Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik - Année politique Suisse
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Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Suchabfrage 21.12.2018 Thema Keine Einschränkung Schlagworte Keine Einschränkung Akteure Appenzell Innerrhoden Prozesstypen Keine Einschränkung Datum 01.01.1988 - 01.01.2018 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18
Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern www.anneepolitique.swiss Beiträge von Ackermann, Marco Ackermann, Nadja Barras, François Benteli, Marianne Bernath, Magdalena Bernhard, Laurent Bieri, Niklaus Brändli, Daniel Burgos, Elie Bühlmann, Marc Clivaz, Romain Denz, Andrea Frick, Karin Gerber, Marlène Giger, Nathalie Guignard, Sophie Heidelberger, Anja Hirter, Hans Hohl, Sabine Mosimann, Andrea Müller, Eva Porcellana, Diane Rinderknecht, Matthias Strohmann, Dirk Unbekannt, Autor Zumbach, David Zumofen, Guillaume Bevorzugte Zitierweise Ackermann, Marco; Ackermann, Nadja; Barras, François; Benteli, Marianne; Bernath, Magdalena; Bernhard, Laurent; Bieri, Niklaus; Brändli, Daniel; Burgos, Elie; Bühlmann, Marc; Clivaz, Romain; Denz, Andrea; Frick, Karin; Gerber, Marlène; Giger, Nathalie; Guignard, Sophie; Heidelberger, Anja; Hirter, Hans; Hohl, Sabine; Mosimann, Andrea; Müller, Eva; Porcellana, Diane; Rinderknecht, Matthias; Strohmann, Dirk; Unbekannt, Autor; Zumbach, David; Zumofen, Guillaume 2018. Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik: Appenzell Innerrhoden, 1989 - 2017. Bern: Année Politique Suisse, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bern. www.anneepolitique.swiss, abgerufen am 21.12.2018. ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Chronik 1 Grundlagen der Staatsordnung 1 Politische Grundfragen 1 Verfassungsfragen 1 Landes- und Weltausstellungen 2 Stimmung in der Bevölkerung 4 Rechtsordnung 4 Bürgerrecht 4 Strafrecht 5 Stimm- und Wahlrecht 5 Öffentliche Ordnung 6 Institutionen und Volksrechte 7 Organisation der Bundesrechtspflege 7 Föderativer Aufbau 7 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen 7 Wahlen 8 Wahlen in kantonale Parlamente 8 Wahlen in kantonale Regierungen 12 Kantonale Ersatzwahlen 15 Eidgenössische Wahlen 16 Wirtschaft 17 Landwirtschaft 17 Jagd 17 Tierhaltung, -versuche und -schutz 18 Öffentliche Finanzen 18 Direkte Steuern 18 Finanzhaushalt der Kantone und Gemeinden 19 Infrastruktur und Lebensraum 19 Energie 19 Erdöl und Erdgas 19 Verkehr und Kommunikation 20 Verkehrspolitik 20 Eisenbahn 21 Raumplanung und Wohnungswesen 21 Wohnungsbau und -eigentum 21 Umweltschutz 21 Naturschutz 21 Naturgefahren 22 Gewässerschutz 22 Allgemeiner Umweltschutz 22 Klimapolitik 23 Sozialpolitik 25 Bevölkerung und Arbeit 25 Bevölkerungsentwicklung 25 Arbeitsmarkt 28 Löhne 29 Arbeitszeit 31 Arbeitnehmerschutz 31 Gesundheit, Sozialhilfe, Sport 32 Medikamente 32 Sozialversicherungen 32 Krankenversicherung 32 Soziale Gruppen 33 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 I
Migrationspolitik 33 Frauen und Gleichstellungspolitik 34 Bildung, Kultur und Medien 35 Bildung und Forschung 35 Grundschulen 35 Hochschulen 35 Kultur, Sprache, Kirchen 35 Sprachen 35 Parteien, Verbände und Interessengruppen 36 Parteien 36 Grosse Parteien 36 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 II
Abkürzungsverzeichnis EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EFTA Europäische Freihandelsassoziation SECO Staatssekretariat für Wirtschaft UREK-NR Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates SGK-NR Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates BFS Bundesamt für Statistik EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren SPK-NR Staatspolitische Kommission des Nationalrats EU Europäische Union EnDK Konferenz Kantonaler Energiedirektoren BPUK Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BIF Bahninfrastrukturfonds NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale LSVA Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherungen SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund WBF Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung KKJPD Konferenz der Kantonalen Justitz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren SGV Schweizerischer Gewerbeverband IAO Internationale Arbeitsorganisation FABI Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FinöV Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs STEP Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur EHS Emissionshandelssystem SBV Schweizerischer Bauernverband KSK Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen SBV Schweizerischer Baumeisterverband SSV Schweizerischer Städteverband kfmv kaufmännischer Verband VSGP Verband Schweizer Gemüseproduzenten suissetec Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband ISOLSUISSE Verband Schweizerischer Isolierfirmen Swissoil Dachverband der Brennstoffhändler in der Schweiz EV Erdöl-Vereinigung Aerosuisse Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt SIAA Swiss International Airport Association spbh Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau Swissmem Die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie FER Fédération des Entreprises Romandes CPPREN Gemeinsame Fachkommission für den Reinigungssektor der Westschweiz DFJP Département fédéral de justice et police AELE Association européenne de libre-échange SECO Secrétariat d'Etat à l'économie CEATE-CN Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national CSSS-CN Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national OFS Office fédéral de la statistique CDIP Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique CIP-CN Commission des institutions politiques du Conseil national UE Union européenne CDEn Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie DTAP Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 III
