Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen
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Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 Diese Ausgabe erscheint auch online Marcus Kohler wird neuer Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen Bürgermeisterin Birgit Hannemann beglückwünscht Marcus Kohler zu seinem Wahlerfolg. Foto: Gemeinde Bei der Neuwahl des Bürgermeisters am 05. April 2020 wurde Marcus Kohler zum neu- en Bürgermeister der Gemeinde Erdmannhausen gewählt. Wir gratulieren ihm zu diesem Wahlerfolg ganz herzlich. Marcus Kohler wird sein Amt als Bürgermeister am 01. Juni 2020 antreten.
2 Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 Auf einen Blick Geburtstage Kinderärztlicher Notfalldienst: 116117 Notfallpraxis Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4 Die Gemeinde wünscht ihren älteren Mitbürgern, die im Öffnungszeiten: Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, Mo. - Fr. 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit für das Sa., So. und feiertags 08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag vor ihnen liegende Lebensjahr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte 13.04.2020 bringen Sie die Versichertenkarte mit. Holzwarth, Traugott, Ringstraße 27, zum 75. Geburtstag Zahnärzte: 14.04.2020 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 0711 7877733 Wartak, Georgia, Eisenbahnstraße 9, zum 70. Geburtstag Augenärzte: Augenärztlicher Notfalldienst 116117 Aufgrund des Bundesmeldegesetzes werden Altersjubila- re ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere (75., 80. HNO-Ärzte: 116117 etc.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Ge- Tierärzte: burtstag veröffentlicht. Des Weiteren wird bei Personen, Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist über die Telefon- die in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen gemeldet sind, nummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen. ein Sperrvermerk eingetragen, wodurch eine Veröffentli- chung nicht mehr erfolgen darf. Notdienst der Apotheken Müllabfuhr Samstag, 11.04.2020 Dienstag, 14.04.2020 Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2 graue Tonne - Restmüll Tel. 81230 graue Tonne - Restmüll 1.100 l Sonntag, 12.04.2020 Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22 Notrufe Tel. 5360 Feuerwehr/Notruf/Rettungsdienst 112 Montag, 13.04.2020 Polizei 110 Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7 Polizeirevier Marbach 07144/9000 Tel. 14693 Krankentransport 19222 Dienstag, 14.04.2020 Strom- und Gasversorgung: Stifts-Apotheke, Oberstenfeld, Großbottwarer Str. 45 Strom Syna GmbH 07144/266233 Tel. 07062 8577 Gas Syna GmbH 07144/266211 Mittwoch, 15.04.2020 Wasserversorgung: Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19 Zweckverband Landeswasserversorgung Tel. 07142 20280 (Mo. - Do. 7 - 16 Uhr, Fr. 7 - 12 Uhr) Donnerstag, 16.04.2020 innerhalb der Dienstzeit 07144/8982363 Apotheke am Bahnhof, Marbach, Rielingshäuser Str. 1 außerhalb der Dienstzeit 07345 96382120 Tel. 4073 Straßenbeleuchtung: Freitag, 17.04.2020 Schadensmeldung Syna GmbH 0800 7962787 Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10 Elektroinnung Ludwigsburg: 07141/220353 Tel. 07141 707677 Medizinische Notfallversorgung Wechsel des Notdienstes täglich 8:30 Uhr. Allgemeinärzte: Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1 116117 Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Mi. 13:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Fr. 16:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Sa., So. und feiertags 08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Impressum Herausgeber: Gemeinde Erdmannhausen, Tel. 07144 308-0, Fax 07144 308-299 - E-Mail: rathaus@erdmannhausen.de, Internet: www.erdmannhausen.de. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeisterin Birgit Hannemann, Pflasterstraße 15, 71729 Erdmannhausen, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen- teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Freitag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 3 Osterbitte Komm, du helle Ostersonne, Brich hervor mit deinem Glanz, Füll mit hoher Luft und Wonne Unser Herz und Leben ganz! Lass dein Licht die Nacht durchdringen, Die den Geist gefangen hält, Dass wir neu empor uns schwingen Aus dem dunklen Grab der Welt! Treibe alles finstre Wesen Aus der kranken Seele fort; Lass sie gänzlich neu genesen, Führ sie in den Friedensport! Fröhlich lass uns wieder singen! Nach der langen, bangen Nacht Lasst uns Dank dem Schöpfer bringen, Rühmen seine Wundermacht! - Karl Friedrich Mezger – Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Damen und Herren, noch immer greifen zahlreiche Schutzmaßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Und so feiern wir auch das Osterfest in diesem Jahr anders als gewohnt. Der Gottesdienst entfällt, die Besuche bei Großeltern, der gemeinsame Osterbrunch oder das Fest- mahl in großer Runde können dieses Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Das alles sind große Einschnitte, aber ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Abstand zu halten von Risikogruppen ist die größte Nähe, die wir derzeit zeigen können. Und so wünsche ich Ihnen im Namen von Gemeinderat, Verwaltung und auch persönlich frohe Osterfesttage. Allen an Covid-19-Erkrankten wünschen wir eine baldige und vollständige Genesung. Mögen Sie alle, ob krank oder gesund, Nähe in Form von Telefonaten, Gesprächen über den Gartenzaun unter Beachtung des Sicherheitsabstands oder durch postalische Grüße erfahren! Herzliche Ostergrüße sendet Ihnen Birgit Hannemann Bürgermeisterin
4 Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 2. Die Absonderung gilt bei Infizierten ab Auftreten der Krankheitssymptome; bei Verläufen ohne erkennbare Symptome ab Abnahme des Testabstrichs. Die Ab- sonderung dauert mindestens 14 Tage. Sofern nach 14 Tagen noch Symptome bestehen, endet die Qua- rantäne erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit (nach Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung). 3. Infizierten ist es für die Dauer der Absonderung unter- sagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören. 4. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw. Auftreten der Symptome unverzüglich ihre Kontaktper- sonen gemäß II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung zu ermitteln und zu informieren. a. Infizierte haben nach Bekanntwerden der Infektion bzw. Auftreten der Symptome soweit möglich unver- 26. April 2020 züglich ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren, dass sie Kontaktperson der Kategorie I sind und für sie die Regelungen für Kontaktperson im Sinne die- ab 11 Uhr ser Allgemeinverfügung gelten. Infizierte haben ihre Kontaktpersonen darauf hinzuweisen, dass diese die vor dem Rathaus in vorliegende Allgemeinverfügung zu beachten haben, A GT! Erdmannhausen soweit sie ihren Wohnsitz in der Gemeinde Erd- ES mannhausen haben. ABG mit gemütlicher b. Infizierte haben eine Liste über ihre Kontaktpersonen zu erstellen. Zu benennen sind alle Personen i.S. Hocketse von II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung, mit denen der Infizierte im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftritt der Symptome bis zum Zeitpunkt der häuslichen 10. Jubiläum Absonderung bzw. bis zur Mitteilung des positiven Testergebnisses auf das Virus SARS-CoV-2 durch das Gesundheitsamt Kontakt hatte. Sollten keine Symptome vorliegen, so gilt der Zeitraum ab 48 Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Stunden vor Abnahme des Testabstrichs. Die Liste muss soweit möglich Vor- und Nachnamen sowie Anschrift der Kontaktperson und eine Information darüber enthalten, ob die Kontaktperson durch den Infizierten informiert werden konnte. Soweit dem In- fizierten bekannt, ist ferner die Erreichbarkeit der AMTLICHES Kontaktperson anzugeben (z.B. Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse). c. Infizierte haben die Liste mit den entsprechenden Amtliche Bekanntmachung Kontaktpersonen unverzüglich vorzulegen. Die Über- sendung erfolgt an die E-Mail-Adresse V.Fischer@ der Gemeinde Erdmannhausen Erdmannhausen.de, falls dies nicht möglich ist per Die Gemeinde Erdmannhausen erlässt nach §§ 28 Abs. 1, Post an die Gemeinde Erdmannhausen. 29, 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i.V.m. § 1 Abs. Soweit Infizierte nicht in der Lage sein sollten, ihre Kon- 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständig- taktpersonen selbst zu informieren, selbst eine Liste über keiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) i.V.m. ihre Kontaktpersonen zu erstellen oder diese zu übermit- § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) teln, haben sie unverzüglich die Gemeinde Erdmannhausen i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums hierüber zu informieren. zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) als II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen zuständige Ortspolizeibehörde folgende der Kategorie I Allgemeinverfügung 1. Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich ebenfalls über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnah- - unverzüglich und ohne weitere Anordnung - zur Ab- men von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkran- sonderung in häusliche Quarantäne in ihre Wohnung zu kung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und begeben, sobald sie von dem Infizierten, der Gemeinde deren Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung oder dem Gesundheitsamt Kenntnis darüber erhalten, und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus dass sie Kontaktperson der Kategorie I sind. Kontakt- personen der Kategorie I ist es während der Absonde- I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus rung untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zu- SARS-CoV-2 infiziert sind stimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Dies gilt 1. Infizierte haben sich - unverzüglich und ohne weitere nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz Anordnung - zur Absonderung in häusliche Quarantä- von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist ne in ihre Wohnung zu begeben, sobald sie von der (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall). Als Kon- Gemeinde, dem Labor, ihrem Arzt oder dem Gesund- taktpersonen der Kategorie I gelten Personen, die zu heitsamt Kenntnis darüber erhalten haben, dass sie mit einem Infizierten gemäß I. Ziffer 1. dieser Allgemeinver- dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind. Als infiziert gelten fügung im Zeitraum von 48 Stunden vor Auftreten der Personen, die positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getes- Symptome bis 48 Stunden nach Symptomlosigkeit des tet wurden. Infizierten ist es während der Absonderung Infizierten oder sofern keine Symptome vorlagen, 48 untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustim- Stunden vor Abnahme des Testabstrichs oder während mung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Dies gilt der Absonderung des Infizierten nicht, sofern ein Verlassen der Wohnung zum Schutz • mindestens kumulativ 15-minütigen Gesichts- ("face- von Leben oder Gesundheit zwingend erforderlich ist to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall). mit einem Infizierten hatten. Dazu gehören z.B. Per-
Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 5 sonen aus Lebensgemeinschaften im selben Haus- IV. Sofortige Vollziehung halt. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemein- • direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkei- verfügung haben keine aufschiebende Wirkung. ten von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen V. Zuwiderhandlungen Sekreten eines Infizierten, wie z.B. durch Küssen, Auf die Strafbarkeit bei einem Verstoß gegen die Anord- Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, nung der Quarantäne gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird Anhusten, Anniesen, etc. hatten. hingewiesen. • als medizinisches Personal zu einem Infizierten im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung VI. Allgemeine Hinweise mit weniger als zwei Meter Abstand Kontakt hatte, • Infizierte haben im Haushalt nach Möglichkeit eine zeitli- ohne dabei Schutzausrüstung zu tragen. che und räumliche Trennung von den anderen Haushalts- 2. Die Absonderung gilt bei Kontaktpersonen der Kategorie mitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. I ab dem letzten Kontakt zu der infizierten Person. Die dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, Absonderung dauert mindestens 14 Tage. Sofern nach sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räum- 14 Tagen noch Symptome bestehen, endet die Qua- liche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die rantäne erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit (nach Infizierten sich in einem anderen Raum als die anderen Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung). Haushaltsmitglieder aufhalten. Bei Kontaktpersonen der Kategorie I, die mit dem Infi- • Sollten Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie unver- zierten in einer Haushaltsgemeinschaft leben, bestimmt züglich das Gesundheitsamt oder Ihren Hausarzt. sich die Berechnung der Quarantänedauer abweichend • Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie vorab nach den Vorgaben für den Infizierten gemäß I. Ziffer und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jewei- lige Person, dass Sie positiv auf das Virus SARS-CoV-2 2. dieser Allgemeinverfügung. Demnach gilt für die ge- getestet wurden bzw. eine Kontaktperson einer Person samte Haushaltsgemeinschaft (Infizierte und Kontaktper- sind, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert ist. sonen) eine gemeinsame 14-tägige Quarantäne. Sofern • Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen un- eine weitere Person der Haushaltsgemeinschaft in dieser umgänglich, beispielsweise aufgrund eines medizinischen Zeit nachweislich erkrankt oder Symptome zeigt, ver- Notfalls, haben Infizierte und Kontaktpersonen der Kate- längert sich die Quarantäne von diesem Zeitpunkt an gorie I die anderen Personen vorab ausdrücklich über das für die bisher nicht infizierten Mitglieder der Haushalts- (mögliche) Vorliegen einer Infektion mit dem Virus SARS- gemeinschaft einschließlich der neu erkrankten Person CoV-2 zu informieren. Bei einem unumgänglichen persön- um weitere 14 Tage und endet erst nach 48 Stunden lichen Kontakt mit anderen Personen haben Infizierte so- Symptomfreiheit. fern möglich einen Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard 3. Kontaktpersonen der Kategorie I ist es für die Dauer FFP1, ohne Ausatemventil) enganliegend zu tragen. Ist der Absonderung untersagt, Besuch von Personen zu ein solcher nicht verfügbar, hat der Infizierte die Mund- empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören. Nasen-Partie mit Stoff (z.B. einem Schal oder einem Hals- 4. Für dringend benötigte Beschäftigte der kritischen Infra- tuch) abzudecken. Zusätzlich sollte sofern möglich einen struktur können vom Gesundheitsamt auf Antrag Aus- Mindestabstand von zwei Metern zu der anderen Person nahmen für Kontaktpersonen der Kategorie I von der gewahrt werden. Anordnung der häuslichen Quarantäne nach pflichtge- • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu an- mäßem Ermessen gestattet werden. Als kritische Infra- deren Personen und drehen Sie sich weg; halten Sie struktur gelten die in § 1 Abs. 6 Corona-Verordnung die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie BW (aktuellste Fassung) festgelegten Bereiche. ein Taschentuch, das sie anschließend sofort entsorgen. 