Zahnmedizin "Step by Step" - Checklisten für alle Fälle - Zahnärztekammer Schleswig ...

 
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Zahnmedizin "Step by Step" - Checklisten für alle Fälle - Zahnärztekammer Schleswig ...
KZV Schleswig
              -Holstein
                               KZV

 24. Schleswig-H
                olsteinischer
 Zahnärztetag
 Zahnmedizin
„Step by Step
               “–
Checklisten
für alle Fälle

              1. April 2017
          8.30 – 17.00 Uh
Neumünster |               r
             Holstenha
                     1 llen
Zahnmedizin "Step by Step" - Checklisten für alle Fälle - Zahnärztekammer Schleswig ...
INHALT                                                               AKTUELL

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3      Gesundheitsausgaben in Schleswig-Holstein steigen
VV der KZV S-H:                                                      Die Ausgaben für Gesundheit nehmen weiter deutlich zu: Wie das Statistikamt
Zahnärzte lehnen Einschnitte
                                                                     Nord bekannt gab, erhöhte sich im Jahr 2014 die Summe in Schleswig-Holstein
in die Selbstverwaltung ab . . . . . . . . . . . . 4
                                                                     um 4,1 Prozent auf 11,2 Milliarden Euro. In Deutschland insgesamt betrug der
Wahlen zur Vertreterversammlung:
                                                                     Anstieg 4,2 Prozent.
Nachlese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
                                                                            Am stärksten erhöhten sich in Schleswig-Holstein demnach die Aus-
Entwurf des „GKV-Selbstverwaltungs-
                                                                     gaben der Gesetzlichen Krankenversicherung, die im Vergleich zum Vorjahr um
stärkungsgesetzes“ beschlossen . . . . . . . 11
                                                                     5,6 Prozent auf 6,45 Milliarden Euro wuchsen.
IDH kritisiert Angriff auf freiberufliche
Honorarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
                                                                                                                                             dpa/Be
BVA-Tätigkeitsbericht:
Erneut mehr Beschwerden über
                                                                     Psychische Störungen und Verhaltensstörungen:
Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14             In Schleswig-Holstein hohe Fehlzeiten bei jungen Erwerbstätigen
UPD:                                                                 In Schleswig-Holstein kamen im Jahr 2015 auf 100 männliche Erwerbspersonen
„Mal top, mal flop“ . . . . . . . . . . . . . . . . 15               in der Altersgruppe von 15 bis 19 Jahren 200 Fehltage wegen psychischer
Vorschau:                                                            Störungen und Verhaltensstörungen – so viele wie in keinem anderen Bundes-
24. Schleswig-Holsteinischer                                         land. Das Bundesmittel in dieser Altersgruppe beträgt 87 Tage. Das zeigen die
Zahnärztetag          . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
                                                                     Auswertungen der Barmer GEK in den Gesundheitsreporten 2016.
Kammerversammlung:
                                                                             Bei den weiblichen Erwerbspersonen in der gleichen Altersgruppe
Keine Fremdbestimmung der
                                                                     liegen die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Störungen und Verhaltens-
Selbstverwaltung! . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
                                                                     störungen in Schleswig-Holstein mit 210 Tagen sogar noch leicht über dem
Fortbildung:
                                                                     Wert ihrer männlichen Altersgenossen. Auch dies sind deutlich mehr Fehltage
Wir sehen uns – im HHI . . . . . . . . . . . . . 27
                                                                     als im Bundesdurchschnitt (158 Tage). In zahlreichen anderen Bundesländern
BZÄK Bundesversammlung:
Erfolgreiche Wiederwahl . . . . . . . . . . . . . 28
                                                                     wurden bei 15- 19-jährigen Frauen allerdings noch höhere Arbeitsunfähigkeits-
Datenschutz-Selbstcheck – Teil 2:                                    zeiten ermittelt, allen voran in Hamburg (461 Tage), im Saarland (324 Tage) und
„Behandlungsbereich“ . . . . . . . . . . . . . . 28                  in Bremen (303 Tage).
66. Wissenschaftl. Tagung der SHGZMK:                                        Zu den häufigsten Diagnosen in der Gruppe der psychischen Störungen
Neues Verständnis des Biofilms                                       und Verhaltensstörungen zählen bei jungen Erwerbstätigen somatoforme
Assistenten-Zyklus:                                                  Störungen, Reaktionen auf schwere Belastungen und Depressionen.
Erster Teil ein voller Erfolge . . . . . . . . . . . 34                      Unabhängig von Alter und Geschlecht entfallen in Schleswig-Holstein
Rundschreiben der KZV SH . . . . . . . . . . .36                     auf 100 Erwerbspersonen etwa acht Arbeitsunfähigkeitsfälle durch psychische
Mitteilungsblatt der ZÄK SH . . . . . . . . . 38                     Störungen und Verhaltensstörungen, die je Fall jedoch durchschnittlich zu
                                                                     50 Arbeitsunfähigkeitstagen führen.
Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung und                                                                                             PM/Red.
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Redaktion: Zahnärztekammer:
Dr. Michael Brandt (verantw.), Dr. Thomas Ruff
Kassenzahnärztliche Vereinigung:                                     Bundesärztekammer-Präsident hält Termin-Servicestellen für „Flop“
Dr. Peter Kriett (verantw.),www.kzv-sh.de
verantwortlich für diese Ausgabe:                                    „Das Modell der Termin-Servicestellen ist ein Flop“, sagte der Präsident der
Dr. Peter Kriett
Verlag: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
                                                                     Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery der Rheinischen Post.
Westring 496 · 24106 Kiel                                            Und er ging sogar noch weiter: „So wie sie konstruiert sind, mit hohem EDV-
Tel. 0431/260926-30, Fax 0431/260926-15
E-Mail: central@zaek-sh.de                                           Aufwand, wird man sie wahrscheinlich bald wieder einstampfen müssen.“
www.zaek-sh.de
Layout, Herstellung:
                                                                             Die Patienten nähmen die Termin-Servicestellen kaum in Anspruch,
form + text | herbert kämper · Kiel                                  erklärte Montgomery: „61.000 Anfragen im ersten Halbjahr – das ist so gut wie
Titel: ComLog Werbung + PR, Schinkel
Druck: Schmidt & Klaunig · Kiel                                      nichts.“ Dennoch plädiere er nicht dafür, den Service ganz abzuschaffen.
Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht
                                                                     Sinnvoll wäre es, wenn Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen den
unbedingt die Meinung der Herausgeber oder
der Redaktion wieder. Das Zahnärzteblatt Schleswig-                  Versicherten „auf einem administrativ niedrigen Niveau“ weiter bei der Termin-
Holstein erscheint 11-mal jährlich; darunter eine
Doppelausgabe; Auflage 3.650; Preis des Einzelhefts:                 suche helfen, meinte er. Das hätten Ärzte unabhängig von Termin-Servicestellen
4 EUR; der Bezugspreis ist in den Körperschafts-                     auch schon früher getan.
beiträgen enthalten.
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.                                                                                                        RP/Be

2                                                                                                            Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
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EDITORIAL

„Only bad news are good news“
Syrienkrieg und Fluchtlingskrise, Brexit
und US-Wahl dominierten die medialen
Aufmacher und die Berichterstattung im
Jahr 2016. Journalisten und Redakteure
verlassen sich nur zu gern auf die alte
Weisheit: „Only bad news are good
news!“ Schlechte Nachrichten erregen
Aufmerksamkeit und steigern die Auf-
lage oder Einschaltquote. Zwar kämpft
das Zahnärzteblatt nicht am Markt um
Auflagensteigerung, Aufmerksamkeit
möchte es trotzdem erzielen.

