COVID-19-Schutzimpfung - Zahnärzte-Zeitung Österreichische - Österreichische Zahnärztekammer
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Ausgabe Februar 2021 Nr. 1-2/2021 Österreichische Post AG MZ 02Z032843 M Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien Österreichische Zahnärzte-Zeitung COVID-19-Schutzimpfung © stock.adobe.com www.zahnaerztekammer.at
53. Wachauer Frühjahrsymposium 2021 Zahnheilkunde der 20er Jahre Anmeldung online unter: www.oegzmknoe.at Je nach COVID-Bedingungen wird dieses Symposium vor Ort oder virtuell durchgeführt werden. (c) iStock-anatoliy_gleb (c) Steigenberger Hotel & Spa Krems (c) iStock-AndreyPopov (c) iStock-ah_fotobox Steigenberger Hotel and Spa Krems > 3.-5. Juni 2021
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! „The best is yet to comeʦ (QWZLFNOXQJ EH¿QGOLFKH ,PSIVWRϑH erstellt. Das ist beschämend. Das bestellt, die in Summe ausreichen, Organisieren eines Maturaballes ist ... haben sowohl der scheidende als DEHU QLFKW MHGHU ,PSIVWRϑ IU VLFK im Vergleich dazu komplexer. Wenn auch der neu gewählte US-Präsident alleine. Der renommierte deutsche man bedenkt, dass ein leitender ihren Landsleuten zugerufen. Op- Wirtschaftswissenschafter Hans- österreichischer Beamter in den Be- timismus liegt offensichtlich den Werner Sinn hat vorgerechnet, dass VFKDϑXQJVSUR]HVVGHU(8HLQJHEXQ- Amerikanern als einem Volk von GHU (LQNDXI DOOHU ,PSIVWRϑH LQ GHU den war, passen die beiden Desaster Einwanderern im Blut. Demgegen- Menge, dass jeder einzelne für die auf EU- und österreichischer Ebene über drohen europäische und auch EU ausreichend gewesen wäre, für wiederum perfekt zusammen. österreichische Politiker in einer an- die gesamte EU 29 Milliarden Euro dauernden Endzeitstimmung mit ei- gekostet hätte. Österreichische ner dritten Corona-Welle, mit einem Zahnärztinnen und Zahnärzte schlimmen Sommer und ähnlichem. Das ist das Sozialprodukt, das der werden prioritär geimpft EU während der Pandemie in ZEHN Unser Gesundheitsminister spricht Tagen verloren geht. Hier gilt der Die Österreichische Zahnärzte- abwechselnd von den entscheiden- alte Spruch: Billig einkaufen ist kammer konnte dennoch vor den den Wochen und der schwierigsten letztlich sehr teuer! Weihnachtsfeiertagen 2020 errei- Phase. Nur der Bundeskanzler sieht chen, dass die österreichischen ein Licht am Ende des Tunnels. Wir Die österreichische Bürokratie hat Zahnärztinnen und Zahnärzte in werden sehen, wer recht behält. dann noch das Chaos verschärft. Ein die höchste Prioritätsstufe der nationaler Impfplan wurde zwar für geplanten Corona-Impfungen ganz Österreich aufgesetzt. Die Um- eingereiht wurden. Eine derart hohe Das Impfdesaster – setzung des nationalen Impfplanes Einstufung hat unser Berufsstand in Keiner will es gewesen sein und die Organisation der Impfungen keinem anderen EU-Land erlangt! wurden an die Bundesländer wie Wir kennen das: Der Erfolg hat viele HLQHKHLH.DUWRϑHOZHLWHUJHUHLFKW Die konkrete Organisation und die Väter und der Misserfolg ist eine Durchführung der Impfungen nach Vollwaise. Das Impfchaos beginnt Dadurch ist die Umsetzung von dem österreichischen Impfplan tatsächlich bei der EU. Diese hat im Bundesland zu Bundesland unter- liegen aber in der Kompetenz der Sommer 2020 wohl zu spät und zu schiedlich. Das vorgezogene Impfen jeweiligen Landesregierungen, wo- ZHQLJ ,PSIVWRϑ HLQJHNDXIW 0|JOL- einiger Bürgermeister hat dann auch durch sich zeitliche Unterschiede cherweise aus Sorge, später wegen noch zu medialem Aufruhr geführt. in den einzelnen Bundesländern Geldverschwendung geschimpft zu Als Reaktion darauf hat man dann ergeben haben. Dementsprechend werden, passierte das. überzählige Impfdosen weggewor- machte bei der Durchimpfung der IHQ2ϑHQVLFKWOLFKQDFKGHP0RWWR Zahnärztinnen und Zahnärzte Vor- Andere Länder wie Israel, Südafri- Entweder die Bürgermeister oder arlberg den Anfang, danach folgten ka, USA und Großbritannien haben gar niemand. Ein Plan, wie mit Wien, Kärnten, Tirol und OÖ. Die mehr und früher eingekauft. Die EU- überzähligen Impfdosen zu verfah- anderen Bundesländer kamen im Bürokratie hat mehrere damals in UHQLVWZXUGHVWUlÀLFKHUZHLVHQLFKW Anschluss. ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 1
ÖZZ Aktuelles Damit gehören die österreichi- %LRQWHFK3¿]HUGHUEHNDQQWOLFKEHL diesem Wert liegt, kann – denke ich schen Zahnärztinnen und Zahn- *UDG&HOVLXV]XODJHUQLVW:LH – von einem erfreulichen Verhand- ärzte zu den ersten in Europa, das im traditionellen Versandhandel lungsergebnis gesprochen werden. GLHVLFKLPSIHQODVVHQN|QQHQ wohl gewährleistet wird? Zu er- In vielen europäischen Ländern warten ist, dass nach Impfung der gibt es noch gar keine Impftermine bislang Willigen die Diskussion über Soziale Medien – für Zahnärzte, in anderen ist die HLQH ,PSISÀLFKW HQWEUHQQHQ ZLUG schnell & modern Impfung erst ab Anfang März vor- insbesondere bei Angehörigen des gesehen! Gesundheitswesens, das bedeutet Abschließend möchte ich Sie einla- konkret bei ZahnärztInnen und den, unseren neuen social media- zahnärztlichen AssistentInnen. Kanal zu besuchen. Zusätzlich zu Luxusimpfen in Dubai XQVHUHP EHVWHKHQGHQ )DFHERRN Auftritt haben wir eine weitere Dafür bieten findige Touristiker Honorarerhöhungsfaktor 2021 )DFHERRN6HLWHexklusiv für Zahn- Impfreisen nach Dubai um schlappe ärztinnen und Zahnärzte ge- ¼DQ$OOLQFOXVLYH)LUVW- Erfreuliches ist vom kassenzahn- VFKDϑHQ6ROOWHQ6LHGDUDQ,QWHUHV- &ODVV)OXJ/X[XVKRWHOXQGCOVID- ärztlichen Honorarerhöhungsfaktor se haben, können Sie sich bei der -Impfung. Ebenso gibt es einen IU]XEHULFKWHQ,Q9HUKDQG- geschlossenen Gruppe „Mitglieder florierenden Impftourismus von lungen mit dem Dachverband der Zahnärztekammerʦ anmelden. .DQDGDQDFK)ORULGD österreichischen Sozialversicherun- gen konnte der jährlich zu ermitteln- Wir wollen dort Informationen spezi- Und im Darknet sind neuerdings ne- de Honorarerhöhungsfaktor für ell für ZahnärztInnen mitteilen. Ge- ben dem bisherigen Produktportfolio zahnmedizinische Leistungen rade in der derzeitigen Pandemiesi- von illegalen Drogen, Steroiden und mit 1,65 % festgelegt werden. In tuation möchten wir die Möglichkeit Viagra-Pillen auch die verschiedens- Anbetracht der Tatsache, dass so- nutzen, auf aktuelle Entwicklungen WHQ &RURQD,PSIVWRϑH HUKlOWOLFK ZRKOGLH,QÀDWLRQVUDWHDOVDXFKGLH kurzfristig zu reagieren und damit Das indische Covaxin, der russische von der Gewerkschaft verhandelten schnell Neuigkeiten zu transportie- Sputnik V, der britische AstraZeneca Lohnabschlüsse für Beamte, Metal- ren. Ich kann nur sagen: „Schauen bis hin zum deutsch-amerikanischen ler und Handelsangestellte unter Sie sich das an!ʦ MR Dr. T. Horejs Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW7HO )D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb:)HUGLQDQG%HUJHU 6|KQH*HVPE++RUQAnmerkung der Re- daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. 2 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
