Kammer report 2 / 2019 - Rechtsanwaltskammer Thüringen
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Kammerreport 2 / 2019 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS Einladung zur Kammer versammlung 2019 5. September 2 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS BERUFSRECHT / BERUFSPRAXIS Parlamentarischer Abend Änderung § 2 BORA von RAK Thüringen und RiStBV – Thüringer Anwaltsverband unbekanntes Wesen oder bekanntes Unwesen? 3 8/9 AUSBILDUNG Neuer Kurs „Gepr. Rechtsfachwirt / in“ startet in Erfurt 13
In Ausgabe 2 / 2019 AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS AUSBILDUNG 2 Einladung zur Kammerversammlung 2019 13 Gepr. Rechtsfachwirt / in Neuer Kurs „Gepr. Rechtsfachwirt / in“ startet in Erfurt 2 Aus dem Terminkalender der RAK 13 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte 3 Parlamentarischer Abend von RAK Thüringen und Neues Online-Portal für ReNos Thüringer Anwaltsverband Thüringer Anwaltschaft diskutiert berufspolitische Themen PERSONALIEN mit Thüringer Landtags- und Bundestagsabgeordneten 14 Mitgliedernachrichten 6 Ehrenamt in der RAK Thüringen für den Zeitraum 1. Februar 2019 bis 5. Juni 2019 BERUFSRECHT UND BERUFSPRAXIS 7 76. Tagung der Gebührenreferenten der Rechts anwaltskammern Kurzbericht 8 Satzungsversammlung beschließt Änderung von § 2 BORA 9 RiStBV – unbekanntes Wesen oder bekanntes Unwesen? Dr. Peter Helkenberg, Fachanwalt für Strafrecht 11 beA: Automatisches Verschieben und Löschen von Nachrichten seit dem 1. April 2019 Rechtsanwalt Alfred Gass und Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin 12 Austauschprojekt „Advocatus“ für junge Anwälte der Anwaltskammer Bari 12 Neue Zahlen zur Anwaltschaft: mehr Syndici – im Übrigen stabil 12 ERA-CCBE Young Lawyers Contests 2019 / 2020 und 2020 / 2021 12 BGH: Übertragbares Eigentum an Handakten einer abzuwickelnden Kanzlei
Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, In dieses Bild fügt sich – wenn auch mit ei- deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Auf- fast unbemerkt geblieben scheint die Ent- ner etwas anderen Nuancierung – auch eine gaben zu beeinträchtigen bewirken …“ scheidung des EuGH vom 29.05.2019, mit Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Wies- (VG Wiesbaden, Beschluss vom 28. März der eine Vorlagefrage des Supreme Courts in baden ein. Von dort wird dem EuGH die Fra- 2019 – 6 K 1016 / 15.WI) Irland entschieden worden ist. Der Europä- ge vorgelegt, ob es sich bei deutschen Ge- ische Gerichtshof konstatiert hier, dass die richten um unabhängige Gerichte im Sinne Wo führt das alles hin? Die Judikative als deutschen Staatsanwaltschaften keine Justiz- der EU-Grundrechte-Charta handelt. Moniert Dritte Gewalt wird auch immer von haushäl- behörde im Sinne des Art. 6 Abs. 1 des Rah- wird, dass zwar die persönliche Unabhängig- terischen Vorgaben abhängig sein und sicher menbeschlusses 2002 / 584 seien, woraus keit des Richters, nicht jedoch die institutio- nicht in eine sich selbst verwaltende (und da- dann folgt, dass sie nicht zur Ausstellung Eu- nalisierte Unabhängigkeit der rechtsprechen- mit auch selbst finanzierende) Struktur über- ropäischer Haftbefehle befugt sind. Das nach den Gewalt sichergestellt sei. Dort wird aus- führt werden können. Verknüpfungen zur Le- §§ 146, 147 GVG mögliche Weisungsrecht der geführt: gislative und Exekutive sind doch faktisch Exekutive könne im Einzelfall zu einem sach- gar nicht vermeidbar. Redet man mit derar- fremden Einfluss auf die Entscheidung füh- „Es lässt sich aber gerade nicht ausschlie- tigen Fragestellungen nicht einen Teil unse- ren, ob ein Europäischer Haftbefehl ausge- ßen, dass die Gerichte, die mit Ausnahme der res Rechtsstaates künstlich klein? Wird mit stellt werde oder nicht. Auch wenn im kon- ‚unabhängigen Richter‘ Teil der allgemeinen Derartigem nicht Wasser auf die Mühlen der kreten entschiedenen Einzelfall eine solche Staatsverwaltung und damit der Regierung „Rechtsstaatszweifler“ geleitet? Wird damit Weisung nicht vorlag, hat der EuGH mit ei- des jeweiligen Landes unterstellt sind, nicht zu nicht Vertrauen in die Justiz, ja den Rechts- nem strengen Maßstab festgehalten, dass das objektivem Vorgehen in der Lage sind, wenn staat, leichtfertig aufs Spiel gesetzt? Gibt es zugrunde liegende System des EuHB von der sie nationale und europäische Normen ausle- denn wirklich ernsthafte Zweifel daran, dass wechselseitigen Akzeptanz der Unabhängig- gen und anwenden. Dies zeigt sich schon da- die deutschen Gerichte unabhängig sind? keit der ausstellenden Justizbehörde geprägt ran, dass die Gerichte entgegen der Daten- Für unsere funktionierende unabhängige ist und dies die absolute Grundlage für die schutzgrundverordnung über keine eigenstän- Rechtspflege werden wir nach meiner Wahr- Anerkennung derartiger justizieller Entschei- dige Datenschutzkontrolle verfügen … Denn nehmung außerhalb Deutschlands durchaus dungen sei. Diese Unabhängigkeit sei bei den die justizielle Tätigkeit wird nicht nur durch beneidet. Es steht uns Anwälten sicher gut deutschen Staatsanwaltschaften nicht gege- das auszusprechende Urteil ausgeübt, son- an, in ein solches Konzert der Zweifler nicht ben. Für die Abwicklung laufender Verfah- dern bezieht sich auf den gesamten Verfah- einzustimmen, sondern dem Eindruck ent- ren kann diese Entscheidung durchaus weit- rensverlauf eines gerichtlichen Verfahrens, von gegenzuwirken, wir lebten in einer Bananen reichende Folgen haben. Ungefähr 5.000 Per- Eingang einer Klage / eines Antrages bis zur republik. sonen werden im Moment im Rahmen eines Erledigung durch Zustellung des Urteils / des in Deutschland ausgestellten Europäischen Beschlusses. Haftbefehls gesucht. Bereits die bloße Gefahr einer politischen Ein- Für die Richterverbände ist die Entscheidung flussnahme auf die Gerichte (durch Ausstat- aktuell Anlass, die Weisungsrechte der Exe- tung, Personalzuweisung usw. durch das Jus- Freundliche kollegiale Grüße kutive erneut anzugreifen und deren Aufhe- tizministerium) kann eine Gefahr des Einflus- Ihr Jan Helge Kestel bung zu verlangen. ses auf die Entscheidungen der Gerichte um Präsident Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN 1
AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS Einladung zur Kammerversammlung 2019 ! Save the date lich von wenigstens zehn Mitgliedern der Kammer verlangt wird. Da die Tagesordnung nach § 87 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 BRAO zwei Wochen vor der Versammlung bekannt sein muss, können nur Anträge berücksichtigt werden, die so rechtzeitig vorliegen, dass sie noch innerhalb dieser Frist bekannt gemacht werden können. Anträ- Hiermit berufe ich gemäß § 85 Abs. 1 BRAO die Versammlung der ge zur Tagesordnung müssen daher spätestens am 13.08.2019 Rechtsanwaltskammer Thüringen ein für bei der Geschäftsstelle, Bahnhofstraße 46 in 99084 Erfurt ein- gehen. Donnerstag, den 05.09.2019, um 14:00 Uhr 2. Im Rahmen der Kammerversammlung am 05.09.2019 sind zwei im Victor’s Residenz-Hotel, Häßlerstraße 17, 99096 Erfurt. Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter zu bestellen. Die Kammer- versammlung hat zuletzt 2017 als Rechnungsprüfer Rechtsanwältin Die Tagesordnung, der Tätigkeitsbericht des Präsidenten, der Bericht Christina Pelikowsky und Rechtsanwalt Uwe Albus gewählt, sodass des Schatzmeisters sowie die Haushalte werden Ihnen durch ein ge- Neuwahlen vorzunehmen sind. Wir dürfen Sie daher bitten, Ihre sondertes Rundschreiben rechtzeitig bekannt gegeben werden. Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfer ebenfalls bis spätestens 13.08.2019 bei der Geschäftsstelle der RAK, Bahnhof- straße 46 in 99084 Erfurt einzureichen. Hinweise 1. Gemäß § 4 der Geschäftsordnung der RAK Thüringen sind weitere gez. Jan Helge Kestel Gegenstände dann auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies schrift- Präsident Aus dem Terminkalender der RAK Februar 2019 April 2019 1. Neujahrsempfang Rechtsanwaltskammer Karlsruhe 4. / 5. 4. Internationales Anwaltsforum in Berlin in Karlsruhe 9. / 10. Messe „vocatium 2019“ in Erfurt 5. 2. Sitzung des Wahlausschusses Satzungsversammlung 16. 1. Sitzung Wahlausschuss Vorstandswahl in Erfurt in Erfurt Mai 2019 21. Sitzung Thüringer Beirat für alternative Konflikt lösungen in Erfurt 2. Telefonkonferenz mit den Präsidenten der RAK Sachsen und der RAK Sachsen-Anhalt März 2019 4. 77. Tagung der Gebührenreferenten in Hildesheim 5. Gesprächsrunde des Landesverbandes der Freien Berufe in Erfurt 6. 8. Sitzung der 6. Satzungsversammlung in Berlin 6. Tag der Berufe in der Geschäftsstelle der 8. Vorstandssitzung in Erfurt Rechtsanwaltskammer in Erfurt 9. / 10. 156. BRAK-Hauptversammlung in Schweinfurt 7. Amtseinführung des neuen Präsidenten des 15. Zeugnisübergabe – Zweite juristische Staatsprüfung Landgerichts Mühlhausen Henning Horstmeier und in Erfurt des Vizepräsidenten Matthias Häcker-Reiß sowie Verabschiedung der Amtsvorgänger in Mühlhausen 15.–17. Deutscher Anwaltstag 2019 in Leipzig 11. Jahresgespräch der Präsidenten der Rechtsanwalts 23. DAI-Erfahrungsaustausch in Bochum kammer Thüringen, der Steuerberaterkammer Thüringen sowie der Thüringer Landespräsidentin der Wirtschaftsprüferkammern in Erfurt 26. 3. Sitzung des Wahlausschusses Satzungsversammlung in Erfurt 26. Vorstandssitzung in Erfurt 26. Parlamentarischer Abend von RAK Thüringen und Thüringer Anwaltsverband in Erfurt 2 Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Aus der Arbeit des Vorstands Parlamentarischer Abend von RAK Thüringen und Thüringer Anwaltsverband Thüringer Anwaltschaft diskutiert berufspolitische Themen mit Thüringer Landtags- und Bundestagsabgeordneten I m Wahljahr 2019 haben die RAK Thürin- Thüringer Landtags, ebenso wie die Thürin- in den Fokus bringen. Aufgrund der unein- gen und der Thüringer Anwaltsverband ger Abgeordneten des Deutschen Bundesta- geschränkt positiven Resonanz auf die Ver- am 26. März in der Loge des Steigerwald- ges sowie der Thüringer Justizminister und anstaltung ist eine Fortführung beabsichtigt. stadions Erfurt erstmals gemeinsam einen der Staatssekretär. In entspannter Atmosphä- Um einen Einblick in die Bandbreite der parlamentarischen Abend veranstaltet. Der re konnten die Vertreter der Thüringer An- angesprochenen Themen zu vermitteln, wird Einladung der Thüringer Anwaltschaft folg- waltschaft, rechts- und berufspolitische The- nachfolgend aus den Begrüßungsreden der ten u. a. Abgeordnete des Ausschusses für men mit den Thüringer Volksvertretern dis- beiden Gastgeber der jeweilige politische Teil Migration, Justiz und Verbraucherschutz des kutieren und die Belange des Berufsstands veröffentlicht. Rede RA Jan Helge Kestel, Präsident RAK Thüringen (Auszug) … Meine Damen und Herren, die Bundes- ger dar. Die Entwicklungen in England und giges Organ der Rechtspflege sehr bewusst. rechtsanwaltsordnung hat in den letzten Jah- Wales, die ja nun voraussichtlich nur noch Dies erfordert aber auch eine nachdrückliche ren im Zusammenhang mit der Regelung zum für einen begrenzten Zeitraum Maßstab für Beteiligung der Anwaltschaft am Pakt für den Berufsrecht im Bereich der Syndikusrechts- europäisches Handeln sein können, belegen, Rechtsstaat, die bislang erstaunlicher Weise anwälte bereits durchaus wesentliche Verän- dass die alleinige Profitorientierung im Rah- so gar nicht vorkommt. derungen erfahren. Im Bereich des anwalt- men der Beteiligung von Fremdkapitalgebern lichen Gesellschaftsrechts stehen Verände- dazu führt, dass wenig attraktive Mandate Da eine Reform der Bundesrechtsan- rungen bevor, die vermeintlich europarecht- schlicht abgelehnt und nicht mehr behan- waltsordnung ins Haus steht, wäre in die- lichen Vorgaben folgen, jedenfalls an aktu- delt werden. Für den rechtsuchenden Bür- sem Zuge Weiteres zu nennen, zu dem elle Rechtsprechung des BGH und des Bun- ger mit einem kleinen Fall stellt dies faktisch wir uns eine Regelung wünschen, näm- desverfassungsgerichts anknüpfen, und für eine Verweigerung des Zugangs zum Recht lich die auch von der Bundesrechtsan- eine Liberalisierung auf dem Markt der zu- dar. Eine derartige Entwicklung dürfen wir waltskammer geforderte Einrichtung ei- zulassenden Rechtsanwaltsgesellschaften nicht hinnehmen. Aus unserer Sicht gilt hier nes eigenen Datenschutzbeauftragten für und berufsrechtlich möglichen Zusammen- eine absolute Null Toleranz. Die dagegen ins die Anwaltschaft. Die derzeitige Situation schlüsse sorgen werden. Neben der von uns Feld geführten Argumente, insbesondere von von 16 Landesdatenschutzbeauftragten, die durchaus mit Sorge betrachteten Erwei- Rechtsanwaltskanzleien, die sich im Bereich auch im Bereich der Selbstverwaltung agie- terung der sozietätsfähigen Berufe beste- des Legal Tech engagieren wollen, es wer- ren, ist aus unserer Sicht nicht erforderlich. hen unsere Bedenken aber ganz wesent- de Kapital für notwendige Investitionen und Die Anwaltschaft ist Willens, in der Lage und lich und nachhaltig gegen eine Auswei- Entwicklungen benötigt, überzeugen mich – auch finanziell – bereit, auch im Bereich tung und Aufweichung des sogenannten persönlich nicht. Wenn das beabsichtigte des Datenschutzes – wie dies im Bereich der Fremdbesitzgebotes. Die Kapitalbeteiligung Konzept tragfähig ist, werden sich Darlehens- Schlichtung bereits erfolgreich praktiziert von Dritten an einer Rechtsanwaltskanzlei, geber finden, die über Darlehensverträge ent- wird – eigene Verantwortung zu überneh- egal in welcher Art der gesellschaftsrechtli- sprechende Mittel zur Verfügung stellen. Eine men. Unter dem Stichwort der anwaltlichen chen Organisationsform, muss verboten blei- Ertragsbeteiligung