Der nächste Sommer kommt bestimmt! - KobVGEMEINSAM STÄRKER - KOBV Österreich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
KobV Das Service-Magazin des Kriegsopfer- und Behindertenver- bandes für Wien, Niederösterreich und Burgenland Ausgabe 4/2019, Nr. 403 / 63. Jahrgang GEMEINSAM STÄRKER Der nächste Sommer kommt bestimmt! Seite 27 Seiten 35 - 41 Seite 45 Badener No-Problem-Gala Aus den Untergruppen Zum Andenken an unsere Gefallenen
4/19 KOBV - Wir bewegen AUS DEM INHALT Aus dem Inhalt Seite 5 Seiten 22 - 23 Behindertenpolitik im Fokus einer Schloss Freiland – Da tut sich was Regierungsbildung Seite 31 Seite 21 Seiten 6 - 13 KOBV Buchempfehlungen Trafikanten Oscars 2019 Forderungen des KOBV Österreich zur Gestaltung der österreichischen Seite 32 Behindertenpolitik Die Orthopädische Sprechstunde Seite 13 Seite 33 Ehre wem Ehre gebührt Gegen jedes Leiden ist ein Kraut gewachsen Seite 14 Für den KOBV ist freiwilliges Enga- Seiten 35 - 41 Seite 28 gement unverzichtbar – aber nicht Aus den Untergruppen 13. Krebsforschungslauf der MedUni Wien selbstverständlich! Seiten 41 - 45 Seite 15 Wir gratulieren Steuerreformgesetz 2020 Seiten 46 - 47 Seite 16 Behindertenberatung von A-Z Einfach nachgedacht Sprechtagstermine Seiten 18 - 20 Seite 48 Seite 30 BVP Infotage Telefonverzeichnis Vorbild Barrierefreiheit 2019 Impressum Redaktion: Elisabeth Schrenk, KOBV Redaktionsschluss Ausgabe 1/2020: Alleineigentümer: Tel: +43 1 406 15 86 - 37 DW; Rubrik - Donnerstag 23. Jänner 2020 KOBV Der Behindertenverband für Wien, Sozialrecht: Dr. Regina Baumgartl, NÖ und Bgld. KOBV Tel.: +43 1 406 15 86 - 35 DW Anzeigen, Layout, Satz und Druck: 1080 Wien, Lange Gasse 53 Redaktionssekretariat: Frau Manuela Die Medienmacher GmbH Tel: +43 1 406 15 86, Fax: DW - 12 Bütterich, KOBV Tel: +43 1 406 15 86 - Oberberg 128, 8151 Hitzendorf E-Mail: redaktion@kobv.at 28 DW, E-Mail: redaktion@kobv.at Filiale: Römerstraße 8, 4800 Attnang-P. Vorstand: www.kobv.at/wnb/ Kleinanzeigen: Eveline Deutsch- Tel.: +43 7674 62900 organisation/vorstand/ Pummer, KOBV, Tel.: +43 1 406 15 86 - Mail: office@diemedienmacher.co.at ZVR Zahl: 868148653 10 DW, E-Mail: edp@kobv.at www.diemedienmacher.co.at www.kobv.at 3
4/19 ANZEIGEN KOBV - Wir bewegen bezahlte Anzeige In nur einer 1 Sekunde zur neuen Freiheit – FreedomChair, der faltbare Elektro-Rollstuhl. Wie oft haben Sie sich gedacht, dass es schön wäre hinaus ins Grüne zu fahren und mit Freun- den oder der Familie unterwegs zu sein? Das größte Hindernis dabei ist meistens der Transport des eigenen Rollstuhles. Mit dem neu- en FreedomChair wird jetzt vieles leichter. Den einzigartigen Elektro-Rollstuhl, können Sie in nur 1 Sekunde zusammenfalten und mit seinen 22kg leicht ins Auto packen. Auch Flug- reisen sind damit möglich. Damit bewahren Sie sich ein großes Stück Unabhängigkeit. Am besten einfach ausprobieren und testen. Machen Sie sich selbst einen Eindruck vom FreedomChair, den Sie bei Help-24, Leopoldauer Straße 17, 1210 Wien, und ausgewählten Fachhändlern testen können. bezahlte Anzeige bezahlte Anzeige Rufen Sie uns an: 01 270 61 08, wir sind flexibel, denn auch uns liegt Ihre Mobilität am Herzen. 4 www.kobv.at
4/19 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Behindertenpolitik im Fokus einer Regierungsbildung von Präsident Mag. Michael SVOBODA im Parlament wichtige Beschlüsse serer guten Vernetzung können wir gefasst wurden (z.B. regelmäßige unseren Einfluss in (Gott sei Dank) Valorisierung der Pflegegelder), so demokratischen Verhältnissen, in de- haben wir dennoch einige Baustellen nen wir leben, geltend machen. Nur in der Behindertenpolitik zu bekla- gemeinsam sind wir stark. Sagen Sie Liebe Leserin ! Lieber Leser! gen. Ob im Bereich Arbeitsmarkt es weiter, ein Bekenntnis zum KOBV, (Ansteigen der Arbeitslosigkeit bei ein Bekenntnis zu unseren Zielen, zu Nach einem sehr emotional ge- Menschen mit Behinderungen), im unseren Leistungsangeboten, zu un- führten Nationalratswahlkampf hat Bereich Sozialversicherung (Harmo- serer gelebten Zusammenarbeit und der/die WählerIn entschieden, wie nisierung des Leistungssystems), im Solidarität bringt für jeden/jede ein künftig die Kräfteverhältnisse zu- Bereich Pflegevorsorge (finanzielle Stück Lebensfreude in der KOBV- sammengesetzt sind. Danke an alle, Absicherung, Transparenz bei Sach- Familie und soziale Sicherheit. die durch ihr wichtiges Recht der leistungen, etc.), im Bereich Aus- Stimmabgabe ein Zeichen für unsere bildung, im Bereich Barrierefreiheit Diesen Zusammenhalt, diese So- demokratische Bundesverfassung und im Bereich Inklusion insgesamt, lidarität, aber auch diese gelebte abgegeben haben. kann der KOBV dank der umfassen- Begegnung wünsche ich Ihnen zum den Expertise seiner Mitglieder und bevorstehenden Weihnachtsfest Nunmehr gilt es, dass der KOBV FunktionärInnen hier auf fundiertes und im Jahr 2020, in dem wir unser Österreich seine Wünsche, An- Wissen zurückgreifen und sind un- 75-jähriges Bestandsjubiläum als liegen und Forderungen in den sere Forderungen nicht „aus der Luft erfolgreiche Interessenvertretung für Prozess einer Regierungsbildung gegriffen“, sondern lebensnahe und Kriegsopfer und Menschen mit Be- einbringt, was wir bereits getan die Menschen bewegende Themen. hinderungen begehen werden, und haben. Mit unserem umfangrei- Das macht eine glaubwürdige und alles nur erdenklich Gute, vor allem chen Forderungsprogramm zu den bei den Interessen der Betroffenen stabile Gesundheit. Themen Sozialentschädigungs- und befindliche Organisation, wie sie Behindertenpolitik, das wir an alle der KOBV Österreich ist, aus. Das Ihr im Nationalrat künftig vertretenen detaillierte Forderungsprogramm des Parteien übermittelt haben, wollen KOBV finden Sie auf den nächsten wir dazu beitragen, die Situation der Seiten. von uns vertretenen Mitglieder zu verbessern. Dank unserer Stärke (ca. 60.000 Wenn auch im freien Spiel der Kräfte Mitglieder österreichweit) und un- Mag. Michael Svoboda Der KOBV – Der Behindertenverband wünscht Ihnen, liebe Leserin und lieber Leser, ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes Jahr 2020! www.kobv.at 5
