf Bun-        sich für eine Rentenpolitik ausgesprochen, „die den
desebene. Als maßgebliche Organisation stärkt der      Arbeits- und Lebenssituationen von Männern und
SoVD sein Engagement in der Patientenvertretung        Frauen gleichermaßen gerecht wird“.
weiter.
                                                          Im Hinblick auf die Jugendpolitik sieht der Koali­
   Seine regelmäßigen Teilnahmen an parlamenta-        tionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vor, eine
rischen Anhörungen im Ausschuss für Gesundheit         gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung
des Deutschen Bundestages konnte der SoVD 2018         unter Beteiligung von Jugend und Zivilgesellschaft
auch pflegepolitisch erfolgreich fortsetzen. Dabei     zu entwickeln und umzusetzen. Der Startschuss die-
stand vor allem angesichts des Pflegepersonalnot-      ser Jugendstrategie der Bundesregierung fand Mitte
stands eine Verbesserung der Attraktivität der Pfle-   des Jahres im Bundesministerium für Familie, Seni-
geberufe im Bereich der Altenpflege und die Bei-       oren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin statt.
tragssatzentwicklungen der sozialen Pflegeversiche-    Ein anderer Punkt des Koalitionsvertrages, der nun
rung im Vordergrund. Daneben bildete auch pflege-      umgesetzt werden soll, betrifft die Reform der Kin-
politisch die Wahrnehmung der Interessen und der       der- und Jugendhilfe. Daher startete im November
Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Men-     ein hochrangiges Beteiligungsverfahren. Auftakt bil-
schen einen Schwerpunkt.                               dete ein Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die
                                                       Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ am 6. Novem-
   In der Frauenpolitik befasste sich der SoVD im      ber 2018 ebenfalls im BMFSFJ in Berlin.
vergangenen Jahr schwerpunktmäßig mit der soge-
nannten Brückenteilzeit, dem Gute-Kita-Gesetz und
Starke-Familien-Gesetz. Als ein wichtiger Baustein
des Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen
berief die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska

4
Zentrale Entwicklungen
in den sozialpolitischen Schwerpunkten

1. Bundestagswahl und Regierungsbildung
Fabian Müller-Zetzsche

Schwerpunkt der sozialpolitischen Arbeit in 2018 war    CSU und SPD vom 08. Februar 2018 „Ein neuer Auf-
natürlich die Begleitung der Sondierungsgespräche       bruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutsch-
und der ­Koalitionsverhandlungen nach der Bundes-       land. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.“2
tagswahl 2017. Inhaltliche Grundlage aller Maßnah-
men waren weiter die im März 2017 vom Bundesvor-        Dabei fiel die Bewertung des Koalitionsvertrages
stand ­verabschiedeten Kernforde­rungen des SoVD        ambivalent aus. Anzuerkennen war, dass in eini-
zur ­Bundestagswahl sowie die im SoVD-Wahlportal1       gen Politikfeldern Schritte vereinbart wurden, wel-
eingestellten und in der SoVD-Zeitung abgedruck-        che die Lebenssituation der vom SoVD vertrete-
ten Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine       nen Menschen verbessern können. Etwa bei der
des SoVD.                                               Kinderbetreuung, der Bekämpfung von Langzeitar-
                                                        beitslosigkeit, der Verbesserung der Personalsitu-
Zu Beginn der Sondierungsgespräche zwischen             ation in der Pflege, der Einschränkung sachgrund-
CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und später         loser Befristungen, der Gesundheitsversorgung auf
auch zwischen CDU, CSU und SPD bat SoVD-Prä-            dem Land oder der Finanzierung der Gesetzlichen
sident Adolf Bauer die Parteien in Schreiben, ihre in   Krankenversicherung.
den Antworten auf die Wahlprüfsteine den SoVD-
Mitgliedern gegebenen Zusagen einzuhalten. Darü-        Allerdings blieben die vereinbarten Maßnahmen viel-
ber hinaus erstellte die Abteilung Sozialpolitik eine   fach hinter dem Notwendigen zurück. Weder eine
Stellungnahme zu den Ergebnissen der Sondie-            Abkehr vom Drei-Säulen-Modell in der Alterssiche-
rungsgespräche von CDU, CSU und SPD.                    rung und eine Rückkehr zur Lebensstandardsiche-
                                                        rung der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde
Zu Beginn der Koalitionsverhandlungen wandte sich       vereinbart, noch eine Abschaffung der Abschläge
Herr Bauer mit umfangreichen SoVD-Forde­rungen          bei Erwerbsminderungsrenten, die umfassende
zu den Koalitionsverhandlungen 2018 erneut an die       Revision zur Überwindung von Hartz IV oder ein
Verhandlungsparteien. Darüber hinaus erstellte die      alle Bürgerinnen und Bürger gerecht versorgendes
Abteilung Sozialpolitik eine Stellungnahme zu aus-      Gesundheitssystem. Zudem blieben viele Aussa-
gewählten Inhalten des Koalitionsvertrages von CDU,

                                                        2   Zur Stellungnahme siehe:
1 http://www.sovd.de/btw-2017                               https://www.sovd.de/index.php?id=2948

                                                                                                              5
gen im Koalitionsvertrag Absichtserklärungen unter    Nachdem die neue Bundesregierung schrittweise
Finanzierungsvorbehalt, die sich in ihrer Wirksamkeit viele wichtige Funktionen neu besetzte und die
noch nicht abschätzen ließen.                         Arbeitsphase der neuen Regierung losgegangen
                                                      war, führte der SoVD eine Vielzahl sozialpolitischer
Außerdem vermisste der SoVD überzeugende Ant-         Gespräche. Ein Schwerpunkt war dabei die gezielte
worten auf die voranschreitende Spaltung der          Ansprache der Bundestagsabgeordneten, die Mit-
Gesellschaft und dem Abwenden großer Teile der        glied im SoVD sind.
Wählerschaft von den etablierten demokratischen
Parteien und unserer repräsentativen Demokratie.

2. Gutes Wohnen
(Fabian Müller-Zetzsche)

Auf Grundlage zweier von der Bundesverbandsta-        Im Frühjahr 2018 wurde ein kurzes Impulspapier
                                    3
gung 2015 beschlossenen Anträge sowie ange-          „Gutes Wohnen. Überall. Für Alle.“ erstellt.5 Auch der
sichts der sich weiter verschärfenden Entwicklungen Parlamentarische Abend des SoVD am 25. Septem-
am Wohnungsmarkt machte der SoVD das Thema            ber 2018 fand zum Thema „Gutes Wohnen. Über-
Gutes Wohnen zu einem Schwerpunktthema s­ einer       all. Für Alle.“ statt. Am 25. Oktober 2018 schließlich
politischen Arbeit im Jahr 2018. Er bezog dabei auch wurde das vom SoVD beauftragte Gutachten „Wohn-
die Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum des      verhältnisse in Deutschland. Mietbelastung, soziale
                                                4
SoVD-Landesverbandes Schleswig-Holstein ein.          Ungleichheit und Armut“ in der Bundespressekonfe-
                                                      renz vorgestellt. Die mediale Resonanz war enorm.
Ziel war es, unter dem Begriff „Gutes Wohnen“         Das Gutachten, die SoVD-Forderungen im Impuls-
Anforderungen an Wohnen aus Sicht der vom SoVD papier „Gutes Wohnen. Überall. Für Alle.“ und wei-
vertretenen Gruppen zu diskutieren. Das Thema         tere Informationen können unter www.sovd.de/
sollte breit gefasst werden. Bezahlbarkeit von Mie-   guteswohnen heruntergeladen werden.
ten und Barrierefreiheit waren ebenso zu berück-
sichtigen, wie Zugang zu öffentlichem Personennah-
verkehr, medizinischer Versorgung und Arbeit.

