EILDIENST 2 /2019 - AUS DEM INHALT: KLAUSURTAGUNG DES LKT NRW IM HOCHSAUERLANDKREIS ECKPUNKTE FÜR KIBIZ-REFORM VEREINBART SCHWERPUNKT: ...
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EILDIENST 2 / 2019 Aus dem Inhalt: ● Klausurtagung des LKT NRW im Hochsauerlandkreis ● Eckpunkte für KiBiz-Reform vereinbart ● Schwerpunkt: Kultur im kreisangehörigen Raum
EILDIENST 2/2019 Auf ein Wort Wer bestellt, bezahlt: Konnexität anhand der Kosten von G9 Seit 15 Jahren – seit dem Jahr 2004 – gibt es in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung das sogenannte Konnexitätsprinzip, das den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ enthält. Damit wird das Land verpflichtet, im Fall von Aufga- benübertragungen an die Kommunen zeitgleich einen Kostenausgleich zu regeln. Das sogenannte Konnexitätsausführungsgesetz regelt hierzu Einzelheiten. Seitdem hat eine Reihe von Konnexitätsverfahren stattgefunden, mal mehr, mal weniger streitbehaftet, zum Teil bis vor den Verfassungsgerichtshof. Dies geschah in unter- schiedlicher politischer Zusammensetzung der jeweiligen Landesregierung. Vor dem Verfassungsgerichtshof waren die Kommunen mal erfolgreich, mal blieben sie erfolglos. In jedem Fall ergaben sich aber Konkretisierungen des Belastungsaus- gleichs durch die Entscheidungen der Verfassungsrichter, da auch das Konnexitäts- ausführungsgesetz eine Reihe von Fragestellungen offenlässt. Die Einführung des Konnexitätsprinzips war die Konsequenz aus dem Befund, dass politische Entschei- dungen des Landes im Hinblick auf die Zuordnung von Aufgaben an die Kommu- nen auch mit einer langfristigen Sicherung ihrer Refinanzierung zu verbinden sind, um die Aufgaben nachhaltig schultern zu können. Dass inzwischen weitgehende Routine bei der Umsetzung des Konnexitätsprinzips herrscht, belegt das jüngste Beispiel der Erweiterung der an den Gymnasien zu absolvierenden Schuljahre von bislang regelhaft acht Jahren auf wieder neun Jahre („G9“). Der Landesgesetzgeber muss die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten der kommunalen Schulträger – vor allem für Schulbauten, Schulverwaltungspersonal, Lernmedien und Schülerfahrtkosten – ausgleichen. Als Grundlage dafür hat die Landesregierung ein Gutachterteam für eine Kostenfolgeabschätzung eingesetzt. Das auf der Basis des Gutachtens entworfene Belastungsausgleichsgesetz wird derzeit im Landtag beraten. Als Ziellinie hat die Landesregierung für das Inkrafttreten der Umstellung auf „G9“ den 01.08.2019 definiert. Dies erfordert nach den Vorgaben des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, dass auch das Belastungsausgleichsgesetz spä- testens zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten muss. Für die Kommunen wichtig war das frühzeitige Bekenntnis der Landesre- gierung, dass sämtliche zusätzliche Kosten der Kommunen für das neue 13. Schuljahr durch das Land zu finanzieren sind. Diese Haltung hat den Weg zu einem fairen Verfahren der Kostenermittlung freigemacht und angesichts des ambitionierten Zeitplanes auch unnötige Auseinandersetzungen verhindert. Auseinandersetzungen, die wie bei der erstmaligen flächen- deckenden Einführung der schulischen Inklusion bis zum heutigen Tag zu Reibungen zwischen den Beteiligten führen, da das Land sich seinerzeit nur eingeschränkt zu seiner Verantwortung bekannt hat, die Kosten für seine weitgehenden politi- schen Entscheidungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig zu tragen. Es ist gelungen, sich ohne Streit darauf zu verständigen, die durch das wissenschaftliche Gutachten zur Kostenfolgeab- schätzung ermittelte Summe von 518 Millionen Euro für investive Kosten an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen auszuzahlen. Dieser Betrag soll durch derzeit vorgesehene 28 Millionen Euro pro Jahr flankiert werden, die ohne zeitliche Begrenzung zukünftig ab 2027 für jährlich wiederkehrende Kosten wie Personal und Schülerfahrtkosten zu zahlen sind. Das Gutachten hat zudem erstmals die Frage der Abschreibungen für investive Aufwendungen problematisiert. Nach den für die Kommunen geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes NRW sind die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände über deren Nutzungsdauer zu verteilen. Schulischen Bauten in massiver Bauweise wird eine Nutzungsdauer von 80 Jahren beigemessen. Dies ist eine Zeitspanne, deren Endpunkt in der Enkel- oder gar Urenkelgeneration der heute aktiven politisch Verantwortlichen liegt. Insofern gilt es zu klären, wie bereits heute Vorkehrungen geschaffen werden können, um eine Wiederbeschaffung nach Ablauf der Nutzungsdauer – hier nach acht Jahrzehnten, also nach dem Ablauf weiterer 16 Legislaturperioden des Landtags – zu sichern. Die Berücksichtigung der Abschreibungskosten würde die Anerkennung der Tatsache bedeuten, dass neugebauter Schul- raum auch unterhalten und nach Ende der Nutzungsdauer neu gebaut werden muss. Die Gutachter haben insofern Abschreibungskosten in Höhe von 6,7 Millionen Euro jährlich festgestellt – also einen winzigen Bruchteil der Summe des ansonsten erforderlichen Belastungsausgleichs. Im Ergebnis bedarf es eines sachgerechten und möglichst unbürokratischen Evaluationsverfahrens, das geeignet ist, den Werteverzehr an neu zu errichtender Infrastruktur zu erfassen und den Kommunen zum erforderlichen Zeitpunkt die Ersatz- beschaffung oder Neuerrichtung ermöglicht. Als Grundlage hierfür ist eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung zum aktuellen Belastungsausgleichsgesetz oder eine Präzisierung des Konnexitätsausführungsgesetzes angezeigt, die deutlich werden lässt, dass auch Abschreibungsaufwand dem Grunde nach durch das Land zu ersetzen ist. Dr. Martin Klein Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen 77
Inhalt EILDIENST 2/2019 Kavalleriestraße 8 AUF EIN WORT 77 40213 Düsseldorf ______________________________________________________________ Telefon 0211/ 300 491-0 Telefax 02 11/ 300 491-660 E-Mail: presse@lkt-nrw.de Internet: www.lkt-nrw.de AUS DEM LANDKREISTAG IMPRESSUM Klausurtagung des LKT NRW im Hochsauerlandkreis 81 ______________________________________________________________ EILDIENST – Monatszeitschrift des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Präsidium des Deutschen Landkreistags tagte in Xanten 86 ______________________________________________________________ Herausgeber: Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein Redaktion: THEMA AKTUELL Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn Beigeordneter Martin Schenkelberg Eckpunkte für KiBiz-Reform vereinbart 87 Referentin Christine Cebin Hauptreferent Dr. Markus Faber ______________________________________________________________ Referentin Dorothée Heimann Referent Thomas Krämer Pressereferentin Rosa Moya Referent Dr. André Weßling Hauptreferent Dr. Kai Zentara SCHWERPUNKT: Kultur im kreisangehörigen Raum Quelle Titelbild: H.