4/19 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Forderungen des KOBV Österreich zur Gestaltung der österreichischen Behindertenpolitik Beschäftigung von Men- Vernetzung der Krankenversi- d) Die BEinstG-Evaluierungsstudie schen mit Behinderungen cherung mit den Trägern der zeigt aber auch deutlich auf, Das Recht auf Arbeit und Beschäfti- beruflichen Rehabilitation) und dass eine Abkehr vom derzeiti- gung für Menschen mit Behinderun- Rechtsanspruch auf Maßnah- gen System der Ausgleichstaxe gen ist ein zentrales Bekenntnis der men der umfassenden Rehabili- angezeigt ist, weil UN-Konvention über die Rechte von tation. - Österreichweit angesichts der Menschen mit Behinderungen, das c) Der qualifizierte Kündigungs- kleinbetrieblichen Unterneh- umfassende Diskriminierungsverbot schutz für begünstigte Behin- mensstruktur lediglich 2,9 % der in Beruf und Arbeit Kernpunkt des derte nach dem Behinderten- Unternehmen beschäftigungs- österreichischen Behindertengleich- einstellungsgesetz hat sich als pflichtig nach dem BEinstG sind; stellungsrechts. Arbeit und Beschäf- Instrument der Arbeitsplatzerhal- - die Ausgleichstaxe von Arbeit- tigung bedeutet für die Betroffenen tung per se bewährt und muss geberInnen als „Strafsteuer“ nicht nur eigenständige und unab- daher unangetastet bleiben. empfunden wird, da das der- hängige Lebensgestaltung, sondern Durch die Möglichkeit der Ge- zeitige Vorschreibungssystem auch Selbstverwirklichung und währung von Förderungen für im Nachhinein keine Möglich- gesellschaftliche Akzeptanz und ist Arbeitgeber auch im Rahmen keit bietet, die „Strafzahlung“ darüber hinaus auch aus volkswirt- der einzelnen Verfahren konnten durch rechtzeitiges Reagieren schaftlichen Gründen unabdingbar. zahlreiche Konfliktsituationen abzuwenden und es auch als Der Integration von Jugendlichen mit bereinigt werden und die Wei- ungerecht empfunden wird, dass Behinderungen in den Arbeitsmarkt, terbeschäftigung von Menschen ArbeitgeberInnen diese auch der Reintegration von arbeitslosen mit Behinderungen sichergestellt bezahlen müssen, wenn sie Menschen mit Behinderungen sowie werden. ernsthaft bemüht sind, begüns- den Maßnahmen der Arbeitsplatzer- Die Evaluierungsstudie zu den tigte Menschen mit Behinderung haltung durch adäquate Unterstüt- Änderungen des Behinderten- einzustellen; zungs- und Schutzmaßnahmen ist einstellungsgesetzes durch das - der Motivationscharakter der höchste Priorität einzuräumen. Budgetbegleitgesetz 2011 zeigt, Ausgleichstaxe auf Grund der dass die Lockerung des Kündi- geringen Höhe äußerst gering Die Maßnahmen zur (Re-)Integra- gungsschutzes (Inkrafttreten des ist. tion und damit der Bekämpfung der Kündigungsschutzes bei neuen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Dienstverhältnissen erst nach Festzustellen ist auch, dass das Behinderungen müssen auch in den vier Jahren) keinen Anreiz für die Ausgleichstaxensystem in sich nicht kommenden Jahren Schwerpunkt Erhöhung der Beschäftigungs- schlüssig ist. Die Höhe der Einnah- der Behindertenpolitik bleiben. Dazu quote von begünstigt behinder- men des Ausgleichstaxfonds ist zählen: ten Menschen dargestellt hat davon abhängig, wie viele Pflicht- a) Weiterführung und Weiterent- bzw. darstellt. Eine Verbesserung stellen nicht besetzt sind. Im Idealfall wicklung der Beschäftigungs- der Arbeitsmarkintegration von würde das bedeuten, dass bei voller initiative der österreichischen Menschen mit Behinderungen Erfüllung der Beschäftigungspflicht Bundesregierung zur Integration ist in keiner Weise festzustellen, dem ATF keine Mittel mehr zufließen von Menschen mit Behinderun- vielmehr ist die Arbeitslosigkeit und keine notwendigen Fördermittel gen in den Arbeitsmarkt mit den von Menschen mit Behinderun- zur Behindertenbeschäftigung zur Schwerpunkten Jugendliche an gen in den letzten Jahren massiv Verfügung stehen, was wiederum der Schnittstelle Schule-Beruf, angestiegen. dazu führen würde, dass begünstigte Berufsfindung, Ein-, Umschu- Gefordert wird daher, die Ein- Behinderte ohne Unterstützung frei lung, Arbeitsplatzerhaltung. schränkung des Kündigungs- gesetzt würden und damit die Be- b) Verstärkung der präventiven schutzes zurückzunehmen und schäftigungspflicht nicht mehr erfüllt Maßnahmen zur Vermeidung diesbezüglich die Rechtslage vor wäre. Darüber hinaus ist das System von Arbeitsunfähigkeit (z.B. dem 1.1.2011 wiederherzustel- der Ausgleichstaxe mit einem hohen Frühwarnsystem durch engere len. Administrativaufwand sowohl bei der 6 www.kobv.at
4/19 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Behörde als auch bei den Unterneh- sierung von ArbeitgeberInnen haben, v.a. zeitlich nicht mehr men behaftet. für das Thema Einstellung von voll leistungsfähig sind. Während Menschen mit Behinderungen quantitative Leistungseinschrän- Sinnvoll wäre es daher, das derzeiti- verbunden mit der Darstellung kungen durch die Förderungen ge System der Ausgleichstaxe durch von Unterstützungs- und Prämi- von technischen Arbeitsmitteln, die Einführung eines auf verbrei- enmöglichkeiten für Unterneh- durch Lohn/Gehaltsstützungen teter Basis stehenden alternativen men; und/oder durch Zuweisung ge- Finanzierungsmodells in Form eines -- Erfüllung der Beschäftigungs- eigneter Arbeitsplätze ausgegli- Behindertenbeschäftigungsbeitrages pflicht von begünstigten Behin- chen werden können, gibt es im als ArbeitgeberInnenabgabe von derten im öffentlichen Dienst Falle zeitlicher Belastungsgren- etwa 0,3 % zu ersetzen. Um eine durch Anreizsysteme für Dienst- zen (eingeschränkte psychische zusätzliche Belastung von Unterneh- stellen und durch Schaffung von Belastbarkeit, bei Erkrankungen men zu vermeiden, könnte allenfalls Integrationsplanstellen; und/oder Behinderungen mit eine (teilweise) Kompensation durch -- weitere Entlastung der Arbeit- verstärkten Ermüdungserschei- eine niedrigere Absenkung von geberInnen bei Beschäftigung nungen, etc.) lediglich die Mög- ohnehin geplanten Reduktionen von von begünstigten Menschen mit lichkeit (so dies vom AG auch ArbeitgeberInnenbeiträgen erfolgen. Behinderungen bei den Lohnne- akzeptiert wird), die Arbeitszeit Die Beschäftigungspflicht als reine benkosten; zu reduzieren, was für viele Be- Messzahl wäre beizubehalten. Die- -- verstärkte Förderung der Ar- troffene aber aus ökonomischen ser Systemwechsel würde einerseits beitsassistenz; Gründen und auch im Hinblick zu einem Wegfall der o.g. negativen -- deutliche Positionierung des auf zu erwartende Pensionshö- Aspekte führen und andererseits AMS, dem bei der Unterstützung hen nicht umsetzbar ist. Daraus durch die Vergrößerung des bishe- der beruflichen Integration ar- resultieren Zeiten vermehrter rigen Ausgleichstaxfondsvolumens beitsloser Menschen mit Behin- Krankenstände und/oder der bewirken, dass ausreichend Mittel derungen eine große Bedeutung Verlust des Arbeitsplatzes mit zur Verfügung stehen, um Unterneh- zukommt, welcher Rolle jedoch den sich daraus ergebenden men, die ihre Beschäftigungspflicht leider das AMS in vielen Fällen persönlichen Belastungen der übererfüllen, sowie Klein- bzw. Mit- nicht gerecht wird. Erforderlich Betroffenen und vermeidbare telbetriebe, die nicht einstellpflichtig wird es sein, Menschen mit Be- Kosten für das gesamte Sozial- sind und trotzdem begünstigte Be- hinderungen als eigene Zielgrup- system (Krankengeld, Arbeits- hinderte beschäftigen, eine Prämie pe mit den erforderlichen Förder- losengeld bis hin zur Mindestsi- zu gewähren (Fördern statt strafen und Unterstützungsmaßnahmen cherung, Invaliditätspensionen, - weg vom