3   Sozialpolitischer Antrag Nr. 11 des LV Schleswig-Holstein sowie
     Nr. 12 des LV Hamburg.
                                                                      5   https://www.sovd.de/fileadmin/downloads/downloads/flyer/pdf/WEB_
4 https://www.sovd-sh.de/volksinitiative-fuer-bezahlbaren-wohnraum/        Impulspapier_Gutes_Wohnen.pdf

6
3. Armut und Reichtum
Fabian Müller-Zetzsche

Im Jahr 2018 war die Abteilung Sozialpolitik erneut                 gedeckt werden. Die bestehenden Hartz-IV-Regel-
 mit einer internen, grundlegenden Positionierung                   sätze seien nicht sachgerecht ermittelt und zu nied-
zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)                            rig, um das Existenzminimum abzudecken. Mit der
 befasst. Unveränderte SoVD-Position blieb: SoVD                    nächsten Neufassung des Regelbedarfsermittlungs­
 lehnt das BGE ab. Es ist unfinanzierbar, lenkt von                 gesetzes müsse eine grundlegende Neuermitt-
Unzulänglichkeiten der Sozialversicherungssysteme                   lung der Regelsätze erfolgen. Bis dahin könnten
ab, schwächt bzw. ersetzt vorhandene Sozialleis-                    durch verschiedene Soforthilfen kurzfristig wesentli-
tungen, verringert den Wert von Arbeit als zentrales                che Verbesserungen für die Situation der Leistungs­
Instrument für Teilhabe und Integration, ist politisch              beziehenden erreicht werden. Hierunter zählen u.a.
 nicht durchsetzbar und kann Armut nicht umfas-                     zusätzliche Einmalbeihilfen für teure, l­anglebige
send beseitigen. Der SoVD machte sich stattdes-                     Güter (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine) oder
sen dafür stark, die bestehen­den Sozialleistungen                  für Hilfsmittel (z.B. Brillen) sowie die tatsächliche
weiter zu entwickeln und zu stärken und wo erfor-                   Deckung der notwendigen Schulbedarfe.
 derlich, zu reformieren. Leitend waren für ihn dabei
­mehrere von der Bundes­verbandstagung beschlos-                    Mitte Februar 2018 forderte SoVD-Präsident Adolf
senen Anträge.6                                                     Bauer die geschäftsführende Bundeskanzle-
                                                                    rin Angela Merkel, die Fraktionsvorsitzenden der
Wie auch in den zurückliegenden Jahren war die                      Bundes­tagsparteien sowie die Mitglieder des Arbeits-
Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzmini­                  und Sozialausschusses des Bundestags in einem
mums aller Menschen in Deutschland ein Kernan­                      Schreiben dazu auf, die Sanktionsregelungen des
liegen des SoVD. In einem Schreiben vom 10. Jan­                    SGB II neu zu regeln. Zum einen sei es aus verfas-
uar 2018 wandte sich der SoVD gemeinsam mit                         sungsrechtlicher Sicht bedenklich, dass die Jobcen-
Anderen im Bündnis Existenzminimum an die Son-                      ter befugt sind, mittels Sanktionen das Existenzmini-
dierungsparteien CDU, CSU und SPD und bemän-                        mum zu schmälern, ohne für ein Substitut zu sorgen.
gelte, dass die realen Bedarfe der Grundsicherungs- Vor allem aber müsse die verschärfte Sanktions­
beziehenden durch die erbrachten Leistungen nicht                   regelung für Jugendliche und junge Erwachsene
                                                                    abgeschafft werden; es gäbe keinen sachlichen
6 Sozialpolitische Anträge Nr. 62 des LV Schleswig-Holstein, Nr. 65 Grund für eine derartige Ungleichbehandlung.
   des LV Niedersachsen, Nr. 66 des LV Hamburg, Nr. 67 der Bun-
   desjugendkonferenz, Nr. 69 des LV Schleswig Holstein sowie Nr.
   70 des LV Schleswig Holstein.

                                                                                                                            7
Mitte 2018 entbrannte in der Öffentlichkeit eine                dern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags
grundsätzliche Debatte über Hartz IV sowie über                 und die Verbesserung der Leistungen für Bildung
die Ermittlung der Regelbedarfe. Auch Bundes­                   und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG),
sozialminister Hubertus Heil sprach sich für eine               sind die Abschaffung der Eigenanteile für das Mit-
Neuausrichtung der Grundsicherung aus, weil die                 tagessen in Kitas und Schulen sowie weitere Ver-
monetären Leistungen zum Teil ein Leben in Armut                besserungen für Familien mit wenig Geld vorgese-
nicht verhindern würden. Zwischenzeitlich haben                 hen. Entsprechend fiel die Stellungnahme des SoVD
sich SoVD und VdK gemeinsam an Bundesminis-                     im Grundsatz positiv aus.7
ter Heil gewandt und zur gezielten Bekämpfung von
Kinderarmut, den Wegfall des Eigenanteils in Höhe                Nach Bekanntwerden der Regelsätze für 2019
von einem Euro pro Essen in Kita und Schule für                  erneu­erte der SoVD seine grundsätzliche Kritik an
finanzschwache Familien gefordert, wie im Koali-                 der Berechnung der Regelsätze. In seinem Papier
tionsvertrag vereinbart. Diesbezüglich konnte der               „Inklusion statt Hartz IV“ hat der SoVD eindeutige
SoVD einen Erfolg verbuchen. In einem kurz vor                   Position zum Hartz-System bezogen, die weiterhin
Jahresende gemeinsam von BMFSFJ und BMAS                         gültig ist.
vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur
                                                                7 Zur Stellungnahme siehe:
zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kin-                    https://www.sovd.de/index.php?id=700209

4. Alterssicherungspolitik
Vedran Kundačina

Die Forderung der 20. Bundesverbandstagung, den                 auf 30,69 Euro. Im Gegensatz zum letzten Jahr
Wertverfall der Renten8 zu stoppen, war ein zentra­             wirkte sich diesmal der Nachhaltigkeitsfaktor auf
ler und wesentlicher Bestandteil der Stellungnahme9             die Anpassung positiv aus. Es bleibe jedoch eher
des SoVD zur Rentenwertbestimmungsverord-                       die Ausnahme, dass sich der Nachhaltigkeitsfak-
nung 2018. So wurden die Renten um 3,22 % in                    tor anpassungssteigernd auswirke. Mittel- und lang-
den alten und 3,37 % in den neuen Ländern ange-                 fristig sei seine dämpfende und kürzende Eigen-
hoben. Der aktuelle Rentenwert stieg hierdurch                  schaft zu erwarten, die für Rentnerinnen und Rent-
auf 32,03 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost)                ner mit spürbar geringeren Anpassungen verbun-
                                                                den sei. Mit dem Vorhaben, das Rentenniveau
8   Sozialpolitischer Antrag Nr. 44 des LV Schleswig-Holstein
                                                                bei 48 Prozent bis zum Jahr 2025 zu stabilisieren,
9   Zur Stellungnahme siehe:
    https://www.sovd.de/index.php?id=700026

