Wahl der Besteuerung - DATEV magazin
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08/2022 ISSN 2197-2893 FÜR STEUERBERATER, WIRTSCHAFTSPRÜFER, RECHTSANWÄLTE 29. JAHRGANG AUGUST 2022 Wahl der Extras mit Wir überwinden Besteuerung Tücken Grenzen Die Vor- und Nachteile der eingeführten Gehaltsextras sind ein Spezialgebiet, auf DATEV hilft international agierenden Option der Körperschaftsbesteuerung dem Berater sich gut positionieren können. Firmen, Compliance-Defizite zu vermeiden.
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Wussten Sie schon? Editorial in Zahlen Über ½ Mio. DATEV-Kunden DATEV hat erstmals mehr als 500.000 Kunden – Mitglieder und deren Mandanten. Die Genossenschaft startete am 30. März 1966 mit acht Mitgliedern. Auf ein Neues D ie Ampelkoalition will Compliance in Unternehmen und Ge- sellschaft verbessern. Die Vorgängerregierung hat einige 14 Mio. dieser Vorhaben nicht durchgezogen. Internationale Kritiker mo- nieren immer wieder, dass die bei Gesetzesverstoß drohenden Arbeitnehmer erhielten eine Lohn- und Gehaltsabrechnung mit der DATEV-Payroll-Software über das genossenschaftliche Sanktionen von Unternehmen in Deutschland nicht effektiv oder Rechenzentrum (Stand: März 2022). abschreckend sind, da es keine empfindlichen Strafen sind, son- dern lediglich Ordnungsgelder. Die EU hat gegen Deutschland Ende Januar sogar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die EU-Whistleblower-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Bei Compliance-Sanktionen, Geldwä- 16,5 Mio. schebekämpfung und Hinweisgebersystemen soll nachgeschärft werden. Doch das Gesetz zur Regelung des Unternehmensstraf- Jahressteuererklärungen hat DATEV 2021 elektronisch an die Finanzverwaltungen übermittelt. rechts – das Verbandssanktionengesetz – ist umstritten. Auch die Implementierung von Hinweisgebersystemen in der Praxis ge- staltet sich aktuell schwierig. Hintergründe lesen Sie in unserem Titelthema. ● 2,65 Mrd. digital gespeicherte Belege scannen oder fotografieren Unternehmen und speichern sie in der DATEV-Cloud KERSTIN PUTSCHKE (Stand: Juli 2022). Chefredakteurin DATEV magazin Steuerberater aufgepasst! 2023 startet das besondere elektronische Steuerberater- 1,9 Mio. postfach der Bundessteuerberaterkammer. Aktivieren Sie rechtzeitig die Online-Funktion Ihres elektronischen Personal- übermittelte E-Bilanz-Daten sind 2021 über das ausweises. Weitere Infos unter www.datev.de/best DATEV-Rechenzentrum gesendet worden. Titelillustration: Georg Gorontzi / TERRITORY GmbH DATEV-Kongress 2022 Endlich wieder live! Auf dem DATEV-Kongress interessante 10.000 Vorträge hören und inspirierenden Menschen begegnen. Infos und Anmeldungen unter www.datev.de/kongress Buchführungen sind mit künstlicher Intelligenz im Einsatz (Stand: Mai 2022). DATEV Automatisierungsservice Rech- nungen steigert die Effizienz in Steuerberatungskanzleien. Bleiben Sie auf dem Laufenden! Lesen Sie: Quelle: DATEV eG www.datev-magazin.de 08 / 22 03
Inhalt Perspektiven Praxis 20 ahl der Besteuerung W Mit der Option zur Körperschaftsbesteuerung hat sich der deutsche Gesetzgeber auf Neuland begeben. Nach einem Jahr Praxis lohnt sich ein Blick auf die Vor- und Nachteile. 23 xtras mit Tücken E Das Angebot von Extras zum Lohn und Gehalt ist verbreitet. Doch ein steueroptimierter Einsatz von Vorteilen führt im Lohnsteuerrecht oft zu Fehlern. Steuerberater können sich hier gut positionieren. 26 ilfe für Werbende H Die deutsche Datenschutzkonferenz hat Anfang Februar eine Orientierungshilfe der Aufsichtsbehör 06 Pflicht, keine Option den zur Verarbeitung von personenbezogenen I n Unternehmen läuft nicht immer alles glatt. Daten zum Zwecke der Missstände bleiben oft verborgen. Ein Gesetz soll Direktwerbung veröffentlicht. jetzt diejenigen vor Repressalien schützen, die Licht ins Dunkel bringen – die Whistleblower. Titelthema Compliance 08 Gesetzgebung vertagt Das neue Gesetz zur Regelung des Unternehmens strafrechts ist äußerst umstritten und zurückgestellt. 11 ffizieller Schutz für Whistleblower O Seit 2021 gilt die EU-Whistleblower-Richtlinie und nun wird sie auch in Deutschland durch neue Gesetze gültig. 14 egelmäßig prüfen R Das Geldwäschegesetz bringt nun neue Verpflichtungen für Rechtsanwälte, die ihre Mandanten prüfen sollten. 17 Steuerschätzungen vermeiden Eine klare Verfahrensdokumentation hilft, Betriebs prüfer von der eigenen Rechnungsführung zu überzeugen. 04 DATEV magazin
Inhalt 29 Ein Mehr an Vorgaben 36 I mpressum Einzelunternehmen, die den Weg in eine GmbH wählen, können dies in Form der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge machen. Entscheidend ist 37 eschäftigung von Flüchtlingen B dabei die Kapitalaufbringung. Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, können rechtssicher in den Arbeitsmarkt integriert werden. DATEV unterstützt mit Seminaren, Fachbüchern und Mandanten-Infos. Kanzleimanagement em Fachkräftemangel trotzen D 31 Die Steuerberatungsbranche hat ein Imageproblem. DATEV setzt DATEV fördert den Nachwuchs und hilft Kanzleien, auf digitale sich zu positionieren und attraktive Angebote für Datenanalysen junge oder wechselwillige Menschen zu schaffen. Daten enthalten wertvolle unternehmensrelevante Informationen. Deshalb setzt DATEV auf digitale Datenanalysen. Dazu der DATEV-Experte für Wirtschafts- und Steuerrecht Stefan Loew. 33 LARTEXT – K Werte & Visionen Fachkräftemangel – ein Mythos? 38 Steuerberaternachwuchs ist schwer zu finden und gute Leute wandern oft in die Wirtschaft ab, so hört man häufig. Aber manchmal liegt das auch an den Kanzleien selbst, die sich mehr Neuem öffnen müssten, um attraktiv zu bleiben. 34 ie Wolke wächst D Beim Cloud Computing versteckt sich die IT in der Wolke. Die Wolke, also die Cloud, hat bei DATEV schon eine lange Tradition. Und der Anteil der Von den Regeln des Zusammenlebens Cloud-basierten Angebote wächst stetig. Worin hat die Erwartung, dass sich die Individuen einer Gesellschaft an Regeln halten, eigentlich ihren Ursprung? Produkte & Services 36 Schnell mal die Amazon-Umsätze buchen Waren über Amazon zu verkaufen, ist relativ einfach. VORSCHAU Die Buchführung für diese Umsätze rechtssicher AUSGABE und effizient zu erledigen, ist schwieriger. Nutzen 09 / 22 Sie den DATEV Zahlungsdatenservice für Amazon. Titelthema Unternehmensnachfolge Man sollte sich frühzeitig mit dem eigenen Ruhestand beschäftigen, denn die betriebswirt- schaftlichen, finanziellen und rechtlichen Aspekte sowie persönliche und familiäre Bedürfnisse sind nicht ohne. Steuerberater 08 / 22 05 sollten bei einer Unternehmensübertragung ihre Mandanten unterstützen.
