Journal DATEN-HOTSPOT - Wie funktioniert die elektronische Patientenakte? - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

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Journal DATEN-HOTSPOT - Wie funktioniert die elektronische Patientenakte? - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Rundschreiben des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg   ISSN 2568-9517   6/ 2021

                                                                       journal

      DATEN-HOTSPOT
                            Wie funktioniert die
                        elektronische Patientenakte?

          ZEITPLAN                                               NEUE RICHTLINIE
Digitale Anwendungen in der TI                                Weiterbildung in der Praxis
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IMPRESSUM

Das KVH-Journal enthält Informationen für den Praxisalltag, die für das
gesamte Team relevant sind. Bitte ermöglichen Sie auch den nichtärztlichen
Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeitern Einblick in dieses Heft.

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KVH-Journal
der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiter
ISSN (Print) 2568-972X
ISSN (Online) 2568-9517
Erscheinungsweise monatlich
Abdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers
Namentlich gezeichnete Artikel geben die
Meinung des Autors und nicht unbedingt
die des Herausgebers wieder.
VISDP: Walter Plassmann
Redaktion: Abt. Politik und Öffentlichkeitsarbeit
Martin Niggeschmidt, Dr. Jochen Kriens
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg,
Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg
Tel: 040 / 22802 - 655
E-Mail: redaktion@kvhh.de
Titelillustration: Sebastian Haslauer
Layout und Infografik: Sandra Kaiser
www.BueroSandraKaiser.de
Ausgabe 6/2021 (Juni 2021)

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Journal DATEN-HOTSPOT - Wie funktioniert die elektronische Patientenakte? - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
EDITORIAL

                    Liebe Leserin, lieber Leser!
                    Ist es angemessen, der elektronischen Patientenakte (ePA) beinahe ein ganzes Heft zu wid-
                    men? Auch wir finden die Art und Weise problematisch, wie die Digitalisierung des Gesund-
                    heitswesens durchgedrückt wird – und das in der Hochphase der Bekämpfung der Corona-
                    Pandemie. Immer wieder setzt die Politik für die Einführung von digitalen Anwendungen
                    knappe Fristen, deren Nichteinhaltung mit Strafen bedroht werden. Das für sich genommen
                    ist schon unwürdig und fördert bei Ihnen sicher eher Widerstand als Motivation. Wir haben
                    vom Bundesgesundheitsministerium gefordert, die Sanktionen ein für alle Mal zu kippen.
                    Vor allem, da die technischen Voraussetzungen für die Anwendungen oftmals noch gar nicht
                    verfügbar sind, wenn die Fristen ihrem Ende entgegenlaufen – was dazu führt, dass Sie stän-
                    dig die Entwicklung im Auge behalten müssen.
                       Zudem bleibt zu hoffen, dass in den Feldtestungen das Zusammenspiel zwischen den
                    Systemen der über 100 Krankenkassen, der 320 Systeme von Praxen und Apotheken mit den
                    Konnektoren ausreichend geprüft wird und nötige Anpassungen vor dem Roll out umge-
                    setzt werden.
                       Wir unterstützen die Digitalisierung, wenn sie zu einer Verbesserung der medizinischen
                    Versorgung führt. Voraussetzung dafür ist, dass die digitalen Anwendungen ausgereift sind
                    und die Abläufe in den Praxen verbessern statt sie zu behindern. Außerdem muss der Daten-
                    schutz gewährleistet sein. Diese Aspekte unter einen Hut zu bekommen, ist nicht einfach –
                    denn mehr Sicherheit bedeutet oftmals auch mehr Aufwand. Doch wenn die sichere Digita-
                    lisierung mit Zusatzarbeit verbunden ist, muss das angemessen honoriert werden und darf
                    nicht zu Lasten der Patientenversorgung gehen. Eine Praxis, die neben hochwertiger Medizin
                    noch eine Hochsicherheits-Datenverarbeitung anbietet, muss finanziell entsprechend ausge-
                    stattet sein.
                       Was immer man von der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsministeriums halten
                    mag: Der (vorläufige) Fahrplan ist festgelegt und muss von Seiten der Praxen eingehalten
                    werden. Wir haben uns vorgenommen, unsere KV-Mitglieder so gut wie derzeit möglich zu
                    informieren, um Ihnen Ärger und Sanktionen zu ersparen. Deshalb dieses Heft.

                    Ihre Caroline Roos,
                    stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg

KO N TA K T
Wir freuen uns über Reaktionen auf unsere Artikel, über Themenvorschläge und Meinungsäußerungen.
Tel: 22802-655, Fax: 22802-420, E-Mail: redaktion@kvhh.de
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Journal DATEN-HOTSPOT - Wie funktioniert die elektronische Patientenakte? - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
I N H A LT

             Rundschreiben des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg   ISSN 2568-972X   6/ 2021

                                                                                journal

                                                                                                                SCHWERPUNKT
               DATEN-HOTSPOT
                                     Wie funktioniert die
                                 elektronische Patientenakte?
                                                                                                                06_ Nachgefragt: Was erwarten Sie von
                                                                                                                    der Einführung der elektronischen
                                                                                                                    Patientenakte (ePA)?
                                                                                                                08_ Universal-Archiv: In der ePA
                                                                                                                    können Patienten ihre Gesund-
                                                                                                                    heitsdaten zusammenführen
                                                                                                                12_ Schritt-für-Schritt-Erläuterung: Die
                                                                                                                    ePA im Praxisverwaltungssystem

                   ZEITPLAN                                               NEUE RICHTLINIE
         Digitale Anwendungen in der TI                                Weiterbildung in der Praxis

    WEITERLESEN IM NETZ: WWW.KVHH.DE
    Auf unserer Internetseite finden Sie Informationen rund um den Praxisalltag – unter anderem zu Honorar, Abrechnung, Phar-
    makotherapie und Qualitätssicherung. Es gibt alphabetisch sortierte Glossare, in denen Sie Formulare/Anträge und Verträge
    herunterladen können. Sie haben Zugriff auf Patientenflyer, Pressemitteilungen, Telegramme und Periodika der KV Hamburg.

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6/2021

AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S
                                                   N E TZ W E R K
                                                   EV I D E N Z B A S I E RT E M E D I Z I N
14_ Fragen und Antworten
                                                   20_Die Campbell Collaboration
16_ Neue Richtlinie zur Weiterbildung                 untersucht die
                                                      Wirksamkeit sozialer
17_ Veranlassung von Labordiagnostik:                 Interventionen
    Wer ist zuständig, wenn der Patient
    von mehreren Ärzten behandelt
    wird?                                          RUBRIKEN

ARZN EIM ITTEL                                     02_Impressum
                                                   03_Editorial
18_ Neue Cholesterinsenker im Rahmen               AMTLICHE
    der Wirkstoffvereinbarung 2021                 VERÖFFENTLICHUNG EN
                                                   23_ Bekanntmachungen im
19_ Verdachtsfall Arzneimittelmiss-                    Internet
    brauch
                                                   FORUM
S E L B S T V E R WA LT U N G                      23_Leserbrief

                                                   KO L U M N E
25_ Steckbrief: Dr. Jan Ter-Nedden                 24_Zwischenruf
                                                      von Dr. Matthias Soyka

                                                   TERMINKALENDER
                                                   26_Termine und geplante
                                                      Veranstaltungen

                                                 BI LDNACHWEIS
                                                 Titelillustration: Sebastian Haslauer
                                                 Seite 3: Marcelo Hernandez/Funke Foto Services;
                                                 Seite 9, 12 und 13: Gematik GmbH; Seite 15: Fleur
                                                 Priess; Seite 16: New Africa/Stock.Adobe.com;
                                                 Seite 17: Angellodeco/Fotolia; Seite 26: Michael
                                                 Zapf; Seite 27: Stenzel Washington/Fotolia;
                                                  Seite 28: Markoagentur.de
                                                 Icons: iStockfoto

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NACHG EFRAGT

Was erwarten
Sie von der
Einführung der
elektronischen
Patientenakte                  Dr. med. Johannes Holz
                               Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

(ePA)?                         in Harvestehude

                               Entscheidend ist die
                               Praktikabilität
                               Ich hoffe schon, dass die Einführung der elektronischen
                               Patientenakte (ePA) zu einer besseren Vernetzung
                               zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und
                               Krankenkassen führt. Entscheidend wird aber sein, wie
                               gut sich die ePA in den Arbeitsalltag integrieren lässt.
                               Eine in Deutschland konzipierte elektronische
                               Patienten­akte muss natürlich höchsten Ansprüchen an
                               Datensicherheit genügen und ist in enge Regularien
                               eingebunden. Wie stark das die Anwenderfreundlich-
                               keit beeinträchtigt, wird sich zeigen. Was wir nicht
                               brauchen können, ist zusätzlicher Bürokratieaufwand,
                               der Zeit frisst, die wir eigentlich für die Patientenver-
                               sorgung benötigen. Übrigens sollte das Gesundheitsmi-
                               nisterium bei der Digitalisierung des Gesundheitswe-
                               sens eine Strategieänderung vornehmen: Statt Praxen
                               zu bestrafen, die nicht mitziehen, sollte man jene
                               belohnen, die sich engagieren. Das würde für Motivati-
                               on sorgen und Schwung in den Digitalisierungsprozess
                               bringen.

