Konsultationsdokument zur Genehmigung des Szenariorahmens 2021-2035 - Netzausbau.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat Netzentwicklung Stromübertragungsnetz Tulpenfeld 4 53113 Bonn Tel.: +49 228 14-0 Fax: +49 228 14-8872 E-Mail: szenariorahmen2021-2035@bnetza.de www.bundesnetzagentur.de
4 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT Vorwort Die Konsultation des Szenariorahmens 2021-2035 war darzustellen (z. B. durch Zitate, Statistiken). Diese abermals geprägt von vielfältigen Erwartungshaltun- Vorgehensweise nimmt damit den ausdrücklichen gen an das Verfahren und an die Energiewende Wunsch vieler Konsultationsteilnehmer aus den insgesamt. Vordringlicher Zweck der Öffentlichkeits- letzten Prozessen und auch der Stakeholder aus den beteiligung ist es, Hinweise zu sammeln, die innerhalb Bereichen der Politik, Verbände, Bürgerinitiativen und des Szenariorahmens und des Entscheidungsspiel- der Presse auf. raums der Bundesnetzagentur sachlich von Belang sind. Ein erheblicher Anteil der eingegangenen Nach § 12a Abs. 3 Satz 1 EnWG genehmigt die Bundes- Stellungnahmen beschäftigte sich in sehr grundsätzli- netzagentur den Szenariorahmen unter Berücksichti- cher Art und Weise mit dem gesamten Energieversor- gung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. gungssystem einschließlich dessen Finanzierung und Dass eine Zusammenfassung der Ergebnisse der den planungsrechtlichen Grundsätzen der Stromnetz- Öffentlichkeitsbeteiligung aus Gründen der Übersicht- planung (Raumordnung, Planfeststellung). Letztge- lichkeit in dem hier vorliegenden Dokument ausgela- nannte Beiträge sind nach den gesetzlichen Vorschriften gert ist, berührt diese zentrale gesetzliche Berücksich- zur Prüfung und Genehmigung des Szenariorahmens tigungspflicht der Bundesnetzagentur nicht. Folglich nicht entscheidungsbedeutsam, gleichwohl aber werden alle für den Szenariorahmen 2021-2035 ausgesprochen wichtig für den Gesamtprozess und für relevanten spezifischen Hinweise aus der Öffentlich- die Akzeptanz des Netzausbaus. keitsbeteiligung in den Entscheidungsgründen des Genehmigungsdokuments weiterhin ausführlich Nicht zur Aufgabe des Szenariorahmens und dem dargestellt und geprüft. damit verbundenen Konsultationsverfahren gehört es, die geltenden Rahmenbedingungen der Energiewende Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind nach §12b zu verändern. Dies ist Sache der Politik und bedürfte EnWG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Netzentwick- einer demokratisch legitimierten Entscheidungsfin- lungsplan Strom für den Ausbau der Übertragungsnet- dung auf parlamentarischer Basis. Einen solchen ze zu erarbeiten. Der genehmigte Szenariorahmen ist Prozess kann die Konsultation des Szenariorahmens Startpunkt dieses Verfahrens (§12a EnWG) und dann aber anstoßen. Das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung der verbindliche Ausgangspunkt für die Berechnungen ist es also, durch Nutzung verschiedenster Mittel und des nächsten Netzentwicklungsplans. Formate zu einer sachlichen Aufklärung und damit zu einer objektiven und konstruktiven Diskussion nicht nur des Netzausbaus allein, sondern der Energiewende insgesamt beizutragen. Um allerdings den förmlichen Verwaltungsakt der Genehmigung des Szenariorahmens nicht zu über- frachten, hat sich die Bundesnetzagentur erstmalig entschieden, die Argumente der Konsultationsteilneh- mer in dem hier vorliegenden gesonderten Auswer- tungsdokument strukturierter und lesefreundlicher
| 5 Die fünf Schritte des Netzausbaus Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Bundesbedarfsplan Bundesfachplanung Planfeststellung Bedarfsermittlung Vorhaben Konsultation zum Konsultation Parlamentarisches Antragskonferenz zur Antragskonferenz zur Szenariorahmen durch die ÜNB Verfahren Bundesfachplanung Planfeststellung Konsultation durch die Behörden - und Öffent- Anhörung zur Bundesnetzagentur lichkeitsbeteiligung Planfeststellung Erörterungstermin zur Erörterungstermin zur Bundesfachplanung Planfeststellung Jedermann-Beteiligung Bundesgesetzgeber Beteiligung bestimmter Personengruppen Konsultationsteilnehmer Verteilung der 666 Konsultationsteilnehmer nach Gruppen 589 Privatpersonen 23 Verein/Verband 20 Unternehmen 13 Bürgerinitiativen 12 Bundes/Landesoberbehörden 5 Kommunale Behörden 77 2 Bildungseinrichtungen Stakeholder 1 Regionale Behörden 1 MdB
6 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT Inhaltsverzeichnis A Allgemeines zum Szenariorahmen und den Szenarien 9 1. Methodik des Szenariorahmens 9 2. Allgemeines zur Gestaltung der Szenarien 9 3. Szenario A 2035 15 4. Szenario B 2035 15 5. Szenario C 2035 15 6. Szenario B 2040 15 7. Berücksichtigung Verteilnetze 15 8. Berücksichtigung von Sensitivitäten 15 9. Integrierte Netzentwicklungsplanung 16 B Konventionelle Erzeugung im Szenariorahmen 19 1. Allgemeines zu konventioneller Erzeugung 19 2. Braunkohle 19 3. Steinkohle 19 4. Erdgas 20 5. Pumpspeicher 20 6. Kuppelgaskraftwerke 20 7. Sonstige konventionelle Erzeugung 20 8. KWK-Kraftwerke 20 9. Versorgungssicherheit 22 10. Kraftwerke < 10 MW 23 C Erneuerbare Erzeugung im Szenariorahmen 25 1. Allgemeines zu erneuerbarer Erzeugung 25 2. Regionalisierung der erneuerbaren Erzeugung 26 3. Wind Onshore 28 4. Wind Offshore 28 5. Photovoltaik 29 6. Biomasse 29 7. Wasserkraft 30 8. Sonstige erneuerbare Erzeugung 30 9. Spitzenkappung 30
| 7 D Sektorenkopplung und Flexibilisierung 31 1. Allgemeines zu Sektorenkopplung und Flexibilitäten 31 E Stromverbrauch und Jahreshöchstlast 41 1. Methodik zur Ermittlung des Stromverbrauchs 41 F Berücksichtigung von Speichermöglichkeiten 47 1. Allgemeines 47 G Berücksichtigung von Klimaschutzzielen 49 1. Allgemeines 49 H Marktdesign und Marktmodell 51 1. Allgemeine Aussagen zum Marktdesign 51 I Europäischer Rahmen 53 1. Allgemeines 53 2. Zuordnung der europäischen Szenarien 53 3. Berücksichtigung von Interkonnektoren 54 J Weitere Themen 55 1. Anmerkungen zum Konsultationsprozess 55 2. Sonstiges 55 3. Themen des Netzentwicklungsplans 55 Liste der Konsultationsteilnehmer 57 Protokoll Berlin 61 Protokoll Nürnberg 65
