Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
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N A C H R I C H T E N INTERESSENGEMEINSCHAFT LIBERALES WAFFENRECHT IN ÖSTERREICH 3/08 Herbst 2008 59 Folge 45 stamt 1 030 Wie n L A T T ETZB gspo rt Wie n, Verla inungso S Ersche E P. b. b. ND E S G R R EICH BU S T E BLIK Ö U Teil I IE REP FÜR D 7 , 0. Jän ner 199 in gungsg esetzes en am 1 t e r b r Un eb ng des Ausgeg 6 u n d Änderueigesetzes 99 oliz 75 S. 62 0.) ng 1997 setzes 1 rheitsp Jahrga d e s W affenge wie des Siche : 5348 AB 53 ng es so 43 S. 52. B R Erlassu tzbuch e s gesetz: des Strafgese RV 457 AB 5 setz, 12. B u n d R : G P XX L 0 4 7 7] r b r in g ungsge (N 39 1 nte [CELE X-Nr.: d das U en ssen un rd 6 erla ert we f f e n g e setz 199igesetz geänd das Wa eitspoli ze e s e t z, mit dem das Sicherh desg sowie 12. Bunafgesetzbuch ffG) das S t r lossen: Artikel I 6 – Wa at besch th setz 199 ffenge tionalra zei (Wa Der Na enpoli ber d ie Waff gesetz ü verzeic hnis Bundes Inhalts hnitt 1. Absc ngen r if f s b e stimmu Beg Waffen ffen §1 a Schußw erwaffen §2 F austfeu §3 n Munitio aterial §4 K riegsm §5 Besitz §6 Führen hkeit §7 c Verläßli rger hnitt §8 ü 2. Absc n EWR - B munge §9 m e in e Bestim Allg e en Ermess che Nationalratswahl 2008 § 10 J u gendli bot § 11 ver bot Waffen es Waffenver Urkund en § 12 V orlä u f ig r e m d u ng von § 13 tätten nd Entf Schießs ung, Verlust u § 14 Über p r ü f hnitt § 15 okumen te 3. Absc terial E r s a tz d d K r iegsma Es geht um unsere Waffen! § 16 ffen u n ene Wa Verbot fen ne Waf Verbote aterial 4. Absc hnitt § 17 Kriegsm waffen § 18 li c h t ig e Schuß f igungsp egorie B) Genehm (Kat waffen c h ti g e r Schuß I 16 fli igungsp n r e n genehm DefinitioBesitz und F ü h § 19 E r w e r b , § 20 Ihre Waffen schützen 38 Sie - wir schützen Ihre Waffen www.iwoe.at
Ing. Heinz KRENN 1942 - 2008 Am 3. Juli 2008 ist unser Vorstandsmitglied seit der ersten Stunde, Heinz Krenn, gerade 66 Jahre alt, plötzlich und unerwartet verstorben. Seine Frau Barbara, die er an seinem 20. Geburtstag kennen gelernt hat und mit der er seit 1964 verhei- ratet war, hat ihren Mann verloren. Andreas und Eva haben ihren Vater verloren, Christian, Katherina und Florian - die Kinder der Tochter - ihren Großvater. Die IWÖ ist mit seiner Familie in der Trauer um eine starke Persönlichkeit, um einen offenen, hilfsbereiten und verläßlichen Menschen verbunden. Am 16. April 1942 in Pfaffstetten bei Baden geboren, hat Heinz Krenn das Büchsenmacherhandwerk erlernt. Neben einer Berufstä- tigkeit am Beschußamt hat er ein Fachschulstudium in Maschinenbau absolviert – wie alle seine Ausbildungen mit hervorragendem Erfolg. 1974 hat er den Titel „Ingenieur“ erworben. Von 1969 bis 2002 war er Bediensteter der Stadtgemeinde Baden bei Wien, zuletzt als technischer Leiter der Bäderbetriebe. Daneben hat er unter anderem in einer eigenen Firma noch Testverfahren für Flugzeuge ent- wickelt, so z. B. für Türen des Airbus. Sein weit gespanntes, profundes Fachwissen hat Heinz Krenn als Vortragender am WiFI (Technik im Bäderwesen) und am Normen- institut (zivile Schießanlagen) weiter gegeben. Neben anspruchsvollen beruflichen Tätigkeiten hat sich Heinz Krenn noch mit zahlreichen weiteren Dinge beschäftigt und all dies mit höchster Intensität. Er war engagiertes Vorstandsmitglied der Badener Volkstanzgruppe. Er hat Berge zu Fuß erobert – so z. B. den Ortler – und zu Rad bezwungen – so mit 60 Jahren die Großglockner-Hochalpenstraße gemeinsam mit seinem Sohn, eine bewegende Erfahrung, die nur wenigen Menschen vergönnt ist. Geradezu Routineprogramm war das (sehr rasche) Besteigen seines Hausberges bei Baden: Das „Ei- serne Tor“ am Hohen Lindkogel hat er mehr als 500-mal aufgesucht. Eislaufen mit den Enkeln und das zuletzt wieder aufgenommene Schifahren haben das sportliche Repertoire abgerundet. Die fallweise ausgeübte Jagd war für Heinz Krenn vor allem Verbundenheit mit der Natur, im Wild hat er vor allem das eigenständige Lebewesen gesehen. Dominierend unter seinen weit gestreckten Interessen waren Technik, Geschichte und Verwendung von Waffen. Selbst nicht ganz ah- nungslos in diesen Dingen, bin ich mir jedesmal wie der sprichwörtliche Waisenknabe vorgekommen, wenn Heinz Krenn sein Fachwissen ausgepackt hat. Und das war nicht blasse Theorie, sondern erarbeitete Praxis. Ebenso herausragend waren seine Computerkenntnisse. Das kann ich zuverlässig beurteilen, obwohl ich von diesen Gebilden und ihren Eigenarten nur das nackte Existenzminimum verstehe. Von beiden Fähigkeiten hat die IWÖ wiederholt profitiert. Vor allem als Metallsilhouettenschütze war Heinz Krenn organisatorisch engagiert und sportlich erfolgreich. Er war Präsident der Öster- reichischen Metallsilhouetten Schützenvereinigung AMSA und hat an vielen nationalen und internationalen Bewerben teilgenommen. Welt- und Europameisterschaften haben ihn in aller Herrn Länder geführt und ihn in der Fachwelt bekannt gemacht. Sein größter Erfolg war Europameisterschaftsgold 2003 in Ungarn als Mannschaftsmitglied in der Big Bore Silhouette Rifle Klasse. Ich habe Heinz Krenn schon als Vorstandsmitglied der „Gründungs“-IWÖ in den frühen 90er-Jahren kennen gelernt. Seit der 1997 ausgebrochenen, politisch motivierten Antiwaffenkampagne hat er sich intensiv und einfallsreich für unsere Sache eingesetzt. Mit hoch entwickeltem, analytischem Denkvermögen und großer Genauigkeit konnte er auch verwickelte und komplizierte Sachverhalte durchschauen, Schwachstellen erkennen und zielführende Lösungsansätze erarbeiten. Hat man es sich in einer solchen Situation zu leicht gemacht, dann wurde man von Heinz Krenn mit den bedeutungsvollen Worten „Da gibt es ein Problem“ zuverlässig auf den Ernst der Lage aufmerksam gemacht. Diese Stärken haben ihn auch in erstaunlichem Ausmaß in die Lage versetzt, anspruchsvolle juristische Aufgaben zu bewältigen, egal ob es sich um das Erkennen von Gehalt und Auswirkungen einer Rechtsvorschrift, oder das Durchsetzen eines Anspruchs – und sei es bis zum Verwaltungsgerichtshof – gehandelt hat. Nach außen hin nicht sogleich sichtbar, sind seine intellektuellen Fähigkeiten durch einen eisernen Willen und eine unbeugsame Ent- schlossenheit ergänzt worden. Selten, dann aber unmißverständlich hat man sie unter seinem fröhlichen und verbindlichen Auftreten aufblitzen sehen. Ich habe Heinz Krenn in all den vergangenen Jahren nie mißmutig oder verschlossen erlebt. Nie hat er eine Bitte abgeschlagen, nie einen Rat verweigert. Er hat sogar geduldig meine professoralen Bemühungen ertragen, seine von Fachwissen und Mitteilungsbedürfnis beflügelten Ausführungen dürr auf das im Moment Wesentliche zurückzunehmen. Jenseits aller sozusagen „dienstlichen“ Kontakte haben mir die wiederholten gemeinsamen Fahrten nach Nürnberg zu einer großen internationalen Fachveranstaltung Gelegenheit für ein persönliches Nahekommen und Gespräche mit Heinz Krenn gegeben. Er hat gerne seinen „Mr. President“ im Auto mitgenommen, sicher geführt von einem Navigationssystem, das zwar keine bunten Bilder zum Besten gegeben hat, auf das er sich aber auch in den Bergen verlassen konnte. In der gemütlichen alten Gaststätte unmittelbar unter der Nürnberger Burg, in die ich ihn einladen durfte, hat er sich wohl gefühlt. Dort wird nun für immer ein Platz leer sein. Wenn ich wieder nach Nürnberg komme, werde ich sehr bewußt dort hin gehen und dankbar an Heinz Krenn denken. Nicht nur dort. Franz Császár