ist hierfür nicht erforder- Verschwiegenheit ist Datenschutz ohnehin ben. Aus unserer Sicht geht mit einer Aufwei- lich. Die Abhängigkeit und die faktische Ein- unser Thema. chung des Fremdbesitzverbotes eine erhebli- flussnahme auf die Mandatsbearbeitung und che Gefährdung der Unabhängigkeit der An- die Mandatsannahme bestehen nach unserer Zum Thema Unabhängigkeit gehört unse- waltschaft einher. Diese gefährdete Unabhän- Überzeugung im Übrigen auch schon bei ge- rer Ansicht nach aber auch, dass der Ge- gigkeit führt zu einer deutlichen Erschwernis ringeren Beteiligungen. Die Anwaltschaft tritt setzgeber die Frage der Zulassung von für den Zugang zum Recht und stellt damit in deutlich dafür ein, den Zugang zum Recht für Syndikusrechtsanwälten im öffentlichen letzter Konsequenz auch eine Gefährdung für alle Rechtsuchenden zu gewährleisten und Dienst klarer und im Sinne einer eindeu- den Rechtsstaat und die Wahrnehmung des ist sich dabei ihrer Gemeinwohlverpflich- tigen Abgrenzung regeln sollte. Die derzei- Rechtsstaats durch den rechtsuchenden Bür- tung und der besonderen Rolle als unabhän- tigen Entwicklungen in der Rechtsprechung, Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN 3
Aus der Arbeit des Vorstands die der aktuellen Gesetzeslage folgen, können uns der Wiederverbeamtung der Referendare in diesem nicht gefallen. Das Verständnis der Bekleidung ei- Bereich auch umgesetzt. Anders als Thüringen ist nes öffentlichen Amtes bzw. der Tätigkeit in einem Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen den umge- solchen Amt, einer Behörde oder sonst als staatli- kehrten Weg gegangen, nimmt damit jetzt ein Al- che Verwaltung empfundenen Einrichtung verträgt leinstellungsmerkmal für sich in Anspruch und hat sich nach unserer Einschätzung nicht mit der Tätig- die Zahl der Referendare seit der Wiedereinführung keit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin und da- der Verbeamtung verdoppelt. mit eben auch nicht mit der Tätigkeit als Syndikus. Hier sollten Klarstellungen erfolgen. Ganz aktuell darf ich auf das laufende Gesetz- gebungsvorhaben zum Thüringer Transparenz- Als klaren Angriff auf die anwaltliche Ver- gesetz noch kurz zu sprechen kommen. Die schwiegenheit und das Mandatsgeheimnis se- Rechtsanwaltskammer Thüringen, die Steuerbera- hen wir auch die – wieder einmal – überschie- terkammer und die Notarkammer fordern in diesem ßenden Regulierungsbemühungen im Zusam- Zusammenhang ganz eindeutig, diese von den Re- menhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie gelungen auszunehmen, weil ein wie auch immer zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von gearteter Mehrwert der mit der gesetzlichen Rege- Steuergestaltungen vom 25. Mai 2018. Während lung einherginge überhaupt nicht erkennbar ist. die Richtlinie eine Anzeigepflicht für grenzüber- Für die Selbstverwaltungskörperschaften würde die schreitende legale Steuergestaltungen vorsieht gesetzliche Regelung ausschließlich einen zusätzli- und bei bestehendem Berufsgeheimnisschutz die chen Verwaltungsaufwand bedeuten, vor dem Hin- Anzeigepflicht auf den Steuerpflichtigen überge- tergrund der bereits gelebten Transparenz aber kei- hen kann, sieht der jetzt vorliegende Referente- nerlei zusätzlichen Nutzen bringen. nentwurf aus dem Bundesfinanzministerium die Ausdehnung dieser Anzeigepflicht auf nationale Schließlich erlauben Sie mir am Schluss noch ei- Steuergestaltungen und eine Aufspaltung vor, die nen kleinen Schwenk, wir kommen einfach am be- im Zweifelsfall eine doppelte Meldung vom Steu- sonderen elektronischen Anwaltspostfach nicht erpflichtigen selbst und vom Steuerberater oder vorbei. Es läuft und wie ich von einzelnen Richtern Rechtsanwalt erfordert. Ich darf hierzu den Prä- höre, nimmt man die entsprechenden Einreichun- sidenten der Bundesrechtanwaltskammer, Herrn gen auf elektronischem Wege auch gern über das Kollegen Dr. Ulrich Wessels, zitieren: „Die absolu- beA entgegen. Andererseits scheinen an der einen te Vertraulichkeit mandatsbezogener Kommunikati- oder anderen Stelle die Daten auf Justizseite auch on muss geschützt werden! Das Persönlichkeitsrecht nur unzureichend verarbeitet zu werden, was zu des Mandanten und die Institution einer freien und Fehlermeldungen führt. Hier bitte ich dringend da- unabhängigen Anwaltschaft dürfen nicht durch Mel- rum, dass wir – und diese Bitte richtet sich natür- depflichten ausgehöhlt werden. Wir lehnen eine An- lich in erster Linie an das Ministerium – den gu- zeigepflicht – für Rechtsanwältinnen und Rechts- ten und gelungenen Austausch kurz vor Beginn der anwälte gleichermaßen wie für Mandantinnen und heißen Phase der Nutzung des elektronischen An- Mandanten – daher nachdrücklich ab.“ waltspostfachs fortsetzen und aufrechterhalten. So- weit aktuell die Einführung eines Kanzleipostfachs Ein anderes und weiteres Thema ist unsere Sor- diskutiert wird, bitte ich Sie, die Struktur der Re- ge um juristischen Nachwuchs. Die Demographie gelungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung im macht vor uns nicht halt. Der Kampf um die Köpfe Blick zu behalten. Der Wunsch, gerade von größe- hat längst begonnen. Die Zahlen der Anwaltschaft ren Kanzleien einerseits und der Justizseite ande- gehen in Thüringen zurück, auf Bundesebene sta- rerseits, einzelne Kanzleien einheitlich adressie- gnieren sie. Dies mag man kurzsichtig betrach- ren zu können, ist sehr nachvollziehbar, anderer- tet begrüßen, weil der Kuchen etwas größer wird. seits: die aktuell an die Mitgliedschaft in der Kam- Auf mittlere und lange Sicht bereitet aber fehlen- mer ansetzende Verknüpfung der Postfächer wäre der Nachwuchs auch in der Anwaltschaft Sorgen dann ohne strukturelle Änderungen der Bundes- und wir müssen dem entgegentreten. Ich habe dies rechtsanwaltsordnung eigentlich nicht möglich. schon häufig kritisiert und wiederhole es hier noch Hier sollten wir aufpassen, dass nicht ein Schnell- einmal. Die Abschaffung der Verbeamtung unserer schuss mehr kaputt macht, als heilt … Thüringer Rechtsreferendare war ein großer Feh- ler, der allenfalls einen kurzfristigen fiskalischen Effekt im Sinne einer Einsparung hatte, nach mei- ner – unserer – Einschätzung aber auf lange Sicht aber deutlich mehr kostet als er gespart hat. Das die Attraktivität eines Berufes und die Bindung an das jeweilige Bundesland bereits mit der Entschei- dung für das Referendariat beginnt, ist im Bereich der Lehrerausbildung bereits angekommen und mit 4 Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Aus der Arbeit des Vorstands Rede RA Marcello Di Stefano, Vorsitzender Thüringer Anwaltsverband (Auszug) … Die deutsche Anwaltschaft braucht eine Bitte erlauben Sie mir daher nachfolgend in hen, meine Damen und Herren, am Ende Anpassung ihrer gesetzlichen Gebühren! der hier gebotenen Kürze die Forderungen führt die Anpassung der RVG-Gebühren so- „Schon wieder?