| 9 A Allgemeines zum Szenariorahmen und den Szenarien 1. Methodik des 2. Allgemeines zur Gestaltung Szenariorahmens der Szenarien Kritik an der bestehenden Methodik wird ausschließ- • Allen Szenarien sollte vor dem Hintergrund der lich von einzelnen Privatpersonen und Bürgerinitiati- energiepolitischen Zielsetzungen ein gleicherma- ven geäußert. Sie richtet sich vor allem dagegen, dass ßen ambitioniertes Transformationstempo die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den Szenario- zugrunde gelegt werden. (Behörde) rahmen erstellen, da deren wirtschaftliche Entwick- lung u.a. von den Netzentwicklungsplänen abhängt. • Es liegt „nach wie vor kein Gesamtkonzept zur „Der Szenariorahmen muss von unabhängigen Experten Energiewende“ vor. (Privatperson) und unabhängig vom Netzentwicklungsplan erstellt werden“ (Quelle: Privatperson). Darüber hinaus besteht • Es sollten Szenarien bevorzugt werden, die den der Wunsch, im Vorfeld eine Übersicht der gesetzgebe- geringstnotwendigen Netzausbau erfordern. rischen Maßnahmen zur Verfügung zu haben. Ebenso (Privatperson) wird eine ausschließliche Betrachtung des Wetter- trends mit Basis 2019 gefordert. • Ein „Null Szenario (ohne neue/zusätzliche Trassen)“ würde die vollständige Szenariobreite aufspannen und im Ergebnis den Netzausbau/Umbaubedarf heutiger Erneuerbarer Konventioneller sichtbar machen. (Unternehmen) Stromverbrauch Kraftwerkspark Kraftwerkspark • Es sollten die Folgen dargestellt werden, wenn der EE-Anteil Bruttostromverbrauch Kraftwerks- eigenverbrauch Netzausbau nicht forciert und eine dezentrale Energieversorgung verstärkt würde. Nach dem Stromverbrauch Motto: „Was passiert, wenn der Netzausbau nicht 2035 erfolgt?“ (Privatperson) Sektorenkopplung • Die Szenarien sind „zu linear und wenig variations- Marktmodell reich ausgestaltet und lassen aktuelle sowie zukünf- Power-to-Heat in Fernwärme und tige energiepolitische Grundsatzentscheidungen Industrie Netzberechnung (insbesondere in Bezug auf die anstehende Power-to-Gas EEG-Novelle sowie den Kabinettsbeschluss zum NEP-Prozess Kohleausstiegsgesetz) und aktuelle klimapolitische Wärmepumpen Zielsetzungen unberücksichtigt“. (Verband) Dekarbonisierung in der Industrie (pfeil) Lastmanagement neue Großverdiener • Die Verwendung von Daten aus den Jahren 2012, Elektromonilität 2016, 2017 und 2018 wird kritisiert. Eine sehr hohe Innovationsgeschwindigkeit und die veränderten Wetterlagen machen die Ergebnisse auf dieser Interkonnektoren Datengrundlage unsicher. (Bürgerinitiative) Europäischer Kraftwerkspark TYNDP • Mindestens ein Szenario sollte ohne den Zubau weiterer Transportkapazität die energie- und europäischer Strombinnenmarkt klimapolitischen Ziele erreichen, um die gesamte Spannbreite wahrscheinlicher Entwicklungsszena- rien abbilden zu können. (Unternehmen)
10 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT • Im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Abwägung wenig ambitionierten Netzausbau in der Vergan- ist die „Frage nach dem ‚optimalen‘ Verhältnis von genheit orientieren, können nicht maßgeblich sein, Netzausbau/-ertüchtigung einerseits und Netzori- um für die Zukunft zu planen.“ (Verband) entierung von Verbrauchern und Erzeugern (z. B. Mehrkosten durch Verlagerung von erneuerbaren • Es fehlt ein alternatives Szenario, das keinen Energien an ungünstigere Standorte) andererseits“ europäischen Netzausbau mit HGÜ-Leitungen wichtig. (Unternehmen) erfordert. (Bürgerinitiative) • Weil der Szenariorahmen nur bis in die Jahre Forderung nach einem Langfristszenario 2050 2035/2040 reicht, bleibt offen, welche Szenarien Dieses Langfristszenario sollte u.a. notwendig wären, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. „Zu kurz gesetzte Szenarien bergen ein • Paris-kompatibel ausgestaltet sein, einen hohes Risiko, zwar in der Mittelfristsicht die deutlichen Bezug zu den europäischen Klima- Anforderungen zu erfüllen, aber für 2050er schutzplänen haben und daher einen Erneuerbaren- Szenarien ggf. das falsche Netz zu entwickeln“. Anteil von 100 Prozent aufweisen. (Unternehmen) (mehrere Verbände) • Es ist „nicht korrekt, bereits in der Szenarienbe- • den kompletten Transformationspfad für den schreibung von Netzengpässen und sogar von Stromsektor aufzeigen. (Verband) Netzengpässen im Verteilnetz zu sprechen“, denn der Szenariorahmen sollte die allgemeine Situation • gewährleisten, dass Kraftwerksbetreiber und in Deutschland beschreiben und sich nicht auf Industrie ein gewisses Maß an Planungssicherheit Netze fokussieren. (Kommunale Verwaltung) für die notwendigen Investitionen erhalten. (Bürgerinitiative) • Mit dem Entwurf des Szenariorahmens werden die Zieljahre 2035 und 2040 in den Blick genommen, • ausgehend von den (End-)Zielen 2050 (Ausbauziele was die Chance beinhaltet, „die aktuellen Entwick- EE, Ausstiegsziele konventionelle Erzeugung, lungen im Hinblick auf den Kohleausstieg bis 2038 Einhaltung CO2, etc.) eine angemessene Annahme abzubilden und rechtzeitig die erforderlichen des EE-Mixes mit sinnvoller Allokation aufzeigen Bedarfe zur Weiterentwicklung der Netzinfra- und eine adäquate Zielnetzplanung entwickeln. struktur festzusetzen“. (Landesministerium) (Verteilernetzbetreiber) • Alle Szenarien müssen mit dem Pariser Klimaab- • bereits bestätigte Bedarfe für Vorhaben, die sich kommen kompatibel sein. Szenario A 2035 muss teilweise in einem fortgeschrittenen Stadium von daher ersetzt werden. (Bürgerinitiative) Planung, Genehmigung oder sogar Realisierung befinden, nicht erneut in Frage stellen. • Besser wäre eine Szenariengestaltung, die sich an (Landesministerium) den politischen Zielen orientiert. „Die Netzent- wicklung sollte dem Bedarf und den nationalen Einbeziehung von Kurzfristszenarien und europäischen (Clean Energy for all Eine Betrachtung von kurzfristigen Szenarien ist Europeans-Package) Zielvorstellungen im Sinne der sinnvoll, Erreichung des 1,5 Grad-Ziels des Klimaabkommens von Paris folgen. Netzengpässe, die sich aus einem • denn gerade für VNB, die aus den Prognosen den Ausbaubedarf der Verteilnetze berechnen, sind diese Stützjahre von großer Bedeutung. (Verteilernetzbetreiber)