FIF Fonds d'infrastructure ferroviaire NLFA Nouvelle ligne ferroviaire à traverser les Alpes RPLP Redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations LAMal Loi fédérale sur l'assurance-maladie USS Union syndicale suisse DEFR Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche CCDJP Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police USAM Union suisse des arts et métiers BIT Bureau International du Travail FAIF Financement et aménagement de l'infrastructure ferroviaire FTP Fonds de financement des transports publics PRODES Programme de développement stratégique de l’infrastructure ferroviaire SEQE Système d'échange de quotas d'émission USP Union Suisse des Paysans CAMS Concordat des assureurs-maladie suisses SSE Société Suisse des Entrepreneurs UVS Union des Villes Suisses secsuisse Société des employés de commerce UMS Union maraîchère suisse suissetec Association suisse et liechtensteinoise de la technique du bâtiment ISOLSUISSE Association suisse des maisons d'isolation Swissoil association nationale des négociants en combustibles UP Union Pétrolière Aerosuisse Fédération faîtière de l'aéronautique et de l'aérospatiale suisse SIAA Swiss International Airport Association spbh Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (Commission paritaire professionnelle liée à la construction en bois) Swissmem L'industrie suisse des machines, des équipements électriques et des métaux FER Fédération des Entreprises Romandes CPPREN Commission professionnelle paritaire pour le secteur du nettoyage pour la Suisse romande ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 1
Allgemeine Chronik Grundlagen der Staatsordnung Politische Grundfragen Verfassungsfragen KANTONALE POLITIK In Appenzell Innerrhoden wurde eine Strukturreform eingeleitet, die der Bedeutung DATUM: 27.11.1991 MATTHIAS RINDERKNECHT einer Verfassungstotalrevision gleichkommt; insbesondere will der kleinste Schweizer Kanton die Gewaltentrennung in seinen politischen Institutionen einführen. Die Mitglieder der Regierung haben gegenwärtig im Grossen Rat ein Stimmrecht, und die Sitzungen werden nicht von einem Grossratspräsidenten, sondern vom regierenden Landammann geleitet. Ausserdem sollen in Zukunft die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinden klarer definiert werden. Die mit der Überprüfung der politischen Strukturen beauftragte Kommission und der Regierungsrat konnten sich im Berichtsjahr noch auf kein Reformmodell einigen. Immerhin wurde die Verfahrensfrage geklärt. Demnach soll die Landsgemeinde 1992 einen Grundsatzentscheid über die Fortführung der Reform fällen; erst danach wird die Kommission über die Weiterbearbeitung eines der Modelle entscheiden. 1 KANTONALE POLITIK In Innerrhoden nahm die Landsgemeinde am 24. April als ersten Schritt der unter dem DATUM: 25.11.1994 DIRK STROHMANN Begriff "Appio" zusammengefassten Verfassungsänderungen die Einführung der Gewaltentrennung unter den politischen Behörden an. Damit wird die automatische Mitgliedschaft der Exekutiven von Kanton und Bezirken im Grossen Rat aufgehoben, dieser von 65 auf 46 Mitglieder verkleinert, und der regierende Landammann verliert das Privileg der Leitung des Parlaments. Als nächster Schritt ist die Reform der Verwaltungsstrukturen sowie eine Verkleinerung der Regierung auf sieben Mitglieder vorgesehen, wie sie vom Grossen Rat Ende November beschlossen worden ist. 2 BUNDESRATSGESCHÄFT Der Ständerat gewährleistete in der Frühjahrssession die Verfassungsänderungen der DATUM: 02.11.1995 DIRK STROHMANN Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In letzterem Falle hatte die zuständige Kommission zunächst erwogen, den Beschluss über die Volksrechte und die öffentliche Gewalt, der in der Volksabstimmung vom 24. Oktober 1993 von 78% der stimmberechtigten Walliser Bevölkerung angenommen worden war, nur unter Vorbehalt gewährleisten zu lassen. Grund zur Skepsis sah die Kommission zum einen in dem weiten Umfang der Teilrevision, welcher die Frage nach der Einheit der Materie aufwerfe. Zum anderen ist bei einem der behandelten Verfassungsartikel die grundsätzliche Revidierbarkeit nicht ausdrücklich gewährleistet. Da sich die Eidgenössische Verwaltung vom Staatsrat des Kantons Wallis die in der Botschaft festgehaltenen Zusagen hatte geben lassen, verzichtete die Kommission auf die Einreichung eines Vorbehalts. Die Verfassungsänderungen wurden dergestalt vom Plenum und in der Sommersession auch vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen. 3 BUNDESRATSGESCHÄFT In der Sommersession genehmigte der Ständerat sowohl die Totalrevision der DATUM: 16.09.1996 DIRK STROHMANN Ausserrhoder Verfassung wie die Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf und Jura. Der Nationalrat folgte ihm darin im Herbst. 4 BUNDESRATSGESCHÄFT In den Kantonen selbst befürwortete die Innerrhoder Landsgemeinde die Auflösung DATUM: 19.11.1996 DIRK STROHMANN der Institution des Inneren Landes und die Übertragung von deren Kompetenzen an den Kanton. Eine Initiative der christlichsozialen Gruppe für die Revision der Bezirksgrenzen des Inneren Landes scheiterte. In Neuenburg wurde die Einleitung zur Totalrevision der bestehenden Verfassung aus dem Jahre 1858 in der Volksabstimmung vom 10. März von 83% der Stimmenden gutgeheissen. Der Grosse Rat wurde mit knapper Mehrheit zum Ausführungsorgan bestimmt. In Schaffhausen nahm der Grosse Rat den Beschluss über die Inangriffnahme der Gesamtrevision der Kantonsverfassung und das dazugehörige Ausführungsgesetz an. 5 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 2
