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www.laekb.de Brandenburgisches Ärzteblatt 3 | 2021 Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 31. Jahrgang | März 2021 Sie haben gewählt: Delegierte der 9. Legislaturperiode stehen fest Seite 11 - 15 Foto: Simone Groß, LÄKB Dipl.-Med. Schulz: Interview Einrichtung von Trauma zur neuen Gutachterstelle ambulanzen gestartet Seite 5 Seite 6 Berufsregister: Geänderte Hauptsatzung Ärztestatistik 2020 der LÄKB Seite 8-9 Seite 16-20
Jetzt online verfügbar: Ärzte Selbsthilfe Alkohol • 2-Minuten Schnelltest zur Einschätzung des eigenen Alkoholkonsums • Online-Programm zur Reduktion des Alkoholkonsums www.aerzteselbsthilfealkohol.de Ein Angebot der Landesärztekammer Brandenburg und der salus kliniken Hilfe für suchtgefährdete Kolleginnen und Kollegen Die Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg beraten und begleiten kollegial, auf Wunsch auch anonym. Bitte bei E-Mails in der Betreffzeile „Hilfsprogramm“ angeben. Reto Cina, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, cina@salus-lindow.de Weitere Informationen unter „Arzt und Gesund- Dr. med. Jürgen Hein, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 808604, jue.hein@web.de heit“ auf www.laekb.de PD Dr. med. Maria-Christiane Jockers-Scherübl, 16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302 5454211, jockers@oberhavel-kliniken.de Dr. med. Timo Krüger, 16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302 5454211, timo.krueger@oberhavel-kliniken.de Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Johannes Lindenmeyer, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, lindenmeyer@salus-lindow.de Dipl.-Med. Manfred Schimann, 03046 Cottbus, mschimann@web.de Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, 16766 Kremmen, Tel.: 033055 22488, ulrich.schwantes@praxis-schwante.de Impressum Redaktion Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint Landesärztekammer Brandenburg monatlich Inhaber und Verleger Anja Zimmermann M.A. (Doppelnummer Juli/August). Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): Präsident: Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Telefon: 0331 505605-525 jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten Pappelallee 5, 14469 Potsdam Telefax: 0331 505605-538 € 17,50. Einzelpreis € 3,35. Telefon: 0331 505605-520 E-Mail: aerzteblatt@laekb.de Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz Telefax: 0331 505605-769 GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt Repro, Satz, Druck, Herstellung, Herausgeber sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für Verlagswesen Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekam- Druckerei Schiemenz GmbH mer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus abgegolten. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an Telefon 0355 877070 den Herausgeber zu richten. Für mit Autoren Telefax 0355 87707-128 namen gekennzeichnete Beiträge wissenschaft- Hinweise für die Autoren licher und standespolitischer Art sowie Artikel, Wenn Sie Ihre Texte im Word erfassen, achten Vertrieb die die Kennzeichnung „Pressemitteilung von …“ Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-For- Deutsche Post AG enthalten, wird keine Verantwortung übernom- mat für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie men. Die darin geäußerten Ansichten decken sich einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie die- Anzeigenverwaltung Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail nen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Verlagsbüro Kneiseler (aerzteblatt@laekb.de) übermitteln. Verwenden Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthal- Uhlandstraße 161, 10719 Berlin Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen tenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Telefon 030 88682873 separat zusenden und im Text vermerken, wo das Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmi- Telefax 030 88682874 Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet gung statthaft. Rücksendung nicht verlangter E-Mail: g.kneiseler@t-online.de (Aufsichtsvorlagen). Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 31, gültig ab 01.01.2021 Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annah- me von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten.
Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 31. Jahrgang | März 2021 3 | 2021 KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz zur neuen Gutachterstelle der LÄKB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Land Brandenburg – Einrichtung von Traumaambulanzen gestartet .. . . . . . . . . . 6 Impfung gegen Corona – Zwischen Hoffnung und Desaster .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Berufsregister – Ärztestatistik 2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Anzahl Ärztinnen/Ärzte nach Haupttätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bei der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen III/2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 KAMMERWAHL Seite 5 Ergebnisse der Kammerwahl .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 BEKANNTMACHUNGEN Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 AKTUELL KBV und Zi – Forderung nach Weiterführung des Schutzschirms für Praxen bekräftigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Produktrückruf aller im Markt befindlichen Chargen: Palexia® (Tapentadol) Lösung zum Einnehmen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Institut für Anatomie der Medizinischen Hochschule Brandenburg – Seite 26 Ein Gespräch mit Prof. Dr. Andreas Winkelmann .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Ausschreibung: Wilhelm P. Winterstein-Preis 2021 der Deutschen Herzstiftung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 ARZT UND RECHT Medizinisch indizierter Ultraschall bei Schwangeren: keine Ordnungswidrigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA/MTRA .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Zertifizierte Kasuistik – Folge 67 .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Seite 32 PERSONALIA KMG Klinikum Luckenwalde – Aufbau des Brustzentrums Luckenwalde- Südbrandenburg wird fortgesetzt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Krankenhaus Ludwigsfelde – Neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Wir gratulieren zum Geburtstag im März .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 WEITERE RUBRIKEN Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Brexit – Anerkennung von Weiterbildungsdiplomen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Historie – Atomenergie in Brandenburg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 LAVG – Apotheken und Arzneimittel .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 3
