Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!

Die Seite wird erstellt Thorben Kaiser
 
WEITER LESEN
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
N A C H R I C H T E N
                                                                                                                          INTERESSENGEMEINSCHAFT
                                                                                                                          LIBERALES WAFFENRECHT
                                                                                                                          IN ÖSTERREICH

    3/08 Herbst 2008 					                                                                                                                 59
                                                                                                                                                     Folge 45
                                                     stamt 1
                                                               030 Wie
                                                                         n

                                                                                      L A T T
                                                                                 ETZB
                                              gspo
                            rt Wie   n, Verla
                  inungso

                             S
         Ersche

                           E
P. b. b.

                  ND E S G               R R EICH
  BU                               S T E
                            BLIK Ö                  U                                                                                      Teil I
                                             IE REP
                      FÜR D                                                                              7                       ,
                                                                            0. Jän          ner 199          in gungsg
                                                                                                                         esetzes
                                                                    en am 1                        t e r b r
                                                                                                Un
                                                    eb                                   ng des
                                          Ausgeg                        6 u n d Änderueigesetzes
                                                                     99             oliz    75 S. 62
                                                                                                     0.)
              ng 1997                                       setzes 1        rheitsp
    Jahrga                               d e s W affenge wie des Siche : 5348 AB 53
                                      ng             es so 43 S. 52. B     R
                             Erlassu         tzbuch
                 e s gesetz: des Strafgese RV 457 AB 5                                                                        setz,
     12. B u n d
                                 R : G P XX         L 0 4 7 7]                                             r  b r in g ungsge
                              (N               39 1                                                  nte
                               [CELE
                                       X-Nr.:                                               d das U en
                                                                                  ssen un         rd
                                                                          6 erla       ert we
                                                     f f e n g e setz 199igesetz geänd
                                            das Wa           eitspoli
                                                                       ze
                        e s e t z, mit dem das Sicherh
                   desg              sowie
        12. Bunafgesetzbuch                                                                          ffG)
        das  S t r                           lossen:               Artikel
                                                                           I                  6 – Wa
                                    at besch
                                        th                                           setz 199      ffenge
                            tionalra                                                     zei (Wa
                  Der Na                                                     enpoli
                                                               ber d ie Waff
                                                gesetz ü                                 verzeic
                                                                                                   hnis
                                       Bundes                                 Inhalts
                                                                                                hnitt
                                                                                  1. Absc
                                                                                                      ngen
                                                                                 r if f s b e stimmu
                                                                             Beg

                      Waffen ffen
               §1             a
                      Schußw erwaffen
               §2     F austfeu
                §3             n
                       Munitio aterial
                §4     K riegsm
                 §5     Besitz
                 §6     Führen hkeit
                  §7              c
                         Verläßli rger                                                              hnitt
                  §8               ü                                                      2. Absc              n
                         EWR   - B                                                                       munge
                   §9                                                                    m e in e Bestim
                                                                                 Allg  e

                                           en
                               Ermess che

           Nationalratswahl 2008
                       § 10    J u gendli bot
                       § 11                 ver           bot
                                Waffen es Waffenver                                  Urkund
                                                                                             en
                        § 12    V  orlä   u f ig
                                                                   r e m d u ng von
                        § 13                   tätten      nd Entf
                                 Schießs ung, Verlust u
                         § 14     Über     p r ü f                                     hnitt
                         § 15                   okumen
                                                       te                     3. Absc                  terial
                                   E r s a tz d
                                                                                          d K r iegsma

          Es geht um unsere Waffen!
                          § 16                                                   ffen u n
                                                                       ene Wa
                                                              Verbot
                                                            fen
                                                    ne Waf
                                             Verbote aterial                                       4. Absc
                                                                                                              hnitt
                                § 17         Kriegsm                                                                              waffen
                                § 18                                                                     li c h t ig e Schuß
                                                                                                       f
                                                                                               igungsp egorie B)
                                                                                   Genehm          (Kat
                                                                                                                                      waffen
                                                                                                                   c h ti g e r Schuß                I 16
                                                                                                              fli
                                                                                                   igungsp
                                                               n                      r e n genehm
                                                 DefinitioBesitz und            F ü h
                                      § 19       E r w e r b ,
                                      § 20

Ihre Waffen schützen
              38
                     Sie - wir schützen Ihre Waffen                                                                                                 www.iwoe.at
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Ing. Heinz KRENN
                                                         1942 - 2008
Am 3. Juli 2008 ist unser Vorstandsmitglied seit der ersten Stunde, Heinz Krenn, gerade 66 Jahre alt,
plötzlich und unerwartet verstorben.
Seine Frau Barbara, die er an seinem 20. Geburtstag kennen gelernt hat und mit der er seit 1964 verhei-
ratet war, hat ihren Mann verloren. Andreas und Eva haben ihren Vater verloren, Christian, Katherina
und Florian - die Kinder der Tochter - ihren Großvater. Die IWÖ ist mit seiner Familie in der Trauer um
eine starke Persönlichkeit, um einen offenen, hilfsbereiten und verläßlichen Menschen verbunden.
Am 16. April 1942 in Pfaffstetten bei Baden geboren, hat Heinz Krenn das Büchsenmacherhandwerk erlernt. Neben einer Berufstä-
tigkeit am Beschußamt hat er ein Fachschulstudium in Maschinenbau absolviert – wie alle seine Ausbildungen mit hervorragendem
Erfolg. 1974 hat er den Titel „Ingenieur“ erworben. Von 1969 bis 2002 war er Bediensteter der Stadtgemeinde Baden bei Wien, zuletzt
als technischer Leiter der Bäderbetriebe. Daneben hat er unter anderem in einer eigenen Firma noch Testverfahren für Flugzeuge ent-
wickelt, so z. B. für Türen des Airbus.
Sein weit gespanntes, profundes Fachwissen hat Heinz Krenn als Vortragender am WiFI (Technik im Bäderwesen) und am Normen-
institut (zivile Schießanlagen) weiter gegeben.
Neben anspruchsvollen beruflichen Tätigkeiten hat sich Heinz Krenn noch mit zahlreichen weiteren Dinge beschäftigt und all dies mit
höchster Intensität.
Er war engagiertes Vorstandsmitglied der Badener Volkstanzgruppe. Er hat Berge zu Fuß erobert – so z. B. den Ortler – und zu Rad
bezwungen – so mit 60 Jahren die Großglockner-Hochalpenstraße gemeinsam mit seinem Sohn, eine bewegende Erfahrung, die nur
wenigen Menschen vergönnt ist. Geradezu Routineprogramm war das (sehr rasche) Besteigen seines Hausberges bei Baden: Das „Ei-
serne Tor“ am Hohen Lindkogel hat er mehr als 500-mal aufgesucht. Eislaufen mit den Enkeln und das zuletzt wieder aufgenommene
Schifahren haben das sportliche Repertoire abgerundet. Die fallweise ausgeübte Jagd war für Heinz Krenn vor allem Verbundenheit
mit der Natur, im Wild hat er vor allem das eigenständige Lebewesen gesehen.
Dominierend unter seinen weit gestreckten Interessen waren Technik, Geschichte und Verwendung von Waffen. Selbst nicht ganz ah-
nungslos in diesen Dingen, bin ich mir jedesmal wie der sprichwörtliche Waisenknabe vorgekommen, wenn Heinz Krenn sein Fachwissen
ausgepackt hat. Und das war nicht blasse Theorie, sondern erarbeitete Praxis. Ebenso herausragend waren seine Computerkenntnisse.
Das kann ich zuverlässig beurteilen, obwohl ich von diesen Gebilden und ihren Eigenarten nur das nackte Existenzminimum verstehe.
Von beiden Fähigkeiten hat die IWÖ wiederholt profitiert.
Vor allem als Metallsilhouettenschütze war Heinz Krenn organisatorisch engagiert und sportlich erfolgreich. Er war Präsident der Öster-
reichischen Metallsilhouetten Schützenvereinigung AMSA und hat an vielen nationalen und internationalen Bewerben teilgenommen.
Welt- und Europameisterschaften haben ihn in aller Herrn Länder geführt und ihn in der Fachwelt bekannt gemacht. Sein größter Erfolg
war Europameisterschaftsgold 2003 in Ungarn als Mannschaftsmitglied in der Big Bore Silhouette Rifle Klasse.
Ich habe Heinz Krenn schon als Vorstandsmitglied der „Gründungs“-IWÖ in den frühen 90er-Jahren kennen gelernt. Seit der 1997
ausgebrochenen, politisch motivierten Antiwaffenkampagne hat er sich intensiv und einfallsreich für unsere Sache eingesetzt. Mit
hoch entwickeltem, analytischem Denkvermögen und großer Genauigkeit konnte er auch verwickelte und komplizierte Sachverhalte
durchschauen, Schwachstellen erkennen und zielführende Lösungsansätze erarbeiten. Hat man es sich in einer solchen Situation zu
leicht gemacht, dann wurde man von Heinz Krenn mit den bedeutungsvollen Worten „Da gibt es ein Problem“ zuverlässig auf den
Ernst der Lage aufmerksam gemacht.
Diese Stärken haben ihn auch in erstaunlichem Ausmaß in die Lage versetzt, anspruchsvolle juristische Aufgaben zu bewältigen, egal
ob es sich um das Erkennen von Gehalt und Auswirkungen einer Rechtsvorschrift, oder das Durchsetzen eines Anspruchs – und sei es
bis zum Verwaltungsgerichtshof – gehandelt hat.
Nach außen hin nicht sogleich sichtbar, sind seine intellektuellen Fähigkeiten durch einen eisernen Willen und eine unbeugsame Ent-
schlossenheit ergänzt worden. Selten, dann aber unmißverständlich hat man sie unter seinem fröhlichen und verbindlichen Auftreten
aufblitzen sehen.
Ich habe Heinz Krenn in all den vergangenen Jahren nie mißmutig oder verschlossen erlebt. Nie hat er eine Bitte abgeschlagen, nie
einen Rat verweigert. Er hat sogar geduldig meine professoralen Bemühungen ertragen, seine von Fachwissen und Mitteilungsbedürfnis
beflügelten Ausführungen dürr auf das im Moment Wesentliche zurückzunehmen.
Jenseits aller sozusagen „dienstlichen“ Kontakte haben mir die wiederholten gemeinsamen Fahrten nach Nürnberg zu einer großen
internationalen Fachveranstaltung Gelegenheit für ein persönliches Nahekommen und Gespräche mit Heinz Krenn gegeben. Er hat
gerne seinen „Mr. President“ im Auto mitgenommen, sicher geführt von einem Navigationssystem, das zwar keine bunten Bilder zum
Besten gegeben hat, auf das er sich aber auch in den Bergen verlassen konnte. In der gemütlichen alten Gaststätte unmittelbar unter der
Nürnberger Burg, in die ich ihn einladen durfte, hat er sich wohl gefühlt.
Dort wird nun für immer ein Platz leer sein. Wenn ich wieder nach Nürnberg komme, werde ich sehr bewußt dort hin gehen und dankbar
an Heinz Krenn denken. Nicht nur dort.
                                                                                                                        Franz Császár
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
I N H A L T
                                                        Neue Regierung -
                                                        neues Waffenrecht                                           von Franz Császár

