Kammer report 2 / 2019 - Rechtsanwaltskammer Thüringen

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Kammer report 2 / 2019 - Rechtsanwaltskammer Thüringen
Kammer­report
                          2 / 2019
AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS

Einladung zur Kammer­
versammlung 2019

                        5. September

                        2
AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS           BERUFSRECHT / BERUFSPRAXIS

Parlamentarischer Abend                Änderung § 2 BORA
von RAK Thüringen und                  RiStBV –
Thüringer Anwaltsverband               unbekanntes Wesen oder
                                       bekanntes Unwesen?

                        3                                   8/9
                                       AUSBILDUNG

                                       Neuer Kurs
                                       „Gepr. Rechtsfachwirt / in“
                                       startet in Erfurt

                                                                13
Kammer report 2 / 2019 - Rechtsanwaltskammer Thüringen
In Ausgabe 2 / 2019

AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS                                    AUSBILDUNG
2   Einladung zur Kammerversammlung 2019                        13 Gepr. Rechtsfachwirt / in
                                                                   Neuer Kurs „Gepr. Rechtsfachwirt / in“ startet in Erfurt
2   Aus dem Terminkalender der RAK
                                                                13 Rechtsanwalts- und Notar­fachangestellte
3   Parlamentarischer Abend von RAK Thüringen und
                                                                   Neues Online-Portal für ReNos
    Thüringer Anwaltsverband
    Thüringer Anwaltschaft diskutiert berufspolitische Themen
                                                                PERSONALIEN
    mit Thüringer Landtags- und Bundestagsabgeordneten
                                                                14 Mitgliedernachrichten
6   Ehrenamt in der RAK Thüringen
                                                                   für den Zeitraum 1. Februar 2019 bis 5. Juni 2019
BERUFSRECHT UND BERUFSPRAXIS
7   76. Tagung der Gebührenreferenten der Rechts­
    anwaltskammern
    Kurzbericht
8   Satzungsversammlung beschließt Änderung von § 2 BORA
9   RiStBV – unbekanntes Wesen oder bekanntes Unwesen?
    Dr. Peter Helkenberg, Fachanwalt für Strafrecht
11 beA: Automatisches Verschieben und Löschen
   von Nachrichten seit dem 1. April 2019
   Rechtsanwalt Alfred Gass und Rechtsanwältin Dr. Tanja
   Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin
12 Austauschprojekt „Advocatus“ für junge Anwälte der
   Anwalts­kammer Bari
12 Neue Zahlen zur Anwaltschaft: mehr Syndici –
   im Übrigen stabil
12 ERA-CCBE Young Lawyers Contests 2019 / 2020 und
   2020 / 2021
12 BGH: Übertragbares Eigentum an Hand­akten einer
   abzuwickelnden Kanzlei
Kammer report 2 / 2019 - Rechtsanwaltskammer Thüringen


Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,                  In dieses Bild fügt sich – wenn auch mit ei-       deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Auf-
fast unbemerkt geblieben scheint die Ent-        ner etwas anderen Nuancierung – auch eine          gaben zu beeinträchtigen bewirken …“
scheidung des EuGH vom 29.05.2019, mit           Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Wies-         (VG Wiesbaden, Beschluss vom 28. März
der eine Vorlagefrage des Supreme Courts in      baden ein. Von dort wird dem EuGH die Fra-         2019 – 6 K 1016 / 15.WI)
Irland entschieden worden ist. Der Europä-       ge vorgelegt, ob es sich bei deutschen Ge-
ische Gerichtshof konstatiert hier, dass die     richten um unabhängige Gerichte im Sinne           Wo führt das alles hin? Die Judikative als
deutschen Staatsanwaltschaften keine Justiz-     der EU-Grundrechte-Charta handelt. Moniert         Dritte Gewalt wird auch immer von haushäl-
behörde im Sinne des Art. 6 Abs. 1 des Rah-      wird, dass zwar die persönliche Unabhängig-        terischen Vorgaben abhängig sein und sicher
menbeschlusses 2002 / 584 seien, woraus          keit des Richters, nicht jedoch die institutio-    nicht in eine sich selbst verwaltende (und da-
dann folgt, dass sie nicht zur Ausstellung Eu-   nalisierte Unabhängigkeit der rechtsprechen-       mit auch selbst finanzierende) Struktur über-
ropäischer Haftbefehle befugt sind. Das nach     den Gewalt sichergestellt sei. Dort wird aus-      führt werden können. Verknüpfungen zur Le-
§§ 146, 147 GVG mögliche Weisungsrecht der       geführt:                                           gislative und Exekutive sind doch faktisch
Exekutive könne im Einzelfall zu einem sach-                                                        gar nicht vermeidbar. Redet man mit derar-
fremden Einfluss auf die Entscheidung füh-       „Es lässt sich aber gerade nicht ausschlie-        tigen Fragestellungen nicht einen Teil unse-
ren, ob ein Europäischer Haftbefehl ausge-       ßen, dass die Gerichte, die mit Ausnahme der       res Rechtsstaates künstlich klein? Wird mit
stellt werde oder nicht. Auch wenn im kon-       ‚unabhängigen Richter‘ Teil der allgemeinen        Derartigem nicht Wasser auf die Mühlen der
kreten entschiedenen Einzelfall eine solche      Staatsverwaltung und damit der Regierung           „Rechtsstaatszweifler“ geleitet? Wird damit
Weisung nicht vorlag, hat der EuGH mit ei-       des jeweiligen Landes unterstellt sind, nicht zu   nicht Vertrauen in die Justiz, ja den Rechts-
nem strengen Maßstab festgehalten, dass das      objektivem Vorgehen in der Lage sind, wenn         staat, leichtfertig aufs Spiel gesetzt? Gibt es
zugrunde liegende System des EuHB von der        sie nationale und europäische Normen ausle-        denn wirklich ernsthafte Zweifel daran, dass
wechselseitigen Akzeptanz der Unabhängig-        gen und anwenden. Dies zeigt sich schon da-        die deutschen Gerichte unabhängig sind?
keit der ausstellenden Justizbehörde geprägt     ran, dass die Gerichte entgegen der Daten-             Für unsere funktionierende unabhängige
ist und dies die absolute Grundlage für die      schutzgrundverordnung über keine eigenstän-        Rechtspflege werden wir nach meiner Wahr-
Anerkennung derartiger justizieller Entschei-    dige Datenschutzkontrolle verfügen … Denn          nehmung außerhalb Deutschlands durchaus
dungen sei. Diese Unabhängigkeit sei bei den     die justizielle Tätigkeit wird nicht nur durch     beneidet. Es steht uns Anwälten sicher gut
deutschen Staatsanwaltschaften nicht gege-       das auszusprechende Urteil ausgeübt, son-          an, in ein solches Konzert der Zweifler nicht
ben. Für die Abwicklung laufender Verfah-        dern bezieht sich auf den gesamten Verfah-         einzustimmen, sondern dem Eindruck ent-
ren kann diese Entscheidung durchaus weit-       rensverlauf eines gerichtlichen Verfahrens, von    gegenzuwirken, wir lebten in einer Bananen­
reichende Folgen haben. Ungefähr 5.000 Per-      Eingang einer Klage / eines Antrages bis zur       republik.
sonen werden im Moment im Rahmen eines           Erledigung durch Zustellung des Urteils / des
in Deutschland ausgestellten Europäischen        Beschlusses.
Haftbefehls gesucht.
                                                 Bereits die bloße Gefahr einer politischen Ein-
Für die Richterverbände ist die Entscheidung     flussnahme auf die Gerichte (durch Ausstat-
aktuell Anlass, die Weisungsrechte der Exe-      tung, Personalzuweisung usw. durch das Jus-                        Freundliche kollegiale Grüße
kutive erneut anzugreifen und deren Aufhe-       tizministerium) kann eine Gefahr des Einflus-                      Ihr Jan Helge Kestel
bung zu verlangen.                               ses auf die Entscheidungen der Gerichte um                         Präsident

                                                                                           Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN   1
Kammer report 2 / 2019 - Rechtsanwaltskammer Thüringen
AUS DER ARBEIT DES VORSTANDS