Negativimage - hin zum anzuerkennen. Einhergehend etc.). positiven Anreiz!). mit entsprechenden Weiterbil- Mit dem ab 1.7.2017 geltenden dungs- und Sensibilisierungs- Modell der Wiedereingliede- Zur Erfüllung der Beschäftigungs- maßnahmen der MitarbeiterIn- rungsteilzeitvereinbarung wurde pflicht von Menschen mit Behinde- nen des AMS ist intensiv darauf ein sehr wichtiger Schritt in rungen sind darüber hinaus nachste- hinzuwirken, dass Menschen mit die richtige Richtung gesetzt. hende Maßnahmen erforderlich: Behinderungen verstärkt in den Wermutstropfen dabei ist jedoch, -- der Ausbau und die Verbesse- Arbeitsprozess integriert werden dass kein Rechtsanspruch auf rung von Förderungsmaßnah- können. eine entsprechende Vereinba- men für die Beschäftigung von e) Teilzeitarbeit für Menschen mit rung besteht und der Abschluss Menschen mit Behinderungen Behinderungen einer entsprechenden Vereinba- (z.B. Zusammenführung auf eine Ein weiterer Grund, warum rung somit vom Entgegenkom- Förderstelle, das Sozialministe- Menschen mit Behinderungen in men des Arbeitgebers/der Arbeit- riumservice, längere Zeiträume Arbeitslosigkeit gedrängt wer- geberin abhängig ist. Wesentlich für Lohnzuschüsse und andere den bzw. keinen Arbeitsplatz ist es daher, ergänzend einen Erleichterungen für Arbeitgebe- finden, ist, dass insbesondere entsprechenden Rechtsanspruch rInnen bei der Abwicklung dieser ArbeitnehmerInnen, die im Laufe zu normieren. Darüber hinaus Förderungen); ihres Erwerbslebens gesund- ist das Modell der Wiedereinglie- -- die Durchführung von Informa- heitliche Einschränkungen und/ derungsteilzeit auf maximal 9 tionskampagnen zur Sensibili- oder Behinderungen erfahren Monate begrenzt. www.kobv.at 7
4/19 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Es wäre daher grundsätzlich an- der Situation von Menschen mit kräften; zudenken, entsprechende legisti- Behinderungen am Arbeitsmarkt -- die bestmögliche Förderung von sche Maßnahmen zu setzen, die in Österreich (http://www.kobv. SchülerInnen und Studierenden; vorsehen, dass Einkommensaus- at/wp-content/uploads/2019/08/ -- die persönliche Assistenz im fälle durch die behinderungs- strategische-Vorschläge.pdf) vor- Schul- und Hochschulbereich bedingt erforderliche Reduktion gelegt, die es umzusetzen gilt. unabhängig von der Art der Be- der Arbeitszeit bei Menschen hinderung; mit Behinderungen kompensiert Bildung -- Beratungsangebote für Eltern werden können, was langfristig Eine fundierte Schul- und Berufsaus- von Kindern und Jugendlichen gesehen von volkswirtschaft- bildung ist die wesentlichste Vor- mit Behinderungen; lichem Nutzen wäre und den aussetzung dafür, dass Menschen -- Sensibilisierungsmaßnahmen Betroffenen in ihrer persönlichen mit Behinderungen erfolgreich in die für Eltern von nicht behinderten Befindlichkeit (Gesundheit) und Arbeitswelt integriert werden können Kindern und Jugendlichen. ihrer gesellschaftlichen Stellung und damit ein wichtiger Grundstein entgegenkäme. Es könnte hier dafür, dass Menschen mit Behinde- Gesundheit und für Menschen mit Behinderungen rungen durch Berufstätigkeit ihren Rehabilitation das bereits bestehende Modell Lebensunterhalt verdienen können Ein gutes Gesundheits- und Re- der Altersteilzeit (ausschließlich und damit selbstbestimmt und unab- habilitationssystem ist gerade für Reduzierung der Arbeitszeit) in hängig leben können. Menschen mit Behinderungen von entsprechend modifizierter Form Die Zielsetzung, Kindern und Ju- enormer Wichtigkeit. Der KOBV Ös- (niedrigere Altersgrenze, zu gendlichen das Recht auf inklusive terreich anerkennt, dass Österreich prüfende Sachlage im Einzelfall, Bildung tatsächlich und auf allen über eines der besten Gesundheits- etc.) zur Anwendung kommen. Ebenen des österreichischen Schul- und Rehabilitationssysteme verfügt, Auch könnte eine Möglichkeit, systems zukommen zu lassen, hat merkt jedoch an, dass nach wie vor die im BEinstG schon einmal oberste Priorität und sind alle erfor- eine Reihe von Einrichtungen nicht verankert gewesene Förderung derlichen Umsetzungsmaßnahmen barrierefrei zugänglich sind und das der Beiträge zur Höherversiche- zu setzen und die Schulstandorte Angebot an barrierefreier Inan- rung, wieder angedacht werden. auch mit den erforderlichen perso- spruchnahme (z.B. im Kommunika- f) Gut geschulte und engagierte nellen und finanziellen Ressourcen tionsbereich) dringend ausbaube- Behindertenvertrauenspersonen auszustatten. Dazu gehören insbe- dürftig ist. Überdies ist festzuhalten, in den Betrieben und Dienststel- sondere dass eine Reihe von Leistungen, die len haben in den vergangenen -- die Inklusion von Jugendlichen für Menschen mit Behinderungen Jahren unter Beweis gestellt, mit Behinderungen auch in den essentiell sind, nicht als Pflichtleis- dass die Integration von Men- allgemeinbildenden und berufs- tungen im Anspruchsweg zu erhal- schen mit Behinderungen am bildenden höheren Schulen und ten sind und deshalb als freiwillige Arbeitsmarkt gelebte Realität auf Ebene der Hochschulen; Leistungen oft aus finanziellen sein kann. Gefordert wird, die -- der flächendeckende Ausbau der Erwägungen nicht erbracht werden Rechtsstellung der BVP und inklusiven Regionen; oder darauf wegen nicht leistbarer deren Stellvertreter weiter zu -- das Recht auf Ausbildung muss Selbstbehalte verzichtet werden stärken. für Menschen mit Behinderungen muss. Grund zur Besorgnis gibt Die umfassende Schulung von mindestens bis zum 25. Lebens- überdies die Tatsache, dass Eng- Behindertenvertrauenspersonen, jahr bestehen und durch geeig- pässe im Gesundheitssystem und der sich KOBV, AK und ÖGB in nete Maßnahmen unterstützt die damit verbundenen Wartezeiten den vergangenen Jahren ge- werden; auf notwendige Untersuchungen und meinsam erfolgreich gewidmet -- die Weiterentwicklung von barri- Operationen immer mehr Versicherte haben, soll jedenfalls fortgesetzt erefreien Bildungsangeboten und dazu drängen, Privatleistungen in werden. die Verbesserung der Unter- Anspruch zu nehmen. Einkommens- Der KOBV-Österreich hat richtsqualität; schwache Personen, die die dafür gemeinsam mit dem Behin- -- die Verbesserung des Fortbil- notwendigen Mittel nicht aufbringen dertenrat und anderen Interes- dungsangebotes für LehrerInnen können, bleibt die notwendige und senvertretungen umfassende und die Schulaufsicht und der rechtzeitige medizinische Versor- Vorschläge zur Verbesserung Einsatz von zusätzlichen Lehr- gung vielfach verwehrt. Dieser sehr 8 www.kobv.at