| 11 • um den ermittelten Netzausbau des Netzentwick- • schließlich gibt es noch erhebliche weitere lungsplans 2030 (Version 2019) zu spiegeln bzw. Potenziale, die unter Umständen bis 2030 realisiert prüfen. (Verteilernetzbetreiber) werden könnten (z.B. das ehemalige Projekt Nordergründe oder das Küstenmeer von • weil sich gegenüber dem letzten Szenariorahmen Mecklenburg-Vorpommern). (Verband) „die zu erwartende Ausprägung wichtiger Inputpa- rameter in 2030 teilweise deutlich geändert hat“ Eine erneute Betrachtung der Zieljahre 2025 und 2030 ist (u.a. Kohleausstiegspfad, die zu erwartende nicht zielführend, weil EE-Erzeugung und der Stromverbrauch). (Landesministerium) • Planungs- und Genehmigungsverfahren längere Zeiträume in Anspruch nehmen können. • denn die Wirkung der einzelnen Szenarien auf das (Landesministerium) Jahr 2030 sollte bewertbar sein, z.B. als Überprü- fungspunkt, „ob das Stromnetz für die Erreichung • der Umbau länger dauern wird. (Verband) der Treibhausgasminderungsziele inkl. der dafür nötigen Sektorenkopplung geeignet ist“ (Verband) • das Zieljahr 2025 „Bestandteil der erst kürzlich oder „in kurzen Abständen die Szenarien mit der bestätigten Netzentwicklungsplanung 2030“ war eingetretenen Realität abzugleichen, die möglichen und daher keine grundlegenden Veränderungen zu Korridore für die Fortschreibung der Szenarien erwarten sind, die eine erneute Prüfung erfordern. einzuengen und bei unerwartetem Verlassen der (Landesministerium) Szenarien durch die Realität die Ursachen für falsche Annahmen zu finden.“ (Privatperson) • die in der jetzigen Szenariengestaltung herangezo- gene Netzorientierung eher eines mittel- und • denn es ist vor dem Hintergrund der Klimaschutz- längerfristigen Rahmens bedarf und „sowohl das ziele für das Jahr 2030 und der dringenden Klima- 65 %-EE-Ziel als auch die wesentlichen Grundlagen schutzerfordernisse sinnvoll. (Landesministerium) des Kohleausstiegs (...) dort bereits eingeflossen (sind)“. (Landesministerium) • im Hinblick auf den unterschiedlich dynamischen Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien- • „die Ausgestaltung des Netzes vor allem vor dem Technologien in den letzten Jahren in den verschie- Hintergrund des Kohleausstiegs und der vorange- denen Regionen Deutschlands. triebenen Energiewende betrachtet werden sollte“. (Bundesoberbehörde) (Verband) • weil die Auswirkungen der eingeleiteten • innovativen Technologien zur treibhausgasarmen Maßnahmen auf Netzstabilität und Netzausbau Chemieproduktion, die zur Steigerung des heutigen deutlich werden. (Bürgerinitiative) Strombedarfs um Faktor 3 bis 4 führen, könnten frühestens ab 2030 angewendet werden. Daher • um Zwischenschritte bis zum Jahr 2050 darzustellen, „gehen wir davon aus, dass ein Großteil der „wenn Sie der Realisierbarkeit der politischen Elektrifizierungsmaßnahmen im industriellen Zielvorgaben dienlich sind, um ggf. mit einem Maßstab zwischen 2030 und 2040 realisiert werden“. wachsenden Ausbau von Windenergie (Unternehmen) nachzusteuern“. (Verband) Zu den Achsen Sektorenkopplung/Elektrifizierung und Netzorientierung Die ÜNB schlagen für diesen Prozess eine neue Szenariengestaltung vor. Die folgenden Grafiken veranschaulichen dies:
12 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT Aktueller Aktueller Prozess Prozess 2021-2035 2021-2035 hoch Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber Szenariorahmen 2021-2035 C 2035 Sektorenkopplung Elektrifizierung B 2035 B 2040 A 2035 niedrig niedrig Netzorientierung hoch Vergangener Prozess 2019-2030 Starke Sektorenkopplung mit dezentralen Strukturen Revolutionär Genehmigung der Bundesnetzagentur Szenariorahmen 2019-2030 C 2030 Moderate Sektorenkopplung mit gemischten Strukturen Innovation B 2025 B 2030 B 2035 Geringe Sektorenkopplung mit zentralen Strukturen A 2030 „Status quo“ Langsame Transformationstempo Schnelle Energiewende Energiewende Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 versus Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030
| 13 Die Szenariengestaltung anhand der zwei Achsen In der Netzplanung sollte ein netzorientiertes „Sektorenkopplung / Elektrifizierung“ und „Netzori- Verhalten angenommen werden, auch wenn es dafür entierung“ aufzuspannen findet breite Zustimmung, heute noch keine definierten rechtlichen Vorgaben weil oder Marktmechanismen gibt. Dieser These stimmen viele Konsultationsteilnehmer zu. Es sollte darüber • sie grundlegende Auswirkungen auf den Netzaus- hinaus definiert werden, „welches `netzdienliche baubedarf haben. (öffentliches Verhalten` erwünscht ist und wie dabei netzdienliche Beratungsunternehmen) Effekte grundsätzlich über Marktmechanismen abgebil- det werden können“, so ein Unternehmen. • insbesondere Sektorenkopplung, Speicherung von Energie, Nutzung von Nachfrage-Flexibilitätspo- • Erste Instrumente wie beispielsweise die Spitzen- tenzialen sowie Nutzung intelligenter und digitaler kappung und die Ausschreibungsverfahren sind Ansätze dazu beitragen können, „den Netzausbau bereits heute etabliert, so mehrere Verteilernetzbe- auf allen Netzebenen effizienter zu gestalten und treiber. Daher sollten Netzbelange bei der Umset- helfen diesen zu vermindern“. (Landesministerium) zung der Energiewende insbesondere aus volks- wirtschaftlichen Gründen berücksichtigt werden. • die Anwendung der Dimension Netzorientierung im unterlagerten Verteilnetz sinnvoll ist. Ein Dialog • Für die Planung ist das netzorientierte Verhalten über Ausprägung, Regionalisierung und Wirkung eine Voraussetzung. (Privatperson) sollte mit den VNB stattfinden. (mehrere Verteilernetzbetreiber) • Netzorientiertes Verhalten macht deutlich, welche Effekte ein entsprechender rechtlicher Rahmen auf • so die Betriebsweise von Anlagen zur Reduktion den Netzausbau haben würde. Es ist durchaus und Vermeidung von Netzengpässen stärker wahrscheinlich, dass ein solches netzorientiertes berücksichtigt wird. (Verband) Verhalten in zunehmendem Maße angereizt wird. (Landesministerium) • der neu eingeführte Leitgedanke der Netzorientie- rung zu begrüßen ist, „als dass mit dem Netzausbau • Dies würde aufzeigen, welches Potenzial in die Infrastruktur bereitgestellt werden soll, die die alternativen Marktmechanismen und rechtlichen Umsetzung der energiepolitischen Ziele ermöglicht Vorgaben steckt. Man sollte innovative Marktme- - insbesondere was das Tempo betrifft“. chanismen etablieren, „die eine echte Marktteil- (Landesministerium) nahme des einzelnen Verbrauchers ermöglicht“. (Privatperson) Allerdings sollte der Begriff der „Netzorientierung“ insgesamt klarer definiert werden und die Szenarien • Gegenwärtig erfolgt der Zubau der (regenerativen) so gewählt werden, dass auf einen hohen, mittleren Erzeugung nicht immer systemdienlich im Sinne und niedrigen Bedarf an Netzausbau geschlossen einer räumlichen Dimension. Die Regionalisierung werden kann, fordern ein Unternehmen und ein des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gewinnt Interessenverband. erheblich an Bedeutung und sollte in der Netzpla- nung gezielter und proaktiver berücksichtigt Einwände gegen die Dimensionen Sektorenkopplung/ werden. (Verband) Elektrifizierung und Netzorientierung bringen ein Landesministerium und eine Privatperson vor, weil • Mit Blick auf