Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen

 
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Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen
Nummer 15
                                                              Donnerstag, 9. April 2020
                                                   Diese Ausgabe erscheint auch online

                      Marcus Kohler
               wird neuer Bürgermeister der
                Gemeinde Erdmannhausen

Bürgermeisterin Birgit Hannemann beglückwünscht Marcus Kohler zu seinem Wahlerfolg.
                                                                     Foto: Gemeinde

Bei der Neuwahl des Bürgermeisters am 05. April 2020 wurde Marcus Kohler zum neu-
en Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen gewählt. Wir gratulieren ihm zu diesem
Wahlerfolg ganz herzlich. Marcus Kohler wird sein Amt als Bürgermeister am 01. Juni
2020 antreten.
Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen
2      Nummer 15
         Donnerstag, 9. April 2020

                                                    Auf einen Blick
 Geburtstage                                                           Kinderärztlicher Notfalldienst:                   116117
                                                                       Notfallpraxis Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4
 Die Gemeinde wünscht ihren älteren Mitbürgern, die im                 Öffnungszeiten:
 Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern,                    Mo. - Fr.                 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
 von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit für das                Sa., So. und feiertags    08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
 vor ihnen liegende Lebensjahr.                                        Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte
 13.04.2020                                                            bringen Sie die Versichertenkarte mit.
 Holzwarth, Traugott, Ringstraße 27, zum 75. Geburtstag                Zahnärzte:
 14.04.2020                                                            Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst             0711 7877733
 Wartak, Georgia, Eisenbahnstraße 9, zum 70. Geburtstag                Augenärzte:
                                                                       Augenärztlicher Notfalldienst                          116117
 Aufgrund des Bundesmeldegesetzes werden Altersjubila-
 re ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere (75., 80.              HNO-Ärzte:                                             116117
 etc.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Ge-                   Tierärzte:
 burtstag veröffentlicht. Des Weiteren wird bei Personen,              Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist über die Telefon-
 die in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen gemeldet sind,              nummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen.
 ein Sperrvermerk eingetragen, wodurch eine Veröffentli-
 chung nicht mehr erfolgen darf.
                                                                       Notdienst der Apotheken
 Müllabfuhr
                                                                       Samstag, 11.04.2020
 Dienstag, 14.04.2020                                                  Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2
 graue Tonne - Restmüll                                                Tel. 81230
 graue Tonne - Restmüll 1.100 l                                        Sonntag, 12.04.2020
                                                                       Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22
 Notrufe                                                               Tel. 5360

 Feuerwehr/Notruf/Rettungsdienst                           112         Montag, 13.04.2020
 Polizei                                                   110         Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7
 Polizeirevier Marbach                              07144/9000         Tel. 14693
 Krankentransport                                        19222         Dienstag, 14.04.2020
 Strom- und Gasversorgung:                                             Stifts-Apotheke, Oberstenfeld, Großbottwarer Str. 45
 Strom Syna GmbH                                 07144/266233          Tel. 07062 8577
 Gas Syna GmbH                                   07144/266211          Mittwoch, 15.04.2020
 Wasserversorgung:                                                     Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19
 Zweckverband Landeswasserversorgung                                   Tel. 07142 20280
 (Mo. - Do. 7 - 16 Uhr, Fr. 7 - 12 Uhr)                                Donnerstag, 16.04.2020
 innerhalb der Dienstzeit               07144/8982363                  Apotheke am Bahnhof, Marbach, Rielingshäuser Str. 1
 außerhalb der Dienstzeit            07345 96382120                    Tel. 4073
 Straßenbeleuchtung:                                                   Freitag, 17.04.2020
 Schadensmeldung Syna GmbH                      0800 7962787           Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10
 Elektroinnung Ludwigsburg:                      07141/220353          Tel. 07141 707677

 Medizinische Notfallversorgung                                        Wechsel des Notdienstes täglich 8:30 Uhr.
 Allgemeinärzte:
 Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1              116117
 Öffnungszeiten:
 Mo., Di., Do.             18:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag
 Mi.                       13:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag
 Fr.                       16:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag
 Sa., So. und feiertags    08:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag

Impressum
Herausgeber: Gemeinde Erdmannhausen, Tel. 07144 308-0, Fax 07144 308-299 - E-Mail: rathaus@erdmannhausen.de, Internet:
www.erdmannhausen.de. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeisterin Birgit Hannemann, Pflasterstraße 15, 71729 Erdmannhausen, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen-
teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich
am Freitag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen
Nummer 15
                                                                  Donnerstag, 9. April 2020   3
Osterbitte
Komm, du helle Ostersonne,
Brich hervor mit deinem Glanz,
Füll mit hoher Luft und Wonne
Unser Herz und Leben ganz!
Lass dein Licht die Nacht durchdringen,
Die den Geist gefangen hält,
Dass wir neu empor uns schwingen
Aus dem dunklen Grab der Welt!
Treibe alles finstre Wesen
Aus der kranken Seele fort;
Lass sie gänzlich neu genesen,
Führ sie in den Friedensport!
Fröhlich lass uns wieder singen!
Nach der langen, bangen Nacht
Lasst uns Dank dem Schöpfer bringen,
Rühmen seine Wundermacht!
- Karl Friedrich Mezger –

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,

noch immer greifen zahlreiche Schutzmaßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu
verlangsamen. Und so feiern wir auch das Osterfest in diesem Jahr anders als gewohnt. Der
Gottesdienst entfällt, die Besuche bei Großeltern, der gemeinsame Osterbrunch oder das Fest-
mahl in großer Runde können dieses Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Das alles sind große
Einschnitte, aber ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Abstand zu halten von Risikogruppen
ist die größte Nähe, die wir derzeit zeigen können.

Und so wünsche ich Ihnen im Namen von Gemeinderat, Verwaltung und auch persönlich
frohe Osterfesttage. Allen an Covid-19-Erkrankten wünschen wir eine baldige und vollständige
Genesung.

Mögen Sie alle, ob krank oder gesund, Nähe in Form von Telefonaten, Gesprächen über den
Gartenzaun unter Beachtung des Sicherheitsabstands oder durch postalische Grüße erfahren!

Herzliche Ostergrüße sendet Ihnen

Birgit Hannemann
Bürgermeisterin
Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen
4     Nummer 15
        Donnerstag, 9. April 2020

                                                                 2. Die Absonderung gilt bei Infizierten ab Auftreten der
                                                                      Krankheitssymptome; bei Verläufen ohne erkennbare
                                                                      Symptome ab Abnahme des Testabstrichs. Die Ab-
                                                                      sonderung dauert mindestens 14 Tage. Sofern nach
                                                                      14 Tagen noch Symptome bestehen, endet die Qua-
                                                                      rantäne erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit (nach
                                                                      Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung).
                                                                 3. Infizierten ist es für die Dauer der Absonderung unter-
                                                                      sagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht
                                                                      ihrem Haushalt angehören.
                                                                 4. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw.
                                                                      Auftreten der Symptome unverzüglich ihre Kontaktper-
                                                                      sonen gemäß II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung zu
                                                                      ermitteln und zu informieren.
                                                                      a. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion
                                                                          bzw. Auftreten der Symptome soweit möglich unver-
                     26. April 2020                                       züglich ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren,
                                                                          dass sie Kontaktperson der Kategorie I sind und für
                                                                          sie die Regelungen für Kontaktperson im Sinne die-
                         ab 11 Uhr                                        ser Allgemeinverfügung gelten. Infizierte haben ihre
                                                                          Kontaktpersonen darauf hinzuweisen, dass diese die
                          vor dem Rathaus in                              vorliegende Allgemeinverfügung zu beachten haben,

                            A GT!
                              Erdmannhausen
                                                                          soweit sie ihren Wohnsitz in der Gemeinde Erd-

                         ES
                                                                          mannhausen haben.