8
zeige die Bundesregierung, dass die vom SoVD                        und Forderungen des SoVD beim Kampf gegen die
geforderte Stärkung der gesetzlichen Rente nötig                    drohende Altersarmut zu artikulieren – auch im Hin-
und auch möglich ist. Damit sei aber nur ein ers-                   blick auf die Fortsetzung einer erfolgreichen Zusam-
ter Schritt getan. Deshalb wurde vom SoVD weiter-                   menarbeit mit befreundeten Gewerkschaften und
hin die Abschaffung der Kürzungsfaktoren gefordert                  Partnerverbänden.
und gleichzeitig ein schrittweiser Aufbau des Ren-
tenniveaus, um insgesamt zu einer lebensstandard-                   Als zentrale rentenpolitische Gesetzgebungsmaß-
sichernden Rente zurückzukehren.                                    nahme 2018 ist das sogenannte Rentenpaket I her-
                                                                    vorzuheben. Dabei geht es in erster Linie um die
Basierend auf dem Beschluss der 20. Bundesver-                      vereinbarte Stabilisierung des Rentenniveaus und
bandstagung zur Bekämpfung der A     ­ ltersarmut10                 des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenver-
und dem darauf aufbauenden SoVD-Positions­                          sicherung bis 2025, die Verlängerung der Zurech-
papier11 setzte der SoVD seine sozialpolitische                     nungszeit bei den Erwerbsminderungsrenten, die
Arbeit in diesem zentralen Bereich im B­ erichtsjahr                Erweiterung der Kindererziehungszeiten für vor 1992
weiter fort und bleibt ein kompetenter und w­ ichtiger              geborene Kinder („Mütterrente II“) sowie die Aus-
Ansprechpartner. Im Rahmen der Nationalen                           weitung und Weiterentwicklung der sog. Gleitzone
Armuts­konferenz (NAK) konnte der SoVD seine fun-                   zu einem sozialversicherungsrechtlichen Einstiegs-
dierten Positionen zu dem Thema einbringen. Mit                     bereich. Grundsätzlich begrüßte der SoVD die Stoß-
den Partnerverbänden wurde erörtert, welche zen-                    richtung des Referentenentwurfs und die vorgese-
tralen gemeinsamen Botschaften sich eignen, um                      henen Leistungsverbesserungen in seiner Stellung-
die Diskussionen in der Renten­politik aktiv mitzuge-               nahme12. Mit dem Vorhaben, das Rentenniveau bei
stalten und dabei den Fokus auf die zunehmende                      48 Prozent bis zum Jahr 2025 zu stabilisieren, zeige
Gefahr durch Armut im Alter zu lenken. Außerdem                     die Bundesregierung, dass die vom SoVD gefor-
präsentierte der SoVD im Rahmen einer Veranstal-                    derte Stärkung der gesetzlichen Rente nötig und
tung der Fachgruppe Renten im Bezirkssenioren-                      auch möglich ist und dass ferner die vom SoVD
Arbeitskreis des DGB Berlin-Brandenburg den Teil-                   beschriebenen Entwicklungen als Problem aner-
nehmenden die wichtigsten Fakten zum aktuellen                      kannt wurden und deshalb Gegenmaßnahmen erfor-
Stand und der Entwicklung von Altersarmut. Das                      derlich sind. Damit sei aber nur ein erster Schritt
war eine weitere Gelegenheit, um die Positionen                     getan. Die anderen Leistungsverbesserungen seien
                                                                    im Einzelnen unzureichend. Die Kritikpunkte am
10   Sozialpolitischer Antrag Nr. 43 des Bundesvorstandes
11   Als barrierefreie PDF-Datei unter:
     https://www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschueren/pdf/WEB_   12 Zur Stellungnahme siehe:
     Bekaempfung-von-Altersarmut.pdf                                    https://www.sovd.de/index.php?id=700120

                                                                                                                           9
Gesetzentwurf äußerte der SoVD in seiner Stellung-      Vorfeld nutzte der SoVD die Gelegenheit und über-
nahme13 anlässlich der Anhörung im Ausschuss für        sandte der Kommission seine Positionen und For-
Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages,          derungen in der Alterssicherungspolitik. Im direk-
zu der der Verband als Sachverständiger geladen         ten Gespräch machte dann SoVD-Präsident Adolf
war. Besonders kritisierte der SoVD, dass die Aus-      Bauer deutlich, dass es an der Zeit sei, vom Drei-
weitung der Zurechnungszeiten bei den Erwerbs-          Säulen-Modell Abstand zu nehmen und zur Lebens-
minderungsrenten dem sogenannten Rentenbe-              standardsicherung in der gesetzlichen Rente mit
stand erneut nicht zugutekommt und außerdem die         einer stufenweisen Wiederanhebung des Renten­
sozial ungerechten Abschläge nicht abgeschafft          niveaus auf 53 Prozent zurückzukehren. Eine wei-
würden. Trotz der Verbesserungen bei den Kinderer-      tere Förderung der zweiten und dritten Säule zulas-
ziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werde       ten der Rentenversicherung sei zu beenden. Mit-
das eigentliche Ziel nicht erreicht: die komplette      tel- und langfristig sei es dagegen sinnvoll, weitere
Gleichstellung von Erziehungszeiten vor und nach        Personen in die Rentenversicherung einzubeziehen
1992 in Form von drei Entgeltpunkten pro Kind. Der      und diese zu einer Erwerbstätigenversicherung fort-
SoVD werde sich weiterhin für diese Ziele engagiert     zuentwickeln. Außerdem gebe es noch viele Einzel-
einsetzen.                                              maßnahmen, wie z. B. die Einführung von Renten-
                                                        freibeträgen in der Grundsicherung im Alter, eine
Im Zusammenhang mit der Debatte über die zukünf-        gezielte Besserstellung von Erwerbgeminderten und
tige Ausrichtung der Alterssicherung, vor allem im      Eltern sowie die systemgerechte Finanzierung versi-
Hinblick auf das Rentenniveau und die Entwicklung       cherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, die
des Beitragssatzes nach 2025, nahm die im Koa-          relativ unkompliziert umgesetzt werden könnten.
litionsvertrag vereinbarte Rentenkommission im
Juni ihre Arbeit auf. Das zehnköpfige Gremium aus       Die Arbeit des Netzwerks für eine gerechte Rente
Politikern, Wissenschaftlern sowie den Vertretern       war 2018 insbesondere von der kritischen Beglei-
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll im Auftrag        tung der Rentenkommission bestimmt. Das Netz-
der Bundesregierung bis März 2020 Vorschläge für        werk hat sich in dieser Zeit darauf konzentriert, The-
eine dauerhaft auskömmliche und zugleich finanzi-       men im Sinne des Bündnisses in der öffentlichen
ell abgesicherte Rente erarbeiten. Im Juli führte die   Debatte zu artikulieren. Es sei wichtig, ein Gegen-
Rentenkommission ihre ersten Fachgespräche mit          gewicht zu der vorherrschenden Denkweise in der
Verbänden, darunter auch mit dem SoVD. Bereits im       Rentenkommission zu bilden, die sich in Teilen für
                                                        eine Anhebung der Regelaltersgrenze einsetze
13 Zur Stellungnahme siehe:                             und nicht längerfristig das Rentenniveau stabilisie-
     https://www.sovd.de/index.php?id=700182