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NACHG EFRAGT

Dr. med. Dipl.-Psych. Rita R. Trettin                       Dr. med. Silke Lüder
Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie   Fachärztin für Allgemeinmedizin
in Winterhude                                               in Bergedorf

Inhalte sind nicht                                          Sinnvoller Fortschritt
verlässlich                                                 sieht anders aus
Gesundheitsdaten und Patienteninformationen kön-            Die laut Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) angekün-
nen in der ePA gespeichert werden. Damit soll sie als       digte elektronische Patientenakte ist im Gegensatz zu
lebenslange Informationsquelle dienen, die jederzeit        früheren Planungen nur noch eine rein patientenge-
einen schnellen und sicheren Austausch der Daten            führte Datensammlung in der Cloud bei privaten
ermöglicht. Es ist im Interesse der Patienten, dass zum     Firmen. Eigentlich waren zwei Akten geplant, eine
Teil weit verstreute Daten, die im Alltag bisher oft müh-   patientengeführte und eine arztgeführte, auf deren
sam besorgt werden müssen, den jeweiligen Behand-           Inhalt man sich hätte als Arzt/Ärztin eher verlassen
lern zeitnah zur Verfügung stehen, um gut behandeln         können als bei dem neuen Modell. Die geplante ePA
zu können. Das ist zunächst einmal vorteilhaft.             wurde nicht ohne Grund vom KBV-Vorstand Andreas
   Doch die Handhabung scheint aufwändig: Die Akte          Gassen als „digitale ALDI-Tüte“ bezeichnet. Versicherte
liegt in der Hoheit des Patienten. Er kann seine ePA        können Inhalte einstellen und löschen. Die Akte enthält
jederzeit allein einsehen, inhaltlich befüllen oder         unsortierte PDF-Dateien, die beim Anwender zu
Dateien löschen. Zuvor muss er die Akte persönlich          zeitfressenden Suchaktionen führen werden. Das
beantragen und zustimmen, damit ein Leistungser-            raubt uns dann die Behandlungszeit für den Patienten.
bringer sie einsehen kann und dort Daten speichern          Juristische Probleme in Arzthaftungsfällen resultieren
darf. Und diese Entscheidung, die zeitlich limitiert ist,   aus der Unvollständigkeit der Datensammlung. Die
trifft er ab 2022 für jedes einzelne Dokument und           ärztliche Schweigepflicht wird faktisch ausgehebelt,
muss damit die Vorgänge häufig wiederholen. Dieses          und der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich
zu wiederholende aktive Entscheiden wird dazu               Kelber stellt fest, dass die ePA gegen die Datenschutz-
führen, dass Versicherte diese Schritte schlicht verges-    grundverordnung verstößt. Man kann also tatsächlich
sen. Doch wenn wir uns auf die Inhalte nicht verlassen      weder Patienten noch Ärzten und Psychotherapeuten
können, weil sie unvollständig und nicht aktuell sind,      raten, diese ePA überhaupt zu nutzen. Sinnvoller
wird die Akte nicht den Nutzen haben, den sie haben         Fortschritt sieht anders aus.
könnte.

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                                  Das
                                Universal-
                                 Archiv
                            In der elektronischen Patientenakte (ePA) können
                               Patienten all ihre Gesundheitsdaten digital
                            zusammenführen. Ab Juli 2021 müssen Ärzte und
                         Psychotherapeuten in der Lage sein, die ePA zu befüllen.

D    ie Einführung der elektroni-
     schen Patientenakte (ePA) soll
ein Meilenstein bei der Digitali-
                                        IT-Dienstleister im Gespräch bleiben
                                        – und die notwendigen technischen
                                        Komponenten besorgen, sobald dies
                                                                                den Krankenkassen angebotenen
                                                                                „elektronischen Gesundheitsakten“
                                                                                ist die ePA standardisiert: Die Ärz-
sierung des Gesundheitswesens           möglich ist (siehe Kasten rechts).      tinnen und Ärzte müssen sich nicht
werden.                                    Die ePA ist eine patientengeführ-    mehr mit den Funktionalitäten
   Seit Januar 2021 müssen die          te Akte. Der Patient oder die Patien-   oder Verfahrensweisen von Akten
gesetzlichen Krankenkassen ihren        tin entscheidet, was die ePA enthält    verschiedener Kassen oder Anbieter
Versicherten eine ePA anbieten –        und wer darauf zugreifen darf. Über     auseinandersetzen. Es handelt sich
doch bisher haben sich weniger als      die Telematikinfrastruktur gibt es      um eine Universal-Akte mit einheit-
ein Prozent für diese Anwendung         gesicherte Schnittstellen zu Praxen,    lichen Schnittstellen und Vorgaben.
registriert. Und obwohl die Praxen      Krankenhäusern oder Apotheken.             Die ePA wird derzeit auschließ-
ab Juli dazu verpflichtet sind, die     Damit wird eine einrichtungs- und       lich als App bereitgestellt und kann
ePA auf Wunsch des Patienten            sektorenübergreifende Dokumenta-        auf mobilen Endgeräten, wie zum
zu befüllen, ist nicht sicher, dass     tion möglich: Der Patient kann Kopi-    Beispiel dem eigenen Smartpho-
die hierfür erforderliche Technik       en seiner in verschiedenen medizi-      ne oder einem Tablet, installiert
rechtzeitig von allen Anbietern zur     nischen Einrichtungen abgelegten        werden. Auch Versicherte, die kein
Verfügung gestellt werden kann.         Gesundheitsdaten digital zusam-         mobiles Endgerät besitzen, können
   Für die Ärzte und Psychothe-         menführen. Und im Unterschied zu        die ePA nutzen. Dafür benötigen sie
rapeuten bedeutet das: Mit dem          den bereits seit einigen Jahren von     ihre elektronische Gesundheitskarte

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                Der Patient entscheidet,
               wer auf die Dokumente in
               seiner ePA zugreifen darf.
                 (Bei der hier dargestellten ePA
                         handelt es sich um eine
                       fiktive Demo-Version der
                 Gematik — nicht um die reale
                       ePA einer Krankenkasse.)

