COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer

 
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COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe Februar 2021
                                                                                    Nr. 1-2/2021
                                                                             Österreichische Post AG
                                                                                    MZ 02Z032843 M
                                          Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien

                             Österreichische
                             Zahnärzte-Zeitung

                    COVID-19-Schutzimpfung
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                                                    www.zahnaerztekammer.at
COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
53. Wachauer
                                                   Frühjahrsymposium 2021
                                                     Zahnheilkunde der 20er Jahre
                                                                                                 Anmeldung online unter: www.oegzmknoe.at

                                                     Je nach COVID-Bedingungen wird dieses Symposium vor Ort oder
                                                                     virtuell durchgeführt werden.
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                                                                                                                     (c) Steigenberger Hotel & Spa Krems
                                                                        (c) iStock-AndreyPopov
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                                                   Steigenberger Hotel and Spa Krems > 3.-5. Juni 2021
COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege!

„The best is yet to comeʦ            (QWZLFNOXQJ EH¿QGOLFKH ,PSIVWRϑH        erstellt. Das ist beschämend. Das
                                         bestellt, die in Summe ausreichen,         Organisieren eines Maturaballes ist
... haben sowohl der scheidende als      DEHU QLFKW MHGHU ,PSIVWRϑ IU VLFK   im Vergleich dazu komplexer. Wenn
auch der neu gewählte US-Präsident       alleine. Der renommierte deutsche          man bedenkt, dass ein leitender
ihren Landsleuten zugerufen. Op-         Wirtschaftswissenschafter Hans-            österreichischer Beamter in den Be-
timismus liegt offensichtlich den        Werner Sinn hat vorgerechnet, dass         VFKDϑXQJVSUR]HVVGHU(8HLQJHEXQ-
Amerikanern als einem Volk von           GHU (LQNDXI DOOHU ,PSIVWRϑH LQ GHU   den war, passen die beiden Desaster
Einwanderern im Blut. Demgegen-          Menge, dass jeder einzelne für die         auf EU- und österreichischer Ebene
über drohen europäische und auch         EU ausreichend gewesen wäre, für           wiederum perfekt zusammen.
österreichische Politiker in einer an-   die gesamte EU 29 Milliarden Euro
dauernden Endzeitstimmung mit ei-        gekostet hätte.                            Österreichische
ner dritten Corona-Welle, mit einem                                                 Zahnärztinnen und Zahnärzte
schlimmen Sommer und ähnlichem.          Das ist das Sozialprodukt, das der         werden prioritär geimpft
                                         EU während der Pandemie in ZEHN
Unser Gesundheitsminister spricht        Tagen verloren geht. Hier gilt der         Die Österreichische Zahnärzte-
abwechselnd von den entscheiden-         alte Spruch: Billig einkaufen ist          kammer konnte dennoch vor den
den Wochen und der schwierigsten         letztlich sehr teuer!                      Weihnachtsfeiertagen 2020 errei-
Phase. Nur der Bundeskanzler sieht                                                  chen, dass die österreichischen
ein Licht am Ende des Tunnels. Wir       Die österreichische Bürokratie hat         Zahnärztinnen und Zahnärzte in
werden sehen, wer recht behält.          dann noch das Chaos verschärft. Ein        die höchste Prioritätsstufe der
                                         nationaler Impfplan wurde zwar für         geplanten Corona-Impfungen
                                         ganz Österreich aufgesetzt. Die Um-        eingereiht wurden. Eine derart hohe
Das Impfdesaster –                       setzung des nationalen Impfplanes          Einstufung hat unser Berufsstand in
Keiner will es gewesen sein              und die Organisation der Impfungen         keinem anderen EU-Land erlangt!
                                         wurden an die Bundesländer wie
Wir kennen das: Der Erfolg hat viele     HLQHKHL‰H.DUWRϑHOZHLWHUJHUHLFKW       Die konkrete Organisation und die
Väter und der Misserfolg ist eine                                                   Durchführung der Impfungen nach
Vollwaise. Das Impfchaos beginnt         Dadurch ist die Umsetzung von              dem österreichischen Impfplan
tatsächlich bei der EU. Diese hat im     Bundesland zu Bundesland unter-            liegen aber in der Kompetenz der
Sommer 2020 wohl zu spät und zu          schiedlich. Das vorgezogene Impfen         jeweiligen Landesregierungen, wo-
ZHQLJ ,PSIVWRϑ HLQJHNDXIW 0|JOL-     einiger Bürgermeister hat dann auch        durch sich zeitliche Unterschiede
cherweise aus Sorge, später wegen        noch zu medialem Aufruhr geführt.          in den einzelnen Bundesländern
Geldverschwendung geschimpft zu          Als Reaktion darauf hat man dann           ergeben haben. Dementsprechend
werden, passierte das.                   überzählige Impfdosen weggewor-            machte bei der Durchimpfung der
                                         IHQ2ϑHQVLFKWOLFKQDFKGHP0RWWR        Zahnärztinnen und Zahnärzte Vor-
Andere Länder wie Israel, Südafri-       Entweder die Bürgermeister oder            arlberg den Anfang, danach folgten
ka, USA und Großbritannien haben         gar niemand. Ein Plan, wie mit             Wien, Kärnten, Tirol und OÖ. Die
mehr und früher eingekauft. Die EU-      überzähligen Impfdosen zu verfah-          anderen Bundesländer kamen im
Bürokratie hat mehrere damals in         UHQLVWZXUGHVWUlÀLFKHUZHLVHQLFKW      Anschluss.

                                                                               ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at     1
COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
ÖZZ          Aktuelles

    Damit gehören die österreichi-                               %LRQWHFK3¿]HUGHUEHNDQQWOLFKEHL                          diesem Wert liegt, kann – denke ich
    schen Zahnärztinnen und Zahn-                                *UDG&HOVLXV]XODJHUQLVW:LH                          – von einem erfreulichen Verhand-
    ärzte zu den ersten in Europa,                               das im traditionellen Versandhandel                           lungsergebnis gesprochen werden.
    GLHVLFKLPSIHQODVVHQN|QQHQ                               wohl gewährleistet wird? Zu er-
    In vielen europäischen Ländern                               warten ist, dass nach Impfung der
    gibt es noch gar keine Impftermine                           bislang Willigen die Diskussion über                          Soziale Medien –
    für Zahnärzte, in anderen ist die                            HLQH ,PSISÀLFKW HQWEUHQQHQ ZLUG                          schnell & modern
    Impfung erst ab Anfang März vor-                             insbesondere bei Angehörigen des
    gesehen!                                                     Gesundheitswesens, das bedeutet                               Abschließend möchte ich Sie einla-
                                                                 konkret bei ZahnärztInnen und                                 den, unseren neuen social media-
                                                                 zahnärztlichen AssistentInnen.                                Kanal zu besuchen. Zusätzlich zu
    Luxusimpfen in Dubai                                                                                                       XQVHUHP EHVWHKHQGHQ )DFHERRN
                                                                                                                               Auftritt haben wir eine weitere
    Dafür bieten findige Touristiker                             Honorarerhöhungsfaktor 2021                                   )DFHERRN6HLWHexklusiv für Zahn-
    Impfreisen nach Dubai um schlappe                                                                                          ärztinnen und Zahnärzte ge-
    ¼DQ$OOLQFOXVLYH)LUVW-                        Erfreuliches ist vom kassenzahn-                              VFKDϑHQ6ROOWHQ6LHGDUDQ,QWHUHV-
    &ODVV)OXJ/X[XVKRWHOXQGCOVID-                            ärztlichen Honorarerhöhungsfaktor                             se haben, können Sie sich bei der
    -Impfung. Ebenso gibt es einen                             IU]XEHULFKWHQ,Q9HUKDQG-                            geschlossenen Gruppe „Mitglieder
    florierenden Impftourismus von                               lungen mit dem Dachverband der                                Zahnärztekammerʦ anmelden.
    .DQDGDQDFK)ORULGD                                        österreichischen Sozialversicherun-
                                                                 gen konnte der jährlich zu ermitteln-                         Wir wollen dort Informationen spezi-
    Und im Darknet sind neuerdings ne-                           de Honorarerhöhungsfaktor für                                 ell für ZahnärztInnen mitteilen. Ge-
    ben dem bisherigen Produktportfolio                          zahnmedizinische Leistungen                                   rade in der derzeitigen Pandemiesi-
    von illegalen Drogen, Steroiden und                          mit 1,65 % festgelegt werden. In                              tuation möchten wir die Möglichkeit
    Viagra-Pillen auch die verschiedens-                         Anbetracht der Tatsache, dass so-                             nutzen, auf aktuelle Entwicklungen
    WHQ &RURQD,PSIVWRϑH HUKlOWOLFK                          ZRKOGLH,QÀDWLRQVUDWHDOVDXFKGLH                          kurzfristig zu reagieren und damit
    Das indische Covaxin, der russische                          von der Gewerkschaft verhandelten                             schnell Neuigkeiten zu transportie-
    Sputnik V, der britische AstraZeneca                         Lohnabschlüsse für Beamte, Metal-                             ren. Ich kann nur sagen: „Schauen
    bis hin zum deutsch-amerikanischen                           ler und Handelsangestellte unter                              Sie sich das an!ʦ

                                                                                   MR Dr. T. Horejs
                                                                Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer

    Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW7HO
    )D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C.
    Ratschew Anzeigenleitung:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb:)HUGLQDQG%HUJHU 6|KQH*HVPE++RUQAnmerkung der Re-
    daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher
    Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren
    oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.