EDITORIAL Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, eine ereignisreiche und in dieser Form uneingeschränkt möglich sein soll. Pandemiebedingungen weiterlaufen. sicher einzigartige Legislaturperiode Der bislang erforderliche wenigstens neigt sich nun dem Ende zu. Es wurde einmalige direkte Arzt-Patienten-Kon- Dabei haben wir es geschafft, unser viel gearbeitet und viel erreicht. Und takt sollte entfallen. In Brandenburg Prüfgeschehen sowohl bei Facharzt- es wurden vor allem viele innovative ist die nach wie vor aktuelle Regelung prüfungen als auch bei Fachsprachtests Wege beschritten. Dennoch: Es bleibt in der Berufsordnung für Ärzte ausge- sowie den Kenntnisprüfungen aufrecht noch viel zu tun. wogen. Es bleibt also beim mindestens zu erhalten. Wir waren in der Lage, die einmaligen Arzt-Patienten-Kontakt. neue Weiterbildungsordnung zu verab- Herausragendes Thema während der Dies sichert eine Mindestqualität der schieden und haben einen großen Teil gesamten Wahlperiode war die neue Behandlung, verhindert Fehlbeurtei- unserer Fortbildungsveranstaltungen Weiterbildungsordnung. Mit großer lungen und schützt Patient und Arzt online als Webinare angeboten. Dipl.-Med. Mehrheit wurde auf dem Ärztetag in gleichermaßen. In Notfällen waren zu- Frank-Ullrich Schulz, Erfurt die Gesamtnovelle der (Muster-) dem schon bisher Fernbehandlungen Im Jahr 2019 haben wir die Veranstal- Präsident der Landesärzte kammer Brandenburg Weiterbildungsordnung verabschie- ohne derartige Einschränkung möglich. tung für Junge Ärzte ins Leben geru- Foto: Elmar Esser det. Im November 2018 beschloss Dies haben wir uns bis heute bewahrt fen, die Ende 2020 zum zweiten Mal der Vorstand der Bundesärztekammer und haben auf Bundesebene für unse- – diesmal pandemiebedingt als Webi- dann die neue Musterweiterbildungs- re Haltung zwischenzeitlich durchaus nar – mit über 80 Anmeldungen statt- ordnung, deren Umsetzung in den Wertschätzung erfahren. fand. Besonders herausfordernd waren Landesärztekammern erfolgte. Be- schließlich die Kammerversammlun- gleitet wurde dieser Prozess von einer Seit 2017 befassen wir uns schließlich gen. Unter großem organisatorischen Vielzahl an Sitzungen der Bundesärzte- mit der Anerkennung ausländischer Aufwand ist es uns gelungen, auch kammergremien, des Weiterbildungs- Abschlüsse und der Integration aus- berufspolitisch handlungsfähig zu ausschusses unserer Ärztekammer und ländischer Kolleginnen und Kollegen. bleiben. es wurden die Prüfungsausschüsse Entscheidend für die Gleichwertig- hinzugezogen. Am 20. Juni des letzten keit der Abschlüsse sind Diplome und Die Themen und Aufgaben gehen Jahres wurde die neue Weiterbildungs- Zeugnisse. Die bis zu diesem Zeitpunkt also niemals aus. Für die neue Legisla- ordnung für Brandenburg schließlich durchgeführten Fachsprachtests und turperiode stehen schon jetzt der Auf- von unserer Kammerversammlung Kenntnisprüfungen haben oft gezeigt, bau unserer neuen Gutachterstelle und verabschiedet. dass das dabei zutage tretende Wissen die Begleitung der wieder aufflammen- im Widerspruch zu der behaupteten den politischen Diskussionen über die Herausfordernd war auch die „große“ Qualifikation steht. Hier bestand drin- Sterbehilfe an. Im standespolitischen Politik. Nach der Bundestagswahl 2018 gend Reformbedarf. Die Landesärzte- Geschäft ist es eben wie im „normalen wurde uns mit Jens Spahn ein neuer kammer hat bereits sehr früh für die Leben“. Für uns alle gilt: „Es gibt nichts Gesundheitsminister vorgestellt, der Prüfungen das Sprachniveau C1 einge- Gutes, außer man packt es an!“ das Amt im wahrsten Sinne des Wor- führt. Es wurde ein Bewertungsbogen tes wieder ins Rampenlicht rückte. Wir konzipiert, der einheitliche und faire In diesem Sinne! erinnern zu gut: Die nahezu täglichen Prüfungen ermöglicht. Auch haben medienwirksamen Vorschläge aus sei- wir den ausländischen Kolleginnen nem Haus – wie z. B das Impfen in der und Kollegen Vorbereitungskurse für Apotheke, die Hebammenausbildung den Fachsprachtest und die Kenntnis- ■ Ihr Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz als Studium, das faire Kassenwahlge- prüfung angeboten. setz oder die Angriffe auf die Selbst- verwaltung sowie das Terminservice- Neben den größeren Projekten haben gesetz (TSVG) haben uns alle in Atem wir viele kleinere ins Leben gerufen. So gehalten. haben wir neue berufspolitische Ver- anstaltungen und die Entwicklung von Ein anderes Dauerthema, das uns si- neuen Fortbildungsformaten realisiert. cher auch in Zukunft noch begleiten wird, ist die Digitalisierung im Gesund- Leider geht auch an diesem Edito- heitswesen und die damit verbundene rial Corona nicht vorbei. Im letzten Fernbehandlung. Gegen die Stimmen Jahr hat dies nicht nur die große Welt aus Brandenburg sprachen sich die durcheinandergebracht, sondern auch Delegierten des Deutschen Ärzte- unsere im Haus der Brandenburgi- tages in Freiburg mehrheitlich dafür schen Ärzteschaft. Denn das Tages- aus, dass Fernbehandlung zukünftig geschäft musste natürlich auch unter 4 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK ÜBERZEUGENDE UND PRAXISGERECHTE LÖSUNG Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz zur neuen Gutachterstelle der LÄKB In unserem Interview beantwor- BÄB: Wie sind Sie vorgegangen? tet der Präsident der LÄKB Fragen Schulz: Zunächst haben wir bei der rund um die neue Gutachterstelle Sächsischen Landesärztekammer, für Arzthaftungsfragen der Lan- mit der wir gute Beziehungen pfle- desärztekammer Brandenburg, gen, nachgefragt und uns die dor- die 2021 gebildet wird. tigen Erfahrungen mit einer eigenen Gutachterstelle schildern lassen. Seit BÄB: Die Landesärztekammer Sommer des letzten Jahres hat es Brandenburg wird ab dem 1. Juli eine Vielzahl von Kontakten gege- 2021 eine eigene Gutachterstelle ben, die für uns sehr aufschlussreich für Arzthaftungsfragen schaffen, waren. So haben wir erkannt, wie weil die bisherige Schlichtungs- überzeugend und praxisgerecht die stelle Hannover zum Ende des in Sachsen gefundenen und über Jahres ihren Betrieb einstellt. Wie drei Jahrzehnte praktizierten Lösun- kam es dazu? gen sind. Ich möchte mich an dieser Schulz: Die seit vielen Jahren beste- Stelle für die große Unterstützung be- hende Schlichtungsstelle für Arzt- danken, die wir durch die Sächsische haftpflichtfragen der Norddeutschen Landesärztekammer, besonders durch Ärztekammern in Hannover wird Herrn Dr. med. Rainer Kluge, dem Lei- Dipl.