Landes- und Weltausstellungen GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Gleich zwei Projekte für Landesausstellungen wurden im Berichtsjahr diskutiert. Die DATUM: 27.12.2010 MARC BÜHLMANN Kantone rund um den Gotthard (TI, UR, VS, GR) vertieften ihre Pläne für Gottardo 2020 und die Kantone der Bodenseeregion (TG, SH, SG, AI, AR) regten eine Expo Bodensee- Rhein frühestens im Jahr 2027 an. Die Gotthard-Kantone, die ihre Expo zur Neat- Eröffnung planten, haben im Berichtsjahr je 50 000 Franken für eine Machbarkeitsstudie gesprochen. Die laue Begeisterung, Streitigkeiten zwischen dem Projektleiter Marco Solari und dem Bündner Regierungsrat Stefan Engler (CVP), aber auch Termindruck liessen das Vorhaben jedoch sterben. Die Kantone einigten sich immerhin auf ein Programm, mit welchem die Region gestärkt werden soll. Mit dem Aus von Gottardo 2020 wurde die Diskussion für eine Landesausstellung in der Bodensee- Region, zu der sich die involvierten Kantone grundsätzlich positiv zeigten, wieder intensiviert. 6 GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Nachdem die Pläne für eine Expo 2020 in der Gotthard-Region an den Streitigkeiten DATUM: 18.03.2011 MARC BÜHLMANN zwischen den Planern und aufgrund der insgesamt eher lauen Begeisterung gescheitert waren, äusserten sich die Kantone der Ostschweiz (TG, SH, SG, AI, AR) positiv zu einer Landesausstellung im Bodenseeraum. Allerdings würde eine Expo frühestens 2027 durchgeführt. Als erstes Etappenziel formulierten die Kantone die Schaffung von Grundlagen für eine „Expo Bodensee-Ostschweiz 2027“, die Ende 2012 den Parlamenten zwecks Entscheids über ein Vorprojekt unterbreitet werden sollen. Der Enthusiasmus ist allerdings nicht in allen beteiligten Kantonen gleich gross. So sicherten etwa Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden lediglich ideelle Unterstützung zu. 7 GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität DATUM: 21.06.2014 MARC BÜHLMANN auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen. Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr 2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau, unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt. 8 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 3
VERWALTUNGSAKT Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, die Vorbereitungsarbeiten für die Idee einer DATUM: 28.01.2015 MARC BÜHLMANN Ostschweizer Expo 2027 unterstützen zu wollen. Allerdings war damit keine finanzielle sondern vielmehr strategische Hilfe gemeint: Einsitz in die Wettbewerbsjury, Hilfe beim Aufbau von Organisationsstrukturen sowie die Begleitung einer Machbarkeitsstudie. Der Rückenwind aus Bern wurde bei den Verantwortlichen sehr positiv kommentiert und auch als Anerkennung der bisherigen Vorbereitungsarbeiten interpretiert. Mit der Unterstützung aus Bern und der bereits 2014 erfolgten Zustimmung der Konferenz der Kantonsregierungen waren wichtige Stakeholder an Bord. Das Lobbying bei den kantonalen Behörden wurde in der Folge weiter intensiviert. Unklar blieb aber, wie gross die Unterstützung in der Bevölkerung war. Auch der finanzielle Rahmen wurde von der Bundesregierung vorsorglich abgesteckt. Der Anteil des Bundes soll maximal 1 Mrd. CHF betragen, was höchstens die Hälfte der Gesamtkosten sein darf. Der Rest soll durch Sponsoring, Eintritte und Kantonsbeiträge finanziert werden. Freilich muss das Parlament diese Pläne noch absegnen, was frühestens 2019 der Fall sein wird. Die Kosten für die Vorarbeiten tragen die Trägerkantone. Diese dürften sich auf rund 10 Mio. CHF belaufen. Das Signal aus Bern wurde im Kanton Aargau als Absage an die eigenen Pläne interpretiert. Der kantonale Gewerbeverband hatte bereits 2014 signalisiert, dass man sich eine Landesausstellung auch im Kanton Aargau vorstellen könnte. 9 GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Ende April informierten die drei Trägerkantone der geplanten Expo 2027, St. Gallen, DATUM: 24.04.2015 MARC BÜHLMANN Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, über den Stand des Projektes. Angestrebt werde eine Professionalisierung der Organisationsstruktur, was etwa mit der Schaffung einer Geschäftsstelle für 2016 umgesetzt werden soll. Diese soll mit rund 500 Stellenprozenten ausgerüstet werden. Bis 2019 rechnen die drei Expo-Kantone mit Ausgaben von rund 9.5 Mio. CHF, um 2018 beim Bund ein überzeugendes Bewerbungsdossier einreichen zu können. Für das im Herbst 2015 zu kürende Siegerprojekt soll deshalb auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Zuerst müssen aber die Parlamente der drei Kantone die jeweiligen Beiträge für diese Planungsphase bewilligen. Die 5 Mio. CHF in St. Gallen, die 3 Mio. CHF im Kanton Thurgau und die 0.8 Mio. CHF im Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstanden jeweils knapp nicht dem obligatorischen Referendum; in den Kantonen St. Gallen und Thurgau war allerdings ein fakultatives Referendum möglich. Nicht wenige Stimmen warnten allerdings vor einer Volksabstimmung in diesem frühen Stadium, da noch zu wenig Fakten vorlägen. Die Bevölkerung solle erst 2018 befragt werden. Für die Gesamtkosten gaben die Regierungsräte der drei Kantone Schätzungen zwischen 1.5 bis 2 Mrd. CHF an, wovon der Bund etwa die Hälfte übernehmen werde. Auch wenn mittels Sponsoring und Eintritte Mittel generiert werden sollen, müssten die Trägerkantone einen substanziellen Beitrag selber leisten. 10 KANTONALE POLITIK Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die DATUM: 01.12.2015 MARC BÜHLMANN Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit kein obligatorisches Finanzreferendum nötig ist, stiess einigen Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11 Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 4
