Rund um unsere Dorflinde - Gemeinde Schaufling
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R u n d u m u n s e r e D o r f li n d e INFORMATIONSBLATT l – Juni 2021 t vierteljährlich · Jahrgang 21 · Apri Kostenlose Verteilung · ersc hein Frohe Osterzeit Unta de Baam im greana Gros sitzt a kloana Osterhos`! Putzt sein Bart und spitzt des Ohr, mocht a Mandal, schaut hervor. Die Gemeinde Schaufling wünscht Springt g`schwind fuad mit einem Satz und a kloana frecha Spatz allen Bürgerinnen und Bürgern sowie schaut glei noch, wos denn dort sei ... Ja wos is`s? A Osterei! allen Gästen und Freunden mit Familie ein frohes und gesegnetes Osterfest 2021 Eieiei, wo sogt uns des? Das`s endle wieda Frühjahr is. Saftig`s Grea und erste Strahlen doan uns wärma, doan uns malen, s`schenste Baidl voller Wonne in da liaben Frühlingssonne. S`Leb`m is aufg`wacht. Voller Freid`, wünsch i dir „Frohe Osterzeit“! Arueb Berotr`
liebe SCHAUFLINGERINNEN, SCHAUFLINGER, SEHR VEREHRTE GÄSTE, LIEBE FREUNDE, nachdem sich der Winter in den entsprechend natürlich auch die Förder- und Finanzierungsku- vergangenen Märzwochen tat- lisse –, ist gerade der zuletzt angesprochene und mit Abstand sächlich nochmal ordentlich auf- größte Brocken in dieser Maßnahmenaufzählung ein Kraftakt, zubäumen versuchte, denke ich, welcher die Gemeindefinanzen voraussichtlich auf mindes- haben wir nun die winterlichen tens 20 Jahre in nicht unerheblicher Weise beanspruchen wird. Tage größtenteils hinter uns ge- Dennoch hat sich der Gemeinderat für die Umsetzung dieses bracht. Hoffen wir, dass uns das Projektes entschieden. Zum einen aufgrund der nach wie vor Wetter diesbezüglich über die sehr guten Fördervoraussetzungen für kommunale investive Festtage und darüber hinaus Maßnahmen sowie den derzeit langfristig sehr soliden Finan- verwöhnt. Der Blick richtet sich zierungmöglichkeiten für Gemeinden. nach vorne und wir alle freuen Andererseits aber vor allem auch aus moralischer und gesell- uns bestimmt auf das Frühlings- schaftlicher Verpflichtung gegenüber Schaufling, seinen Verei- wetter, wärmende Sonnenstrah- nen, den Bürgerinnen und Bürgern und des gesellschaftlichen len und die ersten bunten Blü- Lebens. Auch wenn solche Entscheidungen für alle Verantwort- ten der Blumen rund um das vor lichen – gerade in solchen Zeiten – nicht leicht zu treffen sind, so uns liegende Osterfest. ist man dennoch fest überzeugt davon, dass gerade dieser Schritt Mit dem neuen Jahr und der aktuellen Ausgabe unseres Ge- für die Zukunft von Schaufling in Bezug auf das gesellschaftliche meindeinformationsblattes wollen wir in der uns alle fordern- und kulturelle Leben von maßgebender Wichtigkeit ist. den „seltsamen“ Zeitqualität, welche nach wie vor von Omniprä- Abschließend möchte ich allen ein frohes Osterfest wünschen. senz eines Themas zeugt, dennoch die Möglichkeit für frischen Leider kommt mir dieser Ostergruß heuer nunmehr bereits zum Wind nutzen. Das neu entwickelte Logo der Gemeinde gibt wiederholten Male nicht wirklich leicht über die Lippen. Die Anlass dazu. So wurde auch das Layout unseres beliebten In- Covid-19-Pandemie mit ihren verheerenden Auswirkungen hält foblattes angepasst und wir hoffen, dass das neue und frische die Welt weiterhin und gerade jetzt wieder massiv in Atem. Und Erscheinungsbild Gefallen findet. letztlich gilt es eine Überlastung des Gesundheitssystems – ge- Ein paar kleine aber vor allen Dingen positive Veränderungen rade jetzt wieder – zur wesentlichen Sicherheit aller unbedingt – Peanuts im Vergleich zu den großen und vor allem auch weg- zu vermeiden. Viele, eigentlich alle von uns verspüren darüber weisenden Maßnahmen, welche uns als Gemeinde in den kom- hinaus die tiefe Sehnsucht danach, endlich wieder Beziehungen menden Jahren bevorstehen. Aufgaben und Projekte, die uns leben zu können. Leider werden wir uns diesbezüglich weiter- ohne Zweifel in ihrer Gesamtheit sehr fordern werden. hin in Geduld üben müssen, so schwer es fällt. Auch wenn vieles verständlicherweise auf Unverständnis stößt und ohne groß die Auch dieses Jahr wurde der Gemeindehaushalt mit Finanzpla- gerade vorherrschenden Umstände, Einschränkungen, etwaigen nung für die kommenden Jahre wieder einstimmig beschlos- groben Fehltritte gewisser Persönlichkeiten usw. zu kommentie- sen. Darin enthalten sind neben diversen kleineren Projekten, ren – ich denke, dass geschieht ohnehin von allen Seiten zur Ge- bereits laufenden Maßnahmen oder auch regelmäßig abzuwi- nüge – möchte ich dennoch weiterhin für einen rücksichtsvollen ckelnden Pflichtaufgaben vor allen Dingen die drei wesentli- Umgang miteinander in diesen surrealen Zeiten plädieren. Vieles chen großen Umsetzungsziele für die nächsten Jahre: was rund um uns geschieht liegt nicht in unserer Hand. Jedoch • Vervollständigung des BA13/BA14 - WV zur Sicherstellung aber, wie wir damit umgehen und uns in diesen ohne Zweifel ge- einer langfristig funktionierenden und ausreichend dimen- fährlichen Zeiten gegenseitig im Miteinander behandeln. sionierten Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Schauf- In diesem Sinne wünsche ich allen ein frohes und gesegnetes ling durch Bau eines neuen Hochbehälters zur nunmehr Osterfest im Familienkreis. In Vernunft und Freude mit Glück fertiggestellten neuen Verbundleitung zum Netz der WBW, und Gesundheit sowie der Zuversicht der österlichen Botschaft • die notwendige Erweiterung des Kindergartens das letztendlich stets das Licht auf die Dunkelheit folgen wird. mit Kinderkrippe sowie Herzlichst, • die umfangreiche Um- und Neugestaltung des ehemaligen List-Anwesens in der Dorfmitte. Handelt es sich bei den beiden erstgenannten Großprojekten um wesentliche Pflichtaufgaben der Gemeinde, welche es zur Robert Bauer Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge umzusetzen gilt – dem- Bürgermeister 2