-Med. leider zum 31. Dezember 2021 auf- ter der dortigen Gutachterstelle, er- Frank-Ullrich Schulz gelöst. Dies hat die Gesellschafter- fahren haben. Foto: LÄKB versammlung der Schlichtungsstelle am 17. November 2020 beschlossen. BÄB: Und wie ging es dann weiter? der erstellten Gutachten übernehmen. Wir hätten gern dieses bisherige er- Schulz: Das Konzept zu einer eigenen Auf zusätzliche Fallpauschalen (wie folgreiche Kooperationsprojekt, an Gutachterstelle haben wir im Präsidi- bisher in Hannover) wird verzichtet. dem zuletzt zehn Landesärztekam- um und Vorstand entwickelt. Dabei Zugleich wollen wir die heutigen digi- mern mitwirkten, fortgeführt. Diese wurde die Kammerversammlung seit talen Möglichkeiten nutzen und das Einrichtung hat für die Patientinnen September 2020 einbezogen. Die- Verfahren, soweit sinnvoll, papierlos und Patienten sowie natürlich auch se hat dann im Dezember die vom gestalten. für die Ärzteschaft insgesamt vie- Satzungsausschuss vorgeschlagene le Vorteile. Die Landesärztekammer Satzung der Gutachterstelle beschlos- BÄB: Weshalb eine Gutachter- Brandenburg hatte deshalb im Kreis sen., die zum 1. Juni 2021 in Kraft und keine Schlichtungsstelle? der Gesellschafter noch lange für eine treten soll. Schulz: Wir haben uns zur Lösung Fortsetzung geworben – selbst als Nach sächsischem Vorbild soll die einer Gutachter- und keiner Schlich- sich die Beendigung schon abzeichne- Gutachterstelle der LÄKB ärztlich ge- tungsstelle (im Sinne einer Stelle, te. Die Tendenz etlicher Gesellschaf- leitet sein, wobei dem ärztlichen Lei- die konkrete Schlichtungslösungen ter-Ärztekammern, eigene Lösungen ter ein Jurist mit der Befähigung zum anbietet) entschieden. Damit folgen anzustreben und damit auch mehr Richteramt an die Seite gestellt wird. wir dem Beispiel der allermeisten Spielraum für eigene Schwerpunk- Diese beiden Mitglieder der Gut- Landesärztekammern. Im Übrigen te zu erreichen, war jedoch letztlich achterstelle sollen die tägliche Arbeit war auch die Schlichtungsstelle in stärker. Hinzu traten technische und zusammen mit einer Geschäftsstelle Hannover in diesem Sinne „nur“ eine organisatorische Hürden, die diese der Gutachterstelle leisten. Diese wird Gutachterstelle, weil sie selbst keine Tendenzen verstärkt haben. Als klar in Cottbus ansässig sein. Sie wird zu- Schlichtungslösungen angeboten hat. war, dass wir eigene Wege werden nächst mit einer Vollzeitkraft besetzt Die Lösungen zwischen den Parteien gehen müssen, haben wir dann aber werden. Ein Sachverständigenrat, des Verfahrens kommen bei den Gut- auch sehr schnell ein eigenes Konzept dem Vertreter der am meisten betrof- achterstellen – so auch bisher in Han- auf die Beine gestellt. Eine eigene fenen Fachgebiete angehören, wird nover – zwischen den Parteien selbst Gutachterstelle birgt natürlich auch die Arbeit der Gutachterstelle unter- zustande, nachdem das Gutachten für die Landesärztekammer Branden- stützen und insbesondere dann aktiv vorliegt und die Gutachterstelle ihr burg neue Chancen. Dass wir eine werden, wenn bei angefertigten Gut- Verfahren mit einem entsprechenden Gutachter- bzw. Schlichtungsstelle achten Fragen offenbleiben. Die Haft- Bescheid abgeschlossen hat. Dieses betreiben müssen, ist im Heilberufs- pflichtversicherer sollen an den Ver- erprobte Procedere möchten wir gern gesetz vorgeschrieben. fahren beteiligt sein und die Kosten beibehalten. Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 5
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK BÄB: Die neue Gutachterstelle der auszutauschen, und so im Bedarfs- Gesellschaftern der Schlichtungsstelle LÄKB wird ja zahlreiche Gutach- fall auch Gutachter jenseits der eige- Hannover ist vereinbart, dass bis da- Ab dem 1. Juli 2021 ter benötigen. Woher sollen diese nen Landesgrenzen zu erreichen. Die hin Anträge noch an die Schlichtungs- sind Anträge an die kommen? Wird eine besondere bereits auf unserer Liste stehenden stelle Hannover gerichtet werden. Gutachterstelle für Berufung erfolgen? Gutachter der LÄKB werden in den Brandenburger Verfahren, die zum Arzth aftungsfragen Schulz: Wir haben auf der schon seit nächsten Wochen mit der Bitte um 1. Juli 2021 noch in Hannover laufen, der Landesärztekam vielen Jahren bestehenden Gutachter- Zustimmung zu diesem Austausch an- sollen spätestens zum 30. Septem- mer Brandenburg zu liste der LÄKB immerhin mehrere Hun- geschrieben. ber an die Gutachterstelle der LÄKB richten: dert Gutachter die erfahren sind und abgegeben werden. Wie das genau auch von vielen Gerichten inner- und BÄB: Ab wann geht es los? Ab ablaufen wird, befindet sich z. Zt. Landesärztekammer Brandenburg außerhalb Brandenburgs beauftragt wann können Anträge an die neue noch in Klärung. Voraussichtlich wird Gutachterstelle für werden. Auf diesen „Pool“ wollen wir Gutachterstelle gerichtet werden? die Zustimmung aller Verfahrensbetei- Arzthaftungsfragen auch mit der neuen Gutachterstelle Was wird aus den Schlichtungs- ligten zu einer Überführung des Ver- Dreifertstraße 12 zurückgreifen. Eine gesonderte Beru- verfahren, die jetzt noch in Han- fahrens an die neue Stelle eingeholt 03044 Cottbus fung nur für die neue Gutachterstelle nover laufen? werden müssen. Wir werden aktuell Tel. 0355 78010-373 soll es erst einmal nicht geben. Sie Schulz: Die neu beschlossene Sat- auf der Website und hier im Branden- E-Mail: gutachterstelle@ werden direkt von der Gutachterstelle zung der Gutachterstelle sieht eine burgischen Ärzteblatt informieren. laekb.de aus angefragt, sobald entsprechende Betriebsaufnahme zum 1. Juli 2021 www.laekb.de => Gutachterstelle LÄKB Gutachten notwendig werden. Dar- vor. Anträge können ab diesem Zeit- über hinaus haben wir mit unseren punkt an die neue Gutachterstelle ■ Vielen Dank für das Gespräch. Nachbarkammern vereinbart, einmal gerichtet werden (Anm.: Erreichbar- pro Jahr unsere bestehenden Listen keit s. Kasten rechts). Zwischen den LAND BRANDENBURG Einrichtung von Traumaambulanzen gestartet Das Land Brandenburg hat mit Einrichtung im Land Brandenburg wer- der Einrichtung von Traumaambu- den, welche die Qualitätsanforderun- lanzen für Opfer von Gewalt und gen erfüllt. Terror begonnen. Im Rahmen der sozialen Entschädi- Akademie für ärztliche Fortbildung Ziel ist es, ein flächendeckendes Netz gung sollen Traumaambulanzen einen Landesärztekammer Brandenburg an Fachkliniken sowie niedergelasse- schnellen und unbürokratischen Zu- nen Ärztinnen und Ärzten sowie Psy- gang zu psychotherapeutischer Sofort- Forum für Hausärztinnen chotherapeutinnen und Psychothera- hilfe gewährleisten. Mit Wirkung zum und Hausärzte peuten zu bilden, welche eine schnelle 1. Januar 2021 sind diese Leistungen als Live-Webinar am 17. März 2021 Hilfe für Opfer von Gewalttaten sicher- gesetzlich verankert. 