4/19 KOBV - Wir bewegen AKTUELL bedenklichen Entwicklung in Rich- Arbeitsmarkt zu setzen. Pflege tung Zweiklassenmedizin ist vehe- Zu inakzeptablen Härtefällen kommt Schon in der Zweckbestimmung (§ ment entgegenzuwirken. es, wenn Menschen mit Behinde- 1) zum Bundespflegegeldgesetz aus Erforderlich sind nachstehende rungen auf Grund des Wegfalls des dem Jahr 1993 (!) wurde festgelegt, Punkte: Pensionsvorschusses im gerichtli- dass das Pflegegeld den Zweck -- Rechtsanspruch auf Maßnah- chen Verfahren auf eine gerichtli- verfolgt, in Form eines pauscha- men der umfassenden Rehabili- che Geltendmachung ihrer Ansprü- lierten Beitrags pflegebedingte tation; che verzichten müssen, weil sie sich Mehraufwendungen abzugelten, um -- Verstärkung der Maßnahmen der diese schlichtweg nicht mehr leisten pflegebedürftigen Personen soweit Prävention; können, da sie sonst für die Dauer wie möglich die notwendige Be- -- Beibehaltung des Systems der des Verfahrens ohne Einkommen treuung und Hilfe zu sichern sowie Pflichtversicherung in der Kran- und ohne Krankenversicherung die Möglichkeit zu verbessern, ein kenversicherung; dastehen würden. Gefordert wird selbstbestimmtes, bedürfnisorien- -- die Finanzierbarkeit des gesam- daher, den Pensionsvorschuss für tiertes Leben führen zu können. ten österreichischen Gesund- die Dauer des gesamten Verfahrens Gemeinsam mit den seither auch heits- und Rehabilitationssys- bis zur rechtskräftigen Entscheidung stark angewachsenen Dienstleis- tems langfristig sicherzustellen; über den Pensionsantrag wieder tungsangeboten auf dem Pflege- -- der Ausbau der flächendecken- einzuführen. und Betreuungssektor hat sich das den und barrierefrei zugängli- Um dem Grundsatz „Arbeit vor gesamte System der Pflegevorsorge chen medizinischen Versorgung; Rente“ tatsächlich zum Durchbruch grundsätzlich bewährt. Durch die -- keine weiteren Selbstbehalte zu zu verhelfen, wird es aber auch jahrelange Nichtvalorisierung der Lasten von Menschen mit Behin- notwendig sein, dass alle beteiligten Pflegegelder ist es jedoch zu ei- derungen. Behörden (Pensionsversicherungs-, ner starken realen Abwertung der Krankenversicherungsträger und Pflegegeldbeträge gekommen, die in Pensionen aus dem Versi- AMS) intensiver im Interesse der Verbindung mit anderen Kostenstei- cherungsfall der Invalidität: Betroffenen zusammenwirken. gerungen v.a. am Gesundheitssektor Das Ziel der mit 1.1.2014 in Kraft Darüber hinaus ist es erforderlich, dazu geführt hat, dass Pflege für getretenen Reform, Menschen mit entsprechende Beratungs- und viele Personen schon jetzt vielfach Behinderungen aktiv dabei zu unter- Vertretungsleistungen für Menschen nicht mehr leistbar ist. Die nunmehr stützen, in den Arbeitsmarkt (wieder) mit Behinderungen, die von Interes- endlich ab 1.1.2020 im Bundespfle- integriert zu werden bzw. ihnen zu senvertretungen angeboten werden, gegeldgesetz verankerte jährliche ermöglichen, länger im Erwerbsle- durch Fördermaßnahmen entspre- Valorisierung des Pflegegeldes mit ben zu bleiben, ist grundsätzlich sehr chend finanziell abzusichern. dem Pensionsanpassungsfaktor ist zu begrüßen. Zusätzlich sind entsprechende ein erster und wichtiger Schritt für Die Schaffung eines Rechtsanspru- Begleitmaßnahmen zu ergreifen, um die Verbesserung der Situation von ches auf berufliche Rehabilitation ArbeitgeberInnen zu motivieren, (äl- Pflegebedürftigen in Österreich. bei (drohender) Invalidität mit dem tere) Menschen mit Behinderungen Der durch die langjährige Nichtva- SVÄG 2016 ist ein weiterer sehr po- auch tatsächlich (weiter) zu beschäf- lorisierung entstandene Wertverlust sitiver Schritt in die richtige Richtung. tigen. beträgt jedoch bereits rund Personen, die bisher noch keine Es wird aber auch in Zukunft nicht 30 %. Es wird daher auch erforder- Pflichtversicherungsmonate einer möglich sein, sämtliche Pensionie- lich sein, in einem weiteren Schritt erlernten bzw. angelernten Erwerbs- rungen wegen geminderter Arbeitsfä- den entstandenen Wertverlust abzu- tätigkeit oder als Angestellte haben, higkeit zu vermeiden. Gerade diese gelten. sind jedoch weiterhin von einem Personen sind dann zur existentiellen Darüber hinaus ist es in Anbetracht Rechtsanspruch auf berufliche Re- Absicherung gezwungen, diese Pen- der demografischen Entwicklung in habilitation ausgeschlossen, was in sion anzutreten, ob sie wollen oder Österreich und der Zunahme pflege- keiner Weise sachgerecht ist. Gera- nicht. Es ist daher unumgänglich, bedürftiger Menschen von wesentli- de auch für diesen Personenkreis ist die Benachteiligungen zu beseitigen, cher Bedeutung, die Finanzierbarkeit es dringend erforderlich, effektivere die sich im Vergleich zu anderen des Systems der Pflegevorsorge Maßnahmen zur Festigung und Er- Pensionsarten (Langzeitversicherten- langfristig durch konkrete Maßnah- höhung der Beschäftigungsfähigkeit pension) in Form z.B. der höchsten men abzusichern. Die zuletzt mit mit dem Ziel der Reintegration in den Abschläge zur Pension ergeben. 1.1.2015 (davor bereits 2011) vorge- www.kobv.at 9
4/19 AKTUELL KOBV - Wir bewegen nommene Verschärfung der Zu- parenz der Kostenbeiträge bei ren Ausbildungsplätzen, einen gangsbestimmungen für Pflegegeld- Inanspruchnahme von Sachleis- zukünftigen Pflegenotstand zu bezieher der Stufen 1 und 2, stellt tungen, vor allem auch im Be- verhindern. keinesfalls eine geeignete und schon reich der persönlichen Assistenz; gar keine sozial vertretbare Maßnah- -- Weiterentwicklung der Art. 15a 5. Menschenrechte und me zur langfristigen Absicherung dar. BVG-Vereinbarung zwischen Diskriminierungsschutz Die Erhöhung der für den Anspruch Bund und Ländern in der Pfle- Im Interesse der raschen Umsetzung auf Pflegegeld der Stufen 1 und 2 er- gevorsorge mit dem Ziel, tat- der UN-Konvention über die Rechte forderlichen Stunden hat sich auch in sächlich flächendeckende und von Menschen mit Behinderungen Verbindung mit einer immer strenger bedarfsorientierte Pflegedienste wird es vor allem auch notwendig werdenden Vollzugspraxis (sowohl anzubieten, wobei insbesondere sein, sowohl den Betroffenen selbst im Bereich der Sozialversicherungs- auf die Bedürfnisse der Pflege- als auch und vor allem den Nichtbe- träger als auch bei der Judikatur) als bedürftigen und deren Angehöri- troffenen die Grundsätze der Neu- große Hürde für die Erreichung eines ger einzugehen sein wird; orientierung in der österreichischen Pflegegeldes herausgestellt und da- -- verstärkte Bemühungen zur Fes- Behindertenpolitik näher zu bringen. mit zu einer massiven Belastung für tigung der Gesundheit und der Gleichzeitig gilt es aber auch, Men- pflegebedürftige Menschen geführt. Prävention für Pflegebedürftige, schen mit Behinderungen und deren Wichtig wäre es daher, den erforder- um eine Stabilisierung bzw. eine Organisationen geeignete und von lichen Pflegebedarf in diesen Stufen Verbesserung ihrer Situation zu diesen selbst gestaltete Plattformen auf das vor dem 1.1.2011 geltende erreichen; zu bieten, um die Behindertenpolitik Niveau zu reduzieren. -- verstärkte Unterstützung durch der Zukunft in Österreich mitgestal- Dringend erforderlich ist es, Maß- den Ausbau und die finanzielle ten zu können. nahmen zur nachhaltigen Finanzie- Unterstützung rechtlicher Bera- Der Österreichische Behinderten- rung des Pflegevorsorgesystems tungs- und Vertretungsangebote; rat soll im Bundesbehindertengesetz (z.B. verbindliche Festlegung des -- die Erhöhung der Förderung für gesetzlich verankert und finanziell erforderlichen Steuergeldvolumens die 24-Stunden-Betreuung und ausreichend abgesichert werden, um im Verhältnis zum BIP; Abgehen vom Schaffung von Qualitätsrichtlini- sicher zu stellen, dass der Dachver- ausschließlich budgetfinanzierten en für die Vermittlungsagenturen; band die Interessen von Menschen System zu einem komplementären -- vermehrte Unterstützung pfle- mit Behinderungen in Österreich gesetzlichen Pflegesicherungsbei- gender Angehöriger durch den vertreten kann. tragssystem, u.