Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik - Année politique Suisse

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Ausgewählte Beiträge zur
Schweizer Politik
  Suchabfrage           21.12.2018

  Thema                 Keine Einschränkung
  Schlagworte           Keine Einschränkung
  Akteure               Appenzell Innerrhoden
  Prozesstypen          Keine Einschränkung
  Datum                 01.01.1988 - 01.01.2018

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK   01.01.88 - 01.01.18
Impressum
Herausgeber
Année Politique Suisse
Institut für Politikwissenschaft
Universität Bern
Fabrikstrasse 8
CH-3012 Bern
www.anneepolitique.swiss

Beiträge von
Ackermann, Marco
Ackermann, Nadja
Barras, François
Benteli, Marianne
Bernath, Magdalena
Bernhard, Laurent
Bieri, Niklaus
Brändli, Daniel
Burgos, Elie
Bühlmann, Marc
Clivaz, Romain
Denz, Andrea
Frick, Karin
Gerber, Marlène
Giger, Nathalie
Guignard, Sophie
Heidelberger, Anja
Hirter, Hans
Hohl, Sabine
Mosimann, Andrea
Müller, Eva
Porcellana, Diane
Rinderknecht, Matthias
Strohmann, Dirk
Unbekannt, Autor
Zumbach, David
Zumofen, Guillaume

Bevorzugte Zitierweise

Ackermann, Marco; Ackermann, Nadja; Barras, François; Benteli, Marianne; Bernath,
Magdalena; Bernhard, Laurent; Bieri, Niklaus; Brändli, Daniel; Burgos, Elie; Bühlmann,
Marc; Clivaz, Romain; Denz, Andrea; Frick, Karin; Gerber, Marlène; Giger, Nathalie;
Guignard, Sophie; Heidelberger, Anja; Hirter, Hans; Hohl, Sabine; Mosimann, Andrea;
Müller, Eva; Porcellana, Diane; Rinderknecht, Matthias; Strohmann, Dirk; Unbekannt,
Autor; Zumbach, David; Zumofen, Guillaume 2018. Ausgewählte Beiträge zur Schweizer
Politik: Appenzell Innerrhoden, 1989 - 2017. Bern: Année Politique Suisse, Institut für
Politikwissenschaft, Universität Bern. www.anneepolitique.swiss, abgerufen am
21.12.2018.

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.88 - 01.01.18
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Chronik                                                                     1
    Grundlagen der Staatsordnung                                                       1
        Politische Grundfragen                                                         1
            Verfassungsfragen                                                          1
            Landes- und Weltausstellungen                                              2
            Stimmung in der Bevölkerung                                                4
        Rechtsordnung                                                                  4
            Bürgerrecht                                                                4
            Strafrecht                                                                 5
            Stimm- und Wahlrecht                                                       5
            Öffentliche Ordnung                                                        6
        Institutionen und Volksrechte                                                  7
            Organisation der Bundesrechtspflege                                        7
        Föderativer Aufbau                                                             7
            Beziehungen zwischen Bund und Kantonen                                     7
        Wahlen                                                                         8
            Wahlen in kantonale Parlamente                                             8
            Wahlen in kantonale Regierungen                                          12
            Kantonale Ersatzwahlen                                                   15
            Eidgenössische Wahlen                                                    16
    Wirtschaft                                                                        17
        Landwirtschaft                                                                17
            Jagd                                                                      17
            Tierhaltung, -versuche und -schutz                                       18
    Öffentliche Finanzen                                                             18
            Direkte Steuern                                                          18
            Finanzhaushalt der Kantone und Gemeinden                                 19
    Infrastruktur und Lebensraum                                                     19
        Energie                                                                      19
            Erdöl und Erdgas                                                         19
        Verkehr und Kommunikation                                                    20
            Verkehrspolitik                                                          20
            Eisenbahn                                                                21
        Raumplanung und Wohnungswesen                                                21
            Wohnungsbau und -eigentum                                                21
        Umweltschutz                                                                 21
            Naturschutz                                                              21
            Naturgefahren                                                            22
            Gewässerschutz                                                           22
            Allgemeiner Umweltschutz                                                 22
            Klimapolitik                                                             23
    Sozialpolitik                                                                    25
        Bevölkerung und Arbeit                                                       25
            Bevölkerungsentwicklung                                                  25
            Arbeitsmarkt                                                             28
            Löhne                                                                    29
            Arbeitszeit                                                              31
            Arbeitnehmerschutz                                                       31
        Gesundheit, Sozialhilfe, Sport                                               32
            Medikamente                                                              32
        Sozialversicherungen                                                         32
            Krankenversicherung                                                      32
        Soziale Gruppen                                                              33

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK   01.01.88 - 01.01.18   I
Migrationspolitik                                                        33
            Frauen und Gleichstellungspolitik                                        34
    Bildung, Kultur und Medien                                                       35
        Bildung und Forschung                                                        35
            Grundschulen                                                             35
            Hochschulen                                                              35
        Kultur, Sprache, Kirchen                                                     35
            Sprachen                                                                 35

Parteien, Verbände und Interessengruppen                                             36
       Parteien                                                                      36
          Grosse Parteien                                                            36

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK   01.01.88 - 01.01.18   II
Abkürzungsverzeichnis
EJPD             Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
EFTA             Europäische Freihandelsassoziation
SECO             Staatssekretariat für Wirtschaft
UREK-NR          Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates
SGK-NR           Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
BFS              Bundesamt für Statistik
EDK              Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
SPK-NR           Staatspolitische Kommission des Nationalrats
EU               Europäische Union
EnDK             Konferenz Kantonaler Energiedirektoren
BPUK             Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz
BIF              Bahninfrastrukturfonds
NEAT             Neue Eisenbahn-Alpentransversale
LSVA             Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
KVG              Bundesgesetz über die Krankenversicherungen
SGB              Schweizerischer Gewerkschaftsbund
WBF              Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
KKJPD            Konferenz der Kantonalen Justitz- und Polizeidirektorinnen und
                 -direktoren
SGV              Schweizerischer Gewerbeverband
IAO              Internationale Arbeitsorganisation
FABI             Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
FinöV            Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben
                 des öffentlichen Verkehrs
STEP             Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur
EHS              Emissionshandelssystem
SBV              Schweizerischer Bauernverband
KSK              Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen
SBV              Schweizerischer Baumeisterverband
SSV              Schweizerischer Städteverband
kfmv             kaufmännischer Verband
VSGP             Verband Schweizer Gemüseproduzenten
suissetec        Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband
ISOLSUISSE       Verband Schweizerischer Isolierfirmen
Swissoil         Dachverband der Brennstoffhändler in der Schweiz
EV               Erdöl-Vereinigung
Aerosuisse       Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt
SIAA             Swiss International Airport Association
spbh             Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau
Swissmem         Die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie
FER              Fédération des Entreprises Romandes
CPPREN           Gemeinsame Fachkommission für den Reinigungssektor der
                 Westschweiz