-J. Brümmendorf, Rhein-Kreis Neuss Kunst- und Kulturförderung im ländlich geprägten Regionen 89 Redaktionsassistenz: ______________________________________________________________ Gaby Drommershausen Astrid Hälker Heike Schützmann Kreis Kleve – der kulturelle Spannungsbogen vom Jugendfestival Courage bis zu den Kreis Klever KulTourtagen 91 Herstellung: ALBERSDRUCK GMBH & CO KG ______________________________________________________________ Leichlinger Straße 11 40591 Düsseldorf Ein Schloss für die Kultur 94 www.albersdruck.de ______________________________________________________________ ISSN 1860-3319 „kult“ – Kultur und lebendige Tradition 97 ______________________________________________________________ Rhein-Erft-Kreis – kulturell stark in der Region 100 ______________________________________________________________ Mit dem Smartphone im Museum 101 ______________________________________________________________ Kulturelle Vielfalt im Hochsauerlandkreis 103 Kreise in Nordrhein-Westfalen ______________________________________________________________ 78
EILDIENST 2/2019 Inhalt Es läuft rund im Verbund: Connected-Kommunen blicken auf mehr als 650 Kulturrucksackprojekte zurück 106 ______________________________________________________________ Lipper Schul-KulTouren – Kulturelle Bildung im ländlichen Raum 108 ______________________________________________________________ Kreis Höxter setzt auf professionelles Kultur-Management 110 ______________________________________________________________ Kultur im Rhein-Kreis Neuss wird digital! 113 ______________________________________________________________ Projekt „Demokraten für den Frieden“ eint Kreis Coesfeld 115 ______________________________________________________________ Ein neues Stadt-Land-Modell 117 ______________________________________________________________ THEMEN Teilhabechancengesetz – Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose 119 ______________________________________________________________ Reform des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in NRW 120 ______________________________________________________________ Neues Förderprogramm stärkt kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum 121 ______________________________________________________________ Aufstellung der kommunalen Lebensmittelüberwachung weiter verbessert 122 ______________________________________________________________ DAS PORTRÄT Landrat Jürgen Müller – „Dieser Kreis wird oft unterschätzt“ 123 ______________________________________________________________ 79
Inhalt EILDIENST 2/2019 IM FOKUS Kreis Viersen: Vom Statistischen Jahrbuch zum Kreismonitoring 125 ______________________________________________________________ KURZNACHRICHTEN 127 ______________________________________________________________ EILDIENST-JAHRGANG 2018 Stichwortverzeichnis und Einbanddecken 136 ______________________________________________________________ HINWEISE AUF VERÖFFENTLICHUNGEN 136 ______________________________________________________________ 80
EILDIENST 2/2019 Aus dem Landkreistag Klausurtagung des LKT NRW im Hochsauerlandkreis: Umweltschutz, Digitalisierung und Austausch mit Ministerin Ina Scharrenbach Treffen mit Umweltministerin Ursula Heinen-Esser – Austausch über Kulturförderung mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Kulturministerium Klaus Kaiser – Gespräch mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach – Debatte über kommunale Themen in den Medien mit Westfalenpost-Chefredakteur Dr. Jost Lübben Die Landräte der NRW-Kreise trafen sich in Hallenberg (Hochsauerlandkreis) mit Landespolitikern und anderen Partnern, um über kommunalpolitische Themen zu sprechen. Hier mit NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Quelle: LKT NRW E in breites Spektrum an Themen füllte die Tagesordnung der Klausurtagung des Vorstands des Landkreistags NRW am sauerlandkreis. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser sowie NRW-Kommu- nalministerin Ina Scharrenbach nahmen skizzierten die jeweilige aktuelle Agenda ihrer Ministerien. Auch der Parlamentari- sche Staatssekretär im Ministerium für Kul- 28./29. Januar 2019 in Hallenberg, Hoch- am Treffen der NRW-Landräte teil und tur und Wissenschaft, Klaus Kaiser, sprach dort mit den Teilnehmern über Kulturent- wicklung und -förderung im kreisangehö- rigen Raum. Weitere Referenten waren der Vorstand der Kommunalen Gemein- schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Rainer Christian Beutel, und der Vorstandsvorsitzende der GVV Kommunal- versicherung, Wolfgang Schwade. Darüber hinaus befassten sich die Landräte in Rah- men ihrer Vorstandssitzung mit der Ver- mittlung von Kommunalpolitik in Schule und Medien und der Frage der Nach- wuchssicherung in Verwaltung und politi- schen Gremien. Gespräch mit NRW-Umwelt ministerin Ursula Heinen-Esser Über Fahrverbote, die Afrikanische Schweine pest und die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes sprachen die NRW-Umweltministerin Heinen-Esser (Mitte) mit dem Präsidium des LKT NRW. NRW-Landräte mit der NRW-Ministerin Quelle: LKT NRW für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 81
Aus dem Landkreistag EILDIENST 2/2019 Verbraucherschutz, Ursula Heinen-Esser. mobilhersteller in die Pflicht genommen nismäßigkeit der Mittel gewahrt wer- Dabei interessierten sich die Landräte vor werden, Abhilfe zu schaffen“, forderte der den“, unterstrich Hendele. Der ÖPNV und allem für den Stand der Vorbereitungen Präsident der LKT NRW, Landrat Thomas andere alternative Mobilitätsmöglichkeiten von Seiten der Landesregierung auf einen Hendele (Kreis Mettmann) gegenüber der könnten den Individualverkehr nicht von möglichen Ausbruch der Afrikanischen Ministerin. Diese Position unterstützte die jetzt auf gleich ersetzen. Auch ließen sie Schweinepest (ASP). Seit Jahren steht Ministerin, da sich damit die größten Erfol- sich nicht beliebig vergrößern. Fahrverbote ASP-Vorsorge und -Notfallvorbereitung ge erzielen ließen. Zumindest bei leichten hätten erhebliche wirtschaftliche Folgen auf der Agenda der Kreisverwaltungen. Nutzfahrzeugen würde die Hardware- nicht nur für die Großstädte, sondern auch Das Thema war bereits Schwerpunkt der Nachrüstung mittlerweile auch umgesetzt, für den umliegenden kreisangehörigen EILDIENST-Ausgabe 3/März 2018, in der sagte sie weiter. Dagegen sah sie mögliche Raum. viele Kreise ihre Präventionsmaßnahmen Änderungen bei den Messstandorten und vorstellten. den Grenzwerten vor dem Hintergrund der Ministerin Heinen-Esser verwies ebenfalls offenen Gerichtsverfahren zurückhaltend. auf das Urteil des Bundesverwaltungsge- Nach dem Auftreten der ASP im Süden Bel- Bei den Überlegungen zur Einhaltung der richts, das die Frage der Verhältnismäßig- giens im September 2018 hatten die Land- NO2-Grenzwerte in den Ballungsräumen keit von Fahrverboten deutlich