                                                                                    Sehr rasch,        gespolitik. Dennoch haben die Folgejahre
Ing. Heinz KRENN 1942-2008...........2                                              aber nicht         keine Rückkehr zur „normalen“ Situation
Neue Regierung -                                                                    ganz über-         unter unserem alten Waffenrecht gebracht.
neues Waffenrecht.......................... 3-5                                     raschend,          Sie waren für die legalen Waffenbesitzer
Die Karten liegen auf dem Tisch.... 6-9                                             stehen Neu-        und demnach auch für die Waffenbranche
Vorstellungen der IWÖ zur Novellierung                                              wahlen bevor.      in vieler Hinsicht eher eine Phase des Le-
des Waffenrechtes............................10-12                                  Auch eine          bens auf Sparflamme.
FESAC - Foundation for European                                                     grundlegende
Societies of Arms Collectors...... 12/13                                                               Ein paar während der „Anti-Waffen-Phase“
                                                                                    Umgestal-          geschaffene Bestimmungen im Gesetz
Hermann Historica............................13                                     tung unseres       und den beiden folgenden Verordnungen
Der Freiheit eine Gasse.....................14                                      Waffenrechts       erschweren den legalen Waffenbesitzern
Lehrer an texanischer Schule dürfen                                                 kommt auf          bis heute das Leben merklich. Sie tun dies
Waffen tragen....................................14                                 uns zu. Die        insbesondere in der Anwendung durch ein-
SPP Austria - Eine Schweizerin mit                      EU hat ihre einschlägige Richtlinie ge-        zelne Waffenbehörden, die extremen Eifer
österreichischen Wurzeln..................14            ändert. Österreich hat die Änderung dem-       und Erfindungsreichtum bei der „admini-
Justiz bestätigt: Bürger darf sich                      nächst umzusetzen. Wie wird die neue           strativen Entwaffnung“ der Bevölkerung
auch gegen die Waffenbehörde                            Regierung dies tun?
beschweren!......................................15                                                    an den Tag legen.
Staatsbürgerkunde.............................16                             I.                        Dabei kann sich die Behörde auf den
Ein Abschiedsgeschenk ...................16             Im Jahr 1996 hat Österreich sein Jahrzehnte    erkennbaren „Sinneswandel des Gesetzge-
Innovation in Österreich: Die „Stille“                  lang einwandfrei funktionierendes, recht li-   bers“ berufen. Auf diesen stützt sich nicht
Waffen-Auktion................................17        berales Waffenrecht an die EU-Richtlinie       selten auch der in solchen Fällen angerufene
IWÖ-Frauenschießkurs                                    aus dem Jahr 1991 anpassen müssen.             Verwaltungsgerichtshof. Seine restriktiven
aufgedeckt................................... 17/18     Das neue Gesetz ist praktisch (wenn auch       Entscheidungen bilden sodann eine „gefe-
IWÖ-Benefizschießen in                                  nicht formal) einstimmig beschlossen           stigte Judikatur“, auf die sich wiederum eine
Matzendorf/Hölles............................19         worden. Mit dem neuen Gesetz in seiner         Verwaltungsbehörde stützen kann, wenn sie
IWÖ-Benefizschießen in Langau......20                   ursprünglichen Ausgestaltung hätte man         das Gesetz restriktiv anwenden möchte.
Besondere Waffen....................... 22/23           leben können.                                 Es ist fast schon überflüssig zu betonen,
Waffenbranche in Österreich um                          Noch ehe dieses Gesetz in Kraft getreten daß diese Einschränkungen in keiner
vier neue attraktive Standorte                          war, sind jedoch, einem internationalen Weise durch Stand und Entwicklung der
bereichert..................................... 24/25   Trend folgend, die österreichischen Jäger Kriminalität zu rechtfertigen wären. Im
Das neue Buch............................ 26-28         und Sportschützen, die Sammler und die Gegenteil. Der Mißbrauch legaler Waffen
Spenden erbeten!...............................28       sonstigen legalen Waffenbesitzer plötzlich sinkt in Österreich kontinuierlich weiter.
Herbstzeit ist Lesezeit.......................29        als unerträgliches Risiko entdeckt und mit Derzeit werden gerade fünf Prozent aller
Terminservice...................................30      allen - aber wirklich allen - Mitteln diskre- vorsätzlichen Tötungen und massiven Kör-
                                                        ditiert, kriminalisiert und bekämpft worden. perverletzungen mit einer legalen Feuer-
Impressum:                                              Das Waffenrecht ist für die Tagespolitik waffe verübt. Aber zuletzt waren ein Viertel
Herausgeber und Verleger:                               instrumentalisiert worden. Die meisten aller Tatverdächtigen der Gesamtzahl dieser
   IWÖ - Interessengemeinschaft                         Medien sind mit Begeisterung auf den Zug Gewalttaten Türken, sowie Angehörige des
   Liberales Waffenrecht in Österreich                                                                ehemaligen Jugoslawien und der ehema-
   ZVR-Nr.: 462790102
                                                        der Zeit aufgesprungen.
                                                                                                      ligen Sowjetunion, also Personengruppen,
Für den Inhalt verantwortlich:                          Wider Erwarten hat es aber mit der Ent- denen das österreichische Waffengesetz
   Univ.-Prof. i.R. Dr. Franz CSáSZáR                   waffnung der Österreicher nicht so recht erfahrungsgemäß völlig egal ist.
Redaktion: Mag. Heinz WEYRER,                           geklappt. Die legalen Waffenbesitzer
   alle Postfach 190, A-1092 Wien                       haben sich erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wohlgemerkt: Diese restriktive Linie war
   Tel.: 01/315 70 10, Fax: DW 4
   E-mail: iwoe@iwoe.at                                 Die Behauptungen der Entwaffner haben und ist nicht die allgemeine Behördenpra-
Druck: Druckerei Peter DORNER,                          sich allgemein erkennbar als unzutreffend, xis. Doch sie kam und kommt so oft vor,
   Hasnerstraße 61-63, A-1160 Wien                      und ihre Argumente als allzu durchsichtig daß sie das allgemeine Bild der Lage des
Grundlegende Richtung:                                  herausgestellt. Bei zwei Nationalrats- legalen Waffenbesitzes in Österreich durch-
   Die IWÖ-Nachrichten sind als perio-                  wahlen, 1999 und 2002, ist den eine prohi- aus prägen kann.
   disches Printmedium das Mitteilungsblatt             bitive Verschärfung unseres Waffenrechts Immerhin hat es aber auch eine gute Nach-
   der Interessengemeinschaft Liberales
   Waffenrecht in Österreich und dienen
                                                        propagierenden politischen Kräften eine richt für den legalen Waffenbesitz gegeben:
   der Information ihrer Mitglieder und                 klare Absage erteilt worden.                  Knapp vor der Nationalratswahl 2006 hat
   aller gesetzestreuen Waffeninteressenten                                                           sich die Sozialdemokratische Partei von
   über waffenrechtliche Belange. Sie sind                                     II.
                                                                                                      ihrer, in der Sache stets konsequent, seit der
   unabhängig und unparteiisch.                         Nach der Nationalratswahl 2002 war das Nationalratswahl 2002 aber nach außen hin
Erscheinungsweise:                                      Waffengesetz nicht mehr Zankapfel der Ta- unauffällig eingehaltenen Anti-Waffenlinie
		 Vierteljährlich