DFJP             Département fédéral de justice et police
AELE             Association européenne de libre-échange
SECO             Secrétariat d'Etat à l'économie
CEATE-CN         Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de
                 l'énergie du Conseil national
CSSS-CN          Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil
                 national
OFS              Office fédéral de la statistique
CDIP             Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique
CIP-CN           Commission des institutions politiques du Conseil national
UE               Union européenne
CDEn             Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie
DTAP             Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de
                 l'aménagement du territoire et de l'environnement

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.88 - 01.01.18   III
FIF              Fonds d'infrastructure ferroviaire
NLFA             Nouvelle ligne ferroviaire à traverser les Alpes
RPLP             Redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations
LAMal            Loi fédérale sur l'assurance-maladie
USS              Union syndicale suisse
DEFR             Département fédéral de l'économie, de la formation et de la recherche
CCDJP            Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux
                 de justice et police
USAM             Union suisse des arts et métiers
BIT              Bureau International du Travail
FAIF             Financement et aménagement de l'infrastructure ferroviaire
FTP              Fonds de financement des transports publics
PRODES           Programme de développement stratégique de l’infrastructure ferroviaire
SEQE             Système d'échange de quotas d'émission
USP              Union Suisse des Paysans
CAMS             Concordat des assureurs-maladie suisses
SSE              Société Suisse des Entrepreneurs
UVS              Union des Villes Suisses
secsuisse        Société des employés de commerce
UMS              Union maraîchère suisse
suissetec        Association suisse et liechtensteinoise de la technique du bâtiment
ISOLSUISSE       Association suisse des maisons d'isolation
Swissoil         association nationale des négociants en combustibles
UP               Union Pétrolière
Aerosuisse       Fédération faîtière de l'aéronautique et de l'aérospatiale suisse
SIAA             Swiss International Airport Association
spbh             Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (Commission
                 paritaire professionnelle liée à la construction en bois)
Swissmem         L'industrie suisse des machines, des équipements électriques et des
                 métaux
FER              Fédération des Entreprises Romandes
CPPREN           Commission professionnelle paritaire pour le secteur du nettoyage pour
                 la Suisse romande

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.88 - 01.01.18   1
Allgemeine Chronik
                        Grundlagen der Staatsordnung
                        Politische Grundfragen
                        Verfassungsfragen
KANTONALE POLITIK       In Appenzell Innerrhoden wurde eine Strukturreform eingeleitet, die der Bedeutung
DATUM: 27.11.1991
MATTHIAS RINDERKNECHT
                        einer Verfassungstotalrevision gleichkommt; insbesondere will der kleinste Schweizer
                        Kanton die Gewaltentrennung in seinen politischen Institutionen einführen. Die
                        Mitglieder der Regierung haben gegenwärtig im Grossen Rat ein Stimmrecht, und die
                        Sitzungen werden nicht von einem Grossratspräsidenten, sondern vom regierenden
                        Landammann geleitet. Ausserdem sollen in Zukunft die Aufgaben und Kompetenzen der
                        Gemeinden klarer definiert werden. Die mit der Überprüfung der politischen Strukturen
                        beauftragte Kommission und der Regierungsrat konnten sich im Berichtsjahr noch auf
                        kein Reformmodell einigen. Immerhin wurde die Verfahrensfrage geklärt. Demnach soll
                        die Landsgemeinde 1992 einen Grundsatzentscheid über die Fortführung der Reform
                        fällen; erst danach wird die Kommission über die Weiterbearbeitung eines der Modelle
                        entscheiden. 1

KANTONALE POLITIK       In Innerrhoden nahm die Landsgemeinde am 24. April als ersten Schritt der unter dem
DATUM: 25.11.1994
DIRK STROHMANN
                        Begriff "Appio" zusammengefassten Verfassungsänderungen die Einführung der
                        Gewaltentrennung unter den politischen Behörden an. Damit wird die automatische
                        Mitgliedschaft der Exekutiven von Kanton und Bezirken im Grossen Rat aufgehoben,
                        dieser von 65 auf 46 Mitglieder verkleinert, und der regierende Landammann verliert
                        das Privileg der Leitung des Parlaments. Als nächster Schritt ist die Reform der
                        Verwaltungsstrukturen sowie eine Verkleinerung der Regierung auf sieben Mitglieder
                        vorgesehen, wie sie vom Grossen Rat Ende November beschlossen worden ist. 2

BUNDESRATSGESCHÄFT      Der Ständerat gewährleistete in der Frühjahrssession die Verfassungsänderungen der
DATUM: 02.11.1995
DIRK STROHMANN
                        Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In letzterem Falle hatte
                        die zuständige Kommission zunächst erwogen, den Beschluss über die Volksrechte und
                        die öffentliche Gewalt, der in der Volksabstimmung vom 24. Oktober 1993 von 78% der
                        stimmberechtigten Walliser Bevölkerung angenommen worden war, nur unter Vorbehalt
                        gewährleisten zu lassen. Grund zur Skepsis sah die Kommission zum einen in dem
                        weiten Umfang der Teilrevision, welcher die Frage nach der Einheit der Materie
                        aufwerfe. Zum anderen ist bei einem der behandelten Verfassungsartikel die
                        grundsätzliche Revidierbarkeit nicht ausdrücklich gewährleistet. Da sich die
                        Eidgenössische Verwaltung vom Staatsrat des Kantons Wallis die in der Botschaft
                        festgehaltenen Zusagen hatte geben lassen, verzichtete die Kommission auf die
                        Einreichung eines Vorbehalts. Die Verfassungsänderungen wurden dergestalt vom
                        Plenum und in der Sommersession auch vom Nationalrat ohne Gegenstimme
                        angenommen. 3

BUNDESRATSGESCHÄFT      In der Sommersession genehmigte der Ständerat sowohl die Totalrevision der
DATUM: 16.09.1996
DIRK STROHMANN
                        Ausserrhoder Verfassung wie die Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich,
                        Luzern, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Genf und Jura. Der
                        Nationalrat folgte ihm darin im Herbst. 4

BUNDESRATSGESCHÄFT      In den Kantonen selbst befürwortete die Innerrhoder Landsgemeinde die Auflösung
DATUM: 19.11.1996
DIRK STROHMANN
                        der Institution des Inneren Landes und die Übertragung von deren Kompetenzen an den
                        Kanton. Eine Initiative der christlichsozialen Gruppe für die Revision der Bezirksgrenzen
                        des Inneren Landes scheiterte. In Neuenburg wurde die Einleitung zur Totalrevision der
                        bestehenden Verfassung aus dem Jahre 1858 in der Volksabstimmung vom 10. März von
                        83% der Stimmenden gutgeheissen. Der Grosse Rat wurde mit knapper Mehrheit zum
                        Ausführungsorgan bestimmt. In Schaffhausen nahm der Grosse Rat den Beschluss über
                        die Inangriffnahme der Gesamtrevision der Kantonsverfassung und das dazugehörige
                        Ausführungsgesetz an. 5

