Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich

Die Seite wird erstellt Hortensia-Sibylle Riedl
 
WEITER LESEN
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
KobV
                                                 Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver-
                                                         bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland
                                                           Ausgabe 4/2019, Nr. 403 / 63. Jahrgang

                                                 GEMEINSAM STÄRKER

      Der nächste Sommer
       kommt bestimmt!

Seite 27                  Seiten 35 - 41                           Seite 45
Badener No-Problem-Gala   Aus den Untergruppen                     Zum Andenken an unsere Gefallenen
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
    ANZEIGEN      KOBV - Wir bewegen

                                          bezahlte Anzeige

2   www.kobv.at
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
       KOBV - Wir bewegen                                                              AUS DEM INHALT

Aus dem Inhalt
Seite 5                                 Seiten 22 - 23
Behindertenpolitik im Fokus einer       Schloss Freiland – Da tut sich was
Regierungsbildung
                                        Seite 31                                   Seite 21
Seiten 6 - 13                           KOBV Buchempfehlungen                      Trafikanten Oscars 2019
Forderungen des KOBV Österreich
zur Gestaltung der österreichischen     Seite 32
Behindertenpolitik                      Die Orthopädische Sprechstunde

Seite 13                                Seite 33
Ehre wem Ehre gebührt                   Gegen jedes Leiden ist
                                        ein Kraut gewachsen
Seite 14
Für den KOBV ist freiwilliges Enga-     Seiten 35 - 41                             Seite 28
gement unverzichtbar – aber nicht       Aus den Untergruppen                       13. Krebsforschungslauf der
                                                                                   MedUni Wien
selbstverständlich!
                                        Seiten 41 - 45
Seite 15                                Wir gratulieren
Steuerreformgesetz 2020
                                        Seiten 46 - 47
Seite 16                                Behindertenberatung von A-Z
Einfach nachgedacht                     Sprechtagstermine

Seiten 18 - 20                          Seite 48                                   Seite 30
BVP Infotage                            Telefonverzeichnis                         Vorbild Barrierefreiheit 2019

Impressum                               Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV       Redaktionsschluss Ausgabe 1/2020:
Alleineigentümer:                       Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW; Rubrik -   Donnerstag 23. Jänner 2020
KOBV Der Behindertenverband für Wien,   Sozialrecht: Dr. Regina Baumgartl,
NÖ und Bgld.                            KOBV Tel.: +43 1 406 15 86 - 35 DW       Anzeigen, Layout, Satz und Druck:
1080 Wien, Lange Gasse 53               Redaktionssekretariat: Frau Manuela      Die Medienmacher GmbH
Tel: +43 1 406 15 86, Fax: DW - 12      Bütterich, KOBV Tel: +43 1 406 15 86 -   Oberberg 128, 8151 Hitzendorf
E-Mail: redaktion@kobv.at               28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at         Filiale: Römerstraße 8, 4800 Attnang-P.
Vorstand: www.kobv.at/wnb/              Kleinanzeigen: Eveline Deutsch-          Tel.: +43 7674 62900
           organisation/vorstand/       Pummer, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 -    Mail: office@diemedienmacher.co.at
ZVR Zahl: 868148653                     10 DW, E-Mail: edp@kobv.at               www.diemedienmacher.co.at

                                                                                                           www.kobv.at     3
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
    ANZEIGEN                                          KOBV - Wir bewegen

                                                                                          bezahlte Anzeige
                                     In nur einer 1 Sekunde zur
                                     neuen Freiheit – FreedomChair,
                                     der faltbare Elektro-Rollstuhl.
                                     Wie oft haben Sie sich gedacht, dass es schön
                                     wäre hinaus ins Grüne zu fahren und mit Freun-
                                     den oder der Familie unterwegs zu sein?

                                     Das größte Hindernis dabei ist meistens der
                                     Transport des eigenen Rollstuhles. Mit dem neu-
                                     en FreedomChair wird jetzt vieles leichter.

                                     Den einzigartigen Elektro-Rollstuhl, können
                                     Sie in nur 1 Sekunde zusammenfalten und mit
                                     seinen 22kg leicht ins Auto packen. Auch Flug-
                                     reisen sind damit möglich. Damit bewahren Sie
                                     sich ein großes Stück Unabhängigkeit.

                                     Am besten einfach ausprobieren und testen.
                                     Machen Sie sich selbst einen Eindruck vom
                                     FreedomChair, den Sie bei Help-24,
                                     Leopoldauer Straße 17, 1210 Wien, und
                                     ausgewählten Fachhändlern testen können.
                  bezahlte Anzeige

                                                                                          bezahlte Anzeige

                                     Rufen Sie uns an:
                                     01 270 61 08, wir sind flexibel, denn auch uns
                                     liegt Ihre Mobilität am Herzen.

4   www.kobv.at
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
       KOBV - Wir bewegen                                                                            AKTUELL

                                        Behindertenpolitik im Fokus
                                        einer Regierungsbildung
                                                                               von Präsident Mag. Michael SVOBODA

                                        im Parlament wichtige Beschlüsse         serer guten Vernetzung können wir
                                        gefasst wurden (z.B. regelmäßige         unseren Einfluss in (Gott sei Dank)
                                        Valorisierung der Pflegegelder), so      demokratischen Verhältnissen, in de-
                                        haben wir dennoch einige Baustellen      nen wir leben, geltend machen. Nur
                                        in der Behindertenpolitik zu bekla-      gemeinsam sind wir stark. Sagen Sie
Liebe Leserin ! Lieber Leser!           gen. Ob im Bereich Arbeitsmarkt          es weiter, ein Bekenntnis zum KOBV,
                                        (Ansteigen der Arbeitslosigkeit bei      ein Bekenntnis zu unseren Zielen, zu
Nach einem sehr emotional ge-           Menschen mit Behinderungen), im          unseren Leistungsangeboten, zu un-
führten Nationalratswahlkampf hat       Bereich Sozialversicherung (Harmo-       serer gelebten Zusammenarbeit und
der/die WählerIn entschieden, wie       nisierung des Leistungssystems), im      Solidarität bringt für jeden/jede ein
künftig die Kräfteverhältnisse zu-      Bereich Pflegevorsorge (finanzielle      Stück Lebensfreude in der KOBV-
sammengesetzt sind. Danke an alle,      Absicherung, Transparenz bei Sach-       Familie und soziale Sicherheit.
die durch ihr wichtiges Recht der       leistungen, etc.), im Bereich Aus-
Stimmabgabe ein Zeichen für unsere      bildung, im Bereich Barrierefreiheit     Diesen Zusammenhalt, diese So-
demokratische Bundesverfassung          und im Bereich Inklusion insgesamt,      lidarität, aber auch diese gelebte
abgegeben haben.                        kann der KOBV dank der umfassen-         Begegnung wünsche ich Ihnen zum
                                        den Expertise seiner Mitglieder und      bevorstehenden Weihnachtsfest
Nunmehr gilt es, dass der KOBV          FunktionärInnen hier auf fundiertes      und im Jahr 2020, in dem wir unser
Österreich seine Wünsche, An-           Wissen zurückgreifen und sind un-        75-jähriges Bestandsjubiläum als
liegen und Forderungen in den           sere Forderungen nicht „aus der Luft     erfolgreiche Interessenvertretung für
Prozess einer Regierungsbildung         gegriffen“, sondern lebensnahe und       Kriegsopfer und Menschen mit Be-
einbringt, was wir bereits getan        die Menschen bewegende Themen.           hinderungen begehen werden, und
haben. Mit unserem umfangrei-           Das macht eine glaubwürdige und          alles nur erdenklich Gute, vor allem
chen Forderungsprogramm zu den          bei den Interessen der Betroffenen       stabile Gesundheit. ˜
Themen Sozialentschädigungs- und        befindliche Organisation, wie sie
Behindertenpolitik, das wir an alle     der KOBV Österreich ist, aus. Das        Ihr
im Nationalrat künftig vertretenen      detaillierte Forderungsprogramm des
Parteien übermittelt haben, wollen      KOBV finden Sie auf den nächsten
wir dazu beitragen, die Situation der   Seiten.
von uns vertretenen Mitglieder zu
verbessern.                             Dank unserer Stärke (ca. 60.000
Wenn auch im freien Spiel der Kräfte    Mitglieder österreichweit) und un-                Mag. Michael Svoboda

                                                           Der KOBV –
                                                     Der Behindertenverband
                                                wünscht Ihnen, liebe Leserin und lieber Leser,
                                                       ein frohes Weihnachtsfest und
                                                  ein glückliches und gesundes Jahr 2020!