 Die IWÖ ist Mitglied der Foundation for European Societies of Arms Collectors und
            des World Forum on the Future of Sport Shooting Activities
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Von solchen militärischen Kleinwaffen           Lunte dazu ist übrigens schon gelegt: Die
                                                        gibt es mehr als genug. Diese Flut einzu-       EU hat offiziell eine „Studie“ beschlossen,
                                                        dämmen ist ein Kampf gegen Windmüh-             durch die in wenigen Jahren überprüft wer-
                                                        len. Alle Großmächte - und wahrscheinlich       den soll, ob sich die Beibehaltung der vier
                                                        auch ein paar nicht so große - verdienen gut    Waffenkategorien wirklich bewährt hat.
                                                        an diesen Waffen und fördern mit deren          Was wird wohl bei dieser „Evaluierung“
                                                        Verteilung ihre eigenen geostrategischen        herauskommen? Am einfachsten ist si-
                                                        Ziele. Dessen ungeachtet ist der Kampf          cher eine einzige Kategorie: Verboten!
                                                        gegen die dunklen Geschäfte mit militä-
                                                                                                                           IV.
                                                        rischen Kleinwaffen eine gute Sache und
                                                        gehört unterstützt.                             Die bisher geschilderten Vorgänge in
                                                                                                        Brüssel waren allesamt klar einzuschätzen,
                                                        Im Jahr 2006 hat die Europäische Kom-
                                                                                                        obwohl - oder vielleicht gerade weil -
                                                        mission auch einen vernünftigen Vor-
                                                                                                        manches sehr durchsichtig ist. Nun hat sich
                                                        schlag zur Anpassung der EU-Richtlinie
                                                                                                        allerdings noch eine weitere Überraschung
                                                        an das Firearms Protocol erstattet. Viel
                                                                                                        eingestellt, deren Hintergründe für mich
                                                        hätte es nicht zu ändern gegeben, denn die
                                                                                                        im Tiefdunklen liegen. Die möglichen
                                                        EU-Richtlinie befaßt sich nicht mit militä-
                                                                                                        Auswirkungen kann man sich jedoch
                                                        rischen Kleinwaffen auf der ganzen Welt,
                                                                                                        schon mit wenig Phantasie ausmalen.
                                                        sondern mit Zivilwaffen in Europa.
                                                                                                        Der englische Text der EU-Richtlinie hat
                                                        Herausgekommen ist in Brüssel aber etwas        sowohl in der ursprünglichen Fassung
                                                        ganz anderes. Im Zug der Beratungen             1991, wie auch in der jetzt geänderten Ver-
                                                        hat die deutsche Grün-Abgeordnete               sion als Voraussetzung einer staatlichen
                                                        Gisela Kallenbach vom Ausschuß für              Genehmigung zum Waffenbesitz einen
                                                        Binnenmarkt die Gelegenheit für einen           „good cause“ festgeschrieben. Dieser
                                                        Frontalangriff auf den Privatbesitz von         Ausdruck ist in der (für uns maßgebenden)
                                                        Zivilwaffen genützt. Von ausländischen          deutschen Fassung des Jahres 1991 mit
                                                        Fachleuten habe ich erfahren, daß hinter        „Rechtfertigung“ übersetzt worden, nun-
                                                        dem ursprünglichen Kallenbach-Entwurf           mehr aber mit „Bedürfnis“!
                                                        einige Monate intensiver Arbeit einer
                                                        weltweiten, mit Geld und Mitarbeitern           Dieser Wechsel in den Begriffen ist für
                                                        überreichlich ausgestatteten Antiwaffen-        uns deshalb höchst interessant, weil sie
                                                        Organisation standen.                           nach österreichischem Waffenrecht ganz
                                                                                                        verschiedene Dinge bezeichnen: Für Be-
                                                        Das merkt man dem Entwurf auch an. Ein          sitz und Erwerb genehmigungspflichtiger
                                                        Hauptanliegen war die Verminderung der          Waffen genügt das „Glaubhaftmachen“
Vorderschaftrepetierflinte: 1994 effekthascherisch      bisher vorgesehenen (und in Österreich          einer „Rechtfertigung“. Für die - heute
zur „verbotenen Waffe“ erklärt. Bei den nach allen      voll umgesetzten) vier Waffenkategorien
Kriterien praktisch gleichwertigen Selbstladeflinten
                                                                                                        sowieso nur mehr in seltenen Ausnahme-
                                                        auf zwei: verbotene und genehmigungs-           fällen erteilte - Erlaubnis zum Führen sol-
ist überhaupt nichts geändert worden. Und jetzt: Kein
                                                        pflichtige. Das ist angeblich einfacher.        cher Waffen muß hingegen ein „Bedarf“
vererben möglich.
                                                        Die österreichischen Vorbehalte und             „nachgewiesen“ werden, nach inhaltlichen
        distanziert. Dementsprechend hat es auch                                                        Kriterien und den formalen Regeln der
                                                        Einwendungen gegen diese unnötigen
        nach einem unvorstellbaren Massaker an                                                          behördlichen Entscheidungsfindung ein
                                                        Verschärfungen, die vor allem von den
        einer Technischen Universität in Virginia,                                                      ungleich restriktiveres Verfahren.
                                                        EU-Parlamentariern der ÖVP erhoben
        USA, mit über 30 Toten keine politische
                                                        wurden, waren nicht übermäßig erfolg-           Ist dieser Wechsel in den deutschspra-
        Forderung nach Entwaffnung der legalen
                                                        reich. Unterstützung von anderen Staaten        chigen Begriffen ein Versehen, wie es
        österreichischen Waffenbesitzer gegeben.
                                                        hat es offenbar nicht wirklich gegeben,         halt so vorkommt, oder ist es ein gezielt
        Früher war das nicht so. Interessanter Wei-
                                                        weil in den meisten Staaten ohnehin schon       gelegtes Überraschungsei? Ist der Wech-
        se war diesmal auch kaum ein Rauschen im
                                                        jene Restriktionen gelten, die uns jetzt aufs   sel niemand aufgefallen? Ist der Wechsel
        einschlägigen Blätterwald zu vernehmen.
                                                        Auge gedrückt werden. Schließlich hat           schon aufgefallen, - wenn ja: wem? - aber
                            III.                        man sich heuer auf einen „Kompromiß“            es hat kein Interesse an einer Klarstel-
                                                        geeinigt. Jedenfalls ist es gelungen,           lung bestanden - wenn ja: aus welchen
        Und nun ist ein weiters Mal die EU da-
                                                        die vier Kategorien auf dem Papier              Gründen? Einige der möglichen Konstel-
        zwischen gekommen. Im Jahr 2001 ist
                                                        zu erhalten. Aber wirklich nur auf dem          lationen könnten schon zum Nachdenken
        die EU dem UN-Firearms Protocol aus
                                                        Papier. Denn in Zukunft wird man für            anregen.
        demselben Jahr beigetreten. Das Fire-
                                                        alle Arten ziviler Waffen eine behördliche
        arms Protocol versucht den weltweiten                                                                               V.
                                                        Genehmigung brauchen und alle Arten
        Mißbrauch militärischer Handfeuerwaffen
                                                        ziviler Waffen müssen vom Staat zentral         Das ist die Situation, in der nach den
        („small arms“ - das sind z. B. Kalschnikows,
                                                        registriert werden.                             Nationalratswahlen die neue Bundesregie-
        Maschinengewehre und ähnliche Geräte) zu
                                                        Noch ein paar solcher Kompromisse und           rung unser Waffenrecht wird umgestalten
        Raubkriegen, „ethnischen Säuberungen“
                                                        wir sind am Ende des einigermaßen freien        müssen.
        und Völkermord zu verhindern, in deren
        Verlauf auch massenweise „Kindersol-            Waffenbesitzes für erwachsene, verant-          Ganz allgemein gibt es zwei Bereiche für
        daten“ mißbraucht und verheizt werden.          wortungsbewußte Bürger angelangt. Die           eine Neugestaltung des Waffenrechts.
        4
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Zum einen die Umsetzung der konkreten
Vorgaben aus Brüssel. Praktisch weitaus
am bedeutungsvollsten ist die Neuregelung
der bisher „meldepflichtigen“ und „freien“
Waffen der Kategorien C und D. Auch
sie werden in Hinkunft einer staatlichen
Genehmigungspflicht unterliegen und ein        Dieses Werndlgewehr (Modelljahr 1873, gebaut bis ca. 1885) ist ein reines Sammlerstück.
Dokument erfordern. Ihre künftige zentra-      Straftaten mit derartigen alten Waffen sind praktisch unbekannt. In vielen Staaten, z.B.
le staatliche Registrierung wird ebenfalls     Rußland (!) ist die Altersgrenze für antike Waffen vernünftigerweise auf das Jahr 1900
eine große Aufgabe für die Waffenbesitzer      angehoben worden.
und die Behörden darstellen.
                                               ständig überholte Altersgrenze von 1871         auf Wirksamkeit haben. Sonst schafft
Zum anderen besteht Änderungsbedarf bei
                                               für antike Feuerwaffen. Oder die Vernich-       sie bloß einen ungeheueren Bestand an
Bestimmungen, die zwar von der neuen
                                               tung ziviler Waffen, die in das Eigentum        Schwarzwaffen und die Kriminalisierung
Richtlinie unberührt bleiben, sich aber als
                                               des Bundes übergegangen sind. Früher            weiter Teile der Bevölkerung. Das sollte
nicht zweckmäßig erwiesen haben. Ganz
                                               wurden sie mit Gewinn in Auktionen der          verhindert werden.
besonders gilt dies für sinnlose und klein-
                                               Sammlerwelt zugeführt, heute werden sie
liche Einschränkungen, die unter dem eine                                                      Die um den privaten Waffenbesitz seit ei-
                                               auf Kosten des Steuerzahlers vernichtet.
Zeit lang vorherrschenden Motto „so wenig                                                      niger Zeit wieder eingekehrte Ruhe bietet
                                               Die gesetzliche Stückzahlbegrenzung
(legale!) Waffen ins Volk, wie möglich“                                                        die Voraussetzung für ein noch immer
                                               bei genehmigungspflichtigen Waffen
erfunden worden sind. Die legalen Waffen-                                                      einigermaßen liberales und halbwegs
                                               kann ohne Risiko gelockert werden.
besitzer sind kein Sicherheitsrisiko.                                                          problemlos anwendbares Gesetz. Eine
                                               Ein Staatsbürger, dessen Gesetzestreue,
Ein Musterbeispiel dafür wäre die Ab-          Befähigung und Sorgfalt die Behörde             klare Abkehr von der unserem ursprüng-
schaffung des 1994 erlassenen Verbots von      laufend überprüft hat, wird nicht um 200%       lichen Gesetz nachträglich aufgeprägten
Vorderschaftrepetierflinten („Pump-            gefährlicher, wenn er statt zwei nunmehr        restriktiven Grundeinstellung wäre
guns“). Die eklatante Ungleichbehandlung       sechs Faustfeuerwaffen besitzen darf.           zugleich ein deutliches Signal für jene
gegenüber den nach allen Kriterien prak-       Auch die extrem restriktive Gesetzeslage        bürgerfreundliche Atmosphäre, in der
tisch gleichwertigen Selbstladeflinten ist     in Bezug auf Waffenpässe trifft genau die       es zu vollziehen ist. Eine bloße Mini-
ein Monument der Sinnlosigkeit. Jetzt          Falschen.                                       malrevision bei sonstigem Abblocken
wäre zu einer sinnvollen Einstufung in die                                                     aller berechtigten Anliegen der legalen
Kategorie B Gelegenheit. Noch dazu, wo                             VI.                         Waffenbesitzer wäre hingegen ein Miß-
die zivilen Jagd- und Sportmodelle nach                                                        trauensbeweis gegenüber dem Bürger.
                                               Insgesamt wird sich in der bevorste-            Ein krasser Vertrauensbruch mit weit rei-
eindeutigen und klar erkennbaren Merk-
                                               henden Änderung des österreichischen            chenden politischen Folgen wäre es aber,
malen von den Polizei- und Militärvari-
                                               Waffenrechts zeigen, ob der Staat dem           in einer Koalition mit einer deklarierten
anten unterscheidbar sind. In Deutschland
                                               mündigen und verläßlichen Bürger                Antiwaffen-Partei eine vor der Wahl ge-
gibt es hochoffizielle Sportbewerbe für
                                               jenes Vertrauen entgegenbringt, um              machte Zusage für ein bürgerfreundliches
Vorderschaftrepetierflinten, und Deutsch-
                                               das er in Gestalt der Parteien vor der          Waffenrecht preiszugeben.
land ist nicht für ein besonders freizügiges
                                               Wahl bei seinen Bürgern wirbt. Dieses
Waffenrecht bekannt!                                                                           Die politischen Parteien haben unsere
                                               Vertrauen ist Grundvoraussetzung für ein
Es gibt noch etliche weitere Einschrän-        funktionierendes Waffenrecht. Nur wenn          Fragen dazu beantwortet. Die legalen
kungen, die nur die gesetzestreuen             der Staatsbürger von der Beständigkeit und      Waffenbesitzer sind mündige Bürger.
Waffenbesitzer unnötig belasten und            Aufrichtigkeit der Rechtslage überzeugt         Sie werden auf der Grundlage der
überhaupt keinen Gewinn an Sicherheit          ist, wird etwa die neue Meldepflicht aller      Parteienstellungnahmen ihre Wahlent-
bringen. Zum Beispiel die technisch voll-      Jagd- und Sportgewehre eine Chance              scheidung treffen.