ÖZZ Inhalt 10 © stock.adobe.com Die Abrechnungsstelle – Aufbruch in die Moderne 50 20 © stock.adobe.com © stock.adobe.com COVID-19-Impfungen Das Coronavirus – das Virus mit in Vorarlberg auch steuerlichen Langzeitfolgen Aktuelles Amtliche 48 Tirol 04 'LH.UDXWÀHFNHUOGHU Mitteilungen Zahnheilkunde – Geschäft oder Berufung? Tante Jolesch 24 Jahresvoranschlag 2021 50 Vorarlberg 10 Die Abrechnungsstelle – COVID,PSIXQJHQLQ Aufbruch in die Moderne Vorarlberg. Landesinfos 12 Aus der Presse 52 Wien 35 Burgenland Adventaktion im VinziMarkt. 14 Auslandsreferat: - Ausschreibungen von FDI-Stellungnahme zur Vertragszahnarztstellen. Infektionsprävention und - 42. Burgenländische Diverses Infektionskontrolle in der Herbsttagung. zahnärztlichen Praxis - Weiterbildung zur PAss. 13 ODV Wissenschaftspreis 41 Kärnten 26 Für die Praxis Gesetz & Recht - Infos aus Kärnten. .lUQWQHU 28 1DFKUXI205'U5RPDQ 18 Vergleichsausfertigung und Seensymposium. Freiding Versäumungsurteile - Vergabe von Kassenplanstellen. 29 Standesveränderungen 17 Zahnärzteausweis und Standesmeldungen 54 Niederösterreich +HUEVWV\PSRVLXP 36 Kunst - Ausstellungen Steuer 46 Oberösterreich 20 Das Coronavirus – Ausschreibungen von Fortbildung das Virus mit auch Vertragszahnarztstellen. steuerlichen 55 Fortbildungskalender Langzeitfolgen 47 Steiermark Inland. Ausschreibungen von Kassenplanstellen. Rubriken: ++ 04 Aktuelles ++ 17 *HVHW] 5HFKW 20 Steuer ++ 24 Amtliche Mitteilungen ++ 13 Diverses ++ 36 .XQVW $XVVWHOOXQJHQ 35 Landesinfos ++ 55 )RUWELOGXQJ 58 Diverses ++ ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 3
Aktuelles Standespolitik 'LH.UDXWHFNHUO der Tante Jolesch Sie kennen sie doch sicher, Ich weiß nicht warum, aber irgendwie liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnert mich die Anekdote um die Friedrich Torbergs köstliche .UDXWHFNHUOGHU7DQWH-ROHVFKDQGLH Anekdotensammlung aus der Wiener Situation im Umfeld der COVID-19- Bourgeoisie von anno dazumal, und Impfung, wie wir sie nun seit ein GHUHQ+DXSWJXUGLHOHJHQGUH7DQWH paar Wochen erleben. -ROHVFK,KUH.UDXWHFNHUOVROOHQMD eine derart einzigartige Delikatesse gewesen sein, dass man sich von nah und fern kommend in ihrem Hause einfand, wenn sie ankündigte, solche wieder einmal zubereiten zu wollen. Das Kochrezept war stets ein wohlgehütetes Geheimnis und erst am Sterbebett nannte sie dann letztlich doch noch den Grund dafür, warum sie gar so köstlich waren: „Weil ich nie genug gemacht hab´…“. ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 5
Aktuelles Standespolitik D ass die österreichische Gesundheitspolitik und manche Behörden in ihrem Umfeld mitunter etwas, na ja, verhal- tensoriginell agieren, das ist ja an sich nichts Neues für den gar nicht erst verlassen, geschweige denn ganz normal eine Zahnarztpraxis aufsuchen darf. Staatsbürger im Allgemeinen und für uns Zahnärztinnen und Da gab es etwa regionale Gesundheitsämter, die COVID-19- Zahnärzte im Besonderen. Wahrlich eine Leistungsschau der ,Q¿]LHUWHQYLHOH:RFKHQQDFKLKUHUEHUHLWVHUIROJWHQ*HQH- Sonderklasse dieser Disziplin wird uns nun seit bald einem sung oder auch deren Kontaktpersonen per Bescheid der Jahr im Rahmen der Corona-Pandemie geboten, wo wir doch Landesregierung mitteilten, dass sie vor etwa zwei Mona- mittlerweile wirklich gar nichts mehr erlebt zu haben scheinen, WHQ HLJHQWOLFK 7DJH LQ 4XDUDQWlQH ÄDEJHVRQGHUWʦ ZLH das es nicht gibt. Unvergesslich bleiben uns in jedem Fall so es im Amtsdeutsch so schön despektierlich heißt, gewesen PDQFKH XQEHUWURϑHQH *ODQ]OHLVWXQJHQ GLYHUVHU 5HJLRQDO- wären – wenn sie es doch nur gewusst hätten. In anderen behörden, wo uns österreichweit nach wie vor und praktisch politischen Bezirken wiederum wurde umgehend gesunden täglich ein sehr abwechslungsreiches Repertoire geboten wird. und negativ getesteten Kontaktpersonen Erkrankter selbst dann noch beinhart für zwei Wochen regelmäßig polizeilich Über die von der Politik so viel gepriesene Notrufnummer kontrollierter Quarantäne-Hausarrest erteilt, wenn sie dazu 1450 beispielsweise könnte man aus den Alltagserfahrungen bereit gewesen wären, jeden Tag und auf eigene Kosten des letzten Jahres ein Anekdotensammelwerk verfassen, das einen PCR-Test zu machen. Alles in allem also ein weiterer und klarer Beweis dafür, dass Beamten einer österreichischen Behörde der regionalen Verwal- tung nichts annehmen dürfen. Manche scheinbar nicht einmal Vernunft oder gar Sachkenntnis. selbst Friedrich Torberg selig nicht für möglich gehalten hätte. Für alle der oben genannten Situationen galten übrigens als Anrufer mit Infektionsverdacht wurden, manchmal freundli- Rahmenbedingung grundsätzlich die gleichen gesetzlichen cher, manchmal auch durchaus im Kasernenton, dazu angehal- Bestimmungen. Nur falls Sie jetzt vielleicht einen anderen ten, sich mehrere Tage zu gedulden, bis sie überhaupt getestet Eindruck gewonnen haben sollten. werden könnten. Oder man gab ihnen den wohlgemeinten Rat, obwohl potenziell infektiös, einen privaten Test auf ei- gene Kosten durchführen zu lassen, während sie aber laut 9HURUGQXQJ GHV *HVXQGKHLWVPLQLVWHULXPV PLW VSH]L¿VFKHQ Krankheitssymptomen eine Arztpraxis gar nicht erst betreten hätten dürfen. Infektionspatienten mit Zahnschmerzen wiede- rum konnten oftmals nicht, wie per Verordnung vorgesehen, in einer von der Landesregierung bereitzustellenden, infektions- sicheren Versorgungseinrichtung zahnmedizinisch behandelt ZHUGHQVRQGHUQVLHZXUGHQYRQLQJDQ]RϑHQVLFKWOLFKHU Ahnungslosigkeit mancher dort tätiger Sachbearbeiter an die jeweilige Landeszahnärztekammer (!) verwiesen. Von dieser konnten sie dann aber auch nur die wahrheitsgemäße Auskunft Über die Sinnhaftigkeit der von der Politik verordneten, wenn bekommen, dass ein Patient in Quarantäne seine Wohnung auch auf Freiwilligkeit beruhenden, COVID-19-Massentests Anfang Dezember 2020 und danach noch- mals Mitte Jänner 2021 hat die Bevölkerung ja mit den Füßen abgestimmt. Der Ansturm hielt sich bekanntlich in sehr überschauba- ren Grenzen, der Prozentsatz der dabei auf- gedeckten Infektionen ebenso. Irgendwie drängt sich einem gelernten Österreicher dabei der Verdacht auf, dass diese Aktion seitens der Politik vor allem unter dem Motto „tun wir etwas, damit wir so tun, als REZLUHWZDVWXQʦGXUFKJHIKUWZXUGHXP ganz einfach die allgemeine Ratlosigkeit 6 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Aktuelles Standespolitik XQG GLH ODQJH :DUWH]HLW DXI GHQ YHUVSURFKHQHQ ,PSIVWRϑ Das war´s dann aber auch schon wieder mit der großen oder ein wirksames Medikament mit einem Pausenfüller zu Euphorie, denn die Feiertagsruhe um Silvester und den Drei- überbrücken. Interessanter Weise wurde die zwischenzeit- N|QLJVWDJKHUXPZDURϑHQVLFKWOLFKZHLWDXVZLFKWLJHUDOVGLH liche Testmöglichkeit unmittelbar vor dem Weihnachts- und Verimpfung der schon vorhandenen Vakzinvorräte. Ist aber Neujahrsfest und den damit im Zusammenhang stehenden auch egal, denn die Bilder und Interviews für die politische )DPLOLHQ XQG )UHXQGHVWUHϑHQ YRQ GHU %HY|ONHUXQJ GDQQ Propaganda waren ja schon im Kasten. Laut der zuständigen aber sehr wohl sowie auch durchaus zahlreich wahrgenom- 6HNWLRQVFKH¿Q LP *HVXQGKHLWVPLQLVWHULXP EULJHQV NHL- men. Diese Tatsache lässt fraglos Rückschlüsse darauf zu, neswegs ein Grund zur Aufregung, denn immerhin konnte dass der Staatsbürger Vorgaben von politischer Seite vor GLH (LQIKUXQJ GHV YHUSÀLFKWHQGHQ HOHNWURQLVFKHQ ,PSI- allem dann befolgt, wenn sie ihm nicht unter Strafandrohung passes statt der dafür ursprünglich geplanten 22 Jahre (!) (denken wir da etwa an so harsche Minister- Fachvokabel wie Lebensgefährder, Covidiot, usw.) aufgezwungen werden, sondern rational nachvollziehbar erscheinen. Vielleicht sollte die Politik aus dieser Erfahrung doch die eine oder andere Erkenntnis für die Zukunft mitnehmen. In ihrem ureigensten Interesse übrigens, denn Meinungsumfragen zur Wählerzufriedenheit mit praktisch allen im Nationalrat vertretenen politischen Parteien zeigen derzeit, nicht ganz verwunderlich, dass hier allenthalben durchaus manche Luft nach oben frei sein dürfte. Doch dann kam sie tatsächlich, die langersehnte und erlösen- durch die Corona-Pandemie um sage und schreibe zehn de Impfung und die PR-Maschinerie der Regierung inklusive Jahre verkürzt werden, wie sie uns in der ZIB 2 hocherfreut Ä0HVVDJH&RQWUROʦNRQQWHHQGOLFKZLHGHUYRQ1HXHPDQJH- mitteilte. Eine in der Tat förmlich atemberaubende Ge- worfen werden. Der erste COVID-,PSIVWRϑ HUKLHOW DP schwindigkeit für den heimischen Amtsschimmel, die sogar 21. Dezember 2020 gottlob seine EU-Zulassung und die ers- die schnellste Schnecke von der Überholspur drängelt. Als ten 60.000 Dosen dieser mRNA-Vakzine kamen unter großem dann aber Anfang Jänner sogar in Politikerkreisen innerhalb der Regierungsparteien praktisch niemand mehr Verständnis GDIU ]HLJWH GDVV GLH EHUHLWV ODJHUQGHQ ,PSIVWRϑ'RVHQ RϑHQVLFKWOLFKQXUUHJHOPlLJDEJHVWDXEWXQGQDFKJH]lKOW jedenfalls aber nicht verabreicht wurden, kam dann endlich wieder etwas mehr Bewegung in die scheinbar lahmen Glie- der der Verantwortlichen. Medienecho per LKW in Österreich an. Der 27. Dezember war dann der große Tag der Politik, an dem die erste Seniorin in Österreich vor laufender Fernsehkamera sowie einer Heer- schar Pressefotografen vorgeführt wurde und in Anwesenheit von Bundeskanzler und Gesundheitsminister telegen die erste Injektion verabreicht bekam. Böse Zungen behaupteten da- nach, dass zwar nicht die ursprünglich versprochene Million ,PSIVWRϑGRVHQ DQJHOLHIHUW ZXUGH GDIU DEHU PLQGHVWHQV ebenso viele Fotos und Filmaufnahmen von dieser politisch inszenierten Impfshow in den Medien zu sehen waren. ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 7
Aktuelles Standespolitik dann mitunter Regionalpolitiker oder auch Standesvertreter der anderen Ärztegruppen das Priorisierungsgebot für die =DKQlU]WHVFKDIWXQGPVVHQHUVWPLWÄVDQIWHP1DFKGUXFNʦ durch die Landeszahnärztekammern daran erinnert werden, dass wir derzeit noch in einem Rechtsstaat leben. Was man übrigens erfahrungsgemäß gerade im Umgang mit Behörden in keinem Fall als allgemein bekannt voraussetzen darf. Ja, und wenn man dann noch ein Glück hat, dann kommt man als Staatsbürger irgendwann tatsächlich zu seinem heiß ersehn- ten Corona-Jaukerl, womit wir wieder bei der Tante Jolesch wären. Denn die hat damals schon völlig richtig erkannt, dass einen „Gott vor allem hüten möge, was noch ein Glück Hierzu ist anzumerken, dass es der Österreichischen Zahn- LVWʦZDVDOVRDXFKLQYROOHP8PIDQJIUGDVXQEHUVHKEDU ärztekammer von Anfang an gelungen ist, zu erwirken, dass herrschende Impfchaos am Ende obiger Kaskade gilt. die Zahnärzteschaft und ihr Personal im nationalen Impfplan in der Gruppe mit Priorität Nummer 1 vorzusehen sind. Mit Kurzum, die praktische Durchführung der Impfung durch dieser Reihung einerseits und mit dem frühzeitigen Beginn die Landesregierungen ist bundesweit als sehr durchwach- der Impfaktion für unseren Berufsstand andererseits ist das sen zu beschreiben. Während es Bundesländer gibt, in abermals ein Erfolg, mit dem die zahnärztliche Standespo- denen die Logistik besser funktioniert, gibt es leider auch litik Österreichs im Spitzenfeld innerhalb der Europäischen solche, wo im Umfeld der zuständigen Behörden ein derart Union liegt. heilloses Durcheinander und Kompetenzwirrwarr herrscht, Damit allein war es am Ende aber leider nicht getan, denn dass die dortigen Landeszahnärztekammern kaum damit GLH=XWHLOXQJGHU,PSIVWRϑHVHOEVWHUIROJW]XJXWHU/HW]WQDFK nachkommen, ihre Mitglieder über die sich mitunter mehr- HLQHPÄ6WLOOH3RVWʦ9HUIDKUHQGDVLQ%UVVHOVHLQHQ$QIDQJ mals täglich ändernden Regeln, auftretenden Irrtümer, nimmt. So hat die EU-Kommission schon vor Monaten die Kommunikationsfehler und sonstigen Gegebenheiten aller Vakzine für alle Mitgliedsstaaten der Union kollektiv bestellt. Art