I N H A L T Neue Regierung - neues Waffenrecht von Franz Császár Sehr rasch, gespolitik. Dennoch haben die Folgejahre Ing. Heinz KRENN 1942-2008...........2 aber nicht keine Rückkehr zur „normalen“ Situation Neue Regierung - ganz über- unter unserem alten Waffenrecht gebracht. neues Waffenrecht.......................... 3-5 raschend, Sie waren für die legalen Waffenbesitzer Die Karten liegen auf dem Tisch.... 6-9 stehen Neu- und demnach auch für die Waffenbranche Vorstellungen der IWÖ zur Novellierung wahlen bevor. in vieler Hinsicht eher eine Phase des Le- des Waffenrechtes............................10-12 Auch eine bens auf Sparflamme. FESAC - Foundation for European grundlegende Societies of Arms Collectors...... 12/13 Ein paar während der „Anti-Waffen-Phase“ Umgestal- geschaffene Bestimmungen im Gesetz Hermann Historica............................13 tung unseres und den beiden folgenden Verordnungen Der Freiheit eine Gasse.....................14 Waffenrechts erschweren den legalen Waffenbesitzern Lehrer an texanischer Schule dürfen kommt auf bis heute das Leben merklich. Sie tun dies Waffen tragen....................................14 uns zu. Die insbesondere in der Anwendung durch ein- SPP Austria - Eine Schweizerin mit EU hat ihre einschlägige Richtlinie ge- zelne Waffenbehörden, die extremen Eifer österreichischen Wurzeln..................14 ändert. Österreich hat die Änderung dem- und Erfindungsreichtum bei der „admini- Justiz bestätigt: Bürger darf sich nächst umzusetzen. Wie wird die neue strativen Entwaffnung“ der Bevölkerung auch gegen die Waffenbehörde Regierung dies tun? beschweren!......................................15 an den Tag legen. Staatsbürgerkunde.............................16 I. Dabei kann sich die Behörde auf den Ein Abschiedsgeschenk ...................16 Im Jahr 1996 hat Österreich sein Jahrzehnte erkennbaren „Sinneswandel des Gesetzge- Innovation in Österreich: Die „Stille“ lang einwandfrei funktionierendes, recht li- bers“ berufen. Auf diesen stützt sich nicht Waffen-Auktion................................17 berales Waffenrecht an die EU-Richtlinie selten auch der in solchen Fällen angerufene IWÖ-Frauenschießkurs aus dem Jahr 1991 anpassen müssen. Verwaltungsgerichtshof. Seine restriktiven aufgedeckt................................... 17/18 Das neue Gesetz ist praktisch (wenn auch Entscheidungen bilden sodann eine „gefe- IWÖ-Benefizschießen in nicht formal) einstimmig beschlossen stigte Judikatur“, auf die sich wiederum eine Matzendorf/Hölles............................19 worden. Mit dem neuen Gesetz in seiner Verwaltungsbehörde stützen kann, wenn sie IWÖ-Benefizschießen in Langau......20 ursprünglichen Ausgestaltung hätte man das Gesetz restriktiv anwenden möchte. Besondere Waffen....................... 22/23 leben können. Es ist fast schon überflüssig zu betonen, Waffenbranche in Österreich um Noch ehe dieses Gesetz in Kraft getreten daß diese Einschränkungen in keiner vier neue attraktive Standorte war, sind jedoch, einem internationalen Weise durch Stand und Entwicklung der bereichert..................................... 24/25 Trend folgend, die österreichischen Jäger Kriminalität zu rechtfertigen wären. Im Das neue Buch............................ 26-28 und Sportschützen, die Sammler und die Gegenteil. Der Mißbrauch legaler Waffen Spenden erbeten!...............................28 sonstigen legalen Waffenbesitzer plötzlich sinkt in Österreich kontinuierlich weiter. Herbstzeit ist Lesezeit.......................29 als unerträgliches Risiko entdeckt und mit Derzeit werden gerade fünf Prozent aller Terminservice...................................30 allen - aber wirklich allen - Mitteln diskre- vorsätzlichen Tötungen und massiven Kör- ditiert, kriminalisiert und bekämpft worden. perverletzungen mit einer legalen Feuer- Impressum: Das Waffenrecht ist für die Tagespolitik waffe verübt. Aber zuletzt waren ein Viertel Herausgeber und Verleger: instrumentalisiert worden. Die meisten aller Tatverdächtigen der Gesamtzahl dieser IWÖ - Interessengemeinschaft Medien sind mit Begeisterung auf den Zug Gewalttaten Türken, sowie Angehörige des Liberales Waffenrecht in Österreich ehemaligen Jugoslawien und der ehema- ZVR-Nr.: 462790102 der Zeit aufgesprungen. ligen Sowjetunion, also Personengruppen, Für den Inhalt verantwortlich: Wider Erwarten hat es aber mit der Ent- denen das österreichische Waffengesetz Univ.-Prof. i.R. Dr. Franz CSáSZáR waffnung der Österreicher nicht so recht erfahrungsgemäß völlig egal ist. Redaktion: Mag. Heinz WEYRER, geklappt. Die legalen Waffenbesitzer alle Postfach 190, A-1092 Wien haben sich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wohlgemerkt: Diese restriktive Linie war Tel.: 01/315 70 10, Fax: DW 4 E-mail: iwoe@iwoe.at Die Behauptungen der Entwaffner haben und ist nicht die allgemeine Behördenpra- Druck: Druckerei Peter DORNER, sich allgemein erkennbar als unzutreffend, xis. Doch sie kam und kommt so oft vor, Hasnerstraße 61-63, A-1160 Wien und ihre Argumente als allzu durchsichtig daß sie das allgemeine Bild der Lage des Grundlegende Richtung: herausgestellt. Bei zwei Nationalrats- legalen Waffenbesitzes in Österreich durch- Die IWÖ-Nachrichten sind als perio- wahlen, 1999 und 2002, ist den eine prohi- aus prägen kann. disches Printmedium das Mitteilungsblatt bitive Verschärfung unseres Waffenrechts Immerhin hat es aber auch eine gute Nach- der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich und dienen propagierenden politischen Kräften eine richt für den legalen Waffenbesitz gegeben: der Information ihrer Mitglieder und klare Absage erteilt worden. Knapp vor der Nationalratswahl 2006 hat aller gesetzestreuen Waffeninteressenten sich die Sozialdemokratische Partei von über waffenrechtliche Belange. Sie sind II. ihrer, in der Sache stets konsequent, seit der unabhängig und unparteiisch. Nach der Nationalratswahl 2002 war das Nationalratswahl 2002 aber nach außen hin Erscheinungsweise: Waffengesetz nicht mehr Zankapfel der Ta- unauffällig eingehaltenen Anti-Waffenlinie Vierteljährlich Die IWÖ ist Mitglied der Foundation for European Societies of Arms Collectors und des World Forum on the Future of Sport Shooting Activities