Auch im „dentalen Jahresrückblick“ do-
minierten die „bad news“. Mit dem
Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, den
Auswirkungen des Antikorruptions-
gesetzes und den Drohungen im E-
Health-Gesetz zogen dunkle Wolken am                chenschaften in der Kassenärztlichen         nach einem fachlich modernen, mit vie-
Zahnarzthimmel auf.                                 Bundesvereinigung.                           len medizinischen Lehrinhalten verse-
Aber das Jahr 2016 brachte auch „gute                                                            henen Zahnmedizinstudium approbiert
Nachrichten“ für die Zahnmedizin – drei             3. Nach 60 Jahren liegt der Referenten-      werden und ist für die Herausforderun-
Beispiele:                                             entwurf für eine neue Approbations-       gen, die eine alternde Gesellschaft auch
                                                       ordnung vor.                              für unseren Beruf mit sich bringt, gut
1. Deutschland ist Weltmeister in der               Die gemeinsam von Hochschullehrern           gerüstet.
   Zahngesundheit.                                  und Bundeszahnärztekammer erarbeite-
Schon die Ergebnisse der Deutschen                  ten Eckpunkte, wie ganzheitlich medizi-      Also: „Not only bad news are good
Mundgesundheitsstudie IV (2005) wa-                 nische und präventionsorientierte Aus-       news“.
ren bei der weltweit am häufigsten                  richtung des Studiums, sind im Refe-
untersuchten Gruppe der 12-Jährigen                 rentenentwurf für eine neue Approba-         Wir wünschen Ihnen für die bevorste-
mit einem DMFT von 0,7 top, eine                    tionsordnung aufgenommen worden.             henden Festtage und das kommende
nochmalige Steigerung kaum zu erwar-                Die Arbeit hat sich gelohnt, wenn auch       Jahr viele „gute Nachrichten“, im priva-
ten. Aber wir haben es geschafft und ei-            nicht alle Ziele bisher erreicht sind. Die   ten wie im beruflichen Leben.
nen DMFT von 0,5 erreicht. Über 80                  zukünftige Studentengeneration wird
Prozent der Kinder sind kariesfrei.

2. Die drei Säulen der Berufspolitik und
   die Wissenschaft stehen im Einklang.
BZÄK – KZBV – FVDZ und die Wissen-
schaft, vertreten durch die DGZMK, ge-              Dr. Michael Brandt                           Dr. Michael Diercks
ben ein Bild der Geschlossenheit des Be-            Präsident                                    Stellvertretener Vorsitzender
rufsstandes ab. Die Hauptversammlung                Zahnärztekammer                              Kassenzahnärztliche Vereinigung
des Freien Verbandes und der Deutsche               Schleswig-Holstein                           Schleswig-Holstein
Zahnärztetag mit den Bundesversamm-
lungen haben es gezeigt. Nicht die frü-
her als streitsüchtig verschriehenen
Zahnärzte waren Anlass für die Inter-
ventionen des Staates, sondern die Ma-

Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016                                                                                      3
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

            VV der KZV Schleswig-Holstein am 12. November in Kiel:

            Schleswig-Holsteinische Zahnärzte lehnen Einschnitte
            Die letzte Vertreterversammlung dieser Legislaturperiode musste sich am
            12. November in Kiel mit einer ganzen Reihe politischer Themen auseinander-
            setzen, die vermutlich auch die sich im Januar konstituierende „neue“ VV
            noch weiter beschäftigen werden. Auf dem Spiel steht derzeit unter anderem
            die Zukunft der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

            Die motivierenden Worte des Präsiden-           allerdings mit einer ganzen Reihe von       wieder auf der politischen Agenda
            ten der Zahnärztekammer Schleswig-              Problemen konfrontiert. In dieser           stehen, ist der Kammerpräsident sich
            Holstein konnten angesichts der stan-           Einschätzung waren sich der Kam-            sicher.
            despolitischen Großwetterlage nur               merpräsident, der stellvertretende                  Durch die Möglichkeit, arzt-
            wenig zur „Aufmunterung“ beitragen:             Landesvorsitzende des Freien Ver-           gruppengleiche Medizinische Versor-
            In seinem Grußwort hob Dr. Michael              bands, der Vorsitzende der Vertreter-       gungszentren zu gründen, werde im
            Brandt eingangs die Erfolge der Zahn-           versammlung, Vorstand und Dele-             zahnärztlichen Bereich die wohnort-

                                                                                                                                                         Fotos: Thomas Eisenkrätzer
            ärzteschaft hervor, die sich sichtbar in        gierte einig.                               nahe Versorgung „ohne Not“ aufs
            den Ergebnissen der DMS V-Studie                        Als erster in einer Reihe von       Spiel gesetzt, ergänzte nach ihm der
            niederschlügen: die Prävalenz von Ka-           Rednern umriss Brandt, was die Zahn-        stellvertretende Landesvorsitzende
            ries sei deutlich, die von Parodontal-          ärzteschaft derzeit umtreibt: Zu nen-       des Freien Verbands Dr. Holger Neu-
            erkrankungen zumindest moderat zu-              nen ist da in erster Linie das Selbst-      meyer die Liste staatlicher Eingriffe.
            rückgegangen. Bei der Mundgesund-               verwaltungsstärkungsgesetz, das zwar        Dabei warnte er gleichzeitig vor einer
            heit von Kindern sei Deutschland im             zunächst die Körperschaften auf             „Ökonomisierung“ des Heilberufs.
            weltweiten Vergleich „spitze“. Die              Bundesebene betrifft, aber – daran
            zahnärztliche Gesundheitsversorgung             hatte Brandt keinen Zweifel – irgend-       Das „Antikorruptionsgesetz“ diskrimi-
            funktioniere also – und das müsse               wann auch in die Selbstverwaltung in        niere und stelle einen ganzen Berufs-
            auch nach außen kommuniziert wer-               Schleswig-Holstein eingreifen wird.         stand unter Generalverdacht, so Neu-
            den, unterstrich Brandt.                                Angesichts eines möglichen          meyer weiter. Es werde lange dauern,
                                                            Szenarios „Rot-Rot-Grün“ nach der           bis die Gerichte festgestellt haben,
            Trotz dieser unbestreitbaren Erfolge            Bundestagswahl im September 2017            was tatsächlich nicht erlaubt ist, pro-
            sieht sich die Zahnärzteschaft derzeit          werde auch die Bürgerversicherung           gnostizierte er mit Blick darauf, dass

Dr. Joachim Hüttmann: Antikorruptionsgesetz            Warnte vor einer „Ökonomisierung“ des          Dr. Michael Brandt: „Referentenentwurf
„birgt leistungsgefährdende Strafbarkeits-             Heilberufs: Dr. Holger Neumeyer                zur neuen Approbationsordnung erfüllt viele
risiken“.                                                                                             zahnärztliche Forderungen.“

            4                                                                                        Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

in die Selbstverwaltung ab

    VV der KZV S-H: Große Einigkeit bei den politischen Beschlüssen

    der Gesetzgeber den Korruptionstat-                 fungsgesetz“ heißen. Werde das Ge-         Versorgungszentren seien im zahn-
    bestand nicht konkretisiert hat.                    setz tatsächlich realisiert, seien die     ärztlichen Bereich kontraproduktiv
           Das „Selbstverwaltungsstär-                  Heilberufe ihres Rechts auf Selbstver-     und benachteiligten traditionelle Pra-
    kungsgesetz“, fuhr Neumeyer fort,                   waltung beraubt, prophezeite er.           xisformen, führte er aus. Zahnärzt-
    müsse eher „Fremdverwaltungsschaf-                                                             liche MVZs würden nahezu aus-
                                                        Auch der Vorsitzende der Vertreterver-     schließlich in Ballungszentren ge-
                                                        sammlung Dr. Joachim Hüttmann kri-         gründet und trügen nicht – wie von
                                                        tisierte das Selbstverwaltungsstär-        der Politik geplant – zu einer besseren
                                                        kungsgesetz, durch das die bisherige       Versorgung strukturschwacher Gebie-
                                                        Rechtsaufsicht durch eine Fachauf-         te bei.
                                                        sicht ersetzt werden solle.                        Das „Selbstverwaltungsstär-
                                                                 Das „Antikorruptionsgesetz“       kungsgesetz“ sei „maßlos und unver-
                                                        berge existenzgefährdende Strafbar-        hältnismäßig“; es zeuge zudem auch
                                                        keitsrisiken und Unsicherheiten, mo-       von einem großen Misstrauen gegen
                                                        nierte er außerdem.                        den Berufsstand. Das E-Health-Gesetz
                                                                                                   drohe der KZBV bereits für 2017 mit
                                                        Der stellvertretende Vorstandsvorsitzen-   Haushaltskürzungen, wenn eine Nut-
                                                        de Dr. Michael Diercks, der für den        zung der elektronischen Gesundheits-
                                                        immer noch erkrankten Dr. Peter            karte mit funktionierendem Stamm-
                                                        Kriett den schriftlichen Bericht des       datenabgleich – der nach Ansicht der
 Dr. Michael Diercks: Selbstverwaltungs-                Vorstandes ergänzte, ging ebenfalls        Zahnärzteschaft ohnehin nicht in die
 stärkungsgesetz zeugt von großem Misstrauen            auf die bundesweiten Problemfelder
 gegen den Berufsstand.                                 ein: Arztgruppengleiche Medizinische                                               

    Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016                                                                                    5
Zahnmedizin "Step by Step" - Checklisten für alle Fälle - Zahnärztekammer Schleswig ...
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein

Praxen gehöre – nicht fristgerecht er-    den. Ein Vertrag mit der Knappschaft         ärztliche Versorgung nach § 135 b
folge. Dabei sei die Ursache für die      befinde sich im Unterschriftenverfah-        SGB V verabschieden, berichtete
Verzögerungen nicht bei den Heil-         ren. Das hohe Versorgungsniveau für          Diercks weiter. Diese werde die Aus-
berufen, sondern bei der Industrie zu     diese Kassen sei damit gesichert.            wahl und den Umfang von Qualitäts-
suchen, die wesentliche Komponen-                                                      prüfungen durch die KZVen festlegen.
ten nicht rechtzeitig geliefert habe.     Anders dagegen sehe es im Ersatzkas-         Es stehe zu erwarten, dass die einzu-
         All das führe zu Frust und Är-   senbereich aus, bedauerte Diercks.           richtenden Prüfkommissionen zu
ger sowie dazu, dass die Arbeit in den    Ein ähnlich konstruktiver Dialog wie         ausgewählten Themen eine Überprü-
zahnärztlichen Körperschaften zuneh-      mit den Primärkassen sei mit ihnen           fung der Behandlungsqualität anhand
mend als fremdbestimmt und praxis-        nicht möglich. Es fehlten immer noch         eingereichter Dokumentationen vor-
fern empfunden werde, so Diercks.         Abschlüsse für 2015 und 2016, zum            nehmen müssen, so Diercks. Die Do-
Dabei habe die Zahnärzteschaft            Teil liege man sogar noch im Streit um       kumentation von Behandlungen wer-
durchaus auch politische Erfolge vor-     die Zeiträume davor. Gegensätzliche          de in Zukunft also noch wichtiger,
zuweisen, unterstrich er und nannte       Positionen gebe es vor allem im Hin-         avisierte er bereits jetzt.
als Beispiel die neuen Möglichkeiten,     blick auf die Lieferung von Abrech-                  Bei den Ärzten existiere eine
die die aufsuchende Betreuung für Äl-     nungsdaten der KZV: Die Kassen sä-           solche Richtlinie schon seit einigen
tere, Pflegebedürftige und Menschen       hen diese als Voraussetzung für einen        Jahren; sie werde daher vermutlich
mit Behinderung biete.                    Vertragsabschluss, während die KZV           als „Blaupause“ dienen. Finanziert
                                          die Lieferung dieser Daten nach dem          werden müsse die Prüfung ein-
Gemäß der neugefassten Kinder-Richt-      Prinzip der Datensparsamkeit nur             schließlich dazu einzurichtender Gre-
linie seien im „Gelben Heft“ überdies     dann für begründet halte, wenn sie           mien von den KZVen – und damit von
nun Verweise vom Kinderarzt an den        für die Rechnungslegung notwendig            den Verwaltungskostenbeiträgen der
Zahnarzt enthalten, so dass Kinder        sind. Dies sei in einem Kopfpauscha-         Zahnärzte. „In Bezug auf den Haus-
zwischen dem 6. und 64. Lebensmo-         lensystem nicht der Fall. Das Landes-        halt, organisatorisch und standespoli-
nat besonders zahnärztlich untersucht     sozialgericht, so schilderte Diercks,        tisch kommt da einiges auf uns zu“,
werden können. Derzeit arbeite die        habe die KZV nun jedoch verpflichtet,        schloss Diercks.
Zahnärzteschaft außerdem daran, ein       Abrechnungsdaten zu liefern.
                                                                                           Ablehnung des Selbstverwaltungs-
neues PAR-Konzept auf den Weg zu                   Der funktionierende Weg, der
                                                                                           stärkungsgesetzes
bringen, das unter anderem eine           über Jahre die Interessen von Kran-
strukturierte Nachsorge integriere.       kenkassen, Zahnärzten und Patienten          Die politischen Anträge dieser Vertre-
                                          gleichermaßen berücksichtigt hatte,          terversammlung nahmen die drän-
    Vertragsgeschäft: Weiterhin kein
                                          sei verlassen worden, resümierte             genden Themen noch einmal auf. Es
    konstruktiver Dialog mit den
                                          Diercks. In Zukunft müssten kassen-          gelte, sich gemeinsam gegen staatli-
    Ersatzkasssen
                                          individuelle und kassenspezifische           che Willkür und Staatsdirigismus zur
Mit Blick auf das Alltagsgeschäft der     Lösungen erarbeitet werden. Der Ver-         Wehr zu setzen, hatte Neumeyer in
KZV Schleswig-Holstein berichtete         handlungsweg sei nach wie vor zu be-         seinem Grußwort gemahnt und die
Diercks, dass mit der AOK Nordwest        vorzugen, um sich nicht von Schieds-         Zahnärzteschaft angesichts der derzeit
inzwischen ein Vertragsabschluss für      ämtern und Gerichten fremdbestim-            auf der politischen Agenda stehen
2016 erreicht werden konnte. Bei ver-     men zu lassen. Dazu unterstrich              Themen zur Geschlossenheit aufgeru-
änderten Sockelbeträgen sehe der          Diercks die Dialogbereitschaft der           fen. Für die KZV Schleswig-Holstein
Vertrag – wie im letzten Jahr – Kopf-     KZV Schleswig-Holstein.                      hätte es dieses Appells vermutlich
pauschalen vor. Im Zuge dieser Sig-                                                    nicht erst bedurft.
                                             Qualitätsprüfungs-Richtlinie
nalwirkung durch den „Trendsetter“
                                             möglicherweise bereits 2017
AOK konnten Verträge außerdem mit                                                      Einstimmig lehnten die Delegierten das
dem Städte- und Landkreistag sowie        Eine weitere Baustelle: Voraussichtlich      Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ab.
mit der Sozialversicherung für Land-      Mitte 2017 werde der Gemeinsame              Sollte das Gesetz so in Kraft treten,
wirtschaft, Forsten und Gartenbau         Bundesausschuss (G-BA) eine Quali-           werde die Vertreterversammlung zum
(ehemals LKKen) abgeschlossen wer-        tätsprüfungs-Richtlinie für die zahn-        „Erfüllungsgehilfen einer hypertro-

