Exportbericht Afghanistan - Dezember 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Afghanistan - Dezember 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern
Exportbericht Afghanistan
                           Dezember 2017

   Außenhandel
   Geschäftsabwicklung
   Markterschließung
   Zoll
   Recht
   Geschäftsreisen
Exportbericht Afghanistan - Dezember 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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  Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports
                   freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die
                                Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer.
             Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).

                   Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
                                  www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

                                           Bildnachweis:ArmyAmber/pixabay

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ALLGEMEINES ................................................................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 8
 Wirtschaftsdaten .......................................................................................................................... 11

AUSSENHANDEL.............................................................................................................................. 13
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .............................................................. 14
 Normen ........................................................................................................................................ 16
 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .............................................................................. 16
 Bonitätsauskünfte......................................................................................................................... 17
 Forderungseintreibung ................................................................................................................. 17
 Bank- und Finanzwesen ............................................................................................................... 18
 Verkehr, Transport und Logistik ................................................................................................... 19

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 19
STEUERN UND ZOLL ....................................................................................................................... 20
 Steuern und Abgaben .................................................................................................................. 20
 Zoll und Außenhandelsregime...................................................................................................... 21

RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 24
 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ............................................................................. 25
 Firmengründung ........................................................................................................................... 26
 Patent-, Marken- & Musterrecht ................................................................................................... 28
 Urheberrecht ................................................................................................................................ 29
 Lizenzvergabe .............................................................................................................................. 29
 Arbeits- & Sozialrecht ................................................................................................................... 32

BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ....................................................................... 34
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 35
WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 40
LINKS ................................................................................................................................................ 43

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ALLGEMEINES

Key facts
            Staatsform                     Republik
                                           Staats- und Regierungschef: Präsident Aschraf Ghani

            Fläche                         652.100 km²

            Bevölkerung                    33.53 Mio. Einwohner
                                           Zuwachsrate: 2,80 %
                                           Erwerbstätigenquote: ca. 43%;
                                           davon 78% in der Landwirtschaft tätig
                                           Durchschnittsalter: 18,4 Jahre
                                           Geburtenrate: 38,57 auf 1000 Einwohner (Platz 11 von
                                           224)

            Städte                         Kabul (Hauptstadt und Regierungssitz): 3,678 Mio. Ew.
                                           (2015)
                                           Kandahar: 491.500 Ew. (2012)
                                           Mazar-e-Sharif: 693,000 Ew. (2015)
                                           Charikar: 96.093 Ew. (2015)
                                           Herat: 436.300 Ew. (2013)
                                           Jalalabad: 356.275 Ew. (2014)

            Klima                          Trocken kontinental.
                                           Aufgrund       unterschiedlicher  Oberflächengestaltung
                                           verschiedene Klimazonen, beginnend von aridem
                                           Wüsten- und Steppenklima über subtropisches bis zu
                                           alpinem Klima der Hochgebirgszone. Sommer und Herbst
                                           sind fast überall regenfrei. Trockenzeit April/Mai bis
                                           Spätherbst, im subtropischen Gebiet im Winter durch
                                           Monsuneinfluss mildes Klima, Regenzeit Januar bis April.
                                           Sintflutartige Regenfälle im Monsun (Juni bis August), in
                                           alpiner Hochgebirgszone im Winter reichlich Schneefall,
                                           in Wüstengebieten heiße Tage und kühle Nächte mit
                                           Temperaturschwankungen von bis zu 20° C

            Währung                        1 Afghani = 100 Pul
                                           1 EUR = 79,0120 AFA
                                           1 AFA = 0,01243 EUR
                                           (Stand: 04.11.2017)

Historischer Überblick

Der Paschtune Ahmad Schah Durrani gründete im Jahr 1747 nach dem Tod Nadir Schah
Afschars, im Osten seines Reiches, ein selbstständiges, paschtunisches Königreich, das als
Vorgänger des modernen Staates Afghanistan betrachtet werden kann. Die derzeitigen Grenzen
entstanden im 19. Jahrhundert als Resultat des „Great Game“ zwischen Russland und dem
Vereinigten Königreich. Bis zum 3. Anglo-Afghanischen Krieg 1919 hatte das britische Königreich
einen starken Einfluss.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Ereignisse, die seit dem UN-Beitritt 1947 bis zum aktuellen
Stand des Reports stattgefunden haben:

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          1947                    UN-Beitritt

          1973                    Sturz von König Zahir Shah, Muhammad Daud deklariert
                                  Afghanistan zur Republik

          1979-1989               Besatzung durch sowjetische Truppen, Widerstand durch
                                  Mudjahedin-Gruppen, die von Pakistan, Saudi-Arabien und den
                                  USA unterstützt werden

          1992                    “Islamic State of Afghanistan” unter Barhannudin Rabbani.
                                  Bürgerkrieg zwischen den verschiedenen Mudjahedin-Gruppen
                                  und schwere Zerstörungen auch in Kabul

          1996                    In Folge Machtübernahme durch die Taliban

          Ende der 90er Jahre     Serie von Naturkatastrophen – Erdbeben, Flut, 3-jährige Dürre

          Oktober 2001            Beginn der US-Luftangriffe auf Afghanistan und Vertreibung der
                                  Taliban in Reaktion auf die Terrorangriffe vom 11. September
                                  2001 in den USA

          5.12.2001               Abschluss der Petersbergkonferenz (Teilnehmer – 4
                                  Exilgruppen: Vereinigte Front oder Nordallianz, Rom-Gruppe,
                                  Zypern-Gruppe, Peshawar-Gruppe) in Bonn – Einigung auf
                                  Einsetzung einer Interimsbehörde

          22.12.2001              Inauguration der Interimsregierung (AIA) in Kabul mit 29
                                  Mitgliedern unter dem Pashtunen Hamid Karzai (sog. „Rom-
                                  Gruppe“ um den früheren König Zahir Shah)

          21. – 22.01.2002        Wiederaufbaukonferenz in Tokio: für 2002 werden USD 1,8
                                  Mrd. zugesagt, langfristig insgesamt USD 4,5 Mrd.

          18.04.2002              Rückkehr des ehemaligen Königs Zahir Sha nach Afghanistan,
                                  aber als Vater der Nation

          Juni 2002               Beginn der Loya Jirga (Große Ratsversammlung), 1.601
                                  Delegierte in Kabul wählen Hamid Karzai zum Präsidenten und
                                  Regierungschef der Interimsregierung

          August 2003             Erster NATO-Einsatz außerhalb Europas, NATO-Truppen
                                  gewährleisten die Sicherheit in Kabul

          Ende März 04            Wiederaufbaukonferenz in Berlin, Hilfszusagen im Wert von
                                  USD 8,2 Mrd.

