Zahnmedizin "Step by Step" - Checklisten für alle Fälle - Zahnärztekammer Schleswig ...
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KZV Schleswig -Holstein KZV 24. Schleswig-H olsteinischer Zahnärztetag Zahnmedizin „Step by Step “– Checklisten für alle Fälle 1. April 2017 8.30 – 17.00 Uh Neumünster | r Holstenha 1 llen
INHALT AKTUELL Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Gesundheitsausgaben in Schleswig-Holstein steigen VV der KZV S-H: Die Ausgaben für Gesundheit nehmen weiter deutlich zu: Wie das Statistikamt Zahnärzte lehnen Einschnitte Nord bekannt gab, erhöhte sich im Jahr 2014 die Summe in Schleswig-Holstein in die Selbstverwaltung ab . . . . . . . . . . . . 4 um 4,1 Prozent auf 11,2 Milliarden Euro. In Deutschland insgesamt betrug der Wahlen zur Vertreterversammlung: Anstieg 4,2 Prozent. Nachlese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Am stärksten erhöhten sich in Schleswig-Holstein demnach die Aus- Entwurf des „GKV-Selbstverwaltungs- gaben der Gesetzlichen Krankenversicherung, die im Vergleich zum Vorjahr um stärkungsgesetzes“ beschlossen . . . . . . . 11 5,6 Prozent auf 6,45 Milliarden Euro wuchsen. IDH kritisiert Angriff auf freiberufliche Honorarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 dpa/Be BVA-Tätigkeitsbericht: Erneut mehr Beschwerden über Psychische Störungen und Verhaltensstörungen: Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 In Schleswig-Holstein hohe Fehlzeiten bei jungen Erwerbstätigen UPD: In Schleswig-Holstein kamen im Jahr 2015 auf 100 männliche Erwerbspersonen „Mal top, mal flop“ . . . . . . . . . . . . . . . . 15 in der Altersgruppe von 15 bis 19 Jahren 200 Fehltage wegen psychischer Vorschau: Störungen und Verhaltensstörungen – so viele wie in keinem anderen Bundes- 24. Schleswig-Holsteinischer land. Das Bundesmittel in dieser Altersgruppe beträgt 87 Tage. Das zeigen die Zahnärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Auswertungen der Barmer GEK in den Gesundheitsreporten 2016. Kammerversammlung: Bei den weiblichen Erwerbspersonen in der gleichen Altersgruppe Keine Fremdbestimmung der liegen die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Störungen und Verhaltens- Selbstverwaltung! . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 störungen in Schleswig-Holstein mit 210 Tagen sogar noch leicht über dem Fortbildung: Wert ihrer männlichen Altersgenossen. Auch dies sind deutlich mehr Fehltage Wir sehen uns – im HHI . . . . . . . . . . . . . 27 als im Bundesdurchschnitt (158 Tage). In zahlreichen anderen Bundesländern BZÄK Bundesversammlung: Erfolgreiche Wiederwahl . . . . . . . . . . . . . 28 wurden bei 15- 19-jährigen Frauen allerdings noch höhere Arbeitsunfähigkeits- Datenschutz-Selbstcheck – Teil 2: zeiten ermittelt, allen voran in Hamburg (461 Tage), im Saarland (324 Tage) und „Behandlungsbereich“ . . . . . . . . . . . . . . 28 in Bremen (303 Tage). 66. Wissenschaftl. Tagung der SHGZMK: Zu den häufigsten Diagnosen in der Gruppe der psychischen Störungen Neues Verständnis des Biofilms und Verhaltensstörungen zählen bei jungen Erwerbstätigen somatoforme Assistenten-Zyklus: Störungen, Reaktionen auf schwere Belastungen und Depressionen. Erster Teil ein voller Erfolge . . . . . . . . . . . 34 Unabhängig von Alter und Geschlecht entfallen in Schleswig-Holstein Rundschreiben der KZV SH . . . . . . . . . . .36 auf 100 Erwerbspersonen etwa acht Arbeitsunfähigkeitsfälle durch psychische Mitteilungsblatt der ZÄK SH . . . . . . . . . 38 Störungen und Verhaltensstörungen, die je Fall jedoch durchschnittlich zu 50 Arbeitsunfähigkeitstagen führen. Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung und PM/Red. Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Redaktion: Zahnärztekammer: Dr. Michael Brandt (verantw.), Dr. Thomas Ruff Kassenzahnärztliche Vereinigung: Bundesärztekammer-Präsident hält Termin-Servicestellen für „Flop“ Dr. Peter Kriett (verantw.),www.kzv-sh.de verantwortlich für diese Ausgabe: „Das Modell der Termin-Servicestellen ist ein Flop“, sagte der Präsident der Dr. Peter Kriett Verlag: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery der Rheinischen Post. Westring 496 · 24106 Kiel Und er ging sogar noch weiter: „So wie sie konstruiert sind, mit hohem EDV- Tel. 0431/260926-30, Fax 0431/260926-15 E-Mail: central@zaek-sh.de Aufwand, wird man sie wahrscheinlich bald wieder einstampfen müssen.“ www.zaek-sh.de Layout, Herstellung: Die Patienten nähmen die Termin-Servicestellen kaum in Anspruch, form + text | herbert kämper · Kiel erklärte Montgomery: „61.000 Anfragen im ersten Halbjahr – das ist so gut wie Titel: ComLog Werbung + PR, Schinkel Druck: Schmidt & Klaunig · Kiel nichts.“ Dennoch plädiere er nicht dafür, den Service ganz abzuschaffen. Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht Sinnvoll wäre es, wenn Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen den unbedingt die Meinung der Herausgeber oder der Redaktion wieder. Das Zahnärzteblatt Schleswig- Versicherten „auf einem administrativ niedrigen Niveau“ weiter bei der Termin- Holstein erscheint 11-mal jährlich; darunter eine Doppelausgabe; Auflage 3.650; Preis des Einzelhefts: suche helfen, meinte er. Das hätten Ärzte unabhängig von Termin-Servicestellen 4 EUR; der Bezugspreis ist in den Körperschafts- auch schon früher getan. beiträgen enthalten. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. RP/Be 2 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