             ABG
                              mit gemütlicher                         b. Infizierte haben eine Liste über ihre Kontaktpersonen
                                                                          zu erstellen. Zu benennen sind alle Personen i.S.
                                    Hocketse                              von II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung, mit denen
                                                                          der Infizierte im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftritt
                                                                          der Symptome bis zum Zeitpunkt der häuslichen
        10. Jubiläum                                                      Absonderung bzw. bis zur Mitteilung des positiven
                                                                          Testergebnisses auf das Virus SARS-CoV-2 durch
                                                                          das Gesundheitsamt Kontakt hatte. Sollten keine
                                                                          Symptome vorliegen, so gilt der Zeitraum ab 48
  Wir freuen uns auf Ihr Kommen!                                          Stunden vor Abnahme des Testabstrichs. Die Liste
                                                                          muss soweit möglich Vor- und Nachnamen sowie
                                                                          Anschrift der Kontaktperson und eine Information
                                                                          darüber enthalten, ob die Kontaktperson durch den
                                                                          Infizierten informiert werden konnte. Soweit dem In-
                                                                          fizierten bekannt, ist ferner die Erreichbarkeit der
                     AMTLICHES                                            Kontaktperson anzugeben (z.B. Telefonnummer bzw.
                                                                          E-Mail-Adresse).
                                                                      c. Infizierte haben die Liste mit den entsprechenden
Amtliche Bekanntmachung                                                   Kontaktpersonen unverzüglich vorzulegen. Die Über-
                                                                          sendung erfolgt an die E-Mail-Adresse V.Fischer@
der Gemeinde Erdmannhausen                                                Erdmannhausen.de, falls dies nicht möglich ist per
Die Gemeinde Erdmannhausen erlässt nach §§ 28 Abs. 1,                     Post an die Gemeinde Erdmannhausen.
29, 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs.       Soweit Infizierte nicht in der Lage sein sollten, ihre Kon-
6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständig-          taktpersonen selbst zu informieren, selbst eine Liste über
keiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) i.V.m.        ihre Kontaktpersonen zu erstellen oder diese zu übermit-
§ 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)           teln, haben sie unverzüglich die Gemeinde Erdmannhausen
i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums           hierüber zu informieren.
zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) als              II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen
zuständige Ortspolizeibehörde folgende                               der Kategorie I
Allgemeinverfügung                                               1. Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich ebenfalls
über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnah-                   - unverzüglich und ohne weitere Anordnung - zur Ab-
men von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkran-                   sonderung in häusliche Quarantäne in ihre Wohnung zu
kung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und               begeben, sobald sie von dem Infizierten, der Gemeinde
deren Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung                  oder dem Gesundheitsamt Kenntnis darüber erhalten,
und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus                   dass sie Kontaktperson der Kategorie I sind. Kontakt-
                                                                      personen der Kategorie I ist es während der Absonde-
I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus                  rung untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zu-
   SARS-CoV-2 infiziert sind                                          stimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Dies gilt
1. Infizierte haben sich - unverzüglich und ohne weitere              nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz
     Anordnung - zur Absonderung in häusliche Quarantä-               von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist
     ne in ihre Wohnung zu begeben, sobald sie von der                (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall).        Als Kon-
     Gemeinde, dem Labor, ihrem Arzt oder dem Gesund-                 taktpersonen der Kategorie I gelten Personen, die zu
     heitsamt Kenntnis darüber erhalten haben, dass sie mit           einem Infizierten gemäß I. Ziffer 1. dieser Allgemeinver-
     dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind. Als infiziert gelten        fügung im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftreten der
     Personen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getes-            Symptome bis 48 Stunden nach Symptomlosigkeit des
     tet wurden. Infizierten ist es während der Absonderung           Infizierten oder sofern keine Symptome vorlagen, 48
     untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustim-               Stunden vor Abnahme des Testabstrichs oder während
     mung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Dies gilt                der Absonderung des Infizierten
     nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz               • mindestens kumulativ 15-minütigen Gesichts- ("face-
     von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist                 to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs
     (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall).                            mit einem Infizierten hatten. Dazu gehören z.B. Per-
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                                                                                           Donnerstag, 9. April 2020       5
         sonen aus Lebensgemeinschaften im selben Haus-           IV. Sofortige Vollziehung
         halt.                                                    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemein-
       • direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkei-      verfügung haben keine aufschiebende Wirkung.
         ten von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen
                                                                  V. Zuwiderhandlungen
         Sekreten eines Infizierten, wie z.B. durch Küssen,       Auf die Strafbarkeit bei einem Verstoß gegen die Anord-
         Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung,           nung der Quarantäne gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird
         Anhusten, Anniesen, etc. hatten.                         hingewiesen.
       • als medizinisches Personal zu einem Infizierten im
         Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung        VI. Allgemeine Hinweise
         mit weniger als zwei Meter Abstand Kontakt hatte,        • Infizierte haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitli-
         ohne dabei Schutzausrüstung zu tragen.                     che und räumliche Trennung von den anderen Haushalts-
2.   Die Absonderung gilt bei Kontaktpersonen der Kategorie         mitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B.
     I ab dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Die        dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam,
     Absonderung dauert mindestens 14 Tage. Sofern nach             sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räum-
     14 Tagen noch Symptome bestehen, endet die Qua-                liche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die
     rantäne erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit (nach             Infizierten sich in einem anderen Raum als die anderen
     Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung).                     Haushaltsmitglieder aufhalten.
     Bei Kontaktpersonen der Kategorie I, die mit dem Infi-       • Sollten Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie unver-
     zierten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, bestimmt         züglich das Gesundheitsamt oder Ihren Hausarzt.
     sich die Berechnung der Quarantänedauer abweichend           • Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie vorab
     nach den Vorgaben für den Infizierten gemäß I. Ziffer          und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jewei-
                                                                    lige Person, dass Sie positiv auf das Virus SARS-CoV-2
     2. dieser Allgemeinverfügung. Demnach gilt für die ge-
                                                                    getestet wurden bzw. eine Kontaktperson einer Person
     samte Haushaltsgemeinschaft (Infizierte und Kontaktper-
                                                                    sind, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert ist.
     sonen) eine gemeinsame 14-tägige Quarantäne. Sofern          • Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen un-
     eine weitere Person der Haushaltsgemeinschaft in dieser        umgänglich, beispielsweise aufgrund eines medizinischen
     Zeit nachweislich erkrankt oder Symptome zeigt, ver-           Notfalls, haben Infizierte und Kontaktpersonen der Kate-
     längert sich die Quarantäne von diesem Zeitpunkt an            gorie I die anderen Personen vorab ausdrücklich über das
     für die bisher nicht infizierten Mitglieder der Haushalts-     (mögliche) Vorliegen einer Infektion mit dem Virus SARS-
     gemeinschaft einschließlich der neu erkrankten Person          CoV-2 zu informieren. Bei einem unumgänglichen persön-
     um weitere 14 Tage und endet erst nach 48 Stunden              lichen Kontakt mit anderen Personen haben Infizierte so-
     Symptomfreiheit.                                               fern möglich einen Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard
3.   Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die Dauer           FFP1, ohne Ausatemventil) enganliegend zu tragen. Ist
     der Absonderung untersagt, Besuch von Personen zu              ein solcher nicht verfügbar, hat der Infizierte die Mund-
     empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören.                 Nasen-Partie mit Stoff (z.B. einem Schal oder einem Hals-
4.   Für dringend benötigte Beschäftigte der kritischen Infra-      tuch) abzudecken. Zusätzlich sollte sofern möglich einen
     struktur können vom Gesundheitsamt auf Antrag Aus-             Mindestabstand von zwei Metern zu der anderen Person
     nahmen für Kontaktpersonen der Kategorie I von der             gewahrt werden.
     Anordnung der häuslichen Quarantäne nach pflichtge-          • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu an-
     mäßem Ermessen gestattet werden. Als kritische Infra-          deren Personen und drehen Sie sich weg; halten Sie
     struktur gelten die in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung            die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie
     BW (aktuellste Fassung) festgelegten Bereiche.                 ein Taschentuch, das sie anschließend sofort entsorgen.
5.   Für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser        Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit
     Allgemeinverfügung unterliegen Kontaktpersonen der Ka-         Wasser und Seife und vermeiden Sie das Berühren von
     tegorie I ab Beginn der Absonderung der Beobachtung            Augen, Nase und Mund.
     gemäß § 29 IfSG. Während der Zeit der Absonderung            • Nachweislich infizierte Personen, welche sich bereits min-
     haben Kontaktpersonen der Kategorie I die erforder-            destens 14 Tage in Quarantäne befanden und mindestens
     lichen Untersuchungen und Entnahmen von Untersu-               48 Stunden symptomfrei waren, müssen im weiteren Ver-
     chungsmaterial durch die Beauftragten des Gesund-              lauf nicht erneut in Quarantäne, auch wenn die Voraus-
     heitsamtes an sich vornehmen zu lassen, insbesondere           setzungen dieser Allgemeinverfügung vorliegen.
     erforderliche äußerliche Untersuchungen, Abstriche von                               Sachverhalt
     Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgen-           Am 18.03.2020 wurde bei einer Person in der Gemeinde
     untersuchungen, sowie das erforderliche Untersuchungs-       Erdmannhausen das neuartige Corona-Virus (Erkrankung
     material auf Verlangen bereitzustellen.                      COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) nachgewiesen. Seit-
6.   Kontaktpersonen der Kategorie I sind ferner verpflichtet,    dem sind die Fallzahlen in der Gemeinde stark angestiegen.
     für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser      Nach derzeitigem Stand gibt es in der Gemeinde Erdmann-
     Allgemeinverfügung den Beauftragten des Gesundheits-         hausen 6 Erkrankte. Es ist davon auszugehen, dass die
     amtes auf Verlangen über alle ihren Gesundheitszustand       Zahl der Erkrankten weiterhin exponentiell ansteigen wird.
     betreffenden Umstände Auskunft zu geben.                     Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle
7.   Kontaktpersonen der Kategorie I sind verpflichtet, den       im Sinne von § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegen-
     Beauftragten des Gesundheitsamtes für die Zeit der Ab-       maßnahmen allem voran die Einhaltung geeigneter Hygie-
     sonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung      nemaßnahmen, Kontaktreduktion und den Schutz beson-
     zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung               ders vulnerabler Personengruppen (vor allem ältere oder
     Zutritt zu ihrer Wohnung zu gestatten.                       vorerkrankte Personen). Gemäß den Richtlinien des RKI
       1. Bis zum Ende der Absonderung gemäß II. Ziffer 2.        stellt aber auch die häusliche Absonderung ein adäquates
            dieser Allgemeinverfügung müssen Kontaktperso-        und erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektions-
            nen der Kategorie I:                                  schutzes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzei-
            a. zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen;      tig zu verhindern. Dieser fachlichen Bewertung schließt
            b. täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körper-         sich das Gesundheitsamt Ludwigsburg und die Gemeinde
               temperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontak-    Erdmannhausen an. Das RKI gibt derzeit als hauptsächli-
               ten zu weiteren Personen führen.                   chen Übertragungsweg des Corona-Virus (SARS-CoV-2) die
                                                                  Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfektionen sind mög-
III. Inkrafttreten                                                lich. Die maximale Inkubationszeit beträgt laut RKI (nach
Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntma-          derzeitigem Kenntnisstand) 14 Tage. Die bisher bekannten
chung folgenden Tag in Kraft.                                     Krankheitsverläufe lassen darauf schließen, dass insbeson-
6     Nummer 15
        Donnerstag, 9. April 2020

