Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?

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Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
Niedrigzinszeiten:         Nur jeder fünfte                        Run auf Büroimmobilien
Stiftungen auf dem Weg     Banken-Firmenkunde ist                  hält weiter an
zu neuen Anlageformen      profitabel

                                                                          SONDERTHEMA

  Kryptowährungsfonds:
  Eine neue Assetklasse
  für institutionelle Investoren?

                         Stefan Klaile
                         Vorstand
                         XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG

                         Kryptowährungen als Oberbegriff der digitalen
                         Währungen, haben bereits mehr Akzeptanz, als
                         viele sich dies heute vorstellen können“

                                                                 Ausgabe September/2017
                                                                 www.FinanzBusinessMagazin.de 1
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
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Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
EDITORIAL I FinanzBusinessMagazin

EDITORIAL

Niedrigzinsphase sorgt für deutliche Verschiebungen in Portfolien
institutioneller Investoren
Die anhaltende Niedrigzinsphase setzt deutsche Stiftungen immer stärker unter Druck. Wie eine
aktuelle Befragung des Stiftungspanels des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zeigt, gestaltet
sich der reale Kapitalerhalt für viele Stiftungen immer schwieriger.
Nach Einschätzung der befragten Stiftungen wird es 2017 nur noch knapp zwei Dritteln gelingen,
eine Rendite oberhalb der zu Jahresanfang prognostizierten Jahresinflationsrate von 1,5 Prozent zu
erwirtschaften.
Die Niedrigzinsphase führt europaweit auch zu deutlichen Verschiebungen in den Portfolios der ins-
titutionellen Anleger. Seit 2010 sinkt der Anteil der Anleihen, während neben Aktien und Immobilien
vor allem alternative Anlagen zulegen. Dies zeigt der Mercer European Asset Allocation Survey 2017,
in dessen Rahmen mehr als 1.200 institutionelle Investoren in Europa mit einem Anlagevolumen von
insgesamt über 1,1 Billionen Euro analysiert wurden.

Um ihre Garantiezinsversprechen einzuhalten, wollen deutsche Versicherungen in diesem Jahr
weiterhin deutlich in Immobilien investieren. Die geplanten Käufe könnten damit bis Ende 2017
eine Rekordquote von 10,7 Prozent an der Kapitalanlage der Assekuranz erreichen. Dies zeigt das
jährliche Trendbarometer Assekuranz von EY Real Estate, für das 35 Unternehmen der Versicherungs-
wirtschaft Auskunft über ihre Pläne gaben.
Kapitalerhöhungen, Teilverkäufe, Abbau von Risiken und Personal: Die europäischen Banken haben
in den vergangenen zehn Jahren viele Register gezogen, um die Finanzkrise hinter sich zu lassen.
Doch nur 38 Prozent der größeren Institute in Europa stehen gut da. Dagegen ist der Zustand
von mehr als einem Viertel äußerst besorgniserregend, so eine aktuelle Studie der internationalen
Managementberatung Bain & Company.

Mit der Diskussion um Kryptowährungen und Initial Coin Offerings hat die Digitalisierung längst auch
Geld und Währungen erfasst. Bitcoins, Litcoins, Peercoins, Dogecoins, Mastercoins und zahlreiche
andere um Nutzer buhlende Crypto Currencies geistern durch das Netz. Dabei geben sich Jubel- und
Horrormeldungen die Klinke in die Hand – kaum ein Tag vergeht, an dem nicht zugleich Meldungen
zu lesen sind, wonach ein Start-up binnen weniger Stunden mehrere 100 Mio. Dollar über ein ICO
aufgebracht hat und zugleich eine Aufsichtsbehörde einen Anbieter einer virtuellen Währung aus
dem Verkehr gezogen hat. Haben wir es nur mit einer digitalen Wildwest- Spielwiese für moderne
Glücksritter zu tun oder verbirgt sich hinter dem Hype um Kryptowährungen eventuell eine ernst-
zunehmende Alternative für Kapitalanleger?

Das Redaktionsteam

                                                                                   Ausgabe September/2017   3
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
FinanzBusinessMagazin I INHALTSVERZEICHNIS

    KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     6 Kryptowährungsfonds – eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
       von Dr. Thorsten Voß, Rechtsanwalt, Partner / SERNETZ · SCHÄFER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

     9 Sollte man in die Blockchain-Technologie, in Bitcoins oder andere Kryptowährungen investieren?
       von Prof. Dr. Philipp Sandner, Leiter des Frankfurt School Blockchain Center

    12 Deshalb sind Kryptowährungen für institutionelle Anleger interessant
       Interview mit Stefan Klaile, Vorstand XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG

    14 Ertragssteuerliche Behandlung von Crypto Tokens
       von Dr. jur. Julian Albrecht, Senior Associate bei Schnittker Möllmann Partner

    17 Blockchain im Asset Management
       von Dr. Khanh Dang Ngo, Rechtsanwalt, Finance & Blockchain, Simmons & Simmons LLP

    20 Besteuerung der Geschäfte mit virtuellen Währungen – sog. Kryptowährungen
       von Alexander Lehnen und Marcel Bailänder, ARNECKE SIBETH

    24 Warum Bitcoin kein Betrug ist und wie sich Kryptowährungen als Investment eignen können
       Interview mit Kryptowährungsexperte Jörg Molt, Speakers Excellence Top 100 Trainee & Speaker,
       CEO Satoshi School

    28 Neue Trend-Anlageklasse Kryptowährung reif für professionelle Investoren?

    29 Schweiz: Falcon Private Bank erweitert Krypto-Asset-Management in Zusammenarbeit
       mit der Bitcoin Suisse AG um Ether, Litecoin und Bitcoin Cash

    30 Zentralbanken heizen die Nachfrage nach Kryptowährungen an

    31 Kryptowährungen im Kampf mit traditionellen Zahlungsmitteln

    33 eToros Crypto CopyFund investiert in Bitcoin, Ethereum, Ripple, LiteCoin, Ethereum Classic und Dash

    34 Blockchain in der Finanzdienstleistungsbranche birgt großes Potenzial -
       breite Anwendung in drei bis fünf Jahren

    36 DXC-Studie "Blockchain": 60 Prozent der Banken prüfen Datenschutz

    38 Blockchain macht Entwicklungszusammenarbeit wirksamer

    39 EY, Guardtime und Branchenteilnehmer starten die weltweit erste Blockchain-Plattform
       für Transportversicherer

    41 Blockchain – Revolution: Abstraktes Unterfangen mit Zukunft Chance oder

    42 Blockchain: In der Automobilbranche weitgehend unbekannt

    44 Per Klick zum neuen Reisepass: 81 % der Deutschen wünschen sich die digitale Verwaltung

    INVESTMENTS

    46 Niedrigzinszeiten: Stiftungen auf dem Weg zu neuen Anlageformen

    48 Studie: Auf der Suche nach Ertrag rücken alternative Investments in den Fokus

    50 Coller-Capital-Umfrage: Private-Equity-Anleger rechnen mt Cyber-Angriffen

4     Ausgabe September/2017
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
INHALTSVERZEICHNIS I FinanzBusinessMagazin

52 KPMG: Fintech-Investitionen nehmen Fahrt auf

53 Forstimmobilienmarkt Deutschland im Fokus

56 Versicherungsgesellschaften investieren vornehmlich in Finanzprodukte aus dem Euroraum

FINANZMÄRKTE

57 McKinsey-Studie: Globalisierung der Finanzmärkte hat sich verändert

59 Zahl der Reichen in China steigt rasant an

BANKEN

60 Deutsche Privatbanken bleiben im europäischen Wettbewerb weiter zurück

62 Nur jeder fünfte Banken-Firmenkunde ist profitabel

64 Private Banking in der Schweiz – eine Branche im Umbruch

66 Schweizer Banking Report 2017: Digitalisiertes Retailbanking für zukunftsfeste Ertrags- und
   Kostenstrukturen

68 Luxemburger Privatbanken müssen sich konsequent neu ausrichten

70 World Retail Banking Report 2017: Open Banking verspricht attraktives Ertragspotenzial für Banken

72 Jede vierte Bank kämpft ums Überleben

74 Bankenregulierung: Institute entdecken Sparpotenzial

75 Studie: Banken gehen FinTech-Kooperationen im Kreditgeschäft aus dem Weg

76 Finanzplatz Frankfurt: In der Pole-Position für Brexit-Banker

76 IT-Sicherheit: Banken kämpfen unter erschwerten Bedingungen

78 Studie: Jede vierte Bank ist Fintech-Gründer

IMMOBILIEN

79 Versicherungen: Einzelhandel und Sicherheit wieder top

81 Run auf Büroimmobilien hält weiter an

82 Mehrheit der Immobilieninvestoren möchte kaufen

83 Deutschland wohnt zur Miete

84 Mails im Minutentakt - wenn für Manager digital zur Qual wird

IMPRESSUM

86 Impressum

                                                                                        Ausgabe September/2017   5
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

    Kryptowährungsfonds –
    eine neue Assetklasse
    für institutionelle Investoren?
    von Dr. Thorsten Voß, Rechtsanwalt, Partner
    SERNETZ · SCHÄFER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