Von solchen militärischen Kleinwaffen Lunte dazu ist übrigens schon gelegt: Die gibt es mehr als genug. Diese Flut einzu- EU hat offiziell eine „Studie“ beschlossen, dämmen ist ein Kampf gegen Windmüh- durch die in wenigen Jahren überprüft wer- len. Alle Großmächte - und wahrscheinlich den soll, ob sich die Beibehaltung der vier auch ein paar nicht so große - verdienen gut Waffenkategorien wirklich bewährt hat. an diesen Waffen und fördern mit deren Was wird wohl bei dieser „Evaluierung“ Verteilung ihre eigenen geostrategischen herauskommen? Am einfachsten ist si- Ziele. Dessen ungeachtet ist der Kampf cher eine einzige Kategorie: Verboten! gegen die dunklen Geschäfte mit militä- IV. rischen Kleinwaffen eine gute Sache und gehört unterstützt. Die bisher geschilderten Vorgänge in Brüssel waren allesamt klar einzuschätzen, Im Jahr 2006 hat die Europäische Kom- obwohl - oder vielleicht gerade weil - mission auch einen vernünftigen Vor- manches sehr durchsichtig ist. Nun hat sich schlag zur Anpassung der EU-Richtlinie allerdings noch eine weitere Überraschung an das Firearms Protocol erstattet. Viel eingestellt, deren Hintergründe für mich hätte es nicht zu ändern gegeben, denn die im Tiefdunklen liegen. Die möglichen EU-Richtlinie befaßt sich nicht mit militä- Auswirkungen kann man sich jedoch rischen Kleinwaffen auf der ganzen Welt, schon mit wenig Phantasie ausmalen. sondern mit Zivilwaffen in Europa. Der englische Text der EU-Richtlinie hat Herausgekommen ist in Brüssel aber etwas sowohl in der ursprünglichen Fassung ganz anderes. Im Zug der Beratungen 1991, wie auch in der jetzt geänderten Ver- hat die deutsche Grün-Abgeordnete sion als Voraussetzung einer staatlichen Gisela Kallenbach vom Ausschuß für Genehmigung zum Waffenbesitz einen Binnenmarkt die Gelegenheit für einen „good cause“ festgeschrieben. Dieser Frontalangriff auf den Privatbesitz von Ausdruck ist in der (für uns maßgebenden) Zivilwaffen genützt. Von ausländischen deutschen Fassung des Jahres 1991 mit Fachleuten habe ich erfahren, daß hinter „Rechtfertigung“ übersetzt worden, nun- dem ursprünglichen Kallenbach-Entwurf mehr aber mit „Bedürfnis“! einige Monate intensiver Arbeit einer weltweiten, mit Geld und Mitarbeitern Dieser Wechsel in den Begriffen ist für überreichlich ausgestatteten Antiwaffen- uns deshalb höchst interessant, weil sie Organisation standen. nach österreichischem Waffenrecht ganz verschiedene Dinge bezeichnen: Für Be- Das merkt man dem Entwurf auch an. Ein sitz und Erwerb genehmigungspflichtiger Hauptanliegen war die Verminderung der Waffen genügt das „Glaubhaftmachen“ Vorderschaftrepetierflinte: 1994 effekthascherisch bisher vorgesehenen (und in Österreich einer „Rechtfertigung“. Für die - heute zur „verbotenen Waffe“ erklärt. Bei den nach allen voll umgesetzten) vier Waffenkategorien Kriterien praktisch gleichwertigen Selbstladeflinten sowieso nur mehr in seltenen Ausnahme- auf zwei: verbotene und genehmigungs- fällen erteilte - Erlaubnis zum Führen sol- ist überhaupt nichts geändert worden. Und jetzt: Kein pflichtige. Das ist angeblich einfacher. cher Waffen muß hingegen ein „Bedarf“ vererben möglich. Die österreichischen Vorbehalte und „nachgewiesen“ werden, nach inhaltlichen distanziert. Dementsprechend hat es auch Kriterien und den formalen Regeln der Einwendungen gegen diese unnötigen nach einem unvorstellbaren Massaker an behördlichen Entscheidungsfindung ein Verschärfungen, die vor allem von den einer Technischen Universität in Virginia, ungleich restriktiveres Verfahren. EU-Parlamentariern der ÖVP erhoben USA, mit über 30 Toten keine politische wurden, waren nicht übermäßig erfolg- Ist dieser Wechsel in den deutschspra- Forderung nach Entwaffnung der legalen reich. Unterstützung von anderen Staaten chigen Begriffen ein Versehen, wie es österreichischen Waffenbesitzer gegeben. hat es offenbar nicht wirklich gegeben, halt so vorkommt, oder ist es ein gezielt Früher war das nicht so. Interessanter Wei- weil in den meisten Staaten ohnehin schon gelegtes Überraschungsei? Ist der Wech- se war diesmal auch kaum ein Rauschen im jene Restriktionen gelten, die uns jetzt aufs sel niemand aufgefallen? Ist der Wechsel einschlägigen Blätterwald zu vernehmen. Auge gedrückt werden. Schließlich hat schon aufgefallen, - wenn ja: wem? - aber III. man sich heuer auf einen „Kompromiß“ es hat kein Interesse an einer Klarstel- geeinigt. Jedenfalls ist es gelungen, lung bestanden - wenn ja: aus welchen Und nun ist ein weiters Mal die EU da- die vier Kategorien auf dem Papier Gründen? Einige der möglichen Konstel- zwischen gekommen. Im Jahr 2001 ist zu erhalten. Aber wirklich nur auf dem lationen könnten schon zum Nachdenken die EU dem UN-Firearms Protocol aus Papier. Denn in Zukunft wird man für anregen. demselben Jahr beigetreten. Das Fire- alle Arten ziviler Waffen eine behördliche arms Protocol versucht den weltweiten V. Genehmigung brauchen und alle Arten Mißbrauch militärischer Handfeuerwaffen ziviler Waffen müssen vom Staat zentral Das ist die Situation, in der nach den („small arms“ - das sind z. B. Kalschnikows, registriert werden. Nationalratswahlen die neue Bundesregie- Maschinengewehre und ähnliche Geräte) zu Noch ein paar solcher Kompromisse und rung unser Waffenrecht wird umgestalten Raubkriegen, „ethnischen Säuberungen“ wir sind am Ende des einigermaßen freien müssen. und Völkermord zu verhindern, in deren Verlauf auch massenweise „Kindersol- Waffenbesitzes für erwachsene, verant- Ganz allgemein gibt es zwei Bereiche für daten“ mißbraucht und verheizt werden. wortungsbewußte Bürger angelangt. Die eine Neugestaltung des Waffenrechts. 4