EDITORIAL „Only bad news are good news“ Syrienkrieg und Fluchtlingskrise, Brexit und US-Wahl dominierten die medialen Aufmacher und die Berichterstattung im Jahr 2016. Journalisten und Redakteure verlassen sich nur zu gern auf die alte Weisheit: „Only bad news are good news!“ Schlechte Nachrichten erregen Aufmerksamkeit und steigern die Auf- lage oder Einschaltquote. Zwar kämpft das Zahnärzteblatt nicht am Markt um Auflagensteigerung, Aufmerksamkeit möchte es trotzdem erzielen. Auch im „dentalen Jahresrückblick“ do- minierten die „bad news“. Mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, den Auswirkungen des Antikorruptions- gesetzes und den Drohungen im E- Health-Gesetz zogen dunkle Wolken am chenschaften in der Kassenärztlichen nach einem fachlich modernen, mit vie- Zahnarzthimmel auf. Bundesvereinigung. len medizinischen Lehrinhalten verse- Aber das Jahr 2016 brachte auch „gute henen Zahnmedizinstudium approbiert Nachrichten“ für die Zahnmedizin – drei 3. Nach 60 Jahren liegt der Referenten- werden und ist für die Herausforderun- Beispiele: entwurf für eine neue Approbations- gen, die eine alternde Gesellschaft auch ordnung vor. für unseren Beruf mit sich bringt, gut 1. Deutschland ist Weltmeister in der Die gemeinsam von Hochschullehrern gerüstet. Zahngesundheit. und Bundeszahnärztekammer erarbeite- Schon die Ergebnisse der Deutschen ten Eckpunkte, wie ganzheitlich medizi- Also: „Not only bad news are good Mundgesundheitsstudie IV (2005) wa- nische und präventionsorientierte Aus- news“. ren bei der weltweit am häufigsten richtung des Studiums, sind im Refe- untersuchten Gruppe der 12-Jährigen rentenentwurf für eine neue Approba- Wir wünschen Ihnen für die bevorste- mit einem DMFT von 0,7 top, eine tionsordnung aufgenommen worden. henden Festtage und das kommende nochmalige Steigerung kaum zu erwar- Die Arbeit hat sich gelohnt, wenn auch Jahr viele „gute Nachrichten“, im priva- ten. Aber wir haben es geschafft und ei- nicht alle Ziele bisher erreicht sind. Die ten wie im beruflichen Leben. nen DMFT von 0,5 erreicht. Über 80 zukünftige Studentengeneration wird Prozent der Kinder sind kariesfrei. 2. Die drei Säulen der Berufspolitik und die Wissenschaft stehen im Einklang. BZÄK – KZBV – FVDZ und die Wissen- schaft, vertreten durch die DGZMK, ge- Dr. Michael Brandt Dr. Michael Diercks ben ein Bild der Geschlossenheit des Be- Präsident Stellvertretener Vorsitzender rufsstandes ab. Die Hauptversammlung Zahnärztekammer Kassenzahnärztliche Vereinigung des Freien Verbandes und der Deutsche Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Zahnärztetag mit den Bundesversamm- lungen haben es gezeigt. Nicht die frü- her als streitsüchtig verschriehenen Zahnärzte waren Anlass für die Inter- ventionen des Staates, sondern die Ma- Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016 3
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG VV der KZV Schleswig-Holstein am 12. November in Kiel: Schleswig-Holsteinische Zahnärzte lehnen Einschnitte Die letzte Vertreterversammlung dieser Legislaturperiode musste sich am 12. November in Kiel mit einer ganzen Reihe politischer Themen auseinander- setzen, die vermutlich auch die sich im Januar konstituierende „neue“ VV noch weiter beschäftigen werden. Auf dem Spiel steht derzeit unter anderem die Zukunft der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die motivierenden Worte des Präsiden- allerdings mit einer ganzen Reihe von wieder auf der politischen Agenda ten der Zahnärztekammer Schleswig- Problemen konfrontiert. In dieser stehen, ist der Kammerpräsident sich Holstein konnten angesichts der stan- Einschätzung waren sich der Kam- sicher. despolitischen Großwetterlage nur merpräsident, der stellvertretende Durch die Möglichkeit, arzt- wenig zur „Aufmunterung“ beitragen: Landesvorsitzende des Freien Ver- gruppengleiche Medizinische Versor- In seinem Grußwort hob Dr. Michael bands, der Vorsitzende der Vertreter- gungszentren zu gründen, werde im Brandt eingangs die Erfolge der Zahn- versammlung, Vorstand und Dele- zahnärztlichen Bereich die wohnort- Fotos: Thomas Eisenkrätzer ärzteschaft hervor, die sich sichtbar in gierte einig. nahe Versorgung „ohne Not“ aufs den Ergebnissen der DMS V-Studie Als erster in einer Reihe von Spiel gesetzt, ergänzte nach ihm der niederschlügen: die Prävalenz von Ka- Rednern umriss Brandt, was die Zahn- stellvertretende Landesvorsitzende ries sei deutlich, die von Parodontal- ärzteschaft derzeit umtreibt: Zu nen- des Freien Verbands Dr. Holger Neu- erkrankungen zumindest moderat zu- nen ist da in erster Linie das Selbst- meyer die Liste staatlicher Eingriffe. rückgegangen. Bei der Mundgesund- verwaltungsstärkungsgesetz, das zwar Dabei warnte er gleichzeitig vor einer heit von Kindern sei Deutschland im zunächst die Körperschaften auf „Ökonomisierung“ des Heilberufs. weltweiten Vergleich „spitze“. Die Bundesebene betrifft, aber – daran zahnärztliche Gesundheitsversorgung hatte Brandt keinen Zweifel – irgend- Das „Antikorruptionsgesetz“ diskrimi- funktioniere also – und das müsse wann auch in die Selbstverwaltung in niere und stelle einen ganzen Berufs- auch nach außen kommuniziert wer- Schleswig-Holstein eingreifen wird. stand unter Generalverdacht, so Neu- den, unterstrich Brandt. Angesichts eines möglichen meyer weiter. Es werde lange dauern, Szenarios „Rot-Rot-Grün“ nach der bis die Gerichte festgestellt haben, Trotz dieser unbestreitbaren Erfolge Bundestagswahl im September 2017 was tatsächlich nicht erlaubt ist, pro- sieht sich die Zahnärzteschaft derzeit werde auch die Bürgerversicherung gnostizierte er mit Blick darauf, dass Dr. Joachim Hüttmann: Antikorruptionsgesetz Warnte vor einer „Ökonomisierung“ des Dr. Michael Brandt: „Referentenentwurf „birgt leistungsgefährdende Strafbarkeits- Heilberufs: Dr. Holger Neumeyer zur neuen Approbationsordnung erfüllt viele risiken“. zahnärztliche Forderungen.“ 4 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG in die Selbstverwaltung ab VV der KZV S-H: Große Einigkeit bei den politischen Beschlüssen der Gesetzgeber den Korruptionstat- fungsgesetz“ heißen. Werde das Ge- Versorgungszentren seien im zahn- bestand nicht konkretisiert hat. setz tatsächlich realisiert, seien die ärztlichen Bereich kontraproduktiv Das „Selbstverwaltungsstär- Heilberufe ihres Rechts auf Selbstver- und benachteiligten traditionelle Pra- kungsgesetz“, fuhr Neumeyer fort, waltung beraubt, prophezeite er. xisformen, führte er aus. Zahnärzt- müsse eher „Fremdverwaltungsschaf- liche MVZs würden nahezu aus- Auch der Vorsitzende der Vertreterver- schließlich in Ballungszentren ge- sammlung Dr. Joachim Hüttmann kri- gründet und trügen nicht – wie von tisierte das Selbstverwaltungsstär- der Politik geplant – zu einer besseren kungsgesetz, durch das die bisherige Versorgung strukturschwacher Gebie- Rechtsaufsicht durch eine Fachauf- te bei. sicht ersetzt werden solle. Das „Selbstverwaltungsstär- Das „Antikorruptionsgesetz“ kungsgesetz“ sei „maßlos und unver- berge existenzgefährdende Strafbar- hältnismäßig“; es zeuge zudem auch keitsrisiken und Unsicherheiten, mo- von einem großen Misstrauen gegen nierte er außerdem. den Berufsstand. Das E-Health-Gesetz drohe der KZBV bereits für 2017 mit Der stellvertretende Vorstandsvorsitzen- Haushaltskürzungen, wenn eine Nut- de Dr. Michael Diercks, der für den zung der elektronischen Gesundheits- immer noch erkrankten Dr. Peter karte mit funktionierendem Stamm- Kriett den schriftlichen Bericht des datenabgleich – der nach Ansicht der Dr. Michael Diercks: Selbstverwaltungs- Vorstandes ergänzte, ging ebenfalls Zahnärzteschaft ohnehin nicht in die stärkungsgesetz zeugt von großem Misstrauen auf die bundesweiten Problemfelder gegen den Berufsstand. ein: Arztgruppengleiche Medizinische Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016 5