                        ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK         01.01.88 - 01.01.18   2
Landes- und Weltausstellungen
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE   Gleich zwei Projekte für Landesausstellungen wurden im Berichtsjahr diskutiert. Die
DATUM: 27.12.2010
MARC BÜHLMANN
                            Kantone rund um den Gotthard (TI, UR, VS, GR) vertieften ihre Pläne für Gottardo 2020
                            und die Kantone der Bodenseeregion (TG, SH, SG, AI, AR) regten eine Expo Bodensee-
                            Rhein frühestens im Jahr 2027 an. Die Gotthard-Kantone, die ihre Expo zur Neat-
                            Eröffnung planten, haben im Berichtsjahr je 50 000 Franken für eine
                            Machbarkeitsstudie gesprochen. Die laue Begeisterung, Streitigkeiten zwischen dem
                            Projektleiter Marco Solari und dem Bündner Regierungsrat Stefan Engler (CVP), aber
                            auch Termindruck liessen das Vorhaben jedoch sterben. Die Kantone einigten sich
                            immerhin auf ein Programm, mit welchem die Region gestärkt werden soll. Mit dem Aus
                            von Gottardo 2020 wurde die Diskussion für eine Landesausstellung in der Bodensee-
                            Region, zu der sich die involvierten Kantone grundsätzlich positiv zeigten, wieder
                            intensiviert. 6

GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE   Nachdem die Pläne für eine Expo 2020 in der Gotthard-Region an den Streitigkeiten
DATUM: 18.03.2011
MARC BÜHLMANN
                            zwischen den Planern und aufgrund der insgesamt eher lauen Begeisterung gescheitert
                            waren, äusserten sich die Kantone der Ostschweiz (TG, SH, SG, AI, AR) positiv zu einer
                            Landesausstellung im Bodenseeraum. Allerdings würde eine Expo frühestens 2027
                            durchgeführt. Als erstes Etappenziel formulierten die Kantone die Schaffung von
                            Grundlagen für eine „Expo Bodensee-Ostschweiz 2027“, die Ende 2012 den
                            Parlamenten zwecks Entscheids über ein Vorprojekt unterbreitet werden sollen. Der
                            Enthusiasmus ist allerdings nicht in allen beteiligten Kantonen gleich gross. So sicherten
                            etwa Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden lediglich ideelle Unterstützung zu. 7

GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE   Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität
DATUM: 21.06.2014
MARC BÜHLMANN
                            auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht
                            unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für
                            die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der
                            von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte
                            Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine
                            Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung
                            verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der
                            restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als
                            assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur
                            Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell
                            Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte
                            Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des
                            Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht
                            werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden
                            Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren
                            ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur
                            Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen.
                            Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen
                            Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen
                            Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine
                            Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere
                            Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die
                            sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr
                            2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der
                            Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin
                            Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der
                            Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich
                            eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte
                            für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer
                            Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau,
                            unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der
                            Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter
                            das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt. 8

                            ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK          01.01.88 - 01.01.18   3
VERWALTUNGSAKT              Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, die Vorbereitungsarbeiten für die Idee einer
DATUM: 28.01.2015
MARC BÜHLMANN
                            Ostschweizer Expo 2027 unterstützen zu wollen. Allerdings war damit keine finanzielle
                            sondern vielmehr strategische Hilfe gemeint: Einsitz in die Wettbewerbsjury, Hilfe beim
                            Aufbau von Organisationsstrukturen sowie die Begleitung einer Machbarkeitsstudie. Der
                            Rückenwind aus Bern wurde bei den Verantwortlichen sehr positiv kommentiert und
                            auch als Anerkennung der bisherigen Vorbereitungsarbeiten interpretiert. Mit der
                            Unterstützung aus Bern und der bereits 2014 erfolgten Zustimmung der Konferenz der
                            Kantonsregierungen waren wichtige Stakeholder an Bord. Das Lobbying bei den
                            kantonalen Behörden wurde in der Folge weiter intensiviert. Unklar blieb aber, wie
                            gross die Unterstützung in der Bevölkerung war.
                            Auch der finanzielle Rahmen wurde von der Bundesregierung vorsorglich abgesteckt.
                            Der Anteil des Bundes soll maximal 1 Mrd. CHF betragen, was höchstens die Hälfte der
                            Gesamtkosten sein darf. Der Rest soll durch Sponsoring, Eintritte und Kantonsbeiträge
                            finanziert werden. Freilich muss das Parlament diese Pläne noch absegnen, was
                            frühestens 2019 der Fall sein wird. Die Kosten für die Vorarbeiten tragen die
                            Trägerkantone. Diese dürften sich auf rund 10 Mio. CHF belaufen.
                            Das Signal aus Bern wurde im Kanton Aargau als Absage an die eigenen Pläne
                            interpretiert. Der kantonale Gewerbeverband hatte bereits 2014 signalisiert, dass man
                            sich eine Landesausstellung auch im Kanton Aargau vorstellen könnte. 9

GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE   Ende April informierten die drei Trägerkantone der geplanten Expo 2027, St. Gallen,
DATUM: 24.04.2015
MARC BÜHLMANN
                            Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, über den Stand des Projektes. Angestrebt werde
                            eine Professionalisierung der Organisationsstruktur, was etwa mit der Schaffung einer
                            Geschäftsstelle für 2016 umgesetzt werden soll. Diese soll mit rund 500
                            Stellenprozenten ausgerüstet werden. Bis 2019 rechnen die drei Expo-Kantone mit
                            Ausgaben von rund 9.5 Mio. CHF, um 2018 beim Bund ein überzeugendes
                            Bewerbungsdossier einreichen zu können. Für das im Herbst 2015 zu kürende
                            Siegerprojekt soll deshalb auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Zuerst
                            müssen aber die Parlamente der drei Kantone die jeweiligen Beiträge für diese
                            Planungsphase bewilligen. Die 5 Mio. CHF in St. Gallen, die 3 Mio. CHF im Kanton
                            Thurgau und die 0.8 Mio. CHF im Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstanden jeweils
                            knapp nicht dem obligatorischen Referendum; in den Kantonen St. Gallen und Thurgau
                            war allerdings ein fakultatives Referendum möglich. Nicht wenige Stimmen warnten
                            allerdings vor einer Volksabstimmung in diesem frühen Stadium, da noch zu wenig
                            Fakten vorlägen. Die Bevölkerung solle erst 2018 befragt werden.
                            Für die Gesamtkosten gaben die Regierungsräte der drei Kantone Schätzungen
                            zwischen 1.5 bis 2 Mrd. CHF an, wovon der Bund etwa die Hälfte übernehmen werde.
                            Auch wenn mittels Sponsoring und Eintritte Mittel generiert werden sollen, müssten die
                            Trägerkantone einen substanziellen Beitrag selber leisten. 10

KANTONALE POLITIK           Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die
DATUM: 01.12.2015
MARC BÜHLMANN
                            Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die
                            Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges
                            zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik
                            am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der
                            Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit
                            kein      obligatorisches      Finanzreferendum      nötig     ist,  stiess     einigen
                            Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst
                            früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so
                            hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer
                            Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11
                            Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus
                            der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die
                            Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch
                            angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht
                            sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der
                            SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die
                            Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits
                            überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das
                            Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine
                            Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei
                            nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie
                            bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der
                            Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden

                            ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK       01.01.88 - 01.01.18   4
nicht an den Kosten beteilige.