          Oktober-Dezember        Erste demokratische Präsidentenwahl (Wahlbeteiligung: 8 Mio.;
          2004                    41% davon Frauen), Hamid Karzai wird mit 55% der Stimmen
                                  zum Sieger erklärt. Angelobung Karzais als Präsident für eine
                                  Amtsperiode von fünf Jahren

          September 2005          Erste Parlaments- und Provinzratswahlen in Afghanistan seit 30
                                  Jahren     (Wahlbeteiligung     54%).    Obwohl     (ehemalige)
                                  „Kriegsfürsten“ und bekennende Taliban an den Wahlen
                                  teilnehmen durften und teilweise auch gewählt wurden, wird die
                                  Wahl international als Erfolg gewertet und bildet den Abschluss
                                  des „Bonner Prozesses“
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         31.01.2006               Die internationale Geberkonferenz in London leitet die nächste
                                  Phase beim Wiederaufbau Afghanistans ein, die verstärkt von
                                  Institutionen im Land selbst getragen werden soll. Hilfszusagen
                                  von USD 10 Mrd. über die nächsten fünf Jahre. Direktlink zu
                                  Dokumenten der „London Conference on Afghanistan“

         Mai 2006                 Deutliche     Verschlechterung     der      Sicherheitslage,
                                  Wiedererstarken der Taliban im Süden des Landes und
                                  schwere Kämpfe trotz des Einsatzes von NATO-Truppen in
                                  diesem Gebiet, Zunahme von Anschlägen (auch in Kabul).
                                  Anhaltende    Spannungen      mit   den     Nachbarländern,
                                  insbesondere mit Pakistan, das verdächtigt wird, die Taliban
                                  auszubilden

         2009                     Im August 2009 fanden die Wahlen für das Präsidentschaftsamt
                                  statt, gleichzeitig auch die Provinzratswahlen. Der damalige
                                  Amtsinhaber Hamid Karzai wurde dabei erneut als Präsident
                                  vereidigt. Der erste Wahlgang, bei dem Karzai eine notwendige
                                  absolute Mehrheit verfehlt hatte, war von Wahlmanipulationen
                                  und mehreren Bombenanschlägen in den Tagen zuvor
                                  überschattet

         2010                     Die Parlamentswahl fand im September 2010 statt. Durch die
                                  brisante Sicherheitslage gingen Schätzungen davon aus, dass
                                  bis zu 14% der Wahllokale nicht geöffnet werden konnten. Die
                                  Taliban drohten Wählern mit dem Tod. Der Präsident hat einen
                                  Stammesrat ins Leben gerufen, der unter anderem versucht,
                                  Namen von Taliban-Mitgliedern von der UN-Watchlist entfernen
                                  zu lassen, um so neuen Raum für Verhandlungen zu
                                  bekommen

         2014                     Im     April   2014     wurden    in   Afghanistan     wieder
                                  Präsidentschaftswahlen durchgeführt und Ashraf Ghani wurde
                                  im September 2014 offiziell als Präsident angelobt. Er bildete
                                  eine „Unity Government“ mit seinem Rivalen Abdullah Abdullah.
                                  Die nächsten legislativen Wahlen sind aufgrund der
                                  Sicherheitslage und neuen Reformen im Oktober 2016 geplant.
                                  Die internationalen Truppen der ISAF beginnen mit dem Abzug
                                  aus dem Land und übergeben langsam die Verantwortlichkeit
                                  an die afghanischen Regierungstruppen

         2016                     Die 2016 Frühlingsoffensive der Taliban ist Ursache von einigen
                                  der schlimmsten Kämpfe der letzten Jahre obwohl der Anführer
                                  der Taliban bei einem US Drohnenangriff in Pakistan ums
                                  Leben kam. Der IMF stellt in Aussicht, die afghanische
                                  Regierung mit finanziellen Mitteln zu unterstützen, da diese seit
                                  dem Abzug der internationalen Truppen Sicherheitsprobleme
                                  hat.
                                  Im Oktober 2016 hat die EU mit Afghanistan eine
                                  Geberkonferenz für Afghanistan mit 75 vertretenen Ländern
                                  und 26 internationalen Organisationen abgehalten. Es wurde
                                  eine internationale politische und finanzielle Unterstützung in
                                  Höhe von 13,6 Mrd. Euro beschlossen. Die afghanische
                                  Regierung bestätigte ihr Bekenntnis zu einem politischen
                                  Prozess in Richtung langfristiger Friedenserhaltung und
                                  politischer Versöhnung.
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           2017                     Im Januar 2017 hat die Parlamentswahl, die zuletzt im Oktober
                                    2016 geplant war, immer noch nicht stattgefunden. Der Grund
                                    sind Unstimmigkeiten zwischen zwei für die Wahl
                                    verantwortliche   Organisationen   (‚Independent      Election
                                    Commission‘ und ‚Election Watch Afghanistan‘). Es ist
                                    wahrscheinlich, dass die Wahlen auch 2017 nicht stattfinden
                                    können.

Bevölkerung

Die Bevölkerung setzt sich zusammen aus 42 % Pashtunen, 27 % Tadschiken, 9 % Hazara, 9 %
Usbeken, 4 % Aimaken, 3 % Turkmenen und 6 % anderen Minderheiten. Aufgrund des Krieges
gibt es noch zahlreiche Flüchtlinge, die sich im Ausland befinden. Eine exakte Schätzung ist
aufgrund nicht vorhandener Daten daher sehr schwierig. Ungefähr 3 Millionen Flüchtlinge leben im
benachbarten Iran.

Über 99 % der Afghanen bekennen sich zum Islam, davon ca. 87 % Sunniten und 13 % Schiiten.
Weniger als 1 % der Bevölkerung gehört einer anderen Religion an. Mehr als 60 % der gesamten
Einwohner Afghanistans sind jünger als 24 Jahre.

Landes- und Geschäftssprachen
Afghanisches Persisch oder Dari ist die Muttersprache von 50 % der Bevölkerung. 35 % sprechen
Pashto, eine Sprache, die zur indo-iranischen Sprachfamilie gehört. 11 % sprechen Türkisch und
der Rest der Bevölkerung spricht andere Minderheitssprachen oder ist bilingual. Insgesamt werden
49 unterschiedliche Sprachen mit rund 200 Dialekten gesprochen.