Perspektiven Pflicht, keine Option Compliance | In Unternehmen läuft nicht immer alles glatt. Missstände bleiben oft verborgen. Ein Gesetz soll jetzt diejenigen vor Repressalien schützen, die Licht ins Dunkel bringen – die Whistleblower. E ine der bekanntesten Whistleblowerinnen des vergange- nen Jahrhunderts bekommt in diesen Tagen viel Auf- merksamkeit. Vor rund 50 Jahren deckte Martha Mitchell den Doch das Thema ist heikel und komplex. Zwar liegt die Not- wendigkeit eines solchen Systems auf der Hand. Gleichzeitig möchte man kein weiteres Bürokratiemonster schaffen, Denun- Watergate-Skandal mit auf. Ein Ereignis, dem Hollywood nun ziantentum fördern oder Fehlentwicklungen und Missbräuche, mit Gaslit sogar eine ganze Serie widmet. Worum geht es: die in Großkonzernstrukturen schneller gedeihen, den kleinen Der vom republikanischen Präsidenten Richard Nixon er- Unternehmen anlasten. Eigentlich sind Unternehmen ab 250 nannte Justizminister John Mitchell, gespielt von Sean Penn, Beschäftigten bereits jetzt schon rechtlich dazu verpflichtet, heuert Kriminelle für Einbrüche im demokratischen Haupt- ein solches Compliance-System vorzuhalten. Die Politik tut sich quartier an. Die finden kein belastendes Material und lassen offenkundig schwer damit, die Hinweisgebersysteme aus die- sich erwischen. Dennoch verlieren die Demokraten die Wahl. sen Gründen in der Praxis zu implementieren. Das sieht man Seine Frau Martha Mitchell, gespielt von Julia Roberts, weiß daran, dass erst Mitte April ein Referentenentwurf dazu veröf- zu viel und liefert ihren Mann ans Messer. Die beiden Repor- fentlicht wurde. Für eine Umsetzung in den Unternehmen, Be- ter Bob Woodward und Carl Bernstein tragen wesentlich zur hörden und Kommunen werden bis dahin noch einige Hürden Aufklärung der Affäre bei. Höhepunkt ist dann 1974 der zu nehmen sein. Denn der prozessuale Aufwand für ein solches Rücktritt Richard Nixons von seinem Amt. Das ist eine sehr Hinweisgebersystem ist nicht zu unterschätzen. verkürzte und vereinfachte Darstellung des Watergate-Skan- dals, der in den USA eine gesellschaftliche Vertrauenskrise Unternehmensstrafrecht gegenüber Politikerinnen und Politikern auslöste und schließlich zu einer schweren Verfassungskrise führte. Die Regierungskoalition hat zudem das Thema Unterneh- Zugegeben, die Watergate-Affäre ist ein sehr drastisches Bei- mensstrafrecht, das Verbandssanktionengesetz, nun wieder spiel und mit einem etablierten Compliance-System, das auf die politische Agenda gebracht und den Fokus auf die Re- Whistleblower vor Repressalien schützt, wäre es vermutlich gelungen interner Untersuchungen gelegt. Wie schwer man erst gar nicht so weit gekommen. Worauf ich hinaus will: Es sich tut, Compliance-Vorschriften in der Praxis umzusetzen, braucht Hinweisgebersysteme und vor allem Hinweisgeber- wird daran deutlich, dass seit Jahren an der Regelung des Un- richtlinien. Diese gibt es bereits seit 2019 – die EU-Whist- ternehmensstrafrechts gefeilt wird. Die Herausforderung: ei- leblower-Richtlinie. nen allgemeinen Maßnahmenkatalog zu schaffen, der allen Es existieren viele Belege dafür, was in Unternehmen nicht Unternehmensstrukturen gerecht wird. richtig laufen kann. Darunter fallen zum Beispiel mangelnde Daher sind die Unternehmen im Vorteil, die bereits jetzt oder fahrlässige Qualitätskontrollen, Datenklau oder -miss- schon Compliance-Strukturen umgesetzt haben und damit brauch oder gar Mobbing. Selten werden derlei Missstände ihre potenziell hinweisgebenden Mitarbeiter vor Sanktionen offenkundig. Whistleblower können Ermittlungsbehörden auf und Repressalien schützen. Wichtig dabei: Es geht nicht dar- Missstände in Unternehmen aufmerksam machen. Damit den um, mit dem Hinweisgebersystem eine Spielwiese für De- Hinweisgebern keine Repressalien drohen, müssen sie ge- nunzianten zu implementieren. Doch es sollte klar sein: Wenn schützt werden. Und dafür ist die EU-Whistleblower-Richtli- relevante Verstöße unter dem Deckel gehalten werden, ist nie da, die bereits seit 2019 in nationales Recht hätte umge- das aus ethischer und betriebswirtschaftlicher Sicht proble- setzt werden müssen. Schon die vergangene Regierungskoa- matisch. lition hätte bereits handeln müssen. Die aktuelle Ampelkoali- tion verfolgte die Umsetzung zunächst nicht mit höchster Compliance ist wichtig Priorität, sodass es Ende Januar sogar zu einem Vertragsver- letzungsverfahren gegen Deutschland kam, eingeleitet durch Compliance-Vorschriften und Verhaltenskodizes gibt es, um die EU. Gesetze, Regularien und Vorschriften einzuhalten und auch 06 DATEV magazin
Perspektiven dem eigenen ethisch-moralischen Anspruch gerecht zu wer- gesetzliche wie moralische Spielregeln einhalten. Schaden den. Sie unterstützen Unternehmen dabei, zum Beispiel Anti- von der Genossenschaft abzuwenden, ist eine entscheidende korruption und das Kartellrecht zu beachten oder Geldwä- Handlungsmaxime. Darauf können unsere Mitglieder vertrau- sche zu erkennen. Alles mit dem Ziel, Strafen, Bußgelder und en. Compliance ist für uns Pflicht, keine Option. ● vor allem Imageschäden zu vermeiden. Dabei geht es nicht nur darum, Compliance-Regeln technisch Ihr und rechtlich umzusetzen, sondern auch die eigenen Mitarbei- ter von der Notwendigkeit zu überzeugen und dafür zu gewin- nen, Compliance im Unternehmen zu leben. Code of Business Conduct DR. ROBERT MAYR Auch unsere Genossenschaft hält sich strikt an Compliance- Nürnberg, im Juni 2022 Regeln. Um diese Regeln durchzusetzen und Schäden von DATEV abzuwehren, haben wir bereits vor Jahren ein Com- pliance-System aufgebaut. Herzstück ist der Code of Busi- ness Conduct. Dieser Verhaltenskodex definiert den rechtli- chen Handlungsrahmen. Er fordert gegenseitige Wertschät- zung und verantwortliches Miteinander unseren Mitgliedern und Kunden gegenüber. Das gilt auch für unsere Geschäfts- und Vertragspartner und Mitarbeiter. Bei ausländischen Be- teiligungen ist darüber hinaus das jeweilige nationale Recht zu beachten. Auch von den Geschäftspartnern erwartet DATEV ein rechtskonformes Verhalten, inklusive der Unter- auftragnehmer. Klare und verständliche Richtlinien sorgen für Handlungssi- cherheit bei allen beteiligten Akteuren. Der DATEV-Verhaltens- kodex fasst das grundlegende Wertekonzept des Unterneh- mens zusammen. Die Genossenschaft bekennt sich ohne jede Einschränkung zu gesetzmäßigem Handeln. Für unsere Mitglieder und den Berufsstand Doch Compliance-Regeln dienen nicht nur dem Unternehmen DATEV, sondern vor allem unseren Mitgliedern. Unser erklär- tes Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitglieder nachhaltig zu fördern. Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zu- sammenhang auch, dass wir partnerschaftlich agieren und FOLGEN SIE MIR AUF … Twitter: twitter.com/Dr_Robert_Mayr sowie LinkedIn: www.linkedin.com/in/dr-robert-mayr 08 / 22 07