herausge- räte auf ein schnelles Handeln gedrängt, unterstrichen die Landräte ihre Forderung, stellt habe. Gerade vor dem Hintergrund um auf einen möglichen ASP-Ausbruch auch die Einpendler aus den umliegenden dieses Urteils müsse die Verhältnismäßig- vorbereitet zu sein. Das Land verstärkte Kreisen und ihre Fahrzeuge zu berücksich- keit von Fahrverboten für Dieselfahrzeu- seine Bemühungen. Nach Durchführung tigen. Rund 3,3 Millionen Berufstätige im ge, insbesondere für Berufspendler und eines beschleunigten Ausschreibungs- kreisangehörigen Raum pendeln zur Arbeit Gewerbetreibende, gründlich geprüft wer- verfahrens wurde Mitte Januar 2019 ein in eine andere Stadt oder Gemeinde; davon den. Zudem sei zu berücksichtigen, dass Vertrag mit der neu gegründeten Wildseu- pendeln 1,6 Millionen Berufstätige in einen bei einem Austausch aller Dieselfahrzeuge chenvorsorgegesellschaft (WSVG) unter- anderen Kreis oder eine kreisfreie Stadt. durch Benzinfahrzeuge die CO2-Emmissio- schrieben, die im Fall eines Ausbruchs nach „Mobilität ist somit auch ein arbeitsmarkt- nen (Kohlendioxid) um rund zehn Prozent entsprechender Beauftragung durch die und sozialpolitisches Thema in NRW“, steigen würden. Daher wolle die Landesre- zuständige Kreisordnungsbehörde mit Per- betonte Hendele. Darüber hinaus gebe es gierung die Verfahren bis vor Gerichten in sonal und Gerät für die praktische Umset- viele Handwerker und andere mittelstän- der höchsten Instanz austragen. zung der erforderlichen Maßnahmen zur dische Unternehmen aus dem Umland der Verfügung stehen soll. Neben den techni- betroffenen Ballungsräume, die zu ihren Abschließend wies die Ministerin auf eine schen Maßnahmen wurden auch legislative Kunden und Arbeitsstätten fahren. Nach geplante Änderung des Bundesimmis- Vorkehrungen getroffen. Der Bund passte aktuellen Schätzungen wird in vielen Städ- sionsschutzgesetzes hin, wonach durch im vergangenen Jahr das Tiergesundheits- ten fast die Hälfte aller Handwerksleistun- Legaldefinition geregelt werde, dass bei gesetz und die Schweinepestverordnung gen aus dem Umland der betreffenden Einhaltung eines Stickoxidgrenzwertes auf Initiative des Landes NRW an. Der LKT Städte erbracht. von 50 µg/Kubikmeter Luft in der Regel NRW unterstützte diese nordrhein-westfä- ein Fahrverbot nicht mehr verhältnismäßig lische Initiative. Durch diese Vorsorgemaß- „Bei allen Maßnahmen zur Reduzierung sei. Allerdings müsse eine solche Regelung nahmen sieht sich die Landesregierung im der NO2-Immissionen muss die Verhält- noch bei der EU notifiziert werden. bundesweiten Vergleich am besten vorbe- reitet, betonte die Ministerin. Dennoch zeigten sich die NRW-Landräte besorgt über das hohe Risiko eines ASP- Ausbruchs und die daraus resultieren- den finanziellen Folgen. Es sei noch nicht geklärt, wie die Kosten der einzelnen Kreis- ordnungsbehörde im Falle eines Ausbruchs im eigenen Zuständigkeitsgebiet refinan- ziert würden. Der LKT NRW setzte sich für eine solidarische Lösung ein, da diese Maßnahmen letzten Endes der gesamten Land- und Fleischwirtschaft bundesweit zu Gute kommen würden. Auch mahnten die Landräte an, die Präventionsmaßnahmen zu verstärken. Gerade die Absicherung von Autobahn-Rastanlagen, die in die Zustän- digkeit des Bundes fielen, sei von großer Bedeutung. Auch bei den drohenden Fahrverboten aufgrund von NO2-Grenzwertüberschrei- tungen (Stickstoffdioxid) appellierten die NRW-Landräte an das Land, auf Bundes- ebene auf die Hardware-Nachrüstung von Im Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im NRW-Kulturministerium, Diesel-Fahrzeugen hinzuwirken. „Nach Klaus Kaiser MdL, diskutierten die NRW-Landräte über die Förderung kultureller Ange- dem Verursacherprinzip müssen die Auto- bote im ländlichen Raum. Quelle: LKT NRW 82
EILDIENST 2/2019 Aus dem Landkreistag Im Hinblick auf die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) kritisierten die NRW-Landräte, dass die zentralen Forderungen der Kreise bislang überwiegend außer Acht gelassen wurden. Vor allem auf das Vorkaufsrecht sowie die Kritik in Hinblick auf die Beteiligung des Naturschutzbeirats und der -vereinigungen sowie den Entbürokratisierungsvorschlag durch Abschaffung unnötiger Verzeichnis- se werde im Eckpunktepapier des MULNV nicht näher eingegangen. Ministerin Hei- nen-Esser schlug vor, dass über die Punkte ein zeitnaher direkter Austausch erfolgen sollte. Kulturarbeit in den Kreisen Im Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Kul- tur und Wissenschaft des Landes NRW Kommunal-Ministerin Ina Scharrenbach sprach zu den NRW-Landräten beim Abendessen (MKW), Klaus Kaiser, setzten sich die und skizzierte die kommunalpolitische Agenda ihres Ministeriums. Quelle: LKT NRW NRW-Landräte für eine Stärkung der kul- turellen Infrastruktur im kreisangehörigen Raum ein. Kaiser betonte die hohe Ver- Lübbecke und Herford mit Unterstützung samen Abendessen. Ina Scharrenbach netzungskompetenz der Kreise – gerade des Landes den landesweit bislang einma- informierte über die aktuelle Agenda ihres auch im Kulturbereich. Die NRW-Landräte ligen Prozess der Entwicklung eines Kultur Ministeriums und betonte die Bedeutung begrüßten den Blick für die kulturelle Viel- entwicklungsplans gemeinsam mit ihren einer gut funktionierenden Infrastruktur falt in den Kreisen: „Wir sind nicht nur Trä- Städten und Gemeinden gestartet. Doch für den kreisangehörigen Raum. ger eigener kultureller Einrichtungen und der hohe Eigenanteil bei Inanspruchnah- Institutionen, sondern übernehmen eine me dieses Förderprogramms stellt für viele Insbesondere berichtete die Ministerin wichtige kulturpolitische Ausgleichs- und Kommunen ein grundlegendes Hemmnis über den Stand bei der Reform der Grund- Ergänzungsfunktion im kreisangehörigen dar. „Hier ist es in Zukunft notwendig, den steuer, über den Stand des GFG-Gutach- Raum“, sagte Hendele bei der intensiven hohen kommunalen Eigenanteil von 50 tens zur Einwohnerveredelung sowie die Diskussionsrunde und sprach sich für die Prozent zu senken, um auch finanzschwa- Arbeit der auf Bundesebene eingerichte- Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt chen Kommunen eine Teilhabe zu ermög ten Kommission „Gleichwertige Lebens- in den NRW-Kreisen aus: „Die Förderung lichen“, forderten die Landräte. verhältnisse“, die sich unter anderem mit kultureller Infrastruktur in NRW darf sich der Altschulden-Problematik vieler Kom- nicht auf Großstädte mit ihren Theatern Mit Blick auf die Erstellung des neuen Kul- munen, aber auch mit der technischen und Opernhäusern konzentrieren.