Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen
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Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020
Diese Ausgabe erscheint auch online
Marcus Kohler
wird neuer Bürgermeister der
Gemeinde Erdmannhausen
Bürgermeisterin Birgit Hannemann beglückwünscht Marcus Kohler zu seinem Wahlerfolg.
Foto: Gemeinde
Bei der Neuwahl des Bürgermeisters am 05. April 2020 wurde Marcus Kohler zum neu-
en Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen gewählt. Wir gratulieren ihm zu diesem
Wahlerfolg ganz herzlich. Marcus Kohler wird sein Amt als Bürgermeister am 01. Juni
2020 antreten.2 Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020
Auf einen Blick
Geburtstage Kinderärztlicher Notfalldienst: 116117
Notfallpraxis Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4
Die Gemeinde wünscht ihren älteren Mitbürgern, die im Öffnungszeiten:
Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, Mo. - Fr. 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit für das Sa., So. und feiertags 08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
vor ihnen liegende Lebensjahr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte
13.04.2020 bringen Sie die Versichertenkarte mit.
Holzwarth, Traugott, Ringstraße 27, zum 75. Geburtstag Zahnärzte:
14.04.2020 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 0711 7877733
Wartak, Georgia, Eisenbahnstraße 9, zum 70. Geburtstag Augenärzte:
Augenärztlicher Notfalldienst 116117
Aufgrund des Bundesmeldegesetzes werden Altersjubila-
re ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere (75., 80. HNO-Ärzte: 116117
etc.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Ge- Tierärzte:
burtstag veröffentlicht. Des Weiteren wird bei Personen, Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist über die Telefon-
die in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen gemeldet sind, nummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen.
ein Sperrvermerk eingetragen, wodurch eine Veröffentli-
chung nicht mehr erfolgen darf.
Notdienst der Apotheken
Müllabfuhr
Samstag, 11.04.2020
Dienstag, 14.04.2020 Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2
graue Tonne - Restmüll Tel. 81230
graue Tonne - Restmüll 1.100 l Sonntag, 12.04.2020
Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22
Notrufe Tel. 5360
Feuerwehr/Notruf/Rettungsdienst 112 Montag, 13.04.2020
Polizei 110 Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7
Polizeirevier Marbach 07144/9000 Tel. 14693
Krankentransport 19222 Dienstag, 14.04.2020
Strom- und Gasversorgung: Stifts-Apotheke, Oberstenfeld, Großbottwarer Str. 45
Strom Syna GmbH 07144/266233 Tel. 07062 8577
Gas Syna GmbH 07144/266211 Mittwoch, 15.04.2020
Wasserversorgung: Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19
Zweckverband Landeswasserversorgung Tel. 07142 20280
(Mo. - Do. 7 - 16 Uhr, Fr. 7 - 12 Uhr) Donnerstag, 16.04.2020
innerhalb der Dienstzeit 07144/8982363 Apotheke am Bahnhof, Marbach, Rielingshäuser Str. 1
außerhalb der Dienstzeit 07345 96382120 Tel. 4073
Straßenbeleuchtung: Freitag, 17.04.2020
Schadensmeldung Syna GmbH 0800 7962787 Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10
Elektroinnung Ludwigsburg: 07141/220353 Tel. 07141 707677
Medizinische Notfallversorgung Wechsel des Notdienstes täglich 8:30 Uhr.
Allgemeinärzte:
Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1 116117
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
Mi. 13:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
Fr. 16:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
Sa., So. und feiertags 08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Erdmannhausen, Tel. 07144 308-0, Fax 07144 308-299 - E-Mail: rathaus@erdmannhausen.de, Internet:
www.erdmannhausen.de. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeisterin Birgit Hannemann, Pflasterstraße 15, 71729 Erdmannhausen, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen-
teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich
am Freitag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.deNummer 15
Donnerstag, 9. April 2020 3
Osterbitte
Komm, du helle Ostersonne,
Brich hervor mit deinem Glanz,
Füll mit hoher Luft und Wonne
Unser Herz und Leben ganz!
Lass dein Licht die Nacht durchdringen,
Die den Geist gefangen hält,
Dass wir neu empor uns schwingen
Aus dem dunklen Grab der Welt!
Treibe alles finstre Wesen
Aus der kranken Seele fort;
Lass sie gänzlich neu genesen,
Führ sie in den Friedensport!
Fröhlich lass uns wieder singen!
Nach der langen, bangen Nacht
Lasst uns Dank dem Schöpfer bringen,
Rühmen seine Wundermacht!
- Karl Friedrich Mezger –
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
noch immer greifen zahlreiche Schutzmaßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu
verlangsamen. Und so feiern wir auch das Osterfest in diesem Jahr anders als gewohnt. Der
Gottesdienst entfällt, die Besuche bei Großeltern, der gemeinsame Osterbrunch oder das Fest-
mahl in großer Runde können dieses Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Das alles sind große
Einschnitte, aber ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Abstand zu halten von Risikogruppen
ist die größte Nähe, die wir derzeit zeigen können.
Und so wünsche ich Ihnen im Namen von Gemeinderat, Verwaltung und auch persönlich
frohe Osterfesttage. Allen an Covid-19-Erkrankten wünschen wir eine baldige und vollständige
Genesung.
Mögen Sie alle, ob krank oder gesund, Nähe in Form von Telefonaten, Gesprächen über den
Gartenzaun unter Beachtung des Sicherheitsabstands oder durch postalische Grüße erfahren!
Herzliche Ostergrüße sendet Ihnen
Birgit Hannemann
Bürgermeisterin4 Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020
2. Die Absonderung gilt bei Infizierten ab Auftreten der
Krankheitssymptome; bei Verläufen ohne erkennbare
Symptome ab Abnahme des Testabstrichs. Die Ab-
sonderung dauert mindestens 14 Tage. Sofern nach
14 Tagen noch Symptome bestehen, endet die Qua-
rantäne erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit (nach
Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung).
3. Infizierten ist es für die Dauer der Absonderung unter-
sagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht
ihrem Haushalt angehören.
4. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw.
Auftreten der Symptome unverzüglich ihre Kontaktper-
sonen gemäß II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung zu
ermitteln und zu informieren.
a. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion
bzw. Auftreten der Symptome soweit möglich unver-
26. April 2020 züglich ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren,
dass sie Kontaktperson der Kategorie I sind und für
sie die Regelungen für Kontaktperson im Sinne die-
ab 11 Uhr ser Allgemeinverfügung gelten. Infizierte haben ihre
Kontaktpersonen darauf hinzuweisen, dass diese die
vor dem Rathaus in vorliegende Allgemeinverfügung zu beachten haben,
A GT!
Erdmannhausen
soweit sie ihren Wohnsitz in der Gemeinde Erd-
ES
mannhausen haben.
ABG
mit gemütlicher b. Infizierte haben eine Liste über ihre Kontaktpersonen
zu erstellen. Zu benennen sind alle Personen i.S.