                                                                                                          www.kobv.at    5
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
    AKTUELL                                                                        KOBV - Wir bewegen

    Forderungen des KOBV Österreich
    zur Gestaltung der österreichischen Behindertenpolitik

    Beschäftigung von Men-                    Vernetzung der Krankenversi-         d) Die BEinstG-Evaluierungsstudie
    schen mit Behinderungen                   cherung mit den Trägern der             zeigt aber auch deutlich auf,
    Das Recht auf Arbeit und Beschäfti-       beruflichen Rehabilitation) und         dass eine Abkehr vom derzeiti-
    gung für Menschen mit Behinderun-         Rechtsanspruch auf Maßnah-              gen System der Ausgleichstaxe
    gen ist ein zentrales Bekenntnis der      men der umfassenden Rehabili-           angezeigt ist, weil
    UN-Konvention über die Rechte von         tation.                                 - Österreichweit angesichts der
    Menschen mit Behinderungen, das        c) Der qualifizierte Kündigungs-           kleinbetrieblichen Unterneh-
    umfassende Diskriminierungsverbot         schutz für begünstigte Behin-           mensstruktur lediglich 2,9 % der
    in Beruf und Arbeit Kernpunkt des         derte nach dem Behinderten-             Unternehmen beschäftigungs-
    österreichischen Behindertengleich-       einstellungsgesetz hat sich als         pflichtig nach dem BEinstG sind;
    stellungsrechts. Arbeit und Beschäf-      Instrument der Arbeitsplatzerhal-       - die Ausgleichstaxe von Arbeit-
    tigung bedeutet für die Betroffenen       tung per se bewährt und muss            geberInnen als „Strafsteuer“
    nicht nur eigenständige und unab-         daher unangetastet bleiben.             empfunden wird, da das der-
    hängige Lebensgestaltung, sondern         Durch die Möglichkeit der Ge-           zeitige Vorschreibungssystem
    auch Selbstverwirklichung und             währung von Förderungen für             im Nachhinein keine Möglich-
    gesellschaftliche Akzeptanz und ist       Arbeitgeber auch im Rahmen              keit bietet, die „Strafzahlung“
    darüber hinaus auch aus volkswirt-        der einzelnen Verfahren konnten         durch rechtzeitiges Reagieren
    schaftlichen Gründen unabdingbar.         zahlreiche Konfliktsituationen          abzuwenden und es auch als
    Der Integration von Jugendlichen mit      bereinigt werden und die Wei-           ungerecht empfunden wird, dass
    Behinderungen in den Arbeitsmarkt,        terbeschäftigung von Menschen           ArbeitgeberInnen diese auch
    der Reintegration von arbeitslosen        mit Behinderungen sichergestellt        bezahlen müssen, wenn sie
    Menschen mit Behinderungen sowie          werden.                                 ernsthaft bemüht sind, begüns-
    den Maßnahmen der Arbeitsplatzer-         Die Evaluierungsstudie zu den           tigte Menschen mit Behinderung
    haltung durch adäquate Unterstüt-         Änderungen des Behinderten-             einzustellen;
    zungs- und Schutzmaßnahmen ist            einstellungsgesetzes durch das          - der Motivationscharakter der
    höchste Priorität einzuräumen.            Budgetbegleitgesetz 2011 zeigt,         Ausgleichstaxe auf Grund der
                                              dass die Lockerung des Kündi-           geringen Höhe äußerst gering
    Die Maßnahmen zur (Re-)Integra-           gungsschutzes (Inkrafttreten des        ist.
    tion und damit der Bekämpfung der         Kündigungsschutzes bei neuen
    Arbeitslosigkeit von Menschen mit         Dienstverhältnissen erst nach        Festzustellen ist auch, dass das
    Behinderungen müssen auch in den          vier Jahren) keinen Anreiz für die   Ausgleichstaxensystem in sich nicht
    kommenden Jahren Schwerpunkt              Erhöhung der Beschäftigungs-         schlüssig ist. Die Höhe der Einnah-
    der Behindertenpolitik bleiben. Dazu      quote von begünstigt behinder-       men des Ausgleichstaxfonds ist
    zählen:                                   ten Menschen dargestellt hat         davon abhängig, wie viele Pflicht-
    a) Weiterführung und Weiterent-           bzw. darstellt. Eine Verbesserung    stellen nicht besetzt sind. Im Idealfall
        wicklung der Beschäftigungs-          der Arbeitsmarkintegration von       würde das bedeuten, dass bei voller
        initiative der österreichischen       Menschen mit Behinderungen           Erfüllung der Beschäftigungspflicht
        Bundesregierung zur Integration       ist in keiner Weise festzustellen,   dem ATF keine Mittel mehr zufließen
        von Menschen mit Behinderun-          vielmehr ist die Arbeitslosigkeit    und keine notwendigen Fördermittel
        gen in den Arbeitsmarkt mit den       von Menschen mit Behinderun-         zur Behindertenbeschäftigung zur
        Schwerpunkten Jugendliche an          gen in den letzten Jahren massiv     Verfügung stehen, was wiederum
        der Schnittstelle Schule-Beruf,       angestiegen.                         dazu führen würde, dass begünstigte
        Berufsfindung, Ein-, Umschu-          Gefordert wird daher, die Ein-       Behinderte ohne Unterstützung frei
        lung, Arbeitsplatzerhaltung.          schränkung des Kündigungs-           gesetzt würden und damit die Be-
    b) Verstärkung der präventiven            schutzes zurückzunehmen und          schäftigungspflicht nicht mehr erfüllt
        Maßnahmen zur Vermeidung              diesbezüglich die Rechtslage vor     wäre. Darüber hinaus ist das System
        von Arbeitsunfähigkeit (z.B.          dem 1.1.2011 wiederherzustel-        der Ausgleichstaxe mit einem hohen
        Frühwarnsystem durch engere           len.                                 Administrativaufwand sowohl bei der

6    www.kobv.at
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
       KOBV - Wir bewegen                                                                        AKTUELL

Behörde als auch bei den Unterneh-            sierung von ArbeitgeberInnen        haben, v.a. zeitlich nicht mehr
men behaftet.                                 für das Thema Einstellung von       voll leistungsfähig sind. Während
                                              Menschen mit Behinderungen          quantitative Leistungseinschrän-
Sinnvoll wäre es daher, das derzeiti-         verbunden mit der Darstellung       kungen durch die Förderungen
ge System der Ausgleichstaxe durch            von Unterstützungs- und Prämi-      von technischen Arbeitsmitteln,
die Einführung eines auf verbrei-             enmöglichkeiten für Unterneh-       durch Lohn/Gehaltsstützungen
teter Basis stehenden alternativen            men;                                und/oder durch Zuweisung ge-
Finanzierungsmodells in Form eines         -- Erfüllung der Beschäftigungs-       eigneter Arbeitsplätze ausgegli-
Behindertenbeschäftigungsbeitrages            pflicht von begünstigten Behin-     chen werden können, gibt es im
als ArbeitgeberInnenabgabe von                derten im öffentlichen Dienst       Falle zeitlicher Belastungsgren-
etwa 0,3 % zu ersetzen. Um eine               durch Anreizsysteme für Dienst-     zen (eingeschränkte psychische
zusätzliche Belastung von Unterneh-           stellen und durch Schaffung von     Belastbarkeit, bei Erkrankungen
men zu vermeiden, könnte allenfalls           Integrationsplanstellen;            und/oder Behinderungen mit
eine (teilweise) Kompensation durch        -- weitere Entlastung der Arbeit-      verstärkten Ermüdungserschei-
eine niedrigere Absenkung von                 geberInnen bei Beschäftigung        nungen, etc.) lediglich die Mög-
ohnehin geplanten Reduktionen von             von begünstigten Menschen mit       lichkeit (so dies vom AG auch
ArbeitgeberInnenbeiträgen erfolgen.           Behinderungen bei den Lohnne-       akzeptiert wird), die Arbeitszeit
Die Beschäftigungspflicht als reine           benkosten;                          zu reduzieren, was für viele Be-
Messzahl wäre beizubehalten. Die-          -- verstärkte Förderung der Ar-        troffene aber aus ökonomischen
ser Systemwechsel würde einerseits            beitsassistenz;                     Gründen und auch im Hinblick
zu einem Wegfall der o.g. negativen        -- deutliche Positionierung des        auf zu erwartende Pensionshö-
Aspekte führen und andererseits               AMS, dem bei der Unterstützung      hen nicht umsetzbar ist. Daraus
durch die Vergrößerung des bishe-             der beruflichen Integration ar-     resultieren Zeiten vermehrter
rigen Ausgleichstaxfondsvolumens              beitsloser Menschen mit Behin-      Krankenstände und/oder der
bewirken, dass ausreichend Mittel             derungen eine große Bedeutung       Verlust des Arbeitsplatzes mit
zur Verfügung stehen, um Unterneh-            zukommt, welcher Rolle jedoch       den sich daraus ergebenden
men, die ihre Beschäftigungspflicht           leider das AMS in vielen Fällen     persönlichen Belastungen der
übererfüllen, sowie Klein- bzw. Mit-          nicht gerecht wird. Erforderlich    Betroffenen und vermeidbare
telbetriebe, die nicht einstellpflichtig      wird es sein, Menschen mit Be-      Kosten für das gesamte Sozial-
sind und trotzdem begünstigte Be-             hinderungen als eigene Zielgrup-    system (Krankengeld, Arbeits-
hinderte beschäftigen, eine Prämie            pe mit den erforderlichen Förder-   losengeld bis hin zur Mindestsi-
zu gewähren (Fördern statt strafen            und Unterstützungsmaßnahmen         cherung, Invaliditätspensionen,
- weg vom Negativimage - hin zum              anzuerkennen. Einhergehend          etc.).
positiven Anreiz!).                           mit entsprechenden Weiterbil-       Mit dem ab 1.7.2017 geltenden
                                              dungs- und Sensibilisierungs-       Modell der Wiedereingliede-
Zur Erfüllung der Beschäftigungs-             maßnahmen der MitarbeiterIn-        rungsteilzeitvereinbarung wurde
pflicht von Menschen mit Behinde-             nen des AMS ist intensiv darauf     ein sehr wichtiger Schritt in
rungen sind darüber hinaus nachste-           hinzuwirken, dass Menschen mit      die richtige Richtung gesetzt.
hende Maßnahmen erforderlich:                 Behinderungen verstärkt in den      Wermutstropfen dabei ist jedoch,
-- der Ausbau und die Verbesse-               Arbeitsprozess integriert werden    dass kein Rechtsanspruch auf
     rung von Förderungsmaßnah-               können.                             eine entsprechende Vereinba-
     men für die Beschäftigung von         e) Teilzeitarbeit für Menschen mit     rung besteht und der Abschluss
     Menschen mit Behinderungen               Behinderungen                       einer entsprechenden Vereinba-
     (z.B. Zusammenführung auf eine           Ein weiterer Grund, warum           rung somit vom Entgegenkom-
     Förderstelle, das Sozialministe-         Menschen mit Behinderungen in       men des Arbeitgebers/der Arbeit-
     riumservice, längere Zeiträume           Arbeitslosigkeit gedrängt wer-      geberin abhängig ist. Wesentlich
     für Lohnzuschüsse und andere             den bzw. keinen Arbeitsplatz        ist es daher, ergänzend einen
     Erleichterungen für Arbeitgebe-          finden, ist, dass insbesondere      entsprechenden Rechtsanspruch
     rInnen bei der Abwicklung dieser         ArbeitnehmerInnen, die im Laufe     zu normieren. Darüber hinaus
     Förderungen);                            ihres Erwerbslebens gesund-         ist das Modell der Wiedereinglie-
-- die Durchführung von Informa-              heitliche Einschränkungen und/      derungsteilzeit auf maximal 9
     tionskampagnen zur Sensibili-            oder Behinderungen erfahren         Monate begrenzt.