“ Gerade turförderplans des Landes setzten sich die Infrastruktur im ländlichen Raum befasst. im ländlichen Raum seien Kultur- und Bil- Landräte dafür ein, dass die kulturellen Weitere Themen waren aktuelle Konnexi- dungsangebote von enormer Bedeutung. Einrichtungen außerhalb der Metropolen tätsfragen – gerade in Zusammenhang mit Sie schafften Möglichkeiten der Begeg- einen höheren Stellenwert bekommen: der G8/G9-Umsetzung im Land – und die nung und des gesellschaftlichen Zusam- „Die besondere Bedeutung von Musik- Refinanzierung der flüchtlings- und inte- menhalts und seien auch bedeutsam bei schulen, Bibliotheken und Volkshochschu- grationsbedingten Kosten der Kommunen, der Entscheidung für einen Wohn- und len für das kulturelle Geschehen neben die ab 2020 noch offen und Gegenstand Arbeitsort. dem großen Engagement der Bürger im von Bund-Länder-Gesprächen ist. Im Hin- kreisangehörigen Raum müssen stärker blick auf die zunehmende Bedeutung der Mit dem Förderprogramm „Dritte Orte“ anerkannt werden“, unterstrich Hendele Digitalisierung betonte die Ministerin, wie habe das Land eine attraktive Option und begrüßte, dass die jüngsten Initiativen wichtig flächendeckende 5G-Standards für geschaffen, bestehende kulturelle Infra- des NRW-Kulturministeriums sich stärker NRW seien. struktur zu sichern und zu erweitern. Es sei auf den kreisangehörigen Raum ausrich- zu begrüßen, dass die Kreise als Zuwen- ten. dungsempfänger einbezogen worden seien. Denn gerade in ländlichen Regionen KGSt über Digitalisierung böte es sich an, neue oder bestehende Kul- in den Kreisen tureinrichtungen ggf. auch über Gemeinde NRW-Kommunalministerin grenzen hinaus zu bündeln. Aber auch zu Gast bei den Landräten Das Thema Digitalisierung stand auf der andere Förderprogramme der Landesre- Agenda der NRW-Landräte beim Gespräch gierung sollten die ländlichen Strukturen Die Stärkung des kreisangehörigen Raums mit dem Vorstand der Kommunalen stärker berücksichtigen. Das gelte etwa stand auch im Mittelpunkt der Gespräche Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsma- beim Programm „Regionale Kulturpolitik“, der Landräte mit der NRW-Ministerin für nagement (KGSt), Rainer Christian Beutel. das bereits seit über 20 Jahren besteht. Im Heimat, Kommunales, Bau und Gleich- Zu Beginn der Klausurtagung stellte Beu- Frühjahr 2018 haben die Kreise Minden- stellung, Ina Scharrenbach, beim gemein- tel die Chancen der Digitalisierung für die 83
Aus dem Landkreistag EILDIENST 2/2019 Im Gespräch mit Rainer Christian Beutel ging es um die Digitalisierung der Verwaltung und die besondere Rolle der Kreise. Quelle: LKT NRW Kreise dar und mahnte: „Wer die Digita- ren Kommunen ist die Digitalisierung ohne zu werden. Statistisch seien Trojaner und lisierung auf Technik und E-Government einen zunehmenden Regionalgedanken, Erpressungssoftware die häufigsten Pro- reduziert, vergibt Potentiale und holt die interkommunale Zusammenarbeit sowie bleme, mit denen deutsche Unterneh- Menschen nicht in ihrer Lebenswirklich- weitere Kooperationen insbesondere mit men derzeit konfrontiert würden, gefolgt keit ab.“ Vor allem die Organisations- den Kreisen nicht leistbar“, so Beutel. von Hackerangriffen und Datenverlust strukturen müssten sich verändern. „Dafür bzw. Datenschutzverstößen nach der EU- braucht es auch eine ‚Digitale Haltung‘“, Trotz aller Möglichkeiten und Chancen, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). sagte Beutel und zeigte die Chancen der liefe die Digitalisierung gerade im öffent Solche Cyber-Zwischenfälle könnten zu Digitalisierung für die Kreise auf: Nicht nur lichen Sektor sehr langsam. Um den Pro- hohen Schadenersatzansprüchen führen. die verschiedenen kommunalen Bereiche zess zu dynamisieren, müsse man die Digi- Die GVV habe daher eine kommunale wie etwa Verwaltung und Dienstleistungs- talisierung zur Chefsache machen. Cyberversicherung in Kooperation mit dem gesellschaften wirkten in der „Digitalen Spezialversicherer Hiscox in ihr Portfolio Kommune“ zusammen. „Die Digitalisie- aufgenommen. Die Cyber-Versicherung rung stärkt auch den Regionalgedanken. federe umfassend Cyber-Eigenschäden, Insbesondere kleine Kommunen können Cyber-Kriminalität und andere Cyber-Fremdschäden und Cyber-Betriebs- nicht sämtliche Projekte, Aktivitäten, Maß- Risiken: GVV-Vorstand stellte unterbrechungsschäden ab. Zudem biete nahmen oder Ideen im Zuge der Digitali- neue Produkte vor die Versicherung neben Soforthilfe im sierung allein umsetzen. Interkommunale Ernstfall und Schadenregulierung auch ein Zusammenarbeit und die Rolle der Kreise Über die Risiken, die mit der Digitalisierung Präventionsprogramm mit Mitarbeiter- gewinnen also im digitalen Zeitalter einmal einhergehen, berichtete der Vorstands- Trainings und einen Krisenplan. mehr an Bedeutung.“ So lautete Beutels vorsitzende der GVV-Kommunalversiche- These: „Kreise können sich zu Treibern der rung VVaG, Wolfgang Schwade. Mit der Neben den digitalen waren auch analoge Digitalisierung für ihre kreisangehörigen zunehmenden Digitalisierung steige auch Risiken kommunaler Verwaltungen und Gemeinden entwickeln. Gerade in kleine- das Risiko, Opfer von Cyber-Kriminalität Einrichtungen Thema. Besonderes Augen- merk richtete Schwade auf die Entwick- lung bei Windenergieanlagen. Wie schon zu Beginn der 2000er Jahre hätten seit zwei Jahren die Schadenfälle mit Wind- energiebezug wieder stark zugenommen. Als Gründe nannte Schade u.a. das Klage- recht der Umweltverbände, die neue ver- waltungsrechtliche Rechtsprechung und besondere Probleme bei der Abwägung des Artenschutzes, wie etwa des Rotmi- lans. Die GVV berate daher ihre Kunden, um Schadenfälle schon im Vorfeld zu ver- meiden. Auch die Personenschäden bereiteten der GVV Sorge. Am Beispiel der Arzt- und GVV-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Schwade präsentierte neue Produkte wie etwa Krankenhaushaftung stellte der Referent die Cyber-Versicherung. Quelle: LKT NRW die neueste Entwicklung dar. 84
EILDIENST 2/2019 Aus dem Landkreistag Vorstandssitzung Darüber hinaus diskutierten die NRW- Landräte in ihrer Vorstandssitzung den Entwurf eines umfangreichen verkehrspo- litischen Grundsatzpapiers des LKT NRW mit Blick auf die künftige Mobilität und Verkehrsentwicklung im kreisangehörigen Raum. Zudem befassten sie sich mit dem Stellen- wert von Kommunalpolitik in den Schulen. Die Beschäftigung mit Kommunalpolitik an den Schulen sei ein wesentlicher Grund- pfeiler, um das Verständnis für politische Zusammenhänge in der Gesellschaft zu stärken, das politische Interesse junger Menschen zu steigern und Nachwuchs für das politische Ehrenamt zu gewinnen. Dabei sei Kommunalpolitik aufgrund ihres Lebensweltbezugs und ihrer Anschau- lichkeit besonders geeignet, ein höheres Demokratieverständnis zu prägen. Daher bestand Einvernehmen, das Ministerium für Schule und Bildung zu einer stärkeren Verankerung von Kommunalpolitik im Unterricht aufzufordern. Auch ein höhe- res Angebot an Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler sowie Mento- renprogramme in Kreisverwaltungen und politischen Gremien könnten Politikunter- richt an Schulen ergänzen und anschaulich machen. In Hinblick auf die Nachwuchssicherung wurden die Möglichkeiten einer gemein- samen