    M
            it der Diskussion um Kryptowäh-                   neue Technologie – einer rechtlichen Ein-
            rungen und Initial Coin Offerings                 ordnung zugänglich sind und dass sich so
            hat die Digitalisierung längst auch               beinahe automatisch die Leitplanken auf-
    Geld und Währungen erfasst. Bitcoins, Lit-                stellen werden, innerhalb derer sich Teil-
    coins, Peercoins, Dogecoins, Mastercoins                  nehmer auf dem Kapitalmarkt bewegen
    und zahlreiche andere um Nutzer buh-                      können und dürfen. Erinnert sei etwa an
    lende Crypto Currencies geistern durch                    die Klarstellung der US-amerikanischen
    das Netz. Dabei geben sich Jubel- und                     Börsenaufsicht Securities und Exchange
    Horrormeldungen die Klinke in die Hand                    Commission (SEC), wonach auf Coins –
    – kaum ein Tag vergeht, an dem nicht zu-                  unabhängig von deren Ausgestaltung im
    gleich Meldungen zu lesen sind, wonach ein                Detail – durchaus wertpapier(handels)
    Start-up binnen weniger Stunden mehrere                   rechtliche Vorschriften anwendbar sein
    100 Mio. Dollar über ein ICO aufgebracht                  können. Allein dieses sehr prominente
    hat und zugleich eine Aufsichtsbehörde                    Beispiel zeigt, dass es sich bei Kryptowäh-
    einen Anbieter einer virtuellen Währung                   rungen keineswegs um einen (bislang)
    aus dem Verkehr gezogen hat. Haben wir                    ungeregelten Markt handelt.
    es nur mit einer digitalen Wildwest-Spiel-
    wiese für moderne Glücksritter zu tun                     Auch der deutsche Regulator war fleißig
    oder verbirgt sich hinter dem Hype um                     und hat sich im Hinblick auf Kryptowäh-
    Kryptowährungen eventuell eine ernstzu-                   rungen erfreulich klar geäußert: So sind
    nehmende Alternative für Kapitalanleger?                  nach Auffassung der BaFin, Bitcoins in der
                                                              Tatbestandsalternative der Rechnungsein-
                                                              heiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kredit-
                                                              wesengesetz (KWG) rechtlich verbindlich
                                                              als Finanzinstrumente einzuordnen. Und
                                                              weiter heißt es auf der BaFin-Homepage
                                                              wörtlich: „Diese rechtliche Einordnung gilt
                                                              grundsätzlich für alle VC. Auf die zugrun-
                                                              deliegende Software oder Verschlüsse-
                                                              lungstechnik kommt es hierbei nicht an.“
                                                              Danach sind VC aber auch kein gesetz-
                                                              liches Zahlungsmittel und daher weder
                                                              Devisen noch Sorten. Sie sind auch kein
                                                              E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteauf-
                               Quelle: © nyul - Fotolia.com
                                                              sichtsgesetzes (ZAG), da es keinen Emit-
                                                              tenten gibt, der sie, unter Begründung
    Wie jeder Debatte tut auch dieser eine                    einer Forderung gegen sich, ausgibt. Bei
    Versachlichung gut und erscheint unbe-                    digitalen Zahlungsmitteln ist dies gerade
    dingt notwendig. Zunächst sei festgehal-                  anders, da hinter diesen stets eine zen-
    ten, dass Kryptowährungen – wie jede                      trale Stelle steht, welche die Ausgabe und

6     Ausgabe September/2017
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

Verwaltung der Einheiten tätigt. Derartige   kann. So sind etwa die Produktregeln für
Unternehmen betreiben in aller Regel das     einen offenen Spezial-AIF im KAGB auf den
E-Geld Geschäft nach § 1 a ZAG.              Umstand maßgeschneidert, dass die An-
                                             teile bzw. die Aktien an einem Spezial-AIF
Mit dieser wichtigen und zentralen Grund-    (je nach Rechtsform des Emittenten) von
aussage lässt sich für die Konzeption von    Spezial-AIF ausschließlich von professio-
Kapitalanlageprodukten gut arbeiten. Ins-    nellen und semi-professionellen Anlegern
besondere wird so klar, dass insbesonde-     gehalten werden. Der Spezial-AIF (früher:
re Prospektpflichten, Erlaubnispflichten     Spezialfonds) ist im Unterschied zum Pu-
für Intermediäre und die Einhaltung von      blikumsinvestmentvermögen das „klas-
wertpapierhandelsrechtlichen und geld-       sische“ Vehikel, mit dem institutionelle
wäscherechtlichen Vorschriften eine er-      Investoren ihre Investmentpolitik maßge-
hebliche Rolle spielen können. Im Fokus      schneidert umsetzen können. Spezial-AIF
des Interesses standen bislang bei einer     sind im KAGB geregelte Sondervermögen,
Ansprache breiterer Investo-
renkreise die Internetplatt-
formen, auf denen Emittenten
und Anleger zusammengeführt
werden und die u.U. einer Er-
laubnispflicht unterfallen (z.B.
wegen Betreiben des Finanz-
kommissionsgeschäfts).
Nunmehr wendet sich der Markt
immer stärker einer professio-
nellen Konzeption für professi-
onelle Anleger zu, die durch ein
reguliertes Produkt bei allen
wohlverstandenen Risiken und
Volatilitäten eine interessante
Rendite zu erzielen versuchen
– und wer könnte dies im an-
haltenden     Niedrigzinsumfeld
verdenken?
Das Augenmerk des Konzepti-
onärs fällt hierbei schnell auf
das Kapitalanlagegesetzbuch, das sinn-       die aufsichtsrechtlich vollreguliert sind
hafterweise bei den Vorschriften über        und dabei Absicherungsmöglichkeiten ge-
Spezial-AIF aufgeschlagen wird. Eine Lek-    gen eine eventuelle Insolvenz vorsehen
türe macht schnell deutlich, dass hier ein   Daher gibt es für offene inländische Spezial-
konsistentes Regelwerk existiert, dass       AIF auch keinen Katalog von zulässigen Ver-
ursprünglich nicht auf Kryptowährungen       mögensgegenständen, der eine Anlage in
zugeschnitten gewesen sein mag, die-         Kryptowährungen ausschließen würde (an-
se aber gleichwohl sachgerecht erfassen      ders als etwa bei geschlossenen Publi-

                                                                          Ausgabe September/2017   7
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    kums-AIF iSd §§ 261 ff KAGB). Verlangt            so liquide sein, dass sie die von dem offe-
    wird als Instrument der Produktregulie-           nen Spezial-AIF vorgesehene Rücknahme
    rung die Einhaltung des Grundsatzes der           der Anteile oder Aktien erlauben.
    Risikomischung (§ 282 Abs. 1 und Abs.
    2 KAGB). Danach darf nur in solche Ver-           Das sind aber Punkte, die sich bei Kryp-
    kehrswerte investiert werden,                     towährungen handhaben lassen. Vor die-
    (1) deren Verkehrswert ermittelt werden           sem Hintergrund ist es nur eine Frage
    kann;                                             der Zeit, bevor innovationsfreudige wie
    (2) zudem muss die Zusammensetzung                kompetente Marktteilnehmer ein ent-
    der Vermögensgegenstände bei offenen              sprechendes Investitionsvehikel auflegen
    Spezial-AIF die vertraglichen Abreden des         werden. Ein professionelles Produkt für
    AIF zur Rücknahme der Anteile oder Aktien         professionelle Anleger beaufsichtigt von
    Rechnung tragen.                                  einem professionellen Regulator – viel
    (3) insbesondere müssen die Vermögens-            besseres könnte der Alternatives-Branche
    gegenstände in ihrer Zusammensetzung              kaum passieren.