(eGK) sowie einen PIN von der Kran-
kenkasse, um die ePA in der Praxis
nutzen zu können.
   Ärzte und Psychotherapeuten
sind nicht dazu verpflichtet, zur
ePA zu beraten – sie können hierfür
an die Krankenkassen verweisen.
   Der Arzt soll normalerweise
gemeinsam mit dem Patienten
während der Behandlung auf des-
sen ePA zugreifen. Dafür kann der
Patient der Praxis gleich am Emp-
fang eine Zugangsberechtigung ge-                  Dokumente in die ePA einstellen        kann jedes einzelne Dokument ge-
ben für eine aktuelle Behandlung                   kann. Die Zugangsberechtigung für      sperrt oder freigeschaltet werden.
— aber auch für einen längeren                     die Praxis gilt pauschal für die auf      Der Arzt hat die Möglichkeit,
Zeitraum, sodass die Praxis auch                   der ePA abgelegten medizinisch-        in der ePA nach bestimmten
ohne Anwesenheit des Patienten                     ärztlichen Dokumente. Ab 2022          Dokumenten zu suchen. Sofern
                                                                                          diese freigegeben sind, kann er die
  WAS BENÖTIGE ICH, UM DIE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE                                    Dokumente ansehen und in sein
  BEFÜLLEN UND LESEN ZU KÖNNEN?                                                           Praxisverwaltungssystem herun-
                                                                                          terladen. Er kann auch Dokumente
  Neben dem TI-Anschluss und dem Praxisausweis (SMC-B) sind folgende Kom-
                                                                                          löschen – immer in Absprache mit
  ponenten notwendig für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA):
                                                                                          dem Patienten.
  ● Software-Update auf den sogenannten ePA-Konnektor (Für die ePA ist der
  E-Health-Konnektor nicht ausreichend.)                                                     Wenn der Arzt selbst Dokumen-
  ● ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem
                                                                                          te in die ePA hochlädt, fertigt er
                                                                                          dabei lediglich Kopien an. Die Pri-
  ● eHBA 2.0 für die elektronische Signatur (um elektronisch zu unterschrei-
  bende Dokumente wie z.B. den eArztbrief in die ePA einstellen zu können)
                                                                                          märdokumentation im Praxisver-
                                                                                          waltungssystem bleibt erhalten.
  Diese Komponenten müssen bis zum 1. Juli vorhanden sein, sonst droht eine
  pauschale Honorarkürzung um ein Prozent. Falls Sie noch keinen eHBA 2.0                 Der Arzt muss die ePA des Patienten
  haben, sollten Sie ihn baldmöglichst bestellen. Bitte fragen Sie Ihren IT-Dienst-       nicht selbst bearbeiten. Er kann die-
  leister, wann er den ePA-Konnektor und das ePA-Modul im Praxisverwaltungs-              se Aufgabe an sein Praxis-Personal
  system zur Verfügung stellen kann. Sollten die notwendigen Komponenten
                                                                                          delegieren.
  nicht rechtzeitig verfügbar sein, ist nicht davon auszugehen, dass die Hono-
  rarkürzung umgesetzt wird.                                                                 In der ePA wird der Zugriff der
                                                                                          Praxis protokolliert.
Ansprechpartner: KV Hamburg Online-Services,                                                 Es können in der Akte Befunde,
E-Mail: online-services@kvhh.de, Tel: 22802 -588 / -554 / -539                            Diagnosen, Therapiemaßnahmen

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S    R IEKR P U N K T

und Behandlungsberichte gespei-                       men einheitlich dargestellt wer-                         Die ePA ersetzt nicht die persönli-
chert werden. Diese Dateien werden                    den. Ab 2022 sollen Medizinische                      che Anamnese, sondern unterstützt
mit Metadaten versehen, um sie                        Informationsobjekte (MIOs) wie                        sie. Die ePA ersetzt auch nicht die
per Suchfunktion auffindbar zu                        der Impf- oder Mutterpass, das U-                     Primärdokumentation der Praxis
machen. Auch der Notfalldatensatz                     Untersuchungsheft der Kinder oder                     – diese bleibt genauso wichtig wie
und der elektronische Medikations-                    die Dokumentation von Laborpara-                      zuvor.
plan können hochgeladen werden.                       metern hinzukommen.                                      Die Daten werden in der ePA ver-
   Aus ärztlicher Sicht sollte die ePA                   Der Patient kann seine ePA jeder-                  schlüsselt abgelegt. Die Krankenkas-
nur jene Informationen enthalten,                     zeit einsehen. Er kann Inhalte hin-                   sen versichern, dass niemand außer
die für die aktuelle oder künftige                    zufügen, in einen für den Behandler                   den Patienten und denjenigen, die
Versorgung wichtig sein könnten.                      nicht einsehbaren Bereich verschie-                   dazu berechtigt wurden, die Inhal-
   Alle gängigen Formate wie zum                      ben oder auch löschen.                                te lesen können. Die ePA wird auf
Beispiel PDF und jpeg sind mit der                       Da die ePA in der Hoheit des                       Servern von Firmen gespeichert, die
ePA kompatibel. Papierdokumente                       Patienten liegt, kann der Arzt                        von den Krankenkassen beauftragt
können gescannt oder fotografiert                     prinzipiell nicht von einer medizi-                   wurden.
und dann hochgeladen werden.                          nisch vollständigen Akte ausgehen.                       Nach Angaben der Gematik, der
   Beim Notfalldatensatz, dem                         Allerdings ist diese Ungewissheit                     Betreibergesellschaft der Telemati-
elektronischen Medikationsplan                        nicht völlig neu oder ungewöhnlich.                   kinfrastruktur (TI), stehen die Server
und dem eArztbrief handelt es sich                    Wenn der Patient seine Befunde                        in Deutschland und unterliegen den
um standardisierte medizinische                       und Unterlagen in analoger Form                       europäischen Datenschutzbestim-
Dokumente, die in allen gängigen                      überbringt, kann der Arzt ebenfalls                   mungen.
Praxisverwaltungssystemen und                         nicht sicher sein, ob er alle wichti-                 (Stand: 15.5.2021—Es können sich
Krankenhausinformationssyste-                         gen Informationen erhält.                             Änderungen ergeben.)

Übersicht: Digitale Anwendungen im Zeitverlauf
Die Telematikinfrastruktur soll für eine sichere elektronische Kommunikation
im Gesundheitswesen sorgen. Hier ein Fahrplan zur Einführung der Anwendungen.

   2. Quartal 2021                                                                     3. Quartal 2021

Seit April 2021: Elektronischer Arztbrief (eArzt-                                   Ab Juli 2021: Ärztinnen und Ärzte sind dazu
brief) darf nur noch über einen KIM-Dienst                                          verpflichtet, die elektronische Patientenakte
(E-Mail-Dienst für „Kommunikation im Medizin-                                       (ePA) auf Wunsch der Patienten mit Daten zu
wesen“) verschickt werden.                                                          befüllen. Auf die ePA können auch der Not-
Voraussetzungen:                                                                    falldatensatz (NFDM) und der elektronische
• eHBA 2.0                                                                          Medikationsplan (eMP) gespeichert werden.
• KIM-Dienst                                                                        Voraussetzungen:
• Update auf eHealth-Konnektor (PTV3-Konnektor)                                     • Update auf ePA-Konnektor (PTV4-Konnektor)
• PVS-Anpassung                                                                     • PVS-Anpassung
                                                                                    • eHBA 2.0 (für die elektronische Signatur)

Die Auflistung gibt den aktuellen Stand (15.5.2021) wieder. Der Zeitplan kann sich ändern.
Weitere Informationen: www.kbv.de → Service → Service für die Praxis → Praxis IT→ Telematikinfrastruktur → Anwendungen

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VERGÜTUNG FÜR DIE ARBEIT                geprüft und gegebenenfalls ergänzt       Die GOP 01431 wird abgerechnet,
MIT DER e PA                            werden.                                  wenn im betreffenden Quartal kein
Die Erstbefüllung der ePA soll in       Die GOP 01647 wird als Zusatz-           Arzt-Patienten-Kontakt und keine
diesem Jahr mit 10 Euro vergütet        pauschale zu den Versicherten-,          Videosprechstunde stattgefunden
werden. Eine GOP wurde hierfür bis      Grund- und Konsiliarpauschalen           hat. Die GOP 01431 ist eine Zusatz-
zum Redaktionsschluss noch nicht        (mit Ausnahme der Grundpauschale         pauschale zu den GOP 01430
festgelegt.                             des Kapitel 12), sowie zu den GOP        (Verwaltungskomplex), 01435
Die Gebührenordnungspositionen          01320, 01321 und 03070 und den           (Haus-/Fachärztliche Bereitschafts-
(GOP) 01431 und 01647 können            Leistungen des Abschnitts 1.7 (aus-      pauschale) und 01820 (Rezepte,
abgerechnet werden, wenn medizi-        genommen in-vitro-diagnostische          Überweisungen, Befundübermitt-
nische Daten aus dem aktuellen Be-      Leistungen) bezahlt. Sie kann einmal     lung im Rahmen der Empfängnisre-
                                                                                 gelung). Sie kann höchstens viermal
   Die Erstbefüllung der ePA soll in                                             im Arztfall berechnet werden, ist mit
                                                                                 3 Punkten (0,34 Euro) bewertet und
   diesem Jahr mit 10 Euro vergütet werden.                                      wird extrabudgetär vergütet. Sie
                                                                                 kann im Arztfall nicht neben
handlungskontext in der ePA erfasst,    im Behandlungsfall berechnet wer-        Versicherten-, Grund- und/oder
verarbeitet oder gespeichert werden.    den, ist mit 15 Punkten (1,70 Euro)      Konsiliarpauschalen und nicht
Weiter ist eine Prüfung möglicher       bewertet und wird extrabudgetär          neben anderen Leistungen (mit
Gründe, welche der Übermittlung         vergütet.Sie kann im Behandlungs-        Ausnahme der 01430, 01435 und
in die ePA entgegenstehen, obligat.     fall nicht neben der Pauschale für       01820) berechnet werden. Sie ist
Außerdem müssen die zu den Do-          die Erstbefüllung der ePA berechnet      außerdem nicht mehrfach an
kumenten gehörenden Metadaten           werden.                                  demselben Tag berechnungsfähig.