Titelthema Compliance Verbandssanktionengesetz | Das neue Gesetz zur Regelung des Unternehmensstrafrechts hatte es in der letzten Legislaturperiode nicht mehr ins Bundesgesetzblatt geschafft. Die Ampelkoalition hat das Gesetzesvorhaben zwar wieder auf der Agenda, aber aufgrund der brisanten politischen Lage erneut zurückgestellt. Konstantin Weber und Robert Brütting 08 DATEV magazin
Titelthema Compliance D as Verbandssanktionengesetz (VerSanG) ist ein sehr umstrittenes Gesetzgebungsvorhaben. Im Koalitions- vertrag der vorherigen Bundesregierung wurde 2018 die mögliche Verfahrenseinstellungen ebenfalls gesetzlich zu re- geln. So sollten beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden von der Verfolgung eines Verbands nach pflichtgemäßem Er- Umsetzung der Neuordnung des Sanktionsrechts für Unter- messen absehen, wenn bei Begehung einer Verbandstat die nehmen zur wirksamen Ahndung von Wirtschaftskriminali- Verantwortlichkeit des Verbands neben dem individuellen Ver- tät vereinbart. Im August 2019 hatte das Bundesministeri- schulden nicht beträchtlich ins Gewicht falle, weil der Schwer- um der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dazu einen punkt der Vorwerfbarkeit in der individuellen Verantwortung Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Unterneh- für die Verbandstat liege (BR-Drucksache 440/20 [Beschluss], menskriminalität vorgelegt. Im April 2020 legte das BMJV Seite 5). Zudem forderte der Bundesrat wegen der Corona- dann eine aktualisierte Fassung des Ent- Pandemie, den Unternehmerinnen und Un- wurfs als Gesetz zur Stärkung der Integri- Bei öffentlich-recht- ternehmern mehr Zeit mit einer dreijähri- tät der Wirtschaft vor. gen Übergangsfrist einzuräumen. lichen Verbänden, Massive Kritik die gemeinnützigen Wichtige Punkte im VerSanG Obgleich verschiedene Institutionen den Zwecken dienen, In § 1 des Gesetzesentwurfs (VerSanG-E) Gesetzesentwurf stark kritisierten, wurde er sollte das Gesetz sind Verbände erfasst, deren Zweck auf im Juni 2020 von der Bundesregierung be- einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ge- schlossen. Die Stellungnahmen verschiede- nicht gelten. richtet sein muss. Erfasst sind also juristi- ner Institutionen zum Entwurf veröffentlich- sche Personen und Personengesellschaften te das BMJV, bevor er dann von der Bundesregierung im Rah- des Zivilrechts sowie des öffentlichen Rechts, insbesondere die men des Gesetzgebungsverfahrens in den Bundesrat einge- Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien bracht wurde. Daraufhin äußerte der Bundesrat seine Kritik in (KGaA), die Europäische Aktiengesellschaft (SE), die GmbH und der Sache und wies insbesondere in seinen Stellungnahmen Unternehmergesellschaft (UG), die eingetragene Genossen- auf einen fachlichen Änderungsbedarf an verschiedenen Pas- schaft (eG), Vereine, Stiftungen, die Offene Handels- und Kom- sagen des Entwurfs hin (BR-Drucksache 440/20). Dennoch manditgesellschaft (OHG, KG), die Europäische Wirtschaftliche brachte die damalige Bundesregierung im Oktober 2020 den Interessenvereinigung (EWIV), Partnerschaftsgesellschaft und Entwurf (BT-Drucksache 19/23568 vom 21.10.2020) in den die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR). Bei öffentlich- Bundestag ein, wo er jedoch wegen unklarer Positionierungen rechtlichen Verbänden, die gemeinnützigen Zwecken dienen, in der Regierungskoalition nicht mehr weiter behandelt wurde. soll das Gesetz nicht gelten. Für sie sollte weiterhin das Ord- nungswidrigkeitengesetz (OWiG) einschlägig sein. Auch Einzel- Gesetz vorerst gescheitert unternehmer sind vom bisherigen Gesetzesentwurf nicht erfasst. Nachdem sich der Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf umfas- Erneut auf der Agenda send beschäftigt hatte, legte er durch seinen Beschluss vom 18. September 2020 verschiedene fachliche Änderungsvor- Die Ampelkoalition hat die Neuregelung des Unterneh- schläge vor (BR-Drucksache 440/20 [Beschluss]). Unter ande- mensstrafrechts abermals auf die politische Agenda ge- rem wurde bemängelt, dass es sich bei den sogenannten denk- setzt. Der Fokus liegt nun allerdings verstärkt auf Compli- baren, verbandsbezogenen Pflichtverletzungen, die durch das ance-Maßnahmen und Regeln für interne Untersuchungen. geplante Gesetz strafrechtlich zu sanktionieren gewesen wä- Laut Koalitionsvertrag ist eine Reform des Unternehmens- ren, um vergleichsweise geringfügige unerhebliche Tatvor- strafrechts geplant, bei dem ehrliche Unternehmen vor würfe handele, die eher im Bereich von geringfügigen Fahrläs- rechtsuntreuen Mitbewerbern geschützt werden. Daher sigkeitsvorwürfen anzusiedeln seien. Da es sich um banale, sollen die Vorschriften der Unternehmenssanktionen ein- alltägliche Pflichtverletzungen handele, seien Sanktionen aus schließlich ihrer Höhe so überarbeitet werden, dass für in- Illustration: Georg Gorontzi / TERRITORY GmbH strafrechtlicher Sicht nicht zielführend. Dies hätte zur Folge, terne Untersuchungen ein präziser Rechtsrahmen entsteht, dass sich auch die Strafverfolgungsbehörden mit den Verfah- der mit Blick auf die Compliance-Pflichten für die Unter- ren befassen müssten, obgleich der Strafrechtscharakter bei nehmen Rechtssicherheit schafft. Wie genau dies jedoch den betreffenden Fällen sehr gering ausgeprägt gewesen wäre ausgestaltet werden soll, ist weiterhin offen. und daher personelle sowie fachliche Ressourcen der Strafver- folgungsbehörden unnötigerweise in Anspruch genommen Überarbeitung bestehender Regeln denkbar würden. Deswegen empfahl der Bundesrat, die im Entwurf vorgesehenen Einstellungsmöglichkeiten nach den §§ 35 ff. Der Wortlaut des neuen Koalitionsvertrags lässt darauf schlie- VerSanG zu erweitern, um mit Blick auf die Zukunft weitere ßen, dass womöglich gar kein eigenständiges, neues Gesetz 08 / 22 09