“, mag mancher fragen. Mei- der Anwaltschaft zu skizzieren: gar zu einer Entlastung des Landeshaushalts. ne Damen und Herren, die letzte Anpassung Diesem Aspekt wird sich auch das Finanzmi- der RVG-Gebühren war im Sommer 2013, –– Insbesondere stark steigende Kosten für nisterium kaum verschließen können. ist also bereits fünfeinhalb Jahre her! Wie Löhne und Gehälter, aber auch für Mie- Nach alledem an dieser Stelle unsere Bit- die Zeit vergeht … Bereits seit 2016 fordern ten, machen es dringend erforderlich, die te: Unterstützen Sie, im Interesse eines funk- der Deutsche Anwaltverein und die Bundes- RVG-Gebühren mindestens der allgemei- tionierenden Rechtsstaats, die soeben skiz- rechtsanwaltskammer den Gesetzgeber auf, nen Tariflohnentwicklung anzupassen. zierten Forderungen der Anwaltschaft auf die RVG-Gebühren angemessen zu erhöhen. Das sind seit der letzten Gebührenanpas- eine kurzfristige, angemessene Anpassung Bislang leider ohne zählbares Resultat. sung rund 15 %. Über die Details wird der RVG-Gebühren! Das ist unverständlich. Haben nicht man sich unterhalten müssen, gerne Bund und Länder unlängst einen Pakt für nachher im persönlichen Gespräch. Bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle, noch den Rechtsstaat geschlossen? Das begrü- –– Die Anpassung muss zeitnah erfolgen. ganz kurz zwei Themen anzutippen, die uns ßen wir Anwälte ja ausdrücklich. Ist es aber Ein längeres Zuwarten ist vor den ge- in Thüringen ebenfalls auf der Seele liegen: nicht auch so, dass die deutsche Anwalt- schilderten Hintergründen nicht mehr schaft, neben den staatlichen Gewalten, ei- zumutbar. In Zukunft müssen die Anpas- Sorgen macht uns die Tatsache, dass die ner der Grundpfeiler unseres Rechtsstaats sungen regelmäßig und in kürzeren Zeit- lukrativen Großmandate, die von Thürin- ist? Ohne unabhängige Rechtsanwältinnen abständen erfolgen, was auch den Ef- ger Behörden oder Gerichten vergeben und Rechtsanwälte, das muss ich hier sicher- fekt hat, dass das jeweilige Anpassungs- werden, nach wie vor hauptsächlich bei lich nicht näher ausführen, gibt es keinen volumen geringer gehalten werden kann. Kanzleien außerhalb des Freistaats lan- Rechtsstaat. Das Fehlen einer freien und un- Eine Anpassung sollte sinnvollerweise in den. Das ist möglicherweise gar nicht jedem abhängigen Advokatur ist, wie der Blick auf jeder Legislaturperiode erfolgen. hier bewusst. Meine Damen und Herren, die die Situation in manch anderem Land zeigt, –– Eine mit der Anpassung der RVG-Gebüh- Kanzleien in Thüringen sind mittlerweile so ein sicherer Indikator für die Nichtexistenz ren einhergehende Erhöhung der Ge- gut aufgestellt, dass es kaum noch Manda- rechtsstaatlicher Minimalstrukturen. richtsgebühren ist abzulehnen. Eine sol- te gibt, die nicht auch hier im Freistaat her- In Deutschland wird derzeit der Rechts- che ist weder sinnvoll noch geboten. Eine vorragend bearbeitet werden können – von staat, so wie wir ihn verstehen, so wie ihn gleichzeitige Erhöhung führt zu einer zu Kanzleien, die viele Arbeitsplätze in Thürin- das Grundgesetz definiert und so, wie er sich hohen Schwellenbelastung der Recht- gen vorhalten und hier ihre Steuern bezah- seit Schaffung der Bundesrepublik Deutsch- suchenden und ist fiskalpolitisch ver- len. Ich möchte daher an dieser Stelle aus- land hervorragend bewährt hat, und auch fehlt. Bereits jetzt machen die Gerichts- drücklich dafür werben, die Thüringer Kanz- das brauche ich hier nicht zu vertiefen, von kosten bei einem Gegenstandswert von leien auch auf dieser Ebene zu unterstüt- verschiedenen Seiten in Frage oder zumin- 2.000 Euro 22 % und bei einem Gegen- zen. Ob Beratungs- oder Prozessmandat oder dest auf die Probe gestellt. standswert von 200.000 Euro 30 % des auch Beauftragung als Insolvenzverwalter: Es ist daher richtig, wichtig und über- Prozesskostenrisikos aus. Wenn es schon nicht heißt „Thuringia first“, fällig, etwas für diesen Rechtsstaat zu tun. dann doch bitte jedenfalls nicht „Thuringia Wenn nun besondere Anstrengungen zu des- Unabhängig davon, dass die Justiz Bestand- last“. Auch hierzu können wir uns gerne im sen Stärkung unternommen werden, ist es teil der staatlichen Daseinsvorsorge ist und Verlaufe des Abends noch unterhalten. zwar sinnvoll, aber nicht ausreichend, zu- sich daher deren Kosten nicht durch Gebüh- sätzliche Richterinnen und Richter einzu- ren decken lassen müssen, werde ich Ihnen Letztes Thema an dieser Stelle: Mit Bedau- stellen. nun aber vorrechnen, dass die geforderte An- ern hat die Thüringer Anwaltschaft zur Der Zugang zum Recht für alle Recht- passung der RVG-Gebühren nicht zu einer Kenntnis genommen, dass das anwalt- suchenden setzt die Erreichbarkeit und Mehrbelastung der Landeskassen führt. Das liche Mitglied im Richterwahlausschuss Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger an- Gegenteil ist der Fall. dem Ringen um die letzte Fassung des waltlicher Dienstleistung voraus; das gilt Thüringer Richtergesetzes zum Opfer ge- insbesondere auch für den ländlichen Be- Bei einem realistischen bundesweiten jähr- fallen ist. Meine Damen und Herren, ich reich. Die Verfügbarkeit qualitativ hoch- lichen Vergütungsvolumen nach RVG von habe vorhin auf die Bedeutung der Anwalt- wertiger anwaltlicher Dienstleistung er- 12 Milliarden Euro führt eine Anpassung der schaft für den Rechtsstaat hingewiesen. Die- fordert wiederum, dass die Anwältinnen RVG-Gebühren von 15 % allein aus der Er- se Rolle erfordert ein konstruktives Zusam- und Anwälte von ihrer Arbeit leben kön- höhung der Einnahmen aus Umsatzsteuer menwirken aller Beteiligten, insbesonde- nen. zu Mehreinnahmen von rund 342 Mio. Euro. re auch der Gerichte und Anwälte, und zwar Die Unabhängigkeit und die Freiheit der Hinzu kommen Mehreinnahmen aus Einkom- auf Augenhöhe. Diesem Ziel wäre es sicher- Anwaltschaft als Wesensmerkmale einer tra- mens- und Körperschaftssteuer. Dem gegen- lich förderlich gewesen, unseren Wunsch, ein genden Säule des Rechtsstaats setzen aus- über stehen Mehrkosten für Beratungs- und Mitglied im Richterwahlausschuss zu stellen, kömmliche Rahmenbedingungen voraus. Prozesskostenhilfe von geschätzt lediglich nicht wie geschehen zu ignorieren. Es ist zu Das ist, insbesondere in Thüringen und ins- rund 69 Mio. Euro. Es verbleibt somit sogar hoffen, dass es in Zukunft Gelegenheit geben besondere im ländlichen Bereich nicht mehr ein Überschuss von 270 Mio. Euro, von de- wird, hier Verbesserungen zu schaffen … gewährleistet. nen die Länder rund 44 % erhalten. Sie se- Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN 5