ä.) zu ergreifen. In Ausbau der Angebote für Urlaub Der Bundesbehindertenrat soll in diesem Zusammenhang wird an- und Erholung, Erhaltung bzw. ein Beratungsgremium für die ge- gemerkt, dass in Österreich zwar Verbesserung der Gesundheit, samte Bundesregierung umgewan- Vorsorge für besondere Lebenssitua- psychologische Unterstützung, delt werden. tionen, wie z.B. Unfall, Krankheit und Information und Sozialrechts- Um eine breite Akzeptanz der Alter getroffen wurde, eine entspre- beratung und Unterweisung in Anliegen von Menschen mit Behin- chende solidarische Finanzierung pflegerische Tätigkeiten; derungen zu erreichen und auch die des Risikos der Pflegebedürftigkeit -- bestmögliche finanzielle Unter- Durchsetzung von in der UN-Kon- jedoch nach wie vor fehlt. stützung pflegender Angehöriger. vention enthaltenen Rechten und Damit soll erreicht werden: Darüber hinaus wird sich der ak- Ansprüchen aus dem Bundesbe- -- Der Ausgleich für den durch die tuell bereits bestehende Mangel hindertengleichstellungsrecht zu langjährige Nichtvalorisierung an Pflegekräften in Österreich verbessern ist/sind insbesondere entstandenen Wertverlust; in Zukunft weiter verschärfen. -- die Informationsinitiativen fortzu- -- die Reduzierung der für die Bis 2050 ist mit einem zusätz- setzen; Pflegestufen 1 und 2 erforderli- lichen Bedarf von rund 50.000 -- die österreichische Rechtsord- chen Stunden auf das vor dem Pflegekräften zu rechnen. Es nung an die Bestimmungen der 1.1.2011 geltende Niveau; wird daher erforderlich sein, ein UN-Konvention und des BGStG -- die Absicherung und Erhaltung geeignetes Konzept zu entwi- weiter anzupassen; des Geldleistungsprinzips in ckeln, um durch geeignete Maß- -- die vorgesehenen Förderungs- Verbindung mit der Gewährung nahmen, wie z.B. die Steigerung instrumentarien zur Beseitigung von Sachleistungen; der Attraktivität der Pflegeberufe von Barrieren aufrecht zu erhal- -- eine Harmonisierung und Trans- und die Schaffung von weite- ten; 10 www.kobv.at
4/19 KOBV - Wir bewegen AKTUELL -- das Prozesskostenrisiko für die GK veröffentlichte erste Zwischen- völkerung zu rücken. Dazu soll/en gerichtliche Durchsetzung von bilanz über die im Zeitraum 2012 insbesondere Ansprüchen auf Grund einer – 2015 gesetzten Maßnahmen zeigt, -- verstärkte Öffentlichkeits- und Diskriminierung wegen einer dass einiges umgesetzt wurde, Informationsmaßnahmen gesetzt Behinderung zu beseitigen bzw. wobei jedoch eine Bewertung des werden; zu minimieren; Zielerreichungsgrades bis dato noch -- Projekte zum Thema Barriere- -- ein umfassender Rechtsan- nicht vorgenommen wurde. Darüber freiheit gefördert werden und spruch auf Unterlassung und hinaus ist eine Nachbesserung bei Forschungsprojekte initiiert Beseitigung von Diskriminierun- den Zielsetzungen und die Definition werden; gen vorzusehen; von Indikatoren zur Messung des -- Barrierefreiheit und „Design for -- eine entsprechende finanzielle Grades der Zielerreichung erforder- All“ als Pflichtfach in alle entspre- Unterstützung für die zur Ein- lich. chenden Ausbildungen aufge- bringung einer Verbandsklage Mit Ministerratsbeschluss vom nommen werden; legitimierten Organisationen zur 24.4.2019 wurde die Weiterführung -- die vorgesehenen Förderungs- Verfügung zu stellen; des Nationalen Aktionsplans Be- instrumentarien zur Beseitigung -- die Schaffung von entsprechen- hinderung für den Zeitraum 2021 von Barrieren fortgesetzt wer- den Gleichstellungsbestimmun- bis 2030 beschlossen. Vorarbeiten den; gen in allen landesgesetzlichen für den neuen NAP werden bereits -- die Teiletappenpläne raschest Bestimmungen anzustreben. intensiv geleistet. Die Ergebnisse umgesetzt werden; der vom Sozialministerium in Auf- -- die Beseitigung von Barrieren Entwicklung von bundesein- trag gegebenen Evaluierungsstudie auch in Bundesbauten, die heitlichen Standards für die wurden jedoch erst für Mai 2020 in derzeit nicht in den Etappenplä- Persönliche Assistenz: Aussicht gestellt. Diese Ergebnisse nen vorgesehen sind, forciert Persönliche Assistenz muss allen sind auch noch mit der Zivilgesell- werden; Menschen mit Behinderungen, schaft abzustimmen und aufbauend -- eine Berichtspflicht über die Um- unabhängig von Art und Ursache darauf ist gemeinsam ein neuer NAP setzungsmaßnahmen eingeführt der Behinderung, in einem solchen Behinderung zu erarbeiten. werden; Ausmaß gewährt werden, dass die Es wird daher zielführend sein, den -- die Barrierefreiheit auch von Ge- Teilhabe in allen Lebensbereichen aktuellen NAP Behinderung um ein bäuden der Länder und Gemein- und bedarfsgerecht möglich ist. Ein Jahr bis 2021 zu verlängern um die den vorgesehen werden; Rechtsanspruch auf PA ist einzu- Ergebnisse der Evaluierungsstudie -- die Gewährung von öffentlichen räumen und die Finanzierung ist bei der Erarbeitung des neuen NAP Förderungen mit der Einhaltung durch die öffentliche Hand sicher zu entsprechend einfließen zu lassen. der Normen über Barrierefreiheit stellen. Sehr wesentlich für diesen Prozess verbunden werden. wird auch sein, von vornherein Umsetzung und Weiterent- zz die Partizipation von Menschen Einschätzung von wicklung des Nationalen mit Behinderungen zu verbes- Behinderung Aktionsplans Behinderung sern und Die Evaluierung der mit 1.9.2010 in Am 24.7.2012 wurde der Nati- zz wissenschaftlich fundierte Indika- Kraft getretenen Einschätzungs- onale Aktionsplan Behinderung toren zur Messung des Grades verordnung zur Feststellung des 2012 – 2020 (NAP) vom Ministerrat der Zielerreichung der einzelnen Grades der Behinderung ist dringend beschlossen. Der NAP enthält ein Maßnahmen festzulegen. fortzusetzen. Die Gesamteinschät- umfangreiches, aus 250 Maßnah- zung des Grades der Behinderung men bestehendes, Programm für Barrierefreiheit erfolgt in einer Vielzahl von Fällen die Umsetzung der UN-Behinder- Barrierefreiheit im weitesten Sinn nicht schlüssig und nicht sachgerecht tenrechtskonvention in Österreich. ist eine der Grundvoraussetzungen und ist daher die Novellierung des Im Mittelpunkt steht das Ziel einer der gleichberechtigten Teilhabe am § 3 der Einschätzungsverordnung inklusiven Gesellschaft, wonach Leben in der Gesellschaft in allen dringend erforderlich. Notwendig ist Menschen mit Behinderungen an Lebensbereichen. Wichtig ist, das die nähere Determinierung, wann bei allen gesellschaftlichen Aktivitäten Thema Barrierefreiheit verstärkt in Vorliegen von mehreren Funktions- teilhaben können. das Bewusstsein der öffentlichen beeinträchtigungen der Gesamtgrad Die im November 2016 vom BMAS- Hand, der Wirtschaft und der Be- der Behinderung erhöht wird. www.kobv.at 11