2   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
ÖZZ      Inhalt

                                        10
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                          Die Abrechnungsstelle –
                         Aufbruch in die Moderne

                    50
                                                                                                                          20
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                                                                                                                                              © stock.adobe.com
                             COVID-19-Impfungen                                                    Das Coronavirus – das Virus mit
                                    in Vorarlberg                                                  auch steuerlichen Langzeitfolgen

                         Aktuelles                               Amtliche                           48     Tirol

                    04   'LH.UDXWÀHFNHUOGHU
                                                                 Mitteilungen                              Zahnheilkunde – Geschäft oder
                                                                                                           Berufung?
                         Tante Jolesch
                                                         24      Jahresvoranschlag 2021             50     Vorarlberg
                    10   Die Abrechnungsstelle –                                                           COVID,PSIXQJHQLQ
                         Aufbruch in die Moderne                                                           Vorarlberg.
                                                                 Landesinfos
                    12   Aus der Presse                                                             52     Wien
                                                         35      Burgenland                                Adventaktion im VinziMarkt.
                    14   Auslandsreferat:                        - Ausschreibungen von
                         FDI-Stellungnahme zur                     Vertragszahnarztstellen.
                         Infektionsprävention und                - 42. Burgenländische                     Diverses
                         Infektionskontrolle in der                Herbsttagung.
                         zahnärztlichen Praxis                   - Weiterbildung zur PAss.          13     ODV Wissenschaftspreis

                                                         41      Kärnten                            26     Für die Praxis
                         Gesetz & Recht                          - Infos aus Kärnten.
                                                                  .lUQWQHU                28    1DFKUXI205'U5RPDQ
                    18   Vergleichsausfertigung und                 Seensymposium.                         Freiding
                         Versäumungsurteile                      - Vergabe von
                                                                    Kassenplanstellen.              29     Standesveränderungen
                    17   Zahnärzteausweis                                                                  und Standesmeldungen
                                                         54      Niederösterreich
                                                                 +HUEVWV\PSRVLXP              36     Kunst - Ausstellungen
                         Steuer
                                                         46      Oberösterreich
                    20   Das Coronavirus –                       Ausschreibungen von                       Fortbildung
                         das Virus mit auch                      Vertragszahnarztstellen.
                         steuerlichen                                                               55     Fortbildungskalender
                         Langzeitfolgen                  47      Steiermark                                Inland.
                                                                 Ausschreibungen von
                                                                 Kassenplanstellen.

                         Rubriken: ++ 04 Aktuelles ++      17 *HVHW]  5HFKW     20 Steuer ++ 24 Amtliche Mitteilungen           ++
                         13 Diverses ++ 36 .XQVW  $XVVWHOOXQJHQ    35 Landesinfos ++ 55  )RUWELOGXQJ    58 Diverses      ++

                                                                                                ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at                            3
COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
Aktuelles     Standespolitik

                                             vom 31. Jänner 2021
4   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
Aktuelles     Standespolitik

'LH.UDXW‹HFNHUO
der Tante Jolesch
     Sie kennen sie doch sicher,         Ich weiß nicht warum, aber irgendwie
   liebe Kolleginnen und Kollegen,        erinnert mich die Anekdote um die
     Friedrich Torbergs köstliche        .UDXW‹HFNHUOGHU7DQWH-ROHVFKDQGLH
Anekdotensammlung aus der Wiener          Situation im Umfeld der COVID-19-
Bourgeoisie von anno dazumal, und          Impfung, wie wir sie nun seit ein
GHUHQ+DXSWŠJXUGLHOHJHQG–UH7DQWH           paar Wochen erleben.
 -ROHVFK,KUH.UDXW‹HFNHUOVROOHQMD
 eine derart einzigartige Delikatesse
gewesen sein, dass man sich von nah
 und fern kommend in ihrem Hause
   einfand, wenn sie ankündigte,
  solche wieder einmal zubereiten
 zu wollen. Das Kochrezept war stets
 ein wohlgehütetes Geheimnis und
 erst am Sterbebett nannte sie dann
letztlich doch noch den Grund dafür,
  warum sie gar so köstlich waren:
„Weil ich nie genug gemacht hab´…“.

                                                  ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at   5
COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
Aktuelles        Standespolitik

    D    ass die österreichische Gesundheitspolitik und manche
         Behörden in ihrem Umfeld mitunter etwas, na ja, verhal-
    tensoriginell agieren, das ist ja an sich nichts Neues für den
                                                                       gar nicht erst verlassen, geschweige denn ganz normal eine
                                                                       Zahnarztpraxis aufsuchen darf.

    Staatsbürger im Allgemeinen und für uns Zahnärztinnen und          Da gab es etwa regionale Gesundheitsämter, die COVID-19-
    Zahnärzte im Besonderen. Wahrlich eine Leistungsschau der          ,Q¿]LHUWHQYLHOH:RFKHQQDFKLKUHUEHUHLWVHUIROJWHQ*HQH-
    Sonderklasse dieser Disziplin wird uns nun seit bald einem         sung oder auch deren Kontaktpersonen per Bescheid der
    Jahr im Rahmen der Corona-Pandemie geboten, wo wir doch            Landesregierung mitteilten, dass sie vor etwa zwei Mona-
    mittlerweile wirklich gar nichts mehr erlebt zu haben scheinen,    WHQ HLJHQWOLFK  7DJH LQ 4XDUDQWlQH ÄDEJHVRQGHUWʦ ZLH
    das es nicht gibt. Unvergesslich bleiben uns in jedem Fall so      es im Amtsdeutsch so schön despektierlich heißt, gewesen
    PDQFKH XQEHUWURϑHQH *ODQ]OHLVWXQJHQ GLYHUVHU 5HJLRQDO-        wären – wenn sie es doch nur gewusst hätten. In anderen
    behörden, wo uns österreichweit nach wie vor und praktisch         politischen Bezirken wiederum wurde umgehend gesunden
    täglich ein sehr abwechslungsreiches Repertoire geboten wird.      und negativ getesteten Kontaktpersonen Erkrankter selbst
                                                                       dann noch beinhart für zwei Wochen regelmäßig polizeilich
    Über die von der Politik so viel gepriesene Notrufnummer           kontrollierter Quarantäne-Hausarrest erteilt, wenn sie dazu
    1450 beispielsweise könnte man aus den Alltagserfahrungen          bereit gewesen wären, jeden Tag und auf eigene Kosten
    des letzten Jahres ein Anekdotensammelwerk verfassen, das          einen PCR-Test zu machen.