Titelthema Compliance mehr geschaffen werden könnte, wie es im Gesetzesentwurf Fazit und Ausblick der vorherigen Legislaturperiode noch vorgesehen war. Denk- bar ist, dass die bereits bestehenden Regelungen der Unter- Zu begrüßen ist jedenfalls, dass die Am- nehmenssanktionen im OWiG, in der Strafprozessordnung pelkoalition das Unternehmensstraf- (StPO) und weiteren Gesetzen lediglich angepasst beziehungs- recht wieder auf der Agenda hat. weise ergänzt werden. Zu diesem Zweck sollen offenbar erst- Vieles deutet aber darauf hin, mals Compliance-Pflichten definiert werden. Um die ange- dass es gar kein neues, eigen- strebte Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen, ständiges Gesetz geben wird, sollten die sehr guten Vorschläge aus der Praxis, die im Ge- sondern lediglich bestehende setzgebungsverfahren zum gescheiterten Verbandssanktio- Sanktionsvorschriften angepasst, nengesetz gemacht wurden, in jedem Fall wieder aufgegriffen ergänzt oder überarbeitet werden. werden. Konkret bedeutet dies, dass Vorschriften zu den not- Ob Deutschland jedoch mit einer wendigen Compliance-Pflichten beziehungsweise neuen Com- bloßen Anpassung seiner Gesetze, wie pliance-Maßnahmen möglichst klar und nachvollziehbar aus- etwa dem OWiG, der internationalen Kritik – un- gestaltet werden. ter anderem durch die Organisation für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Corporate Defence privilegieren (OECD) – begegnen kann, bleibt abzuwarten. Die internationalen Kritiker bemängeln schon lange, dass die Daher wird vielfach gefordert, dass Unternehmen, die be- Sanktionen von Unternehmen hierzulande weder effektiv reits angemessene Compliance-Maßnahmen getroffen ha- noch abschreckend sind, weil keine echten Strafen drohen, ben oder neu im Betrieb implementieren, deutlich weniger sondern lediglich Ordnungsgelder. Wie schwer sich unsere hart oder gar nicht bestraft werden, wenn es trotz der vor- Politik mit Compliance tut, sieht man nicht nur daran, dass genommenen Maßnahmen zu Verstößen durch deren Mit- das VerSanG aktuell wieder zurückgestellt wurde. Auch die arbeiter kommen sollte. Im geplanten VerSanG der vorheri- Implementierung von Hinweisgebersystemen zur Umsetzung gen Legislatur wurde nahezu ausschließlich auf eine ab- der EU-Whistleblower-Richtlinie in der Praxis gestaltet sich schreckende Wirkung durch staatlichen Verfolgungszwang aktuell – sanft ausgedrückt – mehr als schwierig. ● gesetzt. Vorgesehen waren zum Teil drastische Strafandro- hungen vor allem für große Unternehmen. Deshalb wäre es KONSTANTIN WEBER zu begrüßen, wenn nun positive Anreize für präventive Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Inhaber der Compliance-Maßnahmen gesetzt werden. Unternehmen, Weber | Recht & Steuern Kanzlei mit Standorten in Karlsruhe und die in angemessener Form Compliance schaffen, sollten für Baden-Baden. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umsatzsteuerrecht, Rechtsverstöße aus dem Unternehmen heraus gar nicht Steuerstrafrecht und Steuerstreitrecht. mehr sanktioniert werden. Mit anderen Worten: Für eine echte Corporate Defence im Unternehmen muss es eine ROBERT BRÜTTING Privilegierung geben. Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Steuern und Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin Präziser Rechtsrahmen unabdingbar Zwar gibt es bereits einen Rechtsrahmen für interne Unter- suchungen, jedoch fehlen die gesetzlichen Anforderungen dafür, wie es sich künftig auf die Sanktionsbemessung aus- wirken würde, wenn das betroffene Unternehmen mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren sollte. Zudem ist zu klären, wie die prozessuale Stellung von den Betrieben ausgestaltet wird, denen eine Unternehmens- sanktion droht. Wie sollen die Schweigerechte von Orga- nen und Mitarbeitern geregelt werden? Wie werden Be- schlagnahmeverbote für Verteidigungsunterlagen zwi- schen Unternehmen und Verteidiger normiert, die natür- lich auch die Dokumentation interner Untersuchungen umfassen müssen? All das sind noch unbeantwortete Fragen, die in jedem Fall zu klären sind. 10 DATEV magazin
Titelthema Compliance Hinweisgebersysteme | Seit dem 17. Dezember 2021 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft, das nationale Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie kommt noch in diesem Jahr. Die neuen Regelungen verpflichten alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten sowie Behörden, ein spezielles System für Whistleblower zu betreiben. Betriebe ab 50 Beschäftigten sollen ein derartiges System einführen, haben jedoch bis Ende 2023 dafür Zeit. Dr. Maximilian Degenhart T eilweise und in absehbarer Zeit flä- chendeckend können Beschäftigte an Mel- destellen des Unternehmens oder Meldestellen von Behörden Hinweise zu Verstößen in ihrem Unternehmen abgeben. Durch die Abgabe ei- reits digitale Hinweisgebersysteme für nes Hinweises werden die Meldenden zum so- Hinweisgeber freigeschaltet. Die Man- genannten Hinweisgeber und genießen einen danten der steuerlichen Berater sollten umfassenden Schutz vor Repressalien. Der Ge- auf die aktuellen beziehungsweise künftigen setzgeber fördert die Abgabe von Hinweisen. Änderungen frühzeitig hingewiesen werden, Illustration: Georg Gorontzi / TERRITORY GmbH So sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht zuletzt damit eine zeitnahe Implementierung nicht nur umfassend geschützt, sie haben auch die der notwendigen Maßnahmen zügig erfolgen kann. Wahl, ob sie ihren Hinweis zuerst an das eigene Unterneh- men – wenn dieses überhaupt über eine interne Meldestelle Hintergrund verfügt – abgeben oder direkt an die Meldestelle einer Be- hörde. Denn auch Behörden müssen Meldestellen einrich- Whistleblowing nimmt in der Gesellschaft sowie in der Unter- ten, um Hinweisgebern eine sichere Anlaufstelle anzubieten. nehmenspraxis eine zunehmend wichtige Rolle ein. Dabei gal- Erste Behörden, wie zum Beispiel die Steuerverwaltung in ten bisher uneinheitliche Regelungen und teilweise fehlende Baden-Württemberg oder der Freistaat Bayern, haben be- oder unzureichende Schutzmechanismen. Hinweisgeber, die 08 / 22 11