Politisches System

Seit der Absegnung der bis heute gültigen Verfassung im Jahre 2004 ist Afghanistan offiziell eine
islamische Republik mit einem präsidialen Regierungssystem. Das Staatssystem baut auf den 3
Säulen Legislative, Exekutive und Judikative auf. Die Nationalversammlung besteht aus 2
Kammern, dem sogenannten „Haus des Volkes“ und dem „Haus der Älteren“. Die Abgeordneten
werden direkt gewählt, wobei die Anzahl der Sitze im Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen
Provinz stehen. Pro Provinz müssen mindestens 2 Frauen gewählt werden. Die Mandatsinhaber
erhalten keine Immunität vor dem Gesetz. Staatsoberhaupt sowie Regierungschef ist derzeit
Aschraf Ghani, der 2014 gewählt wurde. Die nächsten Parlamentswahlen wären im Oktober 2016
geplant gewesen, sind aber durch bürokratische Unstimmigkeiten zwischen zwei Organisationen,
die für die Wahl zuständig sind, bis auf weiteres verschoben. Die Regierung besteht aus 25
Ministern, die vom Präsidenten ernannt wird und die ethnischen Stämme in der Bevölkerung
widerspiegeln. Dabei ist auch die Zustimmung der Nationalversammlung erforderlich.

Das afghanische Rechtssystem besteht aus zivilem Recht, Gewohnheitsrecht und Islamischen
Recht. Nationalfeiertag (Unabhängigkeit von 1919) ist der 19. August.

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

ADB, CP, ECO, EITI (Kandidatland), FAO, G-77, IAEA, IBRD, ICAO, ICC (NGOs), ICCt, ICRM,
IDA, IDB, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, ILO, IMF, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO (Korrespondent), ITSO,
ITU, MIGA, NAM, NATO (Ausstehend), OIC, OPCW, OSCE (Partner), SAARC, SACEP, SCO
(Dialogmitglied), SICA (Beobachter), UN, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, UNWTO, UPU,
WCO, WFTU (NGOs), WHO, WIPO, WMO, WTO

Abkommen mit Deutschland

      Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit (1958)
      Investitionsschutzabkommen (2007)

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      Partnerschaftsabkommen (2012)

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN

Kurze Charakteristik

Afghanistan ist eines der ärmsten Länder weltweit und die Wirtschaft ist nach wie vor kaum
entwickelt. Die Wirtschaft wie auch die Infrastruktur in Afghanistan wurde aufgrund jahrzehntelang
andauernder Kämpfe stark in Mitleidenschaft gezogen und kam quasi zum Erliegen. Seit dem Fall
des Taliban-Regimes im Jahr 2001 konnte ein positives Wachstum verzeichnet werden. Dies lag
vor allem an internationalen Hilfeleistungen für den Wiederaufbau, der Erholung des Agrarsektors
und der Zunahme des Dienstleistungssektors. Trotz einer Besserung in den letzten Jahren ist das
Land nach wie vor stark auf ausländische Hilfe angewiesen. Afghanistan steht vor einer Vielzahl
an strukturellen Herausforderungen. Ineffizienzen, politische Instabilität und lange Behördenwege
beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit. Es besteht eine lückenhafte Energieversorgung und ein
geringes Netz an Infrastruktur, was zu langen und schwierigen Transportwegen führt. Zusätzlich ist
eine klare Rechtslage nicht vorhanden.

Der Anbau von Mohn für Heroin und die Opiumherstellung stellt nach wie vor den wichtigsten
Bereich in der Landwirtschaft dar, obwohl offiziell ein Verbot besteht. Da ab 2005 streng gegen
den Opiumanbau vorgegangen wurde, wurde vielen Bauern die Lebensgrundlage genommen, was
zu einem Anstieg des Beitritts zu lokalen Kampfeinheiten führt und die Sicherheitslage
verschlechterte.

Es leben schätzungsweise 2,2 Millionen Afghanen von dem Drogenanbau, -handel bzw. -verkauf
und Afghanistan ist der weltweit größte „Produzent“ von Cannabis, Heroin und Opium. Da weite
Teile der ländlichen Bevölkerung daraus einen wesentlichen Teil ihres Einkommens erzielen, stellt
die Bekämpfung dieses unerwünschten Sektors ein heikles soziales und politisches Problem dar.
Der illegale Drogenhandel stellt in Afghanistan eines der Haupthindernisse für eine stabile
politische und wirtschaftliche Entwicklung dar. Die UNO versucht mithilfe eines
Regionalprogrammes schrittweise den Drogenanbau in Afghanistan zu vermindern. Dies natürlich
unter dem Bewusstsein, dass ein Großteil der Menschen von dem Geschäft abhängig ist. Da
aufgrund einer Pflanzenkrankheit die Opiumernte im Jahr 2013 enorm gering ausfiel, kam es zu
einem Preisanstieg und Spekulationen. Diese Volatilität hat Auswirkungen auf die gesamte
Wirtschaftsleistung, weswegen ein erklärtes Ziel der UNO ist, einen stabilen Landwirtschaftssektor
aufzubauen.

Nach dem Abzug großer Teile der internationalen ISAF Truppen 2014 entflammten erneut Kämpfe
zwischen den Regierungstruppen und Aufständischen. Auf Grund dessen verschlechterte sich die
Sicherheitslage in Afghanistan erneut, was das Wirtschaftswachstum verlangsamte. Außerdem
kommt es mittlerweile vermehrt zur Auswanderung der jungen afghanischen Bevölkerung, weil es
aus ihrer Sicht in dem Land keine Zukunftsperspektiven gibt.

Seit 29. Juli 2016 ist Afghanistan ein offizielles Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und
somit müssen von Afghanistan alle Vorschriften und Regelungen der WTO eingehalten werden.
Diese Vorschriften betreffen vor allem Handelsbarrieren, ein vereinheitlichtes Steuersystem sowie
Patent- und Markenschutz.

Wirtschaftslage und Perspektiven

Seit dem Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 erlebt Afghanistan einen tiefgreifenden
politischen und wirtschaftlichen Wandel. Das Land hat eine neue demokratische Verfassung
erhalten und versucht derzeit die Verwaltung wieder flächendeckend aufzubauen. Afghanistan
kann als die offenste Volkswirtschaft der Region bezeichnet werden. Handelsbeschränkungen und
Subventionen sind praktisch nicht existent und die afghanische Regierung zeigt sich gegenüber
ausländischen Investitionen im Land als sehr aufgeschlossen.

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Zusätzlich versucht das Land immer mehr, seine günstige Lage im Transitverkehr zwischen
Europa und Asien zu nutzen. Um das Potenzial jedoch ausschöpfen zu können, bedarf es noch
einiger Reformen. Als Mitglied der Asian Development Bank sollen Infrastrukturpläne mithilfe
ausländischer Investoren in Zukunft leichter umgesetzt werden.