                              Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits
                              im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St.
                              Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF –
                              beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle
                              erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die
                              SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine
                              Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der
                              Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen
                              Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf
                              Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP-
                              Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein
                              Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung
                              der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem
                              Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das
                              Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit
                              mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen.

                              Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7
                              Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027
                              entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine
                              Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums
                              oder eines Ratsreferendums nicht gibt.

                              Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der
                              drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo-
                              Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne. 11

                              Stimmung in der Bevölkerung
GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE     Interessante kantonale Unterschiede hinsichtlich des Vertrauens in die Judikative
DATUM: 16.03.2014
MARC BÜHLMANN
                              lieferte eine Mitte März publizierte Nationalfondsstudie, in der rund 100 Personen pro
                              Kanton nach ihrer Meinung zu den kantonalen Gerichten befragt wurden. Nicht nur die
                              Beurteilung von Unabhängigkeit und Fairness durch die Gerichte, sondern auch das
                              Vertrauen in die Richterinnen und Richter variieren stark zwischen den Kantonen. Es
                              sind dabei die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf, Obwalden und Schwyz, die durch
                              schlechte Beurteilung auffallen, während die beiden Appenzell und Basel-Stadt die
                              Rangliste anführen. Die Studie machte neben dem Wahlmodus der Richterinnen und
                              Richter hauptsächlich die Anzahl Laienrichterinnen und -richter, aber auch Justiz-
                              Affären für die Unterschiede verantwortlich. 12

                              Rechtsordnung
                              Bürgerrecht
PARLAMENTARISCHE INITIATIVE   Mit 60,4 Prozent Ja- gegenüber 39,6 Prozent Nein-Stimmen nahm das Schweizer
DATUM: 12.02.2017
KARIN FRICK
                              Stimmvolk am 12. Februar 2017 die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten
                              Ausländergeneration deutlich an. Die Stimmbeteiligung lag schweizweit bei 46,8
                              Prozent und schwankte zwischen 39 Prozent im Kanton Uri und rund 66 Prozent in
                              Schaffhausen. Eher überraschend war das ebenfalls deutliche Ständemehr: 17 von 23
                              Ständen stimmten der Vorlage zu. Die auf frühere Abstimmungsergebnisse zur
                              erleichterten Einbürgerung zurückgehenden Befürchtungen der Befürworter, am
                              Ständemehr zu scheitern, wurden damit klar widerlegt. In den im Vorfeld des
                              Urnengangs noch als „Swing States“ bezeichneten Kantonen resultierte überall ein Ja.
                              Verglichen mit der Abstimmung von 1994, als das Anliegen am Ständemehr gescheitert
                              war, wechselten somit die acht Kantone Luzern, Nidwalden, Solothurn, Aargau,
                              Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Tessin und Wallis auf die Befürworterseite,
                              wobei es in Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden und Tessin ein enges Rennen war (NW
                              50,4%, AR 50,9%, TI 50,2% Ja-Stimmen). Die knappste Entscheidung überhaupt fiel im
                              Kanton Thurgau, wo lediglich 24 Stimmen für die ablehnende Standesstimme
                              ausschlaggebend waren. Ein ebenfalls hauchdünnes Nein resultierte in Glarus und St.
                              Gallen mit Nein-Stimmenanteilen von 50,4 Prozent bzw. 50,2 Prozent. Demgegenüber
                              stiess die Vorlage in sämtlichen Westschweizer Kantonen auf überdurchschnittlich
                              hohe Zustimmung. Am deutlichsten stimmte der in Ausländerfragen ohnehin sehr offen

                              ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK       01.01.88 - 01.01.18   5
eingestellte Kanton Neuenburg mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,1 Prozent zu. Die
                    höchste Ablehnung hingegen erfuhr die Vorlage in Appenzell-Innerrhoden, dessen
                    Stimmbevölkerung zu 56,4 Prozent ein Nein einlegte. Augenfällig ist bei den
                    Ergebnissen zudem das Gefälle zwischen Stadt und Land; so stimmte die Stadt Zürich
                    zu 76 Prozent Ja (Kanton ZH: 63,2%) und die Stadt St. Gallen zu 65 Prozent (Kanton SG:
                    49,8%).

                    Bundesrätin Simonetta Sommaruga liess nach dem Urnengang verlauten, die Regierung
                    nehme das Ergebnis „mit grosser Genugtuung“ zur Kenntnis und es stimme
                    zuversichtlich „für weitere, ebenso umstrittene Vorlagen“. Darüber hinaus ermunterte
                    sie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, nun „die Chance zu
                    nutzen und ihre Heimat mitzugestalten“, und fügte an, die Erleichterung der
                    Einbürgerung sollte voraussichtlich spätestens in einem Jahr in Kraft treten. Freude
                    über den Entscheid herrschte auch beim SGB und bei der Operation Libero. Während
                    Ersterer von einer überfälligen Reform sprach und ankündigte, nun auch die
                    Anforderungen für andere Einbürgerungswillige senken zu wollen, sah Letztere in dieser
                    Abstimmung einen „ersten, wichtigen Schritt zu einem liberalen Bürgerrecht“. Daran
                    müsse man jetzt anknüpfen und beispielsweise auch die erforderliche Aufenthaltsdauer
                    senken oder die Mindestwohnsitzfristen in den Gemeinden abschaffen. Wenig erfreut
                    zeigte sich die SVP, die nach der Durchsetzungsinitiative und dem Asylgesetz mit dieser
                    Abstimmung die dritte Niederlage in der Ausländerpolitik innerhalb eines Jahres
                    hinnehmen musste. Als Kopf des Gegenkomitees und Initiator der umstrittenen Plakate
                    machte Andreas Glarner (svp, AG) besonders die bereits Eingebürgerten für das
                    Resultat verantwortlich und forderte die Abschaffung des Doppelbürgerrechts. Die SVP
                    erklärte aber auch, das Verdikt von Volk und Ständen zu akzeptieren und die noch
                    offenstehende Möglichkeit, das Referendum gegen die in dieser Sache beschlossene
                    Gesetzesänderung zu ergreifen, nicht wahrnehmen zu wollen.