Titelthema Compliance Missstände enthüllen oder Verbrechen wie Korruption, Men- Infrastruktur und Betrieb schenrechtsverletzung oder Datenmissbrauch an die Öffent- lichkeit bringen, sehen sich oft Repressalien ausgesetzt. Ge- Die neuen Regelungen stellen Vorgaben sowohl für die Einrich- sellschaftlich werden Meldungen zu Unternehmensverstö- tung eines Hinweisgebersystems selbst als auch für dessen Be- ßen immer positiver aufgenommen. Damit sich in Zukunft trieb auf. Das einzurichtende System muss folgende Anforderun- Hinweisgeber nicht mehr Repressalien aussetzen müssen, gen erfüllen: Bereitstellung eines vertraulichen Meldekanals für wird die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie einen um- den Hinweisgeber. Dies bedeutet in der Praxis, dass sowohl ein fassenden Schutz für sie bereitstellen. analoger als auch ein digitaler Meldeweg zur Verfügung gestellt werden sollte. Zweitens muss im Unternehmen eine unpartei Die vier wichtigsten Regelungen ische und qualifizierte Person den Hinweis entgegennehmen und bearbeiten. Im alltäglichen Betrieb des Hinweisgebersystems ist Erstens sind sämtliche Unternehmen ab 50 Mitarbeitern betrof- es wichtig, Prozesse zu definieren, welche die Abläufe nach dem fen. Diese müssen beziehungsweise sollen zweitens interne Hin- Eingang eines Hinweises regeln, denn nach dem Eingang eines weisgebersysteme einrichten, denn zukünftig dürfen drittens Be- Hinweises muss zügig und entschieden gehandelt werden. Zu- schäftigte Regelverstöße anonym an das eigene Unternehmen dem muss ein Hinweisgebersystem die revisionssichere und oder an Behörden melden, wobei sie umfas- nachvollziehbare Dokumentation eingehen- send geschützt werden. Viertens müssen Das Unternehmen der Hinweise sicherstellen und den uneinge- auch Behörden Meldestellen einrichten, an schränkten Zugang des Systems für Hinweis- die sich Hinweisgeber – auch prioritär – kann hierfür geber gewährleisten. Zusätzlich müssen Un- wenden dürfen. einen Mitarbeiter ternehmen die Wahrung der Vertraulichkeit des Hinweisgebers sowie die Einhaltung der Was darf gemeldet werden? beauftragen oder Datenschutzvorgaben im Blick haben. einen externen Der persönliche Anwendungsbereich der Staatliche Hinweisgebersysteme neuen Regelungen ist sehr weit gefasst Compliance-Beauf- und erfasst sämtliche hinweisgebende tragten engagieren. Behörden müssen ebenfalls Hinweisgeber- Personen sowohl in der Privatwirtschaft systeme einrichten. Dabei zeigt sich in der als auch im gesamten öffentlichen Sektor. Der sachliche An- Praxis, dass Behörden ihrer Verpflichtung bereits vorzeitig wendungsbereich ist ebenfalls weit, so werden Beschäftigte nachkommen und Hinweisgebersysteme freigeschaltet haben. Verstöße gegen europäisches und nationales Recht melden Derzeit hat in Baden-Württemberg die Steuerverwaltung be- dürfen. Es entspricht jedoch der gängigen Praxis, Hinweis- reits ein anonymes Hinweisgebersystem für Finanzämter ein- gebersysteme nicht auf die gesetzlich vorgesehenen The- gerichtet. Auch in Bayern und anderen Bundesländern gibt es menbereiche zu beschränken, sondern zum Beispiel auch auf bereits digital und analog erreichbare Systeme, über welche interne Compliance-Verstöße anzuwenden. Bürger sicher und anonym Verstöße gegen Straf- und Steuer- gesetze anzeigen können. Zweigliedriges Meldesystem Unparteiische Person und Folgemaßnahmen Die Meldung von Hinweisen durch einen Hinweisgeber kann dabei auf mehreren Wegen erfolgen. Dieser hat die Wahl, ob Für den Betrieb des Systems muss eine unparteiische Person er auf der ersten Stufe die Meldung über ein internes Hin- innerhalb des Unternehmens benannt werden, die Hinweise weisgebersystem an das Unternehmen abgibt oder ob er sich entgegennimmt, bearbeitet und Folgemaßnahmen unter- an einen behördlichen, externen Meldekanal wendet. Sofern nimmt. Die Anforderungen an diese Person sind hoch, denn der Empfänger des Hinweises, also das Unternehmen oder sie muss Hinweise unabhängig und ohne Interessenskonflikte die Behörde, dem Hinweisgeber nicht binnen einer festen entgegennehmen und bearbeiten. Das Unternehmen kann Frist antwortet, kann der Hinweisgeber die Meldung grund- hierfür einen Mitarbeiter beauftragen oder einen externen sätzlich auf einer zweiten Stufe öffentlich bekannt machen. Compliance-Beauftragten engagieren. Dabei hat die unpartei Diese abgestufte Systematik birgt für Unternehmen Gefah- ische Person folgende Aufgaben zu bewältigen: Trennung von ren. Das Risiko von Offenlegungen in der Öffentlichkeit ernsten Hinweisen und reinen Beschwerden sowie falschen steigt, da die Unternehmen es bei externen Meldungen nicht Meldungen, Kategorisierung der Hinweise, Kommunikation mehr in der Hand haben, ob innerhalb der engen Fristen mit dem Hinweisgeber unter Wahrung der Anonymität des qualifiziert geantwortet wird. Nur wenn das Unternehmen Hinweisgebers, Datenschutz der Betroffenen und genannten eine eigene Anlaufstelle für Hinweisgeber zur Verfügung Personen wahren, Einhaltung der Fristen (Eingangsbestäti- stellt, kann es diese Gefahr reduzieren. gung des Hinweises nach sieben Tagen, Rückmeldung beim 12 DATEV magazin
Titelthema Compliance Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten) sowie die dauern- treibt, wissen die Beschäftigten, dass Hinweise beachtet und de Verfügbarkeit der unparteiischen Person. kompetent bearbeitet werden. Betreibt das Unternehmen das System selbst, etwa mit einer Software, vertrauen die Beschäftig- Externe Compliance-Beratung ten einer solchen internen Lösung nicht im gleichen Maße. Die neuen Vorgaben bringen vor allem für die mittelständischen Eine Chance für Unternehmen Unternehmen praktische Herausforderungen mit sich, die sich keine eigene Rechts- oder gar Compliance-Abteilung leisten Ein Hinweisgebersystem bietet den Unternehmen zudem die wollen oder können. Gerade für diese Unternehmen kann der Möglichkeit, früh substanzielle Erkenntnisse über Fehlentwick- Betrieb eines eigenen, internen Hinweisgebersystems zum Pro- lungen zu erlangen und rechtzeitig gegenzusteuern. Denn mit blem werden. Die neuen Regelungen tragen dieser Tatsache in- einem anonymen Meldekanal schaffen Unternehmen den Anreiz sofern Rechnung, als dass explizit Dienstleister diese Aufgabe für Hinweisgeber, sich zuerst an das Unternehmen zu wenden übernehmen dürfen. Neben der notwendigen Infrastruktur (di- und nicht extern an eine Behörde oder gar die Öffentlichkeit. Ist gitales und analoges Hinweisgebersystem) müssen die betroffe- ein Missstand erst einmal publik, können schwere Reputations- nen Unternehmen den Betrieb im Alltag organisieren bezie- schäden und Umsatzeinbrüche die Folge sein. Gerade mit Blick hungsweise outsourcen. Fehlt etwa geschultes Personal für die auf das Ausmaß im Fall Wirecard hätte eine frühzeitige Meldung Bewältigung der Compliance-Aufgaben, so empfiehlt sich die möglicherweise eine derartige Entwicklung verhindert. Zudem Einbindung eines externen Compliance-Beauftragten, der die kann einem Unternehmen im Hinblick auf etwaige Steuerhinter- Folgemaßnahmen nach der Hinweismeldung übernimmt und ziehung der Weg einer strafbefreienden Selbstanzeige nach die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gewährleistet. § 371 Abgabenordnung (AO) versperrt sein, wenn Behörden Dieser kann hier als Schutzschild für das Unternehmen und die durch einen anonymen Hinweis davon Kenntnis erlangen. Un- Geschäftsführung dienen. Zudem verschafft sich das