am Laufenden zu halten, ohne mangels Zuständigkeit Die Pharmaindustrie pfeift ihr jetzt aber was und verkauft ihrerseits selbst sehr viel daran verbessern zu können. Umso ihre Produkte mit fadenscheinigen Ausreden naheliegender mehr sei an dieser Stelle aber auch all jenen konstruktiv Weise lieber an Länder, die das Vielfache dafür bezahlen, agierenden Kräften auf Behördenseite gedankt, die sich in denn sie ist ja schließlich nicht die Caritas. Die tatsächlich dieser Situation redlich darum bemühen, ein wenig Licht in YHUIJEDUH,PSIVWRϑ0HQJHLVWGDQQGHPHQWVSUHFKHQGYLHO manches Dunkel zu bringen. geringer als die ursprünglich bestellte und das, was nun ge- liefert wird, erhalten die Regierungen der Mitgliedsländer. Die Was allerdings die meisten Bundesländer eint, ist die Tatsache, österreichische Bundesregierung wiederum beauftragt dann GDVVGLHYHUIJEDUH,PSIVWRϑPHQJHYRQ$QIDQJDQLQNHLQHU GLH/DQGHVUHJLHUXQJHQPLWGHU,PSÀRJLVWLN'RUWLJQRULHUHQ Weise die bestehende Nachfrage abdecken konnte. Während 8 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Aktuelles Standespolitik nämlich vor wenigen Wochen laut Umfragen nur etwa 17 Pro- derung der dortigen Gesundheitsbehörden nur stufenweise zent der Bevölkerung dazu bereit gewesen wären, sich gegen möglich sein wird, zumal wir aufgrund der oben beschriebe- COVID-19 immunisieren zu lassen, so soll die Impfbereitschaft QHQ/LHIHUNHWWHNHLQHUOHLGLUHNWHQ=XJULϑDXIGLH,PSIVWRϑH mittlerweile angeblich bei weit über 50 Prozent liegen, Tendenz haben. Letzten Endes wird Österreich aber jedenfalls eines mit jedem Lockdown steigend. Auch in Kollegenkreisen hat der ersten Länder der Europäischen Union sein, in dem es sich diesbezüglich in der Zwischenzeit die Situation ergeben, dank des Zusammenwirkens aller Beteiligten gelingen wird, dass es mittlerweile bei Weitem mehr Kammermitglieder gibt, die Zahnärzteschaft und ihre Ordinationsteams zum frü- die eine rasche Impfmöglichkeit fordern, als solche, die eine KHVWP|JOLFKHQ=HLWSXQNWÀlFKHQGHFNHQGJHJHQCOVID-19 ,PSIYHUSÀLFKWXQJIUGLH=DKQlU]WHVFKDIWXQGGHUHQ3HUVRQDO immunisiert zu haben. nach wie vor strikt ablehnen. Alles in allem kann man also festhalten, dass nun, bundesweit betrachtet, der eingangs erwähn- WH.UDXWÀHFNHUO(ϑHNWGHU7DQWH Jolesch eingetreten ist: es kennt zwar niemand so genau die Laut rezenten Medienberichten – siehe Faksimile – soll 5H]HSWXUGHUHLQ]HOQHQ,PSIVWRϑSUlSDUDWHDEHUMHZHQLJHU dann übrigens der Osterhase angeblich derjenige sein, der davon für uns alle verfügbar ist, desto heißer wird er jetzt demnächst den großen Durchbruch für die Impfung der begehrt. Gesamtbevölkerung in seinem Körbchen bringen wird. Ei- ner unserer wenigen Kombattanten also, auf die man sich Ich darf Ihnen jedenfalls versichern, liebe Kolleginnen und in diesen schweren Zeiten wirklich noch verlassen kann. Kollegen, dass sowohl die Österreichische Zahnärztekam- mer als auch alle Landeszahnärztekammern, so wie bisher, weiterhin mit aller dafür erforderlichen Vehemenz konse- quent und mit Nachdruck daran arbeiten werden, dass alle daran interessierten Kolleginnen und Kollegen sowie deren Personal so schnell wie möglich und im Sinne der vorgese- henen Priorität im nationalen Impfplan zu ihrer COVID-19- MR DDr. Claudius Ratschew Immunisierung kommen können. Haben Sie aber, bitte, auch Pressereferent der Verständnis dafür, dass dies in manchen Bundesländern ei- Österreichischen Zahnärztekammer nerseits wegen des Mangels an Nachschublieferungen und andererseits wegen der zum Teil unübersehbaren Überfor- Grundlegende Richtung der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung 'LHÄgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WH=HLWXQJ³LVWGDVRϒ]LHOOH2UJDQGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHU'LHJUXQGOH- gende Richtung der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitung“ besteht in der Information der österreichischen FachärztIn- nen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ZahnärztInnen und DentistInnen über die Wahrnehmung und Förderung LKUHUJHPHLQVDPHQEHUXÀLFKHQVR]LDOHQXQGZLUWVFKDIWOLFKHQ%HODQJHGXUFKGLHgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU VRZLHEHUGLH:DKUQHKPXQJGHV]DKQlU]WOLFKHQ%HUXIVDQVHKHQVVRZLHGHU]DKQlU]WOLFKHQ%HUXIVSÀLFKWHQ'DUEHU KLQDXV KDW GLH ÄgVWHUUHLFKLVFKH =DKQlU]WH=HLWXQJ³ GLH $XIJDEH UHJHOPlLJ IU GLH )RUWELOGXQJ EHWUHϑHQGH XQG sonstige Informationen der FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ZahnärztInnen und DentistInnen zu sorgen. ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 9
Aktuelles Abrechnungsstelle Die Abrechnungsstelle – Aufbruch in die Moderne In der zahnärztlichen Mehrwert bieten. Um dieses Ziel Abrechnungsstelle tut sich zu erreichen, wird die eingesetzte einiges: unter ihrem neuen Leiter Software auf einen aktuellen Stand Mag. Schmuck hat ein umfassender gebracht, parallel dazu werden die Modernisierungsprozess begonnen. internen Prozesse optimiert. Die Abrechnungsstelle möchte sich Das Leistungsspektrum soll als moderne, kundenorientierte attraktiver gestaltet und um Servicestelle neu positionieren nützliche Zusatzfunktionen und ihren Kunden einen klaren erweitert werden. Der Weg in die Zukunft Verfügung stellen. Wenn vom Zahnarzt gewünscht, kann VHLQ 6WHXHUEHUDWHU =XJULϑ DXI GLH :HESODWWIRUP HUKDOWHQ Mit den gesetzten Maßnahmen bricht die Abrechnungsstelle und relevante Unterlagen abfragen. in eine digitale Zukunft auf. Die Abläufe sollen überwiegend SDSLHUORVXQGGDPLWP|JOLFKVWHϒ]LHQWVHLQ(LQZLFKWLJHV Ziel dabei ist die maximale Benutzerfreundlichkeit des neuen Neue Auswertungen Systems. In der End-Ausbaustufe, die in der 2. Jahreshälfte 2022 erreicht werden soll, bekommen die ZahnärztInnen Die Auswertungen, die die Abrechnungsstelle den Zahnärzt- =XJULϑDXIHLQH:HESODWWIRUPGLHEHUHLQHJHVLFKHUWH,Q- Innen auf der Webplattform zur Verfügung stellt, werden ternetverbindung mit der Abrechnungsstelle verbunden ist in zwei Bereiche untergliedert: ein Standard-Paket von und von verschiedenen Endgeräten bedient werden kann Auswertungen, das quartalsweise, nach Beendigung des (PCs, Tablets, Smartphones etc.). Abrechnungszyklus, erstellt wird und die individuellen Auswertungen. Das Standard-Paket enthält Umsätze je Über die Webplattform können