nicht an den Kosten beteilige. Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St. Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF – beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP- Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen. Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7 Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027 entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums oder eines Ratsreferendums nicht gibt. Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo- Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne. 11 Stimmung in der Bevölkerung GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE Interessante kantonale Unterschiede hinsichtlich des Vertrauens in die Judikative DATUM: 16.03.2014 MARC BÜHLMANN lieferte eine Mitte März publizierte Nationalfondsstudie, in der rund 100 Personen pro Kanton nach ihrer Meinung zu den kantonalen Gerichten befragt wurden. Nicht nur die Beurteilung von Unabhängigkeit und Fairness durch die Gerichte, sondern auch das Vertrauen in die Richterinnen und Richter variieren stark zwischen den Kantonen. Es sind dabei die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf, Obwalden und Schwyz, die durch schlechte Beurteilung auffallen, während die beiden Appenzell und Basel-Stadt die Rangliste anführen. Die Studie machte neben dem Wahlmodus der Richterinnen und Richter hauptsächlich die Anzahl Laienrichterinnen und -richter, aber auch Justiz- Affären für die Unterschiede verantwortlich. 12 Rechtsordnung Bürgerrecht PARLAMENTARISCHE INITIATIVE Mit 60,4 Prozent Ja- gegenüber 39,6 Prozent Nein-Stimmen nahm das Schweizer DATUM: 12.02.2017 KARIN FRICK Stimmvolk am 12. Februar 2017 die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration deutlich an. Die Stimmbeteiligung lag schweizweit bei 46,8 Prozent und schwankte zwischen 39 Prozent im Kanton Uri und rund 66 Prozent in Schaffhausen. Eher überraschend war das ebenfalls deutliche Ständemehr: 17 von 23 Ständen stimmten der Vorlage zu. Die auf frühere Abstimmungsergebnisse zur erleichterten Einbürgerung zurückgehenden Befürchtungen der Befürworter, am Ständemehr zu scheitern, wurden damit klar widerlegt. In den im Vorfeld des Urnengangs noch als „Swing States“ bezeichneten Kantonen resultierte überall ein Ja. Verglichen mit der Abstimmung von 1994, als das Anliegen am Ständemehr gescheitert war, wechselten somit die acht Kantone Luzern, Nidwalden, Solothurn, Aargau, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Tessin und Wallis auf die Befürworterseite, wobei es in Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden und Tessin ein enges Rennen war (NW 50,4%, AR 50,9%, TI 50,2% Ja-Stimmen). Die knappste Entscheidung überhaupt fiel im Kanton Thurgau, wo lediglich 24 Stimmen für die ablehnende Standesstimme ausschlaggebend waren. Ein ebenfalls hauchdünnes Nein resultierte in Glarus und St. Gallen mit Nein-Stimmenanteilen von 50,4 Prozent bzw. 50,2 Prozent. Demgegenüber stiess die Vorlage in sämtlichen Westschweizer Kantonen auf überdurchschnittlich hohe Zustimmung. Am deutlichsten stimmte der in Ausländerfragen ohnehin sehr offen ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 5
eingestellte Kanton Neuenburg mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,1 Prozent zu. Die höchste Ablehnung hingegen erfuhr die Vorlage in Appenzell-Innerrhoden, dessen Stimmbevölkerung zu 56,4 Prozent ein Nein einlegte. Augenfällig ist bei den Ergebnissen zudem das Gefälle zwischen Stadt und Land; so stimmte die Stadt Zürich zu 76 Prozent Ja (Kanton ZH: 63,2%) und die Stadt St. Gallen zu 65 Prozent (Kanton SG: 49,8%). Bundesrätin Simonetta Sommaruga liess nach dem Urnengang verlauten, die Regierung nehme das Ergebnis „mit grosser Genugtuung“ zur Kenntnis und es stimme zuversichtlich „für weitere, ebenso umstrittene Vorlagen“. Darüber hinaus ermunterte sie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, nun „die Chance zu nutzen und ihre Heimat mitzugestalten“, und fügte an, die Erleichterung der Einbürgerung sollte voraussichtlich spätestens in einem Jahr in Kraft treten. Freude über den Entscheid herrschte auch beim SGB und bei der Operation Libero. Während Ersterer von einer überfälligen Reform sprach und ankündigte, nun auch die Anforderungen für andere Einbürgerungswillige senken zu wollen, sah Letztere in dieser Abstimmung einen „ersten, wichtigen Schritt zu einem liberalen Bürgerrecht“. Daran müsse man jetzt anknüpfen und beispielsweise auch die erforderliche Aufenthaltsdauer senken oder die Mindestwohnsitzfristen in den Gemeinden abschaffen. Wenig erfreut zeigte sich die SVP, die nach der Durchsetzungsinitiative und dem Asylgesetz mit dieser Abstimmung die dritte Niederlage in der Ausländerpolitik innerhalb eines Jahres hinnehmen musste. Als Kopf des Gegenkomitees und Initiator der umstrittenen Plakate machte Andreas Glarner (svp, AG) besonders die bereits Eingebürgerten für das Resultat verantwortlich und forderte die Abschaffung des Doppelbürgerrechts. Die SVP erklärte aber auch, das Verdikt von Volk und Ständen zu akzeptieren und die noch offenstehende Möglichkeit, das Referendum gegen die in dieser Sache beschlossene Gesetzesänderung zu ergreifen, nicht wahrnehmen zu wollen. Abstimmung vom 12. Februar 2017 Beteiligung: 46,84% Ja: 1'499'627 (60,4%) / Stände: 15 4/2 