                Armbrüste
                                                                                            Anton-Baumgartner-Str. 129
                Compoundbögen
                                                                                                     1230 Wien
                Jagd-DVDs                                                                     Tel.: +43 664 355 6220
                Bücher                                                                              www.bows.at
                Bogenjagd und Zubehör                                                              office@bows.at
                                                                                                                                          5
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Die Karten liegen auf dem Tisch                                                                                von Georg Zakrajsek

Die Parteien zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie und die Meinung der IWÖ dazu.
Im Juli wurde die Waffenrichtlinie erlassen, zur Umsetzung war natürlich noch keine Zeit. Inzwischen ist uns aber die Re-
gierung abhanden gekommen, Neuwahlen sind ausgeschrieben. Besser hätte es nicht sein können. Denn die vorgezogenen
Neuwahlen geben uns die Gelegenheit, im Namen der hunderttausenden Waffenbesitzer die wahlwerbenden Parteien zu
fragen, wie sie sich die Umsetzung dieser EU-Richtlinie vorstellen.

Fragen zum Waffenrecht                       und Besitz von Pistolen und Revolvern)        6. In Österreich werden legale Feuerwaf-
                                             erteilt werden?                               fen nur äußerst selten mißbraucht, bei
Nationalratswahl am 28. September
                                                  ja           nein                        kriminellen Handlungen werden fast nur
2008
                                                                                           illegale verwendet.
1. Sollen Erwerb und Besitz von Jagd-        3. Soll für Erwerb und Besitz von Jagd-       Sollen daher mit der Richtlinie vereinbare
und Sportgewehren von der Behörde            und Sportgewehren durch verläßliche           Liberalisierungen unseres Waffenrechts
nur so beschränkt genehmigt werden, wie      Personen die Berufung auf irgendeinen         vorgenommen werden?
bisher bei Pistolen und Revolvern, also z.   Rechtfertigungsgrund ohne weitere Prü-            ja           nein
B. nur mit Psychotest?                       fung genügen?
                                                                                           7. Durch die wiederholten Verschärfungen
    ja           nein                            ja           nein                         des österreichischen Waffenrechts ist das
2. Die EU verlangt für die Genehmigung                                                     Vertrauen der legalen Waffenbesitzer in
auch von Jagd- und Sportgewehren einen       4. Die Richtlinie sieht für keine Waffen-     die Beständigkeit der Rechtslage nachhal-
„good cause“. In der für uns maßgebenden     kategorie eine Stückzahlbegrenzung vor.       tig beschädigt worden.
deutschsprachigen Version der Richtlinie     Soll die in Österreich dennoch für Pistolen   Sind Vertrauen und Kooperation der Be-
ist dies 1991 mit „Rechtfertigung“ über-     und Revolver geltende Stückzahlbegren-        troffenen wesentliche Voraussetzungen
setzt worden, jetzt aber mit „Bedürfnis“!    zung auch auf Jagd- und Sportgewehre          insbesondere für die Neuregistrierungen
Nach unserem Waffenrecht ist jedoch ein      ausgedehnt werden?                            bisher nicht registrierter Waffen, weil
„Bedarf“ zum Führen von Pistolen und             ja          nein                          dadurch ein Anwachsen des illegalen
Revolvern in der Öffentlichkeit an weitaus                                                 Waffenbestandes und eine Förderung des
strengere Voraussetzungen gebunden,          5. Künftig müssen auch Jagd- und Sportge-     Schwarzmarktes vermieden werden?
als eine bloße „Rechtfertigung“ zu deren     wehre in einem zentralen Register erfaßt          ja            nein
Erwerb und Besitz.                           werden, auf welches die Behörden Zugriff
                                             haben. Das wird mit sehr hohen Kosten         8. Können Vertrauen und Kooperation
Ist der Wechsel der deutschsprachigen
                                             (Datensicherheit) verbunden sein.             der Betroffenen ganz besonders durch eine
Begriffe ohne Bedeutung und soll die
                                                                                           verfassungsmäßige Garantie des legalen
Genehmigung zu Besitz und Erwerb             Sollen die Waffenbesitzer die Kosten          Waffenbesitzes gefördert werden, wie z.B.
von Jagd- und Sportgewehren schon auf        dieser Registrierung tragen?                  in den USA?
Grund einer vergleichsweise weit gefaßten
„Rechtfertigung“ (wie bisher für Erwerb          ja          nein                               ja            nein

Die Antworten sind jetzt eingetroffen. Wir haben keine großen Überraschungen erwartet und es sind auch keine
geworden. Niemand ist über seinen Schatten gesprungen.
Aber die Wähler können sich jetzt ein Bild machen. Die Wahlentscheidung ist für viele einfacher geworden.