4/19 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Hinzu kommt, dass die Begutach- Behinderung entsprechend der Ein- entsprechend den Beiträgen für die tungssituation beim ärztlichen schätzungsverordnung entspricht je- freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs- Dienst des Sozialministeriumser- doch grundsätzlich nicht der UN-Be- verbänden und Interessenvertretun- vice nicht zufriedenstellend ist, da hindertenrechtskonvention und ist es gen als Werbungskosten anzuerken- einerseits die ÄrztInnen häufig zu daher in weiterer Folge erforderlich, nen. wenig Zeit für die Untersuchungen eine der Konvention entsprechende haben und andererseits FachärztIn- Einschätzung von Behinderung im Kriegsgefangenenentschä- nen in zu geringer Anzahl zur Ver- Sinne des sozialen Modells zu ent- digung fügung stehen bzw. manche Fach- wickeln. Problematisch ist auch die Das Kriegsgefangenenentschädi- richtungen überhaupt nicht vertreten in vielen Fällen vorgenommene le- gungsgesetz sieht für österreichi- sind. Diese Situation stellt sich auch benslange Einstufung als „arbeits- sche StaatsbürgerInnen, die im problematisch bei den Verfahren vor unfähig“ am Übergang von der Verlauf des Ersten oder Zweiten dem Bundesverwaltungsgericht dar, Schule in den Beruf. Erforderlich ist Weltkrieges in Kriegsgefangen- wo darüber hinaus ÄrztInnen vielfach auch dafür die Entwicklung eines Be- schaft gerieten, oder im Verlauf des nicht bereit sind, an den mündlichen gutachtungssystems, das den Fokus Zweiten Weltkrieges oder während Verhandlungen vor dem Bundesver- auf die Fähigkeiten und Ressourcen der Zeit der Besetzung Österreichs waltungsgericht teilzunehmen. der Person legt und feststellt, welche durch die Alliierten Mächte von einer Erforderlich ist es daher, den ärztli- Unterstützungsmaßnahmen not- ausländischen Macht aus politischen chen Dienst im notwendigen Ausmaß wendig sind, um den Einstieg in das oder militärischen Gründen festge- entsprechend aufzustocken, wobei Berufsleben individuell zu ermög- nommen und angehalten wurden, dafür auch die angemessene Erhö- lichen, wobei ein Rechtsanspruch oder sich auf Grund politischer Ver- hung der Vergütungen der Sachver- auf die erforderlichen Maßnahmen folgung oder drohender politischer ständigen notwendig sein wird. eingeräumt werden soll. Verfolgung, außerhalb des Gebietes Der Mangel an geeigneten bzw. der Republik Österreich befanden verfügbaren Sachverständigen Steuerrecht und von einer ausländischen Macht führt auch zu einer unzumutbaren Das österreichische Einkommen- festgenommen und nach Beginn des Verlängerung der Verfahren vor steuerrecht anerkennt, dass be- Zweiten Weltkrieges angehalten wur- dem Bundesverwaltungsgericht. hinderungsbedingte Ausgaben als den, monatliche Geldleistungen vor. Das seit 1.7.2015 geltende Neue- außergewöhnliche Belastungen Die monatlichen Entschädigungs- rungsverbot in diesen Verfahren geltend gemacht werden können zahlungen wurden seit dem Inkraft- bewirkt, dass von den Beschwer- und sich damit durch Verringerung treten im Jahr 2001 erst zweimal deführerInnen Verschlechterungen des zu versteuernden Einkommens erhöht und ist eine weitere maßgeb- ihres Gesundheitszustandes wäh- steuermindernd auswirken. Kritisch liche Anhebung dieser Leistungen rend des laufenden Verfahrens nicht ist anzumerken, dass Personen, die dringend erforderlich. Je nach Dauer geltend gemacht werden können. keiner Steuerpflicht unterliegen, von der Kriegsgefangenschaft erhalten Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, der Geltendmachung behinderungs- die BezieherInnen aktuell zwischen die Beschwerdeverfahren vor dem bedingter Ausgaben im Steuerrecht 17,50 € und 43 € monatlich. Mit Bundesverwaltungsgericht dadurch ausgeschlossen sind. Stand 1.7.2019 haben 8.236 Perso- zu beschleunigen, konnte in keiner Nachstehende Verbesserungen sind nen diese Leistungen erhalten und Weise erreicht werden. Der Verwal- daher erforderlich: wäre der budgetäre Mehraufwand tungsaufwand beim Sozialministeri- -- die Freibeträge sollen auch einer Erhöhung somit als gering umservice wurde jedoch durch die berücksichtigt werden, wenn anzusehen. erforderliche Führung eines weiteren eine pflegebedingte Geldleistung Verfahrens zur Geltendmachung von bezogen wird; Bewusstseinsbildung und weiteren Gesundheitsschädigungen -- Direktzahlungen an Menschen Information erhöht. Es ist daher im Sinne der mit Behinderungen, die auf Die Erfahrungen seit Inkrafttreten Verwaltungsökonomie und im Inte- Grund ihres geringen Einkom- des Behindertengleichstellungspa- resse der BeschwerdeführerInnen mens behinderungsbedingte ketes am 1.1.2006 haben gezeigt, dringend erforderlich, das Neue- Ausgaben nicht steuerlich gel- dass der Bewusstseinsbildung und rungsverbot in diesen Verfahren tend machen können. Information über dessen Inhalte abzuschaffen. Weiters wird gefordert, die Mitglieds- besondere Bedeutung zugekommen Die Einschätzung des Grades der beiträge für humanitär tätige Vereine ist und sich dadurch die tägliche 12 www.kobv.at
4/19 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Lebenssituation von Menschen mit gnen über die Inhalte der UN- -- Förderung und nachhaltige Behinderungen doch spürbar ver- Konvention und die Rechte von finanzielle Absicherung der Be- bessert hat. Menschen mit Behinderungen, ratungsdienste, die von Behin- Nach Art. 8 der UN-Behindertenkon- -- verstärkte Maßnahmen zur Sen- dertenorganisationen angeboten vention ist Österreich verpflichtet, sibilisierung für die Anliegen von werden. das Bewusstsein für Menschen mit Menschen mit Behinderungen, Behinderungen zu schärfen und die -- Unterstützung von Menschen mit Wien, im Oktober 2019 Achtung ihrer Rechte und Würde zu Behinderungen durch Beratung Kriegsopfer- und Behinderten- fördern. und Information, verband Österreich Es gilt daher, insbesondere nachste- -- Herausgabe von behinderten- Präsident Mag. Michael Svoboda hende Maßnahmen umzusetzen: spezifischen Informationsbro- Generalsekretärin -- umfassende Informationskampa- schüren, Dr.in Regina Baumgartl Ehre wem Ehre gebührt Goldenes Ehrenzeichen für Karl Maria Kinsky Oktoberfeststimmung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Die KOBV Bezirksarbeitsge- meinschaft Baden organisiert jedes Jahr zwei großartige Veranstaltun- gen: im Sommer die Theaterfahrt nach Parndorf und im Herbst das Oktoberfest im Gasthaus Maschler in Wienersdorf bei Traiskirchen. In diesem Jahr konnten rund 200 Mit- glieder, zahlreiche Ehrengäste und auch Sponsoren begrüßt werden. Die Moderation des ausgelassenen Festes lag in den Händen des neuen Obmannes der Bezirksarbeitsge- meinschaft und Ortsgruppe Baden, Herrn Christian Mesner. Der langjährige und allseits bekann- te und beliebte Obmann und Mitglied Im Bild (v.li.): KOBV-Präsident Mag. Michael Svoboda, Bürgermeister Dipl.