                                                                                                  Alles in allem also ein weiterer
                                                                                                  und klarer Beweis dafür, dass
                                                                                                  Beamten einer österreichischen
                                                                                                  Behörde der regionalen Verwal-
                                                                                                  tung nichts annehmen dürfen.
                                                                                                  Manche scheinbar nicht einmal
                                                                                                  Vernunft oder gar Sachkenntnis.
    selbst Friedrich Torberg selig nicht für möglich gehalten hätte.   Für alle der oben genannten Situationen galten übrigens als
    Anrufer mit Infektionsverdacht wurden, manchmal freundli-          Rahmenbedingung grundsätzlich die gleichen gesetzlichen
    cher, manchmal auch durchaus im Kasernenton, dazu angehal-         Bestimmungen. Nur falls Sie jetzt vielleicht einen anderen
    ten, sich mehrere Tage zu gedulden, bis sie überhaupt getestet     Eindruck gewonnen haben sollten.
    werden könnten. Oder man gab ihnen den wohlgemeinten
    Rat, obwohl potenziell infektiös, einen privaten Test auf ei-
    gene Kosten durchführen zu lassen, während sie aber laut
    9HURUGQXQJ  GHV *HVXQGKHLWVPLQLVWHULXPV PLW VSH]L¿VFKHQ
    Krankheitssymptomen eine Arztpraxis gar nicht erst betreten
    hätten dürfen. Infektionspatienten mit Zahnschmerzen wiede-
    rum konnten oftmals nicht, wie per Verordnung vorgesehen, in
    einer von der Landesregierung bereitzustellenden, infektions-
    sicheren Versorgungseinrichtung zahnmedizinisch behandelt
    ZHUGHQVRQGHUQVLHZXUGHQYRQLQJDQ]RϑHQVLFKWOLFKHU
    Ahnungslosigkeit mancher dort tätiger Sachbearbeiter an die
    jeweilige Landeszahnärztekammer (!) verwiesen. Von dieser
    konnten sie dann aber auch nur die wahrheitsgemäße Auskunft        Über die Sinnhaftigkeit der von der Politik verordneten, wenn
    bekommen, dass ein Patient in Quarantäne seine Wohnung             auch auf Freiwilligkeit beruhenden, COVID-19-Massentests
                                                                                         Anfang Dezember 2020 und danach noch-
                                                                                         mals Mitte Jänner 2021 hat die Bevölkerung
                                                                                         ja mit den Füßen abgestimmt. Der Ansturm
                                                                                         hielt sich bekanntlich in sehr überschauba-
                                                                                         ren Grenzen, der Prozentsatz der dabei auf-
                                                                                         gedeckten Infektionen ebenso. Irgendwie
                                                                                         drängt sich einem gelernten Österreicher
                                                                                         dabei der Verdacht auf, dass diese Aktion
                                                                                         seitens der Politik vor allem unter dem
                                                                                         Motto „tun wir etwas, damit wir so tun, als
                                                                                         REZLUHWZDVWXQʦGXUFKJHIKUWZXUGHXP
                                                                                         ganz einfach die allgemeine Ratlosigkeit

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Aktuelles        Standespolitik

XQG GLH ODQJH :DUWH]HLW DXI GHQ YHUVSURFKHQHQ ,PSIVWRϑ   Das war´s dann aber auch schon wieder mit der großen
oder ein wirksames Medikament mit einem Pausenfüller zu          Euphorie, denn die Feiertagsruhe um Silvester und den Drei-
überbrücken. Interessanter Weise wurde die zwischenzeit-         N|QLJVWDJKHUXPZDURϑHQVLFKWOLFKZHLWDXVZLFKWLJHUDOVGLH
liche Testmöglichkeit unmittelbar vor dem Weihnachts- und        Verimpfung der schon vorhandenen Vakzinvorräte. Ist aber
Neujahrsfest und den damit im Zusammenhang stehenden             auch egal, denn die Bilder und Interviews für die politische
)DPLOLHQ XQG )UHXQGHVWUHϑHQ YRQ GHU %HY|ONHUXQJ GDQQ     Propaganda waren ja schon im Kasten. Laut der zuständigen
aber sehr wohl sowie auch durchaus zahlreich wahrgenom-          6HNWLRQVFKH¿Q LP *HVXQGKHLWVPLQLVWHULXP EULJHQV NHL-
men. Diese Tatsache lässt fraglos Rückschlüsse darauf zu,        neswegs ein Grund zur Aufregung, denn immerhin konnte
dass der Staatsbürger Vorgaben von politischer Seite vor         GLH (LQIKUXQJ GHV YHUSÀLFKWHQGHQ HOHNWURQLVFKHQ ,PSI-
allem dann befolgt, wenn sie ihm nicht unter Strafandrohung      passes statt der dafür ursprünglich geplanten 22 Jahre (!)
(denken wir da etwa an so harsche Minister-
Fachvokabel wie Lebensgefährder, Covidiot,
usw.) aufgezwungen werden, sondern rational
nachvollziehbar erscheinen. Vielleicht sollte die
Politik aus dieser Erfahrung doch die eine oder
andere Erkenntnis für die Zukunft mitnehmen.
In ihrem ureigensten Interesse übrigens, denn
Meinungsumfragen zur Wählerzufriedenheit
mit praktisch allen im Nationalrat vertretenen
politischen Parteien zeigen derzeit, nicht ganz
verwunderlich, dass hier allenthalben durchaus
manche Luft nach oben frei sein dürfte.

Doch dann kam sie tatsächlich, die langersehnte und erlösen-     durch die Corona-Pandemie um sage und schreibe zehn
de Impfung und die PR-Maschinerie der Regierung inklusive        Jahre verkürzt werden, wie sie uns in der ZIB 2 hocherfreut
Ä0HVVDJH&RQWUROʦNRQQWHHQGOLFKZLHGHUYRQ1HXHPDQJH-          mitteilte. Eine in der Tat förmlich atemberaubende Ge-
worfen werden. Der erste COVID-,PSIVWRϑ HUKLHOW DP         schwindigkeit für den heimischen Amtsschimmel, die sogar
21. Dezember 2020 gottlob seine EU-Zulassung und die ers-        die schnellste Schnecke von der Überholspur drängelt. Als
ten 60.000 Dosen dieser mRNA-Vakzine kamen unter großem          dann aber Anfang Jänner sogar in Politikerkreisen innerhalb
                                                                 der Regierungsparteien praktisch niemand mehr Verständnis
                                                                 GDIU ]HLJWH GDVV GLH EHUHLWV ODJHUQGHQ ,PSIVWRϑ'RVHQ
                                                                 RϑHQVLFKWOLFKQXUUHJHOPl‰LJDEJHVWDXEWXQGQDFKJH]lKOW
                                                                 jedenfalls aber nicht verabreicht wurden, kam dann endlich
                                                                 wieder etwas mehr Bewegung in die scheinbar lahmen Glie-
                                                                 der der Verantwortlichen.

Medienecho per LKW in Österreich an. Der 27. Dezember war
dann der große Tag der Politik, an dem die erste Seniorin in
Österreich vor laufender Fernsehkamera sowie einer Heer-
schar Pressefotografen vorgeführt wurde und in Anwesenheit
von Bundeskanzler und Gesundheitsminister telegen die erste
Injektion verabreicht bekam. Böse Zungen behaupteten da-
nach, dass zwar nicht die ursprünglich versprochene Million
,PSIVWRϑGRVHQ DQJHOLHIHUW ZXUGH GDIU DEHU PLQGHVWHQV
ebenso viele Fotos und Filmaufnahmen von dieser politisch
inszenierten Impfshow in den Medien zu sehen waren.

                                                                                 ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at           7
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Aktuelles        Standespolitik

                                                                      dann mitunter Regionalpolitiker oder auch Standesvertreter
                                                                      der anderen Ärztegruppen das Priorisierungsgebot für die
                                                                      =DKQlU]WHVFKDIWXQGPVVHQHUVWPLWÄVDQIWHP1DFKGUXFNʦ
                                                                      durch die Landeszahnärztekammern daran erinnert werden,
                                                                      dass wir derzeit noch in einem Rechtsstaat leben. Was man
                                                                      übrigens erfahrungsgemäß gerade im Umgang mit Behörden
                                                                      in keinem Fall als allgemein bekannt voraussetzen darf. Ja,
                                                                      und wenn man dann noch ein Glück hat, dann kommt man als
                                                                      Staatsbürger irgendwann tatsächlich zu seinem heiß ersehn-
                                                                      ten Corona-Jaukerl, womit wir wieder bei der Tante Jolesch
                                                                      wären. Denn die hat damals schon völlig richtig erkannt,
                                                                      dass einen „Gott vor allem hüten möge, was noch ein Glück
    Hierzu ist anzumerken, dass es der Österreichischen Zahn-         LVWʦZDVDOVRDXFKLQYROOHP8PIDQJIUGDVXQEHUVHKEDU
    ärztekammer von Anfang an gelungen ist, zu erwirken, dass         herrschende Impfchaos am Ende obiger Kaskade gilt.
    die Zahnärzteschaft und ihr Personal im nationalen Impfplan
    in der Gruppe mit Priorität Nummer 1 vorzusehen sind. Mit         Kurzum, die praktische Durchführung der Impfung durch
    dieser Reihung einerseits und mit dem frühzeitigen Beginn         die Landesregierungen ist bundesweit als sehr durchwach-
    der Impfaktion für unseren Berufsstand andererseits ist das       sen zu beschreiben. Während es Bundesländer gibt, in
    abermals ein Erfolg, mit dem die zahnärztliche Standespo-         denen die Logistik besser funktioniert, gibt es leider auch
    litik Österreichs im Spitzenfeld innerhalb der Europäischen       solche, wo im Umfeld der zuständigen Behörden ein derart
    Union liegt.                                                      heilloses Durcheinander und Kompetenzwirrwarr herrscht,