Zum einen die Umsetzung der konkreten Vorgaben aus Brüssel. Praktisch weitaus am bedeutungsvollsten ist die Neuregelung der bisher „meldepflichtigen“ und „freien“ Waffen der Kategorien C und D. Auch sie werden in Hinkunft einer staatlichen Genehmigungspflicht unterliegen und ein Dieses Werndlgewehr (Modelljahr 1873, gebaut bis ca. 1885) ist ein reines Sammlerstück. Dokument erfordern. Ihre künftige zentra- Straftaten mit derartigen alten Waffen sind praktisch unbekannt. In vielen Staaten, z.B. le staatliche Registrierung wird ebenfalls Rußland (!) ist die Altersgrenze für antike Waffen vernünftigerweise auf das Jahr 1900 eine große Aufgabe für die Waffenbesitzer angehoben worden. und die Behörden darstellen. ständig überholte Altersgrenze von 1871 auf Wirksamkeit haben. Sonst schafft Zum anderen besteht Änderungsbedarf bei für antike Feuerwaffen. Oder die Vernich- sie bloß einen ungeheueren Bestand an Bestimmungen, die zwar von der neuen tung ziviler Waffen, die in das Eigentum Schwarzwaffen und die Kriminalisierung Richtlinie unberührt bleiben, sich aber als des Bundes übergegangen sind. Früher weiter Teile der Bevölkerung. Das sollte nicht zweckmäßig erwiesen haben. Ganz wurden sie mit Gewinn in Auktionen der verhindert werden. besonders gilt dies für sinnlose und klein- Sammlerwelt zugeführt, heute werden sie liche Einschränkungen, die unter dem eine Die um den privaten Waffenbesitz seit ei- auf Kosten des Steuerzahlers vernichtet. Zeit lang vorherrschenden Motto „so wenig niger Zeit wieder eingekehrte Ruhe bietet Die gesetzliche Stückzahlbegrenzung (legale!) Waffen ins Volk, wie möglich“ die Voraussetzung für ein noch immer bei genehmigungspflichtigen Waffen erfunden worden sind. Die legalen Waffen- einigermaßen liberales und halbwegs kann ohne Risiko gelockert werden. besitzer sind kein Sicherheitsrisiko. problemlos anwendbares Gesetz. Eine Ein Staatsbürger, dessen Gesetzestreue, Ein Musterbeispiel dafür wäre die Ab- Befähigung und Sorgfalt die Behörde klare Abkehr von der unserem ursprüng- schaffung des 1994 erlassenen Verbots von laufend überprüft hat, wird nicht um 200% lichen Gesetz nachträglich aufgeprägten Vorderschaftrepetierflinten („Pump- gefährlicher, wenn er statt zwei nunmehr restriktiven Grundeinstellung wäre guns“). Die eklatante Ungleichbehandlung sechs Faustfeuerwaffen besitzen darf. zugleich ein deutliches Signal für jene gegenüber den nach allen Kriterien prak- Auch die extrem restriktive Gesetzeslage bürgerfreundliche Atmosphäre, in der tisch gleichwertigen Selbstladeflinten ist in Bezug auf Waffenpässe trifft genau die es zu vollziehen ist. Eine bloße Mini- ein Monument der Sinnlosigkeit. Jetzt Falschen. malrevision bei sonstigem Abblocken wäre zu einer sinnvollen Einstufung in die aller berechtigten Anliegen der legalen Kategorie B Gelegenheit. Noch dazu, wo VI. Waffenbesitzer wäre hingegen ein Miß- die zivilen Jagd- und Sportmodelle nach trauensbeweis gegenüber dem Bürger. Insgesamt wird sich in der bevorste- Ein krasser Vertrauensbruch mit weit rei- eindeutigen und klar erkennbaren Merk- henden Änderung des österreichischen chenden politischen Folgen wäre es aber, malen von den Polizei- und Militärvari- Waffenrechts zeigen, ob der Staat dem in einer Koalition mit einer deklarierten anten unterscheidbar sind. In Deutschland mündigen und verläßlichen Bürger Antiwaffen-Partei eine vor der Wahl ge- gibt es hochoffizielle Sportbewerbe für jenes Vertrauen entgegenbringt, um machte Zusage für ein bürgerfreundliches Vorderschaftrepetierflinten, und Deutsch- das er in Gestalt der Parteien vor der Waffenrecht preiszugeben. land ist nicht für ein besonders freizügiges Wahl bei seinen Bürgern wirbt. Dieses Waffenrecht bekannt! Die politischen Parteien haben unsere Vertrauen ist Grundvoraussetzung für ein Es gibt noch etliche weitere Einschrän- funktionierendes Waffenrecht. Nur wenn Fragen dazu beantwortet. Die legalen kungen, die nur die gesetzestreuen der Staatsbürger von der Beständigkeit und Waffenbesitzer sind mündige Bürger. Waffenbesitzer unnötig belasten und Aufrichtigkeit der Rechtslage überzeugt Sie werden auf der Grundlage der überhaupt keinen Gewinn an Sicherheit ist, wird etwa die neue Meldepflicht aller Parteienstellungnahmen ihre Wahlent- bringen. Zum Beispiel die technisch voll- Jagd- und Sportgewehre eine Chance scheidung treffen. Armbrüste Anton-Baumgartner-Str. 129 Compoundbögen 1230 Wien Jagd-DVDs Tel.: +43 664 355 6220 Bücher www.bows.at Bogenjagd und Zubehör office@bows.at 5
Die Karten liegen auf dem Tisch von Georg Zakrajsek Die Parteien zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie und die Meinung der IWÖ dazu. Im Juli wurde die Waffenrichtlinie erlassen, zur Umsetzung war natürlich noch keine Zeit. Inzwischen ist uns aber die Re- gierung abhanden gekommen, Neuwahlen sind ausgeschrieben. Besser hätte es nicht sein können. Denn die vorgezogenen Neuwahlen geben uns die Gelegenheit, im Namen der hunderttausenden Waffenbesitzer die wahlwerbenden Parteien zu fragen, wie sie sich die Umsetzung dieser EU-Richtlinie vorstellen. Fragen zum Waffenrecht und Besitz von Pistolen und Revolvern) 6. In Österreich werden legale Feuerwaf- erteilt werden? fen nur äußerst selten mißbraucht, bei Nationalratswahl am 28. September ja nein kriminellen Handlungen werden fast nur 2008 illegale verwendet. 1. Sollen Erwerb und Besitz von Jagd- 3. Soll für Erwerb und Besitz von Jagd- Sollen daher mit der Richtlinie vereinbare und Sportgewehren von der Behörde und Sportgewehren durch verläßliche Liberalisierungen unseres Waffenrechts nur so beschränkt genehmigt werden, wie Personen die Berufung auf irgendeinen vorgenommen werden? bisher bei Pistolen und Revolvern, also z. Rechtfertigungsgrund ohne weitere Prü- ja nein B. nur mit Psychotest? fung genügen? 7. Durch die wiederholten Verschärfungen ja nein ja nein des österreichischen Waffenrechts ist das 2. Die EU verlangt für die Genehmigung Vertrauen der legalen Waffenbesitzer in auch von Jagd- und Sportgewehren einen 4. Die Richtlinie sieht für keine Waffen- die Beständigkeit der Rechtslage nachhal- „good cause“. In der für uns maßgebenden kategorie eine Stückzahlbegrenzung vor. tig beschädigt worden. deutschsprachigen Version der Richtlinie Soll die in Österreich dennoch für Pistolen Sind Vertrauen und Kooperation der Be- ist dies 1991 mit „Rechtfertigung“ über- und Revolver geltende Stückzahlbegren- troffenen wesentliche Voraussetzungen setzt worden, jetzt aber mit „Bedürfnis“! zung auch auf Jagd- und Sportgewehre insbesondere für die Neuregistrierungen Nach unserem Waffenrecht ist jedoch ein ausgedehnt werden? bisher nicht registrierter Waffen, weil „Bedarf“ zum Führen von Pistolen und ja nein dadurch ein Anwachsen des illegalen Revolvern in der Öffentlichkeit an weitaus Waffenbestandes und eine Förderung des strengere Voraussetzungen gebunden, 5. Künftig müssen auch Jagd- und Sportge- Schwarzmarktes vermieden werden? als eine bloße „Rechtfertigung“ zu deren wehre in einem zentralen Register erfaßt ja nein Erwerb und Besitz. werden, auf welches die Behörden Zugriff haben. Das wird mit sehr hohen Kosten 8. Können Vertrauen und Kooperation Ist der Wechsel der deutschsprachigen (Datensicherheit) verbunden sein. der Betroffenen ganz besonders durch eine Begriffe ohne Bedeutung und soll die verfassungsmäßige Garantie des legalen Genehmigung zu Besitz und Erwerb Sollen die Waffenbesitzer die Kosten Waffenbesitzes