Hocketse von II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung, mit denen
der Infizierte im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftritt
der Symptome bis zum Zeitpunkt der häuslichen
10. Jubiläum Absonderung bzw. bis zur Mitteilung des positiven
Testergebnisses auf das Virus SARS-CoV-2 durch
das Gesundheitsamt Kontakt hatte. Sollten keine
Symptome vorliegen, so gilt der Zeitraum ab 48
Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Stunden vor Abnahme des Testabstrichs. Die Liste
muss soweit möglich Vor- und Nachnamen sowie
Anschrift der Kontaktperson und eine Information
darüber enthalten, ob die Kontaktperson durch den
Infizierten informiert werden konnte. Soweit dem In-
fizierten bekannt, ist ferner die Erreichbarkeit der
AMTLICHES Kontaktperson anzugeben (z.B. Telefonnummer bzw.
E-Mail-Adresse).
c. Infizierte haben die Liste mit den entsprechenden
Amtliche Bekanntmachung Kontaktpersonen unverzüglich vorzulegen. Die Über-
sendung erfolgt an die E-Mail-Adresse V.Fischer@
der Gemeinde Erdmannhausen Erdmannhausen.de, falls dies nicht möglich ist per
Die Gemeinde Erdmannhausen erlässt nach §§ 28 Abs. 1, Post an die Gemeinde Erdmannhausen.
29, 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs. Soweit Infizierte nicht in der Lage sein sollten, ihre Kon-
6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständig- taktpersonen selbst zu informieren, selbst eine Liste über
keiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) i.V.m. ihre Kontaktpersonen zu erstellen oder diese zu übermit-
§ 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) teln, haben sie unverzüglich die Gemeinde Erdmannhausen
i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums hierüber zu informieren.
zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) als II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen
zuständige Ortspolizeibehörde folgende der Kategorie I
Allgemeinverfügung 1. Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich ebenfalls
über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnah- - unverzüglich und ohne weitere Anordnung - zur Ab-
men von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkran- sonderung in häusliche Quarantäne in ihre Wohnung zu
kung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und begeben, sobald sie von dem Infizierten, der Gemeinde
deren Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung oder dem Gesundheitsamt Kenntnis darüber erhalten,
und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus dass sie Kontaktperson der Kategorie I sind. Kontakt-
personen der Kategorie I ist es während der Absonde-
I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus rung untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zu-
SARS-CoV-2 infiziert sind stimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Dies gilt
1. Infizierte haben sich - unverzüglich und ohne weitere nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz
Anordnung - zur Absonderung in häusliche Quarantä- von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist
ne in ihre Wohnung zu begeben, sobald sie von der (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall). Als Kon-
Gemeinde, dem Labor, ihrem Arzt oder dem Gesund- taktpersonen der Kategorie I gelten Personen, die zu
heitsamt Kenntnis darüber erhalten haben, dass sie mit einem Infizierten gemäß I. Ziffer 1. dieser Allgemeinver-
dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind. Als infiziert gelten fügung im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftreten der
Personen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getes- Symptome bis 48 Stunden nach Symptomlosigkeit des
tet wurden. Infizierten ist es während der Absonderung Infizierten oder sofern keine Symptome vorlagen, 48
untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustim- Stunden vor Abnahme des Testabstrichs oder während
mung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Dies gilt der Absonderung des Infizierten
nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz • mindestens kumulativ 15-minütigen Gesichts- ("face-
von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs
(z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall). mit einem Infizierten hatten. Dazu gehören z.B. Per-Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020 5
sonen aus Lebensgemeinschaften im selben Haus- IV. Sofortige Vollziehung
halt. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemein-
• direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkei- verfügung haben keine aufschiebende Wirkung.
ten von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen
V. Zuwiderhandlungen
Sekreten eines Infizierten, wie z.B. durch Küssen, Auf die Strafbarkeit bei einem Verstoß gegen die Anord-
Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, nung der Quarantäne gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird
Anhusten, Anniesen, etc. hatten. hingewiesen.
• als medizinisches Personal zu einem Infizierten im
Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung VI. Allgemeine Hinweise
mit weniger als zwei Meter Abstand Kontakt hatte, • Infizierte haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitli-
ohne dabei Schutzausrüstung zu tragen. che und räumliche Trennung von den anderen Haushalts-
2. Die Absonderung gilt bei Kontaktpersonen der Kategorie mitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B.
I ab dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Die dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam,
Absonderung dauert mindestens 14 Tage. Sofern nach sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räum-
14 Tagen noch Symptome bestehen, endet die Qua- liche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die
rantäne erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit (nach Infizierten sich in einem anderen Raum als die anderen
Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung). Haushaltsmitglieder aufhalten.
Bei Kontaktpersonen der Kategorie I, die mit dem Infi- • Sollten Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie unver-
zierten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, bestimmt züglich das Gesundheitsamt oder Ihren Hausarzt.
sich die Berechnung der Quarantänedauer abweichend • Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie vorab
nach den Vorgaben für den Infizierten gemäß I. Ziffer und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jewei-
lige Person, dass Sie positiv auf das Virus SARS-CoV-2
2. dieser Allgemeinverfügung. Demnach gilt für die ge-
getestet wurden bzw. eine Kontaktperson einer Person
samte Haushaltsgemeinschaft (Infizierte und Kontaktper-
sind, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert ist.
sonen) eine gemeinsame 14-tägige Quarantäne. Sofern • Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen un-
eine weitere Person der Haushaltsgemeinschaft in dieser umgänglich, beispielsweise aufgrund eines medizinischen
Zeit nachweislich erkrankt oder Symptome zeigt, ver- Notfalls, haben Infizierte und Kontaktpersonen der Kate-
längert sich die Quarantäne von diesem Zeitpunkt an gorie I die anderen Personen vorab ausdrücklich über das
für die bisher nicht infizierten Mitglieder der Haushalts- (mögliche) Vorliegen einer Infektion mit dem Virus SARS-
gemeinschaft einschließlich der neu erkrankten Person CoV-2 zu informieren. Bei einem unumgänglichen persön-
um weitere 14 Tage und endet erst nach 48 Stunden lichen Kontakt mit anderen Personen haben Infizierte so-
Symptomfreiheit. fern möglich einen Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard
3. Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die Dauer FFP1, ohne Ausatemventil) enganliegend zu tragen. Ist
der Absonderung untersagt, Besuch von Personen zu ein solcher nicht verfügbar, hat der Infizierte die Mund-
empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören. Nasen-Partie mit Stoff (z.B. einem Schal oder einem Hals-
4. Für dringend benötigte Beschäftigte der kritischen Infra- tuch) abzudecken. Zusätzlich sollte sofern möglich einen
struktur können vom Gesundheitsamt auf Antrag Aus- Mindestabstand von zwei Metern zu der anderen Person
nahmen für Kontaktpersonen der Kategorie I von der gewahrt werden.