die ZahnärztInnen die Abrech- Krankenkasse und Leistungsart, eine Gegenüberstellung nungsdaten und digitalen Unterlagen an die Abrechnungs- von Akontierungen, Rest-Zahlungen und Umsatz, eine Pa- stelle übermitteln. Umgekehrt kann die Abrechnungsstelle tientenstatistik sowie nützliche Benchmarks, wie z. B. das auf der Webplattform Auswertungen und Statistiken zur Verhältnis OZ zu EX im Vergleich zum Durchschnittswert 10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Aktuelles Abrechnungsstelle © stock.adobe.com eines Bundeslands. Im Bereich der individuellen Auswer- dafür ist nur ein Übermittlungsvorgang für die Abrechnungs- tungen können bei Interesse mit diversen Auswahl- und daten notwendig. Es gibt nur einen Zahlungsstrom zwischen )LOWHUP|JOLFKNHLWHQ HLJHQH $XVZHUWXQJHQ HUVWHOOW ZHUGHQ Abrechnungsstelle und ZahnärztInnen. Dabei sind beliebige Zeiträume möglich und die Ergebnisse N|QQHQDXI:XQVFKJUD¿VFKGDUJHVWHOOWZHUGHQ6lPWOLFKH 'LH $EUHFKQXQJVGDWHQ ZHUGHQ JHSUIW XQG RϑHQVLFKWOLFKH $XVZHUWXQJHQXQG6WDWLVWLNHQN|QQHQLQEHOLHELJH)RUPDWH )HKOHUNRUULJLHUW'DGXUFKNRPPWHV]XZHQLJHU6WUHLFKXQJHQ z. B. pdf oder Excel, exportiert werden. der Kassen und die administrative Belastung der ZahnärztInnen ist geringer. Sollte es dennoch zu Streichungen kommen, wird bereits heute bei der Beeinspruchung unterstützt. Bei Digitale Beeinspruchung GHQ =DKOXQJHQ ELHWHW GLH $EUHFKQXQJVVWHOOH HLQ ÀH[LEOHV Akontierungssystem, das sich an die Liquiditätssituation der Ein weiterer Prozess, der digital umgesetzt wird, sind die ZahnärztInnen anpasst. Beeinspruchungen von Streichungen durch die Kassen. Dazu wird die Abrechnungsstelle die Berichtigungslisten der Kassen (LQH EHUDXV ZLFKWLJH )XQNWLRQ GHU $EUHFKQXQJVVWHOOH LVW auf der Webplattform bereitstellen und die ZahnärztInnen die Vertretung der Interessen der ZahnärztInnen gegenüber können für jede Position durch Klicken von ja oder nein ent- den Kassen. Beispielsweise bei Vertragsauslegungen durch scheiden, ob Einspruch erhoben werden soll oder nicht. Bei die Kassen, die nachteilig für die ZahnärztInnen sind, sorgt jeder Position gibt es zusätzlich ein Textfeld für Anmerkungen die Abrechnungsstelle dafür, dass die ZahnärztInnen zu und Begründungen. Die Abrechnungsstelle schickt dann die ihrem Recht kommen und für erbrachte Leistungen bezahlt (LQVSUFKHDQGLH.DVVHQZHLWHU)UGLH=DKQlU]W,QQHQLVW werden. auf ihrer Webplattform jederzeit der Status des Einspruchs ersichtlich (wann erhoben, weitergeleitet bzw. stattgegeben oder nicht). Der Mehrwert heute Mag. Martin Schmuck Leiter der Abrechnungsstellen der Bereits heute bietet die Abrechnungsstelle einen Mehrwert Österreichischen Zahnärztekammer und Landeszahnärztekammer für Wien gegenüber der direkten Abrechnung mit den Kassen: über die Abrechnungsstelle können alle Kassen abgerechnet werden, ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 11
Aktuelles Aus der Presse Die Freien Berufe: Position zur COVID-19-Schutzimpfung Wien (OTS) – Die Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) setzt sich mit vollster Überzeugung für die Schutzimpfung gegen COVID-19 ein. Diese sichere und wirksame Schutzimpfung ist unsere größte Chance auf eine Rückkehr in unseren gewohnten Alltag. Alle Österreicherinnen und Österreicher, die sich für eine Impfung entscheiden, müssen die Möglichkeit bekommen, diese zu erhalten und sich somit aktiv gegen eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Die Bundeskonferenz der Freien Berufe sieht es als Aufgabe der Politik an, dieses zu ermöglichen. Die politisch Verantwortlichen müssen alles in ihrer Macht Stehende unter- nehmen, um für die freiwillige Impfung der Österreicherinnen und Österreicher ausreichend ,PSIVWRႇH]XEHVRUJHQGLHORJLVWLVFKHQ9RUDXVVHW]XQJHQ]XVFKDႇHQXQGHLQHQSURIHVVL- onellen Ablauf auf der Grundlage medizinisch-ethisch sinnvoller Kriterien sicherzustellen. Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) umfasst die neun Freibe- rufskammern: • Österreichische Ärztekammer • Österreichische Apothekerkammer • Österreichische Notariatskammer • Österreichische Patentanwaltskammer • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag • Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer • Österreichische Tierärztekammer • Österreichische Zahnärztekammer • Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen ,QgVWHUUHLFKDUEHLWHQ9HUWUHWHUGHU)UHLHQ%HUXIH6LHVFKDႇHQPHKUDOV 170.000 Arbeitsplätze. vom 1. Februar 2021 12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
8. ODV- Auflage WISSENSCHAFTS PREIS 5.000euro des ZIV 2021 Statuten 1. Der Zahnärztliche Interessenverband Folgejahres schriftlich an die in Punkt 4. 6. Der Preis kann auf mehrere Bewerber auf- Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom genannte Adresse zu übermitteln. Kann geteilt werden. Die Jury kann von einer Österreichischen Dentalverband (ODV) ein Nachweis über die zweckentsprechen- Verleihung des Wissenschaftspreises ab- in Höhe von € 5.000,- dotierten Wissen- de Nutzung der zur Verfügung gestellten sehen, wenn keine der eingereichten Ar- schaftspreis aus. Geldmittel nicht erbracht werden, behält beiten/Projekte die in Punkt 2. genannten sich der ZIV die Rückforderung der gesam- Anforderungen erfüllt. 2. Mit diesem Wissenschaftspreis sollen Ar- ten ausbezahlten Geldmittel ausdrücklich beiten und Projekte ausgezeichnet wer- vor. Eine vorherige Veröffentlichung der 7. Die Arbeiten/Projekte müssen in deutscher den, die von herausragender Bedeutung Arbeit bzw. des Projektes stellt weder eine Sprache abgefasst oder mit deutscher Über- für die praktische Berufsausübung auf Voraussetzung noch ein Hindernis für setzung eingereicht werden. dem Gebiet der Zahn-, Mund-und Kiefer- eine allfällige Auszeichnung dar. heilkunde sind. 8. Die Verleihung des ODV-Wissenschafts- 4. Es werden ausschließlich Arbeiten/Projek- preises des ZIV an den/die Gewinner findet 3. Die in Punkt 1. genannten Geldmittel kön- te berücksichtigt, die bis zum 31.3.2021 im Rahmen eines Festaktes in Wien statt. nen als “Förderung” oder als “Preis” ver- als pdf-Datei per E-Mail an office@ziv.at geben werden. Preise werden für Arbei- beim Zahnärztlichen Interessenverband 9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlei- ten, Förderungen für Projekte ausbezahlt. . Österreichs, eingelangt sind. hung und Auszahlung des ODV-Wissen- schaftspreises des ZIV. Als “Preis” ausbezahlte Geldmittel stehen 5. Der Preis wird durch die Jury vergeben. Die- dem Preisträger zur freien Verfügung. se besteht aus folgenden vier Mitgliedern: – Prof. Dr. Andreas Filippi Als “Förderung” ausbezahlte Geldmit- (Universität Basel), tel sind für das ausgezeichnete Projekt – Univ.-Prof. Dr. Martin Lorenzoni zweckgewidmet. Sie dürfen ausschließ- (Universität Graz), lich für die im Projekt beschriebenen For- – Univ.-Prof. Dr. Markus Hof schungstätigkeiten verwendet werden. (Sigmund Freud Privatuniversität Wien) Der Nachweis für die zweckentsprechen- – Dr. Gottfried Fuhrmann de Nutzung ist zum 31. Dezember des (ehemaliger Präsident des ODV, Wien) Roman Reichholf DDr. Wolfgang Manschiebel MR DDr. Claudius Ratschew Präsident des ODV ZIV Präsident des ZIV