Image- und Werbekampagne der drei kommunalen Spitzenverbände für den kommunalen Verwaltungsdienst erörtert und unter anderem Beispiele aus anderen Bundesländern unter die Lupe genommen. Abschließend skizzierte das Präsidium den Stand bei der Novellierung des Kinderbil- dungsgesetzes (KiBiz). Nach der Vereinba- Über die Bedeutung kommunalpolitischer Themen in den Regionalzeitungen ging es rung der kommunalen Spitzenverbände mit beim Treffen mit dem Westfalenpost-Chefredakteur Dr. Jost Lübben. Quelle: LKT NRW dem Land NRW über Eckpunkte für eine KiBiz-Reform Anfang des Jahres (vgl. EIL- Treffen mit Westfalenpost- setzen. Lübben stellte mehrere Projekte DIENST LKT NRW Nr. 2/Februar 2019, S. der Westfalenpost vor, die weg vom 87 ff – in diesem Heft) soll nach dem Wunsch Chefredakteur Dr. Jost Lübben „puren Nacherzählen von Nachrichten“ des NRW-Ministers für Kinder, Familie, hin zu einer „Plattform für Debatten mit Flüchtlinge und Integration, Dr. Joachim Um den Stellenwert und die Perspekti- professioneller Begleitung“ führten. Stamp, ein Regierungsentwurf vor der ven kommunaler Themen in den Medien Sommerpause dem Parlament vorliegen. drehte sich das Gespräch mit dem Chefre- Die NRW-Landräte interessierten sich für dakteur der Westfalenpost und der West- die Beteiligungsbilanz und die Übertrag- Zudem fand ein Austausch über die fälischen Rundschau, Dr. Jost Lübben, am barkeit solcher Projekte auf andere Regio- „Gemeinsame Erklärung von NRW-Spit- zweiten Klausurtag. nen. Auch wurde Kritik am Umgang der zenverbänden mit dem NRW-Ministerium regionalen Medien mit kommunalpoliti- für Arbeit und Soziales und der Regional- Konstruktiv kritischer Journalismus mit schen Themen und der allgemeinen Bou- direktion NRW zur Reduzierung der Lang- einem Fokus auf Themen, die für die levardisierung vieler Medien geäußert. zeitarbeitslosigkeit – Teilhabechancenge- Menschen in der Region wichtig sind, Dabei verwies Lübben auf die zunehmende setz“ statt (vgl. EILDIENST LKT NRW Nr. bleibe auch in Zukunft das Kerngeschäft Bedeutung von Korrektiven in der journali- 2/Februar 2019, S. 119 f – in diesem Heft). von Regionalzeitungen, betonte Lübben. stischen Arbeit: Er sei ein großer Anhänger Zugleich müsse man die digitale Trans einer konstruktiven, lösungsorientierten EILDIENST LKT NRW formation vollziehen und auf Beteiligung politischen Berichterstattung. Nr. 2/Februar 2019 00.10.10.1 85
Aus dem Landkreistag EILDIENST 2/2019 Präsidium des Deutschen Landkreistags tagte in Xanten Das Jahr 2019 startete für das Präsidium des Deutschen Landkreistags (DLT) in Xanten im niederrheinischen Kreis Wesel. Dort fand auf Einladung von Landrat Dr. Ansgar Müller am 8. und 9. Januar 2019 die erste von insgesamt vier jährlichen Sitzungen statt. Insgesamt kamen zur 297. Präsidialsitzung des DLT 29 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kreisen im gesamten Bundesgebiet zusammen. Wie ein roter Faden zog sich die Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen zwischen Stadt und Land durch die Veranstaltung. I m September 2018 nahm die Kommis- sion „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter dem Vorsitz von Bundesinnen- der Bildungs- und der Gesundheitssektor. Dabei sieht das Präsidium des DLT die Wichtigkeit von 5G auf einer Stufe mit DIE AUTOREN Anja Schulte, Pressesprecherin, minister Horst Seehofer ihre Arbeit auf, dem Ausbau des Glasfasernetzes. Ohne Kreis Wesel, und Dr. Markus Mempel, um unter anderem die Infrastrukturen in einen flächendeckenden Ausbau verliere Pressesprecher des Deutschen Deutschland für die Menschen vor Ort zu der ländliche Raum den Anschluss an die Landkreistages (DLT) verbessern. Richtschnur sollte laut Seeho- wirtschaftliche Entwicklung einer globa- fer dabei „eine echte Chance für jeden ein- lisierten Welt. „Und damit wären auch ben Fehler machen wie beim 4G-Netz, wo zelnen auf Wohlstand, Zugang zu Bildung, die starken mittelständischen Betriebe in wir gerade keine Flächendeckung erreicht Wohnen, Arbeit, Sport und Infrastruktur unserem Kreis Wesel und vielen anderen haben. Für uns gilt daher die Devise: Flä- sein – egal, ob er in Gelsenkirchen, Prenz- Kreisen Deutschlands nicht mehr wett- chendeckung vor Gewinnorientierung“, lau oder Hamburg wohnt.“ Der Deutsche bewerbsfähig“, so Gastgeber Landrat Dr. so Sager abschließend. Landrat Dr. Ansgar Landkreistag ist Mitglied der Kommission Ansgar Müller. „Nur wenn man sich infra- Müller fügt hinzu: „Mit unseren Beschlüs- und in jeder der sechs Facharbeitsgruppen strukturell auf Augenhöhe befindet, bleibt sen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur vertreten. man konkurrenzfähig.“ „Vor diesem Hin- Sicherstellung und Schaffung von guten tergrund bedauern wir die Entscheidung Lebensverhältnissen für die fast 70 Prozent Präsident Landrat Reinhard Sager: „Die der Bundesnetzagentur, im Rahmen der der Bevölkerung, die im kreisangehörigen Erwartungshaltung der Landkreise ist groß, bevorstehenden Versteigerung von Fre- Raum in Deutschland leben. Insbesondere dass die Kommission echte Mehrwerte quenzen keine Auflagen für eine echte bei Zukunftsthemen wie dem Ausbau der für die ländlichen Räume schafft. Insofern flächendeckende Versorgung erlassen zu Mobilfunktechnologie 5G bedürfen Bund muss wirklich ‚etwas rumkommen‘.“ In haben“, so Präsident Sager. „Wie bereits und Länder einer engen Begleitung durch letzter Zeit seien unter anderem mit der jetzt beim LTE-Netz zu beobachten ist, wird die kommunalen Spitzenverbände.“ Wiederbelebung des sozialen Wohnungs- das angestrebte Vorgehen zu einem allen- baus und der Mietpreisbremse vor allem falls lückenhaften 5G-Netz führen. Sollten Um eine freiere, kommunal verantwor- Verbesserungen für städtische Ballungs- weitergehende Auflagen aus Gründen der tete Förderpolitik zu ermöglichen, strebt zentren umgesetzt worden. „Jetzt ist es Verhältnismäßigkeit nicht möglich sein, der Deutsche Landkreistag die Einführung wichtig, die Zeit intensiv zu nutzen, um für müssten andere Instrumente wie z.B. eine sogenannter Regionalbudgets an. Durch die ländlichen Räume wirksame Entwick- Änderung des Regulierungsrechts oder die kommunale Zuständigkeit bei der Ver- lungsimpulse zu setzen“, so Sager. Der Fördermaßnahmen die Flächendeckung teilung könnten inhaltlich vorgeformte Großteil der Kommissions-Themen findet sicherstellen. Dazu zähle auch eine Aukti- Entscheidungsprozesse vermieden werden. sich im Koalitionsvertrag wieder, etwa im on mit negativem Veräußerungserlös, so „Die ländlichen Räume brauchen verbes- Bereich der Gesundheitsversorgung, der der DLT-Präsident. Für die bevorstehende serte Förderinstrumente, um breiter und Breitbandversorgung und der Sicherstel- Frequenzauktion der Bundesnetzagentur wirksamer unterstützen zu können“, so lung der Mobilität im ländlichen Raum. erneuerte das Präsidium seine Forderung, Sager. Entsprechende Investitionen seien entsprechende Versorgungsauflagen für für Kreise und Gemeinden allerdings sehr „Für uns Landkreise ist es wichtig, unsere unrentable Gebiete im Wege einer Nega- schwierig. „Die Landkreise, Städte und Attraktivität für Menschen und Unterneh- tivauktion zu veräußern. „Damit könnte Gemeinden haben ein gemeinsames Pro- men zu steigern“, so Gastgeber Landrat der Bund die entscheidende Wirtschaft- blem: Die zugewiesenen Aufgaben werden Dr. Ansgar Müller, Landrat des Kreises lichkeitshürde bei den Mobilfunkanbietern mehr und teurer, die verfügbaren Finanz- Wesel und Vizepräsident des DLT. „Aber überspringen.