Nein: 982'844 (39,6%) / Stände: 5 2/2 Parolen: – Ja: SP, FDP (1*), CVP (1*), Grüne, GLP, BDP (1*), EVP, Städteverband, Eidgenössische Migrationskommission, SGB, Travail.Suisse – Nein: SVP, EDU (1*) * In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen 13 Strafrecht GERICHTSVERFAHREN Ein in Appenzell Ausserrhoden zu einer Busse von 100 Franken verurteilter DATUM: 18.11.2011 NADJA ACKERMANN Nacktwanderer wurde mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht abgewiesen. Dieses besagte in seinem Urteil, dass Freikörperkultur auf Wanderungen in der Schweiz von den Kantonen eigenständig geregelt werden dürfe. In Appenzell Innerrhoden zieht Nacktwandern künftig eine Busse nach sich. 14 Stimm- und Wahlrecht KANTONALE POLITIK Nachdem 1972, 1976, 1979 und 1984 entsprechende Anläufe gescheitert waren, stimmte DATUM: 30.04.1989 HANS HIRTER am 30. April die Landsgemeinde von Appenzell-Ausserrhoden der Einführung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts für Frauen mit knapper Mehrheit zu. Dieser Beschluss bewog die Regierung von Appenzell-Innerrhoden, die Beseitigung der politischen Diskriminierung der Frauen auch in dieser letzten Bastion des Männerstimmrechts vorzuschlagen. Der Grosse Rat stimmte dem Vorschlag ohne Gegenstimmen zu, der endgültige Entscheid über die Einführung des Frauenstimmrechts in Appenzell-Innerrhoden wird allerdings an der Landsgemeinde vom Frühjahr 1990 zu fällen sein. 15 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 6
KANTONALE POLITIK Die Männer Appenzell-Innerrhodens lehnten an der Landsgemeinde vom 29. April die DATUM: 29.04.1990 HANS HIRTER von Regierung und Parlament empfohlene Einführungdes kantonalen Frauenstimm- und wahlrechts nach 1973 und 1982 zum dritten Mal deutlich ab. Als Reaktion darauf erhoben Appenzeller Bürgerinnen und Bürger beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde. Im weitern reichten sie eine Volksinitiative für die politische Gleichberechtigung ein; die Regierung kündigte im Herbst an, dass sie das Begehren mit einer zustimmenden Empfehlung an der Landsgemeinde vom nächsten Frühjahr zur Abstimmung bringen werde. 16 GERICHTSVERFAHREN Das Bundesgericht befasste sich am 27. November mit den Beschwerden und kam DATUM: 27.11.1990 HANS HIRTER einstimmig zum Entscheid, dass der Kanton Appenzell-Innerrhoden den Frauen ab sofort das vollumfängliche aktive und passive Stimm- und Wahlrecht zugestehen muss. Das Richterkollegium begründete sein Urteil mit dem Gleichberechtigungsartikel der Bundesverfassung (Art. 4.2 BV). Dieser sei direkt anwendbar und den Bestimmungen von Art. 74.4 BV über die kantonale Regelung des Wahlrechts übergeordnet. 17 MOTION Der negative Entscheid der Landsgemeinde führte auch zu parlamentarischen DATUM: 14.12.1990 HANS HIRTER Vorstössen auf Bundesebene. Mit Motionen forderten die Fraktionen der CVP und der GP sowie die Freisinnige Nabholz (ZH) Verfassungsänderungen, welche die politische Gleichberechtigung auch für die Kantone zwingend vorschreiben. Der Bundesrat beantragte anfangs Oktober, die Motionen bloss in Postulatsform zu überweisen, da nach dem Bundesgerichtsurteil über die erwähnten staatsrechtlichen Beschwerden auf eine aufwendige Verfassungsänderung eventuell verzichtet werden könne. Falls das Urteil negativ ausfalle und auch die Landsgemeinde die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts 1991 nochmals ablehne, werde er unverzüglich die geforderte Verfassungsrevision einleiten. 18 ANDERES Der positive Ausgang dieser Abstimmung liess auch die Zahl der Kantone, welche das DATUM: 09.12.1991 HANS HIRTER Stimmrechtsalter in kantonalen Belangen noch nicht gesenkt haben, rasch schrumpfen. Ende Jahr verblieben in dieser Gruppe nur noch St. Gallen und Appenzell- Innerrhoden, wo entsprechende Vorlagen 1992 dem Volk vorgelegt werden sollen. 19 Öffentliche Ordnung INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am DATUM: 02.02.2012 NADJA ACKERMANN 2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten. 20 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 7
Institutionen und Volksrechte Organisation der Bundesrechtspflege BUNDESRATSGESCHÄFT Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines DATUM: 07.12.2007 HANS HIRTER eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus. 21 Föderativer Aufbau Beziehungen zwischen Bund und Kantonen BUNDESRATSGESCHÄFT In aller Regel wirft die Gewährleistung der kantonalen Verfassungsänderungen nach DATUM: 11.03.2015 MARC BÜHLMANN Abstimmungen durch das nationale Parlament keine hohen Wellen. Aufgrund umstrittener Volksentscheide in den Kantonen Bern und Tessin herrschte aber in der Frühlingsession insbesondere im Nationalrat grosser Diskussionsbedarf. Im Kanton Bern hatte im November 2013 eine Initiative der jungen SVP, die ein Verbot von Einbürgerungen für Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung forderte, überraschend eine Mehrheit erhalten. Im Kanton Tessin war im September 2013 ein kantonales Vermummungsverbot gutgeheissen worden, das Burka- und Niqabträgerinnen als Zielgruppe anvisierte. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft in beiden Fällen eine Gewährleistung empfohlen. Eine links-grüne Minderheit der SPK-NR argumentierte jedoch, dass die Verweigerung der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern eine Diskriminierung darstelle und ein generelles Verhüllungsverbot der Religionsfreiheit widerspreche und unverhältnismässig sei. In der Debatte erinnerte Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran, dass die Aufgabe des eidgenössischen Parlaments lediglich sei, zu beruteilen, ob eine kantonale Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne – und nicht, ob man mit der Änderung einverstanden sei oder diese gut finde. Der Bundesrat sei sowohl im Falle des Kantons Tessin als auch des Kantons Bern zum Schluss gekommen, dass eine sorgfältige Umsetzung der von der Mehrheit der kantonalen Bevölkerung angenommenen Verfassungsänderungen durchaus im Sinne des Bundesrechts möglich sei. Aus diesem Grund seien die kantonalen Verfassungen zu gewährleisten. Die beiden Minderheitenanträge wurden in der Folge mit 131 zu 42 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) im Falle des Kantons Bern bzw. mit 117 zu 56 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) im Falle des Kantons Tessin abgelehnt und alle Verfassungen gewährleistet. Im Ständerat stand – neben den Verfassungsänderungen in den Kantonen Bern und Tessin – noch eine weitere kantonale Änderung im Fokus. Bei der Abstimmung vom November 2013 über die Aufnahme eines Verfahrens für eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und Gemeinden aus dem Berner Jura wurde im Kanton Jura ein neuer Verfassungsartikel angenommen, mit dem die Aufnahme eines Fusionsprozesses angestossen werden soll. Weil aber die Stimmbevölkerung im Berner Jura zeitgleich ein solches Verfahren ablehnte, wäre der Artikel in der jurassischen Verfassung eigentlich hinfällig. Die Frage war nun, ob ein solcher hinfälliger Artikel gewährleistet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte in der ständerätlichen Beratung dar, dass die Gewährleistung formaljuristisch nicht daran gebunden sei, ob ein Artikel umgesetzt werde oder nicht, sondern lediglich bedeute, dass eine Änderung mit der Bundesverfassung konform sei. Die Tatsache, dass die Regierung des Kantons Jura in einem Schreiben signalisiert habe, dass dieser Artikel nicht zur Anwendung kommen werde, stehe einer Gewährleistung nicht im Wege. Anders als im Jahr 1977, als ein ähnlicher Artikel nicht gewährleistet worden war, gehe es im zur Diskussion stehenden Artikel ja nicht um die Idee, Berner Gebiete in das Gebiet des Kantons Jura einzubinden, sondern eben lediglich um den Anstoss eines Prozesses. Die Regierung des Kantons Jura habe deutlich signalisiert – unter anderem auch mit der Sistierung des jährlichen Berichts über die Wiederherstellung des Juras an das jurassische Parlament –, dass es den neuen Artikel als gegenstandslos betrachte und keine Ansprüche daraus ableite. Eine Nicht-Gewährleistung dieses Artikels, so ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 8
Sommaruga weiter, käme einer Negierung des jurassischen Volkswillens gleich, für die es keine rechtliche Begründung gäbe. Auch im Ständerat wurden in der Folge alle Kantonsverfassungen gewährleistet. Keinen Anlass zu Diskussionen hatten die Verfassungsänderungen in den Kantonen Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Waadt gegeben. 22 BUNDESRATSGESCHÄFT Nachdem kantonale Verfassungsänderungen aufgrund umstrittener angenommener DATUM: 03.03.2016 MARC BÜHLMANN Initiativen in den Kantonen Tessin und Bern im Vorjahr noch zu einigen Debatten geführt hatten, entsprach das jährlich wiederkehrende Geschäft in der Frühjahrssession 2016 in beiden Kammern wieder dem Courant normal. Keine der Änderungen in den Kantonsverfassungen von Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel- Stadt oder Appenzell Innerrhoden gaben Anlass zu Beanstandungen. Beide Räte gewährleisteten die neuen Verfassungen diskussionslos. 23 Wahlen Wahlen in kantonale Parlamente WAHLEN Zu den alljährlich an der Landsgemeinde stattfindenden Erneuerungswahlen des DATUM: 29.05.1990 MATTHIAS RINDERKNECHT Parlaments lassen sich keine Zahlen zur parteipolitischen Zusammensetzung angeben, wie in Ausserrhoden treten auch hier nicht verschiedene Parteien gegeneinander an. Da es in Appenzell-Innerrhoden neben der CVP keine anderen Parteien gibt, darf angenommen werden, dass auch die grosse Mehrheit der Parlamentarier dieser Partei zumindest nahesteht. Auf die Einführung des kantonalen Frauenstimm und -wahlrechts wird an anderer Stelle eingegangen. 24 WAHLEN Bei den alljährlich eine Woche nach der Innerrhoder Landsgemeinde stattfindenden DATUM: 05.05.1991 MATTHIAS RINDERKNECHT Erneuerungswahlen des Parlaments wurde – nachdem 1990 das Frauenstimm- und Wahlrecht eingeführt worden war – erstmals eine Frau ins 61köpfige Parlament gewählt. Da es im Innerrhoder Parlament keine Fraktionen gibt können nur ungefähre Angaben zur parteipolitischen Zusammensetzung des Parlaments gemacht werden. Die grosse Mehrheit der Parlamentsmitglieder gehört der CVP an oder steht ihr zumindest nahe. 25 WAHLEN Bei der alljährlich eine Woche nach der Innerrhoder Landsgemeinde stattfindenden DATUM: 02.05.1993 MATTHIAS RINDERKNECHT Erneuerungswahl des Innerrhoder Parlaments, in welchem neben der CVP offiziell keine anderen Parteien existieren, wurden vier Frauen neu in den 65köpfigen Rat gewählt, womit deren Vertretung auf sieben anstieg. 26 WAHLEN Der Innerhoder Grosse Rat kennt noch immer keine Fraktionen, weshalb die DATUM: 13.06.1999 DANIEL BRÄNDLI Parteienzugehörigkeit nicht offiziell bekanntgegeben wird. Im kleinsten Kanton der Schweiz werden die Kandidierenden traditionsgemäss von Vereinigungen und Interessengruppen portiert. Erstmals versuchte nun die neu gegründete SVP mit einem parteipolitischen Wahlkampf Einsitz in den Rat zu nehmen. Die Bezirksversammlungen in Appenzell und Rüte, die immer noch unter freiem Himmel abgehalten werden, goutierten den Vorstoss der SVP offenbar nicht. Der Grossrat blieb in festen Händen der CVP-nahen Kräfte. Weil in Oberegg als einzigem Bezirk an der Urne gewählt worden ist, war hier im Juni ein zweiter Wahlgang notwendig. Die Frauen konnten ihre bisherigen neun Sitze im 46köpfigen Rat halten. 