)',67(//81*1$+0( Infektionsprävention und Infektions- kontrolle in der zahnärztlichen Praxis Angenommen durch die FDI-Generalversammlung: September 2019, San Francisco, United States KONTEXT Zwar bleiben die Grundprinzipien der Infektionsprävention und der Infektionskontrolle unverändert, allerdings erfordern neue Technologien, Materialien, Geräte und aktualisierte Daten die kontinuierliche Evaluierung der bisher geltenden Kon- trollpraktiken[] sowie eine ständige Weiterbildung der zahnmedizinischen Profession. GELTUNGSBEREICH Die vorliegende Stellungnahme beschreibt die Grundprinzipien der Infektionsprävention und der Infektionskontrolle. De- WDLOOLHUWHUH,QIRUPDWLRQHQ¿QGHQVLFKLQGHU/LWHUDWXUOLVWHXQGLQGHQHLQVFKOlJLJHQ5HFKWVYRUVFKULIWHQ DEFINITIONEN Infektionsprävention und –kontrolle (IPC): Auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhende praktische Lösung, um Schäden durch Infektionen von Patienten und Gesundheitspersonal zu verhindern.[2] Standard-Vorsichtsmaßnahmen: Leitlinien für die Prävention infektiöser Krankheiten einschließlich nosokomialer Infek- tionen. Zu den Standard-Vorsichtsmaßnahmen gehört eine Kombination aus allgemein anerkannten Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Körpersubstanzen für alle Patienten ungeachtet ihrer Diagnose oder ihres möglichen Infektionsstatus.>@ GRUNDSÄTZE Es liegt in der Verantwortung des Zahnarztes, ein Protokoll zu erstellen, das die Weiterverbreitung von Infektionen seiner Patienten und seiner Mitarbeiter in der zahnärztlichen Praxis vermeidet oder begrenzt und ihn auch selbst vor Infektionen schützt. Dies lässt sich durch die Einhaltung empfohlener Verfahren der Infektionskontrolle erreichen. STELLUNGNAHME 'LH)',XQWHUVWW]WGLHIROJHQGHQ$XϑDVVXQJHQ (PSIHKOXQJHQ/HLWOLQLHQXQG*HVHW]HVLQGLP5DKPHQYRQ.RQVXOWDWLRQHQPLWGHP]DKQPHGL]LQLVFKHQ%HUXIVVWDQG]X entwickeln. 2. Empfehlungen, Leitlinien und Gesetze mit Auswirkungen auf die in Zahnarztpraxen vorgeschriebenen Standard-Vor- sichtsmaßnahmen müssen evidenzbasiert sein oder auf internationalen bewährten Praktiken beruhen, eine angemessene ¿QDQ]LHOOH9HUJWXQJGHUHQWVWHKHQGHQ]XVlW]OLFKHQ.RVWHQLVWYRU]XVHKHQ 14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
gUWOLFKHUHJLRQDOH=DKQlU]WHYHUElQGHVROOWHQLQGHUgϑHQWOLFKNHLWEHUGLH%HGHXWXQJHLQHUJXWHQ,QIHNWLRQVNRQWUROOH GLH:LUNVDPNHLWVROFKHUHPSIRKOHQHQ9HUIDKUHQXQGVRPLWGDVVLJQL¿NDQWJHULQJH5LVLNRDXINOlUHQVLFKEHLGHU]DKQ- PHGL]LQLVFKHQ9HUVRUJXQJPLWHLQHUGXUFK%OXWEHUWUDJHQHQ.UDQNKHLW]XLQ¿]LHUHQ 4. In der zahnmedizinischen Ausbildung müssen die aktuellen Empfehlungen der Infektionsprävention und der Infekti- onskontrolle in medizinischen Einrichtungen während des Studiums und während der klinischen Ausbildung vermittelt werden. Dies sollte ein Berichts- und Lernsystem über kritische Vorkommnisse in einer Kultur der Vermeidung von Schuldzuweisungen beinhalten. ALLGEMEINES 'LH0LWJOLHGHUGHV]DKQPHGL]LQLVFKHQ7HDPVKDEHQGLH3ÀLFKWLKU:LVVHQXQGLKUH)lKLJNHLWHQLP+LQEOLFNDXIGLH'LDJQR- se und die Behandlung von infektiösen und im klinischen Umfeld potenziell übertragbaren Krankheiten auf dem aktuellen 6WDQG]XKDOWHQ6WDQGDUG9RUVLFKWVPDQDKPHQXQGJHJHEHQHQIDOOVEHUWUDJXQJVVSH]L¿VFKH0DQDKPHQHQWVSUHFKHQG den Vorgaben zuständiger Behörden zu befolgen und zweckmäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Patienten und sich selbst vor Infektionen zu schützen. Zu diesen Maßnahmen gehören: 8PVHW]XQJYRQ6DXEHUNHLWVJHERWHQXQG'HVLQIHNWLRQDOOHUH[SRQLHUWHQ)OlFKHQLP$UEHLWVXPIHOG %HIROJHQGHUYRQ]XVWlQGLJHQ|UWOLFKHQ%HK|UGHQDN]HSWLHUWHQXQGRGHUHPSIRKOHQHQ3URWRNROOHIU'HNRQWDPLQDWLRQ Desinfektion, Sterilisation und Aufbereitung wiederverwendbarer chirurgischer Instrumente sowie für die Entsorgung klinischer Abfälle[4] • Durch Verwendung geeigneter Verpackungen mit hohen Sperreigenschaften sicherstellen, dass sterile Instrumente vor 5HNRQWDPLQDWLRQJHVFKW]WZHUGHQ • Verwendung von Einmalinstrumenten, wenn eine Sterilisation nicht möglich ist[5] %HVRQGHUH6RUJIDOWEHLP8PJDQJPLWVFKDUIHQVSLW]HQ,QVWUXPHQWHQQDFK9HUZHQGXQJVLQGVLHDXVGHP$UEHLWVEHUHLFK ]XHQWIHUQHQXQGLQHLQHPHLQGHXWLJJHNHQQ]HLFKQHWHQSXQNWLRQVVLFKHUHQ%HKlOWHU]XHQWVRUJHQ • Anwendung der Grundregeln der Desinfektion für Vorrichtungen, Prothesen, Abdrücke, Instrumente und andere Artikel, GLHGHP'HQWDOODERU]XJHVWHOOWRGHUYRP/DERUJHOLHIHUWZHUGHQ • Biopsie-Proben sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und entsprechend den empfohlenen Leitlinien in absolut dichten Behältern aufzubewahren. ZAHNMEDIZINISCHES PERSONAL 'LH)',IRUGHUW]DKQPHGL]LQLVFKHV3HUVRQDOQDFKGUFNOLFKDXI • sich entsprechend der durchzuführenden Behandlung mechanisch zu schützen (chirurgische Gesichtsmasken, Hand- VFKXKH$XJHQVFKXW]2EHUEHNOHLGXQJ • sich entsprechend den aktuellen Leitlinien der zuständigen Behörden in sinnvoller Weise gegen Infektionskrankheiten LPSIHQ]XODVVHQ • sofort zweckmäßige Maßnahmen der Postexpositionsprophylaxe nach berufsbedingter Exposition gegenüber durch Blut übertragene und andere Krankheitserreger einschließlich HBV, HCV und HIV>@ • persönlich auf Anzeichen und Symptome zu achten, die den Rückschluss auf eine mögliche, durch Blut übertragene RGHUHLQHDQGHUHLQIHNWL|VH.UDQNKHLWHUODXEHQXQGHLQHHQWVSUHFKHQGH'LDJQRVHGXUFK]XIKUHQ'LH)',OHKQWDOOH gesetzgeberischen Maßnahmen ab, die eine universelle Untersuchung von zahnmedizinischem Personal auf durch Blut EHUWUDJHQH.UDQNKHLWVHUUHJHU]ZLQJHQGYRUVFKUHLEW • sich medizinisch beraten zu lassen, ob bei Diagnose einer durch Blut übertragenen Infektion weiter praktiziert werden kann, und die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten. PATIENT 'LH)',LVWGHU$XϑDVVXQJGDVVDOOH3DWLHQWHQPLWLQIHNWL|VHQ.UDQNKHLWHQLKUHQ6WDWXVLP5DKPHQGHU$QDPQHVHRϑHQOH- gen sollen. Es ist unethisches Verhalten, Patienten eine zahnmedizinische Versorgung nur deshalb zu verweigern, weil sie an einer durch Blut übertragenen Erkrankung leiden. ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 15