10
ren oder gar anheben wolle. Ferner müsse man zei-         besuchten Fachveranstaltung zum Thema Pflege
gen, dass langfristige Prognosen und Modellrech-          und Rehabilitation als auch bei der parallel stattfin-
nungen nicht als vollendete Tatsachen zu gelten           denden Messe mit einem Stand der breiten Öffent-
haben. Somit würde sowohl die Bevölkerung verun-          lichkeit als ein kompetenter Ansprechpartner in der
sichert als auch gleichzeitig die gesetzliche Rente       Sozialpolitik präsentiert. Im Betreuungsrecht ist nach
geschwächt. Diese und andere Aspekte wurden im            dem Forschungsvorhaben zu der Qualität in der
Dezember in einem kurzen Positionspapier veröf-           rechtlichen Betreuung nun anschließend ein interdis-
fentlicht. Auch im Jahr 2019 wird sich das Netzwerk       ziplinärer und partizipativer Diskussionsprozess zu
in diesem Sinne weiter engagieren.                       „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“
                                                          eingeleitet worden, in welchem alle wesentlichen
Schließlich hat der SoVD auch die Entwicklungen in        Akteure des Betreuungswesens eingebunden wur-
der Seniorenpolitik sowie dem Betreuungsrecht             den. Dazu gehört neben der Initiierung eines Ple-
verfolgt und begleitet. Seniorenpolitisch ist der Auf-    nums die begleitende Arbeit durch Facharbeitsgrup-
tritt des SoVD beim 12. Deutschen Seniorentag in          pen. Der SoVD wird diesen Prozess im kommenden
Dortmund vom 28.5. bis 30.5.2018 sehr erfolgreich         Jahr aktiv mitgestalten und kritisch begleiten.
verlaufen. Der Verband hat sich sowohl mit einer gut

5. Politik für Menschen mit Behinderungen
Claudia Tietz

2018 intensivierte das BMAS seine Arbeiten zur           Bedarfs berücksichtigt werden. Überdies könnten
Reform der versorgungsmedizinischen Grund-               GdB-Bescheide stärker als bisher befristet werden
sätze. Diese bilden die Grundlage zur Bemessung          und Bestandsschutzregelungen keinen ausreichen-
eines Grades der Behinderung (GdB). Die Beratun-         den Schutz bieten. In einer schriftlichen Stellung-
gen laufen seit 2014, der SoVD hat bereits mehr-         nahme sowie einer Verbändeanhörung im ­Oktober
fach seine Kritik an den Reformvorschlägen vorge-        2018 hat der SoVD seine Kritik deutlich gemacht
bracht. Er befürchtet systematische GdB-Absen-           und diese auch in der SoVD-Zeitung und in der
kungen, wenn GdBs 10/20 künftig nicht mehr in den        Presse platziert. SoVD-Landesverbände wurden in
Gesamt-GdB eingehen und der GdB künftig vom              Initiativen eng einbezogen, da die Verordnung im
bestmöglichen Behandlungsergebnis ausgeht und            Bundesrat der Zustimmung der Länder bedarf.
auch eine bestmögliche Hilfsmittelversorgung sowie
allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen

                                                                                                               11
2018 fokussierte der SoVD die berufliche Teilhabe                    freien Wohnens wurden nicht nur im 2018 veröffent-
schwer-/behinderter Menschen unter Berücksichti-                     lichten SoVD-Impulspapier „Gutes Wohnen. Überall!
gung der Forderungen der 20. Bundesverbandsta-                       Für alle!“ thematisiert, sie waren auch Gegenstand
gung14. Anknüpfungspunkte hierfür boten der Koali­                   schriftlicher und mündlicher Austausche mit Bundes-
tionsvertrag, diverse Veröffentlichungen und ins-                    wirtschafts- und Bundesinnenministerium im Rah-
besondere das Teilhabechancengesetz, das 2018                        men des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behin-
beraten und verabschiedet wurde. Mit diversen                        dertenrechtskonvention (BRK) im September und
politischen Initiativen (Anschreiben und politische                  November 2018. Überdies wurde 2018 der „Gesetz-
Gespräche mit Ministerien und Bundestagsabge-                        entwurf zum barrierefreien Zugang zu Websites und
ordneten, Pressearbeit) bekräftigte der SoVD seine                   mobilen Anwendungen“, der auf der EU-Richtlinie
Forderung nach bedarfsgerechter Anhebung der                         2016/2102 fußt, verabschiedet. In seiner Stellung-
Beschäftigungspflichtquote sowie der Ausgleichab-                    nahme kritisierte der SoVD, dass die mit der Richt-
gabe für Betriebe, die keinen schwerbehinderten                      linie eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten für mehr
Menschen beschäftigen. Zugleich forderte der SoVD,                   Barrierefreiheit nicht offensiv genutzt, Ausnahmen
dass Unternehmen bei der Beschäftigung behinder­                     von der Barrierefreiheit hingegen breit ermöglicht
ter Menschen mehr Unterstützung erhalten und eine                    werden. Angesichts der großen Dynamik im Bereich
bessere Förderung dieser Gruppe durch BA und                         Digitalisierung müsse jetzt konsequent auf Barrie-
Jobcenter erfolgt. Im Ergebnis konnte der SoVD                       refreiheit gesetzt werden. Dabei seien die Belange
positiv erreichen, dass schwerbehinderte Menschen,                   sinnesbehinderter Menschen, aber auch anderer
die besonders oft langzeitarbeitslos sind, von den                   Gruppen (Menschen mit kognitiven Einschränkun-
mit dem Teilhabechancengesetz 2018 neu geschaf-                      gen, Menschen in höherem Lebensalter, von Armut
fenen Angeboten der sozialen Teilhabe unter erleich-                 betroffene Menschen etc.) zu berücksichtigen. Ver-
terten Bedingungen profitieren können.                               stärkt hat der SoVD 2018 auch sein Engagement
                                                                     zum barrierefreien Rundfunk. Die Antwort der
Zur Barrierefreiheit wurden 2018 vom SoVD zahl-                      ARD auf ein Schreiben des SoVD vom Januar 2018
reiche Projekte begleitet und so Beschlüssen der                     zeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier
20. BVT Rechnung getragen15. Fragen des barriere-                    zunehmend Sensibilität entwickelt hat und durch-
14 Vgl. sozialpolitische Anträge Nr. 27 des Bundesvorstandes, Nr.    aus Fortschritte erreicht wurden. Defizite bestehen
   28 des LV Mitteldeutschland und Nr. 29 sowie Nr. 30 des LV        jedoch weiterhin im privaten Rundfunk. Diese the-
   Rheinland-Pfalz/Saarland.
                                                                     matisierte der SoVD gegenüber der Direktorenkonfe-
15 Vgl. sozialpolitische Anträge Nr. 20 der Bundesjugendkonferenz,
   Nr. 22 des Bundesvorstandes, Nr. 23 des LV Mitteldeutschland,     renz der Landesmedienanstalten – ihnen obliegt die
   Nr. 36 des LV Schleswig-Holstein, Nr. 37 der Bundesjugendkon-     Rechtsaufsicht über private Anbieter von Rundfunk
   ferenz und Nr. 39 des LV Niedersachsen