14.00 – 15.00 Uhr Einwahl und Registrierung stellen. 15.00 – 16.00 Uhr KHK – Langzeitversorgung nach Herzinfarkt, Prof. Dr. med. Wolfram Herrmann, „Selbst, wenn die körperlichen Folgen Institut für Allgemeinmedizin der Charité (Berlin) „Wer eine Gewalttat erlebt hat, einer Tat längst verheilt sind, können 16.00 – 17.00 Uhr Diabetes mellitus – neue und bewährte Therapiekonzepte, Dr. med. Uta Dorothea braucht Hilfe ohne Wartezeit. Genau sich seelische Wunden noch offenba- Stephan (Berlin-Spandau) das sollen die Traumaambulanzen leis- ren. Auch eine seelische Verletzung 17.00 – 17.15 Uhr Pause ten“ so Brandenburgs Gesundheits- bedarf zwingend einer fachmedizini- 17.15 – 18.15 Uhr Pneumologische Infektionen (Asthma, COPD, CAP) in der Hausarztpraxis, ministerin Ursula Nonnemacher. Dazu schen Behandlung, um dauerhafte ge- Dr. med. Harald Mitfessel (Remscheid) haben das Ministerium für Soziales, sundheitliche Schäden zu vermeiden“ 18.15 – 19.00 Uhr Hausärztliches Update zu Covid-19 in Brandenburg, Dr. med. Karin Harre Gesundheit, Integration und Verbrau- so Ministerin Nonnemacher. (Walsleben), Vorsitzende des Hausärzteverbandes cherschutz (MSGIV) sowie das Lan- Brandenburg desamt für Soziales und Versorgung Genaue Informationen zu Verträgen Moderation: Dr. med. Ingo Musche-Ambrosius (Kursleiter) und Dr. med. Katharina Weinert (LASV) Qualitätsstandards erarbeitet und geltenden Bestimmungen sowie Teilnahmegebühr: 85 Euro und mit den Spitzenorganisationen das Formular für die Leistungsverein- 5 Fortbildungspunkte/Kategorie A und berufsständischen Vertretungen barungen sind auf der Internetseite des Verbindliche Anmeldungen mit Nennung des vollen der Gesundheitsversorgung sowie den LASV zu finden: https://lasv.branden- Namens und Ortes bitte an akademie@laekb.de Einrichtungen der Opferhilfe abge- burg.de/traumaabulanzen Weitere Infos erhalten Sie dann per Mail. stimmt. www.laekb.de Traumaambulanz kann demnach jede ■ MSGIV; Anja Zimmermann M.A. (LÄKB) 6 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK IMPFUNG GEGEN CORONA Zwischen Hoffnung und Desaster Was war das für ein Jahr: Ge- mögliche Rettung von Menschenleben man das aber nicht sagen. Wer kennt schlossene Geschäfte, geschlosse- ab. Deshalb werden zuerst die beson- nicht Angehörige, die mehrere Tage ne Schulen und Kitas, Besuchsver- ders gefährdeten Bevölkerungsgrup- lang probiert haben einen Impftermin bote in Krankenhäusern und Pfle- pen und die, die ihnen helfen sollen zu ergattern, ihn irgendwann tatsäch- geeinrichtungen, Kontaktverbote geimpft. Damit kommt es zu keiner lich bekommen haben, überglücklich und Bewegungseinschränkungen. schnellen Lockerung der Einschrän- waren und schließlich die Absage we- Die Liste ist höchst unvollständig. kungen für die gesamte Bevölkerung. gen Impfstoffmangels bekamen. Das alles haben wir mehr oder Das müssen wir wohl oder übel hin- weniger geduldig ertragen, um nehmen. Massenimpfungen in Impfzentren die Ausbreitung des Virus zu stop- haben Vor- und Nachteile. Sicher kann pen und Leben zu retten. Die Empfehlungen zur Impfung des man sehr viele Menschen innerhalb Dr. med. Steffen König Foto: Anja Zimmermann M.A. medizinischen Personals sind allerdings kurzer Zeit impfen. Der organisatori- Parallel dazu fand eine historisch bei- zu hinterfragen. Hier sollen vor allem sche Aufwand ist riesig. Wie sieht es ei- spiellos schnelle Impfstoffentwicklung die Mitarbeiter von Intensivstationen, gentlich mit dem Vertrauen in die Imp- statt. Wir haben endlich Mittel in der Coronastationen und Notaufnahmen fung aus? Ein Bekannter sagte mir vor Hand, das Virus zu besiegen. Machen geimpft werden. Vor der Pandemie Kurzem, dass ihm diese Impfzentren wir uns nichts vor, wir haben nur zwei hätte man diese Bereiche eindeutig unheimlich seien und er seine Spritze Möglichkeiten: Entweder wir infizie- abgrenzen können. In der Pandemie lieber von seinem Hausarzt bekommen ren uns, oder wir lassen uns impfen. waren wir froh, überhaupt noch Mit- möchte. Der kenne ihn schließlich und Die Entscheidung zur Impfung fußt arbeiter zur Verfügung zu haben. Die weiß, was am besten für ihn ist. Das auf Vertrauen. Dieses Vertrauen wird Ausfallquote war so groß, dass bei- hat mich zum Nachdenken gebracht. gerade einer harten Prüfung unterzo- spielsweise OP-Personal und Physio- Wenn wir es als Krankenhaus schaffen, gen. Was für ein Desaster und was für therapeuten plötzlich als Pflegekräfte die Impfungen unserer Mitarbeiter so ein Armutszeugnis für die Europäische auf der Coronastation eingesetzt wer- zu organisieren, dass keine Dosis ver- Union und den Bundesgesundheitsmi- den mussten oder Ärzte, die eigentlich loren geht, um wieviel einfacher muss nister. Während andere Länder fleißig nur elektive Operationen durchführen, das mit kleineren Mengen in den Pra- impfen, verwalten wir wieder mal den in der Notaufnahme standen. xen funktionieren. Viele kleine Mengen Mangel. Natürlich war es ein Problem, sind am Ende eine große. sozusagen die Katze im Sack zu kaufen. Auf dem Höhepunkt der zweiten Andere Länder und Regionen haben Welle im Dezember war das Branden- Wir können nur hoffen, dass wir zü- es trotzdem besser gemacht. Was für burger Krankenhaussystem kurz vor gig ausreichend Impfstoff bekommen. ein billiges Tauziehen mit AstraZeneca der Dekompensation, einzelne Häuser Jeder Tag, an dem nicht ausreichend um Vertragsinhalte. Was für eine Er- sicher auch schon darüber hinaus. Was geimpft werden kann, kostet Men- folgsmeldung, als sich die EU 300 Mio. uns gerettet hat, war der verantwor- schenleben und verlängert die Be- zusätzliche Dosen bei BioNTech/Pfizer tungsvolle Umgang der ambulanten schränkungen. sicherte und was für eine Ernüchte- Ärzte mit Krankenhauseinweisungen. Wir brauchen wieder Vertrauen und rung, als dafür die Kapazitäten her- Die Entscheidung, Patienten, die kei- Optimismus. untergefahren werden mussten. Gut ner stationären Behandlung bedurften verhandelt ist anders! Die Zeche zahlen oder bei denen eine stationäre Be- wir alle. Auch die Diskussion um den handlung nicht mehr geholfen hätte ■ Dr. med. Steffen König Einsatz von chinesischen und russischen nicht einzuweisen, war sicher im Ein- Impfstoffen und