'LH)',IRUGHUW]DKQPHGL]LQLVFKHV3HUVRQDOQDFKGUFNOLFKDXI • aufmerksam gegenüber Anzeichen und Symptomen zu Achtung! sein, die den Rückschluss auf eine mögliche, durch Blut übertragene oder andere infektiöse Krankheit bei ihren 3DWLHQWHQHUODXEHQ • allen Patienten mit einer entsprechenden Anamnese oder Antrag zur Ausstellung deren Gesundheitszustand den Verdacht einer Infektion nahelegt, den Rat zu geben, sich in einem unterstützenden eines Zahnärzteausweises Umfeld unter Wahrung ihrer Privatsphäre und der sensiblen Thematik entsprechend untersuchen und behandeln zu ODVVHQ Gültigkeit der • ein zweckmäßiges Protokoll in Anwendung entsprechender Ärzteausweise abgelaufen! geltender einschlägiger Rechtsvorschriften für den vertrau- lichen Umgang mit Informationen über Patienten verfügbar Wie bereits mehrmals in der Österreichischen ]XKDEHQ Zahnärzte-Zeitung veröffentlicht, weisen wir • ihre Patienten über den vertraulichen Umgang mit ihren neuerlich darauf hin, dass Ärzteausweise für Daten in allen Einrichtungen zu informieren, in denen eine )DFKlU]W,QQHQ IU =0. XQG =DKQlU]W,QQHQ ]DKQPHGL]LQLVFKH9HUVRUJXQJHUIROJW GLHYRUGHP-lQQHUYRQGHQMHZHLOLJHQ • Informationen über den Krankheitsstatus von Patienten an Ärztekammern ausgestellt wurden, laut Zahn- anderes medizinisches Personal weiterzugeben, soweit dies lU]WHJHVHW]PLW'H]HPEHUEHUHLWVLKUH einschlägige Rechtsvorschriften erlauben und der Patient Gültigkeit verloren haben! dazu seine Einwilligung gegeben hat. Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten, können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteaus- DISCLAIMER weises bei der Österreichischen Zahnärztekam- mer beantragen. Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie )OOHQ6LHGD]XELWWHGDVDXIGHUQlFKVWHQ6HLWH können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle abgedruckte Antragsformular aus und senden die- Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln. ses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem Hintergrund und Unterschrift an die LITERATURNACHWEISE Österreichische Zahnärztekammer &HQWUH IRU 'LVHDVH &RQWURO ,QIHFWLRQ 3UHYHQWLRQ &RQWURO Kohlmarkt 11/6 LQ'HQWDO6HWWLQJV$YDLODEOHDWhttp://www.cdc.gov/ 1010 Wien OralHealth/infectioncontrol/index.html 2. :RUOG +HDOWK 2UJDQLVDWLRQ $ERXW ,QIHFWLRQ &RQWURO )U GLH $XVVWHOOXQJ IlOOW HLQH %XQGHVDEJDEH LQ Available at: https://www.who.int/infection-prevention/ +|KH YRQ ¼ DQ GLH XQWHU $QJDEH ,KUHV about/ipc/en/. Accessed 16 August 2019 Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlag- Summary of Infection Prevention Practices in Dental Set- schein bzw. Überweisung an folgende Bankver- tings: Basic Expectations for Safe Care. US Department of ELQGXQJ,%$1$7%,& Health and Human Services, Centers for Disease Control and %:)%$7:EHLGHU$32%DQN ODXWHQGDXIgVWHU- Prevention, National Center for Chronic Disease Prevention reichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist. DQG+HDOWK3URPRWLRQ'LYLVLRQRI2UDO+HDOWK0lU] 4. Reprocessing Medical Devices in Health Care Settings: Va- Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst lidation Methods and Labeling U.S. Department of Health nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt DQG +XPDQ 6HUYLFHV )RRG DQG 'UXJ $GPLQLVWUDWLRQ werden können und die Ausstellung des Zahnärz- 0lU] teausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert. 5. )',6WHOOXQJQDKPH Ä1DFKKDOWLJNHLW LQ GHU =DKQPHGL]LQʦ Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für Sie $NWXDOLVLHUWH)DVVXQJGHU863XEOLF+HDOWK6HUYLFHJXLGH- zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt. lines for the management of occupational exposures to HIV DQGUHFRPPHQGDWLRQVIRUSRVWH[SRVXUHSURSK\OD[LV 16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Kohlmarkt 11/6 1010 Wien Antrag auf (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-/Dentistenausweises Ich beantrage die (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-'HQWLVWHQDXVZHLVHVZHJHQ Ŀ Neuanmeldung (Ersteintragung in die Zahnärzteliste) Ŀ Verlust Ŀ Diebstahl Ŀ Beschädigung Ŀ Neuausstellung (bisher Ärzte-'HQWLVWHQDXVZHLV, Namens- bzw. Titeländerung, usw.) )UGLH$XVVWHOOXQJGHV$XVZHLVHVIDOOHQ¼,0 Bundesabgabe an. Wir ersuchen, diese Bundesabgabe auf das Konto der Ärzte- und Apothekerbank, lautend auf Österreichische Zahnärztekammer mit IBAN $7 und BIC %:)%$7:, zu überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises. Bitte vervollständigen Sie nachstehende Angaben: Akademischer Grad bzw. Grade: Vorname(n): Zuname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. …………………………….……., am ………….……………… Unterschrift (dient als Scanvorlage für den Ausweis, bitte innerhalb der Linien schreiben)
Gesetz & Recht Vergleichsausfertigung Versäumungsurteil &JD &J] Vergleichsausfertigung Versäumungsurteil Klagende Partei Im Namen der Republik Österreichische Zahnärztekammer :LHQ.RKOPDUNW Das Handelsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Christof vertreten durch Pollak in der Rechtssache der 'U)ULHGULFK6FKXO], Rechtsanwalt :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] klagenden Partei Beklagte Partei Österreichische Zahnärztekammer Dr. Kristina W O R S E G, Zahnärztin :LHQ.RKOPDUNW :LHQ$P*UDEHQ vertreten durch 'U)ULHGULFK6FKXO], Rechtsanwalt wegen: 8QWHUODVVXQJ8UWHLOVYHU|ϑHQWOLFKXQJ 8:* :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] ¼ gegen die beklagte Partei Dr. Jörg H A N N E SS C H L Ä G E R, Zahnarzt Vergleich 9020 .ODJHQIXUW7DUYLVHU6WUDH zu Recht erkannt: 'LH%HNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKEHLVRQVWLJHU([HNXWLRQHV zu unterlassen, Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, es zu unterlassen, a) in