Aus der Arbeit des Vorstands Ehrenamt in der RAK Thüringen Ein Einblick in die Arbeit „hinter den Kulissen“ A m 21. Juni 2019 veranstaltet die RAK Arbeit zum Ausdruck bringen. Das runde und vorstellen und die Inhalte dieser Tätigkeiten Thüringen zum fünften Mal ihren Eh- reibungslose Funktionieren des Kammerbe- näher beleuchten. renamtsabend. Zu dieser alle zwei triebes ist nur möglich, wenn der Vorstand Jahre stattfindenden Feierlichkeit werden all die fachkundige Unterstützung durch zahl- Wir freuen uns über Ihr Interesse, an der die Kolleginnen und Kollegen, ReFas und Ge- reiche weitere ehrenamtlich Tätige erfährt. Kammerarbeit mitzuwirken. Bitte kontak- prüften Rechtsfachwirtinnen eingeladen, die In einer kleinen Beitragsreihe zum Thema tieren Sie uns. Ihre Ansprechpartner bei der größtenteils schon seit vielen Jahren ehren- Ehrenamt in der RAK Thüringen – ein Einblick RAK und deren Kontaktdaten finden Sie auf amtliches Engagement für die RAK Thürin- in die Arbeit „hinter den Kulissen“ möchten der Rückseite des Kammerreports. Gerne be- gen erbringen. Der Vorstand möchte mit dem wir die einzelnen Fachbereiche, in denen zu- antworten wir auch mögliche Rückfragen Ehrenamtsabend die Anerkennung für diese sätzliche ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, zum Thema Ehrenamt in der RAK. Teil 1: Die Fachanwaltsausschüsse – Expertenwissen für die Qualitätssicherung in der Anwaltschaft Anwälte haben derzeit die Möglichkeit, in ken „Boom“ bei der Einführung einer neu- ein schriftliches Votum und gibt dies an den 23 Fachgebieten eine Fachanwaltsbezeich- en Fachanwaltschaft kann man sagen, dass Vorsitzenden des Ausschusses weiter. Dieser nung zu führen. In Kürze wird noch die neu selbst bei stärker frequentierten Ausschüs- leitet den Antrag sodann an den zweiten Be- beschlossene Fachanwaltschaft für das Sport- sen, wie zum Beispiel dem für Familienrecht richterstatter zur Prüfung weiter. Bei über- recht hinzukommen. Die Entscheidung über oder dem für Arbeitsrecht, durchschnittlich einstimmenden Voten erstellt der Vorsitzen- die Erteilung der Erlaubnis eine Fachanwalt- fünf Anträge pro Jahr gestellt werden. Zu be- de, der im Übrigen auch Berichterstatter sein schaft zur führen trifft gemäß § 43 c BRAO der rücksichtigen ist hier auch, dass gemäß den kann, ein abschießendes Votum mit einem Vorstand der RAK. Bei 23 Fachanwaltschaf- Geschäftsordnungen der meisten Thüringer Entscheidungsvorschlag für den Vorstand. ten ist es unumgänglich, zur fachlichen Vor- Fachanwaltsausschüsse nicht alle Mitglieder Stimmen die Voten nicht überein, werden ab- bereitung dieser Entscheidung das Experten- auch Berichterstatter für jede Antragsprü- hängig von der jeweiligen Geschäftsordnung wissen von Kolleginnen und Kollegen, die fung sein müssen. weitere Voten aus dem Ausschuss eingeholt. auf dem entsprechenden Rechtsgebiet tätig sind und die zugehörige Fachanwaltschaft Der Arbeitsaufwand für die Prüfung eines Das Abhalten von Ausschusssitzungen hand- selber führen, hinzuzuziehen. Derzeit hat die einzelnen Antrags durch den Berichterstat- haben die einzelnen Fachanwaltsausschüs- RAK Thüringen 16 eigene Vorprüfungsaus- ter ist nicht pauschal zu benennen. Grund- se unterschiedlich. Fachgespräche spielen – schüsse gebildet, in denen 76 Kolleginnen sätzlich gilt, dass dieser in erster Linie davon auch aufgrund der Rechtsprechung des BGH und Kollegen tätig sind. In weiteren sieben, abhängt, inwieweit der Antrag durch den An- hierzu- nur eine untergeordnete Rolle in der gemeinsam mit anderen Kammern gebildeten tragsteller vollständig, schlüssig und über- faktischen Ausschussarbeit. Die Abschlus- Ausschüssen arbeiten insgesamt drei Thürin- sichtlich aufbereitet ist. Als Herzstück eines sempfehlung des FAA wird dann, wenn sie ger Kolleginnen und Kollegen. Bestellt wer- Fachanwaltsantrages ist hier sicherlich die positiv ist, in der folgenden Vorstandssitzung den die Ausschüsse für einen Zeitraum von Fallliste zu nennen. Diese sollte vom Antrag- beschieden. Bei negativer Empfehlung wird vier Jahren. Eine Wiederbestellung ist mög- steller auf jeden Fall sorgfältig bezeichnet, der Vorgang zur Vorbereitung der Vorstands- lich. Jeder Ausschuss setzt sich aus ordent- gegliedert und damit aussagekräftig sein. Die entscheidung an die zuständige Abteilung 5 lichen und stellvertretenden Mitgliedern zu- jeweiligen Berichterstatter des Fachanwalts- des Vorstands abgegeben. sammen. Die Bestellung des Ausschusses er- ausschusses werden damit in die Lage ver- folgt durch den Vorstand der RAK. Vorsitz setzt, zügig zu prüfen, ob die zum Nachweis und stellvertretenden Vorsitz bestimmt der der besonderen praktischen Erfahrungen vor- Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Ausschuss ebenso wie seine Geschäftsord- gelegten Fälle den Vorgaben der FAO entspre- Sie eine Fachanwaltschaft führen und nung in eigener Regie. chen. Geprüft wird insoweit, ob die geforder- für Ihr Fachgebiet in einem Fachanwalts- ten Teilgebiete der Fachanwaltschaft in der ausschuss tätig sein möchten, teilen Sie Die für die Entscheidung zu einer Mitarbeit in vorgeschriebenen Anzahl vorhanden sind. In uns dies bitte mit. Im Jahr 2019 sind tur- einem Fachanwaltsausschuss nicht unmaß- den allermeisten Fällen funktioniert bei Un- nusmäßig sieben Fachanwaltsausschüs- gebliche Frage nach dem Arbeitsaufwand klarheiten hierüber die kollegiale Kommuni- se neu zu besetzen. Es handelt sich hier lässt sich nicht pauschal beantworten. kation zwischen FAA und Antragsteller und um die für Versicherungsrecht, Arbeits- Fälle werden nachgeliefert, bzw. Arbeitspro- recht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Bank- Dieser hängt zum einen davon ab, wie stark ben vorgelegt. und Kapitalmarktrecht, Vergaberecht und die jeweilige Fachanwaltschaft von den Kol- Steuerrecht. Gerne berücksichtigen wir leginnen und Kollegen nachgefragt wird. Ab- Nach Prüfung des Vorliegens der Vorausset- bei Geeignetheit auch neue Interessentin- gesehen von einem mehr oder minder star- zungen der FAO erstellt der Berichterstatter nen / Interessenten. 6 Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