                                                                                                      www.kobv.at     7
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
    AKTUELL                                                                             KOBV - Wir bewegen

          Es wäre daher grundsätzlich an-         der Situation von Menschen mit             kräften;
          zudenken, entsprechende legisti-        Behinderungen am Arbeitsmarkt         --   die bestmögliche Förderung von
          sche Maßnahmen zu setzen, die           in Österreich (http://www.kobv.            SchülerInnen und Studierenden;
          vorsehen, dass Einkommensaus-           at/wp-content/uploads/2019/08/        --   die persönliche Assistenz im
          fälle durch die behinderungs-           strategische-Vorschläge.pdf) vor-          Schul- und Hochschulbereich
          bedingt erforderliche Reduktion         gelegt, die es umzusetzen gilt.            unabhängig von der Art der Be-
          der Arbeitszeit bei Menschen                                                       hinderung;
          mit Behinderungen kompensiert        Bildung                                  --   Beratungsangebote für Eltern
          werden können, was langfristig       Eine fundierte Schul- und Berufsaus-          von Kindern und Jugendlichen
          gesehen von volkswirtschaft-         bildung ist die wesentlichste Vor-            mit Behinderungen;
          lichem Nutzen wäre und den           aussetzung dafür, dass Menschen          --   Sensibilisierungsmaßnahmen
          Betroffenen in ihrer persönlichen    mit Behinderungen erfolgreich in die          für Eltern von nicht behinderten
          Befindlichkeit (Gesundheit) und      Arbeitswelt integriert werden können          Kindern und Jugendlichen.
          ihrer gesellschaftlichen Stellung    und damit ein wichtiger Grundstein
          entgegenkäme. Es könnte hier         dafür, dass Menschen mit Behinde-        Gesundheit und
          für Menschen mit Behinderungen       rungen durch Berufstätigkeit ihren       Rehabilitation
          das bereits bestehende Modell        Lebensunterhalt verdienen können         Ein gutes Gesundheits- und Re-
          der Altersteilzeit (ausschließlich   und damit selbstbestimmt und unab-       habilitationssystem ist gerade für
          Reduzierung der Arbeitszeit) in      hängig leben können.                     Menschen mit Behinderungen von
          entsprechend modifizierter Form      Die Zielsetzung, Kindern und Ju-         enormer Wichtigkeit. Der KOBV Ös-
          (niedrigere Altersgrenze, zu         gendlichen das Recht auf inklusive       terreich anerkennt, dass Österreich
          prüfende Sachlage im Einzelfall,     Bildung tatsächlich und auf allen        über eines der besten Gesundheits-
          etc.) zur Anwendung kommen.          Ebenen des österreichischen Schul-       und Rehabilitationssysteme verfügt,
          Auch könnte eine Möglichkeit,        systems zukommen zu lassen, hat          merkt jedoch an, dass nach wie vor
          die im BEinstG schon einmal          oberste Priorität und sind alle erfor-   eine Reihe von Einrichtungen nicht
          verankert gewesene Förderung         derlichen Umsetzungsmaßnahmen            barrierefrei zugänglich sind und das
          der Beiträge zur Höherversiche-      zu setzen und die Schulstandorte         Angebot an barrierefreier Inan-
          rung, wieder angedacht werden.       auch mit den erforderlichen perso-       spruchnahme (z.B. im Kommunika-
    f)    Gut geschulte und engagierte         nellen und finanziellen Ressourcen       tionsbereich) dringend ausbaube-
          Behindertenvertrauenspersonen        auszustatten. Dazu gehören insbe-        dürftig ist. Überdies ist festzuhalten,
          in den Betrieben und Dienststel-     sondere                                  dass eine Reihe von Leistungen, die
          len haben in den vergangenen         -- die Inklusion von Jugendlichen        für Menschen mit Behinderungen
          Jahren unter Beweis gestellt,            mit Behinderungen auch in den        essentiell sind, nicht als Pflichtleis-
          dass die Integration von Men-            allgemeinbildenden und berufs-       tungen im Anspruchsweg zu erhal-
          schen mit Behinderungen am               bildenden höheren Schulen und        ten sind und deshalb als freiwillige
          Arbeitsmarkt gelebte Realität            auf Ebene der Hochschulen;           Leistungen oft aus finanziellen
          sein kann. Gefordert wird, die       -- der flächendeckende Ausbau der        Erwägungen nicht erbracht werden
          Rechtsstellung der BVP und               inklusiven Regionen;                 oder darauf wegen nicht leistbarer
          deren Stellvertreter weiter zu       -- das Recht auf Ausbildung muss         Selbstbehalte verzichtet werden
          stärken.                                 für Menschen mit Behinderungen       muss. Grund zur Besorgnis gibt
          Die umfassende Schulung von              mindestens bis zum 25. Lebens-       überdies die Tatsache, dass Eng-
          Behindertenvertrauenspersonen,           jahr bestehen und durch geeig-       pässe im Gesundheitssystem und
          der sich KOBV, AK und ÖGB in             nete Maßnahmen unterstützt           die damit verbundenen Wartezeiten
          den vergangenen Jahren ge-               werden;                              auf notwendige Untersuchungen und
          meinsam erfolgreich gewidmet         -- die Weiterentwicklung von barri-      Operationen immer mehr Versicherte
          haben, soll jedenfalls fortgesetzt       erefreien Bildungsangeboten und      dazu drängen, Privatleistungen in
          werden.                                  die Verbesserung der Unter-          Anspruch zu nehmen. Einkommens-
          Der KOBV-Österreich hat                  richtsqualität;                      schwache Personen, die die dafür
          gemeinsam mit dem Behin-             -- die Verbesserung des Fortbil-         notwendigen Mittel nicht aufbringen
          dertenrat und anderen Interes-           dungsangebotes für LehrerInnen       können, bleibt die notwendige und
          senvertretungen umfassende               und die Schulaufsicht und der        rechtzeitige medizinische Versor-
          Vorschläge zur Verbesserung              Einsatz von zusätzlichen Lehr-       gung vielfach verwehrt. Dieser sehr