“ In wirtschaftlich schwe- mittel bleiben ungefähr gleich. Das kann bevor ein Kreis seine Angebote digitalisie- rer zu erschließenden Gebieten gehörten auf Dauer nicht aufgehen.“ Daher fordert ren kann, muss die notwendige Infrastruk- dazu auch Vorschriften zum regionalen der Deutsche Landkreistag einen größeren tur stehen. Dazu gehören momentan vor Roaming. Wer gleichwertige Lebensver- kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer, allem der Glasfaserausbau und die Versor- hältnisse wolle, müsse auch beim Mobil- auch für die Landkreise: „Heute tragen die gung mit einer flächendeckenden mobilen funkausbau für Flächendeckung eintreten. Kommunen knapp ein Viertel der gesamt- Datengeschwindigkeit von 5G.“ In ganz Nötigenfalls müsse sich die öffentliche staatlichen Ausgaben. Ihr Anteil an den Deutschland werden hochleistungsfähi- Hand stärker engagieren, wenn die Markt- originären Steuereinnahmen beträgt aber ge Netze als Grundlage der Entwicklung anbieter überfordert seien. „Hier bleibt der nur gut 13 Prozent. Weitere kommunale von Wirtschaft und modernen Diensten Bund in der Pflicht, wie man es auch dreht Steuermittel sind deshalb die Lösung des benötigt. Hierzu zählen unter anderem und wendet. Wir brauchen wirksame Ver- Problems. Diese zusätzlichen Steuermittel das autonome Fahren, die Landwirtschaft, sorgungsauflagen und dürfen nicht diesel- sollten dann nicht nach Wirtschaftskraft, 86
EILDIENST 2/2019 Aus dem Landkreistag • Thema aktuell sondern bedarfsgerecht verteilt werden“, wir uns an diese verzerrte Wahrnehmung Sager betont: „Das wäre dann eine von so der DLT-Präsident. gewöhnt haben, ändert nichts daran“, so Kommune zu Kommune zu treffende Ent- Sager. Eine rein flächenbezogene Steuer sei scheidung, die lokal verantwortet werden Ein weiteres zentrales Thema der Präsidi- daher bereits aus Gerechtigkeitsaspekten würde.“ Laut Präsidium des DLT ist es umssitzung war die Reform der Grund- kein gangbarer Weg. Das Bundesverfas- wichtig, dass sich durch entsprechende steuer. Der Landkreistag sprach sich hier sungsgericht hatte in einem Urteil im April Gestaltungsmöglichkeiten von Land und für ein wertabhängiges Modell aus. Prä- 2018 die Wertermittlung für die Grund- Kommunen die meisten der politisch nicht sident Reinhard Sager: „Es geht uns bei steuer als nicht mit dem Grundgesetz gewollten Belastungssituationen durch ein der Grundsteuer darum, die bestehenden vereinbar erklärt und eine Neuregelung wertabhängiges Modell der Grundsteuer Realitäten abzubilden und sie gerechter gefordert. Daraufhin hatte das Bundes- korrigieren oder zumindest deutlich ent- zu gestalten. Wir treten daher für eine finanzministerium Ende November 2018 schärfen lassen. Eines wurde bei der Prä- werteabhängige Reform ein, die die Situa- Überlegungen zu einer Reform der Grund- sidiumssitzung in Xanten wieder einmal tion auf den Wohnungsmärkten unverzerrt steuer und dabei auch das wertabhängige mehr als deutlich: Die Schaffung gleich- widerspiegelt. Das bedeutet auch, dass Modell vorgestellt. „Dies ist ein guter Aus- wertiger Lebensverhältnisse in der Stadt in herausgehobenen Wohnlagen mehr gangspunkt für weitere Überlegungen“, so und auf dem Land ist eine Aufgabe, bei der Grundsteuer anfällt als in strukturschwa- Dr. Ansgar Müller. Das Finanzministerium vor allem das Engagement der Menschen chen Gebieten.“ In den vergangenen Jah- hat dem DLT bereits erste Modellrech- und der Wirtschaft vor Ort gefordert ist. ren haben sich die Immobilienwerte gerade nungen für verschiedene Gemeinde- und Aufgabe der Politik in Bund, Ländern und in Großstädten gegenüber dem ländlichen Grundstückstypen überlassen. Danach Kommunen ist es dabei, für die richtigen Raum sehr unterschiedlich entwickelt. Eine müssten zur Herstellung der Aufkommens- Rahmenbedingungen und Ausgleichsme- wertberichtigende Reform ist auch das Ziel neutralität die größeren Städte die Hebe- chanismen zu sorgen. einer vom Bundesverfassungsgericht gefor- sätze nach unten und die kleineren Städte derten Novelle, da die alten Einheitswerte und Gemeinden die Hebesätze nach oben EILDIENST LKT NRW die Realitäten nicht mehr abbilden. „Dass anpassen. Nr. 2/Februar 2019 00.00.10 Eckpunkte für KiBiz-Reform vereinbart Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) sowie die kommunalen Spitzenverbände über Eckpunkte für eine Reform des Kinder- bildungsgesetzes (KiBiz) geeinigt. Am 8. Januar 2019 wurde die Vereinbarung zum KiBiz in Düsseldorf unterzeichnet. Ziel der Einigung ist es, sicherzustellen, dass die Kitas in NRW auf einer finanziell auskömmlichen Grundlage qualitativ hochwertig arbeiten können (vgl. auch bereits EILDIENST LKT NRW Nr. 1/Januar 2019, S. 41). D ie seit langem überfällige Anpassung des Kinderbildungsgesetzes an die tatsächliche Kostenentwicklung hat mit gergruppen rückt. Hinsichtlich der Erweite- rung der Betreuungsangebote in Randzei- ten und der Öffnungszeiten soll es ein För- sen Zweck bereitstellen. Hinzu kommt ein Rückfluss aus Haushaltsmitteln zur Eigen- bewirtschaftung durch das MKFFI, die dem zwischen den kommunalen Spitzen- derprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro nach Aussage des Ministeriums mindestens verbänden und dem Minister für Kinder, geben, an dem sich die Kommunen mit 30 Mio. Euro jährlich betragen. Nach der Familie, Flüchtlinge und Integration, Dr. rund 20 Millionen Euro beteiligen. Auch erfolgreichen Einigung über die zentralen Joachim Stamp, vereinbarten Eckpunkte- im kreisangehörigen Raum kann gerade Bausteine des zukünftigen Gesetzes arbei- papier am 8. Januar 2019 einen bedeuten- für Pendler der Bedarf nach flexibleren tet das MKFFI nun unter Einbeziehung den Meilenstein erreicht: Nach intensiven Öffnungszeiten der Betreuungsangeboten der kommunalen Spitzenverbände an der Verhandlungen konnten sich Städtetag hoch sein. normativen Umsetzung des Eckpunkte- NRW, Landkreistag NRW und Städte- und papiers. Minister Stamp beabsichtigt den Gemeindebund NRW mit Minister Stamp Die von Minister Stamp erklärten „Platz- Referentenentwurf bereits zum Ende des darauf einigen, die Kindertageseinrichtun- garantie“ wird von den kommunalen ersten Quartals 2019 vorlegen. Den Regie- gen in Nordrhein-Westfalen mit zusätz Spitzenverbänden als uneingeschränkte rungsentwurf möchte er dem Parlament lichen 750 Mio. in die Lage zu versetzen, politische Zusage angesehen, den not bereits vor Beginn der parlamentarischen die Personalausstattung gegenüber den wendigen Kita-Platzausbau seitens des Sommerpause zuleiten. vergangenen Jahren spürbar zu verbes- Landes finanziell im Rahmen der geltenden sern. Die Verhandlungspartner haben sich Richtlinie zu fördern. Bereits für das Haus- Die Vereinbarung zwischen den kommu- außerdem darauf geeinigt, Fehlanreize, die haltsjahr 2019 werden Investitionsmittel nalen Spitzenverbänden (KSV) in NRW das Gesetz in der Vergangenheit beinhal- des Landes in Höhe von etwa 124 Mio. und dem Minister für Kinder, Familie, tet hat, zu vermeiden, indem der kommu- Euro zur Verfügung stehen. Im Rahmen Flüchtlinge und Integration des Landes nale Trägeranteil um sechs Prozentpunkte der mittelfristigen Finanzplanung wird das NRW über Eckpunkte für eine Reform des absinkt und damit in die Nähe anderer Trä- Land zudem 115 Mio. Euro jährlich für die- KiBiz ist im Folgenden abgedruckt. 87