die Dynamik der Energiewende sollte dies allein nicht ausreichend für die Aufstellung einer der Szenariorahmen auch Entwicklungen abbilden, belastbaren Netzentwicklungsplanung und der Begriff die zum Zeitpunkt seiner Erstellung noch nicht „Netzorientierung“ nicht eindeutig sei. „Vorstellbar rechtlich ausdefiniert sind. (Bundesoberbehörde) wäre eine Achse zwischen den Extrempunkten „ver- brauchsferne Erzeugung ohne Netzorientierung“ und • Im Sinne der Szenarien-Vielfalt ist es zulässig, „in „verbrauchsnahe Erzeugung mit zeitlicher und örtlicher einzelnen Szenarien ein netzorientiertes Verhalten Netzorientierung“. Netzorientierung mit einem, den anzunehmen, für das es heute noch keine definierten Transportbedarf reduzierenden Effekt kann es nur bei rechtlichen Vorgaben oder Marktmechanismen gibt Synchronität von Erzeugung und Verbrauch hinsichtlich (wie zum Beispiel im Szenario C 2035). Es sollte jedoch Ort und Zeit geben“, so eine Privatperson. als Gegenstück immer auch ein Szenario beibehalten
14 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT werden, welches auf den aktuellen Rahmenbedingun- hinaus Netzorientierung entweder erhebliche gen basiert (wie zum Beispiel im Szenario A 2035)“. Investitionen oder hohe Anreize für eine Änderung (Verband) des Nutzungsverhaltens erfordert, stellt sich die Frage, ob dann Netzausbau oder Netzorientierung Sollte eine alternative Achsengestaltung der volkswirtschaftlich kostengünstigere Weg sind. in Betracht gezogen werden? Die vorgeschlagene gleichzeitige Variation der Statt niedriger „Sektorenkopplung“/ „Netzorientie- beiden Dimensionen liefert keinen Beitrag zu dieser rung“ (Szenario A 2035) bzw. hoher „Sektorenkopp- Frage. Realistischer und aussagekräftiger wäre lung“/ „Netzorientierung“ (Szenario C 2035) könnte daher, in dem Szenario mit hoher Sektorenkopp- eine Kopplung niedriger „Sektorenkopplung“/hoher lung nur von einer mittleren Netzorientierung „Netzorientierung“ (best case) bzw. hoher „Sektorenk- auszugehen. (Bundesoberbehörde) opplung“/niedriger „Netzorientierung“ (worst case) erfolgen, um auf diese Weise eine deutliche Spreizung • Eine zusätzliche Variation mit hoher Sektoren- der denkbaren Netzausbauvolumina zu erreichen. kopplung und wenig Netzorientierung wäre z.B. im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse sinnvoll. Diesem Ansatz stimmen einzelne Konsultationsteil- Konkrete Vorschläge für notwendige Marktmecha- nehmer aus diesen Gründen zu: nismen und -anreize für eine Netzorientierung sollten schon jetzt in die Diskussion eingebracht • Durch die Beschränkung der Szenarien wird eine werden. (Unternehmen) Einschränkung der möglichen Ergebnisse vorweg genommen. „Während der „Best Case“ als wün- Das ist eher nicht sinnvoll, meint die Mehrheit der schenswertes Ergebnis darstellbar sein sollte darf Konsultationsteilnehmer: andererseits der „worst case“ nicht aus dem Blick verloren werden, da er sonst als böse Überraschung • Andere Ansätze liefern keinen Mehrwert bzw. sind (...) eintreten kann“. (Privatperson) unrealistisch. (Verbände, Landesministerien) • Die Szenarien sollten so aufgebaut sein, dass sie zu • Ein hoher Grad der Sektorenkopplung sollte immer einem möglichst unterschiedlichen Netzausbaube- mit hoher Netzorientierung einhergehen, um die darf führen. Die Netzorientierung der Anwendun- gesetzlich verankerten Klimaziele zu erreichen. gen kann in den einzelnen Szenarien einen Eine Differenzierung der Erreichungsgrade ist übermäßigen Ausbau der Infrastruktur verhindern, diskutierbar. (Verteilernetzbetreiber) aber nicht - wie angenommen - zu einem tendenziell ähnlichen Netzausbauumfang in allen Szenarien • Eine worst case-Betrachtung bzw. ein Stresstest führen. (Unternehmen) sollte im Rahmen des Versorgungssicherheits- monitorings und der Netzanalyse nach Entwurf des • Ein hoher Grad an Elektrifizierung und Sektoren- Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) kopplung sollte als bestmöglicher Fall dargestellt erfolgen, um erzeugungsseitig rechtzeitig Vorsorge werden, weil so eine schnelle Dekarbonisierung zu zu treffen. (Landesministerium) günstigsten volkswirtschaftlichen Kosten vorange- trieben wird. (Verband) Eine Privatperson stellt darüber hinaus fest: „Die Befürchtung, dass der Netzausbauumfang in allen • Im „best case“ ist die Netzorientierung zeitlich und Szenarien tendenziell ähnlich sein könnte wird dann real, örtlich zu 100 Prozent realisiert. Ein Transportbe- wenn Netzorientierung hinsichtlich Ort und Zeit isoliert darf entsteht nicht. Sektorenkopplung im Rahmen betrachtet wird. Hier ist durch entsprechende Vorgaben der über den Standardverbrauch im Stromsektor der Bundesnetzagentur sicherzustellen, dass die hinausgehenden Erzeugungskapazität sei dann das Regionalisierung und das synchrone Einschaltverhalten Ergebnis. (Privatperson) von Erzeugung und Verbrauch gewährleistet ist. Nur dann entsteht kein Transportbedarf auf Übertragungs- • Es ist problematisch, dass mit zunehmender netzbetreiber-Ebene.“ Sektorenkopplung zugleich zunehmende Netzori- entierung modelliert wird. Bei der Netzorientierung Und auch ein öffentliches Beratungsunternehmen wird es einen Bereich der leicht zugänglichen fordert, dass „man bei gleichbleibender Elektrifizierung Potentiale geben, der bei zunehmender Sektoren- das Maß der Netzorientierung variiert“, um den kopplung entweder marktgetrieben oder regulato- Mehrwert der jeweiligen Netzorientierung zu demons- risch leicht erschlossen werden kann. Da darüber trieren. Den Wert der Netzorientierung in Euro,