Was sagt die SPÖ?
                                             „Sie haben sich mit 8 Fragen zum Waf-         Die EU-Waffenrichtlinie sieht vor, dass bei
                                             fenrecht an zahlreiche Abgeordnete der        ihrer Umsetzung auch regionale Gestal-
                                             Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion       tungsmöglichkeiten genutzt werden.
                                             gewandt.
                                                                                           Sollte die SPÖ Regierungsverantwortung
                                             In dem auf der Internetseite der Interes-     tragen, dann werden diese regionalen Ge-
                                             sensgemeinschaft Liberales Waffenrecht in     staltungsmöglichkeiten selbstverständlich
Geantwortet hat im                           Österreich publizierten Fragebogen sollen     bestmöglich genutzt werden.
Namen der SPÖ ihr                            die Sozialdemokraten auf „acht einfache
Klubsekretär Christian                       Fragen, ohne technische und juristische       Die Jäger und Jägerinnen, Sportschützen
Schiesser. Daher kann                        Einzelheiten“ Antwort geben. Lassen Sie       und gesetzestreuen Waffenbesitzer sollen
man wohl annehmen, daß es sich um die        mich dies Namens der SPÖ-Fraktion tun         keine Nachteile durch eventuelle gesetz-
parteioffizielle Stellungnahme handelt.      und folgendes festhalten:                     liche Änderungen haben.
6
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Um eventuelle Verhandlungen mit einem          dig sind, jedoch ein Verbot in diesem Maß      Daß allerdings die „Jäger, Sportschützen
allfälligen Koalitionspartner nicht zu         nicht zielführend ist.                         und gesetzestreuen Waffenbesitzer keine
präjudizieren, verzeihen Sie bitte, dass die                                                  Nachteile“ haben sollen, trifft nicht zu.
                                               Wir werden daher diesen Antrag auch in
punkteweise Beantwortung des Fragebo-                                                         Die Richtlinie bringt schwere Nachteile
                                               Zukunft nicht weiterverfolgen. Der SPÖ
gens nicht möglich ist.“                                                                      für diesen Personenkreis und die SPÖ
                                               geht es um die Eigenverantwortung, die aus
Auf unsere Nachfrage bezüglich des                                                            hat das im EU-Parlament bereits mit-
                                               Schusswaffenbesitz hervorgeht. Schließlich
Waffengesetzenwurfes der SPÖ hat der                                                          beschlossen. Das hätte gesagt werden
                                               ist ein Missbrauch nie ausgeschlossen. In
Klubsekretär geantwortet:                                                                     müssen.
                                               diesem Sinne sollten BesitzerInnen von Feu-
„Hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres        erwaffen in jedem Fall eine entsprechende
Schreibens vom 6. August 2008, in dem          Mündigkeit an den Tag legen.                   Die Fragen als solche wurden nicht
Sie eine Stellungnahme zum parlamenta-                                                        beantwortet. Man wolle „allfällige Ko-
                                               Von der SPÖ wird daher keine Initiative        alitionspartner nicht präjudizieren“.
rischen Initiativantrag der SPÖ vom 23.
                                               zur Verschärfung des Waffengesetzes aus-       Hoffentlich heißt das nicht, daß nicht
Mai 2002 betreffend ein „Bundesgesetz,
                                               gehen!“                                        die SPÖ, sondern ein Koalitionspart-
mit dem der Privatbesitz von Feuerwaffen
verboten wird“ einfordern.                     Christian Schiesser                            ner die Ausgestaltung des neuen Waf-
Hier gilt natürlich weiter, was bereits im     Klubsekretär                                   fengesetzes bestimmen wird.
Jahr 2006 durch SPÖ-Sicherheitssprecher,
Abgeordneten Rudolf Parnigoni eindeutig        Was „bestmöglich genutzt“ heißt, ist nicht     Wir nehmen zur Kenntnis, daß die SPÖ
festgestellt wurde: Die SPÖ ist nach wie       ganz klar, wahrscheinlich soll es heißen,      keinen Antrag auf Verschärfung des
vor der Ansicht, dass klare Regelungen zur     daß die Waffenbesitzer nicht über Gebühr       Waffengesetzes stellen wird. Irgendje-
Kontrolle von Schusswaffenbesitz notwen-       belastet werden sollen.                        mand wird sich schon finden!

Was sagt die ÖVP?                              wird unten nachstehend die Sichtweise der      geltende Begrenzung der Anzahl auch auf
                                               ÖVP dargelegt.                                 andere Schusswaffen auszudehnen.