    Zum Autor: Dr. Thorsten Voß, Bankkaufmann, vormals
    BaFin, ist Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro
    der Sozietät Sernetz Schäfer mit Tätigkeitsschwerpunkten
    im Bank-, Kapitalmarkt-, Investment- und Aufsichtsrecht.
    Er ist Mitherausgeber des Kommentars „Recht der Alternativen Invest-
    ments“ im Verlag C.H.Beck sowie zahlreicher anderer kapitalmarkt-
    rechtlicher Kommentare (ua zum KWG, WpHG und WpPG). Voß ist
    Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of Finance für Internationales
    Bankaufsichtsrecht.
    www.sernetz-schaefer.de

    Dr. Thorsten Voß ist Referent beim 1.Investorenkongreß Kryptowährungen
    am 23. Januar 2018 in München www.Investorenkongress.de

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Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
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Sollte man in die Blockchain-Technologie,
in Bitcoins oder andere Kryptowährungen
investieren?
von Prof. Dr. Philipp Sandner,
Leiter des Frankfurt School Blockchain Center

B
      itcoin ist der Ursprung der Block-     gensverwalter oder Venture Capital-Funds
      chain-Technologie, die viel verän-     mit der Technologie beschäftigen, um ihr
      dern wird; auch die Bereiche In-       Geschäftsmodell auf neue Chancen aber
vestment, Vermögensanlage und Venture        auch auf die Risiken auszurichten.
Capital. Mit Kryptowährungen existieren
zudem neue Investitionsobjekte, die je-      Kryptowährungen als Investitionsobjekt
doch als hochspekulativ einzustufen sind.
                                             Bitcoin hat sich inzwischen signifikant wei-
Bitcoin wird derzeit sehr kontrovers         terentwickelt. Es existieren nunmehr über
diskutiert. Es handelt sich um eine so       700 so genannte Kryptowährungen mit
genannte Kryptowährung, die seit 2008        teilweise sehr unterschiedlichen Profilen,
existiert. Mit dem Konzept für Bitcoin
wurde damals auch die Blockchain-Ar-
chitektur erfunden. Teilweise wird von
„digitalem Gold“ gesprochen. Warum
Bitcoin? Wer heute von Deutschland aus
nach Indonesien 1000 Euro überweist,
weiß nicht nach wie vielen Tagen oder
gar Wochen der Betrag ankommt; zu-
dem werden Gebühren erhoben, so dass
etwa nur 900 Euro das Ziel erreichen. Mit
Bitcoin kann ein solcher Wert (1) binnen
Minuten weltweit versandt werden (2)
ohne nennenswerte Transaktionskosten.

Blockchain-Technologie:
Digitale Verwaltung von                      die interessante aber auch sehr spekula-
Eigentumsverhältnissen                       tive Investitionsobjekte sein können. He-
                                             rausragend ist sicherlich der Ansatz von
Die Blockchain-Technologie eignet sich zur   Ethereum, der die Abbildung von welt-
Verwaltung aller Arten von Eigentumsver-     weiten Geschäftsprozessen und -logiken
hältnissen und zur Automatisierung von       erlaubt. Funds, die in Kryptowährungen
Geschäftsprozessen. So lassen sich Werte     investieren, sind derzeit in der Entwick-
übermitteln, ohne Intermediäre und ohne      lung. Damit könnten auch traditionelle
Finanzinfrastruktur. Direkt von einem Ab-    Investoren in Kryptowährungen investie-
sender zum Empfänger. Daher müssen sich      ren. Der Investor muss sich jedoch genau
Intermediäre wie Banken, Börsen, Vermö-      mit der Materie auskennen, da regulato-

                                                                         Ausgabe September/2017   9
Kryptowährungsfonds: Eine neue Assetklasse für institutionelle Investoren?
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     rische Veränderungen wie im September
     zu erheblichen Kursschwankungen führen
     können. Hackerangriffe können zudem zu
     Totalverlusten führen.

     Veränderungen von Venture Capital

     Auch Venture Capital-Geber sind Inter-
     mediäre. Venture Capital-Geber sind seit
     Jahrzehnten wichtige Financiers für In-
     novationen; ohne derartige Kapitalgeber
     gäbe es Unternehmen wie Google oder
     Dropbox heutzutage nicht. Es waren exakt
     diese Kapitalgeber, die in frühen Phasen    von börsennotierten Unternehmen an-
     Start-ups kurz nach deren Gründung finan-   zulehnen. Natürlich ist hier ein gewisser
     ziert haben, so dass diese dann zu großen   Hype zu beobachten und auch die regula-
     Unternehmen heranwachsen konnten. Mit       torischen Anforderungen werden oftmals
     der Blockchain-Technologie müssen auch      nicht oder nur unzureichend beachtet.
     Venture Capital-Geber ihr Geschäftsmo-      Aber dennoch ist hier eine Veränderung
     dell überdenken. Im Jahr 2017 sind weit     im Gange, auf die Venture Capital-Geber
     mehr als 1 Milliarde Euro von Investoren    achtgeben müssen, um übermorgen noch
     via Blockchain-Technologie direkt an        Zugang zu herausragenden Start-ups zu
     Start-ups geflossen – ohne dass die-        haben.
     se Investitionen durch Venture Capital-
     Geber vermittelt werden mussten. Die-       Iconiq Lab:
     ses Phänomen nennt sich im „digitalen       Blockchain-basierte
     Volksmund“ Initial Coin Offering (ICO)      Unternehmensgründungen
     um sich bewusst und provokant an den
     Begriff des Initial Public Offering (IPO)   Bei Iconiq Lab mit Sitz in Berlin und Frank-
                                                 furt handelt sich um ein Unternehmen,
                                                 das blockchain-basierte Start-ups unter-
                                                 stützt, Gelder mittels Blockchain-Techno-
                                                 logie zu akquirieren. Iconiq Lab erfährt
                                                 großes Interesse von Start-ups aber auch
                                                 von Venture Capital-Gebern. Venture
                                                 Capital-Funds äußern Interesse, weil sie
                                                 merken, dass sich interessante Start-ups
                                                 direkt an Blockchain-Investoren wenden,
                                                 und nicht mehr an „traditionelle“ Venture
                                                 Capital-Geber. Dies zeigt, dass sich das
                                                 Thema Gründungsfinanzierung und Ver-
                                                 mögensverwaltung durch die Blockchain-
                                                 Technologie verändern wird.

10     Ausgabe September/2017
KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

W2B: Effiziente
Immobilienfinanzierung mittels
Blockchain-Technologie

Zuletzt ist W2B noch ein interessanter
blockchain-basierter Ansatz. Die Idee ist
hier, zum Beispiel Gewerbeimmobilien zu
erwerben, diese dann weiterzuentwickeln       Regulatorik als Herausforderung und
und sich das Investment durch Mieter          Treiber für Digitalisierung
über die Folgejahre refinanzieren zu las-
sen. Diese Investitionsmöglichkeiten gibt     Natürlich ist es nicht einfach, diese neuen
es bereits für Großinvestoren; seit Jahr-     Geschäftsansätze regulatorisch korrekt
zehnten. Mit der Blockchain-Technologie       abzubilden, aber es ist möglich. Und damit
wäre es jedoch möglich, einen zuverläs-       entstehen durch die Blockchain-Technologie
sigen und effizienten Mechanismus zu          gänzlich neue Geschäftsmodelle, die zumeist
entwickeln, so dass auch kleinere Inve-       vollautomatische Geschäfts- und Zahlungs-
storen vom deutschen Immobilienmarkt          prozesse beinhalten. Die Zeit wird zeigen,
partizipieren könnten. Interessant wird       inwiefern derartige Geschäftsideen erfolg-
dies vor allem dann, wenn man auf diese       reich werden können. Aber in jedem Falle
Weise ausländische Investoren eine Mög-       lässt sich festhalten, dass die Blockchain-
lichkeit bereit stellen würde, in Deutsch-    Technologie nicht mehr verschwinden
land zu investieren – ohne dass Inter-        wird, sondern zahlreiche Branchen und
mediäre hohe Kosten und übermäßig viel        Geschäftsmodelle signifikant beeinflussen
Papierlast erzeugen.                          wird.