| 15 vermiedenen Netzausbau-Kilometern und vermuteter • Einen Ausbaupfad von Wind Offshore für C 2035 Akzeptanzsteigerung beschreiben zu können, würde von 2,3 GW/a zwischen 2022-2030 und 3 GW/a ab einen wichtigen Debattenbeitrag zum Mehrwert einer 2030. (Offshore-Unternehmen) integrierten Planung leisten und könnte dazu dienen, daraus erwachsenden Regulierungsbedarf für Ver- • Die Erhöhung des PV-Stromanteils auf 30 Prozent kehrs- und Wärmesektor besser zu begründen. mit einer deutlichen Zunahme in Nordrhein-West- falen. Der regionale Anteil von Wind-Onshore an der Stromerzeugung sollte sich zudem in den 3. Szenario A 2035 südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Würt- temberg im Rahmen der dortigen Potenzialgrenzen Die Stellungnahmen zum Szenario A 2035 beziehen erhöhen und entsprechend in den nördlichen sich fast ausschließlich auf die Frage des Kohleaus- Bundesländern verringern. (Forschungsinstitut) stiegs, der nur in Szenario A 2035 als noch nicht vollständig vollzogen prognostiziert wird. • Keine Deckelung des Windenergieausbaus in den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesländern zur Einige Privatpersonen und Konsultationsteilnehmer vermeintlichen Entlastung des Stromnetzes. aus Wirtschaft und Politik begrüßen es ausdrücklich, (Umweltverband) dass es mit A 2035 ein Szenario gibt, das noch keinen vollständig vollzogenen Kohleausstieg für das Jahr 2035 voraussagt. 6. Szenario B 2040 Dagegen bedauern mehrere Privatpersonen, Bürgerini- Der Szenariorahmen sollte an das Pariser Klimaab- tiativen und Umweltverbände, dass in Szenario A 2035 kommen angepasst werden und bereits im Jahr 2040 nicht auch der vollständige Ausstieg aus der Kohle eine 100 Prozent EE-Strom Deckung abbilden, fordert angenommen wird. Es würde so die Chance verpasst, ein Umweltverband. Dafür sollte die Aufteilung der einen „kohlefreien“ Szenariorahmen bzw. Netzent- Energieträgererzeugungseinheiten anders erfolgen, da wicklungsplan vorzulegen. die ÜNB die Ausbauziele für PV- und Wind Onsho- re-Anlagen zu niedrig angesetzt haben. Hingegen wird von einer Bürgerinitiative gefordert, dass das Ausbau- 4. Szenario B 2035 ziel von Wind-Offshore-Anlagen auf 10 GW beschränkt und dass Biomasse-Anlagen als wichtige Flexibilitäts- Das Szenario B 2035 wird von zwei Teilnehmern option angesehen werden und ihr Ausbau auf 20-40 favorisiert, da es ein ambitioniertes Vorgehen im GW erhöht wird. Gegensatz zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung abbildet. 7. Berücksichtigung Verteilnetze 5. Szenario C 2035 Bei der Erstellung des Szenariorahmens sollten die VNB stärker eingebunden bzw. wie die ÜNB konsul- Die Konsultationsteilnehmer fordern für das Szenario tiert werden. Ein Industrieverband würde eine erneute C 2035 die Berücksichtigung folgender Aspekte: Datenabfrage bzw. Beteiligung der VNB wie beim letzten Szenariorahmen 2019-2030 ausdrücklich • Die Übernahme des Szenarios des Bundesverbandes begrüßen. Die Entwicklungspfade der Erneuerbaren Erneuerbarer Energien für das Jahr 2030 projiziert Energien hängen von komplexen Faktoren ab, die eine auf das Jahr 2035 und kombiniert mit einer nachhaltige und belastbare Netzentwicklungsplanung ambitionierten innovativen Netzorientierung. für die VNB erschweren. (Umweltverband) • Die Möglichkeit der Nachsteuerung, wodurch der 8. Berücksichtigung von Sensitivitäten Stromsektor (u.a. über die Sektorenkopplung) die vorhandenen Treibhausminderungspotenziale in Die Konsultationsteilenehmer schlagen u.a. folgende gekoppelten Sektoren schneller ausschöpfen kann. Sensitivitätsbetrachtungen vor: (Landesministerium) • Keine 10-H-Regelung in Bayern. (Privatperson)
16 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT • Ausschließlich wasserstoffgetriebene LKW. Nach Ansicht einer Bürgerinitiative bestehen Zweifel, (Privatperson) ob sich dieses Konzept angesichts der Größe, Komplexi- tät und des hohen Aufwandes an Abstimmung mit den • Gemeinsamer Szenariorahmen Strom und Gas. beteiligten Staaten überhaupt rechtzeitig umsetzen (Behörden, Landesministerien, Verbände, lasse, um das 75 Prozent EE-Ziel bis 2035 zu erreichen. Privatpersonen, Bürgerinitiative) Darüber hinaus basiere es konzeptionell letztlich immer auf netzbasierter und damit limitierter • Eine vollständige Flexibilisierung des Technologie zur Ableitung der Energieträger, sei es per konventionellen Erzeugungssockels. (Verband) Kabel oder später per Pipeline (bei PtX-Konzept). Angesichts der begrenzten Trassenressourcen in der • Einhaltung der CO2-Emissionsziele entweder über Nordsee bestehen starke Zweifel hinsichtlich der eine regionale CO2-Mindestpreisbepreisung. Ableitungsmöglichkeiten für solche Mengen. „Wir (Deutschland und Anrainerstaaten) halten ein solches, netzbasiertes Konzept angesichts der Trassenlimitierungen langfristig letztlich für eine • Deutliche Minderung der Nachfrage nach Elektrizi- Sackgasse.“ tät aufgrund verstärkter IT-gestützter Optimierung von Verbrauch und Erzeugung. Ein Landesministerium begrüßt ausdrücklich, dass (Landesministerium) alternative Lösungsansätze zur Realisierung der Offshore-Netzanbindungskapazitäten in Betrachtung • Verbindliche Installationsvorschriften von gezogen werden. Der vorgeschlagene NSWPH könnte PV-Anlagen für Neubauten; hochbelastbare als künftiger Ausgangspunkt für die Realisierung eines PV-Zellen als Straßenbelag entlang der bestehenden Nordsee-Offshore-Netzes weiterentwickelt werden. Verkehrswegeinfrastruktur. (Bürgerinitiative) Auch mehrere Wirtschafts- und Offshore-Verbände • Abbildung verschiedener Umsetzungsmöglich- begrüßen, dass ein Offshore Power Hub - also ein keiten in Bezug auf Wasserstoff und Wasserstoffin- vermaschtes Offshorenetz - als Sensitivität vorgeschla- frastruktur. (Landesministerium) gen wird und regen darüber hinaus weitere Hyb- rid-Projekte an. Dies unterstütze die Schaffung einer • Höherer Stromverbrauch von bis zu 1.000 TWh. verlässlichen Faktenbasis zu volkswirtschaftlichen (Verband) Effekten und könne die politische Diskussion zur europäischen Integration bei der Planung von Wind • Höhere Effizienzraten, die den Netzausbau Offshore-Netzen vorantreiben. verringern. (Verband) Ein Umweltverband äußert sich hingegen eher kritisch North Sea Wind Power Hub (NSWPH) zu den Auswirkungen des North Sea Wind Power Hubs Zu der von den ÜNB vorgeschlagenen Sensitivität auf den deutschen Netzentwicklungsbedarf. So fehlten North Sea Wind Power Hub (NSWPH) haben sich die Angaben zur Weiterleitung des auf See gewonnen Konsultationsteilnehmer folgendermaßen geäußert. Stroms. Auch bleibe unklar, über welche Leitungen und/oder Konverter die Transportbedarfe gedeckt Wünschenswert wäre eine ergänzende Einordnung der werden sollen und welche Rolle ggf. Power-to-Gas ÜNB, wie der NSWPH im Marktmodell berücksichtigt spielt. Es stellt sich die Frage, ob die Projekte im wird, da dieses Konzept Verbindungen zu elektrischen Einklang mit Klima- und Naturschutz stehen und Nachbarländern vorsieht. „Insbesondere sollte der Schutzgebiete als Standorte ausgeschlossen sind. Umgang mit den Kapazitäten für den europäischen Stromhandel auf diesen transnationalen Verbindungslei- tungen dargelegt werden.“ (Verband) Nach Ansicht eines Landesministeriums stellen die ÜNB leider nicht klar dar, was die Vorteile der Betrach- tung einer solchen Sensitivität sind. Es sei gerade nicht davon auszugehen, dass ein solcher Power Hub in der Nordsee den Netzausbaubedarf zwischen Nord- und Süddeutschland reduziere.