Einladung zur Kammerversammlung 2019

              !
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                                                                       lich von wenigstens zehn Mitgliedern der Kammer verlangt wird. Da
                                                                       die Tagesordnung nach § 87 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 BRAO
                                                                       zwei Wochen vor der Versammlung bekannt sein muss, können nur
                                                                       Anträge berücksichtigt werden, die so rechtzeitig vorliegen, dass sie
                                                                       noch innerhalb dieser Frist bekannt gemacht werden können. Anträ-
Hiermit berufe ich gemäß § 85 Abs. 1 BRAO die Versammlung der          ge zur Tagesordnung müssen daher spätestens am 13.08.2019
Rechtsanwaltskammer Thüringen ein für                                  bei der Geschäftsstelle, Bahnhofstraße 46 in 99084 Erfurt ein-
                                                                       gehen.
Donnerstag, den 05.09.2019, um 14:00 Uhr                               2. Im Rahmen der Kammerversammlung am 05.09.2019 sind zwei
im Victor’s Residenz-Hotel, Häßlerstraße 17, 99096 Erfurt.             Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter zu bestellen. Die Kammer-
                                                                       versammlung hat zuletzt 2017 als Rechnungsprüfer Rechtsanwältin
Die Tagesordnung, der Tätigkeitsbericht des Präsidenten, der Bericht   Christina Pelikowsky und Rechtsanwalt Uwe Albus gewählt, sodass
des Schatzmeisters sowie die Haushalte werden Ihnen durch ein ge-      Neuwahlen vorzunehmen sind. Wir dürfen Sie daher bitten, Ihre
sondertes Rundschreiben rechtzeitig bekannt gegeben werden.            Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfer ebenfalls bis
                                                                       spätestens 13.08.2019 bei der Geschäftsstelle der RAK, Bahnhof-
                                                                       straße 46 in 99084 Erfurt einzureichen.
Hinweise
1. Gemäß § 4 der Geschäftsordnung der RAK Thüringen sind weitere                                                      gez. Jan Helge Kestel
Gegenstände dann auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies schrift-                                                   Präsident

Aus dem Terminkalender der RAK
                              Februar 2019                                                          April 2019

     1.      Neujahrsempfang Rechtsanwaltskammer Karlsruhe               4. / 5.   4. Internationales Anwaltsforum in Berlin
             in Karlsruhe
                                                                        9. / 10.   Messe „vocatium 2019“ in Erfurt
     5.      2. Sitzung des Wahlausschusses Satzungs­versammlung
                                                                          16.      1. Sitzung Wahlausschuss Vorstandswahl in Erfurt
             in Erfurt
                                                                                                    Mai 2019
     21.     Sitzung Thüringer Beirat für alternative Konflikt­
             lösungen in Erfurt                                            2.      Telefonkonferenz mit den Präsidenten der RAK Sachsen
                                                                                   und der RAK Sachsen-Anhalt
                                März 2019
                                                                           4.      77. Tagung der Gebührenreferenten in Hildesheim
     5.      Gesprächsrunde des Landesverbandes der Freien
             Berufe in Erfurt                                              6.      8. Sitzung der 6. Satzungsversammlung in Berlin

     6.      Tag der Berufe in der Geschäftsstelle der                     8.      Vorstandssitzung in Erfurt
             Rechtsanwaltskammer in Erfurt
                                                                        9. / 10.   156. BRAK-Hauptversammlung in Schweinfurt
     7.      Amtseinführung des neuen Präsidenten des
                                                                          15.      Zeugnisübergabe – Zweite juristische Staatsprüfung
             Landgerichts Mühlhausen Henning Horstmeier und
                                                                                   in Erfurt
             des Vizepräsidenten Matthias Häcker-Reiß sowie
             Verabschiedung der Amtsvorgänger in Mühlhausen             15.–17. Deutscher Anwaltstag 2019 in Leipzig

     11.     Jahresgespräch der Präsidenten der Rechtsanwalts­            23.      DAI-Erfahrungsaustausch in Bochum
             kammer Thüringen, der Steuerberaterkammer
             Thüringen sowie der Thüringer Landespräsidentin der
             Wirtschaftsprüferkammern in Erfurt

     26.     3. Sitzung des Wahlausschusses Satzungs­versammlung
             in Erfurt

     26.     Vorstandssitzung in Erfurt

     26.     Parlamentarischer Abend von RAK Thüringen und
             Thüringer Anwaltsverband in Erfurt

2   Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Aus der Arbeit des Vorstands

Parlamentarischer Abend von RAK Thüringen und
Thüringer Anwaltsverband
Thüringer Anwaltschaft diskutiert berufspolitische Themen mit Thüringer Landtags-
und Bundestagsabgeordneten

I
   m Wahljahr 2019 haben die RAK Thürin-        Thüringer Landtags, ebenso wie die Thürin-        in den Fokus bringen. Aufgrund der unein-
   gen und der Thüringer Anwaltsverband         ger Abgeordneten des Deutschen Bundesta-          geschränkt positiven Resonanz auf die Ver-
   am 26. März in der Loge des Steigerwald-     ges sowie der Thüringer Justizminister und        anstaltung ist eine Fortführung beabsichtigt.
stadions Erfurt erstmals gemeinsam einen        der Staatssekretär. In entspannter Atmosphä-         Um einen Einblick in die Bandbreite der
parlamentarischen Abend veranstaltet. Der       re konnten die Vertreter der Thüringer An-        angesprochenen Themen zu vermitteln, wird
Einladung der Thüringer Anwaltschaft folg-      waltschaft, rechts- und berufspolitische The-     nachfolgend aus den Begrüßungsreden der
ten u. a. Abgeordnete des Ausschusses für       men mit den Thüringer Volksvertretern dis-        beiden Gastgeber der jeweilige politische Teil
Migration, Justiz und Verbraucherschutz des     kutieren und die Belange des Berufsstands         veröffentlicht.

Rede RA Jan Helge Kestel, Präsident RAK Thüringen (Auszug)
… Meine Damen und Herren, die Bundes-           ger dar. Die Entwicklungen in England und         giges Organ der Rechtspflege sehr bewusst.
rechtsanwaltsordnung hat in den letzten Jah-    Wales, die ja nun voraussichtlich nur noch        Dies erfordert aber auch eine nachdrückliche
ren im Zusammenhang mit der Regelung zum        für einen begrenzten Zeitraum Maßstab für         Beteiligung der Anwaltschaft am Pakt für den
Berufsrecht im Bereich der Syndikusrechts-      europäisches Handeln sein können, belegen,        Rechtsstaat, die bislang erstaunlicher Weise
anwälte bereits durchaus wesentliche Verän-     dass die alleinige Profitorientierung im Rah-     so gar nicht vorkommt.
derungen erfahren. Im Bereich des anwalt-       men der Beteiligung von Fremdkapitalgebern
lichen Gesellschaftsrechts stehen Verände-      dazu führt, dass wenig attraktive Mandate         Da eine Reform der Bundesrechtsan-
rungen bevor, die vermeintlich europarecht-     schlicht abgelehnt und nicht mehr behan-          waltsordnung ins Haus steht, wäre in die-
lichen Vorgaben folgen, jedenfalls an aktu-     delt werden. Für den rechtsuchenden Bür-          sem Zuge Weiteres zu nennen, zu dem
elle Rechtsprechung des BGH und des Bun-        ger mit einem kleinen Fall stellt dies faktisch   wir uns eine Regelung wünschen, näm-
desverfassungsgerichts anknüpfen, und für       eine Verweigerung des Zugangs zum Recht           lich die auch von der Bundesrechtsan-
eine Liberalisierung auf dem Markt der zu-      dar. Eine derartige Entwicklung dürfen wir        waltskammer geforderte Einrichtung ei-
zulassenden Rechtsanwaltsgesellschaften         nicht hinnehmen. Aus unserer Sicht gilt hier      nes eigenen Datenschutzbeauftragten für
und berufsrechtlich möglichen Zusammen-         eine absolute Null Toleranz. Die dagegen ins      die Anwaltschaft. Die derzeitige Situation
schlüsse sorgen werden. Neben der von uns       Feld geführten Argumente, insbesondere von        von 16 Landesdatenschutzbeauftragten, die
durchaus mit Sorge betrachteten Erwei-          Rechtsanwaltskanzleien, die sich im Bereich       auch im Bereich der Selbstverwaltung agie-
terung der sozietätsfähigen Berufe beste-       des Legal Tech engagieren wollen, es wer-         ren, ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.
hen unsere Bedenken aber ganz wesent-           de Kapital für notwendige Investitionen und       Die Anwaltschaft ist Willens, in der Lage und
lich und nachhaltig gegen eine Auswei-          Entwicklungen benötigt, überzeugen mich           – auch finanziell – bereit, auch im Bereich
tung und Aufweichung des sogenannten            persönlich nicht. Wenn das beabsichtigte          des Datenschutzes – wie dies im Bereich der
Fremdbesitzgebotes. Die Kapitalbeteiligung      Konzept tragfähig ist, werden sich Darlehens-     Schlichtung bereits erfolgreich praktiziert
von Dritten an einer Rechtsanwaltskanzlei,      geber finden, die über Darlehensverträge ent-     wird – eigene Verantwortung zu überneh-
egal in welcher Art der gesellschaftsrechtli-   sprechende Mittel zur Verfügung stellen. Eine     men. Unter dem Stichwort der anwaltlichen
chen Organisationsform, muss verboten blei-     Ertragsbeteiligung ist hierfür nicht erforder-    Verschwie­genheit ist Datenschutz ohnehin
ben. Aus unserer Sicht geht mit einer Aufwei-   lich. Die Abhängigkeit und die faktische Ein-     unser Thema.
chung des Fremdbesitzverbotes eine erhebli-     flussnahme auf die Mandatsbearbeitung und
che Gefährdung der Unabhängigkeit der An-       die Mandatsannahme bestehen nach unserer          Zum Thema Unabhängigkeit gehört unse-
waltschaft einher. Diese gefährdete Unabhän-    Überzeugung im Übrigen auch schon bei ge-         rer Ansicht nach aber auch, dass der Ge-
gigkeit führt zu einer deutlichen Erschwernis   ringeren Beteiligungen. Die Anwaltschaft tritt    setzgeber die Frage der Zulassung von
für den Zugang zum Recht und stellt damit in    deutlich dafür ein, den Zugang zum Recht für      Syndikusrechtsanwälten im öffentlichen
letzter Konsequenz auch eine Gefährdung für     alle Rechtsuchenden zu gewährleisten und          Dienst klarer und im Sinne einer eindeu-
den Rechtsstaat und die Wahrnehmung des         ist sich dabei ihrer Gemeinwohlverpflich-         tigen Abgrenzung regeln sollte. Die derzei-
Rechtsstaats durch den rechtsuchenden Bür-      tung und der besonderen Rolle als unabhän-        tigen Entwicklungen in der Rechtsprechung,