4. Quartal 2021                                          1. Quartal 2022

Ab Oktober 2021: Praxen müssen die elekt-              Ab Januar 2022: Die Nutzung des elektronischen
ronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung              Rezepts (eRezept) wird für alle Vertragsärztinnen
(eAU) über einen KIM-Dienst (E-Mail-Dienst             und -ärzte verpflichtend. Zuvor (ab Juli 2021) soll
für „Kommunikation im Medizinwesen“) an                es das eRezept als freiwillige Anwendung geben.
die Krankenkassen senden.                              Voraussetzungen:
Voraussetzungen:                                       • eHBA 2.0
• eHBA 2.0                                             • Update mindestens auf eHealth-Konnektor
• KIM-Dienst                                             (PTV3-Konnektor) — um die Komfortsignatur
• Update mindestens auf eHealth-Konnektor                nutzen zu können auf ePA-Konnektor (PTV4)
  (PTV3-Konnektor)                                     • PVS-Anpassung
• PVS-Anpassung

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RCUHBW
S    R IEKR P U N K T

Die ePA im Praxisverwaltungssystem
Schritt-für-Schritt-Erläuterung: Die Gematik zeigt in einem Video, wie Praxen
die ePA eines Patienten nutzen und eigene Dateien hochladen können.

                                          Wie erhalte ich Zugriff auf die ePA?
                                         Sobald der Patient angemeldet und seine eGK eingele-
                                         sen ist, können Sie im Praxisverwaltungssystem prüfen,
                                         ob Sie Zugriff auf seine ePA haben.

                                         Die Praxisverwaltungssysteme sind unterschiedlich
                                         und weichen in der Realität womöglich stark vom
                                         gezeigten Demonstrationssystem ab. In diesem Bei-
                                         spiel gibt es in der Patientenübersicht ein Feld, das den
                                         Status der ePA anzeigt (im Bild rechts unten, rot umran-
                                         det): Ist das Schloss geöffnet oder verriegelt? Damit die
                                         Praxis auf die ePA zugreifen kann, muss der Patient sei-
                                         ne Erlaubnis erteilen – entweder über sein Smartphone
                                         oder durch Eingabe seiner eGK-Pin am Kartenterminal.

                                         In der Karteikarte des Patienten ist wie üblich Ihre
                                         ärztliche Dokumentation chronologisch aufgelistet. Mit
                                         dem Zugriff auf die ePA erscheinen nun auch Doku-
                                         mente von anderen Praxen oder medizinischen Einrich-
                                         tungen (rote Umrandung), die Sie aufrufen und lokal
                                         in Ihrem Praxisverwaltungssystem speichern können.
                                         Außerdem sehen Sie Dokumente, die der Patient selbst
                                         in die ePA gestellt hat, sofern er auch diese für Sie zur
                                         Einsicht freigegeben hat.

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S C H W E RRPUUBNRK
                                                                                                                        IKT

                                                    Sie benötigen ein bestimmtes Dokument? Anhand von
                                                    Metadaten (z.B. Arztname, Datum – siehe rote Umran-
                                                    dung) können Sie danach suchen.

                                                    Wie befülle ich die ePA mit eigenen
                                                    Dokumenten?
                                                    Sie haben ein Dokument erstellt, das für die Weiter-
                                                    behandlung wichtig sein könnte. Bitte fügen Sie die
                                                    passenden Metadaten hinzu (z.B. Arztname, Art des
                                                    Dokuments – siehe rote Umrandung) und laden Sie eine
                                                    Kopie davon mit einem Klick in die ePA hoch. In Ihrem
                                                    Praxisverwaltungssystem bleibt das Originaldokument
                                                    erhalten.

                                                    Besprechen Sie mit Ihrem Patienten, welche Daten Sie
                                                    aus Ihrem Praxisverwaltungssystem in die ePA hochla-
                                                    den möchten.

                                                    Beim in diesen Bildern dargestellten Programm
                                                    handelt es sich um eine fiktive Demo-Version der Gematik –
                                                    nicht um ein echtes, lizenzfähiges Programm.

Quelle: YouTube-Video „Demonstration ePA im PVS“ (Gematik) www.youtube.com/watch?v=OV4aT-Ya-5Q

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AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S

Fragen und Antworten
In dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Infocenter
gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an.
Infocenter Tel: 22802-900

                       HEILMITTEL                                         FORMULARE
                       Ich bin Hausarzt. Darf ich bei einem               Meine Praxissoftware zeigt mir an,
                       langfristigen Heilmittelbedarf auch                dass das Muster 40 für die Krebs-
                       mehr als sechs Einheiten verordnen                 früherkennungsuntersuchung bei
                       und somit die orientierende Be-                    Männern nur noch bis Ende März
                       handlungsmenge überschreiten?                      ausgestellt werden konnte. Wie er-
                                                                          folgt seit April die Dokumentation?
                       Bei einer Diagnose aus der Liste "Langfristiger
                       Heilmittelbedarf/Besonderer Behandlungs-           Der Dokumentationsvordruck Muster 40
                       bedarf" kann der Bedarf für maximal zwölf          wurde zum 1. April abgeschafft. Hintergrund
                       Wochen auf einem Rezept verordnet werden.          ist, dass die Nutzung des Musters 40 in der
                          Die orientierende Behandlungsmenge darf         Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des
                       grundsätzlich bei allen Diagnosen überschrit-      Gemeinsamen Bundesausschusses nicht mehr
                       ten werden, wenn es medizinisch notwendig          vorgeschrieben ist. Daher wurde es zum 1. April
                       ist; es dürfen so viele Verordnungen wie not-      aus der Anlage 2 BMV-Ärzte gestrichen. Die
                       wendig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie:     Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
                       Für Diagnosen, die nicht in der Liste des „Lang-   erfolgt entsprechend der KFE-RL in der Patien-
                       fristigen Heilmittelbedarfs/Besonderen Verord-     tenakte (vgl. § 26 KFE-RL).
                       nungsbedarfs“ genannt sind, ist bei Überschrei-
                       tung der orientierenden Behandlungsmenge in        TELEMATIKINFRASTRUKTUR
                       der Patientenakte eine entsprechende Doku-         Ich habe ein Update meines
                       mentation bzw. ein Vermerk vorzunehmen. Bei        E-Health-Konnektors bekommen.
                       allen Verordnungen für nicht gelistete Diag-       Gebe ich für die Kostenerstattung
                       nosen darf bei jeder neuen Verordnung jeweils      seitens der KV die Pseudo-GOP
                       nur die im Katalog genannte Höchstmenge
                                                                          96700 oder die 96701 an?
                       aufgeschrieben werden (z.B. 6x/Verordnung).
                                                                          Um diese festgelegte Pauschale zu erhalten,
                                                                          setzen Sie einfach in dem Quartal, in dem
                                                                          mindestens eines der Module (eMP und/oder
                                                                          NFDM) betriebsbereit ist, bei mindestens einem
                                                                          Behandlungsfall bei jeder Ihrer Betriebsstätten
                                                                          (auch Nebenbetriebsstätten) die Pseudo-GOP
                                                                          96700 für die Finanzierung an. Die Pseudo-GOP
                                                                          96701 wird hingegen für die Einrichtung des
                                                                          KIM-Dienstes in Ansatz gebracht.