Auf den Einbruch des Wirtschaftswachstums im Jahr 2008 folgte ein Wachstum im folgenden Jahr
um 21 %. Einflussfaktoren waren insbesondere die Investitionen im Agrar- und Bausektor sowie
der Ausbau der Energieversorgung. Die Wirtschaft des Landes ist stark vom Wetter abhängig, da
die Landwirtschaft einen großen Teil des Bruttoinlandsproduktes ausmacht. Der schrittweise
Abzug der ISAF Truppen 2014 verlangsamte das Wirtschaftswachstum weiter und seither bewegt
sich das Wirtschaftswachstum zwischen 1.3 und 2 %.

Seit 2001 finden in unregelmäßigen Abständen die so genannten „Geberkonferenzen“ bzw.
Afghanistan-Konferenzen statt, die es sich zum Ziel gemacht haben, Afghanistan nach
erschütternden Jahren des Krieges wieder auf zu bauen. Bei der ersten Geberkonferenz 2001 auf
dem Petersberg in Bonn kam es zu einem Abkommen, dass die Machtübergabe an eine
demokratisch gewählte Regierung nach dem Entmachten der Taliban vorsah.

Eine weitere Konferenz zum Wiederaufbau in Tokio Ende Januar 2002 wurde von United Nations
Development Programme, Weltbank und Asiatischer Entwicklungsbank (ADB) gemeinsam mit den
Co-Vorsitzenden EU, USA, Japan, Saudi-Arabien vorbereitet. Die Teilnehmer sicherten für das
Jahr 2002 1,8 Mrd. USD an Aufbauhilfe zu. Die auf mehrere Jahre angelegten Zusagen wurden
mit einer Höhe von 4,5 Mrd. USD beziffert. Bei einer weiteren Geberkonferenz in Berlin im April
2004 wurden für 2005 weitere 4,2 Mrd. Dollar zugesagt.

Bei der Geberkonferenz im Januar 2006 in London haben über 60 Staaten für die nächsten fünf
Jahre bis zu 10,5 Mrd. USD für den Wiederaufbau zugesagt. Der Großteil der Hilfsgelder sollte
dabei in Infrastrukturprojekte fließen, jedoch floss ein beachtlicher Teil in die Sicherheit.

Die afghanische Regierung hat bei der folgenden Geberkonferenz 2014 ein Programm zur
Verwirklichung der Eigenständigkeit vorgestellt. Die EU hat für die Jahre 2016-17 insgesamt 283
Mio. Euro als Unterstützungshilfe für Afghanistan versprochen. Die Gelder sollen vor allem in die
Unterstützung des beschäftigungsorientierten Wirtschaftsförderungsprogramms („Arbeiten für den
Frieden“) sowie in die Unterstützung einer legitimen, wirksamen und rechenschaftspflichtigen
Regierungsführung fließen.

Im Oktober 2016 hat die EU mit Afghanistan eine Geberkonferenz für Afghanistan mit 75
vertretenen Ländern und 26 internationalen Organisationen abgehalten. Es wurde eine
internationale politische und finanzielle Unterstützung in Höhe von 13,6 Mrd. Euro beschlossen.
Die afghanische Regierung bestätigte ihr Bekenntnis zu einem politischen Prozess in Richtung
langfristiger Friedenserhaltung und politischer Versöhnung.

Zu beachten ist jedoch, dass die Zusagen bisher wesentlich über den tatsächlich gemachten
Hilfszahlungen liegen und dass die Geberländer sehr häufig andere – z.B. militärische – Ausgaben
den Hilfszusagen hinzurechnen.

Etwa ein Drittel der öffentlichen Aufträge in Afghanistan wird durch die afghanische Regierung
selbst vergeben. Die restlichen zwei Drittel der öffentlichen Aufträge entfallen auf internationale
Organisationen, amerikanische Institutionen (Mittel oft für europäische Unternehmen nicht
zugänglich) und andere bilaterale Entwicklungseinrichtungen (KfW, etc.). Um sich an Regierungs-
ausschreibungen beteiligen zu können, müssen sich interessierte Unternehmen bei der
afghanischen Regierung registrieren.

Von den EU-Mitgliedstaaten engagiert sich auf bilateraler Ebene Deutschland sehr stark in
Afghanistan, wobei das deutsche Entwicklungszentrum in Kabul, in dem die wichtigsten deutschen
Hilfsagenturen KfW, GTZ, Entwicklungsdienst, etc. zusammengezogen sind, eine besonders
wichtige Rolle spielt.
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Die militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan haben seit Mitte 2006 wieder
zugenommen und sind seit 2014 wieder besonders heftig. Die Taliban sind vor allem im Süden des
Landes erneut aktiv geworden. Daher hat sich die Sicherheitslage in Kabul seither deutlich
verschlechtert. Der Erfolg beim Wiederaufbau Afghanistans wird aber sehr maßgeblich von der
Entwicklung der Sicherheitslage im Land und der Nachhaltigkeit der Hilfe abhängen.

Dennoch gibt es Initiativen seitens der afghanischen Regierung zur Erhöhung des
Handelsvolumens. Durch höhere Zolleinnahmen aufgrund eines größeren Handelsvolumens
anstatt der Anhebung der Zolltarife kann Afghanistan vom Anstieg des internationalen
Warenverkehrs profitieren.

Der IMF erwartet für die Jahre 2016-17 ein BIP Wachstum von 2% bzw. 3% in Afghanistan. Diese
Prognose wurde reduziert (Original 2,9% und 3,9%) aufgrund der fragilen Sicherheitslage des
Landes seit dem Beginn des Abzuges der ISAF Truppen. Die USA und NATO haben zwar
angekündigt, ihre Truppen nur langsam aus der Region abzuziehen, jedoch hilft dies nur bedingt
gegen die Risiken, die dadurch entstehen (vor allem die steigende Arbeitslosenrate und
Unzufriedenheit mit der Regierung). Es verbleiben laut NATO bis Ende 2016 weiterhin ungefähr
12.000 ISAF Soldaten im Land. Des Weiteren wurden durch die immer höher werdende Anzahl der
jungen Afghanen, die aus dem Land fliehen, Bedenken geäußert, dass sich die Wirtschaft nur sehr
langsam erholen und verbessern wird. Dieser „brain-drain“ ist gerade in der jetzigen Situation für
die afghanische Wirtschaft verheerend. Die Regierung möchte mit ihrem neuen Programm
„Beschäftigung für den Frieden“ vor allem benachteiligte Menschen und die, die an eine
Auswanderung denken, eine Alternative bieten, um diese an das Land und seine Regierung zu
binden. Gerade in den Bereichen Infrastruktur für Landwirtschaft und Vermarktung soll sich einiges
verbessern.