5. Für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Allgemeinverfügung unterliegen Kontaktpersonen der Ka- Wasser und Seife und vermeiden Sie das Berühren von tegorie I ab Beginn der Absonderung der Beobachtung Augen, Nase und Mund. gemäß § 29 IfSG. Während der Zeit der Absonderung • Nachweislich infizierte Personen, welche sich bereits min- haben Kontaktpersonen der Kategorie I die erforder- destens 14 Tage in Quarantäne befanden und mindestens lichen Untersuchungen und Entnahmen von Untersu- 48 Stunden symptomfrei waren, müssen im weiteren Ver- chungsmaterial durch die Beauftragten des Gesund- lauf nicht erneut in Quarantäne, auch wenn die Voraus- heitsamtes an sich vornehmen zu lassen, insbesondere setzungen dieser Allgemeinverfügung vorliegen. erforderliche äußerliche Untersuchungen, Abstriche von Sachverhalt Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgen- Am 18.03.2020 wurde bei einer Person in der Gemeinde untersuchungen, sowie das erforderliche Untersuchungs- Erdmannhausen das neuartige Corona-Virus (Erkrankung material auf Verlangen bereitzustellen. COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) nachgewiesen. Seit- 6. Kontaktpersonen der Kategorie I sind ferner verpflichtet, dem sind die Fallzahlen in der Gemeinde stark angestiegen. für die Zeit der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Nach derzeitigem Stand gibt es in der Gemeinde Erdmann- Allgemeinverfügung den Beauftragten des Gesundheits- hausen 6 Erkrankte. Es ist davon auszugehen, dass die amtes auf Verlangen über alle ihren Gesundheitszustand Zahl der Erkrankten weiterhin exponentiell ansteigen wird. betreffenden Umstände Auskunft zu geben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle 7. Kontaktpersonen der Kategorie I sind verpflichtet, den im Sinne von § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegen- Beauftragten des Gesundheitsamtes für die Zeit der Ab- maßnahmen allem voran die Einhaltung geeigneter Hygie- sonderung gemäß II. Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung nemaßnahmen, Kontaktreduktion und den Schutz beson- zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung ders vulnerabler Personengruppen (vor allem ältere oder Zutritt zu ihrer Wohnung zu gestatten. vorerkrankte Personen). Gemäß den Richtlinien des RKI 1. Bis zum Ende der Absonderung gemäß II. Ziffer 2. stellt aber auch die häusliche Absonderung ein adäquates dieser Allgemeinverfügung müssen Kontaktperso- und erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektions- nen der Kategorie I: schutzes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzei- a. zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen; tig zu verhindern. Dieser fachlichen Bewertung schließt b. täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körper- sich das Gesundheitsamt Ludwigsburg und die Gemeinde temperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontak- Erdmannhausen an. Das RKI gibt derzeit als hauptsächli- ten zu weiteren Personen führen. chen Übertragungsweg des Corona-Virus (SARS-CoV-2) die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfektionen sind mög- III. Inkrafttreten lich. Die maximale Inkubationszeit beträgt laut RKI (nach Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem auf die Bekanntma- derzeitigem Kenntnisstand) 14 Tage. Die bisher bekannten chung folgenden Tag in Kraft. Krankheitsverläufe lassen darauf schließen, dass insbeson-
6 Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 dere immungeschwächte Patienten und Patienten ab einem der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger Lebensalter von 60 Jahren besonders von schweren und aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häu- zum Teil tödlichen Verläufen der Krankheit betroffen sind, fig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für während bei vormals gesunden Personen teilweise nur mil- andere Menschen ausgeht, muss das Interesse von infi- de oder gar symptomlose Verläufe auftreten. Es gibt daher zierten Personen an einer ungehinderten Bewegungsfreiheit Fälle, in welchen die betreffende Person (insbesondere bei gegenüber den hohen Rechtsgütern des Lebens und der Kindern) mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Gesundheit bisher nicht erkrankter Personen zurückstehen. Erkrankung hat. Um die Verbreitung der Infektionskrankheit Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die begrenzte Dauer wirkungsvoll zu verhindern, muss das Ansteckungsrisiko der Quarantäne. daher möglichst minimiert werden. Andernfalls droht die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung Zu Ziffer 2: durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit Die Dauer der Quarantäne (14 Tage) basiert auf den Emp- ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden. Eine sol- fehlungen des RKI. Demnach ist eine 14-tägige Quarantäne nach Auftreten der ersten Krankheitssymptome erforderlich, che Überlastung muss dringend vermieden werden. um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus auszuschließen Begründung (Dauer der Inkubationszeit). Bei Verläufen ohne erkennbare Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. Symptome ist auf den Zeitpunkt der Abnahme des Testab- 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Danach strichs abzustellen. Sollten nach der 14-tägigen Quarantäne trifft die zuständige Behörde im Falle der Feststellung von weiterhin Krankheitssymptome bestehen, muss die Quaran- Erkrankten bzw. Ansteckungsverdächtigen die insbesondere täne zur Verhinderung einer Verbreitung fortgesetzt werden, in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten, notwendigen Schutz- bis 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Erst dann kann maßnahmen soweit und solange es zur Verhinderung der nach den Empfehlungen des RKI davon ausgegangen wer- Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die den, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist. Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Zu Ziffer 3: Grundgesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Die rechtliche Grundlage für das angeordnete Besuchs- GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 verbot von Infizierten ist § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG. Wer- Abs. 1 GG werden insoweit eingeschränkt. Die Gemeinde den Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige Erdmannhausen ist gemäß § 1 Abs. 6 IfSGZustV als Orts- oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Be- polizeibehörde zuständig für den Erlass einer entsprechen- hörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen den Allgemeinverfügung. Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 Von der Anhörung wird gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG IfSG genannten, soweit und solange es zur Verhinderung aufgrund des Erlasses dieser Allgemeinverfügung abgese- der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. hen. Wie unter I. zu Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung dar- I. Verfügungen gegenüber Personen, die mit dem Virus gestellt, sind an COVID-19 erkrankte Personen (Infizierte) SARS-CoV-2 infiziert sind Kranke i.S.v. § 2 Nr. 4 IfSG. Da das Corona-Virus SARS- Zu Ziffer 1 CoV-2 von Mensch zu Mensch übertragen wird und der Die rechtliche Grundlage für die häusliche Absonderung Hauptübertragungsweg die Tröpfcheninfektion ist, ist bei von Infizierten ist §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 Kranken der Kontakt mit anderen Personen, die nicht im IfSG. Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungs- selben Haushalt leben, nicht gestattet, um eine Weiterver- verdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zu- breitung des Virus zu vermeiden. ständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu ver- notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den hindern, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich §§ 29 bis 31 IfSG genannten, soweit und solange es unterbrochen werden. Hierzu ist die Anordnung eines Be- zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten suchsverbots erforderlich und geeignet. Aufgrund der hohen erforderlich ist. Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann Übertragbarkeit des Corona-Virus und der häufig schweren bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, An- bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es keine mil- steckungsverdächtigen und Ausscheidern angeordnet wer- deren Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden. den, dass sie in geeigneter Weise abgesondert werden. Normale Schutzkleidung würde bei Besuchen keinen ver- Demnach können Erkrankte bzw. Ansteckungsverdächtige gleichbaren Schutz gewährleisten. Nur durch die häusliche in einer geeigneten Weise abgesondert werden, soweit und Quarantäne in Verbindung mit einem Besuchsverbot kann solange es zur Verhinderung der Verbreitung der übertrag- sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen, bis- baren Krankheit erforderlich ist. Gemäß den Richtlinien des her nicht infizierten Personen, weitestgehend reduziert bzw. RKI stellt die häusliche Absonderung ein adäquates und ausgeschlossen wird. Die Anordnung des Besuchsverbots erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektionsschut- ist auch angemessen. Die sich aus dem Besuchsverbot zes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig zu ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis verhindern. zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krankheitser- Die unter I. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung genannten regers in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger auf- an COVID-19 erkrankten Personen (Infizierte) sind Kran- grund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig ke i.S.v. § 2 Nr. 4 IfSG. Um eine weitere Ausbreitung schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für andere des Corona-Virus zu verhindern, müssen Infektionsketten Menschen ausgeht, muss das Interesse von infizierten Per- so schnell wie möglich unterbrochen werden. Hierzu ist sonen an Besuchen gegenüber den hohen Rechtsgütern die Anordnung der häuslichen Quarantäne von erkrankten des Lebens und der Gesundheit bisher nicht erkrankter Personen erforderlich und geeignet. Aufgrund der hohen Personen zurückstehen. Dies gilt insbesondere im Hinblick Übertragbarkeit des Corona-Virus und der häufig schweren auf die begrenzte Dauer des Besuchsverbots. Die Dauer bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe gibt es keine mil- des Besuchsverbots bestimmt sich nach der Dauer der deren Mittel, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden. Quarantäne. Es gelten insoweit die Ausführungen unter I. Normale Schutzkleidung würde im Alltag keinen vergleich- zu Ziffer 2. dieser Allgemeinverfügung. baren Schutz gewährleisten. Nur durch die Quarantäne kann sichergestellt werden, dass der Kontakt zu anderen, Zu Ziffer 4: bisher nicht infizierten Personen, weitestgehend reduziert Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdäch- bzw. ausgeschlossen wird. Die Anordnung der häuslichen tige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Quarantäne ist auch angemessen. Die sich aus der Ab- Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen sonderung ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krank- der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich. Um heitserregers in der Bevölkerung zu verhindern. Aufgrund Infektionsketten wirksam und schnell unterbrechen zu kön-
Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 7 nen ist es notwendig, schnellstmöglich die Kontaktpersonen erkennen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen von Infizierten zu ermitteln, um diesen gegenüber ebenfalls einzuleiten, bedarf es daher der Anordnung der Beobach- die häusliche Quarantäne anzuordnen. Da nur der Infizierte tung gemäß § 29 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt Auskunft über seine Kontaktpersonen erteilen kann, ist die und bei Bedarf einer entsprechenden Auskunftserteilung Verpflichtung zur unverzüglichen Erstellung und Übersen- gegenüber dem Gesundheitsamt nach § 29 Abs. 2 IfSG. dung von Kontaktlisten sowie die entsprechende Information Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver- an die Kontaktpersonen erforderlich und geeignet, eine Wei- dächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zu- terverbreitung des Corona-Virus zu verhindern. ständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es II. Verfügungen gegenüber Kontaktpersonen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten der Kategorie I erforderlich ist. Durch die Anordnung zweimal am Tag Fie- Zu Ziffer 1-3: ber zu messen und täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Es gelten die Ausführungen zu Infizierten unter I. zu Ziffer Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten 1 - 3 dieser Allgemeinverfügung entsprechend. zu weiteren Personen zu führen wird sichergestellt, dass Aufgrund des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 eine mögliche Infektion schnellstmöglich erkannt wird und infizierten Person sind Kontaktpersonen der Kategorie I als gegebenenfalls weitere erforderliche Schutzmaßnahmen an- ansteckungsverdächtig anzusehen. Ansteckungsverdächtig geordnet werden können. ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG eine Person, von der anzu- nehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, III. Bekanntmachung und Inkrafttreten auch ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider Diese Allgemeinverfügung der Gemeinde Erdmannhausen zu sein. Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzu- über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen nehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender von Personen, die mit dem Corona-Virus (Erkrankung CO- Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hat- VID-19; Virusname SARS-CoV-2) infiziert sind und deren te. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Kontaktpersonen der Kategorie I zur Eindämmung und zum Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus wird im Internet Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der auf der Homepage (www.Erdmannhausen.de) der Gemeinde geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahr- gem. § 1 Abs. 5 Satz 1 Verordnung des Innenministeri- scheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere An- ums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) forderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer vom 11. Dezember 2000 notbekanntgemacht. Das bedeutet, der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bundes- dass diese Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröf- verwaltungsgericht, Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). fentlichung im Internet als bekannt gegeben gilt, wenn dies Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen in der Verfügung so bestimmt wurde. Diese Notbekanntma- Erreger SARS-CoV-2 aufgrund seiner recht hohen Über- chung ist zwingend notwendig, da die Satzung der Gemein- tragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen de Erdmannhausen über die öffentliche Bekanntmachung in Krankheitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in Deutsch- § 1 nur eine Veröffentlichung im Amtsblatt vorsieht. Dieses land und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit erscheint aber nur einmal wöchentlich. Da die Verbreitung einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, so des Virus nach epidemiologischen Erkenntnissen des RKI dass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der besonderen exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende Nähe zu der infizierten Person ausreicht. Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen, zieht, ist diese Notbekanntmachung erforderlich. Die Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO wenn die betroffene Person mit hinreichender Wahrschein- GemO in der durch die Bekanntmachungssatzung der Ge- lichkeit Kontakt zu einer infizierten Person als Kontaktper- meinde Erdmannhausen vorgegebenen Form wiederholt, son der Kategorie I hatte. Dies ist nach Einschätzung des sobald die Umstände es zulassen. RKI der Fall, Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 LVwVfG tritt diese Allgemein- • bei mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") verfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Inter- Kontakt zu einem Infizierten, z.B. im Rahmen eines Ge- net in Kraft. sprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemein- schaften im selben Haushalt. IV. Sofortige Vollziehung • bei direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten Diese Allgemeinverfügung stellt eine Maßnahme nach § 28 von Infizierten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten Abs. 1 IfSG dar und ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 eines Infizierten, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbroche- Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfech- nem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc tungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung. • bei medizinischem Personal soweit Kontakt zu einem In- fizierten im Rahmen von Pflege oder medizinischer Unter- V. Zuwiderhandlungen suchung mit weniger als 2 Meter Abstand bestand, ohne Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis dabei Schutzausrüstung zu tragen. zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer voll- ziehbaren Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG (Quarantäne) Zu Ziffer 4: zuwiderhandelt. Die Anordnungen unter I. Ziffer 1. und Um weiterhin die Grundversorgung, insbesondere die me- unter II. Ziffer 1. dieser Allgemeinverfügung stellen mit ihrer dizinische Versorgung, aufrechtzuerhalten, können für drin- Bekanntgabe eine solche vollziehbare Anordnung dar. gend benötigte Beschäftigte der kritischen Infrastruktur vom Im Falle einer Nichtbeachtung der die Absonderung betref- Gesundheitsamt Ludwigsburg auf Antrag Ausnahmen für fenden Anordnungen droht die zwangsweise Absonderung Kontaktpersonen der Kategorie I von der Anordnung der gemäß § 30 Abs. 2 IfSG durch Unterbringung in einer ge- häuslichen Quarantäne nach pflichtgemäßem Ermessen ge- eigneten abgeschlossenen Einrichtung. Das Grundrecht der stattet werden. Als kritische Infrastruktur gelten die in § 1 Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) kann insoweit Abs. 6 Corona-Verordnung BW (aktuellste Fassung) festge- eingeschränkt werden. legten Bereiche. Im Falle einer Ausnahme ist durch geeigne- Rechtsbehelfsbelehrung te Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass hierdurch Anste- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- ckungsgefahren für Dritte weitestgehend minimiert werden. nates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Zu Ziffer 5-8: Erdmannhausen erhoben werden. Kontaktpersonen der Kategorie I sind als Ansteckungsver- Erdmannhausen, den 02. April 2020 dächtige gemäß § 2 Abs.7 IfSG zu qualifizieren. Es steht demnach bei Kontaktpersonen noch nicht fest, ob sich gez. diese ebenfalls mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert Birgit Hannemann haben. Um eine mögliche Infektion schnellstmöglich zu Bürgermeisterin
8 Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 Gemeinde Landkreis Erdmannhausen Ludwigsburg Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 05. April 2020 1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl Neuwahl des Ober/Bürgermeisters / der Ober/Bürgermeisterin bekannt gemacht: 1.1 Zahl der Wahlberechtigten 4.054 Zahl der Wähler 2.293 Zahl der ungültigen Stimmzettel 3 Zahl der gültigen Stimmzettel 2.290 Zahl der gültigen Stimmen 2.290 1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Familienname, Vorname(n) Anschrift (Hauptwohnung) Stimmen Kohler, Marcus ElfriedeBreitenbachStraße 10, 71640 Ludwigsburg 1.182 Reindl, Robin HirschmannRing 40, 71726 Benningen 1.097 Raisch, Ulrich Böblinger Straße 181 B, 70199 Stuttgart 4 Gruber, Vanessa Schulstraße 22/1, 71729 Erdmannhausen 3 Oberman, Andreas Hauptstraße 23,74379 Ingersheim 2 Baßler, Sina JohannStraußWeg 2, 71729 Erdmannhausen 1 Laub, Sven Hölderlinweg 16, 71729 Erdmannhausen 1 1.3. Der Bewerber Marcus Kohler hat die meisten gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum Bürgermeister gewählt. 2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Postfach 760 71706 Ludwigsburg erhoben werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 41 Wahlberechtigte beitreten. Bürgermeisteramt Ort, Datum Unterschrift, Amtsbezeichnung 06.04.2020 gez. Birgit Hannemann Bürgermeisterin
Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 9 Kurze Geschichte Liebe Redaktion, seit 3 Wochen bin ich nun zuhause. Normalerweise bin ich in der 3. Klasse der Astrid-Lindgren-Schule hier in Erdmannhausen. Aber da gibt es das dumme Corona- virus, was bedeutet, dass ich zuhause lernen muss. Gar nicht immer so einfach. Mein Papa hat mir erzählt, dass das Virus eigentlich Covid-19 heißt. Deshalb hat er viel zu tun, denn er ist Arzt. Heute hatte mein Papa den ersten positiven Corona-Patienten. Zum Glück hat er aber Schutz- ausrüstung, damit er sich nicht ansteckt und hoffentlich gesund bleibt. Meine Schwester und ich haben unserem Papa beim Basteln eines Gesichtsschutzes sogar geholfen. Wir haben auch einen Mundschutz bekommen und heu- te ist der von meiner Schwester explodiert. Und warum? Sie wollte ihn in unserer Mikrowelle trocknen. Aber leider wusste sie nicht, dass man Sachen mit Draht nicht in die Mikrowelle steckt. Hätte sie mal ihren großen Bruder ge- fragt. Es gab lautes Geschrei. Aber zum Glück war Mama zur Stelle und konnte ihr helfen. Hoffentlich ist das Coronavirus bald vorbei, denn ich möch- te nach den Osterferien so gern wieder in die Schule gehen. Leander Kraemer, 8 Jahre Foto: Familie Kunz FEUERWEHR Einsatz Hilfeleistung 01. April 2020 Am Mittwoch, den 01. April, gab es um 08:03 Uhr einen Einsatz der Kategorie Hilfeleistung. Alarmiert wurden wir über die Leitstelle wegen einer hilfsbedürftigen Person in einem Erdmannhäuser Wohnhaus. Da sich bei unserem Eintreffen der Rettungsdienst bereits in der Wohnung be- fand, war es kein Einsatz mehr für die Feuerwehr und der Einsatz war an dieser Stelle beendet. Erste virtuelle Übung der FFW Erdmannhausen am 02. April 2020 Aufgrund der bekannten aktuellen Situation sind in der Feuerwehr bis mindestens Ende April keine Übungsabende zugelassen. Aus diesem Grund hatten die Kameraden Flo- rian Bauer, Timo Hoffmann und Nico Zolic die Idee, eine virtuelle Übung abzuhalten. Gesagt, getan und wir machten uns an die Arbeit und haben überlegt und ausgearbeitet, wie das vonstatten gehen kann. Am Donnerstag, den 02. April, um 19:30 Uhr war es nun soweit, die erste virtuelle Übung der Freiwilligen Feuerwehr Erdmannhausen wurde mit reger Beteiligung von zu Hause aus abgehalten. Man Bunte Steinschlange musste sich hierzu nur im entsprechenden Programm an- Am Eingang des Spielplatzes in der Herrmann-Pfähler-Stra- melden, mit Handy, Tablett oder PC. Das Thema des Abends war, wie sollte es in dieser Zeit anders sein: „Wie ße (Neubaugebiet Ellenberg) entsteht seit dem 1. April eine gehe ich mit Corona um - im Einsatz wie auch privat?“ schöne bunte Reihe aus vielen Steinen, die Kinder bemalen Zu Beginn gab es ein paar kurze Infos von Kommandant und hintereinander reihen. Die Aktion hat die Familie Kunz Jochen Deschner. Danach führte uns unser Referent und aus Erdmannhausen gestartet. Die Steinschlange wächst Kamerad Timo Hoffmann mit besagtem Thema durch die stetig und ist bereits 1,5 m lang. Wer sich kreativ beschäf- Übung. Nach dem Referat hatte man noch die Möglichkeit, tigen möchte, darf jederzeit seinen selbstgestalteten Stein per Chat Fragen zu dem Thema zu stellen. Vielen Dank an einreihen. Zum Bemalen der Steine eignen sich Acrylfarben die Kameraden für das Organisieren und an die Kamera- oder wasserfeste Farben. dinnen und Kameraden für die rege Teilnahme.