Zum Autor : Prof. Dr. Philipp Sandner leitet das
Frankfurt School Blockchain Center an der Frankfurt
School of Finance & Management, welches im Februar
2017 initiiert wurde.
Zu den Themengebieten von Herrn Prof. Dr. Sandner gehören
Blockchain, Kryptowährungen, Digitalisierung und Entrepreneurship.
Herr Prof. Dr. Sandner ist im FinTechRat des Bundesministerium der
Finanzen.
www.fs.de/blockchain

Prof. Dr. Philipp Sandner ist Referent beim 1.Investorenkongreß
Kryptowährungen am 23. Januar 2018 in München www.Investorenkongress.de

                                                                          Ausgabe September/2017   11
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     Deshalb sind Kryptowährungen
     für institutionelle Anleger interessant

     Interview mit Stefan Klaile,
     Vorstand XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG

     FBM: Warum sind Kryptowährungen
     für institutionelle Anleger interessant?

     Stefan Klaile: Kryptowährungen als
     Oberbegriff der digitalen Währungen, haben
     bereits mehr Akzeptanz, als viele sich
     dies heute vorstellen können. Selbst Zah-
     lungen des täglichen Bedarfes lassen sich
     teilweise bereits darstellen. Auch einige
     Länder haben bereits; andere wollen kurz-
     fristig, digitale Währungen als Währung
     akzeptieren, sodass es auch hier zu mehr
     Akzeptanz dieser Währungen in unserem
     täglichen Leben kommen wird. Aus die-
     sem Grund handelt es sich bei den Kryp-
     towährungen um potentielle Assets in die
     investiert werden kann. Wenn man sich
     den historischen Verlauf ansieht, dann
     kann man die enormen Schwankungen
     der verschiedenen Währungen erkennen,
     sodass es sich zweifelsohne um high risk
     investments handelt, die gleichzeitig aber
     auch einen enormen Wertzuwachs haben
     können. Aus diesem Grund kann eine In-                          Quelle: © everythingpossible - Fotolia.com

     vestition in Kryptowährungen für instituti-
     onelle Anleger interessant sein, wenn die-    ligen Mengen selbst herzustellen oder die-
     se in der jetzigen Zinsphase in spekulative   se ggf. auch am Markt kaufen zu können.
     Anlagen mit einem überdurchschnittlichen      Daneben ist wichtig zu entscheiden ob man
     Rendite-/Risikoprofil investieren wollen.     sich auf eine spezielle Währung beschränken
                                                   will und wenn ja auf welche oder ob man
     FBM: Was sind die Herausforderungen           einen Multi-Asset-Ansatz aufbaut. Zeit-
     für Finanzprodukte?                           gleich muss man sich die Frage stellen,
                                                   ob eine Investition sinnvoll ist oder ob
     Stefan Klaile: Die Herausforderung            man sich nicht besser an den Mining-
     für Finanzprodukte bestehen aus einer         Farmen beteiligt, die notwendig sind,
     Vielzahl verschiedener Punkte. Wichtig ist    um die Währungen zu produzieren.
     die Auswahl der richtigen Geschäftspartner,   Zum Schluss stellt sich noch die Frage
     damit diese auch nachhaltig in der Lage       nach der geeigneten Struktur bzw. der
     sind, von einer Kryptowährung die jewei-      Konzeption des Produktes.

12     Ausgabe September/2017
KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

FBM: Wie ist Ihr Unternehmen hier              gemeinsam mit einem Kunden ein solches
aufgestellt?                                   Projekt aufsetzen, dann können aus unserer
                                               Sicht damit nur Kunden angesprochen
Stefan Klaile: Als XOLARIS beschäftigen        werden, die sich selbst mit dem Thema
wir uns schon seit mehr als einem Jahr         bereits intensiv beschäftigt haben. Dies
mit dem Thema. Dies hängt auch damit           ist die Voraussetzung, damit das Risiko auf
zusammen, dass wir Anfragen zur Auflage        Kundenseite selbst eingeschätzt und bewertet
eines Produktes sowohl von Kunden als          und gleichzeitig auch die Konzeption und
auch von Anbieterseite hatten und haben.       der Inhalt des Produktes analysiert werden
Derzeit sind wir in der Prüfung eines neuen    kann. Insofern kann es sich aus unserer
Projektes.                                     Sicht nur um institutionelle Anleger
                                               handeln, die Kryptowährungen selbst
FBM: Welche Kunden wollen Sie mit              als Assetklasse definiert haben.
zukünftigen Angeboten ansprechen?
                                               Das Interview führte Friedrich Andreas Wanschka
Stefan Klaile: Wenn wir als Service KVG        für FinanzBusinessMagazin.de

Zum Interview-Partner: Stefan Klaile gründete
2010 die XOLARIS Gruppe und 2013 gemeinsam
mit der xpecto AG die XOLARIS Service KVAG in
München, deren Portfoliomanagement er seitdem
als Vorstand verantwortet.

Darüber hinaus ist er Aufsichtsrat der ADREALIS Service KVG
in Hamburg. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im
Bereich liquider und illiquider Finanzprodukte und bekleidete
Führungspositionen bei internationalen Finanzhäusern, unter
anderem als COO eines Emissionshauses. Stefan Klaile
entwickelte als Dozent an der Frankfurt School of Finance
& Management den Studiengang „Certified Closed End
Funds Advisor / Manager“
www.xolaris-kvg.de

Stefan Klaile ist Referent beim 1.Investorenkongreß Kryptowährungen
am 23. Januar 2018 in München www.Investorenkongress.de

                                                                             Ausgabe September/2017   13
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     Ertragssteuerliche Behandlung von
     Crypto Tokens
     von Dr. jur. Julian Albrecht,
     Senior Associate bei Schnittker Möllmann Partner

     D
              ie Begriffe „Crypto Token“, „Block-     Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von
              chain“ und „ICO“ sind inzwischen        mindestens einem Jahr (zehn Jahre, falls
              in aller Munde. Die im Rahmen von       ein Token als laufende Einkunftsquelle ge-
     Initial Coin Offerings (ICOs) eingesammel-       nutzt werden kann) liegt – ein durchaus
     ten finanziellen Mittel werden immer grö-        interessantes Ergebnis, wenn man sich
     ßer, Crypto Tokens wie Bitcoin, Ether,           vergegenwärtigt, dass nach Einführung
     Litecoin oder Ripple (dies sind nur einige       der sog. Abgeltungsteuer Veräußerungs-
     der bekanntesten) erreichen wöchentlich          gewinne nur noch sehr selten steuerfrei er-
     neue, wenn auch volatile, Höchststände.          zielt werden können.
     In ebenso schneller Folge werden neue,
     vielversprechende       Anwendungsgebiete        Veräußerungen innerhalb eines Jahres
     für die dahinterstehende Technologie der         nach Erwerb sind hingegen voll steuer-
     Blockchain ausgemacht.                           pflichtig. Ein steuerbarer Vorgang ist dabei
                                                      nicht nur anzunehmen, wenn erworbene
     Die langfristige Perspektive für Crypto Tokens   Tokens für einen Preis in Euro veräußert
     wird – zumindest für den Standort                werden, sondern auch beim Eintausch von
     Deutschland – auch dadurch beein-                Tokens gegen andere Wirtschaftsgüter.
     flusst, wie Gewinne aus Token-Ge-                „Anderes Wirtschaftsgut“ kann in diesem
     schäften steuerlich behandelt werden,            Zusammenhang z.B. ein anderer Crypto
     denn Marktteilnehmer richten erfah-              Token sein, bei dessen ICO man mit Bitcoin
     rungsgemäß ihre Investitionstätigkeit            zahlt (viele kleinere Token können nur ge-
     auch nach der zu erwartenden Abga-               gen andere, bekanntere Token, nicht aber
     benlast aus. Dieser Beitrag wirft die            gegen sog. Fiat-Währungen eingetauscht
     wichtigsten steuerlichen Fragen auf              werden). Der Moment des Eintauschs ist
     und fasst den aktuellen Diskussions-             ein steuerlicher Realisationsvorgang, so
     stand zusammen.                                  dass etwaige Kurserhöhungen innerhalb
                                                      eines Jahres zwischen dem Zeitpunkt des
     I.        Steuerfrei vs. voll steuerpflichtig    Bitcoinerwerbs und des Eintauschs steuer-
                                                      pflichtige Veräußerungsgewinne sind.
     Nach ersten Äußerungen der Bundesre-
     gierung sind Bitcoin, die bekanntesten           Um zu ermitteln, ob ein veräußerter Token
     und gemessen an der Marktkapitalisie-            länger als ein Jahr gehalten wurde, dürfte
     rung (noch) wichtigsten Crypto Tokens, im        das sog. FIFO-Verfahren (first in - first out)
     Ausgangspunkt Wirtschaftsgüter und als           anzuwenden und häufig auch von Vorteil
     solche in ihrer steuerlichen Behandlung          sein. In tatsächlich-technischer Hinsicht
     zunächst vergleichbar mit Münzen, Oldti-         hilft die Blockchain-Technologie, die sämt-
     mern oder Briefmarken. Für Privatanleger         liche Transaktionen irreversibel festhält. Es
     hat das folgende Konsequenzen: Gewinne           gilt an dieser Stelle, die steuerrechtliche
     aus Bitcoin, die durch Kapitaleinsatz (nicht     Beratung mit der technischen zu verknüp-
     „Mining“) erworben und später veräußert          fen, denn es gibt Maßnahmen, die sicher-
     werden, sind steuerfrei, sofern zwischen         stellen, dass die „richtigen“ Tokens ver-