die Altersbegrenzung zelfall schwer zu treffen, hat aber in für den Impfstoff von AstraZeneca mö- Summe unser System vor dem Kollaps gen sachlich begründet sein, schaffen bewahrt. Selbstverständlich sind diese aber kein Vertrauen. Dabei haben wir Kollegen und ihre Mitarbeiter genauso schon genug Probleme mit der Pri- systemrelevant und müssen prioritär orisierung und der Organisation der geimpft werden. Impfungen. Eine EU-Kommissionsprä- sidentin, die Fehlschläge als Erfolge zu Die Impforganisation für die Kranken- verkaufen versucht und ein hektisch hausmitarbeiter war super geplant, viel einberufener Impfgipfel, in dessen Er- besser als in anderen Bundesländern. gebnis es nichts Fassbares zu verkün- Drei Impftermine in dreiwöchigem Ab- den gibt, runden das Bild ab. stand für zwei Gruppen. Das war initial richtig gut. Für die zentrale Planung der Die Priorisierung zielt auf die maximal Impfungen für die Risikogruppen kann Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 7
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK BERUFSREGISTER Ärztestatistik 2020 Im Jahr 2020 ist die Zahl der Ärz- und Ärzte von 3.977 ist im Vergleich ausländische Mediziner im Berufsregis- tinnen und Ärzten im Land Bran- zum Vorjahr um 0,4 % gesunken. Im ter der Landesärztekammer Branden- denburg deutlich gewachsen. Die stationären Bereich sind 5.586 Medi- burg registriert – das entspricht einem Anzahl der im Berufsregister der ziner tätig. Gegenüber dem letzten Anteil von 11,1 %. Der Zuwachs zum Landesärztekammer Brandenburg Jahr ergibt sich hier ein Wachstum Vorjahr beträgt +5,3 Prozent. 1.371 eingetragenen Mediziner stieg auf von 1,7 % mit einem Zuwachs von von ihnen sind in Krankenhäusern tätig 14.515. Im Vergleich zum Vorjahr 91 Ärztinnen und Ärzten. Das größte und 163 im ambulanten Bereich. Die ist das ein Zuwachs von 324 Ärz- Wachstum ist bei den Ruheständlern meisten ausländischen Ärztinnen und tinnen und Ärzten (+2,3 Prozent). zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr Ärzte kommen aus Polen (264), Syrien 2019 ergibt sich ein kräftiger Zuwachs (152), der Russischen Föderation (95) Zum 31.12.2020 waren 10.164 berufs- von 6,5 % (+241) auf 3.976 Mediziner, und Rumänien (94). tätige Ärztinnen und Ärzte gemeldet. die sich im Ruhestand befinden. Doppelmitglieder sind nach den Vor- Das ist ein Zuwachs von 44 (+0,4 %) Die Anzahl der Medizinerinnen gaben der Bundesärztekammer nicht gegenüber dem Vorjahr. Damit bestä- (7.899) ist nach wie vor höher als die enthalten. tigt sich der Trend der letzten Jahre, ihrer männlichen Kollegen (6.616). Der dass es bei den tätigen Ärzten ein fal- Anteil der Ärztinnen stieg in 2020 um lendes Wachstum gibt. Die Gesamtan- +2,6 % zum Vorjahr. ■ Dr.-Ing. Sebastian Müller, Leiter IT zahl der ambulant tätigen Ärztinnen Zum Jahresende 2020 waren 1.617 14.515 Entwicklung 14 14.191 14.091 13.852 13.489 13.207 der Kammerangehörigen 12.849 12.556 12 12.286 11.984 (2010 - 2020) 11.798 10 10.120 10.164 10.048 9.929 9.692 9.487 9.233 9.017 8.833 8.643 8 8.542 6 4 2 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Kammerangehörige gesamt davon mit Tätigkeit Jährlicher Zuwachs 400 der Kammerangehörigen 350 363 358 (2010 - 2020) 324 300 302 293 282 270 250 254 239 239 237 200 216 205 190 186 184 150 100 119 101 100 99 72 50 44 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Kammerangehörige gesamt davon mit Tätigkeit 8 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Anzahl Ärztinnen/Ärzte nach Haupttätigkeit Stand 31.12.2020 Anteil Veränderungen zum Ambulant / Praxis gesamt weiblich männlich in % Vorjahr Einzelpraxis 1.966 1.107 859 49,4 % -16 -0,8 % Berufsausübungsgemeinschaft 606 322 284 15,2 % -4 -0,7 % Medizinisches Versorgungszentrum / Einrichtung nach § 311 SGB V 588 350 238 14,8 % -7 -1,2 % Praxisgemeinschaft 94 52 42 2,4 % -5 -5,1 % Privatpraxis 114 65 49 2,9 % +1 0,9 % Praxisassistent 609 451 158 15,3 % +14 2,4 % Ambulant / Praxis insgesamt 3.977 2.347 1.630 27,4 % -17 -0,4 % Anteil Veränderungen zum Stationär / Krankenhaus gesamt weiblich männlich in % Vorjahr Leitender Arzt / Chefarzt (auch kommissarisch) 450 85 365 8,1 % 0 0,0 % Ärztlicher Direktor 19 2 17 0,3 % -7 -26,9 % Oberarzt / Funktionsoberarzt 723 220 503 12,9 % 0 0,0 % Arzt, Assistenzarzt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter 4.355 2.469 1886 78,0 % +105 2,5 % Medizin Controller 10 4 6 0,2 % 0 0,0 % Gastarzt 3 1 2 0,1 % +3 - Sonstige Tätigkeit im Krankenhaus 26 12 14 0,5 % -10 -27,8 % Stationär / Krankenhaus insgesamt 5.586 2.793 2.793 38,5 % +91 1,7 % Anteil Veränderungen zum Behörden / Körperschaften gesamt weiblich männlich in % Vorjahr Beamter 13 4 9 5,5% -3 -18,8 % Angestellter 180 135 45 75,9% +14 8,4 % Sanitätsoffizier 41 23 18 17,3% -9 -18,0 % Sonstige Tätigkeit in Behörden 3 2 1 1,3% 0 0,0 % Behörden / Körperschaften insgesamt 237 164 73 1,6% +2 0,9 % Anteil Veränderungen zum Sonstige ärztliche Tätigkeit gesamt weiblich männlich in % Vorjahr Praxisvertreter 8 5 3 2,2 % -3 -27,3 % Gutachter 14 8 6 3,8 % +1 7,7 % Notarzt 11 2 9 3,0 % -3 -21,4 % Pharmazie 5 1 4 1,4 % 0 0,0 % Arbeitsmedizin / Werksarzt / Betriebsarzt 47 30 17 12,9 % -6 -11,3 % Honorararzt 52 20 32 14,3 % -9 -14,8 % Sonstige ärztliche Tätigkeit 227 130 97 62,4 % -12 -5,0 % Sonstige ärztliche Tätigkeit insgesamt 364 196 168 2,5 % -32 -8,1 % Berufstätige Ärzte insgesamt 10.164 5.500 4.664 44 0,4 % Anteil Veränderungen zum Ohne ärztliche Tätigkeit gesamt weiblich männlich in % Vorjahr Ruhestand 3976 2143 1833 91,4 % 241 6,5 % Haushalt 21 21 0 0,5 % -1 -4,5 % Berufsfremd 40 26 14 0,9 % 0 0,0 % Arbeitslos 117 73 44 2,7 % 25 27,2 % Elternzeit 16 16 0 0,4 % 0 0,0 % Berufsunfähig 61 38 23 1,4 % 1 1,7 % Altersteilzeit (Freistellungsphase) 1 1 0 0,0 % -2 -66,7 % Sonstiger Grund 119 81 38 2,7 % 16 15,5 % Ohne ärztliche Tätigkeit insgesamt 4.351 2.399 1.952 30,0 % +280 6,9 % Insgesamt 14.515 7.899 6.616 +324 2,3 % Anzahl weibliche Ärzte 7.899 54,42 % +203 2,6 % Anzahl männliche Ärzte 6.616 45,58 % +121 1,9 % Arztdichte (Einwohner je berufstätigem Arzt) 249 Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 9
