Exportbericht Afghanistan - Dezember 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Afghanistan Dezember 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Bildnachweis:ArmyAmber/pixabay Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Corporate Communication, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.corpcom@wko.at , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINES ................................................................................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 8 Wirtschaftsdaten .......................................................................................................................... 11 AUSSENHANDEL.............................................................................................................................. 13 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .............................................................. 14 Normen ........................................................................................................................................ 16 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 16 Bonitätsauskünfte......................................................................................................................... 17 Forderungseintreibung ................................................................................................................. 17 Bank- und Finanzwesen ............................................................................................................... 18 Verkehr, Transport und Logistik ................................................................................................... 19 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 19 STEUERN UND ZOLL ....................................................................................................................... 20 Steuern und Abgaben .................................................................................................................. 20 Zoll und Außenhandelsregime...................................................................................................... 21 RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 24 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ............................................................................. 25 Firmengründung ........................................................................................................................... 26 Patent-, Marken- & Musterrecht ................................................................................................... 28 Urheberrecht ................................................................................................................................ 29 Lizenzvergabe .............................................................................................................................. 29 Arbeits- & Sozialrecht ................................................................................................................... 32 BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ....................................................................... 34 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 35 WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 40 LINKS ................................................................................................................................................ 43 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 ALLGEMEINES Key facts Staatsform Republik Staats- und Regierungschef: Präsident Aschraf Ghani Fläche 652.100 km² Bevölkerung 33.53 Mio. Einwohner Zuwachsrate: 2,80 % Erwerbstätigenquote: ca. 43%; davon 78% in der Landwirtschaft tätig Durchschnittsalter: 18,4 Jahre Geburtenrate: 38,57 auf 1000 Einwohner (Platz 11 von 224) Städte Kabul (Hauptstadt und Regierungssitz): 3,678 Mio. Ew. (2015) Kandahar: 491.500 Ew. (2012) Mazar-e-Sharif: 693,000 Ew. (2015) Charikar: 96.093 Ew. (2015) Herat: 436.300 Ew. (2013) Jalalabad: 356.275 Ew. (2014) Klima Trocken kontinental. Aufgrund unterschiedlicher Oberflächengestaltung verschiedene Klimazonen, beginnend von aridem Wüsten- und Steppenklima über subtropisches bis zu alpinem Klima der Hochgebirgszone. Sommer und Herbst sind fast überall regenfrei. Trockenzeit April/Mai bis Spätherbst, im subtropischen Gebiet im Winter durch Monsuneinfluss mildes Klima, Regenzeit Januar bis April. Sintflutartige Regenfälle im Monsun (Juni bis August), in alpiner Hochgebirgszone im Winter reichlich Schneefall, in Wüstengebieten heiße Tage und kühle Nächte mit Temperaturschwankungen von bis zu 20° C Währung 1 Afghani = 100 Pul 1 EUR = 79,0120 AFA 1 AFA = 0,01243 EUR (Stand: 04.11.2017) Historischer Überblick Der Paschtune Ahmad Schah Durrani gründete im Jahr 1747 nach dem Tod Nadir Schah Afschars, im Osten seines Reiches, ein selbstständiges, paschtunisches Königreich, das als Vorgänger des modernen Staates Afghanistan betrachtet werden kann. Die derzeitigen Grenzen entstanden im 19. Jahrhundert als Resultat des „Great Game“ zwischen Russland und dem Vereinigten Königreich. Bis zum 3. Anglo-Afghanischen Krieg 1919 hatte das britische Königreich einen starken Einfluss. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Ereignisse, die seit dem UN-Beitritt 1947 bis zum aktuellen Stand des Reports stattgefunden haben: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 1947 UN-Beitritt 1973 Sturz von König Zahir Shah, Muhammad Daud deklariert Afghanistan zur Republik 1979-1989 Besatzung durch sowjetische Truppen, Widerstand durch Mudjahedin-Gruppen, die von Pakistan, Saudi-Arabien und den USA unterstützt werden 1992 “Islamic State of Afghanistan” unter Barhannudin Rabbani. Bürgerkrieg zwischen den verschiedenen Mudjahedin-Gruppen und schwere Zerstörungen auch in Kabul 1996 In Folge Machtübernahme durch die Taliban Ende der 90er Jahre Serie von Naturkatastrophen – Erdbeben, Flut, 3-jährige Dürre Oktober 2001 Beginn der US-Luftangriffe auf Afghanistan und Vertreibung der Taliban in Reaktion auf die Terrorangriffe vom 11. September 2001 in den USA 5.12.2001 Abschluss der Petersbergkonferenz (Teilnehmer – 4 Exilgruppen: Vereinigte Front oder Nordallianz, Rom-Gruppe, Zypern-Gruppe, Peshawar-Gruppe) in Bonn – Einigung auf Einsetzung einer Interimsbehörde 22.12.2001 Inauguration der Interimsregierung (AIA) in Kabul mit 29 Mitgliedern unter dem Pashtunen Hamid Karzai (sog. „Rom- Gruppe“ um den früheren König Zahir Shah) 21. – 22.01.2002 Wiederaufbaukonferenz in Tokio: für 2002 werden USD 1,8 Mrd. zugesagt, langfristig insgesamt USD 4,5 Mrd. 18.04.2002 Rückkehr des ehemaligen Königs Zahir Sha nach Afghanistan, aber als Vater der Nation Juni 2002 Beginn der Loya Jirga (Große Ratsversammlung), 1.601 Delegierte in Kabul wählen Hamid Karzai zum Präsidenten und Regierungschef der Interimsregierung August 2003 Erster NATO-Einsatz außerhalb Europas, NATO-Truppen gewährleisten die Sicherheit in Kabul Ende März 04 Wiederaufbaukonferenz in Berlin, Hilfszusagen im Wert von USD 8,2 Mrd. Oktober-Dezember Erste demokratische Präsidentenwahl (Wahlbeteiligung: 8 Mio.; 2004 41% davon Frauen), Hamid Karzai wird mit 55% der Stimmen zum Sieger erklärt. Angelobung Karzais als Präsident für eine Amtsperiode von fünf Jahren September 2005 Erste Parlaments- und Provinzratswahlen in Afghanistan seit 30 Jahren (Wahlbeteiligung 54%). Obwohl (ehemalige) „Kriegsfürsten“ und bekennende Taliban an den Wahlen teilnehmen durften und teilweise auch gewählt wurden, wird die Wahl international als Erfolg gewertet und bildet den Abschluss des „Bonner Prozesses“ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 31.01.2006 Die internationale Geberkonferenz in London leitet die nächste Phase beim Wiederaufbau Afghanistans ein, die verstärkt von Institutionen im Land selbst getragen werden soll. Hilfszusagen von USD 10 Mrd. über die nächsten fünf Jahre. Direktlink zu Dokumenten der „London Conference on Afghanistan“ Mai 2006 Deutliche Verschlechterung der Sicherheitslage, Wiedererstarken der Taliban im Süden des Landes und schwere Kämpfe trotz des Einsatzes von NATO-Truppen in diesem Gebiet, Zunahme von Anschlägen (auch in Kabul). Anhaltende Spannungen mit den Nachbarländern, insbesondere mit Pakistan, das verdächtigt wird, die Taliban auszubilden 2009 Im August 2009 fanden die Wahlen für das Präsidentschaftsamt statt, gleichzeitig auch die Provinzratswahlen. Der damalige Amtsinhaber Hamid Karzai wurde dabei erneut als Präsident vereidigt. Der erste Wahlgang, bei dem Karzai eine notwendige absolute Mehrheit verfehlt hatte, war von Wahlmanipulationen und mehreren Bombenanschlägen in den Tagen zuvor überschattet 2010 Die Parlamentswahl fand im September 2010 statt. Durch die brisante Sicherheitslage gingen Schätzungen davon aus, dass bis zu 14% der Wahllokale nicht geöffnet werden konnten. Die Taliban drohten Wählern mit dem Tod. Der Präsident hat einen Stammesrat ins Leben gerufen, der unter anderem versucht, Namen von Taliban-Mitgliedern von der UN-Watchlist entfernen zu lassen, um so neuen Raum für Verhandlungen zu bekommen 2014 Im April 2014 wurden in Afghanistan wieder Präsidentschaftswahlen durchgeführt und Ashraf Ghani wurde im September 2014 offiziell als Präsident angelobt. Er bildete eine „Unity Government“ mit seinem Rivalen Abdullah Abdullah. Die nächsten legislativen Wahlen sind aufgrund der Sicherheitslage und neuen Reformen im Oktober 2016 geplant. Die internationalen Truppen der ISAF beginnen mit dem Abzug aus dem Land und übergeben langsam die Verantwortlichkeit an die afghanischen Regierungstruppen 2016 Die 2016 Frühlingsoffensive der Taliban ist Ursache von einigen der schlimmsten Kämpfe der letzten Jahre obwohl der Anführer der Taliban bei einem US Drohnenangriff in Pakistan ums Leben kam. Der IMF stellt in Aussicht, die afghanische Regierung mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, da diese seit dem Abzug der internationalen Truppen Sicherheitsprobleme hat. Im Oktober 2016 hat die EU mit Afghanistan eine Geberkonferenz für Afghanistan mit 75 vertretenen Ländern und 26 internationalen Organisationen abgehalten. Es wurde eine internationale politische und finanzielle Unterstützung in Höhe von 13,6 Mrd. Euro beschlossen. Die afghanische Regierung bestätigte ihr Bekenntnis zu einem politischen Prozess in Richtung langfristiger Friedenserhaltung und politischer Versöhnung. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 2017 Im Januar 2017 hat die Parlamentswahl, die zuletzt im Oktober 2016 geplant war, immer noch nicht stattgefunden. Der Grund sind Unstimmigkeiten zwischen zwei für die Wahl verantwortliche Organisationen (‚Independent Election Commission‘ und ‚Election Watch Afghanistan‘). Es ist wahrscheinlich, dass die Wahlen auch 2017 nicht stattfinden können. Bevölkerung Die Bevölkerung setzt sich zusammen aus 42 % Pashtunen, 27 % Tadschiken, 9 % Hazara, 9 % Usbeken, 4 % Aimaken, 3 % Turkmenen und 6 % anderen Minderheiten. Aufgrund des Krieges gibt es noch zahlreiche Flüchtlinge, die sich im Ausland befinden. Eine exakte Schätzung ist aufgrund nicht vorhandener Daten daher sehr schwierig. Ungefähr 3 Millionen Flüchtlinge leben im benachbarten Iran. Über 99 % der Afghanen bekennen sich zum Islam, davon ca. 87 % Sunniten und 13 % Schiiten. Weniger als 1 % der Bevölkerung gehört einer anderen Religion an. Mehr als 60 % der gesamten Einwohner Afghanistans sind jünger als 24 Jahre. Landes- und Geschäftssprachen Afghanisches Persisch oder Dari ist die Muttersprache von 50 % der Bevölkerung. 