8        www.kobv.at
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
       KOBV - Wir bewegen                                                                              AKTUELL

bedenklichen Entwicklung in Rich-           Arbeitsmarkt zu setzen.                 Pflege
tung Zweiklassenmedizin ist vehe-           Zu inakzeptablen Härtefällen kommt      Schon in der Zweckbestimmung (§
ment entgegenzuwirken.                      es, wenn Menschen mit Behinde-          1) zum Bundespflegegeldgesetz aus
Erforderlich sind nachstehende              rungen auf Grund des Wegfalls des       dem Jahr 1993 (!) wurde festgelegt,
Punkte:                                     Pensionsvorschusses im gerichtli-       dass das Pflegegeld den Zweck
-- Rechtsanspruch auf Maßnah-               chen Verfahren auf eine gerichtli-      verfolgt, in Form eines pauscha-
    men der umfassenden Rehabili-           che Geltendmachung ihrer Ansprü-        lierten Beitrags pflegebedingte
    tation;                                 che verzichten müssen, weil sie sich    Mehraufwendungen abzugelten, um
-- Verstärkung der Maßnahmen der            diese schlichtweg nicht mehr leisten    pflegebedürftigen Personen soweit
    Prävention;                             können, da sie sonst für die Dauer      wie möglich die notwendige Be-
-- Beibehaltung des Systems der             des Verfahrens ohne Einkommen           treuung und Hilfe zu sichern sowie
    Pflichtversicherung in der Kran-        und ohne Krankenversicherung            die Möglichkeit zu verbessern, ein
    kenversicherung;                        dastehen würden. Gefordert wird         selbstbestimmtes, bedürfnisorien-
-- die Finanzierbarkeit des gesam-          daher, den Pensionsvorschuss für        tiertes Leben führen zu können.
    ten österreichischen Gesund-            die Dauer des gesamten Verfahrens       Gemeinsam mit den seither auch
    heits- und Rehabilitationssys-          bis zur rechtskräftigen Entscheidung    stark angewachsenen Dienstleis-
    tems langfristig sicherzustellen;       über den Pensionsantrag wieder          tungsangeboten auf dem Pflege-
-- der Ausbau der flächendecken-            einzuführen.                            und Betreuungssektor hat sich das
    den und barrierefrei zugängli-          Um dem Grundsatz „Arbeit vor            gesamte System der Pflegevorsorge
    chen medizinischen Versorgung;          Rente“ tatsächlich zum Durchbruch       grundsätzlich bewährt. Durch die
-- keine weiteren Selbstbehalte zu          zu verhelfen, wird es aber auch         jahrelange Nichtvalorisierung der
    Lasten von Menschen mit Behin-          notwendig sein, dass alle beteiligten   Pflegegelder ist es jedoch zu ei-
    derungen.                               Behörden (Pensionsversicherungs-,       ner starken realen Abwertung der
                                            Krankenversicherungsträger und          Pflegegeldbeträge gekommen, die in
Pensionen aus dem Versi-                    AMS) intensiver im Interesse der        Verbindung mit anderen Kostenstei-
cherungsfall der Invalidität:               Betroffenen zusammenwirken.             gerungen v.a. am Gesundheitssektor
Das Ziel der mit 1.1.2014 in Kraft          Darüber hinaus ist es erforderlich,     dazu geführt hat, dass Pflege für
getretenen Reform, Menschen mit             entsprechende Beratungs- und            viele Personen schon jetzt vielfach
Behinderungen aktiv dabei zu unter-         Vertretungsleistungen für Menschen      nicht mehr leistbar ist. Die nunmehr
stützen, in den Arbeitsmarkt (wieder)       mit Behinderungen, die von Interes-     endlich ab 1.1.2020 im Bundespfle-
integriert zu werden bzw. ihnen zu          senvertretungen angeboten werden,       gegeldgesetz verankerte jährliche
ermöglichen, länger im Erwerbsle-           durch Fördermaßnahmen entspre-          Valorisierung des Pflegegeldes mit
ben zu bleiben, ist grundsätzlich sehr      chend finanziell abzusichern.           dem Pensionsanpassungsfaktor ist
zu begrüßen.                                Zusätzlich sind entsprechende           ein erster und wichtiger Schritt für
Die Schaffung eines Rechtsanspru-           Begleitmaßnahmen zu ergreifen, um       die Verbesserung der Situation von
ches auf berufliche Rehabilitation          ArbeitgeberInnen zu motivieren, (äl-    Pflegebedürftigen in Österreich.
bei (drohender) Invalidität mit dem         tere) Menschen mit Behinderungen        Der durch die langjährige Nichtva-
SVÄG 2016 ist ein weiterer sehr po-         auch tatsächlich (weiter) zu beschäf-   lorisierung entstandene Wertverlust
sitiver Schritt in die richtige Richtung.   tigen.                                  beträgt jedoch bereits rund
Personen, die bisher noch keine             Es wird aber auch in Zukunft nicht      30 %. Es wird daher auch erforder-
Pflichtversicherungsmonate einer            möglich sein, sämtliche Pensionie-      lich sein, in einem weiteren Schritt
erlernten bzw. angelernten Erwerbs-         rungen wegen geminderter Arbeitsfä-     den entstandenen Wertverlust abzu-
tätigkeit oder als Angestellte haben,       higkeit zu vermeiden. Gerade diese      gelten.
sind jedoch weiterhin von einem             Personen sind dann zur existentiellen   Darüber hinaus ist es in Anbetracht
Rechtsanspruch auf berufliche Re-           Absicherung gezwungen, diese Pen-       der demografischen Entwicklung in
habilitation ausgeschlossen, was in         sion anzutreten, ob sie wollen oder     Österreich und der Zunahme pflege-
keiner Weise sachgerecht ist. Gera-         nicht. Es ist daher unumgänglich,       bedürftiger Menschen von wesentli-
de auch für diesen Personenkreis ist        die Benachteiligungen zu beseitigen,    cher Bedeutung, die Finanzierbarkeit
es dringend erforderlich, effektivere       die sich im Vergleich zu anderen        des Systems der Pflegevorsorge
Maßnahmen zur Festigung und Er-             Pensionsarten (Langzeitversicherten-    langfristig durch konkrete Maßnah-
höhung der Beschäftigungsfähigkeit          pension) in Form z.B. der höchsten      men abzusichern. Die zuletzt mit
mit dem Ziel der Reintegration in den       Abschläge zur Pension ergeben.          1.1.2015 (davor bereits 2011) vorge-

                                                                                                           www.kobv.at     9
Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
4/19
     AKTUELL                                                                            KOBV - Wir bewegen