dere immungeschwächte Patienten und Patienten ab einem         der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger
Lebensalter von 60 Jahren besonders von schweren und           aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häu-
zum Teil tödlichen Verläufen der Krankheit betroffen sind,     fig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für
während bei vormals gesunden Personen teilweise nur mil-       andere Menschen ausgeht, muss das Interesse von infi-
de oder gar symptomlose Verläufe auftreten. Es gibt daher      zierten Personen an einer ungehinderten Bewegungsfreiheit
Fälle, in welchen die betreffende Person (insbesondere bei     gegenüber den hohen Rechtsgütern des Lebens und der
Kindern) mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer            Gesundheit bisher nicht erkrankter Personen zurückstehen.
Erkrankung hat. Um die Verbreitung der Infektionskrankheit     Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die begrenzte Dauer
wirkungsvoll zu verhindern, muss das Ansteckungsrisiko         der Quarantäne.
daher möglichst minimiert werden. Andernfalls droht die
Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung          Zu Ziffer 2:
durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit      Die Dauer der Quarantäne (14 Tage) basiert auf den Emp-
ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden. Eine sol-       fehlungen des RKI. Demnach ist eine 14-tägige Quarantäne
                                                               nach Auftreten der ersten Krankheitssymptome erforderlich,
che Überlastung muss dringend vermieden werden.
                                                               um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus auszuschließen
                        Begründung                             (Dauer der Inkubationszeit). Bei Verläufen ohne erkennbare
Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs.     Symptome ist auf den Zeitpunkt der Abnahme des Testab-
1 i.V.m. § 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Danach         strichs abzustellen. Sollten nach der 14-tägigen Quarantäne
trifft die zuständige Behörde im Falle der Feststellung von    weiterhin Krankheitssymptome bestehen, muss die Quaran-
Erkrankten bzw. Ansteckungsverdächtigen die insbesondere       täne zur Verhinderung einer Verbreitung fortgesetzt werden,
in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, notwendigen Schutz-        bis 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Erst dann kann
maßnahmen soweit und solange es zur Verhinderung der           nach den Empfehlungen des RKI davon ausgegangen wer-
Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die    den, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist.
Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2
                                                               Zu Ziffer 3:
Grundgesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8
                                                               Die rechtliche Grundlage für das angeordnete Besuchs-
GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13
                                                               verbot von Infizierten ist § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Wer-
Abs. 1 GG werden insoweit eingeschränkt. Die Gemeinde
                                                               den Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige
Erdmannhausen ist gemäß § 1 Abs. 6 IfSGZustV als Orts-
                                                               oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Be-
polizeibehörde zuständig für den Erlass einer entsprechen-
                                                               hörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen
den Allgemeinverfügung.                                        Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31
Von der Anhörung wird gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG           IfSG genannten, soweit und solange es zur Verhinderung
aufgrund des Erlasses dieser Allgemeinverfügung abgese-        der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
hen.                                                           Wie unter I. zu Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung dar-
I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus           gestellt, sind an COVID-19 erkrankte Personen (Infizierte)
   SARS-CoV-2 infiziert sind                                   Kranke i.S.v. § 2 Nr. 4 IfSG. Da das Corona-Virus SARS-
Zu Ziffer 1                                                    CoV-2 von Mensch zu Mensch übertragen wird und der
Die rechtliche Grundlage für die häusliche Absonderung         Hauptübertragungsweg die Tröpfcheninfektion ist, ist bei
von Infizierten ist §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2      Kranken der Kontakt mit anderen Personen, die nicht im
IfSG. Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungs-       selben Haushalt leben, nicht gestattet, um eine Weiterver-
verdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zu-   breitung des Virus zu vermeiden.
ständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die             Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu ver-
notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den           hindern, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich
§§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es             unterbrochen werden. Hierzu ist die Anordnung eines Be-
zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten     suchsverbots erforderlich und geeignet. Aufgrund der hohen
erforderlich ist. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann           Übertragbarkeit des Corona-Virus und der häufig schweren
bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, An-        bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es keine mil-
steckungsverdächtigen und Ausscheidern angeordnet wer-         deren Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden.
den, dass sie in geeigneter Weise abgesondert werden.          Normale Schutzkleidung würde bei Besuchen keinen ver-
Demnach können Erkrankte bzw. Ansteckungsverdächtige           gleichbaren Schutz gewährleisten. Nur durch die häusliche
in einer geeigneten Weise abgesondert werden, soweit und       Quarantäne in Verbindung mit einem Besuchsverbot kann
solange es zur Verhinderung der Verbreitung der übertrag-      sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen, bis-
baren Krankheit erforderlich ist. Gemäß den Richtlinien des    her nicht infizierten Personen, weitestgehend reduziert bzw.
RKI stellt die häusliche Absonderung ein adäquates und         ausgeschlossen wird. Die Anordnung des Besuchsverbots
erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektionsschut-    ist auch angemessen. Die sich aus dem Besuchsverbot
zes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig zu      ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis
verhindern.                                                    zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krankheitser-
Die unter I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung genannten     regers in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der
                                                               besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger auf-
an COVID-19 erkrankten Personen (Infizierte) sind Kran-
                                                               grund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig
ke i.S.v. § 2 Nr. 4 IfSG. Um eine weitere Ausbreitung
                                                               schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für andere
des Corona-Virus zu verhindern, müssen Infektionsketten
                                                               Menschen ausgeht, muss das Interesse von infizierten Per-
so schnell wie möglich unterbrochen werden. Hierzu ist
                                                               sonen an Besuchen gegenüber den hohen Rechtsgütern
die Anordnung der häuslichen Quarantäne von erkrankten
                                                               des Lebens und der Gesundheit bisher nicht erkrankter
Personen erforderlich und geeignet. Aufgrund der hohen
                                                               Personen zurückstehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick
Übertragbarkeit des Corona-Virus und der häufig schweren
                                                               auf die begrenzte Dauer des Besuchsverbots. Die Dauer
bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es keine mil-
                                                               des Besuchsverbots bestimmt sich nach der Dauer der
deren Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden.
                                                               Quarantäne. Es gelten insoweit die Ausführungen unter I.
Normale Schutzkleidung würde im Alltag keinen vergleich-
                                                               zu Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung.
baren Schutz gewährleisten. Nur durch die Quarantäne
kann sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen,       Zu Ziffer 4:
bisher nicht infizierten Personen, weitestgehend reduziert     Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdäch-
bzw. ausgeschlossen wird. Die Anordnung der häuslichen         tige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige
Quarantäne ist auch angemessen. Die sich aus der Ab-           Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen
sonderung ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer        Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung
Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krank-   der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich. Um
heitserregers in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund       Infektionsketten wirksam und schnell unterbrechen zu kön-
Nummer 15
                                                                                          Donnerstag, 9. April 2020       7
nen ist es notwendig, schnellstmöglich die Kontaktpersonen      erkennen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen
von Infizierten zu ermitteln, um diesen gegenüber ebenfalls     einzuleiten, bedarf es daher der Anordnung der Beobach-
die häusliche Quarantäne anzuordnen. Da nur der Infizierte      tung gemäß § 29 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt
Auskunft über seine Kontaktpersonen erteilen kann, ist die      und bei Bedarf einer entsprechenden Auskunftserteilung
Verpflichtung zur unverzüglichen Erstellung und Übersen-        gegenüber dem Gesundheitsamt nach § 29 Abs. 2 IfSG.
dung von Kontaktlisten sowie die entsprechende Information      Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver-
an die Kontaktpersonen erforderlich und geeignet, eine Wei-     dächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zu-
terverbreitung des Corona-Virus zu verhindern.                  ständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die
                                                                notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es
II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen                       zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten
     der Kategorie I                                            erforderlich ist. Durch die Anordnung zweimal am Tag Fie-
Zu Ziffer 1-3:                                                  ber zu messen und täglich ein Tagebuch zu Symptomen,
Es gelten die Ausführungen zu Infizierten unter I. zu Ziffer    Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten
1 - 3 dieser Allgemeinverfügung entsprechend.                   zu weiteren Personen zu führen wird sichergestellt, dass
Aufgrund des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2             eine mögliche Infektion schnellstmöglich erkannt wird und
infizierten Person sind Kontaktpersonen der Kategorie I als     gegebenenfalls weitere erforderliche Schutzmaßnahmen an-
ansteckungsverdächtig anzusehen. Ansteckungsverdächtig          geordnet werden können.
ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG eine Person, von der anzu-
nehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat,         III. Bekanntmachung und Inkrafttreten
auch ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider          Diese Allgemeinverfügung der Gemeinde Erdmannhausen
zu sein. Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzu-          über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen
nehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender            von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung CO-
Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hat-     VID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren
te. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer       Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung und zum
Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen      Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus wird im Internet
Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der       auf der Homepage (www.Erdmannhausen.de) der Gemeinde
geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahr-             gem. § 1 Abs. 5 Satz 1 Verordnung des Innenministeri-
scheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere An-         ums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO)
forderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer       vom 11. Dezember 2000 notbekanntgemacht. Das bedeutet,
der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bundes-        dass diese Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröf-
verwaltungsgericht, Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11).       fentlichung im Internet als bekannt gegeben gilt, wenn dies
Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen          in der Verfügung so bestimmt wurde. Diese Notbekanntma-
Erreger SARS-CoV-2 aufgrund seiner recht hohen Über-            chung ist zwingend notwendig, da die Satzung der Gemein-
tragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen        de Erdmannhausen über die öffentliche Bekanntmachung in
Krankheitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in Deutsch-   § 1 nur eine Veröffentlichung im Amtsblatt vorsieht. Dieses
land und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit       erscheint aber nur einmal wöchentlich. Da die Verbreitung
einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, so      des Virus nach epidemiologischen Erkenntnissen des RKI
dass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der besonderen        exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende
Nähe zu der infizierten Person ausreicht.                       Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich
Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen,             zieht, ist diese Notbekanntmachung erforderlich.
                                                                Die Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO
wenn die betroffene Person mit hinreichender Wahrschein-
                                                                GemO in der durch die Bekanntmachungssatzung der Ge-
lichkeit Kontakt zu einer infizierten Person als Kontaktper-
                                                                meinde Erdmannhausen vorgegebenen Form wiederholt,
son der Kategorie I hatte. Dies ist nach Einschätzung des
                                                                sobald die Umstände es zulassen.
RKI der Fall,
                                                                Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt diese Allgemein-
• bei mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face")
                                                                verfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Inter-
   Kontakt zu einem Infizierten, z.B. im Rahmen eines Ge-
                                                                net in Kraft.
   sprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemein-
   schaften im selben Haushalt.                                 IV. Sofortige Vollziehung
• bei direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten     Diese Allgemeinverfügung stellt eine Maßnahme nach § 28
   von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten   Abs. 1 IfSG dar und ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16
   eines Infizierten, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbroche-     Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfech-
   nem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc          tungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung.
• bei medizinischem Personal soweit Kontakt zu einem In-
   fizierten im Rahmen von Pflege oder medizinischer Unter-     V. Zuwiderhandlungen
   suchung mit weniger als 2 Meter Abstand bestand, ohne        Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis
   dabei Schutzausrüstung zu tragen.                            zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer voll-
                                                                ziehbaren Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG (Quarantäne)
Zu Ziffer 4:                                                    zuwiderhandelt. Die Anordnungen unter I. Ziffer 1. und
Um weiterhin die Grundversorgung, insbesondere die me-          unter II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung stellen mit ihrer
dizinische Versorgung, aufrechtzuerhalten, können für drin-     Bekanntgabe eine solche vollziehbare Anordnung dar.
gend benötigte Beschäftigte der kritischen Infrastruktur vom    Im Falle einer Nichtbeachtung der die Absonderung betref-
Gesundheitsamt Ludwigsburg auf Antrag Ausnahmen für             fenden Anordnungen droht die zwangsweise Absonderung
Kontaktpersonen der Kategorie I von der Anordnung der           gemäß § 30 Abs. 2 IfSG durch Unterbringung in einer ge-
häuslichen Quarantäne nach pflichtgemäßem Ermessen ge-          eigneten abgeschlossenen Einrichtung. Das Grundrecht der
stattet werden. Als kritische Infrastruktur gelten die in § 1   Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) kann insoweit
Abs. 6 Corona-Verordnung BW (aktuellste Fassung) festge-        eingeschränkt werden.
legten Bereiche. Im Falle einer Ausnahme ist durch geeigne-
                                                                Rechtsbehelfsbelehrung
te Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass hierdurch Anste-
                                                                Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
ckungsgefahren für Dritte weitestgehend minimiert werden.
                                                                nates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde
Zu Ziffer 5-8:                                                  Erdmannhausen erhoben werden.
Kontaktpersonen der Kategorie I sind als Ansteckungsver-
                                                                Erdmannhausen, den 02. April 2020
dächtige gemäß § 2 Abs.7 IfSG zu qualifizieren. Es steht
demnach bei Kontaktpersonen noch nicht fest, ob sich            gez.
diese ebenfalls mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert       Birgit Hannemann
haben. Um eine mögliche Infektion schnellstmöglich zu           Bürgermeisterin
8      Nummer 15
       Donnerstag, 9. April 2020