Im Dezember 2015 haben die internationalen Handelsminister dem afghanischen Antrag auf
Vollmitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) zugestimmt und verschaffen somit neue
Hoffnung auf wirtschaftlichen Aufschwung im Land. Der Nutzen der Vollmitgliedschaft wird jedoch
nicht sofort sein volles Potential entwickeln können, da die verschärfte Sicherheitslage
wohlmöglich potentielle Geschäftsleute abschreckt, obwohl Zölle und Handelsbarrieren verringert
werden.

Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur bleiben zum größten Teil aus und die Kämpfe der
Regierungstruppen mit den Taliban werfen Fragen bezüglich der Sicherheit der lokalen
Infrastrukturprojekte auf. Die Inflation wird laut Prognosen in den nächsten Jahren im einstelligen
Bereich bleiben, weil der inflationäre Druck vor allem durch die schwache Nachfrage im
heimischen Markt vorhanden ist.

Wodurch Afghanistan allerding profitieren kann, ist die Annäherung des Irans an Indien. Vor
kurzem wurde ein trilaterales Abkommen unterzeichnet (Indien, Iran, Afghanistan), welches eine
Eisenbahnstrecke auf iranischem Hoheitsgebiet nach Afghanistan beinhaltet. Somit würden
Afghanistan und Indien unabhängiger von Pakistan werden und könnten leichter regionalen
Handel betreiben. Afghanistan ist aktuell sehr vom pakistanischen Hafen in Karachi abhängig, was
sich in nächster Zeit ändern soll. (EIU)

Der Präsident Afghanistans Mr. Ghani hat in einer Ansprache zu den wichtigsten Geberländern im
September 2015 ein neues Reformpaket versprochen, um das Land unabhängiger von externer
finanzieller Unterstützung zu machen. Dieses Paket beinhaltet unter anderem Reformen zur
Korruptionsbekämpfung, ökonomischen Stimulation, Rechtsprechung, Frauenrechte und
Zusammenarbeit regionaler und nationaler politischen Trägern.

Bei einer jährlich von der Weltbank durchgeführten Studie Doing Business werden verschiedene
Indikatoren jeweils zu einer Kategorie zusammengefügt und in einen internationalen
Ländervergleich (aktuell 189 Länder) gesetzt. Damit können Vorschriften und Governance-
Richtlinien für Unternehmenstätigkeiten gemessen werden und in einen Vergleich gesetzt werden.
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Für das Jahr 2017 zeigt sich für Afghanistan folgendes Bild: Afghanistan verschlechtert sich
gegenüber dem Vorjahr in seinen „Stärken“ Eröffnung einer Firma (Rang 34 von 189) und
Steuerzahlung (Rang 89 von 189). Großen Nachholbedarf gibt es in den Bereichen Schutz der
Investoren (189), Schutz und Registrierung von Eigentum (184), Durchsetzung von Vertragsrecht
(172) und Beendigung der Geschäftstätigkeit (160). Die Weltbank rechnet allerdings damit, dass
es in nächster Zeit für afghanische Unternehmen leichter werden wird, an Kredite zu kommen, da
die afghanische Regierung ein Kreditregister eingeführt hat (DB 16).

Wirtschaftsdaten
                                                2016             2017                 2018
BIP                                 Mrd. USD    18,9*            20,6*                21,7*
BIP pro Kopf                        USD         565,4*           559,0*               588,8*
Wachstumsrate BIP, real             %           2,0*             3,0*                 3,5*
Inflationsrate                      %           3,8;             2,8*                 3,0*
Arbeitslosenquote                   %           6,5              7,0*                 6,8*
Quelle: gtai, Stand Juli 2017 *)= Schätzungen

Afghanistan Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)

Das BIP (nominal) pro Kopf ist bei ca. 600 USD, das BIP nominal bei 19,2 Mrd. USD, die
Inflationsrate bei -1,5% und Arbeitslosigkeit wurde von der Weltbank 2014 auf 9,1% geschätzt.
Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Erhebung, sollte mit einer deutlich höheren
Arbeitslosenrate gerechnet werden. Besonders hoch ist jedoch die Jugendarbeitslosigkeit die bei
20,8% liegt. Das Wirtschaftswachstum liegt bei ca. 1,5%.

Eine Währungsreform wurde 2003 durchgeführt, resultierend in einem stabilen Wechselkurs.
Nachdem in der Periode 2008/09 die Preise aufgrund der Dürre und der damit verbundenen
schlechten Ernten sowie der weltweit hohen Preise auf den Commodity-Märkten gestiegen waren,
sanken diese nachfolgend wieder. Im April 2009 entstand eine Deflation, teilweise hervorgerufen
durch die Aussicht auf gute Ernteerträge. Nahrungsmittelpreise fielen um ca. 20 %. Die
Wechselkurse der afghanischen Währung Afghani liegen derzeit bei ca. 72 AFN pro 1 Euro (Stand
Februar 2017). Zudem verfügt Afghanistan über ausreichend Währungsreserven, diese würden
laut IMF für die Importe für 8 Monaten reichen. Im Jahr 2015 kam es zu einer Abwertung des AFN,
da die Regierung flexiblere Wechselkurse zugelassen hat. Die fortlaufende Emigration verursacht
zusätzlich Druck auf die Währung. Der Gouverneur der afghanischen Nationalbank, Khalil Sediq,
schätzt, dass im Jahr 2015 Emigranten ca. 1,5 – 2 Mrd. USD aus dem Land mitnahmen.

Die Kosten für die Regierung und ihre Projekte beliefen sich im Jahr 2016 Prognosen zufolge auf
Af 444,6 Mrd. (ca. 7,3 Mrd. USD), die Staatseinnahmen auf Af 430,2 Mrd. Über 2/3 der
Staatseinnahmen kommen allerdings aus externen Quellen (Geberländer) und weniger als 1/3
kommt aus lokalen Quellen.

                     Quelle: World Bank                              Quelle: World Bank

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Bedeutende Wirtschaftssektoren

Das BIP setzt sich zusammen aus: Landwirtschaft mit 25,7 %, Industrie und Produktionsbereich
mit 22,1 % (Baugewerbe und verarbeitende Industrie) und Dienstleistungen (Handel, Transit etc.)
mit 52,2 %.