6                                                                                   Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
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phen Ministerialbürokratie“ degra-                  ums von Medizin und Zahnme-
diert, warnte Harald Schrader, der                  dizin in der Vorklinik, die Neu-
auch Bundesvorsitzender des Freien                  gewichtung von Ausbildungsin-
Verbands ist. Die ökonomischen Risi-                halten hin zu mehr Prävention,
ken würden bei den Zahnärzten be-                   eine bessere Abbildung von All-
lassen, während sie gleichzeitig all ih-            gemeinerkrankungen in der
rer Rechte beraubt würden.                          zahnmedizinischen Ausbildung
        Dabei seien die Zahnärzte ih-               und eine Verbesserung der Be-
rem Versorgungsauftrag überaus er-                  treuungsrelation zwischen Stu-
folgreich nachgekommen – im Gegen-                  dierenden und Lehrkörper.
zug erfolge nun eine „Abstrafung“ des
Berufsstandes. Trotz „Kettengesetzge-               Der Wermutstropfen allerdings,
bung“ habe die Zahnärzteschaft die                  der im Anschluss viele Delegier-
Mundgesundheit der Bevölkerung                      te beschäftigte, ist die in der
vorangebracht. Dafür sei ihr die Poli-              neuen Approbationsordnung
tik zumindest „Anerkennung und Re-                  vorgesehene erhebliche Ein-          Harald Schrader: „Weit gekommen mit
spekt“ schuldig, forderte er.                       schränkung der zahntechni-           Konsensmodell“
                                                    schen Ausbildung. Zu einem
Ebenso einstimmig lehnte die Ver-
                                                                                                      Haushalt der KZV S-H:
treterversammlung der KZV S-H ei-
                                                                                                      „Gut bestelltes Feld“
ne „Einheitskrankenversicherung“ in
Form einer Bürgerversicherung ab.                                                                     Vorstandsmitglied Helmut Stein-
Auch die Forderung an den Gesetzge-                                                                   metz zog zum Ende der Legisla-
ber, rein zahnärztliche medizinische                                                                  turperiode Bilanz: Vorstand und
Versorgungszentren künftig nicht                                                                      Haushaltsausschuss hinterließen
mehr zuzulassen, erging einstimmig.                                                                   ein „gut bestelltes Feld“, stellte
Diese Niederlassungsform sei im zahn-                                                                 er fest. Die Verwaltungskosten-
ärztlichen Bereich nicht nur überflüs-                                                                beiträge der KZV Schleswig-Hol-
sig, sie gefährde vielmehr ein funktio-                                                               stein seien niedrig. Der Haus-
nierendes Versorgungssystem, weil da-                                                                 haltsvoranschlag für 2017 liege
mit einseitig „Großversorgungsstruk-                                                                  leicht unter jenem für 2016; der
turen“ gefördert würden, befanden die                                                                 Personalstand sei etwas redu-
Delegierten. Der stellvertretende VV-                                                                 ziert worden. Die KZV S-H habe
Vorsitzende Dr. Nils Borchers wies da-              Helmut Steinmetz: „Steigende Zinsen wären         derzeit 89 Beschäftigte; das ent-
bei zusätzlich auch auf die Nachteile               zwingend notwendig.“                              spreche dem Äquivalent von 80
hin, die sich aufgrund einer hohen                                                                    aktiven Vollzeitstellen. Das
Fluktuation von Zahnärzten in MVZs                  „berufsfertigen“ Zahnarzt gehöre,            Durchschnittsalter der Beschäftigten
für Patienten ergäben.                              dass er Zahnersatz nicht nur beurtei-        betrage knapp 50 Jahre – bei einer ho-
                                                    len könne, sondern auch über die             hen Betriebszugehörigkeitsdauer.
   Neue Approbationsordnung
                                                    technischen Abläufe der Herstellung
In dem seit Anfang November vorlie-                 informiert sei, unterstrich Hüttmann.        Angesichts der Niedrigzins-Politik der
genden Referentenentwurf für eine                   Kompetenzen in Zahntechnik, darin            Europäischen Zentralbank, die auch
neue zahnärztliche Approbationsord-                 waren sich die schleswig-holsteini-          das Gesundheitswesen etwa in Form
nung seien viele Forderungen der                    schen Delegierten einig, müssen auch         von Negativzinsen betrifft, zeigte
Zahnärzteschaft erfüllt worden, hatte               weiterhin im Studium vermittelt wer-         Steinmetz auf, dass steigende Zinsen
Kammerpräsident Brandt in seinem                    den. Ein entsprechender Antrag wur-          dringend notwendig wären: für die
Grußwort erläutert. Zu nennen seien                 de einstimmig verabschiedet.
da etwa eine Angleichung des Studi-                                                                                                          

Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016                                                                                      7
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein

Lebensversicherer, die Kreditinstitute,
aber auch die meisten Bürgerinnen
und Bürger in Deutschland.

Eine Inflationsrate nahe „Null“ sei kein
Ausgleich für die Folgen der Niedrig-
zinspolitik, fuhr Steinmetz fort – zu-
mal die führenden Wirtschaftsfor-
schungsinstitute wie auch die Com-
merzbank in ihrem Commerzbank
Research Oktober 2016 für 2017 mit
Preissteigerungen zwischen 1,4 und
1,5 Prozent rechneten.

Die Vorsitzende des Kassenprüfungsaus-
schusses Dr. Marianne Stahl berichte-
te, dass die Prüfung der Betriebs-,
Rechnungs- und Wirtschaftsführung
der KZV Schleswig-Holstein durch die       Konzentriert arbeiteten die Delegierten die Tagesordnung ab.
Revisionsabteilung der KZBV – wie
auch in den Vorjahren – keine Bean-        setzung einer Vergütungsregelung für             beit zu rekrutieren. Das „Selbstver-
standung ergeben habe: Die KZV S-H         das Jahr 2015 zwischen den Ersatz-               waltungsstärkungsgesetz“ werde das
berücksichtige vielmehr die Grund-         kassen und der KZV Schleswig-Hol-                vermutlich in Zukunft noch weiter er-
sätze einer sparsamen und wirtschaft-      stein musste aufgrund der Erkran-                schweren.
lichen Haushaltsführung. Stahls An-        kung von Dr. Peter Kriett und der Ver-
trag auf Entlastung des Vorstandes ga-     zichtserklärung seines Stellvertreters           Am 14. Januar 2017 wird sich die neue
ben die Delegierten daher bei einer        Dr. Malte Uhrigshardt ein neues Mit-             Vertreterversammlung konstituieren
Enthaltung statt.                          glied gewählt werden. Einstimmig                 und dann unter anderem auch den
                                           bestimmten die Delegierten dafür                 Vorstand für die nächste Legislaturpe-
Auf Antrag des Vorstandes stellte die      Dr. Michael Diercks. An Diercks bis-             riode wählen. Laut SGB V muss die
Vertreterversammlung den Haushalt          herige Stelle im Landesschiedsamt                zuständige Rechtsaufsicht, im Falle
2017 in Einnahmen und Ausgaben             tritt nach Beschluss der VV Dr. Wolf-            der KZV Schleswig-Holstein das Minis-
in Höhe von 7.038.072,00 Euro              gang Lehwald.                                    terium für Soziales, Gesundheit, Wis-
und einer Vermögensentnahme von                                                             senschaft und Gleichstellung des Lan-
                                              Legislaturperiode 2017 bis 2022
41.279,00 Euro fest. Einstimmig er-                                                         des, den Dienstverträgen der Vor-
folgte auch die Festlegung der Ver-        Die Vorbereitungen für die Legislatur-           standsmitglieder zustimmen. Die Fin-
waltungskostenbeiträge in unverän-         periode 2017 bis 2022 laufen: Die                dungskommission unter dem Vorsitz
derter Höhe für die Abrechnungs-           Wahlen zur Vertreterversammlung                  von Dr. Nils Borchers berichtete, alle
quartale IV/2016 bis III/2017 (siehe       sind abgeschlossen. Die neu gewählte             notwendigen Vorarbeiten für einen
Veröffentlichung auf der amtlichen         Vertreterversammlung bürge für Kon-              reibungslosen Übergang erledigt zu
Seite 33).                                 tinuität, stellte der VV-Vorsitzende             haben.
                                           Hüttmann fest: Sie sei mit 25 „alten“                   Um auf alle „Eventualitäten“
    Wahlen zum Landesschiedsamt
                                           und fünf „neuen“ Mitgliedern besetzt;            vorbereitet zu sein, traf die VV zudem
Kurz vor Ende der Legislaturperiode        der Anteil weiblicher Delegierte stei-           Vorkehrungen für den – unwahr-
war noch einmal eine Wahl notwen-          ge „etwas“. Die Wahl habe jedoch                 scheinlichen – Fall, dass im Januar
dig. Für die (ursprünglich) am 2. De-      auch gezeigt, wie schwierig es in man-           kein neuer Vorstand gewählt werden
zember angesetzte Verhandlung vor          chen Kreisen inzwischen ist, Ehren-              kann und der bisherige Vorstand auf-
dem Landesschiedsamt zwecks Fest-          amtler für die standespolitische Ar-             grund dessen im Amt bleibt. Auch die

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Zahnmedizin "Step by Step" - Checklisten für alle Fälle - Zahnärztekammer Schleswig ...
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

Vergütung der neu gewählten Vor-
standsmitglieder für die Zeit, in der
wegen fehlender Zustimmung der
Aufsicht noch kein wirksamer Dienst-
vertrag vorliegt, ist durch einen VV-
Beschluss geregelt.