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Bei der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen III/2020 Allgemeinmedizin Innere Medizin und Pneumologie Naturheilverfahren Dr. med. Maria Böttcher Axel Blumenthal Dr. med. Anke Böhm Ellen Grosse Filip Mozdzen Aniko Gutai Notfallmedizin Dr. med. Sinja Kistner Kinder- und Jugendmedizin Mohammad Al-Ayan Michael Kluge Dr. med. Sophie Beney Dr. (Erste Staatliche Medizinuniversität Christin Pink Katja Lehmann Moskau) Aleksander Alekseev Friedemann Raphael Frauke Lüchow Darius Esmailnejadi Arjomand Elena Stehr Dr. med. Sarah Moser Sandra Galuschka Abed El-Mun'im Mustafa Salem Anästhesiologie Neurologie Salaymeh MUDr. Jaroslav Kubik dr. med. Christoforos Christofi Cornelia Schädler-Griesbach Sebastian Schäfer Augenheilkunde Psychiatrie und Psychotherapie Meike Scheidig Constanze Müller Dr. med. Gabriele Amend Frank Sittnick Friedemann Schönewolf Christoph Colling Dr. med. Ulrich Wuttke Dr. med. Anton Yermalitski Gabriela Francesca Diestra-Cabrera Annika Dittrich Palliativmedizin Allgemeinchirurgie Dr. med. Doreen Hübler Dr. med. Renate Boye Dr. med. Vera Gebauer Lars Geerdts Johanna Kolle Radiologie Dr. med. Robert Meseck Gediminas Lauraitis Christina Richter Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. med. Julia Steindl Artyom Folts Transfusionsmedizin Dr. med. univ. Heike Swoboda Christoph Eckart Horn Dipl.-Med. Ina Behnisch Proktologie Viszeralchirurgie Gynäkologische Onkologie Dr. med. Natalie Guttmann Alaa Hamdan Dr. med. Anja Langer Doctor-Medic Florian Man Psychotherapie – fachgebunden – Linas Navasaitis Spezielle Schmerztherapie Dr. med. Nikola Graff Doctor-Medic Daniela Damaske Frauenheilkunde Dr. med. Gunnar Trauth Spezielle Orthopädische Chirurgie und Geburtshilfe Dr. med. Mathias Okoniewski Safiye Taskin Akupunktur Katja Buschke Spezielle Viszeralchirurgie Innere Medizin Üniversite Doc (Üniversitelerarasi, Dr. med. Friederike Auraß Geriatrie Kurulu) Kaya Saribeyoglu Doctor-Medic Florina-Cristina Dobre Katharina Henke Justyna Nadler Radoslaw Wisniewski Suchtmedizinische Josefine Richels Grundversorgung Dr. med. Michael Schachtebeck Homöopathie Bert Riedel Josephine Waade Dr. med. Dörte Pawellek Innere Medizin und Geriatrie Intensivmedizin Ina Köder Miriam Abduljawwad Dr. med. Martin Baumgartner Innere Medizin und Hämatologie Dr. med. Richard Köhler und Onkologie Anton Tikhonov Dr. med. Helga Schubart Manuelle Medizin/Chirotherapie Innere Medizin und Kardiologie Dr. med. Denise Meseck Kay Peter Dittrich Olaf Peter Dr. med. Maria Scheffter Innere Medizin und Nephrologie Dr. med. Sabrina Skonietzki Mahmoud Abdelfatah Mohamed Ali Johannes Weth 10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
KAMMERWAHL ERGEBNISSE DER KAMMERWAHL Die Delegierten der Kammerversammlung für die 9. Legislaturperiode (2021 bis 2026) Am 20. Januar fand in der Ge- 2,8 Prozentpunkte niedriger als bei der erstmals in der Kammerversammlung schäftsstelle Cottbus die Auszäh- Kammerwahl 2016. vertreten. Der Altersdurchschnitt aller lung der abgegebenen Stimmen Kammerversammlungsmitglieder be- für die Wahl der Delegierten der Insgesamt wurden 80 Sitze innerhalb trägt 56 Jahre. Kammerversammlung der Lan- der 11 zugelassenen Wahlvorschlä- desärztekammer Brandenburg ge vergeben. Diese verteilen sich auf Das Brandenburgische Ärzteblatt – 9. Legislaturperiode (2021 bis 55 Ärzte (68,75 %) und 25 Ärztinnen stellt nachfolgend die 80 Delegierten 2026) statt. (31,25 %). 56 Delegierte (70 %) ge- der neuen Kammerversammlung vor. hörten bereits der Kammerversamm- Die Wahlbeteiligung lag bei lung der 8. Legislaturperiode an. So- ■ Ass. jur. Kristina Metzner LL.M., 37,9 % und ist damit im Vergleich mit sind 24 (30 %) der Delegierten Wahlleiterin Ergebnis Kammerwahl 2021 Wahlvorschläge Stimmen erhaltene Sitze Wahlvorschlag 1 1838 28 Marburger Bund Wahlvorschlag 2 864 13 Bündnis für Brandenburg Wahlvorschlag 3 363 5 Aktive Ärzte Wahlvorschlag 4 317 4 Freier Arztberuf (FAB) Wahlvorschlag 5 123 1 Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes Wahlvorschlag 6 170 2 DEUTSCHER HAUSÄRZTEVERBAND/MEDI Wahlvorschlag 7 124 1 Arbeits- und Betriebsmediziner des Landes Brandenburg Wahlvorschlag 8 489 7 Hartmannbund Wahlvorschlag 9 247 3 Mensch und Medizin MuM Wahlvorschlag 10 86 1 Dr. med. Kaltenmaier Wahlvorschlag 11 956 15 Hausärzteverband Brandenburg * Wahlberechtigte sind auch die Summen: 5.577 80 sogenannten Doppelmitglieder, die in der Jahresstatistik (siehe Wahlberechtige*: 14.985 S. 8 f.) nach den Vorgaben der Wahlbeteiligung: 37,90 % Bundesärztekammer nicht zu erfassen sind. Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 11
KAMMERWAHL Wahlvorschlag 1 Marburger Bund Dr. med. Steffen König Dr. med. Antje Herwig Dr. med. Peter Loske Dipl.-Med. Andrea Kruse Dr. med. Michael Knoop Alina Sassenberg Stephan Wolter Dr. med. Jürgen Fischer Andrea Beyer Dipl.-Med. Hubertus Kruse Dr. med. Udo Wolter Dr. med. Ina Martini Dipl.-Med. Guido Salewski Prof. Dr. med. Michael Kiehl Dr. med. David Liehre Dr. med. Renate Schuster Dr. med. Albrecht Grunske Torsten Reinhold Thomas Klinkmann Dr. med Jens-Uwe Klöditz Dr. med. Mina Stoyanova Dipl.- Med. Karsten Juncken Markus Oelrich Jendrik Puttke 12 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
KAMMERWAHL Dr. med. Brian Mahn Dr. med. Reimund Parsche Dr. med. Ulrich Eggens Prof. Dr. med. Rüdiger Heicappell Wahlvorschlag 2 Bündnis für Brandenburg Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Dipl.-Med. Klaus-Dieter Priem MUDr. Peter Noack Dipl.-Med. Silke Felgentreff Dr. med. Torsten Braunsdorf Dr. med. Oliver Häußer Dr. med. Gesine Dörr Prof. Dr. med. Michael Schierack Dr. med. Peter Ledwon Dr. med. Markus Friedrich Thomas Maruniak Dr. med. Holger Siggel Dr. med. Bernd Pöthke Wahlvorschlag 3 Aktive Ärzte Priv.-Doz. Dr. med. habil. Dr. med. Hartmut Husstedt Dr. med. Andrea Kossatz Dipl.-Med. Ulrich Daske Thomas Schulz Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 13
KAMMERWAHL Wahlvorschlag 4 Freier Arztberuf (FAB) Dr. med. Mario Liese Dr. med. Stephan Alder Carola Bartezky Prof. Dr. med. Stefan Kropp Wahlvorschlag 5 Ärztinnen und Ärzte des öffentli- chen Gesundheits- dienstes Dr. med. Martin Böckmann Dr. med. Kristina Böhm Wahlvorschlag 6 Wahlvorschlag 7 DEUTSCHER Arbeits- und HAUSÄRZTEVER- Betriebsmediziner BAND/MEDI des Landes Brandenburg Dipl.-Med. Hartmut Kuske Dr. med. Sigrun Voss Dr. med. Frank Eberth Wahlvorschlag 8 Hartmannbund Dr. med. Hanjo Pohle Dr. med. Antonia Stahl Ulrich Schwille Holger Marschner Johanna Riemer Dipl.-Med. Wolf-Rüdiger Weinmann Dr. med. Frank Mieck 14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