-Ing. Stefan Szirucsek, Elisabeth Schrenk (KOBV Geschäftsführerin), Christian Mes- des Vorstandes des Dreiländerver- ner (neuer Obmann KOBV Bezirk Baden, Direktor Schloss Freiland), Altobmann bandes, Herr Karl Maria Kinsky, hat Karl Maria Kinsky, Thomas Zinbauer, Bürgermeister Andreas Babler, Gemein- sich aus gesundheitlichen Gründen derätin Angela Stöckl-Wolkerstorfer, Vizebürgermeister Klaus Windbüchler, entschlossen, all seine KOBV Funkti- Stadträtin Maria Wieser, KOBV Obmann Andreas Klaus Kager (Traiskirchen) onen aufzugeben und den Bezirk und die Ortsgruppe Baden in jüngere für 14 Jahre spannende, abwechs- ragende gemeinnützige Leistungen Hände zu übergeben. Herr Präsident lungsreiche und manchmal auch und ausgezeichnete Dienste im Mag. Michael Svoboda und Frau fordernde Zusammenarbeit aus, Bereiche der Bundesländer Wien, Geschäftsführerin Elisabeth Schrenk und überreichten ihm das Goldenen Niederösterreich und Burgenland. sprachen Karl M. Kinsky den Dank Ehrenzeichen des KOBV für hervor- www.kobv.at 13
4/19 AKTUELL KOBV - Wir bewegen Für den KOBV ist freiwilliges Engagement un- verzichtbar – aber nicht selbstverständlich! Der KOBV ist stolz auf seine 2.635 Funktionärinnen und einzelnen Funktionärs weiterhin starke politische Arbeit Funktionäre, die sich ehrenamtlich um das Wohl der zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ehrenamtliche mit Behinderungen verfolgen, und nicht zuletzt hilft jede Arbeit ist zwar nicht bezahlt, doch das soziale Engage- einzelne Funktionärin/jeder einzelne Funktionär mit, die ment der KOBV Funktionärinnen und Funktionäre ist Welt inklusiver und somit ein bisschen lebenswerter zu äußerst wertvoll. Nicht nur unsere Mitglieder sondern machen. alle Menschen in unserem Land profitieren davon. Aktive Funktionärinnen und Funktionäre sind eine Grundvoraus- Aber auch die Freiwilligen bekommen einiges für ihren setzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung, und Einsatz zurück: Sie erhalten die Dankbarkeit unserer ist es uns auch ein großes Anliegen, dieses Potenzial zu Mitglieder, die Anerkennung und Wertschätzung durch unterstützen und zu fördern, z.B. mit dem umfangreichen die politisch Verantwortlichen und nicht zuletzt ein per- Aus- und Weiterbildungsangebot über Neuerungen auf sönliches Wohlgefühl, da sie durch ihren Einsatz das gesetzlichem Gebiet, über die Aufgaben, Leistungen und Gemeinwesen aktiv mitgestalten und ihre Kompetenzen Strukturen unserer Organisation und zur Steigerung der einbringen und damit letztliche ihre persönliche Situation eigenen sozialen Kompetenz. als Menschen mit Behinderung verbessern können. Nichts über uns ohne uns! Allen 2.635 KOBV Funktionärinnen und Funktionären Nicht zuletzt zeigt sich, dass die KOBV Funktionärinnen gemein ist die Förderung des Gedankens „Gemeinsam und Funktionäre durch ihre vielfältigen Tätigkeiten ob als stärker“ über Generationen, soziale Schichten und Kultu- Obfrau, Obmann, Kassier, Schriftführer oder Beisitzer ren hinweg. Freiwilliges Engagement erfolgt aus unter- durch direkte und wiederkehrende Beziehungen zu Men- schiedlichen privaten Motiven, Freiwillige wollen anderen schen mit Behinderungen zu deren Inklusion beitragen. helfen, wollen sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen, In ihrem beruflichen, familiären und gesellschaftlichem wollen selber organisieren, wollen Einfluss nehmen, Umfeld werden sie zu Multiplikatoren des erworbenen wollen ihr Wissen erweitern oder wollen einfach Spaß Wissens über gesetzliche Ansprüche, Strukturen und haben und Teil eines sozialen Gefüges sein. Jedes Motiv Zusammenhänge in der Behindertenpolitik. Im Rahmen für sich ist eine wichtige Funktion für die Stabilität des des KOBV wirkt das Ehrenamt ergänzend zur hauptamt- sozialen Zusammenhalts. lichen Arbeit und gewährleistet durch diese unschätzbare Arbeit an der Basis, ein umfangreiches Betreuungs- und Freiwillige herzlich willkommen! Unterstützungsangebot. Generell können wir sagen, dass das freiwillige En- gagement im Rahmen des KOBV auf einer gesunden Dadurch, dass sich KOBV Funktionärinnen und Funkti- Basis steht. Dennoch stehen die Türen unserer rund 270 onäre aktiv in ihrer Gemeinde als Menschen mit Behin- Orts- und Bezirksgruppen für weitere Mitglieder, die sich derungen für Menschen mit Behinderungen einsetzen ebenso engagieren wollen, offen. „Neue Freiwillige“ zu und am gesellschaftspolitischen Leben in ihrer Heimat- gewinnen ist nicht immer einfach, und hat bereits ver- gemeinde mitmachen, verändern sie auch das Bild von einzelt zu Auflösungen von Orts- und Bezirksgruppen Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit. Men- geführt. Gemeinsam müssen wir das verhindern, denn schen mit Behinderungen sind keine Almosenempfänger genau dieses regionale Betreuungsnetz ist ein bedeuten- sondern werden in ihrer Rolle als gleichberechtigte Mit- der Faktor unseres Erfolges. glieder der Gesellschaft wahrgenommen und anerkannt. Bei Interesse Ehrenamtliches Engagement hilft sowohl wenden Sie sich gerne direkt an Ihre Orts- oder den Nutznießern als auch den Helfern! Bezirksgruppe (Kontaktdaten finden Sie auf unserer Ehrenamtliches Engagement in einem Verein wie dem Homepage - www.kobv.at/wnb/untergruppen) oder an KOBV bringt zumindest drei Vorteile auf einmal: Men- Frau Geschäftsführerin Elisabeth Schrenk (E-Mail: schen mit Behinderungen werden unterstützt, der KOBV e.schrenk@kobv.at, Tel. 01/406 15 86 – DW 37). kann durch die Hilfe jeder einzelnen Funktionärin/jedes 14 www.kobv.at