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AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S

CORONA                                           BONUSHEFT
Ich bin Hausärztin. Mein Patient                 Ich habe soeben im Bonusheft mei-
wurde mit einem PoC-Test positiv                 nes Patienten die Bestätigung für
getestet. Folgt jetzt ein Bestäti-               eine Vorsorgeuntersuchung einge-
gungs-PCR-Test?                                  tragen (Stempel und Unterschrift).
                                                 Kann ich den Eintrag ins Bonusheft
Ja, in diesem Fall muss ein bestätigender PCR-
                                                 abrechnen?
Test durchgeführt werden. Für den Abstrich
kann die GOP 88310 in Ansatz gebracht wer-       Nein. Das Ausfüllen eines Bonusheftes im
den. Die Testung erfolgt entsprechend über das   Zusammenhang mit der Bestätigung von
OEGD-Formular. Kreuzen Sie hierfür „Bestäti-     gesundheitsbewusstem Verhalten eines
gungs-PCR nach positivem Antigentest nach        Versicherten gehört zur Vorsorgeuntersuchung
§ 4b Absatz 1 TestV“ an.                         und kann nicht zusätzlich abgerechnet werden.
                                                 Der Arzt muss diese Aufgabe allerdings nur
CORONAIMPFUNG                                    dann ohne gesonderte Vergütung erledigen,
An wen melde ich Nebenwirkun-                    wenn Durchführung und Dokumentation der
gen im Zusammenhang mit einer                    Vorsorgeuntersuchung im selben Quartal
Coronaimpfung?                                   erfolgen. Legt der Versicherte sein Bonusheft
                                                 erst in einem späteren Quartal vor, stellt der
Gemäß der ärztlichen Berufsordnung sind          Eintrag keine vertragsärztliche Leistung mehr
Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, unerwünsch-    dar und kann privat liquidiert werden (BMV-Ä
te Wirkungen von Arzneimitteln der Arznei-       § 36 Absatz 7).
mittelkommission der deutschen Ärzteschaft
(AkdÄ) zu melden. Die AkdÄ leitet diese pseu-
                                                 Infocenter Tel: 22802-900
donymisiert an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
weiter.
   Die entsprechenden (Online-) Formulare
sowie weitere Infos finden Sie unter:
www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/
                                                 Ihre Ansprechpartner im Infocenter der KV Hamburg
UAW-Meldung/index.html
                                                 (v.l.n.r.): Monique Laloire, Petra Timmann, Katja Egbers,
   Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)        Robin Schmidt, Christine Pöpke
besteht zudem neben der berufsrechtlichen
Meldeverpflichtung eine gesetzliche Melde-
pflicht für über das übliche Maß hinausge-
hende Reaktionen nach einer Impfung an das
Gesundheitsamt.
Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte Neben-
wirkungen direkt an das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte oder an das
PEI digital melden. Ein Meldeformular finden
Sie im Online-Portal unter dem Punkt „Impfen“.

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AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S

Neue Richtlinie zur
                                                                                             Wochen jährlich wird die
                                                                                             Förderung aufrechterhalten;

Förderung der Weiterbildung
                                                                                             zu dieser Sechs-Wochen-
                                                                                             Krankheitszeit zählen auch
                                                                                             Kinderkrankentage. Die KV
                                                                                             Hamburg zahlt dann aller-

                       A     m 1. Mai 2021 ist eine
                             überarbeitete Richtlinie
                       zur Förderung der Weiterbil-
                                                          der Fördervoraussetzungen
                                                          werden die Fördergelder
                                                          dann rückwirkend ausge-
                                                                                             dings nur den Differenzbetrag
                                                                                             zu den Leistungen, welche die
                                                                                             Praxis nach dem Aufwen-
                       dung in Kraft getreten. Hier die   zahlt. (Mit der „Formalen          dungsausgleichgesetz (AAG)
                       wichtigsten Neuerungen:            Zeitenbestätigung“ bestätigt       erhält. Bitte melden Sie die
                       ● Die bisher getrennten            die Ärztekammer, dass der          Krankheitszeiten Ihrer
                       Richtlinien für die Förderung      noch abzuleistende Weiter-         Ärztinnen und Ärzte in
                       der Weiterbildung in der           bildungsabschnitt der Weiter-      Weiterbildung an die KV,
                       Allgemeinmedizin und in der        bildungsordnung genügt und         damit die Sechs-Wochen-
                       fachärztlichen Weiterbildung       im Rahmen der Weiterbildung        Regelung umgesetzt werden
                       wurden in einer Richtlinie         anerkannt wird.) Sollte die For-   kann (E-Mail: arztregister@
                       zusammengefasst.                   male Zeitenbestätigung nicht       kvhh.de).
                       ● Sollte bei Antragsstellung       innerhalb von drei Monaten
                       die sogenannte „Formale Zei-       bei der KV eingehen, gilt die      Die neue Richtlinie zur
                       tenbestätigung“ der Ärztekam-      Förderung als von Anfang an        Förderung der Weiterbildung
                       mer Hamburg nicht vorgelegt        nicht genehmigt. Ein Anspruch      im Internet: www.kvhh.de →
                       werden können, muss diese          auf rückwirkende Förderung         (rechts oben) Menü → Praxis
                       innerhalb von drei Monaten         besteht nicht.                     → Recht und Verträge → Amt-
                       unaufgefordert nachgereicht        ● Die Förderung ruht, wenn         liche Bekanntmachungen
                       werden. Es wird ein Bescheid       die Weiterbildung unterbro-
                       mit aufschiebender Bedingung       chen wird. Ausnahme: Bei           Ansprechpartnerin:
                                                                                             Abt. Arztregister
                       erteilt. Nach fristgemäßem         Krankheitszeiten von insge-        Nicole Schöwing, Tel: 22802-676
                       Eingang und Überprüfung            samt weniger als sechs             E-Mail: nicole.schoewing@kvhh.de

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AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S

Veranlassung
von Labordiagnostik
Wer ist für die Labordiagnostik zuständig, wenn ein Pa-
tient von mehreren Ärzten behandelt wird? Diese Frage
wird immer wieder diskutiert, weil sich die Veranlas-
sung von Labordiagnostik eventuell auf den Wirtschaft-
lichkeitsbonus auswirkt.

G    rundsätzlich gilt: Zustän-
     dig (auch im wirtschaft-
lichen Sinne) für die Labordia-
                                  ● die Veranlassung von La-
                                  boruntersuchungen im Zu-
                                  sammenhang beispielsweise
gnostik ist derjenige Arzt, der   mit der Überweisung zu einer
das Laborergebnis für seine       radiologischen Auftragsleis-
Diagnostik oder Behandlung        tung (z. B. zum Ausschluss des
benötigt – sofern die damit       Risikos einer Nierenschädigung
verbundenen Fragestellungen       bei jodhaltigem Kontrastmittel)
in sein Fachgebiet fallen. Im
Zweifelsfall ist die Veranlas-Der Facharzt ist demnach
sung einer Labordiagnostik    grundsätzlich zuständig für
mit dem mitbehandelnden       ● die Veranlassung von Labor-
Haus- beziehungsweise Fach-   diagnostik, die er im Rahmen
arzt abzustimmen.             von differenzialdiagnostischen
                              Überlegungen benötigt, um
Der Hausarzt ist demnach      (gegebenenfalls auf Über-
grundsätzlich zuständig für   weisung) eine fachärztliche
● die Veranlassung von        Diagnose zu stellen
notwendiger Labordiagnostik   ● die Veranlassung von Labor-
im Zusammenhang mit einer     diagnostik oder Laborüberwa-
Ausgangs-/Verdachtsdiagnose chung im Zusammenhang mit
oder Behandlung               einer Behandlung, die (derzeit)
● die Veranlassung der Labor- von ihm verantwortet wird
überwachung bei der hausärzt- ● die Veranlassung von
lichen Versorgung chronischer Laboruntersuchungen im
Erkrankungen                  Zusammenhang beispielswei-
● die Veranlassung der La-    se mit der Überweisung zu
borüberwachung von Dau-       einer radiologischen Auftrags-
ertherapien beim Hausarzt     leistung (z. B. zum Ausschluss
– auch wenn diese Therapien   des Risikos einer Nierenschädi-
ursprünglich vom Facharzt     gung bei jodhaltigem Kont-
begonnen wurden               rastmittel).
                                  Ansprechpartner:
                                  Abteilung Praxisberatung
                                  Tel. 22802-571 / -572

6/2021                                                                                      KV H - J O U R N A L   |   17
AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S

Neue Cholesterinsenker im Rahmen der
Wirkstoffvereinbarung 2021
Die Wirkstoffe Bempedoinsäure und Inclisiran werden in der Hamburger Wirkstoffvereinbarung
im Generikaziel für Lipidregulatoren (Nr. 13) mitgesteuert. Als patentgeschützte Originalpräparate
dienen sie nicht der Zielerreichung. Rabattverträge werden aber positiv berücksichtigt.