BERUFSRECHT UND BERUFSPRAXIS 76. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern Kurzbericht D ie 76. Tagung der Gebührenreferenten der Rechts- setzen. Die Gebührenreferenten sind sich aber einig, dass anwaltskammern fand am 10.11.2018 im Bezirk diese Fragestellung losgelöst vom 3. KostRMoG zu behan- der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskam- deln ist. mer in Kiel statt. Schwerpunktmäßig befassten sich die Teilnehmer mit dem aktuellen Stand eines 3. KostRMoG Skontogewährung gegenüber Behörden und den Auswirkungen der Digitalisierung des Rechts- Um zügig seine zu erstattenden Kosten zu erhalten, räum- dienstleistungsmarktes auf die Vergütung der Anwalt- te ein RA einer Behörde ein Skonto in Höhe von 2 % ein, schaft. Ferner setzten sie sich mit verschiedenen vergü- wenn auf Kostenfestsetzungsanträge innerhalb von zehn tungsrechtlichen Fragestellungen u. a. im Bereich des Tagen gezahlt wird. Die Gebührenreferenten fassten nach Straf- und Sozialrechts auseinander. einer umfangreichen Diskussion folgenden hierzu Be- schluss: 3. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz Die Gebührenreferenten halten die Skontogewährung (KostRMoG) von 2 % gegenüber einer Behörde bei Zahlung auf Kos- Ein Referentenentwurf eines 3. KostRMoG lag zum Zeit- tenfestsetzungsanträge innerhalb von zehn Tagen für un- punkt der 76. Gebührenreferententagung nicht vor. Der zulässig, da diese sowohl gegen § 49b Abs. 1 BRAO ver- gemeinsame Forderungskatalog zur Anpassung des RVG stößt als auch eine Vorteilsannahme darstellt. von BRAK und DAV, der Mitte April 2018 an Bundesjus- tizministerin Dr. Barley übergeben worden ist, wurde im Anfall der Gebühr nach Nr. 2100 VV RVG ohne Herbst 2018 vom BMJV an die Landesjustizministerien (ausdrückliche) Beauftragung ohne Fristsetzung zur Stellungnahme weitergeleitet. Der Ferner befassten sich die Gebührenreferenten mit der Fra- Vertreter des BMJV bestätigte, dass mit den Gesetzge- ge, ob auch ohne ausdrückliche Beauftragung durch den bungsarbeiten noch nicht begonnen worden ist. Um das Mandanten eine Gebühr nach Nr. 2100 VV RVG anfällt, Gesetzgebungsverfahren anzuschieben, regten die Ge- wenn der RA die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels bührenreferenten an, dass die Rechtsanwaltskammern prüft und dazu Stellung nimmt. Im Gegensatz zu der Vor- nochmals Gespräche sowohl mit ihren jeweiligen Lan- gängerregelung in der BRAGO ist in Nr. 2100 VV RVG das desjustizministerien als auch den Abgeordneten auf Län- Tatbestandsmerkmal des Auftrags entfallen. Die Gebüh- derebene führen. renreferenten stellten Überlegungen an, dass sich das Er- In der weiteren Diskussion setzten sich die Gebüh- fordernis des Auftrags bereits daraus ergeben dürfte, dass renreferenten mit den neuen Entwicklungen des An- der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aus einem waltsmarktes und deren Auswirkungen auf das anwalt- Vertrag hergeleitet wird. Im Wege einer teleologischen liche Gebührenrecht auseinander. Nach einem Vorstoß Auslegung könnte der Klageauftrag dahingehend inter- der Versicherungswirtschaft sollten bei einer Moderni- pretiert werden, dass der RA – aufschiebend bedingt – sierung des Kostenrechts die Veränderungen im Rechts- beauftragt wird, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmit- dienstleistungsmarkt durch die Digitalisierung aufgegrif- tels zu prüfen, falls der Prozess ganz oder teilweise verlo- fen und das Gebührenrecht in die „digitale“ Zeit fortent- rengeht. Der Fall sei vergleichbar mit einer Taxe im Sinne wickelt werden. Konkret wurde eine Ergänzung von § 14 von § 612 Abs. 2 BGB. Zu einem abschließenden Ergeb- RVG vorgeschlagen, bei Parallelangelegenheiten die Ge- nis sind die Gebührenreferenten noch nicht gekommen. bühr um einen bestimmten Faktor zu reduzieren, der die erzielten Skaleneffekte berücksichtigt. Mehrfachvertretung von Opfern in einem Nach Auffassung der Gebührenreferenten ist es frag- Strafverfahren lich, ob im Rahmen des § 14 RVG Synergieeffekte zu be- In Strafverfahren ordnen die Gerichte für mehrere Opfer, rücksichtigen sind. Die Gebührenreferenten werden die die von verschiedenen Straftaten eines Täters betroffen Diskussion über die Frage, ob § 14 RVG die Abrechnung sind, einen RA als gemeinsamen Beistand zum Beispiel standardisierter Rechtsdienstleistungen noch ordnungs- bei einer Nebenklage bei; die gemeinsame Verhandlung gemäß abbildet, im Rahmen ihrer nächsten Tagung fort- aller Straftaten findet in einer mehrtägigen Hauptver- Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN 7
Berufsrecht und Berufspraxis handlung statt. Vor diesem Hintergrund setzten sich die Satzungsversammlung beschließt Gebührenreferenten hinsichtlich der Vergütung des bei- geordneten Opfervertreters mit der Frage auseinander, ob Änderung von § 2 BORA es sich bei der Vertretung mehrerer Opfer um verschiede- ne Angelegenheiten handelt. Im Rahmen der Diskussion In ihrer 8. Sitzung hat die 6. Satzungsversammlung bei der Bun- stellte sich auch die Frage, in wieweit die Mehrfachvertre- desrechtsanwaltskammer am 06.05.2019 in Berlin folgenden Be- tung von Opfern in einem Strafverfahren aufgrund mögli- schluss zur Änderung des § 2 BORA gefasst: cher Interessenkollisionen nach § 43a Abs. 4 BRAO in be- § 2 BORA wird wie folgt neu gefasst: rufsrechtlicher Hinsicht zulässig ist. Insofern stellten die Gebührenreferenten die vergütungsrechtliche Klärung (1) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und be- zurück und kamen überein, zunächst den BRAO-Aus- rechtigt. Dies gilt auch nach Beendigung des Mandats. schuss der BRAK um seine Einschätzung zu bitten. (2) Die Verschwiegenheitspflicht gebietet es dem Rechtsanwalt, Sozialrecht: fiktive und echte Terminsgebühr die zum Schutze des Mandatsgeheimnisses erforderlichen orga- In einem sozialrechtlichen Klageverfahren ist sowohl die nisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen, die ri- echte als auch die fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 sikoadäquat und für den Anwaltsberuf zumutbar sind. Techni- VV RVG ausgelöst worden. Bei der Berechnung stellt sich sche Maßnahmen sind hierzu ausreichend, soweit sie im Falle die Frage, ob die fiktive Terminsgebühr bei Anfall der ech- der Anwendbarkeit der Vorschriften zum Schutz personenbezo- ten völlig wegfällt oder ob die echte Terminsgebühr ange- gener Daten deren Anforderungen entsprechen. Sonstige techni- reichert werden muss, wenn gleichzeitig auch die fiktive sche Maßnahmen müssen ebenfalls dem Stand der Technik ent- Terminsgebühr anfällt. Die Gebührenreferenten sprachen sprechen. Abs. 4 lit. c) bleibt hiervon unberührt. Zwischen Rechts- sich in beiden Fällen dafür aus, dass jeweils das höhe- anwalt und Mandant ist die Nutzung eines elektronischen oder re der beiden Bemessungskriterien nach § 14 RVG zieht. sonstigen Kommunikationsweges, der mit Risiken für die Vertrau- lichkeit dieser Kommunikation verbunden ist, jedenfalls dann er- Betreuungsrecht: Berechnung der Vergütung des laubt, wenn der Mandant ihr zustimmt. Von einer Zustimmung ist Verfahrenspflegers auszugehen, wenn der Mandant diesen Kommunikationsweg vor- Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG (Ur- schlägt oder beginnt und ihn, nachdem der Rechtsanwalt zumin- teil v. 24.07.2018 – 2 BvR 309 / 15, 2 BvR 502 / 16), dass dest pauschal und ohne technische Details auf die Risiken hinge- auch bei kurzfristigen Fixierungen wegen der Intensität wiesen hat, fortsetzt. des Grundrechtseingriffs eine richterliche Anordnung er- forderlich ist, fassten die Gebührenreferenten nach ein- (3) Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a gehender Diskussion mehrheitlich folgenden Beschluss: Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) liegt nicht vor, soweit Ge- 1. Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfle- setz und Recht eine Ausnahme fordern oder zulassen. ger bei einer Anhörung zu einer Fixierung stellt die Wahrnehmung von Interessen des Betroffenen in sei- (4) Ein Verstoß ist nicht gegeben, soweit das Verhalten des Rechts- nen grundrechtlich geschützten Rechtsangelegen- anwalts heiten i. S. v. § 3 BRAO dar. a) mit Einwilligung erfolgt oder 2. Ein Verfahrenspfleger eines Betroffenen in der Ge- b) zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist, fahr der Fixierung würde mutmaßlich immer einen z. B. zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Rechtsanwalt beauftragen. Mandatsverhältnis oder zur Verteidigung in eigener Sache, 3. Die Gerichte sind deshalb gehalten, bei Fixierungen oder immer einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger zu c) im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei, die außerhalb bestellen. des Anwendungsbereichs des § 43e Bundesrechtsanwalts- 4. Die Vergütung und der Aufwandsersatz des Rechts- ordnung liegen, objektiv einer üblichen, von der Allgemein- anwalts als Verfahrenspfleger richten sich daher re- heit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht gelmäßig nach den Vorschriften des RVG. (Sozialadäquanz). 77. Tagung der Gebührenreferenten (5) Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten blei- Die 77. Tagung der Gebührenreferenten wird von der RAK ben unberührt Celle ausgerichtet werden und am 05.05.2019 in Hildes- heim stattfinden. Die Gebührenreferenten werden sich – Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst sofern noch kein Referentenentwurf eines 3. KostRMoG vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ge- vorliegt – schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen des prüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten diese Be- digitalen und automatisierten Rechtsdienstleistungs- schlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf marktes auf die anwaltliche Vergütung befassen. die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. Quelle: BRAK, 07.03.2019 8 Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Berufsrecht und Berufspraxis RiStBV – unbekanntes Wesen oder bekanntes Unwesen? Dr. Peter Helkenberg, Fachanwalt für Strafrecht O bwohl der Verfasser dieser Zeilen Grund zu der vaten Gesellschaften übertragen werden, sieht der Vertei- Annahme hat, dass sich die geringe Beachtung, diger später in den Akten, dass die XY-GmbH für die Aus- die im juristischen Alltag den „Richtlinien für wertung der Datenträger 5885,99 Euro (nur ein Beispiel, das Strafverfahren“ entgegengebracht wird, auch auf die welches aber der Realität recht nahekommt) kassiert hat. Resonanz gegenüber den nachfolgenden Gedanken nie- Man hat zwar nur fünf Bilder gefunden, die wirklich KIPO derschlagen könnte, möchte er den Versuch unterneh- enthalten, der Rest waren Urlaubsfotos oder maximal Po- men, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen Straf- sing, der Strafbefehl über – sagen wir – 2.700 Euro be- verteidiger einzuladen, sich in Vorbereitung auf zukünf- inhaltet allerdings auch, dass der Mandant die Verfah- tige Mandate mit zumindest einigen der weitgehend un- renskosten zahlen muss und dazu gehören „leider“ auch bekannten Normen näher zu befassen. die Gelder, die an die XY-GmbH gezahlt worden sind, weil „Die Richtlinien sind vornehmlich für den Staats- das LKA angeblich unterbesetzt ist. anwalt bestimmt. Einige Hinweise wenden sich aber auch an den Richter. Soweit diese Hinweise nicht Kostenbewusstsein? – Fehlanzeige. die Art der Ausübung eines Amtsgeschäfts betref- fen, bleibt es dem Richter überlassen, sie zu berück- Ziffer 5a der RiStBV führt aber auch Möglichkeiten auf, sichtigen. Auch im Übrigen enthalten die Richtlinien wie man konkret jede Menge Kosten sparen kann: zum Grundsätze, die für den Richter von Bedeutung sein Beispiel, indem man auf förmliche Zustellung verzichtet! könnten“, heißt es treuherzig in der Präambel. Dieser ziemlich vagen Ankündigung folgen dann sage Der Verfasser ist bezüglich der aktuellen Gebühren der und schreibe 300 (!!!) Ziffern plus Anlagen, ich weiß von Deutschen Post nicht wirklich firm, glaubt allerdings, keinem Kollegen (auch keiner Kollegin), der / die von sich dass der Verzicht auf Zustellung in der Tat 5,50 Euro behauptet, alle zu kennen. wert ist. Picken wir uns einige Ziffern raus, die es in sich haben: Nr. 19 – Vernehmung von Kindern und Jugendlichen Nr. 5 a – Kostenbewusstsein Unsere BRAK hat uns zwar gezwungen, das beA darauf In Amerika sind die Provider auskunftspflichtig. Selbster- zu sichten, ob ein Empfangsbekenntnis eingegangen ist, nannte Sittenwächter, deren Legitimation niemand über- der Justiz ist es aber immer noch gestattet, die Soll-Vor- prüft, melden dem Bundeskriminalamt Erkenntnisse, schrift der Videoaufzeichnung unter Hinweis auf fehlen- dass eine bestimmte IP Adresse irgendwo in Deutschland de Ressourcen zu ignorieren. Vernehmungsperson und Kinderpornografie geladen hat. Das BKA freut sich, weil Zeuge sollen gemeinsam und zeitgleich in Bild und Ton es Informationen nutzen kann, die unter der Geltung der aufgenommen werden. Wie oft haben wir Verteidiger uns StP0 nicht so leicht legal zu gewinnen sind, meldet die- schon gewünscht, nicht über viele Hauptverhandlungsta- se der STA, der Ermittlungsrichter unterzeichnet selbst- ge mühsam herausfinden zu müssen, ob der Zeuge wirk- verständlich routinemäßig den ihm vorgelegten Durch- lich korrekt belehrt wurde und was er tatsächlich auf wel- suchungsvordruck. che Frage gesagt hat?! Elektronik wird gesichert. Ein solches Video würde allerdings ebenfalls dokumen- tieren, wenn entgegen § 58 Abs. 1 StP0 der Zeuge noch Mit der Begründung, die Auswertungseinheiten des LKA von einem Kumpel begleitet wurde, der sich während der seien hoffnungslos überlastet, erteilt die STA den Unter- Vernehmung ab und zu auch zu Wort meldet. So was pas- suchungsauftrag der XY-GmbH. Abgesehen von der Prob- siert nicht? Träumen Sie weiter! lematik, die darin besteht, dass hoheitliche Aufgaben wie So oder so führt diese Nummer ein stiefmütterliches polizeiliche Ermittlungstätigkeit gewinnorientierten pri- Dasein. Fortsetzung → Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN 9