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein Praxen gehöre – nicht fristgerecht er- den. Ein Vertrag mit der Knappschaft ärztliche Versorgung nach § 135 b folge. Dabei sei die Ursache für die befinde sich im Unterschriftenverfah- SGB V verabschieden, berichtete Verzögerungen nicht bei den Heil- ren. Das hohe Versorgungsniveau für Diercks weiter. Diese werde die Aus- berufen, sondern bei der Industrie zu diese Kassen sei damit gesichert. wahl und den Umfang von Qualitäts- suchen, die wesentliche Komponen- prüfungen durch die KZVen festlegen. ten nicht rechtzeitig geliefert habe. Anders dagegen sehe es im Ersatzkas- Es stehe zu erwarten, dass die einzu- All das führe zu Frust und Är- senbereich aus, bedauerte Diercks. richtenden Prüfkommissionen zu ger sowie dazu, dass die Arbeit in den Ein ähnlich konstruktiver Dialog wie ausgewählten Themen eine Überprü- zahnärztlichen Körperschaften zuneh- mit den Primärkassen sei mit ihnen fung der Behandlungsqualität anhand mend als fremdbestimmt und praxis- nicht möglich. Es fehlten immer noch eingereichter Dokumentationen vor- fern empfunden werde, so Diercks. Abschlüsse für 2015 und 2016, zum nehmen müssen, so Diercks. Die Do- Dabei habe die Zahnärzteschaft Teil liege man sogar noch im Streit um kumentation von Behandlungen wer- durchaus auch politische Erfolge vor- die Zeiträume davor. Gegensätzliche de in Zukunft also noch wichtiger, zuweisen, unterstrich er und nannte Positionen gebe es vor allem im Hin- avisierte er bereits jetzt. als Beispiel die neuen Möglichkeiten, blick auf die Lieferung von Abrech- Bei den Ärzten existiere eine die die aufsuchende Betreuung für Äl- nungsdaten der KZV: Die Kassen sä- solche Richtlinie schon seit einigen tere, Pflegebedürftige und Menschen hen diese als Voraussetzung für einen Jahren; sie werde daher vermutlich mit Behinderung biete. Vertragsabschluss, während die KZV als „Blaupause“ dienen. Finanziert die Lieferung dieser Daten nach dem werden müsse die Prüfung ein- Gemäß der neugefassten Kinder-Richt- Prinzip der Datensparsamkeit nur schließlich dazu einzurichtender Gre- linie seien im „Gelben Heft“ überdies dann für begründet halte, wenn sie mien von den KZVen – und damit von nun Verweise vom Kinderarzt an den für die Rechnungslegung notwendig den Verwaltungskostenbeiträgen der Zahnarzt enthalten, so dass Kinder sind. Dies sei in einem Kopfpauscha- Zahnärzte. „In Bezug auf den Haus- zwischen dem 6. und 64. Lebensmo- lensystem nicht der Fall. Das Landes- halt, organisatorisch und standespoli- nat besonders zahnärztlich untersucht sozialgericht, so schilderte Diercks, tisch kommt da einiges auf uns zu“, werden können. Derzeit arbeite die habe die KZV nun jedoch verpflichtet, schloss Diercks. Zahnärzteschaft außerdem daran, ein Abrechnungsdaten zu liefern. Ablehnung des Selbstverwaltungs- neues PAR-Konzept auf den Weg zu Der funktionierende Weg, der stärkungsgesetzes bringen, das unter anderem eine über Jahre die Interessen von Kran- strukturierte Nachsorge integriere. kenkassen, Zahnärzten und Patienten Die politischen Anträge dieser Vertre- gleichermaßen berücksichtigt hatte, terversammlung nahmen die drän- Vertragsgeschäft: Weiterhin kein sei verlassen worden, resümierte genden Themen noch einmal auf. Es konstruktiver Dialog mit den Diercks. In Zukunft müssten kassen- gelte, sich gemeinsam gegen staatli- Ersatzkasssen individuelle und kassenspezifische che Willkür und Staatsdirigismus zur Mit Blick auf das Alltagsgeschäft der Lösungen erarbeitet werden. Der Ver- Wehr zu setzen, hatte Neumeyer in KZV Schleswig-Holstein berichtete handlungsweg sei nach wie vor zu be- seinem Grußwort gemahnt und die Diercks, dass mit der AOK Nordwest vorzugen, um sich nicht von Schieds- Zahnärzteschaft angesichts der derzeit inzwischen ein Vertragsabschluss für ämtern und Gerichten fremdbestim- auf der politischen Agenda stehen 2016 erreicht werden konnte. Bei ver- men zu lassen. Dazu unterstrich Themen zur Geschlossenheit aufgeru- änderten Sockelbeträgen sehe der Diercks die Dialogbereitschaft der fen. Für die KZV Schleswig-Holstein Vertrag – wie im letzten Jahr – Kopf- KZV Schleswig-Holstein. hätte es dieses Appells vermutlich pauschalen vor. Im Zuge dieser Sig- nicht erst bedurft. Qualitätsprüfungs-Richtlinie nalwirkung durch den „Trendsetter“ möglicherweise bereits 2017 AOK konnten Verträge außerdem mit Einstimmig lehnten die Delegierten das dem Städte- und Landkreistag sowie Eine weitere Baustelle: Voraussichtlich Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ab. mit der Sozialversicherung für Land- Mitte 2017 werde der Gemeinsame Sollte das Gesetz so in Kraft treten, wirtschaft, Forsten und Gartenbau Bundesausschuss (G-BA) eine Quali- werde die Vertreterversammlung zum (ehemals LKKen) abgeschlossen wer- tätsprüfungs-Richtlinie für die zahn- „Erfüllungsgehilfen einer hypertro- 6 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG phen Ministerialbürokratie“ degra- ums von Medizin und Zahnme- diert, warnte Harald Schrader, der dizin in der Vorklinik, die Neu- auch Bundesvorsitzender des Freien gewichtung von Ausbildungsin- Verbands ist. Die ökonomischen Risi- halten hin zu mehr Prävention, ken würden bei den Zahnärzten be- eine bessere Abbildung von All- lassen, während sie gleichzeitig all ih- gemeinerkrankungen in der rer Rechte beraubt würden. zahnmedizinischen Ausbildung Dabei seien die Zahnärzte ih- und eine Verbesserung der Be- rem Versorgungsauftrag überaus er- treuungsrelation zwischen Stu- folgreich nachgekommen – im Gegen- dierenden und Lehrkörper. zug erfolge nun eine „Abstrafung“ des Berufsstandes. Trotz „Kettengesetzge- Der Wermutstropfen allerdings, bung“ habe die Zahnärzteschaft die der im Anschluss viele Delegier- Mundgesundheit der Bevölkerung te beschäftigte, ist die in der vorangebracht. Dafür sei ihr die Poli- neuen Approbationsordnung