35 % sprechen Pashto, eine Sprache, die zur indo-iranischen Sprachfamilie gehört. 11 % sprechen Türkisch und der Rest der Bevölkerung spricht andere Minderheitssprachen oder ist bilingual. Insgesamt werden 49 unterschiedliche Sprachen mit rund 200 Dialekten gesprochen. Politisches System Seit der Absegnung der bis heute gültigen Verfassung im Jahre 2004 ist Afghanistan offiziell eine islamische Republik mit einem präsidialen Regierungssystem. Das Staatssystem baut auf den 3 Säulen Legislative, Exekutive und Judikative auf. Die Nationalversammlung besteht aus 2 Kammern, dem sogenannten „Haus des Volkes“ und dem „Haus der Älteren“. Die Abgeordneten werden direkt gewählt, wobei die Anzahl der Sitze im Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen Provinz stehen. Pro Provinz müssen mindestens 2 Frauen gewählt werden. Die Mandatsinhaber erhalten keine Immunität vor dem Gesetz. Staatsoberhaupt sowie Regierungschef ist derzeit Aschraf Ghani, der 2014 gewählt wurde. Die nächsten Parlamentswahlen wären im Oktober 2016 geplant gewesen, sind aber durch bürokratische Unstimmigkeiten zwischen zwei Organisationen, die für die Wahl zuständig sind, bis auf weiteres verschoben. Die Regierung besteht aus 25 Ministern, die vom Präsidenten ernannt wird und die ethnischen Stämme in der Bevölkerung widerspiegeln. Dabei ist auch die Zustimmung der Nationalversammlung erforderlich. Das afghanische Rechtssystem besteht aus zivilem Recht, Gewohnheitsrecht und Islamischen Recht. Nationalfeiertag (Unabhängigkeit von 1919) ist der 19. August. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen ADB, CP, ECO, EITI (Kandidatland), FAO, G-77, IAEA, IBRD, ICAO, ICC (NGOs), ICCt, ICRM, IDA, IDB, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, ILO, IMF, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO (Korrespondent), ITSO, ITU, MIGA, NAM, NATO (Ausstehend), OIC, OPCW, OSCE (Partner), SAARC, SACEP, SCO (Dialogmitglied), SICA (Beobachter), UN, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, UNWTO, UPU, WCO, WFTU (NGOs), WHO, WIPO, WMO, WTO Abkommen mit Deutschland Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit (1958) Investitionsschutzabkommen (2007) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 Partnerschaftsabkommen (2012) WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Afghanistan ist eines der ärmsten Länder weltweit und die Wirtschaft ist nach wie vor kaum entwickelt. Die Wirtschaft wie auch die Infrastruktur in Afghanistan wurde aufgrund jahrzehntelang andauernder Kämpfe stark in Mitleidenschaft gezogen und kam quasi zum Erliegen. Seit dem Fall des Taliban-Regimes im Jahr 2001 konnte ein positives Wachstum verzeichnet werden. Dies lag vor allem an internationalen Hilfeleistungen für den Wiederaufbau, der Erholung des Agrarsektors und der Zunahme des Dienstleistungssektors. Trotz einer Besserung in den letzten Jahren ist das Land nach wie vor stark auf ausländische Hilfe angewiesen. Afghanistan steht vor einer Vielzahl an strukturellen Herausforderungen. Ineffizienzen, politische Instabilität und lange Behördenwege beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit. Es besteht eine lückenhafte Energieversorgung und ein geringes Netz an Infrastruktur, was zu langen und schwierigen Transportwegen führt. Zusätzlich ist eine klare Rechtslage nicht vorhanden. Der Anbau von Mohn für Heroin und die Opiumherstellung stellt nach wie vor den wichtigsten Bereich in der Landwirtschaft dar, obwohl offiziell ein Verbot besteht. Da ab 2005 streng gegen den Opiumanbau vorgegangen wurde, wurde vielen Bauern die Lebensgrundlage genommen, was zu einem Anstieg des Beitritts zu lokalen Kampfeinheiten führt und die Sicherheitslage verschlechterte. Es leben schätzungsweise 2,2 Millionen Afghanen von dem Drogenanbau, -handel bzw. -verkauf und Afghanistan ist der weltweit größte „Produzent“ von Cannabis, Heroin und Opium. Da weite Teile der ländlichen Bevölkerung daraus einen wesentlichen Teil ihres Einkommens erzielen, stellt die Bekämpfung dieses unerwünschten Sektors ein heikles soziales und politisches Problem dar. Der illegale Drogenhandel stellt in Afghanistan eines der Haupthindernisse für eine stabile politische und wirtschaftliche Entwicklung dar. Die UNO versucht mithilfe eines Regionalprogrammes schrittweise den Drogenanbau in Afghanistan zu vermindern. Dies natürlich unter dem Bewusstsein, dass ein Großteil der Menschen von dem Geschäft abhängig ist. Da aufgrund einer Pflanzenkrankheit die Opiumernte im Jahr 2013 enorm gering ausfiel, kam es zu einem Preisanstieg und Spekulationen. Diese Volatilität hat Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaftsleistung, weswegen ein erklärtes Ziel der UNO ist, einen stabilen Landwirtschaftssektor aufzubauen. Nach dem Abzug großer Teile der internationalen ISAF Truppen 2014 entflammten erneut Kämpfe zwischen den Regierungstruppen und Aufständischen. Auf Grund dessen verschlechterte sich die Sicherheitslage in Afghanistan erneut, was das Wirtschaftswachstum verlangsamte. Außerdem kommt es mittlerweile vermehrt zur Auswanderung der jungen afghanischen Bevölkerung, weil es aus ihrer Sicht in dem Land keine Zukunftsperspektiven gibt. Seit 29. Juli 2016 ist Afghanistan ein offizielles Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und somit müssen von Afghanistan alle Vorschriften und Regelungen der WTO eingehalten werden. Diese Vorschriften betreffen vor allem Handelsbarrieren, ein vereinheitlichtes Steuersystem sowie Patent- und Markenschutz. Wirtschaftslage und Perspektiven Seit dem Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 erlebt Afghanistan einen tiefgreifenden politischen und wirtschaftlichen Wandel. Das Land hat eine neue demokratische Verfassung erhalten und versucht