KAMMERWAHL Wahlvorschlag 9 Mensch und Medizin MuM Dr. med. Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes Dr. med. Marcella Sommerer Margareta Kampmann-Schwantes Wahlvorschlag 10 Wahlvorschlag 11 Dr. med. Hausärzteverband Kaltenmaier Brandenburg Dr. med. Beatrix Kaltenmaier Dr. med. Karin Harre Dr. med. Ingo Musche-Ambrosius Dipl.-Med. Astrid Tributh Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat Dr. med. Katharina Weinert Dr. med. Johannes Becker Miriam Schwantes Dipl.-Med. Andreas Schwark Antje Meinecke Dr. med. Michael Gremmler Dr. med. Stephanie Lenke Dr. med. Walter Mildenberger Kristin Tributh Dipl.-Med. Volker Patzschke Dr. med. Renate Ehrke Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 15
BEKANNTMACHUNGEN Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg vom 27. Januar 2021 Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2020 auf- grund des § 21 Absatz 1 Nummer 1 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. I/18, Nr. 14) geändert worden ist, folgende Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 19. Januar 2021 (Az.: 42-6410/A0001/V017) genehmigt worden. §1 Allgemeines (1) Die Landesärztekammer Brandenburg ist als Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte im Land Brandenburg errichtet durch das Gesetz über die Berufsvertretungen und die Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker – Kammergesetz – vom 13. Juli 1990 (Gbl. Nr. 44 S. 711) sowie das Heilberufsgesetz vom 28. Januar 1992 (GVBl. I S. 30). Sie führt den Namen „Landesärztekammer Brandenburg“ (nachfolgend „Kammer“). (2) Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt ein Dienstsiegel mit Landeswappen. (3) Die Kammer hat ihren Sitz in Potsdam und sie unterhält Geschäftsstellen in Potsdam und Cottbus. §2 Aufgaben der Kammer (1) Aufgaben der Kammer sind: 1. für die Erhaltung eines ethisch und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstandes zu sorgen und unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit die beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammerangehörigen wahrzunehmen, 2. die Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen zu überwachen, soweit nicht bei öffentlich Bediensteten die Zuständigkeit des Dienstvorgesetzten gegeben ist, 3. die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu fördern, die Weiterbildung nach Maßgabe des Heilberufsgesetzes zu gestal- ten, Zusatzqualifikationen ihrer Kammerangehörigen zu bescheinigen sowie die berufliche Fortbildung der Kammerangehö- rigen zu fördern, Fortbildungszertifikate zu erteilen und bei Bedarf Fortbildungsveranstaltungen zu zertifizieren, 4. den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, 5. einen ärztlichen Bereitschaftsdienst gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg in den sprechstunden- freien Zeiten sicherzustellen, 6. auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander hinzuwirken, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu vermitteln und auf eine angemessene Berücksichti- gung der berechtigten Interessen der Kammerangehörigen zu achten, 7. bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu vermitteln, soweit nicht andere Stellen zuständig sind, 8. bei Bedarf Fürsorgeeinrichtungen und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Versorgungseinrichtungen aufgrund einer besonderen Satzung für die Kammerangehörigen und ihre Familienmitglieder zu schaffen, 9. auf Verlangen der Aufsichtsbehörde Stellungnahmen abzugeben sowie auf Verlangen der zuständigen Behörden Fachgut- achten zu erstellen und Sachverständige zu benennen, 16 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
BEKANNTMACHUNGEN 10. An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Kammerangehörigen mit Namen, Gebiets-, Schwerpunkts-, Zusatzbezeichnung und Anschrift dem für den Ort der Berufsausübung zuständigen Gesundheitsamt zu übermitteln, 11. den Kammerangehörigen Heilberufsausweise auszugeben und sonstige Bescheinigungen auszustellen. (2) Die Kammer hat ferner weitere Aufgaben durchzuführen, die ihr im Rahmen ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung zufallen oder übertragen werden. §3 Mitgliedschaft (1) Der Kammer gehören alle Ärztinnen und Ärzte an, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ärztliche Berufsausübung ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkennt- nisse angewendet oder mitverwendet werden. Dazu gehört nicht nur die Behandlung von Patientinnen und Patienten, auch als Praxisvertretung oder im ärztlichen Notfalldienst, sondern unter anderem auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und in der Verwaltung sowie die fachjournalistische und die gutachtliche ärztliche Tätigkeit. Ausgenommen sind die Berufsangehörigen, die innerhalb der Aufsichtsbehörde Aufsichtsfunktionen ausüben. Berufsangehöri- ge, die zuletzt in der Kammer gemeldet waren und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können freiwilliges Mitglied der Kammer bleiben. (2) Ärztinnen und Ärzte, die als Staatsangehörige eines anderen europäischen Staates im Sinne des § 4 Absatz 1 des Heilberufs- gesetzes im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach dem Recht der Europäischen Union ihren Beruf im Land Brandenburg vor- übergehend oder gelegentlich ausüben, ohne hier eine berufliche Niederlassung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, gehören abweichend von § 3 Absatz 1 Satz 1 der Kammer nicht an, solange sie in einem anderen europäischen Staat im Sinne des Heilberufsgesetzes beruflich niedergelassen sind. (3) Kammerangehörige sind verpflichtet, sich bei der Kammer innerhalb eines Monats an- oder abzumelden und die erforderli- chen Angaben zu machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere: 1. Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, jetzige und frühere Staatsangehörig- keit, berufliche und private Anschrift; 2. Approbation oder Berufsausübungserlaubnis, gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltstitel; Anerkennung zur Führung einer Facharzt- oder einer Gebiets-, Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnung und das Gebiet in dem derzeit die heil- berufliche Tätigkeit ausgeübt wird; Dauer der beruflichen Tätigkeit; bei selbständiger Tätigkeit die Zahl der berufsspezifischen Mitarbeiter nach Berufsgruppen; 3. in- und ausländische akademische Grade sowie Titel; 4. Aufnahme ärztlicher Tätigkeit oder ärztlicher Nebentätigkeit, Niederlassung, Zulassung (Beteiligung oder Ermächtigung) zur kassenärztlichen Tätigkeit. Die erforderlichen Angaben nach den Sätzen 1 und 2 sind auf Verlangen durch geeignete Unterlagen zu belegen. Grundsätzlich sind Originalurkunden oder amtlich beglaubigte Abschriften erforderlich. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit amtlicher beglau- bigter Abschriften, sind die Originale vorzulegen. Hinsichtlich der Angaben zu Geburtsnamen, Staatsangehörigkeit, Arbeitsge- nehmigung, Aufenthaltstitel sowie Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit genügt grundsätzlich die Vorlage von einfachen Abschriften. Soweit die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in Übersetzung vorzulegen, die durch einen für Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher erstellt wurde. (4) Nach der Erstanmeldung eintretende Veränderungen sind der Kammer unverzüglich mitzuteilen. (5) Bei Verstößen gegen die Meldepflicht nach den Absätzen 3 bis 4 kann die Kammer ein Zwangsgeld bis zu 600,00 (sechs- hundert) Euro festsetzen. Das Zwangsgeld kann im Wege des Verwaltungszwangs beigetrieben werden (§ 3 Absatz 3 Heilbe- rufsgesetz). Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 17