Gemeinde                                                       Landkreis
Erdmannhausen                                                  Ludwigsburg

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der
Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
am 05. April 2020
 1.    Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl ­ Neuwahl des Ober­/Bürgermeisters /
       der Ober­/Bürgermeisterin bekannt gemacht:

 1.1 Zahl der Wahlberechtigten                 4.054

       Zahl der Wähler                         2.293

       Zahl der ungültigen Stimmzettel              3

       Zahl der gültigen Stimmzettel           2.290

       Zahl der gültigen Stimmen               2.290

 1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf

  Familienname, Vorname(n)                                              Anschrift (Hauptwohnung)                Stimmen

  Kohler, Marcus                                          Elfriede­Breitenbach­Straße 10, 71640 Ludwigsburg       1.182

  Reindl, Robin                                                 Hirschmann­Ring 40, 71726 Benningen               1.097

  Raisch, Ulrich                                                Böblinger Straße 181 B, 70199 Stuttgart              4

  Gruber, Vanessa                                              Schulstraße 22/1, 71729 Erdmannhausen                 3

  Oberman, Andreas                                                Hauptstraße 23,74379 Ingersheim                    2

  Baßler, Sina                                              Johann­Strauß­Weg 2, 71729 Erdmannhausen                 1

  Laub, Sven                                                   Hölderlinweg 16, 71729 Erdmannhausen                  1

1.3. Der Bewerber Marcus Kohler hat die meisten gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Bürgermeister gewählt.

  2.    Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem
        Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde

        Landratsamt Ludwigsburg
        Hindenburgstraße 40
        71638 Ludwigsburg
        Postfach 760
        71706 Ludwigsburg

       erhoben werden.

       Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht,

       ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 41 Wahlberechtigte beitreten.

                                                                  Bürgermeisteramt
        Ort, Datum                                                Unterschrift, Amtsbezeichnung

        06.04.2020                                                gez.
                                                                  Birgit Hannemann
                                                                  Bürgermeisterin
Nummer 15
                                                                                       Donnerstag, 9. April 2020    9
Kurze Geschichte
Liebe Redaktion,
seit 3 Wochen bin ich nun zuhause. Normalerweise bin
ich in der 3. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule hier in
Erdmannhausen. Aber da gibt es das dumme Corona-
virus, was bedeutet, dass ich zuhause lernen muss. Gar
nicht immer so einfach. Mein Papa hat mir erzählt, dass
das Virus eigentlich Covid-19 heißt. Deshalb hat er viel zu
tun, denn er ist Arzt. Heute hatte mein Papa den ersten
positiven Corona-Patienten. Zum Glück hat er aber Schutz-
ausrüstung, damit er sich nicht ansteckt und hoffentlich
gesund bleibt. Meine Schwester und ich haben unserem
Papa beim Basteln eines Gesichtsschutzes sogar geholfen.
Wir haben auch einen Mundschutz bekommen und heu-
te ist der von meiner Schwester explodiert. Und warum?
Sie wollte ihn in unserer Mikrowelle trocknen. Aber leider
wusste sie nicht, dass man Sachen mit Draht nicht in die
Mikrowelle steckt. Hätte sie mal ihren großen Bruder ge-
fragt. Es gab lautes Geschrei. Aber zum Glück war Mama
zur Stelle und konnte ihr helfen.
Hoffentlich ist das Coronavirus bald vorbei, denn ich möch-
te nach den Osterferien so gern wieder in die Schule
gehen.
                                  Leander Kraemer, 8 Jahre

                                                                                                       Foto: Familie Kunz

                                                                                  FEUERWEHR

                                                               Einsatz Hilfeleistung 01. April 2020
                                                               Am Mittwoch, den 01. April, gab es um 08:03 Uhr einen
                                                               Einsatz der Kategorie Hilfeleistung. Alarmiert wurden wir
                                                               über die Leitstelle wegen einer hilfsbedürftigen Person in
                                                               einem Erdmannhäuser Wohnhaus. Da sich bei unserem
                                                               Eintreffen der Rettungsdienst bereits in der Wohnung be-
                                                               fand, war es kein Einsatz mehr für die Feuerwehr und der
                                                               Einsatz war an dieser Stelle beendet.
                                                               Erste virtuelle Übung der FFW Erdmannhausen
                                                               am 02. April 2020
                                                               Aufgrund der bekannten aktuellen Situation sind in der
                                                               Feuerwehr bis mindestens Ende April keine Übungsabende
                                                               zugelassen. Aus diesem Grund hatten die Kameraden Flo-
                                                               rian Bauer, Timo Hoffmann und Nico Zolic die Idee, eine
                                                               virtuelle Übung abzuhalten. Gesagt, getan und wir machten
                                                               uns an die Arbeit und haben überlegt und ausgearbeitet,
                                                               wie das vonstatten gehen kann. Am Donnerstag, den 02.
                                                               April, um 19:30 Uhr war es nun soweit, die erste virtuelle
                                                               Übung der Freiwilligen Feuerwehr Erdmannhausen wurde
                                                               mit reger Beteiligung von zu Hause aus abgehalten. Man
Bunte Steinschlange                                            musste sich hierzu nur im entsprechenden Programm an-
Am Eingang des Spielplatzes in der Herrmann-Pfähler-Stra-      melden, mit Handy, Tablett oder PC. Das Thema des
                                                               Abends war, wie sollte es in dieser Zeit anders sein: „Wie
ße (Neubaugebiet Ellenberg) entsteht seit dem 1. April eine
                                                               gehe ich mit Corona um - im Einsatz wie auch privat?“
schöne bunte Reihe aus vielen Steinen, die Kinder bemalen
                                                               Zu Beginn gab es ein paar kurze Infos von Kommandant
und hintereinander reihen. Die Aktion hat die Familie Kunz     Jochen Deschner. Danach führte uns unser Referent und
aus Erdmannhausen gestartet. Die Steinschlange wächst          Kamerad Timo Hoffmann mit besagtem Thema durch die
stetig und ist bereits 1,5 m lang. Wer sich kreativ beschäf-   Übung. Nach dem Referat hatte man noch die Möglichkeit,
tigen möchte, darf jederzeit seinen selbstgestalteten Stein    per Chat Fragen zu dem Thema zu stellen. Vielen Dank an
einreihen. Zum Bemalen der Steine eignen sich Acrylfarben      die Kameraden für das Organisieren und an die Kamera-
oder wasserfeste Farben.                                       dinnen und Kameraden für die rege Teilnahme.
10      Nummer 15
        Donnerstag, 9. April 2020