27 WAHLEN Die Grösse des Innerrhoder Parlaments hängt von der Bevölkerungszahl ab. Im DATUM: 04.05.2003 ROMAIN CLIVAZ Berichtsjahr wurde die Anzahl Sitze aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung 2000 von 46 auf 49 erhöht. Der Grosse Rat kennt immer noch keine Fraktionen; deshalb ist es schwierig, zuverlässige Angaben über die parteipolitische Zusammensetzung zu machen. Die Kandidierenden werden traditionsgemäss von Vereinigungen und Interessengruppen portiert. Bei den diesjährigen Wahlen kandidierten mehr Personen als 1999. Gemäss NZZ konnten die Gewerbler ihre starke Stellung behaupten und verfügen über gut die Hälfte der 49 Sitze. Der Frauenanteil sank auf 16,3% (1999: 19,6%). 28 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 9
WAHLEN Das Parlament des Kantons Appenzell Innerrhoden, der Grosse Rat, hat 49 Mitglieder. DATUM: 29.04.2007 SABINE HOHL Es gibt keine Fraktionen, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind deshalb zwar verschiedenen Interessengruppen, etwa dem Gewerbe oder den Bauern, nicht aber Parteien zuzuordnen. Eine Aussage darüber, welche Kräfte bei den Wahlen im April gestärkt wurden, ist deshalb schwierig. Der sehr tiefe Frauenanteil im Parlament des Kantons Appenzell Innerrhoden stieg bei den Wahlen leicht an, von 16,3% auf 20,4%, die Frauen halten damit neu 10 von 49 Sitzen. WAHLEN In sieben Kantonen (AI, AR, BL, FR, LU, TI und ZH) wurden die Wählerinnen und Wähler DATUM: 01.01.2011 MARC BÜHLMANN nicht nur zur Wahl der nationalen, sondern auch der kantonalen Repräsentanten aufgerufen. Die im Frühjahr durchgeführten kantonalen Wahlen wurden dabei als wichtige Gradmesser und Testläufe im Hinblick auf die nationalen Wahlen betrachtet. Nur im Kanton Freiburg fanden die Wahlen nach den Nationalrats- und Ständeratswahlen statt. Rückblickend erwiesen sich die kantonalen Wahlen allerdings nur bedingt als Prognoseinstrumente für die nationalen Wahlen, zu stark sind die kantonalen Eigenheiten. So kündigte sich zwar der herbstliche Vormarsch der neuen Mitte bereits in den Kantonen an, aber eben nur in jenen Kantonen, in denen GLP und BDP überhaupt antraten (BL, FR, LU, ZH). Anders als auf nationaler Ebene konnten die SVP und die Grünen in einigen Kantonen zudem Gewinne verzeichnen. Deutlich waren hingegen in fast allen Kantonen die Verluste der alten Mitteparteien FDP und CVP. Kantonale Besonderheiten zeigten sich besonders deutlich im Tessin, wo ein veritabler Rechtsrutsch zu verzeichnen war. Freilich feierte die Lega nicht nur kantonale Erfolge, sondern konnte auch bei den nationalen Wahlen einen zusätzlichen Sitz gewinnen. Die insgesamt erfolgreichste Partei bei den kantonalen Parlamentswahlen in den sieben Kantonen war die GLP mit total 20 gewonnenen Mandaten. In denjenigen Kantonen, in denen sie neu antrat (BL, FR, LU), konnte sie insgesamt elf Sitze besetzen und in Zürich, in dem Kanton also, in dem sie vor vier Jahren zum ersten Mal überhaupt aufgetreten war, schaffte sie fast eine Verdoppelung ihrer Sitze von 10 auf 19. Auch die zweite Partei der neuen Mitte, die BDP, war unerwartet erfolgreich. Sie war in den Kantonen Basel Landschaft, Freiburg, Luzern und Zürich zum ersten Mal angetreten und konnte in drei Kantonen insgesamt zwölf Sitze für sich beanspruchen. Einzig in Luzern ging sie leer aus. Der Antritt der BDP schadete der SVP, von der sie sich abgespaltet hatte, wider Erwarten nicht. Im Gegenteil, die SVP konnte insgesamt ebenfalls zwölf neue Mandate verbuchen. Einzig in Zürich verlor sie zwei ihrer 56 Sitze, blieb aber dennoch mit Abstand stärkste Partei. Die nationalen Verluste der Volkspartei zeichneten sich in den kantonalen Wahlen also nur sehr bedingt ab. Die kantonalen Gewinne und Verluste der SP hielten sich in etwa die Waage. Die Sozialdemokraten konnten in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Freiburg und Luzern insgesamt acht Sitze zulegen, mussten aber gleichzeitig in den Kantonen Basel Landschaft (-1), Tessin (-4) und Zürich (-1) Sitzverluste in Kauf nehmen. Grosse Verluste in allen Kantonen (mit Ausnahme von AI) mussten die CVP und die FDP hinnehmen. Gleich in drei Kantonen (BL, LU und ZH) musste der Freisinn jeweils sechs Mandate abgeben. Zudem verlor die FDP je zwei Sitze in Appenzell Ausserrhoden und im Kanton Freiburg. Im Tessin blieb sie mit vier Sitzverlusten nur noch sehr knapp die stärkste Partei im kantonalen Parlament. Insgesamt büsste die FDP im Berichtjahr also nicht weniger als 26 kantonale Legislativmandate ein. Die CVP musste in den sechs Kantonsparlamenten (ohne AI) insgesamt 22 Sitzverluste verkraften. Darunter fanden sich herbe Verluste in ihren Stammlanden Luzern (-7 Sitze) und Freiburg (-6 Sitze). In beiden Kantonen blieben die Christdemokraten allerdings stärkste Fraktion. Die Grünen konnten hingegen Erfolge feiern. Während die GP in den Kantonen Zürich, Luzern und Freiburg zwar ihre Wähleranteile, nicht aber ihre Sitzanteile ausbauen konnte, eroberte sie im Kanton Basel-Landschaft einen und im Tessin gleich drei neue Mandate. Vielerorts wurden die Erfolge der Grünen und der GLP mit einem Fukushima-Effekt, also mit der Sensibilität der Wählerschaft für umwelt- und energiepolitische Fragen nach der Atom-Katastrophe in Japan erklärt. Der grosse Erfolg der Grünen in den Kantonen – auch bei den Regierungswahlen konnte die GP gleich in drei Regierungen einziehen (siehe unten) – fand jedoch auf nationaler Ebene keine Entsprechung. Bei den kleineren Parteien hielt die Niederlagenserie der Schweizer Demokraten weiter an. Die SD verloren ihren Sitz in Basel und sind jetzt schweizweit nur noch im Kanton Aargau in einer kantonalen Legislative vertreten. Die EDU konnte ihre fünf Sitze in Zürich halten und half im Tessin auf einer Mischliste mit, die fünf Sitze der SVP zu verteidigen. In den Kantonen Basel-Landschaft und Freiburg war die Union allerdings nicht mehr angetreten. Die EVP musste insgesamt fünf Mandate abgeben. In Zürich verlor sie drei Sitze (neu: 7) und in Appenzell Ausserrhoden und in Freiburg jeweils ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 10