In der Vergangenheit habe man in
Schleswig-Holstein aus den gegebe-
nen Bedingungen das Beste gemacht,
fasste Hüttmann am Ende der Legisla-
turperiode zusammen. Ausdrücklich
dankten die Delegierten dem Vor-
stand für die geleistete Arbeit in die-
ser Legislaturperiode und insbeson-
dere für die Leistungen in den letzten
Monaten. Das von Steinmetz erwähn-
te „gut bestellte Feld“ gilt dabei nicht
nur für den Haushalt: Die KZV Schles-               Beratungen am Rande:
wig-Holstein sei mit ihrem Konsens-                 Dr. Detlef Dittmer und Dr. Yasmin Mokhtari
modell „weit gekommen“, lobte
Schrader. Wie es damit weitergehen                  setzlichen) Rahmenbedingungen und              waltung in Zukunft noch haben wird,
kann, wird entscheidend von den (ge-                den Kompetenzen, die die Selbstver-            abhängen.         ■ KIRSTEN BEHRENDT

                                                                            BESCHLÜSSE           DER   VERTRETERVERSAMMLUNG
  Freiheitliches Gesundheitswesen                   Selbstverwaltung erhalten –                   Technische Kompetenz in der
  Die Vertreterversammlung der KZV S-H              Staatsverwaltung verhindern                   Approbationsordnung erhalten
  fordert alle politischen Parteien auf, sich       Die Vertreterversammlung der KZV S-H          Die Vertreterversammlung der KZV S-H
  für ein freiheitlich und staatsfern organi-       fordert die Bundesregierung auf, den          spricht sich für den vollständigen Erhalt
  siertes Gesundheitswesen einzusetzen.             Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der       der im Zahnheilkundegesetz festgelegten
  Eine Einheitskrankenversicherung in               Handlungsfähigkeit und Aufsicht über          zahnmedizinischen Kompetenzen ein-
  Form der geplanten „Bürgerversiche-               die Selbstverwaltung der Spitzenorgani-       schließlich der Zahntechnik aus.
  rung“ ist keine zukunftsfähige Lösung.            sationen in der GKV (GKV- Selbstverwal-       Sie fordert alle Beteiligten auf, dafür Sor-
  In staatlich organisierten Gesundheits-           tungsstärkungsgesetz – GKV-SVSG) zu-          ge zu tragen, dass die Fähigkeit zur Her-
  systemen ist die medizinische Versorgung          rückzuziehen.                                 stellung von Zahnersatz weiterhin im Stu-
  nicht nur von der Kassenlage des Staates                                                        dium vermittelt und im Staatsexamen ge-
  abhängig, sondern auch Spielball (partei-)                                                      prüft wird.
  politischer Interessen. Staatliche Systeme        Keine Zahn-MVZ
  sind geprägt von langen Wartezeiten,              Die Vertreterversammlung der KZV S-H
  Mangelverwaltung und Zuteilungsmedi-              fordert den Gesetzgeber auf, § 95 Abs. 1      Entlastung des Vorstandes
  zin.                                              SGB V dahingehend zu präzisieren, dass        Die VV der KZV S-H erteilt dem Vorstand
  Nur eine staatsferne und freie Berufsaus-         arztgruppengleiche medizinische Versor-       der KZV S-H Entlastung für das Ge-
  übung schützt die fachliche Unabhängig-           gungszentren (MVZ) im vertragszahn-           schäftsjahr 2015.
  keit und die Therapiefreiheit im Interesse        ärztlichen Bereich nicht zulässig sind.
  der Patienten.

Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016                                                                                                9
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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

      Wahlen zur Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein:

      Nachlese
      Die Wahlen zur Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein für die
      Legislaturperiode 2017 bis 2022 sind – wir berichteten bereits über Rundschreiben Aktuell –
      abgeschlossen. Zwischenzeitlich haben alle zukünftigen Delegierten erklärt, die Wahl
      anzunehmen, so dass die Zusammensetzung der Vertreterversammlung nun feststeht.

      Vom 6. Oktober bis zum 2. November
      waren 2.048 wahlberechtigte schles-
      wig-holsteinische Vertragszahnärzte
      aufgefordert, ihre Stimmen abzuge-
      ben. Am 3. November erfolgte die
      Auszählung der Wahlzettel im Zahn-
      ärztehaus unter der Aufsicht des
      Wahlleiters Ralf Bohnsack. Unter-
      stützt wurde er von den Mitgliedern

                                                                                                                                                 Foto: Kirsten Behrendt
      des Wahlausschusses Dr. Sven-Mi-
      chael Karsten (Trappenkamp) und
      Dr. Matthias Krummel (Kiel), der
      Leiterin des Büros der Selbstverwal-
      tung Dr. Christiane Hennig sowie den
      Mitarbeiterinnen der KZV Schleswig-
      Holstein Astrid Böhmer, Anke Bu-            Wahlleiter Ralf Bohnsack bei der Stimmenauszählung
      mann, Ute Jaich, Beate Stellmach und        tete Trend, dass die Wahlbeteiligung          ten war die Wahlbeteiligung im
      Kirsten Tedt.                               dort am höchsten und die Zahl der             Wahlkreis Neumünster/Plön, wo zwei
                                                  ungültigen Stimmen am geringsten              Listen zur Wahl standen, gefolgt von
      Die Wahlbeteiligung lag bei 51,02 Pro-      war, wo der Wähler sich zwischen              Ostholstein mit 67,8 Prozent, wo so-
      zent und war damit etwas höher als          mehreren Wahlvorschlägen entschei-            gar drei Wahlvorschläge vorlagen.
      bei den letzten Wahlen im Jahr 2010         den konnte, setzte sich auch dieses                              ■ KIRSTEN BEHRENDT
      (49,34 Prozent). Der damals beobach-        Mal fort. Mit 72,9 Prozent am höchs-

Mitglieder der VV 2017 – 2022
ZA Christian Anthony (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg)                ZA Jens-Ulrich Krüger (Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen)
Dr. Ortwin Barbendererde (Wahlkreis Neumünster/Plön)                Dr. Yasmin Mokhtari (Wahlkreis Ostholstein)
ZÄ Gerlinde Behrens-Wendel (Wahlkreis Ostholstein)                  Dr. Holger Neumeyer (Wahlkreis Stormarn)
Dr. Nils Borchers (Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde)                 ZA Peter Oleownik (Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde)
Dr. Michael Brandt (Wahlkreis Kiel)                                 ZA Heinrich Pohlmeyer (Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen)
Dr. Michael Diercks (Wahlkreis Kiel)                                ZA Ralph-Hartwig Rohwedder (Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde)
Dr. Detlev Dittmer (Wahlkreis Stormarn)                             ZA Harald Schrader (Wahlkreis Lauenburg)
Dr. Jens Dreesen (Wahlkreis Lübeck)                                 ZA Joachim Schreck (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg)
ZA Gerhard Erichsen (Wahlkreis Schleswig-Flensburg/Flensburg)       ZÄ Ruth Schröder (Wahlkreis Segeberg)
Dr. Gabriela Haas (Wahlkreis Schleswig-Flensburg/Flensburg)         Dr. Björn-Erik Schultz (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg)
Dr. Klaus-Richard Herrmann (Wahlkreis Lübeck)                       Dr. Gerrit Schüsseler (Wahlkreis Kiel)
Dr. Joachim Hüttmann (Wahlkreis Segeberg)                           Dr. Marianne Stahl (Wahlkreis Lübeck)
ZA Thomas Jensen (Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen)             ZA Helge Suhr (Wahlkreis Schleswig-Flensburg/Flensburg)
ZA Wolfram Kolossa (Wahlkreis Neumünster/Plön)                      Dr. Malte Uhrigshardt (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg)
Dr. Andreas Krohn (Wahlkreis Lauenburg)                             Dr. Anke Zeinecker (Wahlkreis Segeberg)

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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

Bundeskabinett beschloss Entwurf des
„GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes“
Am 16. November beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des geplanten
„Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der
Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung
der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz).
Im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium
sind im Kabinettsentwurf einige Änderungen enthalten.