GEMEINDEKANZLEI SCHAUFLING Unsere Info -Seite Hauptstraße 8, 94571 Schaufling | Tel. 09904/ 385 poststelle@vgem-lalling.bayern.de | www.schaufling.de RECYCLINGHOF LALLING Öffnungszeiten: Waldstraße 1, 94551 Lalling | Tel. 09904/ 469 Dienstag Öffnungszeiten Sommer: Winter: 08.00 – 11.30 Uhr Kanzlei für Parteiverkehr geöffnet Di, Fr 14.00 – 17.00 Uhr Di, Fr 13.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 10.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde Sa 09.00 – 14.00 Uhr Sa 09.00 – 12.00 Uhr VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LALLING GEMEINDEBÜCHEREI SCHAUFLING IM PFARRZENTRUM Hauptstraße 28, 94551 Lalling Kirchenweg 1, 94571 Schaufling | Tel. 09904/ 71 80 | Fax -7244 Tel. 09904/ 83 12-0 | Fax 09904/ 83 12-128 Öffnungszeiten: poststelle@vgem-lalling.bayern.de | www.vg-lalling.de Öffnungszeiten: Sonntag: 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr Donnerstag: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Montag 08.15 – 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr 13.15 – 16.00 Uhr (Pfarrbürozeiten in Schaufling) Dienstag 08.15 – 12.00 Uhr Mittwoch 08.15 – 12.00 Uhr Auch für Urlauber u. Gäste steht die Gemeindebücherei zur Verfügung. 13.15 – 18.00 Uhr PFARRAMT SCHAUFLING IM PFARRZENTRUM Donnerstag ganztägig geschlossen Kirchenweg 1, 94571 Schaufling | Tel. 09904/ 7180 | Fax -7244 Freitag 08.15 – 12.15 Uhr Pfarrer Philipp Höppler Tel. 09904/ 84122 TOURISTINFO LALLINGER WINKEL pfarramt.schaufling@bistum-passau.de Hauptstraße 17, 94551 Lalling Öffnungszeiten: Tel. 09904/ 374 | Fax 09904/ 83 12-128 Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr info@lallingerwinkel.de | www.lallingerwinkel.de BAYERNWERK Öffnungszeiten: Störungsmeldungen Strom/Kontaktdaten Montag 09.00 – 12.00 Uhr Störung Strom: 0941/ 28 00-33 66 Dienstag 09.00 – 15.00 Uhr Technischer Kundenservice: 0941/ 28 00-33 11 Mittwoch geschlossen Kundenservice Einspeiser: 0871/ 96 56-01 20 Donnerstag 09.00 – 15.00 Uhr Online-Service Kunden: www.bayernwerk.de Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Registerkarte “Für Zuhause” Samstag 09.00 – 12.00 Uhr Online-Service Einspeiser: www.bayernwerk.de Sonntag geschlossen Registerkarte “Für Unternehmen” RECYCLINGHOF FISCHERDORF SO ERREICHEN SIE DEN BÜRGERMEISTER: Haupstrasse 32, 94469 Deggendorf Robert Bauer Böhaming 9, 94571 Schaufling aktuelle Öffnungszeiten: VG Lalling 09904/ 83 12-123 | Kanzlei Schaufling 09904/ 385 Mo – Fr 08.00 – 17.00 Uhr Sa 08.00 – 16.00 Uhr Tel. 0171/ 752 70 84 | robert.bauer@vgem-lalling.bayern.de EHESCHLIESSUNGEN GEBURTEN SEIT JANUAR 2021 12.12. Jasmin Marx und Holger Wild, Gwendfeld 01.01.2021 Lallinger Maximilian, Schaufling 30.12. Daniela Graf und Rudolf Waiblinger, Muckenthal Eltern: Ronneburger Tanja und Lallinger Manuel Herzliche Gratulation! Wir wünschen alles erdenklich Gute für die gemeinsame Zukunft! 16.02.2021 Kargl Luisa, Schaufling Eltern: Kargl Sarah-Lisa und Fabian 18.02.2021 Kasberger Korbinian, Schaufling UNSERE RUNDEN ALTERSJUBILARE APRIL – JUNI Eltern: Kasberger Regina und Florian 02.04. 70. Jahre Dreßler Sophie, Nadling 26.02.2021 Marx Veronika, Nemering 22.05. 80. Jahre Tannerbauer Alois, Schaufling Eltern: Marx Julia und Franz Jakob 10.06. 80. Jahre Krammer Ludwig, Penk Herzlichen Glückwunsch an die Eltern! 11.06. 80. Jahre Nothaft Elfriede, Schaufling 14.06. 75. Jahre Linzmaier Franz, Hainstetten 17.06. 85. Jahre Klarl Johann, Schaufling 28.06. 70. Jahre Amann Kajetan, Nadling GEBURTENSTATISTIK DER VG LALLING Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch & alles erdenklich Gute! Jahr Grattersdorf Hunding Lalling Schaufling Auf Grund der aktuellen Situation verzichten wir derzeit zu 2014 9 7 9 12 Ihrer eigenen Sicherheit auf persönliche Gratulationsbesuche. 2015 9 7 11 14 Wir bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!!! 2016 12 14 13 15 2017 10 7 15 14 2018 19 6 13 13 STERBEFÄLLE 2019 8 9 15 16 Zintl Eva, verstorben am 06.11.2020, Schaufling 2020 8 7 11 12 Stangl Josepha, verstorben am 14.12.2020, Obernberg 2021 4 1 3 5 Weber Josef, verstorben am 20.12.2020, Schaufling Schönauer Hermann, verstorben am 02.01.2021, Ensbach Der Herr gib Ihnen die ewige Ruhe! Allen Hinterbliebenen unser aufrichtiges Beileid! 3
SITZUNGSPROTOKOLLE NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Hinblick auf das für die Gemeinden nunmehr geltende Um- satzsteuergesetz. Herr Popp informiert über die diversen DES GEMEINDERATES SCHAUFLING Möglichkeiten eines gemeinsamen Kommunalunterneh- mens im Bereich der VG anhand einer Power Point Präsen- Sitzungstag: 18.11.2020 tation. Herr Popp erklärt Vor- und Nachteile eines gemein- Sitzungsort: AULA GS Lalling samen Kommunalunternehmens. Im Anschluss werden die Anwesend: Fragen der Räte beantwortet. Die entsprechende Power 1. Bürgermeister Point Präsentation wird dem Gemeinderat zugesandt. u. Vorsitzender: Bauer Robert Gemeinderäte: 4. ERLASS EINER SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- Stangl Josef Zacher sen. Franz UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE Berndl Andreas LEISTUNGEN DER GEMEINDLICHEN FEUERWEHR Schuster jun. Ferdinand Der Gemeinderat wird über den Anlass und Inhalt des Sat- Schaupp Jürgen zungsentwurfs informiert. Aufgrund der Satzung bräuchte Anzenberger Richard keine Umsatzsteuer angesetzt werden. Alle Feuerwehrmit- Sigl Michael glieder der FFW Schaufling werden ausdrücklich von der Romeo Christiane Heranziehung zur Kostentragung ausgenommen. Eder Helmut Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung. Köppl Markus Röhrl Friedrich Zacher Stefan 5. INFORMATION ÜBER EINFÜHRUNG EINER Schriftführer: Ilona Apfelbacher KOMMUNALEN VERKEHRSÜBERWACHUNG, Gäste: Herr Popp GGF. BESCHLUSSFASSUNG Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet Bürgermeister Bauer informiert über die Möglichkeit zum und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesen- Beitritt „Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit heit der Mitglieder des Gemeinderats fest. Oberpfalz“. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich kostenlos. Es werden nur in Auftrag gegebene Überwachungen auch in Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Ge- Rechnung gestellt. Es obliegt der Gemeinde wann, wo und meinderats anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemein- in welchem Umfang Überwachungen stattfinden sollten. derat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO). Sollten Bußgelder anfallen, werden diese über den Zweck- Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates wur- verband abgerechnet und anschließend an die Gemeinde de den Mitgliedern zugestellt. ausbezahlt. So hätte man bei Delikten in der Gemeinde oder diversen Schwerpunkten (Falschparken, Geschwindigkeits- Zu Beginn der Sitzung begrüßt Bürgermeister Bauer Herrn überschreitung usw.) auch die Möglichkeit zu handeln, was Popp vom Steuerbüro Popp. Bürgermeister Bauer gratuliert aktuell schwierig ist. Der Gemeinderat nimmt die Ausfüh- Herrn Franz Zacher offiziell noch nachträglich zum Geburtstag. rungen zu Kenntnis und spricht sich für einen Beitritt aus. 1. Die Gemeinde Schaufling beschließt, dass sie ab sofort 1. GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkei- DER LETZTEN ÖFFENTLICHEN SITZUNG ten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes auf dem Ge- Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. biet der Gemeinde aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen be- 2. BAUGESUCH: treffen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, Folgendem Baugesuch stimmt der Gemeinderat zu: welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit Lorenz Josef – Bau einer landwirtschaftlichen Bergehalle den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrs- für Heu und Stroh bei Schaufling zeichen der Anlage 2 und 3 der Straßen-Verkehrsord- nung (Zeichen: 220 i.V.m. 267,237,239,240,241,242.1 3. INFORMATION ÜBER MÖGLICHKEITEN EINES und 242.2,244.1 und 244.2,325.1 und 325.2). Dieser Be- GEMEINSAMEN KOMMUNALUNTERNEHMENS schluss ist amtlich bekannt zu machen DURCH STEUERBÜRO POPP 2. Die Gemeinde Schaufling tritt dem Zweckverband Bürgermeister Bauer erläutert Eingangs die gegebene Si- Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei. tuation bzgl. einer evtl. Gründung eines Kommunalunter- 3. Die Gemeinde Schaufling überträgt die Aufgabe der nehmens in der Zukunft. Es wäre auch die Bündelung von Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Fachkräften wie in der Vergangenheit über die VG möglich, nach §24 des Straßenverkehrsgesetzes, jedoch gilt es abzuwägen, was langfristig die wirtschaft- lichste Variante für die VG-Gemeinden sein kann. Auch im a) die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, 4
b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zuläs- NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG sige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssi- DES GEMEINDERATES SCHAUFLING cherheit Oberpfalz. Sitzungstag: 16.12.2020 4. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Sitzungsort: AULA GS Lalling Zweckverbands für die Gemeinde Schaufling wird be- Anwesend: Abwesend: stimmt: Robert Bauer, 1. Bürgermeister der Gemeinde 1. Bürgermeister Schaufling, zum Vertreter als Verbandsrat wird 2. Bür- u. Vorsitzender: Bauer Robert germeister Josef Stangl. Gemeinderäte: Stangl Josef 5. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung Zacher sen. Franz des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Berndl Andreas Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorlie- Schuster jun. Ferdinand genden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Schaupp Jürgen Verbandssatzung. Die o.g. Verbandssatzung und der Anzenberger Richard Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses Sigl Michael Beschlusses. Romeo Christiane Eder Helmut bis TOP 2 6. BEKANNTGABEN DES BÜRGERMEISTERS Köppl Markus Röhrl Friedrich • Unimog-Verkauf auf Grund neuem Winterdienstfahrzeug Zacher Stefan • Weihnachtsfeier: Infoschreiben bzgl. Absage wg. gesetzli- Schriftführer: Manfred Hunger cher Vorgaben geht raus. Dementsprechende gemeinnüt- zige Spende wird aufgeteilt. Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröff- net und stellte die ordnungsmäßige • Hinweis auf diesjährige Adventsaktion, verbunden mit dem Dank an alle Mitwirkenden. Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Ge- meinderats fest. • Information zum Baufortschritt Leitungsbau Wasserversor- Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des gung. Gemeinderats anwesend und stimmberechtigt ist. Der Ge- • Informationen zum Planungsfortschritt KiGa-Erweiterung. meinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO). • Informationen zum Planungsfortschritt „ehemaliges List- Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates Anwesen“. wurde den Mitgliedern zugestellt. • Informationen zur Thematik „Fachkraft für Wasserversor- gungstechnik“. 1. GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER LETZTEN ÖFFENTLICHEN SITZUNG • Informationen zur möglichen Erstellung eines Buswarte- Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. häuschens im Bereich Ensbachmühle. • Bgm. Bauer stellt anhand einer kleinen Präsentation, das 2. VORSTELLUNG DER ENTWURFSPLANUNG über das ILE-Regionalbudget geförderte und neuentwickel- te „Logo“ für die Gemeinde Schaufling vor. Auf die einzelnen MIT KOSTENSCHÄTZUNG FÜR DIE ERWEITERUNG Entwicklungsschritte wird eingegangen, die verwendete DES KINDERGARTENS, BESCHLUSSFASSUNG Symbolik erläutert. Zukünftig werden die entsprechenden ZUWENDUNGSANTRAG Formate (Anschreiben, Homepage, Öffentlichkeitsarbeit, Der Planer, Herr Stephan Maier, erläutert die Planung zur Werbematerialen usw.) dementsprechend nach und nach Erweiterung des Kindergartens. Die Barrierefreiheit ist angepasst um hier in Zukunft einheitlich und mit identitäts- mit Hilfe einer Aufzugsanlage gesichert. Herr Maier erläu- stiftendem Auftritt als Gemeinde zu agieren. Die Räte finden tert das Raumprogramm sowie die Kosten in Höhe von das entwickelte Logo gelungen und zeigen sich zufrieden. 1.606.300,00 Euro. Die Förderquote von 50 % könnte ggf. • Info zur Biberproblematik: Fanggenehmigung für diese auf 85 % steigen, wenn die Gemeinde bei einem aktuellen Saison (bis Beginn Schonzeit im März) wurde erteilt. Dank Förderprogramm zum Zuge kommen würde. an den Biberberater Franz Zacher jun. Der Gemeinderat beschließt den Zuwendungsantrag für die Erweiterung des Kindergartens zu stellen. 7. ANFRAGEN Die Anfragen beziehen sich auf Umfang der Ausbildungs- 3. BAUGESUCHE qualitäten für einen für die VG-Bauhöfe übergeordneten Folgenden Baugesuchen stimmt der Gemeinderat zu: Bauhofleiter sowie die zu erhebenden Verbesserungsbei- a) Kandler Markus und Kristina – Anbau einer aufgestän- träge in Sachen Wasserversorgung. derten Terrasse mit Balkon in Hainstetten gez. Bauer, Sitzungsleiter Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu dem Bau- gez. Apfelbacher, Niederschriftsführerin vorhaben sowie zu der beantragten Befreiung bezüg- lich der Überschreitung der Baugrenze. 5
b) Prem Sebastian – Neubau einer landwirtschaftlichen NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Lagerhalle für Hackschnitzel und Maschinen, Urlading Seitens Bürgermeister und Verwaltung wird auf eine DES GEMEINDERATES SCHAUFLING durch Grunddienstbarkeit gesicherte Zisterne im Bereich Sitzungstag: 17.02.2021 der Baufläche hingewiesen. Mit Herrn Prem wurde ver- Sitzungsort: AULA GS Lalling einbart, dass dieser auf eigene Kosten die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Weiternutzung der Zister- Anwesend: ne durchführt. Der Gemeinderat erteilt das Einverneh- 1. Bürgermeister men zu dem Bauvorhaben, die Vereinbarung solle aber u. Vorsitzender: Bauer Robert schriftlich festgehalten werden. Hingewiesen wird sei- Gemeinderäte: Stangl Josef tens des Gemeinderates ebenfalls noch auf das notwen- Zacher sen. Franz dige Sichtdreieck bei der Ausfahrt auf die Kreisstraße. Berndl Andreas Schuster jun. Ferdinand c) Sell Stefan und Ingrid – Bau einer Abstelle für Fahrräder Schaupp Jürgen und Rasenmäher in Ensbachmühle Anzenberger Richard Hingewiesen wird auf den geringen Abstand zum Nach- Sigl Michael bargrundstück im Zusammenhang mit der Ableitung von Romeo Christiane Dachflächenwasser sowie eine mögliche Lärmbelastung Eder Helmut durch die geplante Blechdacheindeckung. Köppl Markus Röhrl Friedrich Der Gemeinderat kommt überein, dass eine Ziegeleinde- Zacher Stefan ckung sowie Schneestopper im Sinne der guten Nachbar- Schriftführer: Manfred Hunger schaft empfehlenswert wären. 