                                                                                         Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN   3
Aus der Arbeit des Vorstands

die der aktuellen Gesetzeslage folgen, können uns            der Wiederverbeamtung der Referendare in diesem
nicht gefallen. Das Verständnis der Bekleidung ei-           Bereich auch umgesetzt. Anders als Thüringen ist
nes öffentlichen Amtes bzw. der Tätigkeit in einem           Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen den umge-
solchen Amt, einer Behörde oder sonst als staatli-           kehrten Weg gegangen, nimmt damit jetzt ein Al-
che Verwaltung empfundenen Einrichtung verträgt              leinstellungsmerkmal für sich in Anspruch und hat
sich nach unserer Einschätzung nicht mit der Tätig-          die Zahl der Referendare seit der Wiedereinführung
keit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin und da-            der Verbeamtung verdoppelt.
mit eben auch nicht mit der Tätigkeit als Syndikus.
Hier sollten Klarstellungen erfolgen.                        Ganz aktuell darf ich auf das laufende Gesetz-
                                                             gebungsvorhaben zum Thüringer Transparenz-
Als klaren Angriff auf die anwaltliche Ver-                  gesetz noch kurz zu sprechen kommen. Die
schwiegenheit und das Mandatsgeheimnis se-                   Rechtsanwaltskammer Thüringen, die Steuerbera-
hen wir auch die – wieder einmal – überschie-                terkammer und die Notarkammer fordern in diesem
ßenden Regulierungsbemühungen im Zusam-                      Zusammenhang ganz eindeutig, diese von den Re-
menhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie                  gelungen auszunehmen, weil ein wie auch immer
zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von              gearteter Mehrwert der mit der gesetzlichen Rege-
Steuergestaltungen vom 25. Mai 2018. Während                 lung einherginge überhaupt nicht erkennbar ist.
die Richtlinie eine Anzeigepflicht für grenzüber-            Für die Selbstverwaltungskörperschaften würde die
schreitende legale Steuergestaltungen vorsieht               gesetzliche Regelung ausschließlich einen zusätzli-
und bei bestehendem Berufsgeheimnisschutz die                chen Verwaltungsaufwand bedeuten, vor dem Hin-
Anzeigepflicht auf den Steuerpflichtigen überge-             tergrund der bereits gelebten Transparenz aber kei-
hen kann, sieht der jetzt vorliegende Referente-             nerlei zusätzlichen Nutzen bringen.
nentwurf aus dem Bundesfinanzministerium die
Ausdehnung dieser Anzeigepflicht auf nationale               Schließlich erlauben Sie mir am Schluss noch ei-
Steuergestaltungen und eine Aufspaltung vor, die             nen kleinen Schwenk, wir kommen einfach am be-
im Zweifelsfall eine doppelte Meldung vom Steu-              sonderen elektronischen Anwaltspostfach nicht
erpflichtigen selbst und vom Steuerberater oder              vorbei. Es läuft und wie ich von einzelnen Richtern
Rechtsanwalt erfordert. Ich darf hierzu den Prä-             höre, nimmt man die entsprechenden Einreichun-
sidenten der Bundesrechtanwaltskammer, Herrn                 gen auf elektronischem Wege auch gern über das
Kollegen Dr. Ulrich Wessels, zitieren: „Die absolu-          beA entgegen. Andererseits scheinen an der einen
te Vertraulichkeit mandatsbezogener Kommunikati-             oder anderen Stelle die Daten auf Justizseite auch
on muss geschützt werden! Das Persönlichkeitsrecht           nur unzureichend verarbeitet zu werden, was zu
des Mandanten und die Institution einer freien und           Fehlermeldungen führt. Hier bitte ich dringend da-
unabhängigen Anwaltschaft dürfen nicht durch Mel-            rum, dass wir – und diese Bitte richtet sich natür-
depflichten ausgehöhlt werden. Wir lehnen eine An-           lich in erster Linie an das Ministerium – den gu-
zeigepflicht – für Rechtsanwältinnen und Rechts-             ten und gelungenen Austausch kurz vor Beginn der
anwälte gleichermaßen wie für Mandantinnen und               heißen Phase der Nutzung des elektronischen An-
Mandanten – daher nachdrücklich ab.“                         waltspostfachs fortsetzen und aufrechterhalten. So-
                                                             weit aktuell die Einführung eines Kanzleipostfachs
Ein anderes und weiteres Thema ist unsere Sor-               diskutiert wird, bitte ich Sie, die Struktur der Re-
ge um juristischen Nachwuchs. Die Demographie                gelungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung im
macht vor uns nicht halt. Der Kampf um die Köpfe             Blick zu behalten. Der Wunsch, gerade von größe-
hat längst begonnen. Die Zahlen der Anwaltschaft             ren Kanzleien einerseits und der Justizseite ande-
gehen in Thüringen zurück, auf Bundesebene sta-              rerseits, einzelne Kanzleien einheitlich adressie-
gnieren sie. Dies mag man kurzsichtig betrach-               ren zu können, ist sehr nachvollziehbar, anderer-
tet begrüßen, weil der Kuchen etwas größer wird.             seits: die aktuell an die Mitgliedschaft in der Kam-
Auf mittlere und lange Sicht bereitet aber fehlen-           mer ansetzende Verknüpfung der Postfächer wäre
der Nachwuchs auch in der Anwaltschaft Sorgen                dann ohne strukturelle Änderungen der Bundes-
und wir müssen dem entgegentreten. Ich habe dies             rechtsanwaltsordnung eigentlich nicht möglich.
schon häufig kritisiert und wiederhole es hier noch          Hier sollten wir aufpassen, dass nicht ein Schnell-
einmal. Die Abschaffung der Verbeamtung unserer              schuss mehr kaputt macht, als heilt …
Thüringer Rechtsreferendare war ein großer Feh-
ler, der allenfalls einen kurzfristigen fiskalischen
Effekt im Sinne einer Einsparung hatte, nach mei-
ner – unserer – Einschätzung aber auf lange Sicht
aber deutlich mehr kostet als er gespart hat. Das
die Attraktivität eines Berufes und die Bindung an
das jeweilige Bundesland bereits mit der Entschei-
dung für das Referendariat beginnt, ist im Bereich
der Lehrerausbildung bereits angekommen und mit