                       BEMPEDOINSÄURE                                        voraus, dass die LDL-C-Ziele mit der maximal-
                       Seit November 2020 ist Bempedoinsäure als             verträglichen Statin-Dosis zusätzlich zu Ezeti-
                       Monopräparat (Nilemdo®) oder kombiniert               mib nicht erreicht werden konnten (2).
                       mit Ezetimib (Nustendi ®) auf dem deutschen              Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
                       Markt verfügbar.                                      hat für beide Präparate keinen Beleg für einen
                          Zugelassen sind beide Präparate zur Behand-        Zusatznutzen im Vergleich zu den festgesetzten
                       lung von Erwachsenen mit primärer Hyper-              zweckmäßigen Vergleichstherapien gesehen. Als
                       cholesterinämie (heterozygote familiäre und           Vergleichstherapien hatte der G-BA festgesetzt
                       nicht familiäre) oder gemischter Dyslipidämie         ● die maximal tolerierte medikamentöse Thera-
                       – begleitend zur Diät. Sie können allein oder         pie nach Maßgabe des Arztes unter Berücksichti-
                       zusammen mit Statinen und weiteren lipidsen-          gung von Statinen, Cholesterinresorptionshem-
                       kenden Medikamenten verordnet werden.                 mern und Anionenaustauschern und
                          Nilemdo® darf gemäß Zulassung erst ein-            ● Evolocumab oder LDL-Apherese (als „ultima
                       gesetzt werden, wenn die Lipidspiegel mit der         ratio“ bei therapierefraktären Verläufen) ggf.
                       maximal verträglichen Statintherapie nicht            mit begleitender medikamentöser lipidsenken-
                       ausreichend gesenkt werden konnten oder               der Therapie..
                       wenn Statine unverträglich oder kontraindi-              Kritikpunkte des G-BA waren u.a. unzurei-
                       ziert sind (1).                                       chend umgesetzte Therapien für Patienten im
                          Nustendi® darf bei Statin-Intoleranz oder          Begleitarm der Studie oder bei der Bewertung
                       wenn Statine kontraindiziert sind erst einge-         des Kombipräparates nicht geeignete Studi-
                       setzt werden, wenn die LDL-C-Ziele mit Eze-           endaten durch zu kurze Studiendauer oder zu
                       timib allein nicht erreicht werden konnten.           geringer Umfang der Studienpopulation (3).
                       Die Therapie von Nustendi® plus Statin setzt             Die Arzneimittelkommission der deutschen
                                                                             Ärzteschaft (AkdÄ) kritisiert in ihrer Stellung-
                                                                             nahme zur Bewertung der Bempedoinsäure,
 VERORDNUNGSFÄHIGKEIT VON LIPIDSENKERN                                       dass das Studienziel und Design der Studie
 Bitte auch bei den neuen Wirkstoffen beachten!                              (kurze Behandlungsdauer und begrenzte
 Gemäß der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage III; Nr. 35 – www.g-ba.de ) ist   Patientenzahl) nicht auf patientenrelevante
 die Verordnung von lipidsenkenden Arzneimitteln zulasten der gesetzli-      Endpunkte wie insbesondere Mortalität und
 chen Krankenkassen eingeschränkt. Eine Verordnung dieser Wirkstoffe
 ist demnach nur möglich                                                     kardiovaskuläre Morbidität zielt. Die LDL-C-Sen-
                                                                             kung sei hierfür eine unzureichende Surrogat-
 ● bei bestehender vaskulärer Erkrankung (KHK, cerebrovaskuläre
 Manifestation, pAVK)                                                        variable. Außerdem verweist die AkdÄ auf die
                                                                             erhöhten Risiken der Therapie mit Bempedoin-
 ● bei hohem kardiovaskulärem Risiko (über 20% Ereignisrate/ 10
 Jahre auf der Basis der zur Verfügung stehenden Risikokalkulatoren)         säure (z.B. signifikant mehr Therapieabbrüche
                                                                             aufgrund von UE, signifikant häufiger erhöhte
 ● bei Patienten mit genetisch bestätigtem Familiärem Chylomikron-
 ämie Syndrom und einem hohen Risiko für Pankreatitis                        Harnsäure im Blut und Symptome einer Gicht,
                                                                             signifikant häufiger renale Ereignisse) (4).

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AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S

   Vorsicht ist geboten bei der Kombination von     dem Februar 2021 in Deutschland im Handel.            Quellen:
                                                                                                          1) Fachinformation
Bempedoinsäure plus Statine (besonders bei          Der Beschluss des Bundesausschusses zur Be-           Nilemdo® Stand
                                                                                                          Februar 2021
Simvastatin): Bempedoinsäure erhöht die Sta-        wertung im Rahmen der Frühen Nutzenbewer-             2) Fachinformation
tinspiegel und dadurch insbesondere das Risiko      tung wird voraussichtlich im Juli erwartet.           Nustendi® Stand
                                                                                                          Februar 2021
für Muskelbeschwerden.                                 Die AkdÄ urteilt in ihrer Rubrik „Neue             3) G-BA Beschlüsse
                                                                                                          Bempedoinsäure und
   Für einmal täglich 180 mg Bempedoinsäu-          Arzneimittel“: „…Bisher wurden keine patien-          Bempedoinsäure/
re (NILEMDO; nur als Packungen mit 28 Tbl.          tenrelevanten Endpunkte wie kardiovaskuläre           Ezetimib — in Kraft
                                                                                                          getreten 15.04.2021;
im Handel: 136 Euro) fallen Jahreskosten von        Morbidität oder Mortalität hinreichend unter-         www.g-ba.de →
                                                                                                          Bewertungsverfahren
1.773 Euro an, für die Fixkombination mit           sucht. Eine explorative Analyse schwerer              4) Stellungnahmen der
                                                                                                          AkdÄ zu Bempedoin-
10 mg Ezetimib (NUSTENDI 98 Tbl.: 474 Euro)         kardiovaskulärer Ereignisse zeigte in den             säure und Bempedoin-
mit 1.767 Euro nahezu gleich viel. Das Mono-        Zulassungsstudien keinen Unterschied in               säure/Ezetimib;
                                                                                                          www.akdae.de →
präparat ist damit über 12,5-mal teurer als ein     diesen Endpunkten zwischen den Studienar-             Stellungnahmen →
                                                                                                          AMNOG → frühe Nut-
preiswertes Ezetimib-Generikum (142 Euro/           men. Studienergebnisse zu kardiovaskulären            zenbewertung nach
Jahr, z.B. EZETIMIB ACCORD 100 Tbl.: 39 Euro).      Endpunkten werden erst ab 2024 erwartet. Eine         § 35a SGB V
                                                                                                          5) e a-t 1/2021b;
Der PCSK9-Hemmer Evolocumab (6.212 Euro/            Einordnung von Inclisiran in die derzeit verfüg-      www.arznei-
                                                                                                          telegramm.de
Jahr; REPATHA 6 Fertigpens: 1.434 Euro) kostet      baren Optionen einer lipidsenkenden Therapie          6) „Neue Arzneimit-
wiederum etwa das 3,5-Fache von Bempedoin-          zur Verringerung des kardiovaskulären Risikos         tel“; www.akdae.de →
                                                                                                          Arzneimitteltherapie
säure. Zum Vergleich: Einmal täglich 40 mg ei-      ist somit nicht möglich“(6).
nes günstigen Simvastatin-Generikums kosten
                                                    Ansprechpartner: Abteilung Praxisberatung
im Jahr rund 67 Euro (z.B. SIMVASTATIN STADA        Tel. 22802-571 / -572
100 Tbl. zu 40 mg: 18,31 Euro)(5).

INCLISIRAN
                                                          VERDACHTSFALL ARZNEIMITTELMISSBRAUCH
Inclisiran (Leqvio®) ist seit Dezember 2020 zu-
gelassen. Inclisiran wird als einzelne subkutane           Meldung von 21. April 2021: Ein 24-jähriger Mann, versichert
Injektion zu Behandlungsbeginn, dann nach drei             bei der AOK Nordwest, wohnhaft im PLZ-Bezirk 22179, gibt an,
                                                           chronische, nachts besonders starke Schmerzen an der linken
Monaten und anschließend alle sechs Monate                 Hüfte zu haben. Er brauche nachts 2stdl 20mg Oxycodon. Er
verabreicht. Der Wirkstoff ist zugelassen bei Er-          habe sich aus Verzweiflung den Rücken verbrannt und zeigt
wachsenen mit primärer Hypercholesterinämie                die Narben.
                                                           Er legt einen Bericht über eine Operation an der LWS und eine
(heterozygot familiär und nicht familiär) oder
                                                           Bescheinigung über das Mitführen von BtM vor. Der von ihm
gemischter Dyslipidämie bei Statin-Intoleranz              als Hausarzt genannte Kollege in Uetersen sagt, dass die Be-
oder unzureichender LDL-C (Low Density Lipo-               scheinigung gefälscht sei. Es hätten schon mehrere Hambur-
protein Cholesterin) Senkung unter der maxi-               ger Ärzte nachgefragt.
mal tolerierten Statindosis. Begleitend soll eine          Wenn Sie bei einer Person einen Verdacht auf Arzneimittel-
diätetische Therapie erfolgen. Eine Kombination            missbrauch haben, können Sie dies melden, um Kolleginnen
                                                           und Kollegen zu warnen: www.kvhh.de → (rechts oben) Menü
mit anderen lipidsenkenden Therapien ist mög-              → Praxis → Verordnung → Themenübersicht: Arzneimittel →
lich, bei Statin-Intoleranz oder Kontraindikatio-          Verdachtsfälle Arzneimittelmissbrauch → Meldebogen: Mittei-
nen gegen Statine auch eine Monotherapie.                  lung über einen Verdachtsfall eines Arzneimittelmissbrauchs
   Inclisiran wird als einzelne subkutane In-              Wir werden den Verdacht nach Prüfung so veröffentlichen,
jektion zu Behandlungsbeginn, dann nach drei               dass weder ein Rückschluss auf die meldende Praxis noch auf
Monaten und anschließend alle sechs Monate                 die Identität des Patienten möglich ist.
verabreicht. Der neue Cholesterinsenker ist seit

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                                AUS DEM NETZWERK EVIDENZBASIERTE MEDIZIN

                                    »Better evidence
                                   for a better world«
                 Die Campbell Collaboration untersucht die Wirksamkeit sozialer
            Interventionen — inspiriert von Methoden der evidenzbasierten Medizin.

