Exportbericht Venezuela - November 2016 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Venezuela November 2016 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.kommunikation-inland@wko.at http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Wer- kes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der ©AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlos- sen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 3 WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK ........................................................................................................... 8 AUSSENHANDEL.............................................................................................................................. 12 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .............................................................. 12 Normen .............................................................................................................................................. 13 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 13 Bonitätsauskünfte .............................................................................................................................. 14 Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 15 Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 16 STEUERN UND ZOLL ....................................................................................................................... 17 Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 17 Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 18 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................................................... 21 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen .................................................................................. 22 Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 25 Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 27 Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 28 Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 29 Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 32 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 34 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE............................................................................................................ 38 WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 38 LINKS ................................................................................................................................................ 43 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 Staatsform Präsidiale Republik mit 23 Bundesstaaten, einem Bun- desdistrikt mit der Hauptstadt Caracas und "Dependen- cias Federales" (72 kleinere Inseln) Fläche 916.445 km² (inkl. 72 Inseln im Karibischen Meer) – im Norden grenzt es an das Karibische Meer (2.813 km Küstenlinie), im Süden an Brasilien, im Osten an den Atlantischen Ozean und Guyana, im Westen an Kolum- bien. Bevölkerung Ca 31,4 Einwohner (201), jährliches Bevölkerungswachs- tum ca. 1,4% ! Städte Caracas (Hauptstadt) ca. 6,55 Mio. Ew. (inkl. Einzugsge- biete), Maracaibo 1,6 Mio. Ew., Valencia 1,2 Mio. Ew., Barquisimeto 970.000 Ew., Doppelstadt Ciudad Guayana - Puerto Ordaz (inkl. San Felix) 635.000 Ew., Maracay 550.000 Ew., Ciudad Bolivar 327.000 Ew., San Cristobal 285.000 Ew. Klima Tropisch; zwischen April und November häufig Regenfäl- le, sonst vorwiegend trocken. Durchschnittstemperaturen um 30 Grad C, Caracas durch Höhenlage (900 m) etwas kühler. Währung Am 1. Januar 2008 löste der Bolívar Fuerte (Bs.F. - VEF) den „alten“ venezolanischen Bolívar (Bs. - VEB) ab; seit Anfang 2003 gibt es eine strenge Devisenbewirtschaftung und der freie Devisenverkehr wurde ausgesetzt. 1 EUR = 11.144,5 VEB 1 VEB = 0,00009 EUR (Stand: 16.08.2016) Historischer Überblick Venezuela war mehr als drei Jahrhunderte lang spanische Kolonie, bevor es 1821 die Unabhän- gigkeit erlangte. Die politische Situation des jungen Staates war über lange Phasen von diktatori- schen Regierungen geprägt, die erst 1958 mit der Absetzung des Diktators Pérez Jiménez ein Ende fanden. Die einflussreichsten politischen Parteien waren seither die Acción Democrática (AD) und die COPEI. Seit Februar 1999 war Hugo Chávez Frías Präsident des Landes; er verstarb nach langem Kampf gegen eine Krebskrankheit am 5. März 2013. Am 14. April 2013 wurde Nico- las Maduro mit einer hauchdünnen Mehrheit zum neuen Staatspräsidenten des Landes gewählt. Laut Verfassung ist Venezuela eine Präsidialrepublik, wobei die Wahlen für das höchste Amt alle sechs Jahre stattfinden. Nach der Änderung der Verfassung vom 30.12.1999 gibt es nur noch ein Abgeordnetenhaus. Die jüngere Wirtschaftsgeschichte ist stark durch den „Chavismus“ geprägt. Im April 2002 kam es zu einem Generalstreik, welcher mit einem gescheiterten Umsturzversuch einherging. Danach kam Venezuela politisch nicht mehr zur Ruhe. Im Dezember 2002 gipfelte die Konfrontation in einem weiteren, zweimonatigen Generalstreik, der die Vernichtung von rund einem Fünftel des BIP in den Jahren 2002/2003 verursachte. Aus dem am 15. August 2004 stattgefundenen Abberu- fungsreferendum ging Präsident Chávez mit 59 % zu 41 % als Sieger hervor. Bei den von der Op- position boykottierten Parlamentswahlen am 4. Dezember 2005 übernahm die Regierung Chávez alle 167 Sitze im Parlament. Die Wahlbeteiligung am 4. Dezember 2005 lag nur bei rund 20 %. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 Hugo Chávez gewann auch die Wahlen vom 3. Dezember 2006 mit fast 63 % der Stimmen. In diese Epoche fiel die Verstaatlichung des Telekommunikations- und Energiesektors. Bei den Regionalwahlen im November 2008 gingen 5 Gouverneursposten an die Opposition, da- runter waren Teilstaaten wie Carabobo, Zulia, Táchira und Miranda sowie der Zentraldistrikt, wo der Oberbürgermeister der Stadt Caracas Sr. LEDEZMA ebenfalls der Opposition zuzurechnen war. 2010 haben nationale und internationale Entwicklungen die tiefe politische Spaltung des Landes sichtlich verschärft. Die Parlamentswahlen im Herbst 2010 führten zum Wiedereinzug der Opposi- tion ins Parlament und zum Verlust der absoluten Macht der Regierungspartei. Die Präsidentschaftswahlen vom Oktober 2012 konnte der vom Krebs gezeichnete Hugo Chávez erneut sehr deutlich für sich entscheiden, wobei er das Präsidentenamt am 10. Januar 2013 krankheitsbedingt nicht mehr antreten konnte und nominierte den damaligen Außenminister und Vizepräsidenten Nicolás Maduro zu seinem Nachfolger; am 5. März 2013 verstarb Präsident Chávez und beim neuerlichen Urnengang im Mai 2013 wurde Nicolás Maduro knapp vor seinem Herausforderer Henrique Capriles Radonsky zum Staatspräsidenten gewählt. Zu Beginn der Amtsperiode der Regierung Maduro kam es zu landesweiten Studentenprotesten und es wurden Polizei sowie Spezialeinheiten der Miliz bzw. Armee eingesetzt; nach 41 Toten kam es unter Ein- bindung von Vertretern der Opposition und unter der Vermittlerrolle von Nachbarstaaten und des Vatikans zu mehreren Gesprächsrunden; die Pattstellung dauert weiter an und der Verfall der Öl- preise, der im Spätsommer 2014 begann, bewirkte gravierende Engpässe bei der Devisenversor- gung, die in weiterer Folge Versorgungslücken bei Medikamenten, Lebensmitteln und Industrie- vormaterialien auslösten. Die heiß ersehnten Parlamentswahlen vom 6. Dezember 2015 konnten die extrem angespannte politische Situation nicht lockern und die Gesellschaft ist tief gespalten. Die Regierungspartei PSUV verlor zwar die absolute Mehrheit an die Oppositionsgruppierung MUD, aber seitdem existiert eine politische Pattstellung – Regierung und Parlament blockieren sich gegenseitig, wobei letztlich das Höchstgericht entscheidet. Bevölkerung Ethnische Gruppen u.a.: Spanier, Italiener, Portugiesen, Araber, Deutsche, Afrikaner und indigene Völker Römisch-katholisch 96 %, Protestantisch 2 %, andere 2 % Landes- und Geschäftssprachen Die Landessprache ist Spanisch, im geschäftlichen Bereich wird, sehr eingeschränkt, auch Englisch gesprochen. Politisches System Die Präsidialdemokratie weist starke direktdemokratische Elemente, eine komplizierte Gewalten- teilung zwischen fünf Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikatur, Bürgergewalt, Wahlgewalt) so- wie zahlreiche Wahlen und Bürgerentscheide auf verschiedenen Ebenen auf. Abkommen mit Deutschland Investitionsförderungsvertrag Doppelbesteuerungsabkommen Mitgliedschaft in internationalen Organisationen ALADI, ALBA, CARICOM (Beobachterstatus), ECLAC, CDB, FAO, G-15, G-24, G-77, IADB, IAEA, IBRD, ICAO, ICC, ICCT, ICFTU, ICRM, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC, IOM, ISO, ITU, LAES, LAIA, Mercosur, MIGA, MINUGUA, NAM, OAS, OPANAL, OPCW, OPEC, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 PCA, PETROCARIBE, RG, UN, UNASUR, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIO, UNWTO, UPU, WCL, WCO, WFTU, WHO, WIPO, WMO, WTO Mitgliedschaften mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ALADI Die Lateinamerikanische Integrationsvereinigung (ALADI) wurde am 12.08.1980 in Montevideo von den Ländern Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Chile, Ecuador, Mexiko, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela gegründet. Ziel ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die arbeitsteilige Produktion und der Binnenzollabbau. Auf langfristige Sicht wird ein gemeinsamer Markt angestrebt. Die CARICOM-Mitgliedstaaten (Caribbean Community) erfahren von Venezuela importseitig Präferenzbehandlungen. Andengemeinschaft Die Andengemeinschaft (Comunidad Andina), deren Hauptziel es ist einen gemeinsamen Markt durch einen gegenseitigen Zollabbau zu gründen, besteht heute aus Bolivien, Ecuador, Kolumbien und Peru. Seit Februar 2005 gibt es einen gemeinsamen Außenzoll. Der venezolanische Präsident Chávez gab im April 2006 Venezuelas Austritt aus der Andengemeinschaft bekannt. Die Motive für den Austritt aus der CAN sind allerdings politischer Natur. Präsident Chávez wollte damit ein Zeichen gegen die Verhandlungen der übrigen Mitgliedstaaten über ein Freihandelsabkommen mit den USA setzen. Außerdem ist eine Doppelmitgliedschaft im Mercosur und in der CAN mit den Statuten der CAN nicht vereinbar. Kurzfristig hatte der Austritt wenige Auswirkungen auf den Außenhandel, weil Venezuela weiterhin von Importen – auch aus der Andenregion – abhängig war. Trotz des Austrittes verlor Venezuela für weitere fünf Jahre seine Rechte und Pflichten unter diesem Freihandelsabkommen nicht und behielt den gemeinsamen Außenzoll bei. Im August 2012 trat Venezuela jedoch dem Mercosur bei und führte zum 5. April 2013 das neue Zollregime des Mercosurs mit deren Zollsätzen ein. G3 Am 22. Mai 2006 gab Venezuela den beiden Vertragspartnern des G-3-Abkommens (Mexiko und Kolumbien) sowie der ALADI (Zentrale für die Verwaltung der Abkommen in Lateinamerika) den offiziellen Austritt bekannt. Das Abkommen war am 01. Januar 1995 in Kraft getreten und umfasste einen Markt von 173 Mio. Konsumenten. Seit dem 01. Juli 2004 erfolgte der Handel zwischen den G-3 Staaten grundsätzlich zollfrei. Das betroffene Handelsvolumen belief sich damals auf rund USD 5 Mrd. jährlich. Als Grund für die Kündigung des Abkommens nennt das venezolanische Außenministerium die Abweichung des bestehenden Abkommens von dem im Gründungsdokument festgelegten Ziel. Das G-3 Abkommen sei heute ein Freihandelsabkommen, hätte ursprünglich jedoch ein wirtschaftliches Komplementärabkommen sein sollen. Für die beiden Staaten Mexiko und Kolumbien behalten die Regelungen aber weiterhin ihre Gültigkeit. Mercosur Während einer außerordentlichen Sitzung des Mercosur-Rates (CMC) im Juni 2006 in Buenos Aires, Argentinien, wurde das Protokoll für die Vollmitgliedschaft Venezuelas im Mercosur fertig gestellt. Am 4. Juli 2006 wurde dieses Dokument von den Präsidenten der Mitgliedsländer (Argen- tinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) in einem außerordentlichen Gipfeltreffen in Caracas un- terzeichnet. Dieses Protokoll regelt den progressiven Beitritt bis 2012. Venezuela wurde allerdings erst nach der Ratifizierung durch die Legislative aller Mitgliedsstaaten im August 2012 zum Voll- mitglied, nachdem Paraguay, das den