4. BEKANNTGABEN DES BÜRGERMEISTERS Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesen- • Information über inzwischen genehmigte Bauvorhaben heit der Mitglieder des Gemeinderats fest. • Information über einen Ausgleich von Gewerbesteuermin- Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit des Ge- dereinnahmen in Höhe von 151.000,00 Euro meinderats anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemein- • Information über die Sitzungstermine 2021 derat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO). Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates wur- • Förderung eines Buswartehäuschens in Ensbachmühle ist de den Mitgliedern zugestellt. nur bei Holzbauweise möglich; hierzu werden weitere An- gebote eingeholt Öffentlich • Planung einer Friedhofsrampe zur Barrierefreiheit läuft Zu Beginn der Sitzung gratuliert Bürgermeister Bauer offi- und soll 2021 umgesetzt werden ziell noch Gemeinderat Schuster sowie Gemeinderat Röhrl zu deren Geburtstagen. • Sachstand zur Wasserversorgung über Waldwasser. Die Bauabnahme ist für den 23.12.2020 angesetzt. Ein Leck Bürgermeister Bauer fragt nach, ob mit der Erweiterung im Leitungsbereich wird aktuell noch gesucht. Nach Repa- der Tagesordnung um die Punkte „Jahresrechnung Kinder- ratur und neuer Druckprüfung sowie der Entkeimung, ist garten“ sowie „Haushaltsplan Kindergarten“ Einverständ- eine Inbetriebnahme im Januar 2021 vorgesehen. nis besteht. Es gibt keine Einwände. • Hinweis auf die Bauausschusssitzung für das Projekt Gast- hof mit Bürgersaal 1. GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER LETZTEN ÖFFENTLICHEN SITZUNG • Rückblick auf das Jahr 2020 durch den 1. Bürgermeister Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Nach dem Jahresrückblick durch den 1. Bürgermeister, spricht 2. Bürgermeister Stangl den Dank des Gemeinde- rates an Herrn Bürgermeister Robert Bauer für die gute 2. BEKANNTGABE VON BESCHLÜSSEN Zusammenarbeit, dessen Einsatz sowie seine umfassende AUS NICHT ÖFFENTLICHER SITZUNG Informationspolitik aus. Seitens der Verwaltung wird über folgende Punkte infor- miert: gez. Bauer, Sitzungsleiter gez. Hunger, Niederschriftsführer – Mit der Gemeinde Lalling ist eine Ablöseregelung für die Notleitung Stritzling-Ensbach abgeschlossen worden; – für den weiteren Glasfaserausbau im Rahmen der Gigabit- Förderrichtlinie wurde ein Dienstleistungsauftrag an ein externes Büro vergeben, das komplett gefördert wird; – für die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Ens- mannsberg ist ein Bohrkerngutachten in Auftrag gegeben worden. 6
3. BAUGESUCHE informiert. Der Überschuss sei Ausdruck eines außeror- Folgenden Baugesuchen stimmt der Gemeinderat zu: dentlich wirtschaftenden Betriebes des Kindergartens. Hierfür gebühre dem Ortscaritasverband und dem Per- a) Gemeinde Schaufling – Erweiterung Kindergarten St. sonal des Kindergartens Anerkennung. Georg (2 Kindergruppen, Essraum mit Küche u. Perso- nalraum) in Schaufling 8. NEUERLASS DER VERORDNUNG ÜBER DIE REIN- b) Geiß Helmut – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Nemering HALTUNG UND REINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN UND DIE SICHERUNG DER GEHBAHNEN c) Berndl Andreas und Diana – Anbau eines Wohnraumes an ein best. Einfamilienhaus in Ensbach Gemeinderat IM WINTER (NEUE RECHTSGRUNDLAGE) Berndl nimmt an der Abstimmung nicht teil. Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass sich die d) Prem Sebastian – Neubau eines Güllebehälters und ei- Rechtsgrundlage für die Verordnung geändert habe und ner Mistplatte in Urlading seitens des Bayerischen Gemeindetages ein Neuerlass der Verordnung vorgeschlagen wird. e) Geiger Stefan – Abbruch des best. Nebengebäudes so- Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Verordnung wie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit der geänderten Rechtsgrundlage neu zu erlassen. in Sicking 4. EINBEZIEHUNGSSATZUNG „SCHAUFLING 9. NEUERLASS DER BEITRAGS- UND GEBÜHREN- RUSELSTRASSE NORDOST“ – BEHANDLUNG SATZUNG ZUR WASSERABGABESATZUNG DER STELLUNGNAHMEN UND BILLIGUNG (ÄNDERUNG WASSERZÄHLER) DES GEÄNDERTEN ENTWURFS Der Gemeinderat wird informiert, dass in der Beitrags- und Gebührensatzung noch Wasserzähler mit einem Nenn- Der Gemeinderat wird über Einwände der Unteren Natur- durchfluss von 3,5 Kubikmeter / Std. enthalten sind. Diese schutzbehörde informiert. Die Aussagen der übrigen Fach- Wasserzähler werden aber seit langem nicht mehr einge- stellen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägung ist baut. Stattdessen werden Wasserzähler mit einem Nenn- als Anlage dieser Niederschrift beigefügt. durchfluss von 6 Kubikmeter / Std. verwendet. Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf der Sat- Für die Gebührenzahler ändert sich hinsichtlich Grund- zung und beschließt eine erneute Auslegung mit Beteili- und Verbrauchsgebühr nichts. gung der Unteren Naturschutzbehörde. Der Gemeinderat beschließt die vorgetragene Änderung in der Beitrags- und Gebührensatzung vorzunehmen. 6. ANTRAG AUF AUFSTELLUNGSBESCHLUSS „SOLARPARK MARTINSTETTEN“ 10.BEKANNTGABEN DES BÜRGERMEISTERS Der Gemeinderat wird über die Lage und den Umfang – Aushändigung von Unterlagen zur Pächtersuche für das des geplanten Solarparks informiert. Dieser liegt im Land- neue Gasthaus; die Suche erfolgt in Zusammenarbeit mit schaftsschutzgebiet Bayerischer Wald und wird im Rahmen benachbarten Brauereien. einer Vorbeteiligung der Unteren Naturschutzbehörde als – Information über den Verkauf von Unimog und Anbautei- schwierig erachtet. len im Rahmen der Zollauktion. Der Gemeinderat beschließt, für die am vorgestellten La- – Ergebnis der Ausschreibung für die Hackschnitzellieferun- geplan gekennzeichnete Fläche bei Martinstetten die Auf- gen für den Winter 2021 / 2022. stellung eines Bebauungsplans „Solarpark Martinstetten“. – Seitens Bürgermeister und der Verwaltung wird über eine Beschlossen wird ebenfalls die Aufstellung eines Deckblat- Machbarkeitsstudie sowie die Kostenschätzung über ei- tes zum Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die nen barrierefreien Eingang zur Aussegnungshalle mit ei- angegebene Fläche. nem Betrag von 27.000,00 Euro brutto informiert. Der Gemeinderat erklärt sich grundsätzlich mit einer ent- 7. JAHRESRECHNUNG KINDERGARTEN sprechenden Ausführung sowie Aufnahme in den Haus- halt 2021 einverstanden. UND HAUSHALTSPLAN 2021 a) Haushaltsplan Der Gemeinderat wird über den Haushaltsplan des Kin- dergartens, der im laufenden Betrieb einen Überschuss von 2.460,00 € ausweist, informiert. Im Investitionsbe- reich sind keine Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen vorge- sehen. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und billigt den Haushaltsplan 2021 in vorge- legter Form. b) Jahresrechnung Der Gemeinderat wird über die Jahresrechnung 2019 des Kindergartens „St. Georg“ in Schaufling, die mit ei- So in Etwa soll der neue Eingangsbereich der Aussegnungshalle nem Überschuss in Höhe von 41.651,72 Euro abschließt, nach Fertigstellung aussehen. (Foto/Entwurf Linzmaier) 7