tik zumindest „Anerkennung und Re- vorgesehene erhebliche Ein- Harald Schrader: „Weit gekommen mit spekt“ schuldig, forderte er. schränkung der zahntechni- Konsensmodell“ schen Ausbildung. Zu einem Ebenso einstimmig lehnte die Ver- Haushalt der KZV S-H: treterversammlung der KZV S-H ei- „Gut bestelltes Feld“ ne „Einheitskrankenversicherung“ in Form einer Bürgerversicherung ab. Vorstandsmitglied Helmut Stein- Auch die Forderung an den Gesetzge- metz zog zum Ende der Legisla- ber, rein zahnärztliche medizinische turperiode Bilanz: Vorstand und Versorgungszentren künftig nicht Haushaltsausschuss hinterließen mehr zuzulassen, erging einstimmig. ein „gut bestelltes Feld“, stellte Diese Niederlassungsform sei im zahn- er fest. Die Verwaltungskosten- ärztlichen Bereich nicht nur überflüs- beiträge der KZV Schleswig-Hol- sig, sie gefährde vielmehr ein funktio- stein seien niedrig. Der Haus- nierendes Versorgungssystem, weil da- haltsvoranschlag für 2017 liege mit einseitig „Großversorgungsstruk- leicht unter jenem für 2016; der turen“ gefördert würden, befanden die Personalstand sei etwas redu- Delegierten. Der stellvertretende VV- ziert worden. Die KZV S-H habe Vorsitzende Dr. Nils Borchers wies da- Helmut Steinmetz: „Steigende Zinsen wären derzeit 89 Beschäftigte; das ent- bei zusätzlich auch auf die Nachteile zwingend notwendig.“ spreche dem Äquivalent von 80 hin, die sich aufgrund einer hohen aktiven Vollzeitstellen. Das Fluktuation von Zahnärzten in MVZs „berufsfertigen“ Zahnarzt gehöre, Durchschnittsalter der Beschäftigten für Patienten ergäben. dass er Zahnersatz nicht nur beurtei- betrage knapp 50 Jahre – bei einer ho- len könne, sondern auch über die hen Betriebszugehörigkeitsdauer. Neue Approbationsordnung technischen Abläufe der Herstellung In dem seit Anfang November vorlie- informiert sei, unterstrich Hüttmann. Angesichts der Niedrigzins-Politik der genden Referentenentwurf für eine Kompetenzen in Zahntechnik, darin Europäischen Zentralbank, die auch neue zahnärztliche Approbationsord- waren sich die schleswig-holsteini- das Gesundheitswesen etwa in Form nung seien viele Forderungen der schen Delegierten einig, müssen auch von Negativzinsen betrifft, zeigte Zahnärzteschaft erfüllt worden, hatte weiterhin im Studium vermittelt wer- Steinmetz auf, dass steigende Zinsen Kammerpräsident Brandt in seinem den. Ein entsprechender Antrag wur- dringend notwendig wären: für die Grußwort erläutert. Zu nennen seien de einstimmig verabschiedet. da etwa eine Angleichung des Studi- Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016 7
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein Lebensversicherer, die Kreditinstitute, aber auch die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Eine Inflationsrate nahe „Null“ sei kein Ausgleich für die Folgen der Niedrig- zinspolitik, fuhr Steinmetz fort – zu- mal die führenden Wirtschaftsfor- schungsinstitute wie auch die Com- merzbank in ihrem Commerzbank Research Oktober 2016 für 2017 mit Preissteigerungen zwischen 1,4 und 1,5 Prozent rechneten. Die Vorsitzende des Kassenprüfungsaus- schusses Dr. Marianne Stahl berichte- te, dass die Prüfung der Betriebs-, Rechnungs- und Wirtschaftsführung der KZV Schleswig-Holstein durch die Konzentriert arbeiteten die Delegierten die Tagesordnung ab. Revisionsabteilung der KZBV – wie auch in den Vorjahren – keine Bean- setzung einer Vergütungsregelung für beit zu rekrutieren. Das „Selbstver- standung ergeben habe: Die KZV S-H das Jahr 2015 zwischen den Ersatz- waltungsstärkungsgesetz“ werde das berücksichtige vielmehr die Grund- kassen und der KZV Schleswig-Hol- vermutlich in Zukunft noch weiter er- sätze einer sparsamen und wirtschaft- stein musste aufgrund der Erkran- schweren. lichen Haushaltsführung. Stahls An- kung von Dr. Peter Kriett und der Ver- trag auf Entlastung des Vorstandes ga- zichtserklärung seines Stellvertreters Am 14. Januar 2017 wird sich die neue ben die Delegierten daher bei einer Dr. Malte Uhrigshardt ein neues Mit- Vertreterversammlung konstituieren Enthaltung statt. glied gewählt werden. Einstimmig und dann unter anderem auch den bestimmten die Delegierten dafür Vorstand für die nächste Legislaturpe- Auf Antrag des Vorstandes stellte die Dr. Michael Diercks. An Diercks bis- riode wählen. Laut SGB V muss die Vertreterversammlung den Haushalt herige Stelle im Landesschiedsamt zuständige Rechtsaufsicht, im Falle 2017 in Einnahmen und Ausgaben tritt nach Beschluss der VV Dr. Wolf- der KZV Schleswig-Holstein das Minis- in Höhe von 7.038.072,00 Euro gang Lehwald. terium für Soziales, Gesundheit, Wis- und einer Vermögensentnahme von senschaft und Gleichstellung des Lan- Legislaturperiode 2017 bis 2022 41.279,00 Euro fest. Einstimmig er- des, den Dienstverträgen der Vor- folgte auch die Festlegung der Ver- Die Vorbereitungen für die Legislatur- standsmitglieder zustimmen. Die Fin- waltungskostenbeiträge in unverän- periode 2017 bis 2022 laufen: Die dungskommission unter dem Vorsitz derter Höhe für die Abrechnungs- Wahlen zur Vertreterversammlung von Dr. Nils Borchers berichtete, alle quartale IV/2016 bis III/2017 (siehe sind abgeschlossen. Die neu gewählte notwendigen Vorarbeiten für einen Veröffentlichung auf der amtlichen Vertreterversammlung bürge für Kon- reibungslosen Übergang erledigt zu Seite 33). tinuität, stellte der VV-Vorsitzende haben. Hüttmann fest: Sie sei mit 25 „alten“ Um auf alle „Eventualitäten“ Wahlen zum Landesschiedsamt und fünf „neuen“ Mitgliedern besetzt; vorbereitet zu sein, traf die VV zudem Kurz vor Ende der Legislaturperiode der Anteil weiblicher Delegierte stei- Vorkehrungen für den – unwahr- war noch einmal eine Wahl notwen- ge „etwas“. Die Wahl habe jedoch scheinlichen – Fall, dass im Januar dig. Für die (ursprünglich) am 2. De- auch gezeigt, wie schwierig es in man- kein neuer Vorstand gewählt werden zember angesetzte Verhandlung vor chen Kreisen inzwischen ist, Ehren- kann und der bisherige Vorstand auf- dem Landesschiedsamt zwecks Fest- amtler für die standespolitische Ar- grund dessen im Amt bleibt. Auch die 8 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Vergütung der neu gewählten Vor- standsmitglieder für die Zeit, in der wegen fehlender Zustimmung der Aufsicht noch kein wirksamer Dienst- vertrag vorliegt, ist durch einen VV- Beschluss geregelt. In der Vergangenheit habe man in Schleswig-Holstein aus den gegebe- nen