Thema aktuell EILDIENST 2/2019 V.l.n.r. Beigeordneter Martin Schenkelberg, Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein (beide Landkreistag NRW), Geschäftsführer Horst- Heinrich Gerbrand, Präsident Roland Schäfer (beide Städte- und Gemeindebund NRW), Minister Dr. Joachim Stamp (MKFFI), Vorsit- zender Thomas Hunsteger-Petermann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Helmut Dedy (beide Städtetag NRW), Staatssekretär Andreas Bothe (MKFFI). Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration/H. Severin Vereinbarung – Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 1. Herstellung der der öffentlichen Jugendhilfe je zur Hälfte. Kosten der Absenkung des Trägeranteils Hierdurch sinken relativ die Trägeranteile für kommunale Kitas (rd, 120 Mio. Euro) Auskömmlichkeit aller Kindergartenträger und der Anteil der je zur Hälfte (jeweils 3 Prozentpunkte). Elternbeiträge. Die Vereinbarungspartner sind sich einig, Die Vereinbarungspartner werden zum dass der von den örtlichen Trägern der Kindergartenjahr 2020/2021 die struk- öffentlichen Jugendhilfe aufzubringende turelle Unterfinanzierung des Kinder- 2. Index Finanzierungsanteil vom jeweiligen Aus- bildungsgesetzes beseitigen und die gleichsanspruch des Trägers nach dem Auskömmlichkeit des Systems auf der Es besteht Einvernehmen, dass die Anpas- Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs Grundlage des Konsenspapiers vom 26. sung der Kindpauschalen künftig durch für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe Februar 2007 herstellen. Sie gehen davon eine jährliche Indexierung, orientiert an (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – aus, dass die Herstellung der Auskömm- der tatsächlichen Kostenentwicklung, in BAG-JH) abgezogen wird. Die Höhe des lichkeit rd. 750 Mio. Euro kosten wird. der Systematik des Kinderbildungsgeset- Abzugsbetrages orientiert sich hierbei am Es besteht Einvernehmen, dass mit der zes erfolgen soll. jeweiligen Vorteil, den kommunale Träger Auskömmlichkeit die Qualität der Kinder- im jeweiligen Jugendamtsbezirk durch die tagesbetreuung gegenüber dem Status kommunal finanzierte Absenkung haben. quo faktisch verbessert wird. Im Verhält- 3. K ommunaler Trägeranteil nis zum Konsenspapier und zum KiBiz ist damit keine Standardveränderung ver- Die Vereinbarungspartner verständigen bunden. Die Vereinbarungspartner sind sich darauf, im Rahmen der Reform des 4. F lexible Öffnungszeiten; sich weiterhin darüber einig, dass weder Kinderbildungsgesetzes die gesetzlich ver- Betreuung in Randzeiten Eltern noch die Kindergartenträger zur ankerten Trägeranteile kommunaler Kitas Finanzierung der Auskömmlichkeit her- um 6 Prozentpunkte an die Trägeranteile Die Vereinbarungspartner verfolgen das angezogen werden sollen. Die Kosten der der anderen Träger anzunähern. Das Land Ziel einer bedarfsgerechten Erweiterung Herstellung der Auskömmlichkeit tragen und die Gesamtheit der örtlichen Träger der Betreuungsangebote in Randzeiten das Land NRW und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die und der Öffnungszeiten. Für diese Stär- 88
EILDIENST 2/2019 Thema aktuell • Schwerpunkt kung der bedarfsgerechten Ausrichtung 7. Investitionsförderung/ 8. Evaluation der Kindertagesbetreuungsangebote sol- len insgesamt rund 100 Mio. Euro jährlich Platzausbau Es besteht Einvernehmen darüber, dass zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarungspartner sehen die Not- die Finanzierung der Kindertagesbetreu- Hiervon tragen die Kommunen 20 Mio. wendigkeit, dass für den erheblichen ung unter Einbeziehung und Mitwirkung Euro jährlich. quantitativen Ausbaubedarf weiterhin der Spitzenverbände der Freien Wohl- Investitionsfördermittel in ausreichendem fahrtspflege sowie der kirchlichen Büros Umfang zur Verfügung gestellt werden auf der Basis einer umfassenden Datener- 5. Rücklagenbildung müssen. Das Land garantiert Kommunen hebung überprüft werden soll. Hierzu soll und Trägern, jeden notwendigen Platz im Gesetz eine Revisionsklausel verankert Es besteht Einvernehmen darüber, dass beim Ausbau zu bewilligen und auf der werden. Die Vereinbarungspartner kom- die Möglichkeiten zur Rücklagenbildung Grundlage der gültigen Förderrichtlinie zu men überein, die Auswirkungen, die sich bei den Trägern im Zuge der Novellie- finanzieren. Sollten die im Haushaltsplan für Kommunen mit keinem oder einem rung sachgerecht und wirksam begrenzt etatisierten Mittel in dieser Legislaturpe- geringen Anteil kommunaler Kitas aus dem werden müssen. Die Herstellung der Aus- riode nicht ausreichen, wird die Landes- unterschiedlichen Rücklauf bei der KiBiz- kömmlichkeit sowie die künftige Entwick- regierung gegenüber dem Haushaltsge- Finanzierung ergeben, zeitnah zu prüfen lung der Rücklagen und der freiwilligen setzgeber die Initiative ergreifen, dass und noch im Jahr 2019 zu bewerten. Zuschüsse der Kommunen an Kindergar- notwendige weitere Mittel für den inve- tenträger stehen in einem Zusammenhang. stiven Mehrbedarf zur Verfügung gestellt Sofern etwaige relevante Belastungen für werden. einzelne Kommunen das Risiko verursa- chen, die Haushaltsgenehmigung ohne 6. Überprüfung des Die Investitionsförderung erfolgt für die weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu Belastungsausgleichs Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze gefährden, sollen die Folgen für das Land Jugendhilfe durch Neubau, Ausbau und Umbau sowie kostenneutral, zum Beispiel bei der Über- für Ausstattungsmaßnahmen. Gemäß der prüfung des BAG-JH, möglichst ausge Es besteht Einvernehmen darüber, dass im Förderrichtlinie kann ein Anteil der Investi- glichen werden. Jahr 2019 eine Überprüfung des BAG-JH tionsfördermittel für den Erhalt von Plät- erfolgen soll, um eingetretenen Entwick- zen eingesetzt werden, die ohne bauliche EILDIENST LKT NRW lungen Rechnung zu tragen. Investitionen