Anordnung der häuslichen Quarantäne nach pflichtge- • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu an-
mäßem Ermessen gestattet werden. Als kritische Infra- deren Personen und drehen Sie sich weg; halten Sie
struktur gelten die in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie
BW (aktuellste Fassung) festgelegten Bereiche. ein Taschentuch, das sie anschließend sofort entsorgen.
5. Für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit
Allgemeinverfügung unterliegen Kontaktpersonen der Ka- Wasser und Seife und vermeiden Sie das Berühren von
tegorie I ab Beginn der Absonderung der Beobachtung Augen, Nase und Mund.
gemäß § 29 IfSG. Während der Zeit der Absonderung • Nachweislich infizierte Personen, welche sich bereits min-
haben Kontaktpersonen der Kategorie I die erforder- destens 14 Tage in Quarantäne befanden und mindestens
lichen Untersuchungen und Entnahmen von Untersu- 48 Stunden symptomfrei waren, müssen im weiteren Ver-
chungsmaterial durch die Beauftragten des Gesund- lauf nicht erneut in Quarantäne, auch wenn die Voraus-
heitsamtes an sich vornehmen zu lassen, insbesondere setzungen dieser Allgemeinverfügung vorliegen.
erforderliche äußerliche Untersuchungen, Abstriche von Sachverhalt
Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgen- Am 18.03.2020 wurde bei einer Person in der Gemeinde
untersuchungen, sowie das erforderliche Untersuchungs- Erdmannhausen das neuartige Corona-Virus (Erkrankung
material auf Verlangen bereitzustellen. COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) nachgewiesen. Seit-
6. Kontaktpersonen der Kategorie I sind ferner verpflichtet, dem sind die Fallzahlen in der Gemeinde stark angestiegen.
für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Nach derzeitigem Stand gibt es in der Gemeinde Erdmann-
Allgemeinverfügung den Beauftragten des Gesundheits- hausen 6 Erkrankte. Es ist davon auszugehen, dass die
amtes auf Verlangen über alle ihren Gesundheitszustand Zahl der Erkrankten weiterhin exponentiell ansteigen wird.
betreffenden Umstände Auskunft zu geben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle
7. Kontaktpersonen der Kategorie I sind verpflichtet, den im Sinne von § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegen-
Beauftragten des Gesundheitsamtes für die Zeit der Ab- maßnahmen allem voran die Einhaltung geeigneter Hygie-
sonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung nemaßnahmen, Kontaktreduktion und den Schutz beson-
zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung ders vulnerabler Personengruppen (vor allem ältere oder
Zutritt zu ihrer Wohnung zu gestatten. vorerkrankte Personen). Gemäß den Richtlinien des RKI
1. Bis zum Ende der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. stellt aber auch die häusliche Absonderung ein adäquates
dieser Allgemeinverfügung müssen Kontaktperso- und erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektions-
nen der Kategorie I: schutzes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzei-
a. zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen; tig zu verhindern. Dieser fachlichen Bewertung schließt
b. täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körper- sich das Gesundheitsamt Ludwigsburg und die Gemeinde
temperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontak- Erdmannhausen an. Das RKI gibt derzeit als hauptsächli-
ten zu weiteren Personen führen. chen Übertragungsweg des Corona-Virus (SARS-CoV-2) die
Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfektionen sind mög-
III. Inkrafttreten lich. Die maximale Inkubationszeit beträgt laut RKI (nach
Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntma- derzeitigem Kenntnisstand) 14 Tage. Die bisher bekannten
chung folgenden Tag in Kraft. Krankheitsverläufe lassen darauf schließen, dass insbeson-6 Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020
dere immungeschwächte Patienten und Patienten ab einem der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger
Lebensalter von 60 Jahren besonders von schweren und aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häu-
zum Teil tödlichen Verläufen der Krankheit betroffen sind, fig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für
während bei vormals gesunden Personen teilweise nur mil- andere Menschen ausgeht, muss das Interesse von infi-
de oder gar symptomlose Verläufe auftreten. Es gibt daher zierten Personen an einer ungehinderten Bewegungsfreiheit
Fälle, in welchen die betreffende Person (insbesondere bei gegenüber den hohen Rechtsgütern des Lebens und der
Kindern) mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Gesundheit bisher nicht erkrankter Personen zurückstehen.
Erkrankung hat. Um die Verbreitung der Infektionskrankheit Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die begrenzte Dauer
wirkungsvoll zu verhindern, muss das Ansteckungsrisiko der Quarantäne.
daher möglichst minimiert werden. Andernfalls droht die
Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung Zu Ziffer 2:
durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit Die Dauer der Quarantäne (14 Tage) basiert auf den Emp-
ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden. Eine sol- fehlungen des RKI. Demnach ist eine 14-tägige Quarantäne
nach Auftreten der ersten Krankheitssymptome erforderlich,
che Überlastung muss dringend vermieden werden.
um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus auszuschließen
Begründung (Dauer der Inkubationszeit). Bei Verläufen ohne erkennbare
Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. Symptome ist auf den Zeitpunkt der Abnahme des Testab-
1 i.V.m. § 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Danach strichs abzustellen. Sollten nach der 14-tägigen Quarantäne
trifft die zuständige Behörde im Falle der Feststellung von weiterhin Krankheitssymptome bestehen, muss die Quaran-
Erkrankten bzw. Ansteckungsverdächtigen die insbesondere täne zur Verhinderung einer Verbreitung fortgesetzt werden,
in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, notwendigen Schutz- bis 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Erst dann kann
maßnahmen soweit und solange es zur Verhinderung der nach den Empfehlungen des RKI davon ausgegangen wer-
Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die den, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist.
Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2
Zu Ziffer 3:
Grundgesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8
Die rechtliche Grundlage für das angeordnete Besuchs-
GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13
verbot von Infizierten ist § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Wer-
Abs. 1 GG werden insoweit eingeschränkt. Die Gemeinde
den Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige
Erdmannhausen ist gemäß § 1 Abs. 6 IfSGZustV als Orts-
oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Be-
polizeibehörde zuständig für den Erlass einer entsprechen-
hörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen
den Allgemeinverfügung. Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31
Von der Anhörung wird gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG IfSG genannten, soweit und solange es zur Verhinderung
aufgrund des Erlasses dieser Allgemeinverfügung abgese- der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
hen. Wie unter I. zu Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung dar-
I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus gestellt, sind an COVID-19 erkrankte Personen (Infizierte)
SARS-CoV-2 infiziert sind Kranke i.S.v. § 2 Nr. 4 IfSG. Da das Corona-Virus SARS-
Zu Ziffer 1 CoV-2 von Mensch zu Mensch übertragen wird und der
Die rechtliche Grundlage für die häusliche Absonderung Hauptübertragungsweg die Tröpfcheninfektion ist, ist bei
von Infizierten ist §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 Kranken der Kontakt mit anderen Personen, die nicht im
IfSG. Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungs- selben Haushalt leben, nicht gestattet, um eine Weiterver-
verdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zu- breitung des Virus zu vermeiden.
ständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu ver-
notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den hindern, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich
§§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es unterbrochen werden. Hierzu ist die Anordnung eines Be-
zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten suchsverbots erforderlich und geeignet. Aufgrund der hohen
erforderlich ist. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann Übertragbarkeit des Corona-Virus und der häufig schweren
bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, An- bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es keine mil-
steckungsverdächtigen und Ausscheidern angeordnet wer- deren Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden.
den, dass sie in geeigneter Weise abgesondert werden. Normale Schutzkleidung würde bei Besuchen keinen ver-
Demnach können Erkrankte bzw. Ansteckungsverdächtige gleichbaren Schutz gewährleisten. Nur durch die häusliche
in einer geeigneten Weise abgesondert werden, soweit und Quarantäne in Verbindung mit einem Besuchsverbot kann
solange es zur Verhinderung der Verbreitung der übertrag- sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen, bis-
baren Krankheit erforderlich ist. Gemäß den Richtlinien des her nicht infizierten Personen, weitestgehend reduziert bzw.