                                               Zur Frage 1                                    Zur Frage 5
                                               Die Richtlinie legt nicht nahe, das in         Die Schaffung der erforderlichen Infra-
                                               Österreich für genehmigungspflichtige          struktur - einschließlich der notwendigen
„Unter Bezugnahme                              Schusswaffen vorgesehene Regime in             Datensicherheitsmaßnahmen - zur Erfas-
auf Ihr Schreiben vom                          gleicher Weise auch auf die bislang als        sung der Waffen ist selbstverständlich eine
17.7.2008 betreffend                           meldepflichtig oder als sonstige eingestufte   staatliche Aufgabe und die Kosten dafür
„Fragen zum Waffen-                            Schusswaffen anzuwenden. „Psychotests“         werden auch vom Staat zu tragen sein.
recht“ darf bemerkt                            sind in der Waffenrechtlinie nicht vorge-      Zur Frage 6
werden, dass die Um-                           sehen. Die Einführung von „Psychotests“
setzung der Waffen-                            für Besitzer von Jagd- und Sportgewehren       Die notwendige Adaptierung des österrei-
rechts-Richtlinie ei-                          wird es mit der ÖVP nicht geben.               chischen Waffenrechts zur Umsetzung der
ner Novellierung des                                                                          gemeinschaftlichen Vorgaben wird sicher
                                               Zur Frage 2                                    auch Anlass dazu bieten, Regelungen zu
Waffengesetzes durch das Parlament
bedarf. Die generelle Umsetzungsfrist          Die Begriffe „Rechtfertigung“ und „Be-         evaluieren und erforderlichenfalls zu op-
ist mit 28. Juli 2010 bestimmt, wobei das      darf“ haben ihre inhaltliche Ausgestaltung     timieren. In Bereichen wo die Richtlinie
Register erst mit 31.12.2014 eingerichtet      durch eine Legaldefinition des nationalen      liberaler als das österreichische Waffen-
sein muss.                                     Waffenrechts erfahren und nicht durch          recht ist, wird die ÖVP auch die Über-
                                               gemeinschaftsrechtliche Vorgaben. Nach         nahmen ins nationale Recht fordern. Die
Die Linie der ÖVP ist - sowohl in Brüssel      Ansicht der ÖVP soll es beim derzeit gül-      ÖVP denkt beispielsweise darüber nach,
wie in Österreich, sowohl heute wie auch       tigen Begriff der Rechtfertigung bleiben.      ob es Sinn macht, bei Waffenbesitzern
nach dem 28. September - klar und ein-                                                        periodisch alle 5 Jahre eine polizeiliche
deutig. Die EU (MEP Kallenbach) wollte         Zur Frage 3                                    Überprüfung vorzunehmen. Hier könnte
die Waffenkategorie C und D, die das           Die Ausgestaltung des Rechtfertigungs-         der Verwaltungsaufwand erheblich redu-
österreichische Gesetz derzeit vorsieht,       grundes obliegt dem nationalen Gesetz-         ziert werden.
abschaffen. Mit der Frage der Kategorien       geber. Die Jagd- und Sportausübung oder
hängt auch die Computerregistrierung                                                          Zur Frage 7
                                               ein Schutzbedürfnis stellt aber jedenfalls
zusammen und das betrifft in Österreich        einen Rechtfertigungsgrund dar. Die ÖVP        Selbstverständlich sind Vertrauen und
vor allem Jäger, Schützen und Waffen-          will keine Verschärfung der Rechtslage für     Kooperation wesentliche Voraussetzungen
sammler. Der ÖVP Europaklub setzte sich        Besitzer von Jagd- und Sportgewehren und       für die Registrierung bisher nicht regis-
erfolgreich für die Beibehaltung der vier      wird diesen Standpunkt bei der einfach ge-     trierter Waffen. Insgesamt muss jede Waffe
Kategorien ein und stand gegen eine zen-       setzlichen Ausgestaltung dieses Begriffes      der Kategorie C und D rückverfolgbar
trale europäische Computerregistrierung.       klar vertreten.                                sein oder registriert sein und einer Ge-
Es konnte also durchgesetzt werden, dass                                                      nehmigung oder einer speziellen Erlaubnis
de facto der Status Quo der vier Katego-       Zur Frage 4                                    unterliegen. Dies kann aber aufgrund
rien in Österreich erhalten bleibt. Zu den     Es kann kein Anlass gesehen werden, die        nationaler Gesetzgebung so eingerichtet
acht gestellten Fragen zum Waffenrecht         für genehmigungspflichtige Schusswaffen        werden, dass sich de facto wenig ändert.
                                                                                                                                        7
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Zur Frage 8                                   Bei der Frage der verfassungsmäßigen Garan-      schützen), daher immer wieder neue
                                              tie ist man allerdings ausgewichen, dabei wäre   Prüfung des Bedarfs für solche Leute
Vertrauen und Kooperationsbereitschaft
der Betroffenen scheint keine Frage einer     das eine ganz wichtige Grundsatzfrage.           Stückzahlbegrenzung für C und D nein,
verfassungsgesetzlichen Regelung zu sein,     Knapp vor Redaktionsschluß, aber Gott            aber für die anderen soll es dabei blei-
sondern vielmehr eine des gegenseitigen       sei Dank noch rechtzeitig, erreicht uns ein      ben
Verständnisses und der Bereitschaft auch      Schreiben von Salzburger ÖVP-National-           Registrierungskosten sollen die Jäger
auf Anliegen der anderen einzugehen. Die      ratsabgeordneten unter Führung von Na-           und Sportschützen gefälligst selbst tra-
Bereitschaft, sowohl die Behörde als auch     tionalrat Peter Haubner. Darin werden            gen, keine Registrierung beim Handel
die Betroffenen in entsprechender Weise       die Fragen beantwortet, recht ausführ-           oder Büchsenmacher, nur bei den Sicher-
in Vorhaben einzubinden, ist aber eine        lich, aber doch in wesentlichen Punkten          heitsdirektionen
wesentliche Voraussetzung des Funktio-        deutlich abweichend von der Antwort des          Liberalisierung höchstens beim Waffen-
nierens dieses Systems.“                      Generalsekretärs Missethon.                      paß, sonst nicht
DI Hannes Missethon                           Was hier in die ÖVP gefahren ist, weiß           Und bei der Verfassung haben die Ab-
Generalsekretär                               ich nicht. Anscheinend gibt es keine             geordneten aus Salzburg ihre Bedenken
                                              Kommunikation zwischen Parteizen-                – Waffengesetz geht vor Grundrecht“
Die ÖVP ist von ihrer Linie, den privaten     trale und den Länderorganisationen.              Jetzt schaut unsere Stellungnahme zur
legalen Waffenbesitz beizubehalten, nicht     Jedenfalls wollen die Nationalratsab-            ÖVP schon ganz anders aus.
abgegangen. Jedenfalls hat sich der Ge-       geordneten aus Salzburg die Waffen-
                                                                                               Wenn sich die Herrschaften nicht ein-
neralsekretär Missethon selbst die Mühe       besitzer strenger behandelt wissen als
                                                                                               mal untereinander einig sind, bedeutet
gemacht.                                      die Bundespartei.
                                                                                               das für die Umsetzung der Richtlinie
Erfreulich ist die bekundete Bereitschaft,    Ein kleiner Ausschnitt aus den Vorstel-          nichts Gutes. Die Hamedln* in der ÖVP
zulässige Liberalisierungen zuzulassen        lungen der Salzburger ÖVP:                       treiben immer noch ihr Unwesen.
oder mitzutragen. Die ÖVP scheint sich        „Bedürfnis ist Bedarf, also nichts mit           *Hamedl   ist ein streirischer Landtagsabgeord-
ihres Klientels bewußt zu sein und hat das    einer bloßen Rechtfertigung für künftige         neter der ÖVP, der immer wieder für Verschär-
auch zum Ausdruck gebracht.                   Waffenbesitzer (auch Jäger und Sport-            fungen des Waffengesetzes eintritt

Was sagen die Grünen?                         Es gibt daher aus Sicht der Grünen nicht         „Die Grünen treten in Zusammenhang
                                              den geringsten Grund, den Zugang zu              mit dem Privatbesitz von Waffen im
                                              Waffen zu erleichtern oder das geltende,         Hinblick auf die bedauerlichen, immer
                                              ohnehin nicht besonders wirksame Waf-            wiederkehrenden Ereignisse wie Suizide
                                              fenrecht weiter zu verwässern.“                  und den Missbrauch von Waffen für
                                                                                               einen möglichst restriktiven Zugang zu
                                              Dialogbüro der Grünen                            Waffen und deren sorgfältige Verwah-
                  „In Beantwortung Ihres                                                       rung ein.
                  äußerst tendenziösen
                                              Unsere Fragen als „tendentiös“ zu bezeich-       Hinsichtlich der von Ihnen gestellten Zu-
                  Fragenkatalogs, der
                                              nen, ist eine Frechheit. Von den Grünen          satzfragen erlauben wir uns auszuführen:
                  bisweilen eine sinnstif-
                                              war aber nichts anderes zu erwarten.             Sofern eine Ausnahme vom generellen
                  tende Beantwortung der
                                              Sie vertreten eine totalitäte Sicht dieser       Waffenverbot im genannten Sinn gegeben
                  gestellten Fragen un-
                                              wichtigen Bürgerfreiheit, die ihrer Tra-         ist, erlischt diese - wie in jeder anderen
                  möglich macht, stellen
                                              dition entspricht und sie als Nachfolger         Rechtsmaterie auch -, sobald die Vo-
                  wir fest:
                                              untergegangener Ideologien entlarvt. Die         raussetzungen für eine Ausnahme nicht
                                              Partei ist in solchen Fragen kein seriöser       mehr gegeben sind. Da geltendes Recht
Die Grünen treten in Zusammenhang mit         Diskussionspartner.                              im Waffenrecht - wie in jeder anderen
dem Privatbesitz von Waffen im Hinblick                                                        Rechtsmaterie auch - für alle BürgerInnen
auf die bedauerlichen, immer wiederkeh-       Man darf auch nicht vergessen, daß               in gleicher Weise zur Anwendung kommen
renden Ereignisse wie Suizide und den         die unsägliche Richtlinie ein Werk der           muss, gibt es auch keine Basis für eine
Missbrauch von Waffen für einen mög-          Grünen in der EU ist.                            unterschiedliche Behandlung bereits be-
lichst restriktiven Zugang zu Waffen und                                                       stehender und zukünftig aufzubauender
deren sorgfältige Verwahrung ein.             Wir haben in zwei Punkten nachgefragt:           Sammlungen.“
                                              Was passiert mit Jagdwaffen, wenn die
Aus Sicht der Grünen ist die Sicherheit und   Jagdkarte zurückgelegt wird? Und müs-            Wer die Grünen wählt, kann seine
das Vertrauen darauf, nicht mit Waffen        sen Sammlerwaffen (also auch schon               Schußwaffen daher auch gleich zur
konfrontiert zu werden, eine Grundvo-         bestehende Sammlungen) unbrauchbar ge-           Abholung bereitlegen. Auch eine Par-
raussetzung für die Existenz einer mo-        macht, das heißt zerstört werden? Darauf         tei, die eine Koalition mit den Grünen
dernen, demokratischen und gewaltfreien       erhielten wir kurz vor Redaktionsschluß          nicht ausschließt, sollte nicht gewählt
Gesellschaft.                                 folgende Antwort:                                werden.
8
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Was sagt die FPÖ?                            Frage 1:   nein                               Wir haben unsere Fragen überlegt ge-
                                                                                           stellt, die Antwort der FPÖ war schnell,
                                             Frage 2:   ja
                                             Frage 3:   ja                                 einfach und klar. So stellt sich die IWÖ
                                             Frage 4:   nein                               die Umsetzung der Waffenrichtlinie
                                             Frage 5:   nein                               vor. Die FPÖ hat hier genau die selben
                                             Frage 6:   ja                                 Ansichten. Es besteht auch kein Zweifel
                                             Frage 7:   ja                                 an der Zuverlässigkeit der FPÖ in dieser
                                             Frage 8:   ja                                 Frage. Sie wird ihre Meinung sicher auch
                                                                                           in möglichen Koalitionen nicht ändern.