– Im Rahmen der ILE soll ein Intranet aufgebaut werden. U. a. 11.ANFRAGEN auch zum Informationsaustausch mit den Gemeinderäten. Die Anfragen beziehen sich auf den Stand der Arbeiten be- – Für 2021 gibt es ein neues Regionalbudget in Höhe von züglich Verbundleitung Waldwasser Hochbehälter Thann- 100.000,00 Euro, bislang sind 54 Anträge eingegangen; berg sowie die Abrechnung zur Sanierung des Forstweges für die Gemeinde Schaufling wurde die Ertüchtigung des „Nadlinger Bergweg“ und das Fortschreiten der abschlie- „GEHsundheitsweges Rusel“ beantragt. Außerdem liegen ßenden Planungsleistungen bezüglich ehemaliges List- diverse Anträge örtlicher Vereine vor. Das Entscheidungs- Anwesen. gremium wird in Kürze nach den Richtlinien die jeweilige gez. Bauer, Sitzungsleiter Förderfähigkeit prüfen. gez. Hunger, Niederschriftsführer – Im Rahmen der Adventsaktion sind 3.300,00 Euro einge- gangen; Dank an alle Helfer und Besucher. – Aufgrund von coronabedingten Mindereinnahmen ist NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG DER dem Feuerwehrverein seitens der Gemeinde eine Spende GEMEINSCHAFTSVERSAMMLUNG DER von 1.000,00 Euro gewährt worden. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LALLING – Die in den Bereichen Jugend und Kultur tätigen Vereine erhalten aus dem Sozialfond coronabedingt demnächst Sitzungstag: 22.02.2021 Einmalzahlungen als Zeichen der Unterstützung. Sitzungsort: Turnhalle Grundschule Lalling – Die Mäharbeiten sollen für 2021 an einen externen Dienst- leister vergeben werden. Danach soll im Rahmen eines Anwesend: Abwesend: Kostenvergleichs geprüft werden, ob der Kauf eines Mäh- Abwesenheitsgrund gerätes oder eine Vergabe wirtschaftlicher sind. 1. Vorsitzender: Robert Bauer – Für die Mieterin im Gemeindehaus wird nach wie vor eine Verbandsräte: Robert Schwankl Ersatzwohnung gesucht. Thomas Weber – Für den Techniker der VG ist ein Nachfolger gefunden wor- Manfred Strobel den. Thomas Straßer Matthias Hackl – Für den Arbeitsbereich einer Fachkraft Wasserversorgung Albert Straßer ist eine interne Lösung über einen Angehörigen des Bau- Michael Reitberger hofs Lalling erreicht worden. Der entsprechende Lehrgang Alois Süß findet coronabedingt erst 2022 statt. Michael Wenig – Die Ausschreibungsergebnisse für den Bauhofleiter wer- Andreas Berndl den noch ausgewertet. Friedrich Röhrl unentschuldigt – Die Stelle eines sogenannten Klimaschutzmanagers wird Schriftführer: Patrick Eder mit einer Zuwendungsquote von 75 % für zwei Jahre ge- Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet fördert; jede Gemeinde könnte diese Förderung in An- und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesen- spruch nehmen. Information über aktuelle Personalsitua- heit der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung fest. tion im gemeindlichen Bauhof. Der Vorsitzende stellte weiter fest, daß die Mehrheit der Mit- – Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 wird demnächst per glieder der Gemeinschaftsversammlung anwesend und E-Mail an die Räte versendet. Seitens des Kämmerers wird stimmberechtigt ist. Die Gemeinschaftsversammlung ist da- auch dieses Jahr darum gebeten, Fragen vorab direkt an her beschlußfähig (Art. 47 GO). ihn einzureichen, damit in der kommenden Sitzung bei der Haushaltsbesprechung die Beschlussfassung direkt erfol- Die Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeinschaftsver- gen kann. sammlung wurde den Mitgliedern zuge¬stellt. – Die kostenfreie Studie seitens einer Studentengruppe der TU München über Kommunalunternehmen startet dem- 1. GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS nächst. An die Gemeinderäte wird Informationsmaterial DER LETZTEN ÖFFENTLICHEN SITZUNG ausgeteilt. Der Bürgermeister dankt Frau Gemeinderätin Die Gemeinschaftsversammlung erhebt keine Einwände. Romeo für die Initiative. An die Gemeinderäte wird ferner Informationsmaterial zum Thema KU ausgeteilt. 2. BESTELLUNG EINES WEITEREN – Der Bürgermeister konnte kurzfristig am 17.02.2021 auf Anfrage den Bundesfinanzminister, Herrn Olaf Scholz, zu KASSENVERWALTERS einem Ortstermin im Zusammenhang mit dem Projekt Die Gemeinschaftsversammlung wir informiert, dass Herr „Bürgerzentrum Schaufling“ empfangen. Fabian Weber im August 2020 erfolgreich seine Ausbil- dung zum Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen hat und seither offiziell in der Kasse beschäftigt ist. 8
Um die Kassengeschäfte tätigen zu dürfen, wurde Herr Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsver- Weber vom Gemeinschaftsvorsitzenden im Rahmen einer sammlung des Zweckverbands für die Gemeinde Hun- dringlichen Anordnung zum weiteren Kassenverwalter ding wird bestimmt: bestellt. Die Gemeinschaftsversammlung nimmt dies zur b) Matthias Hackl, 2. Bürgermeister Kenntnis und beschließt die rückwirkende Bestellung von Fabian Weber zum weiteren Kassenverwalter. 6. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands für die Gemeinde Lalling wird be- stimmt: 3. BEITRITT ZUM ZWECKVERBAND KOMMUNALE VERKEHRSSICHERHEIT a) Michael Reitberger, 1. Bürgermeister Gemeinschaftsvorsitzender Bauer informiert, dass die vier Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversamm- Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Lal- lung des Zweckverbands für die Gemeinde Lalling wird ling dem Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verssi- bestimmt: cherheit bereits zugestimmt hätten. Weil es sich bei der b) Maria Gruber, 2. Bürgermeisterin Verkehrsüberwachung um eine Aufgabe des übertragen- den Wirkungskreises handelt, sei nun auch die Beschluss- 7. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des fassung durch die Gemeinschaftsversammlung erforder- Zweckverbands für die Gemeinde Schaufling wird be- lich. stimmt: 1. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsge- a) Robert Bauer, 1. Bürgermeister meinschaft Lalling beschließt, dass sie ab sofort die Ver- Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversamm- folgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach lung des Zweckverbands für die Gemeinde Schaufling § 24 des Straßenverkehrsgesetzes auf dem Gebiet aller wird bestimmt: Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Lalling aufnimmt, die im ruhenden Verkehr festgestellt b) Josef Stangl, 2. Bürgermeister werden, die Verstöße gegen die Vorschriften über die 8. Der Beitritt erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche Oberpfalz in der geltenden Fassung und des vorlie- in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den ver- genden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser kehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrszeichen Verbandssatzung. Die o.g. Verbandssatzung und der der Anlage 2 und 3 der Straßen-Verkehrsordnung (Zei- Satzungsentwurf sind wesentliche Bestandteile dieses chen: 220 i.V.m. 267, 237, 239, 240, 241, 242.1 und 242.2, Beschlusses. 244.1 und 244.2, 325.1 und 325.2), die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen. 4. LEADER-ANTRAG FÜR „STREUOBSTWISSEN“ 2. Die Verwaltungsgemeinschaft Lalling tritt dem Zweck- Die Verwaltungsgemeinschaft Lalling plant das Projekt verband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei. „StreuobstWISSEN“. Die derzeitige Kostenermittlung hat einen Wert von rund 31.000 € ergeben. Die Verwaltung 3. Die Verwaltungsgemeinschaft Lalling überträgt die wird beauftragt, eine Förderung im Rahmen des EU-Pro- Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungs- gramms LEADER zu beantragen. widrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, Sofern eine Förderung durch „LEADER“ erfolgt, stellt die a) die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, Verwaltungsgemeinschaft Lalling die Kofinanzierungsmit- b) die Verstöße gegen die Vorschriften über die zuläs- tel in der erforderlichen Höhe für das genannte Projekt zur sige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, für Verfügung und zeigt sich als Projektträger verantwortlich alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemein- für die antragsgemäße Durchführung des Projektes. schaft Lalling ab sofort dem Zweckverband Kommu- nale Verkehrssicherheit Oberpfalz. 5. FESTSTELLUNG ZUR JAHRESRECHNUNG 2019 4. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt in Zweckverbands für die Gemeinde Grattersdorf wird be- den Einnahmen und Ausgaben mit 1.267.567,64 € und im stimmt: Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit a) Robert Schwankl, 1. Bürgermeister 96.541,36. Zum Vertreter als Verbandsrat in der Verbandsversamm- Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Jahres- lung des Zweckverbands für die Gemeinde Grattersdorf rechnung 2019 mit den in der Niederschrift enthaltenen wird bestimmt: Zahlen festzustellen. Zugestimmt wird auch allen außer- b) Thomas Weber, 2. Bürgermeister und überplanmäßigen Ausgaben, soweit hierfür nicht be- reits Beschlüsse vorliegen. Die Niederschrift ist Bestandteil 5. Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des dieses Beschlusses. Zweckverbands für die Gemeinde Hunding wird be- stimmt: a) Thomas Straßer, 1. Bürgermeister 9
6. ENTLASTUNG ZUR JAHRESRECHNUNG 2019 fünfjährige Finanzplanung zu erstellen. Im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung sind Diese Planung umfasst laut der Gemeindeordnung die keine Beanstandungen festgestellt worden. Die Gemein- Haushaltsjahre 2020 – 2024, wofür ein eigener Beschluss schaftsversammlung beschließt, der Jahresrechnung 2019 erforderlich ist. gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 102 Abs. 3 GO die Die Räte stimmen dem Investitionsprogramm für die Haus- Entlastung zu erteilen. haltsjahre 2020 – 2024 in vorgelegter Form zu. 7. RECHNUNGSABSCHLUSS 2020 10.BEKANNTGABEN DES GEMEINSCHAFTSVORSIT- Die Gemeinschaftsversammlung wird über den Rech- ZENDEN nungsabschluss 2020, der mit Einnahmen und Ausga- – Gemeinschaftsvorsitzender Bauer informiert, dass die Ver- ben im Verwaltungshaushalt von 1.228.020,43 € und im abschiedung der ehemaligen VG-Räte zunächst in einem Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von würdigen Rahmen geplant war. 120.480,42 € schließt, informiert. Die Jahresrechnung Weil angesichts der Corona-Pandemie auch in naher Zu- weist einen Überschuss von 36.474,72 € aus, welcher zur kunft keine Abschiedsfeier möglich sein wird, werde den Finanzierung des Haushalts 2021 verwendet werden kann. ausgeschiedenen Räten die Dankurkunde nun postalisch Die Gründe für die Entstehung werden erläutert. Die Ver- zugestellt. bandsversammlung nimmt die Ausführungen zur Kennt- – Über ein vom Freistaat Bayern aufgelegtes Förderprogramm nis. Einwände werden nicht erhoben. soll für das Rathaus Lalling ein Glasfaseranschluss beantragt werden. Nach einer Kostenschätzung belaufen sich die 8. BERATUNG DES HAUSHALTSPLANS 2021 Baukosten auf knapp 20.000,- €. Bei einer zu erwartenden Förderung in Höhe von 80 % wird der Verwaltungsgemein- MIT ERLASS DER HAUSHALTSSATZUNG schaft ein Eigenanteil von rund 4.000,- € verbleiben. Von Verwaltungsseite wird über die wesentlichen Punkte des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts für den Haus- 11.ANFRAGEN haltsplan 2021 informiert. Seitens der Verbandsräte werden keine Anfragen gestellt. Die Einnahmen und Ausgaben betragen im Verwaltungs- haushalt 1.337.000 € und im Vermögenshaushalt 114.600 gez. Bauer, Sitzungsleiter €. Es verbleibt insgesamt ein durch Einnahmen nicht ge- gez. Eder, Niederschriftsführer decktes Umlagesoll von 1.039.200 €, welches von den vier Mitgliedsgemeinden zu finanzieren ist. NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Die zur Festsetzung der Umlage maßgebliche Einwohner- DES GRUNDSCHULVERBANDES LALLING zahl liegt bei 5.585 Einwohner (Stand 30.06.2020). Danach ergibt sich eine Verwaltungsumlage je Einwohner von Sitzungstag: 22.02.2022 186,07 € (Vorjahr: 186,13 €). Sitzungsort: Lalling Eine Investitionsumlage für 2021 wird nicht erhoben, da Anwesend: die Ausgaben im Vermögenshaushalt durch eine entspre- Vorsitzender: Reitberger Michael chende Rücklagenentnahme finanziert werden können. Verbandsräte: Schwankl Robert Für die vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemein- Straßer Thomas schaft Lalling ergeben sich folgende Zahlungen: Wenig Michael Bauer Robert – Gemeinde Grattersdorf für 1.299 Einwohner Schriftführer: Patrick Eder 241.704,71 € –G emeinde Hunding für 1.163 Einwohner Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet 216.399,21 € und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesen- –G emeinde Lalling für 1.561 Einwohner heit der Mitglieder der Schulverbandsversammlung fest. 290.455,00 € Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit der –G emeinde Schaufling für 1.562 Einwohner Mitglieder der Schulverbandsversammlung anwesend und 290.641,07 € stimmberechtigt sind. Die Schulverbandsversammlung ist da- Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Haushalts- her beschlussfähig (Art. 47 GO). satzung 2021 in der vorgetragenen Form zu genehmigen Die Niederschrift der letzten Sitzung der Schulverbandsver- und zu erlassen. Die Haushaltssatzung 2021 ist Bestandteil sammlung wurde den Mitgliedern zugestellt. des Beschlusses. Einwendungen sind nicht erhoben. Die Niederschrift gilt da- her als genehmigt. 9. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DAS INVESTITIONS- PROGRAMM ZUM FINANZPLAN 2020 BIS 2024 1. GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2021 DER LETZTEN ÖFFENTLICHEN SITZUNG und der Beschlussfassung der entsprechenden Haushalts- Gegen das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung wer- satzung durch die Verbandsversammlung ist auch eine den keine Einwände erhoben. 10
2. ZUSCHUSSANTRAG DER GEMEINDEBÜCHEREI Für die Schulverbandsgemeinden ergeben sich folgende LALLING Zahlungen: Schulverbandsvorsitzender Reitberger unterrichtet die – Gemeinde Grattersdorf für 37 Grundschüler Verbandsmitglieder über den Zuschussantrag der Ge- 66.500,54 € meindebücherei Lalling. Reitberger erinnert daran, dass – Gemeinde Hunding für 45 Grundschüler in den Vorjahren für Lalling 250 € und für die Gemeinde- 80.879,03 € büchereien Grattersdorf, Hunding und Schaufling jeweils – Gemeinde Lalling für 57 Grundschüler 100 € an Zuschüssen bewilligt wurden. Er schlägt vor, diese 102.446,77 € Beträge wieder zu bewilligen. Die Verbandsräte stimmen – Gemeinde Schaufling für 47 Grundschüler diesem Vorschlag zu. 84.473,66 € Die Schulverbandsversammlung beschließt, die Haushalts- 3. FESTSTELLUNG DER JAHRESRECHNUNG 2019 satzung 2021 in der vorgetragenen Form zu genehmigen Die Jahresrechnung 2019 wurde vom Rechnungsprü- und zu erlassen. fungsausschuss geprüft. Die Prüfung ergab keine Bean- standung. 7. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DAS INVESTITIONS- Die Schulverbandsversammlung beschließt, die Jahres- PROGRAMM ZUM FINANZPLAN 2020 – 2024 rechnung 2019 mit den in der Niederschrift enthaltenen Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2021 Zahlen festzustellen. Sie schließt im Verwaltungshaushalt und der Beschlussfassung der entsprechenden Haushalts- in den Einnahmen und Ausgaben mit 492.072,84 € und satzung durch die Verbandsversammlung ist auch eine im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben fünfjährige Finanzplanung zu erstellen. Diese Planung um- mit 453.015,78 €. Die Niederschrift ist Bestandteil dieses fasst laut der Gemeindeordnung die Haushaltsjahre 2020 Beschlusses. Zugestimmt wird auch allen außer- und über- – 2024, wofür ein eigener Beschluss erforderlich ist. planmäßigen Ausgaben, soweit hierfür nicht bereits Be- Die Räte stimmen dem Investitionsprogramm für die Haus- schlüsse vorliegen. haltsjahre 2020 – 2024 in vorgelegter Form zu. 4. ENTLASTUNG ZUR JAHRESRECHNUNG 2019 8. BEKANNTGABEN Die Schulverbandsversammlung beschließt, der Jahres- rechnung 2019 des Grundschulverbandes Lalling gemäß • Information über den erfolgreichen Abschluss der bauli- Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung chen Maßnahmen zur Ertüchtigung des baulichen Brand- zu erteilen. schutzes an der Grundschule in Lalling. Die Bau- einschl. der Planungskosten belaufen sich auf 461.000,- €. Nach Der bisherige Schulverbandsvorsitzende Robert Bauer Abzug der staatlichen Förderungen aus KIP-S (266.000,- €) nimmt an der Abstimmung nicht teil. und FAG (55.000,- €) verbleibt für den Grundschulverband ein zu leistender Eigenanteil von rund 140.000,- €. 5. RECHNUNGSABSCHLUSS 2020 Der Rechenschaftsbericht des Grundschulverbandes Lal- • Information über die vom Bund und Freistaat Bayern be- ling zum Rechnungsabschluss 2020 wird vorgetragen, die reitgestellten Sonderinvestitionsprogramme zur digita- wichtigsten Änderungen gegenüber dem Haushaltsplan len Ausstattung der Klassenräume. Bisher wurden knapp erläutert. Die Jahresrechnung schließt mit Einnahmen und 25.000,- € für die Ausstattung der Klassenzimmer mit Be- Ausgaben von 549.541,40 € im Verwaltungshaushalt und amer, Laptops und Dokumentenkameras investiert. Dar- 175.637,68 € im Vermögenshaushalt. über hinaus wurde eine größere Anzahl von Tablets und Insgesamt ergibt sich ein Soll-Überschuss in Höhe von Laptops zu Unterrichtszwecken angeschafft. 76.269,47 €, der dem Haushalt 2021 wieder zur Verfügung • In diesem Jahr soll nach Möglichkeit die Vorplanung für gestellt werden kann. eine Generalsanierung der Grundschule in die Wege gelei- Die Verbandsräte nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. tet werden. • Für sämtliche Klassenräume der Grundschule wurden CO2- 6. BERATUNG DES HAUSHALTSPLANES 2021 Messgeräte in Auftrag gegeben, die demnächst installiert MIT ERLASS DER HAUSHALTSSATZUNG werden. Der Haushaltsentwurf 2021 wurde den Verbandsräten mit der Sitzungsladung zugestellt. Erläutert werden die wich- tigsten Änderungen im Verwaltungshaushalt sowie die 9. ANFRAGEN Ansätze im Vermögenshaushalt. Die Einnahmen und Aus- Seitens der Verbandsräte werden keine Anfragen gestellt. gaben im Verwaltungshaushalt belaufen sich auf 485.800 € gez. Reitberger, Sitzungsleiter und im Vermögenshaushalt auf 103.000 €. Bei 188 Schülern gez. Eder, Niederschriftsführer und einem nicht gedeckten Umlagebedarf von 334.300 € ergibt sich eine Schulverbandsumlage von 1.797,31 € je Grundschüler. Im Vermögenshaushalt wird der Investiti- onsbedarf durch eine Rücklagenentnahme finanziert. 11