derzeit die Verwaltung wieder flächendeckend aufzubauen. Afghanistan kann als die offenste Volkswirtschaft der Region bezeichnet werden. Handelsbeschränkungen und Subventionen sind praktisch nicht existent und die afghanische Regierung zeigt sich gegenüber ausländischen Investitionen im Land als sehr aufgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 Zusätzlich versucht das Land immer mehr, seine günstige Lage im Transitverkehr zwischen Europa und Asien zu nutzen. Um das Potenzial jedoch ausschöpfen zu können, bedarf es noch einiger Reformen. Als Mitglied der Asian Development Bank sollen Infrastrukturpläne mithilfe ausländischer Investoren in Zukunft leichter umgesetzt werden. Auf den Einbruch des Wirtschaftswachstums im Jahr 2008 folgte ein Wachstum im folgenden Jahr um 21 %. Einflussfaktoren waren insbesondere die Investitionen im Agrar- und Bausektor sowie der Ausbau der Energieversorgung. Die Wirtschaft des Landes ist stark vom Wetter abhängig, da die Landwirtschaft einen großen Teil des Bruttoinlandsproduktes ausmacht. Der schrittweise Abzug der ISAF Truppen 2014 verlangsamte das Wirtschaftswachstum weiter und seither bewegt sich das Wirtschaftswachstum zwischen 1.3 und 2 %. Seit 2001 finden in unregelmäßigen Abständen die so genannten „Geberkonferenzen“ bzw. Afghanistan-Konferenzen statt, die es sich zum Ziel gemacht haben, Afghanistan nach erschütternden Jahren des Krieges wieder auf zu bauen. Bei der ersten Geberkonferenz 2001 auf dem Petersberg in Bonn kam es zu einem Abkommen, dass die Machtübergabe an eine demokratisch gewählte Regierung nach dem Entmachten der Taliban vorsah. Eine weitere Konferenz zum Wiederaufbau in Tokio Ende Januar 2002 wurde von United Nations Development Programme, Weltbank und Asiatischer Entwicklungsbank (ADB) gemeinsam mit den Co-Vorsitzenden EU, USA, Japan, Saudi-Arabien vorbereitet. Die Teilnehmer sicherten für das Jahr 2002 1,8 Mrd. USD an Aufbauhilfe zu. Die auf mehrere Jahre angelegten Zusagen wurden mit einer Höhe von 4,5 Mrd. USD beziffert. Bei einer weiteren Geberkonferenz in Berlin im April 2004 wurden für 2005 weitere 4,2 Mrd. Dollar zugesagt. Bei der Geberkonferenz im Januar 2006 in London haben über 60 Staaten für die nächsten fünf Jahre bis zu 10,5 Mrd. USD für den Wiederaufbau zugesagt. Der Großteil der Hilfsgelder sollte dabei in Infrastrukturprojekte fließen, jedoch floss ein beachtlicher Teil in die Sicherheit. Die afghanische Regierung hat bei der folgenden Geberkonferenz 2014 ein Programm zur Verwirklichung der Eigenständigkeit vorgestellt. Die EU hat für die Jahre 2016-17 insgesamt 283 Mio. Euro als Unterstützungshilfe für Afghanistan versprochen. Die Gelder sollen vor allem in die Unterstützung des beschäftigungsorientierten Wirtschaftsförderungsprogramms („Arbeiten für den Frieden“) sowie in die Unterstützung einer legitimen, wirksamen und rechenschaftspflichtigen Regierungsführung fließen. Im Oktober 2016 hat die EU mit Afghanistan eine Geberkonferenz für Afghanistan mit 75 vertretenen Ländern und 26 internationalen Organisationen abgehalten. Es wurde eine internationale politische und finanzielle Unterstützung in Höhe von 13,6 Mrd. Euro beschlossen. Die afghanische Regierung bestätigte ihr Bekenntnis zu einem politischen Prozess in Richtung langfristiger Friedenserhaltung und politischer Versöhnung. Zu beachten ist jedoch, dass die Zusagen bisher wesentlich über den tatsächlich gemachten Hilfszahlungen liegen und dass die Geberländer sehr häufig andere – z.B. militärische – Ausgaben den Hilfszusagen hinzurechnen. Etwa ein Drittel der öffentlichen Aufträge in Afghanistan wird durch die afghanische Regierung selbst vergeben. Die restlichen zwei Drittel der öffentlichen Aufträge entfallen auf internationale Organisationen, amerikanische Institutionen (Mittel oft für europäische Unternehmen nicht zugänglich) und andere bilaterale Entwicklungseinrichtungen (KfW, etc.). Um sich an Regierungs- ausschreibungen beteiligen zu können, müssen sich interessierte Unternehmen bei der afghanischen Regierung registrieren. Von den EU-Mitgliedstaaten engagiert sich auf bilateraler Ebene Deutschland sehr stark in Afghanistan, wobei das deutsche Entwicklungszentrum in Kabul, in dem die wichtigsten deutschen Hilfsagenturen KfW, GTZ, Entwicklungsdienst, etc. zusammengezogen sind, eine besonders wichtige Rolle spielt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 Die militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan haben seit Mitte 2006 wieder zugenommen und sind seit 2014 wieder besonders heftig. Die Taliban sind vor allem im Süden des Landes erneut aktiv geworden. Daher hat sich die Sicherheitslage in Kabul seither deutlich verschlechtert. Der Erfolg beim Wiederaufbau Afghanistans wird aber sehr maßgeblich von der Entwicklung der Sicherheitslage im Land und der Nachhaltigkeit der Hilfe abhängen. Dennoch gibt es Initiativen seitens der afghanischen Regierung zur Erhöhung des Handelsvolumens. Durch höhere Zolleinnahmen aufgrund eines größeren Handelsvolumens anstatt der Anhebung der Zolltarife kann Afghanistan vom Anstieg des internationalen Warenverkehrs profitieren. Der IMF erwartet für die Jahre 2016-17 ein BIP Wachstum von 2% bzw. 3% in Afghanistan. Diese Prognose wurde reduziert (Original 2,9% und 3,9%) aufgrund der fragilen Sicherheitslage des Landes seit dem Beginn des Abzuges der ISAF Truppen. Die USA und NATO haben zwar angekündigt, ihre Truppen nur langsam aus der Region abzuziehen, jedoch hilft dies nur bedingt gegen die Risiken, die dadurch entstehen (vor allem die steigende Arbeitslosenrate und Unzufriedenheit mit der Regierung). Es verbleiben laut NATO bis Ende 2016 weiterhin ungefähr 12.000 ISAF Soldaten im Land. Des Weiteren wurden durch die immer höher werdende Anzahl der jungen