10 Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 Marbacher Zeitung Umfassende Informationen und sachkundige Analysen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport: aus Marbach und dem Bottwartal, der Region Stuttgart, Baden- Bürttemberg, Deutschland und der Welt, bietet Ihnen die Marbacher Zeitung. (24 Exemplare) Süddeutsche Zeitung Die auflagenstärkste überregionale Qualitäts-Tageszeitung in Deutschland. (24 Exemplare) ePaper stehen Wochentags ab 09:00 Uhr auf den Onleihen zur Verfügung. Vormerkung kostenlos möglich Max. Ausleihdauer: 1 Stunde Zahlreiche weitere Zeitungen und Zeitschriften stehen zur Onleihe bereit. Foto: FFW Erdmannhausen eLearning-Kurse Sie wollen endlich in Excel und Outlook fitter werden, eige- Nachruf ne Filme drehen, ins Marketing einsteigen oder Photoshop Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer- besser verstehen? Dann steigen Sie jetzt ins eLearning ein. wehr Erdmannhausen trauern um ihren langjährigen Kame- Nutzen Sie die Zeit, um sich weiterzubilden und künftigen raden Herausforderungen besser entgegenzutreten. Auch zu vie- Hans Kleinknecht len anderen Themen (z.B. Gesundheit, Psychologie, Natur, Länder) sind Filme vorhanden. Er trat 1954 in den aktiven Feuerwehrdienst ein und war, Insgesamt stehen über 1800 digitale Lernkurse neben den bis zum Übertritt in die Alterswehr, der er bis zum Schluss anderen elektronischen Medien in der Onlinebibliothek zur angehörig war, immer ein treuer und dienstbewusster Ka- Verfügung. merad. Während seiner aktiven Dienstzeit setzte er sich stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit ein, getreu Wie kann ich die Angebote nutzen? Mit Ihrer Leseausweisnum- dem Motto der Feuerwehr: mer und einem Passwort (Ihr „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“ Geburtsdatum) können Sie Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. sofort ausleihen. Falls Sie Wir erinnern uns an ihn mit hoher Anerkennung für seine noch keinen Leseausweis treuen Dienste. haben, schreiben Sie eine Die Kameradinnen und Kameraden der Mail an ortsbuecherei@erd- Freiwilligen Feuerwehr Erdmannhausen mannhausen.de. Wir brau- chen folgende Angaben: Foto: Leistner Name, Anschrift, Geburtsda- tum und Telefonnummer. Sie erhalten von uns Ihre Aus- BÜCHEREI weisnummer und ihr persönliches Passwort. Damit haben Sie Zugriff auf das gesamte Onleihe-Angebot. Für Neukun- den sind die ersten 3 Monate kostenlos. Danach beträgt Bücherei geschlossen! die Jahresgebühr 12 €. Schüler, Studenten und Empfänger Auf Grund der aktuellen Lage von Sozialleistungen sind von der Jahresgebühr befreit. bleibt die Bücherei vorläufig bis 19.04. (Ende der Oster- ferien) geschlossen! JUGENDHAUS CALYPSO Die Rückgabefristen aller Medien werden automatisch auf 20.04.20 gesetzt. Es Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, Foto: Leistner entstehen keine Versäumnis- hat das Jugendhaus Calypso bis 19.04.20 geschlossen - gebühren. aber wir sind auch jetzt für euch da! Sie erreichen uns telefonisch: 308-400 Trotz der schwierigen Situation oder gerade deshalb möch- oder per Mail: ortsbuecherei@erdmannhausen.de ten wir vom Jugendhaus - wie sonst auch - für euch da sein. Wie immer könnt ihr mit allem zu uns kommen, nur Immer geöffnet ist die Onlinebibliothek: leider erstmal nicht persönlich, aber gerne übers Handy. Ihr eBooks, digitale Hörbücher, Zeitschriften und könnt mich anrufen oder anklingeln - dann rufe ich euch Zeitungen online ausleihen und zeitlich begrenzt zurück. Claras Handynummer: 0157/53974257. Facebook auf PC, Laptop, Tablet oder Smartphone nut- Messenger: Clara Calypso. zen. Oder ihr könnt mir oder Theresa über instagram schreiben oder per Videochat anrufen: @claracalypso @theresacalypso Was bietet die Onleihe noch? • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst nicht was machen? Tageszeitungen digital lesen • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst genau, was ihr Ludwigsburger Kreiszeitung machen wollt und wollt es uns erzählen? Blättern Sie digital durch Ihre tägliche Ausgabe und nutzen • Ihr habt bald Prüfungen und müsst euch selbst organi- sieren? Sie noch mehr Lesegenuss. Sie können dieses Abo be- • Bewerbungen schreiben oder ein Praktikum suchen wäre darfsorientiert auswählen: entweder die Stadtausgabe oder eigentlich gut? eine spezielle Regionalausgabe wie NEB (Neckar- und Enz- • Euch fällt zu Hause die Decke auf den Kopf? bote), BOT (Marbach, Murr und Bottwartal), NEC (Neckar- • Zu Hause gibt es Streit mit euren Eltern oder Geschwis- tal) und STR (Strohgäu). tern? (120 Exemplare im Bestand) • Ihr könnt eure Freunde wenig sehen?
Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 11 • Ihr macht euch Sorgen, wie es mit dem Coronavirus weitergeht? KIRCHEN • Ihr habt Angst, dass sich jemand in eurer Familie oder ihr selbst euch damit ansteckt? • Ihr findet es völlig übertrieben, dass sich jetzt alles nur noch um dieses Thema dreht? • Euch nervt das Thema Coronavirus nur noch und ihr wollt Evangelische Kirchengemeinde mal über was anderes reden? • Euch ist einfach nur langweilig und ihr wollt mit uns re- Kontaktdaten den? www.januariuskirche.de Dann meldet euch, wir freuen uns von euch zu hören! Pfarrehepaar: Annegret Weigl und Martin Weigl Euer Calypso-Team Schulstraße 10, Tel. 97909 Jugendhaus Calypso - Herdweg 4 - 71729 Erdmannhausen Pfarramt.Erdmannhausen@elkw.de Clara Strähle-Hottenrott (Jugendhausleiterin) Vikar: Paul Vögler, Kirchberger Str. 30 Julia Ebert (Jugendhausmitarbeiterin) Tel. 0157 71710910, paul.voegler@elkw.de Lena Doster (Aushilfe) Pfarrbüro: Astrid Thate, Tel. 97909, Fax: 331711 Theresa Köngeter (FSJ) buero@januariuskirche.de Mobil: 0157/53974257 – Tel. 07144/819696 Kirchenpflege: Simone König, Tel. 8886954 E-Mail: calypso@erdmannhausen.de kirchenpflege@januariuskirche.de Jugendbüro: Jugendreferentin Franziska Kaiser, Tel. 880801 jugendreferentin@januariuskirche.de VERSCHIEDENES Sprüche zu den Feiertagen Gründonnerstag: "Er hat ein Gedächtnis gestiftet seiner Musikschule Wunder, der gnädige und barmherzige HERR." | Psalm Marbach-Bottwartal e.V. 111,4 Karfreitag: "Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, Musikschule aktiv nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben." | Johannes 3,16 Leider müssen wir unser Lehrerkonzert am Sonntag, Ostersonntag: "Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich 26.4.2020, 11 Uhr im Deutschen Literaturarchiv Marbach bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüs- absagen. Überhaupt ruht der gesamte Schulbetrieb und sel des Todes und der Hölle." | Offenbarung1,18 alle Veranstaltungen, Schülerkonzerte, Wettbewerbe, Pro- jekte, Sitzungen, Elternabende, Schnupperstunden, Fortbil- Video-Impuls von Palmsonntag bis Ostermontag dungen, Tagungen etc. sind derzeit storniert bzw. werden In der Karwoche sind Sie herzlich eingeladen Jesus auf sei- Corona-Virus bedingt verschoben. nem Weg bis Ostern zu begleiten. Dazu wird von bis Os- Eine verrückte Zeit ... Das Musikschulbüro macht bis termontag (13.04.) jeden Tag ein Andachtsvideo auf unserer 17.4.2020 Osterferien. Sie können uns aber gern per Mail, Homepage erscheinen. Stationen Jesu, wie das Abendmahl Fax, AB eine Nachricht zukommen lassen. mit seinen Jüngern, der Abend in Gethsemane, Jesus am Derzeit gehen wir davon aus, dass der normale Unterrichts- Kreuz und andere Wegpunkte bis Ostern werden in kurzen Videos dargestellt. Lassen Sie sich überraschen. https:// betrieb am 20.4.2020 wieder starten kann. Sollte dem nicht www.januariuskirche.de/tagesimpuls-predigt/ so sein, werden wir Sie selbstverständlich benachrichtigen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest - auch wenn Familiengottesdienst am Ostersonntag es schwierig wird - und eine erholsame aufbauende Früh- Der Familiengottesdienst mit anschließendem Ostereiersu- lingszeit, chen am Ostermontag ist fester Bestandteil unseres Ge- Bärbel Häge-Nüssle, Musikschulleiterin meindelebens. Auch wenn wir dieses Jahr keine Ostereier im Kirchgarten suchen können, möchten wir Sie doch zum Die Musikschule Marbach-Bottwartal startet baldmöglichst Online-Familiengottesdienst an Ostern einladen. Ab Oster- wieder mit neuen Gruppen für Anfänger auf sämtlichen sonntag 10.00 Uhr können Sie diesen Gottesdienst von Holzblas-, Blechblas-, Zupf-, Streich-, Schlag- und Tasten- zuhause aus mitfeiern. instrumenten. Das Fach Gesang/Stimmbildung wird diens- https://www.januariuskirche.de/tagesimpuls-predigt/ tags angeboten. Bereits fortgeschrittene SchülerInnen kön- Bitte halten Sie hierfür für jeden und jede, die mitfeiert, ein nen in bestehende Gruppen integriert werden bzw. werden A4-Papier und einen Stift bereit. je nach Leistungsstand individuell im Einzelunterricht ge- Osterlicht fördert. In den Außenstellen Murr, Mundelsheim, Marbach- Die Osterkerze ist für Christen ein wichtiges Symbol. Ihr Rielingshausen und Oberstenfeld werden vor Ort folgende Licht erinnert uns an das Leben und an die Auferstehung Instrumente unterrichtet: Jesus. Das Dunkel, der Tod hat nicht das letzte Wort - Je- Lindenschule Murr: Ukulele, Gitarre, Keyboard, Klavier und sus siegt über den Tod, schenkt uns ewiges Leben. Diese Klarinette durch Matthias Fritzsch, Sabine Wasmuth und Hoffnung brauchen wir in diesen Tagen besonders. Am Heike Weigel. Ostersonntag und Ostermontag werden den ganzen Tag Alte Schule Mundelsheim: Klavier durch Sabine Wasmuth. über kleine Osterkerzen vor unserer Kirche stehen. Wenn Quellen-Grundschule Rielingshausen: Klavier durch Natela Sie möchten, dann kommen Sie vorbei und nehmen sich Diesendorf. eine solche Hoffnungskerze für zu Hause mit. Gerne stellen Lichtenbergschule Oberstenfeld: Blockflöte, Querflöte, Gitar- wir Ihnen solch ein Osterlicht auch vor die Haustür, rufen re, E-Gitarre, Violine, Viola und Klavier durch Bärbel Häge- Sie einfach im Pfarramt an. Nüssle, Christiane Lankers-Kreisel, Harald Scharpfenecker Hoffnung für Osteuropa und Anna Bayod Pastor. Dass die Gottesdienste in der Passions- und Osterzeit Weitere Infos und Anmeldeformulare über www.musikschu- ausfallen, ist bitter. An Karfreitag ist es in allen Kirchenge- le-marbach-bottwartal.de meinden üblich das Opfer für die Aktion „Hoffnung für Ost- Geschäftsstelle der Musikschule in Steinheim, Schillerstr. europa“ einzusammeln. Dies ist nun auf gewohntem Weg 1, Tel. 07144/21983 Fax: 07144/23535 oder E-Mail: info@ nicht möglich, was für unsere Geschwister in Osteuropa musikschule-marbach-bottwartal.de einen radikalen Ausfall an unterstützenden Projektmitteln für