                                            Quelle: Weltbank

Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)

Da die Infrastruktur nach wie vor noch nicht vollständig aufgebaut wurde, besteht ein großer
Bedarf an Maschinen und Materialien für den (Wieder-) Aufbau von Straßen, Flughäfen,
Bahnstrecken und Stromleitungen. Auch das Telekommunikationsnetz, Krankenhäuser, Schulen,
Wohnhäuser und Wasser- und Abwasseranlagen werden neu bzw. erneut errichtet.

Im Dezember 2015 hat der Bau der TAPI-Pipeline in Turkmenistan begonnen welche durch die
Länder Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Indien verlaufen soll. Der Bau dieser Pipeline
wurde durch viele politische Spannungen lange hinausgezögert (erste Vorschläge wurden schon
vor 20 Jahren gemacht). Wenn das Projekt wie geplant 2019 fertiggestellt wird, hat Afghanistan die
Möglichkeit der Beschaffung günstigen Gases von Turkmenistan und damit zusätzliche Einnahmen
von Transit-Gebühren des von Turkmenistan nach Indien und Pakistan gelieferten Gases.

Außerdem gibt es ein anderes Projekt, in das ca. 1 Mrd. USD fließen: „Central Asia-South Asia
power project“ (CASA-1000). Dieses Projekt soll die Strom exportierenden Länder Kirgisistan und
Tadschikistan mit Pakistan und Afghanistan verbinden und ihnen überschüssigen Strom liefern.
Das Projekt soll Ende 2018 abgeschlossen werden.

Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich beide dieser Projekte im Abschluss verspäten werden.
Grund dafür ist die prekäre Sicherheitslage im Land sowie die unsichere Finanzierung.

Aufgrund der nach wie vor instabilen Sicherheitslage in Afghanistan und des enormen Bedarfs an
Know-How bzw. Maschinen und Material im Infrastrukturbereich arbeiten europäische
Unternehmen in erster Linie direkt mit der Regierung bzw. afghanischen Regierungsstellen,
internationalen Organisationen und NGOs zusammen.

Trotz bestehender Probleme wie mangelhafte Infrastruktur, teils unsicherer Sicherheitslage und
Korruption haben in den letzten Jahren große Investitionen in Afghanistan stattgefunden:
Verschiedene staatliche Unternehmen wurden privatisiert und die durch den Krieg zerstörte
Industrie wird langsam wiederaufgebaut. Die Afghanistan Investment Support Agency (kurz: AISA)
registriert neue Unternehmen und betreut Investoren bei Fragen und Problemen nach der
Unternehmensgründung. Die AISA unterhält Büros in den großen Provinzen Afghanistans, die in
enger Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Behörden arbeiten, um Investoren zu
unterstützen.

Zu den wichtigsten Handelspartnern zählen vor allem die Nachbarländer Pakistan und Iran, aber
auch die USA.

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Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)

Laut Human Development Index schneiden weltweit nur 18 Länder (von insgesamt 188) schlechter
als Afghanistan ab. Das Durchschnittsalter der Afghanen liegt derzeit bei 18,4 Jahren. Man muss
dabei beachten, dass die Lebenserwartung bei Geburt gering ist und aktuell durchschnittlich 60
Jahre beträgt. Die Wachstumsrate der Bevölkerung beträgt 2,8 %. Ca. 54 % der Bevölkerung sind
zwischen 15 und 64 Jahre alt. Was das Arbeitskräftepotential betrifft, so ist zu betonen, dass es
Frauen lange Zeit nicht erlaubt war, arbeiten zu gehen.

Für Männer beträgt die gesetzliche Mindestschulzeit neun Jahre, für Frauen sieben Jahre. Ein
großes Problem stellt nach wie vor der Analphabetismus dar. Nur ca. ein Drittel der Bevölkerung
über 15 Jahre kann lesen und schreiben. Der Anteil der Männer davon beträgt 45 %, jener der
Frauen ist deutlich geringer und liegt bei 18 %. Diese von der Weltbank veröffentlichten Daten
stammen allerdings aus dem Jahr 2011. Seitdem wurden keine neuen Daten mehr veröffentlicht.

Die offizielle Arbeitslosenquote - gemessen an der Erwerbsbevölkerung (15-64 Jahre) - beträgt
knapp 10%. Schätzungen gehen jedoch von einer tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit von
gegenwärtig über ca. 35 % aus und ein ebenso großer Anteil der Bevölkerung lebt unter der
Armutsgrenze.

Das Bildungssystem beinhaltet zwölf Schulstufen und mittlerweile nimmt die Zahl der Schüler und
Schülerinnen jedes Jahr zu. Ungefähr 60% aller schulpflichtigen Kinder gehen zu Schule. Durch
das Ende der Taliban Herrschaft hat sich insbesondere die Anwesenheit von Mädchen in den
Schulen erhöht. Sie machen derzeit ca. 40% aller Schulkinder aus. Jedoch variiert die Qualität der
Ausbildung von Schule zu Schule sehr stark. Staatlichen Schulen fehlt es an System und
Lehrangebot. In den größeren Städten, wie z.B. in der Hauptstadt Kabul, konnten mit
internationaler Hilfe zumindest schon einige gute Privatschulen errichtet werden. Mit dieser Hilfe
konnten auch einige Universitäten und Hochschulen errichtet werden. 2003 gab es nur 11
Universitäten und sechs Hochschulen jedoch stieg diese Zahl bis 2014 auf 25 staatliche
Universitäten und über 120 private Hochschulen. Weibliche Studenten machen ca. 20% aller
Studierenden aus.

Deutsch ist neben Englisch die beliebteste Fremdsprache. Es lernen ca. 8.000 Schüler und 700
Studenten Deutsch als Fremdsprache. Nach Abschluss der 12 Schuljahre entscheidet eine
landesweite Zulassungsprüfung über die Befähigung für weitere Ausbildungen.

Arbeitskosten, Lohnniveau
Das BIP pro Kopf von ca. 600 US-Dollar lässt vermuten, dass die Arbeitskosten und das
Lohnniveau sehr niedrig sind.

Das Land ist daran interessiert, eine arbeitsintensive, verarbeitende Industrie zu errichten, die
möglichst vielen Afghanen Arbeit bieten kann.