gefördert werden, wie z.B. von Jagd- und Sportgewehren schon auf dieser Registrierung tragen? in den USA? Grund einer vergleichsweise weit gefaßten „Rechtfertigung“ (wie bisher für Erwerb ja nein ja nein Die Antworten sind jetzt eingetroffen. Wir haben keine großen Überraschungen erwartet und es sind auch keine geworden. Niemand ist über seinen Schatten gesprungen. Aber die Wähler können sich jetzt ein Bild machen. Die Wahlentscheidung ist für viele einfacher geworden. Was sagt die SPÖ? „Sie haben sich mit 8 Fragen zum Waf- Die EU-Waffenrichtlinie sieht vor, dass bei fenrecht an zahlreiche Abgeordnete der ihrer Umsetzung auch regionale Gestal- Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion tungsmöglichkeiten genutzt werden. gewandt. Sollte die SPÖ Regierungsverantwortung In dem auf der Internetseite der Interes- tragen, dann werden diese regionalen Ge- sensgemeinschaft Liberales Waffenrecht in staltungsmöglichkeiten selbstverständlich Geantwortet hat im Österreich publizierten Fragebogen sollen bestmöglich genutzt werden. Namen der SPÖ ihr die Sozialdemokraten auf „acht einfache Klubsekretär Christian Fragen, ohne technische und juristische Die Jäger und Jägerinnen, Sportschützen Schiesser. Daher kann Einzelheiten“ Antwort geben. Lassen Sie und gesetzestreuen Waffenbesitzer sollen man wohl annehmen, daß es sich um die mich dies Namens der SPÖ-Fraktion tun keine Nachteile durch eventuelle gesetz- parteioffizielle Stellungnahme handelt. und folgendes festhalten: liche Änderungen haben. 6
Um eventuelle Verhandlungen mit einem dig sind, jedoch ein Verbot in diesem Maß Daß allerdings die „Jäger, Sportschützen allfälligen Koalitionspartner nicht zu nicht zielführend ist. und gesetzestreuen Waffenbesitzer keine präjudizieren, verzeihen Sie bitte, dass die Nachteile“ haben sollen, trifft nicht zu. Wir werden daher diesen Antrag auch in punkteweise Beantwortung des Fragebo- Die Richtlinie bringt schwere Nachteile Zukunft nicht weiterverfolgen. Der SPÖ gens nicht möglich ist.“ für diesen Personenkreis und die SPÖ geht es um die Eigenverantwortung, die aus Auf unsere Nachfrage bezüglich des hat das im EU-Parlament bereits mit- Schusswaffenbesitz hervorgeht. Schließlich Waffengesetzenwurfes der SPÖ hat der beschlossen. Das hätte gesagt werden ist ein Missbrauch nie ausgeschlossen. In Klubsekretär geantwortet: müssen. diesem Sinne sollten BesitzerInnen von Feu- „Hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres erwaffen in jedem Fall eine entsprechende Schreibens vom 6. August 2008, in dem Mündigkeit an den Tag legen. Die Fragen als solche wurden nicht Sie eine Stellungnahme zum parlamenta- beantwortet. Man wolle „allfällige Ko- Von der SPÖ wird daher keine Initiative alitionspartner nicht präjudizieren“. rischen Initiativantrag der SPÖ vom 23. zur Verschärfung des Waffengesetzes aus- Hoffentlich heißt das nicht, daß nicht Mai 2002 betreffend ein „Bundesgesetz, gehen!“ die SPÖ, sondern ein Koalitionspart- mit dem der Privatbesitz von Feuerwaffen verboten wird“ einfordern. Christian Schiesser ner die Ausgestaltung des neuen Waf- Hier gilt natürlich weiter, was bereits im Klubsekretär fengesetzes bestimmen wird. Jahr 2006 durch SPÖ-Sicherheitssprecher, Abgeordneten Rudolf Parnigoni eindeutig Was „bestmöglich genutzt“ heißt, ist nicht Wir nehmen zur Kenntnis, daß die SPÖ festgestellt wurde: Die SPÖ ist nach wie ganz klar, wahrscheinlich soll es heißen, keinen Antrag auf Verschärfung des vor der Ansicht, dass klare Regelungen zur daß die Waffenbesitzer nicht über Gebühr Waffengesetzes stellen wird. Irgendje- Kontrolle von Schusswaffenbesitz notwen- belastet werden sollen. mand wird sich schon finden! Was sagt die ÖVP? wird unten nachstehend die Sichtweise der geltende Begrenzung der Anzahl auch auf ÖVP dargelegt. andere Schusswaffen auszudehnen. Zur Frage 1 Zur Frage 5 Die Richtlinie legt nicht nahe, das in Die Schaffung der erforderlichen Infra- Österreich für genehmigungspflichtige struktur - einschließlich der notwendigen „Unter Bezugnahme Schusswaffen vorgesehene Regime in Datensicherheitsmaßnahmen - zur Erfas- auf Ihr Schreiben vom gleicher Weise auch auf die bislang als sung der Waffen ist selbstverständlich eine 17.7.2008 betreffend meldepflichtig oder als sonstige eingestufte staatliche Aufgabe und die Kosten dafür „Fragen zum Waffen- Schusswaffen anzuwenden. „Psychotests“ werden auch vom Staat zu tragen sein. recht“ darf bemerkt sind in der Waffenrechtlinie nicht vorge- Zur Frage 6 werden, dass die Um- sehen. Die Einführung von „Psychotests“ setzung der Waffen- für Besitzer von Jagd- und Sportgewehren Die notwendige Adaptierung des österrei- rechts-Richtlinie ei- wird es mit der ÖVP nicht geben. chischen Waffenrechts zur Umsetzung der ner Novellierung des gemeinschaftlichen Vorgaben wird sicher Zur Frage 2 auch Anlass dazu bieten, Regelungen zu Waffengesetzes durch das Parlament bedarf. Die generelle Umsetzungsfrist Die Begriffe „Rechtfertigung“ und „Be- evaluieren und erforderlichenfalls zu op- ist mit 28. Juli 2010 bestimmt, wobei das darf“ haben ihre inhaltliche Ausgestaltung timieren. In Bereichen wo die Richtlinie Register erst mit 31.12.2014 eingerichtet durch eine Legaldefinition des nationalen liberaler als das österreichische Waffen- sein muss. Waffenrechts erfahren und nicht durch recht ist, wird die ÖVP auch die Über- gemeinschaftsrechtliche Vorgaben. Nach nahmen ins nationale Recht fordern. Die Die Linie der ÖVP ist - sowohl in Brüssel Ansicht der ÖVP soll es beim derzeit gül- ÖVP denkt beispielsweise darüber nach, wie in Österreich, sowohl heute wie auch tigen Begriff der Rechtfertigung bleiben. ob es Sinn macht, bei Waffenbesitzern nach dem 28. September - klar und ein- periodisch alle 5 Jahre eine polizeiliche deutig. Die EU (MEP Kallenbach) wollte Zur Frage 3 Überprüfung vorzunehmen. Hier könnte die Waffenkategorie C und D, die das Die Ausgestaltung des Rechtfertigungs- der Verwaltungsaufwand erheblich redu- österreichische Gesetz derzeit vorsieht, grundes obliegt dem nationalen Gesetz- ziert werden. abschaffen. Mit der Frage der Kategorien geber. Die Jagd- und Sportausübung oder hängt auch die Computerregistrierung Zur Frage 7 ein Schutzbedürfnis stellt aber jedenfalls zusammen und das betrifft in Österreich einen Rechtfertigungsgrund dar. Die ÖVP Selbstverständlich sind Vertrauen und vor allem Jäger, Schützen und Waffen- will keine Verschärfung der Rechtslage für Kooperation wesentliche Voraussetzungen sammler. Der ÖVP Europaklub setzte sich Besitzer von Jagd- und Sportgewehren und für die Registrierung bisher nicht regis- erfolgreich für die Beibehaltung der vier wird diesen Standpunkt bei der einfach ge- trierter Waffen. Insgesamt muss jede Waffe Kategorien ein und stand gegen eine zen- setzlichen Ausgestaltung dieses Begriffes der Kategorie C und D rückverfolgbar trale europäische Computerregistrierung. klar vertreten. sein oder registriert sein und einer Ge- Es konnte also durchgesetzt werden, dass nehmigung oder einer speziellen Erlaubnis de facto der Status Quo der vier Katego- Zur Frage 4 unterliegen. Dies kann aber aufgrund rien in Österreich erhalten bleibt. Zu den Es kann kein Anlass gesehen werden, die nationaler Gesetzgebung so eingerichtet acht gestellten Fragen zum Waffenrecht für genehmigungspflichtige Schusswaffen werden, dass sich de facto wenig ändert. 7