Vollbeitritt Venezuelas viele Jahre verzögert hatte, neutrali- siert wurde. Ab Inkrafttreten des Beitrittsprotokolls wurde eine Kommission zusammengestellt, die einen Plan für Zollsenkungen erstellen und so genannte sensible Waren definieren soll. Für eben diese sen- siblen Waren ist bis 2016 ein Schutzzoll bzw. Sonderregelungen vorgesehen. Um den unterschiedlichen Entwicklungsfortschritten der anderen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wurde im Beitrittsprotokoll vereinbart, dass Brasilien und Argentinien ihre Zollbarrieren Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 2010 abschaffen und der Importzoll für venezolanische Waren nach Paraguay und Uruguay erst 2013 aufgehoben wird. Am 5. April 2013 übernahm Venezuela auch offiziell die neuen zolltechni- schen Richtlinien, die aus dem Mercosur-Beitritt resultieren. ALBA Nachdem die Verhandlungen zu einer von den USA dominierten gesamtamerikanischen Freihan- delszone (span.: Área de Libre Comercio de las Américas - ALCA, engl.: Free Trade Area of the Americas - FTAA) nach dem Amerikagipfel in Argentinien 2001 gescheitert waren und bis heute auf Eis liegen, starteten die Staatschefs von Venezuela und Kuba 2005 eine Gegeninitiative mit dem Namen Alternativa Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América (ALBA,dt.: Bolivariani- sche Alternative für die Völker unseres Amerikas). ALBA stellt eine Kooperation zum Aufbau einer Wirtschaftsgemeinschaft dar, welche sowohl soziale Ziele verfolgt, wie die Bekämpfung von Ar- mut, als auch eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit von Europa und den USA ermöglichen soll. Im Jahr 2006 trat Bolivien mit Unterzeichnung des Handelsvertrags der Völker (Tratado del Comercio de los Pueblos – TLC) dem Abkommen bei, 2007 folgte auch das zentralamerikanische Nicaragua. Nachdem die Premierminister der Karibikstaaten Antigua und Barbuda, St. Vincent und die Grenadinen sowie Dominica 2007 bereits eine politische Erklärung zur Unterstützung der Bo- livarianischen Alternative unterschrieben hatten, trat Dominica beim VI. Gipfeltreffen der ALBA im Januar 2008 der Gemeinschaft bei. Die Regierung von Ecuador entschied sich zwar im Juni 2008 gegen einen Beitritt zur ALBA, hat sich ein Jahr später aber der Allianz dann doch angeschlossen. Ende August 2008 ist auch Honduras der ALBA beigetreten, hat diese Mitgliedschaft jedoch An- fang 2010 wieder beendet. Außerdem wurde in diesem Jahr die Gründung einer eigenen Entwicklungsbank, nämlich jene der Banco del ALBA, mit Hauptsitz in Caracas, vollzogen. Als politisches Instrument soll die Banco del ALBA, unabhängig von multilateralen Institutionen, wie beispielsweise der Weltbank und dem In- ternationalen Währungsfond, finanzielle Unterstützung und die Möglichkeit zu sozialer und wirt- schaftlicher Entwicklung in der Gemeinschaft bieten. Zwei Tage vor dem Amerikagipfel in Trinidad Tobago (17.-19. April 2009) trafen sich die Mitgliedsstaaten von ALBA, um eine gemeinsame Posi- tion zur Blockade der USA gegen Kuba zu erarbeiten; die USA machten Kuba jedoch schon vor- her erhebliche Zugeständnisse. PETROCARIBE Petrocaribe ist ein seit 2005 bestehendes Abkommen, welches zahlreichen Karibikstaaten erlaubt, von Venezuela Erdöl zu besonders günstigen Konditionen zu beziehen. Liegt der Rohölpreis über USD 100 pro Barrel, muss beispielsweise für die Erdöllieferungen nur 50 % innerhalb von 90 Ta- gen beglichen werden, wobei für den Rest ein Zahlungsziel von 25 Jahren mit einer Verzinsung von 1 % eingeräumt wird. Am V. Petrocaribe-Gipfel im Juli 2008 vereinbarten die Vertreter der begünstigten Länder mit Venezuela eine weitere Flexibilisierung der Zahlungsbedingungen. Bei einem Preis von über USD 140 pro Barrel weitet sich die Möglichkeit zur Kreditzahlung nunmehr auf 60 % aus, bei einem Preis von über USD 200 pro Barrel sogar auf 70 %. Außerdem besteht die Möglichkeit, für die Lieferungen mit Waren oder Dienstleistungen im Tauschgeschäft zu be- zahlen. Hinter diesem Abkommen stand die Absicht des damaligen venezolanischen Staatspräsidenten Chávez, Venezuelas politischen Einfluss in der gesamten Region zu erhöhen und eine gewisse Abhängigkeit und damit auch Loyalität der belieferten Staaten zu bewirken. Die festgeschriebenen Ziele von Petrocaribe bestehen im Ausbau der Infrastruktur zur Erschließung, Förderung und Ver- wertung von Erdöl und Erdgas in der Region. Die begünstigten Länder sind Kuba, die Dominikani- sche Republik, Belize, Jamaika, Surinam, Guyana, Grenada, Bahamas, Dominica, St. Vincent und die Grenadinen, Santa Lucia, St. Kitts und Nevis, Antigua und Barbuda, Nicaragua, Honduras, Haiti und seit Juli 2008 auch Guatemala. Abkommen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 Seit 1999 ist das Abkommen von Den Haag betreffend der Legalisierung von Dokumenten in Ve- nezuela gültig. WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK Venezuela verfügt in erster Linie aufgrund seines Erdölreichtums – 17.6 % der weltweit nachge- wiesenen Reserven - , aber auch wegen seiner zahlreichen Bodenschätze (Eisenerz, Bauxit, Koh- le, Edelmetalle, seltene Erden) sowie großer landwirtschaftlicher Nutzflächen über sehr bedeuten- de natürliche Ressourcen. Die extrem einseitige Ausrichtung auf die jedoch viele hat viele andere Wirtschaftsbereiche vernachlässigt und dadurch importabhängig gemacht. Das traditionelle Rückgrat der venezolanischen Wirtschaft ist die Gewinnung und Verarbeitung von Erdöl, welche ca. 96% der Exporte ausmacht und mehr als die Hälfte der Staatseinnahmen generiert. Zunehmend werden auch die großen Erdgasvorkommen, v.a. mit Hilfe ausländischen Kapitals und Know-how, nutzbar gemacht. Venezuela gehört zu den Ländern mit den weltweit größten Erdgasreserven (an neunter Stelle). Bei Gas ist das Land jedoch noch Nettoimporteur und es wird wohl bis 2019 dauern, bis Gasverflüssigungsanlagen auch für den Export produzieren. Weitere wichtige Industriezweige sind die Petrochemie, Eisen-, Stahl- und Aluindustrie, Zement, Baustoffe, Kraftfahrzeuge sowie Nahrungsmittel. Wirtschaftliche Zentren des Landes sind neben dem Großraum Caracas vor allem der Ölstaat