                    Abstimmung vom 12. Februar 2017

                    Beteiligung: 46,84%
                    Ja: 1'499'627 (60,4%) / Stände: 15 4/2
                    Nein: 982'844 (39,6%) / Stände: 5 2/2

                    Parolen:
                    – Ja: SP, FDP (1*), CVP (1*), Grüne, GLP, BDP (1*), EVP, Städteverband, Eidgenössische
                    Migrationskommission, SGB, Travail.Suisse
                    – Nein: SVP, EDU (1*)
                    * In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen 13

                    Strafrecht
GERICHTSVERFAHREN   Ein in Appenzell Ausserrhoden zu einer Busse von 100 Franken verurteilter
DATUM: 18.11.2011
NADJA ACKERMANN
                    Nacktwanderer wurde mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht abgewiesen. Dieses
                    besagte in seinem Urteil, dass Freikörperkultur auf Wanderungen in der Schweiz von
                    den Kantonen eigenständig geregelt werden dürfe. In Appenzell Innerrhoden zieht
                    Nacktwandern künftig eine Busse nach sich. 14

                    Stimm- und Wahlrecht
KANTONALE POLITIK   Nachdem 1972, 1976, 1979 und 1984 entsprechende Anläufe gescheitert waren, stimmte
DATUM: 30.04.1989
HANS HIRTER
                    am 30. April die Landsgemeinde von Appenzell-Ausserrhoden der Einführung des
                    kantonalen Stimm- und Wahlrechts für Frauen mit knapper Mehrheit zu. Dieser
                    Beschluss bewog die Regierung von Appenzell-Innerrhoden, die Beseitigung der
                    politischen Diskriminierung der Frauen auch in dieser letzten Bastion des
                    Männerstimmrechts vorzuschlagen. Der Grosse Rat stimmte dem Vorschlag ohne
                    Gegenstimmen zu, der endgültige Entscheid über die Einführung des
                    Frauenstimmrechts in Appenzell-Innerrhoden wird allerdings an der Landsgemeinde
                    vom Frühjahr 1990 zu fällen sein. 15

                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK       01.01.88 - 01.01.18   6
KANTONALE POLITIK               Die Männer Appenzell-Innerrhodens lehnten an der Landsgemeinde vom 29. April die
DATUM: 29.04.1990
HANS HIRTER
                                von Regierung und Parlament empfohlene Einführungdes kantonalen Frauenstimm-
                                und wahlrechts nach 1973 und 1982 zum dritten Mal deutlich ab. Als Reaktion darauf
                                erhoben Appenzeller Bürgerinnen und Bürger beim Bundesgericht staatsrechtliche
                                Beschwerde. Im weitern reichten sie eine Volksinitiative für die politische
                                Gleichberechtigung ein; die Regierung kündigte im Herbst an, dass sie das Begehren
                                mit einer zustimmenden Empfehlung an der Landsgemeinde vom nächsten Frühjahr zur
                                Abstimmung bringen werde. 16

GERICHTSVERFAHREN               Das Bundesgericht befasste sich am 27. November mit den Beschwerden und kam
DATUM: 27.11.1990
HANS HIRTER
                                einstimmig zum Entscheid, dass der Kanton Appenzell-Innerrhoden den Frauen ab
                                sofort das vollumfängliche aktive und passive Stimm- und Wahlrecht zugestehen
                                muss. Das Richterkollegium begründete sein Urteil mit dem Gleichberechtigungsartikel
                                der Bundesverfassung (Art. 4.2 BV). Dieser sei direkt anwendbar und den Bestimmungen
                                von Art. 74.4 BV über die kantonale Regelung des Wahlrechts übergeordnet. 17

MOTION                          Der negative Entscheid der Landsgemeinde führte auch zu parlamentarischen
DATUM: 14.12.1990
HANS HIRTER
                                Vorstössen auf Bundesebene. Mit Motionen forderten die Fraktionen der CVP und der
                                GP sowie die Freisinnige Nabholz (ZH) Verfassungsänderungen, welche die politische
                                Gleichberechtigung auch für die Kantone zwingend vorschreiben. Der Bundesrat
                                beantragte anfangs Oktober, die Motionen bloss in Postulatsform zu überweisen, da
                                nach dem Bundesgerichtsurteil über die erwähnten staatsrechtlichen Beschwerden auf
                                eine aufwendige Verfassungsänderung eventuell verzichtet werden könne. Falls das
                                Urteil negativ ausfalle und auch die Landsgemeinde die Einführung des kantonalen
                                Frauenstimmrechts 1991 nochmals ablehne, werde er unverzüglich die geforderte
                                Verfassungsrevision einleiten. 18

ANDERES                         Der positive Ausgang dieser Abstimmung liess auch die Zahl der Kantone, welche das
DATUM: 09.12.1991
HANS HIRTER
                                Stimmrechtsalter in kantonalen Belangen noch nicht gesenkt haben, rasch
                                schrumpfen. Ende Jahr verblieben in dieser Gruppe nur noch St. Gallen und Appenzell-
                                Innerrhoden, wo entsprechende Vorlagen 1992 dem Volk vorgelegt werden sollen. 19

                                Öffentliche Ordnung
INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT   Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am
DATUM: 02.02.2012
NADJA ACKERMANN
                                2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich
                                von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine
                                Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte
                                Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem
                                Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten
                                nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass
                                die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der
                                obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten
                                Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden.
                                Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer
                                Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu
                                erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So
                                etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und
                                durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank
                                Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen,
                                Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat
                                ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten. 20

                                ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK          01.01.88 - 01.01.18   7
Institutionen und Volksrechte
                     Organisation der Bundesrechtspflege
BUNDESRATSGESCHÄFT   Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines
DATUM: 07.12.2007
HANS HIRTER
                     eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte
                     erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz
                     bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung
                     mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter
                     ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem
                     Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr
                     geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen
                     juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten
                     Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen
                     Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig
                     Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus. 21

                     Föderativer Aufbau
                     Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
BUNDESRATSGESCHÄFT   In aller Regel wirft die Gewährleistung der kantonalen Verfassungsänderungen nach
DATUM: 11.03.2015
MARC BÜHLMANN
                     Abstimmungen durch das nationale Parlament keine hohen Wellen. Aufgrund
                     umstrittener Volksentscheide in den Kantonen Bern und Tessin herrschte aber in der
                     Frühlingsession insbesondere im Nationalrat grosser Diskussionsbedarf. Im Kanton Bern
                     hatte im November 2013 eine Initiative der jungen SVP, die ein Verbot von
                     Einbürgerungen für Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne
                     Aufenthaltsbewilligung forderte, überraschend eine Mehrheit erhalten.
                     Im Kanton Tessin war im September 2013 ein kantonales Vermummungsverbot
                     gutgeheissen worden, das Burka- und Niqabträgerinnen als Zielgruppe anvisierte. Der
                     Bundesrat hatte in seiner Botschaft in beiden Fällen eine Gewährleistung empfohlen.
                     Eine links-grüne Minderheit der SPK-NR argumentierte jedoch, dass die Verweigerung
                     der Einbürgerung von Sozialhilfeempfängern eine Diskriminierung darstelle und ein
                     generelles     Verhüllungsverbot     der     Religionsfreiheit   widerspreche      und
                     unverhältnismässig sei. In der Debatte erinnerte Bundesrätin Simonetta Sommaruga
                     daran, dass die Aufgabe des eidgenössischen Parlaments lediglich sei, zu beruteilen, ob
                     eine kantonale Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne – und nicht,
                     ob man mit der Änderung einverstanden sei oder diese gut finde. Der Bundesrat sei
                     sowohl im Falle des Kantons Tessin als auch des Kantons Bern zum Schluss gekommen,
                     dass eine sorgfältige Umsetzung der von der Mehrheit der kantonalen Bevölkerung
                     angenommenen Verfassungsänderungen durchaus im Sinne des Bundesrechts möglich
                     sei. Aus diesem Grund seien die kantonalen Verfassungen zu gewährleisten. Die beiden
                     Minderheitenanträge wurden in der Folge mit 131 zu 42 Stimmen (bei 13 Enthaltungen)
                     im Falle des Kantons Bern bzw. mit 117 zu 56 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) im Falle des
                     Kantons Tessin abgelehnt und alle Verfassungen gewährleistet.