Zur Frage 8 Bei der Frage der verfassungsmäßigen Garan- schützen), daher immer wieder neue tie ist man allerdings ausgewichen, dabei wäre Prüfung des Bedarfs für solche Leute Vertrauen und Kooperationsbereitschaft der Betroffenen scheint keine Frage einer das eine ganz wichtige Grundsatzfrage. Stückzahlbegrenzung für C und D nein, verfassungsgesetzlichen Regelung zu sein, Knapp vor Redaktionsschluß, aber Gott aber für die anderen soll es dabei blei- sondern vielmehr eine des gegenseitigen sei Dank noch rechtzeitig, erreicht uns ein ben Verständnisses und der Bereitschaft auch Schreiben von Salzburger ÖVP-National- Registrierungskosten sollen die Jäger auf Anliegen der anderen einzugehen. Die ratsabgeordneten unter Führung von Na- und Sportschützen gefälligst selbst tra- Bereitschaft, sowohl die Behörde als auch tionalrat Peter Haubner. Darin werden gen, keine Registrierung beim Handel die Betroffenen in entsprechender Weise die Fragen beantwortet, recht ausführ- oder Büchsenmacher, nur bei den Sicher- in Vorhaben einzubinden, ist aber eine lich, aber doch in wesentlichen Punkten heitsdirektionen wesentliche Voraussetzung des Funktio- deutlich abweichend von der Antwort des Liberalisierung höchstens beim Waffen- nierens dieses Systems.“ Generalsekretärs Missethon. paß, sonst nicht DI Hannes Missethon Was hier in die ÖVP gefahren ist, weiß Und bei der Verfassung haben die Ab- Generalsekretär ich nicht. Anscheinend gibt es keine geordneten aus Salzburg ihre Bedenken Kommunikation zwischen Parteizen- – Waffengesetz geht vor Grundrecht“ Die ÖVP ist von ihrer Linie, den privaten trale und den Länderorganisationen. Jetzt schaut unsere Stellungnahme zur legalen Waffenbesitz beizubehalten, nicht Jedenfalls wollen die Nationalratsab- ÖVP schon ganz anders aus. abgegangen. Jedenfalls hat sich der Ge- geordneten aus Salzburg die Waffen- Wenn sich die Herrschaften nicht ein- neralsekretär Missethon selbst die Mühe besitzer strenger behandelt wissen als mal untereinander einig sind, bedeutet gemacht. die Bundespartei. das für die Umsetzung der Richtlinie Erfreulich ist die bekundete Bereitschaft, Ein kleiner Ausschnitt aus den Vorstel- nichts Gutes. Die Hamedln* in der ÖVP zulässige Liberalisierungen zuzulassen lungen der Salzburger ÖVP: treiben immer noch ihr Unwesen. oder mitzutragen. Die ÖVP scheint sich „Bedürfnis ist Bedarf, also nichts mit *Hamedl ist ein streirischer Landtagsabgeord- ihres Klientels bewußt zu sein und hat das einer bloßen Rechtfertigung für künftige neter der ÖVP, der immer wieder für Verschär- auch zum Ausdruck gebracht. Waffenbesitzer (auch Jäger und Sport- fungen des Waffengesetzes eintritt Was sagen die Grünen? Es gibt daher aus Sicht der Grünen nicht „Die Grünen treten in Zusammenhang den geringsten Grund, den Zugang zu mit dem Privatbesitz von Waffen im Waffen zu erleichtern oder das geltende, Hinblick auf die bedauerlichen, immer ohnehin nicht besonders wirksame Waf- wiederkehrenden Ereignisse wie Suizide fenrecht weiter zu verwässern.“ und den Missbrauch von Waffen für einen möglichst restriktiven Zugang zu Dialogbüro der Grünen Waffen und deren sorgfältige Verwah- „In Beantwortung Ihres rung ein. äußerst tendenziösen Unsere Fragen als „tendentiös“ zu bezeich- Hinsichtlich der von Ihnen gestellten Zu- Fragenkatalogs, der nen, ist eine Frechheit. Von den Grünen satzfragen erlauben wir uns auszuführen: bisweilen eine sinnstif- war aber nichts anderes zu erwarten. Sofern eine Ausnahme vom generellen tende Beantwortung der Sie vertreten eine totalitäte Sicht dieser Waffenverbot im genannten Sinn gegeben gestellten Fragen un- wichtigen Bürgerfreiheit, die ihrer Tra- ist, erlischt diese - wie in jeder anderen möglich macht, stellen dition entspricht und sie als Nachfolger Rechtsmaterie auch -, sobald die Vo- wir fest: untergegangener Ideologien entlarvt. Die raussetzungen für eine Ausnahme nicht Partei ist in solchen Fragen kein seriöser mehr gegeben sind. Da geltendes Recht Die Grünen treten in Zusammenhang mit Diskussionspartner. im Waffenrecht - wie in jeder anderen dem Privatbesitz von Waffen im Hinblick Rechtsmaterie auch - für alle BürgerInnen auf die bedauerlichen, immer wiederkeh- Man darf auch nicht vergessen, daß in gleicher Weise zur Anwendung kommen renden Ereignisse wie Suizide und den die unsägliche Richtlinie ein Werk der muss, gibt es auch keine Basis für eine Missbrauch von Waffen für einen mög- Grünen in der EU ist. unterschiedliche Behandlung bereits be- lichst restriktiven Zugang zu Waffen und stehender und zukünftig aufzubauender deren sorgfältige Verwahrung ein. Wir haben in zwei Punkten nachgefragt: Sammlungen.“ Was passiert mit Jagdwaffen, wenn die Aus Sicht der Grünen ist die Sicherheit und Jagdkarte zurückgelegt wird? Und müs- Wer die Grünen wählt, kann seine das Vertrauen darauf, nicht mit Waffen sen Sammlerwaffen (also auch schon Schußwaffen daher auch gleich zur konfrontiert zu werden, eine Grundvo- bestehende Sammlungen) unbrauchbar ge- Abholung bereitlegen. Auch eine Par- raussetzung für die Existenz einer mo- macht, das heißt zerstört werden? Darauf tei, die eine Koalition mit den Grünen dernen, demokratischen und gewaltfreien erhielten wir kurz vor Redaktionsschluß nicht ausschließt, sollte nicht gewählt Gesellschaft. folgende Antwort: werden. 8