Bedingungen das Beste gemacht, fasste Hüttmann am Ende der Legisla- turperiode zusammen. Ausdrücklich dankten die Delegierten dem Vor- stand für die geleistete Arbeit in die- ser Legislaturperiode und insbeson- dere für die Leistungen in den letzten Monaten. Das von Steinmetz erwähn- te „gut bestellte Feld“ gilt dabei nicht nur für den Haushalt: Die KZV Schles- Beratungen am Rande: wig-Holstein sei mit ihrem Konsens- Dr. Detlef Dittmer und Dr. Yasmin Mokhtari modell „weit gekommen“, lobte Schrader. Wie es damit weitergehen setzlichen) Rahmenbedingungen und waltung in Zukunft noch haben wird, kann, wird entscheidend von den (ge- den Kompetenzen, die die Selbstver- abhängen. ■ KIRSTEN BEHRENDT BESCHLÜSSE DER VERTRETERVERSAMMLUNG Freiheitliches Gesundheitswesen Selbstverwaltung erhalten – Technische Kompetenz in der Die Vertreterversammlung der KZV S-H Staatsverwaltung verhindern Approbationsordnung erhalten fordert alle politischen Parteien auf, sich Die Vertreterversammlung der KZV S-H Die Vertreterversammlung der KZV S-H für ein freiheitlich und staatsfern organi- fordert die Bundesregierung auf, den spricht sich für den vollständigen Erhalt siertes Gesundheitswesen einzusetzen. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der der im Zahnheilkundegesetz festgelegten Eine Einheitskrankenversicherung in Handlungsfähigkeit und Aufsicht über zahnmedizinischen Kompetenzen ein- Form der geplanten „Bürgerversiche- die Selbstverwaltung der Spitzenorgani- schließlich der Zahntechnik aus. rung“ ist keine zukunftsfähige Lösung. sationen in der GKV (GKV- Selbstverwal- Sie fordert alle Beteiligten auf, dafür Sor- In staatlich organisierten Gesundheits- tungsstärkungsgesetz – GKV-SVSG) zu- ge zu tragen, dass die Fähigkeit zur Her- systemen ist die medizinische Versorgung rückzuziehen. stellung von Zahnersatz weiterhin im Stu- nicht nur von der Kassenlage des Staates dium vermittelt und im Staatsexamen ge- abhängig, sondern auch Spielball (partei-) prüft wird. politischer Interessen. Staatliche Systeme Keine Zahn-MVZ sind geprägt von langen Wartezeiten, Die Vertreterversammlung der KZV S-H Mangelverwaltung und Zuteilungsmedi- fordert den Gesetzgeber auf, § 95 Abs. 1 Entlastung des Vorstandes zin. SGB V dahingehend zu präzisieren, dass Die VV der KZV S-H erteilt dem Vorstand Nur eine staatsferne und freie Berufsaus- arztgruppengleiche medizinische Versor- der KZV S-H Entlastung für das Ge- übung schützt die fachliche Unabhängig- gungszentren (MVZ) im vertragszahn- schäftsjahr 2015. keit und die Therapiefreiheit im Interesse ärztlichen Bereich nicht zulässig sind. der Patienten. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016 9
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Wahlen zur Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein: Nachlese Die Wahlen zur Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein für die Legislaturperiode 2017 bis 2022 sind – wir berichteten bereits über Rundschreiben Aktuell – abgeschlossen. Zwischenzeitlich haben alle zukünftigen Delegierten erklärt, die Wahl anzunehmen, so dass die Zusammensetzung der Vertreterversammlung nun feststeht. Vom 6. Oktober bis zum 2. November waren 2.048 wahlberechtigte schles- wig-holsteinische Vertragszahnärzte aufgefordert, ihre Stimmen abzuge- ben. Am 3. November erfolgte die Auszählung der Wahlzettel im Zahn- ärztehaus unter der Aufsicht des Wahlleiters Ralf Bohnsack. Unter- stützt wurde er von den Mitgliedern Foto: Kirsten Behrendt des Wahlausschusses Dr. Sven-Mi- chael Karsten (Trappenkamp) und Dr. Matthias Krummel (Kiel), der Leiterin des Büros der Selbstverwal- tung Dr. Christiane Hennig sowie den Mitarbeiterinnen der KZV Schleswig- Holstein Astrid Böhmer, Anke Bu- Wahlleiter Ralf Bohnsack bei der Stimmenauszählung mann, Ute Jaich, Beate Stellmach und tete Trend, dass die Wahlbeteiligung ten war die Wahlbeteiligung im Kirsten Tedt. dort am höchsten und die Zahl der Wahlkreis Neumünster/Plön, wo zwei ungültigen Stimmen am geringsten Listen zur Wahl standen, gefolgt von Die Wahlbeteiligung lag bei 51,02 Pro- war, wo der Wähler sich zwischen Ostholstein mit 67,8 Prozent, wo so- zent und war damit etwas höher als mehreren Wahlvorschlägen entschei- gar drei Wahlvorschläge vorlagen. bei den letzten Wahlen im Jahr 2010 den konnte, setzte sich auch dieses ■ KIRSTEN BEHRENDT (49,34 Prozent). Der damals beobach- Mal fort. Mit 72,9 Prozent am höchs- Mitglieder der VV 2017 – 2022 ZA Christian Anthony (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg) ZA Jens-Ulrich Krüger (Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen) Dr. Ortwin Barbendererde (Wahlkreis Neumünster/Plön) Dr. Yasmin Mokhtari (Wahlkreis Ostholstein) ZÄ Gerlinde Behrens-Wendel (Wahlkreis Ostholstein) Dr. Holger Neumeyer (Wahlkreis Stormarn) Dr. Nils Borchers (Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde) ZA Peter Oleownik (Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde) Dr. Michael Brandt (Wahlkreis Kiel) ZA Heinrich Pohlmeyer (Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen) Dr. Michael Diercks (Wahlkreis Kiel) ZA Ralph-Hartwig Rohwedder (Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde) Dr. Detlev Dittmer (Wahlkreis Stormarn) ZA Harald Schrader (Wahlkreis Lauenburg) Dr. Jens Dreesen (Wahlkreis Lübeck) ZA Joachim Schreck (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg) ZA Gerhard Erichsen (Wahlkreis Schleswig-Flensburg/Flensburg) ZÄ Ruth Schröder (Wahlkreis Segeberg) Dr. Gabriela Haas (Wahlkreis Schleswig-Flensburg/Flensburg) Dr. Björn-Erik Schultz (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg) Dr. Klaus-Richard Herrmann (Wahlkreis Lübeck) Dr. Gerrit Schüsseler (Wahlkreis Kiel) Dr. Joachim Hüttmann (Wahlkreis Segeberg) Dr. Marianne Stahl (Wahlkreis Lübeck) ZA Thomas Jensen (Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen) ZA Helge Suhr (Wahlkreis Schleswig-Flensburg/Flensburg) ZA Wolfram Kolossa (Wahlkreis Neumünster/Plön) Dr. Malte Uhrigshardt (Wahlkreis Steinburg/Pinneberg) Dr. Andreas Krohn (Wahlkreis Lauenburg) Dr. Anke Zeinecker (Wahlkreis Segeberg) 10 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Bundeskabinett beschloss Entwurf des „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes“ Am 16. November beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des geplanten „Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht“ (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz). Im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sind im Kabinettsentwurf einige Änderungen enthalten. Speziell für die Kassenärztliche Bundes- nungsgemäße Verwaltung der wenn gleichzeitig ein neuer Vor- vereinigung (KBV) wird es noch stren- Körperschaft gefährdet ist. Als sitzender gewählt wird (kon- gere Vorgaben geben. Für den Ge- Beispiele dafür werden die Ver- struktives Misstrauensvotum). meinsamen Bundesausschuss (G-BA) letzung von Verwaltungsvor- Die Einsichts- und Auskunfts- sieht die Bundesregierung dagegen schriften, Gesetzen oder der Sat- rechte für VV-Mitglieder werden Ausnahmen vor. zung, die Beeinträchtigung der als „Minderheitenrecht“ ausge- Zusammenarbeit der Organe, die staltet: Die Rechte können dann Die wichtigsten Änderungen: Umsetzung von Aufsichtsverfü- geltend gemacht werden, wenn Entfallen ist die Regelung zur Be- gungen oder Schäden durch ein Viertel der Delegierten dies fugnis der Aufsichtsbehörde, bei Pflichtverletzung angeführt. Auch verlangt. „unbestimmten Rechtsbegriffen“ von dieser Regelung ist der G-BA künftig Inhaltsbestimmungen zur ausgenommen. Das gilt ebenso Auf der Vertreterversammlung der Kas- Rechtsanwendung und Rechts- für die Bestellung eines „Beauf- senzahnärztlichen Bundesvereinigung auslegung erlassen zu können. tragten“ („Staatskommissar“). am 16. und 17. November in Berlin Bestehen bleiben dagegen die Die im BMG-Entwurf vorgesehe- gestand der KZBV-Vorstandsvorsit- „Aufsichtsmittel in besonderen ne Zweidrittel-Mehrheit für die zende Dr. Wolfgang Eßer zwar zu, Fällen“. Allerdings wird die Mög- Wahl des Vorstandsvorsitzenden dass der Kabinettsentwurf gegenüber lichkeit der nachträglichen Ände- wurde nun beschränkt auf die dem Referentenentwurf „deutlich ab- rung von Satzungsbestimmungen Kassenärztliche Bundesvereini- geschwächt und in seiner Zielrichtung durch die Aufsichtsbehörde nun gung. Für alle anderen Körper- geändert“ worden sei. Dennoch sei daran geknüpft, dass die betref- schaften bleibt es bei den bisher aus einem „schlechten Referentenent- fenden Bestimmungen zu einer in den jeweiligen Satzungen vor- wurf“ nun kein „guter Kabinettsent- Rechtswidrigkeit der Satzung gesehenen Regelungen. Die KBV wurf“ geworden. Nach wie vor sorge führen würden. Eine Klage gegen wird überdies auch verpflichtet, sich die Zahnärzteschaft „um den Er- diese Maßnahme soll keine auf- den Vorstand künftig mit drei – halt der funktionierenden Selbstver- schiebende Wirkung haben. Der statt wie bisher mit zwei – Mit- waltung“. Weiteren Handlungsbedarf G-BA ist von dieser Regelung gliedern zu besetzen. sieht Eßer vor allem im Hinblick auf nicht betroffen. Neu ist die Regelung, dass die die Verpflichtung zur namentlichen Ebenfalls weiter vorgesehen ist Aufsichtsbehörde vor Erteilung Abstimmung in der Vertreterver- die bereits im BMG-Entwurf ent- der Zustimmung zu Vorstands- sammlung und die Möglichkeiten der haltene Möglichkeit für die Auf- dienstverträgen eine unabhängi- Aufsichtsbehörde, in die Mittelver- sichtsbehörde, einen „Entsand- ge Prüfung der finanziellen Aus- wendung der Selbstverwaltung ein- ten“ für „besondere Fälle“ zu be- wirkungen des Vertrages verlan- zugreifen. stimmen. Jedoch präzisiert der gen kann. Kabinettsentwurf die Vorausset- Der VV-Vorsitzende soll auch Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz zungen, unter denen dieser „Ent- nach dem Kabinettsentwurf mit soll 2017 in Kraft treten. Das Gesetz sandte“ zum Einsatz kommt. einfacher Mehrheit abgewählt bedarf nicht der Zustimmung des Demnach soll diese Vorschrift an- werden können. Eine Abwahl ist Bundesrats. gewendet werden, wenn die ord- allerdings nur dann möglich, KZBV/Be Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016 11
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG EuGH kippt Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente: IDH kritisiert Angriff auf freiberufliche Honorarordnung Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente schränkt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verletzt damit EU-Recht. An die einheitlichen Abgabepreise müs- Arzneimittel. Nachdem zunächst an- sen sich nach derzeitiger Rechtslage gekündigt worden war, Bundesge- auch Versandapotheken mit Sitz im sundheitsminister Hermann Gröhe EU-Ausland halten. Diese Regelung habe sich für letztere Option ent- könne Anbietern aus anderen EU- schieden, agiert er nach einem Bericht Ländern den Zugang zum deutschen der Berliner Zeitung inzwischen deut- Markt erschweren, befanden die Lu- lich vorsichtiger: Einer Antwort von xemburger Richter nun. Grundsätz- Gesundheits-Staatssekretär Lutz Strop- lich könne zwar eine Beschränkung pe auf eine Parlamentarische Anfrage des freien Warenverkehrs mit dem der Grünen-Politikerin Kordula Schulz- Schutz der Gesundheit und des Le- Asche sei zu entnehmen, dass die bens gerechtfertigt werden, doch die Bundesregierung noch prüfe, „ob und Preisbindung sei dazu nicht geeignet. gegebenenfalls welche Maßnahmen Der Europäische Gerichtshof ergriffen werden müssen, um eine flä- Die Krankenkassen erhoffen sich von zweifelte zudem an, dass Preisbin- chendeckende Versorgung der Bevöl- der gekippten Preisbindung sinkende dungen ein flächendeckendes Netz kerung mit Arzneimitteln sicherzu- Arzneimittelpreise – und damit auch traditioneller Apotheken in Deutsch- stellen“. Insbesondere dürfe es infol- weniger Ausgaben. Gröhes ursprüng- land förderten. Vielmehr könne ein ge des Urteils nicht zu einer „unge- liche Pläne stießen daher auch beim Preiswettbewerb auch Anreize zur rechten Lastenverteilung“ zwischen Spitzenverband Bund der Kranken- Niederlassung in Gegenden bieten, in den Apotheken vor Ort und dem Ver- kassen auf Kritik: „Im 21. Jahrhundert denen wegen der geringen Zahl an sandhandel kommen. Verhindert eine ganze Branche per Gesetz vom Apotheken höhere Preise verlangt werden müsse, dass die Apotheke vor Onlineversandhandel auszuschließen, werden könnten. Ort nicht mehr konkurrenzfähig sei. erscheint nicht zeitgemäß“, findet Jo- „Die Prüfung ist derzeit noch nicht hann Magnus von Stackelberg, stell- Das Urteil ist aus verschiedenen Grün- abgeschlossen“, erklärte Stroppe laut vertretender Vorstandsvorsitzender den brisant. Auf einen wichtigen BZ am Ende seiner Antwort. des Spitzenverbands. Aspekt wies die Interessengemein- Da passt es ins Bild, wenn