HINWEISE UND BEKANNTMACHUNGEN WASSERVERSORGUNG SCHAUFLING VERBESSERUNGSBEITRAG FÜR VERBUNDLEITUNG UND HOCHBEHÄLTER Nach der akuten Wasserversorgungsproblematik im Jahr Hochbehälter wird dieses Jahr gebaut. Anschließend erfolgt 2018 im Gemeindebereich Schaufling (Rückgang bis auf ein Umschluss vom alten auf den neuen Hochbehälter. ein Minimum der auch uns versorgenden Quellen der Stadt Neben einer zu erwartenden staatlichen Festbetragsförde- Deggendorf am Dreitannenriegel) stellte sich unweigerlich rung für den Hochbehälterbau sowie einem 50-prozenti- heraus, dass die zur Verfügung stehenden Versorgungs- gen Fördersatz für den Leitungsbau beteiligt sich auch die mengen zur Gewährleistung einer funktionierenden Trink- WBW nicht unerheblich an der Gesamtmaßnahme. Dies ist wasserversorgung durch die vorhandenen Quellen auch möglich, da die Gemeinde Schaufling auch Versorgungs- zukünftig nicht mehr ausreichen werden. Zuspeisungen leistungen in den Gebieten des Marktes Hengersberg so- über Notversorgung (wie bereits letztes Jahr wieder), wel- wie der Gemeinde Auerbach leistet. Auch diese Gemeinden che das dann geteilte Netz in Funktion und Qualität er- haben darüber hinaus dementsprechend anteilsmäßig die heblich beeinträchtigen – ja sogar beschädigen können –, Gesamtmaßnahmen mitzufinanzieren. Auch die Vollversor- kostenintensive Tankwageneinsätze mit dementsprechen- gung der Asklepios-Klinik wird in diesem Zuge realisiert, den Personaleinsatz im weiteren Ernstfall usw. würden so ebenfalls mit der dementsprechenden Kostenbeteiligung. immer wieder auf die Gemeinde zukommen. So konnte in gemeinsamen Verhandlungen eine finanziell Nach diesbezüglich weiterer schriftlicher Ankündigung des sehr gute und auch tragbare Umsetzbarkeit der Maßnah- bisherigen Wasserlieferanten, der Stadtwerke Deggendorf me für die Gemeinde Schaufling mit Bürgerschaft erreicht GmbH, die störungsfreie Aufrechterhaltung der Wasserlie- werden. ferung, vor allem in Trockenzeiten nicht zusichern zu kön- Die nicht durch Kostenanteile Dritter und die staatliche nen und die Mengen bei Bedarf jeweils entsprechend der Förderung gedeckten Kosten müssen laut Kommunal- Quellleistungen für den eigenen Netzbedarf zu drosseln abgabenrecht und Vorschrift über einen Verbesse- hat die Gemeinde mit Waldwasser (Wasserversorgung Bay- rungsbeitrag bzw. über eine Erhöhung der Wasserge- er. Wald) intensive Gespräche geführt mit dem Ziel, eine bühr auf die Anschlussnehmer umgelegt werden. Der langfristig stabile Wasserversorgung des Gemeindegebie- Gemeinderat hat sich für die Umlegung über einen tes zu schaffen. einmaligen Verbesserungsbeitrag entschieden. Wich- tig war es uns dabei, die Belastung für die Bürgerschaft Dieses Ziel wird mit der Verlegung einer neuen Verbund- nicht permanent zu erhöhen (Gebühr), aber auch die leitung vom Hochbehälter Thannberg (WBW) zum Hoch- Erhebung des Verbesserungsbeitrages so umzusetzen, behälter Obernberg (Gemeinde Schaufling) sowie der dass die leider unumgängliche Belastung möglichst anschließenden Errichtung eines ausreichend dimensi- verträglich einhergeht. onierten neuen Hochbehälters im Gemeindebereich er- reicht. Unsere aktuelle Hochbehälteranlage aus den 80er Um die Kostenbelastung moderat gestalten zu können, Jahren ist mit einem Fassungsvermögen von 300 Kubikme- ist daher eine Aufteilung der anfallenden Gesamtkos- tern bei einem Tagesverbrauch von über 200 Kubikmeter ten per Anschluss in den Jahren 2021/2022 das Ziel. So mittlerweile ebenfalls erheblich unterdimensioniert. Ge- wird in diesem Jahr auf die voraussichtlichen Kosten rade bei den vorschriftsmäßigen Reinigungsarbeiten oder eine Vorauszahlung in Höhe von 850,- Euro je Haus- den immer öfter auftretenden Wasserspitzen stellt uns eine anschluss als Fixbetrag erhoben. Der restliche Beitrag sichere Versorgung auf Grund der dort fehlenden Reserven wird dann je nach Fertigstellung und Abrechnung der immer wieder vor große Probleme. Darüber hinaus gilt es Maßnahmen im Laufe des Jahres 2022 erhoben. zusätzlich auch jeweils genügend Wasserreserven, den Vor- Für detaillierte Rückfragen vorab können Sie sich ger- schriften entsprechend, zur Sicherstellung des Brandschut- ne an die Verwaltung oder den Bürgermeister wenden. zes vorhalten zu können. Unter den bisher gegebenen Grö- Persönliche Anschreiben an alle Anschlussnehmer wer- ßenordnungen ebenfalls nicht sicherzustellen. den darüber hinaus im Vorfeld der Bescheidausgabe nochmals herausgegeben. Aktuell ist die Verbundleitung zum Netz der WBW bereits ver- legt und mit dem alten Hochbehälter verbunden. Der neue Robert Bauer, Bgm. 12
Die Verwaltungsgemeinschaft Lalling ist seit ABFALLSITUATION Montag, den 11.01.2021, bis IM FRIEDHOF SCHAUFLING Liebe Bürgerinnen und Bürger, auf Weiteres (abhängig Situationsentwicklung) Sehr geehrte Friedhofsbesucher, aufgrund der Pandemie-Lage nur für den terminierten Parteiverkehr geöffnet. wie Sie sicherlich wissen, wurde die Abfallsituation im Friedhof Schaufling 2020 neu geregelt und schrittweise Ein persönlicher Besuch ist somit nur nach vorheriger umgesetzt. Ziel war und ist es, Müll weitgehend zu ver- telefonischer Terminvereinbarung unter meiden, eigenen Müll einfach wieder einzupacken 09904 / 83 12-0 und selbst ordnungsgemäß zu entsorgen und so zur oder auch per E-Mail an finanziellen Entlastung des Friedhofs beizutragen. poststelle@vgem-lalling.bayern.de möglich. Aus diesem Grunde wurden die gemauerten Sammel- Die Außensprechtage bleiben davon unberührt. Bitte stellen (Boxen) im hinteren, westlichen Eingangsbereich beachten Sie aber bestenfalls auch hier, sich stets vorab des Friedhofs zur Müllentsorgung aufgelöst und soll- anzumelden. ten nur noch der Lagerung von Erdreich aus Grabaushub und Schotter zur Wegebefestigung dienen. Bitte hier keinen Müll mehr entsorgen! Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehen- den Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen be- stimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen So darf es nicht mehr aussehen!!! dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG). Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Stattdessen wurden 2 Restmülltonnen zur Entsorgung Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre von Grablichtern und 2 Biotonnen zur Entsorgung zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). von Schnittblumen bereitgestellt. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung Die Friedhofsverwaltung appelliert deshalb nochmals widersprochen hat, braucht nicht erneut zu wider- an alle Friedhofsnutzer, bei der Vermeidung und selb- sprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem ständigen Entsorgung von Müll mitzuwirken. Gerin- schriftlichen Widerruf gespeichert. gere Kosten wirken sich letztendlich auch auf stabilere Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Ge- Grabgebühren aus und kommen allen Grabnutzungsbe- brauch machen möchten, können sich dazu mit uns rechtigten zugute. schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung Die Gemeinde und ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter setzen: danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstüt- Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Lalling zung. Hauptstr. 28, 94551 Lalling Die Friedhofsverwaltung Zimmer: 1 Telefon: 09904/ 83 12-0 24.02.2021 / Schl E-Mail: poststelle@vgem-lalling.bayern.de 13
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