Zulia (Maracaibo), die Industriegebiete Valencia und Maracay in der Zentralregion, sowie das Schwerindustriegebiet am Orinoco (Ciudad Guyana, Puerto Ordaz). Die Bundesstaaten Anzoáte- gui und Monagas haben durch die neuen Erdölfelder stark an Stellenwert gewonnen Wirtschaftslage und Perspektiven Venezuela befindet sich derzeit in der schwersten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte und mittelfristig ist kein Ausweg in Sicht; erst ab 2018 könnte wieder ein leichtes Wachstum eintreten; dies setzt allerdings ein höheres Ölpreis-Niveau voraus. Die derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schrecken nicht nur Investoren ab, sondern haben zu einer massiven Kapitalflucht geführt. Das Wirtschaftsumfeld ist geprägt von Angebots- knappheit von Gütern und Devisen. Eine enge Devisenbewirtschaftung schränkt den Zugang von Privatunternehmen extrem ein. Stark gesunkene sowie verzögerte Güterimporte und eine geringe- re Inlands-Produktion – zum Teil bedingt durch die Verknappung von Industrievormaterialien - lassen den Schwarz- und Schmuggelmarkt blühen. Es wird auch immer schwieriger, dringend notwendige Ersatzteile zu bekommen. Die Wirtschaftsentwicklung Venezuelas hängt im Wesentli- chen von zwei Faktoren ab: dem internationalen Ölpreis und der Wirtschaftspolitik. Und obwohl die Versorgungslage immer schwieriger wird besteht derzeit wenig politischer Raum für Wirtschaftsreformen. So hat Präsident Maduro nach den Parlamentswahlen ein Wirtschafts- notprogramm für 60 Tage dekretiert, welches der Regierung mehr Befugnisse mehr Befugnisse einräumt, vom Parlament aber abgelehnt wurde. Erst Mitte Februar wurde das Dekret vom Höchstgericht bestätigt. Bedeutende Wirtschaftssektoren Erdöl Im Januar 2010 schätzten Experten der „US-Amerikanischen Gesellschaft für Geologie“ die mit heutiger Technologie schon förderbaren Ressourcen im Orinocobecken auf 541 Mrd. Fass; damit liegt Venezuela mit seinen förderbaren Gesamtreserven im Ranking noch vor Saudi Arabien; mit der weiteren Erschließung des Orinocobeckens und der Offshore-Vorkommen dürften die Reserven jedoch rasch weiter anwachsen. Die nationale Erdölgesellschaft PDVSA wurde 1975 verstaatlicht und in einer Holding zusammengefasst, die dem Energieministerium unterstellt ist (PDVSA Petróleos de Venezuela S.A. – staatliche Holding). Ein zweimonatiger Generalstreik Ende Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 2002 legte die Industrie vorübergehend still und führte zu Versorgungsengpässen. Daraufhin entließ die Regierung etwa 40 % der Beschäftigten (18.000 Personen) von PDVSA, da sich diese am Streik beteiligt hatten. Das Unternehmen öffnete sich zwar im Laufe der Jahre für ausländi- sche Investitionen, doch eine Privatisierung dieses Sektors kommt nicht in Frage. PDVSA unterhält jedoch strategische Allianzen mit internationalen Unternehmen zur Förderung von Rohöl im Orinocobecken und alte Produktionsfelder wurden mit Hilfe operativer Abkommen reaktiviert (z.B. Eni, Total, Shell, etc.). Diese operativen Abkommen wurden in Joint Ventures mit mehrheitlicher Beteiligung von PDVSA umgewandelt. PDVSA ist jedoch sehr am Technologietransfer und an neuem Förder-Know-How interessiert, um die Fördermengen rascher steigern zu können. Dazu kommen jedoch noch die unerschlossenen Gas- und Ölvorkommen, die sich entlang der 3.000 km langen Küste Venezuelas erstrecken. Die spanische Erdölgesellschaft Repsol konnte einen riesigen Gasfund vor der venezolanischen Küste vermelden (Mariscal Sucre). An ausländischen Ölgesellschaften operieren derzeit im Land: Chevron Corp., Total, Repsol, Eni und staatliche Gesellschaften aus China, Russland und dem Iran. Für die ausgeschriebenen Felder des Blocks Carabobo erhielt die PDVSA bisher von mehreren Konsortien Kooperationsangebote: das eine setzt sich aus Chevron, Suelopetrol und den japanischen Firmen Mitsubishi, Jogmec und Inpex zusammen; das zweite Konsortium rekrutiert sich aus der spanischen Ölgesellschaft Repsol, der indischen ONGC und der malayischen Petronas. Die italienische Ölgesellschaft Eni wird 7 Mrd. USD in die Erschließung eines Joint Venture Projektes mit der venezolanischen Ölgesellschaft PDVSA investieren. Gute Chancen rechnen sich auch China Petroleum, Gazprom und die brasilianische Petrobras aus, bei der Erschließung der wohl größten Erdölvorräte der Welt mit an Bord zu sein. In diesem Zusammenhang sollen jedoch auch mindestens zwei Raffineriekomplexe gebaut werden, die das schwere venezolanische Öl vom Schwefel befreien und dünnflüssiger und somit erst transportfähig machen werden. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen sich auf EUR 16 Mrd. Erdgas Venezuela ist das Land mit den neuntgrößten Erdgasreserven der Welt. Im Juni 2001 begann die Liberalisierung dieses Sektors. Große Hoffnungen setzt die Regierung in die Erschließung dieser reichen Erdgasfelder. Multinationale Gesellschaften, wie BP, Shell, Statoil, Repsol, Total und Petrobras, verhandeln über Schürfrechte bzw. haben diese bereits zugeteilt bekommen und sind teilweise auch schon fündig geworden (In Yucal Placer, Plataforma Deltana, Mariscal Sucre, Golf von Venezuela). Im Juli 2006 erfolgte der Baubeginn für die 225 km lange und 230 Mio. USD teure Pipeline zwi- schen Maracaibo im Westen Venezuelas und der kolumbianischen Halbinsel Guajira (Punta Bal- lena). Diese von der staatlichen Erdölgesellschaft PDVSA finanzierte Pipeline wurde Ende 2007 in Betrieb genommen und liefert Gas aus Kolumbien in den defizitären Westen Venezuelas. In den nächsten Jahren soll diese Pipeline bis zur Pazifikküste Panamas verlängert werden. Außerdem wird neben einem Pipelinenetz für den Öltransport zur Küste auch ein Gasnetz gebaut werden, das helfen wird, die riesigen Gasvorkommen – on- und offshore – zu erschließen. So hat erst Anfang Oktober 2009 ein Konsortium aus der spanischen Repsol, der italienischen Eni und der venezolanischen PDVSA ein riesiges Gasfeld offshore entdeckt, das auf 1 bis 1,4 Mrd. Barrel Erdöläquivalent geschätzt wird. Dank dieser Ressourcen wird es gelingen, die venezolani- schen Haushalte und einen Teil der Fahrzeugflotte auf Gaskonsum umzurüsten. Vor 2017 ist wohl kaum mit venezolanischen Flüssiggasexporten zu rechnen. Petrochemie Auf Basis der reichlichen Erdöl- und Erdgasvorkommen entstand in Venezuela eine bedeutende petrochemische Industrie (Urea, Propylen, Äthylen, PVC, Ammonium, Chlorid, Schwefelsäure, etc.). Um die Wertschöpfung zu steigern, ist eine rasche Industrialisierung in diesem Sektor er- wünscht. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 Aluminium Venezuela war der größte Aluminiumproduzent in Südamerika und stand weltweit an 8. Stelle. Die Produktion liegt in den Händen der staatlichen CVG (Corporación Venezolana de Guayana) und deren Subfirmen. Die Aluminium- und Stahlpreise am Weltmarkt haben sich nach der Krise zwar erholt, die venezolanischen Produzenten Alcasa und Venalum wurden jedoch von der Stromkrise 2010 arg gebeutelt und auch Anfang 2015 macht die gesamte Schwerindustrie –einschließlich der Aluindustrie - einen traurigen Eindruck; jahrelanges Negieren von dringend erforderlichen Investi- onen ließen die Produktion sinken; Arbeitskonflikte mit den Gewerkschaften, die seit Monaten überfällige Gehälter urgieren und hohe Schulden bei traditionel- len Lieferanten, die mittlerweile auf Vorauszahlungen bestehen, setzen dem Produktionsprozess weiter zu. So werden milliardenschwere Investitionen erforderlich sein, um diesen wichtigen Be- reich der venezolanischen Industrielandschaft wiederum auf Vordermann zu bringen. Eisen und Stahl In die Nähe von Lagerstätten und riesigen Kraftwerkskomplexen siedelte man entlang des Ori- noco-Flusses, der ein wichtiger alternativer Transportweg ist, eine umfangreiche Schwerindustrie an. Der venezolanische Stahlmarkt ist von wenigen großen Unternehmen geprägt. Der Bereich Eisen und Stahl der staatlichen CVG besteht aus den Unternehmen Ferrominera (Eisenerz) und Fesilven (Ferrosilizium), seit SIDOR (Siderúrgica del Orinoco C.A.) 1998 privatisiert wurde; im Juli 2008 erfolgte jedoch erneut eine Verstaatlichung. Daneben gab es eine mächtige und weit diversi- fizierte private Holding namens SIVENSA (Siderúrgica Venezolana S.A.), deren Tochterunterneh- men IBA sich auf die Fertigung von Eisenpellets und Briquettes und Sidetur auf Stahl und Bau- stahl konzentrierte; auch diese wurde im November 2010 verstaatlicht: So ist Venezuela heute vom Stahlexporteur zum Importeur geworden. Energie Venezuela verfügt über ein großes Stromerzeugungspotential. Derzeit beträgt die Kapazität etwa 25.000 MW (73 % Wasserkraft, 15 % Gas, 7 % Schweröl, 5 % Diesel). Die größten Energieerzeuger und -versorger sind EDELCA, CADAFE, Electricidad de Caracas (EDC) und ENELVEN. Weitere Unternehmen sind: ELEVAL, SENECA und ENELBAR, deren Energieproduktion in kalorischen Kraftwerken erfolgt. Seit 2005 ist der Stromverbrauch jährlich um rd. 7% gewachsen, sodass weitere Ressourcen erschlossen werden müssen. So sind Investitionen dringendst notwendig, da mit der aktuellen Produktionskapazität der Bedarf nicht mehr gestillt werden kann. Dazu kommt, dass Venezuela 2009/2010 ein Jahr der Dürre erlebte und der Wasserpegel in den drei Staustufen des größten Wasserkraftwerkes des Landes Guri bedenklich sank; Stromrationierungen waren die Folge, die jedoch zu Produktionsausfällen in der Schwerindustrie führten. Da ein Großteil der Stromversorgung aus Wasserkraft bestritten wird und kalorische Kraftwerke noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind bzw. die angrenzenden Nachbarländer wie Kolumbien nicht exportfähig waren, wurde vor allem die Schwerindustrie mit Einsparungen konfrontiert. Durch die Schaffung der Corporación Electrica Nacional wurden jene Stromproduzenten quasi unter eine staatliche Holdinggesellschaft gestellt; nunmehr soll auch im Andengebiet die Strom- versorgung durch Wasserkraftwerke ausgebaut sowie Gas- und Kohlekraftwerke errichtet werden. Mit Russland wurde auch ein „letter of intent“ zum Bau eines Atomkraftwerkes unterschrieben; man wird jedoch sehen, ob im Lichte der japanischen Katastrophe, Venezuela tatsächlich in diese Energieform investieren wird, wo doch andere Ressourcen in ausreichendem Maße vorhanden sind und auch genügend Potential für Windkraft, Solarpower und Biomasse gegeben ist. Telekommunikation Im Jahr 2000 wurde der Telekommunikationsbereich liberalisiert. Die damals staatliche Gesellschaft CANTV hat dabei ihre Marktführerschaft als Festnetzanbieter beibehalten. Im Mobilfunkbereich agieren zurzeit drei verschiedene Anbieter: Movilnet der CANTV, Movistar (früher Telcel) von Telefonica, die in Venezuela marktführend ist, und Digitel-TIM. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Die Regierung hat jedoch bereits im Mai 2007 den bislang privaten Anbieter CANTV verstaatlicht und den Großteil der Aktien vom US Konzern Verizon übernommen. Der Staat kontrolliert über 90 % der Anteile. Der Rest der Aktien verteilt sich auf die spanische Telefonica, CANTV- Mitarbeiter sowie auf Aktien im Streubesitz; es ist einer der wenigen staatlichen Konzerne, der auch regelmäßig Dividenden abführt, denn der Großteil der sonstigen staatlichen Betriebe ist ein Fass ohne Boden, das ständig Subventionen aus der Staatskasse benötigt. Lebensmittel und Wohnbau Der Aufbau einer unabhängigen Lebensmittelproduktion sowie der Wohnbau haben seit Jahren laut den Propagandamaschinen der venezolanischen Regierung Priorität. Die bolivarische Revolu- tion hat es immerhin geschafft, in der Zeit ihres Wirkens an die 700.000 Wohneinheiten zu errich- ten; derzeit gibt es zu geringe Produktionskapazitäten für lokal gefertigte Baumaterialien, Zement und Baustahl. Um die Lebensmittelproduktion zu steigern, wurden mittlerweile an die 4 Mio. ha Land enteignet, ohne die damaligen Besitzer zu entschädigen; die Regierung hat sowohl die staatlichen als auch die privaten Banken angewiesen, die Kreditvergabepolitik gegenüber landwirtschaftlichen Betrie- ben zu liberalisieren; doch mit dem Produktionsaufschwung will es nicht so recht klappen! Es fehlt an Erfahrung mit komplizierten Agrarmaschinen umzugehen, an Know-How und Management in den neuen Agrarkooperativen. So wird Venezuela weiterhin große Mengen an Lebensmitteln