schaft der Heilberufe in Schleswig- Das Problem: Der Koalitionspartner Olaf Heinrich, Vorstandsvorsitzender Holstein (IDH) hin: Sie kritisiert die SPD steht einem Verbot des Versand- der niederländischen Versandapothe- Entscheidung in einer Pressemittei- handels für rezeptpflichtige Arznei- kenkette DocMorris, gegenüber der lung (gegenüberliegende Seite) als mittel ablehnend gegenüber. Insbe- Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklär- Angriff auf eine freiberufliche Hono- sondere für chronisch kranke Men- te, es gebe sehr viele Anfragen von rarordnung. schen in strukturschwachen Gebieten Kassen zu Rabattverträgen. Er geht da- sei es unzumutbar, ihnen diesen ein- von aus, bis Ende des Jahres den ers- Die Konsequenzen, die sich aus dem fachen Weg der Arzneimittelversor- ten Vertrag mit einer Krankenkasse Luxemburger Richterspruch ergeben, gung abzuschneiden, meint Frak- abzuschließen. Sollte Gröhe sich mit sind noch nicht absehbar. Um gleiche tionsvize und Gesundheitsexperte seiner Absicht, den Versandhandel Wettbewerbsbedingungen zu errei- Prof. Dr. Karl Lauterbach. Statt den mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln chen, hat der Gesetzgeber nun grund- Versandhandel zu verbieten, sollte zu verbieten, allerdings durchsetzen, sätzlich zwei Möglichkeiten: die Ab- seiner Ansicht nach darüber nachge- würde das derartige Rabattverträge schaffung der Preisbindung für re- dacht werden, wie Beratungsleistun- unmöglich machen. zeptpflichtige Medikamente oder ein gen in Apotheken besser bezahlt wer- ■ KIRSTEN BEHRENDT Verbot des Versandhandels für diese den können. 12 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG g Pressemitteilung IDH kritisiert Angriff auf freiberufliche Honorarordnung EuGH-Urteil zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versandapotheken greift in nationales Gesundheitssystem ein Kiel, 31.10.2016. Die Interessengemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein (IDH) kritisiert das Urteil des EuGH zur Zulässigkeit von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch ausländische Versand- apotheken. Der EuGH setzt sich damit über das Recht der Mitgliedsstaaten hinweg, subsidiär Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können. Dem deutschen Souverän wird dadurch die Gestaltungsmacht über einen Kernbereich des nationalen Gesundheits- systems entzogen. In der Folge steht zu befürchten, dass auch in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und da- mit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird. Um dies zu verhindern, appelliert die IDH, die Ausnahmeregelung zum Verbringungsverbot nach § 73 AMG für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder aufzuheben. Das heißt, den Versandhandel in Deutschland wie in 21 von 28 EU-Staaten nicht zuzulassen. Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Teil einer freiberuflichen Honorarordnung. Sie schützt die Bürger vor einer Übervorteilung und ermöglicht es, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie Apothekern andererseits ausgewogen auszugleichen. Die Arzneimittelpreisbindung ist integraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sichert allen Versicherten den gleichen Zugang zu von Ihnen benötigten Arzneimitteln – unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich kostet. Sie müssen nicht in finanzielle Vorleistung gehen. Mit einer Bonifizierung von Leistungen zugunsten von Patienten, die diese nicht selbst bezahlen, werden hingegen Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft gesetzt. Die deutsche Festpreisregelung schützt wie andere Honorarordnungen auch vor einer lückenhaften Versorgung durch Rosinenpickerei. Eine nun mögliche Selektion „lohnender Kranker“ hält keine Apotheke aus. Apotheken würden massiv und unkontrolliert vom Markt verschwinden Eine verlässliche Arzneimittelpreisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel macht viele Gemeinwohlleistun- gen, die nur von den Apotheken vor Ort erbracht werden, erst möglich. Dazu gehören vor allem die persönliche Beratung, die ausreichende Vorratshaltung und schnelle Lieferfähigkeit, die individuelle Rezepturanfertigung sowie der Nacht- und Notdienst. Die Interessengemeinschaft der Heilberufe vertritt 25.000 Mitglieder, die ca. 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Schleswig-Holstein beschäftigen. IDH Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016 13
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BVA-Tätigkeitsbericht: Erneut mehr Beschwerden über Krankenkassen Gesetzlich Versicherte beschwerten sich im letzten Jahr deutlich öfter beim Bundesversicherungsamt (BVA) über ihre Krankenkasse als im Jahr zuvor: 3.343 Eingaben verzeichnete die Behörde 2015. Gegenüber 2014 bedeutet das eine Zunahme um knapp 22 Prozent. Über die Pflegekassen gab es sogar 58 Prozent mehr Beschwerden als im Vorjahr. Das ist ein zentrales Ergebnis des Ende gend müssten die Kassen die Qualität Krankenkassen hatten dagegen auch September veröffentlichten Tätigkeits- ihrer Dienstleistung verbessern und ein Betriebsmittel- und Rücklagever- berichts 2015 des Bundesversiche- mehr bieten als „Beschwerdebearbei- mögen von mehr als einer Monats- rungsamts. tung im Nachhinein“: „Der Versicher- ausgabe. Insgesamt reduzierten sich Demnach betrifft der Löwen- te ist nicht Bittsteller, sondern Kun- die liquiden Mittel der Krankenversi- anteil der insgesamt 5.321 beim BVA de.