RKI stellt die häusliche Absonderung ein adäquates und ausgeschlossen wird. Die Anordnung des Besuchsverbots
erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektionsschut- ist auch angemessen. Die sich aus dem Besuchsverbot
zes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig zu ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis
verhindern. zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krankheitser-
Die unter I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung genannten regers in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der
besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger auf-
an COVID-19 erkrankten Personen (Infizierte) sind Kran-
grund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig
ke i.S.v. § 2 Nr. 4 IfSG. Um eine weitere Ausbreitung
schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für andere
des Corona-Virus zu verhindern, müssen Infektionsketten
Menschen ausgeht, muss das Interesse von infizierten Per-
so schnell wie möglich unterbrochen werden. Hierzu ist
sonen an Besuchen gegenüber den hohen Rechtsgütern
die Anordnung der häuslichen Quarantäne von erkrankten
des Lebens und der Gesundheit bisher nicht erkrankter
Personen erforderlich und geeignet. Aufgrund der hohen
Personen zurückstehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick
Übertragbarkeit des Corona-Virus und der häufig schweren
auf die begrenzte Dauer des Besuchsverbots. Die Dauer
bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es keine mil-
des Besuchsverbots bestimmt sich nach der Dauer der
deren Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden.
Quarantäne. Es gelten insoweit die Ausführungen unter I.
Normale Schutzkleidung würde im Alltag keinen vergleich-
zu Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung.
baren Schutz gewährleisten. Nur durch die Quarantäne
kann sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen, Zu Ziffer 4:
bisher nicht infizierten Personen, weitestgehend reduziert Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdäch-
bzw. ausgeschlossen wird. Die Anordnung der häuslichen tige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige
Quarantäne ist auch angemessen. Die sich aus der Ab- Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen
sonderung ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung
Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krank- der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich. Um
heitserregers in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund Infektionsketten wirksam und schnell unterbrechen zu kön-Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020 7
nen ist es notwendig, schnellstmöglich die Kontaktpersonen erkennen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen
von Infizierten zu ermitteln, um diesen gegenüber ebenfalls einzuleiten, bedarf es daher der Anordnung der Beobach-
die häusliche Quarantäne anzuordnen. Da nur der Infizierte tung gemäß § 29 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt
Auskunft über seine Kontaktpersonen erteilen kann, ist die und bei Bedarf einer entsprechenden Auskunftserteilung
Verpflichtung zur unverzüglichen Erstellung und Übersen- gegenüber dem Gesundheitsamt nach § 29 Abs. 2 IfSG.
dung von Kontaktlisten sowie die entsprechende Information Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver-
an die Kontaktpersonen erforderlich und geeignet, eine Wei- dächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zu-
terverbreitung des Corona-Virus zu verhindern. ständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die
notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es
II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten
der Kategorie I erforderlich ist. Durch die Anordnung zweimal am Tag Fie-
Zu Ziffer 1-3: ber zu messen und täglich ein Tagebuch zu Symptomen,
Es gelten die Ausführungen zu Infizierten unter I. zu Ziffer Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten
1 - 3 dieser Allgemeinverfügung entsprechend. zu weiteren Personen zu führen wird sichergestellt, dass
Aufgrund des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 eine mögliche Infektion schnellstmöglich erkannt wird und
infizierten Person sind Kontaktpersonen der Kategorie I als gegebenenfalls weitere erforderliche Schutzmaßnahmen an-
ansteckungsverdächtig anzusehen. Ansteckungsverdächtig geordnet werden können.
ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG eine Person, von der anzu-
nehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, III. Bekanntmachung und Inkrafttreten
auch ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider Diese Allgemeinverfügung der Gemeinde Erdmannhausen
zu sein. Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzu- über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen
nehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung CO-
Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hat- VID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren
te. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung und zum
Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus wird im Internet
Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der auf der Homepage (www.Erdmannhausen.de) der Gemeinde
geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahr- gem. § 1 Abs. 5 Satz 1 Verordnung des Innenministeri-
scheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere An- ums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO)
forderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer vom 11. Dezember 2000 notbekanntgemacht. Das bedeutet,
der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bundes- dass diese Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröf-
verwaltungsgericht, Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). fentlichung im Internet als bekannt gegeben gilt, wenn dies
Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen in der Verfügung so bestimmt wurde. Diese Notbekanntma-
Erreger SARS-CoV-2 aufgrund seiner recht hohen Über- chung ist zwingend notwendig, da die Satzung der Gemein-
tragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen de Erdmannhausen über die öffentliche Bekanntmachung in
Krankheitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in Deutsch- § 1 nur eine Veröffentlichung im Amtsblatt vorsieht. Dieses
land und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit erscheint aber nur einmal wöchentlich. Da die Verbreitung
einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, so des Virus nach epidemiologischen Erkenntnissen des RKI
dass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der besonderen exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende
Nähe zu der infizierten Person ausreicht. Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich
Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen, zieht, ist diese Notbekanntmachung erforderlich.
Die Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO
wenn die betroffene Person mit hinreichender Wahrschein-
GemO in der durch die Bekanntmachungssatzung der Ge-
lichkeit Kontakt zu einer infizierten Person als Kontaktper-
meinde Erdmannhausen vorgegebenen Form wiederholt,
son der Kategorie I hatte. Dies ist nach Einschätzung des
sobald die Umstände es zulassen.
RKI der Fall,
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt diese Allgemein-
• bei mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face")
verfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Inter-
Kontakt zu einem Infizierten, z.B. im Rahmen eines Ge-
net in Kraft.
sprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemein-
schaften im selben Haushalt. IV. Sofortige Vollziehung
• bei direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten Diese Allgemeinverfügung stellt eine Maßnahme nach § 28
von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten Abs. 1 IfSG dar und ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16
eines Infizierten, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbroche- Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfech-
nem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc tungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung.