im- portieren müssen; weiter erhalten regierungsnahe Importfirmen Devisen zum Vorzugswechselkurs für den Import und konkurrieren dadurch mit den lokalen Produzenten. Verstaatlichungen halten weiterhin an Die Regierung Chávez hat nicht nur mehr als 4 Mio. ha Acker- und Weideland, sondern auch hun- derte von Produktionsbetrieben und Dienstleistern verstaatlicht. Unternehmen aus allen Sektoren, die von der Regierung als überlebenswichtig für die venezolanische Wirtschaft und für das Projekt des Sozialismus des 21. Jahrhundert eingestuft werden, können Ziel von Verstaatlichungen sein. Der Umbau der venezolanischen Wirtschaft in Richtung mehr Staat und weniger Privatwirtschaft schreitet rasch voran. Im Bereich der Industrie wurde der US-amerikanische Flaschenproduzent Owen Illinois übernom- men und die auf Agrarbedarf, Düngemittel und Saatgut spezialisierte Firma Agro-Islena wurde verstaatlicht; auch die Großhandelskette Exito die in kolumbianisch-französischer Hand war, kam unter staatlichen Einfluss; die Verhandlungen bzgl. des Übernahmepreises ziehen sich erfah- rungsgemäß in die Länge. Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Die venezolanische Regierung verfolgt ein ambitioniertes Programm im Bereich der Verkehrsinfra- struktur; derzeit sind 1.200 km Schienenwege im Bau; das venezolanische Eisenbahnnetz soll im Endausbau über 13.000 km betragen. Die staatlichen Metrogesellschaften von Caracas, Valencia und Maracaibo verlängern ihr U-Bahnnetz, wobei topographiebedingt auch deutsche Metrotren- und Metrokabelnetze in die Ausbaupläne einfließen. Derzeit wird an zwei großen Brücken über den Orinoco gebaut und die Flug- und Seehäfen sollen ausgebaut und modernisiert werden; die Modernisierung von Raffinerien und der Bau von Öl- und Gaspipelines sowie von 2 „Mejoradoras“, die das Schweröl aus dem Orinoco-Becken aufbereiten, sind geplant. Dazu kommt ein ambitio- niertes soziales Wohnbauprogramm, Investitionen in die Schwerindustrie und den Energiepark des Landes; Fortschritte gibt es auch im Straßenbau sowie beim Umweltschutz. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Eine rasch wachsende Bevölkerung zwingt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, die derzeit jedoch primär im staatlichen Sektor, in der Verwaltung, der Armee und im Gesundheitsbereich entstehen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 Die Privatindustrie baut weiter Personal ab; die Arbeitslosigkeit könnte von 6,8% im Vorjahr auf 17,5% für das laufende Jahr 2016 steigen. Die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung arbeitet im Informellen Sektor. Arbeitskosten, Lohnniveau Der gesetzliche Mindestlohn wird jährlich üblicherweise zweimal (Mai und September) angepasst; auf Grund der hohen Inflation kommt es laufend zu zusätzlichen Anpassungen; der aktuelle Min- destlohn liegt daher derzeit bei VEF 11.577 (April 2016). Berechnet zum Parallelkurs zählen die Löhne und Gehälter Venezuelas zu den niedrigsten der Welt. Diese Anpassungen liegen häufig jedoch unter den tatsächlichen und nicht öffentlich publizierten Inflationsraten und der aktuelle Mindestlohn reicht nicht, um den üblichen Verbrauch einer Familie abzudecken. AUSSENHANDEL Alles über den Außenhandel in Venezuela gibt es unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt - Vene- zuela. GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Die aktuelle Wirtschaftspolitik zielt auf die Vergesellschaftung der Produktionsmittel ab. Sie will den Privatsektor zugunsten kommunaler und genossenschaftlicher Produktionseinheiten zurück- drängen, sodass zukünftig die Generierung des BIP zu mehr als einem Drittel vom Staat, einem Drittel von sozialistischen Kommunen und der Rest auf die Privatwirtschaft entfällt; besonderer Wert wird auch auf die Kooperation mit anderen ALBA-Ländern aber auch mit den Ländern des Mercosur gelegt, dem Venezuela im August 2012 beitrat. China, das in einen bilateralen Fonds mittlerweile an die USD 42 Mrd. investiert hat, ist der vene- zolanischen Regierung auch ein willkommener Partner. „Special Relations“ gibt es ferner zu Russ- land, dem Iran, Weißrussland und zu den OPECC-Ländern Libyen und Ecuador. Petrocaribe, die Initiative von billigem Öl für Loyalität und Freundschaft, bindet Kuba und zahlreiche mittelamerika- nische und karibische Staaten an Venezuela. Empfohlene Vertriebswege Da die Kaufkraft in den wenigen großen Städten konzentriert ist, ist die Marktbearbeitung von diesen Zentren aus (vornehmlich Caracas bzw. je nach Produkt auch Maracaibo (Erdölindustrie), Valencia und Maracay (Fahrzeugbau,…), Barquisimento (Elektrizitätserzeugung, Holzproduktion)) empfehlenswert.) empfehlenswert. Zur Einschaltung eines Fachvertreters ist auf alle Fälle zu raten. Von Seiten der venezolanischen Geschäftspartner ist man gewohnt, bereits beim Auftreten kleinerer Schwierigkeiten, eine Person vor Ort kontaktieren zu können. Ausländische Anbieter, die über keinen lokalen Kontaktmann verfügen, haben es in der Regel schwer, ins Geschäft zu kommen. Werbung Sehr intensiv, nach amerikanischem Muster, insbesondere durch Zeitung, Radio und Fernsehen. Auch kleinere Betriebe und Handelsfirmen betreiben Werbung. Der venezolanische Käufer ist auf Abwechslung im Angebot (Aufmachung der Ware etc.) eingestellt. Die bedeutendsten Werbeagenturen vor Ort sind: JMC/Y&R, ARS Publicidad, Grupo Ghersy und R. Eliaschev Publicidad. Werbematerial ist bei der Einfuhr als Ware normal zu verzollen E-Business Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 Der Telekommunikationssektor ist ein sehr dynamischer Bereich, der auch 2012 weiter gewach- sen ist; leistungsfähige Internetverbindungen existieren in den Großstädten und auf den wichtigs- ten Verkehrsverbindungen funktionierten Handys und sind auch online Abfragen möglich; der Zah- lungsverkehr funktioniert bei den Banken problemlos mit Internet; der E-Government-Bereich ist jedoch weiter ausbaufähig; die Devisenbewirtschaftung der Regierung mittels Cadivi erfolgt jedoch via Internet, d. h. einschlägige Anträge und auch die Kommunikation mit dieser Behörde erfolgt über das Netz; so will die Regierung vermeiden, dass es zu Korruptionsvorwürfen kommt. Wichtigste Zeitungen El Universal - www.eluniversal.com - spanisch, El Nacional - http://www.el-nacional.com/ - spanisch, El Mundo - http://www.elmundo.com.ve/ -spanisch; The Daily Journal - http://www.thedailyjournal.com/ – englisch Auf der Insel Margarita wird die Tageszeitung „El Sol de Margarita“ gerne gelesen, deren Websei- te wie folgt lautet: http://www.elsoldemargarita.com.ve/ Wichtigste Messen Venezuela ist kein Messeplatz, der auch überregional von Bedeutung wäre, wie das beispielswei- se in Kolumbien der Fall ist; es gibt in Caracas jedoch eine Reihe von kleineren Messeveranstal- tungen, die landesweit Aufmerksamkeit erregen. Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions- kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deut- schen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Im Geschäft mit Venezuela gelten die üblichen Bedingungen, wobei bei Akkreditiven der venezo- lanische Kunde jedoch wegen der hohen Kosten oft zögert, diese zu akzeptieren, denn seine Hausbank erwartet von ihm, dass die erforderlichen Bolivares-Beträge bereits bei Akkreditiveröff- nung auf dem Konto liegen. Die im Exportgeschäft üblichen Inco-Termklauseln sind auch im Venezuelageschäft üblich, wobei berücksichtigt werden muss, dass wegen der Überlastung der wichtigsten Seehäfen, Verzögerun- gen beim Löschen der Ware auftreten können, was dazu führen kann, dass Lieferfristen nicht zeitgerecht eingehalten werden können; durch einschlägige Vertragsformulierung kann diesbezüg- lich vorgebeugt werden. Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoübergan- Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 ges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungs- kondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Liefe- rung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Sicherungsinstrumente wie Vorauszahlung, in seltenen Fällen auch ein Wechsel sowie Dokumen- tenakkreditive, Eigentumsvorbehalt und vor allem Absicherungsmöglichkeiten durch die deutsche Kontrollbank, sind die Basis eines erfolgreichen Geschäftes mit Abnehmern in Venezuela. Es bestehen folgende Abwicklungsmöglichkeiten: Ware an Kunden/Dokumente an Bank Die Dokumente werden an eine venezolanische Bank mit der Instruktion gesandt, diese nicht vor Bezahlung bzw. Annahme des Wechsels auszufolgen. In den Anweisungen an die Bank und in den Rechnungen sollte der Vermerk "Im Zweifelsfalle ist unsere Vertretung, die Firma (mit Adresse), zu verständigen" angebracht und die Zusendung einer Korrespondenzkopie an den Vertreter sollte veranlasst werden. Bei Sichttratten kann die Bank eventuell autorisiert werden, das Akzept kurzfristig zu verlängern. Ware und Dokumente an Zollagenten (Spediteur) Die Ware wird unmittelbar an den im Auftrag genannten Spediteur (consignatario) abgefertigt, der gleichzeitig als Zollagent tätig ist. Der Zollagent ist vorher entsprechend zu unterrichten (Luftpost, eingeschrieben), die Dokumente werden direkt an ihn konsigniert, der die Lieferung betreffende Wechsel wird an eine venezolanische Bank zum Inkasso gesandt. Der Zollagent wird beauftragt, die Ware erst nach Bezahlung bzw. Akzept des Wechsels auszuliefern. Ware an Zollagenten (Spediteur)/Dokumente an Bank Die Ware wird an den im Auftrag genannten Zollagenten abgefertigt, die Dokumente werden an die Bank mit der Instruktion, diese nicht vor Bezahlung bzw. Annahme des Wechsels auszufolgen, übermittelt. Ware an Kunden (Käufer)/Dokumente an Vertreter oder Ware und Dokumente an Kunden (Käufer) je nach Lage des Falles - Die Dokumente werden dem Vertreter, falls mit diesem gute Erfahrungen gemacht wurden, mit der Weisung ausgehändigt, diese dem Konsignatar nur dann auszuliefern, wenn gegen den Käufer keine Bedenken bestehen und der an eine venezolanische Inkassobank übermittelte Wechsel bezahlt bzw. akzeptiert wurde. - Bei großen, gut bekannten Firmen werden die Dokumente direkt an die Empfängerfirma übermittelt. Die Inkassobank ist jedoch unbedingt anzuweisen, bei Nichtbezahlung oder Akzeptverweigerung Protest zu erheben und den Exporteur sofort zu verständigen. - Häufig kommt es bei der Zollabfertigung aufgrund schleppender Abwicklung zu Ver- zögerungen. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können gegen Kostenersatz über die Deutsch-Venezolanische Handelskammer in Caracas eingeholt werden (http://venezuela.ahk.de/). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 Forderungseintreibung Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch zumeist sehr langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben. Preiserstellung CIF z.B. La Guaira bzw. Puerto Cabello(Seehäfen) bzw. Maiquetía (Flughafen von Caracas). Bank- und Finanzwesen Das venezolanische Bankwesen hat in den letzten Jahren einen gewissen Wandel erfahren, da auch hier der Slogan „Mehr Staat und weniger Privat“ umgesetzt wurde; die weltweite Finanzkrise führte Ende des Jahres 2009 auch in Venezuela zu einer gewissen Marktbereinigung, wo gleich 11 Banken in die Krise schlitterten und vom Staat übernommen und in der Banco Bicentenario, C.A. aufgefangen wurden. Derzeit existieren an die 40 unterschiedliche Bankgruppen, wobei rund 20 davon als Universalbanken tätig sind. Der Rest sind Handelsbanken, Hypothekarbanken bzw. Banken, die einem speziellen Regime unterworfen sind. Geschäftsbanken Das öffentliche Universal-Bankensystem Venezuelas setzt sich aus folgenden Banken zusammen: Banco de Venezuela, Banco del Tesoro, Banco Bicentenario, C.A., Banco Agrícola de Venezuela, Banco Exterior, Banco Internacional de Desarrollo, C.A., Banco Nacional de Crédito, C.A., Banco Occidental de Descuento, C.A., Banco Provincial, S.A., Banesco, C.A., Corp Banca, C.A. Banco del Sur, Mercantil, C.A. Banco Venezolano de Credito, Totalbank, C.A, etc. Einige der Banken unterliegen einer speziellen Gesetzgebung und so auch einer speziellen Kontrolle der Bankenaufsichtsbehörde (Superintendencia de Bancos). Diese sind die Banco de Comercio Exterior (Bancoex), die Banco Industrial de Venezuela, C.A., die Banco Nacional de Vivienda y Hábitat sowie