4/19 KOBV - Wir bewegen AKTUELL Steuerreformgesetz 2020 Der Nationalrat hat am 19.9.2019 das Steuerrreform- hen können. Um Menschen mit Behinderungen, die nicht gesetz 2020 mit zwei sehr erfreulichen Änderungen für steuerpflichtig sind, zu entlasten ist es daher in einem Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Ände- weiteren Schritt dringend erforderlich, dass diese behin- rungen wurden am 29.10.2019 im BGBl I Nr. 103/2019 derungsbedingten Aufwendungen durch die Gewährung verlautbart und treten somit am 30.10.2019 in Kraft. von Direktzahlungen berücksichtigt werden können. Erhöhung der jährlichen pauschalen Lohn- Befreiung von der Normverbrauchsabgabe steuerfreibeträge wegen Behinderung (§ 35 bei Kauf eines Kraftfahrzeuges Abs. 3 EStG) Das Normverbrauchsabgabengesetz (§ 3) wurde dahin- Die seit 1988 nicht mehr valorisierten Lohnsteuerfreibe- gehend geändert, dass Menschen mit Behinderungen träge wurden maßgeblich, und zwar um 65 %, angeho- unter nachstehenden Voraussetzungen beim Kauf eines ben. Mit diesem Gesetzesbeschluss wurde ein Ausgleich Kraftfahrzeuges von der Normverbrauchsabgabe befreit des durch die langjährige Nichtvalorisierung entstande- sind: nen Wertverlustes geschaffen und eine langjährige KOBV Forderung endlich umgesetzt. zz Vorliegen eines Behindertenpasses mit der Zusatz- eintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentli- Die neuen jährlichen Freibeträge betragen cher Verkehrsmittel oder Blindheit bzw. eines Gehbe- hindertenausweises gem. § 29 b StVO und bei einer Minderung zz eigene Lenkerberechtigung oder Glaubhaftmachung, der Erwerbsfähigkeit Freibetrag dass das Kraftfahrzeug überwiegend für die persön- von liche Fortbewegung des Menschen mit Behinderung benützt wird. 25% bis 34% € 124,00 Menschen mit Mobilitätsbehinderungen sind zur Fortbe- 35% bis 44% € 164,00 wegung auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen und ist dieses eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte 45% bis 54% € 401,00 Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die nunmehr beschlossene Gesetzesänderung bringt eine bedeutende 55% bis 64% € 486,00 finanzielle Entlastung für Menschen mit Behinderungen und ist daher sehr zu begrüßen. 65% bis 74% € 599,00 Achtung! 75% bis 84% € 718,00 Diese Änderung ist am 30.10.2019 in Kraft getreten. 85% bis 94% € 837,00 Im Gesetzestext wird auf „Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge“ abgestellt, weshalb es für die Gel- ab 95% € 1.198,00 tung der neuen Befreiungsbestimmung ausreichend sein wird, wenn der Zeitpunkt der Lieferung des Fahr- und gelten bereits für das Jahr 2019. zeuges (und nicht der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages) nach dem Datum des Inkrafttretens Die weitere KOBV-Forderung, diese Freibeträge auch zu der gesetzlichen Änderung liegt. Die näheren Erläu- berücksichtigen, wenn eine pflegebedingte Geldleistung terungen des Bundesministeriums für Finanzen zur bezogen wird, ist nach wie vor offen. Problematisch ist praktischen Abwicklung liegen noch nicht vor. jedoch grundsätzlich, dass Personen, die auf Grund ihres geringen Einkommens keiner Steuerpflicht unterliegen, Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeite- von der Geltendmachung behinderungsbedingter Aus- rInnen der KOBV-Sozialrechtsabteilung gerne zur gaben im Steuerrecht ausgeschlossen sind und daher Verfügung. keinen Nutzen aus der Gewährung von Freibeträgen zie- www.kobv.at 15
4/19 EINFACH NACHGEDACHT KOBV - Wir bewegen Einfach nachgedacht! Kolumne von Hon. Prof. Hofrat Dr. Josef Kandlhofer An die Arbeit! Die PatientInnen brauchen Versor- gungssicherheit. Das österreichi- Österreich hat gewählt. Die Wah- sche Gesundheitswesen ist im inter- len zum Nationalrat am 29.9.2019 nationalen Vergleich unter anderem haben klare Verhältnisse gebracht. deshalb so nahe an der Spitze, weil Jetzt brauchen wir rasch eine es einen sehr niederschwelligen Zu- stabile Regierung. Die sogenannte gang zu den Gesundheitsleistungen „Expertenregierung“ verwaltet einen gibt. Dieser einfache Zugang wird Stillstand. Das freie Spiel der Kräfte durch das Sachleistungssystem im Nationalrat vor den Wahlen garantiert. Die PatientInnen können endete zwar in keinem Desaster, mit der e-card die ärztlichen Leis- die Beschlüsse engen aber den tungen in Anspruch nehmen. Die Spielraum für die neue Regierung Verrechnung der Leistungen erfolgt erheblich ein. Denkt man z.B. an die zwischen Vertragsarzt und Kassa. Steuerreform, dann ist der Spiel- gungslücken im niedergelassenen raum für eine neue Regierung klein. Der Vertragsarzt spielt im Sachleis- Bereich führen zwangsläufig zum Der Finanzminister der Übergangs- tungssystem die zentrale Rolle bei Gang in die Spitalsambulanzen. regierung hat nach Brüssel ein De- der Versorgung der PatientInnen. Diesem Trend muss gegengesteuert fizit gemeldet. Das ist nicht zuletzt Der Ausbau der Primärversorgungs- werden. Folge des freien Spiels der Kräfte zentren im städtischen Bereich ist im Parlament. ein wichtiger Schritt zur Sicher- Die elektronische Gesundheits- stellung der Sachleistungen. Für akte muss ausgebaut werden. Als Die neue Regierung, die hoffentlich den ländlichen Raum brauchen wir PatientIn will ich den Zugang zu noch vor Weihnachten angelobt eine flächendeckende Versorgung meinen Gesundheitsdaten. Die werden kann, hat im Gesundheits- mit Vertragsärzten. Österreich hat Behandlungsqualität wird steigen, wesen einige Herkulesaufgaben grundsätzlich nicht zu wenig Ärzte. wenn mein behandelnder Arzt zu bewältigen. Die Organisations- Noch nie hat es in Österreich so vie- Zugang zu meinen Daten hat. Nicht reform der Sozialversicherung ist le berufsausübende Ärzte gegeben ein Torso, sondern eine umfassen- zu konsolidieren. Die Zusammen- wie heute. Nur in einem EU-Land de Erfassung in der elektronischen führung der neun Gebietskran- gibt es eine höhere Ärztedichte (= Gesundheitsakte muss das Ziel kenkassen zur Österreichischen Arzt je Einwohner) als in Österreich. sein. Natürlich garantiert mit dem Gesundheitskasse (ÖGK) wurde Das Problem ist die Verteilung und besten Datenschutz, der menschen- von der letzten Regierung auf den die Bereitschaft, Kassenverträge möglich ist. Im Zusammenhang mit Weg gebracht. Ab 1.1.2020 wird abzuschließen. Die Stellung der der elektronischen Gesundheitsakte es die ÖGK geben. Die heutigen Kassenärzte muss gehoben wer- ist auch die Einführung des elekt- GKK werden dann Landesstellen den. Es müssen Anreize geschaffen ronischen Impfpasses zu fordern. dieser ÖGK sein. Die Harmonisie- werden, damit Ärzte wieder in Kas- Wer von uns hat nicht schon einmal rung der Verwaltungsgestionen und senordinationen gehen. Damit wird nachdenken müssen, wann er oder der Leistungen stehen an. Ziel der auch gewährleistet, dass Patien- sie z. B. die letzte Tetanusimpfung Reform muss sein, Verbesserungen tInnen ärztliche Leistungen mit der bekommen hat. Der elektronische für die Menschen zu bringen. Geld, e-card in Anspruch nehmen können. Impfpass macht eine umfassende das nicht in der Verwaltung ausge- Information möglich. geben werden muss, kann für die Die Schnittstellen zwischen Spi- Versicherten, für die PatientInnen tälern und dem niedergelassenen Wir brauchen rasch eine neue eingesetzt werden. Für Versicherte Bereich sind in Nahtstellen umzu- Regierung, die sich diesen Heraus- und PatientInnen muss es einfacher wandeln. Die Versorgung mit Kas- forderungen stellt. Das erwarten die werden. Landesgrenzen dürften senärztInnen im niedergelassenen Wählerinnen und Wähler. An die keine Rolle mehr spielen. Bereich ist zu optimieren. Versor- Arbeit. 16 www.kobv.at
Sie können auch lesen