Berufsrecht und Berufspraxis Nr. 70 – Auswahl des Sachverständigen Wie oft ist es Ihnen schon passiert, dass Sie von der STA die Nach- richt erhielten, die Sachverständige AB vom Institut XY sei beauftragt worden, ein aussagepsychologisches Gutachten über die Nebenklä- gerin zu erstatten? Abgesehen davon, dass ein Sachverständiger bei einem derart un- bestimmten Auftrag dringend eine Präzisierung erbitten müsste, um seinen Gutachtenauftrag nach den Regeln der aussagepsychologi- schen Wissenschaft erfüllen zu können, verlangt die Nummer 70, dass der zuständige Dezernent der STA dem Verteidiger vor der Be- stellung rechtliches Gehör gewähren muss. Tut sie das? Falls nicht, sollte man dies rügen! Nr. 147 – Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Falls Sie in Thüringen verteidigen, kommt Ihnen das vielleicht be- kannt vor: Die Beweisaufnahme ist geschlossen, der Staatsanwalt for- dert acht Monate auf Bewährung, der Verteidiger plädiert auf Frei- spruch. Das Gericht zieht sich für fünf Minuten zur Beratung zurück und verurteilt Ihren Mandanten im Namen des Volkes zu acht Mona- ten auf Bewährung. In der Hoffnung auf eine schöne Sprungrevision legen sie Rechtsmit- tel ein, dann erfahren Sie, dass die STA Berufung eingelegt hat. Kur- ze Zeit später wird Ihnen die Begründung der STA übermittelt, kos- tenbewusst wird in einem Satz behauptet, die verhängte Strafe werde weder der Tat als solcher noch der Schuld Ihres Mandanten gerecht. Nun wissen wir ja, dass Rechtsmittel der STA keine Beschwer voraus- setzen, zugegeben, aber was sagen denn die Richtlinien, die ja „vor- nehmlich“ an den Staatsanwalt gerichtet sind: „Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aus- sichtsreich ist“ – Nr. 147 Abs. 1 Und die Väter und Mütter dieser Richtlinien haben hellseherisch auch an den Fall gedacht, dass sogar einen Staatsanwalt unsachliche Moti- ve leiten könnten, deshalb haben die Richtlinien in 147 Abs. 1 Satz 4 den Kolleginnen und Kollegen der STA folgendes ins Stammbuch ge- schrieben: „Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechts- mittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten“. Deutlicher geht es eigentlich nicht. Die Praxis sieht anders aus. Die allenthalben lautstark beklagte Überlastung hindert viele Staats- anwälte nicht, selbst die Urteile anzugreifen, die genau das Strafmaß ausgeworfen haben, das sie in ihrem Schlusswort beantragt hatten. Vielleicht schließt sich hier der Kreis auf wundersame Weise, irgend- wie sind wir wieder beim Kostenbewusstsein. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen der Strafverteidigung auch in Zukunft viel Resilienz! 10 Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Berufsrecht und Berufspraxis beA: Automatisches Verschieben und Löschen von Nachrichten seit dem 1. April 2019 Rechtsanwalt Alfred Gass und Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin S eit dem 01.04.2019 werden ältere Nachrichten im beA Ordner „Posteingang“ oder „Gesendet“ (oder einen Unterord- automatisiert gelöscht. Denn das beA ist kein Archivsys- ner) verschoben wurden, werden nicht gelöscht. Das Verschie- tem, sondern hat (neben diversen fachlichen Funktio- ben löst die 90-Tages-Frist erneut aus. Allerdings: Das beA ist nen) eine ähnliche Funktion wie ein Briefkasten: Man ent- nicht als Archivsystem konzipiert! Nachrichten sollten daher nimmt eingegangene Post. Antworten auf die wichtigsten Fra- aus dem beA exportiert und i.S.v. § 50 I BRAO zur Akte gespei- gen zum automatischen Verschieben und Löschen sind nach- chert werden. folgend zusammengetragen. Hinweis: Wir empfehlen dringend, Nachrichten, die über eine Kanzleisoftware an die Justiz gesendet wurden, über die Welche Nachrichten werden in den Papierkorb beA-Webanwendung zu exportieren. Ein valider Zugangsnach- verschoben? weis ist mit dem im Exportcontainer enthaltenen Prüfprotokoll Automatisiert in den Papierkorb verschoben werden gewährleistet. Die Kanzleisoftwareschnittstelle wird mit der –– gesendete Nachrichten, die länger als 90 Tage im Ordner Version 2.2, die im Sommer 2019 zur Verfügung steht, so an- „Gesendet“ (oder einem Unterordner) liegen, und gepasst, dass ein Export von Nachrichten über Fachsoftware –– eingegangene Nachrichten, die länger als 90 Tage im Ord- vollständig gewährleistet wird, sobald die Hersteller diese Ver- ner „Posteingang“ (oder einem Unterordner) liegen, sofern sion integriert haben. sie bereits „angefasst“ wurden. „Angefasst“ wurde eine Nachricht, die der Postfachinhaber geöffnet oder als gele- Wird man über das automatische Löschen informiert? sen markiert oder in einen anderen Ordner verschoben hat Ungelesene Nachrichten, die sich im Papierkorb befinden, lö- oder die der Postfachinhaber bzw. eine berechtigte Person sen 30 Tage, 20 Tage und 10 Tage vor dem endgültigen Löschen exportiert hat. eine Warnung aus. Gelesene Nachrichten, die sich im Papier- korb befinden, lösen 10 Tage vor der endgültigen Löschung Welche Nachrichten werden gelöscht? eine Warnung aus. Diese Benachrichtigungen werden an die Gelöscht werden (nur) Nachrichten, die länger als 30 Tage im vom Postfachinhaber hinterlegte E-Mail-Adresse gesandt. Ordner „Papierkorb“ liegen. Hinweis: Um Benachrichtigungen zu erhalten, muss der Post- fachinhaber eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegen und das Welche Nachrichten sind nicht betroffen? Häkchen bei „Benachrichtigungen aktiviert“ setzen. Nicht automatisiert verschoben werden Nachrichten, die bis- her nicht „angefasst“ wurden sowie Nachrichten, die im Ordner Verschwinden am 01.04.2019 auf einen Schlag alle „Entwürfe“ liegen. Nicht automatisiert gelöscht werden Nach- alten Nachrichten? richten, die in anderen Ordnern als dem Ordner „Papierkorb“ Die Prozesse für das automatische Verschieben und Löschen liegen. beginnen ab dem 01.04.2019. Sie werden aus technischen Hinweis: Bei Nachrichten, die aus dem Ordner „Papierkorb“ in Gründen und aufgrund der Heterogenität der Nachrichten die Ordner „Gesendet“ oder „Posteingang“ (oder einen Unter- schrittweise ausgeführt. Ab Mai 2019 sollen die Prozesse in den ordner) (zurück-)verschoben werden, beginnt die 90-Tages-Frist Regelbetrieb überführt sein. zum Verschieben in den Papierkorb erneut zu laufen. Das Ver- Hinweis: Vor dem 11.04.2019 wird keine Nachricht automati- schieben mehrerer Nachrichten auf einmal ist möglich. siert gelöscht, da alle jetzt zum Löschen anstehenden Nachrich- ten zuvor eine Warnung per E-Mail auslösen. Kann man gelöschte Nachrichten wiederherstellen? Hinweis: Im Ordner „Papierkorb“ kann man sich die Spal- Nachrichten, die automatisiert aus dem Papierkorb gelöscht te „endgültiges Löschdatum“ anzeigen lassen. Bis zum Errei- wurden, bleiben unwiederbringlich gelöscht. chen des Regelbetriebs kann sich dieses Datum nach hinten verschieben. Nachrichten werden auf keinen Fall vor den an- Kann man das Löschen von Nachrichten verhindern? gezeigten Daten gelöscht. Es werden nur Nachrichten gelöscht, die sich im Ordner „Pa- pierkorb“ befinden. Nachrichten, die von dort zurück in den Quelle: BRAK-Magazin, Heft 2/2019, 09.04.2019 Kammerreport 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN 11
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