4   Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Aus der Arbeit des Vorstands

Rede RA Marcello Di Stefano, Vorsitzender Thüringer Anwaltsverband (Auszug)
… Die deutsche Anwaltschaft braucht eine        Bitte erlauben Sie mir daher nachfolgend in    hen, meine Damen und Herren, am Ende
Anpassung ihrer gesetzlichen Gebühren!          der hier gebotenen Kürze die Forderungen       führt die Anpassung der RVG-Gebühren so-
„Schon wieder?“, mag mancher fragen. Mei-       der Anwaltschaft zu skizzieren:                gar zu einer Entlastung des Landeshaushalts.
ne Damen und Herren, die letzte Anpassung                                                      Diesem Aspekt wird sich auch das Finanzmi-
der RVG-Gebühren war im Sommer 2013,            –– Insbesondere stark steigende Kosten für     nisterium kaum verschließen können.
ist also bereits fünfeinhalb Jahre her! Wie        Löhne und Gehälter, aber auch für Mie-          Nach alledem an dieser Stelle unsere Bit-
die Zeit vergeht … Bereits seit 2016 fordern       ten, machen es dringend erforderlich, die   te: Unterstützen Sie, im Interesse eines funk-
der Deutsche Anwaltverein und die Bundes-          RVG-Gebühren mindestens der allgemei-       tionierenden Rechtsstaats, die soeben skiz-
rechtsanwaltskammer den Gesetzgeber auf,           nen Tariflohnentwicklung anzupassen.        zierten Forderungen der Anwaltschaft auf
die RVG-Gebühren angemessen zu erhöhen.            Das sind seit der letzten Gebührenanpas-    eine kurzfristige, angemessene Anpassung
Bislang leider ohne zählbares Resultat.            sung rund 15 %. Über die Details wird       der RVG-Gebühren!
    Das ist unverständlich. Haben nicht            man sich unterhalten müssen, gerne
Bund und Länder unlängst einen Pakt für            nachher im persönlichen Gespräch.           Bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle, noch
den Rechtsstaat geschlossen? Das begrü-         –– Die Anpassung muss zeitnah erfolgen.        ganz kurz zwei Themen anzutippen, die uns
ßen wir Anwälte ja ausdrücklich. Ist es aber       Ein längeres Zuwarten ist vor den ge-       in Thüringen ebenfalls auf der Seele liegen:
nicht auch so, dass die deutsche Anwalt-           schilderten Hintergründen nicht mehr
schaft, neben den staatlichen Gewalten, ei-        zumutbar. In Zukunft müssen die Anpas-      Sorgen macht uns die Tatsache, dass die
ner der Grundpfeiler unseres Rechtsstaats          sungen regelmäßig und in kürzeren Zeit-     lukrativen Großmandate, die von Thürin-
ist? Ohne unabhängige Rechtsanwältinnen            abständen erfolgen, was auch den Ef-        ger Behörden oder Gerichten vergeben
und Rechtsanwälte, das muss ich hier sicher-       fekt hat, dass das jeweilige Anpassungs-    werden, nach wie vor hauptsächlich bei
lich nicht näher ausführen, gibt es keinen         volumen geringer gehalten werden kann.      Kanzleien außerhalb des Freistaats lan-
Rechtsstaat. Das Fehlen einer freien und un-       Eine Anpassung sollte sinnvollerweise in    den. Das ist möglicherweise gar nicht jedem
abhängigen Advokatur ist, wie der Blick auf        jeder Legislaturperiode erfolgen.           hier bewusst. Meine Damen und Herren, die
die Situation in manch anderem Land zeigt,      –– Eine mit der Anpassung der RVG-Gebüh-       Kanzleien in Thüringen sind mittlerweile so
ein sicherer Indikator für die Nichtexistenz       ren einhergehende Erhöhung der Ge-          gut aufgestellt, dass es kaum noch Manda-
rechtsstaatlicher Minimalstrukturen.               richtsgebühren ist abzulehnen. Eine sol-    te gibt, die nicht auch hier im Freistaat her-
    In Deutschland wird derzeit der Rechts-        che ist weder sinnvoll noch geboten. Eine   vorragend bearbeitet werden können – von
staat, so wie wir ihn verstehen, so wie ihn        gleichzeitige Erhöhung führt zu einer zu    Kanzleien, die viele Arbeitsplätze in Thürin-
das Grundgesetz definiert und so, wie er sich      hohen Schwellenbelastung der Recht-         gen vorhalten und hier ihre Steuern bezah-
seit Schaffung der Bundesrepublik Deutsch-         suchenden und ist fiskalpolitisch ver-      len. Ich möchte daher an dieser Stelle aus-
land hervorragend bewährt hat, und auch            fehlt. Bereits jetzt machen die Gerichts-   drücklich dafür werben, die Thüringer Kanz-
das brauche ich hier nicht zu vertiefen, von       kosten bei einem Gegenstandswert von        leien auch auf dieser Ebene zu unterstüt-
verschiedenen Seiten in Frage oder zumin-          2.000 Euro 22 % und bei einem Gegen-        zen. Ob Beratungs- oder Prozessmandat oder
dest auf die Probe gestellt.                       standswert von 200.000 Euro 30 % des        auch Beauftragung als Insolvenzverwalter:
    Es ist daher richtig, wichtig und über-        Prozesskostenrisikos aus.                   Wenn es schon nicht heißt „Thuringia first“,
fällig, etwas für diesen Rechtsstaat zu tun.                                                   dann doch bitte jedenfalls nicht „Thuringia
Wenn nun besondere Anstrengungen zu des-        Unabhängig davon, dass die Justiz Bestand-     last“. Auch hierzu können wir uns gerne im
sen Stärkung unternommen werden, ist es         teil der staatlichen Daseinsvorsorge ist und   Verlaufe des Abends noch unterhalten.
zwar sinnvoll, aber nicht ausreichend, zu-      sich daher deren Kosten nicht durch Gebüh-
sätzliche Richterinnen und Richter einzu-       ren decken lassen müssen, werde ich Ihnen      Letztes Thema an dieser Stelle: Mit Bedau-
stellen.                                        nun aber vorrechnen, dass die geforderte An-   ern hat die Thüringer Anwaltschaft zur
    Der Zugang zum Recht für alle Recht-        passung der RVG-Gebühren nicht zu einer        Kenntnis genommen, dass das anwalt-
suchenden setzt die Erreichbarkeit und          Mehrbelastung der Landeskassen führt. Das      liche Mitglied im Richterwahlausschuss
Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger an-       Gegenteil ist der Fall.                        dem Ringen um die letzte Fassung des
waltlicher Dienstleistung voraus; das gilt                                                     Thüringer Richtergesetzes zum Opfer ge-
insbesondere auch für den ländlichen Be-        Bei einem realistischen bundesweiten jähr-     fallen ist. Meine Damen und Herren, ich
reich. Die Verfügbarkeit qualitativ hoch-       lichen Vergütungsvolumen nach RVG von          habe vorhin auf die Bedeutung der Anwalt-
wertiger anwaltlicher Dienstleistung er-        12 Milliarden Euro führt eine Anpassung der    schaft für den Rechtsstaat hingewiesen. Die-
fordert wiederum, dass die Anwältinnen          RVG-Gebühren von 15 % allein aus der Er-       se Rolle erfordert ein konstruktives Zusam-
und Anwälte von ihrer Arbeit leben kön-         höhung der Einnahmen aus Umsatzsteuer          menwirken aller Beteiligten, insbesonde-
nen.                                            zu Mehreinnahmen von rund 342 Mio. Euro.       re auch der Gerichte und Anwälte, und zwar
    Die Unabhängigkeit und die Freiheit der     Hinzu kommen Mehreinnahmen aus Einkom-         auf Augenhöhe. Diesem Ziel wäre es sicher-
Anwaltschaft als Wesensmerkmale einer tra-      mens- und Körperschaftssteuer. Dem gegen-      lich förderlich gewesen, unseren Wunsch, ein
genden Säule des Rechtsstaats setzen aus-       über stehen Mehrkosten für Beratungs- und      Mitglied im Richterwahlausschuss zu stellen,
kömmliche Rahmenbedingungen voraus.             Prozesskostenhilfe von geschätzt lediglich     nicht wie geschehen zu ignorieren. Es ist zu
Das ist, insbesondere in Thüringen und ins-     rund 69 Mio. Euro. Es verbleibt somit sogar    hoffen, dass es in Zukunft Gelegenheit geben
besondere im ländlichen Bereich nicht mehr      ein Überschuss von 270 Mio. Euro, von de-      wird, hier Verbesserungen zu schaffen …
gewährleistet.                                  nen die Länder rund 44 % erhalten. Sie se-