• bei medizinischem Personal soweit Kontakt zu einem In-
fizierten im Rahmen von Pflege oder medizinischer Unter- V. Zuwiderhandlungen
suchung mit weniger als 2 Meter Abstand bestand, ohne Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis
dabei Schutzausrüstung zu tragen. zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer voll-
ziehbaren Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG (Quarantäne)
Zu Ziffer 4: zuwiderhandelt. Die Anordnungen unter I. Ziffer 1. und
Um weiterhin die Grundversorgung, insbesondere die me- unter II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung stellen mit ihrer
dizinische Versorgung, aufrechtzuerhalten, können für drin- Bekanntgabe eine solche vollziehbare Anordnung dar.
gend benötigte Beschäftigte der kritischen Infrastruktur vom Im Falle einer Nichtbeachtung der die Absonderung betref-
Gesundheitsamt Ludwigsburg auf Antrag Ausnahmen für fenden Anordnungen droht die zwangsweise Absonderung
Kontaktpersonen der Kategorie I von der Anordnung der gemäß § 30 Abs. 2 IfSG durch Unterbringung in einer ge-
häuslichen Quarantäne nach pflichtgemäßem Ermessen ge- eigneten abgeschlossenen Einrichtung. Das Grundrecht der
stattet werden. Als kritische Infrastruktur gelten die in § 1 Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) kann insoweit
Abs. 6 Corona-Verordnung BW (aktuellste Fassung) festge- eingeschränkt werden.
legten Bereiche. Im Falle einer Ausnahme ist durch geeigne-
Rechtsbehelfsbelehrung
te Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass hierdurch Anste-
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
ckungsgefahren für Dritte weitestgehend minimiert werden.
nates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde
Zu Ziffer 5-8: Erdmannhausen erhoben werden.
Kontaktpersonen der Kategorie I sind als Ansteckungsver-
Erdmannhausen, den 02. April 2020
dächtige gemäß § 2 Abs.7 IfSG zu qualifizieren. Es steht
demnach bei Kontaktpersonen noch nicht fest, ob sich gez.
diese ebenfalls mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert Birgit Hannemann
haben. Um eine mögliche Infektion schnellstmöglich zu Bürgermeisterin8 Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020
Gemeinde Landkreis
Erdmannhausen Ludwigsburg
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der
Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
am 05. April 2020
1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl Neuwahl des Ober/Bürgermeisters /
der Ober/Bürgermeisterin bekannt gemacht:
1.1 Zahl der Wahlberechtigten 4.054
Zahl der Wähler 2.293
Zahl der ungültigen Stimmzettel 3
Zahl der gültigen Stimmzettel 2.290
Zahl der gültigen Stimmen 2.290
1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Familienname, Vorname(n) Anschrift (Hauptwohnung) Stimmen
Kohler, Marcus ElfriedeBreitenbachStraße 10, 71640 Ludwigsburg 1.182
Reindl, Robin HirschmannRing 40, 71726 Benningen 1.097
Raisch, Ulrich Böblinger Straße 181 B, 70199 Stuttgart 4
Gruber, Vanessa Schulstraße 22/1, 71729 Erdmannhausen 3
Oberman, Andreas Hauptstraße 23,74379 Ingersheim 2
Baßler, Sina JohannStraußWeg 2, 71729 Erdmannhausen 1
Laub, Sven Hölderlinweg 16, 71729 Erdmannhausen 1
1.3. Der Bewerber Marcus Kohler hat die meisten gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Bürgermeister gewählt.
2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem
Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Postfach 760
71706 Ludwigsburg
erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht,
ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 41 Wahlberechtigte beitreten.
Bürgermeisteramt
Ort, Datum Unterschrift, Amtsbezeichnung
06.04.2020 gez.
Birgit Hannemann
BürgermeisterinNummer 15
Donnerstag, 9. April 2020 9
Kurze Geschichte
Liebe Redaktion,
seit 3 Wochen bin ich nun zuhause. Normalerweise bin
ich in der 3. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule hier in
Erdmannhausen. Aber da gibt es das dumme Corona-
virus, was bedeutet, dass ich zuhause lernen muss. Gar
nicht immer so einfach. Mein Papa hat mir erzählt, dass
das Virus eigentlich Covid-19 heißt. Deshalb hat er viel zu
tun, denn er ist Arzt. Heute hatte mein Papa den ersten
positiven Corona-Patienten. Zum Glück hat er aber Schutz-
ausrüstung, damit er sich nicht ansteckt und hoffentlich
gesund bleibt. Meine Schwester und ich haben unserem
Papa beim Basteln eines Gesichtsschutzes sogar geholfen.
Wir haben auch einen Mundschutz bekommen und heu-
te ist der von meiner Schwester explodiert. Und warum?
Sie wollte ihn in unserer Mikrowelle trocknen. Aber leider
wusste sie nicht, dass man Sachen mit Draht nicht in die
Mikrowelle steckt. Hätte sie mal ihren großen Bruder ge-
fragt. Es gab lautes Geschrei. Aber zum Glück war Mama
zur Stelle und konnte ihr helfen.
Hoffentlich ist das Coronavirus bald vorbei, denn ich möch-
te nach den Osterferien so gern wieder in die Schule
gehen.
Leander Kraemer, 8 Jahre
Foto: Familie Kunz
FEUERWEHR
Einsatz Hilfeleistung 01. April 2020
Am Mittwoch, den 01. April, gab es um 08:03 Uhr einen
Einsatz der Kategorie Hilfeleistung. Alarmiert wurden wir
über die Leitstelle wegen einer hilfsbedürftigen Person in
einem Erdmannhäuser Wohnhaus. Da sich bei unserem
Eintreffen der Rettungsdienst bereits in der Wohnung be-
fand, war es kein Einsatz mehr für die Feuerwehr und der
Einsatz war an dieser Stelle beendet.
Erste virtuelle Übung der FFW Erdmannhausen
am 02. April 2020
Aufgrund der bekannten aktuellen Situation sind in der
Feuerwehr bis mindestens Ende April keine Übungsabende
zugelassen. Aus diesem Grund hatten die Kameraden Flo-
rian Bauer, Timo Hoffmann und Nico Zolic die Idee, eine
virtuelle Übung abzuhalten. Gesagt, getan und wir machten
uns an die Arbeit und haben überlegt und ausgearbeitet,
wie das vonstatten gehen kann. Am Donnerstag, den 02.