    Damit allein war es am Ende aber leider nicht getan, denn         dass die dortigen Landeszahnärztekammern kaum damit
    GLH=XWHLOXQJGHU,PSIVWRϑHVHOEVWHUIROJW]XJXWHU/HW]WQDFK   nachkommen, ihre Mitglieder über die sich mitunter mehr-
    HLQHPÄ6WLOOH3RVWʦ9HUIDKUHQGDVLQ%UVVHOVHLQHQ$QIDQJ      mals täglich ändernden Regeln, auftretenden Irrtümer,
    nimmt. So hat die EU-Kommission schon vor Monaten die             Kommunikationsfehler und sonstigen Gegebenheiten aller
    Vakzine für alle Mitgliedsstaaten der Union kollektiv bestellt.   Art am Laufenden zu halten, ohne mangels Zuständigkeit
    Die Pharmaindustrie pfeift ihr jetzt aber was und verkauft        ihrerseits selbst sehr viel daran verbessern zu können. Umso
    ihre Produkte mit fadenscheinigen Ausreden naheliegender          mehr sei an dieser Stelle aber auch all jenen konstruktiv
    Weise lieber an Länder, die das Vielfache dafür bezahlen,         agierenden Kräften auf Behördenseite gedankt, die sich in
    denn sie ist ja schließlich nicht die Caritas. Die tatsächlich    dieser Situation redlich darum bemühen, ein wenig Licht in
    YHUIJEDUH,PSIVWRϑ0HQJHLVWGDQQGHPHQWVSUHFKHQGYLHO          manches Dunkel zu bringen.
    geringer als die ursprünglich bestellte und das, was nun ge-
    liefert wird, erhalten die Regierungen der Mitgliedsländer. Die   Was allerdings die meisten Bundesländer eint, ist die Tatsache,
    österreichische Bundesregierung wiederum beauftragt dann          GDVVGLHYHUIJEDUH,PSIVWRϑPHQJHYRQ$QIDQJDQLQNHLQHU
    GLH/DQGHVUHJLHUXQJHQPLWGHU,PSÀRJLVWLN'RUWLJQRULHUHQ       Weise die bestehende Nachfrage abdecken konnte. Während

8   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Aktuelles            Standespolitik

nämlich vor wenigen Wochen laut Umfragen nur etwa 17 Pro-         derung der dortigen Gesundheitsbehörden nur stufenweise
zent der Bevölkerung dazu bereit gewesen wären, sich gegen        möglich sein wird, zumal wir aufgrund der oben beschriebe-
COVID-19 immunisieren zu lassen, so soll die Impfbereitschaft     QHQ/LHIHUNHWWHNHLQHUOHLGLUHNWHQ=XJULϑDXIGLH,PSIVWRϑH
mittlerweile angeblich bei weit über 50 Prozent liegen, Tendenz   haben. Letzten Endes wird Österreich aber jedenfalls eines
mit jedem Lockdown steigend. Auch in Kollegenkreisen hat          der ersten Länder der Europäischen Union sein, in dem es
sich diesbezüglich in der Zwischenzeit die Situation ergeben,     dank des Zusammenwirkens aller Beteiligten gelingen wird,
dass es mittlerweile bei Weitem mehr Kammermitglieder gibt,       die Zahnärzteschaft und ihre Ordinationsteams zum frü-
die eine rasche Impfmöglichkeit fordern, als solche, die eine     KHVWP|JOLFKHQ=HLWSXQNWÀlFKHQGHFNHQGJHJHQCOVID-19
,PSIYHUSÀLFKWXQJIUGLH=DKQlU]WHVFKDIWXQGGHUHQ3HUVRQDO      immunisiert zu haben.
nach wie vor strikt ablehnen.

Alles in allem kann man also
festhalten, dass nun, bundesweit
betrachtet, der eingangs erwähn-
WH.UDXWÀHFNHUO(ϑHNWGHU7DQWH
Jolesch eingetreten ist: es kennt zwar niemand so genau die       Laut rezenten Medienberichten – siehe Faksimile – soll
5H]HSWXUGHUHLQ]HOQHQ,PSIVWRϑSUlSDUDWHDEHUMHZHQLJHU        dann übrigens der Osterhase angeblich derjenige sein, der
davon für uns alle verfügbar ist, desto heißer wird er jetzt      demnächst den großen Durchbruch für die Impfung der
begehrt.                                                          Gesamtbevölkerung in seinem Körbchen bringen wird. Ei-
                                                                  ner unserer wenigen Kombattanten also, auf die man sich
Ich darf Ihnen jedenfalls versichern, liebe Kolleginnen und       in diesen schweren Zeiten wirklich noch verlassen kann.
Kollegen, dass sowohl die Österreichische Zahnärztekam-
mer als auch alle Landeszahnärztekammern, so wie bisher,
weiterhin mit aller dafür erforderlichen Vehemenz konse-
quent und mit Nachdruck daran arbeiten werden, dass alle
daran interessierten Kolleginnen und Kollegen sowie deren
Personal so schnell wie möglich und im Sinne der vorgese-
henen Priorität im nationalen Impfplan zu ihrer COVID-19-                       MR DDr. Claudius Ratschew
Immunisierung kommen können. Haben Sie aber, bitte, auch
                                                                                              Pressereferent der
Verständnis dafür, dass dies in manchen Bundesländern ei-                    Österreichischen Zahnärztekammer
nerseits wegen des Mangels an Nachschublieferungen und
andererseits wegen der zum Teil unübersehbaren Überfor-

  Grundlegende Richtung der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung

  'LHÄgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WH=HLWXQJ³LVWGDVRϒ]LHOOH2UJDQGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHU'LHJUXQGOH-
  gende Richtung der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ besteht in der Information der österreichischen FachärztIn-
  nen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ZahnärztInnen und DentistInnen über die Wahrnehmung und Förderung
  LKUHUJHPHLQVDPHQEHUXÀLFKHQVR]LDOHQXQGZLUWVFKDIWOLFKHQ%HODQJHGXUFKGLHgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU
  VRZLHEHUGLH:DKUQHKPXQJGHV]DKQlU]WOLFKHQ%HUXIVDQVHKHQVVRZLHGHU]DKQlU]WOLFKHQ%HUXIVSÀLFKWHQ'DUEHU
  KLQDXV KDW GLH ÄgVWHUUHLFKLVFKH =DKQlU]WH=HLWXQJ³ GLH $XIJDEH UHJHOPl‰LJ IU GLH )RUWELOGXQJ EHWUHϑHQGH XQG
  sonstige Informationen der FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ZahnärztInnen und DentistInnen
  zu sorgen.

                                                                                  ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at         9
Aktuelles       Abrechnungsstelle

   Die Abrechnungsstelle –
   Aufbruch in die Moderne
                In der zahnärztlichen                                  Mehrwert bieten. Um dieses Ziel
            Abrechnungsstelle tut sich                                zu erreichen, wird die eingesetzte
       einiges: unter ihrem neuen Leiter                            Software auf einen aktuellen Stand
     Mag. Schmuck hat ein umfassender                                gebracht, parallel dazu werden die
     Modernisierungsprozess begonnen.                                     internen Prozesse optimiert.

      Die Abrechnungsstelle möchte sich                                    Das Leistungsspektrum soll
        als moderne, kundenorientierte                                    attraktiver gestaltet und um
         Servicestelle neu positionieren                                   nützliche Zusatzfunktionen
        und ihren Kunden einen klaren                                             erweitert werden.