     nommene Verschärfung der Zu-                  parenz der Kostenbeiträge bei           ren Ausbildungsplätzen, einen
     gangsbestimmungen für Pflegegeld-             Inanspruchnahme von Sachleis-           zukünftigen Pflegenotstand zu
     bezieher der Stufen 1 und 2, stellt           tungen, vor allem auch im Be-           verhindern.
     keinesfalls eine geeignete und schon          reich der persönlichen Assistenz;
     gar keine sozial vertretbare Maßnah-     --   Weiterentwicklung der Art. 15a       5. Menschenrechte und
     me zur langfristigen Absicherung dar.         BVG-Vereinbarung zwischen            Diskriminierungsschutz
     Die Erhöhung der für den Anspruch             Bund und Ländern in der Pfle-        Im Interesse der raschen Umsetzung
     auf Pflegegeld der Stufen 1 und 2 er-         gevorsorge mit dem Ziel, tat-        der UN-Konvention über die Rechte
     forderlichen Stunden hat sich auch in         sächlich flächendeckende und         von Menschen mit Behinderungen
     Verbindung mit einer immer strenger           bedarfsorientierte Pflegedienste     wird es vor allem auch notwendig
     werdenden Vollzugspraxis (sowohl              anzubieten, wobei insbesondere       sein, sowohl den Betroffenen selbst
     im Bereich der Sozialversicherungs-           auf die Bedürfnisse der Pflege-      als auch und vor allem den Nichtbe-
     träger als auch bei der Judikatur) als        bedürftigen und deren Angehöri-      troffenen die Grundsätze der Neu-
     große Hürde für die Erreichung eines          ger einzugehen sein wird;            orientierung in der österreichischen
     Pflegegeldes herausgestellt und da-      --   verstärkte Bemühungen zur Fes-       Behindertenpolitik näher zu bringen.
     mit zu einer massiven Belastung für           tigung der Gesundheit und der        Gleichzeitig gilt es aber auch, Men-
     pflegebedürftige Menschen geführt.            Prävention für Pflegebedürftige,     schen mit Behinderungen und deren
     Wichtig wäre es daher, den erforder-          um eine Stabilisierung bzw. eine     Organisationen geeignete und von
     lichen Pflegebedarf in diesen Stufen          Verbesserung ihrer Situation zu      diesen selbst gestaltete Plattformen
     auf das vor dem 1.1.2011 geltende             erreichen;                           zu bieten, um die Behindertenpolitik
     Niveau zu reduzieren.                    --   verstärkte Unterstützung durch       der Zukunft in Österreich mitgestal-
     Dringend erforderlich ist es, Maß-            den Ausbau und die finanzielle       ten zu können.
     nahmen zur nachhaltigen Finanzie-             Unterstützung rechtlicher Bera-      Der Österreichische Behinderten-
     rung des Pflegevorsorgesystems                tungs- und Vertretungsangebote;      rat soll im Bundesbehindertengesetz
     (z.B. verbindliche Festlegung des        --   die Erhöhung der Förderung für       gesetzlich verankert und finanziell
     erforderlichen Steuergeldvolumens             die 24-Stunden-Betreuung und         ausreichend abgesichert werden, um
     im Verhältnis zum BIP; Abgehen vom            Schaffung von Qualitätsrichtlini-    sicher zu stellen, dass der Dachver-
     ausschließlich budgetfinanzierten             en für die Vermittlungsagenturen;    band die Interessen von Menschen
     System zu einem komplementären           --   vermehrte Unterstützung pfle-        mit Behinderungen in Österreich
     gesetzlichen Pflegesicherungsbei-             gender Angehöriger durch den         vertreten kann.
     tragssystem, u.ä.) zu ergreifen. In           Ausbau der Angebote für Urlaub       Der Bundesbehindertenrat soll in
     diesem Zusammenhang wird an-                  und Erholung, Erhaltung bzw.         ein Beratungsgremium für die ge-
     gemerkt, dass in Österreich zwar              Verbesserung der Gesundheit,         samte Bundesregierung umgewan-
     Vorsorge für besondere Lebenssitua-           psychologische Unterstützung,        delt werden.
     tionen, wie z.B. Unfall, Krankheit und        Information und Sozialrechts-        Um eine breite Akzeptanz der
     Alter getroffen wurde, eine entspre-          beratung und Unterweisung in         Anliegen von Menschen mit Behin-
     chende solidarische Finanzierung              pflegerische Tätigkeiten;            derungen zu erreichen und auch die
     des Risikos der Pflegebedürftigkeit      --   bestmögliche finanzielle Unter-      Durchsetzung von in der UN-Kon-
     jedoch nach wie vor fehlt.                    stützung pflegender Angehöriger.     vention enthaltenen Rechten und
     Damit soll erreicht werden:                   Darüber hinaus wird sich der ak-     Ansprüchen aus dem Bundesbe-
     -- Der Ausgleich für den durch die            tuell bereits bestehende Mangel      hindertengleichstellungsrecht zu
         langjährige Nichtvalorisierung            an Pflegekräften in Österreich       verbessern ist/sind insbesondere
         entstandenen Wertverlust;                 in Zukunft weiter verschärfen.       -- die Informationsinitiativen fortzu-
     -- die Reduzierung der für die                Bis 2050 ist mit einem zusätz-            setzen;
         Pflegestufen 1 und 2 erforderli-          lichen Bedarf von rund 50.000        -- die österreichische Rechtsord-
         chen Stunden auf das vor dem              Pflegekräften zu rechnen. Es              nung an die Bestimmungen der
         1.1.2011 geltende Niveau;                 wird daher erforderlich sein, ein         UN-Konvention und des BGStG
     -- die Absicherung und Erhaltung              geeignetes Konzept zu entwi-              weiter anzupassen;
         des Geldleistungsprinzips in              ckeln, um durch geeignete Maß-       -- die vorgesehenen Förderungs-
         Verbindung mit der Gewährung              nahmen, wie z.B. die Steigerung           instrumentarien zur Beseitigung
         von Sachleistungen;                       der Attraktivität der Pflegeberufe        von Barrieren aufrecht zu erhal-
     -- eine Harmonisierung und Trans-             und die Schaffung von weite-              ten;

10    www.kobv.at
4/19
        KOBV - Wir bewegen                                                                             AKTUELL

--     das Prozesskostenrisiko für die    GK veröffentlichte erste Zwischen-      völkerung zu rücken. Dazu soll/en
       gerichtliche Durchsetzung von      bilanz über die im Zeitraum 2012        insbesondere
       Ansprüchen auf Grund einer         – 2015 gesetzten Maßnahmen zeigt,       -- verstärkte Öffentlichkeits- und
       Diskriminierung wegen einer        dass einiges umgesetzt wurde,               Informationsmaßnahmen gesetzt
       Behinderung zu beseitigen bzw.     wobei jedoch eine Bewertung des             werden;
       zu minimieren;                     Zielerreichungsgrades bis dato noch     -- Projekte zum Thema Barriere-
--     ein umfassender Rechtsan-          nicht vorgenommen wurde. Darüber            freiheit gefördert werden und
       spruch auf Unterlassung und        hinaus ist eine Nachbesserung bei           Forschungsprojekte initiiert
       Beseitigung von Diskriminierun-    den Zielsetzungen und die Definition        werden;
       gen vorzusehen;                    von Indikatoren zur Messung des         -- Barrierefreiheit und „Design for
--     eine entsprechende finanzielle     Grades der Zielerreichung erforder-         All“ als Pflichtfach in alle entspre-
       Unterstützung für die zur Ein-     lich.                                       chenden Ausbildungen aufge-
       bringung einer Verbandsklage       Mit Ministerratsbeschluss vom               nommen werden;
       legitimierten Organisationen zur   24.4.2019 wurde die Weiterführung       -- die vorgesehenen Förderungs-
       Verfügung zu stellen;              des Nationalen Aktionsplans Be-             instrumentarien zur Beseitigung
--     die Schaffung von entsprechen-     hinderung für den Zeitraum 2021             von Barrieren fortgesetzt wer-
       den Gleichstellungsbestimmun-      bis 2030 beschlossen. Vorarbeiten           den;
       gen in allen landesgesetzlichen    für den neuen NAP werden bereits        -- die Teiletappenpläne raschest
       Bestimmungen anzustreben.          intensiv geleistet. Die Ergebnisse          umgesetzt werden;
                                          der vom Sozialministerium in Auf-       -- die Beseitigung von Barrieren
Entwicklung von bundesein-                trag gegebenen Evaluierungsstudie           auch in Bundesbauten, die
heitlichen Standards für die              wurden jedoch erst für Mai 2020 in          derzeit nicht in den Etappenplä-
Persönliche Assistenz:                    Aussicht gestellt. Diese Ergebnisse         nen vorgesehen sind, forciert
Persönliche Assistenz muss allen          sind auch noch mit der Zivilgesell-         werden;
Menschen mit Behinderungen,               schaft abzustimmen und aufbauend        -- eine Berichtspflicht über die Um-
unabhängig von Art und Ursache            darauf ist gemeinsam ein neuer NAP          setzungsmaßnahmen eingeführt
der Behinderung, in einem solchen         Behinderung zu erarbeiten.                  werden;
Ausmaß gewährt werden, dass die           Es wird daher zielführend sein, den     -- die Barrierefreiheit auch von Ge-
Teilhabe in allen Lebensbereichen         aktuellen NAP Behinderung um ein            bäuden der Länder und Gemein-
und bedarfsgerecht möglich ist. Ein       Jahr bis 2021 zu verlängern um die          den vorgesehen werden;
Rechtsanspruch auf PA ist einzu-          Ergebnisse der Evaluierungsstudie       -- die Gewährung von öffentlichen
räumen und die Finanzierung ist           bei der Erarbeitung des neuen NAP           Förderungen mit der Einhaltung
durch die öffentliche Hand sicher zu      entsprechend einfließen zu lassen.          der Normen über Barrierefreiheit
stellen.                                  Sehr wesentlich für diesen Prozess          verbunden werden.
                                          wird auch sein, von vornherein
Umsetzung und Weiterent-                  zz die Partizipation von Menschen       Einschätzung von
wicklung des Nationalen                        mit Behinderungen zu verbes-       Behinderung
Aktionsplans Behinderung                       sern und                           Die Evaluierung der mit 1.9.2010 in
Am 24.7.2012 wurde der Nati-              zz wissenschaftlich fundierte Indika-   Kraft getretenen Einschätzungs-
onale Aktionsplan Behinderung                  toren zur Messung des Grades       verordnung zur Feststellung des
2012 – 2020 (NAP) vom Ministerrat              der Zielerreichung der einzelnen   Grades der Behinderung ist dringend
beschlossen. Der NAP enthält ein               Maßnahmen festzulegen.             fortzusetzen. Die Gesamteinschät-
umfangreiches, aus 250 Maßnah-                                                    zung des Grades der Behinderung
men bestehendes, Programm für             Barrierefreiheit                        erfolgt in einer Vielzahl von Fällen
die Umsetzung der UN-Behinder-            Barrierefreiheit im weitesten Sinn      nicht schlüssig und nicht sachgerecht
tenrechtskonvention in Österreich.        ist eine der Grundvoraussetzungen       und ist daher die Novellierung des
Im Mittelpunkt steht das Ziel einer       der gleichberechtigten Teilhabe am      § 3 der Einschätzungsverordnung
inklusiven Gesellschaft, wonach           Leben in der Gesellschaft in allen      dringend erforderlich. Notwendig ist
Menschen mit Behinderungen an             Lebensbereichen. Wichtig ist, das       die nähere Determinierung, wann bei
allen gesellschaftlichen Aktivitäten      Thema Barrierefreiheit verstärkt in     Vorliegen von mehreren Funktions-
teilhaben können.                         das Bewusstsein der öffentlichen        beeinträchtigungen der Gesamtgrad
Die im November 2016 vom BMAS-            Hand, der Wirtschaft und der Be-        der Behinderung erhöht wird.