April, um 19:30 Uhr war es nun soweit, die erste virtuelle
Übung der Freiwilligen Feuerwehr Erdmannhausen wurde
mit reger Beteiligung von zu Hause aus abgehalten. Man
Bunte Steinschlange musste sich hierzu nur im entsprechenden Programm an-
Am Eingang des Spielplatzes in der Herrmann-Pfähler-Stra- melden, mit Handy, Tablett oder PC. Das Thema des
Abends war, wie sollte es in dieser Zeit anders sein: „Wie
ße (Neubaugebiet Ellenberg) entsteht seit dem 1. April eine
gehe ich mit Corona um - im Einsatz wie auch privat?“
schöne bunte Reihe aus vielen Steinen, die Kinder bemalen
Zu Beginn gab es ein paar kurze Infos von Kommandant
und hintereinander reihen. Die Aktion hat die Familie Kunz Jochen Deschner. Danach führte uns unser Referent und
aus Erdmannhausen gestartet. Die Steinschlange wächst Kamerad Timo Hoffmann mit besagtem Thema durch die
stetig und ist bereits 1,5 m lang. Wer sich kreativ beschäf- Übung. Nach dem Referat hatte man noch die Möglichkeit,
tigen möchte, darf jederzeit seinen selbstgestalteten Stein per Chat Fragen zu dem Thema zu stellen. Vielen Dank an
einreihen. Zum Bemalen der Steine eignen sich Acrylfarben die Kameraden für das Organisieren und an die Kamera-
oder wasserfeste Farben. dinnen und Kameraden für die rege Teilnahme.10 Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020
Marbacher Zeitung
Umfassende Informationen und sachkundige Analysen aus
den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport: aus
Marbach und dem Bottwartal, der Region Stuttgart, Baden-
Bürttemberg, Deutschland und der Welt, bietet Ihnen die
Marbacher Zeitung.
(24 Exemplare)
Süddeutsche Zeitung
Die auflagenstärkste überregionale Qualitäts-Tageszeitung in
Deutschland. (24 Exemplare)
ePaper stehen Wochentags ab 09:00 Uhr auf den Onleihen
zur Verfügung.
Vormerkung kostenlos möglich
Max. Ausleihdauer: 1 Stunde
Zahlreiche weitere Zeitungen und Zeitschriften stehen zur
Onleihe bereit.
Foto: FFW Erdmannhausen eLearning-Kurse
Sie wollen endlich in Excel und Outlook fitter werden, eige-
Nachruf
ne Filme drehen, ins Marketing einsteigen oder Photoshop
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer- besser verstehen? Dann steigen Sie jetzt ins eLearning ein.
wehr Erdmannhausen trauern um ihren langjährigen Kame- Nutzen Sie die Zeit, um sich weiterzubilden und künftigen
raden Herausforderungen besser entgegenzutreten. Auch zu vie-
Hans Kleinknecht len anderen Themen (z.B. Gesundheit, Psychologie, Natur,
Länder) sind Filme vorhanden.
Er trat 1954 in den aktiven Feuerwehrdienst ein und war, Insgesamt stehen über 1800 digitale Lernkurse neben den
bis zum Übertritt in die Alterswehr, der er bis zum Schluss anderen elektronischen Medien in der Onlinebibliothek zur
angehörig war, immer ein treuer und dienstbewusster Ka- Verfügung.
merad. Während seiner aktiven Dienstzeit setzte er sich
stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit ein, getreu Wie kann ich die Angebote nutzen?
Mit Ihrer Leseausweisnum-
dem Motto der Feuerwehr:
mer und einem Passwort (Ihr
„Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“ Geburtsdatum) können Sie
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. sofort ausleihen. Falls Sie
Wir erinnern uns an ihn mit hoher Anerkennung für seine noch keinen Leseausweis
treuen Dienste. haben, schreiben Sie eine
Die Kameradinnen und Kameraden der Mail an ortsbuecherei@erd-
Freiwilligen Feuerwehr Erdmannhausen mannhausen.de. Wir brau-
chen folgende Angaben:
Foto: Leistner Name, Anschrift, Geburtsda-
tum und Telefonnummer. Sie erhalten von uns Ihre Aus-
BÜCHEREI weisnummer und ihr persönliches Passwort. Damit haben
Sie Zugriff auf das gesamte Onleihe-Angebot. Für Neukun-
den sind die ersten 3 Monate kostenlos. Danach beträgt
Bücherei geschlossen! die Jahresgebühr 12 €. Schüler, Studenten und Empfänger
Auf Grund der aktuellen Lage von Sozialleistungen sind von der Jahresgebühr befreit.
bleibt die Bücherei vorläufig
bis 19.04. (Ende der Oster-
ferien) geschlossen! JUGENDHAUS CALYPSO
Die Rückgabefristen aller
Medien werden automatisch
auf 20.04.20 gesetzt. Es Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen,
Foto: Leistner entstehen keine Versäumnis- hat das Jugendhaus Calypso bis 19.04.20 geschlossen -
gebühren. aber wir sind auch jetzt für euch da!
Sie erreichen uns telefonisch: 308-400 Trotz der schwierigen Situation oder gerade deshalb möch-
oder per Mail: ortsbuecherei@erdmannhausen.de ten wir vom Jugendhaus - wie sonst auch - für euch da
sein. Wie immer könnt ihr mit allem zu uns kommen, nur
Immer geöffnet ist die Onlinebibliothek: leider erstmal nicht persönlich, aber gerne übers Handy. Ihr
eBooks, digitale Hörbücher, Zeitschriften und könnt mich anrufen oder anklingeln - dann rufe ich euch
Zeitungen online ausleihen und zeitlich begrenzt zurück. Claras Handynummer: 0157/53974257. Facebook
auf PC, Laptop, Tablet oder Smartphone nut- Messenger: Clara Calypso.
zen. Oder ihr könnt mir oder Theresa über instagram schreiben
oder per Videochat anrufen: @claracalypso @theresacalypso
Was bietet die Onleihe noch? • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst nicht was machen?
Tageszeitungen digital lesen • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst genau, was ihr
Ludwigsburger Kreiszeitung machen wollt und wollt es uns erzählen?
Blättern Sie digital durch Ihre tägliche Ausgabe und nutzen • Ihr habt bald Prüfungen und müsst euch selbst organi-
sieren?
Sie noch mehr Lesegenuss. Sie können dieses Abo be-
• Bewerbungen schreiben oder ein Praktikum suchen wäre
darfsorientiert auswählen: entweder die Stadtausgabe oder eigentlich gut?
eine spezielle Regionalausgabe wie NEB (Neckar- und Enz- • Euch fällt zu Hause die Decke auf den Kopf?
bote), BOT (Marbach, Murr und Bottwartal), NEC (Neckar- • Zu Hause gibt es Streit mit euren Eltern oder Geschwis-
tal) und STR (Strohgäu). tern?
(120 Exemplare im Bestand) • Ihr könnt eure Freunde wenig sehen?Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020 11
• Ihr macht euch Sorgen, wie es mit dem Coronavirus
weitergeht? KIRCHEN
• Ihr habt Angst, dass sich jemand in eurer Familie oder ihr
selbst euch damit ansteckt?
• Ihr findet es völlig übertrieben, dass sich jetzt alles nur
noch um dieses Thema dreht?
• Euch nervt das Thema Coronavirus nur noch und ihr wollt Evangelische Kirchengemeinde
mal über was anderes reden?
• Euch ist einfach nur langweilig und ihr wollt mit uns re- Kontaktdaten
den? www.januariuskirche.de
Dann meldet euch, wir freuen uns von euch zu hören!