AUSSENHANDEL
Aufgrund der nach wie vor instabilen Sicherheitslage in Afghanistan und des enormen Bedarfs des
Landes im Infrastrukturbereich arbeiten europäische Unternehmen in erster Linie direkt mit der
Regierung bzw. afghanischen Regierungsstellen, mit internationalen Organisationen und NGOs.
Es gibt allerdings auch eine Reihe von seriösen privaten Firmen, die größten davon sind meist
gleichzeitig in mehreren Branchen (bspw. Infrastruktur, Logistik, Versicherung, Handel) aktiv. Der
Wiederaufbau Afghanistans ist weiterhin durch die instabile Situation, bei der die Zentralregierung
nur Teile des Landes tatsächlich kontrollieren kann, stark behindert. Unterstützt von der
internationalen Gemeinschaft hat es sich Präsident Aschraf Ghani jedoch zum Ziel gesetzt, im
Land eine freie Marktwirtschaft einzuführen. Derzeit fehlen jedoch weitgehend Grundlagen und
Strukturen. Der Wiederaufbau Afghanistans wird aktuell daher primär von der Regierung,
internationalen Institutionen und NGOs und nur in sehr geringem Umfang von der Privatwirtschaft
getragen. Deutsche Firmen sollten daher die Ausschreibungen der afghanischen Regierung und

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der verschiedenen in Afghanistan tätigen Entwicklungsbanken beobachten bzw. teilnehmen. Für
andere Güter kommt allenfalls die Zusammenarbeit mit einem Agenten vor Ort oder mit in
Afghanistan eingeführten Händlern aus den Nachbarländern oder den VAE in Frage.

Die neue afghanische Verfassung erklärt in Artikel 10 und 11 ihre Unterstützung für inländische
und ausländische Investitionen in Afghanistan. Rechtsgrundlage für Investitionen ist das „Law on
Domestic and Foreign Private Investment in Afghanistan“ (bis zu 100%ige ausländische
Beteiligung; Steuer- und Zollbefreiungen/-reduktionen, garantierter Gewinn- und Kapitaltransfer in
unbeschränkter Höhe etc.). Ergänzungen und Revisionen des Investitionsgesetzes und anderer
relevanter Rechtsvorschriften sollen rasch erfolgen, um bisher bestehende Probleme zu
vermeiden. Die Chancen, dass kurz- und mittelfristig Rechtssicherheit einkehrt, stehen aber
schlecht. Insbesondere die regionalen Warlords sind nicht bereit, ihre Einkommensquellen mit der
Zentralregierung zu teilen. Im August 2014 wurde ein neues Rohstoffgesetz verabschiedet, welche
die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für Investitionen in diesem Bereich
verbesserte.

Nach Angaben der Afghan Investment Support Agency (AISA) sind seit der Gründung neue
Investitionsvorhaben mit einem Volumen von über 10 Mrd. USD registriert worden. Wie hoch die
tatsächlichen Investitionen in diesem Zeitraum waren, ist nicht bekannt. Die AISA unterstützt nicht
nur in Einzelfällen, sondern publiziert auch diverse Studien über spezielle Märkte in Afghanistan
(z.B. über die Plastikindustrie oder Telekomindustrie) auf Englisch, die auf ihrer Homepage zu
finden sind.

Wichtigste Einfuhrwaren

Straßenfahrzeuge, Zucker, Getreideprodukte, Erdöl und Erdölerzeugnisse, Kohle, Koks und
Briketts

Wichtigste Ausfuhrwaren
Spinnstoffe (Rohbaumwolle), Kohle, Gemüse und Früchte, Häute und Leder, Metallurgische Erze
(Eisen)

Alle Informationen über den afghanischen Außenhandel finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten
kompakt – Afghanistan.

GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG

Wirtschaftspolitik

Die wirtschaftlichen Schlüsselaktivitäten betreffen seit 2001 die Wiederherstellung der
makroökonomischen Stabilität, den Wiederaufbau der Infrastruktur und der Bekämpfung von
Armut. Reformen durchzuführen war und ist nicht immer einfach. Dringende Reformen wären z. B.
die Durchsetzung demokratischen Handelns, die Bekämpfung von Korruption und die Lösung von
internen Konflikten.

Da Afghanistan nach dem Krieg abhängig von ausländischen Geldern und Hilfsorganisationen war,
muss es nun versuchen, wirtschaftlich selbstständig zu werden. Obwohl mittlerweile 33 % des BIP
aus Staatsausgaben bestehen, werden Fehlbeträge nach wie vor von internationalen Geldgebern
beglichen. Der Rückzug der internationalen Hilfsorganisationen und die Beendigung von
Hilfszahlungen und internationalen Finanzierungsprojekten müssen dabei, wenn überhaupt, sehr
langsam verlaufen. Da nach wie vor der afghanischen Wirtschaft größtenteils einerseits von der
Auslandshilfe und andererseits vom Opiumanbau abhängig ist, muss unbedingt darauf geachtet
werden, eine mögliche Wirtschaftsblase nicht zum Platzen zu bringen.

Eine langfristige Finanzstabilität wird einerseits durch eine inkonsistente Erhebung von
Staatseinkünften und andererseits durch die enorme Erhöhung der Streitkräfte und
Polizeieinheiten erschwert. Die Größte der Afghan National Army liegt derzeit bei ca. 200.000

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Mann. Die Anzahl an Polizisten wurde 2013 um knapp 70.000 Mann auf 150.000 Mann erhöht. Die
dadurch enorm ansteigenden Kosten wirken sich negativ auf die finanzielle Stabilität des Landes
aus.

Empfohlene Vertriebswege
Herkömmliche Distributions- und Vertriebskanäle existieren in Afghanistan nicht. Gekauft und
verkauft wird vor allem in den Städten Kabul, Herat, Mazar-e-Sharif, Jalalabad und Kandahār. Der
weitere Transport gestaltet sich jedoch als schwierig, da Afghanistan nicht am Meer liegt, über kein
Eisenbahnnetz verfügt und das Straßennetz nicht gut ausgebaut ist bzw. teilweise zerstört wurde.
Auch der Postversand ist in Afghanistan kaum möglich. Angehende Exporteure müssen also Wege
finden, wie die Produkte kostengünstig und sicher transportiert werden können. Die Straßen
zwischen den großen Städten sind mittlerweile wiederaufgebaut worden. Es handelt sich dabei um
die sogenannte afghanische Ringstraße, die die wichtigsten Städte verbindet und auch eine
Verkehrsanbindung zu den wichtigsten Grenzübergängen bietet.

Werbung

Herkömmliche Werbung ist in Afghanistan nicht weit verbreitet, wäre aber prinzipiell via einiger
Fernseh- und Radiosender oder Zeitungen möglich. Die Reichweite ist relativ gering, u. a. durch
die hohe Analphabeten-Rate und der mangelnden TV- und Radio-Anschlüsse im Land. Was die
Sprache betrifft, sollten alle Verkaufs- und Werbematerialien in Dari und/oder Pashto gehalten
sein.