Was sagt das BZÖ?                            Faustfeuerwaffen genügt hat und wie sie       welchem Zusammenhang die in Österreich
                                                                                           legal erworbenen Jagd- und Sportwaffen
                                             auch heute noch z.B. von Jägern - ohne
                                             Waffenführerschein oder psychologischer       mit dem illegalen Waffenhandel zu tun
                                             Überprüfung - bei einer allfälligen Waf-      haben!?
                                             fenüberprüfung abgefragt wird.
                                                                                           Zu 7: Selbstverständlich stellt das be-
                                             Zu 4: Eine Stückzahlbeschränkung wäre         rechtigte Vertrauen in das Bestehen von
                   „Vielen Dank für Ihr      für Sportschützen oder Jäger praktisch        Rechtsvorschriften - die sich nicht an An-
                   Schreiben bezüglich       unmöglich. Der Sportschütze benötigt          lassfällen richten sollten - eine Basis für
                   der EU-Waffenricht-       für verschiedene Bewerbe ebenso ver-          die verlässlichen Waffenbesitzer dar. Wie
                   linie, dass ich Ihnen     schiedene Waffen, wie der Jäger für die       ein überhastetes Vorgehen bei der Waf-
                   gerne wie folgt beant-    diversen Arten der Jagd. Hier eventuell auf   fengesetzgebung ausgehen kann, hat das
                   worte:                    zwei Gewehre zu reduzieren wäre nahezu        Pumpgunverbot eindrucksvoll bewiesen.
                                             unmöglich und würde eine waidgerechte         Trotz dieses Gesetzes haben geschätzte
                    Zu 1: Die EU-Waffen-     Jagd verunmöglichen! Wenn so eine Rege-       38.000 (von ca. 40.000) Pumpgun Besit-
                    richtlinie macht den     lung kommen sollte, dann wäre der einzig      zern ihre Waffen nicht abgegeben!
                    nationalen Behörden      gangbare Weg eine entsprechend großzü-
hier keine detaillierten Vorschriften, was   gige Auslegung des Rahmens der Stückzahl      Zu 8: In Österreich gibt es dieses Recht
dazu führen könnte, dass so eine Regelung    an Waffen. Es kann aber nicht angehen,        in der Verfassung nicht und es war auch
angedacht wird. Von unserer Seite wird es    dass man bei jeder Erweiterung der Anzahl     bisher nicht nötig. Außerdem könnte dieses
dazu jedenfalls keine Zustimmung geben,      von Jagdwaffen zur Waffenbehörde pil-         verfassungsmäßig garantierte Recht von
da sich die bisherige Regelung für den       gern muss, um dort z.B. den Bedarf eines      wechselnden politischen Mehrheiten ohne-
Erwerb von Langwaffen (Jagdgewehre,          „Schonzeitkalibers“ nachzuweisen.             hin auch an entsprechende Auflagen (wie
Sportgewehre) durchaus bewährt hat.                                                        die zurzeit bestehenden und auch die an
                                             Zu 5: Wenn die Registrierung in Anlehnung     gedachten) gekoppelt werden!“
Zu 2: Es ist anzustreben, dass für en-       an die der Faustfeuerwaffen durchgeführt
gagierte Sportschützen und Jäger - die       werden soll, dann werden unweigerlich         KO Abg. Ing. Peter Westenthaler
ohnehin eine Jagdprüfung zu absolvieren      Kosten auch auf die Waffenbesitzer zu-        Bündnisobmann
haben - eine einfache Rechtfertigung         kommen, wobei hier darauf zu achten sein
(Schützenverein, Ausübung der Jagd, etc..)                                                 Auch die Antworten des BZÖ entspre-
                                             wird, dass die Waffenbesitzer die Kosten
als Rechtfertigung zu genügen hat, soweit                                                  chen den Vorstellungen der IWÖ. Man
                                             nicht allein zu tragen haben.
dies überhaupt notwendig ist!                                                              hat sich dort auch Gedanken gemacht
                                             Zu 6: Es ist nicht davon auszugehen, dass     und an die Pleite mit dem Pumpgun-
Zu 3: Selbstverständlich soll eine Recht-    die Intention der EU-Waffenrichtlinie         Verbot erinnert. Eine Zustimmung zu
fertigung genügen, wie sie ja auch viele     eine Liberalisierung des Waffenrechts ist.    einem verfassungsgesetzlichen Schutz
Jahre als Begründung für den Besitz von      Allerdings ist auch nicht ersichtlich, in     wäre uns aber recht gewesen.

Was sagen die Liberalen?                     Frage 6: nein                                 Dinkhauser
                                             Frage 7: nein                                 hat nicht geantwortet
                                             Frage 8: nein
                                             Die Liberalen sind nicht liberal, sie         Die Christdemokraten
                                             waren es auch nie. Beim Waffenrecht
                                             entlarven sich die Heuchler. Ein detail-      Österreichs (CDÖ)
                 Frage 1: nein               lierter Kommentar erübrigt sich. Eine         haben aus eigenem unsere Fragen beant-
                 Frage 2: nein               „liberale“ Partei, die bei der Frage, ob      wortet. Bei Redaktionsschluß war ihre
                 Frage 3: nein               man bei der Umsetzung der Richtlinie          Kandidatur nicht sicher. Die haben sich
                                             das Waffenrecht nicht liberalisieren          Gedanken gemacht und überlegt geantwor-
                 Frage 4: ja                                                               tet. Das wäre so mancher größeren Partei
                                             könne, mit „Nein“ antwortet, hat sich
                 Frage 5: nein               selbst disqualifiziert.                       gut angestanden.

   Die genauen Antworten können auf unserer Homepage www.iwoe.at im Forum Nationalratswahl 2008
   abgerufen werden. In unserem Forum kann man dazu auch seine Meinung äußern.
   Besser aber ist es, man äußerst seine Meinung in der Wahlzelle am 28.9.2008. Termin vormerken!
                                                                                                                                     9
Nationalratswahl 2008 - Es geht um unsere Waffen!
Eine Änderung unseres Waffengesetzes muß kommen. Zwei Jahre haben wir Zeit dafür. So will es die
EU. Natürlich haben wir von der IWÖ uns Gedanken darüber gemacht, wie man das machen könnte.
Setzt man diese Vorstellungen um, würde die Sicherheit Österreichs verbessert, der Vollzug vereinfacht
und Österreich könnte sich viel Geld ersparen.

Vorstellungen der IWÖ zur Novellierung
des Waffenrechtes                                                 von Georg Zakrajsek

Ziel ist die Umsetzung der Richtlinie so einfach und so sparsam wie möglich.
Die Inhalte des österreichischen Waffenrechts, die der Richtlinie nicht entsprechen, bzw. von ihr nicht
gefordert werden, müssen beseitigt werden. Dadurch wird eine Verschlankung der Verwaltung und
damit eine Kostenersparnis erreicht.
Auch der Vollzug des Waffengesetzes kann damit vereinheitlicht werden. Derzeit ist von einer einheit-
lichen, berechenbaren Vollziehung des Gesetzes nicht die Rede. In diesem Bereich herrschen vielfach
anarchische Zustände.
Insgesamt soll das neue Gesetz bürgerfreundlicher und einfacher werden. So liberal wie es geht, so streng,
wie die EU es von uns verlangt. Nicht mehr und nicht weniger.