Afghanen, die aus dem Land fliehen, Bedenken geäußert, dass sich die Wirtschaft nur sehr langsam erholen und verbessern wird. Dieser „brain-drain“ ist gerade in der jetzigen Situation für die afghanische Wirtschaft verheerend. Die Regierung möchte mit ihrem neuen Programm „Beschäftigung für den Frieden“ vor allem benachteiligte Menschen und die, die an eine Auswanderung denken, eine Alternative bieten, um diese an das Land und seine Regierung zu binden. Gerade in den Bereichen Infrastruktur für Landwirtschaft und Vermarktung soll sich einiges verbessern. Im Dezember 2015 haben die internationalen Handelsminister dem afghanischen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) zugestimmt und verschaffen somit neue Hoffnung auf wirtschaftlichen Aufschwung im Land. Der Nutzen der Vollmitgliedschaft wird jedoch nicht sofort sein volles Potential entwickeln können, da die verschärfte Sicherheitslage wohlmöglich potentielle Geschäftsleute abschreckt, obwohl Zölle und Handelsbarrieren verringert werden. Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur bleiben zum größten Teil aus und die Kämpfe der Regierungstruppen mit den Taliban werfen Fragen bezüglich der Sicherheit der lokalen Infrastrukturprojekte auf. Die Inflation wird laut Prognosen in den nächsten Jahren im einstelligen Bereich bleiben, weil der inflationäre Druck vor allem durch die schwache Nachfrage im heimischen Markt vorhanden ist. Wodurch Afghanistan allerding profitieren kann, ist die Annäherung des Irans an Indien. Vor kurzem wurde ein trilaterales Abkommen unterzeichnet (Indien, Iran, Afghanistan), welches eine Eisenbahnstrecke auf iranischem Hoheitsgebiet nach Afghanistan beinhaltet. Somit würden Afghanistan und Indien unabhängiger von Pakistan werden und könnten leichter regionalen Handel betreiben. Afghanistan ist aktuell sehr vom pakistanischen Hafen in Karachi abhängig, was sich in nächster Zeit ändern soll. (EIU) Der Präsident Afghanistans Mr. Ghani hat in einer Ansprache zu den wichtigsten Geberländern im September 2015 ein neues Reformpaket versprochen, um das Land unabhängiger von externer finanzieller Unterstützung zu machen. Dieses Paket beinhaltet unter anderem Reformen zur Korruptionsbekämpfung, ökonomischen Stimulation, Rechtsprechung, Frauenrechte und Zusammenarbeit regionaler und nationaler politischen Trägern. Bei einer jährlich von der Weltbank durchgeführten Studie Doing Business werden verschiedene Indikatoren jeweils zu einer Kategorie zusammengefügt und in einen internationalen Ländervergleich (aktuell 189 Länder) gesetzt. Damit können Vorschriften und Governance- Richtlinien für Unternehmenstätigkeiten gemessen werden und in einen Vergleich gesetzt werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Für das Jahr 2017 zeigt sich für Afghanistan folgendes Bild: Afghanistan verschlechtert sich gegenüber dem Vorjahr in seinen „Stärken“ Eröffnung einer Firma (Rang 34 von 189) und Steuerzahlung (Rang 89 von 189). Großen Nachholbedarf gibt es in den Bereichen Schutz der Investoren (189), Schutz und Registrierung von Eigentum (184), Durchsetzung von Vertragsrecht (172) und Beendigung der Geschäftstätigkeit (160). Die Weltbank rechnet allerdings damit, dass es in nächster Zeit für afghanische Unternehmen leichter werden wird, an Kredite zu kommen, da die afghanische Regierung ein Kreditregister eingeführt hat (DB 16). Wirtschaftsdaten 2016 2017 2018 BIP Mrd. USD 18,9* 20,6* 21,7* BIP pro Kopf USD 565,4* 559,0* 588,8* Wachstumsrate BIP, real % 2,0* 3,0* 3,5* Inflationsrate % 3,8; 2,8* 3,0* Arbeitslosenquote % 6,5 7,0* 6,8* Quelle: gtai, Stand Juli 2017 *)= Schätzungen Afghanistan Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten) Das BIP (nominal) pro Kopf ist bei ca. 600 USD, das BIP nominal bei 19,2 Mrd. USD, die Inflationsrate bei -1,5% und Arbeitslosigkeit wurde von der Weltbank 2014 auf 9,1% geschätzt. Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Erhebung, sollte mit einer deutlich höheren Arbeitslosenrate gerechnet werden. Besonders hoch ist jedoch die Jugendarbeitslosigkeit die bei 20,8% liegt. Das Wirtschaftswachstum liegt bei ca. 1,5%. Eine Währungsreform wurde 2003 durchgeführt, resultierend in einem stabilen Wechselkurs. Nachdem in der Periode 2008/09 die Preise aufgrund der Dürre und der damit verbundenen schlechten Ernten sowie der weltweit hohen Preise auf den Commodity-Märkten gestiegen waren, sanken diese nachfolgend wieder. Im April 2009 entstand eine Deflation, teilweise hervorgerufen durch die Aussicht auf gute Ernteerträge. Nahrungsmittelpreise fielen um ca. 20 %. Die Wechselkurse der afghanischen Währung Afghani liegen derzeit bei ca. 72 AFN pro 1 Euro (Stand Februar 2017). Zudem verfügt Afghanistan über ausreichend Währungsreserven, diese würden laut IMF für die Importe für 8 Monaten reichen. Im Jahr 2015 kam es zu einer Abwertung des AFN, da die Regierung flexiblere Wechselkurse zugelassen hat. Die fortlaufende Emigration verursacht zusätzlich Druck auf die Währung. Der Gouverneur der afghanischen Nationalbank, Khalil Sediq, schätzt, dass im Jahr 2015 Emigranten ca. 1,5 – 2 Mrd. USD aus dem Land mitnahmen. Die Kosten für die Regierung und ihre Projekte beliefen sich im Jahr 2016 Prognosen zufolge auf Af 444,6 Mrd. (ca. 7,3 Mrd. USD), die Staatseinnahmen auf Af 430,2 Mrd. Über 2/3 der Staatseinnahmen kommen allerdings aus externen Quellen (Geberländer) und weniger als 1/3 kommt aus lokalen Quellen. Quelle: World Bank Quelle: World Bank Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 Bedeutende Wirtschaftssektoren Das BIP setzt sich zusammen aus: Landwirtschaft mit 25,7 %, Industrie und Produktionsbereich mit 22,1 % (Baugewerbe und verarbeitende Industrie) und Dienstleistungen (Handel, Transit etc.) mit 52,2 %. Quelle: Weltbank Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Da die Infrastruktur nach wie vor noch nicht vollständig aufgebaut wurde, besteht ein großer Bedarf an Maschinen und Materialien für den (Wieder-) Aufbau von Straßen, Flughäfen, Bahnstrecken und Stromleitungen. Auch das Telekommunikationsnetz, Krankenhäuser, Schulen, Wohnhäuser und Wasser- und Abwasseranlagen werden neu bzw. erneut errichtet. Im Dezember 2015 hat der Bau der TAPI-Pipeline in Turkmenistan begonnen welche durch die Länder Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Indien verlaufen soll. Der Bau dieser Pipeline wurde durch viele politische Spannungen lange hinausgezögert (erste Vorschläge wurden schon vor 20 Jahren gemacht). Wenn das Projekt wie geplant 2019 fertiggestellt wird, hat Afghanistan die Möglichkeit der Beschaffung günstigen Gases von Turkmenistan und damit zusätzliche Einnahmen von Transit-Gebühren des von Turkmenistan nach Indien und Pakistan gelieferten Gases. Außerdem gibt es ein anderes Projekt, in das ca. 1 Mrd. USD fließen: „Central Asia-South Asia power project“ (CASA-1000). Dieses Projekt soll die Strom exportierenden Länder Kirgisistan und Tadschikistan mit Pakistan und Afghanistan verbinden und ihnen überschüssigen Strom liefern. Das Projekt soll Ende 2018 abgeschlossen werden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich beide dieser Projekte im Abschluss verspäten werden. Grund dafür ist die prekäre Sicherheitslage im Land sowie die unsichere Finanzierung. Aufgrund der nach wie vor instabilen Sicherheitslage in Afghanistan und des enormen Bedarfs an Know-How bzw. Maschinen und Material im Infrastrukturbereich arbeiten europäische Unternehmen in erster Linie direkt mit der Regierung bzw. afghanischen Regierungsstellen, internationalen Organisationen und NGOs zusammen. Trotz bestehender Probleme wie mangelhafte Infrastruktur, teils unsicherer Sicherheitslage und Korruption haben in den letzten Jahren große Investitionen in Afghanistan stattgefunden: Verschiedene staatliche Unternehmen wurden privatisiert und die durch den Krieg zerstörte Industrie wird langsam wiederaufgebaut. Die Afghanistan Investment Support Agency (kurz: AISA) registriert neue Unternehmen und betreut Investoren bei Fragen und Problemen nach der Unternehmensgründung. Die AISA unterhält Büros in den großen Provinzen Afghanistans, die in enger Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Behörden arbeiten, um Investoren zu unterstützen. Zu den wichtigsten Handelspartnern zählen vor allem die Nachbarländer Pakistan und Iran, aber auch die USA. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Laut Human Development Index schneiden weltweit nur 18 Länder (von insgesamt 188) schlechter als Afghanistan ab. Das Durchschnittsalter der Afghanen liegt derzeit bei 18,4 Jahren. Man muss dabei beachten, dass die Lebenserwartung bei Geburt gering ist und aktuell durchschnittlich 60 Jahre beträgt. Die Wachstumsrate der Bevölkerung beträgt 2,8 %. Ca. 54 % der Bevölkerung sind zwischen 15 und 64 Jahre alt. Was das Arbeitskräftepotential betrifft, so ist zu betonen, dass es Frauen lange Zeit nicht erlaubt war, arbeiten zu gehen. Für Männer beträgt die gesetzliche Mindestschulzeit neun Jahre, für Frauen sieben Jahre. Ein großes Problem stellt nach wie vor der Analphabetismus dar. Nur ca. ein Drittel der Bevölkerung über 15 Jahre kann lesen und schreiben. Der Anteil der Männer davon beträgt 45 %, jener der Frauen ist deutlich geringer und liegt bei 18 %. Diese von der Weltbank veröffentlichten Daten stammen allerdings aus dem Jahr 2011. Seitdem wurden keine neuen Daten mehr veröffentlicht. Die offizielle Arbeitslosenquote - gemessen an der Erwerbsbevölkerung (15-64 Jahre) - beträgt knapp 10%. Schätzungen gehen jedoch von einer tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit von gegenwärtig über ca. 35 % aus und ein ebenso großer Anteil der Bevölkerung lebt unter der Armutsgrenze. Das Bildungssystem beinhaltet zwölf Schulstufen und mittlerweile nimmt die Zahl der Schüler und Schülerinnen jedes Jahr zu. Ungefähr 60% aller schulpflichtigen Kinder gehen zu Schule. Durch das Ende der Taliban Herrschaft hat sich insbesondere die Anwesenheit von Mädchen in den Schulen erhöht. Sie machen derzeit ca. 40% aller Schulkinder aus. Jedoch variiert die Qualität der Ausbildung von Schule zu Schule sehr stark. Staatlichen Schulen fehlt es an System und Lehrangebot. In den größeren Städten, wie z.B. in der Hauptstadt Kabul, konnten mit internationaler Hilfe zumindest schon einige gute Privatschulen errichtet werden. Mit dieser Hilfe konnten auch einige Universitäten und Hochschulen errichtet werden. 2003 gab es nur 11 Universitäten und sechs Hochschulen jedoch stieg diese Zahl bis 2014 auf 25 staatliche Universitäten und über 120 private Hochschulen. Weibliche Studenten machen ca. 20% aller Studierenden aus. Deutsch ist neben Englisch die beliebteste Fremdsprache. Es lernen ca. 8.000 Schüler und 700 Studenten Deutsch als Fremdsprache. Nach Abschluss der 12 Schuljahre entscheidet eine landesweite Zulassungsprüfung über die Befähigung für weitere Ausbildungen. Arbeitskosten, Lohnniveau Das BIP pro Kopf von ca. 600 US-Dollar lässt vermuten, dass die Arbeitskosten und das Lohnniveau sehr niedrig sind. Das Land ist daran interessiert, eine arbeitsintensive, verarbeitende Industrie zu errichten, die möglichst vielen Afghanen Arbeit bieten kann. AUSSENHANDEL Aufgrund der nach wie vor instabilen Sicherheitslage in Afghanistan und des enormen Bedarfs des Landes im Infrastrukturbereich arbeiten europäische Unternehmen in erster Linie direkt mit der Regierung bzw. afghanischen Regierungsstellen, mit internationalen Organisationen und NGOs. Es gibt allerdings auch eine Reihe von seriösen privaten Firmen, die größten davon