“ cherungsträger 2015 um 8,8 Prozent. eingegangenen Beschwerden die ge- Weitere Schlaglichter im Information des Versicherten zur setzlichen Krankenkassen. Dabei ist Tätigkeitsbericht: Höhe des Zusatzbeitrags das BVA nur für jene Kassen zustän- dig, deren Tätigkeitsbereich sich über Der Tätigkeitsbericht des BVA gibt ei- „Verbesserungsfähig“ war aus Sicht mehr als drei Bundesländer erstreckt. nen Überblick über die Themen und des BVA die vorgeschriebene Infor- „Diese Zahlen sind alarmie- Fälle, mit denen die Behörde im letz- mation der Versicherten zur Höhe der rend und zeigen deutliche Qualitäts- ten Jahr befasst war. Zu den Auf- Zusatzbeiträge – allerdings ermögli- mängel in der GKV auf“, kommentiert sichtsaufgaben des Bundesversiche- che das Gesetz den Krankenkassen ei- Dr. Hans Unterhuber, seines Zeichens rungsamts gehört etwa auch die Über- nen „gewissen Spielraum“. Dennoch Vorstandsvorsitzender der Siemens wachung der finanziellen Entwick- erwiesen sich der Inhalt sowie die Art Betriebskrankenkasse (SBK). „Wenn lung der bundesunmittelbaren Kran- und Weise der Übermittlung der In- sich jeder fünfte über seine Kranken- kenkassen. „Grundsätzlich“ sei die fi- formationsschreiben nach Erkennt- kasse beschwert – bei der Pflegekasse nanzielle Lage der „allermeisten Kran- nissen des BVA häufig als „problema- sogar jeder dritte – dann müssen wir kenkassen“ im Jahr 2015 „zufrieden- tisch“ – auch wenn sie die gesetzlich handeln: Wir müssen uns wieder auf stellend bis gut“ gewesen, heißt es da- geforderten Inhalte durchaus enthiel- die Bedürfnisse der Kunden rückbe- zu. Ein Indikator dafür ist die Rückla- ten. Sie waren jedoch teilweise mit sinnen“, sagt er selbstkritisch. ge, die Krankenkassen vorhalten müs- „umfangreichen allgemeinen Darstel- Insbesondere verzeichnete das sen, damit ihre finanzielle Leistungs- lungen über Leistung und Qualität“ BVA eine zunehmende Anzahl von fähigkeit auch im Falle von nicht vor- der betreffenden Kasse verbunden, so Beschwerden über die Versorgung hergesehenen Ausgabenschwankun- dass der eigentliche Anlass des Schrei- mit Hilfsmitteln bei Inkontinenz – gen sichergestellt ist. Vorgeschrieben bens „zum Teil deutlich in den Hinter- diese Thematik war im Übrigen auch ist eine Rücklage von mindestens ei- grund trat“. In mehreren Fällen er- Gegenstand zahlreicher Medienbe- nem Viertel einer Monatsausgabe. folgte die Übermittlung des Schrei- richte. In vielen Fälle konnten die Be- Wenn die Rücklage zu stark sinkt, bens im Zuge von Postsendungen, die schwerdeverfahren „unproblema- müssen die Krankenkassen den Zu- ohnehin versandt werden, wie zum tisch“ durch eine veränderte Versor- satzbeitrag erhöhen. Beispiel Mitgliederrundschreiben. gung „im Sinne der Versicherten“ ab- Ausweislich des BVA-Tätig- „Nicht alle Varianten konnten dabei geschlossen werden, vermerkt das keitsberichts erzielten 24 Kranken- den gesetzlichen Auftrag erfüllen, die BVA in seinem Bericht. Das heißt aber kassen im letzten Jahr einen Über- Information in einem gesonderten auch: Viele Patienten kommen erst schuss der Einnahmen und 47 einen Schreiben zu übermitteln“, stellt das dann zu ihrem Recht, wenn sie offi- Überschuss der Ausgaben. Acht Kran- BVA fest. ziell Beschwerde einlegen. „Das stellt kenkassen verfügten am Jahresende Als Konsequenz aus solchen uns Kassen kein gutes Zeugnis aus“, nicht in vollem Umfang über die vor- Erfahrungen haben zwischenzeitlich meint Kassenchef Unterhuber. Drin- geschriebene Mindestrücklage; 37 die Aufsichtsbehörden des Bundes 14 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG und der Länder Vorgaben für Inhalt Teilnahme an einem „qualitätsgesi- Versicherung ist damit nicht verbun- und Form der Übermittlung der In- cherten Angebot zur Förderung eines den und würde auch vom Bundesver- formationsschreiben zum Zusatzbei- gesundheitsbewussten Verhaltens“ sicherungsamt nicht hingenommen.“ trag formuliert. stattfinde. Genau das ist aber die Vor- aussetzung dafür, dass Krankenkassen „Auch im vergangenen Jahr bestand Fitness-Apps und Fitness-Tracker einen Bonus gewähren können. Da wieder vielfach Anlass für das BVA, Längst hat der Trend zur „Selbstver- somit die über Fitness-Apps gesam- im Einzelfall einzugreifen, um Rechte messung“ die Krankenkassen erreicht melten Bewegungsdaten nicht für die der Versicherten zu wahren“, resü- – und beschäftig damit auch deren „Aufgabenerfüllung“ der Krankenkas- miert der Präsident des Behörde Aufsichtsbehörde. Eingeschritten sei se geeignet sind, sei die Nutzung der Frank Plate. „Zudem konnten durch das BVA, wenn Krankenkassen als Daten nicht erforderlich und damit aufsichtsrechtliche Prüfungen Fehl- Voraussetzung für die Gewährung auch datenschutzrechtlich unzulässig, entwicklungen aufgezeigt, Anregun- von Bonusleistungen für ihre Versi- so das BVA. gen für eine bessere Versorgung gege- cherten die Nutzung von Fitness-Apps ben und auf einen soliden Umgang und die Übermittlung von Daten aus Zulässig ist es aus Sicht der Behörde mit Beitragsmitteln hingewirkt wer- diesen Apps vorsehen. Fitness-Apps dagegen, wenn Krankenkassen Zu- den.“ zeichneten lediglich „Bewegung“ auf, schüsse für Fitness-Tracker zahlen. ■ KIRSTEN BEHRENDT ohne einen Nachweis darüber zu er- Aber: „Eine weitergehende Übermitt- bringen, dass dabei tatsächlich die lung von Gesundheitsdaten an die Stiftung Wartentest: „Mal top, mal flop“ Die Stiftung Warentest unterzog die Arbeit des neuen Trägers der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) unlängst einem „Schnelltest“. Sie untersuchte, ob die UPD „richtig, vollständig, verständlich und serviceorientiert“ berät. Außerdem wollte sie wissen, wie gut die Beratung in türkischer und russischer Sprache funktioniert. In den zwei telefonischen und drei E- gewesen, bemängelte die Stiftung Wa- Ihr ursprüngliches Ziel, „jährlich Mail-Anfragen ging es um die Wech- rentest. 225.000 Beratungen“ durchzuführen, selwirkung von Medikamenten, Be- Antwort auf eine türkischspra- wird die UPD nach Ansicht der Stif- handlungsfehler, Kinderkrankengeld, chige E-Mail gab es erst nach drei Wo- tung Warentest nicht erreichen kön- um Termine für eine Reha und eine chen und dreimaliger Nachfrage. Die nen. Im Juli kam sie mit 7.000 Aus- abgelehnte Kurzzeitpflege. Reaktion erfolgte zudem auf Deutsch, künften noch nicht einmal an den wobei die UPD ein Telefonat mit Über- Vorjahreswert von 7.500 des alten Das Ergebnis: Die Tester bescheinigten setzer anbot. Auf die russische Testan- Trägers heran. „Wie unsere Stichpro- der UPD eine gute telefonische Er- frage erfolgte keine Reaktion. be zeigt, müsste sie dafür auch die reichbarkeit. Die Stichprobe ergab Eine Beratung war – bis auf ei- Wartezeit bei der E-Mail-Beratung aber auch: Es läuft immer noch nicht nen fehlenden Hinweis auf weitere deutlich senken und die Qualität der rund. So wurde eine der E-Mail- Informationsquellen – „richtig, um- Beratung steigern“, heißt es in der Anfragen erst nach zwei Wochen – fassend und ausführlich“, eine andere Zeitschrift test. dann allerdings fachlich kompetent – dagegen völlig unzureichend. „Da ist Be beantwortet. Der Umgang mit sensi- mehr drin“, schloss die Stiftung Wa- blen Daten sei jedoch nicht „optimal“ rentest. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein | Dezember 2016 15
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