| 17 9. Integrierte Als Gründe führen sie an, dass Netzentwicklungsplanung • Power-to-Gas eine realistische Alternative zur Viele Konsultationsteilnehmer – darunter auch die Abschaltung von EE-Anlagen sei. (Privatperson) Fernleitungsnetzbetreiber - sprechen sich für eine inte- grierte Netzentwicklungsplanung aus, die • das bestehende Erdgasnetz im Vergleich zum Stromnetz eine sehr hohe Transportkapazität • die Szenariorahmen Strom und Gas zu einem aufweist. (Landesministerium) Szenariorahmen verschmelzen müsse und alle Parameter anzugleichen hätte, damit sie vergleich- • die von den Fernleitungsnetzbetreibern veröffent- bar werden. (Privatperson) lichte Karte für ein visionäres Wasserstoffnetz, das 5.900 km umfasst und zu 90 Prozent auf dem • die Vorschläge der Fernleitungsnetzbetreiber mit bestehenden Erdgasnetz basiert, einzubeziehen ist. einbeziehen. (Privatperson) (Privatperson) • aus beiden Netzentwicklungsplänen die sinnvolls- • die Szenarien für Gas und Strom nie unabhängig ten Annahmen übernehmen sollte. (Privatperson) voneinander betrachtet werden können. (Privatperson) • zeitlich und inhaltlich weitestgehend harmonisiert werden sollte. (Unternehmern) • die Szenarien anzugleichen sind, um das volkswirt- schaftliche Optimum zu erreichen. (Unternehmen) • wegen der intensiven Diskussion über Power-to-Gas zwingend erforderlich ist. • vor dem Hintergrund der zunehmenden Sektoren- (Privatperson) kopplung und der damit korrelierenden Konvergenz von Strom- und Gasnetzen eine isolierte Szenario- • in einem weiteren Schritt auch die Sektoren Wärme rahmen- und Netzentwicklungsplan-Erstellung und Verkehr aufnehmen müssten. nicht mehr zeitgemäß erscheint. (Privatperson, Verband) (Bildungseinrichtung) • einen gemeinsamen Szenariorahmen „von einem • eine möglichst weitgehende Verzahnung der beiden unabhängigen Dritten“ erstellen lässt die beiden Infrastrukturen dabei helfen kann, die erhebli- Netzentwicklungspläne jedoch bis auf weiteres chen Schwankungen der Stromerzeugung aus getrennt hält, sie aber zeitlich harmonisiert. Wind- und Sonnenenergie abzufedern und (Unternehmen) perspektivisch zwei Wege für den Transport von Erneuerbarer Energie zu öffnen. • eine innovative, zukunftsgerichtete Netzplanung (Landesministerium) unter Einbeziehung der Nutzung von Elektrolyseu- ren als Kuppelelement zwischen Strom- und Deutliche Position beziehen manche Konsultationsteil- Gasnetzen ermöglicht. (Landesministerium) nehmer zu der Frage, welcher Szenariorahmen bzw. Netzentwicklungsplan die Leitfunktion übernehmen • den berücksichtigten Ausbau der Gaskraftwerke soll. „Gas muss sich an Strom angleichen“ mit dem Ziel harmonisiert. (Unternehmen) einer integrierten, technologieoffenen und treibhaus- gasneutralen Energiesystemplanung. (Privatperson, • auch die „Verfügbarkeit von CO2-Quellen als Stand- Verband) ort für die Errichtung von Methanisierungsanlagen“ prüft und ggf. berücksichtigt. (Verband) Kritische Anmerkungen zu einer integrierten Netzentwicklungsplanung • immer unter der Maßgabe einer strikt wohlfahrts- Verteilernetzbetreiber geben zu bedenken, dass der orientierten Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt. Netzentwicklungsplan Strom bereits heute sehr Berücksichtigt werden sollten immer die „enorm umfangreich und komplex ist. „Eine Zusammenlegung hohen energetischen Umwandlungsverluste“, die von Gas und Strom würde den Erstellungs- und Bearbei- mit der Herstellung synthetischer Brennstoffe tungsaufwand erhöhen“. Die Szenarien beider Netzent- verbunden sind. (Verband) wicklungspläne sollten daher zwar getrennt dargestellt
18 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT werden, aber auf jeden Fall abgestimmte Entwick- lungspfade beschreiben. So würde eine Bewertung der geplanten Netzinfrastruktur unter energie- und volkswirtschaftlichen Aspekten ermöglicht. Angeregt wird eine enge Abstimmung, aber keine Verschmelzung der Prozesse. Ein Landesministerium vermutet, dass „hinter der Forderung nach einer integrierten Strom- und Gasnetzplanung eher der Wunsch steckt, Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie über alle Energieträger hinweg besser abzustim- men“. Diesem Argument schließt sich ein Verband an, der einwendet, dass ein „gemeinsamer Netzentwicklungs- plan (…) auch (für) die Einbindung von öffentlichen Akteuren und der Zivilgesellschaft nicht geeignet“ ist. Ein öffentliches Beratungsunternehmen ist der Meinung, dass „eine integrierte Planung kein Zusam- menlegen der bestehen Infrastrukturprozesse bedeuten kann“. Vielmehr sollten grundsätzliche Richtungsent- scheidungen öffentlich erläutert und diskutiert, eine verbindliche Planungsgrundlage für alle leitungsge- bundenen Infrastrukturen (Strom, Gas, Wärme, Wasserstoff) geschaffen und die Planungsprozesse (Netzentwicklungsplan) weiterentwickelt (Optimie- rung von Schnittstellen und Taktung) werden. Sie verweist zu diesem Ansatz eines „Systementwicklungs- plans (SEP)“ auf die dena Netzstudie III.
| 19 B Konventionelle Erzeugung im Szenariorahmen 1. Allgemeines zur Einflussgrößen geschieht, wird eine pauschale konventionellen Erzeugung Vorgabe definiert“. (Behörde) Eine Privatperson ist der Meinung, dass Kohle- und Außerdem sieht ein Verteilernetzbetreiber durch den Atomenergie sofort ersatzlos gestrichen und die frei deutlichen Anstieg von Anlagen mit Stromerzeugung werdenden Subventionen für die Energiewende aus Erneuerbaren Energien bei gleichzeitigem Wegfall genutzt werden sollten. von konventioneller Erzeugung die Versorgungssicher- heit in Deutschland in Gefahr. Die Annahmen zu Des Weiteren erklärt ein Verband, dass im Szenariorah- lastnahen Reservekraftwerken seien nicht realistisch men der Kabinettsbeschluss als Grundlage der Kapazi- und es sollte geprüft werden, ob lokale Speicher besser tätsentwicklung der Kohlekraftwerke anzuwenden ist. geeignet sind. Deutschlandweit würden im Entwurf Mindestens in einem Szenario müsste die Leistung der des Szenariorahmens erhebliche Kraftwerksleistung Braunkohlekapazitäten entsprechend Anlage 2 des zur „Sicherung einer Stromversorgung in kalten Entwurfs des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes Dunkelflauten“ fehlen. (KVBG) und die Steinkohlekapazitäten nach § 4 Abs. 2 Entwurf des KVBG bestimmt werden. 2. Braunkohle Mehrere Teilnehmer, darunter Privatpersonen und Landesministerien, kritisieren zudem die Inbetrieb- Die Berücksichtigung des Kohleausstiegs in zwei der nahme des Kohlekraftwerks Datteln 4. drei Szenarien wird überwiegend befürwortet. Besonders hervorzuheben ist dabei die Zustimmung Zur technisch-wirtschaftlichen Betriebsdauer gibt es auch von Interessensverbänden der Kraftwerksbran- unterschiedliche Meinungen unter den Konsultations- che. teilnehmern: Einige Privatpersonen und Umweltschutzverbände • Die Wahl der „technisch-wirtschaftlichen Betriebs- sehen die Kohle im Energiesystem jedoch unter so dauer ist sachgerecht“. (Privatperson) starkem Druck, dass der Kohleausstieg bereits in allen Szenarien als vollzogen angenommen werden sollte. • „Die Annahme einer technisch-wirt- Vereinfacht lässt sich diese Annahme durch das folgende Zitat verdeutlichen: schaftlichen Betriebsdauer von 45 Jahren für Erdgas-, Mineralöl- und „Vermutlich wird der gesellschaftliche sonstige konventionelle Kraftwerkska- und auch wirtschaftliche Druck zu groß, pazitäten ist grundsätzlich unverein- die Kraftwerke bis zum planmäßigen bar mit dem Ziel der sektorenübergrei- Ausstieg zu betreiben.“ fenden Treibhausgasneutralität bis spätestens 2050“. Die Berücksichtigung von Kohlekapazitäten in mehr (u.a. Vereine und Landesministerien) als einem Szenario wird nur vereinzelt gefordert, beispielsweise von einem Landesministerium. • Die wirtschaftliche Betriebsdauer von emissionsarmen und flexiblen Kraftwerken sollte Beiträge der Industrie- und Interessenverbände weisen deutlich höher bewertet werden als die von auf die Diskrepanz der Aufteilung zwischen Braun- emissionsintensiven Kraftwerken. (Verein) und Steinkohle im Entwurf der ÜNB und dem Aus- stiegspad aus dem Entwurf des KVBG hin: Dem • „Statt die Laufzeit der Kraftwerke an deren Wirt- Entwurf folgend sei „…davon auszugehen, dass in einem schaftlichkeit und den Angaben der Kraftwerksbe- Szenario 2035 weiterhin Braunkohlekraftwerkskapazitä- treiber auszurichten wie es bei einer Vielzahl anderer ten in einem Umfang von rd. 8 GW zu berücksichtigen sind“.