                                                                                                            www.kobv.at       11
4/19
     AKTUELL                                                                           KOBV - Wir bewegen

     Hinzu kommt, dass die Begutach-          Behinderung entsprechend der Ein-        entsprechend den Beiträgen für die
     tungssituation beim ärztlichen           schätzungsverordnung entspricht je-      freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs-
     Dienst des Sozialministeriumser-         doch grundsätzlich nicht der UN-Be-      verbänden und Interessenvertretun-
     vice nicht zufriedenstellend ist, da     hindertenrechtskonvention und ist es     gen als Werbungskosten anzuerken-
     einerseits die ÄrztInnen häufig zu       daher in weiterer Folge erforderlich,    nen.
     wenig Zeit für die Untersuchungen        eine der Konvention entsprechende
     haben und andererseits FachärztIn-       Einschätzung von Behinderung im          Kriegsgefangenenentschä-
     nen in zu geringer Anzahl zur Ver-       Sinne des sozialen Modells zu ent-       digung
     fügung stehen bzw. manche Fach-          wickeln. Problematisch ist auch die      Das Kriegsgefangenenentschädi-
     richtungen überhaupt nicht vertreten     in vielen Fällen vorgenommene le-        gungsgesetz sieht für österreichi-
     sind. Diese Situation stellt sich auch   benslange Einstufung als „arbeits-       sche StaatsbürgerInnen, die im
     problematisch bei den Verfahren vor      unfähig“ am Übergang von der             Verlauf des Ersten oder Zweiten
     dem Bundesverwaltungsgericht dar,        Schule in den Beruf. Erforderlich ist    Weltkrieges in Kriegsgefangen-
     wo darüber hinaus ÄrztInnen vielfach     auch dafür die Entwicklung eines Be-     schaft gerieten, oder im Verlauf des
     nicht bereit sind, an den mündlichen     gutachtungssystems, das den Fokus        Zweiten Weltkrieges oder während
     Verhandlungen vor dem Bundesver-         auf die Fähigkeiten und Ressourcen       der Zeit der Besetzung Österreichs
     waltungsgericht teilzunehmen.            der Person legt und feststellt, welche   durch die Alliierten Mächte von einer
     Erforderlich ist es daher, den ärztli-   Unterstützungsmaßnahmen not-             ausländischen Macht aus politischen
     chen Dienst im notwendigen Ausmaß        wendig sind, um den Einstieg in das      oder militärischen Gründen festge-
     entsprechend aufzustocken, wobei         Berufsleben individuell zu ermög-        nommen und angehalten wurden,
     dafür auch die angemessene Erhö-         lichen, wobei ein Rechtsanspruch         oder sich auf Grund politischer Ver-
     hung der Vergütungen der Sachver-        auf die erforderlichen Maßnahmen         folgung oder drohender politischer
     ständigen notwendig sein wird.           eingeräumt werden soll.                  Verfolgung, außerhalb des Gebietes
     Der Mangel an geeigneten bzw.                                                     der Republik Österreich befanden
     verfügbaren Sachverständigen             Steuerrecht                              und von einer ausländischen Macht
     führt auch zu einer unzumutbaren         Das österreichische Einkommen-           festgenommen und nach Beginn des
     Verlängerung der Verfahren vor           steuerrecht anerkennt, dass be-          Zweiten Weltkrieges angehalten wur-
     dem Bundesverwaltungsgericht.            hinderungsbedingte Ausgaben als          den, monatliche Geldleistungen vor.
     Das seit 1.7.2015 geltende Neue-         außergewöhnliche Belastungen             Die monatlichen Entschädigungs-
     rungsverbot in diesen Verfahren          geltend gemacht werden können            zahlungen wurden seit dem Inkraft-
     bewirkt, dass von den Beschwer-          und sich damit durch Verringerung        treten im Jahr 2001 erst zweimal
     deführerInnen Verschlechterungen         des zu versteuernden Einkommens          erhöht und ist eine weitere maßgeb-
     ihres Gesundheitszustandes wäh-          steuermindernd auswirken. Kritisch       liche Anhebung dieser Leistungen
     rend des laufenden Verfahrens nicht      ist anzumerken, dass Personen, die       dringend erforderlich. Je nach Dauer
     geltend gemacht werden können.           keiner Steuerpflicht unterliegen, von    der Kriegsgefangenschaft erhalten
     Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel,      der Geltendmachung behinderungs-         die BezieherInnen aktuell zwischen
     die Beschwerdeverfahren vor dem          bedingter Ausgaben im Steuerrecht        17,50 € und 43 € monatlich. Mit
     Bundesverwaltungsgericht dadurch         ausgeschlossen sind.                     Stand 1.7.2019 haben 8.236 Perso-
     zu beschleunigen, konnte in keiner       Nachstehende Verbesserungen sind         nen diese Leistungen erhalten und
     Weise erreicht werden. Der Verwal-       daher erforderlich:                      wäre der budgetäre Mehraufwand
     tungsaufwand beim Sozialministeri-       -- die Freibeträge sollen auch           einer Erhöhung somit als gering
     umservice wurde jedoch durch die              berücksichtigt werden, wenn         anzusehen.
     erforderliche Führung eines weiteren          eine pflegebedingte Geldleistung
     Verfahrens zur Geltendmachung von             bezogen wird;                       Bewusstseinsbildung und
     weiteren Gesundheitsschädigungen         -- Direktzahlungen an Menschen           Information
     erhöht. Es ist daher im Sinne der             mit Behinderungen, die auf          Die Erfahrungen seit Inkrafttreten
     Verwaltungsökonomie und im Inte-              Grund ihres geringen Einkom-        des Behindertengleichstellungspa-
     resse der BeschwerdeführerInnen               mens behinderungsbedingte           ketes am 1.1.2006 haben gezeigt,
     dringend erforderlich, das Neue-              Ausgaben nicht steuerlich gel-      dass der Bewusstseinsbildung und
     rungsverbot in diesen Verfahren               tend machen können.                 Information über dessen Inhalte
     abzuschaffen.                            Weiters wird gefordert, die Mitglieds-   besondere Bedeutung zugekommen
     Die Einschätzung des Grades der          beiträge für humanitär tätige Vereine    ist und sich dadurch die tägliche

12    www.kobv.at
4/19
       KOBV - Wir bewegen                                                                            AKTUELL

Lebenssituation von Menschen mit            gnen über die Inhalte der UN-        --   Förderung und nachhaltige
Behinderungen doch spürbar ver-             Konvention und die Rechte von             finanzielle Absicherung der Be-
bessert hat.                                Menschen mit Behinderungen,               ratungsdienste, die von Behin-
Nach Art. 8 der UN-Behindertenkon-     --   verstärkte Maßnahmen zur Sen-             dertenorganisationen angeboten
vention ist Österreich verpflichtet,        sibilisierung für die Anliegen von        werden. ˜
das Bewusstsein für Menschen mit            Menschen mit Behinderungen,
Behinderungen zu schärfen und die      --   Unterstützung von Menschen mit                      Wien, im Oktober 2019
Achtung ihrer Rechte und Würde zu           Behinderungen durch Beratung                 Kriegsopfer- und Behinderten-
fördern.                                    und Information,                                        verband Österreich
Es gilt daher, insbesondere nachste-   --   Herausgabe von behinderten-               Präsident Mag. Michael Svoboda
hende Maßnahmen umzusetzen:                 spezifischen Informationsbro-                             Generalsekretärin
-- umfassende Informationskampa-            schüren,                                            Dr.in Regina Baumgartl

Ehre wem Ehre gebührt
Goldenes Ehrenzeichen für Karl Maria Kinsky
Oktoberfeststimmung mit einem
lachenden und einem weinenden
Auge. Die KOBV Bezirksarbeitsge-
meinschaft Baden organisiert jedes
Jahr zwei großartige Veranstaltun-
gen: im Sommer die Theaterfahrt
nach Parndorf und im Herbst das
Oktoberfest im Gasthaus Maschler
in Wienersdorf bei Traiskirchen. In
diesem Jahr konnten rund 200 Mit-
glieder, zahlreiche Ehrengäste und
auch Sponsoren begrüßt werden.
Die Moderation des ausgelassenen
Festes lag in den Händen des neuen
Obmannes der Bezirksarbeitsge-
meinschaft und Ortsgruppe Baden,
Herrn Christian Mesner.