                                                               Marbacher Zeitung
                                                               Umfassende Informationen und sachkundige Analysen aus
                                                               den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport: aus
                                                               Marbach und dem Bottwartal, der Region Stuttgart, Baden-
                                                               Bürttemberg, Deutschland und der Welt, bietet Ihnen die
                                                               Marbacher Zeitung.
                                                               (24 Exemplare)
                                                               Süddeutsche Zeitung
                                                               Die auflagenstärkste überregionale Qualitäts-Tageszeitung in
                                                               Deutschland. (24 Exemplare)
                                                               ePaper stehen Wochentags ab 09:00 Uhr auf den Onleihen
                                                               zur Verfügung.
                                                               Vormerkung kostenlos möglich
                                                               Max. Ausleihdauer: 1 Stunde
                                                               Zahlreiche weitere Zeitungen und Zeitschriften stehen zur
                                                               Onleihe bereit.
                                 Foto: FFW Erdmannhausen       eLearning-Kurse
                                                               Sie wollen endlich in Excel und Outlook fitter werden, eige-
Nachruf
                                                               ne Filme drehen, ins Marketing einsteigen oder Photoshop
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer-         besser verstehen? Dann steigen Sie jetzt ins eLearning ein.
wehr Erdmannhausen trauern um ihren langjährigen Kame-         Nutzen Sie die Zeit, um sich weiterzubilden und künftigen
raden                                                          Herausforderungen besser entgegenzutreten. Auch zu vie-
                     Hans Kleinknecht                          len anderen Themen (z.B. Gesundheit, Psychologie, Natur,
                                                               Länder) sind Filme vorhanden.
Er trat 1954 in den aktiven Feuerwehrdienst ein und war,       Insgesamt stehen über 1800 digitale Lernkurse neben den
bis zum Übertritt in die Alterswehr, der er bis zum Schluss    anderen elektronischen Medien in der Onlinebibliothek zur
angehörig war, immer ein treuer und dienstbewusster Ka-        Verfügung.
merad. Während seiner aktiven Dienstzeit setzte er sich
stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit ein, getreu       Wie kann ich die Angebote nutzen?
                                                                                               Mit Ihrer Leseausweisnum-
dem Motto der Feuerwehr:
                                                                                               mer und einem Passwort (Ihr
„Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“                                                         Geburtsdatum) können Sie
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.                                                           sofort ausleihen. Falls Sie
Wir erinnern uns an ihn mit hoher Anerkennung für seine                                        noch keinen Leseausweis
treuen Dienste.                                                                                haben, schreiben Sie eine
                     Die Kameradinnen und Kameraden der                                        Mail an ortsbuecherei@erd-
                      Freiwilligen Feuerwehr Erdmannhausen                                     mannhausen.de. Wir brau-
                                                                                               chen   folgende   Angaben:
                                                                                Foto: Leistner Name, Anschrift, Geburtsda-
                                                               tum und Telefonnummer. Sie erhalten von uns Ihre Aus-
                      BÜCHEREI                                 weisnummer und ihr persönliches Passwort. Damit haben
                                                               Sie Zugriff auf das gesamte Onleihe-Angebot. Für Neukun-
                                                               den sind die ersten 3 Monate kostenlos. Danach beträgt
Bücherei geschlossen!                                          die Jahresgebühr 12 €. Schüler, Studenten und Empfänger
                               Auf Grund der aktuellen Lage    von Sozialleistungen sind von der Jahresgebühr befreit.
                               bleibt die Bücherei vorläufig
                               bis 19.04. (Ende der Oster-
                               ferien) geschlossen!                 JUGENDHAUS CALYPSO
                               Die Rückgabefristen aller
                               Medien werden automatisch
                               auf 20.04.20 gesetzt. Es        Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen,
                Foto: Leistner entstehen keine Versäumnis-     hat das Jugendhaus Calypso bis 19.04.20 geschlossen -
                               gebühren.                       aber wir sind auch jetzt für euch da!
Sie erreichen uns telefonisch: 308-400                         Trotz der schwierigen Situation oder gerade deshalb möch-
oder per Mail: ortsbuecherei@erdmannhausen.de                  ten wir vom Jugendhaus - wie sonst auch - für euch da
                                                               sein. Wie immer könnt ihr mit allem zu uns kommen, nur
Immer geöffnet ist die Onlinebibliothek:                       leider erstmal nicht persönlich, aber gerne übers Handy. Ihr
           eBooks, digitale Hörbücher, Zeitschriften und       könnt mich anrufen oder anklingeln - dann rufe ich euch
           Zeitungen online ausleihen und zeitlich begrenzt    zurück. Claras Handynummer: 0157/53974257. Facebook
           auf PC, Laptop, Tablet oder Smartphone nut-         Messenger: Clara Calypso.
           zen.                                                Oder ihr könnt mir oder Theresa über instagram schreiben
                                                               oder per Videochat anrufen: @claracalypso @theresacalypso
Was bietet die Onleihe noch?                                   • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst nicht was machen?
Tageszeitungen digital lesen                                   • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst genau, was ihr
Ludwigsburger Kreiszeitung                                       machen wollt und wollt es uns erzählen?
Blättern Sie digital durch Ihre tägliche Ausgabe und nutzen    • Ihr habt bald Prüfungen und müsst euch selbst organi-
                                                                 sieren?
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                                                               • Bewerbungen schreiben oder ein Praktikum suchen wäre
darfsorientiert auswählen: entweder die Stadtausgabe oder        eigentlich gut?
eine spezielle Regionalausgabe wie NEB (Neckar- und Enz-       • Euch fällt zu Hause die Decke auf den Kopf?
bote), BOT (Marbach, Murr und Bottwartal), NEC (Neckar-        • Zu Hause gibt es Streit mit euren Eltern oder Geschwis-
tal) und STR (Strohgäu).                                         tern?
(120 Exemplare im Bestand)                                     • Ihr könnt eure Freunde wenig sehen?
Nummer 15
                                                                                          Donnerstag, 9. April 2020   11