Speziell für die Kassenärztliche Bundes-              nungsgemäße Verwaltung der             wenn gleichzeitig ein neuer Vor-
vereinigung (KBV) wird es noch stren-                 Körperschaft gefährdet ist. Als        sitzender gewählt wird (kon-
gere Vorgaben geben. Für den Ge-                      Beispiele dafür werden die Ver-        struktives Misstrauensvotum).
meinsamen Bundesausschuss (G-BA)                      letzung von Verwaltungsvor-           Die Einsichts- und Auskunfts-
sieht die Bundesregierung dagegen                     schriften, Gesetzen oder der Sat-      rechte für VV-Mitglieder werden
Ausnahmen vor.                                        zung, die Beeinträchtigung der         als „Minderheitenrecht“ ausge-
                                                      Zusammenarbeit der Organe, die         staltet: Die Rechte können dann
Die wichtigsten Änderungen:                           Umsetzung von Aufsichtsverfü-          geltend gemacht werden, wenn
  Entfallen ist die Regelung zur Be-                 gungen oder Schäden durch              ein Viertel der Delegierten dies
    fugnis der Aufsichtsbehörde, bei                  Pflichtverletzung angeführt. Auch      verlangt.
    „unbestimmten Rechtsbegriffen“                    von dieser Regelung ist der G-BA
    künftig Inhaltsbestimmungen zur                   ausgenommen. Das gilt ebenso        Auf der Vertreterversammlung der Kas-
    Rechtsanwendung und Rechts-                       für die Bestellung eines „Beauf-    senzahnärztlichen Bundesvereinigung
    auslegung erlassen zu können.                     tragten“ („Staatskommissar“).       am 16. und 17. November in Berlin
  Bestehen bleiben dagegen die                      Die im BMG-Entwurf vorgesehe-       gestand der KZBV-Vorstandsvorsit-
    „Aufsichtsmittel in besonderen                    ne Zweidrittel-Mehrheit für die     zende Dr. Wolfgang Eßer zwar zu,
    Fällen“. Allerdings wird die Mög-                 Wahl des Vorstandsvorsitzenden      dass der Kabinettsentwurf gegenüber
    lichkeit der nachträglichen Ände-                 wurde nun beschränkt auf die        dem Referentenentwurf „deutlich ab-
    rung von Satzungsbestimmungen                     Kassenärztliche Bundesvereini-      geschwächt und in seiner Zielrichtung
    durch die Aufsichtsbehörde nun                    gung. Für alle anderen Körper-      geändert“ worden sei. Dennoch sei
    daran geknüpft, dass die betref-                  schaften bleibt es bei den bisher   aus einem „schlechten Referentenent-
    fenden Bestimmungen zu einer                      in den jeweiligen Satzungen vor-    wurf“ nun kein „guter Kabinettsent-
    Rechtswidrigkeit der Satzung                      gesehenen Regelungen. Die KBV       wurf“ geworden. Nach wie vor sorge
    führen würden. Eine Klage gegen                   wird überdies auch verpflichtet,    sich die Zahnärzteschaft „um den Er-
    diese Maßnahme soll keine auf-                    den Vorstand künftig mit drei –     halt der funktionierenden Selbstver-
    schiebende Wirkung haben. Der                     statt wie bisher mit zwei – Mit-    waltung“. Weiteren Handlungsbedarf
    G-BA ist von dieser Regelung                      gliedern zu besetzen.               sieht Eßer vor allem im Hinblick auf
    nicht betroffen.                                 Neu ist die Regelung, dass die      die Verpflichtung zur namentlichen
  Ebenfalls weiter vorgesehen ist                    Aufsichtsbehörde vor Erteilung      Abstimmung in der Vertreterver-
    die bereits im BMG-Entwurf ent-                   der Zustimmung zu Vorstands-        sammlung und die Möglichkeiten der
    haltene Möglichkeit für die Auf-                  dienstverträgen eine unabhängi-     Aufsichtsbehörde, in die Mittelver-
    sichtsbehörde, einen „Entsand-                    ge Prüfung der finanziellen Aus-    wendung der Selbstverwaltung ein-
    ten“ für „besondere Fälle“ zu be-                 wirkungen des Vertrages verlan-     zugreifen.
    stimmen. Jedoch präzisiert der                    gen kann.
    Kabinettsentwurf die Vorausset-                  Der VV-Vorsitzende soll auch        Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
    zungen, unter denen dieser „Ent-                  nach dem Kabinettsentwurf mit       soll 2017 in Kraft treten. Das Gesetz
    sandte“ zum Einsatz kommt.                        einfacher Mehrheit abgewählt        bedarf nicht der Zustimmung des
    Demnach soll diese Vorschrift an-                 werden können. Eine Abwahl ist      Bundesrats.
    gewendet werden, wenn die ord-                    allerdings nur dann möglich,                                     KZBV/Be

Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016                                                                           11
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

EuGH kippt Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente:

IDH kritisiert Angriff auf freiberufliche Honorarordnung
Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente schränkt
nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs den grenzüberschreitenden
freien Warenverkehr ein und verletzt damit EU-Recht.