14        Ausgabe September/2017
KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

äußert werden. Dafür ist ein technisches        erheblicher selling point im Fundraising sein!
Grundverständnis (u.a.) über die Arbeits-       Kapitalgesellschaften sind mit Token-Ge-
und Wirkungsweisen von Blockchain-Trans-        winnen, die auf sie aus einer Fondsbetei-
aktionen und Wallets notwendig.                 ligung entfallen, voll steuerpflichtig. Daran
                                                ändert natürlich auch die Zwischenschal-
(Deutsche) Kapitalgesellschaften profitie-      tung einer (deutschen) Kapitalgesell-
ren von der Steuerfreiheit nicht. Im Ge-        schaft nichts – zwar kann dann je nach
genteil: Für sie sind die Erträge beim di-      konkreter Ausgestaltung die Investor-
rekten Halten und Veräußern von Tokens          Kapitalgesellschaft von der 95 %igen
steuerpflichtig, und zwar im Gegensatz zu       Steuerfreiheit profitieren, auf Ebene der
Veräußerungserträgen bei Kapitalgesell-         Zwischengesellschaft tritt aber eine Kör-
schaftsanteilen zu 100 %.                       perschaft- und Gewerbesteuerbelastung
                                                ein.
II. Besonderheiten
für Fonds-Investments in Crypto Tokens          Hier zeigt sich, dass sich je nach Investo-
                                                renstruktur unterschiedliche Haltestruk-
Die Gewinnphantasien, die die Kursent-          turen anbieten können. Reine Token-Fonds
wicklungen von Bitcoin und anderen Cryp-        werden     über    Parallelfonds-Strukturen
to Tokens ausgelöst haben, stellen auch         nachdenken können, um jedem Investor
Manager von Tech-affinen Venture Capital-       eine steueroptimierte Behandlung der
Fonds vor die Frage, ob sie nicht einen Teil    Rückflüsse zu gewährleisten.
des von ihnen verwalteten Geldes für den
Erwerb solcher Tokens einsetzen sollen.         b) Vermögensverwaltender Status eines
Dabei ergeben sich einige steuerliche Be-       Crypto Fonds
sonderheiten, die Manager vor einer Kauf-       Der originäre (durch ICOs, nicht durch
entscheidung beachten sollten.                  Mining) oder derivative (Handelsplatt-
                                                formen) Erwerb von Crypto Tokens führt
a) Besteuerung von Fonds-Investoren             nicht zwingend zur Gewerblichkeit eines
Venture Capital Fonds sind typischerweise       Fonds. Es sind bei der Beurteilung u.E. –
vermögensverwaltend tätig. Ein vermö-           und hier scheinen uns erste Finanzämter
gensverwaltender Fonds ist ein materiell-       zuzustimmen – vielmehr die allgemei-
steuerliches Nullum, denn aufgrund der          nen Grundsätze anwendbar, die sich – bei
sog. Bruchteilsbetrachtung werden den           Venture Capital-ähnlichen Fonds – insbe-
Investoren steuerlich keine Fondsanteile,       sondere aus den Kriterien des sog. PE-
sondern anteilig die vom Fonds gehaltenen       Erlasses des BMF ergeben. Das bedeutet,
Wirtschaftsgüter zugerechnet. Es ändert         dass es auf die Umstände des konkreten
sich gegenüber dem oben Gesagten also           Einzelfalls, vor allem aber auf die beab-
nichts:                                         sichtigte Haltedauer ankommt. Ein häu-
Natürliche Personen, die (ggf. über eine wei-   figes, „händlertypisches“ Umschlagen
tere vermögensverwaltende Personengesell-       von Token und Ansprüchen sowie wieder-
schaft) in einen Fonds investieren, können      kehrende Reinvestitionen könnten zu ei-
von der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spe-     ner Gewerblichkeit des Fonds führen. Bei
kulationsfrist profitieren. Das kann ein ganz   ICOs, in denen zunächst nur Ansprüche

                                                                              Ausgabe September/2017   15
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     auf die spätere Übereignung erworben            liche Aufteilung des Carrys gerade entbehr-
     werden, ist daher besondere Aufmerksam-         lich machen. Überdies wird in der Begrün-
     keit geboten; ebenso bei ICOs, in denen         dung als Kernvoraussetzung die vorherige
     nur mit anderen Token, nicht aber mit Fiat-     Rückzahlung des Kapitaleinsatzes der Inve-
     Währungen gezahlt werden kann.                  storen – und gerade nicht die Mittelherkunft
                                                     – identifiziert. Dass der Wortlaut gegen
     c) „Infizierung“ des carried interest?          die Anwendung spricht, ist übrigens nicht
     Der „VC-typische“ Teil des carried interest     verwunderlich: Die Norm wurde ca. fünf
     bleibt (sofern die Anforderungen des § 18       Jahre vor „Geburt“ der Bitcoin erlassen.
     Abs. 1 Nr. 4 EStG ansonsten grundsätzlich       Auch ein noch so vorausschauend handeln-
     erfüllt sind) steuerlich jedenfalls dann pri-   der Gesetzgeber hätte schlicht nicht antizi-
     vilegiert, wenn die Token-Rückflüsse kein       pieren können, dass er, um „Wagniskapital“
     erhebliches Ausmaß annehmen. Dies wäre,         zu fördern, nicht ausschließlich „Anteile
     so sich diese Meinung durchsetzt, eine er-      an Kapitalgesellschaften“, sondern auch
     hebliche Erleichterung für Fondsmanager:        „digital-kryptografische Werteinheiten“ als
     Sie könnten, nach Klärung weiterer gesell-      Carry-Quelle hätte nennen müssen.
     schaftsrechtlicher und aufsichtsrechtlicher
     Fragen, kleinere Testinvestitionen in           Diese Einschätzungen geben unsere An-
     Tokens tätigen, ohne um ihren Steuer-           sichten zum Thema wieder, die in konkreten
     vorteil fürchten zu müssen.                     Einzelfällen von zuständigen Finanzämtern
                                                     auch geteilt wurden. Dennoch müssen wir
     d) Carry-Privileg für Token-Rückflüsse          darauf hinweisen, dass umfassende ver-
     Bei diesem Thema zeigt sich die Finanzver-      lässliche Äußerungen der Finanzverwaltung
     waltung aktuell noch zurückhaltend. Und         oder der Finanzgerichtsbarkeit fehlen. Wir
     tatsächlich scheint der Wortlaut des § 18       raten deshalb dazu, vor einem Investment
     Abs. 1 Nr. 4 EStG gegen eine Anwendung          in Crypto Tokens die steuerlichen Folgen im
     der Norm auf Crypto-Carry zu sprechen. Wir      Vorwege abzuklären, vorzugsweise in einer
     sind anderer Meinung: Das Privileg sollte       vom zuständigen Finanzamt erteilten ver-
     laut der Gesetzesbegründung eine steuer-        bindlichen Auskunft.
     Der Beitrag ist eine gekürzte und aktualisierte Fassung eines Briefings, das Mandanten von
     Schnittker Möllmann Partners zu diesem Thema zur Verfügung gestellt wurde.