12
und Fernsehen – sowie im persönlichen Gespräch                      Schreiben an den Vorsitzenden der Verkehrsmi-
mit der Vorsitzenden der Direktorenkonferenz, Frau                  nisterkonferenz sowie an Bundesverkehrsminis-
Holsten, im Mai 2018; der Austausch soll fortgesetzt                ter Scheuer. Er forderte, den Kreis der Berechtigten
werden.                                                             auszuweiten und als Maßstab hierfür die günstige-
                                                                    ren Regelungen einzelner Bundesländer heranzu-
 2018 stand auch die Umsetzung des Bundesteil-                      ziehen. Parallel wurden allen SoVD-Landesverbän-
 habegesetzes (BTHG) im Fokus der Arbeit, nach-                     den Musterschreiben für eigene Initiativen gegen-
 dem zum 1.1.2018 wichtige Teile des BTHG, insbe-                   über den Landesregierungen zur Verfügung gestellt.
 sondere zum SGB IX-Verfahrensrecht, in Kraft tra-                  Erste Rückmeldungen zeigen, dass der SoVD mit
 ten und auch die Unabhängige Teilhabeberatung                      seiner Initiative bereits eine Diskussion um rechtli-
 mit über 400 Beratungsstellen an Fahrt aufnahm.                    che Verbesserungen angestoßen hat, wenngleich
 Begleitet wurde auf Bundesebene u.a. das Modell-                   die Ergebnisse abzuwarten bleiben.
 vorhaben Reha-Pro, das mit je 500 Mio. € präv­
 en­tive Ansätze und Rehabilitation in den Rechts-                  Mit Blick auf Sondierungen und Koalitionsverhand-
 kreisen SGB VI und SGB II unterstützt; der SoVD                    lungen von Union und SPD 2017/2018 platzierte der
 begleitete hier die Erarbeitung der Förderrichtlinie               SoVD u.a. seine ­behindertenpolitische Forderung
 und die Bewertung eingereichter Projekte. Überdies                 nach Anhebung des B     ­ ehindertenpauschbetrages.
 erschien 2018 ein wissenschaftlicher Bericht zur sog.              Er griff damit s­ ozialpolitische Forderungen der
„5 von 9“-Regelung in § 99 BTHG. Die Norm defi-                     20. BVT17 auf. Die Anhebung des Pauschbetrages
 niert den leistungsberechtigten Personenkreis der                  konnte im Ergebnis tatsächlich im Koalitionsvertrag
 Eingliederungshilfe und wurde von den Verbänden                    verankert w­ erden. Nun gilt es, auf die Umsetzung zu
 im BTHG-Prozess vehement kritisiert, da erhebliche                 drängen.
 Zugangseinschränkungen befürchtet wurden. Der
 wissenschaftliche Bericht bestätigt nun die Befürch-               Die schulische Inklusion unterstützte der SoVD
 tungen für einzelne Betroffenengruppen. Das BMAS                   2018 durch Aktivitäten zur inhaltlichen Fortentwick-
 hat daher bereits angekündigt, einen Prozess zur                   lung eines Preises für gute inklusive Schule („Jakob
 Neufassung des § 99 aufzusetzen.                                   Muth-Preis“), der weiter ausgelobt werden soll.
                                                                    Zudem wurde 2018 die SoVD-Broschüre „UN-Behin-
Um bessere Regelungen zu P ­ arkerleichterungen                     dertenrechtskonvention umsetzen – inklusive Bil-
für Menschen mit Behinderungen zu erreichen16,                      dung verwirklichen“ neu aufgelegt, um zur Bewusst-
wandte sich Präsident Bauer im März 2018 mit                        seinsbildung beizutragen und bundesweite Anforde-

                                                                    17 Vgl. sozialpolitische Anträge Nr. 31 des LV Nordrhein-Westfalen
16 Vgl. sozialpolitischer Antrag Nr. 41 des LV Schleswig Holstein      und Nr. 32 des LV Rheinland-Pfalz/Saarland

                                                                                                                                    13
rungen an gute inklusive Bildung zu definieren. Das                 Ziel, Bewusstsein für die Ziele der BRK in Deutsch-
Thema stand auch im Fokus eines Update-Berichts,                    land zu schaffen und die Umsetzung politisch wei-
den der SoVD, im Bündnis mit anderen Verbänden,                     ter einzufordern. Damit wird Anträgen der 20. BVT
für den UN-Fachausschuss zur BRK erstellte: Der                     Rechnung getragen.18
Bericht und ein erarbeiteter Fragenkatalog bilden
                                                                    18 Vgl. sozialpolitische Anträge Nr. 18, Nr. 20 und Nr. 24 der Bun-
den Auftakt der 2. Staatenprüfung Deutschlands zur
                                                                       desjugendkonferenz, Nr. 22 des Bundesvorstandes und Nr. 23 des
BRK. Den Prozess unterstützt der SoVD mit dem                          LV Mitteldeutschland

 6. Sekretariat des Deutschen Behindertenrates beim SoVD
Claudia Tietz

Turnusgemäß führte der SoVD im Jahr 2018 das                        Im Bündnis mit der BAG der Freien Wohlfahrtspflege,
Sekretariat des Deutschen Behindertenrates (DBR).                   den Fachverbänden und der Liga ­Selbstvertretung
Dabei war es das besondere Anliegen des SoVD,                       erarbeitete der DBR ein Update zur 2. Staaten­
die Belange älterer Menschen mit Behinderungen in                   prüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechts-
den besonderen Fokus der Arbeit zu rücken.                          konvention. Darin wurde die Umsetzung der Inklu-
                                                                    sion gemäß UN-BRK seit der 1. Staatenprüfung in
Der DBR erarbeitete mit Blick auf die Sondierungs-                  Deutschland beurteilt. Bewertungen des SoVD flos-
und Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und                         sen - in Umsetzung der Beschlüsse der 20. BVT20 -
SPD behindertenpolitische Forderungen. Positionen                   ein. In einem Bündnis von 55 Verbänden wurde
des SoVD, insbesondere zur verbesserten Beschäf-                    zudem eine gemeinsame Fragenliste erarbeitet, die
tigung schwerbehinderter Menschen sowie zur                         dem UN-Fachausschuss für die deutsche Staaten-
Anhebung des Behindertenpauschbetrages wurden                       prüfung empfohlen wurde. In Sitzung des UN-Fach-
als Forderungen aufgenommen und damit A     ­ nträgen               ausschusses im September 2018 in Genf war eine
                          19
der 20. BVT entsprochen . Die DBR-Positionen                        Verbändedelegation anwesend, um die Beratungen
wurden auf schriftlichem, aber auch auf informellem                 vor Ort fachlich zu unterstützen.
Weg in die Verhandlungsrunden eingebracht und
spiegeln sich z. T. im Koalitionsvertrag wider.                     Der DBR koordinierte und unterstützte auch zahlrei-
                                                                    che begleitende Arbeiten in Umsetzung des Bundes-
19 Vgl. hierzu sozialpolitische Anträge Nr. 26 der Bundesjugend-
   konferenz, Nr. 27 des Bundesvorstandes, Nr. 28 des LV Mittel-    20 Vgl. hierzu sozialpolitische Anträge Nr. 22 des Bundesvor-
   deutschland, Nr. 29, Nr. 30 und Nr. 32 des LV Rheinland-Pfalz/      standes, Nr. 23 des LV Mitteldeutschland, und Nr. 24 des
   Saarland sowie Nr. 31 des LV Nordrhein-Westfalen                    Bundesjugendkonferenz