Pfarrehepaar: Annegret Weigl und Martin Weigl
Euer Calypso-Team Schulstraße 10, Tel. 97909
Jugendhaus Calypso - Herdweg 4 - 71729 Erdmannhausen Pfarramt.Erdmannhausen@elkw.de
Clara Strähle-Hottenrott (Jugendhausleiterin) Vikar: Paul Vögler, Kirchberger Str. 30
Julia Ebert (Jugendhausmitarbeiterin) Tel. 0157 71710910, paul.voegler@elkw.de
Lena Doster (Aushilfe) Pfarrbüro: Astrid Thate, Tel. 97909, Fax: 331711
Theresa Köngeter (FSJ) buero@januariuskirche.de
Mobil: 0157/53974257 – Tel. 07144/819696 Kirchenpflege: Simone König, Tel. 8886954
E-Mail: calypso@erdmannhausen.de kirchenpflege@januariuskirche.de
Jugendbüro: Jugendreferentin Franziska Kaiser, Tel. 880801
jugendreferentin@januariuskirche.de
VERSCHIEDENES
Sprüche zu den Feiertagen
Gründonnerstag: "Er hat ein Gedächtnis gestiftet seiner
Musikschule Wunder, der gnädige und barmherzige HERR." | Psalm
Marbach-Bottwartal e.V. 111,4
Karfreitag: "Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen
eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben,
Musikschule aktiv nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben."
| Johannes 3,16
Leider müssen wir unser Lehrerkonzert am Sonntag,
Ostersonntag: "Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich
26.4.2020, 11 Uhr im Deutschen Literaturarchiv Marbach bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüs-
absagen. Überhaupt ruht der gesamte Schulbetrieb und sel des Todes und der Hölle." | Offenbarung1,18
alle Veranstaltungen, Schülerkonzerte, Wettbewerbe, Pro-
jekte, Sitzungen, Elternabende, Schnupperstunden, Fortbil- Video-Impuls von Palmsonntag bis Ostermontag
dungen, Tagungen etc. sind derzeit storniert bzw. werden In der Karwoche sind Sie herzlich eingeladen Jesus auf sei-
Corona-Virus bedingt verschoben. nem Weg bis Ostern zu begleiten. Dazu wird von bis Os-
Eine verrückte Zeit ... Das Musikschulbüro macht bis termontag (13.04.) jeden Tag ein Andachtsvideo auf unserer
17.4.2020 Osterferien. Sie können uns aber gern per Mail, Homepage erscheinen. Stationen Jesu, wie das Abendmahl
Fax, AB eine Nachricht zukommen lassen. mit seinen Jüngern, der Abend in Gethsemane, Jesus am
Derzeit gehen wir davon aus, dass der normale Unterrichts- Kreuz und andere Wegpunkte bis Ostern werden in kurzen
Videos dargestellt. Lassen Sie sich überraschen. https://
betrieb am 20.4.2020 wieder starten kann. Sollte dem nicht
www.januariuskirche.de/tagesimpuls-predigt/
so sein, werden wir Sie selbstverständlich benachrichtigen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest - auch wenn Familiengottesdienst am Ostersonntag
es schwierig wird - und eine erholsame aufbauende Früh- Der Familiengottesdienst mit anschließendem Ostereiersu-
lingszeit, chen am Ostermontag ist fester Bestandteil unseres Ge-
Bärbel Häge-Nüssle, Musikschulleiterin meindelebens. Auch wenn wir dieses Jahr keine Ostereier
im Kirchgarten suchen können, möchten wir Sie doch zum
Die Musikschule Marbach-Bottwartal startet baldmöglichst Online-Familiengottesdienst an Ostern einladen. Ab Oster-
wieder mit neuen Gruppen für Anfänger auf sämtlichen sonntag 10.00 Uhr können Sie diesen Gottesdienst von
Holzblas-, Blechblas-, Zupf-, Streich-, Schlag- und Tasten- zuhause aus mitfeiern.
instrumenten. Das Fach Gesang/Stimmbildung wird diens- https://www.januariuskirche.de/tagesimpuls-predigt/
tags angeboten. Bereits fortgeschrittene SchülerInnen kön- Bitte halten Sie hierfür für jeden und jede, die mitfeiert, ein
nen in bestehende Gruppen integriert werden bzw. werden A4-Papier und einen Stift bereit.
je nach Leistungsstand individuell im Einzelunterricht ge- Osterlicht
fördert. In den Außenstellen Murr, Mundelsheim, Marbach- Die Osterkerze ist für Christen ein wichtiges Symbol. Ihr
Rielingshausen und Oberstenfeld werden vor Ort folgende Licht erinnert uns an das Leben und an die Auferstehung
Instrumente unterrichtet: Jesus. Das Dunkel, der Tod hat nicht das letzte Wort - Je-
Lindenschule Murr: Ukulele, Gitarre, Keyboard, Klavier und sus siegt über den Tod, schenkt uns ewiges Leben. Diese
Klarinette durch Matthias Fritzsch, Sabine Wasmuth und Hoffnung brauchen wir in diesen Tagen besonders. Am
Heike Weigel. Ostersonntag und Ostermontag werden den ganzen Tag
Alte Schule Mundelsheim: Klavier durch Sabine Wasmuth. über kleine Osterkerzen vor unserer Kirche stehen. Wenn
Quellen-Grundschule Rielingshausen: Klavier durch Natela Sie möchten, dann kommen Sie vorbei und nehmen sich
Diesendorf. eine solche Hoffnungskerze für zu Hause mit. Gerne stellen
Lichtenbergschule Oberstenfeld: Blockflöte, Querflöte, Gitar- wir Ihnen solch ein Osterlicht auch vor die Haustür, rufen
re, E-Gitarre, Violine, Viola und Klavier durch Bärbel Häge- Sie einfach im Pfarramt an.
Nüssle, Christiane Lankers-Kreisel, Harald Scharpfenecker Hoffnung für Osteuropa
und Anna Bayod Pastor. Dass die Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit
Weitere Infos und Anmeldeformulare über www.musikschu- ausfallen, ist bitter. An Karfreitag ist es in allen Kirchenge-
le-marbach-bottwartal.de meinden üblich das Opfer für die Aktion „Hoffnung für Ost-
Geschäftsstelle der Musikschule in Steinheim, Schillerstr. europa“ einzusammeln. Dies ist nun auf gewohntem Weg
1, Tel. 07144/21983 Fax: 07144/23535 oder E-Mail: info@ nicht möglich, was für unsere Geschwister in Osteuropa
musikschule-marbach-bottwartal.de einen radikalen Ausfall an unterstützenden Projektmitteln für12 Nummer 15
Donnerstag, 9. April 2020
ein Kinderhospiz in Rumänien, einen Pflegedienst in Ge- Die Gottesdienste werden über die Sender Regio TV Bo-
orgien und eine Winterküche für wohnungslose Menschen densee, Regio TV Schwaben und Regio TV Stuttgart, im
im russischen Samara bedeutet. Die Corona-Pandemie trifft Kabelprogramm und auch über Satellit ausgestrahlt. Sonn-
die Menschen dort sehr hart, weshalb das Opfer umso tags 11.00 Uhr.