                     Im Ständerat stand – neben den Verfassungsänderungen in den Kantonen Bern und
                     Tessin – noch eine weitere kantonale Änderung im Fokus. Bei der Abstimmung vom
                     November 2013 über die Aufnahme eines Verfahrens für eine Zusammenarbeit
                     zwischen dem Kanton Jura und Gemeinden aus dem Berner Jura wurde im Kanton Jura
                     ein neuer Verfassungsartikel angenommen, mit dem die Aufnahme eines
                     Fusionsprozesses angestossen werden soll. Weil aber die Stimmbevölkerung im Berner
                     Jura zeitgleich ein solches Verfahren ablehnte, wäre der Artikel in der jurassischen
                     Verfassung eigentlich hinfällig. Die Frage war nun, ob ein solcher hinfälliger Artikel
                     gewährleistet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga legte in der
                     ständerätlichen Beratung dar, dass die Gewährleistung formaljuristisch nicht daran
                     gebunden sei, ob ein Artikel umgesetzt werde oder nicht, sondern lediglich bedeute,
                     dass eine Änderung mit der Bundesverfassung konform sei. Die Tatsache, dass die
                     Regierung des Kantons Jura in einem Schreiben signalisiert habe, dass dieser Artikel
                     nicht zur Anwendung kommen werde, stehe einer Gewährleistung nicht im Wege.
                     Anders als im Jahr 1977, als ein ähnlicher Artikel nicht gewährleistet worden war, gehe
                     es im zur Diskussion stehenden Artikel ja nicht um die Idee, Berner Gebiete in das
                     Gebiet des Kantons Jura einzubinden, sondern eben lediglich um den Anstoss eines
                     Prozesses. Die Regierung des Kantons Jura habe deutlich signalisiert – unter anderem
                     auch mit der Sistierung des jährlichen Berichts über die Wiederherstellung des Juras an
                     das jurassische Parlament –, dass es den neuen Artikel als gegenstandslos betrachte
                     und keine Ansprüche daraus ableite. Eine Nicht-Gewährleistung dieses Artikels, so

                     ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK       01.01.88 - 01.01.18   8
Sommaruga weiter, käme einer Negierung des jurassischen Volkswillens gleich, für die
                        es keine rechtliche Begründung gäbe. Auch im Ständerat wurden in der Folge alle
                        Kantonsverfassungen gewährleistet. Keinen Anlass zu Diskussionen hatten die
                        Verfassungsänderungen in den Kantonen Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft,
                        Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Waadt gegeben. 22

BUNDESRATSGESCHÄFT      Nachdem kantonale Verfassungsänderungen aufgrund umstrittener angenommener
DATUM: 03.03.2016
MARC BÜHLMANN
                        Initiativen in den Kantonen Tessin und Bern im Vorjahr noch zu einigen Debatten
                        geführt hatten, entsprach das jährlich wiederkehrende Geschäft in der
                        Frühjahrssession 2016 in beiden Kammern wieder dem Courant normal. Keine der
                        Änderungen in den Kantonsverfassungen von Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel-
                        Stadt oder Appenzell Innerrhoden gaben Anlass zu Beanstandungen. Beide Räte
                        gewährleisteten die neuen Verfassungen diskussionslos. 23

                        Wahlen
                        Wahlen in kantonale Parlamente
WAHLEN                  Zu den alljährlich an der Landsgemeinde stattfindenden Erneuerungswahlen des
DATUM: 29.05.1990
MATTHIAS RINDERKNECHT
                        Parlaments lassen sich keine Zahlen zur parteipolitischen Zusammensetzung angeben,
                        wie in Ausserrhoden treten auch hier nicht verschiedene Parteien gegeneinander an.
                        Da es in Appenzell-Innerrhoden neben der CVP keine anderen Parteien gibt, darf
                        angenommen werden, dass auch die grosse Mehrheit der Parlamentarier dieser Partei
                        zumindest nahesteht. Auf die Einführung des kantonalen Frauenstimm und -wahlrechts
                        wird an anderer Stelle eingegangen. 24

WAHLEN                  Bei den alljährlich eine Woche nach der Innerrhoder Landsgemeinde stattfindenden
DATUM: 05.05.1991
MATTHIAS RINDERKNECHT
                        Erneuerungswahlen des Parlaments wurde – nachdem 1990 das Frauenstimm- und
                        Wahlrecht eingeführt worden war – erstmals eine Frau ins 61köpfige Parlament
                        gewählt. Da es im Innerrhoder Parlament keine Fraktionen gibt können nur ungefähre
                        Angaben zur parteipolitischen Zusammensetzung des Parlaments gemacht werden. Die
                        grosse Mehrheit der Parlamentsmitglieder gehört der CVP an oder steht ihr zumindest
                        nahe. 25

WAHLEN                  Bei der alljährlich eine Woche nach der Innerrhoder Landsgemeinde stattfindenden
DATUM: 02.05.1993
MATTHIAS RINDERKNECHT
                        Erneuerungswahl des Innerrhoder Parlaments, in welchem neben der CVP offiziell keine
                        anderen Parteien existieren, wurden vier Frauen neu in den 65köpfigen Rat gewählt,
                        womit deren Vertretung auf sieben anstieg. 26

WAHLEN                  Der Innerhoder Grosse Rat kennt noch immer keine Fraktionen, weshalb die
DATUM: 13.06.1999
DANIEL BRÄNDLI
                        Parteienzugehörigkeit nicht offiziell bekanntgegeben wird. Im kleinsten Kanton der
                        Schweiz werden die Kandidierenden traditionsgemäss von Vereinigungen und
                        Interessengruppen portiert. Erstmals versuchte nun die neu gegründete SVP mit einem
                        parteipolitischen Wahlkampf Einsitz in den Rat zu nehmen. Die Bezirksversammlungen
                        in Appenzell und Rüte, die immer noch unter freiem Himmel abgehalten werden,
                        goutierten den Vorstoss der SVP offenbar nicht. Der Grossrat blieb in festen Händen
                        der CVP-nahen Kräfte. Weil in Oberegg als einzigem Bezirk an der Urne gewählt worden
                        ist, war hier im Juni ein zweiter Wahlgang notwendig. Die Frauen konnten ihre
                        bisherigen neun Sitze im 46köpfigen Rat halten. 27