das Instituto Municipal de Crédito Popular. Als Entwicklungsbanken, die auch soziale Ansprüche zu erfüllen haben fungieren: Bancamiga, Banco de Desarrollo Económico y Social de Venezuela, die Banco de la Gente Emprendedora, die Bancrecer, S.A. und Mi Banco. Die größten Privatbanken sind Banco Provincial (BBVA-Gruppe), Banco Mercantil, Banesco, CorpBanca, Banco Venezolano de Crédito, wobei in einigen dieser Banken auch ausländisches Kapital steckt. Internationale Banken: Citibank (einzige Universalbank) und die Royal Bank of Scotland, N.V. Geschäftslizenzen erwarben ABN AMRO Bank, Standard Chartered Plc, ING Bank, Banco Tequendama (Kolumbien), Infisa (Chile), Chase Manhattan Bank, BankAmerica und Banco de Crédito de Colombia. Die deutsche Repräsentanz der Commerzbank beschränkt sich auf Handelsfinanzierungen. Commerzbank AG Torre La Castellana Piso 9, Avda. Principal La Castellana Caracas Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Tel.: +58 212 264 73 80 Fax: +58 212 264 64 74 E-Mail: fi.caracas@commerzbank.com Web: https://www.commerzbank.com/ Verkehr, Transport, Logistik Lieferkonditionen - Incoterms 2000 Die Incoterms 2000 regeln in ihren Hauptpunkten, wer die Organisation, die Bezahlung und das Risiko des Transportes trägt. Es sollte stets ein Ort vereinbart sein, um zu wissen, bis wohin diese Verpflichtungen reichen und auf die geltende Fassung der Incoterms – derzeit Incoterms 2000 – Bezug genommen werden (zB „FCA Vienna, Austria, Incoterms 2000“). Ab 2011 gelten die neuen Incoterms 2010. CPT oder CIP …. (benannter Ort) z.B. Speditionslager des Verkäufers/Käufers oder Zielhafen oder Werk des Käufers. Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport bis zum vereinbarten Ort, Käufer trägt jedoch das gesamte Transportrisiko, das bei CIP zusätzlich vom Verkäufer für den Käufer mindestversichert werden muss. DDU …. (benannter Ort). Verkäufer organisiert, bezahlt und trägt das Transportrisiko bis zum vereinbarten Ort. Einfuhrformalitäten und –abgaben (wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer etc.) sind Sache das Käufers. Nur für Schiffstransport FOB …. (Verschiffungshafen). ACHTUNG: für Containerverschiffung ungeeignet - besser FCA … (Verschiffungshafen). Verkäufer organisiert, bezahlt und trägt das Risiko bis über die Reeling des Käuferschiffes im Ver- schiffungshafen. Ab dort gehen alle Kosten und Risiken auf den Käufer über. CFR oder CIF ….. (Bestimmungshafen). ACHTUNG: für Containerverschiffung ungeeignet - besser CPT oder CIP … (Bestimmungshafen). Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport bis zum Bestimmungshafen, Käufer trägt jedoch das Seetransportrisiko, das bei CIF zusätzlich vom Verkäufer für den Käufer mindestversichert werden muss. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deut- lich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU- Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be- stechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstra- fe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben In Lateinamerika belasten die Steuersysteme nach einem neuen Bericht der regionalen UN Wirt- schaftskammer Kommission die Armen unverhältnismäßig stark. Der Grund ist der hohe Anteil indirekter Abgaben wie beispielsweise die Mehrwertsteuer. Sie machten zwei Drittel aller Steuer- einnahmen aus. Obwohl Venezuela aus der Erdölförderung und dem Export erhebliche Einnahmen zufließen, wur- de im Jahre 2009 die MWST von 9% auf 12% angehoben; die Regierung sah kein anderes Mittel um die Einnahmen rasch zu steigern, nachdem in der zweiten Jahreshälfte von 2008 die Erdöl- preise in den Keller rasselten. „Wussten Sie...“ Experten gehen von weiteren MWST-Anhebungen aus, da der dass die venezolanische Staatshaushalt immer höhere Defizite aufweist und eine beliebige Regierung im Januar Steigerung der Verschuldung kaum möglich ist, da internationale 2011 die MwSt. um weite- Geldgeber vorsichtiger werden, was auch die hohen Zinsen für vene- re 2% Punkte anheben zolanische Staatsanleihen erklärt. wollte? Wegen der hohen Inflationsrate und des steigenden Erdölpreises kam man davon jedoch Unternehmensbesteuerung wiederum ab; man kann jedoch davon ausgehen, In Venezuela tätige Unternehmen unterliegen nur in wenigen Fällen - dass die Verbrauchssteu- je nach Art der Geschäftstätigkeit und Geschäftsform - unterschiedli- ern weiter steigen wer- chen Besteuerungssituationen. Die üblichsten Unternehmensformen den. sind C.A. oder S.A., S.R.L oder nicht gewerblich ausgeübte Berufe. Eine spezielle Besteuerung wird z.B. Unternehmen im Bereich der Erdölförderung zuteil, ebenso wie im Bergbau (soweit Li- zenzgebühren oder ähnliche Abgaben betroffen sind). Zusammenschlüsse von Partnern werden nicht als Unternehmen besteuert, sondern die jeweiligen Partner unterliegen der Einkommens- steuerpflicht (Anwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, etc.). Ausgenommen von der Besteuerung sind Non-Profit-Organisationen, soziale Institutionen, sowie Pensions- und Sparfonds. Je nach Unternehmenstyp liegt der Körperschaftssteuersatz zwischen 20% und 36 %. Umsatzsteuer Die IVA wurde Schrittweise von 14 % auf 9 % gesenkt, um der Inflation entgegenzuwirken. Budge- täre Erfordernisse machten es jedoch im März 2009 erforderlich, den Ust.-Satz wiederum auf 12 % zu erhöhen. Die Umsatzsteuer wird mit Ausnahme von Basisprodukten auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Folgende Gebiete sind von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen: Isla de Margarita, Edo. Nueva Esparta – Freihandelszone (keine Produktion), Halbinsel Paraguaná , Estado Falcón – Handelsfreizone und industrielle Freizone, Santa Elena de Uairén – Freihandelszone (keine Produktion) Mérida – Kulturelle- wissenschaftliche- und technologische Freizone San Antonio de Táchira – sehr kleine gemischte Freizone. Verbrauchssteuern gibt es auf Zigaretten, Likör und Alkohol; auch Importautos gewisser Kategorie unterliegen einer Zusatzbelastung, welche man auch als Verbrauchssteuer ansehen kann. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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