Unterneh- ternehmen können Hinweisgebersysteme auch umfassender men mehr Freiheit und stellt die Einhaltung der rechtlichen Vor- nutzen, zum Beispiel für Beschwerden im Hinblick auf das Lie- gaben sicher. Aber was ist jetzt konkret zu tun? ferkettengesetz oder zum Kanalisieren jeglichen Arbeitnehme- runbills. Somit kann das Hinweisgebersystem als Alternative zu Ist der eigene Mandant betroffen? Kununu dienen, einem Internetportal zur Arbeitgeberbewer- tung. Jedes Unternehmen branchenweit mit dauerhaft mehr als 250 Mitarbeitern wird bereits jetzt von der Richtlinie erfasst. Darunter Fazit fallen auch Minijobber, Teilzeitkräfte, Auszubildende und arbeit- nehmerähnliche Personen. Ein Blick in die Unternehmenszukunft Unternehmen sollten sich schon jetzt mit den neuen Regelungen in Hinblick auf ein etwaiges Firmenwachstum ist unerlässlich, da auseinandersetzen und frühzeitig mit der Implementierung inter- allein das Überschreiten der Mitarbeiterzahl die Verpflichtungen ner Meldekanäle beginnen oder bereits bestehende Meldekanäle auslöst. Ab Ende 2023 sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen. Stehen die nö- umfasst, die aktuell ein solches System einführen sollen. tigen Ressourcen hierfür nicht bereit, sollte ein Outsourcing in Betracht gezogen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Unternehmensinterne Umsetzung Whistleblowing funktioniert und befürchtete Denunziationen in der Praxis äußerst selten vorkommen. Ein Hinweisgebersystem Neben der Einrichtung eines neuen Hinweisgebersystems ist heute Bestandteil einer effektiven und gewissenhaften Compli- kann auch ein bereits bestehender, etwaiger anonymer Melde- ance. Ziel ist es, Sachverhalte bereits intern aufzuarbeiten und kanal genutzt werden. Entscheidend ist, dass der Meldekanal Meldungen nach außen zu vermeiden. Denn ist der Geist erst aus den Anforderungen an die Infrastruktur und den Betrieb von der Flasche, lässt er sich nicht mehr zurückzwingen. ● Hinweisgebersystemen gerecht wird. Zudem muss im Unter- nehmen eine geeignete Person vorhanden sein, die als unpar- DR. MAXIMILIAN DEGENHART teiische Person bestimmt werden kann. Neutralität sowie nöti- Rechtsanwalt und Compliance Officer (TÜV) sowie Geschäftsführer ge Ressourcen für die Bearbeitung der Folgemaßnahmen müs- von Hinweisgeberexperte.de, einem Dienstleister für Hinweisgeber- sen gewährleistet sein. systeme für mittelständische Unternehmen Wann ist Outsourcing sinnvoll? MEHR DAZU Outsourcing ist dann empfehlenswert, wenn die nötigen Ressour- Kompaktwissen für Berater: Die EU-Whistleblower- cen und Fachkräfte im Unternehmen fehlen. Wenn ein Dienstleis- Richtlinie und ihre praktische Umsetzung, www.datev.de/shop/35774 ter ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellt und operativ be- 08 / 22 13
Titelthema Compliance D urch die Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie sind am 1. Januar 2020 umfang- reiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch eine Erweiterung des Verpflichtetenkreises mit sich brachten. Ins- besondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ergeben sich mitunter weitreichende Folgen, denn die jeweiligen Ver- pflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) – wie auch die nachfolgend näher dargestellte Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse (§ 5 GwG) – treffen den Rechtsanwalt nur dann, Geldwäschegesetz in der Praxis | Der sofern er mit einem Kataloggeschäft in Berührung kommt. Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes wurde für den Berufsstand der Rechtsanwälte Illustration: Georg Gorontzi / TERRITORY GmbH Wann ist ein Anwalt GwG-Verpflichteter? ausgeweitet. Für die von der Erweiterung betroffenen Berufsträger bedeutet dies, Nach der früheren Gesetzesfassung begründete nur die Mit- dass sie turnusgemäß eine entsprechende wirkung für den Mandanten an der Planung und Durchfüh- Risikoanalyse bei dem betreffenden rung der nachfolgend aufgeführten Kataloggeschäfte eine Mandanten vorzunehmen haben. Verpflichtetenstellung: Dr. Lars Firchau • Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben, • Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Ver- mögenswerten, 14 DATEV magazin
Titelthema Compliance trägern, etwa Anwalt und Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, ist im Einzelfall zu prüfen, woraus sich die Verpflichteteneigen- schaft ergibt. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Nicht hinreichend geklärt ist, was man genau Steuerstrafver unter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuer- teidigung ist eben sachen zu verstehen hat. Da den Rechtsan- falls nicht umfasst, waltskammern (RAK) gemäß den §§ 50 Nr. 3, 51 GwG als Aufsichtsbehörde die geldwäsche- begründet also rechtliche Präventivaufsicht obliegt, diese also nicht die Verpflich die Einhaltung der Anforderungen nach dem GwG überprüfen, sollte sich der Anwalt im Hin- teteneigenschaft. blick auf die Frage der Verpflichtetenstellung zunächst an den Auslegungs- und Anwen- dungshinweisen (AAH) seiner jeweils örtlich zuständigen RAK orientieren. Soweit ersichtlich hat nur die RAK Düsseldorf eige- ne AAH erlassen. Die übrigen RAK berufen sich auf die AAH der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Hiernach begründet die steuerrechtliche Beratung nicht die Verpflichteteneigenschaft nach dem GwG, sofern es sich um einen untergeordneten As- pekt eines Mandats handelt. Insofern fehle es an dem Kriterium geschäftsmäßig, das erfordere, die Hilfeleistung wiederholt und in der Absicht zu geben, sie zu einem wiederkehrenden und dauernden Bestandteil der Beschäftigung zu machen. Als Bei- spiel wird die Beratung zur steuerlichen Behandlung einer Ab- findung bei einem Aufhebungsvertrag durch einen im Schwer- punkt arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalt genannt (AAH, • E röffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wert- 6. Aufl., Rz. 31). Steuerstrafverteidigung ist ebenfalls nicht um- papierkonten, fasst, begründet also nicht die Verpflichteteneigenschaft (AAH, • Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Ver- 6. Aufl., Rz. 31). waltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel, • Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesell- Weitere Konstellationen schaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen • oder wenn sie im Namen und auf Rechnung des Mandanten Zu weiteren strittigen Fragestellungen verhalten sich die Ausle- Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen. gungshinweise leider nicht. So wird in Rechtsprechung und Li- teratur