   Der Weg in die Zukunft                                         Verfügung stellen. Wenn vom Zahnarzt gewünscht, kann
                                                                  VHLQ 6WHXHUEHUDWHU =XJULϑ DXI GLH :HESODWWIRUP HUKDOWHQ
   Mit den gesetzten Maßnahmen bricht die Abrechnungsstelle       und relevante Unterlagen abfragen.
   in eine digitale Zukunft auf. Die Abläufe sollen überwiegend
   SDSLHUORVXQGGDPLWP|JOLFKVWHϒ]LHQWVHLQ(LQZLFKWLJHV
   Ziel dabei ist die maximale Benutzerfreundlichkeit des neuen   Neue Auswertungen
   Systems. In der End-Ausbaustufe, die in der 2. Jahreshälfte
   2022 erreicht werden soll, bekommen die ZahnärztInnen          Die Auswertungen, die die Abrechnungsstelle den Zahnärzt-
   =XJULϑDXIHLQH:HESODWWIRUPGLHEHUHLQHJHVLFKHUWH,Q-     Innen auf der Webplattform zur Verfügung stellt, werden
   ternetverbindung mit der Abrechnungsstelle verbunden ist       in zwei Bereiche untergliedert: ein Standard-Paket von
   und von verschiedenen Endgeräten bedient werden kann           Auswertungen, das quartalsweise, nach Beendigung des
   (PCs, Tablets, Smartphones etc.).                              Abrechnungszyklus, erstellt wird und die individuellen
                                                                  Auswertungen. Das Standard-Paket enthält Umsätze je
   Über die Webplattform können die ZahnärztInnen die Abrech-     Krankenkasse und Leistungsart, eine Gegenüberstellung
   nungsdaten und digitalen Unterlagen an die Abrechnungs-        von Akontierungen, Rest-Zahlungen und Umsatz, eine Pa-
   stelle übermitteln. Umgekehrt kann die Abrechnungsstelle       tientenstatistik sowie nützliche Benchmarks, wie z. B. das
   auf der Webplattform Auswertungen und Statistiken zur          Verhältnis OZ zu EX im Vergleich zum Durchschnittswert

10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Aktuelles           Abrechnungsstelle

                                                                                                                                  © stock.adobe.com
eines Bundeslands. Im Bereich der individuellen Auswer-          dafür ist nur ein Übermittlungsvorgang für die Abrechnungs-
tungen können bei Interesse mit diversen Auswahl- und            daten notwendig. Es gibt nur einen Zahlungsstrom zwischen
)LOWHUP|JOLFKNHLWHQ HLJHQH $XVZHUWXQJHQ HUVWHOOW ZHUGHQ    Abrechnungsstelle und ZahnärztInnen.
Dabei sind beliebige Zeiträume möglich und die Ergebnisse
N|QQHQDXI:XQVFKJUD¿VFKGDUJHVWHOOWZHUGHQ6lPWOLFKH         'LH $EUHFKQXQJVGDWHQ ZHUGHQ JHSUIW XQG RϑHQVLFKWOLFKH
$XVZHUWXQJHQXQG6WDWLVWLNHQN|QQHQLQEHOLHELJH)RUPDWH       )HKOHUNRUULJLHUW'DGXUFKNRPPWHV]XZHQLJHU6WUHLFKXQJHQ
z. B. pdf oder Excel, exportiert werden.                         der Kassen und die administrative Belastung der ZahnärztInnen
                                                                 ist geringer. Sollte es dennoch zu Streichungen kommen,
                                                                 wird bereits heute bei der Beeinspruchung unterstützt. Bei
Digitale Beeinspruchung                                          GHQ =DKOXQJHQ ELHWHW GLH $EUHFKQXQJVVWHOOH HLQ ÀH[LEOHV
                                                                 Akontierungssystem, das sich an die Liquiditätssituation der
Ein weiterer Prozess, der digital umgesetzt wird, sind die       ZahnärztInnen anpasst.
Beeinspruchungen von Streichungen durch die Kassen. Dazu
wird die Abrechnungsstelle die Berichtigungslisten der Kassen    (LQH EHUDXV ZLFKWLJH )XQNWLRQ GHU $EUHFKQXQJVVWHOOH LVW
auf der Webplattform bereitstellen und die ZahnärztInnen         die Vertretung der Interessen der ZahnärztInnen gegenüber
können für jede Position durch Klicken von ja oder nein ent-     den Kassen. Beispielsweise bei Vertragsauslegungen durch
scheiden, ob Einspruch erhoben werden soll oder nicht. Bei       die Kassen, die nachteilig für die ZahnärztInnen sind, sorgt
jeder Position gibt es zusätzlich ein Textfeld für Anmerkungen   die Abrechnungsstelle dafür, dass die ZahnärztInnen zu
und Begründungen. Die Abrechnungsstelle schickt dann die         ihrem Recht kommen und für erbrachte Leistungen bezahlt
(LQVSUFKHDQGLH.DVVHQZHLWHU)UGLH=DKQlU]W,QQHQLVW      werden.
auf ihrer Webplattform jederzeit der Status des Einspruchs
ersichtlich (wann erhoben, weitergeleitet bzw. stattgegeben
oder nicht).

Der Mehrwert heute                                                                    Mag. Martin Schmuck
                                                                               Leiter der Abrechnungsstellen der
Bereits heute bietet die Abrechnungsstelle einen Mehrwert                Österreichischen Zahnärztekammer und
                                                                              Landeszahnärztekammer für Wien
gegenüber der direkten Abrechnung mit den Kassen: über die
Abrechnungsstelle können alle Kassen abgerechnet werden,

                                                                                   ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 11
Aktuelles     Aus der Presse

               Die Freien Berufe:
               Position zur COVID-19-Schutzimpfung
               Wien (OTS) – Die Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) setzt sich mit vollster
               Überzeugung für die Schutzimpfung gegen COVID-19 ein. Diese sichere und wirksame
               Schutzimpfung ist unsere größte Chance auf eine Rückkehr in unseren gewohnten Alltag.
               Alle Österreicherinnen und Österreicher, die sich für eine Impfung entscheiden, müssen
               die Möglichkeit bekommen, diese zu erhalten und sich somit aktiv gegen eine Infektion
               mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen.

               Die Bundeskonferenz der Freien Berufe sieht es als Aufgabe der Politik an, dieses zu
               ermöglichen. Die politisch Verantwortlichen müssen alles in ihrer Macht Stehende unter-
               nehmen, um für die freiwillige Impfung der Österreicherinnen und Österreicher ausreichend
               ,PSIVWRႇH]XEHVRUJHQGLHORJLVWLVFKHQ9RUDXVVHW]XQJHQ]XVFKDႇHQXQGHLQHQSURIHVVL-
               onellen Ablauf auf der Grundlage medizinisch-ethisch sinnvoller Kriterien sicherzustellen.

               Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) umfasst die neun Freibe-
               rufskammern:

               • Österreichische Ärztekammer
               • Österreichische Apothekerkammer
               • Österreichische Notariatskammer
               • Österreichische Patentanwaltskammer
               • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
               • Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
               • Österreichische Tierärztekammer
               • Österreichische Zahnärztekammer
               • Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen

               ,QgVWHUUHLFKDUEHLWHQ9HUWUHWHUGHU)UHLHQ%HUXIH6LHVFKDႇHQPHKUDOV
               170.000 Arbeitsplätze.

                                                                                    vom 1. Februar 2021

12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
8.
 ODV-                                         Auflage

 WISSENSCHAFTS
 PREIS 5.000euro

 des ZIV 2021
  Statuten
1. Der Zahnärztliche Interessenverband            Folgejahres schriftlich an die in Punkt 4. 6. Der Preis kann auf mehrere Bewerber auf-
   Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom          genannte Adresse zu übermitteln. Kann          geteilt werden. Die Jury kann von einer
   Österreichischen Dentalverband (ODV)           ein Nachweis über die zweckentsprechen-        Verleihung des Wissenschaftspreises ab-
   in Höhe von € 5.000,- dotierten Wissen-        de Nutzung der zur Verfügung gestellten        sehen, wenn keine der eingereichten Ar-
   schaftspreis aus.                              Geldmittel nicht erbracht werden, behält       beiten/Projekte die in Punkt 2. genannten
                                                  sich der ZIV die Rückforderung der gesam-      Anforderungen erfüllt.
2. Mit diesem Wissenschaftspreis sollen Ar-       ten ausbezahlten Geldmittel ausdrücklich
   beiten und Projekte ausgezeichnet wer-         vor. Eine vorherige Veröffentlichung der 7. Die Arbeiten/Projekte müssen in deutscher
   den, die von herausragender Bedeutung          Arbeit bzw. des Projektes stellt weder eine    Sprache abgefasst oder mit deutscher Über-
   für die praktische Berufsausübung auf          Voraussetzung noch ein Hindernis für           setzung eingereicht werden.
   dem Gebiet der Zahn-, Mund-und Kiefer-         eine allfällige Auszeichnung dar.
   heilkunde sind.                                                                            8. Die Verleihung des ODV-Wissenschafts-
                                               4. Es werden ausschließlich Arbeiten/Projek-      preises des ZIV an den/die Gewinner findet
3. Die in Punkt 1. genannten Geldmittel kön-      te berücksichtigt, die bis zum 31.3.2021       im Rahmen eines Festaktes in Wien statt.
   nen als “Förderung” oder als “Preis” ver-      als pdf-Datei per E-Mail an office@ziv.at
   geben werden. Preise werden für Arbei-         beim Zahnärztlichen Interessenverband 9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlei-
   ten, Förderungen für Projekte ausbezahlt. .    Österreichs, eingelangt sind.                  hung und Auszahlung des ODV-Wissen-
                                                                                                 schaftspreises des ZIV.
   Als “Preis” ausbezahlte Geldmittel stehen 5. Der Preis wird durch die Jury vergeben. Die-
   dem Preisträger zur freien Verfügung.          se besteht aus folgenden vier Mitgliedern:
                                                  – Prof. Dr. Andreas Filippi
   Als “Förderung” ausbezahlte Geldmit-              (Universität Basel),
   tel sind für das ausgezeichnete Projekt        – Univ.-Prof. Dr. Martin Lorenzoni
   zweckgewidmet. Sie dürfen ausschließ-             (Universität Graz),
   lich für die im Projekt beschriebenen For-     – Univ.-Prof. Dr. Markus Hof
   schungstätigkeiten verwendet werden.              (Sigmund Freud Privatuniversität Wien)
   Der Nachweis für die zweckentsprechen-         – Dr. Gottfried Fuhrmann
   de Nutzung ist zum 31. Dezember des               (ehemaliger Präsident des ODV, Wien)