An die einheitlichen Abgabepreise müs-   Arzneimittel. Nachdem zunächst an-
sen sich nach derzeitiger Rechtslage     gekündigt worden war, Bundesge-
auch Versandapotheken mit Sitz im        sundheitsminister Hermann Gröhe
EU-Ausland halten. Diese Regelung        habe sich für letztere Option ent-
könne Anbietern aus anderen EU-          schieden, agiert er nach einem Bericht
Ländern den Zugang zum deutschen         der Berliner Zeitung inzwischen deut-
Markt erschweren, befanden die Lu-       lich vorsichtiger: Einer Antwort von
xemburger Richter nun. Grundsätz-        Gesundheits-Staatssekretär Lutz Strop-
lich könne zwar eine Beschränkung        pe auf eine Parlamentarische Anfrage
des freien Warenverkehrs mit dem         der Grünen-Politikerin Kordula Schulz-
Schutz der Gesundheit und des Le-        Asche sei zu entnehmen, dass die
bens gerechtfertigt werden, doch die     Bundesregierung noch prüfe, „ob und
Preisbindung sei dazu nicht geeignet.    gegebenenfalls welche Maßnahmen
        Der Europäische Gerichtshof      ergriffen werden müssen, um eine flä-       Die Krankenkassen erhoffen sich von
zweifelte zudem an, dass Preisbin-       chendeckende Versorgung der Bevöl-          der gekippten Preisbindung sinkende
dungen ein flächendeckendes Netz         kerung mit Arzneimitteln sicherzu-          Arzneimittelpreise – und damit auch
traditioneller Apotheken in Deutsch-     stellen“. Insbesondere dürfe es infol-      weniger Ausgaben. Gröhes ursprüng-
land förderten. Vielmehr könne ein       ge des Urteils nicht zu einer „unge-        liche Pläne stießen daher auch beim
Preiswettbewerb auch Anreize zur         rechten Lastenverteilung“ zwischen          Spitzenverband Bund der Kranken-
Niederlassung in Gegenden bieten, in     den Apotheken vor Ort und dem Ver-          kassen auf Kritik: „Im 21. Jahrhundert
denen wegen der geringen Zahl an         sandhandel kommen. Verhindert               eine ganze Branche per Gesetz vom
Apotheken höhere Preise verlangt         werden müsse, dass die Apotheke vor         Onlineversandhandel auszuschließen,
werden könnten.                          Ort nicht mehr konkurrenzfähig sei.         erscheint nicht zeitgemäß“, findet Jo-
                                         „Die Prüfung ist derzeit noch nicht         hann Magnus von Stackelberg, stell-
Das Urteil ist aus verschiedenen Grün-   abgeschlossen“, erklärte Stroppe laut       vertretender Vorstandsvorsitzender
den brisant. Auf einen wichtigen         BZ am Ende seiner Antwort.                  des Spitzenverbands.
Aspekt wies die Interessengemein-                                                            Da passt es ins Bild, wenn
schaft der Heilberufe in Schleswig-      Das Problem: Der Koalitionspartner          Olaf Heinrich, Vorstandsvorsitzender
Holstein (IDH) hin: Sie kritisiert die   SPD steht einem Verbot des Versand-         der niederländischen Versandapothe-
Entscheidung in einer Pressemittei-      handels für rezeptpflichtige Arznei-        kenkette DocMorris, gegenüber der
lung (gegenüberliegende Seite) als       mittel ablehnend gegenüber. Insbe-          Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklär-
Angriff auf eine freiberufliche Hono-    sondere für chronisch kranke Men-           te, es gebe sehr viele Anfragen von
rarordnung.                              schen in strukturschwachen Gebieten         Kassen zu Rabattverträgen. Er geht da-
                                         sei es unzumutbar, ihnen diesen ein-        von aus, bis Ende des Jahres den ers-
Die Konsequenzen, die sich aus dem       fachen Weg der Arzneimittelversor-          ten Vertrag mit einer Krankenkasse
Luxemburger Richterspruch ergeben,       gung abzuschneiden, meint Frak-             abzuschließen. Sollte Gröhe sich mit
sind noch nicht absehbar. Um gleiche     tionsvize und Gesundheitsexperte            seiner Absicht, den Versandhandel
Wettbewerbsbedingungen zu errei-         Prof. Dr. Karl Lauterbach. Statt den        mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln
chen, hat der Gesetzgeber nun grund-     Versandhandel zu verbieten, sollte          zu verbieten, allerdings durchsetzen,
sätzlich zwei Möglichkeiten: die Ab-     seiner Ansicht nach darüber nachge-         würde das derartige Rabattverträge
schaffung der Preisbindung für re-       dacht werden, wie Beratungsleistun-         unmöglich machen.
zeptpflichtige Medikamente oder ein      gen in Apotheken besser bezahlt wer-                             ■ KIRSTEN BEHRENDT
Verbot des Versandhandels für diese      den können.

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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

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                                                                                  Pressemitteilung

      IDH kritisiert Angriff auf freiberufliche Honorarordnung
      EuGH-Urteil zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische
      Versandapotheken greift in nationales Gesundheitssystem ein

      Kiel, 31.10.2016. Die Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein (IDH) kritisiert das Urteil des
      EuGH zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versand-
      apotheken. Der EuGH setzt sich damit über das Recht der Mitgliedsstaaten hinweg, subsidiär Regelungen zur
      Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können.
      Dem deutschen Souverän wird dadurch die Gestaltungsmacht über einen Kernbereich des nationalen Gesundheits-
      systems entzogen. In der Folge steht zu befürchten, dass auch in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und da-
      mit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird.
      Um dies zu verhindern, appelliert die IDH, die Ausnahmeregelung zum Verbringungsverbot nach § 73 AMG für
      verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder aufzuheben. Das heißt, den Versandhandel in Deutschland wie in 21
      von 28 EU-Staaten nicht zuzulassen.
      Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Teil einer freiberuflichen Honorarordnung. Sie schützt
      die Bürger vor einer Übervorteilung und ermöglicht es, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits
      sowie Apothekern andererseits ausgewogen auszugleichen.
      Die Arzneimittelpreisbindung ist integraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen
      Krankenversicherung. Es sichert allen Versicherten den gleichen Zugang zu von Ihnen benötigten Arzneimitteln –
      unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich kostet. Sie müssen nicht in finanzielle Vorleistung gehen.
      Mit einer Bonifizierung von Leistungen zugunsten von Patienten, die diese nicht selbst bezahlen, werden hingegen
      Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft gesetzt.
      Die deutsche Festpreisregelung schützt wie andere Honorarordnungen auch vor einer lückenhaften Versorgung
      durch Rosinenpickerei. Eine nun mögliche Selektion „lohnender Kranker“ hält keine Apotheke aus. Apotheken
      würden massiv und unkontrolliert vom Markt verschwinden
      Eine verlässliche Arzneimittelpreisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel macht viele Gemeinwohlleistun-
      gen, die nur von den Apotheken vor Ort erbracht werden, erst möglich. Dazu gehören vor allem die persönliche
      Beratung, die ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit, die individuelle Rezepturanfertigung sowie
      der Nacht- und Notdienst.
      Die Interessengemeinschaft der Heilberufe vertritt 25.000 Mitglieder, die ca. 40.000 Mitarbeiterinnen und
      Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein beschäftigen.
                                                                                                                          IDH

    Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016                                                                         13
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

BVA-Tätigkeitsbericht:

Erneut mehr Beschwerden über Krankenkassen
Gesetzlich Versicherte beschwerten sich im letzten Jahr deutlich öfter beim
Bundesversicherungsamt (BVA) über ihre Krankenkasse als im Jahr zuvor:
3.343 Eingaben verzeichnete die Behörde 2015. Gegenüber 2014 bedeutet das
eine Zunahme um knapp 22 Prozent. Über die Pflegekassen gab es sogar
58 Prozent mehr Beschwerden als im Vorjahr.