WAHLEN                  Die Grösse des Innerrhoder Parlaments hängt von der Bevölkerungszahl ab. Im
DATUM: 04.05.2003
ROMAIN CLIVAZ
                        Berichtsjahr wurde die Anzahl Sitze aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung 2000 von
                        46 auf 49 erhöht. Der Grosse Rat kennt immer noch keine Fraktionen; deshalb ist es
                        schwierig, zuverlässige Angaben über die parteipolitische Zusammensetzung zu
                        machen. Die Kandidierenden werden traditionsgemäss von Vereinigungen und
                        Interessengruppen portiert. Bei den diesjährigen Wahlen kandidierten mehr Personen
                        als 1999. Gemäss NZZ konnten die Gewerbler ihre starke Stellung behaupten und
                        verfügen über gut die Hälfte der 49 Sitze. Der Frauenanteil sank auf 16,3% (1999:
                        19,6%). 28

                        ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK     01.01.88 - 01.01.18   9
WAHLEN              Das Parlament des Kantons Appenzell Innerrhoden, der Grosse Rat, hat 49 Mitglieder.
DATUM: 29.04.2007
SABINE HOHL
                    Es gibt keine Fraktionen, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind deshalb zwar
                    verschiedenen Interessengruppen, etwa dem Gewerbe oder den Bauern, nicht aber
                    Parteien zuzuordnen. Eine Aussage darüber, welche Kräfte bei den Wahlen im April
                    gestärkt wurden, ist deshalb schwierig. Der sehr tiefe Frauenanteil im Parlament des
                    Kantons Appenzell Innerrhoden stieg bei den Wahlen leicht an, von 16,3% auf 20,4%,
                    die Frauen halten damit neu 10 von 49 Sitzen.

WAHLEN              In sieben Kantonen (AI, AR, BL, FR, LU, TI und ZH) wurden die Wählerinnen und Wähler
DATUM: 01.01.2011
MARC BÜHLMANN
                    nicht nur zur Wahl der nationalen, sondern auch der kantonalen Repräsentanten
                    aufgerufen. Die im Frühjahr durchgeführten kantonalen Wahlen wurden dabei als
                    wichtige Gradmesser und Testläufe im Hinblick auf die nationalen Wahlen betrachtet.
                    Nur im Kanton Freiburg fanden die Wahlen nach den Nationalrats- und
                    Ständeratswahlen statt. Rückblickend erwiesen sich die kantonalen Wahlen allerdings
                    nur bedingt als Prognoseinstrumente für die nationalen Wahlen, zu stark sind die
                    kantonalen Eigenheiten. So kündigte sich zwar der herbstliche Vormarsch der neuen
                    Mitte bereits in den Kantonen an, aber eben nur in jenen Kantonen, in denen GLP und
                    BDP überhaupt antraten (BL, FR, LU, ZH). Anders als auf nationaler Ebene konnten die
                    SVP und die Grünen in einigen Kantonen zudem Gewinne verzeichnen. Deutlich waren
                    hingegen in fast allen Kantonen die Verluste der alten Mitteparteien FDP und CVP.
                    Kantonale Besonderheiten zeigten sich besonders deutlich im Tessin, wo ein veritabler
                    Rechtsrutsch zu verzeichnen war. Freilich feierte die Lega nicht nur kantonale Erfolge,
                    sondern konnte auch bei den nationalen Wahlen einen zusätzlichen Sitz gewinnen.

                    Die insgesamt erfolgreichste Partei bei den kantonalen Parlamentswahlen in den sieben
                    Kantonen war die GLP mit total 20 gewonnenen Mandaten. In denjenigen Kantonen, in
                    denen sie neu antrat (BL, FR, LU), konnte sie insgesamt elf Sitze besetzen und in Zürich,
                    in dem Kanton also, in dem sie vor vier Jahren zum ersten Mal überhaupt aufgetreten
                    war, schaffte sie fast eine Verdoppelung ihrer Sitze von 10 auf 19. Auch die zweite Partei
                    der neuen Mitte, die BDP, war unerwartet erfolgreich. Sie war in den Kantonen Basel
                    Landschaft, Freiburg, Luzern und Zürich zum ersten Mal angetreten und konnte in drei
                    Kantonen insgesamt zwölf Sitze für sich beanspruchen. Einzig in Luzern ging sie leer
                    aus. Der Antritt der BDP schadete der SVP, von der sie sich abgespaltet hatte, wider
                    Erwarten nicht. Im Gegenteil, die SVP konnte insgesamt ebenfalls zwölf neue Mandate
                    verbuchen. Einzig in Zürich verlor sie zwei ihrer 56 Sitze, blieb aber dennoch mit
                    Abstand stärkste Partei. Die nationalen Verluste der Volkspartei zeichneten sich in den
                    kantonalen Wahlen also nur sehr bedingt ab. Die kantonalen Gewinne und Verluste der
                    SP hielten sich in etwa die Waage. Die Sozialdemokraten konnten in den Kantonen
                    Appenzell Ausserrhoden, Freiburg und Luzern insgesamt acht Sitze zulegen, mussten
                    aber gleichzeitig in den Kantonen Basel Landschaft (-1), Tessin (-4) und Zürich (-1)
                    Sitzverluste in Kauf nehmen. Grosse Verluste in allen Kantonen (mit Ausnahme von AI)
                    mussten die CVP und die FDP hinnehmen. Gleich in drei Kantonen (BL, LU und ZH)
                    musste der Freisinn jeweils sechs Mandate abgeben. Zudem verlor die FDP je zwei Sitze
                    in Appenzell Ausserrhoden und im Kanton Freiburg. Im Tessin blieb sie mit vier
                    Sitzverlusten nur noch sehr knapp die stärkste Partei im kantonalen Parlament.
                    Insgesamt büsste die FDP im Berichtjahr also nicht weniger als 26 kantonale
                    Legislativmandate ein. Die CVP musste in den sechs Kantonsparlamenten (ohne AI)
                    insgesamt 22 Sitzverluste verkraften. Darunter fanden sich herbe Verluste in ihren
                    Stammlanden Luzern (-7 Sitze) und Freiburg (-6 Sitze). In beiden Kantonen blieben die
                    Christdemokraten allerdings stärkste Fraktion. Die Grünen konnten hingegen Erfolge
                    feiern. Während die GP in den Kantonen Zürich, Luzern und Freiburg zwar ihre
                    Wähleranteile, nicht aber ihre Sitzanteile ausbauen konnte, eroberte sie im Kanton
                    Basel-Landschaft einen und im Tessin gleich drei neue Mandate. Vielerorts wurden die
                    Erfolge der Grünen und der GLP mit einem Fukushima-Effekt, also mit der Sensibilität
                    der Wählerschaft für umwelt- und energiepolitische Fragen nach der Atom-Katastrophe
                    in Japan erklärt. Der grosse Erfolg der Grünen in den Kantonen – auch bei den
                    Regierungswahlen konnte die GP gleich in drei Regierungen einziehen (siehe unten) –
                    fand jedoch auf nationaler Ebene keine Entsprechung.