mehr gebraucht wird. Hier können Sie direkt spenden: ht- Monatsspruch April 2020
tps://www.diakonie-wuerttemberg.de/internationale-diakonie/ Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich.
hoffnung-fuer-osteuropa/ 1. Korinther 15,42 (L)
„Mini-Bücherflohmarkt“ in Erdmannhausen gestartet
Die Schulschließungen und Homeoffice dauern an, Ostern
steht vor der Tür, die Bibliotheken haben zu und der Lese-
stoff geht zu neige. Die Evangelische Kirchengemeinde Erd-
mannhausen schafft hierzu Abhilfe: Ab sofort gibt es einen Evangelisch-methodistische Kirche
kleinen Ableger des beliebten Bücherflohmarktes, der übli- www.emk-marbach.de
cherweise im November stattfindet. Vor dem Evangelischen Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert
Gemeindehaus wurde ein Regal mit einer kleinen Auswahl Wielandstraße 18, 71672 Marbach
aus dem großen Bücherfundus aufgebaut. Hier kann nach Tel. 07144/5269 oder 07144/809344
Herzenslust gestöbert und die ausgewählten Bücher gegen pastorat@emk-marbach.de
eine Spende erworben werden. Das Bücherregal wird re-
gelmäßig aufgefüllt, es wird darum gebeten, keine eigenen Aufgrund der Corona-Pandemie entfallen alle Veranstaltun-
Bücher dort abzustellen. Bücherspenden werden dann im gen der Evangelisch-methodistischen Kirche auf dem Bezirk
Herbst wieder gerne entgegengenommen. Marbach.
Natürlich müssen vor dem Bücherregal die derzeit gültigen Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert sind
Abstandregeln und die Kontaktsperre eingehalten werden. per Telefon oder E-Mail erreichbar.
Der Erlös der Aktion kommt den verschiedenen Projekten „Der Herr ist auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden!“
der Kirchengemeinde wie der Jugendarbeit oder der Ge- Mit diesen Worten grüßen sich Christinnen und Christen seit
meindehausrenovierung zugute. Jahrhunderten am Ostermorgen. Vielleicht ist das eine Idee
„Du bist nicht allein“ für dieses Osterfest 2020, an dem wir keine gemeinsamen
Gottesdienste feiern können? Am Ostersonntag einfach mal
Impuls zum Tag zum Telefonhörer greifen oder über den Gartenzaun hinweg
Auf unserer Homepage finden Sie, als kleiner Begleiter für den Nachbarn zurufen. Eine sagt es dem anderen. Und
den Tag, eine kurze Auslegung der jeweiligen Tageslosung. die Osterbotschaft läuft von Haus zu Haus: „Der Herr ist
Verbunden im Gebet auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden! Halleluja!“
„Seid fröhlich in Hoffnung; geduldig in Trübsal, haltet an
am Gebet“ (Römer 12,12) so fordert Paulus uns Christen Katholische Kirchengemeinde
auf. Lassen Sie uns besonders in dieser Zeit miteinander zur Hl. Familie in Marbach
und füreinander beten. Dazu laden die Kirchenglocken der
Januariuskirche werktags um 11.00 Uhr, 15.00 Uhr und um
18.00 Uhr ein. Sonntags laden die Glocken zur gewohnten Kath. Pfarramt in Marbach, Ziegelstr. 4
Zeit um 10.00 Uhr ein. Tel. 07144-89716-0, Fax 07144-89716-19
E-Mail: zurheiligenfamilie.marbach@drs.de
Besorgungen Pfarrer Stefan Spitznagel
Wenn Sie das Haus nicht mehr verlassen sollen, sind wir Tel. 07144-89716-10
gerne bereit, Dinge des alltäglichen Lebens für Sie einzu- E-Mail: stefan.spitznagel@drs.de
kaufen und vor Ihre Türe zu stellen. Rufen Sie bitte hierzu Gemeindereferentin Raphaela Vogel
Vikar Vögler, Tel. 1509516 an. Tel. 07144-89716-14
E-Mail: raphaela.vogel@drs.de
Ev. Jugendwerk
Das Jugendwerk veröffentlicht jeden Tag um 10:00 Uhr Ostern fällt nicht aus - nur die Gottesdienste
eine neue Idee um Eltern, Kids und Teens zu unterstützen, Auch wenn vor Ort keine Ostergottesdienste gefeiert wer-
dass einem nicht die Decke auf den Kopf fällt. Hier der den, stellen wir trotzdem die neue Osterkerze in die Kirche.
Link: www.zuhauseumzehn.de Am Ostersonntag und Ostermontag ist die Kirche von
09.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.
Seelsorge-Chat für Schüler/innen und Lehrkräfte startet Bei der brennenden Osterkerze finden Sie auch kleine Os-
Das Pädagogisch-Theologische Zentrum der Evangelischen terlichter, die Sie gerne mit nach Hause nehmen können.
Landeskirche in Württemberg startete am Mittwoch, den Bis auf weiteres finden in unseren Kirchen und Gemeinde-
1. April 2020, ab 9.00 Uhr mit einem Seelsorge-Chat für zentren keine Gottesdienste und Veranstaltungen statt.
Schülerinnen und Schüler und für Lehrkräfte. Der Chat ist Das Pfarrbüro ist geschlossen. Sie erreichen uns direkt
Mo. - Fr. von 9.00 Uhr bis 17.00 jeweils von ausgebilde- telefonisch 07144 - 897160:
ten Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern besetzt. Der Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Zugang zum Seelsorge-Chat findet sich als eigener But- Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr
ton auf der Homepage https://www.ptz-rpi.de/ sowie www. Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
kirche-undreligionsunterricht.de. Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Gottesdienst-Reihe bei Regio TV Offene Kirche
Weil aufgrund der Corona-Verordnung des Landes keine Unsere katholische Kirche in Marbach ist täglich von 09.00
Gemeinde-Gottesdienste in Kirchen mehr erlaubt sind, ha- bis 19.00 Uhr geöffnet. Der Raum ist immer entsprechend
ben sich die württembergische Landeskirche und Regio TV der Liturgie des Tages gestaltet.
auf eine Kooperation verständigt. Am vergangenen Sonntag Anregungen
um 11:00 Uhr strahlte der Fernsehsender Regio TV einen Impulse, Gedanken zum Tag, zum Gebetsläuten und die
Gottesdienst mit Prälatin Gabriele Wulz im Ulmer Münster aktuellen Evangelientexte sowie Artikel finden Sie auf unse-
aus. Auch an den kommenden Sonntagen wird es einen rer Homepage. Dort gibt es auch Ideen und Anregungen
im TV ausgestrahlten Gottesdienst geben. Gestaltet werden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Sonn- und
die Gottesdienste von Prälat Prof. Dr. Christian Rose aus Feiertage zuhause zu gestalten. Alles Aktuelle finden Sie auf
Reutlingen und Prälat Harald Stumpf aus Heilbronn. der Homepage: www.zurheiligenfamilie.comSie können auch lesen