Der langjährige und allseits bekann-
te und beliebte Obmann und Mitglied     Im Bild (v.li.): KOBV-Präsident Mag. Michael Svoboda, Bürgermeister Dipl.-Ing.
                                        Stefan Szirucsek, Elisabeth Schrenk (KOBV Geschäftsführerin), Christian Mes-
des Vorstandes des Dreiländerver-
                                       ner (neuer Obmann KOBV Bezirk Baden, Direktor Schloss Freiland), Altobmann
bandes, Herr Karl Maria Kinsky, hat      Karl Maria Kinsky, Thomas Zinbauer, Bürgermeister Andreas Babler, Gemein-
sich aus gesundheitlichen Gründen           derätin Angela Stöckl-Wolkerstorfer, Vizebürgermeister Klaus Windbüchler,
entschlossen, all seine KOBV Funkti-      Stadträtin Maria Wieser, KOBV Obmann Andreas Klaus Kager (Traiskirchen)
onen aufzugeben und den Bezirk
und die Ortsgruppe Baden in jüngere    für 14 Jahre spannende, abwechs-          ragende gemeinnützige Leistungen
Hände zu übergeben. Herr Präsident     lungsreiche und manchmal auch             und ausgezeichnete Dienste im
Mag. Michael Svoboda und Frau          fordernde Zusammenarbeit aus,             Bereiche der Bundesländer Wien,
Geschäftsführerin Elisabeth Schrenk    und überreichten ihm das Goldenen         Niederösterreich und Burgenland. ˜
sprachen Karl M. Kinsky den Dank       Ehrenzeichen des KOBV für hervor-

                                                                                                          www.kobv.at     13
4/19
     AKTUELL                                                                           KOBV - Wir bewegen

     Für den KOBV ist freiwilliges Engagement un-
     verzichtbar – aber nicht selbstverständlich!
     Der KOBV ist stolz auf seine 2.635 Funktionärinnen und       einzelnen Funktionärs weiterhin starke politische Arbeit
     Funktionäre, die sich ehrenamtlich um das Wohl der           zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen
     Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ehrenamtliche          mit Behinderungen verfolgen, und nicht zuletzt hilft jede
     Arbeit ist zwar nicht bezahlt, doch das soziale Engage-      einzelne Funktionärin/jeder einzelne Funktionär mit, die
     ment der KOBV Funktionärinnen und Funktionäre ist            Welt inklusiver und somit ein bisschen lebenswerter zu
     äußerst wertvoll. Nicht nur unsere Mitglieder sondern        machen.
     alle Menschen in unserem Land profitieren davon. Aktive
     Funktionärinnen und Funktionäre sind eine Grundvoraus-       Aber auch die Freiwilligen bekommen einiges für ihren
     setzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung, und      Einsatz zurück: Sie erhalten die Dankbarkeit unserer
     ist es uns auch ein großes Anliegen, dieses Potenzial zu     Mitglieder, die Anerkennung und Wertschätzung durch
     unterstützen und zu fördern, z.B. mit dem umfangreichen      die politisch Verantwortlichen und nicht zuletzt ein per-
     Aus- und Weiterbildungsangebot über Neuerungen auf           sönliches Wohlgefühl, da sie durch ihren Einsatz das
     gesetzlichem Gebiet, über die Aufgaben, Leistungen und       Gemeinwesen aktiv mitgestalten und ihre Kompetenzen
     Strukturen unserer Organisation und zur Steigerung der       einbringen und damit letztliche ihre persönliche Situation
     eigenen sozialen Kompetenz.                                  als Menschen mit Behinderung verbessern können.

     Nichts über uns ohne uns!                                    Allen 2.635 KOBV Funktionärinnen und Funktionären
     Nicht zuletzt zeigt sich, dass die KOBV Funktionärinnen      gemein ist die Förderung des Gedankens „Gemeinsam
     und Funktionäre durch ihre vielfältigen Tätigkeiten ob als   stärker“ über Generationen, soziale Schichten und Kultu-
     Obfrau, Obmann, Kassier, Schriftführer oder Beisitzer        ren hinweg. Freiwilliges Engagement erfolgt aus unter-
     durch direkte und wiederkehrende Beziehungen zu Men-         schiedlichen privaten Motiven, Freiwillige wollen anderen
     schen mit Behinderungen zu deren Inklusion beitragen.        helfen, wollen sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen,
     In ihrem beruflichen, familiären und gesellschaftlichem      wollen selber organisieren, wollen Einfluss nehmen,
     Umfeld werden sie zu Multiplikatoren des erworbenen          wollen ihr Wissen erweitern oder wollen einfach Spaß
     Wissens über gesetzliche Ansprüche, Strukturen und           haben und Teil eines sozialen Gefüges sein. Jedes Motiv
     Zusammenhänge in der Behindertenpolitik. Im Rahmen           für sich ist eine wichtige Funktion für die Stabilität des
     des KOBV wirkt das Ehrenamt ergänzend zur hauptamt-          sozialen Zusammenhalts.
     lichen Arbeit und gewährleistet durch diese unschätzbare
     Arbeit an der Basis, ein umfangreiches Betreuungs- und       Freiwillige herzlich willkommen!
     Unterstützungsangebot.                                       Generell können wir sagen, dass das freiwillige En-
                                                                  gagement im Rahmen des KOBV auf einer gesunden
     Dadurch, dass sich KOBV Funktionärinnen und Funkti-          Basis steht. Dennoch stehen die Türen unserer rund 270
     onäre aktiv in ihrer Gemeinde als Menschen mit Behin-        Orts- und Bezirksgruppen für weitere Mitglieder, die sich
     derungen für Menschen mit Behinderungen einsetzen            ebenso engagieren wollen, offen. „Neue Freiwillige“ zu
     und am gesellschaftspolitischen Leben in ihrer Heimat-       gewinnen ist nicht immer einfach, und hat bereits ver-
     gemeinde mitmachen, verändern sie auch das Bild von          einzelt zu Auflösungen von Orts- und Bezirksgruppen
     Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit. Men-       geführt. Gemeinsam müssen wir das verhindern, denn
     schen mit Behinderungen sind keine Almosenempfänger          genau dieses regionale Betreuungsnetz ist ein bedeuten-
     sondern werden in ihrer Rolle als gleichberechtigte Mit-     der Faktor unseres Erfolges. ˜
     glieder der Gesellschaft wahrgenommen und anerkannt.

                                                                   Bei Interesse
     Ehrenamtliches Engagement hilft sowohl                        wenden Sie sich gerne direkt an Ihre Orts- oder
     den Nutznießern als auch den Helfern!                         Bezirksgruppe (Kontaktdaten finden Sie auf unserer
     Ehrenamtliches Engagement in einem Verein wie dem             Homepage - www.kobv.at/wnb/untergruppen) oder an
     KOBV bringt zumindest drei Vorteile auf einmal: Men-          Frau Geschäftsführerin Elisabeth Schrenk (E-Mail:
     schen mit Behinderungen werden unterstützt, der KOBV          e.schrenk@kobv.at, Tel. 01/406 15 86 – DW 37).
     kann durch die Hilfe jeder einzelnen Funktionärin/jedes

14    www.kobv.at
4/19
        KOBV - Wir bewegen                                                                         AKTUELL

Steuerreformgesetz 2020
Der Nationalrat hat am 19.9.2019 das Steuerrreform-        hen können. Um Menschen mit Behinderungen, die nicht
gesetz 2020 mit zwei sehr erfreulichen Änderungen für      steuerpflichtig sind, zu entlasten ist es daher in einem
Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Ände-          weiteren Schritt dringend erforderlich, dass diese behin-
rungen wurden am 29.10.2019 im BGBl I Nr. 103/2019         derungsbedingten Aufwendungen durch die Gewährung
verlautbart und treten somit am 30.10.2019 in Kraft.       von Direktzahlungen berücksichtigt werden können.