           Roman Reichholf                            DDr. Wolfgang Manschiebel                         MR DDr. Claudius Ratschew
           Präsident des ODV                                     ZIV                                        Präsident des ZIV
)',67(//81*1$+0(

            Infektionsprävention und Infektions-
            kontrolle in der zahnärztlichen Praxis
                                  Angenommen durch die FDI-Generalversammlung:
                                    September 2019, San Francisco, United States

   KONTEXT

   Zwar bleiben die Grundprinzipien der Infektionsprävention und der Infektionskontrolle unverändert, allerdings erfordern
   neue Technologien, Materialien, Geräte und aktualisierte Daten die kontinuierliche Evaluierung der bisher geltenden Kon-
   trollpraktiken[] sowie eine ständige Weiterbildung der zahnmedizinischen Profession.

   GELTUNGSBEREICH

   Die vorliegende Stellungnahme beschreibt die Grundprinzipien der Infektionsprävention und der Infektionskontrolle. De-
   WDLOOLHUWHUH,QIRUPDWLRQHQ¿QGHQVLFKLQGHU/LWHUDWXUOLVWHXQGLQGHQHLQVFKOlJLJHQ5HFKWVYRUVFKULIWHQ

   DEFINITIONEN

   Infektionsprävention und –kontrolle (IPC): Auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhende praktische Lösung, um
   Schäden durch Infektionen von Patienten und Gesundheitspersonal zu verhindern.[2]

   Standard-Vorsichtsmaßnahmen: Leitlinien für die Prävention infektiöser Krankheiten einschließlich nosokomialer Infek-
   tionen. Zu den Standard-Vorsichtsmaßnahmen gehört eine Kombination aus allgemein anerkannten Sicherheitsvorschriften
   und Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Körpersubstanzen für alle Patienten ungeachtet ihrer Diagnose oder ihres
   möglichen Infektionsstatus.>@

   GRUNDSÄTZE

   Es liegt in der Verantwortung des Zahnarztes, ein Protokoll zu erstellen, das die Weiterverbreitung von Infektionen
   seiner Patienten und seiner Mitarbeiter in der zahnärztlichen Praxis vermeidet oder begrenzt und ihn auch selbst vor
   Infektionen schützt. Dies lässt sich durch die Einhaltung empfohlener Verfahren der Infektionskontrolle erreichen.

   STELLUNGNAHME

   'LH)',XQWHUVWW]WGLHIROJHQGHQ$XϑDVVXQJHQ
    (PSIHKOXQJHQ/HLWOLQLHQXQG*HVHW]HVLQGLP5DKPHQYRQ.RQVXOWDWLRQHQPLWGHP]DKQPHGL]LQLVFKHQ%HUXIVVWDQG]X
       entwickeln.
   2. Empfehlungen, Leitlinien und Gesetze mit Auswirkungen auf die in Zahnarztpraxen vorgeschriebenen Standard-Vor-
       sichtsmaßnahmen müssen evidenzbasiert sein oder auf internationalen bewährten Praktiken beruhen, eine angemessene
       ¿QDQ]LHOOH9HUJWXQJGHUHQWVWHKHQGHQ]XVlW]OLFKHQ.RVWHQLVWYRU]XVHKHQ

14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
 gUWOLFKHUHJLRQDOH=DKQlU]WHYHUElQGHVROOWHQLQGHUgϑHQWOLFKNHLWEHUGLH%HGHXWXQJHLQHUJXWHQ,QIHNWLRQVNRQWUROOH
    GLH:LUNVDPNHLWVROFKHUHPSIRKOHQHQ9HUIDKUHQXQGVRPLWGDVVLJQL¿NDQWJHULQJH5LVLNRDXINOlUHQVLFKEHLGHU]DKQ-
    PHGL]LQLVFKHQ9HUVRUJXQJPLWHLQHUGXUFK%OXWEHUWUDJHQHQ.UDQNKHLW]XLQ¿]LHUHQ
4. In der zahnmedizinischen Ausbildung müssen die aktuellen Empfehlungen der Infektionsprävention und der Infekti-
    onskontrolle in medizinischen Einrichtungen während des Studiums und während der klinischen Ausbildung vermittelt
    werden. Dies sollte ein Berichts- und Lernsystem über kritische Vorkommnisse in einer Kultur der Vermeidung von
    Schuldzuweisungen beinhalten.

ALLGEMEINES

'LH0LWJOLHGHUGHV]DKQPHGL]LQLVFKHQ7HDPVKDEHQGLH3ÀLFKWLKU:LVVHQXQGLKUH)lKLJNHLWHQLP+LQEOLFNDXIGLH'LDJQR-
se und die Behandlung von infektiösen und im klinischen Umfeld potenziell übertragbaren Krankheiten auf dem aktuellen
6WDQG]XKDOWHQ6WDQGDUG9RUVLFKWVPD‰QDKPHQXQGJHJHEHQHQIDOOVEHUWUDJXQJVVSH]L¿VFKH0D‰QDKPHQHQWVSUHFKHQG
den Vorgaben zuständiger Behörden zu befolgen und zweckmäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Patienten und sich
selbst vor Infektionen zu schützen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
‡ 8PVHW]XQJYRQ6DXEHUNHLWVJHERWHQXQG'HVLQIHNWLRQDOOHUH[SRQLHUWHQ)OlFKHQLP$UEHLWVXPIHOG
‡ %HIROJHQGHUYRQ]XVWlQGLJHQ|UWOLFKHQ%HK|UGHQDN]HSWLHUWHQXQGRGHUHPSIRKOHQHQ3URWRNROOHIU'HNRQWDPLQDWLRQ
    Desinfektion, Sterilisation und Aufbereitung wiederverwendbarer chirurgischer Instrumente sowie für die Entsorgung
    klinischer Abfälle[4]
• Durch Verwendung geeigneter Verpackungen mit hohen Sperreigenschaften sicherstellen, dass sterile Instrumente vor
    5HNRQWDPLQDWLRQJHVFKW]WZHUGHQ
• Verwendung von Einmalinstrumenten, wenn eine Sterilisation nicht möglich ist[5]
‡ %HVRQGHUH6RUJIDOWEHLP8PJDQJPLWVFKDUIHQVSLW]HQ,QVWUXPHQWHQQDFK9HUZHQGXQJVLQGVLHDXVGHP$UEHLWVEHUHLFK
    ]XHQWIHUQHQXQGLQHLQHPHLQGHXWLJJHNHQQ]HLFKQHWHQSXQNWLRQVVLFKHUHQ%HKlOWHU]XHQWVRUJHQ
• Anwendung der Grundregeln der Desinfektion für Vorrichtungen, Prothesen, Abdrücke, Instrumente und andere Artikel,
    GLHGHP'HQWDOODERU]XJHVWHOOWRGHUYRP/DERUJHOLHIHUWZHUGHQ
• Biopsie-Proben sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und entsprechend den empfohlenen Leitlinien in absolut
    dichten Behältern aufzubewahren.