sind meist gleichzeitig in mehreren Branchen (bspw. Infrastruktur, Logistik, Versicherung, Handel) aktiv. Der Wiederaufbau Afghanistans ist weiterhin durch die instabile Situation, bei der die Zentralregierung nur Teile des Landes tatsächlich kontrollieren kann, stark behindert. Unterstützt von der internationalen Gemeinschaft hat es sich Präsident Aschraf Ghani jedoch zum Ziel gesetzt, im Land eine freie Marktwirtschaft einzuführen. Derzeit fehlen jedoch weitgehend Grundlagen und Strukturen. Der Wiederaufbau Afghanistans wird aktuell daher primär von der Regierung, internationalen Institutionen und NGOs und nur in sehr geringem Umfang von der Privatwirtschaft getragen. Deutsche Firmen sollten daher die Ausschreibungen der afghanischen Regierung und Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 der verschiedenen in Afghanistan tätigen Entwicklungsbanken beobachten bzw. teilnehmen. Für andere Güter kommt allenfalls die Zusammenarbeit mit einem Agenten vor Ort oder mit in Afghanistan eingeführten Händlern aus den Nachbarländern oder den VAE in Frage. Die neue afghanische Verfassung erklärt in Artikel 10 und 11 ihre Unterstützung für inländische und ausländische Investitionen in Afghanistan. Rechtsgrundlage für Investitionen ist das „Law on Domestic and Foreign Private Investment in Afghanistan“ (bis zu 100%ige ausländische Beteiligung; Steuer- und Zollbefreiungen/-reduktionen, garantierter Gewinn- und Kapitaltransfer in unbeschränkter Höhe etc.). Ergänzungen und Revisionen des Investitionsgesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften sollen rasch erfolgen, um bisher bestehende Probleme zu vermeiden. Die Chancen, dass kurz- und mittelfristig Rechtssicherheit einkehrt, stehen aber schlecht. Insbesondere die regionalen Warlords sind nicht bereit, ihre Einkommensquellen mit der Zentralregierung zu teilen. Im August 2014 wurde ein neues Rohstoffgesetz verabschiedet, welche die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für Investitionen in diesem Bereich verbesserte. Nach Angaben der Afghan Investment Support Agency (AISA) sind seit der Gründung neue Investitionsvorhaben mit einem Volumen von über 10 Mrd. USD registriert worden. Wie hoch die tatsächlichen Investitionen in diesem Zeitraum waren, ist nicht bekannt. Die AISA unterstützt nicht nur in Einzelfällen, sondern publiziert auch diverse Studien über spezielle Märkte in Afghanistan (z.B. über die Plastikindustrie oder Telekomindustrie) auf Englisch, die auf ihrer Homepage zu finden sind. Wichtigste Einfuhrwaren Straßenfahrzeuge, Zucker, Getreideprodukte, Erdöl und Erdölerzeugnisse, Kohle, Koks und Briketts Wichtigste Ausfuhrwaren Spinnstoffe (Rohbaumwolle), Kohle, Gemüse und Früchte, Häute und Leder, Metallurgische Erze (Eisen) Alle Informationen über den afghanischen Außenhandel finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Afghanistan. GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Die wirtschaftlichen Schlüsselaktivitäten betreffen seit 2001 die Wiederherstellung der makroökonomischen Stabilität, den Wiederaufbau der Infrastruktur und der Bekämpfung von Armut. Reformen durchzuführen war und ist nicht immer einfach. Dringende Reformen wären z. B. die Durchsetzung demokratischen Handelns, die Bekämpfung von Korruption und die Lösung von internen Konflikten. Da Afghanistan nach dem Krieg abhängig von ausländischen Geldern und Hilfsorganisationen war, muss es nun versuchen, wirtschaftlich selbstständig zu werden. Obwohl mittlerweile 33 % des BIP aus Staatsausgaben bestehen, werden Fehlbeträge nach wie vor von internationalen Geldgebern beglichen. Der Rückzug der internationalen Hilfsorganisationen und die Beendigung von Hilfszahlungen und internationalen Finanzierungsprojekten müssen dabei, wenn überhaupt, sehr langsam verlaufen. Da nach wie vor der afghanischen Wirtschaft größtenteils einerseits von der Auslandshilfe und andererseits vom Opiumanbau abhängig ist, muss unbedingt darauf geachtet werden, eine mögliche Wirtschaftsblase nicht zum Platzen zu bringen. Eine langfristige Finanzstabilität wird einerseits durch eine inkonsistente Erhebung von Staatseinkünften und andererseits durch die enorme Erhöhung der Streitkräfte und Polizeieinheiten erschwert. Die Größte der Afghan National Army liegt derzeit bei ca. 200.000 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 Mann. Die Anzahl an Polizisten wurde 2013 um knapp 70.000 Mann auf 150.000 Mann erhöht. Die dadurch enorm ansteigenden Kosten wirken sich negativ auf die finanzielle Stabilität des Landes aus. Empfohlene Vertriebswege Herkömmliche Distributions- und Vertriebskanäle existieren in Afghanistan nicht. Gekauft und verkauft wird vor allem in den Städten Kabul, Herat, Mazar-e-Sharif, Jalalabad und Kandahār. Der weitere Transport gestaltet sich jedoch als schwierig, da Afghanistan nicht am Meer liegt, über kein Eisenbahnnetz verfügt und das Straßennetz nicht gut ausgebaut ist bzw. teilweise zerstört wurde. Auch der Postversand ist in Afghanistan kaum möglich. Angehende Exporteure müssen also Wege finden, wie die Produkte kostengünstig und sicher transportiert werden können. Die Straßen zwischen den großen Städten sind mittlerweile wiederaufgebaut worden. Es handelt sich dabei um die sogenannte afghanische Ringstraße, die die wichtigsten Städte verbindet und auch eine Verkehrsanbindung zu den wichtigsten Grenzübergängen bietet. Werbung Herkömmliche Werbung ist in Afghanistan nicht weit verbreitet, wäre aber prinzipiell via einiger Fernseh- und Radiosender oder Zeitungen möglich. Die Reichweite ist relativ gering, u. a. durch die hohe Analphabeten-Rate und der mangelnden TV- und Radio-Anschlüsse im Land. Was die Sprache betrifft, sollten alle Verkaufs- und Werbematerialien in Dari und/oder Pashto gehalten