BEKANNTMACHUNGEN §4 Organe der Kammer Organe der Kammer sind: 1. die Kammerversammlung, 2. der Vorstand, 3. die Präsidentin oder der Präsident. §5 Kammerversammlung (1) Die Kammerversammlung besteht aus den von den Kammerangehörigen gemäß der Wahlordnung gewählten Mitgliedern. Ihre Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder der Kammerversammlung sind ehrenamtlich tätig; für die Teilnahme an Sitzun- gen und zur Erledigung besonderer Aufgaben können Entschädigungen gezahlt werden (§ 6 Absatz 2 Nummer 17). (2) Die Kammerversammlung ist nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, mit einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuberufen. In dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden, sofern der Vorstand dies einstimmig beschließt. Die Kam- merversammlung muss innerhalb von fünf Wochen einberufen werden, wenn ein Drittel ihrer Mitglieder es unter Benennung eines Sitzungsgegenstandes beantragt oder der Kammervorstand es beschließt. (3) Die Mitglieder der Kammerversammlung sind bei Abstimmungen an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet. (4) Vereinigungen von mindestens zehn Prozent der Mitglieder der Kammerversammlung können Fraktionen bilden. Die Bildung von Fraktionen, ihre Bezeichnungen, die Namen der Vorsitzenden und der Stellvertretung sowie der übrigen Fraktionsmitglieder sind der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich anzuzeigen. §6 Aufgaben der Kammerversammlung (1) Entscheidungen grundsätzlicher Art sind der Kammerversammlung vorbehalten. (2) Die Kammerversammlung ist zuständig für die Beschlussfassung über: 1. Satzungen, 2. Wahlordnung, 3. Geschäftsordnung, 4. Berufsordnung einschließlich Bereitschaftsdienstordnung, 5. Weiterbildungsordnung, 6. Fortbildungsordnung, 7. Haushalts- und Kassenordnung, 8. Beitragsordnung, 9. Gebührenordnung, 10. Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen, 11. Satzung der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen, 12. Satzung der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg, 13. Satzung zur Feststellung des Haushaltsplanes, 14. Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen, 15. Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung, 16. Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften, 17. Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen, zur Erledigung besonderer Aufgaben und über die Höhe der Entschädigung für die Vorstandsmitglieder, 18. die Herbeiführung einer Urabstimmung sämtlicher Kammerangehörigen in Grundsatzfragen der Kammer. (3) Die von der Kammerversammlung im Rahmen ihrer Befugnisse gefassten Beschlüsse sind für die Kammerangehörigen bindend. (4) Die Kammerversammlung wählt die Delegierten zum jeweiligen Ärztetag. 18 | Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021
BEKANNTMACHUNGEN (5) Zur Vorbereitung ihrer Beratungen sowie zur Klärung von Sachfragen und zur Unterstützung des Vorstandes bildet die Kam- merversammlung für die Dauer der Wahlperiode Ausschüsse. Die Ausschussmitglieder werden durch die Kammerversammlung bestimmt. (6) Die Kammerversammlung bildet Ausschüsse für: 1. Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen, 2. Haushalts- und Beitragsangelegenheiten, 3. Schlichtung, 4. Berufsordnung, 5. Weiterbildung, 6. Fortbildung, 7. stationäre medizinische Versorgung, 8. ambulante medizinische Versorgung, 9. psychosoziale Versorgung. Weitere Ausschüsse können gebildet werden. §7 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten sowie drei bis sechs weiteren Mitgliedern. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer und sorgt für die Durchführung der gesetzlichen Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere: 1. die Bestellung von geschäftsführenden Personen, 2. die Bestellung eines öffentlich vereidigten Wirtschafts- bzw. Buchprüfers oder einer öffentlich vereidigten Wirtschafts- bzw. Buchprüferin, 3. die Ausführung der Beschlüsse der Kammerversammlung, 4. die Aufstellung des Haushaltsplanes, 5. die Einziehung der Beiträge und ordnungsgemäße Verwaltung der Mittel, 6. die Führung des Berufsverzeichnisses, 7. die Überwachung der Berufsordnung, 8. die Ausstellung der Urkunden über die Anerkennung einer Facharztbezeichnung oder Subspezialisierung bzw. einer Gebiets-, Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnung, 9. die Übersendung einer Abschrift des Berufsverzeichnisses und laufende Berichterstattung über Veränderungen an die Auf- sichtsbehörde, 10. die Erstattung eines jährlichen Berichtes über das abgelaufene Kalenderjahr an die Aufsichtsbehörde, 11. die Entscheidung in Streitigkeiten, die sich aus dem Berufsverhältnis ergeben, gegebenenfalls Weiterleitung an den Schlich- tungsausschuss, 12. die Aufstellung von Gutachter- und Sachverständigenlisten, 13. die Berufung von Mitgliedern und deren Stellvertretung für die Wahlausschüsse zur Wahl der nichtrichterlichen Beisitzerinnen und Beisitzer für das Berufsgericht für Heilberufe und das Landesberufsgericht, 14. die Benennung von geeigneten Kandidierenden zur Wahl der nichtrichterlichen Beisitzerinnen und Beisitzer für das Berufs- gericht für Heilberufe und das Landesberufsgericht, 15. die Ermächtigung von geeigneten Kammerangehörigen zur Weiterbildung. §8 Die Präsidentin/der Präsident (1) Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. Erklärungen, die die Kammer ver- mögensrechtlich verpflichten, bedürfen der Schriftform. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der Präsidentin oder dem Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Kammervorstandes unterzeichnet sind. (2) Die Präsidentin oder der Präsident erledigt die laufenden Geschäfte der Kammer und führt die Beschlüsse des Kammer vorstandes aus. Brandenburgisches Ärzteblatt 3 • 2021 | 19
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