ZAHNMEDIZINISCHES PERSONAL

'LH)',IRUGHUW]DKQPHGL]LQLVFKHV3HUVRQDOQDFKGUFNOLFKDXI
• sich entsprechend der durchzuführenden Behandlung mechanisch zu schützen (chirurgische Gesichtsmasken, Hand-
   VFKXKH$XJHQVFKXW]2EHUEHNOHLGXQJ 
• sich entsprechend den aktuellen Leitlinien der zuständigen Behörden in sinnvoller Weise gegen Infektionskrankheiten
   LPSIHQ]XODVVHQ
• sofort zweckmäßige Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe nach berufsbedingter Exposition gegenüber durch Blut
   übertragene und andere Krankheitserreger einschließlich HBV, HCV und HIV>@
• persönlich auf Anzeichen und Symptome zu achten, die den Rückschluss auf eine mögliche, durch Blut übertragene
   RGHUHLQHDQGHUHLQIHNWL|VH.UDQNKHLWHUODXEHQXQGHLQHHQWVSUHFKHQGH'LDJQRVHGXUFK]XIKUHQ'LH)',OHKQWDOOH
   gesetzgeberischen Maßnahmen ab, die eine universelle Untersuchung von zahnmedizinischem Personal auf durch Blut
   EHUWUDJHQH.UDQNKHLWVHUUHJHU]ZLQJHQGYRUVFKUHLEW
• sich medizinisch beraten zu lassen, ob bei Diagnose einer durch Blut übertragenen Infektion weiter praktiziert werden
   kann, und die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

PATIENT

'LH)',LVWGHU$XϑDVVXQJGDVVDOOH3DWLHQWHQPLWLQIHNWL|VHQ.UDQNKHLWHQLKUHQ6WDWXVLP5DKPHQGHU$QDPQHVHRϑHQOH-
gen sollen. Es ist unethisches Verhalten, Patienten eine zahnmedizinische Versorgung nur deshalb zu verweigern, weil sie
an einer durch Blut übertragenen Erkrankung leiden.

                                                                              ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 15
'LH)',IRUGHUW]DKQPHGL]LQLVFKHV3HUVRQDOQDFKGUFNOLFKDXI
   • aufmerksam gegenüber Anzeichen und Symptomen zu

                                                                           Achtung!
      sein, die den Rückschluss auf eine mögliche, durch Blut
      übertragene oder andere infektiöse Krankheit bei ihren
      3DWLHQWHQHUODXEHQ
   • allen Patienten mit einer entsprechenden Anamnese oder
                                                                           Antrag zur Ausstellung
      deren Gesundheitszustand den Verdacht einer Infektion
      nahelegt, den Rat zu geben, sich in einem unterstützenden            eines Zahnärzteausweises
      Umfeld unter Wahrung ihrer Privatsphäre und der sensiblen
      Thematik entsprechend untersuchen und behandeln zu
      ODVVHQ
                                                                           Gültigkeit der
   • ein zweckmäßiges Protokoll in Anwendung entsprechender                Ärzteausweise abgelaufen!
      geltender einschlägiger Rechtsvorschriften für den vertrau-
      lichen Umgang mit Informationen über Patienten verfügbar
                                                                           Wie bereits mehrmals in der Österreichischen
      ]XKDEHQ
                                                                           Zahnärzte-Zeitung veröffentlicht, weisen wir
   • ihre Patienten über den vertraulichen Umgang mit ihren
                                                                           neuerlich darauf hin, dass Ärzteausweise für
      Daten in allen Einrichtungen zu informieren, in denen eine
                                                                           )DFKlU]W,QQHQ IU =0. XQG =DKQlU]W,QQHQ
      ]DKQPHGL]LQLVFKH9HUVRUJXQJHUIROJW
                                                                           GLHYRUGHP-lQQHUYRQGHQMHZHLOLJHQ
   • Informationen über den Krankheitsstatus von Patienten an
                                                                           Ärztekammern ausgestellt wurden, laut Zahn-
      anderes medizinisches Personal weiterzugeben, soweit dies
                                                                           lU]WHJHVHW]PLW'H]HPEHUEHUHLWVLKUH
      einschlägige Rechtsvorschriften erlauben und der Patient
                                                                           Gültigkeit verloren haben!
      dazu seine Einwilligung gegeben hat.

                                                                           Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten,
                                                                           können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteaus-
   DISCLAIMER
                                                                           weises bei der Österreichischen Zahnärztekam-
                                                                           mer beantragen.
   Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils
   auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie
                                                                           )OOHQ6LHGD]XELWWHGDVDXIGHUQlFKVWHQ6HLWH
   können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle
                                                                           abgedruckte Antragsformular aus und senden die-
   Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln.
                                                                           ses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem
                                                                           Hintergrund und Unterschrift an die

   LITERATURNACHWEISE
                                                                           Österreichische Zahnärztekammer
    &HQWUH IRU 'LVHDVH &RQWURO ,QIHFWLRQ 3UHYHQWLRQ  &RQWURO   Kohlmarkt 11/6
       LQ'HQWDO6HWWLQJV$YDLODEOHDWhttp://www.cdc.gov/         1010 Wien
       OralHealth/infectioncontrol/index.html
   2. :RUOG +HDOWK 2UJDQLVDWLRQ $ERXW ,QIHFWLRQ &RQWURO      )U GLH $XVVWHOOXQJ IlOOW HLQH %XQGHVDEJDEH LQ
       Available at: https://www.who.int/infection-prevention/             +|KH YRQ ¼  DQ GLH XQWHU $QJDEH ,KUHV
       about/ipc/en/. Accessed 16 August 2019                              Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlag-
    Summary of Infection Prevention Practices in Dental Set-            schein bzw. Überweisung an folgende Bankver-
       tings: Basic Expectations for Safe Care. US Department of           ELQGXQJ,%$1$7%,&
       Health and Human Services, Centers for Disease Control and          %:)%$7:EHLGHU$32%DQN ODXWHQGDXIgVWHU-
       Prevention, National Center for Chronic Disease Prevention          reichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist.
       DQG+HDOWK3URPRWLRQ'LYLVLRQRI2UDO+HDOWK0lU]
   4. Reprocessing Medical Devices in Health Care Settings: Va-            Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst
       lidation Methods and Labeling U.S. Department of Health             nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt
       DQG +XPDQ 6HUYLFHV )RRG DQG 'UXJ $GPLQLVWUDWLRQ        werden können und die Ausstellung des Zahnärz-
       0lU]                                                          teausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert.
   5. )',6WHOOXQJQDKPH Ä1DFKKDOWLJNHLW LQ GHU =DKQPHGL]LQʦ
                                                                      Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für Sie
    $NWXDOLVLHUWH)DVVXQJGHU863XEOLF+HDOWK6HUYLFHJXLGH-         zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt.
       lines for the management of occupational exposures to HIV
       DQGUHFRPPHQGDWLRQVIRUSRVWH[SRVXUHSURSK\OD[LV 

16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Kohlmarkt 11/6
                                                                                1010 Wien

                      Antrag auf (Neu-) Ausstellung eines
                      Zahnärzte-/Dentistenausweises

Ich beantrage die (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-'HQWLVWHQDXVZHLVHVZHJHQ

Ŀ   Neuanmeldung (Ersteintragung in die Zahnärzteliste)

Ŀ   Verlust

Ŀ   Diebstahl

Ŀ Beschädigung
Ŀ Neuausstellung (bisher Ärzte-'HQWLVWHQDXVZHLV, Namens- bzw. Titeländerung, usw.)

)UGLH$XVVWHOOXQJGHV$XVZHLVHVIDOOHQ¼,0 Bundesabgabe an. Wir ersuchen, diese
Bundesabgabe auf das Konto der Ärzte- und Apothekerbank, lautend auf Österreichische
Zahnärztekammer mit IBAN $7 und BIC %:)%$7:, zu
überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises.

Bitte vervollständigen Sie nachstehende Angaben:

 Akademischer Grad bzw. Grade:
 Vorname(n):
 Zuname(n):
 Geburtsdatum:
 Geburtsort:
 Staatsangehörigkeit:

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.