                                                                                      Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN   5
Aus der Arbeit des Vorstands

Ehrenamt in der RAK Thüringen
Ein Einblick in die Arbeit „hinter den Kulissen“

A
        m 21. Juni 2019 veranstaltet die RAK        Arbeit zum Ausdruck bringen. Das runde und         vorstellen und die Inhalte dieser Tätigkeiten
        Thüringen zum fünften Mal ihren Eh-         reibungslose Funktionieren des Kammerbe-           näher beleuchten.
        renamtsabend. Zu dieser alle zwei           triebes ist nur möglich, wenn der Vorstand
Jahre stattfindenden Feierlichkeit werden all       die fachkundige Unterstützung durch zahl-          Wir freuen uns über Ihr Interesse, an der
die Kolleginnen und Kollegen, ReFas und Ge-         reiche weitere ehrenamtlich Tätige erfährt.        Kammerarbeit mitzuwirken. Bitte kontak-
prüften Rechtsfachwirtinnen eingeladen, die             In einer kleinen Beitragsreihe zum Thema       tieren Sie uns. Ihre Ansprechpartner bei der
größtenteils schon seit vielen Jahren ehren-        Ehrenamt in der RAK Thüringen – ein Einblick       RAK und deren Kontaktdaten finden Sie auf
amtliches Engagement für die RAK Thürin-            in die Arbeit „hinter den Kulissen“ möchten        der Rückseite des Kammerreports. Gerne be-
gen erbringen. Der Vorstand möchte mit dem          wir die einzelnen Fachbereiche, in denen zu-       antworten wir auch mögliche Rückfragen
Ehrenamtsabend die Anerkennung für diese            sätzliche ehrenamtliche Arbeit geleistet wird,     zum Thema Ehrenamt in der RAK.

Teil 1: Die Fachanwalts­ausschüsse – Expertenwissen für die Qualitätssicherung
in der Anwaltschaft
Anwälte haben derzeit die Möglichkeit, in           ken „Boom“ bei der Einführung einer neu-           ein schriftliches Votum und gibt dies an den
23 Fachgebieten eine Fachanwaltsbezeich-            en Fachanwaltschaft kann man sagen, dass           Vorsitzenden des Ausschusses weiter. Dieser
nung zu führen. In Kürze wird noch die neu          selbst bei stärker frequentierten Ausschüs-        leitet den Antrag sodann an den zweiten Be-
beschlossene Fachanwaltschaft für das Sport-        sen, wie zum Beispiel dem für Familienrecht        richterstatter zur Prüfung weiter. Bei über-
recht hinzukommen. Die Entscheidung über            oder dem für Arbeitsrecht, durchschnittlich        einstimmenden Voten erstellt der Vorsitzen-
die Erteilung der Erlaubnis eine Fachanwalt-        fünf Anträge pro Jahr gestellt werden. Zu be-      de, der im Übrigen auch Berichterstatter sein
schaft zur führen trifft gemäß § 43 c BRAO der      rücksichtigen ist hier auch, dass gemäß den        kann, ein abschießendes Votum mit einem
Vorstand der RAK. Bei 23 Fachanwaltschaf-           Geschäftsordnungen der meisten Thüringer           Entscheidungsvorschlag für den Vorstand.
ten ist es unumgänglich, zur fachlichen Vor-        Fachanwaltsausschüsse nicht alle Mitglieder        Stimmen die Voten nicht überein, werden ab-
bereitung dieser Entscheidung das Experten-         auch Berichterstatter für jede Antragsprü-         hängig von der jeweiligen Geschäftsordnung
wissen von Kolleginnen und Kollegen, die            fung sein müssen.                                  weitere Voten aus dem Ausschuss eingeholt.
auf dem entsprechenden Rechtsgebiet tätig
sind und die zugehörige Fachanwaltschaft            Der Arbeitsaufwand für die Prüfung eines           Das Abhalten von Ausschusssitzungen hand-
selber führen, hinzuzuziehen. Derzeit hat die       einzelnen Antrags durch den Berichterstat-         haben die einzelnen Fachanwaltsausschüs-
RAK Thüringen 16 eigene Vorprüfungsaus-             ter ist nicht pauschal zu benennen. Grund-         se unterschiedlich. Fachgespräche spielen –
schüsse gebildet, in denen 76 Kolleginnen           sätzlich gilt, dass dieser in erster Linie davon   auch aufgrund der Rechtsprechung des BGH
und Kollegen tätig sind. In weiteren sieben,        abhängt, inwieweit der Antrag durch den An-        hierzu- nur eine untergeordnete Rolle in der
gemeinsam mit anderen Kammern gebildeten            tragsteller vollständig, schlüssig und über-       faktischen Ausschussarbeit. Die Abschlus-
Ausschüssen arbeiten insgesamt drei Thürin-         sichtlich aufbereitet ist. Als Herzstück eines     sempfehlung des FAA wird dann, wenn sie
ger Kolleginnen und Kollegen. Bestellt wer-         Fachanwaltsantrages ist hier sicherlich die        positiv ist, in der folgenden Vorstandssitzung
den die Ausschüsse für einen Zeitraum von           Fallliste zu nennen. Diese sollte vom Antrag-      beschieden. Bei negativer Empfehlung wird
vier Jahren. Eine Wiederbestellung ist mög-         steller auf jeden Fall sorgfältig bezeichnet,      der Vorgang zur Vorbereitung der Vorstands-
lich. Jeder Ausschuss setzt sich aus ordent-        gegliedert und damit aussagekräftig sein. Die      entscheidung an die zuständige Abteilung 5
lichen und stellvertretenden Mitgliedern zu-        jeweiligen Berichterstatter des Fachanwalts-       des Vorstands abgegeben.
sammen. Die Bestellung des Ausschusses er-          ausschusses werden damit in die Lage ver-
folgt durch den Vorstand der RAK. Vorsitz           setzt, zügig zu prüfen, ob die zum Nachweis
und stellvertretenden Vorsitz bestimmt der          der besonderen praktischen Erfahrungen vor-         Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn
Ausschuss ebenso wie seine Geschäftsord-            gelegten Fälle den Vorgaben der FAO entspre-        Sie eine Fachanwaltschaft führen und
nung in eigener Regie.                              chen. Geprüft wird insoweit, ob die geforder-       für Ihr Fachgebiet in einem Fachanwalts-
                                                    ten Teilgebiete der Fachanwaltschaft in der         ausschuss tätig sein möchten, teilen Sie
Die für die Entscheidung zu einer Mitarbeit in      vorgeschriebenen Anzahl vorhanden sind. In          uns dies bitte mit. Im Jahr 2019 sind tur-
einem Fachanwaltsausschuss nicht unmaß-             den allermeisten Fällen funktioniert bei Un-        nusmäßig sieben Fachanwaltsausschüs-
gebliche Frage nach dem Arbeitsaufwand              klarheiten hierüber die kollegiale Kommuni-         se neu zu besetzen. Es handelt sich hier
lässt sich nicht pauschal beantworten.              kation zwischen FAA und Antragsteller und           um die für Versicherungsrecht, Arbeits-
                                                    Fälle werden nachgeliefert, bzw. Arbeitspro-        recht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Bank-
Dieser hängt zum einen davon ab, wie stark          ben vorgelegt.                                      und Kapitalmarktrecht, Vergaberecht und
die jeweilige Fachanwaltschaft von den Kol-                                                             Steuerrecht. Gerne berücksichtigen wir
leginnen und Kollegen nachgefragt wird. Ab-         Nach Prüfung des Vorliegens der Vorausset-          bei Geeignetheit auch neue Interessentin-
gesehen von einem mehr oder minder star-            zungen der FAO erstellt der Berichterstatter        nen / Interessenten.