14
teilhabegesetzes 2018. Er war u.a. zur Neudefinition               zur Reform der versorgungsmedizinischen Grund-
des leistungsberechtigten Personenkreises Einglie-                 sätze. Die Verbände haben zur Verbändeanhörung
derungshilfe (§ 99), für die Länder- Bund-AG zum                   beim BMAS im Oktober 2018 inhaltlich abgestimmt
BTHG, in Koordination des Beirats Reha-Pro sowie                   und ihre Kritik im Nachgang dazu an Bundesminis-
in Beteiligung an diversen Fachgesprächen aktiv.                   ter Heil sowie B­ undestagsabgeordnete schriftlich
                                                                   übersandt. Wie der SoVD befürchtet auch der DBR
Mit Nachdruck forcierte der DBR die Arbeiten zum                   erhebliche Einschränkungen bei der Vergabe von
Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (EAA), denn                   GdBs infolge der Neuerungen.
dieses stagniert seit Jahren und es fehlt an euro-
päisch einheitlich hohen Standards zur Barrierefrei-               Der DBR rückte 2018 das Thema Digitalisierung ver-
heit, gerade im Privatbereich. Der DBR ergriff Initia-             stärkt in den Fokus seiner Arbeit. Es stand nicht nur
tive gegenüber der Ständigen Vertretung Deutsch-                   im Mittelpunkt der Inklusionstage 2018, an welcher
lands bei der EU, schrieb einen Offenen Brief an die               der DBR-Sprecherratsvorsitzende, Herr Bauer an
Bundestagsabgeordneten im September 2018 und                       einer Podiumsdiskussion teilnahm. Abgestimmt wur-
veröffentlichte Pressemitteilungen im September                    den auch Verbändepositionen zum Gesetzentwurf für
und November 2018. Im Ergebnis konnte im Dezem-                    mehr Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps.
ber 2018 eine politische Einigung zum EAA erzielt
werden, die jedoch hinter den politischen Erwartun-                Die DBR-Verbände erarbeiteten und beschlossen im
gen des DBR zurückbleiben. Der SoVD brachte sich                   Juli 2018 ein rentenpolitisches Papier, das behinder-
in die Initiativen des DBR aktiv ein und trug damit                tenpolitische Anliegen in rentenpolitischen Debatten
Anliegen der 20. BVT Rechnung21.                                   aufzeigt. Ziel war, das Thema Altersarmut gerade
                                                                   auch für Menschen mit Behinderungen herauszu-
Der DBR koordinierte im Berichtszeitraum zudem                     stellen. Verbandliche Positionen des SoVD wurden
die Abstimmung der Verbände für eine Reform der                    dabei umfassend einbezogen22. Auch leistete der
Kinder- und Jugendhilfe aus behindertenpolitischer                 DBR 2018 inhaltliche Vorarbeit für eine Positionie-
Sicht. Diese ist Gegenstand des nun beginnenden                    rung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehand-
Gesetzgebungsprozesses beim BMFSFJ, an dem                         lungsgesetzes und es wurden DBR-Forderungen für
der SoVD beteiligt sein wird.                                      Partizipationsstandards im nationalen und europäi-
                                                                   schen Kontext im November 2018 beschlossen und
Mit viel Engagement koordinierte der DBR unter                     veröffentlicht.
Federführung des SoVD verbandliche Initiativen

21 Vgl. hierzu sozialpolitische Anträge Nr. 36 des LV Schleswig-
   Holstein und Nr. 39 des LV Niedersachsen                        22 Vgl. hierzu sozialpolitischer Antrag Nr. 43 des Bundesvorstandes

                                                                                                                                    15
Für mehr Transparenz und Sichtbarkeit des DBR          und arm dran – Armutsrisiko Behinderung“. Sie stieß
wurde 2018 das Format eines monatlichen Newslet-       mit weit über 160 Anmeldungen auf enorme Reso-
ters entwickelt, der sich an interessierte V
                                           ­ erbände   nanz und machte deutlich, dass das Thema v­ ielen
und Einzelpersonen richtet. Dort wird aus der DBR-     Menschen „unter den Nägeln brennt“. Für die Fach-
Arbeit sowie aus Mitgliedsverbänden berichtet.         veranstaltung konnte nicht nur der renommierte
Zudem wurde täglich getwittert, es wurden 13 Pres-     Armutsforscher Prof. Sell gewonnen werden, es
semitteilungen bzw. verlautbarungen veröffentlicht     wirkten auch der Bundesbehindertenbeauftragte,
und die DBR-Website regelmäßig aktualisiert.           Staatssekretär Schmachtenberg (BMAS) sowie zahl-
                                                       reiche Bundestagsabgeordnete mit. Durch ein ange-
Neben den fünf regulären DBR-Arbeitsausschusssit- botenes Workshopformat sowie sehr berührende
zungen fanden 2018 zusätzlich 24 inhaltliche Bera-     Kurzfilme wurde das Thema „Armut“ vielfältig greif-
tungen (AG-Sitzungen, Telefonkonferenzen) statt.       bar und zeitigte viele inhaltliche Impulse, die der
Dies war in Anbetracht der enormen inhaltlichen        DBR in seiner weiteren Arbeit aufgreifen wird. Posi-
Arbeiten, aber auch mit Blick auf die zahlreichen      tionen des SoVD zu Bereichen Einkommensarmut,
Beteiligungsformate zwingend erforderlich. Insoweit Arm durch Wohnen, Altersarmut sowie Armut durch
war das DBR-Sekretariat des SoVD 2018 im Ver-          Pflege konnten mit der Veranstaltung behinderten-
gleich zu 2014 noch einmal deutlich arbeitsintensiver. politisch aufgegriffen und Forderungen der 20.BVT
                                                                                               23
Nicht zuletzt fand in guter DBR-Tradition am Welttag so Rechnung getragen werden .
der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember          23 Vgl. hierzu sozialpolitische Anträge Nr. 11 des LV Schleswig-
                                                           Holstein, Nr. 12 des LV Hamburg, Nr. 43 des Bundesvor-
wieder eine DBR-Veranstaltung statt. Diese stand
                                                           standes, Nr. 58 des LV Schleswig-Holstein und Nr. 59 des LV
2018 unter dem etwas provokanten Motto: „Arm ab            Nordrhein-Westfalen