• Ihr macht euch Sorgen, wie es mit dem Coronavirus
  weitergeht?                                                                            KIRCHEN
• Ihr habt Angst, dass sich jemand in eurer Familie oder ihr
  selbst euch damit ansteckt?
• Ihr findet es völlig übertrieben, dass sich jetzt alles nur
  noch um dieses Thema dreht?
• Euch nervt das Thema Coronavirus nur noch und ihr wollt       Evangelische Kirchengemeinde
  mal über was anderes reden?
• Euch ist einfach nur langweilig und ihr wollt mit uns re-     Kontaktdaten
  den?                                                          www.januariuskirche.de
Dann meldet euch, wir freuen uns von euch zu hören!
                                                                Pfarrehepaar: Annegret Weigl und Martin Weigl
Euer Calypso-Team                                                              Schulstraße 10, Tel. 97909
Jugendhaus Calypso - Herdweg 4 - 71729 Erdmannhausen                           Pfarramt.Erdmannhausen@elkw.de
Clara Strähle-Hottenrott (Jugendhausleiterin)                   Vikar:         Paul Vögler, Kirchberger Str. 30
Julia Ebert (Jugendhausmitarbeiterin)                                          Tel. 0157 71710910, paul.voegler@elkw.de
Lena Doster (Aushilfe)                                          Pfarrbüro:     Astrid Thate, Tel. 97909, Fax: 331711
Theresa Köngeter (FSJ)                                                         buero@januariuskirche.de
Mobil: 0157/53974257 – Tel. 07144/819696                        Kirchenpflege: Simone König, Tel. 8886954
E-Mail: calypso@erdmannhausen.de                                               kirchenpflege@januariuskirche.de
                                                                Jugendbüro: Jugendreferentin Franziska Kaiser, Tel. 880801
                                                                               jugendreferentin@januariuskirche.de
                 VERSCHIEDENES
                                                                Sprüche zu den Feiertagen
                                                                Gründonnerstag: "Er hat ein Gedächtnis gestiftet seiner
Musikschule                                                     Wunder, der gnädige und barmherzige HERR." | Psalm
Marbach-Bottwartal e.V.                                         111,4
                                                                Karfreitag: "Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen
                                                                eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben,
Musikschule aktiv                                               nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben."
                                                                | Johannes 3,16
Leider müssen wir unser Lehrerkonzert am Sonntag,
                                                                Ostersonntag: "Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich
26.4.2020, 11 Uhr im Deutschen Literaturarchiv Marbach          bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüs-
absagen. Überhaupt ruht der gesamte Schulbetrieb und            sel des Todes und der Hölle." | Offenbarung1,18
alle Veranstaltungen, Schülerkonzerte, Wettbewerbe, Pro-
jekte, Sitzungen, Elternabende, Schnupperstunden, Fortbil-      Video-Impuls von Palmsonntag bis Ostermontag
dungen, Tagungen etc. sind derzeit storniert bzw. werden        In der Karwoche sind Sie herzlich eingeladen Jesus auf sei-
Corona-Virus bedingt verschoben.                                nem Weg bis Ostern zu begleiten. Dazu wird von bis Os-
Eine verrückte Zeit ... Das Musikschulbüro macht bis            termontag (13.04.) jeden Tag ein Andachtsvideo auf unserer
17.4.2020 Osterferien. Sie können uns aber gern per Mail,       Homepage erscheinen. Stationen Jesu, wie das Abendmahl
Fax, AB eine Nachricht zukommen lassen.                         mit seinen Jüngern, der Abend in Gethsemane, Jesus am
Derzeit gehen wir davon aus, dass der normale Unterrichts-      Kreuz und andere Wegpunkte bis Ostern werden in kurzen
                                                                Videos dargestellt. Lassen Sie sich überraschen. https://
betrieb am 20.4.2020 wieder starten kann. Sollte dem nicht
                                                                www.januariuskirche.de/tagesimpuls-predigt/
so sein, werden wir Sie selbstverständlich benachrichtigen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest - auch wenn             Familiengottesdienst am Ostersonntag
es schwierig wird - und eine erholsame aufbauende Früh-         Der Familiengottesdienst mit anschließendem Ostereiersu-
lingszeit,                                                      chen am Ostermontag ist fester Bestandteil unseres Ge-
                      Bärbel Häge-Nüssle, Musikschulleiterin    meindelebens. Auch wenn wir dieses Jahr keine Ostereier
                                                                im Kirchgarten suchen können, möchten wir Sie doch zum
Die Musikschule Marbach-Bottwartal startet baldmöglichst        Online-Familiengottesdienst an Ostern einladen. Ab Oster-
wieder mit neuen Gruppen für Anfänger auf sämtlichen            sonntag 10.00 Uhr können Sie diesen Gottesdienst von
Holzblas-, Blechblas-, Zupf-, Streich-, Schlag- und Tasten-     zuhause aus mitfeiern.
instrumenten. Das Fach Gesang/Stimmbildung wird diens-          https://www.januariuskirche.de/tagesimpuls-predigt/
tags angeboten. Bereits fortgeschrittene SchülerInnen kön-      Bitte halten Sie hierfür für jeden und jede, die mitfeiert, ein
nen in bestehende Gruppen integriert werden bzw. werden         A4-Papier und einen Stift bereit.
je nach Leistungsstand individuell im Einzelunterricht ge-      Osterlicht
fördert. In den Außenstellen Murr, Mundelsheim, Marbach-        Die Osterkerze ist für Christen ein wichtiges Symbol. Ihr
Rielingshausen und Oberstenfeld werden vor Ort folgende         Licht erinnert uns an das Leben und an die Auferstehung
Instrumente unterrichtet:                                       Jesus. Das Dunkel, der Tod hat nicht das letzte Wort - Je-
Lindenschule Murr: Ukulele, Gitarre, Keyboard, Klavier und      sus siegt über den Tod, schenkt uns ewiges Leben. Diese
Klarinette durch Matthias Fritzsch, Sabine Wasmuth und          Hoffnung brauchen wir in diesen Tagen besonders. Am
Heike Weigel.                                                   Ostersonntag und Ostermontag werden den ganzen Tag
Alte Schule Mundelsheim: Klavier durch Sabine Wasmuth.          über kleine Osterkerzen vor unserer Kirche stehen. Wenn
Quellen-Grundschule Rielingshausen: Klavier durch Natela        Sie möchten, dann kommen Sie vorbei und nehmen sich
Diesendorf.                                                     eine solche Hoffnungskerze für zu Hause mit. Gerne stellen
Lichtenbergschule Oberstenfeld: Blockflöte, Querflöte, Gitar-   wir Ihnen solch ein Osterlicht auch vor die Haustür, rufen
re, E-Gitarre, Violine, Viola und Klavier durch Bärbel Häge-    Sie einfach im Pfarramt an.
Nüssle, Christiane Lankers-Kreisel, Harald Scharpfenecker       Hoffnung für Osteuropa
und Anna Bayod Pastor.                                          Dass die Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit
Weitere Infos und Anmeldeformulare über www.musikschu-          ausfallen, ist bitter. An Karfreitag ist es in allen Kirchenge-
le-marbach-bottwartal.de                                        meinden üblich das Opfer für die Aktion „Hoffnung für Ost-
Geschäftsstelle der Musikschule in Steinheim, Schillerstr.      europa“ einzusammeln. Dies ist nun auf gewohntem Weg
1, Tel. 07144/21983 Fax: 07144/23535 oder E-Mail: info@         nicht möglich, was für unsere Geschwister in Osteuropa
musikschule-marbach-bottwartal.de                               einen radikalen Ausfall an unterstützenden Projektmitteln für
12      Nummer 15
        Donnerstag, 9. April 2020