Was sagt die FPÖ? Frage 1: nein Wir haben unsere Fragen überlegt ge- stellt, die Antwort der FPÖ war schnell, Frage 2: ja Frage 3: ja einfach und klar. So stellt sich die IWÖ Frage 4: nein die Umsetzung der Waffenrichtlinie Frage 5: nein vor. Die FPÖ hat hier genau die selben Frage 6: ja Ansichten. Es besteht auch kein Zweifel Frage 7: ja an der Zuverlässigkeit der FPÖ in dieser Frage 8: ja Frage. Sie wird ihre Meinung sicher auch in möglichen Koalitionen nicht ändern. Was sagt das BZÖ? Faustfeuerwaffen genügt hat und wie sie welchem Zusammenhang die in Österreich legal erworbenen Jagd- und Sportwaffen auch heute noch z.B. von Jägern - ohne Waffenführerschein oder psychologischer mit dem illegalen Waffenhandel zu tun Überprüfung - bei einer allfälligen Waf- haben!? fenüberprüfung abgefragt wird. Zu 7: Selbstverständlich stellt das be- Zu 4: Eine Stückzahlbeschränkung wäre rechtigte Vertrauen in das Bestehen von „Vielen Dank für Ihr für Sportschützen oder Jäger praktisch Rechtsvorschriften - die sich nicht an An- Schreiben bezüglich unmöglich. Der Sportschütze benötigt lassfällen richten sollten - eine Basis für der EU-Waffenricht- für verschiedene Bewerbe ebenso ver- die verlässlichen Waffenbesitzer dar. Wie linie, dass ich Ihnen schiedene Waffen, wie der Jäger für die ein überhastetes Vorgehen bei der Waf- gerne wie folgt beant- diversen Arten der Jagd. Hier eventuell auf fengesetzgebung ausgehen kann, hat das worte: zwei Gewehre zu reduzieren wäre nahezu Pumpgunverbot eindrucksvoll bewiesen. unmöglich und würde eine waidgerechte Trotz dieses Gesetzes haben geschätzte Zu 1: Die EU-Waffen- Jagd verunmöglichen! Wenn so eine Rege- 38.000 (von ca. 40.000) Pumpgun Besit- richtlinie macht den lung kommen sollte, dann wäre der einzig zern ihre Waffen nicht abgegeben! nationalen Behörden gangbare Weg eine entsprechend großzü- hier keine detaillierten Vorschriften, was gige Auslegung des Rahmens der Stückzahl Zu 8: In Österreich gibt es dieses Recht dazu führen könnte, dass so eine Regelung an Waffen. Es kann aber nicht angehen, in der Verfassung nicht und es war auch angedacht wird. Von unserer Seite wird es dass man bei jeder Erweiterung der Anzahl bisher nicht nötig. Außerdem könnte dieses dazu jedenfalls keine Zustimmung geben, von Jagdwaffen zur Waffenbehörde pil- verfassungsmäßig garantierte Recht von da sich die bisherige Regelung für den gern muss, um dort z.B. den Bedarf eines wechselnden politischen Mehrheiten ohne- Erwerb von Langwaffen (Jagdgewehre, „Schonzeitkalibers“ nachzuweisen. hin auch an entsprechende Auflagen (wie Sportgewehre) durchaus bewährt hat. die zurzeit bestehenden und auch die an Zu 5: Wenn die Registrierung in Anlehnung gedachten) gekoppelt werden!“ Zu 2: Es ist anzustreben, dass für en- an die der Faustfeuerwaffen durchgeführt gagierte Sportschützen und Jäger - die werden soll, dann werden unweigerlich KO Abg. Ing. Peter Westenthaler ohnehin eine Jagdprüfung zu absolvieren Kosten auch auf die Waffenbesitzer zu- Bündnisobmann haben - eine einfache Rechtfertigung kommen, wobei hier darauf zu achten sein (Schützenverein, Ausübung der Jagd, etc..) Auch die Antworten des BZÖ entspre- wird, dass die Waffenbesitzer die Kosten als Rechtfertigung zu genügen hat, soweit chen den Vorstellungen der IWÖ. Man nicht allein zu tragen haben. dies überhaupt notwendig ist! hat sich dort auch Gedanken gemacht Zu 6: Es ist nicht davon auszugehen, dass und an die Pleite mit dem Pumpgun- Zu 3: Selbstverständlich soll eine Recht- die Intention der EU-Waffenrichtlinie Verbot erinnert. Eine Zustimmung zu fertigung genügen, wie sie ja auch viele eine Liberalisierung des Waffenrechts ist. einem verfassungsgesetzlichen Schutz Jahre als Begründung für den Besitz von Allerdings ist auch nicht ersichtlich, in wäre uns aber recht gewesen. Was sagen die Liberalen? Frage 6: nein Dinkhauser Frage 7: nein hat nicht geantwortet Frage 8: nein Die Liberalen sind nicht liberal, sie Die Christdemokraten waren es auch nie. Beim Waffenrecht entlarven sich die Heuchler. Ein detail- Österreichs (CDÖ) Frage 1: nein lierter Kommentar erübrigt sich. Eine haben aus eigenem unsere Fragen beant- Frage 2: nein „liberale“ Partei, die bei der Frage, ob wortet. Bei Redaktionsschluß war ihre Frage 3: nein man bei der Umsetzung der Richtlinie Kandidatur nicht sicher. Die haben sich das Waffenrecht nicht liberalisieren Gedanken gemacht und überlegt geantwor- Frage 4: ja tet. Das wäre so mancher größeren Partei könne, mit „Nein“ antwortet, hat sich Frage 5: nein selbst disqualifiziert. gut angestanden. Die genauen Antworten können auf unserer Homepage www.iwoe.at im Forum Nationalratswahl 2008 abgerufen werden. In unserem Forum kann man dazu auch seine Meinung äußern. Besser aber ist es, man äußerst seine Meinung in der Wahlzelle am 28.9.2008. Termin vormerken! 9
Eine Änderung unseres Waffengesetzes muß kommen. Zwei Jahre haben wir Zeit dafür. So will es die EU. Natürlich haben wir von der IWÖ uns Gedanken darüber gemacht, wie man das machen könnte. Setzt man diese Vorstellungen um, würde die Sicherheit Österreichs verbessert, der Vollzug vereinfacht und Österreich könnte sich viel Geld ersparen. Vorstellungen der IWÖ zur Novellierung des Waffenrechtes von Georg Zakrajsek Ziel ist die Umsetzung der Richtlinie so einfach und so sparsam wie möglich. Die Inhalte des österreichischen Waffenrechts, die der Richtlinie nicht entsprechen, bzw. von ihr nicht gefordert werden, müssen beseitigt werden. Dadurch wird eine Verschlankung der Verwaltung und damit eine Kostenersparnis erreicht. Auch der Vollzug des Waffengesetzes kann damit vereinheitlicht werden. Derzeit ist von einer einheit- lichen, berechenbaren Vollziehung des Gesetzes nicht die Rede. In diesem Bereich herrschen vielfach anarchische Zustände. Insgesamt soll das neue Gesetz bürgerfreundlicher und einfacher werden. So liberal wie es geht, so streng, wie die EU es von uns verlangt. Nicht mehr und nicht weniger. 1) WAFFENKATEGORIEN: Im Jagd- und Sportschützenbereich gibt es vernünftige Anwendungsmöglich- Kategorie A: keiten Halbautomaten Kategorie B: Die halbautomatischen Schußwaffen sind zur Gänze aus der Kat.A herauszunehmen Stückzahlbeschränkung und in die Kat.B. überzuführen. Begründung: Begründung: Ein sehr hoher Anteil der Tätigkeit der Seit dem Zweiten Weltkrieg werden zur Waffenbehörden (schätzungsweise 80%) Kriegführung nur mehr vollautomatische wird durch Erweiterungsverfahren in Schußwaffen verwendet. Halbautoma- Anspruch genommen. Hier ergäbe sich tische Waffen sind für die Kriegführung ein ungeheures Einsparungspotential. Bei nicht mehr geeignet und damit obsolet. Verweigerung der Erweiterung werden Für die Unterwerfung der HA unter das in großer Zahl Rechtsmittel ergriffen. Regime der Kat.A besteht kein Anlaß. Der Wegfall der sicherheitspolitisch Der Gesetzgeber macht sich damit lä- wertlosen Stückzahlbeschränkung würde Auch die Traditionsschützen sind im Visier der cherlich. daher die Waffenbehörden dramatisch EU: Ihre Waffen werden genehmigungspflichtig entlasten. Sicherheitspolitisch hat diese Vorderschaftrepetierflinten Stückzahlbeschränkung überhaupt kei- Ebenso ist die Vorderschaftrepetierflinte nen Sinn. aus der Kat.A herauszunehmen und in die Kat.B überzuführen. Gleichzeitig sind Rechtfertigung bener Genehmigung auch in Zukunft keine Amnestiebestimmungen vorzusehen, so- Die Rechtfertigungsgründe