7. Gesundheitspolitik
Florian Schönberg

Das erste Quartal war im besonderen Maße geprägt            der Großen Koalition auf Bundesebene. Die Ver­
von der fortdauernden Regierungsbildung infolge             handlungen wurden vornehmlich begleitet von
der Bundestagswahl 2017 und der in diesem                   öffentlichen Diskussionen rund um die Bürgerver­
Zusammen­hang stehenden inhaltlichen B­ egleitung           sicherung. Gesundheitspolitisch begrüßte der SoVD
und Beobachtung der aufgenommenen Sondie-                   insbesondere den im Koalitionsvertrag erklärten
rungsgespräche und Koalitionsverhandlungen                  Entschluss zur Wiederherstellung der Parität bei den

16
Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung                       kenversicherung, darunter insbesondere die Einfüh-
in der 19. Legislaturperiode.24 Daneben setzte der                   rung der Bürgerversicherung27.
SoVD auch 2018 insgesamt seine regelmäßige
Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen im           Anfang Mai nahm der SoVD zu dem Referenten-
Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bun-          entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung
destages der 19. Legislaturperiode erfolgreich fort.   der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenver-
                                                       sicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz
Im April nahm der SoVD zu einem Antrag der Frak-      – GKV-VEG) des Bundesministeriums für Gesund-
tion DIE LINKE. zum Thema Krankenversiche-             heit (BMG) schriftlich Stellung28 und war als Sach-
rungsbeiträge für Betriebsrenten und Doppel-           verständigenverband zur entsprechenden Verbände-
verbeitragung (BT-Drucksache 19/242) schrift-          anhörung des BMG geladen. Neben Regelungen zur
    25
lich und als geladener Sachverständigenverband in künftigen paritätischen Finanzierung des kassenindi-
der öffentlichen Anhörung am 25. April 2018 münd-      viduellen Zusatzbeitrags ab dem 1. Januar 2019 und
lich Stellung. Mit dem Antrag fordern die Antragstel- einer Absenkung der Mindestbeitragsbemessungs-
lerinnen und Antragsteller eine Beendigung der so      grundlage für Selbständige ebenfalls zum 1. Januar
genannten doppelten Beitragszahlung auf Direktver- 2019, sieht der Entwurf gesetzlich definierte Höchst-
sicherungen und Betriebsrenten in der Anspar- und      grenzen und automatische Abbaumechanismen zum
der Auszahlungsphase. Nach Ansicht des SoVD           „Abschmelzen“ hoher Finanzreserven der Kranken-
wird dem Kreis der Rentnerinnen und Rentner mit        kassen vor. In seiner Stellungnahme begrüßt der
Versorgungsbezügen ein beitragsrechtliches „Son-       SoVD die längst überfällige Wiederherstellung der
deropfer“ abverlangt. Die Beseitigung des nach wie     vollen Beitragsparität29 ausdrücklich. Zugleich for-
vor bestehenden Missstandes lässt sich aus Sicht       dert er angesichts des obsolet gewordenen Zusatz-
des SoVD durch die Rückkehr zur hälftigen Bei-         beitrags die Einführung eines kassenindividuellen
            26
tragspflicht aus den Versorgungsbezügen errei-         Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversiche-
chen sowie durch eine grundsätzliche Stärkung der      rung. Bei der Absenkung der Beitragsbemessung
solidarischen Finanzierung der Gesetzlichen Kran-      freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
                                                       Versicherter wird einem lange überfälligen Korrektur-
24   vgl. SoVD-Bewertung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU,
     CSU und SPD - 19. Legislaturperiode vom 16.03.2018 unter        27   vgl. Sozialpolitischen Antrag Nr. 51 (LV Schleswig-Holstein)
     https://www.sovd.de/index.php?id=2948                                und Nr. 53 (Bundesvorstand).
25   Stellungnahme vom 20.04.2018 unter                              28   Stellungnahme vom 07.05.2018 unter
     https://www.sovd.de/index.php?id=700058.                             https://www.sovd.de/index.php?id=700071.

26   vgl. Sozialpolitischen Antrag Nr. 53 (Bundesvorstand) und Nr.   29   vgl. Sozialpolitischen Antrag Nr. 53 (Bundesvorstand) und Nr.
     54 (LV Mecklenburg-Vorpommern).                                      54 (LV Mecklenburg-Vorpommern).

                                                                                                                                          17
bedarf nachgekommen. Mit dem Abbau von Finanz-         der geplanten Untergrenzen.30 Im Juni beteiligte sich
reserven des Gesundheitssystems allein zugunsten       der SoVD zudem an einer Fachveranstaltungen zum
niedrigerer Zusatzbeiträge werden jedoch aus Sicht     Thema Personalbemessung und Pflegepersonalun-
des SoVD falsche Anreize gesetzt und verstärkt.        tergrenzen in Krankenhäusern der Bundestagsfrak-
Vorzugswürdiger wäre indes die Investition in spür-    tion DIE LINKE mit dem Titel „Wie weiter im Kampf
bare Leistungsverbesserungen, etwa durch Wieder-       für mehr Pflegepersonal?“. Kritisch äußerte sich
aufnahme von Leistungen, die ausgegliedert oder        der SoVD auch Anfang August zu den Plänen des
gekürzt wurden, wie etwa beim Zahnersatz oder          Bundesgesundheitsministeriums, einen sogenann-
Sehhilfen. Dies schafft Anreize für eine Zunahme       ten Pflegepersonalquotienten für das Krankenhaus
des Leistungs- und Quali­tätswettbewerbs zwischen      aus der Zahl aller Vollzeitbeschäftigten und dem
den Krankenkassen.                                     Gesamt-Pflegeaufwand zu bilden, um daraus Unter-
                                                       grenzen abzuleiten. Echte Pflegenotstände auf den
Der SoVD begleitete die Entwicklungen zur Fest-        einzelnen Stationen würden auf diese Weise weder
setzung von Pflegepersonaluntergrenzen in den          sichtbar, noch gelöst werden. So könnte der Per-
Krankenhäusern auch nach dem Scheitern der             sonalmangel in pflegeintensiven Stationen durch
Verhandlungen zwischen Deutsche Krankenhaus-           einen besseren Personalstand auf anderen, weni-
gesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband (GKV-        ger pflegeintensiven Stationen ausgeglichen wer-
SV) weiterhin aufmerksam. Bereits 2017 verständig-     den. Zudem werde nur der aktuelle Ist-Wert erfasst,
ten sich Bund und Länder darauf, dass für pflegein-    statt Soll-Werte für eine bedarfsgerechte Pflege
tensive Krankenhausbereiche so genannte Pfle-          festzulegen.
gepersonaluntergrenzen festgelegt werden sollen,
die künftig nicht unterschritten werden dürfen. Im     Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals
Mai und Juni beteiligte sich der SoVD an gemein-       (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) sol-
samen Erklärungen der Vertreter/innen anerkann-        len die pflegerische Versorgung und die Personal-
ter Organisationen der Patientenvertretung, der Ver-   ausstattung sowie die Arbeitsbedingungen in der
einten Dienstleistungsgewerkschaft und des Deut-       Kranken- und Altenpflege verbessert werden. Im
schen Gewerkschaftsbundes zum Stand der Bera-          Juli begleitete der SoVD das Gesetzgebungsverfah-
tungen über die Einführung von Pflegepersonalun-       ren und nahm als Sachverständigenverband an der
tergrenzen nach § 137 SGB V mit grundlegenden          Verbändeanhörung des BMG teil. Im Bereich der
Forderungen für eine zielführende Ausgestaltung        Krankenpflege im Krankenhaus begrüßt der SoVD
und kritisierte insbesondere das zu niedrige Niveau    gesundheitspolitisch v.a. die vollständige Refinan-

                                                       30   vgl. Sozialpolitischen Antrag Nr. 50 (LV Schleswig-Holstein).