Das ist ein zentrales Ergebnis des Ende   gend müssten die Kassen die Qualität         Krankenkassen hatten dagegen auch
September veröffentlichten Tätigkeits-    ihrer Dienstleistung verbessern und          ein Betriebsmittel- und Rücklagever-
berichts 2015 des Bundesversiche-         mehr bieten als „Beschwerdebearbei-          mögen von mehr als einer Monats-
rungsamts.                                tung im Nachhinein“: „Der Versicher-         ausgabe. Insgesamt reduzierten sich
         Demnach betrifft der Löwen-      te ist nicht Bittsteller, sondern Kun-       die liquiden Mittel der Krankenversi-
anteil der insgesamt 5.321 beim BVA       de.“                                         cherungsträger 2015 um 8,8 Prozent.
eingegangenen Beschwerden die ge-
                                             Weitere Schlaglichter im                      Information des Versicherten zur
setzlichen Krankenkassen. Dabei ist
                                             Tätigkeitsbericht:                            Höhe des Zusatzbeitrags
das BVA nur für jene Kassen zustän-
dig, deren Tätigkeitsbereich sich über    Der Tätigkeitsbericht des BVA gibt ei-       „Verbesserungsfähig“ war aus Sicht
mehr als drei Bundesländer erstreckt.     nen Überblick über die Themen und            des BVA die vorgeschriebene Infor-
         „Diese Zahlen sind alarmie-      Fälle, mit denen die Behörde im letz-        mation der Versicherten zur Höhe der
rend und zeigen deutliche Qualitäts-      ten Jahr befasst war. Zu den Auf-            Zusatzbeiträge – allerdings ermögli-
mängel in der GKV auf“, kommentiert       sichtsaufgaben des Bundesversiche-           che das Gesetz den Krankenkassen ei-
Dr. Hans Unterhuber, seines Zeichens      rungsamts gehört etwa auch die Über-         nen „gewissen Spielraum“. Dennoch
Vorstandsvorsitzender der Siemens         wachung der finanziellen Entwick-            erwiesen sich der Inhalt sowie die Art
Betriebskrankenkasse (SBK). „Wenn         lung der bundesunmittelbaren Kran-           und Weise der Übermittlung der In-
sich jeder fünfte über seine Kranken-     kenkassen. „Grundsätzlich“ sei die fi-       formationsschreiben nach Erkennt-
kasse beschwert – bei der Pflegekasse     nanzielle Lage der „allermeisten Kran-       nissen des BVA häufig als „problema-
sogar jeder dritte – dann müssen wir      kenkassen“ im Jahr 2015 „zufrieden-          tisch“ – auch wenn sie die gesetzlich
handeln: Wir müssen uns wieder auf        stellend bis gut“ gewesen, heißt es da-      geforderten Inhalte durchaus enthiel-
die Bedürfnisse der Kunden rückbe-        zu. Ein Indikator dafür ist die Rückla-      ten. Sie waren jedoch teilweise mit
sinnen“, sagt er selbstkritisch.          ge, die Krankenkassen vorhalten müs-         „umfangreichen allgemeinen Darstel-
         Insbesondere verzeichnete das    sen, damit ihre finanzielle Leistungs-       lungen über Leistung und Qualität“
BVA eine zunehmende Anzahl von            fähigkeit auch im Falle von nicht vor-       der betreffenden Kasse verbunden, so
Beschwerden über die Versorgung           hergesehenen Ausgabenschwankun-              dass der eigentliche Anlass des Schrei-
mit Hilfsmitteln bei Inkontinenz –        gen sichergestellt ist. Vorgeschrieben       bens „zum Teil deutlich in den Hinter-
diese Thematik war im Übrigen auch        ist eine Rücklage von mindestens ei-         grund trat“. In mehreren Fällen er-
Gegenstand zahlreicher Medienbe-          nem Viertel einer Monatsausgabe.             folgte die Übermittlung des Schrei-
richte. In vielen Fälle konnten die Be-   Wenn die Rücklage zu stark sinkt,            bens im Zuge von Postsendungen, die
schwerdeverfahren         „unproblema-    müssen die Krankenkassen den Zu-             ohnehin versandt werden, wie zum
tisch“ durch eine veränderte Versor-      satzbeitrag erhöhen.                         Beispiel Mitgliederrundschreiben.
gung „im Sinne der Versicherten“ ab-              Ausweislich des BVA-Tätig-           „Nicht alle Varianten konnten dabei
geschlossen werden, vermerkt das          keitsberichts erzielten 24 Kranken-          den gesetzlichen Auftrag erfüllen, die
BVA in seinem Bericht. Das heißt aber     kassen im letzten Jahr einen Über-           Information in einem gesonderten
auch: Viele Patienten kommen erst         schuss der Einnahmen und 47 einen            Schreiben zu übermitteln“, stellt das
dann zu ihrem Recht, wenn sie offi-       Überschuss der Ausgaben. Acht Kran-          BVA fest.
ziell Beschwerde einlegen. „Das stellt    kenkassen verfügten am Jahresende                    Als Konsequenz aus solchen
uns Kassen kein gutes Zeugnis aus“,       nicht in vollem Umfang über die vor-         Erfahrungen haben zwischenzeitlich
meint Kassenchef Unterhuber. Drin-        geschriebene Mindestrücklage; 37             die Aufsichtsbehörden des Bundes

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KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

und der Länder Vorgaben für Inhalt                  Teilnahme an einem „qualitätsgesi-         Versicherung ist damit nicht verbun-
und Form der Übermittlung der In-                   cherten Angebot zur Förderung eines        den und würde auch vom Bundesver-
formationsschreiben zum Zusatzbei-                  gesundheitsbewussten Verhaltens“           sicherungsamt nicht hingenommen.“
trag formuliert.                                    stattfinde. Genau das ist aber die Vor-
                                                    aussetzung dafür, dass Krankenkassen       „Auch im vergangenen Jahr bestand
   Fitness-Apps und Fitness-Tracker
                                                    einen Bonus gewähren können. Da            wieder vielfach Anlass für das BVA,
Längst hat der Trend zur „Selbstver-                somit die über Fitness-Apps gesam-         im Einzelfall einzugreifen, um Rechte
messung“ die Krankenkassen erreicht                 melten Bewegungsdaten nicht für die        der Versicherten zu wahren“, resü-
– und beschäftig damit auch deren                   „Aufgabenerfüllung“ der Krankenkas-        miert der Präsident des Behörde
Aufsichtsbehörde. Eingeschritten sei                se geeignet sind, sei die Nutzung der      Frank Plate. „Zudem konnten durch
das BVA, wenn Krankenkassen als                     Daten nicht erforderlich und damit         aufsichtsrechtliche Prüfungen Fehl-
Voraussetzung für die Gewährung                     auch datenschutzrechtlich unzulässig,      entwicklungen aufgezeigt, Anregun-
von Bonusleistungen für ihre Versi-                 so das BVA.                                gen für eine bessere Versorgung gege-
cherten die Nutzung von Fitness-Apps                                                           ben und auf einen soliden Umgang
und die Übermittlung von Daten aus                  Zulässig ist es aus Sicht der Behörde      mit Beitragsmitteln hingewirkt wer-
diesen Apps vorsehen. Fitness-Apps                  dagegen, wenn Krankenkassen Zu-            den.“
zeichneten lediglich „Bewegung“ auf,                schüsse für Fitness-Tracker zahlen.                            ■ KIRSTEN BEHRENDT
ohne einen Nachweis darüber zu er-                  Aber: „Eine weitergehende Übermitt-
bringen, dass dabei tatsächlich die                 lung von Gesundheitsdaten an die

Stiftung Wartentest:

„Mal top, mal flop“
Die Stiftung Warentest unterzog die Arbeit des neuen Trägers der Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland (UPD) unlängst einem „Schnelltest“. Sie untersuchte, ob die UPD „richtig, vollständig,
verständlich und serviceorientiert“ berät. Außerdem wollte sie wissen, wie gut die Beratung in
türkischer und russischer Sprache funktioniert.

In den zwei telefonischen und drei E-               gewesen, bemängelte die Stiftung Wa-       Ihr ursprüngliches Ziel, „jährlich
Mail-Anfragen ging es um die Wech-                  rentest.                                   225.000 Beratungen“ durchzuführen,
selwirkung von Medikamenten, Be-                             Antwort auf eine türkischspra-    wird die UPD nach Ansicht der Stif-
handlungsfehler, Kinderkrankengeld,                 chige E-Mail gab es erst nach drei Wo-     tung Warentest nicht erreichen kön-
um Termine für eine Reha und eine                   chen und dreimaliger Nachfrage. Die        nen. Im Juli kam sie mit 7.000 Aus-
abgelehnte Kurzzeitpflege.                          Reaktion erfolgte zudem auf Deutsch,       künften noch nicht einmal an den
                                                    wobei die UPD ein Telefonat mit Über-      Vorjahreswert von 7.500 des alten
Das Ergebnis: Die Tester bescheinigten              setzer anbot. Auf die russische Testan-    Trägers heran. „Wie unsere Stichpro-
der UPD eine gute telefonische Er-                  frage erfolgte keine Reaktion.             be zeigt, müsste sie dafür auch die
reichbarkeit. Die Stichprobe ergab                           Eine Beratung war – bis auf ei-   Wartezeit bei der E-Mail-Beratung
aber auch: Es läuft immer noch nicht                nen fehlenden Hinweis auf weitere          deutlich senken und die Qualität der
rund. So wurde eine der E-Mail-                     Informationsquellen – „richtig, um-        Beratung steigern“, heißt es in der
Anfragen erst nach zwei Wochen –                    fassend und ausführlich“, eine andere      Zeitschrift test.
dann allerdings fachlich kompetent –                dagegen völlig unzureichend. „Da ist                                         Be
beantwortet. Der Umgang mit sensi-                  mehr drin“, schloss die Stiftung Wa-
blen Daten sei jedoch nicht „optimal“               rentest.

Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016                                                                                 15
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