Sportschießen, Stückzahlbeschränkung geben darf. ferne eine solche, bisher nicht gemeldete Jagd und Sammeln wären genau wie der- Begründung: Waffe freiwillig gemeldet wird. zeit die Selbstverteidigung gesetzlich so zu verankern, daß die bloße Berufung auf Eine solche Beschränkung würde vor Begründung: allem die Jäger, die Sportschützen und die diese Rechtfertigungsgründe genügt. Diese Durch das unüberlegte, populistische Regelung hat sich bewährt. Sammler völlig ungerechtfertigt treffen, Pumpgun-Verbot ist ein gewaltiger Be- vermehrt keineswegs die Sicherheit und ist stand illegaler Waffen dieses Typs geschaf- Begründung: daher von vorneherein auszuschließen. fen worden. Diese gesetzliche Maßnahme Auch hier ist eine bedeutende Entlastung Rechtfertigung für solche Waffen, wäre geeignet, diese illegalen Waffen in der Waffenbehörden zu erwarten, außer- Genehmigung Legalbesitz überzuführen und somit der dem wird dadurch der Vollzug automa- Kontrolle zu unterwerfen. Bei Straftaten tisch vereinheitlicht, weil objektivisiert. Neu eingeführt durch die Richtlinie. Da- spielen diese Waffen praktisch keine Rechtsmittelverfahren werden weitgehend her: Die bloße Berufung auf die Rechtfer- Rolle. entbehrlich. tigungsgründe Jagen, Selbstverteidigung, Sport und Sammeln muß auch hier genü- Schalldämpfer Kategorie C und D gen. Jagdkarte könnte jedes Dokument Es wäre ein Regelwerk für die Geneh- Auch hier ist gesetzlich zu verankern, daß ersetzen, ansonsten wäre ein vereinfachtes migung der Schalldämpfer zu überlegen. es bei diesen Kategorien trotz vorgeschrie- Dokument (ev. „kleine WBK“) denkbar. 10
Begründung: Auch hier wäre eine Verwaltungsver- schlankung zu erwarten und eine Redu- zierung der Rechtsmittelverfahren. Die Objektivisierung der Voraussetzungen für den Waffenpaß hätte auch den Effekt eines einheitlichen Gesetzesvollzuges. Die oft mißbräuchliche Ermessenspraxis wäre zu Ende. Genehmigungspflicht für alle Sportgeräte Außerdem hätte die Liberalisierung bei (Sportwaffen) den Waffenpässen eine starke kriminali- tätsdämpfende Wirkung, wie dies in den USA zu beobachten ist. 3) REGISTRIERUNG: Waffen ihrer Registrierungspflicht nach- Noch freut sich die Jägerin über ihre Die von der Richtlinie geforderte Regis- kommen, sind verläßliche, gesetzlich schöne Waffe. Auch diese Büchse wird genehmigungspflichtig trierung aller Kat. C und D Waffen hat bei verankerte Garantien erforderlich. den Büchsenmachern und Waffenfach- Jede Waffe, die bei der Behörde freiwillig Begründung: händlern zu erfolgen. Allerdings ist hier gemeldet wird, ist dem Anmelder zu über- ein System mit hohem Sicherheitsstandard lassen (soferne die allgemeinen Vorausset- Die Stellung der Jäger, Sportschützen, einzurichten, das mißbräuchliche Verwen- zungen für den Waffenbesitz vorliegen). Sammler und auch der übrigen Waffen- dung der gespeicherten Daten ausschließt. Eine entsprechende Genehmigung ohne besitzer darf nicht verschlechtert werden. Ein normaler PC ist dafür keinesfalls taug- irgendeine Strafverfolgung und ohne Hier bestand und besteht keinerlei Sicher- lich. Eine sichere Datenverschlüsselung waffenrechtliche Nachteile („Verläßlich- heitsrisiko. Mit diesen Waffen kommen fast muß gewährleistet sein. keit“) ist zuzusichern. Das hat für Waffen keine Straftaten vor. Die Kosten hierfür hat die Republik zu aller Kategorien zu gelten. Freie Waffen tragen. Die Waffenbesitzer haben ja be- Diese Amnestie darf zeitlich nicht be- Das Erzeugungsjahr und Modelljahr reits (Gesetz 1996) für die Kat.C-Waffen schränkt sein. ist mit 1918 festzusetzen. Registrierungsgebühren entrichtet. Diese Schwarzpulverwaffen sind ebenfalls Meldungen sind jetzt aber wertlos gewor- 5) GEBRAUCH DES ERMESSENS wieder freizustellen. den und können nicht mehr verwendet Die Formulierung des WaffG 1996 im Begründung: werden. Es ist anzustreben, daß diese § 10 hat zu Unzukömmlichkeiten im Voll- Kosten letztlich von der EU getragen zug geführt und den Ermessensspielraum Seit der erstmaligen Festsetzung der jetzt werden. Dafür haben die EU-Politiker der Waffenbehörden unangemessen zuun- gültigen Grenze (1871) sind 50 Jahre zu sorgen. gunsten der Bürger vergrößert. Im Zuge vergangen. Wir wären daher jetzt theo- Begründung: der Novelle wäre das zu reformieren und retisch im Jahre 1921. Das ist jedenfalls den Bürgerrechten den Vorrang vor dem zu berücksichtigen. Solche Waffen spielen Eine rein staatliche Registrierung dieser öffentlichen Interesse zu geben. überdies in der Kriminalität keinerlei Waffen ohne die Mitwirkung der Büchsen- Rolle, weil sie praktisch nur mehr Samm- macher und des Handels ist keineswegs 6) VERNICHTUNG VON WAFFEN lerstücke sind. zu bewältigen. Das war schon bisher bei der Kategorie C so. Weder das Personal Der § 42a WaffG hat ersatzlos zu entfallen. 2) WAFFENPASS noch andere Einrichtungen stehen dafür Die darin vorgeschriebene Vernichtung zur Verfügung. Es werden Millionen von von Waffen bedeutet einen ungeheuren Hier ist nicht mehr auf den Bedarf wie Schußwaffen zu registrieren sein. Auf das volkswirtschaftlichen Schaden und die bisher, sondern auf die Fähigkeit abzu- kanadische Beispiel wird verwiesen. unwiederbringliche Zerstörung wertvollen stellen. Jäger sind als befähigt anzusehen Kulturgutes. und zwar für Kategorie B, C und D. Die Auf Grund des unbedingt erforderlichen Jagdkarte kann als Waffenpaß für alle sicheren Systems werden die Registrie- 7) VERWAHRUNGS- diese Waffen gelten. rungskosten recht hoch sein. Werden diese ÜBERPRÜFUNG Andere Bewerber haben dann neben den Kosten auf den einzelnen Waffenbesitzer Die Verwahrungsüberprüfung gem. § 4 allgemeinen Voraussetzungen für den überwälzt, werden die meisten Waffen 2.WaffV hat ersatzlos zu entfallen. Waffenbesitz eine Prüfung abzulegen, die wohl nicht gemeldet werden. Daher wären diese Kosten vom Staat zu tragen, sind Begründung: dem diesbezüglichen praktischen und theo- retischen Teil der Jagdprüfung entspricht. aber an die EU weiterzugeben, weil diese Diese Überprüfung bedeutet einen unge- Kosten ja durch die EU-Richtlinie unmit- heuren Verwaltungsaufwand und beschäf- Frauen sind bei der Erteilung von Waf- telbar verursacht werden. tigt hochqualifizierte Exekutivbeamte mit fenpässen jedenfalls zu bevorzugen. Dies unnötigen Überprüfungen. Der Aufwand kann durch geringere Prüfungsanforde- 4) AMNESTIE für eine Waffenüberprüfung beträgt min- rungen geschehen. destens vier Mannstunden, wenn ein zwei- Die Bedarfsprüfung ist überflüssig und Um zu erreichen, daß die Besitzer bisher ter Termin auszumachen ist (kommt häufig hat zu entfallen. nicht registrierter oder nur gemeldeter vor) acht Mannstunden, die dazugehörige 11
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