12 Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2020 ein Kinderhospiz in Rumänien, einen Pflegedienst in Ge- Die Gottesdienste werden über die Sender Regio TV Bo- orgien und eine Winterküche für wohnungslose Menschen densee, Regio TV Schwaben und Regio TV Stuttgart, im im russischen Samara bedeutet. Die Corona-Pandemie trifft Kabelprogramm und auch über Satellit ausgestrahlt. Sonn- die Menschen dort sehr hart, weshalb das Opfer umso tags 11.00 Uhr. mehr gebraucht wird. Hier können Sie direkt spenden: ht- Monatsspruch April 2020 tps://www.diakonie-wuerttemberg.de/internationale-diakonie/ Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. hoffnung-fuer-osteuropa/ 1. Korinther 15,42 (L) „Mini-Bücherflohmarkt“ in Erdmannhausen gestartet Die Schulschließungen und Homeoffice dauern an, Ostern steht vor der Tür, die Bibliotheken haben zu und der Lese- stoff geht zu neige. Die Evangelische Kirchengemeinde Erd- mannhausen schafft hierzu Abhilfe: Ab sofort gibt es einen Evangelisch-methodistische Kirche kleinen Ableger des beliebten Bücherflohmarktes, der übli- www.emk-marbach.de cherweise im November stattfindet. Vor dem Evangelischen Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert Gemeindehaus wurde ein Regal mit einer kleinen Auswahl Wielandstraße 18, 71672 Marbach aus dem großen Bücherfundus aufgebaut. Hier kann nach Tel. 07144/5269 oder 07144/809344 Herzenslust gestöbert und die ausgewählten Bücher gegen pastorat@emk-marbach.de eine Spende erworben werden. Das Bücherregal wird re- gelmäßig aufgefüllt, es wird darum gebeten, keine eigenen Aufgrund der Corona-Pandemie entfallen alle Veranstaltun- Bücher dort abzustellen. Bücherspenden werden dann im gen der Evangelisch-methodistischen Kirche auf dem Bezirk Herbst wieder gerne entgegengenommen. Marbach. Natürlich müssen vor dem Bücherregal die derzeit gültigen Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert sind Abstandregeln und die Kontaktsperre eingehalten werden. per Telefon oder E-Mail erreichbar. Der Erlös der Aktion kommt den verschiedenen Projekten „Der Herr ist auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden!“ der Kirchengemeinde wie der Jugendarbeit oder der Ge- Mit diesen Worten grüßen sich Christinnen und Christen seit meindehausrenovierung zugute. Jahrhunderten am Ostermorgen. Vielleicht ist das eine Idee „Du bist nicht allein“ für dieses Osterfest 2020, an dem wir keine gemeinsamen Gottesdienste feiern können? Am Ostersonntag einfach mal Impuls zum Tag zum Telefonhörer greifen oder über den Gartenzaun hinweg Auf unserer Homepage finden Sie, als kleiner Begleiter für den Nachbarn zurufen. Eine sagt es dem anderen. Und den Tag, eine kurze Auslegung der jeweiligen Tageslosung. die Osterbotschaft läuft von Haus zu Haus: „Der Herr ist Verbunden im Gebet auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden! Halleluja!“ „Seid fröhlich in Hoffnung; geduldig in Trübsal, haltet an am Gebet“ (Römer 12,12) so fordert Paulus uns Christen Katholische Kirchengemeinde auf. Lassen Sie uns besonders in dieser Zeit miteinander zur Hl. Familie in Marbach und füreinander beten. Dazu laden die Kirchenglocken der Januariuskirche werktags um 11.00 Uhr, 15.00 Uhr und um 18.00 Uhr ein. Sonntags laden die Glocken zur gewohnten Kath. Pfarramt in Marbach, Ziegelstr. 4 Zeit um 10.00 Uhr ein. Tel. 07144-89716-0, Fax 07144-89716-19 E-Mail: zurheiligenfamilie.marbach@drs.de Besorgungen Pfarrer Stefan Spitznagel Wenn Sie das Haus nicht mehr verlassen sollen, sind wir Tel. 07144-89716-10 gerne bereit, Dinge des alltäglichen Lebens für Sie einzu- E-Mail: stefan.spitznagel@drs.de kaufen und vor Ihre Türe zu stellen. Rufen Sie bitte hierzu Gemeindereferentin Raphaela Vogel Vikar Vögler, Tel. 1509516 an. Tel. 07144-89716-14 E-Mail: raphaela.vogel@drs.de Ev. Jugendwerk Das Jugendwerk veröffentlicht jeden Tag um 10:00 Uhr Ostern fällt nicht aus - nur die Gottesdienste eine neue Idee um Eltern, Kids und Teens zu unterstützen, Auch wenn vor Ort keine Ostergottesdienste gefeiert wer- dass einem nicht die Decke auf den Kopf fällt. Hier der den, stellen wir trotzdem die neue Osterkerze in die Kirche. Link: www.zuhauseumzehn.de Am Ostersonntag und Ostermontag ist die Kirche von 09.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Seelsorge-Chat für Schüler/innen und Lehrkräfte startet Bei der brennenden Osterkerze finden Sie auch kleine Os- Das Pädagogisch-Theologische Zentrum der Evangelischen terlichter, die Sie gerne mit nach Hause nehmen können. Landeskirche in Württemberg startete am Mittwoch, den Bis auf weiteres finden in unseren Kirchen und Gemeinde- 1. April 2020, ab 9.00 Uhr mit einem Seelsorge-Chat für zentren keine Gottesdienste und Veranstaltungen statt. Schülerinnen und Schüler und für Lehrkräfte. Der Chat ist Das Pfarrbüro ist geschlossen. Sie erreichen uns direkt Mo. - Fr. von 9.00 Uhr bis 17.00 jeweils von ausgebilde- telefonisch 07144 - 897160: ten Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern besetzt. Der Montag 09.00 – 12.00 Uhr Zugang zum Seelsorge-Chat findet sich als eigener But- Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr ton auf der Homepage https://www.ptz-rpi.de/ sowie www. Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr kirche-undreligionsunterricht.de. Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Gottesdienst-Reihe bei Regio TV Offene Kirche Weil aufgrund der Corona-Verordnung des Landes keine Unsere katholische Kirche in Marbach ist täglich von 09.00 Gemeinde-Gottesdienste in Kirchen mehr erlaubt sind, ha- bis 19.00 Uhr geöffnet. Der Raum ist immer entsprechend ben sich die württembergische Landeskirche und Regio TV der Liturgie des Tages gestaltet. auf eine Kooperation verständigt. Am vergangenen Sonntag Anregungen um 11:00 Uhr strahlte der Fernsehsender Regio TV einen Impulse, Gedanken zum Tag, zum Gebetsläuten und die Gottesdienst mit Prälatin Gabriele Wulz im Ulmer Münster aktuellen Evangelientexte sowie Artikel finden Sie auf unse- aus. Auch an den kommenden Sonntagen wird es einen rer Homepage. Dort gibt es auch Ideen und Anregungen im TV ausgestrahlten Gottesdienst geben. Gestaltet werden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Sonn- und die Gottesdienste von Prälat Prof. Dr. Christian Rose aus Feiertage zuhause zu gestalten. Alles Aktuelle finden Sie auf Reutlingen und Prälat Harald Stumpf aus Heilbronn. der Homepage: www.zurheiligenfamilie.com
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