6   Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
BERUFSRECHT UND BERUFSPRAXIS

76. Tagung der Gebührenreferenten
der Rechtsanwaltskammern
Kurzbericht

D
        ie 76. Tagung der Gebührenreferenten der Rechts-    setzen. Die Gebührenreferenten sind sich aber einig, dass
        anwaltskammern fand am 10.11.2018 im Bezirk         diese Fragestellung losgelöst vom 3. KostRMoG zu behan-
        der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskam-      deln ist.
mer in Kiel statt. Schwerpunktmäßig befassten sich die
Teilnehmer mit dem aktuellen Stand eines 3. KostRMoG        Skontogewährung gegenüber Behörden
und den Auswirkungen der Digitalisierung des Rechts-        Um zügig seine zu erstattenden Kosten zu erhalten, räum-
dienstleistungsmarktes auf die Vergütung der Anwalt-        te ein RA einer Behörde ein Skonto in Höhe von 2 % ein,
schaft. Ferner setzten sie sich mit verschiedenen vergü-    wenn auf Kostenfestsetzungsanträge innerhalb von zehn
tungsrechtlichen Fragestellungen u. a. im Bereich des       Tagen gezahlt wird. Die Gebührenreferenten fassten nach
Straf- und Sozialrechts auseinander.                        einer umfangreichen Diskussion folgenden hierzu Be-
                                                            schluss:
3. Kostenrechts­modernisierungs­gesetz                          Die Gebührenreferenten halten die Skontogewährung
(KostRMoG)                                                  von 2 % gegenüber einer Behörde bei Zahlung auf Kos-
Ein Referentenentwurf eines 3. KostRMoG lag zum Zeit-       tenfestsetzungsanträge innerhalb von zehn Tagen für un-
punkt der 76. Gebührenreferententagung nicht vor. Der       zulässig, da diese sowohl gegen § 49b Abs. 1 BRAO ver-
gemeinsame Forderungskatalog zur Anpassung des RVG          stößt als auch eine Vorteilsannahme darstellt.
von BRAK und DAV, der Mitte April 2018 an Bundesjus-
tizministerin Dr. Barley übergeben worden ist, wurde im     Anfall der Gebühr nach Nr. 2100 VV RVG ohne
Herbst 2018 vom BMJV an die Landesjustizministerien         (ausdrückliche) Beauftragung
ohne Fristsetzung zur Stellungnahme weitergeleitet. Der     Ferner befassten sich die Gebührenreferenten mit der Fra-
Vertreter des BMJV bestätigte, dass mit den Gesetzge-       ge, ob auch ohne ausdrückliche Beauftragung durch den
bungsarbeiten noch nicht begonnen worden ist. Um das        Mandanten eine Gebühr nach Nr. 2100 VV RVG anfällt,
Gesetzgebungsverfahren anzuschieben, regten die Ge-         wenn der RA die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
bührenreferenten an, dass die Rechtsanwaltskammern          prüft und dazu Stellung nimmt. Im Gegensatz zu der Vor-
nochmals Gespräche sowohl mit ihren jeweiligen Lan-         gängerregelung in der BRAGO ist in Nr. 2100 VV RVG das
desjustizministerien als auch den Abgeordneten auf Län-     Tatbestandsmerkmal des Auftrags entfallen. Die Gebüh-
derebene führen.                                            renreferenten stellten Überlegungen an, dass sich das Er-
    In der weiteren Diskussion setzten sich die Gebüh-      fordernis des Auftrags bereits daraus ergeben dürfte, dass
renreferenten mit den neuen Entwicklungen des An-           der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aus einem
waltsmarktes und deren Auswirkungen auf das anwalt-         Vertrag hergeleitet wird. Im Wege einer teleologischen
liche Gebührenrecht auseinander. Nach einem Vorstoß         Auslegung könnte der Klageauftrag dahingehend inter-
der Versicherungswirtschaft sollten bei einer Moderni-      pretiert werden, dass der RA – aufschiebend bedingt –
sierung des Kostenrechts die Veränderungen im Rechts-       beauftragt wird, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmit-
dienstleistungsmarkt durch die Digitalisierung aufgegrif-   tels zu prüfen, falls der Prozess ganz oder teilweise verlo-
fen und das Gebührenrecht in die „digitale“ Zeit fortent-   rengeht. Der Fall sei vergleichbar mit einer Taxe im Sinne
wickelt werden. Konkret wurde eine Ergänzung von § 14       von § 612 Abs. 2 BGB. Zu einem abschließenden Ergeb-
RVG vorgeschlagen, bei Parallelangelegenheiten die Ge-      nis sind die Gebührenreferenten noch nicht gekommen.
bühr um einen bestimmten Faktor zu reduzieren, der die
erzielten Skaleneffekte berücksichtigt.                     Mehrfachvertretung von Opfern in einem
    Nach Auffassung der Gebührenreferenten ist es frag-     Strafverfahren
lich, ob im Rahmen des § 14 RVG Synergieeffekte zu be-      In Strafverfahren ordnen die Gerichte für mehrere Opfer,
rücksichtigen sind. Die Gebührenreferenten werden die       die von verschiedenen Straftaten eines Täters betroffen
Diskussion über die Frage, ob § 14 RVG die Abrechnung       sind, einen RA als gemeinsamen Beistand zum Beispiel
standardisierter Rechtsdienstleistungen noch ordnungs-      bei einer Nebenklage bei; die gemeinsame Verhandlung
gemäß abbildet, im Rahmen ihrer nächsten Tagung fort-       aller Straftaten findet in einer mehrtägigen Hauptver-

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Berufsrecht und Berufspraxis

handlung statt. Vor diesem Hintergrund setzten sich die
                                                               Satzungsversammlung beschließt
Gebührenreferenten hinsichtlich der Vergütung des bei-
geordneten Opfervertreters mit der Frage auseinander, ob       Änderung von § 2 BORA
es sich bei der Vertretung mehrerer Opfer um verschiede-
ne Angelegenheiten handelt. Im Rahmen der Diskussion           In ihrer 8. Sitzung hat die 6. Satzungsversammlung bei der Bun-
stellte sich auch die Frage, in wieweit die Mehrfachvertre-    desrechtsanwaltskammer am 06.05.2019 in Berlin folgenden Be-
tung von Opfern in einem Strafverfahren aufgrund mögli-        schluss zur Änderung des § 2 BORA gefasst:
cher Interessenkollisionen nach § 43a Abs. 4 BRAO in be-       § 2 BORA wird wie folgt neu gefasst:
rufsrechtlicher Hinsicht zulässig ist. Insofern stellten die
Gebührenreferenten die vergütungsrechtliche Klärung            (1) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und be-
zurück und kamen überein, zunächst den BRAO-Aus-               rechtigt. Dies gilt auch nach Beendigung des Mandats.
schuss der BRAK um seine Einschätzung zu bitten.
                                                               (2) Die Verschwiegenheitspflicht gebietet es dem Rechtsanwalt,
Sozialrecht: fiktive und echte Terminsgebühr                   die zum Schutze des Mandatsgeheimnisses erforderlichen orga-
In einem sozialrechtlichen Klageverfahren ist sowohl die       nisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen, die ri-
echte als auch die fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106         sikoadäquat und für den Anwaltsberuf zumutbar sind. Techni-
VV RVG ausgelöst worden. Bei der Berechnung stellt sich        sche Maßnahmen sind hierzu ausreichend, soweit sie im Falle
die Frage, ob die fiktive Terminsgebühr bei Anfall der ech-    der Anwendbarkeit der Vorschriften zum Schutz personenbezo-
ten völlig wegfällt oder ob die echte Terminsgebühr ange-      gener Daten deren Anforderungen entsprechen. Sonstige techni-
reichert werden muss, wenn gleichzeitig auch die fiktive       sche Maßnahmen müssen ebenfalls dem Stand der Technik ent-
Terminsgebühr anfällt. Die Gebührenreferenten sprachen         sprechen. Abs. 4 lit. c) bleibt hiervon unberührt. Zwischen Rechts-
sich in beiden Fällen dafür aus, dass jeweils das höhe-        anwalt und Mandant ist die Nutzung eines elektronischen oder
re der beiden Bemessungskriterien nach § 14 RVG zieht.         sonstigen Kommunikationsweges, der mit Risiken für die Vertrau-
                                                               lichkeit dieser Kommunikation verbunden ist, jedenfalls dann er-
Betreuungsrecht: Berechnung der Vergütung des                  laubt, wenn der Mandant ihr zustimmt. Von einer Zustimmung ist
Verfahrenspflegers                                             auszugehen, wenn der Mandant diesen Kommunikationsweg vor-
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG (Ur-           schlägt oder beginnt und ihn, nachdem der Rechtsanwalt zumin-
teil v. 24.07.2018 – 2 BvR 309 / 15, 2 BvR 502 / 16), dass     dest pauschal und ohne technische Details auf die Risiken hinge-
auch bei kurzfristigen Fixierungen wegen der Intensität        wiesen hat, fortsetzt.
des Grundrechtseingriffs eine richterliche Anordnung er-
forderlich ist, fassten die Gebührenreferenten nach ein-       (3) Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a
gehender Diskussion mehrheitlich folgenden Beschluss:          Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) liegt nicht vor, soweit Ge-
1. Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfle-       setz und Recht eine Ausnahme fordern oder zulassen.
    ger bei einer Anhörung zu einer Fixierung stellt die
    Wahrnehmung von Interessen des Betroffenen in sei-         (4) Ein Verstoß ist nicht gegeben, soweit das Verhalten des Rechts-
    nen grundrechtlich geschützten Rechtsangelegen-            anwalts
    heiten i. S. v. § 3 BRAO dar.                              a) mit Einwilligung erfolgt oder
2. Ein Verfahrenspfleger eines Betroffenen in der Ge-          b) zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist,
    fahr der Fixierung würde mutmaßlich immer einen                z. B. zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem
    Rechtsanwalt beauftragen.                                      Mandatsverhältnis oder zur Verteidigung in eigener Sache,
3. Die Gerichte sind deshalb gehalten, bei Fixierungen             oder
    immer einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger zu          c) im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei, die außerhalb
    bestellen.                                                     des Anwendungsbereichs des § 43e Bundesrechtsanwalts-
4. Die Vergütung und der Aufwandsersatz des Rechts-                ordnung liegen, objektiv einer üblichen, von der Allgemein-
    anwalts als Verfahrenspfleger richten sich daher re-           heit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht
    gelmäßig nach den Vorschriften des RVG.                        (Sozialadäquanz).