1) WAFFENKATEGORIEN:                          Im Jagd- und Sportschützenbereich gibt
                                              es vernünftige Anwendungsmöglich-
Kategorie A:                                  keiten
Halbautomaten                                 Kategorie B:
Die halbautomatischen Schußwaffen sind
zur Gänze aus der Kat.A herauszunehmen        Stückzahlbeschränkung
und in die Kat.B. überzuführen.
                                              Begründung:
Begründung:
                                              Ein sehr hoher Anteil der Tätigkeit der
Seit dem Zweiten Weltkrieg werden zur         Waffenbehörden (schätzungsweise 80%)
Kriegführung nur mehr vollautomatische        wird durch Erweiterungsverfahren in
Schußwaffen verwendet. Halbautoma-            Anspruch genommen. Hier ergäbe sich
tische Waffen sind für die Kriegführung       ein ungeheures Einsparungspotential. Bei
nicht mehr geeignet und damit obsolet.        Verweigerung der Erweiterung werden
Für die Unterwerfung der HA unter das         in großer Zahl Rechtsmittel ergriffen.
Regime der Kat.A besteht kein Anlaß.          Der Wegfall der sicherheitspolitisch
Der Gesetzgeber macht sich damit lä-          wertlosen Stückzahlbeschränkung würde         Auch die Traditionsschützen sind im Visier der
cherlich.                                     daher die Waffenbehörden dramatisch           EU: Ihre Waffen werden genehmigungspflichtig
                                              entlasten. Sicherheitspolitisch hat diese
Vorderschaftrepetierflinten                   Stückzahlbeschränkung überhaupt kei-
Ebenso ist die Vorderschaftrepetierflinte     nen Sinn.
aus der Kat.A herauszunehmen und in die
Kat.B überzuführen. Gleichzeitig sind         Rechtfertigung                                bener Genehmigung auch in Zukunft keine
Amnestiebestimmungen vorzusehen, so-          Die Rechtfertigungsgründe Sportschießen,      Stückzahlbeschränkung geben darf.
ferne eine solche, bisher nicht gemeldete     Jagd und Sammeln wären genau wie der-         Begründung:
Waffe freiwillig gemeldet wird.               zeit die Selbstverteidigung gesetzlich so
                                              zu verankern, daß die bloße Berufung auf      Eine solche Beschränkung würde vor
Begründung:                                                                                 allem die Jäger, die Sportschützen und die
                                              diese Rechtfertigungsgründe genügt. Diese
Durch das unüberlegte, populistische          Regelung hat sich bewährt.                    Sammler völlig ungerechtfertigt treffen,
Pumpgun-Verbot ist ein gewaltiger Be-                                                       vermehrt keineswegs die Sicherheit und ist
stand illegaler Waffen dieses Typs geschaf-   Begründung:                                   daher von vorneherein auszuschließen.
fen worden. Diese gesetzliche Maßnahme        Auch hier ist eine bedeutende Entlastung      Rechtfertigung für solche Waffen,
wäre geeignet, diese illegalen Waffen in      der Waffenbehörden zu erwarten, außer-        Genehmigung
Legalbesitz überzuführen und somit der        dem wird dadurch der Vollzug automa-
Kontrolle zu unterwerfen. Bei Straftaten      tisch vereinheitlicht, weil objektivisiert.   Neu eingeführt durch die Richtlinie. Da-
spielen diese Waffen praktisch keine          Rechtsmittelverfahren werden weitgehend       her: Die bloße Berufung auf die Rechtfer-
Rolle.                                        entbehrlich.                                  tigungsgründe Jagen, Selbstverteidigung,
                                                                                            Sport und Sammeln muß auch hier genü-
Schalldämpfer                                 Kategorie C und D                             gen. Jagdkarte könnte jedes Dokument
Es wäre ein Regelwerk für die Geneh-          Auch hier ist gesetzlich zu verankern, daß    ersetzen, ansonsten wäre ein vereinfachtes
migung der Schalldämpfer zu überlegen.        es bei diesen Kategorien trotz vorgeschrie-   Dokument (ev. „kleine WBK“) denkbar.
10
Begründung:
                                              Auch hier wäre eine Verwaltungsver-
                                              schlankung zu erwarten und eine Redu-
                                              zierung der Rechtsmittelverfahren. Die
                                              Objektivisierung der Voraussetzungen
                                              für den Waffenpaß hätte auch den Effekt
                                              eines einheitlichen Gesetzesvollzuges. Die
                                              oft mißbräuchliche Ermessenspraxis wäre
                                              zu Ende.
                                                                                            Genehmigungspflicht für alle Sportgeräte
                                              Außerdem hätte die Liberalisierung bei
                                                                                            (Sportwaffen)
                                              den Waffenpässen eine starke kriminali-
                                              tätsdämpfende Wirkung, wie dies in den
                                              USA zu beobachten ist.

                                              3) REGISTRIERUNG:                             Waffen ihrer Registrierungspflicht nach-
Noch freut sich die Jägerin über ihre
                                              Die von der Richtlinie geforderte Regis-      kommen, sind verläßliche, gesetzlich
schöne Waffe. Auch diese Büchse wird
genehmigungspflichtig                         trierung aller Kat. C und D Waffen hat bei    verankerte Garantien erforderlich.
                                              den Büchsenmachern und Waffenfach-            Jede Waffe, die bei der Behörde freiwillig
 Begründung:                                  händlern zu erfolgen. Allerdings ist hier     gemeldet wird, ist dem Anmelder zu über-
                                              ein System mit hohem Sicherheitsstandard      lassen (soferne die allgemeinen Vorausset-
 Die Stellung der Jäger, Sportschützen,
                                              einzurichten, das mißbräuchliche Verwen-      zungen für den Waffenbesitz vorliegen).
 Sammler und auch der übrigen Waffen-
                                              dung der gespeicherten Daten ausschließt.     Eine entsprechende Genehmigung ohne
 besitzer darf nicht verschlechtert werden.
                                              Ein normaler PC ist dafür keinesfalls taug-   irgendeine Strafverfolgung und ohne
 Hier bestand und besteht keinerlei Sicher-
                                              lich. Eine sichere Datenverschlüsselung       waffenrechtliche Nachteile („Verläßlich-
 heitsrisiko. Mit diesen Waffen kommen fast
                                              muß gewährleistet sein.                       keit“) ist zuzusichern. Das hat für Waffen
 keine Straftaten vor.
                                              Die Kosten hierfür hat die Republik zu        aller Kategorien zu gelten.
 Freie Waffen                                 tragen. Die Waffenbesitzer haben ja be-       Diese Amnestie darf zeitlich nicht be-
 Das Erzeugungsjahr und Modelljahr            reits (Gesetz 1996) für die Kat.C-Waffen      schränkt sein.
 ist mit 1918 festzusetzen.                   Registrierungsgebühren entrichtet. Diese
 Schwarzpulverwaffen sind ebenfalls           Meldungen sind jetzt aber wertlos gewor-      5) GEBRAUCH DES ERMESSENS
 wieder freizustellen.                        den und können nicht mehr verwendet           Die Formulierung des WaffG 1996 im
 Begründung:                                  werden. Es ist anzustreben, daß diese         § 10 hat zu Unzukömmlichkeiten im Voll-
                                              Kosten letztlich von der EU getragen          zug geführt und den Ermessensspielraum
 Seit der erstmaligen Festsetzung der jetzt   werden. Dafür haben die EU-Politiker          der Waffenbehörden unangemessen zuun-
 gültigen Grenze (1871) sind 50 Jahre         zu sorgen.                                    gunsten der Bürger vergrößert. Im Zuge
 vergangen. Wir wären daher jetzt theo-
                                              Begründung:                                   der Novelle wäre das zu reformieren und
 retisch im Jahre 1921. Das ist jedenfalls
                                                                                            den Bürgerrechten den Vorrang vor dem
 zu berücksichtigen. Solche Waffen spielen    Eine rein staatliche Registrierung dieser
                                                                                            öffentlichen Interesse zu geben.
 überdies in der Kriminalität keinerlei       Waffen ohne die Mitwirkung der Büchsen-
 Rolle, weil sie praktisch nur mehr Samm-     macher und des Handels ist keineswegs         6) VERNICHTUNG VON WAFFEN
 lerstücke sind.                              zu bewältigen. Das war schon bisher bei
                                              der Kategorie C so. Weder das Personal        Der § 42a WaffG hat ersatzlos zu entfallen.
 2) WAFFENPASS                                noch andere Einrichtungen stehen dafür        Die darin vorgeschriebene Vernichtung
                                              zur Verfügung. Es werden Millionen von        von Waffen bedeutet einen ungeheuren
 Hier ist nicht mehr auf den Bedarf wie
                                              Schußwaffen zu registrieren sein. Auf das     volkswirtschaftlichen Schaden und die
 bisher, sondern auf die Fähigkeit abzu-
                                              kanadische Beispiel wird verwiesen.           unwiederbringliche Zerstörung wertvollen
 stellen. Jäger sind als befähigt anzusehen
                                                                                            Kulturgutes.
 und zwar für Kategorie B, C und D. Die       Auf Grund des unbedingt erforderlichen
 Jagdkarte kann als Waffenpaß für alle        sicheren Systems werden die Registrie-        7) VERWAHRUNGS-
 diese Waffen gelten.                         rungskosten recht hoch sein. Werden diese     ÜBERPRÜFUNG
 Andere Bewerber haben dann neben den         Kosten auf den einzelnen Waffenbesitzer       Die Verwahrungsüberprüfung gem. § 4
 allgemeinen Voraussetzungen für den          überwälzt, werden die meisten Waffen          2.WaffV hat ersatzlos zu entfallen.
 Waffenbesitz eine Prüfung abzulegen, die     wohl nicht gemeldet werden. Daher wären
                                              diese Kosten vom Staat zu tragen, sind        Begründung:
 dem diesbezüglichen praktischen und theo-
 retischen Teil der Jagdprüfung entspricht.   aber an die EU weiterzugeben, weil diese      Diese Überprüfung bedeutet einen unge-
                                              Kosten ja durch die EU-Richtlinie unmit-      heuren Verwaltungsaufwand und beschäf-
 Frauen sind bei der Erteilung von Waf-
                                              telbar verursacht werden.                     tigt hochqualifizierte Exekutivbeamte mit
 fenpässen jedenfalls zu bevorzugen. Dies
                                                                                            unnötigen Überprüfungen. Der Aufwand
 kann durch geringere Prüfungsanforde-
                                              4) AMNESTIE                                   für eine Waffenüberprüfung beträgt min-
 rungen geschehen.
                                                                                            destens vier Mannstunden, wenn ein zwei-
 Die Bedarfsprüfung ist überflüssig und       Um zu erreichen, daß die Besitzer bisher      ter Termin auszumachen ist (kommt häufig
 hat zu entfallen.                            nicht registrierter oder nur gemeldeter       vor) acht Mannstunden, die dazugehörige
                                                                                                                                       11
Sie können auch lesen