entfallen würden. Nr. 2/Februar 2019 51.26.01 Kunst- und Kulturförderung in ländlich geprägten Regionen Nordrhein-Westfalen hat eine reiche Kulturlandschaft, die national wie international sehr anerkannt ist. Nordrhein- Westfalen ist auch ein Land der vielfältigen Regionen. Dabei gehören die Metropolregionen und die eher ländlich geprägten Räume gleichermaßen zur Identität unseres Landes. Auf diese Vielfalt, bei der die Kultur eine wichtige Rolle spielt, sind wir stolz. Wir möchten sie erhalten und stärken und dafür Sorge tragen, dass in allen Regionen Rahmen- bedingungen vorhanden sind, in denen die Menschen gut und gerne leben und auch schöpferisch tätig sein können. D abei müssen wir anerkennen, dass es ländliche Regionen gibt, in denen ein erhöhter Handlungsbedarf besteht – aus- Sicherlich braucht es im ländlichen Raum auch andere Herangehensweisen und Konzepte als in den Städten. Diesem DER AUTOR Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staats- gelöst durch gesellschaftliche und techno- Umstand wollen wir Rechnung tragen – sekretär im Ministerium für Kunst und logische Veränderungen wie den demo- gemeinsam mit den Kreisen, den Städten Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen grafischen Wandel, die Globalisierung und und Gemeinden. die Digitalisierung. Bedeutung verloren – vielleicht ist es heute Ein wichtiges Förderprogramm in diesem sogar wichtiger als jemals zuvor. Vielerorts sieht sich auch die kulturelle Zusammenhang ist die „Regionale Kul- Infrastruktur einem Strukturwandel aus- turpolitik” (RKP). Dieses Förderprogramm Das Förderprogramm bietet aufgrund des gesetzt. Hier braucht es neue Ideen und existiert bereits seit über 20 Jahren und es regionalen Bezugsrahmens eine ideale bedarfsorientiere Lösungen, die von Kul- trägt entscheidend dazu bei, die Kultur in Größe für interkommunale Diskurse und turschaffenden, Politik und Verwaltung allen Regionen Nordrhein-Westfalens zu Entwicklungen. Es unterstützt die Profilie- gemeinsam entwickelt werden müssen. stärken. Es hat in den vielen Jahren nie an rung der Region und schärft das regionale 89
Schwerpunkt: Kultur im kreisangehörigen Raum EILDIENST 2/2019 den macht interkommunale Zusammen- arbeit besonders Sinn. Durch diese Art der Zusammenarbeit lassen sich Strukturen erhalten oder Programme initiieren, die von einer Gemeinde allein nicht umgesetzt werden könnten. Hier können Kreise Koor- dinatoren sein – ein gutes Beispiel sind die Kreise Minden-Lübbecke und Herford, die diesen Prozess bereits begonnen haben. Ein neues Förderprogramm zur Stärkung und Sicherung der Infrastruktur in eher ländlich geprägten Regionen ist Anfang diesen Jahres ausgeschrieben worden: „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung”. „Dritte Orte” sollen neue Möglichkeiten für Begegnung schaffen und den gesell- schaftlichen Zusammenhang stärken. Kul- tur- und Bildungsangebote sollen dabei durch Öffnung, Vernetzung und Bünde- lung zu regionalen Ankerpunkten werden. Ziel des Förderprogramms ist die Entwick- lung von neuen beziehungsweise die Wei- terentwicklung von bereits bestehenden „Dritten Orten”. Kreise können hier dazu beitragen, vor- handene Interessen in den Gemeinden zu bündeln, zu vernetzen und den Prozess Parlamentarischer Staatssekretär Klaus Kaiser, Ministerium für Kultur und Wissenschaft ggf. zu steuern. Das Förderprogramm soll des Landes NRW. Quelle: MKW/Christoph Meinschäfer 2017 für kleinere Kommunen eine Chance sein, kulturelle Infrastruktur zu erhalten oder zu Bewusstsein. So trägt die Regionale Kultur- Die Koordinatoren und Koordinatorinnen entwickeln. Aber es sind auch gerade diese politik auch dazu bei, Kirchturmdenken zu der Kulturbüros beraten Interessierte zum kleinen Kommunen, die kein Personal für überwinden. Förderprogramm RKP. Sie bieten aber Kultur vorhalten können. Kreise können auch – und das ist ganz entscheidend – hier eine sinnvolle Aufgabe übernehmen, Die RKP setzt dabei auf Kooperation und eine Vernetzungsplattform für die Akteure wenn das Förderprogramm in ihre eigene Vernetzung der unterschiedlichen Akteu- in einer Region. Für das Kulturministerium kulturpolitische Agenda passt. re in der Region. Durch diese Vernetzung sind sie Partner und Vermittler, die nah an entsteht ein besonderer Mehrwert: Neue den Menschen vor Ort agieren können Insgesamt sind die Kreise sehr unterschied- Impulse werden gesetzt, die Partizipation und die lokalen und regionalen Bedingun- lich aufgestellt, was ihre Aktivitäten im von Kultureinrichtungen jeglicher Größe gen sehr gut kennen. Bereich der Kulturpolitik angeht. Es gibt zig wird ermöglicht, neue Partner und Themen kulturelle Handlungsfelder, in denen Krei- werden einbezogen und Ressourcen wer- Viele Kreise nutzen und schätzen dieses se aktiv sind und dabei ist kein Kreis wirk- den gebündelt. Dabei wird Kultur auch mit Programm – einige sind sogar Träger des lich mit einem anderen Kreis vergleichbar, ihren Schnittstellen zu anderen Politik- und Koordinierungsbüros. Viele Städte und die Unterschiede sind groß. Dies bestätigt Aufgabenbereichen wie z.B. Stadtentwick- Gemeinden sowie die Freie Szene profi- auch der Landeskulturbericht, der 2017 lung und Tourismus wahrgenommen. tieren von der Möglichkeit, durch Vernet- vom damaligen Kulturministerium heraus- zung vielfältige Projekte umzusetzen und gegeben wurde. So reicht z.B. die Spanne Die RKP als landesweites Förderprogramm so qualitätsvolle Kunst und Kultur in der bei den Personalstellen für Kultur in den berücksichtigt auf der einen Seite die Spe- Region sicher zu stellen. Kreisen von 0,5 Stellen bis zu 41 Stellen. zifika einer Region, auf der anderen Seite Die hohe Personalausstattung ist dort zu bietet sie einen Rahmen mit gleichlauten- Der wachsenden Bedeutung der RKP verzeichnen, wo Kreise selbst Träger von den Förderkriterien, der für alle Regionen wurde von der Landesregierung auch Kultureinrichtungen wie z.B. einer Musik- gleichermaßen gilt. Die Auswahlverfahren durch die Erhöhung des Fördervolumens schule, einer Volkshochschule oder einer in den einzelnen Regionen übernimmt eine auf jetzt ca. 5,5 Mio. Euro jährlich Rech- Bibliothek sind. Jury und ist damit transparent und nach- nung getragen. vollziehbar. Ein Themenfeld der Kulturpolitik, das für die Zur weiteren Stärkung der Kultur in allen überwiegende Zahl der Kreise von großer Die Umsetzung des Programms erfolgt in Regionen fördert das Kulturministerium Bedeutung ist, ist die Kulturelle Bildung. Im den einzelnen Regionen mit Hilfe von Kul- interkommunale Kulturentwicklungspla- Landeskulturbericht wurde dieses Hand- turbüros bzw. Koordinierungsstellen, die nungen, denn gerade in dünner besiedel- lungsfeld von den Kreisen entsprechend ein wichtiges Strukturelement darstellen. ten Regionen bzw. bei kleineren Gemein- auch mit einer hohen Priorität benannt. Als 90
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