der Anwendungsbereich – mit nachvollziehbaren Argu- Durch die Gesetzesänderung wurde der Katalog – neben weite- menten – weiter eingeengt. Das betrifft etwa die Beratung im ren Kataloggeschäften im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige, die nicht umfasst sein Bereich Mergers & Acquisitions – gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10e soll (Pelz in: BeckOK, GwG, Stand: 01.03.2022, § 2 Rz. 179a: GwG um den Tatbestand der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in „vieles spricht dafür“), was naheliegt, denn es handelt sich hier- Steuersachen erweitert. Diese Änderung wurde eingeführt, um bei doch um präventive Strafverteidigung. Ferner soll auch die eine Gesetzeslücke zu schließen. Rechtsanwälte sind nämlich anwaltliche Vertretung im Rahmen eines finanzgerichtlichen gemäß § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) berechtigt, steuer- Verfahrens nicht von der Norm umfasst sein (siehe hierzu VG beratend tätig zu werden, waren jedoch bei dieser Tätigkeit den Gelsenkirchen, NJW 2021, 1028, 1030). Im Ergebnis dürfte le- Verpflichtungen des GwG bislang nicht unterworfen. Steuerbe- diglich die steuerliche Gestaltungsberatung oder die Hilfe bei rater hingegen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG per se geldwä- der Erfüllung steuerlicher Erklärungspflichten eine Verpflichte- scherechtlich Verpflichtete. Bei mehrfach qualifizierten Berufs- tenstellung begründen (so etwa Horvath, wistra 2021, 457). Aus 08 / 22 15
Titelthema Compliance Vorsichtsgründen sollte hinsichtlich der strittigen Fragestellun- wurden. Ferner sollten etwaige geografische Risiken, wie etwa gen abgewartet werden, bis sich die AAH der BRAK beziehungs- Drittstaaten mit besonders hohem Risiko, die Mandatsstruktur weise der örtlich zuständigen RAK hierzu klar positionieren. (Privatpersonen, Kapital- oder Personengesellschaften, poli- tisch exponierte Persönlichkeiten) sowie Art und Weise der Welche Pflichten treffen den Verpflichteten? Begleichung von Honorarrechnungen (Überweisung von In- lands- oder Auslandskonten, Scheck, in bar) hinsichtlich derje- Bejaht man die Verpflichtetenstellung, ergeben sich hieraus nigen Mandate, die eine Verpflichtetenstellung begründen, verschiedene Pflichten nach dem GwG. Neben Aufzeichnungs- abgefragt werden. Anhaltspunkte zu den Fragestellungen gibt und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG), Dokumentations- und auch der Fragebogen zur Erfassung der Verpflichteten, der bei Identifikationspflicht (§ 11 GwG) sowie der Meldepflicht (§ 43 den RAK als Download bereitsteht. GwG) sieht das Gesetz die Verpflichtung vor, eine Risikoanaly- se gemäß § 5 GwG zu erstellen. Diese Verpflichtung besteht Weitere Verpflichtete auch, wenn der Rechtsanwalt nur bei der Bearbeitung eines einzigen Mandats die Eigenschaft eines Verpflichteten im Sin- Die oben genannten Ausführungen gelten auch für Wirt- ne des § 2 Nr. 10 GwG erfüllt. schaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbe- vollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Lohn- Anforderungen an die Risikoanalyse steuerhilfevereine, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG jeweils Verpflichtete nach dem GwG sind. Auch hier gilt die Empfeh- Nach § 5 Abs. 1 GwG haben die Verpflichteten diejenigen Risi- lung, sich bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde nach ken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu er- den konkreten Vorgaben zu erkundigen (§ 50 GwG). Nament- mitteln und zu bewerten, die für Geschäfte bestehen, die von lich sind das die Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkam- ihnen betrieben werden. Dabei haben sie insbesondere die in mer beziehungsweise die nach § 27 StBerG für die Lohnsteu- den Anlagen 1 und 2 genannten Risikofaktoren sowie die In- erhilfevereine zuständige Oberfinanzdirektion wie auch die formationen, die auf Grundlage der nationalen Risikoanalyse durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde bestimmte zur Verfügung gestellt werden, zu berücksichtigen. Gemäß § 5 Landesfinanzbehörde. Gemäß § 51 Abs. 8 GwG stellen die Auf- Abs. 2 GwG ist die Risikoanalyse zu dokumentieren. Ziel der sichtsbehörden regelmäßig aktualisierte AAH zur Verfügung. Risikoanalyse ist es nach dem Gesetzgeber, die spezifischen Risiken im Geschäftsbetrieb des Verpflichteten umfassend und Muss die Risikoanalyse vorgelegt werden? vollständig zu erfassen, zu identifizieren, zu kategorisieren, zu gewichten sowie darauf aufbauend geeignete Geldwäscheprä- Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und gegebe- ventionsmaßnahmen, insbesondere interne Sicherungsmaß- nenfalls zu aktualisieren. Nach den AAH soll dies „zumindest nahmen, zu treffen (BT-Drucksache. 18/11555, 110). Aber was einmal im Jahr“ erfolgen (AAH, 6. Aufl., Rz. 91). Hier ist zu be- bedeutet das nun konkret? Hier lohnt ein Blick auf die Inter- achten, dass die Aufsichtsbehörde gemäß § 50 Abs. 3 S. 1 netseiten der berufsständischen Kammern. Dort finden sich GwG bei den Verpflichteten Prüfungen zur Einhaltung der im Musterrisikoanalysen, die für die Erstellung herangezogen GwG festgelegten Anforderungen durchführen kann. Die Prü- werden können. Grundsätzlich hat jeder Verpflichtete eine ei- fungen können ohne besonderen Anlass vor Ort und anderswo gene Risikoanalyse zu erstellen. Der verpflichtete Rechtsan- erfolgen. Auf Verlangen ist der Aufsichtsbehörde gemäß § 5 walt kann sich eine entsprechend vorgenommene kanzleiweite Abs. 2 Nr. 3 GwG die jeweils aktuelle Fassung der Risikoanaly- beziehungsweise standortbezogene Risikoanalyse aber zu ei- se zur Verfügung zu stellen. ● gen machen (AAH, 6. Aufl., Rz. 91). Das setzt jedoch voraus, dass die Risikoanalyse den individuellen Tätigkeitsbereich des DR. LARS FIRCHAU verpflichteten Rechtsanwalts sachgerecht und umfassend ab- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für bildet. Aus diesem Grund sollte ein Fragebogen erstellt wer- Strafrecht in der Kanzlei Wannemacher & Partner in München den, der an die Berufsträger ausgegeben wird und dessen Ant- worten dann Eingang in die Kanzleirisikoanalyse finden. Inhalte des Fragebogens MEHR DAZU Dem Grunde nach gibt die Musterrisikoanalyse vor, welche Kompaktwissen für Berater: Geldwäschegesetz, 3. Auflage, Angaben abgefragt werden müssen. Der Fragebogen sollte www.datev.de/shop/35761 also vor allem Antworten darauf geben, wie viele Mandate durch den jeweiligen Rechtsanwalt und in welchem Umfang Mandanten-Info-Broschüre: Das Transparenzregister – Ab sofort ein Vollregister, www.datev.de/shop/32524 Kataloggeschäfte im Sinne des § 2 Abs. 10 GwG bearbeitet 16 DATEV magazin