B
     VON DR. DAGMAR LÜHMANN IM AUFTRAG DES NETZWERKS FÜR EVIDENZBASIERTE MEDIZIN
                              (WWW.EBM-NETZWERK.DE)

                                                                Die Campbell Collaboration wurde im Jahr 2000 als
                                                             sozialwissenschaftliches Forschungsnetzwerk gegrün-
                                                             det und hat den Status einer Non-Profit-Organisation.
                                                             Sie formuliert als ihre übergeordnete Zielsetzung:
                                                             „Campbell exists to help people make well-informed
                                                             decisions about social and behavioural interventions.“
                                                                Derzeit gibt es koordinierende Gruppen zu folgenden
                                                             Themenbereichen: Verbrechen und Justiz (Crime and
                                                             Justice), Klima (Climate Solutions), Behinderung (Disa-
                                                             bility), Ausbildung (Education), Internationale Entwick-
                                                             lungen (International Development), Wohlfahrtspflege
                                                             (Social Welfare) und Business & Management.
                                                                Der methodische Ansatz für die systematischen
“Better evidence for a better world", so lautet der Slogan   Reviews gleicht dem, der in der medizinischen Fachwelt
der Campbell Collaboration (https://www.campbell-            besser bekannten Cochrane Collaboration sehr stark.
collaboration.org/), einer Schwesterorganisation der         Das geplante methodische Vorgehen bei einem Camp-
bekannten Cochrane Collaboration. Nicht erst, seitdem        bell-Review wird vorab als Protokoll veröffentlicht und
die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapande-                einem Begutachtungsverfahren (Peer Review) unter-
mie Gesellschaften auf der ganzen Welt betreffen und         zogen. Auch der abgeschlossene Review durchläuft vor
ihre vielschichtigen Auswirkungen noch gar nicht in          Veröffentlichung ein Peer-Review-Verfahren.
Gänze abzuschätzen sind, existierte die Forderung, dass         All diese Schritte zielen darauf ab, die Validität der
auch soziale, politische oder ökonomische Entscheidun-       Review-Ergebnisse zu stützen und systematische Ver-
gen auf der Basis valider empirischer Evidenz getroffen      zerrungen zu vermeiden. Im Vergleich mit den Cochrane
werden sollten.                                              Reviews zu medizinischen Fragestellungen sind die
   Das Auffinden, Bewerten und Zusammenfassen                Reviews der Campbell Collaboration zu sozialwissen-
solcher Evidenz für die Wirksamkeit und Sicherheit           schaftlichen Fragestellungen oft deutlich aufwändiger
sozialer und ökonomischer Maßnahmen in systemati-            und umfangreicher. Dies hat sowohl inhaltliche als auch
schen Reviews hat sich die Campbell Collaboration auf        methodische Gründe. Aus inhaltlicher Sicht handelt es
die Fahnen geschrieben.                                      sich bei den sozialen und ökonomischen Maßnahmen

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zumeist um komplexe, theoriebasierte Interventionen,       wurden via elektronische Medien umgesetzte Kurz-
die für ihre Umsetzung stark abhängig sind von Kontext-    programme zur Prävention bzw. Therapie von Alkohol-
bedingungen. Zum anderen verfolgen die Reviews der         bzw. Cannabismissbrauch definiert, als Kontrolle diente
Campbell Collaboration immer eine internationale Per-      keine Intervention, Warteliste oder eine andere Kurzin-
spektive, sodass die Dokumentation der Kontextbedin-       tervention. Als Endpunkte wurden der mittels validier-
gungen in den Reviews einen großen Raum einnehmen          ter Skalen gemessene Alkohol- bzw. Cannabiskonsum
muss, um die Übertragbarkeit von Studienergebnissen        herangezogen.
für die Nutzer beurteilbar zu machen.                         Dabei wurden Kurzzeiteffekte (bis zu 6 Monaten)
   Aus methodischer Sicht spielt es eine Rolle, dass so-   und Langzeiteffekte (länger als 6 Monate) unterschie-
zialwissenschaftliche Forschungsergebnisse im Gegen-       den. Die Recherchen nach randomisierten und quasi-
satz zu medizinischen Forschungsergebnissen nicht nur      randomisierten Studien wurden in 11 elektronischen
in Fachzeitschriften publiziert, sondern auch in Mono-     Literaturdatenbanken und vier Datenbanken für graue
graphien und so genannter „grauer Literatur“, wie z. B.    Literatur umgesetzt. Zusätzlich wurde in Studienregis-
Projektberichten an Auftraggeber, veröffentlicht wer-      tern recherchiert und Kontakte zu Experten im The-
den – was den Aufwand für die Literaturrecherchen er-      mengebiet aufgenommen.
heblich erhöht. Weiterhin werden in Campbell-Reviews          Die zusammengefassten Ergebnisse zeigten – bei
für die Beurteilung der Wirksamkeit von Interventionen     mäßiger bis schwacher Qualität der Evidenz – , dass
nicht ausschließlich randomisierte kontrollierte Studien   Programme gegen riskanten Alkoholkonsum, in denen
(RCT) herangezogen, sondern auch andere vergleichen-       die Teilnehmer ein Feedback erhielten, vor allem positive
de Studiendesigns – was den Aufwand für die Beurtei-       Kurzzeiteffekte zeigten. Auch die wenigen Programme
lung der Verzerrungsrisikos und die meta-analytische       gegen riskanten Cannabiskonsum, die mit Feedback
Ergebniszusammenfassung erheblich erhöht.                  arbeiteten, zeigten – wenn auch kleine – kurzzeitige Ef-
   Alle Campbell-Reviews und Protokolle werden im          fekte. Unerwünschte Wirkungen wurden nicht berichtet.
Open Access Journal der Organisation „Campbell Sys-           Die Autoren schließen als Implikation für die Praxis,
tematic Reviews” veröffentlicht (https://onlinelibrary.    dass vor dem Hintergrund der bestehenden Evidenz di-
wiley.com/journal/18911803).                               gitale Kurzinterventionen gegen Alkohol- und Cannabis-
   Zwei Beispiele für Campbell-Reviews mit engem           konsum auch aufgrund ihrer einfachen Umsetzbarkeit
Medizinbezug:                                              und der Affinität der Zielgruppe zu digitalen Medien eine
   2017 wurde ein systematischer Review zur Wirksam-       kostengünstige Option zum Umgang mit dem Problem
keit von früh eingesetzten, digitalen Kurzinterventio-     riskanter Alkohol- und Cannabiskonsum sein könnte.
nen gegen riskanten Alkohol- und Cannabisgebrauch          Weiterhin formulieren sie Forschungsbedarf im Hinblick
bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen veröffent-         auf Interventionen gegen Cannabiskonsum. Details zu
licht (1). Dabei wurde die Altersgruppe zwischen 15 und    den Programmen und ihrer Umsetzung sind dem um-
25 Jahren betrachtet, als „digitale Kurzintervention“      fangreichen Tabellenanhang des Review zu entnehmen.