…………………………….……., am ………….………………

                                       Unterschrift (dient als Scanvorlage für den
                                      Ausweis, bitte innerhalb der Linien schreiben)
Gesetz & Recht               Vergleichsausfertigung                    Versäumungsurteil

                                                        &JD                                                    &J]

              Vergleichsausfertigung                                                Versäumungsurteil
     Klagende Partei
                                                                                  Im Namen der Republik
            Österreichische Zahnärztekammer
           :LHQ.RKOPDUNW                                      Das Handelsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Christof
     vertreten durch                                                       Pollak in der Rechtssache der
            'U)ULHGULFK6FKXO], Rechtsanwalt
           :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]
                                                                           klagenden Partei
     Beklagte Partei                                                              Österreichische Zahnärztekammer
           Dr. Kristina W O R S E G, Zahnärztin                                  :LHQ.RKOPDUNW
          :LHQ$P*UDEHQ                                   vertreten durch
                                                                                  'U)ULHGULFK6FKXO], Rechtsanwalt
     wegen:    8QWHUODVVXQJ8UWHLOVYHU|ϑHQWOLFKXQJ 8:*                         :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]
             ¼
                                                                           gegen die beklagte Partei
                                                                                 Dr. Jörg H A N N E SS C H L Ä G E R, Zahnarzt

                            Vergleich                                            9020 .ODJHQIXUW7DUYLVHU6WUD‰H

                                                                           zu Recht erkannt:
     'LH%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKEHLVRQVWLJHU([HNXWLRQHV
         zu unterlassen,                                                    Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, es zu
                                                                               unterlassen,
        a) in Printmedien, beispielsweise in der Tageszeitung
           Österreich, im Magazin Madonna und im Magazin Ge-                  a) für zahnärztliche Leistungen Werbung durch sog. „Tip-
           VXQG )LWLQUHGDNWLRQHOOJHVWDOWHWHQ%HLWUlJHQLKUHQ              on-Cardsʦ (Karten, welche mit einem rückstandsfrei
           Namen nennen zu lassen, wenn dies in reklamehafter                    ablösbaren Kleber auf einer Zeitung appliziert sind
           :HLVHHUIROJW                                                        und mit der Zeitung verbreitet werden) zu betreiben
                                                                                 XQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ
        E VLFKDOVÄ)DFKlU]WLQIU=DKQ0XQGXQG.LHIHUKHLO-
           kundeʦ]XEH]HLFKQHQXQGRGHUEH]HLFKQHQ]XODVVHQ                b) in Printmedien, beispielsweise in der Zeitung Kärntner
                                                                                 Monat, in redaktionell gestalteten Beiträgen seinen
     2. Die Beklagte ermächtigt die klagende Partei, diesen                      Namen nennen zu lassen, wenn dies in reklamehafter
        Vergleich binnen 9 Monaten in einer Ausgabe der „Öster-                  :HLVHHUIROJW
        reichischen Zahnärzte-Zeitungʦ (ÖZZ) im Textteil mit
        Normallettern, wie für redaktionelle Artikel verwendet,               c) in Printmedien, beispielsweise in der Zeitung Kärntner
        mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren                     Monat, Anzeigen zu schalten, wenn in der gleichen
        9HUWUHWHULP)HWWGUXFNVRZLHPLW7H[WXPUDQGXQJYHU|I-                   Ausgabe in redaktionell gestalteten Beiträgen sein
        fentlichen zu lassen.                                                    1DPHHUZlKQWZLUG

     'LH %HNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ        d) Werbung für die Hersteller und Vertreiber medizi-
         der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die                  QLVFKHU 3URGXNWH ]X EHWUHLEHQ XQGRGHU EHWUHLEHQ
         PLW¼ GDULQHQWKDOWHQ¼8PVDW]VWHXHU                  zu lassen, beispielsweise dadurch, dass Straumann
         XQG ¼  %DUDXVODJHQ  YHUJOLFKHQHQ .RVWHQ GLHVHV             ,PSODQWDWH LQ |ϑHQWOLFKHQ $QNQGLJXQJHQ ZLH DXI
         5HFKWVVWUHLWVELQQHQ7DJHQ]XEH]DKOHQ                             einer Webseite im Internet genannt werden.

     4. Dieser Vergleich wird nur rechtswirksam, wenn er nicht             2. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, den
        von einer der Parteien mittels Schriftsatzes bis zum                  stattgebenden Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen die
        20. November 2020 (Einlangen bei Gericht) widerrufen                  .RVWHQHQWVFKHLGXQJELQQHQ0RQDWHQQDFK5HFKWVNUDIW
        wird.                                                                 für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der
                                                                              Internetadresse www.zahnregulierung-klagenfurt.at
                                                                              oder, sollte diese Internetadresse geändert werden,
                   Handelsgericht Wien, Abteilung 53,                         auf der Webseite der an die Stelle der Internetadresse
                        DP1RYHPEHU                                   www.zahnregulierung-klagenfurt.at verwendeten Inter-
                     0DJa Christiane Kaiser, Richterin                       netadresse, und zwar auf der Startseite im oberen, bei
                                                                              Aufruf der Seite sofort sichtbaren Teil mit Schriftbild,
                                                                              Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser Webseite
                                                                              üblich, mit den üblichen graphischen Hervorhebungen,
                                                                              IHWWJHGUXFNWHQ 1DPHQ GHU 3UR]HVVSDUWHLHQ )HWWGUXN-
                                                                              NXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ

18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Gesetz & Recht               Versäumungsurteil

 Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden         2. Die beklagte Partei ist bei sonstiger Exekution schuldig,
    Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen die Kostenent-               den stattgebenden Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen
    scheidung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten           GLH.RVWHQHQWVFKHLGXQJELQQHQ0RQDWHQQDFK5HFKWV-
    des Beklagten in je einer Ausgabe der Zeitungen „Kärnt-           kraft für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit
    ner Monatʦ und „Österreichische Zahnärzte-Zeitungʦ                der Internetadresse www.planyasmile.at oder, sollte diese
    (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Normallettern wie für              Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der
    redaktionelle Artikel verwendet, mit Überschrift und den          an der Stelle der Internetadresse www.planyasmile.at
    1DPHQ GHU 3DUWHLHQ XQG GHUHQ 9HUWUHWHU LP )HWWGUXFN       verwendeten Internetadresse, auf der Startseite im obe-
    VRZLHPLW7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ                ren, beim Aufrufen dieser Seite sofort sichtbaren Bereich
                                                                      mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf
                                                                      diesen Webseiten üblich, mit den üblichen graphischen
          Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 28,                     Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozesspar-
                 DP'H]HPEHU                                 WHLHQ)HWWGUXFNXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ
                'U&KULVWRI3ROODN5LFKWHU
                                                                   Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden
                                                                       Teil des Urteilspruchs, ausgenommen die Kostenentschei-
                                                                       dung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten der
                                                                       beklagten Partei in je einer Ausgabe der Kronen-Zeitung
                                                                       und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitungʦ (ÖZZ), je-
                                                                       weils im Textteil mit der für redaktionelle Artikel üblichen
                                              29 &JV
                                                                       Schriftgröße, mit Überschrift und den Namen der Parteien
                                                                       XQG GHUHQ 9HUWUHWHU LP )HWWGUXFN VRZLH PLW 7H[WXPUDQ-
         Versäumungsurteil                                             GXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ

       Im Namen der Republik                                                 Landesgericht Korneuburg, Abteilung 29,
                                                                                      DP2NWREHU
                                                                                 0DJ%DUEDUD1LJO//05LFKWHULQ
Das Landesgericht Korneuburg hat durch seine Richterin
Mag. Barbara Nigl, LL.M in der Rechtssache der

klagenden Partei:
       Österreichische Zahnärztekammer
      :LHQ.RKOPDUNW
vertreten durch:
       'U)ULHGULFK6FKXO], Rechtsanwalt
      :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]

gegen die beklagte Partei:
      DENTEC Labor Lang GmbH
      2020 Hollabrunn, $QWRQ(KUHQIULHGVWUD‰H

zu Recht erkannt:

 Die beklagte Partei ist bei sonstiger Exekution schuldig,
    es zu unterlassen,

   a) Werbung für ihre medizinischen Produkte dadurch zu be-
      WUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQGDVV=DKQlU]WLQ
      QHQXQGRGHU=DKQlU]WHZHOFKHPLWLKUHQ3URGXNWHQ
      behandeln oder an der Behandlung mit ihren Produkten
      XQPLWWHOEDURGHUPLWWHOEDUPLWZLUNHQLQGHUgϑHQWOLFK-
      keit, beispielsweise auf einer Webseite im Internet wie
      der Webseite www.planyasmile.atJHQDQQWZHUGHQ

   E 3UHLVHIUSULYDW]DKQlU]WOLFKH/HLVWXQJHQLQ|ϑHQWOLFKHQ
       Ankündigungen, beispielsweise auf einer Webseite im                                                                            ©f
                                                                                                                                         otolia.c
       Internet wie der Webseite www.planyasmile.at, zu                                                                                          om

       QHQQHQXQGRGHUQHQQHQ]XODVVHQ

   c) für zahnärztliche Leistungen Internetwerbung auf
      ihrer Webseite www.planyasmila.at oder, sollte diese
      Internetadresse geändert werden, auf einer anderen
      YRQLKUEHWULHEHQHQ:HEVHLWH]XEHWUHLEHQXQGRGHU
      betreiben zu lassen.

                                                                                   ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 19
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