18
zierung zusätzlicher Pflegestellen in der unmittel-   gung erweitert werden. Krankenkassen werden ver-
baren Patientenversorgung durch die Krankenkas-       pflichtet, für ihre Versicherten elektronische Gesund-
sen. Refinanziert werden sollen auch die Tarifstei-   heitsakten bis spätestens 2021 anzulegen. Mit dem
gerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus.       Entwurf wurde zwar das Problem langer Wartezei-
Kritisch bewertete der SoVD erneut die Pläne des      ten erkannt. Der SoVD ist jedoch skeptisch, dass
Bundesgesundheitsministerium, einen sogenann-         die Erweiterung des Sprechstundenangebots um
ten Pflegepersonalquotienten für das Krankenhaus      wenige Stunden pro Woche spürbar Wartezeiten für
aus der Zahl aller Vollzeitbeschäftigten und dem      gesetzlich Versicherte reduzieren kann. Nachhalti-
Gesamt-Pflegeaufwand zu bilden, um daraus Unter-      gere Verbesserungen verspricht sich der SoVD von
grenzen abzuleiten. Der SoVD fordert gemeinsam        den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der
mit Gewerkschaften und anderen Pflegeverbänden        flächendeckenden Versorgung32 insgesamt.
stattdessen die Weiterentwicklung und verpflich-
tende Anwendung eines am Pflegebedarf ausgerich-    Im Oktober nahm der nahm der SoVD zu dem Kabi-
teten Personalbemessungstools für die Pflege im     nettsentwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung
Krankenhaus.                                        der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenver-
                                                    sicherung (GKV-Versichertenentlastungs­gesetz
Im August nahm der SoVD zu dem Referentenent-       – GKV-VEG) sowie zu verschiedenen Begleitanträ-
wurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bes- gen der Opposition Stellung33 und war als Sach-
sere Versorgung (sogenanntes Terminservice- und verständigenverband zur Anhörung im Ausschuss
Versorgungsgesetz – TSVG) des BMG schriftlich       für Gesundheit des Deutschen Bundestages gela-
Stellung31 und war als Sachverständigenverband zur den. Neben der Rückkehr zur paritätischen Finan-
entsprechenden Verbändeanhörung des BMG gela- zierung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags ab
den. Mit einem Bündel an Maßnahmen sollen insbe- dem 1. Januar 2019 sieht der Entwurf automatische
sondere die Leistungen und der Zugang zur ambu-     Abbaumechanismen zum „Abschmelzen“ hoher
lanten haus- und fachärztlichen Versorgung für die  Finanzreserven der Krankenkassen erst nach einer
gesetzlich Versicherten Patientinnen und Patienten  geplanten Reform des Morbi-RSA vor. Das Gesetz
verbessert werden. Unter anderem soll der Aufga-    soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
benbereich der Terminservicestellen (TSS) ausge-
weitet und das Sprechstundenangebot im Bereich      Neben der Beteiligung an Gesetzgebungsvorhaben
der ambulanten haus- und fachärztlichen Versor-     auf Bundesebene baute der SoVD auch in diesem

                                                      32 vgl. Sozialpolitischen Antrag Nr. 48 (Bundesvorstand).
31 Stellungnahme vom 21.08.2018 unter                 33   Stellungnahme vom 2.10.2018 unter
    https://www.sovd.de/index.php?id=700134.               https://www.sovd.de/index.php?id=700162.

                                                                                                                  19
Jahr sein Engagement bei der Patientenbeteili-          der veranlassten Leistungen, der Methodenbewer-
gung auf Bundes- und Landesebene, die der SoVD          tung und der Qualitätssicherung. Die Organisation,
unter anderem für den Deutschen Behindertenrat,         Unterstützung und Koordinierung der SoVD-Patien-
als einer der maßgeblichen Organisationen für die       tenvertreterinnen und -vertreter auf Bundesebene
Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und         stellt die Abteilung Sozialpolitik sicher. Zugleich ist
Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und     die Abteilung Ansprechpartner für die SoVD-Lan-
behinderter Menschen nach § 140 f SGB V, wei-           desverbände bei Fragen rund um die Patientenver­
ter aus. Dabei wirkten auch 2018 zahlreiche SoVD-       tretung auf Landesebene. Schließlich nahm der
Mitglieder ehrenamtlich als Patientenvertreterinnen     SoVD verschiedenste gesundheitspolitische Termine
und –vertreter in der Patientenvertretung auf Bun-      wahr und war in gesundheitspolitischen Netzwerken
desebene im Gemeinsamen Bundesausschuss mit,            aktiv.
insbesondere in den Bereichen der Bedarfsplanung,

8. Pflegepolitik
Florian Schönberg

Pflegepolitisch war das erste Quartal ebenfalls      überörtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß § 13
geprägt von der inhaltliche Begleitung und Beobach- Abs. 4 Satz 5 SG B XI zu den Modalitäten der
tung der aufgenommenen Sondierungsgespräche ­Übernahme und der Durchführung der Leistun-
und Koalitionsverhandlungen der Großen Koali­        gen der Pflegeversicherung sowie der Erstat-
tion auf Bundesebene. Pflegepolitischer Schwer-      tung und zu der Beteiligung des für die Hilfe
punkt des Koalitionsvertrags ist erkennbar die Stär- zur Pflege zuständigen Trägers Stellung34. Darin
kung der Attraktivität der Pflegeberufe durch bes-   äußert der SoVD insbesondere Bedenken hinsicht-
sere Bezahlung und Arbeitsbedingungen in der         lich einer hinreichenden Sicherstellung des gesetz-
Alten- und Krankenpflege. Zudem war der SoVD         lich normierten Gleichrangs von Eingliederungs-
weiterhin regelmäßig an den Gesetzgebungsverfah- leistungen und Leistungen der P         ­ flegeversicherung.
ren auf Bundesebene und an Beteiligungsverfahren Zudem müssen Zustimmungserfordernisse der
der Selbstverwaltung im Bereich Pflege beteiligt.    Betroffenen gestärkt sowie die Barrierefreiheit und
                                                     Schutzrechte verbessert werden.
Bereits im Januar nahm der SoVD zum Entwurf
der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
                                                     34 Stellungnahme vom 11.01.2018 unter
(GKV-SV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der
                                                            https://www.sovd.de/index.php?id=2919.

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