ein Kinderhospiz in Rumänien, einen Pflegedienst in Ge-       Die Gottesdienste werden über die Sender Regio TV Bo-
orgien und eine Winterküche für wohnungslose Menschen         densee, Regio TV Schwaben und Regio TV Stuttgart, im
im russischen Samara bedeutet. Die Corona-Pandemie trifft     Kabelprogramm und auch über Satellit ausgestrahlt. Sonn-
die Menschen dort sehr hart, weshalb das Opfer umso           tags 11.00 Uhr.
mehr gebraucht wird. Hier können Sie direkt spenden: ht-      Monatsspruch April 2020
tps://www.diakonie-wuerttemberg.de/internationale-diakonie/   Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich.
hoffnung-fuer-osteuropa/                                                                           1. Korinther 15,42 (L)
„Mini-Bücherflohmarkt“ in Erdmannhausen gestartet
Die Schulschließungen und Homeoffice dauern an, Ostern
steht vor der Tür, die Bibliotheken haben zu und der Lese-
stoff geht zu neige. Die Evangelische Kirchengemeinde Erd-
mannhausen schafft hierzu Abhilfe: Ab sofort gibt es einen    Evangelisch-methodistische Kirche
kleinen Ableger des beliebten Bücherflohmarktes, der übli-    www.emk-marbach.de
cherweise im November stattfindet. Vor dem Evangelischen      Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert
Gemeindehaus wurde ein Regal mit einer kleinen Auswahl        Wielandstraße 18, 71672 Marbach
aus dem großen Bücherfundus aufgebaut. Hier kann nach         Tel. 07144/5269 oder 07144/809344
Herzenslust gestöbert und die ausgewählten Bücher gegen       pastorat@emk-marbach.de
eine Spende erworben werden. Das Bücherregal wird re-
gelmäßig aufgefüllt, es wird darum gebeten, keine eigenen     Aufgrund der Corona-Pandemie entfallen alle Veranstaltun-
Bücher dort abzustellen. Bücherspenden werden dann im         gen der Evangelisch-methodistischen Kirche auf dem Bezirk
Herbst wieder gerne entgegengenommen.                         Marbach.
Natürlich müssen vor dem Bücherregal die derzeit gültigen     Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert sind
Abstandregeln und die Kontaktsperre eingehalten werden.       per Telefon oder E-Mail erreichbar.
Der Erlös der Aktion kommt den verschiedenen Projekten        „Der Herr ist auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden!“
der Kirchengemeinde wie der Jugendarbeit oder der Ge-         Mit diesen Worten grüßen sich Christinnen und Christen seit
meindehausrenovierung zugute.                                 Jahrhunderten am Ostermorgen. Vielleicht ist das eine Idee
„Du bist nicht allein“                                        für dieses Osterfest 2020, an dem wir keine gemeinsamen
                                                              Gottesdienste feiern können? Am Ostersonntag einfach mal
Impuls zum Tag                                                zum Telefonhörer greifen oder über den Gartenzaun hinweg
Auf unserer Homepage finden Sie, als kleiner Begleiter für    den Nachbarn zurufen. Eine sagt es dem anderen. Und
den Tag, eine kurze Auslegung der jeweiligen Tageslosung.     die Osterbotschaft läuft von Haus zu Haus: „Der Herr ist
Verbunden im Gebet                                            auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden! Halleluja!“
„Seid fröhlich in Hoffnung; geduldig in Trübsal, haltet an
am Gebet“ (Römer 12,12) so fordert Paulus uns Christen        Katholische Kirchengemeinde
auf. Lassen Sie uns besonders in dieser Zeit miteinander      zur Hl. Familie in Marbach
und füreinander beten. Dazu laden die Kirchenglocken der
Januariuskirche werktags um 11.00 Uhr, 15.00 Uhr und um
18.00 Uhr ein. Sonntags laden die Glocken zur gewohnten       Kath. Pfarramt in Marbach, Ziegelstr. 4
Zeit um 10.00 Uhr ein.                                        Tel. 07144-89716-0, Fax 07144-89716-19
                                                              E-Mail: zurheiligenfamilie.marbach@drs.de
Besorgungen                                                   Pfarrer Stefan Spitznagel
Wenn Sie das Haus nicht mehr verlassen sollen, sind wir       Tel. 07144-89716-10
gerne bereit, Dinge des alltäglichen Lebens für Sie einzu-    E-Mail: stefan.spitznagel@drs.de
kaufen und vor Ihre Türe zu stellen. Rufen Sie bitte hierzu   Gemeindereferentin Raphaela Vogel
Vikar Vögler, Tel. 1509516 an.                                Tel. 07144-89716-14
                                                              E-Mail: raphaela.vogel@drs.de
Ev. Jugendwerk
Das Jugendwerk veröffentlicht jeden Tag um 10:00 Uhr          Ostern fällt nicht aus - nur die Gottesdienste
eine neue Idee um Eltern, Kids und Teens zu unterstützen,     Auch wenn vor Ort keine Ostergottesdienste gefeiert wer-
dass einem nicht die Decke auf den Kopf fällt. Hier der       den, stellen wir trotzdem die neue Osterkerze in die Kirche.
Link: www.zuhauseumzehn.de                                    Am Ostersonntag und Ostermontag ist die Kirche von
                                                              09.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.
Seelsorge-Chat für Schüler/innen und Lehrkräfte startet       Bei der brennenden Osterkerze finden Sie auch kleine Os-
Das Pädagogisch-Theologische Zentrum der Evangelischen        terlichter, die Sie gerne mit nach Hause nehmen können.
Landeskirche in Württemberg startete am Mittwoch, den         Bis auf weiteres finden in unseren Kirchen und Gemeinde-
1. April 2020, ab 9.00 Uhr mit einem Seelsorge-Chat für       zentren keine Gottesdienste und Veranstaltungen statt.
Schülerinnen und Schüler und für Lehrkräfte. Der Chat ist     Das Pfarrbüro ist geschlossen. Sie erreichen uns direkt
Mo. - Fr. von 9.00 Uhr bis 17.00 jeweils von ausgebilde-      telefonisch 07144 - 897160:
ten Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern besetzt. Der    Montag            09.00 – 12.00 Uhr
Zugang zum Seelsorge-Chat findet sich als eigener But-        Mittwoch          14.00 – 17.00 Uhr
ton auf der Homepage https://www.ptz-rpi.de/ sowie www.       Donnerstag        09.00 – 12.00 Uhr
kirche-undreligionsunterricht.de.                             Freitag           09.00 – 12.00 Uhr
Gottesdienst-Reihe bei Regio TV                               Offene Kirche
Weil aufgrund der Corona-Verordnung des Landes keine          Unsere katholische Kirche in Marbach ist täglich von 09.00
Gemeinde-Gottesdienste in Kirchen mehr erlaubt sind, ha-      bis 19.00 Uhr geöffnet. Der Raum ist immer entsprechend
ben sich die württembergische Landeskirche und Regio TV       der Liturgie des Tages gestaltet.
auf eine Kooperation verständigt. Am vergangenen Sonntag      Anregungen
um 11:00 Uhr strahlte der Fernsehsender Regio TV einen        Impulse, Gedanken zum Tag, zum Gebetsläuten und die
Gottesdienst mit Prälatin Gabriele Wulz im Ulmer Münster      aktuellen Evangelientexte sowie Artikel finden Sie auf unse-
aus. Auch an den kommenden Sonntagen wird es einen            rer Homepage. Dort gibt es auch Ideen und Anregungen
im TV ausgestrahlten Gottesdienst geben. Gestaltet werden     für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Sonn- und
die Gottesdienste von Prälat Prof. Dr. Christian Rose aus     Feiertage zuhause zu gestalten. Alles Aktuelle finden Sie auf
Reutlingen und Prälat Harald Stumpf aus Heilbronn.            der Homepage: www.zurheiligenfamilie.com
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