einen Sitz. Im Kanton Freiburg war sie damit nicht mehr im Parlament vertreten. Im Kanton Basel-Landschaft konnte sie ihre vier Mandate knapp verteidigen. Einen Grosserfolg feierte die Lega im Kanton Tessin. Sie gewann sechs Sitze und war mit 21 Mandaten neu zweitstärkste Fraktion im Parlament des Südschweizer Kantons. Überraschend zog im Tessin zudem die kommunistische Partei zusammen mit dem „Movimento per il Socialismo“ mit einem Sitz ins Parlament ein. Die CSP konnte ihre vier Sitze im Kanton Freiburg halten. Im Kantonsparlament von Zürich konnte die Alternative Liste ihre Sitzzahl auf drei ausbauen (+1 Sitz). Ein Unabhängiger sass im Parlament im Kanton Freiburg und 22 Unabhängige hatten Sitze in der Legislative des Kantons Appenzell Ausserrhoden inne. In drei der fünf Kantone, welche die Wahlbeteiligung ausweisen (nicht in AI und AR), war diese im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen zurückgegangen. Im Kanton Basel-Landschaft betrug der Rückgang 1,9 Prozentpunkte. Nur noch 35,1% der Baselbieter Bevölkerung beteiligte sich an den Landratswahlen. Etwas höher (38,2%) war dieser Anteil in Zürich, wo die Wahlbeteiligung im Vergleich zu 2007 (35,9%) leicht angestiegen war. Leicht zurückgegangen war die Beteiligung hingegen auch im Kanton Luzern und zwar von 44,8% (2007) auf 43,5% (2011). Fast genauso hoch war die Wahlbeteiligung im Kanton Freiburg (43,4%). Hier hatte sie im Vergleich zu 2006 allerdings um 2,7 Prozentpunkte zugenommen. Über die Hälfte der Tessiner Bevölkerung machte von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die 58,5% bedeuteten aber auch in der Südschweiz im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen (62,1%) einen Rückgang. Auf die insgesamt 704 Sitze, die in den sieben Kantonsparlamenten zu vergeben waren, wurden insgesamt 186 Frauen gewählt (26,4%). In drei Kantonen hatte der Frauenanteil abgenommen. Im Kanton Freiburg verloren die Frauen drei Sitze. Der Anteil an Frauen in der Freiburger Legislative betrug damit noch 20,9%. Je einen Sitz mussten die Frauen im Kanton Appenzell Ausserrhoden und im Tessin abgeben. Während die Appenzellerinnen noch mit 14 Kantonsparlamentarierinnen vertreten sind (21,5%), waren die Tessinerinnen lediglich noch von neun Frauen repräsentiert (13,3%). Verbessert hat sich die Frauenrepräsentation hingegen in den anderen vier Kantonen, welche 2011 kantonale Wahlen abhielten. Rund ein Drittel Frauen sitzen in den Kantonsparlamenten von Zürich (33,3%; +2 Sitze) und Basel-Landschaft (35,6%, +1 Sitz). Gleich um sieben Sitze zulegen konnten die Frauen im Kanton Luzern, wo ihr Repräsentationsgrad von 25% auf 30,8% anstieg. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wurde ebenfalls eine zusätzliche Frau ins Parlament gewählt, wo neu elf Abgeordnete die Appenzellerinnen vertreten (22,5%). Gesamtschweizerisch war Ende 2011 rund ein Viertel der kantonalen Parlamentssitze mit Frauen besetzt (25,2%). Im Vergleich zu 2010 (24,9%) und im Gegensatz zum nationalen Parlament war dieser Anteil also wieder leicht angestiegen (die Vergleiche basieren auf den Resultaten der kantonalen Wahlen 2002 bis 2012; später nachgerückte oder zurückgetretene Frauen wurden zur Berechnung der Frauenanteile nicht berücksichtigt). 29 WAHLEN An der Landsgemeinde, die wegen Ostern nicht am letzten Wochenende im April, DATUM: 08.05.2011 MARC BÜHLMANN sondern am 1, Mai des Berichtjahres stattfand, beschloss die Appenzell Innerrhoder Stimmbevölkerung, die bisher aufgrund der Bevölkerungsgrösse variierende Zahl der Mitglieder des Grossen Rates auf 50 zu beschränken. Für die Wahlen ins Parlament, die im gleichen Monat stattfanden, galt allerdings noch die alte Zahl, welche anhand der Bevölkerungszahl in den Bezirken bestimmt wurde. Pro 300 Einwohner stand den Bezirken jeweils ein Sitz zu. Für die Wahlen im Mai lag die Zahl – basierend auf der Volkszählung aus dem Jahr 2000 – bei 49. In fünf der sechs Bezirke fanden am 8. Mai die Wahlen in so genannten Bezirksgemeinden – also offen – statt, im Bezirk Oberegg wurde die Wahl als Urnenabstimmung durchgeführt. Insgesamt kam es zu drei Ersatzwahlen. Eine allfällige Parteizugehörigkeit der einzelnen Parlamentarier wird in den offiziellen Dokumenten nicht aufgeführt. Parteikräfte oder -verschiebungen sind deshalb nicht zu eruieren. Die Politik im Kanton Appenzell Innerrhoden spielt sich zwischen der dominierenden CVP, einer kleinen SVP, einer „Gruppe für Innerrhoden“ und verschiedenen Verbänden ab. Der Frauenanteil im Grossen Rat lag nach den Wahlen 2011 bei 22,4%. Die Frauen haben im Vergleich zu 2007 einen Sitz gewonnen. Die Hauptaufgabe der Abgeordneten, die sich an fünf eintägigen ordentlichen Sessionen pro Jahr treffen, ist die Vorberatung der Verfassungs- und Gesetzesvorlagen, die an der Landsgemeinde beraten werden. Der Grosse Rat hat zudem eine Kontrollfunktion, bewilligt die Jahresrechnung und legt das Budget fest. 30 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.88 - 01.01.18 11
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