Printmedien, beispielsweise in der Tageszeitung Österreich, im Magazin Madonna und im Magazin Ge- a) für zahnärztliche Leistungen Werbung durch sog. „Tip- VXQG )LWLQUHGDNWLRQHOOJHVWDOWHWHQ%HLWUlJHQLKUHQ on-Cardsʦ (Karten, welche mit einem rückstandsfrei Namen nennen zu lassen, wenn dies in reklamehafter ablösbaren Kleber auf einer Zeitung appliziert sind :HLVHHUIROJW und mit der Zeitung verbreitet werden) zu betreiben XQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ E VLFKDOVÄ)DFKlU]WLQIU=DKQ0XQGXQG.LHIHUKHLO- kundeʦ]XEH]HLFKQHQXQGRGHUEH]HLFKQHQ]XODVVHQ b) in Printmedien, beispielsweise in der Zeitung Kärntner Monat, in redaktionell gestalteten Beiträgen seinen 2. Die Beklagte ermächtigt die klagende Partei, diesen Namen nennen zu lassen, wenn dies in reklamehafter Vergleich binnen 9 Monaten in einer Ausgabe der „Öster- :HLVHHUIROJW reichischen Zahnärzte-Zeitungʦ (ÖZZ) im Textteil mit Normallettern, wie für redaktionelle Artikel verwendet, c) in Printmedien, beispielsweise in der Zeitung Kärntner mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren Monat, Anzeigen zu schalten, wenn in der gleichen 9HUWUHWHULP)HWWGUXFNVRZLHPLW7H[WXPUDQGXQJYHU|I- Ausgabe in redaktionell gestalteten Beiträgen sein fentlichen zu lassen. 1DPHHUZlKQWZLUG 'LH %HNODJWH YHUSÀLFKWHW VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ d) Werbung für die Hersteller und Vertreiber medizi- der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die QLVFKHU 3URGXNWH ]X EHWUHLEHQ XQGRGHU EHWUHLEHQ PLW¼ GDULQHQWKDOWHQ¼8PVDW]VWHXHU zu lassen, beispielsweise dadurch, dass Straumann XQG ¼ %DUDXVODJHQ YHUJOLFKHQHQ .RVWHQ GLHVHV ,PSODQWDWH LQ |ϑHQWOLFKHQ $QNQGLJXQJHQ ZLH DXI 5HFKWVVWUHLWVELQQHQ7DJHQ]XEH]DKOHQ einer Webseite im Internet genannt werden. 4. Dieser Vergleich wird nur rechtswirksam, wenn er nicht 2. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, den von einer der Parteien mittels Schriftsatzes bis zum stattgebenden Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen die 20. November 2020 (Einlangen bei Gericht) widerrufen .RVWHQHQWVFKHLGXQJELQQHQ0RQDWHQQDFK5HFKWVNUDIW wird. für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der Internetadresse www.zahnregulierung-klagenfurt.at oder, sollte diese Internetadresse geändert werden, Handelsgericht Wien, Abteilung 53, auf der Webseite der an die Stelle der Internetadresse DP1RYHPEHU www.zahnregulierung-klagenfurt.at verwendeten Inter- 0DJa Christiane Kaiser, Richterin netadresse, und zwar auf der Startseite im oberen, bei Aufruf der Seite sofort sichtbaren Teil mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen graphischen Hervorhebungen, IHWWJHGUXFNWHQ 1DPHQ GHU 3UR]HVVSDUWHLHQ )HWWGUXN- NXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ 18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 1-2/2021
Gesetz & Recht Versäumungsurteil Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden 2. Die beklagte Partei ist bei sonstiger Exekution schuldig, Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen die Kostenent- den stattgebenden Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen scheidung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten GLH.RVWHQHQWVFKHLGXQJELQQHQ0RQDWHQQDFK5HFKWV- des Beklagten in je einer Ausgabe der Zeitungen „Kärnt- kraft für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit ner Monatʦ und „Österreichische Zahnärzte-Zeitungʦ der Internetadresse www.planyasmile.at oder, sollte diese (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Normallettern wie für Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der redaktionelle Artikel verwendet, mit Überschrift und den an der Stelle der Internetadresse www.planyasmile.at 1DPHQ GHU 3DUWHLHQ XQG GHUHQ 9HUWUHWHU LP )HWWGUXFN verwendeten Internetadresse, auf der Startseite im obe- VRZLHPLW7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ ren, beim Aufrufen dieser Seite sofort sichtbaren Bereich mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf diesen Webseiten üblich, mit den üblichen graphischen Landesgericht Klagenfurt, Abteilung 28, Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozesspar- DP'H]HPEHU WHLHQ)HWWGUXFNXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ 'U&KULVWRI3ROODN5LFKWHU Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden Teil des Urteilspruchs, ausgenommen die Kostenentschei- dung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten der beklagten Partei in je einer Ausgabe der Kronen-Zeitung und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitungʦ (ÖZZ), je- weils im Textteil mit der für redaktionelle Artikel üblichen 29 &JV Schriftgröße, mit Überschrift und den Namen der Parteien XQG GHUHQ 9HUWUHWHU LP )HWWGUXFN VRZLH PLW 7H[WXPUDQ- Versäumungsurteil GXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ Im Namen der Republik Landesgericht Korneuburg, Abteilung 29, DP2NWREHU 0DJ%DUEDUD1LJO//05LFKWHULQ Das Landesgericht Korneuburg hat durch seine Richterin Mag. Barbara Nigl, LL.M in der Rechtssache der klagenden Partei: Österreichische Zahnärztekammer :LHQ.RKOPDUNW vertreten durch: 'U)ULHGULFK6FKXO], Rechtsanwalt :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] gegen die beklagte Partei: DENTEC Labor Lang GmbH 2020 Hollabrunn, $QWRQ(KUHQIULHGVWUDH zu Recht erkannt: Die beklagte Partei ist bei sonstiger Exekution schuldig, es zu unterlassen, a) Werbung für ihre medizinischen Produkte dadurch zu be- WUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQGDVV=DKQlU]WLQ QHQXQGRGHU=DKQlU]WHZHOFKHPLWLKUHQ3URGXNWHQ behandeln oder an der Behandlung mit ihren Produkten XQPLWWHOEDURGHUPLWWHOEDUPLWZLUNHQLQGHUgϑHQWOLFK- keit, beispielsweise auf einer Webseite im Internet wie der Webseite www.planyasmile.atJHQDQQWZHUGHQ E 3UHLVHIUSULYDW]DKQlU]WOLFKH/HLVWXQJHQLQ|ϑHQWOLFKHQ Ankündigungen, beispielsweise auf einer Webseite im ©f otolia.c Internet wie der Webseite www.planyasmile.at, zu om QHQQHQXQGRGHUQHQQHQ]XODVVHQ c) für zahnärztliche Leistungen Internetwerbung auf ihrer Webseite www.planyasmila.at oder, sollte diese Internetadresse geändert werden, auf einer anderen YRQLKUEHWULHEHQHQ:HEVHLWH]XEHWUHLEHQXQGRGHU betreiben zu lassen. ÖZZ 1-2/2021 I www.zahnaerztekammer.at 19
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