E-Business
E-Business ist derzeit noch nicht weit verbreitet in Afghanistan, u. a. aufgrund des noch nicht
flächendeckend aufgebauten Kommunikationsinfrastrukturnetzes. Lediglich 15 % der
Unternehmen verwenden E-Mails, um mit ihren Kunden in Kontakt zu sein. 9 % der Firmen haben
eigene Websites. Es wird jedoch eine enorme Wachstumsrate bei der Verwendung von modernen
Kommunikationsmitteln verzeichnet, sodass beispielsweise in der Zukunft Direktmarketing über
Mobiltelefone durchgeführt werden könnte.

Wichtigste Zeitungen

           Dari: Hewad
           Pashto: Taand
           Englisch: Kabul New Times, The Pashtun Times, Daily Outlook Afghanistan

           Afghanistan im Internet
           Afghanistan News Net:
           www.afghanistannews.net
           Afghan News Channel:
           www.afghan-network.net/News
           Eurasia.net - Afghanistan Resource Page:
           http://www.eurasianet.org/resource/afghanistan
           Afghanistan Online:
           www.afghan-web.com

Wichtigste Messen

Die sehr angespannte Sicherheitslage in Afghanistan führt dazu, dass das Land als Messezentrum
sehr unattraktiv ist. Dementsprechend gibt es kaum bis gar keine Messen in Afghanistan. In der
Kabul Mall gibt es seit kurzem das „Afghanistan Expo Center“, welches laut eigenen Angaben seit
2015 Ausstellungen organisiert, jedoch sind diese kaum besucht und stehen nicht im Vergleich zu
dem Aufwand, den es benötigt, um dort auszustellen.

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Exportinteressierte afghanische Firmen sind sich der schlechten Messe-Situation im eigenen Land
sehr wohl bewusst und stellen daher vor allem auf Messen im Iran und den Vereinigten Arabischen
Emiraten aus.

2007 und 2008 fand eine Internationale Teppichmesse in Kabul statt, an der über 90 Teilnehmer
aus ganz Afghanistan ihre Produkte präsentierten. Ausgestellt wurden Teppiche, Vorleger und
Kunsthandwerk. Außerdem wurden frische und getrocknete Früchte, Gewürze und Nüsse
präsentiert. Diese Messe wurde in der Folge nicht mehr veranstaltet.

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de oder http://www.auma.de/

Normen
Es wird an der Einführung nationaler Standards gearbeitet. Die Afghan National Standards
Authority (ANSA) ist eine unabhängige Agentur des Handelsministeriums und wurde 2005
geschaffen. ANSA ist zuständig für die Einführung, Weiterentwicklung und Durchsetzung
nationaler Standards. Erste Ergebnisse der Arbeit sollen demnächst vorliegen.

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit
zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und
europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet
die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang
zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern:
Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut
für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-
26011231, E-Mail: info@din.de , Internet: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Bei Geschäften mit afghanischen Partnern ist es empfehlenswert, auf die genaue Formulierung
des Vertrages zu achten, um eine erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten. Dies gilt auch für
die Zahlungsabwicklung. Diese sollte möglichst präzise formuliert und an zu erfüllende
Vertragsbedingungen geknüpft sein. So können Schwierigkeiten bereits im Vorfeld vermieden
werden. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist auf jeden Fall ratsam.

Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des
Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen
Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen
hat.

Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines
Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen
oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn
hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT
gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes
Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen
werden kann.

Zahlungskonditionen
Die meisten Geschäfte in Afghanistan werden aufgrund eines tiefen Misstrauens der Bevölkerung
in das Bankensystem bar abgewickelt. Häufig wird das traditionelle Hawala-System (Netzwerk von
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Geldverleihern) angewendet. Bei internationalen Projekten sind Akkreditive von renommierten
Geschäftsbanken üblich. Bei Euler Hermes ist Afghanistan in der Länderkategorie 7. Es bestehen
für kurzfristige Geschäfte nur Deckungsmöglichkeiten für den privaten Sektor mit Auftragswerten
bis zu 100.000 Euro, wenn es sich beim Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder
um ein Unternehmen, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer
Zweifel steht, bzw. wenn über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt,
welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten
rechtfertigt. Bei Sammeldeckungen sind die Höchstbeträge bis zu maximal 500.000 Euro möglich.
Weitere                Informationen              im               Agaportal               unter
https://www.agaportal.de/laenderinformationen/laenderseiten/afghanistan

Die Weltbanktochter „MIGA“ bietet die Möglichkeit, größere Investitionen in Afghanistan
abzusichern. Im Moment werden 3 Projekte abgesichert

           1. Kabul Dairy Processing Plant
                Ein Investment der Firma “Van den Heuvel Dairy and Food Equipment B.V.,”
                  um eine Produktionsstätte für Milchprodukte in Kabul zu errichten.
                Garantiesumme ca. USD 1,8 Mio.

           2. Traitex Afghanistan
                Ein Projekt von belgischen und luxemburgischen Investoren, um die Errichtung
                   einer Kaschmir Fabrik im Industriepark Herat um Kaschmir für den Export zu
                   finanzieren.
                Garantiesumme ca. USD 0,8 Mio.

           3. MTN Afghanistan
                Installation und Serviceverbesserungen im Telekommunikationssektor, um
                 Afghanistan mit neuen mobilen Kommunikationsmöglichkeiten auszustatten.
                Garantiesumme ca. USD 80,4 Mio.

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das
staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.

Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.

Bonitätsauskünfte
Es ist sehr wichtig, Informationen über den lokalen Partner bezüglich dessen Bonität und
Vertrauenswürdigkeit zu besitzen. Da es aktuell kein Vertragsrecht gibt und die Gerichtshöfe
häufig überlastet sind, müssen Geschäfte sehr vorsichtig begonnen werden. 2007 trat ein
Mediations- und Schiedsgerichtsgesetz in Kraft. Den zukünftigen Partner vor einer möglichen
geschäftlichen Zusammenarbeit persönlich kennenzulernen und eine Beziehung aufzubauen, ist
daher essentiell. Die Afghanische Kammer für Wirtschaft und Industrie sowie die
Investitionsunterstützungsagentur AISA können hilfreiche Informationen bezüglich der
Geschäftspartner anbieten.

Forderungseintreibung
Gerade ausländische Firmen bemühen sich bei Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung bzw.
bei Zahlungsproblemen in erster Linie über Verhandlungen zu einer Lösung zu kommen. Bei
größeren Zahlungsverzögerungen empfiehlt die Einschaltung eines lokalen Anwalts.

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