     Zum Autor: Dr. jur. Julian Albrecht,
     ist Senior Associate bei Schnittker Möllmann Partners in
     Hamburg
     Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law
     School in Hamburg und einem Auslandsstudium an der University
     of Cambridge erfolgte nach dem 1.Staatsexamen eine Tätigkeit am
     Lehrstuhl für Steuerrecht von Prof. Dr. Birgit Weitemeyer an der
     Bucerius Law School und ein Referendariat mit Stationen u.a. beim
     Finanzgericht Hamburg, der Finanzbehörde Hamburg, Latham &
     Watkins LLP in Hamburg sowie Flick Gocke Schaumburg in Berlin.
     Nach dem 2.Staatsexamen, der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
     und der Promotion zum Dr.jur. folgte eine Tätigkeit als Associate
     bei Flick Gocke Schaumburg in Berlin/Hamburg.
     www.smp.law

     Dr. jur. Julian Albrecht ist Referent beim 1.Investorenkongreß Kryptowährungen
     am 23. Januar 2018 in München www.Investorenkongress.de

16     Ausgabe September/2017
KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

Blockchain im Asset Management

von Dr. Khanh Dang Ngo, Rechtsanwalt, Finance & Blockchain,
Simmons & Simmons LLP

D
        ie Blockchain Technologie hat das     er über den vollständigen, verschlüsselten
        Potential das Asset Management        Datensatz verfügt. Blockchain schafft da-
        nachhaltig zu verändern. Block-       mit Vertrauen über die Richtigkeit und Voll-
chain bietet eine Alternative zu vielen       ständigkeit von Informationen, ohne dass
aufzeichnungs-basierten Transaktionen.        man sämtliche Informationen vollständig
Insbesondere der Zahlungsverkehr, die         lesen kann. Blockchain löst damit ein Kern-
Verwahrung von Vermögensgegenständen          problem der verteilten Datenverarbeitung.
und die Fondsberechnung lassen sich mit
Hilfe dieser vielversprechenden Technologie   Mit diesem Grundkonzept der dezentralen
effektiver gestalten, weil der Abgleich von   Datenerfassung sind eine Fülle von An-
Daten schneller und weniger fehleranfäl-      wendungsfelder im Asset Management
lig in einem digitalen Netzwerk vollzogen     denkbar. Die gesamte Wertschöpfungs-
werden kann. Blockchain behandelt             kette einer Wertpapiertransaktion dient
Assets wie das Internet Informationen         als Spielwiese einer Blockchain-basierten
behandelt: sie dezentralisiert die Kon-       Plattform, auf der jeder Teilnehmer zu
trolle über Informationen, beseitigt In-      jeder Zeit alle Daten in nahezu Echtzeit
formationsasymmetrien und allgemein           erfassen kann. Betrachtet man die Wert-
verändert die Art, wie wir mit Informati-     schöpfungskette von der ersten Aufnahme
onen, Assets und Dingen umgehen und           einer Order über das Erfassen des jewei-
mit ihnen interagieren. Die Blockchain        ligen Assets, der Ausführung der Transak-
Technologie läutet einen Paradigmen-          tion und der abschließenden Übertragung
wechsel im Asset Management ein, das          der Vermögensgegenstände, so lassen
nicht nur die Prozesse der Vermögens-         sich mit Hilfe von Blockchain-basierten
verwaltung neukonzeptioniert, sondern         Plattformen viele veraltete Prozesse der
auch das Verhältnis zu Vermögensge-           Datenüberprüfung, die teilweise derzeit
genständen fundamental verändert.             sogar noch manuell durchgeführt werden,
                                              ersetzen und modernisieren.
Blockchain by Design bedeutet verteilte
Verwahrung von Daten. Statt Daten zen-        Blockchain betrifft grundlegend zunächst
tral an einer Stelle zu erfassen, speichert   das Asset an sich. Blockchain-basierte As-
die Blockchain Daten in einem Verbund von     sets werden auf der Grundlage von Wert-
Computern. Jeder Computer in dem Netz-        marken, so genannten "Tokens" aufge-
werk ist ein Knotenpunkt und speichert        zeichnet. Tokens sind digitale Einheiten,
den gesamten Datensatz. Mit Hilfe von         denen ein Wert gutgeschrieben wird.
Verschlüsselungstechniken und Algorith-       Der erste Anwendungsfall der Blockchain
men gewährleistet Blockchain, dass jeder      Technologie ist der bekannte Bitcoin. Bit-
einzelne Computer auch nur diejenigen         coin ist eine Kryptowährung, die auf ei-
Daten lesen und bearbeiten kann, die ihm      ner öffentlichen Blockchain, auf die jeder-
zugeordnet sind. Gleichzeitig erhält der      mann im Internet Zugriff hat, gespeichert
einzelne Computer die Gewissheit, dass        wird. Genaugenommen werden die ein-

                                                                          Ausgabe September/2017   17
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     zelnen Transaktionen der Bitcoin Wertmarke    mediäre eingeschaltet werden müssen,
     auf der Blockchain gespeichert. Die Bit-      stellt die Blockchain jedem Anleger den
     coin Blockchain erfasst also die Übertra-     direkten Zugriff auf den jeweiligen Vermö-
     gung eines Bitcoin bzw. Teileinheiten eines   gensgegenstand her. Überflüssige Über-
     Bitcoin (kleinste Einheit ist ein Satoshi)    prüfungen, widerholende Bewertungen
     von einem Teilnehmer auf einen anderen        und wiederkehrende Compliance Doku-
     im Netzwerk. Mittlerweile gibt es eine Fül-   mentationen können auf der Blockchain-
     le von Alternativen Wertmarken, so ge-        basierten Plattform eliminiert werden, weil
     nannten Altcoins, die auf dem Prinzip der     alle Daten auf einem einzelnen Datensatz
     verteilten Datenerfassung der Blockchain      - dem "Block" bzw. der Blockkette- erfasst
     basieren. Es war lange Zeit unklar, wel-      werden, den alle Teilnehmer als einzige
     chen rechtlichen Status eine solche Wert-     Aufzeichnung der Wahrheit beurkunden
     marke wie der Bitcoin hat. Die deutsche       und beglaubigen. Nicht nur das Erfassen
     Aufsichtsbehörde betrachtet Bitcoin je-       der einzelnen Order ließe sich dezentral
     denfalls als Finanzinstrument in Form         dokumentieren. Auch die einzelnen Or-
     einer Rechnungseinheit, sodass die auf-       derdaten wie etwa Kaufpreis, Devisenkurs
     sichtsrechtlichen Vorschriften auf Bitcoin    und Ausführungszeitpunkt ließen sich auf
     Anwendung finden. Nahezu alle maß-            einer Blockchain allgemeingültig und von
     geblichen Aufsichtsbehörden überwachen        jedermann verifiziert speichern. Das de-
     die Entwicklung der Kryptowährungen und       zentrale Design der Blockchain wirft aber
     Tokenemissionen streng, um systemischen       grundlegende Fragen der Sicherheit und
     Wirkungen rechtzeitig schützend begegnen      des Datenschutzes auf. Diese Fragen lassen
     zu können. Gerade die Venture Capital         sich nicht ganz allgemein durch Algorithmen
     Finanzierung mit eigens emittierten           und mathematische Formeln beantworten.
     Tokens durch so genannte Initial Coin         Darüber hinaus im Bereich der Haftung und
     Offerings steht derzeit aufgrund der          der Corporate Governance bleibt es bei den
     Größe der erzielten Kapitalaufnahme           konventionellen rechtlichen Grundsätzen,
     im Fokus der Aufsichtsbehörden.               die in einer Blockchainstruktur mitberück-
                                                   sichtigt werden müssen.
     Auf einer Blockchain-basierten Plattform
     erhalten alle Teilnehmer Zugriff zu allen     Blockchain geht zudem über die "simple"
     wesentlichen Daten von Wertpapieren.          Aufzeichnung einzelner Transaktionen
     Während bei der Aufnahme von Order            hinaus. Die als Blockchain 2.0 bezeich-
     zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren         nete Weiterentwicklung ermöglicht nicht
     und anderen Vermögensgegenständen             nur die Aufzeichnung von Transakti-
     derzeit noch Broker und andere Inter-         onen von Wertmarken ("tokens") wie