77. Tagung der Gebührenreferenten                              (5) Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten blei-
Die 77. Tagung der Gebührenreferenten wird von der RAK         ben unberührt
Celle ausgerichtet werden und am 05.05.2019 in Hildes-
heim stattfinden. Die Gebührenreferenten werden sich –         Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst
sofern noch kein Referentenentwurf eines 3. KostRMoG           vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ge-
vorliegt – schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen des           prüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten diese Be-
digitalen und automatisierten Rechtsdienstleistungs-           schlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf
marktes auf die anwaltliche Vergütung befassen.                die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.

Quelle: BRAK, 07.03.2019

8   Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Berufsrecht und Berufspraxis

RiStBV – unbekanntes Wesen oder
bekanntes Unwesen?

Dr. Peter Helkenberg, Fachanwalt für Strafrecht

O
         bwohl der Verfasser dieser Zeilen Grund zu der      vaten Gesellschaften übertragen werden, sieht der Vertei-
         Annahme hat, dass sich die geringe Beachtung,       diger später in den Akten, dass die XY-GmbH für die Aus-
         die im juristischen Alltag den „Richtlinien für     wertung der Datenträger 5885,99 Euro (nur ein Beispiel,
das Strafverfahren“ entgegengebracht wird, auch auf die      welches aber der Realität recht nahekommt) kassiert hat.
Resonanz gegenüber den nachfolgenden Gedanken nie-           Man hat zwar nur fünf Bilder gefunden, die wirklich KIPO
derschlagen könnte, möchte er den Versuch unterneh-          enthalten, der Rest waren Urlaubsfotos oder maximal Po-
men, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen Straf-        sing, der Strafbefehl über – sagen wir – 2.700 Euro be-
verteidiger einzuladen, sich in Vorbereitung auf zukünf-     inhaltet allerdings auch, dass der Mandant die Verfah-
tige Mandate mit zumindest einigen der weitgehend un-        renskosten zahlen muss und dazu gehören „leider“ auch
bekannten Normen näher zu befassen.                          die Gelder, die an die XY-GmbH gezahlt worden sind, weil
    „Die Richtlinien sind vornehmlich für den Staats-        das LKA angeblich unterbesetzt ist.
anwalt bestimmt. Einige Hinweise wenden sich aber
auch an den Richter. Soweit diese Hinweise nicht             Kostenbewusstsein? – Fehlanzeige.
die Art der Ausübung eines Amtsgeschäfts betref-
fen, bleibt es dem Richter überlassen, sie zu berück-        Ziffer 5a der RiStBV führt aber auch Möglichkeiten auf,
sichtigen. Auch im Übrigen enthalten die Richtlinien         wie man konkret jede Menge Kosten sparen kann: zum
Grundsätze, die für den Richter von Bedeutung sein           Beispiel, indem man auf förmliche Zustellung verzichtet!
könnten“, heißt es treuherzig in der Präambel.
Dieser ziemlich vagen Ankündigung folgen dann sage           Der Verfasser ist bezüglich der aktuellen Gebühren der
und schreibe 300 (!!!) Ziffern plus Anlagen, ich weiß von    Deutschen Post nicht wirklich firm, glaubt allerdings,
keinem Kollegen (auch keiner Kollegin), der / die von sich   dass der Verzicht auf Zustellung in der Tat 5,50 Euro
behauptet, alle zu kennen.                                   wert ist.

Picken wir uns einige Ziffern raus, die es in sich haben:    Nr. 19 – Vernehmung von Kindern und
                                                             Jugendlichen
Nr. 5 a – Kostenbewusstsein                                  Unsere BRAK hat uns zwar gezwungen, das beA darauf
In Amerika sind die Provider auskunftspflichtig. Selbster-   zu sichten, ob ein Empfangsbekenntnis eingegangen ist,
nannte Sittenwächter, deren Legitimation niemand über-       der Justiz ist es aber immer noch gestattet, die Soll-Vor-
prüft, melden dem Bundeskriminalamt Erkenntnisse,            schrift der Videoaufzeichnung unter Hinweis auf fehlen-
dass eine bestimmte IP Adresse irgendwo in Deutschland       de Ressourcen zu ignorieren. Vernehmungsperson und
Kinderpornografie geladen hat. Das BKA freut sich, weil      Zeuge sollen gemeinsam und zeitgleich in Bild und Ton
es Informationen nutzen kann, die unter der Geltung der      aufgenommen werden. Wie oft haben wir Verteidiger uns
StP0 nicht so leicht legal zu gewinnen sind, meldet die-     schon gewünscht, nicht über viele Hauptverhandlungsta-
se der STA, der Ermittlungsrichter unterzeichnet selbst-     ge mühsam herausfinden zu müssen, ob der Zeuge wirk-
verständlich routinemäßig den ihm vorgelegten Durch-         lich korrekt belehrt wurde und was er tatsächlich auf wel-
suchungsvordruck.                                            che Frage gesagt hat?!

Elektronik wird gesichert.                                   Ein solches Video würde allerdings ebenfalls dokumen-
                                                             tieren, wenn entgegen § 58 Abs. 1 StP0 der Zeuge noch
Mit der Begründung, die Auswertungseinheiten des LKA         von einem Kumpel begleitet wurde, der sich während der
seien hoffnungslos überlastet, erteilt die STA den Unter-    Vernehmung ab und zu auch zu Wort meldet. So was pas-
suchungsauftrag der XY-GmbH. Abgesehen von der Prob-         siert nicht? Träumen Sie weiter!
lematik, die darin besteht, dass hoheitliche Aufgaben wie        So oder so führt diese Nummer ein stiefmütterliches
polizeiliche Ermittlungstätigkeit gewinnorientierten pri-    Dasein.                                    Fortsetzung →

                                                                Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN   9
Berufsrecht und Berufspraxis

Nr. 70 – Auswahl des Sachverständigen
Wie oft ist es Ihnen schon passiert, dass Sie von der STA die Nach-
richt erhielten, die Sachverständige AB vom Institut XY sei beauftragt
worden, ein aussagepsychologisches Gutachten über die Nebenklä-
gerin zu erstatten?