                    Bei den kleineren Parteien hielt die Niederlagenserie der Schweizer Demokraten weiter
                    an. Die SD verloren ihren Sitz in Basel und sind jetzt schweizweit nur noch im Kanton
                    Aargau in einer kantonalen Legislative vertreten. Die EDU konnte ihre fünf Sitze in
                    Zürich halten und half im Tessin auf einer Mischliste mit, die fünf Sitze der SVP zu
                    verteidigen. In den Kantonen Basel-Landschaft und Freiburg war die Union allerdings
                    nicht mehr angetreten. Die EVP musste insgesamt fünf Mandate abgeben. In Zürich
                    verlor sie drei Sitze (neu: 7) und in Appenzell Ausserrhoden und in Freiburg jeweils

                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK          01.01.88 - 01.01.18   10
einen Sitz. Im Kanton Freiburg war sie damit nicht mehr im Parlament vertreten. Im
                    Kanton Basel-Landschaft konnte sie ihre vier Mandate knapp verteidigen. Einen
                    Grosserfolg feierte die Lega im Kanton Tessin. Sie gewann sechs Sitze und war mit 21
                    Mandaten neu zweitstärkste Fraktion im Parlament des Südschweizer Kantons.
                    Überraschend zog im Tessin zudem die kommunistische Partei zusammen mit dem
                    „Movimento per il Socialismo“ mit einem Sitz ins Parlament ein. Die CSP konnte ihre vier
                    Sitze im Kanton Freiburg halten. Im Kantonsparlament von Zürich konnte die Alternative
                    Liste ihre Sitzzahl auf drei ausbauen (+1 Sitz). Ein Unabhängiger sass im Parlament im
                    Kanton Freiburg und 22 Unabhängige hatten Sitze in der Legislative des Kantons
                    Appenzell Ausserrhoden inne.

                    In drei der fünf Kantone, welche die Wahlbeteiligung ausweisen (nicht in AI und AR),
                    war diese im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen zurückgegangen. Im
                    Kanton Basel-Landschaft betrug der Rückgang 1,9 Prozentpunkte. Nur noch 35,1% der
                    Baselbieter Bevölkerung beteiligte sich an den Landratswahlen. Etwas höher (38,2%)
                    war dieser Anteil in Zürich, wo die Wahlbeteiligung im Vergleich zu 2007 (35,9%) leicht
                    angestiegen war. Leicht zurückgegangen war die Beteiligung hingegen auch im Kanton
                    Luzern und zwar von 44,8% (2007) auf 43,5% (2011). Fast genauso hoch war die
                    Wahlbeteiligung im Kanton Freiburg (43,4%). Hier hatte sie im Vergleich zu 2006
                    allerdings um 2,7 Prozentpunkte zugenommen. Über die Hälfte der Tessiner
                    Bevölkerung machte von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die 58,5% bedeuteten aber auch
                    in der Südschweiz im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen (62,1%) einen
                    Rückgang.

                    Auf die insgesamt 704 Sitze, die in den sieben Kantonsparlamenten zu vergeben waren,
                    wurden insgesamt 186 Frauen gewählt (26,4%). In drei Kantonen hatte der Frauenanteil
                    abgenommen. Im Kanton Freiburg verloren die Frauen drei Sitze. Der Anteil an Frauen
                    in der Freiburger Legislative betrug damit noch 20,9%. Je einen Sitz mussten die
                    Frauen im Kanton Appenzell Ausserrhoden und im Tessin abgeben. Während die
                    Appenzellerinnen noch mit 14 Kantonsparlamentarierinnen vertreten sind (21,5%),
                    waren die Tessinerinnen lediglich noch von neun Frauen repräsentiert (13,3%).
                    Verbessert hat sich die Frauenrepräsentation hingegen in den anderen vier Kantonen,
                    welche 2011 kantonale Wahlen abhielten. Rund ein Drittel Frauen sitzen in den
                    Kantonsparlamenten von Zürich (33,3%; +2 Sitze) und Basel-Landschaft (35,6%, +1 Sitz).
                    Gleich um sieben Sitze zulegen konnten die Frauen im Kanton Luzern, wo ihr
                    Repräsentationsgrad von 25% auf 30,8% anstieg. Im Kanton Appenzell Innerrhoden
                    wurde ebenfalls eine zusätzliche Frau ins Parlament gewählt, wo neu elf Abgeordnete
                    die Appenzellerinnen vertreten (22,5%). Gesamtschweizerisch war Ende 2011 rund ein
                    Viertel der kantonalen Parlamentssitze mit Frauen besetzt (25,2%). Im Vergleich zu 2010
                    (24,9%) und im Gegensatz zum nationalen Parlament war dieser Anteil also wieder leicht
                    angestiegen (die Vergleiche basieren auf den Resultaten der kantonalen Wahlen 2002
                    bis 2012; später nachgerückte oder zurückgetretene Frauen wurden zur Berechnung
                    der Frauenanteile nicht berücksichtigt). 29

WAHLEN              An der Landsgemeinde, die wegen Ostern nicht am letzten Wochenende im April,
DATUM: 08.05.2011
MARC BÜHLMANN
                    sondern am 1, Mai des Berichtjahres stattfand, beschloss die Appenzell Innerrhoder
                    Stimmbevölkerung, die bisher aufgrund der Bevölkerungsgrösse variierende Zahl der
                    Mitglieder des Grossen Rates auf 50 zu beschränken. Für die Wahlen ins Parlament,
                    die im gleichen Monat stattfanden, galt allerdings noch die alte Zahl, welche anhand der
                    Bevölkerungszahl in den Bezirken bestimmt wurde. Pro 300 Einwohner stand den
                    Bezirken jeweils ein Sitz zu. Für die Wahlen im Mai lag die Zahl – basierend auf der
                    Volkszählung aus dem Jahr 2000 – bei 49. In fünf der sechs Bezirke fanden am 8. Mai
                    die Wahlen in so genannten Bezirksgemeinden – also offen – statt, im Bezirk Oberegg
                    wurde die Wahl als Urnenabstimmung durchgeführt. Insgesamt kam es zu drei
                    Ersatzwahlen. Eine allfällige Parteizugehörigkeit der einzelnen Parlamentarier wird in
                    den offiziellen Dokumenten nicht aufgeführt. Parteikräfte oder -verschiebungen sind
                    deshalb nicht zu eruieren. Die Politik im Kanton Appenzell Innerrhoden spielt sich
                    zwischen der dominierenden CVP, einer kleinen SVP, einer „Gruppe für Innerrhoden“
                    und verschiedenen Verbänden ab. Der Frauenanteil im Grossen Rat lag nach den
                    Wahlen 2011 bei 22,4%. Die Frauen haben im Vergleich zu 2007 einen Sitz gewonnen.
                    Die Hauptaufgabe der Abgeordneten, die sich an fünf eintägigen ordentlichen
                    Sessionen pro Jahr treffen, ist die Vorberatung der Verfassungs- und Gesetzesvorlagen,
                    die an der Landsgemeinde beraten werden. Der Grosse Rat hat zudem eine
                    Kontrollfunktion, bewilligt die Jahresrechnung und legt das Budget fest. 30

                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.88 - 01.01.18   11
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