Erhöhung der jährlichen pauschalen Lohn-                   Befreiung von der Normverbrauchsabgabe
steuerfreibeträge wegen Behinderung (§ 35                  bei Kauf eines Kraftfahrzeuges
Abs. 3 EStG)                                               Das Normverbrauchsabgabengesetz (§ 3) wurde dahin-
Die seit 1988 nicht mehr valorisierten Lohnsteuerfreibe-   gehend geändert, dass Menschen mit Behinderungen
träge wurden maßgeblich, und zwar um 65 %, angeho-         unter nachstehenden Voraussetzungen beim Kauf eines
ben. Mit diesem Gesetzesbeschluss wurde ein Ausgleich      Kraftfahrzeuges von der Normverbrauchsabgabe befreit
des durch die langjährige Nichtvalorisierung entstande-    sind:
nen Wertverlustes geschaffen und eine langjährige KOBV
Forderung endlich umgesetzt.                               zz   Vorliegen eines Behindertenpasses mit der Zusatz-
                                                                eintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentli-
Die neuen jährlichen Freibeträge betragen                       cher Verkehrsmittel oder Blindheit bzw. eines Gehbe-
                                                                hindertenausweises gem. § 29 b StVO und
       bei einer Minderung                                 zz   eigene Lenkerberechtigung oder Glaubhaftmachung,
       der Erwerbsfähigkeit         Freibetrag                  dass das Kraftfahrzeug überwiegend für die persön-
               von                                              liche Fortbewegung des Menschen mit Behinderung
                                                                benützt wird.
           25% bis 34%                  € 124,00
                                                           Menschen mit Mobilitätsbehinderungen sind zur Fortbe-
           35% bis 44%                  € 164,00           wegung auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen und ist dieses
                                                           eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte
           45% bis 54%                  € 401,00           Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die nunmehr
                                                           beschlossene Gesetzesänderung bringt eine bedeutende
           55% bis 64%                  € 486,00           finanzielle Entlastung für Menschen mit Behinderungen
                                                           und ist daher sehr zu begrüßen.

           65% bis 74%                  € 599,00
                                                             Achtung!
           75% bis 84%                  € 718,00
                                                             Diese Änderung ist am 30.10.2019 in Kraft getreten.
           85% bis 94%                  € 837,00
                                                             Im Gesetzestext wird auf „Vorgänge in Bezug auf
                                                             Kraftfahrzeuge“ abgestellt, weshalb es für die Gel-
             ab 95%                  € 1.198,00
                                                             tung der neuen Befreiungsbestimmung ausreichend
                                                             sein wird, wenn der Zeitpunkt der Lieferung des Fahr-
und gelten bereits für das Jahr 2019.                        zeuges (und nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des
                                                             Kaufvertrages) nach dem Datum des Inkrafttretens
Die weitere KOBV-Forderung, diese Freibeträge auch zu        der gesetzlichen Änderung liegt. Die näheren Erläu-
berücksichtigen, wenn eine pflegebedingte Geldleistung       terungen des Bundesministeriums für Finanzen zur
bezogen wird, ist nach wie vor offen. Problematisch ist      praktischen Abwicklung liegen noch nicht vor.
jedoch grundsätzlich, dass Personen, die auf Grund ihres
geringen Einkommens keiner Steuerpflicht unterliegen,        Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeite-
von der Geltendmachung behinderungsbedingter Aus-            rInnen der KOBV-Sozialrechtsabteilung gerne zur
gaben im Steuerrecht ausgeschlossen sind und daher           Verfügung.
keinen Nutzen aus der Gewährung von Freibeträgen zie-

                                                                                                        www.kobv.at    15
4/19
     EINFACH NACHGEDACHT                                                              KOBV - Wir bewegen

     Einfach nachgedacht!
                               Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer

     An die Arbeit!                           Die PatientInnen brauchen Versor-
                                              gungssicherheit. Das österreichi-
     Österreich hat gewählt. Die Wah-         sche Gesundheitswesen ist im inter-
     len zum Nationalrat am 29.9.2019         nationalen Vergleich unter anderem
     haben klare Verhältnisse gebracht.       deshalb so nahe an der Spitze, weil
     Jetzt brauchen wir rasch eine            es einen sehr niederschwelligen Zu-
     stabile Regierung. Die sogenannte        gang zu den Gesundheitsleistungen
     „Expertenregierung“ verwaltet einen      gibt. Dieser einfache Zugang wird
     Stillstand. Das freie Spiel der Kräfte   durch das Sachleistungssystem
     im Nationalrat vor den Wahlen            garantiert. Die PatientInnen können
     endete zwar in keinem Desaster,          mit der e-card die ärztlichen Leis-
     die Beschlüsse engen aber den            tungen in Anspruch nehmen. Die
     Spielraum für die neue Regierung         Verrechnung der Leistungen erfolgt
     erheblich ein. Denkt man z.B. an die     zwischen Vertragsarzt und Kassa.
     Steuerreform, dann ist der Spiel-                                                gungslücken im niedergelassenen
     raum für eine neue Regierung klein.      Der Vertragsarzt spielt im Sachleis-    Bereich führen zwangsläufig zum
     Der Finanzminister der Übergangs-        tungssystem die zentrale Rolle bei      Gang in die Spitalsambulanzen.
     regierung hat nach Brüssel ein De-       der Versorgung der PatientInnen.        Diesem Trend muss gegengesteuert
     fizit gemeldet. Das ist nicht zuletzt    Der Ausbau der Primärversorgungs-       werden.
     Folge des freien Spiels der Kräfte       zentren im städtischen Bereich ist
     im Parlament.                            ein wichtiger Schritt zur Sicher-       Die elektronische Gesundheits-
                                              stellung der Sachleistungen. Für        akte muss ausgebaut werden. Als
     Die neue Regierung, die hoffentlich      den ländlichen Raum brauchen wir        PatientIn will ich den Zugang zu
     noch vor Weihnachten angelobt            eine flächendeckende Versorgung         meinen Gesundheitsdaten. Die
     werden kann, hat im Gesundheits-         mit Vertragsärzten. Österreich hat      Behandlungsqualität wird steigen,
     wesen einige Herkulesaufgaben            grundsätzlich nicht zu wenig Ärzte.     wenn mein behandelnder Arzt
     zu bewältigen. Die Organisations-        Noch nie hat es in Österreich so vie-   Zugang zu meinen Daten hat. Nicht
     reform der Sozialversicherung ist        le berufsausübende Ärzte gegeben        ein Torso, sondern eine umfassen-
     zu konsolidieren. Die Zusammen-          wie heute. Nur in einem EU-Land         de Erfassung in der elektronischen
     führung der neun Gebietskran-            gibt es eine höhere Ärztedichte (=      Gesundheitsakte muss das Ziel
     kenkassen zur Österreichischen           Arzt je Einwohner) als in Österreich.   sein. Natürlich garantiert mit dem
     Gesundheitskasse (ÖGK) wurde             Das Problem ist die Verteilung und      besten Datenschutz, der menschen-
     von der letzten Regierung auf den        die Bereitschaft, Kassenverträge        möglich ist. Im Zusammenhang mit
     Weg gebracht. Ab 1.1.2020 wird           abzuschließen. Die Stellung der         der elektronischen Gesundheitsakte
     es die ÖGK geben. Die heutigen           Kassenärzte muss gehoben wer-           ist auch die Einführung des elekt-
     GKK werden dann Landesstellen            den. Es müssen Anreize geschaffen       ronischen Impfpasses zu fordern.
     dieser ÖGK sein. Die Harmonisie-         werden, damit Ärzte wieder in Kas-      Wer von uns hat nicht schon einmal
     rung der Verwaltungsgestionen und        senordinationen gehen. Damit wird       nachdenken müssen, wann er oder
     der Leistungen stehen an. Ziel der       auch gewährleistet, dass Patien-        sie z. B. die letzte Tetanusimpfung
     Reform muss sein, Verbesserungen         tInnen ärztliche Leistungen mit der     bekommen hat. Der elektronische
     für die Menschen zu bringen. Geld,       e-card in Anspruch nehmen können.       Impfpass macht eine umfassende
     das nicht in der Verwaltung ausge-                                               Information möglich.
     geben werden muss, kann für die          Die Schnittstellen zwischen Spi-
     Versicherten, für die PatientInnen       tälern und dem niedergelassenen         Wir brauchen rasch eine neue
     eingesetzt werden. Für Versicherte       Bereich sind in Nahtstellen umzu-       Regierung, die sich diesen Heraus-
     und PatientInnen muss es einfacher       wandeln. Die Versorgung mit Kas-        forderungen stellt. Das erwarten die
     werden. Landesgrenzen dürften            senärztInnen im niedergelassenen        Wählerinnen und Wähler. An die
     keine Rolle mehr spielen.                Bereich ist zu optimieren. Versor-      Arbeit. ˜

16    www.kobv.at
Sie können auch lesen