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KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

etwa Bitcoin, Ether oder anderen Alt-            ausgeübt werden und die erforderlichen
coins, sie bietet die Möglichkeit ganze          Sicherheiten automatisch übertragen
Programmierzeilen auf der Blockchain             werden können.
abzuspeichern, die Smart Contracts ge-
nannt werden. Hierunter versteht man             Die Entwicklung von Blockchain scheint
allgemein Wenn-Dann-Bedingungen, die             unaufhaltbar. Im Bereich Asset Manage-
die Parteien vorzeitig vereinbaren und in        ment bietet die Blockchain Technolo-
Computersprache schreiben. Treten die            gie durch ihr dezentrales Design Effi-
vordefinierten Bedingungen eines Smart           zienzsteigerung, mit denen sich Daten
Contracts ein, werden bestimmte Be-              schneller und kostengünstiger abglei-
fehle ausgeführt wie etwa die Übertra-           chen lassen. Durch Tokens lassen sich
gung einer Wertmarke oder der Tausch             Assets oder jedenfalls Repräsentanzen
von Assets. Die derzeitige Entwicklung           von Assets in nahezu Echtzeit übertra-
von Smart Contracts ist rasant und viele         gen. Unabhängig von der Wertentwick-
Standardtransaktionen insbesondere im            lung einzelner Tokens wird der Einsatz
Derivate Bereich lassen sich zumindest           von Blockchain viele Prozesse im Asset
in der Konzeptionierungsphase darstel-           Management grundlegend verändern
len. Man arbeitet verstärkt etwa an das          und die Evolution der Digitalisierung und
Collateral Management von Derivaten,             Automatisierung in bisher ungeahnte
bei denen etwa Margin Calls automatisch          Dimensionen vorantreiben.

Zum Autor: Dr. Khanh Dang Ngo ist Mitglied des
Internationalen FinTech Teams der Wirtschaftskanzlei
Simmons & Simmons.
Er ist spezialisiert auf die Beratung von Blockchain-basierten
Projekten und der Anlage in Kryptowährungen. Zuvor war er
lange Zeit als In-house Counsel für eine US-amerikanische
Bank tätig, für die er die Derivate-Clearing Abteilung aufgebaut
und betreut hat. Er hat an den Universitäten in Heidelberg,
Boston und Münster studiert und auf dem Gebiet der Finanz-
marktinnovationen rechtsvergleichend promoviert. Darüber
hinaus forschte er im Committee on Capital Markets Regulation
an der Harvard Law School.
www.simmons-simmons.com

Dr. Khanh Dang Ngo ist Referent beim 1.Investorenkongreß Kryptowährungen
am 23. Januar 2018 in München www.Investorenkongress.de

                                                                           Ausgabe September/2017   19
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     Besteuerung der Geschäfte mit virtuellen
     Währungen – sog. Kryptowährungen
     von Alexander Lehnen und Marcel Bailänder, ARNECKE SIBETH

     K
            ryptowährungen erfreuen sich zu-          sich der Zeitraum von einem Jahr auf zehn
            nehmender Beliebtheit. Aufgrund           Jahre prolongiert, wenn aus der Nutzung
            des ansteigenden Investitionsvolu-        der Kryptowährung zumindest in einem
     mens von deutschen Private Equity bzw.           Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden. Die
     institutionellen Investoren treten ver-          ist beispielsweise dann der Fall, wenn die
     mehrt Fragestellungen hinsichtlich deren         Kryptowährungen gegen eine Verzinsung
     Besteuerung auf. Überwiegend werden In-          an Unternehmen verliehen werden, die auf
     vestitionen in Bitcon und Ethereum vorge-        den Handel mit Kryptowährungen speziali-
     nommen. Im Folgenden möchten wir die             siert sind.
     wesentlichen steuerlichen Fragestellungen
     näher beleuchten.

     Ertragsteuerrechtliche Qualifizierung
     von Kryptowährungen
     Die deutsche Finanzverwaltung hat sich
     bei der Frage der ertragsteuerlichen Ein-
     ordnung der Ansicht der Bundesanstalt für
     Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ange-
     schlossen. Diese hat virtuelle Währungen
     am Beispiel Bitcoin als Rechnungseinheiten
     gemäß § 1 des Kreditwesengesetz (KWG)
     rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente
     qualifiziert. Die BaFin hat auch klargestellt,   Eine Verlustverrechnung ist nur einge-
     dass es sich um kein gesetzliches Zahlungs-      schränkt möglich. Verluste aus Veräuße-
     mittel handelt und daher weder um Devisen        rungen von Kryptowährungen mindern
     noch Sorten. Steuerlich sind Kryptowäh-          nur die Einkünfte, die in dem unmittelbar
     rungen somit nicht als Währungen, son-           vorangegangenen Veranlagungszeitraum
     dern als immaterielle Wirtschaftsgüter zu        oder in den folgenden Veranlagungszeiträu-
     qualifizieren.                                   men aus ebensolchen Veräußerungen er-
                                                      zielt werden.
     Besteuerung bei Investitionen
     aus dem Privatvermögen                           Beispielfall:
     Grundsätzlich handelt es sich bei der            X erwirbt am 01.01.2017 einen Bitcoin zum
     Veräußerung von Kryptowährungen um               Kurs in Höhe von € 930. Am 01.09.2017 er-
     private Veräußerungsgeschäfte. Diese             wirbt X Waren mit diesem Bitcoin im Wert
     stellen sonstige Einkünfte dar und sind          von € 4.000.
     steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwi-
     schen Anschaffung und Veräußerung nicht          Ergebnis:
     mehr als ein Jahr beträgt. Nur wenn der          Mit dem Erwerb der Waren realisierte X ein
     Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger             steuerbares und steuerpflichtiges privates
     als € 600 beträgt, bleiben auch diese Ge-        Veräußerungsgeschäft. X ist verpflichtet
     winne steuerfrei. Zu beachten ist, dass          eine Einkommensteuererklärung abzu-

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KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

geben und hat den realisierten Gewinn in      Einkommensteuersatz. Die Gewerbesteuer
Höhe von € 3.070 zu versteuern.               kann bei natürlichen Personen (teilweise) auf
                                              die Einkommensteuer angerechnet werden.
Abwandlung:
X erwirbt die Waren erst am 01.01.2018.       Die Bilanzierung von
Ergebnis Abwandlung:                          Kryptowährungen im Betriebsvermögen
Da der Zeitraum zwischen Anschaffung und      Spätestens nach der ersten Investition in
Veräußerung mehr als ein Jahr beträgt,        Kryptowährungen aus einem Betriebsver-
handelt es sich um ein nicht steuerbares      mögen heraus stellt sich Frage der han-
privates Veräußerungsgeschäft. Es besteht     dels- und steuerrechtlichen Bilanzierung
weiterhin eine Verpflichtung zur Abgabe ei-   von Kryptowährungen.
ner Steuererklärung, der Gewinn unterliegt    Für Kryptowährungen, die beispielsweise
jedoch nicht der Besteuerung.                 auf einer Handelsplattform erworben
                                              wurden, besteht die Möglichkeit der
Hierbei ist festzuhalten, dass jeder Erwerb   Bilanzierung im Umlaufvermögen nach
eines Vermögensgegenstandes mit einer         HGB. Die Bewertung erfolgt handels- und
Kryptowährung einen Tauschvorgang und         steuerrechtlich mit den tatsächlichen An-
damit einen Veräußerungstatbestand dar-       schaffungskosten. Hierzu gehören auch die
stellt.                                       jeweiligen Marktplatzgebühren, die beim
                                              Erwerb vom Marktplatzbetreiber einbehal-
Gewerbliche Einkünfte                         ten werden. Die Bewertung am Bilanzstich-
mit Kryptowährungen                           tag erfolgt beim Umlaufvermögen mit den
Gewerbliche Einkünfte liegen vor, soweit      jeweiligen Börsen- oder Marktpreis, jedoch
durch den Handel mit Kryptowährungen
eine selbständige nachhaltige Tätigkeit mit
der Absicht, Gewinn zu erzielen unternom-
men wird und diese eine Beteiligung am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dar-
stellt.
Die bislang bekannteste als gewerblich
zu qualifizierende Einkunftsquelle im Hin-
blick auf Kryptowährungen ist das sog.
Mining von Kryptowährungen. Dane-
ben sind bislang auch der Betrieb einer
Online-Börse für Kryptowährungen, das
Betreiben von Kryptowährungs-Geldau-                              Quelle: © Massimo Cavallo - Fotolia.com