Titelthema Compliance oBD-Compliance | G Eine klare, konsistente und übersichtliche Verfahrensdokumen tation hinsichtlich aller rechnungsrele vanten Prozesse schafft nicht nur Transparenz; sie dient auch dazu, den Betriebsprüfer von der eigenen Buchführung zu überzeugen. Frank Reutter A ufgrund der zunehmenden Technologisierung und Di- gitalisierung hat sich die moderne Finanzbuchführung in der Unternehmenswelt nachhaltig verändert. So werden Verfahrensdokumentation Eine Verfahrensdokumentation bildet nicht nur aus Sicht der im heutigen Geschäftsverkehr Belege oft in digitaler Form Finanzverwaltung die notwendige Grundlage dafür, den Über- ausgestellt und automatisch in der Finanzbuchhaltung ver- blick zu behalten und die Nachvollziehbarkeit und Nachprüf- Illustration: Georg Gorontzi / TERRITORY GmbH arbeitet. Entsprechend erfolgt auch die Archivierung aufbe- barkeit der Abläufe zu gewährleisten. Eine Prüfung der Ver- wahrungspflichtiger Unterlagen weitgehend digital. Der fahren und Dokumentation gemäß den Maßstäben der Finanz- Datenaustausch mit Geschäftspartnerinnen und Geschäfts- verwaltung über die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Füh- partnern wird über automatisierte Schnittstellen vereinfacht rung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und und beschleunigt. Die rechnungslegungs- und steuerrele- Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vante Datenverarbeitung beginnt im Unternehmen dann re- (GoBD) hilft, Prozess-, System- und Dokumentationsschwä- gelmäßig in sogenannten Vor- und Nebensystemen und er- chen schon vor einer Betriebsprüfung proaktiv zu begegnen streckt sich über verschiedene IT-Systeme und Fachberei- und Risiken wie etwa eine mögliche Steuerschätzung im Sinne che, wodurch die Komplexität erhöht wird. des § 162 der Abgabenordnung (AO) zu minimieren. 08 / 22 17
Titelthema Compliance Inhaltliche Anforderungen gen außerhalb der Abschlussprüfung durchzuführen sind. Um die im BMF-Schreiben formulierten Kriterien in ein Prüfpro- Die Finanzverwaltung legt im Schreiben des Bundesministeriums gramm zu transferieren, wurden die GoBD-Anforderungen an- für Finanzen (BMF) vom 28. November 2019 die Notwendigkeit ei- hand der Teilelemente des IT-Systems modularisiert. Dabei sind ner Verfahrensdokumentation dar, die alle System- beziehungswei- jene IT-Systeme GoBD-relevant, die zur Erfassung, Verarbeitung, se Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos erfasst. Speicherung sowie Übertragung von aufzeichnungs- und aufbe- Sie ist der Auffassung, dass ein Betriebsprüfer ohne eine solche Do- wahrungspflichtigen Daten dienen. In diesem Zusammenhang kumentation nicht in der Lage ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird zwischen dem Basiselement und vier weiteren Ergänzungs- der Buchführung innerhalb einer angemessenen Zeit nachvollzie- elementen unterschieden. Ersteres besteht aus der Dokumentati- hen und prüfen zu können. Liegt eine GoBD-konforme Verfahrens- on der rechnungslegungsrelevanten Verfahren und den generel- dokumentation nicht vor, besteht das Risiko, dass die Betriebsprü- len IT-Kontrollen. Es bildet zudem die Grundlage einer jeden fung die Buchführung des Mandanten aufgrund formeller Mängel GoBD-Compliance-Prüfung und muss somit stets vorhanden verwirft und die Steuerbemessungsgrundlage im Zuge einer Schät- sein. Eine Prüfung von Maßnahmen der Ergänzungselemente zung ermittelt. Gleiches gilt für materielle Mängel, die sich zum Bei- kann einzeln oder in Kombination erfolgen und ermöglicht da- spiel aus einem unzureichenden Internen Kontrollsystem (IKS) oder durch das individuelle Setzen von Schwerpunkten. Die einzelnen Manipulationsmöglichkeiten in den Systemen ergeben. Um diese Maßnahmen, die die Anforderungen der Finanzverwaltung um- Risiken zu reduzieren, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) setzen, und beispielhafte Prüfungshandlungen zur Angemessen- mit dem am 14. Juni 2021 vom Fachausschuss für Informationstech- heit und Wirksamkeit sind in der Anlage 1 dieses Prüfungsstan- nologie (FAIT) verabschiedeten Prüfungshinweis PH 9.860.4 eine dards nach den folgenden Elementen unterteilt. Möglichkeit geschaffen, die GoBD-Konformität der Verfahren sowie Elementübergreifend ist zudem das IT-bezogene IKS in der Prü- der korrespondierenden Dokumentation zu prüfen. fung zu berücksichtigen. Es umfasst diejenigen Grundsätze, Ver- fahren und Maßnahmen des IT-Systems, die zur Bewältigung der Korrespondierendes Prüfungsprogramm Risiken aus dem Einsatz von IT eingerichtet wurden, und schließt den Risikobeurteilungsprozess mit ein. Die GoBD-relevanten Ri- Der neue Prüfungshinweis basiert auf dem IDW PS 860, der die siken müssen vom Management im Rahmen des IKS gesteuert Grundsätze und Vorgehensweise festlegt, nach denen IT-Prüfun- werden. Die daraus resultierenden Maßnahmen sind durch den VERFAHRENSDOKUMENTATION nach IDW PH 9.860.4 Prüfungshandlungen zur Angemessenheit und Wirksamkeit sowie nach dem IT-Kontrollsystem ERGÄNZUNGSELEMENT 1 ERGÄNZUNGSELEMENT 2 ERGÄNZUNGSELEMENT 3 ERGÄNZUNGSELEMENT 4 Belegeingang Elektronischer Belegeingang Elektronische Aufbewahrung Datenzugriff der Finanzverwaltung • Generelle Anforderungen • Vollständigkeit (technische/ • Geordnete Ablage und Indexierung • Aufzeichnungs- und • Bildliche Erfassung der organisatorische Kontrollen) • Unveränderbarkeit aufbewahrungspflichtige eingehenden Papierbelege • Vermeidung doppelter Erfassung • Protokollierung der Aktivitäten Unterlagen/Erstqualifikation • Elektronischer Belegeingang • Richtigkeit (Audit Trail) • Zugriffsmöglichkeit • Rechnungseingangsprüfung • Rechnungseingangsprüfung • Aufbewahrung elektronischer - Unmittelbarer Datenzugriff (Z1) • Systematische Erfassung und Belege im Ursprungsformat - Mittelbarer Datenzugriff (Z2) ANFORDERUNGSBEREICHE Aufbewahrung nach • Umwandlung in ein Inhouse-Format - Datenträgerüberlassung (Z3) bestimmten Ordnungsprinzipien • Kryptografietechniken • Datenauslagerung • Unveränderbarkeit • Aufbewahrung der Struktur- informationen • Maschinelle Auswertbarkeit • Datenauslagerung BASISELEMENT Verfahrensdokumentation Generelle IT-Kontrollen • Übersichtlichkeit und Verständlichkeit • Changemanagement der Verfahrensdokumentation • Zugangsschutz (Datensicherheit) • Bestandteile und Inhalte der • IT-Betrieb (Datensicherungs- und Verfahrensdokumentation Wiederherstellungsverfahren) 18 DATEV magazin
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