sein. E-Business E-Business ist derzeit noch nicht weit verbreitet in Afghanistan, u. a. aufgrund des noch nicht flächendeckend aufgebauten Kommunikationsinfrastrukturnetzes. Lediglich 15 % der Unternehmen verwenden E-Mails, um mit ihren Kunden in Kontakt zu sein. 9 % der Firmen haben eigene Websites. Es wird jedoch eine enorme Wachstumsrate bei der Verwendung von modernen Kommunikationsmitteln verzeichnet, sodass beispielsweise in der Zukunft Direktmarketing über Mobiltelefone durchgeführt werden könnte. Wichtigste Zeitungen Dari: Hewad Pashto: Taand Englisch: Kabul New Times, The Pashtun Times, Daily Outlook Afghanistan Afghanistan im Internet Afghanistan News Net: www.afghanistannews.net Afghan News Channel: www.afghan-network.net/News Eurasia.net - Afghanistan Resource Page: http://www.eurasianet.org/resource/afghanistan Afghanistan Online: www.afghan-web.com Wichtigste Messen Die sehr angespannte Sicherheitslage in Afghanistan führt dazu, dass das Land als Messezentrum sehr unattraktiv ist. Dementsprechend gibt es kaum bis gar keine Messen in Afghanistan. In der Kabul Mall gibt es seit kurzem das „Afghanistan Expo Center“, welches laut eigenen Angaben seit 2015 Ausstellungen organisiert, jedoch sind diese kaum besucht und stehen nicht im Vergleich zu dem Aufwand, den es benötigt, um dort auszustellen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Exportinteressierte afghanische Firmen sind sich der schlechten Messe-Situation im eigenen Land sehr wohl bewusst und stellen daher vor allem auf Messen im Iran und den Vereinigten Arabischen Emiraten aus. 2007 und 2008 fand eine Internationale Teppichmesse in Kabul statt, an der über 90 Teilnehmer aus ganz Afghanistan ihre Produkte präsentierten. Ausgestellt wurden Teppiche, Vorleger und Kunsthandwerk. Außerdem wurden frische und getrocknete Früchte, Gewürze und Nüsse präsentiert. Diese Messe wurde in der Folge nicht mehr veranstaltet. Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de oder http://www.auma.de/ Normen Es wird an der Einführung nationaler Standards gearbeitet. Die Afghan National Standards Authority (ANSA) ist eine unabhängige Agentur des Handelsministeriums und wurde 2005 geschaffen. ANSA ist zuständig für die Einführung, Weiterentwicklung und Durchsetzung nationaler Standards. Erste Ergebnisse der Arbeit sollen demnächst vorliegen. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30- 26011231, E-Mail: info@din.de , Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Bei Geschäften mit afghanischen Partnern ist es empfehlenswert, auf die genaue Formulierung des Vertrages zu achten, um eine erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten. Dies gilt auch für die Zahlungsabwicklung. Diese sollte möglichst präzise formuliert und an zu erfüllende Vertragsbedingungen geknüpft sein. So können Schwierigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist auf jeden Fall ratsam. Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Die meisten Geschäfte in Afghanistan werden aufgrund eines tiefen Misstrauens der Bevölkerung in das Bankensystem bar abgewickelt. Häufig wird das traditionelle Hawala-System (Netzwerk von Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Geldverleihern) angewendet. Bei internationalen Projekten sind Akkreditive von renommierten Geschäftsbanken üblich. Bei Euler Hermes ist Afghanistan in der Länderkategorie 7. Es bestehen für kurzfristige Geschäfte nur Deckungsmöglichkeiten für den privaten Sektor mit Auftragswerten bis zu 100.000 Euro, wenn es sich beim Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder um ein Unternehmen, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, bzw. wenn über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt. Bei Sammeldeckungen sind die Höchstbeträge bis zu maximal 500.000 Euro möglich. Weitere Informationen im Agaportal unter https://www.agaportal.de/laenderinformationen/laenderseiten/afghanistan Die Weltbanktochter „MIGA“ bietet die Möglichkeit, größere Investitionen in Afghanistan abzusichern. Im Moment werden 3 Projekte abgesichert 1. Kabul Dairy Processing Plant Ein Investment der Firma “Van den Heuvel Dairy and Food Equipment B.V.,” um eine Produktionsstätte für Milchprodukte in Kabul zu errichten. Garantiesumme ca. USD 1,8 Mio. 2. Traitex Afghanistan Ein Projekt von belgischen und luxemburgischen Investoren, um die Errichtung einer Kaschmir Fabrik im Industriepark Herat um Kaschmir für den Export zu finanzieren. Garantiesumme ca. USD 0,8 Mio. 3. MTN Afghanistan Installation und Serviceverbesserungen im Telekommunikationssektor, um Afghanistan mit neuen mobilen Kommunikationsmöglichkeiten auszustatten. Garantiesumme ca. USD 80,4 Mio. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Es ist sehr wichtig, Informationen über den lokalen Partner bezüglich dessen Bonität und Vertrauenswürdigkeit zu besitzen. Da es aktuell kein Vertragsrecht gibt und die Gerichtshöfe häufig überlastet sind, müssen Geschäfte sehr vorsichtig begonnen werden. 2007 trat ein Mediations- und Schiedsgerichtsgesetz in Kraft. Den zukünftigen Partner vor einer möglichen geschäftlichen Zusammenarbeit persönlich kennenzulernen und eine Beziehung aufzubauen, ist daher essentiell. Die Afghanische Kammer für Wirtschaft und Industrie sowie die Investitionsunterstützungsagentur AISA können hilfreiche Informationen bezüglich der Geschäftspartner anbieten. Forderungseintreibung Gerade ausländische Firmen bemühen sich bei Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung bzw. bei Zahlungsproblemen in erster Linie über Verhandlungen zu einer Lösung zu kommen. Bei größeren Zahlungsverzögerungen empfiehlt die Einschaltung eines lokalen Anwalts. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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