20 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT 3. Steinkohle Lastnahe Gasturbinen als Reservekraftwerke Die Annahme von lastnahen Gasturbinen bei einer Wie bei der Braunkohle gehen auch viele Argumente Unterdeckung der Marktnachfrage wurde in einigen zur Steinkohle auf die Diskrepanz zwischen dem Beiträgen kommentiert. Prinzipiell wurde die Vorge- ÜNB-Entwurf und dem Entwurf des KVBG ein. Der hensweise der ÜNB begrüßt. Folgende Gründe Steinkohleausstieg müsste demnach bereits früher sprechen für eine solche Annahme: vollzogen sein als der Braunkohleausstieg. Steinkoh- lekapazitäten seien demnach in keinem der Szenarien • Im Szenariorahmen fehlten erhebliche Kraftwerks- anzunehmen, selbst wenn der Braunkohleausstieg leistungen zur Sicherung der Stromversorgung in noch nicht vollzogen sei. kalten Dunkelflauten, die Annahmen zusätzlicher lastnaher Gasturbinen ist daher zwingend geboten. Eine andere Herangehensweise ergibt sich aus einer (Unternehmen) Verbandsstellungnahme: Bei angemessener CO2-Be- preisung sei „…nichts gegen weitere bereits vorhandene • Eine solche Annahme sei aus modelltechnischer Steinkohlekraftwerke (einschließlich Datteln 4) aus- Sicht durchaus interessant, die Ergebnisse müssten schließlich zur Versorgungssicherheit einzuwenden. Aus von den ÜNB jedoch detailliert ausgewiesen Sicht des Verbundnetzes sind Steinkohle und Gas als werden. (Unternehmen) Mittellast gleichwertig.“ Auf die Auswirkungen von Datteln 4 wird auch in einer anderen Stellungnahme • Die Annahme, dass zusätzliche Gaskapazitäten eingegangen, da die Berücksichtigung die installierte netzorientiert verortet werden, ist sinnvoll. Leistung der Steinkohlekraftwerke ändern kann. (Unternehmen) Gegen eine solche Annahme wurde folgender Grund 4. Erdgas genannt: Lebensdauer von Erdgaskraftwerken • Am Energiemarkt agierende, netzdienliche Eine Forschungseinrichtung gibt zu bedenken, dass die Gaskraftwerke sind Kraftwerken ausserhalb des angenommene Lebensdauer von Gaskraftwerken von Energiemarkts vorzuziehen. (Forschungsinstitut) 45 Jahren in der Vergangenheit noch nie beobachtet wurde: „Legt man den Zeitraum von 2000 bis 2014 zugrunde, betrug das durchschnittliche Alter von 5. Pumpspeicher Braunkohlekraftwerksblöcken im Durchschnitt 45 Jahre, für Steinkohle ca. 39,5 Jahre und für Gas 32,7 Jahre.“ Eine Eine Behörde in Rheinland-Pfalz erwartet neue und deutliche Korrektur der Lebensdauerannahme sei stärkere Impulse durch den Ausbau von Pumpspei- daher dringend erforderlich. cherprojekten, da sie zunehmend zur Stabilisierung der Netze beitragen und bei zurückgehender konventionel- Abstimmung mit dem Szenariorahmen Gas 2020 - 2030 ler Kraftwerksleistung verstärkt geordert werden. Viele Konsultationsteilnehmer bewerten die Abstim- mung mit dem Szenariorahmen Gas 2020-2030 positiv. Eine Berücksichtigung anhand der gleichen Kriterien 6. Kuppelgaskraftwerke sei sinnvoll, wird dabei sowohl von Landesministerien, als auch Wirtschaftsvertretern und Privatpersonen Da Kuppelgase immer beim Roheisenerzeugungspro- vorgebracht. Ein Landesministerium gibt jedoch zu zess entstehen, sollte nach Ansicht einer Privatperson bedenken, dass es erforderlich sei, die Implikationen eine Ausweitung der Kuppelgasnutzung in industriel- des Kohleausstiegs zu berücksichtigen. Dadurch sei von len Heizkraftwerken erhöht werden, da die CO2-Emis- einer stärkeren Abhängigkeit von Gaskraftwerken als sionen sowieso anfallen. verbleibende gesicherte Erzeugungskapazität auszuge- hen und die angenommenen Leistungen in den Szenarien zu erhöhen. Als Grundlage der Erhöhung könnten dabei neue Gaskraftwerkskapazitäten an den Standorten von im Rahmen des Kohleausstiegs abgeschalteten Kraftwerken dienen.