tomaten und die zinsbringende Anlage
von Kryptowährungen als gewerbliche           maximal mit den Anschaffungskosten. Oft-
Einkünfte bekannt. Die gewerblichen           mals bestehen auf den verschiedenen Han-
Einkünfte unterliegen – je nach Ort der       delsplattformen unterschiedliche Kurse mit
Betriebsstätte – zwischen 7% und 17%          bis zu 15% Abweichung (eigene Beobach-
Gewerbesteuer sowie dem persönlichen          tung). Hier stellt sich die Frage, welcher

                                                                               Ausgabe September/2017       21
FinanzBusinessMagazin I KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN

     Kurs für die Bilanzierung maßgeblich ist.          ihren Herstellungskosten steuerlich anzu-
     Unter Anwendung des Vorsichtsprinzips              setzen sind. Der Gewinn aus dem Mining
     schlagen wir eine Selektion der fünf be-           entsteht steuerlich jedoch in beiden Fällen
     deutendsten Handelsplattformen sowie               erst mit der Veräußerung bzw. anderwei-
     die Wahl des auf diesen Plattformen                tigen Verwendung der Bitcoins.
     niedrigsten Umrechnungskurses für die
     Bewertung vor.                                     Besteuerung von Mining-Aktivitäten
                                                        am Standort Island
     Bevor wir näher auf die Bilanzierung von           Aufgrund des enormen Energiebedarfs
     selbst geschürften Kryptowährungen ein-            der zum Mining verwendeten Rechner ist
     gehen wollen, möchten wir noch einmal              Deutschland aufgrund seiner Strompreise
     den Herstellungsprozess verdeutlichen:             als Miningstandort nur bedingt attraktiv.
     Beim Mining von Kryptowährungen han-               Der Standort Island, bei dem die Energie-
     delt es sich um einen Prozess, bei dem Re-         gewinnung durch Geothermie betrieben
     chenleistung zur Transaktionsverarbeitung,         wird, hat sich bereits als ein weltweit an-
     Datensynchronisierung und Sicherung al-            erkannter Standort etabliert. Mining stellt
     len Netzwerknutzern zur Verfügung ge-              unseres Erachtens eine aktive Tätigkeit im
     stellt wird. Für das Mining von beispielweise      Sinne des deutschen Außensteuergesetzes
     Bitcoins werden professionelle Bitcoin-Miner       dar, weshalb Einkünfte aus einer islän-
     benötigt. Diese haben spezielle ASIC-Chips         dischen Kapitalgesellschaft oder dortigen
     verbaut, die nur für das Minen von Bitcoins        Betriebsstätte nicht der deutschen Hinzu-
     geeignet sind. Da die angeschafften Rechner        rechnungsbesteuerung unterliegen sollten.
     sich nicht dem einzelnen Bitcoin direkt zuord-     In Island werden Gewinne einer islän-
     nen lassen, ist es nicht möglich, den erstellten   dischen LLC begünstigt mit 20% besteuert.
     Bitcoins direkte Herstellungskosten zuordnen.      Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
                                                        Deutschland/Island beträgt der Quellen-
     Die erstmalige Bilanzierung von selbst ge-         steuereinbehalt auf Dividendenzahlungen
     minten Bitcoins erfolgt in der Handelsbi-          nach Deutschland bei einer Beteiligungs-
     lanz daher zum Umrechnungskurs im Er-              quote von mehr als 10% grundsätzlich 5%.
     stellungszeitpunkt. Steuerlich besteht für         Ansonsten beträgt der Steuersatz in Island
     die Bilanzierung von selbstgeschaffenen            dagegen 36%.
     immateriellen Wirtschaftsgütern im Anla-
     gevermögen ein Aktivierungsverbot, leider          Umsatzsteuerliche Qualifizierung von
     jedoch nicht für immaterielle Wirtschafts-         Kryptowährungen
     güter des Umlaufvermögens. Dies bedeu-             Die Frage hinsichtlich der umsatzsteuer-
     tet, dass selbst geminte Bitcoins, die zum         rechtlichen Einordnung wurde bereits vom
     Handel bzw. Verkauf bestimmt sind, mit             Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache

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KRYPTOWÄHRUNGEN und BLOCKCHAIN I FinanzBusinessMagazin

Hedquist geklärt. In dem besagten Fall          Bitcoins) umsatzsteuerlich wie gesetzliche
ging es darum, ob es sich bei der Dienst-       Zahlungsmittel zu behandeln sind und für
leistung in Form des An- und Verkaufs und       damit zusammenhängende Betriebsaus-
somit der Umtausch einer Kryptowährung          gaben der Vorsteuerabzug versagt wird.
(hier Bitcoins) in eine anerkannte Wäh-         Im nationalen Umsatzsteuergesetz ist so-
rung und umgekehrt um eine Dienstlei-           mit die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8b
stung gegen Entgelt handelt und diese           UStG anwendbar.
von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Klä-
ger vertrat die Ansicht, dass es sich aus       Fazit
umsatzsteuerlicher Sicht um einen um-           Die umsatzsteuerliche Behandlung von
satzsteuerpflichtigen Umtausch handelt.         Kryptowährungen wurde bereits mit dem
Im Gegenzug machte der Unternehmer              Urteil des EuGH klargestellt. Ertragsteuer-
den Vorsteuererstattungsanspruch gel-           lich handelt es sich bei Investitionen aus
tend. Der Europäische Gerichtshof ur-           dem Privatvermögen um private Veräuße-
teilte, dass es sich bei der Dienstleitung      rungsgeschäfte. Beim Mining handelt es
um einen Umsatz handelt, der mit einem          sich um gewerbliche Einkünfte. Das BMF
herkömmlichen Währungsumtausch ver-             hat uns die steuerliche Qualifizierung be-
gleichbar ist. Daraus resultierend greift die   stätigt. Mining in Island ist nicht nur unter
umsatzsteuerliche      Befreiungsvorschrift     energetischen, sondern auch unter steuer-
nach Art. 135 MwStSystRL. Final ist somit       lichen Aspekten attraktiv.
festzustellen, dass Kryptowährungen (hier

Zum Autor: Alexander Lehnen, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Equity Partner bei ARNECKE SIBETH
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft
mbB, ist auf die steuerliche Strukturierung von
Immobilieninvestitionen sowie die steuerliche und
aufsichtsrechtliche Fondsstrukturierung spezialisiert.
Tax Due Diligence bzw. Transaktionsberatung gehören
genauso zu seinem Spezialgebiet wie die umfassende
steuerliche Beratung von nationalen und internationalen
Immobilieninvestoren.

Marcel Bailänder, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater
bei ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft mbB, berät nationale und
internationale Mandanten im Steuerrecht. Ein Schwer-
punkt seiner Tätigkeit ist das Immobiliensteuerrecht.
Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die steuerliche
Betreuung von Immobilientransaktionen und sowie
die laufende steuerliche Beratung von Unternehmen.
Herr Bailänder kommt ursprünglich von der Finanz-
verwaltung und war für ein große internationale
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.
www.arneckesibeth.com

Alexander Lehnen ist Referent beim 1.Investorenkongreß Kryptowährungen
am 23. Januar 2018 in München www.Investorenkongress.de

                                                                             Ausgabe September/2017   23
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