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   Zu den neuesten Campbell-Reviews gehört die 2021                                      gen adressieren, sondern versuchen, ein ganzes The-
publizierte Aktualisierung eines Reviews zur Effektivi-                                  mengebiet in seiner Breite abzudecken. Ziel der EGM
tät von schulbasierten Interventionen gegen Mobbing                                      ist, aufzuzeigen, zu welchen Aspekten innerhalb des
(2). Die Aktualisierung baut auf einer Vorgängerversion                                  Themengebietes schon viel und zu welchen eher wenig
des Review auf, in der bereits 53 kontrollierte Studien                                  oder keine Evidenz vorliegt, und so auf Forschungsbedarf
analysiert wurden. Eingeschlossen wurden experi-                                         aufmerksam zu machen. Ein Beispiel für ein EGM zum
mentelle und quasi-experimentelle Primärstudien, die                                     Thema Interventionen gegen Kindesmisshandlung in
die Wirksamkeit von schulbasierten Anti-Mobbing-                                         Institutionen findet sich auf der Internetseite der Camp-
Programmen bei Schülern zwischen 4 und 18 Jahren                                         bell Collaboration (https://www.campbellcollaboration.
evaluiert haben.                                                                         org/better-evidence/institutional-responses-to-child-
   Zur Ergebnismessung von Täterschaft bzw. Opfer-                                       maltreatment.html).
schaft mussten quantitative Daten, z. B. per Selbstaus-                                     Im Zuge der Bekämpfung der Coronapandemie
kunfts- oder Lehrerfragebogen erfasst worden sein.                                       engagiert sich die Campbell Collaboration in unterschied-
   Auch hier fand eine umfassende Literaturrecherche                                     lichen Kontexten. Unter anderem wird das von der
in 10 elektronischen Literaturdatenbanken, Datenban-                                     McMaster University in Kanada initiierte internationale
ken für graue Literatur und durch Expertenkontakte                                       COVID-END Netzwerk (https://www.mcmasterforum.
statt. Die Studienergebnisse wurden mithilfe verschie-                                   org/networks/covid-end) unterstützt, welches seinerseits
dener meta-analytischer Verfahren zusammengefasst                                        das Ziel hat, Entscheidungsträger mit der bestverfügbaren
und auf Konsistenz geprüft. Wichtige Information für                                     wissenschaftlichen Evidenz zum Umgang mit der
Nutzer des Review ist zum einen die übergreifende                                        Coronapandemie zu unterstützen. Eine weitere Aktivität
Feststellung, dass durch Anti-Mobbing-Progamme in                                        umfasst eine Zusammenstellung von 50 Campbell-Re-
Schulen positive Effekte hinsichtlich der Mobbing-Täter-                                 views zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Aufgaben,
schaft (Reduktion um im Mittel 10-20%) und Mobbing-                                      die im Kontext der Pandemiebekämpfung wichtig sind,
Opferschaft (victimization) (Reduktion um im Mittel                                      in einer virtuellen Zeitschriftenausgabe (3).
15-16%) zu erzielen sind. Zum anderen unterstützt die
sorgfältige und differenzierte Beschreibung der einzel-
nen Programme bei der Adaptation auf eigene Kontexte                                     Dr. med. Dagmar Lühmann
bzw. Entwicklung eigener Programme.                                                      Institut und Poliklinik für Allgemeinmedizin,
   „Evidence and gap maps“ (EGM) sind ein weiterer Pu-                                   Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
blikationstyp der Campbell Collaboration. Auch hierbei                                   Kontakt: EBM-Netzwerk
handelt es sich um systematische Literaturanalysen,                                      E-Mail: kontakt@ebm-netzwerk.de
die allerdings keine eng umschriebenen Fragestellun-                                     Tel: 030 / 308 336 60

                                                                                     Literatur:
                    1. Smedslund G, Wollscheid S, Fang L, Nilsen W, Steiro A, Larun L. Effects of early, computerized brief interventions on risky alcohol use
                                    and risky cannabis use among young people. Campbell Systematic Reviews. Januar 2017;13(1):1–192.
                2. Gaffney H, Ttofi MM, Farrington DP. Effectiveness of school-based programs to reduce bullying perpetration and victimization: An updated
                            systematic review and meta-analysis. Campbell Systematic Reviews [Internet]. Juni 2021 [zitiert 11. Mai 2021];17(2).
                                                   Verfügbar unter: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/cl2.1143
     3. Aloe A, Barends E, Besharov D, Bhutta Z, Cai X ‘Cindy’, Gaarder M, u. a. Editorial: Fifty Campbell systematic reviews relevant to the policy response to COVID-19.
       Campbell Systematic Reviews [Internet]. September 2020 [zitiert 11. Mai 2021];16(3). Verfügbar unter: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/cl2.1107

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FORUM

  Amtliche Veröffentlichung                                               Leserbrief
  Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg               KVH-Journal Nr. /2021, Titelbild
  www.kvhh.de wird unter der Rubrik „Recht und Verträge /
  Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes bekannt gegeben:                    Wir sind doch nicht im Krieg!
  Verträge:                                                              Als Mitglied der KV Hamburg, als impfender
  • 4. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die              Dialysearzt und als Privatmensch, der ver-
  Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 i. V. m.            sucht, sich einen Rest gesunden Menschen-
  § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit dem
                                                                         verstandes in diesen turbulenten Zeiten zu
  vdek (Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4
  SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die              bewahren,wundere ich mich doch sehr über die
  Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integ-           Titelseite des neuen KVH-Journals!
  ration (Sozialbehörde). Die Veröffentlichung steht unter dem              „Auf breiter Front“ steht da, und abgebildet
  Vorbehalt der Unterzeichnung des Nachtrages; das Unter-
  schriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.)                         ist ein Kampfjet-Cartoon, der eher aus dem
                                                                         Krieg der Sterne oder einem alten Wehrmachts-
  • 4. Nachtrag zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die              journal abgekupfert scheint. Ja sind Sie denn
  Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 i. V. m.
  § 92 Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit der AOK            noch zu retten? Das ist geschmacklos und
  Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der                 deplatziert, um es milde auszudrücken. Wir
  IKK classic und der KNAPPSCHAFT (Hinweis: Die Bekanntma-
                                                                         sind doch nicht im Krieg! Wir sollten alle bitte
  chung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der
  Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit,            die Nerven bewahren und auf unsere Sprache
  Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Die Veröffentli-    achten!
  chung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Nach-              Schon Titel und Abbildung einer der letzten
  trages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.)
                                                                         Ausgaben („Hamburg impft“), darunter ein
  Hinweis: Aufhebung von Vorbehalten                                     attackierender Ritter mit voller Montur und
  • Im KVH-Journal 3/2021 wurde die Arznei- und Heilmittelver-           Lanze, war mehr als grenzwertig. Zumal rein
  einbarung für das Jahr 2021 unter dem Vorbehalt der Unterzeich-        inhaltlich zu der Zeit die Impfungen nur schlep-
  nung des Vertrages durch die Vertragspartner veröffentlicht.
  Das Unterschriftenverfahren zu diesem Vertrag ist abgeschlos-          pend voran gingen, das Impfzentrum noch rela-
  sen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.                            tiv leer war und viele Menschen von Fortschritt
  • Im KVH-Journal 3/2021 wurde der 6. Nachtrag zur Wirkstoff-           und Procedere enttäuscht waren, trotz der seit
  vereinbarung gem. § 106b Abs. 1 SGB V unter dem Vorbehalt              Anfang Januar erhaltenen Impfeinladungen.
  der Unterzeichnung des Nachtrages durch die Vertragspartner               Es wird ein Arztbild suggeriert, das mehr
  veröffentlicht.
  Das Unterschriftenverfahren zu diesem Nachtrag ist abge-
                                                                         einem kämpfenden Gesundheitsoffizier zu
  schlossen und der Vorbehalt damit gegenstandslos.                      entsprechen scheint. Davon distanziere ich
                                                                         mich ausdrücklich! Bitte sehen Sie von solchen
  Hinweis: Austausch von Anlagen in Verträgen                            martialischen Aufmachungen ab.
  • Anlage 1 zum Vertrag über die Durchführung eines er-
  gänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der                   Prof. Dr. Joachim Gloy,
  vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 3 SGB V i. V. m.          Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
  § 73c SGB V mit dem BKK-Landesverband NORDWEST - Stand:                in Harburg
  27. April 2021:
  Die Liste wurde wie folgt aktualisiert:
  BKK B. Braun Aesculap hat ihren Beitritt zum Hautkrebsvorsor-
  ge-Vertrag erklärt.
  Sollte eine Einsichtnahme im Internet nicht möglich sein,
  stellen wir Ihnen gern den entsprechenden Ausdruck zur
  Verfügung. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

                                         Infocenter, Tel: 22 802 - 900

6/2021                                                                                               KV H - J O U R N A L   |   23
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