| 21 7. Sonstige konventionelle Erzeugung • Flexibilisierungspotenziale wie Wärmespeicher oder ergänzende Power-to-Heat Anwendungen Mehrere Privatpersonen befürworten die Wiederein- müssen stärker ausgeschöpft werden. führung der Kernenergie unter Berücksichtigung der (Landesministerium) weniger bekannten Technologie von Kleinstreaktoren und Reaktoren der 4. Generation. Zustimmend zur Annahme eines standortgleichen Ersatzneubaus und der Dimensionierung anhand der zugehörigen Wärmenetze wurden folgende Angaben 8. KWK-Kraftwerke gemacht: Auf die getroffenen Annahmen zu KWK-Kraftwerken • Die Annahme erscheint grundsätzlich realistisch, gehen viele Konsultationsbeiträge ein. da bestehender Verbrauch weiter bedient werden muss. (Verband) Eine Bürgerinitiative meint, dass die Einsparung von Netzausbau durch die Nutzung von KWK zu wenig • Die zukünftige Auslegung von KWK-Anlagen berücksichtigt wird. Ein Beitrag eines Verbandes stellt erfolgt unter stärkerer Orientierung am Wärme- eine Verbindung zwischen der Annahme von markt, wodurch die Annahme einer passenden Power-to-Heat und KWK-Kraftwerken her: „Um nicht Dimensionierung sachgerecht erscheint. (Verband) wie in Frankreich einen sehr hohen Temperaturgradien- ten der Netzlast zu entwickeln, der bei einer Kältewelle zu Dagegen wurde wie folgt argumentiert: erheblichen Schwierigkeiten führt (ca. 2,4 GW/°C) empfiehlt es sich, die KWK als stromerzeugende Heiz- • Die Notwendigkeit einer Reduktion des Emissions- technologie in allen Größenordnungen im selben Maße faktors zeigt, dass ein vollständiger Ersatz durch wie stromverbrauchende Heiztechnologien auszubauen, Erdgas-KWK langfristig nicht möglich ist. so dass sich eine außentemperaturunabhängige (Landesministerium) elektrische Bilanz einstellt.“ • Einer klimaneutralen Wärmeversorgung werden Ersatzneubau von KWK-Anlagen erdgasbefeuerte KWK-Anlagen nicht per se gerecht, Zum Ersatzneubau von KWK-Anlagen wurden da auch Erdgas CO2 emittiert. (Landesministerium) folgende Anmerkungen vorgebracht: • Hochtemperatur-Großwärmepumpen und auch • Die Annahme eines Ersatzneubaus setzt eine andere erneuerbare Alternativen könnten bis 2035 staatliche Lenkung in nicht gegebenem Umfang in der Lage sein, Erdgas-KWK-Anlagen bei der voraus. (Privatperson) Fernwärmeversorgung zu verdrängen. (Verband) • Der Umfang des Ersatzneubaus ist abhängig von • Erdgas ist als fossiles Gas ein Auslaufmodell. Im „… den technischen und finanziellen Alternativen Zusammenspiel mit Power-to-Gas könnte die (Erdwärme, Wärmepumpe, Biogas, Solarwärme) im Wärme umweltfreundlicher erzeugt werden. Vergleich zum Erdgas.“ Auch zukünftige regulatori- (Verband) sche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden diesen Ersatz beeinflussen. (Unternehmen) Weiterhin gab es Beiträge, die ein differenzierteres Modell anregen: Auf Ebene der Stadtwerke und • Ein Landesministerium ergänzt die obige Sichtweise darunter sei die Annahme eines standortgleichen um die Fahrweise der Kraftwerke: „Die Dimensio- Ersatzneubaus weitestgehend realistisch. Überregiona- nierung und Fahrweise des Ersatzneubaus erfolgt le Kraftwerke und Industriekraftwerke, die Wärme nur aller Voraussicht (nach) unter dem Gesichtspunkt als Nebenprodukt ausspeisen, würden jedoch nicht wirtschaftlicher Optimierung. Hier wird also das standortgleich ersetzt. (Landesministerium) Förderregime ausschlaggebend sein“. (Landesministerium) Zubau von KWK-Anlagen
22 | BUNDESNETZAGENTUR | KONSULTATIONSDOKUMENT Folgende Gründe wurden dabei für die Annahme eines Beiträgen aus Wirtschaft und von Privatpersonen degressiven Zubaus genannt: geteilt. • Der gewählte und beschriebene Ansatz wird von Stromkennzahl mehreren Konsultationsteilnehmern als realistisch Viele Beiträge kritisierten die pauschale Annahme bewertet. einer Stromkennzahl von 0,5. • Der degressive Ansatz ist zu begrüßen, ab 2030 Folgende Kommentare und Argumente wurden dabei sollte dabei jedoch von noch deutlich niedrigeren vorgebracht: Zubauraten ausgegangen werden, wobei nur noch Bestandsanlagen ersetzt werden. • Eine vollständige Entkopplung der Kraft- und (Landesministerium) Wärmeerzeugung scheint wahrscheinlicher. • Entscheidend ist die Entwicklung der politischen • Die Annahme sei nicht sachgerecht und deutlich zu Rahmenbedingungen. Nach aktueller Abschätzung pessimistisch. Selbst unter Einbeziehung neuer sei die Annahme eines degressiven Zubaus perspek- Technologien sei eine deutlich höhere Stromkenn- tivisch realistisch. zahl von neuen gasbefeuerten KWK-Anlagen anzunehmen. (Wirtschaft) Gegen die Annahme eines degressiven Zubaus sprachen sich ebenfalls einige Beiträge aus: • Ein Landesministerium ergänzt das vorherige Argument: „Durch die hohe Stromkennzahl von • Für die Degression sind in den Szenarien keine GuD-Anlagen bleibt weiterhin ein hoher Anteil an Anhaltspunkte zu erkennen. In den Szenarien steuerbaren Erzeugungseinheiten am Netz, der die B 2035 und C 2035 wäre sogar ein schnellerer Zubau Versorgungssicherheit unterstützt.“ Auch andere wahrscheinlich. (Landesministerium) Beiträge merken an, dass neue Technologien und hochflexible Gaskraftwerke eine deutlich höhere • Ein Anstieg der Kleinanlagen ist wahrscheinlicher Stromkennzahl erreichen. und sinnvoller, besonders in Kombination mit Power-to-Gas. (Wirtschaftsverband) • Eine Bewertung ist nicht möglich, da eine detail- lierte Herleitung der Kennzahl fehlt. (Privatperson) • Die Annahme der ÜNB erscheinen „recht willkürlich“. (Privatperson) • Unter Berücksichtigung verschiedener Erzeu- gungsvarianten sei eine Stromkennzahl von 1,0 • Zur Erreichung der mittelfristigen Energiewende- vorzuziehen. (Wirtschaft) ziele bis 2035 im Wärmesektor ist ein deutlich höheres Ausbauvolumen erforderlich und auch Demgegenüber stehen ebenso zahlreiche Stellungnah- Aussagen aus der Politik legen eine solche Erhö- men von verschiedenen Teilnehmergruppen, die eine hung nahe. Stromkennzahl von 0,5 als richtig ansehen. Stellvertre- tend dafür kann die folgende Aussage einer Bundesbe- Flexibilisierung hörde zitiert werden: „Unter der Prämisse einer abneh- Ein Verband gibt an, dass die ÜNB die Rolle der KWK menden ungekoppelten Stromversorgung ist die als Flexibilitätsoption unterschätzen. Die im Szenario- Stromkennzahl von 0,5 sachgerecht“. Ebenso äußerten rahmen hauptsächlich zu berücksichtigenden sich einige Beiträge, dass diese Frage pauschal gar nicht KWK-Anlagen könnten mit Wärmespeicher ausgestat- beantwortet werden kann und von vielen Parametern tet und flexibilisiert werden. Auch die Verbindung mit abhängt. Hochtemperatur-Wärmespeichern sei möglich: „Durch flexible Fahrweise von Stromabnahme und Stromange- bot stellt dies (zusammen mit den flexiblen Biogasanla- 9. Versorgungssicherheit gen) eine zentrale Option zur Minderung des Netzaus- baus auf überregionaler Ebene dar.“ In der Obwohl das Thema der Versorgungssicherheit kein Genehmigung des Szenariorahmens sollte ein eigenes originäres Thema des Netzentwicklungsprozesses ist, Kapitel für flexibel betreibbare Anlagen eingefügt haben sich dennoch zahlreiche Stellungnahmen mit werden. Diese Ansicht wurde auch von anderen diesem Thema befasst.
Sie können auch lesen