Abgesehen davon, dass ein Sachverständiger bei einem derart un-
bestimmten Auftrag dringend eine Präzisierung erbitten müsste, um
seinen Gutachtenauftrag nach den Regeln der aussagepsychologi-
schen Wissenschaft erfüllen zu können, verlangt die Nummer 70,
dass der zuständige Dezernent der STA dem Verteidiger vor der Be-
stellung rechtliches Gehör gewähren muss. Tut sie das? Falls nicht,
sollte man dies rügen!

Nr. 147 – Rechtsmittel der Staats­anwaltschaft
Falls Sie in Thüringen verteidigen, kommt Ihnen das vielleicht be-
kannt vor: Die Beweisaufnahme ist geschlossen, der Staatsanwalt for-
dert acht Monate auf Bewährung, der Verteidiger plädiert auf Frei-
spruch. Das Gericht zieht sich für fünf Minuten zur Beratung zurück
und verurteilt Ihren Mandanten im Namen des Volkes zu acht Mona-
ten auf Bewährung.

In der Hoffnung auf eine schöne Sprungrevision legen sie Rechtsmit-
tel ein, dann erfahren Sie, dass die STA Berufung eingelegt hat. Kur-
ze Zeit später wird Ihnen die Begründung der STA übermittelt, kos-
tenbewusst wird in einem Satz behauptet, die verhängte Strafe werde
weder der Tat als solcher noch der Schuld Ihres Mandanten gerecht.

Nun wissen wir ja, dass Rechtsmittel der STA keine Beschwer voraus-
setzen, zugegeben, aber was sagen denn die Richtlinien, die ja „vor-
nehmlich“ an den Staatsanwalt gerichtet sind:
   „Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn
wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren
beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aus-
sichtsreich ist“ – Nr. 147 Abs. 1

Und die Väter und Mütter dieser Richtlinien haben hellseherisch auch
an den Fall gedacht, dass sogar einen Staatsanwalt unsachliche Moti-
ve leiten könnten, deshalb haben die Richtlinien in 147 Abs. 1 Satz 4
den Kolleginnen und Kollegen der STA folgendes ins Stammbuch ge-
schrieben:
    „Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechts-
mittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender
Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten“.

Deutlicher geht es eigentlich nicht.

Die Praxis sieht anders aus.

Die allenthalben lautstark beklagte Überlastung hindert viele Staats-
anwälte nicht, selbst die Urteile anzugreifen, die genau das Strafmaß
ausgeworfen haben, das sie in ihrem Schlusswort beantragt hatten.

Vielleicht schließt sich hier der Kreis auf wundersame Weise, irgend-
wie sind wir wieder beim Kostenbewusstsein.

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen der Strafverteidigung
auch in Zukunft viel Resilienz!

10   Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN
Berufsrecht und Berufspraxis

beA: Automatisches Verschieben und Löschen
von Nachrichten seit dem 1. April 2019

Rechtsanwalt Alfred Gass und Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

S
       eit dem 01.04.2019 werden ältere Nachrichten im beA        Ordner „Posteingang“ oder „Gesendet“ (oder einen Unterord-
       automatisiert gelöscht. Denn das beA ist kein Archivsys-   ner) verschoben wurden, werden nicht gelöscht. Das Verschie-
       tem, sondern hat (neben diversen fachlichen Funktio-       ben löst die 90-Tages-Frist erneut aus. Allerdings: Das beA ist
nen) eine ähnliche Funktion wie ein Briefkasten: Man ent-         nicht als Archivsystem konzipiert! Nachrichten sollten daher
nimmt eingegangene Post. Antworten auf die wichtigsten Fra-       aus dem beA exportiert und i.S.v. § 50 I BRAO zur Akte gespei-
gen zum automatischen Verschieben und Löschen sind nach-          chert werden.
folgend zusammengetragen.                                         Hinweis: Wir empfehlen dringend, Nachrichten, die über
                                                                  eine Kanzleisoftware an die Justiz gesendet wurden, über die
Welche Nachrichten werden in den Papierkorb                       beA-Webanwendung zu exportieren. Ein valider Zugangsnach-
verschoben?                                                       weis ist mit dem im Exportcontainer enthaltenen Prüfprotokoll
Automatisiert in den Papierkorb verschoben werden                 gewährleistet. Die Kanzleisoftwareschnittstelle wird mit der
–– gesendete Nachrichten, die länger als 90 Tage im Ordner        Version 2.2, die im Sommer 2019 zur Verfügung steht, so an-
   „Gesendet“ (oder einem Unterordner) liegen, und                gepasst, dass ein Export von Nachrichten über Fachsoftware
–– eingegangene Nachrichten, die länger als 90 Tage im Ord-       vollständig gewährleistet wird, sobald die Hersteller diese Ver-
   ner „Posteingang“ (oder einem Unterordner) liegen, sofern      sion integriert haben.
   sie bereits „angefasst“ wurden. „Angefasst“ wurde eine
   Nachricht, die der Postfachinhaber geöffnet oder als gele-     Wird man über das automatische Löschen informiert?
   sen markiert oder in einen anderen Ordner verschoben hat       Ungelesene Nachrichten, die sich im Papierkorb befinden, lö-
   oder die der Post­fach­inhaber bzw. eine berechtigte Person    sen 30 Tage, 20 Tage und 10 Tage vor dem endgültigen Löschen
   exportiert hat.                                                eine Warnung aus. Gelesene Nachrichten, die sich im Papier-
                                                                  korb befinden, lösen 10 Tage vor der endgültigen Löschung
Welche Nachrichten werden gelöscht?                               eine Warnung aus. Diese Benachrichtigungen werden an die
Gelöscht werden (nur) Nachrichten, die länger als 30 Tage im      vom Postfachinhaber hinterlegte E-Mail-Adresse gesandt.
Ordner „Papierkorb“ liegen.                                       Hinweis: Um Benachrichtigungen zu erhalten, muss der Post-
                                                                  fachinhaber eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegen und das
Welche Nachrichten sind nicht betroffen?                          Häkchen bei „Benachrichtigungen aktiviert“ setzen.
Nicht automatisiert verschoben werden Nachrichten, die bis-
her nicht „angefasst“ wurden sowie Nachrichten, die im Ordner     Verschwinden am 01.04.2019 auf einen Schlag alle
„Entwürfe“ liegen. Nicht automatisiert gelöscht werden Nach-      alten Nachrichten?
richten, die in anderen Ordnern als dem Ordner „Papierkorb“       Die Prozesse für das automatische Verschieben und Löschen
liegen.                                                           beginnen ab dem 01.04.2019. Sie werden aus technischen
Hinweis: Bei Nachrichten, die aus dem Ordner „Papierkorb“ in      Gründen und aufgrund der Heterogenität der Nachrichten
die Ordner „Gesendet“ oder „Posteingang“ (oder einen Unter-       schrittweise ausgeführt. Ab Mai 2019 sollen die Prozesse in den
ordner) (zurück-)verschoben werden, beginnt die 90-Tages-Frist    Regelbetrieb überführt sein.
zum Verschieben in den Papierkorb erneut zu laufen. Das Ver-      Hinweis: Vor dem 11.04.2019 wird keine Nachricht automati-
schieben mehrerer Nachrichten auf einmal ist möglich.             siert gelöscht, da alle jetzt zum Löschen anstehenden Nachrich-
                                                                  ten zuvor eine Warnung per E-Mail auslösen.
Kann man gelöschte Nachrichten wiederherstellen?                  Hinweis: Im Ordner „Papierkorb“ kann man sich die Spal-
Nachrichten, die automatisiert aus dem Papierkorb gelöscht        te „endgültiges Löschdatum“ anzeigen lassen. Bis zum Errei-
wurden, bleiben unwiederbringlich gelöscht.                       chen des Regelbetriebs kann sich dieses Datum nach hinten
                                                                  verschieben. Nachrichten werden auf keinen Fall vor den an-
Kann man das Löschen von Nachrichten verhindern?                  gezeigten Daten gelöscht.
Es werden nur Nachrichten gelöscht, die sich im Ordner „Pa-
pierkorb“ befinden. Nachrichten, die von dort zurück in den       Quelle: BRAK-Magazin, Heft 2/2019, 09.04.2019

                                                                          Kammer­report 2 / 2019 · RECHTSANWALTSKAMMER THÜRINGEN   11
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